Recht für Radfahrer

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Recht für Radfahrer
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Vergeiner
Recht für
Radfahrer
recht.verständlich
Manz Ratgeber
Recht für Radfahrer
Recht
für Radfahrer
Welche Rechte Sie haben
und was Sie beachten sollten
Ein praktischer Rechtsratgeber
rund ums Fahrrad
von
Dr. Martin Vergeiner
Zitiervorschlag: Vergeiner, Recht für Radfahrer (2013)
Alle Rechte, insbesondere das Recht der Vervielfältigung und Verbreitung sowie
der Übersetzung, vorbehalten. Kein Teil des Werkes darf in irgendeiner Form
(durch Fotokopie, Mikrofilm oder ein anderes Verfahren) ohne schriftliche
Genehmigung des Verlages reproduziert oder unter Verwendung elektronischer
Systeme gespeichert, verarbeitet, vervielfältigt oder verbreitet werden.
Sämtliche Angaben in diesem Ratgeber erfolgen trotz sorgfältiger Bearbeitung
ohne Gewähr; eine Haftung der Autoren sowie des Verlages ist ausgeschlossen.
ISBN 978-3-214-00693-8
© 2013 MANZ’sche Verlags- und Universitätsbuchhandlung GmbH, Wien
Telefon: (01) 531 61-0
E-Mail: [email protected]
www.MANZ.at
Datenkonvertierung und Satzherstellung: Anita Frühwirth
Fotonachweise: © TommL – iStockphoto
Druck: Prime Rate Kft., Budapest
Vorwort
Vier von fünf Österreichern benutzen ihr Fahrrad mehrmals im Monat,
fast jeder Zweite sogar öfters in der Woche. Die Gründe dafür sind dabei
sehr unterschiedlich: 86 % unternehmen eine Spazierfahrt oder nutzen das
Fahrrad für sportliche Aktivitäten. Fast die Hälfte erledigt den Einkauf
mit dem Fahrrad. Knapp jeder Dritte radelt zur Arbeit oder zur Ausbildung.
Radfahren ist nicht nur umweltfreundlich, sondern auch ein optimales
Training für Fitness und Gesundheit bis ins hohe Alter. Während es bei
Kindern ihre persönliche Entwicklung fördert, hilft es Senioren, länger fit
zu bleiben.
Dessen ungeachtet darf nicht vergessen werden, dass sich allein im Jahr
2012 6.772 Unfälle mit Radfahrern ereignet haben. 52 Radfahrer verloren
dabei ihr Leben. Überwiegend waren die Radler am Unfall selbst schuld.
Dieser Ratgeber möchte auf verständliche Weise vermitteln, was im Straßenverkehr erlaubt ist und was Sie als Radfahrer besonders beachten sollten. Neben Darstellung der straßenpolizeilichen Verkehrsregeln stehen
wichtige praktische Tipps rund ums Radfahren im Vordergrund.
Wie viel sich im rechtlichen Bereich des Radfahrens getan hat, zeigt ein
Blick auf die letzten zwei Jahre. Durch verschiedene Änderungen hat der
Gesetzgeber versucht, das Radfahren in Österreich noch attraktiver zu
machen. Sowohl die beiden Radfahrnovellen 2011 und 2013 als auch die
Fahrradverordnungs-Novelle 2013 sind in diesem Ratgeber bereits berücksichtigt. Neu ist z.B.:
n Helmpflicht für Kinder bis 12 Jahre
nNeues Verkehrszeichen für die Kennzeichnung einer Radfahrerüberfahrt neben einem Schutzweg
n Vorgezogene Haltelinie für Einspurige
n Begegnungszone und Fahrradstraße
n Radweg und Geh- und Radweg ohne Benützungspflicht
n Handyverbot für Radfahrer
n Beförderung von Kindern in Transportkisten
5
Vorwort
Mein aufrichtiger Dank gilt allen Institutionen und Personen, die mich bei
der Erstellung dieses Ratgebers tatkräftig unterstützt haben. Zugunsten
der leichteren Lesbarkeit sind sämtliche Quellen im Anhang unter „Weiterführende Informationen“ angegeben.
