pdf, 2153.27k - Deutsche Botschaft Luxemburg

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pdf, 2153.27k - Deutsche Botschaft Luxemburg
Studieren in Deutschland
In 9 Schritten vom Großherzogtum in die Bundesrepublik
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Studieren in Deutschland
In 9 Schritten vom Großherzogtum in die Bundesrepublik
1. Auflage
Impressum
Herausgeber Botschaft der Bundesrepublik Deutschland in Luxemburg
20-22, avenue Emile Reuter
L-2420 Luxemburg
www.luxemburg.diplo.de
Projektkoordination Christine Gläser, Kirsten Hardt
Text Maria Krausenböck
Stand Dezember 2012
Druck & Gestaltung Imprimerie Hengen Sàrl, Luxemburg
Bildnachweis Marc Wilwert (Luxemburger Wort) - S. 5; Picture Alliance (dpa) –
Titel, S. 6, S. 9, S. 12, S. 16, S. 19, S. 28, S. 30, S. 32, S. 34, S. 37; Colourbox – S.
22; DAAD S.13.
Textnachweis DAAD: Studieren in Deutschland – Praktischer Leitfaden für
internationale Studierende (4. Auflage, November 2011); Stiftung für
Hochschulzulassung: www.hochschulstart.de; Hochschulrektorenkonferenz:
www.hochschulkompass.de
Auflage Januar 2013 – 2.000
© Botschaft der Bundesrepublik Deutschland Luxemburg
Diese Publikation wird aus Zuwendungen des Auswärtigen Amtes finanziert.
Mit freundlicher Unterstützung des DAAD
Inhalt
Vorwort der Botschafterin ........................................................................................................................... S. 5
Allgemein ....................................................................................................................................................................... S. 7
1. Schritt: Die Wahl des Studienfachs.............................................................................................. S. 9
2. Schritt: Eine Hochschule auswählen ..................................................................................... S. 12
3. Schritt: Die Zulassungskriterien in Erfahrung bringen....................................... S. 16
4. Schritt: Die Finanzierung klären.................................................................................................. S. 19
5. Schritt: Die Bewerbung .........................................................................................................................S. 22
6. Schritt: Die Aufenthaltsberechtigung sicherstellen..............................................S. 28
7. Schritt: Die Immatrikulation..............................................................................................................S. 30
8. Schritt: Eine Unterkunft suchen ..................................................................................................S. 32
9. Schritt: Bei der Meldebehörden einschreiben.............................................................S. 34
Zeitplan ..........................................................................................................................................................................S. 36
Adressen der Ministerien/Senate für die Bereiche Kultus und
Wissenschaft ...........................................................................................................................................................S. 38
Index .................................................................................................................................................................................S. 40
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Vorwort der Botschafterin
Rund 250.000 junge Menschen aus dem
Ausland lernen und forschen an deutschen
Hochschulen. Sie machen derzeit 11,5 Prozent
aller Studierenden in Deutschland aus.
Die luxemburgischen Studierenden kann
man jedoch nicht so einfach in diese Gruppe
ausländischer Studenten stecken. Sie sind
meist gut mit der deutschen Kultur vertraut und
sprechen schon vor Studienbeginn Deutsch. Auch
die Entfernung zwischen Studien- und Heimatort
ist meist nicht vergleichbar mit der anderer
internationaler Kommilitonen.
Und doch müssen sich die Studierenden aus Luxemburg häufig an andere
Vorgaben halten als unsere deutschen Studenten – auch wenn es wiederum
einige Ausnahmeregelungen gibt, wie zum Beispiel die Befreiung vom
Sprachtest.
Um dieser besonderen Situation der luxemburgischen Studienbewerber
Rechnung zu tragen, hat die Botschaft der Bundesrepublik Deutschland in
Luxemburg diese Broschüre herausgegeben; speziell zugeschnitten auf die
Bedürfnisse der Abiturienten und Abiturientinnen aus dem Großherzogtum,
die in Deutschland studieren möchten. Damit Sie alle Informationen an einer
Stelle parat haben und sich nicht mühsam im Web durch unzählige Seiten
plagen müssen, haben wir diesen kleinen Führer aufgelegt, der Ihnen den
Studienbeginn in Deutschland erleichtern soll.
Viel Spaß bei der Lektüre und alles Gute für Ihr Studium in Deutschland!
Herzlichst,
Christine Gläser
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Allgemein
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Allgemein
Das Bildungswesen ist in Deutschland nicht zentral geregelt. Jedes der 16
Bundesländer hat seine eigenen Hochschulgesetze und Richtlinien. Hinzu
kommt, dass die Hochschulen in Deutschland weitgehend selbstständig sind.
Das bedeutet, dass viele Regelungen nicht einheitlich für alle Hochschulen
gelten. So kann sich bereits das Bewerbungsverfahren an den einzelnen
Hochschulen sehr unterscheiden.
Darum gilt: Frage immer nach, welche Bestimmungen an der
Hochschule deiner Wahl gelten!
Dein wichtigster Partner hierbei ist das Akademische Auslandsamt/
International Office der gewählten Hochschule(n). Ein weiterer wichtiger
Ansprechpartner ist auch der Deutsche Akademische Auslandsdienst (DAAD),
der allgemeine Informationen für ausländische Studierende in Deutschland
anbietet.
Auf der Webseite des DAAD findest du auch eine Suchmaschine mit den
Kontaktdaten aller Auslandsämter deutscher Hochschulen:
‹ www.daad.de/aaa
In Deutschland gibt es verschiedene Arten von Hochschulen: Universitäten,
Fachhochschulen, sowie Kunst-, Film- und Musikhochschulen.
Universitäten bieten meist ein sehr breites Fächerspektrum an und
konzentrieren sich auf eine theoretische Lehrweise.
Fachhochschulen hingegen sind mehr praxisorientiert. Hier ist die Ausbildung
sehr stark nach den konkreten Anforderungen im Berufsleben orientiert und
beinhaltet Praktika und Praxissemester.
Wenn du ein künstlerisches Fach studieren möchtest, sind die Kunst-,
Film- und Musikhochschulen richtig für dich. Hier ist ein besonderes Talent
gefragt, welches häufig in Aufnahmetests schon vorab geprüft wird. Außerdem
unterscheidet sich hier das Bewerbungsverfahren deutlich von den anderen
Hochschulen.
Die meisten Hochschulen in Deutschland sind öffentliche
Bildungseinrichtungen. Es gibt mittlerweile aber auch über 100 private
Hochschulen, deren Studienabschlüsse vom Staat anerkannt werden.
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Anforderungen und Studiengebühren sind an diesen Hochschulen jedoch
meistens deutlich höher als an den staatlichen Einrichtungen.
Deutsche Hochschulen bieten verschiedene Abschlüsse an: Bachelor, Master,
Staatsexamen (für Ärzte, Juristen, Lehrer und Pharmazeuten), Promotion,
Diplom, Magister Artium; das hängt ganz vom Studienfach deiner Wahl ab.
In den letzten Jahren sind die Studiengänge an deutschen Hochschulen im
Rahmen des Bologna-Prozesses reformiert worden. Die neuen Bachelor- und
Masterstudiengänge haben mittlerweile fast überall die traditionellen Diplom& Magister Artium-Studiengänge abgelöst.
