Frohe Ostern - Stadt Landsberg

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Frohe Ostern - Stadt Landsberg
Nummer 3 · Jahrgang 27
9. März 2016
Landsberger
Echo
Amtsblatt der Stadt Landsberg
Frohe Ostern
Liebe Bürgerinnen und Bürger,
mit einem herzlichen Ostergruß wünsche ich Ihnen, auch im Namen des
Landsberger Stadtrates, der Ortsbürgermeister/innen, der Landsberger Stadtverwaltung und der Redaktion Ihres Amtsblattes „Landsberger
Echo“, ein frohes Osterfest sowie schöne Osterfeiertage.
D. Moron-Wernicke
2. Stellvertretende Bürgermeisterin der Stadt Landsberg
Inhaltsverzeichnis
Amtliche
Bekanntmachungen3
Nichtamtlicher Teil
15
Aus der Stadt Landsberg
16
Aus den Ortschaften
Ortschaft Landsberg
Ortschaft Queis
Ortschaft Reußen
Ortschaft Sietzsch
Ortschaft Spickendorf
Ortschaft Schwerz
Ortschaft Niemberg
Ortschaft Oppin
Ortschaft Braschwitz
Ortschaft Peißen
Ortschaft Hohenthurm
20
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25
26
27
27
27
30
32
32
33
Kirchliche Nachrichten
35
Verschiedenes37
Anzeigenteil39
Impressum Einladung zu Osterführungen
Am Osterwochenende laden die Landsberger Doppelkapelle „Sanctae Crucis“ und das
Landsberger Museum „Bernhard Brühl“ zum Besuch ein.
Nächste Ausgabe
Mittwoch, 13. April 2016
Redaktionsschluss
Donnerstag, 31. März 2016
Übernächste Ausgabe
Mittwoch, 11. Mai 2016
Nehmen Sie an einer der traditionellen Osterführungen teil oder schauen Sie sich die
original erhaltene Landapotheke aus der Zeit um 1900 an.
Informationen zu den Terminen erhalten Sie im Innenteil auf Seite 17.
Redaktionsschluss
Mittwoch, 27. April 2016
www.stadt-landsberg.de
38
Amtlicher Teil
-2-
Die Liste der Rufnummern der Landsberger Stadtverwaltung finden Sie
im nichtamtlichen Teil auf Seite 15.
Nr. 3/2016
Nr. 3/2016
Bekanntmachung der Einladung
zur Stadtratssitzung der Stadt Landsberg
Am Donnerstag, 31.03.2016, um 18.00 Uhr, findet in der Gaststätte „Goldener Löwe“ eine öffentliche Sitzung mit anschließender
nichtöffentlicher Sitzung des Stadtrates Landsberg statt.
Tagesordnung der öffentlichen Sitzung
1. Begrüßung und Eröffnung der Sitzung
2. Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und der Beschlussfähigkeit
3. Feststellung der Tagesordnung der öffentlichen Sitzung
4. Einwohnerfragestunde
5. Bekanntgabe der Beschlüsse aus der nichtöffentlichen Sitzung
des Stadtrates vom 25.02.2016
6. Bestätigung des Sitzungsprotokolls – öffentlicher Teil – vom
25.02.2016
7. Beschluss zur Auszahlung in haushaltsloser Zeit für die Gemeinschaftsbaumaßnahme zwischen WAZV – LSBB – Stadt Landsberg – Ortsdurchfahrt Oppin – Dessauer Straße L 143 – Bau der
Nebenanlagen (Gehwegbau + Straßenbeleuchtung)
8. Beschluss zum 1. Entwurf und der öffentlichen Auslegung des
Bebauungsplanes Gollma „Am Mühlfeld“ nach § 3 Abs. 2 BauGB
9. Befreiung von den Festsetzungen des B-Plans Nr. 12 „Am Kapellenberg“ der Stadt Landsberg
10.Befreiung von den Festsetzungen des B-Planes G 1 „Sonder- und
Gewerbegebiet An der B 100“ – Fa. Dehner
11.Abweichung von § 3 der Garagenverordnung des B-Planes Nr. 3
„Am Mühleneck“ – OT Plößnitz
12.Konzeptentwurf ISEK
13.Abberufung des Herrn Hoppe als Mitglied des Verwaltungsrates
der AöR Landsberg
14.Abwahl des Stellvertreters des Verwaltungsratsvorsitzenden der
AöR Landsberg
15.Bestellung der Gleichstellungsbeauftragten
16.Sonstige Informationen
Tagesordnung der nichtöffentlichen Sitzung
1. Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und der Beschlussfähigkeit
2. Feststellung der Tagesordnung der nichtöffentlichen Sitzung
3. Bestätigung des Sitzungsprotokolls – nichtöffentlicher Teil – vom
25.02.2016
4. Rahmenvertrag zur Erstellung der Eröffnungsbilanz und der doppischen Jahresabschlüsse
5. Entwurf Erschließungsvertrag zum B-Plan Nr. 6 „Reußener Weg“
– Gemarkung Reußen, Flur 4, Flurstück 192
6. Grundstücksveräußerung im OT Petersdorf
7. Kündigung Beratervertrag
8. Antrag der Bürgerliste zur Anweisung zur Teilnahme an Besprechungen im Landesverwaltungsamt
9. Anträge auf Akteneinsicht
10.Neufassung des Beschlusses vom 28.05.2015 zur Beauftragung eines Rechtsanwalts
11.Personalangelegenheiten
12.Anfragen und Informationen
Dr. Jurik Müller
Stadtratsvorsitzender
-3-
Amtlicher Teil
Einladung zur Vergabeausschusssitzung
Am 15.03.16, um 18.00 Uhr, findet in den Räumlichkeiten des
Bürgerhauses der Stadt Landsberg, Köthener Str. 1 a in Landsberg,
die öffentliche Sitzung mit anschließender nichtöffentlicher Sitzung
des Vergabeausschusses statt.
Tagesordnung der öffentlichen Sitzung
Top 1: Eröffnung der öffentlichen Sitzung
Top 2: Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und der Beschlussfähigkeit
Top 3: Feststellung der Tagesordnung der öffentlichen Sitzung
Top 4: Wahl des Vorsitzenden und Stellvertreters des Vergabeausschusses
Tagesordnung der nichtöffentlichen Sitzung
Top 1: Eröffnung der nichtöffentlichen Sitzung
Top 2: Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und der Beschlussfähigkeit
Top 3: Feststellung der Tagesordnung der nichtöffentlichen Sitzung
Top 4: Bestätigung der Niederschrift der nichtöffentlichen Sitzung
vom 11.11.15
Top 5: Vergabeangelegenheiten
Bekanntmachung der Einladung zur Sitzung
des Finanzausschusses der Stadt Landsberg
Am Dienstag, 15.03.2016, um 18.00 Uhr, findet im Bürgerhaus
eine öffentliche Sitzung des Finanzausschusses der Stadt Landsberg
statt.
Tagesordnung der öffentlichen Sitzung
1. Begrüßung und Eröffnung
2. Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und der Beschlussfähigkeit
3. Feststellung der Tagesordnung der öffentlichen Sitzung
4. Wahl des Vorsitzenden
5. Wahl des stellvertretenden Vorsitzenden
6. Vorstellung Rahmenvertrag zur Erstellung der Eröffnungsbilanz
und der doppischen Jahresabschlüsse
7. Sonstige Informationen
gez. G. Chyla
Ausschussältester
Einladung zur Bauausschusssitzung
Am 22. März 2016, um 18.00 Uhr, findet in den Räumlichkeiten
des Bürgerhauses der Stadt Landsberg, Köthener Str. 1a in Landsberg, eine öffentliche mit anschließender nicht öffentlicher Sitzung
des Bauausschusses statt.
Tagesordnung öffentliche Sitzung
Punkt 1: Eröffnung der Sitzung
Punkt 2: Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und der
Beschlussfähigkeit
Amtlicher Teil
Punkt 3: Feststellung der Tagesordnung
Punkt 4: Bestätigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom
23.02.2016
Punkt 5: Bürgerfragestunde
Punkt 6: Vorbereitung der öffentlichen Sitzung des Stadtrates Landsberg 31.März 2016/April 2016
• Beschluss zum 1. Entwurf und öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes Gollma,, Am Mühlfeld“ nach § 3 Abs. 2 BauGB
• Befreiung von Festsetzungen des B-Planes Nr. 12, „Am Kapellenberg“ der Stadt Landsberg
• Befreiung von den Festsetzungen des B-Planes G 1, „Sonder- und
Gewerbegebiet An der B100“- Firma Dehner
• Abweichung von § 3 der Garagenverodnung des B-Planes Nr. 3
„Am Mühleneck“ - OT Plößnitz
Punkt 7: Bauangelegenheiten
Punkt 8: Anfragen und Informationen
Tagesordnung nicht öffentliche Sitzung
Punkt 9: Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und der
Beschlussfähigkeit
Punkt 10: Feststellung der Tagesordnung
Punkt 11: Bestätigung der Niederschrift der nicht öffentlichen Sitzung vom 23.02.2016
Punkt 12: Vorbereitung der nicht öffentlichen Sitzung des Stadtrates
Landsberg im 31. März 2016/April 2016
Punkt 14: Beratung zu Bauanträgen
Punkt 15: Bauangelegenheiten
Punkt 16: Anfragen und Informationen
gez. Ch. Gobst
Vorsitzender Bauausschuss
Bekanntmachung der öffentlichen Sitzung
des Umwelt- und Ordnungsausschusses der
Stadt Landsberg
Tag: Donnerstag, 17.03.2016
Uhrzeit: 18:00 Uhr
Sitzungsort: Gaststätte „Goldener Löwe“
Lutherplatz 2, 06188 Landsberg
Tagesordnung
öffentlicher Teil
1. Begrüßung und Eröffnung
2. Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und der Beschlussfähigkeit
3. Feststellung der Tagesordnung der öffentlichen Sitzung
4. Wahl des Vorsitzenden
5. Wahl des stellvertretenden Vorsitzenden
6. Sonstige Informationen
gez. Ingrid Möritz
Ausschussälteste
Information des Schul-, Kultur- und
Sportausschusses
Wir möchten über die Veranstaltungen für das Jahr 2016 informieren.
Zu unserem ersten Treffen am 21.01.2016 wurde über die Veranstaltungen in diesem Jahr gesprochen. Die Haushaltslage der Stadt
Landsberg ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht unbedingt gut. Durch die
Kommunalaufsicht wurde empfohlen, Einsparungen bei den freiwilli-
-4-
Nr. 3/2016
gen Leistungen vorzunehmen, um den Haushalt 2016 genehmigt zu
bekommen.
Die Mitglieder des Ausschusses haben sich auf die Rentnerfahrt und
das Bergfest geeinigt. Dies wird zwar auch einer Kürzung zum Opfer
fallen, aber wir denken, dass wir es schaffen, dieses durchzuführen.
Termine:
Seniorenfahrt 07.06. oder 09.06.2016
Bergfest 19., 20. und 21.08.2016
Ihr Schul-, Kultur- und
Sportausschuss
Bekanntmachung der öffentlichen Sitzung
des Schul-, Kultur- und Sportausschusses der
Stadt Landsberg
Tag: Dienstag, 15.03.2016, um 19:00 Uhr
Sitzungsort: Gaststätte „Goldener Löwe“
Lutherplatz 2
06188 Landsberg
Tagesordnung
öffentlicher Teil
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der
Einladung
2. Feststellung der Tagesordnung
3. Seniorenfahrt 2016
4. Bergfest 2016
5. Allgemeines
gez. R. Milzsch
Vors. Schul-, Kultur- und Sportausschuss
Bekanntmachung der Einladung
zur Sitzung des Ortschaftsrates Landsberg
Am Donnerstag, 24.03.2016, um 19.00 Uhr, findet in der Gaststätte „Goldener Löwe“ eine Sitzung des Ortschaftsrates Landsberg
statt.
Tagesordnung der öffentlichen Sitzung
1. Begrüßung und Eröffnung der Sitzung
2. Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und der Beschlussfähigkeit
3. Feststellung der Tagesordnung der öffentlichen Sitzung des Ortschaftsrates
4. Protokollkontrolle
5. Einwohnerfragestunde
6. Beschluss zum 1. Entwurf und der öffentlichen Auslegung des
Bebauungsplanes Gollma „Am Mühlfeld“ nach § 3 Abs. 2 BauGB
7. Befreiung von den Festsetzungen des B-Planes Nr. 12 „Am Kapellenberg“ der Stadt Landsberg
8. Konzeptentwurf ISEK
9. Informationen aus der öffentlichen Sitzung des Stadtrates vom
25.02.2016
Tagesordnung der nichtöffentlichen Sitzung
1. Informationen aus der nichtöffentlichen Sitzung des Stadtrates
vom 25.02.2016
2. Bauangelegenheiten
3. Grundstücksangelegenheiten
4. Anfragen und Informationen
gez. Harald Kliche
Ortsbürgermeister
Nr. 3/2016
-5-
Amtlicher Teil
3. Entwurf Erschließungsvertrag B-Plan Nr. 6 „Reußener Weg“ – Gemarkung Reußen, Flur 4, Flurstück 192
Bekanntmachung der Einladung
zur Sitzung des Ortschaftsrates Queis
Am Dienstag, 29.03.2016, um 19.00 Uhr, findet in der Gaststätte „Zur Eiche“ im OT Queis eine Sitzung des Ortschaftsrates Queis
statt.
Tagesordnung der öffentlichen Sitzung
1. Eröffnung der Sitzung
2. Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und der
Beschlussfähigkeit
3. Feststellung der Tagesordnung der öffentlichen Sitzung des
Ortschaftsrates
4. Genehmigung der Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung
des Ortschaftsrates
5. Anfragen der Bürger
6. Änderung zur Kostenbeitragssatzung für die Kindertageseinrichtungen der Stadt Landsberg
7. Haushaltsplan der Stadt Landsberg
8. Beratung zur Gestaltung des Platz des Friedens/Dorfteich Queis
9. Konzeptentwurf ISEK
10.Informationen des Ortsbürgermeisters/Informationen aus dem
Stadtrat
11.Vorbereitung der nächsten Sitzung des Stadtrates
12.Vorbereitung der nächsten Sitzung des Ortschaftsrates
13.Sonstige Informationen
Tagesordnung der nichtöffentlichen Sitzung
1. Feststellung der Tagesordnung der nichtöffentlichen Sitzung des
Ortschaftsrates
2. Genehmigung der Niederschrift der letzten nichtöffentlichen Sitzung des Ortschaftsrates
3. Bauangelegenheiten
4. Grundstücksangelegenheiten
5. Sonstiges
gez. Georg Scheuerle
Ortsbürgermeister
Bekanntmachung der Einladung
zur Sitzung des Ortschaftsrates Reußen
Am Mittwoch, 30.03.2016, um 18.00 Uhr, findet im Gemeindesaal Reußen/Zwebendorf, Reideburger Straße 5 in 06188 Landsberg OT Zwebendorf eine Sitzung des Ortschaftsrates Reußen statt.
Tagesordnung der öffentlichen Sitzung
1. Eröffnung der Sitzung
2. Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und der Beschlussfähigkeit
3. Feststellung der Tagesordnung der öffentlichen Sitzung des Ortschaftsrates
4. Bestätigung der Niederschrift der letzten Sitzung des Ortschaftsrates
5. Einwohnerfragestunde
6. Konzept ISEK
7. Informationen des Ortsbürgermeisters
8. Sonstige Informationen
Tagesordnung der nichtöffentlichen Sitzung
1. Bauangelegenheiten
2. Grundstücksangelegenheiten
gez. Holger Rupp
Ortsbürgermeister
Bekanntmachung der Einladung
zur Sitzung des Ortschaftsrates Sietzsch
Am Montag, 21.03.2016, um 19.00 Uhr, findet im Büro der
Ortschaft Sietzsch eine Sitzung des Ortschaftsrates Sietzsch statt.
Tagesordnung der öffentlichen Sitzung
1. Eröffnung der Sitzung
2. Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und der
Beschlussfähigkeit
3. Feststellung der Tagesordnung der öffentlichen Sitzung des
Ortschaftsrates
4. Genehmigung der Niederschrift der letzten Sitzung des
Ortschaftsrates
5. Einwohnerfragestunde
6. Konzeptentwurf ISEK
7. Informationen der Ortsbürgermeisterin
8. Anfragen der Ortschaftsräte
9. Vorbereitung der nächsten Sitzung des Stadtrates
Tagesordnung der nichtöffentlichen Sitzung
1. Bauangelegenheiten
2. Grundstücksangelegenheiten
gez. Heike Liebl
Ortsbürgermeisterin
Bekanntmachung der Einladung
zur Sitzung des Ortschaftsrates Spickendorf
Am Montag, 14.03.2016, um 18.15 Uhr, findet im Gemeindezentrum/Freiwillige Feuerwehr Lange Straße 11 in Spickendorf
eine öffentliche und nicht öffentliche Sitzung des Ortschaftsrates
Spickendorf statt.
Tagesordnung der öffentlichen Sitzung
1. Eröffnung der Sitzung
2. Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und der
Beschlussfähigkeit
3. Feststellung der Tagesordnung
4. Genehmigung der Niederschrift der letzten Sitzung des
Ortschaftsrates
5. Anfragen der Bürger
6. Konzeptentwurf ISEK
7. Informationen aus dem Stadtrat
8. Informationen aus den Ausschüssen (BA, FA, HA)
9. Informationen des Ortsbürgermeisters
10.Anfragen und Informationen der Ortschaftsräte sowie Diskussion
11.Wiedervorlagen
12.Sonstiges
Tagesordnung der nichtöffentlichen Sitzung
1. Bauangelegenheiten
2. Grundstücksangelegenheiten
gez. R. Bunk
stellv. Ortsbürgermeisterin
Amtlicher Teil
Bekanntmachung der Einladung
zur Sitzung des Ortschaftsrates Schwerz
Am Montag, 21.03.2016, um 19.00 Uhr findet im Dorfgemeinschaftshaus Schwerz, Hoffmannplatz in 06188 Landsberg
OT Schwerzeine Sitzung des Ortschaftsrates Schwerz statt.
Tagesordnung der öffentlichen Sitzung
1. Eröffnung der Sitzung
2. Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und der
Beschlussfähigkeit
3. Feststellung der Tagesordnung der öffentlichen Sitzung des
Ortschaftsrates
4. Protokollkontrolle
5. Einwohnerfragestunde
6. Konzeptentwurf ISEK
7. Informationen der Ortsbürgermeisterin
8. Anfragen der Ortschaftsräte
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Nr. 3/2016
Tagesordnung der öffentlichen Sitzung
1. Eröffnung der Sitzung
2. Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und der
Beschlussfähigkeit
3. Feststellung der Tagesordnung der öffentlichen Sitzung des
Ortschaftsrates
4. Bestätigung der Niederschrift der letzten Sitzung des Ortschaftsrates
5. Einwohnerfragestunde
6. Beschluss zur Auszahlung in haushaltsloser Zeit für die Gemeinschaftsmaßnahme zwischen WAZV – LSBB – Stadt Landsberg
– Ortsdurchfahrt Oppin – Dessauer Straße L 143 – Bau der
Nebenanlagen (Gehwegbau + Straßenbeleuchtung)
7. Konzeptentwurf ISEK
8. Informationen aus der letzten Sitzung des Stadtrates
9. Informationen des Ortsbürgermeisters
10.Sonstiges
Tagesordnung der nichtöffentlichen Sitzung
1. Grundstücksangelegenheiten
2. Bauangelegenheiten
gez. B. Frischmuth
Ortsbürgermeister
Tagesordnung der nichtöffentlichen Sitzung
1. Bauangelegenheiten
2. Grundstücksangelegenheiten
gez. B. Bunge
Ortsbürgermeisterin
Bekanntmachung der Einladung
zur Sitzung des Ortschaftsrates Niemberg
Am Donnerstag, 24.03.2016, um 19.00 Uhr, findet im Feuerwehrgebäude, An den Teichen 8, 06188 Landsberg OT Niemberg,
eine Sitzung des Ortschaftsrates Niemberg statt.
Tagesordnung der öffentlichen Sitzung
1. Eröffnung der Sitzung
2. Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und der
Beschlussfähigkeit
3. Feststellung der Tagesordnung der öffentlichen Sitzung des
Ortschaftsrates
4. Protokollkontrolle vom 18.02.2016
5. Einwohnerfragestunde
6. Grundschule Niemberg Flachdachsanierung mit Anpassung
Kellertreppe
Finanzierung in haushaltsloser Zeit
7. Konzeptentwurf ISEK
8. Vorbereitung der nächsten Stadtratssitzung
9. Sonstige Informationen
Tagesordnung der nichtöffentlichen Sitzung
1. Bauangelegenheiten
2. Grundstücksangelegenheiten
gez. Christian Kupski
Ortsbürgermeister
Bekanntmachung der Einladung
zur Sitzung des Ortschaftsrates Oppin
Am Dienstag, 29.03.2016, um 18.30 Uhr, findet im Büro des
Ortschaftsrates im Haus der Ortschaft Oppin, Brunnengasse, 06188
Landsberg, OT Oppin eine Sitzung des Ortschaftsrates Oppin statt.
Bekanntmachung der Einladung
zur Sitzung des Ortschaftsrates Braschwitz
Am Montag, 14.03.2016, um 19.00 Uhr, findet in der Alten
Schule im Ortsteil Braschwitz eine Sitzung des Ortschaftsrates
Braschwitz statt.
Tagesordnung der öffentlichen Sitzung
1. Eröffnung der Sitzung
2. Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und der
Beschlussfähigkeit
3. Feststellung der Tagesordnung der öffentlichen Sitzung des
Ortschaftsrates
4. Protokollkontrolle
5. Einwohnerfragestunde
6. Befreiung von den Festsetzungen des B-Planes G 1 „Sonder- und
Gewerbegebiet An der B 100“ – Fa. Dehner
7. Abweichung von § 3 der Garagenverodnung des B-Planes Nr. 3
„Am Mühleneck“ - OT Plößnitz
8. Vorbereitung Teichfest
9. Konzeptentwurf ISEK
10.Anfragen der Ortschaftsräte
11.Sonstige Informationen
Tagesordnung der nichtöffentlichen Sitzung
1. Bauangelegenheiten
2. Grundstücksangelegenheiten
gez. Klaus Rothe
Ortsbürgermeister
Bekanntmachung der Einladung
zur Sitzung des Ortschaftsrates Peißen
Am Mittwoch, 23.03.2016, um 19.00 Uhr, findet im Versammlungsraum des Gemeindezentrums eine Sitzung des Ortschaftsrates
Peißen statt.
Tagesordnung der öffentlichen Sitzung
1. Eröffnung der Sitzung
2. Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und der
Beschlussfähigkeit
Nr. 3/2016
3. Feststellung der Tagesordnung der öffentlichen Sitzung des
Ortschaftsrates
4. Protokollkontrolle
5. Einwohnerfragestunde
6. Befreiung von den Festsetzungen des B-Planes G 1 „Sonder- und
Gewerbegebiet an der B 100“ – Fa. Dehner
7. Konzeptentwurf ISEK
8. Sonstige Informationen
Tagesordnung der nichtöffentlichen Sitzung
1. Bauangelegenheiten
2. Grundstücksangelegenheiten
gez. Frank Stolzenberg
Ortsbürgermeister
Bekanntmachung der Einladung
zur Sitzung des Ortschaftsrates Hohenthurm
Am Montag, 14.03.2016, um 19.00 Uhr, findet im Gemeindezentrum Hohenthurm eine Sitzung des Ortschaftsrates Hohenthurm
statt.
Tagesordnung der öffentlichen Sitzung
1. Eröffnung der Sitzung
2. Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und der
Beschlussfähigkeit
3. Feststellung der Tagesordnung der öffentlichen Sitzung des
Ortschaftsrates
4. Bestätigung des Sitzungsprotokolls der letzten Sitzung des
Ortschaftsrates
5. Einwohnerfragestunde
6. Konzeptentwurf ISEK
7. Bahnübergang – Umleitung
8. Beschluss zum Informationsrecht des Ortsbürgermeisters
9. Auswertung der letzten Stadtratssitzung
10.Anfragen der Ortschaftsräte
11.Vorbereitung auf die nächste Stadtratssitzung
12.Sonstiges
Tagesordnung der nichtöffentlichen Sitzung
1. Bauangelegenheiten
2. Grundstücksangelegenheiten
3. Beschluss zum Informationsrecht des Ortsbürgermeisters
4. Sonstiges
gez. A.-J. Wolff
Ortsbürgermeister
Öffentliche Stellenausschreibung
Die Stadt Landsberg beabsichtigt zum nächstmöglichen Zeitpunkt
die Stelle
Sachbearbeiter/in Kasse
zu besetzen.
