Produktblatt CableLink Cash PDF

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Produktblatt CableLink Cash PDF
Cablelink
Cablelink cash
Gewerbekunden
Produktblatt und Dienstbeschreibung. Zusatzprodukt zu den Access-Produkten CableLink Home, Speed, Pro, Business,
Office, allen CableLink Extreme sowie CableLink Fibre:INET Produkten. CableLink Cash bietet Ihnen in Kooperation mit der
Firma Hobex AG (www.hobex.at) einen sicheren und günstigen Zugang zum bargeldlosen Zahlungsverkehr für bis zu
253 Terminals.
Monatliche Grundentgelte
Anzahl
max. Terminals
Produkt/Tarif
Grundentgelt pro Monat
Euro netto
Euro brutto
CableLink Cash-1
1
8,25
9,90
CableLink Cash-5
5
16,58
19,90
CableLink Cash-13
13
24,92
29,90
CableLink Cash-flat
253
33,25
39,90
Produktvoraussetzungen
Voraussetzung für die Nutzung von CableLink Cash ist ein aufrechter Vertrag über den Bezug eines der oben angeführten
CableLink Produkte, sowie einem Vertrag und Terminal der Hobex AG. Vom Hausübergabepunkt bis zum zentralen Standort
1)
Ihres Hobex-Terminals bzw. Hub/Switch ist eine direkte Koaxialkabelverbindung – ausgenommen bei CableLink Fibre:INET –
sowie eine 230V Stromversorgung vor Ort nötig, welche von Kunden bereitzustellen ist.
Ihre Vorteile
› Konfiguration und Installation Ihres Kabelmodems (exkl. LAN/Hausinstallation)
2)
› 2 Jahre Garantie auf Ihr Kabelmodem (Eigentum des Kunden)
› Zugang für 1 bzw. bis zu 253 Hobex-Endgeräte
› Regionale Ansprechpartner mit der Firma Hobex AG und der Salzburg AG
Einmalige Entgelte
Stand: April 2016, Irrtümer und Druckfehler vorbehalten.
Mindestvertragsbindung
einmalig
Euro netto
einmalig
Euro brutto
Inbetriebnahme
3)
12 Monate
80,00
96,00
Inbetriebnahme
3)
24 Monate
40,00
48,00
Inbetriebnahme
3)
36 Monate
00,00
00,00
Für CableLink Fibre:INET gelten die Bestimmungen gemäß Produktblatt und Dienstbeschreibung zu CableLink Fibre:INET.
Nicht bei CableLink Fibre:INET, hier verbleiben sämtliche Geräte im Eigentum der Salzburg AG.
3)
Bei CableLink Home, Speed, Pro, Business, Office und allen CableLink Extreme Produkten inkl. Modemkosten.
Bei CableLink Fibre:INET nur für die Inbetriebnahme.
Weiters gibt es die Möglichkeit Terminals ohne dem Produkt CableLink Cash an einem Internetzugang der Salzburg AG anzuschließen.
Hierzu fragen Sie bitte bei Ihrem Ansprechpartner der Firma Hobex AG nach.
1)
2)
Gültig ab April 2016
Salzburg AG für Energie, Verkehr und Telekommunikation
Firmensitz: Bayerhamerstraße 16, 5020 Salzburg, Österreich, [email protected], www.salzburg-ag.at
DVR: 0027685, UID: ATU33790403, Offenlegung nach § 14 UGB, Aktiengesellschaft, Salzburg,
Firmenbuch: FN 51350s, Bankverbindung: Raiffeisenverband Salzburg, IBAN: AT66 3500 0000 0004 5005
BIC: RVSAAT2S, Salzburger Sparkasse, IBAN: AT81 2040 4000 0000 1800, BIC: SBGSAT2SXXX
Dienstbeschreibung für CableLink Cash
In dieser Dienstbeschreibung werden Art und Leistungsumfang des von der Salzburg AG angebotenen Service, die Qualität
des Anschlusses sowie die Fristen bis zur erstmaligen Errichtung/Freischaltung eines Anschlusses definiert.
1. Geltungsbereich
Diese Dienstbeschreibung gilt für das Produkt CableLink Cash.
2. Vorrausetzungen
Voraussetzung für die Nutzung von CableLink Cash ist ein bestehender Internet-Vollanschluss über das Netz der Salzburg
AG oder einem Partner-Netz der Salzburg AG, ausgenommen CableLink Light und CableLink Webcam. Der CableLink Cash
Dienst funktioniert des Weiteren nur in Verbindung mit einem Vertrag und Terminal der Hobex AG.
3. Servicegrenze
Der Dienst CableLink Cash wird bei den Produkten CableLink Home, Speed, Pro, Business, Office und allen CableLink
Extreme Produkten über ein eigenes Kabel-Modem realisiert. Bei CableLink Fibre:INET erfolgt der Anschluss am EthernetPort des Routers, welcher im Eigentum der Salzburg AG steht. Der Servicebereich der Salzburg AG endet am kundenseitigen Ethernetanschluss des Kabel-Modems bzw. am kundenseitigen Ethernetanschluss des Routers. Das Service bezüglich
Geräte der Firma Hobex wird in einem Vertrag mit Hobex AG definiert und geregelt und ist somit kein Bestandteil von
CableLink Cash. Des Weiteren gelten die AGB für Internet-Services der Salzburg AG.
