Anfrage_Polizeieinsatz_nach_der_Fusion

Transcription

Anfrage_Polizeieinsatz_nach_der_Fusion
AfD
Fraktionsgeschäftsstelle:
454 Mülheim an der Ruhr
Telefon: 0208 /
Telefax: 0208 /
E-Mail:
Fraktion im Rat der Stadt Mülheim an der Ruhr
Anfrage
Nr.: «VONAME»
gemäß § 10 der Geschäftsordnung
Datum: «29.8.2014»
«VOOST»
Postversand:
Empfänger:
Frau Oberbürgermeisterin Mühlenfeld
Frau / Herrn Vorsitzende/n Österwind des Bürgerangelegenheiten, Sicherheit und Ordnung
Frau / Herrn Bezirksbürgermeister/in Name der Bezirksvertretung 1, 2 oder 3
nachrichtlich Frau Oberbürgermeisterin Mühlenfeld
Beratungsfolge:
Status:* Datum:
Gremium:
Ö
Bürgerangelegenheiten, Sicherheit und Ordnung
21.11.14
* Beratungsstatus des jeweiligen Gremiums: Ö = öffentliche Beratung / N = nichtöffentliche Beratung
«VOBETR»
Polizeiarbeit in Mülheim an der Ruhr nach der Fusion
Die AfD – Fraktion im Rat der Stadt beantragt
den mündlichen Bericht eines Vertreters des PP Essen u.a. zu folgenden Fragen in der nächsten
Sitzung des Ausschusses
1.
Wie viele Zivilfahrzeuge der Polizei sind zur Bekämpfung der allgemeinen Straßenkriminalität in Mülheim
a) vor der Fusion des PP Mülheim mit dem PP in Essen
b) seit der Fusion mit Essen
während des Frühdienstes, des Mittagsdienstes und des Nachtdienstes jeweils originär im Einsatz (gewesen), d.h. in Mülheim stationiert, ohne daß sie für einen „Lage“ in Essen erst angefordert werden
müssen/mußten? Wie oft wurde der „Einsatztrupp Kriminalität“ im Jahre 2013/14 tatsächlich in Mülheim eingesetzt?
2.
Wie viele Streifenwagen der Polizei sind in Mülheim
Drucksache Nr.: «VONAME» / Seite 1 von 2
a) vor der Fusion
b) seit der Fusion
im Nachtdienst originär im Einsatz (gewesen), ohne daß sie für eine „Lage“ in Essen erst angefordert
werden müssen/mußten?
3.
In der Zeitung war zu lesen, daß die Einsatzreaktionszeiten zwischen vier und 15 Minuten liegen sollen.
Ist es richtig, daß solche Einsätze auch händisch eingegeben werden können, so daß Manipulationen
möglich sind? Sind dem PP solche Manipulationen bekannt?
4.
Können Mülheimer Bürger, die Opfer einer Straftat geworden sind, in Mülheim persönlich auf einer Polizeiwache eine Strafanzeige gegenüber Polizeibeamten erstatten oder müssen die Bürgerinnen und
Bürger zum PP nach Essen fahren?
5.
Müssen Mülheimer Bürgerinnen und Bürger beispielsweise nach einem PKW Aufbruch ihr KFZ zwecks
Spurensicherung beim PP in Essen vorstellen oder wäre die Spurensicherung auch in Mülheim möglich?
6.
Wird bei der die Bürger in besonderem Maße belastenden Wohnungseinbruchskriminalität in Mülheim
die Tatortbefundaufnahme immer durch den Wach – und Wechseldienst wahrgenommen und nicht –
wie vor der Fusion – durch das Fachkommissariat Einbruchsdiebstahl?
7.
Sollte die Bearbeitung durch die Schutzpolizei stattfinden: Gibt es eine vergleichbare Regelung in anderen Polizeibehörden des Landes oder „genießt“ Mülheim insoweit einen Sonderstatus?
8.
Ist es zutreffend, daß es in Mülheim an der Ruhr kein Polizeigewahrsam mehr gibt, sondern Tatverdächtige, die möglicherweise dem Haftrichter in Mülheim zugeführt werden sollen, zunächst in den Polizeigewahrsam nach Essen verbracht und anschließend zur Vorführung vor den örtlichen Haftrichter wieder
nach Mülheim geschafft werden müssen?
9.
Ist es zutreffend, daß eine erkennungsdienstliche Behandlung von Tatverdächtigen in Essen durchgeführt werden muß, weil diese in Mülheim nicht mehr durchgeführt werden kann?
10.
Wie hoch ist der jeweilige Personal- und Zeitaufwand in den Fällen 8. und 9. Für die eingesetzten Beamten?
Hartmann
Fraktionsvorsitzender
Drucksache Nr.: «VONAME» / Seite 2 von 2