Leistungsbeschreibung WABe – Akazia

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Leistungsbeschreibung WABe – Akazia
Leistungsbeschreibung
© Ev. Fachverb. für Erzieherische Hilfen
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Stand: 07/2012
WABe – Akazia - gGmbH Wohngruppen für Mädchen - Intensivgruppe in Kooperation mit der Kinder-und Jugendpsychiatrie der RWTH in Aachen
Gültigkeitsbereich:
Allgemeine Definition des Begriffs und Orientierungsrahmen im Bereich des Evangelischen Fachverbandes
für Erzieherische Hilfen im Diakonischen Werk der EKiR
Zuordnung des Angebotes
51.4.
51.4.3.
51.4.3.2.
 Allgemeine Beschreibung
der Hilfeform
 Allgemeine Beschreibung der
Grundleistungen
Hilfen zur Erziehung
Lebensfeldersetzende erzieherische Hilfen
Platz in einer Intensiv-Therapeutischen Gruppe
Zur erzieherischen Hilfe leben die Kinder und Jugendlichen in einer intensiv-therapeutischen Gruppe. Die Gruppe
befindet sich in zentraler Lage in der Stadtmitte und ist mit allen Verkehrsmitteln gut erreichbar.
Versorgende und sozial-emotionale Zuständigkeiten übernimmt die Wohngruppe. Die Familie wird somit umfänglich
entlastet und dem Kind oder Jugendlichen wird ein neues therapeutisch wirkendes Lebensfeld angeboten.
Die Beziehung zur Familie kann auf Grund der Erkrankung durch die Entwicklungsprobleme sehr belastet sein. Dennoch bleibt sie emotional ein wesentlicher Bezugspunkt. Demnach werden in Abstimmung mit dem Kind/Jugendlichen
Rückkehrmöglichkeiten überprüft und angestrebt.
Ist diese Perspektive nicht gegeben, wird nach Möglichkeit eine Einbindung in das neue Lebensumfeld und bei älteren
Jugendlichen der Aufbau eines eigenen Lebensumfeldes angestrebt.
Ein Platz in einer Intensiv-Therapeutischen Gruppe bietet alle notwendigen Grundleistungen:
 Prüfung der Indikation; Erarbeiten eines Kontraktes mit der Familie
 notwendige Aufsicht und Betreuung
 Gestaltung von Gruppenatmosphäre und Wohnumfeld
 Alltägliche Versorgung
 Auseinandersetzung mit Wert- und Glaubensfragen
 Mädchenspezifische Pädagogik
 Freizeitgestaltung
 Schaffung von Voraussetzungen für eine körperlich gesunde Entwicklung
 Einübung lebenspraktischer Fertigkeiten
 Förderung der Persönlichkeitsentwicklung
 Förderung des Sozialverhaltens
 Schulische/berufliche Förderung
 Planung und Durchführung von Psychotherapie und ergotherapeutischen Maßnahmen
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 Grenzen der Grundleistungen /
Zusatzleistungen
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Gültigkeitsbereich:
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 Planung und Durchführung von Projekten im Bereich Musik und Körperarbeit
 Ernährungsberatung
 Störungsspezifische Familienberatung und -therapie; regelmäßige Hausbesuche und Beratungsgespräche der Familien durch MitarbeiterInnen; Einbindung der Familie/anderer bedeutsamer Bezugssysteme in das Lebensfeld
 Entwicklungsdiagnostik, Hilfeplanung, Erziehungsplanung
 Aktivitäten im Hinblick auf die Zeit nach der Maßnahme
 Nachsorge
 klientenbezogene Verwaltungsarbeiten
Bei erhöhtem pädagogischem oder therapeutischem Bedarf, der durch die Grundleistungen nicht abgedeckt wird, können Zusatzleistungen vereinbart werden.
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Gültigkeitsbereich:
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für Erzieherische Hilfen im Diakonischen Werk der EKiR
Voraussetzungen und Ziele
Grund für das Vorhalten des Angebotes und für die Umsetzung der unten beschriebenen Leistungen / Leistungsempfänger
 Gesetzliche Grundlage
§ 27 KJHG Voraussetzung einer erzieherischen Hilfe / § 36 KJHG Hilfeplanung / §§ 34, 35a KJHG Hilfe zur Erziehung oder Eingliederungshilfe in einer Heimgruppe / § 41 KJHG... für junge Volljährige
 Die Maßnahme ist nötig und geeignet, wenn
 Kinder und Jugendliche, die an Magersucht, Bulimie, Phobien, Zwangsstörungen, neurotischen Depressionen,
Ängsten und Kontaktstörungen leiden, sich in einem bereits chronifiziertem Stadium befinden,
 Kinder und Jugendliche, die zuvor eine stationäre Behandlung in einer Kinder –und Jugendpsychiatrie auf
Grund der obengenannten Symptome erhalten haben, eine weitere Stabilisierungsphase benötigen und die
Hospitalisierungsgefahr zu groß ist,
 die hohe Problembelastung auf Grund der Erkrankung für die Familie bei den Kindern und Jugendlichen zu erheblichen Belastungen der familiären Beziehungen und gravierenden Entwicklungsstörungen führen würde.
 Zielgruppe / Indikation




