aufstiegsturnier in die senioren

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aufstiegsturnier in die senioren
Durchführungsbestimmungen Simacek Tennis Liga Austria Bundesliga – 2014
DURCHFÜHRUNGSBESTIMMUNGEN
LANDESMEISTER - AUFSTIEGSTURNIER
IN DIE SENIOREN - BUNDESLIGA
Gültig für das Spieljahr 2014
§1 ALLGEMEINES
a)
Der ÖTV führt zur Ermittlung der Aufsteiger in die Senioren-Bundesliga die LandesmeisterAufstiegsturniere, getrennt nach Damen (35, 45 und 55) und Herren (35, 45, 55, 60, 65 und 70)
durch. Im Sinne der Gleichbehandlung wird eine geschlechtsneutrale Formulierung gewählt. Die
Bezeichnung „Spieler“ steht für männliche und weibliche Personen.
b)
Für die Durchführung und Beaufsichtigung des Landesmeister-Aufstiegsturniers ist der SeniorenBundesliga Wettspielausschuss (Senioren-Bundesliga-WA) zuständig. Der ÖTV-Disziplinarreferent
kann in beratender Funktion an den Sitzungen des Senioren-Bundesliga-WA teilnehmen. Der
Senioren- Bundesliga-WA hat seinen Sitz in Vösendorf. Alle Schriftstücke an den Senioren-BundesligaWA sind an den ÖTV, Eisgrubengasse 2-6/2, A-2334 Vösendorf, E-Mail: [email protected] zu
richten.
c)
Jeder Verein hat dem Senioren-Bundesliga-WA eine gültige E-Mail-Adresse bekanntzugeben.
Verbandsmitteilungen werden ausschließlich an diese E-Mail Adresse versendet und sind verbindlich.
d)
Mit der Abgabe der Nennung der Mannschaften akzeptieren und anerkennen die teilnehmenden
Vereine und Mannschaften die vom Senioren-Bundesliga-WA vorgelegten und beschlossenen
Durchführungsbestimmungen in der jeweils gültigen Fassung vollinhaltlich.
e)
Sämtliche Gebühren sind auf das Konto des Österreichischen Tennisverbandes, IBAN = AT15 1100
0096 5441 5000, BIC = BKAUATWW, bei der BA Unicredit, BLZ 12000, einzubezahlen.
§2 TEILNAHMEBERECHTIGUNG UND TEILNAHMEBEDINGUNGEN
a)
Teilnahmeberechtigt sind alle Landesmeister der ÖTV Landesverbände, sofern nicht bereits eine
Mannschaft desselben Vereines in der Senioren-Bundesliga im jeweiligen Bewerb vertreten ist.
Verzichtet der Landesmeister auf die Teilnahme am Landesmeister-Aufstiegsturnier, kann der
Vizemeister seinen Platz im Landesmeister-Aufstiegsturnier einnehmen.
b)
Die Nennung erfolgt nur über das zuständige Landeswettspielreferat und ist bis spätestens 15. Juli
2014 an den Senioren-Bundesliga-WA ([email protected]) zu richten. Mit der Nennung muss gem.
§1 c) die Kontaktperson für das Landesmeister-Aufstiegsturnier sowie deren gültige E-Mail Adresse
bekanntgegeben werden.
c)
Die Vereine müssen in der Lage sein, für Wettkämpfe mindestens drei Freiluftplätze (Damen und H70
zwei Plätze) und 2 Hallenplätze mit gleichem Belag, die den betreffenden Bestimmungen der
Tennisregeln entsprechen, zur Verfügung zu stellen. Dem ÖTV bekannt gegebene und vom
Landesverband kommissionierte Hallenplätze müssen vom gastgebenden Verein für den Bedarfsfall
freigehalten werden.
d)
Die Nenngebühr für die Teilnahme am Landesmeister-Aufstiegsturnier beträgt EUR 100,--. Erst mit
der Einzahlung der Nenngebühr ist die Mannschaft spielberechtigt.
