Familien- wegweiser - Universität Hildesheim

Transcription

Familien- wegweiser - Universität Hildesheim
Familienwegweiser
Familienwegweiser 2015
für den Landkreis Hildesheim
Familienwegweiser
Familienwegweiser 2015
für den Landkreis Hildesheim
Familienwegweiser
für den Landkreis Hildesheim
Berufsfachschule SozialassistentIn und Fachschule Sozialpädagogik
Wiesenstraße 23 E · 31134 Hildesheim
Telefon (0 51 21) 80 90-490 · Fax (0 51 21) 80 90-498
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Fachoberschule Gesundheit und Soziales, Schwerpunkt Sozialpädagogik
Berufsoberschule Gesundheit und Soziales
Stiftskirchenweg 4 · 31137 Hildesheim
Telefon (0 51 21) 17 44-570 · Fax (0 51 21) 17 43-732
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Inhaltsverzeichnis
Grußwort des Landrates
4
Vorwort5
1
Eltern werden
2
Eltern sein
12
3
Familie und Beruf
24
4
Gesunde Entwicklung
36
5
Eltern bleiben
42
6
Schule
58
7
Freizeit, Sport, Kultur, Bildung
64
8
Ausblick
68
9
Anhang
72
1oImpressum
73
6
Das ausführliche Inhaltsverzeichnis finden Sie auf den Seiten 73 –75,
das Stichwortverzeichnis auf den Seiten 76 –78
3
Grußwort des Landrates
Liebe Leserin,
lieber Leser,
„die Familie ist die tragende Säule des Staates.
Sie ist der Garant für die Generationenfolge,
der Generationssolidarität und zentraler Ort von
Erziehung und Bildung“, heißt es im Leitfaden
des Deutschen Vereins zur kommunalen Familien­
politik.
Der familiäre Wandel hat erheblichen Einfluss auf
die Entwicklungen aller staatlichen und gesell­
schaftlichen Ebenen. Der Geburtenrückgang und
die zunehmende Überalterung der Bevölkerung
stellen dabei vor allem die Kommunen vor neue
Herausforderungen. Das verlangt große Anstren­
gungen, eröffnet aber auch Chancen.
All das, was an Erwartungen an die Familie – oder
umgekehrt von der Familie an den Staat – gerich­
tet wird, bildet einen umfassenden Themenkreis.
Um Ihnen den Überblick zu erleichtern und mit
Rat und Hilfe beiseitezustehen, haben wir die Zu­
ständigkeiten der öffentlichen Ansprechstellen
und die wichtigsten Kontaktadressen zum Thema
Familie komprimiert dargestellt.
Der so entstandene Familienwegweiser des Land­
kreises Hildesheim richtet sich in erster Linie an
(werdende) Eltern. Die Broschüre soll einen ersten
Überblick über Dienstleistungsangebote in den
verschiedensten Familienphasen liefern: Schwan­
gerschaft, Geburt, Kinderbetreuung, Schulbil­
dung, die finanzielle Familienförderung und
Freizeitangebote für Familien gehören selbstver­
ständlich dazu. Einen besonderen Schwerpunkt
bilden die Unterstützungsleistungen des Land­
kreises Hildesheim.
4
Familienwegweiser
Der Familienwegweiser ist als Broschüre so­
wie als Onlineversion unter der Internetadresse
www.landkreishildesheim.de abrufbar. Beide Pro­
dukte bieten interaktive Möglichkeiten, sich über
QR-Codes oder Verlinkungen von Internetseiten
und E-Mailadressen weiterführende Informatio­
nen anzeigen zu lassen. Es wird dabei vornehm­
lich auf offizielle und geprüfte Seiten verwiesen,
für deren Inhalte die jeweiligen Herausgeber ver­
antwortlich sind.
Bei der Zusammenstellung dieser Broschüre wur­
de Wert auf größtmögliche Sorgfalt und Vollstän­
digkeit gelegt. Sollte dennoch ein Angebot feh­
len, werden wir es nach entsprechendem Hinweis
an die Redaktion des Familienwegweisers gerne
mitaufnehmen. Die Onlineversion wird regelmä­
ßig aktualisiert, so dass Sie stets einen aktuellen
Überblick über die vielfältigen Möglichkeiten im
Landkreis Hildesheim haben.
Abschließend hoffe ich, dass Ihnen diese Infor­
mationsschrift in Ihrem täglichen Leben ein guter
Wegweiser ist.
Reiner Wegner
Hildesheim, Juni 2015
Vorwort
Eine spannende Entdeckungsreise mit Ihren Kin­
dern sowie den vielfältigen Möglichkeiten der
Frühen Hilfen im Landkreis Hildesheim wünscht
Ihnen für das Redaktionsteam:
Stefan Hollemann
Netzwerkkoordinator Frühe Hilfen
[email protected]
Die Onlineversion erhalten Sie auf der Homepage
www.landkreishildesheim.de/familienwegweiser
Sehr geehrte Familien,
willkommen im Landkreis Hildesheim!
Hier eine kurze Einführung zu unserem Familien­
wegweiser:
Die Kapitel sind chronologisch zur Entwicklung
eines Kindes bzw. einer Familie angelegt.
In vielen Kapiteln werden aufgrund der Fülle der
Informationen die Themen nur angerissen. Bei
weiterem Interesse sollen die Links zu den ent­
sprechenden Internetseiten mehr und aktuelle
Auskunft geben.
5
K
Kapiteltitel
Eltern
werden
Mit der Schwangerschaft beginnt ein Abenteuer. Früher waren Eltern
lediglich in „freudiger Erwartung“, heute gehen sie zur Vorsorge, wissen
in jeder Entwicklungsphase ihres Kindes um dessen Befinden und können
sich aktiv auf das Elternsein vorbereiten. Damals wie heute beinhaltet die
Feststellung einer Schwangerschaft sehr unterschiedliche Empfindungen:
Freude, Unsicherheit, Verzweiflung, Angst … . Damit das Abenteuer
„Eltern werden“ für Sie zu einer freudigen Entdeckungsreise wird, sind in
diesem Kapitel einige hilfreiche Stationen genannt.
6
Familienwegweiser
Eltern werden
1.1 Paarvorbereitung
1.3 Gynäkologie
Für Kinder ist es wichtig, in verlässlichen Familien
aufzuwachsen, um sich sicher binden zu können.
Ehe- und Beziehungskurse können dabei dienlich
sein, sich bewusst Zeit zu nehmen, sich selbst und
die Partnerschaft besser verstehen zu können.
Ausgebildete Fachkräfte können Ihnen bei diesem
Entwicklungsprozess helfen, sich mit Themen wie
Werte, Rollenverständnis, Kommunikation, Sexu­
alität, Interessen usw. zu beschäftigen. So können
Sie jeder für sich frühzeitig in der Entscheidung
für den anderen sicher werden und gemeinsam
an der zukünftigen Ehe / Partnerschaft arbeiten.
Eine bewusste Vorbereitung ist der beste Grund­
stein für ein qualitativ gutes Familienleben.
Um bei einer Vermutung so früh wie möglich
Gewissheit zu erhalten, empfiehlt es sich, eine
gynäkologische Praxis aufzusuchen und sich die
Schwangerschaft bestätigen zu lassen. Hier kön­
nen die Schwangeren alle Fragen, die in diesem
Moment oder später für sie wichtig sind, stellen
und viele wertvolle Tipps für ihre Schwanger­
schaft erhalten.
Die schwangere Frau erhält in der Praxis auch den
Mutterpass, den sie zur ihrer und zur Sicherheit
des Babys immer bei sich tragen sollte. Falls Sie
unsicher sind, die Schwangerschaft fortzusetzen,
informiert Sie Ihre frauenärztliche Praxis über das
weitere Vorgehen und vermittelt Sie an die regio­
nalen Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen.
Eine frauenärztliche Praxis finden Sie im Bran­
chenverzeichnis oder unter www.arztauskunftniedersachsen.de/arztsuche/index.action.
1.2 Schwanger
Mit der Schwangerschaft beginnt das Abenteu­
er Familie oder ein neues Kapitel in der Familien­
chronik wird aufgeschlagen.
Die gesetzlichen Krankenkassen empfehlen und
finanzieren bestimmte medizinische Untersu­
chungen während der Schwangerschaft. Diese
sollen Mutter und Kind vor möglichen Komplika­
tionen während der Schwangerschaft schützen.
Die Untersuchungsergebnisse werden im Mut­
terpass eingetragen. Bis auf wenige
Verfahren können Sie sich im Rah­
men der Vorsorge auch an eine Heb­
amme wenden.
Nur Ärztinnen und Ärzte oder Hebammen kön­
nen erkennen, ob in einer Schwangerschaft alles
normal verläuft.
1.4 Hebammen
Während der Schwangerschaft, unter der Ge­
burt sowie danach hat jede Frau Anspruch auf
die Betreuung durch eine Hebamme. Sie ergänzt
die Gynäkologin oder den Gynäkologen. Somit
stehen der werdenden Mutter zwei kompeten­
te Ansprechpersonen zur Verfügung. Die Kosten
hierfür werden vollständig von der Krankenkas­
se getragen. Ein Verzeichnis der im Landkreis re­
gistrierten freiberuflichen Hebammen mit einem
Tätigkeitsprofil erhalten Sie hier:
www.landkreishildesheim.de/hebammen.
1.5 Geburtsvorbereitung
Damit Sie sich optimal auf die Geburt vorbereiten
können, gibt es die unterschiedlichsten Angebo­te
Eltern werden
7
1
1
Eltern werden
wie: Geburtsvorbereitungskurse, Schwanger­schafts­­­
gymnastik, Yoga, Einzel- und Paarberatung, Ge­
sprächsgruppen, Akupunktur usw. Einige dieser
Angebote werden u.a. von Hebammen, den Ge­
burtskliniken, dem Levana e.V. sowie der Volks­
hochschule Hildesheim durchgeführt.
1.6 Schwangerschaftsberatungs­stellen
In den Schwangerenberatungsstellen können Sie
sich allein, als Paar oder mit anderen Begleitper­
sonen zu allen Fragen, die Ihre Schwangerschaft
betreffen, vertraulich, kostenlos und auf Wunsch
anonym beraten lassen. Hier erhalten Sie Informa­
tionen zu Familienplanung, Verhütung, Hilfen in
der Schwangerschaft oder bei Verlust des Kindes.
Ebenso werden finan­zielle, rechtliche und prak­
tische Unterstütz­ungs­
mö­glich­keiten in der
neuen Lebenssituation
aufgezeigt. Einige Stel­
len beraten Sie auch im
Schwangerschaftskon­
flikt nach § 219 StGB
und stellen die für ei­
8
Familienwegweiser
nen straffreien Schwangerschaftsabbruch notwen­
dige Beratungsbescheinigung aus. In Hildesheim
haben die Schwangerenberatungsstellen einen
Wegweiser für Schwangere herausgegeben, der
unter der Seite www.schwangerinhildesheim.de
abrufbar ist.
1.7 Risiken in der Schwangerschaft
Insbesondere während der Schwangerschaft und
der Stillzeit ist die Einnahme von Medikamenten
und insbesondere von Suchtmitteln wie Alkohol,
Nikotin und anderen Drogen besonders zu be­
denken, weil davon auch das Kind im Mutterleib
betroffen ist.
Auf der Seite www.embryotox.de finden Sie un­
abhängige Informationen über die Verträglichkeit
der wichtigsten Medikamente. Die relevanten
wissenschaftlichen Daten sollen Ihnen dabei hel­
fen, zu entscheiden, ob sie das Medikament wäh­
rend der Schwangerschaft einnehmen möchten
und was zu tun ist, wenn Sie dies bereits einge­
nommen haben.
Eltern werden
1.8 Vorgeburtliche Untersuchungen
1.10 Mehrlingsschwangerschaft
Neben den gesetzlich vorgegebenen und be­
zahlten Untersuchungen gibt es weitere spezielle
vorgeburtliche (pränatale) Untersuchungsverfah­
ren. Diese eröffnen die Möglichkeit während der
Schwangerschaft, gesundheitliche Beeinträchti­
gungen oder Behinderungen des Ungeborenen
festzustellen. Bedenken Sie, dass diese Untersu­
chungen freiwillig und privat zu finanzieren sind.
Sie haben einen Rechtsanspruch auf besondere
psychosoziale Beratung im Zusammenhang mit
Pränataldiagnostik. www.schwangerinhildesheim.de
Wer mehr als ein Kind bekommt, steht vor einer
größeren Herausforderung. Damit Sie diese Auf­
gabe meistern können, gibt es unterschiedliche
Anlaufstellen und Unterstützungsmöglichkeiten.
1.9 Frühgeburten
Säuglinge, die vor der 37. Schwangerschaftswo­
che zur Welt kommen, werden als Frühgeburten
bezeichnet. Der Bundesverband „Das frühgebo­
rene Kind“ e.V. bietet auf seiner Internetpräsenz
www.fruehgeborene.de Anleitung, wie sich Be­
troffene auf die eventuell erhöhten Anforderun­
gen an sie vorbereiten können.
www.levana-ev.de Zwillingstreffen zum Spielen
und Austauschen in Hildesheim
www.abc-club.de Internationale Drillings &
Mehrlingsinitiative
www.landkreishildesheim.de/drillinge
1.11 Behinderung oder Handicap
Auf die Nachricht, dass ihr Kind mit einer Beein­
trächtigung zur Welt kommen könnte, reagieren
viele Eltern mit Unsicherheit und Angst vor dem,
was auf sie zukommen würde. Es ist hilfreich,
sich von Anfang an Rat zu holen. Es gibt verschie­
denste Stellen, die Eltern eines behinderten Kin­
des unterstützen können.
Die BzgA hat in ihrer Publikation „Wenn es an­
ders kommt“ zahlreiche Möglichkeiten aufgelis­
tet: www.bzga.de, Suchbegriff „Handicap“.
In Hildesheim hat sich ein Team aus Fachkräften
zusammengeschlossen, mit dem Ziel, Kinder mit
besonderem Versorgungsbedarf und deren Fami­
lien beim Übergang von der stationären Versor­
gung in die häusliche Umgebung zu unterstützen:
Der „Bunte Kreis“ ist zu erreichen über
[email protected],
Telefon 05121 89-42520.
1.12 Tot- und Fehlgeburten
Der vorzeitige Verlust eines Kindes durch Tot- oder
Fehlgeburt ist für viele Eltern ein erschütterndes
Ereignis. In der Trauer fällt es dann oft schwer,
Eltern werden
9
1
1
Eltern werden
die richtige Ansprechperson zu finden. Der Ver­
ein „Leere Wiege“ e.V. hat es sich zur Aufgabe
gemacht, eine tröstende Begleitung für Eltern
zu sein (www.leere-wiege-hannover.de). Auch
die Seite www.schmetterlingskinder.de und das
Forum www.sternenkinder.de sollen denen, die
davon betroffen oder berührt sind, Trost spenden
und Unterstützung geben.
1.13 Mutterschutz
Das Mutterschutzgesetz regelt und kontrolliert
für Schwangere und junge Mütter die Einhaltung
der gesetzlichen Vorschriften am Arbeitsplatz.
Hierzu gehören die Arbeitsbedingungen, Arbeits­
zeiten, Arbeitsplatzgestaltung, Stillzeiten und
Kündigungsschutz. Informationen hierzu erhal­
ten Angestellte und Arbeitgeber beim Gewerbe­
aufsichtsamt oder unter www.bmfsfj.de.
1.14 Vertrauliche Geburt
Keine schwangere Frau muss in Deutschland ihr
Kind allein und heimlich zur Welt bringen. Jede
Frau hat das Recht, bei den Schwangerschaftsbe­
ratungsstellen während und nach der Schwanger­
schaft anonym und beschützt Hilfe zu erhalten.
Seit dem 01.05.2014 ist das Gesetz zum Ausbau
der Hilfen für Schwangere und zur Regelung der
vertraulichen Geburt in Kraft. Das Gesetz zum Aus­
bau der Hilfen für Schwangere und zur Regelung
der vertraulichen Geburt hat zum Ziel, heimliche
Geburten und ungeschützte Geburten außerhalb
von medizinischen Einrichtungen zu minimieren.
Ziel des Gesetzes ist es weiterhin, heimliche Gebur­
ten außerhalb von medizinischen Einrichtungen
unnötig zu machen und zu verhindern, dass Neu­
geborene ausgesetzt oder sogar getötet werden.
10
Familienwegweiser
Die Broschüre „Die vertrauliche Geburt“ bietet
einen Überblick über die wichtigsten Fragen, die
sich im Rahmen der vertraulichen Geburt stellen
und dient als Orientierungshilfe für die am neuen
Verfahren Beteiligten. Zudem sind in der Broschüre
alle neuen gesetzlichen Regelungen enthalten, die
zur Verbesserung der Hilfen für Schwangere und
zur vertraulichen Geburt eingeführt
worden sind. Zu finden auf der Seite
www.bmfsfj.de.
Bundesweit gibt es eine kostenlose
Telefonnummer, unter der ratsuchende Schwan­
gere anonym und sicher anrufen können: 0800
40 40 020 oder www.geburt-vertraulich.de.
1.15 Entbindung
Bis in die Mitte des 20. Jahrhunderts wurden
Kinder normalerweise zu Hause geboren. Durch
die flächendeckende Versorgung mit Kranken­
häusern wurde die Geburt in einer Klinik zur do­
minierenden Art der Entbindung. Für eine Haus­
geburt entscheiden sich ca. 1,5 % der Eltern in
Deutschland. Die Hausgeburt wird von einer ver­
antwortlichen Hebamme geleitet.
Für Eltern, die sich für die Geburt in einer Klinik
entscheiden, stehen im Landkreis Hildesheim
das St. Bernward Krankenhaus und das Helios
Klinikum Hildesheim zur Auswahl. Beide Häuser
bieten monatliche Informationsabende zur Ent­
bindung, Kreißsaal-Führungen sowie weiteren
Service rund um die Geburt an.
St. Bernward Krankenhaus
Helios Klinikum
Eltern werden
Adoptionsbewerbung. Verfolgen die Interessier­
ten den Adoptionsgedanken weiter, beraten die
Fachleute des Jugendamtes sie individuell in Ein­
zelsitzungen, sprechen mit ihnen über den Ad­
optionswunsch und informieren über die damit
verbundenen Anforderungen und Abläufe.
1.16 Kinderwunsch
Jeder Mensch hat Eltern und jedes Kind ist in der
Regel in einer Familie aufgewachsen. Leider ha­
ben junge Paare oftmals aus medizinischen oder
anderen Gründen nicht die Möglichkeit, selbst
Kinder zu bekommen und so eine Familie zu
gründen.
Auf der Internetpräsenz www.familienplanung.
de/kinderwunsch/ stellt die Bundeszentrale für
gesundheitliche Aufklärung (BzgA) Informatio­
nen für Paare mit unerfülltem Kinderwunsch zu­
sammen.
Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frau­
en und Jugend (BMFSFJ) hält unter dem Suchwort
„Kinderwunsch“ auf der Seite www.familienwegweiser.de mehr zu diesem Thema bereit.
An die Adoptionsvermittlungsstelle können sich
neben Adoptionsinteressierten auch Mütter, Vä­
ter oder Eltern wenden, die ihr Kind zur Adoption
freigeben wollen. Außerdem sind die Beschäftig­
ten der Dienststelle Kontaktstelle für Personen,
die sich mit der Adoption verwandter Kinder oder
Kinder des Ehepartners beschäftigen. Erwachse­
ne Adoptierte, die Fragen zu ihrer Herkunft ha­
ben, erhalten hier ebenfalls Auskunft und Hilfe.
Kontakt:
Katharina Bludau, Telefon 05121 309-6552
E-Mail: [email protected]
Weiterhin gibt es auch eine Gemeinsame Zentrale
Adoptionsstelle (GZA) in Hamburg, die überregi­
onal für die vier norddeutschen Bundesländer zu­
ständig ist (www.hamburg.de/gza).
1.17 Adoption
Adoption bedeutet die Annahme einer Person als
Kind. Für Sie ist es zunächst wichtig, herauszufin­
den, ob und wie sich dieser Wunsch realisieren
lässt. Für die Klärung und Entscheidung dieser
Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter der Adoptionsvermittlungsstelle des
Jugendamtes gern zur Seite. In einem Telefonat
beantworten sie erste Fragen im Hinblick auf eine
Eltern werden
11
1
K
Kapiteltitel
Eltern sein
Mit der Geburt eines Kindes verändert sich Ihr Leben tiefgreifend. Nach meist
neunmonatiger Vorfreude dürfen Sie endlich Ihren langersehnten Nachwuchs in
den Händen halten. Neugeborene brauchen viel Nestwärme, Zuwendung und
Liebe, denn insbesondere in den ersten Lebensmonaten soll Ihr Kind die existentiell notwendige Urgeborgenheit erfahren. Dazu gehören eine friedvolle Umgebung, viel Körperkontakt und das Eingehen auf die Bedürfnisse Ihres Kindes.
Die eigenen Bedürfnisse müssen zurückgenommen werden und die des Kindes
rücken in den Mittelpunkt.
12
Familienwegweiser
Eltern sein
Es entstehen viele Fragen um die richtige Versor­
gung, insbesondere wenn es Ihr erstes Kind ist. Au­
ßerdem gibt es auch Klärungsbedarf zu den recht­
lichen und finanziellen Punkten, die zu bedenken
sind. Wo gibt es Unterstützung, zum Beispiel bei
Anträgen, oder Angebote, die man als junge El­
tern gut gebrauchen kann und annehmen darf?
