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Preisliste Nr. 56 – Gültig ab 1. Januar 2016
Seite 2 – 3 Allgemeine
Verlagsangabe
Seite
Seite
4 – 5 Technische Angaben
6Anzeigenpreise
Seite 7–10 Onlinepreise und
technische Angaben
Seite11–13 Sonderplatzierungen
und Sonderformate
Seite
14Prospekbeilagen
Seite
15Memostick
Seite16–17 Sonderveröffent-
lichungen
Seite18–19 Geschäftsbedingungen
72622Nürtingen
NielsenIII b
Preisliste Nr. 56
Seite 2
Gültig ab 1. Januar 2016
72622 Nürtingen
Nielsen lll b
Allgemeine Verlagsangaben
Verlag:
Erscheinungsweise:
Bankverbindungen:
Senner Verlag GmbH
Postfach 18 49, 72608 Nürtingen
Carl-Benz-Straße 1, 72622 Nürtingen
Telefon (0 70 22) 94 64-297
Telefax (0 70 22) 94 64-159
E-Mail: [email protected]
Internet: www.ntz.de
morgens, Montag bis Samstag
Kreissparkasse Esslingen
(BLZ 611 500 20) 101 480 378
Verkauf, Kundenservice, Auftragsbearbeitung:
Anzeigenleitung:(0 70 22) 94 64-140
Disposition Anzeigen:
(0 70 22) 94 64-297
Sonderveröffentlichungen:(0 70 22) 94 64-298
Disposition Prospektbeilagen:
(0 70 22) 94 64-145
Anzeigenberechnung/Abschlüsse:(0 70 22) 94 64-173
E-Mail:[email protected]
Telefax:(0 70 22) 94 64-159
Schlusstermine für Anzeigenaufträge
und Druckunterlagen:
Montagausgabe:Freitag, 16 Uhr
Dienstag- bis Freitagausgabe:
Vortag, 12 Uhr
Samstagausgabe:Freitag, 11 Uhr
Rücktrittstermine
wie Schlusstermine
IBAN DE05 6115 0020 0101 4803 78
BIC ESSLDE66XXX
Rabatte:
Erweiterte
MengenstaffelMengenstaffel
für Millimeterabschlüssefür Millimeterabschlüsse
Geschäftsbedingungen:
Aufträge werden zu den Allgemeinen Geschäfts­be­din­
gungen für Anzeigen und Fremdbeilagen in Zeitungen
und Zeitschriften und zu den zusätzlichen Geschäfts­
bedingungen des Verlags ausgeführt.
ab 1 000 mm
ab 3 000 mm
ab 5 000 mm
ab 10 000 mm
3 %
5 %
10 %
15 %
Chiffregebühr:
Geschäftsstelle Wendlinger Zeitung:
Zahlungsbedingungen:
Albstraße 18, 73240 Wendlingen
Telefon (0 70 24) 9 20 27-0
Telefax (0 70 24) 9 20 27-19
14 Tage nach Rechnungserhalt ohne Abzug bei Teilnahme
am Bankeinzugsverfahren 1 % Skonto. Beträge bis 50 1
netto ohne Skonto.
Allgemeine Verlagsangaben
Abholung:
Jede Veröffentlichung 3 1
Zusendung:
Jede Veröffentlichung 5 1
(jeweils zuzüglich MwSt.)
ab
ab
ab
ab
20 000 mm
25 000 mm
50 000 mm
75 000 mm
20 %
21 %
22 %
23 %
Preisliste Nr. 56
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Gültig ab 1. Januar 2016
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Verbreitungsgebiet – Auflagen
Landkreis Esslingen
Gesamtausgabe
Nürtinger Zeitung/Wendlinger Zeitung
Stuttgart
ZIS-Nummer: 10 0206
Auflagen:
Druckauflage:
Verkaufte Auflage:
Verbreitete Auflage:
(IVW 4/2012)
Wendlinger Zeitung
verkaufte Auflage:
Köngen
Wendlingen
21.288
19.856
20.734
2.405
Verbreitungsgebiet:
Nürtingen und Wendlingen mit
den Gemeinden des südwestlichen Teils
des Landkreises Esslingen
Wolfschlugen
Unterensingen
Oberboihingen
Aichtal
Walddorfhäslach
Schlaitdorf
Neckartailfingen
Esslingen a.N.
Wendlingen
Nürtingen
Kirchheim u.T.
Nürtingen
Altenriet
Altdorf
Großbettlingen
Frickenhausen
Neckartenzlingen
Beuren
Bempflingen
Kohlberg
Grafenberg
Neuffen
Erkenbrechtsweiler
Gesamtausgabe
Nürtinger Zeitung
Wendlinger Zeitung
Allgemeine Verlagsangaben
Preisliste Nr. 56
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Gültig ab 1. Januar 2016
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Technische Angaben
Satzspiegel:
Rheinisches Format: 321 x 485 mm
Tonwertumfang: Lichter Ton 5 %, zeichnende Tiefe 90 %
Spaltenzahl:
Anzeigenteil 7 Spalten, Textteil 5 Spalten
Druckdaten:
Für zweifarbige Anzeigen bitte im 2c-Modus.
Die Um­­wan­dlung wird bei uns im Haus vorgenommen.
Gering­fügige Abweichungen vom Farbton berechtigen
nicht zu Ersatzansprüchen oder Preisnachlässen.
Bei Farban­zeigen benötigen wir 3 Andrucke
auf Zeitungspapier.
Druckverfahren:
Offset, Zeitungs-Rotationsdruck
Farbauswahl:
Wir produzieren alle Farben im 4c-Modus.
Gerne übersenden wir auf Anforderung einen Farbfächer
mit der zu erwartenden Ergebnisdarstellung der
HKS-Z-Farben im 4c-Modus.
Druckform:
Direkte Plattenbelichtung über CTP
Rasterflächen:
Mindestens 10 %
Grundschrift:
Anzeigenteil 8 Punkt
Druckzunahme:
26 % im Mittelton
Rasterweite:
44 Linien/cm (112 lpi)
Maximale Farbdeckung: 220 %
Rasterform:
Elliptisch
Strichbreite:
Spaltenbreiten
in mm: Anzeigenteil
Textteil
Traueranzeigen
1 Sp. 2 Sp.
3 Sp.
4 Sp.
5 Sp.
6 Sp.
7 Sp.
43,6 89,9 136,1 182,3 228,6 274,8321,0
60,9125,9 191,0256,0 321,0
41,6 85,0 129,0 177,0 220,0 264,0310,0
Umrechnungsfaktor: Text in Anzeigenspalten: 1 Textspalte = 1,4 Anzeigenspalten
Zusätzliche Geschäftsbedingungen für die digitale
Übermittlung von Druckunterlagen für Anzeigen.
1. Datenträger mit schriftlichem Auftrag an die
Anzeigen­abteilung. Dazu einen Ausdruck der zu belichtenden Anzeige. Bei Farbanzeigen farbsepariert. Gleiches
gilt bei Korrekturen per Datenträger. Ohne beiliegenden
Ausdruck kann unsererseits keine Endkontrolle der
Belichtung erfolgen. Vor einer Übermittlung digitaler
Druckunterlagen hat der Kunde dafür Sorge zu traTechnische Angaben
gen, dass die Dateien frei von Computerviren sind.
Mit Computerviren infizierte Dateien werden gelöscht,
ohne dass der Kunde Ansprüche geltend machen könnte.
2. Korrekturabzug
Der Verlag sendet auf Wunsch des Kunden auf ein von
diesem zu benennendes Telefaxgerät einen Korrekturabzug zur Überprüfung. Alternativ ist ein digitaler Abzug
per E-Mail/PDF möglich. Scheitert die Übermittlung eines
Korrekturabzugs wegen technischer Probleme, ist der
Positiv 0,10 mm, negativ mindestens 0,15 mm
Verlag zu einer Übermittlung des Korrekturabzugs auf
anderem Wege nicht verpflichtet. Erhält der Verlag keine
Fehlermeldung bis Anzeigen­schluss, gilt der Korrekturabzug als vom Kunden gebilligt. Ansprüche des Kunden
auf Preisminderung, Schadensersatz o. Ä. wegen später
gerügter Mängel sind ausgeschlossen.
3. Ansprüche wegen fehlerhafter Veröffentlichung
Unerwünschte Druckresultate, die sich auf eine
Abweichung des Kunden von den Empfehlungen des
Verlages zur Erstellung und Übermittlung von Druckunterlagen zurückführen lassen, führen zu keinem Preisminderungsanspruch.
Nicht sofort erkennbare Mängel der Druckunterlagen,
die erst beim Druckvorgang deutlich werden, begründen
für den Auftraggeber keinen Anspruch auf Zahlungs­
minderung oder Ersatz wegen ungenügenden Abdrucks.
Allgemeine Geschäftsbedingungen siehe Seiten 14 und 15
Preisliste Nr. 56
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Gültig ab 1. Januar 2016
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Druckunterlagen für Anzeigen
auf Datenträgern und E-Mail
Anlieferung über E-Mail: [email protected]
Belichtungsanlage:
Dotline CA 55 V1 und C 55 V1,
PostScript und PDF-Interpreter
Programme:
Mac
QuarkXPress 9/FreeHand MX
InDesign CC/Illustrator CC
PC
QuarkXPress 9/Adobe PageMaker 7/CorelDraw 12
FreeHand MX/InDesign CC/Illustrator CC
Druckdateien:
Offene Dateien, PDF, EPS, TIFF, PS usw.
ohne Umlaute und Sonderzeichen im Dateinamen.
Bevorzugt wird von uns das PDF-Format (PDF/X-3).
Schriften:
Bei offenen Dateien müssen sämtliche Schriften
mitgeliefert werden. Beim Erstellen von EPS-Daten Schriften mit einbinden, mitliefern oder vor dem Abspeichern in Pfade umwandeln.
Profile: Die Basis unseres Druckstandards bildet die
ISO-Norm 12647-3: 2013. Benutzen Sie deshalb folgendes CMYK-Profil: WAN-IFRAnewspaper26v5.icc
Download unter www.senner-druck.de
Datenaustausch:
lle gängigen Datenträger
A
FTP-Server-Upload: Übertragung nach Absprache
Web-Upload: http://daten.ntz.de
Datenklarheit und Datenklarheit: Im 1. Teil ist das Kürzel des Zeitungstitels
Infodatei:
„NZ“ anzugeben. Der 2. Teil besteht aus Erscheinungstag
und Monat nach dem Muster TTMM. Der 3. Teil besteht
aus dem Namen des Insertionskunden.
Beispiel: Die Datei für eine Anzeige in der Nürtinger
Zeitung für den 01.10. sind in einem Ordner/Verzeichnis
mit dem Namen „NZ0110Muster“ abzuspeichern.
