Allgemeine Geschäftsbedingungen FTI Touristik GmbH AGB`s

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Allgemeine Geschäftsbedingungen FTI Touristik GmbH AGB`s
Allgemeine Geschäftsbedingungen FTI Touristik GmbH
AGB's - gültig für Wohnmobile und Camper
Vermittlungsbedingungen - gültig für driveFTI
Reise und Zahlungsbedingungen der FTI Touristik AG Schweiz
driveFTI Schweiz
Conditions générales de vente FTI Touristik AG, Suisse
Les conditions de réservation driveFTI
Reise- und Zahlungsbedingungen sowie Wichtige Hinweise
Die Buchung von Reiseleistungen der FTI Touristik GmbH (im Folgenden
FTI) erfolgt auf Grundlage der folgenden Reise- und
Zahlungsbedingungen. Für die Buchung von Leistungen "driveFTI" aus
dem Katalog "driveFTI" und/oder dem Internet gelten gesonderte
Vermittlungsbedingungen, die Sie dem Katalog "driveFTI" oder dem
Internet entnehmen können.
Unter Pauschalreiseleistungen (Kennzeichnung Reiseart: "Paus") fallen die
Pauschalarrangements aus den Katalogen
- Marokko/Tunesien/Malta//Zypern
- Kanaren/Kapverden
- Türkei/Nordzypern
- Wintersport & Wohlfühlen
oder auch derart oder "MIXX" oder "PACK" gekennzeichnete Reiseleistungen
im Internet.
Unter Bausteinreiseleistungen (Kennzeichnung Reiseart: "Baus" fallen die in
den Katalogen
- Hawaii
- Camper/Wohnmobile
dargestellten Reiseleistungen für Unterkünfte, Flüge und sonstige
Reiseleistungen, die Sie selbst "modular" zu Ihrer Reise zusammenstellen
können, oder auch derart gekennzeichnete Reiseleistungen im Internet.
Die Kataloge
- Afrika
- Asien
- Ägypten/Jordanien
- Australien/Neuseeland/Südsee
- Indischer Ozean
- Karibik/Lateinamerika
- Orient
- Balearen/Spanien Festland/Portugal
- Städtereisen
- USA/Kanada mit Bahamas
- gold by FTI weitgereist
- Thailand
- Family
enthalten sowohl Pauschalreiseleistungen (Kennzeichnung Reiseart: "Paus"
oder "MIXX" oder "PACK") als auch Bausteinreiseleistungen(Kennzeichnung
Reiseart: "Baus" oder "CITY"). Die Zuordnung ergibt sich jeweils aus der
Angebotsbeschreibung bzw. Preistabelle. Soweit einzelne Angebote ausgenommen Linienflüge, Interkontinentalflüge und innerstaatliche Flüge im
Zielgebiet, Transpazifikflüge und Inter-Island-Flüge sowie Billigflüge - keine
ausdrückliche Kennzeichnung der Reiseart besitzen, handelt es sich um
Pauschalreiseleistungen (Kennzeichnung Reiseart: "Paus").
1. Abschluss des Reisevertrages
Die Anmeldung zu den von Ihnen gewünschten Leistungen erfolgt schriftlich auch per E-Mail oder Fax - bei FTI oder bei Ihrem Reisebüro. Mit der schriftlichen
Buchungsbestätigung/Rechnung über die von Ihnen gewünschten Reiseleistungen
durch FTI an Sie (unter der von Ihnen angegebenen Anschrift oder E-MailAdresse) oder an Ihr Reisebüro kommt der Reisevertrag zwischen Ihnen und FTI
zu Stande.
2. Bezahlung des Reisepreises/Versicherungsschutz/Rücktritt
(1) Mit der Buchungsbestätigung/Rechnung erhalten Sie gleichzeitig den
Nachweis über den erforderlichen Versicherungsschutz gemäß § 651 k BGB für
alle von Ihnen auf die gebuchten Reiseleistungen zu leistenden Zahlungen, die
unter Beachtung der von der Reiseart abhängigen, nachfolgenden
Zahlungsbedingungen zu erfolgen haben. Mit Buchung erklären Sie Ihr
Einverständnis zur Margenbesteuerung nach § 25 UStG. Abweichende
Vereinbarungen müssen von FTI schriftlich bestätigt werden.
- Zahlungsbedingungen für Pauschalreisen (Kennzeichnung Reiseart:
"Paus" oder "MIXX" oder "PACK"):
Eine Anzahlung in Höhe von 25% des Reisepreises zzgl. evtl.
Versicherungsprämien (siehe Ziffer 15) ist sofort nach Erhalt der
Buchungsbestätigung/Rechnung nebst Sicherungsschein fällig. Der Restbetrag ist
28 Tage vor Reiseantritt ohne nochmalige Aufforderung zu zahlen. Sämtliche
Zahlungen sind unter Angabe der auf der Buchungsbestätigung/Rechnung
ersichtlichen Vorgangsnummer ausschließlich an die dort genannte
Kontoverbindung zu leisten. Maßgeblich ist jeweils der Zahlungseingang bei FTI.
Kurzfristbuchungen: Bei Reiseverträgen, die weniger als 28 Tage vor
Reiseantritt geschlossen werden, ist der gesamte Reisepreis sofort zur Zahlung
fällig.
Etwas anderes gilt, wenn sich FTI ein Rücktrittsrecht gemäß Ziffer 6 vorbehalten
hat. In diesem Falle ist die Zahlung erst dann fällig, wenn die Frist zur Ausübung
des Rücktrittsrechts abgelaufen ist und das Rücktrittsrecht nicht ausgeübt wurde.
- Zahlungsbedingungen Bausteinreiseleistungen (Kennzeichnung
Reiseart: "Baus" oder "City"):
Die Bezahlung der Reiseleistungen muss spätestens 28 Tage vor Reiseantritt
erfolgen.
Kurzfristbuchungen: Bei Reiseleistungen, die weniger als 28 Tage vor
Reiseantritt gebucht werden, ist der gesamte Reisepreis sofort zur Zahlung fällig.
Etwas anderes gilt, wenn sich FTI ein Rücktrittsrecht gemäß Ziffer 6 vorbehalten
hat. In diesem Falle ist die Zahlung erst dann fällig, wenn die Frist zur Ausübung
des Rücktrittsrechts abgelaufen ist und das Rücktrittsrecht nicht ausgeübt wurde.
Die Bezahlung der Reiseleistungen erfolgt direkt an FTI, oder, wenn die Buchung
über Ihr Reisebüro erfolgt ist, an dieses. Im Falle der direkten Zahlung an FTI ist
für die Rechtzeitigkeit der Zahlung maßgeblich der Zahlungseingang bei FTI.
Sämtliche Zahlungen sind unter Angabe der auf der
Buchungsbestätigung/Rechnung ersichtlichen Vorgangsnummer ausschließlich an
die dort genannte Kontoverbindung zu leisten.
(2) Im Fall der nicht fristgerechten oder vollständigen Zahlung bzw. Anzahlung
oder Restzahlung behält sich FTI nach Mahnung mit Fristsetzung vor, den
Rücktritt vom Reisevertrag zu erklären und Schadensersatz entsprechend den
Stornosätzen nach Ziffer 9 (2) zu verlangen.
3. Leistungen/Leistungs-/Preisänderung/Nebenabreden
(1) Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der
Leistungsbeschreibung im Katalog beziehungsweise aus der Darstellung auf den
veranstaltereigenen Websites im Internet sowie aus den hierauf Bezug
nehmenden Angaben in der Buchungsbestätigung/Rechnung von FTI.
Leistungsbeschreibungen in Katalogen oder auch Websites von Leistungsträgern
wie Hotels sind für FTI nicht verbindlich.
(2) FTI behält sich das Recht vor, vor Vertragsschluss eine Änderung der
ausgeschriebenen Leistungen und Preise zu erklären. Eine Preisanpassung vor
Vertragsschluss kann insbesondere aus Gründen der Erhöhung der
Beförderungskosten, der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie bspw. Hafenoder Flughafengebühren, oder einer Änderung der für die betreffende Reise
geltenden Wechselkurse nach Veröffentlichung der Ausschreibung erfolgen oder
wenn die von Ihnen gewünschte Reise nur durch den Einkauf zusätzlicher
Kontingente nach Veröffentlichung der Ausschreibung verfügbar ist.
(3) FTI behält sich vor, den vereinbarten Reisepreis nachträglich zu erhöhen, um
damit einer personenbezogenen Erhöhung der Beförderungskosten oder der
Abgaben für bestimmte Leistungen (wie Hafen- und Flughafengebühren)
Rechnung zu tragen. Dies gilt nur, soweit der Abreisetermin mehr als 4 Monate
nach Vertragsschluss liegt. Die Preiserhöhung bemisst sich im Falle einer
personenbezogenen Erhöhung nach der Differenz des zum Zeitpunkt der
Änderungsmitteilung und des bei Vertragsschluss gültigen Betrages. Sollte eine
Preisänderung erfolgen, wird FTI den Kunden unverzüglich davon in Kenntnis
setzen. Eine Preisänderung ist nur bis zum 21. Tag vor Reiseantritt zulässig.
(4) FTI behält sich das Recht vor, nach Vertragsschluss eine Änderung
wesentlicher Reiseleistungen, die vom vereinbarten Inhalt des Reisevertrages
abweichen, zu erklären, wenn diese nach Vertragsschluss notwendig werden und
von FTI nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden. Eine solche
Leistungsänderung wird FTI nur vornehmen, soweit die Änderungen nicht
erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen. FTI wird
den Kunden über solche wesentlichen Leistungsänderungen unverzüglich nach
Kenntnis über den Änderungsgrund informieren.
(5) Im Falle einer Preisänderung um mehr als 5% des Reisepreises (Ziffer 3 (3))
oder einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung (Ziffer 3. (4))
ist der Kunde berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten oder
die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise zu verlangen,
soweit FTI in der Lage ist, eine entsprechende Reise aus ihrem Angebot ohne
Mehrkosten für den Kunden anzubieten. Der Kunde hat diese Rechte unverzüglich
nach Erklärung durch FTI dieser gegenüber geltend zu machen. Schriftform wird
hierzu empfohlen.
(6) Reisebüros sind nicht berechtigt, Nebenabreden selbst zu bestätigen. Soweit
eine ausdrückliche Bestätigung auf der Buchungsbestätigung/Rechnung von FTI
nicht erfolgt, sind Wünsche auf der Buchungsanmeldung nur als unverbindlicher
Wunsch anzusehen, für dessen Erbringung eine Gewährleistung nicht
übernommen werden kann.
4. Beförderungsleistungen/Anschlussflüge
Die mit der Buchungsbestätigung/Rechnung bekannt gegebenen Reisezeiten für
die gebuchten Flugtage stehen unter dem Leistungsänderungsvorbehalt gemäß
Ziffer 3 (4). Sollten Sie selbst oder sollten Sie über Ihr Reisebüro noch weitere
Anschlussbeförderungen buchen, so berücksichtigen Sie diesen Umstand ebenso
wie den Umstand, dass es bei der Beförderung selbst immer zu Verzögerungen
aus vielfachen Gründen kommen kann. Gegebenenfalls fragen Sie bitte bei
Buchung von Anschlussbeförderungen erst nach, ob die genauen Zeiten bereits
bekannt sind. Berücksichtigen Sie bei der Buchung von Anschlussbeförderungen
auch ausreichende Zeitabstände für etwaige Verzögerungen bei der Beförderung.
Empfohlen wird grundsätzlich eine Tarifwahl, die kostengünstige Umbuchungen
zulässt.
5. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften
Als Reisender sind Sie für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise
wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die sich aus der
Nichteinhaltung ergeben, gehen zu Ihren Lasten, es sei denn, es liegen nicht
ausreichende oder fehlerhafte Informationen von FTI vor. Soweit die Erteilung
von Visa zum Antritt der Reise erforderlich ist, empfehlen wir, die Dauer und die
Voraussetzungen der Visaerteilung bereits vor der Buchung mit dem zuständigen
Konsulat/Botschaft zu klären. FTI wird Sie über alle bekannten
Gesundheitsvorschriften und empfehlenswerten Prophylaxen für das jeweilige
Zielgebiet unterrichten. Wir empfehlen darüber hinaus die Kontaktaufnahme mit
Ihrem Arzt bzw. mit einem Tropeninstitut.
6. Mindestteilnehmerzahlen
Bei Nichterreichen einer in der Leistungsbeschreibung festgesetzten
Mindestteilnehmerzahl ist FTI berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Der
Rücktritt kann spätestens bis 2 Wochen vor Antritt der Reise erklärt werden.
Bereits geleistete Zahlungen werden rückerstattet.
7. Ersatzperson
FTI berechnet € 30,- pro Person, wenn der Kunde von den gesetzlichen
Möglichkeiten des Reisevertragsrechtes Gebrauch macht und eine Ersatzperson
benennt und er selbst die Reiseleistung nicht in Anspruch nimmt. Soweit durch
den Personenwechsel weitere Kosten seitens der Leistungsträger (z.B.
Ticketausstellungskosten etc.) anfallen, werden diese gesondert belastet.
8. Umbuchung
Auf Wunsch des Kunden nimmt FTI bis zum 30. Tag vor Anreise innerhalb des
Gültigkeitszeitraum des jeweiligen Kataloges und vorbehaltlich Verfügbarkeit
einmalig eine Änderung des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des
Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderungsart innerhalb der von ihm
gebuchten Reiseart ("Paus" oder "Baus" oder "City") vor (Umbuchung). Für die
Umbuchung fällt neben dem sich neu ergebenden Reisepreis eine
Bearbeitungsgebühr in Höhe von € 30 pro Person an. Soweit durch die Änderung
weitere Kosten seitens der Leistungsträger (z.B. Ticketausstellungskosten etc.)
anfallen, werden diese gesondert belastet. Führt die Umbuchung zum Wegfall
einer wesentlichen Reiseleistung (Hotel, Flug, etc.), so wird hierfür anteilig die
pauschalierte Entschädigung gemäß Ziffer 9 (2) berechnet. Die Umbuchung ist für
Reisen mit Linienflügen, für Reisen mit dem Vermerk XFTI, für Reisen der
Reiseart "MIXX", für Reisen des Produktbereichs gold by FTI, für Rundreisen
jeglicher Art, für Wohnmobile & Camper, für Kreuzfahrten sowie für gebuchte
Einzelleistungen und Reiseleistungen mit abweichendem Entschädigungssatz
gem. Ziff. 9 (2), ausgeschlossen.
9. Rücktritt
(1) Der Kunde ist berechtigt, jederzeit vor Reisebeginn vom Vertrag
zurückzutreten. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung
bei FTI. Die Erklärung per Einschreiben/Rückschein wird empfohlen. Bei einem
Rücktritt hat FTI Anspruch auf eine angemessene Entschädigung gemäß § 651 i
BGB. Bei Pauschalreiseleistungen(Kennzeichnung Reiseart: "Paus" oder
"MIXX" oder "PACK") ist für die Berechnung der Entschädigung der Zeitpunkt
des Beginns der ersten vertraglichen Leistung maßgeblich. Dieser Zeitpunkt gilt
auch für alle weiteren Leistungen als Reiseantrittsdatum. Bei
Bausteinreiseleistungen (Kennzeichnung Reiseart: "Baus" oder "CITY") ist
für die Berechnung der Entschädigung der Zeitpunkt des Beginns jeder
vertraglichen Leistung maßgeblich. Bei mehreren einzelnen Leistungen sind die
Stornogebühren einzeln zu berechnen und anschließend zu addieren.
(2) FTI macht von der Möglichkeit Gebrauch, den ihr zustehenden
Entschädigungsanspruch unter Berücksichtigung von § 651 i (3) BGB zu
pauschalieren. Diese Entschädigungssätze geben wir wie folgt bekannt:
Pauschalreiseleistung mit oder ohne (eingeschlossenen) Flug/NurHotel/Transfer/Ausflüge mit der Kennzeichnung Reiseart: "Paus" oder
"MIXX" oder "PACK" sowie Landarrangement mit oder ohne
(eingeschlossenen) Flug/Transfer/Ausflüge mit der Kennzeichnung
Reiseart: "Baus" oder "CITY":
- bis zum 30. Tag vor Reisebeginn 25%
- ab 29. - 22. Tag vor Reisebeginn 30%
- ab 21. - 15. Tag vor Reisebeginn 40%
- ab 14. - 10. Tag vor Reisebeginn 55%
- ab 9. - 7. Tag vor Reisebeginn 75%
- ab 6. - 3. Tag vor Reisebeginn 80%
- ab 2. Tag vor Reisebeginn bis Reiseantritt 85%
des Reisepreises.
Hiervon abweichende Entschädigungssätze:
Katalog Städtereisen:
Nur-Hotel mit eingeschlossenem Flug mit der Kennzeichnung Reiseart:
"CITY" sowie "Paus" oder "MIXX" sowie Nur-Hotel und RIT Bahnanreise
an Event-/Messeterminen und Feiertagen am Zielort mit der Reiseart
"CITY":
- bis zum 30. Tag vor Reisebeginn 25%
- ab 29. - 22. Tag vor Reisebeginn 30%
- ab 21. - 15. Tag vor Reisebeginn 40%
- ab 14. - 10. Tag vor Reisebeginn 55%
- ab 9. - 7. Tag vor Reisebeginn 75%
- ab 6. - 3. Tag vor Reisebeginn 80%
- ab 2. Tag vor Reisebeginn bis Reiseantritt 85%
des Reisepreises.
Katalog Städtereisen:
Nur-Hotel und RIT Bahnanreise mit der Kennzeichnung Reiseart: "CITY"
(ausgenommen Event-/Messetermine und Feiertage am Zielort):
Kostenfreie Stornierung bis 14 Uhr am Tag vor Anreise (Leistungsbeginn), danach
85% des Reisepreises.
Katalog Wintersport & Wohlfühlen:
Pauschalarrangement mit oder ohne (eingeschlossenen) Flug/Nur-Hotel
mit oder ohne RIT-Bahnanreise/Transfer mit der Kennzeichnung
Reiseart: "Paus":
- bis zum 30. Tag vor Reisebeginn 25%
- ab 29. - 22. Tag vor Reisebeginn 30%
- ab 21. - 15. Tag vor Reisebeginn 40%
- ab 14. - 10. Tag vor Reisebeginn 55%
- ab 9. - 7. Tag vor Reisebeginn75%
- ab 6. - 3. Tag vor Reisebeginn 80%
- ab 2. Tag vor Reisebeginn bis Reiseantritt 85%
des Reisepreises.
Katalog Wintersport & Wohlfühlen:
Appartements, Ferienwohnungen und Ferienhäuser:
- bis zum 46. Tag vor Reisebeginn 25%
- ab 45. - 36. Tag vor Reisebeginn 50%
- ab 35. - 4. Tag vor Reisebeginn 80%
- ab 3. Tag vor Reisebeginn bis Reiseantritt 90%
des Reisepreises.
Katalog Afrika:
Bahnreisen Rovos Rail (S. 49); Afrikas Perlen (S. 50-51); Botswana Paket
S. 135; Botswana Camping Safari S. 136 Desert & Delta Lodges (S. 134
und S. 138-141):
Pilanesberg Game Reserve/Idube Lodge/Lukimbi Safari Lodge/Garden
Route Game Lodge/Kana Kara Camp/Kadizora Camp/Deception Valley
Lodge; Fly In Safaris (S.143);
- bis zum 60. Tag vor Reisebeginn 25%
- ab 59. - 30. Tag vor Reisebeginn 50%
- ab 29. Tag vor Reisebeginn bis Reiseantritt 95%
des Reisepreises.
Katalog Afrika:
Rastlager (S. 102-103); Game-Reserves/Lodges: Sabi Sabi Private Game
Lodge/Rhino Walking Safari & Plains/Under One Botswana Sky/Sibuya
Lodge/Welgevonden Game Reserve:
- bis zum 30. Tag vor Reisebeginn 25%
- ab 29. - 15. Tag vor Reisebeginn 50%
- ab 14. Tag vor Reisebeginn bis Reiseantritt 95%
des Reisepreises.
Katalog Afrika:
Sämtliche Leistungen des Leistungsträgers Nomad; Private Game
Reserves, Lodges: Makalali Private Game Lodge/Kuzuko Lodge; NWR Namibia Wildlife Resorts:
Dolomite Camp/Camp Halali/Camp Okaukuejo/Camp Namutoni (S. 124);
Ais-Ais-Resort (S. 130); Sossus Dune Lodge (S. 131):
- bis zum 30. Tag vor Reisebeginn 25%
- ab 29. - 15. Tag vor Reisebeginn 50%
- ab 14. - 8. Tag vor Reisebeginn 75%
- ab 7. Tag vor Reisebeginn bis Reiseantritt 95%
des Reisepreises.
Katalog Afrika:
Motswari Game Lodge (S. 97):
- bis zum 30. Tag vor Reisebeginn 25%
- ab 29. - 22. Tag vor Reisebeginn 50%
- ab 21. - 7. Tag vor Reisebeginn 70%
- ab 6. Tag vor Reisebeginn bis Reiseantritt 80%
des Reisepreises
Katalog Afrika:
Safaris in Kenia und Tansania: Amboseli & Tsavo (S. 159), Große Kenia
Safari (S. 160-161), Kurzsafari Tsavo Ost (S. 162), Severin Tsavo Safari
(S. 162), Ngutuni Safari (S. 163), Impressionen Tsavo Ost & West (S.
163), Flugsafari Masai Mara (S. 164-165), Farbenfrohes Kenia (S. 166),
Flugsafari Out of Africa (S. 167), Große Tansania Safari (S. 168-169),
Tansania Explorer (S. 170), Tansania Flugsafari (S. 171):
- bis zum 32. Tag vor Reisebeginn 20%
- ab 31. - 16. Tag vor Reisebeginn 50%
- ab 15. Tag vor Reisebeginn bis Reiseantritt 95%
des Reisepreises.
Katalog Karibik/Lateinamerika:
Rundreisen Lateinamerika: Kolumbien erleben (S. 258), Kolumbien
Komplett (S. 259), Südamerika Kompakt (S. 268f), Peru und Ecuador
erleben (S. 270),Peru und den Zauber derOsterinseln erleben (S. 272),
Im Reich der Inka (S. 273), Höhepunkte Perus mit Verlängerungen (S.
274f), Wunder Chiles (S. 278f), Im Rhythmus Argentiniens (S. 280f):
- bis 46. Tag vor Reisebeginn 25%
- ab 45. Tag - 21. Tag vor Reisebeginn 50%
- ab 20. Tag - 3. Tag vor Reisebeginn 80%
- ab 2. Tag vor Reisebeginn bis Reiseantritt 85%
des Reisepreises.
