Kreiskrankenhaus Löbau - Klinikum Oberlausitzer Bergland
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Kreiskrankenhaus Löbau - Klinikum Oberlausitzer Bergland
Klinikum Oberlausitzer Bergland gemeinnützige GmbH und Krankenhausserivcegesellschaft Löbau-Zittau mbH Öffentliche Ausschreibung nach VOL/A über Wäschereileistungen Managementgesellschaft Gesundheitszentrum des Landkreises Görlitz mbH Görlitzer Straße 8 02763 Zittau Zittau, 12.05.2016 Wäschereileistungen Erklärung: Die Managementgesellschaft Gesundheitszentrum des Landkreises Görlitz mbH ist vom Klinikum Oberlausitzer Bergland gemeinnützige GmbH und der Krankenhausservicegesellschaft LöbauZittau mbH beauftragt, im Rahmen dieser Ausschreibung in deren Namen und auf deren Rechnung die Beschaffungsaufgaben durchzuführen. 1. Übersicht der Verdingungsunterlagen 2. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Gesundheitszentrums des Landkreises Görlitz 3. Besichtigungstermin 4. Vorschriften 5. Vertragslaufzeit 6. Leistungsverzeichnis 7. Zuschlagskriterien Seite 2 von 15 Managementgesellschaft Gesundheitszentrum des Landkreises Görlitz mbH Görlitzer Straße 8 02763 Zittau Zittau, 12.05.2016 Wäschereileistungen 1. Übersicht der Verdingungsunterlagen 1.1 Angaben zur Ausschreibung Erfüllungsort für die Leistung: Klinikum Oberlausitzer Bergland gemeinnützige GmbH an den Standorten Zittau und Ebersbach Auftraggeber: Klinikum Oberlausitzer Bergland gemeinnützige GmbH vertreten durch den Kaufmännischen Geschäftsführer Herrn Wolfgang Mayer 02763 Zittau, Görlitzer Str. 8 Geschäftsführer Klinikmanagement Herrn Steffen Thiele 02763 Zittau, Görlitzer Str. 8 Krankenhausservicegesellschaft Löbau-Zittau mbH vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Rene Kießling 02730 Ebersbach-Neugersdorf, Röntgenstr. 15 Ansprechpartner und Stelle an die die Vergabeunterlagen gesendet werden: Managementgesellschaft Gesundheitszentrum des Landkreises Görlitz mbH Abteilung Einkauf – Frau Bartke 02763 Zittau, Görlitzer Str. 8 Tel.: 03583/88-4080 Fax: 03583/88-4099 Angebotsabgabetermin: 29.06.2016, 12:00 Uhr Ablauf der Zuschlags- u. Bindefrist: 22.08.2016 Vertragsbeginn: 01.01.2017 Seite 3 von 15 Managementgesellschaft Gesundheitszentrum des Landkreises Görlitz mbH Görlitzer Straße 8 02763 Zittau Zittau, 12.05.2016 Wäschereileistungen 1.2 Besondere Hinweise zum Angebotsverfahren 1.2.1 Das Angebot ist unter Verwendung des beiliegenden Aufklebers verschlossen mit den Angaben: „Angebot - Nicht öffnen“ Termin: 29.06.2016, 12:00 Uhr Betrifft: Ausschreibung „Wäschereileistung für die Klinikum Oberlausitzer Bergland gemeinnützige GmbH und die Krankenhausservicegesellschaft Löbau-Zittau mbH“ einzureichen. 1.2.2 Zur Eröffnung zugelassen sind nur Angebote, die dem Verhandlungsleiter am Angebotsabgabetermin vorliegen. 1.2.3 Bis zum Ablauf der Angebotsfrist kann der Bieter sein Angebot berichtigen, ändern oder zurückziehen. Berichtigungen oder Änderungen des Angebotes sind gleichfalls in verschlossenem Umschlag mit vorgenannter Kennzeichnung vor der Eröffnung einzureichen. Die Zurückziehung des Angebotes kann nur schriftlich erfolgen. 1.2.4 Die Zuschlagsfrist (§ 18 VOL/A) beginnt mit dem Eröffnungstermin und endet am 22.08.2016 (24:00 Uhr). Bis zum Ablauf der Zuschlagsfrist bleibt der Bieter an sein Angebot gebunden. Der Bindung an das Angebot kann sich der Bieter nur durch rechtswirksame Anfechtung (§§ 199 und 120 BGB) entziehen. Ein Angebot gilt als nicht berücksichtigt, wenn bis Ablauf der Zuschlagsfrist kein Auftrag erteilt wurde. 