Anmeldung offene Ganztagsschule [PDF | 54 KB]

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Anmeldung offene Ganztagsschule [PDF | 54 KB]
Verbindliche Betreuungsvereinbarung
für die Offene Ganztagsschule bis
15:00 Uhr
Verein für die Übermittags- und
Nachmittagsbetreuung der
Grundschulkinder in der
Gemeinde Nottuln
Hiermit melde ich nachfolgend aufgeführte(s) Kind(er) verbindlich zur
Teilnahme an der
Offenen Ganztagsschule
für das Schuljahr 2016/17
an:
Vorname
geb. am
Schule
zukünft.
Klasse
ANMELDUNG
Name
schultäglich bis 15:00 Uhr
ERZIEHUNGSBERECHTIGTE
Als Erziehungsberechtigte(r) bin ich/sind wir wie folgt zu erreichen:
Name
Vorname
Anschrift
Tel.:
Das Kind lebt/ die Kinder leben
MONATSBEITRAG



im gemeinsamen Haushalt der Eltern
bei einem Elternteil, der einen eigenen Haushalt hat
bei Pflegeeltern
Monatlicher Beitrag: 80;00 €;
Geschwisterkind(er): 50,00 € monatlich;
Verminderter Beitragssatz (bei nachgewiesener sozialer Bedürftigkeit): 50,00 €
Der Einzug der monatlichen Elternbeiträge erfolgt durch die Gemeinde Nottuln nach der
Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Teilnahme von Kindern an der
„Offenen Ganztagsschule“ und weiteren Betreuungsmaßnahmen in den Grundschulen der
Gemeinde Nottuln vom 09. Juli 2013, in der jeweils gültigen Fassung.
Besondere
Vereinbarungen:
Die Kinder sind bei der unmittelbaren Teilnahme an der Betreuungsmaßnahme nach dem
Unterricht über die Schule gesetzlich unfallversichert.
Der Abschluss einer Privathaftpflichtversicherung wird empfohlen; der Verein schließt jede
Haftung aus.
Die Abbuchungen der Monatsbeiträge erfolgen zum 1. des jeweiligen Monats.
Im Notfall erreichen Sie mich unter folgender Telefonnummer:
------------------------------------------------------------oder folgende Personen
-------------------------------------------------------------
ERKLÄRUNG
Mündliche Vereinbarungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung!
Mir/Uns ist bekannt, dass
 kein Rechtsanspruch auf Aufnahme in die Offene Ganztagsschule besteht.
 der Vertrag nur für das ganze Schuljahr und nur zum festen Monatspreis
abgeschlossen werden kann. Das Schuljahr beginnt am 01. August und
endet am 31. Juli des Folgejahres.
 Elternbeiträge für Krankheits- und Fehlzeiten nicht rückerstattet werden
können.
 eine Kündigung des Vertrages während des Schuljahres insbesondere aus
folgenden, schwerwiegenden Gründen ausgesprochen werden kann:
 Verstoß gegen die gültige Beitragsatzung der Gemeinde Nottuln
 Im regulären Betreuungsbetrieb zeigt sich, dass ein Kind vom
Verein nicht adäquat betreut werden kann.
Nottuln, ____________________
Nottuln, _____________________
______________________________
________________________________
Unterschrift Pippi Langstrumpf e.V.
Unterschrift Erziehungsberechtigte/r
SEPA – Lastschriftmandat
für wiederkehrende Forderungen der Gemeinde Nottuln
Gläubiger-Identifikationsnummer: DE70GEM00000196977
Gemeindekasse Nottuln
Domherrengasse 6
48301 Nottuln
Elternbeitrag Grundschulbetreuung Ü/ OGS
Mandatsreferenz / Kassenzeichen:
(soweit bekannt)
Debitorennummer:
Zahlungspflichtige/r: *
Name des Kindes:*
Ich ermächtige die oben genannte Behörde, die unter dem vorstehenden Kassenzeichen fälligen
Zahlungen von meinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut
an, die von der oben genannten Behörde auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen.
Gültigkeit: Für die Teilnahme am automatisierten Bankeinzug muss das SEPA-Lastschriftmandat
rechtzeitig, mindestens 10 Tage vor Forderungsfälligkeit der oben genannten Behörde vorliegen.
Hinweis: Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung
des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten
Bedingungen.
Die Bankverbindung lautet wie folgt: (BIC und IBAN finden Sie z.B. auf Ihrem Kontoauszug)
Kreditinstitut:*
BIC:*
__ __ __ __ __ __ __ __ | __ __ __
IBAN:*
D E __ __ | __ __ __ __ | __ __ __ __ | __ __ __ __ | __ __ __ __ | __ __
Nur ausfüllen, wenn der Kontoinhaber vom oben genannten Zahlungspflichtigen abweicht.
Name, Vorname:
Straße, Hausnummer:
PLZ Wohnort:
Wenn das Konto nicht die erforderliche Deckung aufweist, besteht für das kontoführende Institut keine
Verpflichtung zur Einlösung.
Durch die Rücklastschrift entstehende Kosten gehen zu Lasten des Zahlungspflichtigen.
Im Falle einer Rücklastschrift erlischt das erteilte SEPA-Lastschriftmandat.
Dieses SEPA-Lastschriftmandat ist der oben genannten Behörde im Original vorzulegen.
Datum, Unterschrift des Kontoinhabers:
Vermerk der Zahlungsabwicklung:
SEPA-Lastschriftmandat erfasst am ______________________ von ____________________
*=Pflichtfelder

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