2.1 Nach der Geburt
Nach der Geburt ist die Hebamme Ihre kompe­
tente Ansprechpartnerin zur Pflege und Überwa­
chung in der Wochenbettzeit. Sie berät bei der
angemessenen Pflege und Ernährung des Babys
und hilft beim Stillen bzw. bei der Behandlung
von Stillproblemen. Zu ihren weiteren Aufgaben
zählt die Überwachung der Rückbildungsvorgän­
ge und der Wundheilung von geburtsbedingten
Dammverletzungen.
Wird das neugeborene Kind aus der Klinik entlas­
sen, bekommen die Eltern ein gelbes Kinder-Un­
tersuchungsheft ausgehändigt. In dieses Heft
trägt der Kinderarzt / die Kinderärztin alle Unter­
2
suchungsergebnisse ein. Ob die Entwicklung ei­
nes Kindes auch tatsächlich normal verläuft, kann
die erfahrene kinder- und jugendärztliche Praxis
beurteilen. Arztpraxen finden Sie unter www.
arztauskunft-niedersachsen.de/arztsuche/index.action.
Das Vorsorgeheft muss sorgfältig aufbewahrt
und bei jeder Vorsorgeuntersuchung der Kinderund Jugendarztpraxis vorgelegt werden.
Unter dem Link www.kinderaerzte-im-netz.de/
mediathek/vorsorge-und-impferinnerung/ können
Sie sich an die Vorsorgetermine per E-Mail erin­
nern lassen.
Im Landkreis Hildesheim führen einige Hebam­
men auch Willkommensbesuche für den Land­
kreis Hildesheim durch, bei dem sie Informations­
zeitschriften für Eltern über das erste Lebensjahr
des Kindes sowie Elternordner zum Thema „Ge­
sund groß werden“ weitergeben. Sie überreichen
diesen Familienwegweiser und verweisen auf An­
gebote für Kinder, Eltern und Schwangere in ei­
ner regionalen Suchmaschine der Frühen Hilfen,
dem Fach- und Familieninformationssystem (FIS)
www.Fruehe-Hilfen-Niedersachsen.de.
Checkliste. Organisatorisches vor und nach der Geburt
Was?
Wo?
 MutterschutzArbeitsstelle
 ElternzeitArbeitsstelle
 Geburtsurkunde / Abstammungsurkunde Standesamt
 AnmeldungEinwohnermeldeamt
 KindergeldKindergeldkasse
 Krankenversicherung
Krankenkasse
 Kinderfreibetrag auf Steuerkarte
Finanzamt
 Haftpflicht
Privathaftpflicht

.................................
.................................

.................................
.................................
Eltern sein
13
2
Eltern sein
2.2.2 Kindergeld
Das Kindergeld wird einkommensunabhängig
gezahlt. Es ist nach der Zahl der Kinder gestaffelt
und beträgt:
• für das erste und zweite Kind monatlich
184 Euro
•für das dritte Kind monatlich 190 Euro
•für das vierte und jedes weitere Kind
monatlich 215 Euro
W
Wohnung
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2.2 Finanzielle Leistungen
gbg-2013-gbgApp-SONDERFORM-110mm2sp.indd 1
2.2.3 Elterngeld und ElterngeldPlus
12.06.13 09:13
2.2.1 Mutterschaftsgeld
Das Mutterschaftsgeld wird von den gesetzlichen
Krankenkassen während der Schutzfristen vor
und nach der Entbindung (im Normalfall 6 Wo­
chen vor der Entbindung und 8 Wochen nach der
Entbindung, bei Früh- oder Mehrlingsgeburten
12 Wochen nach der Entbindung) gezahlt. Das
Mutterschaftsgeld kann frühestens sieben Wo­
chen vor dem mutmaßlichen Geburtstermin bei
der jeweiligen Krankenkasse beantragt werden,
da eine diesbezügliche ärztliche Bescheinigung
frühestens eine Woche vor Beginn der Schutzfrist
ausgestellt werden darf.
14
Familienwegweiser
Kindergeld gibt es grundsätzlich
•für alle Kinder bis zum 18. Lebensjahr,
•für Kinder in Ausbildung bis zum 25. Lebensjahr,
•für arbeitslose Kinder bis zum 21. Lebensjahr.
Die Auszahlung des Kindergeldes erfolgt in der
Regel durch die Familienkassen bei den Agentu­
ren für Arbeit.
Weitere Details zum Kindergeld sind im Service­
portal „Familienwegweiser“ des Bundesfamilien­
ministeriums abrufbar.
Das Elterngeld schafft nach der Geburt eines Kin­
des den notwendigen Schonraum für einen gu­
ten Start in das gemeinsame Leben mit dem neu­
en Familienmitglied. Das Elterngeld macht es für
Mütter und Väter einfacher, vorübergehend ganz
oder auch nur teilweise auf eine Erwerbstätigkeit
zu verzichten und so mehr Zeit für die Betreuung
ihres Kindes zu haben. Für die Eltern von Kindern,
die ab dem 01.07.2015 geboren werden, besteht
die Möglichkeit zwischen dem Bezug von dem
bisherigen Elterngeld (Basiselterngeld) und dem
Bezug von ElterngeldPlus zu wählen oder beides
zu kombinieren.
www.familien-wegweiser.de, Suchbegriff „Eltern­geld.“ Die Elterngeldstellen beraten qualifiziert
Eltern sein
und kostenfrei zu allen Fragestellungen zur El­
ternzeit für Mütter und Väter.
Antragsformulare erhalten Sie auch bei Ihrer Ge­
meinde-, Samtgemeinde- oder Stadtverwaltung
oder unter www.ms.niedersachsen.de,
Suchbegriff „Elterngeldstellen“
2.2.4 Betreuungsgeld
Das Betreuungsgeld erhalten Eltern, deren Kind
vom 1. August 2012 an geboren wurde, und die
für ihr Kind keine Leistung nach § 24 Abs. 2 SGB VIII
(frühkindliche Förderung in einer Tageseinrichtung
oder in Kindertagespflege) in Anspruch nehmen.
Die Regelungen dafür sind im Bundeselterngeldund Elternzeitgesetz verankert. Das Betreuungs­
geld wird unabhängig davon gewährt, ob die Eltern
erwerbstätig sind. Die Bezugszeit von längstens 22
Monaten schließt nahtlos an die vierzehnmonatige
Rahmenbezugszeit für das Elterngeld an.
www.familien-wegweiser.de,
Suchbegriff „Betreu­ungsgeld“
Betreuungsgeld wird als vorrangige Leistung aus­
gezahlt und bei Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe
und Kinderzuschlag angerechnet.
Antragsformulare erhalten Sie auch
bei Ihrer Gemeinde-, Samtgemeindeoder Stadtverwaltung oder unter
www.ms.niedersachsen.de, Suchbegriff „Betreu­
ungsgeld“
2.2.5 Kinderzuschlag
Der Kinderzuschlag ist eine gezielte Förderung
von gering verdienenden Familien mit Kindern,
die zwar ihren eigenen Bedarf durch Erwerbsein­
kommen grundsätzlich bestreiten können, aber
nicht über ausreichend finanzielle Mittel verfü­
gen, um den Bedarf ihrer Kinder zu decken, siehe
www.familien-wegweiser.de.
Antragsformulare und Informationen gibt es bei
der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit
und zum Herunterladen im Internet unter
www.familienkasse.de oder
www.kinderzuschlag.de.
2.2.6 Kinderbetreuungszuschlag
Auszubildende oder Studierende, die mit eige­
nen Kindern unter zehn Jahren in ihrem Haushalt
zusammenleben, können neben dem normalen
BAföG-Satz einen Kinderbetreuungszuschlag be­
antragen. www.bafög.de
2.2.7 Wohngeld
Das Wohngeld hilft Haushalten mit geringem Ein­
kommen, die Wohnkosten zu bezahlen.
Wohngeld gibt es
•als Mietzuschuss für die Mieterin / den Mieter
einer Wohnung und bei Heimunterbringung
•als Lastenzuschuss für die Eigentümerin / den
Eigentümer eines Eigenheimes oder einer
Eigentumswohnung.
Grundsätzlich nicht wohngeldberechtigt sind
Schüler und Schülerinnen, Auszubildende und
Personen, die Leistungen nach dem Sozialgesetz­
buch II (Grundsicherung für Arbeitssuchende)
oder XII (Sozialhilfe) erhalten.
Kinder von Arbeitssuchenden und Empfängern
von Sozialhilfe die ihren Lebensunterhalt (Regel­
satz plus Kosten der Unterkunft) aus eigenem
Einkommen (Kindergeld, Unterhalt, Wohngeld)
decken können, haben einen Wohngeldanspruch.
Eltern sein
15
2
2
Eltern sein
www.bwv-hi.de
Stadt Hildesheim
Fachbereich Bürgerangelegenheiten
Wohngeldstelle
Markt 2, 31134 Hildesheim, Telefon 05121 301-0
E-Mail: [email protected]
2.3 Beratung und Unterstützung des
Jugendamtes für alleinerziehende
Elternteile sowie junge Volljährige
BWV: Lebensräume!
Das Jugendamt bietet qualifizierte und kostenlo­
se Beratung, Unterstützung und Beistand für al­
leinerziehende Eltern und junge Volljährige. Hilfe
wird bei folgenden Fragestellungen gegeben:
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Leistungsvorteile, die wir Ihnen als Wohnungsgenossenschaft bieten
können. Informieren Sie sich unverbindlich über die Vorzüge unserer
Angebote. Wir beraten Sie gern.
2.3.1 Beurkundung
BWV · Theaterstr. 7/Zingel 15 · 31141 Hildesheim · Tel. 05121 9136-0 · eMail: [email protected]
Der Wohngeldanspruch hängt von verschiedenen
Faktoren ab:
•Zahl der Haushaltsmitglieder
•Höhe des Familieneinkommens
•Höhe der Miete/Belastung
Wohngeld wird nur auf Antrag gewährt.
Die entsprechenden Antragsvordrucke sowie
Aus­künfte erhalten Sie hier:
Landkreis Hildesheim
Fachdienst 407/Team Wohngeld
Bischof Janssen-Straße 31, 31134 Hildesheim
Telefon 05121 309-2621
E-Mail: [email protected]
16
Familienwegweiser
Folgende Beurkundungen können im Jugendamt
kostenfrei aufgenommen werden:
•Vaterschaftsanerkennung und die erforderliche
Zustimmung (auch vorgeburtlich möglich)
•Unterhaltsurkunden
•Erklärungen zur Ausübung der gemeinsamen
elterlichen Sorge (auch vorgeburtlich möglich)
•Rückständige Unterhaltsbeträge der Unterhalt vorschusskasse sowie anderer Sozialleistungsträger
2.3.2 Abstammung
Es besteht häufig Klärungsbedarf zur Vaterschaft,
wenn das Kind z.B. in einem laufenden Schei­
dungsverfahren geboren wird oder wenn die
Mutter nicht verheiratet ist und eine Vaterschaft
bislang nicht anerkannt wurde.
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Zeitschrift „Familienwegweiser“ 02/2015
Eltern sein
2.3.3 Vaterschaftsfeststellung
Die Beratung umfasst die Themenbereiche Vater­
schaftsfeststellung, Vaterschaftsanfechtung und
freiwillige Anerkennung der Vaterschaft. Im Rah­
men einer Beistandschaft umfasst dies auch die
Vertretung des Kindes im gerichtlichen Verfahren
zur Vaterschaftsfeststellung. Die freiwillige Be­
urkundung der Vaterschaftsanerkennung kann
auch im Jugendamt erfolgen.
2.3.4 Sorgerechtserklärung
Einer Mutter, die zum Zeitpunkt der Geburt ihres
Kindes nicht verheiratet ist, steht zunächst ge­
mäß § 1626 a BGB das Sorgerecht für ihr Kind
allein zu. Wenn sie jedoch wünscht, dass der Va­
ter des Kindes ebenfalls am Sorgerecht beteiligt
werden soll, so kann sie zusammen mit dem Va­
ter erklären, dass sie das Sorgerecht gemeinsam
mit ihm ausüben will. Hierzu wird im Jugendamt
Beratung angeboten und auch die hierfür erfor­
derliche Beurkundung kann hier erfolgen.
Der nicht sorgeberechtigte Elternteil eines Kin­
des kann das Sorgerecht beim Amtsgericht be­
antragen. Diesem Antrag kann grundsätzlich nur
widersprochen werden, wenn das Kindeswohl
gefährdet ist. Ansprechstelle in dieser Angelegen­
heit ist das Amtsgericht.
2.3.5 Vormundschaft
Sofern die Eltern nicht in der Lage sind, die Sor­
ge für ihr Kind auszuüben, wird vom Familien­
gericht eine Vormundschaft bestellt. Dies kann
das Jugendamt sein. In diesen Fällen übernimmt
die Person, der die Vormundschaft übertragen
wurde, die Aufgaben der Eltern und damit die
rechtliche Vertretung des Kindes. Es besteht auch
Kirchberg & Pfahl
Rechtsanwältinnen
Holzer Str. 2–4 · 31061 Alfeld
Telefon (0 51 81) 50 81 · Fax (0 51 81) 50 83
Homepage: www.kirchberg-pfahl.de
E-Mail: [email protected]
Petra Pfahl
Regina Kirchberg
Rechtsanwältin
Fachanwältin Familienrecht
Rechtsanwältin
Fachanwältin Erbrecht
Tätigkeitsschwerpunkte
Familienrecht
Erbrecht
Scheidung/Unterhalt
Betreuungsrecht
Sorgerecht/Umgang
Straßenverkehrsrecht
Sozialrecht
Vertragsrecht
Interessenschwerpunkte
Strafrecht
Nachlassregelung
Forderungseinzug (Mahnwesen)
Zwangsvollstreckung
die Möglichkeit, eine Privatvormundschaft vorzu­
schlagen. Hierfür kommen Verwandte oder Be­
kannte aus dem Umfeld des Kindes in Betracht,
aber auch Interessierte, die diese Aufgabenstel­
lung ehrenamtlich übernehmen möchten.
2.3.6 Namensrecht
Das Kind erhält bei verheirateten Eltern den Ehe­
namen der Eltern. Bei nicht verheirateten Eltern
mit gemeinsamer elterlicher Sorge bestimmen die
Eltern den Namen und Nachnamen des Kindes
gemeinsam.
Mit der Abgabe einer Sorgeerklärung steht Ihnen
die elterliche Sorge für Ihr Kind gemeinsam zu.
Diese gemeinsame Sorge bedeutet für Sie un­
Eltern sein
17
2
2
Eltern sein
Mit der Geburtsbeurkundung hat Ihr Kind bereits
Vor- und Familiennamen erhalten.
ter anderem auch, sich über den Familiennamen
Ihres Kindes Gedanken zu machen.
Dabei sind zwei Gruppen zu unterscheiden:
A) Abgabe einer Sorgeerklärung, bevor die Ge­
burt des Kindes beim Standesamt beurkundet wird
Die Geburt Ihres Kindes steht noch bevor oder
das Kind ist bereits geboren. Sie stehen daher
beide als Sorgeberechtigte vor der Aufgabe, für
Ihr Kind – neben einem oder mehreren Vorna­
men – auch einen Familiennamen zu bestimmen
(§ 1617 BGB). Zur Auswahl stehen hier die Na­
men, die der Kindesvater bzw. die Kindesmutter
im Zeitpunkt der Namenserklärung führen.
Diese Namensbestimmung ist – durch formlose
Erklärung – bei dem Standesamt abzugeben, das
die Geburt des Kindes beurkunden wird. Sie gilt
auch für Ihre weiteren Kinder!
B) Abgabe einer Sorgeerklärung, nachdem die Ge­
burt des Kindes beim Standesamt beurkundet wurde:
18
Familienwegweiser
Nachdem Ihnen nunmehr die Sorge für Ihr Kind
gemeinsam zusteht, haben Sie das Recht, innerhalb von drei Monaten nach Begründung der
gemeinsamen Sorge den Familiennamen des Kin­
des neu zu bestimmen (§ 1617b BGB).
Auch diese Namenserklärung ist gegenüber dem
Standesamt abzugeben, muss in diesem Fall je­
doch öffentlich beglaubigt werden (d.h., Sie müs­
sen beide persönlich im Standesamt erscheinen).
Ist Ihr Kind älter als fünf Jahre, muss es mit dieser
Neubestimmung seines Namens einverstanden sein.
Bitte beachten Sie, dass die o. g. Frist von drei
Monaten eine Ausschlussfrist ist, d.h., die Erklä­
rungen müssen innerhalb dieser Zeit beim Stan­
desamt, bei dem die Geburt Ihres Kindes beur­
kundet wurde, eingegangen sein.
Hinweis: Diese Information hat keinen Anspruch
auf Vollständigkeit und kann ein Bera
tungsgespräch beim Standesamt nicht
ersetzen.
Gehen Sie rechtzeitig zum Standesamt
(bei dem Sie mit dem 1. Wohnsitz ge
meldet sind) und lassen Sie sich dort
beraten.
2.3.7 Negativattest
Bei einigen Rechtsgeschäften müssen sorgebe­
rechtigte Elternteile den Nachweis führen, dass
sie das alleinige Sorgerecht haben. Dies ist bei­
spielsweise bei der Beantragung eines Personal­
ausweises oder Reisepasses oder auch bei der
Einrichtung eines Sparbuches für das Kind erfor­
Eltern sein
derlich. Die sorgeberechtigten Elternteile benöti­
gen dann einen Negativattest. In diesem Fall wird
der Mutter oder dem Vater, auch wenn die Kinder
nicht im Kreisgebiet oder in der Stadt Hildesheim
geboren sind, eine Auskunft aus dem Sorgeregis­
ter schriftlich und kostenlos erteilt, aus der her­
vorgeht, ob für dieses Kind eine gemeinsame Sor­
geerklärung registriert wurde. Teilweise ist hierfür
eine Rückfrage beim Geburtsjugendamt bzw., so­
fern der Geburtsort des Kindes im Ausland liegt,
auch über die zentrale Senatsverwaltung in Berlin
erforderlich. Die Anträge für den Negativattest
können Sie sich auf der Web-Seite des Landkrei­
ses Hildesheim herunterladen.
www.landkreishildesheim.de/formulare.
2.3.8 Betreuungsunterhalt
Soweit die Vaterschaft festgestellt ist, kann die
Kindesmutter, die das Kind betreut und deshalb
nicht erwerbstätig ist, vom Vater Betreuungs­
unterhalt verlangen. Zur Berechnung und Gel­
tendmachung dieses Anspruchs hält das das Ju­
gendamt ein Beratungsangebot bereit.
2.3.9 Unterhaltsansprüche für Kinder
und Jugendliche
Kinder können von einem Elternteil, mit dem sie
nicht in einem Haushalt leben, Unterhalt fordern.
Die Beratung hierzu umfasst die Berechnung des
Unterhaltsanspruchs und die Geltendmachung
des Anspruchs. Im Rahmen einer Beistandschaft
werden diese Ansprüche auch gerichtlich geltend
gemacht und notfalls auch mit Zwangsmaßnah­
men durchgesetzt.
Gerade dieses Beratungsangebot kann auch von
jungen Volljährigen in Anspruch genommen wer­
den. Das Thema ist ausgesprochen umfangreich,
eine Beratung wird daher dringend empfohlen;
sie ist kostenfrei und unverbindlich.
Grundlage für die Ermittlung des Unterhaltsan­
spruches ist die Düsseldorfer Tabelle. Im Internet
können Sie unter www.olg-duesseldorf.nrw.de/
infos/Duesseldorfer_tabelle die jeweils aktuelle
Fassung der Tabelle mit den entsprechenden Er­
läuterungen nachlesen.
2.3.10 Unterhaltsvorschuss
Der Unterhaltsvorschuss dient der Sicherstellung
des Unterhalts von minderjährigen Kindern,
wenn ein unterhaltspflichtiger Elternteil keinen
Unterhalt für ein Kind zahlt oder dies nicht kann
bzw. der andere Elternteil unbekannt ist.
Bei Bewilligung des Unterhaltsvorschusses gehen
die Unterhaltsansprüche des Kindes in Höhe des
gezahlten Unterhaltsvorschusses auf den Staat
über, der sich die verauslagten Geldleistungen
vom unterhaltspflichtigen Elternteil zurückholt
und gegebenenfalls einklagt. Die zuständige Stel­
le tritt zunächst in Vorlage. Unterhaltsvorschuss
gibt es maximal für 72 Mona­te und längstens bis
zur Vollendung des zwölften Lebensjahres (12.
Geburtstag) des Kindes. Hierbei gibt es keine Ein­
kommensgrenzen.
Eltern sein
19
2
2
Eltern sein
Zurzeit gibt es folgende Unterhaltsvorschuss­beträge:
•bis 6 Jahre: 133 Euro monatlich*
•6 bis 12 Jahre: 180 Euro monatlich*
Aktuelle Informationen können Sie auch auf der
Web-Seite des Bundesministeriums für Familie,
Senioren, Frauen und Jugend erhalten:
www.bmfsfj.de, Suchbegriff „Unterhaltsvorschuss“.
Das Antragsformular bekommen Sie bei Ihrer Stadt-,
Samtgemeinde- oder Gemeindeverwaltung, als
Download auf der Web-Seite des Landkreises Hildes­
heim (www.landkreishildesheim.de/jugendhilfe) oder
direkt bei Ihrer Unterhaltsvorschussstelle.
*zum Zeitpunkt der Redaktion dieser Broschüre ist mit ei­
ner Änderung des Kindergeldes zu rechnen. Das Gesetz­
gebungsverfahren ist allerdings noch nicht abgeschlossen.
Diese Änderungen wirken sich auch auf die Höhe des zu
zahlenden Unterhaltsvorschussbetrages aus.
2.3.11 Umgangsrecht
Das Kind hat ein Recht auf Umgang mit beiden
Elternteilen. Dies ist von besonderer Bedeutung für
die Entwicklung des Kindes. Jeder Elternteil ist zum
Umgang mit dem Kind berechtigt und verpflichtet.