 Ziele






Die Maßnahme ist nicht geeignet, wenn
wegen erheblicher Beziehungsstörungen die Kinder und Jugendlichen prinzipiell nicht gruppenfähig und nicht
bereit sind, Regeln und Normen zu akzeptieren und bei denen eine dissoziale Störung im Vordergrund steht
eher Einzelmaßnahmen oder eine (bei älteren Heranwachsenden) lebensfeldaufbauende erzieherische Hilfen
angezeigt sind,
eine kinder- und jugendpsychiatrische Klinik oder eine Einrichtung für Behinderte angezeigt ist.
Entlastung der Kinder und Jugendlichen und der Familie, um neue Entwicklungen zu ermöglichen
Aufbau und Stärkung der personalen und sozial-emotionalen Kompetenz der Kinder und Jugendlichen
Verkürzung eines stationären Aufenthaltes in der Kinder-und Jugendpsychiatrie/Vermeidung des Drehtüreffektes Psychiatrie - Familie
Entwicklung von Coping-Strategien zur individuellen Bewältigung der Krankheitssymptome
Akzeptanz der eigenen Biographie mit den daraus resultierenden Grenzen und Möglichkeiten, Entwicklung
realistischer Lebensperspektiven
Entwicklung eines liebevollen, akzeptierenden Umgangs mit dem eigenen Körper
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


