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Informationsvorlage
Az.: 5.3.2.3
Vorlage-Nr.
öffentlich
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X
nichtöffentlich
Datum
Beratungsgremium
Für persönliche Notizen
Beratungsfolge:
Sitzung am:
Jugendhilfeausschuss
24.03.2009
Jahresbericht "Kinder- und Jugendschutz 2008"
In Vertretung
Hans-Rudolf Segger
Anlage:
TOP
02.03.2009
Jahresbericht
Kinder- und
Jugendschutz 2008
Stand: 26.02.2009
Claudia Ringmann
Fachkraft für Jugendschutz
Selbstbehauptungstrainerin
Seite 2
Inhaltsverzeichnis
2
Vorwort
3
1. Ausgangssituation und Rahmenbedingungen für den
Kinder- und Jugendschutz
5
2. Zielgruppen des Kinder- und Jugendschutzes
5
3. Zielsetzung des Kinder- und Jugendschutzes
6
4. Zielerreichung durch Veranstaltungen, Projekte, Kooperationen
und Beratungen
7
4.1. Konzept „Jugendschutz im Landkreis Goslar“ – Jugendschutzkontrollen
8
4.2. Konzept „Jugendschutz im Landkreis Goslar“ – Pädagogische Aktionen
9
5. Ausblick in das Folgejahr
15
Seite 3
Vorwort
Die zentrale Aufgabe des Kinder- und Jugendschutzes ist die Sicherung der Rechte und
Chancen von Kindern und Jugendlichen auf eine positive gesundheitliche und psychosoziale
Entwicklung sowie die Förderung der Erziehung von Kinder und Jugendlichen zu einer
eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit. Alle Bemühungen des Kinderund Jugendschutzes sind darauf ausgerichtet, Kinder und Jugendliche vor vielfältigen, oft auch
subtilen Gefährdungen zu schützen. Daher ist der Kinder- und Jugendschutz Prävention im
Vorfeld etwaiger Gefährdungen und vermittelt Orientierungshilfen, um positive, von
Gefährdungen freie Lebenswelten für junge Menschen herzustellen und zu sichern.
Kinder und Jugendliche müssen lernen, mögliche Gefährdungen selbst zu erkennen, sich
kritisch mit ihnen auseinanderzusetzen und sie allein oder zusammen mit anderen zu
bewältigen. Ebenso sollen sie Entscheidungsfähigkeit und Eigenverantwortlichkeit sowie
Verantwortung gegenüber ihren Mitmenschen erlernen. Auch die Eltern müssen befähigt
werden, Kinder und Jugendliche vor gefährdenden Einflüssen zu schützen. Angebote des
erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes, § 14 SGB VIII, im Rahmen der Kinder- und
Jugendhilfe können hierzu einen wichtigen Beitrag leisten.
Zum Aufgabengebiet der Jugendschutzfachkraft gehören die Information, Beratung und
Aufklärung der Kinder und Jugendlichen, Eltern, Gewerbetreibenden, freien Träger und der
Öffentlichkeit. Dies umfasst auch die Kooperation und Vernetzung mit anderen Institutionen,
die Jugendschutzaufgaben wahrnehmen sowie die Aktivierung und Fortbildung von
Fachkräften und Multiplikatoren. Der Jugendschutz im Landkreis Goslar kann nur erfolgreich
sein, wenn die Fachbereiche des Landkreises Goslar, insbesondere der Allgemeine
Sozialdienst, der Fachbereich Ordnung und Verkehr, die Polizei, die Städte, Samtgemeinden
und Gemeinden sowie die Schulen, freien Träger, Vereine, Veranstalter und
Gewerbetreibenden vertrauensvoll zusammenarbeiten.
Der ordnungsrechtliche Jugendschutz schafft mit rechtlichen Regelungen und Maßnahmen
Rahmenbedingungen, die es jungen Menschen ermöglichen, in unserer Gesellschaft
ungefährdet aufzuwachsen. Minderjährige werden durch diese Gesetze geschützt. Daher
erfolgen Sanktionen nur bei Gesetzesverstößen von Erwachsen, Gewerbetreibenden und
Veranstaltern.
Im Landkreis Goslar sowie im gesamten Bundesgebiet standen in 2008 die Thematik der
Alkoholtestkäufe sowie die Jugendschutzkontrollen bei Gewerbetreibenden im Fokus.
Auf diese aktuelle Situation hat der Jugendschutz reagiert und seine Aktivitäten mit
Neubesetzung der Stelle in diesem Bereich intensiviert. Berichte über den starken Anstieg des
Komasaufens bei Kindern und Jugendlichen waren in den unterschiedlichen Medien präsent
und wurden auch im Landkreis Goslar diskutiert. Die Normalität im Umgang mit Alkohol, die
Werbung und die permanente Verfügbarkeit sind ein Problem in Deutschland.
Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung hat durch repräsentative
Untersuchungen gezeigt, dass der Alkoholkonsum der Jugendlichen unter 18 Jahren
insgesamt wieder angestiegen ist. Ebenso ist der Anteil der 12–17-jährigen Jugendlichen, die
unabhängig von der Getränkeart mindestens einmal wöchentlich und damit regelmäßig
alkoholische Getränke konsumieren, wieder angestiegen ist. Im Jahr 2004 haben 21 % der
Jugendlichen mindestens ein alkoholisches Getränk pro Woche getrunken, 2005 liegt der Anteil
bei 19 % und 2007 bei 22 %. Auch der Anteil der 12–17-jährigen Jugendlichen, die im letzten
Monat mindestens einmal fünf oder mehr alkoholhaltige Getränke hintereinander getrunken
haben, das sog. Binge Drinking, ist von 23 % im Jahr 2004 über 20 % im Jahr 2005 auf 26 %
im Jahr 2007 angestiegen. Das Binge Drinking beschreibt den exzessiven Alkoholkonsum zu
einer bestimmten Gelegenheit.
