Preis- und Leistungsverzeichnis

Transcription

Preis- und Leistungsverzeichnis
Übersicht
Preis- und Leistungsverzeichnis
Kapitel A:
Preise für Dienstleistungen im standardisierten Geschäftsverkehr
für Privatkunden und Geschäftskunden
(Sparverkehr, Reisezahlungsmittel, Kreditgeschäft, Wertpapiergeschäft,
Safes/Verwahrstücke, Sonstiges)
Kapitel B:
Preise und Leistungsmerkmale bei der Kontoführung und der Erbringung von Zahlungsdiensten
(Überweisungen, Lastschriften, Kartenzahlungen, Barein- und Barauszahlungen) sowie
beim Scheckverkehr für Privatkunden und Geschäftskunden
Kapitel C:
Umrechnungskurs bei Fremdwährungsgeschäften (außer Zahlungsdienste)
für Privatkunden und Geschäftskunden
Kapitel D:
Außergerichtliche Streitschlichtung und sonstige Beschwerdemöglichkeiten
für Privatkunden und Geschäftskunden
Die Sparkasse kann gemäß Nr. 17 Abs. 3 der AGB für Leistungen, die nicht Gegenstand einer Vereinbarung
oder im Preis- und Leistungsverzeichnis aufgeführt sind und die im Auftrag des Kunden oder in dessen
mutmaßlichem Interesse erbracht werden und die, nach den Umständen zu urteilen, nur gegen eine Vergütung
zu erwarten sind, ein nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen angemessenes Entgelt verlangen.
Bei den angegebenen Preisen fallen keine weiteren Buchungsposten an.
A.
Preise für Dienstleistungen im standardisierten Geschäftsverkehr
für Privatkunden und Geschäftskunden
(Sparverkehr, Reisezahlungsmittel, Kreditgeschäft, Wertpapiergeschäft,
Safes/Verwahrstücke, Sonstiges)
Dienstleistung
Stand: 2016-09-22
Teil A Seite 1
Preis in €
Kapitel A
1
Sparkonto
1.1
1.2
1.3
Zusendung Sparkassenbuch
Kennwortvereinbarung
Wertstellung
- Bareinzahlung Sparkonto:
- Barauszahlung Sparkonto:
2
entfällt
Einzahlungstag
Auszahlungstag
Geduldete Kontoüberziehungen
Für Inanspruchnahmen des Kontos, die nicht durch ein Guthaben oder einen eingeräumten Kreditrahmen
gedeckt sind (geduldete Kontoüberziehungen), sind die vertraglich vereinbarten Überziehungszinsen
zu zahlen. Ist im Vertrag eine Vereinbarung nicht getroffen, sind die im Preisaushang aufgeführten
Überziehungszinsen zu zahlen; dies gilt auch für Geschäftskunden.
Bei Verbraucherdarlehensverträgen gelten ergänzend die gesetzlichen Vorschriften.
3
Sonstige Kredite
Girokonten | Sparkassenprivatkredit | SparkassenCard Plus | Darlehen
Mahnung des in Verzug befindlichen Kunden je Mahnung
Aufwendungsersatz; der Kunde kann die Entstehung keines oder eines
niedrigeren Mahnaufwandes nachweisen.
5,00
Für Mahnungen gegenüber Kunden, die sich mit Forderungen aus Verbraucherdarlehensverträgen
im Verzug befinden, werden Mahnkosten gemäß § 497 Abs. 1 Satz 3 BGB nur bei Nachweis
der angefallenen Mahnaufwendungen im Einzelfall erhoben.
Verwahrung von Sicherheiten (p. a.)
Nichtabnahmeentschädigung für Kredite und Darlehen:
Die Nichtabnahmeentschädigung wird gemäß § 490 Abs. 2 Satz 3 BGB berechnet.
-
A.
Preise für Dienstleistungen im standardisierten Geschäftsverkehr
für Privatkunden und Geschäftskunden
(Sparverkehr, Reisezahlungsmittel, Kreditgeschäft, Wertpapiergeschäft,
Safes/Verwahrstücke, Sonstiges)
Stand: 2016-09-22
Teil A Seite 2
Dienstleistung
Preis in €
4
Wertpapiere
4.1
Depotleistungen
Depotpreis
- Verwahrung und Verwaltung von Wertpapieren
Abrechnung und Belastung (jährlich) auf Basis des Bestandes am 31.12.
-
Mindestpreis pro Gattung
0,1538 % vom Nennwert/Kurswert
-
Verwahrung von fremden und Sparkassenfonds
4,761
368,901
mind.
max.
3,571
12,501
Mindestpreis pro Depot:
Depotaufstellung (jährlich)
unentgeltlich
Jahressteuerbescheinigung
unentgeltlich
Sonderleistungen auf Wunsch des Kunden
- Duplikaterstellung
(soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht)
-
pro Posten
mind.
max.
8,931
unterjährige Depotaufstellung
Depotübertragung
4.2
incl. USt.
nur fremde Kosten
Effektive Stücke
-
1
0,181
11,901
30,351
Einlieferung
Auslieferung
Einlösung effektiv fälliger Zins- und Dividendenscheine: 0,20 %
mind.
max.
77,351
77,351
7,141
30,351
A.
Preise für Dienstleistungen im standardisierten Geschäftsverkehr
für Privatkunden und Geschäftskunden
(Sparverkehr, Reisezahlungsmittel, Kreditgeschäft, Wertpapiergeschäft,
Safes/Verwahrstücke, Sonstiges)
Stand: 2016-09-22
Teil A Seite 3
Dienstleistung
4.3
Preis in €
Transaktionsleistungen
An- und Verkauf von Wertpapieren
-
Eigene Kosten
Aktien, Zertifikate, Optionen, Optionsscheine
Provision/Neuemission
im Inland
1,00 % vom Kurswert
im Ausland 1,00 % vom Kurswert
mind.
mind.
25,00
120,00
Festverzinsliche Wertpapiere
Provision/Neuemission
im Inland
0,75 % vom Nennwert mind.
im Ausland 0,75 % vom Nennwert mind.
20,00
120,00
(zum Ausgabe-/Rücknahmepreis der Gesellschaft)
Investmentfonds
Fremdfonds
16,00
Fonds der DekaBank und ihrer Kooperationspartner
Ordergröße: <
5.000,00 €
12,50
ab 5.000,00 €
Vormerkung eines Limits je Auftrag für Erteilung (bei Nichtausführung),
Änderung, Streichung, Verlängerung
-
7,50
Fremdkosten inländische Börsen
Aktien, Zertifikate, Optionen, Optionsscheine
Clearinggebühr
Es fallen unterschiedliche
Entgelte nach Vorgabe des
Börsenplatzes an.
Maklergebühr (Courtage)/Börsentransaktionsgebühr1
bei DAX-Werten
0,40 ‰ vom Kurswert
mind.
0,75
bei Nicht-DAX-Werten 0,80 ‰ vom Kurswert
mind.
0,75
bei Xetra-Aufträgen statt Clearing- und Maklergebühr
0,0810 ‰ vom Kurswert mind.
1,74
max.
20,30
Festverzinsliche Wertpapiere
Clearinggebühr
Es fallen unterschiedliche
Entgelte nach Vorgabe des
Börsenplatzes an.
