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Informationsvorlage Az.: 5.3.2.3 Vorlage-Nr. öffentlich X / 387 X nichtöffentlich Datum Beratungsgremium Für persönliche Notizen Beratungsfolge: Sitzung am: Jugendhilfeausschuss 24.03.2009 Jahresbericht "Kinder- und Jugendschutz 2008" In Vertretung Hans-Rudolf Segger Anlage: TOP 02.03.2009 Jahresbericht Kinder- und Jugendschutz 2008 Stand: 26.02.2009 Claudia Ringmann Fachkraft für Jugendschutz Selbstbehauptungstrainerin Seite 2 Inhaltsverzeichnis 2 Vorwort 3 1. Ausgangssituation und Rahmenbedingungen für den Kinder- und Jugendschutz 5 2. Zielgruppen des Kinder- und Jugendschutzes 5 3. Zielsetzung des Kinder- und Jugendschutzes 6 4. Zielerreichung durch Veranstaltungen, Projekte, Kooperationen und Beratungen 7 4.1. Konzept „Jugendschutz im Landkreis Goslar“ – Jugendschutzkontrollen 8 4.2. Konzept „Jugendschutz im Landkreis Goslar“ – Pädagogische Aktionen 9 5. Ausblick in das Folgejahr 15 Seite 3 Vorwort Die zentrale Aufgabe des Kinder- und Jugendschutzes ist die Sicherung der Rechte und Chancen von Kindern und Jugendlichen auf eine positive gesundheitliche und psychosoziale Entwicklung sowie die Förderung der Erziehung von Kinder und Jugendlichen zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit. Alle Bemühungen des Kinderund Jugendschutzes sind darauf ausgerichtet, Kinder und Jugendliche vor vielfältigen, oft auch subtilen Gefährdungen zu schützen. Daher ist der Kinder- und Jugendschutz Prävention im Vorfeld etwaiger Gefährdungen und vermittelt Orientierungshilfen, um positive, von Gefährdungen freie Lebenswelten für junge Menschen herzustellen und zu sichern. Kinder und Jugendliche müssen lernen, mögliche Gefährdungen selbst zu erkennen, sich kritisch mit ihnen auseinanderzusetzen und sie allein oder zusammen mit anderen zu bewältigen. Ebenso sollen sie Entscheidungsfähigkeit und Eigenverantwortlichkeit sowie Verantwortung gegenüber ihren Mitmenschen erlernen. Auch die Eltern müssen befähigt werden, Kinder und Jugendliche vor gefährdenden Einflüssen zu schützen. Angebote des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes, § 14 SGB VIII, im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfe können hierzu einen wichtigen Beitrag leisten. Zum Aufgabengebiet der Jugendschutzfachkraft gehören die Information, Beratung und Aufklärung der Kinder und Jugendlichen, Eltern, Gewerbetreibenden, freien Träger und der Öffentlichkeit. Dies umfasst auch die Kooperation und Vernetzung mit anderen Institutionen, die Jugendschutzaufgaben wahrnehmen sowie die Aktivierung und Fortbildung von Fachkräften und Multiplikatoren. Der Jugendschutz im Landkreis Goslar kann nur erfolgreich sein, wenn die Fachbereiche des Landkreises Goslar, insbesondere der Allgemeine Sozialdienst, der Fachbereich Ordnung und Verkehr, die Polizei, die Städte, Samtgemeinden und Gemeinden sowie die Schulen, freien Träger, Vereine, Veranstalter und Gewerbetreibenden vertrauensvoll zusammenarbeiten. Der ordnungsrechtliche Jugendschutz schafft mit rechtlichen Regelungen und Maßnahmen Rahmenbedingungen, die es jungen Menschen ermöglichen, in unserer Gesellschaft ungefährdet aufzuwachsen. Minderjährige werden durch diese Gesetze geschützt. Daher erfolgen Sanktionen nur bei Gesetzesverstößen von Erwachsen, Gewerbetreibenden und Veranstaltern. Im Landkreis Goslar sowie im gesamten Bundesgebiet standen in 2008 die Thematik der Alkoholtestkäufe sowie die Jugendschutzkontrollen bei Gewerbetreibenden im Fokus. Auf diese aktuelle Situation hat der Jugendschutz reagiert und seine Aktivitäten mit Neubesetzung der Stelle in diesem Bereich intensiviert. Berichte über den starken Anstieg des Komasaufens bei Kindern und Jugendlichen waren in den unterschiedlichen Medien präsent und wurden auch im Landkreis Goslar diskutiert. Die Normalität im Umgang mit Alkohol, die Werbung und die permanente Verfügbarkeit sind ein Problem in Deutschland. Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung hat durch repräsentative Untersuchungen gezeigt, dass der Alkoholkonsum der Jugendlichen unter 18 Jahren insgesamt wieder angestiegen ist. Ebenso ist der Anteil der 12–17-jährigen Jugendlichen, die unabhängig von der Getränkeart mindestens einmal wöchentlich und damit regelmäßig alkoholische Getränke konsumieren, wieder angestiegen ist. Im Jahr 2004 haben 21 % der Jugendlichen mindestens ein alkoholisches Getränk pro Woche getrunken, 2005 liegt der Anteil bei 19 % und 2007 bei 22 %. Auch der Anteil der 12–17-jährigen Jugendlichen, die im letzten Monat mindestens einmal fünf oder mehr alkoholhaltige Getränke hintereinander getrunken haben, das sog. Binge Drinking, ist von 23 % im Jahr 2004 über 20 % im Jahr 2005 auf 26 % im Jahr 2007 angestiegen. Das Binge Drinking beschreibt den exzessiven Alkoholkonsum zu einer bestimmten Gelegenheit. Seite 4 In der deutschen Sprache wird diese Form des Alkoholkonsums als Rauschtrinken oder umgangssprachlich auch als Komasaufen bezeichnet. Die Weltgesundheitsorganisation versteht unter Binge Drinking den Konsum von fünf und mehr alkoholischen Standardgetränken zu einer Gelegenheit. Kinder und Jugendliche, die diese Form des exzessiven Alkoholkonsums praktizieren, setzen sich erheblichen gesundheitlichen Risiken aus, die durchaus lebensbedrohlich sein können. Dabei sind nicht nur die Alkoholkonsumenten, sondern auch Dritte betroffen, beispielsweise bei alkoholbedingten Straßenverkehrsunfällen und Gewaltdelikten durch alkoholisierte Personen. Die Polizeiinspektion Goslar hat vom 01.04.2008 bis 31.12.2008 insgesamt 522 Personen zielgerichtet kontrolliert, davon waren 24 Kinder und 411 Jugendliche. 244 der 522 kontrollierten Personen standen unter Alkoholeinfluss, davon 9 Kinder und 178 Jugendliche. Das sind insgesamt 187 Minderjährige die im oben genannten Zeitraum unter Alkoholeinfluss standen. Im Verhältnis zu der insgesamt kontrollierten Anzahl an Personen, die unter Alkoholeinfluss standen, waren 76,6 % minderjährig. Seit dem 01.04.2008 hat die Polizei derartige Kontrollmaßnahmen intensiviert, um Straftaten durch alkoholbeeinflusste minderjährige Personen zu verhindern und die Jugendkriminalität zu bekämpfen. Im Rahmen des Konzeptes „Jugendschutz im Landkreis Goslar“ ist verankert, neben konkreten Projekten zur Suchtprävention auch Kontrollmaßnahmen durchzuführen. Daher nimmt der Jugendschutz in Kooperation mit dem Fachbereich Ordnung und Verkehr und der Polizeiinspektion Goslar die Durchsetzung der Verbote und Beschränkungen nach dem Jugendschutzgesetz für die Abgabe von Alkohol an Kinder und Jugendliche verstärkt in den Fokus des behördlichen Handelns. In diesem Zusammenhang ist darauf hin zu weisen, dass die originäre Zuständigkeit für die Überwachung der Einhaltung des Jugendschutzgesetzes den Gemeinden bzw. Landkreisen obliegt. Somit gilt die Aufmerksamkeit nicht nur den Jugendlichen, die den Alkohol konsumieren, sondern auch den Gewerbetreibenden, die Kindern und Jugendlichen den Erwerb und Verzehr von Alkohol gestatten. Durch die Neubesetzung der Stelle des Kinder- und Jugendschutzes im Mai 2008 lag der Schwerpunkt der Tätigkeit in den ersten Monaten auf der Bekanntmachung in den unterschiedlichen Institutionen und bei den Fachkräften sowie dem Kennen lernen der institutionellen Landschaft im Landkreis Goslar. Der Kinder- und Jugendschutz hat viele Gespräche geführt, um zu ermitteln, wo die unterschiedlichen Fachkräfte Bedarfe für das Tätigkeitsfeld des Kinder- und Jugendschutzes sehen und wo konkrete Kooperationen und Unterstützung seitens des Kinder- und Jugendschutzes erforderlich sind. Aus dieser Anfangsphase und den hergestellten Kontakten resultieren einige der unter Punkt vier genannten Aktionen. Seite 5 1. Ausgangssituation und Rahmenbedingungen für den Kinder- und Jugendschutz Die Stelle des Kinder- und Jugendschutzes wurde zum 01.05.2008 mit einer sozialpädagogischen Fachkraft im Rahmen einer vollen Stelle, 39 Stunden, neu besetzt. Die der Fachkraft für Jugendschutz zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel betrugen im Haushaltsjahr 2008 insgesamt 7.500 Euro. Die Vernetzung und Kooperation mit anderen Institutionen, Vereinen und Verbänden im Landkreis Goslar ist von zentraler Bedeutung für die Arbeit des Jugendschutzes. Dies resultiert aus der Themenvielfalt und den jeweils diversen Facetten der folgenden Tätigkeitsfelder des Kinder- und Jugendschutzes: 1. Suchtprävention 2. Gewaltprävention 3. Medienpädagogik 4. Politischer Extremismus 5. Neureligiöse Bewegungen 6. Sexualerziehung und Aidsprävention Die Tätigkeitsfelder 1 und 2 standen 2008 im Vordergrund des Kinder- und Jugendschutzes. Für das Thema 3, Medienpädagogik, sind in 2009 Aktionen geplant. Die Themen 4 - 6 wurden beim Kinder- und Jugendschutz bisher nicht nachgefragt bzw. werden u. a. durch die Kirchen, Pro Familia und die Aids-Hilfe bearbeitet, mit denen der Kinder- und Jugendschutz kooperiert. Insbesondere die landkreisweite Zusammenarbeit setzt eine zeitliche und mobile Flexibilität im Kinder- und Jugendschutz voraus. 