Rad-Gutachten ALCAR DEUTSCHLAND GMBH
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Rad-Gutachten ALCAR DEUTSCHLAND GMBH ABE RAD-GUTACHTEN NR. KBA STAND DESIGN GRÖSSE ZU RAD-ARTIKEL-NR. ATAL8__38 47070 NG3 04/2010 Tacana Tacana hg 6½J x 15EH2+ LK 5x112 ET 38 ATAL8AP38 ATAL8HA38 BITTE BEACHTEN Zur Reinigung der Räder verwenden Sie keinesfalls scheuernde, säurehaltige Mittel oder Hochdruckreiniger. Pflegen Sie die Räder am besten mit einem weichen Schwamm und mit milder Seifenlauge. ALCAR DEUTSCHLAND GMBH Stand: 04/2010 WICHTIGE HINWEISE BITTE BEACHTEN! 1. VOR MONTAGE DER REIFEN 1.1 1.2 1.3 1.4 Fahrzeugtyp und KW-Zahl aus FZ-Schein und FZ-ABE-Nr. aus FZ-Brief oder vom Typenschild Motorenraum, mit Daten im vorliegenden Gutachten vergleichen. Nur Ventile verwenden, die in den Gutachten zugelassen sind. In der Regel sind Gummiventile nach DIN freigegeben. Radnaben des Fahrzeuges von Rost und Schmutz befreien, da die Paßgenauigkeit der Mittenlöcher sehr hoch ist (max. 2/10 mm größer als die Fahrzeug-Radnabe). Nur zulässige Reifengrößen verwenden. Tragfähigkeitskennzahlen und Geschwindigkeitsklassen beachten. 2. NACH MONTAGE DER REIFEN 2.1 2.2 2.3 Räder auf Montagebeschädigungen überprüfen. Nur die zugelassenen Auswuchtgewichte (Klebe- oder Klammer-) jeweils an den im Gutachten beschriebenen Stellen verwenden. Nur die AEZ Befestigungsteile (Schrauben oder Muttern) verwenden. Nur mit Drehmomentschlüssel anziehen (siehe Hinweise des Fahrzeug-Herstellers). Maximales Drehmoment für LM-Räder: Siehe Verwendungs-Gutachten 1.Seite. NIEMALS BEFESTIGUNGSTEILE ÖLEN !! 3. VOR FAHRTBEGINN BITTE PRÜFEN 3.1 3.2 3.3 3.4 Paßt das Bordwerkzeug bezüglich Schlüsselweite und Schlüsselform? Wird ein Satz Serienbefestigungsteile für das Serienersatzrad (Pannenfall) und - für Räder mit Deckel - der Spezialschlüssel für die Deckelbefestigung im Fahrzeug mitgeführt ? Bitte Radbefestigungsteile bei Erstmontage nach ca. 500km nachziehen (Hinweisschild im Fahrzeug empfohlen). Bitte während der ersten 500km nicht unnötig scharf bremsen oder Reifen beim Anfahren durchdrehen lassen! 4. PFLEGE DER LEICHTMETALLRÄDER 4.1 4.2 4.3 Bitte pflegen Sie Ihre Räder wie Ihr Auto. Bremsstaub regelmäßig mit mildem Reinigungsmittel entfernen. Bei automatischer Reinigung in der Waschanlage, anschließend Räder auf Beschädigungen prüfen. Spitzwinklige Bordsteinfahrten vermeiden (Gefahr der Felgenhorn-Beschädigung). 5. MEHRTEILIGE LEICHTMETALLRÄDER 5.1 5.2 Verbindungsschrauben der Räder dürfen nicht entfernt bzw. nachgezogen werden. Die Demontage des Radsterns darf nur vom Radhersteller vorgenommen werden. Wir weisen darauf hin, daß Beschädigungen der Räder bei der Montage, der Pflege oder im Gebrauch, von uns weder als Reklamationsfall bearbeitet noch anerkannt werden können. ALCAR DEUTSCHLAND GMBH Stand: 04/2010 Kraftfahrt-Bundesamt DE-24932 Flensburg ALLGEMEINE BETRIEBSERLAUBNIS (ABE) nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) in der Fassung vom 28.09.1988 (BGBl I S.1793) Nummer der ABE: 47070*03 Gerät: Sonderräder für Personenkraftwagen 6½ J x 15 EH2+ Typ: ATAL Inhaber der ABE und Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH DE-53721 Siegburg Für die obenbezeichneten reihenweise zu fertigenden oder gefertigten Geräte wird dieser Nachtrag mit folgender Maßgabe erteilt: Die sich aus der Allgemeinen Betriebserlaubnis ergebenden Pflichten gelten sinngemäß auch für den Nachtrag. In den bisherigen Genehmigungsunterlagen treten die aus diesem Nachtrag ersichtlichen Änderungen bzw. Ergänzungen ein. Kraftfahrt-Bundesamt DE-24932 Flensburg 2 Nummer der ABE: 47070*03 Die ABE-Nr. 47070 erstreckt sich nunmehr auf die Sonderräder 6½ J x 15 EH2+ , Typ ATAL, in den Ausführungen wie im Nachtragsgutachten Nr. 366-0250-07-WIRD/N3 vom 06.04.2010 beschrieben. Die Sonderräder dürfen auch zur Verwendung mit den in den Anlagen Nr. 1 bis 113 des Nachtragsgutachtens genannten Bereifungen unter den angegebenen Bedingungen an den dort aufgeführten bzw. beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten werden. Abweichend von den Bestimmungen des §13 Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV) ist es nicht erforderlich eine Berichtigung der Fahrzeugpapiere durch die Zulassungsbehörde zu veranlassen, wenn die im Gutachten aufgeführten Reifen- oder Felgengrößen in den Fahrzeugpapieren nicht genannt sind. Im übrigen gelten die im beiliegenden Nachtragsgutachten des TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH, Wien, vom 06.04.2010 festgehaltenen Angaben. Flensburg, 22.06.2010 Im Auftrag Andreas Thielke Anlagen: Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung 1 Nachtragsgutachten Nr. 366-0250-07-WIRD/N3 Kraftfahrt-Bundesamt DE-24932 Flensburg Nummer der ABE: 47070*03 - Anlage - Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung Nebenbestimmungen Die in der bisherigen Genehmigung enthaltenen Auflagen gelten auch für diesen Nachtrag. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diese Genehmigung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Kraftfahrt-Bundesamt, Fördestraße 16, 24944 Flensburg, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen. TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH Räder- und Reifenprüfung Deutschstraße 10 A-1230 Wien 10-TAAP-0296 Seite: 1 von 10 GUTACHTEN ZUR ERTEIL UNG EINES NACHTRAGS ZUR ABE 47 070 366-0250-07-WIRD/N3 Antragsteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH 396843/0000 53721 Siegburg Art: Sonderrad 6 1/2 J X 15 EH2+ Typ: ATAL Die in den Anlagen aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach erfolgter Umrüstung den heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das vorliegende Gutachten zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47070 verliert seine Gültigkeit, wenn sich durch Umrüstung berührte Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen. 0. Hinweise Die Räder können auch mit 6,5Jx15EH2+ gekennzeichnet sein. Die Verwendungsbereiche wurden teilweise aktualisiert. I. Übersicht Ausführung ATAL1AP28581 ATAL1AP38581 ATAL1HA28581 ATAL1HA38581 ATAL2AP38581 ATAL2HA38581 ATAL2AP38541 ATAL2AP45541 ATAL2HA38541 ATAL2HA45541 ATAL2AP38561 ATAL2AP45561 ATAL2HA38561 ATAL2HA45561 ATAL2AP38566 ATAL2AP45566 ATAL2HA38566 ATAL2HA45566 ATAL2AP38571 ATAL2HA38571 ATAL2AP38591 ATAL2HA38591 ATAL2AP38601 Ausführungsbezeichnung Kennzeichnung Rad Kennzeichnung Zentrierring LK98 ET28 LK98 ET38 LK98 ET28 LK98 ET38 LK100 ET38 LK100 ET38 LK100 ET38 LK100 ET45 LK100 ET38 LK100 ET45 LK100 ET38 LK100 ET45 LK100 ET38 LK100 ET45 LK100 ET38 LK100 ET45 LK100 ET38 LK100 ET45 LK100 ET38 LK100 ET38 LK100 ET38 LK100 ET38 LK100 ET38 ohne ohne ohne ohne Ø60.1 Ø60.1 Ø60.1 Ø60.1 Ø60.1 Ø60.1 Ø60.1 Ø60.1 Ø60.1 Ø60.1 Ø60.1 Ø60.1 Ø60.1 Ø60.1 Ø60.1 Ø60.1 Ø60.1 Ø60.1 ohne Ø58.1 Ø58.1 Ø54.1 Ø54.1 Ø54.1 Ø54.1 Ø56.1 Ø56.1 Ø56.1 Ø56.1 Ø56.6 Ø56.6 Ø56.6 Ø56.6 Ø57.1 Ø57.1 Ø59.1 Ø59.1 Lochkreis (mm) / -zahl 98/4 98/4 98/4 98/4 100/4 100/4 100/4 100/4 100/4 100/4 100/4 100/4 100/4 100/4 100/4 100/4 100/4 100/4 100/4 100/4 100/4 100/4 100/4 Mitten Einloch preß(mm) tiefe (mm) 58,1 58,1 58,1 58,1 58,1 58,1 54,1 54,1 54,1 54,1 56,1 56,1 56,1 56,1 56,6 56,6 56,6 56,6 57,1 57,1 59,1 59,1 60,1 28 38 28 38 38 38 38 45 38 45 38 45 38 45 38 45 38 45 38 38 38 38 38 zul. Radlast (kg) 615 615 615 615 615 615 615 615 615 615 615 615 615 615 615 615 615 615 615 615 615 615 615 zul. Abroll umf. (mm) gültig ab Fertig. Datum 2016 2016 2016 2016 2016 2016 2016 2016 2016 2016 2016 2016 2016 2016 2016 2016 2016 2016 2016 2016 2016 2016 2016 09/07 09/07 09/07 09/07 09/07 09/07 09/07 09/07 09/07 09/07 09/07 09/07 09/07 09/07 09/07 09/07 09/07 09/07 09/07 09/07 09/07 09/07 09/07 Gutachten 366-0250-07-WIRD/N3 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47070 Fahrzeugteil: Sonderrad 6 1/2 J X 15 EH2+ Antragsteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH Radtyp: ATAL Stand: 06.04.2010 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 2 von 10 ATAL2AP45601 ATAL2HA38601 ATAL2HA45601 ATAL3AP43634 ATAL3HA43634 ATAL3AP15651 ATAL3AP25651 ATAL3HA15651 ATAL3HA25651 ATAL4AP40566 ATAL4HA40566 ATAL4AP40641 ATAL4HA40641 ATAL4AP40661 ATAL4HA40661 ATAL4AP40671 ATAL4HA40671 ATAL4AP40691 ATAL4HA40691 ATAL6AP38581 ATAL6HA38581 ATAL6AP38541 ATAL6HA38541 ATAL6AP38561 ATAL6AP48561 ATAL6HA38561 ATAL6HA48561 ATAL6AP38571 ATAL6HA38571 ATALHAP42601 ATALHAP48601 ATALHHA42601 ATALHHA48601 ATALHAP42634 ATALHAP48634 ATALHHA42634 ATALHHA48634 ATALHAP42651 ATALHAP48651 ATALHHA42651 ATALHHA48651 ATAL7AP35651 ATAL7AP40651 ATAL7HA35651 ATAL7HA40651 ATAL8AP38651 ATAL8HA38651 ATAL8AP38571 ATAL8AP48571 ATAL8HA38571 LK100 ET45 LK100 ET38 LK100 ET45 LK108 ET43 LK108 ET43 LK108 ET15 LK108 ET25 LK108 ET15 LK108 ET25 LK114,3 ET40 LK114,3 ET40 LK114,3 ET40 LK114,3 ET40 LK114,3 ET40 LK114,3 ET40 LK114,3 ET40 LK114,3 ET40 LK114,3 ET40 LK114,3 ET40 LK100 ET38 LK100 ET38 LK100 ET38 LK100 ET38 LK100 ET38 LK100 ET48 LK100 ET38 LK100 ET48 LK100 ET38 LK100 ET38 LK108 ET42 LK108 ET48 LK108 ET42 LK108 ET48 LK108 ET42 LK108 ET48 LK108 ET42 LK108 ET48 LK108 ET42 LK108 ET48 LK108 ET42 LK108 ET48 LK110 ET35 LK110 ET40 LK110 ET35 LK110 ET40 LK112 ET38 LK112 ET38 LK112 ET38 LK112 ET48 LK112 ET38 ohne ohne ohne Ø70.1 Ø70.1 ohne ohne ohne ohne Ø70.1 Ø70.1 Ø70.1 Ø70.1 Ø70.1 Ø70.1 Ø70.1 Ø70.1 Ø70.1 Ø70.1 Ø60.1 Ø60.1 Ø60.1 Ø60.1 Ø60.1 Ø60.1 Ø60.1 Ø60.1 Ø60.1 Ø60.1 Ø70.1 Ø70.1 Ø70.1 Ø70.1 Ø70.1 Ø70.1 Ø70.1 Ø70.1 Ø70.1 Ø70.1 Ø70.1 Ø70.1 ohne ohne ohne ohne Ø70.1 Ø70.1 Ø70.1 Ø70.1 Ø70.1 Ø63.4 Ø63.4 Ø56.6 Ø56.6 Ø64.1 Ø64.1 Ø66.1 Ø66.1 Ø67.1 Ø67.1 Ø69.1 Ø69.1 Ø58.1 Ø58.1 Ø54.1 Ø54.1 Ø56.1 Ø56.1 Ø56.1 Ø56.1 Ø57.1 Ø57.1 Ø60.1 Ø60.1 Ø60.1 Ø60.1 Ø63.4 Ø63.4 Ø63.4 Ø63.4 Ø65.1 Ø65.1 Ø65.1 Ø65.1 Ø65.1 Ø65.1 Ø57.1 Ø57.1 Ø57.1 100/4 100/4 100/4 108/4 108/4 108/4 108/4 108/4 108/4 114,3/4 114,3/4 114,3/4 114,3/4 114,3/4 114,3/4 114,3/4 114,3/4 114,3/4 114,3/4 100/5 100/5 100/5 100/5 100/5 100/5 100/5 100/5 100/5 100/5 108/5 108/5 108/5 108/5 108/5 108/5 108/5 108/5 108/5 108/5 108/5 108/5 110/5 110/5 110/5 110/5 112/5 112/5 112/5 112/5 112/5 60,1 60,1 60,1 63,4 63,4 65,1 65,1 65,1 65,1 56,6 56,6 64,1 64,1 66,1 66,1 67,1 67,1 69,1 69,1 58,1 58,1 54,1 54,1 56,1 56,1 56,1 56,1 57,1 57,1 60,1 60,1 60,1 60,1 63,4 63,4 63,4 63,4 65,1 65,1 65,1 65,1 65,1 65,1 65,1 65,1 65,1 65,1 57,1 57,1 57,1 45 38 45 43 43 15 25 15 25 40 40 40 40 40 40 40 40 40 40 38 38 38 38 38 48 38 48 38 38 42 48 42 48 42 48 42 48 42 48 42 48 35 40 35 40 38 38 38 48 38 615 615 615 615 615 615 615 615 615 615 615 615 615 615 615 615 615 615 615 610 610 610 610 570 610 570 610 610 610 685 685 685 685 685 685 685 685 685 685 685 685 685 685 685 685 685 685 685 685 685 Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. 