Fakten eine legalen Vermittlung einer Betreuungskraft aus
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Fakten eine legalen Vermittlung einer Betreuungskraft aus
Erläuterungen zur legalen Vermittlung der Haushaltshilfen und Betreuungskräfte aus osteuropäischen Ländern (EU) durch agentur.leben.fürsorge Sehr geehrte Damen und Herren, damit die Vermittlung osteuropäischer (EU) Haushaltshilfen und Betreuungskräfte so reibungslos wie möglich und vor allem legal ist, ist folgendes zu beachten. Kontaktaufnahme Nachdem Sie den Informationsbogen auf unsere Homepage www.agentur-lf.de ausgefüllt und an uns gesendet haben, werden wir für Sie, Ihren Wünschen entsprechend eine oder mehrere Haushaltshilfen/Betreuungskräfte suchen. In der Regel bekommen Sie immer mehrere Vorschläge, aus denen Sie auswählen können. Das Zusenden der Profile ist völlig kostenlos! Dienstleistungsvertrag Haben Sie Ihre Wahl getroffen und nehmen Sie unser Angebot an, erstellen wir für Sie einen individuell auf Ihre Bedürfnisse angepassten Dienstleistungsvertrag mit einer selbständigen, oder bei ihrer Agentur festangestellten osteuropäischen (EU) Haushaltshilfe/Betreuungskraft. Leistungserbringung Während der Vertragsdauer stehen wir Ihnen und der Haushaltshilfe/Betreuungskraft bei Fragen, Wünschen und Problemen zur Seite. Vermittlungsgebühr Die Vermittlungsgebühr beträgt 850,- Euro im Jahr (12 Monate). Diese Kosten entstehen einmalig pro Jahr, beim Abschluss des Vermittlungs-, und Dienstleistungsvertrages. Für einen Dienstleisterwechsel innerhalb des Vertragszeitraums, der max. drei Monate am Stück beträgt, fällt diese Gebühr nicht erneut an. Um eine Scheinselbständigkeit auszuschließen, muss spätestens alle 3 Monate eine neue selbständige Haushaltshilfe/Betreuungskraft beauftragt werden. Auch wenn Sie sich an diese Kraft gewöhnt haben, muss diese leider gehen, um mindestens für 2-3 Monate für einen anderen Auftraggeber tätig zu sein. Erst dann kann die Haushaltshilfe/Betreuungskraft wieder zu Ihnen zurück kommen. Monatliche Kosten Die monatlichen Kosten (Dienstleistungsentgelt) für die Haushaltshilfe/Betreuungskraft beginnen bei 1.400,- Euro. Das Dienstleistungsentgelt ist abhängig vor allem vom Gesundheitszustand der zu betreuenden Person und dem Arbeitsaufwand, weiter von der Qualifikation der Haushaltshilfe/Betreuungskraft, und Ihren Anforderungen an die Haushaltshilfen/Betreuungskräfte. Die Sozialabgaben und Steuern führen die Haushaltshilfen/ Betreuungskräfte in ihrem Heimatland ab, da Sie dort ihr Gewerbe angemeldet haben. Oder wenn es sich um entsendete Kräfte handelt, erledigt dies für die Kräfte ihr Arbeitgeber. Sonstige Kosten Der Auftraggeber übernimmt, nach Vorlage des gültigen Fahrscheins die Anreisekosten der Betreuungskraft. Sollte eine Betreuungskraft mit eigenem Fahrzeug anreisen, werden die fiktiven Reisekosten öffentlicher Verkehrsmittel durch den Auftraggeber übernommen. Der Auftraggeber übernimmt die Anreisekosten jedoch bis maximal 130,00 EUR pro Anreise. Ist diese Beschäftigungsform legal? Ja, diese Beschäftigungsform ist legal! Sie beauftragen uns mit der Suche nach einer geeigneten Haushaltshilfe/Betreuungskraft. Wir setzen uns mit unseren ausländischen Partneragenturen in Verbindung und finden für Sie, Ihren Anforderungen nach, die richtige Haushaltshilfe/Betreuungskraft. Sie sind der Auftraggeber. Die Haushaltshilfe/Betreuungskraft ist selbständig tätig und wechselt spätestens alle drei Monate ihren Auftraggeber. Sie schließen mit der Betreuungskraft einen Dienstleistungsvertrag ab. Wenn Sie sich für eine Betreuungskraft/Haushaltshilfe entscheiden, die bei ihrer Agentur festangestellt ist, kann diese Kraft auch länger aus 3 Monate bei Ihnen bleiben und Sie schließen einen Dienstleistungsvertrag mit der Agentur ab. Muss ich die Betreuungskraft anmelden? Nein, Sie müssen sie bei keiner Behörde anmelden. Sie sind der Auftraggeber. Bei einer Entsendung fallen für Sie keine lästigen Behördengänge an. Wie lange dauert es bis die Haushaltshilfe/Betreuungskraft bei Ihnen ist? In der Regel dauert es 7-14 Tage, bis Ihre Haushaltshilfe/Betreuungskraft bei Ihnen ankommt. Was passiert, wenn sich die Anforderungen ändern? Im Fall einer Änderung der Anforderungen melden Sie sich bitte bei uns und wir werden durch einen Nachtrag zum bestehenden Dienstleistungsvertrag die nötigen Anpassungen vornehmen. Dies verursacht selbstverständlich keine weiteren Kosten für Sie. Welche Kündigungsfrist gibt es? Die Kündigungsfrist beträgt für beide Seiten 14 Tage. Was mache ich, wenn meine Haushaltshilfe/Betreuungskraft mal nicht da ist? Wenn die Haushaltshilfe/Betreuungskraft erkrankt ist oder aus anderen Gründen vorübergehend abweisend sein sollte, kümmern wir uns bei Bedarf um eine Vertretung. Wenn die Chemie nicht stimmt? Wenn Sie mit der Haushaltshilfe/Betreuungskraft nicht zurecht kommen, bemühen wir uns so schnell wie möglich geeigneten Ersatz zu finden. Es könnte auch sein, dass sich die Haushaltshilfe/Betreuungskraft nicht wohl fühlt. Sprechen Sie mit uns, wir werden uns bemühen alle Unklarheiten aus der Welt zu schaffen. Gegenseitige Achtung ist die beste Grundlage für eine gute Zusammenarbeit. Wer kann mich unterstützen? Die Pflegekassen stellen Leistungen zur Verfügung. Die Pflegebedürftigen entscheiden selbst, ob sie Pflegesachleistungen oder Geldleistungen oder eine Kombination aus beiden in Anspruch nehmen. Ersetzt die Haushaltshilfe/Betreuungskraft den heimischen Pflegedienst? Nein! Die Haushaltshilfe/Betreuungskraft ist eine Ergänzung. Der heimische Pflegedienst führt oft wichtige medizinische Behandlungen durch, die die Haushaltshilfe/Betreuungskraft nicht einfach übernehmen kann (darf).