Maklergebühr (Courtage)/Börsentransaktionsgebühr2
Mindestgebühr je nach
Produktart, Kurswert,
Börsenplatz differenziert
nach Produktarten und
gestaffelt nach Kurswerten
bis 0,75 ‰ aus dem
Kurswert/Nennwert mit
ebenfalls gestaffelten
Mindestgebühren
1
Die angegebenen Werte zur Clearinggebühr und Maklergebühr (Courtage) beziehen sich auf die üblicherweise vorkommenden
Transaktionen. Je nach Börse und/oder Wertpapierart können insbesondere bei der Maklergebühr (Courtage) unterschiedliche
Bemessungsgrundlagen oder auch Pauschalpreise gelten, die Sie von Ihrem Wertpapierberater erfahren können.
A.
Preise für Dienstleistungen im standardisierten Geschäftsverkehr
für Privatkunden und Geschäftskunden
(Sparverkehr, Reisezahlungsmittel, Kreditgeschäft, Wertpapiergeschäft,
Safes/Verwahrstücke, Sonstiges)
Stand: 2016-09-22
Teil A Seite 4
Dienstleistung
Preis in €
Sonstige Handelsplätze, insbesondere ausländische Börsen
Es fallen unterschiedliche
Gebühren, Kosten oder
Steuern nach Aufgabe des
Dritten/Drittlandes an.
Umlagegebühr
Sofern der Verkauf in einer
anderen Lagerstätte erfolgt
als der Kundenbestand
verbucht ist, fällt eine
Umlagegebühr an.
Der Betrag ist lagerstellenabhängig.
Kapitaltransaktionen
-
Kauf/Verkauf von Anleihen (Bezugsrechte/Aktienspitzen)
Provision
-
0,50 % vom Kurswert
0,50 % vom Kurswert
mind.
mind.
2,50
5,00
Maklergebühr1
Mindestgebühr je nach
Produktart, Kurswert,
Börsenplatz differenziert
nach Produktarten und
gestaffelt nach Kurswerten
bis 0,75 ‰ aus dem
Kurswert/Nennwert mit
ebenfalls gestaffelten
Mindestgebühren
Clearinggebühr
Es fallen unterschiedliche
Entgelte nach Vorgabe des
Börsenplatzes an.
Kauf/Verkauf von Aktien/Vorzugsaktien (Bezugsrechte/Aktienspitzen)
Provision
1
im Inland
im Ausland
im Inland
im Ausland
0,90 % vom Kurswert
0,90 % vom Kurswert
mind.
mind.
2,50
5,00
Maklergebühr1
Mindestgebühr je nach
Produktart, Kurswert,
Börsenplatz differenziert
nach Produktarten und
gestaffelt nach Kurswerten
bis 0,75 ‰ aus dem
Kurswert/Nennwert mit
ebenfalls gestaffelten
Mindestgebühren
Clearinggebühr
Es fallen unterschiedliche
Entgelte nach Vorgabe des
Börsenplatzes an.
Die angegebenen Werte zur Clearinggebühr und Maklergebühr (Courtage) beziehen sich auf die üblicherweise vorkommenden
Transaktionen. Je nach Börse und/oder Wertpapierart können insbesondere bei der Maklergebühr (Courtage) unterschiedliche
Bemessungsgrundlagen oder auch Pauschalpreise gelten, die Sie von Ihrem Wertpapierberater erfahren können.
A.
Preise für Dienstleistungen im standardisierten Geschäftsverkehr
für Privatkunden und Geschäftskunden
(Sparverkehr, Reisezahlungsmittel, Kreditgeschäft, Wertpapiergeschäft,
Safes/Verwahrstücke, Sonstiges)
Stand: 2016-09-22
Teil A Seite 5
Dienstleistung
-
Preis in €
Kauf von Bezügen
Provision
4.4
im Inland
im Ausland
1,00 % vom Kurswert
1,00 % vom Kurswert
mind.
mind.
25,00
120,00
Ersatz von Aufwendungen
Der Ersatz von Aufwendungen der Sparkasse richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften.
5
Safes/Verwahrstücke
Mietpreis für Safes (pro Jahr)
Einlagerung von Verwahrstücken (pro Monat)
- Urkunden je Vertrag
- Sonstige Wertgegenstände, Sparkassenbriefe je Vertrag
Bitte in der Filiale erfragen.
2,55
7,65
6
Sonstiges
6.1
Erträgnisaufstellung1
6.2
Auf Wunsch des Kunden vorgenommene
- Nachforschungen
zur ordnungsgemäßen Ausführung von Zahlungsvorgängen
(soweit nicht durch fehlerhafte Angabe der Kundenkennung
des Zahlungsempfängers durch den Kunden verursacht)
sonst. Nachforschungen je nach Aufwand je angefangene halbe Stunde
soweit vom Kunden veranlasst und nicht vom Kreditinstitut zu vertreten ist
- Übermittlung des Ermächtigungsformulars i. R. d. Kontowechselhilfe
(Sparkasse ist abgebendes Institut)
6.3
pro Posten:
mind.
max.
0,18
11,90
30,35
--17,50
10,00
Duplikaterstellung
(soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht)
6.4
6.5
1
2
Aufwand je angefangene halbe Stunde
17,50
Bankauskunft
- Auftrag durch Kunden
30,002
Bankbürgschaft (Aval)
- Bearbeitungsentgelt bei Neuausreichung
- Einzelavale
- Avalrahmen
bis
50,0 T€
bis
250,0 T€
darüber
Hinweis: Preise zzgl. 30,00 € Ausfertigungsgebühr pro Urkunde
Die Erstellung der Jahressteuerbescheinigung erfolgt unentgeltlich; Preise inkl. USt.
incl. USt.
1,00 %, mind.
100,00
3,00 % Avalprovision
3,00 % Avalprovision
2,00 % Avalprovision
1,50 % Avalprovision
A.
Preise für Dienstleistungen im standardisierten Geschäftsverkehr
für Privatkunden und Geschäftskunden
(Sparverkehr, Reisezahlungsmittel, Kreditgeschäft, Wertpapiergeschäft,
Safes/Verwahrstücke, Sonstiges)
Dienstleistung
6.6
Teil A Seite 6
Preis in €
Garantien
Garantieerstellungsprovision (pro Garantie)
1
Stand: 2016-09-22
je nach Aufwand1 mind. 75,00
zzgl. Porto und Spesen der LBBW
Garantieavalprovision
gem. besonderer Vereinbarung
Zahlungsprovision
(Inanspruchnahme von Garantien mit Dokumentenvorlage)
0,3 %, mind.
Die konkreten Konditionen erfragen Sie bitte bei Ihrem zuständigen Kundenberater.
100,00
B.
