April 2010 - St. Georgen im Lavanttal

Transcription

April 2010 - St. Georgen im Lavanttal
Informationsblatt
der Gemeinde
St. Georgen i. Lav.
April 2010
61. Ausgabe
AMTLICHE MITTEILUNG
GRATIS
Seite 2
Der Bürgermeister
informiert
Seite 3
Bundespräsidentenwahl am
25. April 2010
Seite 4
Amtliche Mitteilungen
Seite 7
Aus den Referaten
Seite 9
Autowrackentsorgung
Seite 12
Faschingsrückblick
Seite 16
Quer durch die
Gemeinde
St. Georgen i. Lav.
Seite 22
Hofmühlstraße
beim Krapflhofteich
Geplantes Fahrverbot
St. Georgen im Lavanttal
Das Dorf im Paradies
www.sankt-georgen.at
Geschätzte Leserinnen
und Leser unserer
Gemeindezeitung!
Das Jahr 2010 wird – aus unserer Sicht – ein finanziell
schwieriges Jahr. Dennoch haben wir Voraussetzungen
geschaffen, dass wichtige Sanierungsmaßnahmen und
Investitionen in unserer Gemeinde möglich sind.
Trotz Mindereinnahmen aus
den
Bundesertragsanteilen
sind wir – wie vorgesehen - in
der Lage, mit dem Zubau bei
der Volksschule zu beginnen.
Die Erhaltung und Sanierung
unserer weitläufigen Gemeindestraßen ist uns ein wichtiges Anliegen, wir werden
daher auch mit weniger Mittel
die notwendigen Maßnahmen
durchführen.
Abgaben und
Gebühren 2010:
Der Bürgermeister informiert
Einige Abgaben und Gebühren mussten per 1. Jänner
2010 geringfügig angehoben
werden, so im Bereich der
Wasserversorgung und Abfallbeseitigung. Bei der Kanalbenützungsgebühr konnte
eine Senkung vorgenommen
werden.
Wasserbezug:
Der Gebührensatz beträgt bis
zu einer jährlichen Wasserbezugsmenge von 400 m3 € 0,85
je m3, die über 400 m3 jährlich hinausgehende Wasserbezugsmenge ist wie bisher mit
€ 0,70 je m3 (inkl. 10 % Mwst.)
festgesetzt.
Abfallbeseitigung:
Durch das ständig steigende
Müllaufkommen und den immer größer werdenden Aufwand bei der Sauberhaltung
unserer Umweltinseln mussten die Gebühren angehoben
werden, um einigermaßen
eine Kostendeckung zu erreichen.
Kanalbenützung:
Um die Mehrbelastung für
unsere Abgabenpflichtigen so
gering wie möglich zu halten,
haben wir im Gegenzug zu den
angeführten Gebührenanpassungen die Bereitstellungsgebühr bei der Kanalbenützung
von bisher € 70.– auf € 50.– je
Bewertungseinheit (inkl. 10%
Mwst.) und Jahr gesenkt.
Bevölkerungsentwicklung:
Im Vorjahr standen 18 Geburten 19 Sterbefälle gegenüber,
somit ist beinahe eine ausgeglichene Bilanz zu vermerken.
Im heurigen Jahr sind erfreulicherweise sowohl für den
Kindergarten als auch für
die Volksschule überdurchschnittlich viele Kinder angemeldet.
Grundankauf:
Mit dem Grundankauf aus der
Liegenschaft vlg. Bernsteiner
sowie im Bereich St. Georgen-Nord, haben wir eine
wichtige Voraussetzung für
die wirtschaftliche Weiterentwicklung unserer Gemeinde
geschaffen.
Sozialer Wohnbau:
Nachdem in unserer Gemeinde keine einzige freie kommunale Wohnung zur Verfügung
steht, wird nach Ostern mit
dem Bau einer neuen GWGWohnanlage mit 6 Wohneinheiten begonnen. Zudem
herrscht bei Privaten großes
Interesse und Nachfrage nach
Baugründen.
Ich wünsche Ihnen
ein frohes Osterfest
und viel Freude
mit Ihren bevorstehenden Aktivitäten.
Herzlichst
Bürgermeister Karl Markut, VS Dir. Brigitte Bukovsky und AL Gerhard Loibnegger bei der Besichtigung
des Volksschul-Areals
2 St. Georgener Gemeindezeitung
Ihr Bürgermeister
Karl Markut
www.sankt-georgen.at
Bundespräsidentenwahl am 25. April 2010
Unter welchen Voraussetzungen können Sie am 25. April 2010
an der Bundespräsidentenwahl teilnehmen?
Sie die Wahlkarte keinesfalls im Bundesministerium für Inneres beantragen können!
Zur Teilnahme an der Bundespräsidentenwahl 2010 sind Sie
berechtigt, wenn Sie
o österreichische Staatsbürgerin oder österreichischer Staatsbürger mit Hauptwohnsitz in Österreich sind, spätestens am
Wahltag (also am 25. April 2010) 16 Jahre alt werden und
nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind,
o Auslandsösterreicherin oder Auslandsösterreicher sind, spätestens am Wahltag 16 Jahre alt werden und in die Wählerevidenz einer österreichischen Gemeinde eingetragen sind.
Wenn Sie österreichische(r) Staatsbürger(in) sind und Ihren
Hauptwohnsitz in Österreich haben, werden Sie automatisch in
die Wählerevidenz Ihrer Heimatgemeinde (und damit in das für
die Bundespräsidentenwahl erstellte Wählerverzeichnis) eingetragen.
Bis zu welchem Zeitpunkt kann die Ausstellung
einer Wahlkarte beantragt werden?
Zur Überprüfung ob Sie eingetragen sind, liegt das Wählerverzeichnis von Dienstag, 23. März 2010 bis einschließlich Donnerstag, 1. April 2010 (Sonntag ausgenommen) zur Einsichtnahme im Meldeamt der Gemeinde St. Georgen auf!
Schriftlich können Sie einen Antrag auf Ausstellung einer Wahlkarte entweder bis zum 4. Tag vor der Wahl (Mittwoch, 21. April 2010) oder, wenn eine persönliche Übergabe der Wahlkarte
an eine vom Antragsteller bevollmächtigte Person möglich ist,
bis zum 2. Tag vor der Wahl (Freitag, 23. April 2010) stellen.
Mündlich kann eine Wahlkarte bis zum 2. Tag vor der Wahl
(Freitag, 23. April 2010) beantragt werden.
Ab welchem Zeitpunkt werden Wahlkarten versendet?
Die Wahlkarte wird nach Herstellung der amtlichen Stimmzettel, knapp drei Wochen vor dem Wahltag, erhältlich sein. Sie
können diese bei der Gemeinde persönlich abholen oder bei der
Antragstellung um die Zusendung der Wahlkarte (unter Angabe der Zustelladresse – auch im Ausland) ersuchen.
Was haben Sie ganz allgemein zu beachten?
Sollten Sie sich am Wahltag an einem anderen Ort, als in Ihrer Heimatgemeinde aufhalten (etwa durch Auslandsaufenthalt
oder eine sonstige Ortsabwesenheit) oder aus gesundheitlichen
Gründen kein Wahllokal aufsuchen können, so können Sie nur
mit einer Wahlkarte wählen. Mit der Wahlkarte können Sie
ein Wahllokal aufsuchen, vor einer besonderen Wahlbehörde
wählen oder – ohne Wahlbehörde – im Weg der Briefwahl Ihre
Stimme abgeben.
Sollten Sie Auslandsösterreicher(in) sein, so benötigen Sie jedenfalls eine Wahlkarte (es sei denn, Sie halten sich am Wahltag zufällig in der Gemeinde Ihrer Eintragung in die Wählerevidenz auf).
Bitte beantragen Sie Ihre Wahlkarte rechtzeitig bei der Gemeinde, in deren Wählerevidenz Sie geführt werden!
Wenn Sie eine Wahlkarte beantragt haben, dürfen Sie nur mehr
mit dieser Ihre Stimme abgeben, unabhängig davon, wo und auf
welche Weise Sie wählen möchten!
Sollten Sie keine Wahlkarte besitzen, können Sie ausschließlich bei der Gemeinde, in deren Wählerevidenz Sie eingetragen
sind, am 25. April 2010 Ihre Stimme abgeben.
Nähere Informationen zur Wahl (Wahllokale, Wahlzeiten)
erhalten Sie zeitgerecht mittels persönlicher Wählerverständigungskarte!
Wo können Sie die Ausstellung Ihrer Wahlkarte
beantragen?
Sie müssen bei der Gemeinde, in deren Wählerevidenz Sie eingetragen sind, mündlich (persönlich, nicht telefonisch) oder
schriftlich (z. B. per Telefax 04357/2133-9 oder per E-Mail
[email protected]) die Ausstellung einer Wahlkarte
beantragen; dies ist beginnend mit dem Tag der Ausschreibung
der Wahl (2. Februar 2010) möglich.
Als Auslandsösterreicher(in) können Sie die Wahlkarte auch
im Weg einer österreichischen Vertretungsbehörde (Botschaft,
Generalkonsulat, Konsulat) anfordern. Bitte beachten Sie, dass
www.sankt-georgen.at
Dienstag – Sonntag warme Küche!
Täglich Menü
Donnerstags „Saure Suppe“
Feiern aller Art!