1.2.5 Der Auftraggeber kann von der Zuschlagserteilung denjenigen ausschließen: - über dessen Vermögen das Konkursverfahren oder das Vergleichsverfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist, - der sich in Liquidation befindet, - der nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, die seine Zuverlässigkeit in Frage stellt, - der seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung nicht ordnungsgemäß erfüllt hat, - der im Angebot vorsätzlich unzutreffende Erklärungen im Bezug auf seine Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit abgegeben hat, - der die Ausschreibungsbedingungen nicht wie gefordert, vollständig erfüllt, - der das Angebot nicht auf den Formblättern des Angebotsblanketts einreicht. 1.2.6 Der Bieter ist verpflichtet, alle in den Verdingungsunterlagen verlangten Erklärungen abzugeben und alle sonstigen verlangten Angaben zu machen. Die Preise sind ohne Umsatzsteuer anzugeben; die Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) ist gesondert aufzuführen. Seite 4 von 15 Managementgesellschaft Gesundheitszentrum des Landkreises Görlitz mbH Görlitzer Straße 8 02763 Zittau Zittau, 12.05.2016 Wäschereileistungen 1.2.7 Dem Angebot sind folgende oder vergleichbare Unterlagen bzw. Angaben (Eigenerklärungen) beizulegen: - Umsatz des Unternehmens, bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre - Leistungen der letzten 3 Jahre, die mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind - Durchschnittszahl der beschäftigten Arbeitskräfte, bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, gegliedert nach Berufsgruppen - Nachweis über die Eintragung für das entsprechende Gewerk in das Berufsregister ihres Sitzes oder Wohnsitzes - Auszug aus dem Gewerbezentralregister, nicht älter als 3 Monate - Nachweis einer entsprechenden Berufshaftpflichtversicherung - Nachweis zur Zahlung von Sozialversicherungen - Erklärung zur Zahlung von Mindestlöhnen 1.2.8 Die Preise sind in Euro anzubieten, Angaben im Angebot sind in deutscher Sprache abzufassen. Für die Ausführung der Leistung muss der Bieter, soweit er auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland tätig wird, bei einer deutschen für die Arbeiten zuständigen Berufsgenossenschaft angemeldet sein. Ist der Bieter auf Grund internationaler Vereinbarungen von dieser Verpflichtung befreit, so hat er dies durch eine Bescheinigung der deutschen Berufsgenossenschaft zu belegen. Neben den Verdingungsunterlagen, die bei Auftragserteilung Vertragsbestandteil werden, gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Für eine eventuelle Gerichtsverhandlung gilt das Prozessrecht der Bundesrepublik Deutschland. Auf die Verpflichtung des Auftraggebers, die Umsatzsteuer des ausländischen Bewerbers erforderlichenfalls von der Gegenleistung einzubehalten und an das Finanzamt abzuführen, wird hingewiesen. 1.2.9 Mit der Abgabe des Angebotes versichert der Bieter, dass er technisch und wirtschaftlich in der Lage ist, den Auftrag im vorgesehenen Umfang auszuführen. 1.2.10 Der Bieter erklärt, die vorstehenden Bedingungen mit der Abgabe seines Angebotes inhaltlich voll anzuerkennen. 1.2.11 Die zuständige Stelle für Streitigkeiten innerhalb dieser Ausschreibung ist die Vergabekammer Sachsen. Seite 5 von 15 Managementgesellschaft Gesundheitszentrum des Landkreises Görlitz mbH Görlitzer Straße 8 02763 Zittau 1.3 Zittau, 12.05.2016 Wäschereileistungen Rechtsverbindliche Angaben des Bieters Firmenbezeichnung (Rechtsform): ............................................................. Ansprechpartner: ............................................................. Firmenanschrift: ............................................................. Firmensitz und Straße: ............................................................. Telefon: ............................................................. Fax: ............................................................. Hinweise: Die vorgenannten Angaben werden durch den Auftraggeber, soweit es das Datenschutzgesetz gebietet, selbstverständlich vertraulich behandelt. 