Schmetterling e - Grundschule Heinrich

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Schmetterling e - Grundschule Heinrich
Schmetterling e.V.
Betreuungsverein an der Bonhoeffer Grundschule
und der Grundschule Heinrich
Paderborn Schloß Neuhaus
BETREUUNGSVERTRAG für die Vormittagsbetreuung von „8 bis 1“
zwischen
dem Schmetterling e.V.
Betreuungsverein der Bonhoeffer Grundschule und der Grundschule Heinrich
Paderborn Schloß Neuhaus
33104 Paderborn, Tel.:05254-920420
und den Erziehungsberechtigten
Name der Erziehungsberechtigten:
des Kindes:
geb. am:
wohnhaft in:
1. Aufnahme des Kindes
Das Kind
nimmt mit Wirkung vom
an
der
Vor- und Übermittagsbetreuung teil und scheidet bei Kündigung, spätestens jedoch, wenn
das Kind die Grundschule Heinrich verlässt, aus der Betreuung aus.
2. Elternmitarbeit
Mit der Aufnahme des Kindes in die Vor- und Übermittagsbetreuung sind die
Erziehungsberechtigten verpflichtet, Mitglieder des Betreuungsvereins „Schmetterling e.V.“
zu werden und aufgefordert, sich an der Elternarbeit zu beteiligen.
3. Auftrag der Betreuungsmaßnahme „8 bis 1“
Das Betreuungsangebot, das als außerunterrichtliches Angebot Teil des schulischen
Konzeptes ist und an dem die Erziehungsberechtigten ihre Kinder unmittelbar vor und nach
dem Unterricht freiwillig teilnehmen lassen können, soll dazu beitragen, vor allem die
Situation von Kindern berufstätiger Eltern oder Alleinerziehender –durch regelmäßige und
verlässliche Schulzeiten- zu erleichtern. Im Rahmen dieses Betreuungsangebotes werden
die Kinder individuell gefördert und in der Entwicklung einer selbstständigen und
verantwortungsbewussten Persönlichkeit unterstützt. Sie erhalten die Möglichkeit zum Spiel,
zu kreativen und musischen Tätigkeiten, zu Ruhepausen und Anregung für gemeinsames
und eigenständiges Tun.
Die Verknüpfung des Unterrichts mit dem Betreuungsangebot wird durch gemeinsame
Planung
und
gemeinsamen
Erfahrungsaustausch
der
Lehrkräfte
und
des
Betreuungspersonals erreicht. Sie soll zu einer Integration der Betreuung in das schulische
Erziehungskonzept im Rahmen des Schulprogramms führen.
4. Betreuungszeit
Die Vormittagsbetreuung in wird in der Regel an allen Unterrichtstagen in der Zeit von
montags bis freitags von 7.30 Uhr bis 13.30 Uhr
angeboten.
Das Betreuungsangebot richtet sich nach dem Bedarf der Erziehungsberechtigten.
Da stets im Interesse des Kindes ersichtlich sein muss, ob das Fehlen eines Kindes Anlass
zur Besorgnis gibt, ist mit der Anmeldung eines Kindes zur Betreuung eine schriftliche
Erklärung über die Zeit der regelmäßigen Teilnahme am Betreuungsangebot abzugeben.
Grundsätzlich findet die Betreuung auch an beweglichen Ferientagen und an sonstigen
Schließtagen (z.B. Fortbildung der Lehrerinnen und Lehrer) der Grundschule statt.
Eine Ferienbetreuung in Kooperation mit der Offenen Ganztagsgrundschule ist in der Regel
möglich, kann aber nicht garantiert werden. Sie ist gesondert zu bezahlen. Über alle evtl.
Schließzeiten werden die Erziehungsberechtigten frühzeitig informiert.
5. Aufsichtspflicht und Unfallversicherung
Die Aufsichtspflicht des Personals des Schmetterlingsvereins beginnt, wenn das Kind
innerhalb der genannten Betreuungszeiten in Empfang genommen wird und endet mit der
Verabschiedung des Kindes.
