Folgen für die Anwohner durch den Bau der Ethylen

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Folgen für die Anwohner durch den Bau der Ethylen
Landtag von Baden-Württemberg
Drucksache 14 /
14. Wahlperiode
24. 06. 2008
2898
Kleine Anfrage
der Abg. Katrin Altpeter und Ursula Haußmann SPD
und
Antwort
des Wirtschaftsministeriums
Folgen für die Anwohner durch den Bau
der Ethylen-Pipeline-Süd
Kleine Anfrage
Wir fragen die Landesregierung:
1. Handelt es sich beim Bau der Ethylen-Pipeline-Süd (EPS) um ein rein privatwirtschaftliches Projekt?
2. Gibt es im Zuge des Baus der EPS für die Betreibergesellschaft Möglichkeiten, betroffene Grundstückseigner zu enteignen, bzw. zu zwingen, den
Bau der Pipeline zuzulassen?
3. Falls 2. zutrifft: Hat es für die EPS bereits Enteignungen in Bayern und
Baden-Württemberg gegeben und falls ja, wo und wie viele?
4. Kam es im Zuge des Baus zum Abschluss von Gestattungsverträgen und
falls ja, wie viele, wo und zu welchen Konditionen?
5. Wie steht die Landesregierung zu den Beschlüssen des Alfdorfer Gemeinderats, der eine Pipeline durch die Alfdorfer Gemarkung zweimal abgelehnt hat?
6. Müssen die Besitzer der heute betroffenen Grundstücke aufgrund von in
der Vergangenheit genehmigten Rohrverlegungen (z. B. Transalpine Ölleitung) weitere Rohrverlegungen zulassen?
24. 06. 2008
Altpeter, Ursula Haußmann SPD
Eingegangen: 24. 06. 2008 / Ausgegeben: 22. 07. 2008
Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet
abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente
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Landtag von Baden-Württemberg
Drucksache 14 / 2898
Begründung
Der Bau von Pipelines ist an sich eine sinnvolle Sache, vermeidet er doch
zehntausende von Lkw-Fahrten im Jahr. Allerdings müssen beim Bau, insbesondere von einer Pipeline, in der hochentzündlicher Stoff wie Ethylen transportiert wird, die betroffenen Grundstücksbesitzer mit einbezogen werden.
Das ist im Fall der EPS zumindest nicht überall der Fall.
Antwort
Mit Schreiben vom 15. Juli 2008 Nr. 4–4223.050/244 beantwortet das Wirtschaftsministerium im Einvernehmen mit dem Umweltministerium, dem Justizministerium sowie dem Ministerium für Ernährung und Ländlichen Raum
die Kleine Anfrage wie folgt:
1. Handelt es sich beim Bau der Ethylen-Pipeline-Süd (EPS) um ein rein privatwirtschaftliches Projekt?
Die Ethylen-Pipeline-Süd (EPS) ist ein privatwirtschaftliches Projekt. Gebaut
und betrieben wird die EPS von der Ethylen-Pipeline-Süd GmbH & Co. KG
mit Sitz in München.
2. Gibt es im Zuge des Baus der EPS für die Betreibergesellschaft Möglichkeiten, betroffene Grundstückseigner zu enteignen, bzw. zu zwingen, den
Bau der Pipeline zuzulassen?
In Baden-Württemberg gibt es derzeit weder die Möglichkeit, Grundstückseigentümer zu enteignen noch zu zwingen, den Bau der Pipeline zuzulassen.
Dies gilt bis dato auch für Rheinland Pfalz. In Bayern trat am 1. Juli 2008 das
Gesetz für die Errichtung und den Betrieb einer Rohrleitungsanlage auf dem
bayerischen Streckenabschnitt zwischen Münchsmünster und der Landesgrenze zu Baden-Württemberg bei Nördlingen (Bayrisches Rohrleitungsenteignungsgesetz – BayRohrlEnteigG) in Kraft.
3. Falls 2. zutrifft: Hat es für die EPS bereits Enteignungen in Bayern und
Baden-Württemberg gegeben und falls ja, wo und wie viele?