Tischreservierung unter 04357/2116
Gasthaus Gartnerwirt
St. Georgener Gemeindezeitung
9423 St. Georgen
Der Bürgermeister informiert
Wie können Sie wählen, wenn Sie sich voraussichtlich am
Wahltag nicht in der Gemeinde, in deren Wählerverzeichnis
Sie eingetragen sind, aufhalten?
3
Ein herzliches
Willkommen
unseren
neuen
Erdenbürgern
Kevin Daniel Maier
Catalena Riegler
geb. 18. November 2009
Eltern: Petra Maier und Daniel Fellner
geb. 7. Dezember 2009
Eltern: Claudia Riegler u. Markus Stropnik
Lara Kim Fellner
Jonas Schäffer
Anna Juliana Pucher
geb. 24. Dezember 2009
Eltern: Beate Fellner und Benjamin Gach
geb. 30. Dezember 2009
Eltern: Claudia Schäffer u. Raimund Thamerl
geb. 11. Februar 2010
Eltern: Katrin Pucher und Christian Mohl
Den Bund
für‘s Leben
schlossen
Amtliche Mitteilungen
Dipl.-Ing. (FH) Martin
Alfred Weinberger und
Silvia Mehringer
4 9433 St. Andrä
St. Georgener Gemeindezeitung
www.sankt-georgen.at
Liebe Pfarrmitglieder der Pfarre St. Georgen!
In diesen Tagen stellt sich
wegen vieler schrecklicher
Meldungen über Missbräuche in der Kirche, die Frage,
wie so etwas in Klöstern und
Pfarren möglich ist.
Verantwortliche und ihre
Theologen haben in der Vergangenheit viel zu wenig
betont, dass die Kirche eine
sehr menschliche Gemeinschaft bildet, und dass sie aus
Sündern besteht, die Fehler
haben und zu diesen Fehlern
auch stehen sollten. Selbstverständlich sind Vergehen,
die andere, besonders Minderjährige, hineinziehen, besonders gravierend.
In diesen Tagen bedarf die
Kirche ihrer ganzen Kraft,
die letztlich aus dem Geist
Jesu kommen muss, sich zu
reinigen, zu ihren Fehlern
zu stehen und alles zu unternehmen, dass sie wieder
glaubwürdig wird. Vorbeugende Maßnahmen bestehen
darin, dass die Verantwortlichen ihr geistliches Leben
wirklich ernst nehmen, gerne
bei den Menschen und ihren Anliegen sind, und sich
nicht ‚zu gut vorkommen’.
Ich habe die verschiedenen
Anreden wie ‚Hochwürden’,
‚Herr Prälat’ oder gar ‚Euer
Gnaden’ nie besonders geliebt, da ich weiß, dass auch
ich ein Mensch mit Fehlern
und Schwächen bin und ich
mir nicht besser vorkommen
möchte als die Anderen. Es
ist auch nicht unsere Aufgabe, als ‚Moralapostel’ aufzutreten. Jesus hat selbst
gesagt: „Wer von euch ohne
Sünde ist, werfe einen Stein
auf sie (auf die Sünderin)“.
(Joh 8, 7)
Bei all diesen Schreckensmeldungen darf allerdings
auch nicht übersehen werden,
wie viele – es sind sehr viele
– in großer Treue und Umsicht ihre Pflicht in der Kirche erfüllen.
In diesem Sinn wünsche ich
allen Pfarrmitgliedern, auch
im Namen des Pfarrgemeinderates, gesegnete Ostern und
viel Freude aus dem Glauben
heraus, dass wir alle für ein
neues Leben in Christus bestimmt sind.
Abt Heinrich Ferenczy OSB,
Pfarrer
Langjährige Gemeindebedienstete treten in
den Ruhestand
Wir wünschen
fröhliche Ostern!
www.sankt-georgen.at
treten in den verdienten Ruhestand.
Wir bedanken uns bei beiden
Bediensteten für die langjährigen treuen Dienste und
wünschen für die Zukunft
alles erdenklich Gute!
Bgm. Karl Markut, Sophie Streußnig, Anna Wölwitsch
und AL Gerhard Loibnegger
Albert Futtelnig
Hauptstraße 47
9423 St. Georgen
Tel. 0664 / 2071750
St. Georgener Gemeindezeitung
Amtliche Mitteilungen
Frau Wölwitsch Anna, die
seit 1994 als Reinigungskraft
im Gemeindeamt tätig war
und Frau Streußnig Sophie,
die seit 1998 im Reinigungsdienst in der Volksschule einer Beschäftigung nachging,
5
Jahreshauptversammlung der FF St. Georgen
Von vorne links: Bez. Masch.Meister BI Pettauer Gerhard; Polizei Kontr. Insp. Käfer Franz, GFK OBI Oberländer Matthäus; Bez. FW Kdt-Stv.
BR Weißhaupt Wolfgang; Abschn. FW Kdt. ABI Kaimbacher Raimund; Ehren Kdt. EOBI Pucher Gottfried; BGM Markut Karl; Bez. FW Kdt.
OBR Schütz Bernhard; Bez. FW Kurat Mag. Pater Anselm Kasim; GFK-Stv. BI Thonhauser Herbert; OLM Ing. Semmler Walter; BM Thonhauser Gottfried Peter mit den beförderten und geehrten Feuerwehrkameraden.
Die Jahreshauptversammlung der Feuerwehr St. Georgen i.
Lav. fand am 6. März 2010 im Kultursaal der Gemeinde statt.
Neu aufgenommen wurden:
Thonhauser Lukas und Thümmerer Stefan
Befördert und angelobt wurden:
Feuerwehrmann (FM): Thonhauser Roman
Hauptfeuerwehrmann (HFM): OFM Hinteregger Franz
OFM Ing. Streit-Gutschi Wolfgang
Oberlöschmeister (OLM): LM Ing. Semmler Walter
Hauptverwalter (HV): OV Grünwald Alfred
Verleihung von Ärmelstreifen:
5 Dienstjahre: FM Semmler Christian
10 Dienstjahre: BM Ing. Mayer Rainer
15 Dienstjahre: HFM Ibel Johannes und HFM Liebert Ewald
30 Dienstjahre: BI Thonhauser Herbert und
BM Thonhauser Gottfried Peter
35 Dienstjahre: HFM Kainbacher Franz
40 Dienstjahre:
HFM Mischkot Lorenz
und HFM Pucher Willibald
Vorankündigung:
Im Mai 2010 findet eine
Feuerlöscherüberprüfung
statt. Wir bieten Ihnen die
Möglichkeit Ihre Feuerlöscher kostengünstig überprüfen zu lassen. Nähere
Infos lassen wir Ihnen
rechtzeitig zukommen.
Steiner Bau
Amtliche Mitteilungen
Ges.m.b.H.
6 HOCH -,
TIEF-
UND
STAHLBETONBAU,
BAUSTOFFHANDEL
A-9470 St. Paul im Lavanttal · Industriestraße 2 · Telefon (0 43 57) 23 01 und 23 02 · Telefax (0 43 57) 23 01 - 33
A-9020 Klagenfurt - Hörtendorf · Ziegeleistraße 2 · Telefon (0 46 3) 30 13 20 und 30 13 22 · Telefax (0 46 3) 30 13 20 - 85
IMPRESSUM: Herausgeber und Verleger: Gemeinde St. Georgen im Lavanttal – Telefon 04357 2133, www.sankt-georgen.at
Zeitungslayout: agentur artus | 9400 Wolfsberg | Grazer Straße 16 | T 0664 3555101 | www.artuswerbung.com
Gesamtherstellung: SHS-Druck Haßler Gesellschaft mbH., 9470 St. Paul, Gymnasiumweg 1, Telefon 04357 2420, Fax 04357 3430, [email protected]
Zur besseren Lesbarkeit wird bei geschlechtsspezifischen Begriffen die männliche Form verwendet. Diese versteht sich als geschlechtsneutral, Frauen sind an den
entsprechenden Stellen mit eingeschlossen.
St. Georgener Gemeindezeitung
www.sankt-georgen.at
Aus den Referaten von Vizebürgermeister Albert Gutsche
Sehr geehrte Gemeindebürger!
