Allgemeine Geschäftsbedingungen FTI Touristik GmbH AGB`s
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Allgemeine Geschäftsbedingungen FTI Touristik GmbH AGB`s
Allgemeine Geschäftsbedingungen FTI Touristik GmbH AGB's - gültig für Wohnmobile und Camper Vermittlungsbedingungen - gültig für driveFTI Reise und Zahlungsbedingungen der FTI Touristik AG Schweiz driveFTI Schweiz Conditions générales de vente FTI Touristik AG, Suisse Les conditions de réservation driveFTI Reise- und Zahlungsbedingungen sowie Wichtige Hinweise Die Buchung von Reiseleistungen der FTI Touristik GmbH (im Folgenden FTI) erfolgt auf Grundlage der folgenden Reise- und Zahlungsbedingungen. Für die Buchung von Leistungen "driveFTI" aus dem Katalog "driveFTI" und/oder dem Internet gelten gesonderte Vermittlungsbedingungen, die Sie dem Katalog "driveFTI" oder dem Internet entnehmen können. Unter Pauschalreiseleistungen (Kennzeichnung Reiseart: "Paus") fallen die Pauschalarrangements aus den Katalogen - Marokko/Tunesien/Malta//Zypern - Kanaren/Kapverden - Türkei/Nordzypern - Wintersport & Wohlfühlen oder auch derart oder "MIXX" oder "PACK" gekennzeichnete Reiseleistungen im Internet. Unter Bausteinreiseleistungen (Kennzeichnung Reiseart: "Baus" fallen die in den Katalogen - Hawaii - Camper/Wohnmobile dargestellten Reiseleistungen für Unterkünfte, Flüge und sonstige Reiseleistungen, die Sie selbst "modular" zu Ihrer Reise zusammenstellen können, oder auch derart gekennzeichnete Reiseleistungen im Internet. Die Kataloge - Afrika - Asien - Ägypten/Jordanien - Australien/Neuseeland/Südsee - Indischer Ozean - Karibik/Lateinamerika - Orient - Balearen/Spanien Festland/Portugal - Städtereisen - USA/Kanada mit Bahamas - gold by FTI weitgereist - Thailand - Family enthalten sowohl Pauschalreiseleistungen (Kennzeichnung Reiseart: "Paus" oder "MIXX" oder "PACK") als auch Bausteinreiseleistungen(Kennzeichnung Reiseart: "Baus" oder "CITY"). Die Zuordnung ergibt sich jeweils aus der Angebotsbeschreibung bzw. Preistabelle. Soweit einzelne Angebote ausgenommen Linienflüge, Interkontinentalflüge und innerstaatliche Flüge im Zielgebiet, Transpazifikflüge und Inter-Island-Flüge sowie Billigflüge - keine ausdrückliche Kennzeichnung der Reiseart besitzen, handelt es sich um Pauschalreiseleistungen (Kennzeichnung Reiseart: "Paus"). 1. Abschluss des Reisevertrages Die Anmeldung zu den von Ihnen gewünschten Leistungen erfolgt schriftlich auch per E-Mail oder Fax - bei FTI oder bei Ihrem Reisebüro. Mit der schriftlichen Buchungsbestätigung/Rechnung über die von Ihnen gewünschten Reiseleistungen durch FTI an Sie (unter der von Ihnen angegebenen Anschrift oder E-MailAdresse) oder an Ihr Reisebüro kommt der Reisevertrag zwischen Ihnen und FTI zu Stande. 2. Bezahlung des Reisepreises/Versicherungsschutz/Rücktritt (1) Mit der Buchungsbestätigung/Rechnung erhalten Sie gleichzeitig den Nachweis über den erforderlichen Versicherungsschutz gemäß § 651 k BGB für alle von Ihnen auf die gebuchten Reiseleistungen zu leistenden Zahlungen, die unter Beachtung der von der Reiseart abhängigen, nachfolgenden Zahlungsbedingungen zu erfolgen haben. Mit Buchung erklären Sie Ihr Einverständnis zur Margenbesteuerung nach § 25 UStG. Abweichende Vereinbarungen müssen von FTI schriftlich bestätigt werden. - Zahlungsbedingungen für Pauschalreisen (Kennzeichnung Reiseart: "Paus" oder "MIXX" oder "PACK"): Eine Anzahlung in Höhe von 25% des Reisepreises zzgl. evtl. Versicherungsprämien (siehe Ziffer 15) ist sofort nach Erhalt der Buchungsbestätigung/Rechnung nebst Sicherungsschein fällig. Der Restbetrag ist 28 Tage vor Reiseantritt ohne nochmalige Aufforderung zu zahlen. Sämtliche Zahlungen sind unter Angabe der auf der Buchungsbestätigung/Rechnung ersichtlichen Vorgangsnummer ausschließlich an die dort genannte Kontoverbindung zu leisten. Maßgeblich ist jeweils der Zahlungseingang bei FTI. Kurzfristbuchungen: Bei Reiseverträgen, die weniger als 28 Tage vor Reiseantritt geschlossen werden, ist der gesamte Reisepreis sofort zur Zahlung fällig. Etwas anderes gilt, wenn sich FTI ein Rücktrittsrecht gemäß Ziffer 6 vorbehalten hat. In diesem Falle ist die Zahlung erst dann fällig, wenn die Frist zur Ausübung des Rücktrittsrechts abgelaufen ist und das Rücktrittsrecht nicht ausgeübt wurde. - Zahlungsbedingungen Bausteinreiseleistungen (Kennzeichnung Reiseart: "Baus" oder "City"): Die Bezahlung der Reiseleistungen muss spätestens 28 Tage vor Reiseantritt erfolgen. Kurzfristbuchungen: Bei Reiseleistungen, die weniger als 28 Tage vor Reiseantritt gebucht werden, ist der gesamte Reisepreis sofort zur Zahlung fällig. Etwas anderes gilt, wenn sich FTI ein Rücktrittsrecht gemäß Ziffer 6 vorbehalten hat. In diesem Falle ist die Zahlung erst dann fällig, wenn die Frist zur Ausübung des Rücktrittsrechts abgelaufen ist und das Rücktrittsrecht nicht ausgeübt wurde. Die Bezahlung der Reiseleistungen erfolgt direkt an FTI, oder, wenn die Buchung über Ihr Reisebüro erfolgt ist, an dieses. Im Falle der direkten Zahlung an FTI ist für die Rechtzeitigkeit der Zahlung maßgeblich der Zahlungseingang bei FTI. Sämtliche Zahlungen sind unter Angabe der auf der Buchungsbestätigung/Rechnung ersichtlichen Vorgangsnummer ausschließlich an die dort genannte Kontoverbindung zu leisten. (2) Im Fall der nicht fristgerechten oder vollständigen Zahlung bzw. Anzahlung oder Restzahlung behält sich FTI nach Mahnung mit Fristsetzung vor, den Rücktritt vom Reisevertrag zu erklären und Schadensersatz entsprechend den Stornosätzen nach Ziffer 9 (2) zu verlangen. 3. Leistungen/Leistungs-/Preisänderung/Nebenabreden (1) Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung im Katalog beziehungsweise aus der Darstellung auf den veranstaltereigenen Websites im Internet sowie aus den hierauf Bezug nehmenden Angaben in der Buchungsbestätigung/Rechnung von FTI. Leistungsbeschreibungen in Katalogen oder auch Websites von Leistungsträgern wie Hotels sind für FTI nicht verbindlich. (2) FTI behält sich das Recht vor, vor Vertragsschluss eine Änderung der ausgeschriebenen Leistungen und Preise zu erklären. Eine Preisanpassung vor Vertragsschluss kann insbesondere aus Gründen der Erhöhung der Beförderungskosten, der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie bspw. Hafenoder Flughafengebühren, oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse nach Veröffentlichung der Ausschreibung erfolgen oder wenn die von Ihnen gewünschte Reise nur durch den Einkauf zusätzlicher Kontingente nach Veröffentlichung der Ausschreibung verfügbar ist. (3) FTI behält sich vor, den vereinbarten Reisepreis nachträglich zu erhöhen, um damit einer personenbezogenen Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen (wie Hafen- und Flughafengebühren) Rechnung zu tragen. Dies gilt nur, soweit der Abreisetermin mehr als 4 Monate nach Vertragsschluss liegt. Die Preiserhöhung bemisst sich im Falle einer personenbezogenen Erhöhung nach der Differenz des zum Zeitpunkt der Änderungsmitteilung und des bei Vertragsschluss gültigen Betrages. Sollte eine Preisänderung erfolgen, wird FTI den Kunden unverzüglich davon in Kenntnis setzen. Eine Preisänderung ist nur bis zum 21. Tag vor Reiseantritt zulässig. (4) FTI behält sich das Recht vor, nach Vertragsschluss eine Änderung wesentlicher Reiseleistungen, die vom vereinbarten Inhalt des Reisevertrages abweichen, zu erklären, wenn diese nach Vertragsschluss notwendig werden und von FTI nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden. Eine solche Leistungsänderung wird FTI nur vornehmen, soweit die Änderungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen. FTI wird den Kunden über solche wesentlichen Leistungsänderungen unverzüglich nach Kenntnis über den Änderungsgrund informieren. (5) Im Falle einer Preisänderung um mehr als 5% des Reisepreises (Ziffer 3 (3)) oder einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung (Ziffer 3. (4)) ist der Kunde berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise zu verlangen, soweit FTI in der Lage ist, eine entsprechende Reise aus ihrem Angebot ohne Mehrkosten für den Kunden anzubieten. Der Kunde hat diese Rechte unverzüglich nach Erklärung durch FTI dieser gegenüber geltend zu machen. Schriftform wird hierzu empfohlen. (6) Reisebüros sind nicht berechtigt, Nebenabreden selbst zu bestätigen. Soweit eine ausdrückliche Bestätigung auf der Buchungsbestätigung/Rechnung von FTI nicht erfolgt, sind Wünsche auf der Buchungsanmeldung nur als unverbindlicher Wunsch anzusehen, für dessen Erbringung eine Gewährleistung nicht übernommen werden kann. 4. Beförderungsleistungen/Anschlussflüge Die mit der Buchungsbestätigung/Rechnung bekannt gegebenen Reisezeiten für die gebuchten Flugtage stehen unter dem Leistungsänderungsvorbehalt gemäß Ziffer 3 (4). Sollten Sie selbst oder sollten Sie über Ihr Reisebüro noch weitere Anschlussbeförderungen buchen, so berücksichtigen Sie diesen Umstand ebenso wie den Umstand, dass es bei der Beförderung selbst immer zu Verzögerungen aus vielfachen Gründen kommen kann. Gegebenenfalls fragen Sie bitte bei Buchung von Anschlussbeförderungen erst nach, ob die genauen Zeiten bereits bekannt sind. Berücksichtigen Sie bei der Buchung von Anschlussbeförderungen auch ausreichende Zeitabstände für etwaige Verzögerungen bei der Beförderung. Empfohlen wird grundsätzlich eine Tarifwahl, die kostengünstige Umbuchungen zulässt. 5. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften Als Reisender sind Sie für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die sich aus der Nichteinhaltung ergeben, gehen zu Ihren Lasten, es sei denn, es liegen nicht ausreichende oder fehlerhafte Informationen von FTI vor. Soweit die Erteilung von Visa zum Antritt der Reise erforderlich ist, empfehlen wir, die Dauer und die Voraussetzungen der Visaerteilung bereits vor der Buchung mit dem zuständigen Konsulat/Botschaft zu klären. FTI wird Sie über alle bekannten Gesundheitsvorschriften und empfehlenswerten Prophylaxen für das jeweilige Zielgebiet unterrichten. Wir empfehlen darüber hinaus die Kontaktaufnahme mit Ihrem Arzt bzw. mit einem Tropeninstitut. 6. Mindestteilnehmerzahlen Bei Nichterreichen einer in der Leistungsbeschreibung festgesetzten Mindestteilnehmerzahl ist FTI berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Der Rücktritt kann spätestens bis 2 Wochen vor Antritt der Reise erklärt werden. Bereits geleistete Zahlungen werden rückerstattet. 7. Ersatzperson FTI berechnet € 30,- pro Person, wenn der Kunde von den gesetzlichen Möglichkeiten des Reisevertragsrechtes Gebrauch macht und eine Ersatzperson benennt und er selbst die Reiseleistung nicht in Anspruch nimmt. Soweit durch den Personenwechsel weitere Kosten seitens der Leistungsträger (z.B. Ticketausstellungskosten etc.) anfallen, werden diese gesondert belastet. 8. Umbuchung Auf Wunsch des Kunden nimmt FTI bis zum 30. Tag vor Anreise innerhalb des Gültigkeitszeitraum des jeweiligen Kataloges und vorbehaltlich Verfügbarkeit einmalig eine Änderung des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderungsart innerhalb der von ihm gebuchten Reiseart ("Paus" oder "Baus" oder "City") vor (Umbuchung). Für die Umbuchung fällt neben dem sich neu ergebenden Reisepreis eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von € 30 pro Person an. Soweit durch die Änderung weitere Kosten seitens der Leistungsträger (z.B. Ticketausstellungskosten etc.) anfallen, werden diese gesondert belastet. Führt die Umbuchung zum Wegfall einer wesentlichen Reiseleistung (Hotel, Flug, etc.), so wird hierfür anteilig die pauschalierte Entschädigung gemäß Ziffer 9 (2) berechnet. Die Umbuchung ist für Reisen mit Linienflügen, für Reisen mit dem Vermerk XFTI, für Reisen der Reiseart "MIXX", für Reisen des Produktbereichs gold by FTI, für Rundreisen jeglicher Art, für Wohnmobile & Camper, für Kreuzfahrten sowie für gebuchte Einzelleistungen und Reiseleistungen mit abweichendem Entschädigungssatz gem. Ziff. 9 (2), ausgeschlossen. 9. Rücktritt (1) Der Kunde ist berechtigt, jederzeit vor Reisebeginn vom Vertrag zurückzutreten. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung bei FTI. Die Erklärung per Einschreiben/Rückschein wird empfohlen. Bei einem Rücktritt hat FTI Anspruch auf eine angemessene Entschädigung gemäß § 651 i BGB. Bei Pauschalreiseleistungen(Kennzeichnung Reiseart: "Paus" oder "MIXX" oder "PACK") ist für die Berechnung der Entschädigung der Zeitpunkt des Beginns der ersten vertraglichen Leistung maßgeblich. Dieser Zeitpunkt gilt auch für alle weiteren Leistungen als Reiseantrittsdatum. Bei Bausteinreiseleistungen (Kennzeichnung Reiseart: "Baus" oder "CITY") ist für die Berechnung der Entschädigung der Zeitpunkt des Beginns jeder vertraglichen Leistung maßgeblich. Bei mehreren einzelnen Leistungen sind die Stornogebühren einzeln zu berechnen und anschließend zu addieren. (2) FTI macht von der Möglichkeit Gebrauch, den ihr zustehenden Entschädigungsanspruch unter Berücksichtigung von § 651 i (3) BGB zu pauschalieren. Diese Entschädigungssätze geben wir wie folgt bekannt: Pauschalreiseleistung mit oder ohne (eingeschlossenen) Flug/NurHotel/Transfer/Ausflüge mit der Kennzeichnung Reiseart: "Paus" oder "MIXX" oder "PACK" sowie Landarrangement mit oder ohne (eingeschlossenen) Flug/Transfer/Ausflüge mit der Kennzeichnung Reiseart: "Baus" oder "CITY": - bis zum 30. Tag vor Reisebeginn 25% - ab 29. - 22. Tag vor Reisebeginn 30% - ab 21. - 15. Tag vor Reisebeginn 40% - ab 14. - 10. Tag vor Reisebeginn 55% - ab 9. - 7. Tag vor Reisebeginn 75% - ab 6. - 3. Tag vor Reisebeginn 80% - ab 2. Tag vor Reisebeginn bis Reiseantritt 85% des Reisepreises. Hiervon abweichende Entschädigungssätze: Katalog Städtereisen: Nur-Hotel mit eingeschlossenem Flug mit der Kennzeichnung Reiseart: "CITY" sowie "Paus" oder "MIXX" sowie Nur-Hotel und RIT Bahnanreise an Event-/Messeterminen und Feiertagen am Zielort mit der Reiseart "CITY": - bis zum 30. Tag vor Reisebeginn 25% - ab 29. - 22. Tag vor Reisebeginn 30% - ab 21. - 15. Tag vor Reisebeginn 40% - ab 14. - 10. Tag vor Reisebeginn 55% - ab 9. - 7. Tag vor Reisebeginn 75% - ab 6. - 3. Tag vor Reisebeginn 80% - ab 2. Tag vor Reisebeginn bis Reiseantritt 85% des Reisepreises. Katalog Städtereisen: Nur-Hotel und RIT Bahnanreise mit der Kennzeichnung Reiseart: "CITY" (ausgenommen Event-/Messetermine und Feiertage am Zielort): Kostenfreie Stornierung bis 14 Uhr am Tag vor Anreise (Leistungsbeginn), danach 85% des Reisepreises. Katalog Wintersport & Wohlfühlen: Pauschalarrangement mit oder ohne (eingeschlossenen) Flug/Nur-Hotel mit oder ohne RIT-Bahnanreise/Transfer mit der Kennzeichnung Reiseart: "Paus": - bis zum 30. Tag vor Reisebeginn 25% - ab 29. - 22. Tag vor Reisebeginn 30% - ab 21. - 15. Tag vor Reisebeginn 40% - ab 14. - 10. Tag vor Reisebeginn 55% - ab 9. - 7. Tag vor Reisebeginn75% - ab 6. - 3. Tag vor Reisebeginn 80% - ab 2. Tag vor Reisebeginn bis Reiseantritt 85% des Reisepreises. Katalog Wintersport & Wohlfühlen: Appartements, Ferienwohnungen und Ferienhäuser: - bis zum 46. Tag vor Reisebeginn 25% - ab 45. - 36. Tag vor Reisebeginn 50% - ab 35. - 4. Tag vor Reisebeginn 80% - ab 3. Tag vor Reisebeginn bis Reiseantritt 90% des Reisepreises. Katalog Afrika: Bahnreisen Rovos Rail (S. 49); Afrikas Perlen (S. 50-51); Botswana Paket S. 135; Botswana Camping Safari S. 136 Desert & Delta Lodges (S. 134 und S. 138-141): Pilanesberg Game Reserve/Idube Lodge/Lukimbi Safari Lodge/Garden Route Game Lodge/Kana Kara Camp/Kadizora Camp/Deception Valley Lodge; Fly In Safaris (S.143); - bis zum 60. Tag vor Reisebeginn 25% - ab 59. - 30. Tag vor Reisebeginn 50% - ab 29. Tag vor Reisebeginn bis Reiseantritt 95% des Reisepreises. Katalog Afrika: Rastlager (S. 102-103); Game-Reserves/Lodges: Sabi Sabi Private Game Lodge/Rhino Walking Safari & Plains/Under One Botswana Sky/Sibuya Lodge/Welgevonden Game Reserve: - bis zum 30. Tag vor Reisebeginn 25% - ab 29. - 15. Tag vor Reisebeginn 50% - ab 14. Tag vor Reisebeginn bis Reiseantritt 95% des Reisepreises. Katalog Afrika: Sämtliche Leistungen des Leistungsträgers Nomad; Private Game Reserves, Lodges: Makalali Private Game Lodge/Kuzuko Lodge; NWR Namibia Wildlife Resorts: Dolomite Camp/Camp Halali/Camp Okaukuejo/Camp Namutoni (S. 124); Ais-Ais-Resort (S. 130); Sossus Dune Lodge (S. 131): - bis zum 30. Tag vor Reisebeginn 25% - ab 29. - 15. Tag vor Reisebeginn 50% - ab 14. - 8. Tag vor Reisebeginn 75% - ab 7. Tag vor Reisebeginn bis Reiseantritt 95% des Reisepreises. Katalog Afrika: Motswari Game Lodge (S. 97): - bis zum 30. Tag vor Reisebeginn 25% - ab 29. - 22. Tag vor Reisebeginn 50% - ab 21. - 7. Tag vor Reisebeginn 70% - ab 6. Tag vor Reisebeginn bis Reiseantritt 80% des Reisepreises Katalog Afrika: Safaris in Kenia und Tansania: Amboseli & Tsavo (S. 159), Große Kenia Safari (S. 160-161), Kurzsafari Tsavo Ost (S. 162), Severin Tsavo Safari (S. 162), Ngutuni Safari (S. 163), Impressionen Tsavo Ost & West (S. 163), Flugsafari Masai Mara (S. 164-165), Farbenfrohes Kenia (S. 166), Flugsafari Out of Africa (S. 167), Große Tansania Safari (S. 168-169), Tansania Explorer (S. 170), Tansania Flugsafari (S. 171): - bis zum 32. Tag vor Reisebeginn 20% - ab 31. - 16. Tag vor Reisebeginn 50% - ab 15. Tag vor Reisebeginn bis Reiseantritt 95% des Reisepreises. Katalog Karibik/Lateinamerika: Rundreisen Lateinamerika: Kolumbien erleben (S. 258), Kolumbien Komplett (S. 259), Südamerika Kompakt (S. 268f), Peru und Ecuador erleben (S. 270),Peru und den Zauber derOsterinseln erleben (S. 272), Im Reich der Inka (S. 273), Höhepunkte Perus mit Verlängerungen (S. 274f), Wunder Chiles (S. 278f), Im Rhythmus Argentiniens (S. 280f): - bis 46. Tag vor Reisebeginn 25% - ab 45. Tag - 21. Tag vor Reisebeginn 50% - ab 20. Tag - 3. Tag vor Reisebeginn 80% - ab 2. Tag vor Reisebeginn bis Reiseantritt 85% des Reisepreises. Katalog Karibik/Lateinamerika: Peru und Bolivien erleben (S. 271): - bis 46. Tag vor Reisebeginn 25% - ab 45. Tag - 21. Tag vor Reisebeginn 50% - ab 20. Tag - 3. Tag vor Reisebeginn 80% - ab 2. Tag vor Reisebeginn bis Reiseantritt 95% des Reisepreises. Katalog Karibik/Lateinamerika: Katamarankreuzfahrt: Perlen der Karibik ab/bis St. Lucia (S. 156), Perlen der Karibik ab/bis Martinique (S. 182f): Es gelten die gesonderten Stornobedingungen unserer Leistungsträger. Sie erhalten diese vor Buchung von Ihrem Reisebüro oder unserer Reservierungsabteilung. Katalog Asien, Zielgebiet Myanmar (S.164-179), ausgenommen Strandhotels, siehe unten: - bis zum 31. Tag vor Reisebeginn 25% - ab 30. - 15. Tag vor Reisebeginn 40% - ab 14. - 7. Tag vor Reisebeginn 75% - ab 6. - 3. Tag vor Reisebeginn 80% - ab 2. Tag vor Reisebeginn bis Reiseantritt 95% des Reisepreises. Katalog Asien: Strandhotels Myanmar in Ngapali und Ngwe Saung (S. 180-181); Amazing Ngapali, Amata Resort, Myanmar Treasure Resort Ngwe Saung, Sandoway Resort, Palm Beach Resort: Es gelten die gesonderten Stornobedingungen unserer Leistungsträger. Sie erhalten diese vor Buchung von Ihrem Reisebüro oder unserer Reservierungsabteilung. Katalog USA: Hochzeitspakete: Es gelten die gesonderten Stornobedingungen unserer Leistungsträger, die Sie den jeweiligen Leistungsbeschreibungen entnehmen können. Katalog USA: Motorräder: Es gelten die gesonderten Stornobedingungen unseres Leistungsträgers, die Sie den wichtigen Informationen zu "Eaglerider Motorräder" entnehmen können. Kataloge USA/Kanada mit Bahamas, Hawaii, Asien sowie Australien/Neuseeland/Südsee/Lateinamerika: Kreuzfahrten/Schiffsreisen/Flusskreuzfahrten: Es gelten die gesonderten Stornobedingungen unserer Leistungsträger. Sie erhalten diese vor Buchung von Ihrem Reisebüro oder unserer Reservierungsabteilung. Katalog Hawaii: Charme-Hotels/Mietwagen- und Busrundreisen/Hochzeitspakete: Es gelten die gesonderten Stornobedingungen unserer Leistungsträger. Sie erhalten diese vor Buchung von Ihrem Reisebüro oder unserer Reservierungsabteilung. Linienflüge, Interkontinentalflüge, Transpazifikflüge und innerstaatliche Flüge im Zielgebiet: Die in Abhängigkeit des von Ihnen gewählten Fluges und Tarifes anwendbaren Konditionen der Fluggesellschaft werden Ihnen jeweils vor Buchung des ausgewählten Flugtarifes von der Buchungsstelle mitgeteilt. Mietwagen: Bis Reisebeginn € 30,- pro Mietwagen. Diese Regelung gilt nur bei Stornierungen von Mietwagen, nicht aber bei Stornierungen kombinierter Reisen oder bei Stornierungen von Geländefahrzeugen, Campern oder Wohnmobilen. Für diese gelten die oben genannten pauschalierten Stornosätze, es sei denn es sind gesonderte Entschädigungssätze einzelner Leistungsträger ausgeschrieben.Gesonderte, von oben genannten, abweichende Entschädigungssätzegelten, soweit diese separat in der Leistungsbeschreibung ausgeschrieben wurden. Gebuchte Einzelleistungen wie z.B. Konzert-, Opern-, Theater-, Ballkarten, Verkehrsmitteltickets/-pässe (bspw. U-Bahn, Zug, Bus), Fährtickets, Skipässe, Greenfees, Stadtrundfahrten, Eintrittskarten für Museen, Ausflüge à la Carte, Einzeltransfers und Limousinenservice unterfallen nicht den pauschalierten Stornosätzen, sondern müssen im Einzelfall abgerechnet werden, wobei oftmals Stornokosten in Höhe von bis zu 100% entstehen können. (3) Der Kunde hat grundsätzlich die Möglichkeit nachzuweisen, dass dem Veranstalter kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. In diesen Fällen erfolgt dann die Berechnung der Entschädigung im Einzelfall. (4) Bei Nichtantritt der Reise oder bei Nichtinanspruchnahme einzelner Leistungen bleibt der Anspruch auf Zahlung des gesamten Reisepreises erhalten. Grundsätzlich wird sich FTI bei den Leistungsträgern bemühen, ersparte Aufwendungen für die Nichtinanspruchnahme der Leistung zu erhalten. Soweit solche ersparten Aufwendungen an FTI erstattet werden, wird FTI diese auch an den Kunden erstatten. 