Die Einstellung erfolgt zunächst befristet für 1 Jahr, mit Aussicht
auf unbefristete Beschäftigung.
Aufgaben:
- Organisation und Durchführung des Kassenwesens
- Buchen von Einnahme- und Auszahlungsanordnungen
- Bearbeiten von Kontoauszügen
-7-
Amtlicher Teil
- Führung der Barkasse
- Erstellen von Tagesabschlüssen
Notwendige Kenntnisse, Fähigkeiten und sonstige Anforderungen:
- Verwaltungsfachangestellte/r oder Bankkauffrau/-mann mit entsprechender Berufserfahrung
- sehr gute PC-Kenntnisse (insbesondere Word und Excel)
- Kommunikations- und Durchsetzungsvermögen bei Problemlagen
- Belastbarkeit, Teamfähigkeit, Flexibilität und hohes Maß an Einsatzbereitschaft
- freundliches und kompetentes Auftreten
Arbeitszeit/Arbeitsort:
Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt 40 Stunden. Der Arbeitsort ist
Landsberg.
Eingruppierung:
Die Vergütung erfolgt nach der Entgeltgruppe 5 des TVöD.
Bewerbungsunterlagen:
Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen richten Sie bitte schriftlich
bis zum 31.03.2016 an die
Stadt Landsberg
Herrn Aschendorf
Köthener Straße 2
06188 Landsberg
Bewerbungen von Schwerbehinderten werden bei gleicher Qualifikation und Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Landsberg, 09.03.2016
gez. D. Moron-Wernicke
2. stellvertretende Bürgermeisterin
Zahlungstermine Friedhof
Erinnerung an die Zahlung der Friedhofsgebühren
Die Stadtverwaltung weist darauf hin, dass am 1. April 2016 die
Friedhofsgebühren für die Ortschaften
- Landsberg
- Sietzsch und
- Spickendorf
fällig werden.
Konten der Stadt Landsberg:
Saalesparkasse
BIC: NOLADE21HAL
IBAN: DE 32 8005 3762 0373 0043 32
oder
Volksbank
BIC: GENODEF1HAL
IBAN: DE 45 8009 37840000 1105 58
Alle Gebührenpflichtige, die nicht am SEPA-Lastschriftverfahren teilnehmen, werden gebeten, diesen Zahlungstermin zu beachten und
einzuhalten.
Für verspätet eingehende Zahlungen müssen die gesetzlich
vorgeschriebenen Mahngebühren erhoben werden.
Die Stadtkasse empfiehlt den Gebührenpflichtigen, am SEPA-Lastschriftverfahren teilzunehmen, damit fällige Beträge immer rechtzeitig eingezogen werden können.
Kerstin Aulenbach
Finanzverwaltung
Amtlicher Teil
- Ausfertigung -
-809.02.2016
Nr. 3/2016
- Ausfertigung -
Amtsgericht Halle (Saale)
04.01.2016
Beschluss
Terminbestimmung
Beschluss
Terminbestimmung
555 K 83/14
555 K 143/13
Im Wege der Zwangsvollstreckung soll am
03.05.2016, 10.00 Uhr, im Saal 2.047
des Amtsgerichts Halle (Saale), Thüringer Straße 16, Halle
der im Grundbuch von Queis eingetragene Grundbesitz
1. Grundbuch von Queis Blatt 938
1/33 Miteigentumanteil
Bestandsverzeichnis:
lfd. Nr. 1 — Gemarkung Queis, Flur 7,
Flurstück 4/112 (Kastanienweg) zur Größe von 207 qm Flurstück 4/111 (Kastanienweg) zur Größe von 283 qm
und Flurstück 4/113 (Kastanienweg) zur Größe von 13 qm
2. Grundbuch von Queis Blatt 939
Alleineigentum
Bestandsverzeichnis:
lfd. Nr. 1 — Gemarkung Queis, Flur 7,
Flurstück 4/63, (Lindenstr. 21), zur Größe von 305 qm
versteigert werden.
Im Wege der Zwangsvollstreckung
soll am 31.03.2016, 10.00 Uhr, im Amtsgericht Halle (Saale), Thüringer Straße 16, Saal 2.047, versteigert werden:
der im Grundbuch von Landsberg Blatt 159 eingetragene Grundbesitz
Es handelt sich lt. Verkehrswertgutachten bei dem Blatt 939 um ein
mit einem Reihenendhaus bebautes Grundstück, Eckgrundstück, Gebäude um 1996 neu errichtet, z. Z. der Gutachtenerstellung vermietet. Bei Blatt 938 handelt es sich um einen Miteigentumsanteil an der
Wegefläche für die anliegenden Wohngrundstücke.
Der Versteigerungsvermerk ist am 29.07.2014 in das Grundbuch
eingetragen worden.
Der Verkehrswert des Grundbesitzes nebst Zubehör ist auf
70,00 Euro für den 1133 Miteigentumsanteil Blatt 938 und
115.200,00 Euro für das Hausgrundstück Blatt 939
115.300,00 Euro für den benannten Grundbesitz Blatt 938 und
939 zusammen als wirtschaftliche Einheit festgesetzt.
Ist ein Recht im Grundbuch nicht vermerkt oder wird ein Recht später
als der Versteigerungsvermerk eingetragen, so muss der Berechtigte es spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur
Abgabe von Geboten anmelden. Er muss es auch glaubhaft machen,
wenn der Gläubiger oder der Antragsteller widerspricht. Das Recht
wird sonst im geringsten Gebot nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses dem Anspruch des Gläubigers
und den übrigen Rechten nachgesetzt.
Es ist zweckmäßig, schon 2 Wochen vor dem Termin eine Berechnung des Anspruchs - getrennt nach Hauptbetrag, Zinsen und Kosten
- einzureichen und den beanspruchten Rang mitzuteilen. Der Berechtigte kann die Erklärungen auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle
abgeben.
Wer ein Recht hat, das der Versteigerung des Grundstücks oder des
nach § 55 ZVG mithaftenden Zubehörs entgegensteht, wird aufgefordert, die Aufhebung oder einstweilige Einstellung des Verfahrens
zu erwirken, bevor das Gericht den Zuschlag erteilt. Geschieht dies
nicht, tritt für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des
versteigerten Gegenstandes.
Hesse
Rechtspflegerin
Lfd.- Gemarkung Flur Flurstück Wirtschaftsart
Nr.
und Lage Größe
m2
13 Landsberg 56
2
1775 Wohnbaufläche,
Am Bahnhof 8
Es handelt sich lt. Verkehrswertgutachten um ein unbebautes Grundstück, das den Zugang zu dem Wohnhaus am Bahnhof 8 und daher
eine wirtschaftliche Einheit bildet mit dem Flurstück 1777 der Flur 2,
welches im Verfahren 55 K 144/13-5 versteigert wird.
Der Versteigerungsvermerk ist am 10.01.2014 in das Grundbuch
eingetragen worden. Der Verkehrswert des Grundbesitzes nebst Zubehör ist auf 19.400,00 Euro festgesetzt.
Ist ein Recht im Grundbuch nicht vermerkt oder wird ein Recht später
als der Versteigerungsvermerk eingetragen, so muss der Berechtigte es spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur
Abgabe von Geboten anmelden. Er muss es auch glaubhaft machen,
wenn der Gläubiger oder der Antragsteller oder bei einer Insolvenzverwalterversteigerung der Insolvenzverwalter widerspricht. Das
Recht wird sonst im geringsten Gebot nicht berücksichtigt und bei
der Verteilung des Versteigerungserlöses dem Anspruch des Gläubigers und den übrigen Rechten nachgesetzt.
Es ist zweckmäßig, schon zwei Wochen vor dem Termin eine Berechnung des Anspruchs getrennt nach Hauptforderung, Zinsen und
Kosten — einzureichen und den beanspruchten Rang mitzuteilen.
Der Berechtigte kann die Erklärungen auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben.
Wer ein Recht hat, das der Versteigerung des vorbezeichneten Versteigerungsobjekts oder des nach § 55 ZVG mithaftenden Zubehörs
entgegensteht, wird aufgefordert, die Aufhebung oder einstweilige
Einstellung des Verfahrens zu erwirken, bevor das Gericht den Zuschlag erteilt. Geschieht dies nicht, tritt für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes.
In einem früheren Termin ist der Zuschlag aus den Gründen des
§ 74a ZVG versagt worden.
In dem nunmehr anberaumten Termin kann daher der Zuschlag auch
auf ein Gebot erteilt werden, das weniger als die Hälfte des Grundstückswertes beträgt.
Hesse
Rechtspflegerin
Nr. 3/2016
-9-
- Ausfertigung -
Amtsgericht Halle (Saale)
Amtlicher Teil
04.01.2016
Beschluss
Terminbestimmung
Information der Stadtsanierung
555 K 144/13
Sanierungsgebiet Landsberg – steuerliche Relevanz
der gezahlten Ablöse- und Ausgleichsbeträge
Im Wege der Zwangsvollstreckung
soll am 31.03.2016, 10.00 Uhr, im Amtsgericht Halle (Saale), Thüringer Straße 16, Saal 2.047, versteigert werden:
der im Grundbuch von Landsberg Blatt 159 eingetragene Grundbesitz
Lfd.- Gemarkung Flur Flurstück Wirtschaftsart
Nr.
und Lage Größe
m2
14 Landsberg 194
2
1777 Wohnbaufläche,
Am Bahnhof 8
Es handelt sich lt. Verkehrswertgutachten um ein mit einem Zweifamilienhaus (wahrscheinlich, da nur Außenbesichtigung) bebautes
Grundstück mit einem kleinen Nebengebäude, Baujahr um 1900,
Modernisierung ca. 1995, scheinbar seit mehreren Jahren unbewohnt. Das Grundstück bildet mit dem im Verfahren 555 K 143/13
zu versteigernden Grundstück Flur 2 Flurstück 1775 eine wirtschaftliche Einheit, da über dieses Grundstück die Zufahrt zum hier zu
versteigernden Grundbesitz führt.
Der Versteigerungsvermerk ist am 10.01.2014 in das Grundbuch
eingetragen worden. Der Verkehrswert des Grundbesitzes nebst Zubehör ist auf 67.000,00 Euro festgesetzt.
Ist ein Recht im Grundbuch nicht vermerkt oder wird ein Recht später
als der Versteigerungsvermerk eingetragen, so muss der Berechtigte es spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur
Abgabe von Geboten anmelden. Er muss es auch glaubhaft machen,
wenn der Gläubiger oder der Antragsteller oder bei einer Insolvenzverwalterversteigerung der Insolvenzverwalter widerspricht. Das
Recht wird sonst im geringsten Gebot nicht berücksichtigt und bei
der Verteilung des Versteigerungserlöses dem Anspruch des Gläubigers und den übrigen Rechten nachgesetzt.
Es ist zweckmäßig, schon zwei Wochen vor dem Termin eine Berechnung des Anspruchs - getrennt nach Hauptforderung, Zinsen und
Kosten — einzureichen und den beanspruchten Rang mitzuteilen.
Der Berechtigte kann die Erklärungen auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben.
Wer ein Recht hat, das der Versteigerung des vorbezeichneten Versteigerungsobjekts oder des nach § 55 ZVG mithaftenden Zubehörs
entgegensteht, wird aufgefordert, die Aufhebung oder einstweilige
Einstellung des Verfahrens zu erwirken, bevor das Gericht den Zuschlag erteilt. Geschieht dies nicht, tritt für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes.
In einem früheren Termin ist der Zuschlag aus den Gründen des
§ 74a oder 85a ZVG versagt worden.
In dem nunmehr anberaumten Termin kann daher der Zuschlag auch
auf ein Gebot erteilt werden, das weniger als die Hälfte des Grundstückswertes beträgt.
Hesse
Rechtspflegerin
Insofern die Zahlungen seitens des Finanzamtes nicht als Anschaffungs- oder Herstellungskosten angesehen werden, können sie als
Werbungs- oder Betriebsausgaben steuermindernd eingesetzt werden.
Das zuständige Finanzamt benötigt dafür als Nachweis eine Bescheinigung der Stadt über die Zahlung sanierungsrechtlicher Ablöse- und
Ausgleichsbeträge.
Die auszustellende Bescheinigung stellt keinen Grundlagenbescheid
dar. Der Anteil der anzusetzenden Anschaffungs-/Herstellungskosten wird vom Finanzamt ermittelt.
Bitte nehmen Sie diesen Hinweis als unverbindlich zur Kenntnis und
besprechen Sie sich mit Ihrem Steuerberater.
Ihre Bauverwaltung
Bekanntmachung des AZV Westliche Mulde
Die nächste Ausschusssitzung des AZV Westliche Mulde findet am
21.03.2016 um 14.00 Uhr
in der Berliner Str. 06, 06749 Bitterfeld-Wolfen, großer Beratungsraum statt.
Tagesordnung
Öffentlicher Teil
TOP 1 - Begrüßung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und
der Beschlussfähigkeit, Bestimmung des Protokollführers
TOP 2 - Änderungsanträge zur Tagesordnung und Feststellung
TOP 3 - Auswertung der schriftlichen Abstimmung vom Januar 2016
TOP 4 - Einwendungen zur Niederschrift vom 30.11.2015 und Mitteilung der Beschlüsse aus der nicht öffentlichen Sitzung vom
30.11.2015
TOP 5 - Informationen, Anfragen
Nicht öffentlicher Teil
- Rechtsangelegenheiten
- Stundungsangelegenheiten
- Vergaben
gez. Tetzlaff
Vorsitzender der Verbandsversammlung
Abwasserzweckverband Westliche Mulde
Bekanntmachung des AZV Queis/Dölbau
Sehr geehrte Kunden,
wir möchten Sie hiermit über eine Veränderung in der Geschäftsleitung unseres Verbandes informieren:
Seit dem 27.01.2016 ist Herr Holger Rupp nicht mehr als Verbandsgeschäftsführer tätig.
In der Sitzung der Verbandsversammlung am 26.01.2016 wurde
Herr Kurt Hambacher zum neuen Verbandsgeschäftsführer unseres
Verbandes gewählt.
Amtlicher Teil
- 10 -
Für Sie als Kunden hat dies keinerlei Auswirkungen oder Veränderungen zur Folge.
Änderung der Gebühren für die Abwasserbeseitigung
rückwirkend zum 01.01.2015
Die Verbandsversammlung hat in ihrer Sitzung am 26.01.2016 die
neuen Gebührensätze für die Schmutzwasser- und Niederschlagswasserbeseitigung beschlossen.
Die durchgeführte Gebührenkalkulation ergab bei der Schmutzwassergebühr eine Senkung von bisher 4,59 € auf 4,38 € pro m3
sowie bei der Niederschlagswassergebühr von bisher 0,54 € auf
0,37 € pro m2.
Die Satzung tritt rückwirkend zum 01.01.2015 in Kraft und wird
nachfolgend bekannt gemacht.
Unter Berücksichtigung der neuen Gebühren werden Ihnen im April
2016 entsprechende Änderungsbescheide für die Abrechnungszeiträume 2015 und 2016 zugesandt.
Jägerprüfung 2016 im Saalekreis
Der Landkreis Saalekreis führt am 22. Juni 2016 und am
25. Juni 2016 eine Jägerprüfung nach § 15 Abs. 5 Bundesjagdgesetz durch. Die Prüfungsgebühr beträgt 125 Euro, Antragsformulare sind bei der Kreisverwaltung Saalekreis, Jagdbehörde,
Domplatz 2, 06217 Merseburg erhältlich. Anmeldeschluss ist
der 29. Mai 2016. Es wird darauf hingewiesen, dass die Teilnehmerzahl auf höchstens 25 Personen beschränkt wird. Bei einer
Teilnehmerzahl unter 15 Personen werden die Prüflinge an eine
andere Jagdbehörde vermittelt.
Für Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiter der Jagdbehörde telefonisch unter 03461 401219 oder 401237 zur Verfügung.
NEUFASSUNG
Satzung über die Erhebung von Gebühren für die
Abwasserbeseitigung des Abwasserzweckverbandes
Queis/Dölbau
Aufgrund des § 78 Wassergesetz des Landes Sachsen-Anhalt (WG
LSA) vom 16.03.2011 (GVBl. LSA S. 492), zuletzt geändert durch
Artikel 4 des Gesetzes vom 18. Dezember 2015 (GVBl. LSA S. 659),
der §§ 5, 8 und 99 Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (Kommunalverfassungsgesetz - KVG LSA), verkündet als
Artikel 1 des Gesetzes zur Reform des Kommunalverfassungsrechts
des Landes Sachsen-Anhalt und zur Fortentwicklung sonstiger kommunalrechtlicher Vorschriften (Kommunalrechtsreformgesetz) vom
17. Juni 2014 (GVBl. LSA S. 288), sowie der §§ 6 und 9 Gesetz über
kommunale Gemeinschaftsarbeit (GKG-LSA) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. Februar 1998 (GVBl. LSA 1998, 81), zuletzt
geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 17. Juni 2014 (GVBl.
LSA S. 288, 333) sowie der Verbandssatzung des Abwasserzweckverbandes Queis/Dölbau in der aktuellen Fassung und der §§ 2 und 5
des Kommunalabgabengesetzes des Landes Sachsen - Anhalt (KAGLSA) in der Fassung der Bekanntmachung vom 13.12.1996 (GVBl.
LSA S. 405), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 27.
Oktober 2015 (GVBl. LSA S. 560) hat die Verbandsversammlung
des Abwasserzweckverbandes Queis/Dölbau in ihrer Sitzung am
26.01.2016 folgende Satzung über die Erhebung von Gebühren
für die Abwasserbeseitigung des Abwasserzweckverbandes Queis/
Dölbau beschlossen:
§1
Allgemeines
(1.) Der Abwasserzweckverband (AZV) Queis/Dölbau betreibt die Abwasserbeseitigung nach Maßgabe der Satzung über die Entwässerung der Grundstücke und den Anschluss an öffentliche Abwasserbeseitigungsanlagen – Abwasserbeseitigungssatzung des AZV Queis/
Dölbau - zur Beseitigung des in seinem Entsorgungsgebiet anfallenden Abwassers (Schmutzwasser, Niederschlagswasser) rechtlich
Nr. 3/2016
eine jeweils selbstständige öffentliche Einrichtungen
a) zur zentralen Abwasserbeseitigung
b) zur dezentralen Schmutzwasserbeseitigung
c) zur Beseitigung vorzubehandelnden Abwassers aus privaten
Grundstücksentwässerungsanlagen außerhalb der zentralen Abwasserbeseitigungsanlage
(2.) Der AZV Queis/Dölbau erhebt als Gegenleistung die für die Inanspruchnahme der unter § 1 Ziffer (1.) dieser Satzung aufgeführten
öffentlichen Einrichtungen Benutzungsgebühren nach Maßgabe dieser Satzung zur Deckung der Kosten dieser Einrichtungen.
(3.) § 2 der Satzung über die Entwässerung der Grundstücke und
den Anschluss an öffentliche Abwasserbeseitigungsanlagen – Abwasserbeseitigungssatzung des AZV Queis/Dölbau - gilt sinngemäß,
sofern innerhalb dieser Satzung keine Begriffsbestimmung vorgenommen wird.
§2
Grundsatz
Für die Inanspruchnahme der öffentlichen Abwasserbeseitigungseinrichtungen wird eine Abwassergebühr für die Grundstücke erhoben,
die an diese öffentliche Abwasserbeseitigungseinrichtung angeschlossen sind oder in diese entwässern.
Die Abwassergebühr wird für die Beseitigung von Schutz- und Niederschlagswasser sowie für die zentrale und dezentrale Schmutzwasserbeseitigung getrennt nach verschiedenen Maßstäben berechnet.
§3
Gebührenmaßstab
1. Gebührenmaßstab für die zentrale Schmutzwasserbeseitigung
(1.) Die Schmutzwassergebühr wird nach der Abwassermenge
bemessen, die in die öffentliche Abwasseranlage gelangt. Berechnungseinheit für die Gebühr ist 1 m3 Abwasser.
(2.) Als in die öffentliche Abwasseranlage gelangt gelten
a) die dem Grundstück aus den öffentlichen und/oder privaten Wasserversorgungseinrichtungen zugeführte und durch Wasserzähler ermittelte Wassermengen abzüglich der nachweislich auf dem
Grundstück verbrauchten und zurückgehaltenen Wassermengen.
Der Nachweis der verbrauchten und der zurückgehaltenen Wassermengen obliegt dem Gebührenpflichtigen.
b) die auf dem Grundstück gewonnene und dem Grundstück sonst
zugeführte Wassermenge
c) die tatsächlich eingeleitete Abwassermenge bei Bestehen einer
Abwassermesseinrichtung.
(3.) Die Wassermengen gemäß § 3 Ziffer 1. (2.) a) werden durch
Wasserzähler ermittelt. Sie sind vom AZV Queis/Dölbau zu schätzen,
wenn:
- ein Wasserzähler nicht richtig oder gar nicht anzeigt,
- ein Wasserzähler nicht vorhanden ist,
- der Zutritt zum Wasserzähler oder dessen Ablesung nicht ermöglicht wird,
- oder der Verbrauch laut Wasserzähler im Missverhältnis zu den
vorhandenen abwasserrelevanten Einrichtungen des Grundstückes steht.
Die anzusetzende Wassermenge wird unter Zugrundelegung des
durchschnittlichen Verbrauchs bzw. der Einleitmenge des Vorjahres
und unter Berücksichtigung der begründeten Angaben des Gebührenpflichtigen geschätzt, wobei aufgrund des durchschnittlichen
jährlichen Wasserverbrauches pro Einwohner im Verbandsgebiet
eine Mindestmenge pro auf dem Grundstück lebenden Einwohner
und Jahr angesetzt wird. Bei begründeten Angaben des Gebührenpflichtigen kann hiervon abgewichen werden.
(4.) Die Wassermengen nach § 3 Ziffer 1. (2.) hat der Gebührenpflichtige dem AZV Queis/Dölbau für den abgelaufenen Erhebungszeitraum innerhalb der folgenden zwei Monate anzuzeigen. Sie sind
durch Wasserzähler nachzuweisen, die der Gebührenpflichtige auf
seine Kosten fachgerecht einbauen muss. Die Wasserzähler müssen
den Bestimmungen des Mess- und Eichgesetzes entsprechen. Die
Wasserzähler werden durch den AZV Queis/Dölbau abgenommen
und verplombt. Für diese Abnahme werden durch den AZV Queis/
Dölbau Verwaltungskosten gemäß Verwaltungskostensatzung be-
Nr. 3/2016
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rechnet. Mit Ablauf der Eichfrist sind die Wasserzähler durch den
Grundstückseigentümer rechtzeitig zu erneuern. Die Kosten für jede
weitere Abnahme trägt der Gebührenpflichtige. Wassermengen, die
durch Wasserrohrbrüche nicht in die Verbandsanlage gelangt sind,
werden auf begründeten Antrag abgesetzt.
(5.) Wassermengen, die nachweislich nicht in die öffentliche Abwasseranlage gelangt sind, werden auf Antrag abgesetzt. Der Antrag ist
nach Ablauf des Kalenderjahres innerhalb von zwei Monaten beim
Abwasser-zweckverband Queis/Dölbau einzureichen. Für den Nachweis gilt § 3 Ziffer 1. (4.) sinngemäß. Zuviel erhobene Gebühren sind
zu verrechnen oder zu erstatten.
(6.) Regelung für landwirtschaftliche Betriebe mit Viehhaltung
a) Bei einem landwirtschaftlichen Betrieb mit Viehhaltung werden,
sofern beim Inkrafttreten dieser Satzung besondere Wassermesser noch nicht vorhanden sind,
für ein Stück Großvieh
(Pferde, Kühe, Rinder über 2 Jahre) 25 m3 jährlich
für ein Stück Kleinvieh
(Rinder unter 2 Jahre und Schweine) 4 m3 jährlich
für ein Stück Kleinvieh
(Ziegen und Schafe) 2 m3 jährlich
Pauschal vor der Reinwassermenge abgezogen.
Maßgebend ist der Viehbestand, welcher von dem jeweiligen
landwirtschaftlichen Betrieb schriftlich angezeigt werden muss.
b) Von der nach § 3 Ziffer 1. (6.) a) pauschal ermittelte abzugsfähigen Wassermenge ist ein Abzug von 60 m3 jährlich ausgeschlossen (Ausschlussmenge).
c) Von der nach § 3 Ziffer 1. (6.) a) pauschal abzugsfähigen Wassermenge wird eine Absetzung nur soweit gewährt, dass die Wassermenge von 120 m3 jährlich verbleibt (Mindestentnahme).
d) Die Absetzung wird nach Ablauf des Erhebungszeitraumes gewährt. Bei Wechsel in der Person des Zahlungspflichtigen wird
eine Abrechnung nach § 5 Ziffer (3.) vorgenommen.