Aufbau und Verbesserung der Lern- und Entwicklungschancen
Unterstützung der Beziehung zu der Familie
Rückkehr in die Familie, Verselbständigung oder Beheimatung in anderer Betreuungsform
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Grundleistungen
Leistungsbereich
 Prüfung der Indikation; Erarbeiten eines Kontraktes mit der Familie
 notwendige Aufsicht und
Betreuung
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Gültigkeitsbereich:
Allgemeine Definition des Begriffs und Orientierungsrahmen im Bereich des Evangelischen Fachverbandes
für Erzieherische Hilfen im Diakonischen Werk der EKiR
Sachleistungen und Tätigkeiten, die in dem beschriebenen Umfang und in der beschriebenen Qualität regelmäßig oder im Bedarfsfall zur Verfügung stehen. Für diese Leistungen sind Ressourcen vorhanden, die durch den Pflegesatz abgedeckt sind.
Häufigkeit / Umfang
Beschreibung
bei Anmeldung  Bearbeitung von Anfragen fallführender Stellen und / oder Personensorgeberechtigten
sowie Institutionen.
mindestens einmal  Vorstellung der Einrichtung und der Angebote für die Personensorgeberechtigten und die
Minderjährigen.
 Mitwirkung im Hilfeplanverfahren / Aufnahme / Auftragsklärung
bei Bedarf  Möglichkeit bis 7 Probewohnen in der Einrichtung.
ständig  Wahrnehmung der Aufsichtspflicht
rund um die Uhr  Vorhalt einer pädagogischen Fachkraft /bis zu 3 Fachkräften zwischen 9-20 Uhr
täglich  Planung individueller Aktivitäten mit dem Heranwachsenden, räumlich-zeitliche Strukturierungshilfen
bei Hinweisen  Überprüfen eventueller Gefährdungen / Entwicklungsangemessene Reaktionen auf Gefährdungen
bei Bedarf  innerhalb desselben Tages kurze Gespräche und kurze pädagogische Interventionen
 innerhalb einer Woche grundsätzliche pädagogische Abklärung des weiteren Vorgehens
mit dem Kind/Jugendlichen
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 Gestaltung der Gruppenatmosphäre und des
Wohnumfeldes
 alltägliche Versorgung
 Auseinandersetzung mit Wertund Glaubensfragen
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ständig  Bereitstellen eines pädagogisch-therapeutisch gestalteten Wohnbereiches und des dazugehörigen Umfeldes
 Bereitstellen eines persönlichen Wohnbereiches in einem Ein- oder Zweibettzimmer und
Hilfe bei der individuellen Gestaltung
 Instandhaltungsmöglichkeiten auch bei erhöhten Bedarf an Reparatur, Renovierung usw.
 Bereitstellen vielfältiger Freizeitmöglichkeiten, vor allem Entwicklung eigener Freizeitaktivitäten ( Sport, Werken, Musik )
 Kooperationen mit anderen Institutionen (Reiten)
 Gestaltung des Lebensbereiches zusammen mit den Heranwachsenden
 Bereitstellen einer entwicklungsförderlichen Atmosphäre des Miteinander-Lebens
 Bereitstellen eines therapeutischen Rahmens/Therapieräume
 Bereitstellen von medizinisch/therapeutischen Untersuchungsmöglichkeiten
ständig  Bereitstellen eines Sanitär- und Waschbereich
 Bereitstellen eines gemeinsamen Wohn – und Küchenbereiches
 Bereitstellen eines Freizeitbereiches
 Bereitstellen eines Therapiebereiches
 Bereitstellen eines Medienbereiches( Internet )
6 mal täglich  regelmäßige Mahlzeiten, die nach den medizinischen Richtlinien einer Ernährungsberaterin zusammengestellt werden
wöchentlich  Reinigung der Gemeinschaftsräume; altersangemessene Anleitung und Unterstützung bei
der Reinigung des persönlichen Bereiches
 altersangemessene Anleitung und Unterstützung bei der Pflege der Wäsche und Kleidung
auf Wunsch  Gesprächsrunden, Nutzung kirchlicher Angebote
 Gottesdienst
 Einzelgespräche
 Feier kirchlicher Feste
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 Mädchenspezifische Pädagogik