Info-Datei: Zu jeder Datei ist eine separate Textdatei
(Info-File) mit folgenden Zusatzinformationen zu erstellen: Absender, Telefon-Nummer für Rückfragen,
Bemerkung (ggf. Anzeigenrubrik, Zusatzfarben)
Technische Rückfragen: Telefon (0 70 22) 94 64-137
Technische Angaben
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Grundpreise*
Schwarzweiß- und Farbanzeigen
Gesamtausgabe
Nürtinger Zeitung/Wendlinger Zeitung
SW-Anzeigen
Millimeterpreis Anzeigenteil
Millimeterpreis Stellenteil
inkl. 4 Wochen online in unserem Stellenmarkt
unter www.jobs.ntz.de
1 Zusatzfarbe
2 + 3 Zusatzfarben
Mindestgröße: 100 mm
Mindestgröße: 100 mm
1,24
1,56
1,83
1,35
1,70
2,01
4,89
Millimeterpreis Textteilanzeigen
6,57
Lokalausgaben
nur donnerstags
Auflage
Wendlingen
4.450
Wendlingen, Unterensingen, Oberboihingen, Köngen
0,56
0,80
1,14
Neckartal
5.350
Aichtal, Altdorf, Altenriet, Bempflingen, Grafenberg, Großbettlingen,
Kleinbettlingen, Neckarhausen, Neckartailfingen, Neckartenzlingen,
Raidwangen, Schlaitdorf, Walddorfhäslach, Wolfschlugen
0,62
0,87
1,21
Neuffener Tal
4.340
Frickenhausen mit Linsenhofen und Tischardt, Beuren mit Balzholz,
Erkenbrechtsweiler, Neuffen mit Kappishäusern, Kohlberg
0,56
0,80
1,14
erscheint in:
Abweichende Preise**
0,94
Millimeterpreis Anzeigenteil
Zeilenpreis Fließtext Privat
inklusive 1 Woche im Internet
2,78
* Grundpreis = Ortspreis. Sonderformate und Sonderplatzierungen siehe Seite 11–13. ** Familienanzeigen, Fließsatzanzeigen, amtliche Bekanntmachungen und Anzeigen von Vereinen oder gemeinnützigen Organisationen, die nicht wirtschaftlichen Zwecken dienen,
sowie private Gelegenheitsanzeigen außer Grundstücks- und Immobilienmarkt, Stellenangebote, Kfz, Unterricht und Tiermarkt. Alles ohne weitere Nachlässe.
Anzeigenpreise
Alle Preise in 3 zuzüglich MwSt.
Preisliste Nr. 56
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Gültig ab 1. Januar 2016
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Grundpreise Online*
Schwarzweiß- und Farbanzeigen
Bezeichnung
Platzierung
Viereck 300 x 250 px
Startseite
185,–
Rubrikenseite
169,–
Detailseite
229,–
Startseite
79,–
Rubrikenseite
69,–
Laufzeit: mindestens 7 Tage
Textanzeige 300 x 120 px
Laufzeit: mindestens 7 Tage
Preise pro Woche
SW oder 4c
Anforderungen: Eine Textanzeige enthält maximal 35 Zeichen in der Überschrift,
maximal 200 Zeichen im Textabschnitt und maximal 50 Zeichen für den Link.
Rechteck 468 x 60 px
Rubrikenseite (Indexseite)
Laufzeit: mindestens 7 Tage
* Rabattfähig – Preise in A zuzüglich MwSt.
ab Halbjahresbuchung 5 %, Jahresbuchung 10 %
Online-Anzeigenpreise
229,–
Viereck
300 x 250 px
Rechteck 468 x 60 px
Viereck
300 x 250 px
Textanzeige
300 x 120 px
Textanzeige
300 x 120 px
Preisliste Nr. 56
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Gültig ab 1. Januar 2016
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Advertorial*
Schwarzweiß- und Farbanzeigen
Redaktioneller Beitrag
Was ist ein Advertorial?
Ein Advertorial ermöglicht Ihnen die Präsentation
Ihres Angebotes im redaktionellen Erscheinungsbild
von www.ntz.de
Vorteile auf einen Blick
–Hohe Glaubwürdigkeit
auf Grund des redaktionellen Designs
– Schnelle und ansprechende Form,
um Werbebotschaften zu kommunizieren
– Platzieren Sie beliebig viele Links zu Ihrer Website
Bezeichnung
Advertorial
Laufzeit: mindestens 3 Monate
der mit Bildern
angereichert wird.
Kampagnenspalte
Individuelle Gestaltungsmöglichkeiten, z. B.:
– Fotostrecken
– Videos
– Anfahrtskizze
– Kontaktdaten
Einrichtung
79,–
Pro Monat
750,–
Buchungen:
Jahresbuchung = 10 %, Halbjahresbuchung = 5 %
* Rabattfähig – Preise in A zuzüglich MwSt.
Online-Anzeigenpreise
Redaktioneller
Beitrag
Preise
SW oder 4c
Kampagnenspalte
Preisliste Nr. 56
Seite 9
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Channel*
Schwarzweiß- und Farbanzeigen
Redaktioneller Beitrag
Was ist ein Channel?
Eigene Seite mit Detailseiten in redaktioneller
Anmutung. Hier können eigene Texte, vorbehaltlich
der Prüfung durch ntz.de, platziert werden.
Zusätzlich können Bildstrecken und Formulare
eingebunden werden.
Großer Vorteil dieser Gestaltungsmöglichkeiten ist die
Überleitung der Besucher von ntz.de auf Ihre eigene
Webseite. Durch den Einsatz von Formularen wird
darüber hinaus auch die Generierung von Kontakten
möglich.
der mit Bildern
angereichert wird.
Kampagnenspalte
Individuelle Gestaltungsmöglichkeiten, z. B.:
– Fotostrecken
– Videos
– Anfahrtskizze
– Kontaktdaten
Redaktioneller
Beitrag
Formular
Generierung von neuen
Kontaktdaten und Kunden
Bezeichnung
Channel
Laufzeit: mindestens 6 Monate
Preise
SW oder 4c
Einrichtung
125,–
Pro Monat
900,–
Je Formular
25,–
Kosten p. Transaktion**
25,–
Buchungen:
Jahresbuchung = 10 %, Halbjahresbuchung = 5 %
* Rabattfähig – Preise in A zuzüglich MwSt.
Online-Anzeigenpreise
* * Kappung möglich
Kampagnenspalte
Formular
Kampagnenspalte
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Seite 10
Gültig ab 1. Januar 2016
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Technische Angaben
für Online-Platzierungen
Platzierung:
www.ntz.de – Startseite bzw. Rubriken und Detailseiten
Farbigkeit:
unbegrenzt (RGB)
Gestaltung:
Bild/Logo/Text, verschiedene Formate, statisch oder animiert
Wir übernehmen gerne die Gestaltung für Sie. Kosten: 30 €.
Preis:
siehe nachfolgende Werbeformen
Anforderungen:
Bilder/Logos: jpeg, png, gif (Farbraum RGB), Texte als txt,
doc, pdf. Andere Formate auf Anfrage und gegen Aufpreis.
MwSt.:
alle Preise zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer
Reichweite:
573.037 Page Impressions und 174.177 Visits lt. IVW 6/2015
AGB:
Es gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen
lt. Preisliste Nr. 56 vom 1. Januar 2016
Bereitstellung:
Alle Displays müssen die Daten 3 Tage vor Kampagnenstart
vorliegen und bei Advertorial/Channel 5 Tage.
Kontakt
Technischer Support
Telefon:(07022) 9464-292
Telefax: (07022) 9464-370
E-Mail:[email protected]
Telefon (070 22) 94 64-2 97
Telefax (0 70 22) 94 64-159
[email protected]
Technische Angaben für Online-Platzierungen
Telefon (0 70 22) 94 64-117
Telefax (0 70 22) 94 64-2 92
[email protected]
Telefon (0 70 22) 94 64-2 52
Telefax (0 70 22) 94 64-2 22
[email protected]
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Seite 11
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Seitenbezogene
Sonderplatzierungen
Bezeichnung
Platzierung
Format
(B x H)
Festpreis*
SW oder 4c
Flying Page
Im Lokalteil
1/1 Seite = 320 x 485 mm
Coveranzeige
Titelseite
40 x 46 mm
415,–
Börsenanzeige
Börsenseite, Mantelteil
65 x 101 mm
475,–
Wetteranzeige
Unter Wetterkasten auf der Lokalseite
320 x 20 mm
278,–
Kreuzworträtsel
Anzeigenteil
60 x 40 mm
113,–
Web-Navigator
Web-Verzeichnis im Lokalteil
45 x 45 mm
42,– SW/55,– 4c
NZ-Mittagstisch
Sonderseite immer montags im Lokalteil
320 x 25 mm
ab 25,– 4c/Woche
* Rabattfähig, Preise in A zuzüglich MwSt.
Sonderplatzierungen und Sonderformate
Preis auf Anfrage
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Platzierungsmöglichkeiten
und Sonderformen
Bezeichnung
Gesamtausgabe
Mindestgröße:
Maximalgröße:
Zusatzinfo und Anmerkung
zur Berechnung:
Gestaltete Anzeigen
im Anzeigenteil, s/w
1 Spalte
8 mm hoch (2 Zeilen)
Farbanzeigen
Anzeigenteil
1 Spalte
100 mm hoch
Textteilanzeigen
1 Textspalte
10 mm hoch
2 Textspalten150 mm hoch An mindestens drei Seiten
Höhere Formate auf Anfrage von Text umgeben
Blatthohe Anzeigen
auf Textseiten
1 Textspalte
485 mm hoch
4 Textspalten
485 mm hoch
Umrechnung:
1 Textspalte = 1,4 Anzeigenspalten
Blattbreite Anzeigen
auf Textseiten
7 Spalten
60 mm hoch
7 Spalten
380 mm hoch
Platzierung am Fuß einer Seite.
Blattbreite Anzeigen unter 60 mm können
nur im Anzeigenteil platziert werden.
Eckfeld-Anzeigen
auf Textseiten
2 Textspalten
300 mm hoch
4 Textspalten
360 mm hoch
Mindestgröße 840 mm, Umrechnung:
1 Textspalte = 1,4 Anzeigenspalten, Platzierung
in den Außenspalten am Fuß einer Seite.