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In der deutschen Sprache wird diese Form des Alkoholkonsums als Rauschtrinken oder
umgangssprachlich auch als Komasaufen bezeichnet. Die Weltgesundheitsorganisation
versteht unter Binge Drinking den Konsum von fünf und mehr alkoholischen Standardgetränken
zu einer Gelegenheit.
Kinder und Jugendliche, die diese Form des exzessiven Alkoholkonsums praktizieren, setzen
sich erheblichen gesundheitlichen Risiken aus, die durchaus lebensbedrohlich sein können.
Dabei sind nicht nur die Alkoholkonsumenten, sondern auch Dritte betroffen, beispielsweise bei
alkoholbedingten Straßenverkehrsunfällen und Gewaltdelikten durch alkoholisierte Personen.
Die Polizeiinspektion Goslar hat vom 01.04.2008 bis 31.12.2008 insgesamt 522 Personen
zielgerichtet kontrolliert, davon waren 24 Kinder und 411 Jugendliche. 244 der 522
kontrollierten Personen standen unter Alkoholeinfluss, davon 9 Kinder und 178 Jugendliche.
Das sind insgesamt 187 Minderjährige die im oben genannten Zeitraum unter Alkoholeinfluss
standen. Im Verhältnis zu der insgesamt kontrollierten Anzahl an Personen, die unter
Alkoholeinfluss standen, waren 76,6 % minderjährig. Seit dem 01.04.2008 hat die Polizei
derartige Kontrollmaßnahmen intensiviert, um Straftaten durch alkoholbeeinflusste
minderjährige Personen zu verhindern und die Jugendkriminalität zu bekämpfen.
Im Rahmen des Konzeptes „Jugendschutz im Landkreis Goslar“ ist verankert, neben
konkreten Projekten zur Suchtprävention auch Kontrollmaßnahmen durchzuführen. Daher
nimmt der Jugendschutz in Kooperation mit dem Fachbereich Ordnung und Verkehr und der
Polizeiinspektion Goslar die Durchsetzung der Verbote und Beschränkungen nach dem
Jugendschutzgesetz für die Abgabe von Alkohol an Kinder und Jugendliche verstärkt in den
Fokus des behördlichen Handelns. In diesem Zusammenhang ist darauf hin zu weisen, dass
die originäre Zuständigkeit für die Überwachung der Einhaltung des Jugendschutzgesetzes den
Gemeinden bzw. Landkreisen obliegt. Somit gilt die Aufmerksamkeit nicht nur den
Jugendlichen, die den Alkohol konsumieren, sondern auch den Gewerbetreibenden, die
Kindern und Jugendlichen den Erwerb und Verzehr von Alkohol gestatten.
Durch die Neubesetzung der Stelle des Kinder- und Jugendschutzes im Mai 2008 lag der
Schwerpunkt der Tätigkeit in den ersten Monaten auf der Bekanntmachung in den
unterschiedlichen Institutionen und bei den Fachkräften sowie dem Kennen lernen der
institutionellen Landschaft im Landkreis Goslar. Der Kinder- und Jugendschutz hat viele
Gespräche geführt, um zu ermitteln, wo die unterschiedlichen Fachkräfte Bedarfe für das
Tätigkeitsfeld des Kinder- und Jugendschutzes sehen und wo konkrete Kooperationen und
Unterstützung seitens des Kinder- und Jugendschutzes erforderlich sind. Aus dieser
Anfangsphase und den hergestellten Kontakten resultieren einige der unter Punkt vier
genannten Aktionen.
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1. Ausgangssituation und Rahmenbedingungen für den Kinder- und
Jugendschutz
Die Stelle des Kinder- und Jugendschutzes wurde zum 01.05.2008 mit einer
sozialpädagogischen Fachkraft im Rahmen einer vollen Stelle, 39 Stunden, neu besetzt. Die
der Fachkraft für Jugendschutz zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel betrugen im
Haushaltsjahr 2008 insgesamt 7.500 Euro.
Die Vernetzung und Kooperation mit anderen Institutionen, Vereinen und Verbänden im
Landkreis Goslar ist von zentraler Bedeutung für die Arbeit des Jugendschutzes. Dies resultiert
aus der Themenvielfalt und den jeweils diversen Facetten der folgenden Tätigkeitsfelder des
Kinder- und Jugendschutzes:
1. Suchtprävention
2. Gewaltprävention
3. Medienpädagogik
4. Politischer Extremismus
5. Neureligiöse Bewegungen
6. Sexualerziehung und Aidsprävention
Die Tätigkeitsfelder 1 und 2 standen 2008 im Vordergrund des Kinder- und Jugendschutzes.
Für das Thema 3, Medienpädagogik, sind in 2009 Aktionen geplant. Die Themen 4 - 6 wurden
beim Kinder- und Jugendschutz bisher nicht nachgefragt bzw. werden u. a. durch die Kirchen,
Pro Familia und die Aids-Hilfe bearbeitet, mit denen der Kinder- und Jugendschutz kooperiert.
Insbesondere die landkreisweite Zusammenarbeit setzt eine zeitliche und mobile Flexibilität im
Kinder- und Jugendschutz voraus.
