Bundesweiter Parkausweis (orange) für Behinderte - VG

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Bundesweiter Parkausweis (orange) für Behinderte - VG
Bundesweiter Parkausweis (orange) für Behinderte
Menschen mit besonderen Beeinträchtigungen und einem bestimmten Grad der Behinderung
(GdB) können einen orange-farbigen Parkausweis beantragen. Damit erhalten sie in ganz
Deutschland die Erlaubnis zum gebührenfreien Parken an Parkuhren, Parkscheinautomaten und
diversen anderen Bereichen. Zusammen mit dem Parkausweis bekommt man einen Bescheid,
der alle Parkerleichterungen erklärt.
Voraussetzungen:
- Sie sind mit Hauptwohnsitz in Gebiet der Verwaltungsgemeinschaft Westendorf gemeldet.
- Die Behinderung ist amtlich festgestellt vom Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS,
früher „Versorgungsamt“). Sie haben einen Schwerbehindertenausweis und eine Bescheinigung des ZBFS.
Art der Behinderung:
- Personen mit Morbus Crohn oder Colitis Ulcerosa mit einem GdB von mindestens 60
- Personen mit Doppelstoma (künstlicher Darmausgang und künstliche Harnableitung
nach außen) mit einem GdB von mindestens 70
Benötigte Unterlagen:
- Antrag (siehe letzte Seite)
- Personalausweis oder Reisepass
- Schwerbehindertenausweis (Kopie von Vorder- und Rückseite)
- Bescheinigung des ZBFS (mit Vermerk über die bundesweiten Parkerleichterungen)
Besonderheiten:
- Legen Sie den Parkausweis gut lesbar an der Windschutzscheibe im Fahrzeug aus.
- Der Parkausweis gilt in ganz Deutschland.
- Der Parkausweis gilt nicht auf Schwerbehindertenparkplätzen
- Der Parkausweis gilt für maximal fünf Jahre. Danach müssen Sie ihn neu beantragen.
- Der Parkausweis kann gebührenfrei beantragt werden.
Bayernweiter Parkausweis (dunkelblau) für Behinderte
Menschen mit besonderen Beeinträchtigungen und einem bestimmten Grad der Behinderung
(GdB) können nach einer bayerischen Sonderregelung einen dunkelblauen BY-Parkausweis beantragen. Damit erhalten sie im Bundesland Bayern die Erlaubnis zum Parken auf allgemeinen
Behindertenparkplätzen, gebührenfrei an Parkuhren und Parkscheinautomaten und in diversen
anderen Bereichen. Zusammen mit dem Parkausweis bekommt man einen Bescheid, der alle
Parkmöglichkeiten erklärt.
Voraussetzungen:
- Sie sind mit Hauptwohnsitz in Gebiet der Verwaltungsgemeinschaft Westendorf gemeldet.
- Die Behinderung ist amtlich festgestellt vom Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS,
früher „Versorgungsamt“). Sie haben einen Schwerbehindertenausweis und eine Bescheinigung des ZBFS.
Art der Behinderung:
- Schwerbehinderte mit den Merkzeichen G und B im Schwerbehindertenausweis und einem GdB von mindestens 80 nur für die Funktionsstörungen an den unteren Gliedmaßen
(und der Lendenwirbelsäule, soweit sich diese auf das Gehvermögen auswirken)
- Schwerbehinderte mit den Merkzeichen G und B im Schwerbehindertenausweis und einem GdB von mindestens 70 nur für die Funktionsstörungen an den unteren Gliedmaßen
(und der Lendenwirbelsäule, soweit sich diese auf das Gehvermögen auswirken) und einem GdB von 50 wegen Funktionsstörungen des Herzens oder der Atmungsorgane
Benötigte Unterlagen:
- Antrag (siehe letzte Seite)
- Personalausweis oder Reisepass
- Schwerbehindertenausweis (Kopie von Vorder- und Rückseite)
- Bescheinigung des ZBFS (mit Vermerk über die Parkerleichterungen für Bayern)
Besonderheiten:
- Legen Sie den Parkausweis gut lesbar an der Windschutzscheibe im Fahrzeug aus.
- Berechtigung zum Parken auf den allgemeinen Behindertenparkplätzen (mit Rollstuhlsymbol) in Bayern.
- Der BY Parkausweis gilt nur in Bayern.
- Der Parkausweis gilt maximal fünf Jahre. Danach müssen Sie ihn neu beantragen.
- Der Parkausweis kann gebührenfrei beantragt werden.
