mediadaten - Radio Alpenwelle

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mediadaten - Radio Alpenwelle
90,2 Miesbach
91,7 Holzkirchen
92,0 Wolfratshausen
95,0 Bad Tölz
99,9 Herzogstand
104,3 Tegernseer Tal
106,2 Schliersee
MEDIADATEN
Preisliste gültig ab 01.01.2006
..STÄRKEN DER RADIOWERBUNG..
Das Radio ist das Tagesmedium Nr. 1
Ø 207 Minuten, (Fernsehen 150 Minuten, Tageszeitungen 30 Minuten, Internetnutzung 27 Minuten), Konsumenten
können von morgens bis abends in unterschiedlichen Lebenssituationen erreicht werden, auch dort, wo kein
anderes Medium mehr wirkt, z.B. im Bad oder im Fahrzeug.
Radio das Impulsmedium
Das Radio kann unmittelbar vor dem Kaufakt noch Impulse wecken, z. B. auf der Fahrt zum Einkaufen.
Visual transfer
Radiowerbung läßt sich hervorragend mit anderen Medien kombinieren.
Radiowerbung kann im Zusammenspiel mit TV die mit akustischen Stimuli verknüpften Bilderwelten abrufen.
Wirtschaftlichkeit
Ein intermedialer Vergleich beweist:
Radio überzeugt durch sein sehr gutes Preisleistungsverhältnis.
Auch die Werbemittel-Produktionskosten sind im Vergleich zu Print oder TV deutlich geringer.
Zapping
Der beim TV bekannte Zapping-Effekt existiert beim Radio nicht.
Der Radiohörer verfolgt im Durchschnitt täglich nur 1,5 Radioprogramme, d.h. die Bindung der Hörer an “ihren”
Sender ist viel stärker ausgeprägt als im Fernsehen.
Alpenwelle
Das Programm
Wir spielen die besten Hits aller Zeiten.
Ob zu Hause, unterwegs oder im Büro, mit den besten Hits aller Zeiten aus vier Jahrzehnten bringen wir
Schwung in Ihren Tag und halten Sie ständig auf dem Laufenden.
Wir präsentieren Ihnen die wichtigsten Informationen aus dem Oberland und dem Rest der Welt.
Unterhaltung wird bei uns groß geschrieben: Spiel, Spaß, Lifestyle, nützliche Tipps mit Ihrer Alpenwelle können
Sie nur gewinnen.
Zwischen 00:00 und 24:00 Uhr berichten wir stündlich in unseren Nachrichten über das aktuelle Weltgeschehen
und zur halben Stunde präsentieren wir Ihnen die Topthemen des Oberlands im Überblick - verbunden mit
einem topaktuellen Servicepaket aus Verkehr, Radar und Wettermeldungen regional und kompetent.
Alpenwelle, da dreh ich auf.
..MUSIK..
AC Format (Adult Contemporary) für 14 - 49 Jährige.
Top Hits, Classic Hits, aus den 70ern, 80ern, 90ern und das Beste von
heute.
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Frequenzen
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Terrestrische Frequenzen
Kabelfrequenzen
90,2 MHz
Miesbach
87,5 MHz
Bad Tölz
91,7 MHz
Holzkirchen
87,5 MHz
Miesbach
92,0 MHz
Wolfratshausen
91,2 MHz
Mittenwald
95,0 MHz
Bad Tölz
91,8 MHz
Wolfratshausen
99,9 MHz
Herzogstand
97,15 MHz
Loisachtal
104,3 MHz
Tegernseer Tal
106,2 MHz
Schliersee
5
DATEN & FAKTEN
Nutzungsdauer pro Tag in Minuten
Informations-Interessen
217
163
25
30
Internet
Tageszeitungen
Fernsehen
Auto/Autotest
Fitness/Wellness
Fotografieren/Videofilmen
Geld-/Kapitalanlage
Urlaubsangebote/Reisen
Vorsorge/Versicherungen
Wohnen/Einrichten
Radio
41,5 %
66,0 %
45,0 %
51,9 %
65,2 %
41,4 %
57,1 %
Quelle: AIM Spezial 2002; E&I Studio 1997, Teletest 2002,
Radiotest 2002, Personen ab 14 Jahre
Freizeitaktivitäten
Durchschnittsalter in Jahren
48
Autopflege, Auto mit
Zubehör ausstatten
Disco/Clubbings/
Events besuchen
Ins Kino gehen
privat mit dem Computer
beschäftigen
Ski-/Snowboardfahren
selbst aktiv Sport treiben
46
37
Radio
Fernsehen
Tageszeitungen
Quelle: Mediaanalyse 2002, Radiotest 2002, Personen ab 14 Jahre
Quelle: Fessel-GfK, Radiotest Zählbestand Juli 2002 - Juni 2003 / 1. HJ 2003
DATEN & FAKTEN
6
24,7 %
36,0 %
54,2 %
46,4 %
58,3 %
58,3 %
..ZEITZONEN/RABATTE RADIO ALPENWELLE..