10. Mietwagenbuchungen (1) Soweit Sie im Zusammenhang mit anderen Leistungen auch einen Mietwagen buchen, beachten Sie bitte insbesondere die folgenden allgemeinen Hinweise. Für Buchungen aus dem Mietwagenprogramm "DriveFTI" gelten die im Katalog driveFTI abgedruckten beziehungsweise die im Internet für "driveFTI" hinterlegten Miet- und Vermittlungsbedingungen, soweit sie Vertragsbestandteil werden. Fahrzeugkategorien Reservierungen und Bestätigungen gelten grundsätzlich nur für die gebuchte Fahrzeugkategorie, niemals für ein bestimmtes Modell. Autovermieter unterhalten Fahrzeugflotten mit mehreren Typen vergleichbarer Größe und Ausstattung. Daher behalten sie sich vor, Kunden ein gleich- oder höherwertiges Fahrzeug als das als Beispiel Genannte zur Verfügung zu stellen, was in keinem Fall zu Forderungen, z.B. wegen erhöhten Treibstoffverbrauchs o.ä. berechtigt. Selbstbeteiligung In der Regel ist es bei den meisten Autovermietungen notwendig, vor Ort eine Sicherheitskaution per Kreditkarte oder in bar zu hinterlegen. Im Falle von Unfällen, Beschädigungen und Diebstählen des gemieteten Fahrzeugs wird diese hinterlegte Kaution von den Autovermietungen für die Selbstbeteiligung einbehalten. Diese Selbstbeteiligung wird von FTI bei Mietwagenbuchungen, die im Voraus erfolgen, übernommen. Das heißt, dass kein Abschluss einer gesonderten Versicherung vor Ort zum Ausschluss der Selbstbeteiligung erforderlich ist. Ausgenommen von der Erstattung ist Folgendes: - Schäden, die durch Missachtung der Mietbedingungen entstehen - Grob fahrlässiges Handeln oder Trunkenheit am Steuer - Schäden an Ölwanne oder Unterboden - Folgekosten wie bspw. für Hotels, Telefon oder Abschleppen - Verlust oder Beschädigung des Autoschlüssels - Kosten für Privatgegenstände, die bei einem Unfall beschädigt oder aus dem Autogestohlen wurden Ebenso kann keine Erstattung erfolgen, wenn der Hauptschaden von der Versicherung vor Ort (Teil- oder Vollkasko) nicht reguliert wird, da hier das Vorliegen von grober Fahrlässigkeit angenommen wird. Im Schadensfall muss vor Ort die folgende Vorgehensweise unbedingt eingehalten werden: - Umgehende Benachrichtigung der Mietwagenstation - Umgehende Meldung an Polizei und Erstellenlassen eines Polizeiberichtes, sofern ein Unfallgegner beteiligt ist oder Vandalismus vorliegt - Ausstellung und Unterschrift eines Schadensberichtes durch die Station vor Ort bei Rückgabe des Fahrzeuges Folgende Unterlagen müssen zur Erstattung der Selbstbeteiligung an den FTIKundendienst gesendet werden: - Schadens- und Polizeibericht - Kopie des Mietvertrages - Zahlungsnachweis der Selbstbeteiligung (Kreditkartenauszug, Quittung bei Barzahlung oder Kontoauszug bei Überweisung) (2) Im Übrigen verweisen wir auch auf unsere Rubrik "Das Wichtigste zur Anmietung in aller Kürze" und auf die allgemeinen Hinweise zu Einwegmieten, Fahrbeschränkungen, den erforderlichen Dokumenten, zum Grenzverkehr, den inkludierten Leistungen, den Versicherungsleistungen und den Zusatzversicherungen. 11. Identität der ausführenden Fluggesellschaft bei gebuchten Flugleistungen Gemäß der EU-Verordnung Nr. 2111/05 weisen wir hiermit auf die Verpflichtung des Veranstalters hin, den Kunden über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft für alle Beförderungsleistungen auf dem Hin- und Rückflug vor Vertragsschluss zu informieren, sofern die Fluggesellschaft bereits vor Vertragsschluss feststeht. Wir verweisen insoweit auf die Angaben in der jeweiligen Leistungsbeschreibung über die eingesetzten Fluggesellschaften. Soweit die Fluggesellschaft noch nicht feststeht, informieren wir Sie vor Vertragsschluss über die Fluggesellschaft, die voraussichtlich den Flug durchführen wird. Sobald die Fluggesellschaft feststeht, werden wir sicherstellen, dass Ihnen die Informationen hierüber so rasch wie möglich zugehen. Dies gilt auch für jede etwaige Änderung bei den die Flugleistung ausführenden Fluggesellschaften. 12. Gewährleistung, Abhilfe, Kündigung, Verjährungsverkürzung Weisen die Reiseleistungen aus Ihrer Sicht Mängel auf, so wenden Sie sich bitte unverzüglich an die Ihnen mit den Reiseunterlagen bekannt gegebene Kontaktperson, damit Abhilfe geschaffen werden kann. Sollte die Mängelanzeige bei dieser Kontaktperson nicht erfolgen, so kann dies für Sie zur Folge haben, dass Sie für diese Mängel keine Ansprüche (Minderung, Schadensersatz) geltend machen können. Eine Kündigung des Reisevertrages durch Sie gemäß § 651 e BGB ist erst dann möglich, wenn Sie FTI eine angemessene Frist für die Abhilfeleistung gesetzt haben, es sei denn, die Abhilfe ist unmöglich oder wird von FTI verweigert oder wenn die sofortige Kündigung des Reisevertrages durch ein besonderes Interesse von Ihnen gerechtfertigt wird. Unabhängig von der sofortigen Anzeige des Mangels vor Ort müssen Sie binnen einer Frist von einem Monat nach vertraglich vorgesehenem Ende der Reise etwaige Ansprüche auf Minderung/Schadensersatz direkt bei FTI in München geltend machen. Schriftform wird empfohlen. Die gesetzliche Verjährungsfrist wird auf 12 Monate für Ansprüche aus Minderung gemäß § 651 d BGB, aus Schadensersatz gemäß § 651 f BGB sowie für diejenigen Ansprüche aus dem Reisevertrag nach §§ 651 c bis 651 f BGB, die der Haftungsbeschränkung nach Ziffer 13 unterliegen, verkürzt. 13. Haftungsbeschränkung Soweit ein Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig von FTI herbeigeführt worden ist beziehungsweise FTI allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist, wird die vertragliche und deliktische Haftung für Schäden, die nicht auf der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit beruhen, auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Etwaig darüber hinausgehende Ansprüche aufgrund geltender internationaler Abkommen oder auf diesen beruhenden Vorschriften bleiben von der Haftungsbeschränkung unberührt. 14. Abtretungsverbot Die Abtretung von Ansprüchen aus und im Zusammenhang mit dem Reisevertrag ist ausgeschlossen, es sei denn, der Abtretungsempfänger hat durch gesonderte Unterschrift bei der Buchung erklärt, auch für die vertraglichen Verpflichtungen derjenigen Personen selbst einzustehen, die die Rechte aus dem Reisevertrag an ihn abgetreten haben. 15. Reiseversicherungen In den Reisepreisen sind, soweit nicht ausdrücklich anders vermerkt, Reiseversicherungen nicht enthalten. Wir empfehlen den Abschluss von Reiserücktrittskosten-, Reisehaftpflicht-, Kranken- und Unfallversicherung. Soweit FTI oder Ihr Reisebüro Reiseversicherungen anbieten, handelt es sich diesbezüglich nur um eine Vermittlungsleistung. Der Versicherungsvertrag kommt ausschließlich zwischen dem Kunden und dem angegebenen Reiseversicherer zustande. Ansprüche können nur direkt gegenüber dem Versicherer geltend gemacht werden. Die Versicherungsbedingungen und Obliegenheiten aus dem Versicherungsvertrag wollen Sie bitte beachten. Die Prämien für Versicherungen sind nicht Bestandteil des Reisepreises und sind mit Abschluss der Versicherung sofort zur Zahlung fällig. Von Versicherungsverträgen kann auch nicht zurückgetreten werden. 16. Hinweis zur Haftungsbeschränkung im internationalen Luftverkehr Die Haftung bei Beförderungen im internationalen Luftverkehr unterliegt im Falle des Todes oder der Körperverletzung von Reisenden, der Verspätung von Reisenden und/oder Reisegepäck sowie der Zerstörung, des Verlustes oder der Beschädigung von Reisegepäck den Regelungen des Warschauer Abkommens oder des Montrealer Übereinkommens. Ausführliche Informationen hierzu finden Sie im Internet unter www.fti.de unter dem Stichwort "Kundeninfo". 17. Hinweis über die Unfallhaftung von Beförderern von Reisenden auf See Die Haftung des Beförderers bei Beförderungen von Reisenden auf See unterliegt im Falle des Todes oder der Körperverletzung von Reisenden, dem Verlust oder der Beschädigung von Gepäck, dem Verlust oder der Beschädigung von Wertsachen sowie bei Reisenden mit Mobilitätseinschränkung bei Verlust oder Beschädigung von Mobilitätshilfen oder anderer Spezialausrüstung der Verordnung (EG) Nr. 392/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23.04.2009 über die Unfallhaftung von Beförderern von Reisenden auf See. Nähere Informationen über die geltenden Bestimmungen und Rechte des Reisenden aufgrund dieser Verordnung finden Sie unter www.fti.de unter dem Stichwort "Kundeninfo". 18. Gerichtsstand Der Gerichtsstand von FTI ist München. Für den Fall, dass der Vertragspartner von FTI keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat bzw. die in Anspruch zu nehmende Partei nach Vertragsschluss ihren Sitz oder Aufenthaltsort aus dem Geltungsbereich des Gesetzes der Bundesrepublik Deutschland verlegt oder ihr Sitz oder Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, sowie für den Fall, dass es sich bei dem Vertragspartner von FTI um Kaufleute handelt, wird als Gerichtsstand München vereinbart. Ihr Vertragspartner: FTI Touristik GmbH, Landsberger Straße 88, 80339 München, AG München, HRB 71745 Veröffentlichungsstand: 13.06.2014 Bitte beachten Sie auch nachfolgend unsere Wichtigen Hinweise Animation und Unterhaltung Da in vielen Hotels das Publikum international ist, bitten wir um Verständnis, dass die Animation bzw. das Unterhaltungsprogramm nicht immer auf Deutsch stattfindet. In vielen Fällen wird es mehrsprachig durchgeführt, wobei es oft entscheidend ist, welche Nationalität am stärksten vertreten ist. Dies gilt auch für die Kinderbetreuung. Durch die Animation kann es auch in den Abendstunden etwas lauter sein. Bautätigkeit Aufgrund steigender Nachfrage und Beliebtheit und der damit einhergehenden Ausdehnung touristischer Zonen muss mit Bautätigkeiten gerechnet werden. Sie werden oft kurzfristig durchgeführt und können von uns meist weder verhindert noch vorhergesagt werden. Wir informieren Sie so früh wie möglich, wenn wir von diesen Beeinträchtigungen erfahren. Betreuung vor Ort/Reiseleitung Wenn Sie während Ihres Aufenthaltes zusätzliche Leistungen buchen möchten oder ein Problem haben, stehen Ihnen an vielen Orten die Mitarbeiter unserer örtlichen Partneragentur mit Rat und Tat zur Seite. Bitte beachten Sie, dass es teilweise keine festen Sprechzeiten in den Hotels gibt. Einreisebestimmungen Für die Einhaltung der im jeweiligen Urlaubsland gültigen Ein- und Ausreisebestimmungen ist jeder Reisende selbst verantwortlich. Bitte achten Sie darauf, dass Sie einen gültigen Personalausweis, Reisepass oder ein Visum besitzen, falls dies erforderlich ist. Wichtige Neuregelung seit dem 26.06.2012: Seit dem 26. Juni 2012 sind Kindereinträge im Reisepass der Eltern ungültig und berechtigen das Kind nicht mehr zum Grenzübertritt. Somit müssen seit diesem Tag alle Kinder (ab Geburt) bei Reisen ins Ausland über ein eigenes Reisedokument verfügen. Für die Eltern als Passinhaber bleibt das Dokument dagegen uneingeschränkt gültig. Verbindliche Informationen erhalten Sie von Botschaften und Konsulaten. Deutsche, Österreicher und Schweizer finden die bei Drucklegung geltenden Einreisebestimmungen ihres Urlaubslandes in unseren Katalogen (Online und Print). Staatsbürger anderer Nationen müssen in jedem Fall die für sie gültigen Einreisebestimmungen bei der jeweiligen Botschaft/Konsulat erfragen, da gesonderte Bestimmungen gelten können. Gesundheit auf Reisen In vielen Ländern werden Speisen anders zubereitet, als Sie es von zu Hause gewohnt sind. Daher kann es gerade zu Urlaubsbeginn zu Magenverstimmungen kommen. Um diesen vorzubeugen, helfen ein paar wenige Tipps: Genießen Sie vorzugsweise gebratene oder gekochte Speisen sowie nur selbst geschältes Obst. Vermeiden Sie Eiswürfel in Getränken und trinken Sie statt Leitungswasser lieber Mineralwasser. Sollte sich trotz aller Vorsichtsmaßnahmen doch eine Magenverstimmung einstellen, hilft eine entsprechend ausgestattete Reiseapotheke. Gesundheitsinformation Der Reisende sollte sich über Infektions- und Impfschutz sowie andere Prophylaxemaßnahmen rechtzeitig informieren; ggf. sollte ärztlicher Rat zu Thrombose und anderen Gesundheitsrisiken eingeholt werden. Auf allgemeine Informationen, insbesondere bei den Gesundheitsämtern, reisemedizinisch erfahrenen Ärzten, Tropenmedizinern, reisemedizinischen Informationsdiensten oder der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, wird verwiesen. Hoteleinrichtungen in der Vor- und Nachsaison Bitte beachten Sie, dass es in der Vor- und Nachsaison vorkommen kann, dass einige Hoteleinrichtungen und Außenpools noch nicht oder nur eingeschränkt zur Verfügung stehen. Des Weiteren können in der Vor- und Nachsaison die Kinderbetreuungszeiten eingeschränkt sein. Hotelzimmer Gemäß internationalen Hotelbestimmungen werden Sie am Abreisetag gebeten, Ihr Zimmer bis spätestens 12 Uhr zu räumen. Am Anreisetag können Sie Ihr Zimmer in der Regel zwischen 14 und 16 Uhr beziehen. Die Unterkunftsbeschreibungen beziehen sich auf Doppelzimmer. Die Doppelzimmer mit Zustellbett verfügen zusätzlich, je nach Ausstattung des Hotels, über ein Schlafsofa, ein Sofa oder eine Liege. Ein Zustellbett kann schmaler bzw. kürzer sein als ein normales Bett. Die Einzelzimmer unterscheiden sich von den Doppelzimmern in Lage, Ausstattung und Größe. In vielen Hotels stehen für Einzelzimmer Doppelzimmer zur Alleinbenutzung zur Verfügung. Bei Studios, Appartements und Familienzimmern ist in der jeweiligen Preiszeile die ausgeschriebene Maximalbelegung sowie die Ausstattung zu beachten. Die Reinigung der Studios und Appartements schließt das Geschirrspülen in der Regel nicht ein. Karten Für die allgemeinen Informationen zu den Zielgebieten (Sehenswürdigkeiten, Stadtpläne, Infrastruktur) mit Stand Redaktionsschluss kann FTI keine Gewähr übernehmen. Irrtümer und Änderungen bleiben vorbehalten. Klimaanlagen/Swimmingpools/Liegen und Sonnenschirme Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass die Klimaanlage aus Gründen der Energieersparnis nur zu bestimmten Zeiten und abhängig von der Außentemperatur läuft. Es liegt im Ermessen des Hoteliers, wann die Klimaanlage (individuell oder zentral) eingeschaltet wird. Bitte beachten Sie, dass nicht jeder beheizbare Swimmingpool auch tatsächlich beheizt ist. Die Außenpools der Hotels sind in der Regel unbeheizt und in den Wintermonaten nur wetterbedingt nutzbar. Liegen und Sonnenschirme sind in den meisten Hotels am Pool und am Strand nach Verfügbarkeit erhältlich. Auslastungsbedingt ist es nicht immer möglich, für jeden Gast eine Liege und einen Sonnenschirm zur Verfügung zu stellen. Es wird ausschließlich die kostenfreie Benutzung der Liegen, Sonnenschirme und Badetücher am Strand erwähnt, ansonsten versteht sich die Benutzung gegen Gebühr (vor Ort zu zahlen). Kreditkarten/Zahlarten Mit VISA, MasterCard und American Express sind Sie weltweit willkommen - Sie können Ihre FTI-Urlaubsreise gerne auch mit Kreditkarte gegen ein anteiliges Entgelt von 1% des Gesamtreisepreises bezahlen. In der Schweiz können Sie Ihre Urlaubsreise nur mit VISA und MasterCard bezahlen. Reisen in andere Länder "Andere Länder, andere Sitten!" In fast allen unseren Zielgebieten haben die Menschen eine völlig andere Lebenseinstellung und einen anderen Rhythmus. In südlichen Ländern spielt sich das Leben abends und nachts oft im Freien ab. Bitte beachten Sie deshalb, dass sich eine damit verbundene Geräuschkulisse meist nicht vermeiden lässt. Rundreisen Unsere Rundreisenangebote erheben nicht den Anspruch auf Studienreisen. Die meisten einheimischen, staatlich geprüften Reiseleiter sprechen nicht immer perfektes Deutsch. Die genannten ungefähren km-Angaben beziehen sich in der Regel auf die direkte Strecke von A nach B und können von den tatsächlich gefahrenen km abweichen. Unter Umständen sind Veränderungen des Reiseverlaufes möglich, der Charakter der Rundreise bleibt jedoch erhalten. Wir bitten um Ihr Verständnis. Sicherheit beim Baden Baden in offenen Gewässern birgt leider auch besondere Gefahren. Strömungen und Brandungen des Meeres werden leicht unterschätzt und die eigene Körperkraft gerne überschätzt. Bitte stellen Sie die permanente Beobachtung Ihrer Kinder - auch am Hotelpool - sicher. Für unbeschwerte und sichere Badefreuden möchten wir Sie auf das Angebot unter www.blausand.de aufmerksam machen. Hier erhalten Sie wertvolle Tipps und Informationen rund um das Thema Sicherheit beim Baden. Grundsätzlich sollten Sie möglichst nur an bewachten Stränden und nicht allein schwimmen. Beachten Sie bitte die Warnflaggen und informieren Sie sich über die Bedeutung. Für das Baden an öffentlichen Stränden und Gewässern empfehlen wir, sich stets vorab über örtliche Gegebenheiten und Wettereinflüsse zu informieren - vor Ort in Ihrem Hotel, beim Aufsichtspersonal oder bei anderen ortskundigen Personen. Sondergepäck Sondergepäck muss bei der jeweiligen Fluggesellschaft rechtzeitig angemeldet und bezahlt werden. Nähere Informationen hierzu erhalten Sie in Ihrem Reisebüro. Bitte beachten Sie, dass der Transfer von Sperrgepäck (Fahrräder, Surfbretter, Tauchausrüstung, Golfausrüstung, etc.) zum/vom Hotel nur auf Anfrage möglich ist und diese Kosten nicht im Reisepreis inklusive sind. Sport und Unterhaltung Das in vielen Häusern angebotene Sport- und Unterhaltungsprogramm ist je nach Verfügbarkeit und Programm des jeweiligen Hotels möglich. Auch der Verleih von Sportgeräten ist von der Verfügbarkeit vor Ort abhängig. In der Vor- und Nachsaison kann es vorkommen, dass einige Sport- und Unterhaltungsprogramme nur eingeschränkt zur Verfügung stehen. Die genannten Wassersportarten werden vor Ort meist von lokalen Anbietern angeboten und sind daher keine Hotelleistungen. Sonstiges Die im Katalog ausgeschriebenen Hotelraten sind für die Quellmärkte von FTI vereinbart und kalkuliert. Sollten Sie oder Ihre Mitreisenden nicht in einem Land, in dem FTI offiziell vertrieben wird, nachweislich dauerhaft ansässig sein, haben Sie uns dies bitte vor der Buchung mitzuteilen, damit wir eine Akzeptanz des Hoteliers für Sie im Einzelfall klären können. Andernfalls behalten sich einige Hoteliers vor, höhere Raten nachträglich zu erheben. Strände Strände sind generell öffentliches Eigentum, für die Sauberkeit ist die jeweilige Gemeinde zuständig. Die Hoteliers bemühen sich im Allgemeinen um die Sauberhaltung des Strandabschnittes vor ihrem Haus, jedoch