Wir gratulieren herzlich ...
zum 80. Geburtstag
zum 70. Geburtstag
Podertschnig Johann
Hinteregger Balthasar
Karner Konrad
Koller Juliane
9423 Krakaberg 4
Perdacher Maria
9423 Hauptstraße 11/3
Gams Magdalena
9423 Herzogberg 7
Bellamy Josefine
9423 Römerstraße 27
Paulitsch Maria
9423 Niederhof 9
9423 Andersdorf 24
zum 85. Geburtstag
Faullant Erna
Pachoinig Josef
9423 Am Waldrain 31
9470 Allersdorf 5
Ibel Rosina
Fackelmann Juliana
9423 Andersdorf 65
9423 Hofwiesen 41
Ninaus Herbert
Köffel Josef
9423 Niederhof 8
9470 Unterrainz 8
Dengg Elisabeth
Riedl Fridoline
9423 Pontnig 15
9423 Fransdorf 16
Taudes Herbert
Thonhauser Maria
9423 Hauptstraße 25
9423 Andersdorf 48
Mollhofer Juliana
zum hohen Alter
9423 Steinberger Straße 62
Grünwald Alfred
9423 Blumenweg 8
Streit Gerhard
9423 Sonnenhang 10
Sulzer Adolf
9423 Gundisch-Mitte 20
Thonhauser Herta
9423 Andersdorf 26
Schüller Johanna
9423 Steinberg-Hart 22
Drescher Elfriede
9423 Unterpichling 11
zum 75. Geburtstag
Diex Maria (86)
9423 Hofwiesen 4
Streit Maria (87)
9423 Unterpichling 4
Butscher Anna (88)
9423 Am Waldrain 16
Tschokelz Johanna (93)
9423 Steinberg-Oberhaus 18
Ich wünsche Ihnen allen ein
frohes Osterfest und verbleibe mit den besten Grüßen
an Sie
Ihr Vzbgm.Gutsche Albert
Josef Pachoinig, 85 Jahre
Woltsche Vinzenz (82)
9423 Niederhof 4
Fellner-Novak Maria (82)
9423 Niederhof 17
Kainbacher Johann (83)
9423 Gundisch-Mitte 15
Thamerl Anastasia (83)
9423 Steinberger Straße 34
Ruth Herta (83)
Juliana Fackelmann, 85 Jahre
9423 Hofwiesenstraße 39
Pucher Alois (83)
9470 Unterrainz 5
Sarny Maria (83)
9470 Unterrainz 14
Gollob Maria
Podertschnig Maria (84)
9423 Römerstraße 15
9423 Hofwiesenstraße 5
Rappitsch Josefa
Sand Michael (84)
9423 Hauptstraße 33
9423 Krakaberg 3
Tragbauer Sophie
Drescher Eduard (86)
www.sankt-georgen.at
9423 Steinberger Straße 53
9423 Herzogberg 14
9423 Hauptstraße 19
9423 Gundisch-Nord 10
Johann Podertschnig, 80 Jahre
Resch Juliana (86)
Ellersdorfer Agnes (91)
Thonhauser Maria (81)
Wagner Josefa
9423 Pfaffendorf 33
9470 Allersdorf 24
9423 Andersdorf 69
9423 Unterpichling 11
Josef Köffel, 85 Jahre
Fridoline Riedl, 85 Jahre
St. Georgener Gemeindezeitung
Aus den Referaten
9423 Bachweg 12
9423 Hofwiesenstraße 5
Wiedenbauer Matthias (86)
Pachler Maria (88)
7
Matthias Lanzinger
Veröffentlichung von
Geburtstagen
Grundsätzlich widerspricht eine Veröffentlichung von Geburtstagen in Zeitungen datenschutzrechtlichen Interessen,
soferne diese von den Betroffenen nicht gewünscht wird.
Andererseits ist uns bekannt, dass der Großteil der Bevölkerung wünscht, dass die Altersjubilare in den Zeitungen
veröffentlicht werden.
Wir ersuchen daher, dass jene Personen, die eine Veröffentlichung ihres Geburtstages nicht wünschen, dies
dem Gemeindeamt (04357/2133-10) mitteilen. Von allen
übrigen Personen, von denen wir keine derartige Mitteilung erhalten nehmen wir an, dass sie nichts gegen eine
Veröffentlichung ihres Geburtstages in der Gemeindezeitung haben.
Muttertagsfeiern der Gemeinde
Liebe Mütter und Frauen!
Wir möchten Sie herzlich zu der Muttertagsfeier der Gemeinde
am Samstag, den 8. Mai 2010 mit dem Beginn um 14.00 Uhr, im
Kultursaal der Gemeinde, einladen. Allen anwesenden Müttern
möchten wir einen Blumengruß überreichen und SIE zu Kaffee
und Kuchen einladen. Wir freuen uns auf Ihren Besuch!
Sonntag, 9. Mai 2010
Mütterehrung des MGV St. Georgen im Anschluss an die
Heilige Messe.
Blumenolympiade
Die Gemeinde St. Georgen nimmt auf Wunsch auch heuer wieder an der Kärntner Blumenolympiade teil. Dieser ist ein weit
über unsere Grenzen hinaus anerkannter Wettbewerb. Es werden Gemeinde- und Landessieger ermittelt, welche mit Urkunden und Anerkennungen ausgezeichnet werden.
Ich ersuche alle Blumenfreunde, recht zahlreich daran teilzunehmen und sich bis Ende Mai im Gemeindeamt bei Frau Guntschnig (04357/2133-10) anzumelden.
Aus den Referaten
Wir verabschieden uns von
8 Rappitsch Leopold, 9423 Oberrainz 3
Sarny Alois, 9423 Bachweg 10
Stampfer Sebastian, 9423 Gundisch-Nord 17
Jamnig Mathias, 9423 Steinberg-Oberhaus 27
Fellner Stefan Gerhard, 9423 Oberrainz 6
Malatschnig Primus, 9423 Hofwiesen 20
Lippbauer Sophie, 9423 Andersdorf 35
Pichler Franz, Wolfsberg
St. Georgener Gemeindezeitung
www.sankt-georgen.at
Aus den Referaten von Vizebürgermeister Mag. Simon Leschirnig-Reichel
Sehr geehrte Bewohner unserer
schönen Gemeinde!
Dies ist die erste Kursreihe,
die wir im Rahmen der Gesunden Gemeinde durchfüh-
ren. Weitere Aktivitäten werden im Sommer 2010 bei der
nächsten Arbeitskreissitzung
besprochen.
Autowrackentsorgung
In der 21. Kalenderwoche
2010 findet eine Autowrackentsorgungsaktion
statt.
Sollten Sie ein Autowrack zu
Hause haben, so haben Sie
zwei Möglichkeiten, dieses
zu entsorgen.
1. Sie bringen das Autowrack
direkt zur Deponie Hart
bei Lavamünd, Kosten:
€ 10,– oder
2. Sie lassen das Autowrack
direkt von zu Hause abholen, Kosten: € 25,–
Bitte beachten:
Wenn Sie Ihr Autowrack von
zu Hause abholen lassen, sollten Sie folgendes beachten:
Die Zufahrt mit einem LKW
muss gegeben sein. Das abzuholende Autowrack muss
auf einem befestigten Platz
abgestellt sein, sodass es mit
einem Autokran aufgenom-
men werden kann. Eventuell
auftretende Verunreinigungen hat der Besitzer des Autowracks zu entfernen.
Der Typenschein oder ein
Eigentumsnachweis des Autowracks sollte vorhanden
sein.
Die Meldung an das Gemeindeamt oder den AWV Lavanttal muss bis längstens Freitag, 21. Mai 2010 erfolgen.
Gemeindeamt 04357/2133,
AWV 04356/2362.
Die Besitzer werden von der
Abholung rechtzeitig verständigt.
Tierkörperentsorgung
Für die Entsorgung tierischer
Abfälle sind ab 1. 12. 2009
nachfolgende Preise inkl.
10% Mwst. in Kraft:
Kategorie 1
SRM, tote Tiere – Rinder,
Schafe, Ziegen - gem. Kat 1
je Kilogramm € 0,298
Kategorie 2
Schlachtmüll mit Weichteilen und toten Tieren (außer
Rinder, Schafe, Ziegen) gem.
Kat 2, ungewaschene Därme,
Blut von Wiederkäuern
je Kilogramm € 0,195
Kategorie 3
Schlachtkörperteile, Häute,
Hufe, Hörner
je Kilogramm € 0,111
Diaetologin Manuela Wutscher bei ihrem Vortrag
www.sankt-georgen.at
Die von den St. Georgener
Gemeindebürger/Innen angelieferten Tiermaterialien
in die TKE Sammelstelle der
Gemeinde St.Paul werden der
Kat 1 – Kat 3 zugeordnet, gewogen und der Gemeinde St.
St. Georgener Gemeindezeitung
Georgen zu den angeführten
Preisen in Rechnung gestellt.
Gemäß Beschluss des Gemeindevorstandes
erfolgt
die Weiterverrechnung der
Kosten an die Verursacher
wie folgt:
Für gefallene Tiere bis 80 kg
(Kälber, Schweine, Schafe,
Ziegen) wird nach Abzug des
Rückersatzes vom Tierseuchenfonds ein halbjährlicher
Freibetrag von € 30.– berücksichtigt, dies gilt auch
für Hühner (kein Rückersatz
vom TSF). Die Bagatellgrenze für Schlachtabfälle beträgt
€ 7.– halbjährlich. Der darüber hinausgehende Betrag ist
an die Gemeinde zu entrichten.
TKE Sammelstelle
St.Paul
Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag
von 15.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Samstag
von 11.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Ich wünsche Ihnen ein frohes
Osterfest und verbleibe mit
besten Grüßen:
Ihr Vzbgm.Mag.LeschirnigReichel Simon.
Aus den Referaten
Am Mittwoch, dem 3. Feber
2010 fand im Kultursaal ein
sehr interessanter Vortrag
zum Thema: „Mit weniger
Kilos – fit in den Frühling“
statt. Gleichzeitig wurde die
Kursreihe „Schritt für Schritt
zum Wohlfühlgewicht“ vorgestellt.
Erfreulicherweise
haben sich zahlreiche Interessierte für die achtteilige
Kursreihe angemeldet, sodass sogar zwei Gruppen
gebildet werden mussten.
