mediadaten - Radio Alpenwelle
Transcription
mediadaten - Radio Alpenwelle
90,2 Miesbach 91,7 Holzkirchen 92,0 Wolfratshausen 95,0 Bad Tölz 99,9 Herzogstand 104,3 Tegernseer Tal 106,2 Schliersee MEDIADATEN Preisliste gültig ab 01.01.2006 ..STÄRKEN DER RADIOWERBUNG.. Das Radio ist das Tagesmedium Nr. 1 Ø 207 Minuten, (Fernsehen 150 Minuten, Tageszeitungen 30 Minuten, Internetnutzung 27 Minuten), Konsumenten können von morgens bis abends in unterschiedlichen Lebenssituationen erreicht werden, auch dort, wo kein anderes Medium mehr wirkt, z.B. im Bad oder im Fahrzeug. Radio das Impulsmedium Das Radio kann unmittelbar vor dem Kaufakt noch Impulse wecken, z. B. auf der Fahrt zum Einkaufen. Visual transfer Radiowerbung läßt sich hervorragend mit anderen Medien kombinieren. Radiowerbung kann im Zusammenspiel mit TV die mit akustischen Stimuli verknüpften Bilderwelten abrufen. Wirtschaftlichkeit Ein intermedialer Vergleich beweist: Radio überzeugt durch sein sehr gutes Preisleistungsverhältnis. Auch die Werbemittel-Produktionskosten sind im Vergleich zu Print oder TV deutlich geringer. Zapping Der beim TV bekannte Zapping-Effekt existiert beim Radio nicht. Der Radiohörer verfolgt im Durchschnitt täglich nur 1,5 Radioprogramme, d.h. die Bindung der Hörer an “ihren” Sender ist viel stärker ausgeprägt als im Fernsehen. Alpenwelle Das Programm Wir spielen die besten Hits aller Zeiten. Ob zu Hause, unterwegs oder im Büro, mit den besten Hits aller Zeiten aus vier Jahrzehnten bringen wir Schwung in Ihren Tag und halten Sie ständig auf dem Laufenden. Wir präsentieren Ihnen die wichtigsten Informationen aus dem Oberland und dem Rest der Welt. Unterhaltung wird bei uns groß geschrieben: Spiel, Spaß, Lifestyle, nützliche Tipps mit Ihrer Alpenwelle können Sie nur gewinnen. Zwischen 00:00 und 24:00 Uhr berichten wir stündlich in unseren Nachrichten über das aktuelle Weltgeschehen und zur halben Stunde präsentieren wir Ihnen die Topthemen des Oberlands im Überblick - verbunden mit einem topaktuellen Servicepaket aus Verkehr, Radar und Wettermeldungen regional und kompetent. Alpenwelle, da dreh ich auf. ..MUSIK.. AC Format (Adult Contemporary) für 14 - 49 Jährige. Top Hits, Classic Hits, aus den 70ern, 80ern, 90ern und das Beste von heute. ������� ��������� ��������� ������������ ��������� ��������� �������� ���������� ������ �������� ���� ���� �������� ���� ��������� ������������� ������� Frequenzen ��������� ����������� ���� ��������� ����������� �������� �������� �������� ������ ������� �������� ����� �������� ���������� ��������� �������� ��������� ���� �������� ��������� ���� ����������� ����� ����� ������ ���������� ���������� ���������� Terrestrische Frequenzen Kabelfrequenzen 90,2 MHz Miesbach 87,5 MHz Bad Tölz 91,7 MHz Holzkirchen 87,5 MHz Miesbach 92,0 MHz Wolfratshausen 91,2 MHz Mittenwald 95,0 MHz Bad Tölz 91,8 MHz Wolfratshausen 99,9 MHz Herzogstand 97,15 MHz Loisachtal 104,3 MHz Tegernseer Tal 106,2 MHz Schliersee 5 DATEN & FAKTEN Nutzungsdauer pro Tag in Minuten Informations-Interessen 217 163 25 30 Internet Tageszeitungen Fernsehen Auto/Autotest Fitness/Wellness Fotografieren/Videofilmen Geld-/Kapitalanlage Urlaubsangebote/Reisen Vorsorge/Versicherungen Wohnen/Einrichten Radio 41,5 % 66,0 % 45,0 % 51,9 % 65,2 % 41,4 % 57,1 % Quelle: AIM Spezial 2002; E&I Studio 1997, Teletest 