Das schwarze Dreieck Arzneimittelüberwachung Verwirrte Patienten
Transcription
Das schwarze Dreieck Arzneimittelüberwachung Verwirrte Patienten
H 53602 konkret Mitteilungen der Landesapothekerkammer Hessen Heft 5 September / Oktober · 2014 Aktuell Das schwarze Dreieck Arzneimittelüberwachung Pharmazie Verwirrte Patienten in der Apotheke LAK Hessen Notdienstkalendersystem Umstellung ab 2015 Inhalt | LAK-Notizen ✓ Aktuell Warum bestimmte Arzneimittel zusätzlich überwacht werden 4 GKV-Finanzen – Über 16 Milliarden auf der hohen Kante 6 DAV/GKV – Neue Preisberechnung für Rezepturen 6 Telematik – Ab 1. Januar 2015 gilt nur noch die eGK 6 Wenn der Steuerprüfer klingelt 6 Seite 4 ✓ Pharmazie „Tag der Offizinpharmazie“ – Programm 8 Dement – Verwirrte Patienten in der Apotheke 9 ✓ Recht Notdienstkalendersystem – Umstellung zum 1. Januar 2015 11 Seite 7 ✓ Intern 91. Zentrale Fortbildung – Programm 12 Erfolgreich – Nacht- und Notdienstfonds 13 ABDA definiert Medikationsmanagement 13 DPhG – Vortragsveranstaltungen im Wintersemester 2014/15 14 Termine – Begleitender Unterricht für Pharmazeuten im Praktikum 15 Amtliche Bekanntmachung – Rezertifizierung 15 ABDA – Kopfläuse kein Zeichen mangelnder Hygiene 15 Seite 9 ✓ Rubriken „gelesen“16 Selbstmedikation | Obstipation | Autoimmunerkrankung | Arbeitsschutz Impressum 16 Veranstaltungskalender17 Titelbild: Draxler Seite 11 Delegiertenversammlung 2014 Die nächste Delegiertenversammlung der Landesapothekerkammer Hessen findet am 12. November 2014 statt. Die Versammlung beginnt um 10 Uhr. Veranstaltungsort ist das Mercure-Hotel Frankfurt-Eschborn Ost, Helfmann-Park 6, 65760 Eschborn. Stellenmarkt der LAK Hessen Stellenangebote und -gesuche finden Sie im Onlinestellenmarkt der LAK Hessen unter www.apothekerkammer.de. Über die Rubrik „Stellenmarkt“ können Anzeigen (ohne Passwort) eingesehen und kostenfrei aufgegeben werden. Ansprechpartnerin: Ingrid Rhein, Tel.: 0 69/97 95 09 - 41, Fax: 0 69/97 95 09 - 22, E-Mail: [email protected] 2 LAK konkret 5/14 Editorial Versorgungssicherheit bedingt freie Apothekenwahl D ie Apotheke des Vertrauens aufsuchen zu dürfen ist eine Selbstverständlichkeit – sollte man zumindest meinen, und so sehen es auch Millionen Menschen. Die AOK Hessen hat da eine andere Sicht der Dinge. Die Ausschöpfung von Wirtschaftlichkeitsreserven ist der AOK wichtiger als eine flächendeckende, vertrauensvolle und wohnortnahe Versorgung. Aus diesem Grund beschloss die AOK seinerzeit, Verträge zur Abgabe von Zytostatika auszuschreiben und auf eine geringe Anzahl von Apotheken zu beschränken. Diese Zerstörung von funktionierenden Versorgungsstrukturen ließen sich jedoch nicht alle gefallen. Patienten gingen weiter in Apotheken, die von der AOK keinen Zuschlag erhalten hatten, Apothekerinnen und Apotheker fertigten die Zytostatika weiter an, gaben sie ab und stellten sie der AOK in Rechnung. Diese retaxierte – wen überrascht es? – die Rezepte auf null. Hiergegen klagte ein Apotheker vor dem Sozialgericht Darmstadt und bekam recht. In der mündlichen Urteilsbegründung führte das Gericht aus, Versicherte hätten in der Regel das Wahlrecht unter den zugelassenen Leistungserbringern, für die Versorgung mit Zytostatika ergebe sich nichts anderes, da keine gesetzliche Einschränkung des Patientenwahlrechts existiere. Damit sprach das Sozialgericht den Apothekern nicht nur die Zahlung für die erbrachte Leistung zu. Vielmehr trat dieses Gericht erstmals dem ungebremsten Machtwillen einer Krankenkasse und dem Diktat des Preises statt der Qualität entgegen. Auch wenn die Entscheidung noch nicht rechtskräftig ist und die schriftliche Begründung noch nicht vorliegt, macht das Urteil Mut, sich nicht durch die Krankenkassen gängeln zu lassen. Ulrich Laut, Rechtsanwalt und Geschäftsführer der LAK Hessen Nicht die Krankenkassen entscheiden über die Auslegung des Sozialgesetzbuches, sondern die Gerichte. Was keine Rechtsgrundlage hat, dürfen auch die Kassen nicht tun. Die AOK Hessen als Körperschaft des öffentlichen Rechts wäre gut beraten, die schlüssige Entscheidung zu akzeptieren und sich künftig an Recht und Gesetz zu halten. Denn: Die Sozialversicherungssysteme dienen den Menschen und nicht den Krankenkassen, die Versorgungssicherheit ist wichtiger als die Ökonomie. Ihr Foto: Draxler 5/14 LAK konkret 3 Aktuell Hintergrund Warum bestimmte Arzneimittel zusätzlich überwacht werden Wer den Beipackzettel eines ihm verordneten Arzneimittels liest, stößt auf durchaus Irritierendes. So zum Beispiel ein schwarzes Dreieck. Es zeigt an, dass dieses Arzneimittel unter einer zusätzlichen Überwachung steht. Rat suchen die Patienten in solchen Fällen oft in ihrer Apotheke. Zur Erinnerung: Seit 2013 werden in den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union (EU) Arzneimittel mit einem schwarzen Dreieck gekennzeichnet, die einer zusätzlichen Überwachung unterliegen. Das ist in der Regel der Fall, wenn zu ihnen weniger Informationen als zu anderen Präparaten zur Verfügung stehen. Gründe dafür können beispielsweise sein: Das Mittel ist neu auf dem Markt, oder zu seiner Langzeitanwendung existieren nur unzureichende Daten. Das schwarze Dreieck bedeutet nicht, dass dieses Arzneimittel nicht sicher ist. Das auf der Spitze stehende schwarze Dreieck ist sowohl in der Packungsbeilage als auch in den Informationen für die Angehörigen der Gesundheitsberufe, der sogenannten Fachinformation, abgedruckt. Man findet es aber nicht auf der äußeren Umhüllung oder dem Arzneimitteletikett. Das Dreieckssymbol soll, so die Initiatoren, Patienten in besonderem Maße dazu auffordern, jeden Verdacht auf eine eventuelle Nebenwirkung beim Gebrauch des Arzneimittels zu melden. Sie können sich dazu an ihren Arzt beziehungsweise ihre Apotheke wenden oder 4 LAK konkret 5/14 auch jederzeit direkt die zuständige Behörde (BfArM oder Paul-Ehrlich-Institut) informieren. Wie diese Meldung zu erfolgen hat, muss in jeder Arzneimittelpackungsbeilage und in jeder Fachinformation angegeben sein. Übrigens: Die Liste mit Arzneimitteln, die unter zusätzlicher Überwachung stehen, wird vom Pharmacovigilance Risk Assessment Committee (PRAC) der Europäischen Arzneimittelagentur veröffentlicht und monatlich überprüft. Ein Arzneimittel kann nicht nur bei seiner erstmaligen Zulassung in die Liste