2. Zielgruppe des Kinder- und Jugendschutzes
Die Zielgruppen des Kinder- und Jugendschutzes sind die Kinder und Jugendlichen,
Erziehungsberechtigte, Personensorgeberechtigte, Multiplikatoren und Fachkräfte der
Kinder und Jugendhilfe, Gewerbetreibende und Festveranstalter. Hinzu kommen Vereine
und Verbände, die sich ebenfalls mit Themen des Kinder- und Jugendschutzes beschäftigen.
Die Maßnahmen des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes sollen Kinder und
Jugendliche dazu befähigen, sich vor gefährdenden Einflüssen zu schützen und sie zu
Kritikfähigkeit, Entscheidungsfähigkeit und Eigenverantwortlichkeit sowie zur Verantwortung
gegenüber ihren Mitmenschen zu führen.
Die Erziehungs- und Personensorgeberechtigten sowie Fachkräfte und Multiplikatoren in der
Kinder- und Jugendhilfe sollen durch Angebote des Jugendschutzes dazu fortgebildet werden,
Kinder und Jugendliche vor gefährdenden Einflüssen zu schützen. Es genügt nicht alleine die
Kinder und Jugendlichen zu informieren, sondern auch die Erwachsenen müssen im Rahmen
ihrer unterschiedlichen Rollen und Funktionen, die sie wahrnehmen, mit den unterschiedlichen
Gefährdungslagen und Themen vertraut sein, um als Ansprechpartner/innen kompetent
reagieren zu können.
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Das Jugendschutzgesetz nimmt insbesondere Gewerbetreibende, Unternehmen und
gesellschaftlichen Institutionen für das Fernhalten und das Vermeiden von Gefährdungen von
Kindern und Jugendlichen in die Verantwortung. Die Regelungen und Vorkehrungen, die im
Jugendschutzgesetz getroffen sind, betreffen den Lebenskontext von Kindern und
Jugendlichen, aber Verstöße Jugendlicher gegen Regelungen im Jugendschutzgesetz sind
nicht strafbewährt. Dennoch unterliegen die Jugendlichen den von den Jugendschutzbestimmungen ausgehenden kontrollierenden Einflüssen. Dieser Sachverhalt hinsichtlich des
Sinns der jugendschutzrechtlichen Regelungen muss sowohl Erwachsenen als auch den
Kindern und Jugendlichen immer wieder verdeutlicht werden.
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3. Zielsetzung des Kinder- und Jugendschutzes
Die Maßnahmen des Kinder- und Jugendschutzes sollen Kinder und Jugendliche befähigen,
sich vor gefährdenden Einflüssen zu schützen und sie zu Kritikfähigkeit,
Entscheidungsfähigkeit und Eigenverantwortlichkeit sowie zur Verantwortung gegenüber ihren
Mitmenschen führen und andere Erziehungsberechtigten besser befähigen, Kinder und
Jugendliche vor gefährdenden Einflüssen zu schützen, vergleiche § 14 SGB VIII. Dabei trägt
der Kinder- und Jugendschutz als präventives Angebot dazu bei, andere Formen der
Jugendhilfe, die in der Regel mit höheren Kosten verbunden sind, zu vermeiden und
Unterstützung frühzeitig zu offerieren. Das Ziel des Kinder- und Jugendschutzes ist die
Förderung von Kindern und Jugendlichen zu eigenverantwortlichen und
gemeinschaftsfähigen Persönlichkeiten.
Daher ist es die Aufgabe des Kinder- und Jugendschutzes, Konzepte zu den aktuellen
Themen des Kinder- und Jugendschutzes zu erarbeiten und praktisch umzusetzen sowie
Maßnahmen zu koordinieren und Netzwerke zu bilden. Des Weiteren ist der Kinder- und
Jugendschutz Ansprechpartner und Berater für die bereits unter Punkt zwei genannten
Zielgruppen.
Gesamtgesellschaftliche Entwicklungen und Tendenzen befinden sich in einem
kontinuierlichen Wandel, was auch zu einer Veränderung der Normen und Werte führt. Daraus
resultieren neue bzw. veränderte Gefährdungspotenziale für Kinder und Jugendliche, die der
Kinder- und Jugendschutz, erkennen, wahrnehmen und analysieren muss. Entsprechend gilt
es den Gefährdungen durch geeignete Maßnahmen entgegenzutreten und die zukünftigen
Entwicklungen kontinuierlich zu beobachten und zeitnah zu reagieren.
Der Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Einflüssen und Einwirkungen, die ihre
individuelle und soziale Entwicklung beeinträchtigen und schädigen, zeigt sich in den
vielfältigen Bemühungen kontrollierender, gestaltender, regulierender und erzieherischer Art.
Die Zielsetzung des Kinder- und Jugendschutzes ist die Initiierung und Durchführung von
Präventionsprojekten zu den unterschiedlichen Themen wie beispielsweise Sucht oder
Gewalt.
Der
gesetzliche
Jugendschutz
beinhaltet
unter
anderem
Vorschriften
und
Abgabebeschränkungen bezüglich der Alkohol- und Tabakwaren, des Aufenthaltes in
Gaststätten, Nachtbars und Spielhallen sowie Alters- und Zeitregelungen. Das Ziel des Kinderund Jugendschutzes ist die Sicherstellung der gesetzlichen Vorschriften. Bei Nichteinhaltung
des Jugendschutzgesetzes werden neben Aufklärungsaktionen auch Sanktionen gegen die
Verursacher eingeleitet, um eine zukünftige Einhaltung des Jugendschutzgesetzes zu
erreichen.
