Die Reorganisation der Volkshochschulen im Landkreis Dachau
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Die Reorganisation der Volkshochschulen im Landkreis Dachau
Die Reorganisation der Volkshochschulen im Landkreis Gerhard Gerstenhöfer ARGE - Gründung, Aufgaben, Mitgliedschaft Die Arbeitsgemeinschaft der Volkshochschulen im Landkreis Dachau e.V. (ARGE) wurde 1976 gegründet. Damals existierten neben dem Dachauer Forum lediglich die Volkshochschulen Dachau und Karlsfeld. Die ARGE beschäftigte anfänglich einen Geschäftsleiter und errichtete in sechs Gemeinden des Landkreises Außenstellen, um dort Bildungsveranstaltungen durchzuführen. Die Zahl der Außenstellen erhöhte sich sukzessive. Die Außenstellen verwandelten sich allmählich in selbständige Mitglieder und gründeten in der Regel ihrerseits in den Kommunen eigenständige Volkshochschulen in Form eingetragener Vereine. Heute besteht die ARGE aus den Mitglieds-Volkshochschulen Altomünster, Bergkirchen, Dachau, Erdweg, Haimhausen, Karlsfeld, Markt-Indersdorf, Odelzhausen als VG zusätzlich mit Sulzemoos und Pfaffenhofen, Petershausen, Röhrmoos, Schwabhausen und Vierkirchen. Über die ARGE sind die Volkshochschulen Mitglieder im Bayerischen Volkshochschulverband (bvv). Zehn dieser Mitglieder führen auch den so genannten Verwendungszwecknachweis gegenüber dem bvv gemeinsam durch. Für neun dieser Mitglieder ist das die Voraussetzung, um in den Genuss des durch den Verband zu verteilenden Staatszuschusses zu gelangen. Die Mitgliedsvolkshochschulen Dachau und Karlsfeld führen eigene Nachweise durch und sind außerdem auch direkte Verbandsmitglieder. Die bisherigen Aufgaben der ARGE bestanden aus - der gemeinsamen Informationsplattform (fachlich, rechtlich und den Verband betreffend) - der kollektiven Mitgliedschaft im Verband und der Durchführung des gemeinsamen Verwendungsnachweises - der gemeinsamen Nutzung von Lizenzen etc. (z.B. EDV-geführtes Verwaltungsprogramm) - der Herausgabe eines gemeinsamen Programmheftes für den Landkreis Dachau Fachliche Existenzrechtfertigung Bei der Gründung der ARGE standen offensichtlich strategische Überlegungen im Vordergrund. Im Laufe ihres Bestehens waren es aber überwiegend die aufgezeigten Aufgaben, die ihr die Existenz sicherte. Im Sinne dieser Aufgaben erfüllt sie die Forderungen des Gesetzes 6 zur Förderung der Erwachsenenbildung (EbFöG) Artikel 6, „Kooperation und Koordination“, Absatz 1: „(1) Zur örtlichen und regionalen Koordination und Kooperation der Erwachsenenbildung sollen die Träger der Einrichtungen der Erwachsenenbildung auf der Ebene des Landkreises oder der kreisfreien Gemeinden, erforderlichenfalls auch des Bezirks, Arbeitsgemeinschaften bilden und insbesondere gemeinsame Veranstaltungsverzeichnisse erstellen.“ Die politischen Forderungen an die Erwachsenenbildung (EB) und die anstehende Novellierung des EbFöG weisen der ARGE erneut strategische Aufgaben zu. Never touch a running system (nur nicht hinlangen, wenn’s läuft) Zwar wurde in den ARGE-Sitzungen seitens der Vorstände (Rasch, stellv. Vors. d. bvv und Engelbrecht, Vors. ARGE) immer wieder auf die Verbandsforderungen bezüglich Professionalisierung und Qualitätssicherung mittels Einführung von Zertifizierungssystemen hingewiesen, die Vertreter der mehrheitlich kleineren Volkshochschulen nahmen das lange Zeit lediglich nur zur Kenntnis. In solchen Einführungen sehen bzw. sahen sie primär eine Bedrohung der Existenz