April 2010 - St. Georgen im Lavanttal
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April 2010 - St. Georgen im Lavanttal
Informationsblatt der Gemeinde St. Georgen i. Lav. April 2010 61. Ausgabe AMTLICHE MITTEILUNG GRATIS Seite 2 Der Bürgermeister informiert Seite 3 Bundespräsidentenwahl am 25. April 2010 Seite 4 Amtliche Mitteilungen Seite 7 Aus den Referaten Seite 9 Autowrackentsorgung Seite 12 Faschingsrückblick Seite 16 Quer durch die Gemeinde St. Georgen i. Lav. Seite 22 Hofmühlstraße beim Krapflhofteich Geplantes Fahrverbot St. Georgen im Lavanttal Das Dorf im Paradies www.sankt-georgen.at Geschätzte Leserinnen und Leser unserer Gemeindezeitung! Das Jahr 2010 wird – aus unserer Sicht – ein finanziell schwieriges Jahr. Dennoch haben wir Voraussetzungen geschaffen, dass wichtige Sanierungsmaßnahmen und Investitionen in unserer Gemeinde möglich sind. Trotz Mindereinnahmen aus den Bundesertragsanteilen sind wir – wie vorgesehen - in der Lage, mit dem Zubau bei der Volksschule zu beginnen. Die Erhaltung und Sanierung unserer weitläufigen Gemeindestraßen ist uns ein wichtiges Anliegen, wir werden daher auch mit weniger Mittel die notwendigen Maßnahmen durchführen. Abgaben und Gebühren 2010: Der Bürgermeister informiert Einige Abgaben und Gebühren mussten per 1. Jänner 2010 geringfügig angehoben werden, so im Bereich der Wasserversorgung und Abfallbeseitigung. Bei der Kanalbenützungsgebühr konnte eine Senkung vorgenommen werden. Wasserbezug: Der Gebührensatz beträgt bis zu einer jährlichen Wasserbezugsmenge von 400 m3 € 0,85 je m3, die über 400 m3 jährlich hinausgehende Wasserbezugsmenge ist wie bisher mit € 0,70 je m3 (inkl. 10 % Mwst.) festgesetzt. Abfallbeseitigung: Durch das ständig steigende Müllaufkommen und den immer größer werdenden Aufwand bei der Sauberhaltung unserer Umweltinseln mussten die Gebühren angehoben werden, um einigermaßen eine Kostendeckung zu erreichen. Kanalbenützung: Um die Mehrbelastung für unsere Abgabenpflichtigen so gering wie möglich zu halten, haben wir im Gegenzug zu den angeführten Gebührenanpassungen die Bereitstellungsgebühr bei der Kanalbenützung von bisher € 70.– auf € 50.– je Bewertungseinheit (inkl. 10% Mwst.) und Jahr gesenkt. Bevölkerungsentwicklung: Im Vorjahr standen 18 Geburten 19 Sterbefälle gegenüber, somit ist beinahe eine ausgeglichene Bilanz zu vermerken. Im heurigen Jahr sind erfreulicherweise sowohl für den Kindergarten als auch für die Volksschule überdurchschnittlich viele Kinder angemeldet. Grundankauf: Mit dem Grundankauf aus der Liegenschaft vlg. Bernsteiner sowie im Bereich St. Georgen-Nord, haben wir eine wichtige Voraussetzung für die wirtschaftliche Weiterentwicklung unserer Gemeinde geschaffen. Sozialer Wohnbau: Nachdem in unserer Gemeinde keine einzige freie kommunale Wohnung zur Verfügung steht, wird nach Ostern mit dem Bau einer neuen GWGWohnanlage mit 6 Wohneinheiten begonnen. Zudem herrscht bei Privaten großes Interesse und Nachfrage nach Baugründen. Ich wünsche Ihnen ein frohes Osterfest und viel Freude mit Ihren bevorstehenden Aktivitäten. Herzlichst Bürgermeister Karl Markut, VS Dir. Brigitte Bukovsky und AL Gerhard Loibnegger bei der Besichtigung des Volksschul-Areals 2 St. Georgener Gemeindezeitung Ihr Bürgermeister Karl Markut www.sankt-georgen.at Bundespräsidentenwahl am 25. April 2010 Unter welchen Voraussetzungen können Sie am 25. April 2010 an der Bundespräsidentenwahl teilnehmen? Sie die Wahlkarte keinesfalls im Bundesministerium für Inneres beantragen können! Zur Teilnahme an der Bundespräsidentenwahl 2010 sind Sie berechtigt, wenn Sie o österreichische Staatsbürgerin oder österreichischer Staatsbürger mit Hauptwohnsitz in Österreich sind, spätestens am Wahltag (also am 25. April 2010) 16 Jahre alt werden und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind, o Auslandsösterreicherin oder Auslandsösterreicher sind, spätestens am Wahltag 16 Jahre alt werden und in die Wählerevidenz einer österreichischen Gemeinde eingetragen sind. Wenn Sie österreichische(r) Staatsbürger(in) sind und Ihren Hauptwohnsitz in Österreich haben, werden Sie automatisch in die Wählerevidenz Ihrer Heimatgemeinde (und damit in das für die Bundespräsidentenwahl erstellte Wählerverzeichnis) eingetragen. Bis zu welchem Zeitpunkt kann die Ausstellung einer Wahlkarte beantragt werden? Zur Überprüfung ob Sie eingetragen sind, liegt das Wählerverzeichnis von Dienstag, 23. März 2010 bis einschließlich Donnerstag, 1. April 2010 (Sonntag ausgenommen) zur Einsichtnahme im Meldeamt der Gemeinde St. Georgen auf! Schriftlich können Sie einen Antrag auf Ausstellung einer Wahlkarte entweder bis zum 4. Tag vor der Wahl (Mittwoch, 21. April 2010) oder, wenn eine persönliche Übergabe der Wahlkarte an eine vom Antragsteller bevollmächtigte Person möglich ist, bis zum 2. Tag vor der Wahl (Freitag, 23. April 2010) stellen. Mündlich kann eine Wahlkarte bis zum 2. Tag vor der Wahl (Freitag, 23. April 2010) beantragt werden. Ab welchem Zeitpunkt werden Wahlkarten versendet? Die Wahlkarte wird nach Herstellung der amtlichen Stimmzettel, knapp drei Wochen vor dem Wahltag, erhältlich sein. Sie können diese bei der Gemeinde persönlich abholen oder bei der Antragstellung um die Zusendung der Wahlkarte (unter Angabe der Zustelladresse – auch im Ausland) ersuchen. Was haben Sie ganz allgemein zu beachten? Sollten Sie sich am Wahltag an einem anderen Ort, als in Ihrer Heimatgemeinde aufhalten (etwa durch Auslandsaufenthalt oder eine sonstige Ortsabwesenheit) oder aus gesundheitlichen Gründen kein Wahllokal aufsuchen können, so können Sie nur mit einer Wahlkarte wählen. Mit der Wahlkarte können Sie ein Wahllokal aufsuchen, vor einer besonderen Wahlbehörde wählen oder – ohne Wahlbehörde – im Weg der Briefwahl Ihre Stimme abgeben. Sollten Sie Auslandsösterreicher(in) sein, so benötigen Sie jedenfalls eine Wahlkarte (es sei denn, Sie halten sich am Wahltag zufällig in der Gemeinde Ihrer Eintragung in die Wählerevidenz auf). Bitte beantragen Sie Ihre Wahlkarte rechtzeitig bei der Gemeinde, in deren Wählerevidenz Sie geführt werden! Wenn Sie eine Wahlkarte beantragt haben, dürfen Sie nur mehr mit dieser Ihre Stimme abgeben, unabhängig davon, wo und auf welche Weise Sie wählen möchten! Sollten Sie keine Wahlkarte besitzen, können Sie ausschließlich bei der Gemeinde, in deren Wählerevidenz Sie eingetragen sind, am 25. April 2010 Ihre Stimme abgeben. Nähere Informationen zur Wahl (Wahllokale, Wahlzeiten) erhalten Sie zeitgerecht mittels persönlicher Wählerverständigungskarte! Wo können Sie die Ausstellung Ihrer Wahlkarte beantragen? Sie müssen bei der Gemeinde, in deren Wählerevidenz Sie eingetragen sind, mündlich (persönlich, nicht telefonisch) oder schriftlich (z. B. per Telefax 04357/2133-9 oder per E-Mail [email protected]) die Ausstellung einer Wahlkarte beantragen; dies ist beginnend mit dem Tag der Ausschreibung der Wahl (2. Februar 2010) möglich. Als Auslandsösterreicher(in) können Sie die Wahlkarte auch im Weg einer österreichischen Vertretungsbehörde (Botschaft, Generalkonsulat, Konsulat) anfordern. Bitte beachten Sie, dass www.sankt-georgen.at Dienstag – Sonntag warme Küche! Täglich Menü Donnerstags „Saure Suppe“ Feiern aller Art! Tischreservierung unter 04357/2116 Gasthaus Gartnerwirt St. Georgener Gemeindezeitung 9423 St. Georgen Der Bürgermeister informiert Wie können Sie wählen, wenn Sie sich voraussichtlich am Wahltag nicht in der Gemeinde, in deren Wählerverzeichnis Sie eingetragen sind, aufhalten? 