1000er Eckfeld-Anzeige
auf Textseiten
Festgröße
3 Textspalten, 250 mm hoch
Sonderplatzierungen und Sonderformate
Detailinformation zur Berechnung
Seite 6
Umrechnung: 1 Textspalte = 1,4 Anzeigenspalten
Berechnung = 1050 mm
Bezeichnung
Zusatzinfo und Anmerkung
zur Berechnung:
Gesamtausgabe
Mindestgröße:
Maximalgröße:
Panorama-Anzeigen
mit Textanschluss
15 Spalten
671 mm breit
170 mm hoch
15 Spalten
671 mm breit
360 mm hoch
Echte Panorama-Anzeigen
15 Spalten
671 mm breit
485 mm hoch
Tunnel-Anzeigen
auf Textseiten
411,1 mm breit
190 mm hoch
L-Anzeigen im Text- und
Anzeigenteil möglich
1.176 mm im Texteil
500 mm im Anzeigenteil
Satelliten-Anzeigen im Textund Anzeigenteil möglich
Mindestvolumen je Seite
150 mm
Mind. 2 Anzeigen pro Seite
Flexform-Anzeigen
im Textteil
840 Gesamtmillimeter
Größe und Konditionen auf Anfrage.
Nur im Textteil möglich.
Anzeigenstrecken
Mindestens 3 aufeinanderfolgende Seiten
in einer Ausgabe
3 Seiten = 20 %, 4 Seiten = 25 % Rabatt
zusätzlich zum Abschlussrabatt.
Ab 5 Seiten auf Nachfrage
Flying Page
2 x 1/1 Seite
Coveranzeige Titelseite
Festformat 40 x 46 mm
Sonderplatzierungen und Sonderformate
Berechnung:
15 Anzeigenspalten x Höhe, 4c möglich
Berechnung:
15 Anzeigenspalten x 485 mm, 4c möglich
541,2 mm breit
360 mm hoch
Preiszuschlag: 25 %
Nicht mehr als 8 Anzeigen
pro Seite
4 x 1/1 Seite
Anzahl Satellitenanzeigen pro Seite im Textteil
abhängig von der Größe der einzelnen Satelliten
nach Rücksprache
Ummantelung erstes und/oder drittes Buch in
einer Ausgabe. Preis auf Anfrage.
Preise siehe Seite 11
Preisliste Nr. 56
Seite 14
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Prospekt-Beilagen
Resthaushaltabdeckung und Direktverteilung
Beilagen*
Nürtinger Zeitung / Wendlinger Zeitung
Grundpreis
je 1.000 Exemplare
bis 20 g Gewicht
85,–
bis 30 g Gewicht
90,–
bis 40 g Gewicht
95,–
jede weiteren angefangenen 10 g
Resthaushalte*
5,–
separat und ergänzt verteilt an die Nichtabonnenten der Nürtinger Zeitung/Wendlinger Zeitung.
Briefkästen mit Aufkleber „Keine Werbung“
werden nicht berücksichtigt
75,– bis 20 g
jede weiteren
angefangenen 10 g 5,- E
Direktverteilung*
an alle Haushalte im definierten Streugebiet.
Briefkästen mit Aufkleber „Keine Werbung“
werden nicht berücksichtigt
jede weiteren
angefangenen 10 g 5,- E
Auflage für
Beilagen
Allgemeine Daten
Belegbare Auflagen*
Gesamtausgabe Nürtinger Zeitung Wendlinger Zeitung ab 51,– bis 20 g
Mo. – Fr.
Sa.
Mo. – Fr.
Sa.
Mo. – Fr.
Sa.
22.300
25.700
19.600
22.600
2.700
3.100
* Fordern Sie unseren ausführlichen Folder für Prospektverteilung mit allen Teilbelegungsmöglichkeiten an oder im
Internet unter www.ntz.de Anzeigen/Prospektverteilung.
Prospektbeilagen
Format: Mo. – Sa.: Minimal 90 x 135 mm / maximal 250 x 350 mm
Gewichte:
Mo. – Sa.: Höchstgewicht 120 g
Einzelblätter im Format DIN A6 dürfen ein Gewicht von 3 g (Papiergewicht von 170 g/m2) nicht unterschreiten.
Einzelblätter mit Formaten größer als DIN A6 bis DIN A4 müssen ein Gewicht von mind. 8 g (Papiergewicht von 120 g/m2) aufweisen.
Falzarten:
Mehrseitige Beilagen können nur als Kreuz-, Wickel-, oder Mittelfalz verarbeitet werden.
Zickzack- oder Fensterfalz sowie Kreis-, Oval- oder ähnliche Sonderformate lassen sich nicht verarbeiten.
Mehrseitige Beilagen mit Formaten größer als DIN A5 müssen den Falz auf der langen Seite haben.
Anlieferungszustand:
Beiprodukte müssen in der Art beschaffen sein, dass eine industrielle Weiterverarbeitung auch auf Hochleistungsmaschinen ohne zusätzliche
manuelle Eingriffe möglich ist. Eine zusätzlich notwendige manuelle Aufbereitung wird ggf. in Rechnung gestellt.
Durch zu frische Druckfarbe zusammengeklebte, stark elektrostatisch aufgeladene oder feucht gewordene Beilagen können nicht verarbeitet werden.
Beilagen mit umgeknickten Ecken bzw. Kanten, Quetschfalten oder mit verlagertem (rundem) Rücken sind ebenfalls nicht verarbeitbar.
Lagen:
Die unverschränkten, kantengeraden Lagen sollen eine Höhe von 10 bis 12 cm aufweisen, damit sie von Hand greifbar sind.
Eine Vorsortierung wegen zu dünner Lagen darf nicht notwendig sein.
Einzelne Lagen dürfen nicht verschnürt oder verpackt sein.
Palettierung:
Die Beilagen müssen auf Euro-Paletten gestapelt sein und dürfen eine maximale Ladehöhe von 120 cm nicht überschreiten.
Beilagen sind gegen eventuelle Transportschäden und gegen das Eindringen von Feuchtigkeit zu schützen.
Jede Palette muss deutlich und sichtbar mit einer Palettenkarte mit folgenden Angaben gekennzeichnet sein:
a) Zu belegendes Objekt und
c) Auftraggeber der Beilage
f) Anzahl der Paletten
zu belegende Ausgaben
d) Beilagentitel oder Motiv der Beilage
g) Gesamtstückzahl der gelieferten Beilagen
b) Erscheinungstermin
e) Absender und Empfänger
h) Stückzahl der Beilagen je Palette
Anlieferung/Rücktrittstermine:
3 Werktage vor dem vereinbarten Beilagentermin frei Haus. Mo. – Fr. 8.00 – 16.00 Uhr, frühestens jedoch 14 Tage vorher.
Letzter Rücktrittstermin 14 Tage vor Erscheinen.
Bei Storno nach dem Rücktrittstermin oder bei nicht termingerechter Anlieferung der Beilagen berechnet der Verlag eine Ausfallgebühr
in Höhe von 50 % auf der Basis der niedrigsten Gewichtsstufe.
Aufmachung:
Beilagen, die durch Format oder Aufmachung beim Leser den Eindruck eines Bestandteils der Zeitung erwecken oder Fremdanzeigen enthalten
und kombinierte Beilagen von zwei oder mehr Werbetreibenden werden nicht angenommen.
Prospekte mit mehreren Blättern gelten nur dann als eine Beilage, wenn sie geheftet, geleimt oder kuvertiert sind.
Konkurrenzausschluss und Alleinbelegung:
Ist aus wettbewerbsrechtlichen Gründen nicht möglich.
Aufträge sind für den Verlag erst nach Vorlage eines Musters bindend. Beilagenaufträge werden mit der üblichen Sorgfalt erledigt. Der Verlag haftet
nicht bei Verlust einzelner Beilagen auf dem Vertriebsweg. Im Übrigen gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Anzeigen und Fremdbeilagen
in Zeitungen und Zeitschriften sowie die zusätzlichen Geschäftsbedingungen des Verlags.
Memo-Stick ®
Preisliste Nr. 56
Seite 15
Gültig ab 1. Januar 2016
72622 Nürtingen
Nielsen lll b
Ihr markanter Werbeimpuls
Damit schaffen Sie es ...
Produktbeschreibung
– Aufkleber auf der Zeitungs-Titelseite
– Rückstandsfrei leicht abziehbar
– Aufbringung von Rubbelmasse möglich
– Wahlweise können Vorder- und Rückseite bis zu 4-farbig bedruckt werden
– Individuelle Durchnummerierung möglich
– Memo-Sticks werden nicht abgetrennt oder ausgeschnitten,
sondern einfach rückstandslos abgelöst
Nutzungsmöglichkeiten
Die neue Werbeform für Ankündigungen, Events, Gutscheine und Coupons. Exklusiv
und interaktiv auf dem Titel der Nürtinger Zeitung und Wendlinger Zeitung.
Platzierung
Preis
Titelseite erste Seite des Produkts, rechts oben
pro tausend Exemplare
inklusive Druckkosten
E 105,–
bei Abrechnung über
Werbeagentur
E 124,–
Format
76 x 76 mm
Auflagen
Mo.–Fr.Sa.
Gesamtausgabe Nürtinger Zeitung / Wendlinger Zeitung 22.300 Ex.
Teilauflagen: Stadtauflage Nürtingen
7.500 Ex. Wendlingen / Oberboihingen / Unterensingen
4.350 Ex.
Neckartal
5.200 Ex.
Neuffener Tal
4.300 Ex.
Mindestmenge für MemoStick-Druck:
12.500 Ex.
Memo-Stick
25.700 Ex.
8.500 Ex.
4.900 Ex.
6.400 Ex.
4.950 Ex.
Memo-Stick ®
. . . auf die
Pole-Position
Bitte abziehen und wenden
Rabatt
13 x:10 %
15 x:15 %
10 x:20 %
Standard-Stanzformen
Abnahme jeweils
innerhalb von 12
Monaten ab der
ersten Schaltung.
Druck
Umfang: 1- und 2-seitig möglich
Farbe: SW, mit Zusatzfarbe oder 4c
Auflage: Mindestmenge: 12.500 Stk.
