Rad-Gutachten ALCAR DEUTSCHLAND GMBH

Transcription

Rad-Gutachten ALCAR DEUTSCHLAND GMBH
Rad-Gutachten
ALCAR DEUTSCHLAND GMBH
ABE RAD-GUTACHTEN NR.
KBA
STAND
DESIGN
GRÖSSE
ZU RAD-ARTIKEL-NR.
ATAL8__38
47070
NG3 04/2010
Tacana
Tacana hg
6½J x 15EH2+ LK 5x112 ET 38
ATAL8AP38
ATAL8HA38
BITTE BEACHTEN
Zur Reinigung der Räder verwenden Sie keinesfalls scheuernde,
säurehaltige Mittel oder Hochdruckreiniger. Pflegen Sie die Räder
am besten mit einem weichen Schwamm und mit milder Seifenlauge.
ALCAR DEUTSCHLAND GMBH
Stand: 04/2010
WICHTIGE HINWEISE BITTE BEACHTEN!
1. VOR MONTAGE DER REIFEN
1.1
1.2
1.3
1.4
Fahrzeugtyp und KW-Zahl aus FZ-Schein und FZ-ABE-Nr. aus FZ-Brief oder vom Typenschild
Motorenraum, mit Daten im vorliegenden Gutachten vergleichen.
Nur Ventile verwenden, die in den Gutachten zugelassen sind. In der Regel sind Gummiventile
nach DIN freigegeben.
Radnaben des Fahrzeuges von Rost und Schmutz befreien, da die Paßgenauigkeit der Mittenlöcher
sehr hoch ist (max. 2/10 mm größer als die Fahrzeug-Radnabe).
Nur zulässige Reifengrößen verwenden. Tragfähigkeitskennzahlen und Geschwindigkeitsklassen
beachten.
2. NACH MONTAGE DER REIFEN
2.1
2.2
2.3
Räder auf Montagebeschädigungen überprüfen.
Nur die zugelassenen Auswuchtgewichte (Klebe- oder Klammer-) jeweils an den im Gutachten
beschriebenen Stellen verwenden.
Nur die AEZ Befestigungsteile (Schrauben oder Muttern) verwenden. Nur mit Drehmomentschlüssel
anziehen (siehe Hinweise des Fahrzeug-Herstellers). Maximales Drehmoment für LM-Räder: Siehe
Verwendungs-Gutachten 1.Seite. NIEMALS BEFESTIGUNGSTEILE ÖLEN !!
3. VOR FAHRTBEGINN BITTE PRÜFEN
3.1
3.2
3.3
3.4
Paßt das Bordwerkzeug bezüglich Schlüsselweite und Schlüsselform?
Wird ein Satz Serienbefestigungsteile für das Serienersatzrad (Pannenfall) und - für Räder mit
Deckel - der Spezialschlüssel für die Deckelbefestigung im Fahrzeug mitgeführt ?
Bitte Radbefestigungsteile bei Erstmontage nach ca. 500km nachziehen (Hinweisschild im
Fahrzeug empfohlen).
Bitte während der ersten 500km nicht unnötig scharf bremsen oder Reifen beim Anfahren
durchdrehen lassen!
4. PFLEGE DER LEICHTMETALLRÄDER
4.1
4.2
4.3
Bitte pflegen Sie Ihre Räder wie Ihr Auto. Bremsstaub regelmäßig mit mildem Reinigungsmittel
entfernen.
Bei automatischer Reinigung in der Waschanlage, anschließend Räder auf Beschädigungen prüfen.
Spitzwinklige Bordsteinfahrten vermeiden (Gefahr der Felgenhorn-Beschädigung).
5. MEHRTEILIGE LEICHTMETALLRÄDER
5.1
5.2
Verbindungsschrauben der Räder dürfen nicht entfernt bzw. nachgezogen werden.
Die Demontage des Radsterns darf nur vom Radhersteller vorgenommen werden.

Wir weisen darauf hin, daß Beschädigungen der Räder bei der
Montage, der Pflege oder im Gebrauch, von uns weder als
Reklamationsfall bearbeitet noch anerkannt werden können.
ALCAR DEUTSCHLAND GMBH
Stand: 04/2010
Kraftfahrt-Bundesamt
DE-24932 Flensburg
ALLGEMEINE BETRIEBSERLAUBNIS (ABE)
nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) in der
Fassung vom 28.09.1988 (BGBl I S.1793)
Nummer der ABE:
47070*03
Gerät:
Sonderräder für Personenkraftwagen
6½ J x 15 EH2+
Typ:
ATAL
Inhaber der ABE
und Hersteller:
AEZ Leichtmetallräder GmbH
DE-53721 Siegburg
Für die obenbezeichneten reihenweise zu fertigenden oder gefertigten Geräte wird dieser
Nachtrag mit folgender Maßgabe erteilt:
Die sich aus der Allgemeinen Betriebserlaubnis ergebenden Pflichten gelten sinngemäß
auch für den Nachtrag.
In den bisherigen Genehmigungsunterlagen treten die aus diesem Nachtrag ersichtlichen
Änderungen bzw. Ergänzungen ein.
Kraftfahrt-Bundesamt
DE-24932 Flensburg
2
Nummer der ABE: 47070*03
Die ABE-Nr. 47070 erstreckt sich nunmehr auf die Sonderräder 6½ J x 15 EH2+ , Typ ATAL,
in den Ausführungen wie im Nachtragsgutachten Nr. 366-0250-07-WIRD/N3 vom 06.04.2010
beschrieben.
Die Sonderräder dürfen auch zur Verwendung mit den in den Anlagen Nr. 1 bis 113 des
Nachtragsgutachtens genannten Bereifungen unter den angegebenen Bedingungen an den
dort aufgeführten bzw. beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten werden.
Abweichend von den Bestimmungen des §13 Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV)
ist es nicht erforderlich eine Berichtigung der Fahrzeugpapiere durch die Zulassungsbehörde zu veranlassen, wenn die im Gutachten aufgeführten Reifen- oder
Felgengrößen in den Fahrzeugpapieren nicht genannt sind.
Im übrigen gelten die im beiliegenden Nachtragsgutachten des TÜV AUSTRIA
AUTOMOTIVE GMBH, Wien, vom 06.04.2010 festgehaltenen Angaben.
Flensburg, 22.06.2010
Im Auftrag
Andreas Thielke
Anlagen:
Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung
1 Nachtragsgutachten Nr. 366-0250-07-WIRD/N3
Kraftfahrt-Bundesamt
DE-24932 Flensburg
Nummer der ABE: 47070*03
- Anlage -
Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung
Nebenbestimmungen
Die in der bisherigen Genehmigung enthaltenen Auflagen gelten auch für diesen Nachtrag.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Genehmigung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch
erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Kraftfahrt-Bundesamt, Fördestraße 16,
24944 Flensburg, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.
TÜV AUSTRIA
AUTOMOTIVE GMBH
Räder- und Reifenprüfung
Deutschstraße 10
A-1230 Wien
10-TAAP-0296
Seite: 1 von 10
GUTACHTEN ZUR ERTEIL UNG EINES NACHTRAGS ZUR
ABE 47 070
366-0250-07-WIRD/N3
Antragsteller:
AEZ Leichtmetallräder GmbH
396843/0000
53721 Siegburg
Art:
Sonderrad 6 1/2 J X 15 EH2+
Typ:
ATAL
Die in den Anlagen aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach erfolgter Umrüstung den heute
gültigen Vorschriften der StVZO. Das vorliegende Gutachten zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47070
verliert seine Gültigkeit, wenn sich durch Umrüstung berührte Bauvorschriften der StVZO ändern oder an
den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.
0.
Hinweise
Die Räder können auch mit 6,5Jx15EH2+ gekennzeichnet sein.
Die Verwendungsbereiche wurden teilweise aktualisiert.
I.
Übersicht
Ausführung
ATAL1AP28581
ATAL1AP38581
ATAL1HA28581
ATAL1HA38581
ATAL2AP38581
ATAL2HA38581
ATAL2AP38541
ATAL2AP45541
ATAL2HA38541
ATAL2HA45541
ATAL2AP38561
ATAL2AP45561
ATAL2HA38561
ATAL2HA45561
ATAL2AP38566
ATAL2AP45566
ATAL2HA38566
ATAL2HA45566
ATAL2AP38571
ATAL2HA38571
ATAL2AP38591
ATAL2HA38591
ATAL2AP38601
Ausführungsbezeichnung
Kennzeichnung
Rad
Kennzeichnung
Zentrierring
LK98 ET28
LK98 ET38
LK98 ET28
LK98 ET38
LK100 ET38
LK100 ET38
LK100 ET38
LK100 ET45
LK100 ET38
LK100 ET45
LK100 ET38
LK100 ET45
LK100 ET38
LK100 ET45
LK100 ET38
LK100 ET45
LK100 ET38
LK100 ET45
LK100 ET38
LK100 ET38
LK100 ET38
LK100 ET38
LK100 ET38
ohne
ohne
ohne
ohne
Ø60.1
Ø60.1
Ø60.1
Ø60.1
Ø60.1
Ø60.1
Ø60.1
Ø60.1
Ø60.1
Ø60.1
Ø60.1
Ø60.1
Ø60.1
Ø60.1
Ø60.1
Ø60.1
Ø60.1
Ø60.1
ohne
Ø58.1
Ø58.1
Ø54.1
Ø54.1
Ø54.1
Ø54.1
Ø56.1
Ø56.1
Ø56.1
Ø56.1
Ø56.6
Ø56.6
Ø56.6
Ø56.6
Ø57.1
Ø57.1
Ø59.1
Ø59.1
Lochkreis
(mm) /
-zahl
98/4
98/4
98/4
98/4
100/4
100/4
100/4
100/4
100/4
100/4
100/4
100/4
100/4
100/4
100/4
100/4
100/4
100/4
100/4
100/4
100/4
100/4
100/4
Mitten Einloch
preß(mm) tiefe
(mm)
58,1
58,1
58,1
58,1
58,1
58,1
54,1
54,1
54,1
54,1
56,1
56,1
56,1
56,1
56,6
56,6
56,6
56,6
57,1
57,1
59,1
59,1
60,1
28
38
28
38
38
38
38
45
38
45
38
45
38
45
38
45
38
45
38
38
38
38
38
zul.