Katalog Karibik/Lateinamerika:
Peru und Bolivien erleben (S. 271):
- bis 46. Tag vor Reisebeginn 25%
- ab 45. Tag - 21. Tag vor Reisebeginn 50%
- ab 20. Tag - 3. Tag vor Reisebeginn 80%
- ab 2. Tag vor Reisebeginn bis Reiseantritt 95%
des Reisepreises.
Katalog Karibik/Lateinamerika:
Katamarankreuzfahrt: Perlen der Karibik ab/bis St. Lucia (S. 156), Perlen
der Karibik ab/bis Martinique (S. 182f):
Es gelten die gesonderten Stornobedingungen unserer Leistungsträger. Sie
erhalten diese vor Buchung von Ihrem Reisebüro oder unserer
Reservierungsabteilung.
Katalog Asien, Zielgebiet Myanmar (S.164-179), ausgenommen
Strandhotels, siehe unten:
- bis zum 31. Tag vor Reisebeginn 25%
- ab 30. - 15. Tag vor Reisebeginn 40%
- ab 14. - 7. Tag vor Reisebeginn 75%
- ab 6. - 3. Tag vor Reisebeginn 80%
- ab 2. Tag vor Reisebeginn bis Reiseantritt 95%
des Reisepreises.
Katalog Asien: Strandhotels Myanmar in Ngapali und Ngwe Saung (S.
180-181); Amazing Ngapali, Amata Resort, Myanmar Treasure Resort
Ngwe Saung, Sandoway Resort, Palm Beach Resort:
Es gelten die gesonderten Stornobedingungen unserer Leistungsträger. Sie
erhalten diese vor Buchung von Ihrem Reisebüro oder unserer
Reservierungsabteilung.
Katalog USA: Hochzeitspakete:
Es gelten die gesonderten Stornobedingungen unserer Leistungsträger, die Sie
den jeweiligen Leistungsbeschreibungen entnehmen können.
Katalog USA: Motorräder:
Es gelten die gesonderten Stornobedingungen unseres Leistungsträgers, die Sie
den wichtigen Informationen zu "Eaglerider Motorräder" entnehmen können.
Kataloge USA/Kanada mit Bahamas, Hawaii, Asien sowie
Australien/Neuseeland/Südsee/Lateinamerika:
Kreuzfahrten/Schiffsreisen/Flusskreuzfahrten:
Es gelten die gesonderten Stornobedingungen unserer Leistungsträger. Sie
erhalten diese vor Buchung von Ihrem Reisebüro oder unserer
Reservierungsabteilung.
Katalog Hawaii: Charme-Hotels/Mietwagen- und
Busrundreisen/Hochzeitspakete:
Es gelten die gesonderten Stornobedingungen unserer Leistungsträger. Sie
erhalten diese vor Buchung von Ihrem Reisebüro oder unserer
Reservierungsabteilung.
Linienflüge, Interkontinentalflüge, Transpazifikflüge und innerstaatliche
Flüge im Zielgebiet:
Die in Abhängigkeit des von Ihnen gewählten Fluges und Tarifes anwendbaren
Konditionen der Fluggesellschaft werden Ihnen jeweils vor Buchung des
ausgewählten Flugtarifes von der Buchungsstelle mitgeteilt.
Mietwagen:
Bis Reisebeginn € 30,- pro Mietwagen. Diese Regelung gilt nur bei Stornierungen
von Mietwagen, nicht aber bei Stornierungen kombinierter Reisen oder bei
Stornierungen von Geländefahrzeugen, Campern oder Wohnmobilen. Für diese
gelten die oben genannten pauschalierten Stornosätze, es sei denn es sind
gesonderte Entschädigungssätze einzelner Leistungsträger
ausgeschrieben.Gesonderte, von oben genannten, abweichende
Entschädigungssätzegelten, soweit diese separat in der Leistungsbeschreibung
ausgeschrieben wurden. Gebuchte Einzelleistungen wie z.B. Konzert-, Opern-,
Theater-, Ballkarten, Verkehrsmitteltickets/-pässe (bspw. U-Bahn, Zug, Bus),
Fährtickets, Skipässe, Greenfees, Stadtrundfahrten, Eintrittskarten für Museen,
Ausflüge à la Carte, Einzeltransfers und Limousinenservice unterfallen nicht den
pauschalierten Stornosätzen, sondern müssen im Einzelfall abgerechnet werden,
wobei oftmals Stornokosten in Höhe von bis zu 100% entstehen können.
(3) Der Kunde hat grundsätzlich die Möglichkeit nachzuweisen, dass dem
Veranstalter kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. In diesen Fällen
erfolgt dann die Berechnung der Entschädigung im Einzelfall.
(4) Bei Nichtantritt der Reise oder bei Nichtinanspruchnahme einzelner
Leistungen bleibt der Anspruch auf Zahlung des gesamten Reisepreises erhalten.
Grundsätzlich wird sich FTI bei den Leistungsträgern bemühen, ersparte
Aufwendungen für die Nichtinanspruchnahme der Leistung zu erhalten. Soweit
solche ersparten Aufwendungen an FTI erstattet werden, wird FTI diese auch an
den Kunden erstatten.
10. Mietwagenbuchungen
(1) Soweit Sie im Zusammenhang mit anderen Leistungen auch einen Mietwagen
buchen, beachten Sie bitte insbesondere die folgenden allgemeinen Hinweise. Für
Buchungen aus dem Mietwagenprogramm "DriveFTI" gelten die im Katalog
driveFTI abgedruckten beziehungsweise die im Internet für "driveFTI"
hinterlegten Miet- und Vermittlungsbedingungen, soweit sie Vertragsbestandteil
werden.
Fahrzeugkategorien
Reservierungen und Bestätigungen gelten grundsätzlich nur für die gebuchte
Fahrzeugkategorie, niemals für ein bestimmtes Modell. Autovermieter unterhalten
Fahrzeugflotten mit mehreren Typen vergleichbarer Größe und Ausstattung.
Daher behalten sie sich vor, Kunden ein gleich- oder höherwertiges Fahrzeug als
das als Beispiel Genannte zur Verfügung zu stellen, was in keinem Fall zu
Forderungen, z.B. wegen erhöhten Treibstoffverbrauchs o.ä. berechtigt.
Selbstbeteiligung
In der Regel ist es bei den meisten Autovermietungen notwendig, vor Ort eine
Sicherheitskaution per Kreditkarte oder in bar zu hinterlegen. Im Falle von
Unfällen, Beschädigungen und Diebstählen des gemieteten Fahrzeugs wird diese
hinterlegte Kaution von den Autovermietungen für die Selbstbeteiligung
einbehalten. Diese Selbstbeteiligung wird von FTI bei Mietwagenbuchungen, die
im Voraus erfolgen, übernommen. Das heißt, dass kein Abschluss einer
gesonderten Versicherung vor Ort zum Ausschluss der Selbstbeteiligung
erforderlich ist.
Ausgenommen von der Erstattung ist Folgendes:
- Schäden, die durch Missachtung der Mietbedingungen entstehen
- Grob fahrlässiges Handeln oder Trunkenheit am Steuer
- Schäden an Ölwanne oder Unterboden
- Folgekosten wie bspw. für Hotels, Telefon oder Abschleppen
- Verlust oder Beschädigung des Autoschlüssels
- Kosten für Privatgegenstände, die bei einem Unfall beschädigt oder aus dem
Autogestohlen wurden
Ebenso kann keine Erstattung erfolgen, wenn der Hauptschaden von der
Versicherung vor Ort (Teil- oder Vollkasko) nicht reguliert wird, da hier das
Vorliegen von grober Fahrlässigkeit angenommen wird.
Im Schadensfall muss vor Ort die folgende Vorgehensweise unbedingt
eingehalten werden:
- Umgehende Benachrichtigung der Mietwagenstation
- Umgehende Meldung an Polizei und Erstellenlassen eines Polizeiberichtes,
sofern ein Unfallgegner beteiligt ist oder Vandalismus vorliegt
- Ausstellung und Unterschrift eines Schadensberichtes durch die Station vor Ort
bei Rückgabe des Fahrzeuges
Folgende Unterlagen müssen zur Erstattung der Selbstbeteiligung an den FTIKundendienst gesendet werden:
- Schadens- und Polizeibericht
- Kopie des Mietvertrages
- Zahlungsnachweis der Selbstbeteiligung (Kreditkartenauszug, Quittung bei
Barzahlung oder Kontoauszug bei Überweisung)
(2) Im Übrigen verweisen wir auch auf unsere Rubrik "Das Wichtigste zur
Anmietung in aller Kürze" und auf die allgemeinen Hinweise zu Einwegmieten,
Fahrbeschränkungen, den erforderlichen Dokumenten, zum Grenzverkehr, den
inkludierten Leistungen, den Versicherungsleistungen und den
Zusatzversicherungen.
11. Identität der ausführenden Fluggesellschaft bei gebuchten
Flugleistungen
Gemäß der EU-Verordnung Nr. 2111/05 weisen wir hiermit auf die Verpflichtung
des Veranstalters hin, den Kunden über die Identität der ausführenden
Fluggesellschaft für alle Beförderungsleistungen auf dem Hin- und Rückflug vor
Vertragsschluss zu informieren, sofern die Fluggesellschaft bereits vor
Vertragsschluss feststeht. Wir verweisen insoweit auf die Angaben in der
jeweiligen Leistungsbeschreibung über die eingesetzten Fluggesellschaften.
Soweit die Fluggesellschaft noch nicht feststeht, informieren wir Sie vor
Vertragsschluss über die Fluggesellschaft, die voraussichtlich den Flug
durchführen wird. Sobald die Fluggesellschaft feststeht, werden wir sicherstellen,
dass Ihnen die Informationen hierüber so rasch wie möglich zugehen. Dies gilt
auch für jede etwaige Änderung bei den die Flugleistung ausführenden
Fluggesellschaften.
12. Gewährleistung, Abhilfe, Kündigung, Verjährungsverkürzung
Weisen die Reiseleistungen aus Ihrer Sicht Mängel auf, so wenden Sie sich bitte
unverzüglich an die Ihnen mit den Reiseunterlagen bekannt gegebene
Kontaktperson, damit Abhilfe geschaffen werden kann. Sollte die Mängelanzeige
bei dieser Kontaktperson nicht erfolgen, so kann dies für Sie zur Folge haben,
dass Sie für diese Mängel keine Ansprüche (Minderung, Schadensersatz) geltend
machen können. Eine Kündigung des Reisevertrages durch Sie gemäß § 651 e
BGB ist erst dann möglich, wenn Sie FTI eine angemessene Frist für die
Abhilfeleistung gesetzt haben, es sei denn, die Abhilfe ist unmöglich oder wird
von FTI verweigert oder wenn die sofortige Kündigung des Reisevertrages durch
ein besonderes Interesse von Ihnen gerechtfertigt wird. Unabhängig von der
sofortigen Anzeige des Mangels vor Ort müssen Sie binnen einer Frist von einem
Monat nach vertraglich vorgesehenem Ende der Reise etwaige Ansprüche auf
Minderung/Schadensersatz direkt bei FTI in München geltend machen.
Schriftform wird empfohlen. Die gesetzliche Verjährungsfrist wird auf 12 Monate
für Ansprüche aus Minderung gemäß § 651 d BGB, aus Schadensersatz gemäß §
651 f BGB sowie für diejenigen Ansprüche aus dem Reisevertrag nach §§ 651 c
bis 651 f BGB, die der Haftungsbeschränkung nach Ziffer 13 unterliegen,
verkürzt.
13. Haftungsbeschränkung
Soweit ein Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig von FTI herbeigeführt
worden ist beziehungsweise FTI allein wegen eines Verschuldens eines
Leistungsträgers verantwortlich ist, wird die vertragliche und deliktische Haftung
für Schäden, die nicht auf der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der
Gesundheit beruhen, auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Etwaig darüber
hinausgehende Ansprüche aufgrund geltender internationaler Abkommen oder
auf diesen beruhenden Vorschriften bleiben von der Haftungsbeschränkung
unberührt.
14. Abtretungsverbot
Die Abtretung von Ansprüchen aus und im Zusammenhang mit dem Reisevertrag
ist ausgeschlossen, es sei denn, der Abtretungsempfänger hat durch gesonderte
Unterschrift bei der Buchung erklärt, auch für die vertraglichen Verpflichtungen
derjenigen Personen selbst einzustehen, die die Rechte aus dem Reisevertrag an
ihn abgetreten haben.
15. Reiseversicherungen
In den Reisepreisen sind, soweit nicht ausdrücklich anders vermerkt,
Reiseversicherungen nicht enthalten. Wir empfehlen den Abschluss von
Reiserücktrittskosten-, Reisehaftpflicht-, Kranken- und Unfallversicherung. Soweit
FTI oder Ihr Reisebüro Reiseversicherungen anbieten, handelt es sich
diesbezüglich nur um eine Vermittlungsleistung. Der Versicherungsvertrag kommt
ausschließlich zwischen dem Kunden und dem angegebenen Reiseversicherer
zustande. Ansprüche können nur direkt gegenüber dem Versicherer geltend
gemacht werden. Die Versicherungsbedingungen und Obliegenheiten aus dem
Versicherungsvertrag wollen Sie bitte beachten. Die Prämien für Versicherungen
sind nicht Bestandteil des Reisepreises und sind mit Abschluss der Versicherung
sofort zur Zahlung fällig. Von Versicherungsverträgen kann auch nicht
zurückgetreten werden.
16. Hinweis zur Haftungsbeschränkung im internationalen Luftverkehr
Die Haftung bei Beförderungen im internationalen Luftverkehr unterliegt im Falle
des Todes oder der Körperverletzung von Reisenden, der Verspätung von
Reisenden und/oder Reisegepäck sowie der Zerstörung, des Verlustes oder der
Beschädigung von Reisegepäck den Regelungen des Warschauer Abkommens
oder des Montrealer Übereinkommens. Ausführliche Informationen hierzu finden
Sie im Internet unter www.fti.de unter dem Stichwort "Kundeninfo".
17. Hinweis über die Unfallhaftung von Beförderern von Reisenden auf
See
Die Haftung des Beförderers bei Beförderungen von Reisenden auf See unterliegt
im Falle des Todes oder der Körperverletzung von Reisenden, dem Verlust oder
der Beschädigung von Gepäck, dem Verlust oder der Beschädigung von
Wertsachen sowie bei Reisenden mit Mobilitätseinschränkung bei Verlust oder
Beschädigung von Mobilitätshilfen oder anderer Spezialausrüstung der
Verordnung (EG) Nr. 392/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom
23.04.2009 über die Unfallhaftung von Beförderern von Reisenden auf See.
Nähere Informationen über die geltenden Bestimmungen und Rechte des
Reisenden aufgrund dieser Verordnung finden Sie unter www.fti.de unter dem
Stichwort "Kundeninfo".
18. Gerichtsstand
Der Gerichtsstand von FTI ist München. Für den Fall, dass der Vertragspartner
von FTI keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat bzw. die in Anspruch zu
nehmende Partei nach Vertragsschluss ihren Sitz oder Aufenthaltsort aus dem
Geltungsbereich des Gesetzes der Bundesrepublik Deutschland verlegt oder ihr
Sitz oder Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, sowie
für den Fall, dass es sich bei dem Vertragspartner von FTI um Kaufleute handelt,
wird als Gerichtsstand München vereinbart.
Ihr Vertragspartner:
FTI Touristik GmbH,
Landsberger Straße 88,
80339 München,
AG München, HRB 71745
Veröffentlichungsstand: 13.06.2014
Bitte beachten Sie auch nachfolgend unsere Wichtigen Hinweise
Animation und Unterhaltung
Da in vielen Hotels das Publikum international ist, bitten wir um Verständnis, dass
die Animation bzw. das Unterhaltungsprogramm nicht immer auf Deutsch
stattfindet. In vielen Fällen wird es mehrsprachig durchgeführt, wobei es oft
entscheidend ist, welche Nationalität am stärksten vertreten ist. Dies gilt auch für
die Kinderbetreuung. Durch die Animation kann es auch in den Abendstunden
etwas lauter sein.
Bautätigkeit
Aufgrund steigender Nachfrage und Beliebtheit und der damit einhergehenden
Ausdehnung touristischer Zonen muss mit Bautätigkeiten gerechnet werden. Sie
werden oft kurzfristig durchgeführt und können von uns meist weder verhindert
noch vorhergesagt werden. Wir informieren Sie so früh wie möglich, wenn wir
von diesen Beeinträchtigungen erfahren.
Betreuung vor Ort/Reiseleitung
Wenn Sie während Ihres Aufenthaltes zusätzliche Leistungen buchen möchten
oder ein Problem haben, stehen Ihnen an vielen Orten die Mitarbeiter unserer
örtlichen Partneragentur mit Rat und Tat zur Seite. Bitte beachten Sie, dass es
teilweise keine festen Sprechzeiten in den Hotels gibt.
Einreisebestimmungen
Für die Einhaltung der im jeweiligen Urlaubsland gültigen Ein- und
Ausreisebestimmungen ist jeder Reisende selbst verantwortlich. Bitte achten Sie
darauf, dass Sie einen gültigen Personalausweis, Reisepass oder ein Visum
besitzen, falls dies erforderlich ist.
Wichtige Neuregelung seit dem 26.06.2012:
Seit dem 26. Juni 2012 sind Kindereinträge im Reisepass der Eltern ungültig und
berechtigen das Kind nicht mehr zum Grenzübertritt. Somit müssen seit diesem
Tag alle Kinder (ab Geburt) bei Reisen ins Ausland über ein eigenes
Reisedokument verfügen. Für die Eltern als Passinhaber bleibt das Dokument
dagegen uneingeschränkt gültig. Verbindliche Informationen erhalten Sie von
Botschaften und Konsulaten. Deutsche, Österreicher und Schweizer finden die bei
Drucklegung geltenden Einreisebestimmungen ihres Urlaubslandes in unseren
Katalogen (Online und Print). Staatsbürger anderer Nationen müssen in jedem
Fall die für sie gültigen Einreisebestimmungen bei der jeweiligen
Botschaft/Konsulat erfragen, da gesonderte Bestimmungen gelten können.
Gesundheit auf Reisen
In vielen Ländern werden Speisen anders zubereitet, als Sie es von zu Hause
gewohnt sind. Daher kann es gerade zu Urlaubsbeginn zu Magenverstimmungen
kommen. Um diesen vorzubeugen, helfen ein paar wenige Tipps: Genießen Sie
vorzugsweise gebratene oder gekochte Speisen sowie nur selbst geschältes Obst.
Vermeiden Sie Eiswürfel in Getränken und trinken Sie statt Leitungswasser lieber
Mineralwasser. Sollte sich trotz aller Vorsichtsmaßnahmen doch eine
Magenverstimmung einstellen, hilft eine entsprechend ausgestattete
Reiseapotheke.
Gesundheitsinformation
Der Reisende sollte sich über Infektions- und Impfschutz sowie andere
Prophylaxemaßnahmen rechtzeitig informieren; ggf. sollte ärztlicher Rat zu
Thrombose und anderen Gesundheitsrisiken eingeholt werden. Auf allgemeine
Informationen, insbesondere bei den Gesundheitsämtern, reisemedizinisch
erfahrenen Ärzten, Tropenmedizinern, reisemedizinischen Informationsdiensten
oder der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, wird verwiesen.
Hoteleinrichtungen
in der Vor- und Nachsaison
Bitte beachten Sie, dass es in der Vor- und Nachsaison vorkommen kann, dass
einige Hoteleinrichtungen und Außenpools noch nicht oder nur eingeschränkt zur
Verfügung stehen. Des Weiteren können in der Vor- und Nachsaison die
Kinderbetreuungszeiten eingeschränkt sein.
Hotelzimmer
Gemäß internationalen Hotelbestimmungen werden Sie am Abreisetag gebeten,
Ihr Zimmer bis spätestens 12 Uhr zu räumen. Am Anreisetag können Sie Ihr
Zimmer in der Regel zwischen 14 und 16 Uhr beziehen. Die
Unterkunftsbeschreibungen beziehen sich auf Doppelzimmer. Die Doppelzimmer
mit Zustellbett verfügen zusätzlich, je nach Ausstattung des Hotels, über ein
Schlafsofa, ein Sofa oder eine Liege. Ein Zustellbett kann schmaler bzw. kürzer
sein als ein normales Bett. Die Einzelzimmer unterscheiden sich von den
Doppelzimmern in Lage, Ausstattung und Größe. In vielen Hotels stehen für
Einzelzimmer Doppelzimmer zur Alleinbenutzung zur Verfügung. Bei Studios,
Appartements und Familienzimmern ist in der jeweiligen Preiszeile die
ausgeschriebene Maximalbelegung sowie die Ausstattung zu beachten. Die
Reinigung der Studios und Appartements schließt das Geschirrspülen in der Regel
nicht ein.
Karten
Für die allgemeinen Informationen zu den Zielgebieten (Sehenswürdigkeiten,
Stadtpläne, Infrastruktur) mit Stand Redaktionsschluss kann FTI keine Gewähr
übernehmen. Irrtümer und Änderungen bleiben vorbehalten.
Klimaanlagen/Swimmingpools/Liegen und Sonnenschirme
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass die Klimaanlage aus Gründen der
Energieersparnis nur zu bestimmten Zeiten und abhängig von der
Außentemperatur läuft. Es liegt im Ermessen des Hoteliers, wann die Klimaanlage
(individuell oder zentral) eingeschaltet wird. Bitte beachten Sie, dass nicht jeder
beheizbare Swimmingpool auch tatsächlich beheizt ist. Die Außenpools der Hotels
sind in der Regel unbeheizt und in den Wintermonaten nur wetterbedingt nutzbar.
Liegen und Sonnenschirme sind in den meisten Hotels am Pool und am Strand
nach Verfügbarkeit erhältlich. Auslastungsbedingt ist es nicht immer möglich, für
jeden Gast eine Liege und einen Sonnenschirm zur Verfügung zu stellen. Es wird
ausschließlich die kostenfreie Benutzung der Liegen, Sonnenschirme und
Badetücher am Strand erwähnt, ansonsten versteht sich die Benutzung gegen
Gebühr (vor Ort zu zahlen).
Kreditkarten/Zahlarten
Mit VISA, MasterCard und American Express sind Sie weltweit willkommen - Sie
können Ihre FTI-Urlaubsreise gerne auch mit Kreditkarte gegen ein anteiliges
Entgelt von 1% des Gesamtreisepreises bezahlen. In der Schweiz können Sie Ihre
Urlaubsreise nur mit VISA und MasterCard bezahlen.
Reisen in andere Länder
"Andere Länder, andere Sitten!" In fast allen unseren Zielgebieten haben die
Menschen eine völlig andere Lebenseinstellung und einen anderen Rhythmus. In
südlichen Ländern spielt sich das Leben abends und nachts oft im Freien ab. Bitte
beachten Sie deshalb, dass sich eine damit verbundene Geräuschkulisse meist
nicht vermeiden lässt.
