FNP Begründung der Änderung

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FNP Begründung der Änderung
Anlage 2
Änderung des Flächennutzungsplans 2015/2020 in Mannheim
Parallelverfahren zur Umplanung in eine Sonderbaufläche
„Messe, Ausstellungen, Veranstaltungen“
im Zusammenhang mit der Aufstellung des Bebauungsplans „Messepark im Mühlfeld“ nach
§ 8 (3) BauGB
Begründung
Fassung zur Offenlage
Stand 10.11.2013
Bearbeiter:
Martin Müller
Martina Seltmann
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1.
Ziel des Änderungsverfahrens
Die Stadt Mannheim möchte ihren Messestandort weiter stärken. Deshalb hat sie bereits eine Vielzahl von Investitionen zur Verbesserung der Infrastruktur innerhalb und in der Umgebung des Messegeländes getätigt. Um langfristig weitere bauliche Einzelmaßnahmen, wie den Bau von zusätzlichen Messehallen im Bereich des Maimarkts umsetzen und die heute bereits vorhandene Nutzung
planungsrechtlich sichern zu können, muss der maßgebliche Bebauungsplan geändert werden. Die
im FNP dargestellte Nutzung Sonderbaufläche „Großflächige Handelseinrichtung“ entspricht dabei
nicht mehr dem eigentlichen und auch zukünftigen Nutzungszweck des Geländes.
Damit der Bebauungsplan gemäß § 8 Abs. 2 BauGB aus dem Flächennutzungsplan entwickelt werden kann, ist eine Änderung des Flächennutzungsplans notwendig. Dieser soll zukünftig den gesamten Bereich des Messegeländes sowie die der Messe zugeordneten Verkehrs- und Grünflächen
als Sonderbaufläche „Messe, Ausstellungen, Veranstaltungen“ darstellen.
In diesem Zusammenhang erfolgt auch eine Umplanung einer Grünfläche in eine Sonderbaufläche
„Messe, Ausstellungen, Veranstaltungen“. Dadurch vergrößert sich in der FNP-Darstellung die Sonderbaufläche um rund 2,9 ha. Der Nachbarschaftsverband verfügt derzeit jedoch über ein umfangreiches Potential an ungenutzten Bauflächen. Damit es nicht zu einer Zunahme an Bauflächen insgesamt kommt, können neue Bauflächen nur dann aufgenommen werden, wenn dafür ein Ausgleich an anderer Stelle geschaffen wird. Die im FNP dargestellte, direkt nördlich an das Mainmarktgelände angrenzende rund 3,2 ha große „Entwicklungsfläche Verkehr“ wird daher im Gegenzug zurückgenommen. Dieser Bereich wird zukünftig als „Fläche für die Landwirtschaft“ dargestellt.
2.
Inhalte der Flächennutzungsplanänderung
Im Flächennutzungsplan des Nachbarschaftsverbandes Heidelberg-Mannheim vom 13.07.2006 ist
das Maimarktgelände als Sonderbaufläche „Großflächige Handelseinrichtung, nicht zentrenrelevant“ dargestellt. Der Bereich zwischen dem Messegelände und der BAB 656 wurde als Grünfläche
aufgenommen.
Auf dem Maimarktgelände finden neben dem einmal jährlich stattfindenden Maimarkt weitere regelmäßige Veranstaltungen wie beispielsweise die Messe für Arbeit, Aus- und Weiterbildung „Jobs
for Future“, die Technoveranstaltung „TDK Time Warp“, die „Veterama“ (Oldtimerausstellung) sowie
in unregelmäßigen Abständen musikalische Konzerte unter freiem Himmel statt. Zudem liegt dort
ein Fertighaus-Center. Um diesen Nutzungen gerecht zu werden, wird das gesamte Maimarktgelände im FNP zukünftig als „Messe, Ausstellungen, Veranstaltungen“ dargestellt.
Die im FNP dargestellte Grünfläche wird insbesondere bei Veranstaltungen des Reitsportvereins als
Reserve- bzw. Abstellfläche gebraucht. Zwischen dieser Fläche und dem Messegelände befindet
sich ein befestigter Weg, der zum Eingangstor der Messe sowie im weiteren Verlauf an die Landwirtschaftswege östlich des Messegeländes angeschlossen ist. Die bisherige Grünflächendarstellung im FNP soll aufgegeben werden und der Bereich zukünftig als Sonderbaufläche „Messe, Ausstellungen, Veranstaltungen“ dargestellt werden.
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Da die nördlich an das Messegelände anschließende Entwicklungsfläche „Verkehr“ nicht mehr benötigt wird, wird den Maßgaben zum Flächentausch der Flächennutzungsplanung Rechnung getragen und die Darstellung aus dem FNP herausgenommen.
3.
Landschaftsplan
Der Landschaftsplan des Nachbarschaftsverbandes enthält die Ziele, Erfordernisse und Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege für das ganze Verbandsgebiet und ist im Rahmen der bauleitplanerischen Abwägung entsprechend zu berücksichtigen.
