Ausgabe 2 - 2011 - ZBV Niederbayern
Transcription
Ausgabe 2 - 2011 - ZBV Niederbayern
ZNN 2-2011 20.04.2011 8:37 Uhr Seite 1 zahnärztliche nachrichten niederbayern Ausgabe 2 • April 2011 Organ des ZBV Niederbayern und der Bezirksstelle Niederbayern der KZVB MENSCHEN HÖREN NICHT AUF ZU SPIELEN, WEIL SIE ALT WERDEN, SIE WERDEN ALT, WEIL SIE AUFHÖREN ZU SPIELEN! (Oliver Wendell Holmes) Fortbildungen des ZBV Niederbayern Jahresübersicht 2011 Siehe Seite 13 Praxisabgabeseminar Termin: Mittwoch, 20. Juli 2011 • 16.00 bis 18.00 Uhr Ort: Seminarraum ZBV Niederbayern, Am Essigberg 14, Straubing Referent: RA Günther Hartmann, München Siehe Seite 18 Einladungen ergingen gesondert an jede Praxis Notfallmanagement in der Zahnarztpraxis Termine: Ort: Referent: Mittwoch, 27. Juli 2011 • 15.00 bis 18.30 Uhr Mittwoch, 21. September 2011 • 15.00 bis 18.30 Uhr Seminarraum ZBV Niederbayern, Am Essigberg 14, Straubing Dr. med. Sönke Müller, Bammental Siehe Seite 20 Einladungen ergingen gesondert an jede Praxis INHALTSÜBERSICHT Editorial ZBV INFO Mitgliederbewegung Wir gratulieren Gebühren für Zweitschriften Nachruf Dr. Walter Friedrich Sprechzeiten der Bürogemeinschaft des ZBV Niederbayern und der KZVB Bezirksstelle Niederbayern Mitgliedsbeiträge Meldeordnung 2. Treffen des Arbeitskreises Endodontie Niederbayern Elektronisches Impressum einer Praxis-Homepage Personalie: Neuer Leiter der Stelle für Arbeitssicherheit der BLZK Auf dem Weg zum QM-Zertifikat II Benefiz-Golfturnier der BLZK REFERAT FORTBILDUNG Fortbildungskurse „Prothetische Assistenz“ und „Prophylaxe-Basiskurs“ Kurse des ZBV Niederbayern nach der Fortbildungsordnung für Zahnarzthelferinnen (neu Zahnmed. Fachangestellte) Merkblatt für Zahnmed. Fachangestellte Fortbildungen des ZBV Niederbayern Jahresübersicht 2011 2. Treffen des Arbeitskreises Endodontie Niederbayern Die Mundhöhle – ein Gesundheitsrisiko? Fortbildungen/Veranstaltungen der BLZK – andere ZBVe 52. Bayerischer Zahnärztetag REFERAT ZAHNÄRZTLICHES PERSONAL Neuer Stellenmarkt der BLZK: Einfach, unkompliziert und ab sofort kostenfrei Merkblatt – Ausbildungsverträge Prüfungstermine Aktualisierung der Kenntnisse im Strahlenschutz für ZFA/ZAH fand regen Zuspruch Sommerabschlussprüfung für Zahnmedizinische Fachangestellte Zulassungsvoraussetzung für die Abschlussprüfung Meldepflicht nach dem Mutteschutzgesetz Dienstverträge für ZAH/ZFA Checkliste für die/den Praxisinhaber/in bzgl. Azubi REFERAT GOZ 2 3 3 3 4 5 5 5 6 7 8 8 9 10 11 12 13 22 23 24 25 26 26 26 27 28 29 29 29 29 30 REFERAT PRAXISFÜHRUNG 31 VERSCHIEDENES 32 BEZIRKSSTELLE NIEDERBAYERN DER KZVB 34 ZNN 2-2011 20.04.2011 8:37 Uhr Seite 2 EDITORIAL Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, immer wieder erreichen uns Anfragen von Kollegen, die in Zeitungsanzeigen Mitarbeiterinnen für ihre Praxen suchen und mit Erstaunen feststellen mussten, dass sich völlig andere Bewerberinnen gemeldet haben als sie eigentlich gesucht hatten. Den häufigsten Verwechselungsfall erleben Sie, wenn etwa ZMF und ZFA durcheinandergewürfelt werden. Deshalb möchte ich an dieser Stelle einmal auf die mittlerweile doch relativ komplexen Strukturen unseres zahnärztlichen Personals hinweisen. Alle kennen noch die gute alte Zahnarzthelferin (ZAH), die als Berufsbild bis 2001 existierte und dann durch die neue Berufsbezeichnung Zahnmedizinische Fachangestellte (ZFA) abgelöst wurde. Die ZFA stellt also jetzt das dar, was Ihre Auszubildende nach erfolgreichem Abschluss ihrer Prüfung erreichen wird. Aber jetzt geht’s erst los. Da gibt es zu allererst die sog. Anpassungsfortbildungen. Mit etwas Berufserfahrung und entsprechenden Kursen, z. B. beim ZBV, wird Ihre ZFA damit zur „fortgebildeten ZFA“ in den Bereichen Prophylaxe und Prothetische Assistenz oder im Bereich Kieferorthopädie. Dann geht’s weiter, schon deutlich aufwendiger, aber dennoch berufsbegleitend möglich, mit den sog. Aufstiegsfortbildungen, derzeit mit den Fortbildungsmöglichkeiten zur Zahnmedizinischen Verwaltungsassistentin (ZMV), Zahnmedizinischen Fachassistentin (ZMF), Zahnmedizinischen Prophylaxeassistentin (ZMP) und Dentalhygienikerin (DH). Auf die Details der einzelnen Fortbildungen kann ich hier nicht im Einzelnen eingehen, aber vielleicht genügen erst einmal ein paar Hinweise zur sinnvollen Einordnung. Die ZMV wird logischerweise ausschließlich in Verwaltung und 2 ZNN 2-2011 Abrechnung fortgebildet. Die ZMP bietet sich an, wenn Sie eine spezialisierte Fachkraft im Bereich der Prophylaxe und für die PZR benötigen. Die Fortbildung der DH baut auf der ZMV (auch der ZMF) auf und vermittelt darüberhinausgehend Kenntnisse und Fertigkeiten, die vor allem den Einsatz im Rahmen der Parodontalbehandlungen ermöglichen. Suchen Sie eine Allroundkraft, die sowohl im Prophylaxebereich als auch in Verwaltungsangelegenheiten fit sein soll, wäre eine ZMF die geeignete Mitarbeiterin für Sie. Nähere detaillierte Angaben zu Voraussetzungen und Fortbildungsinhalten finden Sie z. B. auf der Homepage der BLZK. Allerdings gibt es keine Vorschriften, die den Einsatz solcher spezialisierten Mitarbeiterinnen rechtlich zwingend vorschreiben. Diese Fortbildungsreihen geben Ihnen zwar die Gewissheit, dass Ihre Fachkraft über die entsprechende Ausbildung verfügt. Verantwortlich für den Einsatz im Rahmen der gesetzlich vorgegebenen Delegationsmöglichkeiten bleiben letztlich aber immer Sie als Zahnärztin bzw. Zahnarzt, d. h. Sie müssen in jedem Fall entscheiden, ob Ihr Personal die jeweiligen Voraussetzungen erfüllt. Der Delegationsrahmen der Bundeszahnärztekammer gibt hier lediglich eine Orientierung, welche Fortbildungen Kenntnisse und Fertigkeiten für welche Tätigkeiten vermitteln. Selbstverständlich können Sie auch jede ZFA selbst entsprechend fortbilden oder fortbilden lassen, um einzelne Befundund Therapieschritte delegieren zu können. Ob dies billiger, besser oder beides für Ihre Praxis ist oder ob eine entsprechende Fortbildung nach den Kammerordnungen die einfachste Lösung darstellt, müssen Sie schon selbst entscheiden. Für Ihre Mitarbeiterinnen stellt Dr. Peter Maier 1. Vorsitzender der erfolgreiche Abschluss einer anerkannten Fortbildungsreihe mit einer Prüfung durch die Bayerische Landeszahnärztekammer mit Sicherheit die erstrebenswertere Alternative dar. Und dieser Aspekt könnte bei dem Fachkräftemangel, der ziemlich sicher in den nächsten Jahren auch auf unsere Praxen zukommen wird, noch eine wichtige Rolle spielen. Wir werden in Zukunft mehr denn je gezwungen sein, die personellen Ressourcen bestmöglich auszuschöpfen und zum Wohl von Patienten und Praxis optimal einzusetzen. Jede unserer Mitarbeiterinnen ist gut ausgebildet und kann mehr als nur Zureichen und Absaugen. Sie müssen ihnen einfach mal etwas vertrauen und zutrauen! Dr. Peter Maier 1. Vorsitzender ZNN 2-2011 20.04.2011 8:37 Uhr Seite 3 ZBV INFO Mitgliederbewegungen Wir gratulieren Anmeldungen: ZA Fuchs Florian, Büchlberg ZÄ Haug-Schöneberger Helena, Deggendorf Dr. Hepp Peter Ernst, Grattersdorf ZÄ Hoffmann Judith, Landshut ZA Jungbauer Gert Wolfgang, Straubing ZA Kaikow Aron, Regensburg ZA Krämer Philipp, Vilsbiburg ZÄ Kreczi Amelia, Bad Füssing ZA Kunze Johannes, Deggendorf Dr. Lübcke Friederike, Regensburg Dr. Petry Manfred, Bogen ZA Satzl Maximilian, Regensburg ZÄ Schätzl Christina Maria, Waldkirchen von: Oberbayern Erstmeldung München Stadt u. Land Erstmeldung Erstmeldung Erstmeldung Oberpfalz Hessen Erstmeldung Oberpfalz Tübingen Oberbayern Erstmeldung Abmeldungen: nach: ZA Asenkerschbaumer Martin, Regensburg Oberpfalz ZÄ Cichon Juliane, Pfeffenhausen Niedersachsen ZA Diepold Maximilian, Jandelsbrunn Unterfranken ZA Geiger Franz-Josef, Fürstenzell München Stadt u. Land Dr. Graf von Tauffkirchen Ulrich, Wolfratshausen Oberbayern Dr. Hennen Patrick, Fachzahnarzt f. Oralch., Regensburg Oberpfalz ZÄ Karp Olga, Germering Oberbayern Dr. Marton Katalin, Fachzahnärztin f. Kieferorth., Murnau Oberbayern ZÄ Meléndez-Haslinger Alba del Rocio, Bad Abbach Sachsen ZA Paleczek Stefan, Untergriesbach München ZA Prudil Matthias, Regensburg Oberpfalz ZA Sava Ovidiu Lucian, Unterdietfurt Rumänien ZÄ Sava Gratiela Simone, Unterdietfurt Rumänien Dr. Sutner Joseph, München München Stadt u. Land ZA Weyerer Johanna, Samerberg Oberbayern ZA Wilhelm Maximilian, Würzburg Unterfranken ZÄ Witschel Yana, Künzing Sachsen ZA Zimmermann Franz-Zeno, Hengersberg München Stadt u. Land Der Zahnärztliche Bezirksverband Niederbayern betrauert das Ableben seiner Mitglieder: Herr Zahnarzt Dr. Wilhelm Walter Friedrich geboren 06.07.1934 verstorben 26.02.2011 Frau Zahnärztin Dr. Sabine Ernst geboren 17.01.1966 verstorben 02.04.2011 zum: 70. Geburtstag 19.05. Dr. Gudrun Schnegg, Passau 75. Geburtstag 13.05. ZA Egid Fischer, Passau 19.06. Dr. Helmut Steiger, Eggenfelden Herzlichen Glückwunsch und für die Zukunft alles Gute! Dr. Peter Maier 1. Vorsitzender des ZBV Niederbayern Ernst Binner 2. Vorsitzender des ZBV Niederbayern Gebühren für Zweitschriften Die Ausstellung von Zweitschriften von Urkunden, wie z. B. Zahnarzthelferinnenbrief, Urkunde, Prüfungszeugnis, Röntgenbescheinigung, Teilnahmebescheinigungen etc., verursacht zunehmend Arbeits- und Kostenaufwand. Der Zahnärztliche Bezirksverband Niederbayern stellt Zweitschriften nur noch mit