Baugespann - Gemeinde Urdorf

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Baugespann - Gemeinde Urdorf
Protokoll
und Beschlussfassungen
der Gemeindeversammlung
vom 2.Dezember 2010
Protokoll
Das Versammlungsprotokoll liegt während
30 Tagen, von dieser Veröffentlichung an
gerechnet, in der Gemeindekanzlei zur Einsichtnahme auf.
Beschlussfassungen
1. Jährlich wiederkehrender Kredit (bis
2015) zur Positionierung der Gemeinde
Weiningen als Weinbaudorf
GENEHMIGUNG DES ANTRAGS
2. Genehmigung Voranschlag 2011 der
Gemeinde Weiningen und Festsetzung
der erforderlichen Steuern
ZUSTIMMUNG ZUM ANTRAG
3. Ersatzwahl eines/einer Delegierten aus
dem Kreise der Stimmberechtigten für
die Delegiertenversammlung des
Zweckverbandes «Seniorenzentrum «Im
Morgen», Weiningen»
GEWÄHLT WURDE:
– Peter Hunter,
Weierwiesstrasse 3, 8104 Weiningen
Bauausschreibungen
Baugespann
Bauherr:
Gesuchsteller: Simon Stutz, Bergstrasse 10,
8954 Geroldswil
Grundeigent.: Politische Gemeinde Oetwil an
der Limmat, Alte Landstr. 7,
8955 Oetwil an der Limmat
Projektverf.:
Winz & Partner AG Architekturbüro, Badenerstrasse 21,
8953 Dietikon
Bauvorhaben: Abbruch Reservoir, Neubau
Einfamilienhaus mit Doppelgarage (Wohnzone W 1.2b/II)
Planauflage: Die Pläne liegen in der Gemeinderatskanzlei Oetwil an der Limmat während
20 Tagen, vom Datum der Ausschreibung an
gerechnet, zur Einsichtnahme auf.
Rechtsbehelfe: Begehren um die Zustellung
des baurechtlichen Entscheids sind innert 20
Tagen, vom Datum der Ausschreibung an gerechnet, schriftlich beim Gemeinderat zu stellen. Wer das Begehren nicht innert dieser Frist
stellt, hat das Rekursrecht verwirkt. Die Rekursfrist läuft ab Zustellung des Entscheides
(§§ 314–316 PBG).
8955 Oetwil an der Limmat, 10. Dezember 2010
Der Gemeinderat
Begehren
um Berichtigung des Protokolls
Protokollberichtigungsbegehren sind innert
30 Tagen, von dieser Veröffentlichung an
gerechnet, mittels Rekurs einzureichen.
Stimmrechtsrekurs
Wegen Verletzungen von Vorschriften über
die politischen Rechte und ihre Ausübung
kann innert 5 Tagen, von dieser Veröffentlichung an gerechnet, Rekurs erhoben werden.
Gemeindebeschwerde
Gegen Gemeindeversammlungsbeschlüsse kann gestützt auf § 151 Gemeindegesetz (Verstoss gegen übergeordnetes
Recht, Überschreitung der Gemeindezwecke oder Unbilligkeit) innert 30 Tagen, von
dieser Veröffentlichung an gerechnet, Beschwerde erhoben werden. Die Kosten des
Beschwerdeverfahrens hat die unterliegende Partei zu tragen.
Rekurse und Beschwerden sind innert Frist
beim Bezirksrat Dietikon, 8953 Dietikon,
einzureichen. Die Eingaben müssen schriftlich erfolgen und haben einen Antrag und
dessen Begründung zu enthalten.
Weiningen, 10. Dezember 2010
Die Versammlungsvorsteherschaft
Bauausschreibung
Bauherrschaft: Brütsch/Rüegger Immobilien
AG, Postfach, 8010 Zürich
Bauprojekt:
Neubau Werkzeug-Center
(Tool-Center); 2. Etappe
(Verwaltungsgebäude),
Kat. Nr. 5127, HeinrichStutz-Strasse, (Zone I 5)
Für die Zustellung des baurechtlichen Entscheids wird eine Gebühr von Fr. 50.– verlangt.