Die Kinder sind während des Aufenthaltes auf dem Schulgelände, bei Veranstaltungen, auf
dem Weg zur Schule und auf dem Nachhauseweg versichert.
Unfälle auf dem Weg zwischen Elternhaus und der Schule sind dem Betreuungsteam
umgehend zu melden.
6. Ansteckende Krankheiten
Die Eltern sind nach dem Infektionsschutzgesetz verpflichtet, ansteckende Krankheiten ihres
Kindes, z.B. Masern, Scharlach, Diphtherie, Keuchhusten, Mumps, Läuse,
Röteln/Ringelröteln, Kinderlähmung, Gehirnhautentzündung und ähnliche Krankheiten
unverzüglich dem Betreuungspersonal zu melden und die Kinder sofort vom Besuch
zurückzuhalten. Bei der Erkrankung eines Familienmitgliedes gelten die Empfehlungen für
die Wiederzulassung in Schulen und sonstigen Gemeinschaftseinrichtungen.
Im Übrigen wird auf das Merkblatt hingewiesen, dass die Klassenlehrerin verteilen wird.
Das Kind darf erst aufgrund eines ärztlichen Attestes die Einrichtung wieder besuchen.
7. Fernbleiben eines Kindes
Bei Fernbleiben des Kindes (z.B. krankheitsbedingt) sind die Klassenlehrerin und das
Betreuungspersonal umgehend zu informieren. Beide Informationen sind über das
Schulbüro Tel.920410 oder die Grundschulhotline 05251-882266 möglich.
8. Elternbeiträge
Die Elternbeiträge für die Betreuung von „8 bis1“ betragen
45 Euro für das 1. Kind und
33 Euro für das 2. Kind.
Weitere Kinder werden ohne Elternbeitrag betreut.
Die Elternbeiträge werden monatlich erhoben. Es muss eine Einzugsermächtigung (s.
Anlage) zu Gunsten des Vereins Schmetterling e.V. erteilt werden.
Beitragszeitraum ist die Zeit vom 01.08. bis zum 31.07. des Folgejahres. Es sind 12
Monate zu bezahlen. Die Beitragspflicht besteht auch in den Ferienzeiten und wird
durch Schließzeiten nicht berührt.
Weder die eingeschränkte Teilnahme am Betreuungsangebot noch sonstiges Fernbleiben
berechtigen die Erziehungsberechtigten zur Minderung des vorgenannten Betrages.
9. Vertragsbeendigung
Der Vertrag endet, wenn das Kind die Grundschule Heinrich verlässt.
Bei Vorliegen gewichtiger Gründe, wie zum Beispiel Schulwechsel, Umzug o.ä. ist der
Vertrag ausnahmsweise mit einer Frist von zwei Monaten zum Ende des Monats kündbar.
Darüber hinaus ist der Vertrag mit einer Frist von zwei Monaten zum Ende des
Schuljahres kündbar, sofern die Eltern die Angebote der Betreuung von „8 bis 1“ zum
darauf folgenden Schuljahr nicht mehr in Anspruch nehmen möchten.
Die Kündigung erfolgt beim Betreuungsverein „Schmetterling e.V.“
Die Kündigung durch den Betreuungsverein ist möglich, wenn
- der erhobene Beitrag trotz schriftlicher Aufforderung nicht gezahlt wird,
- das Kind länger als zwei Wochen unentschuldigt fehlt,
- wenn das Kind nach Auffassung aller Beteiligten (Personal der Gruppe, Lehrer, Träger)
in der Einrichtung nicht mehr betreut werden kann,
- die Finanzierung der Betreuungsmaßnahme „8 bis 1“ durch das Land nicht mehr
gewährleistet ist.
Das Original des Vertrages erhalten die Erziehungsberechtigten, der Verein erhält eine Kopie.
Paderborn,
Vorstand des Betreuungsvereins
Schmetterling e.V.
Erziehungsberechtigte

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