Juni-Ausgabe des IHK-Wirtschaftsforums

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Juni-Ausgabe des IHK-Wirtschaftsforums
139. Jahrgang
www.frankfurt-main.ihk.de
06.16
A 4836
UNTERNEHMENSSICHERUNG
08 – 29
FINANZMANAGEMENT – ERFOLGSFAKTOR MENSCH –
NACHFOLGE RECHTZEITIG PLANEN – DIGITALISIERUNG
STANDORTPOLITIK
STARTHILFE
AUSBILDUNG
RECHT
Tag der Metropolregion: Spirit der
Gemeinsamkeit 32
Games-Branche: Auf
die richtige Strategie
kommt es an
40
Fachkräftenachwuchs:
Wenn Prüfer kurzfristig absagen 44
Syndikusrechtsanwälte: Antragsflut
auch in Frankfurt 50
Druck geht auch grün.
Top-Druckqualität ist für uns seit über 90 Jahren selbstverständlich. Als Frankfurter Unternehmen sind wir nicht
auf der grünen Wiese, sondern in Ihrer Nähe. Grün ist aber unser verantwortungsvoller Umgang mit der Umwelt.
Klimaneutraler Druck und die Verwendung von FSC- und PEFC-zertifizierten Papieren gehören ebenso dazu,
wie die Wärmerückgewinnung aus unseren Maschinen, Ökofarben und Wasserlacke. Möchten auch Sie Ihre
Printprodukte nachhaltiger gestalten? Rufen Sie uns an.
Ihr Druckprodukt ist bei uns in besten Händen:
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Nachhaltigkeitsberichte
und natürlich auch Magazine,
Kataloge, Präsentationsmappen ...
Druck- und Verlagshaus Zarbock GmbH & Co. KG
Sontraer Straße 6 · 60386 Frankfurt am Main
E-Mail: [email protected] · Web: www.zarbock.de
Vorwort
Marktdynamik fördern
Liebe Leserinnen, liebe Leser!
E
„Die Unternehmen erwirtschaften
den Wohlstand unseres Bundeslands.“
s sind die Unternehmen und ihre Beschäftigten, die den Wohlstand
unseres Bundeslands erwirtschaften. Gerade der Mittelstand mit
seiner langfristig orientierten Geschäftspolitik, seinem maßvollen
Wachstum und seiner engen Verbundenheit mit Kunden, Mitarbeitern
und Region trägt dazu bei, Arbeitsplätze zu erhalten und zu schaffen.
Die hessische Landesregierung setzt deshalb mittelstandsfreundliche
Rahmenbedingungen. Wo die Marktdynamik jedoch nicht oder noch
nicht ausreichend greift, unterstützt sie die Unternehmen mit gezielten
Maßnahmen. Kleine und mittlere Firmen sowie Existenzgründerinnen
und -gründer profitieren von Bürgschaften der Bürgschaftsbank Hessen, von Hessen-Mikrodarlehen für kleinere Kreditbedarfe sowie von
Krediten aus dem Programm Gründungs- und Wachstumsfinanzierung
der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank). Außerdem
stehen das Nachrangdarlehensprogramm Kapital für Kleinunternehmen
sowie der hessische Beteiligungsfonds zur Stärkung der Eigenkapitalausstattung bereit.
Ob Gründer oder etablierte Unternehmen: Wer wissen will, welches Programm in einem speziellen Fall das beste ist, kann sich an
das Förderberatungszentrum der WIBank wenden. Ziel der hessischen
Wirtschaftsförderung sind starke und wettbewerbsfähige Unternehmen,
die mit ihrem Innovationsgeist die Prosperität der Region steigern,
neue Märkte erschließen und Herausforderungen wie die Digitalisierung meistern.
Tarek Al-Wazir
Hessischer Minister für Wirtschaft, Energie,
Verkehr und Landesentwicklung, Wiesbaden
IHK WirtschaftsForum 06.16
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08–29
INHALT 06.16
VORWORT 3
03 Marktdynamik fördern Tarek Al-Wazir, hessischer Minister für
­Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung, Wiesbaden
SPECIAL UNTERNEHMENSSICHERUNG 3
08 Strategische Planung Risiken erkennen, Chancen nutzen
10Personalentwicklung Erfolgsfaktor Mensch
12 Generations- und Führungswechsel Nachfolge rechtzeitig planen
14Finanzmanagement Liquidität effektiv steuern
16 Sanierung in Insolvenz Chance zum Neuanfang
20Innovationsfinanzierung Investition in die Zukunft
22Factoring Forderungsausfälle absichern
24Finanzkommunikation Schlüssel zum Erfolg
26Digitalisierung Auf Kurs bleiben
28Ausschreibungen Die öffentliche Hand als Kunde
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36
32
45
30
UNTERNEHMENSREPORT 3
30 Serie Existenzgründung Effizient und einfach evaluieren
45 Skyline ohne Strom Frischer Wind für Energiewende
STANDORTPOLITIK 3
INTERNATIONAL 3
32 Tag der Metropolregion Spirit der Gemeinsamkeit
34Demografiekongress Auf den Menschen kommt es an
36Wirtschaftsförderung Stadtmarketing im Wandel
38 Initiative der Wirtschaft Junge Flüchtlinge integrieren
39IHK-Fachkräftemonitor Auf der Suche nach den Profis
46China Anlaufstelle für Investoren
47Iran Den Handel wiederbeleben
RECHT UND STEUERN 3
48Umsatzsteuer Vorsteuervergütung in der EU
50Syndikusrechtsanwälte Antragsflut auch in Frankfurt
UNTERNEHMENSFÖRDERUNG UND STARTHILFE 3
42Aufschwung Treffpunkt der Gründerszene
40Games-Branche Auf die Strategie kommt es an
INNOVATION UND UMWELT 3
59 VORSCHAU | AMTLICHES | IMPRESSUM |
IHK-EHRENAMT 3
AUS- UND WEITERBILDUNG 3
44Fachkräftenachwuchs Wenn Prüfer kurzfristig absagen
Beilagenhinweis: Einem Teil unserer Ausgabe liegen Beilagen der BIEG Hessen GbR, Frankfurt,
und der IHK Frankfurt bei. Wir bitten um freundliche Beachtung!
IHK WirtschaftsForum 06.16
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FOTO: PIA
KURZMELDUNGEN
STANDORTPOLITIK
Europastadt Frankfurt
auf einen Blick
Oberbürgermeister Peter Feldmann
(3. v. r.) enthüllte am 12. April ein
neues touristisches Hinweisschild
an der Autobahn A5. Es zeigt die
Frankfurter Skyline und Wahrzeichen der Mainmetropole. Die
Tafel wurde im vergangenen Jahr
so beschädigt, dass sie neu gefertigt werden musste. Im Zuge
dessen wurde auch der veränderten Frankfurter Skyline Rechnung
getragen und das neue Gebäude
der Europäischen Zentralbank
mitabgebildet. Das Hinweisschild
gibt es in zweifacher Ausfertigung:
zwischen dem Frankfurter Kreuz
und der Anschlussstelle Niederrad
in Fahrtrichtung Norden bei Kilometer 497 an der Europabrücke
und zwischen dem Bad Homburger
Kreuz und dem Nordwestkreuz
Frankfurt in Fahrtrichtung Süden bei Kilometer 483. „Frankfurt
weist so an prominenter Stelle auf
seine Internationalität und seine
europäische Bedeutung hin“, so
Feldmann. Finanziert wurde das
Projekt vom Referat für Interna-
tionale Angelegenheiten der
Stadt Frankfurt sowie mit einem
Zuschuss vom Europabüro der
Metropolregion unter Leitung
des Regionalverbandsdirektors
Ludger Stüve (3. v. l.).
❙
INNOVATION
Gesetze europaweit umsetzen
Positionierung zu Big Data
Umweltrechtliche Vorgaben aus
Brüssel werden in den Mitgliedsstaaten höchst unterschiedlich
umgesetzt. Das wiederum führt
zu Wettbewerbsverzerrungen im
EU-Binnenmarkt. Deshalb hat
auch der DIHK in seinen europapolitischen Positionen wiederholt
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gefordert, bestehendes
Umweltrecht EU-weit
gleichermaßen umzusetzen, anstatt immer
neue Gesetze zu erlassen. Schließlich gibt
es im Umweltbereich
die meisten Vertragsverletzungsverfahren
der Kommission gegen Mitgliedsstaaten
überhaupt – zuletzt
knapp 300. Die Generaldirektion Umwelt
der Kommission will
sich dieser Problematik offenbar annehmen: Bis Ende
des Jahres soll ein Überprüfungssystem für die Einhaltung der
EU-Umweltgesetzgebung eingerichtet werden. Außerdem sollen
die Mitgliedsstaaten künftig alle
zwei Jahre über ihren nationalen
Umsetzungsstand berichten. ❙
Erste Erfolge mit seiner Positionierung zu Big Data und Industrie 4.0 kann der DIHK auf
europäischer Ebene verzeichnen:
Im Strategiepapier der Europäischen Kommission zur Digitalisierung der europäischen Industrie
(Digitizing European Industry)
werden auch Dienstleister berücksichtigt – explizit SmartService-Anbieter. Diese
Smart-Services – über
das Internet individuell
konfigurierte Pakete aus
Produkten, Dienstleistungen und Diensten – können nur entstehen, wenn
große Datenmengen aus
unterschiedlichen Quellen (zum Beispiel Unternehmen, Sensoren an
Maschinen, öffentliche
Daten) erfasst und ausgewertet werden. Ebenfalls
wird im Papier nun explizit betont,
dass der Schlüssel zur Verbesserung der digitalen Kompetenzen
der Belegschaften auf regionaler
Ebene liegt. Diese Aspekte hat
der DIHK auch in seinem Positionspapier „Industrie 4.0: Voraussetzungen für den Erfolg“ und in
Gesprächen immer wieder in die
❙
Diskussion eingebracht.
FOTO: GETTYIMAGES / KTSDESIGN
FOTO: GETTYIMAGES / SIGAL SUHER MORAN
UMWELT
IHK WirtschaftsForum 06.16
FOTO: GETTYIMAGES / WESTEND61
IHK INTERN
Nachhaltigkeitsfrühstück
geladen. Gemeinsam mit Dr. Karl
Ludwig Brockmann, Konzernbeauftragter für Umwelt und
Nachhaltigkeit, KfW-Bankengruppe, können die Teilnehmer
über die Opportunitäten und
Spannungsfelder des Nachhaltigkeitsmanagements der weltweit
größten nationalen Förderbank
diskutieren. Die Teilnahme ist
kostenfrei. Anmeldung bis 8. Juni
bei Eva Loose, E-Mail e.loose@
frankfurt-main.ihk.de.
❙
FOTO: THINK STOCK / GETTY IMAGES
Verantwortliches Wirtschaften
setzt voraus, dass das Thema
Nachhaltigkeit in allen Geschäftsbereichen mitgedacht
wird. Wirtschaft, Politik und Gesellschaft in Stadt und Region
sollen dahingehend sensibilisiert
und Handlungsoptionen für den
Geschäftsalltag aufgezeigt werden. Hierzu sind interessierte Unternehmen für Montag, 13. Juni,
8 bis 10 Uhr, Zukunftspavillon,
Goetheplatz 2, Frankfurt, ein-
RECHT
Bewachungsgewerbe:
strengere Regeln beschlossen
Das Kabinett hat den vom
Bundeswirtschaftsministerium
(BMWI) vorgelegten Gesetzentwurf zur Änderung bewachungsrechtlicher Vorschriften
beschlossen. Der Entwurf sieht
unter anderem erweiterte Auskunftsrechte für Behörden sowie
die Einführung eines Sachkundenachweises für den Bewachungsunternehmer und für leitendes
Bewachungspersonal in Flüchtlingsunterkünften vor. Zudem
soll bis zum 31. Dezember 2017
ein zentrales Bewacherregister
geschaffen werden, in dem bun-
IHK WirtschaftsForum 06.16
desweit Informationen über Bewachungsunternehmer und das
eingesetzte Sicherheitspersonal
elektronisch erfasst werden. Im
Vorfeld wurden die Vorschläge
des BMWI vom DIHK unterstützt.
Insbesondere das Register ist
geeignet, IHK-Sachkunde- und
Unterrichtungsbescheinigungen zu verifizieren. Der DIHK
warnt allerdings davor, weitere
gesetzliche Verschärfungen und
höhere Anforderungen im Bewachungsrecht zu regeln, ohne
dabei die Vollzugsseite personell
und finanziell aufzustocken. ❙
UNTERNEHMENSFÖRDERUNG
Gemeinsamer Aufruf für
Verwaltungsvereinfachung
Rund 41 Milliarden Euro Kosten
entstehen der deutschen Wirtschaft Jahr für Jahr allein aus
Melde- und Berichtspflichten.
Daher hat der DIHK gemeinsam
mit anderen Wirtschaftsverbänden, den kommunalen Spitzenverbänden und dem Nationalen
Normenkontrollrat einen Aufruf
für die flächendeckende und
ressortübergreifende Einführung
des sogenannten P23R-Prinzips
gestartet. Es handelt sich dabei
um ein vom Bundesinnenministerium gefördertes Projekt,
das darauf abzielt, den Daten-
austausch zwischen Wirtschaft
und Verwaltung einfacher, sicherer, effizienter und schneller zu machen. Die Einsparung
für alle Beteiligten durch Effizienzgewinne und geringere
Kosten läge im Milliardenbereich.
Eine Einführung ist bisher trotz
sehr erfolgreicher Pilotprojekte
allerdings nicht geplant. Eine
„weitergehende Befassung auf
politisch-strategischer Ebene,
aber auch auf Umsetzungsebene“
sei jedoch sinnvoll, appellieren
deshalb die Unterzeichner an die
Politik.
❙
STANDORTPOLITIK
IHK-Integrationsinitiativen
beispielhaft
Der Europäische Wirtschaftsund Sozialausschuss (Ewsa) hat
in seiner Stellungnahme für die
niederländische EU-Ratspräsidentschaft zum Thema Integration von Flüchtlingen in der EU
die Aktivitäten der deutschen
IHKs als beispielhaft hervorgehoben. In Deutschland haben die
Industrie- und Handelskammern
Initiativen zur Stellenvermittlung
ergriffen, heißt es in dem Papier.
Der Ewsa berichtet zudem über
die Informations- und Unterstützungsinitiativen der IHKs bei der
Qualifizierung und Ausbildung
von Flüchtlingen im Rahmen von
Ausbildungspakten. Ausdrücklich
erwähnt wird auch die Suche nach
freiwilligen Beratern, die Flüchtlinge und Unternehmen gleichermaßen beraten, sowie die Unterstützung von Flüchtlingen bei
der Unternehmensgründung. ❙
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FOTO: GETTYIMAGES / MEVANS
Angesichts gravierender Marktveränderungen ist es für Unternehmenslenker oft nicht einfach, den richtigen Weg einzuschlagen und sich auf den
verschärften Wettbewerb einzustellen.
STRATEGISCHE PL ANUNG
RISIKEN ERKENNEN, CHANCEN NUTZEN
Ein Gespräch mit Karen Hoyndorf, stellvertretende Präsidentin und Vorsitzende, Ausschuss Wirtschafts- und
Unternehmensberatungen, IHK Frankfurt, über den Aufholbedarf von kleinen und mittleren Unternehmen in
puncto langfristiger Unternehmensplanung und -steuerung.
Frau Hoyndorf, Megatrends wie Digitalisierung, Industrie 4.0 und
Nachhaltigkeit verändern in enormem Ausmaß und Tempo das
unternehmerische Umfeld. Wie geht der Mittelstand mit diesen
Herausforderungen um?
HOYNDORF: Es ist höchste Zeit, auf diese Marktveränderungen zu
reagieren, schnell Geschäftspotenziale und passende Produkt- und
Dienstleistungsinnovationen zu entwickeln und sich so von den
Konkurrenten abzusetzen. Allerdings unterschätzen Mittelständler
noch viel zu oft den Einfluss dieser Trends auf das eigene Unternehmen und lassen die vielfältigen Wachstumschancen ungenutzt.
Mehr Agilität in der Unternehmensführung ist daher das Gebot der
Stunde. Nur wer die Zukunft vorausdenkt, ist für den schärferen
Wettbewerb gut gerüstet.
Worauf sollten Unternehmen künftig verstärkt achten?
HOYNDORF: Die Planungen dürfen nicht nur auf das Unternehmen
gerichtet sein, sondern müssen auch das Unternehmensumfeld miteinbeziehen. In den immer kürzeren Veränderungszyklen muss die
Geschäftsleitung aufkommende Signale und Vorboten ökonomischer,
technologischer, aber auch politisch-rechtlicher, gesellschaftlicher oder
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Karen Hoyndorf, stellvertretende Präsidentin,
IHK Frankfurt: „Unternehmen sind gut beraten, ihre Finanzierung auf eine breitere Basis
zu stellen und auch alternative Instrumente
zu nutzen.“
ökologischer Veränderungen frühzeitig erkennen und in unternehmerisches Handeln übersetzen.
Was können Unternehmen für eine bessere Unternehmensplanung
und -steuerung tun?
HOYNDORF: Untersuchungen zeigen, dass in kleinen und mittleren
Unternehmen Informationssysteme zur frühzeitigen Erkennung latenter
Chancen und Risiken nur zögerlich angewendet werden. Dabei ist eine
IHK WirtschaftsForum 06.16
Unternehmenssicherung
Schnelldiagnose verhältnismäßig einfach durchzuführen, zumal das
Instrumentarium nicht neu ist. Gleichwohl ist es wichtig, immer wieder
darauf hinzuweisen: Mit Kennzahlen, die möglichst aus tagesaktuellen
Zahlen des Rechnungswesens bestimmt werden sollten, lässt sich
rasch ein Überblick gewinnen. In jedem Fall ist ein Blick auf die Liquiditätskennziffern wichtig. Für die langfristige Existenzsicherung sind
darüber hinaus die strategischen Stellgrößen zu überprüfen und erforderlichenfalls neu zu justieren: etwa, ob das aktuelle Geschäftsmodell
des Unternehmens noch tragfähig ist oder ob sich Kundenbedürfnisse
geändert haben. Aber auch, ob die Vertriebsstrukturen noch effizient
sind, ob neue Absatz- und Beschaffungsmärkte erschlossen werden
müssen oder in welchem Maß kurzfristig die Liquidität – und mittelund langfristig die Finanzierung des Unternehmens – gesichert ist.
Was ist Ihre Empfehlung für die Geschäftsleitung bei ihren
Finanzierungsüberlegungen?
HOYNDORF: Auch wenn es bei vielen Betrieben zurzeit in der Finanzierung
rundläuft und sie kaum Schwierigkeiten haben, Fremdkapital bei Banken
aufzunehmen: Das Management sollte sich darauf vorbereiten, dass die
abermals verschärften Baseler Eigenkapitalregeln die Kreditvergabefähigkeit von Banken in der Zukunft einschränken werden. Unternehmen sind
daher gut beraten, ihre Finanzierung auf eine breitere Basis zu stellen und
alternative Instrumente, wie zum Beispiel Leasing und Factoring, zu nutzen.
Um unternehmerisches Wachstum zu finanzieren oder neue und verbesserte
Produkte zur Marktreife zu entwickeln, wird Beteiligungskapital immer
wichtiger werden. Da Innovationsprojekte aber von hoher Unsicherheit
geprägt sind, was technische Machbarkeit und späteren kommerziellen
Erfolg betrifft, und zudem solche Projekte hohe Personalkosten umfassen,
die nicht als Kreditsicherheiten herangezogen werden können, stehen
Bankkredite erfahrungsgemäß nur sehr eingeschränkt zur Verfügung. Um die
Eigenkapitalquote innovativer kleiner und mittlerer Unternehmen zu erhöhen
und die wirtschaftlichen Risiken von Innovationsvorhaben zu mindern, sind
übrigens die Beteiligungsprogramme von Bund und Ländern bestens geeignet.
Die immer neuen Herausforderungen werden sich nur mit entsprechend aus- und weitergebildetem Personal bewältigen lassen können.
Schon heute mangelt es aber an Fachkräften. Welche Tipps haben
Sie für die Unternehmen?
HOYNDORF: Die Akquise qualifizierter Mitarbeiter wird aufgrund der
demografischen Entwicklung härter, das ist unstrittig. Unternehmen
sollten deshalb nicht nur mit klassischen Weiterbildungsangeboten,
Karriere- und Aufstiegsperspektiven, familienfreundlichen Arbeitsbedingungen und zusätzlichen Sozialleistungen versuchen, bereits vorhandene
Mitarbeiter langfristig zu binden. Sie sollten auch weitere Möglichkeiten
ausschöpfen, geeignete Nachwuchskräfte für einen Job im Betrieb zu
interessieren. Dazu werbe ich seit Langem dafür, verstärkt auch neue
Zielgruppen, zum Beispiel die Generation 50 plus, Frauen, Berufsrückkehrende oder Menschen mit Migrationshintergrund, anzusprechen.
Infolge des demografischen Wandels sinkt übrigens tendenziell auch die
Zahl potenzieller Käufer von Unternehmen, weshalb Firmeninhaber sich
zudem beizeiten nach einem passenden Nachfolger umsehen sollten.
Warum ist eine rechtzeitig geregelte Nachfolge für die Existenz­
sicherung so bedeutend?
IHK WirtschaftsForum 06.16
IHK-AUSSCHUSS WIRTSCHAFTS- UND UNTERNEHMENSBERATUNGEN
Der IHK-Ausschuss Wirtschafts- und Unternehmensberatungen bündelt
das breite Spektrum des Beraterwissens. Ein deutlicher Fokus der Ausschussarbeit liegt in der Entwicklung von Strategien und Instrumenten,
die Unternehmen helfen sollen, sich zukunftssicher aufzustellen und für
kommende Herausforderungen gewappnet zu sein. Wichtige Themenkomplexe sind dabei: Existenzgründung und -sicherung, Mittelstandsfinanzierung, Krisenprävention und -bewältigung, Unternehmensnachfolge, Personal und Führung, Unternehmensflexibilisierung, Digitalisierung
und Datensicherheit. Das Kompetenznetzwerk bietet IHK-Mitgliedern ein
breites Portfolio an Unterstützungsmaßnahmen. Dies umfasst unter anderem Veranstaltungen, Sprechtage, Webinare, Ratgeber und Leitfäden
sowie Veröffentlichungen zu ausgewählten Themen. Weitere Infos online unter www.frankfurt-main.ihk.de/unternehmensfoerderung.
HOYNDORF: Die Regelung der Unternehmensnachfolge ist ein wirtschaftlich wie rechtlich äußerst komplexer Prozess, der unter Umständen
eine lange Vorbereitung erfordert, damit die Staffelübergabe perfekt
gelingt. Dabei sind nicht nur die schwierigen Probleme der Unternehmensbewertung und des sinnvollsten Übergabezeitpunktes zu lösen.
Oft kommen auch Fragen hinzu, welche konkrete Übertragungsvariante
sich empfiehlt und wie ein geeigneter externer oder interner Nachfolger
gefunden werden kann. Leider vernachlässigen noch zu viele Seniorunternehmer aus Sorge vor dem Verlust an Einfluss und Anerkennung
oder aus Scheu vor der Leere des Alltags die Nachfolgefrage – und
gefährden damit ihr Lebenswerk.
Warum sollten verantwortliche Unternehmer einen Berater engagieren
und wann sollte dieser tätig werden?
HOYNDORF: In der Tendenz werden wir leider meist zu spät hinzugerufen. Dabei erfordert nicht nur die Nachfolgeplanung eine umfassende
und interdisziplinäre Beratung, um etwa von steuerlichen Gestaltungsmöglichkeiten und bestehenden Vergünstigungen optimal profitieren
zu können. Im Zeichen der zunehmenden Komplexität wird es auch in
anderen Schlüsselbereichen – etwa der Finanzierung – schwieriger, ein
Unternehmen konsequent zu entwickeln. Gleichwohl unterliegen mittelständische Unternehmer oft der Illusion, selbst für alles zuständig sein
zu müssen. Sie sind skeptisch, ob ein Außenstehender ohne gewachsene
Verbundenheit zum Unternehmen sich in die komplexen Strukturen und
Abläufe wirklich einarbeiten kann. In der Regel fehlt es ihnen aber auch
an spezifischer Expertise und Methoden-Know-how, um den Fragestellungen gezielt näherzutreten. Oder es mangelt ihnen schlicht an Zeit.
Oftmals erweist es sich dann als sinnvoll, einen externen Spezialisten
einzuschalten, der das Unternehmen auf Schwachstellen analysiert, der
die Kompetenzentwicklung fördert und der das Management besser für
❙
die Herausforderungen der Zukunft rüstet.
INTERVIEW
DR. MATTHIAS
­SCHODER (l.)
Geschäftsführer,
Finanzplatz, Unternehmensförderung, Starthilfe, IHK Frankfurt
[email protected]
MICHAEL
HÖPPNER (r.)
Stellvertretender
Geschäftsführer,
Finanzplatz, Unternehmensförderung, Starthilfe, IHK Frankfurt
[email protected]
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FOTO: GETTYIMAGES / GARY WATERS
PERSONALENT WICKLUNG
ERFOLGSFAKTOR MENSCH
Der Zusammenhang zwischen Personal und Unternehmenserfolg ist offenkundig. Eigentlich selbstverständlich – und
doch wird in der Praxis die Personalentwicklung oft durch eine zahlengetriebene, kausale Denkweise behindert.
E
rfolge werden durch Menschen gemacht. Beispiel: Was haben der
FC Barcelona und das alte Preußen gemeinsam? Oder was verbindet
einen römischen Zenturio mit dem heutigen Google? Ein Erklärungsversuch: Der katalanische Fußballclub wurde erst richtig erfolgreich mit der
Schaffung von La Masia, der Fußball-Jugendakademie des FC Barcelona.
Aus ihr gingen zahlreiche Talente hervor. Zudem wird in allen Altersklassen
dasselbe Spielsystem praktiziert. Bei den Preußen denkt der Volksmund
auch heute noch an den Begriff von den langen Kerls, womit das 1675
gegründete altpreußische Infanterieregiment No. 6 gemeint war.
Bereits 1765 errichtete Friedrich II. in Berlin sein preußisches La
Masia, die Académie des nobles. Auch wenn erste historische Hinweise
aus dem alten China belegen, dass die frühe Form des Fußballs militärischer Leibesertüchtigung galt, so darf vermutet werden, dass es
dem alten Fritz dabei nicht um Fußball (dessen moderne Form ohnehin
erst dem Jahr 1863 zugeschrieben wird) ging, sondern um die Kriegskunst. Gleichwohl interessierten ihn System und Wertevermittlung,
denn er lud die besten zwölf Absolventen seiner Akademie zu sich
nach Potsdam ein, um diesen persönlich den letzten Schliff zu geben.
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Als Architekt des Erfolgsystems des FC Barcelona gilt Johan
Cruyff, der in seinen acht Jahren als Barça-Coach 29 Nachwuchsspieler in die erste Mannschaft holte. Bis zu seiner Ankunft hatten
es nur wenige Ausnahmen in die erste Mannschaft geschafft. Die
damit errungenen sportlichen Erfolge sind Legende. Was den Preußen
die langen Kerls oder dem FC Barcelona die Artisten des Tiki-Taka,
das war den Römern der Zenturio. Unter Kaiser Augustus wurde das
Militärsystem reformiert und verfeinert. Dabei spielte der Zenturio
eine entscheidende Rolle, nicht nur auf dem Schlachtfeld, sondern
als Rückgrat der römischen Armee für Disziplin und Ordnung innerhalb der Truppen.
Entsprechende Sorgfalt galt der Rekrutierung und Ausbildung
dieser Führungskräfte. Das Alter römischer Rekruten lag zwischen
20 und 24 Jahren. Wenn man sich im Vergleich dazu morgens in der
Cafeteria von Google umschaut, dann scheint die Mehrheit der dort
mit großer Gelassenheit Frühstückenden in vergleichbarem Alter
zu sein. Nun sind diese nicht nach den Kriterien des Altertums für
junge Soldaten ausgewählt. Das Senior Management von Google
IHK WirtschaftsForum 06.16
Unternehmenssicherung
meint, sich fast entschuldigen zu müssen, wenn es dort heißt: „Wir
rekrutieren nur die Besten.“
Taugen diese und andere ähnlich gelagerte Beispiele für heutige
Personalentwicklung und Unternehmenssicherung? Eindeutig ja.
Der Zusammenhang zwischen Personal und Erfolg ist offenkundig.
Drei wesentliche Elemente fallen dabei auf: Erstens, egal wie das
jeweilige unternehmerische Gemeinwesen aussieht, für den Erfolg
braucht es ein System, ein System der Personalentwicklung. Dabei
ist konkret das Vorhandensein eines konsequent gelebten Systems gemeint. Nicht ein idealisiertes System, sondern schlichte,
verlässliche und stabile Handwerksarbeit, mit deren Hilfe Talente
identifiziert, rekrutiert, eingeführt, motiviert, weiterentwickelt und
im Unternehmen gehalten werden. Dieser erste Teil, sozusagen das
Handwerk, ist noch vergleichsweise einfach.
Schwieriger scheint das zweite Element, nämlich der Glaube
daran, dass die Menschen den Unterschied machen. Es geht um das
Bekenntnis zum Erfolgsfaktor Mensch. Eigentlich selbstverständlich,
und doch wird in der Praxis die Personalentwicklung behindert durch
eine zahlengetriebene, kausale Denkweise, in der nur bemessen wird,
was Maßnahme x an Ergebnis y bringt. Nun wollten auch Augustus
und Friedrich der Große ihre Kriege gewinnen, ebenso wie Google
und der FC Barcelona gewinnen wollen. Aber alle haben oder hatten
ein System und glauben an den Menschen als Erfolgsfaktor. Es wird
wohl auch nicht anders gehen, wenn mehrere Hundertschaften
junger Nerds an unterschiedlichen Standorten an der Entwicklung
eines Internet-Browsers arbeiten.
Das dritte Element ist das schwierigste: das Vorhandensein
einer vorausschauenden Unternehmerpersönlichkeit. Jemand, der
von der Unternehmensspitze gute Personalentwicklung vorlebt und
für deren verlässliche Umsetzung sorgt. Es ist der Unternehmer, der
kraft seiner Leadership-Qualitäten die Dinge ins Rollen bringt. Ohne
Leadership wird Personalentwicklung und damit Unternehmenssicherung nicht gehen. An dieser Stelle wird aufseiten des Mittelstands
oft argumentiert, man sei ja nicht das Römische Reich, Google oder
General Electric, sondern ein kleines, mittelständisches Unternehmen.
Doch die Vorteile liegen auf der Hand. Im Mittelstand gibt es immer
einen Unternehmer an der Spitze. Er ist von weniger politischem Ränkespiel umgeben, hat kurze Entscheidungswege. Für diesen mittelständischen Zenturio dürfte die Personalentwicklung seiner Hundertschaft
deutlich einfacher sein als für einen General George C. Marshall bei
dessen Entwicklung von 95 Divisionen der amerikanischen Armee.
Denn wenn der Mittelstand eine natürliche Stärke hat, dann kann er
diese an der Stelle konzertierter Personalentwicklung ausspielen: klare
Vision, schlanke Kommunikation, schnelle Entscheidungen. Es braucht
den Mut zum Machen. Die Botschaft lautet: Es lohnt sich.
❙
AUTOR
Dr. Wolfgang
H. Koch
Partner, Capitalent, Frankfurt
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IHK WirtschaftsForum 06.16
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FOTO: GETTYIMAGES / CHRIS PARSONS
Drei Viertel der Kinder von Familienunternehmern sind
bereit, nach Ausbildung oder Studium auch Führungsverantwortung im familieneigenen Betrieb zu übernehmen.
GENERATIONS- UND FÜHRUNGSWECHSEL
NACHFOLGE RECHTZEITIG PLANEN
Unternehmer müssen frühzeitig klären, welche Nachfolgevariante für sie infrage kommt. Besonders
familieninterne Lösungen erfordern eine lange Vorbereitung, aber auch ein Verkauf kann zeitintensiv sein.
U
nternehmenssicherung hat viele Aspekte: Es fängt bei der
Schaffung und Bewahrung entscheidungsfähiger Gesellschafterstrukturen an, geht über zukunftsträchtige Geschäftsmodelle,
effiziente Führungsstrukturen, geeignetes (Führungs-)Personal, solide
bilanzielle und finanzielle Verhältnisse bis hin zum Thema der rechtzeitigen Nachfolgeregelung bei mittelständischen Familienunternehmen.
Nachfolge kann bedeuten, dass sowohl die Geschäftsführerposition als
auch die Gesellschafterfunktion gleichzeitig in neue Hände gelegt werden. Es kommt aber auch oft genug vor, dass die Altgesellschafter noch
für eine Übergangszeit als Geschäftsführer oder Berater zur Verfügung
stehen – auch und besonders deshalb, um die oft auf eine oder wenige
Personen konzentrierten Kundenkontakte vertrauensvoll zu übergeben.
Die Nachfolge kann familienintern, unternehmensintern oder extern
umgesetzt werden. Kombinationen sind denkbar, aber eher selten.
Gemäß einer empirischen Studie der Zeppelin-Universität Friedrichshafen sind drei Viertel der Kinder von Familienunternehmern bereit,
im familieneigenen Unternehmen Führungsverantwortung, und damit
dann wohl auch die Gesellschaftsanteile, zu übernehmen.