8902 Urdorf, 10. Dezember 2010
Bau- und Umweltabteilung
Baugespann
Uitikon
Einwohnergemeinde Uitikon, Zürcherstrasse 59, 8142 Uitikon; Projektverfasser: Livit
AG, Altstetterstrasse 124, 8048 Zürich;
Solaranlage, Sanierung Fassaden, Küchen
und Sanitärinstallationen, Suracherstrasse
34/36, Kat. Nr.: 1986/1987, Assek.-Nr.
884/885, Bauzone W2.
Die Pläne liegen beim Bauamt der
Gemeindeverwaltung zur Einsicht auf.
Dauer der Planauflage: 20 Tage, vom Datum der Ausschreibung an gerechnet.
Begehren um Zustellung von baurechtlichen Entscheiden sind innert 20 Tagen seit
der Ausschreibung beim Gemeinderat Uitikon schriftlich anzumelden; elektronische
Zuschriften (E-Mails) erfüllen die Anforderungen der Schriftlichkeit in der Regel
nicht. Wer das Begehren nicht innert dieser
Frist stellt, hat das Rekursrecht verwirkt.
Die Rekursfrist läuft ab Zustellung des Entscheides (§§ 314–316 PBG).
Für die Zustellung wird eine Gebühr von
Fr. 25.— zuzüglich Einschreibegebühren
verlangt.
Uitikon, 8. Dezember 2010
Der Gemeinderat
Baugespanne
Bauherr:
Rodolfo Trifoglio,
Längglistrasse 1,
8104 Weiningen
Vertreter/
R. Trifoglio
Architekt:
Generalunternehmung GmbH,
Regensdorferstrasse 12,
8108 Dällikon
Grundeigent.: Rodolfo Trifoglio,
Längglistrasse 1,
8104 Weiningen
Bauobjekt:
Um- und Ausbau Gebäude
Assek.-Nr. 214, Badenerstrasse 17, 8104 Weiningen,
Kat.-Nr. 62, Zone: Kernzone.
Bauherr:
Einbürgerungen
Mit Beschlussfassung vom 29. November
2010 hat der Gemeinderat Weiningen folgende Bewerber in das Gemeindebürgerrecht aufgenommen:
– Cristina Maria de Medeiros Bodenmann,
Brasilien, Brunaustrasse 3,
8951 Fahrweid-Weiningen
– Sanel Sabani, Republik Kosovo,
Zürcherstrasse 10, 8104 Weiningen
Die Aufnahme erfolgt unter Vorbehalt der
Erteilung des Kantonsbürgerrechts und der
eidg. Einbürgerungsbewilligung.
Im Weiteren erfolgte die Aufnahme folgender Schweizer in das Gemeindebürgerrecht:
– Reto und Denise Beutler-Grandjean
mit 2 Kindern, Zürcherstrasse 37a,
8104 Weiningen
Weiningen, 10. Dezember 2010
Der Gemeinderat
Jost Hans Rudolf, Route des
Falaises 98, 2000 Neuchâtel
Projektverf.: Architekturbüro Oskar Meier
AG, Kasernenstrasse 19,
8180 Bülach
Projekt:
Neubau eines Mehrfamilienhauses mit Unterniveaugarage, Brunnmattstrasse 19,
Unterengstringen, Kat.-Nr.
2873, 2-geschossige Wohnzone, mittel W2M
Bauherr:
Planauflage: Die Pläne liegen im Bausekretariat Unterengstringen, Weiningerstr. 50,
zur Einsicht auf. Für die Zustellung des
baurechtlichen Entscheides wird eine Gebühr von pauschal Fr. 40.– erhoben.
Dauer der Planauflage: 20 Tage vom Datum der Ausschreibung an. Bei fehlender
Übereinstimmung der Daten im kantonalen
Amtsblatt und im kommunalen Publikationsorgan gilt das Datum der letzten Ausschreibung.
Planauflage: Die Pläne liegen bei der Bauund Umweltabteilung, Bahnhofstrasse 46,
Gebäude A, UG 13, während 20 Tagen, vom
Datum der Ausschreibung an, zur Einsicht
auf.
Rechtsbehelf: Begehren um Zustellung von
baurechtlichen Entscheiden sind innert 20
Tagen, von der Ausschreibung an gerechnet,
beim Gemeinderat schriftlich einzureichen.
Elektronische Zuschriften (E-Mails) erfüllen
die Anforderungen der Schriftlichkeit in der
Regel nicht. Wer das Begehren nicht innert
dieser Frist stellt, hat das Rekursrecht verwirkt. Die Rekursfrist läuft ab Zustellung des
Entscheids (§§ 314–316 PBG).