Für den Bereich des Maimarkts liegen keine speziellen Zielaussagen vor. Die dortigen Flächen haben allerdings eine hohe Bedeutung für den Klimaausgleich im Verdichtungsraum. Die Planung
steht somit nicht in Widerspruch zu den Empfehlungen der Landschaftsplanung.
Abbildung 1: Landschaftsplan zum Flächennutzungsplan: Konfliktplan
Freiflächen mit hoher Bedeutung für Klimaausgleich im Verdichtungsraum
Sicherung zusammenhängender klimawirksamer Freiflächen entsprechend der Vorgaben aus vorliegendem Klimagutachten
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4.
Der Bebauungsplan „Messepark im Mühlfeld“
Zur Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen und Rahmenbedingungen für die baulichen Vorhaben wird der rechtskräftige, am 18.01.1983 genehmigte Bebauungsplan Nr. 61/5 für das
Maimarkgelände im „Mühlfeld“ geändert und ergänzt. Der Ausschuss für Umwelt und Technik der
Stadt Mannheim hat am 19.03.2002 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 61.5.1
„Messepark im Mühlfeld“ gefasst.
Grundlage für die Bebauungsplanung ist der 2003 erarbeitete „Masterplan Messe Mannheim“, der
im Dezember 2007 fortgeschrieben und 2012 nochmals angepasst wurde. Aus artenschutzrechtlichen Gründen entfallen darin der ursprünglich vorgesehene Ausbau der Parkplätze im Norden des
Maimarktgeländes und der weitere Ausbau des Logistikrings.
Mit dem Bebauungsplan wird ein Sondergebiet Messen, Ausstellungen, Kongresse, Veranstaltungen festgesetzt. In vier Teilsondergebieten Messe, Reitsportanlage, Fertighaus-Center und Erschließung werden jeweils die gebietsspezifischen Nutzungen präzisiert.
Insgesamt sind rund 54% des Bodens vollständig versiegelt, weitere 29% wasserdurchlässig befestigt und rund 17% begrünt. Die Bauhöhen dürfen 16m nicht überschreiten.
Grünordnungsplan und Umweltbericht enthalten die geplanten Ausgleichsmaßnahmen. Durch entsprechende Festsetzung werden diese Bestandteil des Bebauungsplans. Vorgesehen sind neben
einer Feuchtwiese im Bereich des Fertighaus Centers, Pflanzungen in und außerhalb des Bebauungsplanumgriffs sowie Maßnahmen zur Bodenbefestigung.
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Abbildung 2: Städtebauliches Konzept der Stadt Mannheim (Entwurf Januar 2012)
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5.
Vorgaben der Raumordnung (Landesentwicklungsplan und Regionalplan)
Der am 16.03.1994 im Staatsanzeiger für Baden-Württemberg veröffentlichte Regionalplan Unterer
Neckar stellt den Bereich Messegeländes als landwirtschaftliche Fläche dar, überlagert von einem
Regionalen Grünzug. Im Zusammenhang mit der Verlagerung des Maimarkts auf das heutige Messegelände wurde die Abweichung von den Zielen der Regionalplanung in diesem Bereich zugelassen.
Entwurf zum einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar
Seit März 2012 liegt der Entwurf für den einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar vor. Die öffentliche Anhörung fand in den Monaten Juni bis August 2012 statt. Am 29.08.2013 wurde der Einheitliche Regionalplan Rhein-Neckar von der Verbandsversammlung des Verbands Region RheinNeckar als Satzung beschlossen. Im Neuentwurf der Raumnutzungskarte ist das Plangebiet nachrichtlich als Siedlungsfläche Gewerbe und Industrie dargestellt.
Mit vorliegender FNP-Änderung wird die Darstellung im FNP an die tatsächliche Nutzung angepasst
sowie der Umgriff der Baufläche verändert. Ziele der Raumordnung sind damit nicht betroffen.
6.
Verfahren
Der Mannheimer Gemeinderat hat die Aufstellung des Bebauungsplanes „Messepark im Mühlfeld“
beschlossen und die Verwaltung beauftragt, die frühzeitigen Beteiligungsverfahren gemäß BauGB
durchzuführen. Da der Bebauungsplan nicht aus dem Flächennutzungsplan entwickelt werden
kann, wird der Flächennutzungsplan nach § 8 Abs. 3 BauGB im Parallelverfahren geändert.
Mit Schreiben vom 08.07.2008 wurden die Behörden nach § 4 Absatz 1 BauGB am Verfahren zur
Änderung des Flächennutzungsplans beteiligt und bis 08.08.2008 um Abgabe einer Stellungnahme
gebeten. Es gingen mehrere Stellungnahmen ein, die Darstellung im FNP musste jedoch nicht geändert werden.
Zur Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Absatz 1 BauGB lag die Flächennutzungsplanänderung
vom 15.07.2008 bis zum 30.07.2008 öffentlich aus. Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung ging
eine Stellungnahme zur Änderung des FNP ein.
8.
Umweltbericht
Nach § 2a BauGB ist der Begründung zum Bauleitplan ein Umweltbericht beizufügen. Innerhalb der
Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB werden im Umweltbericht alle voraussichtlichen Umweltauswirkungen der Planung, Planungsalternativen sowie Kompensationsmaßnahmen dargestellt.