Grundsätzlich ist es kein Problem, diese Abschlüsse im Großherzogtum
anerkennen zu lassen. Hierfür ist das luxemburgische Hochschul- und
Forschungsministerium zuständig.
‹ http://www.mesr.public.lu/enssup/legislation/homologation/
index.html?highlight=homologation
siehe auch:
‹ http://www.guichet.public.lu/de/citoyens/enseignementformation/etudes-superieures/reconnaissance-diplomes/
homologation-diplome/index.html
Ganz wichtig für einen gelungenen Start ins Studentenleben ist eine gute
Organisation. Je nachdem, welches Fach du studieren möchtest, gibt es bereits
wichtige Fristen im Januar des letzten Schuljahres. Wer nicht gut informiert ist,
muss vielleicht ein Jahr aussetzen, bevor er oder sie mit dem Studium beginnen
kann. Es besteht jedoch kein Grund zur Sorge, in den folgenden Abschnitten
haben wir Schritt für Schritt erklärt, was wann zu tun ist!
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1. Schritt: Die Wahl des
Studienfachs
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1. Schritt: die wahl des Studienfachs
Bereits im Dezember/ Januar deines letzten Schuljahres solltest du dir
überlegen, was du studieren möchtest. Denn von der Wahl des Studienfaches
hängt viel ab. Besonders wenn du Medizin studieren möchtest, musst du früh
mit der Planung beginnen. So endet, zum Beispiel, die Frist für die Anmeldung
zum sogenannten ‚Medizinertest‘ bereits Mitte Januar deines letzten
Schuljahres.
In Deutschland gibt es ca. 16.000 verschiedene Studiengänge, mehr als 1.000
hiervon sind internationale Studiengänge. Letztere werden meist in mehreren
Sprachen unterrichtet und beinhalten auch einen Teil der Studienzeit in einem
anderen Land als Deutschland.
Eine Übersicht aller in Deutschland angebotenen Studiengänge bietet
der DAAD. Zum einen auf einer CD-ROM, die der Broschüre „Studieren in
Deutschland“ beigefügt ist. Diese kannst du über die deutsche Botschaft in
Luxemburg erhalten, aber auch die Bibliothek oder der Studienberater deiner
Schule sollte ein Exemplar besitzen. Online kannst du die Übersicht auf der
Webseite des DAAD finden:
‹ http://www.daad.de/deutschland/studienangebote/studiengang/de/
Auch auf der Webseite der Hochschulrektorenkonferenz kannst du anhand
einer Suchmaschine die in Deutschland angebotenen Studiengänge
durchforsten:
‹ Der Hochschulkompass:
http://www.hochschulkompass.de/studium/studieren-in-deutschland-die-fachsuche.html
Während manche Schüler schon ganz genau wissen, was sie studieren
möchten, gibt es auch einige Schüler, die noch nicht so recht wissen, wohin ihr
Studium führen soll. Hier bietet das Internet viele Selbsttests. Sie fragen nach
deinen Vorlieben und Interessen und können so eine umfangreiche Liste an
Vorschlägen für einen möglichen Studiengang zusammenstellen.
In manchen Bundesländern ist es sogar Pflicht, einen solchen Test vor der
Bewerbung an einer Hochschule gemacht zu haben und das Ergebnis mit
in die Bewerbungsunterlagen zu geben. Informiere dich daher frühzeitig an
deiner Wunschhochschule!
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Manche Bundesländer oder Hochschulen stellen im Internet eigene Tests zur
Verfügung. Die bekanntesten allgemeinen Selbsttests sind:
‹ www.inobis.de
‹ www.self-assessment.tu9.de
Falls du testen möchtest, ob du den Anforderungen an deutschen Hochschulen
generell gewachsen bist, hilft der TestAS (Test für Ausländische Studierende).
‹ http://www.testas.de/index.html
Für weitere Beratung ist dein wichtigster Ansprechpartner in Deutschland
das Akademische Auslandsamt oder das Internationale Büro deiner
Wunschhochschule. Sie informieren über Studienmöglichkeiten einzelner
Fachgebiete und Studiengänge, über Zulassungsbedingungen und
Studienvorbereitung, über Praktika und die konkrete Studienplanung.
‹ http://www.daad.de/aaa (Kontaktdaten Akademischen Auslandsämter
deutscher Hochschulen)
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2. Schritt: Eine Hochschule
auswählen
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Hochschulen in Deutschland
Flensburg
Heide
Rostock
Greifswald
Mecklenburg-
Lübeck
Elmshorn
Wismar Vorpommern
Pinneberg
Neubrandenburg
Schwerin
Wedel
Hamburg
Bremerhaven
Buxtehude Hamburg
Lüneburg
Ottersberg
Wilhelmshaven
Emden
Leer Elsfleth
Oldenburg
Stralsund
Kiel
SchleswigHolstein
Bremen
Brandenburg
Bremen
Eberswalde
Vechta
Stendal
Niedersachsen
Brandenburg
Elstal
Berlin
Berlin
Potsdam
Frankfurt/O.
Braunschweig
Wildau
Friedensau
Wolfenbüttel
Herford
Hildesheim
Magdeburg
Bielefeld
Lemgo Hameln
Münster
Wernigerode Bernburg
Dessau
Cottbus
Detmold
Holzminden
Kleve
Clausthal-Zellerfeld
Hamm
Köthen SachsenGelsenkirchen Bochum
Paderborn
Nordhausen
Senftenberg
Halle
Mülheim/Ruhr
Anhalt
Dortmund
Göttingen
Duisburg Essen Witten-Herdecke
Merseburg
Krefeld
Hagen
Leipzig
Iserlohn
Kassel
Moritzburg
Düsseldorf Wuppertal
Görlitz
Sachsen
Bad Sooden- Thüringen
Dresden
Neuss
NordrheinAllendorf
Zittau
Weimar
Mittweida
Westfalen
Freiberg
Erfurt
Hessen
Köln
Jena Gera
Chemnitz
Siegen
Arnstadt
Aachen Brühl
Marburg
St. Augustin
Alfter
Schmalkalden
Zwickau
Gießen
Bonn
Ilmenau
Fulda
Bad Honnef Hachenburg Friedberg
Vallendar
Idstein
Hof
Koblenz
Bad Homburg
Oberursel Frankfurt a.M.
