Vorbereitung und Durchführung von Wanderungen

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Vorbereitung und Durchführung von Wanderungen
Staatliches Studienseminar für das Lehramt an Grund- und Hauptschulen Kusel
AS Thema 21/ Vorbereitung und Durchführung von Wanderungen / März 2011/ Schlegel
Vorbereitung und Durchführung von Wanderungen
Schulwanderungen sind eintägige Schulveranstaltungen, die außerhalb des Schulgeländes stattfinden, in erster
Linie pädagogische Ziele verfolgen und verpflichtender Bestandteil der Unterrichts- und Erziehungsarbeit sind.
1.
Welche Ziele können mit Wanderungen angestrebt werden?
Erweiterung der Sozialen Kompetenz
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Förderung des Zusammenlebens, jenseits von Geschlechterrollenstereotypen
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gemeinsam ein Ziel erreichen und dabei Einzelinteressen unterordnen
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gegenseitiges Verständnis aller am Schulleben Beteiligten entwickeln
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Rücksichtnahme, Hilfsbereitschaft, Verantwortungsbewusstsein und Toleranz zeigen
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auftretende Schwierigkeiten gemeinsam bewältigen
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Strategien zur Lösung von Konflikten entwickeln
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gemeinsame Interessen erkennen und in die Planung der Wanderung einbeziehen
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Das Wir-Gefühl stärken
Erweiterung des Wissens
• an Lernorten außerhalb der Schule eine unmittelbare Anschauung gewinnen
• Auseinandersetzung mit unterrichtsrelevanten Themen
• Orientieren im Gelände
• grundlegende Wetterkunde
• Erste Hilfe
• Kenntnisse der jeweiligen näheren Umgebung
• Kenntnisse über geeignete Kleidung und notwendige Ausrüstung
• Kenntnisse von Grundsätzen der Unfallverhütung und Sicherheitserziehung
Entwicklung von Wertorientierung
• Erleben von Landschaft und Natur
• Natur und Umwelt achten lernen
Psychomotorischer Bereich
• funktionelles Gehen im gebahnten und im weglosen Gelände
• zweckmäßiges Verhalten beim Wandern in unterschiedlichem Gelände
• Bewältigung altersgemäßer Strecken und Entfernungen
2.
Zur Vorbereitung einer Wanderung
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Richtlinien für Schullandheimaufenthalte, Studienfahrten, Schulwanderungen und Unterrichtsgänge
beachten
Das schuleigene Schulfahrtenkonzept beachten
Übersicht über das Wandergebiet verschaffen (Prospektmaterial, Literatur)
eingehendes Kartenstudium (Gebietskarten, Wanderkarten)
ermitteln der Anforderungen an Gehzeiten, Höhenlagen, Geländebeschaffenheit
Rastmöglichkeiten einplanen
erste Unterbrechung nach ca. 20 Minuten
erste größere Pause nach ca. 1,5 bis 2 Stunden
weitere Pausen in Abständen von 1,5 bis 2 Stunden
Spiele und Spielmaterial bedenken / Erkundungsaufträge und Informationen vorbereiten
Berechnung der Gehzeiten:
Schülergruppen gehen in 1 Stunde ca. 300/400 Höhenmeter im Aufstieg
ca. 400/500 Höhenmeter im Abstieg
ca. 4 km auf ebenen Wegen
• Rastmöglichkeiten einplanen
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3.
Unterrichtliche Vorbereitung
Bei der Vorbereitung, Planung und Nachbereitung von Schulfahrten sind die Schüler/innen so weit wie
möglich zu beteiligen. Dabei ist sicherzustellen, dass die geschlechtsspezifischen Interessen und
Wünsche einbezogen werden.
• Ziel auswählen
• Informationsmaterial auswerten – Erkundungsaufträge / Informationen vorbereiten
• geeigneten Weg auf der Karte heraussuchen und markieren
• markierten Weg ausmessen und Gehzeiten berechnen
• Markierungen, Fixpunkte und Rastplätze festhalten
• Wetterbeobachtungen üben / Wettervorhersagen lesen
• Belehrungen zur Unfallverhütung / Gefahrenpunkte und Gefährdungen besprechen
• Verhaltensregeln festlegen
• Besprechen des Verhaltens in Notfällen / Erste-Hilfe-Kenntnisse vermitteln oder auffrischen
• Signale zur Verständigung vereinbaren
• besondere Ämter zuweisen
• für Schüler, die an der Wanderung nicht teilnehmen, Unterricht organisieren
4.
Elterninformation
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5.