Auch Großeltern, Geschwister und andere enge
Bezugspersonen des Kindes, die tatsächlich Ver­
antwortung für das Kind tragen oder getragen
haben (sozial-familiäre Beziehung), haben ein Um­
gangsrecht, wenn es dem Wohl des Kindes dient.
Das Umgangsrecht kann durch das Familienge­
richt eingeschränkt werden, wenn dies zum Wohl
des Kindes erforderlich ist.
Umgangsrecht bedeutet nicht nur Besuchsrecht,
sondern schließt auch andere Formen des Kon­
taktes zum Kind wie z.B. Informationen, Briefe,
Telefonate und Fotos ein.
20
Familienwegweiser
Kontaktadresse beim Landkreis Hildesheim:
Fachdienst 407 Unterhalt,
Vormundschaft und Bundesleistungen
Bischof-Janssen-Str. 31, 31134 Hildesheim
Telefon 05121 309-1511
Beistandschaft / Beurkundung:
Telefon 05121 309-1528
Negativattest: Telefon 05121 309-2691
Vormundschaften: Telefon 0512 309-4738
Unterhaltsvorschuss: Telefon 05121 309-4018
Fax: 05121 309-95 1511
E-Mail: [email protected]
www.landkreishildesheim.de
Flyer zum Download:
www.landkreishildesheim.de/formulare
Sprechzeiten: Mo 8.30 – 15.00 Uhr
Di u. Fr. 8.30 – 12.30 Uhr Mi geschlossen
Do 8.30 – 16.30 Uhr sowie nach Vereinbarung
bis 18.00 Uhr
2.3.12 Alleinerziehende
Im Verband alleinerziehender Mütter und Väter
(VAMV) haben sich geschiedene, getrennt leben­
de, nicht verheiratete, verwitwete oder die Tren­
nung anstrebende Mütter und Väter zusammen­
geschlossen, um einen gegenseitigen Austausch zu
ermöglichen und dabei neue Wege zu gehen. Der
Landesverband Niedersachsen e.V. ist eine Selbst­
hilfeorganisation und Interessenvertretung für rund
238.200 Einelternfamilien in Niedersachsen. Der
bundesweit organisierte Verband vertritt Alleiner­
ziehende, die mit ihren Kindern leben. Kontakt zu
Ortsgruppen: www.vamv-niedersachsen.de.
Eltern sein
2.4 Unterstützungsangebote
2.4.1 Fach- und Familienin­for­ma­­­
tionssystem (FIS)
Die Frühen Hilfen in Nie­
dersachsen unterstützen
alle (werdenden) Eltern
und deren Kinder von
Anfang an. Mit dem
Fach- und Familieninfor­
mationssystem (FIS) werden niedersachsenweit
Angebote für Schwangere, Eltern und Kinder
vom Säuglingsalter bis zum Grundschulalter auf­
bereitet. Mit einer Suchfunktion kann man auf
der Seite www.fruehe-hilfen-niedersachsen.de die
einzelnen Angebote wie Babyschwimmen, Was­
sergewöhnung, Babymassage, Stillcafés, ElternKind-Treff, PEKIP, DELFI, Kinderturnen, Krabbel­
gruppen, Spielkreise usw., die die anbietenden
Stellen dort eingestellt haben, einsehen.
2.4.2 Familienhebammen und
Familien-Gesundheits- und
Kinderkrankenpflegerinnen
Familienhebammen und Familien-Gesundheitsund Kinderkrankenpflegerinnen (FGKiKP) können
im Rahmen der Frühen Hilfen Beratung, Unter­
stützung und Betreuung/Versorgung für Schwan­
gere und Mütter/Familien mit neugeborenen Kin­
dern anbieten. Bei Bedarf vermitteln sie weitere
Unterstützung. So sind sie die Lotsinnen durch
zahlreiche Angebote der Frühen Hilfen.
Familienhebammen sind staatlich examinierte
Hebammen mit Zusatzqualifikation. Sie sind be­
fähigt, Eltern und Familien in belasteten Lebens­
situationen zu unterstützen. Sie gehen bis zu
einem Jahr nach der Geburt des Kindes in die Fa­
milien, sind bei der gesundheitlichen Versorgung
behilflich und leisten dort unter Einbindung der
Familienmitglieder psychosozialen Beistand.
Außerdem geben sie Informationen sowie Anlei­
tung zu Pflege, Ernährung, Entwicklung und För­
derung des Kindes als auch über weitere Mög­
lichkeiten, Hilfe zu erhalten.
Die Familien-Gesundheits- und Kinderkranken­
pflegerinnen unterstützen ebenfalls Eltern in be­
lasteten Lebenssituationen. Sie stärken auch die
Kompetenz der Familien mit behinderten oder
chronisch kranken Kindern und Frühgeborenen.
Sie informieren die Eltern u.a. über die motori­
sche Entwicklung und über den entwicklungsför­
dernden Umgang mit ihren Kindern.
Kontakt:
Julia Dasecke, Telefon 05068 574-813,
E-Mail: [email protected]
oder www.familienhebammen-hildesheim.de
2.4.3 Schreibaby
Ein Kind zu bekommen oder zu haben, ist wun­
derschön! Damit es gesund aufwächst, bedarf es
aber auch vieler Mühe und großer Umsicht. Ba­
bys brauchen rund um die Uhr Ihre Aufmerksam­
keit. Einige Babys schreien viel und manchmal
sehr lange. Auch wenn erneutes Füttern, Win­
delwechseln, Herumtragen oder sanftes Wiegen
nichts nützen und Sie entnervt, kraftlos oder
verzagt sind – bleiben Sie geduldig! Schütteln
Sie niemals Ihr Baby, denn Schütteln ist lebens­
gefährlich!
Wenn Ihr Baby schreit, hat es immer einen Grund
dafür; auch wenn Sie ihn nicht gleich erkennen.
Eltern sein
21
2
2
Eltern sein
Gesunde Säuglinge schreien durchschnittlich
zwei bis drei Stunden am Tag – manchmal aber
auch viel länger. Hier finden Sie Tipps, was Sie tun
können, um Ihr Baby – und sich selbst – zu beru­
higen www.schuetteln-ist-lebensgefaehrlich.de.
2.4.4 Geburtskliniken
Die beiden Hildesheimer Geburtskliniken Helios
Klinikum und St. Bernward Krankenhaus halten
Kurse rund um Schwangerschaft und Geburt für
Sie vor. Einen Überblick über die Angebote kön­
nen Sie sich unter
www.bernward-khs.de/content/
downloads-patienten-besucher
sowie unter
www.helios-kliniken.de/klinik/hildes­
heim/fachabteilungen/klinik-fuergynaekologie-und-geburtshilfe/
geburtszentrum.html verschaffen.
2.4.5 Vereine rund ums Elternsein
In der Stadt Hildesheim unterstützt der Verein Le­
vana e.V. (werdende) Eltern mit Angeboten vor
und nach der Geburt. Er bietet Raum für persönli­
ches Wachstum und individuelle Entwicklung. Die
Bildung von Interessengemeinschaften (z. B. Zwil­
lingsgruppen, Alleinerziehende) wird gefördert.
Kurszeiten etc. siehe www.levana-ev.de.
2.4.6 Volkshochschulen
Die Volkshochschule in Stadt und Landkreis Hil­
desheim fördert die außerschulische Erwachse­
nen- und Jugendbildung. In Kooperation mit dem
Helios Klinikum wird eine Elternschule angebo­
ten, die Kurse für Schwangerschaft, Geburt und
Elternsein anbietet. So findet man unter
www.vhs-hildesheim.de Angebote für die Zeit
der Schwangerschaft, der Stillzeit, der Rückbil­
dung und der Neuorientierung für Mütter und
Babys sowie für das Leben mit Kleinkindern.
2.4.7 Familienbildungsstätten
Im Landkreis Hildesheim richten die ev. und kath.
Familienbildungsstätten (www.familiehildesheim.de
oder www.keb-net.de) ihre Angebote besonders
auf Familien aus.
Zum Programmspektrum gehören Kurse für El­
tern und Familien, insbesondere familienvorberei­
tende Kurse, Eltern-Kind-Angebote, Kreativ- und
Freizeitangebote, Gesundheits- und Ernährungs­
kurse, aber auch Selbsthilfeangebote. Kurse zur
Qualifizierung von Ehrenamtlichen und in päd­
agogischen Berufen Tätigen, Angebote aus den
Bereichen Kunst und Gesellschaft, personenori­
entierte und interkulturelle Bildung sowie orts­
spezifische Angebote ergänzen das Programm.
22
Familienwegweiser
Eltern sein
2.4.8 Familienzentren
Einige Kindertagesstätten haben sich zu Familien­
zentren entwickelt, um Kinder individuell zu för­
dern und Familien umfassend zu beraten und zu
unterstützen.
Ziel ist die Zusammenführung von Bildung, Erzie­
hung und Betreuung. Das Bildungs- und Bera­
tungs­
spektrum orientiert sich jeweils an den
konkreten Bedürfnissen der Menschen vor Ort.
ab 01.08.2015
•Pusteblume, • St. Thomas,
Oststadt Drispenstedt
•St. Bernward, Zentrum
Familienzentren Landkreis Hildesheim:
•Regenbogen,
• AWO,
HarsumNordstemmen
•Villa Kunterbunt, • Sarstedt
Gronau
Familienzentren Stadt Hildesheim:
•Maluki, • Blauer Elefant,
Nordstadt Nordstadt
•Zwölf Apostel,
• AWO,
Godehardikamp Itzum
2.4.9 Mehrgenerationenhäuser
Mehrgenerationenhäuser (MGH) sind zentra­
le Begegnungsorte, an denen das Miteinander
der Generationen aktiv gelebt wird. Sie bieten
Raum für gemeinsame Aktivitäten und schaffen
ein neues nachbarschaftliches Miteinander in der
Kommune. Die Idee der generationenübergrei­
fenden Verbundenheit gibt den Mehrgeneratio­
nenhäusern ihren Namen und ist Alleinstellungs­
merkmal jedes einzelnen Hauses: Jüngere sind für
Ältere da und umgekehrt. Das Zusammenspiel
der Generationen bewahrt dabei Alltagskompe­
tenzen sowie Erfahrungswissen, fördert die Inte­
gration und stärkt den Zusammenhalt zwischen
den Menschen.
Zu erleben im MGH in Hildesheim
www.mgh-hildesheim.de sowie im MGH in Nord­
stemmen www.kommev.net.
Eltern sein
23
2
K
Kapiteltitel
Familie
und Beruf
Die Fachkräfte im Jugendamt und auch die politisch Verantwortlichen im Landkreis Hildesheim legen großen Wert auf ein bedarfsgerechtes und qualifiziertes Angebot von Tagesbetreuungsplätzen. Die
Aspekte Bildung, Betreuung und Förderung von Kindern und Familien sowie die Vereinbarkeit von Familie und Beruf beschreiben den
bedeutenden Stellenwert dieser kommunalpolitischen Aufgabe.
24
Familienwegweiser
Familie und Beruf
Für Kinder unter drei Jahren können die Eltern zwi­
schen der Betreuung in einer Krippe oder bei einer
Tagespflegeperson wählen. Vom dritten Geburts­
tag an gilt der Vorrang der Betreuung in einer Kin­
dertagesstätte; Kindertagespflege kommt dann
nur bei besonderem Bedarf oder ergänzend in
Betracht, z.B. wenn die Betreuungszeiten in der
Kindertagesstätte nicht ausreichen oder dort kein
Betreuungsplatz zur Verfügung steht.
Viele Krippen und Kindertagesstätten bieten auch
Integrationsgruppen an.
3.1 Kindertagesbetreuung, Bildungsund Betreuungsangebote für Kinder
3.1.1 Krippe
Im Landkreis Hildesheim wurden in den vergan­
genen Jahren bedarfsgerecht Krippenplätze neu
geschaffen. In der Zukunft wird das so bleiben.
Die Krippen haben sich durch spezielle frühkind­
liche Förderkonzepte zu einer allgemeinen famili­
energänzenden Institution entwickelt.
In der Krippe werden Kinder unter drei Jahren in
einer Gruppe von bis zu 15 Kindern betreut. Die
heutigen Konzepte der Kinderkrippen, die Grup­
pengröße, ihre altersmäßige Mischung sowie die
Besetzung mit qualifizierten sozialpädagogischen
und pflegerischen Fachkräften sind die entschei­
denden Voraussetzungen, um den Bedürfnissen
der Säuglinge und Kleinstkinder nach individu­
eller Zuwendung und altersgemäßer Förderung
gerecht werden zu können.
Kinder haben von ihrem ersten Geburtstag an
einen Anspruch auf frühkindliche Förderung in
einer Krippe oder bei einer Tagespflegeperson.
3.1.2 Kindertagespflege
Die Kindertagespflege ist eine familiennahe Be­
treuungsform grundsätzlich für Kinder unter drei
Jahren. In Ausnahmefällen kann die Kinderta­
gespflege sowohl ergänzend als auch alternativ
zur institutionellen Kindertagesbetreuung (Kin­
dertagesstätten, Krippen, Hort) genutzt werden.
Tagespflegepersonen werden durch das Jugend­
amt hinsichtlich ihrer persönlichen Eignung über­
prüft und müssen eine fachliche Qualifizierung
nachweisen. Sie werden regelmäßig durch das Ju­
gendamt fortgebildet. Auch die Räume, in denen
die Kindertagespflege durchgeführt wird, werden
immer wieder durch das Jugendamt begutachtet.
Tagespflegepersonen erhalten eine auf maximal
fünf Jahre befristete Erlaubnis zur Betreuung von
fünf gleichzeitig anwesenden fremden Kindern.
Die Kindertagespflege kann in den Räumen der
Tagespflegeperson, in der Wohnung der Eltern
oder auch in den Räumen Dritter stattfinden. Au­
ßerdem besteht die Möglichkeit, dass sich mehre­
re Tagespflegepersonen zu einer Großtagespflege
zusammenschließen. In einer Großtagespflegestel­
le können bis zu acht Kinder gleichzeitig betreut
werden bzw. bis zu zehn Kinder, wenn mindestens
eine der beiden Tagespflegepersonen eine päda­
gogische Berufsausbildung absolviert hat.
3.1.3 Kindergarten / Kindertagesstätte
In Kindergärten/Kindertagesstätten werden die
Kinder vom dritten Geburtstag bis zum Schulein­
tritt betreut. Die Kindertagesstätten (Kitas) sind
entweder vor- oder nachmittags beziehungswei­
se ganztags geöffnet. In den Gruppen werden bis
zu 25 Kinder umsorgt.
Familie und Beruf
25
3
3
Familie und Beruf
Jedes Kind hat von seinem dritten Geburtstag an
einen Rechtsanspruch auf Förderung in einer Kin­
dertagesstätte. Der Anspruch gilt grundsätzlich
für den Besuch einer Vormittagsgruppe. Wenn ein
ausreichendes Angebot an Plätzen nicht zur Ver­
fügung steht, kann auf den Besuch einer gleich­
wertigen Nachmittagsgruppe oder eines Kin­
derspielkreises verwiesen werden. Im Landkreis
Hildesheim wird ein bedarfsgerechtes Angebot
auch an Ganztagsplätzen vorgehalten. Im Einzel­
fall kann der Rechtsanspruch auch durch Vermitt­
lung einer Tagespflegestelle erfüllt werden.
Das Land Niedersachsen fördert im besonderen
Maße die integrative Erziehung behinderter und
nichtbehinderter Kinder in Kindertagesstätten. Es
können auf Antrag Einzelintegrationen oder eine
ganze integrative Gruppe in einer Kita eingerich­
tet werden. Nähere Informationen zu diesem
Thema können Sie beim Jugendamt erhalten.
In den meisten Kindertagesstätten werden speziel­
le Sprachförderprogramme (z.B. Kea, „Rucksack“
oder „Griffbereit“), aber auch andere Program­
me, z.B. zur Förderung der Bewegung angebo­
26
Familienwegweiser
ten. Informieren Sie sich darüber bei dem für Ihren
Wohnort zuständigen Familien- und Kinderservice­
büro oder direkt in der Kindertagesstätte.
3.1.4 Hort
Der Hort ist eine familienergänzende, schulbe­
gleitende und freizeitgestaltende Einrichtung.
Dort können schulpflichtige Kinder bis zu ihrem
14. Geburtstag nach dem Schulunterricht und/
oder in den Ferien betreut werden.
Landesbildungszentrum für Hörgeschädigte Hildesheim
Silberfundstr. 23 31141 Hildesheim Tel.: 0 51 21 / 8 01 - 0
Pädagogisch - Audiologisches
Beratungszentrum
Hörfrühförderung
Kindergarten • Wohnen
Allgemeinbildende Schulen
Mobiler Dienst
Berufsbildende Schulen
Begleitende Beratung
Berufliche Rehabilitation
mit Berufsorientierung,
Berufsausbildung und
Weiterbildung
Studieren und Arbeiten mit Familienverantwortung –
Herzlich Willkommen an der familienfreundlichen HAWK
Hochschule für angewandte Wissenschaft und Kunst
Hildesheim/Holzminden/Göttingen
Die HAWK versteht sich als familienfreundliche Hochschule und schafft für alle
Studierenden und Beschäftigten Rahmenbedingungen, die die Vereinbarkeit von
Familienverantwortung und Studium bzw. Beruf vereinfachen.
Beim Familienservice des Gleichstellungsbüros finden Sie Beratung und Unterstützung zu allen Themen rund um die Vereinbarkeit von Familie und Studium bzw.
Beruf.
Information/Kontakt:
Gleichstellungsbeauftragte der HAWK
Dr. Gesa C. Teichert | Goschentor 1, Raum 313 | Tel. 05121/881-569 |
E-Mail: [email protected] | www.hawk-hhg.de/gleichstellung
Familienservice
Gleichstellungsbüro | Tel. 05121/881-148 /-185 |
E-Mail: [email protected] | www.hawk-hhg.de/familie
3
Familie und Beruf
3.2 Familien- und Kinderservicebüros
der Städte und Gemeinden
Die Familien- und Kinderservicebüros sind eine
wichtige zentrale Anlaufstelle für Familien. Hier
erhalten sie Unterstützung, die sich nach den un­
terschiedlichsten Bedürfnissen in Familien richtet
und Hinweise zur Erleichterung der Lebensgestal­
tung von Kindern, Erziehenden und Benachteilig­
ten gibt.
Im Landkreis Hildesheim haben alle Städte, Ge­
meinden und Samtgemeinden die Aufgaben der
Kindertagesbetreuung durch eine Vereinbarung
mit dem Landkreis Hildesheim übernommen. Die
Familien- und Kinderservicebüros in den Städten,
Gemeinden und Samtgemeinden können Sie ta­
gesaktuell über die bestehenden Betreuungsange­
bote informieren. www.lkhi.betreuungsboerse.net.
Stadt Alfeld
Perkstr. 2, 31061 Alfed
Frau Schaper, Telefon 05181 703-136
E-Mail: [email protected]
Herr Heuer, Telefon 05181 703-197
E-Mail: [email protected]
Gemeinde Algermissen
Marktstraße 7, 31191 Algermissen
Frau Algermissen, Telefon 05126 910-013
E-Mail: [email protected]
Stadt Bad Salzdetfurth
Oberstraße 6, 31162 Bad Salzdetfurth
Herr Bütefisch, Telefon 05063 999-121
E-Mail: [email protected]
Frau Roggatz, Telefon 05063 999-123
E-Mail: [email protected]
28
Familienwegweiser
Stadt Bockenem
Buchholzmarkt 1, 31167 Bockenem
Frau Dumschat, Telefon 05067 242-324
E-Mail: [email protected]
Gemeinde Diekholzen
Alfelder Straße 5, 31199 Diekholzen
Frau Kreye, Telefon 05121 202-22
E-Mail: [email protected]
Frau Mangas, Telefon 05121 202-21
E-Mail: [email protected]
Samtgemeinde Duingen
Töpferstraße 9, 31089 Duingen
Frau Walter, Telefon 05185 609-25
E-Mail: [email protected]
Stadt Elze
Hauptstraße 61, 31008 Elze
Frau Mensing, Telefon 05068 464-18
E-Mail: [email protected]
Samtgemeinde Freden (Leine)
Am Schillerplatz 4, 31084 Freden (Leine)
Herr Weidner, Telefon 05184 790-31
E-Mail: [email protected]
Gemeinde Giesen
Rathausstraße 27, 31180 Giesen
Frau Mielke, Telefon 05121 931-035
E-Mail: [email protected]
Samtgemeinde Gronau
Blankestraße 16, 31028 Gronau
Frau Winnefeld, Telefon 05182 902-555
E-Mail: [email protected]
Familie und Beruf
Gemeinde Harsum
Oststraße 27, 31177 Harsum
Herr Lorenz, Telefon 05127 405-150
E-Mail: [email protected]
Frau Meyer, E-Mail: [email protected]
Stadt Hildesheim
Markt 2, 31134 Hildesheim
Frau Markowic, Telefon 05121 301-4545
E-Mail: [email protected]
Gemeinde Holle
Am Thie 1, 31188 Holle
Frau Rusteberg, Telefon 05062 908-424
E-Mail: [email protected]
Samtgemeinde Lamspringe
Kloster 3, 31195 Lamspringe
Frau Schnelle, Telefon 05183 500-13
E-Mail: [email protected]
Gemeinde Nordstemmen
Rathausstraße 3, 31171 Nordstemmen
Frau Dombrowski, Telefon 05069 800-45
E-Mail: [email protected]
Stadt Sarstedt
Steinstraße 22, 31157 Sarstedt
Frau Wallbaum, Telefon 05066 805-71
E-Mail: [email protected]
Herr Bernhardt, Telefon 05066 805-72
E-Mail: [email protected]
Samtgemeinde Sibbesse
Friedrich-Lücke-Platz 1, 31079Sibbesse
Frau Wesch, Telefon 05065 801-21
E-Mail: [email protected]
Gemeinde Söhlde
Bürgermeister-Burgdorf-Straße 8, 31185 Söhlde
Frau Thiel, Telefon 05129 972-17
E-Mail: [email protected]
Frau Baensch, Telefon 05129 972-19
E-Mail: [email protected]
Kontakt beim Landkreis Hildesheim
Jugendamt, Fachdienst Familie und Sport,
Bischof-Janssen-Str. 31, 31134 Hildesheim
Ansprechpartnerinnen für Tagespflegepersonen:
•Bettina Emter, Telefon 05121 309-5691
•Anja Thürnau, Telefon 05121 309-5692
•Birgit Siebrecht, Telefon 05121 309-5681
•Regina Wiechers, Telefon 05121 309-5682
Ansprechpartnerinnen für Kindertagesstätten:
•Christina Gerlach-Sufin,
Telefon 05121 309-5701
•Derya Heidelberg, Telefon 05121 309-5702
Fachdienstleiterin:
•Sabine Levonen, Telefon 05121 309-5721
Gemeinde Schellerten
Rathausstraße 8, 31174 Schellerten
Frau Pape-Meyer, Telefon 05123 401-24
E-Mail: [email protected]
Familie und Beruf
29
3
3
Familie und Beruf
3.3 Elternzeit
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die ihr
Kind selbst betreuen und erziehen, haben bis zur
Vollendung des dritten Lebensjahres des Kindes
einen Rechtsanspruch auf Elternzeit. Mit Zustim­
mung der Arbeitsstelle können sie bis zu zwölf
Monate der Elternzeit auf die Zeit zwischen dem
dritten und dem achten Geburtstag des Kindes
übertragen.