Diese Gruppen werden von
der Diaetologin Wutscher
Manuela betreut und lernen
durch Selbstanalyse das Essverhalten und die Ursachen
für die überschüssigen Kilos
kennen. Das gemeinsame
Ziel ist eine langfristige Umstellung der Ernährungs- und
Bewegungsgewohnheiten.
Wir wünschen allen Teilnehmern, dass Sie Ihre Ziele erreichen.
9
Halten Sie unsere
Umweltinseln sauber!
Geschätzte Gemeindebürger!
Fischlaibchen mit
Schnittlauch-Joghurt-Sauce
ZUTATEN:
4 Fischfilets tiefgekühlt je 150 g; 2 EL Weißwein, 100 g
Zwiebeln, 10 g ÖL, 1 Ei, 1 EL Magertopfen,
1 EL Magerjoghurt, 30 g Brösel, Zitronensaft, Petersilie,
Dille, Pfeffer, Salz, Muskatnuss.
Sauce: 250 g Magerjoghurt, 100 g Magertopfen, Schnittlauch, Zitronensaft, Salz, Pfeffer
ZUBEREITUNG:
Den tiefgekühlten Fisch in 2 EL Weißwein verdünnt mit
Wasser weich dünsten und abkühlen lassen.
Zwiebel hacken und in etwas Öl rösten. Fisch klein hacken
und mit Zitronensaft, Salz, Pfeffer, Muskatnuss und den
frischen Kräutern würzen.
Das Ei versprudeln und gemeinsam mit Topfen und Joghurt
unter den Fisch rühren und mit den Bröseln binden.
Aus der Masse 8 Laibchen formen und auf einem Backpapier belegten Blech im Rohr bei 180 Grad ca. 30 Minuten
backen. Die Laibchen bei halber Backzeit wenden, um eine
schmackhafte Kruste zu erzielen.
Für die Soße Joghurt mit Topfen und Schnittlauch verrühren und mit den Gewürzen abschmecken, mit den Fischlaibchen anrichten.
TIPP: Anstelle der Schnittlauchsoße passt auch gut Letscho und Petersilkartoffeln.
Postservicestelle · Lotto- und Toto-Annahmestelle
ADEG-Kaufhaus · Tankstelle · SB-Wash
Amtliche Mitteilungen
WOLFGANG
10 HASSLER
9423 St. Georgen, Hauptstraße 10
Telefon 04357 / 2137 · Fax DW 4
Plattenservice • Geschenkskörbe
Hauszustellung
Im Interesse der Sauberhaltung unserer Umweltinseln und im Interesse der
Sparsamkeit bitten wir Sie,
Altstoffe n u r in die dafür
vorgesehenen
Behältnisse
einzuwerfen und nur jene
Altstoffe zu verbringen, für
die auch die entsprechenden
Behälter zur Verfügung stehen.
Aufgrund sehr vieler Fehleinwürfe und der damit verbundenen Mehrkosten wird
die Überwachung der Umweltinseln durch den Abfallwirtschaftsverband (AWV)
verstärkt wahrgenommen.
Der erhöhte Reinigungsaufwand und die damit verbunden Mehrkosten sind von
allen Haushalten unserer Gemeinde zu tragen.
Wir ersuchen Sie nochmals
eindringlich, wirklich nur
jene Altstoffe bei den Umweltinseln zu verbringen, für
die auch die entsprechenden
Behältnisse bereit stehen.
Die Entsorgung von Problemstoffen und Sperrmüll
am Bauhofgelände kann jeden Freitag von 07.30 Uhr
bis 12.30 Uhr und jeden
ersten Samstag im Monat
von 8.00 bis 10.00 Uhr, erfolgen.
Hier gelten ab 1. 1. 2010 gemäß Verordnung des Gemeinderates vom 18. 12.
2009, Zahl: 813-0/2009 folgende Preise:
Einzelpreis in Euro:
PKW Reifen ohne Felge 3.–
PKW Reifen mit Felge 5.–
Traktor oder LKW Reifen
(ohne Felge)
13,20
Traktor oder LKW Reifen
(mit Felge)
26,40
Liter Altöl
0,30
Liter Altöl gemischt
1,30
Je Inanspruchnahme des
Sperrmüllzentrums (Sperrmüll, Altholz) auch für Klein2.–
mengen unter 0,5 m3 Sperrmüll und Altholz lose
12.–/m3
ab 0,5 m3 € 6.–
Osterfeuer heizen
Gem. § 15 der Gefahren- und
Feuerpolizeiordnung ist jegliches Verbrennen im Freien
im bebauten Gebiet verboten.
Das Osterfeuerheizen kann
traditionsgemäß erfolgen, jedoch ist besondere Vorsicht
anzuwenden.
Die Osterfeuer sind im Gemeindeamt anzumelden. Das
Abbrennen von Abfällen
(Reifen, Folien, Kunststoffe
aller Art etc.) mit dem Osterfeuer ist gemäß den Bestim-
St. Georgener Gemeindezeitung
mungen des Luftreinhaltegesetzes nicht erlaubt.
www.sankt-georgen.at
Tierseuchenfondsbeiträge 2010
werden auch die fälligen
Tierseuchenfondsbeiträge errechnet.
Für Kleinbetriebe die keine
Förderungen beziehen, gilt
weiterhin als Grundlage die
allgemeine Viehzählung vom
03.12.1999 oder der tatsächliche Bestand bei Änderungen
um 10%.
Gemäß den gesetzlichen
Bestimmungen des Tierseuchenfondsgesetzes wird den
Tierbesitzern im Gemeindebereich der Gemeinde St.
Georgen i.Lav. kundgemacht,
Frühjahr – Die Zeit
Bäume und Sträucher
zurückzuschneiden!
Vor dem Austrieb kann man
fast alle Bäume und Sträucher zurückschneiden, außer
die Frühjahrsblüher. Oft behindern Bäume und Sträucher am Straßenrand entlang
von Gemeindestraßen und
Gehwegen die Sicht. Darunter leidet auch die Verkehrssicherheit. Sie engen auch den
öffentlichen
Straßenraum
ein und oft werden auch Verkehrszeichen verdeckt. Gemäß den Bestimmungen des
Kärntner
Straßengesetzes
sind Bäume, Sträucher und
Hecken, die in eine öffentl.
Straße heineinragen, auf Verlangen der Straßenbehörde
vom Grundeigentümer ohne
Entschädigung entsprechend
auszuästen, zu beschneiden
oder ganz zu beseitigen.
Die Grundstückseigentümer
werden daher gebeten, ihre
Bäume, Sträucher und Hecken entlang von Straßen entsprechend zu schneiden.
Rasen mähen
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass die Sonn- und
Feiertagsruhe
einzuhalten
ist und das Rasen mähen in
dieser Zeit zu unterlassen ist.
An Wochentagen ist in der
Zeit von 12.00 bis 14.00 Uhr
(Mittagsruhe) vom Rasen
mähen Abstand zu nehmen.
Danke für Ihr Verständnis.
www.sankt-georgen.at
dass die von der Gemeinde
St. Georgen i.Lav. für die
Einhebung der Tierseuchenfondsbeiträge 2010 angefertigten Beitragslisten bis einschließlich 09. Mai 2010 im
Gemeindeamt St. Georgen
i.Lav. zur öffentlichen Einsicht aufliegen.
Jeder in der Beitragsliste
eingetragene Tierbesitzer
kann über die Berechnung
seines Beitrages schriftlich beim Gemeindeamt St.
Georgen i.Lav. Einspruch
erheben.
Für das Jahr 2010 wird der
Tierseuchenfondsbeitrag für
die Tierbestände in landwirtschaftlichen oder sonstigen
Betrieben wir folgt festgelegt:
1. Pferde mit einem Alter
über ein Jahr
€ 3,00
2. Rinder älter als sechs
Monate
€ 3,00
3. Rinder bis sechs
Monate
€ 1,00
4. Schweine, über 20 kg
Lebendgewicht
€ 0,72
5. Schafe und Ziegen über
sechs Monate
€ 0,72
An alle Bienenhalter der Gemeinde
St. Georgen i. Lav.
Erlass des Amtes der Kärntner Landesregierung –
Abt. 11 Agrarrecht vom 4. Februar 2008
Gemäß § 5 Abs. 2 des Kärntner Bienenwirtschaftsgesetzes – KbiWG sind die Bienenhalter verpflichtet, dem
Bürgermeister
bis längstens 15.April
jeden Jahres
den Standort, die Anzahl und,
sofern andere Bienenvölker
als jene der Rasse „Carnica“ (Apis mellifera carnica)
gehalten werden, die Rasse
der Bienenvölker bekannt zu
geben.
Alle Bienenhalter
werden
gebeten,
folgende Angaben
bis 15. April 2010 dem
Gemeindeamt
St. Georgener Gemeindezeitung
zu übermitteln: Name und
Anschrift des Bienenhalters, Standorte mit Grundstücksnummer,
Katastralgemeinde, Anzahl der
Völker, Bienenrasse (nur
wenn andere Bienenrasse
als Carnica gehalten wird).
Erhebungsbögen liegen im
Gemeindeamt
auf!
Amtliche Mitteilungen
Für die Feststellung des Tierbestandes der tierseuchenfondspflichtigen
Bestände
wurde uns ein aktueller Datenbestand aus der Veterinärdatenbank übermittelt. Diese
Daten beinhalten alle Rinderhalter mit ihrem Rinderbestand (Stichtag 29.12.2009)
sowie den Bestand an Pferden, Schweinen, Schafen und
Ziegen (Stichtag 01.04.2009)
jener Betriebe, die über den
AMA – Mehrfachantrag erfasst sind.
