Gesamtartikel - Treuhänder
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Gesamtartikel - Treuhänder
WIRTSCHAFTSPRÜFUNG Edgar Fluri Wirtschaftsprüfung im veränderten Umfeld Wie können Unabhängigkeit und Qualität sichergestellt werden? Fragen der Rechnungslegung und der Wirtschaftsprüfung sind in unserem Land noch nie so öffentlich und breit diskutiert worden wie in den vergangenen Monaten. Das ist nicht verwunderlich angesichts der steigenden Verunsicherung über das, was an echten und scheinbaren Ungereimtheiten in den Jahresrechnungen ans Licht kam. Der Vertrauensverlust äussert sich auch darin, dass selbst positive Unternehmensberichte mit Skepsis aufgenommen werden, indem laut oder stillschweigend die Frage gestellt wird: Kann das stimmen oder wird da wieder manipuliert?* Das Schwierige in der heutigen Diskussion ist, dass verschiedene Faktoren vermischt werden, die zwar alle zum Vertrauensverlust beigetragen haben, aber nicht zwingend kausal miteinander zusammenhängen: Börsenkrise, Fehlverhalten von Managern, Unternehmenszusammenbrüche, Fehler in der Rechnungslegung, strategische Fehlentscheide, etc. Welche Rolle spielen die Wirtschaftsprüfer in diesem schwierigen Umfeld? Was kann die Wirtschaftsprüfung zur Vertrauensbildung beitragen? Muss sie neu reguliert werden, um ihre Funktion in der Wirtschaft wahrnehmen zu können? den übrigen Dienstleistungen einer Prüfungs- und Beratungsgesellschaft unterscheiden: Bei der Wirtschaftsprüfung im engeren Sinn geht es um die Aufgabe der Revisionsstelle als Organ Wir müssen vorweg zwischen Wirtschaftsprüfung im engeren Sinn und * Schriftliche Fassung eines Vortrages vom 3. Dezember 2002. Der Schweizer Treuhänder 1–2/03 1. Prüfung der Jahresrechnung aufgrund der gesetzlichen Vorschriften (OR 727ff.). 2. Berichterstattung an die Generalversammlung. 3. Interne Berichterstattung an Verwaltungsrat und Management über die Durchführung und die Ergebnisse der Prüfung, mit Feststellungen und Empfehlungen über die Qualität der internen Kontrollen, Schwachstellen und Risiken. Die Berichterstattung an die Generalversammlung erfolgt in Form eines standardisierten Berichtes, der auf den gesetzlichen Auftrag abgestimmt ist. Hauptpunkt ist die Empfehlung an die Generalversammlung zur Genehmigung – mit oder ohne Einschränkung – oder Rückweisung der Jahresrechnung. 1.2 Dienstleistungsspektrum einer Prüfungs- und Beratungsgesellschaft Neben dieser Funktion als gesetzliche Revisionsstelle werden in einer Prüfungs- und Beratungsgesellschaft traditionsgemäss Beratungsdienstleistungen angeboten, die einen Bezug haben zur Ausbildung und zu den Fähigkeiten eines Prüfers. Dabei geht es um: 1. Zur Rolle der Wirtschaftsprüfung 1.1 Was ist eigentlich Wirtschaftsprüfung? der Aktiengesellschaft, das durch die Generalversammlung gewählt wird. Die Aufgaben der Revisionsstelle sind im Aktienrecht klar geregelt: Edgar Fluri, Dr. rer. pol.; dipl. Wirtschaftsprüfer; Titularprofessor für Wirtschaftsprüfung der Universität Basel, VR-Präsident von PricewaterhouseCoopers Schweiz und Mitglied des Global Oversight Board von PricewaterhouseCoopers, Basel [email protected] – prüfungsbezogene Beratung wie z.B. Risiko-Management-Beratung oder Beratung im Zusammenhang mit Unternehmungstransaktionen, – Steuerberatung für Unternehmen und Private, 43 WIRTSCHAFTSPRÜFUNG Edgar Fluri, Wirtschaftsprüfung im veränderten Umfeld – Beratung im Bereich der Corporate Finance, in Sanierungssituationen, oder – administrative Dienstleistungen und Unterstützung bei der Buchführung. Bereits nach heutigen Vorschriften ist