Rundreisen
Unsere Rundreisenangebote erheben nicht den Anspruch auf Studienreisen. Die
meisten einheimischen, staatlich geprüften Reiseleiter sprechen nicht immer
perfektes Deutsch. Die genannten ungefähren km-Angaben beziehen sich in der
Regel auf die direkte Strecke von A nach B und können von den tatsächlich
gefahrenen km abweichen. Unter Umständen sind Veränderungen des
Reiseverlaufes möglich, der Charakter der Rundreise bleibt jedoch erhalten. Wir
bitten um Ihr Verständnis.
Sicherheit beim Baden
Baden in offenen Gewässern birgt leider auch besondere Gefahren. Strömungen
und Brandungen des Meeres werden leicht unterschätzt und die eigene
Körperkraft gerne überschätzt. Bitte stellen Sie die permanente Beobachtung
Ihrer Kinder - auch am Hotelpool - sicher. Für unbeschwerte und sichere
Badefreuden möchten wir Sie auf das Angebot unter www.blausand.de
aufmerksam machen. Hier erhalten Sie wertvolle Tipps und Informationen rund
um das Thema Sicherheit beim Baden. Grundsätzlich sollten Sie möglichst nur an
bewachten Stränden und nicht allein schwimmen. Beachten Sie bitte die
Warnflaggen und informieren Sie sich über die Bedeutung. Für das Baden an
öffentlichen Stränden und Gewässern empfehlen wir, sich stets vorab über
örtliche Gegebenheiten und Wettereinflüsse zu informieren - vor Ort in Ihrem
Hotel, beim Aufsichtspersonal oder bei anderen ortskundigen Personen.
Sondergepäck
Sondergepäck muss bei der jeweiligen Fluggesellschaft rechtzeitig angemeldet
und bezahlt werden. Nähere Informationen hierzu erhalten Sie in Ihrem
Reisebüro. Bitte beachten Sie, dass der Transfer von Sperrgepäck (Fahrräder,
Surfbretter, Tauchausrüstung, Golfausrüstung, etc.) zum/vom Hotel nur auf
Anfrage möglich ist und diese Kosten nicht im Reisepreis inklusive sind.
Sport und Unterhaltung
Das in vielen Häusern angebotene Sport- und Unterhaltungsprogramm ist je nach
Verfügbarkeit und Programm des jeweiligen Hotels möglich. Auch der Verleih von
Sportgeräten ist von der Verfügbarkeit vor Ort abhängig. In der Vor- und
Nachsaison kann es vorkommen, dass einige Sport- und
Unterhaltungsprogramme nur eingeschränkt zur Verfügung stehen. Die
genannten Wassersportarten werden vor Ort meist von lokalen Anbietern
angeboten und sind daher keine Hotelleistungen.
Sonstiges
Die im Katalog ausgeschriebenen Hotelraten sind für die Quellmärkte von FTI
vereinbart und kalkuliert. Sollten Sie oder Ihre Mitreisenden nicht in einem Land,
in dem FTI offiziell vertrieben wird, nachweislich dauerhaft ansässig sein, haben
Sie uns dies bitte vor der Buchung mitzuteilen, damit wir eine Akzeptanz des
Hoteliers für Sie im Einzelfall klären können. Andernfalls behalten sich einige
Hoteliers vor, höhere Raten nachträglich zu erheben.
Strände
Strände sind generell öffentliches Eigentum, für die Sauberkeit ist die jeweilige
Gemeinde zuständig. Die Hoteliers bemühen sich im Allgemeinen um die
Sauberhaltung des Strandabschnittes vor ihrem Haus, jedoch schon aufgrund von
Anschwemmungen aller Art aus dem Meer lassen sich manchmal
Verunreinigungen nicht vermeiden. Insbesondere in den Mittelmeerländern
werden die Strände im April/Mai für die Sommersaison vorbereitet und
infolgedessen kann es zu Einschränkungen kommen.
Transfer
Bei Ankunft an Ihrem Zielflughafen werden Sie von Ihrer Reiseleitung erwartet,
die für Ihren Transfer zum gebuchten Hotel sorgt, sofern dieser in Ihrem
Reisearrangement inkludiert ist. Bitte beachten Sie, dass mehrere Hotels von
einem Bus angefahren werden können und unsere Reiseleitung Sie nicht immer
persönlich bis zur Unterkunft begleiten kann. Achten Sie deshalb auch immer
selbst darauf, dass Ihr Gepäck vollständig im Bus verstaut ist und vom Bus
entnommen wird. Wenn Sie Ihren Urlaub in verschiedenen Hotels verbringen,
beachten Sie bitte, dass der Transfer zwischen den Hotels nicht in Ihrem
Pauschalpreis enthalten ist. Er wird in Eigenregie von Ihnen durchgeführt und vor
Ort von Ihnen gezahlt.
Trinkgeld
Da das Gehalt in vielen Urlaubsländern sehr niedrig ist, ist das Servicepersonal
oft auf ein angemessenes Trinkgeld angewiesen. Es ist üblich, ca. 5-10% des
Endbetrages als Trinkgeld zu geben.
Umbuchungen und Stornierungen vor Ort
Bitte beachten Sie, dass Sie mit uns einen Reisevertrag über die einzelnen
gebuchten Leistungen abgeschlossen haben und Sie diese nicht einseitig
abändern können. Umbuchungen vor Ort erfolgen außerhalb unseres
Einwirkungsbereiches und führen grundsätzlich nicht dazu, dass wir die bei uns
ursprünglich gebuchten Leistungen erstatten können. In diesen Fällen erstatten
wir nur die sog. "ersparten Aufwendungen", das heißt, was uns der
Leistungsträger nicht berechnet. Dies ist meist deutlich weniger, als der Kunde
erwartet. Wenn Sie einzelne Leistungen vor Ort nicht in Anspruch nehmen wollen
(z.B. eine Hotelübernachtung, weil Sie die Reiseroute geändert haben), so
informieren Sie bitte unverzüglich unsere Agenturen darüber, da sonst das Hotel
die volle Höhe des Reisepreises belastet und wir somit auch nicht erstatten
können.
Umweltschutz
Um das Umweltbewusstsein in den Urlaubsgebieten zu unterstützen, bitten wir
Sie, sparsam im Wasser- und Energieverbrauch zu sein sowie Ihren Abfall in den
dafür vorgesehenen Behältern zu deponieren.
Ungeziefer
Gerade in südlichen Ländern sind Insekten häufiger anzutreffen und daher ist der
Einsatz von Bekämpfungsmitteln nicht immer zu vermeiden.
Verpflegung/All Inclusive
Bei den Verpflegungsarten Halbpension, Vollpension und All Inclusive beginnt die
gebuchte Leistung am Ankunftstag mit dem Abendessen und endet am
Abreisetag mit dem Frühstück. Bei einer späten Ankunft im Hotel oder einer
frühen Abreise sind die Hoteliers nicht verpflichtet, ein Abendessen oder ein
Frühstück zu servieren. Ein All Inclusive-Angebot beinhaltet i. d. R. alle
Mahlzeiten, beginnend mit dem Abendessen und endend mit dem Frühstück,
sowie lokale alkoholische Getränke, Softdrinks und ein Sport- und
Unterhaltungsangebot. Bitte beachten Sie die genauen Leistungsbeschreibungen
der einzelnen All Inclusive-Angebote. Zur Identifikation muss in den meisten
Anlagen während des Aufenthaltes ein Plastikarmband getragen werden oder Sie
erhalten stattdessen eine Plastikkarte.
Wasser- und Stromversorgung
In einigen Urlaubsländern kann es gerade in den Sommermonaten zu Engpässen
in der Wasser- und Stromversorgung kommen. Dies ist bedingt durch die in
vielen Ländern herrschende extreme Trockenheit, die Wasser zu einer Kostbarkeit
macht. Bitte gehen Sie daher sparsam damit um. Auch sind bei Stromausfall
Ersatzteile für Stromgeneratoren nicht immer sofort vorhanden, daher kann es
hier ebenfalls zu Engpässen kommen. Obwohl viele Hotels eigene
Notstromgeneratoren haben, bitten wir um Verständnis, wenn die Versorgung
nicht lückenlos gewährleistet ist.
AGB FTI-Campermarkt
Für die Buchung von Wohnmobilen und Campern auf den Websites www.fticampermarkt.de und www.fti.de der FTI Touristik GmbH (im Folgenden FTI)
gelten die folgenden Reise- und Zahlungsbedingungen. Für die Buchung von
Leistungen "driveFTI" aus dem Katalog "driveFTI" und/oder dem Internet gelten
gesonderte Vermittlungsbedingungen, die Sie dem Katalog "driveFTI" oder dem
Internet entnehmen können. Für die Buchung von Leistungen "Cars&Camper"aus
dem Internet gelten gesonderte Vermittlungsbedingungen, die Sie dem Internet
entnehmen können. Für die Buchung von Pauschalreiseleistungen oder
Bausteinreiseleistungen der FTI Touristik GmbH aus dem Katalog und/oder dem
Internet gelten gesonderte Reise- und Zahlungsbedingungen, die Sie dem jeweils
geltenden Katalog oder bei Buchung im Internet der jeweiligen Site in der
Buchungsstrecke entnehmen können.
1. Abschluss des Reisevertrages
Die Anmeldung zu den von Ihnen gewünschten Leistungen erfolgt schriftlich auch per E-Mail oder Fax - bei FTI oder bei Ihrem Reisebüro. Mit der schriftlichen
Buchungsbestätigung/Rechnung über die von Ihnen gewünschten Reiseleistungen
durch FTI an Sie (unter der von Ihnen angegebenen Anschrift oder E-MailAdresse) oder an Ihr Reisebüro kommt der Reisevertrag zwischen Ihnen und FTI
zu Stande.
2. Bezahlung des Reisepreises und Versicherungsschutz,
Reiseunterlagen, Rücktritt
1. Mit der Buchungsbestätigung/Rechnung erhalten Sie gleichzeitig den Nachweis
über den erforderlichen Versicherungsschutz gemäß § 651 k BGB für alle von
Ihnen auf die gebuchten Reiseleistungen zu leistenden Zahlungen, die unter
Beachtung der nachfolgenden Zahlungsbedingungen zu erfolgen haben. Mit
Buchung erklären Sie Ihr Einverständnis zur Margenbesteuerung nach § 25 UStG.
Abweichende Vereinbarungen müssen von FTI schriftlich bestätigt werden. Die
Bezahlung der Reiseleistungen muss spätestens 28 Tage vor Reiseantritt
erfolgen.
Kurzfristbuchungen: Bei Reiseleistungen, die weniger als 28 Tage vor Reiseantritt
gebucht werden, ist der gesamte Reisepreis sofort zur Zahlung fällig.
Die Bezahlung der Reiseleistungen erfolgt direkt an FTI, oder, wenn die Buchung
über Ihr Reisebüro erfolgt ist, an dieses. Im Falle der direkten Zahlung an FTI ist
für die Rechtzeitigkeit der Zahlung maßgeblich der Zahlungseingang bei FTI.
Sämtliche Zahlungen sind unter Angabe der auf der
Buchungsbestätigung/Rechnung ersichtlichen Vorgangsnummer ausschließlich an
die dort genannte Kontoverbindung zu leisten.
2. Im Fall der nicht fristgerechten oder vollständigen Zahlung behält sich FTI nach
Mahnung mit Fristsetzung vor, den Rücktritt vom Reisevertrag zu erklären und
Schadensersatz entsprechend den Stornosätzen nach Ziffer 6 (2) zu verlangen.
3. Leistungen / Leistungs-/Preisänderung / Nebenabreden
Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der
Leistungsbeschreibung und den Mietbedingungen auf den veranstaltereigenen
Websites im Internet sowie aus den hierauf Bezug nehmenden Angaben in der
Buchungsbestätigung/Rechnung von FTI. Leistungsbeschreibungen in Katalogen
oder auch Websites von Leistungsträgern selbst sind für FTI nicht verbindlich. FTI
behält sich das Recht vor, vor Vertragsschluss eine Änderung der
ausgeschriebenen Leistungen und Preise zu erklären. Eine Preisanpassung vor
Vertragsschluss kann insbesondere aus Gründen der Erhöhung der Abgaben für
bestimmte Leistungen oder einer Änderung der für die betreffende Reise
geltenden Wechselkurse nach Veröffentlichung der Ausschreibung erfolgen oder
wenn die von Ihnen gewünschte Leistung nur durch den Einkauf zusätzlicher
Kontingente nach Veröffentlichung der Ausschreibung verfügbar ist. Reisebüros
sind nicht berechtigt, Nebenabreden selbst zu bestätigen. Soweit eine
ausdrückliche Bestätigung auf der Buchungsbestätigung/Rechnung von FTI nicht
erfolgt, sind Wünsche auf der Buchungsanmeldung nur als unverbindlicher
Wunsch anzusehen, für dessen Erbringung eine Gewährleistung nicht
übernommen werden kann.
4. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften
Als Reisender sind Sie für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise
wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die sich aus der
Nichteinhaltung ergeben, gehen zu Ihren Lasten, es sei denn, es liegen nicht
ausreichende oder fehlerhafte Informationen von FTI vor. Soweit die Erteilung
von Visa zum Antritt der Reise erforderlich ist, empfehlen wir, die Dauer und die
Voraussetzungen der Visaerteilung bereits vor der Buchung mit dem zuständigen
Konsulat/Botschaft zu klären. FTI wird Sie über alle bekannten
Gesundheitsvorschriften und empfehlenswerten Prophylaxen für das jeweilige
Zielgebiet unterrichten. Wir empfehlen darüber hinaus die Kontaktaufnahme mit
Ihrem Arzt bzw. mit einem Tropeninstitut.
5. Ersatzperson
FTI berechnet € 30,- pro Person, wenn der Kunde von den gesetzlichen
Möglichkeiten des Reisevertragsrechtes Gebrauch macht und eine Ersatzperson
benennt und er selbst die Reiseleistung nicht in Anspruch nimmt. Soweit durch
den Personenwechsel weitere Kosten seitens der Leistungsträger anfallen, werden
diese gesondert belastet.
6. Rücktritt
1. Der Kunde ist berechtigt, jederzeit vor Reisebeginn vom Vertrag
zurückzutreten. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung
bei FTI. Die Erklärung per Einschreiben/Rückschein wird empfohlen. Bei einem
Rücktritt hat FTI Anspruch auf eine angemessene Entschädigung gemäß §651 i
BGB. Für die Berechnung der Entschädigung ist der Zeitpunkt des Beginns der
vertraglichen Leistung maßgeblich. Bei mehreren einzelnen Leistungen sind die
Stornogebühren einzeln zu berechnen und anschließend zu addieren.
2. FTI macht von der Möglichkeit Gebrauch, den ihr zustehenden
Entschädigungsanspruch unter Berücksichtigung von § 651 i (3) BGB zu
pauschalieren. Diese Entschädigungssätze geben wir wie folgt bekannt:
- bis zum 30. Tag vor Reisebeginn 25%
- ab 29. - 22. Tag vor Reisebeginn 30%
- ab 21. - 15. Tag vor Reisebeginn 40%
- ab 14. - 10. Tag vor Reisebeginn 55%
- ab 9. - 7. Tag vor Reisebeginn 75%
- ab 6. - 3. Tag vor Reisebeginn 80%
- ab 2. Tag vor Reisebeginn bis Reiseantritt 85% des Reisepreises.
Für den Vermieter "Touring Cars" gelten nachfolgende gesonderte
Entschädigungssätze:
- bis zum 30. Tag vor Reisebeginn 25%
- ab 29. - 16. Tag vor Reisebeginn 50%
- ab 15. Tag vor Reisebeginn bis Reiseantritt 95% des Reisepreises.
3. Der Kunde hat grundsätzlich die Möglichkeit nachzuweisen, dass dem
Veranstalter kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. In diesen Fällen
erfolgt dann die Berechnung der Entschädigung im Einzelfall.
4. Bei Nichtantritt der Reise oder bei Nichtinanspruchnahme einzelner Leistungen
bleibt der Anspruch auf Zahlung des gesamten Reisepreises erhalten.
Grundsätzlich wird sich FTI bei den Leistungsträgern bemühen, ersparte
Aufwendungen für die Nichtinanspruchnahme der Leistung zu erhalten. Soweit
solche ersparten Aufwendungen an FTI erstattet werden, wird FTI diese auch an
den Kunden erstatten
7. Mietbedingungen
1. Bitte beachten Sie insbesondere die im Verlauf der Buchungsstrecke
angezeigten Mietbedingungen. Diese werden Inhalt des Vertrages. Wir weisen im
Übrigen auf folgendes hin: Der Vermieter behält sich vor, dem Kunden ohne
Aufpreis ein gleichwertiges größeres oder höherwertiges Fahrzeug als das
Gebuchte zur Verfügung zu stellen, falls das Gebuchte nicht zur Verfügung steht.
In diesem Fall werden bei der Übernahme eines größeren Fahrzeugs als dem
Gebuchten Kosten, z.B. wegen erhöhten Treibstoffverbrauchs o.ä. nicht
übernommen. Bei Buchung von Fähren wird daher empfohlen, immer für das
größtmögliche Fahrzeug zu reservieren.
Selbstbeteiligung
In der Regel ist es bei den meisten Vermietern notwendig, vor Ort eine
Sicherheitskaution per Kreditkarte zu hinterlegen;
Im Falle von Unfällen, Beschädigungen und Diebstählen des gemieteten
Fahrzeugs wird gegebenenfalls, abhängig vom gebuchten Paket, diese hinterlegte
Kaution vom Vermieter für die Selbstbeteiligung einbehalten. Bei Buchung der
PLUS-Pakete in den USA, Kanada und Europa sowie bei Buchung eines AllradCampers/-Fahrzeuges in Australien wird die vor Ort im Schadensfall zu zahlende
Selbstbeteiligung nach Ihrer Rückkehr durch die HanseMerkur Reiseversicherung
AG erstattet.
Im Schadensfall müssen dazu vor Ort folgende Punkte unbedingt eingehalten
werden:
- umgehende Meldung an Polizei und Erstellenlassen eines Polizeiberichtes, sofern
ein Unfallgegner beteiligt ist oder Vandalismus vorliegt
- umgehende Benachrichtigung des Vermieters
- bei Fahrzeugrückgabe einen Schadensbericht von der Mietstation erstellen und
unterschreiben lassen
- eine Endabrechnung der Schadensabwicklung vom Vermieter verlangen, die
aber ggf. erst nach Ihrer Abreise erstellt werden kann
Bitte senden Sie folgende Unterlagen unter Beachtung der Bedingungen des
Ihnen mit den Reiseunterlagen ausgehändigten Versicherungsnachweises zur
Erstattung der Selbstbeteiligung an die
HanseMerkur Reiseversicherung AG
Siegfried-Wedells-Platz 1
20354 Hamburg
- Schadens- und Polizeibericht
- Kopie des Mietvertrages
- Zahlungsnachweis der Kaution (Quittung oder Belastungsnachweis der
Kreditkarte)
- Endabrechnung der Schadensabwicklung
- FTI Reservierungsnummer und Reisebestätigung
Die vorgenannten Unterlagen müssen vollständig sein, sonst ist eine Abwicklung
nicht möglich.
In folgenden Fällen ist eine Erstattung jedoch ausgeschlossen:
- Schäden, die durch Missachtung der Mietbedingungen entstehen
- Schäden durch grob fahrlässiges Handeln, Trunkenheit am Steuer oder
Bewusstseinsstörungen durch Medikamente oder Drogen entstanden sind
- wenn der Fahrzeugschlüssel verloren oder beschädigt wurde
- Schäden an der Inneneinrichtung
- Privatgegenstände, die durch einen Unfall beschädigt, aus dem Mietfahrzeug
gestohlen wurden oder abhanden gekommen sind
- Folgekosten, z.B. für Hotels, Telefon oder Abschleppen
- Schäden, die von der Fahrzeugversicherung des Vermieters ausgeschlossen
sind
2. Im Übrigen verweisen wir u.a. zu Einwegmieten, Fahrbeschränkungen, den
erforderlichen Dokumenten, zum Grenzverkehr, den inkludierten Leistungen, den
Versicherungsleistungen und den Zusatzversicherungen auf die Mietbedingungen.
8. Gewährleistung, Abhilfe, Kündigung, Verjährungsverkürzung
Weisen die Reiseleistungen aus Ihrer Sicht Mängel auf, so wenden Sie sich bitte
unverzüglich an die Ihnen mit den Reiseunterlagen bekannt gegebene
Kontaktperson, damit Abhilfe geschaffen werden kann. Sollte die Mängelanzeige
bei dieser Kontaktperson nicht erfolgen, so kann dies für Sie zur Folge haben,
dass Sie für diese Mängel keine Ansprüche (Minderung, Schadensersatz) geltend
machen können. Eine Kündigung des Reisevertrages durch Sie gemäß § 651 e
BGB ist erst dann möglich, wenn Sie FTI eine angemessene Frist für die
Abhilfeleistung gesetzt haben, es sei denn, die Abhilfe ist unmöglich oder wird
von FTI verweigert oder wenn die sofortige Kündigung des Reisevertrages durch
ein besonderes Interesse von Ihnen gerechtfertigt wird.Unabhängig von der
sofortigen Anzeige des Mangels vor Ort müssen Sie binnen einer Frist von einem
Monat nach vertraglich vorgesehenem Ende der Reise etwaige Ansprüche auf
Minderung/Schadensersatz direkt bei FTI in München geltend machen.
Schriftform wird empfohlen. Die gesetzliche Verjährungsfrist wird auf 12 Monate
für diejenigen Ansprüche aus dem Reisevertrag nach §§ 651 c bis 651 f BGB, die
der Haftungsbeschränkung nach Ziffer 9 unterliegen, verkürzt. Die
Verjährungsfrist beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden
sollte.
9. Haftungsbeschränkung
Soweit ein Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig von FTI herbeigeführt
worden ist, beziehungsweise FTI allein wegen eines Verschuldens eines
Leistungsträgers verantwortlich ist, wird die Haftung für Schäden, die nicht auf
der Verletzung des Lebens, des Köpers oder der Gesundheit beruhen, auf den
dreifachen Reisepreis beschränkt. Ansprüche aus deliktischer Haftung bleiben
unberührt. Etwaig darüber hinausgehende Ansprüche aufgrund geltender
internationaler Abkommen oder auf diesen beruhenden Vorschriften bleiben von
der Haftungsbeschränkung unberührt.
10. Abtretungsverbot
Die Abtretung von Ansprüchen aus und im Zusammenhang mit dem Reisevertrag
ist ausgeschlossen, es sei denn, der Abtretungsempfänger hat durch gesonderte
Unterschrift bei der Buchung erklärt, auch für die vertraglichen Verpflichtungen
derjenigen Personen selbst einzustehen, die die Rechte aus dem Reisevertrag an
ihn abgetreten haben.
