Baugespann - Gemeinde Urdorf
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Baugespann - Gemeinde Urdorf
Protokoll und Beschlussfassungen der Gemeindeversammlung vom 2.Dezember 2010 Protokoll Das Versammlungsprotokoll liegt während 30 Tagen, von dieser Veröffentlichung an gerechnet, in der Gemeindekanzlei zur Einsichtnahme auf. Beschlussfassungen 1. Jährlich wiederkehrender Kredit (bis 2015) zur Positionierung der Gemeinde Weiningen als Weinbaudorf GENEHMIGUNG DES ANTRAGS 2. Genehmigung Voranschlag 2011 der Gemeinde Weiningen und Festsetzung der erforderlichen Steuern ZUSTIMMUNG ZUM ANTRAG 3. Ersatzwahl eines/einer Delegierten aus dem Kreise der Stimmberechtigten für die Delegiertenversammlung des Zweckverbandes «Seniorenzentrum «Im Morgen», Weiningen» GEWÄHLT WURDE: – Peter Hunter, Weierwiesstrasse 3, 8104 Weiningen Bauausschreibungen Baugespann Bauherr: Gesuchsteller: Simon Stutz, Bergstrasse 10, 8954 Geroldswil Grundeigent.: Politische Gemeinde Oetwil an der Limmat, Alte Landstr. 7, 8955 Oetwil an der Limmat Projektverf.: Winz & Partner AG Architekturbüro, Badenerstrasse 21, 8953 Dietikon Bauvorhaben: Abbruch Reservoir, Neubau Einfamilienhaus mit Doppelgarage (Wohnzone W 1.2b/II) Planauflage: Die Pläne liegen in der Gemeinderatskanzlei Oetwil an der Limmat während 20 Tagen, vom Datum der Ausschreibung an gerechnet, zur Einsichtnahme auf. Rechtsbehelfe: Begehren um die Zustellung des baurechtlichen Entscheids sind innert 20 Tagen, vom Datum der Ausschreibung an gerechnet, schriftlich beim Gemeinderat zu stellen. Wer das Begehren nicht innert dieser Frist stellt, hat das Rekursrecht verwirkt. Die Rekursfrist läuft ab Zustellung des Entscheides (§§ 314–316 PBG). 8955 Oetwil an der Limmat, 10. Dezember 2010 Der Gemeinderat Begehren um Berichtigung des Protokolls Protokollberichtigungsbegehren sind innert 30 Tagen, von dieser Veröffentlichung an gerechnet, mittels Rekurs einzureichen. Stimmrechtsrekurs Wegen Verletzungen von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung kann innert 5 Tagen, von dieser Veröffentlichung an gerechnet, Rekurs erhoben werden. Gemeindebeschwerde Gegen Gemeindeversammlungsbeschlüsse kann gestützt auf § 151 Gemeindegesetz (Verstoss gegen übergeordnetes Recht, Überschreitung der Gemeindezwecke oder Unbilligkeit) innert 30 Tagen, von dieser Veröffentlichung an gerechnet, Beschwerde erhoben werden. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens hat die unterliegende Partei zu tragen. Rekurse und Beschwerden sind innert Frist beim Bezirksrat Dietikon, 8953 Dietikon, einzureichen. Die Eingaben müssen schriftlich erfolgen und haben einen Antrag und dessen Begründung zu enthalten. Weiningen, 10. Dezember 2010 Die Versammlungsvorsteherschaft Bauausschreibung Bauherrschaft: Brütsch/Rüegger Immobilien AG, Postfach, 8010 Zürich Bauprojekt: Neubau Werkzeug-Center (Tool-Center); 2. Etappe (Verwaltungsgebäude), Kat. Nr. 5127, HeinrichStutz-Strasse, (Zone I 5) Für die Zustellung des baurechtlichen Entscheids wird eine Gebühr von Fr. 50.– verlangt. 