Die Zielsetzung des Kinder- und Jugendschutzes wird mit unterschiedlichen Angeboten und
Maßnahmen zu den vielfältigen Themen des Kinder- und Jugendschutzes verfolgt. Prinzipiell
geht es um die Information und Aufklärung zu bestimmten Themen des Lebensalltages
der Kinder und Jugendlichen sowie um die Vermittlung von Handlungskompetenz. Dies
erfolgt sehr vielfältig durch:
 Präventionsprojekte
 Informations- und Bildungsveranstaltungen
 Fortbildungen für Fachkräfte und Multiplikatoren
 Seminare und Workshops für Kinder, Jugendliche und Erwachsene
 Vernetzung mit anderen Institutionen
 Jugendschutzkontrollen
 Öffentlichkeitsarbeit
 Beratungen
 Recherchen und Informationsbeschaffung
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4. Zielerreichung durch Veranstaltungen, Projekte, Kooperationen
und Beratungen
Auf den folgenden Seiten werden die unterschiedlichen Aktionen und Veranstaltungen
aufgeführt, um einen Eindruck von der praktischen Tätigkeit und der Komplexität des
Aufgabenfeldes Kinder- und Jugendschutz im Landkreis Goslar zu vermitteln. Dabei wird
hauptsächlich zwischen den Zielgruppen der Kinder, Jugendlichen, Erwachsenen sowie den
Festveranstaltern, Gewerbetreibenden, Multiplikatoren und Fachkräfte differenziert.
Durch die Neubesetzung der Stelle Kinder- und Jugendschutz stand im Fokus der Tätigkeit der
Aufbau von Netzwerken sowie die Bekanntmachung in diversen Institutionen und die
Gewinnung von Kooperationspartner/innen. Institutionell umfasste dies unter anderem die
Schulen im Landkreis Goslar, Vereine, Verbände, Jugendpflegen, Städte, Samtgemeinden und
Gemeinden, Ev. Jugend, Jugendhilfeeinrichtungen, soziale Institutionen, Polizei,
landkreiseigene Fachbereiche etc.
Ein Tätigkeitsbereich des Kinder- und Jugendschutzes ist die telefonische Beratung.
Exemplarisch sind die Inhalte thematisch aufgelistet.
Insgesamt ca. 100 telefonische Beratungen von Mai bis Dezember 2008
Adressaten:
 aufmerksame Bürger/innen
 Eltern
 Multiplikatoren
 Fachkräfte
 Ärzte
 Gewerbetreibende
 Jugendliche
 Festveranstalter
 Kommunale Ordnungsämter
 Schulen
Themen:
 Kinderarbeit
 Jugendarbeitsschutzgesetz
 Fragen zum Jugendschutzgesetz
 Gefahren des Computerspielens
 Rauchen bei Jugendlichen / Nichtraucherschutzgesetz
 Kindeswohlgefährdung
 Anti-Aggressions-Training
 Mobbing
 Spielsucht
 Gewalt in Schulklassen
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4.1. Konzept „Jugendschutz im Landkreis Goslar“ – Jugendschutzkontrollen
Ein wichtiger Bestandteil des erzieherischen und gesetzlichen Jugendschutzes ist die
Suchtprävention. Im Rahmen des Konzeptes „Jugendschutz im Landkreis Goslar“ ist
verankert, neben konkreten Präventionsprojekten auch Kontrollmaßnahmen durchzuführen.
Parallel dazu ist ein aktueller Schwerpunkt der Polizeiarbeit des Landes Niedersachsens, den
von Kindern und Jugendlichen begangenen Straftaten, insbesondere Gewalttaten, zu
begegnen. Übermäßiger Alkoholkonsum gilt als ein wesentlicher Einflussfaktor. Daher führt der
Landkreis Goslar eigenverantwortlich präventive Jugendschutzkontrollen und in Kooperation
mit der Polizei sowie dem Fachbereich Ordnung und Verkehr des Landkreises Goslar
repressive Jugendschutzkontrollen durch.
Die präventiven sowie repressiven Jugendschutzkontrollen sind im Rahmen des Projekts
„STOP – Stark Ohne Alkohol! - Eine Präventionsstrategie gegen Alkoholmissbrauch bei
Kindern und Jugendlichen“, ein Baustein, neben den Bausteinen Events, der individuellen
Fachberatung sowie dem Baustein Seminare, Projekte und Infoveranstaltungen, das seitens
des Kinder- und Jugendschutzes in Kooperation mit der Lukas Werk gGmbH sowie der
Polizeiinspektion Goslar für den Landkreis Goslar entwickelt wurde. In 2009 soll dieses Projekt
in das Bundesmodellprojekt „HaLT – Halt sagen, Halt geben“, Alkoholprävention bei
Kindern und Jugendlichen, übergeleitet werden. Das HaLT-Projekt besteht aus einem
proaktiven und einem reaktiven Baustein. Nähere Informationen zu diesem Projekt befinden
sich unter Punkt fünf, Ausblick in das Folgejahr.
Das Ziel der Alkoholprävention ist es, dem Alkoholmissbrauch von Kindern und Jugendlichen
frühzeitig zu begegnen, die Häufigkeit von risikoreichen Trinkgewohnheiten unter jungen
Menschen durch strukturell verankerte Präventionsmaßnahmen zu verringern und Netzwerke
für eine Kultur des Hinsehens, der Verantwortung, des Vorbildes und des Jugendschutzes zu
schaffen.
