Preis- und Leistungsverzeichnis
Transcription
Preis- und Leistungsverzeichnis
Übersicht Preis- und Leistungsverzeichnis Kapitel A: Preise für Dienstleistungen im standardisierten Geschäftsverkehr für Privatkunden und Geschäftskunden (Sparverkehr, Reisezahlungsmittel, Kreditgeschäft, Wertpapiergeschäft, Safes/Verwahrstücke, Sonstiges) Kapitel B: Preise und Leistungsmerkmale bei der Kontoführung und der Erbringung von Zahlungsdiensten (Überweisungen, Lastschriften, Kartenzahlungen, Barein- und Barauszahlungen) sowie beim Scheckverkehr für Privatkunden und Geschäftskunden Kapitel C: Umrechnungskurs bei Fremdwährungsgeschäften (außer Zahlungsdienste) für Privatkunden und Geschäftskunden Kapitel D: Außergerichtliche Streitschlichtung und sonstige Beschwerdemöglichkeiten für Privatkunden und Geschäftskunden Die Sparkasse kann gemäß Nr. 17 Abs. 3 der AGB für Leistungen, die nicht Gegenstand einer Vereinbarung oder im Preis- und Leistungsverzeichnis aufgeführt sind und die im Auftrag des Kunden oder in dessen mutmaßlichem Interesse erbracht werden und die, nach den Umständen zu urteilen, nur gegen eine Vergütung zu erwarten sind, ein nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen angemessenes Entgelt verlangen. Bei den angegebenen Preisen fallen keine weiteren Buchungsposten an. A. Preise für Dienstleistungen im standardisierten Geschäftsverkehr für Privatkunden und Geschäftskunden (Sparverkehr, Reisezahlungsmittel, Kreditgeschäft, Wertpapiergeschäft, Safes/Verwahrstücke, Sonstiges) Dienstleistung Stand: 2016-09-22 Teil A Seite 1 Preis in € Kapitel A 1 Sparkonto 1.1 1.2 1.3 Zusendung Sparkassenbuch Kennwortvereinbarung Wertstellung - Bareinzahlung Sparkonto: - Barauszahlung Sparkonto: 2 entfällt Einzahlungstag Auszahlungstag Geduldete Kontoüberziehungen Für Inanspruchnahmen des Kontos, die nicht durch ein Guthaben oder einen eingeräumten Kreditrahmen gedeckt sind (geduldete Kontoüberziehungen), sind die vertraglich vereinbarten Überziehungszinsen zu zahlen. Ist im Vertrag eine Vereinbarung nicht getroffen, sind die im Preisaushang aufgeführten Überziehungszinsen zu zahlen; dies gilt auch für Geschäftskunden. Bei Verbraucherdarlehensverträgen gelten ergänzend die gesetzlichen Vorschriften. 3 Sonstige Kredite Girokonten | Sparkassenprivatkredit | SparkassenCard Plus | Darlehen Mahnung des in Verzug befindlichen Kunden je Mahnung Aufwendungsersatz; der Kunde kann die Entstehung keines oder eines niedrigeren Mahnaufwandes nachweisen. 5,00 Für Mahnungen gegenüber Kunden, die sich mit Forderungen aus Verbraucherdarlehensverträgen im Verzug befinden, werden Mahnkosten gemäß § 497 Abs. 1 Satz 3 BGB nur bei Nachweis der angefallenen Mahnaufwendungen im Einzelfall erhoben. Verwahrung von Sicherheiten (p. a.) Nichtabnahmeentschädigung für Kredite und Darlehen: Die Nichtabnahmeentschädigung wird gemäß § 490 Abs. 2 Satz 3 BGB berechnet. - A. Preise für Dienstleistungen im standardisierten Geschäftsverkehr für Privatkunden und Geschäftskunden (Sparverkehr, Reisezahlungsmittel, Kreditgeschäft, Wertpapiergeschäft, Safes/Verwahrstücke, Sonstiges) Stand: 2016-09-22 Teil A Seite 2 Dienstleistung Preis in € 4 Wertpapiere 4.1 Depotleistungen Depotpreis - Verwahrung und Verwaltung von Wertpapieren Abrechnung und Belastung (jährlich) auf Basis des Bestandes am 31.12. - Mindestpreis pro Gattung 0,1538 % vom Nennwert/Kurswert - Verwahrung von fremden und Sparkassenfonds 4,761 368,901 mind. max. 3,571 12,501 Mindestpreis pro Depot: Depotaufstellung (jährlich) unentgeltlich Jahressteuerbescheinigung unentgeltlich Sonderleistungen auf Wunsch des Kunden - Duplikaterstellung (soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht) - pro Posten mind. max. 8,931 unterjährige Depotaufstellung Depotübertragung 4.2 incl. USt. nur fremde Kosten Effektive Stücke - 1 0,181 11,901 30,351 Einlieferung Auslieferung Einlösung effektiv fälliger Zins- und Dividendenscheine: 0,20 % mind. max. 77,351 77,351 7,141 30,351 A. Preise für Dienstleistungen im standardisierten Geschäftsverkehr für Privatkunden und Geschäftskunden (Sparverkehr, Reisezahlungsmittel, Kreditgeschäft, Wertpapiergeschäft, Safes/Verwahrstücke, Sonstiges) Stand: 2016-09-22 Teil A Seite 3 Dienstleistung 4.3 Preis in € Transaktionsleistungen An- und Verkauf von Wertpapieren - Eigene Kosten Aktien, Zertifikate, Optionen, Optionsscheine Provision/Neuemission im Inland 1,00 % vom Kurswert im Ausland 1,00 % vom Kurswert mind. mind. 25,00 120,00 Festverzinsliche Wertpapiere Provision/Neuemission im Inland 0,75 % vom Nennwert mind. im Ausland 0,75 % vom Nennwert mind. 20,00 120,00 (zum Ausgabe-/Rücknahmepreis der Gesellschaft) Investmentfonds Fremdfonds 16,00 Fonds der DekaBank und ihrer Kooperationspartner Ordergröße: < 5.000,00 € 12,50 ab 5.000,00 € Vormerkung eines Limits je Auftrag für Erteilung (bei Nichtausführung), Änderung, Streichung, Verlängerung - 7,50 Fremdkosten inländische Börsen Aktien, Zertifikate, Optionen, Optionsscheine Clearinggebühr Es fallen unterschiedliche Entgelte nach Vorgabe des Börsenplatzes an. Maklergebühr (Courtage)/Börsentransaktionsgebühr1 bei DAX-Werten 0,40 ‰ vom Kurswert mind. 0,75 bei Nicht-DAX-Werten 0,80 ‰ vom Kurswert mind. 0,75 bei Xetra-Aufträgen statt Clearing- und Maklergebühr 0,0810 ‰ vom Kurswert mind. 1,74 max. 20,30 Festverzinsliche Wertpapiere Clearinggebühr Es fallen unterschiedliche Entgelte nach Vorgabe des Börsenplatzes an. Maklergebühr (Courtage)/Börsentransaktionsgebühr2 Mindestgebühr je nach Produktart, Kurswert, Börsenplatz differenziert nach Produktarten und gestaffelt nach Kurswerten bis 0,75 ‰ aus dem Kurswert/Nennwert mit ebenfalls gestaffelten Mindestgebühren 