kunstturnen weiblich - Badischer Turner Bund

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kunstturnen weiblich - Badischer Turner Bund
Beschlossen am 19.04.1997
1. Ziele und Aufgaben
Ziele und Aufgaben ergeben sich aus der Satzung des Badischen Turner-Bundes in der jeweils gültigen Fassung,
insbesondere aus dem dort formulierten Ziel der Förderung der individuellen Leistungsfähigkeit. Damit steht
das leistungsorientierte Training im Mittelpunkt. Talentfindung, Talentförderung, Ausbildung und Vorbereitung
auf regionale und nationale Wettkämpfe sind wichtige Aufgaben des Fachgebietes Kunstturnen weiblich.
Grundlage sind die in der DSB-Satzung verankerte Forderung nach einem humanen Spitzensport für Kinder
sowie die Erklärungen des Deutschen Turner-Bundes und die Grundsatzaussage der Präsidialkommission
Badischer Turner-Bund/Schwäbischer Turnerbund zur Ethik im Leistungssport.
2. Geltungsbereich
Durch die Fachgebietsordnung werden alle Wettkämpfe, sonstige fachliche Veranstaltungen und das
Leistungstraining im Rahmen des Badischen Turner-Bundes für das Kunstturnen weiblich geregelt, soweit nicht
die Regeln des Deutschen Turner-Bundes Anwendung finden.
Die Fachgebietsordnung ist verbindlich für alle Mitglieder des Fachgebietes im Badischen Turner-Bund.
Vorschläge für Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Zustimmung des Bereichsvorstandes Leistungssport,
bevor sie dem Hauptausschuss zugeleitet werden.
Wer an Veranstaltungen des Fachgebietes im Badischen Turner-Bund teilnimmt, erkennt die
Fachgebietsordnung an.
3. Organe des Fachgebietes
-
Landesfachausschuss
Beirat der Gaufachwarte/wartinnen
Beirat der Gaukampfrichterwarte/wartinnen
Beirat der Kader- und Nachwuchstrainer/trainerinnen
Beirat der Trainer und Trainerinnen
Landestagung
4. Zusammensetzung der Organe
4.1 Landesfachausschuss
- Landeskunstturnwart/wartin (Vorsitzende/r)
- stellvertretender/vertretende Landeskunstturnwart/wartin
- Beauftragte/r für das Kampfrichterwesen
- Beauftragte/r für die Öffentlichkeitsarbeit
- Beauftragte/r für die Nachwuchsarbeit
- Beauftragte/r für das Wettkampfwesen
- Ligabeauftragte/r
- Trainersprecher/sprecherin
- bis zu zwei zusätzliche Mitarbeiter/innen mit oder ohne Stimmrecht
Die Zusammensetzung des Landesfachausschusses kann an aktuelle Erfordernisse in der Form angepasst
werden, dass der Bereichsvorstand Leistungssport einem Vorschlag des Landesfachausschusses zustimmt.
4.2 Beirat der Gaufachwarte/wartinnen
- Landeskunstturnwart/wartin (Vorsitzende/r)
- Gaufachwarte/wartinnen Kunstturnen weiblich
4.3 Beirat der Gaukampfrichterwarte/wartinnen
- Beauftragte/r für das Kampfrichterwesen (Vorsitzende/r)
- Gaukampfrichterwarte/wartinnen
- Landeskunstturnwart/wartin
4.4 Beirat der Kader- und Nachwuchstrainer/trainerinnen
- verantwortliche/r Landestrainer/trainerin (Vorsitzende/r)
- Landestrainer/trainerinnen
- Stützpunkttrainer/trainerinnen
- Nachwuchstrainer/trainerinnen (Fördergruppenleiter/leiterinnen)
- Trainer/Trainerinnen der Kaderturnerinnen
- Beauftragte/r für die Nachwuchsarbeit
4.5 Beirat der Trainer und Trainerinnen
- verantwortliche/r Landestrainer/trainerin (Vorsitzende/r)
- Landestrainer/trainerinnen
- Stützpunkttrainer/trainerinnen
- Trainersprecher/sprecherin
- Beauftragte/r für die Nachwuchsarbeit
- bis zu zwei zusätzlich gewählte Mitarbeiter/innen
4.6 Landestagung
- Landeskunstturnwart/wartin (Vorsitzende/r)
- Landesfachausschuss
- Beirat der Gaufachwarte/wartinnen
- Beirat der Trainer und Trainerinnen
- Elternvertreter/vertreterinnen
- Aktivensprecherin
- Landesjugendfachwart/in
5. Aufgaben der Organe und Mitglieder
5.1. Aufgaben der Organe
5.1.1. Aufgaben des Landesfachausschusses
Der Landesfachausschuss entscheidet über fachliche Angelegenheiten, sofern diese nicht dem Bereichsvorstand
Leistungssport oder der Präsidialkommission Badischer Turner-Bund/Schwäbischer Turnerbund zugewiesen
sind. Entscheidungen von Grundsatzfragen müssen dem Bereichsvorstand Leistungssport vorgelegt und von
diesem bestätigt werden.