2. Zielgruppe des Kinder- und Jugendschutzes Die Zielgruppen des Kinder- und Jugendschutzes sind die Kinder und Jugendlichen, Erziehungsberechtigte, Personensorgeberechtigte, Multiplikatoren und Fachkräfte der Kinder und Jugendhilfe, Gewerbetreibende und Festveranstalter. Hinzu kommen Vereine und Verbände, die sich ebenfalls mit Themen des Kinder- und Jugendschutzes beschäftigen. Die Maßnahmen des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes sollen Kinder und Jugendliche dazu befähigen, sich vor gefährdenden Einflüssen zu schützen und sie zu Kritikfähigkeit, Entscheidungsfähigkeit und Eigenverantwortlichkeit sowie zur Verantwortung gegenüber ihren Mitmenschen zu führen. Die Erziehungs- und Personensorgeberechtigten sowie Fachkräfte und Multiplikatoren in der Kinder- und Jugendhilfe sollen durch Angebote des Jugendschutzes dazu fortgebildet werden, Kinder und Jugendliche vor gefährdenden Einflüssen zu schützen. Es genügt nicht alleine die Kinder und Jugendlichen zu informieren, sondern auch die Erwachsenen müssen im Rahmen ihrer unterschiedlichen Rollen und Funktionen, die sie wahrnehmen, mit den unterschiedlichen Gefährdungslagen und Themen vertraut sein, um als Ansprechpartner/innen kompetent reagieren zu können. Seite 6 Das Jugendschutzgesetz nimmt insbesondere Gewerbetreibende, Unternehmen und gesellschaftlichen Institutionen für das Fernhalten und das Vermeiden von Gefährdungen von Kindern und Jugendlichen in die Verantwortung. Die Regelungen und Vorkehrungen, die im Jugendschutzgesetz getroffen sind, betreffen den Lebenskontext von Kindern und Jugendlichen, aber Verstöße Jugendlicher gegen Regelungen im Jugendschutzgesetz sind nicht strafbewährt. Dennoch unterliegen die Jugendlichen den von den Jugendschutzbestimmungen ausgehenden kontrollierenden Einflüssen. Dieser Sachverhalt hinsichtlich des Sinns der jugendschutzrechtlichen Regelungen muss sowohl Erwachsenen als auch den Kindern und Jugendlichen immer wieder verdeutlicht werden. Seite 7 3. Zielsetzung des Kinder- und Jugendschutzes Die Maßnahmen des Kinder- und Jugendschutzes sollen Kinder und Jugendliche befähigen, sich vor gefährdenden Einflüssen zu schützen und sie zu Kritikfähigkeit, Entscheidungsfähigkeit und Eigenverantwortlichkeit sowie zur Verantwortung gegenüber ihren Mitmenschen führen und andere Erziehungsberechtigten besser befähigen, Kinder und Jugendliche vor gefährdenden Einflüssen zu schützen, vergleiche § 14 SGB VIII. Dabei trägt der Kinder- und Jugendschutz als präventives Angebot dazu bei, andere Formen der Jugendhilfe, die in der Regel mit höheren Kosten verbunden sind, zu vermeiden und Unterstützung frühzeitig zu offerieren. Das Ziel des Kinder- und Jugendschutzes ist die Förderung von Kindern und Jugendlichen zu eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeiten. Daher ist es die Aufgabe des Kinder- und Jugendschutzes, Konzepte zu den aktuellen Themen des Kinder- und Jugendschutzes zu erarbeiten und praktisch umzusetzen sowie Maßnahmen zu koordinieren und Netzwerke zu bilden. Des Weiteren ist der Kinder- und Jugendschutz Ansprechpartner und Berater für die bereits unter Punkt zwei genannten Zielgruppen. Gesamtgesellschaftliche Entwicklungen und Tendenzen befinden sich in einem kontinuierlichen Wandel, was auch zu einer Veränderung der Normen und Werte führt. Daraus resultieren neue bzw. veränderte Gefährdungspotenziale für Kinder und Jugendliche, die der Kinder- und Jugendschutz, erkennen, wahrnehmen und analysieren muss. Entsprechend gilt es den Gefährdungen durch geeignete Maßnahmen entgegenzutreten und die zukünftigen Entwicklungen kontinuierlich zu beobachten und zeitnah zu reagieren. Der Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Einflüssen und Einwirkungen, die ihre individuelle und soziale Entwicklung beeinträchtigen und schädigen, zeigt sich in den vielfältigen Bemühungen kontrollierender, gestaltender, regulierender und erzieherischer Art. Die Zielsetzung des Kinder- und Jugendschutzes ist die Initiierung und Durchführung von Präventionsprojekten zu den unterschiedlichen Themen wie beispielsweise Sucht oder Gewalt. Der gesetzliche Jugendschutz beinhaltet unter anderem Vorschriften und Abgabebeschränkungen