2. Gebührenmaßstab für die Niederschlagswasserbeseitigung
(1.) Die Gebühr für die Beseitigung von Niederschlagswasser wird
nach der überbauten und befestigten Grundstücksfläche bemessen,
von der aus Niederschlagswasser in die Abwasserbeseitigungseinrichtung gelangt.
Berechnungseinheit in ein m2 überbaute und befestigte Grundstücksfläche. Der Gebührenpflichtige hat dem AZV Queis/Dölbau auf dessen
Aufforderung binnen eines Monats den Umfang der überbauten und
befestigten Flächen schriftlich mitzuteilen. Änderungen des Umfangs
der überbauten und befestigten Flächen hat der Gebührenpflichtige
dem AZV Queis/Dölbau auch ohne Aufforderung binnen eines Monats schriftlich mitzuteilen. Maßgebend für die Niederschlagswassergebühr sind die am 01.01. des Erhebungszeitraumes bestehenden
Verhältnisse. Kommt der Gebührenpflichtige seiner Mitteilungspflicht
nicht fristgerecht nach, so kann der AZV Queis/Dölbau den Umfang
der überbauten und befestigten Flächen schätzen.
(2.) Die überbauten und befestigten Flächen werden aus der Gesamtfläche bzw. Teilflächen multipliziert und mit einem Abflussbeiwert berechnet. Dieser beträgt für
Art der Oberfläche Abfluss
beiwert
Dachflächen Steildach 0,95
Flachdach 0,85
Straßen und Wege Asphaltdecken 0,90
Betondecken 0,80
Pflaster mit Fugenverguss 0,80
Pflaster ohne Fugenverguss 0,60
Betonplatten 0,60
Schotterdeckschichten,
Rasengittersteine 0,40
Sand- und Kieswege 0,20
teilbefestigte Flächen Sport- u. Spielplätze,
Gleisanlagen u. dergleichen 0,15
3. Gebührenmaßstab für die dezentrale Schmutzwasserbeseitigung
Die Benutzungsgebühr wird für die Entsorgung des Schlamms aus
Kleinkläranlagen und des Inhaltes der abflusslosen Sammelgruben
Amtlicher Teil
nach der Menge bemessen, welche aus der jeweiligen Grundstücksentwässerungsanlage entnommen und abgefahren wird. Berechnungseinheit für diese Gebühr ist ein Kubikmeter entsorgte Menge
(Schlamm bzw. Schmutzwasser). Die Messung erfolgt durch die
Messeinrichtung des Entsorgungsfahrzeuges. Als Grundlage für die
Erhebung dient das unterzeichnete Entsorgungsprotokoll.
§4
Gebührensatz
Die Abwassergebühren betragen
a) bei Schmutzwasserbeseitigung in der zentralen Abwasserbeseitigungsanlage 4,38 €/m3 Abwasser;
b) bei der Abwassereinleitung über Kleinkläranlagen 1,53 €/m3;
c) für die Entsorgung von Fäkalschlamm aus privaten Kleinkläranlagen 26,56 €/m3 Fäkalschlamm;
d) für die Entsorgung der abflusslosen Gruben 15,80 €/m3 und
e) für die Niederschlagswasserbeseitigung 0,37 €/m2/Jahr.
§5
Gebührenpflichtige
(1.) Gebührenpflichtig ist gemäß § 5 Abs. 5 KAG-LSA der Benutzer
des Grundstückes, der Grundstückseigentümer im Sinne des § 2
Abs. 3 der Abwasserbeseitigungssatzung des AZV Queis/Dölbau
und der sonst dinglich Nutzungsberechtigte. Wenn ein Erbbaurecht
bestellt ist, tritt der Erbbauberechtigte an die Stelle des Grundstückseigentümers. Gebührenpflichtig ist auch, wer die Gebührenpflicht durch Vereinbarung mit dem AZV Queis/Dölbau übernommen
hat. Mehrere Gebühren-pflichtige haften als Gesamtschuldner. Bei
Wohnungs- und Teileigentum haften die einzelnen Wohnungs- und
Teileigentümer nur entsprechend ihrem Miteigentumsanteil.
(2.) Für Grundstücke und Gebäude, die im Grundbuch noch als Eigentum des Volkes eingetragen sind, tritt anstelle des Eigentümers
der Verfügungsberechtigte im Sinne von § 8 Vermögenszuordnungsgesetz.
(3.) Beim Wechsel des Gebührenpflichtigen geht die Gebührenpflicht
mit der Schlussablesung auf den neuen Gebührenpflichtigen über.
Die Mitteilung über eine Änderung in der Gebührenpflicht ist vom
Gebührenpflichtigen gegenüber dem AZV Queis/Dölbau rechtzeitig
zu veranlassen. Wenn der bisher Verpflichtete die Mitteilung hierüber
versäumt, so haftet er für die Gebühren, die auf den Zeitraum bis
zum Eingang der Mitteilung beim AZV Queis/Dölbau anfallen, neben
dem neuen Verpflichteten.
§6
Entstehung und Beendigung der Gebührenpflicht
(1.) Die Gebührenpflicht entsteht, sobald das Grundstück an die öffentliche zentrale Abwasser- und Niederschlagswasseranlage oder
den Bürgermeisterkanal angeschlossen ist oder diesen Einrichtungen von dem Grundstück Abwasser zugeführt wird. Sie erlischt, sobald der Grundstücksanschluss beseitigt wird oder die Zuführung
von Abwasser endet.
(2.) Die Gebührenpflicht für die dezentrale Schmutzwasserbeseitigung entsteht mit dem Beginn der dezentralen Beseitigung (erstmalige Abfuhr und Behandlung) durch den AZV Queis/Dölbau. Die
Gebührenpflicht erlischt, sobald die Kleinkläranlage bzw. die abflusslose Sammelgrube außer Betrieb genommen worden ist und dies
dem AZV Queis/Dölbau schriftlich mitgeteilt wurde.
§7
Erhebungszeitraum
(1.) Erhebungszeitraum ist das Kalenderjahr, an dessen Ende die
Gebührenschuld entsteht.
(2.) Soweit die Gebühr nach den durch Wasserzähler ermittelten
Wassermengen erhoben wird, gilt als Berechnungsgrundlage für den
Erhebungszeitraum der Wasserverbrauch der Ableseperiode, die jeweils dem 31.12. des Kalenderjahres vorausgeht.
(3.) Bei Änderungen der Gebührensätze wird zeitanteilig auf Kalendertage berechnet.
Amtlicher Teil
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§8
Veranlagung und Fälligkeit
(1.) Auf die nach Ablauf des Erhebungszeitraumes festzusetzende
Abwasser- und Niederschlagswassergebühr sind Abschlagszahlungen im laufenden Jahr zu leisten. Die sind vierteljährlich jeweils am
15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. des Kalenderjahres fällig. Die
Höhe der Abschlagszahlungen wird durch Bescheid nach den Berechnungsdaten des Vorjahres festgesetzt. Sie werden auf volle Euro
aufgerundet.
(2.) Entsteht die Gebührenpflicht erstmalig im Laufe eines Kalenderjahres, werden die Abschlagszahlungen nach der voraussichtlichen
entstehenden Jahreseinleitmenge festgelegt. § 8 Ziffer (1.) gilt entsprechend.
(3.) Die Abwassergebühr wird durch Bescheid festgesetzt und ist einen Monat nach der Bekanntgabe des Bescheides fällig. Die Gebühr
kann zusammen mit anderen Abgaben angefordert werden.
(4.) Mit der Erfüllung der Berechnungsgrundlagen, der Abgabenberechnung, der Ausfertigung und Versendung von Abgabenbescheiden sowie der Entgegennahme der zu entrichtenden Abgabe können
Dritte beauftragt werden.
§9
Auskunfts- und Duldungspflicht
(1.) Die Abgabenpflichtigen und ihre Vertreter haben dem AZV Queis/
Dölbau bzw. dem von ihm Beauftragen jede Auskunft zu erteilen, die
für die Festsetzung und Erhebung der Abgaben erforderlich ist.
(2.) Der AZV Queis/Dölbau bzw. der von ihm Beauftrage können an
Ort und Stelle ermitteln. Die nach § 9 Ziffer (1.) zur Auskunft verpflichteten Personen haben dies zu ermöglichen und in dem erforderlichen Umfange zu helfen.
(3.) Soweit sich der AZV Queis/Dölbau bei der öffentlichen Wasserversorgung eines Dritten bedient, haben die Abgabepflichtigen zu
dulden, dass sich der Verband bzw. der von ihm nach § 8 Ziffer (4.)
Beauftragte zur Feststellung der Abwassermengen nach § 3 Ziffer
1. (2.) die Verbrauchsdaten von dem Dritten mitteilen bzw. über Datenträger übermitteln lässt.
§ 10
Anzeigepflicht
(1.) Jeder Wechsel der Rechtsverhältnisse am Grundstück ist dem
AZV Queis/Dölbau sowohl vom Veräußerer als auch vom Erwerber
innerhalb eines Monats schriftlich anzuzeigen.
(2.) Sind auf dem Grundstück Anlagen vorhanden, die die Berechnung der Abgaben beeinflussen, so hat der Abgabenpflichtige dies
unverzüglich dem AZV Queis/Dölbau schriftlich anzuzeigen. Dieselbe
Verpflichtung besteht für ihn, wenn solche Anlagen neu geschaffen,
geändert oder beseitigt werden.
(3.) Ist zu erwarten, dass sich im Laufe des Kalenderjahres die Abwassermenge um mehr als 50 v. H. der Abwassermenge des Vorjahres erhöhen oder ermäßigen wird, so hat der Abgabenpflichtige
hiervon dem AZV Queis/Dölbau unverzüglich Mitteilung zu machen.
Nr. 3/2016
§ 12
Billigkeitsregelungen,
Anwendung der Abgabenordnung
(1.) Ansprüche aus dem Gebührenschuldverhältnis können ganz
oder teil-weise gestundet werden, wenn die Einziehung bei Fälligkeit
eine erhebliche Härte für den Schuldner bedeuten würde und der
Anspruch durch die Stundung nicht gefährdet erscheint. Ist deren
Einziehung nach Lage des Einzelfalls unbillig, können sie ganz oder
teilweise erlassen werden.
(2.) Für die Verwirklichung, die Fälligkeit und das Erlöschen aller Ansprüche aus dem Abgabenschuldverhältnis gelten die §§ 218 bis
223, 224 Abs. 1 und 2, §§ 225, 226, 227 Abs. 1, §§ 228 bis
232 der Abgabenordnung in der jeweils geltenden Fassung entsprechend.
§ 13
Ordnungswidrigkeiten
(1.) Ordnungswidrig i. S. von § 16 Abs. 2 Nr. 2 KAG-LSA handelt, wer
vorsätzlich oder leichtfertig
1. entgegen § 3 Ziffer 1. (4.) S. 1 dem AZV Queis/Dölbau die Wassermengen für den abgelaufenen Erhebungszeitraum nicht innerhalb der folgenden zwei Monate anzeigt;
2. entgegen § § 3 Ziffer 1. (4.) S. 2 keinen Wasserzähler einbauen
lässt;
3. entgegen § 3 Ziffer 1. (4.) S. 3 einen Wasserzähler verwendet,
welcher nicht dem Mess- und Eichgesetz entspricht;
4. entgegen § 3 Ziffer 1. (4.) S. 6 den Wasserzähler nicht rechtzeitig erneuert;
5. entgegen § 9 Ziffer (1.) die für die Festsetzung und Erhebung der
Angaben erforderlichen Auskünfte nicht erteilt;
6. entgegen § 9 Ziffer (2.) verhindert, dass der AZV Queis/Dölbau
bzw. der von ihm Beauftragte an Ort und Stelle ermitteln kann
und die dazu erforderliche Hilfe verweigert;
7. entgegen § 10 Ziffer (1.) den Wechsel der Rechtsverhältnisse am
Grund-stück nicht innerhalb eines Monats schriftlich anzeigt;
8. entgegen § 10 Ziffer (2.) nicht unverzüglich schriftlich anzeigt,
dass Anlagen auf dem Grundstück vorhanden sind, die die Berechnung der Abgaben beeinflussen und/oder
9. entgegen § 10 Ziffer (2.) die Neuanschaffung, Änderung oder
Beseitigung solcher Anlagen nicht schriftlich anzeigt.
(2.) Die Ordnungswidrigkeiten können mit einer Geldbuße geahndet
werden. Die Höhe der Geldbuße bestimmt sich nach § 17 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OwiG).
§ 14
Sprachliche Gleichstellung
Personen- und Funktionsbezeichnungen in dieser Satzung gelten jeweils in weiblicher und männlicher Form.
§ 11
Datenverarbeitung
§ 15
Inkrafttreten
(1.) Personenbezogene Daten im Sinne des § 2 Abs. 1 Datenschutzgesetz des Landes Sachsen - Anhalt (DSG-LSA) dürfen gemäß der
§§ 9 und 10 DSG-LSA durch den AZV Queis/Dölbau erhoben, gespeichert, genutzt oder verändert werden, sofern dies der Veranlagung
zu den Gebühren oder der Feststellung der sich aus dieser Satzung
ergebenden Pflichten des Gebührenschuldners dient.
Dies betrifft den Vor- und Familiennamen des Gebührenschuldners
und dessen Anschrift(en) sowie die Grundstücks- und Grundbuchbezeichnung.
(2.) Der AZV Queis/Dölbau darf die im Zusammenhang mit der Erhebung der Grundsteuer, der Führung des Liegenschaftsbuches und
der Durch-führung des Melderechts erhobenen personenbezogenen
Daten für die Zwecke nach § 11 Ziffer (1.) dieser Satzung nutzen.
Hierfür darf er sich die Daten von dem jeweiligen Amt (Finanz-, Steuer-, Liegenschafts-, Einwohnermelde- und Grundbuchamt) übermitteln lassen und/oder die Daten automatisch bei diesem Amt abrufen.
Diese Satzung tritt rückwirkend zum 01.01.2015 in Kraft.
Gleichzeitig tritt die vormalige Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Abwasserbeseitigung des AZV Queis/Dölbau vom
06.11.2000 in der Fassung der 6. Änderungssatzung zur Satzung
über die Erhebung von Gebühren für die Abwasserbeseitigung des
AZV Queis/Dölbau vom 13.10.2010 außer Kraft.
Landsberg, 26.01.2016
gez. i.V. Göritz
Hambacher
Verbandsgeschäftsführer
Nr. 3/2016
- 13 -
Bekanntmachung
Die Verbandsversammlung hat in ihrer Sitzung am 26.01.2016 den
nachfolgenden Jahresabschluss 2013 beschlossen.
Der Jahresabschluss, der Lagebericht und die Erfolgsübersicht
liegen vom 10.03.2016 bis 18.03.2016 zur Einsichtnahme in den
Räumen des Abwasserzweckverbandes Queis/Dölbau, Delitzscher
Chaussee 06 in 06188 Landsberg OT Queis, öffentlich aus.
Abwasserzweckverband
Queis/Dölbau
Verbandsversammlung vom: 26.01.2016
Öffentliche Sitzung des Verbandsversammlung
Öffentlicher Teil
3 Anlagen
Gesetzliche Anzahl Verbandsmitglieder 2
mit je 3 Verbandsvertretern
davon anwesend: 5
Stadt Landsberg : 3
Gemeinde Kabelsketal 2
Beschlussfähigkeit: Ja
Beschluss-Nr.: 01 — 04 / 2016
Beschlussgegenstand: Feststellung des Jahresabschlusses
2013 und Behandlung des Jahresgewinns
Der von der Steuerberaterin Frau Marga Köcher, geschäftsansässig
Glockenweg 13, 06130 Halle aufgestellte und von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft WIKOM AG, Magdeburger Straße 38 in 06112
Halle testierte Jahresabschluss 2013 in Verbindung mit dem Feststellungsvermerk des Rechnungsprüfungsamtes des LK Saalekreis
(Anlage 1) und unter Bezugnahme auf die in der Anlage 2 aufgestellten Angaben gemäß Formblatt 7 der EigVO – LSA wird festgestellt.
Der Jahresgewinn in Höhe von 6.509,43 EUR wird – auf neue Rechnung vorzutragen - verwendet.
Abstimmungsergebnis gesamt:
Stimmen Ja: 5
Stimmen Nein:
0
Enthaltung: 0
26.01.2016
-Datum-
Formblatt 7 nach EigVo
1. 1.1 1.1.1
1.1.2
Feststellung des Jahresabschlusses 2013
EUR
Bilanzsumme 11.253.936,29
davon entfallen auf der Aktivseite auf
- das Anlagevermögen 10.795.640,01
- die Anteile an verbundenen Unternehmen
- das Umlaufvermögen 458.296,28
- darunter den Kassen- und Bankbestand 373.096,10
- die Rechnungsabgrenzungsposten 0,00
davon entfallen auf der Passivseite auf
- die allgemeine Rücklage 472.617,00
Amtlicher Teil
- Gewinn /Verlust Vorjahre 28.413,23
- den Jahresgewinn 6.509,43
- empfangene Ertragszuschüsse 1.815.518,01
- verrechenbare Abwasserabgabe 191.135,14
- die Rückstellungen 248.580,00
- die Verbindlichkeiten 8.491.163,48
1.2 Jahresgewinn 6.509,43
1.2.1 Summe der Erträge 1.050.115,79
2.
Verwendung des Jahresverlustes
2.1 bei einem Jahresgewinn
a)
zur Tilgung des Verlustvortrages
b)
zur Einstellung in Rücklagen
c)
zur Abführung an den Haushalt des Aufgabenträgers
d)
auf neue Rechnung vorzutragen 6.509,43
2.2. bei einem Jahresverlust
a)
zu tilgen aus dem Gewinnvortrag
b)
aus dem Haushalt der Aufgabenträger
c)
auf neue Rechnung vorzutragen
––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––
Landkreis Saalekreis
Rechnungsprüfungsamt
Feststellungsvermerk
des Rechnungsprüfungsamtes des Landkreises
Saalekreis zur Jahresabschlussprüfung für das
Geschäftsjahr 2013 des Abwasserzweckverbandes
Queis-Dölbau
Das Rechnungsprüfungsamt hat keine eigenen Feststellungen zum
Jahresabschluss, zum Prüfungsbericht und zum Vermerk des Wirtschaftsprüfers getroffen und tritt dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk des Wirtschaftsprüfers bei.
Es wird festgestellt, dass nach pflichtgemäßer, am 13.08.2015
abgeschlossener Prüfung durch die mit der Prüfung des Jahresabschlusses beauftragten Wirtschaftsprüfungsgesellschaft WIKOM AG
die Buchführung und der Jahresabschluss des Abwasserzweckverbandes Queis-Dölbau den gesetzlichen Vorschriften entsprechen.
Der Jahresabschluss vermittelt unter Beachtung der Grundsätze
ordnungsgemäßer Wirtschaftsführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragssituation des Unternehmens. Der Lagebericht steht im Einklang mit
dem Jahresabschluss. Die wirtschaftlichen Verhältnisse geben zu
Beanstandungen keinen Anlass.
Hinweis: Die zu hohen Auflösungssätze bei Sonderposten im Verhältnis zu den Abschreibungssätzen des Anlagevermögens sowie
die zu niedrigen Tilgungssätze bei Krediten führen zukünftig zu einer
erheblichen Finanzierungslücke des Zweckverbandes. Mit dem Jahresabschluss 2014 sind diese Auflösungs- und Abschreibungssätze
anzugleichen.
Die Deckung der Finanzierungslücke ist dem Rechnungsprüfungsamt
mit dem Jahresabschluss 2014 nachzuweisen, um die künftige Liquidität des Abwasserzweckverbandes zu gewährleisten.
Amtlicher Teil
- 14 -
Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers
An den Abwasserzweckverband Queis/Dölbau, Landsberg:
Wir haben den Jahresabschluss - bestehend aus Bilanz, Gewinn- und
Verlustrechnung sowie Anhang - unter Einbeziehung der Buchführung
und den Lagebericht des
Abwasserzweckverbandes Queis/Dölbau, Landsberg,
für das Wirtschaftsjahr vom 01. Januar bis zum 31. Dezember 2013
geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss
und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen sowie landesspezifischen Vorschriften liegen in der Verantwortung des gesetzlichen Vertreters des Verbandes. Unsere Aufgabe ist es, auf der
Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über
den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über
den Lagebericht abzugeben.
Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB und
§ 131 Abs. 1 GO LSA (seit 01. Juli 2014 § 142 KVG LSA) unter
Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung
des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze
ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich
auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der
Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über
die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche
Umfeld des Verbandes sowie die Erwartungen über mögliche Fehler
berücksichtigt.
Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des internen rechnungslegungsbezogenen Kontrollsystems sowie Nachweise für die
Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst
die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der
wesentlichen Einschätzungen des gesetzlichen Vertreters des Verbandes sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes. Wir sind der Auffassung, dass
unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.
Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen
Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen und
landesspezifischen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der
Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen
Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Verbandes.
Der Lagebericht steht im Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Verbandes
und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.
Halle (Saale), 13. August 2015
WIKOM AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Nitzsche-Lezoch Wirtschaftsprüfer Lawrenz
Wirtschaftsprüfer
Nr. 3/2016
Halle, 11.01.2016
Wie viel Haushalte gibt es in Sachsen-Anhalt?
Mikrozensus 2016 hat begonnen
Wie groß ist ein durchschnittlicher Haushalt? Wie ist die Situation
alleinerziehender Mütter oder Väter? Wie entwickelt sich die Zahl der
Erwerbstätigen, welche Rolle spielen dabei Teilzeitbeschäftigung
oder befristete Arbeitsverträge?
Antworten auf solche oder andere Fragen gibt der Mikrozensus, die
jährliche repräsentative Haushaltsbefragung in Deutschland.
Die Befragung wird ab 2016 auf eine neue Basis umgestellt. Aus
diesem Grund werden in diesem Jahr alle ausgewählten Haushalte
erstmalig befragt.
Mit Jahresbeginn 2016 erhalten Haushalte Sachsen-Anhalts Post
vom Statistischen Landesamt. Mit diesen Briefen wird der Besuch
eines Erhebungsbeauftragten angekündigt. Dieser unterstützt im
Auftrag des Statistischen Landesamtes die auch als „kleine Volkszählung“ (Mikrozensus) benannte jährliche Haushaltsbefragung.
Der Mikrozensus wird ganzjährig von Januar bis Dezember im gesamten Bundesgebiet durchgeführt. Es werden Daten über die Bevölkerungsstruktur, die wirtschaftliche und soziale Lage der Bevölkerung sowie über Familien, Haushalte und den Arbeitsmarkt erhoben.
Integriert in den Mikrozensus ist die Erhebung über den Arbeitsmarkt
für alle Mitgliedstaaten der EU.
Die Informationen sind Grundlage für viele gesetzliche und politische
Entscheidungen. Der Mikrozensus ist für viele Sachfragen im Bereich
Haushalt und Familie die einzige statistische Informationsquelle.
Rechtsgrundlage der Erhebung ist das vom Deutschen Bundestag am 24. Juni 2004 beschlossene Mikrozensusgesetz (BGBl. I
S. 1350), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom
2. Dezember 2014 (BGBI I S. 1926).
Beim Mikrozensus handelt es sich um eine Flächenstichprobe für
bewohnte Gebäude. Sie umfasst ein Prozent der Bevölkerung. Die
Stichprobenziehung erfolgt nach einem mathematischen Zufallsverfahren und ist im Mikrozensusgesetz vorgeschrieben. Da die Qualität
der zu berechnenden Ergebnisse entscheidend von der Einhaltung
der repräsentativen Auswahl abhängt, besteht für alle betreffenden
Haushalte und Personen nach § 7 des Mikrozensusgesetzes in Verbindung mit § 15 Bundesstatistikgesetz für den überwiegenden
Teil der Fragen Auskunftspflicht. Pflicht ist die vollständige und
wahrheitsgemäße Beantwortung der Fragen.
Die vom Statistischen Landesamt geschulten und zuverlässigen
Erhebungsbeauftragten kündigen ihren Besuch bei rund 12 000
Haushalten schriftlich an und können sich durch einen amtlichen
Ausweis legitimieren. Sie sind zu strikter Verschwiegenheit und
Geheimhaltung verpflichtet. Alle erhobenen Einzelangaben
unterliegen nach den gesetzlichen Bestimmungen der Geheimhaltungspflicht und werden weder an Dritte weitergegeben
noch veröffentlicht. Sie dienen ausschließlich der Hochrechnung
zu Landes- bzw. Regionalergebnissen. Die Auskünfte werden nach
Eingang der Unterlagen im Statistischen Landesamt anonymisiert.
