Tarifordnung der Musikschule Herford ab 01 02 2013
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Tarifordnung der Musikschule Herford ab 01 02 2013
Tarifordnung der Musikschule Herford Tarifordnung der Musikschule Herford §1 Tarife (I) Die Tarife betragen: 1. Tarif Grundstufe Der Unterricht wird wöchentlich 60 Minuten zum Preis von 9,00 € pro Unterrichtseinheit erteilt und umfasst folgende Bereiche: 1. Musikschulzwerge ab 18 Monate 2. Musikschulwichte ab 3 Jahre 3. Musikalische Früherziehung ab 4 Jahre 4. Musikalische Förderung für Menschen mit Behinderung ohne Altersbegrenzung 2. Tarif Instrumental- oder Vokalgruppenunterricht 1. Gruppenunterricht ab 4 Personen 45 Min. Unterrichtseinheit 10,50 € 2. Gruppenunterricht für 2 bis 3 Personen 45 Min. Unterrichtseinheit 16,70 € 3. Flexibler Gruppenunterricht ab 2 Schüler pro Schüler 12,00 € 2 Schüler in 30 Min., od. 3 Schüler in 45 Min., od. 4 und mehr Schüler in 60 Min. 3. Tarif Instrumental- und Vokaleinzelunterricht 1. Einzelförderung 30 Min. Unterrichtseinheit 21,00 € 2. Einzelförderung 45 Min. Unterrichtseinheit 29,60 € 4. Tarif Erhöhte Tarife für Personen, die nicht in Herford oder Hiddenhausen wohnen und für Personen ab 21 Jahre 1. Gruppenunterricht für 2 bis 3 Personen 45 Min. Unterrichtseinheit 20,00 € 2. Flexibler Gruppenunterricht ab 2 Schüler pro Schüler 14,00 € 2 Schüler in 30 Min., od. 3 Schüler in 45 Min., od. 4 und mehr Schüler in 60 Min. 3. Einzelförderung 30 Min. Unterrichtseinheit 24,30 € 4. Einzelförderung 45 Min. Unterrichtseinheit 32,90 € 5. Tarif Angebot für allgemeinbildende Schulen und andere Institutionen 45 Min. Unterrichtseinheit 47,30 € 6. Tarif Unterrichtspakete (Gültigkeitsdauer 1 Jahr) 1. 3 Unterrichtsstunden zu je 30 Min. 2. 2 Unterrichtsstunden zu je 45 Min. 3. 8 Unterrichtsstunden zu je 30 Min. 4. 6 Unterrichtsstunden zu je 45 Min. 90,00 € 90,00 € 210,00 € 236,00 € 7. Tarif Ensemble- und Ergänzungsunterricht Für Personen, die ausschließlich Ensembleoder Ergänzungsunterricht oder Chöre belegen, wird je Halbjahr vom 01.01. bis zum Beginn der Sommerferien bzw. nach Ende der Sommerferien bis zum 31.12. eine Entgelt von 45,00 € erhoben. Die Halbjahresentgelte sind jeweils bis zum 10.05. und 10.11. fällig. Das gilt auch dann, wenn der Unterricht nicht im gesamten Zeitraum besucht wird bzw. stattfindet. 8. Tarif Miete für Instrumente (1) 1. Violine, Viola, Gitarre, Mandoline, Akkordeon, Keyboard, Übetrommeln monatlich 2. Trompete, Posaune, Tenorhorn, Bariton, Waldhorn, Tuba, Cello, Kontrabass monatlich 3. Oboe, Querflöte, Klarinette, Saxophon, Fagott monatlich 4. E-Gitarre mit Verstärker monatlich 10,50 € 12,60 € 14,70 € 17,90 € Die Miete für die Instrumente ist auch während der Ferienmonate zu entrichten. (2) Tarife zu 1. bis 4. und 8. werden monatlich im Nachhinein fällig. Die Abrechnung für den Kalendermonat Dezember erfolgt bis zum 23. Kalendertag des Monats. (3) Für Personen, die nicht am Lastschrifteinzugverfahren teilnehmen, wird eine zusätzlich Bearbeitungspauschale von 2,00 € pro Monat erhoben. §2 Kursangebote Die Musikschule bietet Kurse, Projekte, Workshops etc. an. Die Teilnahmeentgelte werden für jedes Angebot gesondert festgesetzt. §3 Ermäßigung und Erlass (1) Erhalten Geschwister ohne eigenes Einkommen gleichzeitig Unterricht in den Tarifen 1. bis 3., werden für das 2. Kind eine 25%-ige und für alle weiteren Kinder 50%-ige Ermäßigungen gewährt. Zur Berechnung werden die Kinder dabei in der Reihenfolge nach Höhe der zutreffenden Tarife berücksichtigt: Als 1. Kind gilt die Person mit dem höchsten Tarif, als nachfolgende Kinder gelten die Personen mit dem gleichen oder nächstniedrigeren Tarif. Bei Mehrfachbelegungen einer Person bezieht sich die Ermäßigung ausschließlich auf den jeweilig niedrigsten Tarif. (2) Für Personen, die einen erhöhten Tarif 4 entrichten, wird keine Ermäßigung gewährt. (3) In besonderen Fällen können Tarife auf Antrag ermäßigt oder erlassen werden. (4) Bei Mehrfachbelegungen einer Person erfolgt keine Ermäßigung. Diese Tarifordnung tritt am 01.02.2013 in Kraft