Sicherheitsdatenblatt (SDB) – NEOPET 1. BEZEICHNUNG DES

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Sicherheitsdatenblatt (SDB) – NEOPET 1. BEZEICHNUNG DES
Sicherheitsdatenblatt (SDB) – NEOPET
Gemäß EG-Verordnung Nr. 1272/2008
Blatt besteht aus 1 von 5 Seiten
Druckdatum: 1. Oktober 2005
Revidiert: 6. November 2013
1. BEZEICHNUNG DES STOFFS BZW. DES GEMISCHS UND DES UNTERNEHMENS
1.1. Produktidentifikator:
Identifikator auf der Etikette / Handelsname: Polyethylenterephthalat, PET, NEOPET,
Aqua NEOPET 76, NEOPET 78, NEOPET 80, NEOPET 82, NEOPET 84, NEOPET 82 FR,
NEOPET 84 FR, NEOPET AMO, Ultra NEOPET.
CAS-Nummer:
25038-59-9
EG-Nummer:
keine
Indexnummer:
REACH-Registrierungsnummer: keine – die Polymere werden gemäß den Artikel 2
Abteilung 9 der Verordnung (EG) 1907/2006 REACH nicht registriert.
Zusätzlicher
Identifikator:
Ethylene
terephthalate
polymer;
Poly(oxy-1,2ethanediyloxycarbonyl-1,4phenylenecarbonyl); Polyethylene glycol terephthalate;
Terephtahlic acid-ethylene glycol polyester.
1.2. Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffes oder Gemisches und Verwendungen,
von denen abgeraten wird:
Verwendungen:
Das PET (Polyethylenterephthalat) wird für die Herstellung von Packmaterialien, Filme
und Fäden sowie sonstigen Plastikerzeugnissen verwendet.
1.3. Einzelheiten zur Person, die das Sicherheitsdatenblatt bereitstellt:
NEO GROUP
Industrijos str. 2, LT-95346 Rimkai
Dovilų sen., Klaipėdos rajonas
LIETUVA / LITAUEN
Tel.: +370 46 466 710
Fax: +370 46 466 711
E-Mail: [email protected]
www.neogroup.eu
1.4. Notrufnummer:
Büro für Kontrolle und Information über die Vergiftungen:
+370 5 236 2052 oder +370 687 53 378
Allgemeines Notrufshilfezentrum: (+370) 112 (24 Stunden)
2. MÖGLICHE GEFAHREN
2.1. Einstufung des Stoffes oder Gemisches
2.1.1. Einstufung:
Gemäß der EG-Verordnung 1272/2008 (CLP) und der EU-Richtlinie 67/548/EWG ist der
Stoff nicht als ein gefährlicher Stoff einzustufen.
Unter normalen Handhabungsbedingungen bildet dieses Produkt keine Gefahr.
Ausführlichere Informationen über die Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung,
über Begrenzung und Überwachung der Exposition sowie über persönliche
Schutzausrüstungen sind in den Punkten 6 und 8 zu finden.
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3. ZUSAMMENSETZUNG BZW. INFORMATION ÜBER BESTANDTEILEN
Synonyme/Abbreviatur:
Poly (ethylenterephthalat), PET, PETE, PETP , PET-P
CAS-Nr :
25038-59-9
EINECS/ELINCS-Nr.:
keine
Molare Masse:
Formel gemäß Hill-System: (C10H8O4)n
Zusätzliche Information über Bestandteilen: 4. ERSTE-HILFE-MAßNAHMEN
4.1. Nach Augenkontakt:
Es besteht die Möglichkeit der mechanischen Augenverletzung. Erforderlichenfalls den Arzt
aufsuchen.
4.2. Nach Hautkontakt:
Falls der geschmolzene Stoff auf der Haut gelangt ist, ist die betroffene Stelle mit viel Wasser
abzuspülen. Einen sterilen Verband auf die Wunde setzen. Bei Verbrennungsfällen ist zu
empfehlen, dringend den Arzt aufzusuchen. Achtung: Den geschmolzenen Stoff niemals von
der Wunde abreißen!
4.3. Nach Einatmen:
Nach Einatmen von Dämpfen des geschmolzenen Stoffes ist die betroffene Person
schnellstmöglich an die frische Luft zu bringen. Wasser trinken, um die Kehle zu reinigen, und
die Nase schnauben, um den Staub loszuwerden. Falls Atmungsprobleme entstehen, ist die
Person in die Erste-Hilfe-Station zu bringen, damit sie die medizinische Hilfe erhält.
4.4. Nach Verschlucken:
Keine Gefahr der Toxizität wurde festgestellt, dieser Stoff ist biologisch unaktiv. Bei
Unwohlsein empfehlen wir den Arzt aufzusuchen.