Der Kinder- und Jugendschutz verfolgt mit den präventiven Jugendschutzkontrollen die
Ziele, Jugendliche, Gewerbetreibende und Erwachsene für den Jugendschutz zu
sensibilisieren und jugendgefährdendes Handeln zu unterbinden. Ergänzend dazu findet eine
gesetzliche und gesundheitliche Aufklärung statt und der Landkreis Goslar zeigt Präsenz und
nimmt seine Funktion wahr, wonach ihm aufgrund landesrechtlicher Regelungen nach § 16 des
Gesetzes zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes Niedersachsen, Nds. AG
KJHG, die Durchführung von Teilen des gesetzlichen Jugendschutzes nach dem JuSchG
obliegt. Die repressiven Jugendschutzkontrollen dienen der Feststellung und Ahndung von
Verstößen gegen das Jugendschutzgesetz.
Zur Bedarfsermittlung, Koordinierung und Information hinsichtlich Jugendschutzkontrollen hat
der Kinder- und Jugendschutz eine Arbeitsgruppe mit dem Titel „Gesetzlicher
Jugendschutz“ gegründet, in der die regionalen Ordnungsämter und Jugendpflegen der
Städte, Samtgemeinden und Gemeinden im Landkreis Goslar sowie die Polizeiinspektion
Goslar, der Fachbereich 3, Ordnung und Verkehr, und die Kreisjugendpflege vertreten sind. Die
Arbeitsgruppe tagt zweimal im Jahr, berichtet über durchgeführte Aktionen und ermittelt die
Bedarfe für zukünftige Jugendschutzkontrollen.
Seite 10
Im Zeitraum von Mai bis Dezember 2008 durchgeführte Jugendschutzkontrollen
Präventive Jugendschutzkontrollen 2008
30.04.2008
02.07.2008
04.07.2008
04.07.2008
04.07.2008
15.08.2008
16.08.2008
12.09.2008
11.10.2008
11.10.2008
09.12.2008
Walpurgisfeier in Vienenburg
Schützenfest Goslar
Schützenfest Goslar
Nachtschicht Goslar
Kaiserpfalzwiese Goslar
Vienenburger Seefest
Vienenburger Seefest
Altstadtfest Goslar
Hip-Hop Jam in der Jugendfreizeitstätte Seesen und Herbstfest in Seesen
Maxx und Pitts in Seesen
Fun Factory in Harlingerode
Repressive Jugendschutzkontrollen 2008
16.05.2008
27.10.2008
Clausthal-Zellerfeld
Kioske und Getränkemärkte in Oker, Goslar und Vienenburg
4.2. Konzept „Jugendschutz im Landkreis Goslar“ – Pädagogische Aktionen
Auf den folgenden Seiten sind die Veranstaltungen des Kinder- und Jugendschutzes in
chronologischer Reihenfolgen aufgelistet. Diese Übersicht ermöglicht einen Einblick in die
thematische Vielfalt, die Kooperationspartner/innen sowie die Anzahl der erreichten Personen
innerhalb der unterschiedlichen Zielgruppen. Ferner informieren die Tabellen über die
unterschiedlichen Methoden, die im Kinder- und Jugendschutz eingesetzt werden, um die
Personen zielgerichtet und methodengerecht anzusprechen und nachhaltig zu erreichen. Dabei
ist es wichtig, sich nicht nur auf eine Region innerhalb des Landkreises Goslar zu beschränken,
sondern möglichst flächendeckend aktiv zu sein.
Für die Nachhaltigkeit von Präventionsprojekten ist es notwendig, auch mit kleineren
Gruppengrößen zu arbeiten und quantitativ kleinere Gruppen über einen längeren Zeitraum,
und somit kontinuierlich, zu begleiten. Dies erfolgte beispielsweise im Rahmen von
Schulprojekten oder Veranstaltungen der Jugendpflege.
In den folgenden Tabellen werden die folgenden Abkürzungen verwandt:
E =
FM =
FV =
G =
J =
K =
TN =
Erwachsene
Fachkräfte / Multiplikatoren
Festveranstalter
Gewerbetreibende
Jugendliche
Kinder
Teilnehmer/innen
Erreichte Kinder und Jugendliche sowie Eltern/Erziehungsberechtigte durch Informationsveranstaltungen, Bildungsmaßnahmen,
Präventionsprojekte, Seminare und Beratungen
Datum
Aktion
15.05.
–
16.05.
Mit-mach-Parcours
Aids, Liebe und Sexualität
BBS Bad Harzburg
27.05.
Infoabend
Suchtprävention
RS Goldene Aue, Goslar
NiKo-Fachkraft CLZ
BBS Bad Harzburg, BZgA
Stadtjugendpflege Bad H.
Pro Familia Goslar e. V.
Polizeiinspektion Goslar
10.07.
Infonachmittag
35 Jahre Ferienpass
Jugendzentrum B6, Goslar
Jugendzentrum B6
19.08.
Infoabend
Saufen bis der Arzt kommt
25.08.
Präventionsprojekt
Cannabiskonsum
Jugendpflege
SG Liebenburg
Jacobson-Gymnasium, Seesen
Jugendpflege der SG
Liebenburg
Jacobson-Gymnasium
100% Action - 0% Alkohol
Goslarer Altstadtfest auf dem Schulhof der
Realschule Hoher Weg
Arbeitskreis Prävention
und Gesundheitsförderung
Calvör-Schule, Clausthal-Zellerfeld
Mädchen-AG
Tettenborn
NiKo-Fachkraft CLZ
Calvör-Schule
Selbstbehauptungstraining
Infoabend
Gewaltprävention und
Selbstbehauptung für Mädchen
Jugendgruppenleiter-Ausbildung
der Ev. Jugend, Probstei Seesen
Selbstbehauptung und
Gewaltprävention
Alkohol
Seminar
Gewaltprävention
12.09. Präventionsprojekt
–
13.09.
16.09.- Präventionsprojekt
07.10.
14.10. Seminar
21.10.
24.10.
24.11.
–
01.12.
