Ausgabe 2 - 2011 - ZBV Niederbayern

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Ausgabe 2 - 2011 - ZBV Niederbayern
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zahnärztliche nachrichten
niederbayern
Ausgabe 2 • April 2011
Organ des ZBV Niederbayern und der
Bezirksstelle Niederbayern der KZVB
MENSCHEN HÖREN NICHT AUF ZU SPIELEN,
WEIL SIE ALT WERDEN, SIE WERDEN ALT, WEIL SIE
AUFHÖREN ZU SPIELEN!
(Oliver Wendell Holmes)
Fortbildungen des ZBV Niederbayern
Jahresübersicht 2011
Siehe Seite 13
Praxisabgabeseminar
Termin:
Mittwoch, 20. Juli 2011 • 16.00 bis 18.00 Uhr
Ort:
Seminarraum ZBV Niederbayern,
Am Essigberg 14, Straubing
Referent:
RA Günther Hartmann, München
Siehe Seite 18
Einladungen ergingen gesondert an jede Praxis
Notfallmanagement in der Zahnarztpraxis
Termine:
Ort:
Referent:
Mittwoch, 27. Juli 2011 • 15.00 bis 18.30 Uhr
Mittwoch, 21. September 2011 • 15.00 bis 18.30 Uhr
Seminarraum ZBV Niederbayern,
Am Essigberg 14, Straubing
Dr. med. Sönke Müller, Bammental
Siehe Seite 20
Einladungen ergingen gesondert an jede Praxis
INHALTSÜBERSICHT
Editorial
ZBV INFO
Mitgliederbewegung
Wir gratulieren
Gebühren für Zweitschriften
Nachruf Dr. Walter Friedrich
Sprechzeiten der Bürogemeinschaft
des ZBV Niederbayern und der
KZVB Bezirksstelle Niederbayern
Mitgliedsbeiträge
Meldeordnung
2. Treffen des Arbeitskreises Endodontie
Niederbayern
Elektronisches Impressum einer
Praxis-Homepage
Personalie: Neuer Leiter der Stelle für
Arbeitssicherheit der BLZK
Auf dem Weg zum QM-Zertifikat II
Benefiz-Golfturnier der BLZK
REFERAT FORTBILDUNG
Fortbildungskurse „Prothetische
Assistenz“ und „Prophylaxe-Basiskurs“
Kurse des ZBV Niederbayern nach der
Fortbildungsordnung für Zahnarzthelferinnen (neu Zahnmed. Fachangestellte)
Merkblatt für Zahnmed. Fachangestellte
Fortbildungen des ZBV Niederbayern
Jahresübersicht 2011
2. Treffen des Arbeitskreises Endodontie
Niederbayern
Die Mundhöhle – ein Gesundheitsrisiko?
Fortbildungen/Veranstaltungen der
BLZK – andere ZBVe
52. Bayerischer Zahnärztetag
REFERAT ZAHNÄRZTLICHES PERSONAL
Neuer Stellenmarkt der BLZK: Einfach,
unkompliziert und ab sofort kostenfrei
Merkblatt – Ausbildungsverträge
Prüfungstermine
Aktualisierung der Kenntnisse im Strahlenschutz für ZFA/ZAH fand regen Zuspruch
Sommerabschlussprüfung für
Zahnmedizinische Fachangestellte
Zulassungsvoraussetzung für die
Abschlussprüfung
Meldepflicht nach dem Mutteschutzgesetz
Dienstverträge für ZAH/ZFA
Checkliste für die/den Praxisinhaber/in
bzgl. Azubi
REFERAT GOZ
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REFERAT PRAXISFÜHRUNG
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VERSCHIEDENES
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BEZIRKSSTELLE NIEDERBAYERN
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EDITORIAL
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
immer wieder erreichen uns Anfragen
von Kollegen, die in Zeitungsanzeigen
Mitarbeiterinnen für ihre Praxen suchen
und mit Erstaunen feststellen mussten,
dass sich völlig andere Bewerberinnen
gemeldet haben als sie eigentlich
gesucht hatten. Den häufigsten Verwechselungsfall erleben Sie, wenn etwa
ZMF und ZFA durcheinandergewürfelt
werden. Deshalb möchte ich an dieser
Stelle einmal auf die mittlerweile doch
relativ komplexen Strukturen unseres
zahnärztlichen Personals hinweisen.
Alle kennen noch die gute alte Zahnarzthelferin (ZAH), die als Berufsbild bis 2001
existierte und dann durch die neue
Berufsbezeichnung Zahnmedizinische
Fachangestellte (ZFA) abgelöst wurde.
Die ZFA stellt also jetzt das dar, was Ihre
Auszubildende nach erfolgreichem Abschluss ihrer Prüfung erreichen wird.
Aber jetzt geht’s erst los. Da gibt es zu
allererst die sog. Anpassungsfortbildungen. Mit etwas Berufserfahrung und
entsprechenden Kursen, z. B. beim ZBV,
wird Ihre ZFA damit zur „fortgebildeten
ZFA“ in den Bereichen Prophylaxe und
Prothetische Assistenz oder im Bereich
Kieferorthopädie. Dann geht’s weiter,
schon deutlich aufwendiger, aber dennoch berufsbegleitend möglich, mit
den sog. Aufstiegsfortbildungen, derzeit
mit den Fortbildungsmöglichkeiten zur
Zahnmedizinischen Verwaltungsassistentin (ZMV), Zahnmedizinischen Fachassistentin (ZMF), Zahnmedizinischen
Prophylaxeassistentin (ZMP) und Dentalhygienikerin (DH).
Auf die Details der einzelnen Fortbildungen kann ich hier nicht im Einzelnen eingehen, aber vielleicht genügen erst einmal ein paar Hinweise zur sinnvollen
Einordnung. Die ZMV wird logischerweise ausschließlich in Verwaltung und
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Abrechnung fortgebildet. Die ZMP bietet
sich an, wenn Sie eine spezialisierte
Fachkraft im Bereich der Prophylaxe und
für die PZR benötigen. Die Fortbildung
der DH baut auf der ZMV (auch der ZMF)
auf und vermittelt darüberhinausgehend
Kenntnisse und Fertigkeiten, die vor
allem den Einsatz im Rahmen der
Parodontalbehandlungen ermöglichen.
Suchen Sie eine Allroundkraft, die
sowohl im Prophylaxebereich als auch in
Verwaltungsangelegenheiten fit sein soll,
wäre eine ZMF die geeignete Mitarbeiterin für Sie.
Nähere detaillierte Angaben zu Voraussetzungen und Fortbildungsinhalten finden Sie z. B. auf der Homepage der BLZK.
Allerdings gibt es keine Vorschriften, die
den Einsatz solcher spezialisierten Mitarbeiterinnen rechtlich zwingend vorschreiben. Diese Fortbildungsreihen
geben Ihnen zwar die Gewissheit, dass
Ihre Fachkraft über die entsprechende
Ausbildung verfügt. Verantwortlich für
den Einsatz im Rahmen der gesetzlich
vorgegebenen Delegationsmöglichkeiten
bleiben letztlich aber immer Sie als
Zahnärztin bzw. Zahnarzt, d. h. Sie müssen in jedem Fall entscheiden, ob Ihr
Personal die jeweiligen Voraussetzungen
erfüllt. Der Delegationsrahmen der Bundeszahnärztekammer gibt hier lediglich
eine Orientierung, welche Fortbildungen
Kenntnisse und Fertigkeiten für welche
Tätigkeiten vermitteln.
Selbstverständlich können Sie auch jede
ZFA selbst entsprechend fortbilden oder
fortbilden lassen, um einzelne Befundund Therapieschritte delegieren zu können. Ob dies billiger, besser oder beides
für Ihre Praxis ist oder ob eine entsprechende Fortbildung nach den Kammerordnungen die einfachste Lösung darstellt, müssen Sie schon selbst entscheiden. Für Ihre Mitarbeiterinnen stellt
Dr. Peter Maier
1. Vorsitzender
der erfolgreiche Abschluss einer anerkannten Fortbildungsreihe mit einer Prüfung durch die Bayerische Landeszahnärztekammer mit Sicherheit die erstrebenswertere Alternative dar. Und dieser Aspekt könnte bei dem Fachkräftemangel, der ziemlich sicher in den nächsten Jahren auch auf unsere Praxen
zukommen wird, noch eine wichtige
Rolle spielen.
Wir werden in Zukunft mehr denn je
gezwungen sein, die personellen Ressourcen bestmöglich auszuschöpfen und
zum Wohl von Patienten und Praxis optimal einzusetzen. Jede unserer Mitarbeiterinnen ist gut ausgebildet und kann
mehr als nur Zureichen und Absaugen.
Sie müssen ihnen einfach mal etwas vertrauen und zutrauen!
Dr. Peter Maier
1. Vorsitzender
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Mitgliederbewegungen
Wir gratulieren
Anmeldungen:
ZA Fuchs Florian, Büchlberg
ZÄ Haug-Schöneberger Helena, Deggendorf
Dr. Hepp Peter Ernst, Grattersdorf
ZÄ Hoffmann Judith, Landshut
ZA Jungbauer Gert Wolfgang, Straubing
ZA Kaikow Aron, Regensburg
ZA Krämer Philipp, Vilsbiburg
ZÄ Kreczi Amelia, Bad Füssing
ZA Kunze Johannes, Deggendorf
Dr. Lübcke Friederike, Regensburg
Dr. Petry Manfred, Bogen
ZA Satzl Maximilian, Regensburg
ZÄ Schätzl Christina Maria, Waldkirchen
von:
Oberbayern
Erstmeldung
München Stadt u. Land
Erstmeldung
Erstmeldung
Erstmeldung
Oberpfalz
Hessen
Erstmeldung
Oberpfalz
Tübingen
Oberbayern
Erstmeldung
Abmeldungen:
nach:
ZA Asenkerschbaumer Martin, Regensburg
Oberpfalz
ZÄ Cichon Juliane, Pfeffenhausen
Niedersachsen
ZA Diepold Maximilian, Jandelsbrunn
Unterfranken
ZA Geiger Franz-Josef, Fürstenzell
München Stadt u. Land
Dr. Graf von Tauffkirchen Ulrich, Wolfratshausen
Oberbayern
Dr. Hennen Patrick, Fachzahnarzt f. Oralch., Regensburg
Oberpfalz
ZÄ Karp Olga, Germering
Oberbayern
Dr. Marton Katalin, Fachzahnärztin f. Kieferorth., Murnau
Oberbayern
ZÄ Meléndez-Haslinger Alba del Rocio, Bad Abbach
Sachsen
ZA Paleczek Stefan, Untergriesbach
München
ZA Prudil Matthias, Regensburg
Oberpfalz
ZA Sava Ovidiu Lucian, Unterdietfurt
Rumänien
ZÄ Sava Gratiela Simone, Unterdietfurt
Rumänien
Dr. Sutner Joseph, München
München Stadt u. Land
ZA Weyerer Johanna, Samerberg
Oberbayern
ZA Wilhelm Maximilian, Würzburg
Unterfranken
ZÄ Witschel Yana, Künzing
Sachsen
ZA Zimmermann Franz-Zeno, Hengersberg
München Stadt u. Land
Der Zahnärztliche Bezirksverband Niederbayern
betrauert das Ableben seiner Mitglieder:
Herr Zahnarzt
Dr. Wilhelm Walter Friedrich
geboren 06.07.1934
verstorben 26.02.2011
Frau Zahnärztin
Dr. Sabine Ernst
geboren 17.01.1966
verstorben 02.04.2011
zum:
70. Geburtstag
19.05.
