Erklärung
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Erklärung
DAAD Deutscher Akademischer Austausch Dienst German Academic Exchange Service Postfach 20 04 04, 53134 Bonn Kennedyallee 50, 53175 Bonn Telefon (0228) 882-0, Telefax (0228) 882-444 Einen DAAD-Kinderzuschlag können Langzeitstipendiaten und –stipendiatinnen mit einem oder mehreren Kindern beantragen, wenn sie grundsätzlich keinen Anspruch auf staatliches Kindergeld haben (Angehörige von Staaten außerhalb der Europäischen Union, wenn sie sich mit einem Visum „zum Zweck der Ausbildung“ nach § 16 oder für „Sonstige Ausbildungszwecke“ nach § 17 des Aufenthaltsgesetzes in Deutschland aufhalten). Nach welchem Paragraphen des Aufenthaltsgesetzes Ihnen das Visum erteilt wurde, können Sie dem Visa-Ausdruck in Ihrem Pass entnehmen. Bitte legen Sie in diesem Fall eine Kopie Ihres Visums bei. oder wenn sie einen Antrag auf staatliches Kindergeld gestellt und einen Ablehnungsbescheid der Familienkasse erhalten haben. Bitte legen Sie in diesem Fall den Ablehnungsbescheid der Familienkasse bei. Der DAAD-Kinderzuschlag kann in den oben genannten Fällen gezahlt werden, wenn • das Stipendium mehr als sechs Monate dauert und • das Kind bzw. die Kinder den Stipendiaten/die Stipendiatin für mindestens drei Monate in die Bundesrepublik Deutschland begleitet bzw. begleiten. Erklärung Ich,.............................................................. ....................................................... (Vor- und Zuname) (Nationalität) Kennziffer:............................................ Referat:.......................................... versichere, dass mich mein Kind/meine Kinder (nicht Zutreffendes bitte streichen) ............................................................................................................................. Vor- und Zuname(n) während der Laufzeit meines Stipendiums für mindestens drei Monate von:..................................................... bis:................................................. begleitet/begleiten. Ich verpflichte mich, dem DAAD unverzüglich schriftlich Mitteilung zu machen, falls mein Kind bzw. meine Kinder vorzeitig aus der Bundesrepublik Deutschland abreist bzw. abreisen oder eine ähnliche Änderung (z.B. Bezug von staatlichem Kindergeld) eintritt und damit die Voraussetzung für die Gewährung des DAAD-Kinderzuschlags entfällt. Eine Kopie der Bescheinigung des Einwohnermeldeamtes an meinem Studien-/Hochschulort über die Anmeldung meines Kindes/meiner Kinder sind dieser Erklärung beigefügt. (Bei in Deutschland geborenen Kindern reicht eine Kopie der Geburtsurkunde aus.) ____________________________________________________ Ort, Datum Unterschrift A 100 01/2007