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Studieren in Deutschland In 9 Schritten vom Großherzogtum in die Bundesrepublik 1 Studieren in Deutschland In 9 Schritten vom Großherzogtum in die Bundesrepublik 1. Auflage Impressum Herausgeber Botschaft der Bundesrepublik Deutschland in Luxemburg 20-22, avenue Emile Reuter L-2420 Luxemburg www.luxemburg.diplo.de Projektkoordination Christine Gläser, Kirsten Hardt Text Maria Krausenböck Stand Dezember 2012 Druck & Gestaltung Imprimerie Hengen Sàrl, Luxemburg Bildnachweis Marc Wilwert (Luxemburger Wort) - S. 5; Picture Alliance (dpa) – Titel, S. 6, S. 9, S. 12, S. 16, S. 19, S. 28, S. 30, S. 32, S. 34, S. 37; Colourbox – S. 22; DAAD S.13. Textnachweis DAAD: Studieren in Deutschland – Praktischer Leitfaden für internationale Studierende (4. Auflage, November 2011); Stiftung für Hochschulzulassung: www.hochschulstart.de; Hochschulrektorenkonferenz: www.hochschulkompass.de Auflage Januar 2013 – 2.000 © Botschaft der Bundesrepublik Deutschland Luxemburg Diese Publikation wird aus Zuwendungen des Auswärtigen Amtes finanziert. Mit freundlicher Unterstützung des DAAD Inhalt Vorwort der Botschafterin ........................................................................................................................... S. 5 Allgemein ....................................................................................................................................................................... S. 7 1. Schritt: Die Wahl des Studienfachs.............................................................................................. S. 9 2. Schritt: Eine Hochschule auswählen ..................................................................................... S. 12 3. Schritt: Die Zulassungskriterien in Erfahrung bringen....................................... S. 16 4. Schritt: Die Finanzierung klären.................................................................................................. S. 19 5. Schritt: Die Bewerbung .........................................................................................................................S. 22 6. Schritt: Die Aufenthaltsberechtigung sicherstellen..............................................S. 28 7. Schritt: Die Immatrikulation..............................................................................................................S. 30 8. Schritt: Eine Unterkunft suchen ..................................................................................................S. 32 9. Schritt: Bei der Meldebehörden einschreiben.............................................................S. 34 Zeitplan ..........................................................................................................................................................................S. 36 Adressen der Ministerien/Senate für die Bereiche Kultus und Wissenschaft ...........................................................................................................................................................S. 38 Index .................................................................................................................................................................................S. 40 3 Vorwort der Botschafterin Rund 250.000 junge Menschen aus dem Ausland lernen und forschen an deutschen Hochschulen. Sie machen derzeit 11,5 Prozent aller Studierenden in Deutschland aus. Die luxemburgischen Studierenden kann man jedoch nicht so einfach in diese Gruppe ausländischer Studenten stecken. Sie sind meist gut mit der deutschen Kultur vertraut und sprechen schon vor Studienbeginn Deutsch. Auch die Entfernung zwischen Studien- und Heimatort ist meist nicht vergleichbar mit der anderer internationaler Kommilitonen. Und doch müssen sich die Studierenden aus Luxemburg häufig an andere Vorgaben halten als unsere deutschen Studenten – auch wenn es wiederum einige Ausnahmeregelungen gibt, wie zum Beispiel die Befreiung vom Sprachtest. Um dieser besonderen Situation der luxemburgischen Studienbewerber Rechnung zu tragen, hat die Botschaft der Bundesrepublik Deutschland in Luxemburg diese Broschüre herausgegeben; speziell zugeschnitten auf die Bedürfnisse der Abiturienten und Abiturientinnen aus dem Großherzogtum, die in Deutschland studieren möchten. Damit Sie alle Informationen an einer Stelle parat haben und sich nicht mühsam im Web durch unzählige Seiten plagen müssen, haben wir diesen kleinen Führer aufgelegt, der Ihnen den Studienbeginn in Deutschland erleichtern soll. Viel Spaß bei der Lektüre und alles Gute für Ihr Studium in Deutschland! Herzlichst, Christine Gläser 5 Allgemein 6 Allgemein Das Bildungswesen ist in Deutschland nicht zentral geregelt. Jedes der 16 Bundesländer hat seine eigenen Hochschulgesetze und Richtlinien. Hinzu kommt, dass die Hochschulen in Deutschland weitgehend selbstständig sind. Das bedeutet, dass viele Regelungen nicht einheitlich für alle Hochschulen gelten. So kann sich bereits das Bewerbungsverfahren an den einzelnen Hochschulen sehr unterscheiden. Darum gilt: Frage immer nach, welche Bestimmungen an der Hochschule deiner Wahl gelten! Dein wichtigster Partner hierbei ist das Akademische Auslandsamt/ International Office der gewählten Hochschule(n). Ein weiterer wichtiger Ansprechpartner ist auch der Deutsche Akademische Auslandsdienst (DAAD), der allgemeine Informationen für ausländische Studierende in Deutschland anbietet. Auf der Webseite des DAAD findest du auch eine Suchmaschine mit den Kontaktdaten aller Auslandsämter deutscher Hochschulen: ‹ www.daad.de/aaa In Deutschland gibt es verschiedene Arten von Hochschulen: Universitäten, Fachhochschulen, sowie Kunst-, Film- und Musikhochschulen. Universitäten bieten meist ein sehr breites Fächerspektrum an und konzentrieren sich auf eine theoretische Lehrweise. Fachhochschulen hingegen sind mehr praxisorientiert. Hier ist die Ausbildung sehr stark nach den konkreten Anforderungen im Berufsleben orientiert und beinhaltet Praktika und Praxissemester. Wenn du ein künstlerisches Fach studieren möchtest, sind die Kunst-, Film- und Musikhochschulen richtig für dich. Hier ist ein besonderes Talent gefragt, welches häufig in Aufnahmetests schon vorab geprüft wird. Außerdem unterscheidet sich hier das Bewerbungsverfahren deutlich von den anderen Hochschulen. Die meisten Hochschulen in Deutschland sind öffentliche Bildungseinrichtungen. Es gibt mittlerweile aber auch über 100 private Hochschulen, deren Studienabschlüsse vom Staat anerkannt werden. 