2016 2016 2016 2016 2016 2016 2016 2016 2016 2016 2016 2016 2016 2016 2016 2016 2016 2016 2016 1975 1975 1975 1975 2126 1975 2126 1975 1975 1975 2125 2125 2125 2125 2125 2125 2125 2125 2125 2125 2125 2125 2125 2125 2125 2125 2125 2125 2125 2125 2125 09/07 09/07 09/07 09/07 09/07 09/07 09/07 09/07 09/07 09/07 09/07 09/07 09/07 09/07 09/07 09/07 09/07 09/07 09/07 09/07 09/07 09/07 09/07 09/07 09/07 09/07 09/07 09/07 09/07 09/07 09/07 09/07 09/07 09/07 09/07 09/07 09/07 09/07 09/07 09/07 09/07 09/07 09/07 09/07 09/07 09/07 09/07 09/07 09/07 09/07 Gutachten 366-0250-07-WIRD/N3 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47070 Fahrzeugteil: Sonderrad 6 1/2 J X 15 EH2+ Antragsteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH Radtyp: ATAL Stand: 06.04.2010 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 3 von 10 ATAL8HA48571 ATAL8AP38666 ATAL8AP48666 ATAL8HA38666 ATAL8HA48666 ATAL0AP40566 ATAL0HA40566 ATAL0AP40601 ATAL0AP48601 ATAL0HA40601 ATAL0HA48601 ATAL0AP40641 ATAL0AP48641 ATAL0HA40641 ATAL0HA48641 ATAL0AP40661 ATAL0AP48661 ATAL0HA40661 ATAL0HA48661 ATAL0AP40671 ATAL0AP48671 ATAL0HA40671 ATAL0HA48671 I.1. LK112 ET48 LK112 ET38 LK112 ET48 LK112 ET38 LK112 ET48 LK114,3 ET40 LK114,3 ET40 LK114,3 ET40 LK114,3 ET48 LK114,3 ET40 LK114,3 ET48 LK114,3 ET40 LK114,3 ET48 LK114,3 ET40 LK114,3 ET48 LK114,3 ET40 LK114,3 ET48 LK114,3 ET40 LK114,3 ET48 LK114,3 ET40 LK114,3 ET48 LK114,3 ET40 LK114,3 ET48 Ø70.1 Ø70.1 Ø70.1 Ø70.1 Ø70.1 Ø71.6 Ø71.6 Ø71.6 Ø71.6 Ø71.6 Ø71.6 Ø71.6 Ø71.6 Ø71.6 Ø71.6 Ø71.6 Ø71.6 Ø71.6 Ø71.6 Ø71.6 Ø71.6 Ø71.6 Ø71.6 Ø57.1 Ø66.6 Ø66.6 Ø66.6 Ø66.6 Ø56.6 Ø56.6 Ø60.1 Ø60.1 Ø60.1 Ø60.1 Ø64.1 Ø64.1 Ø64.1 Ø64.1 Ø66.1 Ø66.1 Ø66.1 Ø66.1 Ø67.1 Ø67.1 Ø67.1 Ø67.1 112/5 112/5 112/5 112/5 112/5 114,3/5 114,3/5 114,3/5 114,3/5 114,3/5 114,3/5 114,3/5 114,3/5 114,3/5 114,3/5 114,3/5 114,3/5 114,3/5 114,3/5 114,3/5 114,3/5 114,3/5 114,3/5 57,1 66,6 66,6 66,6 66,6 56,6 56,6 60,1 60,1 60,1 60,1 64,1 64,1 64,1 64,1 66,1 66,1 66,1 66,1 67,1 67,1 67,1 67,1 48 38 48 38 48 40 40 40 48 40 48 40 48 40 48 40 48 40 48 40 48 40 48 685 685 685 685 685 685 685 685 685 685 685 685 685 685 685 685 685 685 685 685 685 685 685 2125 2125 2125 2125 2125 2125 2125 2125 2125 2125 2125 2125 2125 2125 2125 2125 2125 2125 2125 2125 2125 2125 2125 Beschreibung der Sonderräder Antragsteller :AEZ Leichtmetallräder GmbH 53721 Siegburg Hersteller : AEZ Leichtmetallräder GmbH 53721 Siegburg Handelsmarke : AEZ Tacana Art der Sonderräder : LM-Sonderräder, einteilig, Mittenbohrung mit einer Kappe abgedeckt Korrosionsschutz : Mehrschicht-Einbrennlackierung Masse des Rades : ca. 8,5 kg I.2. Radanschluß siehe Anlage I.3. Kennzeichnung der Sonderräder An den Sonderrädern wird folgende Kennzeichnung an der Außen- bzw. Innenseite eingegossen bzw. eingeprägt, siehe Beispiel der Radausführung ATAL0AP48661: : Außenseite : Innenseite Hersteller : -- : AEZ Radtyp : -- : ATAL Radausführung : -- : LK114,3 ET48 Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. 09/07 09/07 09/07 09/07 09/07 09/07 09/07 09/07 09/07 09/07 09/07 09/07 09/07 09/07 09/07 09/07 09/07 09/07 09/07 09/07 09/07 09/07 09/07 Gutachten 366-0250-07-WIRD/N3 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47070 Fahrzeugteil: Sonderrad 6 1/2 J X 15 EH2+ Antragsteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH Radtyp: ATAL Stand: 06.04.2010 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 4 von 10 Radgröße : -- : 6 1/2 J X 15 EH2+ Typzeichen : KBA 47070 : -- Einpreßtiefe : -- : ET48 Herstellungsdatum : -- : Fertigungsmonat und -jahr z.B. 09.07 Herkunftsmerkmal : -- : Made in Germany Gießereikennzeichnung : -- : HS Japan. Prüfwertzeichen : -- : JWL Zusätzlich können an der Radinnenseite bzw. -außenseite verschiedene Kontrollzeichen angebracht sein. I.4. Verwendungsbereich Die Sonderräder sind für Personenkraftwagen vorgesehen. II. Sonderradprüfung Die hier beschriebenen Sonderräder wurden gemäß der "Richtlinien für die Prüfung von Sonderrädern für Kfz und ihre Anh. BMV/StV 13/36.25.07-20.01, VkBl S 1377" vom 25.11.1998 geprüft. II.1. Felge Die Maße und Toleranzen der Felgenkontur entsprechen der E.T.R.T.O. Norm. Die nachgeprüften Muster stimmen in den wesentlichen Punkten mit den unter Ziffer V.3. aufgeführten Unterlagen überein. II.2. Werkstoff der Sonderräder: Zusammensetzung, Festigkeitswerte und Korrosionsverhalten des Werkstoffes sind in der Beschreibung des Herstellers aufgeführt; diese Angaben wurden durch uns nicht überprüft. II.3. Festigkeitsprüfung: Ein Festigkeitsnachweis vom TÜV Essen mit Nr. RP-003654-A0-144 vom 12.09.2007 liegt vor. III. Anbau- und Verwendungsprüfung: III.1. Anbauuntersuchung am Fahrzeug: Wenn die Auflagen und Hinweise in den Anlagen erfüllt sind, haben die Räder ausreichenden Abstand von Brems- und Fahrwerksteilen, und die Freigängigkeit der Reifen ist bei den im Straßenverkehr üblichen Bedingungen gewährleistet. III.2. Fahrversuche: Freigaben der Fahrzeughersteller über Felgengröße, Einpreßtiefe und Größen der Bereifung liegen teilweise nicht vor. Für die Verwendung der Sonderräder wurden Anbau-, Freigängigkeits und Handlingprüfungen durchgeführt. Der Untersuchungsumfang entspricht den Kriterien der Richtlinie für die Prüfung von Sonderrädern für Kfz und ihre Anhänger (BMV/StV 13/36.25.07-20.01 vom 25.11.1998, VkBl S. 1377), Punkt 4.6.8 Anbauprüfung, und des VdTÜV-Merkblattes Nr. 751 (Begutachtung von baulichen Veränderungen an M- und N-Fahrzeugen unter besonderer Berücksichtigung der Betriebsfestigkeit, Ausgabe 08.2008 Anhang I). Bei den durchgeführten Prüfungen ergaben sich im Vergleich zur serienmäßigen Ausrüstung der Fahrzeuge keine Beanstandungen. Kriterien des Fahrkomforts lagen der Beurteilung nicht zugrunde. Der Kraftstoffverbrauch mit den von der Serie abweichenden Rad/Reifen-Kombinationen wurde nicht gemessen. Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0250-07-WIRD/N3 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47070 Fahrzeugteil: Sonderrad 6 1/2 J X 15 EH2+ Antragsteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH Radtyp: ATAL Stand: 06.04.2010 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 5 von 10 III.3. Fahrwerksfestigkeit: Die Spurverbreiterung beträgt an den geprüften PKW weniger als 2 % der serienmäßigen Spurweite. Deshalb ist eine Prüfung der Fahrwerksfestigkeit nicht erforderlich. IV. Zusammenfassung: Gegen die Erteilung einer Allgemeinen Betriebserlaubnis nach §22 StVZO bestehen keine technischen Bedenken. Der Gutachteninhaber muß eine gleichmäßige und reihenweise Fertigung der Räder gewährleisten. Er hat darüberhinaus dafür zu sorgen, daß dieses Gutachten sowie dessen Anlagen durch Nachtrag ergänzt werden, wenn - sich am Sonderrad Änderungen in maßlicher, werkstofflicher oder fertigungstechnischer Hinsicht ergeben. - sich berührte Bau- und Betriebsvorschriften der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) bzw. hierzu ergangene Richtlinien und Anweisungen ändern. - ein Verwendungsbereich definiert ist und sich in diesem anbau-, freigängigkeits- oder fahrzeugfunktionsrelevante Daten ändern. V. Unterlagen und Anlagen: V.1. Verwendungsbereichsanlagen: Folgende Verwendungsbereiche in den bestehenden Anlagen werden aktualisiert und ggf. um neue Anlagen ergänzt: Anl Hersteller age 2 CITROEN 1 ALFA LANC., FIAT 3 FIAT 109 FORD 110 FORD 4 PEUGEOT 5 CITROEN 6 DAIHATSU 7 HYUNDAI, HYUNDAI Assan Otomotiv Sanayi, HYUNDAI MOTOR (IND) 112 HYUNDAI MOTOR (IND) 8 KIA 14 KIA 9 MAZDA Ausführung ET erstellt am ATAL2AP38581; ATAL2HA38581 ATAL1AP28581; ATAL1HA28581 ATAL2AP38581; ATAL2HA38581 ATAL1AP28581; ATAL1HA28581 ATAL2AP38581; ATAL2HA38581 ATAL2AP38581; ATAL2HA38581 ATAL2AP38541; ATAL2HA38541 ATAL2AP38541; ATAL2HA38541 ATAL2AP38541; ATAL2HA38541 ATAL2AP45541; ATAL2HA45541 ATAL2AP38541; ATAL2HA38541 ATAL2AP45541; ATAL2HA45541 ATAL2AP38541; ATAL2HA38541 38 06.04.2010 Allg. Hinweise liegt bei 28 06.04.2010 liegt bei 38 06.04.2010 liegt bei 28 06.04.2010 liegt bei 38 06.04.2010 liegt bei 38 06.04.2010 liegt bei 38 06.04.2010 liegt bei 38 06.04.2010 liegt bei 38 06.04.2010 liegt bei 45 06.04.2010 liegt bei 38 06.04.2010 liegt bei 45 06.04.2010 liegt bei 38 06.04.2010 liegt bei Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0250-07-WIRD/N3 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47070 Fahrzeugteil: Sonderrad 6 1/2 J X 