Vertragsbedingungen_Unimog2012_Layout 1

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Allgemeine Geschäftsbedingungen für das Unimog 2-Jahres Wertpaket
Mercedes-Benz Österreich
Präambel
Der Unimog Verkauf schließt bei Abschluss eines Kauf- oder Leasingvertrages eine Vereinbarung über ein
Dienstleistungsangebot zur Durchführung von Arbeiten (Pkt. III) an den im Unimog 2-Jahres Wertpaket
aufgeführten Mercedes-Benz Fahrzeugen ab. Diese Fahrzeuge müssen über die österreichische Unimog
Vertriebsorganisation in Österreich gekauft oder geleast werden, unter Beachtung der jeweiligen Einsatzart
(Öffentlicher Dienst, Dienstleistung, Energie, Bau, Landwirtschaft und Katastrophenschutz).
Ausgenommen vom Unimog 2-Jahres Wertpaket sind Fahrzeuge in den Einsatzgebieten Tagebau und nicht
ziviler Einsatz.
Der Kunde lässt alle Arbeiten, die Vereinbarungsinhalt sind (Ausnahmen siehe Pkt. III), von einem
österreichischen autorisierten UNIMOG-Servicepartner durchführen.
Wichtiger HINWEIS: Unter Lieferung ist jeweils das Auslieferungsdatum an den Kunden (im Regelfall das
Erstzulassungsdatum oder das Datum der ersten Inbetriebnahme) zu verstehen.
Die Gewährleistungsfrist startet ab Zulassung oder Inbetriebnahme, spätestens jedoch 18 Monate nach dem
Abgang des Liefergegenstandes aus dem Herstellerwerk (dokumentiert durch das Abnahmedatum in FDOK,
übertragen in das Feld „Produktionsdatum“ in VEGA).
Die Laufzeit für das Unimog 2-Jahres-Wertpaket beträgt 24 Monate ab Erstzulassung bzw. 3.000 Betriebsstunden.
I. Umfang der Arbeiten
1. Unimog 2-Jahres-Wertpaket Vertrag:
Mercedes-Benz Österreich verpflichtet sich im Rahmen des Unimog 2-Jahres-Wertpakets, die Kosten für
folgende Arbeiten zu übernehmen: Beseitigen von Mängeln an nachstehend aufgeführten Bauteilen, die
bei sachgemäßem Gebrauch auftreten und für die keine der nachfolgend genannten Ausnahmen gemäß
den Vertragsbedingungen gelten. Ein Aggregatetausch erfolgt, sofern keine wirtschaftliche Instandsetzung
gewährleistet ist.
Motor: Motorgehäuse, Triebwerk, Steuerung, Einspritzanlage, Turbolader, Luftpresser, Zusatzluftpresser,
Ansaug-/Auspuffkrümmer, Motorbremse, Wasserpumpe, Lüfter, Generator, Starter, Steuergerät (MR);
ohne: Kraftstoff-/Luftfilter;
Mechanische Getriebe: Getriebegehäuse, Wellen, Räder, Lager, Synchronisierung, EPS-Anlage, Nebenantrieb, Ölkühler, EPS-Anlage, Steuergerät (GS/AGS/KS);
Automatik-Getriebe: Pumpen, Modulator, Wandler, Schaltschiebergehäuse, Getriebegehäuse,
Steuergeräte, Ölkühler;
Verteiler-Getriebe: Ausgleichssperre, Wellen, Räder, Lager, Gehäuse;
Angetriebene Vorderachsen: Achsgehäuse, Gelenke, Antrieb, Ausgleich, Diff.-Sperre, Radvorgelege;
Angetriebene Hinterachsen: Achsgehäuse, Antrieb, Ausgleich, Diff.-Sperre, Radvorgelege;
Wellenstrang: Antriebswellen, Schwingungstilger, Zwischenlager;
ohne: Heckzapfwelle;
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Nebenantrieb, Zapfwellengetriebe: Lamellenkupplung, schneller Nebenantrieb, Getriebegehäuse, Wellen,
Räder, Lager;
Kupplung: Zentralausrücker, Geber-, Nehmerzylinder, Wandlerschaltkupplung;
ohne: Kupplungsscheibe;
Fahrgestell, Rahmen, Räder: Federn, Stoßdämpfer, Stabilisator, Rahmen, Anhängerkupplung;
ohne: Verschraubung, Räder, Reifen;
Bremsen: Hydraulik, Pneumatik, Anhängerbremsanlage, Achslastabhängiges Bremsventil, Antiblockiersystem (ABS-Steuergerät), Motorbremse;
ohne: Bremsbeläge, Bremsflüssigkeit;
Kraftstoffanlage: Kraftstoffbehälter, Kraftstoffpumpe, Grid-Heater, BlueTec (AdBlue) Anlage;
Auspuffanlage: Auspuffrohr, Auspufftopf, BlueTec (AdBlue) Anlage;
Lenkanlage: Lenkgetriebe, Lenkwellen, Lenkgelenke, Vario-Pilot (Wechsellenkung), Lenkhelfpumpe,