2002, Radiotest 2002, Personen ab 14 Jahre Freizeitaktivitäten Durchschnittsalter in Jahren 48 Autopflege, Auto mit Zubehör ausstatten Disco/Clubbings/ Events besuchen Ins Kino gehen privat mit dem Computer beschäftigen Ski-/Snowboardfahren selbst aktiv Sport treiben 46 37 Radio Fernsehen Tageszeitungen Quelle: Mediaanalyse 2002, Radiotest 2002, Personen ab 14 Jahre Quelle: Fessel-GfK, Radiotest Zählbestand Juli 2002 - Juni 2003 / 1. HJ 2003 DATEN & FAKTEN 6 24,7 % 36,0 % 54,2 % 46,4 % 58,3 % 58,3 % ..ZEITZONEN/RABATTE RADIO ALPENWELLE.. Zeitzonen Rabatte* 06.00 bis 10.00 Uhr 3,00 Euro/Sek. ab 2.500,00 Euro 3% 10.00 bis 16.00 Uhr 2,00 Euro/Sek. ab 5.100,00 Euro 5% 16.00 bis 18.00 Uhr 2,50 Euro/Sek. ab 12.500,00 Euro 10 % 18.00 bis 20.00 Uhr 2,00 Euro/Sek. ab 20.000,00 Euro 15 % 20.00 bis 06.00 Uhr 1,00 Euro/Sek. ab 25.500,00 Euro 20 % * Pakete und Sonderwerbeformen sind dabei ausgeschlossen. ..RADIO ALPENWELLE SPOTPAKETE.. (Spotlänge 30 Sekunden)* Schaltung 1 Monat 3 Monate 6 Monate 12 Monate 10 Spots 525,00 Euro 500,00 Euro 440,00 Euro 420,00 Euro 15 Spots 756,00 Euro 715,00 Euro 650,00 Euro 550,00 Euro 20 Spots 980,00 Euro 925,00 Euro 860,00 Euro 780,00 Euro 40 Spots 1.765,00 Euro 1.670,00 Euro 1.545,00 Euro 1.400,00 Euro 50 Spots 2.126,00 Euro 2.019,00 Euro 1.870,00 Euro 1.700,00 Euro Alle Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen MwSt. *Paketpreise sind nicht rabattfähig. Es gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen. 7 ZEITZONEN/SPOTPAKETE ..SONDERPLATZIERUNG VOR DEN NACHRICHTEN*.. Platzieren Sie Ihre Nachrichten vor den Radio Alpenwelle Nachrichten zur vollen Stunde. Profitieren Sie vom Sendeplatz mit dem höchsten Aufmerksamkeitsgrad der Hörer/innen. Schalt-Frequenz variierbar zwischen 5 und 14x täglich. Sendezeit Montag bis Freitag Ablauf Spottextbeispiel: “Wir machen gute Nachrichten ... max. 30 Sekunden ...Firmennennung” Nachrichtenjingle Nachrichtensprecher/in liest die Nachrichten Beispiel 25 Schaltungen à 10 Sek. Schaltungskosten 650,00 Euro * vorbehaltlich redaktioneller Änderungen SONDERWERBEFORMEN 8 ..WETTER LOKAL.. Egal, ob`s stürmt oder schneit: der Radio Alpenwelle Wetterdienst schafft auch an trüben Tagen den Durchblick für alle Alpenwelle Hörer. Der Sponsor erreicht die Zielgruppe direkt im Programmumfeld. Im Gegensatz zu einer Platzierung in den Werbeblöcken ist so eine Alleinstellung garantiert. Wetter zur vollen Stunde Wetter Lokal Vormittag Wetter Lokal Nachmittag Zeit Mo. bis Fr. 06.00 - 19.00 Uhr Sa. und So. 08.00 - 12.00 Uhr 06.30 - 11.30 Uhr 12.30 - 19.30 Uhr Tag Montag bis Freitag (Gesetzliche Feiertage wie Samstag/Sonntag) Montag bis Sonntag Montag bis Freitag Outro 12 Sekunden (Logo und Claim) 12 Sekunden (Logo und Claim) 12 Sekunden (Logo und Claim) Pro Tag 14 Nennungen 6 Nennungen 8 Nennungen Nennungen mind. 140 Nennungen/Monat mind. 70 Nennungen/Monat mind. 72 Nennungen/Monat Platziert jeden zweiten Tag jeden zweiten Tag jeden zweiten Tag Werbeinvestitionen monatlich 1.800,00 Euro* monatlich 1.200,00 Euro* monatlich 1.200,00 Euro* Mindestbuchungszeit 3 Monate 3 Monate 3 Monate * nicht rabattfähig 9 SONDERWERBEFORMEN ..RADIO ALPENWELLE STAUSCHAU/BLITZER.. Freie Fahrt für alle Alpenwelle Hörer: Die Stauschau und der Alpenwelle-Blitzer bringen den Durchblick über die Straßensituation im Oberland. Mit dieser Sonderplatzierung