 Freizeitgestaltung
 Schaffung von Voraussetzungen
für eine körperlich gesunde Entwicklung
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regelmäßig, bei Bedarf  Förderung der sexuellen Identität
 Beratung und Schutz bei Traumatisierung, Organisation von externer Therapie, Beratung
und Begleitung bei sexueller Gewalterfahrung
 strukturierte Gruppen oder Einzelgespräche zum Thema Sexualität
 Reflexion über den Umgang mit dem eigenen Körper
 Unterstützung bei Konflikten in Beziehungen
täglich  Bereitstellen von Freizeit - Spielmaterial und entsprechende Anleitung
 Bereitstellen von Medien und Anleitung zum altersangemessenen Medienkonsum
2 mal/Woche  Sport- und Spielangebote machen oder beschaffen
regelmäßig  Erarbeitung von individuellen Freizeitprogrammen
 Planung und Durchführung von Entspannungsgruppen
 Anmeldung und Unterstützung bei örtlichen Vereinen, Kulturveranstaltungen, auch Fahrten mit anderen Institutionen
 Ausflüge in die nähere Umgebung,
 Hilfe und Unterstützung zur selbständigen Eroberung der Stadt
1/Monat  Planung und Durchführung eines gemeinsamen Gruppenwochenendes
mind. 1/Jahr  Urlaubsfahrt mit der Gruppe
ständig  Allgemeine Gesundheitserziehung
 Individuelle Gesundheits- und Ernährungsberatung
Bei Aufnahme  Körperliche und gesundheitliche Eingangsdiagnostik
wöchentlich  Regelmäßige kinder-und jugendpsychiatrische Verlaufskontrollen
 Regelmäßige Gewichtskontrollen
 Gesundheitsplanung
 störungsspezifische psychoedukative Angebote
bei Bedarf  Sicherstellung notwendiger Therapien (Medikamente, Diäten, Krankengymnastik usw.)
und Benutzung notwendiger Hilfsmittel (z.B. Brille, Zahnspange usw.)
 Krankenpflege, u. U. Sondenernährung, im Rahmen kurzfristiger Krisen
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 Anleitung und Unterstützung regelmäßiger Körperpflege und Sexualhygiene
 Dokumentation besonderer Erkrankungen; Einbezug und Beratung der Eltern/Vormünder
bei gravierenden Krankheiten (Therapien/Eingriffe)
 Einübung lebenspraktischer
Fertigkeiten
 Förderung der Persönlichkeitsentwicklung
 Förderung des Sozialverhaltens
bei passenden  Einüben des Umgangs mit öffentlichen Verkehrsmitteln
Gelegenheiten  Einüben des Umgangs mit öffentlichen Einrichtungen
 Einüben des Umgangs mit Behörden ( Telefonate tätigen, Termine vereinbaren)
 Einkaufen
 Einüben des Umgangs mit Geld (Taschengeld, Konto, Sparbuch)
 Zubereiten einfacher Mahlzeiten, Ernährungsberatung
 Pflege und Aufbewahrung von Wäsche und Kleidung, einfache Reparaturen
 Auswahl wetterangemessener Kleidung
mind. 1/Woche  informelle Kontakte mit der Bezugserzieherin
mind 2/Monat  gezielte Gespräche und/oder Aktivitäten mit der Bezugserzieherin
täglich  persönliche Ansprache
Bei Bedarf, täglich  abendliche persönliche Reflexionsgespräche
regelmäßig  Ergotherapeutische Angebote in der Gruppe oder Einzeln
1/Woche  Reflexionsgespräche in der Gruppe, allgemein und themenzentriert
Bis zu 3/Woche  Einzeltherapie mit der Psychologin
1/Woche  Gruppentherapie/Psychoedukative Gruppe/Rollenspiel
bei Bedarf  In Krisensituationen oder bei situationsübergreifenden Schwierigkeiten, die sich einem
pädagogischen Einfluß entziehen: Akutvorstellung in der Kinder - und Jugendpsychiatrie
täglich  Vermitteln und Einüben der Umgangsregeln in der Gruppe und nach Möglichkeit im öffentlichen Leben
wöchentlich  Organisationsgespräch in der Gruppe
 Rückmeldung über das Sozialverhalten des einzelnen Mädchens
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 schulische / berufliche
Förderung
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regelmäßig 