3 Ein herzliches Willkommen unseren neuen Erdenbürgern Kevin Daniel Maier Catalena Riegler geb. 18. November 2009 Eltern: Petra Maier und Daniel Fellner geb. 7. Dezember 2009 Eltern: Claudia Riegler u. Markus Stropnik Lara Kim Fellner Jonas Schäffer Anna Juliana Pucher geb. 24. Dezember 2009 Eltern: Beate Fellner und Benjamin Gach geb. 30. Dezember 2009 Eltern: Claudia Schäffer u. Raimund Thamerl geb. 11. Februar 2010 Eltern: Katrin Pucher und Christian Mohl Den Bund für‘s Leben schlossen Amtliche Mitteilungen Dipl.-Ing. (FH) Martin Alfred Weinberger und Silvia Mehringer 4 9433 St. Andrä St. Georgener Gemeindezeitung www.sankt-georgen.at Liebe Pfarrmitglieder der Pfarre St. Georgen! In diesen Tagen stellt sich wegen vieler schrecklicher Meldungen über Missbräuche in der Kirche, die Frage, wie so etwas in Klöstern und Pfarren möglich ist. Verantwortliche und ihre Theologen haben in der Vergangenheit viel zu wenig betont, dass die Kirche eine sehr menschliche Gemeinschaft bildet, und dass sie aus Sündern besteht, die Fehler haben und zu diesen Fehlern auch stehen sollten. Selbstverständlich sind Vergehen, die andere, besonders Minderjährige, hineinziehen, besonders gravierend. In diesen Tagen bedarf die Kirche ihrer ganzen Kraft, die letztlich aus dem Geist Jesu kommen muss, sich zu reinigen, zu ihren Fehlern zu stehen und alles zu unternehmen, dass sie wieder glaubwürdig wird. Vorbeugende Maßnahmen bestehen darin, dass die Verantwortlichen ihr geistliches Leben wirklich ernst nehmen, gerne bei den Menschen und ihren Anliegen sind, und sich nicht ‚zu gut vorkommen’. Ich habe die verschiedenen Anreden wie ‚Hochwürden’, ‚Herr Prälat’ oder gar ‚Euer Gnaden’ nie besonders geliebt, da ich weiß, dass auch ich ein Mensch mit Fehlern und Schwächen bin und ich mir nicht besser vorkommen möchte als die Anderen. Es ist auch nicht unsere Aufgabe, als ‚Moralapostel’ aufzutreten. Jesus hat selbst gesagt: „Wer von euch ohne Sünde ist, werfe einen Stein auf sie (auf die Sünderin)“. (Joh 8, 7) Bei all diesen Schreckensmeldungen darf allerdings auch nicht übersehen werden, wie viele – es sind sehr viele – in großer Treue und Umsicht ihre Pflicht in der Kirche erfüllen. In diesem Sinn wünsche ich allen Pfarrmitgliedern, auch im Namen des Pfarrgemeinderates, gesegnete Ostern und viel Freude aus dem Glauben heraus, dass wir alle für ein neues Leben in Christus bestimmt sind. Abt Heinrich Ferenczy OSB, Pfarrer Langjährige Gemeindebedienstete treten in den Ruhestand Wir wünschen fröhliche Ostern! www.sankt-georgen.at treten in den verdienten Ruhestand. Wir bedanken uns bei beiden Bediensteten für die langjährigen treuen Dienste und wünschen für die Zukunft alles erdenklich Gute! Bgm. Karl Markut, Sophie Streußnig, Anna Wölwitsch und AL Gerhard Loibnegger Albert Futtelnig Hauptstraße 47 9423 St. Georgen Tel. 0664 / 2071750 St. Georgener Gemeindezeitung Amtliche Mitteilungen Frau Wölwitsch Anna, die seit 1994 als Reinigungskraft im Gemeindeamt tätig war und Frau Streußnig Sophie, die seit 1998 im Reinigungsdienst in der Volksschule einer Beschäftigung nachging, 5 Jahreshauptversammlung der FF St. Georgen Von vorne links: Bez. Masch.Meister BI Pettauer Gerhard; Polizei Kontr. Insp. Käfer Franz, GFK OBI Oberländer Matthäus; Bez. FW Kdt-Stv. BR Weißhaupt Wolfgang; Abschn. FW Kdt. ABI Kaimbacher Raimund; Ehren Kdt. EOBI Pucher Gottfried; BGM Markut Karl; Bez. FW Kdt. OBR Schütz Bernhard; Bez. FW Kurat Mag. Pater Anselm Kasim; GFK-Stv. BI Thonhauser Herbert; OLM Ing. Semmler Walter; BM Thonhauser Gottfried Peter mit den beförderten und geehrten Feuerwehrkameraden. Die Jahreshauptversammlung der Feuerwehr St. Georgen i. Lav. fand am 6. März 2010 im Kultursaal der Gemeinde statt. Neu aufgenommen wurden: Thonhauser Lukas und Thümmerer Stefan Befördert und angelobt wurden: Feuerwehrmann (FM): Thonhauser Roman Hauptfeuerwehrmann (HFM): OFM Hinteregger Franz OFM Ing. Streit-Gutschi Wolfgang Oberlöschmeister (OLM): LM Ing. Semmler Walter Hauptverwalter (HV): OV Grünwald Alfred Verleihung von Ärmelstreifen: 5 Dienstjahre: FM Semmler Christian 10 Dienstjahre: BM Ing. Mayer Rainer 15 Dienstjahre: HFM Ibel Johannes und HFM Liebert Ewald 30 Dienstjahre: BI Thonhauser Herbert und BM Thonhauser Gottfried Peter 35 Dienstjahre: HFM Kainbacher Franz 40 Dienstjahre: HFM Mischkot Lorenz und HFM Pucher Willibald Vorankündigung: Im Mai 2010 findet eine Feuerlöscherüberprüfung statt. Wir bieten Ihnen die Möglichkeit Ihre Feuerlöscher kostengünstig überprüfen zu lassen. Nähere Infos lassen wir Ihnen rechtzeitig zukommen. Steiner Bau Amtliche Mitteilungen Ges.m.b.H. 6 HOCH -, TIEF- UND STAHLBETONBAU, BAUSTOFFHANDEL A-9470 St. Paul im Lavanttal · Industriestraße 2 · Telefon (0 43 57) 23 01 und 23 02 · Telefax (0 43 57) 23 01 - 33 A-9020 Klagenfurt - Hörtendorf · Ziegeleistraße 2 · Telefon (0 46 3) 30 13 20 und 30 13 22 · Telefax (0 46 3) 30 13 20 - 85 IMPRESSUM: Herausgeber und Verleger: Gemeinde St. Georgen im Lavanttal – Telefon 04357 2133, www.sankt-georgen.at Zeitungslayout: agentur artus | 9400 Wolfsberg | Grazer Straße 16 | T 0664 3555101 | www.artuswerbung.com Gesamtherstellung: SHS-Druck Haßler Gesellschaft mbH., 9470 St. Paul, Gymnasiumweg 1, Telefon 04357 2420, Fax 04357 3430, [email protected] Zur besseren Lesbarkeit wird bei geschlechtsspezifischen Begriffen die männliche Form verwendet. Diese versteht sich als geschlechtsneutral, Frauen sind an den entsprechenden Stellen mit eingeschlossen. St. Georgener Gemeindezeitung www.sankt-georgen.at Aus den Referaten von Vizebürgermeister Albert Gutsche Sehr geehrte Gemeindebürger! Wir gratulieren herzlich ... zum 80. Geburtstag zum 70. Geburtstag Podertschnig Johann Hinteregger Balthasar Karner Konrad Koller Juliane 9423 Krakaberg 4 Perdacher Maria 9423 Hauptstraße 11/3 Gams Magdalena 9423 Herzogberg 7 Bellamy Josefine 9423 Römerstraße 27 Paulitsch Maria 9423 Niederhof 9 9423 Andersdorf 24 zum 85. Geburtstag Faullant Erna Pachoinig Josef 9423 Am Waldrain 31 9470 Allersdorf 5 Ibel Rosina Fackelmann Juliana 9423 Andersdorf 65 9423 Hofwiesen 41 Ninaus Herbert Köffel Josef 9423 Niederhof 8 9470 Unterrainz 8 Dengg Elisabeth Riedl Fridoline 9423 Pontnig 15 9423 Fransdorf 16 Taudes Herbert Thonhauser Maria 9423 Hauptstraße 25 9423 Andersdorf 48 Mollhofer Juliana zum hohen Alter 9423 Steinberger Straße 62 Grünwald Alfred 9423 Blumenweg 8 Streit Gerhard 9423 Sonnenhang 10 Sulzer Adolf 9423 Gundisch-Mitte 20 Thonhauser Herta 9423 Andersdorf 26 Schüller Johanna 9423 Steinberg-Hart 22 Drescher Elfriede 9423 Unterpichling 11 zum 75. Geburtstag Diex Maria (86) 9423 Hofwiesen 4 Streit Maria (87) 9423 Unterpichling 4 Butscher Anna (88) 9423 Am Waldrain 16 Tschokelz Johanna (93) 9423 Steinberg-Oberhaus 18 Ich wünsche Ihnen allen ein frohes Osterfest und verbleibe mit den besten Grüßen an Sie Ihr Vzbgm.Gutsche