Vorauszahlung aus (Überweisung). Von dieser Regelung bleiben die satzungsgemäßen Mitglieder des ZBV Niederbayern selbstverständlich auch künftig ausgenommen. Einzelheiten klären Sie bitte vorab unter Tel. 0 94 21 / 56 86 88 - 0. Redaktionsschluss für die Ausgabe 3/2011 ist der 10. Juni 2011. Anzeigenschluss ist der 14. Juni 2011. ZNN 2-2011 3 ZNN 2-2011 20.04.2011 8:37 Uhr Seite 4 ZBV INFO Nachruf Am 26.02.2011 verstarb unser Kollege Herr Dr. Walter Friedrich im Alter von 76 Jahren. Sein Name ist nahezu allen niederbayerischen Kolleginnen und Kollegen bestens bekannt, steht er doch für vorbildliches ehrenamtliches Engagement über mehr als vier Jahrzehnte. Durch seine geradlinige und bodenständige Art hat er die niederbayerische Standespolitik nach innen und außen über lange Zeit entscheidend mitgestaltet und eine ganze Generation von nachfolgenden berufspolitisch aktiven Zahnärztinnen und Zahnärzten mitgeprägt. Herr Dr. Friedrich war unter anderem in folgenden Positionen tätig: • Vorsitzender der KZVB-Bezirksstelle Niederbayern • Mitglied im Vorstand des ZBV Niederbayern • Prüfungsausschussmitglied für Zahnarzthelferinnen • Mitglied der Lehrplankommission Zahnarzthelferin Bayern • Delegierter zur Vollversammlung der BLZK und KZVB • Mitglied und stellvertretender Vorsitzender in verschiedenen Ausschüssen der KZVB und der BLZK Darüber hinaus engagierte er sich im gesundheitspolitischen Arbeitskreis der CSU. Für seine Verdienste erhielt er das Silberne Ehrenzeichen der Bundeszahnärztekammer und das Ehrenzeichen der Bayerischen Landeszahnärztekammer. Die niederbayerischen Zahnärztinnen und Zahnärzte werden ihm ein ehrendes Andenken bewahren und trauern mit den Hinterbliebenen. • Referent für Zahnärztliches Personal des ZBV Niederbayern • Fachlehrer an der Berufsschule II in Straubing 4 ZNN 2-2011 Dr. Walter Friedrich Dr. Peter Maier 1. Vorsitzender ZBV Niederbayern ZNN 2-2011 20.04.2011 8:37 Uhr Seite 5 ZBV INFO Sprechzeiten der Bürogemeinschaft des ZBV Niederbayern und der KZVB Bezirksstelle Niederbayern Die Mitarbeiterinnen der Dienststellen sind für Sie wie folgt telefonisch erreichbar: Gabi Blaschzok • Mitgliederverwaltung • Meldewesen • Fortbildung Telefon 0 94 21 / 56 86 88 - 50 Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag 09.00 bis 12.00 Uhr Brigitte Zimmermann • Helferinnenausbildung • Weiterbildung • Kursverwaltung Telefon 0 94 21 / 56 86 88 - 40 Montag, Dienstag u. Donnerstag 14.00 bis 16.00 Uhr Mittwoch 08.00 bis 12.00 Uhr, 13.30 bis 17.00 Uhr Ansprechpartner KZVB Bezirksstelle Niederbayern: Telefon Zentrale ZBV und KZVB 0 94 21 / 56 86 88 - 0 Fax ZBV und KZVB 0 94 21 / 56 86 88 - 88 Martina Ottl • Assistentengenehmigungen • Zahnarztregister • Zulassungen / Praxisabgaben • Zahnärztlicher Notfalldienst Telefon 0 94 21 / 56 86 88 - 21 E-Mail ZBV Niederbayern: [email protected] [email protected] [email protected] Sollte eine Ansprechpartnerin nicht erreichbar sein, hilft Ihnen selbstverständlich gerne eine Kollegin weiter. E-Mail KZVB Bezirksstelle Niederbayern: [email protected] Ansprechpartner ZBV Niederbayern: Melanie Schattenkirchner • Vorstandssekretariat • Berufsrechtliche Angelegenheiten • Buchhaltung Telefon 0 94 21 / 56 86 88 - 30 Mitgliedsbeiträge Der Mitgliedsbeitrag für das 2. Quartal 2011 war am 01. April 2011 zur Zahlung fällig. Bitte sorgen Sie dafür, dass der Beitrag immer rechtzeitig zum 1. des Quartals überwiesen wird. Den für Sie gültigen Beitrag entnehmen Sie bitte Ihrem Beitragsbescheid, der Ihnen per Post zugegangen ist. Quartalsbeiträge zum ZBV Niederbayern Gruppe 1A 2A 2B 3A 3B 3C 3D 5 Euro 90,– 21,– 15,– 32,– 32,– 21,– 15,– 15,– Bankverbindung: Deutsche Apotheker- und Ärztebank eG München Konto 2 743 736, BLZ 300 606 01 Meldeordnung Nach § 3 Abs. 1 Meldeordnung der BLZK ist jedes neue Mitglied eines Zahnärztlichen Bezirksverbandes verpflichtet, sich bei diesem zu melden. Es ist ein Meldebogen auszufüllen, den der Zahnärztliche Bezirksverband ausgibt. Dem Meldebogen sind die Approbationsurkunde bzw. die Erlaubnis nach § 13 des Gesetzes über die Ausübung der Zahnheilkunde, ggf. die Promotionsurkunde und die Fachgebietsanerkennung beizufügen. Alle Urkunden müssen mit einem originalen amtlichen Beglaubigungsvermerk versehen sein. In ihrem eigenen Interesse erinnern wir auch bereits geführte Mitglieder um Beachtung der Meldeordnung, da Änderungen und Mitteilungen unter Umständen Auswirkungen auf Beitragseinstufungen und Postzustellungen haben. So besteht für Mitglieder Anzeigepflicht nach § 3 Abs. 2 der Meldeordnung gegenüber dem Zahnärztlichen Bezirksverband bei: a) erstmaliger oder erneuter Zulassung sowie bei jeder sonstigen Aufnahme der Berufsausübung, b) Aufgabe der Praxis oder Ausscheiden aus einer Praxis, c) sonstiger vorübergehender oder dauernder Aufgabe der Berufsausübung, d) Arbeitsplatzwechsel, e) Verlegung der Hauptwohnung im Sinne des Melderechts, sowohl innerhalb des Bereichs des Zahnärztlichen Bezirksverbandes als auch über dessen Grenze hinweg, f) Änderung von Name oder Familienstand, Erwerb einer Promotion. Weiterhin bitten wir um Mitteilung bei Änderungen Ihrer Bankdaten. Formulare für Einzugsermächtigungen können beim ZBV angefordert werden. Weitere Auskünfte erteilt Ihnen gerne beim ZBV Niederbayern Frau Gabi Blaschzok unter der Tel. Nr. 0 94 2156 86 88 - 50, email: [email protected] Sparkasse Niederbayern-Mitte Konto 5900, BLZ 742 500 00 ZNN 2-2011 5 ZNN 2-2011 20.04.2011 8:37 Uhr Seite 6 ZBV INFO 2. Treffen des Arbeitskreises Endodontie Niederbayern Am Mittwoch, den 30. März 2011 trafen sich die Teilnehmer des AG Endo zu ihrem zweiten Treffen in den Räumen des ZBV Niederbayern, am Essigberg 14, in Straubing. Auch bei dieser zweiten Veranstaltung übertraf die Teilnehmerzahl alle Erwartungen, so dass die fleißigen Damen vom ZBV alle Mühe hatten, die angemeldeten und nicht angemeldeten Teilnehmer zu verköstigen, was aber wie immer mit Bravour gelang. Aber auch fachlich war das Treffen ein voller Erfolg. So wurde in einem ersten Beitrag das endodontische Notfallkonzept einer niedergelassenen Kollegin vorgestellt und von den Teilnehmern sehr konstruktiv erörtert. Anschließend präsentierte eine weitere Kollegin sehr gut aufbereitet einige endodontische Revisionsbehandlungen. Dabei zeigte Sie auch eigene endodontische Misserfolge. Anhand der Fälle wurden auch wichtige Tipps und Tricks für eine Verbesserung der jeweiligen Behandlung gegeben. Hier zeigte sich aber auch, welches vertrauensvolle Miteinander bereits beim zweiten Treffen herrscht und dass der alte Spruch, dass man aus seinen Fehlern am besten lernt, nach wie vor hochaktuell ist. Zum Ende der Veranstaltung präsentierte ein weiterer Kollege mit sehenswerten Fallbeispielen die Möglichkeiten, die eine state of the art durchgeführte endodontische Mikrochirurgie zum Zahnerhalt bietet. Auch hier wie schon bei den vorherigen Beiträgen beeindruckte sowohl die Präsentation als auch die Offenheit der anschließenden Diskussion. Alles in allem kann man bereits jetzt von einem sehr erfolgreichen Start des AG Endo Niederbayern sprechen. Bei unseren nächsten Treffen soll neben der endodonitschen Diagnostik auch wieder die Präsentation eigener Fälle im Vordergrund stehen. Daneben stellt ein auf Endodontie spezialisierter Teilnehmer einige komplexe anatomische Fälle zur Diskussion. Das nächste Treffen findet am Mittwoch, den 28. September um 16.00 Uhr, wieder in den Räumen des ZBV Niederbayern statt. Alle Kolleginnen und Kollegen (auch solche, die noch nicht da waren), sind natürlich herzlich eingeladen. Ausschreibung und Anmeldung finden Sie in der nächsten Ausgabe der Zahnärztlichen Nachrichten Niederbayern (ZNN), die Ende Juni erscheint. Aus organisatorischen Gründen bitten wir dringend um Anmeldung aller Interessenten beim ZBV Niederbayern, Am Essigberg 14, 94315 Straubing. Ich freue mich aufs nächste Treffen. Ihr Dr. Ralf Schlichting 6 ZNN 2-2011 ZNN 2-2011 20.04.2011 8:37 Uhr Seite 7 ZBV INFO Elektronisches Impressum einer Praxis-Homepage Bei Internetauftritten von Zahnärzten in Form einer Praxis-Homepage bestehen Informationspflichten nach § 5 Telemediengesetz (TMG). diese verliehen wurde (bei zahnärztlicher Ausbildung in Deutschland: Angaben „Zahnarzt“ und „Bundesrepublik Deutschland“) Nachfolgend, ohne Anspruch auf Vollzähligkeit, einige Beispiele unzulässiger Darstellung auf zahnärztlichen Webseiten: Diese Angaben müssen nach den gesetzlichen Vorgaben „leicht erkennbar“, „unmittelbar erreichbar“ und „ständig verfügbar“ sein. Deshalb sollte die Homepage eine gut sichtbare und nicht erst durch „scrollen“ oder sonstige Umwege erreichbare Schaltfläche enthalten, die den Begriff „Impressum“ trägt. Nach Anklicken dieser Schaltfläche sollten dann die folgenden Angaben übersichtlich und gut lesbar erscheinen: 6. Bezeichnung der berufsrechtlichen Regelungen und Angaben dazu, wie diese zugänglich sind (Zahnheilkundegesetz, Heilberufe-Kammergesetz, GOZ, Berufsordnung für die bayerischen Zahnärzte; insoweit kann auf die im Internet-Auftritt der BLZK in der Rubrik „Amtliche Vorschriften“ eingestellten Vorschriften verlinkt werden) – Produktempfehlungen aller Art (Zahnpasten, Zahnbürsten, Bücher, Arzneimittel etc.) 1. Name und Anschrift, unter der der