Diplomarbeit
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MAZ – Die Schweizer Journalistenschule Diplomausbildung Journalismus 2012–2014 Diplomarbeit Tobias Bär Schweizerische Depeschenagentur sda Länggassstrasse 7, 3001 Bern [email protected] Betreuer: Balz Bruppacher Januar 2014 «Hang them!» Homosexualität als Fluchtgrund Von Tobias Bär Schwule und Lesben werden in vielen Teilen der Welt verfolgt. Jedes Jahr beantragen Tausende Homosexuelle Asyl in Europa. Einer von ihnen ist Joseph. Joseph entdeckt seine Homosexualität mit 22. Wäre er Schweizer, Deutscher, Franzose, würde er jetzt wahrscheinlich das Gespräch suchen mit seinen Eltern, seinen zwei Brüdern, seinen zwei Schwestern. Auch in der Schweiz, in Deutschland, in Frankreich kann ein solches Gespräch unangenehm sein. In Uganda, wo Joseph lebt, ist ein Coming-out lebensgefährlich. Das zeigt die Reaktion seiner Familie, als sie Jahre später Wind bekommt von seiner sexuellen Orientierung: «If we get him, we kill him.» Heute ist Joseph 29. Er wohnt in einer Unterkunft im Kanton Luzern. Dort wartet er auf die Antwort auf sein zweites Asylgesuch in der Schweiz. Er befindet sich jetzt in einem Land, in dem gleichgeschlechtliche Paare nahezu die gleichen Rechte haben wie heterosexuelle Paare. Seit sieben Jahren können Lesben und Schwule ihre Partnerschaft beim Zivilstandsamt eintragen lassen. Der Bundesrat will, dass gleichgeschlechtliche Paare – mit Einschränkungen – bald Kinder adoptieren dürfen. Doch Länder wie die Schweiz sind die Ausnahme. Nur rund dreissig Staaten ermöglichen gleichgeschlechtlichen Paaren die vollwertige Ehe oder eine eingetragene Partnerschaft. In über siebzig Ländern steht Homosexualität hingegen unter Strafe. Joseph könnte in Uganda zu einer Freiheitsstrafe von sieben Jahren verurteilt werden. Joseph ist ein LGBTI-Asylsuchender. Die Abkürzung steht für Menschen, die lesbisch, schwul, bisexuell, transsexuell oder intersexuell sind. Klare Zunahme Dass Menschen wie Joseph wegen ihrer sexuellen Orientierung verfolgt werden, ist kein neues Phänomen. Seit den 1980er-Jahren anerkennen Behörden und Gerichte weltweit, dass die Verfolgung wegen Homosexualität ein Asylgrund sein kann. Neu ist der Begriff LGBTI. Neu ist auch, dass immer mehr Asylsuchende, die unter diesen Begriff fallen, den Weg in die Schweiz finden. «In den vergangenen fünf bis acht Jahren hat ihre Zahl klar zugenommen», sagt Liselotte Barzé-Loosli. Sie leitet die Fachgruppe Geschlechtsspezifische Verfolgung des Bundesamts für Migration (BFM). Die genauen Zahlen weist das Bundesamt nicht aus. Eine holländische Studie aus dem Jahr 2011 geht von bis zu zehntausend Anträgen von LGBTI-Asylsuchenden pro Jahr in den Ländern der EU aus. 1 Die Autoren der Studie weisen zudem auf die grossen Unterschiede hin, die zwischen den EU-Staaten im Umgang mit homosexuellen Asylsuchenden bestehen. Wo steht die Schweiz? «Die Rechtsprechung der Schweiz bei homosexuellen Asylsuchenden ist relativ restriktiv», sagt Seraina Nufer von der Schweizerischen Flüchtlingshilfe. Aus der Sicht des BFM hingegen gilt für LGBTIAsylsuchende, was auch für alle anderen Asylsuchenden gilt: Oft seien die Schilderungen nicht glaubhaft. Oft wird deshalb kein Asyl gewährt. Es sei zudem «einfach, sich im Asylverfahren als Homosexuellen auszugeben». Früher hatten es die Behörden leichter. Bis die Weltgesundheitsorganisation