11. Reiseversicherungen
In den Reisepreisen sind, soweit nicht ausdrücklich anders vermerkt,
Reiseversicherungen nicht enthalten. Wir empfehlen den Abschluss von
Reiserücktrittskosten-, Reisehaftpflicht-, Kranken- und Unfallversicherung. Soweit
FTI oder Ihr Reisebüro Reiseversicherungen anbieten, handelt es sich
diesbezüglich nur um eine Vermittlungsleistung. Der Versicherungsvertrag kommt
ausschließlich zwischen dem Kunden und dem angegebenen Reiseversicherer
zustande. Ansprüche können nur direkt gegenüber dem Versicherer geltend
gemacht werden. Die Versicherungsbedingungen und Obliegenheiten aus dem
Versicherungsvertrag wollen Sie bitte beachten. Die Prämien für Versicherungen
sind nicht Bestandteil des Reisepreises und sind mit Abschluss der Versicherung
sofort zur Zahlung fällig. Von Versicherungsverträgen kann auch nicht
zurückgetreten werden.
12. Gerichtsstand
Der Gerichtsstand von FTI ist München. Für den Fall, dass der Vertragspartner
von FTI keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat bzw. die in Anspruch zu
nehmende Partei nach Vertragsschluss ihren Sitz oder Aufenthaltsort aus dem
Geltungsbereich des Gesetzes der Bundesrepublik Deutschland verlegt oder ihr
Sitz oder Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, sowie
für den Fall, dass es sich bei dem Vertragspartner von FTI um Kaufleute handelt,
wird als Gerichtsstand München vereinbart.
Ihr Vertragspartner:
FTI Touristik GmbH,
Landsberger Str. 88, 80339 München
AG München, HRB 71745
Veröffentlichungsstand : August 2014
Vermittlungsbedingungen
driveFTI 2014
driveFTI
ist eine Marke der FTI Touristik GmbH und vermittelt ausschließlich weltweit den
Abschluss von Mietverträgen mit verschiedenen Autovermietfirmen. Im Rahmen
der Vermittlung lässt driveFTI das vom Kunden gewünschte Fahrzeug bei dem
Mietwagenunternehmen reservieren. Die Bestätigung der gewünschten
Fahrzeugreservierung erfolgt in der Regel sofort; nur in Ausnahmefällen (z.B. bei
einigen Einwegmieten, bei Sonderfahrzeugen oder Sonderzubehör) muss beim
Autovermieter angefragt werden. Nach Reservierungsbestätigung erhält der
Kunde einen Gutschein-Voucher (bei kurzfristigen Buchungen auch per Email),
den der Kunde bei Anmietung des Fahrzeuges dem Vermieter vorlegen muss. Die
von driveFTI vermittelten Mietraten gelten ausschließlich bei Nutzung zu privaten
Zwecken. Der Kunde erklärt sich mit Buchung mit der ausschließlich privaten
Nutzung einverstanden. Die Mietraten für gewerbliche Nutzung betragen 120%
des je-weils ausgeschriebenen Gesamtpreises zur Privatnutzung und können nur
auf Anfrage über das Servicecenter gebucht werden. Bei gewerblicher Nutzung
einer Privatanmietung wird die Differenzmietrate in Höhe von 20% nacherhoben.
Bezahlung
Der sich aus der Reservierungsbestätigung ergebende Mietpreis ist spätestens 28
Tage vor Mietbeginn gegen Aushändigung des Gutschein-Vouchers zur Zahlung
fällig. Wünschen Sie ausnahmsweise die Übersendung der Reise-unterlagen, so
stellen Sie bitte sicher, dass der Mietpreis 28 Tage vor Miet-beginn dem auf der
Reservierungsbestätigung bekanntgegebenen Konto bereits gutgeschrieben ist,
damit der rechtzeitige Versand der Unterlagen gewährleistet ist. Zahlungen
können mit befreiender Wirkung nur an den in der Reservierungsbestätigung oder
Rechnung von driveFTI angegebenen Empfänger geleistet werden. Fehlt die
Angabe eines Zahlungsempfängers, ist der Reisende berechtigt, die Zahlung an
das buchende Reisebüro zu leisten.
Fahrzeuggruppen
Reservierungen/Bestätigungen gelten nur für die gebuchte Fahrzeuggruppe,
niemals für ein bestimmtes Modell. Die vermittelten Autovermieter unterhalten
Fahrzeugflotten mit mehreren Typen vergleichbarer Größe und Ausstattung.
Daher behalten sie sich vor, Kunden ein gleich- oder höherwertiges Fahrzeug wie
das als Beispiel genannte zur Verfügung zu stellen, was in keinem Fall zu
Forderungen, z.B. wegen erhöhtem Treibstoffverbrauch o.ä. berechtigt.
Fahrzeugübernahme und -rückgabe
Bereits zum Zeitpunkt der Buchung legen Sie fest, wann und an welcher Station
des Autovermieters Sie den Mietwagen übernehmen und zurückgeben werden.
Bei Übernahme am Flughafen benötigen wir die Angabe der Flugnummer und der
voraussichtlichen Ankunftszeit, damit bei eventuellen Flugverspätungen die
Reservierung aufrechterhalten werden kann. Bei Anmietungen im Stadtbüro
genügt die Angabe der Uhrzeit. Bitte beachten Sie, dass bei Anmietung im
Stadtbüro oder Nichtbekanntgabe der Flugnummer der Mietwagen für Sie oftmals
nur maximal ca. 1/2 Stunde ab der von Ihnen angegebenen Abholzeit bzw. der
voraussichtlichen Ankunftszeit reserviert gehalten werden kann.
Kundenservice
Sollte es doch vor Ort zu nicht klärenden Problemen kommen, wenden Sie sich
bitte über Ihr Reisebüro an unseren Kundendienst. FTI versucht gerne, Ihnen zu
helfen. Hierzu benötigen wir aber jedenfalls eine Kopie des vor Ort geschlossenen
Mietvertrages sowie eine Voucherkopie.
Mietbedingungen und Mietvertrag
Die allgemeinen Mietbedingungen entnehmen Sie bitte unserer Rubrik "Wichtiges
zur Anmietung". Der Mietvertrag wird aufgrund der Vermittlung von driveFTI vor
Ort mit dem Mietwagenunternehmen direkt geschlossen und richtet sich nach den
jeweiligen Mietbedingungen der Autovermietfirma.
Selbstbeteiligung
In der Regel ist es bei den meisten Autovermietungen notwendig, vor Ort eine
Sicherheitskaution per Kreditkarte oder bar zu hinterlegen. Im Falle von Unfällen,
Vandalismus, Beschädigungen und Diebstählen des gemieteten Fahrzeuges wird
diese hinterlegte Kaution von den Autovermietungen für die Selbstbeteiligung
einbehalten. Diese Selbstbeteiligung wird im Schadensfall von FTI bei
Mietwagenbuchungen, die im voraus erfolgen, übernommen. Das heißt, dass kein
Abschluss einer gesonderten Versicherung vor Ort zum Ausschluss der
Selbstbeteiligung erforderlich ist.
Ausgenommen von der Erstattung ist Folgendes:
- Schäden, die durch Missachtung der Mietbedingungen entstehen
- Grobfahrlässiges Handeln oder Trunkenheit am Steuer
- Schäden an Ölwanne oder Unterboden (ausgenommen USA)
- Folgekosten wie bspw. für Hotels, Telefon oder Abschleppen
- Verlust oder Beschädigung des Autoschlüssels oder Navigationsgeräts
- Kosten für Privatgegenstände, die bei einem Unfall beschädigt oder aus dem
Auto gestohlen wurden
Ebenso kann keine Erstattung erfolgen, wenn der Hauptschaden von der
Versicherung vor Ort (Teil- oder Vollkasko) nicht reguliert wird, da hier das
Vorliegen von grober Fahrlässigkeit angenommen wird.
Im Schadensfall muss vor Ort die folgende Vorgehensweise unbedingt eingehalten werden: - umgehende Benachrichtigung der Mietwagenstation
- umgehende Meldung an Polizei und Erstellenlassen eines Polizeiberichtes sofern
ein Unfallgegner beteiligt ist oder Vandalismus vorliegt.
- Ausstellung und Unterschrift eines Schadensberichtes durch die Station vor Ort
bei Rückgabe des Fahrzeuges
- Folgende Unterlagen müssen zur Erstattung der Selbstbeteiligung an den
- FTI - Kundendienst gesendet werden:
- Schadens- und Polizeibericht
- Kopie des Mietvertrages
- Zahlungsnachweis der Selbstbeteiligung (Kreditkartenauszug, Quittung bei
Barzahlung oder Kontoauszug bei Überweisung)
Ergänzend gelten die Bedingungen des Mietvertrages.
Umbuchungen
Bei Änderung buchungsrelevanter Daten, wie Übernahmezeit, Name oder Ort,
wird der tagesaktuelle Preis ermittelt. Umbuchungen sind grundsätzlich abhängig
von der Verfügbarkeit gegen ein Bearbeitungsentgelt möglich. Dieses beträgt bis
24 Stunden vor Mietbeginn € 30 unabhängig vom Zustandekommen der
Umbuchung. Umbuchungen vor Mietbeginn müssen über FTI bzw. das Reisebüro
grundsätzlich spätestens 24 Stunden vor dem ursprünglich geplanten Mietbeginn
erfolgen (sofern der Mietbeginn auf einen Montag fällt, muss diese jedoch
spätestens am vorangehenden Samstag erfolgen). Nach diesem Zeitpunkt ist eine
Umbuchung nicht mehr möglich. Umbuchungen nach Mietbeginn (etwa
Verlängerung der Mietdauer, Änderung des Rückgabeortes, Änderung der
Fahrzeugkategorie) sind mit der jeweiligen Autovermietfirma zu den vor Ort
geltenden Konditionen abzuwickeln. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen,
dass derartige Änderungen grundsätzlich Nachbelastungen zur Folge haben
können, die vom Kunden zu tragen sind. Bei Verkürzung der Mietdauer oder
Übernahme einer kleineren Fahrzeuggruppe erfolgt keine Rückerstattung. Dies
gilt auch dann, wenn der Mietwagen verspätet übernommen wird oder früher
abgegeben wird.
Leistungs-/Preisänderung
FTI weist darauf hin, dass sich die Autovermieter das Recht vorbehalten, vor
Abschluss des Reservierungsvertrages eine Änderung der ausgeschriebenen
Leistungen und Preise zu erklären. FTI wird Sie über solche Änderungen vor
Vertragsschluss informieren. Eine Preisanpassung vor Vertragsschluss kann
insbesondere aus Gründen der Erhöhung der Abgaben für bestimmte Leistungen
oder einer Änderung der für die betreffende Leistung geltenden Wechselkurse
nach Veröffentlichung der Ausschreibung erfolgen oder wenn die von Ihnen
gewünschte Leistung nur durch den Einkauf zusätzlicher Kontingente nach
Veröffentlichung der Ausschreibung verfügbar ist.
Stornierung
Stornierungen müssen bis zum Abschluss des Mietvertrages vor Ort bei FTI
vorgenommen werden. Diese sollten, wenn möglich, in schriftlicher Form bei FTI
erfolgen. Stornierungen erlangen ihre Gültigkeit mit dem Eingang während der
üblichen Geschäftszeiten von FTI. Stornierungen vor Mietbeginn müssen über FTI
bzw. das Reisebüro grundsätzlich spätestens 24 Stunden vor dem ursprünglich
geplanten Mietbeginn erfolgen. Nach diesem Zeitpunkt ist eine Stornierung nicht
mehr möglich. Bei Stornierung der Mietwagenbuchung wird ein
Bearbeitungsentgelt von € 30 berechnet. Nicht genutzte Reservierungen werden
gegen Vorlage der Originalvoucher bzw. Original-Mailvoucher erstattet. Es wird
ein Bearbeitungsentgelt von € 100 pro Gutschein berechnet.
Haftungsbeschränkungen
driveFTI haftet als Vermittler ausschließlich für die ordnungsgemäße Erbringung
der Mietwagenvermittlung. Eine Haftung besteht somit nicht bei Nichtbeachtung
der Hinweise in diesem Katalog oder bei Nichtbeachtung selbstverständlicher und
allgemeiner Pflichten im Straßenverkehr, so etwa bei:
- Fehlen oder Ungültigkeit der zur Anmietung erforderlichen Dokumente
(Führerschein, Reisepass, Voucher, Kreditkarte)
- Nichtbeachtung von Mindest- und Höchstalterregelungen
- Fahruntüchtigkeit infolge von Alkohol- oder Drogenkonsum o.ä.
- Schäden, die durch Missachtung der Mietbedingungen entstehen
- Grobfahrlässiges Handeln oder Trunkenheit am Steuer
Sonstiges
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vermittlungsvertrages
einschließlich dieser Vermittlungsbedingungen hat nicht die Unwirksamkeit des
gesamten Vermittlungsvertrages zur Folge.
Ergänzend gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
Für den Fall, dass der Reisende nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder
gewöhnlichen Aufenthaltsort aus Deutschland heraus verlegt oder dieser im
Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt ist, wird für Ansprüche von dem
Vermittler gegen den Kunden der Gerichtsstand München vereinbart.
Ihr Vermittlungspartner:
FTI Touristik GmbH driveFTI
Landsberger Straße 88
80339 München
AG München, HRB 71745
Stand
Dezember 2013
Wichtiges zur Anmietung
Das driveFTI Rundum-Sorglos-Paket
Damit Sie einen unbeschwerten Urlaub erleben können und im Schadensfall
abgesichert sind, bieten wir Rundum-Sorglos-Pakete inklusive:
- Vollkaskoversicherung mit Rückerstattung der Selbstbeteiligung
(Details siehe Punkt "Selbstbeteiligung")
- KfZ-Diebstahlversicherung mit Rückerstattung der Selbstbeteiligung
(Details siehe Punkt "Selbstbeteiligung")
- Haftpflichtversicherung
- Unbegrenzte Kilometer *
- Flughafengebühren
- Alle lokalen
Steuern und Gebühren
auf den Mietpreis
* wenige Ausnahmen lt. System
Oftmals sind zudem folgende Leistungen im Preis inbegriffen:
- Zusatzfahrer: Bitte denken Sie daran, Zusatzfahrer bei Fahrzeugannahme in
den Mietvertrag eintragen zu lassen. So vermeiden Sie das Erlöschen des
Versicherungsschutzes.
- Hotelzustellung: Oftmals bieten unsere Partner den Service der
Hotelzustellung/-abholung. Dies kann bei Buchung angefragt werden und bedarf
der Vermieterrückbestätigung. Teilweise erfolgt ein Transfer vom Hotel zur
nächstgelegenen Station, an der die Wagenannahme erfolgt. Preise gelten pro
Strecke.
- Einwegmieten: Möchten Sie Ihren Mietwagen an einer anderen Station
abgeben, als Sie angemietet haben? Bitte fragen Sie dies bereits bei Buchung an,
da Einwegmieten vom Vermieter rückbestätigt werden müssen. Sofern o.g.
Leistungen nicht im Preis inklusive sind, erfolgt die Zahlung bei Abgabe des
Wagens direkt an den Vermieter (zzgl. örtlicher Steuern und Gebühren).
Was Sie sonst noch wissen sollten
- Die angegeben Fahrzeugtypen sind nur Beispiele! Reservierungen erfolgen
nur für die jeweiligen Wagenkategorie, nicht für ein bestimmtes Modell.
- Die nationale Fahrerlaubnis muss - soweit nicht anders erwähnt - seit mind.
einem Jahr gültig sein (in lateinischer Schrift). Der Originalführerschein und
Personalausweis/Reisepass ist bei Anmietung vorzulegen. Bei Ferndestinationen
empfiehlt sich die Mitnahme eines internationalen Führerscheins (besonders für
Inhaber des "grauen" Führerscheins).
- Die Kaution muss per Kreditkarte des Hauptfahrers entrichtet werden (ggf. ist
die Angabe der PIN erforderlich). EC-/Debit-Karten werden nicht akzeptiert! Eine
Barkaution muss bei Buchung angemeldet werden. Die Rückgabe der Kaution
erfolgt immer in Landeswährung und in bar oder per Scheck (anfallende
Gebühren zu Lasten des Mieters). Kautionsangaben sind Richtwerte!
- Die Preisberechnung errechnet sich im 24-Stunden-Rhythmus, beginnend mit
dem Datum und der Uhrzeit der Fahrzeugübernahme. Mietzeitüberschreitungen
führen zur Nachbelastung (i. H. der vor Ort gültigen Raten).
- Beförderung von Tieren auf Anfrage.
- Bitte beachten Sie, dass sich der Vermieter im Falle eines Unfalls vorbehält, im
Einzelfall kein Ersatzfahrzeug bereit zu stellen.
- In einzelnen Zielgebieten fallen Mautgebühren an. Bitte erkunden Sie sich bei
Anmietung an Ihrer Station über die Vorgehensweise.
Sonderzubehör
Sonderzubehör, wie Kindersitz, Dachgepäckträger o.ä. muss zum Zeitpunkt der
Buchung angegeben werden. Je nach Vermieter wird diese Zusatzausstattung
rückbestätigt oder lediglich in der Buchung vermerkt.
Kosten vor Ort
Die vor Ort zu zahlenden Kosten und Gebühren sowie Deckungssummen und
ggfs. anfallende Selbstbehalte sind - meist in Landeswährung - angegeben. Alle
vor Ort zu zahlenden Beträge verstehen sich zzgl. der örtlichen Steuern und
Gebühren und können sich jederzeit ohne Vorankündigung seitens der
Autovermieter ändern. Bitte achten Sie darauf, keine bereits inkludierten
Versicherungen vor Ort abzuschließen.
Fahrbeschränkungen
Auch in Bezug auf Fahrbedingungen oder -beschränkungen hat jede Destination
ihre Besonderheit, auf die wir in den jeweiligen Einführungsseiten allgemein
eingehen. So führt i.d.R. die Missachtung von Fahrbeschränkungen, wie z.B. dem
Fahrverbot auf nichtasphaltierten Straßen oder die Mitnahme des Fahrzeugs auf
Fähren, zum Verlust des Versicherungsschutzes. Detailliertere Informationen über
Fahrbeschränkungen teilen wir Ihnen gerne auf Anfrage mit.
Grenzverkehr
Die Einreise mit dem Mietwagen in andere Länder muss bereits bei Buchung
angefragt werden und bedarf der Genehmigung des jeweiligen Vermieters. Häufig
gibt es Einschränkungen für grenzüberschreitenden Verkehr und/oder höhere, vor
Ort zu entrichtende Versicherungsgebühren.
Treibstoff Je nach Vermieter gibt es folgende Optionen:
A. Kauf der ersten Tankfüllung (VK), d.h. Sie können den Mietwagen mit leerem
Tank wieder zurückbringen. Für Restbenzin erfolgt keine Rückerstattung. Bei
manchen Vermietern ist auch der Kauf eines halben Tanks Pflicht.
B. Sie erhalten das Fahrzeug vollgetankt und müssen es auch so wieder abgeben
(VV). Bei nicht vollem Tank zum Zeitpunkt der Rückgabe wird Ihnen das fehlende
Benzin plus einer hohen Gebühr (Betankungsservice) berechnet.
C. Sie erhalten das Fahrzeug vollgetankt und können es mit leerem Tank
zurückgeben (VL). In diesem Fall ist die erste Tankfüllung im Preis inbegriffen.
Unfall/Diebstahl Bitte rufen Sie in jedem Falle die Polizei zu Hilfe. Auch die
Versicherungsleistungen können generell ohne offizielle Schadensaufnahme durch
die Polizei nicht in Anspruch genommen werden.
Verkehrsdelikte Nehmen Sie Strafzettel oder Bußgelder bei Verkehrsdelikten im
Ausland ernst und begleichen Sie diese direkt vor Ort . Autovermieter sind sehr
wohl in der Lage, Ihnen zusätzlich zum Bußgeld auch die Nachsendung teuer
weiterzubelasten, selbst wenn Sie bereits wieder zu Hause sind. Auch kann es
bereits bei der Rückgabe ansonsten zu erheblichen Schwierigkeiten kommen.
Versicherungsleistungen Die Versicherungsgebühren und -leistungen
unterscheiden sich pro Vermieter und Destination. Details entnehmen Sie bitte
dem jeweiligen Info-Block. Bitte beachten Sie in jedem Fall die Bestimmungen
des Mietvertrages, die durch den Vertragsabschluss vor Ort bindend sind.
Generell gilt, dass ohne offizielle Schadensaufnahme durch die Polizei die im
Mietvertrag eingeschlossenen Versicherungsleistungen nicht abgefordert werden
können. Grundvoraussetzung für die Inanspruchnahme von
Versicherungsleistungen ist, dass die Benutzung des Mietwagens nicht gegen die
Bestimmungen im Mietvertrag verstößt (z.B. das Fahren ohne Eintrag im
Mietvertrag oder unter Alkohol-/Drogeneinfluss).
Zusatzversicherungen vor Ort Die Autovermieter bieten vor Ort häufig
optionale Versicherungsleistungen an, wie z.B. Insassenunfalloder
Reisegepäckversicherungen. Diese Versicherungen können Sie direkt mit dem
Vermieter abschließen und auch vor Ort zuzüglich Steuern bezahlen.
Nachträgliche Rückerstattungen sind ausgeschlossen. Bitte schließen Sie keine
Zusatzversicherung zum Ausschluss der Selbstbeteiligung ab (siehe
Vermittlungsbedingungen "Selbstbeteiligung").
Stand
Dezember 2013
Reise und Zahlungsbedingungen der FTI Touristik AG Schweiz
Die Buchung von Reiseleistungen der FTI Touristik AG (im Folgenden FTI) erfolgt
auf Grundlage der nachstehenden allgemeinen Reisebedingungen. Sofern
Buchungen - telefonisch oder schriftlich oder per Internet - aufgegeben werden,
erklärt sich der Kunde ausdrücklich mit diesen einverstanden.
1. Abschluss des Reisevertrages
Die Anmeldung zu den von Ihnen gewünschten Leistungen erfolgt schriftlich auch per EMail oder Fax - bei FTI oder bei Ihrem Reisebüro. Mit der schriftliche
Bestätigung über die von Ihnen gewünschten Reiseleistungen durch FTI an Sie
(unter der von Ihnen angegebenen Anschrift oder EMail-Adresse) oder an Ihr
Reisebüro kommt der Reisevertrag zwischen Ihnen und FTI zu Stande.
