Das schwarze Dreieck Arzneimittelüberwachung Verwirrte Patienten

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Das schwarze Dreieck Arzneimittelüberwachung Verwirrte Patienten
H 53602
konkret
Mitteilungen der Landesapothekerkammer Hessen
Heft 5 September / Oktober · 2014
Aktuell
Das schwarze Dreieck
Arzneimittelüberwachung
Pharmazie
Verwirrte Patienten
in der Apotheke
LAK Hessen
Notdienstkalendersystem
Umstellung ab 2015
Inhalt | LAK-Notizen
✓ Aktuell
Warum bestimmte Arzneimittel zusätzlich überwacht werden
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GKV-Finanzen – Über 16 Milliarden auf der hohen Kante
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DAV/GKV – Neue Preisberechnung für Rezepturen
6
Telematik – Ab 1. Januar 2015 gilt nur noch die eGK
6
Wenn der Steuerprüfer klingelt 6
Seite 4
✓ Pharmazie
„Tag der Offizinpharmazie“ – Programm
8
Dement – Verwirrte Patienten in der Apotheke
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✓ Recht
Notdienstkalendersystem – Umstellung zum 1. Januar 2015
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Seite 7
✓ Intern
91. Zentrale Fortbildung – Programm
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Erfolgreich – Nacht- und Notdienstfonds
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ABDA definiert Medikationsmanagement
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DPhG – Vortragsveranstaltungen im Wintersemester 2014/15
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Termine – Begleitender Unterricht für Pharmazeuten im Praktikum
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Amtliche Bekanntmachung – Rezertifizierung
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ABDA – Kopfläuse kein Zeichen mangelnder Hygiene
15
Seite 9
✓ Rubriken
„gelesen“16
Selbstmedikation | Obstipation | Autoimmunerkrankung | Arbeitsschutz
Impressum
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Veranstaltungskalender17
Titelbild: Draxler
Seite 11
Delegiertenversammlung 2014
Die nächste Delegiertenversammlung der Landesapothekerkammer Hessen findet am 12. November 2014 statt. Die Versammlung beginnt
um 10 Uhr. Veranstaltungsort ist das Mercure-Hotel Frankfurt-Eschborn Ost, Helfmann-Park 6, 65760 Eschborn.
Stellenmarkt der LAK Hessen
Stellenangebote und -gesuche finden Sie im Onlinestellenmarkt der LAK Hessen unter www.apothekerkammer.de. Über die Rubrik
„Stellenmarkt“ können Anzeigen (ohne Passwort) eingesehen und kostenfrei aufgegeben werden. Ansprechpartnerin: Ingrid Rhein, Tel.:
0 69/97 95 09 - 41, Fax: 0 69/97 95 09 - 22, E-Mail: [email protected]
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LAK konkret 5/14
Editorial
Versorgungssicherheit bedingt freie Apothekenwahl
D
ie Apotheke des Vertrauens aufsuchen zu dürfen ist eine Selbstverständlichkeit – sollte man
zumindest meinen, und so sehen es auch Millionen Menschen. Die AOK Hessen hat da eine
andere Sicht der Dinge. Die Ausschöpfung von Wirtschaftlichkeitsreserven ist der AOK wichtiger als
eine flächendeckende, vertrauensvolle und wohnortnahe Versorgung. Aus diesem Grund beschloss
die AOK seinerzeit, Verträge zur Abgabe von Zytostatika auszuschreiben und auf eine geringe
Anzahl von Apotheken zu beschränken.
Diese Zerstörung von funktionierenden Versorgungsstrukturen ließen sich jedoch nicht alle gefallen.
Patienten gingen weiter in Apotheken, die von der AOK keinen Zuschlag erhalten hatten, Apothekerinnen und Apotheker fertigten die Zytostatika weiter an, gaben sie ab und stellten sie der AOK
in Rechnung. Diese retaxierte – wen überrascht es? – die Rezepte auf null. Hiergegen klagte ein
Apotheker vor dem Sozialgericht Darmstadt und bekam recht.
In der mündlichen Urteilsbegründung führte das Gericht aus, Versicherte hätten in der Regel das
Wahlrecht unter den zugelassenen Leistungserbringern, für die Versorgung mit Zytostatika ergebe
sich nichts anderes, da keine gesetzliche Einschränkung des Patientenwahlrechts existiere.
Damit sprach das Sozialgericht den Apothekern nicht nur die Zahlung für die erbrachte Leistung zu.
Vielmehr trat dieses Gericht erstmals dem ungebremsten Machtwillen einer Krankenkasse und dem
Diktat des Preises statt der Qualität entgegen. Auch wenn die Entscheidung noch nicht rechtskräftig
ist und die schriftliche Begründung noch nicht vorliegt, macht das Urteil Mut, sich nicht durch die
Krankenkassen gängeln zu lassen.
Ulrich Laut,
Rechtsanwalt und
Geschäftsführer der
LAK Hessen
Nicht die Krankenkassen entscheiden über die Auslegung des Sozialgesetzbuches, sondern die
Gerichte. Was keine Rechtsgrundlage hat, dürfen auch die Kassen nicht tun. Die AOK Hessen als
Körperschaft des öffentlichen Rechts wäre gut beraten, die schlüssige Entscheidung zu akzeptieren
und sich künftig an Recht und Gesetz zu halten.
Denn: Die Sozialversicherungssysteme dienen den Menschen und nicht den Krankenkassen, die
Versorgungssicherheit ist wichtiger als die Ökonomie.
Ihr
Foto: Draxler
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Aktuell
Hintergrund
Warum bestimmte Arzneimittel
zusätzlich überwacht werden
Wer den Beipackzettel eines ihm
verordneten Arzneimittels liest,
stößt auf durchaus Irritierendes.
So zum Beispiel ein schwarzes
Dreieck. Es zeigt an, dass dieses
Arzneimittel unter einer zusätzlichen Überwachung steht. Rat
suchen die Patienten in solchen
Fällen oft in ihrer Apotheke.
Zur Erinnerung: Seit 2013 werden in
den Mitgliedsstaaten der Europäischen
Union (EU) Arzneimittel mit einem
schwarzen Dreieck gekennzeichnet, die
einer zusätzlichen Überwachung unterliegen. Das ist in der Regel der Fall, wenn
zu ihnen weniger Informationen als zu
anderen Präparaten zur Verfügung stehen. Gründe dafür können beispielsweise sein: Das Mittel ist neu auf dem
Markt, oder zu seiner Langzeitanwendung existieren nur unzureichende
Daten. Das schwarze Dreieck bedeutet
nicht, dass dieses Arzneimittel nicht sicher ist.
Das auf der Spitze stehende schwarze
Dreieck ist sowohl in der Packungsbeilage als auch in den Informationen für
die Angehörigen der Gesundheitsberufe,
der sogenannten Fachinformation, abgedruckt. Man findet es aber nicht auf
der äußeren Umhüllung oder dem Arzneimitteletikett.
Das Dreieckssymbol soll, so die Initiatoren, Patienten in besonderem Maße
dazu auffordern, jeden Verdacht auf eine
eventuelle Nebenwirkung beim Gebrauch des Arzneimittels zu melden. Sie
können sich dazu an ihren Arzt beziehungsweise ihre Apotheke wenden oder
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auch jederzeit direkt die zuständige
Behörde (BfArM oder Paul-Ehrlich-Institut) informieren. Wie diese Meldung
zu erfolgen hat, muss in jeder Arzneimittelpackungsbeilage und in jeder
Fachinformation angegeben sein.
Übrigens: Die Liste mit Arzneimitteln,
die unter zusätzlicher Überwachung
stehen, wird vom Pharmacovigilance
Risk Assessment Committee (PRAC) der
Europäischen Arzneimittelagentur veröffentlicht und monatlich überprüft.
Ein Arzneimittel kann nicht nur bei
seiner erstmaligen Zulassung in die Liste
aufgenommen werden, sondern zu jedem
beliebigen Zeitpunkt seines Lebenszyklus. Es bleibt dann für einen Zeitraum
von fünf Jahren unter zusätzlicher Überwachung oder bis der PRAC entscheidet,
es aus der Liste zu nehmen.