Coburg
RheinlandOffenbach
Pfalz
Geisenheim
Wiesbaden Aschaffenburg Schweinfurt
Bingen
Bayreuth
Darmstadt
Mainz
Würzburg Bamberg
Trier
OestrichWeiden
Winkel WormsRüsselsheim
Hannover
Osnabrück
Saarland
Ludwigshafen
Kaiserslautern
Speyer
Saarbrücken
Landau
Mannheim
Heidelberg
Heilbronn
Erlangen
Ansbach
Nürnberg
Amberg
Neuendettelsau
Schwäbisch Hall
Regensburg
Eichstätt
Ludwigsburg Aalen
Deggendorf
Ingolstadt
Stuttgart
Schwäbisch Gmünd
Passau
Calw Esslingen
Nürtingen
Offenburg
Tübingen
Landshut
Reutlingen
Bayern
Rottenburg
Lahr
Ulm Neu-Ulm
Freising
Albstadt- Riedlingen
Augsburg
Sigmaringen
Erding
Biberach
Furtwangen
München
Freiburg Baden- Trossingen
Weingarten
Rosenheim
Württemberg
Ravensburg
Benediktbeuern
WeilheimKempten
Isny
Bierbronnen
Konstanz Friedrichshafen
Karlsruhe
Pforzheim
Bad Wildbad
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2. Schritt: eine Hochschule auswählen
Gerade für die mehrsprachigen Luxemburger macht es häufig Sinn, die Wahl
des Studienortes auch der Fächerwahl anzupassen. Juristen, die in Luxemburg
ihr ganzes Arbeitsleben im Staatsdienst oder als Anwalt für das Bürgerliche
Recht womöglich auf Französisch kommunizieren müssen, haben es leichter,
wenn sie in Frankreich studiert haben. Anwälte, die sich hingegen mehr
in der Wirtschaftswelt bewegen, haben einen klaren Vorteil, wenn sie wie
Muttersprachler mit dem vielberüchtigten ‚Rechtsdeutsch’ umgehen können.
Wer schon klare Vorstellungen von seiner späteren Berufslaufbahn hat, ist
bei der Studienortwahl im Vorteil. Informiere dich daher schon rechzeitig,
welche (Sprach-) Anforderungen in den einzelnen Berufssparten bestehen.
Gegebenenfalls kann hier der Studienberater deiner Schule helfen.
Innerhalb Deutschlands gibt es die Qual der Wahl. Es gibt 381 staatliche
anerkannte Hochschulen an mehr als 180 Orten in der ganzen Bundesrepublik.
Dazu kommen noch über 100 private Hochschulen, die staatliche anerkannt
sind.
Bereits die Fächerwahl kann die Auswahl an Hochschulen ein wenig
einschränken; nicht alle Bildungseinrichtungen bieten dieselben Abschlüsse
an. Ansonsten steht dir die deutsche Hochschulwelt jedoch offen. Mit der
Suchmaschine auf der Webseite der Hochschulrektorenkonferenz kannst du
mit Eingabe bestimmter Kriterien nach deiner Wunschhochschule suchen:
‹ http://www.hochschulkompass.de/hochschulen/hochschulen-indeutschland-die-hochschulsuche.html
Hilfreich bei der Auswahl der richtigen Hochschule können auch die
sogenannten ‚Hochschulrankings’ sein. Verschiedene deutsche Zeitungen und
Zeitschriften bieten ein solches an. Das wohl Angesehendste ist das Ranking
des Centrum für Hochschulentwicklung (CHE-Ranking):
‹ http://ranking.zeit.de/che2012/de/
‹ http://www.che-ranking.de/
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Auch auf der Webseite des DAAD wird ein Hochschulranking angeboten:
‹ www.universityranking.de (Hier werden Studienangebote ausgewertet
sowie die Stärken und Schwächen von rund 300 deutschen Hochschulen in
37 beliebten Fächern dargestellt.)
Seit 2005/06 gibt es die Exzellenzinitiative des Bundes und der Länder zur
Förderung von Wissenschaft und Forschung an deutschen Hochschulen.
Grundsätzlich handelt es sich hierbei um ein staatliches Förderprogramm,
durch das die Forschung an (vielversprechenden) deutschen Hochschulen
unterstützt werden soll. Hochschulen, die im Rahmen des Programms für ihr
Zukunftskonzept ausgezeichnet werden, bezeichnet man nun allgemein als
‚Eliteuniversitäten’.
‹ http://www.exzellenz-initiative.de/
‹ Vorstellung der Initiative durch die Bundesregierung:
http://www.bmbf.de/de/1321.php
Fast alle deutsche Hochschulen bieten Informationstage oder einen ‚Tag
der offenen Tür’ an. Hier kannst du dich vor Ort über die angebotenen
Studiengänge informieren, aber auch eine bessere Vorstellung vom
Studentenalltag an einer deutschen Hochschule bekommen. Die einzelnen
Termine findest du auf der Webseite deiner Wunschhochschule oder bei studisonline:
‹ http://www.studis-online.de/StudInfo/termine.php
Unter der Schirmherrschaft der deutschen Bildungs- und Forschungs-ministerin
gibt es seit März 2012 auch die QUAESTIA-Plattform. Dort können Abiturienten
einen ‚Tandem-Partner’ für ein paar Schnuppertage an einer Universität finden
und wirklich den Uni-Alltag erleben.
‹ http://www.quaestia.de/
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3. Schritt: Die Zulassungskriterien
in Erfahrung bringen
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3. Schritt: die zulassungskriterien in erfahrung
bringen
Im Allgemeinen benötigst du die Hochschulreife, um an einer deutschen
Hochschule studieren zu können. Die Datenbank ‚Anabin‘ gibt einen Überblick
welche ausländischen Schulabschlüsse der deutschen Hochschulreife
entsprechen. Sie beinhaltet Empfehlungen der Zentralstelle für ausländisches
Bildungswesen (ZAB).
‹ http://anabin.kmk.org/ (Die Datenbank stellt Informationen zur
Bewertung ausländischer Bildungsnachweise bereit und hilft, eine
ausländische Qualifikation in das deutsche Bildungssystem einzustufen.
Die luxemburgischen Diplômes de fin d’etudes secondaires (techniques)
werden laut der Datenbank einer deutschen Hochschulreife grundsätzlich
gleichgestellt. Das heißt, mit diesen Schulabschlüssen hast du direkten Zugang
zu allen Fächern an jeder Hochschule in Deutschland. Das
luxemburgische Diplôme de technicien dagegen gewährt nur direkten Zugang
für die im Zeugnis genannte Fachrichtung oder benachbarte Fächer.
Die Datenbank gibt jedoch nur Empfehlungen. Die endgültige Entscheidung
über den Hochschulzugang von Studienbewerbern mit ausländischen
Hochschulzugangsqualifikationen liegt bei jeder Hochschule. Auch hier ist es
wichtig, dass du dich frühzeitig an deiner Wunschhochschule informierst, ob
der luxemburgische Schulabschluss noch von einer staatlichen Stelle separat
anerkannt werden muss.
‹ http://www.kmk.org/fileadmin/pdf/ZAB/Hochschulzugang_
Beschluesse_der_KMK/GesNot2012.pdf
(Vereinbarung über die
Festsetzung der Gesamtnote bei ausländischen Hochschulzugangszeugnissen)
Studienbewerber mit einem luxemburgischen Sekundarschulabschluss
müssen in Deutschland keinen Nachweis über ihre Sprachkenntnisse vorlegen.