Mit dieser Liste der Tierbesitzer und des Tierbestandes
11
St. Georgener
Faschingsumzug
„Nia hoam“
Am 14. Feber 2010 fand in der Gemeinde St. Georgen das achte
Faschingstreiben mit Umzug statt. Ca. 25 tolle Gruppen und
närrische Wägen sammelten sich beim Parkplatz Libiseller.
Der Umzug führte durch das Dorf bis zum Kaufhaus Haßler
und danach zum Dorfplatz wo es eine große Abschlussveranstaltung gab. Erstmals durfte sich der St. Georgener Narrenrat
präsentieren. Auch ein Gast aus Niederbayern, Bruder Straubinger, trat zur Bütt. Die besten Faschingsnarren wurden prämiert. Anschließend gab es noch ein buntes Faschingstreiben in
den Gasthäusern. Den Faschingsgruß „Nia hoam“ nahm sich so
mancher genau zu Herzen.
Fasching in St. Georgen
Eine DVD vom Faschingsumzug 2010 kann im Amt bei Frau
Guntschnig (04357/2133-10) bestellt werden. Kosten: € 15,-
12 St. Georgener Gemeindezeitung
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Quer durch die Gemeinde
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St. Georgener Gemeindezeitung
13
Quer durch die Gemeinde
Närrisches Treiben
im Dorf
14 St. Georgener Gemeindezeitung
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Quer durch die Gemeinde
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15
Selina Leitner österr.
Meisterin im Crosslauf
JHV der Trachtenkapelle
St. Georgen
Die Trachtenkapelle St.
Georgen im Lavanttal hat
am 24. Jänner 2010, nach einem Festgottesdienst für den
verstorbenen Ehrenobmann
Pater Bruno Jelen und alle
verstorbenen Mitglieder der
Trachtenkapelle, im Cafe
Susi in St. Georgen ihre Jahreshauptversammlung abgehalten.
Am 14. März 2010 fand im
Wiener Prater die Österreichische Meisterschaft im
Crosslauf statt. In der Klasse U14 startete Selina Leitner als Mitfavoritin auf dem
1,65 km langen, schwierigen
Kurs. Ein großes Starterfeld
von 51 Läuferinnen lautete
es zu besiegen. Selina setzte
sich nach 250 m an die Spitze
ab, verfolgt nur von Melissa
Oberländer, die kurz vor dem
Ziel einen Angriff startete
und kurz in Führung ging.
Es kam zum Zielsprint, den
die stärkste Läuferin der Saison, Selina Leitner, klar für
sich entscheiden konnte. Zur
Einzelmedaille gab es noch
Mannschaftsgold (Leitner,
Oberländer, Rutrecht). Eine
Woche davor holte sich Selina den Kärntner Meistertitel
und den Sieg im Internationalen Crosslaufcup. Um all
diese Erfolge zu erreichen, ist
intensives Training, Ehrgeiz
und vor allem der Spaß am
Sport Voraussetzung.
Die Gemeinde St. Georgen
gratuliert zu den großartigen Erfolgen sehr herzlich
und wünscht der jungen
Sportlerin für die Zukunft
viel Glück und alles Gute!
29 der 43 aktiven Musiker sowie der Ehrenobmann, Bgm.
Karl Markut, haben daran
teilgenommen. Obmann Karl
Thümmerer und Kapellmeister Walter Schildberger konnten in ihren Berichten auf ein
ereignisreiches und erfolgreiches Jahr 2009 zurückblicken
und haben sich für die gute
Zusammenarbeit bedankt.
2009 nahm die Kapelle erfolgreich erstmalig an der
Landeskonzertwertung
in
Kraig und am 2. Jugendorchesterwettbewerb in Eisentratten teil.
Im Vergleich zu 2007 konnte
das Ergebnis beim Jugendorchesterwettbewerb sogar
verbessert werden. Man landete in der sicheren Mitte
aller teilnehmenden Orchester. Die Konzertwertung
brachte ebenso ein solides
Ergebnis ein. Weiters dürfen
wir unserer aufstrebenden Jugend zur erfolgreichen Teilnahme bei „Musik in kleinen
Gruppen“ gratulieren.
Einen Fixpunkt für 2010
bilden die kirchlichen Veranstaltungen sowie die der
Gemeinde und der örtlichen
Vereine. Musikalische Höhepunkte stellen das Konzert
auf der Burg Stein am 18. Juli
2010, das Bezirkswertungsspiel und das Herbstkonzert
dar.
Die Gemeinde St. Georgen
möchte auf diesem Wege
dem heimischen Klangkörper zu seinen Erfolgen
gratulieren.
Ihr Fleischermeister
Walter Libiseller
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in St. Georgen bietet Ihnen zur Osterzeit eine
vielfältige Auswahl an Fleisch- und Wurstwaren.
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stammen durchwegs aus
heimischen Landwirtschaften.
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wird gebürgt.
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Wir wünschen allen ein frohes Osterfest!
Musiker am Foto von links nach rechts (haben alle bei Musik in kleinen Gruppen teilgenommen) hinten: Manuela Mischkot, Daniela Maritschnig, Elisabeth Ninaus, Philipp Koglek; vorne: Anna Windischbacher, Sabrina Maritschnig, Bernadett Maier
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Neues aus der Volksschule und dem Kindergarten
Prävention: Rauchen
Ein runder Geburtstag
Unsere Lehrerin Cornelia Kositz feierte am 23. Feber ihren 40.
Geburtstag. Die Schüler und das Lehrerkollegium gratulierten
mit einem musikalischen Ständchen. Wir wünschen ihr alles
Liebe und Gute und weiterhin viel Freude an ihrem Beruf.
Als Gratulanten stellten sich Vizebürgermeister Albert Gutsche
und Amtsleiter Gerhard Loibnegger mit einem wunderschönen
Blumenstrauß und den allerbesten Wünschen ein.
In einem Workshop präsentierte kürzlich Frau Dr. Kessler den
Schülern und Schülerinnen der 3. und 4. Klasse die Schädlichkeit und Folgeerkrankungen des Rauchens. Frühzeitige
Aufklärungsarbeit soll die Kids in ihrem Selbstwert und Mut
zum Neinsagen stärken.
Kindergarten Schikurs:
Ab in den Winterwald ging es für 23 Kinder der 1. Klasse mit
der Waldpädagogin Frau Perchtold.
Knietief im Schnee wurde nach Tierspuren gesucht, Nüsse für
Eichhörnchen versteckt und Schneeburgen gebaut.
Alles in allem ein abwechslungsreicher Schulvormittag.
Fasching:
Hurra, neu T-Shirts!
Im Rahmen des 2-jährigen Gesundheitsprojektes mit der GKK
Kärnten wurden alle Schüler und Schülerinnen mit T-Shirts
ausgestattet. Das Siegerbild der Schülerin Johanna Fritzl – Apfelschorschi und seine Freundin – schmückt unsere Leibchen.
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Unter dem Motto „Im Märchenwald“ fand eine Party für unsere Kleinen aus dem Kindergarten statt. Unter den vielen Prinzessinnen, Feen, Cowboys……. herrschte lustiges Treiben. Zur
Stärkung gab es eine ordentliche Jause mit Zaubersaft. Bei lustigen Spielen und Tänzen hatten die Kleinen viel Spass.
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Quer durch die Gemeinde
Erlebnis Winterwald
Vom 25.01. bis 29.01.2010 fand der diesjährige Schikurs der
Kids statt. Vom ersten Tag an starteten die kleinen Pistenflitzer
mit viel Motivation über die Piste. Unter Führung der Schischule Kurt Jöbstl erlernten alle Kleinen das Schifahren und waren
somit fit für das „Abschlussrennen“. Mit Stolz präsentierten
die Kinder ihren gewonnene Pokale, die von den Gemeinderäten gesponsert wurden. Bedanken möchten wir uns bei allen
Gemeinderäten für gespendeten Pokale und bei Vzbgm.
Gutsche für die Mithilfe bei der Siegerehrung.
17
Informationen aus dem Bauamt
Förderungsrichtlinien für erneuerbare Wärme
Direktförderung Solaranlagen: Einmaliger nicht rückzahlbarer
Baukostenzuschuss von 50 % der an erkennbaren Kosten (max.
€ 5.000,–).
Bei Vorlage eines Energieausweises
€ 150,– pro kW (für die ersten 20 kW Heizlast)
€ 100,– pro kW (für weitere 30 kW Heizlast)
€ 60,– pro kW (für jede weitere kW Heizlast)
Ein- und Zweifamilienhaus:
Grundförderung Warmwasserbereitung:
Warmwasserbereitung & Raumheizung
pro m² Kollektorfläche zusätzlich
€ 1.000,–
€ 1.500,–
€
50,–
Umstieg von ÖL, GAS, oder STROM
€ 600,–
Achtung: Keine Umstiegsförderung bei kW bezogener Scheitholzkesselförderung! Bei kW bezogener und Umstiegsförderung müssen die alten Kessel entfernt werden!