steht der Sponsor durch die vorteilhafte Platzierung im Programmumfeld immer auf der Überholspur. Stauschau zur vollen Stunde zur halben Stunde Zeit stündlich 00.00 - 23.00 Uhr Montag bis Freitag 06.30 - 19.30 Uhr Samstag u. Sonntag 08.30 - 11.30 Uhr Tag Montag bis Sonntag Outro 10 Sekunden Täglich 24 Nennungen Nennungen mind. 240 Nennungen/Monat 150 Nennungen/Monat Platziert jeden zweiten Tag jeden zweiten Tag Werbeinvestitionen monatlich 1.950,00 Euro monatlich 1.800,00 Euro Mindestbuchungszeit 3 Monate SONDERWERBEFORMEN 10 Sekunden 10 ..SONDERPLATZIERUNG VOR DER ZEITANSAGE.. Das Radio Alpenwelle Zeitsponsoring bietet genau das, was die Meisten nicht haben: Zeit. Warum also noch Zeit verlieren, anstatt sein Schicksal selbst in die Hand zu nehmen. Nutzen Sie für sich den Imagetransfer und die Alleinstellung im Programmumfeld. Single Spot vor der Zeitansage vormittags nachmittags Zeit 06.30 Uhr - 11.30 Uhr 12.30 Uhr - 19.30 Uhr Tag Montag bis Freitag Montag bis Freitag Single Spot 15 Sekunden 15 Sekunden Pro Tag mind. 6 Nennungen mind. 8 Nennungen Nennungen 60 Nennungen/Monat 80 Nennungen/Monat Platziert jeden zweiten Tag jeden zweiten Tag Werbeinvestitionen 1.200,00 Euro monatlich 1.200,00 Euro monatlich Mindestbuchungszeit 3 Monate 3 Monate 11 SONDERWERBEFORMEN ..ALPENWELLE ONLINE.. Die multimediale Informations-, Service- und EntertainmentPlattform wird Ihnen unter www.alpenwelle.de präsentiert. 80.000 Pageimpressions und 12.000 Stunden Livestream Nutzung im monatlichen Durchschnitt spricht für unsere Zielgruppe. Alpenwelle Channels • • • • • News Service Musik On air Lifestyle Alpenwelle Online Werbemöglichkeiten 468 x 60 px • • • • • • 137 x 60 px ALPENWELLE SPEZIAL 12 Banner groß: 468 x 60 px Banner klein: 137 x 60 px Pop Ups Gewinnspiele Online Camsponsoring Seitensponsoring ..MOBILE ADVERTISING.. Radio Alpenwelle bietet Ihnen gemeinsam mit unserem Partner RCS eine Vielzahl von mobilen Werbemöglichkeiten. Nutzen Sie das Mobile Advertising und binden Sie dieses Kommunikationsinstrument in Ihre Kampagne ein. Von speziellen Informationsservices wie Wetter und Verkehr, bis hin zu Gewinnspielen, Votings oder der Möglichkeit der GewinnSpielteilnahme via SMS. Wir entwickeln für Sie individuelle Konzepte, die auf Ihre Kommunikationsziele zugeschnitten sind. Es erwarten Sie: Eine attraktive Zielgruppe mit starkem Interesse an Service-, Lifestyle- und Entertainment-Angeboten. Gerne informieren wir Sie ausführlich über Inhalte, Sonderwerbeformen und Preise. Rufen Sie uns an: 08041-79944-25 13 ALPENWELLE SPEZIAL ..AGB’S RADIO ALPENWELLE.. 1. Für alle Werbeaufträge (Spotwerbung, Sonderwerbeformen, Spezial Events, Sponsoring etc.) gelten ausschließlich die folgenden Geschäftsbedingungen sowie die für den einzelnen Auftrag jeweils geltende Preisliste, soweit keine schriftliche Sondervereinbarung getroffen wurde. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers, die nicht schriftlich anerkannt wurden, sind unverbindlich, auch wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wurde. Für jegliche sonstigen Aufträge gelten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen in entsprechender Weise. 