aufgenommen werden, sondern zu jedem beliebigen Zeitpunkt seines Lebenszyklus. Es bleibt dann für einen Zeitraum von fünf Jahren unter zusätzlicher Überwachung oder bis der PRAC entscheidet, es aus der Liste zu nehmen. Zwischen der Entscheidung, ein Arzneimittel auf die Liste zu setzen oder es herauszunehmen, und dem Termin, zu dem die aktualisierte Packungsbeilage in Umlauf kommt, liegt in aller Regel eine gewisse Verzögerung. Der Grund: Es dauert einige Zeit, bis die Packungen mit der aktualisierten Beilage den bereits auf dem Markt befindlichen Altbestand ersetzt haben. Daher der Tip: Das aktuelle Verzeichnis der unter zusätzlicher Überwachung stehenden Arzneimittel kann jederzeit auf der Website der Europäischen Arzneimittelagentur eingesehen werden. Außerdem wird es von den nationalen Arzneimittelregulierungsbehörden der EU-Mitgliedsstaaten veröffentlicht. In Deutschland ist dies das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Warum werden Arzneimittel nach ihrer Zulassung überwacht? Die europäischen Regulierungsbehörden entscheiden über die Zulassung von Arzneimitteln, nachdem sie anhand der Ergebnisse aus den klinischen Prüfungen deren Nutzen und Risiken bewertet haben. Das damit verfolgte Ziel ist, nur Arzneimittel auf den Markt gelangen zu lassen, deren Nutzen nachweislich die Risiken überwiegt. So will man gewährleisten, dass Patienten auf die Behandlungen, die sie benötigen, zugreifen können, ohne inakzeptablen unerwünschten Arzneimittelwirkungen (sogenannten UAWs) ausgesetzt zu sein. Tatsache ist: An klinischen Prüfungen nimmt lediglich eine relativ geringe Zahl von Patienten für einen begrenzten Zeitraum teil. Diese Patienten werden für die klinische Prüfung sorgfältig ausgewählt und unter kontrollierten Bedingungen engmaschig überwacht. Unter realen Bedingungen wendet dagegen eine größere und heterogenere Gruppe von Patienten das Arzneimittel an. Sie leiden eventuell unter verschiedenen Krankheiten und nehmen vielleicht weitere Präparate ein. Einige weniger häufige unerwünschte Arzneimittelwirkungen könnten erst dann auftreten, wenn ein Arzneimittel von einer großen Anzahl an Personen über einen langen Zeitraum angewendet wird. Daher ist es unerlässlich, dass alle Arzneimittel, wenn sie im Handel sind, weiterhin im Hinblick auf ihre Sicherheit observiert werden. Nach dem Inverkehrbringen eines Arzneimittels werden kontinuierlich Informationen gesammelt, um die realen Erfahrungen mit diesem Produkt zu über- Aktuell wachen. Die Regulierungsbehörden erfassen diese Daten detailliert, um sicherzustellen, dass der Nutzen der Arzneimittel tatsächlich weiterhin gegenüber ihren Risiken überwiegt. Da in den EU-Mitgliedsstaaten die gleichen Überwachungsmethoden eingesetzt werden, können die Regulierungsbehörden die in den einzelnen Ländern gesammelten Informationen untereinander austauschen. Dies sorgt für eine Fülle an Wissen, auf das die Regulierungsbehörden bei ihrer Entscheidungsfindung zurückgreifen können. Es ermöglicht ihnen auch, bei Bedarf schnell zu reagieren und die Patientensicherheit zu gewährleisten, indem sie zum Beispiel Warnungen an Ärzte und Apotheker herausgeben oder die Art und Weise der Anwendung eines Arzneimittels einschränken. Wie wichtig ist die Meldung von unFoto: Draxler erwünschten Arzneimittelwirkungen? Die Meldung vermuteter unerwünschter Arzneimittelwirkungen ist das A und O, um weitere Informationen zu auf dem Markt befindlichen Präparaten zusammentragen zu können. Die Regulierungsbehörden nutzen die einlaufenden Berichte zu unerwünschten Arzneimittelwirkungen, um die Kenntnisse, die sie bereits haben, fortwährend immer weiter zu ergänzen und so sicherzustellen, dass der Nutzen der Arzneimittel größer bleibt als ihre Risiken. Das schwarze Dreieckssymbol erlaubt eine rasche Identifizierung der Arzneimittel, die einer zusätzlichen Überwachung unterliegen. Patienten sowie Angehörige der Gesundheitsberufe, und hier insbesondere Ärzte und Apotheker, sind in allen EU-Mitgliedsstaaten nachdrücklich dazu aufgefordert, bei Produkten, die mit einem schwarzen Dreieck gekenn- zeichnet sind, jeden Verdacht auf eine unerwünschte Arzneimittelwirkung zu melden, damit jede neu auftauchende Information effizient analysiert werden kann. Seit wann gibt es diese neue europäische System? Das Konzept der zusätzlichen Überwachung und das schwarze Dreieckssymbol wurden durch eine EU-Rechtsvorschrift zur Sicherheitsüberwachung von Arzneimitteln eingeführt, die sogenannte Pharmakovigilanzverordnung, die 2012 in Kraft trat. Jedes nach dem 1. September 2013 neu zugelassene Arzneimittel, das unter zusätzlicher Überwachung steht, ist, wenn es innerhalb der Europäischen Union in Verkehr gebracht wird, in der Packungsbeilage und der Fachinformation mit dem schwarzen Symbol gekennzeichnet. Jürgen R. Draxler 5/14 LAK konkret 5 Aktuell GKV-Finanzen Über 16 Milliarden auf der hohen Kante Im ersten Halbjahr 2014 haben die 131 gesetzlichen Krankenkassen per Prämienzahlungen und freiwillige Leistungen Reserven in Höhe von 517 Millionen Euro an ihre Versicherten zurückgeführt. Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) verfügt damit über ein Finanzpolster in Höhe von 16,2 Milliarden Euro. Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU): „Mit mehr als 16 Milliarden Reserven ist die Finanzsituation der gesetzlichen Krankenkassen weiterhin stabil. Die Kassen tun gut daran, ihre hohen Finanzreserven im Sinne der Versicherten zu nutzen. Unser Ziel bleibt eine weiterhin qualitativ gute Versorgung aller Bürger mit hochwertigen Leistungen und Arzneimitteln.“ Dass der Kostenanstieg im Arzneimittelbereich habe gedämpft werden können, liege daran, so Gröhe, dass die Bundesregierung bereits Anfang des Jahres gehandelt habe. Das spare den Beitragszahlern der GKV rund 650 Millionen Euro im Jahr ein. „Wir werden die weitere Entwicklung sorgfältig im Auge behalten, denn wir wissen, dass die Finanzen der gesetzlichen Krankenversicherung immer wieder auch Schwankungen unterworfen sind.