Der Fall [ kostenlos ]

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Der Fall [ kostenlos ]
ALPMANN SCHMIDT
Juristische Lehrgänge
Verlagsgesellschaft
mbH & Co. KG
Alter Fischmarkt 8
48143 Münster
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Klausuren für das 2. Examen
D 123 Nds Aktenauszug
von Assel ./. Polizeidirektion Hannover
02.01.2017 VRVG Dr. Martin Stuttmann/ RA Thomas Müller
Marvin von Assel
Ackerstr. 12, 30163 Hannover
09.12.2016
Frau Rechtsanwältin
Dr. Simone Herleburg
Heckberts & Partner
Annenstr. 35
30171 Hannover
10. DEZ. 2016
Polizeiliche Beschlagnahme meines Films
Sehr geehrte Frau Dr. Herleburg,
ich wende mich auf Empfehlung von Dr. Hermann Pribil aus Frankfurt an
Sie und hoffe, dass Sie mir helfen können.
Aus langjähriger Erfahrung im Umgang mit Rechtsanwälten weiß ich, dass
diese zunächst länger über den ihnen unterbreiteten Fall nachdenken
müssen, bevor sie „eine Diagnose stellen“ und zu einer „Therapie“ raten.
Wie telefonisch mit Ihrer Sekretärin besprochen, schicke ich Ihnen vorab,
was ich an schriftlichen Unterlagen habe. Es handelt sich um
ƒ
ƒ
ƒ
das Sicherstellungsprotokoll (Durchschrift)
schriftliche Bestätigung der Sicherstellung
die E-Mail von Dr. Pribil
Am 12. Dezember 2016 können wir die Einzelheiten besprechen.
Mit freundlichen Grüßen
–2–
D 123 Nds
Polizeidirektion Hannover
Polizeidirektion Hannover-Mitte
An Herrn
Marvin von Assel
Ackerstr. 12
30163 Hannover
Herschelstraße 1, 30659 Hannover
Datum:
06. Dezember 2016
Aktenzeichen:
812000-63978-4/16
(bei Antwort bitte angeben)
Bearbeitung:
PHK Klimmt
Telefon:
0511-229-9548
Telefax:
0511-229-8129
eMail:
[email protected]
Sicherstellung Ihres Films
Bürgerversammlung am 3.12.2016
Bestätigung
Hiermit wird die am 3. Dezember 2016 erfolgte Sicherstellung des
Kleinbildfilms aus Ihrem Fotoapparat bestätigt.
Begründung
Während der Veranstaltung im Jupiter-Saal am 3. Dezember 2016 in Hannover,
Calenbergstr. 27 haben Sie mit Ihrem Fotoapparat Nahaufnahmen von Polizeibeamten angefertigt. Die Polizeibeamten haben in ihre Ablichtung nicht eingewilligt.
Daraufhin hat der Unterzeichner Ihre Filmkamera an sich genommen, den Film
zurückgespult, die Filmpatrone entnommen und ihnen am nächsten Tag die Kamera wieder ausgehändigt.
Wie Sie angegeben haben, engagieren Sie sich in einer Initiative, die Asylbewerbern beisteht. Meine Ermittlungen haben ergeben, dass sich diese Initiative auch
an die Öffentlichkeit wendet und in Druckschriften und im Internet für ihre Ziele
eintritt und wirbt. Dabei verwendet die Initiative umfangreich Fotografien. Zu der
Frage, was Sie mit den Fotos machen wollten, haben Sie geantwortet, dass Sie
vorhätten, die Fotos zu Vereinszwecken zu verwenden, also im Internet und auf
Flugschriften zu verbreiten. Es steht daher zu befürchten, dass Sie die am 3. Dezember 2016 gefertigten Lichtbilder alsbald in der öffentlichen Meinungsauseinandersetzung nutzen wollen, etwa um die diensthabenden Polizeibeamten widerrechtlich öffentlich anzuprangern.
D 123 Nds
–3–
Die Entwicklung des Films im Polizeilabor hat ergeben, dass Sie ausschließlich
Polizisten im Einsatz fotografiert haben. Deswegen kann Ihnen der gesamte Farbnegativfilm aus generalpräventiven Gründen und zum Schutze des Persönlichkeitsrechts der abgelichteten Beamten nicht herausgegeben werden.
Im Auftrag
Klimmt, PK
–4–
D 123 Nds
D 123 Nds
–5–
–6–
Marvin.Vonassel
Von:
Gesendet:
An:
Betreff:
D 123 Nds
"Dr. Hermann Pribil" [[email protected]]
Sonntag, 4. Dezember 2016 17:54
[email protected]
Fotos
Hallo Marvin, altes Haus,
schön mal wieder was von Dir zu hören. Bist Du immer noch in Sachen
Menschheitsbeglückung unterwegs? Auf Facebook habe ich gesehen, dass
Du Dir seit unseren gemeinsamen WG-Tagen treu geblieben bist, Sauerkrautbart und den Glauben an das Gute im Menschen inklusive. Wie
schön, ich fühle mich wieder richtig jung...