Es verbleiben nach einer Schätzung des Instituts für Mittelstandsforschung Bonn jährlich dennoch Tausende von Unternehmen, deren
Eigentümer zur Sicherung des Unternehmens nach Eintritt in den
12
Ruhestand eine externe Unternehmensnachfolge suchen, das heißt
einen Unternehmensverkauf anstreben, oder aber das Unternehmen
liquidieren müssen. Jährlich müssen 5 000 Familienbetriebe schließen,
weil kein Nachfolger zur Verfügung steht. Es ist also rechtzeitig zu
klären, welche Nachfolgevariante infrage kommt, um eine Schließung
möglichst zu vermeiden.
Laut einer Umfrage der IHK Frankfurt zur Unternehmensnachfolge
aus dem Jahr 2011 waren 62 Prozent der Befragten der Meinung, der
Unternehmer sollte sich spätestens ab dem 50. Lebensjahr mit seiner
Nachfolgeregelung beschäftigten. Der Prozess der Unternehmensübergabe wurde von 71 Prozent mit circa fünf Jahren eingeschätzt.
Interessant in diesem Zusammenhang ist die Aussage, „emotional nicht
loslassen können“ (24 Prozent, höchste Einzelnennung) sei die größte
Herausforderung bei der Unternehmensnachfolge.
Bei der familieninternen Variante treten spezifische Probleme
mit vermutlich längeren Zeitachsen auf. So müssen die Kinder das
Unternehmen nicht nur übernehmen wollen, sondern dafür auch die
nötigen Befähigungen haben. Dies kann die frühzeitige Entscheidung
für einen bestimmten Studiengang bedeuten, ebenso wie oftmals
Auslandsaufenthalte und Praktika bei befreundeten Unternehmen anzutreffen sind, bevor Sohn oder Tochter in das elterliche Unternehmen
IHK WirtschaftsForum 06.16
Unternehmenssicherung
eintreten. Außerdem sind Erbschaft- und Schenkungsteuer zu beachten,
die Form der Kaufpreiszahlung festzulegen, eventuelle Satzungsänderungen vorzunehmen, Personal und Führungskräfte auf den Eintritt
vorzubereiten und schließlich Zeitachsen – mit Milestones – für den
finalen Übergabezeitpunkt zu definieren.
Die unternehmensinterne Variante (Management-Buy-out, MBO)
unterscheidet sich davon deutlich. Der oder die Nachfolger sind in
der Regel schon lange im Unternehmen tätig, haben ihre Fähigkeiten
unter Beweis gestellt und sind sowohl im Unternehmen als auch bei
Kunden und Lieferanten bekannt. Oftmals fehlen ihnen aber die nötigen
Finanzierungsmittel, um eine Kaufpreiszahlung darzustellen. Häufig
helfen in dieser Situation Beteiligungsgesellschaften (Private Equity)
aus. Diese erwerben zunächst die Mehrheit der Anteile, geben dem
oder den MBO-Managern aber im Laufe der Zeit Gelegenheit, weitere
Anteile zu erwerben, bis hin zur 100-Prozent-Situation.
Die schwierigste Variante ist sicherlich die externe Lösung durch
den Verkauf des Unternehmens an fremde Dritte. Für eine sorgfältige
Planung des eigentlichen Verkaufsprozesses werden auch hier oftmals
mehrere Jahre benötigt. Das Unternehmen muss verkaufsbereit gemacht
werden. So ist zum Beispiel das Geschäftsmodell auf Zukunftsträchtigkeit zu trimmen, Abhängigkeiten von einzelnen Kunden und Lieferanten
müssen reduziert werden, eventuell ist eine zweite Führungsebene
einzubauen, Bilanz- und Finanzierungsstrukturen sind zu optimieren
und manches mehr. Für den eigentlichen (Kern-)Prozess sind alsdann
neun bis zwölf Monate einzuplanen.
Der Kernprozess lässt sich in fünf Phasen unterteilen: Vorbereitungsphase, Analysephase, Vermarktungsphase, Verhandlungsphase
und Abschlussphase. Hierbei kann die Übergabe in jeder dieser Phasen
scheitern: Die Vorbereitung ist zum Beispiel lückenhaft, das Unternehmen wird falsch analysiert, es werden die falschen potenziellen
Interessenten angesprochen, es wird nicht professionell verhandelt, mit
verheerenden Auswirkungen auf den Kaufpreis, und beim Abschluss des
Vertrags wird die Unterschrift mit der Rechtswirksamkeit verwechselt.
Zumindest diese Variante der Nachfolgeregelung sollte deshalb keinesfalls ohne fachkompetente Beratung durchgeführt werden. Ansonsten
könnte es die teuerste Fehlentscheidung des Unternehmers werden.
Sowohl bei der Frage, welche Variante der Nachfolgeregelung zu
bevorzugen ist, als auch bei der Realisierung der jeweiligen Variante
kann das Expertennetzwerk der IHK Frankfurt helfen; dabei handelt es
sich zum Beispiel um Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und Transaktionsexperten. Seit einigen Jahren bietet die IHK Sprechtage zur Unternehmensnachfolge an – ein marktgerechter Service also, der auch rege
genutzt wird. Immerhin sollen laut Institut für Mittelstandsforschung
in den nächsten Jahren deutschlandweit pro Jahr 71 000 Unternehmen
mit 907 000 Beschäftigten übergeben werden. ❙
AUTOREN
DR. WOLFGANG W.
THIEDE (l.)
Geschäftsführender
Gesellschafter,
HT Finanz-und Betei­
ligungsmanagement,
Bad Homburg
[email protected]
IHK WirtschaftsForum 06.16
DR. KARL-AUGUST
KAISER (r.)
Senior Partner,
HT Finanz- und Betei­
ligungsmanagement,
Bad Homburg
[email protected]
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FINANZMANAGEMENT
LIQUIDITÄT EFFEKTIV STEUERN
Sicherheit und Liquidität sind eng miteinander verbunden und Grundvoraussetzung für die Unternehmenssicherung. Das Finanzmanagement ist daher in mittelständischen Unternehmen immer Chefaufgabe.
14
FOTO: GETTYIMAGES / HONG LI
M
ittelständische Unternehmen sind typischerweise geprägt
durch Unternehmerpersönlichkeiten beziehungsweise unternehmerische Familien, bei denen eine intensive Beschäftigung mit dem operativen Geschäft, absolute Identifikation mit dem
Produkt sowie ein hohes Qualitätsbewusstsein im Vordergrund stehen.
Dagegen sind im Bereich der Unternehmenssteuerung oftmals Defizite
vorhanden, die aber in vielen Fällen mit überschaubarem Aufwand
beseitigt werden könnten.
Die Qualität der Unternehmenssteuerung erreicht oftmals nicht die
Qualität des gesteuerten Unternehmens. Dies gilt insbesondere für das
Finanzmanagement als wesentliche Säule der Unternehmenssteuerung.
Diese Beobachtung trifft besonders für schnell wachsende Unternehmen
zu. Sie gilt aber auch für etablierte Mittelständler, die das Finanzmanagement gerne den Mitarbeitern des Rechnungswesens überlassen,
obwohl es sich hierbei um eine klassische Chefaufgabe handelt.
Das magische Zieldreieck des Finanzmanagements besteht aus
den Eckpunkten Rentabilität, Sicherheit und Liquidität. Während die
Rentabilität in der aktuellen Niedrigzinsphase etwas in den Hintergrund
rückt, sind die Eckpunkte Sicherheit und Liquidität eng miteinander
verbunden und Grundvoraussetzung für den Unternehmensfortbestand.
Wichtigste Aufgabe des Finanzmanagements ist die Gewährleistung
der jederzeitigen Zahlungsfähigkeit des Unternehmens.
Nicht rechtzeitig erkannte Liquiditätsschwierigkeiten sind die
häufigste Ursache für Unternehmenskrisen beziehungsweise Insolvenzsituationen. Der Liquiditätskreislauf eines Unternehmens wird oft mit
dem Blutkreislauf des Menschen verglichen. Beide rücken erst dann in
den Fokus, wenn sie ihre Dienste versagen. Unternehmenskrisen treten
immer dann auf, wenn die Blutversorgung im Unternehmen mehr als
nur kurzfristig ins Stocken gerät. Auch die schärfste denkbare Unternehmenskrise, die Insolvenzreife, tritt nach der seit der Finanzkrise
geänderten Regelung der Insolvenzordnung nur dann ein, wenn die
Liquiditätsversorgung gestört ist. Dies ist offensichtlich der Fall bei
eingetretener Zahlungsunfähigkeit. Aber auch für den zweiten Insolvenzgrund, die Überschuldung, ist letzten Endes entscheidend, ob das
Unternehmen eine positive Liquiditätsprognose für einen absehbaren
Zeitraum (in der Regel das laufende und das folgende Geschäftsjahr)
liefern kann.
Für die praktische Frage, wie ein Mittelständler ein effektives
Finanzmanagement in seinem Unternehmen aufbaut, ist zunächst
zu beachten, dass die Bereiche Rechnungswesen / Controlling und
Finanzmanagement grundsätzlich unterschiedliche Sichtweisen auf
das Unternehmen haben. So kann im Rechnungswesen / Controlling
unter Umständen von einer positiven Unternehmensentwicklung mit
steigenden Umsätzen und Ergebnissen zu berichten sein, während im
Finanzmanagement die Liquidität fehlt. Dies kann durch den Aufbau
Nicht rechtzeitig erkannte Liquiditätsprobleme
sind die häufigste Ursache für Finanzkrisen
oder Insolvenzsituationen in Unternehmen.
des Working Capitals, durch Auslaufen von Finanzierungen oder
schlicht durch mangelnde Zahlungsmoral wichtiger Kunden verursacht
sein. Während das Rechnungswesen sich an nach bestimmten Regeln
ermittelten Periodenergebnissen orientiert, spielen beim Liquiditätsmanagement ausschließlich tatsächliche Zahlungsvorgänge eine Rolle.
Dieser Unterschied wird gelegentlich sehr prägnant mit den Worten
„Cash is a fact, profit is an opinion“ beschrieben.
Die wichtigste Voraussetzung für ein funktionierendes Finanzmanagement, insbesondere für die Liquiditätsplanung und -kontrolle, ist
es, die hierfür erforderlichen Informationen zielgerichtet zusammenzuführen. Dies betrifft unter anderem Bankkontensalden, verfügbare
Kreditlinien, offene Debitoren und Kreditoren, Zahlungskonditionen,
bereits ausgelöste oder erforderliche Bestellungen, erwartete kurzfristige Rechnungsstellungen und Ähnliches. Diese Informationen sind
IHK WirtschaftsForum 06.16
Unternehmenssicherung
grundsätzlich im Unternehmen vorhanden und im Rechnungswesen,
der Einkaufsabteilung sowie dem Vertrieb abzurufen und systematisch
zusammenzuführen. Wichtig sind vor allen Dingen eine enge Anbindung des Finanzmanagements an die Zahlen des Rechnungswesens
sowie – selbstverständlich – eine sehr aktuelle, das heißt mindestens
wochengenaue, Buchhaltung als Datenbasis.
Die Finanzplanung sollte idealerweise in drei Zeitzonen aufgebaut
werden: Für den Zeitpunkt t0 wird ein Finanzstatus erstellt, der alle
Finanzgeschäfte und die täglichen Kontensalden abbildet. Diese Informationen werden für die zweite Zeitzone t1 um die oben genannten
weiteren liquiditätsrelevanten Informationen ergänzt und zu einer
Liquiditätsplanung für, je nach Unternehmenssituation, vier bis acht
Wochen zusammengeführt. Schließlich wird die Liquiditätsplanung um
weitere zahlungsrelevante Plandaten, wie zum Beispiel Umsatzplanung,
Aufwandsplanung, vorgesehene Kapitalzuführungen, Kreditaufnahmen,
Entnahmen, Dividenden sowie Investitionen, ergänzt und zu einer
Finanzplanung auf Jahres- oder Quartalsbasis (t1+n) ausgebaut. Diese
Finanzplanung ist dann insbesondere mit der Unternehmensgesamtplanung abzustimmen.
Die Ergebnisse zu den verschiedenen Zeitzonen sind Ausgangsbasis
für kurz- beziehungsweise mittelfristige Entscheidungen zu liquiditätswirksamen Maßnahmen. Von besonderer Bedeutung sind selbstverständlich eine regelmäßige Soll-Ist-Kontrolle und eine rollierende
Fortschreibung der Planungsrechnungen. Die Soll-Ist-Kontrolle der
Liquiditätsplanung sollte mindestens im Wochenrhythmus erfolgen.
Die derart strukturierte Liquiditäts- und Finanzplanung kann auch als
Instrument der regelmäßigen Finanzkommunikation mit den Kapitalgebern, insbesondere den finanzierenden Banken, genutzt werden.
Eine ausreichende Liquiditätsversorgung ist zwingende Voraussetzung für eine erfolgreiche Unternehmensführung und daher in
mittelständischen Unternehmen unbedingt als Chefaufgabe anzusehen.
Grundlage für eine funktionierende Liquiditätsplanung ist eine enge
Verzahnung mit den an verschiedenen Stellen vorhandenen zahlungsrelevanten Informationen. In Fällen sehr kleiner Unternehmen kann
eine Excel-Lösung ausreichend sein. Ansonsten sind im Markt auch
für mittelständische Unternehmen sehr gut geeignete integrierte
IT-Lösungen verfügbar. Sie berücksichtigen die Besonderheiten der
Unternehmensgröße und erleichtern die Führungsaufgabe des Unter❙
nehmers.
AUTOR
KLAUS
­HEININGER
Geschäftsführer,
Falk Wirtschaftsprüfungs- und
Steuerberatungsgesellschaft, Frankfurt, klaus.heininger
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IHK WirtschaftsForum 06.16
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FOTO: GETTYIMAGES / HONG LI
Der Gesetzgeber hat Anreize für Unternehmen geschaffen, die Insolvenz als Mittel der Sanierung zu nutzen.
SANIERUNG IN INSOLVENZ
CHANCE ZUM NEUANFANG
Eine Insolvenz wird oft nicht als produktiver Zustand mit einer Chance zum Neuanfang, sondern
als endgültiges Scheitern des Unternehmers wahrgenommen. Doch eine Sanierung in Insolvenz
kann für notwendige Restrukturierungen die nötigen finanziellen Mittel bereitstellen.
D
ie Krise ist ein produktiver Zustand. Man muss ihr nur den
Beigeschmack der Katastrophe nehmen.“ Genau wie in diesem
Zitat des Schweizer Schriftstellers Max Frisch kann die Insolvenz
einen produktiven Zustand der Krisenbewältigung darstellen, vorausgesetzt, das Stigma des Scheiterns wird ihr genommen. Ein Schritt in
diese Richtung wurde mit der Einführung des Gesetzes zur weiteren
Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (ESUG) unternommen.
Eine Möglichkeit zur Sanierung in Insolvenz außerhalb der Insolvenzordnung steht allerdings noch aus.
Um ein Unternehmen aus der Krise zu führen, sind oft schmerzhafte
Einschnitte notwendig: Standorte müssen geschlossen, unrentable
Verträge gekündigt, Personal aus Kostengründen abgebaut werden.
Dies kann mit erheblichen Kosten verbunden sein. Für gekündigte
Mitarbeiter fallen Abfindungen oder Sozialplanausgaben an. Eine
vorzeitige Kündigung von Miet-und Lieferverträgen – falls überhaupt möglich – zieht meist Vertragsstrafen nach sich. Notwendige
Restrukturierungen werden meist erst durchgeführt, wenn sich
die Profitabilitätsschwäche eines Unternehmens bereits zu einer
Liquiditätsschwäche entwickelt hat. Dann fehlen für notwendige
Maßnahmen oft die finanziellen Mittel.
Eine Sanierung in Insolvenz kann hier Abhilfe schaffen: Die Mitarbeiter erhalten geringere Abfindungen, da die Kosten für Sozialpläne auf
16
zweieinhalb Monatsgehälter – oder bei geringer Insolvenzmasse sogar
weniger – beschränkt sind. Die Bundesagentur für Arbeit übernimmt
während des vorläufigen Insolvenzverfahrens die Zahlung der Löhne
und Gehälter (Insolvenzgeld bis zu einer Dauer von drei Monaten).
Verträge können leichter gekündigt beziehungsweise ihre Erfüllung
verweigert werden. Die entsprechenden Schadenersatzforderungen
für die vorzeitige Beendigung gehen regelmäßig als einfache Insolvenzforderungen in das Insolvenzverfahren ein und werden dann mit
einem geringeren Betrag bedient.
Bei gegebenenfalls vorhandenen Pensionszusagen tritt der Pensionssicherungsverein ein (im Falle eines Insolvenzplans gegebenenfalls
anteilig); auch seine sich daraus ergebenden Ansprüche sind einfache
Insolvenzforderungen, auf die nur die Insolvenzquote bezahlt wird.
Zudem müssen Zins- und Tilgungszahlungen während des Verfahrens
nicht erbracht werden. Insgesamt werden die Sanierungskosten erheblich verringert und die Erfolgsaussichten somit gesteigert. Dennoch
wird die Insolvenz oft nicht als produktiver Zustand mit einer Chance
zum Neuanfang, sondern als endgültiges Scheitern des Unternehmers
wahrgenommen. Diese Wahrnehmung herrscht bei Kunden, Lieferanten
und Wettbewerbern des Unternehmens vor, welche bei Bekanntgabe
des Insolvenzverfahrens um ihre Forderungen gegenüber dem Unternehmen fürchten müssen.
IHK WirtschaftsForum 06.16
Jörg Pütz, Geschäftsführer HIT Markt, Bad Honnef
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Unternehmenssicherung
Dies wird auch durch den üblichen Verlauf einer Regelinsolvenz
bestätigt. Ein vom Gericht eingesetzter Insolvenzverwalter verfolgt
meist nicht den Erhalt des Unternehmens für den Gesellschafter,
sondern eine möglichst zeitnahe Entschädigung der Gläubiger. Dies
kann durch eine Zerschlagung oder den Verkauf des Unternehmens
als Ganzes oder in Teilen (sogenannte übertragende Sanierung / Asset
Deal) realisiert werden. Auch aus Perspektive des Unternehmers besiegelt die Regelinsolvenz dessen Scheitern, indem ihm die Kontrolle des
Unternehmens entzogen wird. Zusammengefasst werden aus Sicht des
Unternehmers die folgenden Nachteile eines Regelinsolvenzverfahrens
gesehen: Reputationsverlust, Verlust der Kontrolle, regelmäßig Verlust
des Eigentums bei Verkauf als Asset Deal und die Beeinträchtigung
des Geschäftsbetriebs und der Lieferantenbeziehungen durch Forderungsausfälle bei diesen.
Um Anreize zu schaffen, die Insolvenz als Mittel der Sanierung zu
nutzen, sieht die Insolvenzordnung die Möglichkeit einer sogenannten
Eigenverwaltung vor. Hierbei behält der Schuldner die Verfügungsmacht über sein Unternehmen auch in der Insolvenz und muss diese
nicht an einen Insolvenzverwalter abtreten. Mit Inkrafttreten des
ESUG am 1. März 2012 wurde die Eigenverwaltung entscheidend
gestärkt. Bereits vor dieser Neuregelung war es möglich, eine Insolvenz in Eigenverwaltung bei Gericht zu beantragen. Allerdings
wurde zwischen dem Zeitpunkt der Antragstellung bei Gericht und
dem Zeitpunkt der Eröffnung des Insolvenzverfahrens – in der Regel
zwei bis drei Monate – meist ein vorläufiger Insolvenzverwalter mit
zumindest de facto weitreichenden Befugnissen eingesetzt (vorläufiges
Insolvenzverfahren). Erst danach konnte die Insolvenz in Eigenverwaltung beginnen. Der Antrag auf Eigenverwaltung wurde allerdings
durch das Gericht häufig auf Betreiben des Insolvenzverwalters
abgelehnt, sodass das vorläufige Insolvenzverfahren trotz Antrags
auf Eigenverwaltung in eine Regelinsolvenz (Verfügungsmacht beim
Insolvenzverwalter) überging.
Durch das ESUG kann nun vom ersten Tag der Insolvenzantragstellung an eine Sanierung in der Insolvenz ohne klassischen vorläufigen Insolvenzverwalter durchgeführt werden, sondern lediglich unter Aufsicht
eines sogenannten vorläufigen Sachwalters. Hierzu kann die vorläufige
Eigenverwaltung (§270a Insolvenzordnung) oder das Schutzschirmverfahren (§270b) gewählt werden. Bei beiden Eröffnungsverfahren bleibt
die Geschäftsführung im Amt (Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis)
und vertritt das Unternehmen weiterhin nach außen.
Das neu eingeführte Schutzschirmverfahren ist nur möglich, wenn
das Unternehmen lediglich drohend, aber noch nicht bereits zahlungsunfähig ist. Ist die Zahlungsunfähigkeit eingetreten, verbleibt nur die
vorläufige Eigenverwaltung als Option. Der wesentliche Unterschied
der beiden Verfahren besteht darin, dass das Unternehmen beim
Schutzschirmverfahren seinen Sachwalter selbst vorschlagen und
Masseverbindlichkeiten begründen kann. Den weitergehenden Rechten
im Schutzschirmverfahren stehen allerdings höhere Genehmigungsanforderungen durch das Insolvenzgericht gegenüber. So muss das
Unternehmen durch einen insolvenzerfahrenen Fachmann bescheinigen
lassen, dass die Sanierung nicht offensichtlich aussichtslos ist und nur
drohende, nicht aber bereits eingetretene Zahlungsunfähigkeit vorliegt.
Das Schutzschirmverfahren ist aufgrund seiner Begrifflichkeit
attraktiv, da es nach außen suggeriert, dass es sich hier nicht um ein
18
Insolvenzeröffnungsverfahren handelt. Falls unter dem Schutzschirm
eine Einigung mit den Gläubigern auf ein Sanierungskonzept erzielt und
umgesetzt wird, so kann das Insolvenzverfahren abgewendet werden.
Der Schutzschirm mag insofern auch als Disziplinierungsmaßnahme
für einzelne Gläubigergruppen dienen.
Gelingt eine Einigung im vorläufigen Verfahren nicht, wird das
Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung eröffnet. Der Sachwalter, meist
die Person, die bereits vorläufiger Sachwalter war, übernimmt die Kontrollfunktion. Die Verwaltungs- und Verfügungsmacht bleibt weiterhin
beim Schuldner. Stimmen die Gläubigergruppen dem während des
vorläufigen Insolvenzverfahrens ausgearbeiteten und gegebenenfalls
im eröffneten Verfahren weiter verfeinerten Insolvenzplan zu, muss der
Plan dem Gericht zur Bestätigung vorgelegt werden. Nach gerichtlicher
Bestätigung wird das Insolvenzverfahren aufgehoben und lediglich die
Planumsetzung überwacht.
Obwohl die neuen Regelungen des ESUG dem Schuldner erheblich
mehr Kontrolle und vor allem Planungssicherheit geben, muss doch
festgestellt werden, dass es sich auch bei den Eigenverwaltungsverfahren
nach wie vor um Insolvenzverfahren handelt. Die Veröffentlichung des
Insolvenzantrags erfolgt spätestens mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens. So kann das Stigma der Insolvenz in der Außenwirkung nicht
gänzlich beseitigt werden.
Mit einer neuen Initiative möchte die EU Anreize für eine noch
frühere Auseinandersetzung mit einer Sanierung schaffen. Dabei soll
es einen regulatorischen Rahmen für die Sanierung geben, ohne dass
damit der Begriff der Insolvenz verbunden werden muss. Innerhalb
des Capital Markets Union Action Plans (CMU Action Plan) soll ein
idealerweise einheitliches Verfahren in Europa eingeführt werden. Es
soll Schuldnern die Möglichkeit geben, ihr Unternehmen zu sanieren,
ohne dabei in ein Insolvenzverfahren einzutreten. Der Schuldner soll die
Kontrolle über das Unternehmen behalten und die Verhandlungen mit
ausgewählten Gläubigern, zum Beispiel Banken und anderen Finanzgläubigern, führen können. Ein von den Gläubigern mit beispielsweise
75 Prozent Mehrheit angenommener Restrukturierungsplan soll durch
ein Gericht bestätigt werden.
Dieses Verfahren böte dann, ähnlich dem englischen Scheme of
Arrangement, die Möglichkeit, ohne große Öffentlichkeit und Insolvenzstigma eine Entschuldung zu erreichen, die den operativen Geschäftsbetrieb nicht schädigt, weil zum Beispiel Lieferantengläubiger
unberührt bleiben. Solche vorinsolvenzlichen Verfahren stehen allerdings
derzeit noch nicht zur Verfügung. Dem Schuldner verbleibt somit derzeit
nur, das vorläufige Eigenverwaltungs- oder Schutzschirmverfahren zu
beantragen, wenn er seinen Betrieb sanieren und fortführen möchte
und keine einvernehmliche Lösung mit seinen relevanten Gläubigern
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INNOVATIONSFINANZIERUNG
INVESTITION IN DIE ZUKUNFT
FOTO: MAURITIUS IMAGES / IKON IMAGES
Für Unternehmen sind Investitionen in Innovationen unerlässlich, gleichwohl ist nicht einmal jeder
dritte Mittelständler innovativ tätig. Damit sich dies ändert, unterstützt die Bundesregierung mit
zahlreichen Förderprogrammen die Finanzierung von Innovationsvorhaben.
Hohe Kosten und Finanzierungsschwierigkeiten halten Unternehmen oftmals von Investitionen in Innovationen ab.
I
nnovationen befördern den unternehmerischen Erfolg und sind ein
zentraler Faktor für das wirtschaftliche Wachstum Deutschlands.
Innovationen von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) oder
Existenzgründern werden hierzulande jedoch oftmals durch Finanzierungsschwierigkeiten gehemmt. Insbesondere die Digitalisierung
ermöglicht neue innovative Wertschöpfungen wie die Vermarktung
von Nutzungsdaten digitaler Produkte. Um die Wettbewerbsfähigkeit
zu erhalten, unterstützt die Bundesregierung deutsche KMU, damit sie
bei Innovationen wie diesen den Anschluss nicht verlieren.
Unternehmen, die im internationalen Wettbewerb bestehen möchten,
haben keine Wahl: Investitionen in Innovation sind unerlässlich. Diese
Investitionen zahlen sich aber auch für national tätige Mittelständler aus:
Deren Umsatz steigt stärker und ihre Beschäftigung steigt schneller als die
nicht innovierender Unternehmen. Dies gilt vor allem bei der Investition
in Marktneuheiten. Unternehmen, die auf diese abzielen, forschen und
entwickeln meist selbst und investieren kontinuierlich in Innovationen.
Die Zahlen sprechen jedoch eine andere Sprache: Laut KfW-Innovationsbericht Mittelstand 2015 forscht und entwickelt lediglich jedes
zehnte KMU. Nicht einmal jeder dritte Mittelständler war innovativ
20
tätig. Der Großteil dieser Firmen investiert in Produktimitationen – nur
fünf Prozent hat sich an Marktneuheiten herangewagt.
Befragungen von Mittelständlern ergeben, dass hohe Kosten und
Finanzierungsschwierigkeiten die Unternehmen von der Investition in
Innovationen abhalten. Innovationsvorhaben sind per se mit großen
Unsicherheiten belegt – einerseits hinsichtlich der technischen Umsetzbarkeit, andererseits in Bezug auf den wirtschaftlichen Erfolg. Dies gilt
insbesondere für Marktneuheiten. Darüber hinaus sind diese Risiken für
externe Geldgeber oft schwer einschätzbar. Für KMU kommt verschärfend hinzu, dass es für sie schwierig ist, mehrere Innovationsvorhaben
gleichzeitig zu verfolgen – ein weiterer Risikotreiber.
Darüber hinaus handelt es sich bei Innovationsinvestitionen nur
zu einem geringen Teil um Sachanlageninvestitionen, die als Sicherheiten dienen könnten. Und nicht zuletzt sind die von Mittelständlern
benötigten Summen für Investitionen vergleichsweise gering. Dies
lässt zum einen die Finanzierung für externe Geldgeber unattraktiver
werden, zum anderen führen die hohen Fixkosten zu einer im Vergleich
zu größeren Unternehmen höheren finanziellen Belastung von kleinen
Unternehmen. Daher wird bei der Kreditfinanzierung von Innovationsvorhaben – sofern sie überhaupt gewährt wird – eine sehr hohe
Rendite verlangt. Dies wirkt sich besonders auf jüngere und kleinere
Mittelständler aus, da ältere und größere Mittelständler Innovationen
eher aus Unternehmensgewinnen finanzieren können und externe
Finanzierungen nur bei größeren Investitionen benötigen.
Die öffentliche Hand bietet eine breite Palette von Programmen für
die Finanzierung von Innovationen an, sei es über die Bereitstellung
von Zuschüssen, Fremd- oder Eigenkapital. Beispielsweise erhalten
mittelständische Unternehmen und Forschungseinrichtungen, die mit
diesen zusammenarbeiten, über das Zentrale Innovationsprogramm
Mittelstand (ZIM) Zuschüsse für anspruchsvolle Forschungs- und Entwicklungsprojekte. Wesentlich für die Bewilligung sind unter anderem
der technologische Innovationsgehalt, das technische Risiko sowie gute
Marktchancen der geförderten Projekte. Ein wichtiges Förderinstrument
ist auch das ERP-Innovationsprogramm, das über die KfW angeboten
wird. Es dient der langfristigen zinsgünstigen Finanzierung marktnaher
WEITERE INFORMATIONEN
Einen Überblick über die Förderprogramme und Finanzhilfen des Bundes, der Länder und der Europäischen Union bietet die Förderdatenbank des Bundeswirtschaftsministeriums online unter www.foerderdatenbank.de. Zur Projektförderung informiert zudem die Förderberatung
Forschung und Innovation des Bundes online unter www.foerderinfo.
bund.de.
IHK WirtschaftsForum 06.16
Unternehmenssicherung
Forschung und der Entwicklung neuer Produkte, Produktionsverfahren
oder Dienstleistungen. Die Förderung wird als integriertes Finanzierungspaket gewährt, das aus einem klassischen Darlehen (Fremdkapitaltranche) und einem Nachrangdarlehen (Nachrangtranche) besteht.
Daneben engagiert sich die Bundesregierung, um die Rahmenbedingungen für Wagniskapital (Venture Capital) wettbewerbsfähig zu
gestalten. So soll auch der Zugang von innovativen Unternehmen zu
Eigenkapital verbessert werden. Im vergangenen Herbst hat sie daher
das Eckpunktepapier Wagniskapital verabschiedet. Zentrales Element
ist dabei der massive Ausbau des Invest-Programms, mit dem private
Investoren einen Zuschuss für ihre Investition in Wagniskapital und
damit Anreize erhalten, sich an jungen, innovativen Unternehmen zu
beteiligen. Nachdem die Förderkonditionen überarbeitet wurden und
der Investitionszuschuss steuerfrei gestellt wurde, soll nun der Kreis der
Antragsteller erweitert und die maximal förderbare Investitionssumme
auf 500 000 Euro verdoppelt werden. Auch die Erstattung von Steuern
auf Veräußerungsgewinne von Invest-Anteilen ist vorgesehen. Zudem
hat sich die Bundesregierung auf weitere Maßnahmen verständigt,
die im Kern die Aufstockung, den Ausbau und die Neugestaltung der
bestehenden Förderprogramme zur Eigenkapitalfinanzierung vorsehen.
So wurde im Herbst 2015 der gemeinsam mit dem Europäischen
Investitionsfonds (EIF) aufgelegte ERP / EIF-Venture-Capital-Dachfonds
von einer Milliarde auf 1,7 Milliarden Euro aufgestockt. Dieser investiert
in Venture-Capital-Fonds, die sich vor allem an deutschen Technologieunternehmen in der Früh- und Wachstumsphase beteiligen. Knapp
300 Millionen Euro entfallen hiervon auf Finanzierungen mit Business Angels. Der aus dem ERP-Startfonds ausgegründete neue Fonds
Coparion finanziert Start-ups und junge Technologieunternehmen in
gleicher Höhe und zu gleichen wirtschaftlichen Konditionen wie ein
jeweiliger Leadinvestor. Das beachtliche Fondsvolumen in Höhe von
225 Millionen Euro ermöglicht Coparion, eine relevante Position auf
dem deutschen Wagniskapitalmarkt einzunehmen.
Mit diesen Programmen gelingt es, die Finanzierungsschwierigkeiten
von Start-ups bei Investitionen in Innovationen in der Gründungs- und
frühen Wachstumsphase zu adressieren. Für die Wachstumsphase, in der
besonders viele Mittel erforderlich sind, wird jedoch noch mehr Wagniskapital benötigt. Im Frühjahr hat die Bundesregierung daher gemeinsam
mit dem Europäischen Investitionsfonds einen neuen, 500 Millionen Euro
starken Wachstumsfonds aufgelegt. Dieser soll als Koinvestmentfonds
gemeinsam mit erfolgreichen Venture-Capital-Managern/-Fonds in
innovative deutsche Wachstumsunternehmen investieren. Damit sollen Wachstumsfinanzierungen in einer Größenordnung bis zu 30 oder
40 Millionen Euro pro Unternehmen ermöglicht werden.
Die Bundesregierung hat sich zugleich zum Ziel gesetzt, die
rechtlichen und steuerlichen Rahmenbedingungen für Wagniskapital
zu verbessern. Das betrifft zum Beispiel das Thema Sanierungsklausel,
also den steuerlichen Rahmen für die Behandlung von Verlustvorträgen
bei einem Wechsel des Anteilseigners des betroffenen Unternehmens.