“ Nach den vorläufigen Finanzergebnissen des ersten Halbjahres 2014 standen den Einnahmen in Höhe von rund 101,7 Milliarden Euro Ausgaben von rund 102,3 Milliarden Euro gegenüber. Die Differenz von rund 630 Millionen Euro geht zu einem Großteil auf die genannten Prämienzahlungen und freiwilligen Leistungen zurück. Die Ausgaben für Prämienzahlungen an Krankenkassenmitglieder beliefen sich auf 393 Millionen Euro, die Aufwendungen für freiwillige Satzungsleistungen (zum Beispiel professionelle 6 LAK konkret 5/14 Zahnreinigung oder Osteopathie) betrugen 124 Millionen Euro. Zudem wurden von den Krankenkassen per saldo insgesamt 73 Millionen Euro im Zuge des Risikostrukturausgleichs zwischen den Krankenkassen einnahmemindernd ausgewiesen. Ohne diese Sonderfaktoren ergäbe sich für die GKV im ersten Halbjahr bei einem Ausgabenvolumen von 102,3 Milliarden Euro ein nahezu ausgeglichenes Finanzergebnis. Die Zahlen des ersten Halbjahres sprächen dafür, dass die Zuweisungen, die die Krankenkassen aus dem Gesundheitsfonds erhielten auch im Jahr 2014 ausreichen würden, um die voraussichtlichen Ausgaben zu decken, betonte Gröhe. DAV/GKV Neue Preisberechnung für Rezepturen Der Deutsche Apothekerverband (DAV) und der GKV-Spitzenverband haben sich auf eine neue Vereinbarung über die Preisberechnung für das Zubereiten von parenteralen Lösungen – insbesondere Zytostatikalösungen – verständigt. Die neuen Preise bilden dank Informationen aus Abfragen bei Apotheken und pharmazeutischen Herstellern die tatsächlichen Marktpreise etwas besser ab als bisher. Seit dem 1. September erhalten Apotheker unter anderem für das Zubereiten von speziellen Zytostatikalösungen einen leicht höheren Arbeitspreis. Zusammen mit dem Wegfall eines Abschlags für sogenannte Solisten (= Arzneimittel ohne therapeutische Alternative) summiert sich der finanzielle Vorteil für die Apotheker nach Angaben der GKV auf rund zwölf Millionen Euro. Im Gegenzug stimmte der DAV zu, den Abschlag zugunsten der Krankenkassen für alle generischen Zytostatika von bislang 25 auf 30 Prozent zu erhöhen. Eine starke Bewegung gab es mit 21 Prozent beim Abschlag für die Wirkstoffe Paclitaxel und Docetaxel, die zur Behandlung von Krebs eingesetzt werden. Für die GKV sind somit Einsparungen von mindestens 65 Millionen Euro (inklusive Umsatzsteuer) bei den Apothekenausgaben realistisch. 2013 hatten die gesetzlichen Krankenkassen eigenen Angaben zufolge hierfür über drei Milliarden Euro ausgegeben. Telematik Ab 1. Januar 2015 gilt nur noch die eGK Ab dem 1. Januar 2015 gilt ausschließlich die elektronische Gesundheitskarte (eGK) als Berechtigungsnachweis für die Inanspruchnahme von Leistungen. Darauf haben sich die Kassenärztliche Bundesvereinigung, die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung und der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherungen geeinigt. Die „alte“ Krankenver- sichertenkarte kann noch bis Ende dieses Jahres verwendet werden. Danach verliert sie definitiv ihre Gültigkeit – unabhängig vom aufgedruckten Gültigkeitsdatum. Aktuell Wenn der Steuerprüfer klingelt So sollten Sie sich wappnen F lattert die Ankündigung einer Betriebsprüfung ins Haus, kommt oftmals Unsicherheit über das richtige Verhalten auf. „LAK konkret“ sprach deshalb mit Carmen Brünig, Steuerberaterin bei der Treuhand Hannover. Wir wollten wissen, wie man die Zeit bis zum Beginn einer angekündigten Prüfung für eine optimale Vorbereitung nutzt und welche Rechte und Pflichten ein Apothekenleiter während der Prüfung hat. ? Was tun, wenn der Fiskus ankündigt, dass demnächst ein Steuerprüfer vor der Apothekentür stehen wird? Brünig: Die Prüfungsanordnung ist die erste Äußerung des Finanzamts. Hier gilt es zunächst, die Vollständigkeit zu prüfen: Sind Prüfungszeitraum – sprich die zu prüfenden Jahre –, die zu prüfenden Steuerarten, der Name des Prüfers und der Termin genannt? Sollte dies der Fall sein, muss die anschließende Frage lauten: Passt mir der von der Finanzbehörde mitgeteilte Termin? Sie müssen nicht jedem Termin zustimmen. Manchmal bietet es sich an, den vom Finanzamt vorgeschlagenen Termin zu verschieben. Die Hauptsache ist hier natürlich, dass Sie selbst anwesend sein können. Außerdem sollten Ihre Buchführungskraft und Ihr Steuerberater zum fraglichen Termin verfügbar sein. Auch eine zu kurzfristige Terminierung kann eine Verschiebung rechtfertigen. Das Finanzamt sollte Ihnen mindestens zwei Wochen Zeit zur Vorbereitung geben. Apropos Termin: In der Prüfungsanordnung wird nur der erste Tag genannt, insgesamt sollten Sie aber etwa ein bis zwei Wochen veranschlagen. ? Inwieweit braucht man den Steuerberater? Brünig: Mit dem Steuerberater ist zu klären, ob er während der Prüfung benötigt wird. Ganz entbehrlich wird er Foto: Treuhand Hannover jedoch in den seltensten Fällen sein, weil er zumindest die an den Prüfer auszuhändigenden Buchführungsdaten bereitstellen muss. Darüber hinaus sind schon vor Beginn der Prüfung einige Entscheidungen zu treffen, die für den weiteren Ablauf der Prüfung von einigem Gewicht sein können. Dies wäre zunächst einmal der Prüfungsort. Grundsätzlich ist dies die Apotheke. Gegebenenfalls kommen aber auch das Finanzamt oder das Steuerberatungsbüro in Betracht. Mindestens ebenso wichtig ist mittlerweile die Frage, welche Daten des Warenwirtschaftssystems herausgegeben werden. Auch hier sollten Sie vor Beginn der Prüfung tätig werden und entsprechende Datensätze beim Anbieter Ihres Warenwirtschaftssystems anfordern. ? Welche Unterlagen muss man dem Prüfer denn vorlegen? Brünig: Welche Unterlagen der Prüfer sehen möchte, wird er Ihnen in der Regel in einer Anlage zur Prüfungsanordnung mitteilen. Generell können Sie aber davon ausgehen, dass die Buchführungsdaten sowie die ihnen zugrunde liegenden Einnahme- und Ausgabebelege, die Kontoauszüge für die betrieblichen Konten, abgeschlossene Verträge, die Anlageverzeichnisse, die Inventuren sowie die Einlage- und Entnahmeaufzeichnungen immer verlangt werden. Hohes Interesse bei den Prüfern wecken regelmäßig auch Verträge mit nahen Angehörigen und Fahrtenbücher für privatgenutzte Fahrzeuge. Im Rahmen der Vorbereitung sollten diese Unterlagen auf ihre Vollständigkeit, Nachvollziehbarkeit und Schlüssigkeit geprüft werden. Entscheidend für den Prüfer ist, dass er die betrieblichen Vorgänge vom Beleg in die Buchführung und andersherum nachvollziehen kann. ? Und wohin mit dem Prüfer? Brünig: Wenn die Prüfung in Ihrem Betrieb erfolgt, ist dem Prüfer ein geeigneter Arbeitsplatz zur Verfügung zu stellen. Besonders hohe Ansprüche werden hieran nicht