Zwischen der Entscheidung, ein Arzneimittel auf die Liste zu setzen oder es
herauszunehmen, und dem Termin, zu
dem die aktualisierte Packungsbeilage
in Umlauf kommt, liegt in aller Regel
eine gewisse Verzögerung. Der Grund:
Es dauert einige Zeit, bis die Packungen
mit der aktualisierten Beilage den bereits
auf dem Markt befindlichen Altbestand
ersetzt haben.
Daher der Tip: Das aktuelle Verzeichnis der unter zusätzlicher Überwachung
stehenden Arzneimittel kann jederzeit
auf der Website der Europäischen Arzneimittelagentur eingesehen werden.
Außerdem wird es von den nationalen
Arzneimittelregulierungsbehörden der
EU-Mitgliedsstaaten veröffentlicht. In
Deutschland ist dies das Bundesinstitut
für Arzneimittel und Medizinprodukte
(BfArM).
Warum werden Arzneimittel nach ihrer
Zulassung überwacht? Die europäischen
Regulierungsbehörden entscheiden über
die Zulassung von Arzneimitteln, nachdem sie anhand der Ergebnisse aus den
klinischen Prüfungen deren Nutzen und
Risiken bewertet haben.
Das damit verfolgte Ziel ist, nur Arzneimittel auf den
Markt gelangen zu lassen, deren Nutzen
nachweislich die Risiken überwiegt. So
will man gewährleisten, dass Patienten
auf die Behandlungen, die sie benötigen,
zugreifen können, ohne inakzeptablen
unerwünschten Arzneimittelwirkungen
(sogenannten UAWs) ausgesetzt zu sein.
Tatsache ist: An klinischen Prüfungen
nimmt lediglich eine relativ geringe Zahl
von Patienten für einen begrenzten Zeitraum teil. Diese Patienten werden für die
klinische Prüfung sorgfältig ausgewählt
und unter kontrollierten Bedingungen
engmaschig überwacht.
Unter realen Bedingungen wendet dagegen eine größere und heterogenere
Gruppe von Patienten das Arzneimittel
an. Sie leiden eventuell unter verschiedenen Krankheiten und nehmen vielleicht weitere Präparate ein. Einige weniger häufige unerwünschte Arzneimittelwirkungen könnten erst dann auftreten, wenn ein Arzneimittel von einer
großen Anzahl an Personen über einen
langen Zeitraum angewendet wird.
Daher ist es unerlässlich, dass alle
Arzneimittel, wenn sie im Handel sind,
weiterhin im Hinblick auf ihre Sicherheit
observiert werden.
Nach dem Inverkehrbringen eines Arzneimittels werden kontinuierlich Informationen gesammelt, um die realen Erfahrungen mit diesem Produkt zu über-
Aktuell
wachen. Die Regulierungsbehörden erfassen diese Daten detailliert, um sicherzustellen, dass der Nutzen der Arzneimittel tatsächlich weiterhin gegenüber
ihren Risiken überwiegt.
Da in den EU-Mitgliedsstaaten die
gleichen Überwachungsmethoden eingesetzt werden, können die Regulierungsbehörden die in den einzelnen
Ländern gesammelten Informationen
untereinander austauschen. Dies sorgt
für eine Fülle an Wissen, auf das die
Regulierungsbehörden bei ihrer Entscheidungsfindung zurückgreifen können. Es ermöglicht ihnen auch, bei Bedarf schnell zu reagieren und die
Patientensicherheit zu gewährleisten,
indem sie zum Beispiel Warnungen an
Ärzte und Apotheker herausgeben oder
die Art und Weise der Anwendung eines
Arzneimittels einschränken.
Wie wichtig ist die Meldung von unFoto: Draxler
erwünschten Arzneimittelwirkungen?
Die Meldung vermuteter unerwünschter
Arzneimittelwirkungen ist das A und O,
um weitere Informationen zu auf dem
Markt befindlichen Präparaten zusammentragen zu können. Die Regulierungsbehörden nutzen die einlaufenden Berichte zu unerwünschten Arzneimittelwirkungen, um die Kenntnisse, die sie
bereits haben, fortwährend immer weiter
zu ergänzen und so sicherzustellen, dass
der Nutzen der Arzneimittel größer bleibt
als ihre Risiken.
Das schwarze Dreieckssymbol erlaubt
eine rasche Identifizierung der Arzneimittel, die einer zusätzlichen Überwachung unterliegen. Patienten sowie Angehörige der Gesundheitsberufe, und hier
insbesondere Ärzte und Apotheker, sind
in allen EU-Mitgliedsstaaten nachdrücklich dazu aufgefordert, bei Produkten, die
mit einem schwarzen Dreieck gekenn-
zeichnet sind, jeden Verdacht auf eine
unerwünschte Arzneimittelwirkung zu
melden, damit jede neu auftauchende
Information effizient analysiert werden
kann.
Seit wann gibt es diese neue europäische System? Das Konzept der zusätzlichen Überwachung und das schwarze
Dreieckssymbol wurden durch eine
EU-Rechtsvorschrift zur Sicherheitsüberwachung von Arzneimitteln eingeführt, die sogenannte Pharmakovigilanzverordnung, die 2012 in Kraft trat.
Jedes nach dem 1. September 2013 neu
zugelassene Arzneimittel, das unter zusätzlicher Überwachung steht, ist, wenn
es innerhalb der Europäischen Union in
Verkehr gebracht wird, in der Packungsbeilage und der Fachinformation mit dem
schwarzen Symbol gekennzeichnet.
Jürgen R. Draxler
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Aktuell
GKV-Finanzen
Über 16 Milliarden auf
der hohen Kante
Im ersten Halbjahr 2014 haben die 131
gesetzlichen Krankenkassen per Prämienzahlungen und freiwillige Leistungen Reserven in Höhe von 517 Millionen
Euro an ihre Versicherten zurückgeführt.
Die gesetzliche Krankenversicherung
(GKV) verfügt damit über ein Finanzpolster in Höhe von 16,2 Milliarden
Euro.
Bundesgesundheitsminister Hermann
Gröhe (CDU): „Mit mehr als 16 Milliarden Reserven ist die Finanzsituation der
gesetzlichen Krankenkassen weiterhin
stabil. Die Kassen tun gut daran, ihre
hohen Finanzreserven im Sinne der Versicherten zu nutzen. Unser Ziel bleibt
eine weiterhin qualitativ gute Versorgung
aller Bürger mit hochwertigen Leistungen und Arzneimitteln.“
Dass der Kostenanstieg im Arzneimittelbereich habe gedämpft werden können, liege daran, so Gröhe, dass die
Bundesregierung bereits Anfang des
Jahres gehandelt habe. Das spare den
Beitragszahlern der GKV rund 650 Millionen Euro im Jahr ein. „Wir werden die
weitere Entwicklung sorgfältig im Auge
behalten, denn wir wissen, dass die Finanzen der gesetzlichen Krankenversicherung immer wieder auch Schwankungen unterworfen sind.“
Nach den vorläufigen Finanzergebnissen des ersten Halbjahres 2014 standen den Einnahmen in Höhe von rund
101,7 Milliarden Euro Ausgaben von
rund 102,3 Milliarden Euro gegenüber.
Die Differenz von rund 630 Millionen
Euro geht zu einem Großteil auf die genannten Prämienzahlungen und freiwilligen Leistungen zurück.
Die Ausgaben für Prämienzahlungen
an Krankenkassenmitglieder beliefen
sich auf 393 Millionen Euro, die Aufwendungen für freiwillige Satzungsleistungen (zum Beispiel professionelle
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Zahnreinigung oder Osteopathie) betrugen 124 Millionen Euro.
Zudem wurden von den Krankenkassen per saldo insgesamt 73 Millionen
Euro im Zuge des Risikostrukturausgleichs zwischen den Krankenkassen
einnahmemindernd ausgewiesen. Ohne
diese Sonderfaktoren ergäbe sich für die
GKV im ersten Halbjahr bei einem Ausgabenvolumen von 102,3 Milliarden
Euro ein nahezu ausgeglichenes Finanzergebnis.