Druckunterlagen: Lieferung druckfertiger PDF
Herz
Tomate
Explosion
Bus
Flagge
Kleeblatt
Preisschild
Spielautomat
Zahn
Auto
Haus
Baum
Popcorntüte
Schmetterling
Stoppschild
Schneemann
Blatt
T-Shirt
Kreis
Diamant
Stern
Ei
Buchung und Termine
4 Wochen vor Erscheinung:
Termin disponieren
12 Arbeitstage vor Erscheinungstermin:
Lieferung der druckfertigen PDF zum Druck
Kontakt und Beratung
Yasemin Karali
Telefon (0 70 22) 94 64-145
E-Mail [email protected]
DollarZeichen
Handy
Baum
Blume
Kürbis
Neue Sonderformen nach Ihrem
Wunsch möglich
(vorbehaltlich technische Realisierbarkeit)
Zusatzkosten einmalig: 300 Euro
Preisliste Nr. 56
Seite 16
Gültig ab 1. Januar 2016
72622 Nürtingen
Nielsen lll b
Verlagsbeilagen und
Sonderveröffentlichungen 2016
Jahresübersicht
Januar
16. Neue Kurse
21.WSV
23.Wintergärten
30. Küche und Bad
Themenübersicht
Owen
NürtingenZizishausen
Betriebsferien
Ruhetag
Sonstiges
Betriebsferien vom
10. bis 29. August
Sonntag
Öffnungszeiten: Montag bis
Samstag ab 8 Uhr
Großes Straßencafé
Keine Betriebsferien
Samstag
Ruhetag
[email protected]
Schöne Terrasse
Öffnungszeiten:
Sonntag bis Freitag 11
bis 14 und 18 bis 22 Uhr
Wasserburgstraße 3
Telefon (0 70 22) 6 23 06
Keine Betriebsferien
Kein
Ruhetag
Öffnungszeiten:
Täglich 11.30 bis 14 Uhr
und 18 bis 23 Uhr
Mittagstisch
Schnakenwirt
Keine Betriebsferien
Dienstag
Ruhetag
Täglich ab 18 Uhr geöffnet
Urlaub vom 8. bis einschließlich 22. Oktober
Betriebsferien
vom 9. bis einschließlich
23. August
Sonntag
und
Feiertag
Ruhetag
Öffnungszeiten
18 bis 23 Uhr
Küche von 18 bis 21.30 Uhr
Terrasse
Beutwang
Gastronomie/Sportheim Neckarhausen
Betriebsferien
vom 9. bis einschließlich
23. August
Sonntag
und
Feiertag
Ruhetag
Öffnungszeiten
18 bis 23 Uhr
Küche von 18 bis 21.30 Uhr
Terrasse
Schwäbisches
Gasthaus &
Party Klingler
Keine Betriebsferien
Kein
Ruhetag
Keine Betriebsferien
Kein
Ruhetag
Täglich geöffnet von 11 Uhr
durchgehend bis 24 Uhr
Nürtingens großer
Brauhausbiergarten
Keine Betriebsferien
Sonntag
Ruhetag
Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag 11.30
bis 14 und 18 bis 23 Uhr
Samstag 18 bis 23 Uhr
www.ristorantevalentino.com
Carmine Notari
Mühlstraße 15
Telefon (0 70 22) 24 45 55
www.dacarmine.de
Vom 24. August bis
einschließlich Sonntag,
6. September, geschlossen.
Ab Montag, 7. September,
sind wir wieder für Sie da!
Sonntag
Ruhetag
Öffnungszeiten: Montag bis
Freitag 11.30 bis 14 Uhr
und 18 bis 24 Uhr,
Samstag 18 bis 24 Uhr
(warme Küche bis 23 Uhr)
Kaffeeklatsch
Keine Betriebsferien
Kein
Ruhetag
Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag 9 bis
18 Uhr, Samstag 9 bis 16
Uhr, Sonntag 10 bis 18 Uhr
Hotel Pflum
Steinengrabenstraße 6
Telefon (0 70 22) 92 80
Gino Ristorante
Eberhardstraße 16
Telefon (0 70 22) 3 49 33
Nürtinger Keller
Schlossgartenstraße 12
Telefon (0 70 22) 3 13 13
www.nuertinger-keller.de
Restaurant
Schupfnudl
im BEST WESTERN HOTEL
am Schlossberg
Telefon (0 70 22) 7 04-1 60
Heiligs Blechle
im BEST WESTERN HOTEL
am Schlossberg
Telefon (0 70 22) 7 04-1 65
Hotel Vetter
Mühlstraße 15
Telefon (0 70 22) 93 95 71
www.schlachthofbraeu.de
Ristorante
Valentino
Familie Polizzi
Heiligkreuzstraße 18
Telefon (0 70 22) 3 11 14
Da Carmine
Martina Veit
Brunnsteige 13
Telefon (0 70 22) 40 78 66
Café Braike
Schillerplatz 5
Telefon (0 70 22) 60 24 05
D & D Pizza Express
Steinenbergstraße 3
Telefon (0 70 22) 3 30 01
NürtingenOberensingen
Restaurant
Café Stoll
Stuttgarter Straße 38
Telefon (0 70 22) 5 23 16
Weinstube, Restaurant, Gartenwirtschaft
R. Stephan
Telefon (0 70 22) 6 28 06
Ruhetag
Metzgerei Hauptgeschäft:
Während der Sommerferien geöffnet
Metzgerei-Filiale:
16. August bis einschl. 5.
Sept. geschlossen
Gaststätte: 15. bis einschl.
31. Aug. geschlossen
Montag
Ruhetag
Betriebsferien
vom Montag, 7. bis
einschließlich Sonntag,
20. September
Keine Betriebsferien
Freitag
Ruhetag
Öffnungszeiten:
Montag bis Sonntag
10 bis 20 Uhr
Sonntag
Ruhetag
Öffnungszeiten:
Montag bis Samstag
11.30 bis 14.30 Uhr und
17.30 bis 23 Uhr
Betriebsferien
Ruhetag
Sonstiges
Betriebsferien
vom 27. Juli bis
einschließlich 12. August
Montag
Ruhetag
Ab Donnerstag, 13. August,
sind wir wieder für Sie da.
Betriebsferien vom 7. bis
23. August
Öffnungszeiten Gaststätte:
Dienstag bis Sonntag
ab 10 Uhr
www.gasthauslinde.de
Samstag
Ruhetag
www.schnakenwirt.de
Von Montag, 17. August,
bis einschließlich Sonntag,
6. September, geschlossen
Montag
Ruhetag
Öffnungszeiten:
Di. bis Fr. 17 bis 24 Uhr
Samstag Sportsbar geöffnet,
So 11-14.15 und 17-23.30 Uhr
Terrasse im Grünen, Nebenzimmer für 10–100 Personen
Von 31. August bis einschließlich 6. September
geschlossen.
Dienstag
und
Mittwoch
Ruhetag
Terrasse und Biergarten
direkt am Neckar
Öffnungszeiten: Montag
bis Samstag 11 bis 14.15
und 17 bis 24 Uhr,
Sonn- und Feiertage 11 bis
14.15 und 17 bis 22 Uhr
Betriebsferien vom
9. bis einschließlich
Freitag, 28. August
Mittwoch
und
Donnerstag
Ruhetag
Für Veranstaltungen ab
20 Personen öffnen wir
auch an den Ruhetagen
Schöne gemütliche Gartenterrasse
Betriebsferien
vom 23. August
bis einschließlich
Donnerstag, 10. September
Montag
und
Dienstag
Ruhetag
Öffnungszeiten:
Mi, Do, Fr ab 14 Uhr
Sa 10 bis 15 Uhr
Sonntag ab 10 Uhr,
barrierefrei
schöner Biergarten
Betriebsferien vom
9. bis einschließlich
20. August
Hotel durchgehend
geöffnet
Freitag
und Samstag
Ruhetag
Bei schönem Wetter
ist unser Altstadt-Gärtle
geöffnet
facebook.com/
Schnakenwirt
Autmutgaststätte
Inh. D. Lutz
Telefon (0 71 23) 3 52 41
Reiner Müller
Nürtinger Straße 67
Telefon (0 70 25) 50 60
Hotel Traube***
Superior
Familie Karlheinz Spring
Telefon (0 70 25) 9 20 90
www.traube-neuffen.de
Hotel
Beurener Hof
Betriebsferien
Ruhetag
Besonderheiten
Keine Betriebsferien
Dienstag
Ruhetag
Unsere Öffnungszeiten:
Mo bis Sa 18 bis 23 Uhr
So 11.30 bis 14.30 Uhr
geöffnet
Terrasse und Lounge
Vom 11. August bis
einschließlich
3. September geschlossen
Montag
Ruhetag
Ab Freitag, 4. September,
sind wir wieder für Sie da.
Tischreservierung unter
(01 62) 8 74 90 19
Familie Anhorn
Telefon (0 70 25) 91 01 10
Fax 9 10 11 33
Sportgaststätte
Lettenwäldle
Neven Dragovic
Telefon (0 70 25) 84 42 60
Weinstube und
Wirtschaf(f)t
„Beim Schultes“
Öffnungszeiten: Mi bis Sa 10
bis 22 Uhr, warme Küche von
11.30 bis 20 Uhr, So und Feiertag von 10 bis 18 Uhr, warme
Küche 11.30 bis 17 Uhr
Betriebsferien vom
27. Juli bis 11. August
Montag
und
Dienstag
Ruhetag
Bei schönem Wetter ist
unser „Schultes-Gässle“
geöffnet
Betriebsferien vom 17. bis
einschließlich 31. August
Montag
und
Dienstag
Ruhetag
Samstags ab 17.30
bis 23 Uhr geöffnet
Besuchen Sie unsere schöne
Terrasse
Schwäbisches Restaurant
Metzinger Straße 29
72644 Kohlberg
Tel. (0 70 25) 1 36 09 20
Fax (0 70 25) 1 36 09 24
Isolde und Elmar Vock,
Partyservice
Telefon (0 71 23) 3 13 03
Montag
Ruhetag
Dienstag bis Samstag 11.30
bis 14 und 17 bis 22 Uhr,
Sonntag ab 11.30 bis 15 Uhr
und ab 17 bis 21 Uhr
warme Küche
Montag
Ruhetag
Öffnungszeiten:
Dienstag bis Sonntag
11 bis 24 Uhr
Kein
Ruhetag
Täglich von 11 bis 22 Uhr
Samstag ab 17 Uhr
Gartenterrasse unter
schönen Kastanien
Aichtal-Grötzingen
Inge Brodbeck
Telefon (0 71 27) 5 18 82
Betriebsferien vom
9. bis 31. August
Aichtal-Neuenhaus
Gasthaus zum
Uhlberg
Betriebsferien vom 3. bis
12. September
Inh. Heiko Laber
Schönaicher Straße 18
Telefon (0 71 27) 5 10 45
Keine Betriebsferien
Kein
Ruhetag
Öffnungszeiten:
jeden Tag von 11 bis 23 Uhr
Besuchen Sie unsere schöne
Gartenterrasse
Keine Betriebsferien
Kein
Ruhetag
Durchgehend warme Küche
ab 12 Uhr
Keine Betriebsferien
Kein
Ruhetag
Öffnungszeiten:
Mo-Sa 17.30 bis 24 Uhr
So 11 bis 14 u. 17.30 bis 22 Uhr
Do 11 bis 14 u. 17.30 bis 24 Uhr
Warme Küche bis 22 Uhr,
sonntags bis 21 Uhr
Genießen Sie den Sommer auf
unserer Terrasse
Betriebsferien vom 7. bis
einschließlich 16. August
Freitag
Ruhetag
Montag bis Donnerstag
Mittag- und Abendessen
Samstag nur Abendessen
Sonntag nur Mittagessen
Schleieräcker 1
(im Adler Modemarkt)
Tel. (0 71 27) 9 73 96 40
Fax (0 71 27) 9 73 96 41
Restaurant
Hammetweil
Öffnungszeiten:
Dienstag bis Samstag ab 17
Uhr, Sonntag ab 11 Uhr und
nach Vereinbarung
Schöne Terrasse
Vom 9. bis 27. August
Kein
Ruhetag
Täglich geöffnet
Schöne Gartenterrasse
Mittagstisch
24. August bis
11. September geschlossen
Montag
Ruhetag
Öffnungszeiten:
Dienstag bis Sonntag
11 Uhr bis 14 Uhr
17.30 Uhr bis 22 Uhr
Vom 3. bis 24. August
Betriebsferien
Ab 26. August geöffnet
Dienstag
Ruhetag
Öffnungszeiten:
Mi bis Mo ab 10 Uhr
schöne Gartenterrasse
Kein
Ruhetag
www.villa-behr.de
Vom 20. August bis 6.