1.4 Bietererklärung Die Verdingungsunterlagen sind „Bestandteile des Angebotes“ und werden inhaltlich und verbindlich anerkannt. Diese werden vollständig und unverändert unserem Angebot gemäß Ausschreibung (Hauptangebot) und dessen Kalkulation zugrunde gelegt. Die Ausführung der beschriebenen Leistung bieten wir zu den von uns eingesetzten Festpreisen an. Bitte hierzu die entsprechenden Preisblätter ausfüllen und abzeichnen! Bei der Gewährung von Skonto bitten wir Sie, dies hier zu vermerken. .......................................... An unser Angebot halten wir uns bis zum Ablauf der Zuschlagsfrist gebunden. ......................................... Ort .......................................... Datum .......................................................................................................... (Firmenstempel und rechtsverbindliche Unterschrift des Bieters im Original) Seite 6 von 15 Managementgesellschaft Gesundheitszentrum des Landkreises Görlitz mbH Görlitzer Straße 8 02763 Zittau 2. Zittau, 12.05.2016 Wäschereileistungen Allgemeine Geschäftbedingungen Für die Verträge mit dem Klinikum Oberlausitzer Bergland (nachfolgend als Auftraggeber bezeichnet) gelten die nachstehenden Bedingungen, falls nicht ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart wird. Soweit die Bedingungen keine Abweichungen vorsehen, erfolgen die Bestellungen des Auftraggebers schriftlich unter Zugrundelegung der allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen gemäß VOL Teil B. 2.1 Qualitätssicherung Wir akzeptieren nur die vertraglich vereinbarten Qualitäten. Gutachten (TÜV, ISO, GS) sind den Angeboten beizulegen. Die Medizinprodukte haben dem Medizinproduktegesetz zu entsprechen. Der Auftragnehmer übernimmt für die zu liefernden Gegenstände und deren Ersatzteile eine Nachlieferungsverpflichtung von mindestens fünf Jahren, für technische und medizinische Geräte und Anlagen von mindestens 10 Jahren. 2.2 Lieferung Die Lieferung erfolgt frei Anwendungsstelle (Lieferanschrift). Bei Umständen, die einer termingerechten Lieferung entgegenstehen, muss der Lieferer unverzüglich unseren Einkauf benachrichtigen. Erbringt ein Lieferant Teillieferungen auf eine vertraglich vereinbarte Leistung, ist die Leistung erst erbracht, wenn insgesamt geliefert ist. Die Wahl der Transportfirma erfolgt bei Anlieferungsvereinbarung durch den Lieferer. Die Transportrechnung ist durch den Lieferanten zu begleichen. Es werden nur zuverlässige bzw. dem Lieferer bekannte Transportunternehmen durch den Lieferer ausgewählt und die vollständige Lieferanschrift übergeben. 2.3 Erfüllungsort und Gerichtsstand Erfüllungsort für alle Leistungen ist das Klinikum Oberlausitzer Bergland mit seinen Standorten in Ebersbach, Zittau. Erfüllungsort für alle Zahlungen ist Zittau. Gerichtsstand für beide Vertragspartner ist der Sitz des Auftraggebers in Zittau. 2.4 Versandanzeige und Rechnung Für den Versand sowie den Lieferschein gelten die Angaben in unseren Bestellungen und Abrufen. Die Rechnungen bzw. Lieferscheine sind in zweifacher Ausführung an die jeweilige Lieferanschrift zu richten. Die Rechnung darf nicht den Lieferungen beigelegt werden, da sonst eine Haftung für termingerechte Zahlung abgelehnt wird. Die Rechnungslegung kann nur ab dem Tage des Wareneinganges erfolgen. Bei Teillieferungen werden Teilrechnungen durchgehend nummeriert und die Schlussrechnung gekennzeichnet. 