Die Zahlen des ersten Halbjahres sprächen dafür, dass die Zuweisungen, die die
Krankenkassen aus dem Gesundheitsfonds erhielten auch im Jahr 2014 ausreichen würden, um die voraussichtlichen
Ausgaben zu decken, betonte Gröhe. 
DAV/GKV
Neue Preisberechnung
für Rezepturen
Der Deutsche Apothekerverband (DAV)
und der GKV-Spitzenverband haben sich
auf eine neue Vereinbarung über die Preisberechnung für das Zubereiten von parenteralen Lösungen – insbesondere Zytostatikalösungen – verständigt. Die neuen
Preise bilden dank Informationen aus
Abfragen bei Apotheken und pharmazeutischen Herstellern die tatsächlichen Marktpreise etwas besser ab als bisher.
Seit dem 1.
September erhalten Apotheker
unter anderem
für das Zubereiten von speziellen Zytostatikalösungen einen
leicht höheren
Arbeitspreis. Zusammen mit dem Wegfall eines Abschlags für sogenannte Solisten (= Arzneimittel ohne therapeutische Alternative)
summiert sich der finanzielle Vorteil für
die Apotheker nach Angaben der GKV
auf rund zwölf Millionen Euro. Im
Gegenzug stimmte der DAV zu, den Abschlag zugunsten der Krankenkassen für
alle generischen Zytostatika von bislang
25 auf 30 Prozent zu erhöhen.
Eine starke Bewegung gab es mit 21
Prozent beim Abschlag für die Wirkstoffe Paclitaxel und Docetaxel, die zur Behandlung von Krebs eingesetzt werden.
Für die GKV sind somit Einsparungen
von mindestens 65 Millionen Euro (inklusive Umsatzsteuer) bei den Apothekenausgaben realistisch. 2013 hatten die
gesetzlichen Krankenkassen eigenen
Angaben zufolge hierfür über drei Milliarden Euro ausgegeben.

Telematik
Ab 1. Januar 2015 gilt
nur noch die eGK
Ab dem 1. Januar 2015 gilt ausschließlich die elektronische Gesundheitskarte
(eGK) als Berechtigungsnachweis für die
Inanspruchnahme von Leistungen. Darauf haben sich die Kassenärztliche Bundesvereinigung, die Kassenzahnärztliche
Bundesvereinigung und der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherungen geeinigt. Die „alte“ Krankenver-
sichertenkarte kann noch bis Ende dieses
Jahres verwendet werden. Danach verliert sie definitiv ihre Gültigkeit – unabhängig vom aufgedruckten Gültigkeitsdatum. 
Aktuell
Wenn der Steuerprüfer klingelt
So sollten Sie sich wappnen
F
lattert die Ankündigung einer Betriebsprüfung ins Haus, kommt
oftmals Unsicherheit über das richtige
Verhalten auf. „LAK konkret“ sprach
deshalb mit Carmen Brünig, Steuerberaterin bei der Treuhand Hannover. Wir
wollten wissen, wie man die Zeit bis zum
Beginn einer angekündigten Prüfung für
eine optimale Vorbereitung nutzt und
welche Rechte und Pflichten ein Apothekenleiter während der Prüfung hat.
? Was tun, wenn der Fiskus ankündigt,
dass demnächst ein Steuerprüfer vor
der Apothekentür stehen wird?
Brünig: Die Prüfungsanordnung ist die
erste Äußerung des Finanzamts. Hier gilt
es zunächst, die Vollständigkeit zu prüfen:
Sind Prüfungszeitraum – sprich die zu
prüfenden Jahre –, die zu prüfenden
Steuerarten, der Name des Prüfers und
der Termin genannt? Sollte dies der Fall
sein, muss die anschließende Frage lauten: Passt mir der von der Finanzbehörde
mitgeteilte Termin? Sie müssen nicht jedem Termin zustimmen. Manchmal bietet
es sich an, den vom Finanzamt vorgeschlagenen Termin zu verschieben. Die
Hauptsache ist hier natürlich, dass Sie
selbst anwesend sein können. Außerdem
sollten Ihre Buchführungskraft und Ihr
Steuerberater zum fraglichen Termin
verfügbar sein. Auch eine zu kurzfristige
Terminierung kann eine Verschiebung
rechtfertigen. Das Finanzamt sollte Ihnen
mindestens zwei Wochen Zeit zur Vorbereitung geben. Apropos Termin: In der
Prüfungsanordnung wird nur der erste Tag
genannt, insgesamt sollten Sie aber etwa
ein bis zwei Wochen veranschlagen.
? Inwieweit braucht man den Steuerberater?
Brünig: Mit dem Steuerberater ist zu
klären, ob er während der Prüfung benötigt wird. Ganz entbehrlich wird er
Foto: Treuhand Hannover
jedoch in den seltensten Fällen sein, weil
er zumindest die an den Prüfer auszuhändigenden Buchführungsdaten bereitstellen muss. Darüber hinaus sind schon
vor Beginn der Prüfung einige Entscheidungen zu treffen, die für den weiteren
Ablauf der Prüfung von einigem Gewicht
sein können. Dies wäre zunächst einmal
der Prüfungsort. Grundsätzlich ist dies
die Apotheke. Gegebenenfalls kommen
aber auch das Finanzamt oder das Steuerberatungsbüro in Betracht. Mindestens
ebenso wichtig ist mittlerweile die Frage,
welche Daten des Warenwirtschaftssystems herausgegeben werden. Auch hier
sollten Sie vor Beginn der Prüfung tätig
werden und entsprechende Datensätze
beim Anbieter Ihres Warenwirtschaftssystems anfordern.
? Welche Unterlagen muss man dem
Prüfer denn vorlegen?
Brünig: Welche Unterlagen der Prüfer
sehen möchte, wird er Ihnen in der Regel
in einer Anlage zur Prüfungsanordnung
mitteilen. Generell können Sie aber davon
ausgehen, dass die Buchführungsdaten
sowie die ihnen zugrunde liegenden Einnahme- und Ausgabebelege, die Kontoauszüge für die betrieblichen Konten,
abgeschlossene Verträge, die Anlageverzeichnisse, die Inventuren sowie die Einlage- und Entnahmeaufzeichnungen immer verlangt werden. Hohes Interesse bei
den Prüfern wecken regelmäßig auch
Verträge mit nahen Angehörigen und
Fahrtenbücher für privatgenutzte Fahrzeuge. Im Rahmen der Vorbereitung
sollten diese Unterlagen auf ihre Vollständigkeit, Nachvollziehbarkeit und
Schlüssigkeit geprüft werden. Entscheidend für den Prüfer ist, dass er die betrieblichen Vorgänge vom Beleg in die Buchführung und andersherum nachvollziehen
kann.
? Und wohin mit dem Prüfer?
Brünig: Wenn die Prüfung in Ihrem
Betrieb erfolgt, ist dem Prüfer ein geeigneter Arbeitsplatz zur Verfügung zu
stellen. Besonders hohe Ansprüche werden hieran nicht gestellt, es sollte sich
aber um einen zur Erledigung von Bürotätigkeiten geeigneten Raum handeln. Ein
Tisch, ein Stuhl und ein Stromanschluss
sind hier obligatorisch. Um die überaus
sensiblen Unterlagen nicht täglich wieder
beiseiteräumen zu müssen, sollte – soweit
möglich – darauf
geachtet werden,
dass der Raum verschließbar ist.
? Wen darf der
Prüfer etwas
fragen?
Brünig: Der Prüfer muss sich mit Steuerberaterin Carmen Brünig,
s e i n e n F r a g e n Treuhand Hannover GmbH –
grundsätzlich an Steuerberatungsgesellschaft
Sie halten. Trotzdem sollten Sie Ihren Mitarbeitern gegenüber klar kommunizieren, ob und worüber
sie dem Prüfer gegenüber Angaben machen dürfen, falls er dennoch etwas fragt.
Manchmal ist es sinnvoll, dem Prüfer
Auskunftspersonen und deren Themenbereiche (Beispiel: Fragen zur Buchhaltung) zu benennen.
? Und dann kann‘s losgehen?