Albert Josef Pachoinig, 85 Jahre Woltsche Vinzenz (82) 9423 Niederhof 4 Fellner-Novak Maria (82) 9423 Niederhof 17 Kainbacher Johann (83) 9423 Gundisch-Mitte 15 Thamerl Anastasia (83) 9423 Steinberger Straße 34 Ruth Herta (83) Juliana Fackelmann, 85 Jahre 9423 Hofwiesenstraße 39 Pucher Alois (83) 9470 Unterrainz 5 Sarny Maria (83) 9470 Unterrainz 14 Gollob Maria Podertschnig Maria (84) 9423 Römerstraße 15 9423 Hofwiesenstraße 5 Rappitsch Josefa Sand Michael (84) 9423 Hauptstraße 33 9423 Krakaberg 3 Tragbauer Sophie Drescher Eduard (86) www.sankt-georgen.at 9423 Steinberger Straße 53 9423 Herzogberg 14 9423 Hauptstraße 19 9423 Gundisch-Nord 10 Johann Podertschnig, 80 Jahre Resch Juliana (86) Ellersdorfer Agnes (91) Thonhauser Maria (81) Wagner Josefa 9423 Pfaffendorf 33 9470 Allersdorf 24 9423 Andersdorf 69 9423 Unterpichling 11 Josef Köffel, 85 Jahre Fridoline Riedl, 85 Jahre St. Georgener Gemeindezeitung Aus den Referaten 9423 Bachweg 12 9423 Hofwiesenstraße 5 Wiedenbauer Matthias (86) Pachler Maria (88) 7 Matthias Lanzinger Veröffentlichung von Geburtstagen Grundsätzlich widerspricht eine Veröffentlichung von Geburtstagen in Zeitungen datenschutzrechtlichen Interessen, soferne diese von den Betroffenen nicht gewünscht wird. Andererseits ist uns bekannt, dass der Großteil der Bevölkerung wünscht, dass die Altersjubilare in den Zeitungen veröffentlicht werden. Wir ersuchen daher, dass jene Personen, die eine Veröffentlichung ihres Geburtstages nicht wünschen, dies dem Gemeindeamt (04357/2133-10) mitteilen. Von allen übrigen Personen, von denen wir keine derartige Mitteilung erhalten nehmen wir an, dass sie nichts gegen eine Veröffentlichung ihres Geburtstages in der Gemeindezeitung haben. Muttertagsfeiern der Gemeinde Liebe Mütter und Frauen! Wir möchten Sie herzlich zu der Muttertagsfeier der Gemeinde am Samstag, den 8. Mai 2010 mit dem Beginn um 14.00 Uhr, im Kultursaal der Gemeinde, einladen. Allen anwesenden Müttern möchten wir einen Blumengruß überreichen und SIE zu Kaffee und Kuchen einladen. Wir freuen uns auf Ihren Besuch! Sonntag, 9. Mai 2010 Mütterehrung des MGV St. Georgen im Anschluss an die Heilige Messe. Blumenolympiade Die Gemeinde St. Georgen nimmt auf Wunsch auch heuer wieder an der Kärntner Blumenolympiade teil. Dieser ist ein weit über unsere Grenzen hinaus anerkannter Wettbewerb. Es werden Gemeinde- und Landessieger ermittelt, welche mit Urkunden und Anerkennungen ausgezeichnet werden. Ich ersuche alle Blumenfreunde, recht zahlreich daran teilzunehmen und sich bis Ende Mai im Gemeindeamt bei Frau Guntschnig (04357/2133-10) anzumelden. Aus den Referaten Wir verabschieden uns von 8 Rappitsch Leopold, 9423 Oberrainz 3 Sarny Alois, 9423 Bachweg 10 Stampfer Sebastian, 9423 Gundisch-Nord 17 Jamnig Mathias, 9423 Steinberg-Oberhaus 27 Fellner Stefan Gerhard, 9423 Oberrainz 6 Malatschnig Primus, 9423 Hofwiesen 20 Lippbauer Sophie, 9423 Andersdorf 35 Pichler Franz, Wolfsberg St. Georgener Gemeindezeitung www.sankt-georgen.at Aus den Referaten von Vizebürgermeister Mag. Simon Leschirnig-Reichel Sehr geehrte Bewohner unserer schönen Gemeinde! Dies ist die erste Kursreihe, die wir im Rahmen der Gesunden Gemeinde durchfüh- ren. Weitere Aktivitäten werden im Sommer 2010 bei der nächsten Arbeitskreissitzung besprochen. Autowrackentsorgung In der 21. Kalenderwoche 2010 findet eine Autowrackentsorgungsaktion statt. Sollten Sie ein Autowrack zu Hause haben, so haben Sie zwei Möglichkeiten, dieses zu entsorgen. 1. Sie bringen das Autowrack direkt zur Deponie Hart bei Lavamünd, Kosten: € 10,– oder 2. Sie lassen das Autowrack direkt von zu Hause abholen, Kosten: € 25,– Bitte beachten: Wenn Sie Ihr Autowrack von zu Hause abholen lassen, sollten Sie folgendes beachten: Die Zufahrt mit einem LKW muss gegeben sein. Das abzuholende Autowrack muss auf einem befestigten Platz abgestellt sein, sodass es mit einem Autokran aufgenom- men werden kann. Eventuell auftretende Verunreinigungen hat der Besitzer des Autowracks zu entfernen. Der Typenschein oder ein Eigentumsnachweis des Autowracks sollte vorhanden sein. Die Meldung an das Gemeindeamt oder den AWV Lavanttal muss bis längstens Freitag, 21. Mai 2010 erfolgen. Gemeindeamt 04357/2133, AWV 04356/2362. Die Besitzer werden von der Abholung rechtzeitig verständigt. Tierkörperentsorgung Für die Entsorgung tierischer Abfälle sind ab 1. 12. 2009 nachfolgende Preise inkl. 10% Mwst. in Kraft: Kategorie 1 SRM, tote Tiere – Rinder, Schafe, Ziegen - gem. Kat 1 je Kilogramm € 0,298 Kategorie 2 Schlachtmüll mit Weichteilen und toten Tieren (außer Rinder, Schafe, Ziegen) gem. Kat 2, ungewaschene Därme, Blut von Wiederkäuern je Kilogramm € 0,195 Kategorie 3 Schlachtkörperteile, Häute, Hufe, Hörner je Kilogramm € 0,111 Diaetologin Manuela Wutscher bei ihrem Vortrag www.sankt-georgen.at Die von den St. Georgener Gemeindebürger/Innen angelieferten Tiermaterialien in die TKE Sammelstelle der Gemeinde St.Paul werden der Kat 1 – Kat 3 zugeordnet, gewogen und der Gemeinde St. St. Georgener Gemeindezeitung Georgen zu den angeführten Preisen in Rechnung gestellt. Gemäß Beschluss des Gemeindevorstandes erfolgt die Weiterverrechnung der Kosten an die Verursacher wie folgt: Für gefallene Tiere bis 80 kg (Kälber, Schweine, Schafe, Ziegen) wird nach Abzug des Rückersatzes vom Tierseuchenfonds ein halbjährlicher Freibetrag von € 30.– berücksichtigt, dies gilt auch für Hühner (kein Rückersatz vom TSF). Die Bagatellgrenze für Schlachtabfälle beträgt € 7.– halbjährlich. Der darüber hinausgehende Betrag ist an die Gemeinde zu entrichten. TKE Sammelstelle St.Paul Öffnungszeiten: Montag bis Freitag von 15.00 Uhr bis 16.00 Uhr Samstag von 11.00 Uhr bis 12.00 Uhr Ich wünsche Ihnen ein frohes Osterfest und verbleibe mit besten Grüßen: Ihr Vzbgm.Mag.LeschirnigReichel Simon. Aus den Referaten Am Mittwoch, dem 3. Feber 2010 fand im Kultursaal ein sehr interessanter Vortrag zum Thema: „Mit weniger Kilos – fit in den Frühling“ statt. Gleichzeitig wurde die Kursreihe „Schritt für Schritt zum Wohlfühlgewicht“ vorgestellt. Erfreulicherweise haben sich zahlreiche Interessierte für die achtteilige Kursreihe angemeldet, sodass sogar zwei Gruppen gebildet werden mussten. Diese Gruppen werden von der Diaetologin Wutscher Manuela betreut und lernen durch Selbstanalyse das Essverhalten und die Ursachen für die überschüssigen Kilos kennen. Das gemeinsame Ziel ist eine langfristige Umstellung der Ernährungs- und Bewegungsgewohnheiten. Wir wünschen allen Teilnehmern, dass Sie Ihre Ziele erreichen. 