2.5 Preisstellung und Gefahrübergang Angegebene Preise sind feste Preise. Sie enthalten Versicherungen, Anlieferung, Abladen, Lagern, Montage sowie Haftung bis zur betriebsfähigen Ingebrauchnahme. Rabatte, Skonto und Mehrwertsteuer sind gesondert aufzuführen. Gefahrenübergang an den Auftraggeber erfolgt bei Übergabe an die Wareneingänge des AGs, Unsere Zahlungen gelten als geleistet, wenn der AG den Überweisungsauftrag dem Kreditinstitut übergeben hat. Seite 7 von 15 Managementgesellschaft Gesundheitszentrum des Landkreises Görlitz mbH Görlitzer Straße 8 02763 Zittau 2.5 Zittau, 12.05.2016 Wäschereileistungen Zahlungsbedingungen Sofern keine besonderen Vereinbarungen getroffen sind, erfolgt die Begleichung der Rechnung innerhalb von 30 Tagen bzw. bei 16 Tagen mit 2% Skonto. Die Frist läuft vom Zeitpunkt an, in dem sowohl die Rechnung, als auch die Ware bei uns eingegangen bzw. Leistungen erbracht sind. Wir sind berechtigt, Ansprüche aus Gutschriften bzw. unstrittige Ersatzansprüche aus diesem oder anderen Vertragsverhältnissen mit unserem Vertragspartner gegen dessen Zahlungsansprüche aufzurechnen. Nach Ablauf der 30- TageZahlungsfrist gelangen wir erst dann in Verzug, wenn der Lieferant schriftlich gemahnt hat. 2.6 Gewährleistung Die Abnahme erfolgt unter Vorbehalt der Untersuchung auf Vollständigkeit, Richtigkeit und Mängelfreiheit. Mängelrügen sind nicht an Fristen gebunden. Für Mängel der Ware oder Leistung, gleichgültig ob sie sofort und oder erst später erkennbar sind, haftet der Lieferer auf die Dauer der Gewährfrist in der Weise, dass wir berechtigt sind, nach unserer Wahl kostenlose Ersatzlieferung, kostenlose Beseitigung der Mängel oder einen angemessenen Preisnachlass zu fordern. Nach Ersatzlieferung beginnt die Gewährleistung neu. Für Stückzahlen, Gewichte und Maße sind die bei der Wareneingangskontrolle im Klinikum festgestellten Werte maßgebend. Bei wiederholt mangelhafter Lieferung/ Leistung sind wir zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. für Schäden und Kosten aus mangelhaften Lieferungen/ Leistungen haftet der Auftragnehmer. In dringenden Fällen behalten wir uns vor, die Mängelbehebung auf Kosten des Auftragnehmers durchzuführen, bzw. von geeigneten Dritten durchführen zu lassen. Die Gewährleistungsfrist für Geräte und Anlagen beträgt 24 Monate, sofern nichts anderes vereinbart wurde. 2.6.2. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die Wäschever- und -entsorgung des Klinikums und der KSG in jedem Fall zu sichern. Im Falle eines kurzfristigen Notstands seitens des Klinikums hat der Auftragnehmer die Auftragsdurchführung entsprechend den Bedingungen der Auftraggeber zusätzlich zu beschleunigen bzw. ausreichende Kapazitäsreserven vorzuhalten. 2.6.3. Der Auftraggeber erwartet vom Auftragnehmer eine Streikbefreiung bzw. eine Mitteilung, welche Nachbarwäscherei bei Havarien und sonstigen Ausfällen den Auftrag mit dem Klinikum und der KSG absichert. 3. Besichtigungstermin 3.1 Eine Objektbesichtigung ist Voraussetzung für die Teilnahme an der Ausschreibung, ein Termin ist zu vereinbaren. Ansprechpartner: Managementgesellschaft Gesundheitszentrum des Landkreises Görlitz mbH Frau Bartke Görlitzer Str. 8 02763 Zittau Tel.: 03583/88-4080 Seite 8 von 15 Managementgesellschaft Gesundheitszentrum des Landkreises Görlitz mbH Görlitzer Straße 8 02763 Zittau 4. Zittau, 12.05.2016 Wäschereileistungen Vorschriften Folgende Bestimmungen, Richtlinien und Vorrausetzungen sind im vollen Umfang und in der jeweils gültigen Fassung Bestandteil dieser Ausschreibung - - - - - 5. Richtlinien für die Bearbeitung von Krankenhauswäsche (veröffentlicht vom Fachausschuss Wäscherei der Fachvereinigung der Verwaltungsleiter deutscher Krankenanstalten e.V. in Nr. 17 (1974) "Hohensteiner Report Krankenhauswäscherei".) Liste