Mehrfamilienhaus ab 3 Wohnungen:
Grundförderung
pro angeschlossener Wohnung zusätzlich
pro m² Kollektorfläche zusätzlich
€ 1.000,–
€ 100,–
€
50,–
Solaranlagen zur gewerblichen Nutzung:
Baukostenzuschuss von € 100,– pro m² Kollektorfläche, max.
10 % der an erkennbaren Nettokosten. Förderung kann zusätzlich zur Bundesförderung gewährt werden.
Direktförderung Holzheizungen:
Einmalige nicht rückzahlbarer Baukostenzuschuss
der an erkennbaren Kosten, max.
Scheitholzkessel mit Pufferspeicher
Pelletzkessel
Hackschnitzelkessel
von 30 %
€ 1.100,-€ 1.800,-€ 2.200,--
Direktförderungen Wärmepumpen:
Einmaliger nicht rückzahlbarer Baukostenzuschuss von 30 %
der an erkennbaren Kosten, max. A/V-Verhältnis >0,8 bis <0,2
Baugenehmigung bis 31. 12. 06 HWB <75 kWh/m² € 1.500,–
Baugenehmigung ab 1. 1. 07 HWB < 65 kWh/m²
€ 1.500,–
Baugenehmigung ab 1. 1. 10 HWB < 45 kWh/m²
€ 1.500,–
Zusätzlich für Tiefenbohrung, Schluckbrunnen
oder Sondenfeld
€
500,–
Nahwärmeanschlussförderung
Einmaliger nicht rückzahlbarer Baukostenzuschuss von 40%
der an erkennbaren Kosten, max.
Einfamilienhaus
€ 1.100,–
Zweifamilienhaus
€ 1.450,–
Mehrfamilienhaus ab 3 Wohnungen pro Wohnung € 350,–
pro Anlage mindestens
€ 1.800,–
Bei Umstieg von ÖL oder GAS
Verdoppelung
Bei Umstellung von Altbauten auf Zentralheizung
Zusätzlich je Wohneinheit
€ 1.100,–
Anpassung bestehender Zentralheizungen auf BiomasseNahwärme
Ein- und Zweifamilienhaus
€ 700,–
Mehrfamilienhaus ab 3 Wohnungen pro Wohnung € 140,–
pro Anlage mindestens
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Einmaliger nicht rückzahlbarer Baukostenzuschuss von 30 %
der anerkennbaren Investition. Bei Umstieg von Öl- oder Gaszentralheizungen und Anschluss an Fernwärme mit mindestens
90 % biogenen Brennstoff oder Restmüll 40 % der an erkennbaren Investition.
Rahmenbedingungen:
● Die Förderrichtlinie gilt bis zum 31.12.2010
● Andere Förderungen werden eingerechnet
● Förderwerber muss Eigentümer sein oder wenn Mieter
Zustimmung des Eigentümers
● Förderungsgegenstand muss nach dem 01.01.2008 errichtet
worden sein.
● Wärmeerzeugung nur für Wohnzwecke (Hauptwohnsitz)
● Es muss sich innerhalb der letzten 10 Jahre um den erstmaligen Antrag in der Sparte handeln
● Auszahlung erfolgt nach Vorlage der Originalrechnung
Wohnbauförderung neu, ab 1. April 2010
Die Änderung des K-WBFG 1997 setzt die Vereinbarung zwischen den Bund und den Ländern über Maßnahmen im Gebäudesektor zum Zweck der Reduktion des Ausstoßes an Treibhausgasen voraus.
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Verfolgt werden folgende Zielsetzungen:
● Steigerung der Sanierungsrate im Wohnbau
● Passivhausstandard im Wohnhausneubau
● Zurückdrängen der Nutzung fossiler Brennstoffe für Warmwasser und Heizung
● Reduzierung von Treibhausgasemissionen durch Verbesserung der Gebäudeeffizienz (Wärmedämmung) und der
Effizienz von Heizungs- und anderen Haustechnikanlagen
sowie durch Einsatz erneuerbarer Energieträger für Heizung und Warmwasser.
Ein weiterer Schwerpunkt der Änderung ist es, eine barrierefreie Architektur zu forcieren. Zusätzliche Förderanreize werden beim Bau und der Sanierung in historischen Siedlungszentren geschaffen. Der Energieausweis und die Energieberatung
bilden generell die Förderungsvoraussetzungen.
Eigenheim:
Die Einteilung in Förderklassen Öko 1-4 wird es nicht mehr geben. Nach dem Heizwärmebedarf und der thermischen Qualität
der Gebäudehülle wird eine Grundförderung je m² förderbare
Nutzfläche berechnet. Zusätzlich zur Grundförderung wird es
unterschiedliche Erhöhungsbeträge für
● ökologische Bauweise
(bis € 6.000,--)
● Niedrigtemperaturheizung
( € 1.000,--)
Fortsetzung auf Seite 20
St. Georgener Gemeindezeitung
Quer durch die Gemeinde
Nahwärmeerrichtungsförderung
19
● solarunterstützte Heizung
( € 5.000,--)
● optimierte Frischluftanlage ( € 2.000,--)
● optimierte Komfortlüftung mit
Wärmerückgewinnung
( € 5.000,--)
● Photovoltaik ( € 3.000,-- bis € 12.000,--)
● barrierefreie Bauweise
( € 3.000,--)
● Gruppenwohnbau ( € 5.000,--)
● Jungfamilie ( € 5.000,--)
● Haushaltsmitglied mit Behinderung
( € 7.500,--)
● Errichtung eines Wohnhauses im ländlichen
strukturschwachen Raum
( € 5.000,--)
● NEU! Erhöhungsbetrag von € 5.000,-- für die Errichtung
eines Wohnobjektes im historischen Siedlungszentrum
geben.
Für die Errichtung eines Passivhauses ist kein fixer Erhöhungsbetrag vorgesehen, sondern es wird je m² förderbarer Nutzfläche ein Erhöhungsbetrag von € 100,– angerechnet.
Ersterwerb von Wohnraum
Neu ist, dass bei Wohnobjekten mit mehr als zwei Wohnungen,
was im Bereich der Kleinbauförderung am häufigsten zum Tragen kommen wird, eine Reihe von Mindestanforderungen zu
beachten sind.
Diese Mindestanforderungen beziehen sich auf die Wärmeversorgung, die durch innovative klimarelevante Systeme zu
erfolgen hat (das sind Systeme mit erneuerbarer Energie oder
auch Wärmepumpen), auf die Warmwasserbereitung, wobei
diese in erster Linie über thermische Solaranlagen zu erfolgen
hat und auf die Barrierefreiheit. Barrierefrei heißt, barrierefreie
Erschließung der Wohnbauten vom Parkplatz (von der Garage)
über den Eingangsbereich bis zur Erreichbarkeit der Wohnungen im Erdgeschoss.
Wohnhaussanierung
Änderungen bei der Wohnhaussanierung wird es im Katalog
der höchsten förderbaren Kostenanteile und beim Ausmaß der
anzuerkennenden Sanierungskosten geben.
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So wird der Prozentsatz des förderbaren Kostenanteils umso
größer, je niedriger der Heizwärmebedarf des Hauses nach
der Sanierung ist. Dies zeigt sich auch in den anzuerkennenden Sanierungskosten, die im Normalfall höchstens € 300,– je
m² Nutzfläche betragen (maximal € 36.000,– je Wohnung das
entspricht einer Wohnnutzfläche von max. 120 m² ) und bei
Durchführung einer umfassenden energetischen Sanierung auf
höchstens € 400,– je m² Nutzfläche (maximal € 48.000,– je
Wohnung das entspricht eine Wohnnutzfläche von max. 120
m²) steigen. Wenn nach Durchführung einer umfassenden
energetischen Sanierung im sanierten Wohnhaus der Passivhausstandard erreicht wird, steigen die anzuerkennenden Sanierungskosten sogar auf € 500,– je m² Nutzfläche (maximal
€ 40.000,– je Wohnung.
Bei der umfassenden energetischen Sanierung müssen in Zukunft zumindest drei der folgenden Teile der Gebäudehülle und
haustechnischen Gewerke gemeinsam erneuert oder zum überwiegenden Teil in Stand gesetzt werden: Fensterflächen, Dach
(Dachdämmung) oder oberste Geschossdecke, Fassadenfläche,
Kellerdecke so wie energetisch relevantes Haustechniksystem.
Gleich geblieben ist, dass die Wohnhaussanierungsförderung
als Zuschuss über den Zeitraum von 10 Jahren ausgezahlt wird.
Der gesamte Zuschuss beträgt 5 % des förderbaren Kostenanteils bzw. 6 % des förderbaren Kostenanteil, wenn sich das zu
sanierende Wohngebäude im historischen Siedlungszentrum
befindet.
Für die Antragstellung sind die vom Amt der Kärntner Landesregierung vorgegebenen Einreichmappen (Wohnbauförderung/Wohnhaussanierung) zu verwenden welche kostenlos im
Gemeindeamt erhältlich sind.
Lehrlingsoffensive
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Die Fa. MAHLE ist auf der Suche nach zukünftigen Fachkräften und vergibt deshalb im Herbst 30 Lehrstellen
(Kunststofftechniker, Maschinenbautechniker, Werkzeugbautechniker, Mechatroniker, Elektrobetriebstechniker,
Prozessleittechniker, technischer Zeichner – alle männlich
und weiblich).
