Regelungen des Paint Horse Club Germany e.V. über den

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Regelungen des Paint Horse Club Germany e.V. über den
Regelungen des
Paint Horse Club Germany e.V. über
den Umgang mit Gendefekten und
DNA für die Eintragung ins Zuchtbuch
Hengste:
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Ab dem Jahr 2012 müssen alle Hengste, die beim Paint Horse Club Germany e.V. zur Körung
vorgestellt werden, auf die Erbdefekte PSSM Typ-1 (Polysaccaride Storage Myopathy), HERDA
(Hereditary Equine Regional Dermal Asthenia), GBED (Glykogen Branching Enzym-Defizienz)
und OLWS (Overo Lethal White Syndrom) getestet sein. Auf die genannten Erbdefekte muss im
Vorfeld getestet werden. Die Probeentnahme (Haarprobe) für die Testung auf die Gendefekte
erfolgt im Vorfeld durch einen PHCG-Beauftragten bzw. Tierarzt, der die Entnahme der Probe auf
einem vom PHCG herausgegebenen Formular bestätigt.
Download des Formulars „Bestätigung der Probeentnahme für Gentests durch den Tierarzt“ unter
www.phcg.de  Dokumente A-Z
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PSSM -Typ-1 positive Hengste werden nicht zur Körung zugelassen (keine Eintragung in das
Hengstbuch I/II) und werden im Anhang des Hengstbuches geführt.
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PSSM Typ-1 freie Zuchthengste werden zukünftig mit dem Testergebnis Genotyp N/N und der
Interpretation: „ Das untersuchte Pferd ist reinerbig für das intakte Gen. Es ist kein Träger des
mutierten Gens für die Polysaccharid-Speicher-Myopathie Typ 1. Das Tier wird die von der
Mutation ausgelösten Symptome nicht ausprägen. An die Nachkommen wird nur das intakte Gen
weitergegeben“ im Hengstverteilungsplan besonders hervorgestellt und beworben.
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Die Ergebnisse der rezessiven Erbgänge HERDA, GBED und OLWS haben keinen Einfluss auf
die Eintragung in das Hengstbuch I /II. Die Ergebnisse werden beim PHCG im Hengstkatalog
veröffentlicht und dienen so dem Züchter als Information, um seine Pferde verantwortungsvoll
anzupaaren und Leiden zu vermeiden.
Stuten:
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Ab dem Jahr 2012 müssen alle Stuten, die beim Paint Horse Club Germany e.V. zur
Stutbucheintragung vorgestellt werden, auf den Erbdefekt PSSM Typ-1 getestet sein. Die
Probeentnahme (Haarprobe) für die Testung auf den genannten Gendefekt erfolgt auf der
Stutenschau durch die Zuchtrichter/PHCG-Beauftragten.
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Spätestens zur Eintragung ins Zuchtbuch (Stutbuch I/II/Anhang) muss eine DNA-Typisierung
angelegt werden. Die Probeentnahme (Haarprobe) für die DNA-Typisierung erfolgt auf der
Stutenschau durch die Zuchtrichter/PHCG-Beauftragten.
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PSSM Typ-1 positive Stuten werden nicht in das Stutbuch I/II eingetragen und werden im Anhang
des Stutbuches geführt.
Gendefekte
Stand Juni 2012
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Der Zuchtverband empfiehlt Zuchtstuten auf die rezessiven Erbgänge HERDA, GBED und OLWS
testen zu lassen, um so eine sinnvolle Verpaarung zu gewährleisten.
Bei PSSM handelt es sich um einen autosomalen dominanten Erbgang, d.h. dass es bereits bei einem
betroffenen Allel zur Erkrankung kommen kann. Der Paint Horse Club Germany e.V. appelliert an die
verantwortungsvollen Züchter mit ausschließlich gesunden und getesteten Pferden zu züchten.
Laut der zurzeit gültigen Gesetzeslage darf die Züchtervereinigung zum jetzigen Zeitpunkt für PSSM
positive Pferde (N/PSSM und PSSM/PSSM) kein Zuchtverbot laut Tierzuchtgesetz aussprechen. Aber
nach dem Tierschutzgesetz (Abschnitt 8, § 11b) ist es verboten und der Züchter macht sich strafbar, wenn
er mit Tieren züchtet, die später wissentlich eine erblich bedingte Verhaltensstörung aufweisen.
Mit dem Labor LABOKLIN hat der Zuchtverband Rabatte für die Gentests erwirkt und den Züchtern und
Mitgliedern stehen Sonderkonditionen zur Verfügung. Das Labor ist Inhaber des Europäischen Patentes
zur Feststellung des Vorliegens einer Polysaccarid-Speicher-Myopathie (PSSM) und hat für diese
Untersuchung die Lizenz für den PSSM-1-Gentest erworben und besitzt somit das alleinige
Untersuchungsrecht in Europa (akkrediert nach DIN EN ISO 17025 (AKS-PL-20922)).
Nähere Informationen hierzu, wie z.B. Untersuchungskosten, Vorgehensweise bei den Probeentnahmen,
Untersuchungsauftrag etc., erfragen Sie bitte im Zucht- und Servicebüro des PHCG.
Unser gemeinsames Ziel ist es, gesunde und leistungsstarke Pferde mit Blick auf den Zuchtfortschritt zu
züchten. Daher bittet der PHCG e.V. alle Züchter und Mitglieder um Verständnis für diese Maßnahmen.
Der Vorstand, die Zuchtleitung und der Zuchtausschuss des PHCG e.V.
Gendefekte
Stand Juni 2012
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