Dr. Gudrun Schnegg,
Passau
75. Geburtstag
13.05.
ZA Egid Fischer,
Passau
19.06.
Dr. Helmut Steiger,
Eggenfelden
Herzlichen Glückwunsch und für die
Zukunft alles Gute!
Dr. Peter Maier
1. Vorsitzender des ZBV Niederbayern
Ernst Binner
2. Vorsitzender des ZBV Niederbayern
Gebühren für
Zweitschriften
Die Ausstellung von Zweitschriften von
Urkunden, wie z. B. Zahnarzthelferinnenbrief, Urkunde, Prüfungszeugnis,
Röntgenbescheinigung, Teilnahmebescheinigungen etc., verursacht zunehmend Arbeits- und Kostenaufwand.
Der Zahnärztliche Bezirksverband Niederbayern stellt Zweitschriften nur noch
mit Vorauszahlung aus (Überweisung).
Von dieser Regelung bleiben die satzungsgemäßen Mitglieder des ZBV
Niederbayern selbstverständlich auch
künftig ausgenommen. Einzelheiten
klären Sie bitte vorab unter Tel.
0 94 21 / 56 86 88 - 0.
Redaktionsschluss
für die Ausgabe 3/2011
ist der 10. Juni 2011.
Anzeigenschluss
ist der 14. Juni 2011.
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ZBV INFO
Nachruf
Am 26.02.2011 verstarb unser Kollege
Herr Dr. Walter Friedrich im Alter von
76 Jahren.
Sein Name ist nahezu allen niederbayerischen Kolleginnen und Kollegen
bestens bekannt, steht er doch für vorbildliches ehrenamtliches Engagement
über mehr als vier Jahrzehnte. Durch
seine geradlinige und bodenständige
Art hat er die niederbayerische Standespolitik nach innen und außen über
lange Zeit entscheidend mitgestaltet
und eine ganze Generation von nachfolgenden berufspolitisch aktiven
Zahnärztinnen und Zahnärzten mitgeprägt.
Herr Dr. Friedrich war unter anderem in
folgenden Positionen tätig:
• Vorsitzender der
KZVB-Bezirksstelle Niederbayern
• Mitglied im Vorstand
des ZBV Niederbayern
• Prüfungsausschussmitglied für Zahnarzthelferinnen
• Mitglied der Lehrplankommission
Zahnarzthelferin Bayern
• Delegierter zur Vollversammlung der
BLZK und KZVB
• Mitglied und stellvertretender
Vorsitzender in verschiedenen Ausschüssen der KZVB und der BLZK
Darüber hinaus engagierte er sich im
gesundheitspolitischen Arbeitskreis der
CSU.
Für seine Verdienste erhielt er das
Silberne Ehrenzeichen der Bundeszahnärztekammer und das Ehrenzeichen der
Bayerischen Landeszahnärztekammer.
Die niederbayerischen Zahnärztinnen
und Zahnärzte werden ihm ein ehrendes
Andenken bewahren und trauern mit den
Hinterbliebenen.
• Referent für Zahnärztliches Personal
des ZBV Niederbayern
• Fachlehrer an der Berufsschule II
in Straubing
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Dr. Walter Friedrich
Dr. Peter Maier
1. Vorsitzender ZBV Niederbayern
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ZBV INFO
Sprechzeiten der Bürogemeinschaft des
ZBV Niederbayern und der
KZVB Bezirksstelle Niederbayern
Die Mitarbeiterinnen der Dienststellen
sind für Sie wie folgt telefonisch erreichbar:
Gabi Blaschzok
• Mitgliederverwaltung
• Meldewesen
• Fortbildung
Telefon 0 94 21 / 56 86 88 - 50
Montag, Dienstag, Donnerstag
und Freitag
09.00 bis 12.00 Uhr
Brigitte Zimmermann
• Helferinnenausbildung
• Weiterbildung
• Kursverwaltung
Telefon 0 94 21 / 56 86 88 - 40
Montag, Dienstag u. Donnerstag
14.00 bis 16.00 Uhr
Mittwoch
08.00 bis 12.00 Uhr, 13.30 bis 17.00 Uhr
Ansprechpartner
KZVB Bezirksstelle Niederbayern:
Telefon Zentrale ZBV und KZVB
0 94 21 / 56 86 88 - 0
Fax ZBV und KZVB
0 94 21 / 56 86 88 - 88
Martina Ottl
• Assistentengenehmigungen
• Zahnarztregister
• Zulassungen / Praxisabgaben
• Zahnärztlicher Notfalldienst
Telefon 0 94 21 / 56 86 88 - 21
E-Mail ZBV Niederbayern:
[email protected]
[email protected]
[email protected]
Sollte eine Ansprechpartnerin nicht
erreichbar sein, hilft Ihnen selbstverständlich gerne eine Kollegin weiter.
E-Mail KZVB Bezirksstelle Niederbayern:
[email protected]
Ansprechpartner ZBV Niederbayern:
Melanie Schattenkirchner
• Vorstandssekretariat
• Berufsrechtliche Angelegenheiten
• Buchhaltung
Telefon 0 94 21 / 56 86 88 - 30
Mitgliedsbeiträge
Der Mitgliedsbeitrag für das 2. Quartal
2011 war am 01. April 2011 zur Zahlung
fällig. Bitte sorgen Sie dafür, dass der
Beitrag immer rechtzeitig zum 1. des
Quartals überwiesen wird. Den für Sie
gültigen Beitrag entnehmen Sie bitte
Ihrem Beitragsbescheid, der Ihnen per
Post zugegangen ist.
Quartalsbeiträge zum ZBV Niederbayern
Gruppe
1A
2A
2B
3A
3B
3C
3D
5
Euro
90,–
21,–
15,–
32,–
32,–
21,–
15,–
15,–
Bankverbindung:
Deutsche Apotheker- und Ärztebank eG
München
Konto 2 743 736, BLZ 300 606 01
Meldeordnung
Nach § 3 Abs. 1 Meldeordnung der BLZK
ist jedes neue Mitglied eines Zahnärztlichen Bezirksverbandes verpflichtet, sich
bei diesem zu melden. Es ist ein Meldebogen auszufüllen, den der Zahnärztliche Bezirksverband ausgibt. Dem Meldebogen sind die Approbationsurkunde
bzw. die Erlaubnis nach § 13 des Gesetzes über die Ausübung der Zahnheilkunde, ggf. die Promotionsurkunde und die
Fachgebietsanerkennung beizufügen.
Alle Urkunden müssen mit einem originalen amtlichen Beglaubigungsvermerk
versehen sein.
In ihrem eigenen Interesse erinnern wir
auch bereits geführte Mitglieder um
Beachtung der Meldeordnung, da Änderungen und Mitteilungen unter Umständen Auswirkungen auf Beitragseinstufungen und Postzustellungen haben.
So besteht für Mitglieder Anzeigepflicht
nach § 3 Abs. 2 der Meldeordnung
gegenüber dem Zahnärztlichen Bezirksverband bei:
a) erstmaliger oder erneuter Zulassung
sowie bei jeder sonstigen Aufnahme
der Berufsausübung,
b) Aufgabe der Praxis oder Ausscheiden
aus einer Praxis,
c) sonstiger vorübergehender oder dauernder Aufgabe der Berufsausübung,
d) Arbeitsplatzwechsel,
e) Verlegung der Hauptwohnung im Sinne des Melderechts, sowohl innerhalb
des Bereichs des Zahnärztlichen
Bezirksverbandes als auch über dessen
Grenze hinweg,
f) Änderung von Name oder Familienstand, Erwerb einer Promotion.
Weiterhin bitten wir um Mitteilung bei
Änderungen Ihrer Bankdaten. Formulare
für Einzugsermächtigungen können
beim ZBV angefordert werden.
Weitere Auskünfte erteilt Ihnen gerne
beim ZBV Niederbayern Frau Gabi
Blaschzok unter der Tel. Nr. 0 94 2156 86 88 - 50, email: [email protected]
Sparkasse Niederbayern-Mitte
Konto 5900, BLZ 742 500 00
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ZBV INFO
2. Treffen des Arbeitskreises Endodontie Niederbayern
Am Mittwoch, den 30. März 2011 trafen
sich die Teilnehmer des AG Endo zu
ihrem zweiten Treffen in den Räumen
des ZBV Niederbayern, am Essigberg 14,
in Straubing.
Auch bei dieser zweiten Veranstaltung
übertraf die Teilnehmerzahl alle Erwartungen, so dass die fleißigen Damen vom
ZBV alle Mühe hatten, die angemeldeten
und nicht angemeldeten Teilnehmer zu
verköstigen, was aber wie immer mit Bravour gelang.
Aber auch fachlich war das Treffen ein
voller Erfolg. So wurde in einem ersten
Beitrag das endodontische Notfallkonzept einer niedergelassenen Kollegin vorgestellt und von den Teilnehmern sehr
konstruktiv erörtert. Anschließend präsentierte eine weitere Kollegin sehr gut
aufbereitet einige endodontische Revisionsbehandlungen. Dabei zeigte Sie auch
eigene
endodontische
Misserfolge.
Anhand der Fälle wurden auch wichtige
Tipps und Tricks für eine Verbesserung
der jeweiligen Behandlung gegeben. Hier
zeigte sich aber auch, welches vertrauensvolle Miteinander bereits beim zweiten
Treffen herrscht und dass der alte Spruch,
dass man aus seinen Fehlern am besten
lernt, nach wie vor hochaktuell ist.
Zum Ende der Veranstaltung präsentierte ein weiterer Kollege mit sehenswerten
Fallbeispielen die Möglichkeiten, die eine
state of the art durchgeführte endodontische Mikrochirurgie zum Zahnerhalt
bietet. Auch hier wie schon bei den vorherigen Beiträgen beeindruckte sowohl
die Präsentation als auch die Offenheit
der anschließenden Diskussion.
Alles in allem kann man bereits jetzt von
einem sehr erfolgreichen Start des AG
Endo Niederbayern sprechen. Bei unseren
nächsten Treffen soll neben der endodonitschen Diagnostik auch wieder die Präsentation eigener Fälle im Vordergrund
stehen. Daneben stellt ein auf Endodontie spezialisierter Teilnehmer einige komplexe anatomische Fälle zur Diskussion.
Das nächste Treffen findet am Mittwoch, den 28. September um 16.00
Uhr, wieder in den Räumen des ZBV
Niederbayern statt. Alle Kolleginnen
und Kollegen (auch solche, die noch
nicht da waren), sind natürlich herzlich
eingeladen.
Ausschreibung und Anmeldung finden
Sie in der nächsten Ausgabe der Zahnärztlichen Nachrichten Niederbayern
(ZNN), die Ende Juni erscheint.
Aus organisatorischen Gründen bitten
wir dringend um Anmeldung aller
Interessenten beim ZBV Niederbayern,
Am Essigberg 14, 94315 Straubing.
Ich freue mich aufs nächste Treffen.
Ihr
Dr. Ralf Schlichting
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Elektronisches Impressum einer Praxis-Homepage
Bei Internetauftritten von Zahnärzten in
Form einer Praxis-Homepage bestehen
Informationspflichten nach § 5 Telemediengesetz (TMG).
diese verliehen wurde (bei zahnärztlicher Ausbildung in Deutschland:
Angaben „Zahnarzt“ und „Bundesrepublik Deutschland“)
Nachfolgend, ohne Anspruch auf Vollzähligkeit, einige Beispiele unzulässiger
Darstellung auf zahnärztlichen Webseiten:
Diese Angaben müssen nach den gesetzlichen Vorgaben „leicht erkennbar“,
„unmittelbar erreichbar“ und „ständig
verfügbar“ sein. Deshalb sollte die
Homepage eine gut sichtbare und nicht
erst durch „scrollen“ oder sonstige
Umwege erreichbare Schaltfläche enthalten, die den Begriff „Impressum“ trägt.