ausgeschlossen, dass der Wirtschaftsprüfer Management-Aufgaben bei einem Revisionskunden übernimmt, im Bereich der Vermögensverwaltung tätig ist, oder Beratungsleistungen übernimmt, die in einem Konflikt zum Revisionsmandat stehen und damit die Unabhängigkeit der Revision in Frage stellen. Investoren, Behörden und Öffentlichkeit sowie unsere gegenwärtigen und zukünftigen Mitarbeiter. Die letzte Gruppe ist besonders wichtig, denn die Branche nimmt eine bedeutende Ausbildungsfunktion wahr. Viele junge nieder und beeinflussen damit direkt die Darstellung der «true and fair view» in der Jahresrechung. Die höheren Erwartungen führen dazu, dass Rechnungslegungsstandards immer komplexer werden. «Der Zwang zur Rotation der Prüfungsfirma würde auf Kunden- und auf Prüferseite neue Probleme stellen, die die Unsicherheit und das Risiko von Fehlern in der Rechnungslegung erhöhen, nicht reduzieren.» 1.3 Der Wirtschaftsprüfer in einem komplexen Umfeld Dieses Umfeld wird zunächst geprägt durch die Kunden, ihre Ansprüche und Erwartungen. Die Kundenerwartungen unterscheiden sich, je nachdem, ob ich von einem KMU-Kunden oder einem global tätigen Konzern spreche. Der KMU-Kunde verlangt in der Regel von seinem «Revisor» mehr als «nur» die Prüfung der Jahresrechnung; er will das ganze Spektrum der Dienstleistungen. International tätige Konzerne hingegen erwarten spezialisierte Prüfungsdienstleistungen auf höchstem Niveau, die nur mit einem weltweiten Netzwerk der Prüfungsgesellschaft erbracht werden können. Heute wird zudem immer mehr Branchenwissen und Branchenerfahung auch vom Wirtschaftsprüfer erwartet. Das Umfeld der Wirtschaftsprüfer wird weiter geprägt durch die Berufsorganisationen sowie durch die Organisationen, welche die Normen der Buchführung und Rechnungslegung festlegen, wie z.B. FER oder IFRS (früher IAS). Die Berufsorganisationen in unserer Branche tragen weltweit sehr viel zur Ausbildung und zur Qualität der Arbeit der Branchenangehörigen bei. Im Rahmen des «Standard Setting» (Normen der Rechnungslegung) nehmen sie eine aktive und bedeutende Rolle ein, zusammen mit den Anwendern aus der Industrie. Schliesslich gehören zum Umfeld der Wirtschaftsprüfung auch die Kreditgeber der Kunden, die Analysten und 44 Mitarbeiter arbeiten für einige Jahre in der Prüfungsbranche, um Erfahrung zu gewinnen und dann eine gute Stelle in der Industrie oder Verwaltung anzutreten. Das Durchschnittsalter bei den grossen Prüfungs- und Beratungsgesellschaften liegt knapp über 30 Jahre. 1.4 Was hat sich in diesem Umfeld geändert? Auslöser der Änderungen waren der Börsencrash und die spektakulären Unternehmenszusammenbrüche. Geändert hat sich, dass börsenkotierte Unternehmen heute mehr als vorher im Blickpunkt stehen. Geändert haben sich auch die Erwartungen an die Rechnungslegung von Unternehmen, zu Recht, insbesondere, was börsenkotierte Unternehmen betrifft. Wer sich zur Kapitalannahme anbietet, soll auch angemessen Bericht erstatten. Die Transparenz-Ansprüche, die Forderungen nach einer «true and fair view», haben jedoch Konsequenzen: Erstens ist die «true and fair view» bei der Komplexität der Vorgänge in einer Unternehmung nicht eine einfache Frage von Ja oder Nein, sondern ein aufwendiger Suchprozess nach der richtigen Darstellung der wirtschaftlichen Situation einer Unternehmung. Dabei spielen nicht nur die Geschehnisse der Vergangenheit eine Rolle, sondern auch die Absichten der Unternehmungsleitung in der Zukunft. Sie schlagen sich in der Risikobeurteilung Zweite Konsequenz, verbunden mit den Erwartungen nach höherer Transparenz, ist