Das Ergebnis der Umweltprüfung ist in der Abwägung zu berücksichtigen.
Der vorliegenden Teiländerung des Flächennutzungsplans im Parallelverfahren liegt der Umweltbericht des Bebauungsplans „Messepark im Mühlfeld“ zugrunde. Dieser behandelt alle umweltspezifischen Aspekte, die für die Änderung des Flächennutzungsplans und darüber hinausgehend relevant sind in detaillierter und umfassender Weise. Er wird vollständig im Rahmen der Beteiligung der
Öffentlichkeit an der Geschäftsstelle des Nachbarschaftsverbands ausgelegt und zeitgleich im Internet veröffentlicht. Nachfolgende allgemein verständliche Zusammenfassung des Umweltberichts
gibt einen Überblick über die wesentlichen Ergebnisse der Umweltprüfung.
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Kurzfassung des Umweltberichts: Allgemein verständliche Zusammenfassung der Umweltprüfung (Überarbeitungsstand September 2013)
I
Einleitung
Die nachfolgend dargestellten Ergebnisse stellen die allgemein verständliche Zusammenfassung
(AVZ) der Umweltprüfung zum Bebauungsplan dar, die im Umweltbericht dokumentiert wurde.
Die folgenden Ausführungen wurden vom Büro AS&P auf Grundlage der Ergebnisse der Fachgutachten vom Büro Planung+Umwelt, Stuttgart, erarbeitet und zusammengestellt.
II
Beschreibung der Umwelt, Umweltauswirkungen des Planes, Maßnahmen zur Vermeidung und Verminderung und zum Ausgleich
Zur besseren Lesbarkeit werden die Ergebnisse für jeden Umweltbelang in tabellarischer Form dargestellt.
Eine Beschreibung des derzeitigen Umweltzustandes erfolgt in der Bestandsaufnahme. Dort werden die einzelnen Umweltbelange nach ihrer Funktion im Naturhaushalt und in der Umwelt des
Menschen nach ihrem derzeitigen Zustand beschrieben und hinsichtlich ihrer Bedeutung im Naturhaushalt bzw. in der Umwelt des Menschen bewertet. In der Wirkungsprognose werden die zu erwartenden Umweltauswirkungen des Vorhabens (Planfall) beschrieben (vgl. Anlage zu §§ 2 & 2a
BauGB). Die zu erwartenden vorhabenbezogenen Umweltauswirkungen werden dabei dem Nullfall
gegenüber gestellt. Bei der Feststellung erheblicher Auswirkungen wird geprüft, ob diese durch
Maßnahmen zur Vermeidung und Verminderung auf ein unerhebliches Maß reduziert werden können. Zusätzlich wird dargestellt, durch welche Maßnahmen zum Ausgleich die nicht vermeidbaren
Beeinträchtigungen kompensierbar sind.
Nachfolgend werden die Ergebnisse der Bestandsaufnahme, der Wirkungsprognose und der geprüften Maßnahmen zu Vermeidung, Verminderung und zum Ausgleich nachteiliger Auswirkungen
dargestellt. Dabei wird auf die Ergebnisse der Sondergutachten im Anhang zurückgegriffen bzw.
verwiesen.
Beschreibung der Umwelt
Zusammenfassende Darstellung der Ergebnisse u. der
erforderlichen Maßnahmen
Menschen einschl. Gesundheit und Bevölkerung insgesamt
Geltungsbereich:
Sondergebiet für Messe, Ausstellungen und Sonderveranstaltungen.
Nähere Umgebung:
Die landwirtschaftlichen Wege werden zur Erholung
(Fuß- und Radwege) genutzt.
Beeinträchtigungen der Erholungsnutzung durch
Emissionen aus Verkehr und bei Veranstaltungen.
Bestehende Nutzungen werden
keine wesentlichen Änderungen.
fortgeschrieben,
Durch den Bau des Logistikrings entstehen baubedingte Lärmemissionen, Abgasbelastungen
und Gefährdung durch Transportverkehr.
Durch Erweiterung der landwirtschaftlichen Wege für
die Erschließung der Messe können
sich im Betrieb Konflikte mit der Erholungsnutzung
(Fuß- und Radweg) ergeben.
Bei Veranstaltungen auf dem Messegelände kann es
zu Lärmimmissionen auf den angrenzenden
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Freiflächen kommen.
Es bedarf ggf. ordnungsrechtlicher Maßnahmen zur
Vermeidung von Konflikten beim
Bau und bei Durchführung von Veranstaltungen.
Weitere Umgebung:
Wohnnutzungen mit z.T. sehr hohen Belastungen
aus dem Verkehr (z.B. Seckenheimer Landstraße)
Empfindliche Wohnnutzungen teilweise belastet
durch Verkehr und Lärm aus dem Veranstaltungsgelände (Xaver-Fuhr-Str., Hans-Thoma-Str., Rohrlachstr., Emy.Roeder-Str., Konrad-Witz-Str., Dürerstr.).