Radlast
(kg)
615
615
615
615
615
615
615
615
615
615
615
615
615
615
615
615
615
615
615
615
615
615
615
zul.
Abroll
umf.
(mm)
gültig
ab
Fertig.
Datum
2016
2016
2016
2016
2016
2016
2016
2016
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2016
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2016
09/07
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09/07
Gutachten 366-0250-07-WIRD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47070
Fahrzeugteil: Sonderrad 6 1/2 J X 15 EH2+
Antragsteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH
Radtyp: ATAL
Stand: 06.04.2010
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 2 von 10
ATAL2AP45601
ATAL2HA38601
ATAL2HA45601
ATAL3AP43634
ATAL3HA43634
ATAL3AP15651
ATAL3AP25651
ATAL3HA15651
ATAL3HA25651
ATAL4AP40566
ATAL4HA40566
ATAL4AP40641
ATAL4HA40641
ATAL4AP40661
ATAL4HA40661
ATAL4AP40671
ATAL4HA40671
ATAL4AP40691
ATAL4HA40691
ATAL6AP38581
ATAL6HA38581
ATAL6AP38541
ATAL6HA38541
ATAL6AP38561
ATAL6AP48561
ATAL6HA38561
ATAL6HA48561
ATAL6AP38571
ATAL6HA38571
ATALHAP42601
ATALHAP48601
ATALHHA42601
ATALHHA48601
ATALHAP42634
ATALHAP48634
ATALHHA42634
ATALHHA48634
ATALHAP42651
ATALHAP48651
ATALHHA42651
ATALHHA48651
ATAL7AP35651
ATAL7AP40651
ATAL7HA35651
ATAL7HA40651
ATAL8AP38651
ATAL8HA38651
ATAL8AP38571
ATAL8AP48571
ATAL8HA38571
LK100 ET45
LK100 ET38
LK100 ET45
LK108 ET43
LK108 ET43
LK108 ET15
LK108 ET25
LK108 ET15
LK108 ET25
LK114,3 ET40
LK114,3 ET40
LK114,3 ET40
LK114,3 ET40
LK114,3 ET40
LK114,3 ET40
LK114,3 ET40
LK114,3 ET40
LK114,3 ET40
LK114,3 ET40
LK100 ET38
LK100 ET38
LK100 ET38
LK100 ET38
LK100 ET38
LK100 ET48
LK100 ET38
LK100 ET48
LK100 ET38
LK100 ET38
LK108 ET42
LK108 ET48
LK108 ET42
LK108 ET48
LK108 ET42
LK108 ET48
LK108 ET42
LK108 ET48
LK108 ET42
LK108 ET48
LK108 ET42
LK108 ET48
LK110 ET35
LK110 ET40
LK110 ET35
LK110 ET40
LK112 ET38
LK112 ET38
LK112 ET38
LK112 ET48
LK112 ET38
ohne
ohne
ohne
Ø70.1
Ø70.1
ohne
ohne
ohne
ohne
Ø70.1
Ø70.1
Ø70.1
Ø70.1
Ø70.1
Ø70.1
Ø70.1
Ø70.1
Ø70.1
Ø70.1
Ø60.1
Ø60.1
Ø60.1
Ø60.1
Ø60.1
Ø60.1
Ø60.1
Ø60.1
Ø60.1
Ø60.1
Ø70.1
Ø70.1
Ø70.1
Ø70.1
Ø70.1
Ø70.1
Ø70.1
Ø70.1
Ø70.1
Ø70.1
Ø70.1
Ø70.1
ohne
ohne
ohne
ohne
Ø70.1
Ø70.1
Ø70.1
Ø70.1
Ø70.1
Ø63.4
Ø63.4
Ø56.6
Ø56.6
Ø64.1
Ø64.1
Ø66.1
Ø66.1
Ø67.1
Ø67.1
Ø69.1
Ø69.1
Ø58.1
Ø58.1
Ø54.1
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Ø56.1
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Ø56.1
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Ø57.1
Ø57.1
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Ø63.4
Ø63.4
Ø63.4
Ø63.4
Ø65.1
Ø65.1
Ø65.1
Ø65.1
Ø65.1
Ø65.1
Ø57.1
Ø57.1
Ø57.1
100/4
100/4
100/4
108/4
108/4
108/4
108/4
108/4
108/4
114,3/4
114,3/4
114,3/4
114,3/4
114,3/4
114,3/4
114,3/4
114,3/4
114,3/4
114,3/4
100/5
100/5
100/5
100/5
100/5
100/5
100/5
100/5
100/5
100/5
108/5
108/5
108/5
108/5
108/5
108/5
108/5
108/5
108/5
108/5
108/5
108/5
110/5
110/5
110/5
110/5
112/5
112/5
112/5
112/5
112/5
60,1
60,1
60,1
63,4
63,4
65,1
65,1
65,1
65,1
56,6
56,6
64,1
64,1
66,1
66,1
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69,1
69,1
58,1
58,1
54,1
54,1
56,1
56,1
56,1
56,1
57,1
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60,1
60,1
60,1
60,1
63,4
63,4
63,4
63,4
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65,1
65,1
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65,1
65,1
65,1
65,1
57,1
57,1
57,1
45
38
45
43
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40
40
40
40
40
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40
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40
40
38
38
38
38
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42
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615
615
615
615
615
615
615
615
615
615
615
615
615
615
615
615
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610
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610
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570
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570
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610
685
685
685
685
685
685
685
685
685
685
685
685
685
685
685
685
685
685
685
685
685
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
2016
2016
2016
2016
2016
2016
2016
2016
2016
2016
2016
2016
2016
2016
2016
2016
2016
2016
2016
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1975
1975
1975
2126
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1975
1975
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2125
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2125
2125
2125
2125
2125
2125
2125
2125
2125
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09/07
09/07
09/07
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09/07
09/07
Gutachten 366-0250-07-WIRD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47070
Fahrzeugteil: Sonderrad 6 1/2 J X 15 EH2+
Antragsteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH
Radtyp: ATAL
Stand: 06.04.2010
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ATAL8HA48571
ATAL8AP38666
ATAL8AP48666
ATAL8HA38666
ATAL8HA48666
ATAL0AP40566
ATAL0HA40566
ATAL0AP40601
ATAL0AP48601
ATAL0HA40601
ATAL0HA48601
ATAL0AP40641
ATAL0AP48641
ATAL0HA40641
ATAL0HA48641
ATAL0AP40661
ATAL0AP48661
ATAL0HA40661
ATAL0HA48661
ATAL0AP40671
ATAL0AP48671
ATAL0HA40671
ATAL0HA48671
I.1.
LK112 ET48
LK112 ET38
LK112 ET48
LK112 ET38
LK112 ET48
LK114,3 ET40
LK114,3 ET40
LK114,3 ET40
LK114,3 ET48
LK114,3 ET40
LK114,3 ET48
LK114,3 ET40
LK114,3 ET48
LK114,3 ET40
LK114,3 ET48
LK114,3 ET40
LK114,3 ET48
LK114,3 ET40
LK114,3 ET48
LK114,3 ET40
LK114,3 ET48
LK114,3 ET40
LK114,3 ET48
Ø70.1
Ø70.1
Ø70.1
Ø70.1
Ø70.1
Ø71.6
Ø71.6
Ø71.6
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Ø71.6
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Ø71.6
Ø71.6
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Ø71.6
Ø71.6
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Ø71.6
Ø57.1
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Ø56.6
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Ø60.1
Ø60.1
Ø60.1
Ø60.1
Ø64.1
Ø64.1
Ø64.1
Ø64.1
Ø66.1
Ø66.1
Ø66.1
Ø66.1
Ø67.1
Ø67.1
Ø67.1
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112/5
112/5
112/5
112/5
112/5
114,3/5
114,3/5
114,3/5
114,3/5
114,3/5
114,3/5
114,3/5
114,3/5
114,3/5
114,3/5
114,3/5
114,3/5
114,3/5
114,3/5
114,3/5
114,3/5
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114,3/5
57,1
66,6
66,6
66,6
66,6
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60,1
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60,1
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Beschreibung der Sonderräder
Antragsteller
:AEZ Leichtmetallräder GmbH
53721 Siegburg
Hersteller
: AEZ Leichtmetallräder GmbH
53721 Siegburg
Handelsmarke
: AEZ Tacana
Art der Sonderräder
: LM-Sonderräder, einteilig, Mittenbohrung mit einer Kappe abgedeckt
Korrosionsschutz
: Mehrschicht-Einbrennlackierung
Masse des Rades
: ca. 8,5 kg
I.2.
Radanschluß
siehe Anlage
I.3.
Kennzeichnung der Sonderräder
An den Sonderrädern wird folgende Kennzeichnung an der Außen- bzw. Innenseite eingegossen bzw.
eingeprägt, siehe Beispiel der Radausführung ATAL0AP48661:
: Außenseite
: Innenseite
Hersteller
: --
: AEZ
Radtyp
: --
: ATAL
Radausführung
: --
: LK114,3 ET48
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
09/07
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Gutachten 366-0250-07-WIRD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47070
Fahrzeugteil: Sonderrad 6 1/2 J X 15 EH2+
Antragsteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH
Radtyp: ATAL
Stand: 06.04.2010
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 4 von 10
Radgröße
: --
: 6 1/2 J X 15 EH2+
Typzeichen
: KBA 47070
: --
Einpreßtiefe
: --
: ET48
Herstellungsdatum
: --
: Fertigungsmonat und -jahr
z.B. 09.07
Herkunftsmerkmal
: --
: Made in Germany
Gießereikennzeichnung
: --
: HS
Japan. Prüfwertzeichen
: --
: JWL
Zusätzlich können an der Radinnenseite bzw. -außenseite verschiedene Kontrollzeichen angebracht sein.