2. Aufträge werden erst nach schriftlicher Bestätigung durch uns oder die für uns tätige Vermarktungsgesellschaft verbindlich. Aufträge von Werbeagenturen werden nur für genau namentlich genannte Werbungstreibende angenommen. Die Werbung für mehr als einen Werbungstreibenden innerhalb eines Werbeauftrags (Gemeinschaftswerbung) bedarf unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung und berechtigt zu Erhebung eines Verbundzuschlags. Mitschnitte sind spätestens sieben Werktage vor der Ausstrahlung schriftlich zu bestellen und sind kostenpflichtig. 3. Wir behalten uns vor, Werbeaufträge nach einheitlichen Grundsätzen abzulehnen, insbesondere wenn ihr Inhalt gegen rechtliche Bestimmungen oder gegen unsere Interessen verstößt. Dies gilt entsprechend für die Stornierung bereits rechtsverbindlich geschlossener Sendeverträge. In der Beurteilung des religiösen, moralischen oder politischen Inhalts von Werbesendungen schließen wir uns den Grundsätzen der ZAW-Richtlinien an. Bei rechtsverbindlich geschlossenen Sendeverträgen behalten wir uns vor, diese wegen ihrer Herkunft, des Inhalts oder der Form, häufiger Wiederholung oder ihrer technischen Qualität, insbesondere aus programmlichen Gründen, zu stornieren. Als programmlicher Grund werden auch mögliche negative Reaktionen aus der Hörerschaft gegen eine bestimmte Werbesendung durch Wettbewerber oder Behörden oder die Abmahnung der Werbesendung angesehen. Die Ablehnung oder Stornierung eines Sendeauftrages wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt. In diesem Fällen hat der Auftraggeber nur Anspruch auf Rückzahlung bereits geleisteter Zahlungen, soweit sie noch nicht durch Ausstrahlung von Werbesendungen verbraucht sind. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Erfolgt die Zurückweisung eines Auftrags oder von Sendeunterlagen aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, so hat er unverzüglich für entsprechenden Einsatz bzw. die Beseitigung des Zurückweisungsgrundes zu sorgen. Kommt er dieser Verpflichtung nicht nach, werden wir uns bemühen, den frei werdenden Sendeplatz anderweitig zu veräußern. Ist dies nicht möglich, verbleibt es bei der Zahlungsverpflichtung des Auftragsgebers. 4. Werbespots sind zur Sendung innerhalb eines Kalenderjahres nach Vertragsabschluß abzurufen. Ist im Rahmen eines Sendeauftrags das Recht zum Abruf einzelner Spots eingeräumt, so ist der Auftrag innerhalb eines Jahres seit Sendung des ersten Spots abzuwickeln, sofern der erste Spot innerhalb der in Satz 1 genannten Frist abgerufen und gesendet wird. Wird eine Verschiebung der Ausstrahlung gewünscht, ist eine Stornierung des Auftrags nicht mehr möglich, so daß der Auftraggeber auch bei Nichtabruf zur Zahlung der gebuchten Werbezeiten spätestens nach Ablauf der Jahresfrist verpflichtet ist. 5. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die erforderlichen und übertragungsfähigen Unterlagen für die Werbespots inklusiv Einschalt- sowie Motivpläne und Tonträger rechtzeitig, mindestens sieben Werktage vor dem jeweiligen Sendetermin, uns oder der Vermarktungsgesellschaft zur Verfügung zu stellen. Diese Unterlagen werden von uns oder der Vermarktungsgesellschaft auf ihre Verwendbarkeit geprüft, wobei Veränderungen an den Sendeunterlagen vorgenommen werden dürfen, soweit dies zur Anpassung an die Sendenorm erforderlich ist. Wenn Sendungen nicht oder falsch zur Ausstrahlung kommen, weil Unterlagen, Texte, oder Sendekopien nicht rechtzeitig vorlagen oder mangelhaft oder falsch