Sicherheitsdatenblatt (SDB) – NEOPET 1. BEZEICHNUNG DES
Transcription
Sicherheitsdatenblatt (SDB) – NEOPET 1. BEZEICHNUNG DES
Sicherheitsdatenblatt (SDB) – NEOPET Gemäß EG-Verordnung Nr. 1272/2008 Blatt besteht aus 1 von 5 Seiten Druckdatum: 1. Oktober 2005 Revidiert: 6. November 2013 1. BEZEICHNUNG DES STOFFS BZW. DES GEMISCHS UND DES UNTERNEHMENS 1.1. Produktidentifikator: Identifikator auf der Etikette / Handelsname: Polyethylenterephthalat, PET, NEOPET, Aqua NEOPET 76, NEOPET 78, NEOPET 80, NEOPET 82, NEOPET 84, NEOPET 82 FR, NEOPET 84 FR, NEOPET AMO, Ultra NEOPET. CAS-Nummer: 25038-59-9 EG-Nummer: keine Indexnummer: REACH-Registrierungsnummer: keine – die Polymere werden gemäß den Artikel 2 Abteilung 9 der Verordnung (EG) 1907/2006 REACH nicht registriert. Zusätzlicher Identifikator: Ethylene terephthalate polymer; Poly(oxy-1,2ethanediyloxycarbonyl-1,4phenylenecarbonyl); Polyethylene glycol terephthalate; Terephtahlic acid-ethylene glycol polyester. 1.2. Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffes oder Gemisches und Verwendungen, von denen abgeraten wird: Verwendungen: Das PET (Polyethylenterephthalat) wird für die Herstellung von Packmaterialien, Filme und Fäden sowie sonstigen Plastikerzeugnissen verwendet. 1.3. Einzelheiten zur Person, die das Sicherheitsdatenblatt bereitstellt: NEO GROUP Industrijos str. 2, LT-95346 Rimkai Dovilų sen., Klaipėdos rajonas LIETUVA / LITAUEN Tel.: +370 46 466 710 Fax: +370 46 466 711 E-Mail: [email protected] www.neogroup.eu 1.4. Notrufnummer: Büro für Kontrolle und Information über die Vergiftungen: +370 5 236 2052 oder +370 687 53 378 Allgemeines Notrufshilfezentrum: (+370) 112 (24 Stunden) 2. MÖGLICHE GEFAHREN 2.1. Einstufung des Stoffes oder Gemisches 2.1.1. Einstufung: Gemäß der EG-Verordnung 1272/2008 (CLP) und der EU-Richtlinie 67/548/EWG ist der Stoff nicht als ein gefährlicher Stoff einzustufen. Unter normalen Handhabungsbedingungen bildet dieses Produkt keine Gefahr. Ausführlichere Informationen über die Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung, über Begrenzung und Überwachung der Exposition sowie über persönliche Schutzausrüstungen sind in den Punkten 6 und 8 zu finden. Sicherheitsdatenblatt (SDB) – NEOPET Gemäß EG-Verordnung Nr. 1272/2008 Blatt besteht aus 2 von 5 Seiten Druckdatum: 1. Oktober 2005 Revidiert: 6. November 2013 3. ZUSAMMENSETZUNG BZW. INFORMATION ÜBER BESTANDTEILEN Synonyme/Abbreviatur: Poly (ethylenterephthalat), PET, PETE, PETP , PET-P CAS-Nr : 25038-59-9 EINECS/ELINCS-Nr.: keine Molare Masse: Formel gemäß Hill-System: (C10H8O4)n Zusätzliche Information über Bestandteilen: 4. ERSTE-HILFE-MAßNAHMEN 4.1. Nach Augenkontakt: Es besteht die Möglichkeit der mechanischen Augenverletzung. Erforderlichenfalls den Arzt aufsuchen. 4.2. Nach Hautkontakt: Falls der geschmolzene Stoff auf der Haut gelangt ist, ist die betroffene Stelle mit viel Wasser abzuspülen. Einen sterilen Verband auf die Wunde setzen. Bei Verbrennungsfällen ist zu empfehlen, dringend den Arzt aufzusuchen. Achtung: Den geschmolzenen Stoff niemals von der Wunde abreißen! 4.3. Nach Einatmen: Nach Einatmen von Dämpfen des geschmolzenen Stoffes ist die betroffene Person schnellstmöglich an die frische Luft zu bringen. Wasser trinken, um die Kehle zu reinigen, und die Nase schnauben, um den Staub loszuwerden. Falls Atmungsprobleme entstehen, ist die Person in die Erste-Hilfe-Station zu bringen, damit sie die medizinische Hilfe erhält. 4.4. Nach Verschlucken: Keine Gefahr der Toxizität wurde festgestellt, dieser Stoff ist biologisch unaktiv. Bei Unwohlsein empfehlen wir den Arzt aufzusuchen. 5. MAßNAHMEN ZUR BRANDBEKÄMPFUNG 5.1. Flammpunkt: keine Angaben. 