I.4.
Verwendungsbereich
Die Sonderräder sind für Personenkraftwagen vorgesehen.
II.
Sonderradprüfung
Die hier beschriebenen Sonderräder wurden gemäß der "Richtlinien für die Prüfung von Sonderrädern für Kfz
und ihre Anh. BMV/StV 13/36.25.07-20.01, VkBl S 1377" vom 25.11.1998 geprüft.
II.1.
Felge
Die Maße und Toleranzen der Felgenkontur entsprechen der E.T.R.T.O. Norm.
Die nachgeprüften Muster stimmen in den wesentlichen Punkten mit den unter Ziffer V.3. aufgeführten
Unterlagen überein.
II.2.
Werkstoff der Sonderräder:
Zusammensetzung, Festigkeitswerte und Korrosionsverhalten des Werkstoffes sind in der Beschreibung des
Herstellers aufgeführt; diese Angaben wurden durch uns nicht überprüft.
II.3.
Festigkeitsprüfung:
Ein Festigkeitsnachweis vom TÜV Essen mit Nr. RP-003654-A0-144 vom 12.09.2007 liegt vor.
III.
Anbau- und Verwendungsprüfung:
III.1.
Anbauuntersuchung am Fahrzeug:
Wenn die Auflagen und Hinweise in den Anlagen erfüllt sind, haben die Räder ausreichenden Abstand von
Brems- und Fahrwerksteilen, und die Freigängigkeit der Reifen ist bei den im Straßenverkehr üblichen
Bedingungen gewährleistet.
III.2.
Fahrversuche:
Freigaben der Fahrzeughersteller über Felgengröße, Einpreßtiefe und Größen der Bereifung liegen teilweise
nicht vor.
Für die Verwendung der Sonderräder wurden Anbau-, Freigängigkeits und Handlingprüfungen durchgeführt.
Der Untersuchungsumfang entspricht den Kriterien der Richtlinie für die Prüfung von Sonderrädern für Kfz und
ihre Anhänger (BMV/StV 13/36.25.07-20.01 vom 25.11.1998, VkBl S. 1377), Punkt 4.6.8 Anbauprüfung, und
des VdTÜV-Merkblattes Nr. 751 (Begutachtung von baulichen Veränderungen an M- und N-Fahrzeugen unter
besonderer Berücksichtigung der Betriebsfestigkeit, Ausgabe 08.2008 Anhang I). Bei den durchgeführten
Prüfungen ergaben sich im Vergleich zur serienmäßigen Ausrüstung der Fahrzeuge keine Beanstandungen.
Kriterien des Fahrkomforts lagen der Beurteilung nicht zugrunde. Der Kraftstoffverbrauch mit den von der Serie
abweichenden Rad/Reifen-Kombinationen wurde nicht gemessen.
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0250-07-WIRD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47070
Fahrzeugteil: Sonderrad 6 1/2 J X 15 EH2+
Antragsteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH
Radtyp: ATAL
Stand: 06.04.2010
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 5 von 10
III.3.
Fahrwerksfestigkeit:
Die Spurverbreiterung beträgt an den geprüften PKW weniger als 2 % der serienmäßigen Spurweite. Deshalb
ist eine Prüfung der Fahrwerksfestigkeit nicht erforderlich.
IV.
Zusammenfassung:
Gegen die Erteilung einer Allgemeinen Betriebserlaubnis nach §22 StVZO bestehen keine technischen
Bedenken.
Der Gutachteninhaber muß eine gleichmäßige und reihenweise Fertigung der Räder gewährleisten.
Er hat darüberhinaus dafür zu sorgen, daß dieses Gutachten sowie dessen Anlagen durch Nachtrag ergänzt
werden, wenn
- sich am Sonderrad Änderungen in maßlicher, werkstofflicher oder fertigungstechnischer Hinsicht ergeben.
- sich berührte Bau- und Betriebsvorschriften der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) bzw. hierzu
ergangene Richtlinien und Anweisungen ändern.
- ein Verwendungsbereich definiert ist und sich in diesem anbau-, freigängigkeits- oder
fahrzeugfunktionsrelevante Daten ändern.
V.
Unterlagen und Anlagen:
V.1.
Verwendungsbereichsanlagen:
Folgende Verwendungsbereiche in den bestehenden Anlagen werden aktualisiert und ggf. um neue Anlagen
ergänzt:
Anl Hersteller
age
2 CITROEN
1 ALFA LANC., FIAT
3 FIAT
109 FORD
110 FORD
4 PEUGEOT
5 CITROEN
6 DAIHATSU
7 HYUNDAI, HYUNDAI Assan Otomotiv
Sanayi, HYUNDAI MOTOR (IND)
112 HYUNDAI MOTOR (IND)
8 KIA
14 KIA
9 MAZDA
Ausführung
ET
erstellt am
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Allg.
Hinweise
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Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0250-07-WIRD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47070
Fahrzeugteil: Sonderrad 6 1/2 J X 15 EH2+
Antragsteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH
Radtyp: ATAL
Stand: 06.04.2010
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 6 von 10
15 MAZDA
113 NISSAN
10 OPEL / VAUXHALL
16 OPEL / VAUXHALL
11 PEUGEOT
12 MARUTI, SUZUKI
17 SUZUKI
13 TOYOTA
18 TOYOTA
19 BMW, BMW AG
26 BMW AG
20 DAIHATSU
21 HONDA
27 HONDA
22 KIA
23 MITSUBISHI
24 NETHERLAND
25 ROVER
28 ROVER
29 DAEWOO AUTOMOBILE ROMANIA S.A.,
DAEWOO MOTOR CO. LTD,
DAEWOO-FSO Motor Sp. z o.o., GM
DAEWOO (ROK)
30 FIAT
32 FIAT
31 OPEL, OPEL / VAUXHALL
33 OPEL, OPEL / VAUXHALL
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Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0250-07-WIRD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47070
Fahrzeugteil: Sonderrad 6 1/2 J X 15 EH2+
Antragsteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH
Radtyp: ATAL
Stand: 06.04.2010
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 7 von 10
34 SEAT
35 SKODA
36 VOLKSWAGEN
37 NISSAN
38 AUTOMOBILES DACIA S.A.
41 AUTOMOBILES DACIA S.A.
39 NISSAN, NISSAN EUROPE (F)
42 NISSAN, NISSAN EUROPE (F)
40 RENAULT
43 RENAULT
44 CITROEN
46 CITROEN
45 PEUGEOT
47 PEUGEOT
48 DAEWOO MOTOR CO. LTD, GM
DAEWOO (ROK)
49 HONDA
50 ROVER
51 NISSAN, NISSAN EUROPE (F)
52 HYUNDAI
53 KIA
54 MITSUBISHI
55 NETHERLAND
56 SMART GmbH
57 VOLVO
58 DAEWOO MOTOR CO. LTD,
DAEWOO-FSO Motor Sp. z o.o., GM
DAEWOO (ROK)
ATAL2AP38571;
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Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0250-07-WIRD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47070
Fahrzeugteil: Sonderrad 6 1/2 J X 15 EH2+
Antragsteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH
Radtyp: ATAL
Stand: 06.04.2010
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Seite: 8 von 10
59 FIAT
60 TOYOTA
61 FUJI HEAVY IND.(J)
62 ROVER
63 AUDI
64 CHRYSLER (USA)
65 SEAT
66 SKODA
67 VOLKSWAGEN
68 RENAULT
69 FORD
70 VOLVO
71 CITROEN
72 VOLVO
73 OPEL, OPEL / VAUXHALL
74 SAAB
75 AUDI
76 FORD
80 FORD
77 SEAT
81 SEAT
78 SKODA
82 SKODA
79 VOLKSWAGEN
83 VOLKSWAGEN
ATAL6AP38581;
ATAL6HA38581
ATAL6AP38541;
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ATAL6AP38561;
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ATAL8AP48571;
ATAL8HA48571
ATAL8AP38571;
ATAL8HA38571
ATAL8AP48571;
ATAL8HA48571
ATAL8AP38571;
ATAL8HA38571
ATAL8AP48571;
ATAL8HA48571
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06.04.2010
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liegt bei
38
06.04.2010
liegt bei
48
06.04.2010
liegt bei
38
06.04.2010
liegt bei
48
06.04.2010
liegt bei
38
06.04.2010
liegt bei
48
06.04.2010
liegt bei
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0250-07-WIRD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47070
Fahrzeugteil: Sonderrad 6 1/2 J X 15 EH2+
Antragsteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH
Radtyp: ATAL
Stand: 06.04.2010
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 9 von 10
84 DAIMLER BENZ, MERCEDES-BENZ
85 DAEWOO MOTOR CO. LTD,
DAEWOO-FSO Motor Sp. z o.o.