Zahnarzt niedergelassen ist. (vollständiger Name und vollständige Adresse, Postfach genügt nicht) 2. Angaben, die eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme und unmittelbare Kommunikation ermöglichen. (e-mail-Adresse, Telefonnummer, Faxnummer empfehlenswert) 3. Angaben zur zuständigen Kammer bzw. Aufsichtsbehörde (mit voller Anschrift: BLZK; zuständige Bezirksregierung als Approbationsbehörde; nur bei vertragszahnärztl. Tätigkeit: KZVB) 4. bei Partnerschaftsgesellschaften nach dem Partnerschaftsgesellschaftsgesetz: Angabe der zuständigen Registerbehörde und der Registernummer 5. Angabe der gesetzlichen Berufsbezeichnung und des Staates, in dem 7. Umsatzsteuer-ID-Nummer nach § 27a Umsatzsteuergesetz und WirtschaftsID-Nummer nach § 139 Abgabenordnung (falls vorhanden) Bei einem Verstoß gegen die Impressumspflicht drohen dem Zahnarzt hohe Geldbußen (von bis zu 50.000 € !) sowie kostenpflichtige Abmahnungen durch Kollegen oder darauf spezialisierte Anwaltskanzleien. Generell ist eine zahnärztliche PraxisHomepage darauf auszurichten, Patienten über die Praxis und die in der Zahnheilkunde möglichen Behandlungsweisen sachlich zu informieren. Reklamehafte Herausstellung und anpreisende Darstellung des Zahnarztes sind unzulässig, die Gestaltung und Inhalte dürfen das zahnärztliche Berufsbild nicht schädigen. – Gästebücher, Patienten-Diskussionsforen, zahnärztliche Ferndiagnosen – Wettbewerbe, Preisausschreiben – Preisangaben über zahnärztliche Behandlungen oder Zahntechnikkosten – Werbung mit Rabatten oder Sonderangeboten – Links zu Webseiten, die von Inhalt oder Darstellung geeignet sind, das zahnärztliche Berufsbild zu schädigen. Besonders zu warnen ist auch vor der Verwendung fremder Logos, Fotos oder Kartenausschnitte (z.B. Stadtpläne). Da diese urheberrechtlich geschützt sind, lauert hier ganz besonders die Gefahr kostenpflichtiger Unterlassungserklärungen durch spezialisierte „Abmahner“Anwaltskanzleien. Dr. Christopher Höglmüller Referent für Praxisführung ZBV Oberbayern (Quelle: Mitteilungsblatt des ZBV Oberbayern, Ausgabe 3-2011. Mit freundlicher Genehmigung des Referenten) ZNN 2-2011 7 ZNN 2-2011 20.04.2011 8:37 Uhr Seite 8 ZBV INFO Personalie: Neuer Leiter der Stelle für Arbeitssicherheit der BLZK Matthias Hajek übernimmt Nachfolge von Dr.-Ing. Dr. med. Bernhard Drüen Dr.-Ing. Dr. med. Bernhard Drüen war seit 1999 maßgeblich an Aufbau und Fortschreibung des alternativen Präventionskonzepts der BLZK beteiligt. Matthias Hajek, Jahrgang 1963, ist Allgemeinmediziner und Facharzt für Arbeitsmedizin. Zuvor war er selbstständig tätig im überbetrieblichen arbeitsmedizinischen Dienst, davor war er unter anderem als Werksarzt bei einem großen bayerischen Industrieunternehmen und im Sanitätsdienst der Bundeswehr tätig. Zu den Aufgaben des Leiters der Stelle für Arbeitssicherheit gehört vor allem die betriebsärztliche und sicherheitstechnische Beratung der Kammer und der bayerischen Zahnärzte. Er ist zentraler Ansprechpartner im Rahmen des alternativen Präventionskonzepts der BLZK und entwickelt das Kapitel Arbeitssicherheit als Bestandteil des Qualitätsmanagements der BLZK weiter. Das Bayerische Zahnärzteblatt (BZB) stellte Matthias Hajek in der Ausgabe 1-2/2011 in einem Interview vor. Mit freundlicher Genehmigung der Bayerischen Landeszahnärztekammer Im Januar 2011 übernahm Matthias Hajek (links) das Amt des Leiters der Stelle für Arbeitssicherheit der BLZK von Dr.-Ing. Dr. med. Bernhard Drüen. Auf dem Weg zum QM-Zertifikat II BLZK informiert über Präventionskonzept der BLZK (BuS-Dienst) München – Zur Ausstellung des QM-Zertifikats II der BLZK haben alle bayerischen Zahnarztpraxen mit dem BLZKRundschreiben 2/2010 (Oktober 2010) eine Checkliste zum Ausfüllen erhalten (siehe auch BZB 11/2010, S. 35). Die BLZK nimmt das Ergebnis der Auswertung zum Anlass, erneut darüber zu informieren, wie der Verpflichtung zur betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Betreuung (BuS-Dienst) in der zahnärztlichen Praxis nachgekommen werden kann. Auch zahnärztliche Praxen sind gemäß Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) in Ver- 8 ZNN 2-2011 bindung mit Unfallverhütungsvorschriften zu einer betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Betreuung (BuSDienst) verpflichtet. Diese gilt für alle Zahnarztpraxen, wenn mindestens ein Arbeitnehmer beschäftigt wird. Für den Arbeitgeber besteht die grundlegende Pflicht, die gesetzlichen Vorschriften (insbesondere Sicherheitstechnik, Patienten- und Arbeitsschutz) sowie die berufsgenossenschaftlichen Vorschriften einzuhalten und umzusetzen. Dem bayerischen Praxisinhaber steht es zur Erfüllung dieser Verpflichtungen frei, eine Fachkraft für Arbeitssicherheit und einen Betriebsarzt zu beauftragen oder am Präventionskonzept der BLZK (BuSDienst) teilzunehmen. Grundgedanke des BuS-Dienstes der BLZK ist es, Zahnärzte so zu informieren und zu schulen, dass sie ohne Praxisbegehung durch einen Fremdanbieter eigenverantwortlich und selbstbestimmt Arbeitsschutzmaßnahmen in ihrer Praxis umsetzen können. Die betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung in Betrieben wurde im Jahr 2005 neu geregelt: Die Unfallverhütungsvorschrift BGV A2 „Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit“ ersetzte die bestehen- ZNN 2-2011 20.04.2011 8:37 Uhr Seite 9 ZBV INFO den Berufsgenossenschaftlichen Vorschriften A6 „Fachkräfte für Arbeitssicherheit” und A7 „Betriebsärzte”. Pate gestanden hatte das Präventionskonzept, das vor mehr als zehn Jahren mit der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) befristet vereinbart wurde. Mittlerweile ist dieses Modell, bei dem der Praxisinhaber mittels Schulung zum Sicherheitsverantwortlichen der eigenen Praxis wird, als „alternative bedarfsorientierte betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung in Betrieben mit bis zu 50 Beschäftigten“ auch in der neuen DGUV Vorschrift 2 verankert. Zahnarztpraxen, die keinerlei Betreuung vorweisen können, wird dringend empfohlen, sich entweder dem Präventionskonzept der BLZK anzuschließen oder eine vertragliche Vereinbarung mit einem Fremdanbieter zu treffen, um den gesetzlichen Verpflichtungen nachzukommen. Achtung: Die QM-Infoveranstaltungen, die in den letzten beiden Jahren bayernweit durchgeführt wurden und an denen u. a. Dr. Dr. Bernhard Drüen (Leiter der Stelle für Arbeitssicherheit bis 31. Dezember 2010) ein Update zur Arbeitssicherheit abgehalten hat, gelten nicht als Erstschulung im Sinne des Präventionskonzeptes der BLZK. Die Checkliste zum Ausfüllen steht unter www.blzk.de/qm/zertifikat (mit Anmeldung) zur Verfügung. Für Fragen zum Qualitätsmanagement und Zertifikat I und II: Referat Qualitätsmanagement der BLZK, Tel.: 089-7 24 80-214, Fax: 0 89 - 7 24 80 -178, E-Mail: [email protected] Für Fragen zum Präventionskonzept der BLZK (BuS-Dienst): Referat Praxisführung der BLZK, Tel.: 0 89 - 7 24 80 -194, Fax: 0 89 - 7 24 80 -169, E-Mail: [email protected] STELLENMARKT Moderne KFO-Praxis sucht ZMA/ZMF im Landkreis DEG. Bewerbung bitte unter: kfo-nb@hotmail-de ZNN 2-2011 20.04.2011 8:37 Uhr Seite 10 REFERAT FORTBILDUNG Fortbildungskurse „Prothetische Assistenz“ und „Prophylaxe-Basiskurs – Kursvoraussetzungen – Sehr geehrte Frau Kollegin, sehr geehrter Herr Kollege, um eine effiziente Kursgestaltung und einen reibungslosen Kursablauf gewährleisten zu können, bitten wir höflich um Beachtung folgender Anmerkungen: Die Kurse verlangen den Besitz von Vorkenntnissen seitens der fortzubildenden Teilnehmerin. Es ist nicht Aufgabe des Kurses, die Zahnmedizinische Fachangestellte mit der Thematik erstmals vertraut zu machen. Vielmehr sollen die bereits bestehenden Kenntnisse und Fertigkeiten verbessert, vertieft und bestätigt werden. Es ist zudem darauf hinzuweisen, dass die Fortbildungskurse als Bausteine zur ZMF-Weiterbildung anerkannt werden und deshalb eine Mindestqualifikation vorausgesetzt werden muss. Unabdingbare Kursvoraussetzungen: • überdurchschnittliches Engagement in der täglichen Praxis 10 ZNN 2-201110 • überdurchschnittlich gute Noten bei der Helferinnen-Abschlussprüfung • und/oder mehrjährige Berufserfahrung • Bereitschaft der Teilnehmerin zur Fortbildung (kein „geschickt“ werden) • Fähigkeit zum selbstständigen und gründlichen Arbeiten Zusätzlich unabdingbar für den Kurs „Prothetische Assistenz“: • 5- bis 10-malige Abdrucknahme in der Praxis wünschenswert: • Modellherstellung in der Praxis • mindestens 10-malige Anfertigung von provisorischen Kronen in der Praxis Zusätzlich unabdingbar für den Kurs „Prophylaxe-Basiskurs“: • Ermöglichung der Umsetzung der erlernten Fähigkeiten in einem tragfähigen Prophylaxekonzept in der Praxis nach dem Kurs (verhindert Demotivation) ZA Walter Wanninger Referent für Fortbildung wünschenswert: • mögliche Kandidatinnen zur späteren ZMF-Ausbildung • Vorkenntnisse auf dem Gebiet der Prophylaxe Dr. Peter Maier 1. Vorsitzender ZA Walter Wanninger Fortbildungsreferent ZNN 2-2011 20.04.2011 8:37 Uhr Seite 11 REFERAT FORTBILDUNG Kurse des ZBV Niederbayern nach der Fortbildungsordnung für Zahnarzthelferinnen/Zahnmedizinische Fachangestellte Kursteil I Prophylaxe Basiskurs Ort Landshut bzw. Straubing Kursgebühr Euro 595,– Termine werden nach Bedarf aufgrund der