Produktblatt CableLink Cash PDF
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Cablelink Cablelink cash Gewerbekunden Produktblatt und Dienstbeschreibung. Zusatzprodukt zu den Access-Produkten CableLink Home, Speed, Pro, Business, Office, allen CableLink Extreme sowie CableLink Fibre:INET Produkten. CableLink Cash bietet Ihnen in Kooperation mit der Firma Hobex AG (www.hobex.at) einen sicheren und günstigen Zugang zum bargeldlosen Zahlungsverkehr für bis zu 253 Terminals. Monatliche Grundentgelte Anzahl max. Terminals Produkt/Tarif Grundentgelt pro Monat Euro netto Euro brutto CableLink Cash-1 1 8,25 9,90 CableLink Cash-5 5 16,58 19,90 CableLink Cash-13 13 24,92 29,90 CableLink Cash-flat 253 33,25 39,90 Produktvoraussetzungen Voraussetzung für die Nutzung von CableLink Cash ist ein aufrechter Vertrag über den Bezug eines der oben angeführten CableLink Produkte, sowie einem Vertrag und Terminal der Hobex AG. Vom Hausübergabepunkt bis zum zentralen Standort 1) Ihres Hobex-Terminals bzw. Hub/Switch ist eine direkte Koaxialkabelverbindung – ausgenommen bei CableLink Fibre:INET – sowie eine 230V Stromversorgung vor Ort nötig, welche von Kunden bereitzustellen ist. Ihre Vorteile › Konfiguration und Installation Ihres Kabelmodems (exkl. LAN/Hausinstallation) 2) › 2 Jahre Garantie auf Ihr Kabelmodem (Eigentum des Kunden) › Zugang für 1 bzw. bis zu 253 Hobex-Endgeräte › Regionale Ansprechpartner mit der Firma Hobex AG und der Salzburg AG Einmalige Entgelte Stand: April 2016, Irrtümer und Druckfehler vorbehalten. Mindestvertragsbindung einmalig Euro netto einmalig Euro brutto Inbetriebnahme 3) 12 Monate 80,00 96,00 Inbetriebnahme 3) 24 Monate 40,00 48,00 Inbetriebnahme 3) 36 Monate 00,00 00,00 Für CableLink Fibre:INET gelten die Bestimmungen gemäß Produktblatt und Dienstbeschreibung zu CableLink Fibre:INET. Nicht bei CableLink Fibre:INET, hier verbleiben sämtliche Geräte im Eigentum der Salzburg AG. 3) Bei CableLink Home, Speed, Pro, Business, Office und allen CableLink Extreme Produkten inkl. Modemkosten. Bei CableLink Fibre:INET nur für die Inbetriebnahme. Weiters gibt es die Möglichkeit Terminals ohne dem Produkt CableLink Cash an einem Internetzugang der Salzburg AG anzuschließen. Hierzu fragen Sie bitte bei Ihrem Ansprechpartner der Firma Hobex AG nach. 1) 2) Gültig ab April 2016 Salzburg AG für Energie, Verkehr und Telekommunikation Firmensitz: Bayerhamerstraße 16, 5020 Salzburg, Österreich, [email protected], www.salzburg-ag.at DVR: 0027685, UID: ATU33790403, Offenlegung nach § 14 UGB, Aktiengesellschaft, Salzburg, Firmenbuch: FN 51350s, Bankverbindung: Raiffeisenverband Salzburg, IBAN: AT66 3500 0000 0004 5005 BIC: RVSAAT2S, Salzburger Sparkasse, IBAN: AT81 2040 4000 0000 1800, BIC: SBGSAT2SXXX Dienstbeschreibung für CableLink Cash In dieser Dienstbeschreibung werden Art und Leistungsumfang des von der Salzburg AG angebotenen Service, die Qualität des Anschlusses sowie die Fristen bis zur erstmaligen Errichtung/Freischaltung eines Anschlusses definiert. 1. Geltungsbereich Diese Dienstbeschreibung gilt für das Produkt CableLink Cash. 2. Vorrausetzungen Voraussetzung für die Nutzung von CableLink Cash ist ein bestehender Internet-Vollanschluss über das Netz der Salzburg AG oder einem Partner-Netz der Salzburg AG, ausgenommen CableLink Light und CableLink Webcam. Der CableLink Cash Dienst funktioniert des Weiteren nur in Verbindung mit einem Vertrag und Terminal der Hobex AG. 3. Servicegrenze Der Dienst CableLink Cash wird bei den Produkten CableLink Home, Speed, Pro, Business, Office und allen CableLink Extreme Produkten über ein eigenes Kabel-Modem realisiert. Bei CableLink Fibre:INET erfolgt der Anschluss am EthernetPort des Routers, welcher im Eigentum der Salzburg AG steht. Der Servicebereich der Salzburg AG endet am kundenseitigen Ethernetanschluss des Kabel-Modems bzw. am kundenseitigen Ethernetanschluss des Routers. Das Service bezüglich Geräte der Firma Hobex wird in einem Vertrag mit Hobex AG definiert und geregelt und ist