Während der Elternzeit besteht Kündigungsschutz.
Er beginnt mit der Anmeldung der Elternzeit, frü­
hestens jedoch acht Wochen vor deren Beginn. In
besonderen Fällen kann durch die Aufsichtsbehör­
de eine Kündigung für zulässig erklärt werden.
Ihr Bundestagsabgeordneter
30
Familienwegweiser
Planen Sie, die Partnermonate des Elterngeldes
in Anspruch zu nehmen, muss die Anmeldung,
wenn die Elternzeit damit verbunden werden soll,
erst spätestens sieben Wochen vor Beginn bei der
Arbeitsstelle erfolgen, auch wenn im Rahmen des
Elterngeldantrags bereits eine Festlegung getrof­
fen wurde.
Neuregelung zur Flexibilisierung
der Elternzeit
Für Geburten ab dem 1. Juli 2015 gelten neue Re­
gelungen zur Elternzeit. Eltern können diese künftig
deutlich flexibler einsetzen. Auch weiterhin werden
pro Elternteil 36 Monate unbezahlte Auszeit vom
Job bis zum dritten Geburtstag des Kindes mög­
lich sein. Davon können dann aber 24 Monate
statt bisher zwölf zwischen dem dritten und ach­
ten Geburtstag des Kindes eingesetzt werden. Eine
Zustimmung des Arbeitgebers ist nicht mehr erfor­
derlich. Damit Unternehmen sich rechtzeitig darauf
Bernd Westphal
Anzeige Familie.indd 1
Anmeldung der Elternzeit
Die Elternzeit muss bei der Arbeitsstelle bis zum
dritten Geburtstag des Kindes, sieben Wochen vor
Antritt angemeldet werden. Halten Sie die Anmel­
defrist nicht ein, verschiebt sich der Termin für den
Beginn der Elternzeit entsprechend. Bei dringen­
den Gründen ist ausnahmsweise auch eine ange­
messene kürzere Frist möglich. Mit der Anmeldung
der Elternzeit müssen Sie sich gleichzeitig verbind­
lich festlegen, für welche Zeiträume innerhalb von
zwei Jahren die Elternzeit genommen werden soll.
Beantragen Sie Elternzeit nur bis zur Vollendung
des ersten Lebensjahres des Kindes, folgt daraus,
dass Sie auf die Elternzeit für das zweite Lebens­
jahr verzichten. Eine Verlängerung der Elternzeit
innerhalb dieses Zeitraums ist in diesem Fall nur
mit Zustimmung der Arbeitsstelle möglich.
11.03.2015 11:51:38
Familie und Beruf
einstellen können, wird die Anmeldefrist für die El­
ternzeit in diesem Zeitraum auf 13 Wochen erhöht.
Außerdem kann die Elternzeit in drei statt bisher in
zwei Zeitabschnitte pro Elternteil eingeteilt werden.
So können Eltern ihre Kinder auch später für eine
Zeit lang intensiv begleiten, wenn dies notwendig
wird – zum Beispiel beim Eintritt in die Schule. Den
dritten Abschnitt der Elternzeit kann der Arbeitge­
ber jedoch aus dringenden betrieblichen Gründen
ablehnen, wenn er zwischen dem dritten und dem
achten Geburtstag des Kindes liegt.
Möchten Eltern innerhalb der Elternzeit zwischen
15 und 30 Wochenstunden Teilzeit arbeiten,
kann der Arbeitgeber die Teilzeit nur aus drin­
genden betrieblichen Gründen ablehnen. Die Zu­
stimmung des Arbeitgebers gilt als erteilt, wenn
der Antrag nicht innerhalb einer bestimmten Frist
abgelehnt wird: nämlich vier Wochen nach Zu­
gang des Teilzeit-Antrags im Zeitraum zwischen
Geburt und drittem Geburtstag des Kindes und
acht Wochen nach Zugang des Teilzeit -Antrags
für den Zeitraum zwischen drittem und achtem
Geburtstag des Kindes.
Quelle: www.familien-wegweiser.de,
Suchbegriff „Elternzeit“
3.4 Arbeitsausfall durch Krankheit
3.4.1 Erkrankung eines Elternteils
Fällt der betreuende Elternteil wegen Krank­
heit oder einer Kur aus, so gewährt die Kran­
kenkasse für die Betreuung von Kindern unter
14 Jahren eine Haushaltshilfe. Der Antrag ist in
diesen Fällen schnellstmöglich bei der Kranken­
kasse zu stellen. Die Krankenkasse nennt Ihnen
Haushaltshilfen, mit denen sie vertragliche Ver­
einbarungen hat. In der Regel ist es auch mög­
Familie und Beruf
31
3
3
Familie und Beruf
lich, dass Sie selbst nachbarschaftliche Hilfe oder
Bekannte benennen können, die dann von der
Krankenkasse eine Aufwandsentschädigung er­
halten. Elternteile und Großeltern können diese
Aufwandsentschädigung nicht erhalten, weil sie
im Rahmen ihrer Unterhaltsverpflichtung auch
die unentgeltliche Betreuung der (Enkel-)Kinder
sicherzustellen haben.
Lehnt die Krankenkasse die Haushaltshilfe be­
gründet ab oder ist die Betreuung eines Jugend­
lichen ab 14 Jahren (z.B. über Nacht) erforder­
lich, prüft das Jugendamt die Gewährung einer
Hilfe in Notsituationen (§ 20 SGB VIII). Diese
Leistung erfolgt abhängig vom Einkommen der
Eltern. Das heißt, der mit dem Kind zusammen­
lebende Elternteil hat im Rahmen seiner wirt­
schaftlichen Verhältnisse zu den Kosten beizu­
tragen.
3.4.2 Erkrankung des Kindes
Sollte ein Kind erkranken, haben versicherte Be­
schäftigte Anspruch auf Krankengeld, wenn sie
für die Betreuung und Pflege beim Kind zu Hause
bleiben müssen. Hierzu muss ein ärztliches Attest
vorliegen, das Kind unter 12 Jahren alt sein und
keine andere Person im Haushalt die Pflege über­
nehmen können. Dies ist grundsätzlich im § 45
Krankengeld bei Erkrankung des Kindes im SGB V
(Gesetzliche Krankenversicherung) geregelt. Nä­
here Bestimmungen können die verschiedenen
Tarifverträge regeln.
3.5 Ferienbetreuung/-programm
Über die Familien- und Kinderservicebüros der
Städte und Gemeinden
www.lkhi.betreuungsboerse.net können Eltern
den Bedarf einer Ferienbetreuung anmelden.
Zusätzlich bieten auch die Jugendpflege oder ört­
liche Kirchengemeinden und Verbände Kinder­
ferienbetreuung/-programm an.
Willkommen auf dem Wohldenberg!
Die Jugendbildungsstätte Haus Wohldenberg bietet mit über 130 Betten in drei
Beleghäusern vielfältige Möglichkeiten für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene.
Unsere Jugendhäuser stehen für Klassenfahrten und Schulfreizeiten, Gemeinde- und
Jugendwochenenden sowie musische Wochen und Tagungen zur Verfügung. Ob großer
Saal, gemütlicher Seminarraum oder weitläufiges Außengelände – der Wohldenberg
bietet viel Platz Ihre Veranstaltung zu einem Erfolg werden zu lassen.
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32
Familienwegweiser
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Freiwillige im
Sozialen Jahr (FSJ)!
Bei Interesse nehmen
Sie gerne Kontakt
mit uns auf.
Familie und Beruf
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gen/gleichstellungsbuero/projekte/auditfamiliengerechtehochschule/
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Familie und Beruf
33
3
3
Familie und Beruf
3.6 Gleichstellungsstellen
Die Gleichstellungsstelle des Landkreises ist im
Aufgabenbereich des Landkreises Hildesheim
tätig. Sprechen Sie die Gleichstellungsbeauftrag­
te an, wenn Sie z.B.
•Rat und Unterstützung bei allen gleichstellungs-
relevanten Fragen suchen,
•Benachteiligungen in Ihrer sozialen Situation,
am Arbeitsplatz oder im öffentlichen Leben er­
fahren und etwas da­
gegen tun möchten.
Mit Anliegen, die sich
auf die örtliche Ebene
Ihrer Stadt oder Ge­
34
Familienwegweiser
meinde beziehen, können Sie sich an die Gleich­
stellungsbeauftragte in Ihrem Rathaus wenden.
Eine Übersicht finden Sie auf der Seite
www.landkreishildesheim.de/
Gleichstellungsbeauftragte.
Weitere Informationen erhalten Sie bei der
Gleichstellungsbeauftragten vom Landkreis
Hildesheim:
Bischof-Janssen-Str. 31, 31132 Hildesheim,
Angela Geweke, Telefon 05121 309-3161
E-Mail: [email protected].
Familie und Beruf
Kompetente medizinische Versorgung
im Johanniter-Krankenhaus Gronau
Mehr Informationen unter
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In unserem modernen, serviceorientierten Krankenhaus werden
Sie von freundlichen, erfahrenen Ärzten und einem engagierten
Pflegeteam ganzheitlich betreut. Unser Krankenhaus und das
angeschlossene physikalische Therapiezentrum bieten stationär
oder ambulant zu jeder Zeit eine sichere und hochwertige
medizinische Versorgung in der gesamten Region.
Unser Expertenteam ist für Sie da:
• Unfallchirurgie - Orthopädie • Allgemein- und Viszeralchirurgie
• Innere Medizin • Geriatrie • Anästhesie und Intensivmedizin
• Ambulantes Operationszentrum • Belegabteilung Chirurgie
• Belegabteilung HNO-Erkrankungen • Pflegeüberleitung
Weitere Angebote:
• Chirurgische Praxis
Dr. Dietmar Strache
Dipl.-Med. Hanns-Georg Uhlemann
• Kinder- und Jugendmedizin,
Homöopathie für Kinder und
Erwachsene, Dr. Heidrun Hudler
• Traditionelle Chinesische Medizin
Dr. Karin v. Woedtke
• Praxis für Psychotherapie
Dipl.-Psych. Susanne Marien
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Johanniter-Therapiezentrum GmbH
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Aus Liebe zum Leben
Familie und Beruf
35
3
K
Kapiteltitel
Gesunde
Entwicklung
Im Kindes- und Jugendalter bilden sich wesentliche gesundheitsrelevante
Verhaltensweisen heraus, die für das Erwachsenenalter bestimmend
werden. Viele Gesundheitsstörungen in jungen Lebensjahren werden zu
Risikofaktoren für schwerwiegende Erkrankungen im späteren Leben. Die
Förderung der Gesundheit von Kindern und Jugendlichen ist deshalb eine
vorrangige Aufgabe von weitreichender Bedeutung.
36
Familienwegweiser
Gesunde Entwicklung
4.1 Angebote des Kinder- und
Jugendgesundheitsdienstes im
Gesundheitsamt (FD 409)
Der Kinder- und Jugendgesundheitsdienst des
Gesundheitsamtes ist zuständig für alle Kinder
und Jugendlichen in Stadt und Landkreis Hildes­
heim. Kernaufgaben sind:
•Schuleingangsuntersuchungen vor Schuleintritt
(gemäß Nds. Gesetz für den Öffentlichen
Gesundheitsdienst und dem Nds. Schulgesetz)
•Impfberatung gemäß Infektionsschutzgesetz
(mit jährlicher Impfkampagne für alle Siebt klässler in den Schulen von Stadt und Land kreis Hildesheim)
•Beratung und Begutachtung von Kindern mit
Entwicklungsstörungen und Behinderungen
(SGB IX und SGB XII)
•PiAF® – ein interdisziplinäres Angebot von
Gesundheitsamt und Jugendhilfe für alle
Kinder zwei Jahre vor der Einschulung
4.1.1 Schuleingangsuntersuchung
Im Jahr vor der Aufnahme in die Grundschule
wird jedes Kind von den ärztlichen Fachkräften
und Beschäftigten des Kinder- u. Jugendgesund­
heitsdienstes untersucht. Diese Untersuchungen
finden für die Kinder aus dem Stadtbereich Hil­
desheim im Gesundheitsamt statt, für die Kinder
aus dem Landkreis weitestgehend in den jeweili­
gen aufnehmenden Grundschulen. Die Schulein­
gangsuntersuchung orientiert sich an den bevor­
stehenden schulischen Anforderungen und wird
nach einem standardisierten Modell („SOPHIA“)
durchgeführt. Dies ermöglicht die Anfertigung
von Kindergesundheitsberichten für das Land
Niedersachsen.
Die Schuleingangsuntersuchung beinhaltet u.a.
eine Überprüfung des Hör- und Sehvermögens,
eine Untersuchung der Sprachentwicklung, der
Körper- und der Feinmotorik, der Hörwahrneh­
mung, des Zahlen- und Mengenverständnisses
sowie der Konzentrationsfähigkeit. Im Anschluss
an die Untersuchung findet eine Beratung der Er­
ziehungsberechtigten zu Stärken und Schwächen
des Kindes statt.
Auch über die Wahl der Schulform, beispielswei­
se im Rahmen der Inklusion, kann umfassend in­
formiert werden. Die aufnehmende Schule erhält
eine Empfehlung zur Einschulung mit Informati­
onen zu eventuell vorhandenen spezifischen Be­
dürfnissen oder Unterstützungsbedarf.
Beratung und Auskunft:
Dorothee Meier, Telefon 05121 309-7161
E-Mail: [email protected]
Andrea Schwarz, FD 409,
Telefon 05121 309-7121
E-Mail: [email protected]
Gesunde Entwicklung
37
4
4
Gesunde Entwicklung
Beratung und Auskunft:
Gabriele Geyer, Telefon: 05121 309-7942
E-Mail: [email protected]
4.1.3 Beratung und Begutachtung
für Kinder mit Entwicklungsschwierigkeiten und / oder Behinderungen
4.1.2 Impfschutz für Kinder
und Jugendliche
Die Impfberatungen und Impfempfehlungen des
Kinder- und Jugendgesundheitsdienstes orientie­
ren sich an den jährlich aktualisierten Empfehlun­
gen der Ständigen Impfkommission (STIKO):
www.rki.de, Suchbegriff „Impfempfehlung“.
Die Schutzimpfungen dienen dem Schutz der
eigenen Gesundheit, verhindern aber auch die
Weiterverbreitung von Krankheiten und schützen
damit Personen, die aus medizinischen Gründen
nicht geimpft werden können. Im Idealfall kön­
nen Krankheiten durch konsequentes Impfen
ganz ausgerottet werden.
Bei jeder Untersuchung im Kinder- und Jugend­
gesundheitsdienst wird der Impfschutz des Kin­
des kontrolliert und eine individuelle Impfemp­
fehlung ausgesprochen.
Einmal jährlich findet eine Impfkampagne in den
weiterführenden Schulen in Stadt und Landkreis
Hildesheim statt. Alle Siebtklässler werden im
Rahmen einer Unterrichtsstunde von unseren Be­
schäftigten besucht und beraten; nach Vorlage
der Impfpässe wird eine schriftliche individuelle
Impfempfehlung erteilt.
38
Familienwegweiser
Mitunter verläuft die kindliche Entwicklung nicht
wie erwartet. Möglicherweise wird im familiä­
ren Umfeld, in der Kindertageseinrichtung oder
auch bei den Früherkennungsuntersuchungen
(U1 – U9) deutlich, dass Ihr Kind einen beson­
deren Förderbedarf hat. Dann ist die sozialpädi­
atrische Untersuchung im Gesundheitsamt mit
Beratung zu den regional verfügbaren Hilfsange­
boten sinnvoll. Wenn Maßnahmen der Eingliede­
rungshilfe in Anspruch genommen werden, ist
meistens eine Begutachtung durch den Kinderund Jugendgesundheitsdienst erforderlich.
Grundlage ist in der Regel die Untersuchung und
Beobachtung des Kindes, die Befragung der El­
tern und die Berichte anderer Fachkräfte (päda­
gogische Fachkräfte, behandelnde Ärztinnen /
Ärzte u. a.). Die Untersuchungen und Beratungen
finden im Gesundheitsamt in der Ludolfingerstra­
ße 2 in Hildesheim statt, für Familien aus dem
Südkreis in der Außenstelle in Alfeld.
Beratung und Auskunft
Regina Ihssen, Telefon 05121 309-7051
E-Mail: [email protected]
4.1.4 Hör- und Sprachheilberatung
Die Sprachentwicklung ist von zentraler Bedeu­
tung für die Gesamtentwicklung der Kinder
und für ihre Zukunftschancen. Nicht immer ver­
Gesunde Entwicklung
läuft sie erwartungs- oder wunschgemäß. Bei
manchen Kindern ist neben den häuslichen Be­
mühungen eine spezielle Unterstützung durch
eine Sprachtherapie (Logopädie) erforderlich.
Gelegentlich reicht jedoch auch diese ambu­
lante Unterstützung nicht aus, sodass über die
Förderung z.B. in einem Sprachheilkindergar­
ten nachgedacht werden sollte. In Zusammen­
arbeit mit dem Niedersächsischen Landesamt
für Soziales, Jugend und Familien bietet das
Gesundheitsamt regelmäßig Sprachheilsprech­
tage in Hildesheim an. Hier untersucht eine
pädagogische Fachkraft des Landesamtes die
Kinder und berät individuell zu den möglichen
Fördermaßnahmen.
Auch bei Kindern mit erheblichen Hörproblemen
wird individuell beraten, ob eine Förderung in ei­
nem Kindergarten des Landesbildungszentrums
für Hörgeschädigte sinnvoll sein könnte.
Bei Rückfragen zu deutlich nicht altersgemäßer
kindlicher Sprachentwicklung oder erheblichen
Hörproblemen stehen Ihnen die Beschäftigten
der Hör- und Sprachheilberatung des Kinder- u.
Jugendgesundheitsdienstes auch außerhalb der
Sprachheilsprechtage zur Verfügung.
Beratung und Auskunft:
Katrin Mohnke, Telefon 05121 309-7952
E-Mail: [email protected]
Ilona Rolke, Telefon 05121 309-7951
E-Mail: [email protected]
Ergänzend hierzu hat der Arbeitskreis Sprach­
förderung der Frühen Hilfen im Landkreis Hildes­
heim einen Sprachwegweiser herausgegeben, der
unter www.landkreishildesheim.de/elternwegweiser
zum Download bereit steht.
Alternativ können Sie sich auch an der Universität
Hildesheim zu einem Training für Eltern von deut­
lich sprachverzögerten zwei- bis dreijährigen Kin­
dern Kindern anmelden. www.uni-hildesheim.de,
Suchbegriff „Heidelberger Elterntraining“
4.1.5 PiAF®
PIAF® „Prävention in aller Frühe“
richtet sich an alle Kinder zwei Jahre
vor Beginn der Schulpflicht. Das Pro­
gramm beinhaltet eine Kooperation
von Kinder- und Jugendgesundheitsdienst, von
Jugendhilfe und KiTas. Auch Kinder, die keinen
Gesunde Entwicklung
39
4
4
Gesunde Entwicklung
im FD 405 Familie und Sport:
Derya Heidelberg, Telefon 05121 309-5702
E-Mail: [email protected]
4.2 Gesundheitsfragen
Kindergarten besuchen, werden zu einer Untersu­
chung und Beratung eingeladen. Ziel ist die früh­
zeitige systematische Untersuchung der Kinder
und Beratung der Familien, um durch Früherken­
nung und frühe Förderung die Startchancen der
Kinder zu verbessern. PiAF® ist in Niedersachsen
bisher einzigartig – es stellt somit ein ganz beson­
deres Angebot in Stadt und Landkreis Hildesheim
dar. In kindgerechter und spielerischer Weise wird
der Entwicklungsstand der Kinder im Kindergar­
tenalltag ermittelt, besondere Stärken und Schwä­
chen werden hier sichtbar und sind Thema für ein
ausführliches Beratungsgespräch im Beisein von El­
tern, Erziehern, Kinderärzten und Sozialarbeitern.