Brünig: Nun, soweit die vorbereitenden Maßnahmen abgeschlossen sind,
sollten Sie klären, ob eine Betriebsbesichtigung beziehungsweise ein Eröffnungsgespräch zu Beginn der Prüfung
stattfinden soll. Dafür ist es ratsam, Ihren
Steuerberater hinzuzuziehen, weil dieser
in der Regel die steuerliche Relevanz von
Fragen des Prüfers frühzeitig erkennt.
Jürgen R. Draxler
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Pharmazie
Programm
zum „Tag der Offizinpharmazie“
am 27. September 2014 in Frankfurt/Main
„Personalisierte Pharmakotherapie“
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Veranstaltungsort: Otto-Stern-Zentrum, Goethe-Universität,
Ruth-Moufang-Str. 2, Frankfurt/Main
14.30 - 15.30 Uhr Interaktionen – welche sind häufig und relevant?
Dr. Nina Griese-Mammen
Zentrum für Arzneimittelinformation und Pharmazeutische Praxis (ZAPP) der ABDA, Berlin
15.30 - 16.00 Uhr Kaffeepause
16.00 - 17.00 Uhr Patientenorientierte Arzneimitteltherapie: Ein Starter
Prof. Dr. Theo Dingermann
Institut für Pharmazeutische Biologie, Frankfurt/Main
17.00 - 18.00 Uhr Einfluss genetischer Variabilität auf die Wirkung von Arzneimitteln
Prof. Dr. Manfred Schubert-Zsilavecz
Institut für Pharmazeutische Chemie, Frankfurt/Main
Moderation Prof. Dr. Dieter Steinhilber
Sprecher der Akademie für Pharmazeutische Fortbildung der Landesapothekerkammer Hessen
LAK konkret 5/14
Pharmazie
Praxis
Dement: Verwirrte Patienten
in der Apotheke
V
erwirrte Patienten oder Patienten
mit beginnender Demenz sind oft
durchaus noch in der Lage, die Apotheke
aufzusuchen und ihr Rezept einzulösen
– besonders wenn sie die Apotheke und
den Weg dahin seit langem kennen. Allerdings stellt sich einem die Frage, ob sie
auch noch in der Lage sind, die Gebrauchsanweisung zu verstehen und die
Arzneimittel richtig einzunehmen.
Je nach Tagesform der Patienten hat
man in der Apotheke manchmal den
Eindruck, verstanden zu werden – oder
Foto: Pitopia/A. Raths
auch nicht. Die Kommunikation mit verwirrten oder demenzkranken Patienten
ist zweifellos eine besondere Herausforderung. Bei diesen Menschen sind
wesentliche Voraussetzungen der Verständigung und sozialen Interaktion
mehr oder weniger stark eingeschränkt.
Sie sind schnell überfordert, wenn mehrere Informationen – eventuell auch noch
mit gänzlich unterschiedlichen Inhalten
– auf einmal gegeben werden. Eine unruhige Umgebung trägt zusätzlich zu
ihrer Verunsicherung bei.
Es ist wichtig, ihnen Sicherheit und
Geborgenheit zu vermitteln. Das gelingt
nicht am HV-Tisch und in unmittelbarer
Nähe zu anderen Kunden, sondern besser
im Sitzen und in entspannter Atmosphäre. Wenn man mit ihnen spricht, ist es
entscheidend, souverän und ruhig aufzutreten.
Im Gespräch hat man auf Augenkontakt,
kurze Sätze und eine verständliche Wortwahl zu achten. Falls Wiederholungen
erforderlich sind – und das ist regelmäßig
der Fall –, sollte derselbe Wortlaut 
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Pharmazie
benutzt werden. Man sagt also zum Beispiel immer „Nehmen Sie abends eine
Tablette ein!“ und nicht im selben Gespräch beim zweiten Mal „vor dem
Schlafengehen“ und dann „nach dem
Nachtessen“. Das verwirrt den Patienten.
Normales Sprechtempo – nicht zu
schnell – und ruhige Stimme sorgen zusätzlich für eine gute Verständigung,
soweit sie mit Demenzpatienten möglich
ist.
Man muss sich immer wieder vor
Augen halten, dass Demenz zu Veränderungen nicht allein im Denken, sondern
auch im Fühlen des Patienten führt. Man
wird – wenn überhaupt – nur für jeweils
Augenblicke einen Zugang zu ihm haben. Da ist es demotivierend, ihn im
Gespräch mit seinen
Defiziten zu konfrontieren. Und auf Diskussionen über richtig
und falsch sollte man
sich ebenso nicht einlassen. Dass der Patient
vieles nicht versteht,
liegt auch nicht an seinem fehlenden Willen
– hier noch weniger als
bei anderen Patienten.
Wenn man erreicht,
dass der Patient sich
akzeptiert, geschätzt
und verstanden fühlt,
kann es durchaus sein,
dass er seine Medikamente pünktlich einnimmt. In den meisten Fällen wird man sich jedoch nicht
darauf verlassen können, dass verwirrte
oder demente Patienten Informationen
längere Zeit behalten und Empfehlungen
umsetzen, selbst wenn sie sie anfangs
verstanden und befolgt haben.
Es wird sich deshalb nicht vermeiden
lassen, Angehörige oder Betreuungspersonen mit der Medikamentengabe
oder wenigstens der Kontrolle der Einnahme zu betrauen. Dabei muss sich der
Apotheker aus rechtlichen Gründen
vergewissern, dass das Einverständnis
der Betroffenen vorliegt, wenn er mit
10
LAK konkret 5/14
anderen Personen über die Medikamentengabe spricht.
Wenn beide Personen gemeinsam die
Apotheke aufsuchen und der Patient sein
Einverständnis bekundet, befindet man
sich, was dieses Gespräch betrifft, auf
der sicheren Seite. Anders ist es, wenn
fremde Personen in die Apotheke kommen und behaupten, für den Dementen
handeln zu sollen. Hier muss die Vorlage
einer schriftlichen Vollmacht verlangt
werden.
Sowohl im Zweiergespräch Patient –
Apotheker als auch im Dreiergespräch
Patient – Betreuer – Apotheker ist sehr
darauf zu achten, dass die verwirrte oder
demente Person genauso aufmerksam
und respektvoll behandelt wird wie ein
Mensch ohne kognitive Defizite. Der
Patient sollte im Rahmen seiner Möglichkeiten in das Gespräch einbezogen
werden, und es darf nicht etwa mit dem
Betreuer gesprochen werden, als wäre
der eigentliche Patient gar nicht da.
Seine Autonomie ist zu achten, auch
wenn sie eingeschränkt sein mag. Und
man hat ihm gegenüber eine Haltung
einzunehmen, von der man zu wissen
glaubt, dass er sie erwartet – zum Beispiel fürsorglich, partnerschaftlich oder
auch bestimmend, je nach Situation.
Es geht darum, einem Menschen eine
Behandlung zuteilwerden zu lassen, die
er akzeptieren kann, und nicht darum,
ihm auf jeden Fall Medikamente zu verabreichen, auch wenn er darunter leidet.
Die Würde des Patienten darf zu keinem
Zeitpunkt in Frage gestellt werden.
Es kann erforderlich sein, mit dem
Patienten und der Betreuungsperson allein Gespräche zu führen – aber nie hinter
dem Rücken des jeweils anderen, sondern
mit seinem Wissen. In solchen Situationen stellen die Patienten ihre Schwierigkeiten meist als weniger schwerwiegend
dar als die Angehörigen oder Betreuungspersonen. Das erfordert viel Fingerspitzengefühl bei der Gesprächsführung.
Ganz wichtig dabei ist es, keine übertriebenen Hoffnungen
bezüglich der Wirkungen der Arzneimittel zu
wecken, sondern sachlich aufzuklären und
sich zu vergewissern,
dass die Information
verstanden wird. In diesen Gesprächen sollten
Wörter wie „Demenz“
oder „Alzheimer“ nach
Möglichkeit vermieden
werden, weil sie selbst
bei kognitiv eingeschränkten Personen
Angst und Betroffenheit erzeugen.
Die Krankheit wird
trotz der Medikation fortschreiten, mehr
oder weniger schnell. Darüber werden die
Patienten, aber auch die Betreuer, reden
wollen, wenn sie einem vertrauen. Es liegt
am Einzelnen, wie weit er sich darauf
einlassen kann oder will – Rezepte gibt
es nicht.