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Durchführungsbestimmungen Simacek Tennis Liga Austria Bundesliga – 2014
§3 EINTEILUNG UND AUSLOSUNG - AUFSTEIGER
a)
Das Landesmeister-Aufstiegsturnier wird in zwei Gruppen (A und B) mit jeweils 4 Landesmeistern
durchgeführt. Sollten alle neun Landesmeister an den Aufstiegsspielen teilnehmen, erfolgt in einer
der beiden Gruppen eine Vorrunde.
Die beiden Gruppen werden nach Möglichkeit nach regionalen Gesichtspunkten eingeteilt, wobei
darauf geachtet wird, dass die sportliche Ausgeglichenheit der beiden Gruppen gewährleistet bleibt.
Nach Meldung aller Landesverbände wird die Auslosung rechtzeitig auf der ÖTV - Homepage unter
<Liga> bekannt gegeben. in nuLiga (http://austria.liga.nu) veröffentlicht.
b)
Bei den Altersklassen D45 und H35 erfolgt zwischen den beiden Gruppensiegern ein Finale um den
Aufstieg in die Senioren-Bundesliga (1 Aufsteiger).
c)
Andere Altersklassen: Die beiden Gruppensieger bzw. der Gruppensieger und der Zweitplatzierte
spielen im Folgejahr in der Senioren-Bundesliga (2 Aufsteiger).
d)
Spieltermine Landesmeister-Aufstiegsturnier in die Senioren-Bundesliga
D35, D45, D55, H45, H55, H60, H65, H70
Vorrunde
Sa, 23. August 2014 (nur falls 9 Landesmeister teilnehmen)
Runde 1
Sa, 30. August 2014
Runde 2
Sa, 06. September 2014
Runde 3
Sa, 13. September 2014
Finale
Sa, 20. September 2014 (nur für D45)
e)
H35
Vorrunde
Sa, 27. September 2014 (nur falls 9 Landesmeister teilnehmen)
Runde 1
Sa, 04. Oktober 2014
Runde 2
Sa, 11. Oktober 2014
Runde 3
Sa, 18. Oktober 2014
Finale
Sa, 25. Oktober 2014
Das Heimrecht wird durch das Los entschieden, wobei mindestens ein Heimspiel oder max. zwei
Heimspiele in den Gruppenspielen erfolgen. Das Finale der Gruppensieger in den Altersklassen D45
und H35 erhält jener Verein, welcher weniger Heimspiele hat. Sollten beide Finalisten die gleiche
Anzahl von Heimspielen haben, entscheidet das Los.
§4 SPIELBERECHTIGUNG
a)
Pro Mannschaft sind alle Spieler von EU-Staaten den Österreichischen Staatsbürgern gleichgestellt
und spielberechtigt. Darüber hinaus ist nur ein nicht EU-Bürger spielberechtigt, ausgenommen davon
sind alle Spieler mit Gleichstellung lt. ÖTV-WO § 49 Abs. 2, Ziff. 1.
b)
Die Top 5 Spieler bzw. Top 4 Spielerinnen dürfen am Landesmeister-Aufstiegsturnier nur dann
teilnehmen, wenn sie mindestens bei zwei Begegnungen (im Einzel und/oder Doppel) im
Landesmeisterbewerb zum Einsatz kamen bzw. bei Nichtantreten des Gegners aufgestellt wurden.
c)
Spieler dürfen Österreichweit bei einem anderen Verein Mannschaftsmeisterschaft spielen,
allerdings darf dieser Spieler bei einem anderen Verein weder in der gleichen Altersklasse, noch in
einer zweiten Senioren-Bundesligamannschaft genannt werden. Desweiteren ist ein Spieler in der
Altersklasse H35 und H45 Nenn- und spielberechtigt wenn der Verein für beide Altersklassen für die
Aufstiegsspiele genannt hat.
d)
Spieler, die bereits in einer Senioren – Bundesligamannschaft angetreten sind, sind nicht berechtigt,
mit der Senioren – Mannschaft eines zweiten Vereines an den LM – Aufstiegsspielen teilzunehmen.