Hier setzt sich das Bundeswirtschaftsministerium im Rechtsrahmen der
Europäischen Union dafür ein, dass die steuerlichen Verlustvorträge
von Wachstumsunternehmen nicht untergehen, wenn eine Anschlussfinanzierung ansteht oder strategische Investoren einsteigen wollen.
Ob 4 000 oder 40 Millionen Euro, ob als Zuschuss, Darlehen oder
Beteiligungsfinanzierung: Die öffentliche Hand stellt KMU passgenaue
IHK WirtschaftsForum 06.16
Möglichkeiten zur Finanzierung von Innovationsvorhaben bereit. Wichtig
ist aber nicht nur, dass es die Förderangebote gibt – sondern auch,
dass sie bekannt sind. Hierzu gibt es neben den Beratungsangeboten
der Kammern unter anderem Informationsangebote im Internet, aber
auch Veranstaltungen vor Ort wie die aktuelle Roadshow des Bundeswirtschaftsministeriums „Von der Idee zum Markterfolg“, die Ende
vergangenen Jahres auch bei der IHK Frankfurt zu Gast war.
Innovationen sind mitentscheidend für den Unternehmenserfolg.
Umsatz und Beschäftigung wachsen in innovativen Unternehmen um
rund zwei Fünftel schneller als in Unternehmen ohne Innovationen.
Die Unterstützung der Innovationskraft und Wettbewerbsfähigkeit von
KMU hat daher für die Bundesregierung oberste Priorität. Damit leistet
sie einen wichtigen Beitrag zu deren Wachstum und der Schaffung und
Sicherung von Arbeitsplätzen.
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AUTORIN
DR. SABINE
HEPPERLE
Leiterin, Abteilung
Mittelstandspolitik, Bundeswirtschaftsministerium, Berlin
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angekommen sind. Diese sogenannten Lieferantenkredite, die
ein Unternehmer seinen Kunden gewähren muss, wenn diese die Rechnung erst mit Verzögerung begleichen, können gerade für kleine und
mittlere Unternehmen erhebliche wirtschaftliche Auswirkungen haben.
Um den Zeitraum zwischen Rechnungsstellung und Rechnungseingang
aufseiten des Unternehmens zu minimieren und so unmittelbar die
Liquidität im Unternehmen zur Verfügung zu stellen, nutzen viele
Unternehmer Factoring als nützliches Finanzierungsinstrument.
22
Zunehmende Relevanz
Factoring ist eine Finanzierungsalternative, die insbesondere in den
vergangenen zehn Jahren in Deutschland deutlich an Akzeptanz
und Relevanz gewonnen hat. In diesem Zeitraum verzeichnete die
Branche eine Umsatzsteigerung von jährlich rund zehn bis 15 Prozent und damit eine sehr dynamische Marktentwicklung. In Bezug
auf das deutsche Bruttoinlandsprodukt wird mittlerweile fast jeder
14. Euro über Factoring abgebildet. Dies spricht für die zunehmende
Relevanz von Factoring, vor allem im Mittelstand. Weiteres Potenzial
ist zu erwarten, denn im internationalen Vergleich hat Factoring in
IHK WirtschaftsForum 06.16
Unternehmenssicherung
Deutschland noch einen eher geringen Marktanteil, den es in den
nächsten Jahren auszubauen gilt.
Auch bei den kleinen und mittleren Unternehmen hat die Nachfrage
nach Factoring deutlich zugenommen. Nach Angaben des Bundesverbands Factoring für den Mittelstand (BFM) wuchs das Ankaufvolumen
2015 in diesem Unternehmenssegment um 8,5 Prozent. Eigentlich keine
Überraschung, denn gerade für kleinere und mittlere Betriebe können
Forderungsausfälle weitreichende Folgen haben. Wenn Rechnungen
nur mit Verzögerung oder gar nicht beglichen werden – sei es aus
Gründen der Zahlungsmoral oder schlicht der fehlenden finanziellen
Möglichkeiten – kann dies für viele Betriebe zu Liquiditätsengpässen
führen. Denn die erbrachten Vorleistungen belasten den Cashflow,
und je nach Höhe der Forderungsausfälle kann dies sogar existenzielle
Folgen haben.
Planbare Liquidität
Factoring kombiniert Finanzierungs- mit Sicherheitsaspekten. Finanzierungen mit Factoring basieren auf dem laufenden Verkauf offener
Forderungen. Da bei Rechnungen das Zahlungsziel auf der Einkaufsseite häufig deutlich kürzer ist als auf der Verkaufsseite, werden mit
Factoring diese zeitlichen Diskrepanzen ausgeglichen. Der Factor,
also der Finanzdienstleister, der Factoring anbietet, stellt sofortige
Liquidität bereit und übernimmt zu 100 Prozent das Ausfallrisiko für
die angekauften Forderungen. Diese Bindung an konkrete Forderungen
mit Bezug zu direkten Waren und Dienstleistungen sorgt für eine
planbare Liquidität.
Neben der Sicherheit, die Forderungen schnell und verlässlich zu
erhalten, können über Factoring zusätzliche Dienstleistungen wie das
Debitorenmanagement inklusive Mahnwesen Entlastung bringen und
administrativen Aufwand minimieren. Dies führt zu Einsparungen auf
der Kostenseite. Factoring kann üblicherweise auch auf der Einkaufsseite Vorteile bringen. Wenn ein Unternehmen für einen wesentlichen
Teil der Ausgaben regelmäßig Skonti ziehen kann, gewinnt der Einkauf
zusätzliche Vorteile bei den Konditionen. Damit erweitern Unternehmer ihre Entscheidungsoptionen und Handlungsfreiheit im operativen
Geschäft deutlich.
Finanzielle Sicherheit
Factoring als moderne Finanzdienstleistung kann für Unternehmen
aus verschiedenen Branchen und in unterschiedlichen Unternehmensphasen eine sinnvolle Ergänzung im Finanzierungsmix sein. Zu
den für den Factoringmarkt bedeutendsten Branchen zählten 2015
laut Deutschem Factoring-Verband Handel und Handelsvermittlung
(26 Prozent), Fahrzeugbau (13 Prozent) sowie Metallerzeugnisse und
Maschinenbau (zehn Prozent).
Factoring spielt in Wachstumsphasen von Unternehmen eine
wichtige Rolle, da es eine atmende, umsatzkongruente Wachstumsfinanzierung zur Verfügung stellt. Steigen Aufträge und Umsätze,
steigen meist auch die Außenstände. Zudem steigt in Wachstums­
phasen häufig auch die Anzahl neuer Geschäftsbeziehungen, bei
denen Erfahrungswerte zur Zahlungsmoral und finanziellen Mitteln
fehlen. Da der Factor die laufende Risikoüberwachung und das gesamte Debitorenmanagement auch im Ausland übernimmt, schafft
dies zusätzliche Sicherheit.
IHK WirtschaftsForum 06.16
Insgesamt gilt: Forderungen, die durch Factoring umgehend
beglichen werden, sorgen im gesamten Wachstumsprozess für
eine kontinuierliche und verlässliche Liquidität. Mit diesem sicheren Cashflow verschafft sich der Mittelständler in einer durch
Unsicherheit geprägten Wachstumsphase finanzielle Sicherheit
und Handlungsspielräume für das laufende Geschäft. Bonität und
Eigenkapitalquote bleiben geschont, was wiederum positive Auswirkungen auf Kreditwürdigkeit und Rating des Unternehmens hat.
Wie in jeder dynamischen Branche wird es auch im Factoringmarkt in den nächsten Jahren zur Konsolidierung kommen. Denn mit
zunehmender Relevanz dieses Finanzierungsinstruments steigt der
Wettbewerb und Kostendruck der Anbieter. Durchsetzen werden sich
leistungsstarke Anbieter, die mit wettbewerbsfähigen Kostenstrukturen ihren Kunden attraktive Produkte zu entsprechenden Konditionen
anbieten können. Gleichzeitig kommt es darauf an, dass sich die
Bedürfnisse der Kunden weiter ausdifferenzieren und der Anspruch
an Professionalität und individuelle Lösungen mit einem vernünftigen
Preis-Leistungs-Verhältnis zunehmen wird.
Ausgeprägte Professionalisierung
Schon heute ist zu erkennen, dass sich die Factoringanbieter mit einer soliden Finanzierungsstruktur im Hintergrund den steigenden Anforderungen
besser stellen können. Denn die Ausdifferenzierung der Kundenbedürfnisse
stellt besondere Ansprüche an den Factor: Das klassische Angebot für
den Mittelstand mit einer Umsatzgröße von fünf bis 50 Millionen Euro
ist im Markt etabliert und hat eine gute Marktreife erreicht. Sehr viel
dynamischer entwickelt sich der Bedarf bei Unternehmen mit einem
Ankaufsvolumen unter fünf beziehungsweise über 50 Millionen Euro.
Factoringanbieter werden für beide Umsatzgrößen vor neue He­
rausforderungen gestellt. Für Unternehmen mit hohen Umsätzen von
über 50 Millionen Euro muss der Factoringgeber in kürzester Zeit hohe
Liquiditätssummen zur Verfügung stellen. Und um die Anfragen der
kleinen Volumina von unter fünf Millionen Euro profitabel umsetzen zu
können, muss eine große Anzahl an Forderungen in hoher Qualität und
in kurzer Bearbeitungszeit realisiert werden. Es gibt Factoringunternehmen, die Factoring bereits ab einer Umsatzgröße von 150 000 Euro
ermöglichen. Dies bedarf einer ausgeprägten Professionalisierung mit
flexiblen und skalierbaren Systemen, in denen Prozesse in einem hohen
Maß automatisiert sind.
Je nach individuellem Bedürfnis sollte sich der Betrieb oder das
Unternehmen den Factor genau betrachten. Einige Factoringunternehmen agieren als unabhängige Anbieter, einige gehören zu Banken. Für
das Umlaufvermögen ist Factoring somit ein sicheres Finanzierungsinstrument, das im gesamten Finanzierungsmix eines Unternehmens
❙
seinen festen Platz eingenommen hat.
AUTOR
KAI
­OSTERMANN
Vorstandsvorsitzender, Deutsche
Leasing, Bad
Homburg
[email protected]
23
FINANZKOMMUNIK ATION
SCHLÜSSEL ZUM ERFOLG
FOTO: GETTYIMAGES / GARY WATERS
Mittelständische Unternehmen müssen auf gestiegene Herausforderungen in der Finanzkommunikation professionell
reagieren, um die nötige Liquidität für ihr Unternehmen sicherzustellen und damit wettbewerbsfähig zu bleiben.
Professionelle und transparente Kommunikation wird mehr und
mehr zum entscheidenden Wettbewerbsfaktor für den Mittelstand.
E
in Höchstmaß an professioneller Kommunikation, gepaart mit der
Bereitschaft, die Sprache und Denkweise der Finanzwelt zu verstehen, wird auch in mittelständischen Märkten immer mehr zu einem
strategischen Wettbewerbsfaktor. Klingt einfach und wie selbstverständlich, ist es aber nicht. Im hektischen Tagesgeschäft bleibt oftmals keine
Zeit für ein Mehr an Kommunikation. Denn Kommunikation bedeutet
immer auch Interaktion. Dabei gelangt das richtige Wissen in der richtigen
Form dorthin, wo es zur Umsetzung eines gemeinsamen Ziels gebraucht
wird. Zum Beispiel dem Kredit als einem von Banken angebotenen und
von Unternehmen nachgefragten Produkt im Finanzierungsmarkt.
Deshalb gilt: Unternehmen, die mit ihren Finanziers nicht in einen
kontinuierlichen und offenen Dialog treten, laufen Gefahr, das Vertrauen der Kreditgeber zu verspielen. Im Ergebnis zieht dies oftmals eine
negative Kreditentscheidung nach sich. Transparenz und gewachsene
Beziehungen, zum Beispiel zur Hausbank, können aber das notwendige Vertrauen herstellen. Vertrauen wiederum verschafft Kredit. Und
24
Kredit sorgt für Liquidität sowie Investitionen. Diese sichern letztlich
unternehmerisches Wachstum und langfristige Erträge. Ein einfaches
Grundprinzip.
Oder anders ausgedrückt: Vertrauen ist der Schlüssel zum unternehmerischen Erfolg. Wer als Unternehmer nicht zur Transparenz bereit ist,
wird im Finanzierungsmarkt mehr denn je in Schwierigkeiten geraten.
Denn wenn immer mehr mittelständische Unternehmen ihre Strategie
in Finanzierungsfragen auf eine aktive und offene Kommunikation
umstellen, verstärkt sich der Druck auf die anderen Marktteilnehmer.
Daher werden intransparente Unternehmen im Konkurrenzkampf um
die besten Finanzierungsmittel zunehmend einen Wettbewerbsnachteil
erleiden – mit deutlich negativen Auswirkungen auf ihre geschäftlichen Wachstumsperspektiven: Sie entwickeln sich zwangsläufig nur
unterdurchschnittlich oder sogar rückläufig.
Erfolgreiche Unternehmer informieren ihre Banken deshalb monatlich oder zumindest quartalsweise mit verlässlichen Zahlen. Hierfür
hat sich die Schaffung eines zeitnahen Berichtswesens bewährt, das
die wesentlichen Kennzahlen eines Unternehmens umfasst. Ergänzt
um monatliche oder quartalsweise aufbereitete Soll-Ist-Vergleiche
mit schlüssigen und verständlichen Abweichungsanalysen kann der
Unternehmer überzeugend darlegen, dass er die Entwicklung seines
Unternehmens jederzeit im Griff hat. Und dass er in der Lage ist, durch
geeignete Maßnahmen zu agieren. Dabei ist es besonders wichtig,
gegenüber Kapitalgebern auch unbequeme Wahrheiten, Aktivitäten
oder latente Risiken frühzeitig und offen zu kommunizieren. Denn nur
so wird Vertrauen krisensicher.
Aber Vertrauen muss auch gepflegt werden. Worten müssen Taten
folgen. Und dort, wo Vertrauen verloren ging, gilt es, dieses durch Tun
wieder herzustellen. Deshalb kommunizieren erfolgreiche Unternehmer gerade in schwierigen Zeiten sehr intensiv mit ihrer Hausbank,
kündigen eine schlechte Bilanz schon frühzeitig an und entwickeln
gemeinsam mit ihrem Firmenkundenbetreuer tragfähige Konzepte für
die Zukunft. Denn eine Kreditentscheidung wird auf der Bankenseite
nur dann positiv ausfallen, wenn der jeweilige Entscheider Vertrauen
hat. Vertrauen in das Geschäftsmodell, Vertrauen in das Management,
Vertrauen in die vorhandenen Controllinginstrumente und die wichtigsten unternehmerischen Zielsetzungen, aber vor allem Vertrauen in
eine ehrliche und offene Finanzkommunikation.
Zuverlässigkeit ist ein weiteres wichtiges Kriterium professioneller
Kommunikation. Finanzierungsprofis reichen vereinbarte Unterlagen
und Informationen immer regelmäßig, aktuell und zu den besprochenen
Terminen ein – aber niemals ohne detaillierte Erläuterung. Viel besser
noch ist die Vereinbarung eines persönlichen Gesprächs mit dem zuständigen Bankbetreuer. Denn jetzt kann der Unternehmer mit seiner
eigenen Persönlichkeit punkten und aufzeigen, dass er ein schlüssiges
IHK WirtschaftsForum 06.16
Unternehmenssicherung
Gesamtkonzept hat, seine unternehmerische Strategie stimmig ist
und er für bestimmte Werte einsteht – wie Transparenz und Offenheit, Berechenbarkeit und Verlässlichkeit. Erfolgreiche Unternehmen
kommunizieren daher immer offensiv, egal ob Krise oder nicht. Deshalb
ist auch der scheinbar neue Slogan „Wer Geld will, muss Antworten
geben“ in Wirklichkeit ein alter Hut.
Wodurch aber zeichnet sich die professionelle Kommunikation der
Besten noch aus? Zum einen ist der Bereich Finanzkommunikation dort
immer Chefsache, wobei der Geschäftsführer oder Inhaber durchaus
von weiteren Ressourcen im Unternehmen unterstützt werden kann,
zum Beispiel dem kaufmännischen Leiter. Zum anderen gehen solche
Unternehmer immer sehr gut vorbereitet in ein Bankgespräch. Denn
eine schlechte Vorbereitung wird schnell als mangelnde Wertschätzung
betrachtet. Oftmals muss der Unternehmer dann zunächst einmal die
von der Bank benötigten Unterlagen nachreichen.
Diese mangelnde Effizienz der Kommunikation ist aber für beide
Seiten unbefriedigend. Denn jetzt stehen nicht mehr die wichtige inhaltliche Auseinandersetzung und der Dialog im Vordergrund, sondern
die Beschaffung der erforderlichen Daten und Unterlagen. Deshalb
achten erfolgreiche Unternehmer darauf, dass aus einer individuellen
Kommunikationsklemme nicht plötzlich eine persönliche Kreditklemme
wird. Sie machen ihre Finanzkommunikation krisenfest und definieren
diese als wesentlichen strategischen Part ihrer unternehmerischen
Aktivitäten. Hierzu gehört auch, das eigene Geschäftsmodell so gut zu
präsentieren, dass es von den Kapitalgebern verstanden wird.
Transparenz ist allerdings auch keine Einbahnstraße. Ein im Wissen
um die eigene kommunikative Stärke selbstbewusster Unternehmer sollte
auch seinen Banker fordern. Partnerschaftliche Kommunikation bedeutet
nämlich immer auch Offenheit und Transparenz auf beiden Seiten. Dies betrifft bei der Bank beispielsweise die Benennung von Ratinganforderungen
oder der sonstigen Voraussetzungen für eine Kreditvergabe. Hinterfragt
werden kann auch die strategische Positionierung und Kreditpolitik der
jeweiligen Bank im mittelständischen Finanzierungsmarkt. So passt nicht
immer jede Bank zu jedem mittelständischen Unternehmen.
Kommunikativ starke Unternehmer fragen nach, wenn sie etwas
nicht verstehen, und vermeiden so, dass hinsichtlich der Bewertung
stattfindender Kommunikation eine unterschiedliche Wahrnehmung
bestehen bleibt. Denn diese führt allzu häufig zu Missverständnissen
und Irritationen. Im Erfolgsfall entsteht so aus der Verbindung von
professionellem Kommunikations- und Beziehungsmanagement sowie
einer tragfähigen unternehmerischen Vision der Typus des kommunikativen Realisten. Dieser Unternehmer braucht sich um das Thema
Finanzierung keine Sorgen zu machen – hat er doch erkannt, dass
transparente und partnerschaftliche Kommunikation die unternehmerische Schlüsselkompetenz der Zukunft ist.
❙
AUTOR
RAINER LANGEN
Partner, Rainer
Langen & Partner Unternehmensberater,
Bad Kreuznach
[email protected]
IHK WirtschaftsForum 06.16
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FOTO: GETTYIMAGES / CROSSROADSCREATIVE
Das Smartphone ist inzwischen das meistgenutzte
Gerät, über das Kunden einen Verkaufsweg starten. Es
ist für jeden Dritten ein ständiger Einkaufsbegleiter.
DIGITALISIERUNG
AUF KURS BLEIBEN
Digitalisierung eröffnet Unternehmen interessante neue Vertriebswege. Viele Unternehmen schlagen diesen Weg ein,
denn sie haben nicht nur die Chancen, sondern auch die Notwendigkeit erkannt. Doch noch sind nicht alle dabei.
U
nternehmer, die der Digitalisierung keine Beachtung schenken, nehmen in Kauf, Erfolgspotenziale ungenutzt zu lassen.
Das gilt für kleine und mittelständische ebenso wie für große
Unternehmen. Darüber hinaus riskieren sie, ihren Ruf in unsichere
Gewässer zu manövrieren, wenn sie untätig bleiben. Denn dass eine
Marke im Internet nicht aktiv ist, bedeutet nämlich nicht, dass dort
nicht über sie gesprochen wird. Deshalb sollten sich Unternehmen in
Zeiten der Digitalisierung die Frage stellen, wie sie den Anschluss an die
Konkurrenz nicht verpassen und gleichzeitig den Bezug zur Zielgruppe
erhalten und sich als Marke treu bleiben können.
Smartphones als Einkaufsbegleiter
Vor wenigen Jahrzehnten hätte kein Unternehmer daran gedacht,
seine Produkte beziehungsweise Dienstleistungen virtuell anzupreisen.
Der kommerzielle Startschuss des Internets ist keine 30 Jahre her.
Genauso wenig hätten Kunden erwartet, überall zu jeder Zeit jegliche
Informationen zu erhalten. Wer erst jetzt damit beginnt, sich über eine
26
Webpräsenz Gedanken zu machen, zählt nicht mehr als Vorreiter. Firmen
sehen sich mit steigenden Kundenansprüchen konfrontiert. Gleichzeitig
eröffnen sich neue Berührungspunkte zu ihren Zielgruppen.
Die Digitalisierung vereinfacht die Erfolgsmessung und liefert
Rückschlüsse darüber, wo relevante Schnittstellen zum Konsumenten
bestehen. Das erkennen immer mehr Unternehmer. Entsprechend
wächst ihre Bereitschaft, den Schritt von klassischer Werbung hin
zu zeitgemäßen Digitalstrategien einzuschlagen oder klassisches und
Webmarketing zu kombinieren. Die Digitalisierung fordert, macht aber
auch vieles möglich.
Der stationäre Handel und der Dienstleistungssektor stehen darum
längst nicht mehr für sich allein. Für zahlreiche Dinge unseres täglichen
Lebens kommt das Smartphone zum Einsatz: Hotelbuchungen, Restaurantreservierungen, Onlinerecherchen – die Liste von Einsatzzwecken
ist lang. Das Smartphone ist mit 65 Prozent das meistgenutzte Gerät,
über das Konsumenten einen Verkaufsweg starten. Auch für Preis- und
Produktvergleiche macht schon jeder Dritte – sogar direkt vor Ort im
IHK WirtschaftsForum 06.16
Unternehmenssicherung
Laden – vom Smartphone als stetigem Einkaufsbegleiter Gebrauch.
Hinzu kommen Onlinekäufe, wodurch Konsumenten den stationären
Handel zunehmend umgehen: bequem und flexibel, mit wenigen Klicks
zum gewünschten Produkt oder Service.
Digitale Kanäle auf der Überholspur
Diese Entwicklung geht an den traditionellen Medien nicht spurlos
vorbei: Digitale Medien überholen die klassischen Werbekanäle und
nehmen ein wachsendes Stück vom Werbekuchen ein. In 2015 überstiegen die Investitionen deutscher Unternehmen in Onlinewerbung
erstmals die für Zeitungsanzeigen. Bis 2018 rechnen Experten mit
einem Umsatzvolumen von über sieben Milliarden Euro in der Onlinewerbung – eine Steigerung um knapp 18 Prozent im Vergleich zu
2015. Die Mobile-Nutzung beziehungsweise Mobile Advertising spielen
dabei eine entscheidende Rolle. Auch das Fernsehen kämpft trotz des
Bemühens, sich dem wandelnden Nutzerverhalten anzupassen, mit
abnehmender Werberelevanz. Deutsche Unternehmen investieren
inzwischen knapp 30 Prozent ihres Werbebudgets in digitale Medien.
Damit ist das Internet in Deutschland nahezu gleichauf mit dem Fernsehen. Beachtlich ist zudem, wie rasant das World Wide Web fester
Bestandteil unseres Alltags geworden ist: 80 Prozent der Deutschen
ab 14 Jahren sind mittlerweile online.
Steigende Kundenansprüche
Es sind mehr und mehr die Konsumenten selbst, die vorgeben, welche
Inhalte wann für sie persönlich relevant sind. Und an einer weiteren
Stelle bekommen Unternehmen diesen Einfluss zu spüren, nämlich in
puncto Reputation. Ob Firmen eine Webpräsenz führen oder nicht: Mit
hoher Wahrscheinlichkeit wird nach ihnen im Web gesucht und über
sie gesprochen. Finden Interessenten dort keine Informationen über
das gesuchte Unternehmen, besteht die Gefahr, dass sie dessen Service
nicht oder nicht mehr in Erwägung ziehen möchten.
Ein weiteres Risiko: imagebeschädigende Rezensionen, von denen
die Unternehmen nichts mitbekommen. Oder sie verfügen nicht über
die Zeit, das Know-how und die Infrastruktur, um im Krisenfall passend
und zeitnah zu reagieren. Für B2B- ebenso wie für B2C-Unternehmen
gilt: Wer hier das Steuerruder abgibt, lässt sich fremdbestimmen. Unternehmen stoßen an dieser Stelle mit traditionellen Kanälen an ihre
Grenzen. Eine Onlinestrategie ist mittlerweile Pflicht, nicht Kür. Und das
nicht nur für Big Brands, sondern auch für kleine und mittelständische
Unternehmen (KMU).
Erfolgspotenziale von KMU
Es ist die enge Verschmelzung zwischen online und offline, die regional
tätigen Firmen durch ihre direkte Kundennähe enorme Vorteile bietet.
Nur knapp 30 Prozent der KMU glauben, dass die Mehrheit ihrer Kunden
auf Mobilgeräten nach ihnen sucht. Demgegenüber stehen jedoch fast
80 Prozent der Kunden, die genau das tun. Dank moderner Technologien können hilfreiche Informationen über diese Gewohnheiten und
Verhaltensmuster generiert werden.
Diese liefern die Basis, um lokale Zielgruppen orts- beziehungsweise situationsgebunden über die richtigen Kanäle zu adressieren:
Was möchten Verbraucher über eine Branche, ein Unternehmen und
dessen Leistungen wissen? Welche Lösung bietet es und welchen
IHK WirtschaftsForum 06.16
Mehrwert? Um dies in Erfahrung zu bringen, müssen Unternehmen
nützliche Informationen dort platzieren, wo ihre Zielgruppe danach
sucht. 95 Prozent der Suchenden verwenden zur Recherche Google,
mobil oder am Desktop. Dort können sich Unternehmen Aufmerksamkeit
verschaffen, im Gedächtnis bleiben und ihr Angebot optimal in das
Nutzererlebnis einbinden.
Spitzendisziplinen im Onlinemarketing
Maßnahmen der Suchmaschinenoptimierung und -werbung setzen
genau dort an. Die Suchmaschinenoptimierung zielt auf die nicht
bezahlten (organischen) Suchtreffer in Deutschlands meistgenutzter Suchmaschine ab. Ziel ist, für passende Suchbegriffe mit
nutzerrelevanten Informationen möglichst weit oben platziert
zu sein. Google AdWords, so die Bezeichnung für die bezahlten
Google-Anzeigen, erscheinen oberhalb und unterhalb statt neben
den organischen Suchergebnissen. Mit Google AdWords können
Firmen potenzielle Kunden zum Beispiel in der Nähe ihres lokalen
Geschäfts animieren, ihren Laden zu besuchen oder ihre Dienstleistung in Anspruch zu nehmen. In Kombination ergänzen sich
beide Maßnahmen somit optimal. Auch Social Media Advertising
ermöglicht es, Werbung nach Merkmalen wie Beruf, Geschlecht,
Alter und Region flexibel an Interessenten auszusteuern. Nicht
ohne Grund zählt es nach Suchmaschinenmarketing zu den Spitzendisziplinen im Onlinemarketing.
Qualifizierung von Dienstleistern
Für eine langfristig erfolgreiche Onlinestrategie müssen aus allen
verfügbaren Lösungen die richtigen für das eigene Unternehmen
ausgewählt und aufeinander abgestimmt werden. Was in der Theorie
simpel klingt, ist in der Praxis oftmals nicht ganz so einfach umsetzbar:
Bestehende Strategien lassen sich nicht eins zu eins auf digitale Märkte
übertragen. Unternehmen sollten sich darum Spezialisten als Partner
ins Boot holen. Orientierung bieten unter anderem branchenspezifische
Anbieterübersichten wie Internetagenturrankings, die Dienstleister im
direkten Vergleich abbilden. Das sind nützliche Entscheidungshilfen, um
zu erkennen, welche Anbieter wo Schwerpunkte setzen und besonders
erfahren sind. Auch Zertifikate, Auszeichnungen und Verbandsmitgliedschaften sind gute Anhaltspunkte für die Qualifizierung eines
Dienstleisters.
Die Digitalisierung führt dazu, dass die Beziehung zwischen Unternehmen und Kunden so persönlich, rasant und interaktiv ist wie
nie zuvor. Die Kommunikation miteinander verläuft dank zahlreicher
Schnittstellen nicht mehr linear, sondern im stetigen Austausch.
Unternehmen, die das ignorieren, werden langfristig den Kurs im
Konkurrenzvergleich nicht halten können.
❙
AUTOR
ULV MICHEL
Vorstand,
Online Marke­
ting Solutions,
Eschborn
u.michel@
omsag.de
27
AUSSCHREIBUNGEN
DIE ÖFFENTLICHE HAND ALS KUNDE
In der Hessischen Ausschreibungsdatenbank
können sich Unternehmer einen Überblick
über öffentliche Aufträge verschaffen.
FOTO: GETTYIMAGES / LEONTURA
Die Auftragsberatungsstelle Hessen unterstützt Unternehmen bei der Akquise von Aufträgen für Bund, Länder
und Kommunen. Denn im Vorfeld müssen Bieter eine Reihe von Voraussetzungen kennen und im Vergabeverfahren
zahlreiche Formalien und Regularien beachten.
Ö
ffentliche Aufträge sind ein wichtiger Wirtschaftsfaktor und
ein bedeutendes Betätigungsfeld für Unternehmen. Für circa
300 Milliarden Euro kaufen Bund, Länder und Kommunen in
Deutschland jedes Jahr ein. Etwa zehn Prozent davon geben öffentliche Auftraggeber in Hessen aus. Daher sollten sich auch kleine und
mittelständische Firmen darum bemühen, ein Stück vom Kuchen abzubekommen. Nahezu jedes Unternehmen kommt als Bieter infrage, da
der Beschaffungsbedarf der öffentlichen Hand Güter und Leistungen
fast aller Wirtschaftszweige erfasst.
Passende Ausschreibungen finden
Damit Unternehmen öffentliche Ausschreibungen schneller finden,
hat die Auftragsberatungsstelle Hessen (ABSt), Wiesbaden, die Hessische Ausschreibungsdatenbank (HAD) entwickelt. Diese zentrale
Bekanntmachungsplattform bündelt alle nationalen und EU-weiten
Ausschreibungen hessischer Beschaffungsstellen. Da die Veröffentlichung in der HAD für öffentliche Auftraggeber Pflicht ist, verpassen
HAD-Nutzer keinen Auftrag. Das erspart die zeitintensive und häufig
kostenpflichtige Recherche in anderen Medien.
In der HAD können sich die Bieter schnell und komfortabel einen umfassenden Überblick verschaffen. Dafür registriert sich das
Unternehmen zunächst kostenlos auf der HAD. Mit einem Passwort
kann es dann unbegrenzt nach aktuellen Ausschreibungen suchen
und digitale Vergabeunterlagen kostenfrei herunterladen. Für alle
Branchen und Gewerke werden auf der HAD Tag für Tag zahlreiche
Aufträge ausgeschrieben. Verschiedene Suchkriterien vereinfachen
die Suche und filtern passende Ausschreibungen. Noch einfacher
wird es, wenn die Nutzer die Recherchekriterien als Suchprofil
speichern. Dann erhalten sie täglich per E-Mail alle für sie interessanten Ausschreibungen.
Fehler bei der Bewerbung vermeiden
Wenn ein Unternehmen in der HAD auf eine interessante Ausschreibung
gestoßen ist, muss es sich klarmachen, dass bei öffentlichen Aufträgen
andere Anforderungen gelten als bei privaten Auftraggebern. Das
Regelgeflecht ist für Nichtjuristen schwer durchschaubar. Als Unternehmer ein gutes Angebot zu kalkulieren, ist bei der Bewerbung um
öffentliche Aufträge nicht ausreichend. Denn eine Bewerbung kann
schon wegen eines kleinen Formfehlers ausgeschlossen werden, beispielsweise, wenn ein Nachweis fehlt oder Zusätze gemacht werden,
die gar nicht gefordert wurden.
Unternehmen müssen sich daher in die Grundlagen des Vergaberechts einarbeiten, wenn sie keine Bauchlandung machen wollen. Die
ABSt Hessen bietet für Anfänger wie für Fortgeschrittene ein breites
28
IHK WirtschaftsForum 06.16
Unternehmenssicherung
AUFTRAGSBERATUNGSSTELLE HESSEN
Die Auftragsberatungsstelle Hessen mit Sitz in Wiesbaden ist eine
Gemeinschaftseinrichtung der Industrie- und Handelskammern und
Handwerkskammern, der Ingenieurkammer, der Architekten- und
Stadtplanerkammer in Hessen und des Landes Hessen. Kontakt:
Auftragsberatungsstelle Hessen, Telefon 06 11 / 9 74 58 80, E-Mail info@
absthessen.de, Internet www.absthessen.de, www.had.de (Hessische
Ausschreibungsdatenbank) und www.hpqr.de (Hessisches Präqualifika­
tionsregister).
Seminarangebot zum aktuellen Vergaberecht an. Bei konkreten Fragen
oder Problemen im Vergabeverfahren können sich IHK-Mitglieder darüber hinaus kostenlos von der ABSt Hessen juristisch beraten lassen.