Dass man in der Apotheke solche Gespräche nicht unvorbereitet oder gar
nebenbei führen kann ist nachvollziehbar. Eine Terminvereinbarung sollte
daher selbstverständlich sein, und die
Beratung in ruhiger Atmosphäre kommt
allen Beteiligten zugute.
Erika Fink
Foto: Pitopia/Convisum
Recht | informativ
LAK Hessen
Notdienstkalendersystem –
Umstellung zum 1. Januar 2015
Z
um Jahreswechsel 2014/15 wird
die Landesapothekerkammer
(LAK) Hessen eine Umstellung des
Systems zum Einreichen der Notdienstkalender vornehmen.
Es gehört zu den Aufgaben der LAK,
die von den Kammermitgliedern eingereichten Notdienstkalender daraufhin
zu überprüfen, ob die von der Kammer
angeordneten Dienstbereitschaftsregelungen eingehalten wurden.
Mit der Einrichtung des Nacht- und
Notdienstfonds beim Deutschen Apothekerverband im vergangenen Jahr
wurden die Apothekerkammern der
Länder gesetzlich verpflichtet, dem
Nacht- und Notdienstfonds nach jedem
Quartalsende die Anzahl der geleisteten
Notdienste je Apotheke rechtsverbindlich mitzuteilen. Rechtliche Grundlage
für die Übermittlung dieser Notdienstdaten sind dabei die von den Kammern
erlassenen Dienstbereitschaftsregelungen für die Apotheken.
Foto: ABDA
Ab dem 1. Januar 2015 wird die LAK
Hessen ihren Mitgliedern die Notdienstkalender in elektronischer Form zur
Verfügung stellen. Notdienständerungen
können von den Mitgliedern für das
Folgejahr vorgenommen und der Kammer elektronisch – ohne Erhebung einer
Verwaltungsgebühr – übermittelt werden. Konkret werden die Notdienstkalender wie folgt erarbeitet:
Die Landesapothekerkammer erstellt
anhand der Dienstbereitschaftsanordnungen einen sogenannten Basiskalender
für jeden Dienstbereich. Die Basiskalender werden den jeweiligen Ansprechpartnern bis zum 1. Oktober eines jeden
Jahres als Excel-Datei zur Verfügung
gestellt.
Um den Kammermitgliedern weiterhin die Möglichkeit zu geben, Änderungswünsche vorzubringen, sind die
Basiskalender samt Änderungen bis zum
30. November eines jeden Jahres an die
Kammer zurückzusenden.
Nach Überprüfung durch die Kammer
werden die Kalender genehmigt. Die
Genehmigung erfolgt durch das Freischalten des Kalenders auf der Homepage der Landesapothekerkammer
(www.apothekerkammer.de). Die Freischaltung findet bis spätestens 15. Dezember eines jeden Jahres statt.
Wichtig: Alle Änderungswünsche in
Form von Tauschen oder Befreiungen,
die nach dem 15. Dezember gemeldet
werden, werden nur unter Zahlung einer
Verwaltungsgebühr in Höhe von 25 Euro
von der Kammer genehmigt.
Kalender, die nicht genehmigungsfähig
sind (zum Beispiel bei gravierenden Abweichungen von der Dienstbereitschaftsanordnung), werden von der Kammer
nicht freigeschaltet. An ihre Stelle tritt der
von der Kammer erarbeitete Basiskalender. Dieser wird zum oben genannten
Zeitpunkt freigeschaltet und ist damit
rechtsverbindlich. Die Mitglieder werden
hiervon gesondert informiert. 
5/14 LAK konkret
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Intern
Programm
der 91. Zentralen Fortbildungsveranstaltung der Akademie
für Pharmazeutische Fortbildung der Landesapothekerkammer Hessen
am 15./16. November 2014 in Gießen
Veranstaltungsort: Kongresshalle, Berliner Platz 2, 35390 Gießen
Thema: „Parasiten“
Samstag, 15. November 2014
15.00 - 15.15 Uhr
Eröffnung und Begrüßung
Erika Fink
Präsidentin der LAK Hessen
Prof. Dr. Dieter Steinhilber
Sprecher der Akademie für Pharmazeutische Fortbildung der LAK Hessen
15.15 - 16.15 Uhr
Malaria – Therapie und Prophylaxe
Prof. Dr. Martin Schlitzer
Institut für Pharmazeutische Chemie, Philipps-Universität Marburg
16.30 - 17.30 Uhr
Pediculosis capitis: Epidemiologie, Diagnose und Therapie
Prof. Dr. Hermann Feldmeier
ng
nd
er
Institut für Integrierte Naturwissenschaften, Universität Koblenz-Landau, Koblenz
tre
uu
Haustiere als Quelle von Parasiten des Menschen
Dr. Patrick Scheid
be
17.45 - 18.45 Uhr
!!!
Institut für Mikrobiologie und Hygiene, Charité Universitätsmedizin Berlin
9.15 - 10.15 Uhr
Ki
Sonntag, 16. November 2014
Tropenerkrankungen
Dr. Imke Friedrichs
Institut für Medizinische Virologie / Impfambulanz, Klinikum der GoetheUniversität, Frankfurt/Main
10.30 - 11.30 Uhr
Bettwanzen – die Feinde in Deinem Bett
Prof. Dr. Helmut Schöfer
Klinik für Dermatologie, Venerologie und Allergologie, Klinikum der Goethe-Universität,
Frankfurt/Main
11.45 - 12.45 Uhr
Zeckenübertragene Erkrankungen
Dr. Eric Martin
Apotheker, Marktheidenfeld
Moderation
Prof. Dr. Dieter Steinhilber
Sprecher der Akademie für Pharmazeutische Fortbildung der LAK Hessen
Programmänderungen vorbehalten. Teilnahmebescheinigungen werden für Samstag und Sonntag gesondert ausgestellt und liegen ab der zweiten
Pause an der Rezeption in der Kongresshalle aus. Kinderbetreuung ist vorgesehen – telefonische Anmeldung (mit Altersangabe des Kindes)
unter 0 69/97 95 09 -11 erbeten.
12
LAK konkret 5/14
Foto: Draxler
Intern
Nacht- und Notdienstfonds
Grundsatzpapier
Erfolgreich im Dienst
der Apotheken
ABDA definiert
Medikationsmanagement
Die Bundesapothekerkammer hat im
Juli das Grundsatzpapier zur Medikationsanalyse und zum Medikationsmanagement vorgestellt. In dem 23-seitigen
ABDA-Papier wird erstmals definiert,
welche Leistungen hinter den Begriffen
„Medikationsanalyse“ und „Medikationsmanagement“ stehen.
Es werden verschiedene Arten von
Medikationsanalysen beschrieben, und
auch eine Abgrenzung von der Beratung
und Information bei der Abgabe eines
Arzneimittels nach § 20 ApBetrO wird
vorgenommen. Zu finden ist das Grundsatzpapier auf der ABDA-Homepage
unter www.abda.de. 
Newsletter
 Politik
Für drei Quartale wurde die Pauschale schon an die Apotheken ausgezahlt,
für das vierte Quartal seit Fondsgründung werden derzeit die notwendigen
Daten erfasst. Mit dem Apothekennotdienstsicherstellungsgesetz (ANSG)
wurde der Fonds ins Fünfte Sozialgesetzbuch (SGB V) aufgenommen. Sein jährliches Ausschüttungsvolumen war mit
120 Millionen Euro beziffert worden.
„Der Nacht- und Notdienst der Apotheken sichert die flächendeckende Versorgung der Menschen mit Arzneimitteln“, erklärt Fritz Becker, Vorsitzender
des Deutschen Apothekerverbandes
(DAV). „Die Zuschüsse für geleistete
Foto: ABDA
Nachtdienste stärken vor allem die Apotheken im ländlichen Raum, da sie
häufiger in Dienstbereitschaft sind als
Apotheken in der Stadt. Der Nacht- und
Notdienstfonds übernimmt diese Aufgabe seit einem Jahr auf sehr professionelle und kostengünstige Art und Weise.