Wenn Sie durch das Stöbern in diesem Ratgeber das ein- oder andere
„Aha-Erlebnis“ rund um das Thema Fahrrad erfahren, Sie Lust auf mehr
Rad fahren bekommen oder künftig einfach ein wenig sicherer unterwegs
sind, dann erfüllt dieser Ratgeber seinen Zweck.
Denn eines ist wichtig: Radfahren soll Spaß machen!
Bregenz, im Juli 2013
6
Dr. Martin Vergeiner
Gewidmet meiner Familie
Der Autor
Dr. Martin Vergeiner war über viele Jahre als Verkehrsjurist und Leiter
der interdisziplinären Abteilung Verkehrsverhalten im Kuratorium für
Verkehrssicherheit (KFV) in Wien tätig. Immer wieder hat er sich dabei
auch dem Thema „Radfahrer“ gewidmet.
Seit 2006 leitet er den Arbeitsausschuss Verkehrszeichen und Wegweisung der Forschungsgesellschaft Straße-Schiene-Verkehr (FSV). Neben
seiner Tätigkeit in der Berufskraftfahrer-Prüfungskommission für das
Land Vorarlberg organisiert er – gemeinsam mit der Universität Wien und
dem KFV – den jährlich stattfindenden Österreichischen Verkehrsrechtstag (www.verkehrsrechtstag.at).
Außerdem veröffentlicht er regelmäßig Fachartikel in der Zeitschrift für
Verkehrsrecht (ZVR), der deutschen Zeitschrift für Verkehrssicherheit
(ZVS) und der Zeitschrift Recht und Finanzen für Gemeinden (RFG). Im
Jahr 2009 publizierte er das Praktikerhandbuch „Kundmachung durch
Verkehrszeichen“.
Seit 2011 leitet er die Abteilung Allgemeine Verwaltung der Bezirkshauptmannschaft Bregenz.
8
Inhalt
Vorwort......................................................................................... 5
Was ist ein Fahrrad?............................................................... 15
I.Fahrrad.................................................................................... 15
A. City-, Trekking- und Mountainbike.................................. 15
B. BMX, Roller und Sidewalker........................................... 16
C.Renn(fahr)rad.................................................................... 16
D.Elektrofahrrad................................................................... 17
II.
Kein Fahrrad........................................................................... 20
A.Kinderfahrrad.................................................................... 20
B.Einrad................................................................................ 20
C. Motorfahrrad (Moped)...................................................... 21
D. Rollschuhe (Inline-Skates)................................................ 21
E. Scooter, Skate-, Snake- und Kickboard............................ 22
Was heiSSt Rad fahren?........................................................ 25
I.
Rad Fahren.............................................................................. 25
II.
Schieben eines Fahrrads........................................................ 25
Was muss ich als Fahrer beachten?.............................. 27
I.
Körperliche und geistige Verfassung.................................... 27
II.Alkohol..................................................................................... 28
A.Alkohollimits.................................................................... 28
B. Rechtliche Sanktionen...................................................... 29
III.Fahrradhelm........................................................................... 31
A. Sinn eines Fahrradhelms................................................... 31
B. Helmpflicht für Kinder..................................................... 32
C.Helmkauf.......................................................................... 33
D. Sitz und Pflege.................................................................. 35
9
Inhaltsverzeichnis
Wie alt muss ich sein?............................................................ 37
I.
Mindestalter und Aufsichtspflicht......................................... 37
II.
Vorbereitung von Kindern aufs Radfahren......................... 38
III.Radfahrausweis....................................................................... 40
Wie muss mein Fahrrad ausgerüstet sein?................. 43
I.