2. Bezahlung des Reisepreises und Aushändigung der Reiseunterlagen,
Rücktritt
2.1 Eine Anzahlung in Höhe von 25% des Reisepreises zzgl. evtl.
Versicherungsprämien (siehe Ziffer 15) ist sofort nach Erhalt der
Buchungsbestätigung/ Rechnung fällig. Der Restbetrag ist 28 Tage vor
Reiseantritt ohne nochmalige Aufforderung zu zahlen. Die Bezahlung der
Reiseleistungen erfolgt direkt an FTI, oder, wenn die Buchung über Ihr Reisebüro
erfolgt ist, an dieses. Im Falle der direkten Zahlung an FTI ist für die
Rechtzeitigkeit der Zahlung massgeblich der Zahlungseingang bei FTI. Sämtliche
Zahlungen sind unter Angabe der auf der Buchungsbestätigung/ Rechnung
ersichtlichen Vorgangsnummer ausschliesslich an die dort genannte
Kontoverbindung zu leisten. Kurzfristbuchungen: Bei Reiseverträgen, die weniger
als 28 Tage vor Reiseantritt geschlossen werden, ist der gesamte Reisepreis
sofort zur Zahlung fällig. Etwas anderes gilt, wenn sich FTI ein Rücktrittsrecht
gemäss Ziffer 6 vorbehalten hat. In diesem Falle ist die Zahlung erst dann fällig,
wenn die Frist zur Ausübung des Rücktrittsrechts abgelaufen ist und das
Rücktrittsrecht nicht ausgeübt wurde.
2.2 Im Fall der nicht fristgerechten oder vollständigen Zahlung bzw. Anzahlung
oder Restzahlung behält sich FTI nach Mahnung mit Fristsetzung vor, den
Rücktritt vom Reisevertrag zu erklären und Schadensersatz entsprechend den
Stornosätzen nach Ziffer 8 zu verlangen.
2.3 Nach Zahlungseingang erfolgt rechtzeitig vor Reiseantritt der Versand der
Reiseunterlagen an Sie bzw. Ihr Reisebüro. Ab 5 Werktagen vor Reiseantritt ist
ein rechtzeitiger Versand per Post nicht mehr gewährleistet. Ist wegen
verspäteter Zahlung des Reisepreises eine Hinterlegung der Reiseunterlagen am
Flughafen erforderlich, so erfolgt eine sofortige Berechnung in Höhe von CHF 26.pro Person. Gleiches gilt für vom Reisenden zu vertretende Umstände (wie etwa
Verlust der Reiseunterlagen). Die genannten Preise umfassen die gesetzliche
Mehrwertsteuer. FTI ist Teilnehmer am Garantiefond der Schweizer Branche.
3. Leistungen/ Leistungs-/ Preisänderung/Nebenabreden
3.1. Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der
Leistungsbeschreibung im Katalog beziehungsweise aus der Darstellung auf den
veranstaltereigenen Websites im Internet sowie aus den hierauf Bezug
nehmenden Angaben in der Buchungsbestätigung/ Rechnung von FTI.
Leistungsbeschreibungen in Katalogen oder auch Websites von Leistungsträgern
wie Hotels sind für FTI nicht verbindlich.
3.2. FTI behält sich das Recht vor, vor Vertragsschluss eine Änderung der
ausgeschriebenen Leistungen und Preise zu erklären. Eine Preisanpassung vor
Vertragsschluss kann insbesondere aus Gründen der Erhöhung der
Beförderungskosten, der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie bspw. Hafenoder Flughafengebühren, oder einer Änderung der für die betreffende Reise
geltenden Wechselkurse nach Veröffentlichung der Ausschreibung erfolgen oder
wenn die von Ihnen gewünschte Reise nur durch den Einkauf zusätzlicher
Kontingente nach Veröffentlichung der Ausschreibung verfügbar ist.
3.3. FTI behält sich vor, den vereinbarten Reisepreis nachträglich zu erhöhen, um
damit einer personenbezogenen Erhöhung der Beförderungskosten oder der
Abgaben für bestimmte Leistungen (wie Hafen- und Flughafengebühren)
Rechnung zu tragen. Dies gilt nur, soweit der Abreisetermin mehr als 4 Monate
nach Vertragsschluss liegt. Die Preiserhöhung bemisst sich im Falle einer
personenbezogenen Erhöhung nach der Differenz des zum Zeitpunkt der
Änderungsmitteilung und des bei Vertragsschluss gültigen Betrages. Sollte eine
Preisänderung erfolgen, wird FTI den Kunden unverzüglich davon in Kenntnis
setzen. Eine Preisänderung ist nur bis zum 21. Tag vor Reiseantritt zulässig.
3.4. FTI behält sich das Recht vor, nach Vertragsschluss eine Änderung
wesentlicher Reiseleistungen, die vom vereinbarten Inhalt des Reisevertrages
abweichen, zu erklären, wenn diese nach Vertragsschluss notwendig werden und
von FTI nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden. Eine solche
Leistungsänderung wird FTI nur vornehmen, soweit die Änderungen nicht
erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen. FTI wird
den Kunden über solche wesentlichen Leistungsänderungen unverzüglich nach
Kenntnis über den Änderungsgrund informieren. Hiervon umfasst sind
insbesondere zumutbare Änderungen von Flugleistungen. FTI schuldet keinen
Schadensersatz für An- und Abreise zum/vom Flughafen zum Wohnort.
3.5. Im Falle einer Preisänderung um mehr als 10% des Reisepreises (Ziffer 3.3)
oder einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung (Ziffer 3.4) ist
der Kunde berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten und
entweder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen oder höherwertigen
anderen Reise zu verlangen, soweit FTI in der Lage ist, eine entsprechende Reise
aus ihrem Angebot ohne Mehrkosten für den Kunden anzubieten, oder die
Teilnahme an einer anderen minderwertigen Reise unter Rückerstattung des
Preisunterschiedes zu verlangen oder schliesslich die Rückerstattung aller von
ihm bezahlten Beträge zu verlangen. Der Kunde hat diese Rechte unverzüglich
nach Erklärung durch FTI dieser gegenüber geltend zu machen. Schriftform wird
hierzu empfohlen.
3.6. Reisebüros sind nicht berechtigt, Nebenabreden selbst zu bestätigen. Soweit
eine ausdrückliche Bestätigung auf der Buchungsbestätigung/ Rechnung von FTI
nicht erfolgt, sind Wünsche auf der Buchungsanmeldung nur als unverbindlicher
Wunsch anzusehen, für dessen Erbringung eine Gewährleistung nicht
übernommen werden kann.
4. Beförderungsleistungen/Anschlussflüge
Die mit der Buchungsbestätigung/Rechnung bekannt gegebenen Reisezeiten für
die gebuchten Flugtage stehen unter dem Leistungsänderungsvorbehalt gemäss
Ziffer 3
(4). Sollten Sie selbst oder sollten Sie über Ihr Reisebüro noch weitere
Anschlussbeförderungen buchen, so berücksichtigen Sie diesen Umstand ebenso
wie den Umstand, dass es bei der Beförderung selbst immer zu Verzögerungen
aus vielfachen Gründen kommen kann. Bei dem heutigen Verkehrsaufkommen,
insbesondere im internationalen Flugverkehr, muss immer mit Flugverspätungen
gerechnet werden. Gegebenenfalls fragen Sie bitte bei Buchung von
Anschlussbeförderungen erst nach, ob die genauen Zeiten bereits bekannt sind.
Berücksichtigen Sie bei der Buchung von Anschlussbeförderungen auch
ausreichende Zeitabstände für etwaige Verzögerungen bei der Beförderung.
Empfohlen wird grundsätzlich eine Tarifwahl, die kostengünstige Umbuchungen
zulässt. Wird ein Flug durch den Kunden verpasst, so besteht keine weitere
Beförderungspflicht durch FTI.
5. Beförderungsbeschränkungen für schwangere Reisende und Kinder
auf Kreuzfahrten:
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass aus Sicherheitsgründen und bedingt
durch die eingeschränkte medizinische Versorgung auf einem Schiff folgende
Beförderungsbeschränkungen gelten: Schwangere Reisende, die sich zur Zeit der
Einschiffung bis zur 21. Schwangerschaftswoche befinden, müssen eine ärztliche
Reisefähigkeitsbestätigung vorweisen. Ab der 22. Schwangerschaftswoche wird
die Beförderung abgelehnt. Kinder, die zur Zeit der Einschiffung noch nicht drei
Monate alt sind, werden nicht befördert. Auf allen Routen mit drei oder mehr
aufeinanderfolgenden Seetagen gilt für Kinder zum Zeitpunkt der Einschiffung ein
Mindestalter von zwölf Monaten. Auf die üblichen Beförderungsbeschränkungen
bei Flugreisen wird hingewiesen.
6. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften, Sonstiges
(1) Als Reisender sind Sie für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise
wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich und müssen über die notwendigen
Reisedokumente verfügen. Alle Nachteile, die sich aus der Nichteinhaltung
ergeben, gehen zu Ihren Lasten, es sei denn, es liegen nicht ausreichende oder
fehlerhafte Informationen von FTI vor. Soweit die Erteilung von Visa zum Antritt
der Reise erforderlich ist, empfehlen wir, die Dauer und die Voraussetzungen der
Visa Erteilung bereits vor der Buchung mit dem zuständigen Konsulat/ Botschaft
zu klären.
(2) FTI wird Sie über alle bekannten Gesundheitsvorschriften und
empfehlenswerten Prophylaxen für das jeweilige Zielgebiet unterrichten. Wir
empfehlen darüber hinaus die Kontaktaufnahme mit Ihrem Arzt bzw. mit einem
Tropeninstitut.
(3) Im Falle von altersabhängigen Reisepreisermässigungen ist für die Einhaltung
der Altersgrenze das Alter des Kindes zum Ende der gebuchten
Leistungmassgeblich.
(4) Für Ihr Reisegepäck gelten die Bedingungen der jeweiligen Fluggesellschaft.
(5) Für Gruppenreisen gelten gesonderte Reisebedingungen, die Sie bei Ihrer
Buchungsstelle erhalten.
7. Mindestteilnehmerzahlen
Bei Nichterreichen einer in der Leistungsbeschreibung fest gesetzte
Mindestteilnehmerzahl ist FTI berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Der
Rücktritt kann spätestens bis 2 Wochen vor Antritt der Reise erklärt werden.
Bereits geleistete Zahlungen werden den Kunden rückerstattet, sofern sie nicht
von einem Ersatzangebot Gebrauch machen.
8. Ersatzperson/Namensänderung
FTI berechnet CHF 100 pro Person (max. CHF 200 pro Buchung), wenn der Kunde
von den gesetzlichen Möglichkeiten Gebrauch macht und eine Ersatzperson
benennt und er selbst die Reise nicht antreten kann. Soweit durch den
Personenwechsel weitere Kosten seitens der Leistungsträger (z.B.
Ticketausstellungsgebühren) anfallen, werden diese gesondert belastet. Eine
erforderlich werdende Namensänderung wird mit einer Gebühr von 100 CHF pro
Person, maximal 200 CHF pro Buchung, berechnet (zzgl. allfällige Spesen für die
Annullation von Linienflugtickets).
9. Rücktritt/Umbuchung
Der Kunde ist berechtigt, jederzeit vor Reisebeginn vom Vertrag zurückzutreten.
Massgeblich ist der Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung bei FTI. Die
Erklärung durch eingeschriebenen Brief/Rückschein wird empfohlen. Bei einem
Rücktritt hat FTI Anspruch auf eine angemessene Entschädigung. Massgeblich für
die Berechnung der Entschädigung ist der Zeitpunkt des Beginns der ersten
vertraglichen Leistung. Dieser Zeitpunkt gilt auch für alle weiteren Leistungen als
Reiseantrittsdatum. Neben den Entschädigungssätzen wird eine
Bearbeitungsgebühr von CHF 100 pro gebuchter Person, max. CHF 200 pro
Buchung erhoben. Diese Entschädigungssätze geben wir wie folgt bekannt:
Pauschalreise mit oder ohne (eingeschlossenen) Flug/Nur-Hotel/Nurflugtickets im
Charterbereich/Rundreisen/Transfer sowie Landarrangement mit oder ohne
(eingeschlossenen) Flug und sonstige Zielgebietsleistungen:
- bis einschliesslich 30 Tage vor Reiseantritt: Bearbeitungsgebühr CHF 100 p. P.
(max. CHF 200) + 10% des Reisepreises
- bis 29-22 Tage vor Reiseantritt: Bearbeitungsgebühr CHF 100 p. P. (max. CHF
200) + 30% des Reisepreises
- bis 21-15 Tage vor Reiseantritt: Bearbeitungsgebühr CHF 100 p. P. (max. CHF
200) + 40% des Reisepreises
- bis 14-10 Tage vor Reiseantritt: Bearbeitungsgebühr CHF 100 p. P. (max. CHF
200) + 55% des Reisepreises
- bis 9-7 Tage vor Reiseantritt: Bearbeitungsgebühr CHF 100 p. P. (max. CHF
200) + 75% des Reisepreises
- bis 6-3 Tage vor Reiseantritt: Bearbeitungsgebühr CHF 100 p. P. (max. CHF
200) + 80% des Reisepreises
- bis 2-1 Tage vor Reiseantritt: Bearbeitungsgebühr CHF 100 p. P. (max. CHF
200) + 90% bei A-@ Tag vor Abreise
- ab Reiseantritt/Abreisetag 100%
Pauschalreise mit Linienflügen, Linienflüge, Low Cost Flüge und innerstaatliche
Flüge im Zielgebiet:
Pauschalreise mit Linienflug, Linienflüge, Low Cost Flüge und innerstaatliche
Flüge im Zielgebiet unterliegen teilweise sehr strengen Stornierungs- bzw.
Änderungsbedingungen, die je nach Airline und Tarifart bis zu 100% des
Reisepreises betragen können. Diese unterliegen nicht den pauschalisierten
Stornosätzen, sondern müssen im Einzelfall abgerechnet werden.
Mietwagen
- bis 24 Std vor Reiseantritt CHF 40 pro Mietwagen.
- ab 24 Std vor Übernahme ist ein Rücktritt nicht mehr möglich.
Diese Regelung gilt nur bei Stornierungen von Mietwagen, nicht aber bei
Stornierungen kombinierter Reisen (inkl. Mietwagen) oder bei Stornierungen von
Geländefahrzeugen, Campern oder Wohnmobilen. Für diese gelten die oben
genannten pauschal Stornosätze. Es gelten die Bedingungen der jeweiligen
Fluggesellschaft und Tarifklasse, Über diese gibt Ihnen Ihre Buchungsstelle gerne
Auskunft.
Bahnreisen/Schiffsreisen/Sonstige Einzelleistungen:
Es gelten die gesonderten Stornobedingungen unserer Leistungsträger.
Gebuchte Einzelleistungen
wie z.B. Konzert-, Opern-, Theater-, Ballkarten, Verkehrsmitteltickets/-pässe,
(bspw. U-Bahn, Zug, Bus), Einzeltransfers, Fährtickets, Skipässe o.ä. unterfallen
nicht den pauschalierten Stornosätzen, sondern müssen im Einzelfall abgerechnet
werden, wobei oftmals Stornokosten in Höhe von bis zu 100% entstehen können.
Hochzeitspakete:
Es gelten die gesonderten Stornobedingungen die Sie den jeweiligen
Leistungsbeschreibungen entnehmen können.
Gesonderte, von oben genannten, abweichende Entschädigungssätze
gelten, soweit diese separat in der Leistungsbeschreibung ausgeschrieben
wurden.
Gruppen:
Für Gruppenreisen gelten gesonderte Reise und Zahlungsbedingungen
Desweiteren:
Der Kunde hat grundsätzlich die Möglichkeit nachzuweisen, dass der FTI kein
oder ein geringerer Schaden entstanden ist. In diesen Fällen erfolgt dann die
Berechnung der Entschädigung im Einzelfall. Bei Nichtantritt der Reise oder bei
Nichtinanspruchnahme einzelner Leistungen bleibt der Anspruch auf Zahlung des
gesamten Reisepreises erhalten. Grundsätzlich wird sich FTI bei den
Leistungsträgern bemühen, ersparte Aufwendungen für die
Nichtinanspruchnahme der Leistung zu erhalten. Soweit solche ersparten
Aufwendungen an FTI erstattet werden, wird FTI diese auch an den Kunden
erstatten. Wir empfehlen den Abschluss einer Annullationskosten-Versicherung
welche die Stornogebühren im Rahmen der Versicherungsbedingungen
übernehmen kann. Werden auf Wunsch des Kunden nach der Buchung der Reise
für einen Termin, der innerhalb des zeitlichen Geltungsbereiches der
Reiseausschreibung liegt, Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des
Reiseziels oder der Unterkunft bis 31 Tage vor Reiseantritt vorgenommen
(Umbuchung), berechnet FTI CHF 100 p. P. (max. CHF 200). Nach diesem
Zeitpunkt können Umbuchungswünsche der Kunden, sofern dies überhaupt noch
möglich ist, nur nach Rücktritt vom Reisevertrag mit den daraus gem. obiger
Stornotabelle resultierenden Kosten und gleichzeitiger Neuanmeldung
durchgeführt werden. Dies gilt nicht bei Umbuchungswünschen, die nur
geringfügige Kosten verursachen. Bei Reservierungsänderung von
Linienflügen/Low Cost Flügen nach Ticketausstellung (Papierticket oder ETicket)
fällt generell eine Gebühr von min. 75% des Flugpreises an, je nach
Fluggesellschaft und Tarifklasse.
10. Mietwagenbuchungen
(1) Soweit Sie im Zusammenhang mit anderen Leistungen auch einen Mietwagen
buchen, beachten Sie bitte insbesondere die folgenden allgemeinen Hinweise. Für
Buchungen aus dem Mietwagenprogramm "driveFTI" gelten die im Katalog
driveFTI abgedruckten beziehungsweise die im Internet für "driveFTI"
hinterlegten Miet- und Vermittlungsbedingungen, soweit sie Vertragsbestandteil
werden.
Fahrzeugkategorien
Reservierungen und Bestätigungen gelten grundsätzlich nur für die gebuchte
Fahrzeugkategorie, niemals für ein bestimmtes Modell. Autovermieter unterhalten
Fahrzeugflottenmit mehreren Typen vergleichbarer Grösse und Ausstattung.
Daher behalten sie sich vor, Kunden ein gleich oder höherwertiges Fahrzeug als
das als Beispiel Genannte zur Verfügung zu stellen, was in keinem Fall zu
Forderungen, z.B. wegen erhöhten Treibstoffverbrauchs o.ä. berechtigt.
Selbstbeteiligung
In der Regel ist es bei den meisten Autovermietungen notwendig, vor Ort eine
Sicherheitskaution per Kreditkarte oder in bar zu hinterlegen. Im Falle von
Unfällen, Vandalismus, Beschädigungen und Diebstählen des gemieteten
Fahrzeugs wird diese hinterlegte Kaution von den Autovermietungen für die
Selbstbeteiligung einbehalten. Diese Selbstbeteiligung wird von FTI bei
Mietwagenbuchungen, die im Voraus erfolgen, übernommen. Das heisst, dass
kein Abschluss einer gesonderten Versicherung vor Ort zum Ausschluss der
Selbstbeteiligung erforderlich ist.
Ausgenommen
von der Erstattung ist Folgendes:
- Schäden, die durch Missachtung der Mietbedingungen entstehen - Grob
fahrlässiges Handeln oder Trunkenheit am Steuer
- Schäden an Ölwanne oder Unterboden
- Folgekosten wie bspw. für Hotels, Telefon oder Abschleppen
- Verlust oder Beschädigung des Autoschlüssels
- Kosten für Privatgegenstände, die bei einem Unfall beschädigt oder aus dem
Auto gestohlen wurden
Ebenso kann keine Erstattung erfolgen, wenn der Hauptschaden von der
Versicherung vor Ort (Teil- oder Vollkasko) nicht reguliert wird, da hier das
Vorliegen von grober Fahrlässigkeit angenommen wird.
Im Schadensfall
muss vor Ort die folgende Vorgehensweise unbedingt eingehalten werden:
- Umgehende Benachrichtigung der Mietwagenstation
- Umgehende Meldung an Polizei und Erstellenlassen eines Polizeiberichtes,
sofern ein Unfallgegner beteiligt ist oder Vandalismus vorliegt
- Ausstellung und Unterschrift eines Schadensberichtes durch die Station vor Ort
bei Rückgabe des Fahrzeuges Folgende Unterlagen müssen zur
Erstattung der Selbstbeteiligung
an den FTI-Kundendienst gesendet werden:
- Schadens- und Polizeibericht
- Kopie des Mietvertrages
- Zahlungsnachweis der Selbstbeteiligung (Kreditkartenauszug, Quittung bei
Bezahlung oder Kontoauszug bei Überweisung)
(7) Im Übrigen verweisen wir auch auf unsere Rubrik "Das Wichtigste zur
Anmietung in aller Kürze" und auf die allgemeinen Hinweise zu Einwegmieten,
Fahrbeschränkungen, den erforderlichen Dokumenten, zum Grenzverkehr, den
inkludierten Leistungen, den Versicherungsleistungen und den
Zusatzversicherungen.
11. Gewährleistung, Abhilfe, Kündigung, Verjährung
Weisen die Reiseleistungen aus Ihrer Sicht Mängel auf, so wenden Sie sich bitte
unverzüglich an die Ihnen mit den Reiseunterlagen bekannt gegebene
Kontaktperson, damit Abhilfe geschaffen werden kann. Sollte die Mängelanzeige
bei dieser Kontaktperson nicht erfolgen, so kann dies für Sie zur Folge haben,
dass Sie für diese Mängel keine Ansprüche (Minderung, Schadensersatz) geltend
machen können. Eine Kündigung des Reisevertrages durch Sie ist erst dann
möglich, wenn Sie FTI eine angemessene Frist für die Abhilfeleistung gesetzt
haben, es sei denn, die Abhilfe ist unmöglich oder wird von FTI verweigert oder
wenn die sofortige Kündigung des Reisevertrages durch ein besonderes Interesse
von Ihnen gerechtfertigt wird. Unabhängig von der sofortigen Anzeige des
Mangels vor Ort müssen Sie binnen einer Frist von einem Monat nach vertraglich
vorgesehenem Ende der Reise etwaige Ansprüche auf Minderung/ Schadensersatz
direkt bei FTI geltend machen. Schriftform wird empfohlen. Sonstige Ansprüche,
die der Haftungsbeschränkung nach Ziffer 11 unterliegen, verjähren nach einem
Jahr. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag
nach enden sollte.
12. Haftungsbeschränkung
Soweit ein Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig von FTI herbeigeführt
worden ist beziehungsweise FTI allein wegen eines Verschuldens eines
Leistungsträgers verantwortlich ist, wird die vertragliche und deliktische Haftung
für Schäden, die nicht auf der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der
Gesundheit beruhen, auf den zweifachen Reisepreis beschränkt. Etwaig darüber
hinausgehende Ansprüche aufgrund geltender internationaler Abkommen oder
auf diesen beruhenden Vorschriften bleiben von der Haftungsbeschränkung
unberührt.
