Erklärung

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Erklärung
DAAD
Deutscher Akademischer Austausch Dienst
German Academic Exchange Service
Postfach 20 04 04, 53134 Bonn
Kennedyallee 50, 53175 Bonn
Telefon (0228) 882-0, Telefax (0228) 882-444
Einen DAAD-Kinderzuschlag können Langzeitstipendiaten und –stipendiatinnen mit einem oder
mehreren Kindern beantragen,
wenn sie grundsätzlich keinen Anspruch auf staatliches Kindergeld haben
(Angehörige von Staaten außerhalb der Europäischen Union, wenn sie sich mit einem Visum „zum
Zweck der Ausbildung“ nach § 16 oder für „Sonstige Ausbildungszwecke“ nach § 17 des Aufenthaltsgesetzes in Deutschland aufhalten). Nach welchem Paragraphen des Aufenthaltsgesetzes Ihnen
das Visum erteilt wurde, können Sie dem Visa-Ausdruck in Ihrem Pass entnehmen.
Bitte legen Sie in diesem Fall eine Kopie Ihres Visums bei.
oder
wenn sie einen Antrag auf staatliches Kindergeld gestellt und einen Ablehnungsbescheid
der Familienkasse erhalten haben.
Bitte legen Sie in diesem Fall den Ablehnungsbescheid der Familienkasse bei.
Der DAAD-Kinderzuschlag kann in den oben genannten Fällen gezahlt werden, wenn
•
das Stipendium mehr als sechs Monate dauert und
•
das Kind bzw. die Kinder den Stipendiaten/die Stipendiatin für mindestens drei Monate in die
Bundesrepublik Deutschland begleitet bzw. begleiten.
Erklärung
Ich,..............................................................
.......................................................
(Vor- und Zuname)
(Nationalität)
Kennziffer:............................................ Referat:..........................................
versichere, dass mich mein Kind/meine Kinder (nicht Zutreffendes bitte streichen)
.............................................................................................................................
Vor- und Zuname(n)
während der Laufzeit meines Stipendiums für mindestens drei Monate
von:..................................................... bis:.................................................
begleitet/begleiten.
Ich verpflichte mich, dem DAAD unverzüglich schriftlich Mitteilung zu machen, falls mein
Kind bzw. meine Kinder vorzeitig aus der Bundesrepublik Deutschland abreist bzw.
abreisen oder eine ähnliche Änderung (z.B. Bezug von staatlichem Kindergeld) eintritt
und damit die Voraussetzung für die Gewährung des DAAD-Kinderzuschlags entfällt.
Eine Kopie der Bescheinigung des Einwohnermeldeamtes an meinem Studien-/Hochschulort über die Anmeldung meines Kindes/meiner Kinder sind dieser Erklärung beigefügt. (Bei in Deutschland geborenen Kindern reicht eine Kopie der Geburtsurkunde aus.)
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Ort, Datum
Unterschrift
A 100 01/2007