der vom Bundesgesundheitsamt geprüften und anerkannten Desinfektionsmittel und - verfahren. Güte- und Prüfbestimmungen für sachgemäße Wäschepflege gemäß RAL-RG 992, RAL-GZ 992/1 , RAL-GZ 992/2 und RAL-GZ 992/3 (Hygienezeugnis). Unfallverhütungsvorschrift BG-Vorschrift A 1-aundsätze der Prävention und die BGRegel BGR 256 - Betreiben von Wäschereien der Textil- und Bekleidungsberufsgenossenschaft. RKI-Richtlinie : Anlage zu den Ziffern 4.4.3 und 6.4 der Richtlinie Krankenhaushygiene und Infektionsprävention, Bundesgesundheitsblatt Nr. 7/1995: "Anforderungen der Hygiene an die Wäsche aus Einrichtungen des Gesundheitsdienstes, die Wäscherei und den Waschvorgang und Bedingungen für die Vergabe von Wäsche an gewerbliche Wäschereien". Die Ergebnisse der Hygienekontrollen werden dem Auftraggeber durch den Auftragnehmer auf Verlangen jährlich vorgelegt. Einhaltung des MPG in der jeweils aktuellen, gültigen Fassung bei Textilien, die gem. MPG als Medizinprodukte definiert werden. Zusätzliche Kontrollen. Der Auftraggeber hat das Recht, zusätzlich bakteriologische Kontrollen und zusätzliche Waschgangs Kontrollen und Verfahrensüberprüfungen auch ohne Voranmeldung bei dem Auftragnehmer durchführen zu lassen. Die Kosten hierfür trägt der Auftraggeber. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, mindestens einmal jährlich eine hygienische Überprüfung, insbesondere des Desinfektionswaschverfahrens, vornehmen zu lassen. Die Ergebnisse sind dem Auftraggeber unverzüglich mitzuteilen. Vertragslaufzeit Die Vertragslaufzeit beträgt 3 Jahre mit der Option auf 1 Jahr Verlängerung. 6. Leistungsverzeichnis Allgemeines Die Klinikum Oberlausitzer Bergland gGmbH verfügt über ca. 500 Betten und beschäftigt ca. 850 Mitarbeiter. Es werden jährlich ca. 22.000 stationäre Fälle betreut. Durch den Auftragnehmer wird die Wäscheversorgung der Klinikum Oberlausitzer Bergland gGmbH und der Servicegesellschaft, an den Standorten Ebersbach und Zittau in den Bereichen Stationswäsche und Personalwäsche gewährleistet. Der Auftragnehmer stellt die ausgeschriebene Wäschemenge als Mietwäsche bereit bzw. bietet die Aufbereitung der Eigentumswäsche an. Die Versorgung mit Berufsbekleidung erfolgt teilweise mit personenbezogener Wäsche sowie mit Poolwäsche. Alternativ soll die Gesamtversorgung des Hauses über Ausgabeautomaten mit elektronischer Datenerfassung angeboten werden. Entsprechende Automaten für die Ausgabe und Rücknahme der Bekleidung stellt der Auftragnehmer bereit. Die Automaten verbleiben im Eigentum des Auftragnehmers. Den VerSeite 9 von 15 Managementgesellschaft Gesundheitszentrum des Landkreises Görlitz mbH Görlitzer Straße 8 02763 Zittau Zittau, 12.05.2016 Wäschereileistungen tragsparteien ist bewusst, dass die Angaben in den Artikellisten auf Zählungen, Erfahrungswerten und Schätzungen beruhen und zukünftig in Art und Menge abweichen können. Die Vergabestelle behält sich die Entscheidung darüber vor: - Mietwäsche oder Aufbereitung der Eigenwäsche, die textile Versorgung mit oder ohne Serviceassistenten (hausinterner Serviceassistent) zu beauftragen, die Versorgung über Automaten (Poolwäsche) oder per Schrankversorgung (personengebundene Berufsbekleidung und Poolwäsche) über vorhandene Schränke zu beauftragen. Lieferorte sind die Standorte des Klinikums in Zittau und Ebersbach. Die Lieferungen sind durch Lieferschein zu belegen. Die entsprechenden Transportmittel für die lnhouse-Versorgung von und zu den Verbrauchsstellen stellt der Auftragnehmer bereit. (Container mit textiler Schutzhülle) Die Lieferung erfolgt 3 x wöchentlich (Montag, Mittwoch, Freitag) an die zentrale Lieferstelle in für die Verbrauchsstellen vorkommissionierten Containern oder per