Familien- wegweiser - Universität Hildesheim
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Familien- wegweiser - Universität Hildesheim
Familienwegweiser Familienwegweiser 2015 für den Landkreis Hildesheim Familienwegweiser Familienwegweiser 2015 für den Landkreis Hildesheim Familienwegweiser für den Landkreis Hildesheim Berufsfachschule SozialassistentIn und Fachschule Sozialpädagogik Wiesenstraße 23 E · 31134 Hildesheim Telefon (0 51 21) 80 90-490 · Fax (0 51 21) 80 90-498 [email protected] Fachoberschule Gesundheit und Soziales, Schwerpunkt Sozialpädagogik Berufsoberschule Gesundheit und Soziales Stiftskirchenweg 4 · 31137 Hildesheim Telefon (0 51 21) 17 44-570 · Fax (0 51 21) 17 43-732 [email protected] Inhaltsverzeichnis Grußwort des Landrates 4 Vorwort5 1 Eltern werden 2 Eltern sein 12 3 Familie und Beruf 24 4 Gesunde Entwicklung 36 5 Eltern bleiben 42 6 Schule 58 7 Freizeit, Sport, Kultur, Bildung 64 8 Ausblick 68 9 Anhang 72 1oImpressum 73 6 Das ausführliche Inhaltsverzeichnis finden Sie auf den Seiten 73 –75, das Stichwortverzeichnis auf den Seiten 76 –78 3 Grußwort des Landrates Liebe Leserin, lieber Leser, „die Familie ist die tragende Säule des Staates. Sie ist der Garant für die Generationenfolge, der Generationssolidarität und zentraler Ort von Erziehung und Bildung“, heißt es im Leitfaden des Deutschen Vereins zur kommunalen Familien politik. Der familiäre Wandel hat erheblichen Einfluss auf die Entwicklungen aller staatlichen und gesell schaftlichen Ebenen. Der Geburtenrückgang und die zunehmende Überalterung der Bevölkerung stellen dabei vor allem die Kommunen vor neue Herausforderungen. Das verlangt große Anstren gungen, eröffnet aber auch Chancen. All das, was an Erwartungen an die Familie – oder umgekehrt von der Familie an den Staat – gerich tet wird, bildet einen umfassenden Themenkreis. Um Ihnen den Überblick zu erleichtern und mit Rat und Hilfe beiseitezustehen, haben wir die Zu ständigkeiten der öffentlichen Ansprechstellen und die wichtigsten Kontaktadressen zum Thema Familie komprimiert dargestellt. Der so entstandene Familienwegweiser des Land kreises Hildesheim richtet sich in erster Linie an (werdende) Eltern. Die Broschüre soll einen ersten Überblick über Dienstleistungsangebote in den verschiedensten Familienphasen liefern: Schwan gerschaft, Geburt, Kinderbetreuung, Schulbil dung, die finanzielle Familienförderung und Freizeitangebote für Familien gehören selbstver ständlich dazu. Einen besonderen Schwerpunkt bilden die Unterstützungsleistungen des Land kreises Hildesheim. 4 Familienwegweiser Der Familienwegweiser ist als Broschüre so wie als Onlineversion unter der Internetadresse www.landkreishildesheim.de abrufbar. Beide Pro dukte bieten interaktive Möglichkeiten, sich über QR-Codes oder Verlinkungen von Internetseiten und E-Mailadressen weiterführende Informatio nen anzeigen zu lassen. Es wird dabei vornehm lich auf offizielle und geprüfte Seiten verwiesen, für deren Inhalte die jeweiligen Herausgeber ver antwortlich sind. Bei der Zusammenstellung dieser Broschüre wur de Wert auf größtmögliche Sorgfalt und Vollstän digkeit gelegt. Sollte dennoch ein Angebot feh len, werden wir es nach entsprechendem Hinweis an die Redaktion des Familienwegweisers gerne mitaufnehmen. Die Onlineversion wird regelmä ßig aktualisiert, so dass Sie stets einen aktuellen Überblick über die vielfältigen Möglichkeiten im Landkreis Hildesheim haben. Abschließend hoffe ich, dass Ihnen diese Infor mationsschrift in Ihrem täglichen Leben ein guter Wegweiser ist. Reiner Wegner Hildesheim, Juni 2015 Vorwort Eine spannende Entdeckungsreise mit Ihren Kin dern sowie den vielfältigen Möglichkeiten der Frühen Hilfen im Landkreis Hildesheim wünscht Ihnen für das Redaktionsteam: Stefan Hollemann Netzwerkkoordinator Frühe Hilfen [email protected] Die Onlineversion erhalten Sie auf der Homepage www.landkreishildesheim.de/familienwegweiser Sehr geehrte Familien, willkommen im Landkreis Hildesheim! Hier eine kurze Einführung zu unserem Familien wegweiser: Die Kapitel sind chronologisch zur Entwicklung eines Kindes bzw. einer Familie angelegt. In vielen Kapiteln werden aufgrund der Fülle der Informationen die Themen nur angerissen. Bei weiterem Interesse sollen die Links zu den ent sprechenden Internetseiten mehr und aktuelle Auskunft geben. 5 K Kapiteltitel Eltern werden Mit der Schwangerschaft beginnt ein Abenteuer. Früher waren Eltern lediglich in „freudiger Erwartung“, heute gehen sie zur Vorsorge, wissen in jeder Entwicklungsphase ihres Kindes um dessen Befinden und können sich aktiv auf das Elternsein vorbereiten. Damals wie heute beinhaltet die Feststellung einer Schwangerschaft sehr unterschiedliche Empfindungen: Freude, Unsicherheit, Verzweiflung, Angst … . Damit das Abenteuer „Eltern werden“ für Sie zu einer freudigen Entdeckungsreise wird, sind in diesem Kapitel einige hilfreiche Stationen genannt. 6 Familienwegweiser Eltern werden 1.1 Paarvorbereitung 1.3 Gynäkologie Für Kinder ist es wichtig, in verlässlichen Familien aufzuwachsen, um sich sicher binden zu können. Ehe- und Beziehungskurse können dabei dienlich sein, sich bewusst Zeit zu nehmen, sich selbst und die Partnerschaft besser verstehen zu können. Ausgebildete Fachkräfte können Ihnen bei diesem Entwicklungsprozess helfen, sich mit Themen wie Werte, Rollenverständnis, Kommunikation, Sexu alität, Interessen usw. zu beschäftigen. So können Sie jeder für sich frühzeitig in der Entscheidung für den anderen sicher werden und gemeinsam an der zukünftigen Ehe / Partnerschaft arbeiten. Eine bewusste Vorbereitung ist der beste Grund stein für ein qualitativ gutes Familienleben. Um bei einer Vermutung so früh wie möglich Gewissheit zu erhalten, empfiehlt es sich, eine gynäkologische Praxis aufzusuchen und sich die Schwangerschaft bestätigen zu lassen. Hier kön nen die Schwangeren alle Fragen, die in diesem Moment oder später für sie wichtig sind, stellen und viele wertvolle Tipps für ihre Schwanger schaft erhalten. Die schwangere Frau erhält in der Praxis auch den Mutterpass, den sie zur ihrer und zur Sicherheit des Babys immer bei sich tragen sollte. Falls Sie unsicher sind, die Schwangerschaft fortzusetzen, informiert Sie Ihre frauenärztliche Praxis über das weitere Vorgehen und vermittelt Sie an die regio nalen Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen. Eine frauenärztliche Praxis finden Sie im Bran chenverzeichnis oder unter www.arztauskunftniedersachsen.de/arztsuche/index.action. 1.2 Schwanger Mit der Schwangerschaft beginnt das Abenteu er Familie oder ein neues Kapitel in der Familien chronik wird aufgeschlagen. Die gesetzlichen Krankenkassen empfehlen und finanzieren bestimmte medizinische Untersu chungen während der Schwangerschaft. Diese sollen Mutter und Kind vor möglichen Komplika tionen während der Schwangerschaft schützen. Die Untersuchungsergebnisse werden im Mut terpass eingetragen. Bis auf wenige Verfahren können Sie sich im Rah men der Vorsorge auch an eine Heb amme wenden. Nur Ärztinnen und Ärzte oder Hebammen kön nen erkennen, ob in einer Schwangerschaft alles normal verläuft. 1.4 Hebammen Während der Schwangerschaft, unter der Ge burt sowie danach hat jede Frau Anspruch auf die Betreuung durch eine Hebamme. Sie ergänzt die Gynäkologin oder den Gynäkologen. Somit stehen der werdenden Mutter zwei kompeten te Ansprechpersonen zur Verfügung. Die Kosten hierfür werden vollständig von der Krankenkas se getragen. Ein Verzeichnis der im Landkreis re gistrierten freiberuflichen Hebammen mit einem Tätigkeitsprofil erhalten Sie hier: www.landkreishildesheim.de/hebammen. 1.5 Geburtsvorbereitung Damit Sie sich optimal auf die Geburt vorbereiten können, gibt es die unterschiedlichsten Angebote Eltern werden 7 1 1 Eltern werden wie: Geburtsvorbereitungskurse, Schwangerschafts gymnastik, Yoga, Einzel- und Paarberatung, Ge sprächsgruppen, Akupunktur usw. Einige dieser Angebote werden u.a. von Hebammen, den Ge burtskliniken, dem Levana e.V. sowie der Volks hochschule Hildesheim durchgeführt. 1.6 Schwangerschaftsberatungsstellen In den Schwangerenberatungsstellen können Sie sich allein, als Paar oder mit anderen Begleitper sonen zu allen Fragen, die Ihre Schwangerschaft betreffen, vertraulich, kostenlos und auf Wunsch anonym beraten lassen. Hier erhalten Sie Informa tionen zu Familienplanung, Verhütung, Hilfen in der Schwangerschaft oder bei Verlust des Kindes. Ebenso werden finanzielle, rechtliche und prak tische Unterstützungs möglichkeiten in der neuen Lebenssituation aufgezeigt. Einige Stel len beraten Sie auch im Schwangerschaftskon flikt nach § 219 StGB und stellen die für ei 8 Familienwegweiser nen straffreien Schwangerschaftsabbruch notwen dige Beratungsbescheinigung aus. In Hildesheim haben die Schwangerenberatungsstellen einen Wegweiser für Schwangere herausgegeben, der unter der Seite www.schwangerinhildesheim.de abrufbar ist. 1.7 Risiken in der Schwangerschaft Insbesondere während der Schwangerschaft und der Stillzeit ist die Einnahme von Medikamenten und insbesondere von Suchtmitteln wie Alkohol, Nikotin und anderen Drogen besonders zu be denken, weil davon auch das Kind im Mutterleib betroffen ist. Auf der Seite www.embryotox.de finden Sie un abhängige Informationen über die Verträglichkeit der wichtigsten Medikamente. Die relevanten wissenschaftlichen Daten sollen Ihnen dabei hel fen, zu entscheiden, ob sie das Medikament wäh rend der Schwangerschaft einnehmen möchten und was zu tun ist, wenn Sie dies bereits einge nommen haben. Eltern werden 1.8 Vorgeburtliche Untersuchungen 1.10 Mehrlingsschwangerschaft Neben den gesetzlich vorgegebenen und be zahlten Untersuchungen gibt es weitere spezielle vorgeburtliche (pränatale) Untersuchungsverfah ren. Diese eröffnen die Möglichkeit während der Schwangerschaft, gesundheitliche Beeinträchti gungen oder Behinderungen des Ungeborenen festzustellen. Bedenken Sie, dass diese Untersu chungen freiwillig und privat zu finanzieren sind. Sie haben einen Rechtsanspruch auf besondere psychosoziale Beratung im Zusammenhang mit Pränataldiagnostik. www.schwangerinhildesheim.de Wer mehr als ein Kind bekommt, steht vor einer größeren Herausforderung. Damit Sie diese Auf gabe meistern können, gibt es unterschiedliche Anlaufstellen und Unterstützungsmöglichkeiten. 1.9 Frühgeburten Säuglinge, die vor der 37. Schwangerschaftswo che zur Welt kommen, werden als Frühgeburten bezeichnet. Der Bundesverband „Das frühgebo rene Kind“ e.V. bietet auf seiner Internetpräsenz www.fruehgeborene.de Anleitung, wie sich Be troffene auf die eventuell erhöhten Anforderun gen an sie vorbereiten können. www.levana-ev.de Zwillingstreffen zum Spielen und Austauschen in Hildesheim www.abc-club.de Internationale Drillings & Mehrlingsinitiative www.landkreishildesheim.de/drillinge 1.11 Behinderung oder Handicap Auf die Nachricht, dass ihr Kind mit einer Beein trächtigung zur Welt kommen könnte, reagieren viele Eltern mit Unsicherheit und Angst vor dem, was auf sie zukommen würde. Es ist hilfreich, sich von Anfang an Rat zu holen. Es gibt verschie denste Stellen, die Eltern eines behinderten Kin des unterstützen können. Die BzgA hat in ihrer Publikation „Wenn es an ders kommt“ zahlreiche Möglichkeiten aufgelis tet: www.bzga.de, Suchbegriff „Handicap“. In Hildesheim hat sich ein Team aus Fachkräften zusammengeschlossen, mit dem Ziel, Kinder mit besonderem Versorgungsbedarf und deren Fami lien beim Übergang von der stationären Versor gung in die häusliche Umgebung zu unterstützen: Der „Bunte Kreis“ ist zu erreichen über [email protected], Telefon 05121 89-42520. 1.12 Tot- und Fehlgeburten Der vorzeitige Verlust eines Kindes durch Tot- oder Fehlgeburt ist für viele Eltern ein erschütterndes Ereignis. In der Trauer fällt es dann oft schwer, Eltern werden 9 1 1 Eltern werden die richtige Ansprechperson zu finden. Der Ver ein „Leere Wiege“ e.V. hat es sich zur Aufgabe gemacht, eine tröstende Begleitung für Eltern zu sein (www.leere-wiege-hannover.de). Auch die Seite www.schmetterlingskinder.de und das Forum www.sternenkinder.de sollen denen, die davon betroffen oder berührt sind, Trost spenden und Unterstützung geben. 1.13 Mutterschutz Das Mutterschutzgesetz regelt und kontrolliert für Schwangere und junge Mütter die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften am Arbeitsplatz. Hierzu gehören die Arbeitsbedingungen, Arbeits zeiten, Arbeitsplatzgestaltung, Stillzeiten und Kündigungsschutz. Informationen hierzu erhal ten Angestellte und Arbeitgeber beim Gewerbe aufsichtsamt oder unter www.bmfsfj.de. 1.14 Vertrauliche Geburt Keine schwangere Frau muss in Deutschland ihr Kind allein und heimlich zur Welt bringen. Jede Frau hat das Recht, bei den Schwangerschaftsbe ratungsstellen während und nach der Schwanger schaft anonym und beschützt Hilfe zu erhalten. Seit dem 01.05.2014 ist das Gesetz zum Ausbau der Hilfen für Schwangere und zur Regelung der vertraulichen Geburt in Kraft. Das Gesetz zum Aus bau der Hilfen für Schwangere und zur Regelung der vertraulichen Geburt hat zum Ziel, heimliche Geburten und ungeschützte Geburten außerhalb von medizinischen Einrichtungen zu minimieren. Ziel des Gesetzes ist es weiterhin, heimliche Gebur ten außerhalb von medizinischen Einrichtungen unnötig zu machen und zu verhindern, dass Neu geborene ausgesetzt oder sogar getötet werden. 10 Familienwegweiser Die Broschüre „Die vertrauliche Geburt“ bietet einen Überblick über die wichtigsten Fragen, die sich im Rahmen der vertraulichen Geburt stellen und dient als Orientierungshilfe für die am neuen Verfahren Beteiligten. Zudem sind in der Broschüre alle neuen gesetzlichen Regelungen enthalten, die zur Verbesserung der Hilfen für Schwangere und zur vertraulichen Geburt eingeführt worden sind. Zu finden auf der Seite www.bmfsfj.de. Bundesweit gibt es eine kostenlose Telefonnummer, unter der ratsuchende Schwan gere anonym und sicher anrufen können: 0800 40 40 020 oder www.geburt-vertraulich.de. 1.15 Entbindung Bis in die Mitte des 20. Jahrhunderts wurden Kinder normalerweise zu Hause geboren. Durch die flächendeckende Versorgung mit Kranken häusern wurde die Geburt in einer Klinik zur do minierenden Art der Entbindung. Für eine Haus geburt entscheiden sich ca. 1,5 % der Eltern in Deutschland. Die Hausgeburt wird von einer ver antwortlichen Hebamme geleitet. Für Eltern, die sich für die Geburt in einer Klinik entscheiden, stehen im Landkreis Hildesheim das St. Bernward Krankenhaus und das Helios Klinikum Hildesheim zur Auswahl. Beide Häuser bieten monatliche Informationsabende zur Ent bindung, Kreißsaal-Führungen sowie weiteren Service rund um die Geburt an. St. Bernward Krankenhaus Helios Klinikum Eltern werden Adoptionsbewerbung. Verfolgen die Interessier ten den Adoptionsgedanken weiter, beraten die Fachleute des Jugendamtes sie individuell in Ein zelsitzungen, sprechen mit ihnen über den Ad optionswunsch und informieren über die damit verbundenen Anforderungen und Abläufe. 1.16 Kinderwunsch Jeder Mensch hat Eltern und jedes Kind ist in der Regel in einer Familie aufgewachsen. Leider ha ben junge Paare oftmals aus medizinischen oder anderen Gründen nicht die Möglichkeit, selbst Kinder zu bekommen und so eine Familie zu gründen. Auf der Internetpräsenz www.familienplanung. de/kinderwunsch/ stellt die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BzgA) Informatio nen für Paare mit unerfülltem Kinderwunsch zu sammen. Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frau en und Jugend (BMFSFJ) hält unter dem Suchwort „Kinderwunsch“ auf der Seite www.familienwegweiser.de mehr zu diesem Thema bereit. An die Adoptionsvermittlungsstelle können sich neben Adoptionsinteressierten auch Mütter, Vä ter oder Eltern wenden, die ihr Kind zur Adoption freigeben wollen. Außerdem sind die Beschäftig ten der Dienststelle Kontaktstelle für Personen, die sich mit der Adoption verwandter Kinder oder Kinder des Ehepartners beschäftigen. Erwachse ne Adoptierte, die Fragen zu ihrer Herkunft ha ben, erhalten hier ebenfalls Auskunft und Hilfe. Kontakt: Katharina Bludau, Telefon 05121 309-6552 E-Mail: [email protected] Weiterhin gibt es auch eine Gemeinsame Zentrale Adoptionsstelle (GZA) in Hamburg, die überregi onal für die vier norddeutschen Bundesländer zu ständig ist (www.hamburg.de/gza). 1.17 Adoption Adoption bedeutet die Annahme einer Person als Kind. Für Sie ist es zunächst wichtig, herauszufin den, ob und wie sich dieser Wunsch realisieren lässt. Für die Klärung und Entscheidung dieser Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Adoptionsvermittlungsstelle des Jugendamtes gern zur Seite. In einem Telefonat beantworten sie erste Fragen im Hinblick auf eine Eltern werden 11 1 K Kapiteltitel Eltern sein Mit der Geburt eines Kindes verändert sich Ihr Leben tiefgreifend. Nach meist neunmonatiger Vorfreude dürfen Sie endlich Ihren langersehnten Nachwuchs in den Händen halten. Neugeborene brauchen viel Nestwärme, Zuwendung und Liebe, denn insbesondere in den ersten Lebensmonaten soll Ihr Kind die existentiell notwendige Urgeborgenheit erfahren. Dazu gehören eine friedvolle Umgebung, viel Körperkontakt und das Eingehen auf die Bedürfnisse Ihres Kindes. Die eigenen Bedürfnisse müssen zurückgenommen werden und die des Kindes rücken in den Mittelpunkt. 