Anmeldeeingänge festgelegt. Eingangsvoraussetzungen für beide Kurse 1. Zahnarzthelferinnenbrief 2. Fachkundlicher Nachweis gemäß § 18a (3) der RöV Kursteil II Prothetische Assistenz Ort Landshut Kursgebühr Euro 395,– Einzugsermächtigung ANMELDUNG ❑ zum Prophylaxe Basiskurs des ZBV Niederbayern, gewünscher Kursort: Anmeldung und Information ZBV Niederbayern, Am Essigberg 14, 94315 Straubing Telefon 0 94 21 / 56 86 88 - 0 Fax 0 94 21 / 56 86 88 - 88 Straubing ❑ Landshut ❑ ❑ zum Kurs Proth. Assistenz des ZBV Niederbayern, Ich ermächtige den Zahnärztlichen Bezirksverband Niederbayern, die Gebühr von 595,– / 395,– Euro von meinem Konto Am Essigberg 14, 94315 Straubing, Fax 0 94 21 / 56 86 88 - 88 für Frau geb. BLZ bei (Bank/Sparkasse) in abzubuchen. Praxisadresse Tel. Praxis: Tel. Privat: Ort 첸 Ich wünsche eine Teilnahme an den freiwilligen kursbegleitenden Leistungskontrollen zur Erlangung des Zertifikates über eine erfolgreiche Datum Kursteilnahme. Fotokopien des Helferinnenbriefes und der aktuellen Röntgenbefähigung nach § 18a (3) der Röntgenverordnung liegen bei. Ort/Datum Unterschrift des Kontoinhabers/ Praxisstempel Unterschrift der Teilnehmerin ZNN 2-2011 11 ZNN 2-2011 20.04.2011 8:37 Uhr Seite 12 REFERAT FORTBILDUNG MERKBLATT für Zahnmedizinische Fachangestellte FORTBILDUNGSINFORMATIONEN für Zahnmedizinische Fachangestellte (ZFA) Wie in jedem modernen Beruf heißt es am Ball bleiben, um auch in Zukunft zufrieden zu sein. Dies bedeutet in erster Linie Fortbildung, sei es durch Seminare, Kurse, Zeitschriften oder Bücher. Folgende Anpassungs- und Aufstiegsfortbildungen nach den Fortbildungsordnungen der Bayerische Landeszahnärztekammer können derzeit absolviert werden: 2. Zahnmedizinische/r Prophylaxeassistent/in (ZMP) 5. Zahnmedizinische/r Verwaltungsassistent/in (ZMV) Voraussetzung: – bestandene Abschlussprüfung als Zahnmedizinische/r Fachangestellte/r – zwei Jahre Berufserfahrung als ZFA – Röntgennachweis gem. § 18a (3) RöV – Kurs über Maßnahmen in medizinischen Notfällen (16 U-Stunden), nicht älter als zwei Jahre Voraussetzung: – bestandene Abschlussprüfung als Zahnmedizinische/r Fachangestellte/r – ein Jahr Berufserfahrung als ZFA 1. Anpassungsfortbildungen für Zahnmedizinische Fachangestellte (ZFA) Dauer: mindestens 400 Unterrichtsstunden 1.1 Prophylaxe Basiskurs 3. Zahnmedizinische/r Fachassistent/in (ZMF) Voraussetzung: – bestandene Abschlussprüfung als Zahnmedizinische/r Fachangestellte/r – Röntgennachweis gem. § 18a (3) RöV Dauer: mindestens 60 Unterrichtsstunden 1.2 Prothetische Assistenz Voraussetzung: – bestandene Abschlussprüfung als Zahnmedizinische/r Fachangestellte/r – Röntgennachweis gem. § 18a (3) RöV Dauer: mindestens 30 Unterrichtsstunden 1.3 Kieferorthopädische Assistenz Voraussetzungen: – bestandene Abschlussprüfung als Zahnmedizinische/r Fachangestellte/r – Röntgennachweis gem. § 18a (3) RöV Dauer: mindestens 60 Unterrichtsstunden Die Nachweise über die erfolgreiche Teilnahme am freiwilligen Testat zu den Kursen 1.1 und 1.2 sind Voraussetzung zur Teilnahme an der ZMF-Fortbildung. Voraussetzung: – bestandene Abschlussprüfung als Zahnmedizinische/r Fachangestellte/r – zwei Jahre Berufserfahrung als ZFA – Röntgennachweis gem. § 18a (3) RöV – Kurs über Maßnahmen in medizinischen Notfällen (16 U-Stunden), nicht älter als zwei Jahre – Kurse nach Nummer 1.1, 1.2 Dauer: mindestens 700 Unterrichtsstunden 4. Dentalhygieniker/in (DH) Voraussetzung: – bestandene Abschlussprüfung als Zahnmedizinische/r Prophylaxeassistent/in (ZMP) oder Zahnmedizinische/r Fachassistent/in (ZMF) – drei Jahre Berufserfahrung als ZMP oder ZMF – Röntgennachweis gem. § 18a (3) RöV – Kurs über Maßnahmen in medizinischen Notfällen (16 U-Stunden), nicht älter als zwei Jahre Dauer: mindestens 800 Unterrichtsstunden 12 ZNN 2-2011 Dauer: mindestens 350 Unterrichtsstunden Information über Inhalte und Fortbildungsanbieter finden Sie auf der Homepage der Bayerischen Landeszahnärztekammer, www.blzk.de, unter Praxispersonal, Fortbildung. Bei einem Notendurchschnitt von mehr als 87 Punkten im Prüfungszeugnis zur ZFA können Sie sich rechtzeitig vor Beginn einer Fortbildung um ein Stipendium bewerben. Sie dürfen jedoch noch keine 25 Jahre alt sein. Bitte fordern Sie die Bewerbungsunterlagen per e-mail, über die Bayerische Landeszahnärztekammer, www.cberger @blzk.de oder [email protected], Stichwort: „Weiterbildungsstipendium“, an. ZNN 2-2011 20.04.2011 8:37 Uhr Seite 13 REFERAT FORTBILDUNG Fortbildungen des ZBV Niederbayern Jahresübersicht 2011 Z ZNN 2-2011 13 ZNN 2-2011 20.04.2011 8:37 Uhr Seite 14 REFERAT FORTBILDUNG Z 14 ZNN 2-2011 ZNN 2-2011 20.04.2011 8:37 Uhr Seite 15 REFERAT FORTBILDUNG Z ZNN 2-2011 15 ZNN 2-2011 20.04.2011 8:37 Uhr Seite 16 REFERAT FORTBILDUNG Z 16 ZNN 2-2011 ZNN 2-2011 20.04.2011 8:37 Uhr Seite 17 REFERAT FORTBILDUNG Z ZNN 2-2011 17 ZNN 2-2011 20.04.2011 8:37 Uhr Seite 18 REFERAT FORTBILDUNG Fortbildung vor Ort 18 für Zahnärztinnen / Zahnärzte / Partner / Begleitpersonen ZNN 2-2011 Z ZNN 2-2011 20.04.2011 8:37 Uhr Seite 19 REFERAT FORTBILDUNG Kursanmeldung für Praxisabgabeseminar Fax: 0 94 21 - 56 86 88 88 Z ZNN 2-2011 19 ZNN 2-2011 20.04.2011 8:37 Uhr Seite 20 REFERAT FORTBILDUNG Fortbildung vor Ort 20 für Zahnärztinnen / Zahnärzte / und Zahnärztliches Personal ZNN 2-2011 Z ZNN 2-2011 20.04.2011 8:37 Uhr Seite 21 REFERAT FORTBILDUNG Kursanmeldung für Notfallmanagement in der Zahnarztpraxis Z Fax: 0 94 21 - 56 86 88 88 ZNN 2-2011 21 ZNN 2-2011 20.04.2011 8:37 Uhr Seite 22 REFERAT FORTBILDUNG Basiskurs Abrechnung Referentin: Frau Irmgard Marischler Am 26. Februar referierte Frau Marischler vor 12 Teilnehmern in den neuen Tagungsräumen des ZBV Niederbayern. Zielgruppe waren zum einen Zahnärzte, die sich über die Grundlagen der zahnärztlichen Abrechnung einen Überblick verschaffen wollten sowie Praxismitarbeiterinnen, die nach einer Familienpause wieder einsteigen bzw. Zahnmedizinische Fachangestellte, die in den Bereich der zahnärztlichen Abrechnung wechseln wollten. Eine Praxis kam als komplettes Praxisteam (Zahnarzt und Mitarbeiterinnen aus allen Bereichen – von der Assistenz bis zur Verwaltungskraft) – dies stellte sich als der Idealfall heraus. Bereits bei den rechtlichen Grundlagen (Vertragsleistungen BEMA, GOZ-, GOÄParagraphen, Vereinbarungen) zeigte sich, dass die Grundkenntnisse und rechtlichen Hintergründe für alle Beteiligten erforderlich sind. Bei den Behandlungsrichtlinien wurde u.a. eingehender auf die Richtlinie 9 (endodontische Behandlung) eingegangen, weil hier bei allen Teilnehmern Unsicherheiten v.a. bei der Behandlung von Molaren herrschte. Anhand von Fallbeispielen wurde eingehendst erläutert, ob der Zahn 6 oder 7 bei diesem speziellen Ausgangsbefund noch der Vertragsleistung unterliegt oder nicht. Es folgte die Besprechung der einzelnen Gebührennummern, deren Abrechenbarkeit auch im Zusammenhang mit weite- ren Gebührennummern und die damit verbundene exakte Dokumentation in der Kartei. Was ist eine Abdingung, welche Möglichkeiten ergeben sich im Rahmen der Abdingung, waren die weiteren Punkte. Anhand von Beispielen für die dentinadhäsive Rekonstruktion, die PZR und FAL wurde von Frau Marischler aufgezeigt, welche Formulare hier korrekt in Ansatz gebracht werden. Bei den prothetischen Leistungen wurde anhand eines Therapieplans vorgestellt, wie wichtig die Aufnahme des zahnärztlichen Gesamtbefundes, die richtig in Ansatz gebrachten Befundkürzel sowie die korrekte Zuordnung der Behandlungsbedürftigkeit (z.B. Verankerungsnotwendigkeit Teleskopkrone oder Versorgungsnotwendigkeit Freiendsituation) ist. Welche Auswirkung hat dies auf die Regelversorgung und den damit verbundenen Festzuschuss? Wann handelt es sich um eine gleichartige, wann handelt es sich um eine andersartige Versorgung? Es folgten die Besprechung parodontologischer Leistungen, die Berechnung bei der Schienentherapie (incl. FAL-Leistungen) sowie ein Überblick über die Abrechnung bei chirurgischen Leistungen. Dieses Seminar wurde von den Teilnehmern als sehr informativ, praxisnah und positiv empfunden, wobei diese das erworbene „Basiswissen“ sehr gerne in den jeweiligen Compactkursen/Module der zahnärztlichen Abrechnung (Kons, ZE, PAR, Implantologie etc.) vertiefen möchten. Die Durchführung der Veranstaltung in den Tagungsräumlichkeiten des ZBV in Straubing wurde sehr begrüßt. 22 ZNN 2-2011 ZNN 2-2011 20.04.2011 8:37 Uhr Seite 23 REFERAT FORTBILDUNG Die Mundhöhle – ein Gesundheitsrisiko? Referent: Dipl.