9 Halten Sie unsere Umweltinseln sauber! Geschätzte Gemeindebürger! Fischlaibchen mit Schnittlauch-Joghurt-Sauce ZUTATEN: 4 Fischfilets tiefgekühlt je 150 g; 2 EL Weißwein, 100 g Zwiebeln, 10 g ÖL, 1 Ei, 1 EL Magertopfen, 1 EL Magerjoghurt, 30 g Brösel, Zitronensaft, Petersilie, Dille, Pfeffer, Salz, Muskatnuss. Sauce: 250 g Magerjoghurt, 100 g Magertopfen, Schnittlauch, Zitronensaft, Salz, Pfeffer ZUBEREITUNG: Den tiefgekühlten Fisch in 2 EL Weißwein verdünnt mit Wasser weich dünsten und abkühlen lassen. Zwiebel hacken und in etwas Öl rösten. Fisch klein hacken und mit Zitronensaft, Salz, Pfeffer, Muskatnuss und den frischen Kräutern würzen. Das Ei versprudeln und gemeinsam mit Topfen und Joghurt unter den Fisch rühren und mit den Bröseln binden. Aus der Masse 8 Laibchen formen und auf einem Backpapier belegten Blech im Rohr bei 180 Grad ca. 30 Minuten backen. Die Laibchen bei halber Backzeit wenden, um eine schmackhafte Kruste zu erzielen. Für die Soße Joghurt mit Topfen und Schnittlauch verrühren und mit den Gewürzen abschmecken, mit den Fischlaibchen anrichten. TIPP: Anstelle der Schnittlauchsoße passt auch gut Letscho und Petersilkartoffeln. Postservicestelle · Lotto- und Toto-Annahmestelle ADEG-Kaufhaus · Tankstelle · SB-Wash Amtliche Mitteilungen WOLFGANG 10 HASSLER 9423 St. Georgen, Hauptstraße 10 Telefon 04357 / 2137 · Fax DW 4 Plattenservice • Geschenkskörbe Hauszustellung Im Interesse der Sauberhaltung unserer Umweltinseln und im Interesse der Sparsamkeit bitten wir Sie, Altstoffe n u r in die dafür vorgesehenen Behältnisse einzuwerfen und nur jene Altstoffe zu verbringen, für die auch die entsprechenden Behälter zur Verfügung stehen. Aufgrund sehr vieler Fehleinwürfe und der damit verbundenen Mehrkosten wird die Überwachung der Umweltinseln durch den Abfallwirtschaftsverband (AWV) verstärkt wahrgenommen. Der erhöhte Reinigungsaufwand und die damit verbunden Mehrkosten sind von allen Haushalten unserer Gemeinde zu tragen. Wir ersuchen Sie nochmals eindringlich, wirklich nur jene Altstoffe bei den Umweltinseln zu verbringen, für die auch die entsprechenden Behältnisse bereit stehen. Die Entsorgung von Problemstoffen und Sperrmüll am Bauhofgelände kann jeden Freitag von 07.30 Uhr bis 12.30 Uhr und jeden ersten Samstag im Monat von 8.00 bis 10.00 Uhr, erfolgen. Hier gelten ab 1. 1. 2010 gemäß Verordnung des Gemeinderates vom 18. 12. 2009, Zahl: 813-0/2009 folgende Preise: Einzelpreis in Euro: PKW Reifen ohne Felge 3.– PKW Reifen mit Felge 5.– Traktor oder LKW Reifen (ohne Felge) 13,20 Traktor oder LKW Reifen (mit Felge) 26,40 Liter Altöl 0,30 Liter Altöl gemischt 1,30 Je Inanspruchnahme des Sperrmüllzentrums (Sperrmüll, Altholz) auch für Klein2.– mengen unter 0,5 m3 Sperrmüll und Altholz lose 12.–/m3 ab 0,5 m3 € 6.– Osterfeuer heizen Gem. § 15 der Gefahren- und Feuerpolizeiordnung ist jegliches Verbrennen im Freien im bebauten Gebiet verboten. Das Osterfeuerheizen kann traditionsgemäß erfolgen, jedoch ist besondere Vorsicht anzuwenden. Die Osterfeuer sind im Gemeindeamt anzumelden. Das Abbrennen von Abfällen (Reifen, Folien, Kunststoffe aller Art etc.) mit dem Osterfeuer ist gemäß den Bestim- St. Georgener Gemeindezeitung mungen des Luftreinhaltegesetzes nicht erlaubt. www.sankt-georgen.at Tierseuchenfondsbeiträge 2010 werden auch die fälligen Tierseuchenfondsbeiträge errechnet. Für Kleinbetriebe die keine Förderungen beziehen, gilt weiterhin als Grundlage die allgemeine Viehzählung vom 03.12.1999 oder der tatsächliche Bestand bei Änderungen um 10%. Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen des Tierseuchenfondsgesetzes wird den Tierbesitzern im Gemeindebereich der Gemeinde St. Georgen i.Lav. kundgemacht, Frühjahr – Die Zeit Bäume und Sträucher zurückzuschneiden! Vor dem Austrieb kann man fast alle Bäume und Sträucher zurückschneiden, außer die Frühjahrsblüher. Oft behindern Bäume und Sträucher am Straßenrand entlang von Gemeindestraßen und Gehwegen die Sicht. Darunter leidet auch die Verkehrssicherheit. Sie engen auch den öffentlichen Straßenraum ein und oft werden auch Verkehrszeichen verdeckt. Gemäß den Bestimmungen des Kärntner Straßengesetzes sind Bäume, Sträucher und Hecken, die in eine öffentl. Straße heineinragen, auf Verlangen der Straßenbehörde vom Grundeigentümer ohne Entschädigung entsprechend auszuästen, zu beschneiden oder ganz zu beseitigen. Die Grundstückseigentümer werden daher gebeten, ihre Bäume, Sträucher und Hecken entlang von Straßen entsprechend zu schneiden. Rasen mähen Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass die Sonn- und Feiertagsruhe einzuhalten ist und das Rasen mähen in dieser Zeit zu unterlassen ist. An Wochentagen ist in der Zeit von 12.00 bis 14.00 Uhr (Mittagsruhe) vom Rasen mähen Abstand zu nehmen. Danke für Ihr Verständnis. www.sankt-georgen.at dass die von der Gemeinde St. Georgen i.Lav. für die Einhebung der Tierseuchenfondsbeiträge 2010 angefertigten Beitragslisten bis einschließlich 09. Mai 2010 im Gemeindeamt St. Georgen i.Lav. zur öffentlichen Einsicht aufliegen. Jeder in der Beitragsliste eingetragene Tierbesitzer kann über die Berechnung seines Beitrages schriftlich beim Gemeindeamt St. Georgen i.Lav. Einspruch erheben. Für das Jahr 2010 wird der Tierseuchenfondsbeitrag für die Tierbestände in landwirtschaftlichen oder sonstigen Betrieben wir folgt festgelegt: 1. Pferde mit einem Alter über ein Jahr € 3,00 2. Rinder älter als sechs Monate € 3,00 3. Rinder bis sechs Monate € 1,00 4. Schweine, über 20 kg Lebendgewicht € 0,72 5. Schafe und Ziegen über sechs Monate € 0,72 An alle Bienenhalter der Gemeinde St. Georgen i. Lav. Erlass des Amtes der Kärntner Landesregierung – Abt. 11 Agrarrecht vom 4. Februar 2008 Gemäß § 5 Abs. 2 des Kärntner Bienenwirtschaftsgesetzes – KbiWG sind die Bienenhalter verpflichtet, dem Bürgermeister bis längstens 15.April jeden Jahres den Standort, die Anzahl und, sofern andere Bienenvölker als jene der Rasse „Carnica“ (Apis mellifera carnica) gehalten werden, die Rasse der Bienenvölker bekannt zu geben. Alle Bienenhalter werden gebeten, folgende Angaben bis 15. April 2010 dem Gemeindeamt St. Georgener Gemeindezeitung zu übermitteln: Name und Anschrift des Bienenhalters, Standorte mit Grundstücksnummer, Katastralgemeinde, Anzahl der Völker, Bienenrasse (nur wenn andere Bienenrasse als Carnica gehalten wird). Erhebungsbögen liegen im Gemeindeamt auf! Amtliche Mitteilungen Für die Feststellung des Tierbestandes der tierseuchenfondspflichtigen Bestände wurde uns ein aktueller Datenbestand aus der Veterinärdatenbank übermittelt. Diese Daten beinhalten alle Rinderhalter mit ihrem Rinderbestand (Stichtag 29.12.2009) sowie den Bestand an Pferden, Schweinen, Schafen und Ziegen (Stichtag 01.04.2009) jener Betriebe, die über den AMA – Mehrfachantrag erfasst sind. Mit dieser Liste der Tierbesitzer und des Tierbestandes 11 St. Georgener Faschingsumzug „Nia hoam“ Am 14. Feber 2010 fand in der Gemeinde St. Georgen das achte Faschingstreiben mit Umzug statt. Ca. 25 tolle Gruppen und närrische Wägen sammelten sich beim Parkplatz Libiseller. Der Umzug führte durch das Dorf bis zum Kaufhaus Haßler und danach zum Dorfplatz wo es eine große Abschlussveranstaltung gab. Erstmals durfte sich der St. Georgener Narrenrat präsentieren. Auch ein Gast aus Niederbayern, Bruder Straubinger, trat zur Bütt. Die besten Faschingsnarren wurden prämiert. Anschließend gab es noch ein buntes Faschingstreiben in den Gasthäusern. Den Faschingsgruß „Nia hoam“ nahm sich so mancher genau zu Herzen. Fasching in St. Georgen Eine DVD vom Faschingsumzug 2010 kann im Amt bei Frau Guntschnig (04357/2133-10) bestellt werden. Kosten: € 15,- 12 St. Georgener Gemeindezeitung www.sankt-georgen.at Quer durch die Gemeinde www.sankt-georgen.at St. Georgener Gemeindezeitung 13 Quer durch die Gemeinde