86 SUZUKI
88 SUZUKI
87 TOYOTA
89 HONDA
90 HONDA
91 NISSAN
108 RENAULT
111 RENAULT
92 HYUNDAI, HYUNDAI MOTOR (CZ)
96 HYUNDAI, HYUNDAI MOTOR (CZ)
93 KIA
97 KIA
94 MAZDA
98 MAZDA
95 MITSUBISHI
99 ATAL1AP38581
100 ATAL3AP43634
101 ATAL6AP48561
102 ATALHAP48601
103 ATALHAP48634
104 ATALHAP48651
105 ATAL7AP40651
106 ATAL8AP38651
ATAL8AP38666;
ATAL8HA38666
ATAL0AP40566;
ATAL0HA40566
ATAL0AP40601;
ATAL0HA40601
ATAL0AP48601;
ATAL0HA48601
ATAL0AP40601;
ATAL0HA40601
ATAL0AP40641;
ATAL0HA40641
ATAL0AP48641;
ATAL0HA48641
ATAL0AP40661;
ATAL0HA40661
ATAL0AP40661;
ATAL0HA40661
ATAL0AP48661;
ATAL0HA48661
ATAL0AP40671;
ATAL0HA40671
ATAL0AP48671;
ATAL0HA48671
ATAL0AP40671;
ATAL0HA40671
ATAL0AP48671;
ATAL0HA48671
ATAL0AP40671;
ATAL0HA40671
ATAL0AP48671;
ATAL0HA48671
ATAL0AP40671;
ATAL0HA40671
ATAL1AP38581;
ATAL1HA38581
ATAL3AP43634;
ATAL3HA43634
ATAL6AP48561;
ATAL6HA48561
ATALHAP48601;
ATALHHA48601
ATALHAP48634;
ATALHHA48634
ATALHAP48651;
ATALHHA48651
ATAL7AP40651;
ATAL7HA40651
ATAL8AP38651;
ATAL8HA38651
38
06.04.2010
liegt bei
40
06.04.2010
liegt bei
40
06.04.2010
liegt bei
48
06.04.2010
liegt bei
40
06.04.2010
liegt bei
40
06.04.2010
liegt bei
48
06.04.2010
liegt bei
40
06.04.2010
liegt bei
40
06.04.2010
liegt bei
48
06.04.2010
liegt bei
40
06.04.2010
liegt bei
48
06.04.2010
liegt bei
40
06.04.2010
liegt bei
48
06.04.2010
liegt bei
40
06.04.2010
liegt bei
48
06.04.2010
liegt bei
40
06.04.2010
liegt bei
38
06.04.2010
liegt bei
43
06.04.2010
liegt bei
48
06.04.2010
liegt bei
48
06.04.2010
liegt bei
48
06.04.2010
liegt bei
48
06.04.2010
liegt bei
40
06.04.2010
liegt bei
38
06.04.2010
liegt bei
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0250-07-WIRD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47070
Fahrzeugteil: Sonderrad 6 1/2 J X 15 EH2+
Antragsteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH
Radtyp: ATAL
Stand: 06.04.2010
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 10 von 10
107 ATAL8AP48666
V.2.
ATAL8AP48666;
ATAL8HA48666
48
06.04.2010
Allgemeine Hinweise:
siehe Anlage: Allgemeine Hinweise
Abel
Sachverständiger
Prüflabor DIN EN ISO/IEC 17025
Wien, 06.04.2010
KUB
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
liegt bei
Gutachten 366-0250-07-WIRD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47070
ANLAGE: Allgemeine Hinweise
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH
Radtyp: ATAL
Stand: 06.04.2010
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Seite: 1 von 1
Wuchtgewichte
Sofern zum Auswuchten der Sonderräder an der Felgeninnenseite Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts bzw.
unterhalb der Felgenschulter bzw. Klammergewichte am inneren Felgenhorn angebracht werden, ist auf einen
Mindestabstand von 3 mm zu Brems-, Fahrwerks- bzw. Lenkungsteilen zu achten.
Allgemeine Reifenhinweise
Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol V dürfen bei 210 km/h bis zu 100% und bei 240 km/h bis zu 91% ihrer
maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert.
Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol W dürfen bei 240 km/h bis zu 100% und bei 270 km/h bis zu 85% ihrer
maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert.
Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol Y dürfen bei 270 km/h bis zu 100% und bei 300 km/h bis zu 85% ihrer
maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert.
Für Geschwindigkeiten über 300 km/h sind die Tragfähigkeiten vom Reifenhersteller zu bestätigen.
Bei der Bestimmung der Tragfähigkeit ist zur bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeuges eine
Toleranz von 5% oder die vom Fahrzeughersteller vorgegebene Toleranz zu addieren und der Einfluß des
Sturzwinkels zu beachten.
Bei Reifen mit der Geschwindigkeitsbezeichnung ZR sind die Tragfähigkeiten von den Reifenherstellern
bestätigen zu lassen.
Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß der vom Reifenhersteller vorgeschriebenen
Reifenfülldruck zu beachten ist.
Um ungünstige Einflüsse auf das Fahrverhalten zu vermeiden, sollten jeweils nur gleiche Reifen (Bauart,
Hersteller und Profiltyp) am Fahrzeug montiert werden. Spezielle Auflagen im Gutachten bleiben hiervon
unberührt.
Ersatzrad
Die Bezieher der Sonderräder müssen darauf hingewiesen werden, daß bei Verwendung des serienmäßigen
Ersatzrades die serienmäßigen Radbefestigungsteile zu verwenden sind.
Allgemeine Radhinweise
Eine nachträgliche mechanische Bearbeitung und/oder thermische Behandlung ist nicht zulässig.
TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH  RÄDER- UND REIFENPRÜFUNG  DEUTSCHSTRAßE 10  1230 WIEN
Gutachten 366-0250-07-WIRD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47070
ANLAGE: Radabdeckung
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH
Radtyp: ATAL
Stand: 06.04.2010
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 1 von 1
Hinweisblatt zu den im Gutachten genannten Radabdeckungsauflagen Nr. 241 – 248, 24C, 24D, 24J und 24M.
Die nachfolgenden Bilder stellen die Hilfsmittel zur Erfüllung der Radabdeckung dar, die in den
Radabdeckungsauflagen beschrieben sind.
Vorderachse
Bereich 30 Grad vor der Radmitte
Zu Auflage 241 bzw. 245
Bereich 50 Grad hinter der Radmitte
Zu Auflage 242 bzw. 246
Bereich 30 Grad vor und 50 Grad
hinter der Radmitte
Zu Auflage 241,242,245, 246,24C,24J
Bereich 50 Grad hinter der Radmitte
Zu Auflage 244 bzw. 248
Bereich 30 Grad vor und 50 Grad
hinter der Radmitte
Zu Aufl age 243,244,247,248,24D,24M
Hinterachse
Bereich 30 Grad vor der Radmitte
Zu Auflage 243 bzw. 247
TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH  RÄDER UND REIFENPRÜFUNG  DEUTSCHSTRASSE 10  A-1230 WIEN
TÜV AUSTRIA
AUTOMOTIVE GMBH
RÄDER- UND
REIFENPRÜFUNG
Anbauabnahme nach § 19 Abs. 3 StVZO
Nachweis gemäß § 19 Abs. 4 Satz 1 StVZO
Für: Leichtmetallrad
Typ: ATAL
des Herstellers / Importeurs: AEZ Leichtmetallräder GmbH
53721 Siegburg
Datum: 06.04.2010
Bestätigung des ordnungsgemäßen Anbaus gem. § 19 Abs. 3 StVZO
Hiermit wird bestätigt, daß der Anbau des im Nachweis genannten Bauteils am
Fahrzeughersteller:
,
Fahrzeugtyp:
,
Fahrzeug-Ident-Nr.:
ordnungsgemäß erfolgte und das Fahrzeug insoweit den geltenden Vorschriften entspricht.
Vorangegangene zulässige Änderungen gemäß Fahrzeugschein / Anbaubestätigung / Teile-ABE *)
wurden berücksichtigt.
Bemerkungen / Hinweise / Auflagen:
Änderungen zu Angaben in den Fahrzeugpapieren sind der zuständigen Zulassungsbehörde
bei deren nächster Befassung mit den Papieren zu melden.
Untersuchungsbericht / Gutachten-Nr.:
Ort u. Datum der Abnahme:
Unterschrift u. Name
a.a.S.o.P. / Prüf-Ing.
Fahrzeugbeschreibung
B
-
2.1
J
2.2
4
E
D.1
D.2
3
-
-
18
-
19
-
20
-
G
-
/-
T
12
-
13
-
Q
-
-
F.1
-
F.2
-
7.1
-
7.2
-
7.3
-
-
8.1
-
8.2
-
8.3
-
-
U.1
-
U.2
-
U.3
-
O.2
-
-
-
O.1
-
2
-
15.1
-
15.2
-
15.3
-
R
-
K
-
6
-
21
-
5
-
14
P.3
-
10
-
22
-
V.7
D.3
V.9
9
P.2
P.4
L
-
14.1
P.1
-
S.1
-
S.2
11
17
-
16
-
-
-
-
Zusatzinformation
Radtyp
Hersteller
Stand
:ATAL
:AEZ Leichtmetallräder GmbH
:06.04.2010
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 1 von 1
Zu Auflage 663:
Es dürfen nur Reifen folgender Hersteller verwendet werden:
BRIDGESTONE (nur Sommer), CONTINENTAL alle Profile, GOODYEAR (nur Sommer), DUNLOP (nur
Sommer), PIRELLI (nur Sommer), UNIROYAL (Sommer) und MS plus 55.
Werden Reifen anderer Hersteller verwendet, so ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die
Montierbarkeit der Reifen auf dieser Felgengröße erforderlich; der Nachweis der Eignung ist bei den
Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Zu Auflage 686:
Die Eignung folgender Reifenfabrikate wird bestätigt:
Vorderachse:
Hinterachse:
Hersteller:
UNIROYAL
CONTINENTAL
GOODYEAR
MICHELIN
Reifengröße:
205/60R15
225/55R15
Typ:
Rallye 440
CZ 99
EAGLE GSN, EAGLE NCT3
MXM
Am Fahrzeug sind nur Reifen eines Herstellers, Profiltyps und einer Geschwindigkeitskategorie zulässig.
Zu Auflage TAU:
Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Radgröße:
Reifengröße:
Vorderachse:
6 - 6 1/2 x 15
195/50R15
Hinterachse:
6 1/2 - 7 x 15
205/50R15
Die Maulweite an der Vorderachse muß kleiner/gleich der an der Hinterachse und die Einpreßtiefe an der
Vorderachse muß größer/gleich der an der Hinterachse sein.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
Am Fahrzeug sind nur Reifen eines Herstellers, Profiltyps und einer Geschwindigkeitskategorie zulässig.