Das wurde von der Kultusministerkonferenz der Länder am 02.06.1995
beschlossen. Den Beschluss „Zugang von ausländischen Studienbewerbern
mit ausländischem Bildungsnachweis zum Studium an deutschen
Hochschulen: Nachweis der deutschen Sprachkenntnisse“ findest du im
Internet:
‹ http://www.kmk.org/fileadmin/pdf/Bildung/Auslandsschulwesen/
DSD-Info/Zugangau.pdf (Luxemburg: Seite 4, Punkt 4 des Beschlusses)
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Bei einigen Fächern bestehen sowohl für deutsche als auch ausländische
Bewerber Zulassungsbeschränkungen, wie zum Beispiel ein Numerus Clausus,
der sich aus dem Notendurchschnitt der Hochschulreife ergibt. Darüber hinaus
bestehen auch örtliche Zulassungsbeschränkungen für einzelne Fächer an
Universitäten und Fachhochschulen. Das Akademische Auslandsamt/ Büro
für internationale Angelegenheiten deiner Wunschhochschule kann dir
weiterhelfen, wenn du wissen willst, welche Zulassungsbeschränkungen dort
gelten.
Neben den bereits beschriebenen Selbsttests, schreiben immer mehr
Hochschulen auch sogenannte ‚Studierfähigkeitstests‘ für Studienbewerber
vor. Diese Test messen vor allem kognitive Aspekte der Studieneignung,
wie zum Beispiel verbales und numerisches Schlussfolgern, Merk- und
Konzentrationsfähigkeit oder räumliches Vorstellungsvermögen. Auch soziale
Fähigkeiten und Begabungen können mit dazugehören.
Studierfähigkeitstests werden vor allem in Fächern verwendet, bei denen es
deutlich mehr Bewerber als zur Verfügung stehende Studienplätze gibt, um
die Bewerberzahl weiter abzugrenzen. So beeinflussen bei der Bewerbung
für ein Medizinstudium die Ergebnisse des Studierfähigkeitstest (Test für
medizinische Studiengänge = TMS, auch ‚Medizinertest‘ genannt) besonders
häufig die Auswahl der Bewerber; in allen anderen Fällen entscheidet die
Hochschule, ob ein solcher Test gemacht wird.
‹ Weitere Informationen zum Medizinertest: http://www.tms-info.org
Bei manchen Studiengängen – vor allem an Fachhochschulen – sind absolvierte
Praktika eine weitere Voraussetzung dafür, dass du zum Studium zugelassen
werden kannst. Zum Teil muss dabei eine recht lange Praktikumsdauer (bis
zu mehreren Monaten) nachgewiesen werden. Erkundige dich also rechtzeitig
bei der Hochschule deiner Wahl, ob ein solches Vorpraktikum für deinen
Studiengang Pflicht ist!
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4. Schritt: Die Finanzierung
klären
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4. schritt: die finanzierung klÄren
Alle Zulassungskriterien erfüllt? Dann musst du nur noch einen Schritt
gehen, bevor du dich für ein Studium in Deutschland bewerben kannst: die
Finanzierung deines Studienaufenthaltes klären. Im Rahmen eines Studiums
in Deutschland kommen verschiedene Kosten auf dich zu. Normalerweise sind
das die Studiengebühren, der Semesterbeitrag und Lebenshaltungskosten.
Ob und wie viel Studiengebühren du bezahlen musst, hängt davon ab, in
welchem Bundesland du studierst. Im Moment gibt es Bundesländer, die gar
keine Studiengebühren verlangen; andere, die nur in bei einem Langzeit- oder
Zweitstudium Gebühren auferlegen; und wiederum andere, wo eine allgemeine
Studiengebührpflicht besteht. Eine aktuelle Übersicht was du wo bezahlen
musst, findest du im Internet:
‹ Aktuelle Übersicht:
http://www.studis-online.de/StudInfo/ Gebuehren/
Alle Studierenden müssen den Semesterbeitrag bezahlen. Hierbei handelt es
sich um eine pauschale Abgabe von den Studenten an die Hochschule. Der
Beitrag setzt sich zusammen aus Sozialbeiträgen für Studierendenschaft und
Studentenwerk, sowie gegebenenfalls ein Verwaltungskostenbeitrag. Die
Höhe des Semesterbeitrags ist von Hochschule zu Hochschule unterschiedlich,
auch weil er verschiedene Leistungen beinhalten kann. Zusätzlich können zum
Beispiel das Semesterticket oder andere Vergünstigungen, über diesen Beitrag
finanziert werden. Jeder Student muss unabhängig von Einkommen oder
Liquidität diese Abgabe leisten. Nur bei einer Reglung zu Härtefällen kann sie
erlassen oder zurückerstattet werden.
Auch die Lebenshaltungskosten spielen eine Rolle für die Finanzierung
deines Studiums. Hier liegt Deutschland im EU-Durchschnitt. Wie teuer das
Leben während deines Studiums tatsächlich ist, hängt ganz vom gewählten
Studienort ab. Während große Städte wie München oder Berlin fast so teuer
sein können wie Luxemburg, ist das Leben in Kleinstädten deutlich günstiger.
Dies betrifft vor allem die Mietpreise. Besonders in München ist mit einem
ähnlichen Preisniveau wie im Großherzogtum zu rechnen, aber auch in den
Städten Berlin, Hamburg, Köln, Stuttgart, Frankfurt und Düsseldorf sind die
Mieten in den letzten Jahren stark gestiegen.
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Auf der anderen Seite kannst du als Student aber auch viele Vergünstigungen
genießen. Anders als in Luxemburg sind Ermäßigungen meistens nicht
altersabhängig, sondern werden immer nur bei Besitz eines gültigen
Studentenausweises gewährt.
Laut einer Sozialerhebung des Deutschen Studentenwerks, musst du mit
Kosten von rund 800,- Euro pro Monat rechnen. Diese Kosten kannst du
mit einer Studienförderung des luxemburgischen Staates gut abdecken
(Dezember 2012: 13.000,- Euro/ Jahr). Eine solche Studienförderung solltest du
beantragen, sobald dir ein Studienplatz angeboten wurde, spätestens jedoch
einen Monat nach Studienbeginn. Dein Ansprechpartner hier ist das Centre de
documentation et d’information sur l’enseignement supérieur (CEDIES):
‹ http://www.cedies.public.lu/fr/aides-financieres/pret-bourses/
index.html
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5. Schritt: Die Bewerbung
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5. SCHRITT: DIE BEWERBUNG
Es gibt verschiedene Verfahren, um sich für einen Studienplatz an einer
deutschen Hochschule zu bewerben. Welches Verfahren du verfolgen musst,
hängt zunächst einmal davon ab, welches Fach du studieren möchtest.
Grundsätzlich wird bei der Bewerbung zwischen zwei Arten von Fächern
unterschieden. Zum einen die Fächer mit zentraler Zulassungsbeschränkung,
das heißt alle Fächer, in denen die Studienplätze nach einem bestimmten
Notendurchschnitt (Numerus Clausus = NC) verteilt werden (Medizin,
Tiermedizin, Zahnmedizin und Pharmazie); zum anderen gibt es Fächer,
für die es keine Zulassungsbeschränkung gibt, oder nur eine örtliche
Zulassungsbeschränkung, das heißt du brauchst einen gewissen
Notendurchschnitt, um an einer ganz bestimmten Universität angenommen
zu werden. Bei bundes-weiten Numerus Clausus-Fächern bewerben sich
luxemburgische Abiturienten wie die deutschen Bewerber über die Stiftung für
Hochschulzulassung. Für andere Studiengänge bestimmen die Hochschulen
die Bewerbungsformalitäten.