schon aufgrund von Anschwemmungen aller Art aus dem Meer lassen sich manchmal Verunreinigungen nicht vermeiden. Insbesondere in den Mittelmeerländern werden die Strände im April/Mai für die Sommersaison vorbereitet und infolgedessen kann es zu Einschränkungen kommen. Transfer Bei Ankunft an Ihrem Zielflughafen werden Sie von Ihrer Reiseleitung erwartet, die für Ihren Transfer zum gebuchten Hotel sorgt, sofern dieser in Ihrem Reisearrangement inkludiert ist. Bitte beachten Sie, dass mehrere Hotels von einem Bus angefahren werden können und unsere Reiseleitung Sie nicht immer persönlich bis zur Unterkunft begleiten kann. Achten Sie deshalb auch immer selbst darauf, dass Ihr Gepäck vollständig im Bus verstaut ist und vom Bus entnommen wird. Wenn Sie Ihren Urlaub in verschiedenen Hotels verbringen, beachten Sie bitte, dass der Transfer zwischen den Hotels nicht in Ihrem Pauschalpreis enthalten ist. Er wird in Eigenregie von Ihnen durchgeführt und vor Ort von Ihnen gezahlt. Trinkgeld Da das Gehalt in vielen Urlaubsländern sehr niedrig ist, ist das Servicepersonal oft auf ein angemessenes Trinkgeld angewiesen. Es ist üblich, ca. 5-10% des Endbetrages als Trinkgeld zu geben. Umbuchungen und Stornierungen vor Ort Bitte beachten Sie, dass Sie mit uns einen Reisevertrag über die einzelnen gebuchten Leistungen abgeschlossen haben und Sie diese nicht einseitig abändern können. Umbuchungen vor Ort erfolgen außerhalb unseres Einwirkungsbereiches und führen grundsätzlich nicht dazu, dass wir die bei uns ursprünglich gebuchten Leistungen erstatten können. In diesen Fällen erstatten wir nur die sog. "ersparten Aufwendungen", das heißt, was uns der Leistungsträger nicht berechnet. Dies ist meist deutlich weniger, als der Kunde erwartet. Wenn Sie einzelne Leistungen vor Ort nicht in Anspruch nehmen wollen (z.B. eine Hotelübernachtung, weil Sie die Reiseroute geändert haben), so informieren Sie bitte unverzüglich unsere Agenturen darüber, da sonst das Hotel die volle Höhe des Reisepreises belastet und wir somit auch nicht erstatten können. Umweltschutz Um das Umweltbewusstsein in den Urlaubsgebieten zu unterstützen, bitten wir Sie, sparsam im Wasser- und Energieverbrauch zu sein sowie Ihren Abfall in den dafür vorgesehenen Behältern zu deponieren. Ungeziefer Gerade in südlichen Ländern sind Insekten häufiger anzutreffen und daher ist der Einsatz von Bekämpfungsmitteln nicht immer zu vermeiden. Verpflegung/All Inclusive Bei den Verpflegungsarten Halbpension, Vollpension und All Inclusive beginnt die gebuchte Leistung am Ankunftstag mit dem Abendessen und endet am Abreisetag mit dem Frühstück. Bei einer späten Ankunft im Hotel oder einer frühen Abreise sind die Hoteliers nicht verpflichtet, ein Abendessen oder ein Frühstück zu servieren. Ein All Inclusive-Angebot beinhaltet i. d. R. alle Mahlzeiten, beginnend mit dem Abendessen und endend mit dem Frühstück, sowie lokale alkoholische Getränke, Softdrinks und ein Sport- und Unterhaltungsangebot. Bitte beachten Sie die genauen Leistungsbeschreibungen der einzelnen All Inclusive-Angebote. Zur Identifikation muss in den meisten Anlagen während des Aufenthaltes ein Plastikarmband getragen werden oder Sie erhalten stattdessen eine Plastikkarte. Wasser- und Stromversorgung In einigen Urlaubsländern kann es gerade in den Sommermonaten zu Engpässen in der Wasser- und Stromversorgung kommen. Dies ist bedingt durch die in vielen Ländern herrschende extreme Trockenheit, die Wasser zu einer Kostbarkeit macht. Bitte gehen Sie daher sparsam damit um. Auch sind bei Stromausfall Ersatzteile für Stromgeneratoren nicht immer sofort vorhanden, daher kann es hier ebenfalls zu Engpässen kommen. Obwohl viele Hotels eigene Notstromgeneratoren haben, bitten wir um Verständnis, wenn die Versorgung nicht lückenlos gewährleistet ist. AGB FTI-Campermarkt Für die Buchung von Wohnmobilen und Campern auf den Websites www.fticampermarkt.de und www.fti.de der FTI Touristik GmbH (im Folgenden FTI) gelten die folgenden Reise- und Zahlungsbedingungen. Für die Buchung von Leistungen "driveFTI" aus dem Katalog "driveFTI" und/oder dem Internet gelten gesonderte Vermittlungsbedingungen, die Sie dem Katalog "driveFTI" oder dem Internet entnehmen können. Für die Buchung von Leistungen "Cars&Camper"aus dem Internet gelten gesonderte Vermittlungsbedingungen, die Sie dem Internet entnehmen können. Für die Buchung von Pauschalreiseleistungen oder Bausteinreiseleistungen der FTI Touristik GmbH aus dem Katalog und/oder dem Internet gelten gesonderte Reise- und Zahlungsbedingungen, die Sie dem jeweils geltenden Katalog oder bei Buchung im Internet der jeweiligen Site in der Buchungsstrecke entnehmen können. 1. Abschluss des Reisevertrages Die Anmeldung zu den von Ihnen gewünschten Leistungen erfolgt schriftlich auch per E-Mail oder Fax - bei FTI oder bei Ihrem Reisebüro. Mit der schriftlichen Buchungsbestätigung/Rechnung über die von Ihnen gewünschten Reiseleistungen durch FTI an Sie (unter der von Ihnen angegebenen Anschrift oder E-MailAdresse) oder an Ihr Reisebüro kommt der Reisevertrag zwischen Ihnen und FTI zu Stande. 2. Bezahlung des Reisepreises und Versicherungsschutz, Reiseunterlagen, Rücktritt 1. Mit der Buchungsbestätigung/Rechnung erhalten Sie gleichzeitig den Nachweis über den erforderlichen Versicherungsschutz gemäß § 651 k BGB für alle von Ihnen auf die gebuchten Reiseleistungen zu leistenden Zahlungen, die unter Beachtung der nachfolgenden Zahlungsbedingungen zu erfolgen haben. Mit Buchung erklären Sie Ihr Einverständnis zur Margenbesteuerung nach § 25 UStG. Abweichende Vereinbarungen müssen von FTI schriftlich bestätigt werden. Die Bezahlung der Reiseleistungen muss spätestens 28 Tage vor Reiseantritt erfolgen. Kurzfristbuchungen: Bei Reiseleistungen, die weniger als 28 Tage vor Reiseantritt gebucht werden, ist der gesamte Reisepreis sofort zur Zahlung fällig. Die Bezahlung der Reiseleistungen erfolgt direkt an FTI, oder, wenn die Buchung über Ihr Reisebüro erfolgt ist, an dieses. Im Falle der direkten Zahlung an FTI ist für die Rechtzeitigkeit der Zahlung maßgeblich der Zahlungseingang bei FTI. Sämtliche Zahlungen sind unter Angabe der auf der Buchungsbestätigung/Rechnung ersichtlichen Vorgangsnummer ausschließlich an die dort genannte Kontoverbindung zu leisten. 2. Im Fall der nicht fristgerechten oder vollständigen Zahlung behält sich FTI nach Mahnung mit Fristsetzung vor, den Rücktritt vom Reisevertrag zu erklären und Schadensersatz entsprechend den Stornosätzen nach Ziffer 6 (2) zu verlangen. 3. Leistungen / Leistungs-/Preisänderung / Nebenabreden Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung und den Mietbedingungen auf den veranstaltereigenen Websites im Internet sowie aus den hierauf Bezug nehmenden Angaben in der Buchungsbestätigung/Rechnung von FTI. Leistungsbeschreibungen in Katalogen oder auch Websites von Leistungsträgern selbst sind für FTI nicht verbindlich. FTI behält sich das Recht vor, vor Vertragsschluss eine Änderung der ausgeschriebenen Leistungen und Preise zu erklären. Eine Preisanpassung vor Vertragsschluss kann insbesondere aus Gründen der Erhöhung der Abgaben für bestimmte Leistungen oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse nach Veröffentlichung der Ausschreibung erfolgen oder wenn die von Ihnen gewünschte Leistung nur durch den Einkauf zusätzlicher Kontingente nach Veröffentlichung der Ausschreibung verfügbar ist. Reisebüros sind nicht berechtigt, Nebenabreden selbst zu bestätigen. Soweit eine ausdrückliche Bestätigung auf der Buchungsbestätigung/Rechnung von FTI nicht erfolgt, sind Wünsche auf der Buchungsanmeldung nur als unverbindlicher Wunsch anzusehen, für dessen Erbringung eine Gewährleistung nicht übernommen werden kann. 4. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften Als Reisender sind Sie für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die sich aus der Nichteinhaltung ergeben, gehen zu Ihren Lasten, es sei denn, es liegen nicht ausreichende oder fehlerhafte Informationen von FTI vor. Soweit die Erteilung von Visa zum Antritt der Reise erforderlich ist, empfehlen wir, die Dauer und die Voraussetzungen der Visaerteilung bereits vor der Buchung mit dem zuständigen Konsulat/Botschaft zu klären. FTI wird Sie über alle bekannten Gesundheitsvorschriften und empfehlenswerten Prophylaxen für das jeweilige Zielgebiet unterrichten. Wir empfehlen darüber hinaus die Kontaktaufnahme mit Ihrem Arzt bzw. mit einem Tropeninstitut. 5. Ersatzperson FTI berechnet € 30,- pro Person, wenn der Kunde von den gesetzlichen Möglichkeiten des Reisevertragsrechtes Gebrauch macht und eine Ersatzperson benennt und er selbst die Reiseleistung nicht in Anspruch nimmt. Soweit durch den Personenwechsel weitere Kosten seitens der Leistungsträger anfallen, werden diese gesondert belastet. 6. Rücktritt 1. Der Kunde ist berechtigt, jederzeit vor Reisebeginn vom Vertrag zurückzutreten. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung bei FTI. Die Erklärung per Einschreiben/Rückschein wird empfohlen. Bei einem Rücktritt hat FTI Anspruch auf eine angemessene Entschädigung gemäß §651 i BGB. Für die Berechnung der Entschädigung ist der Zeitpunkt des Beginns der vertraglichen Leistung maßgeblich. Bei mehreren einzelnen Leistungen sind die Stornogebühren einzeln zu berechnen und anschließend zu addieren. 2. FTI macht von der Möglichkeit Gebrauch, den ihr zustehenden Entschädigungsanspruch unter Berücksichtigung von § 651 i (3) BGB zu pauschalieren. Diese Entschädigungssätze geben wir wie folgt bekannt: - bis zum 30. Tag vor Reisebeginn 25% - ab 29. - 22. Tag vor Reisebeginn 30% - ab 21. - 15. Tag vor Reisebeginn 40% - ab 14. - 10. Tag vor Reisebeginn 55% - ab 9. - 7. Tag vor Reisebeginn 75% - ab 6. - 3. Tag vor Reisebeginn 80% - ab 2. Tag vor Reisebeginn bis Reiseantritt 85% des Reisepreises. Für den Vermieter "Touring Cars" gelten nachfolgende gesonderte Entschädigungssätze: - bis zum 30. Tag vor Reisebeginn 25% - ab 29. - 16. Tag vor Reisebeginn 50% - ab 15. Tag vor Reisebeginn bis Reiseantritt 95% des Reisepreises. 3. Der Kunde hat grundsätzlich die Möglichkeit nachzuweisen, dass dem Veranstalter kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. In diesen Fällen erfolgt dann die Berechnung der Entschädigung im Einzelfall. 4. Bei Nichtantritt der Reise oder bei Nichtinanspruchnahme einzelner Leistungen bleibt der Anspruch auf Zahlung des gesamten Reisepreises erhalten. Grundsätzlich wird sich FTI bei den Leistungsträgern bemühen, ersparte Aufwendungen für die Nichtinanspruchnahme der Leistung zu erhalten. Soweit solche ersparten Aufwendungen an FTI erstattet werden, wird FTI diese auch an den Kunden erstatten 7. Mietbedingungen 1. Bitte beachten Sie insbesondere die im Verlauf der Buchungsstrecke angezeigten Mietbedingungen. Diese werden Inhalt des Vertrages. Wir weisen im Übrigen auf folgendes hin: Der Vermieter behält sich vor, dem Kunden ohne Aufpreis ein gleichwertiges größeres oder höherwertiges Fahrzeug als das Gebuchte zur Verfügung zu stellen, falls das Gebuchte nicht zur Verfügung steht. In diesem Fall werden bei der Übernahme eines größeren Fahrzeugs als dem Gebuchten Kosten, z.B. wegen erhöhten Treibstoffverbrauchs o.ä. nicht übernommen. Bei Buchung von Fähren wird daher empfohlen, immer für das größtmögliche Fahrzeug zu reservieren. Selbstbeteiligung In der Regel ist es bei den meisten Vermietern notwendig, vor Ort eine Sicherheitskaution per Kreditkarte zu hinterlegen; Im Falle von Unfällen, Beschädigungen und Diebstählen des gemieteten Fahrzeugs wird gegebenenfalls, abhängig vom gebuchten Paket, diese hinterlegte Kaution vom Vermieter für die Selbstbeteiligung einbehalten. Bei Buchung der PLUS-Pakete in den USA, Kanada und Europa sowie bei Buchung eines AllradCampers/-Fahrzeuges in Australien wird die vor Ort im Schadensfall zu zahlende Selbstbeteiligung nach Ihrer Rückkehr durch die HanseMerkur Reiseversicherung AG erstattet. Im Schadensfall müssen dazu vor Ort folgende Punkte unbedingt eingehalten werden: - umgehende Meldung an Polizei und Erstellenlassen eines Polizeiberichtes, sofern ein Unfallgegner beteiligt ist oder Vandalismus vorliegt - umgehende Benachrichtigung des Vermieters - bei Fahrzeugrückgabe einen Schadensbericht von der Mietstation erstellen und unterschreiben lassen - eine Endabrechnung der Schadensabwicklung vom Vermieter verlangen, die aber ggf. erst nach Ihrer Abreise erstellt werden kann Bitte senden Sie folgende Unterlagen unter Beachtung der Bedingungen des Ihnen mit den Reiseunterlagen ausgehändigten Versicherungsnachweises zur Erstattung der Selbstbeteiligung an die HanseMerkur Reiseversicherung AG Siegfried-Wedells-Platz 1 20354 Hamburg - Schadens- und Polizeibericht - Kopie des Mietvertrages - Zahlungsnachweis der Kaution (Quittung oder Belastungsnachweis der Kreditkarte) - Endabrechnung der Schadensabwicklung - FTI Reservierungsnummer und Reisebestätigung Die vorgenannten Unterlagen müssen vollständig sein, sonst ist eine Abwicklung nicht möglich. In folgenden Fällen ist eine Erstattung jedoch ausgeschlossen: - Schäden, die durch Missachtung der Mietbedingungen entstehen - Schäden durch grob fahrlässiges Handeln, Trunkenheit am Steuer oder Bewusstseinsstörungen durch Medikamente oder Drogen entstanden sind - wenn der Fahrzeugschlüssel verloren oder beschädigt wurde - Schäden an der Inneneinrichtung - Privatgegenstände, die durch einen Unfall beschädigt, aus dem Mietfahrzeug gestohlen wurden oder abhanden gekommen sind - Folgekosten, z.B. für Hotels, Telefon oder Abschleppen - Schäden, die von der Fahrzeugversicherung des Vermieters ausgeschlossen sind 2. Im Übrigen verweisen wir u.a. zu Einwegmieten, Fahrbeschränkungen, den erforderlichen Dokumenten, zum Grenzverkehr, den inkludierten Leistungen, den Versicherungsleistungen und den Zusatzversicherungen auf die Mietbedingungen. 8. Gewährleistung, Abhilfe, Kündigung, Verjährungsverkürzung Weisen die Reiseleistungen aus Ihrer Sicht Mängel auf, so wenden Sie sich bitte unverzüglich an die Ihnen mit den Reiseunterlagen bekannt gegebene Kontaktperson, damit Abhilfe geschaffen werden kann. Sollte die Mängelanzeige bei dieser Kontaktperson nicht erfolgen, so kann dies für Sie zur Folge haben, dass Sie für diese Mängel keine Ansprüche (Minderung, Schadensersatz) geltend machen können. Eine Kündigung des Reisevertrages durch Sie gemäß § 651 e BGB ist erst dann möglich, wenn Sie FTI eine angemessene Frist für die Abhilfeleistung gesetzt haben, es sei denn, die Abhilfe ist unmöglich oder wird von FTI verweigert oder wenn die sofortige Kündigung des Reisevertrages durch ein besonderes Interesse von Ihnen gerechtfertigt wird.Unabhängig von der sofortigen Anzeige des Mangels vor Ort müssen Sie binnen einer Frist von einem Monat nach vertraglich vorgesehenem Ende der Reise etwaige Ansprüche auf Minderung/Schadensersatz direkt bei FTI in München geltend machen. Schriftform wird empfohlen. Die gesetzliche Verjährungsfrist wird auf 12 Monate für diejenigen Ansprüche aus dem Reisevertrag nach §§ 651 c bis 651 f BGB, die der Haftungsbeschränkung nach Ziffer 9 unterliegen, verkürzt. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte. 9. Haftungsbeschränkung Soweit ein Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig von FTI herbeigeführt worden ist, beziehungsweise FTI allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist, wird die Haftung für Schäden, die nicht auf der Verletzung des Lebens, des Köpers oder der Gesundheit beruhen, auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Ansprüche aus deliktischer Haftung bleiben unberührt. Etwaig darüber hinausgehende Ansprüche aufgrund geltender internationaler Abkommen oder auf diesen beruhenden Vorschriften bleiben von der Haftungsbeschränkung unberührt. 10. Abtretungsverbot Die Abtretung von Ansprüchen aus und im Zusammenhang mit dem Reisevertrag ist ausgeschlossen, es sei denn, der Abtretungsempfänger hat durch gesonderte Unterschrift bei der Buchung erklärt, auch für die vertraglichen Verpflichtungen derjenigen Personen selbst einzustehen, die die Rechte aus dem Reisevertrag an ihn abgetreten haben. 11. Reiseversicherungen In den Reisepreisen sind, soweit nicht ausdrücklich anders vermerkt, Reiseversicherungen nicht enthalten. Wir empfehlen den Abschluss von Reiserücktrittskosten-, Reisehaftpflicht-, Kranken- und Unfallversicherung. Soweit FTI oder Ihr Reisebüro Reiseversicherungen anbieten, handelt es sich diesbezüglich nur um eine Vermittlungsleistung. Der Versicherungsvertrag kommt ausschließlich zwischen dem Kunden und dem angegebenen Reiseversicherer zustande. Ansprüche können nur direkt gegenüber dem Versicherer geltend gemacht werden. Die Versicherungsbedingungen und Obliegenheiten aus dem Versicherungsvertrag wollen Sie bitte beachten. Die Prämien für Versicherungen sind nicht Bestandteil des Reisepreises und sind mit Abschluss der Versicherung sofort zur Zahlung fällig. Von Versicherungsverträgen kann auch nicht zurückgetreten werden. 12. Gerichtsstand Der Gerichtsstand von FTI ist München. Für den Fall, dass der Vertragspartner von FTI keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat bzw. die in Anspruch zu nehmende Partei nach Vertragsschluss ihren Sitz oder Aufenthaltsort aus dem Geltungsbereich des Gesetzes der Bundesrepublik Deutschland verlegt oder ihr Sitz oder Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, sowie für den Fall, dass es sich bei dem Vertragspartner von FTI um Kaufleute handelt, wird als Gerichtsstand München vereinbart. Ihr Vertragspartner: FTI Touristik GmbH, Landsberger Str. 88, 80339 München AG München, HRB 71745 Veröffentlichungsstand : August 2014 Vermittlungsbedingungen driveFTI 2014 driveFTI ist eine Marke der FTI Touristik GmbH und vermittelt ausschließlich weltweit den Abschluss von Mietverträgen mit verschiedenen Autovermietfirmen. Im Rahmen der Vermittlung lässt driveFTI das vom Kunden gewünschte Fahrzeug bei dem Mietwagenunternehmen reservieren. Die Bestätigung der gewünschten Fahrzeugreservierung erfolgt in der Regel sofort; nur in Ausnahmefällen (z.B. bei einigen Einwegmieten, bei Sonderfahrzeugen oder Sonderzubehör) muss beim Autovermieter angefragt werden. Nach Reservierungsbestätigung erhält der Kunde einen Gutschein-Voucher (bei kurzfristigen Buchungen auch per Email), den der Kunde bei Anmietung des Fahrzeuges dem Vermieter vorlegen muss. Die von driveFTI vermittelten Mietraten gelten ausschließlich bei Nutzung zu privaten Zwecken. Der Kunde erklärt sich mit Buchung mit der ausschließlich privaten Nutzung einverstanden. Die Mietraten für gewerbliche Nutzung betragen 120% des je-weils ausgeschriebenen Gesamtpreises zur Privatnutzung und können nur auf Anfrage über das Servicecenter gebucht werden. Bei gewerblicher Nutzung einer Privatanmietung wird die Differenzmietrate in Höhe von 20% nacherhoben. Bezahlung Der sich aus der Reservierungsbestätigung ergebende Mietpreis ist spätestens 28 Tage vor Mietbeginn gegen Aushändigung des Gutschein-Vouchers zur Zahlung fällig. Wünschen Sie ausnahmsweise die Übersendung der Reise-unterlagen, so stellen Sie bitte sicher, dass der Mietpreis 28 Tage vor Miet-beginn dem auf der Reservierungsbestätigung bekanntgegebenen Konto bereits gutgeschrieben ist, damit der rechtzeitige Versand der Unterlagen gewährleistet ist. Zahlungen können mit befreiender Wirkung nur an den in der Reservierungsbestätigung oder Rechnung von driveFTI angegebenen Empfänger geleistet werden. Fehlt die Angabe eines Zahlungsempfängers, ist der Reisende berechtigt, die Zahlung an das buchende Reisebüro zu leisten. Fahrzeuggruppen Reservierungen/Bestätigungen gelten nur für die gebuchte Fahrzeuggruppe, niemals für ein bestimmtes Modell. Die vermittelten Autovermieter unterhalten Fahrzeugflotten mit mehreren Typen vergleichbarer Größe und Ausstattung. Daher behalten sie sich vor, Kunden ein gleich- oder höherwertiges Fahrzeug wie das als Beispiel genannte zur Verfügung zu stellen, was in keinem Fall zu Forderungen, z.B. wegen erhöhtem Treibstoffverbrauch o.