gekennzeichnet wurden, wird die vereinbarte Sendezeit voll in Rechnung gestellt. Bei fernschriftlich oder fernmündlich durchgegebenen Texten trägt der Auftraggeber das Risiko für etwaige Übermittlungsfehler. Wir sind nicht verpflichtet Sendekopien bzw. Tonbandaufzeichnungen vor der Ausstrahlung auf Ihre Sendetauglichkeit hin zu prüfen. Wir bzw. die Vermarktungsgesellschaft werden den Auftraggeber unverzüglich unter Angabe von Gründen benachrichtigen, wenn Sendeunterlagen unbrauchbar sind oder sonst den vertraglichen Vorgaben nicht entsprechen. 6. Soweit wir für den Auftraggeber die Produktion von Werbespots vornehmen, werden alle anfallenden Fremdkosten, wie zum Beispiel für Texter, Agentur, etc. sowie die mit dem Auftraggeber für die Werbeproduktion vereinbarte Vergütung, getrennt in Rechnung gestellt. Die Produktionskosten . Fremdkosten und Vergütung . sind sofort zur Zahlung fällig, unabhängig von der Ausstrahlung des Werbespots. Urheber-, Leistungsschutz- und sonstige Rechte, die im Rahmen der Werbespotproduktion entstehen, werden dem Auftraggeber nur insofern zur Nutzung übertragen, wie er sie im Rahmen des Auftrags zur Nutzung des Werbespots benötigt. Weitergehende Nutzungsrechtsübertragungen sind damit nicht verbunden. Soweit bei der auftragsgemäßen Herstellung und Nutzung des in Auftrag gegebenen Werbespots mögliche Rechte Dritter berührt werden, wird von uns keine Haftung übernommen. Der Auftraggeber stellt uns insofern von möglichen Ansprüchen Dritter frei. 7. Der Auftraggeber trägt die volle Haftung für den Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit seiner von uns ausgestrahlten Werbesendungen und stellt uns von allen wie auch immer gearteten Ansprüchen Dritter,insbesondere von Werbewettbewerbs- und urheberrechlichen Ansprüchen, frei. Der Auftraggeber bestätigt mit der Auftragserteilung, dass er über sämtliche zur Verwertung und Nutzung im Hörfunk erforderlichen Urheber-, Leistungsschutz- und sonstige Rechte die auf dem von ihm gestellten Tonträgern oder sonstigen Unterlagen ruhen, mit Ausnahme der Senderechte für GEMA Rerpertoire, verfügt und sie zur Auftragsdurchführung übertragen kann. Er überträgt uns sämtliche für die Vertragserfüllung erforderlichen Nutzungsrechte an dem Gegenstand des Werbeauftrags, und zwar zeitlich, örtlich und inhaltlich in dem für die Durchführung des Auftrags erforderlichen Umfang. Das Hörfunknutzungsrecht wird in allen Fällen örtlich unbegrenzt übertragen und berechtigt zur Ausstrahlung mittels aller bekannten technischen Verfahren sowie aller bekannten Formen des Hörfunks. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die für die Abrechnung mit der GEMA erforderlichen Angaben mitzuteilen. 8. Die vorstehenden Regelungen gelten in entsprechender Weise auch für Off Air Veranstaltungen oder sonstige Auftritte für den Auftraggeber. Soweit wir hierzu Eigenmitarbeiter, insbesondere Moderatoren, einsetzen, wird keine Garantie für den Auftritt der benannten Person gewährt, es sei denn, die Stellung von Ersatzpersonenen ist im Vertrag ausdrücklich schriftlich ausgeschlossen. Termin für Off Air Veranstaltungen oder für vergleichbare öffentliche Auftritte sind nur dann verbindlich, wenn sie spätestens 4 Wochen vorher von uns schriftlich bestätigt wurden, soweit nicht bereits bei Auftragserteilung eine genaue terminliche Festlegung