Bei den Studienfächern mit örtlicher Zulassungsbeschränkung kann
die Bewerbung sehr unterschiedlich aussehen, je nachdem, welche
Hochschule du besuchen möchtest. Manche Einrichtungen organisieren
das Bewerbungsverfahren eigenständig, andere wiederum greifen auf die
Arbeits- und Servicestelle für internationale Studenten uni-assist zurück,
und wiederum andere nutzen das dialogorientierte Bewerbungsverfahren
der Stiftung für Hochschulzulassung. Das hat zur Folge, dass die Fristen und
Bearbeitungsgebühren verschieden sind. Grundsätzlich gilt jedoch, dass du
dich für das Wintersemester (Start im Oktober) zwischen Anfang Juni und Mitte
Juli bewerben solltest, für das Sommersemester (Start im April) zwischen
Anfang Dezember und Mitte Januar.
Das Bewerbungsformular erhältst du bei der Hochschule, bei uni-assist, auf
der Internetseite des DAAD oder bei der Stiftung für Hochschulzulassung.
‹ http://www.uni-assist.de/onlinebewerbung.html
‹ http://www.daad.de/deutschland/stipendium/hinweise/de/8527formulare-und-downloads/
‹ http://www.hochschulstart.de
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Allgemein gilt, dass du folgende Unterlagen einreichen musst:
✔ eine amtlich beglaubigte Kopie des Zeugnisses der Hochschulreife,
✔ evtl. eine beglaubigte Übersetzung des Zeugnisses der Hochschulreife,
✔ ein Passfoto,
✔ eine Kopie des Reisepasses (Seite mit Namensangabe und Foto) oder
der carte d’identité.
Beglaubigte Kopien deines Zeugnisses erhältst du in der Regel von deiner
Gemeinde hier in Luxemburg. Manche Hochschulen verlangen jedoch, dass
die beglaubigte Kopien deines Zeugnisses von einer deutschen Behörde
beglaubigt wurden. Informiere dich vorher, denn unter Umständen könntest
du den Bewerbungsschluss verpassen, wenn nicht alle Unterlagen korrekt
vorliegen! Hier in Luxemburg kannst du solche ‚deutschen‘ Beglaubigungen
kostenlos bei der deutschen Botschaft bekommen. Du musst dafür die
Originale deines Zeugnisses, sowie die Kopien bei der Botschaft vorlegen.
Dies ist möglich während der üblichen Öffnungszeiten; die Vereinbarung
eines Termins ist in der Regel nicht notwendig. Normalerweise werden die
Beglaubigungen sofort erledigt. Falls du jedoch sehr viele Kopien hast, können
die Unterlagen erst am nächsten Tag abgeholt werden.
‹ Öffnungszeiten & Anschrift der Botschaft: http://www.luxemburg.diplo.
de/Vertretung/luxemburg/de/01/Startseite__Themen/Botschaft__
Daten.html
Manche Hochschulen akzeptieren auch englische oder französischsprachige
Dokumente. Bei anderen benötigst du jedoch beglaubigte Übersetzungen
deiner Zeugnisse. Diese beglaubigten Übersetzungen von Zeugnissen kann die
Botschaft leider nicht machen. Hierfür kannst du dich an das luxemburgische
Justizministerium wenden, welches eine Liste vereidigter Übersetzer vorliegen
hat. Außerdem gibt es in Luxemburg die Association des traducteurs et
interprètes, die vereidigte Übersetzer vermitteln kann.
‹ http://www.luxemburg.diplo.de/Vertretung/luxemburg/de/04/
Konsularinfos/_C3_9Cbersetzungen.html
‹ http://www.mj.public.lu/functions/contact/index.php
‹ http://traducteurs-interpretes.lu
Obwohl luxemburgische Sekundarschulabschlüsse normalerweise ohne
Problem in Deutschland anerkannt werden, verlangen einige Hochschulen,
dass eine formelle Bestätigung der Anerkennung des luxemburgischen
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Schulabschlusses in Deutschland eingereicht wird. Eine solche Bestätigung
erhältst du beim Kultusministerium des Bundeslandes, in dem sich deine
Wunschhochschule befindet (Kontaktdaten der Ministerien S. 24).
Wenn die Bewerbung erfolgreich war, musst du nur noch auf deinen
Zulassungsbescheid warten und kannst dann gleich mit den nächsten Schritten
loslegen. Wer in der ersten Runde keinen Studienplatz bekommen hat, erhält
zunächst einen Ablehnungsbescheid.
Falls du nicht das Glück hattest in der ersten Runde einen Platz zu bekommen,
ist noch nicht aller Tage Abend – wie man so schön im Deutschen sagt.
Im sogenannten ’Nachrückverfahren’ gibt es immer noch Chancen, einen
Studienplatz zu erhalten. In diesem Verfahren werden all die Plätze
vergeben, die in der ersten Runde zwar Studienbewerbern angeboten,
aber nicht angenommen wurden. So kannst du vielleicht nicht an deiner
Wunschhochschule studieren, aber immer noch dein Traumfach.
Medizin, Zahnmedizin, Tiermedizin, Pharmazie
Weil Studienplätze in Medizin, Zahnmedizin, Tiermedizin und Pharmazie
besonders beliebt sind (im Wintersemester 2012/13 kamen 42.726
Bewerber auf 8.989 Studienplätze in Medizin), gibt es hier eine zentrale
Zulassungsbeschränkung und ein gesondertes online Bewerbungsverfahren.
Die aktuelle Regelung sieht vor, dass Studienplätze in den bundesweit
zulassungsbeschränkten Fächern im Verhältnis zu 20 Prozent nach
Abiturbesten, 20 Prozent nach der Wartezeit und 60 Prozent im
Auswahlverfahren der Hochschulen vergeben werden.
Im Auswahlverfahren der Hochschulen legen die einzelnen Hochschulen fest,
nach welchen Kriterien ihre Studienplätze vergeben werden.
Am Wichtigsten ist nach wie vor, welche Durchschnittsnote bei der
Hochschulreife erreicht wurde.
Weitere Kriterien können sein: Einzelnoten des Zeugnisses, Ergebnis eines
Studierfähigkeitstests (wie der Test für medizinische Studiengänge), Ergebnis
eines Auswahlgesprächs, evtl. Berufserfahrung oder weitere Kriterien, die nach
dem Recht des jeweiligen Bundeslandes zugelassen sind.
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Als erstes wird eine Auswahl gemäß der besten Noten bei der Hochschulreife
getroffen. Bei der Auswahl der ‚Abiturbesten’ konkurrierst du mit den anderen
Luxemburgern, die sich für denselben Studienplatz beworben haben. Für die
Ausgewählten wird im nächsten Schritt geprüft, ob sie an Ihrer erstgenannten
Hochschule zugelassen werden können. Falls es dort mehr Interessenten
als Plätze gibt, entscheiden die Noten darüber, wer an dieser Universität
seinen Studienplatz bekommt (Hochschul-NC). Konnte dein Erstwunsch nicht
berücksichtigt werden, dann prüft die Stiftung für Hochschulzulassung die
Zulassung an der Zweithochschule. An dieser Uni gehen aber diejenigen
vor, die diese an erster Stelle genannt haben. Das bedeutet, dass sich deine
Chancen auf eine Zulassung an einer nachrangig genannten Hochschule je nach
Nachfragesituation verschlechtern können.
