Die innerdeutschen Beziehungen 1970-1989
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Die innerdeutschen Beziehungen 1970-1989
56 840 11/06 Die innerdeutschen Beziehungen 1970-1989 Vor dem Hintergrund wachsender Ost-West-Spannungen erfolgte im besetzten Nachkriegsdeutschland 1949 die „doppelte Staatsgründung“ der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik. Die Bundesrepublik nahm bald einen festen Platz im westlichen Bündnis ein, während die DDR ins sozialistische Staatensystem eingegliedert wurde. Seitdem verlief die Trennlinie, die Europa und die Welt in zwei feindliche Blöcke teilte, quer durch Deutschland. Das Ziel der deutschen Wiedervereinigung war in weite Ferne gerückt. Erst als es in den 1960er Jahren – nach der Kuba-Krise – zu einer Annäherung zwischen den USA und der UdSSR kam, konnte die Bundesrepublik in ihrer Deutschlandund Außenpolitik einen beweglicheren Kurs einschlagen und zur Entspannung in Europa beitragen. In der Phase der „neuen Ostpolitik“ (1969-1974) entschied sich die Bundesregierung unter Willy Brandt für eine Politik des Ausgleichs unter Anerkennung der bestehenden territorialen und staatlichen Verhältnisse in Mittel- und Osteuropa. Als weiteres wichtiges Element fügte sich die Verbesserung der innerdeutschen Beziehungen in den Rahmen der Ost-West-Entspannung ein. Im „Vertrag über die Grundlagen der Beziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik“, der am 21.12.1972 unterzeichnet wurde und am 21.6.1973 in Kraft trat, erklärten die beiden deutschen Staaten ihre Bereitschaft, auf der Basis der Gleichberechtigung, des gegenseitigen Gewaltverzichts, der Unverletzlichkeit der bestehenden Grenzen und der Beschränkung der Hoheitsgewalt auf das jeweilige Staatsgebiet ein normales gutnachbarliches Verhältnis zueinander zu entwickeln. Standpunkte, über die sich kein Einvernehmen herbeiführen ließ, wurden zum Teil in Briefen und Erklärungen zum Vertragswerk niedergelegt. So stellte die Bundesregierung in einem Schreiben an die DDRRegierung fest, dass der Grundlagenvertrag „nicht im Widerspruch zu dem politischen Ziel der Bundesrepublik Deutschland steht, auf einen Zustand des Friedens in Europa hinzuwirken, in dem das deutsche Volk in freier Selbstbestimmung seine Einheit wiedererlangt“. Auf der durch diesen Vertrag geschaffenen Basis wurden weitere Verträge und Vereinbarungen zwischen beiden Seiten geschlossen, bis die friedliche Revolution in der DDR 1989 den Weg zur deutschen Einheit ebnete. Sie hatten u.a. die Verbesserung des Transit- und Grenzverkehrs, das Post- und Fernmeldewesen, Umweltfragen und die kulturelle und wissenschaftliche Zusammenarbeit zum Gegenstand. Daneben wurde die seit 1951/1960 geregelte Sonderbeziehung im innerdeutschen Handel fortentwickelt. Die innerdeutschen Beziehungen 1972 Transitabkommen Verkehrsvertrag Rechtssicherheit und zügige Abfertigung von Reisenden und Gütern im Transitverkehr mit Berlin (West) 1973 1972 Regelung des gegenseitigen Wechsel- und Transitverkehrs Grundlagenvertrag Gegenseitiger Gewaltverzicht . Unverletzlichkeit der Grenzen . Beschränkung der Hoheitsgewalt auf das jeweils eigene Staatsgebiet Austausch ständiger Vertretungen . Regelung praktischer und humanitärer Fragen . Entwicklung des innerdeutschen Handels . Zusammenarbeit auf den Gebieten der Wissenschaft und der Technik, des Gesundheits- und des Verkehrswesens 1973 UNO -Beitritt beider 1974 Ständige Vertretungen eingerichtet 1974 deutscher Staaten Gesundheitsabkommen 1978 Grenzprotokoll 1979 Kleiner Grenzverkehr erweitert 1987 Umweltvereinbarung Berlin DDR Bonn Bundesrepublik Deutschland Zone des Kleinen Grenzverkehrs Postabkommen 1976 Verkehrsvereinbarungen 1975 Aus- und Neubau der Transitwege zwischen dem Bundesgebiet und Berlin Transitpauschale 1978 1980 1985 1988 Kulturabkommen 1986 Wissenschaftsabkommen 1987 ZAHLENBILDER © Bergmoser + Höller Verlag AG 56 840