Versorgungsassistent bis zu den Verbrauchsstellen. Der Auftragnehmer gewährleistet, dass auch an Feiertagen die turnusmäßige Belieferung erfolgt, sofern dies erforderlich ist. Auftragnehmer stellt für alle Belieferungen ein Logistikkonzept mit Bestellsystem zur Verfügung. Die Bestellung erfolgt durch den Versorgungsassistenten des Auftraggebers, optional durch den Versorgungsassistenten des Auftragnehmers auf der Grundlage der Restmengenerfassung mit Hilfe eines mobilen Datenerfassungssystems (MDE). Die Organisationsmittel dafür sind vom Auftragnehmer zu stellen. Stellt der Auftraggeber den Versorgungsassistenten, übernimmt der Auftragnehmer die Einweisung und Weiterbildung bezüglich sämtlicher Aufgaben. Der Mustervertrag wird vor seiner Unterzeichnung an das Logistikkonzept des Bieters mit dem wirtschaftlichsten Angebot und der bei Zuschlagserteilung entschiedenen Belieferungsart angepasst. Alle davon nicht betroffenen Punkte des Vertrages bleiben unberührt. Der Bieter legt ein Ausfallkonzept vor und benennt geeignete Kooperationspartner, die im Havarie- oder Streikfall die Versorgung des Auftraggebers absichern. Der Bieter legt zum Nachweis der Durchführung eines Umweltmanagements ein Zertifikat vor. Alternativ kann der Bieter eine Eigenerklärung vorlegen, in der er erklärt, ein Umweltmanagement in seinem Unternehmen durchzuführen und einen Beauftragten dafür benannt zu haben. Übernahme der vorhandenen hauseigenen Textilien (nur bei Umstellung auf Mietwäsche) Der Auftraggeber verfügt über einen hauseigenen Bestand an Stationswäsche und Berufsbekleidung. Bei Umstellung auf Mietwäsche soll dieser Bestand an den Auftragnehmer verkauft werden. Der Bieter wird daher aufgefordert, einen Übernahmepreis anzubieten. Über die Qualität des Wäschebestandes kann sich der Bieter bei der Ortsbesichtigung einen Eindruck verschaffen. Die Wäscheteile sind in der Regel auf Klinikum Oberlausitzer Bergland gekennzeichnet. Da mit der Umstellung auf Mietwäsche der bemusterte Wäschepool des Auftragnehmers zum Vertragsbeginn eingeführt werden soll, ist eine Weiternutzung der hauseigenen Stationswäsche beim Auftraggeber ausgeschlossen. Seite 10 von 15 Managementgesellschaft Gesundheitszentrum des Landkreises Görlitz mbH Görlitzer Straße 8 02763 Zittau Zittau, 12.05.2016 Wäschereileistungen Preise Mietwäsche Die Berechnungsgrundlage ist, soweit möglich, das gebrauchsfähig angelieferte Stück bzw. bereitgestellte Teil. Für Sonderartikel erfolgt die Abrechnung siehe Preisblatt. Alle Angebotspreise sind in Euro zunächst ohne Umsatzsteuer anzugeben. ln der Zusammenfassung erfolgt die Angabe der Preise inklusive Umsatzsteuer. Die Preise sind fest bis zum 31.12.2020. Die Preise sind in die vorgefertigten Preisblätter einzutragen. Aufbereitung Eigentumswäsche In diesem Fall erfolgt eine Mischkalkulation über den Kilopreis. Stationswäsche Die Stationswäscheversorgung umfasst die bedarfsgerechte Lieferung einsatzfähiger Artikel des vereinbarten Sortiments gemäß Disposition sowie deren Abholung. Der Auftragnehmer unterhält beim Auftraggeber ein kleines Zwischenlager, um kurzfristige Engpässe in der Wäscheversorgung auszugleichen. Bei Eigentumswäsche wird das Notlager durch den Auftraggeber versorgt. Mietberufskleidung Größenbezogene Mietberufsbekleidung, Poolkleidung Es erfolgt die bedarfsgerechte Lieferung einsatzfähiger, größenbezogener Bekleidung (Poolbekleidung) des vereinbarten Sortiments sowie deren Abholung. Die Belieferung der Poolbekleidung soll über ein den Serviceassistenten, alternativ Ausgabe über einen Automaten. Der Auftragnehmer gewährleistet die Einsatzbereitschaft der Automaten und trägt die Kosten für Wartung, Reparatur und Ersatz. Der Auftragnehmer übernimmt