ä. berechtigt. Fahrzeugübernahme und -rückgabe Bereits zum Zeitpunkt der Buchung legen Sie fest, wann und an welcher Station des Autovermieters Sie den Mietwagen übernehmen und zurückgeben werden. Bei Übernahme am Flughafen benötigen wir die Angabe der Flugnummer und der voraussichtlichen Ankunftszeit, damit bei eventuellen Flugverspätungen die Reservierung aufrechterhalten werden kann. Bei Anmietungen im Stadtbüro genügt die Angabe der Uhrzeit. Bitte beachten Sie, dass bei Anmietung im Stadtbüro oder Nichtbekanntgabe der Flugnummer der Mietwagen für Sie oftmals nur maximal ca. 1/2 Stunde ab der von Ihnen angegebenen Abholzeit bzw. der voraussichtlichen Ankunftszeit reserviert gehalten werden kann. Kundenservice Sollte es doch vor Ort zu nicht klärenden Problemen kommen, wenden Sie sich bitte über Ihr Reisebüro an unseren Kundendienst. FTI versucht gerne, Ihnen zu helfen. Hierzu benötigen wir aber jedenfalls eine Kopie des vor Ort geschlossenen Mietvertrages sowie eine Voucherkopie. Mietbedingungen und Mietvertrag Die allgemeinen Mietbedingungen entnehmen Sie bitte unserer Rubrik "Wichtiges zur Anmietung". Der Mietvertrag wird aufgrund der Vermittlung von driveFTI vor Ort mit dem Mietwagenunternehmen direkt geschlossen und richtet sich nach den jeweiligen Mietbedingungen der Autovermietfirma. Selbstbeteiligung In der Regel ist es bei den meisten Autovermietungen notwendig, vor Ort eine Sicherheitskaution per Kreditkarte oder bar zu hinterlegen. Im Falle von Unfällen, Vandalismus, Beschädigungen und Diebstählen des gemieteten Fahrzeuges wird diese hinterlegte Kaution von den Autovermietungen für die Selbstbeteiligung einbehalten. Diese Selbstbeteiligung wird im Schadensfall von FTI bei Mietwagenbuchungen, die im voraus erfolgen, übernommen. Das heißt, dass kein Abschluss einer gesonderten Versicherung vor Ort zum Ausschluss der Selbstbeteiligung erforderlich ist. Ausgenommen von der Erstattung ist Folgendes: - Schäden, die durch Missachtung der Mietbedingungen entstehen - Grobfahrlässiges Handeln oder Trunkenheit am Steuer - Schäden an Ölwanne oder Unterboden (ausgenommen USA) - Folgekosten wie bspw. für Hotels, Telefon oder Abschleppen - Verlust oder Beschädigung des Autoschlüssels oder Navigationsgeräts - Kosten für Privatgegenstände, die bei einem Unfall beschädigt oder aus dem Auto gestohlen wurden Ebenso kann keine Erstattung erfolgen, wenn der Hauptschaden von der Versicherung vor Ort (Teil- oder Vollkasko) nicht reguliert wird, da hier das Vorliegen von grober Fahrlässigkeit angenommen wird. Im Schadensfall muss vor Ort die folgende Vorgehensweise unbedingt eingehalten werden: - umgehende Benachrichtigung der Mietwagenstation - umgehende Meldung an Polizei und Erstellenlassen eines Polizeiberichtes sofern ein Unfallgegner beteiligt ist oder Vandalismus vorliegt. - Ausstellung und Unterschrift eines Schadensberichtes durch die Station vor Ort bei Rückgabe des Fahrzeuges - Folgende Unterlagen müssen zur Erstattung der Selbstbeteiligung an den - FTI - Kundendienst gesendet werden: - Schadens- und Polizeibericht - Kopie des Mietvertrages - Zahlungsnachweis der Selbstbeteiligung (Kreditkartenauszug, Quittung bei Barzahlung oder Kontoauszug bei Überweisung) Ergänzend gelten die Bedingungen des Mietvertrages. Umbuchungen Bei Änderung buchungsrelevanter Daten, wie Übernahmezeit, Name oder Ort, wird der tagesaktuelle Preis ermittelt. Umbuchungen sind grundsätzlich abhängig von der Verfügbarkeit gegen ein Bearbeitungsentgelt möglich. Dieses beträgt bis 24 Stunden vor Mietbeginn € 30 unabhängig vom Zustandekommen der Umbuchung. Umbuchungen vor Mietbeginn müssen über FTI bzw. das Reisebüro grundsätzlich spätestens 24 Stunden vor dem ursprünglich geplanten Mietbeginn erfolgen (sofern der Mietbeginn auf einen Montag fällt, muss diese jedoch spätestens am vorangehenden Samstag erfolgen). Nach diesem Zeitpunkt ist eine Umbuchung nicht mehr möglich. Umbuchungen nach Mietbeginn (etwa Verlängerung der Mietdauer, Änderung des Rückgabeortes, Änderung der Fahrzeugkategorie) sind mit der jeweiligen Autovermietfirma zu den vor Ort geltenden Konditionen abzuwickeln. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass derartige Änderungen grundsätzlich Nachbelastungen zur Folge haben können, die vom Kunden zu tragen sind. Bei Verkürzung der Mietdauer oder Übernahme einer kleineren Fahrzeuggruppe erfolgt keine Rückerstattung. Dies gilt auch dann, wenn der Mietwagen verspätet übernommen wird oder früher abgegeben wird. Leistungs-/Preisänderung FTI weist darauf hin, dass sich die Autovermieter das Recht vorbehalten, vor Abschluss des Reservierungsvertrages eine Änderung der ausgeschriebenen Leistungen und Preise zu erklären. FTI wird Sie über solche Änderungen vor Vertragsschluss informieren. Eine Preisanpassung vor Vertragsschluss kann insbesondere aus Gründen der Erhöhung der Abgaben für bestimmte Leistungen oder einer Änderung der für die betreffende Leistung geltenden Wechselkurse nach Veröffentlichung der Ausschreibung erfolgen oder wenn die von Ihnen gewünschte Leistung nur durch den Einkauf zusätzlicher Kontingente nach Veröffentlichung der Ausschreibung verfügbar ist. Stornierung Stornierungen müssen bis zum Abschluss des Mietvertrages vor Ort bei FTI vorgenommen werden. Diese sollten, wenn möglich, in schriftlicher Form bei FTI erfolgen. Stornierungen erlangen ihre Gültigkeit mit dem Eingang während der üblichen Geschäftszeiten von FTI. Stornierungen vor Mietbeginn müssen über FTI bzw. das Reisebüro grundsätzlich spätestens 24 Stunden vor dem ursprünglich geplanten Mietbeginn erfolgen. Nach diesem Zeitpunkt ist eine Stornierung nicht mehr möglich. Bei Stornierung der Mietwagenbuchung wird ein Bearbeitungsentgelt von € 30 berechnet. Nicht genutzte Reservierungen werden gegen Vorlage der Originalvoucher bzw. Original-Mailvoucher erstattet. Es wird ein Bearbeitungsentgelt von € 100 pro Gutschein berechnet. Haftungsbeschränkungen driveFTI haftet als Vermittler ausschließlich für die ordnungsgemäße Erbringung der Mietwagenvermittlung. Eine Haftung besteht somit nicht bei Nichtbeachtung der Hinweise in diesem Katalog oder bei Nichtbeachtung selbstverständlicher und allgemeiner Pflichten im Straßenverkehr, so etwa bei: - Fehlen oder Ungültigkeit der zur Anmietung erforderlichen Dokumente (Führerschein, Reisepass, Voucher, Kreditkarte) - Nichtbeachtung von Mindest- und Höchstalterregelungen - Fahruntüchtigkeit infolge von Alkohol- oder Drogenkonsum o.ä. - Schäden, die durch Missachtung der Mietbedingungen entstehen - Grobfahrlässiges Handeln oder Trunkenheit am Steuer Sonstiges Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vermittlungsvertrages einschließlich dieser Vermittlungsbedingungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vermittlungsvertrages zur Folge. Ergänzend gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Für den Fall, dass der Reisende nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus Deutschland heraus verlegt oder dieser im Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt ist, wird für Ansprüche von dem Vermittler gegen den Kunden der Gerichtsstand München vereinbart. Ihr Vermittlungspartner: FTI Touristik GmbH driveFTI Landsberger Straße 88 80339 München AG München, HRB 71745 Stand Dezember 2013 Wichtiges zur Anmietung Das driveFTI Rundum-Sorglos-Paket Damit Sie einen unbeschwerten Urlaub erleben können und im Schadensfall abgesichert sind, bieten wir Rundum-Sorglos-Pakete inklusive: - Vollkaskoversicherung mit Rückerstattung der Selbstbeteiligung (Details siehe Punkt "Selbstbeteiligung") - KfZ-Diebstahlversicherung mit Rückerstattung der Selbstbeteiligung (Details siehe Punkt "Selbstbeteiligung") - Haftpflichtversicherung - Unbegrenzte Kilometer * - Flughafengebühren - Alle lokalen Steuern und Gebühren auf den Mietpreis * wenige Ausnahmen lt. System Oftmals sind zudem folgende Leistungen im Preis inbegriffen: - Zusatzfahrer: Bitte denken Sie daran, Zusatzfahrer bei Fahrzeugannahme in den Mietvertrag eintragen zu lassen. So vermeiden Sie das Erlöschen des Versicherungsschutzes. - Hotelzustellung: Oftmals bieten unsere Partner den Service der Hotelzustellung/-abholung. Dies kann bei Buchung angefragt werden und bedarf der Vermieterrückbestätigung. Teilweise erfolgt ein Transfer vom Hotel zur nächstgelegenen Station, an der die Wagenannahme erfolgt. Preise gelten pro Strecke. - Einwegmieten: Möchten Sie Ihren Mietwagen an einer anderen Station abgeben, als Sie angemietet haben? Bitte fragen Sie dies bereits bei Buchung an, da Einwegmieten vom Vermieter rückbestätigt werden müssen. Sofern o.g. Leistungen nicht im Preis inklusive sind, erfolgt die Zahlung bei Abgabe des Wagens direkt an den Vermieter (zzgl. örtlicher Steuern und Gebühren). Was Sie sonst noch wissen sollten - Die angegeben Fahrzeugtypen sind nur Beispiele! Reservierungen erfolgen nur für die jeweiligen Wagenkategorie, nicht für ein bestimmtes Modell. - Die nationale Fahrerlaubnis muss - soweit nicht anders erwähnt - seit mind. einem Jahr gültig sein (in lateinischer Schrift). Der Originalführerschein und Personalausweis/Reisepass ist bei Anmietung vorzulegen. Bei Ferndestinationen empfiehlt sich die Mitnahme eines internationalen Führerscheins (besonders für Inhaber des "grauen" Führerscheins). - Die Kaution muss per Kreditkarte des Hauptfahrers entrichtet werden (ggf. ist die Angabe der PIN erforderlich). EC-/Debit-Karten werden nicht akzeptiert! Eine Barkaution muss bei Buchung angemeldet werden. Die Rückgabe der Kaution erfolgt immer in Landeswährung und in bar oder per Scheck (anfallende Gebühren zu Lasten des Mieters). Kautionsangaben sind Richtwerte! - Die Preisberechnung errechnet sich im 24-Stunden-Rhythmus, beginnend mit dem Datum und der Uhrzeit der Fahrzeugübernahme. Mietzeitüberschreitungen führen zur Nachbelastung (i. H. der vor Ort gültigen Raten). - Beförderung von Tieren auf Anfrage. - Bitte beachten Sie, dass sich der Vermieter im Falle eines Unfalls vorbehält, im Einzelfall kein Ersatzfahrzeug bereit zu stellen. - In einzelnen Zielgebieten fallen Mautgebühren an. Bitte erkunden Sie sich bei Anmietung an Ihrer Station über die Vorgehensweise. Sonderzubehör Sonderzubehör, wie Kindersitz, Dachgepäckträger o.ä. muss zum Zeitpunkt der Buchung angegeben werden. Je nach Vermieter wird diese Zusatzausstattung rückbestätigt oder lediglich in der Buchung vermerkt. Kosten vor Ort Die vor Ort zu zahlenden Kosten und Gebühren sowie Deckungssummen und ggfs. anfallende Selbstbehalte sind - meist in Landeswährung - angegeben. Alle vor Ort zu zahlenden Beträge verstehen sich zzgl. der örtlichen Steuern und Gebühren und können sich jederzeit ohne Vorankündigung seitens der Autovermieter ändern. Bitte achten Sie darauf, keine bereits inkludierten Versicherungen vor Ort abzuschließen. Fahrbeschränkungen Auch in Bezug auf Fahrbedingungen oder -beschränkungen hat jede Destination ihre Besonderheit, auf die wir in den jeweiligen Einführungsseiten allgemein eingehen. So führt i.d.R. die Missachtung von Fahrbeschränkungen, wie z.B. dem Fahrverbot auf nichtasphaltierten Straßen oder die Mitnahme des Fahrzeugs auf Fähren, zum Verlust des Versicherungsschutzes. Detailliertere Informationen über Fahrbeschränkungen teilen wir Ihnen gerne auf Anfrage mit. Grenzverkehr Die Einreise mit dem Mietwagen in andere Länder muss bereits bei Buchung angefragt werden und bedarf der Genehmigung des jeweiligen Vermieters. Häufig gibt es Einschränkungen für grenzüberschreitenden Verkehr und/oder höhere, vor Ort zu entrichtende Versicherungsgebühren. Treibstoff Je nach Vermieter gibt es folgende Optionen: A. Kauf der ersten Tankfüllung (VK), d.h. Sie können den Mietwagen mit leerem Tank wieder zurückbringen. Für Restbenzin erfolgt keine Rückerstattung. Bei manchen Vermietern ist auch der Kauf eines halben Tanks Pflicht. B. Sie erhalten das Fahrzeug vollgetankt und müssen es auch so wieder abgeben (VV). Bei nicht vollem Tank zum Zeitpunkt der Rückgabe wird Ihnen das fehlende Benzin plus einer hohen Gebühr (Betankungsservice) berechnet. C. Sie erhalten das Fahrzeug vollgetankt und können es mit leerem Tank zurückgeben (VL). In diesem Fall ist die erste Tankfüllung im Preis inbegriffen. Unfall/Diebstahl Bitte rufen Sie in jedem Falle die Polizei zu Hilfe. Auch die Versicherungsleistungen können generell ohne offizielle Schadensaufnahme durch die Polizei nicht in Anspruch genommen werden. Verkehrsdelikte Nehmen Sie Strafzettel oder Bußgelder bei Verkehrsdelikten im Ausland ernst und begleichen Sie diese direkt vor Ort . Autovermieter sind sehr wohl in der Lage, Ihnen zusätzlich zum Bußgeld auch die Nachsendung teuer weiterzubelasten, selbst wenn Sie bereits wieder zu Hause sind. Auch kann es bereits bei der Rückgabe ansonsten zu erheblichen Schwierigkeiten kommen. Versicherungsleistungen Die Versicherungsgebühren und -leistungen unterscheiden sich pro Vermieter und Destination. Details entnehmen Sie bitte dem jeweiligen Info-Block. Bitte beachten Sie in jedem Fall die Bestimmungen des Mietvertrages, die durch den Vertragsabschluss vor Ort bindend sind. Generell gilt, dass ohne offizielle Schadensaufnahme durch die Polizei die im Mietvertrag eingeschlossenen Versicherungsleistungen nicht abgefordert werden können. Grundvoraussetzung für die Inanspruchnahme von Versicherungsleistungen ist, dass die Benutzung des Mietwagens nicht gegen die Bestimmungen im Mietvertrag verstößt (z.B. das Fahren ohne Eintrag im Mietvertrag oder unter Alkohol-/Drogeneinfluss). Zusatzversicherungen vor Ort Die Autovermieter bieten vor Ort häufig optionale Versicherungsleistungen an, wie z.B. Insassenunfalloder Reisegepäckversicherungen. Diese Versicherungen können Sie direkt mit dem Vermieter abschließen und auch vor Ort zuzüglich Steuern bezahlen. Nachträgliche Rückerstattungen sind ausgeschlossen. Bitte schließen Sie keine Zusatzversicherung zum Ausschluss der Selbstbeteiligung ab (siehe Vermittlungsbedingungen "Selbstbeteiligung"). Stand Dezember 2013 Reise und Zahlungsbedingungen der FTI Touristik AG Schweiz Die Buchung von Reiseleistungen der FTI Touristik AG (im Folgenden FTI) erfolgt auf Grundlage der nachstehenden allgemeinen Reisebedingungen. Sofern Buchungen - telefonisch oder schriftlich oder per Internet - aufgegeben werden, erklärt sich der Kunde ausdrücklich mit diesen einverstanden. 1. Abschluss des Reisevertrages Die Anmeldung zu den von Ihnen gewünschten Leistungen erfolgt schriftlich auch per EMail oder Fax - bei FTI oder bei Ihrem Reisebüro. Mit der schriftliche Bestätigung über die von Ihnen gewünschten Reiseleistungen durch FTI an Sie (unter der von Ihnen angegebenen Anschrift oder EMail-Adresse) oder an Ihr Reisebüro kommt der Reisevertrag zwischen Ihnen und FTI zu Stande. 2. Bezahlung des Reisepreises und Aushändigung der Reiseunterlagen, Rücktritt 2.1 Eine Anzahlung in Höhe von 25% des Reisepreises zzgl. evtl. Versicherungsprämien (siehe Ziffer 15) ist sofort nach Erhalt der Buchungsbestätigung/ Rechnung fällig. Der Restbetrag ist 28 Tage vor Reiseantritt ohne nochmalige Aufforderung zu zahlen. Die Bezahlung der Reiseleistungen erfolgt direkt an FTI, oder, wenn die Buchung über Ihr Reisebüro erfolgt ist, an dieses. Im Falle der direkten Zahlung an FTI ist für die Rechtzeitigkeit der Zahlung massgeblich der Zahlungseingang bei FTI. Sämtliche Zahlungen sind unter Angabe der auf der Buchungsbestätigung/ Rechnung ersichtlichen Vorgangsnummer ausschliesslich an die dort genannte Kontoverbindung zu leisten. Kurzfristbuchungen: Bei Reiseverträgen, die weniger als 28 Tage vor Reiseantritt geschlossen werden, ist der gesamte Reisepreis sofort zur Zahlung fällig. Etwas anderes gilt, wenn sich FTI ein Rücktrittsrecht gemäss Ziffer 6 vorbehalten hat. In diesem Falle ist die Zahlung erst dann fällig, wenn die Frist zur Ausübung des Rücktrittsrechts abgelaufen ist und das Rücktrittsrecht nicht ausgeübt wurde. 2.2 Im Fall der nicht fristgerechten oder vollständigen Zahlung bzw. Anzahlung oder Restzahlung behält sich FTI nach Mahnung mit Fristsetzung vor, den Rücktritt vom Reisevertrag zu erklären und Schadensersatz entsprechend den Stornosätzen nach Ziffer 8 zu verlangen. 2.3 Nach Zahlungseingang erfolgt rechtzeitig vor Reiseantritt der Versand der Reiseunterlagen an Sie bzw. Ihr Reisebüro. Ab 5 Werktagen vor Reiseantritt ist ein rechtzeitiger Versand per Post nicht mehr gewährleistet. Ist wegen verspäteter Zahlung des Reisepreises eine Hinterlegung der Reiseunterlagen am Flughafen erforderlich, so erfolgt eine sofortige Berechnung in Höhe von CHF 26.pro Person. Gleiches gilt für vom Reisenden zu vertretende Umstände (wie etwa Verlust der Reiseunterlagen). Die genannten Preise umfassen die gesetzliche Mehrwertsteuer. FTI ist Teilnehmer am Garantiefond der Schweizer Branche. 3. Leistungen/ Leistungs-/ Preisänderung/Nebenabreden 3.1. Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung im Katalog beziehungsweise aus der Darstellung auf den veranstaltereigenen Websites im Internet sowie aus den hierauf Bezug nehmenden Angaben in der Buchungsbestätigung/ Rechnung von FTI. Leistungsbeschreibungen in Katalogen oder auch Websites von Leistungsträgern wie Hotels sind für FTI nicht verbindlich. 3.2. FTI behält sich das Recht vor, vor Vertragsschluss eine Änderung der ausgeschriebenen Leistungen und Preise zu erklären. Eine Preisanpassung vor Vertragsschluss kann insbesondere aus Gründen der Erhöhung der Beförderungskosten, der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie bspw. Hafenoder Flughafengebühren, oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse nach Veröffentlichung der Ausschreibung erfolgen oder wenn die von Ihnen gewünschte Reise nur durch den Einkauf zusätzlicher Kontingente nach Veröffentlichung der Ausschreibung verfügbar ist. 3.3. FTI behält sich vor, den vereinbarten Reisepreis nachträglich zu erhöhen, um damit einer personenbezogenen Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen (wie Hafen- und Flughafengebühren) Rechnung zu tragen. Dies gilt nur, soweit der Abreisetermin mehr als 4 Monate nach Vertragsschluss liegt. Die Preiserhöhung bemisst sich im Falle einer personenbezogenen Erhöhung nach der Differenz des zum Zeitpunkt der Änderungsmitteilung und des bei Vertragsschluss gültigen Betrages. Sollte eine Preisänderung erfolgen, wird FTI den Kunden unverzüglich davon in Kenntnis setzen. Eine Preisänderung ist nur bis zum 21. Tag vor Reiseantritt zulässig. 3.4. FTI behält sich das Recht vor, nach Vertragsschluss eine Änderung wesentlicher Reiseleistungen, die vom vereinbarten Inhalt des Reisevertrages abweichen, zu erklären, wenn diese nach Vertragsschluss notwendig werden und von FTI nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden. Eine solche Leistungsänderung wird FTI nur vornehmen, soweit die Änderungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen. FTI wird den Kunden über solche wesentlichen Leistungsänderungen unverzüglich nach Kenntnis über den Änderungsgrund informieren. Hiervon umfasst sind insbesondere zumutbare Änderungen von Flugleistungen. FTI schuldet keinen Schadensersatz für An- und Abreise zum/vom Flughafen zum Wohnort. 3.5. Im Falle einer Preisänderung um mehr als 10% des Reisepreises (Ziffer 3.3) oder einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung (Ziffer 3.4) ist der Kunde berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten und entweder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen oder höherwertigen anderen Reise zu verlangen, soweit FTI in der Lage ist, eine entsprechende Reise aus ihrem Angebot ohne Mehrkosten für den Kunden anzubieten, oder die Teilnahme an einer anderen minderwertigen Reise unter Rückerstattung des Preisunterschiedes zu verlangen oder schliesslich die Rückerstattung aller von ihm bezahlten Beträge zu verlangen. Der Kunde hat diese Rechte unverzüglich nach Erklärung durch FTI dieser gegenüber geltend zu machen. Schriftform wird hierzu empfohlen. 