TG Bayer - Abteilungs- und Beitragsordnung 2015-01

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TG Bayer - Abteilungs- und Beitragsordnung 2015-01
4.3.2 Jedes Mitglied muss innerhalb eines Jahres die Teilnahme an einem Kursus
für Erste-Hilfe, oder einem ähnlichen, z.B. „Lebensrettende Sofortmaßnahmen am
Unfallort“ oder am abteilungsinternen Herz-Lungen-Wiederbelebungs-Kurs
nachweisen. Eine bereits erfolgte Kursteilnahme darf bei Beantragung der
Mitgliedschaft nicht länger als 1 Jahr zurückliegen.
Abteilungsordnung
der Tauchsport-Gemeinschaft SV Bayer Wuppertal
5. Beiträge
1. Abteilungsordnung
1.1 Die Tauchsport-Gemeinschaft ist Fachabteilung des Sportverein Bayer Wuppertal e.V.,
nachfolgend SV Bayer genannt. Die Satzung des SV Bayer gilt auch für die TauchsportGemeinschaft nachfolgend TG genannt.
1.2 Die TG ist Mitglied im Verband Deutscher Sporttaucher (VDST) und im
Tauchsportverband NRW.
Die TG erhebt einen zusätzlichen Abteilungsbeitrag. Hierüber und über die Beitragshöhe
entscheidet die Abteilungsversammlung. Das Ergebnis findet Niederschlag in der aktuellen
Beitragsordnung der TG.
Bei Neuaufnahme in der TG reduziert sich der Beitrag im ersten Jahr wie in der Beitragsordnung
des SV Bayer genannt.
6. Ältestenrat
6.1 Der Ältestenrat der TG besteht aus 3 Mitgliedern, die von der Mitgliederversammlung
auf die Dauer von 2 Jahren gewählt werden.
1.3 Die Anschrift der TG lautet:
Tauchsport-Gemeinschaft
im SV Bayer Wuppertal e.V.
Unten vorm Steeg 5
42329 Wuppertal
6.2 Die Wiederwahl ist möglich.
6.3 Die Mitglieder des Ältestenrats dürfen zugleich weder Kassenprüfer sein, noch der
Abteilungsleitung der TG angehören.
2. Die Organe der Abteilung sind
6.4 Dem Ältestenrat obliegen:
2.1 Die Abteilungsversammlung
6.4.1. die Zuerkennung von Ehrungen (nicht im Sinne der Satzung des SV Bayer)
2.2 Eine Abteilungsleiterin/Ein Abteilungsleiter
6.4.2. die Schlichtung von Streitigkeiten
2.3 Der Ältestenrat der Abteilung
7. Voraussetzungen für die Tauchausbildung:
3. Abteilungsversammlungen der TG
3.1 Die ordentliche Abteilungsversammlung der TG findet einmal jährlich innerhalb der
ersten drei Monate des Kalenderjahres statt. Termin, Ort und Tagesordnung werden vom
Abteilungsleiter mit der Einladung 4 Wochen vorher schriftlich, per E-Mail oder in anderer
geeigneter Weise bekannt gegeben.
3.2 Eine außerordentliche Abteilungsversammlung kann für die Abteilung gemäß der
Satzung des SV Bayer einberufen werden.
3.3. Die Abteilungsversammlung wählt im jährlichen Wechsel einen Abteilungsleiter und
einen Stellvertreter für die Dauer von jeweils 2 Jahren.
4. Mitgliedschaft
4.1 Es gibt aktive und passive Mitglieder
4.1.1 Passive Mitglieder unterstützen durch ihren Beitrag den SV Bayer und die
TG ohne am Sportangebot teilzunehmen.
4.1.2 Eine Änderung des Mitgliedsstatus von aktiv zu passiv muss schriftlich
erfolgen und ist erst zum Jahresende wirksam.
4.1.3 Eine Änderung des Mitgliedsstatus von passiv zu aktiv muss schriftlich bis 6
Wochen zum Quartal erfolgen und ist erst zum folgenden Quartalsbeginn wirksam.
