Ehrenamtliche - Bereitschaften

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Ehrenamtliche - Bereitschaften
Samstag, 7. September 2013 12:46 Alter: 3 Jahr/e
Ehrenamtliche im Bevölkerungsschutz rechtlich gleich behandeln Landtagsabgeordnete stellen sich der Diskussion mit dem
Münchner Roten Kreuz
Von: Björn A. Bores
Fünf Politiker diskutierten auf Einladung des Münchner Roten Kreuzes über den Weg von der so genannten
"Retterfreistellung" zur Helfergleichstellung (v.l.n.r.): Dr. Andreas Siebel (FDP), Florian Ritter (MdL,
SPD), Julika Sandt (MdL, FDP), Andreas Lorenz (MdL, CSU), Ruth Busl (Freie Wähler)
Paul A. Polyfka, Vorsitzender des Münchner Roten Kreuzes, hatte zum Diskussionsabend eingeladen und
moderierte die Veranstaltung
Leonhard Stärk (re.), Landesgeschäftsführer des Bayerischen Roten Kreuzes, erläuterte die Hintergründe
der so genannten "Retterfreistellung" und forderte weitere Schritte zur echten Helfergleichstellung
Mehr als 50 Rotkreuzlerinnen und Rotkreuzler nahmen am Diskussionsabend zur Helfergleichstellung teil
und konfrontierten die Politiker mit kritischen Fragen. Fotos: E. Vigo Fischer
Ehrenamtliche sind das Rückgrat aller Hilfsorganisationen. Doch wenn die Hilfe der Mitglieder während
der regulären Arbeitszeit benötigt wird, dann kollidiert das Engagement mit der Pflicht jedes
Arbeitnehmers: Während Einsatzkräfte von Feuerwehren und Technischem Hilfswerk (THW) in solchen
Fällen bezahlt der Arbeit fern bleiben können, gilt das für alle anderen Hilfsorganisationen in den meisten
Fällen nicht. Über diese Ungleichbehandlung von Ehrenamtlichen im Bevölkerungsschatz diskutierte ein
hochkarätiges Panel am Mittwoch beim Münchner Roten Kreuz.
Der Einladung des Vorsitzenden des Münchner Roten Kreuzes, Paul A. Polyfka, waren die
Landtagsabgeordneten Andreas Lorenz (CSU), Florian Ritter (SPD) und Julika Sandt (FDP) sowie die
Landtagskandidaten Ruth Busl (Freie Wähler) und Dr. Andreas Siebel (FDP) gefolgt, ebenso Leonhard
Stärk, Landesgeschäftsführer des Bayerischen Roten Kreuzes (BRK).
Die Ungleichbehandlung der Ehrenamtlichen wurde besonders deutlich, als Moderator Paul Polyfka
praktische Einsatzbeispiele vorstellte und die Politiker und das Plenum jeweils abstimmen ließ, ob für den
jeweiligen Fall ein Freistellungsanspruch gegeben sei oder nicht. Von der Betreuung gestrandeter
Bahnreisender beim Sturm "Kyrill" über Staueinsätze im Winter, das Betreiben von Notunterkünften bei
Bombenfunden, Sucheinsätze der Rettungshundestaffel, das Verpflegen von Einsatzkräften oder den
Transport und Aufbau von Feldbetten für wartende Fluggäste reichte die Palette. Für all diese Fälle haben
die ehrenamtlichen Rotkreuzler keinen Freistellungs- und Entgeltfortzahlungsanspruch. Helfer von
Freiwilligen Feuerwehren, die dort ebenso im Einsatz sind, haben jedoch einen Freistellungsanspruch aus
dem Feuerwehrgesetz.