Preise und Leistungsmerkmale bei der Kontoführung und der Erbringung
von Zahlungsdiensten (Überweisungen, Lastschriften, Kartenzahlungen,
Barein- und Barauszahlungen) sowie beim Scheckverkehr für Privatkunden
und Geschäftskunden
Stand: 2017-01-01
Teil B Seite 1
Kapitel B
Dienstleistung
Preis in €
I
Persönliche Konten (Lohn-, Gehalts-, Rentenkonto)
1
Preismodelle für Privatkonten
Leistungspakete:
Giropaket Giro Classic
- Kontoführung
- Zahlungsverkehrsservice
- Nutzung Homebanking und SB-Technik
- Nutzung der Kontoauszugsdrucker
- Einrichtung, Änderung und vorübergehende Aussetzung von Daueraufträgen
-
1
2
10,90
Monatspreis:
4,90
Monatspreis:
2,902
auf Wunsch des Kunden per SB-Technik
Ausführung von Daueraufträgen
Einrichtung, Änderung und Löschung von Freistellungsaufträgen
alle Kasse- und Geldautomatenposten sowie sms- und pushTAN inclusive
Giropaket Giro Online
- monatlicher Mindestgeldeingang: 1.400,00 €
- Kontoführung
- Zahlungsverkehrsservice
- Nutzung Homebanking
- Nutzung Elektronisches Postfach zur Abholung der Kontoauszüge
- Einrichtung, Änderung und vorübergehende Aussetzung von Daueraufträgen
-
Monatspreis:
auf Wunsch des Kunden per SB-Technik oder beleghaft
Ausführung von Daueraufträgen
Einrichtung, Änderung und Löschung von Freistellungsaufträgen
alle Kasse- und Geldautomatenposten sowie sms- und pushTAN inclusive
SparkassenCard für Kontoinhaber und Partner
Postenentgelte frei
Giropaket Giro Home
- Kontoführung
- Zahlungsverkehrsservice
- Nutzung Homebanking
- Nutzung der Kontoauszugsdrucker
- Einrichtung, Änderung und vorübergehende Aussetzung von Daueraufträgen
-
6,90
auf Wunsch des Kunden per SB-Technik1
Ausführung von Daueraufträgen
Einrichtung, Änderung und Löschung von Freistellungsaufträgen
Alle Kasse- und Geldautomatenposten sowie sms- und pushTAN inclusive
Giropaket Giro VIP
- Kontoführung
- Zahlungsverkehrsservice
- Nutzung Homebanking und SB-Technik
- Nutzung der Kontoauszugsdrucker und Geldautomaten
- Einrichtung, Änderung und vorübergehende Aussetzung von Daueraufträgen
-
Monatspreis:
auf Wunsch des Kunden per SB-Technik
Ausführung von Daueraufträgen
Einrichtung, Änderung und Löschung von Freistellungsaufträgen
alle Kasse- und Geldautomatenposten sowie sms- und pushTAN inclusive
n i c h t nutzbar bei Modell Giro Intensiv
Rabatt auf mtl. Grundpreis: ab 3 genutzten Produktklassen 1,90 € mtl. Grundpreis; ab 4 genutzten Produktklassen 0,90 € mtl. Grundpreis
B.
Preise und Leistungsmerkmale bei der Kontoführung und der Erbringung
von Zahlungsdiensten (Überweisungen, Lastschriften, Kartenzahlungen,
Barein- und Barauszahlungen) sowie beim Scheckverkehr für Privatkunden
und Geschäftskunden
Stand: 2017-01-01
Teil B Seite 2
Dienstleistung
Preis in €
Basiskonto
- Kontoführung auf Guthabenbasis
- Zahlungsverkehrsservice
- Nutzung Homebanking und SB-Technik
- Nutzung der Kontoauszugsdrucker und Geldautomaten
- Einrichtung, Änderung und vorübergehende Aussetzung von Daueraufträgen
Monatspreis:
6,90
Giropaket Giro Intensiv
- bearbeitungsintensive Girokonten
- Standardleistungen analog Giro Classic
Monatspreis:
15,00
Giropaket Giro Life (Kids, Teens, Twens)
Monatspreis:
-
2
auf Wunsch des Kunden per SB-Technik1
Ausführung von Daueraufträgen
Einrichtung, Änderung und Löschung von Freistellungsaufträgen
alle Kasse- und Geldautomatenposten sowie sms- und pushTAN inclusive
-
Kontoauszug (pro Vorgang)
Kontoauszug
- Abholung am Kontoauszugsdrucker
- Abholung aus dem Schließfach
- Zustellung (zzgl. Porto2)
Giro Online
alle sonstigen Kontomodelle
(außer Giro Life und Giro VIP)
(außer Giro Life und Giro VIP)
3,50
1,75
1,75
Die erstmalige Erstellung und Übermittlung von Rechnungsabschlüssen erfolgt stets unentgeltlich.
Postversand von nach 90 Tagen nicht abgerufenen Kontoauszügen
und Rechnungsabschlüssen
Porto2
Erstellung und Bereitstellung/Übermittlung eines Kontoauszugs-/
Rechnungsabschlussduplikats auf Verlangen des Kunden
(soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht)
- bei Abholung am KAD/Filiale/Internetfiliale
(bis 12 Monate rückwirkend möglich)
- bei Postversand
- bei manuellem Aufwand (Auszug älter als 12 Monate)
je angefangene halbe Stunde
5,90
5,90
zzgl. Porto2
17,50
Die Sparkasse unterrichtet den Kunden mindestens einmal monatlich auf dem für die Kontoinformation
vereinbarten Weg über die Ausführung von Zahlungsvorgängen3. Mit Kunden, die keine Verbraucher sind,
kann die Art und Weise sowie die zeitliche Folge der Unterrichtung gesondert vereinbart werden.
1
n i c h t nutzbar bei Modell Giro Intensiv
in Abhängigkeit des Formats: „kleines Format“ 0,70 €, A4-Umschlag: 1,45 €
3
Zahlungsvorgänge sind insbesondere Bareinzahlungen auf ein Zahlungskonto oder Barauszahlungen von einem Zahlungskonto sowie die
Übermittlung von Geldbeträgen auf ein anderes Zahlungskonto durch Ausführung von Lastschriften, Überweisungen oder
Zahlungsvorgängen mittels einer Karte oder eines ähnlichen Instruments.
2
B.
Preise und Leistungsmerkmale bei der Kontoführung und der Erbringung
von Zahlungsdiensten (Überweisungen, Lastschriften, Kartenzahlungen,
Barein- und Barauszahlungen) sowie beim Scheckverkehr für Privatkunden
und Geschäftskunden
Stand: 2017-01-01
Teil B Seite 3
II
Erbringung von Zahlungsdiensten für Privatkunden und Geschäftskunden
1
Allgemeine Informationen zur Sparkasse1
1.1
Name und Anschrift der Sparkasse
Kreissparkasse Döbeln
Erich-Heckel-Platz 1
04720 Döbeln
1.2
Zuständige Aufsichtsbehörde
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Postfach 12 53
53002 Bonn
Für die Zulassung zuständige Aufsichtsbehörde:
Europäische Zentralbank
Sonnemannstraße 20
60314 Frankfurt am Main
Postanschrift:
Europäische Zentralbank
60640 Frankfurt am Main
(Internet: www.ecb.europa.eu)
Für den Verbraucherschutz zuständige Aufsichtsbehörde:
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Graurheindorfer Straße 108
53117 Bonn
und
Marie-Curie-Straße 24 – 28
60439 Frankfurt am Main
1.3
(Internet: www.bafin.de)
Eintragung im Handelsregister
Handelsregister des Amtsgerichtes Chemnitz, HRA 113537
1.4
Vertragssprache
Maßgebliche Sprache für die Geschäftsbeziehung zum Kunden ist Deutsch.