die Mehrkosten, die durch den Ausfall der Automaten entstehen können. Die Automaten müssen für die dafür vorgesehenen Räume geeignet sein (z.B. Größe, Deckenbelastung, zuführbare Medien). Die Eignung soll beim Besichtigungstermin geprüft werden. Die Kosten für die Bereitstellung der erforderlichen Medien und die Medien selbst trägt die Auftraggeberin. Der Bieter stellt das Konzept der Automaten im Rahmen des Gesamtkonzeptes zur textilen Versorgung ausführlich dar. Es ist sicherzustellen, dass zu jeder Zeit eine ausreichende Anzahl aller Sorten und Größen am Ausgabesystem verfügbar ist. Personenbezogene Mietberufskleidung Die personenbezogene Versorgung von Mitarbeitern umfasst die Anpassung, Gestellung, sachgemäße Pflege und fachgerechte Reparatur sowie das Abholen der Schmutzwäsche an einer zentralen Stelle, personenbezogene Kennzeichnung Einzelteilidentifizierung und Einzelverfolgung über Chip etc., Ersatz der Kleidung bei Verschleiß, Tauschen bei Größenänderung, Rücknahme der Kleidung bei ausscheidenden Mitarbeitern und die Vermietung einer Anpasskollektion für neue Mitarbeiter. Seite 11 von 15 Managementgesellschaft Gesundheitszentrum des Landkreises Görlitz mbH Görlitzer Straße 8 02763 Zittau Zittau, 12.05.2016 Wäschereileistungen Eigene stationsgebundene Wäsche und Sonderartikel Stationsgebundene Wäsche Eigene Wäsche (siehe Aufstellung) wird durch Abgabe in verschlossenen Netzsäcken zur Bearbeitung an den Auftragnehmer gegeben. Die Netzbeutel sind vom Auftragnehmer bereit zu stellen und Stationsbezogen zu kennzeichnen. Der Auftragnehmer übernimmt die Abholung und Bearbeitung im Waschverfahren, einschließlich Volltrocknung. Eine Sortierung und Weiterverarbeitung findet nicht statt. Sonderartikel Eigene Sonderartikel wie (siehe Aufstellung) werden zur Bearbeitung an den Auftragnehmer abgegeben. Der Auftragnehmer übernimmt die Abholung und Bearbeitung dieser Artikel. Thrombose-Prophylaxe-Strümpfe (TPS), (optional) Der Auftragnehmer garantiert, die Aufbereitung gemäß dem zertifizierten Prozess der Herstellerfirma vorzunehmen. Der Auftragnehmer übernimmt das Bestandsmanagement und informiert die Auftraggeberin, wenn der definierte Mindestbestand erreicht ist. Serviceleistungen Statistiken Der Auftragnehmer erstellt die Rechnungen liefer- und kostenstellengerecht. Eine Lieferscheinstatistik ist Bestandteil der Rechnung. Weiterhin erstellt der Auftragnehmer folgende Kostenstatistiken als Rechnungsanlage: - Versorgungskosten je Kostenstelle (inkl. MwSt.) - Trägerliste Mietberufsbekleidung (je Träger / Woche gestellte Mengen) Controlling Der Auftragnehmer betreut und berät die Auftraggeberin mit dem Ziel der ständigen Optimierung der textilen Versorgung. Die Auftraggeberin stellt dem Auftragnehmer die hierzu erforderlichen Daten bereit. Der Auftragnehmer stellt der Auftraggeberin Auswertungen zur individuellen Verbrauchs- und Kostenentwicklung der Textilversorgung zur Verfügung. Versorgungsassistent Der Auftragnehmer stellt die/den Versorgungsassistenten (optional). Der Auftragnehmer erstellt ein Konzept zur lnhouse-Versorgung, welches ständig zu optimieren ist. Dieses Konzept wäre durch den Auftragnehmer auch im Falle des Einsatzes eines Mitarbeiters der Auftraggeberin als Versorgungsassistenten umzusetzen. Erforderliche Geräte zur Datenerfassung stellt in jedem Fall der Auftragnehmer zur Verfügung. Abhängig vom angebotenen Konzept hat der Serviceassistent im Wesentlichen folgende Aufgaben: - Allgemeine Schrankbestückung (alle Verbrauchsstellen) - Lieferscheinkontrolle - Vorbereitung der Versorgung bei Lieferumstellungen (Feiertage) - Anforderungsgerechte Bestückung der Lieferstellen Seite 12 von 15 Managementgesellschaft