gestellt, es sollte sich aber um einen zur Erledigung von Bürotätigkeiten geeigneten Raum handeln. Ein Tisch, ein Stuhl und ein Stromanschluss sind hier obligatorisch. Um die überaus sensiblen Unterlagen nicht täglich wieder beiseiteräumen zu müssen, sollte – soweit möglich – darauf geachtet werden, dass der Raum verschließbar ist. ? Wen darf der Prüfer etwas fragen? Brünig: Der Prüfer muss sich mit Steuerberaterin Carmen Brünig, s e i n e n F r a g e n Treuhand Hannover GmbH – grundsätzlich an Steuerberatungsgesellschaft Sie halten. Trotzdem sollten Sie Ihren Mitarbeitern gegenüber klar kommunizieren, ob und worüber sie dem Prüfer gegenüber Angaben machen dürfen, falls er dennoch etwas fragt. Manchmal ist es sinnvoll, dem Prüfer Auskunftspersonen und deren Themenbereiche (Beispiel: Fragen zur Buchhaltung) zu benennen. ? Und dann kann‘s losgehen? Brünig: Nun, soweit die vorbereitenden Maßnahmen abgeschlossen sind, sollten Sie klären, ob eine Betriebsbesichtigung beziehungsweise ein Eröffnungsgespräch zu Beginn der Prüfung stattfinden soll. Dafür ist es ratsam, Ihren Steuerberater hinzuzuziehen, weil dieser in der Regel die steuerliche Relevanz von Fragen des Prüfers frühzeitig erkennt. Jürgen R. Draxler 5/14 LAK konkret 7 Pharmazie Programm zum „Tag der Offizinpharmazie“ am 27. September 2014 in Frankfurt/Main „Personalisierte Pharmakotherapie“ 8 Veranstaltungsort: Otto-Stern-Zentrum, Goethe-Universität, Ruth-Moufang-Str. 2, Frankfurt/Main 14.30 - 15.30 Uhr Interaktionen – welche sind häufig und relevant? Dr. Nina Griese-Mammen Zentrum für Arzneimittelinformation und Pharmazeutische Praxis (ZAPP) der ABDA, Berlin 15.30 - 16.00 Uhr Kaffeepause 16.00 - 17.00 Uhr Patientenorientierte Arzneimitteltherapie: Ein Starter Prof. Dr. Theo Dingermann Institut für Pharmazeutische Biologie, Frankfurt/Main 17.00 - 18.00 Uhr Einfluss genetischer Variabilität auf die Wirkung von Arzneimitteln Prof. Dr. Manfred Schubert-Zsilavecz Institut für Pharmazeutische Chemie, Frankfurt/Main Moderation Prof. Dr. Dieter Steinhilber Sprecher der Akademie für Pharmazeutische Fortbildung der Landesapothekerkammer Hessen LAK konkret 5/14 Pharmazie Praxis Dement: Verwirrte Patienten in der Apotheke V erwirrte Patienten oder Patienten mit beginnender Demenz sind oft durchaus noch in der Lage, die Apotheke aufzusuchen und ihr Rezept einzulösen – besonders wenn sie die Apotheke und den Weg dahin seit langem kennen. Allerdings stellt sich einem die Frage, ob sie auch noch in der Lage sind, die Gebrauchsanweisung zu verstehen und die Arzneimittel richtig einzunehmen. Je nach Tagesform der Patienten hat man in der Apotheke manchmal den Eindruck, verstanden zu werden – oder Foto: Pitopia/A. Raths auch nicht. Die Kommunikation mit verwirrten oder demenzkranken Patienten ist zweifellos eine besondere Herausforderung. Bei diesen Menschen sind wesentliche Voraussetzungen der Verständigung und sozialen Interaktion mehr oder weniger stark eingeschränkt. Sie sind schnell überfordert, wenn mehrere Informationen – eventuell auch noch mit gänzlich unterschiedlichen Inhalten – auf einmal gegeben werden. Eine unruhige Umgebung trägt zusätzlich zu ihrer Verunsicherung bei. Es ist wichtig, ihnen Sicherheit und Geborgenheit zu vermitteln. Das gelingt nicht am HV-Tisch und in unmittelbarer Nähe zu anderen Kunden, sondern besser im Sitzen und in entspannter Atmosphäre. Wenn man mit ihnen spricht, ist es entscheidend, souverän und ruhig aufzutreten. Im Gespräch hat man auf Augenkontakt, kurze Sätze und eine verständliche Wortwahl zu achten. Falls Wiederholungen erforderlich sind – und das ist regelmäßig der Fall –, sollte derselbe Wortlaut 5/14 LAK konkret 9 Pharmazie benutzt werden. Man sagt also zum Beispiel immer „Nehmen Sie abends eine Tablette ein!“ und nicht im selben Gespräch beim zweiten Mal „vor dem Schlafengehen“ und dann „nach dem Nachtessen“. Das verwirrt den Patienten. Normales Sprechtempo – nicht zu schnell – und ruhige Stimme sorgen zusätzlich für eine gute Verständigung, soweit sie mit Demenzpatienten möglich ist. Man muss sich immer wieder vor Augen halten, dass Demenz zu Veränderungen nicht allein im Denken, sondern auch im Fühlen des Patienten führt. Man wird – wenn überhaupt – nur für jeweils Augenblicke einen Zugang zu ihm haben. Da ist es demotivierend, ihn im Gespräch mit seinen Defiziten zu konfrontieren. Und auf Diskussionen über richtig und falsch sollte man sich ebenso nicht einlassen. Dass der Patient vieles nicht versteht, liegt auch nicht an seinem fehlenden Willen – hier noch weniger als bei anderen Patienten. Wenn man erreicht, dass der Patient sich akzeptiert, geschätzt und verstanden fühlt, kann es durchaus sein, dass er seine Medikamente pünktlich einnimmt. In den meisten Fällen wird man sich jedoch nicht darauf verlassen können, dass verwirrte oder demente Patienten Informationen längere Zeit behalten und Empfehlungen umsetzen, selbst wenn sie sie anfangs verstanden und befolgt haben. Es wird sich deshalb nicht vermeiden lassen, Angehörige oder Betreuungspersonen mit der Medikamentengabe oder wenigstens der Kontrolle der Einnahme zu betrauen. Dabei muss sich der Apotheker aus rechtlichen Gründen vergewissern, dass das Einverständnis der Betroffenen vorliegt, wenn er mit 10 LAK konkret 5/14 anderen Personen über die Medikamentengabe spricht. Wenn beide Personen gemeinsam die Apotheke aufsuchen und der Patient sein Einverständnis bekundet, befindet man sich, was dieses Gespräch betrifft, auf der sicheren Seite. Anders ist es, wenn fremde Personen in die Apotheke kommen und behaupten, für den Dementen handeln zu sollen. Hier muss die Vorlage einer schriftlichen Vollmacht verlangt werden. Sowohl im Zweiergespräch Patient – Apotheker als auch im Dreiergespräch Patient – Betreuer – Apotheker ist sehr darauf zu achten, dass die verwirrte oder demente Person genauso aufmerksam und respektvoll behandelt wird wie ein Mensch ohne kognitive Defizite. Der Patient sollte im Rahmen seiner Möglichkeiten in das Gespräch einbezogen werden, und es darf nicht etwa mit dem Betreuer gesprochen werden, als wäre der eigentliche Patient gar nicht da. Seine Autonomie ist zu achten, auch wenn sie eingeschränkt sein mag. Und man hat ihm gegenüber eine Haltung einzunehmen, von der man zu wissen glaubt, dass er sie erwartet – zum Beispiel fürsorglich, partnerschaftlich oder auch bestimmend, je nach Situation. Es geht darum, einem Menschen eine Behandlung zuteilwerden zu lassen, die er akzeptieren kann, und nicht darum, ihm auf jeden Fall Medikamente zu verabreichen, auch wenn er darunter leidet. Die Würde des Patienten darf zu keinem Zeitpunkt in Frage gestellt werden. Es kann erforderlich sein, mit dem Patienten und der Betreuungsperson allein Gespräche zu führen – aber nie hinter dem Rücken des jeweils anderen, sondern mit seinem Wissen. In solchen Situationen stellen die Patienten ihre Schwierigkeiten meist als weniger schwerwiegend dar als die Angehörigen oder Betreuungspersonen. Das erfordert viel Fingerspitzengefühl bei der Gesprächsführung. Ganz wichtig dabei ist es, keine übertriebenen Hoffnungen bezüglich der Wirkungen der Arzneimittel zu wecken, sondern sachlich aufzuklären und sich zu vergewissern, dass die Information verstanden wird. In diesen Gesprächen sollten Wörter wie „Demenz“ oder „Alzheimer“ nach Möglichkeit vermieden werden, weil sie selbst bei kognitiv eingeschränkten Personen Angst und Betroffenheit erzeugen. Die Krankheit wird trotz der Medikation fortschreiten, mehr oder weniger schnell. Darüber werden die Patienten, aber auch die Betreuer, reden wollen, wenn sie einem vertrauen. Es liegt am Einzelnen, wie weit er sich darauf einlassen kann oder will – Rezepte gibt es nicht. Dass man in der Apotheke solche Gespräche nicht unvorbereitet oder gar nebenbei führen kann ist nachvollziehbar. Eine Terminvereinbarung sollte daher selbstverständlich sein, und die Beratung in ruhiger Atmosphäre kommt allen Beteiligten zugute. Erika Fink Foto: Pitopia/Convisum Recht | informativ LAK Hessen Notdienstkalendersystem – Umstellung zum 1. Januar 2015 Z um Jahreswechsel 2014/15 wird die Landesapothekerkammer (LAK) Hessen eine Umstellung des Systems zum Einreichen der Notdienstkalender vornehmen. Es gehört zu den Aufgaben der LAK, die von den Kammermitgliedern eingereichten Notdienstkalender daraufhin zu überprüfen, ob die von der Kammer angeordneten Dienstbereitschaftsregelungen eingehalten wurden. Mit der Einrichtung des Nacht- und Notdienstfonds beim Deutschen Apothekerverband im vergangenen Jahr wurden die Apothekerkammern der Länder gesetzlich verpflichtet, dem Nacht- und Notdienstfonds nach jedem Quartalsende die Anzahl der geleisteten Notdienste je Apotheke rechtsverbindlich mitzuteilen. Rechtliche Grundlage für die Übermittlung dieser Notdienstdaten sind dabei die von den Kammern erlassenen Dienstbereitschaftsregelungen für die Apotheken. Foto: ABDA Ab dem 1. Januar 2015 wird die LAK Hessen ihren Mitgliedern die Notdienstkalender in elektronischer Form zur Verfügung stellen. Notdienständerungen können von den Mitgliedern für das Folgejahr vorgenommen und der Kammer elektronisch – ohne Erhebung einer Verwaltungsgebühr – übermittelt werden. Konkret werden die Notdienstkalender wie folgt erarbeitet: Die Landesapothekerkammer erstellt anhand der Dienstbereitschaftsanordnungen einen sogenannten Basiskalender für jeden Dienstbereich. Die Basiskalender werden den jeweiligen Ansprechpartnern bis zum 1. Oktober eines jeden Jahres als Excel-Datei zur Verfügung gestellt. Um den Kammermitgliedern weiterhin die Möglichkeit zu geben, Änderungswünsche vorzubringen, sind die Basiskalender samt Änderungen bis zum 30. November eines jeden Jahres an die Kammer zurückzusenden. Nach Überprüfung durch die Kammer werden die Kalender genehmigt. Die Genehmigung erfolgt durch das Freischalten des Kalenders auf der Homepage der Landesapothekerkammer (www.apothekerkammer.de). Die Freischaltung findet bis spätestens 15. Dezember eines jeden Jahres statt. Wichtig: Alle Änderungswünsche in Form von Tauschen oder Befreiungen, die nach dem 15. Dezember gemeldet werden, werden nur unter Zahlung einer Verwaltungsgebühr in Höhe von 25 Euro von der Kammer genehmigt. Kalender, die nicht genehmigungsfähig sind (zum Beispiel bei gravierenden Abweichungen von der Dienstbereitschaftsanordnung), werden von der Kammer nicht freigeschaltet. An ihre Stelle tritt der von der Kammer erarbeitete Basiskalender. Dieser wird zum oben genannten Zeitpunkt freigeschaltet und ist damit rechtsverbindlich. Die Mitglieder werden hiervon gesondert informiert. 5/14 LAK konkret 11 Intern Programm der 91. Zentralen Fortbildungsveranstaltung der Akademie für Pharmazeutische Fortbildung der Landesapothekerkammer Hessen am 15./16. November 2014 in Gießen Veranstaltungsort: Kongresshalle, Berliner Platz 2, 35390 Gießen Thema: „Parasiten“ Samstag, 15. November 2014 15.00 - 15.15 Uhr Eröffnung und Begrüßung Erika Fink Präsidentin der LAK Hessen Prof. Dr. Dieter Steinhilber Sprecher der Akademie für Pharmazeutische Fortbildung der LAK Hessen 15.15 - 16.15 Uhr Malaria – Therapie und Prophylaxe Prof. Dr. Martin Schlitzer Institut für Pharmazeutische Chemie, Philipps-Universität Marburg 16.30 - 17.30 Uhr Pediculosis capitis: Epidemiologie, Diagnose und Therapie Prof. Dr. Hermann Feldmeier ng nd er Institut für Integrierte Naturwissenschaften, Universität Koblenz-Landau, Koblenz tre uu Haustiere als Quelle von Parasiten des Menschen Dr. Patrick Scheid be 17.45 - 18.45 Uhr !!! Institut für Mikrobiologie und Hygiene, Charité Universitätsmedizin Berlin 9.15 - 10.15 Uhr Ki Sonntag, 16. November 2014 Tropenerkrankungen Dr. Imke Friedrichs Institut für Medizinische Virologie / Impfambulanz, Klinikum der GoetheUniversität, Frankfurt/Main 10.30 - 11.30 Uhr Bettwanzen – die Feinde in Deinem Bett Prof. Dr. Helmut Schöfer Klinik für Dermatologie, Venerologie und Allergologie, Klinikum der Goethe-Universität, Frankfurt/Main 11.45 - 12.45 Uhr Zeckenübertragene Erkrankungen Dr. Eric Martin Apotheker, Marktheidenfeld Moderation Prof. Dr. Dieter Steinhilber Sprecher der Akademie für Pharmazeutische Fortbildung der LAK Hessen Programmänderungen vorbehalten. Teilnahmebescheinigungen werden für Samstag und Sonntag gesondert ausgestellt und liegen ab der zweiten Pause an der Rezeption in der Kongresshalle aus. Kinderbetreuung ist vorgesehen – telefonische Anmeldung (mit Altersangabe des Kindes) unter 0 69/97 95 09 -11 erbeten. 