13. Abtretungsverbot
Die Abtretung von Ansprüchen aus und im Zusammenhang mit dem Reisevertrag
ist ausgeschlossen, es sei denn, der Abtretungsempfänger hat durch gesonderte
Unterschrift bei der Buchung erklärt, auch für die vertraglichen Verpflichtungen
derjenigen Personen selbst einzustehen, die die Rechte aus dem Reisevertrag an
ihn abgetreten haben.
14. Änderungen vor Ort
Sollten Sie Ihren Ferienplan vor Ort ändern und hierdurch bestimmte, bei uns
gebuchte Leistungen nicht in Anspruch nehmen, so informieren Sie bitte
unverzüglich Ihre Reiseleitung, oder setzen sie sich mit der Ihnen bekannt
gegebenen Agentur in Verbindung. Dadurch kann ggf. zumindest ein Teil des von
Ihnen für diese Leistungen aufgewendeten Reisepreises rückerstattet werden.
Bitte beachten Sie, dass in all diesen Fällen immer nur das von uns erstattet
werden kann, was uns von dem jeweiligen Leistungsträger durch die
Nichtinanspruchnahme der Leistungen nicht in Rechnung gestellt wurde. Sofern
oben bezeichnete Änderungen vorgenommen werden und sich die Reiseleistung
vor Ort dadurch verteuert, wird die Differenz zu dem gezahlten Reisepreis dort
für die Kunden sofort fällig.
15. Reiseversicherungen
In den Reisepreisen sind, soweit nicht ausdrücklich anders vermerkt,
Reiseversicherungen nicht enthalten. Wir empfehlen den Abschluss von
Reiserücktrittskosten-, Reisehaftpflicht-, Kranken- und Unfallversicherung. Soweit
FTI oder Ihr Reisebüro Reiseversicherungen anbieten, handelt es sich
diesbezüglich nur um eine Vermittlungsleistung. Der Versicherungsvertrag kommt
ausschliesslich zwischen dem Kunden und dem angegebenen Reiseversicherer
zustande. Ansprüche können nur direkt gegenüber dem Versicherer geltend
gemacht werden. Die Versicherungsbedingungen und Obliegenheiten aus dem
Versicherungsvertrag wollen Sie bitte beachten. Die Prämien für Versicherungen
sind nicht Bestandteil des Reisepreises und sind mit Abschluss der Versicherung
sofort zur Zahlung fällig. Von Versicherungsverträgen kann nicht zurückgetreten
werden.
16. Flugzeiten/Flugänderung
Soweit FTI vor Übersendung der Flugtickets Flugzeiten bekannt gibt, steht dies
unter dem Vorbehalt der Änderung seitens der Fluggesellschaft. Für
Flugverspätungen, Flugstreckenführung und Verzögerungen haftet FTI nicht,
soweit diese nicht auf ein Verschulden der FTI zurückzuführen sind, auch wenn
die Fluggesellschaft ihre Haftung insoweit wirksam ausgeschlossen hat. Werden
wegen einer infolge Flugzeitenänderung verspäteten Ankunft am Reiseziel
gebuchte Verpflegungsleistungen (insbesondere das erste Abendessen) nicht
mehr, oder nur eingeschränkt, durch das Hotel erbracht, so entstehen dadurch
keine etwaigen Rückerstattungsforderungen gegenüber FTI. An- und Abreise
gelten als reine Beförderungstage. Sofern die vorgesehene Ankunftszeit im Hotel
infolge eines Nachtfluges deutlich nach den angegebenen Essenszeiten des Hotels
liegt, so entsteht kein Rückerstattungsanspruch im Hinblick auf die versäumte
Mahlzeit.
17. Identität der ausführenden Fluggesellschaft bei Gebuchten
Flugleistungen
Gemäss der EU-Verordnung Nr. FEEE/DH weisen wir hiermit auf die Verpflichtung
des Veranstalters hin, den Kunden über die Identität der ausführenden
Fluggesellschaft für alle Beförderungsleistungen auf dem Hin- und Rückflug vor
Vertragsschluss zu informieren, sofern die Fluggesellschaft bereits vor
Vertragsschluss feststeht. Wir verweisen insoweit auf die Angaben in der
jeweiligen Leistungsbeschreibung über die eingesetzten Fluggesellschaften.
Soweit die Fluggesellschaft noch nicht feststeht, informieren wir Sie vor
Vertragsschluss über die Fluggesellschaft, die voraussichtlich den Flug
durchführen wird. Sobald die Fluggesellschaft feststeht, werden wir sicherstellen,
dass Ihnen die Informationen hierüber so rasch wie möglich zugehen. Dies gilt
auch für jede etwaige Änderung bei den die Flugleistung ausführenden
Fluggesellschaften.
18. Hinweis zur Haftungsbeschränkung im internationalen Luftverkehr
Die Haftung bei Beförderungen im internationalen Luft verkehr unterliegt im Falle
des Todes oder der Körperverletzung von Reisenden, der Verspätung von
Reisenden und/oder Reisegepäck sowie der Zerstörung, des Verlustes oder der
Beschädigung von Reisegepäck den Regelungen des Warschauer Abkommens
oder des Montrealer Übereinkommens. Informationen hierzu finden Sie im
Internet unter www.fti.ch unter "Service" bei "Kundeninfo".
19. Mitwirkungspflichten des Reisenden
19.1 Die Angaben und Daten - insbesondere die Richtigkeit der persönlichen
Daten - der Buchungs-Bestätigung sind unverzüglich nach Zugang zu prüfen und
eventuelle Abweichungen zur Reisebuchung oder Unrichtigkeiten FTI zu melden.
19.2. Der Reisende hat die zugehenden Reisedokumente auf deren
Vollständigkeit zu prüfen. Sollten dem Reisenden bis spätestens E Woche vor
Abreise die Reiseunterlagen wider Erwarten nicht oder nur unvollständig oder
abweichend zur Buchungsbestätigung/Rechnung vorliegen, so hat er sich
unverzüglich mit FTI in Verbindung zu setzen.
19.3. Der Reisende hat die in Ziffer 4 aufgeführten Hinweise zu den Reisezeiten
zu beachten.
19.4. Bei Flugreisen haben sich Reisende ca. 2 Stunden vor dem planmässigen
Abflug am Flughafen einzufinden.
19.5. Der Reisende hat sich über die konkreten Rückflugzeiten bis spätestens 24
Std., jedoch frühestens 48 Std. vor planmässiger Rückreise bei der sich aus den
Reiseunterlagen ergebenden Agentur vor Ort zu informieren.
20. Hinweis zu Haftungsbeschränkungen von Beförderern von Reisenden
und ihrem Gepäck auf See
Die Haftung des Beförderers bei Beförderungen von Reisenden auf See unterliegt
im Falle des Todes oder der Körperverletzung von Reisenden, dem Verlust oder
der Beschädigung von Gepäck und/oder Wertssachen dem Athener
Übereinkommen von 1974 über die Beförderung von Reisenden und ihrem
Gepäck auf See. Nähere Informationen über die geltenden Bestimmungen finden
Sie im Internet unter www.fti.ch unter "Service" bei "Kundeninfo".
21. Unwirksamkeit einer Reisebedingung
Sollte eine der vorstehenden Reisebedingungen unwirksam bzw. unzulässig sein,
so hat dies keine Auswirkung auf den Bestand der übrigen Reisebedingungen.
22. Gerichtsstand
Der Gerichtsstand von FTI ist Basel. Für den Fall, dass der Vertragspartner von
FTI keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat bzw. die in Anspruch zu
nehmende Partei nach Vertragsschluss ihren Sitz oder Aufenthaltsort aus dem
Geltungsbereich des Gesetzes der Schweiz verlegt oder ihr Sitz oder
Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, sowie für den
Fall, dass es sich bei dem Vertragspartner von FTI um Kaufleute handelt, wird als
Gerichtsstand Basel vereinbart. Druckfehler und Änderungen vorbehalten.
Ihr Vertragspartner:
FTI Touristik AG,
Postfach 215,
4030 Basel-Airport
Stand:
Juni 2014
Vertragspartner und Ansprechpartner für alle in der Schweiz gebuchten Reisen ist
die FTI Touristik AG mit Sitz in Basel. Selbstverständlich garantiert Ihnen aber
auch die die FTI Touristik GmbH, München als Konzernmutter die
ordnungsgemässe Erbringung der gebuchten Leistung.
Vermittlungsbedingungen
driveFTI
ist eine Marke der FTI Touristik AG und vermittelt ausschließlich weltweit den
Abschluss von Mietverträgen mit verschiedenen Autovermietfirmen. Im Rahmen
der Vermittlung lässt driveFTI das vom Kunden gewünschte Fahrzeug bei dem
Mietwagenunternehmen reservieren. Die Bestätigung der gewünschten
Fahrzeugreservierung erfolgt in der Regel sofort; nur in Ausnahmefällen (z.B. bei
einigen Einwegmieten, bei Sonderfahrzeugen oder Sonderzubehör) muss beim
Autovermieter angefragt werden. Nach Reservierungsbestätigung erhält der
Kunde einen Gutschein-Voucher (per Email), den der Kunde bei Anmietung des
Fahrzeuges dem Vermieter vorlegen muss. Die von driveFTI vermittelten
Mietraten gelten ausschließlich bei Nutzung zu privaten Zwecken. Der Kunde
erklärt sich mit Buchung mit der ausschließlich privaten Nutzung einverstanden.
Die Mietraten für gewerbliche Nutzung betragen 120% des jeweils
ausgeschriebenen Gesamtpreises zur Privatnutzung und können nur auf Anfrage
über das Servicecenter gebucht werden. Bei gewerblicher Nutzung einer
Privatanmietung wird die Differenzmietrate in Höhe von 20% nacherhoben.
Bezahlung
Der sich aus der Reservierungsbestätigung ergebende Mietpreis ist spätestens 28
Tage vor Mietbeginn gegen Aushändigung des Gutschein-Vouchers zur Zahlung
fällig. Bitte stellen Sie sicher, dass der Mietpreis 28 Tage vor Mietbeginn dem auf
der Reservierungsbestätigung bekanntgegebenen Konto bereits gutgeschrieben
ist, damit der rechtzeitige Versand der Unterlagen gewährleistet ist. Zahlungen
können mit befreiender Wirkung nur an den in der Reservierungsbestätigung oder
Rechnung von driveFTI angegebenen Empfänger geleistet werden. Fehlt die
Angabe eines Zahlungsempfängers, ist der Reisende berechtigt, die Zahlung an
das buchende Reisebüro zu leisten.
Fahrzeuggruppen
Reservierungen/Bestätigungen gelten nur für die gebuchte Fahrzeuggruppe,
niemals für ein bestimmtes Modell. Die vermittelten Autovermieter unterhalten
Fahrzeugflotten mit mehreren Typen vergleichbarer Größe und Ausstattung.
Daher behalten sie sich vor, Kunden ein gleich- oder höherwertiges Fahrzeug wie
das als Beispiel genannte zur Verfügung zu stellen, was in keinem Fall zu
Forderungen, z.B. wegen erhöhtem Treibstoffverbrauch o.ä. berechtigt.
Fahrzeugübernahme und -rückgabe
Bereits zum Zeitpunkt der Buchung legen Sie fest, wann und an welcher Station
des Autovermieters Sie den Mietwagen übernehmen und zurückgeben werden.
Bei Übernahme am Flughafen benötigen wir die Angabe der Flugnummer und der
voraussichtlichen Ankunftszeit, damit bei eventuellen Flugverspätungen die
Reservierung aufrechterhalten werden kann. Bei Anmietungen im Stadtbüro
genügt die Angabe der Uhrzeit. Bitte beachten Sie, dass bei Anmietung im
Stadtbüro oder Nichtbekanntgabe der Flugnummer der Mietwagen für Sie oftmals
nur maximal ca. 1/2 Stunde ab der von Ihnen angegebenen Abholzeit bzw. der
voraussichtlichen Ankunftszeit reserviert gehalten werden kann.
Kundenservice
Sollte es doch vor Ort zu nicht klärenden Problemen kommen, wenden Sie sich
bitte über Ihr Reisebüro an unseren Kundendienst. FTI versucht gerne, Ihnen zu
helfen. Hierzu benötigen wir aber jedenfalls eine Kopie des vor Ort geschlossenen
Mietvertrages sowie eine Voucherkopie.
Mietbedingungen und Mietvertrag
Die allgemeinen Mietbedingungen entnehmen Sie bitte unserer Rubrik "Wichtiges
zur Anmietung". Der Mietvertrag wird aufgrund der Vermittlung von driveFTI vor
Ort mit dem Mietwagenunternehmen direkt geschlossen und richtet sich nach den
jeweiligen Mietbedingungen der Autovermietfirma.
Selbstbeteiligung
In der Regel ist es bei den meisten Autovermietungen notwendig, vor Ort eine
Sicherheitskaution per Kreditkarte oder bar zu hinterlegen. Im Falle von Unfällen,
Vandalismus, Beschädigungen und Diebstählen des gemieteten Fahrzeuges wird
diese hinterlegte Kaution von den Autovermietungen für die Selbstbeteiligung
einbehalten. Diese Selbstbeteiligung wird im Schadensfall von FTI bei
Mietwagenbuchungen, die im voraus erfolgen, übernommen. Das heißt, dass kein
Abschluss einer gesonderten Versicherung vor Ort zum Ausschluss der
Selbstbeteiligung erforderlich ist.
Ausgenommen von der Erstattung ist Folgendes:
- Schäden, die durch Missachtung der Mietbedingungen entstehen
- Grobfahrlässiges Handeln oder Trunkenheit am Steuer
- Folgekosten wie bspw. für Hotels, Telefon oder Abschleppen
- Verlust oder Beschädigung des Autoschlüssels oder Navigationsgeräts
- Kosten für Privatgegenstände, die bei einem Unfall beschädigt oder aus dem
Auto gestohlen wurden
Ebenso kann keine Erstattung erfolgen, wenn der Hauptschaden von der
Versicherung vor Ort (Teil- oder Vollkasko) nicht reguliert wird, da hier das
Vorliegen von grober Fahrlässigkeit angenommen wird. Im Schadensfall muss vor
Ort die folgende Vorgehensweise unbedingt eingehalten werden:
- umgehende Benachrichtigung der Mietwagenstation
- umgehende Meldung an Polizei und Erstellenlassen eines Polizeiberichtes sofern
ein Unfallgegner beteiligt ist oder Vandalismus vorliegt
- Ausstellung und Unterschrift eines Schadensberichtes durch die Station vor Ort
bei Rückgabe des Fahrzeuges
Folgende Unterlagen müssen zur Erstattung der Selbstbeteiligung an den FTI Kundendienst gesendet werden:
- Schadens- und Polizeibericht
- Kopie des Mietvertrages
- Zahlungsnachweis der Selbstbeteiligung (Kreditkartenauszug, Quittung bei
Barzahlung oder Kontoauszug bei Überweisung)
Ergänzend gelten die Bedingungen des Mietvertrages.
Umbuchungen
Bei Änderung buchungsrelevanter Daten, wie Übernahmezeit, Name oder Ort,
wird der tagesaktuelle Preis ermittelt. Umbuchungen sind grundsätzlich abhängig
von der Verfügbarkeit. Umbuchungen vor Mietbeginn müssen über FTI bzw. das
Reisebüro grundsätzlich spätestens 24 Stunden vor dem ursprünglich geplanten
Mietbeginn erfolgen (sofern der Mietbeginn auf einen Montag fällt, muss diese
jedoch spätestens am vorangehenden Samstag erfolgen). Nach diesem Zeitpunkt
ist eine Umbuchung nicht mehr möglich. Für Umbuchung fällt kein
Bearbeitungsentgelt an. Umbuchungen nach Mietbeginn (etwa Verlängerung der
Mietdauer, Änderung des Rückgabeortes, Änderung der Fahrzeugkategorie) sind
mit der jeweiligen Autovermietfirma zu den vor Ort geltenden Konditionen
abzuwickeln. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass derartige
Änderungen grundsätzlich Nachbelastungen zur Folge haben können, die vom
Kunden zu tragen sind. Bei Verkürzung der Mietdauer oder Übernahme einer
kleineren Fahrzeuggruppe erfolgt keine Rückerstattung. Dies gilt auch dann,
wenn der Mietwagen verspätet übernommen wird oder früher abgegeben wird.
Leistungs-/Preisänderung
FTI weist darauf hin, dass sich die Autovermieter das Recht vorbehalten, vor
Abschluss des Reservierungsvertrages eine Änderung der ausgeschriebenen
Leistungen und Preise zu erklären. FTI wird Sie über solche Änderungen vor
Vertragsschluss informieren. Eine Preisanpassung vor Vertragsschluss kann
insbesondere aus Gründen der Erhöhung der Abgaben für bestimmte Leistungen
oder einer Änderung der für die betreffende Leistung geltenden Wechselkurse
nach Veröffentlichung der Ausschreibung erfolgen oder wenn die von Ihnen
gewünschte Leistung nur durch den Einkauf zusätzlicher Kontingente nach
Veröffentlichung der Ausschreibung verfügbar ist.
Stornierung
Stornierungen müssen bis zum Abschluss des Mietvertrages vor Ort bei FTI
vorgenommen werden. Diese sollten, wenn möglich, in schriftlicher Form bei FTI
erfolgen. Stornierungen erlangen ihre Gültigkeit mit dem Eingang während der
üblichen Geschäftszeiten von FTI. Stornierungen vor Mietbeginn müssen über FTI
bzw. das Reisebüro grundsätzlich spätestens 24 Stunden vor dem ursprünglich
geplanten Mietbeginn erfolgen. Nach diesem Zeitpunkt ist eine Stornierung nicht
mehr möglich. Bei Stornierung der Mietwagenbuchung wird kein
Bearbeitungsentgelt berechnet. Nicht genutzte Reservierungen werden gegen
Vorlage des Mailvouchers erstattet. Es wird ein Bearbeitungsentgelt von CHF 125
pro Gutschein berechnet.
Haftungsbeschränkungen
driveFTI haftet als Vermittler ausschließlich für die ordnungsgemäße Erbringung
der Mietwagenvermittlung. Eine Haftung besteht somit nicht bei Nichtbeachtung
der vermieter- sowie vermittlerspezifischen Hinweise oder bei Nichtbeachtung
selbstverständlicher und allgemeiner Pflichten im Straßenverkehr, so etwa bei:
- Fehlen oder Ungültigkeit der zur Anmietung erforderlichen Dokumente
(Führerschein, Reisepass, Voucher, Kreditkarte)
- Nichtbeachtung von Mindest- und Höchstalterregelungen
- Fahruntüchtigkeit infolge von Alkohol- oder Drogenkonsum o.ä.
- Schäden, die durch Missachtung der Mietbedingungen entstehen
- Grobfahrlässiges Handeln oder Trunkenheit am Steuer
Sonstiges
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vermittlungsvertrages
einschließlich dieser Vermittlungsbedingungen hat nicht die Unwirksamkeit des
gesamten Vermittlungsvertrages zur Folge. Ergänzend gelten die gesetzlichen
Bestimmungen. Für den Fall, dass der Reisende nach Vertragsschluss seinen
Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus der Schweiz heraus verlegt oder
dieser im Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt ist, wird für Ansprüche von
dem Vermittler gegen den Kunden der Gerichtsstand Basel vereinbart.
Ihr Vermittlungspartner:
FTI Touristik AG
driveFTI
Postfach 215
4030 Basel-Airport
Telefon 061/560 7150
Fax 061/560 7159
Email [email protected]
Stand
Juni 2014
Wichtiges zur Anmietung
Das driveFTI Rundum-Sorglos-Paket
Damit Sie einen unbeschwerten Urlaub erleben können und im Schadensfall
abgesichert sind, bieten wir Rundum-Sorglos-Pakete inklusive:
- Vollkaskoversicherung mit Rückerstattung der Selbstbeteiligung (Details siehe
Punkt "Selbstbeteiligung")
- KfZ-Diebstahlversicherung mit Rückerstattung der Selbstbeteiligung (Details
siehe Punkt "Selbstbeteiligung")
- Haftpflichtversicherung
- Zusatzhaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von 1 Mio. € / 1 Mio.
USD für Länder in denen die landesübliche Deckungssumme unter diesem Betrag
liegt
- Unbegrenzte Kilometer *
- Flughafengebühren
- Alle lokalen Steuern und Gebühren auf den Mietpreis * wenige Ausnahmen lt.
System
Oftmals sind zudem folgende Leistungen im Preis inbegriffen:
- Zusatzfahrer: Bitte denken Sie daran, Zusatzfahrer bei Fahrzeugannahme in
den Mietvertrag eintragen zu lassen. So vermeiden Sie das Erlöschen des
Versicherungsschutzes.
- Hotelzustellung: Oftmals bieten unsere Partner den Service der
Hotelzustellung/-abholung.
Dies kann bei Buchung angefragt werden und bedarf der
Vermieterrückbestätigung. Teilweise erfolgt ein Transfer vom Hotel zur
nächstgelegenen Station, an der die Wagenannahme erfolgt. Preise gelten pro
Strecke.
- Einwegmieten: Möchten Sie Ihren Mietwagen an einer anderen Station abgeben,
als Sie angemietet haben? Bitte fragen Sie dies bereits bei Buchung an, da
Einwegmieten vom Vermieter rückbestätigt werden müssen.
Sofern o.g. Leistungen nicht im Preis inklusive sind, erfolgt die Zahlung bei
Abgabe des Wagens direkt an den Vermieter (zzgl. örtlicher Steuern und
Gebühren).
Was Sie sonst noch wissen sollten
- Die angegebenen Fahrzeugtypen sind nur Beispiele! Reservierungen erfolgen
nur für die jeweiligen Wagenkategorie, nicht für ein bestimmtes Modell.
- Die nationale Fahrerlaubnis muss - soweit nicht anders erwähnt - seit mind.
einem Jahr gültig sein (in lateinischer Schrift). Der Originalführerschein und
Personalausweis/Reisepass ist bei Anmietung vorzulegen. Bei Ferndestinationen
empfiehlt sich die Mitnahme eines internationalen Führerscheins (besonders für
Inhaber des "grauen" Führerscheins).
- Die Kaution muss per Kreditkarte des Hauptfahrers entrichtet werden (ggf. ist
die Angabe der PIN erforderlich). EC-/Debit-Karten werden nicht akzeptiert! Eine
Barkaution muss bei Buchung angemeldet werden. Die Rückgabe der Kaution
erfolgt immer in Landeswährung und in bar oder per Scheck (anfallende
Gebühren zu Lasten des Mieters). Kautionsangaben sind Richtwerte! o Die
Preisberechnung errechnet sich im 24-Stunden-Rhythmus, beginnend mit dem
Datum und der Uhrzeit der Fahrzeugübernahme. Mietzeitüberschreitungen führen
zur Nachbelastung (i. H. der vor Ort gültigen Raten).