3.6. Reisebüros sind nicht berechtigt, Nebenabreden selbst zu bestätigen. Soweit eine ausdrückliche Bestätigung auf der Buchungsbestätigung/ Rechnung von FTI nicht erfolgt, sind Wünsche auf der Buchungsanmeldung nur als unverbindlicher Wunsch anzusehen, für dessen Erbringung eine Gewährleistung nicht übernommen werden kann. 4. Beförderungsleistungen/Anschlussflüge Die mit der Buchungsbestätigung/Rechnung bekannt gegebenen Reisezeiten für die gebuchten Flugtage stehen unter dem Leistungsänderungsvorbehalt gemäss Ziffer 3 (4). Sollten Sie selbst oder sollten Sie über Ihr Reisebüro noch weitere Anschlussbeförderungen buchen, so berücksichtigen Sie diesen Umstand ebenso wie den Umstand, dass es bei der Beförderung selbst immer zu Verzögerungen aus vielfachen Gründen kommen kann. Bei dem heutigen Verkehrsaufkommen, insbesondere im internationalen Flugverkehr, muss immer mit Flugverspätungen gerechnet werden. Gegebenenfalls fragen Sie bitte bei Buchung von Anschlussbeförderungen erst nach, ob die genauen Zeiten bereits bekannt sind. Berücksichtigen Sie bei der Buchung von Anschlussbeförderungen auch ausreichende Zeitabstände für etwaige Verzögerungen bei der Beförderung. Empfohlen wird grundsätzlich eine Tarifwahl, die kostengünstige Umbuchungen zulässt. Wird ein Flug durch den Kunden verpasst, so besteht keine weitere Beförderungspflicht durch FTI. 5. Beförderungsbeschränkungen für schwangere Reisende und Kinder auf Kreuzfahrten: Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass aus Sicherheitsgründen und bedingt durch die eingeschränkte medizinische Versorgung auf einem Schiff folgende Beförderungsbeschränkungen gelten: Schwangere Reisende, die sich zur Zeit der Einschiffung bis zur 21. Schwangerschaftswoche befinden, müssen eine ärztliche Reisefähigkeitsbestätigung vorweisen. Ab der 22. Schwangerschaftswoche wird die Beförderung abgelehnt. Kinder, die zur Zeit der Einschiffung noch nicht drei Monate alt sind, werden nicht befördert. Auf allen Routen mit drei oder mehr aufeinanderfolgenden Seetagen gilt für Kinder zum Zeitpunkt der Einschiffung ein Mindestalter von zwölf Monaten. Auf die üblichen Beförderungsbeschränkungen bei Flugreisen wird hingewiesen. 6. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften, Sonstiges (1) Als Reisender sind Sie für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich und müssen über die notwendigen Reisedokumente verfügen. Alle Nachteile, die sich aus der Nichteinhaltung ergeben, gehen zu Ihren Lasten, es sei denn, es liegen nicht ausreichende oder fehlerhafte Informationen von FTI vor. Soweit die Erteilung von Visa zum Antritt der Reise erforderlich ist, empfehlen wir, die Dauer und die Voraussetzungen der Visa Erteilung bereits vor der Buchung mit dem zuständigen Konsulat/ Botschaft zu klären. (2) FTI wird Sie über alle bekannten Gesundheitsvorschriften und empfehlenswerten Prophylaxen für das jeweilige Zielgebiet unterrichten. Wir empfehlen darüber hinaus die Kontaktaufnahme mit Ihrem Arzt bzw. mit einem Tropeninstitut. (3) Im Falle von altersabhängigen Reisepreisermässigungen ist für die Einhaltung der Altersgrenze das Alter des Kindes zum Ende der gebuchten Leistungmassgeblich. (4) Für Ihr Reisegepäck gelten die Bedingungen der jeweiligen Fluggesellschaft. (5) Für Gruppenreisen gelten gesonderte Reisebedingungen, die Sie bei Ihrer Buchungsstelle erhalten. 7. Mindestteilnehmerzahlen Bei Nichterreichen einer in der Leistungsbeschreibung fest gesetzte Mindestteilnehmerzahl ist FTI berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Der Rücktritt kann spätestens bis 2 Wochen vor Antritt der Reise erklärt werden. Bereits geleistete Zahlungen werden den Kunden rückerstattet, sofern sie nicht von einem Ersatzangebot Gebrauch machen. 8. Ersatzperson/Namensänderung FTI berechnet CHF 100 pro Person (max. CHF 200 pro Buchung), wenn der Kunde von den gesetzlichen Möglichkeiten Gebrauch macht und eine Ersatzperson benennt und er selbst die Reise nicht antreten kann. Soweit durch den Personenwechsel weitere Kosten seitens der Leistungsträger (z.B. Ticketausstellungsgebühren) anfallen, werden diese gesondert belastet. Eine erforderlich werdende Namensänderung wird mit einer Gebühr von 100 CHF pro Person, maximal 200 CHF pro Buchung, berechnet (zzgl. allfällige Spesen für die Annullation von Linienflugtickets). 9. Rücktritt/Umbuchung Der Kunde ist berechtigt, jederzeit vor Reisebeginn vom Vertrag zurückzutreten. Massgeblich ist der Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung bei FTI. Die Erklärung durch eingeschriebenen Brief/Rückschein wird empfohlen. Bei einem Rücktritt hat FTI Anspruch auf eine angemessene Entschädigung. Massgeblich für die Berechnung der Entschädigung ist der Zeitpunkt des Beginns der ersten vertraglichen Leistung. Dieser Zeitpunkt gilt auch für alle weiteren Leistungen als Reiseantrittsdatum. Neben den Entschädigungssätzen wird eine Bearbeitungsgebühr von CHF 100 pro gebuchter Person, max. CHF 200 pro Buchung erhoben. Diese Entschädigungssätze geben wir wie folgt bekannt: Pauschalreise mit oder ohne (eingeschlossenen) Flug/Nur-Hotel/Nurflugtickets im Charterbereich/Rundreisen/Transfer sowie Landarrangement mit oder ohne (eingeschlossenen) Flug und sonstige Zielgebietsleistungen: - bis einschliesslich 30 Tage vor Reiseantritt: Bearbeitungsgebühr CHF 100 p. P. (max. CHF 200) + 10% des Reisepreises - bis 29-22 Tage vor Reiseantritt: Bearbeitungsgebühr CHF 100 p. P. (max. CHF 200) + 30% des Reisepreises - bis 21-15 Tage vor Reiseantritt: Bearbeitungsgebühr CHF 100 p. P. (max. CHF 200) + 40% des Reisepreises - bis 14-10 Tage vor Reiseantritt: Bearbeitungsgebühr CHF 100 p. P. (max. CHF 200) + 55% des Reisepreises - bis 9-7 Tage vor Reiseantritt: Bearbeitungsgebühr CHF 100 p. P. (max. CHF 200) + 75% des Reisepreises - bis 6-3 Tage vor Reiseantritt: Bearbeitungsgebühr CHF 100 p. P. (max. CHF 200) + 80% des Reisepreises - bis 2-1 Tage vor Reiseantritt: Bearbeitungsgebühr CHF 100 p. P. (max. CHF 200) + 90% bei A-@ Tag vor Abreise - ab Reiseantritt/Abreisetag 100% Pauschalreise mit Linienflügen, Linienflüge, Low Cost Flüge und innerstaatliche Flüge im Zielgebiet: Pauschalreise mit Linienflug, Linienflüge, Low Cost Flüge und innerstaatliche Flüge im Zielgebiet unterliegen teilweise sehr strengen Stornierungs- bzw. Änderungsbedingungen, die je nach Airline und Tarifart bis zu 100% des Reisepreises betragen können. Diese unterliegen nicht den pauschalisierten Stornosätzen, sondern müssen im Einzelfall abgerechnet werden. Mietwagen - bis 24 Std vor Reiseantritt CHF 40 pro Mietwagen. - ab 24 Std vor Übernahme ist ein Rücktritt nicht mehr möglich. Diese Regelung gilt nur bei Stornierungen von Mietwagen, nicht aber bei Stornierungen kombinierter Reisen (inkl. Mietwagen) oder bei Stornierungen von Geländefahrzeugen, Campern oder Wohnmobilen. Für diese gelten die oben genannten pauschal Stornosätze. Es gelten die Bedingungen der jeweiligen Fluggesellschaft und Tarifklasse, Über diese gibt Ihnen Ihre Buchungsstelle gerne Auskunft. Bahnreisen/Schiffsreisen/Sonstige Einzelleistungen: Es gelten die gesonderten Stornobedingungen unserer Leistungsträger. Gebuchte Einzelleistungen wie z.B. Konzert-, Opern-, Theater-, Ballkarten, Verkehrsmitteltickets/-pässe, (bspw. U-Bahn, Zug, Bus), Einzeltransfers, Fährtickets, Skipässe o.ä. unterfallen nicht den pauschalierten Stornosätzen, sondern müssen im Einzelfall abgerechnet werden, wobei oftmals Stornokosten in Höhe von bis zu 100% entstehen können. Hochzeitspakete: Es gelten die gesonderten Stornobedingungen die Sie den jeweiligen Leistungsbeschreibungen entnehmen können. Gesonderte, von oben genannten, abweichende Entschädigungssätze gelten, soweit diese separat in der Leistungsbeschreibung ausgeschrieben wurden. Gruppen: Für Gruppenreisen gelten gesonderte Reise und Zahlungsbedingungen Desweiteren: Der Kunde hat grundsätzlich die Möglichkeit nachzuweisen, dass der FTI kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. In diesen Fällen erfolgt dann die Berechnung der Entschädigung im Einzelfall. Bei Nichtantritt der Reise oder bei Nichtinanspruchnahme einzelner Leistungen bleibt der Anspruch auf Zahlung des gesamten Reisepreises erhalten. Grundsätzlich wird sich FTI bei den Leistungsträgern bemühen, ersparte Aufwendungen für die Nichtinanspruchnahme der Leistung zu erhalten. Soweit solche ersparten Aufwendungen an FTI erstattet werden, wird FTI diese auch an den Kunden erstatten. Wir empfehlen den Abschluss einer Annullationskosten-Versicherung welche die Stornogebühren im Rahmen der Versicherungsbedingungen übernehmen kann. Werden auf Wunsch des Kunden nach der Buchung der Reise für einen Termin, der innerhalb des zeitlichen Geltungsbereiches der Reiseausschreibung liegt, Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels oder der Unterkunft bis 31 Tage vor Reiseantritt vorgenommen (Umbuchung), berechnet FTI CHF 100 p. P. (max. CHF 200). Nach diesem Zeitpunkt können Umbuchungswünsche der Kunden, sofern dies überhaupt noch möglich ist, nur nach Rücktritt vom Reisevertrag mit den daraus gem. obiger Stornotabelle resultierenden Kosten und gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden. Dies gilt nicht bei Umbuchungswünschen, die nur geringfügige Kosten verursachen. Bei Reservierungsänderung von Linienflügen/Low Cost Flügen nach Ticketausstellung (Papierticket oder ETicket) fällt generell eine Gebühr von min. 75% des Flugpreises an, je nach Fluggesellschaft und Tarifklasse. 10. Mietwagenbuchungen (1) Soweit Sie im Zusammenhang mit anderen Leistungen auch einen Mietwagen buchen, beachten Sie bitte insbesondere die folgenden allgemeinen Hinweise. Für Buchungen aus dem Mietwagenprogramm "driveFTI" gelten die im Katalog driveFTI abgedruckten beziehungsweise die im Internet für "driveFTI" hinterlegten Miet- und Vermittlungsbedingungen, soweit sie Vertragsbestandteil werden. Fahrzeugkategorien Reservierungen und Bestätigungen gelten grundsätzlich nur für die gebuchte Fahrzeugkategorie, niemals für ein bestimmtes Modell. Autovermieter unterhalten Fahrzeugflottenmit mehreren Typen vergleichbarer Grösse und Ausstattung. Daher behalten sie sich vor, Kunden ein gleich oder höherwertiges Fahrzeug als das als Beispiel Genannte zur Verfügung zu stellen, was in keinem Fall zu Forderungen, z.B. wegen erhöhten Treibstoffverbrauchs o.ä. berechtigt. Selbstbeteiligung In der Regel ist es bei den meisten Autovermietungen notwendig, vor Ort eine Sicherheitskaution per Kreditkarte oder in bar zu hinterlegen. Im Falle von Unfällen, Vandalismus, Beschädigungen und Diebstählen des gemieteten Fahrzeugs wird diese hinterlegte Kaution von den Autovermietungen für die Selbstbeteiligung einbehalten. Diese Selbstbeteiligung wird von FTI bei Mietwagenbuchungen, die im Voraus erfolgen, übernommen. Das heisst, dass kein Abschluss einer gesonderten Versicherung vor Ort zum Ausschluss der Selbstbeteiligung erforderlich ist. Ausgenommen von der Erstattung ist Folgendes: - Schäden, die durch Missachtung der Mietbedingungen entstehen - Grob fahrlässiges Handeln oder Trunkenheit am Steuer - Schäden an Ölwanne oder Unterboden - Folgekosten wie bspw. für Hotels, Telefon oder Abschleppen - Verlust oder Beschädigung des Autoschlüssels - Kosten für Privatgegenstände, die bei einem Unfall beschädigt oder aus dem Auto gestohlen wurden Ebenso kann keine Erstattung erfolgen, wenn der Hauptschaden von der Versicherung vor Ort (Teil- oder Vollkasko) nicht reguliert wird, da hier das Vorliegen von grober Fahrlässigkeit angenommen wird. Im Schadensfall muss vor Ort die folgende Vorgehensweise unbedingt eingehalten werden: - Umgehende Benachrichtigung der Mietwagenstation - Umgehende Meldung an Polizei und Erstellenlassen eines Polizeiberichtes, sofern ein Unfallgegner beteiligt ist oder Vandalismus vorliegt - Ausstellung und Unterschrift eines Schadensberichtes durch die Station vor Ort bei Rückgabe des Fahrzeuges Folgende Unterlagen müssen zur Erstattung der Selbstbeteiligung an den FTI-Kundendienst gesendet werden: - Schadens- und Polizeibericht - Kopie des Mietvertrages - Zahlungsnachweis der Selbstbeteiligung (Kreditkartenauszug, Quittung bei Bezahlung oder Kontoauszug bei Überweisung) (7) Im Übrigen verweisen wir auch auf unsere Rubrik "Das Wichtigste zur Anmietung in aller Kürze" und auf die allgemeinen Hinweise zu Einwegmieten, Fahrbeschränkungen, den erforderlichen Dokumenten, zum Grenzverkehr, den inkludierten Leistungen, den Versicherungsleistungen und den Zusatzversicherungen. 11. Gewährleistung, Abhilfe, Kündigung, Verjährung Weisen die Reiseleistungen aus Ihrer Sicht Mängel auf, so wenden Sie sich bitte unverzüglich an die Ihnen mit den Reiseunterlagen bekannt gegebene Kontaktperson, damit Abhilfe geschaffen werden kann. Sollte die Mängelanzeige bei dieser Kontaktperson nicht erfolgen, so kann dies für Sie zur Folge haben, dass Sie für diese Mängel keine Ansprüche (Minderung, Schadensersatz) geltend machen können. Eine Kündigung des Reisevertrages durch Sie ist erst dann möglich, wenn Sie FTI eine angemessene Frist für die Abhilfeleistung gesetzt haben, es sei denn, die Abhilfe ist unmöglich oder wird von FTI verweigert oder wenn die sofortige Kündigung des Reisevertrages durch ein besonderes Interesse von Ihnen gerechtfertigt wird. Unabhängig von der sofortigen Anzeige des Mangels vor Ort müssen Sie binnen einer Frist von einem Monat nach vertraglich vorgesehenem Ende der Reise etwaige Ansprüche auf Minderung/ Schadensersatz direkt bei FTI geltend machen. Schriftform wird empfohlen. Sonstige Ansprüche, die der Haftungsbeschränkung nach Ziffer 11 unterliegen, verjähren nach einem Jahr. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte. 12. Haftungsbeschränkung Soweit ein Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig von FTI herbeigeführt worden ist beziehungsweise FTI allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist, wird die vertragliche und deliktische Haftung für Schäden, die nicht auf der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit beruhen, auf den zweifachen Reisepreis beschränkt. Etwaig darüber hinausgehende Ansprüche aufgrund geltender internationaler Abkommen oder auf diesen beruhenden Vorschriften bleiben von der Haftungsbeschränkung unberührt. 13. Abtretungsverbot Die Abtretung von Ansprüchen aus und im Zusammenhang mit dem Reisevertrag ist ausgeschlossen, es sei denn, der Abtretungsempfänger hat durch gesonderte Unterschrift bei der Buchung erklärt, auch für die vertraglichen Verpflichtungen derjenigen Personen selbst einzustehen, die die Rechte aus dem Reisevertrag an ihn abgetreten haben. 14. Änderungen vor Ort Sollten Sie Ihren Ferienplan vor Ort ändern und hierdurch bestimmte, bei uns gebuchte Leistungen nicht in Anspruch nehmen, so informieren Sie bitte unverzüglich Ihre Reiseleitung, oder setzen sie sich mit der Ihnen bekannt gegebenen Agentur in Verbindung. Dadurch kann ggf. zumindest ein Teil des von Ihnen für diese Leistungen aufgewendeten Reisepreises rückerstattet werden. Bitte beachten Sie, dass in all diesen Fällen immer nur das von uns erstattet werden kann, was uns von dem jeweiligen Leistungsträger durch die Nichtinanspruchnahme der Leistungen nicht in Rechnung gestellt wurde. Sofern oben bezeichnete Änderungen vorgenommen werden und sich die Reiseleistung vor Ort dadurch verteuert, wird die Differenz zu dem gezahlten Reisepreis dort für die Kunden sofort fällig. 15. Reiseversicherungen In den Reisepreisen sind, soweit nicht ausdrücklich anders vermerkt, Reiseversicherungen nicht enthalten. Wir empfehlen den Abschluss von Reiserücktrittskosten-, Reisehaftpflicht-, Kranken- und Unfallversicherung. Soweit FTI oder Ihr Reisebüro Reiseversicherungen anbieten, handelt es sich diesbezüglich nur um eine Vermittlungsleistung. Der Versicherungsvertrag kommt ausschliesslich zwischen dem Kunden und dem angegebenen Reiseversicherer zustande. Ansprüche können nur direkt gegenüber dem Versicherer geltend gemacht werden. Die Versicherungsbedingungen und Obliegenheiten aus dem Versicherungsvertrag wollen Sie bitte beachten. Die Prämien für Versicherungen sind nicht Bestandteil des Reisepreises und sind mit Abschluss der Versicherung sofort zur Zahlung fällig. Von Versicherungsverträgen kann nicht zurückgetreten werden. 16. Flugzeiten/Flugänderung Soweit FTI vor Übersendung der Flugtickets Flugzeiten bekannt gibt, steht dies unter dem Vorbehalt der Änderung seitens der Fluggesellschaft. Für Flugverspätungen, Flugstreckenführung und Verzögerungen haftet FTI nicht, soweit diese nicht auf ein Verschulden der FTI zurückzuführen sind, auch wenn die Fluggesellschaft ihre Haftung insoweit wirksam ausgeschlossen hat. Werden wegen einer infolge Flugzeitenänderung verspäteten Ankunft am Reiseziel gebuchte Verpflegungsleistungen (insbesondere das erste Abendessen) nicht mehr, oder nur eingeschränkt, durch das Hotel erbracht, so entstehen dadurch keine etwaigen Rückerstattungsforderungen gegenüber FTI. An- und Abreise gelten als reine Beförderungstage. Sofern die vorgesehene Ankunftszeit im Hotel infolge eines Nachtfluges deutlich nach den angegebenen Essenszeiten des Hotels liegt, so entsteht kein Rückerstattungsanspruch im Hinblick auf die versäumte Mahlzeit. 17. Identität der ausführenden Fluggesellschaft bei Gebuchten Flugleistungen Gemäss der EU-Verordnung Nr. FEEE/DH weisen wir hiermit auf die Verpflichtung des Veranstalters hin, den Kunden über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft für alle Beförderungsleistungen auf dem Hin- und Rückflug vor Vertragsschluss zu informieren, sofern die Fluggesellschaft bereits vor Vertragsschluss feststeht. Wir verweisen insoweit auf die Angaben in der jeweiligen Leistungsbeschreibung über die eingesetzten Fluggesellschaften. Soweit die Fluggesellschaft noch nicht feststeht, informieren wir Sie vor Vertragsschluss über die Fluggesellschaft, die voraussichtlich den Flug durchführen wird. Sobald die Fluggesellschaft feststeht, werden wir sicherstellen, dass Ihnen die Informationen hierüber so rasch wie möglich zugehen. Dies gilt auch für jede etwaige Änderung bei den die Flugleistung ausführenden Fluggesellschaften. 18. Hinweis zur Haftungsbeschränkung im internationalen Luftverkehr Die Haftung bei Beförderungen im internationalen Luft verkehr unterliegt im Falle des Todes oder der Körperverletzung von Reisenden, der Verspätung von Reisenden und/oder Reisegepäck sowie der Zerstörung, des Verlustes oder der Beschädigung von Reisegepäck den Regelungen des Warschauer Abkommens oder des Montrealer Übereinkommens. Informationen hierzu finden Sie im Internet unter www.fti.ch unter "Service" bei "Kundeninfo". 19. Mitwirkungspflichten des Reisenden 19.1 Die Angaben und Daten - insbesondere die Richtigkeit der persönlichen Daten - der Buchungs-Bestätigung sind unverzüglich nach Zugang zu prüfen und eventuelle Abweichungen zur Reisebuchung oder Unrichtigkeiten FTI zu melden. 19.2. Der Reisende hat die zugehenden Reisedokumente auf deren Vollständigkeit zu prüfen. Sollten dem Reisenden bis spätestens E Woche vor Abreise die Reiseunterlagen wider Erwarten nicht oder nur unvollständig oder abweichend zur Buchungsbestätigung/Rechnung vorliegen, so hat er sich unverzüglich mit FTI in Verbindung zu setzen. 19.3. Der Reisende hat die in Ziffer 4 aufgeführten Hinweise zu den Reisezeiten zu beachten. 19.4. Bei Flugreisen haben sich Reisende ca. 2 Stunden vor dem planmässigen Abflug am Flughafen einzufinden. 19.5. Der Reisende hat sich über die konkreten Rückflugzeiten bis spätestens 24 Std., jedoch frühestens 48 Std. vor planmässiger Rückreise bei der sich aus den Reiseunterlagen ergebenden Agentur vor Ort zu informieren. 20. Hinweis zu Haftungsbeschränkungen von Beförderern von Reisenden und ihrem Gepäck auf See Die Haftung des Beförderers bei Beförderungen von Reisenden auf See unterliegt im Falle des Todes oder der Körperverletzung von Reisenden, dem Verlust oder der Beschädigung von Gepäck und/oder Wertssachen dem Athener Übereinkommen von 1974 über die Beförderung von Reisenden und ihrem Gepäck auf See. Nähere Informationen über die geltenden Bestimmungen finden Sie im Internet unter www.fti.ch unter "Service" bei "Kundeninfo". 