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e)
f)
g)
h)
Spieler, die bei einem Landesmeister–Aufstiegsspiel in die Senioren-Bundesliga eines zweiten
Vereines angetreten sind, sind nicht berechtigt, in Folge ein Spiel in der Senioren–Bundesliga zu
bestreiten.
Beim gleichen Verein sind Senioren – Bundesligaspieler berechtigt, Landesmeister– Aufstiegsspiele in
die Senioren Bundesliga zu bestreiten.
Spieler, sind nur in einer Senioren–Altersklasse berechtigt, Landesmeister-Ausstiegsspiele in die
Senioren-Bundesliga zu bestreiten.
Sollte ein Verein in mehreren Altersklassen an den Landesmeister-Aufstiegsspielen in die SeniorenBundesliga teilnehmen, entscheidet das erste Antreten des Spielers für die zugehörige Altersklasse.
§5 NENNUNG UND MANNSCHAFTSLISTEN
a)
Vom Landesverbands-Wettspielausschuss erhält der Senioren-Bundesliga-WA bis spätestens 15. Juli
des laufenden Jahres die Nennungen seiner Landesmeister pro Altersklasse, die am LandesmeisterAufstiegsturnier teilnehmen. Für die H35 muss der entsprechende Landesmeister bis spätestens 16.
September 2014 namentlich bekannt gegeben werden!
b)
Die Stammdaten und die Mannschaftsliste, welche vor Beginn der Landesmeisterschaft vom
zuständigen LV-Wettspielausschuss genehmigt wurde, werden aus dem nuLiga-SystemLandesverband in das nuLiga-System der Bundesliga übernommen. Der Senioren-Bundesliga-WA
kann bei gravierenden Unterschieden zur Tennis Austria Senioren- Rangliste Umreihungen der
Mannschaftslisten vornehmen.
c)
Die genehmigte Mannschaftsliste wird rechtzeitig auf der ÖTV Homepage unter Bundesliga bekannt
gegeben. in nuLiga (http://austria.liga.nu) veröffentlicht.
§6 SPIELREGLEMENT
a)
Bewerbe
Damen 35
4 Einzel und 2 Doppel
Damen 45
4 Einzel und 2 Doppel
Damen 55
4 Einzel und 2 Doppel
Herren 35
5 Einzel und 2 Doppel
Herren 45
5 Einzel und 2 Doppel
Herren 55
5 Einzel und 2 Doppel
Herren 60
5 Einzel und 2 Doppel
Herren 65
5 Einzel und 2 Doppel
Herren 70
4 Einzel und 2 Doppel
b)
Für jeden Sieg in den Reihungsspielen werden dem Sieger bzw. Verlierer abhängig vom Spielergebnis
Punkte gutschrieben.
Ergebnis
7:0
6:1
5:2
4:3
Sieger
3 Pkt.
3 Pkt.
2 Pkt.
2 Pkt.
Verlierer
0 Pkt.
0 Pkt.
0 Pkt.
1 Pkt.
Ergebnis
6:0
5:1
4:2
3:3
3/7
Sieger
4 Pkt.
4 Pkt.
3 Pkt.
2 Pkt.
Verlierer
0 Pkt.
0 Pkt.
1 Pkt.
2 Pkt.
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d)
e)
Wenn eine Mannschaft alle ihre Spiele gewonnen hat, ist sie unabhängig von ihrer
Gesamtpunkteanzahl Gruppen-Erster. Wenn eine Mannschaft alle ihre Spiele verloren hat ist sie
unabhängig von ihrer Gesamtpunkteanzahl Gruppen-Letzter.