Der geringste Zeitaufwand entsteht, wenn die Fragen gegenüber dem Erhebungsbeauftragten mündlich beantwortet werden.
Der Haushalt kann den Erhebungsbogen auch selbst ausfüllen und
direkt an das Statistische Landesamt senden oder die Auskünfte telefonisch erteilen.
Das Statistische Landesamt bittet alle Haushalte, die im Verlaufe des Jahres 2016 ein Schreiben des Amtes in ihren Briefkästen finden, die Arbeit der Erhebungsbeauftragten und des
Statistischen Landesamtes zu unterstützen.
Nr. 3/2016
- 15 -
Nichtamtlicher Teil
Nichtamtlicher Teil
- 16 -
Nr. 3/2016
■ Blutspendetermine
■ Apothekennotdienste in Landsberg
Donnerstag, den 24.03.2016,
von 17.00 bis 20.30 Uhr
im Gymnasium Landsberg, Bergstraße 19
Landsberg, den 12.03.2016
Niemberg, den 30.03.2016
Landsberg, den 31.03.2016
Peißen, den 04.04.2016
Aurora-Apotheke, Leipziger Straße 4
Burgstätten-Apotheke, Alte Zollstraße 3
Sonnen-Apotheke, Merseburger Str. 1
Halle-Center, Saarbrücker Straße 1
Ansprechpartner Sanierungsträger:
Herr Neßlage, BauBeCon Sanierungsträger GmbH
Anne-Conway-Straße 1, 28359 Bremen
Telefon: 0421 32901-25, Fax: 0421 3290111
■ Büro Stadtsanierung
Das Sanierungsbüro ist zu erreichen unter:
Tel.: 034602 4004911; Fax: 034602 4004919
Markt 1, 06188 Landsberg
Bauberatung:
Herr Weißmann, Stadt Landsberg, Stadtsanierung,
Köthener Straße 2, 06188 Landsberg
Tel.: 034602 24929, Fax: 034602 24952
E-Mail: [email protected]
Sprechzeiten:
nach Vereinbarung
Kultur- und Sportausschuss
Veranstaltungskalender März 2016
Datum
Uhrzeit
Veranstaltung
Veranstalter
Ort
11.03.2016
19.00 Uhr
4. Preisskat
Keramikscheune Spickendorf
Keramikscheune Spickendorf
12.03.2016
19.00 Uhr
Frauentagsfeier
TSV Niemberg
Dorfgemeinschaftshaus Alte
Brennerei Niemberg
12.03.2016
19.00 Uhr
Frauentagsfeier
LHV & LSV
Goldener Löwe Landsberg
13.03.2016
14.00 Uhr
Osterbasar
Landsberger Bastelgruppe
Gemeindehaus, Kirchplatz
Besuch der
Leipziger Buchmesse
Literaturclub „ex libris“
Landsberg
LHV & LSV
Goldener Löwe Landsberg
17.03.2016
19.03.2016
19.00 Uhr
Frauentagsfeier
19.03.2016
19.00 Uhr
Mittelalterspektakel
Verein Alte Brennerei Niemberg e. V.
„Un jefressen ham die“
Dorfgemeinschaftshaus Alte
Brennerei Niemberg
19.03.2016
14.00 –
17.00 Uhr
Flohmarkt
Verein Alte Brennerei Niemberg e. V.
Dorfgemeinschaftshaus Alte
Brennerei Niemberg
19.03.2016
15.00 Uhr
Osterlesung
Bibliothek Peißen
Bibliothek Peißen
(Gemeindezentrum)
20.03.2016
13.00 Uhr
Preisskat, 56. Turnier
SG Reußen
Sportgaststätte Reußen
24.03.2016
18.00 Uhr
Ostertanz
Feuerwehrverein Dammendorf
Gelände der Freiwilligen
Feuerwehr Dammendorf
24.03.2016
18.00 Uhr
Osterfeuer
Freiwillige Feuerwehr Braschwitz
Plößnitzer Teich
Osterfeuer
Freiwillige Feuerwehr Reinsdorf
Gelände der Freiwilligen
Feuerwehr Reinsdorf
24.03.2016
25.03.2016
19.00 Uhr
Osterfeuer
Freiwillige Feuerwehr Gollma
Feuerwehr-Wiese
26.03.2016
11.00 Uhr
Osterführung
Doppelkapelle und Museum
Landsberg
Romanische Doppelkapelle
Landsberg
26.03.2016
15.00 Uhr
Osterführung
Doppelkapelle und Museum
Landsberg
Romanische Doppelkapelle
Landsberg
26.03.2016
18.00 Uhr
Osterfeuer
Freiwillige Feuerwehr &
Heimatverein Zwebendorf
Sportplatz, Reideburger
Straße
Nr. 3/2016
- 17 -
Nichtamtlicher Teil
26.03.2016
18.00 Uhr
Osterfeuer
Freiwillige Feuerwehr Queis
Gartenanlage Klepzig
26.03.2016
18.00 Uhr
Osterfeuer
Freiwillige Feuerwehr Gütz
Nebenplatz der Feuerwehr
26.03.2016
18.00 Uhr
Osterfeuer
Freiwillige Feuerwehr Spickendorf
Sportplatz hinter der Feuerwehr
27.03.2016
11.00 Uhr
Osterführung
Doppelkapelle und Museum
Landsberg
Romanische Doppelkapelle
Landsberg
27.03.2016
15.00 Uhr
Osterführung
Doppelkapelle und Museum
Landsberg
Romanische Doppelkapelle
Landsberg
27.03.2016
18.30 Uhr
Osterfeuer
Freizeitverein Eismannsdorf
Sportplatz Eismannsdorf
02.04.2016
10.00 Uhr
Tag der offenen Tür
Verein für Deutsche Schäferhunde,
Ortsgruppe Landsberg
Hundeplatz, Landsberg
Richtung Hohenthurm
03.04.2016
9.00 –
13.00 Uhr
3. Familientag
Landsberger Handballverein
Mehrzweckhalle am
Sportzentrum Landsberg
04.04.2016
14.30 Uhr
Nutzerschulung Onleihe Stadt- und Schulbibliothek Landsberg
Stadt- und Schulbibliothek
Landsberg
05.04.2016
14.00 Uhr
An die Spiele, fertig, Stadt- und Schulbibliothek Landsberg
los!
Stadt- und Schulbibliothek
Landsberg
08.04.2016
20.00 Uhr
Rockparty Live
Verein Alte Brennerei Niemberg e. V.
Dorfgemeinschaftshaus Alte Brennerei
Niemberg
09.04.2016
9.00 Uhr
Frühjahrsputz
Ortsverein Maschwitz e. V.
Friedhof Maschwitz
16.04.2016
14.30 Uhr
Frühlingskaffee
Ortsverein Maschwitz e. V.
ehem. Gaststätte „Zur Schenke“ Maschwitz
17.04.2016
15.00 Uhr
„Casanova“ –
Theaterfahrt
ins Opernhaus Halle
Stadt- und Schulbibliothek Landsberg
Opernhaus Halle
Veranstaltungstermine melden
Weitere Termine von Vereinen/Institutionen der Stadt Landsberg können dem Kultur- und Sportausschuss für den Veranstaltungskalender
2016 gemeldet werden:
Tel. 034602 24947 oder per E-Mail: [email protected]
MuSEUM und DoPPELKAPELLE
Doppelkapelle und Museum
laden zum Osterbesuch ein
Treffpunkt für die etwa einstündigen Rundgänge ist das Nordportal
der Doppelkapelle, mit dem beeindruckenden Tympanon, welches
Christus auf dem Regenbogen thronend, umgeben von Erzengeln,
Heiligen und Stiftern, zeigt.
Eine alte Legende erzählt, dass in der Nacht von Karfreitag auf
Ostersamstag aus einer Marmorsäule in der Oberkapelle Blut und
Wasser hervor quellen. Die Legende nimmt damit direkten Bezug auf
den Kreuzestod Jesu.
Ob das Phänomen tatsächlich stattgefunden hat und wie diese Legende eigentlich entstanden ist, erfährt man während einer Osterführung. Dann hört man vielleicht auch die Gans schnattern, die im
Kapellenberg auf goldenen Eiern sitzen soll.
Rund um die Doppelkapelle lassen sich, bei hoffentlich weiter Sicht
ins Land, erste Frühlingsboten entdecken.
Auch das Landsberger Museum „Bernhard Brühl“, in der Hillerstraße
8, lädt am Ostersamstag und am Ostersonntag, jeweils von 13 bis
17 Uhr, zum Besuch ein.
Besonders sehenswert ist hier eine original eingerichtete Landapotheke aus der Zeit um 1900.
Frühlingsbote Goldstern auf dem Kapellenberg (Foto: Gunter George)
Die Landsberger Doppelkapelle „Sanctae Crucis“ lädt, einer ebenso schönen wie langjährigen Tradition folgend, am Samstag, dem
26. März 2016, und am Sonntag, dem 27. März 2016, jeweils um
11 Uhr und um 15 Uhr, zu ihren allseits beliebten Osterführungen ein.
Der im vergangenen Jahr verstorbene Oberpharmazierat und langjährige Museumsleiter Heinz-Walther Borgass trug die Einrichtungsgegenstände über viele Jahre zusammen.
HINWEIS: Am Karfreitag und Ostermontag sind die Doppelkapelle
und das Museum nicht geöffnet.
Inge Fricke, Museum Landsberg
Nichtamtlicher Teil
- 18 -
War Luther hier?
Nr. 3/2016
Auf jeden Fall kann sich die Stadt Landsberg über die zusätzliche
überregionale Aufmerksamkeit für ihre einzigartige Doppelkapelle
freuen, welche sie mit dem Projekt „Luther war hier“ gewinnt. Als Teil
der „Straße der Romanik“ und als letzte Zeugin mittelalterlicher Größe der Stadt, unter der Adelsfamilie der Wettiner, genießt „Sanctae
Crucis“ schon jetzt große Aufmerksamkeit in Nah und Fern.
Inge Fricke, Museum Landsberg/
Imagebroschüre „Luther war hier“
Die Stadt- und Schulbibliothek
Landsberg informiert
Öffnungszeiten
Montag u. Freitag: Dienstag u. Donnerstag: Museumsmitarbeiter Gunter George beim Anbringen der Lutherplakette (Foto: Dr. Jan Scheunemann)
Seit dem 28. Januar 2016 ziert eine besondere Plakette die Südfassade der Landsberger Doppelkapelle „Sanctae Crucis“. Die Gestaltung der Plakette basiert auf einem Kupferstich von Lucas Cranach
d. Ä. aus dem Jahre 1520. Sie zeigt Luther als Mönch, drei Jahre
nach dem Anschlag der 95 Thesen an die Wittenberger Schlosskirche. Unter dem Porträt stehen die Worte „Luther war hier“, welche
sich an der Handschrift Luthers orientieren. Mit dem Anbringen dieser Plakette zählt die Landsberger Doppelkapelle nun offiziell zu den
mehr als 60 Lutherorten in 33 Städten und Gemeinden SachsenAnhalts.
Anlässlich des 500. Reformationsjubiläums 2017 rief das Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie Sachsen-Anhalt, in Kooperation mit der Investitions- und Marketinggesellschaft Sachsen-Anhalt
mbH, das Projekt „Luther war hier“ ins Leben. Das Projekt will auf die
Orte in Sachsen-Anhalt aufmerksam machen, an denen sich Martin
Luther nachweislich aufgehalten hat. Es integriert aber auch Orte, an
denen er sich aufgehalten haben soll und mit denen sich bis auf den
heutigen Tag zahlreiche Luther-Legenden verbinden.
Eine solche Legende verbindet sich auch mit unserer Landsberger Doppelkapelle. Auf seiner letzten Reise, von Wittenberg nach
Eisleben, wo er am 18. Februar 1546 starb, soll Martin Luther am
24. Januar 1546 in der Landsberger Doppelkapelle übernachtet haben. Dort soll er sich, laut protestantischer Geschichtsschreibung
des 18. Jahrhunderts, mit den Worten „Lieber Gott von Ewigkeit/
Erbarm dich deiner Christenheit/ So seufzet mit Hand und Mund/
Martin Luther, D.“ verewigt haben. In der Doppelkapelle wird eine
Tafel aufbewahrt, welche anläßlich des 400. Geburtstages von Martin Luther, am 10. November 1883, von F. Fritsch gestiftet wurde.
Darauf steht Folgendes (inkl. Schreibfehler beim Wort „schrieb“) zu
lesen: „Hier stand Luther und scbrieb:/ O großer Gott von Ewigkeit/
Erbarm Dich Deiner Christenheit/ Das bittet mit Herz und Hand/Martinus Luther.“. Wo genau Luthers Worte gestanden haben sollen, ist
ebenfalls unterschiedlich überliefert. So heißt es einmal, der Spruch
habe an einer Kapellenwand gestanden, ein anderes Mal soll er an
der Marmorsäule in der Oberkapelle entdeckt worden sein. Zu sehen
ist heute leider nichts mehr davon, an keiner der genannten Stellen.
War Luther hier? Hat er tatsächlich in der Doppelkapelle übernachtet, einen Spruch hinterlassen und möglicherweise sogar gepredigt?
Oder gehört sein Aufenthalt ins Reich der Legenden? Wissenschaftlich nachweisen läßt sich ein Aufenthalt bisher wohl nicht, aber „Wo
Rauch ist, ist auch Feuer.“, weiß schon der Volksmund zu berichten.
Ein Grund, warum sich für das Jahr 1546 keine autorisierte Bestätigung eines Aufenthaltes finden lässt, ist eventuell ein Abschreibfehler bei der Jahreszahl. So weisen wohl auch Quellen auf das Jahr
1536 als Aufenthaltsjahr hin. Vielleicht bringt ja die neu entflammte
Lutherforschung irgendwann doch noch Licht ins Dunkel.
10.00 Uhr – 14.00 Uhr
9.00 Uhr – 18.00 Uhr
Homepage
www.bibliotheken-im-saalekreis.de
Veranstaltungen
08.03.2016 von 14.00 bis 16.00 Uhr: „An die Spiele, fertig,
los!“
Wir spielen gemeinsam Gesellschaftsspiele & Computerspiele &
Konsolenspiele in deiner Bibliothek!
17.03.2016: Besuch der Leipziger Buchmesse
Der Literaturclub „ex libris“ besucht mit Gästen die Leipziger Buchmesse.
Schwerpunkte des Messeaufenthaltes: „Der deutsche Jugendliteraturpreis“, nominiert vom Arbeitskreis für Jugendliteratur, und „Der
Leipziger Lesekompass“, ein Angebot der Stiftung Lesen.
Eine Veranstaltung im Rahmen der Fördermaßnahme Kultur macht
stark/Literanauten.
01.04.2016 um 18.00 Uhr: Lesenacht
Lesenacht mit Schülern des Gymnasiums Landsberg .
04.04.2016 um 14.30 Uhr: Onleihe-Nutzerschulung
Als Nutzer unserer Bibliothek können Sie ganz bequem an 7 Tagen
rund um die Uhr am heimischen PC oder sonstigen internetfähigen
Geräten Medien ausleihen.
Sie wollen wissen, wie das geht?
Dann sind Sie am 4. April 2016 um 14.30 Uhr herzlich eingeladen,
an unserer Nutzerschulung Onleihe teilzunehmen!
05.04.2016 von 14.00 bis 16.00 Uhr: „An die Spiele, fertig,
los!“
Wir spielen gemeinsam Gesellschaftsspiele & Computerspiele &
Konsolenspiele in deiner Bibliothek!
17.04.2016 um 15.00 Uhr: „Casanova“ - Theaterfahrt -Ballett im Opernhaus Halle
Uraufführung * Ballett von Ralf Rossa
Musik von Wolfgang Amadeus Mozart
Abfahrtsorte und -zeiten:
13.40 Uhr Altenheim Landsberg
13.50 Uhr AWG
13.55 Uhr Gütz (Bushaltestelle)
Ihr Busticket und Ihre Theaterkarte können Sie bis Donnerstag, den
7. April 2016 in der Stadt- und Schulbibliothek bei Frau Henke unter
der Nummer 034602 20638 oder im Altenheim Landsberg bei Frau
Rotzen 034602 809934 verbindlich reservieren und bezahlen (inkl.
Busfahrt 26,50 Euro).
Nr. 3/2016
- 19 -
Vieles aus dem Leben des
Italieners Giacomo Girolamo Casanova ist Legende,
seine Geburt als Sohn einer
Schaustellerfamilie 1725 in
der Calle Malipiero im Markusviertel Venedigs hingegen
belegt. Die Stadt war im 18.
Jahrhundert nicht nur ein Mekka für Literatur, Theater und
Musik, sondern auch touristischer Magnet für Abenteurer,
Biedermänner und Geistliche
aus Europa zur Befriedigung
erotischer Fantasien. Casanova fand seine Amouren in
Casinos ebenso wie in den
verruchtesten Bordellen. Neben Patrizierinnen verführte er
auch Nonnen, die von ihren Beichtvätern nicht selten zur Prostitution angeboten wurden. Als Casanova 1755 wegen Libertinage und
Blasphemie verurteilt wurde, gelang ihm bald darauf die legendäre
Flucht aus den Bleikammern des Dogenpalasts. Jahre später betrat
er ausgerechnet als Spion der venezianischen Geheimpolizei wieder
heimatlichen Boden und wurde erneut verbannt. Im Laufe seines Lebens verdingte er sich u.a. an den Höfen von Wien, Paris, London
und St. Petersburg als Astronom, Diplomat, Philosoph, Librettist,
Musiker, Übersetzer, Ökonom und Historiker. Die letzten Jahre lebte
Casanova verbittert als Bibliothekar in Böhmen, wo er seine kulturgeschichtlich bedeutenden Memoiren »Geschichte meines Lebens«
schrieb und 1798 starb. – In einer Melange aus Wahrheit und Erfindung macht sich Ralf Rossa auf die Spur dieser faszinierenden
Persönlichkeit, die Eros, Kultur und Mystik untrennbar in sich vereint.
(Quelle: http://buehnen-halle.de/ vom 21.07.2015)
Vorschau
Ferienprojekt: 9. Mai bis 12. Mai 2016: „Stadtwelten“
Wie funktioniert und tickt eine Stadt?
15 Kinder von acht bis 12 Jahren können mit Willi in den Pfingstferien die Welt erkunden – konkret geht es an diesen vier Tagen um
die Stadt mit ihren Geheimnissen, den Bewohnern, ihren Häusern,
besonderen Orten.
Was haben wir vor?
• Auftaktveranstaltung zum Kennenlernen und Sammeln von Ideen
• Besuch des Leipziger Kindermuseums Unikatum und der Ausstellung Stadtmaschine: eine Mitmach-Ausstellung
• Stadtrallye Landsberg
• Fotostorys mit dem Tablet, Comic-Werkstatt mit Grafiker
• Abschlussveranstaltung mit Präsentation
Anmeldungen ab sofort in der Bibliothek möglich!
Das Anmeldeformular finden Sie auch auf der Homepage der Bibliothek, Rubrik Veranstaltungen.
Aktueller Stadtplan
Landsberg
Der neue Stadtplan für das Stadtgebiet
Landsberg mit allen 11 Ortschaften und
den aktuellen Straßennamen ist bereits
verfügbar.
Das Kartenwerk im Maßstab 1:20.000
ist im Bürgerservice der Stadt Landsberg
(Köthener Straße 28) zu einem Kaufpreis
von 2,- Euro pro Exemplar erhältlich.
(Stand: 12/2012)
Nichtamtlicher Teil
Unsere Schulen (15)
M. & A. Messerschmidt
Die Schule(n) in Oppin
1686 wurde erstmals eine Schule erwähnt - Pfarr- und Schulhaus
waren abgebrannt.
Der Unterricht erfolgte in der alten Schule neben der Kirche (jetzt
Arztpraxis) und ab 1902 zusätzlich in der neuen Schule (Abb. 1).
1961 wurde ein Neubau mit 8 Klassenräumen eingeweiht, damit waren die räumlichen Voraussetzungen für eine 10-klassige POS gegeben. Die 9./10. Klasse besuchten auch die Schüler aus Brachstedt,
bis deren gesamte Oberstufe 1973 nach Niemberg wechselte. Die
Unterstufe folgte später.
1976 führten sinkende Schülerzahlen in Oppin zur Umschulung der
Klassen 5 - 10 in die POS Gutenberg. 2004 hatte deren Sekundarschule zu wenig Schüler und wurde in die Wallwitzer Einrichtung integriert. Die Oppiner Schüler wechselten jedoch nach Niemberg, 2004
nach Hohenthurm und 2007 nach Landsberg.
Die Unterstufe verblieb in Oppin. Nach der Wende entwickelte sich
daraus die 4-klassige Kreativ-Grundschule, die aus o.g. Gründen
auch keinen Bestand hatte.Vorübergehend wurden die Mädchen und
Jungen in Halle beschult, seit 2013 in Niemberg.
Auch Maschwitz hatte einst(s)eine Schule. Schulze-Gallera schrieb
zu Beginn des 20. Jahrhunderts: „Der Eintritt in Unter-Maschwitz ist
freundlich und traulich. Links der Dorfteich (...) dahinter das Lehrerhaus, der Garten, der Kirchhof, aus dessen Grün die alte romanische Kirche sich erhebt, rechts ein paar kleine Gehöfte, dann das
alte Thiemannsche Gut.“ Nach der Beschreibung findet man auch
heute noch die ehem. Volksschule, von der meist nur noch die älteren Einwohner etwas wissen. Bis 1951 besuchten die Maschwitzer
Schüler ihre Schule im Ort, danach hieß es, bei jedem Wetter ca.
2 km nach Oppin laufen oder radeln - so man zu dieser Zeit ein
Fahrrad hatte. Das freigewordene Schulhaus nutzte bis zur Wende
der Kindergarten. Jetzt müssen die Eltern mit ihrem Nachwuchs die
Kita in Oppin ansteuern. Das ehem. Schulhaus, nach Aussage der
heutigen Bewohner vermutlich um 1900 erbaut, ist nur noch an den
vier gleichmäßig angeordneten Fenstern zu erkennen (Abb. 2). Die
neuen Besitzer haben es in überwiegender Eigenarbeit saniert.
Die Evangelische Grundschule „Martin Luther“ Oppin.
Im Juni 2001 konstituierte sich der Verein „Evangelische Grundschule Halle-Saalkreis e.V.“ mit dem Ziel, eine evangelische Grundschule
(in freier Trägerschaft) im Ort zu gründen und den Familien eine alternative Möglichkeit zur Bildung und Erziehung ihrer Kinder zu bieten.
Zusammen mit den reformpädagogischen Ideen, insbesondere von
Maria Montessori, entstand das pädagogische Konzept. Zu dessen
Genehmigung musste auch ein Finanzierungsplan vorgelegt werden.
Dank privater Spenden, vielfältiger Unterstützung, Bürgschaft des
Kirchenkreises und einer Anschub-Finanzierung des Konsistoriums
erlangte der Verein im Mai 2002 (anfangs 7, jetzt über 30 Mitglieder)
die Genehmigung zum Schulbetrieb. Seit dem Schuljahr 2005/06 ist
die Einrichtung als erste Schule in freier Trägerschaft im Saalekreis
staatlich anerkannt. Trägerverein und Mitarbeiter wollen mit ihrer
Arbeit einen Beitrag dazu leisten, christliche Bildungsverantwortung
auch im ländlichen Bereich wahrzunehmen.
Der Verein als Schulträger sorgt für Organisation und Finanzierung,
kümmert sich um den Erhalt und die inhaltliche sowie bauliche Fortentwicklung von Schule und Hort (Abb. 3).
80 Schüler, dav. rd. 40 Mädchen, aus Halle, dem Saalekreis und dem
Kreis Anhalt-Bitterfeld besuchen die voll ausgelastete Einrichtung.
Sie steht „grundsätzlich jedem Kind offen, unabhängig von seiner
Herkunft und seiner religiösen oder weltanschaulichen Prägung.“Da
ein geregelter Schülertransport nicht möglich ist, übernehmen das
die Eltern, z. T. in Fahrgemeinschaften. Die alternative, vielseitige
Bildung und Erziehung ihrer Kinder ist ihnen das wert. Nach der
4. Klasse wechseln die Schüler in eine Regelschule.
Nichtamtlicher Teil
- 20 -
Den Unterricht erteilen fünf Lehrerinnen und ein Sportlehrer in Teilzeit. Schulleiterin ist von Beginn an Bettina Baumann.
Im Schulhort, geleitet von Carola Niederstraßer (zz. in Elternzeit),
werden die Mädchen und Jungen von drei Erzieherinnen und einem
Erzieher betreut. Außerdem arbeiten hier noch zwei Ergotherapeutinnen.