Gesundheitszentrum des Landkreises Görlitz mbH Görlitzer Straße 8 02763 Zittau - Zittau, 12.05.2016 Wäschereileistungen Sollmengenanpassung in Absprache mit Verantwortlichen der Auftraggeberin Korrekte Mengenerfassung im Rahmen des Bestellvorganges prüfen Bestellungen beim Auftragnehmer auslösen Schmutzwäsche zum zentralen Lieferpunkt transportieren und pünktlich zur Abholung bereitstellen Aussortieren von sichtbar defekt oder verschmutzt gelieferten Artikel Reklamationsannahme,-protokollierung und Weiterleitung Verwaltung Wäschelager (Notlager) Bestückung der Berufsbekleidungsboxen für personengebundene Bekleidung Verwaltung der Berufsbekleidungsboxen, Fächerkontrolle, Wischdesinfektion Überwachung der Ausgabe, Inventur, Rücklauf, Sauberkeit, Dokumentation, Kontrolle der Ausstattungsmenge Anproben und Einkleiden nach Ausstattungskatalog mit Dokumentation Annahme Verlustmeldungen, Größentausch, Verschleißersatz Bestückung der Automaten (sofern beauftragt) Entsorgen der abgeworfenen Bekleidung Annahme von Neuanmeldungen Störungsmeldungen Bemusterung Der Bieter hat mit der Abgabe seines Angebotes die hier aufgeführten Teile zu bemustern. Jeder Artikel ist eindeutig zu beschriften mit: - Ausschreibung Wäscheversorgung - Name des Bieters - Artikelbezeichnung - Angaben zum Material Bemusterung Stationswäsche: - Kopfkissenbezug (40 x 80 cm)- mindestens 2 Varianten Kopfkissenbezug (80 x 80 cm) - mindestens 2 Varianten Bettbezug - mindestens 2 Varianten, farbig Bettlaken/Spannbettlacken Inkontinenzunterlagen Frotteehandtuch Badetuch Waschlappen Patientenhemd offen/geschlossen Strampler Baby-Hemdchen Bemusterung personenbezogene Berufsbekleidung: - Schlupf-Kasack, unisex, verschiedene Farben Hose, unisex, weiß Herrenhemd, Kurzarm, weiß Damenbluse, Kurzarm, weiß Poloshirt, unisex, weiß, farbig Arztmantel, Damen Arztmantel, Herren Seite 13 von 15 Managementgesellschaft Gesundheitszentrum des Landkreises Görlitz mbH Görlitzer Straße 8 02763 Zittau Zittau, 12.05.2016 Wäschereileistungen Poolberufsbekleiung - Schlupf-Kasack, unisex, alle Farben Hose, unisex, alle Farben Seite 14 von 15 Managementgesellschaft Gesundheitszentrum des Landkreises Görlitz mbH Görlitzer Straße 8 02763 Zittau 7. Zittau, 12.05.2016 Wäschereileistungen Zuschlagskriterien Leistung: Versorgung der Klinikum Oberlausitzer Bergland gGmbH (ca. 500 Betten, 850 Mitarbeiter) mit Mietwäsche oder Aufbereitung der Eigenwäsche. Erläuterungen: Preis Der Angebotspreis wird nach Auswahl der abgefragten Optionen durch den Auftraggeber wie folgt ermittelt: Gesamtpreis der gewählten Optionen x feste Laufzeit = Angebotspreis Der niedrigste Angebotspreis entspricht 100 % und somit 10,00 Punkten. Die Punkte der darüber liegenden Angebote werden wie folgt berechnet: Beispiel: - niedrigstes Angebot 10.000 € = 100 % = 10,00 Punkte - zweitgünstigstes Angebot 11.500 €, 10.000 : 11.500 = 86,96 * 10 Punkte = 8,70 Punkte*70 (Gewichtung) = 609,00 Punkte gesamt. Die Berechnung erfolgt mit 2 Nachkommastellen. Belieferungskonzept 10 Punkte - Bieter hat ein lnventurmanagementsystem mit Restmengenerfassung und mobilen Datenerfassungsgeräten 0 Punkte - Bieter hat kein lnventurmanagementsystem mit Restmengenerfassung und mobilen Datenerfassungsgeräten Qualität und Optik der Textilien Ein Gremium des Auftraggebers prüft und bewertet die Qualität nach Stoffqualität, Verarbeitung, Design und Farbe. Bewertung nach Noten von 1 bis 4: 1 = 10 Punkte 2 = 7,5Punkte 3 = 5 Punkte 4 = Ausschluss des Bieters Umweltmanagement vorhandenes Umweltmanagement: 10 Punkte kein Umweltmanagement: 0 Punkte Der Bieter mit der höchsten Gesamtpunktzahl erhält den Zuschlag. Bei Punktegleichstand entscheidet das Kriterium ,,Preis". Seite 15 von 15