Wer trotz sehr guter Abiturleistungen in der Abiturbestenquote an keinem der
genannten Studienorte zugelassen werden kann, hat aber weitere Chancen in
der Hochschulquote.
Beim Auswahlverfahren der Hochschulen können die Universitäten die
Zahl der Teilnehmer am Auswahlverfahren nach Durchschnittsnote der
Hochschulreife, Ortspräferenz und Teilnehmerzahl begrenzen. Zur endgültigen
Auswahl dienen die Kriterien
✔ Durchschnittsnote der Hochschulreife,
✔ gewichtete Einzelnoten,
✔ fachspezifische Studierfähigkeitstests (Test für medizinische
Studiengänge = TMS),
✔ Auswahlgespräche,
✔ Berufsausbildung oder Berufstätigkeit,
✔ ggf. zusätzliche Kriterien nach Landesrecht,
✔ oder eine Kombination dieser Kriterien.
Die Durchschnittsnote der Hochschulreife muss jedoch bei der Auswahl einen
maßgeblichen Einfluss behalten.
Für diejenigen, die sich schon zuvor für ein zulassungsbeschränktes
Studienfach beworben haben, besteht zudem die Chance, aufgrund der
Wartezeit einen Studienplatz zugewiesen zu bekommen.
Nicht angenommene Studienplätze werden auch bei den Numerus ClaususFächern im Nachrückverfahren vergeben. Sollten nach Abschluss mehrerer
Nachrückverfahren wieder Studienplätze frei werden, vergeben die
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Hochschulen diese im Losverfahren. Die Wahrscheinlichkeit hier einen Platz
zu erhalten, ist allerdings sehr gering. Auf eine ‚Handvoll’ Studienplätze
kommen mehrere Hundert Bewerber. Ab dem 1. März 2013 wird im Internet eine
Börse für diese Restplätze eingerichtet, damit Bewerber sie schneller finden
können. Für die Anmeldung zum Losverfahren musst du dich dann direkt an die
betreffende Hochschule wenden. Die Hochschulen haben auf ihren Webseiten
ein entsprechendes Online-Formular eingerichtet.
‹ Börse für Restplätze: http://www.freie-studienplaetze.de
Im Fall einer erfolgreichen Bewerbung für ein Fach mit zentraler
Zulassungsbeschränkung bekommst du einen Zulassungsbescheid. Sobald du
diesen erhalten hast, solltest du so schnell wie möglich die weiteren Schritte
einleiten, damit du ohne Sorgen dein Studium beginnen kannst.
Detaillierte Informationsbroschüren zum Bewerbungsverfahren der Stiftung für
Hochschulzulassung für Fächer mit zentraler Zulassungsbeschränkung findest
du als Downloaddatei unter:
‹ http://www.hochschulstart.de/index.php?id=284
(Service-Download/ Nützliches)
27
6.Schritt: Die Aufenthaltsberechtigung sicherstellen
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6.SCHRITT: DIE AUFENTHALTSBERECHTIGUNG
SICHERSTELLEN
Welche Dokumente als Nachweis über die Aufenthaltserlaubnis in Deutschland
vorgelegt werden müssen, kann von Hochschule zu Hochschule unterschiedlich
sein. Grundsätzlich gilt, dass deutsch-luxemburgische Doppelstaater sich auf
alle Fälle mit der deutschen Staatsangehörigkeit an der deutschen Universität
bewerben sollten.
Für Luxemburger und andere EU-, sowie EWR-Bürger reicht es zumeist aus,
eine Kopie des Europäischen Reisepasses an die Hochschule zu senden.
Manche Einrichtungen bestanden in der Vergangenheit darauf, dass die
Studienplatz-Bewerber eine sogenannte ‚Freizügigkeitsbescheinigung’
vorlegen. Diese wurde jedoch im Oktober 2012 abgeschafft. Stattdessen
müssen sich Studenten aus EU-Ländern nun wie Deutsche, die umziehen
einfach nur bei ihrer Gemeindeverwaltung als wohnhaft anmelden.
Sogenannte ‚Drittstaater‘, das bedeutet Nicht-EU- oder EWR-Bürger, müssen
sich rechtzeitig um ein Studienvisum für Deutschland kümmern. Dies gilt auch,
wenn eine dauerhafte Aufenthaltsberechtigung in Luxemburg besteht. Das
Visum sollte schon vor Studienantritt bei der Botschaft der Bundesrepublik in
Luxemburg beantragt werden.
Hierfür musst du zuerst telefonisch einen Termin bei der Botschaft absprechen
(Tel. Nr. 45 34 45 – 1). Beim Termin müssen dann folgende Dokumente
vorgelegt werden:
✔ gültiger Reisepass,
✔ 2 biometrische Photos,
✔ 2x das ausgefüllte Antragsformular (erhältlich per E-Mail unter
[email protected], Stichwort ‚Studienvisum‘),
✔ Zulassungsbescheid der deutschen Hochschule,
✔ Bestätigung von CEDIES, dass eine Studienbeihilfe genehmigt wurde,
✔ gültiger Aufenthaltstitel für Luxemburg oder carte de sejour.
Grundsätzlich musst du mit einer Bearbeitungszeit von mindestens sechs
Wochen für das Visum rechnen. Daher solltest du dich so bald wie möglich an
die Botschaft wenden, wenn du die geforderten Bestätigungen erhalten hast!
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7. Schritt: Die Immatrikulation
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7. Schritt: die immatrikulation
Der Zulassungsbescheid, den du erhältst, wenn deine Bewerbung erfolgreich
war, bedeutet nicht, dass du schon Student/in bist. Hierfür ist ein weiterer
Schritt notwendig: die Immatrikulation. So wird die Einschreibung als
Studierende/r bezeichnet.
Mit dem Zulassungsbescheid erhält man eine Studienplatzzusage, in der eine
Frist gesetzt wird, bis zu der an sich immatrikuliert haben muss. Ansonsten
verfällt der Platz (meistens ca. 14 Tage). Die Immatrikulation kann persönlich
(viel Wartezeit mitbringen) oder schriftlich erfolgen. Die Immatrikulation
geschieht beim Studierendensekretariat oder Immatrikulationsamt einer
Hochschule, der Student/ die Studentin wird dann in der Universitätsmatrikel
geführt.
Die Hochschulen verlangen leider teils unterschiedliche Unterlagen und
Nachweise, die bei der Immatrikulation vorzulegen sind. Diese können sein:
✔ gültiger Reisepass oder carte d’identité,
✔ Hochschulzugangsberechtigung: Diplôme de fin d’études secondaires
(techniques)/ Diplôme de technicien,
✔ Nachweis der Krankenversicherung,
✔ Nachweis, dass der Studienbeitrag gezahlt wurde,
✔ bei der Immatrikulation für zulassungsbeschränkte Fächer:
Zulassungsbescheid,
✔ evtl. Führungszeugnis (extrait du casier judiciaire),
✔ evtl. ein oder mehrere Passbilder (z.B. für Studierendenausweis und
Studienbuch).