Aufgaben:
- Koordinierung, Vergabe, fachliche Organisation und Durchführung von Badischen Meisterschaften und
Wettkämpfen des Fachgebiets
- Erarbeitung und Verabschiedung von Wettkampfprogrammen
- Vorschlagsrecht zur Umgestaltung der Fachgebietsordnung
- Erarbeitung und Verabschiedung von Qualifikations- und Nominierungskriterien von Kaderturnerinnen des BTB
- Nominierung der Kaderturnerinnen
- Findung von Kandidaten und Kandidatinnen für die Mitarbeit in Gremien
- Entgegennahme und Bearbeitung eingebrachter Vorschläge und Fragen der Beiräte
- Information der nachgeordneten Gremien
Der Landesfachausschuss tagt in der Regel viermal jährlich. Zu den Sitzungen können nach Bedarf weitere
Personen eingeladen werden.
5.1.2. Aufgaben des Beirates der Gaufachwarte/wartinnen
- Informations- und Meinungsaustausch
- Vertretung der Interessen der Gaue
- Vorschlagsrecht an den Landesfachausschuss
- Wahlen (siehe Punkt 6.1)
Der Beirat der Gaufachwarte/wartinnen tagt einmal jährlich. Zu den Sitzungen können nach Bedarf weitere
Personen eingeladen werden.
5.1.3. Aufgaben des Beirats der Kampfrichterwarte/wartinnen
- fachlicher Informations- und Meinungsaustausch
- Vorschlagsrecht zur Wahl des/der Beauftragten für das Kampfrichterwesen
Der Beirat der Kampfrichterwarte/wartinnen
tagt einmal jährlich. Zu den Sitzungen können nach Bedarf weitere Personen eingeladen werden.
5.1.4. Aufgaben des Beirats der Kader- und Nachwuchstrainer/trainerinnen
- Informations- und Meinungsaustausch zwischen Basis-, Landes- und Stützpunkttrainern/trainerinnen
- Wahl des/der Trainersprechers/sprecherin (siehe Punkt 6.2)
Der Beirat der Kader- und Nachwuchstrainer/trainerinnen tagt einmal jährlich. Zu den Sitzungen können nach
Bedarf weitere Personen eingeladen werden.
5.1.5. Aufgaben des Beirats der Trainer und Trainerinnen
- Erstellung der Arbeits- und Diskussionsgrundlagen für den Landesfachausschuss
a) Nachwuchsprogramme
b) Kadertestprogramme
c) Inhalte der Kaderschulungen
d) Wettkampfinhalte
- Vorschläge für Kaderzusammenstellungen
- Festlegen der Inhalte von Trainerseminaren und Fortbildungen (unter Berücksichtigung bestehender
Richtlinien)
- Erörterung von fachlich-inhaltlichen Problemen in der Nachwuchsarbeit
- Koordination zwischen den Trainern und Trainerinnen an der Basis und dem Landesfachausschuss
Der Beirat der Trainer und Trainerinnen tagt in der Regel viermal jährlich. Zu den Sitzungen können nach
Bedarf weitere Personen eingeladen werden.