PiAF® richtet sich als freiwilliges Angebot an alle
Eltern und wird mittlerweile von der überwiegen­
den Zahl der Sorgeberechtigten gern in Anspruch
genommen.
Beratung und Auskunft:
im FD 409 Kinder- und
Jugendgesundheitsdienst:
Anke Glade, Telefon 05121 309-7181
E-Mail: [email protected]
im FD 406 Erziehungshilfe:
Klaus-Dieter Bange, Telefon 05121 309-6221
E-Mail: [email protected]
40
Familienwegweiser
Zu gesundheitsrelevanten Fragen gibt es im Inter­
net ein großes Angebot. Unter www.landkreishil­
desheim.de/kindergesundheit-linkliste finden Sie
eine übersichtliche Zusammenstellung interessan­
ter Internetseiten mit wert­
vollen Informationen,
z.B. zu den Themen Ernährung, spielen, schlafen,
Medien, krankes Kind, sicher aufwachsen sowie
Risiken vorbeugen usw. www.bzga.de und
www.kindergesundheit-info.de.
4.2.1 Ärztinnen- / Arztsuche
Wenn sich beim Kind z.B. durch PiAF® oder einer
Vorsorgeuntersuchung frühzeitig Entwicklungs­
auffälligkeiten und schulrelevante Entwicklungs­
schwierigkeiten in der Sprache, der Grob- und
Feinmotorik oder der Sinnes- und Wahrneh­
mungsfunktionen erkennen lassen, ist eine Initi­
ierung und Vermittlung einer jeweils individuellen
und passgenauen medizinischen und pädagogi­
schen Fördermaßnahme dienlich.
Unter folgenden Verzeichnissen finden Sie die
geeignete Hilfe für Ihr Kind:
•Ärztinnen/Ärzte:
www.arztauskunft-niedersachsen.de/
arztsuche/index.action
Gesunde Entwicklung
•Ergotherapie:
www.dve.info/ergotherapie/
therapeutensuche.html
4
•Frühförderung:
www.kindergesundheit-info.de/index.php
4.2.2 Eltern-Kind-Kuren
•Physiotherapie:
www.physio-deutschland.de/fachkreise/service/
physiotherapeutensuche.html
•Osteopathie:
www.osteopathie.de/de-therapeutentherapeutenliste---suchen.html
Eltern tragen eine große Verantwortung und
manchmal lastet ein hoher Erwartungsdruck, ih­
ren Kindern gerecht zu werden, auf ihnen. Dann
ist es hilfreich, sich rechtzeitig eine Pause oder
auch Auszeit zu gönnen. Das Müttergenesungs­
werk empfiehlt auf seiner Seite www.muetter­
genesungswerk.de Beratungsstellen, die Eltern
kostenlos und kompetent in allen Fragen zu einer
Kur sowie bei der Klinikauswahl weiterhelfen.
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u
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mel
Gesunde Entwicklung
er.
de
13.04.2015 11:29:05
41
K
Kapiteltitel
Eltern
bleiben
Im Zusammenleben einer Familie gibt es immer wieder
Hochs und Tiefs. So kann die Erziehung der Kinder
nicht nur Herausforderung, sondern manchmal auch
Belastung bedeuten. Das nachfolgende Kapitel soll
aufzeigen, wie und wo Familien Unterstützung und
Beratung erhalten können.
42
Familienwegweiser
Eltern bleiben
5.1 Beratung in der Erziehung
Im Laufe der Jahre nimmt die Eigenständigkeit
und Selbstkontrolle des Kindes zu, die elterliche
Einflussnahme und Kontrolle ab. Guter Rat muss
nicht teuer sein und Sie sind gut beraten, wenn
Sie sich beraten lassen. Kinder und Jugendliche
entwickeln sich individuell. Nicht nur in der Pu­
bertät (der Zeit, in der Eltern schwierig werden),
sondern auch in allen anderen Entwicklungs­
schritten ist es gut, sich auszutauschen oder zu
reflektieren. Im Jugendamt stehen Ihnen ver­
schiedene Ansprechpersonen in der Erziehungs­
beratungsstelle und den Jugendhilfestationen zur
Verfügung, wenn Sie Hilfe und Unterstützung bei
der Erziehung Ihrer Kinder benötigen oder ein­
fach nur eine Frage haben.
5.1.1 Erziehungsberatungsstellen
Kinder und Jugendliche, Eltern und andere Er­
ziehungsberechtigte können sich bei Unsicher­
heiten oder Fragen zur Erziehung, bei persönli­
chen oder familienbezogenen Problemen ohne
Überweisung oder andere Formalitäten an eine
Erziehungsberatungsstelle wenden. Mit großer
Fachkenntnis unterstützen die Beraterinnen und
Berater Kinder, Jugendliche und deren Eltern.
Auch bei Fragen und Konflikten im Zusammen­
hang von Trennung und Scheidung bieten die
Erziehungsberatungsstellen allen Familienmitglie­
dern professionelle Hilfe an.
Die unterschiedlichsten Fragestellungen können
Anlass für eine Beratung sein. Von Geburt bis
zum jungen Erwachsenenalter treten in den je­
weiligen Entwicklungsschritten Fragestellungen
auf, die Gründe für das Aufsuchen einer Bera­
tungsstelle sind.
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Bereichen Wirtschaft, Sport, Kultur, Bildung und Soziales. Damit steigert
sie die Lebensqualität für die Menschen und stärkt den unverwechselbaren Charakter der Region Hildesheim.
Beispiele können sein:
•Im Säuglingsalter
frühkindliche Regulationsstörungen wie
Schlafstörungen, Störungen bei der Nahrungs-
aufnahme oder exzessives Schreien.
•Im Kleinkindalter
verzögerte motorische Entwicklung, Auffällig­
keiten in der Sprachentwicklung, erste Autono­
miephasen (Trotz), Entwicklung von Emotionen.
•Im Kindergartenalter
Schwierigkeiten im Sozialkontakt, Trockenwerden, Auffälligkeiten in der sozialen oder
emotionalen Entwicklung.
•Im Bereich Schule
Konzentrations- und Aufmerksamkeits­stö­run­-
Eltern bleiben
43
5
Eltern bleiben
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44
Familienwegweiser
gen, Schwierigkeiten mit Leistungsanforde­
rungen, Teilleistungsstörungen, Fragen zur
Schul­laufbahn.
•In der Pubertät
die beginnende Ablösung der Jugendlichen von
den Eltern; unterschiedliche Formen des sozia­
len / emotionalen Ausdrucks wie Rückzug oder
Isolation. Gerade für Jugendliche ist es wichtig
zu wissen, dass sie auch ohne die Eltern eine
Beratungsstelle aufsuchen können.
Unsicherheiten, Fragestellungen und Zweifel tre­
ten immer wieder in allen Familien und in unter­
schiedlichen Entwicklungsphasen auf. Gemeinsam
mit Ihnen versuchen die Berater und Beraterinnen
den normalen Schwierigkeiten im alltäglichen Mit­
einander gestärkt zu begegnen. Eine positive Sicht­
weise und Zuversicht können mit die wichtigsten
Faktoren für eine gelungene Entwicklung sein.
Kinder, die im Kindergarten oder in der Schu­
le auffallen, drücken damit u.a. Schwierigkeiten
oder ihr Unwohlsein mit der Einrichtung aus. Auf
Wunsch der Eltern nehmen die Berater und Be­
raterinnen auch Kontakt zu Erzieherinnen und
Lehrkräften auf.
Das breite Spektrum von Unterstützung durch
die Erziehungsberatungsstelle entspricht den un­
terschiedlichen Beratungsanlässen. Die Arbeits­
weise der Beratungsstelle wird dem individuellen
Fall angepasst und entspricht den Wünschen und
Vorstellungen der Eltern bzw. Jugendlichen. Nur
die Eltern oder Jugendlichen entscheiden, ob sie
Kontakt mit der Beratungsstelle aufnehmen und
in welcher Form die Beratung stattfindet.
So kann zum Beispiel eine ausführliche Diagnos­
tik des Kindes oder Jugendlichen hilfreich sein.
Eltern bleiben
Daran anschließen kann sich dann eine Beratung,
eine Therapie oder ein Gruppenangebot für das
Kind, den Jugendlichen oder die Eltern.
Schweigepflicht der Beratenden
Alle Berater und Beraterinnen der Erziehungs­
beratungsstelle unterliegen der Schweigepflicht.
Die persönlichen Daten und die Inhalte der Bera­
tung unterliegen einem besonderen Schutz und
werden vertraulich behandelt. Personen außer­
halb der Beratungsstelle oder anderer Einrichtun­
gen, die ebenfalls mit den Fragestellungen der
Familien zu tun haben (z.B. Schule, Kindergarten,
Jugendamt) werden nur mit der ausdrücklichen
und schriftlichen Einwilligung der Ratsuchenden
in den Beratungsprozess einbezogen.
Kostenlose Beratung
Eltern und andere Personensorgeberechtigte ha­
ben einen Rechtsanspruch auf Erziehungsbera­
tung. Das ist im Kinder- und Jugendhilfegesetz
geregelt. Die Beratung, Gespräche, Untersuchun­
gen und therapeutischen Angebote sind für die
Ratsuchenden kostenlos.
Fachkräfte in der Beratungsstelle
In der Erziehungsberatungsstelle arbeitet ein
Team von Fachleuten beiderlei Geschlechts mit
unterschiedlichen Ausbildungsschwerpunkten.
Die Beschäftigten der Beratungsstellen kommen
aus dem Bereich der Psychologie, Sozialpäda­
gogik und Kinder- und Jugendlichenpsychothe­
rapie. Sie verfügen über psychotherapeutische
Zusatzausbildungen in der Einzel- und Famili­
entherapie.
Neben der direkten Arbeit mit Kindern, Jugend­
lichen und Eltern bietet die Beratungsstelle auch
Schulen und Kindergärten die fachliche Zusam­
menarbeit an. Referate und Themenabende be­
inhalten erziehungs- oder entwicklungsrelevante
Themen.
Wo und wie erreichbar?
Die Erziehungsberatungsstelle
beim Landkreis Hildesheim:
Landkreis Hildesheim,
Bischof-Janssen-Str. 31, 31134 Hildesheim
Telefon 05121 309-1131
Außenstelle Alfeld,
Ständehausstr. 1, 31061 Alfeld/Leine
Telefon 05181 704-8412
E-Mail: Erziehungsberatung@
landkreishildesheim.de
Eltern bleiben
45
5
5
Eltern bleiben
www.Landkreishildesheim.de,
Suchbegriff „Flyer Erziehungsberatung“
Der Caritasverband für Stadt und
Landkreis Hildesheim:
Jugend-, Erziehungs- und Familienberatungs­
stelle, Pfaffenstieg 12, 31134 Hildesheim
Telefon 05121 167-726
E-Mail: [email protected]
www.caritas-hildesheim.com,
Suchbegriff „Erziehungsberatung“
Wenn Sie Beratung in einer der beiden Beratungsstellen Ihrer Wahl in Anspruch nehmen wollen, vereinbaren Sie bitte vorher telefonisch einen
Termin.
5.2.1 Trennungs- und Scheidungsberatung
Das Jugendamt ist behilflich bei der Erarbeitung
von einvernehmlichen Regelungen zur Ausübung
der (gemeinsamen) elterlichen Sorge und des
Umgangsrechts. Im gerichtlichen Verfahren wird
das Jugendamt vom Familiengericht zu einer
fachlichen Stellungnahme aufgefordert.
Eltern in Trennung können sich auf der Seite
www.kinderimblick.de über ein Trainingsange­
bot vor Ort informieren, das über die individuelle
Beratung hinausreicht. Mütter und Väter kön­
nen in Gruppenarbeit lernen, die Bedürfnisse des
Kindes im Trennungsprozess nicht aus dem Blick
zu verlieren.
5.2 Bezirkssozialdienst
Neben der Erziehungsberatungsstelle kann der
für Ihren Wohnort zuständige Bezirkssozialdienst
Ansprechstelle sein. Er wird Ihnen die Ansprech­
partner für Ihre Fragen nennen.
Stellt sich in den Gesprächen heraus, dass Ihre Fa­
milie einer darüber hinausgehenden Hilfe bedarf,
können Sie einen Antrag auf Hilfe zur Erziehung
beim Jugendamt stellen.
Die örtlich zuständigen Verantwortlichen des Be­
zirkssozialdienstes aller Jugendhilfestationen sind
auf der Internetseite des Landkreises Hildesheim
unter www.landkreishildesheim.de/jugendhilfe
zu finden.
5.2.2 Hilfen zur Erziehung
Reichen allgemeine Beratungsangebote nicht
mehr aus, kann das Jugendamt eine Hilfe zur
Erziehung als ambulantes familienergänzendes
Angebot gewähren, d.h., eine sozialpädagogi­
46
Familienwegweiser
Eltern bleiben
sche Fachkraft betreut die Familie/die Jugendli­
chen im Auftrag des Jugendamtes zu Hause oder
vorübergehend als stationäre familienersetzen­
de Hilfe, wenn die Kinder/die Jugendlichen nicht
länger im Haushalt der Eltern bleiben können.
Dabei gilt der Grundsatz, dass die Familie erhal­
ten bleibt, solange hierdurch das Wohl und die
Entwicklung der Kinder/der Jugendlichen nicht
gefährdet sind. Die Planung der Hilfe erfolgt
zwischen Jugendamt und Eltern (und ggf. der
Kinder und Jugendlichen). Gegen den Willen
der Sorgeberechtigten oder der Eltern kann das
Jugendamt keine Hilfe zur Erziehung einrichten.
Besteht der Verdacht einer Kindeswohlgefähr­
dung, muss das Jugendamt das Familiengericht
einschalten, wenn die Eltern nicht bereit sind,
Hilfe anzunehmen.
Voraussetzung für eine gute Integration des Kin­
des in eine neue Familienstruktur ist eine inten­
sive Vorbereitung und Begleitung der Inpflege­
gabe. Wenn möglich, sollen die leiblichen Eltern
und ihr Kind die Pflegeeltern zuvor kennenlernen
und Gelegenheit erhalten, das künftige Miteinan­
der zum Wohl des Kindes abzustimmen.
In der Vollzeitpflege wird Wert darauf gelegt, die
Beziehungen zu den leiblichen Eltern der Pflege­
kinder durch regelmäßige Kontakte zu erhalten.
An die Bereitschaft der Pflegeeltern werden hier­
bei hohe Anforderungen gestellt.
Damit sie in der Lage sind, den Erziehungsprozess
positiv zu beeinflussen, werden ihnen vor, wäh­
rend und nach der Aufnahme eines Kindes durch
die Beschäftigten des Pflegekinderdienstes nach­
folgende Unterstützungen angeboten:
Die ambulanten Hilfen zur Erziehung sind kos­
tenfrei, an den (teil-)stationären Hilfen beteiligen
sich beide Elternteile im Rahmen ihrer wirtschaft­
lichen Verhältnisse, mindestens in Höhe des Kin­
dergeldes.
•Information in Einzelgesprächen und Veran staltungen für interessierte Personen
•Schulung durch Vorbereitungsseminare
•Begleitung der Pflegeverhältnisse
•Hilfeplanung
•Beratungs- und Fortbildungsangebot für
Pflegeeltern
•Unterstützung bei der Beendigung des
Pflegeverhältnisses
5.2.3 Pflegekinder
Können Kinder auf Zeit oder Dauer nicht von ihren
leiblichen Eltern versorgt werden, bietet sich für sie
die Möglichkeit an, bei Pflegeeltern – also in einem
familiären Umfeld – Fürsorge zu erfahren.
Die Vollzeitpflege ist gesetzlich auf eine Rückkehr
des Kindes in seine Herkunftsfamilie ausgerichtet.
Erst wenn dieses Ziel als unrealistisch ausgeschlos­
sen werden muss, erhält das Kind in der Pflege­
familie eine Lebensperspektive auf Dauer, d.h.,
es wird bis zu seiner Verselbständigung durch die
Pflegeeltern begleitet und gefördert.
Kontakt beim Landkreis Hildesheim:
Katharina Bludau, Telefon 05121 309-6552,
E-Mail: [email protected]
5.2.4 Patenschaften für Kinder
psychisch kranker Eltern
Für Kinder, bei denen ein Elternteil unter einer
psychischen Störung leidet und denen keine wei­
tere verlässliche Bezugsperson zur Verfügung
Eltern bleiben
47
5
5
Eltern bleiben
steht, kann ein Pate/eine Patin zu einer Bezugs­
person und einem vertrauten und verständnisvol­
len Gesprächspartner werden.
Menschen, die eine Patenschaft übernehmen,
stützen, entlasten und fördern das Kind. Sie über­
nehmen eine Mitverantwortung für sein Wohler­
gehen und seine Entwicklung. Die Eltern bleiben
dabei immer die wichtigsten Bezugspersonen.
Als Patenperson entlasten Sie die betroffene Fa­
milie und tragen präventiv zur Gesundung bei,
insbesondere, wenn eine Entlastung der Familie
und eine intensivere Betreuung des Kindes not­
wendig sind.
Kontakt beim Landkreis Hildesheim:
Petra Resa, Telefon 05121 309-6561,
E-Mail: [email protected]
www.die-machmits.de
5.2.5 Kindeswohlgefährdung
Jede besorgte Person aus der Verwandtschaft,
Nachbarschaft oder Schule kann sich an das Ju­
gendamt wenden, wenn sie den Verdacht oder
sogar Hinweise hat, dass es einem Kind bei
seinen Eltern nicht gut geht. Dabei ist das Ju­
gendamt auf möglichst genaue Beschreibungen
angewiesen.
Auch anonyme Meldungen werden ernst ge­
nommen, doch oftmals sind Nachfragen erfor­
derlich, für die das Jugendamt eine Telefon­
nummer oder Anschrift benötigt. Der Name der
meldenden Person wird nicht an die betroffene
Familie weitergegeben. Das Jugendamt verfolgt
jede Meldung auf eine Kindeswohlgefährdung
und besucht die Eltern unangemeldet. Zwei Be­
schäftigte prüfen die Vorwürfe und verschaffen
sich selbst einen Eindruck von der häuslichen Si­
tuation und dem (gesundheitlichen) Zustand der
Kinder. In der Regel werden mit Einverständnis
der Eltern Erkundigungen bei kinderärztlichen
Praxen und im Kindergarten bzw. in der Schule
eingeholt.
5.2.6 Inobhutnahme
Alle Kinder und Jugendlichen können sich an das
Jugendamt wenden, wenn die Situation zu Hause
derart eskaliert ist, dass sie nicht wieder dorthin
zurückkehren wollen. Das Jugendamt kann Kin­
der oder Jugendliche in Obhut nehmen und in
einer anderen Familie oder einer stationären Ein­
richtung so lange unterbringen, bis die Situation
geklärt ist. Widersprechen die Eltern der Inobhut­
nahme, muss das Jugendamt das Familiengericht
informieren.
48
Familienwegweiser
Eltern bleiben
5.2.7 Sexueller Missbrauch
Bei Fällen von sexuellem Missbrauch können sich
Kinder, Jugendliche, Eltern und Bekannte an alle
Bezirkssozialdienste in den Jugendhilfestationen
wenden. Erfolgt eine Anzeige bei der Polizei, wird
das Jugendamt informiert.
Das Jugendamt unterstützt und begleitet bei Be­
suchen in ärztlichen Praxen oder Gerichtsterminen
und stellt auf Wunsch Kontakte zu Beratungsstel­
len her (Wildrose e.V. www.wildrose-hildesheim.de,
Opferhilfebüro www.opferhilfe.niedersachsen.de,
Suchbegriff „Büros“ oder Weißer Ring e.V.
www.weisser-ring.de).
5.2.8 Fachstelle Kinderschutz
Die Aufgaben der Fachstelle Kinderschutz im
Jugendamt beinhalten im Besonderen die fach­
liche Beratung und Begleitung zum Schutz von
Kindern und Jugendlichen. Personen, die beruf­
lich im Kontakt mit Kindern und Jugendlichen
stehen, haben bei der Einschätzung einer Kindes­
wohlgefährdung im Einzelfall gegenüber dem Ju­
gendamt Anspruch auf anonyme Beratung durch
eine erfahrene Fachkraft.
Kontakt:
Cornelia Oppermann, Telefon 05121 309-6201
E-Mail: [email protected]
5.3 Weitere Beratungsangebote
5.3.1 Ehe- und Familienberatung
Ehe-, Familien- und Lebensberatung bieten Paa­
ren, Familien und Einzelnen psychologische Be­
ratung und Unterstützung an, wenn sie in der
Gestaltung ihres Zusammenlebens, bei Konflik­
ten und Beziehungsproblemen, sozialen Schwie­
rigkeiten oder Lebenskrisen Orientierung suchen.
Unabhängig von Konfession, Weltanschauung und
Nationalität stehen die Beratungsstellen jedem offen.
Die Beratungsgespräche werden von Fachkräf­ten durchgeführt, die unter
www.eheberatung-hildesheim.de,
www.diakonie-hildesheim.de und
www.dksb-hildesheim.de zu erreichen sind.
5.3.2 Sozialberatung
Allgemeine Sozialberatung ist ein Angebot für
Menschen in unterschiedlichsten persönlichen
und sozialen Notlagen, unabhängig von Her­
kunft, Religion und Nationalität. In den folgen­
den Einrichtungen wird in sozialrechtlichen Fra­
gen beraten, psychosoziale Beratung angeboten,
spezielle / weiterführende Unterstützung geklärt
oder individuelle Hilfen vermittelt:
www.diakonie-hildesheim.de
www.caritas-hildesheim.com
5.3.3 Suchtberatung
Die Suchthilfe Hildesheim und Sarstedt in Trä­
gerschaft des Caritasverbandes für Stadt und
Land­kreis Hildesheim (www.caritas-hildesheim.com)
macht Betroffenen und Angehörigen, aber auch
Betrieben und Institutionen vielfältige Angebote
der Suchtberatung, Suchtbehandlung, Prävention
sowie Selbsthilfe und hält weitere Informationen
rund um das Thema Sucht vor. Ein gleichartiges
Angebot besteht in Alfeld in Trägerschaft der STEP
gGmbH (www.step-hannover.de, Suchbegriff „Be­
ratung Alfeld“).