Die Schüler können sich in Arbeitsgemeinschaften betätigen, zudem unter verschiedenen zielgerichteten Angeboten (Handarbeiten,
Sport, Musik, Floristik ...) wählen. Projekte, u.a. unter Mitwirkung
der Eltern, ergänzen die breit gefächerte außerunterrichtliche Arbeit.
Der Hort ist vor und nach dem Unterricht geöffnet, in den Ferien
ganztägig.
ehem. „Neue Schule“ in Oppin
ehem. Schule in Maschwitz
Evangelische Grundschule Oppin
Nr. 3/2016
Herzlichen Glückwunsch
Landsberg
am 01.03.
am 01.03.
am 01.03.
am 02.03.
am 02.03.
am 03.03.
am 05.03.
am 07.03.
am 07.03.
am 08.03.
am 08.03.
am 09.03.
am 14.03.
am 18.03.
am 19.03.
am 24.03.
am 26.03.
am 31.03.
am 01.04.
am 01.04.
am 01.04.
am 02.04.
am 03.04.
am 04.04.
am 06.04.
am 06.04.
am 07.04.
am 08.04.
am 08.04.
am 09.04.
am 10.04.
am 10.04.
am 11.04.
OT Gollma
am 03.03.
am 04.03.
am 04.03.
am 06.03.
am 06.03.
am 07.03.
am 14.03.
am 19.03.
am 26.03.
am 28.03.
am 01.04.
am 07.04.
am 12.04.
OT Gütz
am 02.03.
am 04.03.
am 06.03.
am 06.03.
am 08.03.
am 13.03.
am 14.03.
am 15.03.
am 19.03.
am 21.03.
am 21.03.
am 24.03.
Frau Helene Graf
Frau Renate Henze
Frau Ilse Seitz
Herrn Peter Block
Herrn Horst Oertel
Frau Christine Dänicke
Frau Irmgard Kodera
Frau Uta Härtel
Herrn Hans-Georg Herrig
Frau Theresia Jacob
Herrn Horst Schumann
Frau Monika Sommer
Frau Anneliese Lindner
Frau Grete Döring
Herrn Walter Glatz
Frau Rosemarie Bobowski
Frau Annelies Müller
Frau Erika Meiling
Frau Irene Fischer
Frau Rosmarie Goldstein
Frau Irmgard Meiling
Herrn Wiedolf Boesener
Frau Gisela Richter
Herrn Wolfgang Pawusch
Herrn Dieter Richter
Frau Helga Siermann
Herrn Siegfried Mücke
Frau Lieselotte Goldstein
Frau Rosemarie Gruß
Herrn Manfred Rausch
Frau Ilse Mähnert
Herrn Jörg-Rainer Steinke
Herrn Wolfgang Schwabe
zum 77. Geburtstag
zum 78. Geburtstag
zum 86. Geburtstag
zum 70. Geburtstag
zum 72. Geburtstag
zum 71. Geburtstag
zum 84. Geburtstag
zum 72. Geburtstag
zum 89. Geburtstag
zum 85. Geburtstag
zum 78. Geburtstag
zum 76. Geburtstag
zum 77. Geburtstag
zum 90. Geburtstag
zum 76. Geburtstag
zum 73. Geburtstag
zum 70. Geburtstag
zum 89. Geburtstag
zum 89. Geburtstag
zum 73. Geburtstag
zum 76. Geburtstag
zum 74. Geburtstag
zum 81. Geburtstag
zum 79. Geburtstag
zum 77. Geburtstag
zum 76. Geburtstag
zum 76. Geburtstag
zum 74. Geburtstag
zum 71. Geburtstag
zum 76. Geburtstag
zum 86. Geburtstag
zum 71. Geburtstag
zum 70. Geburtstag
Frau Sigrid Werner
Frau Margit Raue
Frau Edeltraud Schmidt
Frau Regina Lauff
Frau Erika Von Ramm
Herrn Karlheinz Sieber
Herrn Klaus Werner
Herrn Klaus Schaaf
Frau Christine Walter
Frau Lisa Schröter
Frau Steffi Winkert
Frau Ingrid Stuchlik
Frau Else Gwenner
zum 74. Geburtstag
zum 85. Geburtstag
zum 75. Geburtstag
zum 72. Geburtstag
zum 94. Geburtstag
zum 72. Geburtstag
zum 73. Geburtstag
zum 75. Geburtstag
zum 70. Geburtstag
zum 76. Geburtstag
zum 95. Geburtstag
zum 75. Geburtstag
zum 91. Geburtstag
Frau Gertraud Pflaume
Frau Renate Rader
Frau Rita Brückner
Frau Karin Haak
Frau Erika Holla
Frau Annemarie Töpfer
Frau Waltraud Rothe
Herrn Dieter Harder
Herrn Klaus Haberland
Frau Gudrun Andörfer
Frau Erika Semmler
Frau Anita Kleinert
zum 80. Geburtstag
zum 82. Geburtstag
zum 81. Geburtstag
zum 73. Geburtstag
zum 88. Geburtstag
zum 77. Geburtstag
zum 76. Geburtstag
zum 71. Geburtstag
zum 74. Geburtstag
zum 73. Geburtstag
zum 76. Geburtstag
zum 74. Geburtstag
Nr. 3/2016
- 21 -
am 27.03. Frau Anni Reinisch
am 27.03. Herrn Dieter Weise
am 29.03. Frau Marlis Haberland
am 29.03. Frau Hannelore Hildebrand
am 03.04. Herrn Alfons Fiedler
am 03.04. Frau Erna Kiesche
am 04.04. Frau Herta Laue
am 04.04. Frau Gundelar Stoye
am 06.04. Herrn Erhard Töpe
am 08.04. Frau Kristina Görting
am 09.04. Herrn Jürgen Ahrt
am 10.04. Frau Hortense Müller
am 11.04. Frau Regina Höhne
am 12.04. Herrn Walter Sieber
OT Reinsdorf
am 07.03. Frau Maria Berger
am 19.03. Frau Irmgard Fricke
zum 87. Geburtstag
zum 75. Geburtstag
zum 71. Geburtstag
zum 83. Geburtstag
zum 89. Geburtstag
zum 89. Geburtstag
zum 87. Geburtstag
zum 77. Geburtstag
zum 73. Geburtstag
zum 71. Geburtstag
zum 73. Geburtstag
zum 73. Geburtstag
zum 89. Geburtstag
zum 77. Geburtstag
zum 80. Geburtstag
zum 76. Geburtstag
Am 02.04.2016 feiern die Eheleute
Waltraud und Karlheinz Sieber
das Fest der „Goldenen Hochzeit“.
Wir wünschen Ihnen alles Gute,
viel Gesundheit und noch viele gemeinsame Jahre.
Am 05.03.2016 feierten die Eheleute
Ursula und Manfred Hensel
das Fest der „Goldenen Hochzeit“.
Wir gratulieren Ihnen dazu und wünschen Ihnen
alles Gute und noch viele gemeinsame Jahre.
Am 03.03.2016 feierten die Eheleute
Renate und Horst Henze
das Fest der „Diamantenen Hochzeit“.
Wir wünschen Ihnen dazu
alles Gute und noch viele gemeinsame Jahre.
Am 24.03.2016 feiern die Eheleute
Hannelore und Werner Springer
das Fest der „Eisernen Hochzeit“.
Wir wünschen Ihnen dazu alles Liebe,
eine gute Gesundheit und noch viele weitere gemeinsame Jahre.
Am 10.03.2016 feiern die Eheleute
Ruth und Ewald Weiß
das Fest der „Diamantenen Hochzeit“.
Wir wünschen Ihnen alles Gute und viel Freude
im Kreis Ihrer Familie.
Die Ortsbürgermeistersprechstunde
Das Büro des Ortsbürgermeisters Herrn Kliche ist jeden Dienstag
von 17.00 Uhr bis 17.30 Uhr im Rathaus am Markt 1 besetzt.
Nichtamtlicher Teil
Einladung zum Tag der offenen Tür
der SV Ortsgruppe Landsberg
Am Samstag, dem 02.04.2016 möchte sich die Ortsgruppe Landsberg Verein für Deutsche Schäferhunde vorstellen und lädt auf dem
Hundeplatz (Ortsausgang Landsberg Richtung Hohenthurm) alle Hundefreunde, -liebhaber und Neugierige zum Tag der offenen Tür ein!
Wir haben für unsere Gäste ein kleines Programm vorbereitet!
Es erwartet Sie eine Vorführung durch unsere Sportfreunde mit ihren
Hunden. Die Polizeihundestaffel Halle zeigt etwas aus ihrem Alltag
mit den vierbeinigen Kollegen und die Rettungshundestaffel Saalekreis e. V. zeigt einige Kostproben ihrer interessanten Arbeit!
Wir freuen uns auf Ihren Besuch!
Beginn: 10.00 Uhr
Ende: 13.00 Uhr
Einlass ist frei
Für das leibliche Wohl ist gesorgt!
Nichtamtlicher Teil
- 22 -
Nr. 3/2016
Minis des LHV
03.04.2016, ab ca. 10:30 Uhr Miniturnier des Spielbezirkes Süd
mit den Teams vom SV Union Halle-Neustadt II, SV Langenbogen, HV
Weißenfels und SG Spergau in Verbindung mit dem 3. Familientag
des LHV
Eventuelle Spielverlegungen/Absagen nach Redaktionsschluss konnten nicht berücksichtigt werden.
Weitere Infos und Bilder, auch zu den Auswärtsspielen aller Mannschaften, finden Sie unter http://www.facebook.com/landsbergerhv
Mannschaften des Landsberger HV beginnen
Meisterschaftsendspurt
Rosenschnittschulung
Am Sonnabend, dem 12. März 2016 (von 09.30 bis ca. 12.00 Uhr)
lädt der Kleingärtnerverein „Am Wasserwerk“ Landsberg gemeinsam mit dem Rosenzüchter Herrn Michael Wald alle Gartenfreunde und Interessierte rund um Landsberg zu unserer
mittlerweile schon traditionellen Rosenschnittschulung in die
Kleingartenanlage recht herzlich ein.
Vermittelt werden von Herrn Wald außer dem Rosenschnitt alle
weiteren Aspekte zum Thema Rosen:
Pflanzung, Pflege, Düngung, Sortenauswahl usw.
(zum Schneiden bitte die eigene Schere mitbringen - kann auch
vor Ort erworben werden).
Treffpunkt ist unser Rosengarten/Garten-Nr. 75
Bitte den 2. Eingang zur Gartenanlage am Doberstauer Weg
benutzen (ist am Eingang ausgeschildert).
Für Interessenten hier die auch die Internetadresse vom Rosenzüchter Herrn Wald: www.rosen-wald.de
M. Hennicke
Vorsitzender
Übersicht über die kommenden Heimspiele
des Landsberger HV
Zeitraum: 12. März bis 17. April 2016
3. Familientag des Landsberger HV
03.04.2016, ab vsl. 09:00 Uhr in Verbindung mit dem Miniturnier
des LHV. Über die konkrete Beginnzeit bitten wir Sie, sich über die
örtlichen Aushänge bzw. die Internetpräsenz des LHV zu informieren.
1. Männer – Sachsen-Anhalt Liga
12.03.2016, 16:30 Uhr LHV – HBC Wittenberg
20.03.2016, 15:30 Uhr LHV – SV Langenweddingen
10.04.2016, 14:00 Uhr LHV – SV Post Magdeburg
Frauen – Bezirksliga Süd
13.03.2016, 15:30 Uhr LHV – SpG Weißenfels/ Großgrimma II
03.04.2016, 13:00 Uhr LHV – SG Queis
2. Männer – Bezirksliga Süd
12.03.2016, 18:30 Uhr LHV II – MSV Buna Schkopau
20.03.2016, 13:30 Uhr LHV II – TSV Leuna
17.04.2016, 12:30 Uhr LHV II – BSV 1928 Klostermansfeld
3. Männer – Kreisklasse
12.03.2016, 14:30 Uhr LHV III – HC Burgenland IV
20.03.2016, 17:00 Uhr LHV III – TSV Leuna II
17.04.2016, 11:00 Uhr LHV III – BSV 1928 Klostermansfeld II
Weibliche Jugend E – Bezirksliga Süd
10.04.2016, 14:00 Uhr LHV – HC Burgenland
16.04.2016, 15:15 Uhr LHV – SpG Weißenfels/ Großgrimma
Es ist Anfang März und mittlerweile befinden sich alle Mannschaften
des Landsberger HV mitten in der Rückrunde der Saison 2015/16.
In der Landesliga haben die ersten Männer nach zwei Niederlagen zu
Beginn der Rückrunde in Haldensleben und beim Meisterschaftsaspiranten Oebisfelde wieder in die Erfolgsspur zurückgefunden. Mit
Siegen gegen Seehausen (24 : 16) und die Drittligareserve des Dessau-Roßlauer HV (22 : 20) konnte der Abstand auf die Abstiegsränge
weiter vergrößert werden. Das Team um Trainer Harry Renner befindet sich nunmehr im weit gestaffelten Mittelfeld der Sachsen-AnhaltLiga. Die kommenden Partien im Monat März werden zeigen, wo
der weitere Weg hingeht. Bis hin zu Platz vier ist noch alles möglich,
genauso schnell aber ist bei einer Negativserie der Klassenerhalt gefährdet. Somit kommt der Begegnung am kommenden Samstag gegen den HBC Wittenberg besondere Bedeutung zu. Immerhin ist mit
den Lutherstädtern einer der gegen den Abstieg kämpfenden Teams
in Landsberg zu Gast. Mit einem Sieg könnten die LHV-Mannen einen
großen Schritt in Richtung zum eigenen Ligaverbleib machen.
Mit dem Spiel am 20. März gegen das Spitzenteam vom SV Langenweddingen bietet sich noch wenige Tage vor Ostern ein Handballhighlight in der Landsberger Sporthalle. Schon im Hinspiel in der
Stadt an der Sülze verlangte die Renner-Sieben dem letztjährigen
Vizemeister alles ab. Vielleicht gelingt es, wie schon im Vorjahr, die
Überraschung gegen den SV perfekt zu machen und es kann am
Ende ein Sieg bejubelt werden. Als Tabellenerster beendeten die
Landsberger Frauen die Hinrunde in der Bezirksliga Süd. Nunmehr
spielen die sieben besten Mannschaften der Hinrunde den Bezirksmeistertitel unter sich aus. Dabei mussten die Damen um Trainer
Volker Degner gleich am ersten Spieltag der Meisterschaftsrunde
mit einer knappen 22 : 23-Niederlage beim BSV Fichte Erdeborn
einen Rückschlag im Titelkampf hinnehmen. Die LHV-Frauen liegen
damit nur noch auf Tabellenplatz zwei. Allerdings kann nach wie vor
der Meistertitel aus eigener Kraft erkämpft werden. Bleibt Landsberg
in den kommenden Spielen siegreich, kommt es am letzten Spieltag
(24.04.2016) in Weißenfels zum finalen Countdown zwischen der
gastgebenden Spielgemeinschaft Weißenfels/Großgrimma und den
LHV-Frauen. Dort ist die Rechnung dann ganz einfach, der Sieger ist
Bezirksmeister.
Landsberger HV wünscht ein frohes Osterfest
Zu den Ende März bevorstehenden Osterfeiertagen wünscht der
Landsberger HV allen Handballfreunden, den Sponsoren aller Mannschaften und seinen Mitgliedern ein frohes Osterfest.
Hand in Hand mit ihren Vorbildern - die jüngsten Handballerinnen und
Handballer der weiblichen Jugend E gemeinsam mit dem SachsenAnhalt-Ligateam der Männer des Landsberger HV vor der am Ende
mit 22 : 20 gewonnenen Landesligapartie gegen die Reserve des
Dessau-Roßlauer HV.
Nr. 3/2016
- 23 -
3. Familientag des Landsberger
Handballvereins in Verbindung mit
dem Miniturnier des Spielbezirkes Süd
Nach den erfolgreichen ersten beiden Familientagen 2014 und 2015
möchte der Landsberger Handballverein diesen auch im Jahr 2016
durchzuführen.
Dazu möchten wir am 3. April 2016 alle Familien, Kinder und Jugendlichen in die Sporthalle Schulzentrum in Landsberg einladen,
um gemeinsam mit zahlreichen Vereinsmitgliedern einen sportlichen
Vormittag mit Spiel und Spaß rund um den Handballsport zu verbringen. Wir freuen uns auf alle Handballbegeisterten und heißen auch
all diejenigen herzlich willkommen, die den Sport neu kennen lernen
wollen.
Nichtamtlicher Teil
Kreisliga
Freitag, 18.03.
19.30 Uhr Landsberg 3 – Motor Hohenthurm
Freitag, 08.04.
19.30 Uhr Landsberg 3 – FSV Nauendorf 2
1. Kreisklasse
Freitag, 18.03.
19.30 Uhr Landsberg 5 – 1948 Schochwitz 2
Freitag, 08.04.
19.30 Uhr Landsberg 5 – SG Krosigk 2
3. Kreisklasse
Freitag, 11.03.
19.30 Uhr Landsberg 6 – SG Krosigk 3
Freitag, 01.04.
19.30 Uhr Landsberg 6 – TSV Niemberg
4. Kreisklasse
Freitag, 11.03.
19.30 Uhr Landsberg 8 – FSV Nauendorf 5
Freitag, 18.03.
20.00 Uhr Landsberg 7 – BW Brachstedt 4
20.00 Uhr Landsberg 8 – SG Eisdorf 6
Aktuelle Ergebnisse und Tabellen gibt’s auf unserer Internetseite
Bernhard Ertl SSV Landsberg
Abt. Tischtennis
So turbulent ging es im vergangenen Jahr beim Turnier der Handballminis zu. Hier die Landsberger Minis (in gelb/schwarz) im Spiel
gegen den Langenbogener SV.
An diesem Samstag können zwischen ca. 09:00 – 13:00 Uhr verschiedene Aktivitäten erlebt werden, darunter z. B. Wurfwettbewerbe
auf das Handballtor, ein Handballquiz, eine Malstation, Büchsenwerfen und andere kleine sportliche Übungen und Wettbewerbe.
Natürlich gibt es kleine Preise für erfolgreiche Schützen und Handballexperten zu gewinnen. Nach sportlicher Verausgabung können
Hunger und Durst ebenfalls gestillt werden.
In das Programm des Familientags wurde in diesem Jahr erstmals
auch das alljährliche Turnier der Handball-Minis des Spielbezirkes
Süd integriert. Das Turnier wird mit fünf Mannschaften gespielt. Im
Duell jeder gegen jeden stehen sich neben der Gastgebermannschaft des Landsberger HV die Teams vom SV Union Halle-Neustadt
II, dem HV Weißenfels, der SG Spergau und dem Langenbogener SV
gegenüber. Beginn der Turnierspiele wird ca. gegen 10:30 Uhr sein.
Sowohl dort, als auch bei den Aktivitäten des Familientages, würde
sich der Landsberger HV über zahlreiche Besucher freuen.
Also Termin im Kalender notieren und einfach vorbei kommen!
Über die konkreten Beginnzeiten bitten wir Sie, sich über die örtlichen Aushänge bzw. die Internetpräsenz des LHV unter http://www.
facebook.com/landsbergerhv zu informieren.
Der SSV 90 Landsberg Abteilung Tischtennis
informiert
www.tt-landsberg.de
Heimspiele unserer Mannschaften in den nächsten
Wochen
Landesliga
Samstag, 19.03.
13.00 Uhr Landsberg 1 – HTTV Halle
17.00 Uhr Landsberg 1 – TTV Taucha
Bezirksliga
Samstag, 19.03.
13.00 Uhr Landsberg 2 – Post TSV Halle 2
Der SSV 90 Landsberg Abteilung Fußball
informiert
Spielansetzungen
1. Herren – Landesklasse Staffel 6
12.03.16 15:00 Uhr
SV Großgrimma (H)
19.03.16 15:00 Uhr
Buna Halle-Neustadt (H)
26.03.16 15:00 Uhr
ESG Halle (A)
02.04.16 14:00 Uhr
Naumburger SV 05 (H)
09.04.16 15:00 Uhr
VfB Nessa (H)
2. Herren – Kreisliga Staffel 2
12.03.16 12:30 Uhr
SV Höhnstedt (H)
19.03.16 15:00 Uhr
SV Sietzsch (A)
02.04.16 15:00 Uhr
TSV Niemberg (A)
10.04.16 14:00 Uhr
SG Eisdorf II (A)
Alte Herren
11.03.16 18:30 Uhr
Turbine Halle (H)
18.03.16 18:00 Uhr
FSV Nauendorf (H)
24.03.16 18:00 Uhr
FSV Raßnitz (A)
01.04.16 18:00 Uhr
SV Eintracht Gröbers (H)
08.04.16 18:30 Uhr
Bitterfeld-Wolfen (H)
A-Junioren – Landesliga Staffel 4
13.03.16 13:00 Uhr
SV Rotation Halle (H)
03.04.16 13:00 Uhr
SV Blau-Rot Coswig (A)
10.04.16 13:00 Uhr
TSG GW Löbejün (A)
D-Junioren – 1.Kreisklasse Staffel 2
12.03.16 10:00 Uhr
SV BW Wallwitz (H)
02.04.16 10:00 Uhr
SG Elster-Luppe-Aue (A)
09.04.16 10:00 Uhr
Germania Salzmünde (H)
E-Junioren – 1.Kreisklasse Staffel 1
12.03.16 10:00 Uhr
Merseburg-Meuschau (H)
02.04.16 10:00 Uhr
FSV Bennstedt (A)
09.04.16 10:00 Uhr
JSG Zöschen (H)
Nichtamtlicher Teil
- 24 -
Nr. 3/2016
Rückblick Herrenmannschaften
Keine Tore im Nachholspiel
Die erste Mannschaft beginnt den Jahresauftakt mit einer Nullnummer bei Rotation Halle. Die größte Siegchance ließ Florian Tessmann
liegen, der einen Strafstoß vergab. Nichtdestotrotz bedeutet dieser
Punktgewinn die nachträgliche Herbstmeisterschaft.
Erste mit Ladehemmungen, Zweite bricht in Halbzeit 2 ein
Ein enttäuschendes Wochenende liegt hinter den Landsberger Herrenmannschaften. Ein Punkt aus zwei Heimpartien lautet die magere
Ausbeute.
Dabei begann die Begegnung der zweiten Mannschaft recht gut.
Nach 19 Minuten führte man durch ein Eigentor der Wallwitzer Gäste
sogar. Das blieb auch bis zum Pausentee und darüber hinaus bis zur
61. Minute so. Da gelang den Gästen der Ausgleich und der Auftakt
zum Debakel für den SSV begann. Binnen zwanzig Minuten legten
die Gäste noch vier Treffer nach, so dass am Ende eine bittere 5 : 1
Heimpleite für die Landsberger Reserve zu Buche stand.
Die erste Mannschaft scheint das Tore schießen verlernt zu haben.
Seit mittlerweile vier Spielen durfte kein eigener Treffer bejubelt werden. Auch im Nachholspiel gegen die SG Reußen wollte den Landsberger Angreifern kein Treffer gelingen. Einzig positiv bleibt da die
Abwehrleistung hervorzuheben. Die Hintermannschaft kassierte immerhin in den letzten drei Partien keinen Gegentreffer. Hoffen wir,
dass das 0:0 nicht zum Standardergebnis und die Ladehemmung
bald überwunden wird.
Weitere Informationen zu den Mannschaften und aktuelle Spielverlegungen finden Sie unter www.ssv90-landsberg.de und
www.facebook.com/ssv90landsberg.
Die Ortsbürgermeistersprechstunde
Der Ortsbürgermeister Herr Georg Scheuerle ist für Sie unter der
Rufnummer 0171 3371677 bzw. der E-Mail-Adresse [email protected] zu erreichen.Gerne kann ein persönlicher Gesprächstermin vereinbart werden.Für alle weiteren Anfragen steht
Ihnen unser Büro in Landsberg unter Telefon 034602 2490 zur
Verfügung.
Die Kita Queis lädt alle recht herzlich
zum 20. Geburtstag ein
Einladung zum Osterbasar
Am Sonntag, dem 13.03.2016, ab 14.00 Uhr im Gemeindehaus, Kirchplatz
Es erwarten Sie:
* Verkauf von kreativer Osterdekoration
* Kinderbastelecke
* selbst gebackener Kuchen und frischer Kaffee
Es freut sich auf Sie die Landsberger Bastelgruppe!