5.1.6. Aufgaben der Landestagung
- fachlicher Informations- und Meinungsaustausch
5.2. Aufgaben einzelner Mitglieder
5.2.1. Aufgaben des/der Landeskunstturnwartes/wartin
Der/die Landeskunstturnwart/wartin ist für die administrativen Arbeiten des Fachgebietes zuständig:
- 1. Vorsitzende/r des Landesfachausschusses, der Landestagung und des Beirats der Gaufachwarte/wartinnen
- Einberufung der Sitzungen des Landesfachausschusses, der Landestagung und des Beirats der
Gaufachwarte/wartinnen
- fachgebundene Vertretung gegenüber weiteren Organen des Badischen Turner-Bundes
- Vertretung des Fachgebietes im Bereichsvorstand Leistungssport und in der Präsidialkommission Badischer
Turner-Bund/Schwäbischer Turnerbund
- Zusammenarbeit mit der Landesjugendleitung des Badischen Turner-Bundes
- fachgebundene Vertretung gegenüber den fachlich relevanten Organen des Deutschen Turner-Bundes
- Bestätigung der Kampfrichtereinsätze
- Bewirtschaftung des Etats des Fachgebietes
- Durchführung von Elterntagen
- Beratung, Koordinierung und Durchführung der Jahresterminplanung
5.2.2. Aufgaben des/der stellvertretenden Landeskunstturnwartes/wartin
- Unterstützung des/der Landeskunstturnwartes/wartin nach Absprache
- Vertretung des/der Landeskunstturnwartes/wartin bei dessen/deren Abwesenheit
- Mitarbeit im Landesfachausschuss
5.2.3. Aufgaben des/der Beauftragten für das Kampfrichterwesen
- Einberufung und Vorsitz des Beirats der Gaukampfrichterwarte/wartinnen
- Koordinierung der Aus- und Fortbildung für Kampfrichterinnen in Gau, Bezirk und Land
- Erarbeitung der Vorschläge für den Einsatz der Kampfrichterinnen in Land und Bezirk
- Mitwirkung bei der Aus- und Fortbildung von Trainern und Trainerinnen in Kampfrichterfragen
- Leitung des Kampfrichter/innen-Einsatzes bei Wettkämpfen des Badischen Turner-Bundes
- Mitarbeit im Landesfachausschuss
- fachgebundene Vertretung des Aufgabengebietes gegenüber den fachlich relevanten Organen des Deutschen
Turner-Bundes
5.2.4. Aufgaben des/der Beauftragten für die Öffentlichkeitsarbeit
- Sicherstellung der ausreichenden Berichterstattung über Veranstaltungen, an denen Turnerinnen des
Badischen Turner-Bundes teilnehmen
- Schaffen und Halten von Kontakten zu Vertretern der Medien
- Sammeln und Auswerten der eingehenden Daten, Ergebnisse und Informationen über das Fachgebiet und
Weitergabe an interessierte Personen und Gremien
- Förderung von Bekanntheit und Ansehen der Sportart
- Mitarbeit im Landesfachausschuss
5.2.5. Aufgaben des/der Beauftragten für die Nachwuchsarbeit
- Arbeit der Fördergruppen überwachen
- Trainingsrichtlinien vorgeben in Kooperation mit dem Beirat der Trainer und Trainerinnen sowie dem
Landesfachausschuss
- Leitung der Fördergruppenleiterlehrgänge
- Fortbildung der Fördergruppen- und Nachwuchstrainer/trainerinnen
- Mitarbeit im Landesfachausschuss
- Führen und Auswerten der Fördergruppen-Statistik
5.2.6. Aufgaben des/der Beauftragten für das Wettkampfwesen
- Organisation und Durchführung der Wettkämpfe
- Mitarbeit im Landesfachausschuss
5.2.7. Aufgaben des/der Ligabeauftragten
- Organisation und Durchführung der Liga-Wettkämpfe
- Einberufung einer jährlichen Liga-Tagung
- Mitarbeit im Landesfachausschuss
5.2.8 Aufgaben des/der Trainersprechers/sprecherin
- Interessenvertretung der Trainer und Trainerinnen und Mitarbeit im Landesfachausschuss
- Interessenvertretung der Trainer und Trainerinnen und Mitarbeit im Trainerrat des Badischen Turner-Bundes
- Mitwirkung im Beirat der Kader- und Nachwuchstrainer/trainerinnen
- Leitung der Wahl der Aktivensprecherin
5.2.9. Aufgaben der Landes- und Stützpunkttrainer/-trainerinnen
- Die Aufgaben sind festgelegt in den Arbeitsverträgen und Stellenbeschreibungen. Darüber hinaus arbeiten sie
im Trainerrat des Badischen Turner-Bundes mit.