Das verkehrssichere Fahrrad................................................ 43
II.
Vorder- und Rückbremse...................................................... 44
III.Glocke...................................................................................... 45
IV. Vorder- und Rücklicht........................................................... 45
V.
Reflektoren.............................................................................. 47
A. Rückstrahler nach vorne und hinten................................. 48
B.Pedalrückstrahler.............................................................. 48
C. Seitliche Rückstrahler....................................................... 48
VI.Tandem.................................................................................... 49
VII. Mehrspuriges Fahrrad........................................................... 49
VIII. Sonderstellung Rennfahrrad................................................. 49
IX. Zusätzliche Empfehlungen..................................................... 50
Wo darf ich Rad fahren?...................................................... 53
I.
Gehsteig und Gehweg............................................................. 53
II.Radfahranlagen...................................................................... 53
A. Benützungspflicht von Radfahranlagen............................ 53
B. Radfahr- und Mehrzweckstreifen..................................... 54
C. Radweg und Geh- und Radweg........................................ 55
D.Radfahrerüberfahrt............................................................ 56
III.Fahrbahn................................................................................. 57
A.(Haupt-)Fahrbahn............................................................. 57
B.Nebenfahrbahn.................................................................. 58
C.Schutzweg......................................................................... 58
IV.Fahrradstraße......................................................................... 59
10
Inhaltsverzeichnis
V.Fußgängerzone........................................................................ 60
VI.Wohnstraße............................................................................. 60
VII.Begegnungszone...................................................................... 61
VIII. Spiel- und Rollschuhstraße.................................................... 62
IX.Einbahnstraße......................................................................... 63
X.
Selbständiger Gleiskörper..................................................... 64
XI. Wald und Forststraße............................................................ 65
Wie muss ich Rad fahren?.................................................... 69
I.
Allgemeines Fahrverhalten.................................................... 69
A. Wahl der Geschwindigkeit............................................... 69
B. Rechtsfahrgebot und Nebeneinanderfahren...................... 70
C. Freihändig und freifüßig fahren ....................................... 71
D.Ziehenlassen..................................................................... 71
E. Fahren mit Hund............................................................... 72
F. Kopfhörer und Handy....................................................... 72
G. Schuhe und barfuß fahren................................................. 73
H. Abstellen von Fahrrädern................................................. 73
II.
Verhalten bei Kreuzungen..................................................... 74
A.Rechtsabbiegen................................................................. 74
B.Linksabbiegen................................................................... 75
C. Vorfahren bei Kreuzungen............................................... 76
D. Annäherung an eine Radfahrerüberfahrt.......................... 77
III. Besondere Begegnungssituationen........................................ 77
A. Vorbeifahren an einer Straßenbahn in einer Haltestelle... 77
B. Vorbeifahren an einem Schulbus...................................... 78
IV. Richtiges Verhalten nach einem Unfall................................ 78
A. Radfahrer als Unfallbeteiligter......................................... 78
B. Radfahrer als Zeuge.......................................................... 80
Wann darf ich Kinder mitführen?.................................... 81
I.
Beförderung auf dem Fahrrad.............................................. 81
A. Maximale Anzahl.............................................................. 81
B.Mindestalter...................................................................... 81
11
Inhaltsverzeichnis
C. Kindersitzpflicht............................................................... 81
D. Anforderungen an den Kindersitz..................................... 82
E. Helmpflicht....................................................................... 84
II.
Beförderung in Anhängern.................................................... 84
A. Behördliche Bewilligung.................................................. 84
B. Verwendung von Kinderanhängern und Helmpflicht....... 85
C. Ausstattung des Kinderanhängers..................................... 85
D. Vorschriften für das Zugfahrrad....................................... 87
E.Ladegewicht...................................................................... 87
Was ist beim Transport von Lasten
zu beachten?................................................................................ 89
I.Allgemeines.............................................................................. 89
II.