5. MAßNAHMEN ZUR BRANDBEKÄMPFUNG
5.1. Flammpunkt: keine Angaben.
5.2. Geeignete Löschmittel:
Sprühwasser, Wasser/Schaum, CO2, Feuerlöscher der Klasse A oder B, Feuerlöscher der Klasse
AB, Pulverlöschmittel.
Besondere Gefahren:
Die Polyester können sich entzünden unter den Einfluss der Flamme. Eine große
Staubkonzentration
stellt
Explosionsgefahr
dar.
Die
Zusammensetzung
der
Verbrennungsprodukte ist von den Verbrennungsbedingungen abhängig. Während des
Verbrennens kann die Freisetzung von gesundheitsgefährlichen (toxischen, ätzenden,
kanzerogenen) Stoffen erfolgen. Halten Sie sich nicht in der gefährlichen Zone ohne das
individuelle Atemschutzgerät auf.
5.3. Hinweise für die Brandbekämpfung:
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Die Feuerwehrleute sollten die vollen Brandschutzausrüstungen tragen, einschließlich das vom
NIOSH bestätigte autonome Atmungsgerät mit einer Gesichtsmaske, die das volle Gesicht abdeckt
und im Druckkontrolle-Betrieb bzw. einem anderen Betrieb des positiven Druckes funktioniert.
6. MAßNAHMEN BEI UNBEABSICHTIGTER FREISETZUNG
Verfahren für die Lokalisierung der Ausbreitung des Stoffes:
Kleine Mengen des verschüttelten Stoffes zusammenfegen und in einen passenden Container
bringen. Beim Auftreten bzw. gehen auf den Spänen oder Körner ist es möglich auszurutschen und
umzustürzen; bemühen Sie sich darum, dass sie sich nicht auf dem Boden sowie auf den
Durchgangswegen ansammeln.
Reinigungsmaßnahmen:
Wenn Sie kleine Teilen/Staub aufnehmen möchten, schöpfen Sie sie mit einem Spaten zusammen
bzw. fegen Sie sie zusammen, bzw. nutzen Sie einen speziellen Staubsauger. Wirbeln Sie keine
Staubwolken auf. Bringen Sie sie in die Container für die Rezyklierung bzw. Entfernung.
7. HANDHABUNG UND LAGERUNG
7.1. Handhabungsverfahren:
Der Staub und der während des technologischen Prozesses entstandene Rauch sind mit der Hilfe
einer effektiven Abzugslüftung zu entfernen. Wegen der Reibung von Produktteilen kann eine
statische Ladung entstehen, deswegen, wo es notwendig ist, soll die Erdung vorausgesehen
werden.
7.2. Lagerung:
Das Produkt ist von direkten Sonneneinstrahlungen, UV-Strahlungen, hohen Temperaturen
sowie Regen zu schützen. Die Verpackungen und die Container sind geschlossen zu halten.
7.3. Spezifische Endanwendung (-en):
Wegen der breiten Anwendung des Produktes ist keine konkrete Gebrauchsanweisung
vorausgesehen.
8. BEGRENZUNG UND ÜBERWACHUNG DER EXPOSITION / PERSÖNLICHE
SCHUTZAUSRÜSTUNGEN
Nach dem Verschütten von PET-Körner entsteht die Rutschgefahr.
Die Kontrollparameter der Faktoren mit Einfluss auf die Arbeitszone:
Staub: Höchstzulässige Konzentration (engl. TLV): Es ist empfohlen, eine zeitweilige TLV anzuwenden
(zeitbewerteter Mittelwert von 8 Stunden) gemäß dem TLV des Einflusses vom nicht toxischen
Staub:
-10 mg/m3 für allfälligen Staub
-5 mg/m3 für einzuatmenden Staub
Acetaldehyd (CAS 75-07-0) (Freisetzung erfolgt während des Verbrennens sowie während der
thermischen Zersetzung)
ACGIH: C 25 ppm
OSHA: 100 ppm TWA; 180 mg/m3 TWA
150 ppm STEL; 270 mg/m3 STEL
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Atemschutz: Erforderlich, wenn Dämpfe/Staub entstehen (Dampf entsteht beim Erhitzen des
Polymeres).
Augenschutz: Schutzbrillen mit seitlichen Schilden tragen. Beim Verarbeiten von heißem
geschmolzenem Stoff die Schutzbrillen mit seitlichen Schilden sowie die hitzbeständigen
Gesichtsschutzschilden tragen.
Handschutz: Beim Verarbeiten von heißem geschmolzenen Stoff notwendig. Hitzbeständige
Handschuhen tragen.
Hautschutzmaßnahmen: Die Schutzkleider sind gemäß der konkreten Arbeitsstelle zu wählen,
abhängig von der Konzentration und Mengen der zu verarbeitenden gefährlichen Stoffe. Die
Chemikalienfestigkeit der Schutzkleider ist mit dem entsprechenden Lieferanten abzuklären.