Närrisches Treiben im Dorf 14 St. Georgener Gemeindezeitung www.sankt-georgen.at Quer durch die Gemeinde www.sankt-georgen.at St. Georgener Gemeindezeitung 15 Selina Leitner österr. Meisterin im Crosslauf JHV der Trachtenkapelle St. Georgen Die Trachtenkapelle St. Georgen im Lavanttal hat am 24. Jänner 2010, nach einem Festgottesdienst für den verstorbenen Ehrenobmann Pater Bruno Jelen und alle verstorbenen Mitglieder der Trachtenkapelle, im Cafe Susi in St. Georgen ihre Jahreshauptversammlung abgehalten. Am 14. März 2010 fand im Wiener Prater die Österreichische Meisterschaft im Crosslauf statt. In der Klasse U14 startete Selina Leitner als Mitfavoritin auf dem 1,65 km langen, schwierigen Kurs. Ein großes Starterfeld von 51 Läuferinnen lautete es zu besiegen. Selina setzte sich nach 250 m an die Spitze ab, verfolgt nur von Melissa Oberländer, die kurz vor dem Ziel einen Angriff startete und kurz in Führung ging. Es kam zum Zielsprint, den die stärkste Läuferin der Saison, Selina Leitner, klar für sich entscheiden konnte. Zur Einzelmedaille gab es noch Mannschaftsgold (Leitner, Oberländer, Rutrecht). Eine Woche davor holte sich Selina den Kärntner Meistertitel und den Sieg im Internationalen Crosslaufcup. Um all diese Erfolge zu erreichen, ist intensives Training, Ehrgeiz und vor allem der Spaß am Sport Voraussetzung. Die Gemeinde St. Georgen gratuliert zu den großartigen Erfolgen sehr herzlich und wünscht der jungen Sportlerin für die Zukunft viel Glück und alles Gute! 29 der 43 aktiven Musiker sowie der Ehrenobmann, Bgm. Karl Markut, haben daran teilgenommen. Obmann Karl Thümmerer und Kapellmeister Walter Schildberger konnten in ihren Berichten auf ein ereignisreiches und erfolgreiches Jahr 2009 zurückblicken und haben sich für die gute Zusammenarbeit bedankt. 2009 nahm die Kapelle erfolgreich erstmalig an der Landeskonzertwertung in Kraig und am 2. Jugendorchesterwettbewerb in Eisentratten teil. Im Vergleich zu 2007 konnte das Ergebnis beim Jugendorchesterwettbewerb sogar verbessert werden. Man landete in der sicheren Mitte aller teilnehmenden Orchester. Die Konzertwertung brachte ebenso ein solides Ergebnis ein. Weiters dürfen wir unserer aufstrebenden Jugend zur erfolgreichen Teilnahme bei „Musik in kleinen Gruppen“ gratulieren. Einen Fixpunkt für 2010 bilden die kirchlichen Veranstaltungen sowie die der Gemeinde und der örtlichen Vereine. Musikalische Höhepunkte stellen das Konzert auf der Burg Stein am 18. Juli 2010, das Bezirkswertungsspiel und das Herbstkonzert dar. Die Gemeinde St. Georgen möchte auf diesem Wege dem heimischen Klangkörper zu seinen Erfolgen gratulieren. Ihr Fleischermeister Walter Libiseller Quer durch die Gemeinde in St. Georgen bietet Ihnen zur Osterzeit eine vielfältige Auswahl an Fleisch- und Wurstwaren. 16 Sämtliche Schlachttiere stammen durchwegs aus heimischen Landwirtschaften. Für beste Qualität wird gebürgt. Hauptstraße 37, 9423 St. Georgen im Lav. Tel. 04357 / 2233 Wir wünschen allen ein frohes Osterfest! Musiker am Foto von links nach rechts (haben alle bei Musik in kleinen Gruppen teilgenommen) hinten: Manuela Mischkot, Daniela Maritschnig, Elisabeth Ninaus, Philipp Koglek; vorne: Anna Windischbacher, Sabrina Maritschnig, Bernadett Maier St. Georgener Gemeindezeitung www.sankt-georgen.at Neues aus der Volksschule und dem Kindergarten Prävention: Rauchen Ein runder Geburtstag Unsere Lehrerin Cornelia Kositz feierte am 23. Feber ihren 40. Geburtstag. Die Schüler und das Lehrerkollegium gratulierten mit einem musikalischen Ständchen. Wir wünschen ihr alles Liebe und Gute und weiterhin viel Freude an ihrem Beruf. Als Gratulanten stellten sich Vizebürgermeister Albert Gutsche und Amtsleiter Gerhard Loibnegger mit einem wunderschönen Blumenstrauß und den allerbesten Wünschen ein. In einem Workshop präsentierte kürzlich Frau Dr. Kessler den Schülern und Schülerinnen der 3. und 4. Klasse die Schädlichkeit und Folgeerkrankungen des Rauchens. Frühzeitige Aufklärungsarbeit soll die Kids in ihrem Selbstwert und Mut zum Neinsagen stärken. Kindergarten Schikurs: Ab in den Winterwald ging es für 23 Kinder der 1. Klasse mit der Waldpädagogin Frau Perchtold. Knietief im Schnee wurde nach Tierspuren gesucht, Nüsse für Eichhörnchen versteckt und Schneeburgen gebaut. Alles in allem ein abwechslungsreicher Schulvormittag. Fasching: Hurra, neu T-Shirts! Im Rahmen des 2-jährigen Gesundheitsprojektes mit der GKK Kärnten wurden alle Schüler und Schülerinnen mit T-Shirts ausgestattet. Das Siegerbild der Schülerin Johanna Fritzl – Apfelschorschi und seine Freundin – schmückt unsere Leibchen. www.sankt-georgen.at Unter dem Motto „Im Märchenwald“ fand eine Party für unsere Kleinen aus dem Kindergarten statt. Unter den vielen Prinzessinnen, Feen, Cowboys……. herrschte lustiges Treiben. Zur Stärkung gab es eine ordentliche Jause mit Zaubersaft. Bei lustigen Spielen und Tänzen hatten die Kleinen viel Spass. St. Georgener Gemeindezeitung Quer durch die Gemeinde Erlebnis Winterwald Vom 25.01. bis 29.01.2010 fand der diesjährige Schikurs der Kids statt. Vom ersten Tag an starteten die kleinen Pistenflitzer mit viel Motivation über die Piste. Unter Führung der Schischule Kurt Jöbstl erlernten alle Kleinen das Schifahren und waren somit fit für das „Abschlussrennen“. Mit Stolz präsentierten die Kinder ihren gewonnene Pokale, die von den Gemeinderäten gesponsert wurden. Bedanken möchten wir uns bei allen Gemeinderäten für gespendeten Pokale und bei Vzbgm. Gutsche für die Mithilfe bei der Siegerehrung. 17 Informationen aus dem Bauamt Förderungsrichtlinien für erneuerbare Wärme Direktförderung Solaranlagen: Einmaliger nicht rückzahlbarer Baukostenzuschuss von 50 % der an erkennbaren Kosten (max. € 5.000,–). Bei Vorlage eines Energieausweises € 150,– pro kW (für die ersten 20 kW Heizlast) € 100,– pro kW (für weitere 30 kW Heizlast) € 60,– pro kW (für jede weitere kW Heizlast) Ein- und Zweifamilienhaus: Grundförderung Warmwasserbereitung: Warmwasserbereitung & Raumheizung pro m² Kollektorfläche zusätzlich € 1.000,– € 1.500,– € 50,– Umstieg von ÖL, GAS, oder STROM € 600,– Achtung: Keine Umstiegsförderung bei kW bezogener Scheitholzkesselförderung! Bei kW bezogener und Umstiegsförderung müssen die alten Kessel entfernt werden! Mehrfamilienhaus ab 3 Wohnungen: Grundförderung pro angeschlossener Wohnung zusätzlich pro m² Kollektorfläche zusätzlich € 1.000,– € 100,– € 50,– Solaranlagen zur gewerblichen Nutzung: Baukostenzuschuss von € 100,– pro m² Kollektorfläche, max. 10 % der an erkennbaren Nettokosten. Förderung kann zusätzlich zur Bundesförderung gewährt werden. Direktförderung Holzheizungen: Einmalige nicht rückzahlbarer Baukostenzuschuss der an erkennbaren Kosten, max. Scheitholzkessel mit Pufferspeicher Pelletzkessel Hackschnitzelkessel von 30 % € 1.100,-€ 1.800,-€ 2.200,-- Direktförderungen Wärmepumpen: Einmaliger nicht rückzahlbarer Baukostenzuschuss von 30 % der an erkennbaren Kosten, max. A/V-Verhältnis >0,8 bis <0,2 Baugenehmigung bis 31. 12. 06 HWB <75 kWh/m² € 1.500,– Baugenehmigung ab 1. 1. 07 HWB < 65 kWh/m² € 1.500,– Baugenehmigung ab 1. 1. 