September auch auf dem
Nürtinger Weindorf
www.nuertinger-weindorf.de
Oberboihingen
Wendlingen
Gasthaus Lamm
Ralf Mutzbauer
Kirchheimer Straße 26
Telefon (0 70 24) 72 96
Osteria Bonomi
Keine Betriebsferien
Wir sind auch in der
Urlaubszeit für Sie da.
Keine Betriebsferien
in der Villa Behr
Behrstraße 90
73240 Wendlingen
Telefon (0 70 24) 5 01 95 51
Hotel & Restaurant
Löwen
20. Wendlinger Weindorf
vom 6. bis 9. August
und 13. bis 16. August
Betriebsferien
vom 14. bis 30. August
Moderne Hotelzimmer
& Appartements
WLAN im gesamten Haus
schöne Gartenterrasse
schwäbische Küche
Geschenkgutscheine
Familie Großmann
Nürtinger Straße 1
Telefon (0 70 24) 94 90
www.loewen-wendlingen.de
Gasthaus
Ochsen
Nürtinger Straße 18
Telefon (0 71 27) 92 94 20
E-Mail [email protected]
www.schwanenneckartailfingen.de
Dienstag, 5. Mai 2015
Ein Service Ihrer:
Betriebsferien vom
10. bis 21. August
Montag
Ruhetag
Öffnungszeiten:
ab Sonntag, 23. August,
sind wir wieder für Sie da.
Keine Betriebsferien
Montag
Ruhetag
www.vogtei.info
Vom 20. August bis 6.
September auch auf dem
Nürtinger Weindorf
www.nuertinger-weindorf.de
Keine Betriebsferien
Kein
Ruhetag
Haus- und Hoffest 7. bis
17. August, täglich ab 11 Uhr
abends Live-Musik
www.zaiss.com
Familie Schuster
Telefon (0 70 24) 8 19 79
www.gasthaus-ochsen.eu
Gourmet-Bistro
Oberdorfstraße 15
Telefon (0 70 24) 8 68 26 66
StuttgartObertürkheim
Neckartailfingen
Weingut Zaiß
Großbettlingen
Café Hotel
Bauer
Herr Carmelo
Fabrikstraße 32
Telefon (0 70 22) 6 20 55
Alte Vogtei
Hammetweil 10
Telefon (0 71 27) 81 45 29
[email protected]
www.restaurant-hammetweil.de
Gasthaus Schwanen
Besonderheiten
Montag
Ruhetag
Köngen
Neckartenzlingen
Phönix
China Restaurant
Ruhetag
Keine Betriebsferien
Familie Heber
Esslinger Straße 4
Telefon (0 70 22) 6 12 43
Familie Krieg
Bahnhofstraße 10
Telefon (0 70 22) 6 11 85
Betriebsferien vom
9. August ab 15 Uhr bis
einschließlich 26. August
Betriebsferien
Obere Gasse 25
Telefon (0 70 22) 97 97 98
Gasthaus
Löwen
Gasthaus zum Fass
Grafenberg
Gasthaus Krone
Restaurant
Bacchus
Ristorante
Sale e Pepe
Familie Dieter Kudermann
Telefon (0 70 25) 9 12 65 10
Telefon (0 70 22) 94 41-0
[email protected]
Mörgelenstraße 24
Telefon (07 11) 32 42 82
NatürlicHe GärteN
Heimische Hölzer für natürliche Gärten
tipps
Der Rohstoff Holz vermittelt Wärme und Natürlichkeit
europäische Hölzer, die für den außenbereich
gut geeignet sind:
Lärche, Douglasie, Eiche, Kastanie, Robinie
Konstruktiver Holzschutz ist eine Bauweise, die eine
dauerhafte Trockenhaltung des Holzes sicherstellt
und wirksamer als die Behandlung mit Holzschutzmitteln ist.
Darauf ist zu achten:
Erdkontakt zum Holz vermeiden
auf ausreichende Belüftung der Holzkonstruktion achten, zum Beispiel bei Holzterrassen
Den Frühling und Sommer genießen, sich
wohlfühlen, frische Luft einatmen, dem Vogelgezwitscher lauschen und die Seele baumeln
lassen – kurz gesagt: den Alltag hinter sich
lassen. Für viele findet dieser Wunsch nach
Ruhe und Wohlgefühl im eigenen Garten
statt. Dieser ist der perfekte Rückzugsort für
die kurze Auszeit nach Feierabend oder am
Wochenende.
Andere sehen ihren Garten als große Spielfläche, mit Spaß an Bewegung und Spielen.
Besonders für Kinder ist der Garten ein
Erlebnisraum und Abenteuerspielplatz. Gärten
sind daher so individuell wie ihre Bewohner.
Die Gartengestaltung sollte deshalb immer
eine maßgeschneiderte Lösung bieten. Den-
noch lässt sich eine Entwicklung erkennen, die
in jedem Garten Platz und Verwendung findet.
Der Trend und damit der Weg zu mehr Nachhaltigkeit und Natürlichkeit in der eigenen
grünen Oase heißt Holz.
Holz ist ein gewachsener, lebendiger und
ökologischer Rohstoff. Zugleich ist er robust.
Als Rankgerüst für Kletterpflanzen, Garten- und
Sichtschutzzaun, Terrassendeck, Holzsteg,
Gartenhaus oder Carport, die Verwendung
des Rohstoffes aus dem Wald findet im
Garten kaum Grenzen. Egal ob ein moderner,
klassischer oder wilder Garten – umspielt von
Pflanzen, Regen und Sonne fügt sich das Holz
perfekt und harmonisch in seine Umgebung
ein. Der Rohstoff vermittelt Wärme und das
Gefühl, der Natur nahe zu sein – und das zu
jeder Jahreszeit. Nicht zu vergessen, den
intensiven und natürlichen Geruch, den das
Holz verströmt.
In den heimischen Wäldern gewachsene Hölzer,
wie Douglasie und Lärche, lassen sich hervorragend bei der Gestaltung von Gärten verwenden.
Ihre Langlebigkeit im naturbelassenen Zustand
macht sie zu einem gefragten Baustoff für den
Außenbereich.
Anders als bei behandeltem Holz, das später
aufwendig zu entsorgen ist, lässt sich das
naturbelassene Holz als Brennholz verwenden.
Das durch Witterungseinflüsse ergrauende
Holz fügt sich harmonisch in den Garten ein.
Ansprechende Kombinationen ergeben sich
sowohl mit den warmen Tönen vieler Natursteine als auch mit kühleren Betonwerkstoffen.
Die individuelle Ausgestaltung von Holzelementen für den Garten bieten eine Vielzahl
ansprechender und maßgeschneiderter
Lösungen, stellt aber auch hohe Anforderungen an Planung und Ausführung.
Gestalterisches Einfühlungsvermögen,
Erfahrung mit dem Werkstoff Holz sowie
handwerkliches Geschick sind hier von großer
Bedeutung. Hierbei spielt die Dimensionierung
des Holzquerschnitts sowohl in konstruktiver als auch in gestalterischer Hinsicht eine
entscheidende Rolle.
Vor allem bei Sichtschutzzäunen sollte in der
Regel eine Synthese von solider Konstruktion
und optischer Leichtigkeit angestrebt werden,
die sich wohltuend von den meist klobig
wirkenden Fertigzäunen abhebt.
Abstandshalter zwischen Konstruktionsholz
und Deckbelag verwenden, Gartengelände
unterhalb der Terrassenkonstruktion anpassen
Stirnholz vor eindringendem Wasser schützen:
durch Schrägschnitt an Pfosten oder
Pfostenabdeckungen
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Maßgeschneiderte lösungen für den Garten
Individuelle Gartengestaltung von „die bäumler“ Garten- und Landschaftsbau
Wer den Schaugarten des Garten- und Landschaftsbau-Unternehmens „die bäumler“ Am Raigerwald 2 in Raidwangen betritt,
stellt schnell fest: hier waren Meister am Werk. Die charaktervollen
Züge und Kreativität der Anlage sind wunderschöne Beispiele
für die handwerkliche Arbeit mit Pflanzen, Steinen und Hölzern,
die sich hier in einer besonders großen gestalterischen Vielfalt
präsentieren.
„die bäumler“, das sind die vier Gesellschafter Norbert Mückschel, Peter Thibaut, Werner Krempel und Birgit Zimmermann.
Um sie herum arbeitet ein hoch qualifiziertes Team von etwa 20
Mitarbeitern, bestehend aus Landschaftsgärtnern, Landschaftsarchitekten, Meistern und Technikern.
Das Unternehmen, das im letzten Jahr sein 30-jähriges Firmenjubiläum beging, setzt besonders auf individuelle Beratung und
maßgeschneiderte Ausführungen privater Gartenprojekte. Den
Traum vom Wunschgarten nehmen „die bäumler“ sehr ernst
und legen großen Wert auf die Persönlichkeit ihrer Kunden. Das
Erspüren des Besonderen an jedem Ort ist für sie die Voraussetzung
einer gelungenen Gartengestaltung. „Wir lernen die Menschen, ihre
Wünsche und den Garten im persönlichen Gespräch erst einmal
kennen und entwickeln gemeinsam die Ideen. Dabei spielt die Größe
eines Gartens keine Rolle. Wir gestalten den kleinsten Vorgarten bis
hin zur prächtigen Parkanlage“, erklärt Werner Krempel.
Auf dem Weg zum Lebensraum Garten werden der Einrichtungsstil
des Kunden und die Lebenssituation mit viel Sensibilität unter
die Lupe genommen. „Durch die Veränderung der Altersstruktur
sind seniorengerechte, barrierefreie Gärten derzeit sehr gefragt.