Zeitzonen
Rabatte*
06.00 bis 10.00 Uhr
3,00 Euro/Sek.
ab
2.500,00 Euro
3%
10.00 bis 16.00 Uhr
2,00 Euro/Sek.
ab
5.100,00 Euro
5%
16.00 bis 18.00 Uhr
2,50 Euro/Sek.
ab 12.500,00 Euro
10 %
18.00 bis 20.00 Uhr
2,00 Euro/Sek.
ab 20.000,00 Euro
15 %
20.00 bis 06.00 Uhr
1,00 Euro/Sek.
ab 25.500,00 Euro
20 %
* Pakete und Sonderwerbeformen sind dabei ausgeschlossen.
..RADIO ALPENWELLE SPOTPAKETE..
(Spotlänge 30 Sekunden)*
Schaltung
1 Monat
3 Monate
6 Monate
12 Monate
10 Spots
525,00 Euro
500,00 Euro
440,00 Euro
420,00 Euro
15 Spots
756,00 Euro
715,00 Euro
650,00 Euro
550,00 Euro
20 Spots
980,00 Euro
925,00 Euro
860,00 Euro
780,00 Euro
40 Spots
1.765,00 Euro
1.670,00 Euro
1.545,00 Euro
1.400,00 Euro
50 Spots
2.126,00 Euro
2.019,00 Euro
1.870,00 Euro
1.700,00 Euro
Alle Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen MwSt.
*Paketpreise sind nicht rabattfähig. Es gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
7
ZEITZONEN/SPOTPAKETE
..SONDERPLATZIERUNG VOR DEN NACHRICHTEN*..
Platzieren Sie Ihre Nachrichten vor den Radio Alpenwelle Nachrichten zur vollen Stunde.
Profitieren Sie vom Sendeplatz mit dem höchsten Aufmerksamkeitsgrad der Hörer/innen.
Schalt-Frequenz variierbar zwischen 5 und 14x täglich.
Sendezeit
Montag bis Freitag
Ablauf
Spottextbeispiel:
“Wir machen gute Nachrichten ... max. 30 Sekunden ...Firmennennung”
Nachrichtenjingle
Nachrichtensprecher/in liest die Nachrichten
Beispiel
25 Schaltungen à 10 Sek.
Schaltungskosten
650,00 Euro
* vorbehaltlich redaktioneller Änderungen
SONDERWERBEFORMEN
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..WETTER LOKAL..
Egal, ob`s stürmt oder schneit: der Radio Alpenwelle Wetterdienst schafft auch an trüben Tagen den Durchblick für alle
Alpenwelle Hörer. Der Sponsor erreicht die Zielgruppe direkt im Programmumfeld. Im Gegensatz zu einer Platzierung in den
Werbeblöcken ist so eine Alleinstellung garantiert.
Wetter zur vollen Stunde
Wetter Lokal Vormittag
Wetter Lokal Nachmittag
Zeit
Mo. bis Fr. 06.00 - 19.00 Uhr
Sa. und So. 08.00 - 12.00 Uhr
06.30 - 11.30 Uhr
12.30 - 19.30 Uhr
Tag
Montag bis Freitag (Gesetzliche
Feiertage wie Samstag/Sonntag)
Montag bis Sonntag
Montag bis Freitag
Outro
12 Sekunden (Logo und Claim)
12 Sekunden (Logo und Claim)
12 Sekunden (Logo und Claim)
Pro Tag
14 Nennungen
6 Nennungen
8 Nennungen
Nennungen
mind. 140 Nennungen/Monat
mind. 70 Nennungen/Monat
mind. 72 Nennungen/Monat
Platziert
jeden zweiten Tag
jeden zweiten Tag
jeden zweiten Tag
Werbeinvestitionen
monatlich 1.800,00 Euro*
monatlich 1.200,00 Euro*
monatlich 1.200,00 Euro*
Mindestbuchungszeit
3 Monate
3 Monate
3 Monate
* nicht rabattfähig
9
SONDERWERBEFORMEN
..RADIO ALPENWELLE STAUSCHAU/BLITZER..