7 Anforderungen und Studiengebühren sind an diesen Hochschulen jedoch meistens deutlich höher als an den staatlichen Einrichtungen. Deutsche Hochschulen bieten verschiedene Abschlüsse an: Bachelor, Master, Staatsexamen (für Ärzte, Juristen, Lehrer und Pharmazeuten), Promotion, Diplom, Magister Artium; das hängt ganz vom Studienfach deiner Wahl ab. In den letzten Jahren sind die Studiengänge an deutschen Hochschulen im Rahmen des Bologna-Prozesses reformiert worden. Die neuen Bachelor- und Masterstudiengänge haben mittlerweile fast überall die traditionellen Diplom& Magister Artium-Studiengänge abgelöst. Grundsätzlich ist es kein Problem, diese Abschlüsse im Großherzogtum anerkennen zu lassen. Hierfür ist das luxemburgische Hochschul- und Forschungsministerium zuständig. ‹ http://www.mesr.public.lu/enssup/legislation/homologation/ index.html?highlight=homologation siehe auch: ‹ http://www.guichet.public.lu/de/citoyens/enseignementformation/etudes-superieures/reconnaissance-diplomes/ homologation-diplome/index.html Ganz wichtig für einen gelungenen Start ins Studentenleben ist eine gute Organisation. Je nachdem, welches Fach du studieren möchtest, gibt es bereits wichtige Fristen im Januar des letzten Schuljahres. Wer nicht gut informiert ist, muss vielleicht ein Jahr aussetzen, bevor er oder sie mit dem Studium beginnen kann. Es besteht jedoch kein Grund zur Sorge, in den folgenden Abschnitten haben wir Schritt für Schritt erklärt, was wann zu tun ist! 8 1. Schritt: Die Wahl des Studienfachs 9 1. Schritt: die wahl des Studienfachs Bereits im Dezember/ Januar deines letzten Schuljahres solltest du dir überlegen, was du studieren möchtest. Denn von der Wahl des Studienfaches hängt viel ab. Besonders wenn du Medizin studieren möchtest, musst du früh mit der Planung beginnen. So endet, zum Beispiel, die Frist für die Anmeldung zum sogenannten ‚Medizinertest‘ bereits Mitte Januar deines letzten Schuljahres. In Deutschland gibt es ca. 16.000 verschiedene Studiengänge, mehr als 1.000 hiervon sind internationale Studiengänge. Letztere werden meist in mehreren Sprachen unterrichtet und beinhalten auch einen Teil der Studienzeit in einem anderen Land als Deutschland. Eine Übersicht aller in Deutschland angebotenen Studiengänge bietet der DAAD. Zum einen auf einer CD-ROM, die der Broschüre „Studieren in Deutschland“ beigefügt ist. Diese kannst du über die deutsche Botschaft in Luxemburg erhalten, aber auch die Bibliothek oder der Studienberater deiner Schule sollte ein Exemplar besitzen. Online kannst du die Übersicht auf der Webseite des DAAD finden: ‹ http://www.daad.de/deutschland/studienangebote/studiengang/de/ Auch auf der Webseite der Hochschulrektorenkonferenz kannst du anhand einer Suchmaschine die in Deutschland angebotenen Studiengänge durchforsten: ‹ Der Hochschulkompass: http://www.hochschulkompass.de/studium/studieren-in-deutschland-die-fachsuche.html Während manche Schüler schon ganz genau wissen, was sie studieren möchten, gibt es auch einige Schüler, die noch nicht so recht wissen, wohin ihr Studium führen soll. Hier bietet das Internet viele Selbsttests. Sie fragen nach deinen Vorlieben und Interessen und können so eine umfangreiche Liste an Vorschlägen für einen möglichen Studiengang zusammenstellen. In manchen Bundesländern ist es sogar Pflicht, einen solchen Test vor der Bewerbung an einer Hochschule gemacht zu haben und das Ergebnis mit in die Bewerbungsunterlagen zu geben. Informiere dich daher frühzeitig an deiner Wunschhochschule! 10 Manche Bundesländer oder Hochschulen stellen im Internet eigene Tests zur Verfügung. Die bekanntesten allgemeinen Selbsttests sind: ‹ www.inobis.de ‹ www.self-assessment.tu9.de Falls du testen möchtest, ob du den Anforderungen an deutschen Hochschulen generell gewachsen bist, hilft der TestAS (Test für Ausländische Studierende). ‹ http://www.testas.de/index.html Für weitere Beratung ist dein wichtigster Ansprechpartner in Deutschland das Akademische Auslandsamt oder das Internationale Büro deiner Wunschhochschule. Sie informieren über Studienmöglichkeiten einzelner Fachgebiete und Studiengänge, über Zulassungsbedingungen und Studienvorbereitung, über Praktika und die konkrete Studienplanung. ‹ http://www.daad.de/aaa (Kontaktdaten Akademischen Auslandsämter deutscher Hochschulen) 11 2. Schritt: Eine Hochschule auswählen 12 Hochschulen in Deutschland Flensburg Heide Rostock Greifswald Mecklenburg- Lübeck Elmshorn Wismar Vorpommern Pinneberg Neubrandenburg Schwerin Wedel Hamburg Bremerhaven Buxtehude Hamburg Lüneburg Ottersberg Wilhelmshaven Emden Leer Elsfleth Oldenburg Stralsund Kiel SchleswigHolstein Bremen Brandenburg Bremen Eberswalde Vechta Stendal Niedersachsen Brandenburg Elstal Berlin Berlin Potsdam Frankfurt/O. Braunschweig Wildau Friedensau Wolfenbüttel Herford Hildesheim Magdeburg Bielefeld Lemgo Hameln Münster Wernigerode Bernburg Dessau Cottbus Detmold Holzminden Kleve Clausthal-Zellerfeld Hamm Köthen SachsenGelsenkirchen Bochum Paderborn Nordhausen Senftenberg Halle Mülheim/Ruhr Anhalt Dortmund Göttingen Duisburg Essen Witten-Herdecke Merseburg Krefeld Hagen Leipzig Iserlohn Kassel Moritzburg Düsseldorf Wuppertal Görlitz Sachsen Bad Sooden- Thüringen Dresden Neuss NordrheinAllendorf Zittau Weimar Mittweida Westfalen Freiberg Erfurt Hessen Köln Jena Gera Chemnitz Siegen Arnstadt Aachen Brühl Marburg St. Augustin Alfter Schmalkalden