Folgen für die Anwohner durch den Bau der Ethylen
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Folgen für die Anwohner durch den Bau der Ethylen
Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 14 / 14. Wahlperiode 24. 06. 2008 2898 Kleine Anfrage der Abg. Katrin Altpeter und Ursula Haußmann SPD und Antwort des Wirtschaftsministeriums Folgen für die Anwohner durch den Bau der Ethylen-Pipeline-Süd Kleine Anfrage Wir fragen die Landesregierung: 1. Handelt es sich beim Bau der Ethylen-Pipeline-Süd (EPS) um ein rein privatwirtschaftliches Projekt? 2. Gibt es im Zuge des Baus der EPS für die Betreibergesellschaft Möglichkeiten, betroffene Grundstückseigner zu enteignen, bzw. zu zwingen, den Bau der Pipeline zuzulassen? 3. Falls 2. zutrifft: Hat es für die EPS bereits Enteignungen in Bayern und Baden-Württemberg gegeben und falls ja, wo und wie viele? 4. Kam es im Zuge des Baus zum Abschluss von Gestattungsverträgen und falls ja, wie viele, wo und zu welchen Konditionen? 5. Wie steht die Landesregierung zu den Beschlüssen des Alfdorfer Gemeinderats, der eine Pipeline durch die Alfdorfer Gemarkung zweimal abgelehnt hat? 6. Müssen die Besitzer der heute betroffenen Grundstücke aufgrund von in der Vergangenheit genehmigten Rohrverlegungen (z. B. Transalpine Ölleitung) weitere Rohrverlegungen zulassen? 24. 06. 2008 Altpeter, Ursula Haußmann SPD Eingegangen: 24. 06. 2008 / Ausgegeben: 22. 07. 2008 Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente 1 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 14 / 2898 Begründung Der Bau von Pipelines ist an sich eine sinnvolle Sache, vermeidet er doch zehntausende von Lkw-Fahrten im Jahr. Allerdings müssen beim Bau, insbesondere von einer Pipeline, in der hochentzündlicher Stoff wie Ethylen transportiert wird, die betroffenen Grundstücksbesitzer mit einbezogen werden. Das ist im Fall der EPS zumindest nicht überall der Fall. Antwort Mit Schreiben vom 15. Juli 2008 Nr. 4–4223.050/244 beantwortet das Wirtschaftsministerium im Einvernehmen mit dem Umweltministerium, dem Justizministerium sowie dem Ministerium für Ernährung und Ländlichen Raum die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Handelt es sich beim Bau der Ethylen-Pipeline-Süd (EPS) um ein rein privatwirtschaftliches Projekt? Die Ethylen-Pipeline-Süd (EPS) ist ein privatwirtschaftliches Projekt. Gebaut und betrieben wird die EPS von der Ethylen-Pipeline-Süd GmbH & Co. KG mit Sitz in München. 2. Gibt es im Zuge des Baus der EPS für die Betreibergesellschaft Möglichkeiten, betroffene Grundstückseigner zu enteignen, bzw. zu zwingen, den Bau der Pipeline zuzulassen? In Baden-Württemberg gibt es derzeit weder die Möglichkeit, Grundstückseigentümer zu enteignen noch zu zwingen, den Bau der Pipeline zuzulassen. Dies gilt bis dato auch für Rheinland Pfalz. In Bayern trat am 1. Juli 2008 das Gesetz für die Errichtung und den Betrieb einer Rohrleitungsanlage auf dem bayerischen Streckenabschnitt zwischen Münchsmünster und der Landesgrenze zu Baden-Württemberg bei Nördlingen (Bayrisches Rohrleitungsenteignungsgesetz – BayRohrlEnteigG) in Kraft. 