Fahrradkorb und Gepäckträgertasche ................................ 90
III.Lastenanhänger...................................................................... 90
A. Ausstattung des Lastenanhängers..................................... 90
B. Vorschriften für das Zugfahrrad....................................... 91
C.Ladegewicht...................................................................... 91
IV. Sicherung der Ladung............................................................ 91
Wer hat Vorrang?..................................................................... 93
I.
Allgemeine Vorrangbestimmungen...................................... 93
A.Einsatzfahrzeuge............................................................... 93
B.Kreuzungssituationen....................................................... 93
II.
Besondere Bestimmungen für Radfahrer............................. 95
A. Nachrang beim Verlassen einer Radfahranlage................ 95
B. Vorrang auf Radfahrerüberfahrten................................... 96
C. Nachrang beim Schutzweg............................................... 97
III. Vorrang und Vorrangverzicht............................................... 97
Wie transportiere ich Fahrräder?................................. 99
I.
Fahrradmitnahme in öffentlichen Verkehrsmitteln............ 99
II.
Transport mit dem Auto........................................................ 100
12
Inhaltsverzeichnis
Wie sichere ich mein Fahrrad gegen Diebstahl?...... 103
I.
Fakten rund um den Fahrraddiebstahl................................ 103
II.
Vorsorge beim Kauf............................................................... 104
A.Fahrradkauf....................................................................... 104
B. Wahl des Fahrradschlosses............................................... 104
C.Codierung......................................................................... 105
D.Registrierung..................................................................... 106
E.Fahrradpass....................................................................... 106
F.Fahrradversicherung......................................................... 107
III. Abstellen des Fahrrads........................................................... 108
A. Wahl des Abstellorts......................................................... 108
B. Absperren des Fahrrads.................................................... 109
Wie sichere ich mich als Fahrer für Unfälle ab?... 113
I.
Haftpflichtversicherung......................................................... 113
II.Unfallversicherung................................................................. 114
III.Rechtsschutzversicherung...................................................... 115
Anhang: Wichtige Verkehrs­zeichen und
Markierungen............................................................................. 117
I.Gefahrenzeichen..................................................................... 117
II.Verbotszeichen........................................................................ 118
A. Allgemeine Fahrverbote................................................... 118
B. Spezielle Fahrverbote für Radfahrer................................. 118
C. Verbot für Fußgänger....................................................... 119
III.Gebotszeichen.......................................................................... 119
A.Radweg............................................................................. 119
B. Geh- und Radweg............................................................. 120
C.Gehweg............................................................................. 121
IV.Vorrangzeichen....................................................................... 122
V.Hinweiszeichen........................................................................ 123
A. Schutzweg bzw. Radfahrerüberfahrt................................ 123
B.Fußgängerzone.................................................................. 124
C.Wohnstraße....................................................................... 125
13
Inhaltsverzeichnis
D.Begegnungszone............................................................... 125
E. Straße und Fahrstreifen für Omnibusse............................ 126
F.Fahrradstraße.................................................................... 126
G. Radfahranlage ohne Benützungspflicht............................ 127
VI.Markierungen......................................................................... 129
A.Radfahrstreifen................................................................. 129
B.Mehrzweckstreifen........................................................... 130
C.Radfahrerüberfahrt............................................................ 130
D. Schutzweg und Radfahrerüberfahrt.................................. 131
E. Vorgezogene Haltelinie.................................................... 131
Weiterführende Informationen....................................... 133
I.
Allgemeine Informationen..................................................... 133
II.
Mountainbiken in Österreich................................................ 136
III.Spezialinformationen.............................................................. 137
Abkürzungsverzeichnis........................................................ 139
Stichwortverzeichnis............................................................ 141
14
Was ist ein Fahrrad?
I. Fahrrad
Die verschiedenen Typen von Fahrrädern haben in der Vergangenheit stark zugenommen. So gibt es Fortbewegungsmittel, von denen man nicht sofort annehmen würde, dass es sich dabei um ein
Fahrrad handelt. Auf der anderen Seite gilt auch nicht alles, was
einem Fahrrad ähnlich schaut, als Fahrrad.