Thema
Ort
SG Liebenburg
Jugendzentrum Langelsheim
Kooperation
TN
300 J
10 J
30 E
11 K
8E
3J
12 E
100 J
300 J
300 K
200 E
16 J
23 J
17 K
Jugendpflege der Stadt
18 J
Langelsheim
Jugendgruppenleiter-Ausbildung
Realschule Liebenburg
12 J
Realschule Liebenburg
Jugendpflege der SG
Liebenburg
Kreisjugendpflege
Insgesamt:
Kinder 328
Jugendliche 782
Erwachsene 250
Seite 12
Erreichte Personen wie Festveranstalter, Gewerbetreibende, Multiplikatoren, Fachkräfte durch Infoveranstaltungen,
Seminare und Beratungen
Datum
Aktion
Thema
Ort
Kooperation
TN
06.05.
Infoveranstaltung
Jugendschutz für Gewerbetreibende
Clausthal-Zellerfeld
23.05.
Infostand
Tag der Ehrenamtlichen
Goslar
FB 3 LK Goslar
Polizeiinspektion Goslar
Kreisjugendpflege
17.06.
Beratung
Astfeld
Polizeiinspektion Goslar
1 FV
25.06.
Infoveranstaltung
Beachparty des DRK Astfeld im Wölfibad unter
Beachtung des Jugendschutzgesetzes
Jugendschutz für Gewerbetreibende
Goslar
Polizeiinspektion Goslar
1G
27.06.
Beratung
Jugendschutz für Gewerbetreibende
Polizeiinspektion Goslar
3G
03.07.
Infoveranstaltung
04.07.
Beratung
Vienenburger Seefest
Jugendschutz für ehrenamtliche
Jugendgruppenleiter/innen
Sicherheitskonzept, Einhaltung des
Jugendschutzgesetzes auf dem Vienenburger
Seefest und Reduzierung des Alkoholkonsums
bei Jugendlichen
Tankstellen und
Supermärkte
Goslar
Vienenburg
17.07.
Beratung
Salz- und Lichterfest
Bad Harzburg
Sicherheitskonzept, Einhaltung des
Jugendschutzgesetzes auf dem Salz- und
Lichterfest und Reduzierung des
Alkoholkonsums bei Jugendlichen
Bad Harzburg
15.08.
Beratung
Vienenburger Seefest
Einhaltung des Jugendschutzgesetzes und
Einsatzbesprechung für Jugendschutzkontrolle
Vienenburg
19.08.
Beratung
Salz- und Lichterfest
Bad Harzburg
Einhaltung des Jugendschutzgesetzes und
Einsatzbesprechung für Jugendschutzkontrolle
Bad Harzburg
Polizei Bad Harzburg
Polizeiinspektion Goslar
Ordnungsamt der Stadt
Vienenburg
Festveranstalter
Festveranstalter
Stadtmarketing
Polizei Bad Harzburg
Polizeiinspektion Goslar
Ordnungsamt Stadt Bad H.
Polizei Bad Harzburg
Festveranstalter
Sicherheitsdienst
Sicherheitsdienst
Stadtmarketing
Ordnungsamt Stadt Bad H.
Polizei Bad Harzburg
Kooperation
Datum
Aktion
Thema
Ort
1G
20 E
4 FM
2E
2 FV
3E
2 FV
4E
2 FV
3E
2 FV
Seite 13
TN
08.09.
Beratung
Altstadtfest in Goslar
Goslar
Marketing GmbH
Polizeiinspektion Goslar
Sicherheitsdienst
4E
2 FV
Infotag für Lehrer/innen
Sicherheitskonzept, Einhaltung des
Jugendschutzgesetzes auf dem Goslarer
Altstadtfest und Reduzierung des
Alkoholkonsums bei Jugendlichen
Sexualität bei Jugendlichen
09.09.
Hauptschule Seesen
Pro Familia e. V.
16 FM
18.09.
Beratung
Suchtpräventionswoche in der Jugendpflege
07.10.
13.10.
Beratung
Herbstfest und
Hip Hop Jam
Seesen
Fortbildung
14.10.
Seminar
18.11.
Fortbildung
Sicherheitskonzept, Einhaltung des
Jugendschutzgesetzes beim Herbstfest und bei
der Hip Hop Jam sowie Reduzierung des
Alkoholkonsums bei Jugendlichen
Jugendmedienschutz:
Die Faszination des www - web 2.0
Jugendschutzgesetz und Alkohol bei
Jugendlichen
Jugendgruppenleiter/innen – Ausbildung bei der
Ev. Jugend, Probstei Seesen
„Wo gestern eine Leber war, ist heute eine
Minibar“ – Alkohol zum Thema machen
Jugendpflege
Langelsheim
Stadt Seesen
26.11.
Infoveranstaltung
03.12.
Beratung
05.12.
Beratung
09.12.
Beartung
Goslar
3 FM
Veranstaltungsmarketing
Polizei Seesen
Jugendpflege
5 FM
3 FV
Niedersächsische Landesmedienanstalt Hannover
22 FM
Tettenborn
4 FM
Goslar
Lukas Werk gGmbH
21 FM
Schulbuslotsenprojekt in der SG Oberharz
Clausthal-Zellerfeld
10 FM
Umsetzung und Einhaltung des
Jugendschutzgesetzes
Gestaltung eines Präventionsprojektes im
Rahmen der Suchtprävention
Umsetzung und Einhaltung des
Jugendschutzgesetzes
Stadt Seesen
NiKo-Fachkraft CLZ
Robert-Koch-Gymnasium
Realschule
Hauptschule
Polizei CLZ
Polizeiinspektion Goslar
Polizeiinspektion Goslar
2G
Stadt Vienenburg
1 FM
Stadt Bad Harzburg
1G
Seite 14
Datum
09.12.