12 Familienwegweiser Eltern sein Es entstehen viele Fragen um die richtige Versor gung, insbesondere wenn es Ihr erstes Kind ist. Au ßerdem gibt es auch Klärungsbedarf zu den recht lichen und finanziellen Punkten, die zu bedenken sind. Wo gibt es Unterstützung, zum Beispiel bei Anträgen, oder Angebote, die man als junge El tern gut gebrauchen kann und annehmen darf? 2.1 Nach der Geburt Nach der Geburt ist die Hebamme Ihre kompe tente Ansprechpartnerin zur Pflege und Überwa chung in der Wochenbettzeit. Sie berät bei der angemessenen Pflege und Ernährung des Babys und hilft beim Stillen bzw. bei der Behandlung von Stillproblemen. Zu ihren weiteren Aufgaben zählt die Überwachung der Rückbildungsvorgän ge und der Wundheilung von geburtsbedingten Dammverletzungen. Wird das neugeborene Kind aus der Klinik entlas sen, bekommen die Eltern ein gelbes Kinder-Un tersuchungsheft ausgehändigt. In dieses Heft trägt der Kinderarzt / die Kinderärztin alle Unter 2 suchungsergebnisse ein. Ob die Entwicklung ei nes Kindes auch tatsächlich normal verläuft, kann die erfahrene kinder- und jugendärztliche Praxis beurteilen. Arztpraxen finden Sie unter www. arztauskunft-niedersachsen.de/arztsuche/index.action. Das Vorsorgeheft muss sorgfältig aufbewahrt und bei jeder Vorsorgeuntersuchung der Kinderund Jugendarztpraxis vorgelegt werden. Unter dem Link www.kinderaerzte-im-netz.de/ mediathek/vorsorge-und-impferinnerung/ können Sie sich an die Vorsorgetermine per E-Mail erin nern lassen. Im Landkreis Hildesheim führen einige Hebam men auch Willkommensbesuche für den Land kreis Hildesheim durch, bei dem sie Informations zeitschriften für Eltern über das erste Lebensjahr des Kindes sowie Elternordner zum Thema „Ge sund groß werden“ weitergeben. Sie überreichen diesen Familienwegweiser und verweisen auf An gebote für Kinder, Eltern und Schwangere in ei ner regionalen Suchmaschine der Frühen Hilfen, dem Fach- und Familieninformationssystem (FIS) www.Fruehe-Hilfen-Niedersachsen.de. Checkliste. Organisatorisches vor und nach der Geburt Was? Wo? MutterschutzArbeitsstelle ElternzeitArbeitsstelle Geburtsurkunde / Abstammungsurkunde Standesamt AnmeldungEinwohnermeldeamt KindergeldKindergeldkasse Krankenversicherung Krankenkasse Kinderfreibetrag auf Steuerkarte Finanzamt Haftpflicht Privathaftpflicht ................................. ................................. ................................. ................................. Eltern sein 13 2 Eltern sein 2.2.2 Kindergeld Das Kindergeld wird einkommensunabhängig gezahlt. Es ist nach der Zahl der Kinder gestaffelt und beträgt: • für das erste und zweite Kind monatlich 184 Euro •für das dritte Kind monatlich 190 Euro •für das vierte und jedes weitere Kind monatlich 215 Euro W Wohnung gesucht? App geht‘s! Jetzt kostenloser Download im App Store 2.2 Finanzielle Leistungen gbg-2013-gbgApp-SONDERFORM-110mm2sp.indd 1 2.2.3 Elterngeld und ElterngeldPlus 12.06.13 09:13 2.2.1 Mutterschaftsgeld Das Mutterschaftsgeld wird von den gesetzlichen Krankenkassen während der Schutzfristen vor und nach der Entbindung (im Normalfall 6 Wo chen vor der Entbindung und 8 Wochen nach der Entbindung, bei Früh- oder Mehrlingsgeburten 12 Wochen nach der Entbindung) gezahlt. Das Mutterschaftsgeld kann frühestens sieben Wo chen vor dem mutmaßlichen Geburtstermin bei der jeweiligen Krankenkasse beantragt werden, da eine diesbezügliche ärztliche Bescheinigung frühestens eine Woche vor Beginn der Schutzfrist ausgestellt werden darf. 14 Familienwegweiser Kindergeld gibt es grundsätzlich •für alle Kinder bis zum 18. Lebensjahr, •für Kinder in Ausbildung bis zum 25. Lebensjahr, •für arbeitslose Kinder bis zum 21. Lebensjahr. Die Auszahlung des Kindergeldes erfolgt in der Regel durch die Familienkassen bei den Agentu ren für Arbeit. Weitere Details zum Kindergeld sind im Service portal „Familienwegweiser“ des Bundesfamilien ministeriums abrufbar. Das Elterngeld schafft nach der Geburt eines Kin des den notwendigen Schonraum für einen gu ten Start in das gemeinsame Leben mit dem neu en Familienmitglied. Das Elterngeld macht es für Mütter und Väter einfacher, vorübergehend ganz oder auch nur teilweise auf eine Erwerbstätigkeit zu verzichten und so mehr Zeit für die Betreuung ihres Kindes zu haben. Für die Eltern von Kindern, die ab dem 01.07.2015 geboren werden, besteht die Möglichkeit zwischen dem Bezug von dem bisherigen Elterngeld (Basiselterngeld) und dem Bezug von ElterngeldPlus zu wählen oder beides zu kombinieren. www.familien-wegweiser.de, Suchbegriff „Elterngeld.“ Die Elterngeldstellen beraten qualifiziert Eltern sein und kostenfrei zu allen Fragestellungen zur El ternzeit für Mütter und Väter. Antragsformulare erhalten Sie auch bei Ihrer Ge meinde-, Samtgemeinde- oder Stadtverwaltung oder unter www.ms.niedersachsen.de, Suchbegriff „Elterngeldstellen“ 2.2.4 Betreuungsgeld Das Betreuungsgeld erhalten Eltern, deren Kind vom 1. August 2012 an geboren wurde, und die für ihr Kind keine Leistung nach § 24 Abs. 2 SGB VIII (frühkindliche Förderung in einer Tageseinrichtung oder in Kindertagespflege) in Anspruch nehmen. Die Regelungen dafür sind im Bundeselterngeldund Elternzeitgesetz verankert. Das Betreuungs geld wird unabhängig davon gewährt, ob die Eltern erwerbstätig sind. Die Bezugszeit von längstens 22 Monaten schließt nahtlos an die vierzehnmonatige Rahmenbezugszeit für das Elterngeld an. www.familien-wegweiser.de, Suchbegriff „Betreuungsgeld“ Betreuungsgeld wird als vorrangige Leistung aus gezahlt und bei Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe und Kinderzuschlag angerechnet. Antragsformulare erhalten Sie auch bei Ihrer Gemeinde-, Samtgemeindeoder Stadtverwaltung oder unter www.ms.niedersachsen.de, Suchbegriff „Betreu ungsgeld“ 2.2.5 Kinderzuschlag Der Kinderzuschlag ist eine gezielte Förderung von gering verdienenden Familien mit Kindern, die zwar ihren eigenen Bedarf durch Erwerbsein kommen grundsätzlich bestreiten können, aber nicht über ausreichend finanzielle Mittel verfü gen, um den Bedarf ihrer Kinder zu decken, siehe www.familien-wegweiser.de. Antragsformulare und Informationen gibt es bei der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit und zum Herunterladen im Internet unter www.familienkasse.de oder www.kinderzuschlag.de. 2.2.6 Kinderbetreuungszuschlag Auszubildende oder Studierende, die mit eige nen Kindern unter zehn Jahren in ihrem Haushalt zusammenleben, können neben dem normalen BAföG-Satz einen Kinderbetreuungszuschlag be antragen. www.bafög.de 2.2.7 Wohngeld Das Wohngeld hilft Haushalten mit geringem Ein kommen, die Wohnkosten zu bezahlen. Wohngeld gibt es •als Mietzuschuss für die Mieterin / den Mieter einer Wohnung und bei Heimunterbringung •als Lastenzuschuss für die Eigentümerin / den Eigentümer eines Eigenheimes oder einer Eigentumswohnung. Grundsätzlich nicht wohngeldberechtigt sind Schüler und Schülerinnen, Auszubildende und Personen, die Leistungen nach dem Sozialgesetz buch II (Grundsicherung für Arbeitssuchende) oder XII (Sozialhilfe) erhalten. Kinder von Arbeitssuchenden und Empfängern von Sozialhilfe die ihren Lebensunterhalt (Regel satz plus Kosten der Unterkunft) aus eigenem Einkommen (Kindergeld, Unterhalt, Wohngeld) decken können, haben einen Wohngeldanspruch. Eltern sein 15 2 2 Eltern sein www.bwv-hi.de Stadt Hildesheim Fachbereich Bürgerangelegenheiten Wohngeldstelle Markt 2, 31134 Hildesheim, Telefon 05121 301-0 E-Mail: [email protected] 2.3 Beratung und Unterstützung des Jugendamtes für alleinerziehende Elternteile sowie junge Volljährige BWV: Lebensräume! Das Jugendamt bietet qualifizierte und kostenlo se Beratung, Unterstützung und Beistand für al leinerziehende Eltern und junge Volljährige. Hilfe wird bei folgenden Fragestellungen gegeben: Nutzen Sie die Vorteile der größten Wohnungsgenossenschaft in Hildesheim! Freuen Sie sich auf Ihr neues Zuhause – und genießen Sie dabei die Leistungsvorteile, die wir Ihnen als Wohnungsgenossenschaft bieten können. Informieren Sie sich unverbindlich über die Vorzüge unserer Angebote. Wir beraten Sie gern. 2.3.1 Beurkundung BWV · Theaterstr. 7/Zingel 15 · 31141 Hildesheim · Tel. 05121 9136-0 · eMail: [email protected] Der Wohngeldanspruch hängt von verschiedenen Faktoren ab: •Zahl der Haushaltsmitglieder •Höhe des Familieneinkommens •Höhe der Miete/Belastung Wohngeld wird nur auf Antrag gewährt. Die entsprechenden Antragsvordrucke sowie Auskünfte erhalten Sie hier: Landkreis Hildesheim Fachdienst 407/Team Wohngeld Bischof Janssen-Straße 31, 31134 Hildesheim Telefon 05121 309-2621 E-Mail: [email protected] 16 Familienwegweiser Folgende Beurkundungen können im Jugendamt kostenfrei aufgenommen werden: •Vaterschaftsanerkennung und die erforderliche Zustimmung (auch vorgeburtlich möglich) •Unterhaltsurkunden •Erklärungen zur Ausübung der gemeinsamen elterlichen Sorge (auch vorgeburtlich möglich) •Rückständige Unterhaltsbeträge der Unterhalt vorschusskasse sowie anderer Sozialleistungsträger 2.3.2 Abstammung Es besteht häufig Klärungsbedarf zur Vaterschaft, wenn das Kind z.B. in einem laufenden Schei dungsverfahren geboren wird oder wenn die Mutter nicht verheiratet ist und eine Vaterschaft bislang nicht anerkannt wurde. BWV Beamten-Wohnungs-Verein Image-Anzeige Format: 84 x 103 mm, 4c Zeitschrift „Familienwegweiser“ 02/2015 Eltern sein 2.3.3 Vaterschaftsfeststellung Die Beratung umfasst die Themenbereiche Vater schaftsfeststellung, Vaterschaftsanfechtung und freiwillige Anerkennung der Vaterschaft. Im Rah men einer Beistandschaft umfasst dies auch die Vertretung des Kindes im gerichtlichen Verfahren zur Vaterschaftsfeststellung. Die freiwillige Be urkundung der Vaterschaftsanerkennung kann auch im Jugendamt erfolgen. 2.3.4 Sorgerechtserklärung Einer Mutter, die zum Zeitpunkt der Geburt ihres Kindes nicht verheiratet ist, steht zunächst ge mäß § 1626 a BGB das Sorgerecht für ihr Kind allein zu. Wenn sie jedoch wünscht, dass der Va ter des Kindes ebenfalls am Sorgerecht beteiligt werden soll, so kann sie zusammen mit dem Va ter erklären, dass sie das Sorgerecht gemeinsam mit ihm ausüben will. Hierzu wird im Jugendamt Beratung angeboten und auch die hierfür erfor derliche Beurkundung kann hier erfolgen. Der nicht sorgeberechtigte Elternteil eines Kin des kann das Sorgerecht beim Amtsgericht be antragen. Diesem Antrag kann grundsätzlich nur widersprochen werden, wenn das Kindeswohl gefährdet ist. Ansprechstelle in dieser Angelegen heit ist das Amtsgericht. 2.3.5 Vormundschaft Sofern die Eltern nicht in der Lage sind, die Sor ge für ihr Kind auszuüben, wird vom Familien gericht eine Vormundschaft bestellt. Dies kann das Jugendamt sein. In diesen Fällen übernimmt die Person, der die Vormundschaft übertragen wurde, die Aufgaben der Eltern und damit die rechtliche Vertretung des Kindes. Es besteht auch Kirchberg & Pfahl Rechtsanwältinnen Holzer Str. 2–4 · 31061 Alfeld Telefon (0 51 81) 50 81 · Fax (0 51 81) 50 83 Homepage: www.kirchberg-pfahl.de E-Mail: [email protected] Petra Pfahl Regina Kirchberg Rechtsanwältin Fachanwältin Familienrecht Rechtsanwältin Fachanwältin Erbrecht Tätigkeitsschwerpunkte Familienrecht Erbrecht Scheidung/Unterhalt Betreuungsrecht Sorgerecht/Umgang Straßenverkehrsrecht Sozialrecht Vertragsrecht Interessenschwerpunkte Strafrecht Nachlassregelung Forderungseinzug (Mahnwesen) Zwangsvollstreckung die Möglichkeit, eine Privatvormundschaft vorzu schlagen. Hierfür kommen Verwandte oder Be kannte aus dem Umfeld des Kindes in Betracht, aber auch Interessierte, die diese Aufgabenstel lung ehrenamtlich übernehmen möchten. 2.3.6 Namensrecht Das Kind erhält bei verheirateten Eltern den Ehe namen der Eltern. Bei nicht verheirateten Eltern mit gemeinsamer elterlicher Sorge bestimmen die Eltern den Namen und Nachnamen des Kindes gemeinsam. Mit der Abgabe einer Sorgeerklärung steht Ihnen die elterliche Sorge für Ihr Kind gemeinsam zu. Diese gemeinsame Sorge bedeutet für Sie un Eltern sein 17 2 2 Eltern sein Mit der Geburtsbeurkundung hat Ihr Kind bereits Vor- und Familiennamen erhalten. ter anderem auch, sich über den Familiennamen Ihres Kindes Gedanken zu machen. Dabei sind zwei Gruppen zu unterscheiden: A) Abgabe einer Sorgeerklärung, bevor die Ge burt des Kindes beim Standesamt beurkundet wird Die Geburt Ihres Kindes steht noch bevor oder das Kind ist bereits geboren. Sie stehen daher beide als Sorgeberechtigte vor der Aufgabe, für Ihr Kind – neben einem oder mehreren Vorna men – auch einen Familiennamen zu bestimmen (§ 1617 BGB). Zur Auswahl stehen hier die Na men, die der Kindesvater bzw. die Kindesmutter im Zeitpunkt der Namenserklärung führen. Diese Namensbestimmung ist – durch formlose Erklärung – bei dem Standesamt abzugeben, das die Geburt des Kindes beurkunden wird. Sie gilt auch für Ihre weiteren Kinder! B) Abgabe einer Sorgeerklärung, nachdem die Ge burt des Kindes beim Standesamt beurkundet wurde: 18 Familienwegweiser Nachdem Ihnen nunmehr die Sorge für Ihr Kind gemeinsam zusteht, haben Sie das Recht, innerhalb von drei Monaten nach Begründung der gemeinsamen Sorge den Familiennamen des Kin des neu zu bestimmen (§ 1617b BGB). Auch diese Namenserklärung ist gegenüber dem Standesamt abzugeben, muss in diesem Fall je doch öffentlich beglaubigt werden (d.h., Sie müs sen beide persönlich im Standesamt erscheinen). Ist Ihr Kind älter als fünf Jahre, muss es mit dieser Neubestimmung seines Namens einverstanden sein. Bitte beachten Sie, dass die o. g. Frist von drei Monaten eine Ausschlussfrist ist, d.h., die Erklä rungen müssen innerhalb dieser Zeit beim Stan desamt, bei dem die Geburt Ihres Kindes beur kundet wurde, eingegangen sein. Hinweis: Diese Information hat keinen Anspruch auf Vollständigkeit und kann ein Bera tungsgespräch beim Standesamt nicht ersetzen. Gehen Sie rechtzeitig zum Standesamt (bei dem Sie mit dem 1. Wohnsitz ge meldet sind) und lassen Sie sich dort beraten. 2.3.7 Negativattest Bei einigen Rechtsgeschäften müssen sorgebe rechtigte Elternteile den Nachweis führen, dass sie das alleinige Sorgerecht haben. Dies ist bei spielsweise bei der Beantragung eines Personal ausweises oder Reisepasses oder auch bei der Einrichtung eines Sparbuches für das Kind erfor Eltern sein derlich. Die sorgeberechtigten Elternteile benöti gen dann einen Negativattest. In diesem Fall wird der Mutter oder dem Vater, auch wenn die Kinder nicht im Kreisgebiet oder in der Stadt Hildesheim geboren sind, eine Auskunft aus dem Sorgeregis ter schriftlich und kostenlos erteilt, aus der her vorgeht, ob für dieses Kind eine gemeinsame Sor geerklärung registriert wurde. Teilweise ist hierfür eine Rückfrage beim Geburtsjugendamt bzw., so fern der Geburtsort des Kindes im Ausland liegt, auch über die zentrale Senatsverwaltung in Berlin erforderlich. Die Anträge für den Negativattest können Sie sich auf der Web-Seite des Landkrei ses Hildesheim herunterladen. www.landkreishildesheim.de/formulare. 2.3.8 Betreuungsunterhalt Soweit die Vaterschaft festgestellt ist, kann die Kindesmutter, die das Kind betreut und deshalb nicht erwerbstätig ist, vom Vater Betreuungs unterhalt verlangen. Zur Berechnung und Gel tendmachung dieses Anspruchs hält das das Ju gendamt ein Beratungsangebot bereit. 2.3.9 Unterhaltsansprüche für Kinder und Jugendliche Kinder können von einem Elternteil, mit dem sie nicht in einem Haushalt leben, Unterhalt fordern. Die Beratung hierzu umfasst die Berechnung des Unterhaltsanspruchs und die Geltendmachung des Anspruchs. Im Rahmen einer Beistandschaft werden diese Ansprüche auch gerichtlich geltend gemacht und notfalls auch mit Zwangsmaßnah men durchgesetzt. Gerade dieses Beratungsangebot kann auch von jungen Volljährigen in Anspruch genommen wer den. Das Thema ist ausgesprochen umfangreich, eine Beratung wird daher dringend empfohlen; sie ist kostenfrei und unverbindlich. Grundlage für die Ermittlung des Unterhaltsan spruches ist die Düsseldorfer Tabelle. Im Internet können Sie unter www.olg-duesseldorf.nrw.de/ infos/Duesseldorfer_tabelle die jeweils aktuelle Fassung der Tabelle mit den entsprechenden Er läuterungen nachlesen. 2.3.10 Unterhaltsvorschuss Der Unterhaltsvorschuss dient der Sicherstellung des Unterhalts von minderjährigen Kindern, wenn ein unterhaltspflichtiger Elternteil keinen Unterhalt für ein Kind zahlt oder dies nicht kann bzw. der andere Elternteil unbekannt ist. Bei Bewilligung des Unterhaltsvorschusses gehen die Unterhaltsansprüche des Kindes in Höhe des gezahlten Unterhaltsvorschusses auf den Staat über, der sich die verauslagten Geldleistungen vom unterhaltspflichtigen Elternteil zurückholt und gegebenenfalls einklagt. Die zuständige Stel le tritt zunächst in Vorlage. Unterhaltsvorschuss gibt es maximal für 72 Monate und längstens bis zur Vollendung des zwölften Lebensjahres (12. Geburtstag) des Kindes. Hierbei gibt es keine Ein kommensgrenzen. Eltern sein 19 2 2 Eltern sein Zurzeit gibt es folgende Unterhaltsvorschussbeträge: •bis 6 Jahre: 133 Euro monatlich* •6 bis 12 Jahre: 180 Euro monatlich* Aktuelle Informationen können Sie auch auf der Web-Seite des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend erhalten: www.bmfsfj.de, Suchbegriff „Unterhaltsvorschuss“. Das Antragsformular bekommen Sie bei Ihrer Stadt-, Samtgemeinde- oder Gemeindeverwaltung, als Download auf der Web-Seite des Landkreises Hildes heim (www.landkreishildesheim.de/jugendhilfe) oder direkt bei Ihrer Unterhaltsvorschussstelle. *zum Zeitpunkt der Redaktion dieser Broschüre ist mit ei ner Änderung des Kindergeldes zu rechnen. Das Gesetz gebungsverfahren ist allerdings noch nicht abgeschlossen. Diese Änderungen wirken sich auch auf die Höhe des zu zahlenden Unterhaltsvorschussbetrages aus. 2.3.11 Umgangsrecht Das Kind hat ein Recht auf Umgang mit beiden Elternteilen. Dies ist von besonderer Bedeutung für die Entwicklung des Kindes. Jeder Elternteil ist zum Umgang mit dem Kind berechtigt und verpflichtet. Auch Großeltern, Geschwister und andere enge Bezugspersonen des Kindes, die tatsächlich Ver antwortung für das Kind tragen oder getragen haben (sozial-familiäre Beziehung), haben ein Um gangsrecht, wenn es dem Wohl des Kindes dient. Das Umgangsrecht kann durch das Familienge richt eingeschränkt werden, wenn dies zum Wohl des Kindes erforderlich ist. Umgangsrecht bedeutet nicht nur Besuchsrecht, sondern schließt auch andere Formen des Kon taktes zum Kind wie z.B. Informationen, Briefe, Telefonate und Fotos ein. 20 Familienwegweiser Kontaktadresse beim Landkreis Hildesheim: Fachdienst 407 Unterhalt, Vormundschaft und Bundesleistungen Bischof-Janssen-Str. 31, 31134 Hildesheim Telefon 05121 309-1511 Beistandschaft / Beurkundung: Telefon 05121 309-1528 Negativattest: Telefon 05121 309-2691 Vormundschaften: Telefon 0512 309-4738 Unterhaltsvorschuss: Telefon 05121 309-4018 Fax: 05121 309-95 1511 E-Mail: [email protected] www.landkreishildesheim.de Flyer zum Download: www.landkreishildesheim.de/formulare Sprechzeiten: Mo 8.30 – 15.00 Uhr Di u. Fr. 8.30 – 12.30 Uhr Mi geschlossen Do 8.30 – 16.30 Uhr sowie nach Vereinbarung bis 18.00 Uhr 2.3.12 Alleinerziehende Im Verband alleinerziehender Mütter und Väter (VAMV) haben sich geschiedene, getrennt leben de, nicht verheiratete, verwitwete oder die Tren nung anstrebende Mütter und Väter zusammen geschlossen, um einen gegenseitigen Austausch zu ermöglichen und dabei neue Wege zu gehen. Der Landesverband Niedersachsen e.V. ist eine Selbst hilfeorganisation und Interessenvertretung für rund 238.200 Einelternfamilien in Niedersachsen. Der bundesweit organisierte Verband vertritt Alleiner ziehende, die mit ihren Kindern leben. Kontakt zu Ortsgruppen: www.vamv-niedersachsen.de. Eltern sein 2.4 Unterstützungsangebote 2.4.1 Fach- und Familieninforma tionssystem (FIS) Die Frühen Hilfen in Nie dersachsen unterstützen alle (werdenden) Eltern und deren Kinder von Anfang an. Mit dem Fach- und Familieninfor mationssystem (FIS) werden niedersachsenweit Angebote für Schwangere, Eltern und Kinder vom Säuglingsalter bis zum Grundschulalter auf bereitet. Mit einer Suchfunktion kann man auf der Seite www.fruehe-hilfen-niedersachsen.de die einzelnen Angebote wie Babyschwimmen, Was sergewöhnung, Babymassage, Stillcafés, ElternKind-Treff, PEKIP, DELFI, Kinderturnen, Krabbel gruppen, Spielkreise usw., die die anbietenden Stellen dort eingestellt haben, einsehen. 