Tinner-Meier Daniel und
Monika, Dorfstrasse 67
8103 Unterengstringen
Projektverf.: Hug Andreas,
St. Niklausstrasse 1,
8103 Unterengstringen
Projekt:
Aufstockung Gebäude mit
einem Dachgeschoss, Anbau
Aussenlift und Isolation der
ganzen Liegenschaft, Dorfstrasse 28, Unterengstringen,
Kat.-Nr. 2555, Kernzone K
Richi AG, Im Riesentobel 1,
8104 Weiningen
Vertreter/
Richi AG, Im Riesentobel 1,
Architekt:
8104 Weiningen
Grundeigent.: Richi AG, im Riesentobel 1,
8104 Weiningen
Bauobjekt:
Um- und Neubau Materialaufbereitung (Beton-/Kieswerk),
Im Riesentobel, 8104 Weiningen, Assek.-Nrn. 38, 986 und
987, Kat.-Nr. 2788, Zone:
Kt. Gestaltungsplan (GP),
Werkanlage Richi
Planauflage: Die Pläne liegen in der Gemeinderatskanzlei während 20 Tagen, vom Datum
der Ausschreibung an, zur Einsicht auf.
Rechtsbehelfe: Begehren um die Zustellung
von baurechtlichen Entscheiden sind innert
20 Tagen seit der Ausschreibung beim Gemeinderat Weiningen schriftlich zu stellen;
elektronische Zuschriften (E-Mails) erfüllen
die Anforderungen der Schriftlichkeit in der
Regel nicht. Wer das Begehren nicht innert
Frist stellt, hat das Rekursrecht verwirkt. Die
Rekursfrist läuft ab Zustellung des Entscheides (§§ 314–316 PBG).
Für die Zustellung wird eine Gebühr von
Fr. 30.– zuzüglich Porto verlangt.
8104 Weiningen, 10. Dezember 2010
Gemeinderat Weiningen
Rechtsbehelfe: Begehren um Zustellung
von baurechtlichen Entscheiden sind innert
20 Tagen seit der Ausschreibung bei der
Baubehörde schriftlich einzureichen; elektronische Zuschriften (E-Mails) erfüllen die
Anforderungen der Schriftlichkeit in der
Regel nicht. Wer das Begehren nicht innert
dieser Frist stellt, hat das Rekursrecht verwirkt. Die Rekursfrist läuft ab Zustellung
des Entscheids (§§ 314–316 PBG).
Unterengstringen, 10. Dezember 2010
Gemeinderat Unterengstringen
Gemeindeversammlungsbeschluss
Die Stimmberechtigten haben an der
Gemeindeversammlung vom 6. Dezember 2010 folgenden Beschluss gefasst:
1. Genehmigung des Voranschlages
2010 und Festsetzung des Steuerfusses
Die Vorlage wurde angenommen.
Rechtsmittel
Gegen diesen Beschluss und das Protokoll kann, von der Veröffentlichung an
gerechnet, beim Bezirksrat Dietikon,
Kirchplatz 5, 8953 Dietikon
• im Sinne von § 147 Gesetz über die
politischen Rechte und § 151a Gemeindegesetz wegen Verletzung der
politischen Rechte oder von Vorschriften über ihre Ausübung innert 5
Tagen schriftlich Stimmrechtsrekurs
• im Sinne von § 151 Gemeindegesetz
gegen die gefassten Beschlüsse (z.B.
Verstoss
gegen
übergeordnetes
Recht, Überschreitung der Gemeindezwecke oder Unbilligkeit etc.) innert 30 Tagen schriftlich Gemeindebeschwerde
• im Sinne von § 54 Abs. 3 Gemeindegesetz gegen das Versammlungsprotokoll innert 30 Tagen schriftlich Protokollberichtigungsrekurs
erhoben werden. Die im Doppel einzureichende Rekurs- oder Beschwerdeschrift muss einen Antrag und dessen
Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen. Die angerufenen Beweismittel
sind genau zu bezeichnen und soweit
möglich beizulegen. Materielle und formelle Entscheide der Rechtsmittelinstanzen sind kostenpflichtig; die Kosten
hat die im Verfahren unterliegende Partei zu tragen.
Geroldswil, 10. Dezember 2010
Die Versammlungsvorsteherschaft