Zwickau Gießen Bonn Ilmenau Fulda Bad Honnef Hachenburg Friedberg Vallendar Idstein Hof Koblenz Bad Homburg Oberursel Frankfurt a.M. Coburg RheinlandOffenbach Pfalz Geisenheim Wiesbaden Aschaffenburg Schweinfurt Bingen Bayreuth Darmstadt Mainz Würzburg Bamberg Trier OestrichWeiden Winkel WormsRüsselsheim Hannover Osnabrück Saarland Ludwigshafen Kaiserslautern Speyer Saarbrücken Landau Mannheim Heidelberg Heilbronn Erlangen Ansbach Nürnberg Amberg Neuendettelsau Schwäbisch Hall Regensburg Eichstätt Ludwigsburg Aalen Deggendorf Ingolstadt Stuttgart Schwäbisch Gmünd Passau Calw Esslingen Nürtingen Offenburg Tübingen Landshut Reutlingen Bayern Rottenburg Lahr Ulm Neu-Ulm Freising Albstadt- Riedlingen Augsburg Sigmaringen Erding Biberach Furtwangen München Freiburg Baden- Trossingen Weingarten Rosenheim Württemberg Ravensburg Benediktbeuern WeilheimKempten Isny Bierbronnen Konstanz Friedrichshafen Karlsruhe Pforzheim Bad Wildbad 13 2. Schritt: eine Hochschule auswählen Gerade für die mehrsprachigen Luxemburger macht es häufig Sinn, die Wahl des Studienortes auch der Fächerwahl anzupassen. Juristen, die in Luxemburg ihr ganzes Arbeitsleben im Staatsdienst oder als Anwalt für das Bürgerliche Recht womöglich auf Französisch kommunizieren müssen, haben es leichter, wenn sie in Frankreich studiert haben. Anwälte, die sich hingegen mehr in der Wirtschaftswelt bewegen, haben einen klaren Vorteil, wenn sie wie Muttersprachler mit dem vielberüchtigten ‚Rechtsdeutsch’ umgehen können. Wer schon klare Vorstellungen von seiner späteren Berufslaufbahn hat, ist bei der Studienortwahl im Vorteil. Informiere dich daher schon rechzeitig, welche (Sprach-) Anforderungen in den einzelnen Berufssparten bestehen. Gegebenenfalls kann hier der Studienberater deiner Schule helfen. Innerhalb Deutschlands gibt es die Qual der Wahl. Es gibt 381 staatliche anerkannte Hochschulen an mehr als 180 Orten in der ganzen Bundesrepublik. Dazu kommen noch über 100 private Hochschulen, die staatliche anerkannt sind. Bereits die Fächerwahl kann die Auswahl an Hochschulen ein wenig einschränken; nicht alle Bildungseinrichtungen bieten dieselben Abschlüsse an. Ansonsten steht dir die deutsche Hochschulwelt jedoch offen. Mit der Suchmaschine auf der Webseite der Hochschulrektorenkonferenz kannst du mit Eingabe bestimmter Kriterien nach deiner Wunschhochschule suchen: ‹ http://www.hochschulkompass.de/hochschulen/hochschulen-indeutschland-die-hochschulsuche.html Hilfreich bei der Auswahl der richtigen Hochschule können auch die sogenannten ‚Hochschulrankings’ sein. Verschiedene deutsche Zeitungen und Zeitschriften bieten ein solches an. Das wohl Angesehendste ist das Ranking des Centrum für Hochschulentwicklung (CHE-Ranking): ‹ http://ranking.zeit.de/che2012/de/ ‹ http://www.che-ranking.de/ 14 Auch auf der Webseite des DAAD wird ein Hochschulranking angeboten: ‹ www.universityranking.de (Hier werden Studienangebote ausgewertet sowie die Stärken und Schwächen von rund 300 deutschen Hochschulen in 37 beliebten Fächern dargestellt.) Seit 2005/06 gibt es die Exzellenzinitiative des Bundes und der Länder zur Förderung von Wissenschaft und Forschung an deutschen Hochschulen. Grundsätzlich handelt es sich hierbei um ein staatliches Förderprogramm, durch das die Forschung an (vielversprechenden) deutschen Hochschulen unterstützt werden soll. Hochschulen, die im Rahmen des Programms für ihr Zukunftskonzept ausgezeichnet werden, bezeichnet man nun allgemein als ‚Eliteuniversitäten’. ‹ http://www.exzellenz-initiative.de/ ‹ Vorstellung der Initiative durch die Bundesregierung: http://www.bmbf.de/de/1321.php Fast alle deutsche Hochschulen bieten Informationstage oder einen ‚Tag der offenen Tür’ an. Hier kannst du dich vor Ort über die angebotenen Studiengänge informieren, aber auch eine bessere Vorstellung vom Studentenalltag an einer deutschen Hochschule bekommen. Die einzelnen Termine findest du auf der Webseite deiner Wunschhochschule oder bei studisonline: ‹ http://www.studis-online.de/StudInfo/termine.php Unter der Schirmherrschaft der deutschen Bildungs- und Forschungs-ministerin gibt es seit März 2012 auch die QUAESTIA-Plattform. Dort können Abiturienten einen ‚Tandem-Partner’ für ein paar Schnuppertage an einer Universität finden und wirklich den Uni-Alltag erleben. ‹ http://www.quaestia.de/ 15 3. Schritt: Die Zulassungskriterien in Erfahrung bringen 16 3. Schritt: die zulassungskriterien in erfahrung bringen Im Allgemeinen benötigst du die Hochschulreife, um an einer deutschen Hochschule studieren zu können. Die Datenbank ‚Anabin‘ gibt einen Überblick welche ausländischen Schulabschlüsse der deutschen Hochschulreife entsprechen. Sie beinhaltet Empfehlungen der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB). ‹ http://anabin.kmk.org/ (Die Datenbank stellt Informationen zur Bewertung ausländischer Bildungsnachweise bereit und hilft, eine ausländische Qualifikation in das deutsche Bildungssystem einzustufen. Die luxemburgischen Diplômes de fin d’etudes secondaires (techniques) werden laut der Datenbank einer deutschen Hochschulreife grundsätzlich gleichgestellt. Das heißt, mit diesen Schulabschlüssen hast du direkten Zugang zu allen Fächern an jeder Hochschule in Deutschland. Das luxemburgische Diplôme de technicien dagegen gewährt nur direkten Zugang für die im Zeugnis genannte Fachrichtung oder benachbarte Fächer. Die Datenbank gibt jedoch nur Empfehlungen. Die endgültige Entscheidung über den Hochschulzugang von Studienbewerbern mit ausländischen Hochschulzugangsqualifikationen liegt bei jeder Hochschule. Auch hier ist es wichtig, dass du dich frühzeitig an deiner Wunschhochschule informierst, ob der luxemburgische Schulabschluss noch von einer staatlichen Stelle separat anerkannt werden muss. ‹ http://www.kmk.org/fileadmin/pdf/ZAB/Hochschulzugang_ Beschluesse_der_KMK/GesNot2012.pdf (Vereinbarung über die Festsetzung der Gesamtnote bei ausländischen Hochschulzugangszeugnissen) Studienbewerber