erfolgt ist. Soweit notwendige Übertragungseinrichtungen zum vereinbarten Termin nicht eingesetzt werden können, werden wir dem Auftraggeber unverzüglich die Kosten einer Ersatzbeschaffung bekannt geben. Dieser hat sich dann ebenfalls unverzüglich zu entscheiden, ob er bei Übernahme der anfallenden Kosten die Ersatzgeräte einsetzen will. Im Übrigen sind wir hinsichtlich des Einsatzes der technischen Übertragungsmittel frei. AGB 14 9. Aufträge werden grundsätzlich nur als Festaufträge angenommen. Der Auftraggeber kann nur mit Zustimmung von uns oder der Vermarktungsgesellschaft hiervon zurücktreten. Das Rücktrittsersuchen muß schriftlich an uns oder die Vermarktungsgesellschaft gerichtet werden und spätestens acht Wochen vor Beginn der Werbung eingehen. Ein Anspruch auf Rücktritt besteht auch bei Einhaltung dieser Frist nicht. 10. Die vereinbarten Sendezeiten oder sonstigen Termine werden nach Möglichkeit eingehalten, doch kann eine Gewähr für die Sendung in bestimmten Stunden und in bestimmter Reihenfolge nicht gegeben werden, es sei denn, sie sind ausschließlich verlangt und von uns oder der Vermarktungsgesellschaft schriftlich bestätigt worden. Die Werbesendung wird unter den gleichen technischen Bedingungen ausgestrahlt wie das allgemeine Programm. In diesem Rahmen gewährleisten wir die ordnungsgemäße Ausführung eines jeden Auftrags. 11. Im Übrigen gewährleisten wir oder die Vermarktungsgesellschaft die sorgfältige Abwicklung der Aufträge. Soweit Werbesendungen mit erheblicher technischer Minderqualität ausgestrahlt werden, hat der Auftraggeber Anspruch auf Zahlungsminderungen im entsprechenden Verhältnis zum Maß der qualitativen Beeinträchtigung. Vor einer Minderung sind wir oder die Vermarktungsgesellschaft zu einer Ersatzausstrahlung berechtigt. Der Auftraggeber hat uns oder die Vermarktungsgesellschaft schriftlich zur Ersatzausstrahlung aufzufordern und dabei eine angemessene Frist zu setzten. Verstreicht diese Frist oder ist die Werbesendung erneut nicht ordnungsgemäß im Sinne von Satz 2, so hat der Auftraggeber das Recht zur Zahlungsminderung. Soweit der Auftrag in beiden Fällen gänzlich ausgefallen ist, ist der Auftraggeber zur Rückgängigmachung des Auftrags berechtigt. Der Auftraggeber hat den ausgestahlten Werbespot unverzüglich nach der ersten Ausstrahlung auf seine Vertragsgemäßheit hin zu prüfen und uns oder der Vermarktungsgesellschaft alle offensichtlichen Mängel binnen zwei Wochen unter genauer Bezeichnung der Beanstandung schriftlich anzuzeigen. Unterlässt der Auftraggeber die Anzeige, so entfallen sämtliche Ansprüche. Fällt eine Werbesendung aus programmlichen oder technischen Gründen oder aufgrund höherer Gewalt aus, so wird sie nach Möglichkeit entweder vorverlegt oder nachgeholt. Hiervon wird der Auftraggeber in Kenntnis gesetzt, es sei denn, daß es sich um eine unerhebliche Verschiebung handelt. Die Pflicht zur Aufbewahrung von Unterlagen endet für uns oder die Vermarktungsgesellschaft nach der Umspielung. Die Tonträger werden nach der Umspielung dem Auftraggeber wieder zugestellt. Manuskripte und Tonträger, die nicht Eigentum von uns oder der Vermarktungsgesellschaft sind, werden auf Gefahr des Auftraggebers verwahrt und versandt. 