Aktion
Fortbildung
Thema
Jugendmedienschutz: Virtuelle Welten und
Computerspiele
Ort
Kooperation
Stadt Seesen
Niedersächsische Landes16 FM
medienanstalt Hannover
Insgesamt:
Erwachsene
36
Festveranstalter
11
Gewerbetreibende
8
Fachkräfte/Multiplikatoren 105
Durch die Förderung von Maßnahmen freier Träger der Jugendhilfe unterstütz der Kinder- und Jugendschutz andere soziale Institutionen, die sich
ebenfalls mit Themen des Kinder- und Jugendschutzes aktiv auseinander setzen und die gleichen Zielgruppen haben.
Förderung von Maßnahmen freier Träger der Jugendhilfe
1. Puppentheater gegen sexuellen Missbrauch
2. Sicherheitstraining an der Grundschule Wiedelah
3. Präventionstag: Der Joint ist heiß!
TN
Veranstalter: Kinderschutzbund
Veranstalter: Förderverein der Grundschule Wiedelah
Veranstalter: Ev. Jugend Goslar
Seite 15
5. Ausblick in das Folgejahr
Aus den in im Jahr 2008 gesammelten Erfahrungen leiten sich für den Kinder- und Jugendschutz
in 2009 die folgenden Aufgaben ab:
1. Suchtprävention
Ausbau der suchtpräventiven Aktionen und Maßnahmen, um weiterhin über die Gefahren des
exzessiven Alkoholkonsums zu informieren und die Gewerbetreibenden und Festveranstalter
aufzufordern, die Vorschriften und Regelungen des Jugendschutzgesetzes einzuhalten. Im
Rahmen dieser Bemühungen soll das Alkoholpräventionsprojekt „STOP – STark Ohne Promille“
erweitert werden. Zusammen mit dem Arbeitskreis Prävention und Gesundheitsförderung soll das
Projekt „STOP – STark Ohne Promille“ in das Bundesmodellprojekt „HaLT – Hart am LimiT“
überführt werden. Dazu wird „STOP – STark Ohne Promille“ um einen reaktiven Baustein
erweitert, während der proaktive Baustein bereits vorhanden ist.
„HaLT – Hart am LimiT“ umfasst einen proaktiven und einen reaktiven Bausteine. Der reaktive
Baustein zielt darauf ab, Kindern und Jugendlichen mit riskantem Alkoholkonsummuster, vor allem
nach einer schweren Alkoholvergiftung, noch im Krankenhaus systematisch Hilfen anzubieten. Mit
dem proaktiven Baustein wird dem Alkoholmissbrauch durch kommunal verankerte Ansätze unter
Einbindung vieler Kooperationspartner entgegengewirkt.
Die steigende Anzahl der Kinder und Jugendlichen, die Alkohol exzessiv konsumieren, sowie die
erhöhte Anzahl der Gewaltdelikte, die durch alkoholisierte Kinder und Jugendliche begangen
werden, veranlasst den Kinder- und Jugendschutz, seine Tätigkeit in der Suchtprävention weiter
auszubauen. In diesem Zusammenhang und in Verbindung mit dem HaLT-Konzept wird überlegt,
Gewerbetreibende im Rahmen von Alkoholtestkäufen hinsichtlich der Einhaltung des
Jugendschutzgesetzes zu kontrollieren. In Kooperation mit dem Fachbereich 3, Ordnung und
Verkehr, sowie der Polizeiinspektion Goslar wird dafür ein Konzept erarbeitet.
2. Gewaltprävention
Diverse Anfragen von Schulen und Eltern über die NiKo-Fachkraft in Clausthal-Zellerfeld, Nicole
Nietzel,
zum Thema Gewaltprävention, haben die NiKo-Fachkraft und den Kinder- und
Jugendschutz dazu veranlasst, ein Präventionstraining gegen Gewalt zu entwickeln:
„STOPP! Nicht mit uns!“. Dieses Projekt beinhaltet die Themen Selbstbehauptung und
Gewaltprävention und wird für alle Grund- und weiterführenden Schulen angeboten. Die Ziele
des Präventionstrainings sind die Persönlichkeitsstärkung, die Selbstbehauptung, die
Sensibilisierung zum Thema Gewalt, das Bewusstsein für Gefahren wecken, die kommunikativen
Fähigkeiten fördern sowie die Selbst- und Fremdachtung. Des Weiteren sind die Themen
Kooperation, Fairness, der Umgang mit Wut und die Wertschätzung gegenüber anderen Personen
zentrale Elemente des Präventionstrainings. „STOPP! Nicht mit uns!“ basiert auf der Förderung
allgemeiner Lebenskompetenzen und des sozialen Lernens.
Erstmalig läuft dieses Projekt 2009 in den dritten Klassen der Grundschule Zellerfeld. Um
nachhaltig zu arbeiten und alle Schüler/innen gleichermaßen zu erreichen, wird dieses Projekt
über elf Wochen im Rahmen einer doppelten Unterrichtsstunde durchgeführt.
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In der Hauptschule Kaiserpfalz führt der Kinder- und Jugendschutz im Rahmen einer Mädchen AG für ein Schulhalbjahr in 2009 ein Selbstbehauptungstraining mit dem Titel:
„Selbstbehauptung für Mädchen – Sag NEIN!“ durch. Die Ziele und Inhalte des Trainings sind
mit dem oben genannten Projekt vergleichbar.