die Homosexualität im Jahr 1992 von der Liste der Krankheiten strich, konnte die sexuelle Orientierung mittels medizinischen Gutachten festgestellt werden. Danach behalfen sich die Migrationsämter mit Klischees. Wie gestikuliert der Asylsuchende? Spricht er mit hoher Stimme? Zumindest bis 2007 hielt das Bundesamt für Migration in Asylentscheiden fest, ob die Erscheinung oder die Gestik des Asylsuchenden derjenigen eines Homosexuellen entsprach. Kannte er sich nicht aus in der Schwulenszene seiner Heimatstadt, war seine Glaubwürdigkeit beschädigt. Dasselbe galt für Asylsuchende, die aussagten, bisher nur mit einer einzigen gleichgeschlechtlichen Person in einer Beziehung gelebt zu haben. Ein Schwuler wechselt seine Partner doch ständig, so das Stereotyp. Die tschechischen Behörden prüften schwule Asylsuchende, indem sie diesen Pornos vorspielten. Erst 2009 wurde der Erregungstest gestoppt. Auch in der Schweiz hat ein Umdenken stattgefunden. «Herauszufinden, ob der Asylsuchende wirklich homosexuell ist, steht nicht im Vordergrund», sagt Liselotte Barzé-Loosli vom BFM. Vielmehr gelte es abzuklären, ob die Person eine begründete Furcht hat, im Fall einer Rückkehr verfolgt zu werden. Gefragt werde zum Beispiel nach den Schwierigkeiten, denen die Person nach dem Coming-out begegnete. Ob die Antworten auf solche Fragen als glaubwürdig erachtet werden oder nicht, hänge nach wie vor von äusseren Merkmalen ab, sagt Pascale Navarra. Sie engagiert sich bei Queeramnesty, einer Gruppe von Amnesty International, die LGBTI-Asylsuchende unterstützt. «Einem femininen Mann oder einer maskulinen Frau wird im Asylverfahren auf Anhieb mehr Glauben geschenkt als einem ‹untypischen› Homosexuellen.» «Man is born free…» Wer sich an Stereotypen orientiert, der würde Joseph wohl zu den «untypischen» Homosexuellen zählen. Er spricht langsam und leise. Oft so leise, dass seine tiefe Stimme kaum mehr zu hören ist. Joseph erzählt, wie er sich irgendwann gesagt hat: Jetzt ist fertig mit dem Versteckspiel. Während seines Studiums der Kommunikationswissenschaft in der ugandischen Hauptstadt Kampala verfasst er einen Beitrag für die Schulzeitung. Im Titel zitiert er Rousseau: «Man is born free but everywhere he is in chains». Ab sofort steht er unter Beobachtung. 2 Das BFM zweifelt am Wahrheitsgehalt von Josephs Geschichte. Es tritt im Oktober 2011 nicht auf sein Asylgesuch ein. Joseph habe nicht glaubhaft darlegen können, dass er von den ugandischen Sicherheitsbehörden wegen seiner Homosexualität behelligt worden sei. Erschwerend für Joseph kommt hinzu, dass er keine Identitätspapiere vorweisen kann. Das Bundesverwaltungsgericht bestätigt den Entscheid. Joseph spricht hingegen von «Tagen der Folter», die er in Uganda erlebt habe. Begonnen habe alles, als er und sein Freund in einem Hostel beim Sex erwischt worden seien. Nach diesem Vorfall sei er von der Schule geflogen und noch schlimmer: Die Schulleitung habe die Eltern über die «Krankheit» des Sohnes informiert. Er habe daraufhin in sein Heimatdorf fliehen müssen, erzählt Joseph. Dort habe ihn wenig später der Militärgeheimdienst aufgespürt. Die Männer vom Geheimdienst hätten ihn an einen unbekannten Ort verschleppt, ihn mit heissem Wasser übergossen und an den Geschlechtsorganen verletzt. Irgendwann sei er zurück nach Kampala gebracht worden. Dort wäre er früher oder später vor Gericht