Nach Anklicken dieser Schaltfläche sollten dann die folgenden Angaben übersichtlich und gut lesbar erscheinen:
6. Bezeichnung der berufsrechtlichen
Regelungen und Angaben dazu, wie
diese zugänglich sind (Zahnheilkundegesetz, Heilberufe-Kammergesetz,
GOZ, Berufsordnung für die bayerischen Zahnärzte; insoweit kann auf
die im Internet-Auftritt der BLZK in
der Rubrik „Amtliche Vorschriften“
eingestellten Vorschriften verlinkt
werden)
– Produktempfehlungen aller Art (Zahnpasten, Zahnbürsten, Bücher, Arzneimittel etc.)
1. Name und Anschrift, unter der der
Zahnarzt niedergelassen ist.
(vollständiger Name und vollständige
Adresse, Postfach genügt nicht)
2. Angaben, die eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme und unmittelbare Kommunikation ermöglichen.
(e-mail-Adresse, Telefonnummer, Faxnummer empfehlenswert)
3. Angaben zur zuständigen Kammer
bzw. Aufsichtsbehörde (mit voller
Anschrift: BLZK; zuständige Bezirksregierung als Approbationsbehörde; nur
bei vertragszahnärztl. Tätigkeit: KZVB)
4. bei Partnerschaftsgesellschaften nach
dem
Partnerschaftsgesellschaftsgesetz: Angabe der zuständigen Registerbehörde und der Registernummer
5. Angabe der gesetzlichen Berufsbezeichnung und des Staates, in dem
7. Umsatzsteuer-ID-Nummer nach § 27a
Umsatzsteuergesetz und WirtschaftsID-Nummer nach § 139 Abgabenordnung (falls vorhanden)
Bei einem Verstoß gegen die Impressumspflicht drohen dem Zahnarzt hohe
Geldbußen (von bis zu 50.000 € !) sowie
kostenpflichtige Abmahnungen durch
Kollegen oder darauf spezialisierte
Anwaltskanzleien.
Generell ist eine zahnärztliche PraxisHomepage darauf auszurichten, Patienten über die Praxis und die in der Zahnheilkunde möglichen Behandlungsweisen sachlich zu informieren.
Reklamehafte Herausstellung und anpreisende Darstellung des Zahnarztes
sind unzulässig, die Gestaltung und
Inhalte dürfen das zahnärztliche Berufsbild nicht schädigen.
– Gästebücher, Patienten-Diskussionsforen, zahnärztliche Ferndiagnosen
– Wettbewerbe, Preisausschreiben
– Preisangaben über zahnärztliche
Behandlungen oder Zahntechnikkosten
– Werbung mit Rabatten oder Sonderangeboten
– Links zu Webseiten, die von Inhalt
oder Darstellung geeignet sind, das
zahnärztliche Berufsbild zu schädigen.
Besonders zu warnen ist auch vor der
Verwendung fremder Logos, Fotos oder
Kartenausschnitte (z.B. Stadtpläne). Da
diese urheberrechtlich geschützt sind,
lauert hier ganz besonders die Gefahr
kostenpflichtiger Unterlassungserklärungen durch spezialisierte „Abmahner“Anwaltskanzleien.
Dr. Christopher Höglmüller
Referent für Praxisführung
ZBV Oberbayern
(Quelle: Mitteilungsblatt des ZBV Oberbayern, Ausgabe 3-2011.
Mit freundlicher Genehmigung des Referenten)
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Personalie:
Neuer Leiter der Stelle für Arbeitssicherheit der BLZK
Matthias Hajek übernimmt Nachfolge von Dr.-Ing. Dr. med. Bernhard Drüen
Dr.-Ing. Dr. med. Bernhard Drüen war
seit 1999 maßgeblich an Aufbau und
Fortschreibung des alternativen Präventionskonzepts der BLZK beteiligt.
Matthias Hajek, Jahrgang 1963, ist Allgemeinmediziner und Facharzt für
Arbeitsmedizin. Zuvor war er selbstständig tätig im überbetrieblichen arbeitsmedizinischen Dienst, davor war er unter
anderem als Werksarzt bei einem großen
bayerischen Industrieunternehmen und
im Sanitätsdienst der Bundeswehr tätig.
Zu den Aufgaben des Leiters der Stelle
für Arbeitssicherheit gehört vor allem die
betriebsärztliche und sicherheitstechnische Beratung der Kammer und der
bayerischen Zahnärzte. Er ist zentraler
Ansprechpartner im Rahmen des alternativen Präventionskonzepts der BLZK und
entwickelt das Kapitel Arbeitssicherheit
als Bestandteil des Qualitätsmanagements der BLZK weiter.
Das Bayerische Zahnärzteblatt (BZB)
stellte Matthias Hajek in der Ausgabe
1-2/2011 in einem Interview vor.
Mit freundlicher Genehmigung der
Bayerischen Landeszahnärztekammer
Im Januar 2011 übernahm Matthias Hajek (links) das Amt des Leiters der
Stelle für Arbeitssicherheit der BLZK von Dr.-Ing. Dr. med. Bernhard Drüen.
Auf dem Weg zum QM-Zertifikat II
BLZK informiert über Präventionskonzept der BLZK (BuS-Dienst)
München – Zur Ausstellung des QM-Zertifikats II der BLZK haben alle bayerischen Zahnarztpraxen mit dem BLZKRundschreiben 2/2010 (Oktober 2010)
eine Checkliste zum Ausfüllen erhalten
(siehe auch BZB 11/2010, S. 35). Die
BLZK nimmt das Ergebnis der Auswertung zum Anlass, erneut darüber zu
informieren, wie der Verpflichtung zur
betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Betreuung (BuS-Dienst) in der
zahnärztlichen Praxis nachgekommen
werden kann.
Auch zahnärztliche Praxen sind gemäß
Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) in Ver-
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bindung mit Unfallverhütungsvorschriften zu einer betriebsärztlichen und
sicherheitstechnischen Betreuung (BuSDienst) verpflichtet. Diese gilt für alle
Zahnarztpraxen, wenn mindestens ein
Arbeitnehmer beschäftigt wird. Für den
Arbeitgeber besteht die grundlegende
Pflicht, die gesetzlichen Vorschriften
(insbesondere Sicherheitstechnik, Patienten- und Arbeitsschutz) sowie die berufsgenossenschaftlichen Vorschriften einzuhalten und umzusetzen. Dem
bayerischen Praxisinhaber steht es zur
Erfüllung dieser Verpflichtungen frei,
eine Fachkraft für Arbeitssicherheit und
einen Betriebsarzt zu beauftragen oder
am Präventionskonzept der BLZK (BuSDienst) teilzunehmen.
Grundgedanke des BuS-Dienstes der
BLZK ist es, Zahnärzte so zu informieren
und zu schulen, dass sie ohne Praxisbegehung durch einen Fremdanbieter
eigenverantwortlich und selbstbestimmt
Arbeitsschutzmaßnahmen in ihrer Praxis
umsetzen können. Die betriebsärztliche
und sicherheitstechnische Betreuung in
Betrieben wurde im Jahr 2005 neu geregelt: Die Unfallverhütungsvorschrift BGV
A2 „Betriebsärzte und Fachkräfte für
Arbeitssicherheit“ ersetzte die bestehen-
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den Berufsgenossenschaftlichen Vorschriften A6 „Fachkräfte für
Arbeitssicherheit” und A7 „Betriebsärzte”. Pate gestanden hatte
das Präventionskonzept, das vor mehr als zehn Jahren mit der
Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) befristet vereinbart wurde. Mittlerweile ist dieses
Modell, bei dem der Praxisinhaber mittels Schulung zum Sicherheitsverantwortlichen der eigenen Praxis wird, als „alternative
bedarfsorientierte betriebsärztliche und sicherheitstechnische
Betreuung in Betrieben mit bis zu 50 Beschäftigten“ auch in der
neuen DGUV Vorschrift 2 verankert.
Zahnarztpraxen, die keinerlei Betreuung vorweisen können, wird
dringend empfohlen, sich entweder dem Präventionskonzept
der BLZK anzuschließen oder eine vertragliche Vereinbarung mit
einem Fremdanbieter zu treffen, um den gesetzlichen Verpflichtungen nachzukommen.
Achtung: Die QM-Infoveranstaltungen, die in den letzten beiden Jahren bayernweit durchgeführt wurden und an denen u. a.
Dr. Dr. Bernhard Drüen (Leiter der Stelle für Arbeitssicherheit bis
31. Dezember 2010) ein Update zur Arbeitssicherheit abgehalten
hat, gelten nicht als Erstschulung im Sinne des Präventionskonzeptes der BLZK.
Die Checkliste zum Ausfüllen steht unter www.blzk.de/qm/zertifikat (mit Anmeldung) zur Verfügung.
Für Fragen zum Qualitätsmanagement und Zertifikat I und II:
Referat Qualitätsmanagement der BLZK, Tel.: 089-7 24 80-214,
Fax: 0 89 - 7 24 80 -178, E-Mail: [email protected]
Für Fragen zum Präventionskonzept der BLZK (BuS-Dienst):
Referat Praxisführung der BLZK, Tel.: 0 89 - 7 24 80 -194,
Fax: 0 89 - 7 24 80 -169, E-Mail: [email protected]
STELLENMARKT
Moderne KFO-Praxis sucht
ZMA/ZMF
im Landkreis DEG.
Bewerbung bitte unter: kfo-nb@hotmail-de
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REFERAT FORTBILDUNG
Fortbildungskurse
„Prothetische Assistenz“ und
„Prophylaxe-Basiskurs
– Kursvoraussetzungen –
Sehr geehrte Frau Kollegin,
sehr geehrter Herr Kollege,
um eine effiziente Kursgestaltung und
einen reibungslosen Kursablauf gewährleisten zu können, bitten wir höflich um
Beachtung folgender Anmerkungen:
Die Kurse verlangen den Besitz von Vorkenntnissen seitens der fortzubildenden
Teilnehmerin. Es ist nicht Aufgabe des
Kurses, die Zahnmedizinische Fachangestellte mit der Thematik erstmals vertraut
zu machen. Vielmehr sollen die bereits
bestehenden Kenntnisse und Fertigkeiten verbessert, vertieft und bestätigt
werden.
Es ist zudem darauf hinzuweisen, dass
die Fortbildungskurse als Bausteine zur
ZMF-Weiterbildung anerkannt werden
und deshalb eine Mindestqualifikation
vorausgesetzt werden muss.
Unabdingbare Kursvoraussetzungen:
• überdurchschnittliches Engagement in
der täglichen Praxis
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ZNN 2-201110
• überdurchschnittlich gute Noten bei
der Helferinnen-Abschlussprüfung
• und/oder mehrjährige Berufserfahrung
• Bereitschaft der Teilnehmerin zur Fortbildung (kein „geschickt“ werden)
• Fähigkeit zum selbstständigen und
gründlichen Arbeiten
Zusätzlich unabdingbar für den Kurs
„Prothetische Assistenz“:
• 5- bis 10-malige Abdrucknahme in der
Praxis
wünschenswert:
• Modellherstellung in der Praxis
• mindestens 10-malige Anfertigung von
provisorischen
Kronen in der Praxis
Zusätzlich unabdingbar für den Kurs
„Prophylaxe-Basiskurs“:
• Ermöglichung der Umsetzung der erlernten Fähigkeiten in einem tragfähigen
Prophylaxekonzept in der Praxis nach
dem Kurs (verhindert Demotivation)
ZA Walter Wanninger
Referent für Fortbildung
wünschenswert:
• mögliche Kandidatinnen zur späteren
ZMF-Ausbildung
• Vorkenntnisse auf dem Gebiet der Prophylaxe
Dr. Peter Maier
1. Vorsitzender
ZA Walter Wanninger
Fortbildungsreferent
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REFERAT FORTBILDUNG
Kurse des ZBV Niederbayern nach der Fortbildungsordnung für
Zahnarzthelferinnen/Zahnmedizinische Fachangestellte
Kursteil I
Prophylaxe Basiskurs
Ort
Landshut bzw. Straubing
Kursgebühr Euro 595,–
Termine werden nach Bedarf aufgrund
der Anmeldeeingänge festgelegt.
