Antrag auf Erteilung Antrag auf
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Antrag auf Erteilung Antrag auf Zuverlässigkeitsüberprüfung durch die Luftsicherheitsbehörde gem. § 7 LuftSiG Wichtige Information zur Antragstellung Allgemeines Für den Zugang bzw. die Zufahrt zu festgelegten Flughafenbereichen bedarf es der Einwilligung der Fraport AG. Als Nachweis der Einwilligung werden von der Fraport AG Flughafen- und Fahrzeugausweise ausgegeben. Grundsätzlich benötigt jede am Flughafen Frankfurt/Main tätige Person und jedes am Flughafen Frankfurt/Main betriebene Fahrzeug einen Ausweis. Pro Person und nach Anzahl der Tätigkeiten und pro Fahrzeug wird grundsätzlich jeweils nur ein Ausweis ausgestellt. Flughafen- und Fahrzeugausweise sind beim Servicecenter Flughafenausweise (SCF) der Fraport AG schriftlich zu beantragen. Soweit für diesen Zweck vorgesehen, sind dafür die jeweils gültigen Vordrucke der Fraport AG www.fraport.de zu verwenden. Jeder Antrag wird individuell geprüft und bedarf einer Begründung für die Beantragung eines Ausweises. Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Erteilung von Ausweisen oder bestimmten Berechtigungen. Alle Ausweise sind Eigentum der Fraport AG. Die am 11.04.2008 in Kraft getretene Luftsicherheits-Schulungsverordnung (LuftSiSchulV) schreibt insbesondere vor, wie Sicherheitspersonal § 8 LuftSiSchulV in Verbindung mit dem Erlass zur Luftsicherheit des Bundesministeriums des Inneren vom 31.10.2013 den Flughafenbetreiber ebenso wie die Luftfahrtunternehmen, auch „andere Personen als Fluggäste, die unbegleiteten Zugang zu Sicherheitsbereichen benötigen“, zu schulen. Die Schulung für diesen Personenkreis umfasst einen dreistündigen theoretischen Teil mit Lernerfolgskontrolle. Bearbeitung von Ausweisanträgen Um eine schnelle und ordnungsgemäße Bearbeitung Ihres Ausweisantrages bzw. die Einleitung/Anerkennung der Zuverlässigkeitsüberprüfung zu gewährleisten, sind alle erforderlichen Angaben im Antrag vollständig und digital auszufüllen und zu unterschreiben. Wir bitten Sie, von Anrufen abzusehen, da alle Antragstellerinnen/Antragsteller nach der Bearbeitung unverzüglich schriftlich benachrichtigt werden. Wenn die Tätigkeit in den Sicherheitsbereichen stattfindet, wird eine Zuverlässigkeitsüberprüfung durch das Polizeipräsidium Frankfurt am Main - Luftsicherheitsbehörde - durchgeführt. Anschrift Fraport AG Servicecenter Flughafenausweise (SCF) 60547 Frankfurt am Main Erreichbarkeit Telefon 069 690-71110 E-Mail: Internet: Für spezielle Zutrittsberechtigungen wenden Sie sich bitte an [email protected] Öffnungszeiten Montag bis Donnerstag von 7.00 bis 15.30 Uhr; Freitag von 7.00 bis 11.30 Uhr FRA 3163(S1)27 M503163E Layout und Druck: Airport Print Center Nach § 7 Abs. 2 Satz 3 LuftSiG ist die Antragstellerin/der Antragsteller, betreffend der Zuverlässigkeitsüberprüfung, über Folgendes zu informieren: Die zuständige Luftsicherheitsbehörde ist das Polizeipräsidium Frankfurt am Main. Die Datenerhebung, -verarbeitung und -nutzung erfolgt zum Zwecke der Zuverlässigkeitsüberprüfung. An der Zuverlässigkeitsüberprüfung können folgende Stellen beteiligt werden: Polizeivollzugs- und Verfassungsschutzbehörden der Länder, Bundeskriminalamt, Zollkriminalamt, Bundesamt für Verfassungsschutz, Bundesnachrichtendienst, Militärischer Abschirmdienst, Bundesbeauftragte für die Unterlagen des Staatsschutzdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik, Bundeszentralregister, Ausländerzentralregister, Ausländerbehörden, Flugplatzbetreiber, Luftfahrtunternehmen, gegenwärtiger