1.5
Geschäftstage und Annahmezeiten der Sparkasse
Geschäftstag ist jeder Tag, an dem die an der Ausführung eines Zahlungsvorgangs beteiligten
Zahlungsdienstleister den für die Ausführung von Zahlungsvorgängen erforderlichen Geschäftsbetrieb
unterhalten.
Die Sparkasse unterhält den für die Ausführung von Zahlungen erforderlichen Geschäftsbetrieb
an allen Werktagen, mit Ausnahme von
- Sonnabenden,
- dem 24. und 31. Dezember,
- regionalen Feiertagen.
Annahmezeitpunkt (Cut-Off-Zeit):
beleghaft:
Annahmezeit ist die Schließzeit der jeweiligen Filiale
beleglos:
SEPA-Basis-Lastschriften (CORE-Verfahren):
SEPA-Basis-Lastschrift mit verkürzter Vorlagefrist (CORE1-Verfahren):
SEPA-Firmen-Lastschrift (B2B-Verfahren):
Überweisungen:
Annahmezeit (Cut-Off-Zeit):
11:30 Uhr
11:30 Uhr
09:30 Uhr
14:30 Uhr
Änderungen der allgemeinen Informationen zur Sparkasse ergeben sich aus unserer Geschäftskorrespondenz
und dem Kontoauszug.
1
Änderungen der allgemeinen Informationen zur Sparkasse ergeben sich aus unserer Geschäftskorrespondenz und dem Kontoauszug.
B.
1.6
Preise und Leistungsmerkmale bei der Kontoführung und der Erbringung
von Zahlungsdiensten (Überweisungen, Lastschriften, Kartenzahlungen,
Barein- und Barauszahlungen) sowie beim Scheckverkehr für Privatkunden
und Geschäftskunden
Stand: 2017-01-01
Teil B Seite 4
Außergerichtliche Streitschlichtung und sonstige Beschwerdemöglichkeiten
Bei Streitigkeiten aus der Anwendung
1. der Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs
betreffend Fernabsatzverträge über Finanzdienstleistungen,
2. der §§ 675c – 676c des Bürgerlichen Gesetzbuchs (Zahlungsdienste) oder
3. – ab dem 11. Juni 2010 – der §§ 491 - 509 des Bürgerlichen Gesetzbuchs
(Verbraucherdarlehen)
4. der Verordnung (EG) Nr. 924/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates
vom 16. September 2009 über grenzüberschreitende Zahlungen in der
Gemeinschaft und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 2560/2001 oder
5. der Verordnung (EU) Nr. 206/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates
vom 14. März 2012 zur Festlegung der technischen Vorschriften und der
Geschäftsanforderungen für Überweisungen und Lastschriften in Euro
und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 924/2009
kann sich der Kunde an die bei der Deutschen Bundesbank eingerichtete Schlichtungsstelle wenden.
Die Verfahrensordnung ist bei der Deutschen Bundesbank erhältlich.
Die Adresse lautet:
Deutsche Bundesbank
Schlichtungsstelle
Postfach 11 12 32
60047 Frankfurt am Main
Zur Beilegung von Meinungsverschiedenheiten mit der Sparkasse besteht für den Kunden zudem
die Möglichkeit, die Schlichtungsstelle beim Deutschen Sparkassen- und Giroverband e. V. (DSGV)
anzurufen. Das Anliegen ist schriftlich an folgende Anschrift zu richten:
Deutscher Sparkassen- und Giroverband e. V.
Kundenbeschwerdestelle
Charlottenstraße 47
10117 Berlin
Näheres regelt die Verfahrensordnung des Deutschen Sparkassen- und Giroverbandes e. V.,
die auf Wunsch zur Verfügung gestellt wird.
Bei behaupteten Verstößen gegen das Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz, die §§ 675c bis 676c des
Bürgerlichen Gesetzbuchs oder Artikel 248 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch
kann darüber hinaus Beschwerde bei der
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Postfach 12 53
53002 Bonn
eingelegt werden.
B.
Preise und Leistungsmerkmale bei der Kontoführung und der Erbringung
von Zahlungsdiensten (Überweisungen, Lastschriften, Kartenzahlungen,
Barein- und Barauszahlungen) sowie beim Scheckverkehr für Privatkunden
und Geschäftskunden
Stand: 2017-01-01
2
Überweisungen
2.1
Überweisungen innerhalb Deutschlands und in andere Staaten des
Europäischen Wirtschaftsraums (EWR)1 in Euro oder in anderen EWR-Währungen2
2.1.1
Überweisungsauftrag
a)
Annahmefrist für Überweisungen
Teil B Seite 5
Die Geschäftstage und Annahmezeiten der Sparkasse ergeben sich aus Ziffer II.1.5.
b)
Ausführungsfrist
Die Sparkasse ist verpflichtet sicherzustellen, dass der Überweisungsbetrag beim Zahlungsdienstleister
des Zahlungsempfängers spätestens wie folgt eingeht:
- Überweisung in Euro
Belegloser Überweisungsauftrag3
max. 1 Geschäftstag
Beleghafter Überweisungsauftrag4
max. 2 Geschäftstage
- Überweisungen in anderen EWR-Währungen
Belegloser Überweisungsauftrag5
max. 4 Geschäftstage
Beleghafter Überweisungsauftrag6
max. 4 Geschäftstage
Die Geschäftstage der Sparkasse ergeben sich aus Ziffer II. 1.5.
1 andere EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien,
Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei,
Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern.
2 Zu den EWR-Währungen gehören derzeit: Euro, Britisches Pfund Sterling, Bulgarischer Lew, Dänische Krone, Estnische Krone, Isländische
Krone, Kroatische Kuna, Litauischer Litas, Norwegische Krone, Polnischer Zloty, Rumänischer Leu, Schwedische Krone, Schweizer Franken
(nur für Liechtenstein), Tschechische Krone, Ungarischer Forint.
3 Überweisung per Selbstbedienungsterminal, Telefon-Banking, Online-Banking oder Datenfernübertragung (DFÜ).
4
Überweisung per Vordruck, Datenträgeraustausch (DTA) mit Begleitzettel
5 Überweisung per Selbstbedienungsterminal, Telefon-Banking, Online-Banking oder Datenfernübertragung (DFÜ).
6
Überweisung per Vordruck, Datenträgeraustausch (DTA) mit Begleitzettel
B.
Preise und Leistungsmerkmale bei der Kontoführung und der Erbringung
von Zahlungsdiensten (Überweisungen, Lastschriften, Kartenzahlungen,
Barein- und Barauszahlungen) sowie beim Scheckverkehr für Privatkunden
und Geschäftskunden
c)
Entgelte für die Ausführung von Überweisungen
aa)
Überweisung in der Kontowährung
Stand: 2017-01-01
Teil B Seite 6
Bei einer Überweisung, die mit keiner Währungsumrechnung verbunden ist, tragen Zahler und
Zahlungsempfänger jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte.