Bei Punktegleichheit zweier Mannschaften innerhalb einer Gruppe entscheidet das direkte Ergebnis
gegeneinander. Sind jedoch mehr als zwei Mannschaften punktegleich, so entscheidet
1) die bessere Wettspiel-Differenz
2) die bessere Satz-Differenz,
3) die bessere Game-Differenz,
4) das Los,
wobei jedoch nur die Wettspielergebnisse der punktegleichen Mannschaften untereinander, ohne
Berücksichtigung der Ergebnisse gegen die anderen, nicht punktegleichen Mannschaften einer
Gruppe, gezählt werden.
Nach dem Bewerb wird vom Senioren-Bundesliga-WA ein Tabellenstand auf Basis der erzielten Siege
erstellt. Sollte eine Mannschaft zu einem Gruppenspiel nicht antreten, wird sie bei Punktegleichheit
auf den schlechteren Platz gereiht.
Der Bundesliga-WA kann bei Ausfall oder Zurückziehung einer Senioren Bundesliga-Mannschaft im
Bedarfsfall auf die platzierten Mannschaften des Aufstiegsturniers zurückgreifen.
§7 DURCHFÜHRUNG DER SPIELE
a)
Die Termine für die Aufstiegsspiele werden vom Senioren-Bundesliga-WA in Abstimmung mit dem
ÖTV Turnierreferat festgelegt.
b)
Am vorgesehenen Spieltag haben die beiden Mannschaften auch bei zweifelhafter Witterung so
rechtzeitig auf der Anlage zu erscheinen, dass der in lit. d) genannte Zeitpunkt eingehalten werden
kann. Entscheidungen über die Benützbarkeit der Anlage sind nur am Austragungsort vom
Mannschaftsführer der Heimmannschaft zu treffen.
c)
30 Minuten vor Spielbeginn hat jede Mannschaft einen Mannschaftsführer zu nominieren. Hat eine
Mannschaft bis zu diesem Zeitpunkt keinen Mannschaftsführer nominiert, wird das Spiel gegen
diesen Verein 7:0 (bei D45 und H70 mit 6:0) strafverifiziert. Nur der Mannschaftsführer ist berechtigt,
für die Mannschaft seines Vereines bindende Erklärungen abzugeben. Weiters ist er berechtigt, vom
Mannschaftsführer der gegnerischen Mannschaft den Nachweis der Identität der Spieler zu
verlangen.
d)
Spielbeginn ist grundsätzlich um 11:00 Uhr auf 3 Plätzen (Damen und H70 auf 2 Plätzen)
e)
Der Wettkampf beginnt mit den Einzelspielen. 15 Minuten vor der in lit. d festgelegten Beginnzeit
haben die Mannschaftsführer die Aufstellung der Spieler für die Einzelspiele auszutauschen. Die
Aufstellung darf nur Spieler enthalten, die zum Zeitpunkt der Übergabe der Aufstellungen anwesend
und spielfähig sind. Ist die Mannschaft nicht vollzählig, sondern fehlt (fehlen) ein oder mehrere
Spieler der Ränge 1-4 (1-3 bei Damen und H70), so ist entsprechend der Spielerliste nachzurücken.
Gleichzeitig mit der Mannschaftsaufstellung hat der Mannschaftsführer des Heimvereines auch die
Platzeinteilung für alle Einzelspiele bekannt zu geben. Bei Abwicklung der Spiele muss mit den
Spielen 2, 3, 4 (2 und 3 bei Damen und H70) begonnen werden. Die restlichen 2 Einzelspiele haben
unverzüglich nach Freiwerden der für sie bestimmten Plätze zu beginnen. Auf mehr als 3 Plätzen (2
bei Damen und H70) kann nur mit Zustimmung der Gastmannschaft gespielt werden.
f)
Die Mannschaftsführer haben die Aufstellung ihrer Spieler für die Doppelspiele spätestens 15
Minuten vor deren Beginn, längstens 15 Minuten nach Beendigung des letzten Einzelspieles
auszutauschen. Die Aufstellung darf nur Spieler enthalten, die zum Zeitpunkt der Übergabe der
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g)
h)
i)
j)
k)
l)
Aufstellungen anwesend und spielfähig sind. Gleichzeitig hat der Mannschaftsführer des
Heimvereines die Platzeinteilung für die Doppelspiele zu übergeben. Auch die in den Doppelspielen
einzusetzenden Spieler sind nach der Spielerliste zu reihen und erhalten danach die Platzziffern 1-4.
