Freizeit und Erholungsgebiet RheinHerne-Kanal
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Freizeit und Erholungsgebiet RheinHerne-Kanal
Freizeit und Erholungsgebiet RheinHerne-Kanal Die Betriebswege des Wasser- und Schifffahrtsamtes, früher benutzt als Leinpfade um die Lastkähne an Leinen mit Pferden zu ziehen, dienen als beliebte Rad- und Fußwege. Das Baden im Rhein-Herne-Kanal ist grundsätzlich verboten, da es sich um eine künstliche Wasserstraße handelt. Es wird jedoch geduldet, wenn man sich an gewisse Spielregeln hält. Gefahren durch die Berufsschifffahrt Schiffe mit spitzem Bug verdrängen das Wasser zur Seite. Dadurch bedingt werden auch Schwimmer und kleine Boote in der Regel zur Seite gedrängt. Durch die Vorwärtsbewegung des Schiffes und die Arbeit der Schiffsschraube entsteht ein starker Sog, der Schwimmer und kleine Boote heranziehen und in die Schraube saugen kann. Schiffe mit schrägem Bug (Schubschiffe) verdrängen das Wasser nach unten. Das Gefahrenpotential ist erheblich größer, da die Leistung der Schiffe grö- 100 Meter vor und hinter Schleusen ist absolutes Badeverbot. Strömungen und Sog sind lebensgefährlich. Das Springen von Brücken ist wegen der geringen Wassertiefe von 2,50 Metern lebensgefährlich und auch verboten. Schwimmflügel, Schwimmringe und Badeboote sind Schwimmhilfen und keine Rettungswesten und Rettungsinseln. Luftmatratzen und Gummitiere können zum gefährlichen Spielzeug werden. Selbstverständlich gelten auch hier die allgemeinen Baderegeln, wie sie im Internet veröffentlicht oder bei den örtlichen DLRG Gliederungen gelehrt werden und einzusehen sind. Wir möchten mit diesem Faltblatt niemanden den Spaß an einem erfrischenden Bad nehmen, sondern nur Gefahren aufzeigen, die immer wieder zu schweren Unfällen führen. ßer und damit die Sogwirkung lebensgefährlich ist. Unabhängig vom Schiffstyp wird ein Berufsschiff vom Heck aus geführt. Hieraus ergibt sich ein toter Winkel von mehr als 100 Meter vor dem Schiff. Der gesetzlich vorgeschriebene Bremsweg liegt bei maximal 500 Metern. Ihr DLRG Wasserrettungs-Team am Rhein-Herne-Kanal in Gelsenkirchen DLRG Bezirk Gelsenkirchen e. V. Wasserrettungsdienst am Rhein-Herne-Kanal Wasserrettungsdienst Insbesondere für spielende Kinder und Nichtschwimmer im Uferbereich können die Bugwelle durch den plötzlich steigenden Wasserstand und die starke Sogwirkung durch vorbeifahrende Schiffe sehr gefährlich sein. Das Anschwimmen von vorbeifahrenden Schiffen ist lebensgefährlich. Impressum Herausgeber: Vorstand der Deutschen Lebens-Rettungs-Gesellschaft Bezirk Gelsenkirchen e.V.; Gestaltung: Boris Spernol. Am Stadthafen 42, 45883 Gelsenkirchen Deutsche LebensRettungs-Geselleschaft Bezirk Gelsenkirchen e.V. Der Rhein-Herne-Kanal Der Rhein-Herne-Kanal, 49 km lang, ist in den Jahren 1906 bis 1914 erbaut und in Betrieb genommen worden. Er verbindet den Dortmund-Ems-Kanal (eröffnet 1899), der von Dortmund bis zum Seehafen Emden führt, mit dem Rhein bei Duisburg. Der Rhein-Herne-Kanal verläuft im Emschertal und musste ursprünglich mit sieben Doppelschleusen den Höhenunterschied zwischen Rhein und Dortmund-Ems-Kanal überwinden. Heute sind es, bedingt durch Bergsenkungen und natürliche Erdbewegungen, im Emschertal nur noch fünf Schleusen. Der Höhenunterschied ist abhängig vom Rheinwasserstand und beträgt im Mittel 38 Meter. Die Schleusen sind ca. 250 Meter lang und 13 Meter breit. Zur Regulierung des Wasserstandes zwischen den Schleusen befindet sich an jeder Schleuse ein Pumpwerk . Der Rhein-Herne-Kanal ist für die Sportschifffahrt freigegeben. Die Höchstgeschwindigkeit beträgt 12 Stundenkilometer. Alle Sportboote müssen beim zuständigen Wasser- und Schifffahrtsamt angemeldet sein. Dies gilt auch für Badeboote aller Art. Wir über uns Der DLRG Bezirk Gelsenkirchen führt seit 1960 den - Vorbeugende Aufklärung der Schwimmerinnen und Schwimmer, insbesondere der Kinder über die Gefahren am Rhein-Herne-Kanal Wasserrettungsdienst am Rhein-Herne-Kanal durch. - Am 13.05.1962 wurde das erste Motorrettungsboot - Zusammenarbeit mit anderen Hilfsorganisationen - Unterstützung der Feuerwehr Gelsenkirchen bei in Dienst gestellt und auf den Namen „Tausendfeuer“ getauft. Am 16.05.1982 folgte das Motorrettungsboot „Gelsenkirchen”, am 15.05.1993 wurde das Motorret- Durchführung der Ausbildung und Weiterbildung, um diese Aufgaben erfüllen zu können Unfällen jeglicher Art am und im Wasser (Notruf 112) tungsboot „Grimberg” als drittes Boot in Dienst gestellt. Heute sind nur noch die Motorrettungsboote „Tausendfeuer“ und „Grimberg“ im Einsatz . Nach anfänglich mobilen Wachen an verschiedenen Stellen des Rhein-Herne-Kanals führte die DLRG Gelsenkirchen von 1975 bis 1998 den Wachdienst von der DLRG Rettungswache Herne/Wanne-Eickel aus durch. Seit dem 15.05.1999 versieht die DLRG Gelsenkirchen ihren Dienst von der Wachstation am Stadthafen in Gel- DLRG Bezirk Gelsekirchen Rettungswachstation Am Stadthafen 42 45883 Gelsenkirchen Tel.: 0209/4 08 30 08 Die Wache ist besetzt senkirchen. von Mitte Mai bis Mitte September Seit dem Jahr 2000 besteht eine Vereinbarung zwi- 12.00 Uhr – 18.00 Uhr schen der Stadt Gelsenkirchen und der DLRG Gelsenkirchen, in der die DLRG sich verpflichtet, die hauptamtlichen Kräfte der Berufsfeuerwehr von Mitte Mai bis Mitte September bei Unfällen im und am Wasser zu unterstützen. Zu den angegebenen Zeiten befindet sich ein Motorrettungsboot einsatzbereit im Stadthafen Gelsenkirchen. Samstags Sonn- und Feiertags 10.00 Uhr – 18.00 Uhr Die DLRG ist die größte private Wasserrettungsorganisation der Welt. Sie versieht ihren Dienst ausschließlich ehrenamtlich und finanziert sich durch Spenden und Mitgliedsbeiträge. Aufgaben der DLRG - Hilfeleistung am und im Wasser - Wassersicherung bei Schwimmveranstaltungen - Wassersicherung bei Ruder- und Kanuregatten - Regattabegleitung und das Fahren von Schiedsund Kampfrichtern Dieses Faltblatt wurde mit freundlicher Unterstützung der AOK gedruckt