Finanzskandal im Fürstentum Liechtenstein erschüttert Finanzplatz
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Finanzskandal im Fürstentum Liechtenstein erschüttert Finanzplatz
Finanzskandal im Fürstentum Liechtenstein erschüttert Finanzplatz : Hotelier 1 von 2 Über uns English | Deutsch magazine.hotelier.com > Branchengeflüster FREE HOLIDAY AUCTION LISTINGS ON REA-TA >NEW< Top News Hotels & Resorts Gastronomie & Food Service Who is Who Touristik News Produktnews F&B Produktnews Industrie Great Holiday Voucher Deals on Rea-ta.com More >>> 29.01.2008 21:23 Alter: 58 Tage Travel Tech HOSPITALITY FRIENDS Branchengeflüster Finanzskandal im Fürstentum Liechtenstein erschüttert Finanzplatz Partner Kontakt Hotel Auctions Kategorie: What's cooking? Von: Dr. Johannes Fiala, Rechtsanwalt (München), MBA Finanzdienstleistungen (Univ.), Hospitalityfriends Live Support is Away HOSPITALITY JUNGLE SEARCH Search FREE EMAIL @HOTELIER.COM @HOTELIER.COM - Your important email address in the hospitality industry More >>> FEURING FEURING - VISIONARY HOTEL Geldanlage in Liechtenstein: Über 200 Millionen Staatshaftungsklage - Bonitätsrisiken oder fraglicher Insolvenzschutz für deutsche Investoren Im Jahre 2003 stellte das Amt für Finanzdienstleistungen (AFDL, heute: FMA, Finanzmarktaufsicht) den „Technologiefonds Silicon Valley Equities“ der liechtensteinischen Fondsgesesellschaft „Hermann Finance AGmvK“ unter eine besondere Beobachtung, ein „Monitoring“: Trotz Pflicht zur Amtsverschwiegenheit und ohne gesetzliche Grundlage wurden offenbar Mitbewerber davon unterrichtet, wie der Klägervertreter RA Magister Falkner berichtet. Die Entscheidung über das Monitoring war dem Liechtensteinischen Anlagefondsverband, einem Verband aller Investmentunternehmen in Liechtenstein, zugestellt worden. Neben anderen Fehlern der ADFL, habe insbesondere die negative öffentliche Wirkung zum Abzug der Anlegergelder von Großinvestoren geführt bzw. sei Grund für Lücken im Neugeschäft gewesen. 2005 wurde der Fonds liquidiert. Im Raum steht der Verdacht, dass es sich um eine anlegerschädigende Neidkampagne konservativer Mitbewerber gehandelt habe. Rechtlich spannend ist hierbei die Frage nach der Kausalität des Schadens. Fondmanagers Dipl.Ing. Jürgen Hermann wehrte sich bereits einmal mit Erfolg: Der Verwaltungsgerichtshof zu Liechtenstein hatte 2004 entschieden, dass das Monitoring zu Lasten der „Hermann Finance AGmvK“ bereits wegen schwerer formeller Fehler nicht zulässig gewesen war. Pikant ist der Umstand, dass dem Fondsmanager u.a. kein rechtliches Gehör gewährt worden ist. Fondsmanager Hermann fordert nun gerichtlich 200 Mio. Schweizer Franken vom Land Liechtenstein als Schadensersatz. DEVELOPMENT Established 1959. www.feuring.com www.feuring-emagazine.com WORLD TOURISMUS DIRECTORY Upload your videos and share with the hotel community! Its FREE! Sign up and broadcast your hotel videos to the world! More >>> CHD EXPERT GROUP The world's largest Away-from home & Foodservice database More >>> RECOMMENDATIONS Hotel Resources >> eTurboNews >> Hospitality NET >> 4Hoteliers >> ehotelier >> Hotelexecutive >> EyeForTravel >> Flucht deutscher Vermögensverwalter und Anleger ins Ausland Zahlreiche Vermögensverwalter aus Deutschland haben sich angesichts drohender „Sonderumlagen“-Bescheide des EdW (Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen) wegen des Falls „Phoenix Kapitaldienst GmbH“, ins Ausland zurückgezogen – auch nach Liechtenstein. http://www.e-d-w.de/bibliothek/download/Schadensmeldung-Phoenix.pdf Travelmole >> GreenLodgingNews >> Hotel Interactive >> Hotel Online >> LEADING HOTELSCHOOLS Der „Fall Hermann Finance“ zeigt, dass es bei Geschäftstätigkeiten im Ausland ein beachtliches „Länderrisiko“ geben kann. Beispielsweise hat mancher Vermögensverwalter aus der Schweiz als weiteren Standort Gibraltar ausgewählt – warum nicht Liechtenstein? WorldTourismDirectory.com - a product by Burkhard Herbote Verlag, Germany, in co-operation with the World Tourism Foundation, International Institute for Peace Through Tourism, eTurboNews, the International Council of Tourism Partners, PLANETA.COM and TravelTalkRADIO.com. www.worldtourismdirectory.com TOPHOTELPROJECTS.COM Der Finanzskandal mündete September 2004 in die spektakuläre Feststellung durch