Beschreibung der Umwelt
Bei Veranstaltungen kann es im Straßennetz der
weiteren Umgebung zu Verkehrszunahmen und damit zu verkehrsbedingten Emissionen kommen.
Insbesondere bei sehr großen Veranstaltunanstaltungsgelände im Freibereich (Konzerte) kann es zu
erheblichen Lärmemissionen der näheren und weiteren Umgebung kommen.
Zur Vermeidung von Konflikten mit empfindlichen
Nutzungen bedarf es ordnungsrechtlicher Maßnahmen zur Verkehrslenkung und zur Vermeidung von
unzulässigen Lärmimmissionen bei der Genehmigung von Veranstaltungen.
Überwachung des Verkehrsgeschehens erforderlich
(siehe Monitoring).
Zusammenfassende Darstellung der Ergebnisse u. der
erforderlichen Maßnahmen
Tiere
Geltungsbereich:
Im Bereich des Bebauungsplans konnten vier Säugetierarten, 14 Brutvogelarten, eine Reptilienart, 58
Insektenarten und zwei Schneckenarten erfasst werden. Artenschutzrechtlich relevant im Sinne des
BNatSchG sind insgesamt 39 besonders geschützte
Arten (Säugetiere 4, Vögel 14, Reptilien 1, Insekten
20). FFH-relevante Arten gibt es drei im Gebiet
(Zwergfledermaus, Feldhamster, Mauereidechse).
Temporäre Nutzung des Veranstaltungsgeländes als
Nahrungshabitat durch die Haubenlerche.
Vorkommen Gehölz brütender Vogelarten in den
randlichen Strukturen.
Nähere Umgebung:
Vorkommen streng geschützter Arten (Feldhamster,
Eingriffe in Lebensräume durch bauliche Maßnahmen; Vermeidung von Beeinträchtigungen durch
Beschränkung der Bauzeit auf Zeiten außerhalb der
Brutperiode.
Verzicht auf Werbelichtanlagen mit weit sichtbarem,
wechselndem, bewegtem oder grellem Licht (Himmelsstrahler); Verwendung von Straßenbeleuchtung,
die das Anlocken nachtaktiver Insekten minimiert.
Sicherung (A&E 1, A&E 2) und Schaffung von strukturreichen Lebensräumen für gehölzbrütende Vogelarten (Baumreihe A 2,
Feldgehölze A 3). Eingriffe in den Lebensraum des
Feldhamsters durch die Erweiterung der landwirtschaftlichen Wege (0,3 ha); Ausgleich durch Extensivierung entsprechend dem Artenhilfsprogramm Feldhamster im Mühlfeld (Grünstreifen 0,47 ha als „Blühstreifen“); Maßnahme ist auch für andere Arten wirksam.
Die Wirksamkeit der Maßnahmen ist im Rahmen
eines regelmäßigen Monitoring zu überprüfen.
Bei sämtlichen Baumaßnahmen, insbesondere bei
der Erweiterung der landwirtschaftlichen Wege am
östlichen und nördlichen Rand des Geltungsbereiches ist eine artenschutzrechtliche Prüfung zur Vermeidung von Verbotstatbeständen bei den streng
geschützten Arten durchzuführen.
Keine erheblichen Veränderungen.
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Haubenlerche, Feldlerche, Fasan) auf den landwirtschaftlich genutzten Flächen nördlich und östlich des
Messegeländes (Artenhilfsprogramm Feldhamster).
Vorkommen von Zwergfledermaus und Mauereidechsen an den Böschungen der Verkehrswege
konnten nachgewiesen werden.
Weitere Umgebung:
Auelandschaft mit hoher Zerschneidung von Freiflächen.
Nähe zu Gewässern (Rhein, Neckar) mit überörtlicher Vernetzungsfunktion.
Beschreibung der Umwelt
Durch randliche Bepflanzungen am Ostrand des
Geltungsbereiches treten Silhouettenwirkungen für
die Offenlandarten bei den Vögeln auf. Diese wirken
sich aber nicht beeinträchtigend auf die örtliche Population aus. Keine Maßnahmen erforderlich.
Keine Veränderungen.
Keine Maßnahmen erforderlich.
Auwaldpflanzung im Gewann „Im Wörthel“ (externe
Maßnahme M 2, 1,66 ha).
Zusammenfassende Darstellung der Ergebnisse u. der
erforderlichen Maßnahmen
Pflanzen
Geltungsbereich:
Überwiegend versiegelte Flächen mit geringem
Grünflächenanteil.
Randliche Strukturen mit gewisser Bedeutung als
Lebensraum.
Sicherung bestehender Strukturen und Erhöhung
des Grünflächenanteils durch Pflanzbindungen und
Pflanzgebote (A&E 1, A&E 2).
Beeinträchtigungen werden im Geltungsbereich
weitgehend kompensiert (Baumreihe A 2, Feldgehölze A 3).
Auwaldpflanzung im Gewann „Im Wörthel“ (externe
Maßnahme M 2, 1,66 ha).