Für die meisten Unterlagen wurde bereits erklärt, wo du sie bekommen kannst.
Das luxemburgische Führungszeugnis ist erhältlich in der cité judiciaire in
Luxemburg Stadt:
‹ http://www.guichet.public.lu/de/citoyens/citoyennete/certificatcasier-judiciaire/casier-judiciaire/extrait-casier-judiciaire/index.
html
Nach der Immatrikulation bist du offiziell Student/in. Bleibt nur noch, eine
passende Unterkunft zu suchen!
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8.Schritt: Eine Unterkunft
suchen
32
8. SCHRITT: EINE UNTERKUNFT SUCHEN
Wer in Trier oder Saarbrücken studiert, möchte vielleicht lieber weiter
bei den Eltern wohnen bleiben und pendeln. Für alle Anderen gilt jedoch,
dass eine Unterkunft am Studienort gesucht werden muss, sobald der
Zulassungsbescheid da ist. Die meisten Studenten in Deutschland wohnen im
Studentenwohnheim oder einer (privaten) Wohngemeinschaft.
Ein Zimmer in einem Studentenwohnheim ist normalerweise die preiswerteste
Unterkunft. Allerdings muss man sich früh darum kümmern. Die Vermittlung
der Studentenwohnheime ist an den einzelnen Hochschulen sehr
unterschiedlich geregelt. Manchmal vergibt das Akademische Auslandsamt
die Plätze, manchmal das Studentenwerk, in wiederum anderen Fällen
organisieren christliche Vereinigungen Wohnheime. Es ist jedoch auf jeden Fall
sinnvoll, sich zuerst an das Akademische Auslandsamt deiner Hochschule zu
wenden. Dort kann man dir nützliche Hinweise zur Wohnungssuche geben.
Private Unterkünfte werden meist nur vor Ort vergeben, nachdem die zukünftigen Mitbewohner oder der potentielle Vermieter dich getroffen haben.
Du kannst aber schon vorab im Internet Wohnungs- und Zimmerangebote
recherchieren und Besichtigungstermine ausmachen. Nützliche Webadressen
hierfür sind:
‹ www.studenten-wg.de
‹ www.studenten-wohnung.de
‹ www.wg-gesucht.de
Gegebenenfalls kann dir auch das Studentenwerk vor Ort, oder der
luxemburgische Studentenverein bei der Suche nach einer Unterkunft
weiterhelfen.
‹ Studentenwerk: http://www.studentenwerke.de/se/
‹ Studentenwerk speziell für internationale Studenten:
http://internationale-studierende.de
‹ Luxemburger Studentenvereine (ACEL): http://www.avl.lu/#link=news
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9. Schritt: Bei der Meldebehörde
einschreiben
34
9. schritt: bei der meldebehörde einschreiben
Auch wenn EU-und EWR-Bürger innerhalb der Europäischen Union frei
umherziehen können, müssen sie doch gewisse Formalitäten erfüllen, wenn
sie sich länger als 90 Tage innerhalb eines halben Jahres in einem anderen
Mitgliedstaat aufhalten. Dies bedeutet im Fall eines Studiums ganz konkret, dass
du dich bei deiner Wohnortgemeinde in Deutschland registrieren lassen musst.
Bei der Anmeldung des Wohnorts am deutschen Bürgeramt müssen in der
Regel folgende Dokumente vorgelegt werden:
✔ gültiger Reisepass oder carte d’identité,
✔ Nachweis über eine Krankenversicherung,
✔ Nachweis über die Finanzierung des Studiums.
Wenn du in Luxemburg eine Krankenversicherung durch deine Eltern hast,
so gilt diese auch in Deutschland für die Dauer deines Studiums. Mit deiner
luxemburgischen Krankenversicherungskarte kannst du dich also auch in
Deutschland behandeln lassen. Achte jedoch darauf, dass die europäische
Seite (Europäische Krankenversicherungskarte = EHIC) immer gültig ist.
Erneuern lassen kannst du die europäische Seite ganz einfach im Internet auf
der Webseite der luxemburgischen Centre commun de la sécurité sociale.
‹ http://www.ccss.lu/certificats/assures/carte-europeenne-desecurite-sociale/
Als Nachweis über die Finanzierung des Studiums genügt normalerweise die
Vorlage des Bestätigungsschreibens von CEDIES, dass eine Studienförderung
bezahlt wird.
Drittstaater/ Nicht-EU-Bürger müssen nach ihrem Eintreffen in Deutschland
vor Ablauf der Gültigkeit des von der Botschaft in Luxemburg ausgestellten
Einreisevisums in einen Aufenthaltstitel für die Bundesrepublik umwandeln
lassen. Dies ist möglich bei der Ausländerbehörde des Studienortes. Bitte
erkundige dich direkt vor Ort, welche Unterlagen vorzulegen sind!
Wenn all diese Schritte erledigt sind kannst du endlich dein Studentenleben
genießen!
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Hier noch einmal ein zeitlicher Überblick über die Schritte, die erledigt werden
müssen, damit auf dem Weg zum Studium in Deutschland nichts schiefgeht:
Zeitplan bei Studienbeginn im Wintersemester
bis Mitte Januar
Studienfach auswählen
bis 15. Januar
ggfs. für den Medizinertest bewerben
Anfang Mai
ggfs. Medizinertest schreiben
bis Mitte Mai
Zulassungskriterien für den gewählten Studiengang in
Erfahrung bringen
Anfang Juni bis 15.