10 HWB < 45 kWh/m² € 1.500,– Zusätzlich für Tiefenbohrung, Schluckbrunnen oder Sondenfeld € 500,– Nahwärmeanschlussförderung Einmaliger nicht rückzahlbarer Baukostenzuschuss von 40% der an erkennbaren Kosten, max. Einfamilienhaus € 1.100,– Zweifamilienhaus € 1.450,– Mehrfamilienhaus ab 3 Wohnungen pro Wohnung € 350,– pro Anlage mindestens € 1.800,– Bei Umstieg von ÖL oder GAS Verdoppelung Bei Umstellung von Altbauten auf Zentralheizung Zusätzlich je Wohneinheit € 1.100,– Anpassung bestehender Zentralheizungen auf BiomasseNahwärme Ein- und Zweifamilienhaus € 700,– Mehrfamilienhaus ab 3 Wohnungen pro Wohnung € 140,– pro Anlage mindestens € 700,– Quer durch die Gemeinde Service Partner 18 Ihr Glasermeister wenn’s um Bauen mit Glas geht! Fachliche Beratung für Neuverglasungen im Innen- u. Außenbereich Spiegel und Gläser mit Facetten und Rillenschliff Reparaturverglasung Bilder und Objektrahmung nach Maß Pokale und Sportpreise mit Beschriftung Hebebühnenverleih Kuststofflager: Plexi, Lexan und Thermo Clear Bahnhofstraße 2 • 9470 St. Paul • Tel.: 04357/2005 Telefon 0664/5161740 • e-mail: [email protected] ELEKTRO WAGNER KG Fernsehservicecenter 9423 St. Georgen, Tel. 04357 2143 Mobil 0664 4449636 Verkauf und Reparatur aller Elektrogeräte A1 Vertragspartner · Hausreparaturdienst EDV-Verkauf und Kundendienst Meisterservice St. Georgener Gemeindezeitung www.sankt-georgen.at Riesige Fliesenauswahl · Alles fliest ... VERLEGUNG und VERKAUF Die Profis von Fliesen Stückler helfen Ihnen, die richtigen Fliesen für ein schöneres Leben zu finden. Unser kompetentes Beratungsteam freut sich auf Ihren Besuch! von ● FLIESEN ● MOSAIK ● MARMOR ● GRANIT NOCH MEHR AUSWAHL IM NEUEN 5-FACH GRÖSSEREN GESCHÄFT! 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April 2010 Die Änderung des K-WBFG 1997 setzt die Vereinbarung zwischen den Bund und den Ländern über Maßnahmen im Gebäudesektor zum Zweck der Reduktion des Ausstoßes an Treibhausgasen voraus. www.sankt-georgen.at Verfolgt werden folgende Zielsetzungen: ● Steigerung der Sanierungsrate im Wohnbau ● Passivhausstandard im Wohnhausneubau ● Zurückdrängen der Nutzung fossiler Brennstoffe für Warmwasser und Heizung ● Reduzierung von Treibhausgasemissionen durch Verbesserung der Gebäudeeffizienz (Wärmedämmung) und der Effizienz von Heizungs- und anderen Haustechnikanlagen sowie durch Einsatz erneuerbarer Energieträger für Heizung und Warmwasser. Ein weiterer Schwerpunkt der Änderung ist es, eine barrierefreie Architektur zu forcieren. Zusätzliche Förderanreize werden beim Bau und der Sanierung in historischen Siedlungszentren geschaffen. Der Energieausweis und die Energieberatung bilden generell die Förderungsvoraussetzungen. Eigenheim: Die Einteilung in Förderklassen Öko 1-4 wird es nicht mehr geben. Nach dem Heizwärmebedarf und der thermischen Qualität der Gebäudehülle wird eine Grundförderung je m² förderbare Nutzfläche berechnet. Zusätzlich zur Grundförderung wird es unterschiedliche Erhöhungsbeträge für ● ökologische Bauweise (bis € 6.000,--) ● Niedrigtemperaturheizung ( € 1.000,--) Fortsetzung auf Seite 20 St. Georgener Gemeindezeitung Quer durch die Gemeinde Nahwärmeerrichtungsförderung 19 ● solarunterstützte Heizung ( € 5.000,--) ● optimierte Frischluftanlage ( € 2.000,--) ● optimierte Komfortlüftung mit Wärmerückgewinnung ( € 5.000,--) ● Photovoltaik ( € 3.000,-- bis € 12.000,--) ● barrierefreie Bauweise ( € 3.000,--) ● Gruppenwohnbau ( € 5.000,--) ● Jungfamilie ( € 5.000,--) ● Haushaltsmitglied mit Behinderung ( € 7.500,--) ● Errichtung eines Wohnhauses im ländlichen strukturschwachen Raum ( € 5.000,--) ● NEU! Erhöhungsbetrag von € 5.000,-- für die Errichtung eines Wohnobjektes im historischen Siedlungszentrum geben. Für die Errichtung eines Passivhauses ist kein fixer Erhöhungsbetrag vorgesehen, sondern es wird je m² förderbarer Nutzfläche ein Erhöhungsbetrag von € 100,– angerechnet. Ersterwerb von Wohnraum Neu ist, dass bei Wohnobjekten mit mehr als zwei Wohnungen, was im Bereich der Kleinbauförderung am häufigsten zum Tragen kommen wird, eine Reihe von Mindestanforderungen zu beachten sind. Diese Mindestanforderungen beziehen sich auf die Wärmeversorgung, die durch innovative klimarelevante Systeme zu erfolgen hat (das sind Systeme mit erneuerbarer Energie oder auch Wärmepumpen), auf die Warmwasserbereitung, wobei diese in erster Linie über thermische Solaranlagen zu erfolgen hat und auf die Barrierefreiheit. Barrierefrei heißt, barrierefreie Erschließung der Wohnbauten vom Parkplatz (von der Garage) über den Eingangsbereich bis zur Erreichbarkeit der Wohnungen im Erdgeschoss. Wohnhaussanierung Änderungen bei der Wohnhaussanierung wird es im Katalog der höchsten förderbaren Kostenanteile und beim Ausmaß der anzuerkennenden Sanierungskosten geben. Quer durch die Gemeinde TISCHLEREI 20 WOLTSCHE DIETRICH CNC-Bearbeitungen für Tischlerkollegen und Heimwerker CNC-TECHNIK · 9423 St. Georgen · Niederhof 6 Tel. + Fax: 04357 / 3274 · Mobil 0664 / 2508719 [email protected] · www.tischlerei-woltsche.at.tt So wird der Prozentsatz des förderbaren Kostenanteils umso größer, je niedriger der Heizwärmebedarf des Hauses nach der Sanierung ist. Dies zeigt sich auch in den anzuerkennenden Sanierungskosten, die im Normalfall höchstens € 300,– je m² Nutzfläche betragen (maximal € 36.000,– je Wohnung das entspricht einer Wohnnutzfläche von max. 120 m² ) und bei Durchführung einer umfassenden energetischen Sanierung auf höchstens € 400,– je m² Nutzfläche (maximal € 48.000,– je Wohnung das entspricht eine Wohnnutzfläche von max. 120 m²) steigen. Wenn nach Durchführung einer umfassenden energetischen Sanierung im sanierten Wohnhaus der Passivhausstandard erreicht wird, steigen die anzuerkennenden Sanierungskosten sogar auf € 500,– je m² Nutzfläche (maximal € 40.000,– je Wohnung. Bei der umfassenden energetischen Sanierung müssen in Zukunft zumindest drei der folgenden Teile der Gebäudehülle und haustechnischen Gewerke gemeinsam erneuert oder zum überwiegenden Teil in Stand gesetzt werden: Fensterflächen, Dach (Dachdämmung) oder oberste Geschossdecke, Fassadenfläche, Kellerdecke so wie energetisch relevantes Haustechniksystem. Gleich geblieben ist, dass die Wohnhaussanierungsförderung als Zuschuss über den Zeitraum von 10 Jahren ausgezahlt wird. Der gesamte Zuschuss beträgt 5 % des förderbaren Kostenanteils bzw. 6 % des förderbaren Kostenanteil, wenn sich das zu sanierende Wohngebäude im historischen Siedlungszentrum befindet. Für die Antragstellung sind die vom Amt der Kärntner Landesregierung vorgegebenen Einreichmappen (Wohnbauförderung/Wohnhaussanierung) zu verwenden welche kostenlos im Gemeindeamt erhältlich sind. Lehrlingsoffensive Mahle Filtersysteme Austria GmbH Die Fa. MAHLE ist auf der Suche nach zukünftigen Fachkräften und vergibt deshalb im Herbst 30 Lehrstellen (Kunststofftechniker, Maschinenbautechniker, Werkzeugbautechniker, Mechatroniker, Elektrobetriebstechniker, Prozessleittechniker, technischer Zeichner – alle männlich und weiblich). Die Bewerbungsfrist läuft bis 30.04.2010 Bewerbungen: ▲ online unter www.jobs.mahle.com oder ▲ Übliche Unterlagen an die Personlabteilung der MAHLE Filtersysteme Austria GmbH., St.Michel 19, 9143 St.Michael ob Bleiburg ▲ Anforderung von Bewerbungsbögen unter der LehrlingsHotline 0664/80499-1390 Herr Ing.Raimund Tautscher. ▲ Vorab-Infos unter 04235/5050-1390 oder per E-Mail an [email protected] St. Georgener Gemeindezeitung www.sankt-georgen.at Frösche, Kröten und Molche wandern wieder Durch die starke Zerschneidung unserer Kulturlandschaft müssen Amphibien auf ihrem Weg zum Laichgewässer Straßen überqueren und werden dabei zu Tausenden überfahren. Um das massenhafte Sterben der Frösche auf Straßen zu verhindern, werden jedes Jahr an rund 60 Straßenabschnitten von Straßenmeistereien, Gemeinden oder Privatpersonen Schutzzäune aufgebaut. Durch die Zäune werden die Tiere davon abgehalten auf die Straße zu gelangen und in Kübeln gefangen. Freiwillige Helfer tragen die Amphibien über die Straße, die dann gefahrlos zu ihrem Laichgewässer we it e r wa nd e r n können. Für die Schutzaktion suchen wir immer wieder freiwillige Helfer. Wenn Sie Interesse haben bei dieser Schutzaktion mitzuarbeiten, dann können Sie www.sankt-georgen.at sich gerne bei der Arge NATURSCHUTZ (Tel.nr. 0463329666) melden. Wir bitten die Autofahrer um erhöhte Vorsicht im Bereich von „Froschwanderstrecken“. Einerseits, um die Betreuer, die oft auch zu dämmrigen Stunden an den Wanderstrecken unterwegs sind, nicht zu gefährden und andererseits, um keine Amphibien zu überfahren. E i n e weitere Tatsache, die den Amphibien zu schaffen macht, ist eine Pilzerkrankung, die in den letzten Jahren weltweit zu einer großen Gefahr für die Lurche geworden ist. Der Chytridpilz hat in einigen Erdteilen bereits zu verheerenden Massensterben unter den Amphibien geführt. Es ist zu befürchten, dass auch unsere heimischen Amphibien von diesem Pilz bedroht werden. Um diese für Frösche, Kröten und Molche so gefährliche Krankheit (Menschen können sich nicht anstecken) nicht unabsichtlich zu verbreiten, empfehlen wir dringend, keine Amphibien von einem Ort zu einem anderen zu bringen (auch ihre Eier oder Kaulquappen nicht!) Um auf die gefährdete Situation der heimischen Amphibien aufmerksam zu machen, wird jedes Jahr eine Art zum Lurch des Jahres gewählt. 2010 wurde der Teichmolch von österreichischen, deut- schen und schweizerischen Herpetologen ausgewählt. Der Teichmolch ist unser bekanntester und häufigster Schwanzlurch in Kärnten. Ab März kann man ihm bei der Wanderung zum Laichgewässer bzw. im Laichgewässer begegnen. Da er Gewässer mit Fischbesatz meidet, trifft man ihn besonders häufig in Gartenteichen an, wo er über mehrere Wochen lang im Wasser beobachtet werden kann. Informationen: Arge NATURSCHUTZ Gasometergasse 10, 9020 Klagenfurt Telefon: 0463 32 96 66 Direktvermarkter Fam. Kaimbacher vlg. Gastl Matschenbloch 7 9423 St. Georgen Telefon 04357/2113 oder 0664/1267695 körbe s k n e h c Ges nplatten Jause chinken Osterswürste Selch Qualitätsprodukte für a g‘sunde Ernährung und a guate Kost. St. Georgener Gemeindezeitung Quer durch die Gemeinde Mit Einsetzen der wärmeren Frühjahrstemperaturen erwachen unsere Amphibien – Frösche, Kröten und Molche – aus ihrer Winterstarre. Der erste Weg führt die Tiere zu ihrem Laichgewässer, um hier für eine erfolgreiche Nachkommenschaft zu sorgen. 21 Hofmühlstraße beim Krapflhofteich Allgemeines und ganzjähriges Fahrverbot (ausgenommen Anrainer) Der wunderschön gelegene Krapflhofteich in Allersdorf ist nicht nur Rast- und Nistplatz für viele Vogelarten sondern auch Laichplatz von Amphibien. Das bis jetzt bestandene Ersuchen auf Fahrverzicht in den Nachtstunden während der Laichzeit hat zwar Wirkung gezeigt, es werden aber trotzdem noch viele Frösche überfahren. Seitens der ARGE Naturschutz wird nun ein allgemeines Fahrverbot (ausgenommen Anrainer) an der Hofmühlstraße von der Abzweigung Raggane Straße bis zur Stiftsäge, begehrt. Für die Erlassung dieser Verkehrsbeschränkung ist die BH Wolfsberg zuständig, da sich die öffentliche Hofmühlstraße von der Abzweigung Raggane Straße bis zur Stiftsäge über zwei Gemeinden erstreckt. ● Mit der begehrten Verkehrsmaßnahme würde ein noch attraktiveres Naherholungsgebiet für die Bevölkerung entstehen (Radweg, Wanderweg, Langlaufloipe...). ● Ganzjähriger Schutz für die wandernden Amphibien auch für die Jungtierund Herbstwanderung. ● Im Rahmen des Gewässerbetreuungskonzeptes Lavant erweist sich der Krapflhofteich als artenreiches Amphibienlaichgewässer und eine mögliche Verkehrsberuhigung kommt sowohl der Tierwelt als auch den Erholungssuchenden zugute. ● Die Zufahrt für die Anrainer bleibt natürlich gewahrt. Vor Erlassung einer diesbezüglichen Verordnung sind die Anrainer und die betroffene Bevölkerung zur beabsichtigten Verkehrsbeschränkung zu hören. Wir ersuchen alle Interessierten und Betroffenen ihre Meinung zum beabsichtigten ganzjährigen Fahrverbot (ausgenommen Anrainer) an der Hofmühlstraße bis Ende April 2010 dem Gemeindeamt St. Georgen (Tel. 04357/2133-0) bekanntzugeben. Quer durch die Gemeinde 9423 St. Georgen Dorfplatz 1 Tel. 04357/2846 22 Chippflicht für Hunde Schon seit 30. Juni 2008 gilt für alle Hunde in Österreich die Chippflicht. Mit Ende 2009 ist diese Übergangsfrist für erwachsene Hunde ausgelaufen, die bis 31.12. elektronisch gekennzeichnet und gemeldet werden mussten. Der reiskorngroße Mikrochip trägt Informationen in Form einer Zahlenkombination, um jedes Tier identifizieren und seinem Halter zuordnen zu können. Es wird dem Hund mit einer Injektionsnadel international verpflichtend auf der linken Halsseite hinter dem Ohr unter die Haut implantiert. Derzeit können Hundehalter ihre Tiere auf zwei Wegen melden: sie lassen gechipte Hunde bei der Bezirkshauptmannschaft registrieren oder sie beauftragen gleich den Tierarzt beim Chippen mit der Durchführung der Meldung. OMV-Information Kontrollmessungen an der Gasleitung In der Gemeinde St. Georgen im Lav. wird im März und April 2010 eine routinemäßige Kontrollmessung (Intensivmessung) auf der Gasleitung TAG Loop II durchgeführt. Aus diesem Grunde wird ein Messteam (Fa. Vögel u. Cötsch) auf den entsprechenden Grundstücken unterwegs sein. Kontaktadresse für ev. Anfragen der Grundeigentümer: Hubert Stauber, Tel. 0463/740721, Fax: 0463/740721-36, Mobil: 0664/5022048, e-mail: [email protected] OMV Gas GmbH., Arbeitsgruppe Trans-Austria-Gasleitung, Lindenstraße 12, 9065 Ebenthal. Ein Dankeschön an die Gemeinde St. Georgen! Ich möchte mich auf diesem Wege beim Herrn Bürgermeister und den Bediensteten für die rasche und unkomplizierte Hilfestellung beim Umsiedeln meiner Tante Frau Weinberger Helena von einer ESG Wohnung in St. Georgen in das Haus Elisabeth nach St.Andrä bedanken. Findenig Maria Zu verkaufen Eisspezialitäten und Mehlspeisen! 