7.1 Das Mindestalter für die Ausbildung ist der gültigen DTSA-Ordnung des VDST zu
entnehmen.
7.2 Vor Beginn der Ausbildung ist eine wahrheitsgemäße Erklärung zum
Gesundheitszustand abzugeben. Vor der Ausbildung mit dem Druckluft-Tauch-Gerät
(DTG) ist ein ärztliches Attest über die Tauchtauglichkeit beizubringen.
7.3 Beschaffung einer eigenen Tauchausrüstung
7.3.1 bei Eintritt in die TG: eine ABC-Ausrüstung (Maske, Schnorchel, Flossen)
7.3.2 bei Beginn der Freigewässerausbildung: kompletter Kälteschutzanzug
bestehend aus Jacke, Hose, Kopfhaube (oder Anzug), Handschuhe und Füßlinge
und einen Bleigurt, Taucheruhr, Tiefenmesser, gegebenenfalls einen TauchComputer.
7.3.3 Nach Beendigung der Ausbildung (siehe Punkte 9.1 und 9.2 und 9.3)
Lungenautomat, Tarierhilfe(Jackett), Tauchlampe, Kompass.
8. Zielsetzungen der Ausbildung
Das Training und die Ausbildung innerhalb der TG sind so aufgebaut und ausgerichtet, dass jedes
Mitglied die Leistungsstufen der DTSA des VDST erreichen kann. Folgende Punkte sind für aktiv
tauchende Mitglieder nachzuweisen:
8.1 Jährliche Teilnahme an einem Kursus in HLW
Eine Verrechnung mit bereits geleisteten Beiträgen erfolgt nicht.
4.2 Die Aufnahme in die Abteilung wird schriftlich beantragt. Eine Mitgliedschaft im SV
Bayer ist obligatorisch und wird, falls nicht vorhanden, mit beantragt.
4.3 folgende Nachweise sind zu erbringen
4.3.1 Jeder Bewerber muss sicher schwimmen können, die Beurteilung erfolgt
durch die Trainer/innen oder Tauchlehrer/innen der TG. Der Erwerb des
Deutschen Rettungsschwimmabzeichen (DRSA) wird angeraten.
Seite 1 - Stand 10.2013
8.2 Jährlicher Konditionsnachweis (siehe Punkt 11)
8.3 Einhaltung der Termine für die Tauchsportuntersuchung
Bei Nichteinhaltung verliert das Mitglied das Recht auf Ausleihen von vereinseigenen
Gerätschaften und die Teilnahme an der Tauchausbildung wird unterbrochen. Die Punkte 8.1 und
8.2 gelten nur für Mitglieder die älter als 12 Jahre sind.
Seite 2 - Stand 10.2013
9. Ausbildung
Das Mitglied sollte nach Eintritt in die TG folgende Bedingungen erfüllen:
9.1 Nach Ermessen des Ausbildungsleiters / der Ausbildungsleiterin: Beginn der
praktischen Grundausbildung im Tauchen (gemäß der weißen Ausbildungskarte der TG)
9.2 Nach erfolgter exakter Ablegung der in der weißen Ausbildungskarte aufgeführten
Übungen vor einem Prüfer der TG (Tauchlehrer/in/Trainer/in) darf die altersabhängige
Ausbildung nach der DTSA-Ordnung des VDST beginnen.
9.3 Neue Mitglieder, die bereits im Besitz eines Tauchbrevets sind, oder passive Mitglieder
die wieder aktive Mitglieder geworden sind, müssen zunächst während des Trainings die
weiße Ausbildungskarte der TG absolvieren und können weitere Tauchbrevets nach den
Vorgaben des VDST erwerben.