5.2. Geeignete Löschmittel: Sprühwasser, Wasser/Schaum, CO2, Feuerlöscher der Klasse A oder B, Feuerlöscher der Klasse AB, Pulverlöschmittel. Besondere Gefahren: Die Polyester können sich entzünden unter den Einfluss der Flamme. Eine große Staubkonzentration stellt Explosionsgefahr dar. Die Zusammensetzung der Verbrennungsprodukte ist von den Verbrennungsbedingungen abhängig. Während des Verbrennens kann die Freisetzung von gesundheitsgefährlichen (toxischen, ätzenden, kanzerogenen) Stoffen erfolgen. Halten Sie sich nicht in der gefährlichen Zone ohne das individuelle Atemschutzgerät auf. 5.3. Hinweise für die Brandbekämpfung: Sicherheitsdatenblatt (SDB) – NEOPET Gemäß EG-Verordnung Nr. 1272/2008 Blatt besteht aus 3 von 5 Seiten Druckdatum: 1. Oktober 2005 Revidiert: 6. November 2013 Die Feuerwehrleute sollten die vollen Brandschutzausrüstungen tragen, einschließlich das vom NIOSH bestätigte autonome Atmungsgerät mit einer Gesichtsmaske, die das volle Gesicht abdeckt und im Druckkontrolle-Betrieb bzw. einem anderen Betrieb des positiven Druckes funktioniert. 6. MAßNAHMEN BEI UNBEABSICHTIGTER FREISETZUNG Verfahren für die Lokalisierung der Ausbreitung des Stoffes: Kleine Mengen des verschüttelten Stoffes zusammenfegen und in einen passenden Container bringen. Beim Auftreten bzw. gehen auf den Spänen oder Körner ist es möglich auszurutschen und umzustürzen; bemühen Sie sich darum, dass sie sich nicht auf dem Boden sowie auf den Durchgangswegen ansammeln. Reinigungsmaßnahmen: Wenn Sie kleine Teilen/Staub aufnehmen möchten, schöpfen Sie sie mit einem Spaten zusammen bzw. fegen Sie sie zusammen, bzw. nutzen Sie einen speziellen Staubsauger. Wirbeln Sie keine Staubwolken auf. Bringen Sie sie in die Container für die Rezyklierung bzw. Entfernung. 7. HANDHABUNG UND LAGERUNG 7.1. Handhabungsverfahren: Der Staub und der während des technologischen Prozesses entstandene Rauch sind mit der Hilfe einer effektiven Abzugslüftung zu entfernen. Wegen der Reibung von Produktteilen kann eine statische Ladung entstehen, deswegen, wo es notwendig ist, soll die Erdung vorausgesehen werden. 7.2. Lagerung: Das Produkt ist von direkten Sonneneinstrahlungen, UV-Strahlungen, hohen Temperaturen sowie Regen zu schützen. Die Verpackungen und die Container sind geschlossen zu halten. 7.3. Spezifische Endanwendung (-en): Wegen der breiten Anwendung des Produktes ist keine konkrete Gebrauchsanweisung vorausgesehen. 8. BEGRENZUNG UND ÜBERWACHUNG DER EXPOSITION / PERSÖNLICHE SCHUTZAUSRÜSTUNGEN Nach dem Verschütten von PET-Körner entsteht die Rutschgefahr. Die Kontrollparameter der Faktoren mit Einfluss auf die Arbeitszone: Staub: Höchstzulässige Konzentration (engl. TLV): Es ist empfohlen, eine zeitweilige TLV anzuwenden (zeitbewerteter Mittelwert von 8 Stunden) gemäß dem TLV des Einflusses vom nicht toxischen Staub: -10 mg/m3 für allfälligen Staub -5 mg/m3 für einzuatmenden Staub Acetaldehyd (CAS 75-07-0) (Freisetzung erfolgt während des Verbrennens sowie während der thermischen Zersetzung) ACGIH: C 25 ppm OSHA: 100 ppm TWA; 180 mg/m3 TWA 150 ppm STEL; 270 mg/m3 STEL Sicherheitsdatenblatt (SDB) – NEOPET Gemäß EG-Verordnung Nr. 1272/2008 Blatt besteht aus 4 von 5 Seiten Druckdatum: 1. Oktober 2005 Revidiert: 6. November 2013 Atemschutz: Erforderlich, wenn Dämpfe/Staub entstehen (Dampf entsteht beim Erhitzen des Polymeres). Augenschutz: Schutzbrillen mit seitlichen Schilden tragen. Beim Verarbeiten von heißem geschmolzenem Stoff die Schutzbrillen mit seitlichen Schilden sowie die hitzbeständigen Gesichtsschutzschilden tragen. Handschutz: Beim Verarbeiten von heißem geschmolzenen Stoff notwendig. Hitzbeständige Handschuhen tragen. Hautschutzmaßnahmen: Die Schutzkleider sind gemäß der konkreten Arbeitsstelle zu wählen, abhängig von der Konzentration und Mengen der zu verarbeitenden gefährlichen Stoffe. Die Chemikalienfestigkeit der Schutzkleider ist mit dem entsprechenden Lieferanten abzuklären. 