5.2.10. Aufgaben der Gaufachwarte/wartinnen
- Förderung des Kunstturnens in den Gauen
- Weitergabe der Informationen, Wettkampfausschreibungen, Wettkampfangebote und Termine in den Gauen
5.2.11. Aufgaben der Gaukampfrichterwarte/wartinnen
- Mitwirkung im Beirat der Gaukampfrichterwarte/wartinnen
- Weitergabe der Informationen an die Gaukampfrichter/innen
- Gewinnung und Einweisung neuer Mitarbeiter/innen für das Kampfrichterwesen im Kunstturnen weiblich
5.2.12. Aufgaben der Aktivensprecherin
- Interessenvertretung der aktiven Kunstturnerinnen
- Weitergabe der Wünsche und Kritik der Aktiven an die Lehrgangsleitungen, die Elternvertretungen und
den/die Trainersprecher/sprecherin
- Teilnahme an der Landestagung
5.2.13. Aufgaben der Elternvertreter/vertreterinnen
- Interessenvertretung der aktiven Kunstturnerinnen
- Teilnahme an der Landestagung
- Organisation und Durchführung mindestens einer Sitzung im Jahr für Eltern der Kaderturnerinnen am
Stützpunkt
6. Wahlen
Gewählt wird offen, auf Antrag eines/er Wahlberechtigten geheim. Die Wahl des/der
Landeskunstturnwartes/wartin weiblich bedarf der Bestätigung durch den Landesturntag.
6.1. Wahl des Landesfachausschusses
Die Gaufachwarte/wartinnen wählen den/die Landeskunstturnwart/wartin. Der Beirat der
Gaufachwarte/wartinnen wählt die weiteren Mitglieder des Landesfachausschusses mit Ausnahme des/der
Vorsitzenden des Beirats der Trainer und Trainerinnen und des/der Trainersprecher/sprecherin. Aus dem Kreis
des Landesfachausschusses wird ein/eine Mitarbeiter/arbeiterin zum/zur stellvertretenden
Landeskunstturnwart/wartin gewählt.
Wahlberechtigt ist je ein/e Vertreter/Vertreterin eines Gaues, in der Regel der/die Gaufachwart/wartin oder
dessen/deren Vertreter/Vertreterin.
Zur Wahl des/der Beauftragten für das Kampfrichterwesen hat jede/r Gaukampfrichterwart/wartin ein
Vorschlagsrecht.
6.2. Wahl des/der Trainersprechers/sprecherin
Wahlberechtigt sind alle Trainer/innen der Landes- und D-Kaderturnerinnen, die nicht Mitglied im Trainerrat
sind. Wählbar sind die Trainer/innen der Landes- und D-Kaderturnerinnen.
Jede/r Trainer/in hat nur eine Stimme, unabhängig von der Anzahl der betreuten Turnerinnen.
6.3. Wahl der Elternvertreter/vertreterinnen
Jeder Stützpunkt wählt je eine/n Elternvertreter/vertreterin. Wahlberechtigt ist je D-Kaderturnerin ein/eine
Erziehungsberechtigte/r. Schwestern im D-Kader werden von nur einem/einer Erziehungsberechtigten
gemeinsam vertreten. Jede/r Wähler/Wählerin hat nur eine Stimme, unabhängig von der Anzahl der Töchter im
D-Kader.
6.4. Wahl der Aktivensprecherin
Wahlberechtigt sind alle Kunstturnerinnen der D- und Landeskader. Wählbar ist eine Turnerin über 12 Jahre.
7. Ausschreibungen
Ausschreibungen von Qualifikationen und Wettkämpfen werden vom Landesfachausschuss beschlossen und vor
der Veranstaltung in der Badischen Turnzeitung veröffentlicht.
8. Inkrafttreten der Fachgebietsordnung
Der Hauptausschuss des Badischen Turner-Bundes hat diese Fachgebietsordnung am 19. April 1997
beschlossen. Sie tritt mit diesem Tag in Kraft.

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