bei Bedarf



bei der Aufnahme 

regelmäßig 

bei Bedarf 

 therapeutische Leistungen



bei Aufnahme 


bis 3/Woche 
2/Monat
1/Monat
Bei Bedarf
regelmäßig





Rückmeldung in Einzelgesprächen und Gruppengesprächen
Übernahme von Diensten, Ämtern und Pflichten für die Gemeinschaft
Gemeinsame Organisation institutioneller Feste und öffentlicher Veranstaltungen
Trainingsprogramme im Alltag (z.B. Verhaltensmodifikation, Verhaltenstraining)
Soziale Kompetenztraining
Verhaltenstherapie ( Zwangsgedanken, Zwangshandlungen)
Auswahl geeigneter Schulformen in Abstimmung mit Eltern, Vormund, Jugendlicher
Möglichkeit des Besuchs einer Lerngruppe ( Silentium )
Kontakt und Abstimmung der gemeinsam erstellten Schul - und Berufsplanung mit den
Klassenlehrern.
Teilnahme an Elternsprechtagen und Klassenpflegschaften (in Absprache mit den Eltern)
Möglichkeit des Nachhilfeunterrichtes
Beschaffung berufsvorbereitender Angebote (Arbeitsamt, Träger der Berufsbildung), eigene berufsbildende Angebote in trägereigenen Betrieben
Unterstützung bei der Suche nach einem Ausbildungsplatz, Studienplatz / Arbeitsplatz
Kontakt zu Ausbildern und Vorgesetzten
ggf. Entschärfen von Konflikten am Arbeits- und Ausbildungsplatz
Feststellen und Abklären eines Bedarfs und fortlaufende Überprüfung
Sicherstellung der medizinischen Diagnostik
Sicherstellung der psych./päd. Diagnostik
Einzeltherapie – Verhaltenstherapie / Dipl. Psychologin, Psych. Psychotherapeutin, Familientherapeutin
Gruppentherapie - systemische Familientherapie/Psychodrama / Dipl. Psychologin
Psychoedukative Gruppen mit Dipl. Sozialpädagogin, Erzieherin
Ernährungsberatung
Ergo und Kunsttherapiegruppen
Entspannungsgruppen
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 Ernährungsberatung
 Entwicklungsdiagnostik, Erziehungsplanung, Hilfeplanung
 Partizipation
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 Freizeit und Erlebnispädagogik im Einzelkontakt oder in einer Kleingruppe unter Anleitung der Freizeitpädagogin
1/Monat
 Familienberatung
1/Monat  Familienseminar
 Therapiewoche: Mehrtägiges Gruppenangebot zu mittelfristigen Lebenszielen
1/Jahr
bei Aufnahme  Erstellen eines Ernährungsplanes
regelmäßig  Gewichtskontrolle
 Abstimmung der Ernährung nach gesundheitlichen Kriterien
 Verlaufsdiagnostik und Kontrolle im Hinblick auf Ernährung
 Teaminterne Überprüfung des Ernährungsplanes mit der Ernährungsberaterin
bei Aufn  Psychologisch/pädagogische Eingangsdiagnostik
 Medizinische Eingangsdiagnostik
regelmäßig  Verlaufsdiagnostik und deren Dokumentation
mind. 1/Monat  Familienorientierte Diagnostik
regelmäßig  Teaminterne Erziehungsplanung unter Hinzuziehen des Pädagogischen Leiters und des
zuständigen Psychologen und des ärztlich/psychiatrischen Dienstes
alle 6 Wochen  Sachstandsberichte mit Vorschlägen zur Erziehungshilfe im Zusammenhang mit Hilfeplanung
bei Bedarf  Vor- und Nachbereitung von Hilfeplangesprächen für die Heranwachsenden
 Teilnahme an Hilfeplangesprächen
regelmäßig  Mitbestimmung bei der persönlichen Hilfeplanung und der Gestaltung des persönlichen
Umfeldes
 Wahl eines Gruppensprechers,
 Gruppensitzungen mit externer Pädagogin
 Bei Konflikten innerhalb der Gruppe und bei Konflikten mit dem Personal, Möglichkeit
der Hinzuziehung externer Pädagogin
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 Störungsspezifische Arbeit mit
der Herkunftsfamilie
 Aktivitäten in Hinblick auf die
Zeit nach der Maßnahme
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