Nähere Umgebung:
Überwiegend intensiv landwirtschaftlich genutzte
Flächen.
Geringer Anteil an geschützten Biotopen in Randbereichen.
Keine Veränderungen.
Keine Maßnahmen erforderlich.
Weitere Umgebung:
Auelandschaft mit hoher Zerschneidung von Freiflächen; Nähe zu Gewässern (Rhein, Neckar) mit
überörtlicher Vernetzungsfunktion.
Keine Veränderungen.
Keine Maßnahmen erforderlich.
Beschreibung der Umwelt
Zusammenfassende Darstellung der Ergebnisse u. der
erforderlichen Maßnahmen
Biologische Vielfalt
Geltungsbereich:
Überwiegend versiegelte Flächen mit geringem
Grünflächenanteil.
Randliche Strukturen mit gewisser Bedeutung als
Lebensraum.
Nähere Umgebung:
Überwiegend intensiv landwirtschaftlich genutzte
Flächen.
Geringer Anteil an geschützten Biotopen in Randbe-
Sicherung bestehender Strukturen und Erhöhung
des Grünflächenanteils durch Pflanzbindungen und
Pflanzgebote.
Beeinträchtigungen werden im Geltungsbereich
weitgehend kompensiert.
Auwaldpflanzung im Gewann „Im Wörthel“ (externe
Maßnahme M 2, 1,66 ha); keine erheblichen Veränderungen.
Keine erheblichen Veränderungen.
Keine Maßnahmen erforderlich.
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reichen.
Weitere Umgebung:
Auelandschaft mit hoher Zerschneidung von Freiflächen
Nähe zu Gewässern (Rhein, Neckar) mit überörtlicher Vernetzungsfunktion.
Beschreibung der Umwelt
Für Zugvögel ist eine Irritation durch grelle bewegliche Lichtquellen (Himmelsstrahler) möglich.
Keine Maßnahmen erforderlich.
Zusammenfassende Darstellung der Ergebnisse u. der
erforderlichen Maßnahmen
Natura 2000
Geltungsbereich:
Keine Relevanz.
Nähere Umgebung:
Keine Relevanz.
Weitere Umgebung:
Keine Relevanz.
Beschreibung der Umwelt
Keine Veränderungen.
Keine Maßnahmen erforderlich.
Keine Veränderungen.
Keine Maßnahmen erforderlich
Keine Veränderungen.
Keine Maßnahmen erforderlich.
Zusammenfassende Darstellung der Ergebnisse u. der
erforderlichen Maßnahmen
Boden
Geltungsbereich:
Überwiegend anthropogen überformte Böden.
Starke Beeinträchtigung der natürlichen Funktionen.
Überwiegend versiegelte Flächen.
Im nördlichen und östlichen Randbereich intensiv
landwirtschaftlich genutzte Flächen mit hohem Anbaupotenzial (Standort für Kulturpflanzen).
Nähere Umgebung:
Überwiegend intensiv landwirtschaftlich genutzte
Flächen mit hohem Anbaupotenzial (Standort für
Kulturpflanzen).
Weitere Umgebung:
Überwiegend intensiv landwirtschaftlich genutzte
Flächen mit hohem Anbaupotenzial.
Beschreibung der Umwelt
Keine Beeinträchtigungen natürlicher Böden.
Verbesserung der Ausgleichsfunktion im Wasserhaushalt durch wasserdurchlässige Beläge und Mulden-Rigolen-Systeme.
Inanspruchnahme von Böden bei der Erweiterung
der landwirtschaftlichen Wege für die Erschließungsfunktion des Geländes (1,2 ha).
Teilweiser Ausgleich durch Nutzungsextensivierungen im Außenbereich möglich; Auwaldpflanzung im
Gewann „Im Wörthel“ (externe Maßnahme M 2, 1,66
ha).
Keine Veränderungen.
Keine Maßnahmen erforderlich.
Keine Veränderungen.
Keine Maßnahmen erforderlich.
Zusammenfassende Darstellung der Ergebnisse u. der
erforderlichen Maßnahmen
Grundwasser
Geltungsbereich:
Überwiegend versiegelte Flächen mit geringem
Grünflächenanteil und geringer Grundwasseranrei-
Verbesserung der Ausgleichsfunktion im Wasserhaushalt durch die Anlage von begrünten Entwässe10 / 15
cherung.
Nähere Umgebung:
Überwiegend intensiv landwirtschaftlich genutzte
Flächen (mittlere Bedeutung für die Grundwasseranreicherung).
Grundwasser z.T. stark belastet mit Nitrat, Pflanzenbehandlungs- und Schädlingsbekämpfungsmitteln.
Weitere Umgebung:
Überwiegend intensiv landwirtschaftlich genutzte
Flächen (mittlere Bedeutung für die
Grundwasseranreicherung).
Beschreibung der Umwelt
rungsmulden und die Verwendung wasserdurchlässiger Beläge.
Anlagebedingt ist eine Reduzierung der Grundwasserneubildung aufgrund der zusätzlichen Versiegelung von Flächen denkbar.
Keine Maßnahmen erforderlich, die Qualität sollte im
Monitoring überwacht werden.
