Neue Impfbestimmungen im Pferdesport
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Neue Impfbestimmungen im Pferdesport
Neue Impfbestimmungen im Pferdesport Die Durchführungsbestimmungen der LPO zum Impfschutz gegen Influenzainfektionen wurden ab dem 1. Juni 2012 geändert. So ist nun bei den ersten zwei Impfungen der Grundimmunisierung ein Abstand von mindestens 28 Tagen bis höchstens 70 Tagen einzuhalten. Die dritte Impfung der Grundimmunisierung ist im Abstand von 6 Monaten + 21 Tagen nach der zweiten Impfung durchzuführen. Wiederholungsimpfungen sind alle 6 Monate + 21 Tage vorzunehmen. Bis 31.12.2012 darf der Abstand zwischen den Wiederholungsimpfungen 7 Monate +21 Tage betragen. Eine Teilnahme an einer PLS ist also möglich, wenn: a) die ersten zwei Impfungen der Grundimmunisierung erfolgt sind und nach der zweiten Impfung 14 Tage vergangen sind, b) nach Wiederholungsimpfungen und der dritten Impfung der Grundimmunisierung 7 Tage vergangen sind, c) bei fehlender Information über die Grundimmunisierung, das Pferd in den letzten 3 Jahren regelmäßig, d.h. alle 6 Monate +21 Tage ( bis 31.12.2012 alle 7 Monate +21 Tage ) nachweislich geimpft wurde. Zusätzlich können aus wissenschaftlichen Gründen Blutproben genommen werden. Eintragungen über Verstöße sind im Equidenpass in den Seiten zur Impfung vom kontrollierenden Tierarzt entsprechend vorzunehmen. Übersicht über die Durchführungsbestimmungen der LPO zum Impfschutz gegen Influenzavirusinfektionen: bis 1.1.2008: Abstand Grundimmunisierung 28 bis 56 Tage max. Abstand Wiederholungsimpfungen 9 Monate 1.1.2008 bis 1.6.2012: Abstand Grundimmunisierung 42 bis 70 Tage max. Abstand Wiederholungsimpfungen 7 Monate +21 Tage ( bis 31.12.2012) ab 1.6.2012: Abstand Grundimmunisierung 28 bis 70 Tage max. Abstand Wiederholungsimpfungen 6 Monate + 21 Tage ( ab 1.1.2013). Auf Turnieren, die nach FEI- Reglement durchgeführt werden, gilt folgendes Impfintervall: seit 1.1.2005: Abstand erste und zweite Impfung Grundimmunisierung 21 bis 92 Tage, dritte Impfung der Grundimmunisierung Abstand 7 Monate. Wiederholungsimpfungen alle 12 Monate, aber längstens 6 Monate +21 Tage vor dem Turnier. 7 Tage Startverbot nach Impfung