die Erwartung nach rascherer und häufigerer Berichterstattung der Unternehmen. Die Folge beider Entwicklungen ist eine viel grössere Volatilität. Der Anspruch der «true and fair view» gilt eben in guten und in schlechten Zeiten und unabhängig vom Geschäftsgang. Das ist nicht immer leicht zu verstehen. Zu gegenwärtig sind wohl die Zeiten der stillen Reserven, wo doch schlechte Geschäftsjahre ohne grosses Aufheben etwas aufgebessert und damit die Beunruhigung der Anleger vermieden werden konnte. Diese Änderungen im Umfeld der Wirtschaftsprüfung haben heute eine politische und gesellschaftspolitische Dimension angenommen. Das zeigt die Aufnahme der Themen in den Medien und auch die Zahl der parlamentarischen Vorstösse in diesem Bereich. Die Änderungen schlagen sich nieder in neuen Ansprüchen an die Corporate Governance (vgl. dazu Marcel Maglock, Le défi du Corporate Governance, S. 49). 2. Aktuelle Herausforderungen 2.1 Unabhängigkeit der Wirtschaftsprüfung Es ist unbestritten, dass der Wirtschaftsprüfer bei der Wahrnehmung Der Schweizer Treuhänder 1–2/03 WIRTSCHAFTSPRÜFUNG Edgar Fluri, Wirtschaftsprüfung im veränderten Umfeld seiner Funktion als gesetzliche Revisionsstelle unabhängig sein muss, um ein objektives, von persönlichen Interessen unbeeinflusstes, Urteil über die Jahresrechnung fällen zu können. Ziel ist dabei nicht Unabhängigkeit an sich, sondern Objektivität im Urteil. Dazu ist die innere Unabhängigkeit des Prüfers (independence in mind) gefordert, und diese innere Unabhängigkeit soll nicht durch äussere Umstände in Frage gestellt werden können (independence in appearance). Grundsätzliche Vorschriften zur Unabhängigkeit der Revisoren sind im Aktienrecht enthalten. Viel weiter gehen aber die Unabhängigkeitsvorschriften der Berufsorganisationen. In der Schweiz hat die Treuhand-Kammer ihre seit vielen Jahren bestehenden Unabhängigkeitsvorschriften auf den 1. Januar 2002 an das internationale Niveau angepasst. Die Richtlinien zur Unabhängigkeit verbieten zum Beispiel jegliche direkte oder indirekte Beteiligung eines Prüfers an einem Prüfungskunden. Weiter darf der Prüfer keine Führungs- und Entscheidungsfunktionen bei einem Prüfungskunden übernehmen und er darf keine Arbeiten ausführen, die er nachher selber prüft. Schliesslich verlangen die Unabhängigkeitsrichtlinien auch eine Rotation des Prüfungsleiters nach 7 Jahren, um eine zu grosse Vertrautheit mit dem Kunden zu verhindern. So unbestritten die Unabhängigkeit als Voraussetzung für ein objektives Urteil ist, so wichtig ist es aber auch, zu erkennen, dass die Objektivität und die Qualität der Prüfung von weiteren Faktoren abhängen. Dazu gehören Fach- Der Schweizer Treuhänder 1–2/03 kenntnisse, Kenntnisse über den Kunden, persönliche Integrität des Prüfers und Ressourcen der Prüfungsfirma. 2.2 Obligatorische Rotation der Prüfungsfirma? Das führt mich zur zweiten aktuellen Herausforderung: Kann die Qualität der Prüfung – und um das geht es – verbessert werden, wenn eine obligatorische Rotation der Prüfungsfirma (nicht nur des Prüfungsleiters) eingeführt wird? Der Nationalrat wird sich demnächst mit dieser Frage im Rahmen einer parlamentarischen Initiative befassen müssen. Die Antwort des Berufsstandes ist ein klares Nein. Dies hat aber nichts mit billiger Interessenvertretung zu tun. Wichtige Gründe sprechen gegen eine obligatorische Rotation: – Gute Kenntnisse über die zu prüfende Unternehmung sind eine Voraussetzung für die richtige Einschätzung der Risiken und eine zweckmässige und effiziente Prüfung. Die Erarbeitung dieser Kenntnisse braucht