1 Die angegebenen Werte zur Clearinggebühr und Maklergebühr (Courtage) beziehen sich auf die üblicherweise vorkommenden Transaktionen. Je nach Börse und/oder Wertpapierart können insbesondere bei der Maklergebühr (Courtage) unterschiedliche Bemessungsgrundlagen oder auch Pauschalpreise gelten, die Sie von Ihrem Wertpapierberater erfahren können. A. Preise für Dienstleistungen im standardisierten Geschäftsverkehr für Privatkunden und Geschäftskunden (Sparverkehr, Reisezahlungsmittel, Kreditgeschäft, Wertpapiergeschäft, Safes/Verwahrstücke, Sonstiges) Stand: 2016-09-22 Teil A Seite 4 Dienstleistung Preis in € Sonstige Handelsplätze, insbesondere ausländische Börsen Es fallen unterschiedliche Gebühren, Kosten oder Steuern nach Aufgabe des Dritten/Drittlandes an. Umlagegebühr Sofern der Verkauf in einer anderen Lagerstätte erfolgt als der Kundenbestand verbucht ist, fällt eine Umlagegebühr an. Der Betrag ist lagerstellenabhängig. Kapitaltransaktionen - Kauf/Verkauf von Anleihen (Bezugsrechte/Aktienspitzen) Provision - 0,50 % vom Kurswert 0,50 % vom Kurswert mind. mind. 2,50 5,00 Maklergebühr1 Mindestgebühr je nach Produktart, Kurswert, Börsenplatz differenziert nach Produktarten und gestaffelt nach Kurswerten bis 0,75 ‰ aus dem Kurswert/Nennwert mit ebenfalls gestaffelten Mindestgebühren Clearinggebühr Es fallen unterschiedliche Entgelte nach Vorgabe des Börsenplatzes an. Kauf/Verkauf von Aktien/Vorzugsaktien (Bezugsrechte/Aktienspitzen) Provision 1 im Inland im Ausland im Inland im Ausland 0,90 % vom Kurswert 0,90 % vom Kurswert mind. mind. 2,50 5,00 Maklergebühr1 Mindestgebühr je nach Produktart, Kurswert, Börsenplatz differenziert nach Produktarten und gestaffelt nach Kurswerten bis 0,75 ‰ aus dem Kurswert/Nennwert mit ebenfalls gestaffelten Mindestgebühren Clearinggebühr Es fallen unterschiedliche Entgelte nach Vorgabe des Börsenplatzes an. Die angegebenen Werte zur Clearinggebühr und Maklergebühr (Courtage) beziehen sich auf die üblicherweise vorkommenden Transaktionen. Je nach Börse und/oder Wertpapierart können insbesondere bei der Maklergebühr (Courtage) unterschiedliche Bemessungsgrundlagen oder auch Pauschalpreise gelten, die Sie von Ihrem Wertpapierberater erfahren können. A. Preise für Dienstleistungen im standardisierten Geschäftsverkehr für Privatkunden und Geschäftskunden (Sparverkehr, Reisezahlungsmittel, Kreditgeschäft, Wertpapiergeschäft, Safes/Verwahrstücke, Sonstiges) Stand: 2016-09-22 Teil A Seite 5 Dienstleistung - Preis in € Kauf von Bezügen Provision 4.4 im Inland im Ausland 1,00 % vom Kurswert 1,00 % vom Kurswert mind. mind. 25,00 120,00 Ersatz von Aufwendungen Der Ersatz von Aufwendungen der Sparkasse richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften. 5 Safes/Verwahrstücke Mietpreis für Safes (pro Jahr) Einlagerung von Verwahrstücken (pro Monat) - Urkunden je Vertrag - Sonstige Wertgegenstände, Sparkassenbriefe je Vertrag Bitte in der Filiale erfragen. 2,55 7,65 6 Sonstiges 6.1 Erträgnisaufstellung1 6.2 Auf Wunsch des Kunden vorgenommene - Nachforschungen zur ordnungsgemäßen Ausführung von Zahlungsvorgängen (soweit nicht durch fehlerhafte Angabe der Kundenkennung des Zahlungsempfängers durch den Kunden verursacht) sonst. Nachforschungen je nach Aufwand je angefangene halbe Stunde soweit vom Kunden veranlasst und nicht vom Kreditinstitut zu vertreten ist - Übermittlung des Ermächtigungsformulars i. R. d. Kontowechselhilfe (Sparkasse ist abgebendes Institut) 6.3 pro Posten: mind. max. 0,18 11,90 30,35 --17,50 10,00 Duplikaterstellung (soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht) 6.4 6.5 1 2 Aufwand je angefangene halbe Stunde 17,50 Bankauskunft - Auftrag durch Kunden 30,002 Bankbürgschaft (Aval) - Bearbeitungsentgelt bei Neuausreichung - Einzelavale - Avalrahmen bis 50,0 T€ bis 250,0 T€ darüber Hinweis: Preise zzgl. 30,00 € Ausfertigungsgebühr pro Urkunde Die Erstellung der Jahressteuerbescheinigung erfolgt unentgeltlich; Preise inkl. USt. incl. USt. 1,00 %, mind. 100,00 3,00 % Avalprovision 3,00 % Avalprovision 2,00 % Avalprovision 1,50 % Avalprovision A. Preise für Dienstleistungen im standardisierten Geschäftsverkehr für Privatkunden und Geschäftskunden (Sparverkehr, Reisezahlungsmittel, Kreditgeschäft, Wertpapiergeschäft, Safes/Verwahrstücke, Sonstiges) Dienstleistung 6.6 Teil A Seite 6 Preis in € Garantien Garantieerstellungsprovision (pro Garantie) 1 Stand: 2016-09-22 je nach Aufwand1 mind. 75,00 zzgl. Porto und Spesen der LBBW Garantieavalprovision gem. besonderer Vereinbarung Zahlungsprovision (Inanspruchnahme von Garantien mit Dokumentenvorlage) 0,3 %, mind. Die konkreten Konditionen erfragen Sie bitte bei Ihrem zuständigen Kundenberater. 100,00 B. Preise und Leistungsmerkmale bei der Kontoführung und der Erbringung von Zahlungsdiensten (Überweisungen, Lastschriften, Kartenzahlungen, Barein- und Barauszahlungen) sowie beim Scheckverkehr für Privatkunden und Geschäftskunden Stand: 2017-01-01 Teil B Seite 1 Kapitel B Dienstleistung Preis in € I Persönliche Konten (Lohn-, Gehalts-, Rentenkonto) 1 Preismodelle für Privatkonten Leistungspakete: Giropaket Giro Classic - Kontoführung - Zahlungsverkehrsservice - Nutzung Homebanking und SB-Technik - Nutzung der Kontoauszugsdrucker - Einrichtung, Änderung und vorübergehende Aussetzung von Daueraufträgen - 1 2 10,90 Monatspreis: 4,90 Monatspreis: 2,902 auf Wunsch des Kunden per SB-Technik Ausführung von Daueraufträgen Einrichtung, Änderung und Löschung von Freistellungsaufträgen alle Kasse- und Geldautomatenposten sowie sms- und pushTAN inclusive Giropaket Giro Online - monatlicher Mindestgeldeingang: 1.400,00 € - Kontoführung - Zahlungsverkehrsservice - Nutzung Homebanking - Nutzung Elektronisches Postfach zur Abholung der Kontoauszüge - Einrichtung, Änderung und vorübergehende Aussetzung von Daueraufträgen - Monatspreis: auf Wunsch des Kunden per SB-Technik oder beleghaft Ausführung von Daueraufträgen Einrichtung, Änderung und Löschung von Freistellungsaufträgen alle Kasse- und Geldautomatenposten sowie sms- und pushTAN inclusive SparkassenCard für Kontoinhaber und Partner Postenentgelte frei Giropaket Giro Home - Kontoführung - Zahlungsverkehrsservice - Nutzung Homebanking - Nutzung der Kontoauszugsdrucker - Einrichtung, Änderung und vorübergehende Aussetzung von Daueraufträgen - 6,90 auf Wunsch des Kunden per SB-Technik1 Ausführung von Daueraufträgen Einrichtung, Änderung und Löschung von Freistellungsaufträgen Alle Kasse- und Geldautomatenposten sowie sms- und pushTAN inclusive Giropaket Giro VIP - Kontoführung - Zahlungsverkehrsservice - Nutzung Homebanking und SB-Technik - Nutzung der Kontoauszugsdrucker und Geldautomaten - Einrichtung, Änderung und vorübergehende Aussetzung von Daueraufträgen - Monatspreis: auf Wunsch des Kunden per SB-Technik Ausführung von Daueraufträgen Einrichtung, Änderung und Löschung von Freistellungsaufträgen alle Kasse- und Geldautomatenposten sowie sms- und pushTAN inclusive n i c h t nutzbar bei Modell Giro Intensiv Rabatt auf mtl. Grundpreis: ab 3 genutzten Produktklassen 1,90 € mtl. Grundpreis; ab 4 genutzten Produktklassen 0,90 € mtl. Grundpreis B. Preise und Leistungsmerkmale bei der Kontoführung und der Erbringung von Zahlungsdiensten (Überweisungen, Lastschriften, Kartenzahlungen, Barein- und Barauszahlungen) sowie beim Scheckverkehr für Privatkunden und Geschäftskunden Stand: 2017-01-01 Teil B Seite 2 Dienstleistung Preis in € Basiskonto - Kontoführung auf Guthabenbasis - Zahlungsverkehrsservice - Nutzung Homebanking und SB-Technik - Nutzung der Kontoauszugsdrucker und Geldautomaten - Einrichtung, Änderung und vorübergehende Aussetzung von Daueraufträgen Monatspreis: 6,90 Giropaket Giro Intensiv - bearbeitungsintensive Girokonten - Standardleistungen analog Giro Classic Monatspreis: 15,00 Giropaket Giro Life (Kids, Teens, Twens) Monatspreis: - 2 auf Wunsch des Kunden per SB-Technik1 Ausführung von Daueraufträgen Einrichtung, Änderung und Löschung von Freistellungsaufträgen alle Kasse- und Geldautomatenposten sowie sms- und pushTAN inclusive - Kontoauszug (pro Vorgang) Kontoauszug - Abholung am Kontoauszugsdrucker - Abholung aus dem Schließfach - Zustellung (zzgl. Porto2) Giro Online alle sonstigen Kontomodelle (außer Giro Life und Giro VIP) (außer Giro Life und Giro VIP) 3,50 1,75 1,75 Die erstmalige Erstellung und Übermittlung von Rechnungsabschlüssen erfolgt stets unentgeltlich. Postversand von nach 90 Tagen nicht abgerufenen Kontoauszügen und Rechnungsabschlüssen Porto2 Erstellung und Bereitstellung/Übermittlung eines Kontoauszugs-/ Rechnungsabschlussduplikats auf Verlangen des Kunden (soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht) - bei Abholung am KAD/Filiale/Internetfiliale (bis 12 Monate rückwirkend möglich) - bei Postversand - bei manuellem Aufwand (Auszug älter als 12 Monate) je angefangene halbe Stunde 5,90 5,90 zzgl. Porto2 17,50 Die Sparkasse unterrichtet den Kunden mindestens einmal monatlich auf dem für die Kontoinformation vereinbarten Weg über die Ausführung von Zahlungsvorgängen3. Mit Kunden, die keine Verbraucher sind, kann die Art und Weise sowie die zeitliche Folge der Unterrichtung gesondert vereinbart werden. 1 n i c h t nutzbar bei Modell Giro Intensiv in Abhängigkeit des Formats: „kleines Format“ 0,70 €, A4-Umschlag: 1,45 € 3 Zahlungsvorgänge sind insbesondere Bareinzahlungen auf ein Zahlungskonto oder Barauszahlungen von einem Zahlungskonto sowie die Übermittlung von Geldbeträgen auf ein anderes Zahlungskonto durch Ausführung von Lastschriften, Überweisungen oder Zahlungsvorgängen mittels einer Karte oder eines ähnlichen Instruments. 2 B. Preise und Leistungsmerkmale bei der Kontoführung und der Erbringung von Zahlungsdiensten (Überweisungen, Lastschriften, Kartenzahlungen, Barein- und Barauszahlungen) sowie beim Scheckverkehr für Privatkunden und Geschäftskunden Stand: 2017-01-01 Teil B Seite 3 II Erbringung von Zahlungsdiensten für Privatkunden und Geschäftskunden 1 Allgemeine Informationen zur Sparkasse1 1.1 Name und Anschrift der Sparkasse Kreissparkasse Döbeln Erich-Heckel-Platz 1 04720 Döbeln 1.2 Zuständige Aufsichtsbehörde Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Postfach 12 53 53002 Bonn Für die Zulassung zuständige Aufsichtsbehörde: Europäische Zentralbank Sonnemannstraße 20 60314 Frankfurt am Main Postanschrift: Europäische Zentralbank 60640 Frankfurt am Main (Internet: www.ecb.europa.eu) Für den Verbraucherschutz zuständige Aufsichtsbehörde: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Graurheindorfer Straße 108 53117 Bonn und Marie-Curie-Straße 24 – 28 60439 Frankfurt am Main 1.3 (Internet: www.bafin.de) Eintragung im Handelsregister Handelsregister des Amtsgerichtes Chemnitz, HRA 113537 1.4 Vertragssprache Maßgebliche Sprache für die Geschäftsbeziehung zum Kunden ist Deutsch. 1.5 Geschäftstage und Annahmezeiten der Sparkasse Geschäftstag ist jeder Tag, an dem die an der Ausführung eines Zahlungsvorgangs beteiligten Zahlungsdienstleister den für die Ausführung von Zahlungsvorgängen erforderlichen Geschäftsbetrieb unterhalten. Die Sparkasse unterhält den für die Ausführung von Zahlungen erforderlichen Geschäftsbetrieb an allen Werktagen, mit Ausnahme von - Sonnabenden, - dem 24. und 31. Dezember, - regionalen Feiertagen. Annahmezeitpunkt (Cut-Off-Zeit): beleghaft: Annahmezeit ist die Schließzeit der jeweiligen Filiale beleglos: SEPA-Basis-Lastschriften (CORE-Verfahren): SEPA-Basis-Lastschrift mit verkürzter Vorlagefrist (CORE1-Verfahren): SEPA-Firmen-Lastschrift (B2B-Verfahren): Überweisungen: Annahmezeit (Cut-Off-Zeit): 11:30 Uhr 11:30 Uhr 09:30 Uhr 14:30 Uhr Änderungen der allgemeinen Informationen zur Sparkasse ergeben sich aus unserer Geschäftskorrespondenz und dem Kontoauszug. 