Eingangsvoraussetzungen für beide
Kurse
1. Zahnarzthelferinnenbrief
2. Fachkundlicher Nachweis gemäß §
18a (3) der RöV
Kursteil II Prothetische Assistenz
Ort
Landshut
Kursgebühr Euro 395,–
Einzugsermächtigung
ANMELDUNG
❑ zum Prophylaxe Basiskurs des ZBV Niederbayern,
gewünscher Kursort:
Anmeldung und Information
ZBV Niederbayern,
Am Essigberg 14, 94315 Straubing
Telefon 0 94 21 / 56 86 88 - 0
Fax 0 94 21 / 56 86 88 - 88
Straubing
❑
Landshut
❑
❑ zum Kurs Proth. Assistenz des ZBV Niederbayern,
Ich ermächtige den Zahnärztlichen
Bezirksverband
Niederbayern,
die
Gebühr von 595,– / 395,– Euro von
meinem
Konto
Am Essigberg 14, 94315 Straubing, Fax 0 94 21 / 56 86 88 - 88
für Frau
geb.
BLZ
bei (Bank/Sparkasse)
in
abzubuchen.
Praxisadresse
Tel. Praxis:
Tel. Privat:
Ort
첸
Ich wünsche eine Teilnahme an den freiwilligen kursbegleitenden
Leistungskontrollen zur Erlangung des Zertifikates über eine erfolgreiche Datum
Kursteilnahme.
Fotokopien des Helferinnenbriefes und der aktuellen Röntgenbefähigung nach §
18a (3) der Röntgenverordnung liegen bei.
Ort/Datum
Unterschrift des Kontoinhabers/
Praxisstempel
Unterschrift der Teilnehmerin
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REFERAT FORTBILDUNG
MERKBLATT
für Zahnmedizinische Fachangestellte
FORTBILDUNGSINFORMATIONEN für Zahnmedizinische Fachangestellte (ZFA)
Wie in jedem modernen Beruf heißt es
am Ball bleiben, um auch in Zukunft
zufrieden zu sein. Dies bedeutet in erster Linie Fortbildung, sei es durch Seminare, Kurse, Zeitschriften oder Bücher.
Folgende Anpassungs- und Aufstiegsfortbildungen nach den Fortbildungsordnungen der Bayerische Landeszahnärztekammer können derzeit absolviert
werden:
2. Zahnmedizinische/r
Prophylaxeassistent/in (ZMP)
5. Zahnmedizinische/r Verwaltungsassistent/in (ZMV)
Voraussetzung:
– bestandene Abschlussprüfung als
Zahnmedizinische/r Fachangestellte/r
– zwei Jahre Berufserfahrung als ZFA
– Röntgennachweis gem. § 18a (3) RöV
– Kurs über Maßnahmen in medizinischen Notfällen (16 U-Stunden),
nicht älter als zwei Jahre
Voraussetzung:
– bestandene Abschlussprüfung als
Zahnmedizinische/r Fachangestellte/r
– ein Jahr Berufserfahrung als ZFA
1. Anpassungsfortbildungen für Zahnmedizinische Fachangestellte (ZFA)
Dauer:
mindestens 400 Unterrichtsstunden
1.1 Prophylaxe Basiskurs
3. Zahnmedizinische/r
Fachassistent/in (ZMF)
Voraussetzung:
– bestandene Abschlussprüfung als
Zahnmedizinische/r Fachangestellte/r
– Röntgennachweis gem. § 18a (3) RöV
Dauer:
mindestens 60 Unterrichtsstunden
1.2 Prothetische Assistenz
Voraussetzung:
– bestandene Abschlussprüfung als
Zahnmedizinische/r Fachangestellte/r
– Röntgennachweis gem. § 18a (3) RöV
Dauer:
mindestens 30 Unterrichtsstunden
1.3 Kieferorthopädische Assistenz
Voraussetzungen:
– bestandene Abschlussprüfung als
Zahnmedizinische/r Fachangestellte/r
– Röntgennachweis gem. § 18a (3) RöV
Dauer:
mindestens 60 Unterrichtsstunden
Die Nachweise über die erfolgreiche
Teilnahme am freiwilligen Testat zu den
Kursen 1.1 und 1.2 sind Voraussetzung
zur Teilnahme an der ZMF-Fortbildung.
Voraussetzung:
– bestandene Abschlussprüfung als
Zahnmedizinische/r Fachangestellte/r
– zwei Jahre Berufserfahrung als ZFA
– Röntgennachweis gem. § 18a (3) RöV
– Kurs über Maßnahmen in medizinischen Notfällen (16 U-Stunden),
nicht älter als zwei Jahre
– Kurse nach Nummer 1.1, 1.2
Dauer:
mindestens 700 Unterrichtsstunden
4. Dentalhygieniker/in (DH)
Voraussetzung:
– bestandene Abschlussprüfung als
Zahnmedizinische/r Prophylaxeassistent/in (ZMP) oder
Zahnmedizinische/r Fachassistent/in
(ZMF)
– drei Jahre Berufserfahrung als ZMP
oder ZMF
– Röntgennachweis gem. § 18a (3) RöV
– Kurs über Maßnahmen in medizinischen Notfällen (16 U-Stunden),
nicht älter als zwei Jahre
Dauer:
mindestens 800 Unterrichtsstunden
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Dauer:
mindestens 350 Unterrichtsstunden
Information über Inhalte und Fortbildungsanbieter finden Sie auf der
Homepage der Bayerischen Landeszahnärztekammer, www.blzk.de, unter
Praxispersonal, Fortbildung.
Bei einem Notendurchschnitt von mehr
als 87 Punkten im Prüfungszeugnis zur
ZFA können Sie sich rechtzeitig vor
Beginn einer Fortbildung um ein Stipendium bewerben. Sie dürfen jedoch noch
keine 25 Jahre alt sein.
Bitte fordern Sie die Bewerbungsunterlagen per e-mail, über die Bayerische
Landeszahnärztekammer, www.cberger
@blzk.de oder [email protected],
Stichwort: „Weiterbildungsstipendium“,
an.
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REFERAT FORTBILDUNG
Fortbildungen des ZBV Niederbayern
Jahresübersicht 2011
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REFERAT FORTBILDUNG
Fortbildung
vor Ort
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für Zahnärztinnen / Zahnärzte /
Partner / Begleitpersonen
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REFERAT FORTBILDUNG
Kursanmeldung für Praxisabgabeseminar
Fax: 0 94 21 - 56 86 88 88
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REFERAT FORTBILDUNG
Fortbildung
vor Ort
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für Zahnärztinnen / Zahnärzte /
und Zahnärztliches Personal
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REFERAT FORTBILDUNG
Kursanmeldung für Notfallmanagement in der
Zahnarztpraxis
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Fax: 0 94 21 - 56 86 88 88
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REFERAT FORTBILDUNG
Basiskurs Abrechnung
Referentin: Frau Irmgard Marischler
Am 26. Februar referierte Frau Marischler
vor 12 Teilnehmern in den neuen
Tagungsräumen des ZBV Niederbayern.
Zielgruppe waren zum einen Zahnärzte,
die sich über die Grundlagen der zahnärztlichen Abrechnung einen Überblick
verschaffen wollten sowie Praxismitarbeiterinnen, die nach einer Familienpause wieder einsteigen bzw. Zahnmedizinische Fachangestellte, die in den Bereich
der zahnärztlichen Abrechnung wechseln
wollten.
Eine Praxis kam als komplettes Praxisteam (Zahnarzt und Mitarbeiterinnen
aus allen Bereichen – von der Assistenz
bis zur Verwaltungskraft) – dies stellte
sich als der Idealfall heraus.
Bereits bei den rechtlichen Grundlagen
(Vertragsleistungen BEMA, GOZ-, GOÄParagraphen, Vereinbarungen) zeigte
sich, dass die Grundkenntnisse und
rechtlichen Hintergründe für alle Beteiligten erforderlich sind.
Bei den Behandlungsrichtlinien wurde
u.a. eingehender auf die Richtlinie 9
(endodontische Behandlung) eingegangen, weil hier bei allen Teilnehmern Unsicherheiten v.a. bei der Behandlung von
Molaren herrschte. Anhand von Fallbeispielen wurde eingehendst erläutert, ob
der Zahn 6 oder 7 bei diesem speziellen
Ausgangsbefund noch der Vertragsleistung unterliegt oder nicht.
Es folgte die Besprechung der einzelnen
Gebührennummern, deren Abrechenbarkeit auch im Zusammenhang mit weite-
ren Gebührennummern und die damit
verbundene exakte Dokumentation in
der Kartei.
Was ist eine Abdingung, welche Möglichkeiten ergeben sich im Rahmen der
Abdingung, waren die weiteren Punkte.
Anhand von Beispielen für die dentinadhäsive Rekonstruktion, die PZR und FAL
wurde von Frau Marischler aufgezeigt,
welche Formulare hier korrekt in Ansatz
gebracht werden.
Bei den prothetischen Leistungen wurde
anhand eines Therapieplans vorgestellt,
wie wichtig die Aufnahme des zahnärztlichen Gesamtbefundes, die richtig in
Ansatz gebrachten Befundkürzel sowie
die korrekte Zuordnung der Behandlungsbedürftigkeit (z.B. Verankerungsnotwendigkeit Teleskopkrone oder Versorgungsnotwendigkeit Freiendsituation) ist. Welche Auswirkung hat dies auf
die Regelversorgung und den damit verbundenen Festzuschuss? Wann handelt
es sich um eine gleichartige, wann handelt es sich um eine andersartige Versorgung?
Es folgten die Besprechung parodontologischer Leistungen, die Berechnung bei
der Schienentherapie (incl. FAL-Leistungen) sowie ein Überblick über die Abrechnung bei chirurgischen Leistungen.
Dieses Seminar wurde von den Teilnehmern als sehr informativ, praxisnah und
positiv empfunden, wobei diese das erworbene „Basiswissen“ sehr gerne in den jeweiligen Compactkursen/Module der zahnärztlichen Abrechnung (Kons, ZE, PAR,
Implantologie etc.) vertiefen möchten.
Die Durchführung der Veranstaltung in
den Tagungsräumlichkeiten des ZBV in
Straubing wurde sehr begrüßt.
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REFERAT FORTBILDUNG
Die Mundhöhle – ein Gesundheitsrisiko?
Referent: Dipl.-Biol. Wolfgang Falk
Am Mittwoch, den 23. März referierte
Herr Falk vor 11 Teilnehmern in den
Tagungsräumlichkeiten des ZBV Niederbayern in Straubing.
Herr Falk leitet das Institut Oro-DentaleMikrobiologie in Kiel und gilt in Fachkreisen als der Spezialist auf dem Gebiete der zahnärztlichen Mikrobiologie.
Zu Beginn seines Vortrages ging der
Referent auf die Anatomie und die Funktionen des Mundes ein und kam zu dem
Statement: „Wir können nicht gesund
sein ohne die Gesundheit in unserem
Mund“.