Arbeitgeber sowie Strafverfolgungsbehörden. Bei Zweifeln kann die Luftsicherheitsbehörde auch vom Antragsteller selbst eine weitere Auskunft und ggf. Vorlegung von Zeugnissen der bisherigen Aufenthaltsstaaten verlangen. Die Luftsicherheitsbehörde unterrichtet den Betroffenen, dessen gegenwärtigen Arbeitgeber, das Flugplatz-, Luftfahrt- oder Flugsicherungsunternehmen, sowie die beteiligten Polizei- und Verfassungsschutzbehörden des Bundes und der Länder über das Ergebnis der Überprüfung. Dem gegenwärtigen Arbeitgeber dürfen die dem Ergebnis zu Grunde liegenden Erkenntnisse nicht mitgeteilt werden. Weitere Informationen dürfen dem gegenwärtigen Arbeitgeber mitgeteilt werden, soweit sie für die Durchführung eines gerichtlichen Verfahrens im Zusammenhang mit einer Zuverlässigkeitsüberprüfung erforderlich sind. Ordnungswidrig handelt gemäß § 18 LuftSiG, wer vorsätzlich oder fahrlässig entgegen § 7 Abs. 5 Satz 3 LuftSiG nicht wahrheitsgemäße Angaben macht. Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu 10.000,- Euro geahndet werden. –1– Erklärungen zur Antragstellung A - Antrag auf Flughafenausweis Ich bin damit einverstanden, dass meine Angaben zur Person elektronisch gespeichert werden. Ich erkenne die Flughafen-Benutzungsordnung und die Ausweisordnung an und habe diese zur Kenntnis genommen. Ich versichere, dass – der Flughafenausweis nur von mir und nur zu dienstlichen Zwecken der jeweiligen Tätigkeit benutzt wird, – ich den Flughafenausweis sorgfältig aufbewahren und den Verlust oder den Verdacht eines Verlustes unverzüglich der Sicherheitsleitstelle der Fraport AG (Telefon 069 690-22222) melden werde, – mittels meines Ausweises geöffnete, technisch gesicherte Zugänge nur von mir alleine genutzt werden, – der Ausweis als Eigentum der Fraport AG in jedem Falle unverzüglich zurückgegeben wird, wenn er ungültig wird oder sonstige Voraussetzungen zum Besitz nicht mehr vorliegen. Ordnungswidrig handelt nach § 18 i. V. m. § 10 LuftSiG, wer vorsätzlich oder fahrlässig den Ausweis in den nicht allgemein zugänglichen Bereichen nicht offen sichtbar trägt, ihn einem Dritten überlässt, ihn der Ausgabestelle nicht oder nicht rechtzeitig zurückgibt oder der Ausgabestelle den Verlust des Ausweises nicht oder nicht rechtzeitig anzeigt oder sich oder einem Dritten unberechtigten Zugang zu nicht allgemein zugänglichen Bereichen verschafft. Zur Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten erfolgt ggf. die Übermittlung der erforderlichen Daten an die zuständige Behörde. Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu 10.000,- Euro geahndet werden. B - Zuverlässigkeitsüberprüfung (bei Ausweisen für den Sicherheitsbereich) Ich bin damit einverstanden, dass – ich einer Zuverlässigkeitsüberprüfung auf der Grundlage von § 7 LuftSiG unterzogen werde, – zum Zwecke der Zuverlässigkeitsüberprüfung meine Daten an die zuständige Luftsicherheitsbehörde, Polizeipräsidium Frankfurt am Main, weitergeleitet und gespeichert werden, – für die Wiederholungsüberprüfung die Daten ohne weitere Einwilligung an die zuständige Luftsicherheitsbehörde übermittelt werden, – die nach § 7 Abs. 2 Satz 3 LuftSiG beteiligten Stellen sicherheitsrelevante Erkenntnisse an die zuständige Luftsicherheitsbehörde weiterleiten, – die Luftsicherheitsbehörde Auskünfte von Strafverfolgungsbehörden einholt, wenn Zweifel an der Zuverlässigkeit bestehen. C - Antragstellende Firma (Arbeitgeber der Antragstellerin / des Antragstellers) Die antragstellende Firma