2.4.2 Familienhebammen und Familien-Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerinnen Familienhebammen und Familien-Gesundheitsund Kinderkrankenpflegerinnen (FGKiKP) können im Rahmen der Frühen Hilfen Beratung, Unter stützung und Betreuung/Versorgung für Schwan gere und Mütter/Familien mit neugeborenen Kin dern anbieten. Bei Bedarf vermitteln sie weitere Unterstützung. So sind sie die Lotsinnen durch zahlreiche Angebote der Frühen Hilfen. Familienhebammen sind staatlich examinierte Hebammen mit Zusatzqualifikation. Sie sind be fähigt, Eltern und Familien in belasteten Lebens situationen zu unterstützen. Sie gehen bis zu einem Jahr nach der Geburt des Kindes in die Fa milien, sind bei der gesundheitlichen Versorgung behilflich und leisten dort unter Einbindung der Familienmitglieder psychosozialen Beistand. Außerdem geben sie Informationen sowie Anlei tung zu Pflege, Ernährung, Entwicklung und För derung des Kindes als auch über weitere Mög lichkeiten, Hilfe zu erhalten. Die Familien-Gesundheits- und Kinderkranken pflegerinnen unterstützen ebenfalls Eltern in be lasteten Lebenssituationen. Sie stärken auch die Kompetenz der Familien mit behinderten oder chronisch kranken Kindern und Frühgeborenen. Sie informieren die Eltern u.a. über die motori sche Entwicklung und über den entwicklungsför dernden Umgang mit ihren Kindern. Kontakt: Julia Dasecke, Telefon 05068 574-813, E-Mail: [email protected] oder www.familienhebammen-hildesheim.de 2.4.3 Schreibaby Ein Kind zu bekommen oder zu haben, ist wun derschön! Damit es gesund aufwächst, bedarf es aber auch vieler Mühe und großer Umsicht. Ba bys brauchen rund um die Uhr Ihre Aufmerksam keit. Einige Babys schreien viel und manchmal sehr lange. Auch wenn erneutes Füttern, Win delwechseln, Herumtragen oder sanftes Wiegen nichts nützen und Sie entnervt, kraftlos oder verzagt sind – bleiben Sie geduldig! Schütteln Sie niemals Ihr Baby, denn Schütteln ist lebens gefährlich! Wenn Ihr Baby schreit, hat es immer einen Grund dafür; auch wenn Sie ihn nicht gleich erkennen. Eltern sein 21 2 2 Eltern sein Gesunde Säuglinge schreien durchschnittlich zwei bis drei Stunden am Tag – manchmal aber auch viel länger. Hier finden Sie Tipps, was Sie tun können, um Ihr Baby – und sich selbst – zu beru higen www.schuetteln-ist-lebensgefaehrlich.de. 2.4.4 Geburtskliniken Die beiden Hildesheimer Geburtskliniken Helios Klinikum und St. Bernward Krankenhaus halten Kurse rund um Schwangerschaft und Geburt für Sie vor. Einen Überblick über die Angebote kön nen Sie sich unter www.bernward-khs.de/content/ downloads-patienten-besucher sowie unter www.helios-kliniken.de/klinik/hildes heim/fachabteilungen/klinik-fuergynaekologie-und-geburtshilfe/ geburtszentrum.html verschaffen. 2.4.5 Vereine rund ums Elternsein In der Stadt Hildesheim unterstützt der Verein Le vana e.V. (werdende) Eltern mit Angeboten vor und nach der Geburt. Er bietet Raum für persönli ches Wachstum und individuelle Entwicklung. Die Bildung von Interessengemeinschaften (z. B. Zwil lingsgruppen, Alleinerziehende) wird gefördert. Kurszeiten etc. siehe www.levana-ev.de. 2.4.6 Volkshochschulen Die Volkshochschule in Stadt und Landkreis Hil desheim fördert die außerschulische Erwachse nen- und Jugendbildung. In Kooperation mit dem Helios Klinikum wird eine Elternschule angebo ten, die Kurse für Schwangerschaft, Geburt und Elternsein anbietet. So findet man unter www.vhs-hildesheim.de Angebote für die Zeit der Schwangerschaft, der Stillzeit, der Rückbil dung und der Neuorientierung für Mütter und Babys sowie für das Leben mit Kleinkindern. 2.4.7 Familienbildungsstätten Im Landkreis Hildesheim richten die ev. und kath. Familienbildungsstätten (www.familiehildesheim.de oder www.keb-net.de) ihre Angebote besonders auf Familien aus. Zum Programmspektrum gehören Kurse für El tern und Familien, insbesondere familienvorberei tende Kurse, Eltern-Kind-Angebote, Kreativ- und Freizeitangebote, Gesundheits- und Ernährungs kurse, aber auch Selbsthilfeangebote. Kurse zur Qualifizierung von Ehrenamtlichen und in päd agogischen Berufen Tätigen, Angebote aus den Bereichen Kunst und Gesellschaft, personenori entierte und interkulturelle Bildung sowie orts spezifische Angebote ergänzen das Programm. 22 Familienwegweiser Eltern sein 2.4.8 Familienzentren Einige Kindertagesstätten haben sich zu Familien zentren entwickelt, um Kinder individuell zu för dern und Familien umfassend zu beraten und zu unterstützen. Ziel ist die Zusammenführung von Bildung, Erzie hung und Betreuung. Das Bildungs- und Bera tungs spektrum orientiert sich jeweils an den konkreten Bedürfnissen der Menschen vor Ort. ab 01.08.2015 •Pusteblume, • St. Thomas, Oststadt Drispenstedt •St. Bernward, Zentrum Familienzentren Landkreis Hildesheim: •Regenbogen, • AWO, HarsumNordstemmen •Villa Kunterbunt, • Sarstedt Gronau Familienzentren Stadt Hildesheim: •Maluki, • Blauer Elefant, Nordstadt Nordstadt •Zwölf Apostel, • AWO, Godehardikamp Itzum 2.4.9 Mehrgenerationenhäuser Mehrgenerationenhäuser (MGH) sind zentra le Begegnungsorte, an denen das Miteinander der Generationen aktiv gelebt wird. Sie bieten Raum für gemeinsame Aktivitäten und schaffen ein neues nachbarschaftliches Miteinander in der Kommune. Die Idee der generationenübergrei fenden Verbundenheit gibt den Mehrgeneratio nenhäusern ihren Namen und ist Alleinstellungs merkmal jedes einzelnen Hauses: Jüngere sind für Ältere da und umgekehrt. Das Zusammenspiel der Generationen bewahrt dabei Alltagskompe tenzen sowie Erfahrungswissen, fördert die Inte gration und stärkt den Zusammenhalt zwischen den Menschen. Zu erleben im MGH in Hildesheim www.mgh-hildesheim.de sowie im MGH in Nord stemmen www.kommev.net. Eltern sein 23 2 K Kapiteltitel Familie und Beruf Die Fachkräfte im Jugendamt und auch die politisch Verantwortlichen im Landkreis Hildesheim legen großen Wert auf ein bedarfsgerechtes und qualifiziertes Angebot von Tagesbetreuungsplätzen. Die Aspekte Bildung, Betreuung und Förderung von Kindern und Familien sowie die Vereinbarkeit von Familie und Beruf beschreiben den bedeutenden Stellenwert dieser kommunalpolitischen Aufgabe. 24 Familienwegweiser Familie und Beruf Für Kinder unter drei Jahren können die Eltern zwi schen der Betreuung in einer Krippe oder bei einer Tagespflegeperson wählen. Vom dritten Geburts tag an gilt der Vorrang der Betreuung in einer Kin dertagesstätte; Kindertagespflege kommt dann nur bei besonderem Bedarf oder ergänzend in Betracht, z.B. wenn die Betreuungszeiten in der Kindertagesstätte nicht ausreichen oder dort kein Betreuungsplatz zur Verfügung steht. Viele Krippen und Kindertagesstätten bieten auch Integrationsgruppen an. 3.1 Kindertagesbetreuung, Bildungsund Betreuungsangebote für Kinder 3.1.1 Krippe Im Landkreis Hildesheim wurden in den vergan genen Jahren bedarfsgerecht Krippenplätze neu geschaffen. In der Zukunft wird das so bleiben. Die Krippen haben sich durch spezielle frühkind liche Förderkonzepte zu einer allgemeinen famili energänzenden Institution entwickelt. In der Krippe werden Kinder unter drei Jahren in einer Gruppe von bis zu 15 Kindern betreut. Die heutigen Konzepte der Kinderkrippen, die Grup pengröße, ihre altersmäßige Mischung sowie die Besetzung mit qualifizierten sozialpädagogischen und pflegerischen Fachkräften sind die entschei denden Voraussetzungen, um den Bedürfnissen der Säuglinge und Kleinstkinder nach individu eller Zuwendung und altersgemäßer Förderung gerecht werden zu können. Kinder haben von ihrem ersten Geburtstag an einen Anspruch auf frühkindliche Förderung in einer Krippe oder bei einer Tagespflegeperson. 3.1.2 Kindertagespflege Die Kindertagespflege ist eine familiennahe Be treuungsform grundsätzlich für Kinder unter drei Jahren. In Ausnahmefällen kann die Kinderta gespflege sowohl ergänzend als auch alternativ zur institutionellen Kindertagesbetreuung (Kin dertagesstätten, Krippen, Hort) genutzt werden. Tagespflegepersonen werden durch das Jugend amt hinsichtlich ihrer persönlichen Eignung über prüft und müssen eine fachliche Qualifizierung nachweisen. Sie werden regelmäßig durch das Ju gendamt fortgebildet. Auch die Räume, in denen die Kindertagespflege durchgeführt wird, werden immer wieder durch das Jugendamt begutachtet. Tagespflegepersonen erhalten eine auf maximal fünf Jahre befristete Erlaubnis zur Betreuung von fünf gleichzeitig anwesenden fremden Kindern. Die Kindertagespflege kann in den Räumen der Tagespflegeperson, in der Wohnung der Eltern oder auch in den Räumen Dritter stattfinden. Au ßerdem besteht die Möglichkeit, dass sich mehre re Tagespflegepersonen zu einer Großtagespflege zusammenschließen. In einer Großtagespflegestel le können bis zu acht Kinder gleichzeitig betreut werden bzw. bis zu zehn Kinder, wenn mindestens eine der beiden Tagespflegepersonen eine päda gogische Berufsausbildung absolviert hat. 3.1.3 Kindergarten / Kindertagesstätte In Kindergärten/Kindertagesstätten werden die Kinder vom dritten Geburtstag bis zum Schulein tritt betreut. Die Kindertagesstätten (Kitas) sind entweder vor- oder nachmittags beziehungswei se ganztags geöffnet. In den Gruppen werden bis zu 25 Kinder umsorgt. Familie und Beruf 25 3 3 Familie und Beruf Jedes Kind hat von seinem dritten Geburtstag an einen Rechtsanspruch auf Förderung in einer Kin dertagesstätte. Der Anspruch gilt grundsätzlich für den Besuch einer Vormittagsgruppe. Wenn ein ausreichendes Angebot an Plätzen nicht zur Ver fügung steht, kann auf den Besuch einer gleich wertigen Nachmittagsgruppe oder eines Kin derspielkreises verwiesen werden. Im Landkreis Hildesheim wird ein bedarfsgerechtes Angebot auch an Ganztagsplätzen vorgehalten. Im Einzel fall kann der Rechtsanspruch auch durch Vermitt lung einer Tagespflegestelle erfüllt werden. Das Land Niedersachsen fördert im besonderen Maße die integrative Erziehung behinderter und nichtbehinderter Kinder in Kindertagesstätten. Es können auf Antrag Einzelintegrationen oder eine ganze integrative Gruppe in einer Kita eingerich tet werden. Nähere Informationen zu diesem Thema können Sie beim Jugendamt erhalten. In den meisten Kindertagesstätten werden speziel le Sprachförderprogramme (z.B. Kea, „Rucksack“ oder „Griffbereit“), aber auch andere Program me, z.B. zur Förderung der Bewegung angebo 26 Familienwegweiser ten. Informieren Sie sich darüber bei dem für Ihren Wohnort zuständigen Familien- und Kinderservice büro oder direkt in der Kindertagesstätte. 3.1.4 Hort Der Hort ist eine familienergänzende, schulbe gleitende und freizeitgestaltende Einrichtung. Dort können schulpflichtige Kinder bis zu ihrem 14. Geburtstag nach dem Schulunterricht und/ oder in den Ferien betreut werden. Landesbildungszentrum für Hörgeschädigte Hildesheim Silberfundstr. 23 31141 Hildesheim Tel.: 0 51 21 / 8 01 - 0 Pädagogisch - Audiologisches Beratungszentrum Hörfrühförderung Kindergarten • Wohnen Allgemeinbildende Schulen Mobiler Dienst Berufsbildende Schulen Begleitende Beratung Berufliche Rehabilitation mit Berufsorientierung, Berufsausbildung und Weiterbildung Studieren und Arbeiten mit Familienverantwortung – Herzlich Willkommen an der familienfreundlichen HAWK Hochschule für angewandte Wissenschaft und Kunst Hildesheim/Holzminden/Göttingen Die HAWK versteht sich als familienfreundliche Hochschule und schafft für alle Studierenden und Beschäftigten Rahmenbedingungen, die die Vereinbarkeit von Familienverantwortung und Studium bzw. Beruf vereinfachen. Beim Familienservice des Gleichstellungsbüros finden Sie Beratung und Unterstützung zu allen Themen rund um die Vereinbarkeit von Familie und Studium bzw. Beruf. Information/Kontakt: Gleichstellungsbeauftragte der HAWK Dr. Gesa C. Teichert | Goschentor 1, Raum 313 | Tel. 05121/881-569 | E-Mail: [email protected] | www.hawk-hhg.de/gleichstellung Familienservice Gleichstellungsbüro | Tel. 05121/881-148 /-185 | E-Mail: [email protected] | www.hawk-hhg.de/familie 3 Familie und Beruf 3.2 Familien- und Kinderservicebüros der Städte und Gemeinden Die Familien- und Kinderservicebüros sind eine wichtige zentrale Anlaufstelle für Familien. Hier erhalten sie Unterstützung, die sich nach den un terschiedlichsten Bedürfnissen in Familien richtet und Hinweise zur Erleichterung der Lebensgestal tung von Kindern, Erziehenden und Benachteilig ten gibt. Im Landkreis Hildesheim haben alle Städte, Ge meinden und Samtgemeinden die Aufgaben der Kindertagesbetreuung durch eine Vereinbarung mit dem Landkreis Hildesheim übernommen. Die Familien- und Kinderservicebüros in den Städten, Gemeinden und Samtgemeinden können Sie ta gesaktuell über die bestehenden Betreuungsange bote informieren. www.lkhi.betreuungsboerse.net. Stadt Alfeld Perkstr. 2, 31061 Alfed Frau Schaper, Telefon 05181 703-136 E-Mail: [email protected] Herr Heuer, Telefon 05181 703-197 E-Mail: [email protected] Gemeinde Algermissen Marktstraße 7, 31191 Algermissen Frau Algermissen, Telefon 05126 910-013 E-Mail: [email protected] Stadt Bad Salzdetfurth Oberstraße 6, 31162 Bad Salzdetfurth Herr Bütefisch, Telefon 05063 999-121 E-Mail: [email protected] Frau Roggatz, Telefon 05063 999-123 E-Mail: [email protected] 28 Familienwegweiser Stadt Bockenem Buchholzmarkt 1, 31167 Bockenem Frau Dumschat, Telefon 05067 242-324 E-Mail: [email protected] Gemeinde Diekholzen Alfelder Straße 5, 31199 Diekholzen Frau Kreye, Telefon 05121 202-22 E-Mail: [email protected] Frau Mangas, Telefon 05121 202-21 E-Mail: [email protected] Samtgemeinde Duingen Töpferstraße 9, 31089 Duingen Frau Walter, Telefon 05185 609-25 E-Mail: [email protected] Stadt Elze Hauptstraße 61, 31008 Elze Frau Mensing, Telefon 05068 464-18 E-Mail: [email protected] Samtgemeinde Freden (Leine) Am Schillerplatz 4, 31084 Freden (Leine) Herr Weidner, Telefon 05184 790-31 E-Mail: [email protected] Gemeinde Giesen Rathausstraße 27, 31180 Giesen Frau Mielke, Telefon 05121 931-035 E-Mail: [email protected] Samtgemeinde Gronau Blankestraße 16, 31028 Gronau Frau Winnefeld, Telefon 05182 902-555 E-Mail: [email protected] Familie und Beruf Gemeinde Harsum Oststraße 27, 31177 Harsum Herr Lorenz, Telefon 05127 405-150 E-Mail: [email protected] Frau Meyer, E-Mail: [email protected] Stadt Hildesheim Markt 2, 31134 Hildesheim Frau Markowic, Telefon 05121 301-4545 E-Mail: [email protected] Gemeinde Holle Am Thie 1, 31188 Holle Frau Rusteberg, Telefon 05062 908-424 E-Mail: [email protected] Samtgemeinde Lamspringe Kloster 3, 31195 Lamspringe Frau Schnelle, Telefon 05183 500-13 E-Mail: [email protected] Gemeinde Nordstemmen Rathausstraße 3, 31171 Nordstemmen Frau Dombrowski, Telefon 05069 800-45 E-Mail: [email protected] Stadt Sarstedt Steinstraße 22, 31157 Sarstedt Frau Wallbaum, Telefon 05066 805-71 E-Mail: [email protected] Herr Bernhardt, Telefon 05066 805-72 E-Mail: [email protected] Samtgemeinde Sibbesse Friedrich-Lücke-Platz 1, 31079Sibbesse Frau Wesch, Telefon 05065 801-21 E-Mail: [email protected] Gemeinde Söhlde Bürgermeister-Burgdorf-Straße 8, 31185 Söhlde Frau Thiel, Telefon 05129 972-17 E-Mail: [email protected] Frau Baensch, Telefon 05129 972-19 E-Mail: [email protected] Kontakt beim Landkreis Hildesheim Jugendamt, Fachdienst Familie und Sport, Bischof-Janssen-Str. 31, 31134 Hildesheim Ansprechpartnerinnen für Tagespflegepersonen: •Bettina Emter, Telefon 05121 309-5691 •Anja Thürnau, Telefon 05121 309-5692 •Birgit Siebrecht, Telefon 05121 309-5681 •Regina Wiechers, Telefon 05121 309-5682 Ansprechpartnerinnen für Kindertagesstätten: •Christina Gerlach-Sufin, Telefon 05121 309-5701 •Derya Heidelberg, Telefon 05121 309-5702 Fachdienstleiterin: •Sabine Levonen, Telefon 05121 309-5721 Gemeinde Schellerten Rathausstraße 8, 31174 Schellerten Frau Pape-Meyer, Telefon 05123 401-24 E-Mail: [email protected] Familie und Beruf 29 3 3 Familie und Beruf 3.3 Elternzeit Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die ihr Kind selbst betreuen und erziehen, haben bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres des Kindes einen Rechtsanspruch auf Elternzeit. Mit Zustim mung der Arbeitsstelle können sie bis zu zwölf Monate der Elternzeit auf die Zeit zwischen dem dritten und dem achten Geburtstag des Kindes übertragen. Während der Elternzeit besteht Kündigungsschutz. Er beginnt mit der Anmeldung der Elternzeit, frü hestens jedoch acht Wochen vor deren Beginn. In besonderen Fällen kann durch die Aufsichtsbehör de eine Kündigung für zulässig erklärt werden. Ihr Bundestagsabgeordneter 30 Familienwegweiser Planen Sie, die Partnermonate des Elterngeldes in Anspruch zu nehmen, muss die Anmeldung, wenn die Elternzeit damit verbunden werden soll, erst spätestens sieben Wochen vor Beginn bei der Arbeitsstelle erfolgen, auch wenn im Rahmen des Elterngeldantrags bereits eine Festlegung getrof fen wurde. Neuregelung zur Flexibilisierung der Elternzeit Für Geburten ab dem 1. Juli 2015 gelten neue Re gelungen zur Elternzeit. Eltern können diese künftig deutlich flexibler einsetzen. Auch weiterhin werden pro Elternteil 36 Monate unbezahlte Auszeit vom Job bis zum dritten Geburtstag des Kindes mög lich sein. Davon können dann aber 24 Monate statt bisher zwölf zwischen dem dritten und ach ten Geburtstag des Kindes eingesetzt werden. Eine Zustimmung des Arbeitgebers ist nicht mehr erfor derlich. Damit Unternehmen sich rechtzeitig darauf Bernd Westphal Anzeige Familie.indd 1 Anmeldung der Elternzeit Die Elternzeit muss bei der Arbeitsstelle bis zum dritten Geburtstag des Kindes, sieben Wochen vor Antritt angemeldet werden. Halten Sie die Anmel defrist nicht ein, verschiebt sich der Termin für den Beginn der Elternzeit entsprechend. Bei dringen den Gründen ist ausnahmsweise auch eine ange messene kürzere Frist möglich. Mit der Anmeldung der Elternzeit müssen Sie sich gleichzeitig verbind lich festlegen, für welche Zeiträume innerhalb von zwei Jahren die Elternzeit genommen werden soll. Beantragen Sie Elternzeit nur bis zur Vollendung des ersten Lebensjahres des Kindes, folgt daraus, dass Sie auf die Elternzeit für das zweite Lebens jahr verzichten. Eine Verlängerung der Elternzeit innerhalb dieses Zeitraums ist in diesem Fall nur mit Zustimmung der Arbeitsstelle möglich. 