Fehler in Jobcenter - Start - arbeitsloseninitiative
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Fehler in Jobcenter - Start - arbeitsloseninitiative
Große Mühlenwallstraße 32 26603 Aurich Tel. 04941 – 69 76 525 email: [email protected] Internet: www.arbeitsloseninitiative-aurich.com THEMA: FEHLER IN JOBCENTER – BESCHEIDEN Der Jobcenter – Bescheid – Ohne Fehl und Tadel!? Seit 2005 Hartz IV und immer wieder jede Menge falsche Bescheide. Viele Menschen bekommen von dem Auricher Jobcenter jeden Monat zu wenig Geld – und wissen es nicht. Nach unserer Erfahrung gilt im Umgang mit dem Jobcenter folgende Grundregel: Je mehr Fehler Sie dem Jobcenter zu Ihren Lasten durchgehen lassen, umso mehr Fehler wird es bei Ihnen in Zukunft geben, deshalb: VERTRAUEN IST GUT – KONTROLLE IST WICHTIGER - - Die häufigsten Fehler des Jobcenters – Aurich im Überblick – Wenn einer der folgenden Punkte auf SIE zutrifft, sollten SIE den Bescheid unbedingt kontrollieren lassen. Auch so können SIE sich wehren! Erst ALG 1 von der Agentur, dann ALG II vom Jobcenter? Wurde der ALG II – Zuschlag vergessen Wer zuerst höheres ALG 1 hatte dann in ein niedriges ALG II wechselt, hat für bis zu zwei Jahren Anspruch auf einen höheren Zuschlag. Oft wird dieser „vergessen“ oder fehlerhaft berechnet! Wer bald von ALG 1 ins ALG II wechseln muss, sollte sich vorab kompetent beraten lassen – z.B. bei der Arbeitsloseninitiative Aurich e.V. Kinder mit eigenem Einkommen Einem volljährigen Kind in der Bedarfsgemeinschaft muss das Jobcenter von seinem Kindergeld 30 EUR belassen!!! Ist das Kindergeld das einzige Einkommen des volljährigen Kindes, unterschlägt das Jobcenter häufig, dass das Kind von diesem Kindergeld mindestens 30 EUR für sich behalten darf. Auch ein Freibetrag für die Versicherung eines vielleicht schon vorhandenen KFZ(z.B. Roller) muss dem Kind eingeräumt werden. Kindern mit ausreichend Einkommen aus Ausbildung und Beruf darf die ARGE ihr Einkommen nicht nehmen! Leben Kinder unter 25 Jahren noch bei den Eltern und verdienen schon genug Geld für ihren Lebensunterhalt einschließlich ihres Warmmietanteils, müssen sie die Eltern nicht unterstützen, selbst wenn diese Arbeit für sich ALG II benötigen. Praktisch: Diese Kinder und Ihr Geld dürfen – wenn das Jobcenter hier korrekt arbeitet – nicht im ALG II – Bescheid auftauchen. Und wir glauben es kaum: Phantomeinkommen! Prüfen Sie in Ihrem Bescheid auch die Einkommensanrechnung: dort wird in etlichen Fällen – oft monatelang – Einkommen abgerechnet, das es gar nicht gibt. Die Anrechnung solcher Phantomeinkommen passiert dem Jobcenter oft dann, wenn ein Einkommen nicht mehr erzielt wird oder Sie es vielleicht nur für kurze Zeit hatten. Oft war es auch völlig unerklärlich, wie es zu der Anrechnung dieses Phantomeinkommens gekommen ist. Zuschläge häufig vergessen Allein erziehend und noch ohne Mehrbedarfszuschlag? Der Zuschlag für allein erziehende Personen beträgt meist zwischen 42 und 126 EUR monatlich. Fragen Sie auch bei Ihren FreundInnen nach, ob diese ihren Zuschlag bekommen. Krank und Extrakosten bei der Krankenkost? Wer eine spezielle Ernährung benötigt und diese im Vergleich zur Normalernährung Mehrkosten verursacht, dem steht ein