Herzlichen Glückwunsch
OT Klepzig
am 04.03. Herrn Werner Prautsch
am 05.03. Herrn Gerhard Engelmann
am 09.03. Frau Waltraud Deutsch
am 17.03. Frau Ruth Kilchenmann
am 20.03. Frau Erika Metzner
OT Kockwitz
am 21.03. Herrn Harry Klingner
am 30.03. Frau Margarete Barth
OT Queis
am 08.03. Frau Gisela Fehrmann
am 22.03. Frau Rosemarie Ortmann
am 27.03. Frau Ilse Schröter
am 08.04. Frau Annerose Erler
am 10.04. Frau Irma Hajok
zum 82. Geburtstag
zum 78. Geburtstag
zum 86. Geburtstag
zum 73. Geburtstag
zum 75. Geburtstag
Einladung zur
Jahreshauptversammlung
der SG Queis e. V.
An alle Mitglieder der SG Queis!
zum 80. Geburtstag
zum 82. Geburtstag
Zur der am Freitag, dem 01.04.2016, um 20.00 Uhr, in der Gaststätte “Zur Eiche“ in Queis stattfindenden Jahreshauptversammlung
lade ich Sie hiermit ein und bitte um Ihre Teilnahme.
zum 70. Geburtstag
zum 77. Geburtstag
zum 86. Geburtstag
zum 80. Geburtstag
zum 86. Geburtstag
Tagungsordnungspunkte
1. Begrüßung und Feststellung der Wahlberechtigten/satzungsgemäßen Einberufung der Hauptversammlung
2. Bericht des Vorstandes
3. Bericht des Kassenwartes
Nr. 3/2016
4. 5. 6. 7. 8. 9. 10. - 25 -
Bericht des Kassenprüfers
Aussprache zu Punkten 3 bis 5
Entlastung des Vorstandes und des Kassenwartes
Neuwahl des Vorstandes und der Kassenprüfer
Änderung der Satzung der Sportgemeinschaft Queis e. V.
Festsetzung der Monatsbeiträge für das Jahr 2016
Sonstiges
Anträge zur Tagesordnung sind bis zu 8 Tagen vor der Mitgliederversammlung beim Vereinsvorstand schriftlich einzureichen.
Jens Klaus
Vorstand
Nichtamtlicher Teil
Herzlichen Glückwunsch
OT Reußen
am 01.03. Herrn Lothar Wilhelm
am 11.03. Frau Gerda Pohl
am 14.03. Herrn Paul Auge
am 19.03. Herrn Alexander Abend
OT Zwebendorf
am 01.03. Frau Ingrid Gonschorek
am 21.03. Frau Erna Hinze
am 26.03. Frau Hannelore Dressler
am 29.03. Herrn Günter Roßmann
am 29.03. Herrn Hans-Jürgen Töpsch
am 01.04. Herrn Bernd Koch
am 01.04. Frau Barbara Lutz
am 05.04. Herrn Helmut Lutz
am 08.04. Herrn Gerhard Borstel
zum 72. Geburtstag
zum 80. Geburtstag
zum 82. Geburtstag
zum 82. Geburtstag
zum 75. Geburtstag
zum 90. Geburtstag
zum 73. Geburtstag
zum 75. Geburtstag
zum 70. Geburtstag
zum 72. Geburtstag
zum 72. Geburtstag
zum 71. Geburtstag
zum 76. Geburtstag
Die Ortsbürgermeistersprechstunde
Den Ortsbürgermeister Herrn Rupp erreichen Sie jeden ersten
Mittwoch in der Zeit von 16.00 bis 17.00 Uhr im Bürgerbüro:
Reideburger Str. 5, 06188 Landsberg OT Zwebendorf. Die Termine/Übergabe der Schlüssel für den Gemeindesaal erfolgt nach
telefonischer Absprache mit Herrn Rupp. Die Rufnummer befindet
sich am Bürgerbüro.
Der Geflügelzuchtverein Zwebendorf – Hohenthurm e. V. wünscht
seinen Mitgliedern und allen Freunden der Geflügelzucht schöne
Osterfeiertage und einen fleißigen Osterhasen.
Einladung zur Mitgliederversammlung der
Jagdgenossenschaft Queis
Alle wissen jetzt im Lenz
kriegen Hühner Konkurrenz.
Hasen müh‘n sich weit und breit,
jetzt ist wieder Osterzeit.
Zur Versammlung der Mitglieder der Jagdgenossenschaft Queis am
Dienstag, dem 22.03.2016, um 19.00 Uhr
in die Gaststätte „Zur Eiche“ Landsberg OT Queis
werden alle Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundflächen, die
zum gemeinschaftlichen Jagdbezirk Queis gehören und auf denen
die Jagd ausgeübt werden darf, recht herzlich eingeladen.
Tagesordnung
1. Begrüßung und Eröffnung der Sitzung
2. Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung
3. Feststellung der Anwesenheit und Beschlussfähigkeit
4. Feststellung der Tagesordnung
5. Bericht zur Kassenlage
6. Verwendung der Jagdpacht
7. Bericht aus dem Revier
8. Sonstiges
gez. Georg Scheuerle
Vorstand der Jagdgenossenschaft
Allgemeine Mitteilung der
Jagdgenossenschaft Reußen/Zwebendorf
Einladung zur Versammlung der Mitglieder der Jagdgenossenschaft
Reußen/Zwebendorf am Mittwoch, dem 23. März 2016 um 18.00 Uhr
in der Gaststätte Zwebendorf.
Alle Jagdgenossen des gemeinschaftlichen Jagdbezirks Reußen/
Zwebendorf sind dazu recht herzlich eingeladen.
Tagesordnung
Eröffnung/Begrüßung
Änderung der Satzung
Rechenschaftsberichte
Entlastung des alten Vorstandes
Wahl der Kassenprüfer
Abstimmung Verteilung/Verwendung des Reinertrages
Sonstiges
Pachtangelegenheiten
Ihr Vorstand
Nichtamtlicher Teil
- 26 -
Nr. 3/2016
Einladung zum Preisskat
der SG Reußen e. V.
Spieltermine SV Sietzsch
56. Turnier
Die SG-Reußen veranstaltet am Sonntag, dem 20.03.2016 ab 13.00 Uhr
ihr traditionelles Preisskatturnier.
Gespielt werden zweimal 48 Spiele.
Veranstaltungsort ist die Sportgaststätte Reußen (Nichtraucherveranstaltung).
Allen viel Erfolg.
SG Reußen e. V.
Einladung zum Osterfeuer
Der Heimatverein und die FFW Zwebendorf laden ein zum
Osterfeuer
am Samstag, dem 26.03.2016
Beginn:
18:00 Uhr
Ort:Zwebendorf
Sportplatz Reideburger Straße
Der Osterhase wird uns überraschen!
Für die Kinder evtl. Taschenlampen oder Ähnliches mitbringen.
Aber auch Knüppelkuchen kann wieder gebacken werden.
Bitte Stöcke dafür mitbringen.
Für das leibliche Wohl sorgen der Heimatverein
und Dickels Getränkeeck.
Der Baumschnitt wird am Donnerstag, dem
24.03.2016 abgeholt. Lagern Sie diesen bitte
gebündelt vor den Grundstücken.
Herzlichen Glückwunsch
OT Bageritz
am 06.03. Frau Inge Koid
am 27.03. Herrn Lothar Streubchen
am 31.03. Herrn Helmut Hanke
OT Lohnsdorf
am 11.03. Frau Gisela Gebel
am 25.03. Frau Freia Kirchner
am 12.04. Herrn Franz Heise
OT Sietzsch
am 03.03. Herrn Manfred Schmidt
am 05.03. Frau Bärbel Loerke
am 13.03. Herrn Bernd Wittig
am 31.03. Frau Karin Buhle
März/April 2016
I Herren
12.03.2016 15:00 Uhr
19.03.2016 15:00 Uhr
02.04.2016 15:00 Uhr
09.04.2016 15:00 Uhr
16.04.2016 15:00 Uhr
23.04.2016 15:00 Uhr
II Herren
13.03.2016 14:00 Uhr
20.03.2016 14:00 Uhr
03.04.2016 14:00 Uhr
10.04.2016 14:00 Uhr
17.04.2016 15:00 Uhr
24.04.2016 14:00 Uhr
TSV Niemberg – SV Sietzsch
SSV Landsberg II – SV Sietzsch
SV Sietzsch – SG Eisdorf II
TSG G-W Löbejün – SV Sietzsch
SV Sietzsch – SG Döllnitz
SV Eintracht Teutschenthal –
SV Sietzsch
SV Sietzsch II – SG Dölbau II
TSV Niemberg II – SV Sietzsch II
VSG Oppin II – SV Sietzsch II
SV Sietzsch II –LSG Kütten
TSG G-W Löbejün II – SV Sietzsch II
SV Sietzsch II – SG Gutenberg II
Der SV Sietzsch e. V. informiert
Sektion Fußball
Alte Herren Mannschaft
Wenn die Sonne wieder höher steht, beginnt am 22. April 2016 die
17. Saison der Seniorenmannschaft des SV Sietzsch e. V.
Der Kader unserer Mannschaft besteht aus 16 Spielern. Ehemalige Aktive des SV Sietzsch e. V., Freizeitspieler aus allen Ecken von
Landsberg, Brehna, Leipzig und Morl. Vier Mannschaftskameraden,
die schon zu den Gründungsmitgliedern der Alten Herren Fußballmannschaft gehörten, sind über 17 Spieljahre hinweg aktiv. Einer
davon als Trainer.
In dieser Saison werden 22 Spiele ausgetragen. Unsere Spielpartner
sind Alte Herren Mannschaften aus den Landsberger Ortsteilen und
den umliegenden Kreisen - von Mühlbeck bis Raßnitz und von Lissa
bis Sennewitz.
Da wir keiner Liga angehören, gibt es keinen anzustrebenden Tabellenplatz, sondern es zählt der sportliche Erfolg in jedem Spiel. Vor
allem aber, die Freude an Bewegung und Spaß am gemeinsamen
Fußballerlebnis.
Geburtstage März 2016
zum 79. Geburtstag
zum 72. Geburtstag
zum 74. Geburtstag
zum 79. Geburtstag
zum 76. Geburtstag
zum 75. Geburtstag
zum 76. Geburtstag
zum 73. Geburtstag
zum 70. Geburtstag
zum 70. Geburtstag
Die Ortsbürgermeistersprechstunde
Die Ortsbürgermeisterin Frau Liebl erreichen Sie jeden Dienstag
von 16.00 bis 17.00 Uhr in ihrem Büro: Sietzscher Ring 19,
06188 Landsberg OT Sietzsch.
Wir gratulieren
Sektion Tanzhaus
Sylvia Müller
Juliane Theer
Rosi Gäbel
Katrin Schröck
Sektion Fußball
Stephan Wagner
Günter Jericke
Maximilian Tesch
Stefan Knierim
Herzlichen Glückwunsch!
Richtigstellung zur vergangenen Ausgabe des Landsberger Echos
Natürlich kamen die Vorträger der witzigen Weihnachtsgedichte, anlässlich unserer Weihnachtsfeier 2015, aus der 2. Mannschaft des
SV Sietzsch e. V. Sektion Fußball.
So hoffen wir, dass sich die 1. Herrenmannschaft nun in diesem Jahr
etwas einfallen lässt und uns zur Weihnachtsfeier am 17.12.2016
mit ihrem Beitrag erfreuen wird.
Mit sportlichen Grüßen
Der Vorstand
Nr. 3/2016
- 27 -
Herzlichen Glückwunsch
Herzlichen Glückwunsch
OT Petersdorf
am 12.03. Herrn Jürgen Korger
OT Spickendorf
am 19.03. Frau Doris Weidner
am 27.03. Herrn Rainer Kretzschmar
am 04.04. Herrn Jürgen Trekel
Nichtamtlicher Teil
zum 72. Geburtstag
zum 77. Geburtstag
zum 71. Geburtstag
zum 78. Geburtstag
OT Dammendorf
am 14.03. Herrn Max Spelzig
am 16.03. Frau Waltraud Tonak
am 20.03. Frau Lucie Frommer
am 07.04. Frau Agnes Hein
OT Schwerz
am 06.03. Frau Ella Mederacke
am 30.03. Frau Marga Richter
zum 74. Geburtstag
zum 88. Geburtstag
zum 79. Geburtstag
zum 84. Geburtstag
zum 93. Geburtstag
zum 79. Geburtstag
Die Ortsbürgermeistersprechstunde
Die Sprechstunde der stellvertretenden Ortsbürgermeisterin Frau
Bunk findet jeden Dienstag von 17:00 bis 18:00 Uhr in den Räumlichkeiten der FFw/Gemeindezentrum (Lange Str. 11) statt. Für
alle Anfragen steht Ihnen auch das Büro der Stadt Landsberg
unter 034602 24911 zur Verfügung.
Einladung zum 4. Preisskat
in der Keramikscheune Spickendorf
Wir erwarten Sie am 11.03.2016 um 19.00 Uhr
in der Bauernschänke der Keramikscheune Spickendorf. Es werden zwei Serien á 32 Spiele
gespielt. Einsatz sind 10,00 Euro. Der gesamte Einsatz und das Abreizgeld, abzgl. Kartengeld, werden als Preisgeld ausgeschüttet.
Es wird nach der Altenburger Skatregel gespielt. Für das leibliche Wohl sorgt das Team der Bauernschänke.
Etwas zu Essen kann aus einer kleinen Speisekarte ausgewählt werden, welches dann zwischen den Serien serviert wird.
Damit wir pünktlich beginnen können, bitten wir Sie, dass Sie möglichst schon um 18.30 Uhr da sind und sich anmelden.
Eine Voranmeldung wäre wünschenswert, damit wir vorab schon die
Tischanzahl einrichten können. Anmelden können Sie sich bei:
Herrn Helmut Kluge, Tel. 0177 5017928, E-Mail: [email protected]
oder Keramikscheune Spickendorf, Frau Alexandra Häder, Tel.
034602 21598, E-Mail: [email protected]
Wir hoffen auf eine rege Beteiligung und freuen uns, Sie am
11.03.2016 begrüßen zu dürfen.
Die Ortsbürgermeistersprechstunde
Die Ortsbürgermeisterin Frau Bunge erreichen Sie am Dienstag,
dem 22.03., dem 19.04. sowie am 26.04.2016 jeweils von
16.00 bis 17.30 Uhr in ihrem Büro.
Ostertanz in Dammendorf
Leute, wie die Zeit vergeht, es ist schon wieder Zeit für ein gemütliches Beisammensein am Gründonnerstag mit einem kleinen Osterfeuer im Feuerkorb.
Deshalb lädt der Feuerwehrverein alle ganz herzlich ein, mit uns zu
feiern.
Wann: 24. März 2016, ab 18.00 Uhr
Wo: Areal vor der Freiwilligen Feuerwehr in Dammendorf
Der Osterhase hat sein Kommen auch wieder zugesichert und bestimmt bringt er für Groß und Klein auch wieder eine Kleinigkeit mit.
Für Speisen und Getränke sorgt wieder das Team des Feuerwehrvereins. Für Spaß muss jeder selber sorgen, was aber sicher bei Musik
und Tanz nicht schwerfällt.
Wir würden uns freuen, wenn viele Gäste unsere Einladung annehmen und mit uns feiern. Also, macht euch bitte recht zahlreich auf
die Socken, wir erwarten euch.
Die Vereinsleitung
Herzlichen Glückwunsch
OT Eismannsdorf
am 20.03. Frau Hildegard Richter
am 26.03. Herrn Rainer Voß
am 06.04. Herrn Horst Baatz
am 06.04. Frau Christa-Maria Voß
am 08.04. Frau Renate Jobs
OT Niemberg
am 03.03. Frau Adelheid Röder
am 06.03. Frau Edith Beyer
am 07.03. Frau Heidemarie Höhn
am 12.03. Frau Gisela Gerber
zum 85. Geburtstag
zum 71. Geburtstag
zum 77. Geburtstag
zum 75. Geburtstag
zum 78. Geburtstag
zum 78. Geburtstag
zum 77. Geburtstag
zum 71. Geburtstag
zum 90. Geburtstag
Nichtamtlicher Teil
am 17.03.
am 18.03.
am 18.03.
am 20.03.
am 21.03.
am 23.03.
am 23.03.
am 26.03.
am 27.03.
am 27.03.
am 27.03.
am 28.03.
am 31.03.
am 01.04.
am 01.04.
am 01.04.
am 02.04.
am 04.04.
am 05.04.
am 08.04.
am 08.04.
am 11.04.
Herrn Peter Jahn
Herrn Holger Gerber
Herrn Fritz Strauß
Frau Martha Reichert
Herrn Peter Flier
Herrn Helmut Grützmacher
Frau Rosemarie Loß
Frau Brigitte Meinhardt
Herrn Reinhard Kaiser
Herrn Herbert Kleinau
Frau Brigitta Schirmer
Frau Brigitte Brose
Herrn Helmut Hilscher
Frau Edith Kirchhof
Frau Meta Klingner
Herrn Herbert Schröder
Frau Helga Mädicke
Frau Doris Wolf
Herrn Heinz Steinke
Frau Hanni Stoye
Frau Anneliese Wichert
Frau Gertrude Exner
- 28 zum 74. Geburtstag
zum 72. Geburtstag
zum 71. Geburtstag
zum 76. Geburtstag
zum 71. Geburtstag
zum 85. Geburtstag
zum 76. Geburtstag
zum 79. Geburtstag
zum 72. Geburtstag
zum 72. Geburtstag
zum 76. Geburtstag
zum 79. Geburtstag
zum 77. Geburtstag
zum 79. Geburtstag
zum 87. Geburtstag
zum 75. Geburtstag
zum 84. Geburtstag
zum 79. Geburtstag
zum 86. Geburtstag
zum 83. Geburtstag
zum 90. Geburtstag
zum 72. Geburtstag
Nr. 3/2016
Informationen des TSV Niemberg
E-Jugend des TSV Niemberg
Einladung zur Frauentags-Feier
Zur Frauentagsfeier sind alle Mädchen und Frauen
am: 12.03.2016
ab: 19.00 Uhr
in der: Alten Brennerei Niemberg
recht herzlich eingeladen!
Für ein kurzweiliges und unterhaltsames Programm sorgt der Karnevalsclub der Eisenbahner „Saxonia“ e. V. Halle.
Für das leibliche Wohlergehen wird selbstverständlich gesorgt.
Anmeldungen über die Übungsleiter oder unter
0171 3611836 erbeten!
Einladung zum 2. Seifenkistenrennen
Der TSV 1910 Niemberg lädt ein zum 2. Seifenkisterennen!
Renntag am 29.05.2016
Vergesst nicht euch anzumelden!!!
Die ersten Startplätze – von nur 50! – sind bereits vergeben und es
kommen täglich neue Rennfahrer dazu!
Die Ortsbürgermeistersprechstunde
Den Ortsbürgermeister Herrn Kupski erreichen Sie jeden ersten
und dritten Dienstag im Monat von 16.30 bis 18.00 Uhr in der
Alten Zollstr. 17 in 06188 Landsberg OT Niemberg und nach
Terminabsprache.
Information des Ortsbürgermeisters
zur Vorbereitung 1050 Jahre Niemberg
Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger von Niemberg
und den Ortschaften der Stadt Landsberg,
wie bereits mitgeteilt, feiern wir in der Zeit vom 29.04. bis
01.05.2016 unser 1050-jähriges Bestehen.
Eine Arbeitsgruppe, bestehend aus Vertretern von Vereinen und
unserem Ortschronisten Herbert Kleinau, haben ein umfangreiches
Festprogramm organisiert. Bitte beachten Sie die Plakate und Aushänge in den Schaukästen, sowie die Informationen im Amtsblatt.
Ein besonderer Höhepunkt wird am 01. Mai der historische Festumzug mit dem traditionellen Maibaumsetzen werden. Dieser beginnt
um 9.30 Uhr in der Eismannsdorfer Straße und führt dann durch
das Wohngebiet, Mühlenberg, Plößnitzer Straße, Neue Siedlung, Hermann-Ferres-Straße und endet am Maibaum bzw. Feuerwehrvorplatz.
Zu dem Umzug werden noch Darsteller benötigt, aber auch interessierte Bürger und Handwerker können daran teilnehmen. Sie können
sich bei Herbert Kleinau unter der Rufnummer 034604 20365 oder
per Handy 0152 34054752 anmelden.
Wir freuen uns schon jetzt auf Ihre Teilnahme. Nach dem Maibaumsetzen wird es ein großes Volksfest mit allen Teilnehmern, Gästen
und Besuchern im Park an der „Alten Brennerei“ geben.
Ich lade Sie bereits heute ein und würde mich freuen, Sie im schönen Niemberg begrüßen zu dürfen. Die Niemberger Bürger bitte ich,
zu diesem Höhepunkt in der Geschichte unseres Ortes Ihre Häuser
und Vorgärten besonders heraus zu putzen und vielleicht auch zu
schmücken.
Abschließend möchte ich mich bei allen bedanken, die sich bereits
jetzt bei der Vorbereitung sehr engagiert und viel Freizeit investiert
haben.
Ein gutes Gelingen wünscht
Ihr Ortsbürgermeister
Christian Kupski
* Es erwartet euch wieder ein grandioses Event mit vielen tollen
Überraschungen und einem phänomenalen Rahmenprogramm!
* Die „Grid-Girls“ sind zum Beispiel wieder mit dabei und das Management der „Toten Höschen“ hat auch grünes Licht für einen
Live-Auftritt gegeben.
* Anmeldungen bitte NUR über die Internetseite vom TSV auf dem
Seifenkistenlogo.
www.tsv1910-niemberg.de oder
www.niemberger-seifenkistenrennen.de
* Der Anmeldeschluss ist der 03.04.2016!
Wir freuen uns auf viele Rennfahrer!
Test auf der Niemberger Kegelbahn
Selbst Sportler trinken mal ein Glas Bier oder ein Glas Sekt nach
einem Wettkampf. Besonders wenn ein Sieg begossen werden soll.
Doch ist es gestattet, auch während eines Wettkampfes ein Gläschen zu genehmigen? Diese Frage wird oft gestellt oder diskutiert.
Der Grund ist, dass es in letzter Zeit sogar zu Protesten bei einem
Kegelwettkampf kam, weil ein Kegler sich an einem Bier erfrischte.
Um dem Problem nachzugehen, unterzogen sich Amrei Gericke und
Holger Tappert, die beliebten Moderatoren von Radio Brocken, einem nicht ganz ernst zu nehmenden Test.
Amrei Gericke und Holger Tappert nach dem Test-Wettkampf auf der
Niemberger Kegelbahn
Nr. 3/2016
- 29 -
Beide stellten sich am 22. Februar einem Wettkampf auf der Niemberger Kegelbahn. Allerdings mit unterschiedlichen Geisteszuständen. Während der Tappert sich mit einer großen Flasche Wasser
begnügte, trank Amrei ein Gläschen Sekt nach dem anderen. Dabei
schoben beide 25 Wurf. Das Ergebnis war verblüffend!
Amrei gewann mit 93 zu 77 Holz. Der Spaß war perfekt.
Nichtamtlicher Teil
Die Auswertung erfolgte dann am Morgen des 23. Februar über den
Sender.
Ob das Ergebnis Auswirkung auf die Regeln bei sportlichen Wettkämpfen hat, ist ungewiss.
Herbert Kleinau
HeimSpiele des TSV 1910 Niemberg
Datum TSV 12.03.2016 1. Herren TSV 1910 – 02.04.2016 1. Herren TSV 1910 – Gäste SV Sietzsch SSV 90 Landsberg II Anstoß
Anstoß 15.00 Uhr
Anstoß 15.00 Uhr
20.03.2016 2. Herren TSV 1910
10.04.2016 2. Herren TSV 1910
– SV Sietzsch II – VSG Oppin II Anstoß 14.00 Uhr
Anstoß 14.00 Uhr
13.03.2016 C-Jugend TSV 1910
10.04.2016 C-Jugend TSV 1910
– Sportring Mücheln e. V. 2
– JSG Sennewitz/Neutz Anstoß 11.00 Uhr
Anstoß 11.00 Uhr
13.03.2016 E-Jugend TSV 1910
10.04.2016 E-Jugend TSV 1910
– VfB IMO Merseburg – SG Reußen e. V. Anstoß 10.00 Uhr
Anstoß 10.00 Uhr
10.04.2016
– SpGm. Zöschen/Wallendorf Anstoß 9.00 Uhr
F-Jugend TSV 1910
3. Kreisklasse Tischtennis
21.03.2016 TSV Niemberg – RSB Kötschlitz Beginn 19.30 Uhr
11.04.2016 TSV Niemberg – Aufbau Schwerz V Beginn 19.30 Uhr
Zu allen Spielen sind Zuschauer auf dem Sportplatz oder in der Turnhalle recht herzlich willkommen!