Elternbrief oder Elternabend
Ziel und Weg / Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel
Zeitpunkt für Abmarsch und Rückkehr
Bekleidung und Ausrüstung
Verpflegung
fixe Kosten und Taschengeld
evtl. „Sammeltelefon“ (zentrales Telefon bei Eltern oder Schule) vereinbaren, Handynummer
Ratschläge zur Durchführung von Wanderungen
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rechtzeitiger Aufbruch
Überprüfen der Vollzähligkeit
Lehrer/in geht mit den laufschwächeren Kindern an der Spitze
Begleitperson/en gehen in der Mitte (oder am Ende) der Wandergruppe
Zuverlässige Schüler/innen mit auffälliger Bekleidung gehen am Schluss. Sie haben die klare
Anweisung, dass niemand hinter ihnen gehen darf.
Wege bevorzugen, auf denen eine zwanglose Ordnung möglich ist
besondere Gefahrenpunkte und Wege mit besonderen Gefährdungen , z. B. Straße, meiden
Vorschriften zum Gehen auf Straßen beachten
auf Zusammenhalt der Gruppe und angemessenen Abstand achten
Begehen von Abkürzungen verbieten
Ämter verteilen (Ordnung, Schlussleute, Fotografen, Protokollanten usw.)
auf Aussichtsplätzen und Höhen den kühlenden Wind meiden (Erkältungsgefahr)
für Ordnung und Sauberkeit auf den Rastplätzen sorgen
bei Wetterverschlechterung geschützte Stelle aufsuchen oder rechtzeitig umkehren
Sollte sich unterwegs ein Unfall ereignen, alle Kinder sammeln und Erste Hilfe leisten. Wenn
erforderlich, Rettungsdienst informieren.
Die Leitung einer Schulwanderung kann nur eine Lehrkraft übernehmen – andere, geeignete Personen können
von der Schulleitung mit Aufsichtsaufgaben betraut werden.
Die Lehrkräfte sollen über Kenntnisse und Übung in Erster Hilfe verfügen. Hat sich ein Unfall ereignet, ist
zunächst Erste Hilfe zu leisten, dann für ärztliche Hilfe zu sorgen. Danach sind Schulleitung sowie die Eltern zu
unterrichten.
Für Schüler/innen besteht bzgl. der Körperschäden gesetzlicher Unfallversicherungsschutz (Unfallkasse
Rheinland-Pfalz).
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6.
Hinweise zur Ausrüstung
a) der Lehrerin/ des Lehrers
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Rucksack
Taschenlampe
Wanderkarte
Kompass
Trillerpfeife
Schutzplane
Regenschirm
Taschenmesser
Schnur
Telefonverzeichnis/ Handy/ Münzgeld/ Telefonkarte
Erste – Hilfe – Ausrüstung
b) der Schülerinnen/ der Schüler:
• Rucksack
• evtl. Regenschirm, Kopfbedeckung, Sonnenschutz
• evtl. Ersatzhemd, Ersatzstrümpfe
• Karte der Wanderstrecke
• Verpflegung: 0,5 l Tee, belegte Brote, festes Obst, Traubenzucker, saure Bonbons
• Taschengeld und Telefonmünzen
Was nicht dabei sein sollte: Feststehende Messer, Feuerzeug, MP3-Player, i-Pod, Tabakwaren, Alkohol,
Glasflaschen, Wertgegenstände!
7.
Radwanderungen
Radwanderungen können mit minderjährigen Schüler/innen und Schülern auch unterhalb der Klassenstufe 5
durchgeführt werden, wenn die Eltern dazu ihr schriftliches Einverständnis erteilt haben. Die Schülerinnen und
Schüler sind jedoch verpflichtet, einen Helm zu tragen, und sollen an der Radfahrausbildung und der Lernkontrolle
teilgenommen haben. Nach Möglichkeit sind bei Radwanderungen Fahrrad- und Wirtschaftswege mit geringer
Verkehrsdichte zu benutzen.
8.
Schwimmen
Für das Schwimmen und Baden während einer Veranstaltung gilt die Verwaltungsvorschrift „Schwimmunterricht
sowie Schwimmen und Baden bei Schulveranstaltungen“ vom 14. Juni 1999 (Gemeinsames Amtsblatt 12/1999, S.
353 ff., verlängert im Jahr 2004)
9.
Literaturhinweise
Richtlinien für Schulfahrten: Verwaltungsvorschrift des MBFJ vom 4. November 2005 (Gemeinsames Amtsblatt
Nr. 1/2006, S. 12 ff.); zuletzt geändert am 02.10.2007 (Amtsblatt 12/2007, S. 505)
Burk / Kruse (Hrsg.):
Wandertag - Klassenfahrt - Schullandheim. AK Grundschule, Frankfurt / Main 1993
GUV – Bundesverband der Unfallkassen: Mit der Schulklasse sicher unterwegs. Bestell-Nr. GUV-SI 8047, zu
beziehen über: Unfallkasse Rheinland – Pfalz, Orensteinstr. 10, 56626 Andernach.
Hofer, G. / Hofer, H.: Mit der Klasse unterwegs. Weinheim 1986.
Mohr, W.: Wandern mit Kindern und Jugendlichen. Stuttgart 1989.
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