Die Funktion der Zähne wie Kauen und
Essen, Sprechen, Lächeln und die damit
verbundene Selbstachtung wurden
angesprochen. Ein Verlust dieser Zähne
führt sekundär auch zu gesundheitlichen
Problemen. In der Regel sind es Reize, die
zu Veränderungen in unserem Mund
führen. Allergische Erscheinungen aufgrund von Einnahme eines Arzneimittels,
zahnärztlichen Werkstoffen (Legierungen, Kunststoffe etc.) oder Genussmittel
treten heutzutage immer häufiger auf
und stellen solche Reize dar.
Eine exakte Anamnestik – gerade in diesen Fällen – wird für die Suche nach der
Ursache für uns Zahnärzte immer mehr
von Bedeutung:
Welche Substanzen können Allergien
hervorrufen?
Welche Veränderungen der Mundschleimhaut gibt es und wie sehen die
entsprechenden Therapieformen aus
(klassisch – alternativmedizinisch)?
Ein weiterer Reiz kann ein Reiz durch
Infektion sein. In diesem Zusammenhang
erklärte Herr Falk, wo die Mikrobiologie
unterstützend wirken kann und wo
nicht.
Es folgte eine Übersicht der zur Zeit auf
dem Markt befindlichen Testsysteme und
ein Methodenvergleich. Herr Falk erklärte den Seminarteilnehmern das Mikrobiologische Verfahren anhand einer Darstellung des Testverfahrens. Dies beinhalte die Kulturelle Anzucht von Mi-
kroorganismen, wobei an Hand von eindrucksvollen Bildern aufgezeigt wurde,
was normal und was pathogen ist (Fehlbesiedelung, Superinfektion, Hefen).
Doch bevor man in die Infektiologie startet, sollte man bedenken: der Mund – ein
Spiegelbild der Gesundheit. Ein weiteres
Thema war der Ganzheitliche Ansatz
über die Reflexion des Zahnes und die
vielseitigen Wechselwirkungen zwischen
Zähnen und dem Gesamtorganismus.
Spannend wurde es für das Auditorium,
als der Referent den Bereich Infektionen
und ihre klinischen Bilder ansprach.
Infektionsauslöser können Viren, Pilze,
Bakterien oder Protozoen sein. Die klassische Einteilung der jeweiligen Krankheitsbilder, eindrucksvolles Bildmaterial
(Patientenfälle) und die entsprechende
Therapie folgten.
Entscheidend zu guter Letzt sei immer
die Frage: Wann ist eine Therapie erfolgreich?
Die Mikrobiologie kann den Erfolg der
Behandlung nicht garantieren, bringt
aber den behandelnden Zahnarzt in eine
gesicherte Ausgangslage und gewährleistet eine auf den Erreger fokussierte
Behandlungsstrategie.
Aufbauend auf dieses Seminar plant der
ZBV einen Vortrag „Anti-Infektion in der
Zahn-Heilkunde – Ein Update“ im Herbst
diesen Jahres.
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REFERAT FORTBILDUNG
Fortbildungen/Veranstaltungen
der Bayerischen Landeszahnärztekammer – andere ZBVe
Organisation/Anmeldung
Europäische Akademie für zahnärztliche
Fort- und Weiterbildung der BLZK GmbH
Fallstr. 34, 81369 München,
Tel.: 0 89/7 24 80-190, Fax: 7 24 80-188
[email protected], www.eazf.de
Die organisatorische Abwicklung des 3.
Fränkischen Zahnärztetages 2011 erfolgt
im Auftrag und auf Rechnung des ZBV
Oberfranken.
ZahnärzteUnternehmertag
Niederbayern – Oberpfalz
2011
Samstag, 14.5.2011, 10.00 – 15.00 Uhr
am Uniklinikum Regensburg
in Zusammenarbeit mit der Deutschen
Apotheker- und Ärztebank, Regensburg
Veranstaltungsort:
Zahn-, Mund- und Kieferklinik der
Universität Regensburg, großer Hörsaal
Franz-Josef-Strauß-Allee 11,
93053 Regensburg.
Information/Anmeldung:
Zahnärztlicher Bezirksverband Opf.
Albertstraße 8, 93047 Regensburg
Tel.: (09 41) 5 92 04 - 0, Fax: 5 92 04 - 70
25. Oberpfälzer
Zahnärztetag 2011
Thema: „Die Zahnarztpraxis als Wohlfühloase? Ästhetik, Ethik,
Funktion“
14.07.2011 bis 16.07.2011
in Zusammenarbeit mit dem Klinikum
der Universität Regensburg und dem
Förderverein Fachgruppe Zahntechnik e.V.
Schirmherr: Prof. Dr. Gerhard Handel
Veranstalter
Der Fränkische Zahnärztetag ist eine
Gemeinschaftsveranstaltung der ZBV
Ober-, Mittel- und Unterfranken. Für die
inhaltliche Gestaltung des 3. Fränkischen
Zahnärztetages 2011 ist der ZBV Oberfranken verantwortlich.
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ZNN 2-2011
Zahnärztlicher Bezirksverband
Oberfranken
Justus-Liebig-Straße 113
95447 Bayreuth
Tel.: 09 21/ 6 50 25, Fax: 09 21/ 6 85 00
[email protected], www.zbv-ofr.de
Tagungsort: Klinikum der Universität
Regensburg
Information/Anmeldung:
Zahnärztlicher Bezirksverband Opf.
Albertstraße 8, 93047 Regensburg
Tel.: (09 41) 5 92 04 - 0
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REFERAT FORTBILDUNG
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REFERAT ZAHNÄRZTLICHES PERSONAL
Neuer Stellenmarkt der BLZK:
Einfach, unkompliziert und ab sofort
kostenfrei
Seit einiger Zeit ist der neue Stellenmarkt der BLZK unter www.blzk.de/
stellenmarkt online. Der BLZK-Service
unterstützt ab sofort kostenfrei bei der
Suche nach Mitarbeitern oder einer Stelle in der Zahnarztpraxis.
Angebote und Gesuche sind im neuen
Stellenmarkt in vier Rubriken geteilt:
Zahnärzte, Praxisteam, Assistenten und
Ausbildungsplätze. Alle Anzeigen sind
vier Wochen lang online und werden
danach automatisch gelöscht. Jeder der
eine E-Mail-Adresse hat, kann den Stellenmarkt der BLZK nutzen. Eine Anzeige
kann ohne Anmeldung und Passwort
aufgebeben werden.
In drei einfachen Schritten ist die Stellenanzeige fertig: zuerst die Daten für
Anzeige und Kontaktaufnahme in das
Web-Formular eintippen und abschicken. Danach erhält der Inserent eine EMail, mit der er seine Anzeige aktivieren
und ändern kann. Nach der Aktivierung
prüft die BLZK die Anzeige und schaltet
sie frei. So bleibt der Stellenmarkt (früher
„Kleinanzeigen“) ein qualitativ hochwertiger Service, in dem unseriöse Anbieter
keine Plattform finden.
Informationen dazu erteilt der ZBV
Niederbayern, Frau Zimmermann, Tel.
0 94 21 / 56 86 88 40.
Dr. Ludwig Leibl
Referent für Zahnärztliches Personal
Dr. Ludwig Leibl
Referent für Zahnärztliches Personal /
Haushalt
Prüfungstermin
2011
Sommerabschlussprüfung 08.06.2011
Merkblatt – Ausbildungsverträge
Sehr geehrte Frau Kollegin,
sehr geehrter Herr Kollege,
bitte beachten Sie, dass die Ausbildungsverträge vor Beginn der Ausbildung
dem ZBV Niederbayern zur Genehmigung und Eintragung in die Stammrolle
vorzulegen sind.
Empfehlungen der Bayerischen
Landeszahnärztekammer für die
Ausbildungsvergütung (brutto):
• 1. Ausbildungsjahr
500,00 €
• 2. Ausbildungsjahr
550,00 €
• 3. Ausbildungsjahr
600,00 €
Einreichung beim ZBV Niederbayern:
• drei Originalexemplare, von allen Vertragspartnern unterschrieben
(bei Minderjährigen beide Elternteile)
• ärztliches Attest gemäß § 32 Jugendarbeitsschutzgesetz
(Auszubildende, die bei Beginn der
Ausbildung das 18. Lebensjahr noch
nicht vollendet haben)
• Kopie der Arbeitserlaubnis oder der
unbefristeten Aufenthaltsgenehmigung
(Auszubildende, die keine deutsche
Staatsbürgerschaft besitzen)
• Abitur und Mittlere Reife: Verkürzung
möglich
Ausbildungszeit:
• grundsätzlich exakt drei Jahre
(z.B. 01.09.2011 bis 31.08.2014)
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ZNN 2-2011
Vorzeitige Zulassung zur Abschlussprüfung:
Bei entsprechenden Leistungen in
Berufsschule und Praxis kann ein Antrag
auf vorzeitige Zulassung zur Abschlussprüfung gestellt werden (§ 45 Abs. 1
Berufsbildungsgesetz). Hierbei wird die
Prüfung an dem unmittelbar der regulären Prüfung vorausgehenden Prüfungstermin abgelegt.
Als Nachweis der schulischen Leistungen
für die Zulassung zur vorzeitigen Prüfung ist das Jahreszeugnis der Jahrgangsstufe 10 bzw. der Leistungsstand
der 11. Jahrgangsstufe zum 15. Februar
maßgeblich.
Ärztliche Nachuntersuchung:
Gemäß § 33 Jugendarbeitsschutzgesetz
hat sich der Arbeitgeber ein Jahr nach
Aufnahme der Beschäftigung die
Bescheinigung über die erste Nachuntersuchung vorlegen zu lassen, sofern die
Auszubildende zu Beginn des 2. Ausbildungsjahres noch nicht volljährig ist. Die
Nachuntersuchung darf nicht länger als
drei Monate zurückliegen. Die Anmeldung zur Zwischenprüfung ist ohne
diese Bescheinigung nicht möglich.
Für die Ausbildungszeit wünschen wir
viel Erfolg.
Straubing, Februar 2011
Von einer vorzeitigen Auflösung
des Ausbildungsverhältnisses ist der
ZBV Niederbayern unverzüglich in
Kenntnis zu setzen!
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REFERAT ZAHNÄRZTLICHES PERSONAL
Aktualisierung der Kenntnisse im Strahlenschutz
für ZFA/ZAH fand regen Zuspruch
Nach der derzeit gültigen Fassung der
Röntgenverordnung bzw. der Fachkunderichtlinie sind die erforderlichen
Kenntnisse im Strahlenschutz alle fünf
Jahre zu aktualisieren.
Am Mittwoch, 13. April 2011 fand daher
im Landgasthof Reisinger in StraubingSossau eine Veranstaltung mit Zertifizierung für die ZFA im Bereich des ZBV
Niederbayern statt.
149 Teilnehmerinnen zog der versierte
und kompetente Kollege Dr. Helmut Diewald aus Regensburg in gewohnt charmanter Weise in seinen Bann. Er referierte in souveräner Art über Panorama-Schichtaufnahmen (PSA) – filmgestützt und digital, Intraorale Zahnaufnahmen, Aufbissaufnahmen, Filmverarbeitung,
digitales Röntgen, einschl.
dentale Volumentomographie und erläuterte anhand der aktuellen Röntgenverordnung eine Zusammenstellung aller
Aufgaben und Pflichten, dies sich aus
dieser ergeben.