Diese unterscheiden sich in ihrer Planung grundlegend von
Gärten, in denen eine Familie mit Kindern und Haustieren lebt“,
erklärt Norbert Mückschel, der auch Dozent an der Hochschule für
Wirtschaft und Umwelt Nürtingen-Geislingen ist.
So haben „die bäumler“ in den letzten Jahren zahlreiche Gärten,
Dach- und Fassadenbegrünungen, Wege, Treppen, Kunst- und
Natursteinarbeiten, Teiche und Pools, Regenwassernutzungs- und
Bewässerungsanlagen verwirklicht.
Die Leidenschaft für das Naturmaterial Holz, vor allem aus heimischen Wäldern, verbindet das gesamte Team. Dies spiegelt sich in
den vielen gelungenen Projekten wider. So sind in der Vergangenheit wunderschöne und zeitlose Objekte – von der Holzterrasse
über den Sichtschutz aus Holz bis hin zu Pergolen – aus dem biologischen und nachwachsenden Rohstoff entstanden.
Wer sich im Vorfeld umfassend über Gartenplanung- und gestaltung
informieren möchte ist bei „den bäumlern“ ebenso richtig. Eine
große Bandbreite an Informationsveranstaltungen, Praxisseminaren,
Fachvorträgen rund um das Thema Garten sowie Gartenrundfahrten
bereichern das Angebot.
Letztere sind eine sehr beliebte und vor allem einmalige Gelegenheit, Einblicke „über den Gartenzaun“ von privat gestalteten
„bäumler-Gärten“ zu erhalten und Ideen mit in den eigenen Garten
zu nehmen.
Die nächste Gartenrundfahrt findet am Samstag, 13. Juni,
von 14 bis 18 Uhr statt.
Um telefonische Voranmeldung wird gebeten.
die bäumler GmbH
Garten- und landschaftsbau
Am Raigerwald 2
72622 Nürtingen-Raidwangen
Telefon (0 70 22) 94 97 70
www.die-baeumler.de
Fotos: die bäumler
Kleidermärkte Herbst 2015
Kinderkleidermärkte
Datum
Ort
Verkaufszeit
Veranstaltungsort
Informationen und Telefonnummer
Bauen – Wohnen – Handwerk – Immobilien
23. 01. Wintergärten
30. 01. Küche und Bad
20. 02. Energiesparen
12. 03. Garten und Terrasse
16. 03. Mordernisieren – Renovieren
11. 05. Dach & Fassade
08. 06. Sicherheit rund ums Haus
08. 06. Fenster und Türen
18. 06. Wohntrends und Innenausbau
07. 10. Garten im Herbst
14. 10. Planen – Bauen – Wohnen
28. 10. Bodenbeläge und Raumdesign
Oktober
17. Oktober
17. Oktober
Grafenberg
Riederich
10.30 bis 13 Uhr
Vorverkauf für Schwangere ab 10 Uhr
10.30 - 12.30 Uhr
Rienzbühlhalle
Kohlberger Straße 19
Die Nummern-Vergabe ist ab 14. Oktober von 8. bis 18 Uhr bei Karin Hoyer
Telefon (0 71 23) 94 48 63 oder über
[email protected]
Gutenberghalle
Mittelstädter Straße 17
Nummervergabe ist ab 25. September
Telefon (0 71 23) 38 99 50 oder (0 71 23) 36 74 74 oder
(0 71 23) 3 47 94 ab 14 Uhr. Allgemeine und aktuelle Informationen zum
Markt: www.gutenbergschule.de
17. Oktober
Wolfschlugen
Ev. Kindergarten
„Unterm Regenbogen“
13 bis 15 Uhr
Aufbau ab 11.30 Uhr
Turn- und Festhalle Wolfschlugen
Ulrichstraße 11
Tischreservierungen mit Angabe von Name, Adresse und Telefonnummer (ansonsten kann Anmeldung nicht berücksichtigt werden) unter:
[email protected]
Tischmiete 10,– Euro
17. Oktober
Frickenhausen
13 bis 15 Uhr
Verkauf für Schwangere + 1 Begleitperson
am Freitag, den 16. Oktober, ab 18.30 Uhr!!!
Festhalle auf dem Berg
Fröbelstraße
Listenausgabe ab Montag, 21. September nur über
[email protected]!!!
Fragen und Infos per E-Mail stellen oder unter
Telefon (0 70 22) 24 39 93 oder (0 70 22) 30 14 69
17. Oktober
Wendlingen
13 bis 15 Uhr
Im Treffpunkt Stadt Wendlingen
Am Marktplatz 4
Infos zur Listenvergabe ab dem 30. September über die Homepage
www.kindersachenmarkt-wendlingen.de
Kleidermärkte für Erwachsene
Datum
Ort
Verkaufszeit
Veranstaltungsort
Informationen und Telefonnummer
September
26. September
26. September
Beuren
Grafenberg
12.30 bis 14.30 Uhr
Damen und Herren
Turn- und Festhalle
Neuffener Straße 21
14 bis 16 Uhr
Damen
Listen gibt es ab dem 31. August im „Buchgenuss“ Beuren,
Telefon (0 70 25) 84 44 14 und bei A. Schmid,
Telefon (0 70 25) 74 61 sowie per E-Mail: [email protected]
Achtung neue E-Mail-Adresse!!!!
Historische Kelter
Kelterstraße 23
Nummervergabe ab 31. August, Bärbel Bauder, Telefon (0 71 23) 3 61 39
und Bettina Schwennig, Telefon (0 71 23) 3 22 34
Oktober
10. Oktober
10. Oktober
Unterensingen
Aichtal-Aich
13 bis 15 Uhr
Jugendliche, Damen und Herren
15 bis 17 Uhr
Damen und Herren
UDEON
Schulstraße 41
Nummernvergabe am Freitag, 25. September, 18 bis 19 Uhr
Telefon (0 70 22) 3 03 92 28 bis alle Listen vergeben sind.
Festhalle Aich, Mühläcker 8; Veranstalter:
TSV Neuenhaus, Jugendabteilung
Nummervergabe: ab 14. September bei Susanne Fleck
Telefon (0 71 27) 96 93 03
17. Oktober
Neuffen
11 bis 14 Uhr
Evangelisches Gemeindehaus
Oberer Graben 32
Listen ab 28. September, Drogerie Notter
Telefon (0 70 25) 54 68
17. Oktober
Großbettlingen
13.30 bis 16 Uhr
Damen, Herren und Junge Mode
Sport-Forum Großbettlingen
Heerweg 22
Nummernvergabe ab 24. September, [email protected]
Telefon (0 70 22) 47 19 39 oder (0 70 22) 4 92 37
17. Oktober
Zizishausen
14 bis 16 Uhr
Damen und Herren
Annahme: 9 bis 11 Uhr
Rückgabe: 20 bis 20.30 Uhr
Inselhalle
Auf der Insel 2
Nummern- und Etikettenvergabe im „Z“ Rathaus Zizishausen:
Donnerstag, den 24. September, 19 bis 20.30 Uhr!!! Bitte die Zeiten
beachten, Anzahl begrenzt (telef. Nummernvergabe im Voraus nur für
Mitarbeiter/Helfer) Kontakt unter: [email protected]
oder Telefon (0 70 22) 6 39 70, Mo bis Fr 9 bis 12 und 15 bis 18 Uhr
13. November
Wolfschlugen
17.30 bis 19.30 Uhr
Frauen und Mädchen ab Größe 158
Foyer der Turn- und Festhalle
Ulrichstraße
Nummernvergabe unter: Tel. (0 70 22) 54 53 0 ab 19. Oktober oder
[email protected] Kleiderlisten unter: www.kjh-wolfschlugen.
de Die Abgabe der Kleidungsstücke ist am 12. November ab 16 bis 17 Uhr,
Abholung ist am Samstag, 14. November.
Spielzeug- und Bücherbazar
Ort
Verkaufszeit
Veranstaltungsort
7. November
NürtingenOberensingen
6. Spielzeugbasar
14 bis 16 Uhr
Friedrich-Glück-Halle
Denkendorfer Weg 12
28. November
Reudern
13 bis 15 Uhr
Gemeindehalle Reudern
Müllerweg 8
Datum
Mai
04. Start in den Urlaub
07.Hochzeit
07.Cabrios
11. Dach und Fassade
12. Pflege im Alter
28. Gastronomie im Freien II
Montag
und
Dienstag
Ruhetag
Familie Bogner
Telefon (0 70 21) 5 52 08
März
05. Vital und Gesund
09.Busreisen
12. Garten und Terrasse
12. Alles rund ums Kind
16. Mode im Frühling
16. Modernisieren – Renovieren
19. Auto im Frühling
April
09.Golf
09. Fahrspaß auf zwei Rädern
15. Das moderne Büro
23. Schöne und gesunde Zähne
27. Lebensqualität im Alter
30. Gastronomie im Freien
Unterensingen
Keine Betriebsferien
Kohlberg
Gasthaus Adler
Neuffen
Naturfreundehaus
an der Steinach
Wanderheim
Burg Teck
Landgasthof zum
Ochsen
Frickenhausen-Tischardt
Beuren
Ab 24. August freuen wir
uns wieder auf Ihren Anruf.
Sonstiges
Nürtingen-Neckarhausen
Telefon (0 70 22) 21 17 01
www.klingler-gastronomie.de
Von Montag, 10., bis
einschließlich Montag,
31. August geschlossen.
Ab Dienstag, 1. September,
sind wir wieder für Sie da.
Breiter Weg 25
Telefon (0 70 22) 3 03 98 20
Ristorante Pizzeria
L‘incontro
Gasthaus Linde
Metzgerei Schwarz
Betriebsferien
www.sportheim-neckarhausen.de
Telefon (0 70 22) 5 14 07
Marienstraße 59
Telefon (0 70 22) 9 21 60
Schlachthofbräu
Februar
06. Start in den Beruf
12. Valentinstag – Weil ich Dich liebe
20.Energiesparen
25.Kommunion/Konfirmation
27.Auto-Modelljahr
Auto – Transport – Verkehr
27. 02. Auto-Modelljahr
19. 03. Auto im Frühling
09. 04. Fahrspaß auf zwei Rädern
07. 05. Cabrios
20. 07. Kleinwagen
15. 10. Auto im Herbst
Öffnungszeiten der Restaurants, Gaststätten
und Cafés während der Urlaubszeit
Nürtingen
Café Zimmermann
Inh. Horst Bauer
Telefon (0 70 22) 21 16 16
Informationen und Telefonnummer
November
Unter www.ntz.de finden Sie stets
eine aktuelle Aufstellung
der Kleidermarkt-Termine in der Region.