Der Zahler trägt die folgenden Entgelte:
Überweisungsart
Überweisungsmodalitäten
je Überweisung vom Girokonto
Überweisung mit IBAN/BIC in Euro
innerhalb der Sparkasse/ an einen
anderen Zahlungsdienstleister/
SEPA-Überweisung
Überweisung, die auf eine andere
Währung eines EWR-Mitgliedstaates
lautet, an einen anderen
Zahlungsdienstleister
beleghafte
Überweisung
beleglose
Überweisung1
per
Dauerauftrag
0,00 – 3,50*
0,00 – 3,50*
0,00 – 3,50*
per
Eilüberweisung
0,00 – 20,00
0,15 % mindestens
15,00 zzgl. Courtage
0,025 %
mind. 1,50
0,10 %
mind. 10,00
zzgl. Courtage 0,025 %
mind. 1,50
7,50
10,00
* Preis je nach Kontomodell; Entgelt wird nur erhoben, wenn Buchungen im Auftrag oder im Interesse des Kunden erfolgen; nicht bei Korrektur- und Stornobuchungen
Hinweis:
Die vorstehenden Entgelte werden nicht berechnet, wenn und soweit die Durchführung von Überweisungen
bereits mit dem Gesamtpreis für ein Kontoführungs-Komplettpaket abgegolten ist
(siehe Ziffer I. 1. „Preismodelle für Privatkonten“).
bb)
Überweisung in einer anderen Währung als der Kontowährung
Entgeltpflichtiger
Bei einer Überweisung, die mit einer Währungsumrechnung verbunden ist, kann der Zahler zwischen
folgenden Entgeltregelungen wählen:
0: Zahler und Zahlungsempfänger tragen jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister
erhobenen Entgelte (SHARE)
1: Zahler trägt alle Entgelte (OUR)
Höhe der Entgelte
Konventionelle Abwicklung
OUR2
0,15 %
mind. 25,00 €
SHARE
0,15 %
mind. 15,00 €
Hinweis: Das Entgelt wird zusätzlich zu den unter aa) ausgewiesenen Entgelten erhoben.
1 Überweisungen per SB-Terminal, Telefonbanking, Onlinebanking, Homebanking, Datenträgeraustausch (DTA) oder Datenfernübertragung
(DFÜ)
2
Bei Überweisungsbeträgen über 75.000 € können weitere Fremdentgelte nachbelastet werden.
B.
d)
Preise und Leistungsmerkmale bei der Kontoführung und der Erbringung
von Zahlungsdiensten (Überweisungen, Lastschriften, Kartenzahlungen,
Barein- und Barauszahlungen) sowie beim Scheckverkehr für Privatkunden
und Geschäftskunden
Stand: 2017-01-01
Teil B Seite 7
Sonstige Entgelte
Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Ausführung eines Überweisungsauftrags
- bei Postversand
3,50 €
Dauerauftrag: Einrichtung/Änderung/Aussetzung (beleghaft)
3,50 €
Eilüberweisung Inland
- bei Barauszahlung
zzgl.
20,00 €
5,00 €
Hinweis: Bei der auszahlenden Stelle können weitere Entgelte anfallen.
2.1.2
Entgelte bei Überweisungsgutschriften
Bei einem Überweisungseingang wird von der Sparkasse folgendes Entgelt berechnet:
- pro Buchung bei Geschäftsgirokonten1
0,25 €
Das vorstehende Entgelt wird n i c h t berechnet, wenn und soweit die Durchführung von Überweisungen
bereits mit dem Gesamtpreis für ein Kontoführungs-Komplettpaket abgegolten ist (siehe Ziffer I. 1.
„Preismodelle für Privatkonten“) oder der Überweisende, z.B. bei grenzüberschreitenden Überweisungen,
die anfallenden Entgelte für die Überweisung trägt.
2.2
Überweisungen innerhalb Deutschlands und in andere Staaten des Europäischen
Wirtschaftsraums (EWR)2 in Währungen eines Staates außerhalb des EWR
(Drittstaatenwährung)3 sowie alle Überweisungen in Staaten außerhalb des EWR (Drittstaaten)4
2.2.1
Überweisungsaufträge
a)
Ausführungsfrist
Überweisungen werden baldmöglichst bewirkt.
b)
Entgelte für die Ausführung von Überweisungen
aa)
Entgeltpflichtiger
Der Zahler kann zwischen folgenden Entgeltregelungen wählen:
0: Zahler und Zahlungsempfänger tragen jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister
erhobenen Entgelte (SHARE)
1: Zahler trägt alle Entgelte (OUR)
2: Zahlungsempfänger trägt alle Entgelte (BEN)
Hinweis:
Bei der Entgeltregelung „0“ können durch zwischengeschaltete Zahlungsdienstleister und den
Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers vom Überweisungsbetrag gegebenenfalls Entgelte
abgezogen werden.
Bei der Entgeltregelung „2“ können von jedem der beteiligten Zahlungsdienstleister vom
Überweisungsbetrag gegebenenfalls Entgelte abgezogen werden.
1
wird nur erhoben, wenn Buchungen im Auftrag oder im Interesse des Kunden erfolgen, nicht bei Korrektur- und Stornobuchungen
andere EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien,
Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei,
Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern.
3
z. B. US-Dollar
4 Drittstaaten sind alle Staaten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark,
Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg,
Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien,
Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern).
2
B.
bb)
Preise und Leistungsmerkmale bei der Kontoführung und der Erbringung
von Zahlungsdiensten (Überweisungen, Lastschriften, Kartenzahlungen,
Barein- und Barauszahlungen) sowie beim Scheckverkehr für Privatkunden
und Geschäftskunden
Stand: 2017-01-01
Teil B Seite 8
Höhe der Entgelte
Konventionelle Abwicklung
OUR1
0,15 %
mind. 25,00 €
cc)
SHARE
0,15 %
mind. 15,00 €
Sonstige Entgelte
Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Ausführung eines Überweisungsauftrags
- bei Postversand
3,50 €
Bei einer SHARE- oder BEN-Überweisung werden von der Sparkasse folgende Entgelte berechnet
(die vom Überweisungsbetrag abgezogen werden)2:
unvollständige, fehlerhafte bzw. nicht automatisierte €-Eingänge
zusätzlicher Bearbeitungsaufwand
2.2.2
Überweisungsgutschriften
a)
Entgeltpflichtiger
12,50 €
Wer für die Ausführung der Überweisung die anfallenden Entgelte zu tragen hat, bestimmt sich danach,
welche Entgeltregelung zwischen dem Überweisenden und dessen Kreditinstitut getroffen wurde.
Folgende Entgeltregelungen sind möglich:
0: Zahler und Zahlungsempfänger tragen jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister
erhobenen Entgelte (SHARE)
1: Zahler trägt alle Entgelte (OUR)
2: Zahlungsempfänger trägt alle Entgelte (BEN)
Hinweis:
Bei der Entgeltregelung „0“ können durch zwischengeschaltete Zahlungsdienstleister und den Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers vom Überweisungsbetrag gegebenenfalls Entgelte abgezogen werden.
Bei der Entgeltregelung „2“ können von jedem der beteiligten Zahlungsdienstleister vom Überweisungsbetrag
gegebenenfalls Entgelte abgezogen werden.
b)
Höhe der Entgelte
Bei einer SHARE- oder BEN-Überweisung werden von der Sparkasse folgende Entgelte berechnet
(die vom Überweisungsbetrag abgezogen werden)1:
unvollständige, fehlerhafte bzw. nicht automatisierte €-Eingänge
zusätzlicher Bearbeitungsaufwand
1
Bei Überweisungsbeträgen über 75.000 € können weitere Fremdentgelte nachbelastet werden.