Der Landesregierung ist nicht bekannt, ob es in Bayern seit Inkrafttreten des
unter Ziff. 2. genannten Gesetzes Enteignungen zum Bau der EPS gegeben
hat. Ebenso ist nicht bekannt, wo diese und wie viele es gegebenenfalls waren.
4. Kam es im Zuge des Baus zum Abschluss von Gestattungsverträgen und
falls ja, wie viele, wo und zu welchen Konditionen?
Für das baden-württembergische Landesgebiet sind nach Angaben der EPS
GmbH & Co. KG auf einer Trassenlänge von 186 km mit den Besitzern von
5.762 Flurstücken Gestattungsverträge zu schließen. Bislang seien, bezogen
auf das gesamte Landesgebiet, ca. 2/3 der erforderlichen Verträge geschlossen. Im Einzelnen stelle sich die Situation Stand Mitte Juli 2008 wie folgt
dar: In den Bereichen Karlsruhe-Stadt bzw. Karlsruhe-Land seien ca. 85 %
bzw. 60 %, im Enzkreis ca. 82 %, im Kreis Ludwigsburg ca. 60 %, im RemsMurr-Kreis ca. 65 % und im Ostalbkreis ca. 40 % der erforderlichen Verträge
geschlossen.
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Pauschale Angaben zu den Konditionen können nicht gemacht werden, da
diese abhängen von den jeweiligen spezifischen Gegebenheiten vor Ort.
Über die Inanspruchnahme landwirtschaftlicher Grundstücke für den Bau und
den Betrieb einer Ethylenleitung wurde zwischen der EPS GmbH & Co. KG
und dem Landesbauernverband eine Rahmenvereinbarung geschlossen.
5. Wie steht die Landesregierung zu den Beschlüssen des Alfdorfer Gemeinderats, der eine Pipeline durch die Alfdorfer Gemarkung zweimal abgelehnt hat?
Die Beschlüsse des Alfdorfer Gemeinderats, mit denen die Gemeinde die
Leitungsführung auf seinem Gemarkungsgebiet generell ablehnt, stellen
einen im Planfeststellungsverfahren zu berücksichtigenden Einwand dar.
Die Prüfung hat ergeben, dass aus Sicht der Planfeststellungsbehörde (Regierungspräsidium Stuttgart) kommunale Belange durch das Vorhaben nicht
nachhaltig berührt sind. Die Vorhabensträgerin hat die städtebaulichen Planungsvorstellungen der Gemeinde Alfdorf hinreichend berücksichtigt. Dies
gilt insbesondere für die geplante Erweiterung eines Gewerbegebiets. Um die
Gewerbegebietserweiterung nicht einzuschränken, wurde die Trasse im Rahmen eines Änderungsverfahrens geringfügig verlegt. Aus Sicht der Planfeststellungsbehörde ist es rechtlich möglich, den Planfeststellungsbeschluss mit
dieser Trassenführung zu erlassen. Der Gemeinde stünde jedoch ein Klagerecht gegen den Planfeststellungsbeschluss zu.
6. Müssen die Besitzer der heute betroffenen Grundstücke aufgrund von in
der Vergangenheit genehmigten Rohrverlegungen (z. B. Transalpine Ölleitung) weitere Rohrverlegungen zulassen?
Persönliche Dienstbarkeiten, die als Mittel zur Sicherung der Trassenführung
der EPS in Betracht kommen, entstehen grundsätzlich rechtsgeschäftlich
durch Einigung zwischen dem jeweiligen Grundstückseigentümer und der
Ethylen-Pipeline-Süd GmbH & Co. KG. Der Grundstückseigentümer muss
mit der Belastung seines Grundstücks durch den Bau und den Betrieb der
EPS einverstanden sein. Die aus Anlass zurückliegender Rohrverlegungen
(z. B. Transalpine Ölleitung) ausgehandelten Dienstbarkeiten können nicht
auf den Bau und Betrieb der EPS übertragen werden.
Pfister
Wirtschaftsminister
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