somit kein Bestandteil von CableLink Cash. Des Weiteren gelten die AGB für Internet-Services der Salzburg AG. 4. Support Der First Level Support wird durch die Hobex AG unter +43 (0)662/2255-88 sichergestellt, welche bei Erfordernis die Salzburg AG verständigt. In den nachfolgenden Supportzeiten sind die Zeiten definiert, in denen im Fehlerfall eine Störungsbehebung des Kundenanschlusses innerhalb des von der Salzburg AG servicierten Bereichs durchgeführt wird. Leistungen, die über den definierten Support hinausgehen, stellen ein Zusatzservice dar und sind kostenpflichtig. Leistungsbeschreibung First Level Support (HOBEX) 4) +43 (0)662/2255-88 Störungsannahme durch Hobex Täglich 06.00–24.00 Uhr Fehlerbehebung durch Servicetechniker der Salzburg AG Maximale Entstörungszeiten durch die Salzburg AG Wartungsfenster durch Salzburg AG 4) 5) 5) Täglich 07.00–22.00 Uhr 12 Stunden Täglich 00.00–24.00 Uhr Wird durch die Hobex AG sichergestellt und durchgeführt. Zeiten außerhalb der Service-Technikerzeiten (07.00–22.00) unterbrechen die angeführten Entstörungszeiten. 5. Anbindungsschema 6. Besondere Verpflichtungen des Kunden bei Störungen Der Kunde ist verpflichtet jegliche Unterbrechung oder Störung von Telekommunikationsdiensten oder Geräten (Modem, Router etc.) unverzüglich dem First Level Support zu melden, um die Problembehebung zu ermöglichen, bevor der Kunde andere Firmen beauftragt. Verletzt der Kunde diese Verständigungspflicht, übernimmt die Salzburg AG für Schäden und Aufwendungen die aus der unterlassenen Verständigung resultieren (z. B. Kosten einer vom Kunden beauftragten Fremdfirma) keine Haftung. Kosten der Behebung von Problemen oder Störungen, welche nicht von der Salzburg AG zu vertreten sind, sind dieser zu ersetzen. Gültig ab April 2016 2 7. Ansprechstelle beim Kunden In jedem Störfall muss vom Kunden mindestens ein Ansprechpartner mit Name, Telefon- und Faxnummer sowie E-Mail-Adresse und MAC-Adresse bekannt gegeben werden, der innerhalb der Supportzeiten erreichbar ist. 8. Zutritt zu Einrichtungen, die von der Salzburg AG serviciert werden Zur Durchführung von Störungsbehebungen und Wartungsmaßnahmen ist Mitarbeitern der Salzburg AG beziehungsweise deren Beauftragten der Zutritt zu Einrichtungen, die von der Salzburg AG serviciert werden, zu ermöglichen. 9. Fristen bis zur Realisierung bzw. Freischaltung eines Anschlusses bzw. Services Bei bestehenden Kabel TV-Anschlüssen und gegebenen technischen Voraussetzungen wird der Internetanschluss innerhalb von 15 Arbeitstagen ab Vertragsunterzeichnung errichtet und in Betrieb genommen. Zusatzdienste zu bestehenden Produkten (z. B. zusätzliches Mailboxpaket etc.) werden innerhalb von 5 Arbeitstagen realisiert. Diese Fristen können durch die Salzburg AG nur dann eingehalten werden, wenn der Kunde innerhalb der Supportzeiten telefonisch erreichbar ist bzw. alle Angaben, die zur Freischaltung eines Services benötigt werden auch zeitgerecht bei der Salzburg AG bekannt gibt. 10. Nichteinhaltung des vertraglich zugesicherten Dienstqualität Wird der Bereitstellungstermin aus Gründen, die von der Salzburg AG zu vertreten sind, nicht eingehalten, verpflichtet sich die Salzburg AG, dem Kunden eine Gutschrift in der Höhe von Euro 10,00 netto pro Woche der Überschreitung des Bereitstellungstermins zu gewähren, wenn der Bereitstellungstermin um mehr als vier Wochen überschritten wird. Dies gilt nicht, wenn die Nichteinhaltung des Bereitstellungstermins auf Verzögerungen bei Leistungen durch Dritte, die nicht Erfüllungsgehilfen der Salzburg AG sind, zurückzuführen ist. Jedenfalls ist darüber hinausgehender Schadenersatz ausgeschlossen, bei Verbrauchern jedoch nur bei leichter Fahrlässigkeit und nicht bei Personenschäden. 11. Ports Alle eingehenden und ausgehenden Ports, außer jenen, welche vom Hobex-Terminal verwendet werden, sind gesperrt. 12. Mindestvertragslaufzeit Die Mindestvertragslaufzeit beträgt 12 Monate, sofern keine andere Mindestvertragslaufzeit vereinbart wurde. Gültig ab April 2016 3