Juli
für einen Studienplatz bewerben
August/ September
Zulassungsbescheid
Immatrikulation
September
Wohnungssuche und ggfs. Visum beantragen
September/
Oktober
Ablehnungsbescheid wird verschickt
Mitte Oktober
Studienbeginn
bis Ende Oktober
Antrag auf Studienförderung bei CEDIES stellen
wird
verschickt
und
Zeitplan bei Studienbeginn im Sommersemester
bis September
Studienfach auswählen
bis Mitte November
Zulassungskriterien für den gewählten Studiengang
in Erfahrung bringen
Anfang
Dezember
bis 15. Januar
für einen Studienplatz bewerben
Februar/ März
Zulassungsbescheid
Immatrikulation
März
Wohnungssuche und ggfs. Visum beantragen
März/ April
Ablehnungsbescheid wird verschickt
Mitte April
Studienbeginn
bis Ende April
Antrag auf Studienförderung bei CEDIES stellen
36
wird
verschickt
und
37
Adressen der Ministerien/Senate für die Bereiche
Kultus und Wissenschaft
BADEN-WÜRTTEMBERG
BAYERN
BERLIN
Ministerium für Kultus,
Jugend und Sport
70029 Stuttgart, Postfach
10 34 42
Telefon (07 11) 2 79-0
E-Mail:
[email protected]
Ministerium für Wissenschaft,
Forschung und Kunst
70029 Stuttgart, Postfach
10 34 53
Dienstgebäude:
Königstr. 46, 70173 Stuttgart
Telefon (07 11) 2 79-0
E-Mail: [email protected]
Zeugnisanerkennungsstelle
beim: Regierungspräsidium
Stuttgart - Schule & Bildung,
Anerkennungsstelle
70031 Stuttgart, Postfach
103642
Hausadresse:
Ruppmannstraße 21, 70565
Stuttgart
Telefon (07 11) 904-0
Bayerisches
Staatsministerium für
Unterricht und Kultus
80327 München
Hausadresse:
Salvatorstraße 2, 80333
München
Telefon (0 89) 21 86-0
E-Mail:
[email protected]
Zeugnisanerkennungsstelle
für den Freistaat Bayern
80720 München, Postfach
40 20 40
Hausadresse:
Pündterplatz 5, 80803
München
Telefon (0 89) 38 38 49-0
E-Mail: [email protected]
Senatsverwaltung
für Bildung, Wissenschaft
und Forschung
10178 Berlin, Bernhard-WeißStr. 6
Telefon (0 30) 90 26 – 7
E-Mail:
[email protected]
BRANDENBURG
BREMEN
HAMBURG
Ministerium
für Wissenschaft, Forschung
und Kultur
14467 Potsdam, Postfach 60
11 62
Telefon (03 31) 8 66 47 54
E-Mail:
[email protected]
Zeugnisanerkennungsstelle:
Staatliches Schulamt
Cottbus- Rechtsstelle
03046 Cottbus, Blechenstr. 1
Telefon (03 55) 48 66 -511
E-Mail: info.stscha-cb@
schulaemter.brandenburg.de
Die Senatorin
für Bildung, Wissenschaft
und Gesundheit
28195 Bremen, Rembertiring
8-12
Telefon (04 21) 3 61-0
E-Mail:
[email protected]
Behörde für Schule und
Berufsbildung
22083 Hamburg, Hamburger
Straße 31
Telefon (0 40) 4 28 63-0
Behörde für Wissenschaft
und Forschung
22083 Hamburg, Hamburger
Straße 37
Telefon (0 40) 4 28 63-0
HESSEN
Hessisches Kultusministerium
65021 Wiesbaden, Postfach 31 60
Hausadresse: Luisenplatz 10, 65185 Wiesbaden
Telefon (06 11) 3 68-0 - E-Mail: [email protected]
Hessisches Ministerium für Wissenschaft und Kunst
65022 Wiesbaden, Postfach 32 60
Hausadresse: Rheinstraße 23-25, 65185 Wiesbaden
Telefon (06 11) 32-0 - E-Mail: [email protected]
38
MECKLENBURGVORPOMMERN
NIEDERSACHSEN
NORDRHEIN-WESTFALEN
Landesschulbehörde
Außenstelle Hannover
Am Waterlooplatz 11
30169 Hannover
Niedersächsisches
Ministerium
für Wissenschaft und Kultur
30002 Hannover, Postfach
2 61
Dienstgebäude:
Leibnizufer 9, 30169
Hannover
Telefon (05 11) 1 20-0
E-Mail:
[email protected]
Ministerium für Innovation,
Wissenschaft und Forschung
des Landes NordrheinWestfalen
40190 Düsseldorf
Telefon (02 11) 8 96-04
E-Mail:
[email protected]
Bezirksregierung Düsseldorf
- Zeugnisanerkennungsstelle
40408 Düsseldorf, Postfach
30 08 65
Telefon (02 11) 47 50
RHEINLAND-PFALZ
SAARLAND
SACHSEN
Ministerium für Bildung,
Wissenschaft,
Weiterbildung und Kultur
55022 Mainz, Postfach 32 20
Hausadresse:
Mittlere Bleiche 61, 55116
Mainz
Tel.: (0 61 31) 16-0
E-Mail:
[email protected]
Staatskanzlei
66024 Saarbrücken, Postfach
10 24 31
Hausadresse:
Am Ludwigsplatz 14, 66117
Saarbrücken
Telefon (0681) 5 01-00
E-Mail:
[email protected]
Sächsisches
Staatsministerium
für Kultus
01079 Dresden, Postfach 10
09 10
Hausadresse:
Carolaplatz 1, 01097 Dresden
Telefon (03 51) 5 64-0
E-Mail:
[email protected]
Sächsisches
Staatsministerium
für Wissenschaft und Kunst
01079 Dresden, Postfach
10 09 20
Hausadresse:
Wigardstr. 17, 01097 Dresden
Telefon (03 51) 5 64-0
E-Mail:
[email protected]
SACHSEN-ANHALT
SCHLESWIG-HOLSTEIN
THÜRINGEN
Ministerium für Wissenschaft
und Wirtschaft
des Landes Sachsen-Anhalt
39104 Magdeburg,
Hasselbachstraße 4
Postfach 39144, 39135
Magdeburg
Telefon (03 91) 5 67 01
Fax: (03 91) 61 50 72
E-Mail:
[email protected]
Ministerium für Bildung und
Wissenschaft
des Landes SchleswigHolstein
24171 Kiel, Postfach 7124
Telefon (0431) 988-0
Hausadresse:
Brunswiker Str. 16- 22, 24105
Kiel
Abteilung Wissenschaft,
Düsternbrooker Weg 104,
24105 Kiel
ministerium für Bildung,
Wissenschaft und Kultur
99096 Erfurt, WernerSeelenbinder-Str. 7
Telefon (03 61) 37-900
E-Mail: poststelle@tmbwk.
thueringen.de
Ministerium
für Bildung, Wissenschaft und
Kultur
Mecklenburg-Vorpommern
Werderstr. 124
19055 Schwerin
Telefon (03 85) 5 88-0
E-Mail:
[email protected]
39
index
Akademisches Auslandsamt------ 7, 13
Magister Artium-------------------------------------- 8
Anabin-------------------------------------------------------- 17
Medizinertest – Test für
medizinische Studiengänge----- 10, 18
Anerkennung------------------------------8, 17, 24
Aufenthaltstitel-------------------------------------29
Bachelor------------------------------------------------------ 8
Numerus Clausus (NC)--------------- 23, 26
Quaestia-Platform-------------------------------- 15
Ranking----------------------------------------------------- 14
Beglaubigung, beglaubigte
Kopien -----------------------------------------------------24
Selbsttest------------------------------------------------- 10
Bewerbung---------------------------------------------- 23
Semesterbeitrag-----------------------------------20
CEDIES------------------------------------------------------- 21
Sprachkenntnisse--------------------------------- 17
Exzellenzinitiative------------------------------- 15
Stiftung für Hochschulzulassung-- 23
Fachhochschule--------------------------------------- 7
Studentenwohnheim--------------------------- 33
Finanzierung----------------------------------- 20, 35
Studienbeihilfe-------------------------------------- 21
Führungszeugnis---------------------------------- 31
Studiengang------------------------------------------- 10
Hochschule---------------------------------------------- 13
Studiengebühren----------------------------------20
Hochschulreife--------------------------------------- 17
Übersetzung (beglaubigt)----------------24
Immatrikulation------------------------------------ 31
uni-assist-------------------------------------------------- 23
Informationstage---------------------------------- 15
Universität------------------------------------------ 7, 13
Krankenversicherung------------------ 31, 35
Wohnen--------------------------------------------- 33, 35
Lebenshaltungskosten----------------------20
40
www.luxemburg.diplo.de
42