Zu Auflage VEI:
Die Verwendung folgender Reifenfabrikate wurde geprüft, die Freigängigkeit und Radabdeckung sind bei
folgenden Reifenfabrikaten ausreichend:
Hersteller:
BRIDGESTONE
CONTINENTAL
DUNLOP
MICHELIN
Typ:
RE 720
ContiSportContact
SP Sport 2000, SP Sport 2040E
Pilot EXALTO
Gutachten 366-0250-07-WIRD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47070
ANLAGE: 75 AUDI
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH
Radtyp: ATAL
Stand: 06.04.2010
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 1 von 5
Fahrzeughersteller
: AUDI
Raddaten:
Radgröße nach Norm
: 6 1/2 J X 15 EH2+
Einpreßtiefe (mm)
: 38
Lochkreis (mm)/Lochzahl
: 112/5
Zentrierart
: Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung
Ausführungsbezeichnung
Kennzeichnung
Rad
ATAL8AP38571 LK112 ET38
ATAL8HA38571 LK112 ET38
Mitten Zentrierringloch
werkstoff
(mm)
Kennzeichnung
Zentrierring
Ø70.1 Ø57.1
Ø70.1 Ø57.1
57,1
57,1
zul.
Radlast
(kg)
Kunststoff
685
Kunststoff
685
zul.
Abroll
umf.
(mm)
2125
2125
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller
: AUDI
Befestigungsteile
: Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad
Zubehör
: AEZ Artikel Nr. ZJAE
Anzugsmoment der Befestigungsteile
: 110 Nm für Typ : B5
120 Nm für Typ : 4B; 8E
AUDI A4, AUDI S4
Verkaufsbezeichnung:
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
Reifen
e1*93/81*0013*..,
B5
55 - 128 185/65R15
e1*98/14*0013*..
55 - 142 195/65R15
205/60R15
225/50R15-91
225/55R15-92
B5
e1*93/81*0013*..,
e1*98/14*0013*..
81 - 128 185/65R15
81 - 142 195/65R15
205/60R15
225/50R15-91
225/55R15-92
Auflagen zu Reifen
51G
51G
11A; 22B; 51G
11A; 22B; 24J
11A; 21B; 22B; 24J; 367;
686
51G
51G
51G
11A; 24J
11A; 21B; 24J; 367
B5
e1*93/81*0013*..,
e1*98/14*0013*..
55 - 128 185/65R15
12M; 51G
gültig
ab
Fertig
datum
09/07
09/07
Auflagen
Kombi; Limousine;
Frontantrieb;
10B; 10S; 11B; 11G;
11H; 12A; 51A; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P; 76Q
Kombi; Limousine;
Allradantrieb;
10B; 10S; 11B; 11G;
11H; 12A; 51A; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P; 76Q
Reifen mit
Schneeketten; Kombi;
Limousine;
Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 10S; 11B; 11G;
11H; 51A; 71K; 721;
725; 73C; 74A; 74P;
76Q
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0250-07-WIRD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47070
ANLAGE: 75 AUDI
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH
Radtyp: ATAL
Stand: 06.04.2010
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 2 von 5
AUDI A4,S4
Verkaufsbezeichnung:
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
Reifen
e1*2001/116*0151*.., 74 - 110 195/65R15
8E
Auflagen zu Reifen
12M; 51G
Auflagen
Reifen mit
Schneeketten; nur
bis
e1*2001/116*0151*09;
Kombi; Limousine;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 71K; 721; 725;
729; 73C; 74A; 74P;
76Q; 76Z
Reifen mit
Schneeketten; ab
e1*2001/116*0151*10;
Kombi; Limousine;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 71K; 721; 725;
729; 73C; 74A; 74P;
76Q; 76Z
nur bis
e1*98/14*0151*..
8E
e1*2001/116*0151*..
75 - 110 195/65R15
12M; 51G
8E
e1*2001/116*0151*.., 74 - 110 195/65R15
e1*98/14*0151*..
12M; 51G
205/60R15
205/65R15
12K; 51G
12K; 51G
AUDI A6, S6, ALLROAD
Verkaufsbezeichnung:
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
Reifen
e1*96/27*0051*..,
4B
110 - 142 195/65R15
e1*98/14*0051*..
205/60R15
215/60R15-93
225/55R15-92
4B
e1*96/27*0051*..,
e1*98/14*0051*..
81 - 142 195/65R15
205/60R15
215/60R15-93
225/55R15-92
4B
e1*96/27*0051*..,
e1*98/14*0051*..
81 - 142 195/65R15
205/60R15
215/60R15-93
225/55R15-92
e1*2001/116*0151*09;
Kombi; Limousine;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 71K; 721; 725;
729; 73C; 74A; 74P;
76Q; 76Z
Auflagen zu Reifen
51G
51G
11A; 24J
11A; 21B; 24J; 24M
Auflagen
nicht Allroad;
Kombi;
Allradantrieb;
10B; 10S; 11B; 11G;
11H; 12A; 51A; 71K;
721; 725; 729; 73C;
74A; 74P; 76Q
51G
nicht Allroad;
51G
Kombi; Frontantrieb;
11A; 21B; 22F; 24J
10B; 10S; 11B; 11G;
11A; 21B; 22F; 24J; 24M; 11H; 12A; 51A; 71K;
686
721; 725; 729; 73C;
74A; 74P; 76Q
51G
nicht Allroad;
51G
Limousine;
11A; 24J; 24M
Frontantrieb;
11A; 21B; 22B; 24J; 24M; 10B; 10S; 11B; 11G;
686
11H; 12A; 51A; 71K;
721; 725; 729; 73C;
74A; 74P; 76Q
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0250-07-WIRD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47070
ANLAGE: 75 AUDI
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH
Radtyp: ATAL
Stand: 06.04.2010
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 3 von 5
AUDI A6, S6, ALLROAD
Verkaufsbezeichnung:
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
Reifen
e1*96/27*0051*..,
4B
81 - 142 195/65R15
Auflagen zu Reifen
12M; 51G
e1*98/14*0051*..
4B
e1*96/27*0051*..,
e1*98/14*0051*..
110 - 142 195/65R15
205/60R15
215/60R15-93
225/55R15-92
51G
51G
11A; 24J; 24M
11A; 21B; 24J; 24M
Auflagen
Reifen mit
Schneeketten; nicht
Allroad;
10B; 10S; 11B; 11G;
11H; 51A; 71K; 721;
725; 729; 73C; 74A;
74P; 76Q
nicht Allroad;
Limousine;
Allradantrieb;
10B; 10S; 11B; 11G;
11H; 12A; 51A; 71K;
721; 725; 729; 73C;
74A; 74P; 76Q
Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
10S) Der serienmäßige Nenndurchmesser der Sommer- bzw. Winterbereifung darf nicht unterschritten werden.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung).
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0250-07-WIRD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47070
ANLAGE: 75 AUDI
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH
Radtyp: ATAL
Stand: 06.04.2010
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12M) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 14 mm (einschließlich
Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
wird, möglich.
21B) Durch Nacharbeit im Bereich der vorderen Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in
diesem Bereich ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22B) Durch Nacharbeit im Bereich der hinteren Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in
diesem Bereich ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite ist eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der
Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist.Der
Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der
Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung
dieser Reifengröße zu beachten.
686) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse:
205/60R15
Hinterachse:
225/55R15
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; der Nachweis
der Eignung ist bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Am Fahrzeug sind nur Reifen eines Herstellers, Profiltyps und einer Geschwindigkeitskategorie zulässig.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
Tiefbetts angebracht werden.
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0250-07-WIRD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47070
ANLAGE: 75 AUDI
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH
Radtyp: ATAL
Stand: 06.04.2010
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721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
Zentrierringe verwendet werden.
76Q) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
mindestens 16-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
76Z) Die Verwendung dieser Radgröße ist nur in Verbindung mit M+S-Reifen zulässig.
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0250-07-WIRD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47070
ANLAGE: 76 FORD
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH
Radtyp: ATAL
Stand: 06.04.2010
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Fahrzeughersteller
: FORD
Raddaten:
Radgröße nach Norm
: 6 1/2 J X 15 EH2+
Einpreßtiefe (mm)
: 38
Lochkreis (mm)/Lochzahl
: 112/5
Zentrierart
: Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung
Ausführungsbezeichnung
Kennzeichnung
Rad
ATAL8AP38571 LK112 ET38
ATAL8HA38571 LK112 ET38
Kennzeichnung
Zentrierring
Ø70.1 Ø57.1
Ø70.1 Ø57.1
Mitten Zentrierringloch
werkstoff
(mm)
57,1
57,1
zul.
Radlast
(kg)
Kunststoff
685
Kunststoff
685
zul.
Abroll
umf.
(mm)
2125
2125
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller
: FORD
Befestigungsteile
: Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 32 mm, Kegelw. 60 Grad
Zubehör
: AEZ Artikel Nr. ZJA4
Anzugsmoment der Befestigungsteile
: 170 Nm
FORD GALAXY
Verkaufsbezeichnung:
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
Reifen
e1*93/81*0024*..,
WGR
66 - 85 195/65R15
e1*95/54*0024*..
215/60R15-94
66 - 128 205/60R15
225/55R15-92
128
215/60R15
WGR
e1*95/54*0024*..
66 - 110 195/65R15
205/60R15 95
215/60R15 94
gültig
ab
Fertig
datum
09/07
09/07
Auflagen zu Reifen
11A; 24M; 51G
11A; 24J; 24M
11A; 24M; 51G
VDN; 11A; 22B; 24D; 24J
11A; 24J; 24M; 51G
Auflagen
nur bis
e1*95/54*0024*11;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
725; 73C; 74A; 74H;
74P; 75I
11A; 22L; 24J; 51G
ab e1*95/54*0024*12;
11A; 22B; 22L; 24J; 24M Frontantrieb;
11A; 21B; 22B; 22L; 24C; 10B; 10S; 11B; 11G;
24M
11H; 12A; 51A; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74H; 74P; 76Q
Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
10S) Der serienmäßige Nenndurchmesser der Sommer- bzw. Winterbereifung darf nicht unterschritten werden.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0250-07-WIRD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47070
ANLAGE: 76 FORD
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH
Radtyp: ATAL
Stand: 06.04.2010
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dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
21B) Durch Nacharbeit im Bereich der vorderen Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in
diesem Bereich ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22B) Durch Nacharbeit im Bereich der hinteren Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in
diesem Bereich ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22L) Durch Nacharbeit im Bereich der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0250-07-WIRD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47070
ANLAGE: 76 FORD
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH
Radtyp: ATAL
Stand: 06.04.2010
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Seite: 3 von 3
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist.Der
Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der
Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung
dieser Reifengröße zu beachten.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
beachten.