Grundsätzlich empfiehlt es sich aber, ein Einsteigerseminar zu besuchen.
Dort lernen Bieter zum Beispiel, was sie bei der Teilnahme an einer
Ausschreibung beachten müssen und wie sie häufige Fehler vermeiden
können. Alle Seminare lassen viel Raum für Fragen und ermöglichen
den Austausch und die Diskussion mit öffentlichen Auftraggebern.
Vorteile für präqualifizierte Bieter
Jeder Bieter muss seine Eignung nachweisen. Damit der Weg zum
öffentlichen Auftrag einfacher wird, hat die ABSt Hessen das Hessische
Präqualifikationsregister (HPQR) aufgebaut. Präqualifizierung ist die
vorgelagerte und auftragsunabhängige Prüfung und Zertifizierung
von Eignungsnachweisen für alle Leistungsbereiche. Unternehmen
sparen mit einer Präqualifizierung Zeit und Geld, da sie ihre Eignung
für öffentliche Aufträge nicht mehr bei jeder Bewerbung gesondert
nachweisen müssen. Sie gelten grundsätzlich als für öffentliche
Aufträge geeignet.
Die ABSt Hessen prüft die Fachkunde und Leistungsfähigkeit des
Unternehmens sowie das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen. Über
die geprüften Einzelnachweise wird eine Präqualifikationsurkunde
ausgestellt und das Unternehmen wird in das PQ-Register eingetragen.
Statt zahlreicher Einzelnachweise legen Unternehmen bei öffentlichen
Ausschreibungen dann nur die Urkunde vor, die ein Jahr gültig ist.
„Die Präqualifizierung ist eine unheimlich gute Sache, weil wir
uns viel an öffentlichen Ausschreibungen beteiligen“, bestätigt Bettina Wenz, Prokuristin, Mandausch / Reisswolf. Die mittelständische,
inhabergeführte Unternehmensgruppe aus Frankfurt ist bereits seit
sechs Jahren mit Mandausch Containerdienst und seit 2015 auch mit
Reisswolf Archivservice präqualifiziert. Zwei weitere Unternehmen
sollen nun folgen. „Die Präqualifikation ist keine große Aktion, der
Aufwand ist überschaubar und zu schaffen“, so Wenz. Sie ist überzeugt
von den Vorteilen: „Die PQ-Urkunde ist ein Zeichen dafür, dass ein
Unternehmen strukturiert ist, alle Nachweise parat hat und sich an
öffentlichen Aufträgen beteiligen will – nicht muss.“
Risiken im Vergabeverfahren minimieren
Das HPQR-Zertifikat kann bundesweit verwendet werden. Auftraggeber können mit der Zertifikatsnummer die Einzelnachweise auf der
HPQR-Datenbank einsehen. Das hessische Vergaberecht regelt, dass
die Beschaffungsstellen die PQ-Urkunde anerkennen müssen. Bieter
können darauf vertrauen, dass die Urkunde akzeptiert wird. Mit einer
IHK WirtschaftsForum 06.16
Präqualifizierung minimieren sie außerdem das Risiko, wegen fehlender
Eignung ausgeschlossen zu werden.
Alle Unternehmen, die Dienst- und Lieferleistungen sowie freiberufliche Leistungen erbringen, werden darüber hinaus in der Datenbank PQ-VOL gelistet und auch dort bundesweit von Auftraggebern
gefunden. Demnächst wird das bundesweite Präqualifikationsregister
PQ-VOL weiterentwickelt zum amtlichen Verzeichnis der IHKs. Im
amtlichen Verzeichnis gelistete Unternehmen werden von allen
Vergabestellen bundesweit akzeptiert als für öffentliche Aufträge
geeignete Unternehmen.
Versteckte Märkte erschließen
Mit einer Präqualifizierung erschließen sich hessische Unternehmen
zusätzlich den versteckten Markt der freihändigen Vergaben und beschränkten Ausschreibungen. Bei diesen zwei Verfahren wird nur eine
beschränkte Anzahl an Bietern aufgefordert, ein Angebot abzugeben.
Passende Unternehmen lassen sich Auftraggeber unter anderem aus
der Liste der präqualifizierten Unternehmen benennen oder recherchieren selbst im HPQR. Gelistete Unternehmen können sich damit einen
Wettbewerbsvorteil verschaffen. Dies ist zum Beispiel bei Aufträgen
zur Unterbringung und Versorgung von Flüchtlingen von Vorteil, die
zurzeit (unterhalb der EU-Schwellenwerte) aufgrund der besonderen
Dringlichkeit im Rahmen einer beschränkten Ausschreibung oder
freihändigen Vergabe erteilt werden können.
Die elektronische Vergabe
Öffentliche Auftraggeber stehen momentan vor einer großen He­
rausforderung: Bis 18. Oktober 2018 müssen alle Vergabestellen das
komplette Vergabeverfahren auf die elektronische Vergabe umstellen,
zentrale Vergabestellen sogar schon bis spätestens 18. April 2017. Seit
2009 bietet die ABSt Hessen bereits die Möglichkeit, mit der eHAD
elektronische Vergaben zu veröffentlichen. Auch Bieter sollten sich
rechtzeitig auf das papierlose Verfahren einstellen. Ein elektronisches
Werkzeug vereinfacht Bietern die Arbeit. Die Software erfordert keine
besonderen Fachkenntnisse und erleichtert insbesondere kleinen und
mittleren Unternehmen den Einstieg in die elektronische Vergabe.
Die ABSt Hessen bietet Workshops an, bei denen alle Funktionen der
Software erläutert werden.
Die ABSt Hessen unterstützt Unternehmen aller Größen und
Branchen, um bei Beschaffungsverfahren bessere Chancen zu haben.
Unternehmen, die die öffentliche Hand dauerhaft als Kunden gewinnen
möchten, sollten aber heute schon die Weichen stellen und sich auch
den Herausforderungen der elektronischen Vergabe stellen. Wer in zwei
Jahren noch größere öffentliche Aufträge haben will, muss in der Lage
sein, das Angebot elektronisch abzugeben.
❙
AUTORIN
BRIGITTA
­TRUTZEL
Geschäftsführerin, Auftragsberatungsstelle Hessen, Wiesbaden
[email protected]
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FOTO: JOCHEN MÜLLER
Das Evalea-Team (v.l.): Dala, Feel Good Managerin, Valeria Berger, Business Development, David Maurer, Gründer und
Geschäftsführer, Yannick Bals, App Development, Timo Riedle, Gründer und Geschäftsführer, und Christian Olt, Sales.
SERIE E XISTENZGRÜNDUNG
EFFIZIENT UND EINFACH EVALUIEREN
Weiterbildungen angemessen zu evaluieren, ist die Gründeridee von Evalea, Frankfurt. Durch speziell entwickelte
Befragungen kann ermittelt werden, ob Teilnehmer das Erlernte auch im Alltag anwenden können.
David Maurer und Timo Riedle
stammen beide aus der Nähe
von Stuttgart und sind nicht weit
voneinander entfernt aufgewachsen. Dennoch lernten sie sich erst
während des BWL-Studiums an
der Universität Bayreuth kennen.
„Wir müssen doch beide aus der
gleichen Gegend kommen, so wie
du redest“, erinnert sich Riedle
an das erste Zusammentreffen
mit Maurer zurück. Zunächst
30
waren sich die beiden zwar sympathisch, aber hatten privat unterschiedliche Interessen: „David
leistete Aufbauhilfe in Afrika, und
ich war eher in Sachen Fußball
unterwegs.“
Maurer ist primär strategisch
und wissenschaftlich ausgerichtet. Die Kernkompetenz von Riedle
hingegen liegt im Marketing und
Vertrieb. Doch genau diese Gegensätze konnten die beiden für sich
nutzen – und so entwickelten sie
in ihren Masterarbeiten ein erstes
Konzept für ihre Geschäftsidee.
Aus der Grundüberlegung heraus, Weiterbildungsmaßnahmen
angemessen zu evaluieren, arbeiteten sie an einem Programm, das
dies möglich machen sollte. „Neben wenig Zeit und geringen Personalkapazitäten fehlt es in den
Unternehmen auch oft an methodischem Wissen darüber, wie
aussagekräftige Ergebnisse erzielt
werden können“, so Riedle. Evalea
hilft Unternehmen und Trainern
dabei, die Wirksamkeit von Weiterbildungen zu überprüfen.
Durch speziell entwickelte
Transferbefragungen wird nicht
nur der Referent bewertet, sondern auch, ob die Teilnehmer das
Erlernte im Unternehmensalltag
anwenden können. Der hierfür
eigens entwickelte digitale FraIHK WirtschaftsForum 06.16
Unternehmensreport
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ihk.de.
gebogen ist sowohl praxisorientiert als auch wissenschaftlich
fundiert.
„Neben einigen selbst gebastelten Excel-Eigenlösungen, die
jedoch nicht auf wissenschaftlichen Ansätzen beruhen, gibt
es viele sehr gute theoretische
Modelle, die aber oftmals nicht
anwenderfreundlich oder sehr
teuer sind“, erklärt Riedle. Den
theoretischen Hintergrund brachten beide von der Universität mit,
die Anwenderfreundlichkeit testeten sie mit Pilotunternehmen,
die sie nicht lange von ihrer Idee
überzeugen mussten. „Wir haben
schnell gemerkt, dass man den
Unternehmen unsere Software
zur Verfügung stellen kann, ohne
dass wir Beratungsdienstleistungen erbringen müssen, da sie
selbsterklärend funktioniert“, so
Riedle.
Die Gründer waren von Anfang an in der komfortablen
Situation, dass sie sich durch
bestehende Bekanntschaften zu
Unternehmen, die ihre Software
testeten, bereits einen Namen
gemacht hatten. „Wenn ihr euch
damit mal selbstständig macht,
sind wir definitiv dabei“, erinnert
sich Riedle an die Kommentare
vieler Testnutzer. Nach drei Jahren
Vorlaufzeit, Studien an der Universität sowie Probierphasen im
Unternehmensalltag, entschieden
sich Maurer und Riedle 2014 für
die Selbstständigkeit. „Als Studenten waren wir niedrige Gehälter
gewöhnt und sagten uns, wenn
wir den Schritt in die Selbstständigkeit wagen, dann jetzt“, erzählt
Riedle. Im Frühjahr 2015 gingen
sie dann mit ihrer Software online.
Beide hatten sich zuvor noch
nicht mit einer Unternehmensgründung beschäftigt. Daher
waren die rechtlichen Aspekte,
der Aufbau eines Vertriebs sowie
die Fokussierung auf ihre Kernkompetenzen zunächst einmal
die größten Herausforderungen.
Maurer und Riedle verbrachten
viel Zeit mit Recherchearbeit,
bevor sie externe Beratung in
Anspruch nahmen. Neben einer
Rechts- und Gründungsberatung
an der Universität Bayreuth half
ihnen die IHK bei der Überprüfung
des Firmennamens. Die Suche
nach einem geeigneten Namen
war mit viel Kreativarbeit verbunden. „Wir werden heute noch
oft gefragt, ob unsere Frauen Eva
und Lea heißen, dabei wollten wir
einfach das Wort Evaluation im
Firmennamen haben“, sagt Riedle.
Den entscheidenden Schritt,
Bayreuth zu verlassen und nach
Frankfurt zu ziehen, brachten die
Business Angels FrankfurtRheinMain. Maurer und Riedle konnten bei ihrer Produktpräsentation sofort drei Gesellschafter für
sich gewinnen. „Da es so etwas
in Bayreuth nicht gibt, haben
wir diese Chance über die IHK
gerne in Anspruch genommen“,
erinnert sich Riedle. Seinerzeit
hatten die beiden Gründer bereits
erste Kunden in Frankfurt, und da
der Standort strategisch günstig
liegt und sie in Bayreuth außer
einer sehr günstigen Raummiete
nichts hielt, entschieden sie sich
schnell für diesen Schritt. Neben
den Einlagen der Business Angels, die Evalea bis heute bei der
Weiterentwicklung ihrer Software
helfen, planen die Gründer, bis
Ende des Jahres ihre Ausgaben
durch ihre monatlichen Einnahmen komplett decken zu können.
Maurer und Riedle, die von
Beginn an alles alleine gemacht
haben, werden inzwischen von
Werkstudenten, Praktikanten und
studentischen Aushilfen unterstützt. „Zu unseren besten Zeiten
sind wir bis zu neun Leute. Wir
haben sehr viel Glück mit unseren
fleißigen Helfern“, sagt Riedle.
Bis zum Sommer sollen auch die
ersten Festanstellungen erfolgen.
„Da wir von Anfang an schon
begeisterte Anhänger hatten, waren wir in der glücklichen Situation, nur wenig Kaltakquise machen
zu müssen“, so Riedle. Dies resultiert nicht zuletzt daraus, dass die
beiden jedem Interessenten ihr
Produkt kostenlos für eine gewisse Zeit zur Verfügung stellen:
„Über 95 Prozent aller Testkunden
wurden zu zahlenden Kunden.“
Momentan arbeiten sie daran, ihre Software automatisch
individualisierbar zu machen, das
bedeutet, Firmenlogos zu integrieren oder Unternehmensfarben
einzubauen. Außerdem soll auch
eine englische Version der Software entwickelt werden, da die
beiden Gründer schon einige Anfragen aus skandinavischen Ländern erhalten haben. „Das Schöne ist, dass wir für alle Schritte
unsere Pilotunternehmen haben,
mit denen wir die Neuerungen
erarbeiten und testen können“,
sagt Riedle. ❙
AUTORIN
ELISA POHLAND
Referentin,
Unternehmens­
kommunikation,
IHK Frankfurt
[email protected]
PRAKTISCHE MÖBEL DIREKT
VOM HERSTELLER
HOTLINE: 0611 - 18 55 180
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FOTO: STEFAN KRUTSCH
Von links: Bernd Ehinger, Präsident, Handwerkskammer Frankfurt-Rhein-Main, Prof. Kristina Sinemus, Präsidentin, IHK Darmstadt Rhein Main
Neckar, Prof. Mathias Müller, Präsident, IHK Frankfurt, Axel Wintermeyer, Staatsminister und Chef der hessischen Staatskanzlei, Berthold Rüth,
Vorstandsmitglied, CSU-Landtagsfraktion, und Martin Orth, Leiter Abteilung Landesplanung, Wirtschaftsministerium Rheinland-Pfalz.
TAG DER METROPOLREGION
SPIRIT DER GEMEINSAMKEIT
Beim Tag der Metropolregion am 17. Mai in der IHK Frankfurt haben die Wirtschaftskammern eine Initiative zur
Weiterentwicklung der Region vorgestellt. Damit sollen zusammen mit der kommunalen Ebene und den Landesregierungen der vier beteiligten Bundesländer die Potenziale der Metropolregion besser entwickelt werden.
Wichtig sei der „Spirit der Gemeinsamkeit in der Region“, appellierten die Veranstalter an die
Öffentlichkeit. Die Wirtschaft
habe begonnen, ihre Erwartungen
an die Weiterentwicklung der Region in Form konkreter Projekte zu
formulieren, sagte Prof. Mathias
Müller, Präsident, IHK Frankfurt.
Mit den Landesregierungen und
den unterschiedlich dimensionierten kommunalen Ebenen
wollen die Wirtschaftskammern
das Gespräch über die diversen
Projektvorhaben aufnehmen.
Die Initiative der Wirtschaftskammern soll unter dem
32
Namen „Perform“ auftreten. Unter Leitung einer neu eingerichteten Geschäftsstelle sollen in
den nächsten Monaten Projekte
in den vier Handlungsfeldern
„Mobilität und Infrastruktur“,
„Gründungs- und Innovationsregion“, „Flächenentwicklung“
und „Digitalisierung“ definiert
und anschließend im Dialog
mit der kommunalen Ebene und
den Landesregierungen sowie
anderen fachlich Beteiligten
konkretisiert werden. Wichtig
sei dabei ein „Vorgehen auf
Augenhöhe“, erklärten die Vertreter der Wirtschaftskammern.
Axel Wintermeyer, Staatsminister und Chef der hessischen Staatskanzlei, Wiesbaden,
Berthold Rüth, Vorsitzender der
Enquete-Kommission „Gleichwertige Lebensverhältnisse in
ganz Bayern“ und Mitglied im
Vorstand der CSU-Landtagsfraktion, München, sowie Martin
Orth, Ministerium für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie
und Landesplanung RheinlandPfalz, Mainz, plädierten dafür,
dass die gleiche Augenhöhe und
die gleiche Verantwortung auch
zwischen beteiligten Landesregierungen gelten müsse.
Wintermeyer berichtete,
dass die Landesregierungen von
Bayern, Baden-Württemberg,
Hessen und Rheinland-Pfalz parallel zu der Initiative der Wirtschaftskammern vor einigen
Monaten bereits Arbeitsgruppen
zu den Handlungsfeldern Wirtschaft, Verkehr und Mobilität,
Kultur und Natur sowie Forschung und technologische Entwicklung aufgesetzt haben. Am
Beispiel der gerade vereinbarten
Kooperation der Universitäten
in Darmstadt, Frankfurt und
Mainz bei der Bewerbung um
die Exzellenz-Initiative zeigte
IHK WirtschaftsForum 06.16
Standortpolitik
LINK ZUM THEMA
Weitere Infos über Perform,
die Zukunftsinitiative für die
Region FrankfurtRheinMain,
online unter www.performfrankfurtrheinmain.de.
er auf, dass die Regierungen
heute schon an gemeinsamen Projekten arbeiten. In der
Kulturförderung sehe er zum
Beispiel ein weiteres Feld, wo
man gemeinsam Verantwortung
tragen und den Nutzen für die
Bürger mehren könne.
Das Publikum mahnte bei
einer Befragung mehrheitlich
an, dass bisher zu wenig zur
Entwicklung der Metropolregion
getan worden sei. Die Vertreter
der Länder sowie die kommunalen Vertreter hielten es durchweg für wenig zielführend, die
Vernetzung in der Region durch
neue Gesetze oder Institutionen
zu befördern.
„Die Treiberfunktion der
Kammern tut uns allen gut in
der Region“, betonte Wintermeyer. Auch die Regierungen
hätten verstanden, dass sie auf
Eitelkeiten verzichten müssten,
damit etwas Gemeinsames in
Bewegung kommt. Die Finanzierung von gemeinsamen Projekten hielten die Vertreter der
Länder nicht für den entscheidenden Punkt, denn Fördertöpfe
aus der EU und anderen Stellen
könnten sinnvoll gemeinsam
angesprochen werden. Entscheidend sei die Sinnhaftigkeit des
jeweiligen Projekts. Orth nannte
dabei auch eine länderübergreifende Wohnbauland-Initiative.
Allerdings müssten bei allen
Schritten die kommunalen Ebenen einbezogen werden. Zudem
sei eine Image-Aufwertung der
Region von Bedeutung.
Michael Ebling, Oberbürgermeister, Mainz, teilte mit,
dass Mainz und die beiden
benachbarten Landkreise Alzey-Worms und Mainz-Bingen
mit der StandortmarketingGesellschaft FRM International Marketing of the Region
Gespräche über einen Beitritt
aufgenommen haben. Wenn
das Miteinander sich weiter gut
entwickle, werde Mainz auch
einen Beitritt zum Kulturfonds
FrankfurtRheinMain erwägen.
Peter Feldmann, Oberbürgermeister, Frankfurt, plädierte
ebenfalls dafür, auf eine erneute Strukturdebatte über die
Metropolregion zu verzichten:
„Der neue Weg heißt, über gemeinsame Projekte voranzugehen.“ Die Vorhaben müssten
nun in den Kommunen praktisch
angepackt werden.
Jochen Partsch, Oberbürgermeister, Darmstadt, beschrieb
Darmstadt als Brückenkopf zur
Metropolregion RheinNeckar.
Mit seiner hohen Konzentration auf die IT- und SoftwareIndustrie sei die Stadt schon als
Silicon Valley Europas tituliert
worden. Um diesen Status aber
wirklich zu erfüllen, müsse die
Region noch mehr Unterneh-
mensgründungen erreichen.
Dazu gehöre auch eine stärkere
experimentelle Ausrichtung auf
das, was am Markt möglich sei,
und weniger die perfekte reine
Produktentwicklung.
Jens Marco Scherf, Landrat, Landkreis Miltenberg, rief
die Metropolregion dazu auf,
regionale Verkehrsprojekte wie
die ICE-Anbindung von Aschaffenburg mit Nachdruck im politischen Raum zu vertreten:
„Wir als Bayern wünschen uns
ein Signal, dass die Region aufsteht und erklärt, wir brauchen
den ICE-Halt in Aschaffenburg.“
Daran würde man am bayerischen Untermain erkennen,
dass dies ein fester Bestandteil
der Metropolregion ist. Umgekehrt würden alle in der Region profitieren, wenn sich auch
der bayerische Teil für andere
Projekte, wie den ICE-Halt in
Darmstadt, einsetze: „Durch die
Gemeinsamkeit der Ziele sind
wir eine starke Region.“
Vertreter der Wirtschaft
wie Friedbert Eder, Präsident,
IHK Aschaffenburg, Holger
Frank, Geschäftsführer, Sanner, Bensheim, Dr. Engelbert
Günster, Präsident, IHK für
Rheinhessen, Mainz, und Tilmann Wittershagen, Sprecher
der regionalen Geschäftsleitung
Mitte, Deutsche Bank, Frankfurt,
sprachen sich ebenfalls für ein
Management der Metropolregion mittels diverser Projekte
aus. Der Wettbewerb um die
Fachkräfte der Zukunft finde
nicht nur unter den Regionen
in Deutschland, sondern zunehmend weltweit statt. Allerdings dürfe dabei auch nicht das
Innenmarketing innerhalb der
Region vernachlässigt werden.
Die Menschen in der Region
seien die ersten Adressaten aller Projekte, und diese gelte es
immer mitzunehmen.
Die Initiative der Wirtschaftskammern erhält ihren
Antrieb aus dem wachsenden
internationalen Standortwettbewerb. „Unsere Aufgabe ist
es, die Zukunftsfähigkeit der
Region zu stärken. Dies wird
nur gelingen, wenn alle Akteure der Region und der Bundesländer gemeinsam nachhaltige Projekte gestalten“,
erklärten die Präsidenten der
beteiligten neun IHKs, des IHKForums Rhein-Main und der
vier Handwerkskammern. In den
nächsten Monaten wollen sich
die Arbeitsgruppen der Wirtschaftskammern nun mit den
entsprechenden Stellen auf
Ebene der Kommunen und der
Länder verbinden und konkrete
❙
Projekte abstimmen.
AUTOR
REINHARD
FRÖHLICH
Geschäftsführer,
Unternehmenskommunikation,
IHK Frankfurt
[email protected]
FRANKFURTRHEINMAIN – EINE STARKE REGION
FrankfurtRheinMain ist mit seinen 5,5 Millionen Einwohnern und mit
circa acht Prozent Anteil am deutschen Bruttoinlandsprodukt eines der
wirtschaftlichen Kraftzentren in Deutschland und Europa. Die Metropolregion bringt es auf eine jährliche Wirtschaftsleistung von 230 Milliarden Euro, etwa gleichauf mit Finnland (203 Milliarden Euro) oder
Dänemark (255 Milliarden Euro). Wäre FrankfurtRheinMain eine eigene Wirtschaftsnation, würde sie im weltweiten Ranking der Volkswirtschaften etwa auf Rang 40 liegen.
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FOTO: JOCHEN MÜLLER
Von links: Dr. Josephine Hofmann, Leiterin, Competence Center Business Performance Management, Fraunhofer-Institut,
Prof. Mathias Müller, Präsident, IHK Frankfurt, Magdalena Münstermann, Prokuristin, Bernd Münstermann, Karl-Heinz Schulz, Moderator, Prof. Frank Dievernich, Präsident, Frankfurt University of Applied Sciences, und Carsten Brzeski, Chefvolkswirt, ING-Diba.
DEMOGRAFIEKONGRESS
AUF DEN MENSCHEN KOMMT ES AN
„Wir schaffen uns alle ab“ versus „Et hätt noch emmer joot jejange“: Zwischen diesen beiden Polen pendelten die
Diskussionen auf dem 6. Kongress des Demografienetzwerks FrankfurtRheinMain am 14. April in der IHK Frankfurt.
Während das eine Lager die zunehmende Digitalisierung als
Bedrohung empfindet und fürchtet, dass zahlreiche Arbeitsplätze
überflüssig werden könnten, sehen
andere vor allem deren Chancen,
beispielsweise durch innovative
Arbeitsformen und selbstbestimmtes Arbeiten. Die Entwicklung hin
zu einer stärkeren Technologisierung sei nicht aufzuhalten, wichtig sei aber, diese zu gestalten,
betonte IHK-Präsident Prof. Mathias Müller in seiner Begrüßung.
Er verwies auf die PwC-Studie
„Industry 4.0: Building the digital
enterprise“, nach der die Unternehmen weltweit jährlich mehr
als 900 Milliarden Dollar bis zum
Jahr 2020 in Industrie 4.0 investieren müssen. Dies zeige, dass
sich die Wettbewerbslandschaft
34
in den kommenden fünf Jahren
grundlegend verändern werde und
Unternehmen versuchen müssten,
mit den Entwicklungen Schritt zu
halten.
Während dieser rasanten Entwicklung dürften jedoch die Werte
nicht aus dem Blickfeld geraten:
„Wichtig ist, dass wir den aktuellen Transformationsprozess hin
zur digitalen Welt von Anfang an
mit den Werten und Erfolgsfaktoren unseres Wirtschaftsmodells
unterlegen.“ Dabei dachte Müller
vor allem an den zumeist inhabergeführten Mittelstand. „Wenn wir
dessen Stärken, beispielsweise eine
enge Mitarbeiterbindung und die
Ausrichtung auf langfristige Unternehmensziele, mit den Chancen der
Digitalisierung zusammenbringen,
dann können wir den Werten des
Mittelstands in der globalisierten
Welt eine noch größere Bedeutung
verleihen“, sagte er.
Wie weit die Entwicklung bereits fortgeschritten ist, machte
Carsten Brzeski, Chefvolkswirt,
ING-Diba, Frankfurt, und Autor der
viel beachteten Studie „Die Roboter kommen“, deutlich. Darin prognostiziert er, dass die zunehmende
Automatisierung mehr als 18 Millionen Arbeitsplätze in Deutschland
gefährdet. „Eigentlich müsste man
sagen: Die Roboter sind bereits da“,
so Brzeski. Er verwies darauf, dass
einige Industriebereiche bereits
jetzt voll vernetzt sind und fast
vollständig von Robotern geführt
werden. Diese Entwicklung werde
weiter voranschreiten, sodass es
wahrscheinlich sei, dass Roboter
zukünftig verstärkt den Menschen
als Arbeitskraft ersetzen oder sich
einen Arbeitsplatz mit ihm teilen
werden.
Dies führe zu einem „Angriff
auf den Mittelstand“, denn das
Neue an dieser Entwicklung sei,
dass auch zahlreiche Berufe bedroht seien, die in der Vergangenheit als krisenfest galten.
„Beispielsweise könnte auch der
Volkswirt, der jeden Tag einen Artikel zur Entwicklung der Börse
verfasst, von vollautomatischen
Programmen ersetzt werden“,
machte Brzeski eine mögliche
zukünftige Entwicklung an einem
Beispiel deutlich. Zwar würden sich
durch Veränderungen immer wieder neue Chancen ergeben, aber
es sei unrealistisch, zu glauben,
dass Arbeitskräfte, die durch Roboter freigesetzt werden, einfach
IHK WirtschaftsForum 06.16
Standortpolitik
in anderen Bereichen eingesetzt
werden können.
Im Gegensatz zu diesen eher
düsteren Aussichten betonte
Dr. Josephine Hofmann, Fraunhofer-Institut, Stuttgart, die sich
aus der Digitalisierung ergebenden Chancen: „Die Auswirkungen
auf die Mitarbeiter sind vielfach
positiv – man denke nur an die
Möglichkeiten zum orts- und zeit­
unabhängigen Arbeiten.“ Durch die
technischen Möglichkeiten bestehe die Möglichkeit, Arbeit in noch
stärkerem Maße menschengerecht
zu gestalten – kreativ, anregend
und sozial.
Dazu müsse die Gesellschaft
jedoch zunächst klären, wie das
Verhältnis zwischen Arbeitnehmer
und Roboter aussehen soll: Welche gesellschaftliche Bedeutung
hat Arbeit zukünftig? Wie kann
die neue Flexibilisierung beteiligungsorientiert gestaltet und
mehr Vielfalt in den Arbeits- und
Karriereentwürfen ermöglicht werden? Bei der Beantwortung dieser
Fragen stehe die Gesellschaft noch
am Anfang, so Hofmann.
Die Rolle des Menschen in einer digitalisierten Welt treibt auch
Prof. Frank Dievernich, Präsident,
Frankfurt University of Applied
Sciences, um. Er stellte die provokante Frage, ob es nicht nur
so sein werde, dass Maschinen
sich immer stärker den Menschen
annähern. Vielmehr könnte es auch
so sein, dass Menschen den Maschinen immer ähnlicher werden.
„In jedem Fall muss gewährleistet
sein, dass freie Entscheidungen
weiterhin möglich sind“, forderte
Dievernich mit Blick auf Algorithmen, die dem Anwender nur einen
eingeschränkten Ausschnitt der
Wirklichkeit zeigen. Dazu wolle
auch die Hochschule beitragen und
ein Ort individueller Persönlichkeitsentwicklung sein. Wichtig sei
eine umfassende Bildung und ein
Umfeld, in dem unternehmerische
Ideen gedeihen könnten. Intuitives
und interdisziplinäres Handeln
sowie mehr Kreativität seien dafür
die notwendigen Ansatzpunkte,
sagte Dievernich.
Auch für Magdalena Münstermann, Prokuristin, Bernd Münstermann, Telgte, gehen die in einer
digitalisierten Welt benötigten
Kompetenzen weit über klassische Kerncurricula hinaus. Ihrer
Erfahrung nach werden zusätzliche
mediale, soziale und emotionale Kompetenzen benötigt. „Agil
denken und handeln“ müsse die
Zielsetzung für Unternehmen und
deren Mitarbeiter sein. Für Münstermann ist es wichtig, Mitarbeiter
so zu befähigen und zu motivieren, dass sie aus eigenem Antrieb
Themen voranbringen können und
auch wollen. Dazu müssten die
vorhandenen Kompetenzen der
Mitarbeiter genutzt werden – und
hier falle der Blick bereits vermehrt
auf Personen, die in der Vergangenheit noch nicht so sehr auf dem
Radar der Unternehmen waren.
Offenkundig wurde die Vielfalt an Aspekten, die die Themen
Demografie und Digitalisierung
aufwerfen: Werte und Technik sowie Gesellschaft und Wirtschaftswachstum sind einige der Pole,
die es gilt, in Einklang zu bringen.
Oder um es auf hessisch-englisch
zu sagen: Bembel und Bytes. Dass
diese Aspekte das Demografienetzwerk und seine Akteure noch
weiter beschäftigen werden, hatte
Müller bereits in seiner Eröffnungsrede erwähnt: „Demografie und
Digitalisierung sind Prozesse, die
wohl niemals abgeschlossen sein
werden. Und es liegt an uns, sie zu
gestalten.“ ❙
AUTOR
CHRISTIAN
­WEßLING
Referent, Wirtschaftspolitik
und Metropolenentwicklung,
IHK Frankfurt
c.wessling@frank­
furt-main.ihk.de
PERSONALPROFI
STATT LAIENSPIELER
Personalassistent/-in (IHK)
ab 12.09.2016 in Koblenz
Personalreferent/-in (IHK)
online
ab 15.09.2016 in Koblenz
Geprüfte/r Personalfachkaufmann/frau
online
ab 16.09.2016 in Koblenz
Personalassistent/-in (IHK)
online
ab 05.10.2016 in Koblenz
Personalbetriebswirt/-in (IHK)
online
ab 28.10.2016 in Koblenz
Arbeitsrecht aktuell
am 17.11.2016 in Idar-Oberstein
Arbeitsrecht aktuell
am 24.11.2016 in Bad Neuenahr-Ahrweiler
IHK-Akademie Koblenz e.V.,
Josef-Görres-Platz 19, 56068 Koblenz
Ansprechpartnerin:
Ramona Knopp, Telefon 0261 30471-16
[email protected]
www.ihk-akademie-koblenz.de
IHK WirtschaftsForum 06.16
IHK. DIE WEITERBILDUNG
WIRTSCHAF TSFÖRDERUNG
STADTMARKETING IM WANDEL
FOTO: PICTURE-ALLIANCE / DPA
Die aktuellen Megatrends wirken sich auf den Standortwettbewerb von Städten und Regionen aus. Einzelmaßnahmen im
Kontext des Stadtmarketings können erst im Einklang mit diesen Megatrends ihre gewünschten Potenziale entfalten.
Bei der diesjährigen Luminale, dem Festival der Lichtkultur, verwandelte
sich die Fassade der Europäischen Zentralbank in ein Lichtkunstwerk.
Hat Stadtmarketing in Zeiten
ständiger, sich selbst multiplizierender und initiierender
Kommunikation innerhalb einer
digitalen Welt überhaupt noch
eine Existenzberechtigung? Zugegeben, die Frage erscheint auf
den ersten Blick überspitzt und
provokativ. Tatsächlich darf man
aber nicht die Augen vor aktuellen
Entwicklungen verschließen –
insbesondere dann nicht, wenn
auf allen Maßstabsebenen der
globale Städtewettbewerb um
die attraktivsten Standorte im
vollen Gange ist. Gleichzeitig
verlangt das digitale, schnelllebige
Zeitalter den verantwortlichen
Akteuren flexible und vor allem
stets zeitgemäße Anpassungen
ab, die sich in das dichte Netz der
36
aktuellen Megatrends integrieren
lassen müssen.