4. Support
Der First Level Support wird durch die Hobex AG unter +43 (0)662/2255-88 sichergestellt, welche bei Erfordernis die
Salzburg AG verständigt. In den nachfolgenden Supportzeiten sind die Zeiten definiert, in denen im Fehlerfall eine
Störungsbehebung des Kundenanschlusses innerhalb des von der Salzburg AG servicierten Bereichs durchgeführt wird.
Leistungen, die über den definierten Support hinausgehen, stellen ein Zusatzservice dar und sind kostenpflichtig.
Leistungsbeschreibung
First Level Support (HOBEX)
4)
+43 (0)662/2255-88
Störungsannahme durch Hobex
Täglich 06.00–24.00 Uhr
Fehlerbehebung durch Servicetechniker der Salzburg AG
Maximale Entstörungszeiten durch die Salzburg AG
Wartungsfenster durch Salzburg AG
4)
5)
5)
Täglich 07.00–22.00 Uhr
12 Stunden
Täglich 00.00–24.00 Uhr
Wird durch die Hobex AG sichergestellt und durchgeführt.
Zeiten außerhalb der Service-Technikerzeiten (07.00–22.00) unterbrechen die angeführten Entstörungszeiten.
5. Anbindungsschema
6. Besondere Verpflichtungen des Kunden bei Störungen
Der Kunde ist verpflichtet jegliche Unterbrechung oder Störung von Telekommunikationsdiensten oder Geräten (Modem,
Router etc.) unverzüglich dem First Level Support zu melden, um die Problembehebung zu ermöglichen, bevor der Kunde
andere Firmen beauftragt. Verletzt der Kunde diese Verständigungspflicht, übernimmt die Salzburg AG für Schäden
und Aufwendungen die aus der unterlassenen Verständigung resultieren (z. B. Kosten einer vom Kunden beauftragten
Fremdfirma) keine Haftung. Kosten der Behebung von Problemen oder Störungen, welche nicht von der Salzburg AG zu
vertreten sind, sind dieser zu ersetzen.
Gültig ab April 2016
2
7. Ansprechstelle beim Kunden
In jedem Störfall muss vom Kunden mindestens ein Ansprechpartner mit Name, Telefon- und Faxnummer sowie
E-Mail-Adresse und MAC-Adresse bekannt gegeben werden, der innerhalb der Supportzeiten erreichbar ist.
8. Zutritt zu Einrichtungen, die von der Salzburg AG serviciert werden
Zur Durchführung von Störungsbehebungen und Wartungsmaßnahmen ist Mitarbeitern der Salzburg AG beziehungsweise deren Beauftragten der Zutritt zu Einrichtungen, die von der Salzburg AG serviciert werden, zu ermöglichen.
9. Fristen bis zur Realisierung bzw. Freischaltung eines Anschlusses bzw. Services
Bei bestehenden Kabel TV-Anschlüssen und gegebenen technischen Voraussetzungen wird der Internetanschluss innerhalb von 15 Arbeitstagen ab Vertragsunterzeichnung errichtet und in Betrieb genommen. Zusatzdienste zu bestehenden
Produkten (z. B. zusätzliches Mailboxpaket etc.) werden innerhalb von 5 Arbeitstagen realisiert. Diese Fristen können
durch die Salzburg AG nur dann eingehalten werden, wenn der Kunde innerhalb der Supportzeiten telefonisch erreichbar
ist bzw. alle Angaben, die zur Freischaltung eines Services benötigt werden auch zeitgerecht bei der Salzburg AG bekannt
gibt.
10. Nichteinhaltung des vertraglich zugesicherten Dienstqualität
Wird der Bereitstellungstermin aus Gründen, die von der Salzburg AG zu vertreten sind, nicht eingehalten, verpflichtet
sich die Salzburg AG, dem Kunden eine Gutschrift in der Höhe von Euro 10,00 netto pro Woche der Überschreitung
des Bereitstellungstermins zu gewähren, wenn der Bereitstellungstermin um mehr als vier Wochen überschritten wird.
Dies gilt nicht, wenn die Nichteinhaltung des Bereitstellungstermins auf Verzögerungen bei Leistungen durch Dritte, die
nicht Erfüllungsgehilfen der Salzburg AG sind, zurückzuführen ist. Jedenfalls ist darüber hinausgehender Schadenersatz
ausgeschlossen, bei Verbrauchern jedoch nur bei leichter Fahrlässigkeit und nicht bei Personenschäden.
11. Ports
Alle eingehenden und ausgehenden Ports, außer jenen, welche vom Hobex-Terminal verwendet werden, sind gesperrt.
12. Mindestvertragslaufzeit
Die Mindestvertragslaufzeit beträgt 12 Monate, sofern keine andere Mindestvertragslaufzeit vereinbart wurde.
Gültig ab April 2016
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