Während des Präsenzunterrichts der Teilnehmerinnen wurden vom ZBV-Personal
die vorab ausgefüllten und abgegebenen
Prüfungsbögen korrigiert. Das erfreuliche Ergebnis, dass alle Prüflinge erfolgreich an der Aktualisierung teilgenommen haben, wurde mit der Überreichung
der Bescheinigung über die Re-Zertifizierung für weitere fünf Jahre abgeschlossen.
Die einmal jährlich stattfindende Aktualisierungs-Veranstaltung wird im Jahr
2012 selbstverständlich in das Kursprogramm des ZBV Niederbayern wieder
aufgenommen.
Dr. Ludwig Leibl
Referent für
Zahnärztliches Personal/Haushalt
ZNN 2-2011
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20.04.2011
8:37 Uhr
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REFERAT ZAHNÄRZTLICHES PERSONAL
Sommerabschlussprüfung
für Zahnmedizinische Fachangestellte am 08.06.2011
Zulassung zur Abschlussprüfung
(Prüfungsordnung §§ 8 und 9)
Zur Sommerabschlussprüfung 2011 werden die Auszubildenden zugelassen,
deren Ausbildungszeit bis 30. September
2011 endet und die die sonstigen Prüfungsvoraussetzungen erfüllen, sowie
Auszubildende, die von den Zahnärztlichen Bezirksverbänden zur Prüfung
zugelassen werden.
ZEITPLAN
Mittwoch, 08.06.2011
08.30 – 10.00 Uhr:
Bereich Behandlungsassistenz
(einschließlich Röntgen)
10.00 – 11.00 Uhr:
Bereich Praxisorganisation und
-verwaltung
11.00 – 11.45 Uhr: Pause
11.45 – 13.15 Uhr:
Bereich Abrechnungswesen
13.15 – 14.00 Uhr:
Bereich Wirtschafts- und Sozialkunde
Die Aufgabensätze für die Bereiche
Behandlungsassistenz und Praxisorganisation und -verwaltung werden gemeinsam ausgeteilt.
Zur Bearbeitung beider Aufgabensätze
steht die Zeit von 8.30 – 11.00 Uhr zur
Verfügung. Es ist mit dem Bereich
Behandlungsassistenz zu beginnen.
Die Aufgabensätze für die Bereiche
Abrechnungswesen und Wirtschaftsund Sozialkunde werden gemeinsam
ausgeteilt.
Zur Bearbeitung beider Aufgabensätze
steht die Zeit von 11.45 – 14.00 Uhr zur
Verfügung. Es ist mit dem Bereich
Abrechnungswesen zu beginnen.
Bereich Praxisorganisation und
-verwaltung
Für den Bereich Praxisorganisation und verwaltung wird den Schulen
eine
aktuelle Übersicht der wesentlichen
Prüfungsthemen von der 10. bis 12.
Jahrgangsstufe übergeben.
Die Musteraufgabe für die schriftliche
Prüfung im Bereich Praxisorganisation
und -verwaltung kann weiterhin zu
Übungszwecken verwendet werden.
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ZNN 2-2011
Bereich Abrechnungswesen
Im Fach Abrechnungswesen sind eine
Privatliquidation (Leistungen aus den
Teilen A bis einschl. F aus der zur Zeit
gültigen Gebührenordnung für Zahnärzte – GOZ), ein Erfassungsschein und ein
Heil- und Kostenplan zu erstellen.
Es werden weiterhin auch gleichartige
Versorgungen geprüft.
Art und Umfang der Prüfungsaufgaben
im Bereich Abrechnungswesen bleiben
unverändert. Die Berechnung von Privatleistungen erfolgt auf der Basis der
GOZ von 1988.
Der Bereich Abrechnungswesen wird
zusätzlich durch 10 multiple-choiceAufgaben abgeprüft, dabei können auch
Aufgaben zu Wiederherstellungsmaßnahmen von Zahnersatz enthalten sein.
Bereich Wirtschafts- und Sozialkunde
Zusätzlich zum kompletten Stoff der
10. Jahrgangsstufe werden aus der 11.
Jahrgangsstufe die Themen Wahlen,
Gewaltenteilung und oberste Bundesorgane abgefragt. Aus der 12. Jahrgangsstufe werden Fragen zur EZB
sowie zu den Wirtschaftslagen und
Möglichkeiten ihrer Beeinflussung
(Konjunktur, magisches Sechseck)
gestellt.
Röntgenprüfung
Die Röntgenprüfung gilt als bestanden,
wenn mindestens 50 % der Fragen richtig gelöst werden. Wir bitten die Fachlehrer, über das gesamte Schuljahr hinweg
immer wieder auf die Anforderungen der
Röntgenprüfung hinzuweisen. Auch der
Inhalt des „Nachweisheftes Röntgen“
(einschl. digitale Technik) gehört zum
Prüfungsumfang. Eine nicht bestandene Röntgenprüfung kann nur im Rahmen einer zeitnahen Nachschulung (10Stunden-Kurs) außerhalb der Berufsschule wiederholt werden. Für eine spätere Erlangung des Nachweises der
Kenntnisse im Stahlenschutz ist ein 24Stunden-Kurs erforderlich.
Eine Sammlung von Röntgenfragen,
die inhaltlich als Muster dienen sollen,
wurde den Schulen zur Verfügung
gestellt.
Praktische Prüfung
Die Terminierung dieser Prüfung bleibt
den Prüfungsausschüssen in Zusammenarbeit mit der Schulleitung in eigener
Kompetenz überlassen. Sie kann bis zu
max. 2 Kalenderwochen vor der schriftlichen Prüfung stattfinden (Ferienzeit
wird nicht mitgerechnet). Der praktische
Teil der Prüfung und der schriftliche Teil
der Prüfung sind voneinander unabhängig, d.h. das Nichtbestehen eines Teils
der Prüfung schließt die Teilnahme an
dem jeweils anderen Teil nicht aus.
Hilfsmittel
Den Prüflingen werden folgende Hilfsmittel zur Verfügung gestellt:
1. eine Bema-Hilfsliste zur konservierend/chirurgischen Behandlung
2. die Hilfsliste für die Privatliquidation
3. die Hilfsliste für die Bema-Positionen
Prothetik mit GOZ-Positionen Zahnersatz und Einzelkronen.
4. eine Hilfsliste für die Festzuschüsse
zum Zahnersatz (Bema).
HINWEISE:
Der letzte Ausbildungstag ist der letzte
Tag der mündlichen Ergänzungsprüfung.
Dies gilt auch für Auszubildende, die
nicht an der Ergänzungsprüfung teilnehmen müssen.
Bitte beachten Sie bei der Beratung der
Prüflinge zur mündlichen Ergänzungsprüfung den § 14 Abs. 8 der Prüfungsordnung, wonach der Prüfling nur in
einem Bereich der schriftlichen Prüfung
eine Ergänzungsprüfung ablegen kann.
Um Verstößen gegen § 19 Prüfungsordnung (Täuschungshandlungen und Ordnungsverstöße) vorzubeugen, sollen die
Prüflinge darauf hingewiesen werden,
dass am Tag der Prüfung die Mitnahme
von Mobiltelefonen und elektronischen
Speichergeräten in den Prüfungsraum
untersagt ist.
Dr. Ludwig Leibl,
Referent für Zahnärztliches Personal
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20.04.2011
8:37 Uhr
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REFERAT ZAHNÄRZTLICHES PERSONAL
Zulassungsvoraussetzung für die Abschlussprüfung
Bei Abschluss eines Ausbildungsvertrages
bitten wir Sie höflich darauf zu achten,
dass für die Zulassung zur Abschlussprüfung lt. Prüfungsordnung Stichtage festgelegt sind.
Wer die Ausbildungszeit zurückgelegt
hat oder wessen Ausbildungszeit nicht
später als am 31. März beziehungsweise
am 30. September des Kalenderjahres
endet, in dem die Prüfung stattfindet,
Meldepflicht
nach dem Mutterschutzgesetz
Die Schwangerschaft von zahnmedizinischen Fachangestellten muss dem
zuständigen Gewerbeaufsichtsamt gemeldet werden.
Es sind dabei folgende Angaben zu
machen:
1. Beginn und Ende der täglichen
Arbeitszeit
2. Die gewährten Ruhepausen
3. Dauer der wöchentlichen Arbeitszeit
4. Entlohnungsart
(Stundenlohn, Monatslohn etc.)
5. Art der Beschäftigung
Zuständig für Niederbayern ist das Gewerbeaufsichtsamt Landshut, Gestütstr. 10,
84028 Landshut, Tel. 08 71 -8 08- 01.
gelten folgende Stichtage:
• bis 31. März:
Zulassung zur Winterprüfung
• bis 30. September:
Zulassung zur Sommerprüfung
Dienstverträge
für ZAH / ZFA
Musterverträge für ZAH/ZFA stehen nur
mehr online zur Verfügung. Es werden
keine gedruckten Verträge beim ZBV
mehr vorgehalten.
Die stets aktuellen Verträge sind auf der
Internetseite der BLZK unter der Rubrik
„Praxispersonal“ – Beruf, Unterpunkt
„Dienstvertrag“ online abrufbar.
Checkliste für den/die Praxisinhaber/in bzgl. Azubi
Einweisung der/des Auszubildenden
bei Arbeitsbeginn
- Vorstellung der Kolleginnen und deren
Arbeitsbereiche
- Besprechung der Arbeits- und Schulzeiten
- Vorstellung der wichtigsten Funktionsräume
- Hygieneunterweisung:
persönliche
Hygiene, Hygiene am Arbeitsplatz,
Umgang mit kontaminierten Gegenständen (z.B. bei Fußbodenkontakt),
Vorsichtsmaßnahmen bei hautreizenden Lösungen ect.
- Aufklärung über die Schweigepflicht
- Wesentliches aus der Unfallverhütungsvorschrift erläutern
- Umgang mit Patienten (korrekte
Ansprache, Begrüßung und Verabschiedung)
- Vermeidung von Habits
- Erläuterung der Arbeitsgebiete der ersten Tage
- Zuordnung zu einer Assistenzhelferin
- Gemeinsame Vor- und Nachbereitung
des Behandlungsplatzes
- Einweisung in Verhalten und Mitwirkung während der Behandlung
- Einweisung in die Dokumentation
(Karteikarte, Reitersystem ect.)
- Instrumentenreinigung unter Aufsicht
- Empfehlung eines Merkheftes für
Fachbegriffe, Behandlungsabläufe ect.
- Einführung in das Berichtsheft
Probezeit
Seit dem 01.04.2005 beträgt die maximal
zulässige Probezeit für Auszubildende 4
Monate. Diese dient der gegenseitigen
„Erprobung“. Die Auszubildende soll für
sich überprüfen, ob die Ausbildung ihren
Vorstellungen und Neigungen entspricht, der Ausbildende sollte hingegen
prüfen, ob die Auszubildende in sein
Team passt und ob ihre Fähigkeiten und
ihr Verhalten Anlass zur Hoffnung
geben, dass sie die Ausbildung erfolgreich absolvieren wird.
Berichtsheft
Die Berichtshefte werden zusammen mit
den eingetragenen Verträgen vom ZBV
an die Praxen gesandt.
Bitte überprüfen Sie als Ausbilder, dass
das Berichtsheft ordnungsgemäß und
vollständig von der Auszubildenden
geführt wird. Wir müssen Sie darauf hinweisen, dass die Leistungsinhalte im
Berichtsheft Bestandteil des praktischen
Teils der Abschlussprüfung für Zahnmedizinische Fachangestellte sind.
Das Berichtsheft ist bei der Anmeldung
zur Prüfung dem Prüfungsausschuss zur
Einsicht vorzulegen.