11.03.2015 11:51:38 Familie und Beruf einstellen können, wird die Anmeldefrist für die El ternzeit in diesem Zeitraum auf 13 Wochen erhöht. Außerdem kann die Elternzeit in drei statt bisher in zwei Zeitabschnitte pro Elternteil eingeteilt werden. So können Eltern ihre Kinder auch später für eine Zeit lang intensiv begleiten, wenn dies notwendig wird – zum Beispiel beim Eintritt in die Schule. Den dritten Abschnitt der Elternzeit kann der Arbeitge ber jedoch aus dringenden betrieblichen Gründen ablehnen, wenn er zwischen dem dritten und dem achten Geburtstag des Kindes liegt. Möchten Eltern innerhalb der Elternzeit zwischen 15 und 30 Wochenstunden Teilzeit arbeiten, kann der Arbeitgeber die Teilzeit nur aus drin genden betrieblichen Gründen ablehnen. Die Zu stimmung des Arbeitgebers gilt als erteilt, wenn der Antrag nicht innerhalb einer bestimmten Frist abgelehnt wird: nämlich vier Wochen nach Zu gang des Teilzeit-Antrags im Zeitraum zwischen Geburt und drittem Geburtstag des Kindes und acht Wochen nach Zugang des Teilzeit -Antrags für den Zeitraum zwischen drittem und achtem Geburtstag des Kindes. Quelle: www.familien-wegweiser.de, Suchbegriff „Elternzeit“ 3.4 Arbeitsausfall durch Krankheit 3.4.1 Erkrankung eines Elternteils Fällt der betreuende Elternteil wegen Krank heit oder einer Kur aus, so gewährt die Kran kenkasse für die Betreuung von Kindern unter 14 Jahren eine Haushaltshilfe. Der Antrag ist in diesen Fällen schnellstmöglich bei der Kranken kasse zu stellen. Die Krankenkasse nennt Ihnen Haushaltshilfen, mit denen sie vertragliche Ver einbarungen hat. In der Regel ist es auch mög Familie und Beruf 31 3 3 Familie und Beruf lich, dass Sie selbst nachbarschaftliche Hilfe oder Bekannte benennen können, die dann von der Krankenkasse eine Aufwandsentschädigung er halten. Elternteile und Großeltern können diese Aufwandsentschädigung nicht erhalten, weil sie im Rahmen ihrer Unterhaltsverpflichtung auch die unentgeltliche Betreuung der (Enkel-)Kinder sicherzustellen haben. Lehnt die Krankenkasse die Haushaltshilfe be gründet ab oder ist die Betreuung eines Jugend lichen ab 14 Jahren (z.B. über Nacht) erforder lich, prüft das Jugendamt die Gewährung einer Hilfe in Notsituationen (§ 20 SGB VIII). Diese Leistung erfolgt abhängig vom Einkommen der Eltern. Das heißt, der mit dem Kind zusammen lebende Elternteil hat im Rahmen seiner wirt schaftlichen Verhältnisse zu den Kosten beizu tragen. 3.4.2 Erkrankung des Kindes Sollte ein Kind erkranken, haben versicherte Be schäftigte Anspruch auf Krankengeld, wenn sie für die Betreuung und Pflege beim Kind zu Hause bleiben müssen. Hierzu muss ein ärztliches Attest vorliegen, das Kind unter 12 Jahren alt sein und keine andere Person im Haushalt die Pflege über nehmen können. Dies ist grundsätzlich im § 45 Krankengeld bei Erkrankung des Kindes im SGB V (Gesetzliche Krankenversicherung) geregelt. Nä here Bestimmungen können die verschiedenen Tarifverträge regeln. 3.5 Ferienbetreuung/-programm Über die Familien- und Kinderservicebüros der Städte und Gemeinden www.lkhi.betreuungsboerse.net können Eltern den Bedarf einer Ferienbetreuung anmelden. Zusätzlich bieten auch die Jugendpflege oder ört liche Kirchengemeinden und Verbände Kinder ferienbetreuung/-programm an. Willkommen auf dem Wohldenberg! Die Jugendbildungsstätte Haus Wohldenberg bietet mit über 130 Betten in drei Beleghäusern vielfältige Möglichkeiten für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene. Unsere Jugendhäuser stehen für Klassenfahrten und Schulfreizeiten, Gemeinde- und Jugendwochenenden sowie musische Wochen und Tagungen zur Verfügung. Ob großer Saal, gemütlicher Seminarraum oder weitläufiges Außengelände – der Wohldenberg bietet viel Platz Ihre Veranstaltung zu einem Erfolg werden zu lassen. Wir freuen uns auf Ihren Besuch! Jugendbildungsstätte Haus Wohldenberg · Wohldenberg 3 · 31188 Holle Telefon (0 50 62) 380 · [email protected] · www.hauswohldenberg.de 32 Familienwegweiser Wir vergeben regelmäßig Plätze für Auszubildende der Hauswirtschaft und Freiwillige im Sozialen Jahr (FSJ)! Bei Interesse nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf. Familie und Beruf Stadt Hildesheim: www.ferienprogramm-hildesheim.de/fb/ angebote/angebote.aspx Netzwerk Familie und Wirtschaft e.V.: www.familie-und-wirtschaft.de/ Studierende: www.uni-hildesheim.de/ueber-uns/organisation/weitere-einrichtun gen/gleichstellungsbuero/projekte/auditfamiliengerechtehochschule/ kinderbetreuung/ferienbetreuung-in-der-flexi-und-kindersport-in-der-uni/ Ev. Familienbildungsstätte: www.familiehildesheim.de/pages/programm/kurse.php Kötnerweg 1 · 31171 Nordstemmen Telefon (0 50 69) 9 05-0 [email protected] www.seniorenresidenz-nordstemmen.de Einzigartige Lage zentral und beruhigt im Herzen von Nordstemmen mit einer Betreuten Wohnanlage und der DRK-Sozialstation auf einem 15.000 m2 großen Grundstück Familie und Beruf 33 3 3 Familie und Beruf 3.6 Gleichstellungsstellen Die Gleichstellungsstelle des Landkreises ist im Aufgabenbereich des Landkreises Hildesheim tätig. Sprechen Sie die Gleichstellungsbeauftrag te an, wenn Sie z.B. •Rat und Unterstützung bei allen gleichstellungs- relevanten Fragen suchen, •Benachteiligungen in Ihrer sozialen Situation, am Arbeitsplatz oder im öffentlichen Leben er fahren und etwas da gegen tun möchten. Mit Anliegen, die sich auf die örtliche Ebene Ihrer Stadt oder Ge 34 Familienwegweiser meinde beziehen, können Sie sich an die Gleich stellungsbeauftragte in Ihrem Rathaus wenden. Eine Übersicht finden Sie auf der Seite www.landkreishildesheim.de/ Gleichstellungsbeauftragte. Weitere Informationen erhalten Sie bei der Gleichstellungsbeauftragten vom Landkreis Hildesheim: Bischof-Janssen-Str. 31, 31132 Hildesheim, Angela Geweke, Telefon 05121 309-3161 E-Mail: [email protected]. Familie und Beruf Kompetente medizinische Versorgung im Johanniter-Krankenhaus Gronau Mehr Informationen unter www.johanniter-gronau.de Johanniter-Krankenhaus Gronau In unserem modernen, serviceorientierten Krankenhaus werden Sie von freundlichen, erfahrenen Ärzten und einem engagierten Pflegeteam ganzheitlich betreut. Unser Krankenhaus und das angeschlossene physikalische Therapiezentrum bieten stationär oder ambulant zu jeder Zeit eine sichere und hochwertige medizinische Versorgung in der gesamten Region. Unser Expertenteam ist für Sie da: • Unfallchirurgie - Orthopädie • Allgemein- und Viszeralchirurgie • Innere Medizin • Geriatrie • Anästhesie und Intensivmedizin • Ambulantes Operationszentrum • Belegabteilung Chirurgie • Belegabteilung HNO-Erkrankungen • Pflegeüberleitung Weitere Angebote: • Chirurgische Praxis Dr. Dietmar Strache Dipl.-Med. Hanns-Georg Uhlemann • Kinder- und Jugendmedizin, Homöopathie für Kinder und Erwachsene, Dr. Heidrun Hudler • Traditionelle Chinesische Medizin Dr. Karin v. Woedtke • Praxis für Psychotherapie Dipl.-Psych. Susanne Marien Johanniter-Krankenhaus Gronau GmbH Johanniterstraße 1–3, 31028 Gronau Telefon 05182 583-0 Johanniter-Therapiezentrum GmbH Johanniterstraße 2 a, 31028 Gronau Telefon 05182 583-185 Aus Liebe zum Leben Familie und Beruf 35 3 K Kapiteltitel Gesunde Entwicklung Im Kindes- und Jugendalter bilden sich wesentliche gesundheitsrelevante Verhaltensweisen heraus, die für das Erwachsenenalter bestimmend werden. Viele Gesundheitsstörungen in jungen Lebensjahren werden zu Risikofaktoren für schwerwiegende Erkrankungen im späteren Leben. Die Förderung der Gesundheit von Kindern und Jugendlichen ist deshalb eine vorrangige Aufgabe von weitreichender Bedeutung. 36 Familienwegweiser Gesunde Entwicklung 4.1 Angebote des Kinder- und Jugendgesundheitsdienstes im Gesundheitsamt (FD 409) Der Kinder- und Jugendgesundheitsdienst des Gesundheitsamtes ist zuständig für alle Kinder und Jugendlichen in Stadt und Landkreis Hildes heim. Kernaufgaben sind: •Schuleingangsuntersuchungen vor Schuleintritt (gemäß Nds. Gesetz für den Öffentlichen Gesundheitsdienst und dem Nds. Schulgesetz) •Impfberatung gemäß Infektionsschutzgesetz (mit jährlicher Impfkampagne für alle Siebt klässler in den Schulen von Stadt und Land kreis Hildesheim) •Beratung und Begutachtung von Kindern mit Entwicklungsstörungen und Behinderungen (SGB IX und SGB XII) •PiAF® – ein interdisziplinäres Angebot von Gesundheitsamt und Jugendhilfe für alle Kinder zwei Jahre vor der Einschulung 4.1.1 Schuleingangsuntersuchung Im Jahr vor der Aufnahme in die Grundschule wird jedes Kind von den ärztlichen Fachkräften und Beschäftigten des Kinder- u. Jugendgesund heitsdienstes untersucht. Diese Untersuchungen finden für die Kinder aus dem Stadtbereich Hil desheim im Gesundheitsamt statt, für die Kinder aus dem Landkreis weitestgehend in den jeweili gen aufnehmenden Grundschulen. Die Schulein gangsuntersuchung orientiert sich an den bevor stehenden schulischen Anforderungen und wird nach einem standardisierten Modell („SOPHIA“) durchgeführt. Dies ermöglicht die Anfertigung von Kindergesundheitsberichten für das Land Niedersachsen. Die Schuleingangsuntersuchung beinhaltet u.a. eine Überprüfung des Hör- und Sehvermögens, eine Untersuchung der Sprachentwicklung, der Körper- und der Feinmotorik, der Hörwahrneh mung, des Zahlen- und Mengenverständnisses sowie der Konzentrationsfähigkeit. Im Anschluss an die Untersuchung findet eine Beratung der Er ziehungsberechtigten zu Stärken und Schwächen des Kindes statt. Auch über die Wahl der Schulform, beispielswei se im Rahmen der Inklusion, kann umfassend in formiert werden. Die aufnehmende Schule erhält eine Empfehlung zur Einschulung mit Informati onen zu eventuell vorhandenen spezifischen Be dürfnissen oder Unterstützungsbedarf. Beratung und Auskunft: Dorothee Meier, Telefon 05121 309-7161 E-Mail: [email protected] Andrea Schwarz, FD 409, Telefon 05121 309-7121 E-Mail: [email protected] Gesunde Entwicklung 37 4 4 Gesunde Entwicklung Beratung und Auskunft: Gabriele Geyer, Telefon: 05121 309-7942 E-Mail: [email protected] 4.1.3 Beratung und Begutachtung für Kinder mit Entwicklungsschwierigkeiten und / oder Behinderungen 4.1.2 Impfschutz für Kinder und Jugendliche Die Impfberatungen und Impfempfehlungen des Kinder- und Jugendgesundheitsdienstes orientie ren sich an den jährlich aktualisierten Empfehlun gen der Ständigen Impfkommission (STIKO): www.rki.de, Suchbegriff „Impfempfehlung“. Die Schutzimpfungen dienen dem Schutz der eigenen Gesundheit, verhindern aber auch die Weiterverbreitung von Krankheiten und schützen damit Personen, die aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können. Im Idealfall kön nen Krankheiten durch konsequentes Impfen ganz ausgerottet werden. Bei jeder Untersuchung im Kinder- und Jugend gesundheitsdienst wird der Impfschutz des Kin des kontrolliert und eine individuelle Impfemp fehlung ausgesprochen. Einmal jährlich findet eine Impfkampagne in den weiterführenden Schulen in Stadt und Landkreis Hildesheim statt. Alle Siebtklässler werden im Rahmen einer Unterrichtsstunde von unseren Be schäftigten besucht und beraten; nach Vorlage der Impfpässe wird eine schriftliche individuelle Impfempfehlung erteilt. 38 Familienwegweiser Mitunter verläuft die kindliche Entwicklung nicht wie erwartet. Möglicherweise wird im familiä ren Umfeld, in der Kindertageseinrichtung oder auch bei den Früherkennungsuntersuchungen (U1 – U9) deutlich, dass Ihr Kind einen beson deren Förderbedarf hat. Dann ist die sozialpädi atrische Untersuchung im Gesundheitsamt mit Beratung zu den regional verfügbaren Hilfsange boten sinnvoll. Wenn Maßnahmen der Eingliede rungshilfe in Anspruch genommen werden, ist meistens eine Begutachtung durch den Kinderund Jugendgesundheitsdienst erforderlich. Grundlage ist in der Regel die Untersuchung und Beobachtung des Kindes, die Befragung der El tern und die Berichte anderer Fachkräfte (päda gogische Fachkräfte, behandelnde Ärztinnen / Ärzte u. a.). Die Untersuchungen und Beratungen finden im Gesundheitsamt in der Ludolfingerstra ße 2 in Hildesheim statt, für Familien aus dem Südkreis in der Außenstelle in Alfeld. Beratung und Auskunft Regina Ihssen, Telefon 05121 309-7051 E-Mail: [email protected] 4.1.4 Hör- und Sprachheilberatung Die Sprachentwicklung ist von zentraler Bedeu tung für die Gesamtentwicklung der Kinder und für ihre Zukunftschancen. Nicht immer ver Gesunde Entwicklung läuft sie erwartungs- oder wunschgemäß. Bei manchen Kindern ist neben den häuslichen Be mühungen eine spezielle Unterstützung durch eine Sprachtherapie (Logopädie) erforderlich. Gelegentlich reicht jedoch auch diese ambu lante Unterstützung nicht aus, sodass über die Förderung z.B. in einem Sprachheilkindergar ten nachgedacht werden sollte. In Zusammen arbeit mit dem Niedersächsischen Landesamt für Soziales, Jugend und Familien bietet das Gesundheitsamt regelmäßig Sprachheilsprech tage in Hildesheim an. Hier untersucht eine pädagogische Fachkraft des Landesamtes die Kinder und berät individuell zu den möglichen Fördermaßnahmen. Auch bei Kindern mit erheblichen Hörproblemen wird individuell beraten, ob eine Förderung in ei nem Kindergarten des Landesbildungszentrums für Hörgeschädigte sinnvoll sein könnte. Bei Rückfragen zu deutlich nicht altersgemäßer kindlicher Sprachentwicklung oder erheblichen Hörproblemen stehen Ihnen die Beschäftigten der Hör- und Sprachheilberatung des Kinder- u. Jugendgesundheitsdienstes auch außerhalb der Sprachheilsprechtage zur Verfügung. Beratung und Auskunft: Katrin Mohnke, Telefon 05121 309-7952 E-Mail: [email protected] Ilona Rolke, Telefon 05121 309-7951 E-Mail: [email protected] Ergänzend hierzu hat der Arbeitskreis Sprach förderung der Frühen Hilfen im Landkreis Hildes heim einen Sprachwegweiser herausgegeben, der unter www.landkreishildesheim.de/elternwegweiser zum Download bereit steht. Alternativ können Sie sich auch an der Universität Hildesheim zu einem Training für Eltern von deut lich sprachverzögerten zwei- bis dreijährigen Kin dern Kindern anmelden. www.uni-hildesheim.de, Suchbegriff „Heidelberger Elterntraining“ 4.1.5 PiAF® PIAF® „Prävention in aller Frühe“ richtet sich an alle Kinder zwei Jahre vor Beginn der Schulpflicht. Das Pro gramm beinhaltet eine Kooperation von Kinder- und Jugendgesundheitsdienst, von Jugendhilfe und KiTas. Auch Kinder, die keinen Gesunde Entwicklung 39 4 4 Gesunde Entwicklung im FD 405 Familie und Sport: Derya Heidelberg, Telefon 05121 309-5702 E-Mail: [email protected] 4.2 Gesundheitsfragen Kindergarten besuchen, werden zu einer Untersu chung und Beratung eingeladen. Ziel ist die früh zeitige systematische Untersuchung der Kinder und Beratung der Familien, um durch Früherken nung und frühe Förderung die Startchancen der Kinder zu verbessern. PiAF® ist in Niedersachsen bisher einzigartig – es stellt somit ein ganz beson deres Angebot in Stadt und Landkreis Hildesheim dar. In kindgerechter und spielerischer Weise wird der Entwicklungsstand der Kinder im Kindergar tenalltag ermittelt, besondere Stärken und Schwä chen werden hier sichtbar und sind Thema für ein ausführliches Beratungsgespräch im Beisein von El tern, Erziehern, Kinderärzten und Sozialarbeitern. PiAF® richtet sich als freiwilliges Angebot an alle Eltern und wird mittlerweile von der überwiegen den Zahl der Sorgeberechtigten gern in Anspruch genommen. Beratung und Auskunft: im FD 409 Kinder- und