Im Gesundheitswesen ist der Fonds bereits heute eine anerkannte Institution
und steht als erfolgreicher Dienstleister
für Apotheken von Apotheken.“
 Pharmazie
 Recht
www.apothekerkammer.de/newsletter.php
D
ie Nachtdienste der Apotheken
werden seit einem Jahr mit Hilfe
einer Notdienstpauschale bezuschusst
und damit im Sinne der Patienten finanziell unterstützt. Diese Aufgabe nimmt
der Nacht- und Notdienstfonds des
Deutschen Apothekerverbandes (DAV)
seit dem 1. August 2013 erfolgreich
wahr.
Unter Aufsicht des Bundesgesundheitsministeriums verwaltet der DAV den
Notdienstfonds. Finanziert wird die Pauschale über einen Festzuschlag pro Packung bei rezeptpflichtigen Medikamenten in Höhe von 16 Cent.
Die Apothekerkammern, wie zum Beispiel die Landesapothekerkammer Hessen,
bestätigen dem Fonds jeweils die angeordneten und tatsächlich geleisteten Notdienste zwischen 20 Uhr abends und 6 Uhr
morgens. Jede Nacht, jeden Feiertag und
jedes Wochenende versorgen rund 1.400
Apotheken etwa 20.000 Patienten.

Ein Service Ihrer LAK Hessen
– damit auch Sie mitreden
können.
Ihr kostenfreies Abo unter:
www.apothekerkammer.de/newsletter.php
5/14 LAK konkret
13
Intern
Vortragsveranstaltungen im Wintersemester 2014/15
der DPhG | LG Hessen | RG Rhein/Main • LAK Hessen | Region Frankfurt
Goethe-Universität, Frankfurt am Main
14. Oktober 2014 Prof. Dr. Frank Schaeffel
Institut für Ophthalmologische Forschung, Abteilung Neurobiologie des Auges,
Universitätsklinikum Tübingen
Kurzsichtigkeit – warum das Auge immer weiter wächst und was
wir dagegen tun können
11. November 2014 Dr. Romano Krist
Chefarzt der Klinik für Netzhauterkrankungen,
Bürgerhospital Frankfurt am Main
Altersabhängige Makuladegeneration (AMD)
2. Dezember 2014 Prof. Dr. Dr. h.c. Franz Grehn
Direktor der Augenklinik und Poliklinik,
Universitätsklinikum Würzburg
Medikamentöse Therapie des Glaukoms
20. Januar 2015 Dr. Wolfgang Kircher
St.-Barbara-Apotheke, Peißenberg
Augenarzneimittel richtig anwenden
10. Februar 2015 Prof. Dr. Hartmut Morck
Cui Bono Health-Consulting GmbH, Wiesbaden
Neue Arzneimittel 2013/14 – eine kritische Bewertung
Die Vorträge finden jeweils um 20.15 Uhr im Biozentrum der Johann-Wolfgang-Goethe-Universität,
Frankfurt am Main, Max-von-Laue-Str. 9 (Campus Riedberg), Gebäude N 100, Hörsaal B 1 statt.
Jede dieser Veranstaltungen ist mit drei Fortbildungspunkten zertifiziert.
14
LAK konkret 5/14
Intern
Termin
Begleitender Unterricht für
Pharmazeuten im Praktikum
ABDA
Kopfläuse kein Zeichen
mangelnder Hygiene
Kopfläuse verbreiten sich heutzutage meist unter Kindern in öffentlichen Einrichtungen. Entgegen dem
Vorurteil hat Kopflausbefall nichts mit
Unsauberkeit zu tun. Darauf verwies
die Bundesapothekerkammer (BAK)
anlässlich des Schuljahresbeginns in
zahlreichen Bundesländern.
Bei einem Befall sind mehrere Lebensstadien gleichzeitig zu finden, von
den Eiern (Nissen) bis zu erwachsenen
Tieren. Da Kopflausmittel nicht alle
Lebensstadien gleichzeitig zuverlässig
abtöten, können nach einer einmaligen
Behandlung neue Larven schlüpfen.
Deshalb ist nach acht bis zehn Tagen
eine Wiederholungsbehandlung unbedingt zu empfehlen.
D
ie Begleitenden Unterrichtsveranstaltungen nach § 4 Abs. 4 der Approbationsordnung für Apotheker finden ganztags zentral in Frankfurt am Main statt.
Teilnahmevoraussetzung ist der bestandene zweite Abschnitt der Pharmazeutischen
Prüfung.
Veranstaltungsort: Biozentrum Niederursel • Gebäude N 100, Hörsaal B 1
Max-von-Laue-Str. 9 • 60438 Frankfurt am Main
Termin Teil 1: 9. - 20. März 2015
Die Anmeldung zu den Begleitenden Unterrichtsveranstaltungen erfolgt online unter
http://www.apothekerkammer.de/buv-anmeldung.php und muss nachfolgende Daten
enthalten: Name, Vorname, Privatanschrift, zu absolvierender Teil (hier Teil 1).
Die Pharmazeuten im Praktikum erhalten nach ihrer Anmeldung eine Bestätigung und
weitere Informationen von der Geschäftsstelle der Landesapothekerkammer. Der Stundenplan wird kurz vor den Veranstaltungen auf die Homepage der LAK eingestellt.

LAK Hessen
Rezertifizierung
Zur erfolgreichen Rezertifizierung der Apotheke gratuliert die
Landesapothekerkammer Hessen der
Akazien-Apotheke, Bad Arolsen
Inhaberin: Elke Tschentscher-Rummel
Foto: ProjectPhotos, Eisele
Die korrekte Anwendung der verschiedenen Präparate gegen Kopfläuse
ist, wie die BAK in ihrer Mitteilung
weiter erläuterte, je nach verwendetem
Produkt unterschiedlich. Mögliche
Fehler sind zu kurze Einwirkzeiten, zu
sparsames oder ungleichmäßiges Auftragen. Um eine starke Verdünnung zu
vermeiden, sollten die Mittel nicht im
tropfnassen Haar verteilt werden. Die
Behandlung mit Kopflausmitteln wird
durch Auskämmen ergänzt. Mit einem
speziellen, sehr feinen Kamm lassen
sich die Nissen entfernen. Weniger
schmerzhaft ist das Kämmen, wenn die
Haare nass und mit viel Pflegespülung
geschmeidig gemacht worden sind.
Hat ein Kind Kopfläuse, müssen
sich Eltern nicht nur um das Wohl
ihres eigenen Kindes kümmern. Sie
sind nach dem Infektionsschutzgesetz
verpflichtet, zusätzlich die Schule
oder den Kindergarten zu informieren. Betroffene Kinder dürfen die
Gemeinschaftseinrichtungen erst
wieder besuchen, wenn der Kopflausbefall ausgestanden ist.
5/14 LAK konkret
15
gelesen
Selbstmedikation
Beratung aktiv 2014/2015: Selbstmedikation / begr. von Wolfgang Weyers u.
Werner Svejkovsky / bearb.: Annette
Immel-Sehr, Christopher Kreiss
[Mitarb.]. - 21., vollst. überarb. Aufl..
- Eschborn: Govi-Verl., 2014. - 242 S.:
Ill., graph. Darst.; ISBN 978-3-77411263-6, kart.: 21,90 E (bis 31. 10.
2014, danach 24,90 E)
Auch für die 21. Auflage gilt: Dem
Leser werden relevante Beratungsthemen,
auch außerhalb der
Pharmakotherapie,
angeboten. Es gibt
viele praxisnahe
Hintergrundinformationen – auch
unter Berücksichtigung pflanzlicher
Arzneimittel. Des
Weiteren werden
Medizinprodukte
und Nahrungsergänzungsmittel
dargestellt, die in der Selbstmedikation
und Prävention eine Rolle spielen. Das
Buch bietet sich als unkomplizierte Hilfe
bei der Beratung in der Apotheke an. 
Obstipation
Selbstmedikation in Fallbeispielen:
Band 3: Obstipation / Christiane
Eckert-Lill (Hrsg.). - Eschborn:
Govi-Verl., 2013. - 112 S.; ISBN
978-3-7741-1194-3, Spiralbindung:
konkret
Mitteilungen der Landesapothekerkammer Hessen
- 15. Jahrgang Herausgeber:
Landesapotheker­­kammer Hessen, K.d.ö.R.