12 LAK konkret 5/14 Foto: Draxler Intern Nacht- und Notdienstfonds Grundsatzpapier Erfolgreich im Dienst der Apotheken ABDA definiert Medikationsmanagement Die Bundesapothekerkammer hat im Juli das Grundsatzpapier zur Medikationsanalyse und zum Medikationsmanagement vorgestellt. In dem 23-seitigen ABDA-Papier wird erstmals definiert, welche Leistungen hinter den Begriffen „Medikationsanalyse“ und „Medikationsmanagement“ stehen. Es werden verschiedene Arten von Medikationsanalysen beschrieben, und auch eine Abgrenzung von der Beratung und Information bei der Abgabe eines Arzneimittels nach § 20 ApBetrO wird vorgenommen. Zu finden ist das Grundsatzpapier auf der ABDA-Homepage unter www.abda.de. Newsletter Politik Für drei Quartale wurde die Pauschale schon an die Apotheken ausgezahlt, für das vierte Quartal seit Fondsgründung werden derzeit die notwendigen Daten erfasst. Mit dem Apothekennotdienstsicherstellungsgesetz (ANSG) wurde der Fonds ins Fünfte Sozialgesetzbuch (SGB V) aufgenommen. Sein jährliches Ausschüttungsvolumen war mit 120 Millionen Euro beziffert worden. „Der Nacht- und Notdienst der Apotheken sichert die flächendeckende Versorgung der Menschen mit Arzneimitteln“, erklärt Fritz Becker, Vorsitzender des Deutschen Apothekerverbandes (DAV). „Die Zuschüsse für geleistete Foto: ABDA Nachtdienste stärken vor allem die Apotheken im ländlichen Raum, da sie häufiger in Dienstbereitschaft sind als Apotheken in der Stadt. Der Nacht- und Notdienstfonds übernimmt diese Aufgabe seit einem Jahr auf sehr professionelle und kostengünstige Art und Weise. Im Gesundheitswesen ist der Fonds bereits heute eine anerkannte Institution und steht als erfolgreicher Dienstleister für Apotheken von Apotheken.“ Pharmazie Recht www.apothekerkammer.de/newsletter.php D ie Nachtdienste der Apotheken werden seit einem Jahr mit Hilfe einer Notdienstpauschale bezuschusst und damit im Sinne der Patienten finanziell unterstützt. Diese Aufgabe nimmt der Nacht- und Notdienstfonds des Deutschen Apothekerverbandes (DAV) seit dem 1. August 2013 erfolgreich wahr. Unter Aufsicht des Bundesgesundheitsministeriums verwaltet der DAV den Notdienstfonds. Finanziert wird die Pauschale über einen Festzuschlag pro Packung bei rezeptpflichtigen Medikamenten in Höhe von 16 Cent. Die Apothekerkammern, wie zum Beispiel die Landesapothekerkammer Hessen, bestätigen dem Fonds jeweils die angeordneten und tatsächlich geleisteten Notdienste zwischen 20 Uhr abends und 6 Uhr morgens. Jede Nacht, jeden Feiertag und jedes Wochenende versorgen rund 1.400 Apotheken etwa 20.000 Patienten. Ein Service Ihrer LAK Hessen – damit auch Sie mitreden können. Ihr kostenfreies Abo unter: www.apothekerkammer.de/newsletter.php 5/14 LAK konkret 13 Intern Vortragsveranstaltungen im Wintersemester 2014/15 der DPhG | LG Hessen | RG Rhein/Main • LAK Hessen | Region Frankfurt Goethe-Universität, Frankfurt am Main 14. Oktober 2014 Prof. Dr. Frank Schaeffel Institut für Ophthalmologische Forschung, Abteilung Neurobiologie des Auges, Universitätsklinikum Tübingen Kurzsichtigkeit – warum das Auge immer weiter wächst und was wir dagegen tun können 11. November 2014 Dr. Romano Krist Chefarzt der Klinik für Netzhauterkrankungen, Bürgerhospital Frankfurt am Main Altersabhängige Makuladegeneration (AMD) 2. Dezember 2014 Prof. Dr. Dr. h.c. Franz Grehn Direktor der Augenklinik und Poliklinik, Universitätsklinikum Würzburg Medikamentöse Therapie des Glaukoms 20. Januar 2015 Dr. Wolfgang Kircher St.-Barbara-Apotheke, Peißenberg Augenarzneimittel richtig anwenden 10. Februar 2015 Prof. Dr. Hartmut Morck Cui Bono Health-Consulting GmbH, Wiesbaden Neue Arzneimittel 2013/14 – eine kritische Bewertung Die Vorträge finden jeweils um 20.15 Uhr im Biozentrum der Johann-Wolfgang-Goethe-Universität, Frankfurt am Main, Max-von-Laue-Str. 9 (Campus Riedberg), Gebäude N 100, Hörsaal B 1 statt. Jede dieser Veranstaltungen ist mit drei Fortbildungspunkten zertifiziert. 14 LAK konkret 5/14 Intern Termin Begleitender Unterricht für Pharmazeuten im Praktikum ABDA Kopfläuse kein Zeichen mangelnder Hygiene Kopfläuse verbreiten sich heutzutage meist unter Kindern in öffentlichen Einrichtungen. Entgegen dem Vorurteil hat Kopflausbefall nichts mit Unsauberkeit zu tun. Darauf verwies die Bundesapothekerkammer (BAK) anlässlich des Schuljahresbeginns in zahlreichen Bundesländern. Bei einem Befall sind mehrere Lebensstadien gleichzeitig zu finden, von den Eiern (Nissen) bis zu erwachsenen Tieren. Da Kopflausmittel nicht alle Lebensstadien gleichzeitig zuverlässig abtöten, können nach einer einmaligen Behandlung neue Larven schlüpfen. Deshalb ist nach acht bis zehn Tagen eine Wiederholungsbehandlung unbedingt zu empfehlen. D ie Begleitenden Unterrichtsveranstaltungen nach § 4 Abs. 4 der Approbationsordnung für Apotheker finden ganztags zentral in Frankfurt am Main statt. Teilnahmevoraussetzung ist der bestandene zweite Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung. Veranstaltungsort: Biozentrum Niederursel • Gebäude N 100, Hörsaal B 1 Max-von-Laue-Str. 9 • 60438 Frankfurt am Main Termin Teil 1: 9. - 20. März 2015 Die Anmeldung zu den Begleitenden Unterrichtsveranstaltungen erfolgt online unter http://www.apothekerkammer.de/buv-anmeldung.php und muss nachfolgende Daten enthalten: Name, Vorname, Privatanschrift, zu absolvierender Teil (hier Teil 1). Die Pharmazeuten im Praktikum erhalten nach ihrer Anmeldung eine Bestätigung und weitere Informationen von der Geschäftsstelle der Landesapothekerkammer. Der Stundenplan wird kurz vor den Veranstaltungen auf die Homepage der LAK eingestellt. LAK Hessen Rezertifizierung Zur erfolgreichen Rezertifizierung der Apotheke gratuliert die Landesapothekerkammer Hessen der Akazien-Apotheke, Bad Arolsen Inhaberin: Elke Tschentscher-Rummel Foto: ProjectPhotos, Eisele Die korrekte Anwendung der verschiedenen Präparate gegen Kopfläuse ist, wie die BAK in ihrer Mitteilung weiter erläuterte, je nach verwendetem Produkt unterschiedlich. Mögliche Fehler sind zu kurze Einwirkzeiten, zu sparsames oder ungleichmäßiges Auftragen. Um eine starke Verdünnung zu vermeiden, sollten die Mittel nicht im tropfnassen Haar verteilt werden. Die Behandlung mit Kopflausmitteln wird durch Auskämmen ergänzt. Mit einem speziellen, sehr feinen Kamm lassen sich die Nissen entfernen. Weniger schmerzhaft ist das Kämmen, wenn die Haare nass und mit viel Pflegespülung geschmeidig gemacht worden sind. Hat ein Kind Kopfläuse, müssen sich Eltern nicht nur um das Wohl ihres eigenen Kindes kümmern. Sie sind nach dem Infektionsschutzgesetz verpflichtet, zusätzlich die Schule oder den Kindergarten zu informieren. Betroffene Kinder dürfen die Gemeinschaftseinrichtungen erst wieder besuchen, wenn der Kopflausbefall ausgestanden ist. 5/14 LAK konkret 15 gelesen Selbstmedikation Beratung aktiv 2014/2015: Selbstmedikation / begr. von Wolfgang Weyers u. Werner Svejkovsky / bearb.: Annette Immel-Sehr, Christopher Kreiss [Mitarb.]