Klammerzusatz nur erforderlich, wenn tatsächlich Entgelt vom Überweisungsbetrag abgezogen wird.
Ansonsten Inrechnungstellung des Entgelts innerhalb des Kontokorrents.
2
12,50 €
B.
Preise und Leistungsmerkmale bei der Kontoführung und der Erbringung
von Zahlungsdiensten (Überweisungen, Lastschriften, Kartenzahlungen,
Barein- und Barauszahlungen) sowie beim Scheckverkehr für Privatkunden
und Geschäftskunden
Stand: 2017-01-01
Teil B Seite 9
3
Lastschriften
3.1
Lastschriften innerhalb Deutschlands und aus anderen Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums
(EWR)1
3.1.1
Einzugsermächtigungslastschrift im Rahmen des Elektronischen Lastschriftverfahrens (§ 7c ZAG)
a)
Ausführungsfrist
Die Sparkasse/Landesbank ist verpflichtet sicherzustellen, dass der Lastschriftbetrag spätestens innerhalb von
max. 1 Geschäftstag beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers eingeht. Die Geschäftstage der
Sparkasse/Landesbank ergeben sich aus Ziffer II. 1.5.
b)
Entgelte
Lastschrifteinlösung
-
Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Einlösung einer Lastschrift
- bei Postversand
3,60 €
3.1.2
SEPA-Basis-Lastschrift
a)
Ausführungsfrist
Die Sparkasse stellt sicher, dass der Lastschriftbetrag am Fälligkeitstag beim Zahlungsdienstleister
des Zahlungsempfängers eingeht.
b)
Entgelte
Lastschrifteinlösung
-
Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Einlösung einer
SEPA-Basis-Lastschrift
- bei Postversand
3,60 €
1
andere EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Lettland,
Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Kroatien, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei,
Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern.
B.
Preise und Leistungsmerkmale bei der Kontoführung und der Erbringung
von Zahlungsdiensten (Überweisungen, Lastschriften, Kartenzahlungen,
Barein- und Barauszahlungen) sowie beim Scheckverkehr für Privatkunden
und Geschäftskunden
3.1.3
SEPA-Firmen-Lastschrift
a)
Ausführungsfrist
Stand: 2017-01-01
Teil B Seite 10
Die Sparkasse stellt sicher, dass der Lastschriftbetrag am Fälligkeitstag beim Zahlungsdienstleister
des Zahlungsempfängers eingeht.
b)
Entgelte
Lastschrifteinlösung
0,30 €
Entgegennahme von Bestätigungen über die Ausstellung/Änderung
eines SEPA-Firmenlastschrift-Mandates
5,00 €
Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Einlösung einer
SEPA-Firmen-Lastschrift
- bei Postversand
3,50 €
3.2
Lastschriften aus weiteren Staaten
3.2.1
SEPA-Basis-Lastschrift
a)
Ausführungsfrist
Lastschriften werden baldmöglichst bewirkt.
b)
Entgelte
Lastschrifteinlösungen aus Einreichung von
- Monaco
- Schweiz
- übrige Länder
-
Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Einlösung einer
SEPA-Basis-Lastschrift
- bei Postversand
3,50 €
3.2.2
SEPA-Firmen-Lastschrift
a)
Ausführungsfrist
Lastschriften werden baldmöglichst bewirkt.
b)
Entgelte
Lastschrifteinlösungen aus Einreichung von
- Monaco
- Schweiz
- übrige Länder
0,30 €
0,30 €
0,30 €
Entgegennahme von Bestätigungen über die Ausstellung/Änderung
eines SEPA-Firmenlastschrift-Mandates
5,00 €
Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Einlösung einer
SEPA-Firmen-Lastschrift
- bei Postversand
3,50 €
Bearbeitung eines Mandatswiderrufs am Tag der Belastungsbuchung
- je angefangene ½ Stunde
17,50 €
B.
Preise und Leistungsmerkmale bei der Kontoführung und der Erbringung
von Zahlungsdiensten (Überweisungen, Lastschriften, Kartenzahlungen,
Barein- und Barauszahlungen) sowie beim Scheckverkehr für Privatkunden
und Geschäftskunden
3.3
Einreichungsfristen für SEPA-Lastschriften
3.3.1
SEPA-Basis-Lastschriften („CORE“-Verfahren):
3.3.2
bei Erst- und Einmallastschriften:
spätestens 5 Geschäftstage
vor Fälligkeit der SEPA-Basis-Lastschrift
bei Folgelastschriften:
spätestens 2 Geschäftstage
vor Fälligkeit der SEPA-Basis-Lastschrift
Teil B Seite 11
SEPA-Basis-Lastschriften mit verkürzter Vorlagefrist („COR1“-Verfahren)/Express-Lastschriften :
bei Erst- Einmal- und Folgelastschriften:
3.3.3
Stand: 2017-01-01
spätestens 1 Geschäftstag
vor Fälligkeit der SEPA-Basis-Lastschrift
SEPA-Firmen-Lastschriften:
bei Erst-, Einmal- und Folgelastschriften: spätestens 1 Geschäftstag
vor Fälligkeit der SEPA-Firmen-Lastschrift
B.
Preise und Leistungsmerkmale bei der Kontoführung und der Erbringung
von Zahlungsdiensten (Überweisungen, Lastschriften, Kartenzahlungen,
Barein- und Barauszahlungen) sowie beim Scheckverkehr für Privatkunden
und Geschäftskunden
4
Kartengestützter Zahlungsverkehr
4.1
Kreditkarten
Stand: 2017-01-01
Teil B Seite 12
Jahresgebühren1
MasterCard/Visa Card
mit/ohne Bild/Picture
- Hauptkarte (jährlich)
- Zusatzkarte (jährlich)
Standard
29,00 €
29,00 €
Giro Life2
0,00 €
-
MasterCard/Visa Card
mit/ohne Bild/Picture
- Hauptkarte (jährlich)
- Zusatzkarte (jährlich)
Gold
79,00 €
79,00 €
Giro Life2
55,00 €
55,00 €
Platinum MasterCard/Platinum Visa mit/ohne Bild/Picture
- Hauptkarte (jährlich)
- Zusatzkarte (jährlich)
200,00 €
200,00 €
Zurverfügungstellung einer Ersatzkarte aufgrund (Sperr)-Antrag der Kunden
entfällt
(soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht,
z. B. Verlust durch den Karteninhaber, bei Namensänderung oder nachträglicher PIN-Erstellung)
Postversand Kreditkartenabrechnungen
0,70 €
Erstellung eines Duplikats der Kreditkartenabrechnung auf Verlangen des Kunden
7,50 €
(soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht) pro Abrechnung
Sperren einer Kreditkarte auf Veranlassung des Kunden
15,00 €
(Die Sperranzeige gemäß den Kreditkartenbedingungen ist unentgeltlich.)