Freie Fahrt für alle Alpenwelle Hörer: Die Stauschau und der Alpenwelle-Blitzer bringen den Durchblick über die
Straßensituation im Oberland. Mit dieser Sonderplatzierung steht der Sponsor durch die vorteilhafte Platzierung im
Programmumfeld immer auf der Überholspur.
Stauschau
zur vollen Stunde
zur halben Stunde
Zeit
stündlich 00.00 - 23.00 Uhr
Montag bis Freitag 06.30 - 19.30 Uhr
Samstag u. Sonntag 08.30 - 11.30 Uhr
Tag
Montag bis Sonntag
Outro
10 Sekunden
Täglich
24 Nennungen
Nennungen
mind. 240 Nennungen/Monat
150 Nennungen/Monat
Platziert
jeden zweiten Tag
jeden zweiten Tag
Werbeinvestitionen
monatlich 1.950,00 Euro
monatlich 1.800,00 Euro
Mindestbuchungszeit
3 Monate
SONDERWERBEFORMEN
10 Sekunden
10
..SONDERPLATZIERUNG VOR DER ZEITANSAGE..
Das Radio Alpenwelle Zeitsponsoring bietet genau das, was die Meisten nicht haben: Zeit. Warum also noch Zeit verlieren,
anstatt sein Schicksal selbst in die Hand zu nehmen. Nutzen Sie für sich den Imagetransfer und die Alleinstellung im
Programmumfeld.
Single Spot vor der Zeitansage
vormittags
nachmittags
Zeit
06.30 Uhr - 11.30 Uhr
12.30 Uhr - 19.30 Uhr
Tag
Montag bis Freitag
Montag bis Freitag
Single Spot
15 Sekunden
15 Sekunden
Pro Tag
mind. 6 Nennungen
mind. 8 Nennungen
Nennungen
60 Nennungen/Monat
80 Nennungen/Monat
Platziert
jeden zweiten Tag
jeden zweiten Tag
Werbeinvestitionen
1.200,00 Euro monatlich
1.200,00 Euro monatlich
Mindestbuchungszeit
3 Monate
3 Monate
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SONDERWERBEFORMEN
..ALPENWELLE ONLINE..
Die multimediale Informations-, Service- und EntertainmentPlattform wird Ihnen unter www.alpenwelle.de präsentiert.
80.000 Pageimpressions und 12.000 Stunden Livestream Nutzung
im monatlichen Durchschnitt spricht für unsere Zielgruppe.
Alpenwelle Channels
•
•
•
•
•
News
Service
Musik
On air
Lifestyle
Alpenwelle Online Werbemöglichkeiten
468 x 60 px
•
•
•
•
•
•
137 x 60 px
ALPENWELLE SPEZIAL
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Banner groß:
468 x 60 px
Banner klein:
137 x 60 px
Pop Ups
Gewinnspiele Online
Camsponsoring
Seitensponsoring
..MOBILE ADVERTISING..
Radio Alpenwelle bietet Ihnen gemeinsam mit unserem Partner RCS eine Vielzahl von mobilen Werbemöglichkeiten.
Nutzen Sie das Mobile Advertising und binden Sie dieses Kommunikationsinstrument in Ihre Kampagne ein. Von speziellen
Informationsservices wie Wetter und Verkehr, bis hin zu Gewinnspielen, Votings oder der Möglichkeit der GewinnSpielteilnahme via SMS. Wir entwickeln für Sie individuelle Konzepte, die auf Ihre Kommunikationsziele zugeschnitten sind.
Es erwarten Sie:
Eine attraktive Zielgruppe mit starkem Interesse an Service-, Lifestyle- und Entertainment-Angeboten.