Jugendgesundheitsdienst: Anke Glade, Telefon 05121 309-7181 E-Mail: [email protected] im FD 406 Erziehungshilfe: Klaus-Dieter Bange, Telefon 05121 309-6221 E-Mail: [email protected] 40 Familienwegweiser Zu gesundheitsrelevanten Fragen gibt es im Inter net ein großes Angebot. Unter www.landkreishil desheim.de/kindergesundheit-linkliste finden Sie eine übersichtliche Zusammenstellung interessan ter Internetseiten mit wert vollen Informationen, z.B. zu den Themen Ernährung, spielen, schlafen, Medien, krankes Kind, sicher aufwachsen sowie Risiken vorbeugen usw. www.bzga.de und www.kindergesundheit-info.de. 4.2.1 Ärztinnen- / Arztsuche Wenn sich beim Kind z.B. durch PiAF® oder einer Vorsorgeuntersuchung frühzeitig Entwicklungs auffälligkeiten und schulrelevante Entwicklungs schwierigkeiten in der Sprache, der Grob- und Feinmotorik oder der Sinnes- und Wahrneh mungsfunktionen erkennen lassen, ist eine Initi ierung und Vermittlung einer jeweils individuellen und passgenauen medizinischen und pädagogi schen Fördermaßnahme dienlich. Unter folgenden Verzeichnissen finden Sie die geeignete Hilfe für Ihr Kind: •Ärztinnen/Ärzte: www.arztauskunft-niedersachsen.de/ arztsuche/index.action Gesunde Entwicklung •Ergotherapie: www.dve.info/ergotherapie/ therapeutensuche.html 4 •Frühförderung: www.kindergesundheit-info.de/index.php 4.2.2 Eltern-Kind-Kuren •Physiotherapie: www.physio-deutschland.de/fachkreise/service/ physiotherapeutensuche.html •Osteopathie: www.osteopathie.de/de-therapeutentherapeutenliste---suchen.html Eltern tragen eine große Verantwortung und manchmal lastet ein hoher Erwartungsdruck, ih ren Kindern gerecht zu werden, auf ihnen. Dann ist es hilfreich, sich rechtzeitig eine Pause oder auch Auszeit zu gönnen. Das Müttergenesungs werk empfiehlt auf seiner Seite www.muetter genesungswerk.de Beratungsstellen, die Eltern kostenlos und kompetent in allen Fragen zu einer Kur sowie bei der Klinikauswahl weiterhelfen. Ihre Kinderambulanz in Sorsum •Logopädie: www.landkreishildesheim.de/sprachheilberatung Die Kinderambulanz in Sorsum ist für alle da, die einen Kinderarzt suchen: • • • • Kinder Jugendliche junge Erwachsene Menschen mit und ohne Assistenzbedarf bzw. www.dbl-ev.de/service/logopaedensuche.html Wir freuen uns auf Sie! Kontakt: Dr. Hans Ulrich Peltner Integrierter Medizinischer Dienst ( IMD ) Tel. 05121 604 414 •Sozialpädiatrie: www.dgspj.de/category/bundesland/ niedersachsen/ w w w . d i a ko Anzeige_IMD_84x103.indd 1 ni e hi m u st h mel Gesunde Entwicklung er. de 13.04.2015 11:29:05 41 K Kapiteltitel Eltern bleiben Im Zusammenleben einer Familie gibt es immer wieder Hochs und Tiefs. So kann die Erziehung der Kinder nicht nur Herausforderung, sondern manchmal auch Belastung bedeuten. Das nachfolgende Kapitel soll aufzeigen, wie und wo Familien Unterstützung und Beratung erhalten können. 42 Familienwegweiser Eltern bleiben 5.1 Beratung in der Erziehung Im Laufe der Jahre nimmt die Eigenständigkeit und Selbstkontrolle des Kindes zu, die elterliche Einflussnahme und Kontrolle ab. Guter Rat muss nicht teuer sein und Sie sind gut beraten, wenn Sie sich beraten lassen. Kinder und Jugendliche entwickeln sich individuell. Nicht nur in der Pu bertät (der Zeit, in der Eltern schwierig werden), sondern auch in allen anderen Entwicklungs schritten ist es gut, sich auszutauschen oder zu reflektieren. Im Jugendamt stehen Ihnen ver schiedene Ansprechpersonen in der Erziehungs beratungsstelle und den Jugendhilfestationen zur Verfügung, wenn Sie Hilfe und Unterstützung bei der Erziehung Ihrer Kinder benötigen oder ein fach nur eine Frage haben. 5.1.1 Erziehungsberatungsstellen Kinder und Jugendliche, Eltern und andere Er ziehungsberechtigte können sich bei Unsicher heiten oder Fragen zur Erziehung, bei persönli chen oder familienbezogenen Problemen ohne Überweisung oder andere Formalitäten an eine Erziehungsberatungsstelle wenden. Mit großer Fachkenntnis unterstützen die Beraterinnen und Berater Kinder, Jugendliche und deren Eltern. Auch bei Fragen und Konflikten im Zusammen hang von Trennung und Scheidung bieten die Erziehungsberatungsstellen allen Familienmitglie dern professionelle Hilfe an. Die unterschiedlichsten Fragestellungen können Anlass für eine Beratung sein. Von Geburt bis zum jungen Erwachsenenalter treten in den je weiligen Entwicklungsschritten Fragestellungen auf, die Gründe für das Aufsuchen einer Bera tungsstelle sind. Gut www.sparkasse-hildesheim.de fürdieRegion. se Sparsckhalicsh.N ah. Fair.Men Die Sparkasse übernimmt Verantwortung. Durch ihr gemeinnütziges Engagement ermöglicht sie zahlreiche Projekte und Initiativen in den Bereichen Wirtschaft, Sport, Kultur, Bildung und Soziales. Damit steigert sie die Lebensqualität für die Menschen und stärkt den unverwechselbaren Charakter der Region Hildesheim. Beispiele können sein: •Im Säuglingsalter frühkindliche Regulationsstörungen wie Schlafstörungen, Störungen bei der Nahrungs- aufnahme oder exzessives Schreien. •Im Kleinkindalter verzögerte motorische Entwicklung, Auffällig keiten in der Sprachentwicklung, erste Autono miephasen (Trotz), Entwicklung von Emotionen. •Im Kindergartenalter Schwierigkeiten im Sozialkontakt, Trockenwerden, Auffälligkeiten in der sozialen oder emotionalen Entwicklung. •Im Bereich Schule Konzentrations- und Aufmerksamkeitsstörun- Eltern bleiben 43 5 Eltern bleiben STROM & GAS AUS EINER HAND. JETZT ! LN E W CHSESicher. . Einfach nlos. Koste ENTSCHEIDEN SIE SICH FÜR IHREN REGIONALEN ENERGIE-ANBIETER MIT FAIREN KONDITIONEN. JETZT AUFTRAGSFORMULAR ANFORDERN: PER MAIL [email protected] ODER UNTER 0 51 82/ 588 333 WWW.UEWL.DE energie wasser 44 Familienwegweiser gen, Schwierigkeiten mit Leistungsanforde rungen, Teilleistungsstörungen, Fragen zur Schullaufbahn. •In der Pubertät die beginnende Ablösung der Jugendlichen von den Eltern; unterschiedliche Formen des sozia len / emotionalen Ausdrucks wie Rückzug oder Isolation. Gerade für Jugendliche ist es wichtig zu wissen, dass sie auch ohne die Eltern eine Beratungsstelle aufsuchen können. Unsicherheiten, Fragestellungen und Zweifel tre ten immer wieder in allen Familien und in unter schiedlichen Entwicklungsphasen auf. Gemeinsam mit Ihnen versuchen die Berater und Beraterinnen den normalen Schwierigkeiten im alltäglichen Mit einander gestärkt zu begegnen. Eine positive Sicht weise und Zuversicht können mit die wichtigsten Faktoren für eine gelungene Entwicklung sein. Kinder, die im Kindergarten oder in der Schu le auffallen, drücken damit u.a. Schwierigkeiten oder ihr Unwohlsein mit der Einrichtung aus. Auf Wunsch der Eltern nehmen die Berater und Be raterinnen auch Kontakt zu Erzieherinnen und Lehrkräften auf. Das breite Spektrum von Unterstützung durch die Erziehungsberatungsstelle entspricht den un terschiedlichen Beratungsanlässen. Die Arbeits weise der Beratungsstelle wird dem individuellen Fall angepasst und entspricht den Wünschen und Vorstellungen der Eltern bzw. Jugendlichen. Nur die Eltern oder Jugendlichen entscheiden, ob sie Kontakt mit der Beratungsstelle aufnehmen und in welcher Form die Beratung stattfindet. So kann zum Beispiel eine ausführliche Diagnos tik des Kindes oder Jugendlichen hilfreich sein. Eltern bleiben Daran anschließen kann sich dann eine Beratung, eine Therapie oder ein Gruppenangebot für das Kind, den Jugendlichen oder die Eltern. Schweigepflicht der Beratenden Alle Berater und Beraterinnen der Erziehungs beratungsstelle unterliegen der Schweigepflicht. Die persönlichen Daten und die Inhalte der Bera tung unterliegen einem besonderen Schutz und werden vertraulich behandelt. Personen außer halb der Beratungsstelle oder anderer Einrichtun gen, die ebenfalls mit den Fragestellungen der Familien zu tun haben (z.B. Schule, Kindergarten, Jugendamt) werden nur mit der ausdrücklichen und schriftlichen Einwilligung der Ratsuchenden in den Beratungsprozess einbezogen. Kostenlose Beratung Eltern und andere Personensorgeberechtigte ha ben einen Rechtsanspruch auf Erziehungsbera tung. Das ist im Kinder- und Jugendhilfegesetz geregelt. Die Beratung, Gespräche, Untersuchun gen und therapeutischen Angebote sind für die Ratsuchenden kostenlos. Fachkräfte in der Beratungsstelle In der Erziehungsberatungsstelle arbeitet ein Team von Fachleuten beiderlei Geschlechts mit unterschiedlichen Ausbildungsschwerpunkten. Die Beschäftigten der Beratungsstellen kommen aus dem Bereich der Psychologie, Sozialpäda gogik und Kinder- und Jugendlichenpsychothe rapie. Sie verfügen über psychotherapeutische Zusatzausbildungen in der Einzel- und Famili entherapie. Neben der direkten Arbeit mit Kindern, Jugend lichen und Eltern bietet die Beratungsstelle auch Schulen und Kindergärten die fachliche Zusam menarbeit an. Referate und Themenabende be inhalten erziehungs- oder entwicklungsrelevante Themen. Wo und wie erreichbar? Die Erziehungsberatungsstelle beim Landkreis Hildesheim: Landkreis Hildesheim, Bischof-Janssen-Str. 31, 31134 Hildesheim Telefon 05121 309-1131 Außenstelle Alfeld, Ständehausstr. 1, 31061 Alfeld/Leine Telefon 05181 704-8412 E-Mail: Erziehungsberatung@ landkreishildesheim.de Eltern bleiben 45 5 5 Eltern bleiben www.Landkreishildesheim.de, Suchbegriff „Flyer Erziehungsberatung“ Der Caritasverband für Stadt und Landkreis Hildesheim: Jugend-, Erziehungs- und Familienberatungs stelle, Pfaffenstieg 12, 31134 Hildesheim Telefon 05121 167-726 E-Mail: [email protected] www.caritas-hildesheim.com, Suchbegriff „Erziehungsberatung“ Wenn Sie Beratung in einer der beiden Beratungsstellen Ihrer Wahl in Anspruch nehmen wollen, vereinbaren Sie bitte vorher telefonisch einen Termin. 5.2.1 Trennungs- und Scheidungsberatung Das Jugendamt ist behilflich bei der Erarbeitung von einvernehmlichen Regelungen zur Ausübung der (gemeinsamen) elterlichen Sorge und des Umgangsrechts. Im gerichtlichen Verfahren wird das Jugendamt vom Familiengericht zu einer fachlichen Stellungnahme aufgefordert. Eltern in Trennung können sich auf der Seite www.kinderimblick.de über ein Trainingsange bot vor Ort informieren, das über die individuelle Beratung hinausreicht. Mütter und Väter kön nen in Gruppenarbeit lernen, die Bedürfnisse des Kindes im Trennungsprozess nicht aus dem Blick zu verlieren. 5.2 Bezirkssozialdienst Neben der Erziehungsberatungsstelle kann der für Ihren Wohnort zuständige Bezirkssozialdienst Ansprechstelle sein. Er wird Ihnen die Ansprech partner für Ihre Fragen nennen. Stellt sich in den Gesprächen heraus, dass Ihre Fa milie einer darüber hinausgehenden Hilfe bedarf, können Sie einen Antrag auf Hilfe zur Erziehung beim Jugendamt stellen. Die örtlich zuständigen Verantwortlichen des Be zirkssozialdienstes aller Jugendhilfestationen sind auf der Internetseite des Landkreises Hildesheim unter www.landkreishildesheim.de/jugendhilfe zu finden. 5.2.2 Hilfen zur Erziehung Reichen allgemeine Beratungsangebote nicht mehr aus, kann das Jugendamt eine Hilfe zur Erziehung als ambulantes familienergänzendes Angebot gewähren, d.h., eine sozialpädagogi 46 Familienwegweiser Eltern bleiben sche Fachkraft betreut die Familie/die Jugendli chen im Auftrag des Jugendamtes zu Hause oder vorübergehend als stationäre familienersetzen de Hilfe, wenn die Kinder/die Jugendlichen nicht länger im Haushalt der Eltern bleiben können. Dabei gilt der Grundsatz, dass die Familie erhal ten bleibt, solange hierdurch das Wohl und die Entwicklung der Kinder/der Jugendlichen nicht gefährdet sind. Die Planung der Hilfe erfolgt zwischen Jugendamt und Eltern (und ggf. der Kinder und Jugendlichen). Gegen den Willen der Sorgeberechtigten oder der Eltern kann das Jugendamt keine Hilfe zur Erziehung einrichten. Besteht der Verdacht einer Kindeswohlgefähr dung, muss das Jugendamt das Familiengericht einschalten, wenn die Eltern nicht bereit sind, Hilfe anzunehmen. Voraussetzung für eine gute Integration des Kin des in eine neue Familienstruktur ist eine inten sive Vorbereitung und Begleitung der Inpflege gabe. Wenn möglich, sollen die leiblichen Eltern und ihr Kind die Pflegeeltern zuvor kennenlernen und Gelegenheit erhalten, das künftige Miteinan der zum Wohl des Kindes abzustimmen. In der Vollzeitpflege wird Wert darauf gelegt, die Beziehungen zu den leiblichen Eltern der Pflege kinder durch regelmäßige Kontakte zu erhalten. An die Bereitschaft der Pflegeeltern werden hier bei hohe Anforderungen gestellt. Damit sie in der Lage sind, den Erziehungsprozess positiv zu beeinflussen, werden ihnen vor, wäh rend und nach der Aufnahme eines Kindes durch die Beschäftigten des Pflegekinderdienstes nach folgende Unterstützungen angeboten: Die ambulanten Hilfen zur Erziehung sind kos tenfrei, an den (teil-)stationären Hilfen beteiligen sich beide Elternteile im Rahmen ihrer wirtschaft lichen Verhältnisse, mindestens in Höhe des Kin dergeldes. •Information in Einzelgesprächen und Veran staltungen für interessierte Personen •Schulung durch Vorbereitungsseminare •Begleitung der Pflegeverhältnisse •Hilfeplanung •Beratungs- und Fortbildungsangebot für Pflegeeltern •Unterstützung bei der Beendigung des Pflegeverhältnisses 5.2.3 Pflegekinder Können Kinder auf Zeit oder Dauer nicht von ihren leiblichen Eltern versorgt werden, bietet sich für sie die Möglichkeit an, bei Pflegeeltern – also in einem familiären Umfeld – Fürsorge zu erfahren. Die Vollzeitpflege ist gesetzlich auf eine Rückkehr des Kindes in seine Herkunftsfamilie ausgerichtet. Erst wenn dieses Ziel als unrealistisch ausgeschlos sen werden muss, erhält das Kind in der Pflege familie eine Lebensperspektive auf Dauer, d.h., es wird bis zu seiner Verselbständigung durch die Pflegeeltern begleitet und gefördert. Kontakt beim Landkreis Hildesheim: Katharina Bludau, Telefon 05121 309-6552, E-Mail: [email protected] 5.2.4 Patenschaften für Kinder psychisch kranker Eltern Für Kinder, bei denen ein Elternteil unter einer psychischen Störung leidet und denen keine wei tere verlässliche Bezugsperson zur Verfügung Eltern bleiben 47 5 5 Eltern bleiben steht, kann ein Pate/eine Patin zu einer Bezugs person und einem vertrauten und verständnisvol len Gesprächspartner werden. Menschen, die eine Patenschaft übernehmen, stützen, entlasten und fördern das Kind. Sie über nehmen eine Mitverantwortung für sein Wohler gehen und seine Entwicklung. Die Eltern bleiben dabei immer die wichtigsten Bezugspersonen. Als Patenperson entlasten Sie die betroffene Fa milie und tragen präventiv zur Gesundung bei, insbesondere, wenn eine Entlastung der Familie und eine intensivere Betreuung des Kindes not wendig sind. Kontakt beim Landkreis Hildesheim: Petra Resa, Telefon 05121 309-6561, E-Mail: [email protected] www.die-machmits.de 5.2.5 Kindeswohlgefährdung Jede besorgte Person aus der Verwandtschaft, Nachbarschaft oder Schule kann sich an das Ju gendamt wenden, wenn sie den Verdacht oder sogar Hinweise hat, dass es einem Kind bei seinen Eltern nicht gut geht. Dabei ist das Ju gendamt auf möglichst genaue Beschreibungen angewiesen. Auch anonyme Meldungen werden ernst ge nommen, doch oftmals sind Nachfragen erfor derlich, für die das Jugendamt eine Telefon nummer oder Anschrift benötigt. Der Name der meldenden Person wird nicht an die betroffene Familie weitergegeben. Das Jugendamt verfolgt jede Meldung auf eine Kindeswohlgefährdung und besucht die Eltern unangemeldet. Zwei Be schäftigte prüfen die Vorwürfe und verschaffen sich selbst einen Eindruck von der häuslichen Si tuation und dem (gesundheitlichen) Zustand der Kinder. In der Regel werden mit Einverständnis der Eltern Erkundigungen bei kinderärztlichen Praxen und im Kindergarten bzw. in der Schule eingeholt. 5.2.6 Inobhutnahme Alle Kinder und Jugendlichen können sich an das Jugendamt wenden, wenn die Situation zu Hause derart eskaliert ist, dass sie nicht wieder dorthin zurückkehren wollen. Das Jugendamt kann Kin der oder Jugendliche in Obhut nehmen und in einer anderen Familie oder einer stationären Ein richtung so lange unterbringen, bis die Situation geklärt ist. Widersprechen die Eltern der Inobhut nahme, muss das Jugendamt das Familiengericht informieren. 48 Familienwegweiser Eltern bleiben 5.2.7 Sexueller Missbrauch Bei Fällen von sexuellem Missbrauch können sich Kinder, Jugendliche, Eltern und Bekannte an alle Bezirkssozialdienste in den Jugendhilfestationen wenden. Erfolgt eine Anzeige bei der Polizei, wird das Jugendamt informiert. Das Jugendamt unterstützt und begleitet bei Be suchen in ärztlichen Praxen oder Gerichtsterminen und stellt auf Wunsch Kontakte zu Beratungsstel len her (Wildrose e.V. www.wildrose-hildesheim.de, Opferhilfebüro www.opferhilfe.niedersachsen.de, Suchbegriff „Büros“ oder Weißer Ring e.V. www.weisser-ring.de). 