Hepatitisimpfung + G 42
Zahnarzthelferinnen/Zahnmedizinische
Fachangestellte müssen sich nicht gegen
Hepatitis B impfen lassen, haben jedoch
einen Rechtsanspruch auf die Durchführung der Impfung.
In Zahnarztpraxen ist eine Impfung
gegen Hepatitis B bei Mitarbeiterwunsch
Pflicht. Zu empfehlen ist eine Impfung
gegen Hepatitis A und B mit Doppelimpfstoff Tinix, der nur unwesentlich teurer
als der Impfstoff gegen Hepatitis B ist.
Da weder die Krankenkasse noch die
Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege hierfür die
Kosten übernehmen, ist der Arbeitgeber
zur
Kostenübernahme
verpflichtet.
Außerdem muss er dem Arbeitnehmer die
Möglichkeit zur Durchführung der Impfung anbieten.
(Verfasser: Zahnarzt Walter Wanninger )
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REFERAT GOZ
Neuregelung bei der Kostenerstattung
für gesetzlich versicherte Patienten
GKV-Patienten und ihre Familienangehörigen konnten bereits seit dem
01.01.2004 die Kostenerstattung anstelle
der Sachleistung wählen (SGB V - §13
Abs. 2).
Dies konnte auf bestimmte Teilbereiche
wie die zahnärztliche Behandlung, die
ärztliche Behandlung oder den stationären Bereich beschränkt werden.
Seit dem 01.01.2011 ist diese Möglichkeit für gesetzlich Versicherte flexibler
gestaltet:
1. Die Mindestbindungsfrist beträgt nur
noch 3 Monate – vorher 12 Monate.
2. Die maximal zulässigen Abschläge für
die höheren Verwaltungskosten der
Krankenkassen werden auf 5 % reduziert.
3. Die Notwendigkeit einer schriftlichen
Bestätigung des Versicherten über die
vorherige Beratung durch den behandelnden Zahnarzt/Zahnärztin zu
möglichen Kosten, die der Versicherte
zu tragen hätte, wird aufgehoben.
Natürlich sollte der Zahnarzt den Patienten zu Beginn der Behandlung aufklären, dass eventuell für ihn Kosten entstehen können, die nicht von der
30
ZNN 2-2011
Krankenkasse übernommen werden,
selbst wenn die Behandlung dem Wirtschaftlichkeitsgebot entspricht (SGB V §12 Abs. 1). Erst dann sollte sich der
Patient für oder gegen die Kostenerstattung entscheiden und dies gegebenenfalls seiner Krankenkasse mitteilen.
Auch wenn die schriftliche Bestätigung
über die Beratung des Patienten durch
den Zahnarzt nicht mehr erforderlich ist,
sollte der behandelnde Zahnarzt dies in
seiner Karteikarte doch dokumentieren.
Bei der Kostenerstattung kann der
Patient das ganze Spektrum der privatzahnärztlichen Behandlung für sich in
Anspruch nehmen. Nach Abschluss der
Behandlung erhält der Patient dann eine
Rechnung auf Grundlage der GOZ/GOÄ,
die er selbst zu bezahlen hat.
Der Patient reicht seine Rechnung bei
seiner gesetzlichen Krankenkasse ein und
erhält eine Erstattung in Höhe der Sachleistung. Es werden dabei Abschläge für
Verwaltungskosten und fehlende Wirtschaftlichkeitsprüfung gemacht (maximal 5 % des Erstattungsbetrages).
Ferner erfolgt eine Kürzung über 10
Euro, die sonst als Praxisgebühr angefallen wäre.
ZA Walter Wanninger
Referent für GOZ
Fazit: auch wenn die Kostenerstattung
dem Patienten größere Wahlfreiheit bietet und neue Behandlungsmöglichkeiten
eröffnet, so stellt er sich beim Sachleistungsprinzip (und damit eventuell kombinierten Mehrleistungsvereinbarungen)
finanziell besser.
Die zukünftige Entwicklung wird zeigen,
ob diese „neue“ Kostenerstattung für
den GKV-Patienten durch die geänderten
Bedingungen attraktiver geworden ist.
(Quelle: Abrechnung aktuell 3/2011)
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8:37 Uhr
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REFERAT PRAXISFÜHRUNG
Genehmigungsanforderungen
bei der Amalgamentsorgung
Das Wasserrecht enthält unter anderem
Vorgaben für die Einleitung von Schwermetallen in das Abwassernetz. So bestehen auch für die Einleitung von Amalgam unter Verwendung eines (ggf. auch
bauartzugelassenen) Amalgamabscheiders bestimmte rechtliche Vorgaben.
Die Thematik ist komplex, im Folgenden
die wichtigsten Aspekte. Je nach Zeitpunkt der erstmaligen Einleitung und Art
des verwendeten Amalgamabscheiders
ergeben sich für die Zahnarztpraxis unterschiedliche rechtliche Verpflichtungen.
Erstmalige Einleitung ab dem 1. März
2010
Nach § 58 Absatz 1 des zum 1. März
2010 in Kraft getretenen neuen Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) muss für die
Amalgameinleitung bei Neuinbetriebnahme eines Amalgamabscheiders ab
dem 1. März 2010 vorab eine Genehmigung der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde eingeholt werden. Eine bloße
Anzeige der Einleitung bei Verwendung
eines bauartzugelassenen Amalgamabscheiders reicht anders als nach früherer
Rechtslage nicht aus.
Erstmalige Einleitung vor dem 1. März
2010
Für Praxen, die bereits vor dem 1. März
2010 zulässigerweise Amalgam eingeleitet haben, gilt jedoch ein rechtlicher
Bestandschutz (§ 105 WHG). Bei Verwendung bauartzugelassener und regelmäßig gewarteter Amalgamabscheider,
die ab dem 1. Oktober 1997 bis zum 28.
Februar 2010 neu in Betrieb genommen
worden waren, war nach § 41c Absatz 2
Bayerisches Wassergesetz alter Fassung
ausreichend, dass die Amalgameinleitung
rechtzeitig vor Inbetriebnahme der
zuständigen Behörde angezeigt wurde
(Genehmigungsfiktion). Diese Genehmigungsfiktion gilt aufgrund der genannten Bestandschutzregelung auch über
den 1. März 2010 fort. Es muss für Einleitungen keine neue Genehmigung nach
§ 58 WHG neu eingeholt werden, solange die Anlagen im gleichen Umfang weiterbetrieben werden.
Dennoch kann die Amalgameinleitung
weiterhin einer Genehmigungspflicht
unterliegen, sofern zum Zeitpunkt der
erstmaligen Einleitung in das Abwassernetz eine Genehmigungspflicht bestand.
Entscheidend hierfür ist, ob die Amalgameinleitung unter Verwendung eines
(ggf. auch bauartzugelassenen) Amalgamabscheiders erstmalig vor dem
1. Oktober 1997 erfolgte.
Dr. Winfried Benda
Referent Praxisführung
Erstmalige Einleitung vor dem 1.Oktober 1997
Für Amalgamabscheider, die vor dem
1. Oktober 1997 in Betrieb genommen
wurden, galt nämlich ausnahmslos eine
Genehmigungspflicht. Dies bedeutet,
dass der Praxisinhaber eine Amalgameinleitung mit solchen damals genehmigten
Anlagen weiterhin nur dann vornehmen
darf, wenn die entsprechende Genehmigung fortbesteht. Er ist verpflichtet,
rechtzeitig vor Ablauf der typischerweise
nur befristet erteilten Genehmigung bei
der zuständigen Behörde eine Verlängerung der Genehmigung zu beantragen.
Betroffenen Praxen ist anzuraten, sich
rechtzeitig vor Ablauf einer befristeten
Genehmigung mit der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde (Landratsamt bzw.
bei kreisfreien Städten die Stadt) in Verbindung zu setzen.
Für die Neuinbetriebnahme von bauartzugelassenen Amalgamabscheidern setzt
sich die Bayerische Landeszahnärztekammer im Übrigen beim zuständigen
Bayerischen Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit nachdrücklich für
die Wiedereinführung einer Anzeigenregelung ein. Nach derzeitigem Kenntnisstand plant das Bundesministerium für
Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit die Einführung einer Rechtsverordnung, die eine solche Anzeigeregelung
für bauartzugelassene Amalgamabscheider beinhalten könnte. Die BLZK wird
über den weiteren Verlauf informieren.
Weitere Informationen, zum Beispiel die
Möglichkeit, nach der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde zu suchen, unter
www.blzk.de/qm/downloads
Rechtsanwalt Rudolph Spaan
Leiter Geschäftsbereich Recht und Praxis
der BLZK
(Nachdruck aus dem BZB 1-2/2011,
S. 35. Mit freundlicher Genehmigung der
BLZK)
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VERSCHIEDENES
Fortbildung des Ärztlichen Kreisverbandes Straubing
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
wir möchten Sie darauf hinweisen, dass
der Ärztliche Kreisverband Straubing uns
angeboten hat, seine Fortbildungen auch
in unseren Zahnärztlichen Nachrichten
Niederbayern – „ZNN“ – zu veröffentlichen. Da bei dem vielfältigen Angebot
unserer ärztlichen Kollegen einerseits
etliche für Zahnärzte hoch interessante
Themen zu finden sind, aber andererseits
eben vieles auch weniger relevant
erscheint, sehen wir von einer kompletten Auflistung in Druckform ab und verweisen lediglich auf die Online-Liste.
Wir bitten Sie, dieses Angebot der Ärzteschaft auch zu nutzen; eine aktuelle Lis-
DGI Niederbayern
Fortbildungskurse Implantologie und
Prothetik
In Zusammenarbeit mit der DGI, DGOI und DGZI
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
auch dieses Jahr ist es in Zusammenarbeit mit den Gesellschaften DGI, DGOI
und DGZI gelungen, namhafte Referenten zu uns nach Niederbayern einzuladen.
Wie schon letztes Jahr, liegt der Fokus
darauf, praxisnahe, schnell umsetzbare
und
wissenschaftlich
abgesicherte
Behandlungsmöglichkeiten vorzustellen.
Über Ihre Teilnahme würde ich mich sehr
freuen.
Mit kollegialen Grüßen
Ihr
Volker Rabald
25.05.2011
Mittwoch, 19.00 – 21.00 Uhr
Dr. Ady Palti, Kraichtal
Thema:
Moderne Techniken für laterale und
vertikale Augmentationen
3 Fortbildungspunkte
Veranstaltungsort:
Hotel Zur Post
Hauptstraße 20, 84152 Mengkofen
Teilnahmegebühr:
30,– €
Für Mitglieder DGOI, DGZI, DGI: frei
inkl. Imbiss und Unterlagen
Anmeldungen bitte an:
[email protected]
oder Fax: 0 87 33 / 93 00 52
Terminänderungen unter:
www.oralchirurgie-aitrachtal.de
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ZNN 2-2011
te der Fortbildungen sowie Anmelderegularien finden Sie im Internet unter:
www.aekv-straubing.de
Dr. Peter Maier
1. Vorsitzender
ZBV Niederbayern
Fachdentals 2011
Hamburg Messe
Halle A1
Freitag, 23. September
Samstag, 24. September
Messe Düsseldorf
Halle 8a
Freitag, 30. September
Samstag, 01. Oktober
Messe München
Halle A6
Samstag, 08. Oktober
Messe Berlin
Halle 21/22
Samstag, 05. November
Messe Frankfurt
Halle 5.0
Freitag, 11. November
Samstag, 12. November
Pressekontakt:
CCC GmbH
Tim Kissels
Kartäuserwall 28e
50678 Köln
Tel.: 02 21 / 93 18 13 - 69
Fax: 02 21 / 93 18 13 - 90
E-Mail: [email protected]
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VERSCHIEDENES
2. Frühjahrskongress der Zahnärzte Bayerwald
Zwiesel. „State of Art in Adhesive Restorations“ lautete das Thema der diesjährigen 2-tägigen ZÄB Frühjahrsfortbildung.