21. Unwirksamkeit einer Reisebedingung Sollte eine der vorstehenden Reisebedingungen unwirksam bzw. unzulässig sein, so hat dies keine Auswirkung auf den Bestand der übrigen Reisebedingungen. 22. Gerichtsstand Der Gerichtsstand von FTI ist Basel. Für den Fall, dass der Vertragspartner von FTI keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat bzw. die in Anspruch zu nehmende Partei nach Vertragsschluss ihren Sitz oder Aufenthaltsort aus dem Geltungsbereich des Gesetzes der Schweiz verlegt oder ihr Sitz oder Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, sowie für den Fall, dass es sich bei dem Vertragspartner von FTI um Kaufleute handelt, wird als Gerichtsstand Basel vereinbart. Druckfehler und Änderungen vorbehalten. Ihr Vertragspartner: FTI Touristik AG, Postfach 215, 4030 Basel-Airport Stand: Juni 2014 Vertragspartner und Ansprechpartner für alle in der Schweiz gebuchten Reisen ist die FTI Touristik AG mit Sitz in Basel. Selbstverständlich garantiert Ihnen aber auch die die FTI Touristik GmbH, München als Konzernmutter die ordnungsgemässe Erbringung der gebuchten Leistung. Vermittlungsbedingungen driveFTI ist eine Marke der FTI Touristik AG und vermittelt ausschließlich weltweit den Abschluss von Mietverträgen mit verschiedenen Autovermietfirmen. Im Rahmen der Vermittlung lässt driveFTI das vom Kunden gewünschte Fahrzeug bei dem Mietwagenunternehmen reservieren. Die Bestätigung der gewünschten Fahrzeugreservierung erfolgt in der Regel sofort; nur in Ausnahmefällen (z.B. bei einigen Einwegmieten, bei Sonderfahrzeugen oder Sonderzubehör) muss beim Autovermieter angefragt werden. Nach Reservierungsbestätigung erhält der Kunde einen Gutschein-Voucher (per Email), den der Kunde bei Anmietung des Fahrzeuges dem Vermieter vorlegen muss. Die von driveFTI vermittelten Mietraten gelten ausschließlich bei Nutzung zu privaten Zwecken. Der Kunde erklärt sich mit Buchung mit der ausschließlich privaten Nutzung einverstanden. Die Mietraten für gewerbliche Nutzung betragen 120% des jeweils ausgeschriebenen Gesamtpreises zur Privatnutzung und können nur auf Anfrage über das Servicecenter gebucht werden. Bei gewerblicher Nutzung einer Privatanmietung wird die Differenzmietrate in Höhe von 20% nacherhoben. Bezahlung Der sich aus der Reservierungsbestätigung ergebende Mietpreis ist spätestens 28 Tage vor Mietbeginn gegen Aushändigung des Gutschein-Vouchers zur Zahlung fällig. Bitte stellen Sie sicher, dass der Mietpreis 28 Tage vor Mietbeginn dem auf der Reservierungsbestätigung bekanntgegebenen Konto bereits gutgeschrieben ist, damit der rechtzeitige Versand der Unterlagen gewährleistet ist. Zahlungen können mit befreiender Wirkung nur an den in der Reservierungsbestätigung oder Rechnung von driveFTI angegebenen Empfänger geleistet werden. Fehlt die Angabe eines Zahlungsempfängers, ist der Reisende berechtigt, die Zahlung an das buchende Reisebüro zu leisten. Fahrzeuggruppen Reservierungen/Bestätigungen gelten nur für die gebuchte Fahrzeuggruppe, niemals für ein bestimmtes Modell. Die vermittelten Autovermieter unterhalten Fahrzeugflotten mit mehreren Typen vergleichbarer Größe und Ausstattung. Daher behalten sie sich vor, Kunden ein gleich- oder höherwertiges Fahrzeug wie das als Beispiel genannte zur Verfügung zu stellen, was in keinem Fall zu Forderungen, z.B. wegen erhöhtem Treibstoffverbrauch o.ä. berechtigt. Fahrzeugübernahme und -rückgabe Bereits zum Zeitpunkt der Buchung legen Sie fest, wann und an welcher Station des Autovermieters Sie den Mietwagen übernehmen und zurückgeben werden. Bei Übernahme am Flughafen benötigen wir die Angabe der Flugnummer und der voraussichtlichen Ankunftszeit, damit bei eventuellen Flugverspätungen die Reservierung aufrechterhalten werden kann. Bei Anmietungen im Stadtbüro genügt die Angabe der Uhrzeit. Bitte beachten Sie, dass bei Anmietung im Stadtbüro oder Nichtbekanntgabe der Flugnummer der Mietwagen für Sie oftmals nur maximal ca. 1/2 Stunde ab der von Ihnen angegebenen Abholzeit bzw. der voraussichtlichen Ankunftszeit reserviert gehalten werden kann. Kundenservice Sollte es doch vor Ort zu nicht klärenden Problemen kommen, wenden Sie sich bitte über Ihr Reisebüro an unseren Kundendienst. FTI versucht gerne, Ihnen zu helfen. Hierzu benötigen wir aber jedenfalls eine Kopie des vor Ort geschlossenen Mietvertrages sowie eine Voucherkopie. Mietbedingungen und Mietvertrag Die allgemeinen Mietbedingungen entnehmen Sie bitte unserer Rubrik "Wichtiges zur Anmietung". Der Mietvertrag wird aufgrund der Vermittlung von driveFTI vor Ort mit dem Mietwagenunternehmen direkt geschlossen und richtet sich nach den jeweiligen Mietbedingungen der Autovermietfirma. Selbstbeteiligung In der Regel ist es bei den meisten Autovermietungen notwendig, vor Ort eine Sicherheitskaution per Kreditkarte oder bar zu hinterlegen. Im Falle von Unfällen, Vandalismus, Beschädigungen und Diebstählen des gemieteten Fahrzeuges wird diese hinterlegte Kaution von den Autovermietungen für die Selbstbeteiligung einbehalten. Diese Selbstbeteiligung wird im Schadensfall von FTI bei Mietwagenbuchungen, die im voraus erfolgen, übernommen. Das heißt, dass kein Abschluss einer gesonderten Versicherung vor Ort zum Ausschluss der Selbstbeteiligung erforderlich ist. Ausgenommen von der Erstattung ist Folgendes: - Schäden, die durch Missachtung der Mietbedingungen entstehen - Grobfahrlässiges Handeln oder Trunkenheit am Steuer - Folgekosten wie bspw. für Hotels, Telefon oder Abschleppen - Verlust oder Beschädigung des Autoschlüssels oder Navigationsgeräts - Kosten für Privatgegenstände, die bei einem Unfall beschädigt oder aus dem Auto gestohlen wurden Ebenso kann keine Erstattung erfolgen, wenn der Hauptschaden von der Versicherung vor Ort (Teil- oder Vollkasko) nicht reguliert wird, da hier das Vorliegen von grober Fahrlässigkeit angenommen wird. Im Schadensfall muss vor Ort die folgende Vorgehensweise unbedingt eingehalten werden: - umgehende Benachrichtigung der Mietwagenstation - umgehende Meldung an Polizei und Erstellenlassen eines Polizeiberichtes sofern ein Unfallgegner beteiligt ist oder Vandalismus vorliegt - Ausstellung und Unterschrift eines Schadensberichtes durch die Station vor Ort bei Rückgabe des Fahrzeuges Folgende Unterlagen müssen zur Erstattung der Selbstbeteiligung an den FTI Kundendienst gesendet werden: - Schadens- und Polizeibericht - Kopie des Mietvertrages - Zahlungsnachweis der Selbstbeteiligung (Kreditkartenauszug, Quittung bei Barzahlung oder Kontoauszug bei Überweisung) Ergänzend gelten die Bedingungen des Mietvertrages. Umbuchungen Bei Änderung buchungsrelevanter Daten, wie Übernahmezeit, Name oder Ort, wird der tagesaktuelle Preis ermittelt. Umbuchungen sind grundsätzlich abhängig von der Verfügbarkeit. Umbuchungen vor Mietbeginn müssen über FTI bzw. das Reisebüro grundsätzlich spätestens 24 Stunden vor dem ursprünglich geplanten Mietbeginn erfolgen (sofern der Mietbeginn auf einen Montag fällt, muss diese jedoch spätestens am vorangehenden Samstag erfolgen). Nach diesem Zeitpunkt ist eine Umbuchung nicht mehr möglich. Für Umbuchung fällt kein Bearbeitungsentgelt an. Umbuchungen nach Mietbeginn (etwa Verlängerung der Mietdauer, Änderung des Rückgabeortes, Änderung der Fahrzeugkategorie) sind mit der jeweiligen Autovermietfirma zu den vor Ort geltenden Konditionen abzuwickeln. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass derartige Änderungen grundsätzlich Nachbelastungen zur Folge haben können, die vom Kunden zu tragen sind. Bei Verkürzung der Mietdauer oder Übernahme einer kleineren Fahrzeuggruppe erfolgt keine Rückerstattung. Dies gilt auch dann, wenn der Mietwagen verspätet übernommen wird oder früher abgegeben wird. Leistungs-/Preisänderung FTI weist darauf hin, dass sich die Autovermieter das Recht vorbehalten, vor Abschluss des Reservierungsvertrages eine Änderung der ausgeschriebenen Leistungen und Preise zu erklären. FTI wird Sie über solche Änderungen vor Vertragsschluss informieren. Eine Preisanpassung vor Vertragsschluss kann insbesondere aus Gründen der Erhöhung der Abgaben für bestimmte Leistungen oder einer Änderung der für die betreffende Leistung geltenden Wechselkurse nach Veröffentlichung der Ausschreibung erfolgen oder wenn die von Ihnen gewünschte Leistung nur durch den Einkauf zusätzlicher Kontingente nach Veröffentlichung der Ausschreibung verfügbar ist. Stornierung Stornierungen müssen bis zum Abschluss des Mietvertrages vor Ort bei FTI vorgenommen werden. Diese sollten, wenn möglich, in schriftlicher Form bei FTI erfolgen. Stornierungen erlangen ihre Gültigkeit mit dem Eingang während der üblichen Geschäftszeiten von FTI. Stornierungen vor Mietbeginn müssen über FTI bzw. das Reisebüro grundsätzlich spätestens 24 Stunden vor dem ursprünglich geplanten Mietbeginn erfolgen. Nach diesem Zeitpunkt ist eine Stornierung nicht mehr möglich. Bei Stornierung der Mietwagenbuchung wird kein Bearbeitungsentgelt berechnet. Nicht genutzte Reservierungen werden gegen Vorlage des Mailvouchers erstattet. Es wird ein Bearbeitungsentgelt von CHF 125 pro Gutschein berechnet. Haftungsbeschränkungen driveFTI haftet als Vermittler ausschließlich für die ordnungsgemäße Erbringung der Mietwagenvermittlung. Eine Haftung besteht somit nicht bei Nichtbeachtung der vermieter- sowie vermittlerspezifischen Hinweise oder bei Nichtbeachtung selbstverständlicher und allgemeiner Pflichten im Straßenverkehr, so etwa bei: - Fehlen oder Ungültigkeit der zur Anmietung erforderlichen Dokumente (Führerschein, Reisepass, Voucher, Kreditkarte) - Nichtbeachtung von Mindest- und Höchstalterregelungen - Fahruntüchtigkeit infolge von Alkohol- oder Drogenkonsum o.ä. - Schäden, die durch Missachtung der Mietbedingungen entstehen - Grobfahrlässiges Handeln oder Trunkenheit am Steuer Sonstiges Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vermittlungsvertrages einschließlich dieser Vermittlungsbedingungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vermittlungsvertrages zur Folge. Ergänzend gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Für den Fall, dass der Reisende nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus der Schweiz heraus verlegt oder dieser im Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt ist, wird für Ansprüche von dem Vermittler gegen den Kunden der Gerichtsstand Basel vereinbart. Ihr Vermittlungspartner: FTI Touristik AG driveFTI Postfach 215 4030 Basel-Airport Telefon 061/560 7150 Fax 061/560 7159 Email [email protected] Stand Juni 2014 Wichtiges zur Anmietung Das driveFTI Rundum-Sorglos-Paket Damit Sie einen unbeschwerten Urlaub erleben können und im Schadensfall abgesichert sind, bieten wir Rundum-Sorglos-Pakete inklusive: - Vollkaskoversicherung mit Rückerstattung der Selbstbeteiligung (Details siehe Punkt "Selbstbeteiligung") - KfZ-Diebstahlversicherung mit Rückerstattung der Selbstbeteiligung (Details siehe Punkt "Selbstbeteiligung") - Haftpflichtversicherung - Zusatzhaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von 1 Mio. € / 1 Mio. USD für Länder in denen die landesübliche Deckungssumme unter diesem Betrag liegt - Unbegrenzte Kilometer * - Flughafengebühren - Alle lokalen Steuern und Gebühren auf den Mietpreis * wenige Ausnahmen lt. System Oftmals sind zudem folgende Leistungen im Preis inbegriffen: - Zusatzfahrer: Bitte denken Sie daran, Zusatzfahrer bei Fahrzeugannahme in den Mietvertrag eintragen zu lassen. So vermeiden Sie das Erlöschen des Versicherungsschutzes. - Hotelzustellung: Oftmals bieten unsere Partner den Service der Hotelzustellung/-abholung. Dies kann bei Buchung angefragt werden und bedarf der Vermieterrückbestätigung. Teilweise erfolgt ein Transfer vom Hotel zur nächstgelegenen Station, an der die Wagenannahme erfolgt. Preise gelten pro Strecke. - Einwegmieten: Möchten Sie Ihren Mietwagen an einer anderen Station abgeben, als Sie angemietet haben? Bitte fragen Sie dies bereits bei Buchung an, da Einwegmieten vom Vermieter rückbestätigt werden müssen. Sofern o.g. Leistungen nicht im Preis inklusive sind, erfolgt die Zahlung bei Abgabe des Wagens direkt an den Vermieter (zzgl. örtlicher Steuern und Gebühren). Was Sie sonst noch wissen sollten - Die angegebenen Fahrzeugtypen sind nur Beispiele! Reservierungen erfolgen nur für die jeweiligen Wagenkategorie, nicht für ein bestimmtes Modell. - Die nationale Fahrerlaubnis muss - soweit nicht anders erwähnt - seit mind. einem Jahr gültig sein (in lateinischer Schrift). Der Originalführerschein und Personalausweis/Reisepass ist bei Anmietung vorzulegen. Bei Ferndestinationen empfiehlt sich die Mitnahme eines internationalen Führerscheins (besonders für Inhaber des "grauen" Führerscheins). - Die Kaution muss per Kreditkarte des Hauptfahrers entrichtet werden (ggf. ist die Angabe der PIN erforderlich). EC-/Debit-Karten werden nicht akzeptiert! Eine Barkaution muss bei Buchung angemeldet werden. Die Rückgabe der Kaution erfolgt immer in Landeswährung und in bar oder per Scheck (anfallende Gebühren zu Lasten des Mieters). Kautionsangaben sind Richtwerte! o Die Preisberechnung errechnet sich im 24-Stunden-Rhythmus, beginnend mit dem Datum und der Uhrzeit der Fahrzeugübernahme. Mietzeitüberschreitungen führen zur Nachbelastung (i. H. der vor Ort gültigen Raten). - Beförderung von Tieren auf Anfrage. - Bitte beachten Sie, dass sich der Vermieter im Falle eines Unfalls vorbehält, im Einzelfall kein Ersatzfahrzeug bereit zu stellen. - In einzelnen Zielgebieten fallen Mautgebühren an. Bitte erkunden Sie sich bei Anmietung an Ihrer Station über die Vorgehensweise. Sonderzubehör Sonderzubehör, wie Kindersitz, Dachgepäckträger o.ä. muss zum Zeitpunkt der Buchung angegeben werden. Je nach Vermieter wird diese Zusatzausstattung rückbestätigt oder lediglich in der Buchung vermerkt. Kosten vor Ort Die vor Ort zu zahlenden Kosten und Gebühren sowie Deckungssummen und ggfs. anfallende Selbstbehalte sind - meist in Landeswährung - angegeben. Alle vor Ort zu zahlenden Beträge verstehen sich zzgl. der örtlichen Steuern und Gebühren und können sich jederzeit ohne Vorankündigung seitens der Autovermieter ändern. Bitte achten Sie darauf, keine bereits inkludierten Versicherungen vor Ort abzuschließen. Fahrbeschränkungen Auch in Bezug auf Fahrbedingungen oder -beschränkungen hat jede Destination ihre Besonderheit, auf die wir in den jeweiligen Einführungsseiten allgemein eingehen. So führt i.d.R. die Missachtung von Fahrbeschränkungen, wie z.B. dem Fahrverbot auf nichtasphaltierten Straßen oder die Mitnahme des Fahrzeugs auf Fähren, zum Verlust des Versicherungsschutzes. Detailliertere Informationen über Fahrbeschränkungen teilen wir Ihnen gerne auf Anfrage mit. Grenzverkehr Die Einreise mit dem Mietwagen in andere Länder muss bereits bei Buchung angefragt werden und bedarf der Genehmigung des jeweiligen Vermieters. Häufig gibt es Einschränkungen für grenzüberschreitenden Verkehr und/oder höhere, vor Ort zu entrichtende Versicherungsgebühren. Treibstoff Je nach Vermieter gibt es folgende Optionen: a. Kauf der ersten Tankfüllung (VK), d.h. Sie können den Mietwagen mit leerem Tank wieder zurückbringen. Für Restbenzin erfolgt keine Rückerstattung. Bei manchen Vermietern ist auch der Kauf eines halben Tanks Pflicht. b. Sie erhalten das Fahrzeug vollgetankt und müssen es auch so wieder abgeben (VV). Bei nicht vollem Tank zum Zeitpunkt der Rückgabe wird Ihnen das fehlende Benzin plus einer hohen Gebühr (Betankungsservice) berechnet. c. Sie erhalten das Fahrzeug vollgetankt und können es mit leerem Tank zurückgeben (VL). In diesem Fall ist die erste Tankfüllung im Preis inbegriffen. Unfall/Diebstahl Bitte rufen Sie in jedem Falle die Polizei zu Hilfe. Auch die Versicherungsleistungen können generell ohne offizielle Schadensaufnahme durch die Polizei nicht in Anspruch genommen werden. Verkehrsdelikte Nehmen Sie Strafzettel oder Bußgelder bei Verkehrsdelikten im Ausland ernst und begleichen Sie diese direkt vor Ort. Autovermieter sind sehr wohl in der Lage, Ihnen zusätzlich zum Bußgeld auch die Nachsendung teuer weiterzubelasten, selbst wenn Sie bereits wieder zu Hause sind. Auch kann es bereits bei der Rückgabe ansonsten zu erheblichen Schwierigkeiten kommen. Versicherungsleistungen Die Versicherungsgebühren und -leistungen unterscheiden sich pro Vermieter und Destination. Details entnehmen Sie bitte dem jeweiligen Info-Block. Bitte beachten Sie in jedem Fall die Bestimmungen des Mietvertrages, die durch den Vertragsabschluss vor Ort bindend sind. Generell gilt, dass ohne offizielle Schadensaufnahme durch die Polizei die im Mietvertrag eingeschlossenen Versicherungsleistungen nicht abgefordert werden können. Grundvoraussetzung für die Inanspruchnahme von Versicherungsleistungen ist, dass die Benutzung des Mietwagens nicht gegen die Bestimmungen im Mietvertrag verstößt (z.B. das Fahren ohne Eintrag im Mietvertrag oder unter Alkohol-/Drogeneinfluss). Zusatzversicherungen vor Ort Die Autovermieter bieten vor Ort häufig optionale Versicherungsleistungen an, wie z.B. Insassenunfall oder Reisegepäckversicherungen. Diese Versicherungen können Sie direkt mit dem Vermieter abschließen und auch vor Ort zuzüglich Steuern bezahlen. Nachträgliche Rückerstattungen sind ausgeschlossen. Bitte schließen Sie keine Zusatzversicherung zum Ausschluss der Selbstbeteiligung ab (siehe Vermittlungsbedingungen "Selbstbeteiligung"). Stand Juni 2014 Conditions générales de vente FTI Touristik AG, Suisse Pour toute réservation de prestations auprès de la société FTI Touristik AG (ciaprès nommé FTI) les conditions généra- les et particulières de vente ci-après sont applicables. En effectuant une réservation - par téléphone, par écrit ou sur Internet - le client déclare automatiquement adhérer à ces conditions. 1. Conclusion du contrat de voyage La réservation des prestations souhaitées vous par-viendra par écrit - par E-Mail ou Fax - par FTI ou votreagence de voyage. Avec la confirmation écrite des prestations réservées auprès de FTI qui sera envoyée (à l'adresse postale ou E-Mail communiqué) le contrat de voyage prend effet entre vous et FTI. 2. Modalités de paiement et remise des documents de voyage, annulation 2.1 Un acompte correspondant à 25% du montant du voyage avec éventuellement une assurance voyage (voir paragraphe 15) est à verser à réception de la confirmation/facture en plus du bon d'assurance. Le solde doit être versé 28 jours avant le départ sans avis. Le paiement des documents de voyage est versé directement à FTI, ou, à votre agence de voyage si la réservation a été effectuée auprès d'elle, Dans le cas d'un paiement direct à FTI, la ponctualité de la réception du paiement fait foi. Tous les paiements doivent être effectués selon les coordonnées bancaires indiquées sur la facture de confirmation de la réservation indiquant le numéro de dossier. Réservation de dernière minute : Pour les contrats de voyage établis moins de 28 jours avant la date de départ, le montant total du voyage devra être payé immédiatement. De plus, une autre règle est appliquée si FTI se réfère au paragraphe 6 dans le cadre du droit de résiliation. Dans ce cas, le paiement est uniquement dû lorsque le délai de résiliation est échu et que le droit de résiliation n'a pas été exercé. 2.2 Pour un paiement, un acompte ou un solde non réceptionné dans les délais fixés, après échéance de la relance, FTI se réserve le droit d'annuler le contrat de voyage et de facturer les frais d'annulation selon le paragraphe 8. 2.3 La réception du paiement est suivie, avant le départ, par l'envoi du carnet de voyage au client ou à l'agence de voyage. A partir de 5 jours avant le départ, le carnet ne pourra plus être envoyé par la poste. Si dans le cas d'un règlement tardif du dossier, une remise des documents à l'aéroport s'avère nécessaire, des frais à hauteur de 26 CHF par personne seront facturés. Il en sera de même pour des circonstances liées à la responsabilité du voyageur (comme la perte des documents de voyage). Les prix publiés tiennent compte de la TVA actuellement en vigueur. FTI est adhérent au fond de garantie suisse. 