-Biol. Wolfgang Falk Am Mittwoch, den 23. März referierte Herr Falk vor 11 Teilnehmern in den Tagungsräumlichkeiten des ZBV Niederbayern in Straubing. Herr Falk leitet das Institut Oro-DentaleMikrobiologie in Kiel und gilt in Fachkreisen als der Spezialist auf dem Gebiete der zahnärztlichen Mikrobiologie. Zu Beginn seines Vortrages ging der Referent auf die Anatomie und die Funktionen des Mundes ein und kam zu dem Statement: „Wir können nicht gesund sein ohne die Gesundheit in unserem Mund“. Die Funktion der Zähne wie Kauen und Essen, Sprechen, Lächeln und die damit verbundene Selbstachtung wurden angesprochen. Ein Verlust dieser Zähne führt sekundär auch zu gesundheitlichen Problemen. In der Regel sind es Reize, die zu Veränderungen in unserem Mund führen. Allergische Erscheinungen aufgrund von Einnahme eines Arzneimittels, zahnärztlichen Werkstoffen (Legierungen, Kunststoffe etc.) oder Genussmittel treten heutzutage immer häufiger auf und stellen solche Reize dar. Eine exakte Anamnestik – gerade in diesen Fällen – wird für die Suche nach der Ursache für uns Zahnärzte immer mehr von Bedeutung: Welche Substanzen können Allergien hervorrufen? Welche Veränderungen der Mundschleimhaut gibt es und wie sehen die entsprechenden Therapieformen aus (klassisch – alternativmedizinisch)? Ein weiterer Reiz kann ein Reiz durch Infektion sein. In diesem Zusammenhang erklärte Herr Falk, wo die Mikrobiologie unterstützend wirken kann und wo nicht. Es folgte eine Übersicht der zur Zeit auf dem Markt befindlichen Testsysteme und ein Methodenvergleich. Herr Falk erklärte den Seminarteilnehmern das Mikrobiologische Verfahren anhand einer Darstellung des Testverfahrens. Dies beinhalte die Kulturelle Anzucht von Mi- kroorganismen, wobei an Hand von eindrucksvollen Bildern aufgezeigt wurde, was normal und was pathogen ist (Fehlbesiedelung, Superinfektion, Hefen). Doch bevor man in die Infektiologie startet, sollte man bedenken: der Mund – ein Spiegelbild der Gesundheit. Ein weiteres Thema war der Ganzheitliche Ansatz über die Reflexion des Zahnes und die vielseitigen Wechselwirkungen zwischen Zähnen und dem Gesamtorganismus. Spannend wurde es für das Auditorium, als der Referent den Bereich Infektionen und ihre klinischen Bilder ansprach. Infektionsauslöser können Viren, Pilze, Bakterien oder Protozoen sein. Die klassische Einteilung der jeweiligen Krankheitsbilder, eindrucksvolles Bildmaterial (Patientenfälle) und die entsprechende Therapie folgten. Entscheidend zu guter Letzt sei immer die Frage: Wann ist eine Therapie erfolgreich? Die Mikrobiologie kann den Erfolg der Behandlung nicht garantieren, bringt aber den behandelnden Zahnarzt in eine gesicherte Ausgangslage und gewährleistet eine auf den Erreger fokussierte Behandlungsstrategie. Aufbauend auf dieses Seminar plant der ZBV einen Vortrag „Anti-Infektion in der Zahn-Heilkunde – Ein Update“ im Herbst diesen Jahres. ZNN 2-2011 23 ZNN 2-2011 20.04.2011 8:37 Uhr Seite 24 REFERAT FORTBILDUNG Fortbildungen/Veranstaltungen der Bayerischen Landeszahnärztekammer – andere ZBVe Organisation/Anmeldung Europäische Akademie für zahnärztliche Fort- und Weiterbildung der BLZK GmbH Fallstr. 34, 81369 München, Tel.: 0 89/7 24 80-190, Fax: 7 24 80-188 [email protected], www.eazf.de Die organisatorische Abwicklung des 3. Fränkischen Zahnärztetages 2011 erfolgt im Auftrag und auf Rechnung des ZBV Oberfranken. ZahnärzteUnternehmertag Niederbayern – Oberpfalz 2011 Samstag, 14.5.2011, 10.00 – 15.00 Uhr am Uniklinikum Regensburg in Zusammenarbeit mit der Deutschen Apotheker- und Ärztebank, Regensburg Veranstaltungsort: Zahn-, Mund- und Kieferklinik der Universität Regensburg, großer Hörsaal Franz-Josef-Strauß-Allee 11, 93053 Regensburg. Information/Anmeldung: Zahnärztlicher Bezirksverband Opf. Albertstraße 8, 93047 Regensburg Tel.: (09 41) 5 92 04 - 0, Fax: 5 92 04 - 70 25. Oberpfälzer Zahnärztetag 2011 Thema: „Die Zahnarztpraxis als Wohlfühloase? Ästhetik, Ethik, Funktion“ 14.07.2011 bis 16.07.2011 in Zusammenarbeit mit dem Klinikum der Universität Regensburg und dem Förderverein Fachgruppe Zahntechnik e.V. Schirmherr: Prof. Dr. Gerhard Handel Veranstalter Der Fränkische Zahnärztetag ist eine Gemeinschaftsveranstaltung der ZBV Ober-, Mittel- und Unterfranken. Für die inhaltliche Gestaltung des 3. Fränkischen Zahnärztetages 2011 ist der ZBV Oberfranken verantwortlich. 24 ZNN 2-2011 Zahnärztlicher Bezirksverband Oberfranken Justus-Liebig-Straße 113 95447 Bayreuth Tel.: 09 21/ 6 50 25, Fax: 09 21/ 6 85 00 [email protected], www.zbv-ofr.de Tagungsort: Klinikum der Universität Regensburg Information/Anmeldung: Zahnärztlicher Bezirksverband Opf. Albertstraße 8, 93047 Regensburg Tel.: (09 41) 5 92 04 - 0 ZNN 2-2011 20.04.2011 8:37 Uhr Seite 25 REFERAT FORTBILDUNG ZNN 2-2011 20.04.2011 8:37 Uhr Seite 26 REFERAT ZAHNÄRZTLICHES PERSONAL Neuer Stellenmarkt der BLZK: Einfach, unkompliziert und ab sofort kostenfrei Seit einiger Zeit ist der neue Stellenmarkt der BLZK unter www.blzk.de/ stellenmarkt online. Der BLZK-Service unterstützt ab sofort kostenfrei bei der Suche nach Mitarbeitern oder einer Stelle in der Zahnarztpraxis. Angebote und Gesuche sind im neuen Stellenmarkt in vier Rubriken geteilt: Zahnärzte, Praxisteam, Assistenten und Ausbildungsplätze. Alle Anzeigen sind vier Wochen lang online und werden danach automatisch gelöscht. Jeder der eine E-Mail-Adresse hat, kann den Stellenmarkt der BLZK nutzen. Eine Anzeige kann ohne Anmeldung und Passwort aufgebeben werden. In drei einfachen Schritten ist die Stellenanzeige fertig: zuerst die Daten für Anzeige und Kontaktaufnahme in das Web-Formular eintippen und abschicken. Danach erhält der Inserent eine EMail, mit der er seine Anzeige aktivieren und ändern kann. Nach der Aktivierung prüft die BLZK die Anzeige und schaltet sie frei. So bleibt der Stellenmarkt (früher „Kleinanzeigen“) ein qualitativ hochwertiger Service, in dem unseriöse Anbieter keine Plattform finden. Informationen dazu erteilt der ZBV Niederbayern, Frau Zimmermann, Tel. 0 94 21 / 56 86 88 40. Dr. Ludwig Leibl Referent für Zahnärztliches Personal Dr. Ludwig Leibl Referent für Zahnärztliches Personal / Haushalt Prüfungstermin 2011 Sommerabschlussprüfung 08.06.2011 Merkblatt – Ausbildungsverträge Sehr geehrte Frau Kollegin, sehr geehrter Herr Kollege, bitte beachten Sie, dass die Ausbildungsverträge vor Beginn der Ausbildung dem ZBV Niederbayern zur Genehmigung und Eintragung in die Stammrolle vorzulegen sind. Empfehlungen der Bayerischen Landeszahnärztekammer für die Ausbildungsvergütung (brutto): • 1. Ausbildungsjahr 500,00 € • 2. Ausbildungsjahr 550,00 € • 3. Ausbildungsjahr 600,00 € Einreichung beim ZBV Niederbayern: • drei Originalexemplare, von allen Vertragspartnern unterschrieben (bei Minderjährigen beide Elternteile) • ärztliches Attest gemäß § 32 Jugendarbeitsschutzgesetz (Auszubildende, die bei Beginn der Ausbildung das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben) • Kopie der Arbeitserlaubnis oder der unbefristeten Aufenthaltsgenehmigung (Auszubildende, die keine deutsche Staatsbürgerschaft besitzen) • Abitur und Mittlere Reife: Verkürzung möglich Ausbildungszeit: • grundsätzlich exakt drei Jahre (z.B. 01.09.2011 bis 31.08.2014) 26 ZNN 2-2011 Vorzeitige Zulassung zur Abschlussprüfung: Bei entsprechenden Leistungen in Berufsschule und Praxis kann ein Antrag auf vorzeitige Zulassung zur Abschlussprüfung gestellt werden (§ 45 Abs. 1 Berufsbildungsgesetz). Hierbei wird die Prüfung an dem unmittelbar der regulären Prüfung vorausgehenden Prüfungstermin abgelegt. Als Nachweis der schulischen Leistungen für die Zulassung zur vorzeitigen Prüfung ist das Jahreszeugnis der Jahrgangsstufe 10 bzw. der Leistungsstand der 11. Jahrgangsstufe zum 15. Februar maßgeblich. Ärztliche Nachuntersuchung: Gemäß § 33 Jugendarbeitsschutzgesetz hat sich der Arbeitgeber ein Jahr nach Aufnahme der Beschäftigung die Bescheinigung über die erste Nachuntersuchung vorlegen zu lassen, sofern die Auszubildende zu Beginn des 2. Ausbildungsjahres noch nicht volljährig ist. Die Nachuntersuchung darf nicht länger als drei Monate zurückliegen. Die Anmeldung zur Zwischenprüfung ist ohne diese Bescheinigung nicht möglich. Für die Ausbildungszeit wünschen wir viel Erfolg. Straubing, Februar 2011 Von einer vorzeitigen Auflösung des Ausbildungsverhältnisses ist der ZBV Niederbayern unverzüglich in Kenntnis zu setzen! ZNN 2-2011 20.04.2011 8:37 Uhr Seite 27 REFERAT ZAHNÄRZTLICHES PERSONAL Aktualisierung der Kenntnisse im Strahlenschutz für ZFA/ZAH fand regen Zuspruch Nach der derzeit gültigen Fassung der Röntgenverordnung bzw. der Fachkunderichtlinie sind die erforderlichen Kenntnisse im Strahlenschutz alle fünf Jahre zu aktualisieren. Am Mittwoch, 13. April 2011 fand daher im Landgasthof Reisinger in StraubingSossau eine Veranstaltung mit Zertifizierung für die ZFA im Bereich des ZBV Niederbayern statt. 