8902 Urdorf, 10. Dezember 2010 Bau- und Umweltabteilung Baugespann Uitikon Einwohnergemeinde Uitikon, Zürcherstrasse 59, 8142 Uitikon; Projektverfasser: Livit AG, Altstetterstrasse 124, 8048 Zürich; Solaranlage, Sanierung Fassaden, Küchen und Sanitärinstallationen, Suracherstrasse 34/36, Kat. Nr.: 1986/1987, Assek.-Nr. 884/885, Bauzone W2. Die Pläne liegen beim Bauamt der Gemeindeverwaltung zur Einsicht auf. Dauer der Planauflage: 20 Tage, vom Datum der Ausschreibung an gerechnet. Begehren um Zustellung von baurechtlichen Entscheiden sind innert 20 Tagen seit der Ausschreibung beim Gemeinderat Uitikon schriftlich anzumelden; elektronische Zuschriften (E-Mails) erfüllen die Anforderungen der Schriftlichkeit in der Regel nicht. Wer das Begehren nicht innert dieser Frist stellt, hat das Rekursrecht verwirkt. Die Rekursfrist läuft ab Zustellung des Entscheides (§§ 314–316 PBG). Für die Zustellung wird eine Gebühr von Fr. 25.— zuzüglich Einschreibegebühren verlangt. Uitikon, 8. Dezember 2010 Der Gemeinderat Baugespanne Bauherr: Rodolfo Trifoglio, Längglistrasse 1, 8104 Weiningen Vertreter/ R. Trifoglio Architekt: Generalunternehmung GmbH, Regensdorferstrasse 12, 8108 Dällikon Grundeigent.: Rodolfo Trifoglio, Längglistrasse 1, 8104 Weiningen Bauobjekt: Um- und Ausbau Gebäude Assek.-Nr. 214, Badenerstrasse 17, 8104 Weiningen, Kat.-Nr. 62, Zone: Kernzone. Bauherr: Einbürgerungen Mit Beschlussfassung vom 29. November 2010 hat der Gemeinderat Weiningen folgende Bewerber in das Gemeindebürgerrecht aufgenommen: – Cristina Maria de Medeiros Bodenmann, Brasilien, Brunaustrasse 3, 8951 Fahrweid-Weiningen – Sanel Sabani, Republik Kosovo, Zürcherstrasse 10, 8104 Weiningen Die Aufnahme erfolgt unter Vorbehalt der Erteilung des Kantonsbürgerrechts und der eidg. Einbürgerungsbewilligung. Im Weiteren erfolgte die Aufnahme folgender Schweizer in das Gemeindebürgerrecht: – Reto und Denise Beutler-Grandjean mit 2 Kindern, Zürcherstrasse 37a, 8104 Weiningen Weiningen, 10. Dezember 2010 Der Gemeinderat Jost Hans Rudolf, Route des Falaises 98, 2000 Neuchâtel Projektverf.: Architekturbüro Oskar Meier AG, Kasernenstrasse 19, 8180 Bülach Projekt: Neubau eines Mehrfamilienhauses mit Unterniveaugarage, Brunnmattstrasse 19, Unterengstringen, Kat.-Nr. 2873, 2-geschossige Wohnzone, mittel W2M Bauherr: Planauflage: Die Pläne liegen im Bausekretariat Unterengstringen, Weiningerstr. 50, zur Einsicht auf. Für die Zustellung des baurechtlichen Entscheides wird eine Gebühr von pauschal Fr. 40.– erhoben. Dauer der Planauflage: 20 Tage vom Datum der Ausschreibung an. Bei fehlender Übereinstimmung der Daten im kantonalen Amtsblatt und im kommunalen Publikationsorgan gilt das Datum der letzten Ausschreibung. Planauflage: Die Pläne liegen bei der Bauund Umweltabteilung, Bahnhofstrasse 46, Gebäude A, UG 13, während 20 Tagen, vom Datum der Ausschreibung an, zur Einsicht auf. Rechtsbehelf: Begehren um Zustellung von baurechtlichen Entscheiden sind innert 20 Tagen, von der Ausschreibung an gerechnet, beim Gemeinderat schriftlich einzureichen. Elektronische Zuschriften (E-Mails) erfüllen die Anforderungen der Schriftlichkeit in der Regel nicht. Wer das Begehren nicht innert dieser Frist stellt, hat das Rekursrecht verwirkt. Die Rekursfrist läuft ab Zustellung des Entscheids (§§ 314–316 PBG). Tinner-Meier Daniel und Monika, Dorfstrasse 67 8103 Unterengstringen Projektverf.: Hug Andreas, St. Niklausstrasse 1, 8103 Unterengstringen Projekt: Aufstockung Gebäude mit einem Dachgeschoss, Anbau Aussenlift und Isolation der ganzen Liegenschaft, Dorfstrasse 28, Unterengstringen, Kat.