Lenkrad;
Elektrische Anlage: Instrumentierung, Steuergeräte, Schalter, Sensoren, Diagnosesteckdose,
Tachograph, elektrische Leitungen;
ohne: Sicherungen, Batterie, Glühlampen;
Hydraulik / Hydrostat: Hydraulikpumpen, Tankanlagen, Kippzylinder, Leistungshydraulik,
Arbeitshydraulik, hydrostatischer Fahrantrieb;
Klimatisierung: Lüftung, Heizung, Klimaanlage, Kältekompressor;
ohne: Dichtungen;
Fahrerhaus/Pritsche/Aufbau: Innenausstattung, Fensterheber, Türen/Mähtür, Schließanlage,
Sitzanlage, Sicherheitsgurte, Pritsche, Pedalanlage;
ohne: Verglasung (Nachweispflicht), Spiegel, Wischerblätter, Fremdaufbauten und -anbauten;
2. Art und Umfang der Arbeiten werden von Mercedes-Benz Österreich jeweils so festgelegt,
dass die Gebrauchsfähigkeit der Fahrzeuge gewährleistet ist. Mercedes-Benz Österreich ist berechtigt,
in Abstimmung mit dem Kunden die Fahrzeuge zur Durchführung von Vorsorge- und Überprüfungsarbeiten in die Werkstatt zu rufen.
3. Ausgenommen sind folgende Arbeiten :
• Sämtliche gesetzliche Untersuchungen.
• Alle Wartungsarbeiten am Fahrzeug, wie zum Beispiel:
– Ölwechsel
– Reinigungsarbeiten am Kraftstoffsystem und Waschdüsen
– Räder auswuchten, umsetzen und Reifendruck prüfen
– Fahrwerksvermessung
– Funktionskontrollen einschl. Probefahrt
– Flüssigkeitskontrollen
• Abschleppkosten und Stellung eines Ersatzfahrzeuges.
• Räder und Reifen.
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• Beseitigung von Unfall- oder Gewaltschäden sowie selbstverschuldete Verwindungsschäden, Schäden
durch äußere Einwirkungen (z.B. Diebstahl, Kollision, Steinschlag) oder mangelnde Pflege bzw. Umwelteinflüsse.
• Beseitigung von Mängeln an Bauteilen, welche nicht unter Pkt. III. Absatz 1 genannt sind, sowie Nebenleistungen wie z.B. Kosten für Test-, Mess- und Einstellarbeiten, soweit sie nicht in Zusammenhang mit
Instandsetzungen nach Pkt. III. Absatz 1 stehen, Kilometergeld, Hotel und Reisekosten, Mietfahrzeuge,
Frachtausfälle, Kosten für Luftfracht, Nachfüllöl und Nachfüllbetriebsstoffe zwischen den Intervallen,
etc. (abhängig von der wählbaren Option „Service Mobilität“).
• Um- und Nachrüstungen aufgrund gesetzlicher Bestimmungen.
• Höhere Gewalt oder andere unvorhergesehene Ereignisse, wie z.B. Aufruhr, Streik, Aussperrungen
bei Daimler oder deren Erfüllungsgehilfen, entbinden Daimler für die Zeit ihres Vorliegens von der
Leistungspflicht.
• Alle Maßnahmen für längere Stilllegung und spätere Inbetriebnahme des Fahrzeugs sowie dadurch
verursachte Standschäden.
• Kosten für Test-, Mess- und Einstellarbeiten, soweit sie nicht im Zusammenhang mit einem garantiepflichtigen Schaden anfallen.
• Verschleißreparaturen und Verschleißteile, Beispiele hierfür sind:
– Luft-, Öl- und Kraftstofffilter
– Bremsklötze, -beläge, -flüssigkeit
– Kupplungsbeläge
– Wischerblätter und Profilgummis
– Glühlampen
• Glasschäden, wenn nicht eindeutig erwiesen ist, dass ein Herstellungs- und Werkseinbaufehler
zugrunde liegt.
4. Ferner bestehen keine Ansprüche bei Schäden:
• Die dadurch entstanden sind, weil der Schaden nicht unverzüglich gemeldet und das Fahrzeug zur
Instandsetzung bereitgestellt wurde.
• Durch unsachgemäße Behandlung, insbesondere Nichtbeachtung der Hinweise von Mercedes-Benz Österreich in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges, Veränderung am Fahrzeug durch den Kunden oder Dritte,
Verwendung von anderen als Mercedes-Benz Original-Teilen, Originalersatzteilen oder qualitativ gleichwertigen Originalersatzteilen oder Betriebsstoffen, die in den Daimler Betriebsstoffvorschriften nicht aufgeführt sind.