12. Wir sowie die Vermarktungsgesellschaft haften nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Haftung aus Fahrlässigkeit bei Verletzung von vertragswesentlichen Bestimmungen ist auf den typischen, vorhersehbaren adäquaten Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung, soweit gesetzlich zulässig begrenzt auf die Höhe des jeweiligen Nettoauftragswerts. 13. Tarifänderungen werden mindestens sechs Wochen vor Inkrafttreten bekannt gemacht. Der Auftraggeber kann in diesem Fall zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des neuen Tarifs vom Vertrag im Bezug auf noch nicht ausgeführte Aufträge zurücktreten. Er hat dies jedoch innerhalb von 14 Tagen nach Bekanntgabe der Tarifänderung schriftlich gegenüber uns oder der Vermarktungsgesellschaft zu erklären. Erfolgt kein Rücktritt, werden die Aufträge auf der Grundlage des neuen Tarifs ausgeführt. 14. Auf die jeweils gültigen Werbespotpreise werden bei der monatlichen Rechnungslegung Nachlässe laut Rabattstaffel gemäß dem vereinbarten Auftragsvolumen gewährt. Sie werden spätestens bei Beendigung des Kalenderjahres rückwirkend entsprechend der tatsächlich abgenommenen Sendezeit abgerechnet. 15. Die Sendeaufträge werden am Monatsende nach Ausstrahlung in Rechnung gestellt, wobei sich die vereinbarten Preise zzgl. der jeweils gültigen Mehrwertsteuer verstehen. Bei Eingang der Zahlung innerhalb von zehn Tagen wird ein Skonto von 2% des Rechnungsbetrags gewährt. Ansonsten ist die Rechnung ohne Abzüge zur Zahlung fällig. Bei jeglichem Zahlungsverzug sind wir oder die Vermarktungsgesellschaft berechtigt, die weitere Durchführung des Auftrags zurückzustellen bzw. neue Aufräge nicht auszuführen, ohne daß der Auftraggeber hieraus Ansprüche herleiten kann. Im Fall des Zahlungsverzugs des Auftraggebers werden Verzugszinsen von mind. 2% p. a. über dem jeweiligen Hauptrefinanzierungszinssatz der Europäischen Zentralbank verrechnet. 16. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist unser Sitz. 17. Sollte eine der vorstehenden Bedingungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so gelten die übrigen Bestimmungen gleichwohl. An Stelle der unwirksamen oder nichtigen Bedingungen gilt dasjenige, was die Parteien bei Kenntnis der Unwirksamkeit oder Nichtigkeit vereinbart hätten, um den gleichen wirtschaftlichen Erfolg zu erzielen. 15 AGB Referenzkunden Adelholzener Graf Arco Raiffeisen Bank Alpenplus Hacker Pschorr Roche ASMO Küchen Herzogstandbahn Schörghuber Gruppe Autohaus Hornung Hexal AG Shell Deutschland AVG Gmund Bad Tölz Hopf Shoppingcenter Europark Salzburg Bad Tölz Hotel Bachmeier Skigebiet Alpenplus Bad Wiessee Hotel Bayerischer Hof Skiarena Hochfügen Baufuchs IKO Smart Baumarkt Stettner Intersport Sparkasse Bavaria Filmstudios Isartaler Holzhaus Sport Conrad Best Western Premierhotel Karwendelbahn Südsalz Blombergbahn KC Möbel Swarovski BMW Häusler Kufstein Tegernsee Bose Kultfabrik Tiroler Steinöl Brauneckbahn Möbelhaus Segmüller Tölzer Trachtenstube Chiemseeschiffahrt Möbel Mahler Tourismusverband Schliersee Coca-Cola Möbel Raab Trabrennbahn Dagelfing Christlum am Achensee Münchner Merkur Trachten Jäger Eibl Pralinen Musterhaus Küchen TZ E.ON Bayern Parkhotel Egener Hof Walbergbahn Fressnapf Radlbauer Zugspitzbahn Information - Beratung - Buchung RADIO ALPENWELLE Programmanbieter GmbH Bahnhofplatz 1a 83646 Bad Tölz Telefon +49 (0) 80 41-7 99 44 0 Fax +49 (0) 80 41-7 99 44 14 [email protected] www.alpenwelle.de