1 Änderungen der allgemeinen Informationen zur Sparkasse ergeben sich aus unserer Geschäftskorrespondenz und dem Kontoauszug. B. 1.6 Preise und Leistungsmerkmale bei der Kontoführung und der Erbringung von Zahlungsdiensten (Überweisungen, Lastschriften, Kartenzahlungen, Barein- und Barauszahlungen) sowie beim Scheckverkehr für Privatkunden und Geschäftskunden Stand: 2017-01-01 Teil B Seite 4 Außergerichtliche Streitschlichtung und sonstige Beschwerdemöglichkeiten Bei Streitigkeiten aus der Anwendung 1. der Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs betreffend Fernabsatzverträge über Finanzdienstleistungen, 2. der §§ 675c – 676c des Bürgerlichen Gesetzbuchs (Zahlungsdienste) oder 3. – ab dem 11. Juni 2010 – der §§ 491 - 509 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (Verbraucherdarlehen) 4. der Verordnung (EG) Nr. 924/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. September 2009 über grenzüberschreitende Zahlungen in der Gemeinschaft und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 2560/2001 oder 5. der Verordnung (EU) Nr. 206/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. März 2012 zur Festlegung der technischen Vorschriften und der Geschäftsanforderungen für Überweisungen und Lastschriften in Euro und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 924/2009 kann sich der Kunde an die bei der Deutschen Bundesbank eingerichtete Schlichtungsstelle wenden. Die Verfahrensordnung ist bei der Deutschen Bundesbank erhältlich. Die Adresse lautet: Deutsche Bundesbank Schlichtungsstelle Postfach 11 12 32 60047 Frankfurt am Main Zur Beilegung von Meinungsverschiedenheiten mit der Sparkasse besteht für den Kunden zudem die Möglichkeit, die Schlichtungsstelle beim Deutschen Sparkassen- und Giroverband e. V. (DSGV) anzurufen. Das Anliegen ist schriftlich an folgende Anschrift zu richten: Deutscher Sparkassen- und Giroverband e. V. Kundenbeschwerdestelle Charlottenstraße 47 10117 Berlin Näheres regelt die Verfahrensordnung des Deutschen Sparkassen- und Giroverbandes e. V., die auf Wunsch zur Verfügung gestellt wird. Bei behaupteten Verstößen gegen das Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz, die §§ 675c bis 676c des Bürgerlichen Gesetzbuchs oder Artikel 248 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch kann darüber hinaus Beschwerde bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Postfach 12 53 53002 Bonn eingelegt werden. B. Preise und Leistungsmerkmale bei der Kontoführung und der Erbringung von Zahlungsdiensten (Überweisungen, Lastschriften, Kartenzahlungen, Barein- und Barauszahlungen) sowie beim Scheckverkehr für Privatkunden und Geschäftskunden Stand: 2017-01-01 2 Überweisungen 2.1 Überweisungen innerhalb Deutschlands und in andere Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR)1 in Euro oder in anderen EWR-Währungen2 2.1.1 Überweisungsauftrag a) Annahmefrist für Überweisungen Teil B Seite 5 Die Geschäftstage und Annahmezeiten der Sparkasse ergeben sich aus Ziffer II.1.5. b) Ausführungsfrist Die Sparkasse ist verpflichtet sicherzustellen, dass der Überweisungsbetrag beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers spätestens wie folgt eingeht: - Überweisung in Euro Belegloser Überweisungsauftrag3 max. 1 Geschäftstag Beleghafter Überweisungsauftrag4 max. 2 Geschäftstage - Überweisungen in anderen EWR-Währungen Belegloser Überweisungsauftrag5 max. 4 Geschäftstage Beleghafter Überweisungsauftrag6 max. 4 Geschäftstage Die Geschäftstage der Sparkasse ergeben sich aus Ziffer II. 1.5. 1 andere EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern. 2 Zu den EWR-Währungen gehören derzeit: Euro, Britisches Pfund Sterling, Bulgarischer Lew, Dänische Krone, Estnische Krone, Isländische Krone, Kroatische Kuna, Litauischer Litas, Norwegische Krone, Polnischer Zloty, Rumänischer Leu, Schwedische Krone, Schweizer Franken (nur für Liechtenstein), Tschechische Krone, Ungarischer Forint. 3 Überweisung per Selbstbedienungsterminal, Telefon-Banking, Online-Banking oder Datenfernübertragung (DFÜ). 4 Überweisung per Vordruck, Datenträgeraustausch (DTA) mit Begleitzettel 5 Überweisung per Selbstbedienungsterminal, Telefon-Banking, Online-Banking oder Datenfernübertragung (DFÜ). 6 Überweisung per Vordruck, Datenträgeraustausch (DTA) mit Begleitzettel B. Preise und Leistungsmerkmale bei der Kontoführung und der Erbringung von Zahlungsdiensten (Überweisungen, Lastschriften, Kartenzahlungen, Barein- und Barauszahlungen) sowie beim Scheckverkehr für Privatkunden und Geschäftskunden c) Entgelte für die Ausführung von Überweisungen aa) Überweisung in der Kontowährung Stand: 2017-01-01 Teil B Seite 6 Bei einer Überweisung, die mit keiner Währungsumrechnung verbunden ist, tragen Zahler und Zahlungsempfänger jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte. Der Zahler trägt die folgenden Entgelte: Überweisungsart Überweisungsmodalitäten je Überweisung vom Girokonto Überweisung mit IBAN/BIC in Euro innerhalb der Sparkasse/ an einen anderen Zahlungsdienstleister/ SEPA-Überweisung Überweisung, die auf eine andere Währung eines EWR-Mitgliedstaates lautet, an einen anderen Zahlungsdienstleister beleghafte Überweisung beleglose Überweisung1 per Dauerauftrag 0,00 – 3,50* 0,00 – 3,50* 0,00 – 3,50* per Eilüberweisung 0,00 – 20,00 0,15 % mindestens 15,00 zzgl. Courtage 0,025 % mind. 1,50 0,10 % mind. 10,00 zzgl. Courtage 0,025 % mind. 1,50 7,50 10,00 * Preis je nach Kontomodell; Entgelt wird nur erhoben, wenn Buchungen im Auftrag oder im Interesse des Kunden erfolgen; nicht bei Korrektur- und Stornobuchungen Hinweis: Die vorstehenden Entgelte werden nicht berechnet, wenn und soweit die Durchführung von Überweisungen bereits mit dem Gesamtpreis für ein Kontoführungs-Komplettpaket abgegolten ist (siehe Ziffer I. 1. „Preismodelle für Privatkonten“). bb) Überweisung in einer anderen Währung als der Kontowährung Entgeltpflichtiger Bei einer Überweisung, die mit einer Währungsumrechnung verbunden ist, kann der Zahler zwischen folgenden Entgeltregelungen wählen: 0: Zahler und Zahlungsempfänger tragen jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte (SHARE) 1: Zahler trägt alle Entgelte (OUR) Höhe der Entgelte Konventionelle Abwicklung OUR2 0,15 % mind. 25,00 € SHARE 0,15 % mind. 15,00 € Hinweis: Das Entgelt wird zusätzlich zu den unter aa) ausgewiesenen Entgelten erhoben. 1 Überweisungen per SB-Terminal, Telefonbanking, Onlinebanking, Homebanking, Datenträgeraustausch (DTA) oder Datenfernübertragung (DFÜ) 2 Bei Überweisungsbeträgen über 75.000 € können weitere Fremdentgelte nachbelastet werden. B. d) Preise und Leistungsmerkmale bei der Kontoführung und der Erbringung von Zahlungsdiensten (Überweisungen, Lastschriften, Kartenzahlungen, Barein- und Barauszahlungen) sowie beim Scheckverkehr für Privatkunden und Geschäftskunden Stand: 2017-01-01 Teil B Seite 7 Sonstige Entgelte Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Ausführung eines Überweisungsauftrags - bei Postversand 3,50 € Dauerauftrag: Einrichtung/Änderung/Aussetzung (beleghaft) 3,50 € Eilüberweisung Inland - bei Barauszahlung zzgl. 20,00 € 5,00 € Hinweis: Bei der auszahlenden Stelle können weitere Entgelte anfallen. 2.1.2 Entgelte bei Überweisungsgutschriften Bei einem Überweisungseingang wird von der Sparkasse folgendes Entgelt berechnet: - pro Buchung bei Geschäftsgirokonten1 0,25 € Das vorstehende Entgelt wird n i c h t berechnet, wenn und soweit die Durchführung von Überweisungen bereits mit dem Gesamtpreis für ein Kontoführungs-Komplettpaket abgegolten ist (siehe Ziffer I. 1. „Preismodelle für Privatkonten“) oder der Überweisende, z.B. bei grenzüberschreitenden Überweisungen, die anfallenden Entgelte für die Überweisung trägt. 2.2 Überweisungen innerhalb Deutschlands und in andere Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR)2 in Währungen eines Staates außerhalb des EWR (Drittstaatenwährung)3 sowie alle Überweisungen in Staaten außerhalb des EWR (Drittstaaten)4 2.2.1 Überweisungsaufträge a) Ausführungsfrist Überweisungen werden baldmöglichst bewirkt. b) Entgelte für die Ausführung von Überweisungen aa) Entgeltpflichtiger Der Zahler kann zwischen folgenden Entgeltregelungen wählen: 0: Zahler und Zahlungsempfänger tragen jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte (SHARE) 1: Zahler trägt alle Entgelte (OUR) 2: Zahlungsempfänger trägt alle Entgelte (BEN) Hinweis: Bei der Entgeltregelung „0“ können durch zwischengeschaltete Zahlungsdienstleister und den Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers vom Überweisungsbetrag gegebenenfalls Entgelte abgezogen werden. Bei der Entgeltregelung „2“ können von jedem der beteiligten Zahlungsdienstleister vom Überweisungsbetrag gegebenenfalls Entgelte abgezogen werden. 1 wird nur erhoben, wenn Buchungen im Auftrag oder im Interesse des Kunden erfolgen, nicht bei Korrektur- und Stornobuchungen andere EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern. 3 z. B. US-Dollar 4 Drittstaaten sind alle Staaten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern). 2 B. bb) Preise und Leistungsmerkmale bei der Kontoführung und der Erbringung von Zahlungsdiensten (Überweisungen, Lastschriften, Kartenzahlungen, Barein- und Barauszahlungen) sowie beim Scheckverkehr für Privatkunden und Geschäftskunden Stand: 2017-01-01 Teil B Seite 8 Höhe der Entgelte Konventionelle Abwicklung OUR1 0,15 % mind. 25,00 € cc) SHARE 0,15 % mind. 15,00 € Sonstige Entgelte Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Ausführung eines Überweisungsauftrags - bei Postversand 3,50 € Bei einer SHARE- oder BEN-Überweisung werden von der Sparkasse folgende Entgelte berechnet (die vom Überweisungsbetrag abgezogen werden)2: unvollständige, fehlerhafte bzw. nicht automatisierte €-Eingänge zusätzlicher Bearbeitungsaufwand 2.2.2 Überweisungsgutschriften a) Entgeltpflichtiger 12,50 € Wer für die Ausführung der Überweisung die anfallenden Entgelte zu tragen hat, bestimmt sich danach, welche Entgeltregelung zwischen dem Überweisenden und dessen Kreditinstitut getroffen wurde. Folgende Entgeltregelungen sind möglich: 0: Zahler und Zahlungsempfänger tragen jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte (SHARE) 1: Zahler trägt alle Entgelte (OUR) 2: Zahlungsempfänger trägt alle Entgelte (BEN) Hinweis: Bei der Entgeltregelung „0“ können durch zwischengeschaltete Zahlungsdienstleister und den Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers vom Überweisungsbetrag gegebenenfalls Entgelte abgezogen werden. Bei der Entgeltregelung „2“ können von jedem der beteiligten Zahlungsdienstleister vom Überweisungsbetrag gegebenenfalls Entgelte abgezogen werden. b) Höhe der Entgelte Bei einer SHARE- oder BEN-Überweisung werden von der Sparkasse folgende Entgelte berechnet (die vom Überweisungsbetrag abgezogen werden)1: unvollständige, fehlerhafte bzw. nicht automatisierte €-Eingänge zusätzlicher Bearbeitungsaufwand 1 Bei Überweisungsbeträgen über 75.000 € können weitere Fremdentgelte nachbelastet werden. Klammerzusatz nur erforderlich, wenn tatsächlich Entgelt vom Überweisungsbetrag abgezogen wird. Ansonsten Inrechnungstellung des Entgelts innerhalb des Kontokorrents. 