bezüglich der Alkohol- und Tabakwaren, des Aufenthaltes in Gaststätten, Nachtbars und Spielhallen sowie Alters- und Zeitregelungen. Das Ziel des Kinderund Jugendschutzes ist die Sicherstellung der gesetzlichen Vorschriften. Bei Nichteinhaltung des Jugendschutzgesetzes werden neben Aufklärungsaktionen auch Sanktionen gegen die Verursacher eingeleitet, um eine zukünftige Einhaltung des Jugendschutzgesetzes zu erreichen. Die Zielsetzung des Kinder- und Jugendschutzes wird mit unterschiedlichen Angeboten und Maßnahmen zu den vielfältigen Themen des Kinder- und Jugendschutzes verfolgt. Prinzipiell geht es um die Information und Aufklärung zu bestimmten Themen des Lebensalltages der Kinder und Jugendlichen sowie um die Vermittlung von Handlungskompetenz. Dies erfolgt sehr vielfältig durch: Präventionsprojekte Informations- und Bildungsveranstaltungen Fortbildungen für Fachkräfte und Multiplikatoren Seminare und Workshops für Kinder, Jugendliche und Erwachsene Vernetzung mit anderen Institutionen Jugendschutzkontrollen Öffentlichkeitsarbeit Beratungen Recherchen und Informationsbeschaffung Seite 8 4. Zielerreichung durch Veranstaltungen, Projekte, Kooperationen und Beratungen Auf den folgenden Seiten werden die unterschiedlichen Aktionen und Veranstaltungen aufgeführt, um einen Eindruck von der praktischen Tätigkeit und der Komplexität des Aufgabenfeldes Kinder- und Jugendschutz im Landkreis Goslar zu vermitteln. Dabei wird hauptsächlich zwischen den Zielgruppen der Kinder, Jugendlichen, Erwachsenen sowie den Festveranstaltern, Gewerbetreibenden, Multiplikatoren und Fachkräfte differenziert. Durch die Neubesetzung der Stelle Kinder- und Jugendschutz stand im Fokus der Tätigkeit der Aufbau von Netzwerken sowie die Bekanntmachung in diversen Institutionen und die Gewinnung von Kooperationspartner/innen. Institutionell umfasste dies unter anderem die Schulen im Landkreis Goslar, Vereine, Verbände, Jugendpflegen, Städte, Samtgemeinden und Gemeinden, Ev. Jugend, Jugendhilfeeinrichtungen, soziale Institutionen, Polizei, landkreiseigene Fachbereiche etc. Ein Tätigkeitsbereich des Kinder- und Jugendschutzes ist die telefonische Beratung. Exemplarisch sind die Inhalte thematisch aufgelistet. Insgesamt ca. 100 telefonische Beratungen von Mai bis Dezember 2008 Adressaten: aufmerksame Bürger/innen Eltern Multiplikatoren Fachkräfte Ärzte Gewerbetreibende Jugendliche Festveranstalter Kommunale Ordnungsämter Schulen Themen: Kinderarbeit Jugendarbeitsschutzgesetz Fragen zum Jugendschutzgesetz Gefahren des Computerspielens Rauchen bei Jugendlichen / Nichtraucherschutzgesetz Kindeswohlgefährdung Anti-Aggressions-Training Mobbing Spielsucht Gewalt in Schulklassen Seite 9 4.1. Konzept „Jugendschutz im Landkreis Goslar“ – Jugendschutzkontrollen Ein wichtiger Bestandteil des erzieherischen und gesetzlichen Jugendschutzes ist die Suchtprävention. Im Rahmen des Konzeptes „Jugendschutz im Landkreis Goslar“ ist verankert, neben konkreten Präventionsprojekten auch Kontrollmaßnahmen durchzuführen. Parallel dazu ist ein aktueller Schwerpunkt der Polizeiarbeit des Landes Niedersachsens, den von Kindern und Jugendlichen begangenen Straftaten, insbesondere Gewalttaten, zu begegnen. Übermäßiger Alkoholkonsum gilt als ein wesentlicher Einflussfaktor. Daher führt der Landkreis Goslar eigenverantwortlich präventive Jugendschutzkontrollen und in Kooperation mit der Polizei sowie dem Fachbereich Ordnung und Verkehr des Landkreises Goslar repressive Jugendschutzkontrollen durch. Die präventiven sowie repressiven Jugendschutzkontrollen sind im Rahmen des Projekts „STOP – Stark Ohne Alkohol! - Eine Präventionsstrategie gegen Alkoholmissbrauch bei Kindern und Jugendlichen“, ein Baustein, neben den Bausteinen Events, der individuellen Fachberatung sowie dem Baustein Seminare, Projekte und Infoveranstaltungen, das seitens des Kinder- und Jugendschutzes in Kooperation mit der Lukas Werk gGmbH sowie der Polizeiinspektion Goslar für den Landkreis Goslar entwickelt wurde. In 2009 soll dieses Projekt in das Bundesmodellprojekt „HaLT – Halt sagen, Halt geben“, Alkoholprävention bei Kindern und Jugendlichen, übergeleitet werden. Das HaLT-Projekt besteht aus einem proaktiven und einem reaktiven Baustein. Nähere Informationen zu diesem Projekt befinden sich unter Punkt fünf, Ausblick in das Folgejahr. Das Ziel der Alkoholprävention ist es, dem Alkoholmissbrauch von Kindern