versichert, dass – die Angaben der Antragstellerin / des Antragstellers vollständig sind und mit dem angegebenen Personaldokument übereinstimmen, – der Flughafenausweis zur Erfüllung der dienstlichen Aufgaben notwendig ist, – nur Bereiche beantragt werden, die zur Dienst-/Arbeitsausführung auch tatsächlich betreten werden müssen, – die ordnungsgemäße Ausweisrückgabe erfolgt. Die antragstellende Firma bestätigt, dass – eine etwa erforderliche Arbeits- und Aufenthaltsgenehmigung für die Antragstellerin / den Antragsteller vorliegt und bei Verlangen dem Servicecenter Flughafenausweise (SCF) der Fraport AG vorgelegt wird, – sie die Kosten für die Bearbeitung des Antrags, die Ausstellung des Flughafenausweises, die Gebühren einer beantragten Zuverlässigkeitsüberprüfung und der Wiederholungsprüfung der Zuverlässigkeit sowie das Entgelt für nicht fristgerecht zurück gegebene Ausweise trägt (die jeweils geltende Preisliste ist unter www.fraport.de veröffentlicht), – sie das Servicecenter Flughafenausweise (SCF) der Fraport AG unverzüglich benachrichtigt, wenn das Arbeitsverhältnis mit der Ausweisinhaberin / dem Ausweisinhaber erlischt, keine Beschäftigung am Flughafen mehr erfolgt oder sonstige Voraussetzungen zum Besitz dieses Ausweises nicht mehr vorliegen, Die/Der Unterzeichnende ist für die genannte Firma zeichnungsberechtigt. Die Vergleichs-Unterschrift ist beim Servicecenter Flug- FRA 3163(S2)-27 M503163E Layout und Druck: Airport Print Center Flughafenausweise (SCF) der Fraport AG vor. Die Tätigkeit am Flughafen Frankfurt/Main wurde von der Fraport AG gestattet. D - Auftraggeber für die Tätigkeit am Flughafen Frankfurt/Main – Die antragstellende Firma ist im Auftrag der Fraport AG auf dem Flughafen Frankfurt/Main tätig. Ihre Tätigkeit wurde ebenfalls von der Fraport AG gestattet. Sofern unser Vertragsverhältnis mit dieser Firma erlischt oder die von uns beauftragte Tätigkeit am FlugAG unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen. – Die Angaben des Arbeitgebers und der Antragstellerin /des Antragstellers sind, sofern möglich, geprüft und werden bestätigt. –2– Ablage: Servicecenter Flughafenausweise (SCF) Firmen-Nr. Flughafenausweis A - Antrag auf Flughafenausweis: Antragstellerin/Antragsteller (die Angaben müssen mit Reisepass oder Personalausweis übereinstimmen) Antragstellerin/Antragsteller (Nachname) Titel gegebenenfalls frühere(r) Name(n) und Geburtsname Vorname(n) Geschlecht Männlich Geburtsdatum Geburtsort Geburtsland Weiblich Staatsangehörigkeit(en) Aktuelle Anschrift Straße, Haus-Nr. Postleitzahl Wohnort Land Entspricht dem Wohnsitz der letzten 5 Jahre Tätigkeits-/Berufsbezeichnung ggfs. genaue Kontingentbezeichnung der Firma Zu erreichen (Telefon-Nr.) Die vorgenannten Angaben sind richtig. Die "Erklärung der Antragstellerin/des Antragstellers" zu "A" bei Antrag auf Flughafenausweis (siehe Seite 2) erkenne ich vollständig an. (Datum, Unterschrift der Antragstellerin/des Antragstellers ggf. des Erziehungsberechtigten) B - Zuverlässigkeitsüberprüfung (bei Ausweisen für den Sicherheitsbereich: blau, rot, gelb, L, Y) Liegt bereits eine Zuverlässigkeitsüberprüfung (ZVÜ), die nicht über die Fraport AG eingeleitet wurde, vor? Nein, entspricht: Antrag auf ZVÜ durch die Luftsicherheitsbehörde gem. § 7 Luftsicherheitsgesetz Ja (bitte beifügen), entspricht: Antrag auf ZVÜ-Anerkennung Wenn eine ZVÜ über die Fraport AG eingeleitet werden soll oder bereits vorhanden ist, sind nachfolgende Angaben immer auszufüllen (auch bei Verlängerungen). Wohnsitze der letzten 