mit einem luxemburgischen Sekundarschulabschluss müssen in Deutschland keinen Nachweis über ihre Sprachkenntnisse vorlegen. Das wurde von der Kultusministerkonferenz der Länder am 02.06.1995 beschlossen. Den Beschluss „Zugang von ausländischen Studienbewerbern mit ausländischem Bildungsnachweis zum Studium an deutschen Hochschulen: Nachweis der deutschen Sprachkenntnisse“ findest du im Internet: ‹ http://www.kmk.org/fileadmin/pdf/Bildung/Auslandsschulwesen/ DSD-Info/Zugangau.pdf (Luxemburg: Seite 4, Punkt 4 des Beschlusses) 17 Bei einigen Fächern bestehen sowohl für deutsche als auch ausländische Bewerber Zulassungsbeschränkungen, wie zum Beispiel ein Numerus Clausus, der sich aus dem Notendurchschnitt der Hochschulreife ergibt. Darüber hinaus bestehen auch örtliche Zulassungsbeschränkungen für einzelne Fächer an Universitäten und Fachhochschulen. Das Akademische Auslandsamt/ Büro für internationale Angelegenheiten deiner Wunschhochschule kann dir weiterhelfen, wenn du wissen willst, welche Zulassungsbeschränkungen dort gelten. Neben den bereits beschriebenen Selbsttests, schreiben immer mehr Hochschulen auch sogenannte ‚Studierfähigkeitstests‘ für Studienbewerber vor. Diese Test messen vor allem kognitive Aspekte der Studieneignung, wie zum Beispiel verbales und numerisches Schlussfolgern, Merk- und Konzentrationsfähigkeit oder räumliches Vorstellungsvermögen. Auch soziale Fähigkeiten und Begabungen können mit dazugehören. Studierfähigkeitstests werden vor allem in Fächern verwendet, bei denen es deutlich mehr Bewerber als zur Verfügung stehende Studienplätze gibt, um die Bewerberzahl weiter abzugrenzen. So beeinflussen bei der Bewerbung für ein Medizinstudium die Ergebnisse des Studierfähigkeitstest (Test für medizinische Studiengänge = TMS, auch ‚Medizinertest‘ genannt) besonders häufig die Auswahl der Bewerber; in allen anderen Fällen entscheidet die Hochschule, ob ein solcher Test gemacht wird. ‹ Weitere Informationen zum Medizinertest: http://www.tms-info.org Bei manchen Studiengängen – vor allem an Fachhochschulen – sind absolvierte Praktika eine weitere Voraussetzung dafür, dass du zum Studium zugelassen werden kannst. Zum Teil muss dabei eine recht lange Praktikumsdauer (bis zu mehreren Monaten) nachgewiesen werden. Erkundige dich also rechtzeitig bei der Hochschule deiner Wahl, ob ein solches Vorpraktikum für deinen Studiengang Pflicht ist! 18 4. Schritt: Die Finanzierung klären 19 4. schritt: die finanzierung klÄren Alle Zulassungskriterien erfüllt? Dann musst du nur noch einen Schritt gehen, bevor du dich für ein Studium in Deutschland bewerben kannst: die Finanzierung deines Studienaufenthaltes klären. Im Rahmen eines Studiums in Deutschland kommen verschiedene Kosten auf dich zu. Normalerweise sind das die Studiengebühren, der Semesterbeitrag und Lebenshaltungskosten. Ob und wie viel Studiengebühren du bezahlen musst, hängt davon ab, in welchem Bundesland du studierst. Im Moment gibt es Bundesländer, die gar keine Studiengebühren verlangen; andere, die nur in bei einem Langzeit- oder Zweitstudium Gebühren auferlegen; und wiederum andere, wo eine allgemeine Studiengebührpflicht besteht. Eine aktuelle Übersicht was du wo bezahlen musst, findest du im Internet: ‹ Aktuelle Übersicht: http://www.studis-online.de/StudInfo/ Gebuehren/ Alle Studierenden müssen den Semesterbeitrag bezahlen. Hierbei handelt es sich um eine pauschale Abgabe von den Studenten an die Hochschule. Der Beitrag setzt sich zusammen aus Sozialbeiträgen für Studierendenschaft und Studentenwerk, sowie gegebenenfalls ein Verwaltungskostenbeitrag. Die Höhe des Semesterbeitrags ist von Hochschule zu Hochschule unterschiedlich, auch weil er verschiedene Leistungen beinhalten kann. Zusätzlich können zum Beispiel das Semesterticket oder andere Vergünstigungen, über diesen Beitrag finanziert werden. Jeder Student muss unabhängig von Einkommen oder Liquidität diese Abgabe leisten. Nur bei einer Reglung zu Härtefällen kann sie erlassen oder zurückerstattet werden. Auch die Lebenshaltungskosten spielen eine Rolle für die Finanzierung deines Studiums. Hier liegt Deutschland im EU-Durchschnitt. Wie teuer das Leben während deines Studiums tatsächlich ist, hängt ganz vom gewählten Studienort ab. Während große Städte wie München oder Berlin fast so teuer sein können wie Luxemburg, ist das Leben in Kleinstädten deutlich günstiger. Dies betrifft vor allem die Mietpreise. Besonders in München ist mit einem ähnlichen Preisniveau wie im Großherzogtum zu rechnen, aber auch in den Städten Berlin, Hamburg, Köln, Stuttgart, Frankfurt und Düsseldorf sind die Mieten in den letzten Jahren stark gestiegen. 20 Auf der anderen Seite kannst du als Student aber auch viele Vergünstigungen genießen. Anders als in Luxemburg sind Ermäßigungen meistens nicht altersabhängig, sondern werden immer nur bei Besitz eines gültigen Studentenausweises gewährt. Laut einer Sozialerhebung des Deutschen Studentenwerks, musst du mit Kosten von rund 800,- Euro pro Monat rechnen. Diese Kosten kannst du mit einer Studienförderung des luxemburgischen Staates gut abdecken (Dezember 2012: 13.000,- Euro/ Jahr). Eine solche Studienförderung solltest du beantragen, sobald dir ein Studienplatz angeboten wurde, spätestens jedoch einen Monat nach Studienbeginn. Dein Ansprechpartner hier ist das Centre de documentation et d’information sur l’enseignement supérieur (CEDIES): ‹ http://www.cedies.public.lu/fr/aides-financieres/pret-bourses/ index.html 21 5. Schritt: Die Bewerbung 22 5. SCHRITT: DIE BEWERBUNG Es gibt verschiedene Verfahren, um sich für einen Studienplatz an einer deutschen Hochschule zu bewerben. Welches Verfahren du verfolgen musst, hängt zunächst einmal davon ab, welches Fach du studieren möchtest. Grundsätzlich wird bei der Bewerbung zwischen zwei Arten von Fächern unterschieden. Zum einen die Fächer mit zentraler Zulassungsbeschränkung, das heißt alle Fächer, in denen die Studienplätze nach einem bestimmten