EU-weiter Parkausweis (hellblau) für Behinderte
Menschen mit außergewöhnlichen Beeinträchtigungen können einen EU-Parkausweis beantragen. Damit dürfen sie auf Schwerbehindertenparkplätzen parken. Außerdem erhalten sie die
Erlaubnis zum gebührenfreien Parken an Parkuhren und Parkscheinautomaten oder in Bereichen
in Bewohnerparkplätzen .Zusammen mit dem Parkausweis bekommt man einen Bescheid, der
alle Parkmöglichkeiten erklärt sowie ein Faltblatt für Auslandsfahrten.
Voraussetzungen:
- Sie sind mit Hauptwohnsitz in Gebiet der Verwaltungsgemeinschaft Westendorf gemeldet.
- Die Behinderung ist amtlich festgestellt vom Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS,
früher „Versorgungsamt“). Sie haben einen Schwerbehindertenausweis oder eine Bescheinigung des ZBFS.
Art der Behinderung:
- außergewöhnlich Gehbehinderte (Merkzeichen „aG“ im Schwerbehindertenausweis)
- Blinde (Merkzeichen „BI“ im Schwerbehindertenausweis)
- Contergan Geschädigte (beidseitige Amelie oder Phokomelie) und Menschen mit vergleichbaren Beeinträchtigungen (zum Beispiel Amputation beider Arme)
Benötigte Unterlagen:
Unterlagen:
- Antrag (siehe letzte Seite)
- Personalausweis oder Reisepass
- Passfoto
- Schwerbehindertenausweis (Kopie von Vorder- und Rückseite) oder Bescheinigung des
ZBFS über die Funktionseinschränkung
- alter Parkausweis (falls vorhanden)
Besonderheiten:
- Legen Sie den Parkausweis gut lesbar an der Windschutzscheibe im Fahrzeug aus.
- Der EU-einheitliche Parkausweis gilt in Deutschland, der EU und vielen weiteren Ländern.
Eine Liste aller 52 Mitgliedsländer erhalten Sie online beim Internationalen Transportforum (ITF).
- Der Parkausweis gilt maximal fünf Jahre. Danach müssen Sie ihn neu beantragen.
- Der Parkausweis kann gebührenfrei beantragt werden.
Antrag auf Erteilung einer
Ausnahmegenehmigung
Behörde:
Verwaltungsgemeinschaft Westendorf
Dösingen
Kaltentaler Straße 1
87679 Westendorf
zur Gewährung von Parkerleichterungen für
schwerbehinderte Menschen mit außergewöhnlicher beidseitiger Amelie oder Phokomelie oder
mit vergleichbaren Funktionseinschränkungen
sowie für blinde Menschen nach § 46 Abs. 1 Nr.
11 Straßenverkehrsordnung (StVO)
Antrag auf Umtausch
des bisherigen Parkausweises in
den EU-einheitlichen Parkausweis
Ich beantrage:
eine Ausnahmegenehmigung
den Umtausch des bisherigen Parkausweises
Antragsteller (Name, Vorname, ggf. Geburtsname, Geburtsdatum):
Anschrift (Straße, Haus-Nr., PLZ, Ort):
Telefonnr. (bei Rückfragen)
Ich bin Schwerbehinderte(r) mit außergewöhnlicher Gehbehinderung und kann mich wegen der Schwere meines Leidens nur
mit fremder Hilfe oder nur mit großer Anstrengung außerhalb meines Kraftfahrzeuges bewegen.
Ich bin Schwerbehinderte(r) mit außergewöhnlicher Gehbehinderung und besitze keine Fahrererlaubnis.
Ich bin Schwerbehinderte(r) mit außergewöhnlicher Gehbehinderung und kann mich nur mit fremder Hilfe bewegen und bin
auf die Benutzung eines Kraftfahrzeuges angewiesen.
Ich bin Schwerbehinderte(r) mit beidseitiger Amelie oder Phokomelie oder habe vergleichbare Funktionseinschränkungen.
Ich bin Blinde(r) und kann mich nur mit fremder Hilfe bewegen und bin auf die Benutzung eines Kraftfahrzeuges angewiesen.
Ich besitze bereits einen Schwerbehindertenausweis
Da ich die Voraussetzungen des § 46 Abs. 1 Nr. 11 StVO erfülle, stelle ich hiermit einen Antrag auf Ausnahmegenehmigung
zur Bewegung von Parkerleichterung.
Da ich bereits einen Parkausweis besitze, beantrage ich den Umtausch in den EU Parkausweis.
Ich lege vor/bei:
Schwerbeschädigten-Ausweis
Schwerbehindertenausweis
Ort, Datum
Rentenbescheid
1Lichtbild
Unterschrift
!!!!Nur von der Behörde auszufüllen!!!!
I. Verfügung
Dem Antragsteller wurde bewilligt:
Ausnahmegenehmigung Nr.
Zusatzausweis zum Parkausweis Nr.
II. Zum Akt am
,
Parkausweis Nr.
mit den Eintragungen:
Verwaltungsgemeinschaft Westendorf ___________________
Unterschrift