und Jugendlichen frühzeitig zu begegnen, die Häufigkeit von risikoreichen Trinkgewohnheiten unter jungen Menschen durch strukturell verankerte Präventionsmaßnahmen zu verringern und Netzwerke für eine Kultur des Hinsehens, der Verantwortung, des Vorbildes und des Jugendschutzes zu schaffen. Der Kinder- und Jugendschutz verfolgt mit den präventiven Jugendschutzkontrollen die Ziele, Jugendliche, Gewerbetreibende und Erwachsene für den Jugendschutz zu sensibilisieren und jugendgefährdendes Handeln zu unterbinden. Ergänzend dazu findet eine gesetzliche und gesundheitliche Aufklärung statt und der Landkreis Goslar zeigt Präsenz und nimmt seine Funktion wahr, wonach ihm aufgrund landesrechtlicher Regelungen nach § 16 des Gesetzes zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes Niedersachsen, Nds. AG KJHG, die Durchführung von Teilen des gesetzlichen Jugendschutzes nach dem JuSchG obliegt. Die repressiven Jugendschutzkontrollen dienen der Feststellung und Ahndung von Verstößen gegen das Jugendschutzgesetz. Zur Bedarfsermittlung, Koordinierung und Information hinsichtlich Jugendschutzkontrollen hat der Kinder- und Jugendschutz eine Arbeitsgruppe mit dem Titel „Gesetzlicher Jugendschutz“ gegründet, in der die regionalen Ordnungsämter und Jugendpflegen der Städte, Samtgemeinden und Gemeinden im Landkreis Goslar sowie die Polizeiinspektion Goslar, der Fachbereich 3, Ordnung und Verkehr, und die Kreisjugendpflege vertreten sind. Die Arbeitsgruppe tagt zweimal im Jahr, berichtet über durchgeführte Aktionen und ermittelt die Bedarfe für zukünftige Jugendschutzkontrollen. Seite 10 Im Zeitraum von Mai bis Dezember 2008 durchgeführte Jugendschutzkontrollen Präventive Jugendschutzkontrollen 2008 30.04.2008 02.07.2008 04.07.2008 04.07.2008 04.07.2008 15.08.2008 16.08.2008 12.09.2008 11.10.2008 11.10.2008 09.12.2008 Walpurgisfeier in Vienenburg Schützenfest Goslar Schützenfest Goslar Nachtschicht Goslar Kaiserpfalzwiese Goslar Vienenburger Seefest Vienenburger Seefest Altstadtfest Goslar Hip-Hop Jam in der Jugendfreizeitstätte Seesen und Herbstfest in Seesen Maxx und Pitts in Seesen Fun Factory in Harlingerode Repressive Jugendschutzkontrollen 2008 16.05.2008 27.10.2008 Clausthal-Zellerfeld Kioske und Getränkemärkte in Oker, Goslar und Vienenburg 4.2. Konzept „Jugendschutz im Landkreis Goslar“ – Pädagogische Aktionen Auf den folgenden Seiten sind die Veranstaltungen des Kinder- und Jugendschutzes in chronologischer Reihenfolgen aufgelistet. Diese Übersicht ermöglicht einen Einblick in die thematische Vielfalt, die Kooperationspartner/innen sowie die Anzahl der erreichten Personen innerhalb der unterschiedlichen Zielgruppen. Ferner informieren die Tabellen über die unterschiedlichen Methoden, die im Kinder- und Jugendschutz eingesetzt werden, um die Personen zielgerichtet und methodengerecht anzusprechen und nachhaltig zu erreichen. Dabei ist es wichtig, sich nicht nur auf eine Region innerhalb des Landkreises Goslar zu beschränken, sondern möglichst flächendeckend aktiv zu sein. Für die Nachhaltigkeit von Präventionsprojekten ist es notwendig, auch mit kleineren Gruppengrößen zu arbeiten und quantitativ kleinere Gruppen über einen längeren Zeitraum, und somit kontinuierlich, zu begleiten. Dies erfolgte beispielsweise im Rahmen von Schulprojekten oder Veranstaltungen der Jugendpflege. In den folgenden Tabellen werden die folgenden Abkürzungen verwandt: E = FM = FV = G = J = K = TN = Erwachsene Fachkräfte / Multiplikatoren Festveranstalter Gewerbetreibende Jugendliche Kinder Teilnehmer/innen Erreichte Kinder und Jugendliche sowie Eltern/Erziehungsberechtigte durch Informationsveranstaltungen, Bildungsmaßnahmen, Präventionsprojekte, Seminare und Beratungen Datum Aktion 15.05. – 16.05. Mit-mach-Parcours Aids, Liebe und Sexualität BBS Bad Harzburg 27.05. Infoabend Suchtprävention RS Goldene Aue, Goslar NiKo-Fachkraft CLZ BBS Bad Harzburg, BZgA Stadtjugendpflege Bad H. Pro Familia Goslar e. V. Polizeiinspektion Goslar 10.07. Infonachmittag 35 Jahre Ferienpass Jugendzentrum B6, Goslar Jugendzentrum B6 19.08. Infoabend Saufen bis der Arzt kommt 25.08. Präventionsprojekt Cannabiskonsum Jugendpflege SG Liebenburg Jacobson-Gymnasium, Seesen Jugendpflege der SG Liebenburg Jacobson-Gymnasium 100% Action - 0% Alkohol Goslarer Altstadtfest auf dem Schulhof der Realschule Hoher Weg Arbeitskreis Prävention und Gesundheitsförderung Calvör-Schule, Clausthal-Zellerfeld Mädchen-AG Tettenborn NiKo-Fachkraft CLZ Calvör-Schule Selbstbehauptungstraining Infoabend Gewaltprävention und Selbstbehauptung für Mädchen Jugendgruppenleiter-Ausbildung der Ev. Jugend, Probstei Seesen Selbstbehauptung und Gewaltprävention Alkohol Seminar Gewaltprävention 12.09. Präventionsprojekt – 13.09. 