Tischreservierung ab sofort unter
Telefon (0 70 22) 93 14 20
Listen erhält man ab dem 16. November unter: [email protected]
bis alle Listen vergeben sind! Hilfe nehmen wir sehr gerne an, Mitarbeiter haben zudem einige Vorteile und dürfen sich schon ab dem
9. November unter [email protected] melden!!!
Der Spielwarenlagerverkauf
JETZT an den Sommer denken mit Hits für Kids. Große Auswahl an
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Außerdem folgende Hersteller: LEGO® • PLAYMOBIL® • KOSMOS
• Ravensburger • Spiele • Puppen uvm.
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Essen – Trinken – Feiern
30. 04. Gastronomie im Freien I
28. 05. Gastronomie im Freien II
25. 06. Gastronomie im Freien III
23. 07. Öffnungszeiten Gaststätten
16. 09. Regionale Produkte – 100 % Heimat
28. 09. Besenwirtschaften
22. 10. Wohin zur Weihnachtsfeier?
05. 11. Gepflegte Gastlichkeit
17. 12. Öffnungszeiten Gaststätten
Gesundheit & Wellness
05. 03. Vital und Gesund
Juni
08. Sicherheit rund ums Haus
08. Fenster und Türen
10.Rechtsanwälte
18. Wohntrends und Innenausbau
25. Gastronomie im Freien III
Juli
02. Ausbildung und Weiterbildung
06. Tierisch gut!
15. Urlaub zu Hause
20.Kleinwagen
21.SSV
23. Öffnungszeiten Gaststätten
September
07.Schulanfang
16. Regionale Produkte - 100 % Heimat
17. Kurse und Unterricht
23. Mode Herbst/Winter
24.Berufswahl
28.Besenwirtschaften
Oktober
07. Garten im Herbst
08. Zeitarbeit & Jobvermittlung
14. Planen – Bauen – Wohnen
15. Rund um gut versichert & versorgt!
15. Auto im Herbst
22. Tage des stillen Gedenkens
22. Wohin zur Weihnachtsfeier?
28. Bodenbeläge und Raumdesign
29. Vital und Gesund
November
05. Gepflegte Gastlichkeit
12. Generation 50 Plus
19.Steuerberater
Dezember
03. Geschenkideen zum Weihnachtsfest
17. Öffnungszeiten Gaststätten
24.Weihnachtsglückwünsche
Sonderveröffentlichungen
23. 04. Schöne und gesunde Zähne
29. 10. Vital und Gesund
Ortsportraits
FrickenhausenFebruar
Aichtal
April
NeckartenzlingenOktober
Menschen, Leben & Familie
25. 02. Kommunion/Konfirmation
12. 03. Alles rund ums Kind
27. 04. Lebensqualität im Alter
12. 06. Pflege im Alter
22. 10. Tage des stillen Gedenkens
12. 11. Generation 50 Plus
Jahresübersicht
März
Tag der gesunden Ernährung
Tag der Rückengesundheit
Mode & Schönheit
21. 01. WSV
12. 02. Valentinstag – Weil ich Dich liebe
16. 03. Mode im Frühling
21. 07. SSV
23. 09. Mode Herbst/Winter
April
Tag der erneuerbaren Energien
Mai
Tag des Pferdes
Tag der Pflege
Juni
Tag des Fahrrades
Tag des Schlafes
Tag des Fußes
Reise – Urlaub – Freizeit – Sport
09. 03. Busreisen
09. 04. Golf
04. 05. Start in den Urlaub
06. 07. Tierisch gut!
15. 07. Urlaub zu Hause
September
Tag des Friedhofes
Tag des Bades
Tag der Sauna
Tag der Zahngesundheit
Kachelofentage
Tag der Küche
Schule – Ausbildung – Beruf
16. 01. Neue Kurse
06. 02. Start in den Beruf
15. 04. Das moderne Büro
02. 07. Ausbildung und Weiterbildung
07. 09. Schulanfang
17. 09. Kurse und Unterricht
24. 09. Berufswahl
08. 10. Zeitarbeit & Jobvermittlung
Oktober
Tag des Brandschutzes
Tag der Naturheilkunde
November
Tag der Hausmusik
Information und Disposition
Sigrid Eitel
Telefon (0 70 22) 94 64 157
Telefax (0 70 22) 94 64 198
Versicherung – Finanzen – Recht
10. 06. Rechtsanwälte
15. 10. Rund um gut versichert & versorgt!
19. 11. Steuerberater
&
Weihnachten
03. 12. Geschenkideen zum Weihnachtsfest
24. 12. Weihnachtsglückwünsche
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Preisliste Nr. 56
Seite 18
Gültig ab 1. Januar 2016
72622 Nürtingen
Nielsen lll b
für Anzeigen und Fremdbeilagen in Zeitungen und Zeitschriften
1.„Anzeigenauftrag“ im Sinn der nachfolgenden Allgemeinen
Geschäfts­bedingungen ist der Vertrag über die Veröffentlichung einer
oder mehrerer Anzeigen eines Werbungstreibenden oder sonstigen
Inserenten in einer Druckschrift zum Zweck der Verbreitung.
2.Anzeigen sind im Zweifel zur Veröffentlichung innerhalb eines Jahres
nach Vertragsabschluss abzurufen. Ist im Rahmen eines Abschlusses
das Recht zum Abruf einzelner Anzeigen eingeräumt, so ist der
Auftrag innerhalb eines Jahres seit Erscheinen der ersten Anzeige
abzuwickeln, sofern die erste Anzeige innerhalb der in Satz 1 genannten Frist abgerufen und veröffentlicht wird.
3.Bei Abschlüssen ist der Auftraggeber berechtigt, innerhalb der vereinbarten beziehungsweise in Ziffer 2 genannten Frist auch über die im
Auftrag genannte Anzeigenmenge hinaus weitere Anzeigen
abzurufen.
4.Wird ein Auftrag aus Umständen nicht erfüllt, die der Verlag nicht
zu vertreten hat, so hat der Auftraggeber, unbeschadet etwaiger
weiterer Rechtspflichten, den Unterschied zwischen dem gewährten
und dem der tatsächlichen Abnahme entsprechenden Nachlass dem
Verlag zu erstatten. Die Erstattung entfällt, wenn die Nichterfüllung
auf höherer Gewalt im Risikobereich des Verlags beruht.
5.Bei der Errechnung der Abnahmemengen werden TextMillimeterzeilen dem Preis entsprechend in Anzeigen-Millimeter
umgerechnet.
6.Aufträge für Anzeigen und Fremdbeilagen, die erklärtermaßen
ausschließlich in bestimmten Nummern, bestimmten Ausgaben oder
an bestimmten Plätzen der Druckschrift veröffentlicht werden sollen,
müssen so rechtzeitig beim Verlag eingehen, dass dem Auftraggeber
noch vor Anzeigenschluss mitgeteilt werden kann, wenn der Auftrag
auf diese Weise nicht auszuführen ist. Rubrizierte Anzeigen werden in
der jeweiligen Rubrik abgedruckt, ohne dass dies der ausdrücklichen
Vereinbarung bedarf.
7.Textteil-Anzeigen sind Anzeigen, die mit mindestens drei Seiten an
den Text und nicht an andere Anzeigen angrenzen.
Anzeigen, die auf Grund ihrer redaktionellen Gestaltung nicht als
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Anzeigen erkennbar sind, werden als solche vom Verlag mit dem
Wort „Anzeige“ deutlich kenntlich gemacht.
8.Der Verlag behält sich vor, Anzeigenaufträge – auch einzelne Abrufe
im Rahmen eines Abschlusses – und Beilagenaufträge wegen des
Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form nach einheitlichen,
sachlich gerechtfertigten Grundsätzen des Verlags abzulehnen, wenn
deren Inhalt gegen die Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt oder deren Veröffentlichung für den Verlag unzumutbar ist. Dies
gilt auch für Aufträge, die bei Geschäftsstellen, Annahmestellen oder
bei Vertretern aufgegeben werden.
Beilagenaufträge sind für den Verlag erst nach Vorlage eines Musters
der Beilage und deren Billigung bindend. Beilagen, die durch Format
oder Aufmachung beim Leser den Eindruck eines Bestandteils der
Zeitung oder Zeitschrift erwecken oder Fremdanzeigen enthalten,
werden nicht angenommen.
Die Ablehnung eines Auftrags wird dem Auftraggeber unverzüglich
mitgeteilt.
9.Für die rechtzeitige Lieferung des Anzeigentextes und einwandfreier
Druckunterlagen oder der Beilagen ist der Auftraggeber verantwortlich. Für erkennbar ungeeignete oder beschädigte Druckunterlagen
fordert der Verlag unverzüglich Ersatz an.
Der Verlag gewährleistet die für den belegten Titel übliche
Druckqualität im Rahmen der durch die Druckunterlagen gegebenen
Möglichkeiten.
10.Der Auftraggeber hat bei ganz oder teilweise unleserlichem, unrichtigem oder bei unvollständigem Abdruck der Anzeige Anspruch auf
Zahlungsminderung oder eine einwandfreie Ersatzanzeige, aber nur
in dem Ausmaß, in dem der Zweck der Anzeige beeinträchtigt wurde.
Lässt der Verlag eine ihm hierfür gestellte angemessene Frist verstreichen oder ist die Ersatzanzeige erneut nicht einwandfrei, so hat der
Auftraggeber ein Recht auf Zahlungsminderung oder Rückgängig­
machung des Auftrags.
Schadenersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung,
Verschuldung bei Vertragsabschluss und unerlaubter Handlung sind –
auch bei telefonischer Auftragserteilung – ausgeschlossen;
Schadenersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung und Verzug
sind beschränkt auf Ersatz des vorhersehbaren Schadens und auf
das für die betreffende Anzeige oder Beilage zu zahlende Entgelt.
Dies gilt nicht für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit des Verlegers,
seines gesetzlichen Vertreters und seines Erfüllungsgehilfen. Eine
Haftung des Verlags für Schäden wegen des Fehlens zugesicherter
Eigenschaften bleibt unberührt.
Im kaufmännischen Geschäftsverkehr haftet der Verlag darüber
hinaus auch nicht für grobe Fahrlässigkeit von Erfüllungsgehilfen; in
den übrigen Fällen ist gegenüber Kaufleuten die Haftung für grobe
Fahrlässigkeit dem Umfang nach auf den voraussehbaren Schaden
bis zur Höhe des betreffenden Anzeigenentgelts beschränkt.
Reklamationen müssen – außer bei nicht offensichtlichen Mängeln
– innerhalb von vier Wochen nach Eingang der Rechnung und Beleg
geltend gemacht werden.