Mehrkostenzuschlag zu. Achtung! Bestätigung vom Arzt zwingend notwendig. Lassen Sie dazu am besten immer beraten. Oft liegt „der Teufel im Detail“. Was das Wohnen alles kostet: Die Mietkaution muss beim Jobcenter nicht abgestottert werden! Die Kaution müssen Sie nicht erstatten, solange Sie noch im laufenden ALG II-Bezug sind und die Kaution noch beim Vermieter liegt. Geld für die Erstausstattung mit Möbel gibt es extra! Wer eine Wohnung neu bezieht und keine oder zu wenig Möbel hat, bekommt dafür eine Extraleistung von dem Jobcenter. Für diese Extraleistung brauchen Sie sich nicht mit einem Darlehen abspeisen lassen. Ihnen steht ein Zuschuss zu! Immer Ärger wegen den Heizkosten? Heizkosten dürfen nicht pauschaliert werden. Diese muss das Jobcenter samt Nachforderungen des Energieversorgers oder Vermieters übernehmen, wenn die Bewohner Heizkosten nicht sparen können ohne in einer eiskalten Wohnung zu hocken. Beträge zur Tilgung eines Darlehens zur Finanzierung von Wohneigentum Das Bundessozialgericht hat klargestellt, dass bei überwiegend bezahltem Wohneigentum die Tilgungsbeträge eines Darlehens zur Finanzierung dieses Wohneigentums, wie auch die Zinsen vom Jobcenter zu übernehmen sind. Das wird bei dem Jobcenter häufig vergessen. Strafen und Kürzungen vom Jobcenter Gleich mehrere Sanktionen an einem Tag? Das ist unzulässig! Oft bekommen Erwerbslose gleich mehrmals Post am Tag – und in jedem Brief steckt ein Kürzungsbescheid. Viele Gerichte haben entschieden, nur der Erste zu zulässig. Lassen Sie sich diese Sanktionspraxis nicht gefallen! Kein Einzelfall: Einladungsschreiben des Jobcenters nicht eingegangen! Wer einer Einladung des Jobcenters nicht Folge leistet, der/dem wird für drei Monate die Leistung gekürzt. Besonders ärgerlich, wenn Ihnen gar keine Einladung zugegangen ist – dann dürfte das Jobcenter nicht kürzen. Wenn dies doch der Fall ist, sprechen Sie uns an, kommen Sie in die Beratung. Auf den Folgeantrag des Jobcenters nicht hingewiesen? Rechtzeitig vor Ende jedes Bewilligungsabschnittes muss die ALG II neu beantragt werden. Darauf muss das Jobcenter hinweisen und Ihnen das Antragsformular zusenden. Oft unterbleibt das und man merkt das erst, wenn am Anfang des Monats keine Überweisung seitens des Jobcenters stattgefunden hat. Das Jobcenter muss dann auch auf einen nachgeholten Antrag hin ab Monatsanfang die Leistungen erbringen – hoffentlich dann die richtigen. LASSEN SIE SICH BERATEN! Für viele der oben genannten Situationen haben wir Musterschreiben vorbereitet, die Sie zu Ihrer Unterstützung nutzen können. Auch wenn es um Fehler des Jobcenters aus der Vergangenheit geht, können Sie Ihr zu Unrecht verweigertes Geld noch bekommen! Sollten Sie noch mehr erfahren wollen, kommen Sie doch bei uns ins Büro zu den genannten Öffnungszeiten: Mo. 14.30 bis 17.30 Uhr Mi. 14.30 bis 17.30 Uhr Do. 14.30 bis 17.30 Uhr Wir verstehen uns ein wenig wie eine Gewerkschaft, in diesem Fall Ihre Interessengemeinschaft. Wir sind für SIE da!!! Die Arbeitsloseninitiative Aurich e.V. lebt durch die, die mitmachen. Werden Sie Mitglied im Verein – je stärker wir sind, desto mehr werden wir wahrgenommen, ernst genommen. Gemeinsam sind wir stark!!! Ihre Arbeitslosen-Initiative Aurich