- Beförderung von Tieren auf Anfrage.
- Bitte beachten Sie, dass sich der Vermieter im Falle eines Unfalls vorbehält, im
Einzelfall kein Ersatzfahrzeug bereit zu stellen.
- In einzelnen Zielgebieten fallen Mautgebühren an. Bitte erkunden Sie sich bei
Anmietung an Ihrer Station über die Vorgehensweise.
Sonderzubehör
Sonderzubehör, wie Kindersitz, Dachgepäckträger o.ä. muss zum Zeitpunkt der
Buchung angegeben werden. Je nach Vermieter wird diese Zusatzausstattung
rückbestätigt oder lediglich in der Buchung vermerkt.
Kosten vor Ort
Die vor Ort zu zahlenden Kosten und Gebühren sowie Deckungssummen und
ggfs. anfallende Selbstbehalte sind - meist in Landeswährung - angegeben. Alle
vor Ort zu zahlenden Beträge verstehen sich zzgl. der örtlichen Steuern und
Gebühren und können sich jederzeit ohne Vorankündigung seitens der
Autovermieter ändern. Bitte achten Sie darauf, keine bereits inkludierten
Versicherungen vor Ort abzuschließen.
Fahrbeschränkungen
Auch in Bezug auf Fahrbedingungen oder -beschränkungen hat jede Destination
ihre Besonderheit, auf die wir in den jeweiligen Einführungsseiten allgemein
eingehen. So führt i.d.R. die Missachtung von Fahrbeschränkungen, wie z.B. dem
Fahrverbot auf nichtasphaltierten Straßen oder die Mitnahme des Fahrzeugs auf
Fähren, zum Verlust des Versicherungsschutzes. Detailliertere Informationen über
Fahrbeschränkungen teilen wir Ihnen gerne auf Anfrage mit.
Grenzverkehr
Die Einreise mit dem Mietwagen in andere Länder muss bereits bei Buchung
angefragt werden und bedarf der Genehmigung des jeweiligen Vermieters. Häufig
gibt es Einschränkungen für grenzüberschreitenden Verkehr und/oder höhere, vor
Ort zu entrichtende Versicherungsgebühren.
Treibstoff
Je nach Vermieter gibt es folgende Optionen:
a. Kauf der ersten Tankfüllung (VK), d.h. Sie können den Mietwagen mit leerem
Tank wieder zurückbringen. Für Restbenzin erfolgt keine Rückerstattung. Bei
manchen Vermietern ist auch der Kauf eines halben Tanks Pflicht.
b. Sie erhalten das Fahrzeug vollgetankt und müssen es auch so wieder abgeben
(VV). Bei nicht vollem Tank zum Zeitpunkt der Rückgabe wird Ihnen das fehlende
Benzin plus einer hohen Gebühr (Betankungsservice) berechnet.
c. Sie erhalten das Fahrzeug vollgetankt und können es mit leerem Tank
zurückgeben (VL). In diesem Fall ist die erste Tankfüllung im Preis inbegriffen.
Unfall/Diebstahl
Bitte rufen Sie in jedem Falle die Polizei zu Hilfe. Auch die
Versicherungsleistungen können generell ohne offizielle Schadensaufnahme durch
die Polizei nicht in Anspruch genommen werden.
Verkehrsdelikte
Nehmen Sie Strafzettel oder Bußgelder bei Verkehrsdelikten im Ausland ernst und
begleichen Sie diese direkt vor Ort. Autovermieter sind sehr wohl in der Lage,
Ihnen zusätzlich zum Bußgeld auch die Nachsendung teuer weiterzubelasten,
selbst wenn Sie bereits wieder zu Hause sind. Auch kann es bereits bei der
Rückgabe ansonsten zu erheblichen Schwierigkeiten kommen.
Versicherungsleistungen
Die Versicherungsgebühren und -leistungen unterscheiden sich pro Vermieter und
Destination. Details entnehmen Sie bitte dem jeweiligen Info-Block. Bitte
beachten Sie in jedem Fall die Bestimmungen des Mietvertrages, die durch den
Vertragsabschluss vor Ort bindend sind. Generell gilt, dass ohne offizielle
Schadensaufnahme durch die Polizei die im Mietvertrag eingeschlossenen
Versicherungsleistungen nicht abgefordert werden können. Grundvoraussetzung
für die Inanspruchnahme von Versicherungsleistungen ist, dass die Benutzung
des Mietwagens nicht gegen die Bestimmungen im Mietvertrag verstößt (z.B. das
Fahren ohne Eintrag im Mietvertrag oder unter Alkohol-/Drogeneinfluss).
Zusatzversicherungen vor Ort
Die Autovermieter bieten vor Ort häufig optionale Versicherungsleistungen an,
wie z.B. Insassenunfall oder Reisegepäckversicherungen. Diese Versicherungen
können Sie direkt mit dem Vermieter abschließen und auch vor Ort zuzüglich
Steuern bezahlen. Nachträgliche Rückerstattungen sind ausgeschlossen. Bitte
schließen Sie keine Zusatzversicherung zum Ausschluss der Selbstbeteiligung ab
(siehe Vermittlungsbedingungen "Selbstbeteiligung").
Stand
Juni 2014
Conditions générales de vente FTI Touristik AG, Suisse
Pour toute réservation de prestations auprès de la société FTI Touristik AG (ciaprès nommé FTI) les conditions généra- les et particulières de vente ci-après
sont applicables. En effectuant une réservation - par téléphone, par écrit ou sur
Internet - le client déclare automatiquement adhérer à ces conditions.
1. Conclusion du contrat de voyage
La réservation des prestations souhaitées vous par-viendra par écrit - par E-Mail
ou Fax - par FTI ou votreagence de voyage. Avec la confirmation écrite des prestations réservées auprès de FTI qui sera envoyée (à l'adresse postale ou E-Mail
communiqué) le contrat de voyage prend effet entre vous et FTI.
2. Modalités de paiement et remise des documents de voyage, annulation
2.1 Un acompte correspondant à 25% du montant du voyage avec
éventuellement une assurance voyage (voir paragraphe 15) est à verser à
réception de la confirmation/facture en plus du bon d'assurance. Le solde doit
être versé 28 jours avant le départ sans avis. Le paiement des documents de
voyage est versé directement à FTI, ou, à votre agence de voyage si la
réservation a été effectuée auprès d'elle, Dans le cas d'un paiement direct à FTI,
la ponctualité de la réception du paiement fait foi. Tous les paiements doivent
être effectués selon les coordonnées bancaires indiquées sur la facture de
confirmation de la réservation indiquant le numéro de dossier. Réservation de
dernière minute : Pour les contrats de voyage établis moins de 28 jours avant la
date de départ, le montant total du voyage devra être payé immédiatement. De
plus, une autre règle est appliquée si FTI se réfère au paragraphe 6 dans le cadre
du droit de résiliation.
Dans ce cas, le paiement est uniquement dû lorsque le délai de résiliation est
échu et que le droit de résiliation n'a pas été exercé.
2.2 Pour un paiement, un acompte ou un solde non réceptionné dans les délais
fixés, après échéance de la relance, FTI se réserve le droit d'annuler le contrat de
voyage et de facturer les frais d'annulation selon le paragraphe 8.
2.3 La réception du paiement est suivie, avant le départ, par l'envoi du carnet de
voyage au client ou à l'agence de voyage. A partir de 5 jours avant le départ, le
carnet ne pourra plus être envoyé par la poste. Si dans le cas d'un règlement
tardif du dossier, une remise des documents à l'aéroport s'avère nécessaire, des
frais à hauteur de 26 CHF par personne seront facturés. Il en sera de même pour
des circonstances liées à la responsabilité du voyageur (comme la perte des
documents de voyage).
Les prix publiés tiennent compte de la TVA actuellement en vigueur. FTI est
adhérent au fond de garantie suisse.
3. Prestations/ Modifications de prestations et de prix / clauses
additionnelles
3.1. Les prestations contractuelles résultent du descriptif selon la brochure, de la
présentation sur notre site Internet mais également des informations stipulées
sur la facture de confirmation de la réservation FTI. décline toute responsabilité
pour les descriptifs de prestations dans les brochures ou sur les sites Internet de
prestataires de services ou d'hôtels.
3.2. FTI se réserve le droit, avant conclusion du contrat de voyage, de justifier
une modification de prestations ou de prix. Un réajustement du prix avant
conclusion du contrat peut avoir lieu pour des raisons diverses, à savoir : une
augmentation des frais de transport, des taxes telles que des taxes portuaires ou
aéroportuaires, une modification liée au taux de change utilisé pour le calcul du
voyage après publication du programme, ou si le rachat d'un contingent
supplémentaire est nécessaire pour le voyage souhaité après publication de celuici.
3.3. FTI se réserve le droit d'augmenter ultérieurement le prix du voyage et de ce
fait de facturer un supplément par personne lié aux frais de transport ou des
taxes liées à certaines prestations ( telles que les taxes portuaires ou
aéroportuaires). L'augmentation tarifaire résulte, dans le cas d'un montant défini
par personne, de la différence entre le montant connu au moment de la
notification du changement et le montant contractuel. S'il devait en résulter une
modification tarifaire, FTI informera le client immédiatement. Une augmentation
tarifaire est autorisée jusqu'à 21 jours avant le départ.
3.4. FTI se réserve le droit, après conclusion du contrat de voyage, d'effectuer
une modification si des circonstances imprévues nous obligent à modifier
certaines prestations du contrat de voyage, sur lesquelles FTI n'a aucune
influence, FTI ne pourra être tenu pour responsable si les prestations fournies
sont de qualité similaires à celles réservées. Tout particulièrement si le caractère
global du voyage n'est pas de tout autre nature que celui réservé initialement.
Dans ce contexte le client n'a pas de droit de résiliation. Si de tels changements
devaient survenir exceptionnellement, FTI et le cas échéant le représentant et
prestataire de service sur place mettront tout en oeuvre afin de trouver une
alternative adéquate. Ceci concerne tout particulièrement des modifications
probables dans le domaine de transport aérien. FTI ne peut être tenu pour
responsable pour l'acheminement de/vers l'aéroport au domicile
3.5. Dans le cas d'une augmentation de plus de 10% du montant du voyage
(paragraphe 3.3), ou d'une modification d'une prestation essentielle (paragraphe
3.4) le client est en droit d'annuler le contrat de voyage sans frais, ou de
demander à prendre part à un voyage équivalent, si FTI est en mesure de
proposer une offre similaire au client sans engendrer de coûts supplémentaires.
Le client est en droit, explications données par FTI, de faire valoir ses droits. Une
forme écrite est recommandée.
3.5. Les agences de voyage ne sont pas habilitées, à confirmer des clauses
additionnelles.
Aussi longtemps qu'aucune confirmation n'est stipulée sur la facture de
confirmation de la réservation FTI, les souhaits des clients sont à indiquer de
manière facultative dans le dossier, ceux-ci ne pouvant être garantis.
4. Correspondances/Pré/post-acheminements
Les horaires des vols communiqués sur la facture de confirmation de la
réservation FTI sont donnés à titre indicatif. Les horaires exacts seront
communiqués avec l'envoi des carnets de voyage. Si vous êtes amenés à
réserver des pré/post-acheminements, nous vous demandons de bien vouloir
tenir compte de circonstances par lesquelles l'acheminement pourrait être
retardé. Le trafic aérien étant de plus en plus dense, en particulier dans la zone
internationale, des retards de vols de plusieurs heures sont à prendre en
considération. Le cas échéant, renseignez-vous avant de réserver le pré/postacheminement afin de savoir si les horaires sont connus. Nous vous conseillons
de prévoir une marge de manoeuvre suffisamment importante entre
l'acheminement et le vol. Nous conseillons également de choisir un tarif
permettant d'effectuer des modifications à frais réduits. Si un passager devait
rater son avion, aucun devoir d'acheminement ne peut être imputé à FTI.
5. Restrictions pour les femmes enceintes et les enfants à bord des
bâteaux de croisière :
Par mesure de sécurité et en raison des services médicaux réduits à bord d'un
bateau, les restrictions suivantes sont à respectées : Les femmes enceintes qui se
situent au moment de l'embarquement dans la 21ème semaine de grossesse
doivent être en possession d'un certificat médical les autorisant à faire cette
croisière. A partir de la 22ème semaine de grossesse, l'embarquement n'est plus
possible. Les enfants de moins de trois mois ne sont pas autorisés ne sont pas
autorisés sur les croisières. Pour toutes les croisières qui comprennent 3 jours ou
plus de journées en mer consécutives, les enfants ne sont autorisés qu'à partir de
l'âge de 12 mois au moment du départ. Concernant les voyages en avion, les
restrictions habituelles sont appliquées.
6. Passeports, visas, vaccinations et autres
(1) Le voyageur est tenu de respecter les dispositions nécessaires au bon
déroulement du voyage. En cas de non respect de ces dispositions, le client sera
considéré comme responsable des dommages encourus, sauf si les informations
fournies par FTI sur ce point étaient erronées ou incomplètes. Si l'obtention d'un
visa est nécessaire pour votre voyage, nous conseillons de vérifier la validité et
les conditions d'obtention avec le consulat ou l'ambassade concernée, avant
d'effectuer la réservation.
(2) (FTI vous informera des règles sanitaires en vigueur et les prophylaxies
conseillées selon les destinations. Nous vous conseillons de contacter votre
médecin ou un institut de maladies tropicales.
(3) Dans le cas de réductions tarifaires relatives à l'âge des participants, le
respect de la limite d'âge de l'enfant est celle effective le jour du retour.
(4) Pour votre franchise, les conditions de la compagnie aérienne respective sont
applicables.
(5) Pour les voyages en groupe, des conditions spéciales sont applicables.
7. Minimum de participants
Si le nombre de participants indiqué dans le descriptif du programme n'est pas
atteint, FTI se réserve le droit d'annuler le contrat. L'annulation peut avoir lieu au
plus tard 2 semaines avant le départ. Les sommes versées par les clients seront
remboursées pour autant qu'aucune autre réservation n'ait été effectuée.
8. Remplacement par un tiers/changement de nom
Dans le cas où la personne qui a réservé le voyage se fait remplacer par un tiers,
FTI se verra dans l'obligation de facturer CHF 100.- par personne (max. CHF
200.- par dossier). Si le remplacement par un tiers entraîne des frais
supplémentaires (par ex. frais d'émission de billets), ceux-ci seront facturés en
sus et à la charge du client. Un changement de nom indispensable sera facturé
CHF 100.- par personne, max. CHF 200.- par dossier (les frais relatifs à
l'annulation de vols réguliers seront en sus).
9. Annulation/Modification de réservation
Le client a le droit d'annuler son voyage à n'importe quel moment avant la date
du départ. La date prise en compte est celle à laquelle FTI reçoit la demande
d'annulation Il est conseillé de nous envoyer toute demande d'annulation en
recommandé avec accusé de réception. En cas d'annulation, FTI a droit à une
compensation adéquate. L'indemnisation sera calculée à partir de la date de la
1ère prestation contractuelle. Cette date est valable pour toutes les autres
prestations en tant que début du voyage. La réglementation suivante est
applicable:
Forfaits avec ou sans vol (inclus)/Logement seul / Vol sec avec vols
charter/circuits/Transferts et prestations terrestres avec ou sans vol (inclus) et
autres prestations sur place:
- jusqu'à 30 jours avant le début du voyage : frais de dossier CHF 100.- p. pers.
(max. CHF 200.-) + 10% du prix du voyage
- de 29 à 22 jours avant le début du voyage : frais de dossier de CHF 100.- p.
pers. (max. CHF 200.-) + 30% du prix du voyage
- de 21 à 15 jours avant le début du voyage : frais de dossier de CHF 100.- p.
pers. (max. CHF 200.-) + 45% du prix du voyage
- de 14 à 10 jours avant le début du voyage : frais de dossier de CHF 100.- p.
pers. (max CHF 200.-) + 55% du prix du voyage
- de 9 à 7 jours avant le début du voyage : frais de dossier de 65 € p. pers.
(max. CHF 200.-) + 75% du prix du voyage
- de 6 à 3 jours avant le début du voyage : frais de dossier de CHF 100.- p. pers.
(max. CHF 200.-) + 80% du mprix du voyage
- de 2 à 1 jours avant le début du voyage : frais de dossier de CHF 100.- p. pers.
(max. CHF 200.-) + 90% du prix du voyage
- le jour du départ : 100 % de frais
Forfaits avec vols réguliers, vols réguliers, vols lowcost et vols nationaux à
l'étranger :
Les forfaits avec vols de ligne, les vols de lignes, les vols low-cost ou vols
nationaux à l'étranger sont soumis en partie à des conditions d'annulation ou de
modification très strictes qui peuvent s'élever jusqu'à 100% du prix du voyage
selon la compagnie. Ces conditions ne sont pas soumises aux conditions
générales d'annulation forfaitaires et doivent être considérées individuellement
selon la compagnie.
Location de voiture
- jusqu'à 24 heures du départ CHF 100.- par véhicule
- 24 heures avant la prise en charge il n'est plus possible d'annuler. Cette
réglementation est applicable uniquement pour l'annulation de location de
voiture, elle n'est pas valable pour l'annulation de séjours combinés (location de
voiture incluse) ou l'annulation de véhicules tout terrain, de camper ou de mobil
home. Pour ces derniers, les conditions d'annulation des voyages à forfait cidessus sont applicables.
Voyage en train/Voyage en bateau/Diverses prestations supplémentaires :
Les conditions d'annulation de notre prestataire de service sont applicables.
Prestations indépendantes comme par ex. concert, opéras, théâtre, carte de bal,
billets de transports en commun (par ex.. métro, train, bus, billets de ferry,
forfait ski ou similaire ne sont pas soumis aux conditions d'annulation forfaitaires,
et seront étudiés au cas par cas, sachant que les frais d'annulation peuvent
atteindre 100%.
Voyage de noces :
Les conditions particulières d'annulation indiquées dans le descriptif des
prestations sont applicables. Des conditions spéciales peuvent être appliquées
selon le descriptif du produit.
Groupes :
Des conditions particulières sont applicables.
D'autre part :
Le client a la possibilité de prouver que le préjudice subit par le tour opérateur
est moindre. Le dédommagement sera alors traité au cas par cas. Pour un
voyage non entamé ou pour des prestations indépendantes non consommées, le
paiement devra être effectué en intégralité. En principe FTI mettra tout en oeuvre
auprès des prestataires de service afin de réduire le montant des prestations non
consommées. Si FTI venait à être remboursé d'une partie du montant des
prestations, FTI en ferait part au client. Nous conseillons la souscription d'une
assurance annulation qui serait susceptible de prendre en charge les frais
d'annulation en fonction de leurs conditions.
Si le client souhaite, après avoir effectué la réservation, modifier son séjour (
dans un domaine d'application faisant partie du cadre du voyage) pour une autre
date, destination ou logement plus de 31 jours avant la date de départ , FTI se
verra facturer CHF 100.- de frais p.pers. (max. CHF 200.- par dossier). Après
cette date, peuvent être effectuées des modifications de réservation de la part du
client, dans la mesure du possible, uniquement après annulation du dossier initial
selon les frais d'annulation cités ci-dessus et en même temps une nouvelle
réservation. Ceci n'est pas applicable pour des souhaits de modifications qui
entraînent des coûts minimes. Pour une modification de réservation avec vols
réguliers/low cost, après émission de billets (billets papier ou ETicket), des frais
de min. 75% du prix du billet sont appliqués, selon la compagnie aérienne et la
classe de réservation. Si des billets papier ont été émis, les billets originaux
devront être renvoyés à FTI. Dans le cas contraire, le billet devra être payé dans
son intégralité y compris les frais de dossier.
10. Location de voiture
(1) Si vous réservez une location de voiture en complément d'une prestation,
veuillez noter les remarques suivantes. Pour les produits réservés via "driveFTI",
les conditions de location décrites sur le site de driveFTI sont applicables.
Catégorie de véhicule
Les réservations et confirmations ne sont valables que pour une catégories de
véhicule et jamais pour un modèle précis. Les loueurs gèrent un parc de véhicules
de plusieurs modèles de même taille et même équipement. De ce fait, il est
possible d'avoir à disposition un véhicule de la même gamme ou d'une gamme
supérieur à celle mentionnée dans le descriptif, qui ne justifie en aucun cas un
remboursement quelconque en raison par ex. d'une consommation plus élevée de
carburant ou autre.
Franchise
En règle général il est obligatoire chez la plupart des loueurs de déposer une
caution par carte de crédit ou en liquide. En cas d'accident, vandalisme,
dommage ou vol du véhicule, la caution est gardée comme franchise par le
loueur. Cette franchise est prise en charge par FTI si la réservation du véhicule a
été faite au préalable. C'est-à-dire qu'aucune réservation sur place d'une
assurance complémentaire pour la franchise n'est nécessaire.
Le remboursement de la franchise n'est pas validé
dans les cas suivants :
- Les dommages sont causés par la négligence des conditions de location
- Négligence grave durant la conduite ou conduite en état d'ivresse
- Dommage de la cuvette à huile ou du dessous de caisse
- Frais supplémentaires comme par. ex. hôtels, téléphone ou remorquage
- Perte ou dommage des clefs du véhicule
- Frais concernant les objets personnels endommagés lors d'un accident ou volés
dans le véhicule.
Aucun remboursement ne peut être effectué lorsque le dommage ne fait suite à
aucun remboursement de l'assurance sur place (multirisque ou partielle) dans le
cas où une grosse erreur de conduite a pu être constatée.
En cas de sinistre,
les mesures suivantes sont à respecter:
- Information immédiate de la station de location sur place
- Notification immédiate à la police et établissement d'un rapport de police en cas
de l'implication d'une autre partie ou en cas de vandalisme
- Etablissement d'un constat signé par le loueur au moment de la restitution du
véhicule.
Les éléments suivants doivent être envoyés au service client de FTI pour tout
remboursement de franchise :
- Constat et rapport de police
o Copie du contrat de location
o Preuve du paiement de la caution (Extrait du paiement de la carte de crédit,
reçu de paiement ou extrait de compte).
(2) Pour toutes autres informations, nous vous renvoyons vers la rubrique "
Services " sur le site drivefti.ch où vous trouverez les remarques importantes
concernant les prestations d'assurances, les conducteurs additionnels, le passage
des frontières, etc.