So wie sich Städte, gesellschaftliche Ansprüche und globale Strukturen im Zuge von
Globalisierung und Digitalisierung immer schneller auf tief
greifende Art und Weise ändern,
so gilt es, das Verständnis von
Stadtmarketing als zentraler
Komponente der Stadtentwicklung zeitgemäß zu begreifen und
anzupassen. Denn Stadtmarketing beinhaltet als zentrales
Stadtentwicklungsinstrument
mehr als nur die reine Außendarstellung einer Stadt.
Grundsätzlich gilt es, dieses
Instrument als Teil der Wirtschafts- und Stadtentwicklung –
losgelöst von der ausschließli-
chen Werbung für Handel und
Stadt – zu begreifen. Sein besonderes Potenzial liegt in der
Zusammenführung öffentlicher
und privater Akteure mit dem
Ziel, eine interdisziplinäre Kooperation unter ganzheitlicher
Betrachtungsweise der Stadt zu
schaffen. Jede Stadt muss individuell festlegen, welche Ziele sie
mit dem eigenen Stadtmarketing
verfolgen will und welches Stadtmarketingverständnis im engeren
Sinne hier Anwendung findet.
Klassisch erfolgt zuerst die
Arbeit am Angebotsmix, in der
Folge die Identifikation von Profilierungsfeldern im Sinne der
Verbesserung bestehender oder
Schaffung neuer Angebote und
erst dann die Bewerbung des spe-
ziellen Stadtprofils. Wesentlich ist
dabei die Stärkung der eigenen
Position im interkommunalen
und überregionalen – je nach
Ausgangslage und Entwicklung
der Stadt auch internationalen –
Wettbewerb um Einwohner, Kunden, Unternehmen, Talente und
Touristen.
Neben der Schaffung, Kommunikation und Vermarktung
zielgruppenorientierter Angebote
nach außen und innen umfasst der
Kompetenzbereich des Stadtmarketings zudem die Optimierung
der Kommunikationspolitik sowie
die Verbesserung von Kooperation
und Koordination der heterogenen
Interessengruppen aus Politik,
Verwaltung, Privatwirtschaft,
Vereinen und Bürgerschaft. Die
operativen Aufgabenbereiche
umfassen dabei ein breites Feld
rund um Fragen der Handels- und
Dienstleistungsentwicklung, des
Gastronomie- und Tourismusangebots, der Stadtgestaltung und
Erreichbarkeit, Kundenbindung
und Servicequalität, des Veranstaltungs- und Ausstellungswesens, des Standortmarketings sowie der Stadtkommunikation und
-werbung. Grundlegend für die
zielgruppenorientierte Maßnahmengestaltung ist der räumlichinhaltliche Schwerpunkt.
Einzelmaßnahmen im Kontext des Stadtmarketings können noch so schlüssig und in der
gesamtstädtischen Entwicklung
integriert sein – erst im Einklang
mit aktuellen Megatrends entfalten sich gewünschte Potenziale.
Hierunter fallen unter anderem
die steigende Bedeutung von ReIHK WirtschaftsForum 06.16
Standortpolitik
gionalität und Individualität, die
anhaltende Digitalisierung und
Vernetzung, Bequemlichkeit, Spezialisierung, veränderte Mobilitätsansprüche, Forderungen nach
ökologischer Verträglichkeit und
nicht zuletzt die tief greifende
Veränderung der gesellschaftlichen Altersstruktur.
Und wie sich diese Strukturanforderungen urbaner Räume
verändern, so steht auch das
bisherige Stadtmarketingverständnis vor einem tief greifenden Umbruch. Im Grundsatz gilt
es, die Eigenlogik einer Stadt als
Handlungsgrundlage zu begreifen.
Stadtmarketing darf dahingehend
nicht mehr als aktionistisches,
operatives Organisationsmodell
verstanden werden, sondern
muss die Rolle eines strategischen Instruments für integrierte
Stadtentwicklung einnehmen.
Entsprechend muss sich eine Stadt
zu Anfang des Marketingprozesses
auf eine gemeinsame Stadtmarketingdefinition als Ausgangsbasis
aller darauffolgenden Maßnahmen festlegen.
Kooperatives Stadtmarketing
ist elementar für die Identifizierung des lokalspezifischen roten
Fadens und der klaren Definition einer gesellschaftlich akzeptierten, für die Stadt passenden
Marke, unter deren Mantel erst
sinnstiftendes, imagefestigendes Shared Branding (Markenwerte teilen und gemeinsam
weitergeben) stattfinden kann.
Stadtmarketing muss dahingehend als Impulsgeber, Markenantreiber, Kooperationsinitiator
und Akteursvernetzer wirken.
Der physische Anteil tritt dabei
nur punktuell auf, und durch die
digitalen Medien gewinnt die
Mund-zu-Mund-Propaganda
(Shared Communication) immer
mehr an Bedeutung. Denn die
digitale Transformation sorgt bereits jetzt für tief greifende Änderungen in Kommunikations- und
Abstimmungsgepflogenheiten.
Die große Herausforderung
der Zukunft besteht für das organisierte Stadtmarketing sicherlich darin, aus traditionellen
Denkschemata auszubrechen sowie außerhalb klassischer Ressort- und hierarchischer (Denk-)
Strukturen zu agieren. Erst diese
interne Offenheit schafft im Umkehrschluss mentale und darauf
aufbauend auch raumwirksame
Entstehungsmöglichkeiten für
kreative Milieus, die sich als positiv rückkoppelnder Multiplikator
direkt auf lokale Innovations- und
Bewusstseinsprozesse auswirken
können.
Letztendlich ergeben sich aus
der gemeinsamen inhaltlichen
Ausrichtung, gepaart mit strategisch angelegten Austausch- und
Kooperationsplattformen, automatisch sinnstiftende Projektund Umsetzungsansätze. Beim
modernen Stadtmarketing geht
es schließlich nicht darum, ein
neues Organisations- und Bürokratiemonster zu erschaffen. Ziel
ist es vielmehr, schlagkräftige und
eigenverantwortlich agierende
Kooperationen beziehungsweise
Netzwerke zu etablieren. ❙
AUTOR
ROLAND WÖLFEL
Geschäftsführer
und Partner,
Cima Beratung
und Management, München
[email protected]
Anzeige
Bauunternehmung Jökel:
„Great Place to Work 2016“
Schlüchterner Baumarke bundesweit auf Rang 1 der Baubranche
Es ist ein tolles Ergebnis für die Bauunternehmung Jökel, die in diesem Jahr
deutschlandweit und branchenübergreifend im Wettbewerb von Great Place to
Work unter den hundert „Besten Arbeitgebern Deutschlands“ rangiert.
Zur großen Freude der Geschäftsführenden Gesellschafter Peter und Stefan Jökel konnte
sich ihr Unternehmen sogar unter die ersten 50 auf Platz 35 in der Kategorie I – 50 bis 499
Mitarbeiter – platzieren. Bundesweit belegt Jökel In der Baubranche sogar den ersten Rang.
„Wir sind sehr stolz auf diese Ehrung, zeigt sie doch, dass wir in der Vergangenheit eine Menge richtig initiierten, um unsere Mitarbeiter für unser Unternehmen einzunehmen und sie für
ihre Arbeitswelt zu begeistern“, freut sich Peter Jökel. Und Stefan Jökel fügt hinzu: „Schließlich liegen wir in der ausführlich protokollierten Auswertung der Aussagen unserer Mitarbeiter
in vielen Bereichen weit über dem Durchschnitt aller 613 Bewerbungen und 330.000 Beschäftigten.“ Und übereinstimmend kommentieren die beiden Brüder: „Nur mit Ihnen und
durch sie gelingen uns immer wieder großartige Erfolge, indem unsere Jökelaner ihre gelebte
Begeisterung auf unsere gemeinsamen Kunden übertragen. Schließlich ist unserer Meinung
nach eine erfolgreiche Mitarbeiter-Kunden-Beziehung von drei untrennbar miteinander verbundenen und voneinander abhängigen Komponenten gekennzeichnet: Produktkompetenz
und damit -qualität, einer sehr hohen Mitarbeitermotivation und kompromisslosen Kundenorientierung.“
Stefan Jökel (links) und Peter Jökel anlässlich
der Preisverleihung in Berlin
BAUUNT E RNE HM UNG J Ö KE L
Gartenstraße 44, 36381 Schlüchtern · Telefon 0 66 61 / 84-0 · Telefax 0 66 61 / 84-20 · E-Mail [email protected]
IHK WirtschaftsForum 06.16
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INITIATIVE DER WIRTSCHAF T
JUNGE FLÜCHTLINGE INTEGRIEREN
Unternehmen im Bezirk der IHK Frankfurt haben gemeinsam mit der Stadt Frankfurt und der Arbeitsagentur
ein Programm zur Integration von Flüchtlingen in Arbeit und Ausbildung entwickelt. 150 junge Menschen haben
­inzwischen eine Berufsorientierung in den Unternehmen durchlaufen.
An der Gemeinschaftsinitiative,
die unter der Schirmherrschaft
von Frankfurts Oberbürgermeister Peter Feldmann steht, wirken
die Unternehmen Dachser, FES,
Fraport, Fresenius, Mainova, die
Stadt Frankfurt als Arbeitgeber, Stadtwerke Frankfurt, VGF,
Wisag, die Arbeitsagentur Frankfurt, die IHK Frankfurt sowie die
Gesellschaft für Jugendbeschäftigung mit.
Die Initiatoren sind der Überzeugung, dass gesellschaftliche
Teilhabe und Integration vor allem mit einer existenzsichernden
Beschäftigung zu erreichen sind.
Die Unternehmen sehen in der
Zuwanderung von Flüchtlingen
auch eine Chance für den Fachkräftebedarf der Region. Das
Programm hebt sich von anderen
Projekten für Flüchtlinge ab, da
es von den Unternehmen selbst
konzipiert und finanziert wird.
Zudem fand die Berufsorientierung in den Unternehmen
selbst und unter Beteiligung
der eigenen Mitarbeiter statt.
Dabei lernen die Flüchtlinge die
Angebote aus erster Hand kennen. Ein weiterer Vorteil: Da an
der Initiative unterschiedliche
Branchen beteiligt sind, können
sich Flüchtlinge einen Eindruck
über ein breites Spektrum an Berufen und Einsatzmöglichkeiten
verschaffen.
Im März und April haben
die beteiligten Unternehmen
für rund 150 Flüchtlinge eine
Phase der Berufsorientierung
BESCHÄFTIGUNG VON GEFLÜCHTETEN MENSCHEN IN EINEM MINIJOB
Für Asylsuchende mit Aufenthaltsgestattung und geduldete Personen
kann die Ausländerbehörde nach Ablauf der Wartezeit von drei Monaten eine Arbeitserlaubnis erteilen. Liegt sie vor, können diese Personen eine Beschäftigung aufnehmen. Anerkannte Flüchtlinge mit einer
Aufenthaltserlaubnis dürfen ohnehin jede Tätigkeit ausüben. Handelt es sich um eine geringfügige Beschäftigung, den sogenannten Minijob, müssen Arbeitgeber für diese Personen keinen Pauschalbeitrag
zur Krankenversicherung zahlen, solange sie nicht gesetzlich krankenversichert sind. Erst wenn eine Mitgliedschaft oder Familienversicherung vorliegt, greift die Pauschalbeitragspflicht in der geringfügigen Beschäftigung. Ansonsten gelten alle Rechte und Pflichten wie bei
den übrigen Arbeitsverhältnissen in Deutschland. Von der sogenannten
kurzfristigen Beschäftigung sind geflüchtete Personen in der Regel ausgenommen, da diese nur vorliegt, wenn sie nicht berufsmäßig – also für
den Arbeitnehmer von untergeordneter wirtschaftlicher Bedeutung –
ausgeübt wird.
BERUFLICHE INTEGRATION VON FLÜCHTLINGEN IN FRANKFURT­
RHEINMAIN
Weitere Infos für Unternehmen, die sich an der Gemeinschaftsinitiative
der Wirtschaft für die berufliche Integration von Flüchtlingen beteiligen, telefonisch bei Iris Grieser, Aus- und Weiterbildung, IHK Frankfurt,
Telefon 0 69 / 21 97-12 23.
38
mit Praktikumstagen angeboten. Mit Betriebsbesuchen, in
Berufecamps und in Werkstätten
haben die jungen Menschen einen Einblick in die Vielfalt der
Berufswelt erhalten und in praktischen Aufgaben und an Werkstücken ihre Fertigkeiten und
ihre Motivation testen können.
Zu den angebotenen Berufsfeldern gehören Elektro, Metall
und Mechatronik, Garten- und
Landschaftsbau, Facility Management, Berufskraftfahrer,
Schutz und Sicherheit, Küche,
Chemie, Lebensmitteltechnik,
Logistik sowie weitere kaufmännische Berufe. An diesen
Praktikumstagen wurde ein umfassendes Bild der angebotenen
Ausbildungsberufe und weiterer
Beschäftigungsmöglichkeiten
vermittelt.
Nach dieser ersten Orientierung für den weiteren beruflichen Weg setzen 80 Teilnehmer das Auswahlverfahren
bei der Arbeitsagentur und ihr
Bewerbungsverfahren bei den
beteiligten Unternehmen fort.
Weitere 30 Teilnehmer vebessern
weiter ihre Sprachkenntnisse an
den Schulen. Darüber hinaus
werden 20 Teilnehmer ihre Berufsorientierung in Maßnahmen
der Arbeitsagentur vertiefen.
Sechs Teilnehmer haben inzwischen schon einen Ausbildungsbeziehungsweise Studienplatz
gefunden.
Die beteiligten Unternehmen bereiten sich nun auf die
zweite Phase der betrieblichen
Praktika vor. Sie hoffen, mög-
lichst viele der 80 ausgewählten
Teilnehmer in ein Praktikum zur
Einstiegsqualifizierung, direkt in
eine Berufsausbildung oder auf
einen Arbeitsplatz übernehmen
zu können. Hier stehen über
100 Angebote zur Verfügung.
Parallel dazu soll Sprachförderung durch die Arbeitsagentur
stattfinden. Diejenigen, die im
Herbst die Qualifizierungsmaßnahme beginnen, sollen im Sommer 2017 in eine dritte Phase,
nämlich in Berufsausbildung
oder in eine reguläre Beschäftigung, übergehen.
Um eine nachhaltige Wirkung zu erzielen, soll das Programm mehrere Jahre laufen. Es
richtet sich an junge Zuwanderer
ab 16 Jahren mit Bleibeperspektive in FrankfurtRheinMain und
mindestens einer Duldung oder
Aufenthaltsgestattung. Insofern
ist vor allem an die Zielgruppe
der Schüler in den sogenannten
Intea-Klassen (Integration und
Abschluss) an den Berufsschulen
gedacht. Diese werden derzeit in
Hessen von rund 6 000 16- bis
20-Jährigen besucht. Die offene
Konzeption der Initiative bietet
interessierten IHK-Unternehmen
die Möglichkeit, sich auch jetzt
❙
noch zu beteiligen.
AUTORIN
DR. BRIGITTE
SCHEUERLE
Geschäftsfüh­rerin, Aus- und
Weiter­bildung,
IHK Frankfurt
[email protected]
IHK WirtschaftsForum 06.16
Standortpolitik
IHK-FACHKRÄF TEMONITOR
AUF DER SUCHE NACH DEN PROFIS
Der aktualisierte IHK-Fachkräftemonitor zeigt: Trotz Zuzug in die Region bleibt die Suche nach qualifizierten
­F achkräften eine Herausforderung für die Unternehmen im IHK-Bezirk Frankfurt.
Viele Unternehmen im Bezirk der
IHK Frankfurt stehen weiterhin vor
der Herausforderung, qualifizierte
Fachkräfte zu finden. Dies zeigt
der IHK-Fachkräftemonitor, den
die IHK Frankfurt in Zusammenarbeit mit der Wifor, Darmstadt,
weiterentwickelt und aktualisiert
hat. Demnach fehlen den Betrieben
in Frankfurt und den Landkreisen
Hochtaunus und Main-Taunus
aktuell rund 42 000 Fachkräfte.
Der Ausblick auf die kommenden Jahre zeigt: Die Herausforderung, geeignete Fachkräfte zu
finden, wird sich eher noch vergrößern. Das Ausscheiden zahlreicher
Babyboomer aus dem Arbeitsleben
und kontraproduktive Maßnahmen
wie die Rente mit 63 führen zu einem rückläufigen Fachkräfteangebot. Ein weiterer Trend ist, dass die
Fachkräfte nicht nur zunehmend
knapper, sondern durchschnittlich auch älter werden. Der IHKFachkräftemonitor prognostiziert,
dass das Durchschnittsalter von
aktuell 43,9 Jahren allein bis zum
Jahr 2022 auf 45,1 Jahre steigen
könnte.
Eine weitere Erkenntnis: Der
überwiegende Teil des Fachkräf-
dass steigende Qualifikationsanforderungen an die Mitarbeiter zu
stellen sind. Positiv ist in diesem
Zusammenhang zu bewerten, dass
der überwiegende Teil der Betriebe bereits auf vielfältige Art und
Weise auf den digitalen Wandel
reagiert: So passen beispielsweise
42 Prozent ihre Personalpolitik und
die Organisationsstrukturen an.
35 Prozent weiten die Weiterbildung ihrer Mitarbeiter in digitalen
Kompetenzen aus.
❙
tebedarfs ist den beruflich qualifizierten Fachkräften zuzuschreiben.
Aktuell fehlen den Unternehmen
im IHK-Bezirk Frankfurt rund
8 000 Akademiker, aber sogar rund
34 000 beruflich qualifizierte Fachkräfte im technischen und kaufmännischen Bereich. Zudem wird
erwartet, dass sich das Potenzial
an zur Verfügung stehenden Fachkräften in den Berufen mit dualem
Ausbildungsabschluss besonders
stark reduziert. Auch der Trend zur
Akademisierung wirkt sich negativ
auf das Fachkräftepotenzial im Bereich der dual Ausgebildeten aus.
IHK-FACHKRÄFTEMONITOR
Der IHK-Fachkräftemonitor ist eine Gemeinschaftsentwicklung von
mehreren Industrie- und Handelskammern und Wifor, Darmstadt. Basierend auf Konjunkturumfragen und Langfristprognosen werden langfristige Schätzungen für das Arbeitsangebot und die Arbeitsnachfrage
vorgenommen. Die Ergebnisse werden differenziert nach Berufsgruppen, Branchen, Regionen und Qualifikationsniveaus bis zum Jahr 2030
ausgewiesen. Der aktuelle IHK-Fachkräftemonitor kann online unter
www.fachkraefte-hessen.de abgerufen werden. Wesentliche Ergebnisse
des aktualisierten IHK-Fachkräftemonitors und der Konjunkturumfragen
fasst der IHK-Fachkräftereport 2016 zusammen. Dieser ist online unter
www.frankfurt-main.ihk.de/fachkraeftereport abrufbar oder kann bei
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IHK WirtschaftsForum 06.16
In vielen Betrieben können bereits
jetzt Ausbildungsplätze nicht wie
gewünscht besetzt werden.
Bei der Auswertung nach Branchen und Berufsgruppen zeigt sich,
dass die relative Fachkräftelücke
vor allem in Mint-Berufen (Mathematik, Informatik, Natur- und
Ingenieurwissenschaften, Technik)
zunehmen wird. Bei Meistern im
Bereich der Mechatronik, der Automatisierungstechnik sowie im
Bereich des Maschinenbaus und
der Betriebstechnik könnten nach
Prognosen des IHK-Fachkräftemonitors bis 2030 sogar rund 40 Prozent des Nachfragepotenzials nicht
besetzt werden.
Unternehmen und Politik stehen also bereits heute vor der Aufgabe, mit einer zukunftsorientierten Personal- und Fachkräftepolitik
gegenzusteuern. Dies gilt umso
mehr vor dem Hintergrund einer
zunehmenden Digitalisierung der
Arbeitswelt, wie eine aktuelle IHKUmfrage zeigt. Infolgedessen rechnen 55 Prozent der Unternehmen
im Bezirk der IHK Frankfurt damit,
AUTOR
CHRISTIAN
­WEßLING
Referent, Wirtschaftspolitik
und Metropolenentwicklung,
IHK Frankfurt
c.wessling@frank­
furt-main.ihk.de
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39
GAMES-BRANCHE
AUF DIE STRATEGIE KOMMT ES AN
FOTO: PICTURE-ALLIANCE / DPA
Unternehmen in der Games-Branche müssen ihre Erfolge programmieren. Genauso wie das Game selbst programmiert wird,
müssen auch alle anderen betriebswirtschaftlichen Parameter auf Erfolg gestellt werden. Das ist leichter gesagt als getan.
Größte Herausforderung für Gründer in der Games-Branche ist es,
Produkte zu entwickeln, die den Marktanforderungen gerecht werden.
Im Vergleich zu anderen Konsumgüter-Branchen unterliegt
der Games-Markt schnellen Veränderungen. Hält man sich vor
Augen, dass sich der Wandel
von Onlinegames zu Mobilegames innerhalb weniger Monate vollzogen hat, ist es nicht
40
verwunderlich, dass zahlreiche
Games-Anbieter aus dem Tritt
kommen und mit der Marktentwicklung nicht Schritt halten
können. Die Grundlage für den
unternehmerischen Erfolg bildet
deshalb die strategische Planung,
die sich aus den marktorientier-
ten Unternehmenszielen ableiten
lassen muss.
Für den Unternehmensgründer gilt es zunächst, einige grundlegende Fragen zu beantworten:
Wie entwickelt sich der Markt
und was ist die richtige Marketingstrategie? Wie wird das Game
oder das Games-Unternehmen
finanziert? Diese Fragen lassen
sich sinnvollerweise in einem
Businessplan beantworten, der
in Länge und Umfang variiert und
stark abhängig von den Anforderungen der Unternehmensführung
ist. Grundlegende Bestandteile des
Businessplans bilden der Milestoneplan (Terminplan), der Finanzplan und der Marketingplan.
Die Marktentwicklung, deren Einschätzung Bestandteil des
Marketingplans ist, kann anhand
der veröffentlichten Daten des
Bundesverbands für interaktive
Unterhaltungssoftware, welche
regelmäßig in Zusammenarbeit
mit der Gesellschaft für Konsumforschung veröffentlich werden,
prognostiziert werden. Entscheidend für den Start-up-Erfolg in
der Games-Branche ist es, Games
zu entwickeln, die den Anforderungen des Markts gerecht
werden. Dieser Grundsatz wird
allerdings regelmäßig durch die
kreativen Menschen, welche die
Games-Branche anzieht, ignoriert.
Im Rahmen der Marketingstrategie werden dann der Zielmarkt,
die Zielgruppe und die Positionierung eines Games oder GamesPortfolios festgelegt. Die Positionierung im Markt ist ebenso ein
Bestandteil der Marketingstrategie
wie die Entscheidungen im Hinblick auf den Marketingmix. Hierbei müssen der Produkt-, Preis-,
Distributions- und Kommunikationsmix strategisch festgelegt
werden. Verfügt das Unternehmen
über mehrere Games, ein Portfolio,
so gilt es, zu entscheiden, ob dieses
als Einzelproduktportfolio oder im
Rahmen einer Mono- oder Dachmarkenstrategie marketingseitig
geführt wird. Im Games-Markt gilt
es weiterhin, dem Community-Management nicht nur aus werblicher
Kommunikationsperspektive einen
hohen Stellenwert einzuräumen,
sondern auch aus der Serviceperspektive, wenn beispielsweise ein
Server down ist und der User sein
Game nicht spielen kann.
Die Finanzierung des Games
oder des Games-Unternehmens
stellt regelmäßig eine der größten
IHK WirtschaftsForum 06.16
Unternehmensförderung und Starthilfe
Hürden für den oder die Unternehmensgründer dar. Im Wesentlichen
sind zwei Faktoren für den Erfolg
in der Games-Branche ausschlaggebend: die Bereitstellung des
Startkapitals und die Finanzierung der Games-Entwicklung. Die
Bereitstellung des Startkapitals
kann beispielsweise durch eigene
Ersparnisse, Familie und Freunde,
die Aufnahme von Krediten oder
durch die Zusammenarbeit mit
Investoren erfolgen. Auch die Inanspruchnahme von öffentlichen
Fördergeldern kann geprüft werden – hierbei gibt es aber einige
administrative Hürden zu überwinden. Das benötigte Startkapital
muss genau kalkuliert sein und
ein Puffer für unvorhergesehene
Ereignisse eingeplant werden. In
der Gründungsphase ist das sogenannte Bootstrapping (den Gürtel
enger schnallen) von Bedeutung,
um die Kosten im Griff zu behalten.
Mit dem Wandel zur digitalen Distribution hat auch das
klassische Modell der Wertschöpfungskette (Entwickler–Publisher–Distributor–Consumer) an
Bedeutung verloren und das unternehmerische Risiko wurde an
den Entwickler zurückverlagert.
Floppt das Game, gibt es kein
Sicherheitsnetz und das GamesUnternehmen steht vor dem Aus.
Mit dem Wandel zur digitalen
Distribution geht auch eine der
größten strategischen Herausforderungen im Games-Markt einher:
neue Preismodelle. Jahrzehntelang wurden Games entwickelt
und entweder direkt oder indirekt
an die User verkauft. Mit dem
Siegeszug des Internets hat auch
die Kehrseite der Digitalisierung,
die alle Medienunternehmen erfahren, in der Games-Branche
Einzug gehalten: Content darf
nichts kosten. Gepaart mit geringen Markteintrittsbarrieren
hat dies zu einer polypolistischen
Marktstruktur (viele Anbieter,
viele Nachfrager) geführt, bei
der über 250 000 mobile Games
kostenlos im App-Store oder bei
Google Play erhältlich sind.
Diese sogenannten Free-toplay-Games erwirtschaften ihre
Umsätze durch den Verkauf von
DLC (Downloadable Content, herunterladbare Inhalte), welcher
kostenpflichtig vom User erworben werden kann. Dieser Vorgang
wird in der Games-Branche mit
der Terminologie Monetarisierung beschrieben. Die Ressource
Monetarisierungs-Know-how ist
jedoch sehr limitiert. Expertenschätzungen gehen davon aus,
dass es global circa 10 000 bis
15 000 Games-Unternehmen gibt,
von welchen lediglich 100 bis
150 über das Know-how für eine
erfolgreiche, kostenpflichtige Monetarisierung via DLC verfügen.
Das bedeutet, dass gerade einmal ein Prozent der Unternehmen
das neue, durch den Wandel zur
digitalen Distribution geschaffe-
ne Businessmodel Free-to-play
beherrscht. Deshalb ist mit einer
Marktbereinigung zu rechnen, bei
welcher zahlreiche Free-to-playAnbieter ihrer eigenen Preisstrategie zum Opfer fallen werden.
Für Unternehmensgründer in
der Games-Branche ist es deshalb
entscheidend, den sogenannten
Monetization Funnel (Kundenentwicklungsprozess) zu verstehen. Es
handelt sich dabei um ein Modell
der Konsumentenbindung, welches
in fünf Stufen dazu führt, Umsätze
zu realisieren. Dieses Modell findet, in abgewandelter Form, auch
Anwendung in anderen onlinedominierten Märkten. In der ersten
Stufe geht es darum, den User, also
die Zielgruppe, zu definieren. Die
nächste Stufe, die Viralität, dient
durch konsequente Kommunikation dazu, den potenziellen User
für das Produkt zu interessieren
und das Game in Erinnerung zu
halten. Dieser folgt die RetentionPhase (Beibehaltungsphase). Sie
dient dazu, den Kunden zu binden.
Die entscheidende Stufe vier, die
Conversion Rate, soll schließlich
den potenziellen Kunden zu einem
faktischen Kunden wandeln. Die
Conversion Rate ist gering; sie
beläuft sich in der Regel zwischen
ein und fünf Prozent. Erst in der
fünften Stufe wird das Game monetarisiert und generiert Umsätze
(Revenue).
Neben dem grundlegenden
Verständnis des Monetization
Funnels muss der Gründer in
der Games-Branche nach der
Markteinführung des Produkts
die Kennziffern analysieren und
ständig optimieren. Kennziffern
wie MAU (Monthly Active User),
DAU (Daily Active User) und CLTV
(Customer Life-Time Value) sind
nur einige der Parameter, die es
zu optimieren gilt.
Die Games-Branche ist in
dem schnelllebigen Markt der
Entertainment-Industrie verankert. Erfolg, Misserfolg und Comeback liegen dicht beieinander. In
der hit-driven EntertainmentIndustrie ist es gang und gäbe,
heute top und morgen Flop zu
sein. Der Geschmack der Zielgruppe wandelt sich beständig – und
die Kombination aus technologischem Fortschritt und Anspruch
an ein Game kann sowohl den
Unternehmensgründer als auch
den gestandenen Unternehmer
fordern und überfordern. Wird das
Game jedoch erfolgreich im Markt
gelauncht, können extrem hohe
Renditen realisiert werden, die in
anderen Branchen nur schwerlich
zu erzielen sind.
❙
AUTOR
DR. LUTZ ANDERIE
Fachbuchautor,
Games Industry
Management,
Anderie Management, Liederbach
[email protected]
Hessischer Gründerpreis
Auftaktveranstaltung / Dienstag, 14. Juni, 19 Uhr, IHK Frankfurt
Die Wege in die Gründung sind
vielfältig – gemeinsam ist ihnen,
dass sie viel Mut und Durchhaltevermögen erfordern. Diesen
Mut zu belohnen und sichtbar zu
machen, ist Ziel des Hessischen
Gründerpreises, der in diesem
IHK WirtschaftsForum 06.16
Jahr zum 14. Mal vergeben wird.
In einer Auftaktveranstaltung informieren die Wirtschaftsjunioren
Frankfurt über den Ablauf der
Bewerbung und die Möglichkeiten, die sich daraus ergeben. Aus
erster Hand berichtet ein Preisträ-
ger von seinen Erfahrungen mit
dem Hessischen Gründerpreis. Als
Highlight der Veranstaltung findet
ein kurzes Business-Speeddating
statt. Um eine Anmeldung unter
www.wj-frankfurt.de/termine wird
gebeten. Kontakt: Kerstin Eis-
brenner, E-Mail [email protected]. Bewerbungsschluss
für den Hessischen Gründerpreis
ist der 7. September, weitere Infos und Download der Bewerbungsunterlagen online unter
www.gruendertage-hessen.de. ❙
41
Unternehmensförderung und Starthilfe
AUFSCHWUNG
TREFFPUNKT DER GRÜNDERSZENE
Während der zehnten AufschwungMesse informierten mehr als 300
Experten an den Messeständen
und in den mehr als 40 Programmpunkten die rund 2 500 Besucher.
Hier traf einmal mehr die agile,
innovative Gründerszene der RheinMain-Region auf ein breites und
kompetentes Beratungsnetzwerk,
bestehend aus Gründungsinitiativen, Projekten, privaten Anbietern
sowie institutionellen Einrichtungen, wie Wirtschaftsförderern,
Inkubatoren, Förderbanken, Kammern sowie gründungsberatenden
Gesellschaften und Vereinen.
Seit ihrer Premiere in 2007 hat
sich die Aufschwung als Leitmesse rund um das Thema Existenzgründung und Unternehmertum
in der stärksten Wirtschaftsregion
Deutschlands fest etabliert. Schon
TERMIN 2017
Die nächste AufschwungMesse findet am 8. Februar
2017 statt. Weitere Infos online unter www.aufschwungmesse.de.
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42
im ersten Jahr ihres Bestehens
wurde sie von der Bundesinitiative
„Deutschland – Land der Ideen“ als
„Ausgewählter Ort 2007“ ausgezeichnet. Seither entwickelte sich
das Veranstaltungsformat ständig
weiter, indem es sich auch aktueller
Entwicklungen und Trends annimmt.
So widmete sich die diesjährige
Gründermesse schwerpunktmäßig
dem Thema Fintech und damit Unternehmen, die auf Softwarelösungen im Finanzsektor spezialisiert
sind. Akteure aus der Fintech-Szene
erörterten, wie die Region FrankfurtRheinMain noch anziehender
für Fintech-Start-ups werden kann,
beispielsweise durch die Schaffung eines Ökosystems, aus dem
heraus Gründer ihre Innovationen entwickeln können, sowie ein
Standortmarketing, das Talente und
Investoren anlockt. Die Gründer
waren sich in einer Podiumsdiskussion einig, dass Frankfurt zwar
auf einem guten Weg sei, es aber
noch viel zu tun gebe. Vorbilder
für die Branche sind London und
Zürich. Frankfurt müsse jedoch den
Vergleich, besonders mit der zur
Zeit gehypten Start-up-Hauptstadt
Berlin, nicht scheuen, der es laut
den Talkgästen an Substanz fehle.
So bringe Berlin zwar im Moment
mehr Start-up-Lifestyle mit, doch
sei fraglich, was davon in zehn
Jahren noch da ist. Gemeinsam formulierten die erfolgreichen Gründer die Forderungen nach einem
Fintech-Center, auf Fintech spezialisierten Studiengängen und mehr
Vernetzung in der Branche. Wichtig
war den Jungunternehmern, dass
sämtliche Aktionen aufeinander
abgestimmt sind.