Nach der Straßenverkehrsordnung (StVO) sind Fahrräder grundsätzlich „Fahrzeuge, die mit einer Vorrichtung zur Übertragung
der menschlichen Kraft auf die Antriebsräder ausgestattet sind.“
Auch Elektrofahrräder und Roller gelten in der Regel als Fahrräder.
A. City-, Trekking- und Mountainbike
Als Citybike (Stadtrad) gilt ein Fahrrad, das eher auf bequeme
Alltagstauglichkeit ausgelegt ist als auf Sportlichkeit. Es zeichnet
sich zumeist durch eine hohe Lenkstange und eine aufrechte Sitzposition mit einem breiten und gepolsterten Sattel, einen geschlossenen Kettenkasten und durch am Hinterrad befestigte Schutzbleche aus. Mehrheitlich verfügen Citybikes über Nabenschaltungen
mit Rücktrittbremse. Oft sind Gepäckträger oder Einkaufskorb
vorhanden. Außerdem ist ein tiefer Einstieg möglich.
Das Trekkingbike (Reiserad) ist ein speziell für die Bedürfnisse
von Radreisenden konzipiertes Fahrrad. Reiseräder haben eine andere Rahmengeometrie als normale Fahrräder und sind auf die
größeren Belastungen durch stabilere Materialien und größere
Wanddicken der Rahmenrohre ausgelegt. Sie haben einen längeren Radstand und größeren Nachlauf als vergleichbare Serienfahrräder. Die Sitzposition ist daher nicht mehr so aufrecht wie beim
15
Was ist ein Fahrrad?
Citybike. Trekkingbikes haben meist Kettenschaltungen mit vielen Gängen, 28-Zoll-Laufräder, Komfortsattel und Federgabel.
Ein Mountainbike ist ein Fahrrad, das besonders auf den Einsatz
abseits befestigter Straßen ausgerichtet ist. Es ist eher Sportgerät
als Verkehrsmittel, weshalb bestimmte Sicherheitsausrüstung
(z.B. Beleuchtung, Klingel und Rückstrahler) oft nicht fix auf dem
Fahrrad montiert ist. Abhängig von der Art der Federungen werden Hardtail-Räder (ungefederter Hinterteil) und Full-SuspensionRäder (vollständige Federung vorne und hinten) unterschieden.
Relevante gesetzliche Bestimmung: § 2 Abs. 1 Z. 22 lit. a StVO
B. BMX, Roller und Sidewalker
BMX-Räder (Bicycle Moto Cross) sind meist mit 20-Zoll-Reifen
ausgestattet und dienen dazu, verschiedene Tricks oder Stunts auszuführen. Werden sie auf Straßen mit öffentlichem Verkehr verwendet, müssen sie wie jedes andere Fahrrad ausgerüstet sein.
Ein „(Tret-)Roller für Erwachsene“ verfügt über zwei Räder und
wird unmittelbar durch menschliche Kraft angetrieben (Anschieben). Sidewalker z.B. haben Raddurchmesser bis zu 26 Zoll. Sie
verfügen über eine Standfläche zwischen Vorder- und Hinterreifen, aber keinen Sitz. Die Fortbewegung erfolgt daher stehend.
Relevante gesetzliche Bestimmung: § 2 Abs. 1 Z. 22 a und c StVO
C. Renn(fahr)rad
Nicht jedes Fahrrad, mit dem schneller gefahren wird, ist automatisch auch ein Rennfahrrad. Nach der Fahrradverordnung liegt nur
dann ein Rennfahrrad vor, wenn es folgenden Kriterien entspricht:
 maximales Gewicht 12 kg,
 Rennlenker,
 äußerer Felgendurchmesser mindestens 630 mm und
 äußere Felgenbreite höchstens 23 mm.