-Nr. 2555, Kernzone K Richi AG, Im Riesentobel 1, 8104 Weiningen Vertreter/ Richi AG, Im Riesentobel 1, Architekt: 8104 Weiningen Grundeigent.: Richi AG, im Riesentobel 1, 8104 Weiningen Bauobjekt: Um- und Neubau Materialaufbereitung (Beton-/Kieswerk), Im Riesentobel, 8104 Weiningen, Assek.-Nrn. 38, 986 und 987, Kat.-Nr. 2788, Zone: Kt. Gestaltungsplan (GP), Werkanlage Richi Planauflage: Die Pläne liegen in der Gemeinderatskanzlei während 20 Tagen, vom Datum der Ausschreibung an, zur Einsicht auf. Rechtsbehelfe: Begehren um die Zustellung von baurechtlichen Entscheiden sind innert 20 Tagen seit der Ausschreibung beim Gemeinderat Weiningen schriftlich zu stellen; elektronische Zuschriften (E-Mails) erfüllen die Anforderungen der Schriftlichkeit in der Regel nicht. Wer das Begehren nicht innert Frist stellt, hat das Rekursrecht verwirkt. Die Rekursfrist läuft ab Zustellung des Entscheides (§§ 314–316 PBG). Für die Zustellung wird eine Gebühr von Fr. 30.– zuzüglich Porto verlangt. 8104 Weiningen, 10. Dezember 2010 Gemeinderat Weiningen Rechtsbehelfe: Begehren um Zustellung von baurechtlichen Entscheiden sind innert 20 Tagen seit der Ausschreibung bei der Baubehörde schriftlich einzureichen; elektronische Zuschriften (E-Mails) erfüllen die Anforderungen der Schriftlichkeit in der Regel nicht. Wer das Begehren nicht innert dieser Frist stellt, hat das Rekursrecht verwirkt. Die Rekursfrist läuft ab Zustellung des Entscheids (§§ 314–316 PBG). Unterengstringen, 10. Dezember 2010 Gemeinderat Unterengstringen Gemeindeversammlungsbeschluss Die Stimmberechtigten haben an der Gemeindeversammlung vom 6. Dezember 2010 folgenden Beschluss gefasst: 1. Genehmigung des Voranschlages 2010 und Festsetzung des Steuerfusses Die Vorlage wurde angenommen. Rechtsmittel Gegen diesen Beschluss und das Protokoll kann, von der Veröffentlichung an gerechnet, beim Bezirksrat Dietikon, Kirchplatz 5, 8953 Dietikon • im Sinne von § 147 Gesetz über die politischen Rechte und § 151a Gemeindegesetz wegen Verletzung der politischen Rechte oder von Vorschriften über ihre Ausübung innert 5 Tagen schriftlich Stimmrechtsrekurs • im Sinne von § 151 Gemeindegesetz gegen die gefassten Beschlüsse (z.B. Verstoss gegen übergeordnetes Recht, Überschreitung der Gemeindezwecke oder Unbilligkeit etc.) innert 30 Tagen schriftlich Gemeindebeschwerde • im Sinne von § 54 Abs. 3 Gemeindegesetz gegen das Versammlungsprotokoll innert 30 Tagen schriftlich Protokollberichtigungsrekurs erhoben werden. Die im Doppel einzureichende Rekurs- oder Beschwerdeschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Materielle und formelle Entscheide der Rechtsmittelinstanzen sind kostenpflichtig; die Kosten hat die im Verfahren unterliegende Partei zu tragen. Geroldswil, 10. Dezember 2010 Die Versammlungsvorsteherschaft