5.2.8 Fachstelle Kinderschutz Die Aufgaben der Fachstelle Kinderschutz im Jugendamt beinhalten im Besonderen die fach liche Beratung und Begleitung zum Schutz von Kindern und Jugendlichen. Personen, die beruf lich im Kontakt mit Kindern und Jugendlichen stehen, haben bei der Einschätzung einer Kindes wohlgefährdung im Einzelfall gegenüber dem Ju gendamt Anspruch auf anonyme Beratung durch eine erfahrene Fachkraft. Kontakt: Cornelia Oppermann, Telefon 05121 309-6201 E-Mail: [email protected] 5.3 Weitere Beratungsangebote 5.3.1 Ehe- und Familienberatung Ehe-, Familien- und Lebensberatung bieten Paa ren, Familien und Einzelnen psychologische Be ratung und Unterstützung an, wenn sie in der Gestaltung ihres Zusammenlebens, bei Konflik ten und Beziehungsproblemen, sozialen Schwie rigkeiten oder Lebenskrisen Orientierung suchen. Unabhängig von Konfession, Weltanschauung und Nationalität stehen die Beratungsstellen jedem offen. Die Beratungsgespräche werden von Fachkräften durchgeführt, die unter www.eheberatung-hildesheim.de, www.diakonie-hildesheim.de und www.dksb-hildesheim.de zu erreichen sind. 5.3.2 Sozialberatung Allgemeine Sozialberatung ist ein Angebot für Menschen in unterschiedlichsten persönlichen und sozialen Notlagen, unabhängig von Her kunft, Religion und Nationalität. In den folgen den Einrichtungen wird in sozialrechtlichen Fra gen beraten, psychosoziale Beratung angeboten, spezielle / weiterführende Unterstützung geklärt oder individuelle Hilfen vermittelt: www.diakonie-hildesheim.de www.caritas-hildesheim.com 5.3.3 Suchtberatung Die Suchthilfe Hildesheim und Sarstedt in Trä gerschaft des Caritasverbandes für Stadt und Landkreis Hildesheim (www.caritas-hildesheim.com) macht Betroffenen und Angehörigen, aber auch Betrieben und Institutionen vielfältige Angebote der Suchtberatung, Suchtbehandlung, Prävention sowie Selbsthilfe und hält weitere Informationen rund um das Thema Sucht vor. Ein gleichartiges Angebot besteht in Alfeld in Trägerschaft der STEP gGmbH (www.step-hannover.de, Suchbegriff „Be ratung Alfeld“). Die Drogenhilfe Hildesheim hält auf ihrer Seite www.drobs-hi.de/infos/eltern-infos-2 Eltern bleiben 49 5 5 Eltern bleiben Informationsmaterialien für Eltern über Alkohol und Tabak sowie illegale Substanzen bereit und erklärt, wie sie darüber mit ihren Kindern ins Ge spräch kommen können. Neu ist ein familienorientiertes Interventionspro gramm „Escapade“, das Hilfe bei problemati scher Computernutzung leisten kann: www.escapade-projekt.de. Darüber hinaus bietet die Drogenhilfe Hildesheim – spezialisiert auf den Bereich der sogenannten illegalen Substanzen – Beratung, Therapie, Substitution, Prävention und mehr an. 5.3.4 Medienberatung Die Kindheit wird mittlerweile mehr und mehr durch die Medien beeinflusst. Daher ist es wich tig, die Chancen und Risiken der Mediennutzung zu kennen. Je jünger die Kinder sind, umso mehr Unterstützung und Begleitung benötigen sie durch Erwachsene. Bei der technischen Medienkompe tenz sind die Kinder den Eltern irgendwann über legen. Die soziale Medienkompetenz hingegen muss noch gefördert werden. Eltern finden auf der Seite www.klicksafe.de hilfreiche Tipps zur Medienerziehung. Internetstartseiten wie www. fragfinn.de helfen den jüngeren Benutzerinnen und Benutzern des Internets, nur auf geprüften Seiten zu surfen. Auf der Seite www.juuuport.de bekommen Jugendliche wertvolle Tipps zum The ma Mobbing und Abzocke im Internet. 5.3.5 Online- und Telefonberatung Seit mehr als 30 Jahren hilft die Dachorganisa tion Nummer gegen Kummer e.V. anonym und kostenfrei. Damit aus Fragen und kleinen Sor gen keine großen Probleme und Krisen werden, richtet sich das Beratungsangebot an Kinder, Jugendliche und Eltern in Deutschland: Kinder- und Jugendtelefon 0800 111 0 333 Elterntelefon 0800 111 0 550 Unter www.nummergegenkummer.de sowie www.caritas.de/onlineberatung ist auch eine Onlineberatung möglich. Herzlich willkommen im Michaeliskloster … Die Tagungsstätte im Michaeliskloster freut sich auf Einzel-Reisende und Unternehmen für Übernachtungen und Tagungen. Jedes unserer 40 Gästezimmer überzeugt durch eine angenehme Atmosphäre, die Konzentration und Erholung in gleicher Weise begünstigt. Sie können sich auf das Wesentliche besinnen und mitten im Leben Kloster erleben: Ruhe und Besinnung, die Möglichkeit, zu sich selbst zu kommen, sich auszutauschen, Eindrücke aufzunehmen und neue spirituelle Impulse zu erhalten. Hinter der Michaeliskirche 5 31134 Hildesheim Telefon 0 51 21 / 69 71-300 [email protected] www.michaeliskloster.de Einzelzimmer Doppelzimmer ab 62,– Euro ab 85,– Euro Die Preise enthalten auch das Frühstücksbuffet und die Nutzung des Parkplatzes. … genießen Sie die Stille im Herzen der Stadt 50 Familienwegweiser Eltern bleiben gehörige, Bekannte sowie Fachkräfte können sich anonym und kostenfrei beraten lassen. 5.3.8 Unterstützung in der Migration 5.3.6 Selbsthilfegruppen und -initiativen Selbsthilfegruppen und -initiativen beschäftigen sich mit Problemen, die jeden treffen können. In Deutschland haben sich rund drei Millionen Men schen in Selbsthilfegruppen zusammengeschlos sen - unter ihnen auch viele junge Leute. Sie hel fen und stärken sich gegenseitig und setzen sich gemeinsam für gesellschaftliche Veränderungen ein. Ein Überblick der im Landkreis Hildesheim gelisteten Selbsthilfegruppen finden Sie unter www.paritaetischer.de/kreisgruppen/hildesheim. 5.3.7 Hilfe bei Gewalt Häusliche Gewalt ist weiter verbreitet als jede an dere Gewaltform. Sie ist keine Randerscheinung in unserer Gesellschaft, sondern prägt den Alltag vieler Frauen und Kinder in Deutschland. Betrof fene finden im Frauenhaus Hildesheim www.frauenhaus-hildesheim.de eine Anlaufstelle. 365 Tage im Jahr und rund um die Uhr erreichbar ist das Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ unter der Nummer 0800 011 6 016 und via Online-Beratung unter www.hilfetelefon.de zu erreichen. Auch An Im Migrationszentrum Hildesheim befinden sich der Asyl e.V., der Internationale Frauentreff und der Arbeitslosentreff unter einem Dach. Die Beratungsangebote in den Bereichen Asylver fahren, Integration und berufliche Qualifizierung sowie Rechtsberatungen um Aufenthalts- und Einbürgerungsrecht wenden sich an spätaussie delnde, asylbewerbende Flüchtlinge aller Länder sowie an Menschen mit Migrationshintergrund. Weitere Angebote gibt es zu den Themen Sozi alberatung, Sprachkurse, allgemeine Kurse zur beruflichen Eingliederung sowie Vorträge und Informationsveranstaltungen an Schulen oder für andere interessierte Gruppen und Einrichtungen. Kontakt unter www.asyl-ev.de. Weitere Beratung hierzu bieten auch die Caritas und die Arbeiterwohlfahrt (AWO): www.caritas-hildesheim.com www.awo-hi.de Elterntalks sind Gesprächskreise mit Eltern. Eltern talk will Mütter und Väter in ihrer Erziehungskom petenz und -verantwortung stärken. Insbesondere sollen durch das Projekt auch Eltern mit Migrations hintergrund sowie Eltern in besonderen und/oder belasteten Lebenslagen angesprochen werden. Nach Absprache können Elterntalks auch in der jeweiligen Muttersprache der Eltern durchgeführt werden. www.elterntalk-niedersachsen.de. Das Gesundheitsprojekt MiMi (Migranten für Migranten) wird im Landkreis Hildesheim durch zwölf engagierte Gesundheitsmediatorinnen ge tragen. Eltern bleiben 51 5 5 Eltern bleiben Dieses Projekt folgt dem Grundgedanken, dass Gesundheit und Gesundheitstraditionen famili är verankert sind. Großeltern, Eltern und Kinder beziehen sich in ihrem Wissen um Gesundheit und in ihrem Gesundheitsverhalten aufeinander. Ziel des Projektes ist es, mehrsprachige und kul tursensible Gesundheitsförderung und Präven tion für Migranten, die im Landkreis Hildesheim leben, anzubieten. Weitere Infos unter www.landkreishildesheim.de/mimi. Das Projekt „Elternarbeit, Frühe Hilfen, Migra tionsfamilien“ (EFI) will mit den Sprachförderungsprogrammen „Griffbereit“ und „Rucksack“ junge Familien mit und ohne Migrations hintergrund in der Elternkompetenz und der kindlichen Sprachentwicklung fördern. Wenn ein Kind seine Muttersprache sicher beherrscht, fällt es ihm leichter, die deutsche Sprache zu erlernen oder mit ihr umzugehen. Teilnehmende Einrichtungen und weitere Informationen fin den Sie unter www.rucksack-hildesheim.de sowie unter: www.familien-mit-zukunft.de, Suchbegriff „Griffbereit Hildesheim“ 5.4 Finanzielle Probleme Kinder sollten nicht die Ursache dafür sein, dass Familien in Geldnot geraten. Die Bundesregie rung gewährt deshalb Familien ohne oder mit schwachem Einkommen Unterstützung, das Fa milienleben finanziell zu meistern. Im nachfol genden finden Sie auch einige lokale Unterstüt zungsmöglichkeiten. 5.4.1 Arbeitslosigkeit Das Jobcenter Hildesheim ist eine gemeinsame Ein richtung der Bundesagentur für Arbeit sowie des Landkreises Hildesheim. Es unterstützt Menschen aus der Stadt und dem Landkreis Hildesheim, die ihren Lebensunterhalt aus eigenem Einkommen oder Vermögen nicht oder nicht ausreichend be streiten können, jedoch in ausreichendem Maße erwerbsfähig sind. Hierdurch werden die gesetzli chen Aufgaben und Ziele der Grundsicherung für Arbeitsuchende, welche im Zweiten Buch Sozial gesetzbuch (SGB II) geregelt sind, erfüllt. Neben leistungsrechtlichen Angelegenheiten berät, vermittelt und fördert das Jobcenter seine Kunden mit dem Ziel, eine Beschäftigung aufzunehmen, um damit ihren Lebensunterhalt zu bestreiten. Im Bereich der wirtschaftlichen Grundsicherung für Arbeitsuchende und ihre Angehörigen zahlt das Jobcenter, abhängig vom jeweiligen Bedarf, u.a. Arbeitslosengeld II, Sozialgeld, Beiträge zu Sozialversicherungen, die Kosten für angemes sene Unterkunft und Heizung sowie Wohnungs erstausstattungen. Leistungen aus dem Bildungsund Teilhabepaket (BuT) werden ebenfalls vom Jobcenter bearbeitet. Die Kundengruppen Jugendliche unter 25 Jahren, Alleinerziehende, Rehabilitanden und schwer 52 Familienwegweiser Eltern bleiben behinderte Menschen werden durch speziell ge schulte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter betreut. Darüber hinaus werden interessierte Arbeitge ber durch den gemeinsamen Arbeitgeber-Service vom Jobcenter Hildesheim und der Agentur für Arbeit bei der Suche nach geeignetem Personal unterstützt. Weitere Informationen finden Sie unter: www.jobcenter-hildesheim.de 5.4.2 Bildungs- und Teilhabepaket Vom Jahr 2011 an erhalten Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, die Leistungen nach dem SGB II, dem Wohngeldgesetz, dem SGB XII oder nach § 2 Asylbewerberleistungsgesetz beziehen oder für die ein Kinderzuschlag gezahlt wird, zu sätzlich zu ihrem monatlichen Regelbedarf auch folgende Leistungen für Bildung und Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft: •Schulausflüge und mehrtägige Klassenfahrten für schulpflichtige Kinder und für Kinder, die eine Kindertageseinrichtung besuchen, •Schulbedarf für Schülerinnen und Schüler, •Schülerbeförderungskosten für Schülerinnen und Schüler, •Lernförderung für Schülerinnen und Schüler, •Zuschuss zum Mittagessen für schulpflichtige Kinder und für Kinder, die eine Kindertagesein- richtung besuchen und •Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben für Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres. Schülerinnen und Schüler sind alle Personen, die: •noch keine 25 Jahre alt sind, •eine allgemeinbildende oder berufsbildende Schule besuchen und •keine Ausbildungsvergütung erhalten. •erhalten sie Leistungen nach § 2 des Asylbe werberleistungsgesetzes oder dem SGB XII, gibt es keine Altersbeschränkung; auch bei Zahlung einer Ausbildungsvergütung kann ein An spruch bestehen. Welche Kosten werden bei „eintägigen Schulausflügen“ und „mehrtägigen Klassenfahrten“ übernommen? Für schulpflichtige Kinder und für Kinder, die eine Kindertageseinrichtung besuchen, können die von dieser Einrichtung in Rechnung gestellten Kosten für eintägige Ausflüge und für mehrtägige Klassenfahrten übernommen werden. Was gehört zum „Schulbedarf“? Schulpflichtige Kinder erhalten für die Schul ausstattung jeweils zum 1. August 70 Euro und zum 1. Februar 30 Euro. Anschaffungen wie Schul ran zen, Sportzeug und Schreib-, Rechen- und Zeichenmaterialien (z.B. Füllhalter, Malstifte, Taschenrechner, Hefte) sollen dadurch erleichtert werden. Wann werden „Schülerbeförderungskosten“ übernommen? Schulpflichtige Kinder, die die nächstgelegene Schule besuchen und diese nicht zu Fuß oder mit dem Fahrrad erreichen können, erhalten einen Zuschuss zu ihren Schülerbeförderungskosten, wenn die Kosten nicht von anderer Seite über nommen werden. Eltern bleiben 53 5 5 Eltern bleiben Was bedeutet „Lernförderung“? Kinder brauchen manchmal Unterstützung, um die Lernziele in der Schule zu erreichen. Wenn die schulischen Angebote nicht ausreichen, um bestehende Lerndefizite zu beheben und damit das Klassenziel zu erreichen, kann eine ergän zende angemessene Lernförderung gewährt werden. Wer bekommt den „Zuschuss zum Mittagessen“? Wenn Schulen und Kindertageseinrichtungen ein gemeinsames Mittagessen anbieten, kön nen Schülerinnen und Schüler und Kinder, die eine Kindertageseinrichtung besuchen, einen Zuschuss zum Mittagessen bekommen, um die höheren Kosten auszugleichen. Schülerinnen und Schüler, die in einem Hort oder in der Kindertagespflege Mittagessen erhalten, hatten diesen Anspruch nur bis zum 31.12.2013! Was bedeutet „Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben“? Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren erhalten ein Budget von 10 Euro monatlich für Vereins-, Kultur- oder Ferienangebote, um z. B. am Musik unterricht, am Sport, an Spiel und Geselligkeit oder an Freizeiten teilnehmen zu können. Wie werden die Leistungen erbracht? Die Leistungen werden mit Ausnahme des Schulbedarfes und der Kosten für die Schüler beförderung nicht als Geldleistungen erbracht. Sie erhalten einen Bewilligungsbescheid, wel chen Sie beim entsprechenden Anbieter vorle gen. Dieser rechnet dann direkt mit der bewilli genden Stelle ab. Antragstellung Für die Leistungen aus dem Bildungs- und Teilha bepaket ist für jedes Kind ein gesonderter Antrag erforderlich. Für die Leistungen an Personen, die SGB II-Leis tungen empfangen, ist das Jobcenter Hildesheim zuständig. Anspruchsberechtigte von Wohngeld, Kinderzuschlag nach dem Bundeskindergeld gesetz oder von Leistungen nach dem SGB XII (Sozialhilfe) sowie nach § 2 des Asylbewerber leistungsgesetzes stellen ihren Antrag bitte bei der Stadt oder dem Landkreis Hildesheim, wo sie ihren Wohnsitz haben. Ein einheitlicher Antragsvordruck steht Ihnen unter www.landkreishildesheim.de/formulare und www.hildesheim.de zur Verfügung. Ausführliche Informationen über die einzelnen Leistungen für Bildung und Teilhabe erhalten Sie bei den bewilligenden Stellen: 54 Familienwegweiser Eltern bleiben Jobcenter Hildesheim Kaiserstraße 15, 31134 Hildesheim Telefon 05121 969-500 Stadt Hildesheim Fachbereich 50.1 Bildungs- und Teilhabepaket Hannoversche Straße 6, 31134 Hildesheim Telefon 05121 301-4260 (A-K) Telefon 05121 301-4261 (L-Z) Landkreis Hildesheim Fachdienst 407 – Unterhalt, Vormundschaft und Bundesleistungen Bischof-Janssen-Straße 31, 31134 Hildesheim Telefon 05121 309-2591 Außenstelle Alfeld Fachdienst 407 A – Unterhalt, Vormundschaft und Bundesleistungen Ständehausstr. 1, 31061 Alfeld Telefon 05181 704-8451 Die Hildesheimer Glückskarte bekommen zu dem alle Kinder, die bzw. deren Eltern einen An spruch auf Leistungen nach dem BuT haben. Sie dient als Berechtigungsnachweis für Ermäßigun gen einiger ausgewählter Hildesheimer Angebote. www.hildesheim.de, Suchbegriff „Glückskarte“. 5.4.3 Schuldnerberatung Die Schuldnerberatung hat das Ziel, bei der wirtschaftlichen Sanierung überschuldeter Privat haushalte zu unterstützen. Dies soll durch Prä ventivarbeit, Einzelfallberatungen und Einleitung sowie Durchführung von Verbraucherinsolvenz erreicht werden. In der Einzelfallberatung sind im Gebiet des Land kreises Hildesheim folgende Verbände tätig, die auch gleichzeitig als „geeignete Stelle“ nach In solvenzrecht anerkannt sind: www.landkreishildesheim.de/schuldnerberatung. 5.4.4 Stiftungen Eine Stiftung ist eine Einrichtung, die mit Hilfe eines Vermögens einen vom Stifter festgelegten Zweck verfolgt. Im nachfolgenden sind einige Stiftungen genannt, die für Familien von Interesse sein könnten: Die Bundesstiftung „Mutter und Kind – Schutz des ungeborenen Lebens” hilft schwangeren Frauen in Notlagen. Sie erhalten auf unbürokra tischem Weg ergänzende finanzielle Hilfen, die ihnen die Entscheidung für das Leben des Kindes und die Fortsetzung der Schwangerschaft erleich tern soll. www.bundesstiftung-mutter-und-kind.de Die Stiftung „Familie in Not” fördert vorrangig kinderreiche Familien mit mindestens drei kinder geldberechtigten Kindern, Alleinerziehende und schwangere Frauen, die ihren ersten Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Niedersachsen haben. www.soziales.niedersachsen.de, Suchbegriff „FiN“ In und um Hildesheim sind weitere, das gesell schaftliche Leben prägende Stiftungen ansässig. Neben den bei der Stiftungsverwaltung der Stadt Hildesheim betreuten, bestehen viele weitere, auf unterschiedlichen Gebieten tätige, selbstständige Stiftungen. www.hildesheim.de/stiftungen. Eltern bleiben 55 5 5 Eltern bleiben 5.4.6 Nachbarschaftshilfen Manchmal ist Zeit auch Geld. Über die Seite www.die-machmits.de werden Angebote aus dem Netzwerk bürgerschaftliches Engagement veröffentlicht. In der Nachbarschaftshilfe schen ken Menschen anderen in ihrer Umgebung ihre Zeit und helfen sich gegenseitig unentgeltlich. Kontakt beim Landkreis Hildesheim: Barbara Benthin, Telefon 05121 309-2631 E-Mail: [email protected] 5.4.5 Familienurlaub Die Bundesarbeitsgemeinschaft Familienerholung hält auf ihrer Seite www.urlaub-mit-der-familie.de/ zuschuesse Informationen für einen Familienur laubszuschuss bereit. In Hildesheim bietet der Sozialdienst Kath. Frauen (SKF) hierzu Informationen auf seiner Internetseite www.skf-hildesheim.de/familienferien-zuschüsse an. 56 Familienwegweiser 5.4.7 Unterstützende soziale Einrichtungen Bedürftige Menschen können im sozialen Mit tagstisch Guter Hirt im Altfriedeweg 2 in 31135 Hildesheim (www.guter-hirt.de) mit einem tägli chen Mittagstisch sowie Lebensmittelzuwendun gen rechnen. Außerdem werden dort gespendete Kleidung und Flohmarktartikel weitergegeben. Eltern bleiben Beim Roten Kreuz Hildesheim gibt es moderne DRK-Shops in Hildesheim und Bockenem, wo zeitgemäße, tragbare und saubereKleidung ange nommen wird. Die Kunden finden sortierte Klei dung vor und werden beraten. www.drk-hildesheim.de/angebote/sozialeunterstuetzung/kleidershop oder www.drk.hildesheim-marienburg.de/angebote/ soziale-unterstuetzung/kleiderkammern/ kleiderkammer-in-bockenem.html) Die Hildesheimer Tafel e.V. finanziert sich aus schließlich über Spenden und sammelt Lebens mittelspenden für Menschen mit geringen finan ziellen Mitteln und gibt diese am Cheruskerring 53 in 31137 Hildesheim weiter. Ein soziales Projekt des Hildesheimer Tafel e.V. ist das Kinder- und Jugendrestaurant K.bert. In der Kardinal-Bertram-Straße 9 in 31134 Hildes heim wird Kindern und Jugendlichen aus finan ziell schwachen Familien ein gesundes, abwechs lungsreiches Essen zum geringen Preis angeboten (www.hildesheimer-tafel.de). Auf der Online-Tauschbörse vom Zweckverband Abfallwirtschaft Hildesheim (ZAH) kann man Sa chen verschenken, suchen oder tauschen. www.tauschboerse.zah-hildesheim.de. Basare für Kleidung, Spielzeug usw. bieten eine gute Gelegenheit, Kleidung, der Ihre Kinder entwachsen sind sowie abgelegte Spielsachen zu verkaufen und günstig Secondhandware wieder einzukaufen. Termine sind aus der örtli chen Presse, Aushängen (meist in Schulen und Kindertagesstätten) oder dem Internet zu ent nehmen. Eltern bleiben 57 5 K Kapiteltitel Schule Die Bildungslandschaft in Stadt und Landkreis Hildesheim ist von großer Vielfalt geprägt. Für die zahlreichen Grundschulen sind die kreisangehörigen Städte, Gemeinden und Samtgemeinden als Schulträger zuständig. 