FOTO: JOCHEN MÜLLER
Die Gründerszene in FrankfurtRheinMain ist groß, bunt und innovativ. Davon konnten sich die Besucher am 21. April
auf der Aufschwung-Messe für Existenzgründer und junge Unternehmer in der IHK Frankfurt überzeugen.
Auf der diesjährigen Gründermesse Aufschwung stand das Thema Fintech im Fokus.
Dass sich die Aufschwung als
Mitmachmesse etabliert hat, bewiesen sowohl das Speed-Mentoring des RKW Hessen als auch der
Speed-Pitch der Business Angels
FrankfurtRheinMain. In beiden Formaten erhielten Existenzgründer
Gelegenheit, ihre Geschäftsidee
vor Publikum zu präsentieren, wenn
auch mit unterschiedlichem Fokus.
Beim Speed-Mentoring ging es den
teilnehmenden Jungunternehmen
um ein ehrliches Feedback des Publikums zu ihrer Geschäftsidee. Im
Speed-Pitch ging es darum, vor
Business Angels zu präsentieren
und diese als Investoren vom spezifischen Nutzen und Mehrwert ihres
Konzepts zu begeistern.
Das Interesse war enorm. Denn
wenn es um die Finanzierung der
Gründungsphase oder der frühen
Wachstumsphase von innovativen
Unternehmen geht, sind Business
Angels eine spannende Option. Sie
investieren nicht nur Eigenkapital,
sondern ergänzen dieses auch mit
eigenem Know-how und Kontakten. Dafür erwarten sie in der
Regel offene Minderheitsanteile
am Unternehmen. Aufgabe der
Start-ups war es, in zehn Minuten
die Einzigartigkeit des eigenen
Konzepts, die unternehmerischen
Kompetenzen des oder der Gründer sowie wesentliche Eckpunkte
des Businessplans auf den Punkt
zu bringen und sich so eventuell
eine Finanzierung zu sichern.
Darüber hinaus konnten sich die
Jungunternehmen und angehenden Gründer zudem bei zahlreichen
Fachvorträgen zum Steuerrecht, zur
persönlichen Absicherung, der Kundengewinnung, der Nebenerwerbsgründung oder Internationalisierung
sowie einem Webseitencheck informieren. Ob Unterstützung bei
der Businessplangestaltung, der
Unternehmensfinanzierung, der
Rechtsform- und Standortwahl,
Import-Export-Aktivitäten, dem
Onlinemarketing oder den Netzwerkmöglichkeiten – auch zu diesen
Themen konnten sich die Existenzgründer beraten lassen. Geballte
Information an einem Tag.
❙
AUTOR
STEFAN MÜLLER
Referent, Finanzplatz, Unternehmensförderung,
Starthilfe,
IHK Frankfurt
[email protected]
IHK WirtschaftsForum 06.16
Aus- und Weiterbildung
IHK-BILDUNGSZENTRUM
Nähere Informationen zu den nachfolgenden Bildungsangeboten erhalten Sie unter der Rufnummer 0 69 / 21 97 +
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14. / 15. Juni 2016 / 16 UE / zweitägiges Seminar
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BEI EINSTELLUNGSGESPRÄCHEN, TEIL 1
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8. / 9. Juli 2016 / 16 UE / zweitägiges Seminar
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11. / 12. Juli 2016 / 16 UE / zweitägiges Seminar
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Telefon -12 06
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FACHKRÄF TENACHWUCHS
WENN PRÜFER KURZFRISTIG ABSAGEN
FOTO: GETTYIMAGES / KLAUS TIEDGE
Unternehmen und Berufsschulen tragen durch die Freistellung ihrer Mitarbeiter und Lehrer als IHK-Prüfer dazu bei, dass
jährlich mehrere Tausend junge Menschen durch einen zertifizierten IHK-Abschluss ins Berufsleben starten können.
Kurzfristige Absagen von ehrenamtlichen IHK-Prüfern erschweren oftmals
die Vorausplanung für die Zusammensetzung der Prüfungsausschüsse.
Prüfer tragen bei ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit eine große
Verantwortung gegenüber jungen
Menschen und Unternehmen: Sie
entscheiden mit der Bewertung
von Prüfungskandidaten über
deren Eignung als Fachkräfte.
Zugleich unterstützen sie die Bemühungen, den künftigen Fachkräftebedarf der Unternehmen im
IHK-Bezirk Frankfurt zu decken.
Die Industrie- und Handelskammer und ihre Unternehmen haben
somit hohe Erwartungen an die
Prüfer, an ihr Wissen, ihr Können
und an ihre Erfahrung.
Prüfertätigkeit ist nicht nur
eine ehrenamtliche, sondern
auch eine ehrenvolle Aufgabe.
Sie bietet Fachkräften die Chance, sich zu profilieren, und die
Möglichkeit, ihr Fachwissen und
IHK-PRÜFER
Die IHK Frankfurt benötigt Fachkräfte aus Unternehmen, die Auszubildende bei ihren Abschlussprüfungen prüfen. Prüfer sind Experten in
ihren Berufen. Sie sind wichtig, denn sie bringen das Know-how aus
aktuellen Arbeitsprozessen in die Ausbildungsprüfung ein. Das Ehrenamt birgt viele Vorteile: Die Prüfer sind unter anderem gut vernetzt
mit anderen Unternehmen, können sich über Probleme in der Ausbildung austauschen und verbessern die Qualität der Ausbildung und
des Berufsschulunterrichts. Weitere Infos zur Prüfertätigkeit in Ausund Weiterbildungsprüfungen online unter www.frankfurt-main.ihk.
de/prueferinfo.
44
ihr Können im Kreis externer
Berufskollegen zum Wohl ihres
Unternehmens zu hinterfragen
und zu erweitern. Gerade jüngere
Mitarbeiter nehmen sich deshalb
der Prüfertätigkeit mit Elan und
hoch motiviert an. Dies gilt auch
für die Lehrervertreter in den
Prüfungsausschüssen, die auch
Freizeit für ihre Prüfertätigkeit
opfern.
Dennoch ist es für die IHK
Frankfurt manchmal schwierig, Prüfungsausschüsse unter
Beachtung der drittelparitätischen Besetzung – Lehrer, Arbeitnehmervertreter, Arbeitgebervertreter – zum vereinbarten
Prüfungstag verbindlich zusammenzustellen: Kurzfristige Absagen von Prüfern machen auch die
beste Vorausplanung zunichte.
Es ist für jeden nachvollzieh-
bar, dass betriebliche Belange
in Notfällen Vorrang vor ehrenamtlicher Tätigkeit haben können. Je eingeschränkter darüber
hinaus die Personalausstattung
in Schulen und Unternehmen ist
und je spezialisierter und termingebundener die Tätigkeiten von
Fachkräften im Unternehmen
werden, desto eher kann es zum
anstehenden Prüfungstermin
auch noch kurzfristig zu Absagen kommen.
Hier sind die Führungskräfte in Unternehmen und Schulen
gefordert, sich eindeutig hinter
ihre Prüfer zu stellen und die
Bedeutung der Prüfertätigkeit
für den Fachkräftenachwuchs
generell und insbesondere auch
für den eigenen Firmennachwuchs
klarzustellen. Sie sollten in ihren
Unternehmen verhindern, dass
Prüfer unangemessen in eine Konkurrenzsituation „Prüfertätigkeit
versus Arbeitsalltag“ geraten und
sich darin möglicherweise zur
Prüfungsabsage gedrängt fühlen.
Und auch in Berufsschulen kann
das vorbildliche Eintreten der
Schulleitung für die Prüfertätigkeit im Kollegium die Bedeutung
des schulischen Anteils an der
Ausbildung und der Prüfung im
dualen System der Berufsausbil❙
dung betonen.
AUTOR
MICHAEL KRIEGER
Alternierender Vorsitzender, Berufsbildungsausschuss,
IHK Frankfurt
michael.krieger@
vogel-krieger.de
IHK WirtschaftsForum 06.16
Innovation und Umwelt
SK YLINE OHNE STROM
FRISCHER WIND FÜR ENERGIEWENDE
Kein Artikel über die Energiewende ohne Statistiken. Deshalb starten auch wir so: über 850 Schüler
an mehr als 30 Stationen, bislang
zwei Dutzend Presseberichte, Referenten von A wie Dr. Constantin
Alsheimer (Mainova) über F wie
Peter Feldmann (Oberbürgermeister Frankfurt) bis zu Z wie
zahlreiche Unternehmen – unter
anderem Clariant, Deutsche Bahn,
Hochtaunusklinik und Siemens.
O. k., die ABC-Logik wirkt etwas
konstruiert. Aber so ist das mit
Statistiken nun mal.
Apropos Konstruktion: Über
den Erfolg der Schulkampagne
ist die IHK selbst ein wenig überrascht: „Eigentlich wollten wir nur
einmal einen Testballon steigen
lassen, um für das Thema zu sensibilisieren“, meint Detlev Osterloh,
Geschäftsführer Innovation und
Umwelt, und Ideengeber für das
Projekt. „Dass eine Verstetigung
sowohl von den Schulen als auch
den Referenten bei diesem doch
recht komplexen Thema so stark
nachgefragt wird, freut uns natürlich sehr.“
Zwar mag der kernige Marketingtitel des Projekts seine Wirkung nicht verfehlen: Namensgeber für die Kampagne war die
Befürchtung, dass Stromausfälle
durch die Umstellung auf erneuerbare Energien und die nun inkompatiblen, veralteten Netze
wahrscheinlicher werden. Einer
der Hauptfaktoren für den Erfolg des Projekts scheint jedoch
im Perspektivwechsel zu liegen.
Der unverstellte Blick der 16- bis
18-jährigen Gymnasiasten bricht
das komplexe Thema EnergieIHK WirtschaftsForum 06.16
wende konkret und alltagsnah
herunter.
Und Unternehmen wie Politik hören genau hin. In Kelkheim
etwa: „Warum müssen tagsüber
die Straßenlaternen leuchten?“
Syna: „Für bestimmte Instandhaltungsarbeiten wird die Straßenbeleuchtung in Ausnahmefällen
tagsüber eingeschaltet. Davon
sind dann mehrere Leuchten in
ganzen Straßenzügen gleichzeitig betroffen, da sich diese
aus Kostengründen nicht einzeln
schalten lassen.“ Oder in NeuAnspach: „Wir haben doch Platz
für Windräder, warum gibt es die
noch nicht?“ Bürgermeister Klaus
Hoffmann: „Weil die Toleranz für
erneuerbare Energien aufhört,
wenn es um den eigenen Vorgarten geht. Wir wollen gern nur fünf
Windräder installieren, aber haben
Sie eine Vorstellung davon, wie
viele Unterschriften von Gegnern
mir vorliegen?“
Beim munteren und ungezwungenen Gedankenaustausch
sind in der dritten Auflage elf
Schulen aus dem IHK-Bezirk vertreten: von Frankfurt über Bad
Homburg, Eschborn, Kelkheim, Königstein, Kronberg, Neu-Anspach
bis Oberursel. Die Kampagne stößt
auch außerhalb der Schulen auf
immer breitere Resonanz: Mit der
Frankfurt University of Applied
Sciences ist erstmalig die Wissenschaft an Bord. Und da es sich um
eine Hochschule der angewandten
Wissenschaften handelt, fährt
Prof. Martina Klärle standesgemäß mit dem Elektroauto vor,
das natürlich gern von den Kursen
angewandt wird.
FOTO: MANDELKERN
Angefangen in der Metropolregion FrankfurtRheinMain, hat der Appell zur sicheren Energieversorgung inzwischen
auch die Hauptstadt erreicht. Nun geht die IHK-Schulkampagne „S.O.S. – Skyline ohne Strom“ in die dritte Runde.
Der PoWi-Leistungskurs des Privatgymnasiums Dr. Richter in Kelkheim sammelte
die Antworten des Podiumsgesprächs für die spätere Verwertung im Unterricht.
Bisheriger Höhepunkt der
Kampagne waren die Feierlichkeiten zum jüngsten Tag der
Deutschen Einheit in Frankfurt.
Auf Einladung des Presse- und
Informationsamtes der Bundesregierung präsentierten zwei Kurse
ihre kreativen Unterrichtsergebnisse auf der Bühne der Bundesregierung. Siehe da: Das Thema
elektrisiert also nicht nur den
IHK-Bezirk. Richtig so! Und wer
wissen möchte, wie es aussieht,
wenn Schüler die Energiewende
gestalten könnten, sollte sich den
1. Juli vormerken. In der IHK prä-
sentieren die Kurse ihre originellen
Videos, Rollenspiele und Modelle
und werden vom stellvertretenden
Präsidenten, Prof. Wolfram Wrabetz, mit 500 Euro für die Klassenkasse belohnt. Sicherlich auch
❙
keine schlechte Motivation.
AUTORIN
MICHAELA
SADEWASSER
Beraterin, Mandelkern Marketing
& Kommunikation, Frankfurt
m.sadewasser@
mandelkern.de
45
CHINA
ANLAUFSTELLE FÜR INVESTOREN
Am 4. April fand die Mitgliederversammlung der Chinesischen Handelskammer in Deutschland (CHKD) erstmals in Frankfurt
statt. Rund 60 chinesische Geschäftsführer und Manager waren dafür aus ganz Deutschland in die Mainmetropole angereist.
Etwas mehr als 420 Kilometer Luft­
linie trennen das Büro der Chinesischen Handelskammer in Deutschland (CHKD) in Berlin und die IHK
Frankfurt. Trotzdem ist die Zusammenarbeit eng, seitdem die CHKD im
Januar 2014 offiziell gegründet wurde. Die CHKD ist, ähnlich den IHKs,
eine bundesweite InteressenvertreLINK ZUM THEMA
Weitere Infos über die Chinesische Handelskammer in
Deutschland online unter
http://chk-de.org.
tung chinesischer Unternehmen und
die erste ihrer Art in Europa. Knapp
zwei Jahre nach der Gründung hat sie
bereits 130 Mitgliedsunternehmen.
Im neuen Geschäftsjahr will die
CHKD die Präsenz lokaler Standorte
stärken, ihr Dienstleistungsspektrum vergrößern sowie die Kooperationen mit deutschen Partnern
intensivieren. Außerdem wurde
Cai Zhengxin, Geschäftsführer,
Preh, Bad Neustadt (Saale), von
den Mitgliedern zum Präsidenten
gewählt. „Die CHKD gilt in der chinesischen Business Community als
erste Anlaufstelle für chinesische
FRANKFURTER AUSSENWIRTSCHAFTSKALENDER
Wirtschaftstag Australien
Montag, 6. Juni, IHK Frankfurt,
9 bis 14 Uhr, Telefon 0 69 / 21 971460
Roundtable Ukraine / Belarus
Dienstag, 7. Juni, IHK Frankfurt, 10 bis 15 Uhr, Telefon
0 69 / 21 97-1506
Vertriebssystem in Indien
Mittwoch, 8. Juni, IHK Frankfurt,
9 bis 14 Uhr, Telefon 0 69 / 21 971460
3. Deutsch-Amerikanischer Wirtschaftstag
Donnerstag, 16. Juni,
IHK Frankfurt, 8 bis 19 Uhr,
­Telefon 0 69 / 21 97-1436,
­Internet ­www.da-wt.com
Energieeffizienz und erneuerbare
Energien Kuba
Dienstag, 21. Juni, IHK Frankfurt, 10 bis 16.30 Uhr, Telefon
0 69 / 21 97-1506
Zoll und Zertifizierung in China
Mittwoch, 29. Juni, IHK Frankfurt, 9.30 bis 17 Uhr, Telefon
0 69 / 21 97-1216
46
Wirtschaftstag Korea
Donnerstag, 7. Juli, IHK Frankfurt,
ganztags, Telefon 0 69 / 21 97-1433
Deutsch-koreanischer Abend­
empfang
Donnerstag, 7. Juli, IHK Frankfurt,
18 bis 21 Uhr, 0 69 / 21 97-1433
Virtuelle Kommunikation mit chinesischen Geschäftspartnern
Donnerstag, 6. Oktober,
IHK Frankfurt, ganztags, Telefon
0 69 / 21 97-1433
Österreich-Workshop
Donnerstag, 13. Oktober,
IHK Frankfurt, 9 bis 13 Uhr,
­Telefon 0 69 / 21 97-1460
Erfolgreiche Kommunikation mit
japanischen Geschäftspartnern
Dienstag, 18. Oktober, IHK Frankfurt, Telefon 0 69 / 21 97-14 33
Weitere Infos und Anmeldung zu
den Veranstaltungen online unter
www.frankfurt-main.ihk.de/veranstaltungen.de. Die Teilnahme
an den Veranstaltungen ist teilweise gebührenpflichtig.
Investoren“, betonte er in seiner
Antrittsrede.
Ein weiteres Ziel der CHKD ist
es, das Dienstleistungsspektrum des
Vereins weiter zu vergrößern. Hier
sieht die CHKD einen Arbeitsschwerpunkt in der Personalbeschaffung.
Unterstützt von der IHK Frankfurt,
veranstaltete die CHKD daher in
2015 erstmals die Deutsch-Chinesische Karrieremesse. Dort präsentierten sich 25 Aussteller mehr als 800
chinesischen Studenten. Die zweite
Auflage der Karrieremesse findet am
24. Juni in Düsseldorf statt.
Das Interesse chinesischer Unternehmen an der Region FrankfurtRheinMain bleibt ungebrochen: Zu
den bislang rund 550 chinesischen
Unternehmen kommen regelmäßig
neue dazu. Laut Hessen Trade and
Invest siedelten sich in 2015 knapp
160 internationale Unternehmen
neu in Hessen an oder erweiterten
bestehende Standorte. China belegte
bei den Investitionen den zweiten
Platz: Die meisten Firmen (37) kamen aus den USA, gefolgt von China
mit 36 Unternehmen.
Zu den größeren Investments
gehört Kingfa Sci. & Tech. (Europe),
die im Sommer mit der Produktion
veredelter Kunststoffe im Industriepark Kalle-Albert in Wiesbaden
beginnen wird. Das Unternehmen
wurde 1993 in Guangzhou – der
Partnerstadt Frankfurts – gegründet.
In Frankfurt hat sich vor Kurzem das
aus Ningbo stammende Unternehmen Joyson Electronic Corporation
niedergelassen. Joyson ist ein privater
Anbieter von Automobilelektronik und
hatte 2011 den Automobilzulieferer
Preh gekauft. Darüber hinaus hat
Joyson weitere Beteiligungen und
Übernahmen durchgeführt, so den
Lenkradhersteller Quin und jüngst
TechniSat Automotive, einen Hersteller von Radionavigationssystemen. ❙
AUTORIN
SONJA MÜLLER
Director, China
Competence
Center, East Asia,
IHK Frankfurt
sonja.mueller@
frankfurtmain.ihk.de
3. DEUTSCH-AMERIKANISCHER WIRTSCHAFTSTAG
Donnerstag, 16. Juni, 8.30 bis 17 Uhr, IHK Frankfurt
Zielgruppe des deutsch-amerikanischen Wirtschaftstags sind deutsche
Unternehmen, die Wirtschaftsbeziehungen zu den USA auf- oder ausbauen möchten. Im Mittelpunkt stehen Beratung, Diskussionen und Workshops zu praxisnahen Fragen. Hochrangige Vertreter deutscher Unternehmen, die bereits den Markteinstieg in den USA erfolgreich umgesetzt
haben, werden über ihre Erfahrungen berichten, Chancen und Industrie­
trends aufzeigen und auf potenzielle Hürden im täglichen Geschäft hinweisen. Mit einer Vielfalt von aktuellen Fragestellungen der deutsch-amerikanischen Wirtschaftsbeziehungen will die eintägige Konferenz zum
Austausch anregen sowie strategische und praktische Ideen bieten. Veranstalter sind die deutsch-amerikanischen Auslandshandelskammern in
Kooperation mit der IHK Frankfurt. Die Teilnahme kostet 275 Euro plus
Mehrwertsteuer (bei Anmeldung bis 8. Juni 225 Euro plus Mehrwertsteuer). Weitere Infos und Anmeldung online unter www.da-wt.de.
IHK WirtschaftsForum 06.16
International
IRAN
DEN HANDEL WIEDERBELEBEN
Der Wirtschaftstag Iran in der IHK Frankfurt zeigte interessante Möglichkeiten zur Markterkundung auf.
Den Startschuss zum Neuanfang
der hessisch-iranischen Wirtschaftsbeziehung gab der Wirtschaftstag Iran am 4. März in der
IHK Frankfurt. In seiner Eröffnung
betonte IHK-Präsident Prof. Mathias Müller, dass gerade die Unternehmen in Hessen und FrankfurtRheinMain mit ihrer breiten
Aufstellung und dem exzellenten
technischen Know-how Partner
für die Entwicklung der iranischen
Wirtschaft sein können. Im Anschluss skizzierte René Harun,
Geschäftsführer, Deutsch-Iranische
Industrie- und Handelskammer
(AHK), die aktuelle Aufbruchstimmung vor Ort und in der deutschen
Unternehmerschaft. Für fast alle
Branchen erwarten die von der
AHK befragten Firmen demnach
hohe Wachstumsraten. Vor allem
im Energie- und im Telekommunikationssektor sind hohe Investitionen geplant, aber auch in den
Sektoren Elektrotechnik, Logistik
und Kfz wird eine große Dynamik
prognostiziert.
Der Knackpunkt im Irangeschäft bleibt einstweilen aber die
Finanzierung. Hier könne man den
Hebel nicht einfach umstellen,
bestätigten die Sprecher aus dem
Bankensektor. Vor allem die Geschäftsbeziehungen und Abläufe
zwischen den Banken müssten erst
neu etabliert werden. Weiterhin
wies Klaus Friedrich, Iran-Experte,
Verband Deutscher Maschinenund Anlagenbau, darauf hin, dass
die Exportkontrolle weiterhin
unverzichtbarer Bestandteil des
INDUSTRIEMESSE T.I.I.E.
3. bis 6. Oktober, Teheran
T.I.I.E. ist die führende Messe im Iran für den Bereich Metallverarbeitung, Maschinen- und Anlagenbau, Pumpen, Werkzeuge und andere
Industriegüter. Hessische Unternehmen können bei der Teilnahme von
Sonderkonditionen (hessischer Informationsstand) profitieren. Kontakt:
Norbert Claus, IHK Kassel-Marburg, Telefon 05 61 / 7 89 12 79, E-Mail
[email protected].
IHK WirtschaftsForum 06.16
FOTO: JOCHEN MÜLLER
Im Januar hat die Europäische Union ihre bis dahin bestehenden Wirtschafts- und Finanzsanktionen gegen den Iran
aufgehoben. Jetzt werden zunehmend neue Projekte mit deutschen und europäischen Unternehmen angekündigt.
Iran-Geschäfts bleiben werde. Die
bestehenden Embargoregelungen
seien zwar erheblich gelockert, aber
eben nicht komplett aufgehoben
worden, und Rückschritte seien
nicht ausgeschlossen, so Friedrich.
Dr. Farhad Sharif, stellvertretender Präsident, Iranische Industrie- und Handelskammer, ermutigte die Teilnehmer, im Iran zu
investieren – und zwar konkret in
junge Talente und Start-ups sowie
in Unternehmen, die sich internationalisieren wollen. Dr. Thomas Keller, Director Regional Development,
BASF, hob in diesem Zusammenhang die exzellenten Qualifikationen weiblicher Fachkräfte hervor.
Bei Stellenneubesetzungen im Iran
wären in seinem Unternehmen in
jüngster Zeit in vielen Fällen Frauen
zum Zug gekommen.
Fast zeitgleich setzte IHKVizepräsident Stefan Messer am
6. März in Teheran anlässlich des
von der Frankfurter Maleki Group
organisierten europäisch-iranischen Banking & Business Forums
den Dialog fort. Das Potenzial des
bilateralen Handels ist nach Ein-
schätzung von Messer immens.
Immerhin sei der Iran einstmals
Deutschlands wichtigster Handelspartner außerhalb Europas gewesen, sagte der IHK-Vizepräsident.
Das Angebot der deutschen Industrie passe auch heute hervorragend
zu den Modernisierungsanforderungen im Iran. Vor allem den
Fach- und Führungskräften von
morgen gebühre Aufmerksamkeit.
Messer begrüßte ausdrücklich die
Wiederaufnahme des studentischen Austauschprogramms über
den DAAD und regte eine stärkere
Zusammenarbeit im Bereich der
beruflichen Bildung an.
Auch in den nächsten Monaten
bieten sich für hessische Unternehmen interessante Möglichkeiten zur
Markterkundung Iran: Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle organisiert gemeinsam
mit den IHKs eine bundesweite
Roadshow zum Thema Exportkontrolle und Iran, der nächstgelegene
Termin ist der 11. Juli in der IHK
Stuttgart. Unter der Leitung von
Hessens Wirtschaftsminister Tarek
Al-Wazir findet zudem vom 17. bis
21. September eine Wirtschaftsdelegationsreise in die Islamische
Republik Iran statt. Vom 3. bis
6. Oktober schließlich präsentieren
sich hessische Unternehmen auf der
Teheraner Industriemesse.
❙
AUTOR
DR. JÜRGEN
RATZINGER
Geschäftsführer,
International,
IHK Frankfurt
[email protected]
47
UMSAT ZSTEUER
VORSTEUERVERGÜTUNG IN DER EU
FOTO: GETTYIMAGES / GARY WATERS
Die oft höhere ausländische Umsatzsteuer kann bei deutschen Finanzämtern nicht als Vorsteuer geltend gemacht
werden. Über das Vorsteuer-Vergütungsverfahren können sich Unternehmer die Vorsteuer erstatten lassen.
Innerhalb der Europäischen Union
haben alle Mitgliedsstaaten ein Vorsteuer-Vergütungsverfahren installiert.
Deutsche Unternehmen und deren
Mitarbeiter sind oft im Ausland für
ihr Unternehmen tätig, ohne dass sie
dort Niederlassungen betreiben oder
ihren Firmensitz haben. Sie unternehmen Geschäftsreisen, Mitarbeiter
treffen ausländische Geschäftspartner, besuchen Veranstaltungen, oder
die Fahrzeuge deutscher Speditionen
werden im Ausland betankt. Dabei
entstehen Kosten, beispielsweise
für Unterbringung, Verpflegung,
Mietwagen, Benzin oder Taxi. Die
deutschen Unternehmen erhalten
über diese Ausgaben Rechnungen
mit ausländischer Umsatzsteuer – und diese ist oftmals höher
als in Deutschland, beispielsweise
27 Prozent in Ungarn, 25 Prozent in
Dänemark, Kroatien und Schweden,
24 Prozent in Finnland.
Diese ausländische Umsatzsteuer kann ein Unternehmen – anders
als bei inländischen Rechnungen –
48
nicht im Rahmen der UmsatzsteuerVoranmeldung als Vorsteuer geltend
machen. Das entrichtete Geld ist
jedoch nicht verloren, denn das Unternehmen kann es sich im Rahmen
des Vorsteuer-Vergütungsverfahrens
von der zuständigen Behörde in
dem Land erstatten lassen, in dem
die Umsatzsteuer entrichtet wurde.
Ein solches Vorsteuer-Vergütungsverfahren haben alle EU-Mitgliedsstaaten sowie eine Reihe von Ländern außerhalb der EU eingerichtet
(zum Beispiel Schweiz, Norwegen,
Japan oder Kanada). Innerhalb der
EU besteht diese Möglichkeit im
Verhältnis zu allen Mitgliedsstaaten.
Außerhalb der EU hängt es davon ab,
ob zwischen Deutschland und dem
Drittland ein zwischenstaatliches
Abkommen besteht, das die gegenseitige Erstattung regelt.
Damit das Vorsteuer-Vergütungsverfahren in Anspruch ge-
nommen werden kann, müssen
bestimmte Voraussetzungen erfüllt
sein. Der Antragsteller muss Unternehmer im Sinne des Umsatzsteuerrechts sein. Die Ausgaben,
die der zu vergütenden Umsatzsteuer unterliegen, müssen mit
der unternehmerischen Tätigkeit
zusammenhängen. Der Unternehmer darf in dem betreffenden Staat
nicht ansässig sein. Zudem darf
er in dem Zeitraum, für den er
eine Vergütung beantragt, in dem
betreffenden Staat keine Umsätze
oder nur bestimmte steuerfreie
Umsätze ausgeführt haben. In den
meisten Staaten ist das VorsteuerVergütungsverfahren auch zulässig, wenn der Unternehmer nur
solche Umsätze getätigt hat, für
die der ausländische Auftraggeber
(Leistungsempfänger) die ausländische Umsatzsteuer schuldet
(Reverse-Charge-Verfahren).
Ist eine der beiden letzten Voraussetzungen beziehungsweise
sind beide nicht erfüllt, können
Vorsteuern nur im allgemeinen
Besteuerungsverfahren, das heißt
durch Registrierung und Abgabe
einer Umsatzsteuererklärung bei
der Finanzverwaltung des betreffenden Staates, geltend gemacht
werden. Liegen alle Voraussetzungen vor, kann der deutsche
Unternehmer das Vorsteuer-Vergütungsverfahren in Anspruch
nehmen. Hierbei müssen einige
länderspezifische Besonderheiten,
die aus dem jeweiligen nationalen
Umsatzsteuerrecht resultieren,
beachtet werden.
So ist zum Beispiel die Umsatzsteuer aus Rechnungen für
Verpflegung und Übernachtung,
Bewirtung, Anschaffung, Betrieb
und Unterhaltung von Pkw oder
Geschenken in manchen Ländern
nicht erstattungsfähig. Fragen zu
den länderspezifischen Besonderheiten können mit der Erstattungsbehörde des betreffenden Staates
beziehungsweise mit der dortigen
deutschen Auslandshandelskammer geklärt werden. Außerdem
haben sich einige Steuerberatungskanzleien auf das VorsteuerVergütungsverfahren spezialisiert.
LINKS ZUM THEMA
Weitere Infos zum Thema Vorsteuervergütung in der EU online auf den Internetseiten des
Bundeszentralamts für Steuern und den Deutschen Auslandshandelskammern unter
www.bzst.de und www.ahk.
de (Suchbegriff „Vorsteuervergütung“).
IHK WirtschaftsForum 06.16
Recht und Steuern
Seit 2010 ist das Verfahren innerhalb der EU von der Papierform
auf ein elektronisches Verfahren
umgestellt worden. Die Vergütungsanträge sind jetzt ausschließlich im
Ansässigkeitsstaat des Antragstellers zu stellen. Dazu ist in jedem
Mitgliedsstaat ein elektronisches
Portal eingerichtet worden, über das
die in diesem Land ansässigen Unternehmen ihre Erstattungsanträge
an die anderen Mitgliedsstaaten
einreichen können.
In Deutschland nimmt das
Bundeszentralamt für Steuern
(BZSt) die Anträge entgegen. Es
prüft die Vollständigkeit und Zulässigkeit des Antrags und nun auch
die Unternehmereigenschaft – das
heißt, ob die vom Unternehmer
angegebene Umsatzsteuer-Identifizierungsnummer (USt-IDNr)
zutreffend und ihm zuzuordnen
ist und ob der Unternehmer zum
Vorsteuerabzug berechtigt ist. Die
Vorlage einer Unternehmerbescheinigung entfällt damit.
Nach der Prüfung wird der
Antrag an den Erstattungsstaat
weitergeleitet. Dieser trifft die Entscheidung über die Erstattung auf
der jeweiligen Grundlage seines
nationalen Umsatzsteuerrechts.
Grundsätzlich ist es nicht mehr
notwendig, Originalrechnungen
einzureichen, aber es können weitere Informationen, Rechnungen und
Einfuhrbelege in Kopie auf elektronischem Weg verlangt werden.
Die Höhe der Mindesterstattungsbeträge ist beim Jahresantrag von 25 auf 50 Euro und für
den Quartalsantrag von 250 auf
400 Euro angehoben worden. Die
Antragsfrist hat sich um drei Monate verlängert, spätester Termin
ist nun immer der 30. September
des folgenden Kalenderjahrs. Das
heißt, für alle Rechnungen die
2015 ausgestellt wurden, muss der
Antrag bis spätestens 30. September beim BZSt eingegangen sein.
Idealerweise erhält das Unternehmen den Erstattungsbetrag innerhalb von vier Monaten
und zehn Tagen nach Eingang des
Antrags im Erstattungsstaat ausgezahlt. Die Frist verlängert sich
auf acht Monate und zehn Tage,
wenn Belege oder Informationen
nachgefordert werden. Bei Nichteinhaltung der Zeiträume erhält
das Unternehmen Zinsen – und
zwar bis zum Tag der tatsächlichen
Auszahlung. Die Höhe des Zinssatzes richtet sich nach dem Recht
des jeweiligen Erstattungsstaates.
Für das Vorsteuer-Verfahren
deutscher Unternehmer, die Vorsteuerbeträge aus Drittländern erstattet
bekommen möchten, ist das BZSt
nicht zuständig. Die Anträge auf Er-
stattung dieser Umsatzsteuerbeträge
sind nach wie vor in Papierform und
mit allen erforderlichen Unterlagen
bei der zuständigen ausländischen
Behörde in dem Drittland zu stellen,
in dem die Umsatzsteuer entrichtet
wurde. Die Frist für diese Anträge
ist der 30. Juni des Folgejahrs. Jede
ausländische Behörde stellt dafür
einen eigenen Antragsvordruck in
ihrer Landessprache zur Verfügung.