149 Teilnehmerinnen zog der versierte und kompetente Kollege Dr. Helmut Diewald aus Regensburg in gewohnt charmanter Weise in seinen Bann. Er referierte in souveräner Art über Panorama-Schichtaufnahmen (PSA) – filmgestützt und digital, Intraorale Zahnaufnahmen, Aufbissaufnahmen, Filmverarbeitung, digitales Röntgen, einschl. dentale Volumentomographie und erläuterte anhand der aktuellen Röntgenverordnung eine Zusammenstellung aller Aufgaben und Pflichten, dies sich aus dieser ergeben. Während des Präsenzunterrichts der Teilnehmerinnen wurden vom ZBV-Personal die vorab ausgefüllten und abgegebenen Prüfungsbögen korrigiert. Das erfreuliche Ergebnis, dass alle Prüflinge erfolgreich an der Aktualisierung teilgenommen haben, wurde mit der Überreichung der Bescheinigung über die Re-Zertifizierung für weitere fünf Jahre abgeschlossen. Die einmal jährlich stattfindende Aktualisierungs-Veranstaltung wird im Jahr 2012 selbstverständlich in das Kursprogramm des ZBV Niederbayern wieder aufgenommen. Dr. Ludwig Leibl Referent für Zahnärztliches Personal/Haushalt ZNN 2-2011 27 ZNN 2-2011 20.04.2011 8:37 Uhr Seite 28 REFERAT ZAHNÄRZTLICHES PERSONAL Sommerabschlussprüfung für Zahnmedizinische Fachangestellte am 08.06.2011 Zulassung zur Abschlussprüfung (Prüfungsordnung §§ 8 und 9) Zur Sommerabschlussprüfung 2011 werden die Auszubildenden zugelassen, deren Ausbildungszeit bis 30. September 2011 endet und die die sonstigen Prüfungsvoraussetzungen erfüllen, sowie Auszubildende, die von den Zahnärztlichen Bezirksverbänden zur Prüfung zugelassen werden. ZEITPLAN Mittwoch, 08.06.2011 08.30 – 10.00 Uhr: Bereich Behandlungsassistenz (einschließlich Röntgen) 10.00 – 11.00 Uhr: Bereich Praxisorganisation und -verwaltung 11.00 – 11.45 Uhr: Pause 11.45 – 13.15 Uhr: Bereich Abrechnungswesen 13.15 – 14.00 Uhr: Bereich Wirtschafts- und Sozialkunde Die Aufgabensätze für die Bereiche Behandlungsassistenz und Praxisorganisation und -verwaltung werden gemeinsam ausgeteilt. Zur Bearbeitung beider Aufgabensätze steht die Zeit von 8.30 – 11.00 Uhr zur Verfügung. Es ist mit dem Bereich Behandlungsassistenz zu beginnen. Die Aufgabensätze für die Bereiche Abrechnungswesen und Wirtschaftsund Sozialkunde werden gemeinsam ausgeteilt. Zur Bearbeitung beider Aufgabensätze steht die Zeit von 11.45 – 14.00 Uhr zur Verfügung. Es ist mit dem Bereich Abrechnungswesen zu beginnen. Bereich Praxisorganisation und -verwaltung Für den Bereich Praxisorganisation und verwaltung wird den Schulen eine aktuelle Übersicht der wesentlichen Prüfungsthemen von der 10. bis 12. Jahrgangsstufe übergeben. Die Musteraufgabe für die schriftliche Prüfung im Bereich Praxisorganisation und -verwaltung kann weiterhin zu Übungszwecken verwendet werden. 28 ZNN 2-2011 Bereich Abrechnungswesen Im Fach Abrechnungswesen sind eine Privatliquidation (Leistungen aus den Teilen A bis einschl. F aus der zur Zeit gültigen Gebührenordnung für Zahnärzte – GOZ), ein Erfassungsschein und ein Heil- und Kostenplan zu erstellen. Es werden weiterhin auch gleichartige Versorgungen geprüft. Art und Umfang der Prüfungsaufgaben im Bereich Abrechnungswesen bleiben unverändert. Die Berechnung von Privatleistungen erfolgt auf der Basis der GOZ von 1988. Der Bereich Abrechnungswesen wird zusätzlich durch 10 multiple-choiceAufgaben abgeprüft, dabei können auch Aufgaben zu Wiederherstellungsmaßnahmen von Zahnersatz enthalten sein. Bereich Wirtschafts- und Sozialkunde Zusätzlich zum kompletten Stoff der 10. Jahrgangsstufe werden aus der 11. Jahrgangsstufe die Themen Wahlen, Gewaltenteilung und oberste Bundesorgane abgefragt. Aus der 12. Jahrgangsstufe werden Fragen zur EZB sowie zu den Wirtschaftslagen und Möglichkeiten ihrer Beeinflussung (Konjunktur, magisches Sechseck) gestellt. Röntgenprüfung Die Röntgenprüfung gilt als bestanden, wenn mindestens 50 % der Fragen richtig gelöst werden. Wir bitten die Fachlehrer, über das gesamte Schuljahr hinweg immer wieder auf die Anforderungen der Röntgenprüfung hinzuweisen. Auch der Inhalt des „Nachweisheftes Röntgen“ (einschl. digitale Technik) gehört zum Prüfungsumfang. Eine nicht bestandene Röntgenprüfung kann nur im Rahmen einer zeitnahen Nachschulung (10Stunden-Kurs) außerhalb der Berufsschule wiederholt werden. Für eine spätere Erlangung des Nachweises der Kenntnisse im Stahlenschutz ist ein 24Stunden-Kurs erforderlich. Eine Sammlung von Röntgenfragen, die inhaltlich als Muster dienen sollen, wurde den Schulen zur Verfügung gestellt. Praktische Prüfung Die Terminierung dieser Prüfung bleibt den Prüfungsausschüssen in Zusammenarbeit mit der Schulleitung in eigener Kompetenz überlassen. Sie kann bis zu max. 2 Kalenderwochen vor der schriftlichen Prüfung stattfinden (Ferienzeit wird nicht mitgerechnet). Der praktische Teil der Prüfung und der schriftliche Teil der Prüfung sind voneinander unabhängig, d.h. das Nichtbestehen eines Teils der Prüfung schließt die Teilnahme an dem jeweils anderen Teil nicht aus. Hilfsmittel Den Prüflingen werden folgende Hilfsmittel zur Verfügung gestellt: 1. eine Bema-Hilfsliste zur konservierend/chirurgischen Behandlung 2. die Hilfsliste für die Privatliquidation 3. die Hilfsliste für die Bema-Positionen Prothetik mit GOZ-Positionen Zahnersatz und Einzelkronen. 4. eine Hilfsliste für die Festzuschüsse zum Zahnersatz (Bema). HINWEISE: Der letzte Ausbildungstag ist der letzte Tag der mündlichen Ergänzungsprüfung. Dies gilt auch für Auszubildende, die nicht an der Ergänzungsprüfung teilnehmen müssen. Bitte beachten Sie bei der Beratung der Prüflinge zur mündlichen Ergänzungsprüfung den § 14 Abs. 8 der Prüfungsordnung, wonach der Prüfling nur in einem Bereich der schriftlichen Prüfung eine Ergänzungsprüfung ablegen kann. Um Verstößen gegen § 19 Prüfungsordnung (Täuschungshandlungen und Ordnungsverstöße) vorzubeugen, sollen die Prüflinge darauf hingewiesen werden, dass am Tag der Prüfung die Mitnahme von Mobiltelefonen und elektronischen Speichergeräten in den Prüfungsraum untersagt ist. Dr. Ludwig Leibl, Referent für Zahnärztliches Personal ZNN 2-2011 20.04.2011 8:37 Uhr Seite 29 REFERAT ZAHNÄRZTLICHES PERSONAL Zulassungsvoraussetzung für die Abschlussprüfung Bei Abschluss eines Ausbildungsvertrages bitten wir Sie höflich darauf zu achten, dass für die Zulassung zur Abschlussprüfung lt. Prüfungsordnung Stichtage festgelegt sind. Wer die Ausbildungszeit zurückgelegt hat oder wessen Ausbildungszeit nicht später als am 31. März beziehungsweise am 30. September des Kalenderjahres endet, in dem die Prüfung stattfindet, Meldepflicht nach dem Mutterschutzgesetz Die Schwangerschaft von zahnmedizinischen Fachangestellten muss dem zuständigen Gewerbeaufsichtsamt gemeldet werden. Es sind dabei folgende Angaben zu machen: 1. Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit 2. Die gewährten Ruhepausen 3. Dauer der wöchentlichen Arbeitszeit 4. Entlohnungsart (Stundenlohn, Monatslohn etc.) 5. Art der Beschäftigung Zuständig für Niederbayern ist das Gewerbeaufsichtsamt Landshut, Gestütstr. 10, 84028 Landshut, Tel. 08 71 -8 08- 01. gelten folgende Stichtage: • bis 31. März: Zulassung zur Winterprüfung • bis 30. September: Zulassung zur Sommerprüfung Dienstverträge für ZAH / ZFA Musterverträge für ZAH/ZFA stehen nur mehr online zur Verfügung. Es werden keine gedruckten Verträge beim ZBV mehr vorgehalten. Die stets aktuellen Verträge sind auf der Internetseite der BLZK unter der Rubrik „Praxispersonal“ – Beruf, Unterpunkt „Dienstvertrag“ online abrufbar. Checkliste für den/die Praxisinhaber/in bzgl. Azubi Einweisung der/des Auszubildenden bei Arbeitsbeginn - Vorstellung der Kolleginnen und deren Arbeitsbereiche - Besprechung der Arbeits- und Schulzeiten - Vorstellung der wichtigsten Funktionsräume - Hygieneunterweisung: persönliche Hygiene, Hygiene am Arbeitsplatz, Umgang mit kontaminierten Gegenständen (z.B. bei Fußbodenkontakt), Vorsichtsmaßnahmen bei hautreizenden Lösungen ect. - Aufklärung über die Schweigepflicht - Wesentliches aus der Unfallverhütungsvorschrift erläutern - Umgang mit Patienten (korrekte Ansprache, Begrüßung und Verabschiedung) - Vermeidung von Habits - Erläuterung der Arbeitsgebiete der ersten Tage - Zuordnung zu einer Assistenzhelferin - Gemeinsame Vor- und Nachbereitung des Behandlungsplatzes - Einweisung in Verhalten und Mitwirkung während der Behandlung - Einweisung in die Dokumentation (Karteikarte, Reitersystem ect.) - Instrumentenreinigung unter Aufsicht - Empfehlung eines Merkheftes für Fachbegriffe, Behandlungsabläufe ect. - Einführung in das Berichtsheft Probezeit Seit dem 01.04.2005 beträgt die maximal zulässige Probezeit für Auszubildende 4 Monate. Diese dient der gegenseitigen „Erprobung“. Die Auszubildende soll für sich überprüfen, ob die Ausbildung ihren Vorstellungen und Neigungen entspricht, der Ausbildende sollte hingegen prüfen, ob die Auszubildende in sein Team passt und ob ihre Fähigkeiten und ihr Verhalten Anlass zur Hoffnung geben, dass sie die Ausbildung erfolgreich absolvieren wird. Berichtsheft Die Berichtshefte werden zusammen mit den eingetragenen Verträgen vom ZBV an die Praxen gesandt. Bitte überprüfen Sie als Ausbilder, dass das Berichtsheft ordnungsgemäß und vollständig von der Auszubildenden geführt wird. Wir müssen Sie darauf hinweisen, dass die Leistungsinhalte im Berichtsheft Bestandteil des praktischen Teils der Abschlussprüfung für Zahnmedizinische Fachangestellte sind. Das Berichtsheft ist bei der Anmeldung zur Prüfung dem Prüfungsausschuss zur Einsicht vorzulegen. Hepatitisimpfung + G 42 Zahnarzthelferinnen/Zahnmedizinische Fachangestellte müssen sich nicht gegen Hepatitis B impfen lassen, haben jedoch einen Rechtsanspruch auf die Durchführung der Impfung. In Zahnarztpraxen ist eine Impfung gegen Hepatitis B bei Mitarbeiterwunsch Pflicht. Zu empfehlen ist eine Impfung gegen Hepatitis A und B mit Doppelimpfstoff Tinix, der nur unwesentlich teurer als der Impfstoff gegen Hepatitis B ist. Da weder die Krankenkasse noch die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege hierfür die Kosten übernehmen, ist der Arbeitgeber zur Kostenübernahme verpflichtet. Außerdem muss er dem Arbeitnehmer die Möglichkeit zur Durchführung der Impfung anbieten. (Verfasser: Zahnarzt Walter Wanninger ) ZNN 2-2011 29 ZNN 2-2011 20.04.2011 8:37 Uhr Seite 30 REFERAT GOZ Neuregelung bei der Kostenerstattung für gesetzlich versicherte Patienten GKV-Patienten und ihre Familienangehörigen konnten bereits seit dem 01.01.2004 die Kostenerstattung anstelle der Sachleistung wählen (SGB V - §13 Abs. 2). Dies konnte auf bestimmte Teilbereiche wie die zahnärztliche Behandlung, die ärztliche Behandlung oder den stationären Bereich beschränkt werden. Seit dem 01.01.2011 ist diese Möglichkeit für gesetzlich Versicherte flexibler gestaltet: 1. Die Mindestbindungsfrist beträgt nur noch 3 Monate – vorher 12 Monate. 