58 Familienwegweiser Schule Die Verantwortlichkeit für die öffentlichen För derschulen mit unterschiedlichen Förderschwer punkten liegt mit Ausnahme der Förderschulen im Hildesheimer Stadtgebiet ausschließlich beim Landkreis. Im Hildesheimer Stadtgebiet ist die Stadt Hildesheim zudem Schulträger für die Geschwister-Scholl-Haupt schule und die Realschulen Himmelsthür und Re nataschule, für die Oskar-Schindler-Gesamtschule und die Robert-Bosch-Gesamtschule sowie für das Goethe- und das Scharnhorstgymnasium. Für die Hauptschule Alfeld, die Realschule Al feld und sämtliche Oberschulen im Kreisgebiet sowie für die Gymnasien Alfeld und Sarstedt, Himmelsthür und die Michelsenschule und die Gesamtschulen IGS Bad Salzdetfurth und KGS Gronau, ist der Landkreis verantwortlich. Ergänzt wird die Bildungslandschaft im allgemein bildenden Schulwesen durch Schulen in kirchli cher und freier Trägerschaft, wie z. B. das Gym nasium Josephinum in Trägerschaft des Bistums Hildesheim, das Gymnasium Marienschule in Trägerschaft der Stiftung katholischer Schulen in der Diözese Hildesheim, das Gymnasium Andre anum in der Trägerschaft der Evangelischen Lan deskirche, das Gymnasium CJD Christophorus schule Elze und die Freie Waldorfschule. Im Bereich der berufsbildenden Schulen ist der Landkreis Hildesheim alleiniger Schulträger und hiermit verantwortlich für die berufsbildenden Schulen Alfeld sowie am Standort Hildesheim. Dies sind die Friedrich-List-Schule, die HermanNohl-Schule, die Walter-Gropius-Schule, die Fach schule Holztechnik und Gestaltung, die Wernervon-Siemens-Schule und in Teilen die Michelsen schule mit dem Berufsfeld Agrarwirtschaft und Ökotrophologie. Kreisweit werden im Schuljahr 2014/15 insgesamt ca. 38.384 Schülerinnen und Schüler unterrichtet: Gymnasium Marienschule Hildesheim Brühl 1–3, 31134 Hildesheim Telefon: 0 51 21 - 91 74 0 •Seitfast170JahrenimDienstfürSchülerinnen undSchülerdesLandkreisesundderStadt Hildesheim •VerwurzeltinderkatholischenKircheunddabei klarökumenisch •EinOrt,derTraditionundFortschrittbeheimatet •FördernundfordernvielfältigerBegabungen inhistorischerUmgebung,modernesLernenin behüteterAtmosphäre •KompetenteLehrkräfteundengagierteEltern arbeitenhierzumWohlderSchülerinnenund Schülervertrauensvollzusammen. WirbietenmehralsLernen–wirbieten Begleitung,Gemeinschaftundumfassende Bildung. www.marienschule-hildesheim.de Schule 59 6 6 Schule 6.1 Adressen der Schulen im Landkreis Hildesheim Anschriften der Schulen und detaillierte Informa tionen über die schulischen Angebote in Stadt und Landkreis Hildesheim finden Sie unter www.landkreishildesheim.de/Bildung-Schulen. 6.2 Schulpflicht Gemäß § 65 (1) dem Niedersächsischen Schulge setz (NSchG) endet die Schulpflicht grundsätzlich zwölf Jahre nach ihrem Beginn. Alle Schulpflichtigen besuchen zunächst mindes tens neun Jahre lang Schulen im Primarbereich und im Sekundarbereich I. Im Anschluss daran ist die Schulpflicht im Sekundarbereich II durch den Besuch einer allgemein bildenden oder einer berufsbildenden Schule zu erfüllen. Abweichend 60 Familienwegweiser zu oben sind Auszubildende für die Dauer ihres Berufsausbildungsverhältnisses weiterhin berufs schulpflichtig. Die Berufsausbildung in Deutschland erfolgt über wiegend im Dualen System. Dieser Begriff bedeu tet Ausbildung in einem Betrieb der Wirtschaft, in der Verwaltung oder in Praxen eines freien Berufs einerseits und in der Berufsschule andererseits. Die Berufsschule wird in Form von Teilzeitunter richt oder von Vollzeitunterricht in zusammenhän genden Teilabschnitten (Blockunterricht) geführt. In Teilzeitform begleitet sie ein bis zwei Mal wö chentlich die betriebliche Ausbildung. Die Rechtsgrundlage der Berufsschule ist das Niedersächsische Schulgesetz. Die wichtigste Be stimmung ist die Berufsschulpflicht: Alle Auszu bildenden müssen grundsätzlich die Berufsschule besuchen, unabhängig davon, ob die allgemeine 12-jährige Schulpflicht bereits erfüllt ist oder nicht. Schule 6.3 Schülerbeförderungskosten Der Landkreis Hildesheim ist Träger der Schüler beförderung und hat gemäß dem Niedersächsi schen Schulgesetz unter anderem die in seinem Gebiet wohnenden schulpflichtigen Kinder •der 1. bis 10. Schuljahrgänge der allgemein bildenden Schulen •der Berufseinstiegsschule •der ersten Klasse von Berufsfachschulen, soweit die Schulpflichtigen diese ohne Sekundarabschluss I -Realschulabschlussbesuchen unter zumutbaren Bedingungen zur Schule zu befördern oder ihnen oder ihren Erziehungsbe rechtigten die notwendigen Aufwendungen für den Schulweg zu erstatten. Weitere Informationen sind der Homepage des Landkreises Hildesheim zu entnehmen: www.landkreishildesheim.de/Schülerbeförderung. 6.4 Lese-Rechtschreib- und Rechenschwäche Wenn Ihr Kind unter einer Lese-RechtschreibSchwäche (Legasthenie) oder einer Rechen Schule 61 6 6 Schule schwäche (Dyskalkulie) leidet und dadurch von einer seelischen Behinderung bedroht ist, kann das Jugendamt eine entsprechende Therapie finanzieren. Nach einem ersten Informationsge spräch mit dem zuständigen Bezirkssozialdienst können Sie ggf. einen Antrag an das Jugendamt stellen. Erforderlich hierfür ist anschließend eine Stellungnahme einer kinder- und jugend lichenpsychiatrischen Fachkraft (Fachklinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie oder eine der niedergelassenen kinder- und jugendlichenpsy chiatrischen Fachkräfte). Das Jugendamt holt zusätzlich einen Bericht der Schule ein und prüft danach die Beeinträchtigung der Teilhabe des Kindes. Liegen die Voraussetzungen vor, emp fiehlt das Jugendamt mehrere geeignete Thera piestellen, mit denen das Jugendamt zuvor eine Leistungs- und Entgeltvereinbarung geschlos sen hat. Nach spätestens 40 Therapieeinheiten erfolgt eine Überprüfung des weiteren Hilfebe darfs incl. eines Hilfeplangesprächs zusammen mit den Eltern, der Therapiestelle und ggf. der Klassenlehrkraft des Kindes. Eine ambulante Le gasthenie-/Dyskalkulietherapie ist für die Eltern kostenfrei. Zusätzliche Zahlungen an die Thera piestelle sind nicht erforderlich. Es wird empfoh len, dass Sie vor der Bewilligung keinen Vertrag bei einem Institut unterschreiben, durch den Sie sich zu Zahlungen verpflichten. 6.5 Lernförderung in Schulen (LeFiS) LeFiS ist ein Modellprojekt des Jugendamtes des Landkreises Hildesheim. Seit 2010 gibt es Koope rationsarbeiten mit der Universität Hildesheim so wie neun Grundschulen, 15 Lerntherapiestellen, Familien und Lehrkräften. Ziel ist es, frühzeitig im Rahmen des Unterrichts lese- und schreibschwa 62 Familienwegweiser che Kinder zu fördern, um tiefgreifenden Schul schwierigkeiten vorzubeugen. www.landkreishildesheim.de/lefis. 6.6 Hausaufgabenhilfe Benachteiligten Kindern und Familien soll die Möglichkeit gegeben werden, sich Zugang zu nichtkommerziellen ergänzenden Bildungsange boten zu verschaffen. Dazu werden ausgewählte Einrichtungen in bildungsschwachen Gebieten in Hildesheim unterstützt, mit ihren Hausaufgaben hilfen ein niedrigschwelliges und präventives An gebot zu schaffen. www.caritas-hildesheim.de/caritas-leistungen/ hausaufgabenhilfe/ oder www.kjohildesheim.de/hausaufgabenhilfe/. 6.7 Schulbegleitung Schulbegleitungen oder auch Integrationskräfte, Schulassistenz oder Individualbegleitungen unter stützen Kinder mit körperlicher, geistiger oder seelischer Behinderung im schulischen Alltag und orientieren sich an ihren individuellen Bedürf nissen. Eine Schulbegleitung soll im schulischen Lebensund Lernumfeld eine Unterstützung für ein be stimmtes schulpflichtiges Kind sein, so dass die sem die Teilhabe am Unterricht möglich wird. Nachdem die Entscheidung der Eltern in Abspra che mit der Schulleitung, Klassenleitung etc. für eine Schulbegleitung für ein bestimmtes Kind vorliegt, folgt die Antragstellung auf Kostenüber nahme beim Sozialamt oder Jugendamt. Schule 6.8 Schulverweigerung 6.9 Schulberatung Unter Schulverweigerung wird ein wiederkeh rendes oder länger anhaltendes und meist un entschuldigtes Fernbleiben vom Unterricht ver standen. Auch gelegentliches Schwänzen kann Schulverweigerung sein. Schulverweigerung ist eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße bis zu 1.000 Euro geahndet werden kann. Auch Eltern, die nicht dafür Sorge tragen, dass minder jährige schulpflichtige Kind regelmäßig am Unter richt teilnehmen, können ordnungswidrig han deln. Das Vorgehen gegen Schulverweigerung ist Aufgabe der Schule in Zusammenarbeit mit der Ordnungsbehörde, den Jugendämtern und unter Umständen auch mit den Familiengerichten. Das Hildesheimer Beratungs- und Unterstützungs zentrum (HiBUZ) bietet Schülerinnen und Schü lern, Eltern und Lehrkräften Beratung an, wenn das Verhalten der Kinder in der Schule zum Pro blem wird. Unter dem Leitsatz „Gespräche über Probleme schaffen Probleme, Gespräche über Lösungen schaffen Lösungen.“ kann man unter www.sothenbergschule.de/hibuz weitere Infor mationen erhalten. Stiftung Universität Hildesheim ...Diversität leben Diversität Kulturelle Vielfalt Partnerunis weltweit Stipendienprogramme Bürger-Campus Öffentliche Vorlesungsreihen Universitätsbibliothek GasthörerInnenstudium Ausstellungen & Kulturveranstaltungen, Konzerte im Center for World Music Campuscafé & Restaurant am Universitätsplatz Hofcafé Domäne Marienburg Studieren und Forschen mit Spielraum Kindheit, Jugend, Soziales Kultur & Künste Sprachen & Kommunikation Wirtschaft, Mathe, Naturwissenschaften & Informatik www.uni-hildesheim.de Studienberatung Anker-Peers Studierende beraten Studieninteressierte und zeigen den Campus International Office Beratung und Förderung von Auslandsaufenthalten und Praktika im Ausland Unsere Standorte Hauptcampus Kulturcampus Domäne Marienburg Bühler-Campus Samelson-Campus ...mehr erfahren Praxisnähe im Studium Familiengerechte Hochschule ...mehr erfahren Schule 63 6 K Kapiteltitel Freizeit, Sport, Kultur, Bildung Erlebtes bleibt länger in Erinnerung. Die folgenden Themen sollen Sie motivieren, sich als Familie aufzumachen und miteinander „freie Zeit“ zu erleben. Neben den Sportvereinen in Stadt und Landkreis Hildesheim gibt es viele Möglichkeiten, Freizeit aktiv zu gestalten. Vom Sport bis zum Studium im Alter. 64 Familienwegweiser Freizeit, Sport, Kultur, Bildung 7.1 Freizeitmöglichkeiten Hildesheim mit seiner Region hat touristisch viel zu bieten. Auch für Einheimische lohnt es sich durchaus, Stadt und Region näher kennen zu lernen. Auf der Internetpräsenz www.hildesheim.de, Suchbegriff „Freizeit“ können Sie in attraktiven Arrangements stöbern und sich inspi rieren lassen. Auf der Seite www.hildesheimer-allgemeine.de/ freizeit.html wurden viele interessante Ausflug stipps, Fahrrad-, Inliner- bzw. Wan derrouten sowie lohnende Freizeit hinweise zu Badeseen, Schlössern, Burgen und vielem mehr zusammen gestellt. Über einen ebenfalls dort vorliegenden Veranstaltungskalender können Sie sich aktuell darüber informieren, was sich vor Ort unterneh men lässt. 7.2 Sportangebote Über 380 Sportvereine mit bis zu 50 Sportarten und ca. 100.000 Mitgliedern in Stadt und Land kreis ermöglichen ein hochattraktives und sehr ausgeprägtes Sportangebot für Familien und insbesondere für Kinder- und Jugendliche. In allen Städten und Gemeinden bieten die örtli chen Sportvereine verschiedenste Mannschafts sportarten an. Mit diesen Aktivitäten tragen die Sportvereine zur Gemeinschaftsbildung und zur Stabilisierung der jeweiligen örtlichen Gemein schaften bei. Auskunft rund um den Hildesheimer Sport erteilt der Kreissportbund Hildesheim e.V., Jahnstr. 52, 31137 Hildesheim, Telefon 05121 4883, www.kreissportbund-hildesheim.de. In der Stadt Hildesheim kann man sich über eine Sportkarte unter www.hildesheim.de, Suchbe griff „Sportkarte“ einen Über blick über die verschiedensten angebote nen Sportarten und deren Standorte und anbietenden Stellen verschaffen. 7.3 Kultureinrichtungen Als Kultur bezeichnet man die Pflege der geisti gen Güter in Theater, Museum, Kulturfabrik, Mu sik- oder Volkshochschule bis hin zum Weltkultu rerbe. Auch was der Mensch gestaltend schafft, gehört im weiteren Sinne dazu. Die Kulturbüros der Stadt und des Landkreises Hildesheim stellen frisch und aktuell die vielen unterschiedlichen Facetten dar und informieren Kulturinteressierte über das breite Angebot. Das Kulturbüro der Stadt Hildesheim publiziert auf seiner Seite (www.hildesheim.de, Such begriff „Kulturnewsletter“) regel mäßig einen Info-Newsletter, in dem Hildesheimer Künstler Freizeit, Sport, Kultur, Bildung 65 7 7 Freizeit, Sport, Kultur, Bildung und Künstlerinnen, Kulturschaffende und Kultur einrichtungen aktuelle Beiträge veröffentlichen. Das Kulturinformationssystem www.kulturium.de des Landkreises Hildesheim gibt Auskunft über alle Aspekte der kulturellen Infrastruktur der Region (Kulturhandbuch). Derzeit im Aufbau: ein Kulturatlas für Entde ckungsreisende im Kreisgebiet. Als besonderes Ereignis kann unter www.hildesheim2015.de und www.bistumsjubilaeum-hildesheim.de das 1200-jährige Jubiläum der Stadt Hildesheim und des Bistums Hildes heim hautnah miterlebt werden. 7.4 Bildungsangebote Die Jugendarbeit im Landkreis Hildesheim wird maßgeblich durch die Aktivitäten und Angebo te der Jugendverbände geprägt. Insbesondere die Sport- und Feuerwehrjugend, die kirchliche Jugendarbeit und andere Jugendorganisationen bieten in den Städten, Gemeinden und Samtge meinden ein vielfältiges und spannendes Ange bot für Kinder und Jugendliche. Die Veranstal tungen finden vorrangig in eigenen Häusern oder Einrichtungen in den Gemeinden und Orts teilen statt. Die Mitgliedsverbände des Kreisju gendringes, der Jugend- und Wohl fahrtsverbände sowie der Jugendrin ge im Landkreis Hildesheim finden Sie auf der Seite www.landkreishildesheim.de/ Jugendverbaende. Sie weist auf die örtlichen Angebote hin. 66 Familienwegweiser Weitere Informationen erhalten Sie auch bei der Kreisjugendpflegerin des Jugendamtes Landkreis Hildesheim Bischof-Janssen-Straße 31, 31134 Hildesheim Derya Heidelberg, Telefon 05121 309-5702 E-Mail: [email protected] Volker Mensing, Telefon 05121 309-5711 (Zuschüsse) E-Mail: [email protected] Die meisten Städte, Gemeinden und Samtge meinden im Landkreis Hildesheim präsentieren ergänzend zu der verbandlichen Jugendarbeit eigene kommunale Angebote, die zusammen gefasst auf der Webseite www.landkreishildes heim.de/Jugendzentren aufgelistet sind. In den unterschiedlichsten Jugendhäusern und Jugendzentren bietet die Ju gendpflege ein buntes und breites Freizeitprogramm von Kommunikati on über Computerarbeit bis hin zu Spiel, Bewe gung und Discos an. Die Kinder und Jugendlichen haben hier auch die Möglichkeit, die jugendpfle gerischen Aktionen der Gemeinden selbst mitzu gestalten. Im Landkreis Hildesheim ist Derya Heidelberg als Kreisjugendpflegerin für die Koordinierung, fach liche Beratung und Fortbildung der Stadt- und Gemeindejugendpfleger zuständig (Kontakt s.o.) In der Stadt Hildesheim gibt es sechs städtische Kin der- und Jugendfreizeiteinrichtungen, die offene Ak tivitäten in Form von spielpädagogischen und kultu rellen Veranstaltungen, Jugendcafés, Gruppenarbeit, Freizeiten, Sportveranstaltungen, Computerkurse, Stadtteilarbeit und vieles mehr anbieten. Freizeit, Sport, Kultur, Bildung Weitere Bildungsangebote sind auf der Seite der Stadt Hildesheim www.hildesheim.de unter der Rubrik Kultur & Bildung Stadt: www.hildesheim.de, Suchbegriff „Jugendtreffs“ sowie vom Landkreis Hildesheim www.landkreishildesheim.de unter der Rubrik Leben-Lernen verlinkt. Darüber hinaus gibt es weitere Kinder- und Jugendeinrichtungen anderer freier Träger: www.hildesheim.de, Suchbegriff „Jugendeinrichtungen“ SERVUS. dahoam Urlaub Wo Familien im ... zu Hause sind ARBER LAND Familienurlaub gelingt nur, wenn sich die Kinder von Kopf bis Fuß „pudelwohl“ BAYERISCHER WALD fühlen. Das ARBERLAND bietet dafür „von Natur aus“ ideale Voraussetzungen. Kinder machen die märchenhafte Natur des ARBERLANDES zum Abenteuerspielplatz, der täglich neue Überraschungen bietet. Dazu gibt‘s einen kunterbunten Erlebnismix von A-Z. Langeweile Fehlanzeige. Denn: ARBERLAND ist KINDERLAND. Kindern d wohlfühlen: Wandern mit Ankommen un triebe macht be ge t en ich ch le är -B Kinderland d yerischen Wal iet Nr. 1 im Ba ubskasse: eb rla ig U sk e di en r ili fü m t Fa Gu arberaktivCARD und Bahn Mit GUTi Bus tzen ben: nu be s lo en Was Kinder liem Bauernhof kost Urlaub auf de richt: HRB 4032 [email protected] 2681338 Kostenlose Hotline: 0800 272375263 w w w.k i n d e rl a n d -b aye ri sc h e r-wa ld .d e Freizeit, Sport, Kultur, Bildung 67 7 K Kapiteltitel Ausblick Abschließend soll noch ein allgemeiner Ausblick auf das „Universum“ Familie gerichtet werden, welches sich ständig weiter verändert und ein Leben lang verbindet. 