16.09.- Präventionsprojekt 07.10. 14.10. Seminar 21.10. 24.10. 24.11. – 01.12. Thema Ort SG Liebenburg Jugendzentrum Langelsheim Kooperation TN 300 J 10 J 30 E 11 K 8E 3J 12 E 100 J 300 J 300 K 200 E 16 J 23 J 17 K Jugendpflege der Stadt 18 J Langelsheim Jugendgruppenleiter-Ausbildung Realschule Liebenburg 12 J Realschule Liebenburg Jugendpflege der SG Liebenburg Kreisjugendpflege Insgesamt: Kinder 328 Jugendliche 782 Erwachsene 250 Seite 12 Erreichte Personen wie Festveranstalter, Gewerbetreibende, Multiplikatoren, Fachkräfte durch Infoveranstaltungen, Seminare und Beratungen Datum Aktion Thema Ort Kooperation TN 06.05. Infoveranstaltung Jugendschutz für Gewerbetreibende Clausthal-Zellerfeld 23.05. Infostand Tag der Ehrenamtlichen Goslar FB 3 LK Goslar Polizeiinspektion Goslar Kreisjugendpflege 17.06. Beratung Astfeld Polizeiinspektion Goslar 1 FV 25.06. Infoveranstaltung Beachparty des DRK Astfeld im Wölfibad unter Beachtung des Jugendschutzgesetzes Jugendschutz für Gewerbetreibende Goslar Polizeiinspektion Goslar 1G 27.06. Beratung Jugendschutz für Gewerbetreibende Polizeiinspektion Goslar 3G 03.07. Infoveranstaltung 04.07. Beratung Vienenburger Seefest Jugendschutz für ehrenamtliche Jugendgruppenleiter/innen Sicherheitskonzept, Einhaltung des Jugendschutzgesetzes auf dem Vienenburger Seefest und Reduzierung des Alkoholkonsums bei Jugendlichen Tankstellen und Supermärkte Goslar Vienenburg 17.07. Beratung Salz- und Lichterfest Bad Harzburg Sicherheitskonzept, Einhaltung des Jugendschutzgesetzes auf dem Salz- und Lichterfest und Reduzierung des Alkoholkonsums bei Jugendlichen Bad Harzburg 15.08. Beratung Vienenburger Seefest Einhaltung des Jugendschutzgesetzes und Einsatzbesprechung für Jugendschutzkontrolle Vienenburg 19.08. Beratung Salz- und Lichterfest Bad Harzburg Einhaltung des Jugendschutzgesetzes und Einsatzbesprechung für Jugendschutzkontrolle Bad Harzburg Polizei Bad Harzburg Polizeiinspektion Goslar Ordnungsamt der Stadt Vienenburg Festveranstalter Festveranstalter Stadtmarketing Polizei Bad Harzburg Polizeiinspektion Goslar Ordnungsamt Stadt Bad H. Polizei Bad Harzburg Festveranstalter Sicherheitsdienst Sicherheitsdienst Stadtmarketing Ordnungsamt Stadt Bad H. Polizei Bad Harzburg Kooperation Datum Aktion Thema Ort 1G 20 E 4 FM 2E 2 FV 3E 2 FV 4E 2 FV 3E 2 FV Seite 13 TN 08.09. Beratung Altstadtfest in Goslar Goslar Marketing GmbH Polizeiinspektion Goslar Sicherheitsdienst 4E 2 FV Infotag für Lehrer/innen Sicherheitskonzept, Einhaltung des Jugendschutzgesetzes auf dem Goslarer Altstadtfest und Reduzierung des Alkoholkonsums bei Jugendlichen Sexualität bei Jugendlichen 09.09. Hauptschule Seesen Pro Familia e. V. 16 FM 18.09. Beratung Suchtpräventionswoche in der Jugendpflege 07.10. 13.10. Beratung Herbstfest und Hip Hop Jam Seesen Fortbildung 14.10. Seminar 18.11. Fortbildung Sicherheitskonzept, Einhaltung des Jugendschutzgesetzes beim Herbstfest und bei der Hip Hop Jam sowie Reduzierung des Alkoholkonsums bei Jugendlichen Jugendmedienschutz: Die Faszination des www - web 2.0 Jugendschutzgesetz und Alkohol bei Jugendlichen Jugendgruppenleiter/innen – Ausbildung bei der Ev. Jugend, Probstei Seesen „Wo gestern eine Leber war, ist heute eine Minibar“ – Alkohol zum Thema machen Jugendpflege Langelsheim Stadt Seesen 26.11. Infoveranstaltung 03.12. Beratung 05.12. Beratung 09.12. Beartung Goslar 3 FM Veranstaltungsmarketing Polizei Seesen Jugendpflege 5 FM 3 FV Niedersächsische Landesmedienanstalt Hannover 22 FM Tettenborn 4 FM Goslar Lukas Werk gGmbH 21 FM Schulbuslotsenprojekt in der SG Oberharz Clausthal-Zellerfeld 10 FM Umsetzung und Einhaltung des Jugendschutzgesetzes Gestaltung eines Präventionsprojektes im Rahmen der Suchtprävention Umsetzung und Einhaltung des Jugendschutzgesetzes Stadt Seesen NiKo-Fachkraft CLZ Robert-Koch-Gymnasium Realschule Hauptschule Polizei CLZ Polizeiinspektion Goslar Polizeiinspektion Goslar 2G Stadt Vienenburg 1 FM Stadt Bad Harzburg 1G Seite 14 Datum 09.12. Aktion Fortbildung Thema Jugendmedienschutz: Virtuelle Welten und Computerspiele Ort Kooperation Stadt