Chefredakteur:
Jürgen R. Draxler
Ständige Mitarbeit:
Ulrich Laut
Michael Aland, Annegret Birr
Kerstin Feuerstein-Dörnhöfer, Birgit Wolfraum
Verantwortlich für namentlich gezeichnete
Beiträge: die Verfasser
16
LAK konkret 5/14
17,90 E
Die Ursachen einer
Obstipation
können vielfältig sein –
von der ungesunden
Ernährung
über Nebenwirkungen
von Arzneimitteln bis hin zur ernsthaften Erkrankung. Das pharmazeutische Personal in
der Apotheke ist meist der einzige fachliche Ansprechpartner des Patienten.
Umso wichtiger sind daher Information
und Beratung. Die vorgestellte leitliniengerechte Beratungsmethodik berücksichtigt typische Fragen von Testkäufern. 
turangaben; ISBN 978-3-7741-1224-7
(Govi-Verl.), kart.: 15,- E
Das Buch klärt über die Genese, neue
Klassifikationskriterien, aktuelle diagnostische Möglichkeiten und den derzeitigen
Stand der möglichen Therapien bei der
rheumatoiden Arthritis auf. Besprochen
werden auch die korrekte Anwendung der
Medikamente, relevante Interaktionen
und das Erkennen unerwünschter Arzneimittelwirkungen. 
Arbeitsschutz
Autoimmunerkrankung
Arbeitsschutz in Apotheken: Gefährdungsbeurteilung unter Berücksichtigung von GHS / Peggy Ahl (Bearb.).
- 3. Vers., 2014. - Eschborn: Govi-Verl.,
2014. - 34 S.: Ill. [Benutzerhandbuch];
CD-ROM; ISBN
978-3-7741-1253-7,
[geh.]: 39,90 E
Rheumatoide Arthritis: Vorträge und
Arbeitsunterlagen der Fortbildungsveranstaltung im Frühjahr 2013 in Nürnberg ... / von
Isabel Waltering und Jürgen Rech. Schriftenreihe
der
Bayerischen
Landesapothekerkammer; H. 86;
2013. - 68 S.:
Ill., Litera-
Zügig eine Gefährdungsbeurteilung für
Tätigkeiten mit Gefahrstoffen erstellen
– das ist per Mausklick möglich. Mit der
Software „Arbeitsschutz in Apotheken“
werden in wenigen
Schritten alle notwendigen Angaben erfasst. Die Basis liefern die Standards der
BAK zur Rezepturherstellung sowie Prüfung der Ausgangsstoffe, zu Blutuntersuchungen und Influenzapandemien sowie
das Explosionsschutzdokument. 
Redaktionsbeirat:
Erika Fink (Vors.), Dr. Manfred Schmall, Dr. Alexander Bootz,
Ursula Funke, Heinz-Dieter Helfer, Klaus Lang­Heinrich, Dr.
Cora Menkens
Redaktion:
Im Lohe 13, 29331 Lachendorf
Tel.: 0 51 45/98 70 -0
Büro Berlin: Bleibtreustr. 12 A, 10623 Berlin
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Herausgeber:
LAK Hessen
Kuhwaldstr. 46, 60486 Frankfurt/M.
Tel.: 0 69/97 95 09 -0, Fax: 0 69/97 95 09 -22
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Konzept, Layout, Satz & Grafik:
@ktuell Redaktionsbüro Draxler
Im Lohe 13, 29331 Lachendorf
Amtliches Mitteilungsblatt
der Landesapo­the­ker­kammer Hessen
Verantwortlich für den Gesamtinhalt:
Jürgen R. Draxler
Erscheinungsort: Frankfurt/Main. Er­schei­nungs­weise:
zweimonatlich. Für Mitglieder der Landes­apo­the­ker­kammer
Hessen ist der Be­zug kostenfrei.
Nachdruck, Kopien, Aufnahme in elektronische Medien
(auch auszugsweise) nur mit schriftlicher Genehmigung
der Chefredaktion. Für un­ver­langt eingesandte Manuskripte,
Fotos etc. keine Gewähr. Die Redaktion behält sich die
(sinngemäße) Kürzung von Leserzuschriften vor.
Veranstaltungskalender
Weitere Hinweise zu den Veranstaltungen sind auf der Homepage der LAK Hessen zu finden:
apothekerkammer.de/Kammer intern/Seminare u. Veranstaltungen
17. September 2014
keine Anmeldung
erforderlich
Frankfurt/Main
Relexa-Hotel
Lurgiallee 2
60439 Frankfurt/Main
20.00 - 21.30 Uhr
Fortbildung für Apotheker und PTA: „Arzneimittelbezogene Probleme mit transdermalen therapeutischen Systemen“
Dr. Dirk Keiner
18. September 2014
keine Anmeldung
erforderlich
Darmstadt
Ramada-Hotel
Eschollbrücker Str. 16
64295 Darmstadt
20.00 - 21.30 Uhr
Fortbildung für Apotheker und PTA: „Arzneimittelbezogene Probleme mit transdermalen therapeutischen Systemen“
Dr. Dirk Keiner
22. September 2014
keine Anmeldung
erforderlich
Fulda
Hotel-Restaurant Bachmühle
Künzeller Str. 133
36043 Fulda
20.00 Uhr s. t.
Region Fulda/Bad Hersfeld: „Ophthalmopharmakologie –
Arzneimittel für die Augen“
Prof. Dr. Martin Pfaffendorf
23. September 2014
keine Anmeldung
erforderlich
Korbach
Evangelisches Gemeindehaus
Arolser Landstr. 24
34497 Korbach
20.00 Uhr c. t.
Regionale Fortbildung der LAK Hessen und der DPhG, Regionalgruppe Kassel: „Osteoporose“
Dr. Monika Wilke
27. September 2014
Frankfurt/Main
Anmeldung erforderlich – siehe Otto-Stern-Zentrum
Anmeldeformular im
Goethe-Universität
Fortbildungsheft
Ruth-Moufang-Str. 2
60438 Frankfurt/Main
14.30 - 18.00 Uhr
DPhG, Regionalgruppe Frankfurt/Main, und LAK Hessen
zum „Tag der Offizinpharmazie“: „Personalisierte Pharmakotherapie“
30. September 2014
keine Anmeldung
erforderlich
Frankfurt/Main
Relexa-Hotel
Lurgiallee 2
60439 Frankfurt/Main
20.00 - 21.30 Uhr
Fortbildung für Apotheker und PTA: „Prüfung von Rezepturen – praxisnah und gesetzeskonform. Ist das ein
Widerspruch?“
Dr. Mona Tawab
30. September 2014
keine Anmeldung
erforderlich
Gießen
Kongresshalle Gießen
– Kerkrade-Zimmer –
Berliner Platz 2
35390 Gießen
20.00 Uhr c. t.
Region Gießen/Marburg: „Multiple Sklerose“
Prof. Dr. Theo Dingermann
30. September 2014
keine Anmeldung
erforderlich
Kassel
Apothekerhaus Kassel
Frankfurter Str. 229 A
34134 Kassel
20.00 Uhr c. t.
Regionale Fortbildung der LAK Hessen und der DPhG, Regionalgruppe Kassel: „Was Pflanzen alles können – kardiovaskuläre Wirkungen von Crataegusextrakten“
Prof. Dr. Robert Fürst
1. Oktober 2014
keine Anmeldung
erforderlich
Fulda
ITZ Fulda
Am Alten Schlachthof 4
36037 Fulda
20.00 - 21.30 Uhr
Fortbildung für Apotheker und PTA: „Notfallverhütung in
der Praxis“
Dr. Miriam Ude, Dr. Christian Ude
6. Oktober 2014
keine Anmeldung
erforderlich
Darmstadt
Ramada-Hotel
Eschollbrücker Str. 16
64295 Darmstadt
20.00 - 21.30 Uhr
Fortbildung für Apotheker und PTA: „Mukoviszidose“
Dr. Christina Smaczny
8. Oktober 2014
keine Anmeldung
erforderlich
Marburg
TTZ
Softwarecenter 3
35037 Marburg
20.00 - 21.30 Uhr
Fortbildung für Apotheker und PTA: „Notfallverhütung in
der Praxis“
Dr. Miriam Ude, Dr. Christian Ude
5/14 LAK konkret
weitere Termine siehe Rückseite
17
Veranstaltungskalender
 Landesapothekerkammer
 Versorgungswerk
Kuhwaldstr. 46
60486 Frankfurt / Main
Telefon 0 69 97 95 09 - 0
Fax 0 69 97 95 09 - 22 (Kammer)
Fax 0 69 979509 - 44 /-66 (Versorgungswerk)
E-Mail
[email protected]
[email protected]
Ansprechpartner in der LAK
8. Oktober 2014
Anmeldung erforderlich
Fax: 0 69/97 95 09 -22
www.apothekerkammer.