Hierzu gewann man mit Dr. Didier Dietschi einen der weltweit Besten auf dem
Gebiet der adhäsiven Rekonstruktion.
Hoch hinaus wollten die Zahnärzte Bayerwald e.V. Darum wählten sie als Veranstaltungsort für den theoretischen Kursteil die Eistensteiner Hüttn, das
höchstgelegene Restaurant Niederbayern´s auf dem Großen Arber (1457m),
dem König der Bayerwaldberge.
Dr. Dietschi referierte hier vor vollem
Auditorium über die Dentinadhäsive
Rekonstruktion auf „High End Niveau“.
Für die vergnügliche Abendveranstaltung
in Zwiesel engagierte man die bayernweit
bekannte Entertainerin Gloria Gray. Am
Ende der Show organisierte man zusammen mit der Künstlerin eine spontane
Autogrammstunde, im Rahmen derer
man dann zahlreiche Spenden für eine
lokal wohltätige Organisation (Lebenshilfe) sammelte.
Der praktische Kursteil fand dann am
nächsten Tag in Zwiesel statt. Hier setzten die Kursteilnehmer das am Vortag
erlernte theoretische Wissen begeistert in
die Praxis um.
Für die Kollegen die nach zwei Tagen
immer noch nicht genug hatten, bot der
Vorsitzende der Zahnärzte Bayerwald,
Roman Bernreiter MSc, MSc, eine von
ihm selbst geführte Skitour auf den
Großen Arber an.
Große Unterstützung erfuhren die ZÄB
e.V. auch durch die Firmen Coltene Whaledent sowie dem Dentaldepot mdf
Rosenheim. „Beiden Firmen gebührt
unser außerordentlicher Dank“ so der
ZÄB Vorsitzende.
Die Zahnärzte Bayerwald e.V. verstehen
sich als zahnärztlicher Basisverein, der
sich für die Kollegen in der Region Südostbayern durch verschiedenste Aktionen, Fortbildungen, aber auch standespolitisch im Sinne der Kollegenschaft
einbringt. ZÄB-Fortbildungen sind mitt-
lerweile über Niederbayerns Grenzen
hinaus bekannt. So reisten zum diesjährigen Frühjahrskongress auch zahlreiche
Kollegen bis aus München und Erlangen
an.
V.i.S.d.P. Zahnarzt Roman Bernreiter
MSc, MSc
(Vorsitzender der Zahnärzte Bayerwald
ZÄB e.V.)
Zahnarztpraxis
Roman Bernreiter MSc
Master of Science Implantologie
[email protected]
Angerstraße 37, D-94227 Zwiesel
Telefon (0 99 22) 66 74
Telefax (0 99 22) 86 92 02
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BEZIRKSSTELLE NIEDERBAYERN DER KZVB
Hinweise
zum zahnärztlichen Notdienst
Á An der Teilnahme am zahnärztlichen
Notdienst sind grundsätzlich alle
Vertragszahnärzte ohne Begrenzung
auf ein bestimmtes Lebensalter verpflichtet. Die Verpflichtung zum
zahnärztlichen Notdienst ist dem
gemäß eine unabdingbare Verpflichtung des Zahnarztes für die Dauer seiner Kassenzulassung.
Á Ist ein zum Notdienst eingeteilter
Zahnarzt, insbesondere bei Krankheit verhindert, so hat er selbst für
eine geeignete Vertretung zu sorgen
und diese Änderung unverzüglich
seiner Bezirksstelle mitzuteilen.
Á Am Eingang seiner Praxis hat er
außerdem unter Angabe der
Anschrift seines Vertreters auf die
Vertretung durch einen Aushang
hinzuweisen,
Á zusätzlich ist dementsprechend auch
Termine für die
Zulassungssitzungen
für Zahnärzte 2011
­ 18. Mai 2011
­ 06. Juli 2011
­ 07. September 2011
­ 12. Oktober 2011
­ 09. November 2011
­ 07. Dezember 2011
Da der Zulassungsausschuss an Ladungsfristen gebunden ist, sind die erforderlichen Unterlagen spätestens einen Monat
vor dem jeweiligen Sitzungstermin einzureichen. Eine Bearbeitung des Antrages zum gewünschten Sitzungstermin
kann ansonsten nicht erfolgen.
Eine rückwirkende Genehmigung/Beendigung ist nicht möglich.
34
ZNN 2-2011
der Anrufbeantworter zu besprechen.
Á Der zeitliche Umfang des Notdienstes wird einheitlich auf die Zeit von
10:00 Uhr bis 12:00 Uhr und von
18:00 bis 19:00 Uhr festgesetzt. In
dieser Zeit muss der für den Notdienst eingeteilte Zahnarzt in seiner
Praxis anwesend sein.
Á In der übrigen Zeit (00:00 Uhr bis
24:00 Uhr) muss seitens des Notdienstzahnarztes Behandlungsbereitschaft bestehen.
Á Bei einem Verstoß gegen die Notdienstpflicht werden disziplinarische
Maßnahmen gegen den betreffenden Zahnarzt eingeleitet, bei evtl.
hieraus resultierender nachhaltiger
Gefährdung der Sicherstellung des
Notdienstes werden entstehende Kosten dem betreffenden Zahnarzt in
Rechnung gestellt.
ZA Ernst Binner
Bezirksstellenvorsitzender
Der aktuelle Wochenendnotdienst
kann abgerufen werden unter:
www.notdienst-zahn.de
Assistenten- und
Niederlassungsberatung
Bitte beachten Sie die Möglichkeit der Assistenten- und Niederlassungsberatungen
durch die Bezirksstellenvorsitzende Frau Dr. Konstanze Groß oder durch den stellvertretenden Vorsitzenden Herrn Ernst Binner.
Terminvereinbarungen bitte bei Frau M. Ottl, Tel. 0 94 21 / 56 86 88 - 21.
Vertretungen bei Krankheit
oder Urlaub
Bei Krankheit, Urlaub oder Teilnahme an
zahnärztlicher Fortbildung oder an einer
Wehrübung kann sich der Vertragszahnarzt laut § 32 der Zulassungsverordnung
in-nerhalb von zwölf Monaten bis zur
Dauer von drei Monaten vertreten lassen.
Eine Vertragszahnärztin kann sich in
unmittelbarem zeitlichen Zusammenhang mit einer Entbindung bis zu einer
Dauer von 6 Monaten vertreten lassen.
Dauert die Vertretung länger als eine
Woche, so ist sie der Kassenzahnärztlichen Vereinigung mitzuteilen. Dieser
Antrag auf Vertretung ist bei der
Bezirksstelle Niederbayern rechtzeitig
anzufordern. Eine Genehmigung kann
rückwirkend nicht ausgesprochen werden.
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8:37 Uhr
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BEZIRKSSTELLE NIEDERBAYERN DER KZVB
Zahnärztlicher Notdienst 2012
Sehr verehrte Frau Kollegin,
sehr geehrter Herr Kollege,
die Einteilung zum zahnärztlichen Notdienst 2012 sollte möglichst frühzeitig
erfolgen, um Ihnen die Möglichkeit zu
geben, die Termine rechtzeitig zu erfahren und dementsprechend planen zu
können.
Es ist deswegen notwenig, bis spätestens
31.05.2011 der Bezirksstelle Niederbayern folgendes mitzuteilen:
1. eine Änderung der Praxisanschrift
bzw. Telefonnummer
2. eine vorgesehene Beendigung der
Tätigkeit als Vertragszahnarzt im Jahr
2011
3. eine eventuelle Verlegung der Praxis
4. ein eventuelles „Ruhen der Zulassung“
5. eine beabsichtigte Befreiung vom
Notdienst
freiung für das vergangene Jahr verlängert sich nicht automatisch, sondern
muss jedes Jahr neu beantragt werden.
Wünsche, Anträge zum zahnärztlichen Notdienst können nach dem
31.05.2011 nicht mehr berücksichtigt
werden!
Zu Punkt 5:
Eine grundsätzliche Befreiung vom Notdienst ist nicht möglich, dazu ist ein
begründeter Antrag erforderlich. Über die
Befreiung entscheidet die Bezirksstelle
Niederbayern. Eine ausgesprochene Be-
✂
Sehr geehrter Anzeigenkunde, aus organisatorischen Gründen können Anzeigen unter der Rubrik Stellenangebot, Stellengesuch und Verschiedenes nur noch per Verrechnungsscheck
oder Lastschrifteinzug aufgegeben werden. Eine Anzeigenrechnung erhalten Sie wie bisher nach Abbuchung des Rechnungsbetrages. Wir bitten Sie um Ihr Verständnis.
ANZEIGENAUFTRAG
HaasVerlag & Medienagentur
Salzbergweg 20, 85368 Wang
Telefax 0 87 61- 72 90 541
Anzeigengröße
Name/Vorname
Straße
PLZ/Ort
Telefon
Zahlung erfolgt durch beiliegenden Verrechnungsscheck
Stellengesuch
Stellenangebot
Verschiedenes
1/8 Seite (90 x 64 mm)
80,00 Euro
85,00 Euro
95,00 Euro
90 x 50 mm
69,00 Euro
75,00 Euro
85,00 Euro
1/16 (90 x 32 mm)
48,00 Euro
51,00 Euro
69,00 Euro
1/32 (42 x 32 mm)
30,00 Euro
33,00 Euro
42,00 Euro
7,00 Euro
7,00 Euro
Alle Preis zzgl. 19% MwST.
7,00 Euro
Chiffre
Zahlung efolgt per Lastschrifteinzug
Bank
ZNN –
Ausgabe Nr.:
Kto.-Nr.
BLZ
ANZEIGENTEXT:
Achtung! Bei Anzeigenschaltung »1/32 (42 x 32 mm)« ist der maximale Textumfang auf 90 Anschläge (3 Zeilen dieses Auftrages) begrenzt.
ZNN 2-2011
35
ZNN 2-2011
20.04.2011
8:37 Uhr
Seite 36
Bitte zurückschicken an:
Kassenzahnärztliche
Vereinigung Bayerns
Bezirksstelle Niederbayern
Am Essigberg 14
94315 Straubing
Praxis/ABE-Stempel
Notdienständerung
Bereich:
Termin:
übernimmt:
Termin:
übernimmt:
Ort, Datum
Unterschrift
KZVB, Bezirksstelle Niederbayern, Am Essigberg 14,
94315 Straubing, Tel. 0 94 21 / 56 86 88-21, Fax 0 94 21 / 56 86 88 - 88
Ansprechpartnerin: Frau Martina Ottl
Herausgeber: Zahnärztlicher Bezirksverband Niederbayern, Körperschaft des öffentlichen Rechts, 1. Vorsitzender Dr. Peter Maier und Bezirksstelle Niederbayern der
KZVB, Vorsitzender ZA Ernst Binner. Geschäftsstelle: Am Essigberg 14, 94315 Straubing, Tel. 0 94 21 / 56 86 88 - 0, Telefax 0 94 21 / 56 86 88 - 88, E-Mail: [email protected], www: zbv-niederbayern.de. Verantwortliche Schriftleitung: Dr. Peter Maier, Am Essigberg 14, 94315 Straubing. – Zuschriften redaktioneller Art richten Sie bitte nur an die Schriftleitung, nicht an den Verlag. Für unverlangt eingereichte Manuskripte und Fotos übernimmt die Redaktion keine Haftung. Verlag,
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