9. PHYSIKALISCHE UND CHEMISCHE EIGENSCHAFTEN Erscheinungsform: unter normalen Bedingungen ein fester Stoff Farbe: farblos oder naturgemäß undurchsichtig, abhängig vom zugegebenen Pigment Geruch: geruchlos pH-Wert Siedepunkt Flammpunkt Dichte Schmelzpunkt Selbstentzündungstemperatur Wasserlöslichkeit Zähigkeit (charakteristische Viskosität IV) Dampfdruck des Stoffs Staubexplosionsklasse (20 °C) keine Anwendung Destruktion beim >380 1.34 242-270 500 unlöslich 0,58-0,84 keine Anwendung 1 °C °C g/cm3 °C °C dl/g Pa 10. STABILITÄT UND REAKTIVITÄT 10.1. Chemische Stabilität: Stabil unter normalen Bedingungen. 10.2. Zu vermeidende Bedingungen: Hohe Temperaturen, Flamme, sonstige Brandquellen. Außerhalb der Zeit des technologischen Prozesses ist die Temperatur >150°C und/oder lange Aufbewahrenszeiten zu meiden, weil zu dieser Zeit die Produktdegradation sowie die thermische Zersetzung stattfindet. 10.3. Zu vermeidende Stoffe: Starke Oxidationsmittel, Mineralsäure, organische Lösemittel. 10.4. Gefährliche Zersetzungsprodukte: Beim Erhitzen erfolgt Freisetzung von gefährlichen Gasen, deren Zusammensetzung von den Verbrennungsbedingungen abhängig ist. 10.5. Gefährliche Polymerisation: Findet nicht statt. 11. TOXIKOLOGISCHE INFORMATION Akute Vergiftung: Keine. Sicherheitsdatenblatt (SDB) – NEOPET Gemäß EG-Verordnung Nr. 1272/2008 Blatt besteht aus 5 von 5 Seiten Druckdatum: 1. Oktober 2005 Revidiert: 6. November 2013 Zusätzliche toxikologische Information: Während der Standard-Toxikologietests stellte es sich heraus, dass der Stoff untoxisch ist, und er ist als biologisch unaktiv zu betrachten. Zusätzliche Angaben: Man soll mit dem Produkt mit solcher Vorsichtigkeit umgehen, wie es in der Arbeit mit streubaren Stoffen gewöhnlich ist. 12. UMWELTBEZOGENE INFORMATION Festigkeit/Abbaubarkeit: Sehr geringe Zersetzung unter dem Einfluss von UV-Strahlen. Ökotoxische Wirkungen: Es gibt keine Symptome, dass dieser Stoff gefährlich für die Umgebung sein kann. Toxizität im Wasser: Unlöslicher untoxischer fester Stoff (keine Gefahr für Wasser bildend). 13. HINWEISE ZUR ENTSORGUNG Produkt: Es gibt keine einheitlichen EU-Vorschriften über die Entsorgung von Chemikalien und Abfällen. Die chemischen Abfälle werden normalerweise als Sonderabfälle betrachten. Die Entsorgung von solchen Abfällen ist in den EU-Ländern von den entsprechenden Gesetzen bzw. Regeln reglementiert. Wir empfehlen mit den zuständigen Institutionen bzw. mit den zertifizierten Abfallentsorgungskompanien zu kommunizieren, welche raten könnten, wie die Sonderabfälle zu entsorgen sind. Verpackung: Die Entsorgung ist gemäß den behördlichen Vorschriften durchzuführen. Die verschmutzte Verpackung soll auf derselben Weise verarbeitet werden, wie der Stoff selbst. Wenn es keine andersartigen offiziellen Vorschriften gibt, kann man die unverschmutzte Verpackung als Haushaltsabfall betrachten bzw. rezyklieren. 14. INFORMATION ÜBER TRANSPORT Es werden keine Transportierungsbestimmungen angewendet. 15. INFORMATION ÜBER RECHTSVORSCHRIFTEN Gemäß den Artikel 2 Abteilung 9 der Verordnung (EG) 1907/2006 REACH und der EU-Richtlinie 67/548/EWG ist der Stoff nicht als ein gefährlicher Stoff einzustufen. 16. SONSTIGE INFORMATION Die Information, welche in diesem Dokument dargestellt ist, stützt sich auf den Stand unserer Kenntnisse über den Stoff. Hier wird das Produkt unter Berücksichtigung von notwendigen Schutzmaßnahmen charakterisiert. Das Dokument gewährt keine Garantie für die Eigenschaften des Produktes. Gemäß den Forderungen, welche in der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates aufgelistet sind, wurde die allgemeine Erneuerung des Dokumentes durchgeführt.