de
Baunatal
Geno-Hotel Baunatal
Schulze-Delitzsch-Str. 2
34225 Baunatal
9.00 - 17.00 Uhr
Seminar: „Die Grundlagen
des DAB, DAC, NRF und
anderes mehr“
Dr. Gerd Wolf
9. Oktober 2014
keine Anmeldung
erforderlich
Frankfurt/Main
Relexa-Hotel
Lurgiallee 2
60439 Frankfurt/Main
20.00 - 21.30 Uhr
Fortbildung für Apotheker
und PTA: „Mukoviszidose“
Dr. Christina Smaczny
9. Oktober 2014
keine Anmeldung
erforderlich
Kassel
Willy-Brandt-Schule
Brückenhofstr. 90
34132 Kassel
19.30 Uhr
Fortbildung für Apotheker
und PTA: „Arzneimittel in
der Schwangerschaft“
Katja Behrens
14. Oktober 2014
keine Anmeldung
erforderlich
Frankfurt/Main
Biozentrum Niederursel
Gebäude N 100, Hörsaal B 1
Max-von-Laue-Str. 9
60438 Frankfurt/Main
20.00 Uhr c. t.
DPhG, Landesgruppe Hessen, Goethe-Universität,
LAK Hessen: „Kurzsichtigkeit – warum das Auge
immer weiter wächst
und was wir dagegen tun
könnnen“
Prof. Dr. Frank Schaeffel
14. Oktober 2014
keine Anmeldung
erforderlich
Fulda
ITZ Fulda
Am Alten Schlachthof 4
36037 Fulda
20.00 - 21.30 Uhr
Fortbildung für Apotheker
und PTA: „Prüfung von
Rezepturen – praxisnah
und gesetzeskonform. Ist
das ein Widerspruch?“
Dr. Mona Tawab
14. Oktober 2014
keine Anmeldung
erforderlich
Gießen
Kongresshalle Gießen
– Kerkrade-Zimmer –
Berliner Platz 2
35390 Gießen
20.00 Uhr c. t.
Region Gießen/Marburg:
„Medikationsmanagement in Fallbeispielen“
Dr. Inga Leo-Gröning
14. Oktober 2014
keine Anmeldung
erforderlich
Kassel
Apothekerhaus Kassel
Frankfurter Str. 229 A
34134 Kassel
20.00 Uhr c. t.
Regionale Fortb. der LAK
Hessen und der DPhG,
Regionalgruppe Kassel:
„Wirken alle Arzneimittel
bei allen Menschen gleich?
Der Einfluss unseres genetischen Programms auf
Arzneimittelwirksamkeit
und -verträglichkeit“
Prof. Dr. Theo Dingermann
15. Oktober 2014
keine Anmeldung
erforderlich
Darmstadt
Ramada-Hotel
Eschollbrücker Str. 16
64295 Darmstadt
20.00 Uhr s. t.
Region Darmstadt: „Multiple Sklerose“
Prof. Dr. Theo Dingermann
16. Oktober 2014
keine Anmeldung
erforderlich
Wiesbaden
Penta-Hotel
Abraham-Lincoln-Str. 17
65189 Wiesbaden
20.00 Uhr s. t.
Region Wiesbaden/Limburg: „Arzneimittelinnovationen in der Pipeline“
Prof. Dr. Manfred
Schubert-Zsilavecz
4. November 2014
keine Anmeldung
erforderlich
Wiesbaden
Penta-Hotel
Abraham-Lincoln-Str. 17
65189 Wiesbaden
20.00 Uhr s. t.
Region Wiesbaden/Limburg: „Ophthalmopharmakologie – Arzneimittel für
die Augen“
Prof. Dr. Martin Pfaffendorf
5. November 2014
keine Anmeldung
erforderlich
Fulda
ITZ Fulda
Am Alten Schlachthof 4
36037 Fulda
20.00 - 21.30 Uhr
Fortbildung für Apotheker
und PTA: „Arzneimittelbezogene Probleme mit
transdermalen therapeutischen Systemen“
Dr. Dirk Keiner
Präsidentin: Erika Fink
Telefon 0 69 97 95 09 - 10 Geschäftsführer: Ulrich Laut
Telefon 0 69 97 95 09 - 16
Sekretariat: Maria Hellmeister
Telefon 0 69 97 95 09 - 23
Sekretariat: Isabelle Wendel
Telefon 069 97 9509 - 12
Justitiarin: Daniela Pach
Telefon 0 69 97 95 09 - 18
Arbeits- u. Tarifrecht: Julia Feldmann
Telefon 0 69 97 95 09 - 13
Rzpt.-Sammelstelle: Jessica Jacobi
Telefon 0 69 97 95 09 - 38
Buchhaltung: Gabriela Schlagintweit
Telefon 0 69 97 95 09 - 19
Mitgliederverwaltung: Birgit Wolfraum (Ltg.)
Telefon 0 69 97 95 09 - 17
N. N.
Telefon 0 69 97 95 09 - 40
Druck/Post: Andrej Ulrich
Telefon 0 69 97 95 09 - 20
Pharmazie: Annegret Birr (Ltg.)
Telefon 0 69 97 95 09 - 14
Sekretariat: Marlene Uroda
Telefon 0 69 97 95 09 - 11
Fortbildung und Begl. Unterrichtsver­
anstaltungen: Ursula Harder-Djibali
Telefon 0 69 97 95 09 - 15
Weiterbildung: Johanna Hauser
Telefon 0 69 97 95 09 - 24
PKA-Ausbildung & Stellenmarkt:
Ingrid Rhein
Telefon 0 69 97 95 09 - 41
Ansprechpartner im Versorgungswerk
Geschäftsführer: Ulrich Laut
Telefon 0 69 97 95 09 - 16
stv. Geschäftsführer: Michael Aland
Telefon 0 69 97 95 09 - 25
Sekretariat: Paula Alves Mateus
Telefon 0 69 97 95 09 - 45
Renten/Reha: Rosemarie Schäfer
Telefon 0 69 97 95 09 - 39
Mitgliederverw. A - H: Andrea Bär-Sadowski
Telefon 0 69 97 95 09 - 37
Mitgliederverw. I - M: Anita Jentsch
Telefon 0 69 97 95 09 - 34
Mitgliederverw. N - Z: Anja Fister
Telefon 0 69 97 95 09 - 28
Beitragsabrechnung: Sabine Coutú
Telefon 0 69 97 95 09 - 27
Beitragsabrechn.: Carine Germano Goncalves
Telefon 0 69 97 95 09 - 29
Buchh. (Ltg.): Ludmila Krasowitzki
Telefon 0 69 97 95 09 - 35
Buchh.: Katharina Funk
Telefon 0 69 97 95 09 - 30
Buchh.: Nadja Scheurich
Telefon 0 69 97 95 09 - 31
Buchh.: Martina Allmannsdörfer
Telefon 0 69 97 95 09 - 36
Lastschriften: Silke Glaue
Telefon 0 69 97 95 09 - 46
Die E-Mail-Adresse der einzelnen Mitarbeiter
setzt sich aus dem ersten Buchstaben des Vornamens, dem Familiennamen und daran anschließend
@apothekerkammer.de (Beispiel: u.laut@apotheker
kammer.de) oder @apothekerversorgungswerk.de
(Beispiel: [email protected])
zusammen.
Internet
www.apothekerkammer.de
www.apothekerversorgungswerk.de

Documents pareils