Die Summe der Platzziffern eines Doppelpaares darf nicht größer sein, als die des folgenden. Bei
Summengleichheit steht die Reihung dem Mannschaftsführer frei.
Die Reihenfolge der Spiele kann nur einvernehmlich abgeändert werden. Ist ein Spieler nach
Übergabe einer Aufstellung nicht mehr spielfähig, verliert die betroffene Mannschaft den Punkt.
Sollte ein Spieler das Singlespiel unabhängig vom Grund nicht beenden, so darf dieser Spieler im
anschließenden Doppel nicht mehr eingesetzt werden.
Alle Spiele werden auf zwei Gewinnsätze ausgetragen. Bei Doppelspielen wird der dritte Satz als
Match-Tie-Break (bis 10 Gewinnpunkte, zwei Punkte Unterschied) gespielt. Bei H70 werden die vier
Einzelbegegnungen im dritten Satz mit Match-Tie-Break entschieden.
Zwischen zwei Wettspielen kann ein Spieler eine Pause von 30 Minuten beanspruchen.
Wenn Einzel- oder Doppelspiele nach Übergabe oder Austausch der Aufstellungen nicht begonnen
werden konnten (aus Gründen höherer Gewalt), so können zum neuen Spieltag die Aufstellungen
wie zu Beginn eines neuen Spieles übergeben oder ausgetauscht werden.
Bei Nichtbespielbarkeit der Freiplätze - sowohl zum vorgesehenen Spielbeginn, als auch während der
Spiele - ist der Wettkampf in die bekanntgegebene Halle zu verlegen. Ein in der Halle begonnenes
oder fortgesetztes Spiel ist in dieser zu beenden.
Ob "Nichtbespielbarkeit" der Plätze (insbesondere wegen Schlechtwetter) vorliegt, stellt der
Mannschaftsführer der Heimmannschaft fest.
Spielende in der Halle ist 22.00 Uhr. Ein vor 22.00 Uhr begonnenes Spiel muss zu Ende gespielt
werden.
Die Form der Abwicklung in der vom Verein gemeldeten Halle ist mit dem Mannschaftsführer der
Gastmannschaft vor Beginn der Wettkämpfe festzulegen.
Während eines Spieles darf ein Spieler nur jeweils von einer Person betreut (gecoacht) werden.
§8 PFLICHTEN DES HEIMVEREINES
a)
Die Kosten für die ITF-zertifizierten Bälle, die vom zuständigen Landesverband genehmigt wurden,
den Platzmeister, die Platzpflege sowie die Reservierungskosten der Halle übernimmt der
Heimverein.
b)
Die Kosten für die Benützung der Halle trägt der Heimverein.
c)
Jedes Einzel- bzw. Doppelspiel und jeder 3. Satz wird mit 3 neuen Bällen begonnen. Im Doppel
werden im 3. Satz (Match-Tie-Break) keine neuen Bälle aufgelegt. (Strafbestimmung siehe
Strafenkatalog)
d)
Der anreisenden Mannschaft sind am Spieltag vormittags und am Nachmittag des Vortages zwei
Freiluftplätze zumindest 2 Stunden (Halle – 1 Stunde) je nach Witterung und Wunsch des
Anreisenden zu Trainingszwecken zu überlassen.
e)
Zur Führung des zur Verfügung gestellten Bundesliga-Spielberichtes (dreifach). Das Ausfüllen des
Spielberichtes muss in Blockschrift (deutlich lesbar) erfolgen. Der Heimverein ist verpflichtet, das
Spielbericht–Original aufzuheben und bei Aufforderung an den Senioren-Bundesliga-WA zu senden.