Weitere Informationen unter www.tsv1910-niemberg.de
Sportliche Grüße
Der TSV 1910 Niemberg
Nichtamtlicher Teil
- 30 -
Einladung zum Osterfeuer
Auf geht`s zum Osterfeuer in Eismannsdorf
Ostersonntag, den 27.03.2016
ab 18.30 Uhr
auf dem Sportplatz
Für das leibliche Wohl ist natürlich wie immer gesorgt.
Mit musikalischer Umrahmung und Ostereier suchen für die Kinder.
Auf Ihren Besuch freut sich der Freizeitverein Eismannsdorf
Nr. 3/2016
am 14.03.
am 15.03.
am 15.03.
am 20.03.
am 24.03.
am 24.03.
am 24.03.
am 28.03.
am 28.03.
am 28.03.
am 28.03.
am 29.03.
am 31.03.
am 02.04.
am 03.04.
am 04.04.
am 05.04.
am 06.04.
am 10.04.
am 10.04.
am 11.04.
am 12.04.
Herrn Manfred Mantei
Frau Eva-Maria Neumann
Herrn Karl-Heinz Wießner
Frau Luise Münzel
Frau Erika Kautzsch
Herrn Wolfgang Neubert
Herrn Martin Pflock
Frau Irmgard Becker-Jürgen
Frau Brigitte Gusinde
Herrn Friedrich Meinhardt
Frau Waltraud Szymanski
Frau Erika Wartala
Frau Ursula Gutezeit
Herrn Bernd Frischmuth
Herrn Günther Apitzsch
Herrn Jürgen Herffurth
Frau Hildegard Hertel
Frau Adolfine Griebel
Frau Gerda Siol
Herrn Hubert Zwarg
Frau Ursula Günther
Frau Waldtraud Zwarg
zum 76. Geburtstag
zum 75. Geburtstag
zum 72. Geburtstag
zum 77. Geburtstag
zum 75. Geburtstag
zum 72. Geburtstag
zum 79. Geburtstag
zum 70. Geburtstag
zum 78. Geburtstag
zum 76. Geburtstag
zum 71. Geburtstag
zum 80. Geburtstag
zum 87. Geburtstag
zum 73. Geburtstag
zum 81. Geburtstag
zum 72. Geburtstag
zum 81. Geburtstag
zum 78. Geburtstag
zum 74. Geburtstag
zum 79. Geburtstag
zum 76. Geburtstag
zum 72. Geburtstag
Herzlichen Glückwunsch
OT Maschwitz
am 27.03. Herrn Christian Mell
am 04.04. Frau Erika Büttner
OT Oppin
am 01.03. Frau Hannelore Heier
am 01.03. Frau Renate Köhler
am 03.03. Herrn Werner Colditz
am 11.03. Frau Uta Hener
zum 81. Geburtstag
zum 82. Geburtstag
zum 76. Geburtstag
zum 83. Geburtstag
zum 79. Geburtstag
zum 70. Geburtstag
Die Ortsbürgermeistersprechstunde
Den Ortsbürgermeister Herrn Frischmuth erreichen Sie in der
Regel eine halbe Stunde vor Beginn der jeweiligen Ortschaftsratsitzung sowie nach Vereinbarung in seinem Büro in der Brunnengasse 3 in 06188 Landsberg OT Oppin.
Nr. 3/2016
- 31 -
Nichtamtlicher Teil
Der Heimatgeschichtsverein Oppin berichtet
Frühjahrsputz auf dem Friedhof in Maschwitz
Wir rufen zum Frühjahrsputz auf und freuen uns über jede helfende
Hand.
„Viele Hände – schnelles Ende“
Treffen am 9. April 2016 um 9.00 Uhr auf dem Friedhof in Maschwitz.
mitzubringen wären: Schubkarren, Schaufeln, Spaten, Gabeln, Harken, Gartenscheren, Astscheren, Heckenscheren, Arbeitshandschuhe etc ...
Wer uns nicht tatkräftig unterstützen kann, aber gern möchte, würde
uns auch mit einer Sach- oder Geldspende helfen. Auch Kaffee und
Kuchen für unsere fleißigen Helfer wären sehr hilfreich.
Bei weiteren Fragen und Anregungen bitte melden bei Michaela Müller, Tel.: 0172 9839763
Einladung zur
Jahresversammlung der Jagdgenossen
Die Versammlung der Jagdgenossen des gemeinschaftlichen Jagdbezirkes Oppin findet am 23.03.2016 um 18.00 Uhr in der Gaststätte „Gasthof Oppin“ in 06188 Landsberg-Oppin, Dessauer Straße 3,
statt.
Winterzeit – Schlachtezeit
(Meine Erinnerungen an die Hausschlachtung, von Chr. Seel)
Während der Fleischer mit dem Kneten beschäftigt war, hatten die
Männer schon den Stopfapparat auf den Tisch gehoben. Aus einigen
Kilogramm Gehacktes formte der Fleischer eine lange Wurst und
knallte sie mit Wucht in den Apparat. Dadurch entwich die Luft aus
der Stopfröhre. War die Trommel voll, kam der Deckel darauf und
die Kurbel musste gedreht werden, aber recht langsam, damit keine
Hohlräume entstanden. Die Bindung des Gehacktes und das richtige
Stopfen waren neben der Trocknung ausschlaggebend für das Gelingen. Die Würste wurden gebunden, gestockert und auf Stangen
gehängt.
Anschließend verschwanden sie in der Speisekammer zum Trocknen,
bevor sie in die Räucherkammer kamen. Mutter rief zum Mittagsbrot,
sie hatte Kartoffelsalat gemacht. Beim Schlachten schmeckte er, mit
Fleischbrühe angemacht, besonders gut. Dazu gab es Wellfleisch,
Kopffleisch, Leber und Niere.
Während die Männer aßen, gab es in der Waschküche viel aufzuwasschen. Zwischendurch wurde immer nach dem Kessel geschaut. Die
Brühe musste gleichmäßig kochen. Ab und zu stocherte der Fleischer die Würste. Es kam vor, dass einige Würste platzten, was
Vater nicht so gerne sah, dafür schmeckte die Wurstsuppe besser.
Damit war das Schlachten eigentlich vorbei. Nur die Würste nahm
der Fleischer nach einer bestimmten Zeit selbst aus dem Kessel.
Der restliche Schnaps wurde getrunken, noch ein paar alte Geschichten erzählt. Zuletzt musste der Kessel leergeschöpft und die Wurstsuppe verteilt werden.
Das war meine Aufgabe. Alle Verwandten, Bekannte und Nachbarn
bekamen ein Eimerchen davon. Sie gaben es zurück, wenn sie
schlachteten. Mutter wickelte Schlenkerchen, Gehacktes oder für
manche ein paar Scheiben Wellfleisch ein. Solange ich alles austeilte
und austrug, hatte sie mit den Würsten zu tun. Die lagen auf Kuchenbrettern zum Auskühlen.
Sie steckte die großen Würste in selbstgeknotete Netze. Nachdem
sie 2 - 3 Tage getrocknet waren, kamen sie in die Räucherkammer.
Man hatte schon einige Tage Arbeit, bevor alles verarbeitet war.
Speck und Knochen wurden eingesalzen um sie haltbar zu machen.
Das Fett wurde ausgelassen, die Grieben gab es über den Winter zu
Pellkartoffeln.
War der Speck getrocknet, kam er auch in den Rauch. Gut geräuchert hielt er über Monate. Mit der Anschaffung von einer Gefriertruhe wurde alles einfacher. (Ende)
Tagesordnung
1. Begrüßung
2. Feststellung der Tagesordnung
3. Verlesung des Protokolls zur letzten Versammlung
4.Kassenbericht
5. Wahl von zwei Kassenprüfern
6. Entlastung des Vorstandes
7. Verwendung des Jagdpachtreinertrages
8. Verschiedenes
Alle Grundeigentümer der zum gemeinschaftlichen Jagdbezirk gehörenden Flächen sind herzlich eingeladen.
Jagdvorstand
i. V. Schültken
Abbrühen der Borsten (Archiv HGV)
Besuchen Sie uns im Internet
www.wittich.de
Vorankündigung
Der Heimatgeschichtsverein Oppin und der Kirchenförderverein St.
Elisabeth und St. Georg Oppin möchten hiermit am Sonntag, dem
29. Mai 2016 ganz herzlich zu einem „Frühjahrskonzert mit heiteren
und anderen Melodien“ in den Gasthof Oppin einladen. Beginn ist um
15:00 Uhr.
Nichtamtlicher Teil
- 32 -
Nr. 3/2016
Einladung zum Osterfeuer
Die Ortsfeuerwehr Braschwitz lädt ein zum
Osterfeuer
am Plößnitzer Teich
am 24. März 2016
um 18.00 Uhr
Herzlichen Glückwunsch
OT Braschwitz
am 01.03. Frau Christine Quett
am 02.03. Frau Edda Schölzel
am 10.03. Herrn Rainer Geipel
am 11.03. Frau Roswitha Staat
am 16.03. Herrn Heinz Heller
am 19.03. Herrn Josef Wodarz
am 28.03. Herrn Helmut Sattler
am 05.04. Frau Heidi Tippelt
OT Plößnitz
am 11.03. Frau Siegrun Stübner
am 15.03. Frau Sonja Eckert
am 09.04. Herrn Lothar Kauter
zum 71. Geburtstag
zum 73. Geburtstag
zum 72. Geburtstag
zum 70. Geburtstag
zum 78. Geburtstag
zum 82. Geburtstag
zum 74. Geburtstag
zum 71. Geburtstag
Für das leibliche Wohl und Musik sorgt wie immer die Ortsfeuerwehr Braschwitz bei Essen und Getränken.
Wir freuen uns auf Ihren Besuch!
zum 75. Geburtstag
zum 83. Geburtstag
zum 73. Geburtstag
Herzlichen Glückwunsch
Die Ortsbürgermeistersprechstunde
Den Ortsbürgermeister Herrn Rothe erreichen Sie jeweils am
Sitzungstag direkt vor Beginn der Ortschaftsratsitzung von
18:30 bis 19:00 Uhr in der Brunnenstraße 23 in 06188 Landsberg OT Braschwitz. Bitte Veröffentlichung der Ortschaftsratstermine beachten.
Danke schön
Zum diesjährigen Seniorenfasching hatten wir, wie jedes Jahr, in die
Gaststätte Moorkecker geladen. Der Einladung sind unsere Seniorinnen und Senioren zahlreich gefolgt. Von allen Seiten wurde uns bestätigt, dass es wieder eine gelungene Veranstaltung war. Das Duo
Magnano‘s sorgte musikalisch für gute Stimmung. Viele der Gäste
kamen in farbenfrohen und einfallsreichen Kostümen.
Ein großer Dank gilt wie immer auch dem Team der Gaststätte Moorkecker und den freiwilligen Helfern! Danke sagen möchten wir auch
für die Geld- und Sachspenden, für den leckeren selbst gebackenen
Kuchen und die Kräppelchen!
Ihr Ortschaftsrat
OT Peißen
am 04.03. Herrn Kurt Stelzer
am 08.03. Herrn Werner Ebert
am 10.03. Frau Erika Müller
am 15.03. Herrn Manfred Grothe
am 17.03. Herrn Gerhard Gültzow
am 25.03. Frau Irene Dülsner
am 28.03. Frau Anna Lehmer
am 02.04. Frau Renate Zückmantel
am 08.04. Frau Margareta Deparade
am 10.04. Frau Renate Behrendt
am 11.04. Herrn Otto Kotsch
am 12.04. Frau Else Schneider
am 12.04. Frau Ursel Vetterling
OT Stichelsdorf
am 01.04. Frau Erika Meißner
OT Zöberitz
am 02.03. Herrn Waldemar Poetsch
am 03.03. Frau Ingrid Zwanzig
am 10.03. Frau Brigitta Urban
am 21.03. Frau Elisabeth Hentschel
am 27.03. Frau Charlotte Goetze
am 09.04. Herrn Joachim Staacke
am 11.04. Frau Brigitte Heller
zum 73. Geburtstag
zum 85. Geburtstag
zum 74. Geburtstag
zum 73. Geburtstag
zum 78. Geburtstag
zum 84. Geburtstag
zum 88. Geburtstag
zum 81. Geburtstag
zum 84. Geburtstag
zum 74. Geburtstag
zum 75. Geburtstag
zum 91. Geburtstag
zum 72. Geburtstag
zum 80. Geburtstag
zum 77. Geburtstag
zum 83. Geburtstag
zum 72. Geburtstag
zum 91. Geburtstag
zum 94. Geburtstag
zum 79. Geburtstag
zum 79. Geburtstag
Die Ortsbürgermeistersprechstunde
Den Ortsbürgermeister Herrn Stolzenberg erreichen Sie jeden
ersten Dienstag im Monat von 18:00 bis 19:00 Uhr im Gemeindezentrum am Gewerbehof 1 in 06188 Landsberg OT Peißen.
Peißen helau
Es war ein großer Spaß. Wir feierten in unserer Einrichtung – wieder
am Rosenmontag – eine große Faschingsparty.
Früh wirbelten Indianer, Prinzessinnen und anders verkleidete Kinder
durch den Kindergarten.
Begonnen wurde der Tag mit einem leckeren Frühstücksbuffet. Es
gab Würstchen, Schnitten mit Wurst oder Nougat, viel Obst und Gemüse sowie frische Milch und Kakao.
Nr. 3/2016
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Danach ging es mit lustigen und
spannenden Spielen los. Mit Begeisterung tanzten die Kinder zu
Spaß- und Faschingsliedern, beteiligten sich aktiv an allen Spielen, wie z. B. Versteinerungsund Zeitungstanz war für alle ein
Riesengaudi.
Besonders viel Freude bereitete
allen die große Rutsche. Sie war
wieder der Anziehungspunkt an
diesem Tag.
Zum Abschluss stärkten wir uns
zur Mittagszeit mit einem leckeren Grillwürstchen.
Auf diesem Wege geht ein großer Dank an die Eltern für ihre Unterstützung. Ein besonderer Dank
geht an Frau Wolf für das Besorgen der Brötchen sowie dem „Grillmeister“ Hannes.
Auch wenn der Tag wieder viel zu schnell vorbei war, freuen wir uns
auf das nächste Faschingsfest.
I. Grothe
Nichtamtlicher Teil
am 08.04.
am 10.04.
am 12.04.
am 12.04.
Frau Maria Wolff
Frau Waltraud Hiller
Frau Wilhelmine Friedrich
Herrn Johannes Kiel
zum 86. Geburtstag
zum 83. Geburtstag
zum 93. Geburtstag
zum 84. Geburtstag
Die Ortsbürgermeistersprechstunde
Den Ortsbürgermeister Herrn Wolff erreichen Sie i. d. R. an Sitzungstagen jeweils direkt vor der Ortschaftsratsitzung im Büro
Mölbitzer Weg 12a in 06188 Landsberg OT Hohenthurm oder
unter 0151 10853350.
Rosenmontag – auch in Mitteldeutschland
einfach ein toller Tag
„Wenn Engel reisen“ … dann hört es auch pünktlich zu Beginn des
Rosenmontagsumzuges um 11.11 Uhr auf zu regnen. Und man glaube es kaum, trotz Sturmwarnung kam für zwei Stunden die Sonne
raus und begleitete uns auf unserem Weg durch Halle.
Einladung zur Osterlesung
Am 19. März findet in der Bibliothek Peißen (Gemeindezentrum Peißen) ab 15.00 Uhr bis ca. 15.45 Uhr eine Osterlesung für Kinder
statt. Dazu laden wir Sie und Ihre Kinder herzlich ein.
Die Gemeindebibliothek Peißen öffnet jeden 1. Samstag im Monat von 10.00 bis 12.00 Uhr und jeden 3. Freitag im Monat von
16.30 bis 17.30 Uhr.
Die Gemeindebibliothek benötigt Ihre Unterstützung!
Um unsere Bibliothek zu verschönern, benötigen wir finanzielle Mittel. Wir haben vor, einen Fördermittelantrag an den Saalekreis zu
stellen. Dafür benötigen wir Eigenmittel. Wir hoffen, dass wir diese
durch Ihre Spenden vorweisen können.
Weitere Infos:
Web: www.gemeinde-bibliothek.jimdo.com
E-Mail: [email protected]
Mobil: +4915150036269
Herzlichen Glückwunsch
am 01.03.
am 03.03.
am 06.03.
am 06.03.
am 10.03.
am 10.03.
am 15.03.
am 18.03.
am 25.03.
am 27.03.
am 30.03.
am 04.04.
am 05.04.
am 05.04.
am 08.04.
Herrn Axel Reschke
Frau Helene Urbaniak
Frau Brigitta Drews
Frau Renate Girke
Frau Doris Kremser
Frau Renate Pieruschek
Frau Anni Hempel
Frau Bärbel Erckens
Frau Doris Quedenfeld
Herrn Erich Buchholz
Herrn Wolfgang Hoenow
Herrn Franz Tischer
Frau Erika Tauchmann
Frau Gertraud Voigt
Herrn Horst Göricke
zum 72. Geburtstag
zum 85. Geburtstag
zum 77. Geburtstag
zum 79. Geburtstag
zum 77. Geburtstag
zum 77. Geburtstag
zum 85. Geburtstag
zum 72. Geburtstag
zum 75. Geburtstag
zum 73. Geburtstag
zum 77. Geburtstag
zum 81. Geburtstag
zum 81. Geburtstag
zum 88. Geburtstag
zum 72. Geburtstag
Am 08.02.2016 ging es schon im Morgengrauen los: Die Hänger
wurden mit Kamelle beladen, unsere liebe Roswitha spendete wieder
Unmengen an schönen Blumen – auch diese wurden ordnungsgemäß verstaut – die Kostüme wurden angelegt, die Perücken festgesteckt (es gab ja eine Sturmwarnung) und die Gesichter bekamen
eine bunte Malerei. Dann ging es los: Mit drei Autos, zwei Anhängern
und einem Bus voller lustiger Thurmgeister in Richtung Riveufer nach
Halle.
Als wir unseren Startplatz 33 erreichten, war die Stimmung bereits
am überkochen. Es wurde auf der Straße getanzt, mit anderen Vereinen ein Schwatz gemacht und zur Musik, welche aus allen Ecken
dröhnte, laut mitgesungen. Kurz nach elf setzten sich die ersten Wagen in Bewegung und bei einem leichten Lüftchen und Sonnenschein
ging es auch für uns quer durch die Stadt bis hin zum Marktplatz.
Auch wenn wir nur ein verhältnismäßig kleiner Verein sind, fallen wir
durch unsere originelle Kamelle, unsere Stimmung, unsere immer lachenden Gesichter und unsere tollen Kostüme immer auf und können
mit den „Großen“ mithalten.
So verteilten unser Dreigestirn, drei dicke Elfen, viele Froschkönige und weitere ganz viele verschiedene Märchenfiguren neben den
vielen, schönen Blumen auch kleine, nützliche Dinge für Kinder und
Erwachsene, sodass wir aufpassen müssten, dass uns die tollen Sachen nicht aus der Hand gerissen wurden.
Nichtamtlicher Teil
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Nach etwa 3 ½ Stunden kamen wir mit leeren Taschen, doch voller
neuer Eindrücke, guter Laune und einem hohen Adrenalinspiegel in
unserem Vereinsräumen wieder an. Der „gute Geist“ Simone versorgte uns mit Kaffee und Pfannkuchen, wir schmücken uns und unsere
Autos wieder ab und ließen diesen ereignisreichen Tag in aller Ruhe
und einem Glas Sekt ausklingen.
Auf ein Neues 2017!
Nr. 3/2016
bunte Märchenmodenschau, welche Hexe Simone mit kleinen Rätseln gespickt hatte und für die richtigen Antworten Preise verteilte.
Die böse Fee Silvia waltete ihres Amtes und verhexte unsere Conny
erst in ein rosa Schweinchen und anschließend wurde sie auch noch
von ihr geklont. Dann legte sie mit den „Klonen“ Kay und Walter erst
den Lilly Fee-Dance aufs Parkett und gleich im Anschluss mit den
jugendlichen Elfen samt Peter Pan eine flotte Sohle hin. So unterhielten wir unser Publikum ganze zwei Stunden mit den verschiedensten
Beiträgen aus allen Ecken des Märchenlandes, selbst die liebliche
Suleika gab sich die Ehre. Eines sei noch besonders zu erwähnen:
Nach einem Hechtsprung des Prinzen Siggi-Lulipold in das Bett seiner Holden Dornröschen-Walter gab es zur Freude des Publikums
einen riesen Knall und das Bett gab nach und Dornröschen samt
Prinz lagen eine Etage tiefer.
Die Kostümprämierung erfolgte wie immer Mitternacht und wir hatten Mühe uns zu einigen, da so viele schöne Kostüme gezeigt wurden. Im Endeffekt siegte eindeutig Frau Klemm, mit ihrem selbst
genähten und einmaligen Kostüm der „Knopf-Frau“. Platz zwei belegte Silvana Koch mit ihrem niedlichen und originellen Schmetterlingskleid und zwei dritte Plätze gingen an die Hohenthurmer Kegler mit
tollen goldenen Umhängen und auffallenden spitzen Hüten sowie an
den „Schneewittchen-Tisch“ mit ihren hochwertigen und vielfältigen,
altertümlichen Roben.
... zum Dritten
________________________________________________________
„Last but not least“ hieß es am
06.02.2016. Auch hier füllte
sich pünktlich zu unserer zweiten Abendveranstaltung der Saal
bei Heike & Mario.
Wieder erlebten unsere Gäste
einen bunten Abend im Märchenland. Frau Holle tat ihr Möglichstes um der Pechmarie die Arbeit
näher zu bringen.
Rotkäppchen und der Wolf lieferten sich einen heftigen Schlagabtausch.
Drei auf einen Streich …
... zum Ersten
Am 23.01.2016 pünktlich um 15.30 Uhr ging
es los mit unserem Rentnerfasching. Wie immer
stand uns der Gasthof Zwebendorf mit Haus, Hof
und Team zur Verfügung.
Die Omis und Opis kamen bereits ab 14.00 Uhr zum gemeinschaftlichen Kaffeeklatsch. Der Kaffee war heiß, der Kuchen (welchen unsere Frauen lecker zubereitet hatten) schmeckte und die Stimmung
war ausgelassen.
Der kleine Muck zog zur engelsgleichen Stimme von Steffi seine
Runde und hatte viele Lacher auf
seiner Seite.
15.30 Uhr hieß es dann „Hereinspaziert in unser Märchenland“ und
unser „Claus Kleber“ des Märchenwaldes, Lothar, berichtete unserem Publikum von dem Dreigestirn, welches nun mal eine Veränderung brauchte. So kam es, wie es kommen musste und der Märchenwald bebte als Conny, die kleine dicke Elfe, aufs Parkett sprang.
Ihr folgte die gute Fee Doreen
und ihr Gegenstück die böse
Fee Silvia. Zu dritt führten sie
mit Witz, Charme und Zauberei
durch ein buntes Programm
voller Märchen und Fantasie.
Besonders sehenswert sind
zum Rentnerfasching immer
unsere drei Kindertanzgruppen, welche mit ihrem Dornröschen-, Cinderella- und Sterntaler-Tanz den Omis ein Lächeln
ins Gesicht zauberten. Und so
ließen sich diese auch nach
dem Programm nicht lumpen
und füllten unseren Hut mit viel
Kleingeld.
Unsere böse Fee überzeugte
auch – mal nicht ganz so böse
– als fettiger, kalorienüberschüssiger Lebkuchen beim Hänsel &
Gretel-Tanz und auch RTL war zu
Besuch.
Hier sahen wir einen Einblick in
ein ganz alltägliches Leben.
... zum Zweiten
Und kurz vorm Finale sorgten unsere Männer mit ihrer liebreizenden Schönheit Anke wieder mal für
Furore.
Auf ging es am 30.01.2016 in unsere erste Abendveranstaltung
2016. Das Dreigestirn begrüßte unter anderem Schneewittchen mit
ihren Sklaven und unsere Weinkönigin Irmgard, welche immer ein
Schlückchen des vollmundigen Tropfens dabei hatte. Es folgte eine
Als Froschkönige ließen sie das
Publikum nicht mehr auf ihren
Stühlen.
Nr. 3/2016
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Soooo unsere „3“ auf einen Streich sind schwuppdiwupp schon wieder vorbei
Danke allen Mitgliedern für die tolle gemeinsame närrische Zeit. Besonders seien auch mal die erwähnt, die hinter der Bühne agieren:
Sei es unser Aussehen zu verschönern, liebe Steffi Suchandtke, sei
es Kostüme zu nähen oder zu ändern, liebe Yvonne Förderreuther
oder unsere „Bühne“ mit den passenden Requisiten zu versehen.