1 neuwertiges Pflegebett, elektrisch verstellbar 1 Betttischchen und 2 Duschstühle (höhenverstellbar) Anfragen bitte an Frau Ruth, 9423 Hofwiesenstraße 39, Telefon 0680/1278506 St. Georgener Gemeindezeitung www.sankt-georgen.at Veranstaltungen 2010 April 2010 Schulverkehrsgarten ARBÖ Wolfsberg, Besuch der 4.Klasse Volksschule Do, 1. April Kreuzwegsingen am Kalvarienberg des MGV St. Georgen, Beginn: 20.00 Uhr Sa, 3. April Osterfeuerheizen der Stoanbergteifl, ab 20.00 Uhr am Sportplatz Sa, 3. April Speisensegnung, 10.30 Uhr Jonke Kapelle Sa, 10. April Frühlingskonzert der Frauensinggruppe im Kultursaal, Beginn: 14.00 Uhr Sa, 10. April 6. Int. St. Georgener Brandl-Berglauf, Treffpunkt am Sportplatz ab 13.30 Uhr, Länge: 250m bis 9250m So, 25. April Georgi Sonntag, 9.30 Uhr Hl. Messe, im Anschluss Fest im Pfarrhof. Mai 10 Schulverkehrssicherheitstage Hallo Auto! Volksschule Sa, 1. Mai Maibaumsetzen der Vereinsgemeinschaft St. Georgen (ARBÖ) am Vorplatz des Rüsthauses, Beginn 17.00 Uhr Sa, 1.Mai Maibaumsetzen bei der Volksschule in Pontnig, Beginn: 14.00 Uhr So, 2.Mai Floriani-Prozession der Freiwilligen Feuerwehr St. Georgen nach Andersdorf Sa, 8. Mai Gemeinsame Muttertagsfeier des Familienreferates der Gemeinde St. Georgen im Kultursaal So, 9. Mai Muttertags-Konzert des MGV St. Georgen im Anschluss an die Heilige Messe Sa, 15. Mai Lavanttaler Apfelblüten-Open Air, Festplatz So, 16. Mai Erstkommunion, 9.30 Uhr Hl. Messe So, 1.Aug. Pontniger Kirchtag beim Kapellenwirt mit Heiliger Messe, anschließend Frühschoppen Mi, 4. Aug. Sommerfest des Pensionistenverbandes St. Georgen am Festplatz, Beginn 12.00 Uhr So, 16. Mai Maiandacht, 14.00 Uhr Jonke Kapelle So, 8. Aug. Jonke Kapellenfest der Kapellengemeinschaft, 11. 00 Uhr Hl. Messe Juni 2010 So, 15.Aug. St. Georgener Kirchtag, Frühschoppen am Festplatz Top Rider, Verkehrserziehung So, 22. Aug. 9.00 Uhr Hl. Messe zu Bartholomäus in Andersdorf Do, 3. Juni Fronleichnam, 9.00 Uhr Hl. Messe, anschließend Prozession So, 13. Juni 9.00 Uhr Hl. Messe zum Herz-Jesu-Sonntag in Andersdorf So, 22. Aug. Almkirchtag auf der Steinberger Hütte, 11.00 Uhr Heilige Messe Sa, 19. Juni Wallfahrt nach Maria Osterwitz, Hl. Messe So, 20. Juni Allersdorfer Frühlingsfest des ÖKB St. Paul So, 27. Juni Kinderolympiade der Kinderfreunde St. Georgen und Wiesensportkegeln des Familien- und Sportreferates der Gemeinde am Sportplatz So, 4. Juli ÖKB Frühschoppen am Festplatz Sa, 17. Juli Musik in der Burg, Beginn: 14.00 Uhr, Veranstalter: Trachtenkapelle St. Georgen So, 18. Juli MGV Frühschoppen am Festplatz Sa, 31. Juli Sommerfest der FF St. Georgen am Festplatz Sa, 31. Juli Abendgottesdienst, 19.00 Uhr Jonke Kapelle www.sankt-georgen.at St. Georgener Gemeindezeitung Quer durch die Gemeinde Sa, 26. Juni Abendgottesdienst, 19.00 Uhr, Jonke Kapelle 23 ÖZIV Support – Mit Coaching zurück in die Arbeitswelt Der österreichische Zivil- Invalidenverband bietet kostenlos Coaching für Menschen mit Behinderung oder chronischer Erkrankung und Problemen in der Arbeitswelt an. Unter Coaching versteht man die professionelle Beratung und Begleitung einer Person, mit speziellen (Coaching-) Methoden. Die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen von ÖZIV SUPPORT haben eine spezielle Coachingausbildung und sind selbst von einer Behinderung betroffen. „Wir erarbeiten mit unserer Klientel Strategien, wie sie sich am Arbeitsmarkt behaupten können: z. B. bei der Suche nach einem neuen Job, beim Eintritt ins Berufsleben oder beim Erhalt eines gefährdeten Arbeitsplatzes. Unsere Klienten und Klien- tinnen haben nach Abschluss des Coachings bessere Chancen am Arbeitsmarkt!“ - sind die Mitarbeiter von ÖZIV SUPPORT überzeugt. Rund zwei Drittel der Klienten und Klientinnen finden nach erfolgreichem Coaching den Weg in die Arbeitswelt oder können ihre beruflichen Chancen deutlich erhöhen. Zusätzlich können alle, die Coaching in Anspruch nehmen, persönlichkeitsbezogene Ziele (wie Erlangung des inneren Gleichgewichts oder Stärkung des Selbstbewusstseins) erreichen. Das Kärntner Team In Kärnten stehen mit MMag. Claudia Griehsnig, Michael Kanduth und Mag. Christa El Kashef drei Coaches zur Verfügung. Das Coachingbü- ro ist in Villach. Bei Bedarf besteht auch die Möglichkeit einer mobilen Betreuung. Zusätzlich gibt es noch Informationstage in einigen Kärntner Gemeinden. So funktioniert Coaching Claudia C. ist 47 Jahre alt und lebt seit ihrer Kindheit mit ihrer chronischen Erkrankung, manchmal benötigt sie beim Gehen einen Stock. Lange arbeitete sie als Reinigungskraft! Durch Umstrukturierungen verlor sie ihren Arbeitsplatz und wurde arbeitslos. Als Erfolg versprechend erschien eine Umschulung in einem PC Kurs. Die Beschäftigung mit den unbekannten technischen Anforderungen beantwortete Claudia mit immer stärker werdenden Ängsten. In dieser Situation wandte sie sich an ÖZIV SUPPORT. Gemeinsam mit ihrem Coach entwickelte Claudia C. das genaue Profil einer Tätigkeit, der sie sich leistungsmäßig gewachsen fühlt. Dieser Kriterienkatalog half ihr, eine adäquate Beschäftigung zu finden. Sie arbeitet zufrieden in einer Restaurantkette. Kontakt: MMag. Claudia Griehsnig, ÖZIV SUPPORT Kärnten, Gerbergasse 32 , 9500 Villach. 04242/22246, [email protected] Dieses Projekt wird vom Bundessozialamt aus Mitteln der Beschäftigungsoffensive der österreichischen Bundesregierung für Menschen mit Behinderungen gefördert. Quer durch die Gemeinde TAB-Sprechtage Fast 19 % der Bevölkerung ist schwerhörig, bei den über 60jährigen 33%! In Österreich wird nach wie vor ihre schwierige Lebenssituation nicht erkannt! Bei der Technischen Assistenz und Beratungsstelle (tab) und dem Verein Forum besser HÖREN Schwerhörigenzentrum Kärnten erhalten Betroffene, Angehörige und Interessierte kostenlos Information und Beratung. Angebote: Individuelle Beratung - Begleitung bei Hörgeräteanpassung - Aufklärung und Unterstützung beim Einsatz technischer Hörhilfsmittel - Seminare / Kurse - etc. Sprechtage im Bezirk Wolfsberg Jeden 3. Dienstag im Mo- 24 nat in der Zeit von 9.00 bis 11.00 Uhr Landeskrankenhaus Wolfsberg, Paul Hackhofer Straße 9, (Schulungsraum) Juli/August und in den „Weihnachtsferien“ keine Sprechtage Hör- und Sprechtage in Klagenfurt Jeden Donnerstag von 9 bis 13 und 15 bis 19 Uhr, Forum besser HÖREN – Schwerhörigenzentrum Kärnten in Klagenfurt, Gasometergasse 4a / Ecke Platzgasse Andere Wochentage nach Vereinbarung Unter dem Motto: „Schwerhörigkeit sieht man nicht, man muss darüber reden“ findet 1 x monatlich das Gruppentreffen der Selbsthilfegruppe für Schwerhörige und deren Angehörige, Cochlea Implantat – Gruppe sowie die Gruppe Eltern hörbeeinträchtigter Kinder statt. 1 x wöchentlich gibt es in den Räumen von Forum besser HÖREN – Schwerhörigenzentrum Kärnten einen Treffpunkt für Schwerhörige. Infos: Forum besser HÖREN Schwerhör igen zent r u m Kärnten, Tel: 0463 / 310 380, Fax: 0463 / 310 380 4 tab-ktn@besserhoeren. www.besserhoeren.org Ihr Nahversorger SPAR-KAUFHAUS HOLLAUF Dorfplatz 11 9423 St. Georgen / Lav. Telefon (04357) 2111 E-Mail: [email protected] St. Georgener Gemeindezeitung www.sankt-georgen.at Quer durch die Gemeinde www.sankt-georgen.at St. Georgener Gemeindezeitung 25 Öffnungszeiten 2010 BUSCHENSCHENKEN BUSCHENSCHANK DÖRRKEUSCHE VLG. THOMASWENDL von 1. MAI bis 11. JULI jeweils Freitag, Samstag, Sonn- & Feiertag Tel. 04357/3155 BUSCHENSCHANK SOCHER FAM. KROBATH vom 6. MÄRZ bis 2. MAI vom 26. JUNI bis 15. AUGUST vom 25. SEPTEMBER bis 14. NOVEMBER Tel. 04357/22 54 BUSCHENSCHANK MOSTHOF EDDY KLEMEL & TEAM Quer durch die Gemeinde MITTE APRIL bis OKTOBER Sonn- und Feiertag ab 14.00 Uhr Handy: 0664/24 16 412 26 St. Georgener Gemeindezeitung www.sankt-georgen.at