9. PHYSIKALISCHE UND CHEMISCHE EIGENSCHAFTEN
Erscheinungsform:
unter normalen Bedingungen ein fester Stoff
Farbe:
farblos oder naturgemäß undurchsichtig, abhängig vom zugegebenen Pigment
Geruch:
geruchlos
pH-Wert
Siedepunkt
Flammpunkt
Dichte
Schmelzpunkt
Selbstentzündungstemperatur
Wasserlöslichkeit
Zähigkeit (charakteristische Viskosität IV)
Dampfdruck des Stoffs
Staubexplosionsklasse
(20 °C)
keine Anwendung
Destruktion beim >380
1.34
242-270
500
unlöslich
0,58-0,84
keine Anwendung
1
°C
°C
g/cm3
°C
°C
dl/g
Pa
10. STABILITÄT UND REAKTIVITÄT
10.1. Chemische Stabilität: Stabil unter normalen Bedingungen.
10.2. Zu vermeidende Bedingungen: Hohe Temperaturen, Flamme, sonstige Brandquellen.
Außerhalb der Zeit des technologischen Prozesses ist die Temperatur >150°C und/oder
lange Aufbewahrenszeiten zu meiden, weil zu dieser Zeit die Produktdegradation sowie
die thermische Zersetzung stattfindet.
10.3. Zu vermeidende Stoffe:
Starke Oxidationsmittel, Mineralsäure, organische Lösemittel.
10.4. Gefährliche Zersetzungsprodukte:
Beim Erhitzen erfolgt Freisetzung von gefährlichen Gasen, deren Zusammensetzung von
den Verbrennungsbedingungen abhängig ist.
10.5. Gefährliche Polymerisation: Findet nicht statt.
11. TOXIKOLOGISCHE INFORMATION
Akute Vergiftung: Keine.
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Zusätzliche toxikologische Information: Während der Standard-Toxikologietests stellte es sich
heraus, dass der Stoff untoxisch ist, und er ist als biologisch unaktiv zu betrachten.
Zusätzliche Angaben: Man soll mit dem Produkt mit solcher Vorsichtigkeit umgehen, wie es in
der Arbeit mit streubaren Stoffen gewöhnlich ist.
12. UMWELTBEZOGENE INFORMATION
Festigkeit/Abbaubarkeit: Sehr geringe Zersetzung unter dem Einfluss von UV-Strahlen.
Ökotoxische Wirkungen: Es gibt keine Symptome, dass dieser Stoff gefährlich für die Umgebung sein
kann.
Toxizität im Wasser: Unlöslicher untoxischer fester Stoff (keine Gefahr für Wasser bildend).
13. HINWEISE ZUR ENTSORGUNG
Produkt:
Es gibt keine einheitlichen EU-Vorschriften über die Entsorgung von Chemikalien und Abfällen. Die
chemischen Abfälle werden normalerweise als Sonderabfälle betrachten. Die Entsorgung von solchen
Abfällen ist in den EU-Ländern von den entsprechenden Gesetzen bzw. Regeln reglementiert. Wir
empfehlen mit den zuständigen Institutionen bzw. mit den zertifizierten Abfallentsorgungskompanien
zu kommunizieren, welche raten könnten, wie die Sonderabfälle zu entsorgen sind.
Verpackung:
Die Entsorgung ist gemäß den behördlichen Vorschriften durchzuführen. Die verschmutzte
Verpackung soll auf derselben Weise verarbeitet werden, wie der Stoff selbst. Wenn es keine
andersartigen offiziellen Vorschriften gibt, kann man die unverschmutzte Verpackung als
Haushaltsabfall betrachten bzw. rezyklieren.
14. INFORMATION ÜBER TRANSPORT
Es werden keine Transportierungsbestimmungen angewendet.
15. INFORMATION ÜBER RECHTSVORSCHRIFTEN
Gemäß den Artikel 2 Abteilung 9 der Verordnung (EG) 1907/2006 REACH und der EU-Richtlinie
67/548/EWG ist der Stoff nicht als ein gefährlicher Stoff einzustufen.
16. SONSTIGE INFORMATION
Die Information, welche in diesem Dokument dargestellt ist, stützt sich auf den Stand unserer
Kenntnisse über den Stoff. Hier wird das Produkt unter Berücksichtigung von notwendigen
Schutzmaßnahmen charakterisiert. Das Dokument gewährt keine Garantie für die
Eigenschaften des Produktes. Gemäß den Forderungen, welche in der Verordnung (EG) Nr.
1272/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates aufgelistet sind, wurde die allgemeine
Erneuerung des Dokumentes durchgeführt.

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