Danke liebe Geli und lieber Walter und auch die Koordination des
Kartenverkaufes, liebe Angelika Mandry. All dies gehört nämlich auch
mal erwähnt, denn ohne euch wären wir ziemlich aufgeschmissen!
Nun auf zu einer tollen Walpurgisnacht am 30.04.2016 in unseren
„heiligen Hallen“!
Eure lustigen Thurmgeister
Pfarrbereich Landsberg
Kirchliche Nachrichten für Klepzig, Landsberg,
Schwerz und Sietzsch
Gottesdienste
Sonntag, 13.03.
09:00 Uhr Sietzsch
14:00 Uhr Landsberg
Sonntag, 20.03.
14:00 Uhr Niemberg/Begrüßung J. Thon
Gründonnerstag, 24.03.
19:00 Uhr Landsberg/Passahmahl
Karfreitag, 25.03.
09:00 Uhr Schwerz
10:30 Uhr Landsberg u. Sietzsch
14:00 Uhr Klepzig
Karsamstag, 26.03.
21:00 Uhr Gütz/Osternacht
Ostersonntag, 27.03.
09:00 Uhr Sietzsch
14:00 Uhr Schwerz
Ostermontag, 28.03.
09:00 Uhr Klepzig
10:30 Uhr Landsberg
Sonntag, 03.04.
14:00 Uhr Landsberg
Sonntag, 10.04.
10:30 Uhr Landsberg
Seniorenheimgottesdienst in der Cafeteria Landsberg
Montag, 14.03. sowie 11.04. um 16:00 Uhr
Klepzig
Gemeindekreis
Dienstag, 05.04. um 14:30 Uhr
Landsberg
Gesprächskreis am Abend:
Mittwoch, 09.03. sowie 13.04. um 19:30 Uhr
Bibelgesprächskreis:
Dienstag, 29.03. um 19:30 Uhr
Nichtamtlicher Teil
Frauenhilfe:
Dienstag, 22.03. um 14:00 Uhr
Ökumenischer Gesprächskreis:
Donnerstag, 10.03. 19:30 Uhr
Christenlehre:
Mittwochs um 15:00 Uhr (außer in den Ferien)
Chorproben:
Mi., 09.03. um 18:00 Uhr,
Mi., 16.03., 23.03., 30.03., 06.04. um 19:30 Uhr
Schwerz
Kaffeenachmittag:
Mittwoch, 16.03. um 14:00 Uhr
Sietzsch
Gesprächskreis:
Dienstag, 12.04. um 14:00 Uhr
Ansprechpartner
Pfarrer T. Eichfeld, Walther-Rathenau-Str. 5, Landsberg
Tel.: 034602 20330
Gemeindesekretär: Hr. Mertens: [email protected]
Friedhof Klepzig: Hr. Herwig, Tel.: 034602 70866
Vorsitzende
Klepzig:
Landsberg:
Schwerz:
Sietzsch:
des Kirchenrates
Hr. Scheuerle, Tel.: 034602 51197
Hr. Prof. Dr. Grings, Tel.: 034602 23332
Hr. Weilbach, Tel.: 034604 20117
Fr. Wegner, Tel.: 034602 21943
Kirchengemeinde Gollma,
Reinsdorf, Reußen
Gottesdienste
Karfreitag, 25.03. um 09:00 Uhr
Ostersonntag, 27.03. um 10:30 Uhr
Sonntag, 10.04. um 14:00 Uhr:
Einführung neuer GKR
Anschließend:
Gemeindeversammlung!
Mit Vorstellung neuer Gemeindekirchenrat und Erklärung, weshalb
er berufen wurde vom Kirchenkreis her. Fragestunde.
Gäste aus unserem Ort willkommen!
Chöre in Gollma
Montags ab 19:30 Uhr Kirchenchorprobe „Cantemus“
Mittwochs um 17:30 Uhr Kinderchorprobe
Friedhof
Ansprechpartner: Pfarrer Eichfeld
Tel.: 034602 20330
Konto der Kirchengemeinde:
Kirchenkreis Halle Saalkreis
IBAN: DE55 8005 3762 0386 0601 18
BIC: NOLADE21HAL
Buchungsnummer: 146
Verwendungszweck Friedhof oder Gemeindebeitrag nicht vergessen.
Kontakt:
Pfarrer Eichfeld
Landsberg
W.-Rathenau-Str. 5
Tel. 034602 20330
Nichtamtlicher Teil
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Evangelisches Pfarramt Hohenthurm
Friedhof
Wir möchten hiermit an die Zahlung der Friedhofsgebühren für das
Jahr 2016 erinnern.
Zahlungsfrist ist bis zum 31.03.2016, danach werden leider Versäumniszuschläge berechnet.
Für die Überweisung von Friedhofsgebühren können Sie folgende
Bankverbindungen nutzen:
Evg. Kreiskirchenamt Halle
Name der Bank: Saalesparkasse
BIC: NOLADE21HAL
IBAN: DE55 8005 3762 0386 0601 18
Zahlungsgrund: RT 148 + Grabstellennummer - Name der Grabstelle
Brachstedt, Braschwitz, Hohenthurm, Maschwitz,
Niemberg, Oppin, Peißen, Plößnitz und Zwebendorf
Von-Wuthenau-Platz 5, 06188 Landsberg OT Hohenthurm
Telefon und Fax: 034602 50111
E-Mail: [email protected]
www.pfarramt-hohenthurm.de
Sprechstunden von Pfarrer Thon
Hohenthurm: jeden Dienstag, 09.00 – 13.00 Uhr im Pfarramt
Bürozeiten im Pfarramt Hohenthurm
Dienstag, 10.00 – 13.00 Uhr
Donnerstag, 13.00 – 16.00 Uhr
und nach Vereinbarung
Eine Einzahlung kann natürlich auch an den Sprechtagen im Pfarramt
erfolgen.
Kirchenmusik im Pfarrbereich Hohenthurm
Für die kirchenmusikalische Gestaltung von Taufen, Trauungen, kirchlichen Feiern zu Jubiläen und Trauerfeiern sind ansprechbar:
Frau Kathrin Hauser, Oppin, Tel.: 034604 21843
Herr Werner Schulz, Niemberg, Tel.: 034604 20938
Herr Hans-Martin Uhle, Oppin, Tel.: 034604 20569
Wünschen Sie außer der Orgel noch eine(n) weitere(n) Musiker(in),
dann fragen Sie danach den Organisten Ihrer Wahl.
Seit dem 1. Februar ist Pfarrer Dr. Johannes Thon Nachfolger von
Pfarrer Stefan Domke im Pfarramt Hohenthurm. Er wird am Sonntag
Palmarum, dem 20. März, um 14.00 Uhr in der Kirche von Niemberg
für alle Gemeinden seine Antrittspredigt halten.
Gottesdienste
Sonntag, 13. März – Judika
Braschwitz Hohenthurm Oppin Peißen 14.00 Uhr 10.30 Uhr 10.30 Uhr 09.00 Uhr Pfr. Kästner
Fr. Hunold
Pfr. Thon
Pfr. Thon
Sonntag, 20. März – Palmsonntag
Niemberg 14.00 Uhr Pfr. Thon
(Antrittspredigt)
Gründonnerstag, 24. März
Zwebendorf Karfreitag, 25. März
Niemberg 19.00 Uhr Liturgische
Pfr. Thon
Ostermontag, 28. März
Braschwitz Maschwitz Nacht
15.00 Uhr Musikalische
per zur Sterbestunde
Ostersonntag, 27. März
Brachstedt 08.00 Uhr Hohenthurm 14.00 Uhr Niemberg 10.30 Uhr Oppin 10.30 Uhr Peißen 14.00 Uhr Plößnitz 10.30 Pfr. Zwebendorf 09.00 Uhr Nr. 3/2016
Osterfrühstück
Pfrn. Ilse
Pfr. Thon
Pfr. Brenner
Pfrn. Ilse
Pfr. Kästner
Thon
Pfr. Thon
10.30 Uhr Frau Hunold
14.00 Uhr Frau Hunold
Kinderkirche und Konfirmanden
Kinderkirche
immer mittwochs, um 16.30 Uhr, Lutherheim Niemberg
Konfirmandentag
19. März, 10.00 – 13.30 Uhr, Gemeindesaal Landsberg
Ves-
Weitere Termine oder Terminänderungen
werden gegebenenfalls über Aushänge in den Schaukästen und im
Internet bekannt gegeben unter www.pfarramt-hohenthurm.de
Pfarrbereiche Hohenthurm und Landsberg
„Gott hat Jesus auferweckt am dritten Tage und hat ihn uns
erscheinen lassen.“ Apg.10,40
53 % der Deutschen wissen nicht, was Ostern bedeutet. „Ist Jesus
da gekreuzigt worden?“, fragen manche z. B. Wenn ich die Apostelgeschichte hier lese, dann erfahre ich: nur, wer Jesu Leben etwas
kennt, wird auch verstehen, was Ostern bedeutet. Petrus erzählt:
Jesus hat gepredigt und geheilt. Er brachte Frieden zu uns. Man hat
ihn gekreuzigt. Und dann wurde er auferweckt. Die Auferweckung ist
sozusagen die Bestätigung, die Unterschrift Gottes unter das Leben
von Jesus. Das hat jetzt für immer Wirkkraft bei euch, heißt das. Jesus ist jetzt der Herr. Ist Jesus heute bei uns der Herr? Wird es also
Ostern bei uns? Und wie geht das?
Es geht da, wo wir auch selber auf-stehen. Wenn ich nicht mehr
sitzenbleibe angesichts von Krankheit und Schmerz. Wo ich Kraft
bekomme, gegen Ausländerfeindlichkeit anzureden. Meine Meinung
zu sagen. Bei allen Fragen vielleicht, die ich im Konkreten auch habe.
Und auch, wo ich Mitleid empfinden kann im Lichte dieser Kraft von
Ostern. Mitleiden können mit anderen Menschen, anstatt mich in der
Sicherheit und Unberührbarkeit einzunisten, die mein Leben hat.
Ostern wird oft mit Licht verglichen. Mit Sonnenaufgang. Licht in der
Grabesfinsternis. Ende der Nacht. Ein jüdischer Rabbiner, eine Theologe also, fragte mal: „Wann ist die Nacht zu Ende?“, und alle Schüler antworteten: wenn ich einen Hund von einem Esel unterscheiden
kann usw. „Nein“, sagte der Rabbiner. „Wenn ich das Gesicht eines
Menschen sehe und erkenne in ihm meinen Bruder“!
Gute Feiertage wünscht Ihnen Ihr Pfarrer Eichfeld
Gründonnerstag, 24. März, 19.00 Uhr Liturgische Nacht, Zwebendorf
Gründonnerstag, 24. März, 19.00 Uhr Landsberg: Passahmahlfeier
Karfreitag, 25. März, 15.00 Uhr musikalische Vesper zur Sterbestunde, Niemberg
Karsamstag, 26. März, 21.00 Uhr Osternachtsfeier Kirche Gütz
So., d. 20.03., 14.00 Uhr Niemberg Begrüßungsgottesdienst Pfr. Thon
Katholische Pfarrei St. Mauritius
und St Elisabeth
Gottesdienste in Landsberg
Sonntag, 13.03.16, 5. Fastensonntag Sonntag, 20.03.16, Palmsonntag Donnerstag, 24.03.16, Gründonnerstag Freitag, 25.03.16, Karfreitag Sonntag, 27.03.16, Ostersonntag Sonntag, 03.04.16 Sonntag, 10.04.16 Sonntag, 17.04.16 8.30 Uhr
8.30 Uhr
keine hl. Messe
15.00 Uhr Liturgie
8.30 Uhr
8.30 Uhr
8.30 Uhr
8.30 Uhr
Nr. 3/2016
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Religionsunterricht in Landsberg (Schuljahr 2015/16)
Ab diesem Schuljahr ist der Religionsunterricht in Halle (GH Mauerstr.
12) immer dienstags.
1. + 2. Klasse 16.00 Uhr
3. Klasse 16.00 Uhr
4. Klasse 17.00 Uhr
5. Klasse 16.00 Uhr
6. + 7. Klasse 17.00 Uhr
Ab 8. Klasse erfolgt die Vorbereitung auf das Sakrament der Firmung samstags, 15.30 Uhr - 17.30 Uhr.
Der Termin ist der 19. März.
Samstag, den 09.04.16 ist von 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr Stellprobe
für die Firmung.
Die Firmung ist am 16. April, um 16.00 Uhr.
Jugendstunde (Schuljahr 2015/16)
Die Jugendstunde findet immer dienstags, um 19.00 Uhr im Gemeindehaus von St. Moritz statt.
Dazu sind alle Jugendlichen ab der 8. Klasse eingeladen.
Ökumenischer Begegnungskreis
Am Donnerstag, dem 10.03.16, um 19.30 Uhr, wird herzlich eingeladen.
Jahreslosung 2016
Über die Weiblichkeit Gottes mit Pfarrer Dr. Johannes Thon, Hohenthurm
Anschrift:
Katholische Pfarrei St. Mauritius und St. Elisabeth
Mauerstr. 12, 06110 Halle
Propst Reinhard Hentschel, Tel. 0345 2310236
Büro:
Frau Claudia Günther, Tel. 0345 2310221, Fax 0345 2310233
Öffnungszeiten:
Di.: 10.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 17.00 Uhr
Do.: 13.00 - 16.00 Uhr
Fr.: 10.00 - 12.00 Uhr
Ansprechpartner vor Ort:
Frau Möritz, Landsberg Frau Krause, Hohenthurm Frau Muschner, Niemberg Frau Orban, Brachstedt Tel. 034602 20535
Tel. 034602 50666
Tel. 034604 21942
Tel. 034604 20543
Ich warte nicht auf bessere Zeiten, ich sorge selber dafür,
dass bessere kommen.
Notker Wolf OSB
E. Bönisch
Soziale Beratungsstelle der
Evangelischen Stadtmission
Halle e. V.
Weidenplan 3 - 5, 06108 Halle (Saale)
Telefon: 0345 2178-138, Fax: 0345 2178-199
[email protected]
Außenstelle Landsberg
Bürgerhaus Landsberg
Köthener Straße 1a, 06188 Landsberg
Birgit Pötzsch
Telefon: 0345 2178-138
Nichtamtlicher Teil
Sprechstunde:
Donnerstag, 15.00 - 18.00 Uhr
17./31.03.2016
14./28.04.2016
12./26.05.2016
09./23.06.2016
Nach Vereinbarung sind weitere Termine in unserer Hauptstelle möglich.
Familien stärken – Perspektiven eröffnen
Zur Unterstützung junger erwerbsfähiger Hilfebedürftiger aus Familienbedarfsgemeinschaften beteiligt sich der Landkreis Saalekreis am
ESF-Projekt „Familien stärken – Perspektiven eröffnen“.
Ziel ist es, durch individuelle und intensive Betreuung eine erfolgreiche und nachhaltige Integration in ein sozialversicherungspflichtiges
Beschäftigungsverhältnis zu erreichen.
Zur Zielgruppe gehören Alleinerziehende unter 35 Jahre sowie Familienbedarfsgemeinschaften mit mindestens einem Kind, ein Partner
kann dabei über 35 Jahre alt sein.
Kontakt:
Jessica Müller (Teamleiterin)
Tel.: 03461 244306
E-Mail: [email protected]
Elke Seeburg
Tel.: 03461 244192
E-Mail: [email protected]
Denise Keilhack
Tel.: 03461 244192
E-Mail: [email protected]
Aufruf zur Teilnahme am Wettbewerb
„Gesellschaftliche Teilhabe –
Jobperspektive 58+“
Merseburg, 09.02.2016
Der Landkreis Saalekreis ruft alle interessierten Träger auf, Projektvorschläge zur Schaffung zusätzlicher, wettbewerbsneutraler und im
öffentlichen Interesse liegender Beschäftigungsmöglichkeiten zur
Vermeidung von sozialer und beruflicher Ausgrenzung im Rahmen
des Wettbewerbs
„Gesellschaftliche Teilhabe - Jobperspektive 58+“
einzureichen. Die Grundlage für die Durchführung des Wettbewerbs
und Umsetzung entsprechender Projekte ist die „Richtlinie Zielgruppen- und Beschäftigungsförderung“ [1]. Die Finanzierung erfolgt aus
Mitteln des Europäischen Sozialfonds.
Anliegen des Wettbewerbs
Im Landkreis Saalekreis ist bereits über einen längeren Zeitraum
eine positive Entwicklung des Arbeitsmarktes zu erkennen. An dieser Entwicklung konnten erwerbsfähige Langzeitarbeitslose, die das
58. Lebensjahr vollendet haben, nur unzureichend partizipieren. Im
Rahmen verschiedenster Projekte u. a. im Bundesprojekt „Perspektive 50plus“ konnten erste Erfolge in der Motivierung, Aktivierung
und in der Wiederherstellung der Beschäftigungsfähigkeit bei dieser
Zielgruppe verzeichnet werden.
Auf diesen Integrationsfortschritten aufbauend, sollen der Zielgruppe sowohl gesellschaftliche Teilhabe als auch der Zugang zum Arbeitsmarkt ermöglicht werden. Um entsprechende Wiedereingliederungserfolge zu erreichen, sollen zusätzliche Beschäftigungsplätze
geschaffen werden, die vielfältige Einsatzmöglichkeiten über einen
langfristigen Zeitraum sichern.
Nichtamtlicher Teil
- 38 -
Wer kann sich am Wettbewerb beteiligen?
Zur Teilnahme am Wettbewerb sind juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts mit entsprechender Eignung und Erfahrung
berechtigt. Juristische Personen des privaten Rechts müssen nicht
selbst gemeinnützig sein, es ist ausreichend, dass die Tätigkeitsbereiche der geförderten Projekte gemeinnützigen Zielen dienen und
eine Gewinnentnahme der Gesellschafter nicht stattfindet.
Wer kann die Beschäftigungsplätze in Anspruch nehmen?
Ziel der Projekte ist es, langzeitarbeitslosen Personen, die das 58.
Lebensjahr vollendet haben und im Rechtskreis des SGB II betreut
werden sowie Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes beziehen, Möglichkeiten zur sozialen Teilhabe zu eröffnen.
Was wird gefördert?
Gefördert werden sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse für Tätigkeiten, die zusätzlich, wettbewerbsneutral sind und
im öffentlichen Interesse liegen.
Die Projektlaufzeit kann maximal drei Jahre betragen. Der Projektbeginn ist für den 01.06.2016 vorgesehen.
Die individuelle Beschäftigungszeit der Teilnehmer/-innen soll in der
Regel drei Jahre, aber mindestens ein Jahr betragen.
Wie wird gefördert?
Es können Arbeitsverhältnisse mit mindestens 20 Arbeitsstunden je
Woche gefördert werden.
Der Zuschuss von maximal 910 EUR pro Monat und Arbeitnehmer/in erfolgt zu den förderfähigen Personalausgaben. Dabei sind nur
die Personalausgaben, die unmittelbar durch die Beschäftigung des
Teilnehmenden im Projekt entstehen, zuschussfähig. Beiträge zur
Berufsgenossenschaft, Haftpflichtversicherungen sowie die Umlagen U1, U2 und U3 müssen durch die/den Arbeitgeber/-in selbst getragen werden. Nicht förderfähig sind Sach- und Verwaltungskosten.
Ausgaben für Lohnkosten, die die maximale Förderhöhe übersteigen, sind als Eigenanteil oder über Mittel Dritter sicherzustellen.
Die Kreisvolkshochschule Saalekreis
informiert (Außenstelle Landsberg)
Angebote im März
Entspannen mit Yoga am Nachmittag – neuer Termin
Yoga ist eine sanfte Art, den gesamten Körper zu kräftigen, seine
Flexibilität zu erhöhen, vollständig zu entspannen, um zur Ruhe zu
kommen und zu lernen, den Geist und die Gedanken zu beherrschen.
Sie entdecken schlummernde Fähigkeiten und Energien und gelangen durch das Lernen von Yoga zu Ausgeglichenheit und Harmonisierung von Geist, Körper und Seele.
16.03. - 25.05.2016, 10 x Mittwoch, 15.30 - 16.55 Uhr, Daniela
Zehnpfund-Lange, Landsberg, Regenbogenschule, 66,50 Euro
Fitnessgymnastik in Peißen
noch freie Plätze
Montag, 19.45 - 20.45 Uhr, Landsberg OT Peißen, Turnhalle,
52,50 Euro
Englisch Konversation A2-B1
Montag, 17.30 - 19.00 Uhr, Angelika Wölfer, Landsberg, 60,00 Euro
Die Veranstaltungen Familiensport
- für Familien mit Kindern 3 - 5 Jahre
- für Familien mit Kindern 5 - 7 Jahre
- für Familien mit Kindern 7 - 9 Jahre
am Montagnachmittag in Landsberg sind derzeit ausgebucht.
Anfragen für die Warteliste werden aber jederzeit angenommen, da
vereinzelt auch die Möglichkeit eines späteren Einstiegs besteht.
Auf www.vhs-halle-saalekreis.de finden Sie das Gesamtangebot online mit der Möglichkeit zur Anmeldung.
Information und Anmeldung:
Mo. - Fr.: Kreisvolkshochschule Saalekreis, Am Saalehang 1,
06217 Merseburg, Tel. 03461 259088-4;
Internet: www.kvhs-saalekreis.de, E-Mail: [email protected]
Hinweise zum Verfahren
Die zu fördernden Projekte werden im Rahmen eines wettbewerblichen Verfahrens ausgewählt. Für die Teilnahme am Wettbewerb ist
ein tragfähiges Konzept zur Umsetzung der Ziele des Wettbewerbs
zu entwickeln.
Der Wettbewerb bildet die Vorstufe zum Antragsverfahren. Bei positiver Entscheidung durch den Regionalen Arbeitskreis (RAK) zu einem
Projekt erfolgt die Aufforderung zur Antragsabgabe bei der bewilligenden Stelle (Förderservice GmbH der Investitionsbank SachsenAnhalt, FSIB).
Die Richtlinie und Unterlagen zum Einreichen eines Projektvorschlages sind unter www.saalekreis.de verfügbar. Die Unterlagen sind
vollständig ausgefüllt einzureichen. Die Bewertung der Projektvorschläge erfolgt nach einem einheitlichen Bewertungsschema, das
ebenfalls unter www.saalekreis.de eingesehen werden kann.
Für Fragen und allgemeine Informationen zum Wettbewerb steht Ihnen Frau Dana Patowsky (Koordinatorin Regionaler Arbeitsmarkt) unter 03461 244-150 oder per E-Mail:
[email protected]
zur Verfügung.
Der Projektvorschlag ist in doppelter Ausfertigung in einem verschlossenen Briefumschlag mit Hinweis auf den Wettbewerb
„Gesellschaftliche Teilhabe - Jobperspektive 58+“ einzureichen. Später eingehende Projektvorschläge bzw. Nachreichungen
können nicht mehr berücksichtigt werden.
„Landsberger Echo“
IMPRESSUM
Die Projektvorschläge sind bis zum 15.03.2016 um 12:00 Uhr
unter folgender Postadresse einzureichen:
Landkreis Saalekreis
Frau Dana Patowsky
Koordinatorin Regionaler Arbeitsmarkt
Geusaer Straße 81e
06217 Merseburg
Nr. 3/2016
Das Amtsblatt der Stadt Landsberg (Sachsen-Anhalt) mit öffentlichen Bekanntmachungen der Kommunalverwaltung erscheint zweimal monatlich und wird an alle erreichbaren Haushalte kostenfrei verteilt.
-Herausgeber: Stadtverwaltung Landsberg,
Köthener Str. 2, 06188 Landsberg
- Verlag und Druck: Verlag + Druck LINUS WITTICH KG,
04916 Herzberg, An den Steinenden 10, Telefon (03535) 489 - 0
Für Textveröffentlichungen gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
- Verantwortlich für die amtlichen Bekanntmachungen:
Der Bürgermeister der Stadt Landsberg, Herr Olaf Heinrich
- Verantwortlich für Textbeiträge: sind die Verfasser.
Amtsblatt-Redaktion: Stadt Landsberg, Bürgerservice,
Tel. (034602) 24984, Fax: 24988,
E-Mail: [email protected]
- Verantwortlich für den Anzeigenteil/Beilagen:
Verlag + Druck LINUS WITTICH KG, 04916 Herzberg,
An den Steinenden 10
vertreten durch den Geschäftsführer ppa. Andreas Barschtipan,
www.wittich.de/agb/herzberg
Einzelexemplare sind gegen Kostenerstattung über den Verlag zu beziehen. Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere
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