Die Drogenhilfe Hildesheim hält auf ihrer Seite
www.drobs-hi.de/infos/eltern-infos-2
Eltern bleiben
49
5
5
Eltern bleiben
Informationsmaterialien für Eltern über Alkohol
und Tabak sowie illegale Substanzen bereit und
erklärt, wie sie darüber mit ihren Kindern ins Ge­
spräch kommen können.
Neu ist ein familienorientiertes Interventionspro­
gramm „Escapade“, das Hilfe bei problemati­
scher Computernutzung leisten kann:
www.escapade-projekt.de. Darüber hinaus bietet die
Drogenhilfe Hildesheim – spezialisiert auf den Bereich
der sogenannten illegalen Substanzen – Beratung,
Therapie, Substitution, Prävention und mehr an.
5.3.4 Medienberatung
Die Kindheit wird mittlerweile mehr und mehr
durch die Medien beeinflusst. Daher ist es wich­
tig, die Chancen und Risiken der Mediennutzung
zu kennen. Je jünger die Kinder sind, umso mehr
Unterstützung und Begleitung benötigen sie durch
Erwachsene. Bei der technischen Medienkompe­
tenz sind die Kinder den Eltern irgendwann über­
legen. Die soziale Medienkompetenz hingegen
muss noch gefördert werden. Eltern finden auf
der Seite www.klicksafe.de hilfreiche Tipps zur
Medienerziehung. Internetstartseiten wie www.
fragfinn.de helfen den jüngeren Benutzerinnen
und Benutzern des Internets, nur auf geprüften
Seiten zu surfen. Auf der Seite www.juuuport.de
bekommen Jugendliche wertvolle Tipps zum The­
ma Mobbing und Abzocke im Internet.
5.3.5 Online- und Telefonberatung
Seit mehr als 30 Jahren hilft die Dachorganisa­
tion Nummer gegen Kummer e.V. anonym und
kostenfrei. Damit aus Fragen und kleinen Sor­
gen keine großen Probleme und Krisen werden,
richtet sich das Beratungsangebot an Kinder,
Jugendliche und Eltern in Deutschland:
Kinder- und Jugendtelefon 0800 111 0 333
Elterntelefon 0800 111 0 550
Unter www.nummergegenkummer.de
sowie www.caritas.de/onlineberatung ist auch
eine Onlineberatung möglich.
Herzlich willkommen im Michaeliskloster …
Die Tagungsstätte im Michaeliskloster freut
sich auf Einzel-Reisende und Unternehmen
für Übernachtungen und Tagungen.
Jedes unserer 40 Gästezimmer überzeugt
durch eine angenehme Atmosphäre, die
Konzentration und Erholung in gleicher Weise begünstigt.
Sie können sich auf das Wesentliche besinnen und mitten im Leben Kloster erleben:
Ruhe und Besinnung, die Möglichkeit, zu
sich selbst zu kommen, sich auszutauschen,
Eindrücke aufzunehmen und neue spirituelle
Impulse zu erhalten.
Hinter der Michaeliskirche 5
31134 Hildesheim
Telefon 0 51 21 / 69 71-300
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www.michaeliskloster.de
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Doppelzimmer
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ab 85,– Euro
Die Preise enthalten auch das Frühstücksbuffet
und die Nutzung des Parkplatzes.
… genießen Sie die Stille im Herzen der Stadt
50
Familienwegweiser
Eltern bleiben
gehörige, Bekannte sowie Fachkräfte können sich
anonym und kostenfrei beraten lassen.
5.3.8 Unterstützung in der Migration
5.3.6 Selbsthilfegruppen
und -initiativen
Selbsthilfegruppen und -initiativen beschäftigen
sich mit Problemen, die jeden treffen können. In
Deutschland haben sich rund drei Millionen Men­
schen in Selbsthilfegruppen zusammengeschlos­
sen - unter ihnen auch viele junge Leute. Sie hel­
fen und stärken sich gegenseitig und setzen sich
gemeinsam für gesellschaftliche Veränderungen
ein. Ein Überblick der im Landkreis Hildesheim
gelisteten Selbsthilfegruppen finden Sie unter
www.paritaetischer.de/kreisgruppen/hildesheim.
5.3.7 Hilfe bei Gewalt
Häusliche Gewalt ist weiter verbreitet als jede an­
dere Gewaltform. Sie ist keine Randerscheinung
in unserer Gesellschaft, sondern prägt den Alltag
vieler Frauen und Kinder in Deutschland. Betrof­
fene finden im Frauenhaus Hildesheim
www.frauenhaus-hildesheim.de eine Anlaufstelle.
365 Tage im Jahr und rund um die Uhr erreichbar ist
das Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ unter der
Nummer 0800 011 6 016 und via Online-Beratung
unter www.hilfetelefon.de zu erreichen. Auch An­
Im Migrationszentrum Hildesheim befinden
sich der Asyl e.V., der Internationale Frauentreff
und der Arbeitslosentreff unter einem Dach.
Die Beratungsangebote in den Bereichen Asylver­
fahren, Integration und berufliche Qualifizierung
sowie Rechtsberatungen um Aufenthalts- und
Einbürgerungsrecht wenden sich an spätaussie­
delnde, asylbewerbende Flüchtlinge aller Länder
sowie an Menschen mit Migrationshintergrund.
Weitere Angebote gibt es zu den Themen Sozi­
alberatung, Sprachkurse, allgemeine Kurse zur
beruflichen Eingliederung sowie Vorträge und
Informationsveranstaltungen an Schulen oder für
andere interessierte Gruppen und Einrichtungen.
Kontakt unter www.asyl-ev.de.
Weitere Beratung hierzu bieten auch die Caritas
und die Arbeiterwohlfahrt (AWO):
www.caritas-hildesheim.com
www.awo-hi.de
Elterntalks sind Gesprächskreise mit Eltern. Eltern­
talk will Mütter und Väter in ihrer Erziehungskom­
petenz und -verantwortung stärken. Insbesondere
sollen durch das Projekt auch Eltern mit Migrations­
hintergrund sowie Eltern in besonderen und/oder
belasteten Lebenslagen angesprochen werden.
Nach Absprache können Elterntalks auch in der
jeweiligen Muttersprache der Eltern durchgeführt
werden. www.elterntalk-niedersachsen.de.
Das Gesundheitsprojekt MiMi (Migranten für
Migranten) wird im Landkreis Hildesheim durch
zwölf engagierte Gesundheitsmediatorinnen ge­
tragen.
Eltern bleiben
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5
5
Eltern bleiben
Dieses Projekt folgt dem Grundgedanken, dass
Gesundheit und Gesundheitstraditionen famili­
är verankert sind. Großeltern, Eltern und Kinder
beziehen sich in ihrem Wissen um Gesundheit
und in ihrem Gesundheitsverhalten aufeinander.
Ziel des Projektes ist es, mehrsprachige und kul­
tursensible Gesundheitsförderung und Präven­
tion für Migranten, die im Landkreis Hildesheim
leben, anzubieten. Weitere Infos unter
www.landkreishildesheim.de/mimi.
Das Projekt „Elternarbeit, Frühe Hilfen, Migra­
tionsfamilien“ (EFI) will mit den Sprachförderungsprogrammen „Griffbereit“ und „Ruck­sack“ junge Familien mit und ohne Migrations­
hintergrund in der Elternkompetenz und der
kindlichen Sprachentwicklung fördern. Wenn
ein Kind seine Muttersprache sicher beherrscht,
fällt es ihm leichter, die deutsche Sprache zu
erlernen oder mit ihr umzugehen. Teilnehmende
Einrichtungen und weitere Informationen fin­
den Sie unter www.rucksack-hildesheim.de sowie
unter: www.familien-mit-zukunft.de, Suchbegriff
„Griffbereit Hildesheim“
5.4 Finanzielle Probleme
Kinder sollten nicht die Ursache dafür sein, dass
Familien in Geldnot geraten. Die Bundesregie­
rung gewährt deshalb Familien ohne oder mit
schwachem Einkommen Unterstützung, das Fa­
milienleben finanziell zu meistern. Im nachfol­
genden finden Sie auch einige lokale Unterstüt­
zungsmöglichkeiten.
5.4.1 Arbeitslosigkeit
Das Jobcenter Hildesheim ist eine gemeinsame Ein­
richtung der Bundesagentur für Arbeit sowie des
Landkreises Hildesheim. Es unterstützt Menschen
aus der Stadt und dem Landkreis Hildesheim, die
ihren Lebensunterhalt aus eigenem Einkommen
oder Vermögen nicht oder nicht ausreichend be­
streiten können, jedoch in ausreichendem Maße
erwerbsfähig sind. Hierdurch werden die gesetzli­
chen Aufgaben und Ziele der Grundsicherung für
Arbeitsuchende, welche im Zweiten Buch Sozial­
gesetzbuch (SGB II) geregelt sind, erfüllt.
Neben leistungsrechtlichen Angelegenheiten berät,
vermittelt und fördert das Jobcenter seine Kunden
mit dem Ziel, eine Beschäftigung aufzunehmen, um
damit ihren Lebensunterhalt zu bestreiten.
Im Bereich der wirtschaftlichen Grundsicherung
für Arbeitsuchende und ihre Angehörigen zahlt
das Jobcenter, abhängig vom jeweiligen Bedarf,
u.a. Arbeitslosengeld II, Sozialgeld, Beiträge zu
Sozialversicherungen, die Kosten für angemes­
sene Unterkunft und Heizung sowie Wohnungs­
erstausstattungen. Leistungen aus dem Bildungsund Teilhabepaket (BuT) werden ebenfalls vom
Jobcenter bearbeitet.
Die Kundengruppen Jugendliche unter 25 Jahren,
Alleinerziehende, Rehabilitanden und schwer­
52
Familienwegweiser
Eltern bleiben
behinderte Menschen werden durch speziell ge­
schulte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter betreut.
Darüber hinaus werden interessierte Arbeitge­
ber durch den gemeinsamen Arbeitgeber-Service
vom Jobcenter Hildesheim und der Agentur für
Arbeit bei der Suche nach geeignetem Personal
unterstützt.
Weitere Informationen finden Sie unter:
www.jobcenter-hildesheim.de
5.4.2 Bildungs- und Teilhabepaket
Vom Jahr 2011 an erhalten Kinder, Jugendliche
und junge Erwachsene, die Leistungen nach dem
SGB II, dem Wohngeldgesetz, dem SGB XII oder
nach § 2 Asylbewerberleistungsgesetz beziehen
oder für die ein Kinderzuschlag gezahlt wird, zu­
sätzlich zu ihrem monatlichen Regelbedarf auch
folgende Leistungen für Bildung und Teilhabe am
sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft:
•Schulausflüge und mehrtägige Klassenfahrten
für schulpflichtige Kinder und für Kinder, die
eine Kindertageseinrichtung besuchen,
•Schulbedarf für Schülerinnen und Schüler,
•Schülerbeförderungskosten für Schülerinnen
und Schüler,
•Lernförderung für Schülerinnen und Schüler,
•Zuschuss zum Mittagessen für schulpflichtige
Kinder und für Kinder, die eine Kindertagesein-
richtung besuchen und
•Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben für
Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des
18. Lebensjahres.
Schülerinnen und Schüler sind alle
Personen, die:
•noch keine 25 Jahre alt sind,
•eine allgemeinbildende oder berufsbildende
Schule besuchen und
•keine Ausbildungsvergütung erhalten.
•erhalten sie Leistungen nach § 2 des Asylbe werberleistungsgesetzes oder dem SGB XII, gibt
es keine Altersbeschränkung; auch bei Zahlung
einer Ausbildungsvergütung kann ein An spruch bestehen.
Welche Kosten werden bei „eintägigen
Schulausflügen“ und „mehrtägigen Klassenfahrten“ übernommen?
Für schulpflichtige Kinder und für Kinder, die eine
Kindertageseinrichtung besuchen, können die
von dieser Einrichtung in Rechnung gestellten
Kosten für eintägige Ausflüge und für mehrtägige
Klassenfahrten übernommen werden.
Was gehört zum „Schulbedarf“?
Schulpflichtige Kinder erhalten für die Schul­
ausstattung jeweils zum 1. August 70 Euro und
zum 1. Februar 30 Euro. Anschaffungen wie Schul­
ran­
zen, Sportzeug und Schreib-, Rechen- und
Zeichenmaterialien (z.B. Füllhalter, Malstifte,
Taschenrechner, Hefte) sollen dadurch erleichtert
werden.
Wann werden „Schülerbeförderungskosten“
übernommen?
Schulpflichtige Kinder, die die nächstgelegene
Schule besuchen und diese nicht zu Fuß oder mit
dem Fahrrad erreichen können, erhalten einen
Zuschuss zu ihren Schülerbeförderungskosten,
wenn die Kosten nicht von anderer Seite über­
nommen werden.
Eltern bleiben
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5
5
Eltern bleiben
Was bedeutet „Lernförderung“?
Kinder brauchen manchmal Unterstützung, um
die Lernziele in der Schule zu erreichen. Wenn
die schulischen Angebote nicht ausreichen, um
bestehende Lerndefizite zu beheben und damit
das Klassenziel zu erreichen, kann eine ergän­
zende angemessene Lernförderung gewährt
werden.
Wer bekommt den „Zuschuss zum
Mittagessen“?
Wenn Schulen und Kindertageseinrichtungen
ein gemeinsames Mittagessen anbieten, kön­
nen Schülerinnen und Schüler und Kinder, die
eine Kindertageseinrichtung besuchen, einen
Zuschuss zum Mittagessen bekommen, um die
höheren Kosten auszugleichen.
Schülerinnen und Schüler, die in einem Hort oder
in der Kindertagespflege Mittagessen erhalten,
hatten diesen Anspruch nur bis zum 31.12.2013!
Was bedeutet „Teilhabe am sozialen und
kulturellen Leben“?
Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren erhalten
ein Budget von 10 Euro monatlich für Vereins-,
Kultur- oder Ferienangebote, um z. B. am Musik­
unterricht, am Sport, an Spiel und Geselligkeit
oder an Freizeiten teilnehmen zu können.
Wie werden die Leistungen erbracht?
Die Leistungen werden mit Ausnahme des
Schulbedarfes und der Kosten für die Schüler­
beförderung nicht als Geldleistungen erbracht.
Sie erhalten einen Bewilligungsbescheid, wel­
chen Sie beim entsprechenden Anbieter vorle­
gen. Dieser rechnet dann direkt mit der bewilli­
genden Stelle ab.
Antragstellung
Für die Leistungen aus dem Bildungs- und Teilha­
bepaket ist für jedes Kind ein gesonderter Antrag
erforderlich.
Für die Leistungen an Personen, die SGB II-Leis­
tungen empfangen, ist das Jobcenter Hildesheim
zuständig. Anspruchsberechtigte von Wohngeld,
Kinderzuschlag nach dem Bundeskindergeld­
gesetz oder von Leistungen nach dem SGB XII
(Sozialhilfe) sowie nach § 2 des Asylbewerber­
leistungsgesetzes stellen ihren Antrag bitte bei
der Stadt oder dem Landkreis Hildesheim, wo sie
ihren Wohnsitz haben.
Ein einheitlicher Antragsvordruck steht Ihnen unter
www.landkreishildesheim.de/formulare und
www.hildesheim.de zur Verfügung.
Ausführliche Informationen über die einzelnen
Leistungen für Bildung und Teilhabe erhalten Sie
bei den bewilligenden Stellen:
54
Familienwegweiser
Eltern bleiben
Jobcenter Hildesheim
Kaiserstraße 15, 31134 Hildesheim
Telefon 05121 969-500
Stadt Hildesheim
Fachbereich 50.1
Bildungs- und Teilhabepaket
Hannoversche Straße 6, 31134 Hildesheim
Telefon 05121 301-4260 (A-K)
Telefon 05121 301-4261 (L-Z)
Landkreis Hildesheim
Fachdienst 407 – Unterhalt, Vormundschaft
und Bundesleistungen
Bischof-Janssen-Straße 31, 31134 Hildesheim
Telefon 05121 309-2591
Außenstelle Alfeld
Fachdienst 407 A – Unterhalt, Vormundschaft
und Bundesleistungen
Ständehausstr. 1, 31061 Alfeld
Telefon 05181 704-8451
Die Hildesheimer Glückskarte bekommen zu­
dem alle Kinder, die bzw. deren Eltern einen An­
spruch auf Leistungen nach dem BuT haben. Sie
dient als Berechtigungsnachweis für Ermäßigun­
gen einiger ausgewählter Hildesheimer Angebote.
www.hildesheim.de, Suchbegriff „Glückskarte“.
5.4.3 Schuldnerberatung
Die Schuldnerberatung hat das Ziel, bei der
wirtschaftlichen Sanierung überschuldeter Privat­
haushalte zu unterstützen. Dies soll durch Prä­
ventivarbeit, Einzelfallberatungen und Einleitung
sowie Durchführung von Verbraucherinsolvenz
erreicht werden.
In der Einzelfallberatung sind im Gebiet des Land­
kreises Hildesheim folgende Verbände tätig, die
auch gleichzeitig als „geeignete Stelle“ nach In­
solvenzrecht anerkannt sind:
www.landkreishildesheim.de/schuldnerberatung.
5.4.4 Stiftungen
Eine Stiftung ist eine Einrichtung, die mit Hilfe
eines Vermögens einen vom Stifter festgelegten
Zweck verfolgt. Im nachfolgenden sind einige
Stiftungen genannt, die für Familien von Interesse
sein könnten:
Die Bundesstiftung „Mutter und Kind – Schutz
des ungeborenen Lebens” hilft schwangeren
Frauen in Notlagen. Sie erhalten auf unbürokra­
tischem Weg ergänzende finanzielle Hilfen, die
ihnen die Entscheidung für das Leben des Kindes
und die Fortsetzung der Schwangerschaft erleich­
tern soll. www.bundesstiftung-mutter-und-kind.de
Die Stiftung „Familie in Not” fördert vorrangig
kinderreiche Familien mit mindestens drei kinder­
geldberechtigten Kindern, Alleinerziehende und
schwangere Frauen, die ihren ersten Wohnsitz
oder gewöhnlichen Aufenthalt in Niedersachsen
haben. www.soziales.niedersachsen.de,
Suchbegriff „FiN“
In und um Hildesheim sind weitere, das gesell­
schaftliche Leben prägende Stiftungen ansässig.
Neben den bei der Stiftungsverwaltung der Stadt
Hildesheim betreuten, bestehen viele weitere, auf
unterschiedlichen Gebieten tätige, selbstständige
Stiftungen. www.hildesheim.de/stiftungen.
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55
5
5
Eltern bleiben
5.4.6 Nachbarschaftshilfen
Manchmal ist Zeit auch Geld. Über die Seite
www.die-machmits.de werden Angebote aus
dem Netzwerk bürgerschaftliches Engagement
veröffentlicht. In der Nachbarschaftshilfe schen­
ken Menschen anderen in ihrer Umgebung ihre
Zeit und helfen sich gegenseitig unentgeltlich.
Kontakt beim Landkreis Hildesheim:
Barbara Benthin, Telefon 05121 309-2631
E-Mail: [email protected]
5.4.5 Familienurlaub
Die Bundesarbeitsgemeinschaft Familienerholung
hält auf ihrer Seite www.urlaub-mit-der-familie.de/
zuschuesse Informationen für einen Familienur­
laubszuschuss bereit.
In Hildesheim bietet der Sozialdienst Kath. Frauen
(SKF) hierzu Informationen auf seiner Internetseite
www.skf-hildesheim.de/familienferien-zuschüsse an.
56
Familienwegweiser
5.4.7 Unterstützende soziale
Einrichtungen
Bedürftige Menschen können im sozialen Mit­
tagstisch Guter Hirt im Altfriedeweg 2 in 31135
Hildesheim (www.guter-hirt.de) mit einem tägli­
chen Mittagstisch sowie Lebensmittelzuwendun­
gen rechnen. Außerdem werden dort gespendete
Kleidung und Flohmarktartikel weitergegeben.
Eltern bleiben
Beim Roten Kreuz Hildesheim gibt es moderne
DRK-Shops in Hildesheim und Bockenem, wo
zeitgemäße, tragbare und saubereKleidung ange­
nommen wird. Die Kunden finden sortierte Klei­
dung vor und werden beraten.
www.drk-hildesheim.de/angebote/sozialeunterstuetzung/kleidershop
oder www.drk.hildesheim-marienburg.de/angebote/
soziale-unterstuetzung/kleiderkammern/
kleiderkammer-in-bockenem.html)
Die Hildesheimer Tafel e.V. finanziert sich aus­
schließlich über Spenden und sammelt Lebens­
mittelspenden für Menschen mit geringen finan­
ziellen Mitteln und gibt diese am Cheruskerring
53 in 31137 Hildesheim weiter.
Ein soziales Projekt des Hildesheimer Tafel e.V.
ist das Kinder- und Jugendrestaurant K.bert. In
der Kardinal-Bertram-Straße 9 in 31134 Hildes­
heim wird Kindern und Jugendlichen aus finan­
ziell schwachen Familien ein gesundes, abwechs­
lungsreiches Essen zum geringen Preis angeboten
(www.hildesheimer-tafel.de).
Auf der Online-Tauschbörse vom Zweckverband
Abfallwirtschaft Hildesheim (ZAH) kann man Sa­
chen verschenken, suchen oder tauschen.
www.tauschboerse.zah-hildesheim.de.
