Tarifordnung der Musikschule Herford ab 01 02 2013

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Tarifordnung der Musikschule Herford ab 01 02 2013
Tarifordnung der Musikschule Herford
Tarifordnung der Musikschule Herford
§1
Tarife
(I) Die Tarife betragen:
1. Tarif
Grundstufe
Der Unterricht wird wöchentlich 60 Minuten zum Preis von 9,00 € pro
Unterrichtseinheit erteilt und umfasst folgende Bereiche:
1. Musikschulzwerge
ab 18 Monate
2. Musikschulwichte
ab 3 Jahre
3. Musikalische Früherziehung
ab 4 Jahre
4. Musikalische Förderung für Menschen mit Behinderung ohne
Altersbegrenzung
2. Tarif
Instrumental- oder Vokalgruppenunterricht
1. Gruppenunterricht ab 4 Personen
45 Min. Unterrichtseinheit
10,50 €
2. Gruppenunterricht für 2 bis 3 Personen
45 Min. Unterrichtseinheit
16,70 €
3. Flexibler Gruppenunterricht ab 2 Schüler
pro Schüler
12,00 €
2 Schüler in 30 Min., od. 3 Schüler in 45 Min.,
od. 4 und mehr Schüler in 60 Min.
3. Tarif
Instrumental- und Vokaleinzelunterricht
1. Einzelförderung
30 Min. Unterrichtseinheit 21,00 €
2. Einzelförderung
45 Min. Unterrichtseinheit 29,60 €
4. Tarif
Erhöhte Tarife für Personen, die nicht in Herford oder
Hiddenhausen wohnen und für Personen ab 21 Jahre
1. Gruppenunterricht für 2 bis 3 Personen
45 Min. Unterrichtseinheit
20,00 €
2. Flexibler Gruppenunterricht ab 2 Schüler
pro Schüler
14,00 €
2 Schüler in 30 Min., od. 3 Schüler in 45 Min.,
od. 4 und mehr Schüler in 60 Min.
3. Einzelförderung 30 Min. Unterrichtseinheit
24,30 €
4. Einzelförderung 45 Min. Unterrichtseinheit
32,90 €
5. Tarif
Angebot für allgemeinbildende Schulen und andere
Institutionen
45 Min. Unterrichtseinheit
47,30 €
6. Tarif
Unterrichtspakete (Gültigkeitsdauer 1 Jahr)
1. 3 Unterrichtsstunden zu je 30 Min.
2. 2 Unterrichtsstunden zu je 45 Min.
3. 8 Unterrichtsstunden zu je 30 Min.
4. 6 Unterrichtsstunden zu je 45 Min.
90,00 €
90,00 €
210,00 €
236,00 €
7. Tarif
Ensemble- und Ergänzungsunterricht
Für
Personen,
die
ausschließlich
Ensembleoder
Ergänzungsunterricht oder Chöre belegen, wird je Halbjahr
vom 01.01. bis zum Beginn der Sommerferien bzw. nach
Ende der Sommerferien bis zum 31.12. eine Entgelt von
45,00 € erhoben.
Die Halbjahresentgelte sind jeweils bis zum 10.05. und 10.11.
fällig. Das gilt auch dann, wenn der Unterricht nicht im
gesamten Zeitraum besucht wird bzw. stattfindet.
8. Tarif
Miete für Instrumente
(1)
1. Violine, Viola, Gitarre, Mandoline, Akkordeon,
Keyboard, Übetrommeln
monatlich
2. Trompete, Posaune, Tenorhorn, Bariton,
Waldhorn, Tuba, Cello, Kontrabass
monatlich
3. Oboe, Querflöte, Klarinette, Saxophon,
Fagott
monatlich
4. E-Gitarre mit Verstärker
monatlich
10,50 €
12,60 €
14,70 €
17,90 €
Die Miete für die Instrumente ist auch während der
Ferienmonate zu entrichten.
(2) Tarife zu 1. bis 4. und 8. werden monatlich im Nachhinein
fällig. Die Abrechnung für den Kalendermonat Dezember
erfolgt bis zum 23. Kalendertag des Monats.
(3) Für Personen, die nicht am Lastschrifteinzugverfahren
teilnehmen, wird eine zusätzlich Bearbeitungspauschale von
2,00 € pro Monat erhoben.
§2
Kursangebote
Die Musikschule bietet Kurse, Projekte, Workshops etc. an.
Die Teilnahmeentgelte werden für jedes Angebot gesondert
festgesetzt.
§3
Ermäßigung und Erlass
(1) Erhalten
Geschwister
ohne
eigenes
Einkommen
gleichzeitig Unterricht in den Tarifen 1. bis 3., werden für
das 2. Kind eine 25%-ige und für alle weiteren Kinder
50%-ige Ermäßigungen gewährt. Zur Berechnung
werden die Kinder dabei in der Reihenfolge nach Höhe
der zutreffenden Tarife berücksichtigt: Als 1. Kind gilt die
Person mit dem höchsten Tarif, als nachfolgende Kinder
gelten
die
Personen
mit
dem
gleichen
oder
nächstniedrigeren Tarif. Bei Mehrfachbelegungen einer
Person bezieht sich die Ermäßigung ausschließlich auf
den jeweilig niedrigsten Tarif.
(2) Für Personen, die einen erhöhten Tarif 4 entrichten, wird
keine Ermäßigung gewährt.
(3) In besonderen Fällen können Tarife auf Antrag ermäßigt
oder erlassen werden.
(4) Bei Mehrfachbelegungen einer Person erfolgt keine
Ermäßigung.
Diese Tarifordnung tritt am 01.02.2013 in Kraft