2 12,50 € B. Preise und Leistungsmerkmale bei der Kontoführung und der Erbringung von Zahlungsdiensten (Überweisungen, Lastschriften, Kartenzahlungen, Barein- und Barauszahlungen) sowie beim Scheckverkehr für Privatkunden und Geschäftskunden Stand: 2017-01-01 Teil B Seite 9 3 Lastschriften 3.1 Lastschriften innerhalb Deutschlands und aus anderen Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR)1 3.1.1 Einzugsermächtigungslastschrift im Rahmen des Elektronischen Lastschriftverfahrens (§ 7c ZAG) a) Ausführungsfrist Die Sparkasse/Landesbank ist verpflichtet sicherzustellen, dass der Lastschriftbetrag spätestens innerhalb von max. 1 Geschäftstag beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers eingeht. Die Geschäftstage der Sparkasse/Landesbank ergeben sich aus Ziffer II. 1.5. b) Entgelte Lastschrifteinlösung - Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Einlösung einer Lastschrift - bei Postversand 3,60 € 3.1.2 SEPA-Basis-Lastschrift a) Ausführungsfrist Die Sparkasse stellt sicher, dass der Lastschriftbetrag am Fälligkeitstag beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers eingeht. b) Entgelte Lastschrifteinlösung - Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Einlösung einer SEPA-Basis-Lastschrift - bei Postversand 3,60 € 1 andere EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Kroatien, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern. B. Preise und Leistungsmerkmale bei der Kontoführung und der Erbringung von Zahlungsdiensten (Überweisungen, Lastschriften, Kartenzahlungen, Barein- und Barauszahlungen) sowie beim Scheckverkehr für Privatkunden und Geschäftskunden 3.1.3 SEPA-Firmen-Lastschrift a) Ausführungsfrist Stand: 2017-01-01 Teil B Seite 10 Die Sparkasse stellt sicher, dass der Lastschriftbetrag am Fälligkeitstag beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers eingeht. b) Entgelte Lastschrifteinlösung 0,30 € Entgegennahme von Bestätigungen über die Ausstellung/Änderung eines SEPA-Firmenlastschrift-Mandates 5,00 € Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Einlösung einer SEPA-Firmen-Lastschrift - bei Postversand 3,50 € 3.2 Lastschriften aus weiteren Staaten 3.2.1 SEPA-Basis-Lastschrift a) Ausführungsfrist Lastschriften werden baldmöglichst bewirkt. b) Entgelte Lastschrifteinlösungen aus Einreichung von - Monaco - Schweiz - übrige Länder - Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Einlösung einer SEPA-Basis-Lastschrift - bei Postversand 3,50 € 3.2.2 SEPA-Firmen-Lastschrift a) Ausführungsfrist Lastschriften werden baldmöglichst bewirkt. b) Entgelte Lastschrifteinlösungen aus Einreichung von - Monaco - Schweiz - übrige Länder 0,30 € 0,30 € 0,30 € Entgegennahme von Bestätigungen über die Ausstellung/Änderung eines SEPA-Firmenlastschrift-Mandates 5,00 € Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Einlösung einer SEPA-Firmen-Lastschrift - bei Postversand 3,50 € Bearbeitung eines Mandatswiderrufs am Tag der Belastungsbuchung - je angefangene ½ Stunde 17,50 € B. Preise und Leistungsmerkmale bei der Kontoführung und der Erbringung von Zahlungsdiensten (Überweisungen, Lastschriften, Kartenzahlungen, Barein- und Barauszahlungen) sowie beim Scheckverkehr für Privatkunden und Geschäftskunden 3.3 Einreichungsfristen für SEPA-Lastschriften 3.3.1 SEPA-Basis-Lastschriften („CORE“-Verfahren): 3.3.2 bei Erst- und Einmallastschriften: spätestens 5 Geschäftstage vor Fälligkeit der SEPA-Basis-Lastschrift bei Folgelastschriften: spätestens 2 Geschäftstage vor Fälligkeit der SEPA-Basis-Lastschrift Teil B Seite 11 SEPA-Basis-Lastschriften mit verkürzter Vorlagefrist („COR1“-Verfahren)/Express-Lastschriften : bei Erst- Einmal- und Folgelastschriften: 3.3.3 Stand: 2017-01-01 spätestens 1 Geschäftstag vor Fälligkeit der SEPA-Basis-Lastschrift SEPA-Firmen-Lastschriften: bei Erst-, Einmal- und Folgelastschriften: spätestens 1 Geschäftstag vor Fälligkeit der SEPA-Firmen-Lastschrift B. Preise und Leistungsmerkmale bei der Kontoführung und der Erbringung von Zahlungsdiensten (Überweisungen, Lastschriften, Kartenzahlungen, Barein- und Barauszahlungen) sowie beim Scheckverkehr für Privatkunden und Geschäftskunden 4 Kartengestützter Zahlungsverkehr 4.1 Kreditkarten Stand: 2017-01-01 Teil B Seite 12 Jahresgebühren1 MasterCard/Visa Card mit/ohne Bild/Picture - Hauptkarte (jährlich) - Zusatzkarte (jährlich) Standard 29,00 € 29,00 € Giro Life2 0,00 € - MasterCard/Visa Card mit/ohne Bild/Picture - Hauptkarte (jährlich) - Zusatzkarte (jährlich) Gold 79,00 € 79,00 € Giro Life2 55,00 € 55,00 € Platinum MasterCard/Platinum Visa mit/ohne Bild/Picture - Hauptkarte (jährlich) - Zusatzkarte (jährlich) 200,00 € 200,00 € Zurverfügungstellung einer Ersatzkarte aufgrund (Sperr)-Antrag der Kunden entfällt (soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht, z. B. Verlust durch den Karteninhaber, bei Namensänderung oder nachträglicher PIN-Erstellung) Postversand Kreditkartenabrechnungen 0,70 € Erstellung eines Duplikats der Kreditkartenabrechnung auf Verlangen des Kunden 7,50 € (soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht) pro Abrechnung Sperren einer Kreditkarte auf Veranlassung des Kunden 15,00 € (Die Sperranzeige gemäß den Kreditkartenbedingungen ist unentgeltlich.) Einsatz der Karte im Ausland3 - Bezahlverfahren in Nicht-EUR-Ländern - EUR-Länder 2,0 % vom Umsatz Barauszahlung (siehe Ziffer II. 4.4) 1 - Der angegebene Jahrespreis gilt nicht für Kreditkarten, die Inhalt eines Kontoführungs-Komplettpaketes der Sparkasse sind. Im Kontopaket GiroLife ist die Ausreichung einer Kreditkarte an Kunden mit Erreichen der Volljährigkeit (ab 18 Jahren) möglich. Nach Vollendung des 25. Lebensjahres erfolgt die Bepreisung zu Standardkonditionen. 