Seesen Niedersächsische Landes16 FM medienanstalt Hannover Insgesamt: Erwachsene 36 Festveranstalter 11 Gewerbetreibende 8 Fachkräfte/Multiplikatoren 105 Durch die Förderung von Maßnahmen freier Träger der Jugendhilfe unterstütz der Kinder- und Jugendschutz andere soziale Institutionen, die sich ebenfalls mit Themen des Kinder- und Jugendschutzes aktiv auseinander setzen und die gleichen Zielgruppen haben. Förderung von Maßnahmen freier Träger der Jugendhilfe 1. Puppentheater gegen sexuellen Missbrauch 2. Sicherheitstraining an der Grundschule Wiedelah 3. Präventionstag: Der Joint ist heiß! TN Veranstalter: Kinderschutzbund Veranstalter: Förderverein der Grundschule Wiedelah Veranstalter: Ev. Jugend Goslar Seite 15 5. Ausblick in das Folgejahr Aus den in im Jahr 2008 gesammelten Erfahrungen leiten sich für den Kinder- und Jugendschutz in 2009 die folgenden Aufgaben ab: 1. Suchtprävention Ausbau der suchtpräventiven Aktionen und Maßnahmen, um weiterhin über die Gefahren des exzessiven Alkoholkonsums zu informieren und die Gewerbetreibenden und Festveranstalter aufzufordern, die Vorschriften und Regelungen des Jugendschutzgesetzes einzuhalten. Im Rahmen dieser Bemühungen soll das Alkoholpräventionsprojekt „STOP – STark Ohne Promille“ erweitert werden. Zusammen mit dem Arbeitskreis Prävention und Gesundheitsförderung soll das Projekt „STOP – STark Ohne Promille“ in das Bundesmodellprojekt „HaLT – Hart am LimiT“ überführt werden. Dazu wird „STOP – STark Ohne Promille“ um einen reaktiven Baustein erweitert, während der proaktive Baustein bereits vorhanden ist. „HaLT – Hart am LimiT“ umfasst einen proaktiven und einen reaktiven Bausteine. Der reaktive Baustein zielt darauf ab, Kindern und Jugendlichen mit riskantem Alkoholkonsummuster, vor allem nach einer schweren Alkoholvergiftung, noch im Krankenhaus systematisch Hilfen anzubieten. Mit dem proaktiven Baustein wird dem Alkoholmissbrauch durch kommunal verankerte Ansätze unter Einbindung vieler Kooperationspartner entgegengewirkt. Die steigende Anzahl der Kinder und Jugendlichen, die Alkohol exzessiv konsumieren, sowie die erhöhte Anzahl der Gewaltdelikte, die durch alkoholisierte Kinder und Jugendliche begangen werden, veranlasst den Kinder- und Jugendschutz, seine Tätigkeit in der Suchtprävention weiter auszubauen. In diesem Zusammenhang und in Verbindung mit dem HaLT-Konzept wird überlegt, Gewerbetreibende im Rahmen von Alkoholtestkäufen hinsichtlich der Einhaltung des Jugendschutzgesetzes zu kontrollieren. In Kooperation mit dem Fachbereich 3, Ordnung und Verkehr, sowie der Polizeiinspektion Goslar wird dafür ein Konzept erarbeitet. 2. Gewaltprävention Diverse Anfragen von Schulen und Eltern über die NiKo-Fachkraft in Clausthal-Zellerfeld, Nicole Nietzel, zum Thema Gewaltprävention, haben die NiKo-Fachkraft und den Kinder- und Jugendschutz dazu veranlasst, ein Präventionstraining gegen Gewalt zu entwickeln: „STOPP! Nicht mit uns!“. Dieses Projekt beinhaltet die Themen Selbstbehauptung und Gewaltprävention und wird für alle Grund- und weiterführenden Schulen angeboten. Die Ziele des Präventionstrainings sind die Persönlichkeitsstärkung, die Selbstbehauptung, die Sensibilisierung zum Thema Gewalt, das Bewusstsein für Gefahren wecken, die kommunikativen Fähigkeiten fördern sowie die Selbst- und Fremdachtung. Des Weiteren sind die Themen Kooperation, Fairness, der Umgang mit Wut und die Wertschätzung gegenüber anderen Personen zentrale Elemente des Präventionstrainings. „STOPP! Nicht mit uns!“ basiert auf der Förderung allgemeiner Lebenskompetenzen und des sozialen Lernens. Erstmalig läuft dieses Projekt 2009 in den dritten Klassen der Grundschule Zellerfeld. Um nachhaltig zu arbeiten und alle Schüler/innen gleichermaßen zu erreichen, wird dieses Projekt über elf Wochen im Rahmen einer doppelten Unterrichtsstunde durchgeführt. Seite 16 In der Hauptschule Kaiserpfalz führt der Kinder- und Jugendschutz im Rahmen einer Mädchen AG für ein Schulhalbjahr in 2009 ein Selbstbehauptungstraining mit dem Titel: „Selbstbehauptung für Mädchen – Sag NEIN!