Aushändigen des Spielberichtes:
> Original bleibt beim Heimverein
> 1. Kopie an die Gastmannschaft
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f)
g)
h)
i)
Unmittelbar nach Spielende sind Spielergebnisse in das Meisterschaftsportal im Internet
(http://austria.liga.nu) einzugeben. Bei Nichteingabe des Spielberichtes im Internet am gleichen Tag
wird durch den Senioren-Bundesliga-WA eine Strafe von EUR 100,-- pro Fall verhängt. Zusätzlich wird
in der Tabelle ein Punkt abgezogen.
Eine Spielunterbrechung ist sofort in das Meisterschaftsportal im Internet (http://austria.liga.nu)
einzugeben.
Zur Bereitstellung vorhandener Umkleidemöglichkeiten, sowie Duschen mit Warm- und Kaltwasser
für die Gastmannschaft.
Für Ruhe und Ordnung während des Wettspieles zu sorgen.
§9 MANNSCHAFTSVERPFLICHTUNGEN
a)
Aufsteiger: Teilnahme an der Bundesliga Arbeitstagung im Herbst 2014
b)
Jede Mannschaft hat selbstständig Sorge zu tragen, rechtzeitig am Spielort zu erscheinen.
c)
Jede Mannschaft hat in voller Mannschaftsstärke anzutreten.
§10 NICHTAUSTRAGUNG VON WETTSPIELEN
a)
Bei Nichtantreten zu einem Gruppenspiel des Landesmeister-Aufstiegsturniers kann der SeniorenBundesliga-WA eine Geldstrafe bis max. EUR 1.000.- aussprechen.
b)
Tritt eine Mannschaft nicht in voller Mannschaftsstärke (4 / 5 Spieler je nach Bewerb) zu den
Einzelspielen an, wird der Mannschaft in der Tabelle ein (1) Punkt abgezogen. Bei Punktegleichheit
wird diese Mannschaft auf den schlechteren Rang gereiht.
d)
Kann zum vorgesehenen Termin der Wettkampf nicht ausgetragen oder beendet werden, so bedarf
auch ein einvernehmlich festgelegter Ersatztermin der Zustimmung des Senioren-Bundesliga-WA. Bei
Nichteinigung entscheidet der Senioren-Bundesliga-WA über den Ersatztermin.
§11 OBERSCHIEDSRICHTER
Wenn eine der beiden Mannschaften darauf besteht, muss ein Oberschiedsrichter nominiert werden.
Die Anforderung muss mindestens 2 Wochen vor dem betreffenden Wettspiel beim ÖTVSchiedsrichterreferat sowie beim Senioren-Bundesliga-WA erfolgen. Die Kosten trägt der
anfordernde Verein.
§12 STRAFBESTIMMUNGEN
a)
Im Falle des Einsatzes nicht berechtigter Spieler ist das Spiel „zu null“ straf zu verifizieren.
b)
Im Falle einer falschen Reihung gehen alle Spiele ab der falschen Reihung w.o.
c)
Im Falle der Nichtverwendung von ITF - zertifizierten Bällen, und bei Nichtverwendung der
Ballmarke/-type lt. Mannschaftsliste, wird der Wettkampf mit 7:0/6:0 für die Gastmannschaft
strafbeglaubigt. Die Strafverifizierung erfolgt auch, wenn innerhalb eines Aufstiegsspieles nur ein
Spiel gegen die o.a. Bestimmungen verstößt.
§13 PROTESTE
a)
Alle Protestgründe sind, soweit sie zum Zeitpunkt der Unterfertigung des Spielberichts bekannt sind
oder bekannt sein müssten, unter Anführung des Wortes „Protest“ und unter Angabe der genauen
Uhrzeit ihres Eintrittes auf allen Ausfertigungen des Spielberichtes anzumerken. Andernfalls wird ein
Protest nicht behandelt. Zusätzlich ist ein Protestschreiben mit genauer Darstellung des
Protestgrundes innerhalb von 3 Tagen nach Kenntnis des Protestgrundes eingeschrieben an den
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b)
c)
d)
e)
f)
Bundesliga-WA, der in erster Instanz entscheidet, zu richten. Die Protestgebühr von EUR 110,-- sowie
eine Bearbeitungsgebühr von EUR 50,-- ist gleichzeitig mit Eingabe des Protestes an den ÖTV
einzubezahlen. Dem Protest ist eine Kopie des Zahlungsbeleges beizulegen, da dieser sonst nicht
behandelt wird.
