Betreutes Wohnen in Familien (BWF) - St. Gallus
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Betreutes Wohnen in Familien (BWF) - St. Gallus
bedingungen Wie sehen die Rahmen einer Betreuung aus? Ambulante Dienste Villingen-Schwenningen Betreutes Wohnen in Familien Goethestraße 5 78048 Villingen-Schwenningen Tel.: 07721 9929466 Fax: 07721 9929467 E-Mail: [email protected] Sowohl die Menschen mit Behinderung als auch die möglichen Gastgeber haben Zeit, sich ausführlich kennen zu lernen. Nach einer Probezeit wird gemeinsam entschieden, ob sich die beteiligten Personen ein Zusammenleben vorstellen können. Für ihre Tätigkeit erhält die Gastfamilie ein angemessenes Betreuungsentgelt vom jeweiligen Kostenträger (z.B. Jugendamt oder Sozialamt). Mehr Informationen über die St. Gallus-Hilfe finden Sie im Internet: www.st.gallus-hilfe.de Impressum Herausgeber St. Gallus-Hilfe für behinderte Menschen gGmbH Text|Gestaltung Liebenau Teamwork Kommunikation GmbH Druck Design Gebhart-Renz OHG, Unterankenreute Auflage 1.000 Stück Stand März 2014 Betreutes Wohnen in Familien (BWF) für Erwachsene für Kinder und Jugendliche für Mütter mit Kindern Schwarzwald-Baar-Kreis für Menschen Wer kann Gastgeber Behinderung sein? Betreutes Wohnen in Familien Das Betreute Wohnen in Familien (BWF) bietet für Menschen mit Behinderung die Möglichkeit, in einer Familie zu leben. Beide, der Mensch mit Behinderung und die Familie, erhalten Unterstützung von Fachkräften. Das Angebot des BWF besteht in der St. Gallus-Hilfe mittlerweile seit 1995. Die Erfahrungen, die in dieser Zeit gemacht wurden, werden von den Mitarbeitern an die Familien bzw. Gastgeber weitergegeben. Durch die Zusammenarbeit zwischen Familien und Fachkräften können dem Menschen mit Behinderung ein Zuhause, ein hohes Maß an Lebensqualität sowie vielfältige Beziehungsmöglichkeiten geboten werden. familie leben? Wer kann in einer Gast Das Angebot des Betreuten Wohnens in Familien richtet sich an alle Menschen mit geistiger, seelischer und/oder körperlicher Behinderung, die in einer Familie leben wollen. Dies können Kinder, Jugendliche, Erwachsene oder auch behinderte Mütter mit ihren Kindern sein. Betreutes Wohnen in Familien (BWF)/Familienpflege mit Gastgeber können Familien, Lebensgemeinschaften und Einzelpersonen sein. Voraussetzungen sind Zeit, Raum und Engagement, den Menschen mit Behinderung zu unterstützen. Eine weitere Möglichkeit ist die Verwandtenpflege. Hier können Angehörige ab dem zweiten Verwandtschaftsgrad, etwa die Geschwister, der Onkel oder die Tante Gastgeber sein. r Betreuung Wie werden Sie in de unterstützt? Die Mitarbeiter des BWF-Teams begleiten Sie bei allen Fragen im Zusammenhang mit der Betreuung und versuchen bei Konflikten, gemeinsam Lösungsstrategien zu finden. Sie bieten eine kontinuierliche Begleitung mit regelmäßigen Hausbesuchen und weiteren Gesprächsterminen nach Bedarf. Sie unterstützen bei Verwaltungsangelegenheiten und helfen bei der Suche nach Freizeitmöglichkeiten oder der Vermittlung von Urlaubsangeboten.