“ durch. Die Ziele und Inhalte des Trainings sind mit dem oben genannten Projekt vergleichbar. Die weiterführenden Schulen der Samtgemeinde Oberharz werden gemeinsam mit der NiKoFachkraft sowie dem Kinder- und Jugendschutz in 2009 den Versuch unternehmen, ein Schulbuslotsen-Projekt zu initiieren und langfristig aufzubauen. Die unabdingbare Voraussetzung ist die Zusammenarbeit aller weiterführenden Schulen in der Samtgemeinde Oberharz. Erste Gespräche mit potentiellen Kooperationspartner/innen haben bereits stattgefunden. Das Schulbuslotsenprojekt soll kontinuierlich Schuljahr begleitend, in AG-Form, durchgeführt werden. Die Zielgruppe des Projektes sind alle geeigneten Schüler/innen ab Klasse 7 aller weiterführenden Schulen sowie Schüler/innen der Berufsschulen. Die Problemlage des Schulbuslotsen-Projektes ergibt sich aus überfüllte Bussen, Schubsen und Drängeln vor und im Bus, Konflikte zwischen Schüler/innen und Erwachsenen, Schäden durch Vandalismus sowie gefährliche Rangeleien im und am Bus. Mit dem Schulbuslotsen-Projekt sollen Schüler/innen durch Vermittlung von Handlungskompetenz und sozialer Kompetenz zu Schulbuslotsen ausgebildet werden. Das Ziel des Schulbuslotsen-Projektes ist es, Gewalthandlungen zu minimieren, Zivilcourage zu fördern und ein sicheres Gefühl beim Bus fahren zu entwickeln. Dabei agieren die Schulbuslotsen als Ansprechpartner/innen für mitfahrende Schüler/innen und können während der Busfahrt zwischen den Konfliktpartner/innen vermitteln, soweit dies möglich ist. Des Weiteren registrieren sie Beschädigungen sowie deren Verursacher und leiten die Informationen an die Betreuer/innen des Projektes weiter. Mit dem SchulbuslotsenProjekt soll eine Kultur des Hinschauens, Wahrnehmens und Handelns geschaffen werden und die Zivilcourage fördern. 3. Elternarbeit Eine große Anzahl an Aktionen und Maßnahmen des Kinder- und Jugendschutzes erreicht unmittelbar die Kinder und Jugendlichen. Jedoch ist es die Aufgabe des Kinder- und Jugendschutzes, auch die Erziehungs- und Personensorgeberechtigten durch Angebote zu befähigen, die Kinder und Jugendlichen vor gefährdenden Einflüssen zu schützen und die eigene Handlungskompetenz zu stärken bzw. auszubauen. Daher hat der Kinder- und Jugendschutz in Kooperation mit der Kreisvolkshochschule einen Eltern-Kompass entwickelt, der erstmalig im Februar 2009 startet. Der Eltern-Kompass eröffnet Eltern mit Kindern in der Pubertät die Möglichkeit, sich über die vielfältigen Themen, mit denen sie selbst und ihre Kinder in der Pubertät konfrontiert werden, zu informieren und mit anderen Eltern sowie Fachkräften auszutauschen. Die Eltern erhalten Tipps zur Stärkung der eigenen Erziehungskompetenz und die Hemmschwelle eine Beratungsinstitution aufzusuchen, soll gesenkt werden. Durch die vermittelte Fachkompetenz und den gemeinsamen Austausch sollen die Erziehungskompetenzen der Eltern mit Kindern in der Pubertät gestärkt werden. Der Elternkompass dient zur Prävention und wirkt unterstützend bei der Verständnisfindung für die Lebenswelten von Jugendlichen. Der Eltern-Kompass wird von 11 unterschiedlichen Institutionen im Landkreis Goslar sowie Projekten und Fachgruppen des Landkreises Goslar unterstützt, die im Rahmen einer Seminarreihe unter anderem Themen wie Sinn und Unsinn von Konflikten, Miteinander reden, Cannabiskonsum, gesunder Umgang mit legalen Drogen, Neue Medien, Pubertät, Berufschancen und Hilfe für Jugendliche durch das Jugendamt, erörtern. Dabei vertreten sind beispielsweise die Jugend- und Drogenberatung Goslar, Pro Familia Goslar, Lukas Werk gGmbH, Aids-Hilfe Goslar e. V., Kreisjugendpflege, Allgemeiner Sozialer Dienst, Pro Aktiv Center, Niedersächsische Kooperations- und Bildungsprojekte, Beratungsstelle für Eltern, Kinder und Jugendliche und die Arbeitsgemeinschaft für Beschäftigungsförderung in Goslar. Seite 17 4. Medienkompetenz Schulen und Eltern fragen verstärkt nach Informationen zu Gefahren der Handy- und Internetnutzung sowie zu Computerspielen. In 2009 plant der Kinder- und Jugendschutz gemeinsam mit Schulen Aktionen zur Vermittlung von Medienkompetenz. Die Medien sind ein fester Bestandteil des Lebensalltages von Kindern und Jugendlichen. Jedoch nutzen sie die Medien oft anders als Erwachsene dies tun. Die Medien werden zu „Miterziehern" in unserer Gesellschaft und beeinflussen die Wertvorstellungen und Verhaltensweisen von Kindern und Jugendlichen erheblich. Daher müssen sich sowohl die Erwachsenen als auch die Kinder und Jugendlichen mit den Medien auseinandersetzen und zu einer sachgerechten und umsichtigen Mediennutzung befähigt werden. Im Rahmen der Medienkompetenz gilt es die Kinder, Jugendlichen und Erwachsenen auf die Möglichkeiten, Gefahren und Regeln der Medienwelt vorzubereiten.