Einsatz der Karte im Ausland3
- Bezahlverfahren in Nicht-EUR-Ländern
- EUR-Länder
2,0 % vom Umsatz
Barauszahlung
(siehe Ziffer II. 4.4)
1
-
Der angegebene Jahrespreis gilt nicht für Kreditkarten, die Inhalt eines Kontoführungs-Komplettpaketes der Sparkasse sind.
Im Kontopaket GiroLife ist die Ausreichung einer Kreditkarte an Kunden mit Erreichen der Volljährigkeit (ab 18 Jahren) möglich.
Nach Vollendung des 25. Lebensjahres erfolgt die Bepreisung zu Standardkonditionen.
3
Zum Umrechnungskurs siehe Ziffer II. 6. dieses Verzeichnisses.
2
B.
4.2
Preise und Leistungsmerkmale bei der Kontoführung und der Erbringung
von Zahlungsdiensten (Überweisungen, Lastschriften, Kartenzahlungen,
Barein- und Barauszahlungen) sowie beim Scheckverkehr für Privatkunden
und Geschäftskunden
Stand: 2017-01-01
Teil B Seite 13
Debitkarte (SparkassenCard und Sparkassen-Kundenkarte)
Debitkarte (jährlich)1
7,00 €
Täglicher Verfügungsrahmen2
SparkassenCard je nach Einsatz3:
Abheben von Bargeld an eigenen/fremden4 Geldautomaten
und
Einsatz an automatisierten Kassen bei Händlern und
Dienstleistungsunternehmen
und
Aufladen der Geldkarte
und
Abo-Ladevertrag (girogo)
Zurverfügungstellung einer Ersatzkarte aufgrund (Sperr-) Antrag des Kunden
max.
1.000,00 €
max.
5.000,00 €
max.
200,00 €
max.
50,00 €
ohne/mit PIN
-
(soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht, z. B. Verlust durch den Kontoinhaber,
oder bei Namensänderung)
Sperren einer Debitkarte auf Veranlassung des Kunden (auch über Service-Hotline + 116 116)
Einsatz der Debitkarte im Ausland
- an Terminals zum Bezahlen von Waren und Dienstleistungen
im EWR5
bei Zahlung in Fremdwährung
bei Zahlung in einem Land außerhalb des EWR
-
1
2
3
4
5
Barauszahlung
15,00 €
2,0 % vom Kartenumsatz
2,0 % vom Kartenumsatz
(siehe Ziffer II. 4.4)
Der angegebene Jahrespreis gilt nicht für Debitkarten, die Inhalt eines Kontoführungs-Komplettpaketes der Sparkasse sind.
Im Rahmen des Kontoguthabens oder vorher eingeräumten Kredits gilt Verfügungsrahmen unabhängig für jede zum Konto ausgegebene
Debitkarte. Änderungen des Verfügungsrahmens werden dem Kunden spätestens zwei Monate vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres
Wirksamwerdens schriftlich angeboten. Die Zustimmung des Kunden gilt als erteilt, wenn er seine Ablehnung nicht vor dem
vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens angezeigt hat.
Der Verfügungsrahmen gilt, soweit mit dem Kunden nichts anderes vereinbart wurde.
Verfügungslimit kann bei fremden Geldautomaten, insbesondere im Ausland, geringer sein.
EWR-Staaten derzeit: Island, Liechtenstein, Norwegen und EU-Staaten (Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland,
Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal,
Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und
Nordirland sowie Zypern)
B.
4.3
Preise und Leistungsmerkmale bei der Kontoführung und der Erbringung
von Zahlungsdiensten (Überweisungen, Lastschriften, Kartenzahlungen,
Barein- und Barauszahlungen) sowie beim Scheckverkehr für Privatkunden
und Geschäftskunden
Stand: 2017-01-01
Teil B Seite 14
GeldKarte
Aufladen unserer Geldkarten
- an unseren Ladeterminals
- an Ladeterminals von teilnehmenden anderen Sparkassen
- an Ladeterminals sonstiger Zahlungsdienstleister
-
Aufladen von GeldKarten anderer Kreditinstitute
-
Kunden fremder Sparkassen
Kunden fremder KI
0,75 €
1,05 €
Ob und ggf. in welcher Höhe die kartenausgebende Stelle von Ihnen ein Entgelt verlangt,
erfragen Sie bitte dort.
4.4
Barauszahlungen
Barauszahlung an eigene Kunden
mit unserer Debitkarte
mit unseren Kreditkarten
am Geldautomaten
unentgeltlich1
2,0 % vom Umsatz,
mind.
7,50 €
Barauszahlung an Kunden anderer Sparkassen/Landesbanken
mit einer SparkassenCard
unentgeltlich
mit MasterCard oder VisaCard
Die Preise hierfür
erfragen Sie bitte bei Ihrer
kontoführenden Sparkasse.
Barauszahlung an Nicht-Sparkassen-/Landesbankkunden
mit fremder Debitkarte
2 % vom Umsatz,
mind.
7,50 €
mit fremder MasterCard oder VisaCard
Barauszahlung an eigene Kunden bei fremden Zahlungsdienstleistern
3,50 €
am Geldautomaten
mit Debitkarte
-
bei Sparkassen/Landesbanken und fremden Zahlungsdienstleistern
im Inland in Euro
-
-
bei fremden Zahlungsdienstleistern im EWR in Euro
10,00 €
-
bei Zahlungsdienstleistern im EWR in Fremdwährung
10,00 €
mit Kreditkarte
-
im Inland und Ausland
2,00 % vom Umsatz
mind.
7,50 €
Gegebenenfalls werden Sie durch den Geldautomatenbetreiber mit einem Entgelt belastet.
1
im Kontomodell Sparkassen-Tagesgeldkonto 3,50 € pro Verfügung
B.
4.5
Preise und Leistungsmerkmale bei der Kontoführung und der Erbringung
von Zahlungsdiensten (Überweisungen, Lastschriften, Kartenzahlungen,
Barein- und Barauszahlungen) sowie beim Scheckverkehr für Privatkunden
und Geschäftskunden
Stand: 2017-01-01
Teil B Seite 15
Ausführungsfrist
Der Kartenzahlungsbetrag wird beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers spätestens wie folgt
eingehen:
Kartenzahlungen im EWR
in Euro
Kartenzahlungen im EWR
in einer anderen EWR-Währung1 als Euro
max. 1 Geschäftstag
Kartenzahlungen außerhalb des EWR
unabhängig von der Währung
Die Kartenzahlung wird baldmöglichst bewirkt.
max. 4 Geschäftstage
Die Geschäftstage der Sparkasse ergeben sich aus Ziffer II. 1.5.
1
Zu den EWR-Währungen gehören derzeit: Euro, Britisches Pfund Sterling, Bulgarischer Lew, Dänische Krone, Estnische Krone, Isländische
Krone, Litauischer Litas, Norwegische Krone, Polnischer Zloty, Rumänischer Leu, Schwedische Krone, Schweizer Franken (nur für
Liechtenstein), Tschechische Krone, Ungarischer Forint.
B.