Die Bewerbungsfrist läuft bis 30.04.2010
Bewerbungen:
▲ online unter www.jobs.mahle.com oder
▲ Übliche Unterlagen an die Personlabteilung der
MAHLE Filtersysteme Austria GmbH., St.Michel 19,
9143 St.Michael ob Bleiburg
▲ Anforderung von Bewerbungsbögen unter der LehrlingsHotline 0664/80499-1390 Herr Ing.Raimund Tautscher.
▲ Vorab-Infos unter 04235/5050-1390 oder per E-Mail an
[email protected]
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Frösche, Kröten und Molche wandern wieder
Durch die starke Zerschneidung unserer Kulturlandschaft müssen Amphibien auf
ihrem Weg zum Laichgewässer Straßen überqueren und
werden dabei zu Tausenden
überfahren. Um das massenhafte Sterben der Frösche
auf Straßen zu verhindern,
werden jedes Jahr an rund 60
Straßenabschnitten von Straßenmeistereien, Gemeinden
oder Privatpersonen Schutzzäune aufgebaut. Durch die
Zäune werden die Tiere davon abgehalten auf die Straße
zu gelangen und in Kübeln
gefangen. Freiwillige Helfer
tragen die Amphibien über die Straße,
die dann gefahrlos
zu ihrem Laichgewässer
we it e r wa nd e r n
können.
Für
die
Schutzaktion suchen wir
immer wieder freiwillige Helfer. Wenn
Sie Interesse haben
bei dieser Schutzaktion mitzuarbeiten,
dann können Sie
www.sankt-georgen.at
sich gerne bei der Arge NATURSCHUTZ (Tel.nr. 0463329666) melden.
Wir bitten die Autofahrer um
erhöhte Vorsicht im Bereich
von „Froschwanderstrecken“.
Einerseits, um die Betreuer,
die oft auch zu dämmrigen
Stunden an den Wanderstrecken unterwegs sind, nicht
zu gefährden und
andererseits, um
keine Amphibien
zu überfahren.
E i n e
weitere
Tatsache, die
den
Amphibien zu schaffen
macht, ist eine
Pilzerkrankung,
die in den letzten
Jahren weltweit zu
einer großen Gefahr für die Lurche
geworden ist. Der Chytridpilz
hat in einigen Erdteilen
bereits zu verheerenden Massensterben
unter den Amphibien geführt. Es ist zu befürchten,
dass auch unsere heimischen
Amphibien von diesem Pilz
bedroht werden. Um diese
für Frösche, Kröten und Molche so gefährliche Krankheit
(Menschen können sich nicht
anstecken) nicht unabsichtlich zu verbreiten, empfehlen
wir dringend, keine Amphibien von einem Ort zu einem
anderen zu bringen (auch
ihre Eier oder Kaulquappen
nicht!)
Um auf die gefährdete Situation der heimischen Amphibien aufmerksam zu machen,
wird jedes Jahr eine Art zum
Lurch des Jahres gewählt.
2010 wurde der Teichmolch
von österreichischen, deut-
schen und schweizerischen
Herpetologen
ausgewählt.
Der Teichmolch ist unser
bekanntester und häufigster
Schwanzlurch in Kärnten.
Ab März kann man ihm bei
der Wanderung zum Laichgewässer bzw. im Laichgewässer begegnen. Da er Gewässer mit Fischbesatz meidet,
trifft man ihn besonders häufig in Gartenteichen an, wo er
über mehrere Wochen lang
im Wasser beobachtet werden kann.
Informationen:
Arge NATURSCHUTZ
Gasometergasse 10,
9020 Klagenfurt
Telefon:
0463 32 96 66
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Quer durch die Gemeinde
Mit Einsetzen der wärmeren Frühjahrstemperaturen erwachen unsere Amphibien – Frösche, Kröten und Molche –
aus ihrer Winterstarre. Der erste Weg führt die Tiere zu
ihrem Laichgewässer, um hier für eine erfolgreiche Nachkommenschaft zu sorgen.
21
Hofmühlstraße beim
Krapflhofteich
Allgemeines und ganzjähriges
Fahrverbot (ausgenommen Anrainer)
Der wunderschön gelegene
Krapflhofteich in Allersdorf
ist nicht nur Rast- und Nistplatz für viele Vogelarten
sondern auch Laichplatz von
Amphibien. Das bis jetzt bestandene Ersuchen auf Fahrverzicht in den Nachtstunden
während der Laichzeit hat
zwar Wirkung gezeigt, es werden aber trotzdem noch viele
Frösche überfahren. Seitens
der ARGE Naturschutz wird
nun ein allgemeines Fahrverbot (ausgenommen Anrainer)
an der Hofmühlstraße von der
Abzweigung Raggane Straße
bis zur Stiftsäge, begehrt.
Für die Erlassung dieser Verkehrsbeschränkung ist die
BH Wolfsberg zuständig, da
sich die öffentliche Hofmühlstraße von der Abzweigung
Raggane Straße bis zur Stiftsäge über zwei Gemeinden
erstreckt.
● Mit der begehrten Verkehrsmaßnahme würde
ein noch attraktiveres
Naherholungsgebiet für
die Bevölkerung entstehen (Radweg, Wanderweg, Langlaufloipe...).
● Ganzjähriger Schutz für
die wandernden Amphibien auch für die Jungtierund Herbstwanderung.
● Im Rahmen des Gewässerbetreuungskonzeptes
Lavant erweist sich der
Krapflhofteich als artenreiches Amphibienlaichgewässer und eine mögliche Verkehrsberuhigung
kommt sowohl der Tierwelt als auch den Erholungssuchenden zugute.
● Die Zufahrt für die Anrainer bleibt natürlich
gewahrt. Vor Erlassung
einer diesbezüglichen Verordnung sind die Anrainer
und die betroffene Bevölkerung zur beabsichtigten
Verkehrsbeschränkung
zu hören. Wir ersuchen
alle Interessierten und
Betroffenen ihre Meinung zum beabsichtigten
ganzjährigen Fahrverbot
(ausgenommen Anrainer)
an der Hofmühlstraße bis
Ende April 2010 dem Gemeindeamt St. Georgen
(Tel. 04357/2133-0) bekanntzugeben.
Quer durch die Gemeinde
9423 St. Georgen
Dorfplatz 1
Tel. 04357/2846
22 Chippflicht für Hunde
Schon seit 30. Juni 2008 gilt für alle Hunde in Österreich die
Chippflicht. Mit Ende 2009 ist diese Übergangsfrist für erwachsene Hunde ausgelaufen, die bis 31.12. elektronisch gekennzeichnet und gemeldet werden mussten.
Der reiskorngroße Mikrochip trägt Informationen in Form einer Zahlenkombination, um jedes Tier identifizieren und seinem Halter zuordnen zu können.
Es wird dem Hund mit einer Injektionsnadel international verpflichtend auf der linken Halsseite hinter dem Ohr unter die
Haut implantiert.
Derzeit können Hundehalter ihre Tiere auf zwei Wegen melden:
sie lassen gechipte Hunde bei der Bezirkshauptmannschaft registrieren oder sie beauftragen gleich den Tierarzt beim Chippen mit der Durchführung der Meldung.
OMV-Information
Kontrollmessungen an
der Gasleitung
In der Gemeinde St. Georgen im Lav. wird im März und April
2010 eine routinemäßige Kontrollmessung (Intensivmessung)
auf der Gasleitung TAG Loop II durchgeführt. Aus diesem
Grunde wird ein Messteam (Fa. Vögel u. Cötsch) auf den entsprechenden Grundstücken unterwegs sein.
Kontaktadresse für ev. Anfragen der Grundeigentümer:
Hubert Stauber, Tel. 0463/740721, Fax: 0463/740721-36, Mobil:
0664/5022048, e-mail: [email protected]
OMV Gas GmbH., Arbeitsgruppe Trans-Austria-Gasleitung,
Lindenstraße 12, 9065 Ebenthal.
Ein Dankeschön an die Gemeinde
St. Georgen!
Ich möchte mich auf diesem Wege beim Herrn Bürgermeister und den Bediensteten für die rasche und unkomplizierte
Hilfestellung beim Umsiedeln meiner Tante Frau Weinberger Helena von einer ESG Wohnung in St. Georgen in das
Haus Elisabeth nach St.Andrä bedanken.
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1 Betttischchen und 2 Duschstühle (höhenverstellbar)
Anfragen bitte an Frau Ruth,
9423 Hofwiesenstraße 39, Telefon 0680/1278506
St. Georgener Gemeindezeitung
www.sankt-georgen.at
Veranstaltungen 2010
April 2010 Schulverkehrsgarten ARBÖ Wolfsberg,
Besuch der 4.Klasse Volksschule
Do, 1. April Kreuzwegsingen am Kalvarienberg des MGV
St. Georgen, Beginn: 20.00 Uhr
Sa, 3. April Osterfeuerheizen der Stoanbergteifl, ab 20.00 Uhr am
Sportplatz
Sa, 3. April Speisensegnung, 10.30 Uhr Jonke Kapelle
Sa, 10. April Frühlingskonzert der Frauensinggruppe im Kultursaal,
Beginn: 14.00 Uhr
Sa, 10. April 6. Int. St. Georgener Brandl-Berglauf, Treffpunkt am
Sportplatz ab 13.30 Uhr, Länge: 250m bis 9250m
So, 25. April Georgi Sonntag, 9.30 Uhr Hl. Messe, im Anschluss
Fest im Pfarrhof.