ihrer Einrichtungen. Die Qualität dieser kleinen Einheiten ist in der Bürgernähe, der empirischen Ausweitung des Bildungsauftrages in symbiotischer Vereinigung mit den lokalen Verhältnissen und einer „professionellen Ehrenamtlichkeit“ begründet. Die Ehrenamtlichkeit ist der Sonderpreis ländlicher Gemeinden für den Einstieg in die EB. Sie findet ein festes Fundament in dem dort tradierten Vereinswesen. Eine Tatsache, die seit je her von der Governance stoisch ignoriert wird. Der Staatszuschuss für die Erwachsenenbildung in Bayern Die staatliche Förderung der EB in Bayern beträgt etwas mehr als einen Euro pro Einwohner (!). Sie wird über die sieben staatlich anerkannten EB-Verbände verteilt. Die vom bvv verwalteten Zuschüsse unterteilen sich nach Abzug des eigenen Verwaltungsaufwandes des Verbandes in einen leistungsabhängigen „Staatszuschuss“, der sich nach unterrichteten Doppelstunden bemisst und in einen „Verwaltungszuschuss“, den jede Volkshochschule für das Beschäftigen eines Geschäftsleiters erhält, wenn bestimmte Voraussetzungen gegeben sind. Die ARGE erhält nur den leistungsab- hängigen Staatszuschuss, den sie ohne Abzug an die Mitglieds-Volkshochschulen weiterverteilt. Den Verwaltungszuschuss erhielt sie bisher nicht, da sie auch kein Büro hatte, um darin einen Geschäftsleiter zu beschäftigen. Selbstkritische Analyse Der Verwaltungszuschuss war ein Thema, warum sich die ARGE immer mal wieder mit der Frage beschäftigte, ein eigenes Büro einzurichten und einen Geschäftsleiter zu beschäftigen. Bei anderen Themen ging es um Kriterien resultierend aus Förderrichtlinien. Sie werden hauptsächlich aus zwei Quellen gespeist. Das ist zum einen die anstehende Novellierung des EbFöG, in der vermutlich die Zertifizierung obligat und die so genannte Professionalisierung zur Grundlage wird. Zum anderen sind es die Voraussetzungen zur Förderung von Projekten durch die EU (z.B. LEADER), die durch den Regionalverein Dachau AGIL an den Landkreis vermittelt werden. Es gibt da noch einen weiteren Grund: Die Kooperation unter den ARGE-Mitgliedern, die ohne Koordination nicht funktioniert. Die thematisch punktuelle Zusammenarbeit, spontan entstanden, temporär angelegt, bilateral zwischen benachbarten Volkshochschulen sporadisch immer mal wieder probiert, funktioniert nicht ohne systematische Konzeption und fortwährende Steuerung über längere Zeiträume. Was ist unverzichtbare Bildungsarbeit? Dass der Staat die EB gerne nichtstaatlichen Organisationen überlässt, heißt nicht, dass er darauf verzichtet, analog einer feierlichen Präambel diese begrifflich zu definieren und deren Aufgaben in allgemeiner Form zu spezifizieren (Artikel 1 EbFöG). Hinzu kommen noch die politischen Forderungen nach lebenslangem Lernen und die geistige Mobilmachung für den globalen Wettbewerb. Was hier an politischer und berufsbegleitender Bildung erwartet wird, bedarf der Organisation auf Landkreisebene. Organisationsprojekt mit Folgen Vor gut einem Jahr beschloss die ARGE, im Rahmen eines Projektes die Frage einer eigenen Geschäftsstelle zu klären. Das Team bestand aus den drei Vorsitzenden, Frau Fähr, Frau Rehm und Frau Engelbrecht und mir (einem ehem. ARGEVors.) sowie Herrn Lung, einem externen Berater zur Moderation und zum Projektmanagement. Heraus kam das, womit allgemein gerechnet wurde, nämlich, dass an einer eigenen Geschäftstelle der ARGE überhaupt kein Weg vorbeiführt. Die sich erweisende Eindeutigkeit