Preisblatt «Casa Regio

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Preisblatt «Casa Regio
Mit Energie begeistern
Preisblatt «Casa Regio»
Elektrische Energie und Netznutzung für Haushalte und Kleingewerbe mit Niederspannungsanschluss aus 100 % erneuerbaren Energien aus regionalen Produktionsanlagen
1. Produktebeschrieb
Lieferung elektrischer Energie (Vollversorgung) für Kunden in der Grundversorgung mit Bezug aus dem Niederspannungsnetz (400 V) und einem maximalen Anschlusswert von bis zu 63 A. Dieses Produkt setzt sich aus Wasser-, Biomasse- und Solarstrom aus regionalen Produktionsanlagen zusammen.
2. Gültigkeit
Dieses Preisblatt ist ab 1. Januar 2015 gültig.
3. Preise
Periode/Preis
Energie
exkl. Abgaben
Netznutzung
exkl. Abgaben
Zeitzone 1
12.50 Rp./kWh
8.00 Rp./kWh
24.56 Rp./kWh
Zeitzone 2
12.50 Rp./kWh
5.80 Rp./kWh
22.18 Rp./kWh
12.00 CHF/Mt.
12.96 CHF/Mt.
Grundpreis
Total Strompreis inkl.
Abgaben*
* kaufmännisch gerundete Werte
Legende
Zeitzone 1: Montag bis Freitag 07.00–20.00 Uhr, Samstag 07.00–13.00 Uhr
Zeitzone 2: übrige Zeit
4. Abgaben
Auf Energie und Netznutzung werden folgende Abgaben erhoben:
Abgaben an Einwohnergemeinde auf die Netznutzung
Gesetzliche Förderabgabe (KEV, MKF und Gewässerschutz) auf die Netznutzung
Systemdienstleistungen des nationalen Netzbetreibers auf die Netznutzung
MwSt. auf Energie, Netznutzung und Abgaben
0.60 Rp./kWh
1.10 Rp./kWh
0.54 Rp./kWh
8.00 %
SWL Energie AG
Werkhofstrasse 10 | Postfach | 5600 Lenzburg
Tel. 062 885 75 75 | Fax 062 885 75 85 | www.swl.ch
Mit Energie begeistern
Preisblatt «Casa Regio»
5. Strommix
«Casa Regio» ist ein ökologisches Stromprodukt und entsteht zu 100 % in regionalen Produktionsanlagen. Der
Strommix setzt sich wie folgt zusammen:
•  5 % Solarenergie
• 25 % Strom aus Biomasse
• 70 % Strom aus Wasserkraft
6. Besondere Bestimmungen
Für Elektroapparate mit einem Anschlusswert über 3 kW (Heizungen, Waschmaschinen usw.) kann die Energiezufuhr während Zeiten hoher Belastung im Netz der SWL ENERGIE AG gesperrt werden. Neu-installationen sind
durch den Bezüger entsprechend einrichten zu lassen. Der Anschluss von Elektro-heizungen ist bewilligungspflichtig, sofern die Gesamtleistung 3 kW übersteigt.
Die SWL ENERGIE AG stellt Messeinrichtungen gemäss gültigen Gesetzen und Normen kostenlos zur Verfügung.
Weiterführende Messeinrichtungen werden gegebenenfalls offeriert und verrechnet.
Die Anschaffung von speziellen Messapparaten für das Inkasso der Energiekosten von Allgemeinbezügen usw. ist
Sache des Hauseigentümers.
7. Ableseperiode
Die Ablesung erfolgt jeweils im Sommer und Winter.
8. Rechnungsstellung und Zahlungsbedingungen
Die definitive Rechnungsstellung erfolgt jeweils im Sommer und Winter. Akontozahlungen werden im Frühling und
Herbst in Rechnung gestellt.
Die Rechnungsbeträge sind innert 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zu begleichen. Wird diese Frist
nicht eingehalten, so kann die SWL ENERGIE AG, vom Verfalltag an gerechnet, Verzugszinsen in Rechnung stellen,
wobei der Zinsfuss für Bankenvorschüsse gilt.
9.Rechtsverhältnis
Das Rechtsverhältnis zwischen dem Kunden und der SWL ENERGIE AG beruht auf der vorliegenden Produktespezifikation und den allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sowie den Anschlussbedingungen, welche im
Internet unter www.swl.ch bezogen werden können.
SWL Energie AG
Werkhofstrasse 10 | Postfach | 5600 Lenzburg
Tel. 062 885 75 75 | Fax 062 885 75 85 | www.swl.ch