• Der Vertrag umfasst keine Fahrtkosten und Außenmontagekosten für Service- und Reparaturleistungen
durch mobilen Reparaturdienst am Fahrzeugstandort (abhängig von der wählbaren Option „Service
Mobilität“).
• Durch nachträgliche Um- und Anbauten und die An- und Aufbaugeräte sowie die dadurch entstandenen
Schäden am Unimog.
• Durch Nichteinhaltung der Aufbaurichtlinien.
• Durch Unterlassung der Pflegeanweisung durch den Kunden (Beilage im Fahrzeug) entstandene Schäden.
5. Dem Kunden stehen, neben dem Unimog 2-Jahres Wertpaket, bei Mängeln die gesetzlichen Rechte nach
Maßgabe der Regelungen im Kaufvertrag und den Neufahrzeug-Verkaufsbedingungen zu. Diese Rechte
werden durch die vorliegende Vereinbarung nicht eingeschränkt. Die vorliegende Vereinbarung begründet
nicht Ansprüche auf Rücktritt (Rückabwicklung des Kaufvertrages) oder Minderung (Herabsetzung des
Kaufpreises).
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II. Verpflichtung des Kunden
1. Der Kunde ist verpflichtet dafür zu sorgen, dass die Bedienungsvorschriften in der Betriebsanleitung des
jeweiligen Fahrzeugs befolgt und bei Schäden alle Maßnahmen zur Schadensminderung ergriffen werden.
Insbesondere sind die Einfahrvorschriften und die Einhaltung der vorgeschriebenen maximalen Drehzahl
und Geschwindigkeit zu beachten.
2. Die Fahrzeuge sind den österreichischen Unimog Servicepartnern durch den Kunden rechtzeitig zur
Durchführung der Arbeiten gemäß Mercedes-Benz Wartungsvorschrift oder unverzüglich bei Eintritt eines
Schadens zur Verfügung zu stellen. Andernfalls gehen die Kosten für dadurch entstandene Schäden oder
Mehrarbeiten zu Lasten des Kunden.
3. Laufende Kontrollen, wie das Prüfen und Ergänzen von Öl (an allen dafür vorgesehenen Aggregaten),
Kühlmittel, Frostschutz gemäß Betriebsanleitung, Luftdruck und fester Sitz (an allen Rädern) sind vom
Kunden auf seine Kosten durchzuführen.
4. Eine Vermietung oder sonstige Überlassung der Fahrzeuge an Dritte ist nur mit schriftlicher Zustimmung
von Mercedes-Benz Österreich zulässig.
5. Ausfälle des Betriebsstundenzählers sowie Beschädigung der Verplombungen müssen Mercedes-Benz
Österreich unverzüglich angezeigt werden. Die erforderlichen Reparaturarbeiten sind innerhalb eines
Tages nach Schadeneintritt und ausschließlich bei einem österreichischen Unimog Servicepartner durchzuführen. Wird ein Austausch des Betriebsstundenzählers notwendig, so ist die zum Zeitpunkt des
Austausches gemessene Laufleistung/Betriebszeit auf den neuen Betriebsstundenzähler zu übertragen.
Die Anzahl etwaiger nicht registrierter Betriebsstunden wird von den Vertragspartnern im gegenseitigen
Einvernehmen festgelegt. Mercedes-Benz Österreich ist berechtigt, den Betriebsstundenstand und die
Verplombungen sowie Aufzeichnungen eines vorhandenen Fahrtenschreibers jederzeit zu überprüfen.
Ist der die Reparatur durchführende Betrieb nicht zur Überprüfung von Fahrtschreibern nach § 24a KFG
ermächtigt, muss die Überprüfung in der nächstgelegenen autorisierten Werkstatt erfolgen.
6. Die Wartungsarbeiten sind gemäß Herstellerangaben und dem zurzeit gültigen Wartungsblatt für das
Fahrzeug im Vertragszeitraum durch einen österreichischen Unimog Servicepartner auszuführen.
7. Der Kunde verpflichtet sich, bei Verwendung von alternativen Kraftstoffen (z.B. FAME) Mercedes-Benz
Österreich im Voraus zu informieren. Sind die Voraussetzungen zum Einsatz von alternativen Kraftstoffen
geschaffen (z.B. Einstellung Schwefelgehalt), werden die Motorölintervalle neu festgelegt. Sofern der
Kunde Mercedes-Benz Österreich nicht rechtzeitig informiert, sind eventuelle Folgschäden durch den
Kunden zu tragen.
8. Soweit sich der Kunde bei der Benutzung des Kauf- oder Leasinggegenstands seines Personals bedient,
muss er dieses zur Einhaltung der vorgenannten Bestimmungen verpflichten.
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