gestanden. Ein Freund habe für ihn dann die Flucht nach Europa organisiert. Und auch dafür bezahlt. Diese Flucht endet im Empfangszentrum Vallorbe im Waadtland. Einfache Diskriminierung reicht nicht Wie jeder Asylsuchende muss Joseph belegen können, dass er in seinem Heimatland verfolgt wird oder dass ihm Verfolgung droht. Nur dann kann er als Flüchtling anerkannt werden. Gibt er bei der Befragung hingegen an, er sei auf der Strasse in Kampala bespuckt und beleidigt worden, gilt dies höchstens als Nebenaspekt. «Eine einfache Diskriminierung reicht nicht», so das BFM. Die Verfolgung wiederum muss nicht zwingend vom Staat ausgehen. Die Bedrohung kann auch von der Familie, vom Arbeitgeber kommen. «Dann stellt sich die Frage, ob die Person bei den Behörden Schutz suchen kann», sagt Liselotte Barzé-Loosli. Asylsuchende aus Ländern, in denen homosexuelle Handlungen als Straftat gelten, erhalten nicht automatisch Asyl. Die im Gesetz angedrohten Strafen müssen auch tatsächlich verhängt werden. Das Bundesverwaltungsgericht, bei dem die angefochtenen Asylentscheide landen, hielt 2011 in einem Urteil fest: In Afghanistan würden homosexuelle Handlungen zwar kriminalisiert. «Indessen berichten verschiedene seriöse Quellen, es seien seit dem Sturz der Taliban keine Todesstrafen wegen Homosexualität verhängt worden.» Das Gesuch des homosexuellen afghanischen Asylsuchenden wurde abgelehnt. Das BFM kläre die Situation in den Herkunftsländern nur oberflächlich ab, kritisiert Queeramnesty. «Die Behörden in Jamaika geben vielleicht an, bei ihnen sitze niemand wegen seiner sexuellen Orientierung im Gefängnis. Aber was ist mit jenen Homosexuellen, die aus anderen, fadenscheinigen Gründen wie zum Beispiel Diebstahl verurteilt werden?», sagt Pascale Navarra. Das Bundesamt für Migration müsse sich vermehrt auf die Informationen von Nichtregierungsorganisationen abstützen. 3 «Erst dadurch wird sichtbar, ob Homosexuelle Opfer von spontanen Gewaltakten werden, ihren Job verlieren oder ihnen medizinische Hilfe verweigert wird.» «Ugandas Top-Homos» Oft sind es die Medien, die die Stimmung gegen Homosexuelle zusätzlich anheizen. Diese Erfahrung macht auch Joseph. Seine Erzählungen mögen schwer nachprüfbar sein, doch die Botschaft, welche die ugandische Zeitung «Daily Onion» am 21. November 2011 verbreitet, ist unmissverständlich. Joseph – zu dieser Zeit bereits in der Schweiz – habe die von ihm gegründete Organisation zum Schutz von Waisenkindern nur als Deckmantel benutzt, um Knaben in die Sex-Falle zu locken. Neben dem Artikel ein Foto – es scheint Joseph zu zeigen. In den Wochen darauf folgen weitere Zeitungsberichte, in denen Josephs Name fällt. Auch David Kato, einer der prominentesten Schwulenaktivisten Ugandas, wurde zur Zielscheibe von homophoben Journalisten. Das Bild Katos war unter den «100 Fotos von Ugandas Top-Homos», mit denen die Boulevardzeitung «Rolling Stone» im Oktober 2010 aufmachte. «Hang them: They are after our kids!», forderte das Blatt. Vier Monate später war David Kato tot. Erschlagen mit einem Hammer. Nach Darstellung der ugandischen Behörden wurde Kato Opfer eines Streits mit einem Callboy. Auch der Chefredaktor des «Rolling Stone» schloss einen Zusammenhang mit der Hetzkampagne aus. Schliesslich habe man dazu aufgerufen, Homos zu hängen. Kato aber sei erschlagen worden. Mit den Zeitungsartikeln in der Hand stellt Joseph