3. Prestations/ Modifications de prestations et de prix / clauses additionnelles 3.1. Les prestations contractuelles résultent du descriptif selon la brochure, de la présentation sur notre site Internet mais également des informations stipulées sur la facture de confirmation de la réservation FTI. décline toute responsabilité pour les descriptifs de prestations dans les brochures ou sur les sites Internet de prestataires de services ou d'hôtels. 3.2. FTI se réserve le droit, avant conclusion du contrat de voyage, de justifier une modification de prestations ou de prix. Un réajustement du prix avant conclusion du contrat peut avoir lieu pour des raisons diverses, à savoir : une augmentation des frais de transport, des taxes telles que des taxes portuaires ou aéroportuaires, une modification liée au taux de change utilisé pour le calcul du voyage après publication du programme, ou si le rachat d'un contingent supplémentaire est nécessaire pour le voyage souhaité après publication de celuici. 3.3. FTI se réserve le droit d'augmenter ultérieurement le prix du voyage et de ce fait de facturer un supplément par personne lié aux frais de transport ou des taxes liées à certaines prestations ( telles que les taxes portuaires ou aéroportuaires). L'augmentation tarifaire résulte, dans le cas d'un montant défini par personne, de la différence entre le montant connu au moment de la notification du changement et le montant contractuel. S'il devait en résulter une modification tarifaire, FTI informera le client immédiatement. Une augmentation tarifaire est autorisée jusqu'à 21 jours avant le départ. 3.4. FTI se réserve le droit, après conclusion du contrat de voyage, d'effectuer une modification si des circonstances imprévues nous obligent à modifier certaines prestations du contrat de voyage, sur lesquelles FTI n'a aucune influence, FTI ne pourra être tenu pour responsable si les prestations fournies sont de qualité similaires à celles réservées. Tout particulièrement si le caractère global du voyage n'est pas de tout autre nature que celui réservé initialement. Dans ce contexte le client n'a pas de droit de résiliation. Si de tels changements devaient survenir exceptionnellement, FTI et le cas échéant le représentant et prestataire de service sur place mettront tout en oeuvre afin de trouver une alternative adéquate. Ceci concerne tout particulièrement des modifications probables dans le domaine de transport aérien. FTI ne peut être tenu pour responsable pour l'acheminement de/vers l'aéroport au domicile 3.5. Dans le cas d'une augmentation de plus de 10% du montant du voyage (paragraphe 3.3), ou d'une modification d'une prestation essentielle (paragraphe 3.4) le client est en droit d'annuler le contrat de voyage sans frais, ou de demander à prendre part à un voyage équivalent, si FTI est en mesure de proposer une offre similaire au client sans engendrer de coûts supplémentaires. Le client est en droit, explications données par FTI, de faire valoir ses droits. Une forme écrite est recommandée. 3.5. Les agences de voyage ne sont pas habilitées, à confirmer des clauses additionnelles. Aussi longtemps qu'aucune confirmation n'est stipulée sur la facture de confirmation de la réservation FTI, les souhaits des clients sont à indiquer de manière facultative dans le dossier, ceux-ci ne pouvant être garantis. 4. Correspondances/Pré/post-acheminements Les horaires des vols communiqués sur la facture de confirmation de la réservation FTI sont donnés à titre indicatif. Les horaires exacts seront communiqués avec l'envoi des carnets de voyage. Si vous êtes amenés à réserver des pré/post-acheminements, nous vous demandons de bien vouloir tenir compte de circonstances par lesquelles l'acheminement pourrait être retardé. Le trafic aérien étant de plus en plus dense, en particulier dans la zone internationale, des retards de vols de plusieurs heures sont à prendre en considération. Le cas échéant, renseignez-vous avant de réserver le pré/postacheminement afin de savoir si les horaires sont connus. Nous vous conseillons de prévoir une marge de manoeuvre suffisamment importante entre l'acheminement et le vol. Nous conseillons également de choisir un tarif permettant d'effectuer des modifications à frais réduits. Si un passager devait rater son avion, aucun devoir d'acheminement ne peut être imputé à FTI. 5. Restrictions pour les femmes enceintes et les enfants à bord des bâteaux de croisière : Par mesure de sécurité et en raison des services médicaux réduits à bord d'un bateau, les restrictions suivantes sont à respectées : Les femmes enceintes qui se situent au moment de l'embarquement dans la 21ème semaine de grossesse doivent être en possession d'un certificat médical les autorisant à faire cette croisière. A partir de la 22ème semaine de grossesse, l'embarquement n'est plus possible. Les enfants de moins de trois mois ne sont pas autorisés ne sont pas autorisés sur les croisières. Pour toutes les croisières qui comprennent 3 jours ou plus de journées en mer consécutives, les enfants ne sont autorisés qu'à partir de l'âge de 12 mois au moment du départ. Concernant les voyages en avion, les restrictions habituelles sont appliquées. 6. Passeports, visas, vaccinations et autres (1) Le voyageur est tenu de respecter les dispositions nécessaires au bon déroulement du voyage. En cas de non respect de ces dispositions, le client sera considéré comme responsable des dommages encourus, sauf si les informations fournies par FTI sur ce point étaient erronées ou incomplètes. Si l'obtention d'un visa est nécessaire pour votre voyage, nous conseillons de vérifier la validité et les conditions d'obtention avec le consulat ou l'ambassade concernée, avant d'effectuer la réservation. (2) (FTI vous informera des règles sanitaires en vigueur et les prophylaxies conseillées selon les destinations. Nous vous conseillons de contacter votre médecin ou un institut de maladies tropicales. (3) Dans le cas de réductions tarifaires relatives à l'âge des participants, le respect de la limite d'âge de l'enfant est celle effective le jour du retour. (4) Pour votre franchise, les conditions de la compagnie aérienne respective sont applicables. (5) Pour les voyages en groupe, des conditions spéciales sont applicables. 7. Minimum de participants Si le nombre de participants indiqué dans le descriptif du programme n'est pas atteint, FTI se réserve le droit d'annuler le contrat. L'annulation peut avoir lieu au plus tard 2 semaines avant le départ. Les sommes versées par les clients seront remboursées pour autant qu'aucune autre réservation n'ait été effectuée. 8. Remplacement par un tiers/changement de nom Dans le cas où la personne qui a réservé le voyage se fait remplacer par un tiers, FTI se verra dans l'obligation de facturer CHF 100.- par personne (max. CHF 200.- par dossier). Si le remplacement par un tiers entraîne des frais supplémentaires (par ex. frais d'émission de billets), ceux-ci seront facturés en sus et à la charge du client. Un changement de nom indispensable sera facturé CHF 100.- par personne, max. CHF 200.- par dossier (les frais relatifs à l'annulation de vols réguliers seront en sus). 9. Annulation/Modification de réservation Le client a le droit d'annuler son voyage à n'importe quel moment avant la date du départ. La date prise en compte est celle à laquelle FTI reçoit la demande d'annulation Il est conseillé de nous envoyer toute demande d'annulation en recommandé avec accusé de réception. En cas d'annulation, FTI a droit à une compensation adéquate. L'indemnisation sera calculée à partir de la date de la 1ère prestation contractuelle. Cette date est valable pour toutes les autres prestations en tant que début du voyage. La réglementation suivante est applicable: Forfaits avec ou sans vol (inclus)/Logement seul / Vol sec avec vols charter/circuits/Transferts et prestations terrestres avec ou sans vol (inclus) et autres prestations sur place: - jusqu'à 30 jours avant le début du voyage : frais de dossier CHF 100.- p. pers. (max. CHF 200.-) + 10% du prix du voyage - de 29 à 22 jours avant le début du voyage : frais de dossier de CHF 100.- p. pers. (max. CHF 200.-) + 30% du prix du voyage - de 21 à 15 jours avant le début du voyage : frais de dossier de CHF 100.- p. pers. (max. CHF 200.-) + 45% du prix du voyage - de 14 à 10 jours avant le début du voyage : frais de dossier de CHF 100.- p. pers. (max CHF 200.-) + 55% du prix du voyage - de 9 à 7 jours avant le début du voyage : frais de dossier de 65 € p. pers. (max. CHF 200.-) + 75% du prix du voyage - de 6 à 3 jours avant le début du voyage : frais de dossier de CHF 100.- p. pers. (max. CHF 200.-) + 80% du mprix du voyage - de 2 à 1 jours avant le début du voyage : frais de dossier de CHF 100.- p. pers. (max. CHF 200.-) + 90% du prix du voyage - le jour du départ : 100 % de frais Forfaits avec vols réguliers, vols réguliers, vols lowcost et vols nationaux à l'étranger : Les forfaits avec vols de ligne, les vols de lignes, les vols low-cost ou vols nationaux à l'étranger sont soumis en partie à des conditions d'annulation ou de modification très strictes qui peuvent s'élever jusqu'à 100% du prix du voyage selon la compagnie. Ces conditions ne sont pas soumises aux conditions générales d'annulation forfaitaires et doivent être considérées individuellement selon la compagnie. Location de voiture - jusqu'à 24 heures du départ CHF 100.- par véhicule - 24 heures avant la prise en charge il n'est plus possible d'annuler. Cette réglementation est applicable uniquement pour l'annulation de location de voiture, elle n'est pas valable pour l'annulation de séjours combinés (location de voiture incluse) ou l'annulation de véhicules tout terrain, de camper ou de mobil home. Pour ces derniers, les conditions d'annulation des voyages à forfait cidessus sont applicables. Voyage en train/Voyage en bateau/Diverses prestations supplémentaires : Les conditions d'annulation de notre prestataire de service sont applicables. Prestations indépendantes comme par ex. concert, opéras, théâtre, carte de bal, billets de transports en commun (par ex.. métro, train, bus, billets de ferry, forfait ski ou similaire ne sont pas soumis aux conditions d'annulation forfaitaires, et seront étudiés au cas par cas, sachant que les frais d'annulation peuvent atteindre 100%. Voyage de noces : Les conditions particulières d'annulation indiquées dans le descriptif des prestations sont applicables. Des conditions spéciales peuvent être appliquées selon le descriptif du produit. Groupes : Des conditions particulières sont applicables. D'autre part : Le client a la possibilité de prouver que le préjudice subit par le tour opérateur est moindre. Le dédommagement sera alors traité au cas par cas. Pour un voyage non entamé ou pour des prestations indépendantes non consommées, le paiement devra être effectué en intégralité. En principe FTI mettra tout en oeuvre auprès des prestataires de service afin de réduire le montant des prestations non consommées. Si FTI venait à être remboursé d'une partie du montant des prestations, FTI en ferait part au client. Nous conseillons la souscription d'une assurance annulation qui serait susceptible de prendre en charge les frais d'annulation en fonction de leurs conditions. Si le client souhaite, après avoir effectué la réservation, modifier son séjour ( dans un domaine d'application faisant partie du cadre du voyage) pour une autre date, destination ou logement plus de 31 jours avant la date de départ , FTI se verra facturer CHF 100.- de frais p.pers. (max. CHF 200.- par dossier). Après cette date, peuvent être effectuées des modifications de réservation de la part du client, dans la mesure du possible, uniquement après annulation du dossier initial selon les frais d'annulation cités ci-dessus et en même temps une nouvelle réservation. Ceci n'est pas applicable pour des souhaits de modifications qui entraînent des coûts minimes. Pour une modification de réservation avec vols réguliers/low cost, après émission de billets (billets papier ou ETicket), des frais de min. 75% du prix du billet sont appliqués, selon la compagnie aérienne et la classe de réservation. Si des billets papier ont été émis, les billets originaux devront être renvoyés à FTI. Dans le cas contraire, le billet devra être payé dans son intégralité y compris les frais de dossier. 10. Location de voiture (1) Si vous réservez une location de voiture en complément d'une prestation, veuillez noter les remarques suivantes. Pour les produits réservés via "driveFTI", les conditions de location décrites sur le site de driveFTI sont applicables. Catégorie de véhicule Les réservations et confirmations ne sont valables que pour une catégories de véhicule et jamais pour un modèle précis. Les loueurs gèrent un parc de véhicules de plusieurs modèles de même taille et même équipement. De ce fait, il est possible d'avoir à disposition un véhicule de la même gamme ou d'une gamme supérieur à celle mentionnée dans le descriptif, qui ne justifie en aucun cas un remboursement quelconque en raison par ex. d'une consommation plus élevée de carburant ou autre. Franchise En règle général il est obligatoire chez la plupart des loueurs de déposer une caution par carte de crédit ou en liquide. En cas d'accident, vandalisme, dommage ou vol du véhicule, la caution est gardée comme franchise par le loueur. Cette franchise est prise en charge par FTI si la réservation du véhicule a été faite au préalable. C'est-à-dire qu'aucune réservation sur place d'une assurance complémentaire pour la franchise n'est nécessaire. Le remboursement de la franchise n'est pas validé dans les cas suivants : - Les dommages sont causés par la négligence des conditions de location - Négligence grave durant la conduite ou conduite en état d'ivresse - Dommage de la cuvette à huile ou du dessous de caisse - Frais supplémentaires comme par. ex. hôtels, téléphone ou remorquage - Perte ou dommage des clefs du véhicule - Frais concernant les objets personnels endommagés lors d'un accident ou volés dans le véhicule. Aucun remboursement ne peut être effectué lorsque le dommage ne fait suite à aucun remboursement de l'assurance sur place (multirisque ou partielle) dans le cas où une grosse erreur de conduite a pu être constatée. En cas de sinistre, les mesures suivantes sont à respecter: - Information immédiate de la station de location sur place - Notification immédiate à la police et établissement d'un rapport de police en cas de l'implication d'une autre partie ou en cas de vandalisme - Etablissement d'un constat signé par le loueur au moment de la restitution du véhicule. Les éléments suivants doivent être envoyés au service client de FTI pour tout remboursement de franchise : - Constat et rapport de police o Copie du contrat de location o Preuve du paiement de la caution (Extrait du paiement de la carte de crédit, reçu de paiement ou extrait de compte). (2) Pour toutes autres informations, nous vous renvoyons vers la rubrique " Services " sur le site drivefti.ch où vous trouverez les remarques importantes concernant les prestations d'assurances, les conducteurs additionnels, le passage des frontières, etc. 11. Garantie, compensation, résiliation, prescription Dans le cas où vous auriez durant votre voyage des réclamations à formuler, veuillez en faire part immédiatement à votre accompagnateur ou au responsable dont les coordonnées figurent dans la documentation qui vous est remise en début du séjour ; ils mettront tout en oeuvre afin de vous donner satisfaction. Si vous ne faites pas état de vos motifs d'insatisfaction au cours du voyage, votre demande ultérieure de édommagement (réduction du prix du voyage, dommages et intérêts) pourrait ne pas être pris en compte. Une annulation de votre contrat de voyage est possible, uniquement après avoir fixé à FTI un délai afin de proposer une alternative, si aucune alternative n'est proposée, si FTI refuse ou si l'annulation immédiate du contrat de voyage est justifiée pour une raison valable de votre part. Indépendamment des démarches effectuées sur place, vous devez dans le mois qui suit votre retour faire valoir votre droit à un éventuel dédommagement (réduction du prix du voyage, dommages et intérêts) en adressant un courrier à FTI. Un courrier en recommandé est conseillé. La responsabilité de l'organisateur est indiquée dans la paragraphe DE, après un an il y aura prescription. La date prise en compte pour le calcul de cette année avant prescription, est la date à laquelle le contrat devait prendre fin selon le contrat. 12. Limite de responsabilité de l'organisateur Tant que le dommage n'a pas été provoqué intentionnellement ou par négligence grave, ou lorsque la faute a été commise par un des prestataires de service, la responsabilité contractuelle et délictueuse du TO, n'ayant pas eu d'atteinte sur la vie privée, des dommages corporels et de santé, est limitée à deux fois le prix du voyage. Pour tout éventuel dépassement de revendication en raison d'accords internationaux en vigueur et de leur réglementation, la limite de responsabilité de l'organisateur reste inchangée. 13. Cession de privilèges La cession de privilège est interdite sauf si la personne bénéficiaire s'engage par écrit, au moment de la éservation, à prendre en charge les obligations contractuelles liées au contrat de voyage. 14. Modifications sur place Si une fois sur place, vous décidez de modifier le programme de vos vacances et de ne pas faire usage de certaines prestations ayant fait l'objet d'une réservation, veuillez en informer aussitôt notre représentant ou entrer en contact avec le réceptif dont les coordonnées vous ont été indiquées, afin de vous faire éventuellement rembourser une partie des prestations non utilisées. Nous attirons votre attention sur le fait que nous ne pouvons effectuer de remboursement lorsque les prestations annulées nous ont été facturées par le prestataire de service local. Si de telles modifications venaient à intervenir et que le prix des prestations devrait être plus élevé, cette différence devra être réglée sur place par les clients. 15. Assurance voyage Aucune assurance n'est incluse dans les tarifs, sauf mention particulière. Nous conseillons la souscription d'une assurance annulation, responsabilité civile, maladie et accident. Les assurances peuvent être proposées par l'intermédiaire de votre agence de voyage ou par FTI. Lorsque le client contracte une assurance de voyage, le contrat engage uniquement la responsabilité de la compagnie d'assurance. Les revendications devront être adressées directement auprès de l'assureur. Le client est responsable du respect des obligations stipulées dans le contrat. Les primes d'assurance ne font pas partie du prix du voyage et sont à payer lors de la souscription de l'assurance. Il n'est pas possible de renoncer à un contrat d'assurance. 16. Horaires de vol/Modification des horaires Si les horaires des vols sont communiqués par FTI avant l'envoi des billets d'avion, ceux-ci restent tout de même sous réserve d'un changement de la part de la compagnie aérienne. FTI ne peut être tenu pour responsable pour des retards de vol, les itinéraires des vols et autres retards, tant que la faute ne peut être imputée à FTI, même si la compagnie aérienne a exclu sa responsabilité. Si, suite au retard de vol et une arrivée tardive sur place, certaines prestations (en particulier le repas du soir) ne peuvent plus, ou partiellement, être assurées par l'hôtelier, aucun remboursement ne sera effectué par FTI. Le départ/retour est uniquement considéré comme jour d'acheminement. Si les horaires d'arrivée à l'hôtel sont prévus après les horaires de repas, particulièrement pour les vols de nuit, le client ne pourra prétendre à aucun remboursement pour les repas non consommés. 