Die weiterführenden Schulen der Samtgemeinde Oberharz werden gemeinsam mit der NiKoFachkraft sowie dem Kinder- und Jugendschutz in 2009 den Versuch unternehmen, ein
Schulbuslotsen-Projekt zu initiieren und langfristig aufzubauen. Die unabdingbare
Voraussetzung ist die Zusammenarbeit aller weiterführenden Schulen in der Samtgemeinde
Oberharz. Erste Gespräche mit potentiellen Kooperationspartner/innen haben bereits
stattgefunden. Das Schulbuslotsenprojekt soll kontinuierlich Schuljahr begleitend, in AG-Form,
durchgeführt werden. Die Zielgruppe des Projektes sind alle geeigneten Schüler/innen ab Klasse 7
aller weiterführenden Schulen sowie Schüler/innen der Berufsschulen.
Die Problemlage des Schulbuslotsen-Projektes ergibt sich aus überfüllte Bussen, Schubsen und
Drängeln vor und im Bus, Konflikte zwischen Schüler/innen und Erwachsenen, Schäden durch
Vandalismus sowie gefährliche Rangeleien im und am Bus. Mit dem Schulbuslotsen-Projekt sollen
Schüler/innen durch Vermittlung von Handlungskompetenz und sozialer Kompetenz zu
Schulbuslotsen ausgebildet werden. Das Ziel des Schulbuslotsen-Projektes ist es,
Gewalthandlungen zu minimieren, Zivilcourage zu fördern und ein sicheres Gefühl beim Bus
fahren zu entwickeln. Dabei agieren die Schulbuslotsen als Ansprechpartner/innen für mitfahrende
Schüler/innen und können während der Busfahrt zwischen den Konfliktpartner/innen vermitteln,
soweit dies möglich ist. Des Weiteren registrieren sie Beschädigungen sowie deren Verursacher
und leiten die Informationen an die Betreuer/innen des Projektes weiter. Mit dem SchulbuslotsenProjekt soll eine Kultur des Hinschauens, Wahrnehmens und Handelns geschaffen werden und die
Zivilcourage fördern.
3. Elternarbeit
Eine große Anzahl an Aktionen und Maßnahmen des Kinder- und Jugendschutzes erreicht
unmittelbar die Kinder und Jugendlichen. Jedoch ist es die Aufgabe des Kinder- und
Jugendschutzes, auch die Erziehungs- und Personensorgeberechtigten durch Angebote zu
befähigen, die Kinder und Jugendlichen vor gefährdenden Einflüssen zu schützen und die eigene
Handlungskompetenz zu stärken bzw. auszubauen. Daher hat der Kinder- und Jugendschutz in
Kooperation mit der Kreisvolkshochschule einen Eltern-Kompass entwickelt, der erstmalig im
Februar 2009 startet.
Der Eltern-Kompass eröffnet Eltern mit Kindern in der Pubertät die Möglichkeit, sich über die
vielfältigen Themen, mit denen sie selbst und ihre Kinder in der Pubertät konfrontiert werden, zu
informieren und mit anderen Eltern sowie Fachkräften auszutauschen. Die Eltern erhalten Tipps
zur Stärkung der eigenen Erziehungskompetenz und die Hemmschwelle eine Beratungsinstitution
aufzusuchen, soll gesenkt werden. Durch die vermittelte Fachkompetenz und den gemeinsamen
Austausch sollen die Erziehungskompetenzen der Eltern mit Kindern in der Pubertät gestärkt
werden. Der Elternkompass dient zur Prävention und wirkt unterstützend bei der
Verständnisfindung für die Lebenswelten von Jugendlichen.
Der Eltern-Kompass wird von 11 unterschiedlichen Institutionen im Landkreis Goslar sowie
Projekten und Fachgruppen des Landkreises Goslar unterstützt, die im Rahmen einer
Seminarreihe unter anderem Themen wie Sinn und Unsinn von Konflikten, Miteinander reden,
Cannabiskonsum, gesunder Umgang mit legalen Drogen, Neue Medien, Pubertät, Berufschancen
und Hilfe für Jugendliche durch das Jugendamt, erörtern. Dabei vertreten sind beispielsweise die
Jugend- und Drogenberatung Goslar, Pro Familia Goslar, Lukas Werk gGmbH, Aids-Hilfe Goslar
e. V., Kreisjugendpflege, Allgemeiner Sozialer Dienst, Pro Aktiv Center, Niedersächsische
Kooperations- und Bildungsprojekte, Beratungsstelle für Eltern, Kinder und Jugendliche und die
Arbeitsgemeinschaft für Beschäftigungsförderung in Goslar.
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4. Medienkompetenz
Schulen und Eltern fragen verstärkt nach Informationen zu Gefahren der Handy- und
Internetnutzung sowie zu Computerspielen. In 2009 plant der Kinder- und Jugendschutz
gemeinsam mit Schulen Aktionen zur Vermittlung von Medienkompetenz. Die Medien sind ein
fester Bestandteil des Lebensalltages von Kindern und Jugendlichen. Jedoch nutzen sie die
Medien oft anders als Erwachsene dies tun. Die Medien werden zu „Miterziehern" in unserer
Gesellschaft und beeinflussen die Wertvorstellungen und Verhaltensweisen von Kindern und
Jugendlichen erheblich. Daher müssen sich sowohl die Erwachsenen als auch die Kinder und
Jugendlichen mit den Medien auseinandersetzen und zu einer sachgerechten und umsichtigen
Mediennutzung befähigt werden. Im Rahmen der Medienkompetenz gilt es die Kinder,
Jugendlichen und Erwachsenen auf die Möglichkeiten, Gefahren und Regeln der Medienwelt
vorzubereiten.