Regelmäßig 



Mind. 1/Monat 
bei Bedarf 
zum Ende der Maß- 
nahme je nach Bedarf

bei Verselbständigung 



 Nachsorge
bei Bedarf 


Mitbestimmung bei der Erstellung aller Alltagsregeln
Mitbestimmung bei der Gestaltung der Gemeinschaftsräume
Dokumentation
Einbeziehung der Eltern/Vormünder und Abstimmung mit ihnen in grundsätzlichen erzieherischen Fragen und bei besonderen Vorkommnissen;
Vor- und Nachbereitung von Besuchswochenenden und von Beurlaubungen nach Hause
Einbindung der Eltern in das Lebensfeld: Einladungen zu Festen und besonderen Anlässen
Hausbesuche durch pädagogische MitarbeiterInnen
Familienberatung und -therapie durch Diplompsychologen / Familientherapeutin
Vorbereitung der Entlassung mit den Eltern
Vorbereitung der Heranwachsenden auf Entlassung oder Verlegung (Hospitationen, Gespräche, Verabschiedung)
vorbereitende Maßnahmen zur Reintegration des Kindes/Jugendlichen in die Familie oder
anderer Einrichtungen und Maßnahmen, evtl. Nachbetreuung
Unterstützung beim Wechsel in die Gruppe zur Verselbständigung, enge Zusammenarbeit
mit den Kolleginnen
Hilfe bei der Suche, dem Anmieten und der Ausstattung einer eigenen Wohnung
Unterstützung beim Umzug
Zusammenarbeit mit Mitarbeitern des Betreuten Wohnens und Vorbereitung und Begleitung des Jugendlichen
informelle Besuchskontakte in der Gruppe
Monatliche Erkundigung über den weiteren Verlauf
verbindliche regelmäßige Nachsorge in Form von Zusatzleistungen möglich
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 Klientenbezogene
Verwaltungsleistungen
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 Führen einer Akte (Pädagogische Entwicklung, besondere Vorkommnisse in Familie,
Schule, Gesundheit, Verwaltungsvorgänge, Schriftverkehr)
 Beschaffung von Unterlagen, Bescheinigungen, Ausweisen usw.
 Ausfertigen von Bescheinigungen, Berichten usw.
 Sicherstellen des Versicherungsschutzes; Abwicklung von Versicherungsfällen
 Verwalten klientenbezogener Gelder (Taschengeld, Bekleidungsgeld)
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Seite 13 von 15
Stand: 07/2012
Mögliche Zusatzleistungen
Leistungsbereiche
 Besondere Ferien- und Freizeitmaßnahmen
 Fallbezogene med. Diagnostik,
Begleitung und Versorgung
durch die Kinder-und Jugendpsychiatrie Aachen
 Fallunspezifische Beratung,
Konzeptionsentwicklung Kooperation Psychiatrie/Jugendhilfe
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Zusätzliche zeitlich begrenzte, nicht nur auf den Einzelfall bezogene Leistungen (nach individueller Hilfeplanung gesondert berechnet).






Beschreibung
Teilnahme an externen Ferienmaßnahmen zu schulischen (z.B. Sprachkurse), therapeutischen (z.B. Intensivseminare), sozialpädagogischen (z.B. Kontakt mit heimfremden Jugendlichen, soziale Gruppenarbeit) Zwecken
Med. Aufnahmediagnostik (Körperliche Untersuchung, Erstellung eines medizinischen Behandlungsplanes in Absprache mit der Einrichtung) Dokumentation
Verlaufsdiagnostik (1-4mal monatliche regelmäßige medizinische Untersuchung, Gewichtskontrolle, Krisenintervention – Anordnung von Sondennahrung etc.) Dokumentation
Teamberatung durch die Kinder –und Jugendpsychiatrie (1 mal pro Woche Fallberatung im
Team, med. Beratung des Teams in allgemeinen krankheitsspezifischen Fragen)
Dokumentation und Weiterentwicklung (2 mal monatlich Leitungsgespräch mit Medizin,
Psychologie und Gruppenleitung zur Struktur und Organisation)
Ernährungsberatung (1mal wöchentlich Beratung des Teams – Fallbesprechung)
Preis
reale Kosten abzgl.
Gruppenersparnis
Einzelfallabrechnung
über Krankenkasse
Durch Spendengelder
abgedeckt
Einzelfallabrechnung
Über Krankenkasse
Leistungsbeschreibung
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Seite 14 von 15
Stand: 07/2012
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Gültigkeitsbereich:
Allgemeine Definition des Begriffs und Orientierungsrahmen im Bereich des Evangelischen Fachverbandes
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Ausstattung und Ressourcen
 Anzahl der Plätze
 Personalschlüssel
 Mitarbeiterqualifikation
 Raum
 Außengelände