Preise und Leistungsmerkmale bei der Kontoführung und der Erbringung
von Zahlungsdiensten (Überweisungen, Lastschriften, Kartenzahlungen,
Barein- und Barauszahlungen) sowie beim Scheckverkehr für Privatkunden
und Geschäftskunden
5
Online-Banking und Electronic Banking
5.1
Online-Banking (PIN/TAN/FinTS)
Stand: 2017-01-01
Teil B Seite 16
Bereitstellung des Online-Banking Zuganges
-
Bereitstellung von sms-TAN sowie push-TAN
- monatlich
- sms-TAN sowie push-TAN ab 6. Posten im Monat1
-
Kontowecker-Service per sms
Kontowecker-Service per E-Mail
-
5.2
Electronic Banking
Zugangsverwaltung für EBICS
- Einrichtung: Kunden ID
- Einrichtung: zusätzliche Kunden ID
- Einrichtung: Kontonummer für die Kunden ID der DATEV
- Einrichtung: Teilnehmer ID
5.3
Zahlungsdienste über Electronic Banking/FinTS
Beauftragung mittels FinTS:
- Sammelüberweisung
- Sammelüberweisung
- Einzelüberweisung
- Einzelüberweisung
DTA
ELK
ELKO
TARGET
Bepreisung analog belegloser Zahlungsverkehr entsprechend Kontomodell
1
wird nur erhoben, soweit im Auftrag oder im Interesse des Kunden
-
B.
6
Preise und Leistungsmerkmale bei der Kontoführung und der Erbringung
von Zahlungsdiensten (Überweisungen, Lastschriften, Kartenzahlungen,
Barein- und Barauszahlungen) sowie beim Scheckverkehr für Privatkunden
und Geschäftskunden
Stand: 2017-01-01
Teil B Seite 17
Umrechnungskurs bei der Erbringung von Zahlungsdiensten in fremder Währung
Umrechnungen von Euro in Fremdwährungen und von Fremdwährungen in Euro erfolgen auf Basis
frei gehandelter Marktkurse. Diese sind auf Anfrage erhältlich.
Der Währungsumrechnungskurs beim Auslandseinsatz der jeweiligen Kreditkarten ergibt sich aus Ziffer 16 der
Bedingungen für die jeweiligen Kreditkarten.
Die Währungsumrechnungskurse für Maestro und VPay Transaktionen in Nicht-Euro-Währung sind unter
www.helaba.de/CBD-Kursinformationen abrufbar.
B.
Preise und Leistungsmerkmale bei der Kontoführung und der Erbringung
von Zahlungsdiensten (Überweisungen, Lastschriften, Kartenzahlungen,
Barein- und Barauszahlungen) sowie beim Scheckverkehr für Privatkunden
und Geschäftskunden
III
Scheckverkehr
1
Allgemein
Scheckeinlösung
Privatgiro
Geschäftsgiro
Stand: 2017-01-01
Teil B Seite 18
Giro Home | Online | Classic | Intensiv | Basiskonto |
Spk-Tagesgeld
zzgl. pro Anlage
Basis Firm | Business Free | Verein | Intensiv
Basis Online
3,50 €
0,20 €
1,50 €
2,00 €
Scheckeinzug für Nichtkunden (Inland)
5,10 €
Scheckvordrucke inkl. Porto
3,25 €
Direktversand von Scheckvordrucken durch die Schmaus GmbH
zzgl. Portogebühr für Einschreiben
mit Rückschein
Vormerkung/Verlängerung einer Schecksperre
10,00 €
Ausstellung von DBB-Schecks
45,00 €
Wertstellung
- Scheckeinreichungen
eigenes Kreditinstitut
andere inländische Kreditinstitute
andere ausländische Kreditinstitute
- Scheckeinlösung
Buchungstag
Buchungstag + 1 Valutatag
Eingang des Gegenwertes
Buchungstag
2
Grenzüberschreitender Scheckverkehr
a)
Scheckzahlungen aus dem Ausland Gutschrift e. V.1
bis
50,00 €
bis
250,00 €
darüber
je Scheck
je Scheck
0,15 %, mind.
Ausländisches Bankentgelt
Großbritannien
Belgien
zzgl.
zzgl.
Gutschrift nach Eingang Inkasso
bis 10.000,00 €
darüber
0,3 %
b)
c)
6,50 €
2,50 €
30,00 €
Bearbeitung Rückscheck
Abwicklungsprovision
in Fremdwährung
Die Bestimmung des Umrechnungskurses ergibt sich aus:
Devisenfixing-System "EuroFX" (Referenzkurs)
Zeitpunkt des Fixings: montags - freitags
Ort der Veröffentlichung: Handelsblatt, Software Reuters
1
7,50 €
12,50 €
15,00 €
Sofern das Entgelt nicht gemäß Auftrag vom ausländischen Empfänger/Auftraggeber zu zahlen ist.
50,00 €
C.
Umrechnungskurs bei Fremdwährungsgeschäften
(außer Zahlungsdienste) für Privatkunden und Geschäftskunden
Stand: 2015-04-01
Teil C Seite 1
Kapitel C
Umrechnungskurse
Umrechnungen von Euro in Fremdwährungen und von Fremdwährungen in Euro erfolgen auf Basis
frei gehandelter Marktkurse. Diese sind auf Anfrage erhältlich.
Stand: 2013-07-04
D.
Außergerichtliche Streitschlichtung und sonstige Beschwerdemöglichkeit
für Privatkunden und Geschäftskunden
Teil D Seite 1
Kapitel D
Für Institute, die keiner beliehenen Schlichtungsstelle angeschlossen sind:
Bei Streitigkeiten aus der Anwendung
1. der Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs betreffend Fernabsatzverträge
über Finanzdienstleistungen,
2. der §§ 491 bis 509 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (Verbraucherdarlehen),
3. der §§ 675c – 676c des Bürgerlichen Gesetzbuchs (Zahlungsdienste),
4. der Verordnung (EG) Nr. 924/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates
vom 16. September 2009 über grenzüberschreitende Zahlungen in der Gemeinschaft
und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 2560/2001 oder
5. der Verordnung (EU) Nr. 206/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates
vom 14. März 2012 zur Festlegung der technischen Vorschriften und der
Geschäftsanforderungen für Überweisungen und Lastschriften in Euro und
zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 924/2009
kann sich der Kunde an die bei der Deutschen Bundesbank eingerichtete Schlichtungsstelle wenden.
Die Verfahrensordnung ist bei der Deutschen Bundesbank erhältlich. Die Adresse lautet:
Deutsche Bundesbank
Schlichtungsstelle
Postfach 11 12 32
60047 Frankfurt am Main
Zur Beilegung von Meinungsverschiedenheiten mit der Sparkasse besteht für den Kunden zudem die
Möglichkeit, die Schlichtungsstelle beim Deutschen Sparkassen- und Giroverband e. V. (DSGV) anzurufen.
Das Anliegen ist schriftlich an folgende Anschrift zu richten:
Deutscher Sparkassen- und Giroverband e. V.
Kundenbeschwerdestelle
Charlottenstraße 47
10117 Berlin
Näheres regelt die Verfahrensordnung des Deutschen Sparkassen- und Giroverbandes e. V., die auf
Wunsch zur Verfügung gestellt wird.
Bei behaupteten Verstößen gegen das Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz, die §§ 675c bis 676c des
Bürgerlichen Gesetzbuchs oder Artikel 248 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch
kann darüber hinaus Beschwerde bei der
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Postfach 12 53
53002 Bonn
eingelegt werden.