Basare für Kleidung, Spielzeug usw. bieten eine
gute Gelegenheit, Kleidung, der Ihre Kinder
entwachsen sind sowie abgelegte Spielsachen
zu verkaufen und günstig Secondhandware
wieder einzukaufen. Termine sind aus der örtli­
chen Presse, Aushängen (meist in Schulen und
Kindertagesstätten) oder dem Internet zu ent­
nehmen.
Eltern bleiben
57
5
K
Kapiteltitel
Schule
Die Bildungslandschaft in Stadt und Landkreis Hildesheim
ist von großer Vielfalt geprägt. Für die zahlreichen Grundschulen sind die kreisangehörigen Städte, Gemeinden und
Samtgemeinden als Schulträger zuständig.
58
Familienwegweiser
Schule
Die Verantwortlichkeit für die öffentlichen För­
derschulen mit unterschiedlichen Förderschwer­
punkten liegt mit Ausnahme der Förderschulen
im Hildesheimer Stadtgebiet ausschließlich beim
Landkreis.
Im Hildesheimer Stadtgebiet ist die Stadt Hildes­heim
zudem Schulträger für die Geschwister-Scholl-Haupt­
schule und die Realschulen Himmelsthür und Re­
nataschule, für die Oskar-Schindler-Gesamtschule
und die Robert-Bosch-Gesamtschule sowie für das
Goethe- und das Scharnhorstgymnasium.
Für die Hauptschule Alfeld, die Realschule Al­
feld und sämtliche Oberschulen im Kreisgebiet
sowie für die Gymnasien Alfeld und Sarstedt,
Himmelsthür und die Michelsenschule und die
Gesamtschulen IGS Bad Salzdetfurth und KGS
Gronau, ist der Landkreis verantwortlich.
Ergänzt wird die Bildungslandschaft im allgemein
bildenden Schulwesen durch Schulen in kirchli­
cher und freier Trägerschaft, wie z. B. das Gym­
nasium Josephinum in Trägerschaft des Bistums
Hildesheim, das Gymnasium Marienschule in
Trägerschaft der Stiftung katholischer Schulen in
der Diözese Hildesheim, das Gymnasium Andre­
anum in der Trägerschaft der Evangelischen Lan­
deskirche, das Gymnasium CJD Christophorus­
schule Elze und die Freie Waldorfschule.
Im Bereich der berufsbildenden Schulen ist der
Landkreis Hildesheim alleiniger Schulträger und
hiermit verantwortlich für die berufsbildenden
Schulen Alfeld sowie am Standort Hildesheim.
Dies sind die Friedrich-List-Schule, die HermanNohl-Schule, die Walter-Gropius-Schule, die Fach­
schule Holztechnik und Gestaltung, die Wernervon-Siemens-Schule und in Teilen die Michelsen­
schule mit dem Berufsfeld Agrarwirtschaft und
Ökotrophologie.
Kreisweit werden im Schuljahr 2014/15 insgesamt
ca. 38.384 Schülerinnen und Schüler unterrichtet:
Gymnasium Marienschule
Hildesheim
Brühl 1–3, 31134 Hildesheim
Telefon: 0 51 21 - 91 74 0
•Seitfast170JahrenimDienstfürSchülerinnen
undSchülerdesLandkreisesundderStadt
Hildesheim
•VerwurzeltinderkatholischenKircheunddabei
klarökumenisch
•EinOrt,derTraditionundFortschrittbeheimatet
•FördernundfordernvielfältigerBegabungen
inhistorischerUmgebung,modernesLernenin
behüteterAtmosphäre
•KompetenteLehrkräfteundengagierteEltern
arbeitenhierzumWohlderSchülerinnenund
Schülervertrauensvollzusammen.
WirbietenmehralsLernen–wirbieten
Begleitung,Gemeinschaftundumfassende
Bildung.
www.marienschule-hildesheim.de
Schule
59
6
6
Schule
6.1 Adressen der Schulen im Landkreis Hildesheim
Anschriften der Schulen und detaillierte Informa­
tionen über die schulischen Angebote in Stadt
und Landkreis Hildesheim finden Sie unter
www.landkreishildesheim.de/Bildung-Schulen.
6.2 Schulpflicht
Gemäß § 65 (1) dem Niedersächsischen Schulge­
setz (NSchG) endet die Schulpflicht grundsätzlich
zwölf Jahre nach ihrem Beginn.
Alle Schulpflichtigen besuchen zunächst mindes­
tens neun Jahre lang Schulen im Primarbereich
und im Sekundarbereich I. Im Anschluss daran
ist die Schulpflicht im Sekundarbereich II durch
den Besuch einer allgemein bildenden oder einer
berufsbildenden Schule zu erfüllen. Abweichend
60
Familienwegweiser
zu oben sind Auszubildende für die Dauer ihres
Berufsausbildungsverhältnisses weiterhin berufs­
schulpflichtig.
Die Berufsausbildung in Deutschland erfolgt über­
wiegend im Dualen System. Dieser Begriff bedeu­
tet Ausbildung in einem Betrieb der Wirtschaft, in
der Verwaltung oder in Praxen eines freien Berufs
einerseits und in der Berufsschule andererseits.
Die Berufsschule wird in Form von Teilzeitunter­
richt oder von Vollzeitunterricht in zusammenhän­
genden Teilabschnitten (Blockunterricht) geführt.
In Teilzeitform begleitet sie ein bis zwei Mal wö­
chentlich die betriebliche Ausbildung.
Die Rechtsgrundlage der Berufsschule ist das
Niedersächsische Schulgesetz. Die wichtigste Be­
stimmung ist die Berufsschulpflicht: Alle Auszu­
bildenden müssen grundsätzlich die Berufsschule
besuchen, unabhängig davon, ob die allgemeine
12-jährige Schulpflicht bereits erfüllt ist oder nicht.
Schule
6.3 Schülerbeförderungskosten
Der Landkreis Hildesheim ist Träger der Schüler­
beförderung und hat gemäß dem Niedersächsi­
schen Schulgesetz unter anderem die in seinem
Gebiet wohnenden schulpflichtigen Kinder
•der 1. bis 10. Schuljahrgänge der allgemein
bildenden Schulen
•der Berufseinstiegsschule
•der ersten Klasse von Berufsfachschulen,
soweit die Schulpflichtigen diese ohne
Sekundarabschluss I -Realschulabschlussbesuchen
unter zumutbaren Bedingungen zur Schule zu
befördern oder ihnen oder ihren Erziehungsbe­
rechtigten die notwendigen Aufwendungen für
den Schulweg zu erstatten.
Weitere Informationen sind der Homepage des
Landkreises Hildesheim zu entnehmen:
www.landkreishildesheim.de/Schülerbeförderung.
6.4 Lese-Rechtschreib- und
Rechenschwäche
Wenn Ihr Kind unter einer Lese-RechtschreibSchwäche (Legasthenie) oder einer Rechen­
Schule
61
6
6
Schule
schwäche (Dyskalkulie) leidet und dadurch von
einer seelischen Behinderung bedroht ist, kann
das Jugendamt eine entsprechende Therapie
finanzieren. Nach einem ersten Informationsge­
spräch mit dem zuständigen Bezirkssozialdienst
können Sie ggf. einen Antrag an das Jugendamt
stellen. Erforderlich hierfür ist anschließend
eine Stellungnahme einer kinder- und jugend­
lichenpsychiatrischen Fachkraft (Fachklinik für
Kinder- und Jugendpsychiatrie oder eine der
niedergelassenen kinder- und jugendlichenpsy­
chiatrischen Fachkräfte). Das Jugendamt holt
zusätzlich einen Bericht der Schule ein und prüft
danach die Beeinträchtigung der Teilhabe des
Kindes. Liegen die Voraussetzungen vor, emp­
fiehlt das Jugendamt mehrere geeignete Thera­
piestellen, mit denen das Jugendamt zuvor eine
Leistungs- und Entgeltvereinbarung geschlos­
sen hat. Nach spätestens 40 Therapieeinheiten
erfolgt eine Überprüfung des weiteren Hilfebe­
darfs incl. eines Hilfeplangesprächs zusammen
mit den Eltern, der Therapiestelle und ggf. der
Klassenlehrkraft des Kindes. Eine ambulante Le­
gasthenie-/Dyskalkulietherapie ist für die Eltern
kostenfrei. Zusätzliche Zahlungen an die Thera­
piestelle sind nicht erforderlich. Es wird empfoh­
len, dass Sie vor der Bewilligung keinen Vertrag
bei einem Institut unterschreiben, durch den Sie
sich zu Zahlungen verpflichten.
6.5 Lernförderung in Schulen (LeFiS)
LeFiS ist ein Modellprojekt des Jugendamtes des
Landkreises Hildesheim. Seit 2010 gibt es Koope­
rationsarbeiten mit der Universität Hildesheim so­
wie neun Grundschulen, 15 Lerntherapiestellen,
Familien und Lehrkräften. Ziel ist es, frühzeitig im
Rahmen des Unterrichts lese- und schreibschwa­
62
Familienwegweiser
che Kinder zu fördern, um tiefgreifenden Schul­
schwierigkeiten vorzubeugen.
www.landkreishildesheim.de/lefis.
6.6 Hausaufgabenhilfe
Benachteiligten Kindern und Familien soll die
Möglichkeit gegeben werden, sich Zugang zu
nichtkommerziellen ergänzenden Bildungsange­
boten zu verschaffen. Dazu werden ausgewählte
Einrichtungen in bildungsschwachen Gebieten in
Hildesheim unterstützt, mit ihren Hausaufgaben­
hilfen ein niedrigschwelliges und präventives An­
gebot zu schaffen.
www.caritas-hildesheim.de/caritas-leistungen/
hausaufgabenhilfe/ oder
www.kjohildesheim.de/hausaufgabenhilfe/.
6.7 Schulbegleitung
Schulbegleitungen oder auch Integrationskräfte,
Schulassistenz oder Individualbegleitungen unter­
stützen Kinder mit körperlicher, geistiger oder
see­lischer Behinderung im schulischen Alltag und
orientieren sich an ihren individuellen Bedürf­
nissen.
Eine Schulbegleitung soll im schulischen Lebensund Lernumfeld eine Unterstützung für ein be­
stimmtes schulpflichtiges Kind sein, so dass die­
sem die Teilhabe am Unterricht möglich wird.
Nachdem die Entscheidung der Eltern in Abspra­
che mit der Schulleitung, Klassenleitung etc. für
eine Schulbegleitung für ein bestimmtes Kind
vorliegt, folgt die Antragstellung auf Kostenüber­
nahme beim Sozialamt oder Jugendamt.
Schule
6.8 Schulverweigerung
6.9 Schulberatung
Unter Schulverweigerung wird ein wiederkeh­
rendes oder länger anhaltendes und meist un­
entschuldigtes Fernbleiben vom Unterricht ver­
standen. Auch gelegentliches Schwänzen kann
Schulverweigerung sein. Schulverweigerung ist
eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße
bis zu 1.000 Euro geahndet werden kann. Auch
Eltern, die nicht dafür Sorge tragen, dass minder­
jährige schulpflichtige Kind regelmäßig am Unter­
richt teilnehmen, können ordnungswidrig han­
deln. Das Vorgehen gegen Schulverweigerung ist
Aufgabe der Schule in Zusammenarbeit mit der
Ordnungsbehörde, den Jugendämtern und unter
Umständen auch mit den Familiengerichten.
Das Hildesheimer Beratungs- und Unterstützungs­
zentrum (HiBUZ) bietet Schülerinnen und Schü­
lern, Eltern und Lehrkräften Beratung an, wenn
das Verhalten der Kinder in der Schule zum Pro­
blem wird. Unter dem Leitsatz „Gespräche über
Probleme schaffen Probleme, Gespräche über
Lösungen schaffen Lösungen.“ kann man unter
www.sothenbergschule.de/hibuz weitere Infor­
mationen erhalten.
Stiftung Universität Hildesheim
...Diversität leben
Diversität
Kulturelle Vielfalt
Partnerunis weltweit
Stipendienprogramme
Bürger-Campus
Öffentliche Vorlesungsreihen
Universitätsbibliothek
GasthörerInnenstudium
Ausstellungen & Kulturveranstaltungen, Konzerte im
Center for World Music
Campuscafé & Restaurant am
Universitätsplatz
Hofcafé Domäne Marienburg
Studieren und Forschen
mit Spielraum
Kindheit, Jugend, Soziales
Kultur & Künste
Sprachen & Kommunikation
Wirtschaft, Mathe, Naturwissenschaften & Informatik
www.uni-hildesheim.de
Studienberatung
Anker-Peers
Studierende beraten
Studieninteressierte
und zeigen den Campus
International Office
Beratung und Förderung
von Auslandsaufenthalten
und Praktika im Ausland
Unsere Standorte
Hauptcampus
Kulturcampus Domäne
Marienburg
Bühler-Campus
Samelson-Campus
...mehr erfahren
Praxisnähe im Studium
Familiengerechte Hochschule
...mehr erfahren
Schule
63
6
K
Kapiteltitel
Freizeit, Sport,
Kultur, Bildung
Erlebtes bleibt länger in Erinnerung. Die folgenden Themen sollen Sie motivieren, sich als Familie aufzumachen
und miteinander „freie Zeit“ zu erleben. Neben den Sportvereinen in Stadt und Landkreis Hildesheim gibt es viele
Möglichkeiten, Freizeit aktiv zu gestalten. Vom Sport bis
zum Studium im Alter.
64
Familienwegweiser
Freizeit, Sport, Kultur, Bildung
7.1 Freizeitmöglichkeiten
Hildesheim mit seiner Region hat touristisch
viel zu bieten. Auch für Einheimische lohnt es
sich durchaus, Stadt und Region
näher kennen zu lernen. Auf der
Internetpräsenz www.hildesheim.de,
Suchbegriff „Freizeit“ können Sie in
attraktiven Arrangements stöbern und sich inspi­
rieren lassen.
Auf der Seite www.hildesheimer-allgemeine.de/
freizeit.html wurden viele interessante Ausflug­
stipps, Fahrrad-, Inliner- bzw. Wan­
derrouten sowie lohnende Freizeit­
hinweise zu Badeseen, Schlössern,
Burgen und vielem mehr zusammen­
gestellt. Über einen ebenfalls dort vorliegenden
Veranstaltungskalender können Sie sich aktuell
darüber informieren, was sich vor Ort unterneh­
men lässt.
7.2 Sportangebote
Über 380 Sportvereine mit bis zu 50 Sport­arten
und ca. 100.000 Mitgliedern in Stadt und Land­
kreis ermöglichen ein hochattraktives und sehr
ausgeprägtes Sportangebot für Familien und
insbesondere für Kinder- und Jugendliche. In
allen Städten und Gemeinden bieten die örtli­
chen Sportvereine verschiedenste Mannschafts­
sportarten an. Mit diesen Aktivitäten tragen die
Sportvereine zur Gemeinschaftsbildung und zur
Stabilisierung der jeweiligen örtlichen Gemein­
schaften bei.
Auskunft rund um den Hildesheimer Sport erteilt
der Kreissportbund Hildesheim e.V., Jahnstr. 52,
31137 Hildesheim, Telefon 05121 4883,
www.kreissportbund-hildesheim.de.
In der Stadt Hildesheim kann man sich über eine
Sportkarte unter www.hildesheim.de, Suchbe­
griff „Sportkarte“ einen Über­­
blick
über die verschiedensten angebote­
nen Sportarten und deren Standorte
und anbietenden Stellen verschaffen.
7.3 Kultureinrichtungen
Als Kultur bezeichnet man die Pflege der geisti­
gen Güter in Theater, Museum, Kulturfabrik, Mu­
sik- oder Volkshochschule bis hin zum Weltkultu­
rerbe. Auch was der Mensch gestaltend schafft,
gehört im weiteren Sinne dazu.
Die Kulturbüros der Stadt und des Landkreises
Hildesheim stellen frisch und aktuell die vielen
unterschiedlichen Facetten dar und informieren
Kulturinteressierte über das breite Angebot.
Das Kulturbüro der Stadt Hildesheim publiziert
auf seiner Seite (www.hildesheim.de, Such­
begriff „Kulturnewsletter“) regel­
mäßig einen
Info-Newsletter, in dem Hildesheimer Künstler
Freizeit, Sport, Kultur, Bildung
65
7
7
Freizeit, Sport, Kultur, Bildung
und Künstlerinnen, Kulturschaffende und Kultur­
einrichtungen aktuelle Beiträge veröffentlichen.
Das Kulturinformationssystem www.kulturium.de
des Landkreises Hildesheim gibt Auskunft über
alle Aspekte der kulturellen Infrastruktur der
Region (Kulturhandbuch).
Derzeit im Aufbau: ein Kulturatlas für Entde­
ckungsreisende im Kreisgebiet.
Als besonderes Ereignis kann unter
www.hildesheim2015.de und
www.bistumsjubilaeum-hildesheim.de
das 1200-jährige Jubiläum der Stadt
Hildesheim und des Bistums Hildes­
heim hautnah miterlebt werden.
7.4 Bildungsangebote
Die Jugendarbeit im Landkreis Hildesheim wird
maßgeblich durch die Aktivitäten und Angebo­
te der Jugendverbände geprägt. Insbesondere
die Sport- und Feuerwehrjugend, die kirchliche
Jugendarbeit und andere Jugendorganisationen
bieten in den Städten, Gemeinden und Samtge­
meinden ein vielfältiges und spannendes Ange­
bot für Kinder und Jugendliche. Die Veranstal­
tungen finden vorrangig in eigenen Häusern
oder Einrichtungen in den Gemeinden und Orts­
teilen statt.
Die Mitgliedsverbände des Kreisju­
gendringes, der Jugend- und Wohl­
fahrtsverbände sowie der Jugendrin­
ge im Landkreis Hildesheim finden
Sie auf der Seite www.landkreishildesheim.de/
Jugendverbaende. Sie weist auf die örtlichen
Angebote hin.
66
Familienwegweiser
Weitere Informationen erhalten Sie auch bei der
Kreisjugendpflegerin des Jugendamtes
Landkreis Hildesheim
Bischof-Janssen-Straße 31, 31134 Hildesheim
Derya Heidelberg, Telefon 05121 309-5702
E-Mail: [email protected]
Volker Mensing, Telefon 05121 309-5711
(Zuschüsse)
E-Mail: [email protected]
Die meisten Städte, Gemeinden und Samtge­
meinden im Landkreis Hildesheim präsentieren
ergänzend zu der verbandlichen Jugendarbeit
eigene kommunale Angebote, die zusammen­
gefasst auf der Webseite www.landkreishildes­
heim.de/Jugendzentren aufgelistet sind. In den
unterschiedlichsten Jugendhäusern
und Jugendzentren bietet die Ju­
gendpflege ein buntes und breites
Freizeitprogramm von Kommunikati­
on über Computerarbeit bis hin zu Spiel, Bewe­
gung und Discos an. Die Kinder und Jugendlichen
haben hier auch die Möglichkeit, die jugendpfle­
gerischen Aktionen der Gemeinden selbst mitzu­
gestalten.
Im Landkreis Hildesheim ist Derya Heidelberg als
Kreisjugendpflegerin für die Koordinierung, fach­
liche Beratung und Fortbildung der Stadt- und
Gemeindejugendpfleger zuständig (Kontakt s.o.)
In der Stadt Hildesheim gibt es sechs städtische Kin­
der- und Jugendfreizeiteinrichtungen, die offene Ak­
tivitäten in Form von spielpädagogischen und kultu­
rellen Veranstaltungen, Jugendcafés, Gruppenarbeit,
Freizeiten, Sportveranstaltungen, Computerkurse,
Stadtteilarbeit und vieles mehr anbieten.
Freizeit, Sport, Kultur, Bildung
Weitere Bildungsangebote sind
auf der Seite der Stadt Hildesheim
www.hildesheim.de unter der Rubrik
Kultur & Bildung
Stadt: www.hildesheim.de,
Suchbegriff „Jugendtreffs“
sowie vom Landkreis Hildesheim
www.landkreishildesheim.de
unter der Rubrik Leben-Lernen verlinkt.
Darüber hinaus gibt es weitere Kinder- und
Jugendeinrichtungen anderer freier Träger:
www.hildesheim.de,
Suchbegriff „Jugendeinrichtungen“
SERVUS. dahoam
Urlaub
Wo Familien im
...
zu Hause sind
ARBER
LAND
Familienurlaub gelingt nur,
wenn sich die Kinder von
Kopf bis Fuß „pudelwohl“
BAYERISCHER
WALD
fühlen.
Das ARBERLAND bietet
dafür „von Natur aus“ ideale
Voraussetzungen. Kinder machen die märchenhafte
Natur des ARBERLANDES zum Abenteuerspielplatz,
der täglich neue Überraschungen bietet. Dazu gibt‘s
einen kunterbunten Erlebnismix von A-Z. Langeweile
Fehlanzeige. Denn: ARBERLAND ist KINDERLAND.
Kindern
d wohlfühlen:
Wandern mit
Ankommen un
triebe
macht
be
ge
t
en
ich
ch
le
är
-B
Kinderland
d
yerischen Wal
iet Nr. 1 im Ba
ubskasse:
eb
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U
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ili
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t
Fa
Gu
arberaktivCARD
und Bahn
Mit GUTi Bus tzen
ben:
nu
be
s
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en
Was Kinder liem Bauernhof
kost
Urlaub auf de
richt: HRB 4032
[email protected]
2681338
Kostenlose Hotline: 0800 272375263
w w w.k i n d e rl a n d -b aye ri sc h e r-wa ld .d e
Freizeit, Sport, Kultur, Bildung
67
7
K
Kapiteltitel
Ausblick
Abschließend soll noch ein allgemeiner Ausblick auf das
„Universum“ Familie gerichtet werden, welches sich ständig weiter verändert und ein Leben lang verbindet.