11.Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch geliefert. Der
Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Richtigkeit der
zurückgesandten Probeabzüge. Der Verlag berücksichtigt alle
Fehlerkorrekturen, die ihm innerhalb der bei der Übersendung des
Probeabzugs gesetzten Frist mitgeteilt werden.
12.Sind keine besonderen Größenvorschriften gegeben, so wird
die nach Art der Anzeige übliche, tatsächliche Abdruckhöhe der
Berechnung zu Grunde gelegt.
13.Falls der Auftraggeber nicht Vorauszahlung leistet, wird die
Rechnung sofort, möglichst aber 14 Tage nach Veröffentli­chung der
Anzeige übersandt. Die Rech­nung ist innerhalb der aus der Preisliste
ersichtlichen, vom Empfang der Rechnung an laufenden Frist zu
be­zahlen, sofern nicht im einzelnen Fall eine andere Zahlungs­frist
oder Vorauszah­lung vereinbart ist. Etwaige Nachlässe für vorzeitige
Zahlung werden nach der Preisliste gewährt.
14.Bei Zahlungsverzug oder Stundung wer­den Zinsen sowie die
Einziehungskosten berechnet. Der Verlag kann bei Zah­lungs­verzug
die weitere Ausführung des laufenden Auftrags bis zur Bezahlung
zu­rückstellen und für die restlichen Anzei­gen Vorauszahlung verlangen. Bei Vorliegen begründeter Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des
Auftraggebers ist der Verlag berechtigt, auch während der Laufzeit
eines Anzeigenabschlusses das Erscheinen weiterer Anzeigen ohne
Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbar­tes Zahlungsziel von der
Vorauszahlung des Betrags und von dem Ausgleich of­fenstehender
Rechnungsbeträge abhän­gig zu machen.
15.Der Verlag liefert mit der Rechnung auf Wunsch einen
Anzeigenbeleg. Je nach Art und Umfang des Anzeigenauftrags
werden Anzeigenausschnitte, Belegsei­ten oder vollständige
Belegnummern ge­liefert. Kann ein Beleg nicht mehr be­schafft werden, so tritt an seine Stelle ei­ne rechtsverbindliche Bescheinigung
des Verlags über die Veröffentlichung und Verbreitung der Anzeige.
16.Kosten für die Anfertigung bestellter Druckvorlagen und
Zeichnungen sowie für die vom Auftraggeber gewünschte oder
zu vertretende erhebliche Änderung ursprünglich vereinbarter
Ausführungen hat der Auftraggeber zu tragen.
17.Aus einer Auflagenminderung kann bei einem Abschluss über mehrere Anzeigen ein Anspruch auf Preisminderung herge­leitet werden,
wenn im Gesamtdurch­schnitt des mit der ersten Anzeige begin­
nenden Insertionsjahres die in der Preis­liste oder auf andere Weise
genannte durchschnittliche Auflage oder – wenn eine Auflage nicht
genannt ist – die durchschnittlich verkaufte (bei Fachzeit­schriften
gegebenenfalls die durch­schnittlich tatsächlich verbreitete) Aufla­ge
des vergangenen Kalenderjahres un­terschritten wird. Eine Auflagen­
minde­rung ist nur dann ein zur Preisminderung berechtigender
Mangel, wenn sie bei einer Auflage bis zu 50 000 Exemplaren
20 v. H., bei einer Auflage bis zu 100 000 Exemplaren 15 v. H., bei einer Auflage bis zu 500 000 Exemplaren 10 v. H., bei einer Auflage über 500 000 Exemplaren 5 v. H. beträgt. Darüber hinaus sind bei Abschlüssen Preisminderungsansprüche ausge­schlossen, wenn der Verlag dem Auftrag­geber von dem Absinken der Auflage so
rechtzeitig Kenntnis gegeben hat, dass dieser vor Erscheinen der Anzeige vom Vertrag zurücktreten konnte.
18.Bei Ziffernanzeigen wendet der Verlag für die Verwahrung
und rechtzeitige Weiter­gabe der Angebote die Sorgfalt eines
or­dentlichen Kaufmanns an. Einschreibe­briefe und Eilbriefe
auf Ziffernanzeigen werden nur auf dem normalen Postweg
weitergeleitet.
Die Eingänge auf Ziffernanzeigen werden vier Wochen aufbewahrt. Zuschriften, die in dieser Frist nicht abgeholt sind, wer­den
vernichtet. Wertvolle Unterlagen sendet der Verlag zurück, ohne dazu ver­pflichtet zu sein. Dem Verlag kann einzel­vertraglich als Empfangsbevollmächtig­tem des Auftraggebers das Recht einge­
räumt werden, die eingehenden Angebo­te anstelle und im erklärten
Interesse des Auftraggebers zu öffnen. Briefe, die das zulässige
Format DIN A4 (Gewicht 50 g) überschreiten sowie Waren-, Bücher-,
Katalogsendungen und Päckchen sind von der Weiterleitung
Allgemeine Geschäftsbedingungen
ausgeschlossen und werden nicht entgegengenommen. Eine Entgegennahme und Weiterleitung kann dennoch ausnahmsweise für den Fall vereinbart werden, dass der Auftrag­geber die dabei
entstehenden Kosten übernimmt.
19.Druckvorlagen werden nur auf besonde­re Anforderung an den
Auftraggeber zurückgesandt. Die Pflicht zur Aufbewah­rung endet
drei Monate nach Ablauf des Auftrags.
20.Erfüllungsort ist der Sitz des Verlags. Im Geschäftsverkehr mit
Kaufleuten, ju­ristischen Personen des öffentlichen Rechts oder bei
öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist bei Klagen Ge­richtsstand
der Sitz des Verlags. Soweit Ansprüche des Verlags nicht im Mahn­
verfahren geltend gemacht werden, be­stimmt sich der Gerichtsstand
bei Nicht-Kaufleuten nach deren Wohnsitz. Ist der Wohnsitz oder
gewöhnliche Aufenthalt des Auftraggebers, auch bei Nicht-Kauf­
leuten, zum Zeitpunkt der Klageerhe­bung unbekannt oder hat der
Auftragge­ber nach Vertragsschluss seinen Wohn­sitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Geltungsbereich des Gesetzes ver­legt, ist
als Gerichtsstand der Sitz des Verlags vereinbart.
Zusätzliche Geschäftsbedingungen des Verlags
a)Bei Änderung der Anzeigen- und Beilagenpreise treten die neuen
Bedingungen auch bei laufenden Aufträgen sofort in Kraft.
b)Im Falle höherer Gewalt oder bei Nichterscheinen infolge von
Arbeitskampf erlischt jede Verpflichtung auf Erfüllung von Aufträgen
und Leistung von Schadenersatz; letztere auch für etwa nicht oder
nicht rechtzeitig veröffentlichte Anzeigen.
c)Der Auftraggeber trägt allein die Verantwortung für den Inhalt
und die rechtliche Zulässigkeit der für die Insertion zur Verfügung
gestellten Text- und Bildunterlagen. Dem Auftraggeber obliegt es,
die Verlage von Ansprüchen Dritter freizustellen, die diesen aus
der Ausführung des Auftrags, auch wenn er abbestellt sein sollte,
erwachsen. Der Verlag ist nicht verpflichtet, Aufträge und Anzeigen
daraufhin zu prüfen, ob durch sie Rechte Dritter beeinträchtigt
werden.
d)Durch Erteilung eines Anzeigenauftrags verpflichtet sich der
Inserent, die Kosten der Veröffentlichung einer Gegendarstellung,
die sich auf tatsächliche Behauptungen der veröffentlichten Anzeige
bezieht, zu tragen, und zwar nach Maßgabe des jeweils gültigen
Anzeigentarifs.
e)Der Auftraggeber hat den richtigen Abdruck seiner Anzeige
sofort bei Erscheinen zu überprüfen. Der Verlag erkennt
Zahlungsminderung oder Ersatzansprüche nicht an, wenn bei
Wiederholungen der gleiche Fehler unterläuft, ohne dass nach der
ersten Veröffentlichung eine sofortige Richtigstellung seitens des
Auftraggebers erfolgt ist.
f)Werbungsmittler und Werbeagenturen sind verpflichtet, sich
in ihren Angeboten, Verträgen und Abrechnungen mit den
Werbungstreibenden an die Preisliste des Verlags zu halten. Eine
vom Verlag gewährte Mittlervergütung darf an die Auftraggeber
weder ganz noch teilweise weitergegeben werden. Einen
Provisionsanspruch hat der Mittler nur dann, wenn er selbst alles,
was zur Abwicklung eines Anzeigenauftrags gehört, tatsächlich
auch selbst regelt.
g)Unsere Geschäftsbedingungen sind verbindlich. Sollten Teile dieser
Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so bleiben die anderen
Teile weiterhin in Kraft.
h)Platzierungen werden im Rahmen der Möglichkeiten erfüllt.
Sie sind jedoch nur dann verbindlich, wenn ein Schieberecht für die
Anzeigen eingeräumt wird.
i)Bei fernmündlich aufgegebenen Anzeigen beziehungsweise fernmündlich veranlassten Änderungen sowie für Fehler infolge undeutlicher Niederschrift übernimmt der Verlag keine Haftung für die
Richtigkeit der Wiedergabe; das Gleiche gilt auch bei
Auftragserteilung per Telefax.
j)Bei Abbestellung einer gesetzten Anzeige werden die Satzkosten
berechnet.
k)Mit Aufgabe einer Anzeige erklärt sich der Inserent damit einverstanden, dass die für die Veröffentlichung und Abrechnung der
Anzeige notwendigen Daten in einer Datenverarbeitungsanlage
gespeichert werden, auf Grund der gesetzlichen Aufbewahrungs­
fristen auch über den Zeitpunkt der Vertragserfüllung hinaus.
l)Der Werbungtreibende hat Anspruch auf den seiner tatsächlichen
Abnahme von Anzeigen innerhalb Jahresfrist entsprechenden
Nachlass, wenn er zu Beginn der Frist einen Vertrag abgeschlossen
hat, der auf Grund der Preisliste zu einem Nachlass von vornherein
berechtigt. Die Ansprüche auf Nachvergütung entfallen, wenn
sie nicht binnen drei Monaten nach Ablauf des Abschlussjahres
geltend gemacht werden.
m)Der Verlag ist berechtigt, Reprokosten, die über das übliche Maß
hinausgehen, in Rechnung zu stellen.
n)Der Verlag behält sich das Recht vor, für Anzeigen in
Verlagsbeilagen, Sonderveröffentlichungen und Kollektiven
Sonderpreise festzulegen.
Preisliste Nr. 56
Seite 20
Gültig ab 1. Januar 2016
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Telefon(0 70 22) 94 64-191
Telefax(0 70 22) 94 64-159
E-Mail: [email protected]
Telefon(0 70 22) 94 64-192
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