Aber im Ernst. Deine Schwierigkeiten mit der Polizei, die Dir den Film
abgenommen hat, scheinen mir lösbar zu sein. Leider ist das öffentliche Recht nun so gar nicht mein Gebiet. Ich hatte damals beim Repetitor schon Probleme mit dem Zeugs. Und nun mache ich seit Jahren nur
noch spezielle Wirtschaftssachen. Ich bin also der Falsche für Dich.
Auf den ersten Blick dürfte sich die Sache im Nds. SOG, ggf. dem Landespressegesetz und den §§ 22, 23, 33 Kunsturhebergesetz abspielen.
Erinnerst Du Dich an unsere Demo in Göttingen: Da hatten sich zwei Polizisten einen Passanten gekrallt, der nur wild aussah, es aber gar
nicht war. Sie waren ausgerastet und hatten ihn krankenhausreif geschlagen. Die Bilder davon durften veröffentlicht werden, weil die Polizisten durch ihre Tat zu Personen der Zeitgeschichte geworden waren.
Wie es in Deinem Fall rechtlich aussieht, können Dir andere viel besser sagen als ich. Wende Dich an Heckberts und Partner in Hannover,
dort Frau Dr. Herleburg. Ich habe gute Erfahrungen mit ihr gemacht. Du
kannst Dich gerne auf mich berufen.
Ich freue mich, wenn wir uns bei der einen oder anderen Gelegenheit
einmal wiedersehen. Lass hören, wie die Sache geendet hat!
Ich mache nun die Akten zu und fahre heim, viele Grüße,
Dein
Hermann
RA Dr. Hermann Pribil
Stearman & Sherling
Taunustor 8
60311 Frankfurt am Main
Tel. 069 / 333666-0
Fax. 069 / 333666-99
D 123 Nds
–7–
Heckberts
und Partner
⎯⎯⎯⎯⎯
RECHTSANWÄLTE
Hannover, 12. Dezember 2016
Dr. Herleburg
Vfg.
1. Neue Sache (Ö-Recht) eintragen.
2. Vermerk:
Herr Marvin von Assel, Ackerstr. 12, 30163 Hannover, Studienrat für Pädagogik und Kunst an
einer Gesamtschule, bittet um die Wahrnehmung seiner Interessen in der Angelegenheit, zu der
er mit Schreiben vom 9. Dezember 2016 bereits vorab Unterlagen übermittelt hat. Aus diesen
geht jedoch nicht mit hinreichender Klarheit hervor, was vorgefallen ist. Herr von Assel berichtete bei der heutigen Besprechung Folgendes:
Am 3. Dezember 2016 fand abends im Pfannkuchen Haus in der Callenbergstr. 27 in Hannover
eine größere öffentliche Veranstaltung statt. Es ging um die Frage, ob und falls ja in welcher
Art und Weise ein neuer Wohnraum für Asylbewerber in Hannover geschaffen werden kann.
Wie zu erwarten, hatten sich in erster Linie die besonders vehementen Gegner und Befürworter
des Vorhabens eingefunden. Unter den Gegnern befanden sich zahlreiche Vertreter der rechtsgerichteten, populistisch agierenden Bewegung „Die Hannoveraner“. Die Befürworter gehörten
vor allem dem Verein „Alle Menschen sind Ausländer – fast überall e.V.“ an. Auch der Mandant ist dort Mitglied. Die Diskussion zwischen den Meinungsgruppen wurde mit der Zeit hitziger. Die Wortmeldungen wurden von abwertenden Gesten und Schmähworten begleitet. Der
Mandant hatte allerdings den Eindruck, dass die Polizeibeamten, die für die Ordnung der Veranstaltung sorgen sollten, die Asylbefürworter viel härter anfassten als die ablehnenden Teilnehmer von „Die Hannoveraner“. Kaum erhob ein Vereinskollege des Mandanten etwas die
Stimme, wurde er bereits von nahestehenden Polizeibeamten angegangen und zur Mäßigung
aufgefordert. Gleichzeitig ließen dieselben Polizisten die rechtsextremen Redner gewähren,
obwohl sie – nach dem Eindruck des Mandanten – rassistische und volksverhetzende Parolen
riefen. Zwar sind die Polizisten am Ende auch gegen diese Personen eingeschritten, aber viel zu
spät.