Notendurchschnitt (Numerus Clausus = NC) verteilt werden (Medizin, Tiermedizin, Zahnmedizin und Pharmazie); zum anderen gibt es Fächer, für die es keine Zulassungsbeschränkung gibt, oder nur eine örtliche Zulassungsbeschränkung, das heißt du brauchst einen gewissen Notendurchschnitt, um an einer ganz bestimmten Universität angenommen zu werden. Bei bundes-weiten Numerus Clausus-Fächern bewerben sich luxemburgische Abiturienten wie die deutschen Bewerber über die Stiftung für Hochschulzulassung. Für andere Studiengänge bestimmen die Hochschulen die Bewerbungsformalitäten. Bei den Studienfächern mit örtlicher Zulassungsbeschränkung kann die Bewerbung sehr unterschiedlich aussehen, je nachdem, welche Hochschule du besuchen möchtest. Manche Einrichtungen organisieren das Bewerbungsverfahren eigenständig, andere wiederum greifen auf die Arbeits- und Servicestelle für internationale Studenten uni-assist zurück, und wiederum andere nutzen das dialogorientierte Bewerbungsverfahren der Stiftung für Hochschulzulassung. Das hat zur Folge, dass die Fristen und Bearbeitungsgebühren verschieden sind. Grundsätzlich gilt jedoch, dass du dich für das Wintersemester (Start im Oktober) zwischen Anfang Juni und Mitte Juli bewerben solltest, für das Sommersemester (Start im April) zwischen Anfang Dezember und Mitte Januar. Das Bewerbungsformular erhältst du bei der Hochschule, bei uni-assist, auf der Internetseite des DAAD oder bei der Stiftung für Hochschulzulassung. ‹ http://www.uni-assist.de/onlinebewerbung.html ‹ http://www.daad.de/deutschland/stipendium/hinweise/de/8527formulare-und-downloads/ ‹ http://www.hochschulstart.de 23 Allgemein gilt, dass du folgende Unterlagen einreichen musst: ✔ eine amtlich beglaubigte Kopie des Zeugnisses der Hochschulreife, ✔ evtl. eine beglaubigte Übersetzung des Zeugnisses der Hochschulreife, ✔ ein Passfoto, ✔ eine Kopie des Reisepasses (Seite mit Namensangabe und Foto) oder der carte d’identité. Beglaubigte Kopien deines Zeugnisses erhältst du in der Regel von deiner Gemeinde hier in Luxemburg. Manche Hochschulen verlangen jedoch, dass die beglaubigte Kopien deines Zeugnisses von einer deutschen Behörde beglaubigt wurden. Informiere dich vorher, denn unter Umständen könntest du den Bewerbungsschluss verpassen, wenn nicht alle Unterlagen korrekt vorliegen! Hier in Luxemburg kannst du solche ‚deutschen‘ Beglaubigungen kostenlos bei der deutschen Botschaft bekommen. Du musst dafür die Originale deines Zeugnisses, sowie die Kopien bei der Botschaft vorlegen. Dies ist möglich während der üblichen Öffnungszeiten; die Vereinbarung eines Termins ist in der Regel nicht notwendig. Normalerweise werden die Beglaubigungen sofort erledigt. Falls du jedoch sehr viele Kopien hast, können die Unterlagen erst am nächsten Tag abgeholt werden. ‹ Öffnungszeiten & Anschrift der Botschaft: http://www.luxemburg.diplo. de/Vertretung/luxemburg/de/01/Startseite__Themen/Botschaft__ Daten.html Manche Hochschulen akzeptieren auch englische oder französischsprachige Dokumente. Bei anderen benötigst du jedoch beglaubigte Übersetzungen deiner Zeugnisse. Diese beglaubigten Übersetzungen von Zeugnissen kann die Botschaft leider nicht machen. Hierfür kannst du dich an das luxemburgische Justizministerium wenden, welches eine Liste vereidigter Übersetzer vorliegen hat. Außerdem gibt es in Luxemburg die Association des traducteurs et interprètes, die vereidigte Übersetzer vermitteln kann. ‹ http://www.luxemburg.diplo.de/Vertretung/luxemburg/de/04/ Konsularinfos/_C3_9Cbersetzungen.html ‹ http://www.mj.public.lu/functions/contact/index.php ‹ http://traducteurs-interpretes.lu Obwohl luxemburgische Sekundarschulabschlüsse normalerweise ohne Problem in Deutschland anerkannt werden, verlangen einige Hochschulen, dass eine formelle Bestätigung der Anerkennung des luxemburgischen 24 Schulabschlusses in Deutschland eingereicht wird. Eine solche Bestätigung erhältst du beim Kultusministerium des Bundeslandes, in dem sich deine Wunschhochschule befindet (Kontaktdaten der Ministerien S. 24). Wenn die Bewerbung erfolgreich war, musst du nur noch auf deinen Zulassungsbescheid warten und kannst dann gleich mit den nächsten Schritten loslegen. Wer in der ersten Runde keinen Studienplatz bekommen hat, erhält zunächst einen Ablehnungsbescheid. Falls du nicht das Glück hattest in der ersten Runde einen Platz zu bekommen, ist noch nicht aller Tage Abend – wie man so schön im Deutschen sagt. Im sogenannten ’Nachrückverfahren’ gibt es immer noch Chancen, einen Studienplatz zu erhalten. In diesem Verfahren werden all die Plätze vergeben, die in der ersten Runde zwar Studienbewerbern angeboten, aber nicht angenommen wurden. So kannst du vielleicht nicht an deiner Wunschhochschule studieren, aber immer noch dein Traumfach. Medizin, Zahnmedizin, Tiermedizin, Pharmazie Weil Studienplätze in Medizin, Zahnmedizin, Tiermedizin und Pharmazie besonders beliebt sind (im Wintersemester 2012/13 kamen 42.726 Bewerber auf 8.989 Studienplätze in Medizin), gibt es hier eine zentrale Zulassungsbeschränkung und ein gesondertes online Bewerbungsverfahren. Die aktuelle Regelung sieht vor, dass Studienplätze in den bundesweit zulassungsbeschränkten Fächern im Verhältnis zu 20 Prozent nach Abiturbesten, 20 Prozent nach der Wartezeit und 60 Prozent im Auswahlverfahren der Hochschulen vergeben werden. Im Auswahlverfahren der Hochschulen legen die einzelnen Hochschulen fest, nach welchen Kriterien ihre Studienplätze vergeben werden. Am Wichtigsten ist nach wie vor, welche Durchschnittsnote bei der Hochschulreife erreicht wurde. Weitere Kriterien können sein: Einzelnoten des Zeugnisses, Ergebnis eines Studierfähigkeitstests (wie der Test für medizinische Studiengänge), Ergebnis eines Auswahlgesprächs, evtl. Berufserfahrung oder weitere Kriterien, die nach dem Recht des jeweiligen Bundeslandes zugelassen sind. 25 Als erstes wird eine Auswahl gemäß der besten Noten bei der Hochschulreife getroffen. Bei der Auswahl der ‚Abiturbesten’ konkurrierst du mit den anderen Luxemburgern, die sich für denselben Studienplatz beworben haben. Für die Ausgewählten wird im nächsten Schritt geprüft, ob sie an Ihrer erstgenannten Hochschule zugelassen werden können. Falls es dort mehr Interessenten als Plätze gibt, entscheiden die Noten darüber, wer an dieser Universität seinen Studienplatz bekommt (Hochschul-NC). Konnte dein Erstwunsch nicht berücksichtigt werden, dann prüft die Stiftung für Hochschulzulassung die Zulassung an der Zweithochschule. An dieser Uni gehen aber diejenigen vor, die diese an erster Stelle genannt haben. Das bedeutet, dass sich deine Chancen auf eine Zulassung an einer nachrangig genannten Hochschule je nach Nachfragesituation verschlechtern können. Wer trotz sehr guter Abiturleistungen in der Abiturbestenquote an keinem der genannten Studienorte zugelassen werden kann, hat aber weitere Chancen in der Hochschulquote. Beim Auswahlverfahren der Hochschulen können die Universitäten die Zahl der Teilnehmer am Auswahlverfahren nach Durchschnittsnote der Hochschulreife, Ortspräferenz und Teilnehmerzahl begrenzen. Zur endgültigen Auswahl dienen die Kriterien ✔ Durchschnittsnote der Hochschulreife, ✔ gewichtete Einzelnoten, ✔ fachspezifische Studierfähigkeitstests (Test für medizinische Studiengänge = TMS), ✔ Auswahlgespräche, ✔ Berufsausbildung oder Berufstätigkeit, ✔ ggf. zusätzliche Kriterien nach Landesrecht, ✔ oder eine Kombination dieser Kriterien. Die Durchschnittsnote der Hochschulreife muss jedoch bei der Auswahl einen maßgeblichen Einfluss behalten. Für diejenigen, die sich schon zuvor für ein zulassungsbeschränktes Studienfach beworben haben, besteht zudem die Chance, aufgrund der Wartezeit einen Studienplatz zugewiesen zu bekommen. Nicht angenommene Studienplätze werden auch bei den Numerus ClaususFächern im Nachrückverfahren vergeben. Sollten nach Abschluss mehrerer Nachrückverfahren wieder Studienplätze frei werden, vergeben die 26 Hochschulen diese im Losverfahren. Die Wahrscheinlichkeit hier einen Platz zu erhalten, ist allerdings sehr gering. Auf eine ‚Handvoll’ Studienplätze kommen mehrere Hundert Bewerber. Ab dem 1. März 2013 wird im Internet eine Börse für diese Restplätze eingerichtet, damit Bewerber sie schneller finden können. Für die Anmeldung zum Losverfahren musst du dich dann direkt an die betreffende Hochschule wenden. Die Hochschulen haben auf ihren Webseiten ein entsprechendes Online-Formular eingerichtet. ‹ Börse für Restplätze: http://www.freie-studienplaetze.de Im Fall einer erfolgreichen Bewerbung für ein Fach mit zentraler Zulassungsbeschränkung bekommst du einen Zulassungsbescheid. Sobald du diesen erhalten hast, solltest du so schnell wie möglich die weiteren Schritte einleiten, damit du ohne Sorgen dein Studium beginnen kannst. Detaillierte Informationsbroschüren zum Bewerbungsverfahren der Stiftung für Hochschulzulassung für Fächer mit zentraler Zulassungsbeschränkung findest du als Downloaddatei unter: ‹ http://www.hochschulstart.de/index.php?id=284 (Service-Download/ Nützliches) 27 6.Schritt: Die Aufenthaltsberechtigung sicherstellen 28 6.SCHRITT: DIE AUFENTHALTSBERECHTIGUNG SICHERSTELLEN Welche Dokumente als Nachweis über die Aufenthaltserlaubnis in Deutschland vorgelegt werden müssen, kann von Hochschule zu Hochschule unterschiedlich sein. Grundsätzlich gilt, dass deutsch-luxemburgische Doppelstaater sich auf alle Fälle mit der deutschen Staatsangehörigkeit an der deutschen Universität bewerben sollten. Für Luxemburger und andere EU-, sowie EWR-Bürger reicht es zumeist aus, eine Kopie des Europäischen Reisepasses an die Hochschule zu senden. Manche Einrichtungen bestanden in der Vergangenheit darauf, dass die Studienplatz-Bewerber eine sogenannte ‚Freizügigkeitsbescheinigung’ vorlegen. Diese wurde jedoch im Oktober 2012 abgeschafft. Stattdessen müssen sich Studenten aus EU-Ländern nun wie Deutsche, die umziehen einfach nur bei ihrer Gemeindeverwaltung als wohnhaft anmelden. Sogenannte ‚Drittstaater‘, das bedeutet Nicht-EU- oder EWR-Bürger, müssen sich rechtzeitig um ein Studienvisum für Deutschland kümmern. Dies gilt auch, wenn eine dauerhafte Aufenthaltsberechtigung in Luxemburg besteht. Das Visum sollte schon vor Studienantritt bei der Botschaft der Bundesrepublik in Luxemburg beantragt werden. Hierfür musst du zuerst telefonisch einen Termin bei der Botschaft absprechen (Tel. Nr. 45 34 45 – 1). Beim Termin müssen dann folgende Dokumente vorgelegt werden: ✔ gültiger Reisepass, ✔ 2 biometrische Photos, ✔ 2x das ausgefüllte Antragsformular (erhältlich per E-Mail unter [email protected], Stichwort ‚Studienvisum‘), ✔ Zulassungsbescheid der deutschen Hochschule, ✔ Bestätigung von CEDIES, dass eine Studienbeihilfe genehmigt wurde, ✔ gültiger Aufenthaltstitel für Luxemburg oder carte de sejour. Grundsätzlich musst du mit einer Bearbeitungszeit von mindestens sechs Wochen für das Visum rechnen. Daher solltest du dich so bald wie möglich an die Botschaft wenden, wenn du die geforderten Bestätigungen erhalten hast! 29 7. Schritt: Die Immatrikulation 30 7. Schritt: die immatrikulation Der Zulassungsbescheid, den du erhältst, wenn deine Bewerbung erfolgreich war, bedeutet nicht, dass du schon Student/in bist. Hierfür ist ein weiterer Schritt notwendig: die Immatrikulation. So wird die Einschreibung als Studierende/r bezeichnet. Mit dem Zulassungsbescheid erhält man eine Studienplatzzusage, in der eine Frist gesetzt wird, bis zu der an sich immatrikuliert haben muss. Ansonsten verfällt der Platz (meistens ca. 14 Tage). Die Immatrikulation kann persönlich (viel Wartezeit mitbringen) oder schriftlich erfolgen. Die Immatrikulation geschieht beim Studierendensekretariat oder Immatrikulationsamt einer Hochschule, der Student/ die Studentin wird dann in der Universitätsmatrikel geführt. Die Hochschulen verlangen leider teils unterschiedliche Unterlagen und Nachweise, die bei der Immatrikulation vorzulegen sind. Diese können sein: ✔ gültiger Reisepass oder carte d’identité, ✔ Hochschulzugangsberechtigung: Diplôme de fin d’études secondaires (techniques)/ Diplôme de technicien, ✔ Nachweis der Krankenversicherung, ✔ Nachweis, dass der Studienbeitrag gezahlt wurde, ✔ bei der Immatrikulation für zulassungsbeschränkte Fächer: Zulassungsbescheid, ✔ evtl. Führungszeugnis (extrait du casier judiciaire), ✔ evtl. ein oder mehrere Passbilder (z.B. für Studierendenausweis und Studienbuch). Für die meisten Unterlagen wurde bereits erklärt, wo du sie bekommen kannst. Das luxemburgische Führungszeugnis ist erhältlich in der cité judiciaire in Luxemburg Stadt: ‹ http://www.guichet.public.lu/de/citoyens/citoyennete/certificatcasier-judiciaire/casier-judiciaire/extrait-casier-judiciaire/index. html Nach der Immatrikulation bist du offiziell Student/in. Bleibt nur noch, eine passende Unterkunft zu suchen! 