16
I. Fahrrad
HINWEIS
Rennfahrräder sind bei Tageslicht und guter Sicht von vielen
Ausrüstungsgegenständen ausgenommen (siehe Seite 49).
Relevante gesetzliche Bestimmung: § 4 Fahrradverordnung
D. Elektrofahrrad
Während der Fahrradabsatz in der Europäischen Union in den letzten Jahren relativ konstant geblieben ist, hat sich die Anzahl der
jährlich verkauften E-Bikes seit 2008 von rund 300.000 auf rund
900.000 im Jahr 2011 verdreifacht. Inzwischen gibt es sowohl
City- oder Trekkingbikes als auch Mountainbikes mit einer aufladbaren und abnehmbaren Akku-Einheit zu kaufen.
Trotz Motors gelten auch elektrisch angetriebene Fahrräder als
Fahrräder. Dies aber nur, wenn diese eine höchste zulässige Leistung von nicht mehr als 600 Watt aufweisen. Außerdem darf die
Bauartgeschwindigkeit höchstens 25 km/h betragen.
Grundsätzlich gibt es zwei Arten von Elektrofahrrädern:
 Elektrofahrrad mit Tretunterstützung (Pedelec): Bei diesen
Fahrrädern funktioniert der Motor nur, wenn auch die Pedale betätigt werden. Er unterstützt das Treten also.
 Elektrofahrrad ohne Tretunterstützung (E-Scooter): Hier
funktioniert der Antriebsmotor autonom. Es muss also nicht
getreten werden.
HINWEIS
Mittels einer Anfahrhilfe (als Dreh- oder Druckknopf) kann rasch
eine Geschwindigkeit von ca. 6 km/h erreicht werden. Damit
fällt das Losfahren leichter!
17
Was ist ein Fahrrad?
Abbildung 1: Pedelec (Quelle: KTM2013/Mandl)
Der ÖAMTC hat im Jahr 2013 verschiedene Elektrofahrräder (Pedelecs) auf Herz und Nieren getestet (siehe Anhang). Insbesondere bei den Themen Haltbarkeit (Bruchfestigkeit), Bremsen (zu
schwache Bremsleistung) und elektromagnetische Verträglichkeit
(Störwellen übersteigen Grenzwerte) gab es Mängel. Der ÖAMTC
empfiehlt daher:
 Machen Sie sich vor dem Pedelec-Kauf Gedanken über den
Einsatzzweck. Wollen Sie das Fahrrad vorwiegend für Familienausflüge, auf denen Kinder oder Gepäck transportiert
werden soll, oder für die tägliche Fahrt in die Arbeit nutzen?
 Weder Preis noch Name des Herstellers oder das Abschneiden in älteren Tests garantieren gute Qualität. Beachten Sie
jeweils die aktuellsten Tests.
 Lassen Sie sich vor Ort vom Fachhändler beraten. Es gilt,
verschiedene Antriebskonzepte, Rahmengeometrien und
andere Feinheiten zu beachten.
 Unverzichtbar ist eine Probefahrt. Dabei können beispielsweise die Anpassung der Sitz- und Lenkerhöhe, die Ablesbarkeit der Anzeigen, die Bedienung von Bremsen und
Schaltung etc. überprüft werden.
18
I. Fahrrad
 Kaufen Sie gleich einen passenden Helm mit. Allein die im
Vergleich zu herkömmlichen Fahrrädern höhere Geschwindigkeit kann bei Stürzen schwere Verletzungen zur Folge
haben. Außerdem ist es möglich, dass Autofahrer die Beschleunigung und Fahrgeschwindigkeit von Pedelecs unterschätzen.
 Wer vorhat, sein Pedelec mit dem Auto zu transportieren,
muss einen entsprechend stabilen Fahrradträger installieren. Es muss auch geprüft werden, ob die Stützlast des
PKW überhaupt für das Gewicht eines Pedelecs ausreicht.