Keine Veränderungen.
Keine Maßnahmen erforderlich.
Zusammenfassende Darstellung der Ergebnisse u. der
erforderlichen Maßnahmen
Oberflächenwasser
Geltungsbereich:
Überwiegend versiegelte Flächen mit geringem
Grünflächenanteil, keine Oberflächengewässer
vorhanden.
Teilweise Überflutung von Flächen im südöstlichen
Bereich.
Nähere Umgebung:
Überwiegend intensiv landwirtschaftlich genutzte
Flächen mit mittlerer Versickerung von Niederschlägen.
keine Oberflächengewässer vorhanden.
Weitere Umgebung:
Überwiegend intensiv landwirtschaftlich genutzte
Flächen mit mittlerer Versickerung von Niederschlägen.
Lage im Einzugsgebiet des Neckar (ca. 700m).
Beschreibung der Umwelt
Verbesserung der Ausgleichsfunktion im Wasserhaushalt durch wasserdurchlässige Beläge und Mulden-Rigolen-Systeme.
Verbesserung der Entwässerung.
Keine erheblichen Veränderungen.
Keine Maßnahmen erforderlich.
Keine erheblichen Veränderungen.
Keine Maßnahmen erforderlich.
Zusammenfassende Darstellung der Ergebnisse u. der
erforderlichen Maßnahmen
Klima und Luft
Geltungsbereich:
Gewerbe-/ Industrieklimatop mit überwiegend versiegelten Flächen und geringem Grünflächenanteil.
Lage in vorbelastetem Gebiet.
Sicherung bestehender Strukturen und Erhöhung
des Grünflächenanteils durch Pflanzbindungen
Pflanzgebote (A&E 1, A&E 2), Dach- und Fassadenbegrünungen.
Vermeidung der Beeinträchtigungen des Luftaustausches durch Größen-/ Höhenbegrenzung und Stellung der Gebäude.
Keine Verschlechterung der ökoklimatischen Gesamtsituation.
Schaffung einer klimatisch wirksamen Durchgrünung
des Messeparks durch Erhaltung und Pflanzung von
Bäumen.
Vermeidungsmaßnahmen bei Bauphasen (Wasserberieselung von staubenden Schüttgütern z.B.
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Erdaushub und regelmäßige Straßenreinigung während der Bauphasen).
Nähere Umgebung:
Freilandklimatope mit wichtigen Ausgleichsfunktionen für das Stadtgebiet von Mannheim.
Weitere Umgebung:
Überwiegend intensiv landwirtschaftlich genutzte
Flächen mit mittlerer Versickerung von Niederschlägen.
Beschreibung der Umwelt
Keine erheblichen Veränderungen.
Keine Maßnahmen erforderlich.
Mögliche Zunahme verkehrsbedingter Luftbelastungen bei Veranstaltungen.
Anordnung ordnungsrechtlicher Maßnahmen zur
Verkehrslenkung bei Veranstaltungen.
Überwachung des Verkehrsgeschehens erforderlich
(siehe Monitoring).
Zusammenfassende Darstellung der Ergebnisse u. der
erforderlichen Maßnahmen
Landschaft und Landschaftsbild
Geltungsbereich:
Überwiegend versiegelte Flächen mit geringem
Grünflächenanteil.
Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen durch
Höhenbegrenzung der Gebäude und baulicher Anlagen.
Sicherung bestehender Strukturen und Erhöhung
des Grünflächenanteils durch Pflanzbindungen und
Pflanzgebote (A&E 1, A&E 2).
Landschaftsgerechte Einbindung des Messeparks
durch Erhaltung und Pflanzung von Bäumen sowie
durch Regelungen zur Begrünung und Gestaltung
baulicher Anlagen.
Nähere Umgebung:
Überwiegend intensiv landwirtschaftlich genutzte
Flächen mit Erholungsnutzung.
Ebenes Gelände mit hoher Einsehbarkeit.
Einbindung des Geländes durch Pflanzung einer
Baumreihe am östlichen Rand des Geltungsbereiches (A 2) und Feldgehölzen (A 3).
Weitere Umgebung:
Durch Verkehrsinfrastrukturen stark verändertes
Gebiet mit geringer landschaftlicher Eigenart.
Keine erheblichen Veränderungen.
Keine Maßnahmen erforderlich.
Beschreibung der Umwelt
Zusammenfassende Darstellung der Ergebnisse u. der
erforderlichen Maßnahmen
Wechselwirkungen
Aufgrund intensiver Nutzungen im Plangebiet bestehen vielfältige Wechselwirkungen
zwischen Umweltbelangen.
Es ist nicht mit wesentlichen zusätzlichen Wechselwirkungen zu rechnen.
Beschreibung der Umwelt
Zusammenfassende Darstellung der Ergebnisse u. der
erforderlichen Maßnahmen
Kultur- und sonstige Sachgüter
Geltungsbereich:
Überwiegend versiegelte Flächen, teilweise überbaut.
Archäologische Bodenfunde möglich (Grabungsfunde aus der Bronzezeit/Urnenfelderzeit).