68
Familienwegweiser
Ausblick
Zum gesunden Aufwachsen brauchen Kinder
einen sicheren Ort – eine Familie. In der Familie
kommen die unterschiedlichsten Charaktere zu­
sammen, die man sich, bis auf den Partner, so
nicht aussuchen konnte.
Verliebt, verlobt, verheiratet, verschieden: Män­
ner und Frauen sind so unterschiedlich, dass
aus dem „verschieden“ schnell ein „geschieden“
wird. Es gehören Mut und viel Aufmerksamkeit
dazu, die Unterschiedlichkeit von Mann und Frau
zu erkennen, zu akzeptieren und konstruktiv da­
mit umzugehen.
Mittlerweile ist der Scheidungstrend leicht rück­
läufig, aber nach den derzeitigen Scheidungssta­
tistiken werden etwa 1/3 aller in einem Jahr ge­
schlossenen Ehen im Laufe der nächsten 25 Jahre
geschieden. Kinder werden immer häufiger ver­
haltensauffällig und haben eher digitale Freunde
als den Kumpel von nebenan. Meistens reicht ein
Gehalt zum Leben nicht mehr aus und es stellt
sich die Frage: Krippe oder Betreuungsgeld?
Neben dem demografischen sind wir nun auch
im familiären Wandel angekommen.
Dieser Wechsel in der Familienstruktur ist nicht
nur ein Ausdruck gesamtgesellschaftlicher Ver­
änderungen, sondern er hat auch Auswirkungen
auf die Gesellschaft.
Veränderung in der Paarbeziehung: Das klassische Familienbild verändert sich. Durch
die zunehmende Anzahl von nichtehelichen Part­
nerschaften mit Kindern, von Familien mit einem
alleinerziehenden Elternteil sowie durch viel mehr
Stieffamilien bzw. Patchworkfamilien als früher,
werden andere Strukturen geprägt.
Veränderung in der Einstellung zu Kindern:
Die Geburtenraten sind deutlich zurückgegangen.
Moderne Verhütungsmöglichkeiten und die Ent­
koppelung von Sexualität und Fortpflanzung ma­
chen die Entscheidung für Kinder immer mehr zu
einem bewusst getroffenen und selbstbestimm­
ten Schritt. Insgesamt lässt sich eine Stabilisierung
des Musters der Zwei-Kind-Familie feststellen.
Veränderung in der Rollenteilung:
Deutliche Veränderungen haben hinsichtlich der
Erwerbsbeteiligung von Müttern stattgefunden.
Im Vergleich zu früheren Generationen treten die
Frauen zwar später in das Berufsleben ein, dafür
bleiben sie aber häufiger in Lohn und Brot oder
unterbrechen ihre Erwerbstätigkeit für eine kür­
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Telefon: 05121 166-0
Telefax: 05121 166-166
Ausblick
69
8
8
Ausblick
zere Zeit. In den vergangenen Jahren hat sich die
Anzahl der arbeitenden Frauen mit Kindern im
Vorschulalter erhöht, und über einen längeren
Zeitraum hinweg ist eine generelle Steigerung der
Teilzeittätigkeit von Müttern, unabhängig vom
Alter der Kinder, festzustellen.
Auch Väter beanspruchen vermehrt Elterngeld,
um in ihrer Erziehungsrolle sichtbarer zu werden.
Die meisten Väter entscheiden sich derzeit für eine
zweimonatige Auszeit vom Beruf. Durch die größe­
re Flexibilisierung der Elternzeit und die erweiterten
Möglichkeiten, neben der Elternzeit auch berufstä­
tig zu sein, sind zukünftig weitere Anreize auch für
Väter geschaffen, mehr Zeit mit ihren Kindern zu
verbringen. Beiden Elternteilen wird damit erleich­
tert, den Kontakt zum Arbeitsmarkt zu halten.
Veränderung in der „Familienlandschaft“:
Die Familie gehört zu den wichtigsten Lebensbe­
reichen, verliert aber an quantitativer Bedeutung:
Derzeit steht ein wachsender Nicht-Familiensek­
tor, zurzeit ca. ein Drittel, einem schrumpfenden
Familiensektor von zwei Dritteln gegenüber.
70
Familienwegweiser
Mit der Lebenswirklichkeit der Familie verändert
sich auch das Verständnis von Familie. Kennzeich­
nend für solche Veränderungen ist eine zunehmen­
de Verselbständigung von Partnerschaft, Eltern­
schaft und Verwandtschaft. Familie ist heutzutage
vor allem ein Ergebnis von individuellen Wahlent­
scheidungen und von äußeren Einflüssen. Während
der Fünfte Familienbericht Familie als Ort definiert,
„wo Kinder“ sind, hebt der Siebte Familienbericht
in seiner Definition von Familie vor allem die Soli­
darleistungen hervor. Familie sollte demnach eine
„Gemeinschaft mit starken Bindungen“ sein, „in
der mehrere Generationen füreinander da sind“.
Der Landkreis Hildesheim möchte mit diesem Weg­
weiser unter anderem für Familien sorgen, Unter­
stützung anbieten sowie mit der Bereitstellung von
lebenspraktischen Angeboten Familien stärken.
Die Familie ist ein Geschenk, mit dem umzuge­
hen oft ganz schön kompliziert ist. Dennoch:
Nur Mut – Familie tut gut!
Ausblick
Notrufnummern
 Polizei 110
05121 939-0
 Feuerwehr 112
05121 301-2222
 Krankentransport 05121 19 222
 Giftnotrufzentrale
0551 19240
 Kinderärztliche
Notfallsprechstunde
05121 89-42020
 Apothekennotdienste
0800 00228 33
 Fachstelle Kinderschutz
05121 309-6201
 Schwanger und keiner
darf es erfahren?
0800 40 40 020
Ausblick
71
8
9
Anhang
Landkreis Hildesheim
72
Familienwegweiser
10
Impressum
10.1 Ausführliches Inhaltsverzeichnis
1
Eltern werden
2.3 Beratung und Unterstützung des
1.1Paarvorbereitung
Jugendamtes für alleinerziehende
1.2Schwanger
Elternteile sowie junge Volljährige
1.3Gynäkologie
2.3.1Beurkundung
1.4Hebammen
2.3.2Abstammung
1.5Geburtsvorbereitung
2.3.3Vaterschaftsfeststellung
1.6
Schwangerschaftsberatungs­stellen
2.3.4Sorgerechtserklärung
1.7
Risiken in der Schwangerschaft
2.3.5Vormundschaft
1.8
Vorgeburtliche Untersuchungen
2.3.6Namensrecht
1.9Frühgeburten
2.3.7Negativattest
1.10Mehrlingsschwangerschaft
2.3.8Betreuungsunterhalt
1.11
Behinderung oder Handicap
2.3.9
1.12
Tot- und Fehlgeburten
Jugendliche
Unterhaltsansprüche für Kinder und
1.13Mutterschutz
2.3.10Unterhaltsvorschuss
1.14
2.3.11Umgangsrecht
Vertrauliche Geburt
1.15Entbindung
2.3.12Alleinerziehende
1.16Kinderwunsch
2.4Unterstützungsangebote
1.17Adoption
2.4.1
Fach- und Familienin­forma­tionssystem (FIS)
2.4.2
Familienhebammen und
Familien-Gesundheits- und
2
Eltern sein
2.1
Nach der Geburt
Kinderkrankenpflegerinnen
2.2
Finanzielle Leistungen
2.4.3Schreibaby
2.2.1Mutterschaftsgeld
2.4.4Geburtskliniken
2.2.2Kindergeld
2.4.5
2.2.3
2.4.6Volkshochschulen
Elterngeld und ElterngeldPlus
Vereine rund ums Elternsein
2.2.4Betreuungsgeld
2.4.7Familienbildungsstätten
2.2.5Kinderzuschlag
2.4.8Familienzentren
2.2.6Kinderbetreuungszuschlag
2.4.9Mehrgenerationenhäuser
2.2.7Wohngeld
Impressum
73
10
Impressum
3
Familie und Beruf
4.1.1Schuleingangsuntersuchung
3.1
Kindertagesbetreuung, Bildungs- und
4.1.2
Impfschutz für Kinder und Jugendliche
Betreuungsangebote für Kinder
4.1.3
Beratung und Begutachtung für Kinder
3.1.1Krippe
mit Entwicklungsschwierigkeiten und/
3.1.2Kindertagespflege
oder Behinderungen
3.1.3Kindergarten/Kindertagesstätte
4.1.4
Hör- und Sprachheilberatung
3.1.4Hort
4.1.5
PIAF ®
3.2
Familien- und Kinderservicebüros
4.2Gesundheitsfragen
der Städte und Gemeinden
4.2.1Ärztinnen-/Arztsuche
3.3Elternzeit
4.2.2Eltern-Kind-Kuren
3.4
Arbeitsausfall durch Krankheit
3.4.1
Erkrankung eines Elternteils
5
Eltern bleiben
3.4.2
Erkrankung des Kindes
5.1
Beratung in der Erziehung
3.5Ferienbetreuung/-programm
5.1.1Erziehungsberatungsstellen
3.6Gleichstellungsstellen
5.2Bezirkssozialdienst
5.2.1
Trennungs- und Scheidungsberatung
4
Gesunde Entwicklung
5.2.2 Hilfen zur Erziehung
4.1
Angebote des Kinder- und
5.2.3Pflegekinder
Jugendgesundheitsdienstes im
5.2.4
Patenschaften für Kinder psychisch
Gesundheitsamt (FD 409)
kranker Eltern
5.2.5Kindeswohlgefährdung
5.2.6Inobhutnahme
5.2.7
Sexueller Missbrauch
5.2.8
Fachstelle Kinderschutz
5.3
Weitere Beratungsangebote
5.3.1
Ehe- und Familienberatung
5.3.2Sozialberatung
5.3.3Suchtberatung
5.3.4Medienberatung
74
Familienwegweiser
5.3.5
Online- und Telefonberatung
5.3.6
Selbsthilfegruppen und -initiativen
Impressum
5.3.7
Hilfe bei Gewalt
5.3.8
Unterstützung in der Migration
5.4
Finanzielle Probleme
10
5.4.1Arbeitslosigkeit
5.4.2
Bildungs- und Teilhabepaket
5.4.3Schuldnerberatung
5.4.4Stiftungen
5.4.5Familienurlaub
5.4.6Nachbarschaftshilfen
5.4.7
Unterstützende soziale Einrichtungen
6
Schule
6.1
Adressen der Schulen im Landkreis
Hildesheim
6.2Schulpflicht
6.3Schülerbeförderungskosten
6.4
Lese-Rechtschreib- und Rechenschwäche
6.5
Lernförderung in Schulen (LeFiS)
6.6Hausaufgabenhilfe
6.7Schulbegleitung
6.8Schulverweigerung
6.9Schulberatung
7
Freizeit, Sport, Kultur, Bildung
7.1Freizeitmöglichkeiten
10Impressum
7.2Sportangebote
10.1
7.3Kultureinrichtungen
10.2Stichwortverzeichnis
7.4Bildungsangebote
10.3Kundenverzeichnis
8Ausblick
9Anhang
Ausführliches Inhaltsverzeichnis
10.4Fotonachweise
10.5
Druck, Gestaltung, Layout
10.6Impressum
Impressum
75
10
Impressum
10.2 Stichwortverzeichnis
2.3.8Betreuungsunterhalt
2.3.1Beurkundung
2.3.2Abstammung
5.2Bezirkssozialdienst
1.17Adoption
5.4.2
6.1
Adressen der Schulen im
7.4Bildungsangebote
Landkreis Hildesheim
5.3.1
Ehe- und Familienberatung
2.3.12Alleinerziehende
5
Eltern bleiben
4.1
Angebote des Kinder- und
2 Eltern sein
Jugendgesundheitsdienstes im
1 Eltern werden
Gesundheitsamt (FD 409)
2.2.3
Elterngeld und ElterngeldPlus
3.4
Arbeitsausfall durch Krankheit
4.2.2Eltern-Kind-Kuren
Bildungs- und Teilhabepaket
5.4.1Arbeitslosigkeit
3.3Elternzeit
4.2.1Ärztinnen-/Arztsuche
1.15Entbindung
1.11
3.4.2
Behinderung oder Handicap
Erkrankung des Kindes
4.1.3Behinderungen
5.1.1Erziehungsberatungsstellen
5.1
Beratung in der Erziehung
2.4.1
Fach- und Familieninformationssystem (FIS)
2.3
Beratung und Unterstützung des
5.2.8
Fachstelle Kinderschutz
Jugendamtes für alleinerziehende
3 Familie und Beruf
Elternteile sowie junge Volljährige
3.2
Familien- und Kinderservicebüros der
Städte und Gemeinden
2.2.4Betreuungsgeld
76
Familienwegweiser
10
Impressum
2.4.7Familienbildungsstätten
2.4.2
Familienhebammen und Familien-
Gesundheits- und Kinderpflegerinnen
(FGKiKP)
5.4.5Familienurlaub
2.4.8Familienzentren
3.5Ferienbetreuung
2.2
Finanzielle Leistungen
5.4
Finanzielle Probleme
7
Freizeit, Sport, Kultur, Bildung
7.1Freizeitmöglichkeiten
1.9Frühgeburten
2.4.4Geburtskliniken
1.16Kinderwunsch
1.5Geburtsvorbereitung
2.2.5Kinderzuschlag
4
5.2.5Kindeswohlgefährdung
Gesunde Entwicklung
4.2Gesundheitsfragen
3.1.1Krippe
1.3Gynäkologie
7.3Kultureinrichtungen
6.6Hausaufgabenhilfe
6.5
Lernförderung in Schulen (LeFiS)
1.4Hebammen
6.4
Lese-Rechtschreib- und Rechenschwäche
5.3.7
Hilfe bei Gewalt
5.3.4Medienberatung
5.2.2
Hilfen zur Erziehung
2.4.9Mehrgenerationenhäuser
4.1.4
Hör- und Sprachheilberatung
1.10Mehrlingsschwangerschaft
3.1.4Hort
2.2.1Mutterschaftsgeld
4.1.2
1.13Mutterschutz
Impfschutz für Kinder und Jugendliche
5.2.6Inobhutnahme
2.1
3.4.1
5.4.6Nachbarschaftshilfen
Kind krank
Nach der Geburt
2.2.6Kinderbetreuungszuschlag
2.3.6Namensrecht
3.1.3Kindergarten/Kindertagesstätte
2.3.7Negativattest
2.2.2Kindergeld
5.3.5
3.1
Kindertagesbetreuung – Bildungs- und
1.1Paarvorbereitung
Betreuungsangebote für Kinder
5.2.4
Patenschaften für Kinder psychisch
kranker Eltern
3.1.2Kindertagespflege
Online- und Telefonberatung
Impressum
77
10
Impressum
6Schule
4.1.1Schuleingangsuntersuchung
6.3Schülerbeförderungskosten
6.2Schulpflicht
6.8Schulverweigerung
1.2Schwanger
1.6Schwangerschaftsberatungsstellen
5.3.6
Selbsthilfegruppen und -initiativen
5.2.7
Sexueller Missbrauch
2.3.4Sorgerechtserklärung
5.3.2Sozialberatung
7.2Sportangebote
5.4.4Stiftungen
5.3.3Suchtberatung
1.12
Tot- und Fehlgeburten
5.2.1
Trennungs- und Scheidungsberatung
2.3.11Umgangsrecht
2.3.9
Unterhaltsansprüche für Kinder und
Jugendliche
2.3.10Unterhaltsvorschuss
5.4.7
Unterstützende soziale Einrichtungen
5.3.8
Unterstützung in der Migration
2.4Unterstützungsangebote
2.3.3Vaterschaftsfeststellung
5.2.3Pflegekinder
2.4.5
Vereine rund ums Elternsein
4.1.5
PIAF ®
1.14
Vertrauliche Geburt
1.7
Risiken in der Schwangerschaft
2.4.6Volkshochschulen
2.4.3Schreibaby
1.8
6.7Schulbegleitung
2.3.5Vormundschaft
6.9Schulberatung
5.3
5.4.3Schuldnerberatung
2.2.7Wohngeld
78
Familienwegweiser
Vorgeburtliche Untersuchungen
Weitere Beratungsangebote
Impressum
10
10.3 Kundenverzeichnis
Aberland Regio GmbH.........................................................................................67
AMEOS Klinikum Hildesheim................................................................................39
Beamten-Wohnungs-Verein zu Hildesheim eG.....................................................16
Bernward-Krankenhaus GmbH...............................................................................2
Das Lebenswerk.................................................................................................. U3
Diakonie Himmelsthür..........................................................................................41
Elisabeth-von-Rantzau-Schule................................................................................2
Gemeinnützige Baugesellschaft zu Hildesheim AG...............................................14
Haus Wohldenberg..............................................................................................32
HAWK Hochschule für angewandte Wissenschaft und Kunst...............................27
HELIOS Klinikum Hildesheim............................................................................... U4
Johanniter-Krankenhaus Gronau GmbH...............................................................35
Josephinum.........................................................................................................61
Kirchberg & Pfahl.................................................................................................17
Kurbetriebsgesellschaft Bad Salzdetfurth mbH.....................................................65
Labora Möbel Shop/Trödel Shop..........................................................................57
Landesbildungszentrum für Hörgeschädigte Hildesheim.......................................27
Mammographie Screening Hildesheim...................................................................8
Marienschule Hildesheim.....................................................................................59
Michaeliskloster...................................................................................................50
Senioren-Residenz Nordstemmen GmbH..............................................................33
Sparda-Bank Hannover eG.................................................................................. U2
Sparkasse Hildesheim...........................................................................................43
Stiftung Universität Hildesheim............................................................................63
Techem Energy Services GmbH............................................................................ U3
Überlandwerk Leinetal GmbH..............................................................................44
Volksbank Hildesheim eG.....................................................................................69
Volkshochschule Hildesheim gGmbH....................................................................70
Westphal, Bernd, Bundestagsabgeordneter..........................................................30
Zweckverband Abfallwirtschaft Hildesheim..........................................................56
10.4 Fotonachweise
Rebecca Hollemann; fotolia.com: Kzenon Titel, Monkey Business S. 6+22, cédric chabal S. 11,
kolinko tanya S. 12, okalinichenko S. 19, S_Schlierner S. 23+29, Jürgen Fälchle S. 24, contrast­
werkstatt S. 26+34+58+75, Brian Jackson S. 33, Laoshi S. 33, famveldman S. 36, sepy S. 42,
Eric Simard S. 45, drx S. 46, calamardebien S. 48, 47media S. 52, Mirek S. 54, sante75 S. 56,
Christian Schwier S. 60, Mikkel Bigandt S. 64, Voyagerix S. 68, drubig-photo S. 71, Robert
Kneschke S. 71, WavebreakMediaMicro S. 74, Lisa F. Young S. 76, sonya etchison S. 77,
albert schleich S. 78
Impressum
79
10
Impressum
10.5 Druck, Gestaltung, Layout
Bernwardmediengesellschaft mbH, Hildesheim
Druckerei Quensen Druck + Verlag GmbH & Co. KG,
Hildesheim
Auflage: 10.000 Exemplare
10.6 Impressum
Landkreis Hildesheim
Der Landrat
Dezernat 4 Soziales, Jugend, Sport und Gesundheit
Bischof-Janssen-Straße 31
31134 Hildesheim
Beim Landkreis Hildesheim sind weitere Weg­
weiser zu folgenden Themen erschienen:
•Bauen
•Demenz
•Senioren
•Komfortabel und barrierefrei wohnen
•Bildband
•LK Hi Kurzinformation 2014
Diese Information wurde vom Dezernat Soziales, Jugend, Sport und Gesund­
heit in enger Zusammenarbeit mit der Pressestelle des Landkreises Hildesheim
gestaltet und herausgegeben. Der Familienwegweiser wurde mit freundlicher
Unterstützung der in der Branche tätigen Unternehmen und Dienste in der Re­
gion Hildesheim realisiert. Öffentliche Mittel wurden hierfür nicht eingesetzt.
Um die angebotenen Informationen möglichst bedarfsgerecht anbieten und weiterentwickeln zu können,
möchten wir Ihre Einschätzung zu dieser Veröffentlichung kennen lernen.
Haben Sie Anregungen oder Kritik? Fehlen Ihnen Informationen?
Wenn ja, würden wir uns sehr freuen, wenn Sie uns Ihre Kritik oder Ihre Verbesserungsvorschläge mitteilen.
Für entsprechende Anregungen ist die Pressestelle des Landkreises Hildesheim, Bischof-Janssen-Str. 31, 31134
Hildesheim, Telefon 05121 309-3151 oder -3131 sehr dankbar. Eine Kontaktaufnahme ist auch per E-Mail
über [email protected] möglich.
Fachliche Anregungen werden von uns entgegengenommen und an die zuständigen Dienststellen in Stadt
und Landkreis Hildesheim weitergeleitet.
Wir danken Ihnen für Ihr Interesse.
80
Familienwegweiser
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Sparda-Bank Hannover eG:
Hildesheim: Hannoversche Str. 7
0800 3018 000 (gebührenfrei)
www.sparda-h.de
Mit der Techem Funkablesung lassen sich die Verbrauchsdaten auch ohne Betreten der Wohnung erfassen. Praktisch für die Bewohner und
komfortabel für Sie. Denn zusätzliche Ablesetermine oder Verbrauchsschätzungen gehören damit der Vergangenheit an. Nutzen auch Sie
das Techem Funksystem und sparen Sie mit uns Zeit und Aufwand.
Techem Energy Services GmbH • Niederlassung Hildesheim
Bahnhofsallee 11a • 31134 Hildesheim
Tel.: 0 51 21/1356 - 0 • Fax: 0 51 21/1356 - 100 • www.techem.de
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