und Dringlichkeit waren dann doch überraschend. Insbesondere das Wahren der Chancen auf Partizipation an den EU-geförderten Projekten erlaubte keinen Aufschub. So Kulturspiegel Altomünster Ausgabe 32, Februar 2009 hat der Vorstand auch schnell reagiert. Mit heißer Nadel gestrickt In Indersdorf wurde ein Büro eingerichtet. Da auf die Schnelle keine externe Person für die Geschäftsleitung (GL) mit Kenntnis der anstehenden spezifischen Problematik eingearbeitet werden konnte, musste diese in den eigenen Reihen gefunden werden. Frau Engelbrecht schied aus gesundheitlichen Gründen aus. Frau Rehm kam auf Grund ihrer vielfältigen Aufgaben und Engagements nur für eine nominelle Funktionsverschiebung innerhalb der Vorstandschaft in Frage. So lag die Lösung nahe: Frau Fähr übernahm als geringfügig Beschäftigte die GL. Weil sie nicht ihre eigene Mitarbeiterin sein kann, trat sie als Vorsitzende der ARGE zurück. Damit fiel an Frau Rehm die kommissarische Leitung der ARGE. Das Ganze ist durch eine Empfehlung der Projektgruppe und einen formalen Vorstandsbeschluss abgesichert, bedarf aber wegen eindeutiger Vorschriften der Satzung und bei der gegebenen Interessenskonzentration dringend noch der Bestätigung durch die Mitgliederversammlung. Ein „Ruckler“ wie ein Beben Wie wird die Geschäftsstelle der ARGE aussehen, wem ist sie zuzuordnen, welche Aufgaben soll sie wahrnehmen, wie soll sie betriebswirtschaftlich arbeiten, wie soll sie finanziell abgesichert werden, wer übernimmt die Anschubfinanzierung, wie soll sie heißen, braucht sie eine neue Satzung, entwickelt sie ein eigenes Kursprogramm, gefährdet die neue Geschäftsstelle die Existenz der lo- kalen Einrichtungen? Das sind vielleicht nicht alle, aber die wichtigsten und drängendsten Fragen. Die Antworten darauf führen uns in eine stark veränderte Welt der EB im Landkreis Dachau. Gelegenheit gegeben werden, sich projektbezogen zu beteiligen. Als Musterprojekt sollte sich die ARGE um eine Anschubfinzierung durch den bvv oder aus EU-Mitteln bemühen. Das Büro wird vom Verband bezuschusst, nicht voll finanziert. Die Koordinationsdienste bringen kein Geld. Es hat Bildungsfelder abzudecken, für die die Leistungsfähigkeit der lokalen Volkshochschulen nicht ausreicht. Bei der Arrondierung der Kompetenzfelder ist eine Flurbereinigung durchzuführen. Diese wird das Spektrum des Angebots von Lehrveranstaltungen der lokalen Volkshochschulen nicht reduzieren, wohl aber verändern. Die Existenzen der lokalen Volkshochschulen sollen durch eine Konzentration auf die natürlichen lokalen Kompetenzen einerseits und auf räumlich verteilte Kompetenzschwerpunkte des ARGE-Programms gesichert und das bürgernahe Bildungsangebot insgesamt markant erhöht werden (die ARGE hat ja kein eigenes geographisch getrenntes Klientel). Die entstehende Kreisvolkshochschule Dachau wird das Rückgrat der kommunalen EB des Landkreises sein. Als leistungsstarker Kooperationspartner sollten in der aufgezeigten Entwicklung auch die großen selbständigen Einheiten der ARGE, das Dachauer Forum und vor allem der Regionalverein Dachau AGIL Vorteile erkennen können. Als Einrichtung der öffentlichen Hand müssen die Volkshochschulen in erster Linie das gesamte Bildungsangebot für die Bürgerinnen und Bürger sehen, erst in zweiter Linie den eigentlichen Bildungsprozess, die wirtschaftlichen Ergebnisse der Einrichtungen und den Wettbewerb der Einrichtungen untereinander in