Gerne informieren wir Sie ausführlich über Inhalte, Sonderwerbeformen und Preise.
Rufen Sie uns an: 08041-79944-25
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ALPENWELLE SPEZIAL
..AGB’S RADIO ALPENWELLE..
1. Für alle Werbeaufträge (Spotwerbung, Sonderwerbeformen, Spezial Events, Sponsoring etc.) gelten ausschließlich die folgenden Geschäftsbedingungen sowie die für den einzelnen
Auftrag jeweils geltende Preisliste, soweit keine schriftliche Sondervereinbarung getroffen wurde. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers, die nicht schriftlich anerkannt wurden, sind
unverbindlich, auch wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wurde. Für jegliche sonstigen Aufträge gelten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen in entsprechender Weise.
2. Aufträge werden erst nach schriftlicher Bestätigung durch uns oder die für uns tätige Vermarktungsgesellschaft verbindlich. Aufträge von Werbeagenturen werden nur für genau namentlich
genannte Werbungstreibende angenommen. Die Werbung für mehr als einen Werbungstreibenden innerhalb eines Werbeauftrags (Gemeinschaftswerbung) bedarf unserer vorherigen schriftlichen
Zustimmung und berechtigt zu Erhebung eines Verbundzuschlags. Mitschnitte sind spätestens sieben Werktage vor der Ausstrahlung schriftlich zu bestellen und sind kostenpflichtig.
3. Wir behalten uns vor, Werbeaufträge nach einheitlichen Grundsätzen abzulehnen, insbesondere wenn ihr Inhalt gegen rechtliche Bestimmungen oder gegen unsere Interessen verstößt.
Dies gilt entsprechend für die Stornierung bereits rechtsverbindlich geschlossener Sendeverträge. In der Beurteilung des religiösen, moralischen oder politischen Inhalts von Werbesendungen
schließen wir uns den Grundsätzen der ZAW-Richtlinien an. Bei rechtsverbindlich geschlossenen Sendeverträgen behalten wir uns vor, diese wegen ihrer Herkunft, des Inhalts oder der Form,
häufiger Wiederholung oder ihrer technischen Qualität, insbesondere aus programmlichen Gründen, zu stornieren. Als programmlicher Grund werden auch mögliche negative Reaktionen
aus der Hörerschaft gegen eine bestimmte Werbesendung durch Wettbewerber oder Behörden oder die Abmahnung der Werbesendung angesehen. Die Ablehnung oder Stornierung eines
Sendeauftrages wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt. In diesem Fällen hat der Auftraggeber nur Anspruch auf Rückzahlung bereits geleisteter Zahlungen, soweit sie noch nicht durch
Ausstrahlung von Werbesendungen verbraucht sind. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Erfolgt die
Zurückweisung eines Auftrags oder von Sendeunterlagen aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, so hat er unverzüglich für entsprechenden Einsatz bzw. die Beseitigung des
Zurückweisungsgrundes zu sorgen. Kommt er dieser Verpflichtung nicht nach, werden wir uns bemühen, den frei werdenden Sendeplatz anderweitig zu veräußern. Ist dies nicht möglich, verbleibt
es bei der Zahlungsverpflichtung des Auftragsgebers.
4. Werbespots sind zur Sendung innerhalb eines Kalenderjahres nach Vertragsabschluß abzurufen. Ist im Rahmen eines Sendeauftrags das Recht zum Abruf einzelner Spots eingeräumt, so ist der
Auftrag innerhalb eines Jahres seit Sendung des ersten Spots abzuwickeln, sofern der erste Spot innerhalb der in Satz 1 genannten Frist abgerufen und gesendet wird. Wird eine Verschiebung der
Ausstrahlung gewünscht, ist eine Stornierung des Auftrags nicht mehr möglich, so daß der Auftraggeber auch bei Nichtabruf zur Zahlung der gebuchten Werbezeiten spätestens nach Ablauf der
Jahresfrist verpflichtet ist.
5. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die erforderlichen und übertragungsfähigen Unterlagen für die Werbespots inklusiv Einschalt- sowie Motivpläne und Tonträger rechtzeitig, mindestens
sieben Werktage vor dem jeweiligen Sendetermin, uns oder der Vermarktungsgesellschaft zur Verfügung zu stellen. Diese Unterlagen werden von uns oder der Vermarktungsgesellschaft auf ihre
Verwendbarkeit geprüft, wobei Veränderungen an den Sendeunterlagen vorgenommen werden dürfen, soweit dies zur Anpassung an die Sendenorm erforderlich ist. Wenn Sendungen nicht oder
falsch zur Ausstrahlung kommen, weil Unterlagen, Texte, oder Sendekopien nicht rechtzeitig vorlagen oder mangelhaft oder falsch gekennzeichnet wurden, wird die vereinbarte Sendezeit voll in
Rechnung gestellt. Bei fernschriftlich oder fernmündlich durchgegebenen Texten trägt der Auftraggeber das Risiko für etwaige Übermittlungsfehler. Wir sind nicht verpflichtet Sendekopien bzw.
Tonbandaufzeichnungen vor der Ausstrahlung auf Ihre Sendetauglichkeit hin zu prüfen. Wir bzw. die Vermarktungsgesellschaft werden den Auftraggeber unverzüglich unter Angabe von Gründen
benachrichtigen, wenn Sendeunterlagen unbrauchbar sind oder sonst den vertraglichen Vorgaben nicht entsprechen.
6. Soweit wir für den Auftraggeber die Produktion von Werbespots vornehmen, werden alle anfallenden Fremdkosten, wie zum Beispiel für Texter, Agentur, etc. sowie die mit dem Auftraggeber für
die Werbeproduktion vereinbarte Vergütung, getrennt in Rechnung gestellt. Die Produktionskosten . Fremdkosten und Vergütung . sind sofort zur Zahlung fällig, unabhängig von der Ausstrahlung
des Werbespots. Urheber-, Leistungsschutz- und sonstige Rechte, die im Rahmen der Werbespotproduktion entstehen, werden dem Auftraggeber nur insofern zur Nutzung übertragen, wie er
sie im Rahmen des Auftrags zur Nutzung des Werbespots benötigt. Weitergehende Nutzungsrechtsübertragungen sind damit nicht verbunden. Soweit bei der auftragsgemäßen Herstellung
und Nutzung des in Auftrag gegebenen Werbespots mögliche Rechte Dritter berührt werden, wird von uns keine Haftung übernommen. Der Auftraggeber stellt uns insofern von möglichen
Ansprüchen Dritter frei.
7. Der Auftraggeber trägt die volle Haftung für den Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit seiner von uns ausgestrahlten Werbesendungen und stellt uns von allen wie auch immer gearteten
Ansprüchen Dritter,insbesondere von Werbewettbewerbs- und urheberrechlichen Ansprüchen, frei. Der Auftraggeber bestätigt mit der Auftragserteilung, dass er über sämtliche zur Verwertung
und Nutzung im Hörfunk erforderlichen Urheber-, Leistungsschutz- und sonstige Rechte die auf dem von ihm gestellten Tonträgern oder sonstigen Unterlagen ruhen, mit Ausnahme der
Senderechte für GEMA Rerpertoire, verfügt und sie zur Auftragsdurchführung übertragen kann. Er überträgt uns sämtliche für die Vertragserfüllung erforderlichen Nutzungsrechte an dem
Gegenstand des Werbeauftrags, und zwar zeitlich, örtlich und inhaltlich in dem für die Durchführung des Auftrags erforderlichen Umfang. Das Hörfunknutzungsrecht wird in allen Fällen örtlich
unbegrenzt übertragen und berechtigt zur Ausstrahlung mittels aller bekannten technischen Verfahren sowie aller bekannten Formen des Hörfunks. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die für die
Abrechnung mit der GEMA erforderlichen Angaben mitzuteilen.
8. Die vorstehenden Regelungen gelten in entsprechender Weise auch für Off Air Veranstaltungen oder sonstige Auftritte für den Auftraggeber. Soweit wir hierzu Eigenmitarbeiter, insbesondere
Moderatoren, einsetzen, wird keine Garantie für den Auftritt der benannten Person gewährt, es sei denn, die Stellung von Ersatzpersonenen ist im Vertrag ausdrücklich schriftlich ausgeschlossen.