im Dezember 2011 ein zweites Asylgesuch in der Schweiz. Diesmal braucht das BFM länger für den Entscheid, es verstreichen neun Monate. Dann kommt die negative Antwort. Die Zeitungsartikel seien zwar nicht gefälscht. Doch enthielten sie keinen Hinweis auf eine Verfolgung in Uganda. Weil Joseph keine Ausweispapiere besitze, sei zudem nicht klar, ob die Artikel von ihm handelten. Und es sei nicht auszuschliessen, dass es sich bei sämtlichen Artikeln um Gefälligkeitsartikel handle. Mit anderen Worten: Joseph könnte den Journalisten von «Daily Onion» aus der Schweiz angestiftet haben, ihn als Pädophilen zu verunglimpfen. Diesmal pfeift das Bundesverwaltungsgericht das Bundesamt für Migration zurück. Das BFM lasse durchblicken, dass im Fall von Joseph Hinweise auf Verfolgung bestünden, urteilt das Gericht im Oktober 2012. Dieser hätte deshalb zwingend zu einer Anhörung eingeladen werden müssen. Lange stellten die Befrager des BFM bei solchen Anhörungen explizit sexuelle Fragen. Wie oft hatten Sie schon Sex mit Männern? Mit wie vielen Sexpartnern verkehrten Sie? Im Protokoll stand dann oft, der Antragsteller sei bei der Antwort ausgewichen – keine gute Grundlage für einen positiven Entscheid. «Solche Fragen entsprechen nicht der heute geltenden Praxis», sagt Liselotte Barzé-Loosli. Seit 2009 seien die Befrager angehalten, darauf zu verzichten. Die Fragen bei Josephs Anhörung seien in Ordnung gewesen, sagt Josephs Anwalt Sven Gretler. «Die Atmosphäre war korrekt bis freundlich.» Die Anhörung fand vor über einem Jahr statt. Seither wartet Joseph auf den Entscheid. 4 Das Argument der Diskretion Joseph geht davon aus, dass das BFM sein Gesuch erneut ablehnen wird. In diesem Fall dürfte das Amt wohl nicht argumentieren, Joseph müsse sich in Uganda einfach diskret verhalten, um sich vor Verfolgung zu schützen. «Seit etwa vier Jahren sollte dieses Argument nicht mehr in den Asylentscheiden zu finden sein», sagt Liselotte Barzé-Loosli. Auf diesen Standpunkt stellte sich im Dezember auch Bundesrätin Simonetta Sommaruga in der Fragestunde des Nationalrats. Die Realität sieht anders aus. Im März 2013 lehnte das BFM das Asylgesuch eines homosexuellen Mannes aus Marokko ab. In der Begründung hiess es, «bei einer diskreten Ausübung seiner Homosexualität» müsse der Mann nicht damit rechnen, in seinem Heimatland behelligt zu werden. Dabei stellte ein deutsches Gericht bereits vor dreissig Jahren fest, die Aufforderung zur Diskretion sei vergleichbar mit der Aufforderung, die Hautfarbe zu wechseln. 2010 fällte dann der Oberste Gerichtshof Grossbritanniens ein vielbeachtetes Urteil: Wer argumentiere, Homosexuelle könnten ihre Sexualität einfach verheimlichen, vereitle genau das Recht, für dessen Schutz die Menschenrechtskonvention existiere – «das Recht, frei und offen als schwuler Mann ohne Furcht vor Verfolgung zu leben». Am meisten Gewicht hat aber das Grundsatzurteil des Europäischen Gerichtshofs vom November 2013: Einem Homosexuellen sei es grundsätzlich nicht zuzumuten, seine sexuelle Orientierung im Heimatland geheim zu halten oder sich beim Ausleben zurückzuhalten. In der Regel verzichte das Bundesamt inzwischen tatsächlich darauf, homosexuellen Gesuchstellern einen diskreten Lebensstil zu empfehlen, sagt Pascale Navarra von Amnesty. Beim Bundesverwaltungsgericht hingegen, dort wo die abschliessenden Entscheide gefällt werden, sei