11. Garantie, compensation, résiliation, prescription
Dans le cas où vous auriez durant votre voyage des réclamations à formuler,
veuillez en faire part immédiatement à votre accompagnateur ou au responsable
dont les coordonnées figurent dans la documentation qui vous est remise en
début du séjour ; ils mettront tout en oeuvre afin de vous donner satisfaction. Si
vous ne faites pas état de vos motifs d'insatisfaction au cours du voyage, votre
demande ultérieure de édommagement (réduction du prix du voyage, dommages
et intérêts) pourrait ne pas être pris en compte. Une annulation de votre contrat
de voyage est possible, uniquement après avoir fixé à FTI un délai afin de
proposer une alternative, si aucune alternative n'est proposée, si FTI refuse ou si
l'annulation immédiate du contrat de voyage est justifiée pour une raison valable
de votre part. Indépendamment des démarches effectuées sur place, vous devez
dans le mois qui suit votre retour faire valoir votre droit à un éventuel
dédommagement (réduction du prix du voyage, dommages et intérêts) en
adressant un courrier à FTI. Un courrier en recommandé est conseillé. La
responsabilité de l'organisateur est indiquée dans la paragraphe DE, après un an
il y aura prescription. La date prise en compte pour le calcul de cette année avant
prescription, est la date à laquelle le contrat devait prendre fin selon le contrat.
12. Limite de responsabilité de l'organisateur
Tant que le dommage n'a pas été provoqué intentionnellement ou par négligence
grave, ou lorsque la faute a été commise par un des prestataires de service, la
responsabilité contractuelle et délictueuse du TO, n'ayant pas eu d'atteinte sur la
vie privée, des dommages corporels et de santé, est limitée à deux fois le prix du
voyage. Pour tout éventuel dépassement de revendication en raison d'accords
internationaux en vigueur et de leur réglementation, la limite de responsabilité de
l'organisateur reste inchangée.
13. Cession de privilèges
La cession de privilège est interdite sauf si la personne bénéficiaire s'engage par
écrit, au moment de la éservation, à prendre en charge les obligations
contractuelles liées au contrat de voyage.
14. Modifications sur place
Si une fois sur place, vous décidez de modifier le programme de vos vacances et
de ne pas faire usage de certaines prestations ayant fait l'objet d'une réservation,
veuillez en informer aussitôt notre représentant ou entrer en contact avec le
réceptif dont les coordonnées vous ont été indiquées, afin de vous faire
éventuellement rembourser une partie des prestations non utilisées. Nous
attirons votre attention sur le fait que nous ne pouvons effectuer de
remboursement lorsque les prestations annulées nous ont été facturées par le
prestataire de service local. Si de telles modifications venaient à intervenir et que
le prix des prestations devrait être plus élevé, cette différence devra être réglée
sur place par les clients.
15. Assurance voyage
Aucune assurance n'est incluse dans les tarifs, sauf mention particulière. Nous
conseillons la souscription d'une assurance annulation, responsabilité civile,
maladie et accident. Les assurances peuvent être proposées par l'intermédiaire
de votre agence de voyage ou par FTI. Lorsque le client contracte une assurance
de voyage, le contrat engage uniquement la responsabilité de la compagnie
d'assurance. Les revendications devront être adressées directement auprès de
l'assureur. Le client est responsable du respect des obligations stipulées dans le
contrat. Les primes d'assurance ne font pas partie du prix du voyage et sont à
payer lors de la souscription de l'assurance.
Il n'est pas possible de renoncer à un contrat d'assurance.
16. Horaires de vol/Modification des horaires
Si les horaires des vols sont communiqués par FTI avant l'envoi des billets
d'avion, ceux-ci restent tout de même sous réserve d'un changement de la part
de la compagnie aérienne. FTI ne peut être tenu pour responsable pour des
retards de vol, les itinéraires des vols et autres retards, tant que la faute ne peut
être imputée à FTI, même si la compagnie aérienne a exclu sa responsabilité. Si,
suite au retard de vol et une arrivée tardive sur place, certaines prestations (en
particulier le repas du soir) ne peuvent plus, ou partiellement, être assurées par
l'hôtelier, aucun remboursement ne sera effectué par FTI. Le départ/retour est
uniquement considéré comme jour d'acheminement.
Si les horaires d'arrivée à l'hôtel sont prévus après les horaires de repas,
particulièrement pour les vols de nuit, le client ne pourra prétendre à aucun
remboursement pour les repas non consommés.
17. Identité des compagnies aériennes lors de la réservation de
prestations aériennes
Selon le décret nr EDDD/CG de l'U.E nous attirons votre attention sur la
responsabilité du tour opérateur d'informer les clients sur l'identité des
compagnies aériennes qui exécutent des contrats de transport pour des vols
aller-retour, avant la souscription du contrat de voyage, dans la mesure où la
compagnie aérienne est connue avant la conclusion du contrat, Nous nous
référons aux informations du descriptif des prestations correspondantes de ladite
compagnie aérienne, Si la compagnie aérienne n'est pas encore définie , nous
vous informons de la compagnie prévue pour effectuer le vol avant la conclusion
du contrat, Lorsque la compagnie sera définie , nus veillerons à ce que cette
information soit communiquée dans les meilleurs délais, Ceci est également
valable pour d'éventuelles modifications de prestations de la part de la compagnie
aérienne.
18. Remarque concernant la limite de responsabilité dans le droit du
transport aérien international
La responsabilité dans le domaine du transport aérien international est applicable
dans le cas d'un décès ou de blessures corporelles du voyageur, du retard et/ou
destruction des bagages, de la perte ou détérioration des bagages, de la
convention de Varsovie ou de la convention de Montréal. Vous trouverez des
informations supplémentaires sur notre site Internet www.fti.ch sous "
Informations clients " dans les informations générales.
19. Obligations du voyageur
19.1 Les données et informations doivent être vérifiées, en particulier l'exactitude
des données personnelles, dès réception de la confirmation de la réservationet de
faire part à FTI des éventuelles corrections à apporter.
19.2. Le voyageur doit vérifier ses documents de voyage avant le départ dès
réception (envoyés à réception du paiement). Si D semaine avant le départ le
voyageur n'avait pas reçu son carnet de voyage, son billet d'avion ou bon
d'échange hôtelier, de façon incomplète ou erronée par rapport à la facture de
confirmation de la réservation, il doit immédiatement se mettre en rapport avec
FTI.
19.3. Le voyageur doit respecter les indications stipulées dans le paragraphe F
concernant les horaires de vol et les pré/post-acheminements.
19.4. Dans le cadre de voyage en avion, le voyageur doit être présent à
l'aéroport env. E heures avant le décollage prévu.
19.5. Le voyageur doit re-confirmer les horaires du vol retour au plus tard EF
heures avant, au plus tôt FI heures avant le retour prévu, auprès de notre
réceptif dont les coordonnées figurent dans le carnet de voyage.
20. Remarque concernant la limite de responsabilité pour le transport de
passagerset de leurs bagages en mer
La responsabilité du transporteur, dans l'acheminement de voyageurs en mer en
cas de mort ou de dommages corporels du voyageur, de perte ou détérioration
des bagages ou d'objets de valeur, est soumis à la convention d'Athènes de DJHF
concernant le transport de voyageurs et leurs bagages en mer. Vous trouverez
des informations supplémentaires sur notre site Internet www.fti.ch sous "
Informations clients " dans les informations générales.
21. Caducité d'une condition générale de vente
Si l'une des conditions générales de vente exposées cidessus se révélait invalide
ou incorrecte, la validité des autres conditions n'est en aucun cas remise en
cause.
22. Tribunal compétent
Le tribunal compétant pour FTI est Bâle. Dans le cas où le contractant de FTI ne
dispose pas d'un tribunal compétant dans le pays ou/et le siège ou la situation de
la partie adverse à prendre en considération se trouve en dehors du domaine
d'application de la loi suisse, ou si le siège ou la situation n'est pas connu au
moment du dépôt de plainte, mais également dans le cas où le contractant de FTI
est un commerçant, le tribunal compétent est Bâle.
Sous réserve de modifications et de fautes d'impression.
Partie contractante :
FTI Touristik AG,
EuroAirport Basel Postfach 437,
6252 Basel
Dépôt légal : Juin 2014
FTI Touristik AG, dont le siège est à Bâle, est le partenaire contractuel et
l'interlocuteur pour toute réservation de voyage. Bien entendu, le siège de la
société FTI Touristik GmbH à Munich vous assure également du bon déroulement
des prestations réservées.
Les conditions de réservation driveFTI
driveFTI est une marque de FTI Touristik AG (FTI) et propose en exclusivité des
contrats de location dans le monde entier avec divers loueurs de voiture. Par
l'intermédiaire de driveFTI, le client peut réserver le type de véhicule de location
qu'il désire. En règle générale, la réservation peut être confirmée de suite. Seules
certaines options telles que des véhicules spéciaux, des options supplémentaires
ou la restitution dans une autre ville, nécessitent une demande spéciale auprès
de l'agence de location. Après confirmation de la réservation, le client obtient un
voucher (par e-mail) qu'il devra présenter à l'agence de location au moment de la
prise en charge du véhicule.
Paiement
La location de voiture doit être payée au plus tard 28 jours avant le début de la
location. Les vouchers seront disponibles dès le paiement de la réservation. Les
paiements sont à effectuer selon les coordonnées bancaires mentionnées sur la
facture driveFTI. Si celles-ci ne devaient pas figurer sur la facture, le paiement
sera effectué auprès de l'agence de voyage.
Catégories de véhicule
La réservation et la confirmation sont toujours valables pour une catégorie de
véhicule et non un modèle précis. Les loueurs proposent pour chaque catégorie,
plusieurs types de véhicules de taille et équipement similaire. En aucun cas le
client ne peut prétendre au type de véhicule mentionné dans la liste des prix, si
celui-ci ne peut lui être mis à disposition. Dans ce cas, un véhicule de même
catégorie ou de catégorie supérieure lui sera mis à disposition. Une voiture plus
grande engendre plus de frais, par conséquent aucune réclamation n'est
envisageable.
Prise en charge et restitution du véhicule
Au moment de la réservation, vous précisez la date et lieu de prise en charge et
de restitution du véhicule. Pour une prise en charge à l'aéroport, nous avons
besoin du numéro de vol et l'horaire d'arrivée prévu, afin de préserver une
réservation en cas de retard de vol. En cas de prise en charge dans une agence
de location, l'horaire de prise en charge est suffisant.
Service clientèle
Si le client devait rencontrer un quelconque incident sur place, qu'il en fasse part
à notre service clientèle , via son agence de voyage. FTI se chargera de le régler
au mieux. Dans ce cas, nous avons besoin d'une copie du contrat signé sur place
et du voucher.
Condition et contrat de location
Les conditions générales de location d'après les pages 4-6. Les conditions
spéciales du loueur d'après le système. Le contrat de location est établi
directement avec les agences de location sur place pour le compte driveFTI et
sont par conséquent basés sur les conditions de locations de l'agence du pays.
Franchise
Il est généralement obligatoire chez tout loueur de voitures, de payer une caution
sur place par carte de crédit ou en espèces. En cas d'accident, de dommages ou
de vol du véhicule loué, cette caution est retenue par le loueur. Cette franchise
est désormais prise en charge par FTI pour toute réservation de location de
voiture. Cela signifie qu'aucune assurance ne doit être payée sur place pour
couvrir la franchise. Sont exclus de la prise en charge :
- Les dommages résultant du non-respect des conditions de location.
- Ebriété au volant, extrême négligence de comportement au volant
- Les frais découlant du dommage tels que : notes de téléphone, d'hôtel ou de
dépannage
- La disparition ou la casse des clés de voiture ou du système de navigation
- Les frais pour objets personnels, endommagés dans l'accident ou volés dans le
véhicule Il n'y aura pas de remboursement non plus, si l'assurance locale ne
prend pas ce cas en charge, le considérant comme un cas d'extrême négligence
au volant.
En cas de dommage, il est obligatoire de faire les démarches suivantes sur place
:
- Informer immédiatement la station de location de voiture
- Informer immédiatement la police et faire remplir un constat par la police dans
le cas de collision avec un tiers ou en cas de vandalisme
- Faire remplir et signer la déclaration du (des) dommage(s) par la station de
location de voiture locale au moment de la restitution du véhicule.
Pour le remboursement de la franchise, les documents suivants doivent être
envoyés au service clientèle de FTI à votre retour :
- Constat de police et déclaration du (des) dommage (s)
- Copie du contrat de location
- Justificatif du paiement de la franchise (Relevé de carte de crédit, reçu si
paiement en espèces ou extrait du compte bancaire pour un virement).
De plus, les conditions du contrat de location sont complémentaires.
Modification
Lors de modifications importantes des données de réservation, comme l'heure de
prise en charge le nom du conducteur principal ou lieu, le prix actuel du jour sera
déterminé. Les modifications avant le début de la location doivent être signalées
à FTI ou plutôt à l'agence de voyage au plus tard 24h avant le début de la
location réservée à l'origine (pour une location débutant le lundi, cette
modification doit être faite au plus tard le samedi précédent). Passé ce délai de24
h, aucune modification ne sera plus possible. Toute modification faite après le
début de la location, telle que prolongation de la durée de location ou
modification du lieu de restitution du véhicule, sont à faire sur place, aux
conditions de l'agence de location. Les frais supplémentaires engendrés par ce
type de modification sont entièrement à la charge du client. En cas de diminution
de la durée de location ou en cas de prise en charge d'une catégorie inférieure,
aucun remboursement ne sera effectué. Ceci est également valable si le véhicule
est pris en charge avec du retard ou rendu plus tôt que mentionné lors de la
réservation.
Modification des prestations/ tarifs
FTI vous informe que tout loueur se réserve le droit de modifier les prix et
prestations en contrat avant toute finalisation de votre réservation. Dans ce cas,
FTI vous en informe. Ces modifications peuvent être liées à une augmentation du
coût des prestations, à une fluctuation du cours/ taux de change ou à une
modification tarifaire en cas de réservation de véhicule hors contingent.
Annulation
Toute annulation de location de voiture doit être faite auprès de notre loueur par
FTI(ceci jusqu' à la prise en charge sur place du véhicule par le client) .Il est
vivement conseillé d' adresser une annulation écrite à FTI, qui ne peut être
valable que si elle parvient durant les heures d' ouverture de nos bureaux. Toute
annulation faite avant prise en charge de véhicule, doit être faite par l'agence de
voyages au plus tard24h00 avant le début de contrat de location, il n'y a pas de
frais d'annulation. Audelà, il n' est plus possible d' annuler et les frais appliqués
sont alors de 100%. Pour tout véhicule qui n' est pas pris en charge par le client
à la date réservée FTI facture uniquement des frais d' un montant de CHF 125
contre envoi du voucher original ( par mail ) au service Drive concerné
Responsabilités
drive FTI prend la responsabilité de livrer la voiture en heure et en temps. drive
FTI n'est pas responsable si le client n'a pas pris note des conditions générales de
location ou des informations dans la brochure. drive FTI ne prend pas en charge
les erreurs commises par le client:
- manque ou documents non valables pour la location ( permis de conduire,
passeport, voucher, carte de crédit du conducteur)
- inattention: " âge minimum et maximum du conducteur "
- incapacité de conduire: alcool, drogue, autres.
- Les dommages résultant du non-respect des conditions de location.
- Ebriété au volant, extrême négligence de comportement au volant
Remarques
Même si l'une des conditions générales du contrat de vente était invalide, cela ne
remet aucunement en cause la validité des autres conditions. De plus, les
conditions légales restent valables. Si après signature du contrat, le voyageur ne
réside plus en Suisse ou en France ou si son domicile est inconnu au moment du
dépôt de plainte , le lieu de juridiction du TO est Bale.
Votre partenaire: FTI Touristik AG driveFTI Postfach 215 4030 Basel-Airport
Telefon 061/560 7150 Fax 061/560 7159 Email [email protected] Juin 2014
driveFTI - la formule "idéale" pour une location sans souci
Les prestations indiquées ci-dessous sont incluses dans le tarif ; cela vous
permettra de vivre des vacances idéales et surtout de bénéficier d'une assurance
complète en cas d'incident sur place:
- Assurances tous risques (CDW) avec restitution de la franchise par FTI (voir
conditions générales de réservation en fin de brochure)
- Assurance Vol (TP) hors bagages avec restitution de la franchise par FTI (voir
conditions générales de réservation en fin de brochure)
- Responsabilité civile- Responsabilité civile supplémentaire somme de couverture
- 1 Mio. €/1 Mio. USD (dans lequel la couverture est couturnier pour les pays en
dessous de ce montant)
- Kilométrage illimité *
- Frais de prise en charge ou restitution à l'aéroport
- Taxes et frais locaux inclus dans les prix *sauf exceptions: votre agence de
voyages la plus proche vous donnera les informations nécessaires.
Souvent, d'autres prestations comme suit, sont également incluses :
- Conducteur additionnel : N'oubliez pas d'indiquer les noms, prénoms du (des)
conducteurs additionnels au moment de la réservation. Cela évitera toute
suppression d'assurance.
- Prise en charge/Restitution à l'hôtel : ce service est proposé dans de
nombreuses destinations mais doit, en règle générale, être reconfirmé par le
loueur. Dans certains cas, vous pouvez bénéficier d'un transfert organisé par le
loueur, de l'hôtel vers la station la plus proche.
- Restitution dans une autre ville : vous souhaitez rendre votre véhicule dans une
autre ville que celle où il a été pris, précisez-le à la réservation; ce service, doit
être reconfirmé par le loueur.
Les services cités ci-dessus peuvent être soumis au paiement d'un supplément et
sont à régler sur place, à la restitution de la voiture de location (plus taxes
locales).
Ce qu' il faut aussi savoir
- Les types de véhicules sont uniquement donnés à titre d'exemple. Les
réservations sont faites parmi un groupe de voitures, et non sur un modèle
précis.
- En règle générale, le permis de conduire national doit être valide depuis
minimum 1 an et doit être édité en écriture cyrillique. Au moment de la prise en
charge du véhicule, le conducteur principal doit présenter l'original de son permis
de conduire national ainsi qu'une pièce d'identité en cours de validité. Il est
vivement recommandé de présenter , en complément, un permis de conduire
international au moment de la prise en charge du véhicule ( concerne
généralement les destinations lointaines ). NB: Les deux permis doivent
obligatoirement être présentés.
- La caution doit être payée par carte de crédit du conducteur principal
(éventuellement le code PIN est nécessaire); les cartes de débit ne sont pas
autorisées. Toute demande de paiement en espèces doit être précisée à la
réservation et est soumise à reconfirmation du loueur. Dans ce cas, le
remboursement de la caution se fera dans la monnaie locale en espèces ou par
chèque, avec de possibles frais appliqués par le loueur. Il est important que les
informations concernant la caution précisées par le client ou l' agence de voyages
au moment de la réservation soient exactes; si ce n' est pas le cas, le loueur
refusera de remettre le véhicule au client.
- Le premier jour de location détermine le prix pour la durée totale de la location.
Le tarif est calculé par tranche de 24 heures et prend effet à la date et heure de
prise en charge du véhicule. Tout dépassement entrainera des frais
supplémentaires à régler sur place, variant selon le loueur, qui sera libre de
déterminer le montant des frais.
- Transport des animaux sur demande
- Le client se doit de régler des frais de péage dans certains pays. Il est donc
conseillé de se renseigner auprès de la station dès la prise en charge de véhicule.
Frais sur place
Les prestations supplémentaires, les frais, ainsi que les garanties et franchises
occasionnelles sont essentiellement indiqués en monnaie locale. Tous les
montants, taxes locales et frais peuvent à tout moment être modifiés par le
loueur et doivent être réglés sur place. Il est important de ne souscrire AUCUNE
assurance déjà incluse dans vos prestations sur place; Dans le cas contraire,
aucun remboursement ne pourra être effectué, ni par le loueur, ni par driveFTI.
Restrictions de conduite
Chaque destination possède ses propres conditions et restrictions de conduite,
lesquelles sont mentionnées dans les pages d'introduction de la destination. En
règle générale, le non-respect des conditions de conduite, comme par ex. l'interdiction de circuler sur des routes non-macadamisées ou par les ferries, peut
entraîner la perte de la protection de l'assurance. Nous pouvons vous
communiquer sur demande des informations détaillées sur les conditions de
conduite.
Passage de frontières
L'entrée avec une voiture de location dans un autre pays doit être demandée lors
de la réservation, et soumis à l'accord du loueur. Il y a souvent des restrictions
pour le passage des frontières et/ou des frais d'assurance plus élevés.
Carburant
Différentes options sont possibles selon le loueur:
- Option A: achat et paiement du premier plein de carburant (VK), signifie que
vous pouvez rendre le véhicule avec le réservoir vide. Aucun remboursement ne
sera effectué pour le restant de carburant. Certains loueurs peuvent exiger le
paiement d'un demi, voire d'un plein de carburant.
- Option B: le véhicule est fourni avec le plein de carburant et devra être restitué
tel quel (VV); Si tel n' est pas le cas, le carburant manquant vous sera facturé
ainsi que des frais de service.
- Option C: le véhicule est fourni avec le plein et peut être restitué avec le
réservoir vide (VL); dans ce cas précis, le 1er plein de carburant est inclus dans
les prestations.
Accident et vol
Dans tous les cas, demandez l'aide de la police. Sans déclaration officielle des
dom-mages, faîte par la police, les assurances ne peuvent généralement
intervenir.
Délits de conduite
Nous vous recommandons, dans tous les cas, de prendre au sérieux les procès
verbaux et amendes établis à l'étranger et de les régler directement sur place.
Les loueurs sont dans leur droit de vous facturer en complément de l'amende les
frais d'expédition, si vous êtes déjà rentré chez vous. D'autre part, vous risquez
d'avoir des problèmes lors de la restitution du véhicule.
Assurances
Les frais et prestations d'assurance varient selon le loueur et la destination. Le
détail est précisé dans la brochure. Nous vous recommandons dans tous les cas
de faire attention aux conditions du contrat de location. En général, sans
déclaration officielle de la police des dommages causés, aucune prestation
d'assurance souscrite dans le contrat ne peut être exigée. La condition principale
pour pouvoir bénéficier des prestations de l'assurance, est l'utilisation du véhicule
de location en respectant les conditions énoncées dans le contrat de location (p.
ex. la conduite d'une personne non-enregistrée dans le contrat de location ou
sous l'effet de l'alcool/ drogue).
Assurances complémentaires sur place
Les loueurs proposent de nombreuses assurances facultatives, comme par
exemple, assurance passagers, assurance bagages. Ces différentes options
peuvent être réservées et payées directement sur place, auprès du loueur. Après
souscription, aucun remboursement ne pourra être effectué. La souscription
d'une assurance sur place pour le rachat de franchise n'est pas nécessaire. FTI
prend déjà en charge la franchise en vous la remboursant. Nous vous prions de
ne souscrire aucune assurance pour le rachat de franchise , sur place.
Juin 2014

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