15 EH2+ Antragsteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH Radtyp: ATAL Stand: 06.04.2010 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 6 von 10 15 MAZDA 113 NISSAN 10 OPEL / VAUXHALL 16 OPEL / VAUXHALL 11 PEUGEOT 12 MARUTI, SUZUKI 17 SUZUKI 13 TOYOTA 18 TOYOTA 19 BMW, BMW AG 26 BMW AG 20 DAIHATSU 21 HONDA 27 HONDA 22 KIA 23 MITSUBISHI 24 NETHERLAND 25 ROVER 28 ROVER 29 DAEWOO AUTOMOBILE ROMANIA S.A., DAEWOO MOTOR CO. LTD, DAEWOO-FSO Motor Sp. z o.o., GM DAEWOO (ROK) 30 FIAT 32 FIAT 31 OPEL, OPEL / VAUXHALL 33 OPEL, OPEL / VAUXHALL ATAL2AP45541; ATAL2HA45541 ATAL2AP38541; ATAL2HA38541 ATAL2AP38541; ATAL2HA38541 ATAL2AP45541; ATAL2HA45541 ATAL2AP38541; ATAL2HA38541 ATAL2AP38541; ATAL2HA38541 ATAL2AP45541; ATAL2HA45541 ATAL2AP38541; ATAL2HA38541 ATAL2AP45541; ATAL2HA45541 ATAL2AP38561; ATAL2HA38561 ATAL2AP45561; ATAL2HA45561 ATAL2AP38561; ATAL2HA38561 ATAL2AP38561; ATAL2HA38561 ATAL2AP45561; ATAL2HA45561 ATAL2AP38561; ATAL2HA38561 ATAL2AP38561; ATAL2HA38561 ATAL2AP38561; ATAL2HA38561 ATAL2AP38561; ATAL2HA38561 ATAL2AP45561; ATAL2HA45561 ATAL2AP38566; ATAL2HA38566 45 06.04.2010 liegt bei 38 06.04.2010 liegt bei 38 06.04.2010 liegt bei 45 06.04.2010 liegt bei 38 06.04.2010 liegt bei 38 06.04.2010 liegt bei 45 06.04.2010 liegt bei 38 06.04.2010 liegt bei 45 06.04.2010 liegt bei 38 06.04.2010 liegt bei 45 06.04.2010 liegt bei 38 06.04.2010 liegt bei 38 06.04.2010 liegt bei 45 06.04.2010 liegt bei 38 06.04.2010 liegt bei 38 06.04.2010 liegt bei 38 06.04.2010 liegt bei 38 06.04.2010 liegt bei 45 06.04.2010 liegt bei 38 06.04.2010 liegt bei ATAL2AP38566; ATAL2HA38566 ATAL2AP45566; ATAL2HA45566 ATAL2AP38566; ATAL2HA38566 ATAL2AP45566; ATAL2HA45566 38 06.04.2010 liegt bei 45 06.04.2010 liegt bei 38 06.04.2010 liegt bei 45 06.04.2010 liegt bei Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0250-07-WIRD/N3 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47070 Fahrzeugteil: Sonderrad 6 1/2 J X 15 EH2+ Antragsteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH Radtyp: ATAL Stand: 06.04.2010 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 7 von 10 34 SEAT 35 SKODA 36 VOLKSWAGEN 37 NISSAN 38 AUTOMOBILES DACIA S.A. 41 AUTOMOBILES DACIA S.A. 39 NISSAN, NISSAN EUROPE (F) 42 NISSAN, NISSAN EUROPE (F) 40 RENAULT 43 RENAULT 44 CITROEN 46 CITROEN 45 PEUGEOT 47 PEUGEOT 48 DAEWOO MOTOR CO. LTD, GM DAEWOO (ROK) 49 HONDA 50 ROVER 51 NISSAN, NISSAN EUROPE (F) 52 HYUNDAI 53 KIA 54 MITSUBISHI 55 NETHERLAND 56 SMART GmbH 57 VOLVO 58 DAEWOO MOTOR CO. LTD, DAEWOO-FSO Motor Sp. z o.o., GM DAEWOO (ROK) ATAL2AP38571; ATAL2HA38571 ATAL2AP38571; ATAL2HA38571 ATAL2AP38571; ATAL2HA38571 ATAL2AP38591; ATAL2HA38591 ATAL2AP38601; ATAL2HA38601 ATAL2AP45601; ATAL2HA45601 ATAL2AP38601; ATAL2HA38601 ATAL2AP45601; ATAL2HA45601 ATAL2AP38601; ATAL2HA38601 ATAL2AP45601; ATAL2HA45601 ATAL3AP15651; ATAL3HA15651 ATAL3AP25651; ATAL3HA25651 ATAL3AP15651; ATAL3HA15651 ATAL3AP25651; ATAL3HA25651 ATAL4AP40566; ATAL4HA40566 ATAL4AP40641; ATAL4HA40641 ATAL4AP40641; ATAL4HA40641 ATAL4AP40661; ATAL4HA40661 ATAL4AP40671; ATAL4HA40671 ATAL4AP40671; ATAL4HA40671 ATAL4AP40671; ATAL4HA40671 ATAL4AP40671; ATAL4HA40671 ATAL4AP40671; ATAL4HA40671 ATAL4AP40671; ATAL4HA40671 ATAL4AP40691; ATAL4HA40691 38 06.04.2010 liegt bei 38 06.04.2010 liegt bei 38 06.04.2010 liegt bei 38 06.04.2010 liegt bei 38 06.04.2010 liegt bei 45 06.04.2010 liegt bei 38 06.04.2010 liegt bei 45 06.04.2010 liegt bei 38 06.04.2010 liegt bei 45 06.04.2010 liegt bei 15 06.04.2010 liegt bei 25 06.04.2010 liegt bei 15 06.04.2010 liegt bei 25 06.04.2010 liegt bei 40 06.04.2010 liegt bei 40 06.04.2010 liegt bei 40 06.04.2010 liegt bei 40 06.04.2010 liegt bei 40 06.04.2010 liegt bei 40 06.04.2010 liegt bei 40 06.04.2010 liegt bei 40 06.04.2010 liegt bei 40 06.04.2010 liegt bei 40 06.04.2010 liegt bei 40 06.04.2010 liegt bei Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0250-07-WIRD/N3 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47070 Fahrzeugteil: Sonderrad 6 1/2 J X 15 EH2+ Antragsteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH Radtyp: ATAL Stand: 06.04.2010 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 8 von 10 59 FIAT 60 TOYOTA 61 FUJI HEAVY IND.(J) 62 ROVER 63 AUDI 64 CHRYSLER (USA) 65 SEAT 66 SKODA 67 VOLKSWAGEN 68 RENAULT 69 FORD 70 VOLVO 71 CITROEN 72 VOLVO 73 OPEL, OPEL / VAUXHALL 74 SAAB 75 AUDI 76 FORD 80 FORD 77 SEAT 81 SEAT 78 SKODA 82 SKODA 79 VOLKSWAGEN 83 VOLKSWAGEN ATAL6AP38581; ATAL6HA38581 ATAL6AP38541; ATAL6HA38541 ATAL6AP38561; ATAL6HA38561 ATAL6AP38561; ATAL6HA38561 ATAL6AP38571; ATAL6HA38571 ATAL6AP38571; ATAL6HA38571 ATAL6AP38571; ATAL6HA38571 ATAL6AP38571; ATAL6HA38571 ATAL6AP38571; ATAL6HA38571 ATALHAP42601; ATALHHA42601 ATALHAP42634; ATALHHA42634 ATALHAP42634; ATALHHA42634 ATALHAP42651; ATALHHA42651 ATALHAP42651; ATALHHA42651 ATAL7AP35651; ATAL7HA35651 ATAL7AP35651; ATAL7HA35651 ATAL8AP38571; ATAL8HA38571 ATAL8AP38571; ATAL8HA38571 ATAL8AP48571; ATAL8HA48571 ATAL8AP38571; ATAL8HA38571 ATAL8AP48571; ATAL8HA48571 ATAL8AP38571; ATAL8HA38571 ATAL8AP48571; ATAL8HA48571 ATAL8AP38571; ATAL8HA38571 ATAL8AP48571; ATAL8HA48571 38 06.04.2010 liegt bei 38 06.04.2010 liegt bei 38 06.04.2010 liegt bei 38 06.04.2010 liegt bei 38 06.04.2010 liegt bei 38 06.04.2010 liegt bei 38 06.04.2010 liegt bei 38 06.04.2010 liegt bei 38 06.04.2010 liegt bei 42 06.04.2010 liegt bei 42 06.04.2010 liegt bei 42 06.04.2010 liegt bei 42 06.04.2010 liegt bei 42 06.04.2010 liegt bei 35 06.04.2010 liegt bei 35 06.04.2010 liegt bei 38 06.04.2010 liegt bei 38 06.04.2010 liegt bei 48 06.04.2010 liegt bei 38 06.04.2010 liegt bei 48 06.04.2010 liegt bei 38 06.04.2010 liegt bei 48 06.04.2010 liegt bei 38 06.04.2010 liegt bei 48 06.04.2010 liegt bei Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0250-07-WIRD/N3 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47070 Fahrzeugteil: Sonderrad 6 1/2 J X 15 EH2+ Antragsteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH Radtyp: ATAL Stand: 06.04.2010 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 9 von 10 84 DAIMLER BENZ, MERCEDES-BENZ 85 DAEWOO MOTOR CO. LTD, DAEWOO-FSO Motor Sp. z o.o. 86 SUZUKI 88 SUZUKI 87 TOYOTA 89 HONDA 90 HONDA 91 NISSAN 108 RENAULT 111 RENAULT 92 HYUNDAI, HYUNDAI MOTOR (CZ) 96 HYUNDAI, HYUNDAI MOTOR (CZ) 93 KIA 97 KIA 94 MAZDA 98 MAZDA 95 MITSUBISHI 99 ATAL1AP38581 100 ATAL3AP43634 101 ATAL6AP48561 102 ATALHAP48601 103 ATALHAP48634 104 ATALHAP48651 105 ATAL7AP40651 106 ATAL8AP38651 ATAL8AP38666; ATAL8HA38666 ATAL0AP40566; ATAL0HA40566 ATAL0AP40601; ATAL0HA40601 ATAL0AP48601; ATAL0HA48601 ATAL0AP40601; ATAL0HA40601 ATAL0AP40641; ATAL0HA40641 ATAL0AP48641; ATAL0HA48641 ATAL0AP40661; ATAL0HA40661 ATAL0AP40661; ATAL0HA40661 ATAL0AP48661; ATAL0HA48661 ATAL0AP40671; ATAL0HA40671 ATAL0AP48671; ATAL0HA48671 ATAL0AP40671; ATAL0HA40671 ATAL0AP48671; ATAL0HA48671 ATAL0AP40671; ATAL0HA40671 ATAL0AP48671; ATAL0HA48671 ATAL0AP40671; ATAL0HA40671 ATAL1AP38581; ATAL1HA38581 ATAL3AP43634; ATAL3HA43634 ATAL6AP48561; ATAL6HA48561 ATALHAP48601; ATALHHA48601 ATALHAP48634; ATALHHA48634 ATALHAP48651; ATALHHA48651 ATAL7AP40651; ATAL7HA40651 ATAL8AP38651; ATAL8HA38651 38 06.04.2010 liegt bei 40 06.04.2010 liegt bei 40 06.04.2010 liegt bei 48 06.04.2010 liegt bei 40 06.04.2010 liegt bei 40 06.04.2010 liegt bei 48 06.04.2010 liegt bei 40 06.04.2010 liegt bei 40 06.04.2010 liegt bei 48 06.04.2010 liegt bei 40 06.04.2010 liegt bei 48 06.04.2010 liegt bei 40 06.04.2010 liegt bei 48 06.04.2010 liegt bei 40 06.04.2010 liegt bei 48 06.04.2010 liegt bei 40 06.04.2010 liegt bei 38 06.04.2010 liegt bei 43 06.04.2010 liegt bei 48 06.04.2010 liegt bei 48 06.04.2010 liegt bei 48 06.04.2010 liegt bei 48 06.04.2010 liegt bei 40 06.04.2010 liegt bei 38 06.04.2010 liegt bei Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0250-07-WIRD/N3 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47070 Fahrzeugteil: Sonderrad 6 1/2 J X 15 EH2+ Antragsteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH Radtyp: ATAL Stand: 06.04.2010 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 10 von 10 107 ATAL8AP48666 V.2. ATAL8AP48666; ATAL8HA48666 48 06.04.2010 Allgemeine Hinweise: siehe Anlage: Allgemeine Hinweise Abel Sachverständiger Prüflabor DIN EN ISO/IEC 17025 Wien, 06.04.2010 KUB Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. liegt bei Gutachten 366-0250-07-WIRD/N3 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47070 ANLAGE: Allgemeine Hinweise Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH Radtyp: ATAL Stand: 06.04.2010 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 1 Wuchtgewichte Sofern zum Auswuchten der Sonderräder an der Felgeninnenseite Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts bzw. unterhalb der Felgenschulter bzw. Klammergewichte am inneren Felgenhorn angebracht werden, ist auf einen Mindestabstand von 3 mm zu Brems-, Fahrwerks- bzw. Lenkungsteilen zu achten. Allgemeine Reifenhinweise Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol V dürfen bei 210 km/h bis zu 100% und bei 240 km/h bis zu 91% ihrer maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert. Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol W dürfen bei 240 km/h bis zu 100% und bei 270 km/h bis zu 85% ihrer maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert. Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol Y dürfen bei 270 km/h bis zu 100% und bei 300 km/h bis zu 85% ihrer maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert. Für Geschwindigkeiten über 300 km/h sind die Tragfähigkeiten vom Reifenhersteller zu bestätigen. Bei der Bestimmung der Tragfähigkeit ist zur bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeuges eine Toleranz von 5% oder die vom Fahrzeughersteller vorgegebene Toleranz zu addieren und der Einfluß des Sturzwinkels zu beachten. Bei Reifen mit der Geschwindigkeitsbezeichnung ZR sind die Tragfähigkeiten von den Reifenherstellern bestätigen zu lassen. Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß der vom Reifenhersteller vorgeschriebenen Reifenfülldruck zu beachten ist. Um ungünstige Einflüsse auf das Fahrverhalten zu vermeiden, sollten jeweils nur gleiche Reifen (Bauart, Hersteller und Profiltyp) am Fahrzeug montiert werden. Spezielle Auflagen im Gutachten bleiben hiervon unberührt. Ersatzrad Die Bezieher der Sonderräder müssen darauf hingewiesen werden, daß bei Verwendung des serienmäßigen Ersatzrades die serienmäßigen Radbefestigungsteile zu verwenden sind. Allgemeine Radhinweise Eine nachträgliche mechanische Bearbeitung und/oder thermische Behandlung ist nicht zulässig. TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH RÄDER- UND REIFENPRÜFUNG DEUTSCHSTRAßE 10 1230 WIEN Gutachten 366-0250-07-WIRD/N3 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47070 ANLAGE: Radabdeckung Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH Radtyp: ATAL Stand: 06.04.2010 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 1 Hinweisblatt zu den im Gutachten genannten Radabdeckungsauflagen Nr. 241 – 248, 24C, 24D, 24J und 24M. Die nachfolgenden Bilder stellen die Hilfsmittel zur Erfüllung der Radabdeckung dar, die in den Radabdeckungsauflagen beschrieben sind. Vorderachse Bereich 30 Grad vor der Radmitte Zu Auflage 241 bzw. 245 Bereich 50 Grad hinter der Radmitte Zu Auflage 242 bzw. 246 Bereich 30 Grad vor und 50 Grad hinter der Radmitte Zu Auflage 241,242,245, 246,24C,24J Bereich 50 Grad hinter der Radmitte Zu Auflage 244 bzw. 248 Bereich 30 Grad vor und 50 Grad hinter der Radmitte Zu Aufl age 243,244,247,248,24D,24M Hinterachse Bereich 30 Grad vor der Radmitte Zu Auflage 243 bzw. 247 TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH RÄDER UND REIFENPRÜFUNG DEUTSCHSTRASSE 10 A-1230 WIEN TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH RÄDER- UND REIFENPRÜFUNG Anbauabnahme nach § 19 Abs. 3 StVZO Nachweis gemäß § 19 Abs. 4 Satz 1 StVZO Für: Leichtmetallrad Typ: ATAL des Herstellers / Importeurs: AEZ Leichtmetallräder GmbH 53721 Siegburg Datum: 06.04.2010 Bestätigung des ordnungsgemäßen Anbaus gem. § 19 Abs. 3 StVZO Hiermit wird bestätigt, daß der Anbau des im Nachweis genannten Bauteils am Fahrzeughersteller: , Fahrzeugtyp: , Fahrzeug-Ident-Nr.: ordnungsgemäß erfolgte und das Fahrzeug insoweit den geltenden Vorschriften entspricht. Vorangegangene zulässige Änderungen gemäß Fahrzeugschein / Anbaubestätigung / Teile-ABE *) wurden berücksichtigt. Bemerkungen / Hinweise / Auflagen: Änderungen zu Angaben in den Fahrzeugpapieren sind der zuständigen Zulassungsbehörde bei deren nächster Befassung mit den Papieren zu melden. Untersuchungsbericht / Gutachten-Nr.: Ort u. Datum der Abnahme: Unterschrift u. Name a.a.S.o.P. / Prüf-Ing. Fahrzeugbeschreibung B - 2.1 J 2.2 4 E D.1 D.2 3 - - 18 - 19 - 20 - G - /- T 12 - 13 - Q - - F.1 - F.2 - 7.1 - 7.2 - 7.3 - - 8.1 - 8.2 - 8.3 - - U.1 - U.2 - U.3 - O.2 - - - O.1 - 2 - 15.1 - 15.2 - 15.3 - R - K - 6 - 21 - 5 - 14 P.3 - 10 - 22 - V.7 D.3 V.9 9 P.2 P.4 L - 14.1 P.1 - S.1 - S.2 11 17 - 16 - - - - Zusatzinformation Radtyp Hersteller Stand :ATAL :AEZ Leichtmetallräder GmbH :06.04.2010 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 1 Zu Auflage 663: Es dürfen nur Reifen folgender Hersteller verwendet werden: BRIDGESTONE (nur Sommer), CONTINENTAL alle Profile, GOODYEAR (nur Sommer), DUNLOP (nur Sommer), PIRELLI (nur Sommer), UNIROYAL (Sommer) und MS plus 55. Werden Reifen anderer Hersteller verwendet, so ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die Montierbarkeit der Reifen auf dieser Felgengröße erforderlich; der Nachweis der Eignung ist bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Zu Auflage 686: Die Eignung folgender Reifenfabrikate wird bestätigt: Vorderachse: Hinterachse: Hersteller: UNIROYAL CONTINENTAL GOODYEAR MICHELIN Reifengröße: 205/60R15 225/55R15 Typ: Rallye 440 CZ 99 EAGLE GSN, EAGLE NCT3 MXM Am Fahrzeug sind nur Reifen eines Herstellers, Profiltyps und einer Geschwindigkeitskategorie zulässig. Zu Auflage TAU: Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Radgröße: Reifengröße: Vorderachse: 6 - 6 1/2 x 15 195/50R15 Hinterachse: 6 1/2 - 7 x 15 205/50R15 Die Maulweite an der Vorderachse muß kleiner/gleich der an der Hinterachse und die Einpreßtiefe an der Vorderachse muß größer/gleich der an der Hinterachse sein. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Am Fahrzeug sind nur Reifen eines Herstellers, Profiltyps und einer Geschwindigkeitskategorie zulässig. Zu Auflage VEI: Die Verwendung folgender Reifenfabrikate wurde geprüft, die Freigängigkeit und Radabdeckung sind bei folgenden Reifenfabrikaten ausreichend: Hersteller: BRIDGESTONE CONTINENTAL DUNLOP MICHELIN Typ: RE 720 ContiSportContact SP Sport 2000, SP Sport 2040E Pilot EXALTO Gutachten 366-0250-07-WIRD/N3 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47070 ANLAGE: 75 AUDI Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH Radtyp: ATAL Stand: 06.04.2010 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 5 Fahrzeughersteller : AUDI Raddaten: Radgröße nach Norm : 6 1/2 J X 15 EH2+ Einpreßtiefe (mm) : 38 Lochkreis (mm)/Lochzahl : 112/5 Zentrierart : Mittenzentrierung Technische Daten, Kurzfassung Ausführung Ausführungsbezeichnung Kennzeichnung Rad ATAL8AP38571 LK112 ET38 ATAL8HA38571 LK112 ET38 Mitten Zentrierringloch werkstoff (mm) Kennzeichnung Zentrierring Ø70.1 Ø57.1 Ø70.1 Ø57.1 57,1 57,1 zul. Radlast (kg) Kunststoff 685 Kunststoff 685 zul. Abroll umf. (mm) 2125 2125 Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : AUDI Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad Zubehör : AEZ Artikel Nr. ZJAE Anzugsmoment der Befestigungsteile : 110 Nm für Typ : B5 120 Nm für Typ : 4B; 8E AUDI A4, AUDI S4 Verkaufsbezeichnung: Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen e1*93/81*0013*.., B5 55 - 128 185/65R15 e1*98/14*0013*.. 55 - 142 195/65R15 205/60R15 225/50R15-91 225/55R15-92 B5 e1*93/81*0013*.., e1*98/14*0013*.. 81 - 128 185/65R15 81 - 142 195/65R15 205/60R15 225/50R15-91 225/55R15-92 Auflagen zu Reifen 51G 51G 11A; 22B; 51G 11A; 22B; 24J 11A; 21B; 22B; 24J; 367; 686 51G 51G 51G 11A; 24J 11A; 21B; 24J; 367 B5 e1*93/81*0013*.., e1*98/14*0013*.. 55 - 128 185/65R15 12M; 51G gültig ab Fertig datum 09/07 09/07 Auflagen Kombi; Limousine; Frontantrieb; 10B; 10S; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76Q Kombi; Limousine; Allradantrieb; 10B; 10S; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76Q Reifen mit Schneeketten; Kombi; Limousine; Allradantrieb; Frontantrieb; 10B; 10S; 11B; 11G; 11H; 51A; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76Q Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0250-07-WIRD/N3 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47070 ANLAGE: 75 AUDI Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH Radtyp: ATAL Stand: 06.04.2010 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 2 von 5 AUDI A4,S4 Verkaufsbezeichnung: Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen e1*2001/116*0151*.., 74 - 110 195/65R15 8E Auflagen zu Reifen 12M; 51G Auflagen Reifen mit Schneeketten; nur bis e1*2001/116*0151*09; Kombi; Limousine; 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74A; 74P; 76Q; 76Z Reifen mit Schneeketten; ab e1*2001/116*0151*10; Kombi; Limousine; 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74A; 74P; 76Q; 76Z nur bis e1*98/14*0151*.. 8E e1*2001/116*0151*.. 75 - 110 195/65R15 12M; 51G 8E e1*2001/116*0151*.., 74 - 110 195/65R15 e1*98/14*0151*.. 12M; 51G 205/60R15 205/65R15 12K; 51G 12K; 51G AUDI A6, S6, ALLROAD Verkaufsbezeichnung: Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen e1*96/27*0051*.., 4B 110 - 142 195/65R15 e1*98/14*0051*.. 205/60R15 215/60R15-93 225/55R15-92 4B e1*96/27*0051*.., e1*98/14*0051*.. 81 - 142 195/65R15 205/60R15 215/60R15-93 225/55R15-92 4B e1*96/27*0051*.., e1*98/14*0051*.. 81 - 142 195/65R15 205/60R15 215/60R15-93 225/55R15-92 e1*2001/116*0151*09; Kombi; Limousine; 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74A; 74P; 76Q; 76Z Auflagen zu Reifen 51G 51G 11A; 24J 11A; 21B; 24J; 24M Auflagen nicht Allroad; Kombi; Allradantrieb; 10B; 10S; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74A; 74P; 76Q 51G nicht Allroad; 51G Kombi; Frontantrieb; 11A; 21B; 22F; 24J 10B; 10S; 11B; 11G; 11A; 21B; 22F; 24J; 24M; 11H; 12A; 51A; 71K; 686 721; 725; 729; 73C; 74A; 74P; 76Q 51G nicht Allroad; 51G Limousine; 11A; 24J; 24M Frontantrieb; 11A; 21B; 22B; 24J; 24M; 10B; 10S; 11B; 11G; 686 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74A; 74P; 76Q Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0250-07-WIRD/N3 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47070 ANLAGE: 75 AUDI Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH Radtyp: ATAL Stand: 06.04.2010 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 3 von 5 AUDI A6, S6, ALLROAD Verkaufsbezeichnung: Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen e1*96/27*0051*.., 4B 81 - 142 195/65R15 Auflagen zu Reifen 12M; 51G e1*98/14*0051*.. 4B e1*96/27*0051*.., e1*98/14*0051*.. 