längere Zeit. Eine obligatorische Rotation der Prüfungsfirma würde nicht nur höhere Kosten verursachen, sondern auch den Nutzen mindern, den der Kunde aus der Prüfung erhalten kann. – Der Zwang zur Rotation der Prüfungsfirma würde auf Kunden- und auf Prüferseite neue Probleme stellen, die die Unsicherheit und das Risiko von Fehlern in der Rechnungslegung erhöhen, nicht reduzieren. – In Italien, das die obligatorische Rotation der Prüfungsfirma kennt, konnten weder Unternehmenszusammenbrüche verhindert werden, noch zeichnet sich Italien durch eine überdurchschnittliche Qualität der Prüfungen aus. Wir sind überzeugt, dass die Qualität der Prüfungen in einem freien Wettbewerb der Revisionsfirmen besser gefördert werden kann als durch eine obligatorische Rotation. Die regelmässige Rotation des Prüfungsleiters ist heute schon internationale Vorschrift und Praxis. Es ist der Kompromiss zwischen den zwei Anforderungen, die Unabhängigkeit der Prüfung sicherzustellen und gleichzeitig nicht das gesamte Wissen über eine Unternehmung, das auch zur Prüfungsqualität beiträgt, aufzugeben. 2.3 Ausschluss von Prüfung und Beratung? Ich komme zu einer dritten aktuellen Herausforderung: Welche Abhängigkeiten bestehen zwischen Prüfung und Beratung? Ist die Unabhängigkeit der Revisionsstelle gewährleistet, wenn gleichzeitig Beratungsdienstleistungen an den selben Kunden erbracht werden? Auch diese Fragestellung wird Gegenstand ihrer Diskussion im Nationalrat sein. Prüfung und Beratung stehen tatsächlich in einem Spannungsfeld, das mit folgenden Aspekten umschrieben werden kann: – Die Abschlussprüfung ist bis zu einem gewissen Grad immer mit Beratung verbunden. Schwachstellen 45 WIRTSCHAFTSPRÜFUNG Edgar Fluri, Wirtschaftsprüfung im veränderten Umfeld 2.4 Rechnungslegung und Unternehmensüberwachung Abbildung 1 Corporate Reporting Supply Chain Company Executives Boards of Directors Independent Auditors Information Distributors Third-Party Analysts Investors & Other Stakeholders Standard Setters Market Regulators Enabling Technologies Quelle: Samuel A. DiPiazza Jr./Robert G. Eccles: Building Public Trust, The Future of Corporate Reporting, PricewaterhouseCoopers, New York 2002 und Verbesserungsmöglichkeiten, die dem Revisor bei seiner Prüfung auffallen, sollen dem Kunden nicht vorenthalten werden. Dazu gehören insbesondere die sogenannten Assurance Services, d. h. Massnahmen, die der Verbesserung der internen Kontrolle und des Risikomanagements dienen. – Auf der entgegengesetzten Seite des Spannungsfeldes liegen Dienstleistungen, die mit der Prüfung (beim gleichen Kunden) unvereinbar sind. So dürfen keine Managementfunk- einzuhalten sind. Zu denken ist hier z.B. an die Mitwirkung in Informatik- oder Logistik-Projekten. Auch wenn die innere Unabhängigkeit des Prüfers gewährleistet ist, kann der äussere Anschein der Abhängigkeit in diesen Situationen zu Zweifeln und Kritik führen. Das ist mit ein Grund, dass sich die grossen Prüfungsund Beratungsfirmen von der Unternehmensberatung getrennt haben. Ich muss hier anfügen, dass eine gute Prüfung auch sehr viel Spezialwissen «Wir müssen die finanzielle Berichterstattung einer Unternehmung als ‹Reporting Supply Chain›, wie eine Logistik-Kette, ansehen.» tionen übernommen und keine Dienstleistungen in Bereichen erbracht werden, die nachher der Prüfung unterliegen (z.B. Buchführung, Bewertungen). – Dazwischen liegen selbständige, nicht prüfungsbezogene Beratungsaufträge bei Prüfungskunden. Diese sind grundsätzlich erlaubt, wobei aber die Anforderungen an die Unabhängigkeit der Prüfung jederzeit 