Termin für Off Air Veranstaltungen oder für vergleichbare öffentliche Auftritte sind nur dann verbindlich, wenn sie spätestens 4 Wochen vorher von uns schriftlich bestätigt wurden, soweit nicht
bereits bei Auftragserteilung eine genaue terminliche Festlegung erfolgt ist. Soweit notwendige Übertragungseinrichtungen zum vereinbarten Termin nicht eingesetzt werden können, werden wir
dem Auftraggeber unverzüglich die Kosten einer Ersatzbeschaffung bekannt geben. Dieser hat sich dann ebenfalls unverzüglich zu entscheiden, ob er bei Übernahme der anfallenden Kosten die
Ersatzgeräte einsetzen will. Im Übrigen sind wir hinsichtlich des Einsatzes der technischen Übertragungsmittel frei.
AGB
14
9. Aufträge werden grundsätzlich nur als Festaufträge angenommen. Der Auftraggeber kann nur mit Zustimmung von uns oder der Vermarktungsgesellschaft hiervon zurücktreten. Das
Rücktrittsersuchen muß schriftlich an uns oder die Vermarktungsgesellschaft gerichtet werden und spätestens acht Wochen vor Beginn der Werbung eingehen. Ein Anspruch auf Rücktritt besteht
auch bei Einhaltung dieser Frist nicht.
10. Die vereinbarten Sendezeiten oder sonstigen Termine werden nach Möglichkeit eingehalten, doch kann eine Gewähr für die Sendung in bestimmten Stunden und in bestimmter Reihenfolge
nicht gegeben werden, es sei denn, sie sind ausschließlich verlangt und von uns oder der Vermarktungsgesellschaft schriftlich bestätigt worden. Die Werbesendung wird unter den gleichen
technischen Bedingungen ausgestrahlt wie das allgemeine Programm. In diesem Rahmen gewährleisten wir die ordnungsgemäße Ausführung eines jeden Auftrags.
11. Im Übrigen gewährleisten wir oder die Vermarktungsgesellschaft die sorgfältige Abwicklung der Aufträge. Soweit Werbesendungen mit erheblicher technischer Minderqualität ausgestrahlt
werden, hat der Auftraggeber Anspruch auf Zahlungsminderungen im entsprechenden Verhältnis zum Maß der qualitativen Beeinträchtigung. Vor einer Minderung sind wir oder die
Vermarktungsgesellschaft zu einer Ersatzausstrahlung berechtigt. Der Auftraggeber hat uns oder die Vermarktungsgesellschaft schriftlich zur Ersatzausstrahlung aufzufordern und dabei eine
angemessene Frist zu setzten. Verstreicht diese Frist oder ist die Werbesendung erneut nicht ordnungsgemäß im Sinne von Satz 2, so hat der Auftraggeber das Recht zur Zahlungsminderung.
Soweit der Auftrag in beiden Fällen gänzlich ausgefallen ist, ist der Auftraggeber zur Rückgängigmachung des Auftrags berechtigt. Der Auftraggeber hat den ausgestahlten Werbespot unverzüglich
nach der ersten Ausstrahlung auf seine Vertragsgemäßheit hin zu prüfen und uns oder der Vermarktungsgesellschaft alle offensichtlichen Mängel binnen zwei Wochen unter genauer Bezeichnung
der Beanstandung schriftlich anzuzeigen. Unterlässt der Auftraggeber die Anzeige, so entfallen sämtliche Ansprüche. Fällt eine Werbesendung aus programmlichen oder technischen Gründen oder
aufgrund höherer Gewalt aus, so wird sie nach Möglichkeit entweder vorverlegt oder nachgeholt. Hiervon wird der Auftraggeber in Kenntnis gesetzt, es sei denn, daß es sich um eine unerhebliche
Verschiebung handelt. Die Pflicht zur Aufbewahrung von Unterlagen endet für uns oder die Vermarktungsgesellschaft nach der Umspielung. Die Tonträger werden nach der Umspielung dem
Auftraggeber wieder zugestellt. Manuskripte und Tonträger, die nicht Eigentum von uns oder der Vermarktungsgesellschaft sind, werden auf Gefahr des Auftraggebers verwahrt und versandt.
12. Wir sowie die Vermarktungsgesellschaft haften nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Haftung aus Fahrlässigkeit bei Verletzung von vertragswesentlichen Bestimmungen ist auf den
typischen, vorhersehbaren adäquaten Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung, soweit gesetzlich zulässig begrenzt auf die Höhe des jeweiligen Nettoauftragswerts.