110 - 142 195/65R15 205/60R15 215/60R15-93 225/55R15-92 51G 51G 11A; 24J; 24M 11A; 21B; 24J; 24M Auflagen Reifen mit Schneeketten; nicht Allroad; 10B; 10S; 11B; 11G; 11H; 51A; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74A; 74P; 76Q nicht Allroad; Limousine; Allradantrieb; 10B; 10S; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74A; 74P; 76Q Auflagen 10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. 10S) Der serienmäßige Nenndurchmesser der Sommer- bzw. Winterbereifung darf nicht unterschritten werden. 11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. 11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. 11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. 12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten. 12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung). Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0250-07-WIRD/N3 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47070 ANLAGE: 75 AUDI Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH Radtyp: ATAL Stand: 06.04.2010 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 4 von 5 12M) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 14 mm (einschließlich Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. 21B) Durch Nacharbeit im Bereich der vorderen Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in diesem Bereich ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22B) Durch Nacharbeit im Bereich der hinteren Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in diesem Bereich ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig. 51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist.Der Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. 686) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 205/60R15 Hinterachse: 225/55R15 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; der Nachweis der Eignung ist bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Am Fahrzeug sind nur Reifen eines Herstellers, Profiltyps und einer Geschwindigkeitskategorie zulässig. 71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts angebracht werden. Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0250-07-WIRD/N3 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47070 ANLAGE: 75 AUDI Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH Radtyp: ATAL Stand: 06.04.2010 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 5 von 5 721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden. 73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig. 74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten. 74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen Zentrierringe verwendet werden. 76Q) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit mindestens 16-Zoll-Rädern ausgerüstet sind. 76Z) Die Verwendung dieser Radgröße ist nur in Verbindung mit M+S-Reifen zulässig. Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0250-07-WIRD/N3 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47070 ANLAGE: 76 FORD Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH Radtyp: ATAL Stand: 06.04.2010 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 3 Fahrzeughersteller : FORD Raddaten: Radgröße nach Norm : 6 1/2 J X 15 EH2+ Einpreßtiefe (mm) : 38 Lochkreis (mm)/Lochzahl : 112/5 Zentrierart : Mittenzentrierung Technische Daten, Kurzfassung Ausführung Ausführungsbezeichnung Kennzeichnung Rad ATAL8AP38571 LK112 ET38 ATAL8HA38571 LK112 ET38 Kennzeichnung Zentrierring Ø70.1 Ø57.1 Ø70.1 Ø57.1 Mitten Zentrierringloch werkstoff (mm) 57,1 57,1 zul. Radlast (kg) Kunststoff 685 Kunststoff 685 zul. Abroll umf. (mm) 2125 2125 Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : FORD Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 32 mm, Kegelw. 60 Grad Zubehör : AEZ Artikel Nr. ZJA4 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 170 Nm FORD GALAXY Verkaufsbezeichnung: Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen e1*93/81*0024*.., WGR 66 - 85 195/65R15 e1*95/54*0024*.. 215/60R15-94 66 - 128 205/60R15 225/55R15-92 128 215/60R15 WGR e1*95/54*0024*.. 66 - 110 195/65R15 205/60R15 95 215/60R15 94 gültig ab Fertig datum 09/07 09/07 Auflagen zu Reifen 11A; 24M; 51G 11A; 24J; 24M 11A; 24M; 51G VDN; 11A; 22B; 24D; 24J 11A; 24J; 24M; 51G Auflagen nur bis e1*95/54*0024*11; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74H; 74P; 75I 11A; 22L; 24J; 51G ab e1*95/54*0024*12; 11A; 22B; 22L; 24J; 24M Frontantrieb; 11A; 21B; 22B; 22L; 24C; 10B; 10S; 11B; 11G; 24M 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74H; 74P; 76Q Auflagen 10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. 10S) Der serienmäßige Nenndurchmesser der Sommer- bzw. Winterbereifung darf nicht unterschritten werden. 11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0250-07-WIRD/N3 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47070 ANLAGE: 76 FORD Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH Radtyp: ATAL Stand: 06.04.2010 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 2 von 3 dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. 11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. 11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. 12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten. 21B) Durch Nacharbeit im Bereich der vorderen Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in diesem Bereich ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22B) Durch Nacharbeit im Bereich der hinteren Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in diesem Bereich ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22L) Durch Nacharbeit im Bereich der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig. Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0250-07-WIRD/N3 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47070 ANLAGE: 76 FORD Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH Radtyp: ATAL Stand: 06.04.2010 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 3 von 3 51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist.Der Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. 71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts angebracht werden. 721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig. 74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten. 74H) Die Sonderräder müssen an der Radanschlußfläche plan anliegen. Überstehende Teile, die dieses verhindern, müssen entfernt werden. 74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen Zentrierringe verwendet werden. 75I) Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen. 76Q) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit mindestens 16-Zoll-Rädern ausgerüstet sind. VDN) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die zulässige Achslast nicht größer als 1260 kg ist. Bei Fahrzeugausführungen mit höheren Achlasten sind diese und das zulässige Gesamtgewicht in den Fahrzeugpapieren entsprechend zu ändern. Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0250-07-WIRD/N3 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47070 ANLAGE: 77 SEAT Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH Radtyp: ATAL Stand: 06.04.2010 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 4 Fahrzeughersteller : SEAT Raddaten: Radgröße nach Norm : 6 1/2 J X 15 EH2+ Einpreßtiefe (mm) : 38 Lochkreis (mm)/Lochzahl : 112/5 Zentrierart : Mittenzentrierung Technische Daten, Kurzfassung Ausführung Ausführungsbezeichnung Kennzeichnung Rad ATAL8AP38571 LK112 ET38 ATAL8HA38571 LK112 ET38 Mitten Zentrierringloch werkstoff (mm) Kennzeichnung Zentrierring Ø70.1 Ø57.1 Ø70.1 Ø57.1 57,1 57,1 zul. Radlast (kg) Kunststoff 685 Kunststoff 685 zul. Abroll umf. (mm) 2125 2125 gültig ab Fertig datum 09/07 09/07 Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : SEAT Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : 1P; 5P Zubehör : AEZ Artikel Nr. ZJAE Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 32 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : 7MS Zubehör : AEZ Artikel Nr. ZJA4 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 120 Nm für Typ : 1P; 5P 170 Nm für Typ : 7MS LEON Verkaufsbezeichnung: Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis e9*2001/116*0052*.. 1P kW Reifen 63 - 110 195/65R15 91 205/60R15 91 SEAT ALHAMBRA Verkaufsbezeichnung: Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen e1*95/54*0036*.., 7MS 66 - 110 195/65R15 e1*98/14*0036*.. 205/60R15 215/60R15 215/60R15-94 225/55R15-92 7MS e1*98/14*0036*.. 66 - 110 195/65R15 205/60R15 95 215/60R15 94 Auflagen zu Reifen 11A; 22P; 24J; 24M Auflagen Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76Q Auflagen zu Reifen 11A; 24M; 51G 11A; 24M; 51G 11A; 24J; 24M; 51G 11A; 24J; 24M VDN; 11A; 22B; 24D; 24J Auflagen nur bis e1*98/14*0036*07; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76Q 11A; 22L; 24J; 51G ab e1*98/14*0036*08; 11A; 22B; 22L; 24J; 24M 10B; 10S; 11B; 11G; 11A; 21B; 22B; 22L; 24C; 11H; 12A; 51A; 573; 24M 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 75I; 76Q Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0250-07-WIRD/N3 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47070 ANLAGE: 77 SEAT Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH Radtyp: ATAL Stand: 06.04.2010 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 2 von 4 SEAT ALTEA + XL, TOLEDO, FREETRACK Verkaufsbezeichnung: Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen e9*2001/116*0050*.. 