2. Die maximal zulässigen Abschläge für die höheren Verwaltungskosten der Krankenkassen werden auf 5 % reduziert. 3. Die Notwendigkeit einer schriftlichen Bestätigung des Versicherten über die vorherige Beratung durch den behandelnden Zahnarzt/Zahnärztin zu möglichen Kosten, die der Versicherte zu tragen hätte, wird aufgehoben. Natürlich sollte der Zahnarzt den Patienten zu Beginn der Behandlung aufklären, dass eventuell für ihn Kosten entstehen können, die nicht von der 30 ZNN 2-2011 Krankenkasse übernommen werden, selbst wenn die Behandlung dem Wirtschaftlichkeitsgebot entspricht (SGB V §12 Abs. 1). Erst dann sollte sich der Patient für oder gegen die Kostenerstattung entscheiden und dies gegebenenfalls seiner Krankenkasse mitteilen. Auch wenn die schriftliche Bestätigung über die Beratung des Patienten durch den Zahnarzt nicht mehr erforderlich ist, sollte der behandelnde Zahnarzt dies in seiner Karteikarte doch dokumentieren. Bei der Kostenerstattung kann der Patient das ganze Spektrum der privatzahnärztlichen Behandlung für sich in Anspruch nehmen. Nach Abschluss der Behandlung erhält der Patient dann eine Rechnung auf Grundlage der GOZ/GOÄ, die er selbst zu bezahlen hat. Der Patient reicht seine Rechnung bei seiner gesetzlichen Krankenkasse ein und erhält eine Erstattung in Höhe der Sachleistung. Es werden dabei Abschläge für Verwaltungskosten und fehlende Wirtschaftlichkeitsprüfung gemacht (maximal 5 % des Erstattungsbetrages). Ferner erfolgt eine Kürzung über 10 Euro, die sonst als Praxisgebühr angefallen wäre. ZA Walter Wanninger Referent für GOZ Fazit: auch wenn die Kostenerstattung dem Patienten größere Wahlfreiheit bietet und neue Behandlungsmöglichkeiten eröffnet, so stellt er sich beim Sachleistungsprinzip (und damit eventuell kombinierten Mehrleistungsvereinbarungen) finanziell besser. Die zukünftige Entwicklung wird zeigen, ob diese „neue“ Kostenerstattung für den GKV-Patienten durch die geänderten Bedingungen attraktiver geworden ist. (Quelle: Abrechnung aktuell 3/2011) ZNN 2-2011 20.04.2011 8:37 Uhr Seite 31 REFERAT PRAXISFÜHRUNG Genehmigungsanforderungen bei der Amalgamentsorgung Das Wasserrecht enthält unter anderem Vorgaben für die Einleitung von Schwermetallen in das Abwassernetz. So bestehen auch für die Einleitung von Amalgam unter Verwendung eines (ggf. auch bauartzugelassenen) Amalgamabscheiders bestimmte rechtliche Vorgaben. Die Thematik ist komplex, im Folgenden die wichtigsten Aspekte. Je nach Zeitpunkt der erstmaligen Einleitung und Art des verwendeten Amalgamabscheiders ergeben sich für die Zahnarztpraxis unterschiedliche rechtliche Verpflichtungen. Erstmalige Einleitung ab dem 1. März 2010 Nach § 58 Absatz 1 des zum 1. März 2010 in Kraft getretenen neuen Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) muss für die Amalgameinleitung bei Neuinbetriebnahme eines Amalgamabscheiders ab dem 1. März 2010 vorab eine Genehmigung der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde eingeholt werden. Eine bloße Anzeige der Einleitung bei Verwendung eines bauartzugelassenen Amalgamabscheiders reicht anders als nach früherer Rechtslage nicht aus. Erstmalige Einleitung vor dem 1. März 2010 Für Praxen, die bereits vor dem 1. März 2010 zulässigerweise Amalgam eingeleitet haben, gilt jedoch ein rechtlicher Bestandschutz (§ 105 WHG). Bei Verwendung bauartzugelassener und regelmäßig gewarteter Amalgamabscheider, die ab dem 1. Oktober 1997 bis zum 28. Februar 2010 neu in Betrieb genommen worden waren, war nach § 41c Absatz 2 Bayerisches Wassergesetz alter Fassung ausreichend, dass die Amalgameinleitung rechtzeitig vor Inbetriebnahme der zuständigen Behörde angezeigt wurde (Genehmigungsfiktion). Diese Genehmigungsfiktion gilt aufgrund der genannten Bestandschutzregelung auch über den 1. März 2010 fort. Es muss für Einleitungen keine neue Genehmigung nach § 58 WHG neu eingeholt werden, solange die Anlagen im gleichen Umfang weiterbetrieben werden. Dennoch kann die Amalgameinleitung weiterhin einer Genehmigungspflicht unterliegen, sofern zum Zeitpunkt der erstmaligen Einleitung in das Abwassernetz eine Genehmigungspflicht bestand. Entscheidend hierfür ist, ob die Amalgameinleitung unter Verwendung eines (ggf. auch bauartzugelassenen) Amalgamabscheiders erstmalig vor dem 1. Oktober 1997 erfolgte. Dr. Winfried Benda Referent Praxisführung Erstmalige Einleitung vor dem 1.Oktober 1997 Für Amalgamabscheider, die vor dem 1. Oktober 1997 in Betrieb genommen wurden, galt nämlich ausnahmslos eine Genehmigungspflicht. Dies bedeutet, dass der Praxisinhaber eine Amalgameinleitung mit solchen damals genehmigten Anlagen weiterhin nur dann vornehmen darf, wenn die entsprechende Genehmigung fortbesteht. Er ist verpflichtet, rechtzeitig vor Ablauf der typischerweise nur befristet erteilten Genehmigung bei der zuständigen Behörde eine Verlängerung der Genehmigung zu beantragen. Betroffenen Praxen ist anzuraten, sich rechtzeitig vor Ablauf einer befristeten Genehmigung mit der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde (Landratsamt bzw. bei kreisfreien Städten die Stadt) in Verbindung zu setzen. Für die Neuinbetriebnahme von bauartzugelassenen Amalgamabscheidern setzt sich die Bayerische Landeszahnärztekammer im Übrigen beim zuständigen Bayerischen Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit nachdrücklich für die Wiedereinführung einer Anzeigenregelung ein. Nach derzeitigem Kenntnisstand plant das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit die Einführung einer Rechtsverordnung, die eine solche Anzeigeregelung für bauartzugelassene Amalgamabscheider beinhalten könnte. Die BLZK wird über den weiteren Verlauf informieren. Weitere Informationen, zum Beispiel die Möglichkeit, nach der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde zu suchen, unter www.blzk.de/qm/downloads Rechtsanwalt Rudolph Spaan Leiter Geschäftsbereich Recht und Praxis der BLZK (Nachdruck aus dem BZB 1-2/2011, S. 35. Mit freundlicher Genehmigung der BLZK) ZNN 2-2011 31 ZNN 2-2011 20.04.2011 8:37 Uhr Seite 32 VERSCHIEDENES Fortbildung des Ärztlichen Kreisverbandes Straubing Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, wir möchten Sie darauf hinweisen, dass der Ärztliche Kreisverband Straubing uns angeboten hat, seine Fortbildungen auch in unseren Zahnärztlichen Nachrichten Niederbayern – „ZNN“ – zu veröffentlichen. Da bei dem vielfältigen Angebot unserer ärztlichen Kollegen einerseits etliche für Zahnärzte hoch interessante Themen zu finden sind, aber andererseits eben vieles auch weniger relevant erscheint, sehen wir von einer kompletten Auflistung in Druckform ab und verweisen lediglich auf die Online-Liste. Wir bitten Sie, dieses Angebot der Ärzteschaft auch zu nutzen; eine aktuelle Lis- DGI Niederbayern Fortbildungskurse Implantologie und Prothetik In Zusammenarbeit mit der DGI, DGOI und DGZI Liebe Kolleginnen und Kollegen, auch dieses Jahr ist es in Zusammenarbeit mit den Gesellschaften DGI, DGOI und DGZI gelungen, namhafte Referenten zu uns nach Niederbayern einzuladen. Wie schon letztes Jahr, liegt der Fokus darauf, praxisnahe, schnell umsetzbare und wissenschaftlich abgesicherte Behandlungsmöglichkeiten vorzustellen. Über Ihre Teilnahme würde ich mich sehr freuen. Mit kollegialen Grüßen Ihr Volker Rabald 25.05.2011 Mittwoch, 19.00 – 21.00 Uhr Dr. Ady Palti, Kraichtal Thema: Moderne Techniken für laterale und vertikale Augmentationen 3 Fortbildungspunkte Veranstaltungsort: Hotel Zur Post Hauptstraße 20, 84152 Mengkofen Teilnahmegebühr: 30,– € Für Mitglieder DGOI, DGZI, DGI: frei inkl. Imbiss und Unterlagen Anmeldungen bitte an: [email protected] oder Fax: 0 87 33 / 93 00 52 Terminänderungen unter: www.oralchirurgie-aitrachtal.de 32 ZNN 2-2011 te der Fortbildungen sowie Anmelderegularien finden Sie im Internet unter: www.aekv-straubing.de Dr. Peter Maier 1. Vorsitzender ZBV Niederbayern Fachdentals 2011 Hamburg Messe Halle A1 Freitag, 23. September Samstag, 24. September Messe Düsseldorf Halle 8a Freitag, 30. September Samstag, 01. Oktober Messe München Halle A6 Samstag, 08. Oktober Messe Berlin Halle 21/22 Samstag, 05. November Messe Frankfurt Halle 5.0 Freitag, 11. November Samstag, 12. November Pressekontakt: CCC GmbH Tim Kissels Kartäuserwall 28e 50678 Köln Tel.: 02 21 / 93 18 13 - 69 Fax: 02 21 / 93 18 13 - 90 E-Mail: [email protected] ZNN 2-2011 20.04.2011 8:37 Uhr Seite 33 VERSCHIEDENES 2. Frühjahrskongress der Zahnärzte Bayerwald Zwiesel. „State of Art in Adhesive Restorations“ lautete das Thema der diesjährigen 2-tägigen ZÄB Frühjahrsfortbildung. Hierzu gewann man mit Dr. Didier Dietschi einen der weltweit Besten auf dem Gebiet der adhäsiven Rekonstruktion. Hoch hinaus wollten die Zahnärzte Bayerwald e.V. Darum wählten sie als Veranstaltungsort für den theoretischen Kursteil die