74H) Die Sonderräder müssen an der Radanschlußfläche plan anliegen. Überstehende Teile, die dieses
verhindern, müssen entfernt werden.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
Zentrierringe verwendet werden.
75I)
Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser
Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls
ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen.
76Q) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
mindestens 16-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
VDN) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die zulässige Achslast nicht größer als 1260
kg ist. Bei Fahrzeugausführungen mit höheren Achlasten sind diese und das zulässige Gesamtgewicht in
den Fahrzeugpapieren entsprechend zu ändern.
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0250-07-WIRD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47070
ANLAGE: 77 SEAT
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH
Radtyp: ATAL
Stand: 06.04.2010
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Fahrzeughersteller
: SEAT
Raddaten:
Radgröße nach Norm
: 6 1/2 J X 15 EH2+
Einpreßtiefe (mm)
: 38
Lochkreis (mm)/Lochzahl
: 112/5
Zentrierart
: Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung
Ausführungsbezeichnung
Kennzeichnung
Rad
ATAL8AP38571 LK112 ET38
ATAL8HA38571 LK112 ET38
Mitten Zentrierringloch
werkstoff
(mm)
Kennzeichnung
Zentrierring
Ø70.1 Ø57.1
Ø70.1 Ø57.1
57,1
57,1
zul.
Radlast
(kg)
Kunststoff
685
Kunststoff
685
zul.
Abroll
umf.
(mm)
2125
2125
gültig
ab
Fertig
datum
09/07
09/07
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller
: SEAT
Befestigungsteile
: Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : 1P; 5P
Zubehör
: AEZ Artikel Nr. ZJAE
Befestigungsteile
: Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 32 mm, Kegelw. 60 Grad, für
Typ : 7MS
Zubehör
: AEZ Artikel Nr. ZJA4
Anzugsmoment der Befestigungsteile
: 120 Nm für Typ : 1P; 5P
170 Nm für Typ : 7MS
LEON
Verkaufsbezeichnung:
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
e9*2001/116*0052*..
1P
kW
Reifen
63 - 110 195/65R15 91
205/60R15 91
SEAT ALHAMBRA
Verkaufsbezeichnung:
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
Reifen
e1*95/54*0036*..,
7MS
66 - 110 195/65R15
e1*98/14*0036*..
205/60R15
215/60R15
215/60R15-94
225/55R15-92
7MS
e1*98/14*0036*..
66 - 110 195/65R15
205/60R15 95
215/60R15 94
Auflagen zu Reifen
11A; 22P; 24J; 24M
Auflagen
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
725; 73C; 74A; 74P;
76Q
Auflagen zu Reifen
11A; 24M; 51G
11A; 24M; 51G
11A; 24J; 24M; 51G
11A; 24J; 24M
VDN; 11A; 22B; 24D; 24J
Auflagen
nur bis
e1*98/14*0036*07;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
725; 73C; 74A; 74P;
76Q
11A; 22L; 24J; 51G
ab e1*98/14*0036*08;
11A; 22B; 22L; 24J; 24M 10B; 10S; 11B; 11G;
11A; 21B; 22B; 22L; 24C; 11H; 12A; 51A; 573;
24M
71K; 721; 725; 73C;
74A; 74P; 75I; 76Q
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0250-07-WIRD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47070
ANLAGE: 77 SEAT
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH
Radtyp: ATAL
Stand: 06.04.2010
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Seite: 2 von 4
SEAT ALTEA + XL, TOLEDO, FREETRACK
Verkaufsbezeichnung:
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
Reifen
Auflagen zu Reifen
e9*2001/116*0050*.. 63 - 118 195/65R15
5P
11A; 24J; 51G
205/60R15 91 11A; 24J; 24M
215/60R15 94 11A; 24C; 24M
225/55R15 92 11A; 21P; 22P; 24C; 24D
Auflagen
Nicht Altea
Freetrack;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
725; 73C; 74A; 74P;
76Q
Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
10S) Der serienmäßige Nenndurchmesser der Sommer- bzw. Winterbereifung darf nicht unterschritten werden.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
21B) Durch Nacharbeit im Bereich der vorderen Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in
diesem Bereich ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21P) Durch Nacharbeit im Bereich der vorderen Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in
diesem Bereich ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK herzustellen.
22B) Durch Nacharbeit im Bereich der hinteren Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in
diesem Bereich ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22L) Durch Nacharbeit im Bereich der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0250-07-WIRD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47070
ANLAGE: 77 SEAT
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH
Radtyp: ATAL
Stand: 06.04.2010
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22P) Durch Nacharbeit im Bereich der hinteren Innenkotflügel auf der Radaußenseite ist eine ausreichende
Freigängigkeit unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK
herzustellen.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist.Der
Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der
Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung
dieser Reifengröße zu beachten.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; der
Nachweis der Eignung ist bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Am Fahrzeug sind nur Reifen eines Herstellers, Profiltyps und einer Geschwindigkeitskategorie zulässig.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0250-07-WIRD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47070
ANLAGE: 77 SEAT
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH
Radtyp: ATAL
Stand: 06.04.2010
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73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
Zentrierringe verwendet werden.
75I)
Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser
Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls
ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen.
76Q) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
mindestens 16-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
VDN) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die zulässige Achslast nicht größer als 1260
kg ist. Bei Fahrzeugausführungen mit höheren Achlasten sind diese und das zulässige Gesamtgewicht in
den Fahrzeugpapieren entsprechend zu ändern.
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0250-07-WIRD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47070
ANLAGE: 78 SKODA
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH
Radtyp: ATAL
Stand: 06.04.2010
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Fahrzeughersteller
: SKODA
Raddaten:
Radgröße nach Norm
: 6 1/2 J X 15 EH2+
Einpreßtiefe (mm)
: 38
Lochkreis (mm)/Lochzahl
: 112/5
Zentrierart
: Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung
Ausführungsbezeichnung
Kennzeichnung
Rad
ATAL8AP38571 LK112 ET38
ATAL8HA38571 LK112 ET38
Kennzeichnung
Zentrierring
Ø70.1 Ø57.1
Ø70.1 Ø57.1
Mitten Zentrierringloch
werkstoff
(mm)
57,1
57,1
zul.
Radlast
(kg)
Kunststoff
685
Kunststoff
685
zul.
Abroll
umf.
(mm)
2125
2125
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller
: SKODA
Befestigungsteile
: Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad
Zubehör
: AEZ Artikel Nr. ZJAE
Anzugsmoment der Befestigungsteile
: 120 Nm
SKODA OCTAVIA
Verkaufsbezeichnung:
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
Reifen
e11*2001/116*0230*.., 55 - 118 195/65R15 91
1Z
gültig
ab
Fertig
datum
09/07
09/07
Auflagen zu Reifen
Auflagen
Limousine;
11A; 22P; 24J
11A; 22P; 24J; 24M
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P; 76Q
Nicht Octavia Scout;
e11*2007/46*0012*..
205/60R15 91
215/60R15 94
1Z
e11*2001/116*0230*.., 55 - 118 195/65R15 91
e11*2007/46*0012*..
205/60R15 91
215/60R15 94
11A; 22M; 22P; 24J
Kombi;
11A; 22M; 22P; 24J; 24M Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P; 76Q
Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0250-07-WIRD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47070
ANLAGE: 78 SKODA
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH
Radtyp: ATAL
Stand: 06.04.2010
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bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
22M) Durch Nacharbeit im Bereich der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK herzustellen.
22P) Durch Nacharbeit im Bereich der hinteren Innenkotflügel auf der Radaußenseite ist eine ausreichende
Freigängigkeit unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK
herzustellen.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; der
Nachweis der Eignung ist bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Am Fahrzeug sind nur Reifen eines Herstellers, Profiltyps und einer Geschwindigkeitskategorie zulässig.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0250-07-WIRD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47070
ANLAGE: 78 SKODA
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH
Radtyp: ATAL
Stand: 06.04.2010
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Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
Zentrierringe verwendet werden.
76Q) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
mindestens 16-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0250-07-WIRD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47070
ANLAGE: 79 VW
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH
Radtyp: ATAL
Stand: 06.04.2010
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Fahrzeughersteller
: VOLKSWAGEN
Raddaten:
Radgröße nach Norm
: 6 1/2 J X 15 EH2+
Einpreßtiefe (mm)
: 38
Lochkreis (mm)/Lochzahl
: 112/5
Zentrierart
: Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung
Ausführungsbezeichnung
Kennzeichnung
Rad
ATAL8AP38571 LK112 ET38
ATAL8HA38571 LK112 ET38
Kennzeichnung
Zentrierring
Ø70.1 Ø57.1
Ø70.1 Ø57.1
Mitten Zentrierringloch
werkstoff
(mm)
57,1
57,1
zul.
Radlast
(kg)
Kunststoff
685
Kunststoff
685
zul.
Abroll
umf.