46 erfordert, z.B. im Bereich des Risikomanagements, bei komplexen Finanzierungsinstrumenten, im Bereich der Personalvorsorgeverpflichtungen, usw. Dieses Spezialwissen muss eine Prüfungsgesellschaft «in-house» entwickeln und pflegen können. Eine zu enge Beschränkung auf die «reine Prüfung» verkennt die Natur dieser gesetzlichen Aufgabe und ihren Beitrag zum Funktionieren des Kapitalmarktes. Damit komme ich zur vierten aktuellen Herausforderung, mit der ich abschliessen will: Es geht um die Frage, wie kann eine zuverlässige Rechnungslegung (Financial Reporting) sichergestellt werden, und welche Bedeutung hat dabei die Unternehmensüberwachung durch Verwaltungsrat, Geschäftsleitung, interne Revision und externe Revision. Dazu zwei Gedanken: – Erstens: Die oberste Verantwortung für die finanzielle Berichterstattung einer Unternehmung liegt beim Verwaltungsrat (Art. 716a OR, unübertragbare und unentziehbare Aufgaben). Aber der Verwaltungsrat ist im Prozess der Berichterstattung nicht allein: Wir müssen die finanzielle Berichterstattung einer Unternehmung als «Reporting Supply Chain», wie eine Logistik-Kette, ansehen. Diese Kette beginnt bei der Unternehmensleitung und geht über den Verwaltungsrat, die externen Prüfer, die Analysten, die Finanzpresse bis zu den Investoren und anderen Stakeholdern. (Abbildung 1: Corporate Reporting Supply Chain). Alle Teile dieser Kette müssen dazu beitragen, dass die Anleger als letzte Adressaten die richtigen Informationen und das richtige Bild der wirtschaftlichen Situation einer Unternehmung erhalten. Die Wirtschaftsprüfer haben ihre Rolle in dieser Reporting-Kette, die durch das Gesetz definiert ist. Die Kette – und damit die Qualität der finanziellen Berichterstattung – ist aber nur so stark wie ihr schwächstes Glied. Will man die Kette stärken, darf man sich nicht nur auf die Wirtschaftsprüfer konzentrieren. – Der zweite Gedanke betrifft die Unternehmensüberwachung. Auch hier sind mehrere Akteure tätig: Verwaltungsrat, Audit Committee, Management, Interne Revision und Externe Revision. Persönliche Integrität und Professionalität von allen Beteiligten sind notwendige Voraussetzungen, aber sie allein genügen nicht. Es braucht darüber hinaus ein Gleichgewicht der Unternehmensüberwachung, eine gute Corporate Governance. Der Schweizer Treuhänder 1–2/03 WIRTSCHAFTSPRÜFUNG Edgar Fluri, Wirtschaftsprüfung im veränderten Umfeld RESUME L’audit dans un nouvel environnement Jamais les questions relatives à la présentation des comptes et à l’audit n’ont été discutées par un si large public et aussi intensément que durant ces derniers mois. Rien de surprenant à cela si l’on considère l’incertitude croissante relative à la constatation d’erreurs véritables ou apparentes dans les comptes annuels. Dans les débats actuels, la difficulté réside dans le fait que les divers facteurs ayant contribué à une perte de confiance sont imbriqués mais n’ont pas nécessairement un lien de causalité entre eux; il s’agit de la crise de la Bourse, du comportement inadapté des managers, de l’effondrement d’entreprises, d’erreurs dans la présentation des comptes, de mauvaises décisions stratégiques, etc. Quel est le rôle des experts-comptables dans cet environnement difficile? Comment l’audit peut-il contribuer à rétablir la confiance? Doit-il être soumis à de nouvelles réglementations afin de pouvoir assumer sa fonction dans l’économie? Il est incontestable qu’en assumant sa fonction en tant qu’organe de révision légal, l’expert-comptable doit être indépendant afin de pouvoir donner un jugement objectif