. - 21., vollst. überarb. Aufl.. - Eschborn: Govi-Verl., 2014. - 242 S.: Ill., graph. Darst.; ISBN 978-3-77411263-6, kart.: 21,90 E (bis 31. 10. 2014, danach 24,90 E) Auch für die 21. Auflage gilt: Dem Leser werden relevante Beratungsthemen, auch außerhalb der Pharmakotherapie, angeboten. Es gibt viele praxisnahe Hintergrundinformationen – auch unter Berücksichtigung pflanzlicher Arzneimittel. Des Weiteren werden Medizinprodukte und Nahrungsergänzungsmittel dargestellt, die in der Selbstmedikation und Prävention eine Rolle spielen. Das Buch bietet sich als unkomplizierte Hilfe bei der Beratung in der Apotheke an. Obstipation Selbstmedikation in Fallbeispielen: Band 3: Obstipation / Christiane Eckert-Lill (Hrsg.). - Eschborn: Govi-Verl., 2013. - 112 S.; ISBN 978-3-7741-1194-3, Spiralbindung: konkret Mitteilungen der Landesapothekerkammer Hessen - 15. Jahrgang Herausgeber: Landesapothekerkammer Hessen, K.d.ö.R. Chefredakteur: Jürgen R. Draxler Ständige Mitarbeit: Ulrich Laut Michael Aland, Annegret Birr Kerstin Feuerstein-Dörnhöfer, Birgit Wolfraum Verantwortlich für namentlich gezeichnete Beiträge: die Verfasser 16 LAK konkret 5/14 17,90 E Die Ursachen einer Obstipation können vielfältig sein – von der ungesunden Ernährung über Nebenwirkungen von Arzneimitteln bis hin zur ernsthaften Erkrankung. Das pharmazeutische Personal in der Apotheke ist meist der einzige fachliche Ansprechpartner des Patienten. Umso wichtiger sind daher Information und Beratung. Die vorgestellte leitliniengerechte Beratungsmethodik berücksichtigt typische Fragen von Testkäufern. turangaben; ISBN 978-3-7741-1224-7 (Govi-Verl.), kart.: 15,- E Das Buch klärt über die Genese, neue Klassifikationskriterien, aktuelle diagnostische Möglichkeiten und den derzeitigen Stand der möglichen Therapien bei der rheumatoiden Arthritis auf. Besprochen werden auch die korrekte Anwendung der Medikamente, relevante Interaktionen und das Erkennen unerwünschter Arzneimittelwirkungen. Arbeitsschutz Autoimmunerkrankung Arbeitsschutz in Apotheken: Gefährdungsbeurteilung unter Berücksichtigung von GHS / Peggy Ahl (Bearb.). - 3. Vers., 2014. - Eschborn: Govi-Verl., 2014. - 34 S.: Ill. [Benutzerhandbuch]; CD-ROM; ISBN 978-3-7741-1253-7, [geh.]: 39,90 E Rheumatoide Arthritis: Vorträge und Arbeitsunterlagen der Fortbildungsveranstaltung im Frühjahr 2013 in Nürnberg ... / von Isabel Waltering und Jürgen Rech. Schriftenreihe der Bayerischen Landesapothekerkammer; H. 86; 2013. - 68 S.: Ill., Litera- Zügig eine Gefährdungsbeurteilung für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen erstellen – das ist per Mausklick möglich. Mit der Software „Arbeitsschutz in Apotheken“ werden in wenigen Schritten alle notwendigen Angaben erfasst. Die Basis liefern die Standards der BAK zur Rezepturherstellung sowie Prüfung der Ausgangsstoffe, zu Blutuntersuchungen und Influenzapandemien sowie das Explosionsschutzdokument. Redaktionsbeirat: Erika Fink (Vors.), Dr. Manfred Schmall, Dr. Alexander Bootz, Ursula Funke, Heinz-Dieter Helfer, Klaus LangHeinrich, Dr. Cora Menkens Redaktion: Im Lohe 13, 29331 Lachendorf Tel.: 0 51 45/98 70 -0 Büro Berlin: Bleibtreustr. 12 A, 10623 Berlin Tel.: 0 30/80 5 80 80 1 E-Mail: [email protected] Herausgeber: LAK Hessen Kuhwaldstr. 46, 60486 Frankfurt/M. Tel.: 0 69/97 95 09 -0, Fax: 0 69/97 95 09 -22 E-Mail: [email protected] Konzept, Layout, Satz & Grafik: @ktuell Redaktionsbüro Draxler Im Lohe 13, 29331 Lachendorf Amtliches Mitteilungsblatt der Landesapothekerkammer Hessen Verantwortlich für den Gesamtinhalt: Jürgen R. Draxler Erscheinungsort: Frankfurt/Main. Erscheinungsweise: zweimonatlich. Für Mitglieder der Landesapothekerkammer Hessen ist der Bezug kostenfrei. Nachdruck, Kopien, Aufnahme in elektronische Medien (auch auszugsweise) nur mit schriftlicher Genehmigung der Chefredaktion. Für unverlangt eingesandte Manuskripte, Fotos etc. keine Gewähr. Die Redaktion behält sich die (sinngemäße) Kürzung von Leserzuschriften vor. Veranstaltungskalender Weitere Hinweise zu den Veranstaltungen sind auf der Homepage der LAK Hessen zu finden: apothekerkammer.de/Kammer intern/Seminare u. Veranstaltungen 17. September 2014 keine Anmeldung erforderlich Frankfurt/Main Relexa-Hotel Lurgiallee 2 60439 Frankfurt/Main 20.00 - 21.30 Uhr Fortbildung für Apotheker und PTA: „Arzneimittelbezogene Probleme mit transdermalen therapeutischen Systemen“ Dr. Dirk Keiner 18. September 2014 keine Anmeldung erforderlich Darmstadt Ramada-Hotel Eschollbrücker Str. 16 64295 Darmstadt 20.00 - 21.30 Uhr Fortbildung für Apotheker und PTA: „Arzneimittelbezogene Probleme mit transdermalen therapeutischen Systemen“ Dr. Dirk Keiner 22. September 2014 keine Anmeldung erforderlich Fulda Hotel-Restaurant Bachmühle Künzeller Str. 133 36043 Fulda 20.00 Uhr s. t. Region Fulda/Bad Hersfeld: „Ophthalmopharmakologie – Arzneimittel für die Augen“ Prof. Dr. Martin Pfaffendorf 23. September 2014 keine Anmeldung erforderlich Korbach Evangelisches Gemeindehaus Arolser Landstr. 24 34497 Korbach 20.00 Uhr c. t. Regionale Fortbildung der LAK Hessen und der DPhG, Regionalgruppe Kassel: „Osteoporose“ Dr. Monika Wilke 27. September 2014 Frankfurt/Main Anmeldung erforderlich – siehe Otto-Stern-Zentrum Anmeldeformular im Goethe-Universität Fortbildungsheft Ruth-Moufang-Str. 2 60438 Frankfurt/Main 14.30 - 18.00 Uhr DPhG, Regionalgruppe Frankfurt/Main, und LAK Hessen zum „Tag der Offizinpharmazie“: „Personalisierte Pharmakotherapie“ 30. September 2014 keine Anmeldung erforderlich Frankfurt/Main Relexa-Hotel Lurgiallee 2 60439 Frankfurt/Main 20.00 - 21.30 Uhr Fortbildung für Apotheker und PTA: „Prüfung von Rezepturen – praxisnah und gesetzeskonform. Ist das ein Widerspruch?