(mm)
2125
2125
gültig
ab
Fertig
datum
09/07
09/07
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller
: VOLKSWAGEN
Befestigungsteile
: Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : 3B; 1KM; 3BG; 1K; 2K; 2KN; 1KP; 1T
Zubehör
: AEZ Artikel Nr. ZJAE
Befestigungsteile
: Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 32 mm, Kegelw. 60 Grad, für
Typ : 7M
Zubehör
: AEZ Artikel Nr. ZJA4
Anzugsmoment der Befestigungsteile
: 120 Nm für Typ : 1K; 1KM; 1KP; 1T; 2K; 2KN; 3B; 3BG
170 Nm für Typ : 7M
CADDY
Verkaufsbezeichnung:
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
e1*2001/116*0252*.. 75 - 77
2K
e1*2007/46*0217*..,
2KN
Reifen
195/65R15
205/60R15 91
Auflagen zu Reifen
11A; 24J; 51G
11A; 24J; 24M; 5GG
Auflagen
langer Radstand;
Frontantrieb;
205/60R15 95
215/60R15 94
225/55R15 92
11A; 24J; 24M; 5HR
10B; 11B; 11G; 11H;
11A; 24C; 24M; 5HI
12A; 51A; 71K; 721;
11A; 22I; 24C; 24M; 5GM 725; 73C; 74A; 74P;
76Q
11A; 245; 248
kurzer Radstand;
11A; 22H; 24J; 244
Allradantrieb;
L320
2K
2KN
e1*2001/116*0252*..
e1*2007/46*0217*..,
L320
77
195/65R15 91
205/60R15 91
215/60R15 94
225/55R15 92
2K
2KN
e1*2001/116*0252*..
e1*2007/46*0217*..,
L320
51 - 80
195/65R15
205/60R15 91
205/60R15 95
215/60R15 94
VB0; 11A; 22H; 241; 244;
246
VB0; 11A; 22F; 241; 244;
246; 247
11A; 24J; 24M; 51G
11A; 22I; 24J; 24M; 5GG
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
725; 73C; 74A; 74P;
76Q
Nicht Caddy Maxi;
ab
11A; 22I; 24J; 24M
WV2ZZZ2K.8.052801;
VB0; 11A; 22H; 24C; 24D kurzer Radstand;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
725; 73C; 74A; 74P;
76Q; VB1
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0250-07-WIRD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47070
ANLAGE: 79 VW
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH
Radtyp: ATAL
Stand: 06.04.2010
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Seite: 2 von 9
CADDY
Verkaufsbezeichnung:
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
e1*2001/116*0252*.. 51 - 77
2K
e1*2007/46*0217*.., 51 - 80
2KN
Reifen
205/60R15 91
195/65R15
Auflagen zu Reifen
Auflagen
11A; 22I; 24J; 24M; 5GG Nicht Caddy Maxi;
11A; 24J; 24M; 51G
nur bis
205/60R15 95
215/60R15 94
225/55R15 92
11A; 22I; 24J; 24M
11A; 22I; 24J; 24M
11A; 22B; 24C; 24D;
5GM
L320
WV2ZZZ2K.8.052800;
kurzer Radstand;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
725; 73C; 74A; 74P;
76Q
GOLF
Verkaufsbezeichnung:
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
e1*2001/116*0242*..
1K
1K
e1*2001/116*0242*..
kW
Reifen
59 - 103 195/65R15 91
205/60R15 91
215/60R15 94
225/55R15 92
55 - 110 195/65R15
205/60R15
215/60R15 94
GOLF PLUS
Verkaufsbezeichnung:
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
Reifen
e1*2001/116*0304*.. 59 - 103 195/65R15 91
1KP
205/60R15 91
215/60R15 94
225/55R15 92
1KP
e1*2001/116*0304*..
55 - 110 195/65R15
205/60R15
215/60R15 94
Auflagen zu Reifen
11A; 24J; 24M
11A; 24J; 24M
11A; 24C; 24D
11A; 22H; 22P; 24C;
24D; 686
Auflagen
Nur Golf 6; Ab
e1*2001/116*0242*25;
Schrägheck;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
725; 73C; 74A; 74P;
76Q
51G
Nur Golf 5; Nur bis
11A; 22P; 24J; 24M; 51G e1*2001/116*0242*24;
11A; 22P; 24J; 24M
Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P; 76Q
Auflagen zu Reifen
11A; 24J; 248
11A; 22M; 24J; 248
11A; 21P; 22M; 24J; 244
11A; 21P; 22H; 22L; 24C;
244; 686
Auflagen
Nur Golf Plus 6; Ab
e1*2001/116*0304*14;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P; 76Q
51G
nicht CrossGolf;
11A; 22P; 24J; 24M; 51G Nur Golf Plus; Nur
11A; 22P; 24J; 24M
bis
e1*2001/116*0304*13;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P; 76Q
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0250-07-WIRD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47070
ANLAGE: 79 VW
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH
Radtyp: ATAL
Stand: 06.04.2010
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GOLF PLUS
Verkaufsbezeichnung:
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
Reifen
e1*2001/116*0304*.. 75 - 103 195/65R15
1KP
205/60R15 91
215/60R15 94
JETTA, GOLF
Verkaufsbezeichnung:
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
Reifen
e1*2001/116*0328*.. 75 - 110 195/65R15
1KM
205/60R15
215/60R15 94
1KM
e1*2001/116*0328*..
59 - 90
195/65R15
205/60R15
215/60R15 94
1KM
e1*2001/116*0328*..
75 - 103 195/65R15
205/60R15
215/60R15 94
TOURAN
Verkaufsbezeichnung:
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
Reifen
e1*2007/46*0357*..
1T
75 - 103 195/65R15
1T
e1*2007/46*0357*..
66 - 103 205/60R15 91
66 - 110 195/65R15
205/60R15 95
215/60R15 94
225/55R15 92
Auflagen zu Reifen
11A; 22H; 22M; 51G
11A; 21P; 22H; 22M; 24J;
24M
11A; 21P; 22H; 22M; 24J;
24M
Auflagen
nur CrossGolf; Nur
bis
e1*2001/116*0304*13;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P; 76Q
Auflagen zu Reifen
11A; 21P; 22M; 22P; 51G
11A; 21P; 22L; 22Q; 24J;
51G
11A; 21B; 22H; 22L; 24J
Auflagen
JETTA (Limousine);
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P; 76Q
GOLF 6 (Variant);
ab
e1*2001/116*0328*15;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
725; 729; 73C; 74A;
74P; 76Q
GOLF (Variant); nur
bis
e1*2001/116*0328*14;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P; 76Q
11A; 21P; 22M; 22P; 51G
11A; 21P; 22L; 22Q; 24J;
51G
11A; 21B; 22H; 22L; 24J
11A; 21P; 22M; 22P; 51G
11A; 21P; 22L; 22Q; 24J;
51G
11A; 21B; 22H; 22L; 24J
Auflagen zu Reifen
51G; 52J
11A; 24J; 24M; 5GG
51G
11A; 24J; 24M
Nicht Blue Motion; 11A;
24J; 24M
Nicht Blue Motion; 11A;
24J; 24M
Auflagen
nur CrossTouran;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
725; 73C; 74A; 74P;
76Q; 76Z
nicht CrossTouran;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
725; 73C; 74A; 74P;
76Q
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0250-07-WIRD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47070
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Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH
Radtyp: ATAL
Stand: 06.04.2010
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VW PASSAT
Verkaufsbezeichnung:
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
Reifen
e1*95/54*0043*..,
3B
66 - 142 195/65R15
Auflagen zu Reifen
12M; 51G
51G
Auflagen
Reifen mit
Schneeketten; Kombi;
Limousine;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 71K; 721; 725;
73C; 74A; 74P
Kombi; Limousine;
Allradantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
725; 73C; 74A; 74P
Kombi; Limousine;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
725; 73C; 74A; 74P
10B; 10S; 11B; 11G;
12M; 51G
11H; 12A; 51A; 573;
71K; 721; 725; 73C;
74A; 74P; 76Q
Reifen mit
e1*98/14D0043*..,
e1*98/14*0043*..
3B
3B
3BG
e1*95/54*0043*..,
e1*98/14D0043*..,
e1*98/14*0043*..
81 - 142 195/65R15
205/60R15-91
225/55R15-92
51G
e1*95/54*0043*..,
e1*98/14D0043*..,
e1*98/14*0043*..
66 - 142 195/65R15
205/60R15-91
225/55R15-92
51G
e1*2001/116*0157*.., 74 - 110 195/65R15
e1*98/14*0157*..
11A; 22B; 24J
11A; 22B; 24J; 686
205/60R15 91
3BG
e1*2001/116*0157*.., 74 - 110 195/65R15
e1*98/14*0157*..
Schneeketten;
10B; 10S; 11B; 11G;
11H; 51A; 71K; 721;
725; 73C; 74A; 74P;
76Q
VW SHARAN
Verkaufsbezeichnung:
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
Reifen
e1*93/81*0023*..,
7M
66 - 85 215/60R15-94
e1*95/54*0023*..,
66 - 128 195/65R15
e1*98/14*0023*..
205/60R15
215/60R15
225/55R15-92
7M
e1*98/14*0023*..
66 - 110 195/65R15
205/60R15 95
215/60R15 94
VW TOURAN
Verkaufsbezeichnung:
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
Reifen
e1*2001/116*0211*. 75 - 103 195/65R15
1T
Auflagen zu Reifen
11A; 24J; 24M
11A; 24M; 51G
11A; 24M; 51G
11A; 24J; 24M; 51G
VDN; 11A; 22B; 24D; 24J
Auflagen
nur bis
e1*98/14*0023*11;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
725; 73C; 74A; 74P;
75I; 76Q
11A; 22L; 24J; 51G
ab e1*98/14*0023*12;
11A; 22B; 22L; 24J; 24M 10B; 10S; 11B; 11G;
11A; 21B; 22B; 22L; 24C; 11H; 12A; 51A; 573;
24M
71K; 721; 725; 73C;
74A; 74P; 76Q
Auflagen zu Reifen
51G; 52J
Auflagen
nur CrossTouran;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
725; 73C; 74A; 74P;
76Q; 76Z
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0250-07-WIRD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47070
ANLAGE: 79 VW
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH
Radtyp: ATAL
Stand: 06.04.2010
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VW TOURAN
Verkaufsbezeichnung:
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
Reifen
e1*2001/116*0211*. 66 - 103 205/60R15 91
1T
66 - 110 195/65R15
205/60R15 95
215/60R15 94
225/55R15 92
Auflagen zu Reifen
11A; 24J; 24M; 5GG
51G
11A; 24J; 24M
Nicht Blue Motion; 11A;
24J; 24M
Nicht Blue Motion; 11A;
24J; 24M
Auflagen
nicht CrossTouran;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
725; 73C; 74A; 74P;
76Q
Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
10S) Der serienmäßige Nenndurchmesser der Sommer- bzw. Winterbereifung darf nicht unterschritten werden.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12M) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 14 mm (einschließlich
Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
wird, möglich.