3. Falls 2. zutrifft: Hat es für die EPS bereits Enteignungen in Bayern und Baden-Württemberg gegeben und falls ja, wo und wie viele? Der Landesregierung ist nicht bekannt, ob es in Bayern seit Inkrafttreten des unter Ziff. 2. genannten Gesetzes Enteignungen zum Bau der EPS gegeben hat. Ebenso ist nicht bekannt, wo diese und wie viele es gegebenenfalls waren. 4. Kam es im Zuge des Baus zum Abschluss von Gestattungsverträgen und falls ja, wie viele, wo und zu welchen Konditionen? Für das baden-württembergische Landesgebiet sind nach Angaben der EPS GmbH & Co. KG auf einer Trassenlänge von 186 km mit den Besitzern von 5.762 Flurstücken Gestattungsverträge zu schließen. Bislang seien, bezogen auf das gesamte Landesgebiet, ca. 2/3 der erforderlichen Verträge geschlossen. Im Einzelnen stelle sich die Situation Stand Mitte Juli 2008 wie folgt dar: In den Bereichen Karlsruhe-Stadt bzw. Karlsruhe-Land seien ca. 85 % bzw. 60 %, im Enzkreis ca. 82 %, im Kreis Ludwigsburg ca. 60 %, im RemsMurr-Kreis ca. 65 % und im Ostalbkreis ca. 40 % der erforderlichen Verträge geschlossen. 2 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 14 / 2898 Pauschale Angaben zu den Konditionen können nicht gemacht werden, da diese abhängen von den jeweiligen spezifischen Gegebenheiten vor Ort. Über die Inanspruchnahme landwirtschaftlicher Grundstücke für den Bau und den Betrieb einer Ethylenleitung wurde zwischen der EPS GmbH & Co. KG und dem Landesbauernverband eine Rahmenvereinbarung geschlossen. 5. Wie steht die Landesregierung zu den Beschlüssen des Alfdorfer Gemeinderats, der eine Pipeline durch die Alfdorfer Gemarkung zweimal abgelehnt hat? Die Beschlüsse des Alfdorfer Gemeinderats, mit denen die Gemeinde die Leitungsführung auf seinem Gemarkungsgebiet generell ablehnt, stellen einen im Planfeststellungsverfahren zu berücksichtigenden Einwand dar. Die Prüfung hat ergeben, dass aus Sicht der Planfeststellungsbehörde (Regierungspräsidium Stuttgart) kommunale Belange durch das Vorhaben nicht nachhaltig berührt sind. Die Vorhabensträgerin hat die städtebaulichen Planungsvorstellungen der Gemeinde Alfdorf hinreichend berücksichtigt. Dies gilt insbesondere für die geplante Erweiterung eines Gewerbegebiets. Um die Gewerbegebietserweiterung nicht einzuschränken, wurde die Trasse im Rahmen eines Änderungsverfahrens geringfügig verlegt. Aus Sicht der Planfeststellungsbehörde ist es rechtlich möglich, den Planfeststellungsbeschluss mit dieser Trassenführung zu erlassen. Der Gemeinde stünde jedoch ein Klagerecht gegen den Planfeststellungsbeschluss zu. 6. Müssen die Besitzer der heute betroffenen Grundstücke aufgrund von in der Vergangenheit genehmigten Rohrverlegungen (z. B. Transalpine Ölleitung) weitere Rohrverlegungen zulassen? Persönliche Dienstbarkeiten, die als Mittel zur Sicherung der Trassenführung der EPS in Betracht kommen, entstehen grundsätzlich rechtsgeschäftlich durch Einigung zwischen dem jeweiligen Grundstückseigentümer und der Ethylen-Pipeline-Süd GmbH & Co. KG. Der Grundstückseigentümer muss mit der Belastung seines Grundstücks durch den Bau und den Betrieb der EPS einverstanden sein. Die aus Anlass zurückliegender Rohrverlegungen (z. B. Transalpine Ölleitung) ausgehandelten Dienstbarkeiten können nicht auf den Bau und Betrieb der EPS übertragen werden. Pfister Wirtschaftsminister 3