Die Voreingenommenheit der Polizeibeamten wollte der Mandant daraufhin dokumentieren. Er
fotografierte mit einer Kleinbildkamera, in die er einen 36er-Farbnegativfilm eingelegt hatte,
verschiedentlich Polizeibeamte beim Einschreiten gegen andere Vereinsmitglieder. Was auf den
Bildern genau zu sehen ist, weiß er nicht, weil ein Polizeibeamter ihm die Kamera gewaltsam
weggerissen hat. Allerdings verfügt er über eine hochwertige Fotoausrüstung und ist versierter
Hobbyfotograf. Als Kunstpädagoge bleibe er der klassischen Kleinbildkamera mit Farbnegativfilm treu, weil die Bildqualität weiterhin ungeschlagen sei. Es ist wahrscheinlich, dass die Poli-
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D 123 Nds
zisten bei den aus nächster Nähe geschossenen Fotos gut erkennbar sind, weil er keine Übersichtsaufnahmen angefertigt hat, sondern das „dramatische“ Einzelgeschehen.
Der Mandant musste dann mit zum Polizeiwagen gehen und seinen Personalausweis vorlegen.
Er hat erläutert, welchem Verein er angehört und dass er das Verhalten der Polizei öffentlich
machen wolle. Der Polizeibeamte hat kaum geredet, sondern hat ihm ein Protokoll ausgehändigt und nur gesagt: „Sie wissen ganz genau, warum ich Ihnen die Kamera abnehme“. Abschließend hat er ihn nur darauf hingewiesen, dass er sich am nächsten Tag den Fotoapparat auf
der Wache abholen könne. Das hat der Mandant auch getan, allerdings war der Film nicht mehr
in der Kamera.
Der Mandant hebt hervor, dass er Pazifist und Beamter ist. Als solcher liege es ihm fern, mit
den Bildern rechtswidrig zu verfahren. Er wolle seine Grundrechte zum Wohle der Asylbewerber aber vollständig nutzen und die interessierte Öffentlichkeit darüber in Kenntnis setzen, wie
in unserem Staate mit den Rechten der Schwächsten und ihrer wenigen Helfer umgegangen
werde. Das habe er auch dem Polizisten so gesagt. Er suche die politische Auseinandersetzung,
den Boden des in Deutschland geltenden Rechts wolle er aber nicht verlassen.
Der Mandant bittet, dafür zu sorgen, dass die Polizei ihm die Filmnegative wieder aushändigt.
Er will sie jedenfalls für seinen persönlichen Gebrauch wiederhaben. Er möchte auch wissen,
wie es nun verfahrensmäßig weitergeht. Wenn eine außergerichtliche Einigung möglich erscheint, soll sie versucht werden. Alle dafür nötigen Erklärungen werde er abgeben. Gleichzeitig soll für den Fall des Fehlschlags der Bemühungen der nötige Schriftsatz an das Gericht entworfen werden, damit die Angelegenheit schnell erledigt werden kann. Die dazu erforderlichen
Aufträge sind erteilt. Einstweiligen Rechtsschutz wünscht der Mandant nicht.
3. WV: 14 Tage (Vollmacht eingegangen?)
Rechtsanwältin
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Vermerk für die Bearbeitung:
1. Es ist aus der Sicht der Rechtsanwältin Dr. Herleburg in einem Gutachten zu prüfen, ob und wie
dem Mandanten zum Erfolg zu verhelfen ist. Die weiteren nächsten Schritte sind zu untersuchen
und darzustellen. Es ist zu unterstellen, dass der Mandant den Empfehlungen von Frau Dr. Herleburg
folgt.
Die unterschriebene Vollmacht ist am 14. Dezember 2016 eingegangen. Begutachtungsdatum ist der
19. Dezember 2016. Schriftsätze an Personen oder Behörden sind vollständig auszuformulieren; für
eine evtl. Klageschrift genügt der Klageantrag.
2. Wird eine weitere Aufklärung des Sachverhalts für erforderlich gehalten, so ist zu unterstellen, dass
diese ordnungsgemäß erfolgt und ohne Ergebnis geblieben ist. Eine solche Vorgehensweise ist in
einer Fußnote kenntlich zu machen.
3. Die Formalien (Ladungen, Zustellungen, Unterschriften, Vollmachten, evtl. nötige Rechtsbehelfsbelehrungen) sind in Ordnung, soweit sich aus dem Sachverhalt nicht etwas anderes ergibt.
4. Nicht abgedruckte Schriftstücke haben den wiedergegebenen Inhalt.
5. Datenschutzgesetze bleiben außer Betracht.
6. Die Polizeiinspektion Hannover-Mitte gehört organisatorisch zur Polizeidirektion Hannover.
–––––
ALPMANN SCHMIDT
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