8 Mädchen, im Alter zwischen 12 und 18 Jahren
Pädagogik/Heilpädagogik 1: 1,30
anteilig: Leitung/Beratung, Therapeuten/Innen Ergotherapeuten, Krankenpflege, Verwaltung, Hauswirtschaft
0,6 Dipl. Psychologin/ Systemische Familientherapeutin
4,9 Soz.arb/Soz.päd./Erzieher/Krankenpflege
0,5 Ergotherapeutin
1,0 Hauswirtschaft
Einzelzimmer und Zweibettzimmer (25 qm)
Gemeinschaftsbereich Wohnzimmer, Eßzimmer, Freizeitbereich (100 qm); Therapie- und Förderräume (100qm)
2 Terrassen (40 qm)
Leistungsbeschreibung
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Seite 15 von 15
Stand: 07/2012
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Gültigkeitsbereich:
Allgemeine Definition des Begriffs und Orientierungsrahmen im Bereich des Evangelischen Fachverbandes
für Erzieherische Hilfen im Diakonischen Werk der EKiR
Qualitätssicherung
indirekte Leistungen, zur Sicherung und Dokumentation der Leistungserbringung und zur Einhaltung der Qualitätsstandards
 Qualitätssicherung durch
Konzeptentwicklung
 Verschriftlichung der aktuellen Konzeption (Leitlinien, Leistungsangebot, Qualitätsstandards, Ablauforganisation
und pädagogisches Controlling)
 Sicherung der Produktqualität
 regelmäßige Überprüfung der Konzeption durch gemeinsame Entwicklung Kooperation Jugendhilfe/Psychiatrie
 fachliche Kontakte zu vergleichbaren Einrichtungen, Mitarbeit in Arbeitsgruppen und Fachverbänden
 Umkonzeptionieren, wenn Bedarfe sich grundlegend ändern oder grundsätzliche Qualitätsmängel festgestellt werden (Team/Leitung/ Kooperationspartner Kinder-und Jugendpsychiatrie)
 Abstimmung pädagogischer Vorstellungen und deren Umsetzung durch Strukturieren des Alltags, Kommunikationsstile und Haltungen im Team (Reden über Erziehung)
 Überprüfung der Kenntnis und Umsetzung der Konzeption durch Leitung
 gemeinsame Konzeptionsentwicklung Psychiatrie/Jugendhilfe
 gemeinsame Konzeptentwicklung im Team Gruppe zur Verselbständigung/ Intensivgruppe
 gemeinsame Konzeptionsentwicklung im Netzwerk Jugendhilfe/ Betreutes Wohnen für psychisch Kranke (ambulant
und stationär)
 regelmäßige strukturierte Fortbildung (10x pro Jahr) durch interne und externe Berater
 regelmäßige monatliche Teamfortbildung in Kooperation mit der Kinder –und Jugendpsychiatrie
 durchschnittlich 10/Jahr Team- und Fall-Supervision durch externen Supervisor
 Arbeitsplatzbeschreibung und Personalführung durch Vorgesetzte
 Einarbeitung neuer MitarbeiterInnen
 Fortbildung (intern und extern)
 fachliche und persönlichkeitsbezogene Beratung (in Einzelfällen Einzelsupervision)
 Dokumentation der Kooperation mit der Kinder –und Jugendpsychiatrie
 Dokumentation der Konzeptionsentwicklung, vollständige und übersichtliche Aktenführung
 Verschriftlichung von Zielen und Planungen, die sich aus Hilfeplanung und Erziehungsplanung ergeben
 Tagesjournal über besondere Ereignisse, Realisierung von Planungen, Abweichungen von Planungen
 Qualitätssicherung durch
Teamentwicklung
 Qualitätssicherung durch
Personalentwicklung
 Dokumentation von Prozessen
und Leistungen
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