Der Akku sollte beim Transport abgenommen und im Wageninneren verstaut werden.
Auch Segways sind Elektrofahrräder, sofern sie oben angeführten
Kriterien (600 Watt, 25 km/h) entsprechen. Mit Segways darf daher – wie mit allen Fahrrädern – nicht auf dem Gehsteig gefahren
werden, in Fußgängerzonen dann, wenn diese für Radfahrer geöffnet sind.
Abbildung 2: Segway (Quelle: Segway Inc.)
Bei Elektrorädern mit einer Leistung von über 600 Watt bzw. einer
Bauartgeschwindigkeit von mehr als 25 km/h handelt es sich zumeist um Motorfahrräder (siehe Seite 21). Auch die schnellen
Pedelecs (S-Pedelecs) gelten als Mopeds. Dies bedeutet, dass je19
Was ist ein Fahrrad?
denfalls Führerschein und Versicherung notwendig sind sowie ein
Sturzhelm getragen werden muss!
Relevante gesetzliche Bestimmung: § 2 Abs. 1 Z. 22 lit. b und d StVO
II. Kein Fahrrad
A. Kinderfahrrad
Kinderfahrräder sind nach der StVO keine Fahrräder! Als Kinderfahrrad gilt ein Fortbewegungsmittel mit einem äußeren Felgendurchmesser von höchstens 300 mm und einer erreichbaren Fahrgeschwindigkeit von höchstens 5 km/h. Üblicherweise entspricht
dies einer Laufradgröße von 12 bis 20 Zoll.
HINWEIS
Da Kinderfahrräder vom Gesetzgeber als „fahrzeugähnliches
Kinderspielzeug“ qualifiziert werden, darf damit nicht auf der
Straße, auf Radfahr- oder Mehrzweckstreifen sowie auf Radwegen, sehr wohl aber auf Gehsteigen, Gehwegen, in Fußgängerzonen sowie in Wohn- und Spielstraßen gefahren werden!
Für größere Fahrräder, die nicht den genannten Kriterien entsprechen, gelten die normalen Regeln für Fahrräder.
Relevante gesetzliche Bestimmung: § 2 Abs. 1 Z. 19 StVO
B. Einrad
Ein Einrad ist ein durch Muskelkraft betriebenes Pedalfahrzeug,
das nur mit einem Punkt (dem Rad) den Boden berührt. Es wird
vor allem als Sportgerät benutzt. Ein Einrad ist daher kein Fahrrad
und zählt nicht zum fahrzeugähnlichen Kinderspielzeug. Es darf
somit auf der Fahrbahn, auf Radfahr- oder Mehrzweckstreifen und
auf Radwegen nicht verwendet werden. Auch Gehsteige, Gehwege, gemischte Geh- und Radwege sowie Fußgängerzonen sind für
20
II. Kein Fahrrad
Einrad-Fahrer absolut tabu. Erlaubt ist lediglich das Fahren in
Wohn- und Spielstraßen.
Relevante gesetzliche Bestimmung: § 2 Abs. 1 Z. 19 StVO
C. Motorfahrrad (Moped)
Motorfahrräder gibt es mit zwei oder mehr Rädern. Wesentlich ist,
dass Mopeds über einen Antriebsmotor verfügen. Sofern es sich
dabei um einen Hubkolbenmotor handelt, darf dieser einen Hubraum von maximal 50 cm3 aufweisen. Die Bauartgeschwindigkeit
von Mopeds darf 45 km/h nicht überschreiten, da es sich sonst in
der Regel um ein Motorrad handelt.
HINWEIS
Da Mopeds Kraftfahrzeuge sind, darf mit diesen auf Radfahrund Mehrzweckstreifen sowie auf Radwegen nicht gefahren werden. Motorfahrräder gehören auf die normale Fahrbahn!