13. Tarifänderungen werden mindestens sechs Wochen vor Inkrafttreten bekannt gemacht. Der Auftraggeber kann in diesem Fall zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des neuen Tarifs vom
Vertrag im Bezug auf noch nicht ausgeführte Aufträge zurücktreten. Er hat dies jedoch innerhalb von 14 Tagen nach Bekanntgabe der Tarifänderung schriftlich gegenüber uns oder der
Vermarktungsgesellschaft zu erklären. Erfolgt kein Rücktritt, werden die Aufträge auf der Grundlage des neuen Tarifs ausgeführt.
14. Auf die jeweils gültigen Werbespotpreise werden bei der monatlichen Rechnungslegung Nachlässe laut Rabattstaffel gemäß dem vereinbarten Auftragsvolumen gewährt. Sie werden
spätestens bei Beendigung des Kalenderjahres rückwirkend entsprechend der tatsächlich abgenommenen Sendezeit abgerechnet.
15. Die Sendeaufträge werden am Monatsende nach Ausstrahlung in Rechnung gestellt, wobei sich die vereinbarten Preise zzgl. der jeweils gültigen Mehrwertsteuer verstehen. Bei Eingang
der Zahlung innerhalb von zehn Tagen wird ein Skonto von 2% des Rechnungsbetrags gewährt. Ansonsten ist die Rechnung ohne Abzüge zur Zahlung fällig. Bei jeglichem Zahlungsverzug sind
wir oder die Vermarktungsgesellschaft berechtigt, die weitere Durchführung des Auftrags zurückzustellen bzw. neue Aufräge nicht auszuführen, ohne daß der Auftraggeber hieraus Ansprüche
herleiten kann. Im Fall des Zahlungsverzugs des Auftraggebers werden Verzugszinsen von mind. 2% p. a. über dem jeweiligen Hauptrefinanzierungszinssatz der Europäischen Zentralbank
verrechnet.
16. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist unser Sitz.
17. Sollte eine der vorstehenden Bedingungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so gelten die übrigen Bestimmungen gleichwohl. An Stelle der unwirksamen oder nichtigen Bedingungen
gilt dasjenige, was die Parteien bei Kenntnis der Unwirksamkeit oder Nichtigkeit vereinbart hätten, um den gleichen wirtschaftlichen Erfolg zu erzielen.
15
AGB
Referenzkunden
Adelholzener
Graf Arco
Raiffeisen Bank
Alpenplus
Hacker Pschorr
Roche
ASMO Küchen
Herzogstandbahn
Schörghuber Gruppe
Autohaus Hornung
Hexal AG
Shell Deutschland
AVG Gmund Bad Tölz
Hopf
Shoppingcenter Europark Salzburg
Bad Tölz
Hotel Bachmeier
Skigebiet Alpenplus
Bad Wiessee
Hotel Bayerischer Hof
Skiarena Hochfügen
Baufuchs
IKO
Smart
Baumarkt Stettner
Intersport
Sparkasse
Bavaria Filmstudios
Isartaler Holzhaus
Sport Conrad
Best Western Premierhotel
Karwendelbahn
Südsalz
Blombergbahn
KC Möbel
Swarovski
BMW Häusler
Kufstein
Tegernsee
Bose
Kultfabrik
Tiroler Steinöl
Brauneckbahn
Möbelhaus Segmüller
Tölzer Trachtenstube
Chiemseeschiffahrt
Möbel Mahler
Tourismusverband Schliersee
Coca-Cola
Möbel Raab
Trabrennbahn Dagelfing
Christlum am Achensee
Münchner Merkur
Trachten Jäger
Eibl Pralinen
Musterhaus Küchen
TZ
E.ON Bayern
Parkhotel Egener Hof
Walbergbahn
Fressnapf
Radlbauer
Zugspitzbahn
Information - Beratung - Buchung
RADIO ALPENWELLE
Programmanbieter GmbH
Bahnhofplatz 1a
83646 Bad Tölz
Telefon +49 (0) 80 41-7 99 44 0
Fax
+49 (0) 80 41-7 99 44 14
[email protected]
www.alpenwelle.de

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