31 8.Schritt: Eine Unterkunft suchen 32 8. SCHRITT: EINE UNTERKUNFT SUCHEN Wer in Trier oder Saarbrücken studiert, möchte vielleicht lieber weiter bei den Eltern wohnen bleiben und pendeln. Für alle Anderen gilt jedoch, dass eine Unterkunft am Studienort gesucht werden muss, sobald der Zulassungsbescheid da ist. Die meisten Studenten in Deutschland wohnen im Studentenwohnheim oder einer (privaten) Wohngemeinschaft. Ein Zimmer in einem Studentenwohnheim ist normalerweise die preiswerteste Unterkunft. Allerdings muss man sich früh darum kümmern. Die Vermittlung der Studentenwohnheime ist an den einzelnen Hochschulen sehr unterschiedlich geregelt. Manchmal vergibt das Akademische Auslandsamt die Plätze, manchmal das Studentenwerk, in wiederum anderen Fällen organisieren christliche Vereinigungen Wohnheime. Es ist jedoch auf jeden Fall sinnvoll, sich zuerst an das Akademische Auslandsamt deiner Hochschule zu wenden. Dort kann man dir nützliche Hinweise zur Wohnungssuche geben. Private Unterkünfte werden meist nur vor Ort vergeben, nachdem die zukünftigen Mitbewohner oder der potentielle Vermieter dich getroffen haben. Du kannst aber schon vorab im Internet Wohnungs- und Zimmerangebote recherchieren und Besichtigungstermine ausmachen. Nützliche Webadressen hierfür sind: ‹ www.studenten-wg.de ‹ www.studenten-wohnung.de ‹ www.wg-gesucht.de Gegebenenfalls kann dir auch das Studentenwerk vor Ort, oder der luxemburgische Studentenverein bei der Suche nach einer Unterkunft weiterhelfen. ‹ Studentenwerk: http://www.studentenwerke.de/se/ ‹ Studentenwerk speziell für internationale Studenten: http://internationale-studierende.de ‹ Luxemburger Studentenvereine (ACEL): http://www.avl.lu/#link=news 33 9. Schritt: Bei der Meldebehörde einschreiben 34 9. schritt: bei der meldebehörde einschreiben Auch wenn EU-und EWR-Bürger innerhalb der Europäischen Union frei umherziehen können, müssen sie doch gewisse Formalitäten erfüllen, wenn sie sich länger als 90 Tage innerhalb eines halben Jahres in einem anderen Mitgliedstaat aufhalten. Dies bedeutet im Fall eines Studiums ganz konkret, dass du dich bei deiner Wohnortgemeinde in Deutschland registrieren lassen musst. Bei der Anmeldung des Wohnorts am deutschen Bürgeramt müssen in der Regel folgende Dokumente vorgelegt werden: ✔ gültiger Reisepass oder carte d’identité, ✔ Nachweis über eine Krankenversicherung, ✔ Nachweis über die Finanzierung des Studiums. Wenn du in Luxemburg eine Krankenversicherung durch deine Eltern hast, so gilt diese auch in Deutschland für die Dauer deines Studiums. Mit deiner luxemburgischen Krankenversicherungskarte kannst du dich also auch in Deutschland behandeln lassen. Achte jedoch darauf, dass die europäische Seite (Europäische Krankenversicherungskarte = EHIC) immer gültig ist. Erneuern lassen kannst du die europäische Seite ganz einfach im Internet auf der Webseite der luxemburgischen Centre commun de la sécurité sociale. ‹ http://www.ccss.lu/certificats/assures/carte-europeenne-desecurite-sociale/ Als Nachweis über die Finanzierung des Studiums genügt normalerweise die Vorlage des Bestätigungsschreibens von CEDIES, dass eine Studienförderung bezahlt wird. Drittstaater/ Nicht-EU-Bürger müssen nach ihrem Eintreffen in Deutschland vor Ablauf der Gültigkeit des von der Botschaft in Luxemburg ausgestellten Einreisevisums in einen Aufenthaltstitel für die Bundesrepublik umwandeln lassen. Dies ist möglich bei der Ausländerbehörde des Studienortes. Bitte erkundige dich direkt vor Ort, welche Unterlagen vorzulegen sind! Wenn all diese Schritte erledigt sind kannst du endlich dein Studentenleben genießen! 35 Hier noch einmal ein zeitlicher Überblick über die Schritte, die erledigt werden müssen, damit auf dem Weg zum Studium in Deutschland nichts schiefgeht: Zeitplan bei Studienbeginn im Wintersemester bis Mitte Januar Studienfach auswählen bis 15. Januar ggfs. für den Medizinertest bewerben Anfang Mai ggfs. Medizinertest schreiben bis Mitte Mai Zulassungskriterien für den gewählten Studiengang in Erfahrung bringen Anfang Juni bis 15. Juli für einen Studienplatz bewerben August/ September Zulassungsbescheid Immatrikulation September Wohnungssuche und ggfs. Visum beantragen September/ Oktober Ablehnungsbescheid wird verschickt Mitte Oktober Studienbeginn bis Ende Oktober Antrag auf Studienförderung bei CEDIES stellen wird verschickt und Zeitplan bei Studienbeginn im Sommersemester bis September Studienfach auswählen bis Mitte November Zulassungskriterien für den gewählten Studiengang in Erfahrung bringen Anfang Dezember bis 15. Januar für einen Studienplatz bewerben Februar/ März Zulassungsbescheid Immatrikulation März Wohnungssuche und ggfs. Visum beantragen März/ April Ablehnungsbescheid wird verschickt Mitte April Studienbeginn bis Ende April Antrag auf Studienförderung bei CEDIES stellen 36 wird verschickt und 37 Adressen der Ministerien/Senate für die Bereiche Kultus und Wissenschaft BADEN-WÜRTTEMBERG BAYERN BERLIN Ministerium für Kultus, Jugend und Sport 70029 Stuttgart, Postfach 10 34 42 Telefon (07 11) 2 79-0 E-Mail: [email protected] Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst 70029 Stuttgart, Postfach 10 34 53 Dienstgebäude: Königstr. 