Relevante gesetzliche Bestimmung: § 2 Abs. 1 Z. 14 KFG
D. Rollschuhe (Inline-Skates)
Während die klassischen Rollschuhe üblicherweise über zwei hintereinander liegende Achsen mit insgesamt vier Rollen verfügen,
sind bei den moderneren Inline-Skates die vier bis fünf Rollen in
einer Reihe (in-line) angebracht.
Diese Sport- bzw. Fortbewegungsmittel dürfen auf dem Gehsteig
und Gehweg, aber auch in Fußgängerzonen, Wohnstraßen, Spielstraßen und Rollschuhstraßen verwendet werden. Außerdem ist
das Skaten auch auf Radwegen und Radfahrstreifen grundsätzlich
erlaubt. Eine Verwendung auf Radfahrstreifen außerhalb des Ortsgebiets ist verboten.
21
Was ist ein Fahrrad?
HINWEIS
Da Rollschuhfahrer aufgrund ihrer Bewegungen einen erhöhten
Breitenbedarf haben, ist sowohl auf Radwegen als auch auf
Geh- und Radwegen besondere Vorsicht walten zu lassen! Jedenfalls muss auf Fußgänger und Radfahrer geachtet und die
Geschwindigkeit entsprechend angepasst werden!
Relevante gesetzliche Bestimmung: § 88a StVO
E. Scooter, Skate-, Snake- und Kickboard
Beim Scooter handelt es sich um eine Weiterentwicklung des
klassischen Trittrollers. Beide verfügen über ein bodennahes
Trittbrett und üblicherweise sowohl über eine Lenk- als auch über
eine Bremsvorrichtung. Allerdings handelt es sich beim Scooter
um kein Fahrrad!
Im Unterschied zu Scootern verfügen Skateboards und die sich
daraus entwickelten Snakeboards und Kickboards über kein direkt lenkbares Rad und keine wirkliche Bremsvorrichtung. Grundsätzlich weisen diese drei oder vier Räder auf. Snakeboards unterscheiden sich vom klassischen Skateboard durch die Zweiteilung
des Standbretts, wobei die Teile aufgrund einer beweglichen Verbindung eine schlangenlinienartige Fortbewegung ermöglichen.
Kickboards dagegen sind skateboardähnliche Sportgeräte, die üblicherweise über zwei Vorderräder aber nur ein Hinterrad verfügen. Der Boarder steht nicht frei auf dem Brett, sondern hält dieses
mittels eines Lenkstangenknaufs unter Kontrolle. Gesteuert wird
durch Gewichtsverlagerung.
Eine Verwendung auf der Fahrbahn, aber auch auf Radfahr- und
Mehrzweckstreifen sowie auf Radwegen ist verboten! Diese Sportgeräte gehören auf den Gehsteig oder Gehweg, in die Fußgängerzone und in die Wohn- oder auf die Spielstraße, wobei andere Personen weder behindert noch gefährdet werden dürfen. Daher Geschwindigkeit anpassen!
22
II. Kein Fahrrad
Motorisierte Scooter mit einer Bauartgeschwindigkeit von mehr
als 10 km/h werden als Moped eingestuft und erfordern Zulassung
und Kennzeichen (siehe Seite 21). Handelt es sich jedoch um einen Elektromotor und beträgt die Leistung nicht mehr als 600 Watt
und die Bauartgeschwindigkeit maximal 25 km/h, so handelt es
sich um ein Fahrrad (siehe Seite 17).
HINWEIS
Für Scooter und Co. gilt grundsätzlich ein Mindestalter von zwölf
Jahren! Wer den Radfahrausweis erworben hat, darf schon mit
zehn Jahren allein mit diesen Trendsportgeräten unterwegs
sein. Ansonsten muss er von einer Person begleitet werden, die
mindestens 16 Jahre alt ist!
Relevante gesetzliche Bestimmung: § 2 Abs. 1 Z. 19 StVO
23

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