den Anwalt des Fondsmanagers, dass „aufgrund eines Gesetzesfehlers“ die Anlegergelder im Fonds seinerzeit kein Sondervermögen darstellten, sondern in die Konkursmasse fielen ! Von derartigen Risiken sind auch hunderttausende deutscher Anleger betroffen: Auf der Flucht vor deutscher Abgeltungssteuer bringen sie ihr Vermögen in Lebensversicherungsmäntel ausländischer Versicherungsgesellschaften ein. Deren Sicherheit ist trügerisch: The Leading Hotel Schools of the World >>> Featured School: The International University of Applied Sciences, Bad Honnef / Germany >>> WHO IS WHO IN HOSPITALITY Beispiel Lebensversicherungen: Sauberer Finanzplatz – unsauberer Vertrieb? Seit Jahren werben Lebensversicherungsgesellschaften aus Liechtenstein mit dem „Konkursprivileg“ des Sondervermögens in Lebensversicherungsmänteln: Der unbefangene Leser glaubt, er könne auch noch im letzten Moment einen Teil seines Vermögens „über die Grenze in Sicherheit bringen“. Dies hat jedoch zwei Pferdefüße: Einerseits gibt es in der deutschen Insolvenzordnung, im Anfechtungsgesetz und auch in der liechtensteinischen Konkursordnung gewisse Schamfristen einzuhalten. Hinzu kommt jedoch, dass „die Rechtswahl des liechtensteinischen Rechts insbesondere in solchen Fällen unzulässig ist, in denen sie von einem deutschen Staatsangehörigen mit gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland getroffen wird und der Vertrag unter Mitwirkung einer 27.03.2008 21:58 Finanzskandal im Fürstentum Liechtenstein erschüttert Finanzplatz : Hotelier 2 von 2 Mlttelsperson zu Stande kommt.“ Konkret bedeutet dies, dass der über ein deutsches Kreditinstitut vermittelte Vertrag dem Konkursprivileg nicht unterfällt. Darauf hatte die FMA wiederholt hingewiesen. Dies gilt auch dann entsprechend, wenn ein deutscher Vermittler (z.B. Makler) gemeinsam mit dem Kunden über die Grenze fährt. International Hotel Construction Database - Your access to big and luxury hotel projects all over the world. More >>> TOP JOBS Absicherung von Bonitätsrisiken – Was Anleger aus dem Fall Phoenix lernen können Der Fall Pheonix zeigt, dass ein getrenntes Sondervermögen (z.B. Versicherungsmantel) keinen wirksamen Schutz von Kundengeldern bedeuten muss. Es genügen ein bis zwei kriminelle Subjekte, um dem Kunden einen Totalverlust zu bescheren. Dann kommt es auf die Bonitäten von Bank, Treuhänder, Vermögensverwalter und Versicherungsgesellschaft an, nämlich ob sie in der Lage sein werden, auch derartige Schäden zu ersetzen. Die übliche Einlagensicherung beläuft sich dann möglicherweise auf gerade mal 30.000 Schweizer Franken. Regelmäßig verweigern auch renommierte Muttergesellschaften solcher Versicherungsmantelanbieter, für derartige Schadensfälle eine Garantieerklärung abzugeben. Böse Gerüchte besagen, dass es einen Vermögensverwalter gab, der „seine eigene US-Aktiengesellschaft gründete“, allein um dann für das verwaltete Kundendepot (im Mantel einer Lebensversicherung) deren wertlose Aktien zu kaufen: Später sei der Verwalter spurlos verschwunden – beim Versicherer sei dies alles erst viel später aufgefallen, weil kein engmaschiges „Monitoring mit Schattenbuchhaltung“ vorhanden war: Dieses theoretische Beispiel zeigt, dass es ohne Risikomanagement bei der Vertragsgestaltung kaum möglich sein wird, dem Anleger jene Sicherheit zu geben, die gegenüber ihm oft beworben wird. Risikomanagement für Anleger und Vermittler Nach ständiger Rechtsprechung gehört es zu den Aufgaben von Finanzmaklern, die Angebote von Banken, Versicherern und Initiatoren auf Plausibilität zu prüfen. Hierzu gehört auch das Totalausfallrisiko. Spätestens bei Anlagen im Ausland werden Kunden und Vermittler nicht umhin kommen, die Bonitätsrisiken durch fundierte Rechts- und Vertragsanalyse auszuloten. Fehlende Aufklärung über das Totalverlustrisiko und falsche Aufklärung über angeblichen Konkursschutz berechtigen Anleger stets zur Rückabwicklung. Denn der gute Name einer renommierten Muttergesellschaft, oder das Ansehen eines Finanzplatzes, bedeuten für sich genommen keinerlei Gewähr ausreichender Seriosität und Sicherheit einer Kapitalanlage – auch im Ausland. Links: www.200millionenklage.li <- Zurück zu: What's cooking? Print Page 2007 © Copyrighted Hotelier.com. All Rights Reserved. Read Privacy Policy 27.03.2008 21:58