Prospektion bei baulichen Maßnahmen erforderlich.
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Nähere Umgebung:
Überwiegend intensiv landwirtschaftlich genutzte
Flächen mit hohem Anbaupotenzial.
Archäologische Bodenfunde möglich.
Beschreibung der Umwelt
Inanspruchnahme von Böden bei der Erweiterung
der landwirtschaftlichen Wege für die Erschließungsfunktion des Geländes.
Prospektion bei baulichen Maßnahmen erforderlich.
Zusammenfassende Darstellung der Ergebnisse u. der
erforderlichen Maßnahmen
Vermeidung von Emissionen
Keine Festsetzungen im Bebauungsplan, Monitoring
der Verkehrsentwicklung erforderlich.
Sachgerechter Umgang mit Abfällen und Abwasser
Abfall-und Abwassersatzung der Stadt Mannheim
vorhanden.
Anschluss an Kanalisation vorhanden.
Nutzung erneuerbarer Energien, sparsame und effiziente Nutzung von Energie / Vermeidung des Klimawandels
Keine Festsetzung, Möglichkeiten zur Nutzung erneuerbarer Energien in den Hinweisen zum Bebauungsplan enthalten.
Anpassung an den Klimawandel
Festsetzung von Dachbegrünungen (Pflanzgebote),
Erhalt und Pflanzung von Einzelbäumen (Pflanzbindungen und Pflanzgebote sowie Ausgleichsmaßnahmen).
Erhaltung der bestmöglichen Luftqualität
Derzeit werden Überschreitungen von Grenzwerten
für Luftschadstoffe (Feinstaub, NO2) festgestellt.
III
Monitoring der Verkehrsentwicklung und Maßnahmen zur Vermeidung von Emissionen bedeutsam.
Prognose bei Nicht-Realisierung des Planes (Null-Fall)
Bei Nicht-Realisierung des Bebauungsplanes können Veränderungen der derzeitigen Umweltsituation aufgrund allgemeiner Rahmenbedingungen eintreten. Eine Prognose ist generell mit Unsicherheiten behaftet und basiert auf bestimmten Annahmen.
Für den Menschen können Luft- und Lärmbelastungen insbesondere aus dem Verkehr zu zunehmenden Beeinträchtigungen der Wohn- und Erholungsqualität in der näheren und weiteren Umgebung führen. Auch eine Verschlechterung der bioklimatischen Situation im ohnehin schon belasteten Rheintal kann nicht ausgeschlossen werden.
Sofern die derzeitigen Nutzungen beibehalten werden ist nicht von wesentlichen Veränderungen
der Biotop- und Nutzungsstrukturen auszugehen. Eine weitere Degradierung der bereits stark verarmten Landschaft ist nicht zu erwarten.
Bei den Tieren ist aufgrund unterschiedlicher Einflüsse, insbesondere der hohen Nutzungsintensität
auf den landwirtschaftlichen Flächen, von einer weiteren Verschlechterung der Lebensbedingungen
auszugehen. Dies kann auch die streng geschützten Arten Feldhamster und Haubenlerche betreffen, deren Lebensbedingungen u.a. aufgrund verinselter Lage als ungünstig einzustufen sind.
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Sofern die derzeitigen Nutzungen beibehalten werden, können wesentliche Veränderungen der Böden nicht ausgeschlossen werden, insbesondere eine erhöhte Akkumulation von Schad- und Nährstoffen aus unterschiedlichen Quellen ist zu erwarten. Damit zusammen hängend kann auch eine
Verschlechterung der Grundwasserqualität nicht ausgeschlossen werden.
Bei Beibehaltung der derzeitigen Nutzungen ist nicht von wesentlichen Änderungen des Wasserhaushalts (Grundwasseranreicherung, Oberflächenwasserabfluss, Retention) auszugehen.
Die klimatische und lufthygienische Situation im Plangebiet ist z.T. stark vorbelastet. Bei dem zu
erwartenden Klimawandel wird sich die bioklimatische Situation für den Menschen, aber auch die
klimatische Situation für alle anderen Lebewesen (Pflanzen und Tiere) verändern mit einer Zunahme von Wetterextremen, längeren Trockenzeiten und erhöhten Niederschlägen bei Unwettersituationen.
Durch Nutzungsintensivierungen in bestehenden Siedlungsgebieten kann eine weitere Veränderung
der heute bereits stark anthropogen überformten Landschaft nicht ausgeschlossen werden.
IV
Anderweitige Planungsmöglichkeiten
Die Planungen beziehen sich auf das bestehende Sondergebiet. Standortalternativen kommen daher nicht in Betracht.
Im Zuge der Planung wurden Varianten geprüft, die teilweise eine Vergrößerung des Geltungsbereiches vorgesehen hatten. Auf wesentliche Erweiterungen von Parkierungsflächen im Norden des
Gebietes (P 12) wurde insbesondere aufgrund des Artenschutzes (Vorkommen des streng geschützten Feldhamsters) verzichtet. Auch auf eine geschlossene Erschließung des Messegeländes
(Logistikring) wurde verzichtet.