3 Zum Umrechnungskurs siehe Ziffer II. 6. dieses Verzeichnisses. 2 B. 4.2 Preise und Leistungsmerkmale bei der Kontoführung und der Erbringung von Zahlungsdiensten (Überweisungen, Lastschriften, Kartenzahlungen, Barein- und Barauszahlungen) sowie beim Scheckverkehr für Privatkunden und Geschäftskunden Stand: 2017-01-01 Teil B Seite 13 Debitkarte (SparkassenCard und Sparkassen-Kundenkarte) Debitkarte (jährlich)1 7,00 € Täglicher Verfügungsrahmen2 SparkassenCard je nach Einsatz3: Abheben von Bargeld an eigenen/fremden4 Geldautomaten und Einsatz an automatisierten Kassen bei Händlern und Dienstleistungsunternehmen und Aufladen der Geldkarte und Abo-Ladevertrag (girogo) Zurverfügungstellung einer Ersatzkarte aufgrund (Sperr-) Antrag des Kunden max. 1.000,00 € max. 5.000,00 € max. 200,00 € max. 50,00 € ohne/mit PIN - (soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht, z. B. Verlust durch den Kontoinhaber, oder bei Namensänderung) Sperren einer Debitkarte auf Veranlassung des Kunden (auch über Service-Hotline + 116 116) Einsatz der Debitkarte im Ausland - an Terminals zum Bezahlen von Waren und Dienstleistungen im EWR5 bei Zahlung in Fremdwährung bei Zahlung in einem Land außerhalb des EWR - 1 2 3 4 5 Barauszahlung 15,00 € 2,0 % vom Kartenumsatz 2,0 % vom Kartenumsatz (siehe Ziffer II. 4.4) Der angegebene Jahrespreis gilt nicht für Debitkarten, die Inhalt eines Kontoführungs-Komplettpaketes der Sparkasse sind. Im Rahmen des Kontoguthabens oder vorher eingeräumten Kredits gilt Verfügungsrahmen unabhängig für jede zum Konto ausgegebene Debitkarte. Änderungen des Verfügungsrahmens werden dem Kunden spätestens zwei Monate vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens schriftlich angeboten. Die Zustimmung des Kunden gilt als erteilt, wenn er seine Ablehnung nicht vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens angezeigt hat. Der Verfügungsrahmen gilt, soweit mit dem Kunden nichts anderes vereinbart wurde. Verfügungslimit kann bei fremden Geldautomaten, insbesondere im Ausland, geringer sein. EWR-Staaten derzeit: Island, Liechtenstein, Norwegen und EU-Staaten (Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern) B. 4.3 Preise und Leistungsmerkmale bei der Kontoführung und der Erbringung von Zahlungsdiensten (Überweisungen, Lastschriften, Kartenzahlungen, Barein- und Barauszahlungen) sowie beim Scheckverkehr für Privatkunden und Geschäftskunden Stand: 2017-01-01 Teil B Seite 14 GeldKarte Aufladen unserer Geldkarten - an unseren Ladeterminals - an Ladeterminals von teilnehmenden anderen Sparkassen - an Ladeterminals sonstiger Zahlungsdienstleister - Aufladen von GeldKarten anderer Kreditinstitute - Kunden fremder Sparkassen Kunden fremder KI 0,75 € 1,05 € Ob und ggf. in welcher Höhe die kartenausgebende Stelle von Ihnen ein Entgelt verlangt, erfragen Sie bitte dort. 4.4 Barauszahlungen Barauszahlung an eigene Kunden mit unserer Debitkarte mit unseren Kreditkarten am Geldautomaten unentgeltlich1 2,0 % vom Umsatz, mind. 7,50 € Barauszahlung an Kunden anderer Sparkassen/Landesbanken mit einer SparkassenCard unentgeltlich mit MasterCard oder VisaCard Die Preise hierfür erfragen Sie bitte bei Ihrer kontoführenden Sparkasse. Barauszahlung an Nicht-Sparkassen-/Landesbankkunden mit fremder Debitkarte 2 % vom Umsatz, mind. 7,50 € mit fremder MasterCard oder VisaCard Barauszahlung an eigene Kunden bei fremden Zahlungsdienstleistern 3,50 € am Geldautomaten mit Debitkarte - bei Sparkassen/Landesbanken und fremden Zahlungsdienstleistern im Inland in Euro - - bei fremden Zahlungsdienstleistern im EWR in Euro 10,00 € - bei Zahlungsdienstleistern im EWR in Fremdwährung 10,00 € mit Kreditkarte - im Inland und Ausland 2,00 % vom Umsatz mind. 7,50 € Gegebenenfalls werden Sie durch den Geldautomatenbetreiber mit einem Entgelt belastet. 1 im Kontomodell Sparkassen-Tagesgeldkonto 3,50 € pro Verfügung B. 4.5 Preise und Leistungsmerkmale bei der Kontoführung und der Erbringung von Zahlungsdiensten (Überweisungen, Lastschriften, Kartenzahlungen, Barein- und Barauszahlungen) sowie beim Scheckverkehr für Privatkunden und Geschäftskunden Stand: 2017-01-01 Teil B Seite 15 Ausführungsfrist Der Kartenzahlungsbetrag wird beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers spätestens wie folgt eingehen: Kartenzahlungen im EWR in Euro Kartenzahlungen im EWR in einer anderen EWR-Währung1 als Euro max. 1 Geschäftstag Kartenzahlungen außerhalb des EWR unabhängig von der Währung Die Kartenzahlung wird baldmöglichst bewirkt. max. 4 Geschäftstage Die Geschäftstage der Sparkasse ergeben sich aus Ziffer II. 1.5. 