sur les comptes annuels, dénué d’intérêts personnels. L’objectif n’est pas l’indépendance en tant que telle mais l’objectivité dans le jugement. En Suisse, la Chambre fiduciaire a adapté, le 1er janvier 2002, ses Directives en matière d’indépendance au niveau international. Non seulement l’indépendance en tant que condition pour un jugement objectif est indiscutable, mais il est également important de reconnaître que l’objectivité et la qualité de l’audit dépendent d’autres facteurs. Ce sont L’Expert-comptable suisse 1–2/03 notamment les connaissances professionnelles, la connaissance des clients, l’intégrité du réviseur et les ressources de la société d’audit. Le deuxième grand défi consiste à savoir si la qualité de l’audit peut être améliorée en introduisant la rotation obligatoire de la société d’audit. La profession répond clairement non. Les raisons de cette réponse négative sont des plus sérieuses: – de bonnes connaissances de l’entreprise à auditer sont la condition pour une évaluation correcte des risques et un audit approprié et efficace. L’obtention de ces connaissances demande beaucoup de temps. Une rotation obligatoire de la société d’audit n’irait pas seulement sans entraîner des coûts plus élevés, mais elle diminuerait également les avantages que le client peut tirer de la révision; – l’obligation de la rotation de la société d’audit poserait de nouveaux problèmes aussi bien au client qu’à l’expert-comptable. Cela augmenterait les incertitudes et les risques d’erreurs au lieu de les réduire. Cela mène au troisième défi: quels sont les facteurs d’interdépendance entre audit et conseil? Les tensions entre audit et conseil sont permanentes. Dans une certaine mesure, l’audit des comptes annuels est toujours lié au conseil. Les points faibles et les possibilités d’amélioration que le réviseur décèle au moment de sa révision ne doivent pas être dissimulés au client. Il s’agit également des Assurance Services, c’est-à-dire des mesures servant à améliorer le contrôle interne et la gestion des risques. A l’opposé du champ de tension se situent les prestations, incompatibles avec la révision (chez le même client). Aucune fonction de management ne doit être assumée ni des prestations dans des domaines soumis à l’audit fournies (p. ex. comptabilité, évaluations). A mi-chemin se situent des mandats de conseil indépendants non axés sur la révision, auprès de clients d’audit, tels que la participation à des projets informatiques ou logistiques et qui sont autorisés. Un bon audit demande des connaissances spécialisées poussées, par exemple en matière de gestion des risques, d’instruments financiers complexes, d’institutions de prévoyance professionnelle, etc. Ces connaissances spécialisées doivent pouvoir être mises à jour et développées à l’intérieur de la société d’audit. Un quatrième défi est celui du rapport financier, c’est-à-dire de savoir comment garantir une présentation des comptes fiable. Bien que la haute responsabilité pour le rapport financier d’une entreprise revienne au conseil d’administration, il faut considérer le rapport financier d’une entreprise comme une «Reporting Supply Chain», telle une chaîne logistique qui commence auprès de la direction, passe par le conseil d’administration, les réviseurs externes, les analystes, la presse financière et aboutit aux investisseurs et autres stakeholders. Les experts-comptables sont un maillon de cette chaîne, définie par la loi. Pour conclure, l’auteur rappelle qu’il faut un gouvernement approprié pour surveiller efficacement l’entreprise. EF/AFB 47