5 Jahre mit vollständiger Anschrift von (TT.MM.JJJJ) bis (TT.MM.JJJJ) Straße Postleitzahl, Wohnort, ggfs. Land von bis Straße Postleitzahl, Wohnort, ggfs. Land von bis Straße Postleitzahl, Wohnort, ggfs. Land von bis Straße Postleitzahl, Wohnort, ggfs. Land FRA 3163(S3)-27 M503163E Layout und Druck: Airport Print Center Beschäftigungszeiten innerhalb der letzten 5 Jahre und Zeiten der Nichtbeschäftigung mit Angabe der Gründe; ggf. ein Beiblatt verwenden. von (TT.MM.JJJJ) bis (TT.MM.JJJJ) Art der Beschäftigung und Arbeitgeber/Grund der Nichtbeschäftigung von bis Art der Beschäftigung und Arbeitgeber/Grund der Nichtbeschäftigung von bis Art der Beschäftigung und Arbeitgeber/Grund der Nichtbeschäftigung von bis Art der Beschäftigung und Arbeitgeber/Grund der Nichtbeschäftigung Die vorgenannten Angaben sind richtig. Die „Erklärung der Antragstellerin/des Antragstellers“ zu „B“ bei Antrag auf Zuverlässigkeitsüberprüfung (siehe Seite 1) erkenne ich vollständig an. (Datum, Unterschrift der Antragstellerin/des Antragstellers ggf. des Erziehungsberechtigten) –3– C - Antragstellende Firma (Arbeitgeber der Antragstellerin/des Antragstellers) Antrag auf Ausstellung eines Dauerausweises Firmen-Nr. Neuantrag, Verlängerung, Änderung Firma (Name mit vollständiger Anschrift, Telefon-Nr. und E-Mail-Adresse) Weitere Tätigkeit ggfs. Personal-Nr. ggfs. Kostenstelle Ausweisgültigkeit gewünscht bis (Monat, Jahr oder genaues Datum) Wir beantragen für die Antragstellerin/den Antragsteller einen Flughafenausweis für die Bereiche - Voraussetzung für die Beantragung ist die regelmäßige Tätigkeit in den beantragten Flughafenbereichen Betriebsbereich (grün) Transit (blau) Vorfeld (rot) Alle Bereiche (gelb) Z (Gepäckausgabe) Fahrberechtigung (gesonderte Anmeldung bei der Fraport Fahrerausbildung notwendig) Zusatzberechtigungen (für Betriebsbereich und Transit) Y (Vorfeld-Passage) L (Luftfracht) Bestehendes „F“ soll beibehalten werden Für spezielle Zutrittsberechtigungen wenden Sie sich bitte an [email protected] Quickservice (Zusatzkosten laut gültigem Leistungsverzeichnis) Für die direkte Ausweiserstellung im SCF; möglich bei Ausweisen für den Betriebsbereich (grün), sowie für Ausweise mit Zugang zum sicherheitsrelevanten Bereich nur mit gültiger Luftsicherheitsschulung und systemseitig hinterlegter Zuverlässigkeitsüberprüfung. Bei einem manuellen Nachtrag bestätigt die Unterschrift der Antragstellerin/des Antragstellers die Kostenübernahme der antragstellenden Firma. Name (leserlich) Datum, Unterschrift der Antragstellerin/des Antragstellers Die vorgenannten Angaben sind richtig. Ich erkenne die "Erklärung der antragstellenden Firma" zu "C" (siehe Seite 2) vollständig an . Name (leserlich) der/des Zeichnungsberechtigten der antragstellenden Firma bzw. des Arbeitgebers Datum, Unterschrift der/des Zeichnungsberechtigten D - Auftraggeber für die Tätigkeit am Flughafen Frankfurt Main FRA 3163(S4)27 Layout und Druck: M503163E Airport Print Center Zuständiger Fraport-Bereich (Org.-Kennzeichen)/Unternehmen Die Arbeiten auf dem Flughafen Frankfurt Main enden voraussichtlich am (Datum) Für die Tätigkeit sind folgende Fraport-Bereiche notwendigerweise zu betreten Allgem. Betriebsbereich (grün) Transit (blau) Vorfeld (rot) Alle Bereiche (gelb) Die vorgenannten Angaben sind richtig. Ich erkenne die "Erklärung des Auftraggebers" zu "D" für die Tätigkeiten am Flughafen Frankfurt Main (siehe Seite 2) vollständig an. Name (leserlich) Datum, Unterschrift der/des Zeichnungsberechtigten LÖSCHEN DRUCKEN –4–