46, 70173 Stuttgart Telefon (07 11) 2 79-0 E-Mail: [email protected] Zeugnisanerkennungsstelle beim: Regierungspräsidium Stuttgart - Schule & Bildung, Anerkennungsstelle 70031 Stuttgart, Postfach 103642 Hausadresse: Ruppmannstraße 21, 70565 Stuttgart Telefon (07 11) 904-0 Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus 80327 München Hausadresse: Salvatorstraße 2, 80333 München Telefon (0 89) 21 86-0 E-Mail: [email protected] Zeugnisanerkennungsstelle für den Freistaat Bayern 80720 München, Postfach 40 20 40 Hausadresse: Pündterplatz 5, 80803 München Telefon (0 89) 38 38 49-0 E-Mail: [email protected] Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung 10178 Berlin, Bernhard-WeißStr. 6 Telefon (0 30) 90 26 – 7 E-Mail: [email protected] BRANDENBURG BREMEN HAMBURG Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur 14467 Potsdam, Postfach 60 11 62 Telefon (03 31) 8 66 47 54 E-Mail: [email protected] Zeugnisanerkennungsstelle: Staatliches Schulamt Cottbus- Rechtsstelle 03046 Cottbus, Blechenstr. 1 Telefon (03 55) 48 66 -511 E-Mail: info.stscha-cb@ schulaemter.brandenburg.de Die Senatorin für Bildung, Wissenschaft und Gesundheit 28195 Bremen, Rembertiring 8-12 Telefon (04 21) 3 61-0 E-Mail: [email protected] Behörde für Schule und Berufsbildung 22083 Hamburg, Hamburger Straße 31 Telefon (0 40) 4 28 63-0 Behörde für Wissenschaft und Forschung 22083 Hamburg, Hamburger Straße 37 Telefon (0 40) 4 28 63-0 HESSEN Hessisches Kultusministerium 65021 Wiesbaden, Postfach 31 60 Hausadresse: Luisenplatz 10, 65185 Wiesbaden Telefon (06 11) 3 68-0 - E-Mail: [email protected] Hessisches Ministerium für Wissenschaft und Kunst 65022 Wiesbaden, Postfach 32 60 Hausadresse: Rheinstraße 23-25, 65185 Wiesbaden Telefon (06 11) 32-0 - E-Mail: [email protected] 38 MECKLENBURGVORPOMMERN NIEDERSACHSEN NORDRHEIN-WESTFALEN Landesschulbehörde Außenstelle Hannover Am Waterlooplatz 11 30169 Hannover Niedersächsisches Ministerium für Wissenschaft und Kultur 30002 Hannover, Postfach 2 61 Dienstgebäude: Leibnizufer 9, 30169 Hannover Telefon (05 11) 1 20-0 E-Mail: [email protected] Ministerium für Innovation, Wissenschaft und Forschung des Landes NordrheinWestfalen 40190 Düsseldorf Telefon (02 11) 8 96-04 E-Mail: [email protected] Bezirksregierung Düsseldorf - Zeugnisanerkennungsstelle 40408 Düsseldorf, Postfach 30 08 65 Telefon (02 11) 47 50 RHEINLAND-PFALZ SAARLAND SACHSEN Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur 55022 Mainz, Postfach 32 20 Hausadresse: Mittlere Bleiche 61, 55116 Mainz Tel.: (0 61 31) 16-0 E-Mail: [email protected] Staatskanzlei 66024 Saarbrücken, Postfach 10 24 31 Hausadresse: Am Ludwigsplatz 14, 66117 Saarbrücken Telefon (0681) 5 01-00 E-Mail: [email protected] Sächsisches Staatsministerium für Kultus 01079 Dresden, Postfach 10 09 10 Hausadresse: Carolaplatz 1, 01097 Dresden Telefon (03 51) 5 64-0 E-Mail: [email protected] Sächsisches Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst 01079 Dresden, Postfach 10 09 20 Hausadresse: Wigardstr. 17, 01097 Dresden Telefon (03 51) 5 64-0 E-Mail: [email protected] SACHSEN-ANHALT SCHLESWIG-HOLSTEIN THÜRINGEN Ministerium für Wissenschaft und Wirtschaft des Landes Sachsen-Anhalt 39104 Magdeburg, Hasselbachstraße 4 Postfach 39144, 39135 Magdeburg Telefon (03 91) 5 67 01 Fax: (03 91) 61 50 72 E-Mail: [email protected] Ministerium für Bildung und Wissenschaft des Landes SchleswigHolstein 24171 Kiel, Postfach 7124 Telefon (0431) 988-0 Hausadresse: Brunswiker Str. 16- 22, 24105 Kiel Abteilung Wissenschaft, Düsternbrooker Weg 104, 24105 Kiel ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur 99096 Erfurt, WernerSeelenbinder-Str. 7 Telefon (03 61) 37-900 E-Mail: poststelle@tmbwk. thueringen.de Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur Mecklenburg-Vorpommern Werderstr. 124 19055 Schwerin Telefon (03 85) 5 88-0 E-Mail: [email protected] 39 index Akademisches Auslandsamt------ 7, 13 Magister Artium-------------------------------------- 8 Anabin-------------------------------------------------------- 17 Medizinertest – Test für medizinische Studiengänge----- 10, 18 Anerkennung------------------------------8, 17, 24 Aufenthaltstitel-------------------------------------29 Bachelor------------------------------------------------------ 8 Numerus Clausus (NC)--------------- 23, 26 Quaestia-Platform-------------------------------- 15 Ranking----------------------------------------------------- 14 Beglaubigung, beglaubigte Kopien -----------------------------------------------------24 Selbsttest------------------------------------------------- 10 Bewerbung---------------------------------------------- 23 Semesterbeitrag-----------------------------------20 CEDIES------------------------------------------------------- 21 Sprachkenntnisse--------------------------------- 17 Exzellenzinitiative------------------------------- 15 Stiftung für Hochschulzulassung-- 23 Fachhochschule--------------------------------------- 7 Studentenwohnheim--------------------------- 33 Finanzierung----------------------------------- 20, 35 Studienbeihilfe-------------------------------------- 21 Führungszeugnis---------------------------------- 31 Studiengang------------------------------------------- 10 Hochschule---------------------------------------------- 13 Studiengebühren----------------------------------20 Hochschulreife--------------------------------------- 17 Übersetzung (beglaubigt)----------------24 Immatrikulation------------------------------------ 31 uni-assist-------------------------------------------------- 23 Informationstage---------------------------------- 15 Universität------------------------------------------ 7, 13 Krankenversicherung------------------ 31, 35 Wohnen--------------------------------------------- 33, 35 Lebenshaltungskosten----------------------20 40 www.luxemburg.diplo.de 42