Überschneidungsbereichen. Mit dem Lehrangebot der ARGE entsteht eine eigene Einrichtung der EB. Sie ist so zu nennen, was sie ist – eine Kreisvolkshochschule. Sie ist dem Landkreis in seiner Eigenschaft als Gebietskörperschaft zugeordnet. Mit der Neuordnung wird eine Verbesserung der Wirtschaftlichkeit angestrebt. Die Teilnehmergebühren für die Lehrveranstaltungen sind so auszurichten, dass sie zusammen mit den Mitteln aus dem Kreishaushalt und den staatlichen Zuschüssen den Finanzbedarf decken. Gemeinden sollte die Yes, we can! Schaffen wir das? Ja, wir schaffen das! Angesichts der ermittelten Situation mit den Konditionen des Umfeldes gibt es ohnehin kaum eine Alternative. Nichts tun würde zwar nicht unbedingt den sofortigen Absturz im Zusammenhang mit einzelnen Ereignissen bedeuten, wohl aber eine Weichenstellung auf die Nebenstrecke. Wollen wir es schaffen, brauchen wir viele Köpfe, Hände, offenen Umgang, gegenseitiges Verständnis, Wohlwollen und Vertrauen, die Adoption durch die Politiker sowie deren finanzielle und ideologische Unterstützung. Entwicklungskonzept für die Erwachsenenbildung in der Marktgemeinde Altomünster Gerhard Gerstenhöfer Die Bildung avancierte zum politischen Spitzenthema. Die Erwachsenenbildung (EB) ist Angelegenheit der Kommunen. Sie kann weitgehend eigenständig gestaltet werden. 1976 wurde Altomünster eine Außenstelle der Arbeitsgemeinschaft der Volkshochschulen im Landkreis Dachau (ARGE). Die Programmgestaltung erfolgte damals durch Frau Dorothea Stevens und Herrn Professor Dr. Wilhelm Liebhart. Wegen zu geringer Nachfrage gingen die Aktivitäten leider stark zurück. In den 80er Jahren fanden nur noch wenige Kurse statt. Sie wurden von der Volkshochschule Indersdorf durchgeführt. 1990 veranlasste Bürgermeister Konrad Wagner unmittelbar nach seiner Wahl die Gründung einer eigenen kommunalen Einrichtung der EB, die vhsAltomünster e.V. Sie ist per Satzung Kulturspiegel Altomünster Ausgabe 32, Februar 2009 Mitglied in der ARGE und damit mittelbares Mitglied im Bayerischen Volkshochschulverband (bvv). Der gut gebildete Bürger ist das generelle Ziel der vhs, weniger der eigentliche Bildungsprozess selbst. Dies führte zu einer extensiven Wahrnehmung ihres Auftrages. Mit der laufenden Wahlperiode 2008/09 geht meine Amtszeit als 1. Vorsitzender der vhs zu Ende. Ein Generationenwechsel ist eingeleitet. Ich nehme dies zum Anlass, meine aus dieser Tätigkeit gewonnenen Erkenntnisse und Überzeugungen als Richtschnur für die weitere Entwicklung der EB in Altomünster darzustellen. Bedeutung der EB für die kommunale Entwicklung Erwachsenenbildung und Partizipation der Bürger an den politischen Entschei- dungen erweisen sich immer deutlicher als erfolgsrelevante Faktoren der kommunalen Entwicklung. Mandatsträger und Amtsinhaber werden daran gemessen, wie sehr sie sich dieser Thematik angenommen und in welchem Maß sie sich bietende Chancen wahrgenommen haben. Dabei ist das Kriterium weniger die Frage, was sie getan haben bzw. geschehen ließen, als die, was sie eventuell unterlassen bzw. verhindert haben. Die EB ist geeignet, die Rolle Altomünsters als Kleinzentrum zu festigen und auszubauen. Dabei kommt es darauf an, das regionale Umfeld zum Partner und Mitgewinner zu machen. Kommunale Entwicklungen sind Zukunftsprojekte, die dann zum optimalen Ergebnis führen, wenn am Erreichen dieses Zieles möglichst viele mithelfen. So wie die Partner partizipieren sollen, sollen auch 7