Eistensteiner Hüttn, das höchstgelegene Restaurant Niederbayern´s auf dem Großen Arber (1457m), dem König der Bayerwaldberge. Dr. Dietschi referierte hier vor vollem Auditorium über die Dentinadhäsive Rekonstruktion auf „High End Niveau“. Für die vergnügliche Abendveranstaltung in Zwiesel engagierte man die bayernweit bekannte Entertainerin Gloria Gray. Am Ende der Show organisierte man zusammen mit der Künstlerin eine spontane Autogrammstunde, im Rahmen derer man dann zahlreiche Spenden für eine lokal wohltätige Organisation (Lebenshilfe) sammelte. Der praktische Kursteil fand dann am nächsten Tag in Zwiesel statt. Hier setzten die Kursteilnehmer das am Vortag erlernte theoretische Wissen begeistert in die Praxis um. Für die Kollegen die nach zwei Tagen immer noch nicht genug hatten, bot der Vorsitzende der Zahnärzte Bayerwald, Roman Bernreiter MSc, MSc, eine von ihm selbst geführte Skitour auf den Großen Arber an. Große Unterstützung erfuhren die ZÄB e.V. auch durch die Firmen Coltene Whaledent sowie dem Dentaldepot mdf Rosenheim. „Beiden Firmen gebührt unser außerordentlicher Dank“ so der ZÄB Vorsitzende. Die Zahnärzte Bayerwald e.V. verstehen sich als zahnärztlicher Basisverein, der sich für die Kollegen in der Region Südostbayern durch verschiedenste Aktionen, Fortbildungen, aber auch standespolitisch im Sinne der Kollegenschaft einbringt. ZÄB-Fortbildungen sind mitt- lerweile über Niederbayerns Grenzen hinaus bekannt. So reisten zum diesjährigen Frühjahrskongress auch zahlreiche Kollegen bis aus München und Erlangen an. V.i.S.d.P. Zahnarzt Roman Bernreiter MSc, MSc (Vorsitzender der Zahnärzte Bayerwald ZÄB e.V.) Zahnarztpraxis Roman Bernreiter MSc Master of Science Implantologie [email protected] Angerstraße 37, D-94227 Zwiesel Telefon (0 99 22) 66 74 Telefax (0 99 22) 86 92 02 ZNN 2-2011 33 ZNN 2-2011 20.04.2011 8:37 Uhr Seite 34 BEZIRKSSTELLE NIEDERBAYERN DER KZVB Hinweise zum zahnärztlichen Notdienst Á An der Teilnahme am zahnärztlichen Notdienst sind grundsätzlich alle Vertragszahnärzte ohne Begrenzung auf ein bestimmtes Lebensalter verpflichtet. Die Verpflichtung zum zahnärztlichen Notdienst ist dem gemäß eine unabdingbare Verpflichtung des Zahnarztes für die Dauer seiner Kassenzulassung. Á Ist ein zum Notdienst eingeteilter Zahnarzt, insbesondere bei Krankheit verhindert, so hat er selbst für eine geeignete Vertretung zu sorgen und diese Änderung unverzüglich seiner Bezirksstelle mitzuteilen. Á Am Eingang seiner Praxis hat er außerdem unter Angabe der Anschrift seines Vertreters auf die Vertretung durch einen Aushang hinzuweisen, Á zusätzlich ist dementsprechend auch Termine für die Zulassungssitzungen für Zahnärzte 2011 18. Mai 2011 06. Juli 2011 07. September 2011 12. Oktober 2011 09. November 2011 07. Dezember 2011 Da der Zulassungsausschuss an Ladungsfristen gebunden ist, sind die erforderlichen Unterlagen spätestens einen Monat vor dem jeweiligen Sitzungstermin einzureichen. Eine Bearbeitung des Antrages zum gewünschten Sitzungstermin kann ansonsten nicht erfolgen. Eine rückwirkende Genehmigung/Beendigung ist nicht möglich. 34 ZNN 2-2011 der Anrufbeantworter zu besprechen. Á Der zeitliche Umfang des Notdienstes wird einheitlich auf die Zeit von 10:00 Uhr bis 12:00 Uhr und von 18:00 bis 19:00 Uhr festgesetzt. In dieser Zeit muss der für den Notdienst eingeteilte Zahnarzt in seiner Praxis anwesend sein. Á In der übrigen Zeit (00:00 Uhr bis 24:00 Uhr) muss seitens des Notdienstzahnarztes Behandlungsbereitschaft bestehen. Á Bei einem Verstoß gegen die Notdienstpflicht werden disziplinarische Maßnahmen gegen den betreffenden Zahnarzt eingeleitet, bei evtl. hieraus resultierender nachhaltiger Gefährdung der Sicherstellung des Notdienstes werden entstehende Kosten dem betreffenden Zahnarzt in Rechnung gestellt. ZA Ernst Binner Bezirksstellenvorsitzender Der aktuelle Wochenendnotdienst kann abgerufen werden unter: www.notdienst-zahn.de Assistenten- und Niederlassungsberatung Bitte beachten Sie die Möglichkeit der Assistenten- und Niederlassungsberatungen durch die Bezirksstellenvorsitzende Frau Dr. Konstanze Groß oder durch den stellvertretenden Vorsitzenden Herrn Ernst Binner. Terminvereinbarungen bitte bei Frau M. Ottl, Tel. 0 94 21 / 56 86 88 - 21. Vertretungen bei Krankheit oder Urlaub Bei Krankheit, Urlaub oder Teilnahme an zahnärztlicher Fortbildung oder an einer Wehrübung kann sich der Vertragszahnarzt laut § 32 der Zulassungsverordnung in-nerhalb von zwölf Monaten bis zur Dauer von drei Monaten vertreten lassen. Eine Vertragszahnärztin kann sich in unmittelbarem zeitlichen Zusammenhang mit einer Entbindung bis zu einer Dauer von 6 Monaten vertreten lassen. Dauert die Vertretung länger als eine Woche, so ist sie der Kassenzahnärztlichen Vereinigung mitzuteilen. Dieser Antrag auf Vertretung ist bei der Bezirksstelle Niederbayern rechtzeitig anzufordern. Eine Genehmigung kann rückwirkend nicht ausgesprochen werden. ZNN 2-2011 20.04.2011 8:37 Uhr Seite 35 BEZIRKSSTELLE NIEDERBAYERN DER KZVB Zahnärztlicher Notdienst 2012 Sehr verehrte Frau Kollegin, sehr geehrter Herr Kollege, die Einteilung zum zahnärztlichen Notdienst 2012 sollte möglichst frühzeitig erfolgen, um Ihnen die Möglichkeit zu geben, die Termine rechtzeitig zu erfahren und dementsprechend planen zu können. Es ist deswegen notwenig, bis spätestens 31.05.2011 der Bezirksstelle Niederbayern folgendes mitzuteilen: 1. eine Änderung der Praxisanschrift bzw. Telefonnummer 2. eine vorgesehene Beendigung der Tätigkeit als Vertragszahnarzt im Jahr 2011 3. eine eventuelle Verlegung der Praxis 4. ein eventuelles „Ruhen der Zulassung“ 5. eine beabsichtigte Befreiung vom Notdienst freiung für das vergangene Jahr verlängert sich nicht automatisch, sondern muss jedes Jahr neu beantragt werden. Wünsche, Anträge zum zahnärztlichen Notdienst können nach dem 31.05.2011 nicht mehr berücksichtigt werden! Zu Punkt 5: Eine grundsätzliche Befreiung vom Notdienst ist nicht möglich, dazu ist ein begründeter Antrag erforderlich. Über die Befreiung entscheidet die Bezirksstelle Niederbayern. Eine ausgesprochene Be- ✂ Sehr geehrter Anzeigenkunde, aus organisatorischen Gründen können Anzeigen unter der Rubrik Stellenangebot, Stellengesuch und Verschiedenes nur noch per Verrechnungsscheck oder Lastschrifteinzug aufgegeben werden. Eine Anzeigenrechnung erhalten Sie wie bisher nach Abbuchung des Rechnungsbetrages. Wir bitten Sie um Ihr Verständnis. ANZEIGENAUFTRAG HaasVerlag & Medienagentur Salzbergweg 20, 85368 Wang Telefax 0 87 61- 72 90 541 Anzeigengröße Name/Vorname Straße PLZ/Ort Telefon Zahlung erfolgt durch beiliegenden Verrechnungsscheck Stellengesuch Stellenangebot Verschiedenes 1/8 Seite (90 x 64 mm) 80,00 Euro 85,00 Euro 95,00 Euro 90 x 50 mm 69,00 Euro 75,00 Euro 85,00 Euro 1/16 (90 x 32 mm) 48,00 Euro 51,00 Euro 69,00 Euro 1/32 (42 x 32 mm) 30,00 Euro 33,00 Euro 42,00 Euro 7,00 Euro 7,00 Euro Alle Preis zzgl. 19% MwST. 7,00 Euro Chiffre Zahlung efolgt per Lastschrifteinzug Bank ZNN – Ausgabe Nr.: Kto.-Nr. BLZ ANZEIGENTEXT: Achtung! Bei Anzeigenschaltung »1/32 (42 x 32 mm)« ist der maximale Textumfang auf 90 Anschläge (3 Zeilen dieses Auftrages) begrenzt. ZNN 2-2011 35 ZNN 2-2011 20.04.2011 8:37 Uhr Seite 36 Bitte zurückschicken an: Kassenzahnärztliche Vereinigung Bayerns Bezirksstelle Niederbayern Am Essigberg 14 94315 Straubing Praxis/ABE-Stempel Notdienständerung Bereich: Termin: übernimmt: Termin: übernimmt: Ort, Datum Unterschrift KZVB, Bezirksstelle Niederbayern, Am Essigberg 14, 94315 Straubing, Tel. 0 94 21 / 56 86 88-21, Fax 0 94 21 / 56 86 88 - 88 Ansprechpartnerin: Frau Martina Ottl Herausgeber: Zahnärztlicher Bezirksverband Niederbayern, Körperschaft des öffentlichen Rechts, 1. Vorsitzender Dr. Peter Maier und Bezirksstelle Niederbayern der KZVB, Vorsitzender ZA Ernst Binner. Geschäftsstelle: Am Essigberg 14, 94315 Straubing, Tel. 0 94 21 / 56 86 88 - 0, Telefax 0 94 21 / 56 86 88 - 88, E-Mail: [email protected], www: zbv-niederbayern.de. Verantwortliche Schriftleitung: Dr. Peter Maier, Am Essigberg 14, 94315 Straubing. – Zuschriften redaktioneller Art richten Sie bitte nur an die Schriftleitung, nicht an den Verlag. Für unverlangt eingereichte Manuskripte und Fotos übernimmt die Redaktion keine Haftung. Verlag, Anzeigenmarketing und Vertrieb: HaasVerlag & Medienagentur Gerhard Haas, Salzbergweg 20, 85368 Wang, Tel. 0 87 61 - 72 90 540, Fax 0 87 61 - 72 90 541, E-Mail: [email protected]. Für Anzeigen verantwortlich: Gerhard Haas, Verlagsanschrift. Zur Zeit ist Anzeigenpreisliste Nr. 6 vom 1. Januar 2008 gültig. Soweit vom Verlag gestaltet, liegen sämtliche an Entwurf und Gestaltung (Anzeigen, Aufmachung und Anordnung) bestehenden (Urheber-)Rechte bei HaasVerlag & Medienagentur Gerhard Haas. Verletzungen durch ungenehmigte Nachahmung oder Nachdruck – auch auszugsweise – sind unzulässig und werden verfolgt. Veröff. dem. DVBayPrG: Inhaber 100% Gerhard Haas, Wang – Gesamtherstellung: HaasVerlag & Medienagentur Gerhard Haas – siehe Verlagsadresse – Bezugsbedingungen: Für Mitglieder ist der Bezugspreis im Beitrag enthalten. Bezugspreise für Nichtmitglieder: Einzelheft € 2,– zzgl. Versandspesen. Jahresabonnement € 11,– inkl. MwSt., zzgl. Versandspesen. Erscheinungsweise: alle 2 Monate.