68 Familienwegweiser Ausblick Zum gesunden Aufwachsen brauchen Kinder einen sicheren Ort – eine Familie. In der Familie kommen die unterschiedlichsten Charaktere zu sammen, die man sich, bis auf den Partner, so nicht aussuchen konnte. Verliebt, verlobt, verheiratet, verschieden: Män ner und Frauen sind so unterschiedlich, dass aus dem „verschieden“ schnell ein „geschieden“ wird. Es gehören Mut und viel Aufmerksamkeit dazu, die Unterschiedlichkeit von Mann und Frau zu erkennen, zu akzeptieren und konstruktiv da mit umzugehen. Mittlerweile ist der Scheidungstrend leicht rück läufig, aber nach den derzeitigen Scheidungssta tistiken werden etwa 1/3 aller in einem Jahr ge schlossenen Ehen im Laufe der nächsten 25 Jahre geschieden. Kinder werden immer häufiger ver haltensauffällig und haben eher digitale Freunde als den Kumpel von nebenan. Meistens reicht ein Gehalt zum Leben nicht mehr aus und es stellt sich die Frage: Krippe oder Betreuungsgeld? Neben dem demografischen sind wir nun auch im familiären Wandel angekommen. Dieser Wechsel in der Familienstruktur ist nicht nur ein Ausdruck gesamtgesellschaftlicher Ver änderungen, sondern er hat auch Auswirkungen auf die Gesellschaft. Veränderung in der Paarbeziehung: Das klassische Familienbild verändert sich. Durch die zunehmende Anzahl von nichtehelichen Part nerschaften mit Kindern, von Familien mit einem alleinerziehenden Elternteil sowie durch viel mehr Stieffamilien bzw. Patchworkfamilien als früher, werden andere Strukturen geprägt. Veränderung in der Einstellung zu Kindern: Die Geburtenraten sind deutlich zurückgegangen. Moderne Verhütungsmöglichkeiten und die Ent koppelung von Sexualität und Fortpflanzung ma chen die Entscheidung für Kinder immer mehr zu einem bewusst getroffenen und selbstbestimm ten Schritt. Insgesamt lässt sich eine Stabilisierung des Musters der Zwei-Kind-Familie feststellen. Veränderung in der Rollenteilung: Deutliche Veränderungen haben hinsichtlich der Erwerbsbeteiligung von Müttern stattgefunden. Im Vergleich zu früheren Generationen treten die Frauen zwar später in das Berufsleben ein, dafür bleiben sie aber häufiger in Lohn und Brot oder unterbrechen ihre Erwerbstätigkeit für eine kür Wählen Sie unser Exklusiv-Modell ... ... und profitieren Sie als Mitglied von den starken Vorteilen unseres Kontoführungsmodells! Nähere Informationen bei unseren Beratern oder unter: www.vbhildesheim.de/mitgliedschaft E-Mail: [email protected] Telefon: 05121 166-0 Telefax: 05121 166-166 Ausblick 69 8 8 Ausblick zere Zeit. In den vergangenen Jahren hat sich die Anzahl der arbeitenden Frauen mit Kindern im Vorschulalter erhöht, und über einen längeren Zeitraum hinweg ist eine generelle Steigerung der Teilzeittätigkeit von Müttern, unabhängig vom Alter der Kinder, festzustellen. Auch Väter beanspruchen vermehrt Elterngeld, um in ihrer Erziehungsrolle sichtbarer zu werden. Die meisten Väter entscheiden sich derzeit für eine zweimonatige Auszeit vom Beruf. Durch die größe re Flexibilisierung der Elternzeit und die erweiterten Möglichkeiten, neben der Elternzeit auch berufstä tig zu sein, sind zukünftig weitere Anreize auch für Väter geschaffen, mehr Zeit mit ihren Kindern zu verbringen. Beiden Elternteilen wird damit erleich tert, den Kontakt zum Arbeitsmarkt zu halten. Veränderung in der „Familienlandschaft“: Die Familie gehört zu den wichtigsten Lebensbe reichen, verliert aber an quantitativer Bedeutung: Derzeit steht ein wachsender Nicht-Familiensek tor, zurzeit ca. ein Drittel, einem schrumpfenden Familiensektor von zwei Dritteln gegenüber. 70 Familienwegweiser Mit der Lebenswirklichkeit der Familie verändert sich auch das Verständnis von Familie. Kennzeich nend für solche Veränderungen ist eine zunehmen de Verselbständigung von Partnerschaft, Eltern schaft und Verwandtschaft. Familie ist heutzutage vor allem ein Ergebnis von individuellen Wahlent scheidungen und von äußeren Einflüssen. Während der Fünfte Familienbericht Familie als Ort definiert, „wo Kinder“ sind, hebt der Siebte Familienbericht in seiner Definition von Familie vor allem die Soli darleistungen hervor. Familie sollte demnach eine „Gemeinschaft mit starken Bindungen“ sein, „in der mehrere Generationen füreinander da sind“. Der Landkreis Hildesheim möchte mit diesem Weg weiser unter anderem für Familien sorgen, Unter stützung anbieten sowie mit der Bereitstellung von lebenspraktischen Angeboten Familien stärken. Die Familie ist ein Geschenk, mit dem umzuge hen oft ganz schön kompliziert ist. Dennoch: Nur Mut – Familie tut gut! Ausblick Notrufnummern Polizei 110 05121 939-0 Feuerwehr 112 05121 301-2222 Krankentransport 05121 19 222 Giftnotrufzentrale 0551 19240 Kinderärztliche Notfallsprechstunde 05121 89-42020 Apothekennotdienste 0800 00228 33 Fachstelle Kinderschutz 05121 309-6201 Schwanger und keiner darf es erfahren? 0800 40 40 020 Ausblick 71 8 9 Anhang Landkreis Hildesheim 72 Familienwegweiser 10 Impressum 10.1 Ausführliches Inhaltsverzeichnis 1 Eltern werden 2.3 Beratung und Unterstützung des 1.1Paarvorbereitung Jugendamtes für alleinerziehende 1.2Schwanger Elternteile sowie junge Volljährige 1.3Gynäkologie 2.3.1Beurkundung 1.4Hebammen 2.3.2Abstammung 1.5Geburtsvorbereitung 2.3.3Vaterschaftsfeststellung 1.6 Schwangerschaftsberatungsstellen 2.3.4Sorgerechtserklärung 1.7 Risiken in der Schwangerschaft 2.3.5Vormundschaft 1.8 Vorgeburtliche Untersuchungen 2.3.6Namensrecht 1.9Frühgeburten 2.3.7Negativattest 1.10Mehrlingsschwangerschaft 2.3.8Betreuungsunterhalt 1.11 Behinderung oder Handicap 2.3.9 1.12 Tot- und Fehlgeburten Jugendliche Unterhaltsansprüche für Kinder und 1.13Mutterschutz 2.3.10Unterhaltsvorschuss 1.14 2.3.11Umgangsrecht Vertrauliche Geburt 1.15Entbindung 2.3.12Alleinerziehende 1.16Kinderwunsch 2.4Unterstützungsangebote 1.17Adoption 2.4.1 Fach- und Familieninformationssystem (FIS) 2.4.2 Familienhebammen und Familien-Gesundheits- und 2 Eltern sein 2.1 Nach der Geburt Kinderkrankenpflegerinnen 2.2 Finanzielle Leistungen 2.4.3Schreibaby 2.2.1Mutterschaftsgeld 2.4.4Geburtskliniken 2.2.2Kindergeld 2.4.5 2.2.3 2.4.6Volkshochschulen Elterngeld und ElterngeldPlus Vereine rund ums Elternsein 2.2.4Betreuungsgeld 2.4.7Familienbildungsstätten 2.2.5Kinderzuschlag 2.4.8Familienzentren 2.2.6Kinderbetreuungszuschlag 2.4.9Mehrgenerationenhäuser 2.2.7Wohngeld Impressum 73 10 Impressum 3 Familie und Beruf 4.1.1Schuleingangsuntersuchung 3.1 Kindertagesbetreuung, Bildungs- und 4.1.2 Impfschutz für Kinder und Jugendliche Betreuungsangebote für Kinder 4.1.3 Beratung und Begutachtung für Kinder 3.1.1Krippe mit Entwicklungsschwierigkeiten und/ 3.1.2Kindertagespflege oder Behinderungen 3.1.3Kindergarten/Kindertagesstätte 4.1.4 Hör- und Sprachheilberatung 3.1.4Hort 4.1.5 PIAF ® 3.2 Familien- und Kinderservicebüros 4.2Gesundheitsfragen der Städte und Gemeinden 4.2.1Ärztinnen-/Arztsuche 3.3Elternzeit 4.2.2Eltern-Kind-Kuren 3.4 Arbeitsausfall durch Krankheit 3.4.1 Erkrankung eines Elternteils 5 Eltern bleiben 3.4.2 Erkrankung des Kindes 5.1 Beratung in der Erziehung 3.5Ferienbetreuung/-programm 5.1.1Erziehungsberatungsstellen 3.6Gleichstellungsstellen 5.2Bezirkssozialdienst 5.2.1 Trennungs- und Scheidungsberatung 4 Gesunde Entwicklung 5.2.2 Hilfen zur Erziehung 4.1 Angebote des Kinder- und 5.2.3Pflegekinder Jugendgesundheitsdienstes im 5.2.4 Patenschaften für Kinder psychisch Gesundheitsamt (FD 409) kranker Eltern 5.2.5Kindeswohlgefährdung 5.2.6Inobhutnahme 5.2.7 Sexueller Missbrauch 5.2.8 Fachstelle Kinderschutz 5.3 Weitere Beratungsangebote 5.3.1 Ehe- und Familienberatung 5.3.2Sozialberatung 5.3.3Suchtberatung 5.3.4Medienberatung 74 Familienwegweiser 5.3.5 Online- und Telefonberatung 5.3.6 Selbsthilfegruppen und -initiativen Impressum 5.3.7 Hilfe bei Gewalt 5.3.8 Unterstützung in der Migration 5.4 Finanzielle Probleme 10 5.4.1Arbeitslosigkeit 5.4.2 Bildungs- und Teilhabepaket 5.4.3Schuldnerberatung 5.4.4Stiftungen 5.4.5Familienurlaub 5.4.6Nachbarschaftshilfen 5.4.7 Unterstützende soziale Einrichtungen 6 Schule 6.1 Adressen der Schulen im Landkreis Hildesheim 6.2Schulpflicht 6.3Schülerbeförderungskosten 6.4 Lese-Rechtschreib- und Rechenschwäche 6.5 Lernförderung in Schulen (LeFiS) 6.6Hausaufgabenhilfe 6.7Schulbegleitung 6.8Schulverweigerung 6.9Schulberatung 7 Freizeit, Sport, Kultur, Bildung 7.1Freizeitmöglichkeiten 10Impressum 7.2Sportangebote 10.1 7.3Kultureinrichtungen 10.2Stichwortverzeichnis 7.4Bildungsangebote 10.3Kundenverzeichnis 8Ausblick 9Anhang Ausführliches Inhaltsverzeichnis 10.4Fotonachweise 10.5 Druck, Gestaltung, Layout 10.6Impressum Impressum 75 10 Impressum 10.2 Stichwortverzeichnis 2.3.8Betreuungsunterhalt 2.3.1Beurkundung 2.3.2Abstammung 5.2Bezirkssozialdienst 1.17Adoption 5.4.2 6.1 Adressen der Schulen im 7.4Bildungsangebote Landkreis Hildesheim 5.3.1 Ehe- und Familienberatung 2.3.12Alleinerziehende 5 Eltern bleiben 4.1 Angebote des Kinder- und 2 Eltern sein Jugendgesundheitsdienstes im 1 Eltern werden Gesundheitsamt (FD 409) 2.2.3 Elterngeld und ElterngeldPlus 3.4 Arbeitsausfall durch Krankheit 4.2.2Eltern-Kind-Kuren Bildungs- und Teilhabepaket 5.4.1Arbeitslosigkeit 3.3Elternzeit 4.2.1Ärztinnen-/Arztsuche 1.15Entbindung 1.11 3.4.2 Behinderung oder Handicap Erkrankung des Kindes 4.1.3Behinderungen 5.1.1Erziehungsberatungsstellen 5.1 Beratung in der Erziehung 2.4.1 Fach- und Familieninformationssystem (FIS) 2.3 Beratung und Unterstützung des 5.2.8 Fachstelle Kinderschutz Jugendamtes für alleinerziehende 3 Familie und Beruf Elternteile sowie junge Volljährige 3.2 Familien- und Kinderservicebüros der Städte und Gemeinden 2.2.4Betreuungsgeld 76 Familienwegweiser 10 Impressum 2.4.7Familienbildungsstätten 2.4.2 Familienhebammen und Familien- Gesundheits- und Kinderpflegerinnen (FGKiKP) 5.4.5Familienurlaub 2.4.8Familienzentren 3.5Ferienbetreuung 2.2 Finanzielle Leistungen 5.4 Finanzielle Probleme 7 Freizeit, Sport, Kultur, Bildung 7.1Freizeitmöglichkeiten 1.9Frühgeburten 2.4.4Geburtskliniken 1.16Kinderwunsch 1.5Geburtsvorbereitung 2.2.5Kinderzuschlag 4 5.2.5Kindeswohlgefährdung Gesunde Entwicklung 4.2Gesundheitsfragen 3.1.1Krippe 1.3Gynäkologie 7.3Kultureinrichtungen 6.6Hausaufgabenhilfe 6.5 Lernförderung in Schulen (LeFiS) 1.4Hebammen 6.4 Lese-Rechtschreib- und Rechenschwäche 5.3.7 Hilfe bei Gewalt 5.3.4Medienberatung 5.2.2 Hilfen zur Erziehung 2.4.9Mehrgenerationenhäuser 4.1.4 Hör- und Sprachheilberatung 1.10Mehrlingsschwangerschaft 3.1.4Hort 2.2.1Mutterschaftsgeld 4.1.2 1.13Mutterschutz Impfschutz für Kinder und Jugendliche 5.2.6Inobhutnahme 2.1 3.4.1 5.4.6Nachbarschaftshilfen Kind krank Nach der Geburt 2.2.6Kinderbetreuungszuschlag 2.3.6Namensrecht 3.1.3Kindergarten/Kindertagesstätte 2.3.7Negativattest 2.2.2Kindergeld 5.3.5 3.1 Kindertagesbetreuung – Bildungs- und 1.1Paarvorbereitung Betreuungsangebote für Kinder 5.2.4 Patenschaften für Kinder psychisch kranker Eltern 3.1.2Kindertagespflege Online- und Telefonberatung Impressum 77 10 Impressum 6Schule 4.1.1Schuleingangsuntersuchung 6.3Schülerbeförderungskosten 6.2Schulpflicht 6.8Schulverweigerung 1.2Schwanger 1.6Schwangerschaftsberatungsstellen 5.3.6 Selbsthilfegruppen und -initiativen 5.2.7 Sexueller Missbrauch 2.3.4Sorgerechtserklärung 5.3.2Sozialberatung 7.2Sportangebote 5.4.4Stiftungen 5.3.3Suchtberatung 1.12 Tot- und Fehlgeburten 5.2.1 Trennungs- und Scheidungsberatung 2.3.11Umgangsrecht 2.3.9 Unterhaltsansprüche für Kinder und Jugendliche 2.3.10Unterhaltsvorschuss 5.4.7 Unterstützende soziale Einrichtungen 5.3.8 Unterstützung in der Migration 2.4Unterstützungsangebote 2.3.3Vaterschaftsfeststellung 5.2.3Pflegekinder 2.4.5 Vereine rund ums Elternsein 4.1.5 PIAF ® 1.14 Vertrauliche Geburt 1.7 Risiken in der Schwangerschaft 2.4.6Volkshochschulen 2.4.3Schreibaby 1.8 6.7Schulbegleitung 2.3.5Vormundschaft 6.9Schulberatung 5.3 5.4.3Schuldnerberatung 2.2.7Wohngeld 78 Familienwegweiser Vorgeburtliche Untersuchungen Weitere Beratungsangebote Impressum 10 10.3 Kundenverzeichnis Aberland Regio GmbH.........................................................................................67 AMEOS Klinikum Hildesheim................................................................................39 Beamten-Wohnungs-Verein zu Hildesheim eG.....................................................16 Bernward-Krankenhaus GmbH...............................................................................2 Das Lebenswerk.................................................................................................. U3 Diakonie Himmelsthür..........................................................................................41 Elisabeth-von-Rantzau-Schule................................................................................2 Gemeinnützige Baugesellschaft zu Hildesheim AG...............................................14 Haus Wohldenberg..............................................................................................32 HAWK Hochschule für angewandte Wissenschaft und Kunst...............................27 HELIOS Klinikum Hildesheim............................................................................... U4 Johanniter-Krankenhaus Gronau GmbH...............................................................35 Josephinum.........................................................................................................61 Kirchberg & Pfahl.................................................................................................17 Kurbetriebsgesellschaft Bad Salzdetfurth mbH.....................................................65 Labora Möbel Shop/Trödel Shop..........................................................................57 Landesbildungszentrum für Hörgeschädigte Hildesheim.......................................27 Mammographie Screening Hildesheim...................................................................8 Marienschule Hildesheim.....................................................................................59 Michaeliskloster...................................................................................................50 Senioren-Residenz Nordstemmen GmbH..............................................................33 Sparda-Bank Hannover eG.................................................................................. U2 Sparkasse Hildesheim...........................................................................................43 Stiftung Universität Hildesheim............................................................................63 Techem Energy Services GmbH............................................................................ U3 Überlandwerk Leinetal GmbH..............................................................................44 Volksbank Hildesheim eG.....................................................................................69 Volkshochschule Hildesheim gGmbH....................................................................70 Westphal, Bernd, Bundestagsabgeordneter..........................................................30 Zweckverband Abfallwirtschaft Hildesheim..........................................................56 10.4 Fotonachweise Rebecca Hollemann; fotolia.com: Kzenon Titel, Monkey Business S. 6+22, cédric chabal S. 11, kolinko tanya S. 12, okalinichenko S. 19, S_Schlierner S. 23+29, Jürgen Fälchle S. 24, contrast werkstatt S. 26+34+58+75, Brian Jackson S. 33, Laoshi S. 33, famveldman S. 36, sepy S. 42, Eric Simard S. 45, drx S. 46, calamardebien S. 48, 47media S. 52, Mirek S. 54, sante75 S. 56, Christian Schwier S. 60, Mikkel Bigandt S. 64, Voyagerix S. 68, drubig-photo S. 71, Robert Kneschke S. 71, WavebreakMediaMicro S. 74, Lisa F. Young S. 76, sonya etchison S. 77, albert schleich S. 78 Impressum 79 10 Impressum 10.5 Druck, Gestaltung, Layout Bernwardmediengesellschaft mbH, Hildesheim Druckerei Quensen Druck + Verlag GmbH & Co. KG, Hildesheim Auflage: 10.000 Exemplare 10.6 Impressum Landkreis Hildesheim Der Landrat Dezernat 4 Soziales, Jugend, Sport und Gesundheit Bischof-Janssen-Straße 31 31134 Hildesheim Beim Landkreis Hildesheim sind weitere Weg weiser zu folgenden Themen erschienen: •Bauen •Demenz •Senioren •Komfortabel und barrierefrei wohnen •Bildband •LK Hi Kurzinformation 2014 Diese Information wurde vom Dezernat Soziales, Jugend, Sport und Gesund heit in enger Zusammenarbeit mit der Pressestelle des Landkreises Hildesheim gestaltet und herausgegeben. Der Familienwegweiser wurde mit freundlicher Unterstützung der in der Branche tätigen Unternehmen und Dienste in der Re gion Hildesheim realisiert. Öffentliche Mittel wurden hierfür nicht eingesetzt. Um die angebotenen Informationen möglichst bedarfsgerecht anbieten und weiterentwickeln zu können, möchten wir Ihre Einschätzung zu dieser Veröffentlichung kennen lernen. Haben Sie Anregungen oder Kritik? Fehlen Ihnen Informationen? Wenn ja, würden wir uns sehr freuen, wenn Sie uns Ihre Kritik oder Ihre Verbesserungsvorschläge mitteilen. Für entsprechende Anregungen ist die Pressestelle des Landkreises Hildesheim, Bischof-Janssen-Str. 31, 31134 Hildesheim, Telefon 05121 309-3151 oder -3131 sehr dankbar. Eine Kontaktaufnahme ist auch per E-Mail über [email protected] möglich. Fachliche Anregungen werden von uns entgegengenommen und an die zuständigen Dienststellen in Stadt und Landkreis Hildesheim weitergeleitet. Wir danken Ihnen für Ihr Interesse. 80 Familienwegweiser Mein Konto und ich! Wechseln Sie jetzt zur Bank mit den zufriedensten Kunden in Deutschland! ko nto : o r i G a S p a rd l o s o h n e kosten nd Aber. Wenn u Keiner da? Kein Problem: Techem liest per Funk ab. 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