Eine Liste mit Anschriften ausländischer Erstattungsbehörden hat
das BZSt auf seiner Internetseite
veröffentlicht.
❙
AUTORIN
KERSTIN MÜLLER
Sachbearbeiterin
Recht und Steuern,
IHK Frankfurt
[email protected]
FOTO: MAURITIUS IMAGES / PHOTO ALTO
Der Rechtsanwaltskammer Frankfurt liegen inzwischen rund
1800 Zulassungsanträge von Syndikusrechtsanwälten vor.
SYNDIKUSRECHTSANWÄLTE
ANTRAGSFLUT AUCH IN FRANKFURT
Am 1. Januar ist das Gesetz zur Neuordnung des Rechts der Syndikusanwälte in Kraft getreten. Zur Neuordnung
der Rechtslage wurden dabei weitreichende Regelungen zu Rechtsanwälten im Anstellungsverhältnis in die
Bundesrechtsanwaltsordnung aufgenommen.
Das Bundessozialgericht hatte
am 3. April 2014 entschieden,
dass die anwaltliche Berufsausübung in der äußeren Form der
abhängigen Beschäftigung nicht
möglich sei. Für Syndikusanwälte
bestand daher keine Möglichkeit
mehr, sich für diese Tätigkeit von
der Rentenversicherungspflicht
bei der Deutschen Rentenversicherung Bund befreien zu lassen.
Durch das Gesetz zur Neuordnung
des Rechts der Syndikusanwälte
hat der Gesetzgeber die Rechtslage geändert und weitreichende
Regelungen zu Rechtsanwälten
im Anstellungsverhältnis in die
Bundesrechtsanwaltsordnung
aufgenommen.
Nach bisheriger Rechtslage
hatte der Syndikusanwalt zwei
Berufe (Doppelberufstheorie). Er
stand als ständiger angestellter
Rechtsberater in einem festen
Dienst- oder Anstellungsverhältnis zu seinem nicht anwaltlichen
50
Arbeitgeber. In dieser Eigenschaft
wurde er nach altem Recht nicht
als Rechtsanwalt angesehen. Zur
Rechtsanwaltschaft zugelassen
werden konnte er nur für seine
berufsrechtlich als Haupttätigkeit fingierte Nebentätigkeit als
selbstständiger Rechtsanwalt,
für die er einer Freistellungsbescheinigung seines Arbeitgebers
bedurfte.
Im neuen Recht ist erstmals
der Begriff des Syndikusrechtsanwalts legaldefiniert und geregelt,
dass ein Unternehmensjurist für
seinen Arbeitgeber anwaltlich
tätig sein kann. Dies ist dann
der Fall, wenn die Aufgaben des
Unternehmensjuristen durch folgende Tätigkeiten geprägt werden: Prüfung von Rechtsfragen
einschließlich der Aufklärung
des Sachverhalts sowie das Erarbeiten und Bewerten von Lösungsmöglichkeiten, Erteilung
von Rechtsrat, Ausrichtung der
Tätigkeit auf die Gestaltung von
Rechtsverhältnissen, insbesondere
durch das selbstständige Führen
von Verhandlungen, oder auf die
Verwirklichung von Rechten sowie
Befugnis zu verantwortlichem
Auftreten nach außen. Darüber,
ob diese Voraussetzungen vorliegen, entscheiden die Rechtsanwaltskammern im Rahmen des
Zulassungsantrags.
Gleichzeitig ist festgelegt,
dass die Deutsche Rentenversicherung Bund den Syndikusrechtsanwalt auch für diese Tätigkeit von
der Rentenversicherungspflicht
befreien muss, wenn eine bestandskräftige Zulassung als Syndikusrechtsanwalt erfolgt ist. Da
damit die Rechte der Deutschen
Rentenversicherung Bund durch
die Zulassungsentscheidung der
Rechtsanwaltskammern betroffen
werden, sieht das Gesetz vor, dass
die Deutsche Rentenversicherung
Bund von den Rechtsanwaltskam-
mern vor der positiven Bescheidung des Zulassungsantrags eines
Syndikusrechtsanwalts angehört
werden muss und ihr ein eigenes
Klagerecht gegen positive Zulassungsentscheidungen zusteht.
Als Anfang Januar das Gesetz
zur Neuregelung des Rechts der
Syndikusanwälte in Kraft trat,
war unklar, mit welcher Zahl von
Zulassungsanträgen von Syndikusrechtsanwälten zu rechnen
ist. Angenommen wurde, dass von
den rund 165 000 in Deutschland
zugelassenen Rechtsanwälten
etwa 40 000 als angestellte Unternehmensjuristen tätig sind, aber
nur ein Teil von ihnen anwaltlich
und nicht nur weisungsabhängig
sachbearbeitend tätig ist.
Mittlerweile hat sich gezeigt,
dass bis Anfang Mai bundesweit
über 10 000 Zulassungsanträge von Syndikusanwälten gestellt wurden. Bei der Rechtsanwaltskammer Frankfurt, die
IHK WirtschaftsForum 06.16
Recht und Steuern
STEUERFÄLLIGKEITEN IM JUNI
Staatssteuern
Am 10. Juni 2016 werden fällig: Vorauszahlung auf die Körperschaftsteuer sowie die Einkommensteuer einschließlich
Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer der Veranlagten für das zweite Quartal 2016.
Umsatzsteuer- / Mehrwertsteuer-Vorauszahlung für den Monat Mai 2016 der Monatszahler.
Monatszahler ist jeder Unternehmer, dessen Umsatzsteuer im Kalenderjahr 2015 mehr als 7 500
Euro betragen hat; Monatszahler
sind auch solche Unternehmer,
die ihre berufliche oder gewerbliche Tätigkeit im Jahr 2015 oder
2016 aufgenommen haben (Existenzgründer).
Im Mai 2016 einbehaltene Lohnund Kirchensteuer sowie einbehaltener Solidaritätszuschlag,
wenn die für das Kalenderjahr
2015 abzuführende Lohnsteuer mehr als 4 000 Euro betragen hat.
Im Mai 2016 einbehaltene Bauabzugsteuer (Abführung an das
für den beauftragten Bauunternehmer zuständige Finanzamt;
weitere Infos online unter www.
finanzamt.de).
LINK ZUM THEMA
Weitere Infos zum Thema Syndikusrechtsanwälte online unter www.
rechtsanwaltskammer-ffm.de. Dort können auch Antragsformulare für
die Zulassung als Syndikusrechtsanwalt heruntergeladen werden.
rund 18 500 Mitglieder hat, sind
etwa 1 800 Anträge eingegangen
und bereits 200 Zulassungen erfolgt. Um die erwartete Flut von
Anträgen innerhalb eines angemessenen Zeitraums bearbeiten
zu können, hat die Rechtsanwaltskammer Frankfurt die mit
der Zulassung befasste Abteilung
personell aufgestockt.
Die Rechtsanwaltskammer
Frankfurt möchte die Einheit
der Anwaltschaft in Form von
Rechtsanwälten und Syndikusrechtsanwälten auch dadurch
dokumentieren, dass für den Zulassungsantrag als selbstständiger
Rechtsanwalt und für den Antrag
auf Zulassung als Syndikusrechtsanwalt eine gleich hohe Zulassungsgebühr erhoben wird. Sie hat
deshalb – anders als die anderen
deutschen Rechtsanwaltskammern – für den Antrag auf Zulassung als Syndikusrechtsanwalt
keine höhere Zulassungsgebühr
eingeführt. Sie erhebt für die Zulassung als Syndikusrechtsanwalt
die bundesweit niedrigste Gebühr
von 160 Euro.
IHK WirtschaftsForum 06.16
Der Ablauf des Zulassungsverfahrens ist auf der Homepage der
Rechtsanwaltskammer Frankfurt
beschrieben. Das dort zur Verfügung gestellte Merkblatt und die
abrufbaren Formulare werden
laufend an die aktuelle Entwicklung und die Verwaltungspraxis
der Deutschen Rentenversicherung Bund im Anhörungsverfahren angepasst. In der Praxis hat
sich gezeigt, dass es die Deutsche
Rentenversicherung Bund zum
Nachweis der fachlichen Unabhängigkeit nicht für ausreichend
erachtet, wenn nur eine entsprechende Tätigkeitsbeschreibung
vorgelegt wird, sondern sie fordert
auch entsprechende arbeitsvertragliche Regelungen.
Falls dennoch im Rahmen
des Anhörungsverfahrens von der
Deutschen Rentenversicherung
Bund Bedenken wegen nach ihrer Meinung nicht ausreichender Nachweise der anwaltlichen
Tätigkeit geäußert werden, wird
den betroffenen Antragstellern regelmäßig vor der Entscheidung der
Rechtsanwaltskammer die Mög-
lichkeit eingeräumt, ihren Antrag
entsprechend zu ergänzen. Dies
geschieht nicht, um Wünschen
der Deutschen Rentenversicherung
Bund Rechnung zu tragen, sondern
um im Interesse der Antragsteller
unnötige gerichtliche Streitigkeiten über die eigenständig von den
Rechtsanwaltskammern zu treffenden Zulassungsentscheidungen
zu vermeiden.
Die Neuordnung des Rechts
der Syndikusanwälte hat im Übrigen zur Folge, dass der Vorstand
der Rechtsanwaltskammer Frankfurt eine Vielzahl juristischer Abgrenzungsfragen zu entscheiden
hat. Eine dieser Rechtsfragen ist
diejenige, ob Syndici, die über
eine wirksame Befreiung von der
gesetzlichen Rentenversicherung
für die aktuell ausgeübte Tätigkeit
verfügen und bereits Kammermitglieder sind, eine zusätzliche Zulassung als Syndikusrechtsanwalt
beantragen müssen, wenn sie für
ihr Unternehmen die in § 46 Abs. 3
der Bundesrechtsanwaltsordnung
definierte anwaltliche Tätigkeit
erbringen.
Hierzu werden in den berufsrechtlichen Fachkreisen unterschiedliche Auffassungen vertreten. Zum Teil wird aus dem
Wortlaut der Neuregelungen gefolgert, dass es eine entsprechende berufsrechtliche Verpflichtung
gibt. Die Rechtsanwaltskammer
Frankfurt sieht dies anders. Denn
aus den Motiven des Gesetzgebers
und der Gesetzesbegründung ergibt sich kein Zwang, dass sich ein
zugelassener Rechtsanwalt zusätzlich als Syndikusrechtsanwalt
zulassen muss, wenn er für einen
nicht anwaltlichen Arbeitgeber
tätig ist. Die Rechtsanwaltskammer Frankfurt geht deshalb derzeit davon aus, dass eine solche
berufsrechtliche Verpflichtung
nicht besteht. Faktisch spricht
hierfür auch, dass es Syndici gibt,
die als Unternehmensjurist unbestritten anwaltlich bei ihrem nicht
anwaltlichen Arbeitgeber tätig
sind, denen ihr Arbeitgeber aber
beispielsweise die erforderlichen
Bescheinigungen nicht ausstellt
und die somit auch nicht als
Syndikusrechtsanwalt zugelassen
werden können.
Notwendig ist ein Antrag auf
Zulassung als Syndikusrechtsanwalt aber dann, wenn die berufsrechtlichen Privilegien in Anspruch genommen werden sollen.
Dies ist beispielsweise der Fall,
wenn eine anwaltliche Vertretung
des Arbeitgebers im Rahmen des
Anstellungsverhältnisses vor dem
Verwaltungsgerichtshof erfolgen
oder wenn die durch das Gesetz
geregelte Berufsbezeichnung Syndikusrechtsanwalt geführt werden
soll. ❙
AUTOR
DR. MICHAEL
GRIEM
Präsident,
Rechtsanwaltskammer, Frankfurt
praesident@
rak-ffm.de
BAU- UND ARCHITEKTENRECHT
RECHTSANWALT WERNER LÖFFLER
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Fachanwalt für
Bau- und
Architektenrecht
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Sachverständigenordnung
Vorschriften der IHK Frankfurt am Main über die öffentliche Bestellung und Vereidigung von Sachverständigen
Die Vollversammlung der Industrie- und Handelskammer Frankfurt am Main hat am 19. April 2016 gemäß
§ 4 des Gesetzes zur vorläufigen Regelung des Rechts
der Industrie- und Handelskammern (IHKG) in der im
Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 701-1,
veröffentlichten bereinigten Fassung zuletzt geändert durch Artikel 254 der Verordnung vom 31. August 2015 (BGBl. I S. 1474), und § 36 Abs. 3 und 4 der
Gewerbeordnung, neugefasst durch Bekanntmachung
vom 22. Februar 1999 (BGBl. I S. 202), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 22. Dezember
2015 (BGBl. I S. 2572), in Verbindung mit § 5 Abs. 1
des Hessischen Ausführungsgesetzes zum Bundesgesetz zur vorläufigen Regelung des Rechts der Industrieund Handelskammern vom 6. November 1957 (GVBl.
I S. 147), zuletzt geändert durch Artikel 8 des Gesetzes vom 28. September 2014 (GVBl. I S. 218), folgende Sachverständigenordnung beschlossen:
I. Voraussetzungen für die öffentliche Bestellung und Vereidigung
§ 1 Bestellungsgrundlage
Die Industrie- und Handelskammer bestellt gemäß
§ 36 Gewerbeordnung auf Antrag Sachverständige
für bestimmte Sachgebiete nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen.
§ 2 Öffentliche Bestellung
(1) Die öffentliche Bestellung hat den Zweck, Gerichten, Behörden und der Öffentlichkeit besonders
sachkundige und persönlich geeignete Sachverständige zur Verfügung zu stellen, deren Aussagen besonders glaubhaft sind.
(2) Die öffentliche Bestellung umfasst die Erstattung
von Gutachten und andere Sachverständigenleistungen wie Beratungen, Überwachungen, Prüfungen, Erteilung von Bescheinigungen sowie schiedsgutachterliche und schiedsrichterliche Tätigkeiten.
(3) Die öffentliche Bestellung kann inhaltlich beschränkt und mit Auflagen verbunden werden. Auflagen können auch nachträglich erteilt werden.
(4) Die öffentliche Bestellung wird auf 5 Jahre befristet. Bei einer erstmaligen Bestellung und in begründeten Ausnahmefällen, insbesondere bei Zweifeln
über die Fortdauer der persönlichen oder fachlichen
Eignung des Sachverständigen, kann die Frist von
5 Jahren unterschritten werden.
(5) Die öffentliche Bestellung erfolgt durch schriftlichen Bescheid (Bestellungsbescheid).
(6) Die Tätigkeit des öffentlich bestellten Sachverständigen ist nicht auf den Bezirk der bestellenden
Industrie- und Handelskammer beschränkt.
§ 3 Bestellungsvoraussetzungen
(1) Ein Sachverständiger ist auf Antrag öffentlich zu
bestellen, wenn die nachfolgenden Voraussetzungen
vorliegen. Für das beantragte Sachgebiet muss ein
Bedarf an Sachverständigenleistungen bestehen. Die
Sachgebiete und die Bestellungsvoraussetzungen für
das einzelne Sachgebiet werden durch die Industrieund Handelskammer bestimmt.
(2) Voraussetzung für die öffentliche Bestellung des
Antragstellers ist, dass
a) er eine Niederlassung als Sachverständiger im Geltungsbereich des Grundgesetzes unterhält;
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b) er über ausreichende Lebens- und Berufserfahrung verfügt;
c) keine Bedenken gegen seine Eignung bestehen;
d) er erheblich über dem Durchschnitt liegende Fachkenntnisse, praktische Erfahrungen und die Fähigkeit,
sowohl Gutachten zu erstatten als auch die in § 2
Abs. 2 genannten Leistungen zu erbringen, nachweist;
e) er über die zur Ausübung der Tätigkeit als öffentlich bestellter Sachverständiger erforderlichen Einrichtungen verfügt;
f) er in geordneten wirtschaftlichen Verhältnissen lebt;
g) er die Gewähr für Unparteilichkeit und Unabhängigkeit sowie für die Einhaltung der Pflichten eines
öffentlich bestellten Sachverständigen bietet;
h) er nachweist, dass er über einschlägige Kenntnisse des deutschen Rechts und die Fähigkeit zur verständlichen Erläuterung fachlicher Feststellungen
und Bewertungen verfügt;
i) er über die erforderliche geistige und körperliche
Leistungsfähigkeit entsprechend den Anforderungen
des beantragten Sachgebiets verfügt.
(3) Ein Sachverständiger, der in einem Arbeits- oder
Dienstverhältnis steht, kann nur öffentlich bestellt
werden, wenn er die Voraussetzungen des Abs. 2 erfüllt und zusätzlich nachweist, dass
a) sein Anstellungsvertrag den Erfordernissen des
Abs. 2 Buchst. g) nicht entgegensteht, und dass
er seine Sachverständigentätigkeit persönlich ausüben kann;
b) er bei seiner Sachverständigentätigkeit im Einzelfall keinen fachlichen Weisungen unterliegt und seine Leistungen gemäß § 13 als von ihm selbst erstellt
kennzeichnen kann;
c) ihn sein Arbeitgeber im erforderlichen Umfang für
die Sachverständigentätigkeit freistellt.
§ 4 Bestellungsvoraussetzungen für Anträge nach
§ 36a GewO
(1) Für die Anerkennung von Qualifikationen des Antragstellers aus einem anderen Mitgliedsstaat der
Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum gelten die Voraussetzungen von § 36a
Abs. 1 und 2 GewO.
(2) Im Übrigen gelten § 3 Abs. 2 und 3.
II. Verfahren der öffentlichen Bestellung und
Vereidigung
§ 5 Zuständigkeit und Verfahren
(1) Die Industrie- und Handelskammer Frankfurt am
Main ist zuständig, wenn die Niederlassung des Sachverständigen, die den Mittelpunkt seiner Sachverständigentätigkeit im Geltungsbereich des Grundgesetzes
bildet, im Kammerbezirk liegt. Die Zuständigkeit der
Industrie- und Handelskammer Frankfurt am Main
endet, wenn der Sachverständige die Niederlassung
nach Satz 1 nicht mehr im Kammerbezirk unterhält.
(2) Über die öffentliche Bestellung entscheidet die Industrie- und Handelskammer nach Anhörung der dafür bestehenden Ausschüsse und Gremien. Zur Überprüfung der gesetzlichen Voraussetzungen kann sie
Referenzen einholen, sich vom Antragsteller erstattete Gutachten vorlegen lassen, Stellungnahmen
fachkundiger Dritter abfragen, die Einschaltung ei-
nes Fachgremiums veranlassen und weitere Erkenntnisquellen nutzen.
(3) Der Sachverständige erhält mit der öffentlichen
Bestellung neben dem Bestellungsbescheid auch eine
Bestellungsurkunde, den Rundstempel, den Ausweis,
die Sachverständigenordnung und die dazu ergangenen Richtlinien. Bestellungsurkunde, Rundstempel und Ausweis bleiben Eigentum der Industrieund Handelskammer.
§ 6 Zuständigkeit und Verfahren für Anträge nach
§ 36a GewO
(1) Abweichend von § 5 Abs. 1 besteht für den Antrag eines Sachverständigen aus einem anderen
Mitgliedsstaat der Europäischen Union oder einem
anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum, der noch keine Niederlassung im Geltungsbereich des Grundgesetzes
unterhält, die Zuständigkeit der Industrie- und Handelskammer Frankfurt am Main bereits dann, wenn
der Sachverständige beabsichtigt, die Niederlassung
nach § 5 Abs. 1 S. 1 im Kammerbezirk zu begründen.
(2) Für Verfahren von Antragstellern mit Qualifikationen aus einem anderen Mitgliedsstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des
Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum
gelten die Regelungen in § 36a Abs. 3 und 4 GewO.
§ 7 Vereidigung
(1) Der Sachverständige wird in der Weise vereidigt,
dass der Präsident oder ein Beauftragter der Industrie- und Handelskammer an ihn die Worte richtet:
„Sie schwören, dass Sie die Aufgaben eines öffentlich
bestellten und vereidigten Sachverständigen unabhängig, weisungsfrei, persönlich, gewissenhaft und
unparteiisch erfüllen und die von Ihnen angeforderten Gutachten entsprechend nach bestem Wissen
und Gewissen erstatten werden“, und der Sachverständige hierauf die Worte spricht: „Ich schwöre es,
so wahr mir Gott helfe.“ Der Sachverständige soll
bei der Eidesleistung die rechte Hand erheben. Über
die Vereidigung ist eine Niederschrift zu fertigen, die
auch vom Sachverständigen zu unterschreiben ist.
(2) Der Eid kann auch ohne religiöse Beteuerung geleistet werden.
(3) Gibt der Sachverständige an, dass er aus Glaubens- oder Gewissensgründen keinen Eid leisten
wolle, so hat er eine Bekräftigung abzugeben. Diese
Bekräftigung steht dem Eid gleich; hierauf ist der Verpflichtete hinzuweisen. Die Bekräftigung wird in der
Weise abgegeben, dass der Präsident oder ein Beauftragter der Industrie- und Handelskammer die Worte
vorspricht: „Sie bekräftigen im Bewusstsein ihrer Verantwortung, dass Sie die Aufgaben eines öffentlich
bestellten und vereidigten Sachverständigen unabhängig, weisungsfrei, persönlich, gewissenhaft und
unparteiisch erfüllen und die von Ihnen angeforderten Gutachten entsprechend nach bestem Wissen und
Gewissen erstatten werden“, und der Sachverständige hierauf die Worte spricht: „Ich bekräftige es.“
(4) Im Falle einer erneuten Bestellung oder einer Änderung oder Erweiterung des Sachgebiets einer bestehenden Bestellung genügt statt der Eidesleistung
oder Bekräftigung die Bezugnahme auf den früher geleisteten Eid oder die früher geleistete Bekräftigung.
IHK WirtschaftsForum 06.16
Amtliches
(5) Die Vereidigung durch die Industrie- und Handelskammer ist eine allgemeine Vereidigung im Sinne von § 79 Abs. 3 Strafprozessordnung, § 410 Abs. 2
Zivilprozessordnung.
§ 8 Bekanntmachung
Die Industrie- und Handelskammer macht die öffentliche Bestellung und Vereidigung des Sachverständigen im IHK WirtschaftsForum bekannt. Name,
Adresse, Kommunikationsmittel und Sachgebietsbezeichnung des Sachverständigen können durch die Industrie- und Handelskammer oder einen von ihr beauftragten Dritten gespeichert und in Listen oder auf
sonstigen Datenträgern veröffentlicht und auf Anfrage jedermann zur Verfügung gestellt werden. Eine
Veröffentlichung im Internet kann erfolgen, wenn der
Sachverständige zugestimmt hat.
III. Pflichten des öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen
§ 9 Unabhängige, weisungsfreie, gewissenhafte
und unparteiische Aufgabenerfüllung
(1) Der Sachverständige darf sich bei der Erbringung
seiner Leistungen keiner Einflussnahme aussetzen,
die seine Vertrauenswürdigkeit und die Glaubhaftigkeit seiner Aussagen gefährdet (Unabhängigkeit).
(2) Der Sachverständige darf keine Verpflichtungen eingehen, die geeignet sind, seine tatsächlichen Feststellungen und Beurteilungen zu verfälschen (Weisungsfreiheit).
(3) Der Sachverständige hat seine Aufträge unter Berücksichtigung des aktuellen Standes von Wissenschaft, Technik und Erfahrung mit der Sorgfalt eines
ordentlichen Sachverständigen zu erledigen. Die tatsächlichen Grundlagen seiner fachlichen Beurteilungen
sind sorgfältig zu ermitteln und die Ergebnisse nachvollziehbar zu begründen. Er hat in der Regel die von
den Industrie- und Handelskammern herausgegebenen
Mindestanforderungen an Gutachten und sonstigen
von den Industrie- und Handelskammern herausgegebenen Richtlinien zu beachten (Gewissenhaftigkeit).
(4) Der Sachverständige hat bei der Erbringung seiner Leistung stets darauf zu achten, dass er sich nicht
der Besorgnis der Befangenheit aussetzt. Er hat bei
der Vorbereitung und Erarbeitung seines Gutachtens
strikte Neutralität zu wahren, muss die gestellten
Fragen objektiv und unvoreingenommen beantworten (Unparteilichkeit).
Insbesondere darf der Sachverständige nicht
- Gutachten in eigener Sache oder für Objekte und Leistungen seines Dienstherren oder Arbeitgebers erstatten.
- Gegenstände erwerben oder zum Erwerb vermitteln, eine Sanierung oder Regulierung der Objekte
durchführen, über die er ein Gutachten erstellt hat,
es sei denn, er erhält den entsprechenden Folgeauftrag nach Beendigung des Gutachtenauftrags und
seine Glaubwürdigkeit wird durch die Übernahme
dieser Tätigkeiten nicht infrage gestellt.
§ 10 Persönliche Aufgabenerfüllung und Beschäftigung von Hilfskräften
(1) Der Sachverständige hat die von ihm angeforderten Leistungen unter Anwendung der ihm zuerkannten Sachkunde in eigener Person zu erbringen (persönliche Aufgabenerfüllung).
(2) Der Sachverständige darf Hilfskräfte nur zur Vorbereitung seiner Leistung und nur insoweit beschäftigen, als er ihre Mitarbeit ordnungsgemäß überwachen kann; der Umfang der Tätigkeit der Hilfskraft ist
kenntlich zu machen, soweit es sich nicht um Hilfsdienste von untergeordneter Bedeutung handelt.
IHK WirtschaftsForum 06.16
(3) Hilfskraft ist, wer den Sachverständigen bei der
Erbringung seiner Leistung nach dessen Weisungen
auf dem Sachgebiet unterstützt.
§ 11 Verpflichtung zur Gutachtenerstattung
(1) Der Sachverständige ist zur Erstattung von Gutachten für Gerichte und Verwaltungsbehörden nach
Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften verpflichtet.
(2) Der Sachverständige ist zur Erstattung von Gutachten und zur Erbringung sonstiger Leistungen i. S.
v. § 2 Absatz 2 auch gegenüber anderen Auftraggebern verpflichtet. Er kann jedoch die Übernahme eines Auftrags verweigern, wenn ein wichtiger Grund
vorliegt; die Ablehnung des Auftrags ist dem Auftraggeber unverzüglich zu erklären.
§ 12 Form der Gutachtenerstattung; gemeinschaftliche Leistungen
(1) Soweit der Sachverständige mit seinem Auftraggeber keine andere Form vereinbart hat, erbringt er
seine Leistungen in Schriftform oder in elektronischer Form. Erbringt er sie in elektronischer Form,
trägt er für eine der Schriftform gleichwertige Fälschungssicherheit Sorge.
(2) Erbringen Sachverständige eine Leistung gemeinsam, muss zweifelsfrei erkennbar sein, welcher
Sachverständige für welche Teile verantwortlich ist.
Leistungen in schriftlicher oder elektronischer Form
müssen von allen beteiligten Sachverständigen unterschrieben oder elektronisch gekennzeichnet werden. § 13 gilt entsprechend.
(3) Übernimmt ein Sachverständiger Leistungen Dritter, muss er darauf hinweisen.
§ 13 Bezeichnung als „öffentlich bestellter und
vereidigter Sachverständiger“
(1) Der Sachverständige hat bei Leistungen im Sinne von § 2 Abs. 2 in schriftlicher oder elektronischer
Form auf dem Sachgebiet, für das er öffentlich bestellt ist, die Bezeichnung „von der Industrie- und
Handelskammer öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für …“ zu führen und seinen
Rundstempel zu verwenden. Gleichzeitig hat er auf
die Zuständigkeit der Industrie- und Handelskammer
Frankfurt am Main hinzuweisen.
(2) Unter die in Absatz 1 genannten Leistungen darf
der Sachverständige nur seine Unterschrift und seinen Rundstempel setzen. Im Fall der elektronischen
Übermittlung ist die qualifizierte elektronische Signatur oder ein funktionsäquivalentes Verfahren zu
verwenden.
(3) Bei Sachverständigenleistungen auf anderen
Sachgebieten darf der Sachverständige nicht in
wettbewerbswidriger Weise auf seine öffentliche
Bestellung hinweisen oder hinweisen lassen.
§ 14 Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten
(1) Der Sachverständige hat über jede von ihm angeforderte Leistung Aufzeichnungen zu machen. Aus
diesen müssen ersichtlich sein:
a) der Name des Auftraggebers,
b) der Tag, an dem der Auftrag erteilt worden ist,
c) der Gegenstand des Auftrags und
d) der Tag, an dem die Leistung erbracht oder die
Gründe, aus denen sie nicht erbracht worden ist.
(2) Der Sachverständige ist verpflichtet,
a) die Aufzeichnungen nach Abs.1,
b) ein vollständiges Exemplar des Gutachtens oder eines entsprechenden Ergebnisnachweises einer sonstigen Leistung nach § 2 Abs. 2 und
c) die sonstigen schriftlichen Unterlagen, die sich auf
seine Tätigkeit als Sachverständiger beziehen, mindestens 10 Jahre lang aufzubewahren. Die Aufbewahrungsfrist beginnt mit dem Schluss des Kalenderjahres, in dem die Aufzeichnungen zu machen oder die
Unterlagen entstanden sind.
(3) Werden die Dokumente gemäß Abs. 2 auf Datenträgern gespeichert, muss der Sachverständige
sicherstellen, dass die Daten während der Dauer der
Aufbewahrungsfrist verfügbar sind und jederzeit innerhalb angemessener Frist lesbar gemacht werden
können. Er muss weiterhin sicherstellen, dass die Daten sämtlicher Unterlagen nach Abs. 2 nicht nachträglich geändert werden können.
§ 15 Haftungsausschluss; Haftpflichtversicherung
(1) Der Sachverständige darf seine Haftung für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit nicht ausschließen
oder beschränken.
(2) Der Sachverständige soll eine Haftpflichtversicherung in angemessener Höhe abschließen und
während der Zeit der Bestellung aufrechterhalten.
Er soll sie in regelmäßigen Abständen auf Angemessenheit überprüfen.
§ 16 Schweigepflicht
(1) Dem Sachverständigen ist untersagt, bei der
Ausübung seiner Tätigkeit erlangte Kenntnisse Dritten unbefugt mitzuteilen oder zum Schaden anderer oder zu seinem oder zum Nutzen anderer unbefugt zu verwerten.
(2) Der Sachverständige hat seine Mitarbeiter zur Beachtung der Schweigepflicht zu verpflichten.
(3) Die Schweigepflicht des Sachverständigen erstreckt sich nicht auf die Anzeige- und Auskunftspflichten nach §§ 19 und 20.
(4) Die Schweigepflicht des Sachverständigen besteht über die Beendigung des Auftragsverhältnisses hinaus. Sie gilt auch für die Zeit nach dem Erlöschen der öffentlichen Bestellung.
§ 17 Fortbildungspflicht und Erfahrungsaustausch
Der Sachverständige hat sich auf dem Sachgebiet,
für das er öffentlich bestellt und vereidigt ist, im
erforderlichen Umfang fortzubilden und den notwendigen Erfahrungsaustausch zu pflegen. Er hat
der IHK regelmäßig geeignete Nachweise darüber vorzulegen.
§ 18 Werbung
Die Werbung des öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen muss seiner besonderen Stellung und Verantwortung gerecht werden.
§ 19 Anzeigepflichten
Der Sachverständige hat der Industrie- und Handelskammer unverzüglich anzuzeigen:
a) die Änderung seiner nach § 5 Abs. 1 S. 1 die örtliche Zuständigkeit begründenden
Niederlassung und die Änderung seines Wohnsitzes;
b) die Errichtung und tatsächliche Inbetriebnahme
oder Schließung einer Niederlassung;
c) die Änderung seiner oder die Aufnahme einer weiteren beruflichen oder gewerblichen
Tätigkeit, insbesondere den Eintritt in ein Arbeitsoder Dienstverhältnis;
d) die voraussichtlich länger als drei Monate dauernde Verhinderung an oder Einschränkung bei der
Ausübung seiner Tätigkeit als Sachverständiger, insbesondere auch aufgrund einer Beeinträchtigung seiner körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit;
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e) den Verlust der Bestellungsurkunde, des Ausweises oder des Rundstempels;
f) die Abgabe der Vermögensauskunft gemäß § 802c
Zivilprozessordnung und den Erlass eines Haftbefehls
zur Erzwingung der Abgabe der Vermögensauskunft
gemäß § 802g Zivilprozessordnung;
g) die Stellung des Antrages auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über sein Vermögen oder das Vermögen einer Gesellschaft, deren Vorstand, Geschäftsführer oder Gesellschafter er ist, die Eröffnung eines
solchen Verfahrens und die Abweisung der Eröffnung
des Insolvenzverfahrens mangels Masse;
h) den Erlass eines Haft- oder Unterbringungsbefehls,
die Erhebung der öffentlichen Klage und den Ausgang
des Verfahrens in Strafverfahren, wenn der Tatvorwurf
auf eine Verletzung von Pflichten schließen lässt, die
bei der Ausübung der Sachverständigentätigkeit zu
beachten sind, oder er in anderer Weise geeignet ist,
Zweifel an der persönlichen Eignung oder besonderen Sachkunde des Sachverständigen hervorzurufen;
i) die Gründung von Zusammenschlüssen nach § 21
oder den Eintritt in einen solchen Zusammenschluss.