63 - 118 195/65R15 5P 11A; 24J; 51G 205/60R15 91 11A; 24J; 24M 215/60R15 94 11A; 24C; 24M 225/55R15 92 11A; 21P; 22P; 24C; 24D Auflagen Nicht Altea Freetrack; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76Q Auflagen 10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. 10S) Der serienmäßige Nenndurchmesser der Sommer- bzw. Winterbereifung darf nicht unterschritten werden. 11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. 11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. 11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. 12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten. 21B) Durch Nacharbeit im Bereich der vorderen Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in diesem Bereich ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 21P) Durch Nacharbeit im Bereich der vorderen Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in diesem Bereich ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK herzustellen. 22B) Durch Nacharbeit im Bereich der hinteren Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in diesem Bereich ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22L) Durch Nacharbeit im Bereich der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0250-07-WIRD/N3 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47070 ANLAGE: 77 SEAT Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH Radtyp: ATAL Stand: 06.04.2010 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 3 von 4 22P) Durch Nacharbeit im Bereich der hinteren Innenkotflügel auf der Radaußenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK herzustellen. 24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig. 51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist.Der Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. 573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; der Nachweis der Eignung ist bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Am Fahrzeug sind nur Reifen eines Herstellers, Profiltyps und einer Geschwindigkeitskategorie zulässig. 71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts angebracht werden. 721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0250-07-WIRD/N3 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47070 ANLAGE: 77 SEAT Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH Radtyp: ATAL Stand: 06.04.2010 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 4 von 4 73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig. 74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten. 74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen Zentrierringe verwendet werden. 75I) Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen. 76Q) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit mindestens 16-Zoll-Rädern ausgerüstet sind. VDN) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die zulässige Achslast nicht größer als 1260 kg ist. Bei Fahrzeugausführungen mit höheren Achlasten sind diese und das zulässige Gesamtgewicht in den Fahrzeugpapieren entsprechend zu ändern. Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0250-07-WIRD/N3 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47070 ANLAGE: 78 SKODA Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH Radtyp: ATAL Stand: 06.04.2010 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 3 Fahrzeughersteller : SKODA Raddaten: Radgröße nach Norm : 6 1/2 J X 15 EH2+ Einpreßtiefe (mm) : 38 Lochkreis (mm)/Lochzahl : 112/5 Zentrierart : Mittenzentrierung Technische Daten, Kurzfassung Ausführung Ausführungsbezeichnung Kennzeichnung Rad ATAL8AP38571 LK112 ET38 ATAL8HA38571 LK112 ET38 Kennzeichnung Zentrierring Ø70.1 Ø57.1 Ø70.1 Ø57.1 Mitten Zentrierringloch werkstoff (mm) 57,1 57,1 zul. Radlast (kg) Kunststoff 685 Kunststoff 685 zul. Abroll umf. (mm) 2125 2125 Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : SKODA Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad Zubehör : AEZ Artikel Nr. ZJAE Anzugsmoment der Befestigungsteile : 120 Nm SKODA OCTAVIA Verkaufsbezeichnung: Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen e11*2001/116*0230*.., 55 - 118 195/65R15 91 1Z gültig ab Fertig datum 09/07 09/07 Auflagen zu Reifen Auflagen Limousine; 11A; 22P; 24J 11A; 22P; 24J; 24M Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 573; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76Q Nicht Octavia Scout; e11*2007/46*0012*.. 205/60R15 91 215/60R15 94 1Z e11*2001/116*0230*.., 55 - 118 195/65R15 91 e11*2007/46*0012*.. 205/60R15 91 215/60R15 94 11A; 22M; 22P; 24J Kombi; 11A; 22M; 22P; 24J; 24M Allradantrieb; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 573; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76Q Auflagen 10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. 11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0250-07-WIRD/N3 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47070 ANLAGE: 78 SKODA Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH Radtyp: ATAL Stand: 06.04.2010 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 2 von 3 bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. 11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. 11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. 12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten. 22M) Durch Nacharbeit im Bereich der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK herzustellen. 22P) Durch Nacharbeit im Bereich der hinteren Innenkotflügel auf der Radaußenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK herzustellen. 24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig. 573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; der Nachweis der Eignung ist bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Am Fahrzeug sind nur Reifen eines Herstellers, Profiltyps und einer Geschwindigkeitskategorie zulässig. 71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts angebracht werden. 721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0250-07-WIRD/N3 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47070 ANLAGE: 78 SKODA Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH Radtyp: ATAL Stand: 06.04.2010 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 3 von 3 Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig. 74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten. 74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen Zentrierringe verwendet werden. 76Q) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit mindestens 16-Zoll-Rädern ausgerüstet sind. Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0250-07-WIRD/N3 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47070 ANLAGE: 79 VW Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH Radtyp: ATAL Stand: 06.04.2010 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 9 Fahrzeughersteller : VOLKSWAGEN Raddaten: Radgröße nach Norm : 6 1/2 J X 15 EH2+ Einpreßtiefe (mm) : 38 Lochkreis (mm)/Lochzahl : 112/5 Zentrierart : Mittenzentrierung Technische Daten, Kurzfassung Ausführung Ausführungsbezeichnung Kennzeichnung Rad ATAL8AP38571 LK112 ET38 ATAL8HA38571 LK112 ET38 Kennzeichnung Zentrierring Ø70.1 Ø57.1 Ø70.1 Ø57.1 Mitten Zentrierringloch werkstoff (mm) 57,1 57,1 zul. Radlast (kg) Kunststoff 685 Kunststoff 685 zul. Abroll umf. (mm) 2125 2125 gültig ab Fertig datum 09/07 09/07 Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : VOLKSWAGEN Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : 3B; 1KM; 3BG; 1K; 2K; 2KN; 1KP; 1T Zubehör : AEZ Artikel Nr. ZJAE Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 32 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : 7M Zubehör : AEZ Artikel Nr. ZJA4 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 120 Nm für Typ : 1K; 1KM; 1KP; 1T; 2K; 2KN; 3B; 3BG 170 Nm für Typ : 7M CADDY Verkaufsbezeichnung: Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW e1*2001/116*0252*.. 75 - 77 2K e1*2007/46*0217*.., 2KN Reifen 195/65R15 205/60R15 91 Auflagen zu Reifen 11A; 24J; 51G 11A; 24J; 24M; 5GG Auflagen langer Radstand; Frontantrieb; 205/60R15 95 215/60R15 94 225/55R15 92 11A; 24J; 24M; 5HR 10B; 11B; 11G; 11H; 11A; 24C; 24M; 5HI 12A; 51A; 71K; 721; 11A; 22I; 24C; 24M; 5GM 725; 73C; 74A; 74P; 76Q 11A; 245; 248 kurzer Radstand; 11A; 22H; 24J; 244 Allradantrieb; L320 2K 2KN e1*2001/116*0252*.. e1*2007/46*0217*.., L320 77 195/65R15 91 205/60R15 91 215/60R15 94 225/55R15 92 2K 2KN e1*2001/116*0252*.. e1*2007/46*0217*.., L320 51 - 80 195/65R15 205/60R15 91 205/60R15 95 215/60R15 94 VB0; 11A; 22H; 241; 244; 246 VB0; 11A; 22F; 241; 244; 246; 247 11A; 24J; 24M; 51G 11A; 22I; 24J; 24M; 5GG 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76Q Nicht Caddy Maxi; ab 11A; 22I; 24J; 24M WV2ZZZ2K.8.052801; VB0; 11A; 22H; 24C; 24D kurzer Radstand; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76Q; VB1 Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0250-07-WIRD/N3 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47070 ANLAGE: 79 VW Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH Radtyp: ATAL Stand: 06.04.2010 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 2 von 9 CADDY Verkaufsbezeichnung: Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW e1*2001/116*0252*.. 51 - 77 2K e1*2007/46*0217*.., 51 - 80 2KN Reifen 205/60R15 91 195/65R15 Auflagen zu Reifen Auflagen 11A; 22I; 24J; 24M; 5GG Nicht Caddy Maxi; 11A; 24J; 24M; 51G nur bis 205/60R15 95 215/60R15 94 225/55R15 92 11A; 22I; 24J; 24M 11A; 22I; 24J; 24M 11A; 22B; 24C; 24D; 5GM L320 WV2ZZZ2K.8.052800; kurzer Radstand; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76Q GOLF Verkaufsbezeichnung: Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis e1*2001/116*0242*.. 