Einsprüche gegen obige Bestimmunen soweit sie nicht den laufenden Bewerb betreffen, sind
innerhalb von 3 Tagen nach Kenntnis des Protestgrundes eingeschrieben an den SeniorenBundesliga-WA, der in erster Instanz entscheidet, zu richten. Die Protestgebühr von EUR 110,-- sowie
eine Bearbeitungsgebühr von EUR 50,-- ist gleichzeitig mit Eingabe des Protestes an den ÖTV
einzubezahlen. Dem Protest ist eine Kopie des Zahlungsbeleges beizulegen, da dieser sonst nicht
behandelt wird.
Gegen den Entscheid der ersten Instanz kann binnen 7 Tagen Berufung beim Berufungssenat des ÖTV
erhoben werden. Die Berufungsgebühr von EUR 145,-- sowie eine Bearbeitungsgebühr von EUR 50,-ist gleichzeitig mit Eingabe des Protestes an den ÖTV einzubezahlen. Der Berufung ist eine Kopie des
Zahlungsbeleges beizulegen, da diese sonst nicht behandelt wird.
Der Berufungssenat des Senioren-Bundesliga-WA ist der ÖTV-Berufungssenat, bestehend aus dem
ÖTV-Disziplinarreferenten mit zwei weiteren Personen seiner Wahl, aus der vom ÖTV-Präsidium
genehmigten Liste.
Wird einem Protest oder der Berufung stattgegeben, wird die Protest- oder Berufungsgebühr
rückerstattet; im gegenteiligen Fall verfallen diese Gebühren zugunsten des ÖTV.
Sämtliche Gebühren sind auf das Konto des Österreichischen Tennisverbandes, IBAN = AT15 1100
0096 5441 5000, BIC = BKAUATWW, bei der BA Unicredit, BLZ 12000, einzubezahlen.
§ 14 SONSTIGES
a)
Die Aufsicht über die Aufstiegsbewerbe in die Senioren-Bundesliga hat der Vorsitzende des SeniorenBundesliga-WA oder bei deren Verhinderung eine bestimmte Vertretung, welche nur ein Mitglied des
Senioren-Bundesliga-WA sein darf. Diese beiden Herren entscheiden unmittelbar bei auftretenden
Fällen. Gegen diesen Entscheid gibt es keinen Rechtsmittelweg.
b)
In allen Fällen, die durch die vor angeführten Bestimmungen nicht geregelt sind, entscheidet der
Bundesliga-WA. Im Übrigen gelten die Bestimmungen der ÖTV-Wettspielordnung sowie die
Tennisregeln des ÖTV. Ausnahmen von den DFB können in begründeten Fällen nach schriftlichem
Ansuchen vom Senioren-Bundesliga-WA genehmigt werden.
Strafenkatalog:
Nicht-Antreten / Zurückziehen aus LM-Aufstiegsturnier
Verstoß gegen Spielerfassung (nuLiga)
Antreten mit unvollzähliger Mannschaft (Spielermangel)
Unberechtigter Einsatz eines Spielers
Nichtverwendung der gemeldeten und ITF zertifizierten Bälle
Allgemeine Verstöße gegen die DFB
Für den Bundesliga-WA:
Heinz Lampe, Vorsitzender der Senioren-Bundesliga
Dezember 2014
7/7
bis zu EUR 1.000
EUR 100,-Punkteabzug (-1)
Verifizierung „zu null“
Verifizierung „zu null“
bis zu EUR 1.000,--

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