1 Zu den EWR-Währungen gehören derzeit: Euro, Britisches Pfund Sterling, Bulgarischer Lew, Dänische Krone, Estnische Krone, Isländische Krone, Litauischer Litas, Norwegische Krone, Polnischer Zloty, Rumänischer Leu, Schwedische Krone, Schweizer Franken (nur für Liechtenstein), Tschechische Krone, Ungarischer Forint. B. Preise und Leistungsmerkmale bei der Kontoführung und der Erbringung von Zahlungsdiensten (Überweisungen, Lastschriften, Kartenzahlungen, Barein- und Barauszahlungen) sowie beim Scheckverkehr für Privatkunden und Geschäftskunden 5 Online-Banking und Electronic Banking 5.1 Online-Banking (PIN/TAN/FinTS) Stand: 2017-01-01 Teil B Seite 16 Bereitstellung des Online-Banking Zuganges - Bereitstellung von sms-TAN sowie push-TAN - monatlich - sms-TAN sowie push-TAN ab 6. Posten im Monat1 - Kontowecker-Service per sms Kontowecker-Service per E-Mail - 5.2 Electronic Banking Zugangsverwaltung für EBICS - Einrichtung: Kunden ID - Einrichtung: zusätzliche Kunden ID - Einrichtung: Kontonummer für die Kunden ID der DATEV - Einrichtung: Teilnehmer ID 5.3 Zahlungsdienste über Electronic Banking/FinTS Beauftragung mittels FinTS: - Sammelüberweisung - Sammelüberweisung - Einzelüberweisung - Einzelüberweisung DTA ELK ELKO TARGET Bepreisung analog belegloser Zahlungsverkehr entsprechend Kontomodell 1 wird nur erhoben, soweit im Auftrag oder im Interesse des Kunden - B. 6 Preise und Leistungsmerkmale bei der Kontoführung und der Erbringung von Zahlungsdiensten (Überweisungen, Lastschriften, Kartenzahlungen, Barein- und Barauszahlungen) sowie beim Scheckverkehr für Privatkunden und Geschäftskunden Stand: 2017-01-01 Teil B Seite 17 Umrechnungskurs bei der Erbringung von Zahlungsdiensten in fremder Währung Umrechnungen von Euro in Fremdwährungen und von Fremdwährungen in Euro erfolgen auf Basis frei gehandelter Marktkurse. Diese sind auf Anfrage erhältlich. Der Währungsumrechnungskurs beim Auslandseinsatz der jeweiligen Kreditkarten ergibt sich aus Ziffer 16 der Bedingungen für die jeweiligen Kreditkarten. Die Währungsumrechnungskurse für Maestro und VPay Transaktionen in Nicht-Euro-Währung sind unter www.helaba.de/CBD-Kursinformationen abrufbar. B. Preise und Leistungsmerkmale bei der Kontoführung und der Erbringung von Zahlungsdiensten (Überweisungen, Lastschriften, Kartenzahlungen, Barein- und Barauszahlungen) sowie beim Scheckverkehr für Privatkunden und Geschäftskunden III Scheckverkehr 1 Allgemein Scheckeinlösung Privatgiro Geschäftsgiro Stand: 2017-01-01 Teil B Seite 18 Giro Home | Online | Classic | Intensiv | Basiskonto | Spk-Tagesgeld zzgl. pro Anlage Basis Firm | Business Free | Verein | Intensiv Basis Online 3,50 € 0,20 € 1,50 € 2,00 € Scheckeinzug für Nichtkunden (Inland) 5,10 € Scheckvordrucke inkl. Porto 3,25 € Direktversand von Scheckvordrucken durch die Schmaus GmbH zzgl. Portogebühr für Einschreiben mit Rückschein Vormerkung/Verlängerung einer Schecksperre 10,00 € Ausstellung von DBB-Schecks 45,00 € Wertstellung - Scheckeinreichungen eigenes Kreditinstitut andere inländische Kreditinstitute andere ausländische Kreditinstitute - Scheckeinlösung Buchungstag Buchungstag + 1 Valutatag Eingang des Gegenwertes Buchungstag 2 Grenzüberschreitender Scheckverkehr a) Scheckzahlungen aus dem Ausland Gutschrift e. V.1 bis 50,00 € bis 250,00 € darüber je Scheck je Scheck 0,15 %, mind. Ausländisches Bankentgelt Großbritannien Belgien zzgl. zzgl. Gutschrift nach Eingang Inkasso bis 10.000,00 € darüber 0,3 % b) c) 6,50 € 2,50 € 30,00 € Bearbeitung Rückscheck Abwicklungsprovision in Fremdwährung Die Bestimmung des Umrechnungskurses ergibt sich aus: Devisenfixing-System "EuroFX" (Referenzkurs) Zeitpunkt des Fixings: montags - freitags Ort der Veröffentlichung: Handelsblatt, Software Reuters 1 7,50 € 12,50 € 15,00 € Sofern das Entgelt nicht gemäß Auftrag vom ausländischen Empfänger/Auftraggeber zu zahlen ist. 50,00 € C. Umrechnungskurs bei Fremdwährungsgeschäften (außer Zahlungsdienste) für Privatkunden und Geschäftskunden Stand: 2015-04-01 Teil C Seite 1 Kapitel C Umrechnungskurse Umrechnungen von Euro in Fremdwährungen und von Fremdwährungen in Euro erfolgen auf Basis frei gehandelter Marktkurse. Diese sind auf Anfrage erhältlich. Stand: 2013-07-04 D. Außergerichtliche Streitschlichtung und sonstige Beschwerdemöglichkeit für Privatkunden und Geschäftskunden Teil D Seite 1 Kapitel D Für Institute, die keiner beliehenen Schlichtungsstelle angeschlossen sind: Bei Streitigkeiten aus der Anwendung 1. der Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs betreffend Fernabsatzverträge über Finanzdienstleistungen, 2. der §§ 491 bis 509 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (Verbraucherdarlehen), 3. der §§ 675c – 676c des Bürgerlichen Gesetzbuchs (Zahlungsdienste), 4. der Verordnung (EG) Nr. 924/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. September 2009 über grenzüberschreitende Zahlungen in der Gemeinschaft und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 2560/2001 oder 5. der Verordnung (EU) Nr. 206/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. März 2012 zur Festlegung der technischen Vorschriften und der Geschäftsanforderungen für Überweisungen und Lastschriften in Euro und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 924/2009 kann sich der Kunde an die bei der Deutschen Bundesbank eingerichtete Schlichtungsstelle wenden. Die Verfahrensordnung ist bei der Deutschen Bundesbank erhältlich. Die Adresse lautet: Deutsche Bundesbank Schlichtungsstelle Postfach 11 12 32 60047 Frankfurt am Main Zur Beilegung von Meinungsverschiedenheiten mit der Sparkasse besteht für den Kunden zudem die Möglichkeit, die Schlichtungsstelle beim Deutschen Sparkassen- und Giroverband e. V. (DSGV) anzurufen. Das Anliegen ist schriftlich an folgende Anschrift zu richten: Deutscher Sparkassen- und Giroverband e. V. Kundenbeschwerdestelle Charlottenstraße 47 10117 Berlin Näheres regelt die Verfahrensordnung des Deutschen Sparkassen- und Giroverbandes e. V., die auf Wunsch zur Verfügung gestellt wird. Bei behaupteten Verstößen gegen das Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz, die §§ 675c bis 676c des Bürgerlichen Gesetzbuchs oder Artikel 248 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch kann darüber hinaus Beschwerde bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Postfach 12 53 53002 Bonn eingelegt werden.