Schmetterling e - Grundschule Heinrich
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Schmetterling e - Grundschule Heinrich
Schmetterling e.V. Betreuungsverein an der Bonhoeffer Grundschule und der Grundschule Heinrich Paderborn Schloß Neuhaus BETREUUNGSVERTRAG für die Vormittagsbetreuung von „8 bis 1“ zwischen dem Schmetterling e.V. Betreuungsverein der Bonhoeffer Grundschule und der Grundschule Heinrich Paderborn Schloß Neuhaus 33104 Paderborn, Tel.:05254-920420 und den Erziehungsberechtigten Name der Erziehungsberechtigten: des Kindes: geb. am: wohnhaft in: 1. Aufnahme des Kindes Das Kind nimmt mit Wirkung vom an der Vor- und Übermittagsbetreuung teil und scheidet bei Kündigung, spätestens jedoch, wenn das Kind die Grundschule Heinrich verlässt, aus der Betreuung aus. 2. Elternmitarbeit Mit der Aufnahme des Kindes in die Vor- und Übermittagsbetreuung sind die Erziehungsberechtigten verpflichtet, Mitglieder des Betreuungsvereins „Schmetterling e.V.“ zu werden und aufgefordert, sich an der Elternarbeit zu beteiligen. 3. Auftrag der Betreuungsmaßnahme „8 bis 1“ Das Betreuungsangebot, das als außerunterrichtliches Angebot Teil des schulischen Konzeptes ist und an dem die Erziehungsberechtigten ihre Kinder unmittelbar vor und nach dem Unterricht freiwillig teilnehmen lassen können, soll dazu beitragen, vor allem die Situation von Kindern berufstätiger Eltern oder Alleinerziehender –durch regelmäßige und verlässliche Schulzeiten- zu erleichtern. Im Rahmen dieses Betreuungsangebotes werden die Kinder individuell gefördert und in der Entwicklung einer selbstständigen und verantwortungsbewussten Persönlichkeit unterstützt. Sie erhalten die Möglichkeit zum Spiel, zu kreativen und musischen Tätigkeiten, zu Ruhepausen und Anregung für gemeinsames und eigenständiges Tun. Die Verknüpfung des Unterrichts mit dem Betreuungsangebot wird durch gemeinsame Planung und gemeinsamen Erfahrungsaustausch der Lehrkräfte und des Betreuungspersonals erreicht. Sie soll zu einer Integration der Betreuung in das schulische Erziehungskonzept im Rahmen des Schulprogramms führen. 4. Betreuungszeit Die Vormittagsbetreuung in wird in der Regel an allen Unterrichtstagen in der Zeit von montags bis freitags von 7.30 Uhr bis 13.30 Uhr angeboten. Das Betreuungsangebot richtet sich nach dem Bedarf der Erziehungsberechtigten. Da stets im Interesse des Kindes ersichtlich sein muss, ob das Fehlen eines Kindes Anlass zur Besorgnis gibt, ist mit der Anmeldung eines Kindes zur Betreuung eine schriftliche Erklärung über die Zeit der regelmäßigen Teilnahme am Betreuungsangebot abzugeben. Grundsätzlich findet die Betreuung auch an beweglichen Ferientagen und an sonstigen Schließtagen (z.B. Fortbildung der Lehrerinnen und Lehrer) der Grundschule statt. Eine Ferienbetreuung in Kooperation mit der Offenen Ganztagsgrundschule ist in der Regel möglich, kann aber nicht garantiert werden. Sie ist gesondert zu bezahlen. Über alle evtl. Schließzeiten werden die Erziehungsberechtigten frühzeitig informiert. 5. Aufsichtspflicht und Unfallversicherung Die Aufsichtspflicht des Personals des Schmetterlingsvereins beginnt, wenn das Kind innerhalb der genannten Betreuungszeiten in Empfang genommen wird und endet mit der Verabschiedung des Kindes. Die Kinder sind während des Aufenthaltes auf dem Schulgelände, bei Veranstaltungen, auf dem Weg zur Schule und auf dem Nachhauseweg versichert. Unfälle auf dem Weg zwischen Elternhaus und der Schule sind dem Betreuungsteam umgehend zu melden. 6. Ansteckende Krankheiten Die Eltern sind nach dem Infektionsschutzgesetz verpflichtet, ansteckende Krankheiten ihres Kindes, z.B. Masern, Scharlach, Diphtherie, Keuchhusten, Mumps, Läuse, Röteln/Ringelröteln, Kinderlähmung, Gehirnhautentzündung und ähnliche Krankheiten unverzüglich dem Betreuungspersonal zu melden und die Kinder sofort vom Besuch zurückzuhalten. Bei der Erkrankung eines Familienmitgliedes gelten die Empfehlungen für die Wiederzulassung in Schulen und sonstigen Gemeinschaftseinrichtungen. Im Übrigen wird auf das Merkblatt hingewiesen, dass die Klassenlehrerin verteilen wird. Das Kind darf erst aufgrund eines ärztlichen Attestes die Einrichtung wieder besuchen. 7. Fernbleiben eines Kindes Bei Fernbleiben des Kindes (z.B. krankheitsbedingt) sind die Klassenlehrerin und das Betreuungspersonal umgehend zu informieren. Beide Informationen sind über das Schulbüro Tel.920410 oder die Grundschulhotline 05251-882266 möglich. 8. Elternbeiträge Die Elternbeiträge für die Betreuung von „8 bis1“ betragen 45 Euro für das 1. Kind und 33 Euro für das 2. Kind. Weitere Kinder werden ohne Elternbeitrag betreut. Die Elternbeiträge werden monatlich erhoben. Es muss eine Einzugsermächtigung (s. Anlage) zu Gunsten des Vereins Schmetterling e.V. erteilt werden. Beitragszeitraum ist die Zeit vom 01.08. bis zum 31.07. des Folgejahres. Es sind 12 Monate zu bezahlen. Die Beitragspflicht besteht auch in den Ferienzeiten und wird durch Schließzeiten nicht berührt. Weder die eingeschränkte Teilnahme am Betreuungsangebot noch sonstiges Fernbleiben berechtigen die Erziehungsberechtigten zur Minderung des vorgenannten Betrages. 9. Vertragsbeendigung Der Vertrag endet, wenn das Kind die Grundschule Heinrich verlässt. Bei Vorliegen gewichtiger Gründe, wie zum Beispiel Schulwechsel, Umzug o.ä. ist der Vertrag ausnahmsweise mit einer Frist von zwei Monaten zum Ende des Monats kündbar. Darüber hinaus ist der Vertrag mit einer Frist von zwei Monaten zum Ende des Schuljahres kündbar, sofern die Eltern die Angebote der Betreuung von „8 bis 1“ zum darauf folgenden Schuljahr nicht mehr in Anspruch nehmen möchten. Die Kündigung erfolgt beim Betreuungsverein „Schmetterling e.V.“ Die Kündigung durch den Betreuungsverein ist möglich, wenn - der erhobene Beitrag trotz schriftlicher Aufforderung nicht gezahlt wird, - das Kind länger als zwei Wochen unentschuldigt fehlt, - wenn das Kind nach Auffassung aller Beteiligten (Personal der Gruppe, Lehrer, Träger) in der Einrichtung nicht mehr betreut werden kann, - die Finanzierung der Betreuungsmaßnahme „8 bis 1“ durch das Land nicht mehr gewährleistet ist. Das Original des Vertrages erhalten die Erziehungsberechtigten, der Verein erhält eine Kopie. Paderborn, Vorstand des Betreuungsvereins Schmetterling e.V. Erziehungsberechtigte