1K 1K e1*2001/116*0242*.. kW Reifen 59 - 103 195/65R15 91 205/60R15 91 215/60R15 94 225/55R15 92 55 - 110 195/65R15 205/60R15 215/60R15 94 GOLF PLUS Verkaufsbezeichnung: Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen e1*2001/116*0304*.. 59 - 103 195/65R15 91 1KP 205/60R15 91 215/60R15 94 225/55R15 92 1KP e1*2001/116*0304*.. 55 - 110 195/65R15 205/60R15 215/60R15 94 Auflagen zu Reifen 11A; 24J; 24M 11A; 24J; 24M 11A; 24C; 24D 11A; 22H; 22P; 24C; 24D; 686 Auflagen Nur Golf 6; Ab e1*2001/116*0242*25; Schrägheck; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76Q 51G Nur Golf 5; Nur bis 11A; 22P; 24J; 24M; 51G e1*2001/116*0242*24; 11A; 22P; 24J; 24M Allradantrieb; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 573; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76Q Auflagen zu Reifen 11A; 24J; 248 11A; 22M; 24J; 248 11A; 21P; 22M; 24J; 244 11A; 21P; 22H; 22L; 24C; 244; 686 Auflagen Nur Golf Plus 6; Ab e1*2001/116*0304*14; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 573; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76Q 51G nicht CrossGolf; 11A; 22P; 24J; 24M; 51G Nur Golf Plus; Nur 11A; 22P; 24J; 24M bis e1*2001/116*0304*13; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 573; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76Q Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0250-07-WIRD/N3 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47070 ANLAGE: 79 VW Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH Radtyp: ATAL Stand: 06.04.2010 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 3 von 9 GOLF PLUS Verkaufsbezeichnung: Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen e1*2001/116*0304*.. 75 - 103 195/65R15 1KP 205/60R15 91 215/60R15 94 JETTA, GOLF Verkaufsbezeichnung: Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen e1*2001/116*0328*.. 75 - 110 195/65R15 1KM 205/60R15 215/60R15 94 1KM e1*2001/116*0328*.. 59 - 90 195/65R15 205/60R15 215/60R15 94 1KM e1*2001/116*0328*.. 75 - 103 195/65R15 205/60R15 215/60R15 94 TOURAN Verkaufsbezeichnung: Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen e1*2007/46*0357*.. 1T 75 - 103 195/65R15 1T e1*2007/46*0357*.. 66 - 103 205/60R15 91 66 - 110 195/65R15 205/60R15 95 215/60R15 94 225/55R15 92 Auflagen zu Reifen 11A; 22H; 22M; 51G 11A; 21P; 22H; 22M; 24J; 24M 11A; 21P; 22H; 22M; 24J; 24M Auflagen nur CrossGolf; Nur bis e1*2001/116*0304*13; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 573; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76Q Auflagen zu Reifen 11A; 21P; 22M; 22P; 51G 11A; 21P; 22L; 22Q; 24J; 51G 11A; 21B; 22H; 22L; 24J Auflagen JETTA (Limousine); Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 573; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76Q GOLF 6 (Variant); ab e1*2001/116*0328*15; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74A; 74P; 76Q GOLF (Variant); nur bis e1*2001/116*0328*14; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 573; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76Q 11A; 21P; 22M; 22P; 51G 11A; 21P; 22L; 22Q; 24J; 51G 11A; 21B; 22H; 22L; 24J 11A; 21P; 22M; 22P; 51G 11A; 21P; 22L; 22Q; 24J; 51G 11A; 21B; 22H; 22L; 24J Auflagen zu Reifen 51G; 52J 11A; 24J; 24M; 5GG 51G 11A; 24J; 24M Nicht Blue Motion; 11A; 24J; 24M Nicht Blue Motion; 11A; 24J; 24M Auflagen nur CrossTouran; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76Q; 76Z nicht CrossTouran; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76Q Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0250-07-WIRD/N3 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47070 ANLAGE: 79 VW Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH Radtyp: ATAL Stand: 06.04.2010 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 4 von 9 VW PASSAT Verkaufsbezeichnung: Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen e1*95/54*0043*.., 3B 66 - 142 195/65R15 Auflagen zu Reifen 12M; 51G 51G Auflagen Reifen mit Schneeketten; Kombi; Limousine; 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P Kombi; Limousine; Allradantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P Kombi; Limousine; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P 10B; 10S; 11B; 11G; 12M; 51G 11H; 12A; 51A; 573; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76Q Reifen mit e1*98/14D0043*.., e1*98/14*0043*.. 3B 3B 3BG e1*95/54*0043*.., e1*98/14D0043*.., e1*98/14*0043*.. 81 - 142 195/65R15 205/60R15-91 225/55R15-92 51G e1*95/54*0043*.., e1*98/14D0043*.., e1*98/14*0043*.. 66 - 142 195/65R15 205/60R15-91 225/55R15-92 51G e1*2001/116*0157*.., 74 - 110 195/65R15 e1*98/14*0157*.. 11A; 22B; 24J 11A; 22B; 24J; 686 205/60R15 91 3BG e1*2001/116*0157*.., 74 - 110 195/65R15 e1*98/14*0157*.. Schneeketten; 10B; 10S; 11B; 11G; 11H; 51A; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76Q VW SHARAN Verkaufsbezeichnung: Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen e1*93/81*0023*.., 7M 66 - 85 215/60R15-94 e1*95/54*0023*.., 66 - 128 195/65R15 e1*98/14*0023*.. 205/60R15 215/60R15 225/55R15-92 7M e1*98/14*0023*.. 66 - 110 195/65R15 205/60R15 95 215/60R15 94 VW TOURAN Verkaufsbezeichnung: Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen e1*2001/116*0211*. 75 - 103 195/65R15 1T Auflagen zu Reifen 11A; 24J; 24M 11A; 24M; 51G 11A; 24M; 51G 11A; 24J; 24M; 51G VDN; 11A; 22B; 24D; 24J Auflagen nur bis e1*98/14*0023*11; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 75I; 76Q 11A; 22L; 24J; 51G ab e1*98/14*0023*12; 11A; 22B; 22L; 24J; 24M 10B; 10S; 11B; 11G; 11A; 21B; 22B; 22L; 24C; 11H; 12A; 51A; 573; 24M 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76Q Auflagen zu Reifen 51G; 52J Auflagen nur CrossTouran; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76Q; 76Z Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0250-07-WIRD/N3 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47070 ANLAGE: 79 VW Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH Radtyp: ATAL Stand: 06.04.2010 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 5 von 9 VW TOURAN Verkaufsbezeichnung: Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen e1*2001/116*0211*. 66 - 103 205/60R15 91 1T 66 - 110 195/65R15 205/60R15 95 215/60R15 94 225/55R15 92 Auflagen zu Reifen 11A; 24J; 24M; 5GG 51G 11A; 24J; 24M Nicht Blue Motion; 11A; 24J; 24M Nicht Blue Motion; 11A; 24J; 24M Auflagen nicht CrossTouran; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76Q Auflagen 10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. 10S) Der serienmäßige Nenndurchmesser der Sommer- bzw. Winterbereifung darf nicht unterschritten werden. 11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. 11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. 11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. 12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten. 12M) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 14 mm (einschließlich Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. 21B) Durch Nacharbeit im Bereich der vorderen Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in diesem Bereich ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 21P) Durch Nacharbeit im Bereich der vorderen Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in diesem Bereich ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK herzustellen. Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0250-07-WIRD/N3 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47070 ANLAGE: 79 VW Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH Radtyp: ATAL Stand: 06.04.2010 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 6 von 9 22B) Durch Nacharbeit im Bereich der hinteren Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in diesem Bereich ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK herzustellen. 22I) Durch Nacharbeit im Bereich der hinteren Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in diesem Bereich ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK herzustellen. 22L) Durch Nacharbeit im Bereich der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22M) Durch Nacharbeit im Bereich der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK herzustellen. 22P) Durch Nacharbeit im Bereich der hinteren Innenkotflügel auf der Radaußenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK herzustellen. 22Q) Durch Nacharbeit im Bereich der hinteren Innenkotflügel auf der Radaußenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit herzustellen. 241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0250-07-WIRD/N3 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47070 ANLAGE: 79 VW Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH Radtyp: ATAL Stand: 06.04.2010 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 7 von 9 248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig. 51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist.Der Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. 52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. 573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; der Nachweis der Eignung ist bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Am Fahrzeug sind nur Reifen eines Herstellers, Profiltyps und einer Geschwindigkeitskategorie zulässig. 5GG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1230kg. 5GM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1260kg. Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0250-07-WIRD/N3 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47070 ANLAGE: 79 VW Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH Radtyp: ATAL Stand: 06.04.2010 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 8 von 9 5HI) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1340kg, im Anhängerbetrieb bis 100km/h ist eine Erhöhung der Reifentragfähigkeit bis zu 10% nach ETRTO zulässig. 5HR) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1380kg, im Anhängerbetrieb bis 100km/h ist eine Erhöhung der Reifentragfähigkeit bis zu 10% nach ETRTO zulässig. 686) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 205/60R15 Hinterachse: 225/55R15 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; der Nachweis der Eignung ist bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Am Fahrzeug sind nur Reifen eines Herstellers, Profiltyps und einer Geschwindigkeitskategorie zulässig. 71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts angebracht werden. 721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden. 73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig. 74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten. 74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen Zentrierringe verwendet werden. 75I) Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen. 76Q) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit mindestens 16-Zoll-Rädern ausgerüstet sind. 76Z) Die Verwendung dieser Radgröße ist nur in Verbindung mit M+S-Reifen zulässig. VB0) Diese Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugen mit leicht auftragender Türverkleidung (Überstand über den unteren Längsrahmen der seitlichen Schiebetür weniger als 3mm) der seitlichen Schiebetüren. VB1) Diese Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit 15 Zoll-Bereifung (schmale Hinterachse). Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0250-07-WIRD/N3 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47070 ANLAGE: 79 VW Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH Radtyp: ATAL Stand: 06.04.2010 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 9 von 9 VDN) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die zulässige Achslast nicht größer als 1260 kg ist. Bei Fahrzeugausführungen mit höheren Achlasten sind diese und das zulässige Gesamtgewicht in den Fahrzeugpapieren entsprechend zu ändern. Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0250-07-WIRD/N3 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47070 ANLAGE: 84 MERCEDES Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH Radtyp: ATAL Stand: 06.04.2010 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 4 Fahrzeughersteller : DAIMLER BENZ, MERCEDES-BENZ Raddaten: Radgröße nach Norm : 6 1/2 J X 15 EH2+ Einpreßtiefe (mm) : 38 Lochkreis (mm)/Lochzahl : 112/5 Zentrierart : Mittenzentrierung Technische Daten, Kurzfassung Ausführung Ausführungsbezeichnung Kennzeichnung Rad ATAL8AP38666 LK112 ET38 ATAL8HA38666 LK112 ET38 Kennzeichnung Zentrierring Ø70.1 Ø66.6 Ø70.1 Ø66.6 Mitten Zentrierringloch werkstoff (mm) 66,6 66,6 zul. Radlast (kg) Kunststoff 685 Kunststoff 685 zul. Abroll umf. (mm) 2125 2125 gültig ab Fertig datum 09/07 09/07 Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : DAIMLER BENZ, MERCEDES-BENZ Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 24 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : 414; H0; 202; 210; 209; 208; 168 Zubehör : AEZ Artikel Nr. ZJME Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : 245; 169 Zubehör : AEZ Artikel Nr. ZJM8 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 110 Nm für Typ : H0; 168; 202; 208; 209; 210 130 Nm für Typ : 169; 245; 414 A-KLASSE Verkaufsbezeichnung: Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW e1*96/79*0073*.. 168 44 - 75 Reifen 185/55R15 195/50R15 195/55R15 169 e1*2001/116*0288*.. 60 - 85 B-KLASSE Verkaufsbezeichnung: Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW e1*2001/116*0314*.. 245 70 - 85 185/65R15 88 195/60R15 88 205/55R15 88 205/60R15 91 225/50R15 91 Reifen 195/65R15 91 205/60R15 91 215/60R15 94 225/55R15 92 C-KLASSE Verkaufsbezeichnung: Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen e1*92/53*0001*.., H0 55 - 100 185/65R15 G363 55 - 142 195/65R15 205/60R15 205/60R15-89 Auflagen zu Reifen Auflagen 10N; 11A; 21B; 22B; 24C; kurzer Radstand; 24D; 51G; 52J langer Radstand; 10N; 11A; 21B; 22B; 24C; 10B; 11G; 11H; 12A; 24D; 51G 51A; 71K; 721; 725; 10N; 11A; 21B; 22B; 22F; 73C; 74A; 74P; 76Q; 24C; 24D; 51G 915 10B; 11B; 11G; 11H; 11A; 24J; 24M 12A; 51A; 71K; 721; 11A; 24J; 24M 725; 73C; 74A; 74P; 11A; 22I; 24J; 24M 76Q 11A; 22I; 24C; 24D Auflagen zu Reifen 11A; 24J; 24M 11A; 22I; 24J; 24M 11A; 22I; 24C; 24D Auflagen zu Reifen 12K; 51G 12K; 51G 12K; 51G 12K Auflagen 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76Q Auflagen 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0250-07-WIRD/N3 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47070 ANLAGE: 84 MERCEDES Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH Radtyp: ATAL Stand: 06.04.2010 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 2 von 4 C-KLASSE Verkaufsbezeichnung: Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen e1*93/81*0034*.. 202 55 - 145 195/65R15 205/60R15 Auflagen zu Reifen 12G; 51G 12G; 51G Auflagen 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76Q CLK-KLASSE Verkaufsbezeichnung: Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen e1*98/14*0184*.. 209 100 - 125 195/65R15 Auflagen zu Reifen 51G Auflagen Cabrio; Coupe; 10B; 11B; 11G; 11H; 12K; 51A; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74A; 74P; 76Q Auflagen zu Reifen 12K; 51G nicht für 290 TD (95kw) zul.; 12A 12K; 51G Auflagen Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74A; 74P; 76Q Auflagen zu Reifen 51G; 52J 51G; 52J Auflagen Cabrio; Coupe; 10B; 11G; 11H; 12K; 51A; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76Q; 76Z Reifen 185/60R15 84 Auflagen zu Reifen Auflagen 10B; 11B; 11G; 11H; 195/55R15 85 11A; 24J 12A; 51A; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P E-KLASSE Verkaufsbezeichnung: Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen e1*93/81*0022*.. 210 55 - 110 195/65R15 205/60R15-91 205/65R15 MERCEDES-BENZ CLK Verkaufsbezeichnung: Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen e1*96/27*0054*.. 208 100 - 145 195/65R15 205/60R15 VANEO Verkaufsbezeichnung: Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW e1*2001/116*0185*.., 55 - 92 414 e1*98/14*0185*.. Auflagen 10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. 10N) Gegebenenfalls aufgeführte Fabrikatsbindungen/-empfehlungen in den Fahrzeugpapieren bzw. der Betriebsanleitung sind zu beachten oder es dürfen nur die vom Fahrzeughersteller freigegebenen Reifenfabrikate verwendet werden. 11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0250-07-WIRD/N3 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47070 ANLAGE: 84 MERCEDES Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH Radtyp: ATAL Stand: 06.04.2010 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 3 von 4 den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. 11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. 11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. 12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten. 12G) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die bis ca. 15 mm (einschließlich Kettenschloß) auftragen, ist an der Antriebsachse möglich. 12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung). 21B) Durch Nacharbeit im Bereich der vorderen Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in diesem Bereich ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22B) Durch Nacharbeit im Bereich der hinteren Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in diesem Bereich ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22I) Durch Nacharbeit im Bereich der hinteren Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in diesem Bereich ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK herzustellen. 24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0250-07-WIRD/N3 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47070 ANLAGE: 84 MERCEDES Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH Radtyp: ATAL Stand: 06.04.2010 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 4 von 4 24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig. 51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist.Der Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. 52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. 71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts angebracht werden. 721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden. 73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig. 74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten. 74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen Zentrierringe verwendet werden. 76Q) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit mindestens 16-Zoll-Rädern ausgerüstet sind. 76Z) Die Verwendung dieser Radgröße ist nur in Verbindung mit M+S-Reifen zulässig. 915) An Fahrzeugausführungen, die unter Ziff.1 Zeile 2 im Fahrzeugbrief und -schein als 3-Liter bzw. 5-Liter-Auto beschrieben und somit steuerbegünstigt sind, sind nur die serienmäßigen Rad/Reifen-Kombinationen bzw. Sonderräder mit serienmäßigen Abmessungen und Serienreifengrößen zulässig. Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.