§ 20 Auskunftspflichten, Überlassung von Unterlagen
(1) Der Sachverständige hat auf Verlangen der Industrie- und Handelskammer die zur Überwachung seiner
Tätigkeit und der Einhaltung seiner Pflichten sowie
zur Prüfung seiner Eignung erforderlichen mündlichen oder schriftlichen Auskünfte innerhalb der gesetzten Frist und unentgeltlich zu erteilen und angeforderte Unterlagen vorzulegen. Er kann die Auskunft
auf solche Fragen verweigern, deren Beantwortung
ihn selbst oder einen seiner Angehörigen (§ 52 Strafprozessordnung) der Gefahr strafrechtlicher Verfolgung oder eines Verfahrens nach dem Gesetz über
Ordnungswidrigkeiten aussetzen würde.
(2) Der Sachverständige hat auf Verlangen der Industrie- und Handelskammer die aufbewahrungspflichtigen Unterlagen (§ 14) in deren Räumen vorzulegen
und angemessene Zeit zu überlassen.
§ 21 Zusammenschlüsse
Der Sachverständige darf sich zur Ausübung seiner
Sachverständigentätigkeit mit anderen Personen in
jeder Rechtsform zusammenschließen. Dabei hat er
darauf zu achten, dass seine Glaubwürdigkeit, sein
Ansehen in der Öffentlichkeit und die Einhaltung seiner Pflichten nach dieser Sachverständigenordnung
gewährleistet sind.
IV. Erlöschen der öffentlichen Bestellung
§ 22 Erlöschen der öffentlichen Bestellung
(1) Die öffentliche Bestellung erlischt, wenn
a) der Sachverständige gegenüber der Industrie- und
Handelskammer erklärt, dass er nicht mehr als öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger
tätig sein will;
b) der Sachverständige keine Niederlassung mehr
im Geltungsbereich des Grundgesetzes unterhält;
c) die Zeit, für die der Sachverständige öffentlich bestellt ist, abläuft;
d) die Industrie- und Handelskammer die öffentliche
Bestellung zurücknimmt oder widerruft.
(2) Die Industrie- und Handelskammer macht das
Erlöschen der Bestellung im IHK WirtschaftsForum bekannt.
§ 23 Rücknahme; Widerruf
Rücknahme und Widerruf der öffentlichen Bestellung richten sich nach den Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes des jeweiligen Landes.
§ 24 Rückgabepflicht von Bestellungsurkunde,
Ausweis und Rundstempel
Der Sachverständige hat nach Erlöschen der öffentlichen Bestellung der Industrie- und Handelskammer Bestellungsurkunde, Ausweis und Rundstempel zurückzugeben.
V. Vorschriften über die öffentliche Bestellung
und Vereidigung sonstiger Personen
§ 25 Entsprechende Anwendung
Diese Vorschriften sind entsprechend auf die öffentliche Bestellung und Vereidigung von besonders geeigneten Personen anzuwenden, die auf den Gebieten der Wirtschaft
a) bestimmte Tatsachen in Bezug auf Sachen, insbesondere die Beschaffenheit, Menge, Gewicht oder
richtige Verpackung von Waren feststellen oder
b) die ordnungsmäßige Vornahme bestimmter Tätigkeiten überprüfen, soweit hierfür nicht besondere Vorschriften erlassen worden sind.
§ 26 Inkrafttreten und Überleitungsvorschrift
Diese Sachverständigenordnung tritt am Tage nach
ihrer Veröffentlichung im Mitteilungsblatt in Kraft.
Die Sachverständigenordnung vom 27. Juni 2012 tritt
damit außer Kraft.
Industrie- und Handelskammer
Frankfurt am Main
Frankfurt am Main, 19. April 2016
Prof. Dr. Mathias Müller
Matthias Gräßle
PräsidentHauptgeschäftsführer
Satzung der IHK Frankfurt am Main für die Sachkundeprüfung
nach Immobiliardarlehensvermittlungsverordnung
Die Vollversammlung der Industrie- und Handelskammer Frankfurt am Main hat am 9. Dezember 2015
aufgrund von §§ 1 und 4 des Gesetzes zur vorläufigen Regelung des Rechts der Industrie- und Handelskammern in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 701-1, veröffentlichten bereinigten
Fassung, das zuletzt durch Artikel 254 der Verordnung vom 31. August 2015 (BGBl. I S. 1474) geändert worden ist, in Verbindung mit § 34i Absatz 2
Nummer 4 der Gewerbeordnung in der Fassung der
Bekanntmachung vom 22. Februar 1999 (BGBl. I S.
202), die zuletzt durch Artikel 626 Absatz 3 der Verordnung vom 31. August 2015 (BGBl. I S. 1474) geändert worden ist, und Abschnitt 1 der Verordnung
über die Immobiliardarlehensvermittlung (Immobiliardarlehensvermittlungsverordnung – ImmVermV)
vom 28. April 2016 (BGBl. I S. 1046) folgende Prüfungsordnung beschlossen.
§ 1 Sachkundeprüfung Geprüfter Fachmann/-frau
für Immobiliardarlehensvermittlung IHK
Der Nachweis der Sachkunde gemäß § 34i Absatz
2 Nummer 4 der Gewerbeordnung kann durch eine
Prüfung nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen erbracht werden.
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§ 2 Zuständigkeit
Die Abnahme der Sachkundeprüfung erfolgt durch
die Industrie- und Handelskammern. Der Prüfungsbewerber1 kann bei jeder Industrie- und Handelskammer
zur Sachkundeprüfung antreten, soweit die Industrieund Handelskammer die Sachkundeprüfung anbietet.
§ 3 Berufung von Prüfern und Zusammensetzung
von Prüfungsausschüssen
(1) Die IHK errichtet einen oder mehrere Prüfungsausschüsse für die Sachkundeprüfung. Sie kann gemeinsame Prüfungsausschüsse mit anderen IHKs errichten.
(2) Die IHK beruft die Mitglieder der Prüfungsausschüsse für die Dauer von längstens fünf Jahren.
(3) Die Mitglieder des Prüfungsausschusses müssen
auf den Prüfungsgebieten sachkundig, mit der aktuellen Praxis der Immobiliardarlehensvermittlung
und -beratung durch eigene Erfahrung vertraut und
für die Mitwirkung im Prüfungswesen geeignet sein.
(4) Der Prüfungsausschuss besteht aus mindestens
drei Mitgliedern. Der Prüfungsausschuss wählt einen
1 Die nachfolgend verwendete männliche Form bezieht
selbstverständlich die weibliche Form mit ein. Auf die
Verwendung beider Formen wird mit Blick auf die bessere
Lesbarkeit des Textes verzichtet.
Vorsitzenden und dessen Stellvertreter. Der Prüfungsausschuss ist beschlussfähig, wenn mindestens zwei
Drittel der Mitglieder, wenigstens aber drei Mitglieder, mitwirken. Er beschließt mit der Mehrheit der
abgegebenen Stimmen; bei Stimmengleichheit gibt
die Stimme des Vorsitzenden den Ausschlag.
(5) Die §§ 83 bis 86 HessVwVfG und § 89 HessVwVfG
finden entsprechende Anwendung. Bei der Sachkundeprüfung darf nicht mitwirken, wer Angehöriger des
Prüfungsteilnehmers nach § 20 Abs. 5 HessVwVfG ist.
(6) Die Mitglieder des Prüfungsausschusses sind ehrenamtlich tätig. Für bare Auslagen, Zeitversäumnis
und sonstigen Aufwand wird eine angemessene Entschädigung gezahlt, deren Höhe sich an dem Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz (JVEG) in
der jeweilig geltenden Fassung orientiert.
(7) Die Mitglieder der Prüfungsausschüsse können
nach Anhörung des Betroffenen aus wichtigem Grund
abberufen werden.
§ 4 Prüfungstermine, Anmeldung zur Prüfung
(1) Die IHK bestimmt Ort und Zeitpunkt der Prüfung
sowie die Zusammensetzung des Prüfungsausschusses und gibt die Prüfungstermine und Anmeldefristen
in geeigneter Form rechtzeitig bekannt.
IHK WirtschaftsForum 06.16
Amtliches
(2) Die Anmeldung erfolgt in der von der IHK vorgegebenen Form.
(3) Die Entscheidung über den Prüfungstag, den Prüfungsort, den Prüfungsablauf und die erlaubten Hilfsmittel sind dem Prüfungsteilnehmer rechtzeitig mitzuteilen.
Prüfungsteilnehmer nach Beginn der Prüfung zurück
oder nimmt er an der Prüfung nicht teil, ohne dass
ein wichtiger Grund vorliegt, so gilt die Prüfung als
nicht bestanden. Über das Vorliegen eines wichtigen
Grundes entscheidet die IHK.
§ 5 Nichtöffentlichkeit der Prüfung und Verschwiegenheit
(1) Die Prüfung ist nicht öffentlich.
(2) Im praktischen Teil der Prüfung können jedoch
anwesend sein:
a) beauftragte Vertreter der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht,
b) Mitglieder eines anderen Prüfungsausschusses für
die Sachkundeprüfung „Geprüfter Fachmann/-frau für
Immobiliardarlehensvermittlung IHK“,
c) Vertreter der Industrie- und Handelskammern,
d) Personen, die beauftragt sind, die Qualität der Prüfung zu kontrollieren, oder
e) Personen, die in einen Prüfungsausschuss berufen werden sollen.
(3) Diese Personen dürfen nicht in die laufende Prüfung eingreifen oder in die Beratung über das Prüfungsergebnis einbezogen werden.
(4) Unbeschadet bestehender Informationspflichten,
insbesondere gegenüber der IHK, haben die Mitglieder
des Prüfungsausschusses und sonstige mit der Prüfung befasste Personen über alle Prüfungsvorgänge Verschwiegenheit gegenüber Dritten zu wahren.
§ 9 Durchführung und Gliederung der Prüfung
(1) Die Prüfungssprache ist Deutsch.
(2) Die Sachkundeprüfung besteht gemäß § 3 Abs. 1
ImmVermV aus einem schriftlichen und einem praktischen Prüfungsteil. Die schriftliche Prüfung dauert
150 Minuten. Der praktische Prüfungsteil soll in der
Regel 20 Minuten dauern. Dem Prüfungsteilnehmer
ist eine Vorbereitungszeit zur praktischen Prüfung von
20 Minuten zu gewähren.
(3) Die IHK regelt die Aufsichtsführung bei dem
schriftlichen Prüfungsteil.
(4) Im schriftlichen Prüfungsteil soll der Prüfungsteilnehmer anhand praxisbezogener Aufgaben nachweisen, dass er die grundlegenden fachlichen und
rechtlichen Kenntnisse auf dem Gebiet der Immobiliardarlehensvermittlung erworben hat und diese praktisch anwenden kann. Gegenstand des schriftlichen
Prüfungsteils sind insbesondere fachliche Kenntnisse
auf folgenden Gebieten, insbesondere in Bezug auf
rechtliche Grundlagen und steuerliche Behandlungen:
a) Kenntnisse für Immobiliardarlehensvermittlung
und -beratung, rechtliche Grundlagen,
b) Finanzierung und Kreditprodukte.
(5) Zu den in Absatz 4 genannten Bereichen sollen
die inhaltlichen Vorgaben gemäß Anlage 1 der ImmVermV beachtet werden.
(6) Im praktischen Prüfungsteil, der als Simulation eines Kundenberatungsgespräches durchgeführt
wird, wird jeweils ein Prüfungsteilnehmer geprüft.
Hier soll der Prüfungsteilnehmer nachweisen, dass
er über die Fähigkeiten verfügt, kundengerechte Lösungen zu entwickeln und anzubieten.
(7) Das Gespräch wird auf der Grundlage einer Fallvorgabe durchgeführt, die auf eine Situation Immobiliardarlehensvermittler und Kunde Bezug nimmt.
(8) Zum praktischen Prüfungsteil wird nur zugelassen, wer den schriftlichen Prüfungsteil bestanden hat
und sich innerhalb von zwei Jahren, beginnend ab
dem Bestehen des schriftlichen Prüfungsteils, zum
praktischen Prüfungsteil anmeldet und diesen ablegt.
(9) Bei der Durchführung der Prüfung sollen die besonderen Verhältnisse behinderter Menschen berücksichtigt werden. Dies gilt insbesondere für die Dauer der Prüfung, die Zulassung von Hilfsmitteln und
die Inanspruchnahme von Hilfeleistungen Dritter wie
Gebärdendolmetscher für hörbehinderte Menschen.
Die Art der Behinderung ist mit der Anmeldung zur
Prüfung nachzuweisen.
§ 6 Belehrung, Befangenheit
(1) Zu Beginn des jeweiligen Prüfungsteils wird die
Identität der Prüfungsteilnehmer festgestellt. Die Prüfungsteilnehmer sind nach Bekanntgabe der Prüfer zu
befragen, ob sie von ihrem Recht zur Ablehnung eines Prüfers wegen Besorgnis der Befangenheit gemäß
§§ 20 und 21 HessVwVfG Gebrauch machen wollen.
(2) Für Mitglieder des Prüfungsausschusses gilt entsprechend § 20 Absatz 4 HessVwVfG.
(3) Über einen Befangenheitsantrag entscheiden die
Prüfer des Prüfungsausschusses ohne Mitwirkung des
betroffenen Prüfers. Bei Stimmengleichheit gibt die
Stimme des Vorsitzenden den Ausschlag. Richtet sich
der Ablehnungsantrag gegen den Vorsitzenden, so ist
mindestens eine Zweidrittelmehrheit der anderen Prüfer erforderlich. Wird einem Befangenheitsantrag stattgegeben, so soll der Prüfungsteilnehmer zum nächsten
Prüfungstermin eingeladen werden, sofern der ausgeschlossene Prüfer nicht sogleich durch einen anderen
Prüfer ersetzt oder der Prüfungsteilnehmer einem anderen Prüfungsausschuss zugeteilt werden kann. Besteht die Besorgnis der Befangenheit bei allen Prüfungsausschussmitgliedern, so hat die IHK zu entscheiden.
§ 7 Täuschungshandlungen und Ordnungsverstöße
(1) Bei Täuschungshandlungen oder erheblichen Störungen des Prüfungsablaufes kann der Prüfungsteilnehmer durch die Prüfungsaufsicht von der weiteren
Teilnahme vorläufig ausgeschlossen werden.
(2) Wird während der Prüfung festgestellt, dass ein
Prüfungsteilnehmer eine Täuschungshandlung begeht
oder einen entsprechenden Verdacht hervorruft, so ist
der Sachverhalt von der Aufsichtsführung festzustellen
und zu protokollieren. Der Prüfungsteilnehmer setzt
die Prüfung vorbehaltlich der Entscheidung des Prüfungsausschusses über die Täuschungshandlung fort.
§ 8 Rücktritt, Nichtteilnahme
Tritt ein Prüfungsteilnehmer nach der Anmeldung und
vor Beginn der Prüfung durch schriftliche Erklärung
zurück, gilt die Prüfung als nicht abgelegt. Tritt der
IHK WirtschaftsForum 06.16
§ 10 Gegenstand und Dauer der spezifischen Sachkundeprüfung
(1) Gegenstand der spezifischen Sachkundeprüfung
sind die Sachgebiete gemäß §§ 1 und 3 ImmVermV,
die aufgrund der Feststellung gem. § 5 ImmVermV
ergänzend zu prüfen sind.
(2) Im Fall der spezifischen Sachkundeprüfung gemäß
§ 5 ImmVermV können die in § 9 Abs. 2 genannten
Zeiten gekürzt werden.
§ 11 Ergebnisbewertung
(1) Die Sachkundeprüfung ist mit Punkten zu bewerten.
(2) Der schriftliche Prüfungsteil ist bestanden, wenn
der Prüfungsteilnehmer in den in § 9 Abs. 4 a) und
b) genannten und geprüften Bereichen jeweils mindestens 50 Prozent der erreichbaren Punkte erzielt.
(3) Der praktische Prüfungsteil ist bestanden, wenn
der Prüfungsteilnehmer mindestens 50 Prozent der
erreichbaren Punkte erzielt.
(4) Die Prüfung ist insgesamt bestanden, wenn der Prüfungsteilnehmer beide Prüfungsteile bestanden hat.
§ 12 Ergebnisbewertung der spezifischen Sachkundeprüfung
(1) Der schriftliche Prüfungsteil ist bestanden, wenn
der Prüfungsteilnehmer in den geprüften Bereichen jeweils mindestens 50 Prozent der erreichbaren Punkte erzielt.
(2) Der praktische Prüfungsteil ist bestanden, wenn
der Prüfungsteilnehmer mindestens 50 Prozent der
erreichbaren Punkte erzielt.
(3) Die Prüfung ist insgesamt bestanden, wenn der
Prüfungsteilnehmer die aufgrund der Feststellung
gem. § 5 ImmVermV zu ergänzenden Prüfungsteile bestanden hat.
§ 13 Feststellung und Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses
(1) Der Prüfungsausschuss stellt gemeinsam das Ergebnis der einzelnen Prüfungsleistungen und das Gesamtergebnis fest.
(2) Das Ergebnis des schriftlichen Prüfungsteils ist
dem Prüfungsteilnehmer als vorläufiges Ergebnis
mitzuteilen. Die Bestätigung des Ergebnisses des
schriftlichen Prüfungsteils, das Ergebnis des praktischen Prüfungsteils und das Gesamtergebnis sind in
der Regel nach Abschluss der Beratungen über den
praktischen Prüfungsteil mitzuteilen.
(3) Wurde der schriftliche oder der praktische Prüfungsteil nicht bestanden, erhält der Prüfungsteilnehmer darüber einen schriftlichen Bescheid, in dem auf die Möglichkeit der Wiederholungsprüfung hinzuweisen ist.
(4) Wenn der Prüfungsteilnehmer die Prüfung erfolgreich abgelegt hat, wird eine Bescheinigung nach Anlage 2 der ImmVermV ausgestellt.
(5) Prüfungsteilnehmern, die die spezifische Sachkundeprüfung nach § 5 ImmVermV bestanden haben, wird hierüber eine Bescheinigung ausgestellt.
§ 14 Prüfungswiederholung
Die Prüfung kann beliebig oft wiederholt werden.
§ 15 Niederschrift
Über die Prüfung ist eine Niederschrift zu fertigen,
aus der die einzelnen Prüfungsergebnisse, besondere
Vorkommnisse oder sonst auffällige Feststellungen
zu entnehmen sind. Sie ist von den Mitgliedern des
Prüfungsausschusses zu unterzeichnen.
§ 16 Rechtsbehelfsbelehrung
Entscheidungen sind bei ihrer schriftlichen Bekanntgabe an den Prüfungsteilnehmer mit einer Rechtsbehelfsbelehrung zu versehen.
§ 17 Inkrafttreten
Diese Prüfungsordnung tritt nach ihrer Verkündung
im IHK WirtschaftsForum der Industrie- und Handelskammer in Kraft.
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IHK-Ehrenamt
Jürgen Lorenz
Am 22. April feierte
Jürgen Lorenz, Geschäftsführer, Lorenz
Group, Flörsheim, seinen 70. Geburtstag. Für
seine umfangreichen
sozialen und ehrenamtlichen Aktivitäten
wurde ihm in 2000 das
Verdienstkreuz am Bande des Verdienstordens der Bundesrepublik
Deutschland verliehen. Seit 1985 ist
er Honorarkonsul und seit 2007 Honorargeneralkonsul des Königreichs
Lesotho, 1987 gründete Lorenz
die deutsch-lesothische Gesellschaft. Er engagierte sich im CDH
IHK WirtschaftsForum 06.16
Wirtschaftsverband für
Handelsvermittlung
und Vertrieb und ist bis
heute dessen Ehrenvorsitzender. Jürgen Lorenz
war von 2003 bis 2004
Mitglied der IHK-Vollversammlung. Darüber
hinaus gehörte er den
IHK-Ausschüssen Außenwirtschaft
und Hochtaunus / Main-Taunus an,
und noch immer engagiert er sich
im Handelsvertreterausschuss. Die
IHK Frankfurt zeichnete ihn 2004
für seine Verdienste um die lokale
Wirtschaft mit ihrer Ehrenmedaille
aus. ❙
Gunter Frenzel
Am 7. Mai feierte
Gunter Frenzel seinen
65. Geburtstag. Nach
seinem Abitur und der
Ausbildung zum Versicherungskaufmann war
er zunächst in unterschiedlichen Funktionen
bei der Allianz Versicherung tätig, ehe er sich 1979 mit einer
eigenen Generalvertretung selbstständig machte, die seit 1983 ihren
Sitz in Bad Homburg hat. Frenzel
engagierte sich im Bundesverband
Deutscher Versicherungskaufleute
(BVK), hat aber seine Position als
Vorsitzender des Bezirksverbandes
Frankfurt-Rhein-Main,
Vorsitzender des Regionalverbandes Mitte und
Präsidialrat im BVK sowie seine Aufgaben als
Delegierter der Allianz
Vertretervereinigung
Südwest in 2014 an
seine Nachfolger übergeben. Als Mitglied des Vereins
Ehrbare Versicherungskaufleute
wurde er 2013 in das Schiedsgericht als Schiedsrichter berufen.
Der IHK Frankfurt ist er seit 2001
durch seine Mitgliedschaft im
Ausschuss Finanzdienstleistungen
verbunden. ❙
57
IHK-Ehrenamt | Unternehmensreportt
Klaus Heininger
Am 22. Mai feierte
Klaus Heininger seinen
60. Geburtstag. Er ist
seit Beginn seiner beruflichen Karriere als
Wirtschaftsprüfer und
Steuerberater bei Falk
& Co WPG StBG tätig.
Seit vielen Jahren leitet
er den Standort in Frankfurt sowie
die zentrale Grundsatzabteilung
für Rechnungslegungs- und Prüfungsfragen. Heininger engagiert
sich auch seit langen Jahren ehrenamtlich: Er war Mitglied der IHK-
Vollversammlung und
gehört seit 2004 dem
IHK-Ausschuss Wirtschafts- und Unternehmensberatungen an. Dort
hat er die Arbeitskreise für
Unternehmensnachfolge
und für Mittelstandsfinanzierung geleitet. Im
Berufsstand war er unter anderem
als Vorstandsvorsitzender des Instituts
der Wirtschaftsprüfer in Deutschland
(IDW) sowie als deutscher Vertreter
beim europäischen Verband der Wirtschaftsprüfer in Brüssel (FEE) tätig. ❙
Jörg Eduard Krumsiek
Jörg Eduard Krumsiek beging am 13. Mai seinen
60. Geburtstag. Nach der
Banklehre absolvierte er
über Stationen im Landesbankenbereich und
der Bayerischen Vereinsbank berufsbegleitend
ein Studium zum DiplomBankbetriebswirt (FS). Seit 30 Jahren
bei der Deutschen Bank tätig, startete
hier sein Weg im Firmenkundengeschäft der Filiale Frankfurt. Über
Kassel und Oberursel führte ihn dieser nach der Wende in den Aufbau
der Geschäfte der Bank im Raum
Dresden, Jena und Gera,
bevor er im Bereich Qualitätsservice Konzern und
dann als Geschäftsführer
der Deutsche Bank Stiftung wieder in Frankfurt
tätig geworden ist. Für
sein vielfältiges ehrenamtliches Engagement,
unter anderem auch in IHKs und dem
DIHK, wurde ihm 2001 das Bundesverdienstkreuz verliehen. Seit 2003
ist er Mitglied im IHK-Ausschuss
Wirtschafts- und Unternehmensberatungen und seit 2011 Richter am
Hessischen Finanzgericht. ❙
Hans Heinrich Driftmann †
Prof. Hans Heinrich Driftmann, DIHK-Ehrenpräsident, ist am 26. April im
Alter von 68 Jahren gestorben. Von April 2004
bis März 2013 war er Mitglied im DIHK-Vorstand,
von 2005 bis 2009 Vizepräsident des DIHK und zugleich
Vorsitzender des DIHK-Bildungsausschusses. Von März 2009 bis März
2013 war Hans Heinrich Driftmann
Präsident des DIHK. Seither war er
DIHK-Ehrenpräsident und Mitglied
58
des DIHK-Ältestenrates. In seine Amtszeit
als DIHK-Präsident
fallen die Finanz- und
Wirtschaftskrise, die
europäische Schuldenkrise, die Erbschaftsteuerreform
sowie die Energiewende. Von 1988
bis 2015 war Driftmann persönlich
haftender und geschäftsführender
Gesellschafter des Familienunternehmens Peter Kölln, Elmshorn, das
er in sechster Generation führte. ❙
Helmut Christmann
Helmut Christmann
feierte am 14. Mai
seinen 65. Geburtstag. Der gelernte
Bankkaufmann ist
seit 1975 Mitglied der
IHK und in FrankfurtRheinMain als Makler
für Wohn- und Kapitalanlageimmobilien, Bauträger
und Investoren tätig. Von 1989
bis 1999 war er Geschäftsführer der Immobiliengesellschaft
der Frankfurter Sparkasse, seit
2000 ist er geschäftsführender
Gesellschafter, Helmut Christmann Immobilien, Kelkheim.
Der ehemalige Handballer war
von 1975 bis 2014 Vorsitzen-
Ulrich Caspar
Am 31. Mai feierte
Ulrich Caspar, Inhaber, Econo Consultations, seinen 60. Geburtstag. Seit über
35 Jahren ist er unternehmerisch in der
Immobilienbranche
tätig. Das Frankfurter
Unternehmen ist Investor in
Immobilienprojekten und berät bei großen Bauprojekten.
Caspar ist Aufsichtsrat, unter
anderem bei der Nassauischen
Heimstätte und der ICF Bank.
Gesellschaftliches Engagement
ist für ihn wichtig – so als Ortsvorsteher, Frankfurter Stadtrat
oder seit 2003 als Landtagsab-
der der TSG Münster
(2 000 Mitglieder),
Kelkheim, und bis
2013 im Aufsichtsrat
der Frankfurter Volksbank. Seit 1989 ist
Christmann Mitglied
in der Frankfurter Immobilienbörse bei der
IHK Frankfurt; seit 2007 gehört
er deren Vorstand an, 2009 übernahm er den Vorsitz. Seit 2009
ist er Mitglied im IHK-Ausschuss
Bau- und Immobilienwirtschaft
und seit 2014 Mitglied der IHKVollversammlung. Zudem ist
Helmut Christmann Mitinitiator
der IHK-Immobilienmarktbe­
richte. ❙
geordneter. Sein besonderes Engagement
gilt dem Finanzplatz
sowie der Verkehrsund Wohnungspolitik. Er engagierte sich
maßgeblich für das
Ladenöffnungsgesetz,
damit Einzelhändler
selbst entscheiden, wann sie
montags bis samstags öffnen.
Auch Änderungen des Kreditwesengesetzes, die eine bessere
Kreditversorgung sicherstellen,
sind auf seine Initiative erfolgt.
Er ist ehrenamtlich Vorstandsmitglied bei Haus und Grund
und seit 2014 Mitglied der IHKVollversammlung. ❙
DIENSTJUBILÄEN IM JUNI
40 Jahre
Heinz Seibel, Monsun, Frankfurt
Silvia Rauch, The Bank of New
York Mellon, Frankfurt
25 Jahre
Petra Müller, Werner Komorek,
Commerzbank, Frankfurt
Dorothee Mayer, Hans Ranke, Kurt
Julius Herzig, Deutscher Fachverlag, Frankfurt
Jutta Bör, The Bank of New York
Mellon, Frankfurt
IHK WirtschaftsForum 06.16
IHK-Ehrenamt | Amtliches | Vorschau | Impressum
139. Jahrgang
07|08.16
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SPECIAL METROPOLREGION F RANKFURT R HEIN M AIN
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METROPOLREGION
FRANKFURTRHEINMAIN
FrankfurtRheinMain 2030: Analyse der Stärken und Schwächen – Mobilität und Verkehr –
Die Zukunft des Arbeitens – Neue Initiative: Perform – Zukunftsregion FrankfurtRheinMain –
Kompetenzzentren regionaler Wirtschaftsförderung
AUS- UND WEITERBILDUNG
FRANKFURTRHEINMAIN 2030: STÄRKEN UND SCHWÄCHEN –
MOBILITÄT UND VERKEHR – DIE ZUKUNFT DES ARBEITENS
Erfolgreich mit dem richtigen Beruf: Rückblick Berufsbildungsmesse – IHK-Prüferehrung Karrierefaktor berufliche Fortbildung: Einkommensperspektiven von Fortbildungsabsolventen
INTERNATIONAL
E-Commerce in China: Gute Perspektiven für Online-Händler – Neue Märkte erschließen:
Geschäftschancen in Zentralasien
RECHT UND STEUERN
Wirtschaftsstrafrecht: Problembewusstsein schaffen – Nomen est omen: Die Wahl des
richtigen Firmennamens
SPECIAL – STANDORTPOLITIK – UNTERNEHMENSFÖRDERUNG UND STARTHILFE –
Änderungen vorbehalten.
AUS- UND WEITERBILDUNG – INNOVATION UND UMWELT – INTERNATIONAL –
RECHT UND STEUERN – IHK-EHRENAMT – UNTERNEHMENSREPORT – IHK INTERN
Die nächste Ausgabe des IHK WirtschaftsForums erscheint am 1. Juli 2016.
Anton Nauheimer
IMPRESSUM
Mitteilungen der Industrie- und Handelskammer Frankfurt am Main
IHK WirtschaftsForum
Unternehmermagazin für die Region FrankfurtRheinMain
Herausgeber
Industrie- und Handelskammer
Frankfurt am Main
Börsenplatz 4
60313 Frankfurt am Main
Telefon 0 69 / 21 97- 0
Fax 0 69 / 21 97-14 24
Internet www.frankfurt-main.ihk.de
Verantwortlich für den Inhalt
Reinhard Fröhlich, Geschäftsführer,
Unternehmenskommunikation,
IHK Frankfurt
Chefredakteurin
Petra Menke
Telefon 0 69 / 21 97-12 03
E-Mail wirtschaftsforum@
frankfurt-main.ihk.de
Abonnements, Adressänderungen
Gina Reimann
Telefon 0 69 / 21 97-12 04
E-Mail [email protected]
Nachdruck, auch auszugsweise, und elektronische Vervielfältigung von Artikeln
und Fotos nur nach Rücksprache und mit
Quellenangabe. Nachdruck von Namensbeiträgen nur mit der Genehmigung des
Verfassers. Belegexemplar erbeten.
Die mit Namen des Verfassers gekennzeichneten Artikel geben die Meinung
des Autors, aber nicht unbedingt die Meinung der Industrie- und Handelskammer
Frankfurt am Main wieder.
Titelbild: Gettyimages / Andy Rogers
IHK WirtschaftsForum 06.16
Verlag
Druck- und Verlagshaus Zarbock
GmbH & Co. KG
Sontraer Straße 6
60386 Frankfurt am Main
Geschäftsführung Ralf Zarbock
Anzeigenleitung
Ralf Zarbock
Telefon 0 69 / 42 09 03-75
E-Mail [email protected]
Internet
www.zarbock.de/wifo
Grafik
Druck- und Verlagshaus Zarbock
Anzeigenpreisliste
Nr. 117 vom 1. Dezember 2015
Internet www.zarbock.de/wifo
Anton Nauheimer,
G e s c h ä f t s f ü h r e r,
Frankfurter Personenschiffahrt Anton
Nauheimer, feierte
am 28. Mai seinen
70. Geburtstag. Ganz
der Flussschifffahrt
verschrieben, setzt
der gelernte Bankkaufmann und Inhaber des
Großen Rheinpatents mit seiner Primus Line seit 1973 eine
Familientradition fort, die bis
ins 19. Jahrhundert zurückreicht. Auch seine Tochter
Marie ist schon seit 2012 in
fünfter Generation als weitere Geschäftsführerin mit im
Boot. „Frankfurts Weiße Flotte“
befördert mehr als
200 000 Passagiere
pro Jahr. Mit seinem
umfangreichen Wissen und seiner Erfahrung ist Nauheimer in zahlreichen
Branchengremien,
unter anderem in
der Berufsgenossenschaft für Fahrzeughaltung
sowie als Mitglied des Vorstands im Bundesverband der
Deutschen Binnenschifffahrt,
ehrenamtlich tätig. Seit 1995
engagiert sich Anton Nauheimer im IHK-Ausschuss für
Tourismus, und seit 2004 ist
er zudem Mitglied der IHKVollversammlung.
❙
Druck
Societätsdruck, Frankfurt
Der Bezug des IHK-Magazins erfolgt im
Rahmen der grundsätzlichen Beitragspflicht als Mitglied der IHK. Das IHK
WirtschaftsForum ist für Mitgliedsunternehmen der IHK Frankfurt am Main
kostenlos. Nichtmitglieder können das
Unternehmermagazin für FrankfurtRheinMain abonnieren. Das Jahresabo kostet
für Nichtmitglieder 30 Euro, das Einzelexemplar 2,50 Euro. Das IHK WirtschaftsForum erscheint am Anfang jeden Monats,
Doppelausgaben im Juli/August und Dezember/Januar.
HANDELSRICHTER
Der Präsident des Landgerichts Frankfurt am Main hat auf gutachterlichen Vorschlag der Industrie- und Handelskammer Achim Fey ab
1. Juni 2016 für fünf Jahre zum Handelsrichter bei dem Landgericht
Frankfurt am Main ernannt. Die Entscheidungen der Kammern für Handelssachen ergehen in aller Regel schnell und praxisnah, da sich der juristische Sachverstand des Vorsitzenden Richters und die kaufmännischen Erfahrungen der Handelsrichter in wirtschaftlichen Streitigkeiten
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