21B) Durch Nacharbeit im Bereich der vorderen Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in
diesem Bereich ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21P) Durch Nacharbeit im Bereich der vorderen Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in
diesem Bereich ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK herzustellen.
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0250-07-WIRD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47070
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Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH
Radtyp: ATAL
Stand: 06.04.2010
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22B) Durch Nacharbeit im Bereich der hinteren Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in
diesem Bereich ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite ist eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite ist eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen
Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK herzustellen.
22I)
Durch Nacharbeit im Bereich der hinteren Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in
diesem Bereich ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK herzustellen.
22L) Durch Nacharbeit im Bereich der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22M) Durch Nacharbeit im Bereich der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK herzustellen.
22P) Durch Nacharbeit im Bereich der hinteren Innenkotflügel auf der Radaußenseite ist eine ausreichende
Freigängigkeit unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK
herzustellen.
22Q) Durch Nacharbeit im Bereich der hinteren Innenkotflügel auf der Radaußenseite ist eine ausreichende
Freigängigkeit herzustellen.
241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des
Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0250-07-WIRD/N3
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Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH
Radtyp: ATAL
Stand: 06.04.2010
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248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist.Der
Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der
Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung
dieser Reifengröße zu beachten.
52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; der
Nachweis der Eignung ist bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Am Fahrzeug sind nur Reifen eines Herstellers, Profiltyps und einer Geschwindigkeitskategorie zulässig.
5GG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1230kg.
5GM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1260kg.
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0250-07-WIRD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47070
ANLAGE: 79 VW
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH
Radtyp: ATAL
Stand: 06.04.2010
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5HI) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1340kg, im Anhängerbetrieb bis 100km/h ist eine Erhöhung der Reifentragfähigkeit bis zu
10% nach ETRTO zulässig.
5HR) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1380kg, im Anhängerbetrieb bis 100km/h ist eine Erhöhung der Reifentragfähigkeit bis zu
10% nach ETRTO zulässig.
686) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse:
205/60R15
Hinterachse:
225/55R15
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; der Nachweis
der Eignung ist bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Am Fahrzeug sind nur Reifen eines Herstellers, Profiltyps und einer Geschwindigkeitskategorie zulässig.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
Zentrierringe verwendet werden.
75I)
Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser
Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls
ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen.
76Q) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
mindestens 16-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
76Z) Die Verwendung dieser Radgröße ist nur in Verbindung mit M+S-Reifen zulässig.
VB0) Diese Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugen mit leicht auftragender Türverkleidung (Überstand
über den unteren Längsrahmen der seitlichen Schiebetür weniger als 3mm) der seitlichen Schiebetüren.
VB1) Diese Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit 15 Zoll-Bereifung (schmale
Hinterachse).
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0250-07-WIRD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47070
ANLAGE: 79 VW
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH
Radtyp: ATAL
Stand: 06.04.2010
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VDN) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die zulässige Achslast nicht größer als 1260
kg ist. Bei Fahrzeugausführungen mit höheren Achlasten sind diese und das zulässige Gesamtgewicht in
den Fahrzeugpapieren entsprechend zu ändern.
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0250-07-WIRD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47070
ANLAGE: 84 MERCEDES
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH
Radtyp: ATAL
Stand: 06.04.2010
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Fahrzeughersteller
: DAIMLER BENZ, MERCEDES-BENZ
Raddaten:
Radgröße nach Norm
: 6 1/2 J X 15 EH2+
Einpreßtiefe (mm)
: 38
Lochkreis (mm)/Lochzahl
: 112/5
Zentrierart
: Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung
Ausführungsbezeichnung
Kennzeichnung
Rad
ATAL8AP38666 LK112 ET38
ATAL8HA38666 LK112 ET38
Kennzeichnung
Zentrierring
Ø70.1 Ø66.6
Ø70.1 Ø66.6
Mitten Zentrierringloch
werkstoff
(mm)
66,6
66,6
zul.
Radlast
(kg)
Kunststoff
685
Kunststoff
685
zul.
Abroll
umf.
(mm)
2125
2125
gültig
ab
Fertig
datum
09/07
09/07
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller
: DAIMLER BENZ, MERCEDES-BENZ
Befestigungsteile
: Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 24 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : 414; H0; 202; 210; 209; 208; 168
Zubehör
: AEZ Artikel Nr. ZJME
Befestigungsteile
: Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad, für
Typ : 245; 169
Zubehör
: AEZ Artikel Nr. ZJM8
Anzugsmoment der Befestigungsteile
: 110 Nm für Typ : H0; 168; 202; 208; 209; 210
130 Nm für Typ : 169; 245; 414
A-KLASSE
Verkaufsbezeichnung:
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
e1*96/79*0073*..
168
44 - 75
Reifen
185/55R15
195/50R15
195/55R15
169
e1*2001/116*0288*..
60 - 85
B-KLASSE
Verkaufsbezeichnung:
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
e1*2001/116*0314*..
245
70 - 85
185/65R15 88
195/60R15 88
205/55R15 88
205/60R15 91
225/50R15 91
Reifen
195/65R15 91
205/60R15 91
215/60R15 94
225/55R15 92
C-KLASSE
Verkaufsbezeichnung:
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
Reifen
e1*92/53*0001*..,
H0
55 - 100 185/65R15
G363
55 - 142 195/65R15
205/60R15
205/60R15-89
Auflagen zu Reifen
Auflagen
10N; 11A; 21B; 22B; 24C; kurzer Radstand;
24D; 51G; 52J
langer Radstand;
10N; 11A; 21B; 22B; 24C; 10B; 11G; 11H; 12A;
24D; 51G
51A; 71K; 721; 725;
10N; 11A; 21B; 22B; 22F; 73C; 74A; 74P; 76Q;
24C; 24D; 51G
915
10B; 11B; 11G; 11H;
11A; 24J; 24M
12A; 51A; 71K; 721;
11A; 24J; 24M
725; 73C; 74A; 74P;
11A; 22I; 24J; 24M
76Q
11A; 22I; 24C; 24D
Auflagen zu Reifen
11A; 24J; 24M
11A; 22I; 24J; 24M
11A; 22I; 24C; 24D
Auflagen zu Reifen
12K; 51G
12K; 51G
12K; 51G
12K
Auflagen
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
725; 73C; 74A; 74P;
76Q
Auflagen
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 71K; 721; 725;
73C; 74A; 74P
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0250-07-WIRD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47070
ANLAGE: 84 MERCEDES
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH
Radtyp: ATAL
Stand: 06.04.2010
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C-KLASSE
Verkaufsbezeichnung:
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
Reifen
e1*93/81*0034*..
202
55 - 145 195/65R15
205/60R15
Auflagen zu Reifen
12G; 51G
12G; 51G
Auflagen
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 71K; 721; 725;
73C; 74A; 74P; 76Q
CLK-KLASSE
Verkaufsbezeichnung:
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
Reifen
e1*98/14*0184*..
209
100 - 125 195/65R15
Auflagen zu Reifen
51G
Auflagen
Cabrio; Coupe;
10B; 11B; 11G; 11H;
12K; 51A; 71K; 721;
725; 729; 73C; 74A;
74P; 76Q
Auflagen zu Reifen
12K; 51G
nicht für 290 TD (95kw)
zul.; 12A
12K; 51G
Auflagen
Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 71K; 721; 725;
729; 73C; 74A; 74P;
76Q
Auflagen zu Reifen
51G; 52J
51G; 52J
Auflagen
Cabrio; Coupe;
10B; 11G; 11H; 12K;
51A; 71K; 721; 725;
73C; 74A; 74P; 76Q;
76Z
Reifen
185/60R15 84
Auflagen zu Reifen
Auflagen
10B; 11B; 11G; 11H;
195/55R15 85
11A; 24J
12A; 51A; 71K; 721;
725; 73C; 74A; 74P
E-KLASSE
Verkaufsbezeichnung:
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
Reifen
e1*93/81*0022*..
210
55 - 110 195/65R15
205/60R15-91
205/65R15
MERCEDES-BENZ CLK
Verkaufsbezeichnung:
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
Reifen
e1*96/27*0054*..
208
100 - 145 195/65R15
205/60R15
VANEO
Verkaufsbezeichnung:
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis
kW
e1*2001/116*0185*.., 55 - 92
414
e1*98/14*0185*..
Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
10N) Gegebenenfalls aufgeführte Fabrikatsbindungen/-empfehlungen in den Fahrzeugpapieren bzw. der
Betriebsanleitung sind zu beachten oder es dürfen nur die vom Fahrzeughersteller freigegebenen
Reifenfabrikate verwendet werden.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0250-07-WIRD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47070
ANLAGE: 84 MERCEDES
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH
Radtyp: ATAL
Stand: 06.04.2010
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den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12G) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die bis ca. 15 mm (einschließlich Kettenschloß)
auftragen, ist an der Antriebsachse möglich.
12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung).
21B) Durch Nacharbeit im Bereich der vorderen Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in
diesem Bereich ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22B) Durch Nacharbeit im Bereich der hinteren Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in
diesem Bereich ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite ist eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22I)
Durch Nacharbeit im Bereich der hinteren Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in
diesem Bereich ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK herzustellen.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0250-07-WIRD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47070
ANLAGE: 84 MERCEDES
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH
Radtyp: ATAL
Stand: 06.04.2010
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24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist.Der
Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der
Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung
dieser Reifengröße zu beachten.
52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
Zentrierringe verwendet werden.
76Q) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
mindestens 16-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
76Z) Die Verwendung dieser Radgröße ist nur in Verbindung mit M+S-Reifen zulässig.
915) An Fahrzeugausführungen, die unter Ziff.1 Zeile 2 im Fahrzeugbrief und -schein als 3-Liter bzw.
5-Liter-Auto beschrieben und somit steuerbegünstigt sind, sind nur die serienmäßigen
Rad/Reifen-Kombinationen bzw. Sonderräder mit serienmäßigen Abmessungen und Serienreifengrößen
zulässig.
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.

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