BRK-Landesgeschäftsführer Stärk schilderte das Zustandekommen der sogenannten Retterfreistellung, die
seit der Änderung des Bayerischen Rettungsdienstgesetzes im April 2013 gilt. Sie gewährt ehrenamtlichen
Einsatzkräften des Rettungsdienstes unter bestimmten Voraussetzungen einen Freistellungs- und
Entgeltfortzahlungsanspruch, wenn sie während ihrer Arbeitszeit alarmiert werden. Dies sei ein wichtiger
erster Schritt, entspreche aber nicht der seit Jahren vom Roten Kreuz geforderten Helfergleichstellung, die
eine vollständige rechtliche Gleichbehandlung der ehrenamtlichen Helfer im Bevölkerungsschutz zum Ziel
hat. Mehr sei in der aktuellen Legislaturperiode und wegen der inhaltlichen Beschränkung des
Rettungsdienstgesetzes jedoch nicht erreichbar gewesen. Deshalb hätten die Hilfsorganisationen die
Regelung "schweren Herzens" akzeptiert, so Stärk.
Die anwesenden Landtagsabgeordneten äußerten übereinstimmend, die Retterfreistellung sei bei ihnen nicht
als erster Schritt, sondern eher als finaler Erfolg angekommen. Auch sei ihnen die rechtliche
Ungleichbehandlung der ehrenamtlichen Helfer von Feuerwehren, Hilfsorganisationen und THW so nicht
bewusst gewesen. Umso wichtiger seien Dialoganlässe wie dieser, um die Sichtweise der Betroffenen
kennenzulernen.
Der SPD-Abgeordnete Florian Ritter brachte das Problem auf den Punkt:
Die Ehrenamtlichen der Hilfsorganisationen übernehmen ebenso wie die Helfer der Feuerwehr staatliche
Aufgaben. Eine rechtliche Ungleichbehandlung könne dabei nicht sein, die Trägerschaft der Organisation
sei unerheblich. Andreas Lorenz (CSU) erkannte ebenfalls weiteren Handlungsbedarf. "Was nicht sinnvoll
geregelt ist, ist nicht gut gelöst", sagte er.
Alle Abgeordneten und Kandidaten zeigten sich offen für einen Dialog zur Helfergleichstellung.
FDP-Abgeordnete Julika Sandt plädierte für eine Parlamentsanhörung zum Thema, Ruth Busl (Freie
Wähler) regte einen parlamentarischen Abend mit den betroffenen Verbänden und Organisationen an. Dr.
Andreas Siebel (FDP) gab zu bedenken, man dürfe die Arbeitgeber nicht überfordern.
BRK-Landesgeschäftsführer Stärk kündigte an, das Ziel der Helfergleichstellung innerhalb des Roten
Kreuzes in den entsprechenden Gremien zu diskutieren und konkrete Forderungen für die nächste
Legislaturperiode zu entwickeln. Paul Polyfka verlieh dem Nachdruck und machte deutlich, dass eine echte
Helfergleichstellung weiterhin das erklärte Ziel des Roten Kreuzes sei.
"Das Rote Kreuz ist eine soziale Bewegung mit 150-jähriger Geschichte, die traditionell allen
Hilfsbedürftigen unterschiedslos Hilfe gewährt", betonte Polyfka. "Deswegen wollen auch wir rechtlich
gleich behandelt werden wie die Kollegen der Freiwilligen Feuerwehr oder des THW, die ebenso wichtige
Aufgaben im Bevölkerungsschutz übernehmen wie wir."
Hintergrund
Für Ehrenamtliche im Bevölkerungsschutz gelten aktuell bei Einsätzen unterhalb der Katastrophenschwelle
unterschiedliche rechtliche Rahmenbedingungen. Während Helfer der Freiwilligen Feuerwehren
angemessene Ansprüche auf Freistellung und Entgeltfortzahlung haben, ist dies für Helfer der
Hilfsorganisationen nicht der Fall. So kann es sein, dass bei einem gemeinsamen Einsatz der
Feuerwehrhelfer von der Arbeit freigestellt wird, der Rotkreuzhelfer aber Urlaub nehmen muss. Das
Münchner Rote Kreuz setzt sich daher für eine rechtliche Gleichbehandlung aller ehrenamtlichen Helfer im
Bevölkerungsschutz ein.
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