V
Beschreibung der wichtigsten Merkmale der technischen Verfahren und Hinweise auf
Schwierigkeiten und Lücken
Die Methodik der Umweltprüfung basiert generell für alle Umweltbelange auf einer Überlagerung
der Situation im Bestand mit den geplanten Festsetzungen des Bauleitplanes. Daraus ergeben sich
prognostizierte Veränderungen, die als Wirkungen des Planes dargestellt werden.
Bei flächenhaften Veränderungen ergibt sich die Prognose aus der Overlay-Methode.
Bei den Umweltbelangen Luft, Klima und Mensch (Lärm) werden spezifische Berechnungsmethoden verwendet, die in den jeweiligen Fachgutachten dargestellt sind. Der anerkannte fachliche
Kenntnisstand wurde hierbei berücksichtigt.
Die Wirkungen der Festsetzungen des Bebauungsplanes auf die einzelnen Umweltbelange können
weitgehend zuverlässig prognostiziert werden für flächenhafte Inanspruchnahmen und daraus resultierenden Wirkungen/ Wechselwirkungen.
Für Umweltbelange mit starker Vorbelastung (Grundwasser, Fauna insbesondere Feldhamster, Luft
und Lärm) ergeben sich Notwendigkeiten zur Überwachung aus Belastungen, die bereits im Bestand bestehen und nicht unmittelbar den Festsetzungen des Bebauungsplanes zugeordnet werden
können.
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Schwierigkeiten in der Prognose ergeben sich aus den betriebsbedingten Wirkungen, die sich aus
der Durchführung von unterschiedlichen Veranstaltungen ergeben. Dabei handelt es sich weniger
um bauplanungsrechtliche Festsetzungen als mehr um ordnungsrechtliche Maßnahmen im Zuge
der Genehmigung von Veranstaltungen. Hierbei spielen die Wirkungen des Verkehrs auf Lärmimmissionen und auf Luftqualität eine große Rolle sowie die Lärmemissionen aus den einzelnen Veranstaltungen.
VI
Konzept der Umweltüberwachung (Monitoring)
Die Prognose der Umweltwirkungen des Planes beruht auf bestimmten Annahmen und zeitlich bedingten Erkenntnissen. Zudem sind Festsetzungen eines Bebauungsplanes nicht immer im Detail
auf ihre Wirkungen auf die Umwelt zu prognostizieren. Durch Änderung von Rahmenbedingungen
können sich zudem Änderungen ergeben.
Ein Problem des Bestandes stellen die Grundwasserbelastungen und die Gefährdung des Vorkommens des Feldhamsters sowie die Lärm- und Luftschadstoffbelastungen dar.
Die in der Umgebung des Plangebietes vorhandenen Grundwassermessstellen in Neuostheim und
in der Gottlieb-Daimler-Straße bleiben erhalten und können in diesem Sinn weiter genutzt werden.
Das Mühlfeld ist eines der letzten bekannten Gebiete für das Vorkommen von Feldhamsterpopulationen im Rhein-Neckar-Kreis und ihm kommt damit eine äußerst hohe Bedeutung für den Erhalt der
Art in der Region und deren spezifischen genetischen Profils zu. Es wurde im Rahmen des faunistisch-ökologischen Gutachtens Institutes für Faunistik (IFF), Heiligkreuzsteinach, festgestellt, dass
die Art einem hohen Aussterberisiko unterliegt und sich derzeit in keinem günstigen Erhaltungszustand befindet. Daher wird im Rahmen des städtischen Artenhilfsprogramms für den Feldhamster
der Erhaltungszustand regelmäßig beobachtet und überwacht.
Prognoseunsicherheiten bestehen insbesondere bei der Verkehrsentwicklung und den damit zusammen hängenden umweltrelevanten Emissionen und den Lärmemissionen bei besonderen Veranstaltungen. Die in den Fachgutachten getroffenen Annahmen sollten durch ein Monitoring des
Verkehrsgeschehens und der Luftschadstoff- und Lärmemissionen bzw. – immissionen in den umgebenden empfindlichen Siedlungsgebieten überprüft werden. Ggf. sind ordnungsrechtliche Maßnahmen zur Vermeidung unzulässiger Beeinträchtigungen zu treffen.
Mittels der Erarbeitung und Fortschreibung der strategischen Lärmkarten kann die Stadt Mannheim
erkennen, ob sich im Plangebiet höhere Geräuscheinwirkungen einstellen, als im Bebauungsplanverfahren ermittelt. Insofern stellt das Instrument der Lärmminderungsplanung ein geeignetes Instrument zum Monitoring der schalltechnischen Auswirkungen in bestimmten Zeitintervallen dar.
Gegebenenfalls sind Maßnahmen zur Verbesserung der Geräuschsituation in der Fortschreibung
des Lärmaktionsplans zu entwickeln.
Die Luftqualität in der Stadt Mannheim wird über die im Stadtgebiet gelegenen drei Messstellen der
Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz (LUBW) fortlaufend überwacht. Weitere
Monitoringmaßnahmen sind nicht erforderlich.
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