“ Dr. Mona Tawab 30. September 2014 keine Anmeldung erforderlich Gießen Kongresshalle Gießen – Kerkrade-Zimmer – Berliner Platz 2 35390 Gießen 20.00 Uhr c. t. Region Gießen/Marburg: „Multiple Sklerose“ Prof. Dr. Theo Dingermann 30. September 2014 keine Anmeldung erforderlich Kassel Apothekerhaus Kassel Frankfurter Str. 229 A 34134 Kassel 20.00 Uhr c. t. Regionale Fortbildung der LAK Hessen und der DPhG, Regionalgruppe Kassel: „Was Pflanzen alles können – kardiovaskuläre Wirkungen von Crataegusextrakten“ Prof. Dr. Robert Fürst 1. Oktober 2014 keine Anmeldung erforderlich Fulda ITZ Fulda Am Alten Schlachthof 4 36037 Fulda 20.00 - 21.30 Uhr Fortbildung für Apotheker und PTA: „Notfallverhütung in der Praxis“ Dr. Miriam Ude, Dr. Christian Ude 6. Oktober 2014 keine Anmeldung erforderlich Darmstadt Ramada-Hotel Eschollbrücker Str. 16 64295 Darmstadt 20.00 - 21.30 Uhr Fortbildung für Apotheker und PTA: „Mukoviszidose“ Dr. Christina Smaczny 8. Oktober 2014 keine Anmeldung erforderlich Marburg TTZ Softwarecenter 3 35037 Marburg 20.00 - 21.30 Uhr Fortbildung für Apotheker und PTA: „Notfallverhütung in der Praxis“ Dr. Miriam Ude, Dr. Christian Ude 5/14 LAK konkret weitere Termine siehe Rückseite 17 Veranstaltungskalender Landesapothekerkammer Versorgungswerk Kuhwaldstr. 46 60486 Frankfurt / Main Telefon 0 69 97 95 09 - 0 Fax 0 69 97 95 09 - 22 (Kammer) Fax 0 69 979509 - 44 /-66 (Versorgungswerk) E-Mail [email protected] [email protected] Ansprechpartner in der LAK 8. Oktober 2014 Anmeldung erforderlich Fax: 0 69/97 95 09 -22 www.apothekerkammer. de Baunatal Geno-Hotel Baunatal Schulze-Delitzsch-Str. 2 34225 Baunatal 9.00 - 17.00 Uhr Seminar: „Die Grundlagen des DAB, DAC, NRF und anderes mehr“ Dr. Gerd Wolf 9. Oktober 2014 keine Anmeldung erforderlich Frankfurt/Main Relexa-Hotel Lurgiallee 2 60439 Frankfurt/Main 20.00 - 21.30 Uhr Fortbildung für Apotheker und PTA: „Mukoviszidose“ Dr. Christina Smaczny 9. Oktober 2014 keine Anmeldung erforderlich Kassel Willy-Brandt-Schule Brückenhofstr. 90 34132 Kassel 19.30 Uhr Fortbildung für Apotheker und PTA: „Arzneimittel in der Schwangerschaft“ Katja Behrens 14. Oktober 2014 keine Anmeldung erforderlich Frankfurt/Main Biozentrum Niederursel Gebäude N 100, Hörsaal B 1 Max-von-Laue-Str. 9 60438 Frankfurt/Main 20.00 Uhr c. t. DPhG, Landesgruppe Hessen, Goethe-Universität, LAK Hessen: „Kurzsichtigkeit – warum das Auge immer weiter wächst und was wir dagegen tun könnnen“ Prof. Dr. Frank Schaeffel 14. Oktober 2014 keine Anmeldung erforderlich Fulda ITZ Fulda Am Alten Schlachthof 4 36037 Fulda 20.00 - 21.30 Uhr Fortbildung für Apotheker und PTA: „Prüfung von Rezepturen – praxisnah und gesetzeskonform. Ist das ein Widerspruch?“ Dr. Mona Tawab 14. Oktober 2014 keine Anmeldung erforderlich Gießen Kongresshalle Gießen – Kerkrade-Zimmer – Berliner Platz 2 35390 Gießen 20.00 Uhr c. t. Region Gießen/Marburg: „Medikationsmanagement in Fallbeispielen“ Dr. Inga Leo-Gröning 14. Oktober 2014 keine Anmeldung erforderlich Kassel Apothekerhaus Kassel Frankfurter Str. 229 A 34134 Kassel 20.00 Uhr c. t. Regionale Fortb. der LAK Hessen und der DPhG, Regionalgruppe Kassel: „Wirken alle Arzneimittel bei allen Menschen gleich? Der Einfluss unseres genetischen Programms auf Arzneimittelwirksamkeit und -verträglichkeit“ Prof. Dr. Theo Dingermann 15. Oktober 2014 keine Anmeldung erforderlich Darmstadt Ramada-Hotel Eschollbrücker Str. 16 64295 Darmstadt 20.00 Uhr s. t. Region Darmstadt: „Multiple Sklerose“ Prof. Dr. Theo Dingermann 16. Oktober 2014 keine Anmeldung erforderlich Wiesbaden Penta-Hotel Abraham-Lincoln-Str. 17 65189 Wiesbaden 20.00 Uhr s. t. Region Wiesbaden/Limburg: „Arzneimittelinnovationen in der Pipeline“ Prof. Dr. Manfred Schubert-Zsilavecz 4. November 2014 keine Anmeldung erforderlich Wiesbaden Penta-Hotel Abraham-Lincoln-Str. 17 65189 Wiesbaden 20.00 Uhr s. t. Region Wiesbaden/Limburg: „Ophthalmopharmakologie – Arzneimittel für die Augen“ Prof. Dr. Martin Pfaffendorf 5. November 2014 keine Anmeldung erforderlich Fulda ITZ Fulda Am Alten Schlachthof 4 36037 Fulda 20.00 - 21.30 Uhr Fortbildung für Apotheker und PTA: „Arzneimittelbezogene Probleme mit transdermalen therapeutischen Systemen“ Dr. Dirk Keiner Präsidentin: Erika Fink Telefon 0 69 97 95 09 - 10 Geschäftsführer: Ulrich Laut Telefon 0 69 97 95 09 - 16 Sekretariat: Maria Hellmeister Telefon 0 69 97 95 09 - 23 Sekretariat: Isabelle Wendel Telefon 069 97 9509 - 12 Justitiarin: Daniela Pach Telefon 0 69 97 95 09 - 18 Arbeits- u. Tarifrecht: Julia Feldmann Telefon 0 69 97 95 09 - 13 Rzpt.-Sammelstelle: Jessica Jacobi Telefon 0 69 97 95 09 - 38 Buchhaltung: Gabriela Schlagintweit Telefon 0 69 97 95 09 - 19 Mitgliederverwaltung: Birgit Wolfraum (Ltg.) Telefon 0 69 97 95 09 - 17 N. N. Telefon 0 69 97 95 09 - 40 Druck/Post: Andrej Ulrich Telefon 0 69 97 95 09 - 20 Pharmazie: Annegret Birr (Ltg.) Telefon 0 69 97 95 09 - 14 Sekretariat: Marlene Uroda Telefon 0 69 97 95 09 - 11 Fortbildung und Begl. Unterrichtsver anstaltungen: Ursula Harder-Djibali Telefon 0 69 97 95 09 - 15 Weiterbildung: Johanna Hauser Telefon 0 69 97 95 09 - 24 PKA-Ausbildung & Stellenmarkt: Ingrid Rhein Telefon 0 69 97 95 09 - 41 Ansprechpartner im Versorgungswerk Geschäftsführer: Ulrich Laut Telefon 0 69 97 95 09 - 16 stv. Geschäftsführer: Michael Aland Telefon 0 69 97 95 09 - 25 Sekretariat: Paula Alves Mateus Telefon 0 69 97 95 09 - 45 Renten/Reha: Rosemarie Schäfer Telefon 0 69 97 95 09 - 39 Mitgliederverw. A - H: Andrea Bär-Sadowski Telefon 0 69 97 95 09 - 37 Mitgliederverw. I - M: Anita Jentsch Telefon 0 69 97 95 09 - 34 Mitgliederverw. N - Z: Anja Fister Telefon 0 69 97 95 09 - 28 Beitragsabrechnung: Sabine Coutú Telefon 0 69 97 95 09 - 27 Beitragsabrechn.: Carine Germano Goncalves Telefon 0 69 97 95 09 - 29 Buchh. (Ltg.): Ludmila Krasowitzki Telefon 0 69 97 95 09 - 35 Buchh.: Katharina Funk Telefon 0 69 97 95 09 - 30 Buchh.: Nadja Scheurich Telefon 0 69 97 95 09 - 31 Buchh.: Martina Allmannsdörfer Telefon 0 69 97 95 09 - 36 Lastschriften: Silke Glaue Telefon 0 69 97 95 09 - 46 Die E-Mail-Adresse der einzelnen Mitarbeiter setzt sich aus dem ersten Buchstaben des Vornamens, dem Familiennamen und daran anschließend @apothekerkammer.de (Beispiel: u.laut@apotheker kammer.de) oder @apothekerversorgungswerk.de (Beispiel: [email protected]) zusammen. Internet www.apothekerkammer.de www.apothekerversorgungswerk.de