die Botschaft noch nicht angekommen. Die Richter argumentierten bis heute mit der Möglichkeit des Verheimlichens. Zwischen den Zeilen fordere auch das BFM homosexuelle Asylsuchende weiterhin dazu auf, ihre sexuelle Orientierung zu verstecken, sagt Seraina Nufer von der Flüchtlingshilfe. Denn bei Personen, die noch nicht behelligt worden seien oder die sich noch nicht geoutet hätten, gingen die Schweizer Behörden in der Regel nicht davon aus, dass diese Personen bei einer Rückkehr speziell verfolgt würden. «Im Ergebnis läuft dies darauf hinaus, dass die Schweiz von den Betroffenen erwartet, ihre sexuelle Orientierung im Heimatland versteckt zu leben», sagt Nufer. Lebenslang Asylsuchende wie Joseph erhalten vergleichsweise selten Asyl (siehe Kasten). Aus der Sicht von Organisationen wie Queeramnesty hängt die tiefe Anerkennungsquote auch mit dem Asylgesetz zusammen. Darin ist seit fünfzehn Jahren die Rede von frauenspezifischen Fluchtgründen. Gemeint sind unter anderem Zwangsheiraten. 2009 forderte die damalige Grüne Nationalrätin Katharina Prelicz-Huber, auch die geschlechtsspezifische Verfolgung müsse ins Asylgesetz aufgenommen werden. Der Nationalrat lehnte deutlich ab. So gelten homosexuelle Asylsuchende weiterhin als 5 Mitglieder einer «bestimmten sozialen Gruppe». Trotzdem habe die Sensibilität beim BFM zugenommen, sagt Pascale Navarra. Der richtige Umgang mit LGBTI-Asylsuchenden sei heute Thema bei internen Schulungen. Die Mitarbeiter des BFM werden in Zukunft nicht mehr nur mit lesbischen, schwulen, bi-, trans- und intersexuellen Asylsuchende zu tun haben, die aus den extrem homophoben Ländern Afrikas und des Nahen Ostens in die Schweiz kommen. In Deutschland erhielt im Jahr 2013 erstmals ein homosexueller Mann aus Russland Asyl. Präsident Wladimir Putin hatte im gleichen Jahr ein Gesetz unterzeichnet, das positive Äusserungen über Homosexualität in Anwesenheit von Minderjährigen unter Strafe stellt. In Josephs Heimat hat das Parlament eben erst ein neues Gesetz verabschiedet. Schwule und Lesben können in Uganda nun bei mehrfachen Verstössen gegen das Anti-Homosexuellen-Gesetz zu einer lebenslangen Gefängnisstrafe verurteilt werden. Der ursprüngliche Entwurf sah gar die Todesstrafe vor. Wie in Mauretanien, wie im Sudan, wie in Teilen Nigerias und Somalias, wie im Iran, wie in Saudiarabien, wie im Jemen. Während des langen Asylverfahrens hat Joseph Freunde gefunden in der Schweiz. Er trifft sie in den Bars von Luzern, tanzt mit ihnen an der Gay Pride in Zürich. Joseph lebt sein Leben so, wie er es in Uganda nicht tun könnte. Wegen des laufenden Asylverfahrens wurde auf die Nennung von Josephs richtigem Namen verzichtet. 8 aus 140 Der Jurist Martin Bertschi zählte in den Jahren 1993 bis 2007 in der Schweiz neunzig Asylgesuche, bei denen die sexuelle Orientierung als Verfolgungsgrund genannt wurde. Nur vier Personen erhielten Asyl. Die Gruppe Queeramnesty hat seit 2010 rund fünfzig LGBTI-Asylsuchende betreut. Von ihnen wurden ebenfalls vier als Flüchtlinge anerkannt. Das macht acht Flüchtlinge auf rund 140 Asylgesuche. Ihr seien weitere positive Asylentscheide bekannt, sagt Liselotte Barzé-Loosli vom BFM. Die Anerkennungsquote bei LGBTI-Asylsuchenden dürfte trotzdem unter dem Durchschnitt liegen. 2011 wurde in der Schweiz jeder fünfte Asylsuchende als Flüchtling anerkannt, im Jahr 2012 war es etwa jeder Achte. 6