Mai 10
Schulverkehrssicherheitstage Hallo Auto! Volksschule
Sa, 1. Mai
Maibaumsetzen der Vereinsgemeinschaft
St. Georgen (ARBÖ) am Vorplatz des Rüsthauses,
Beginn 17.00 Uhr
Sa, 1.Mai
Maibaumsetzen bei der Volksschule in Pontnig,
Beginn: 14.00 Uhr
So, 2.Mai
Floriani-Prozession der Freiwilligen Feuerwehr
St. Georgen nach Andersdorf
Sa, 8. Mai
Gemeinsame Muttertagsfeier des Familienreferates
der Gemeinde St. Georgen im Kultursaal
So, 9. Mai
Muttertags-Konzert des MGV St. Georgen im
Anschluss an die Heilige Messe
Sa, 15. Mai Lavanttaler Apfelblüten-Open Air, Festplatz
So, 16. Mai Erstkommunion, 9.30 Uhr Hl. Messe
So, 1.Aug. Pontniger Kirchtag beim Kapellenwirt mit Heiliger
Messe, anschließend Frühschoppen
Mi, 4. Aug. Sommerfest des Pensionistenverbandes St. Georgen
am Festplatz, Beginn 12.00 Uhr
So, 16. Mai Maiandacht, 14.00 Uhr Jonke Kapelle
So, 8. Aug. Jonke Kapellenfest der Kapellengemeinschaft,
11. 00 Uhr Hl. Messe
Juni 2010
So, 15.Aug. St. Georgener Kirchtag, Frühschoppen am Festplatz
Top Rider, Verkehrserziehung
So, 22. Aug. 9.00 Uhr Hl. Messe zu Bartholomäus in Andersdorf
Do, 3. Juni Fronleichnam, 9.00 Uhr Hl. Messe,
anschließend Prozession
So, 13. Juni 9.00 Uhr Hl. Messe zum Herz-Jesu-Sonntag in
Andersdorf
So, 22. Aug. Almkirchtag auf der Steinberger Hütte, 11.00 Uhr
Heilige Messe
Sa, 19. Juni Wallfahrt nach Maria Osterwitz, Hl. Messe
So, 20. Juni Allersdorfer Frühlingsfest des ÖKB St. Paul
So, 27. Juni Kinderolympiade der Kinderfreunde St. Georgen und
Wiesensportkegeln des Familien- und Sportreferates
der Gemeinde am Sportplatz
So, 4. Juli
ÖKB Frühschoppen am Festplatz
Sa, 17. Juli Musik in der Burg, Beginn: 14.00 Uhr, Veranstalter:
Trachtenkapelle St. Georgen
So, 18. Juli MGV Frühschoppen am Festplatz
Sa, 31. Juli Sommerfest der FF St. Georgen am Festplatz
Sa, 31. Juli Abendgottesdienst, 19.00 Uhr Jonke Kapelle
www.sankt-georgen.at
St. Georgener Gemeindezeitung
Quer durch die Gemeinde
Sa, 26. Juni Abendgottesdienst, 19.00 Uhr, Jonke Kapelle
23
ÖZIV Support – Mit Coaching zurück in die Arbeitswelt
Der österreichische Zivil- Invalidenverband bietet kostenlos Coaching für Menschen mit Behinderung oder
chronischer Erkrankung und
Problemen in der Arbeitswelt
an. Unter Coaching versteht
man die professionelle Beratung und Begleitung einer
Person, mit speziellen (Coaching-) Methoden. Die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen
von ÖZIV SUPPORT haben
eine spezielle Coachingausbildung und sind selbst von
einer Behinderung betroffen.
„Wir erarbeiten mit unserer
Klientel Strategien, wie sie
sich am Arbeitsmarkt behaupten können: z. B. bei
der Suche nach einem neuen
Job, beim Eintritt ins Berufsleben oder beim Erhalt eines
gefährdeten Arbeitsplatzes.
Unsere Klienten und Klien-
tinnen haben nach Abschluss
des Coachings bessere Chancen am Arbeitsmarkt!“ - sind
die Mitarbeiter von ÖZIV
SUPPORT überzeugt. Rund
zwei Drittel der Klienten
und Klientinnen finden nach
erfolgreichem Coaching den
Weg in die Arbeitswelt oder
können ihre beruflichen
Chancen deutlich erhöhen.
Zusätzlich können alle, die
Coaching in Anspruch nehmen, persönlichkeitsbezogene Ziele (wie Erlangung des
inneren Gleichgewichts oder
Stärkung des Selbstbewusstseins) erreichen.
Das Kärntner Team In Kärnten stehen mit MMag.
Claudia Griehsnig, Michael
Kanduth und Mag. Christa
El Kashef drei Coaches zur
Verfügung. Das Coachingbü-
ro ist in Villach. Bei Bedarf
besteht auch die Möglichkeit
einer mobilen Betreuung. Zusätzlich gibt es noch Informationstage in einigen Kärntner
Gemeinden.
So funktioniert
Coaching
Claudia C. ist 47 Jahre alt
und lebt seit ihrer Kindheit
mit ihrer chronischen Erkrankung, manchmal benötigt sie beim Gehen einen
Stock. Lange arbeitete sie
als Reinigungskraft! Durch
Umstrukturierungen verlor
sie ihren Arbeitsplatz und
wurde arbeitslos. Als Erfolg
versprechend erschien eine
Umschulung in einem PC
Kurs. Die Beschäftigung mit
den unbekannten technischen
Anforderungen beantwortete
Claudia mit immer stärker
werdenden Ängsten. In dieser
Situation wandte sie sich an
ÖZIV SUPPORT. Gemeinsam mit ihrem Coach entwickelte Claudia C. das genaue
Profil einer Tätigkeit, der sie
sich leistungsmäßig gewachsen fühlt. Dieser Kriterienkatalog half ihr, eine adäquate
Beschäftigung zu finden. Sie
arbeitet zufrieden in einer
Restaurantkette.
Kontakt: MMag. Claudia
Griehsnig, ÖZIV SUPPORT
Kärnten, Gerbergasse 32 ,
9500 Villach. 04242/22246,
[email protected]
Dieses Projekt wird vom
Bundessozialamt aus Mitteln
der Beschäftigungsoffensive
der österreichischen Bundesregierung für Menschen mit
Behinderungen gefördert.
Quer durch die Gemeinde
TAB-Sprechtage
Fast 19 % der Bevölkerung
ist schwerhörig, bei den über
60jährigen 33%! In Österreich wird nach wie vor ihre
schwierige Lebenssituation
nicht erkannt! Bei der Technischen Assistenz und Beratungsstelle (tab) und dem
Verein Forum besser HÖREN
Schwerhörigenzentrum
Kärnten erhalten Betroffene,
Angehörige und Interessierte
kostenlos Information und
Beratung.
Angebote: Individuelle Beratung - Begleitung bei Hörgeräteanpassung - Aufklärung
und Unterstützung beim Einsatz technischer Hörhilfsmittel - Seminare / Kurse - etc.
Sprechtage im
Bezirk Wolfsberg
Jeden 3. Dienstag im Mo-
24 nat in der Zeit von 9.00 bis
11.00 Uhr Landeskrankenhaus Wolfsberg, Paul Hackhofer Straße 9, (Schulungsraum) Juli/August und in den
„Weihnachtsferien“
keine
Sprechtage
Hör- und Sprechtage
in Klagenfurt
Jeden Donnerstag von 9 bis
13 und 15 bis 19 Uhr, Forum
besser HÖREN – Schwerhörigenzentrum Kärnten in
Klagenfurt, Gasometergasse
4a / Ecke Platzgasse Andere
Wochentage nach Vereinbarung Unter dem Motto:
„Schwerhörigkeit sieht man
nicht, man muss darüber reden“ findet 1 x monatlich das
Gruppentreffen der Selbsthilfegruppe für Schwerhörige und deren Angehörige,
Cochlea Implantat – Gruppe
sowie die Gruppe Eltern hörbeeinträchtigter Kinder statt.
1 x wöchentlich gibt es in den
Räumen von Forum besser
HÖREN – Schwerhörigenzentrum Kärnten einen Treffpunkt für Schwerhörige.
Infos:
Forum besser HÖREN Schwerhör igen zent r u m
Kärnten, Tel: 0463 / 310 380,
Fax: 0463 / 310 380 4
tab-ktn@besserhoeren.
www.besserhoeren.org
Ihr Nahversorger
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25
Öffnungszeiten 2010
BUSCHENSCHENKEN
BUSCHENSCHANK DÖRRKEUSCHE
VLG. THOMASWENDL
von 1. MAI bis 11. JULI
jeweils Freitag, Samstag, Sonn- & Feiertag
Tel. 04357/3155
BUSCHENSCHANK SOCHER
FAM. KROBATH
vom 6. MÄRZ bis 2. MAI
vom 26. JUNI bis 15. AUGUST
vom 25. SEPTEMBER bis 14. NOVEMBER
Tel. 04357/22 54
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Quer durch die Gemeinde
MITTE APRIL bis OKTOBER
Sonn- und Feiertag ab 14.00 Uhr
Handy: 0664/24 16 412
26 St. Georgener Gemeindezeitung
www.sankt-georgen.at

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