17. Identité des compagnies aériennes lors de la réservation de prestations aériennes Selon le décret nr EDDD/CG de l'U.E nous attirons votre attention sur la responsabilité du tour opérateur d'informer les clients sur l'identité des compagnies aériennes qui exécutent des contrats de transport pour des vols aller-retour, avant la souscription du contrat de voyage, dans la mesure où la compagnie aérienne est connue avant la conclusion du contrat, Nous nous référons aux informations du descriptif des prestations correspondantes de ladite compagnie aérienne, Si la compagnie aérienne n'est pas encore définie , nous vous informons de la compagnie prévue pour effectuer le vol avant la conclusion du contrat, Lorsque la compagnie sera définie , nus veillerons à ce que cette information soit communiquée dans les meilleurs délais, Ceci est également valable pour d'éventuelles modifications de prestations de la part de la compagnie aérienne. 18. Remarque concernant la limite de responsabilité dans le droit du transport aérien international La responsabilité dans le domaine du transport aérien international est applicable dans le cas d'un décès ou de blessures corporelles du voyageur, du retard et/ou destruction des bagages, de la perte ou détérioration des bagages, de la convention de Varsovie ou de la convention de Montréal. Vous trouverez des informations supplémentaires sur notre site Internet www.fti.ch sous " Informations clients " dans les informations générales. 19. Obligations du voyageur 19.1 Les données et informations doivent être vérifiées, en particulier l'exactitude des données personnelles, dès réception de la confirmation de la réservationet de faire part à FTI des éventuelles corrections à apporter. 19.2. Le voyageur doit vérifier ses documents de voyage avant le départ dès réception (envoyés à réception du paiement). Si D semaine avant le départ le voyageur n'avait pas reçu son carnet de voyage, son billet d'avion ou bon d'échange hôtelier, de façon incomplète ou erronée par rapport à la facture de confirmation de la réservation, il doit immédiatement se mettre en rapport avec FTI. 19.3. Le voyageur doit respecter les indications stipulées dans le paragraphe F concernant les horaires de vol et les pré/post-acheminements. 19.4. Dans le cadre de voyage en avion, le voyageur doit être présent à l'aéroport env. E heures avant le décollage prévu. 19.5. Le voyageur doit re-confirmer les horaires du vol retour au plus tard EF heures avant, au plus tôt FI heures avant le retour prévu, auprès de notre réceptif dont les coordonnées figurent dans le carnet de voyage. 20. Remarque concernant la limite de responsabilité pour le transport de passagerset de leurs bagages en mer La responsabilité du transporteur, dans l'acheminement de voyageurs en mer en cas de mort ou de dommages corporels du voyageur, de perte ou détérioration des bagages ou d'objets de valeur, est soumis à la convention d'Athènes de DJHF concernant le transport de voyageurs et leurs bagages en mer. Vous trouverez des informations supplémentaires sur notre site Internet www.fti.ch sous " Informations clients " dans les informations générales. 21. Caducité d'une condition générale de vente Si l'une des conditions générales de vente exposées cidessus se révélait invalide ou incorrecte, la validité des autres conditions n'est en aucun cas remise en cause. 22. Tribunal compétent Le tribunal compétant pour FTI est Bâle. Dans le cas où le contractant de FTI ne dispose pas d'un tribunal compétant dans le pays ou/et le siège ou la situation de la partie adverse à prendre en considération se trouve en dehors du domaine d'application de la loi suisse, ou si le siège ou la situation n'est pas connu au moment du dépôt de plainte, mais également dans le cas où le contractant de FTI est un commerçant, le tribunal compétent est Bâle. Sous réserve de modifications et de fautes d'impression. Partie contractante : FTI Touristik AG, EuroAirport Basel Postfach 437, 6252 Basel Dépôt légal : Juin 2014 FTI Touristik AG, dont le siège est à Bâle, est le partenaire contractuel et l'interlocuteur pour toute réservation de voyage. Bien entendu, le siège de la société FTI Touristik GmbH à Munich vous assure également du bon déroulement des prestations réservées. Les conditions de réservation driveFTI driveFTI est une marque de FTI Touristik AG (FTI) et propose en exclusivité des contrats de location dans le monde entier avec divers loueurs de voiture. Par l'intermédiaire de driveFTI, le client peut réserver le type de véhicule de location qu'il désire. En règle générale, la réservation peut être confirmée de suite. Seules certaines options telles que des véhicules spéciaux, des options supplémentaires ou la restitution dans une autre ville, nécessitent une demande spéciale auprès de l'agence de location. Après confirmation de la réservation, le client obtient un voucher (par e-mail) qu'il devra présenter à l'agence de location au moment de la prise en charge du véhicule. Paiement La location de voiture doit être payée au plus tard 28 jours avant le début de la location. Les vouchers seront disponibles dès le paiement de la réservation. Les paiements sont à effectuer selon les coordonnées bancaires mentionnées sur la facture driveFTI. Si celles-ci ne devaient pas figurer sur la facture, le paiement sera effectué auprès de l'agence de voyage. Catégories de véhicule La réservation et la confirmation sont toujours valables pour une catégorie de véhicule et non un modèle précis. Les loueurs proposent pour chaque catégorie, plusieurs types de véhicules de taille et équipement similaire. En aucun cas le client ne peut prétendre au type de véhicule mentionné dans la liste des prix, si celui-ci ne peut lui être mis à disposition. Dans ce cas, un véhicule de même catégorie ou de catégorie supérieure lui sera mis à disposition. Une voiture plus grande engendre plus de frais, par conséquent aucune réclamation n'est envisageable. Prise en charge et restitution du véhicule Au moment de la réservation, vous précisez la date et lieu de prise en charge et de restitution du véhicule. Pour une prise en charge à l'aéroport, nous avons besoin du numéro de vol et l'horaire d'arrivée prévu, afin de préserver une réservation en cas de retard de vol. En cas de prise en charge dans une agence de location, l'horaire de prise en charge est suffisant. Service clientèle Si le client devait rencontrer un quelconque incident sur place, qu'il en fasse part à notre service clientèle , via son agence de voyage. FTI se chargera de le régler au mieux. Dans ce cas, nous avons besoin d'une copie du contrat signé sur place et du voucher. Condition et contrat de location Les conditions générales de location d'après les pages 4-6. Les conditions spéciales du loueur d'après le système. Le contrat de location est établi directement avec les agences de location sur place pour le compte driveFTI et sont par conséquent basés sur les conditions de locations de l'agence du pays. Franchise Il est généralement obligatoire chez tout loueur de voitures, de payer une caution sur place par carte de crédit ou en espèces. En cas d'accident, de dommages ou de vol du véhicule loué, cette caution est retenue par le loueur. Cette franchise est désormais prise en charge par FTI pour toute réservation de location de voiture. Cela signifie qu'aucune assurance ne doit être payée sur place pour couvrir la franchise. Sont exclus de la prise en charge : - Les dommages résultant du non-respect des conditions de location. - Ebriété au volant, extrême négligence de comportement au volant - Les frais découlant du dommage tels que : notes de téléphone, d'hôtel ou de dépannage - La disparition ou la casse des clés de voiture ou du système de navigation - Les frais pour objets personnels, endommagés dans l'accident ou volés dans le véhicule Il n'y aura pas de remboursement non plus, si l'assurance locale ne prend pas ce cas en charge, le considérant comme un cas d'extrême négligence au volant. En cas de dommage, il est obligatoire de faire les démarches suivantes sur place : - Informer immédiatement la station de location de voiture - Informer immédiatement la police et faire remplir un constat par la police dans le cas de collision avec un tiers ou en cas de vandalisme - Faire remplir et signer la déclaration du (des) dommage(s) par la station de location de voiture locale au moment de la restitution du véhicule. Pour le remboursement de la franchise, les documents suivants doivent être envoyés au service clientèle de FTI à votre retour : - Constat de police et déclaration du (des) dommage (s) - Copie du contrat de location - Justificatif du paiement de la franchise (Relevé de carte de crédit, reçu si paiement en espèces ou extrait du compte bancaire pour un virement). De plus, les conditions du contrat de location sont complémentaires. Modification Lors de modifications importantes des données de réservation, comme l'heure de prise en charge le nom du conducteur principal ou lieu, le prix actuel du jour sera déterminé. Les modifications avant le début de la location doivent être signalées à FTI ou plutôt à l'agence de voyage au plus tard 24h avant le début de la location réservée à l'origine (pour une location débutant le lundi, cette modification doit être faite au plus tard le samedi précédent). Passé ce délai de24 h, aucune modification ne sera plus possible. Toute modification faite après le début de la location, telle que prolongation de la durée de location ou modification du lieu de restitution du véhicule, sont à faire sur place, aux conditions de l'agence de location. Les frais supplémentaires engendrés par ce type de modification sont entièrement à la charge du client. En cas de diminution de la durée de location ou en cas de prise en charge d'une catégorie inférieure, aucun remboursement ne sera effectué. Ceci est également valable si le véhicule est pris en charge avec du retard ou rendu plus tôt que mentionné lors de la réservation. Modification des prestations/ tarifs FTI vous informe que tout loueur se réserve le droit de modifier les prix et prestations en contrat avant toute finalisation de votre réservation. Dans ce cas, FTI vous en informe. Ces modifications peuvent être liées à une augmentation du coût des prestations, à une fluctuation du cours/ taux de change ou à une modification tarifaire en cas de réservation de véhicule hors contingent. Annulation Toute annulation de location de voiture doit être faite auprès de notre loueur par FTI(ceci jusqu' à la prise en charge sur place du véhicule par le client) .Il est vivement conseillé d' adresser une annulation écrite à FTI, qui ne peut être valable que si elle parvient durant les heures d' ouverture de nos bureaux. Toute annulation faite avant prise en charge de véhicule, doit être faite par l'agence de voyages au plus tard24h00 avant le début de contrat de location, il n'y a pas de frais d'annulation. Audelà, il n' est plus possible d' annuler et les frais appliqués sont alors de 100%. Pour tout véhicule qui n' est pas pris en charge par le client à la date réservée FTI facture uniquement des frais d' un montant de CHF 125 contre envoi du voucher original ( par mail ) au service Drive concerné Responsabilités drive FTI prend la responsabilité de livrer la voiture en heure et en temps. drive FTI n'est pas responsable si le client n'a pas pris note des conditions générales de location ou des informations dans la brochure. drive FTI ne prend pas en charge les erreurs commises par le client: - manque ou documents non valables pour la location ( permis de conduire, passeport, voucher, carte de crédit du conducteur) - inattention: " âge minimum et maximum du conducteur " - incapacité de conduire: alcool, drogue, autres. - Les dommages résultant du non-respect des conditions de location. - Ebriété au volant, extrême négligence de comportement au volant Remarques Même si l'une des conditions générales du contrat de vente était invalide, cela ne remet aucunement en cause la validité des autres conditions. De plus, les conditions légales restent valables. Si après signature du contrat, le voyageur ne réside plus en Suisse ou en France ou si son domicile est inconnu au moment du dépôt de plainte , le lieu de juridiction du TO est Bale. Votre partenaire: FTI Touristik AG driveFTI Postfach 215 4030 Basel-Airport Telefon 061/560 7150 Fax 061/560 7159 Email [email protected] Juin 2014 driveFTI - la formule "idéale" pour une location sans souci Les prestations indiquées ci-dessous sont incluses dans le tarif ; cela vous permettra de vivre des vacances idéales et surtout de bénéficier d'une assurance complète en cas d'incident sur place: - Assurances tous risques (CDW) avec restitution de la franchise par FTI (voir conditions générales de réservation en fin de brochure) - Assurance Vol (TP) hors bagages avec restitution de la franchise par FTI (voir conditions générales de réservation en fin de brochure) - Responsabilité civile- Responsabilité civile supplémentaire somme de couverture - 1 Mio. €/1 Mio. USD (dans lequel la couverture est couturnier pour les pays en dessous de ce montant) - Kilométrage illimité * - Frais de prise en charge ou restitution à l'aéroport - Taxes et frais locaux inclus dans les prix *sauf exceptions: votre agence de voyages la plus proche vous donnera les informations nécessaires. Souvent, d'autres prestations comme suit, sont également incluses : - Conducteur additionnel : N'oubliez pas d'indiquer les noms, prénoms du (des) conducteurs additionnels au moment de la réservation. Cela évitera toute suppression d'assurance. - Prise en charge/Restitution à l'hôtel : ce service est proposé dans de nombreuses destinations mais doit, en règle générale, être reconfirmé par le loueur. Dans certains cas, vous pouvez bénéficier d'un transfert organisé par le loueur, de l'hôtel vers la station la plus proche. - Restitution dans une autre ville : vous souhaitez rendre votre véhicule dans une autre ville que celle où il a été pris, précisez-le à la réservation; ce service, doit être reconfirmé par le loueur. Les services cités ci-dessus peuvent être soumis au paiement d'un supplément et sont à régler sur place, à la restitution de la voiture de location (plus taxes locales). Ce qu' il faut aussi savoir - Les types de véhicules sont uniquement donnés à titre d'exemple. Les réservations sont faites parmi un groupe de voitures, et non sur un modèle précis. - En règle générale, le permis de conduire national doit être valide depuis minimum 1 an et doit être édité en écriture cyrillique. Au moment de la prise en charge du véhicule, le conducteur principal doit présenter l'original de son permis de conduire national ainsi qu'une pièce d'identité en cours de validité. Il est vivement recommandé de présenter , en complément, un permis de conduire international au moment de la prise en charge du véhicule ( concerne généralement les destinations lointaines ). NB: Les deux permis doivent obligatoirement être présentés. - La caution doit être payée par carte de crédit du conducteur principal (éventuellement le code PIN est nécessaire); les cartes de débit ne sont pas autorisées. Toute demande de paiement en espèces doit être précisée à la réservation et est soumise à reconfirmation du loueur. Dans ce cas, le remboursement de la caution se fera dans la monnaie locale en espèces ou par chèque, avec de possibles frais appliqués par le loueur. Il est important que les informations concernant la caution précisées par le client ou l' agence de voyages au moment de la réservation soient exactes; si ce n' est pas le cas, le loueur refusera de remettre le véhicule au client. - Le premier jour de location détermine le prix pour la durée totale de la location. Le tarif est calculé par tranche de 24 heures et prend effet à la date et heure de prise en charge du véhicule. Tout dépassement entrainera des frais supplémentaires à régler sur place, variant selon le loueur, qui sera libre de déterminer le montant des frais. - Transport des animaux sur demande - Le client se doit de régler des frais de péage dans certains pays. Il est donc conseillé de se renseigner auprès de la station dès la prise en charge de véhicule. Frais sur place Les prestations supplémentaires, les frais, ainsi que les garanties et franchises occasionnelles sont essentiellement indiqués en monnaie locale. Tous les montants, taxes locales et frais peuvent à tout moment être modifiés par le loueur et doivent être réglés sur place. Il est important de ne souscrire AUCUNE assurance déjà incluse dans vos prestations sur place; Dans le cas contraire, aucun remboursement ne pourra être effectué, ni par le loueur, ni par driveFTI. Restrictions de conduite Chaque destination possède ses propres conditions et restrictions de conduite, lesquelles sont mentionnées dans les pages d'introduction de la destination. En règle générale, le non-respect des conditions de conduite, comme par ex. l'interdiction de circuler sur des routes non-macadamisées ou par les ferries, peut entraîner la perte de la protection de l'assurance. Nous pouvons vous communiquer sur demande des informations détaillées sur les conditions de conduite. Passage de frontières L'entrée avec une voiture de location dans un autre pays doit être demandée lors de la réservation, et soumis à l'accord du loueur. Il y a souvent des restrictions pour le passage des frontières et/ou des frais d'assurance plus élevés. Carburant Différentes options sont possibles selon le loueur: - Option A: achat et paiement du premier plein de carburant (VK), signifie que vous pouvez rendre le véhicule avec le réservoir vide. Aucun remboursement ne sera effectué pour le restant de carburant. Certains loueurs peuvent exiger le paiement d'un demi, voire d'un plein de carburant. - Option B: le véhicule est fourni avec le plein de carburant et devra être restitué tel quel (VV); Si tel n' est pas le cas, le carburant manquant vous sera facturé ainsi que des frais de service. - Option C: le véhicule est fourni avec le plein et peut être restitué avec le réservoir vide (VL); dans ce cas précis, le 1er plein de carburant est inclus dans les prestations. Accident et vol Dans tous les cas, demandez l'aide de la police. Sans déclaration officielle des dom-mages, faîte par la police, les assurances ne peuvent généralement intervenir. Délits de conduite Nous vous recommandons, dans tous les cas, de prendre au sérieux les procès verbaux et amendes établis à l'étranger et de les régler directement sur place. Les loueurs sont dans leur droit de vous facturer en complément de l'amende les frais d'expédition, si vous êtes déjà rentré chez vous. D'autre part, vous risquez d'avoir des problèmes lors de la restitution du véhicule. Assurances Les frais et prestations d'assurance varient selon le loueur et la destination. Le détail est précisé dans la brochure. Nous vous recommandons dans tous les cas de faire attention aux conditions du contrat de location. En général, sans déclaration officielle de la police des dommages causés, aucune prestation d'assurance souscrite dans le contrat ne peut être exigée. La condition principale pour pouvoir bénéficier des prestations de l'assurance, est l'utilisation du véhicule de location en respectant les conditions énoncées dans le contrat de location (p. ex. la conduite d'une personne non-enregistrée dans le contrat de location ou sous l'effet de l'alcool/ drogue). Assurances complémentaires sur place Les loueurs proposent de nombreuses assurances facultatives, comme par exemple, assurance passagers, assurance bagages. Ces différentes options peuvent être réservées et payées directement sur place, auprès du loueur. Après souscription, aucun remboursement ne pourra être effectué. La souscription d'une assurance sur place pour le rachat de franchise n'est pas nécessaire. FTI prend déjà en charge la franchise en vous la remboursant. Nous vous prions de ne souscrire aucune assurance pour le rachat de franchise , sur place. Juin 2014