Abteilungsbeitragsordnung
der Tauchsportgemeinschaft im SV Bayer Wuppertal
Die Tauchsportgemeinschaft des SV Bayer Wuppertal e.V. (nachfolgend TG genannt) erhebt
einen Abteilungsbeitrag. Über die Höhe des Abteilungsbeitrages wird gemäß der Satzung
des SV Bayer entschieden. Bei Neuaufnahme in der TG reduziert sich der Beitrag im ersten
Jahr wie in der Beitragsordnung des SV Bayer genannt.
10. Geräte der TG
Die Beiträge der TG sind Jahresbeiträge.
Siehe hierzu die detaillierte und bindende Verleihordnung der TG
Ab dem 1.7.2014 gilt für Mitglieder der Tauchsport-Gemeinschaft im SV Bayer Wuppertal
e.V. die nachfolgende Beitragsordnung in Ergänzung zur Satzung und zur Beitragsordnung
des SV Bayer Wuppertal e.V.:
11. Jährlicher Konditionsnachweis
Der Zeitraum für die Abnahme des jährlichen Konditionsnachweises wird wie folgt festgelegt:
Beginn : 1. KW Oktober eines jeden Jahres
Ende : 2. KW März eines jeden Jahres
Während dieser Zeit hat jedes aktiv tauchende Mitglied folgende Bedingungen zu erfüllen:
Beiträge 2014 (auf
Jahresbeiträge bezogen)
TG Bayer* SV Bayer
insgesamt
164,00 €
Aufnahmegebühr
(einmalig)
TG Bayer
SV Bayer
100,00 €
20,00 €
11.1 Teilnahme an mindestens 8 Trainingsabenden oder ersatzweise 40 nachgewiesene
Tauchgänge innerhalb des letzten Jahres bis 2. KW März.
Erwachsene aktiv
54,00 €
2 x 55,00 €
Erwachsene passiv
20,00 €
2 x 26,00 €
72,00 €
11.2 ABC-Ausrüstung und DTG am Beckenrand anlegen und nach dem Sprung ins
Wasser die gesamte Ausrüstung am Beckengrund ablegen, ohne Auftauchen 25 m
tauchen, auftauchen, an der Wasseroberfläche zurückschwimmen, das DTG antauchen,
gesamte Ausrüstung vorschriftsmäßig anlegen und auftauchen.
Jugendliche bis 13 Jahre
20,00 €
2 x 42,00 €
104,00 €
Jugendliche 14 bis 15 Jahre
31,00 €
2 x 42,00 €
115,00 €
Jugendliche 16 bis 18 Jahre
Auszubildende
und Studenten **
Familienbeitrag ***
31,00 €
2 x 42,00 €
115,00 €
100,00 €
10,00 €
34,00 €
2 x 42,00 €
118,00 €
100,00 €
10,00 €
119,00 €
2 x 96,00 €
311,00 €
100,00 €
30,00 €
11.3 Für die Bedingung zu Punkt 11.2 werden nach Absprache mit den Ausbildern
Nachholtermine in der Zeit 3.-4 KW März eines jeden Jahres angeboten. Mitglieder, die
den Punkt 11.1 bis zum Ende der 2.KW März nicht erfüllen, müssen zu dem
Konditionsnachweis Punkt 11.2 innerhalb der Nachholtermine zusätzlich den Geräteteil
der weißen Ausbildungskarte der TG bestehen.
11.5 Alle Mitglieder, die diese Bedingungen nicht erfüllen, verlieren das Recht auf:
Ausleihen von vereinseigenen Gerätschaften.
12. Tauch- und Parkgenehmigung für das Hausgewässer
Für alle Mitglieder der TG wird auf schriftlichen Antrag und Vorauszahlung der aktuellen Gebühren
von der Abteilungsleitung der TG eine Tauch- und Parkgenehmigung für das Hausgewässer
besorgt.
Oktober 2013
10,00 €
10,00 €
*
inkl. VDST Beiträge
Mitgliedschaft im Verband Deutscher Sporttaucher e.V.
**
entsprechend Punkt 3 der Beitragsordnung des SV Bayer Wuppertal e.V.
Zitat: In folgenden Fällen wird der Beitrag auf Antrag und bei Nachweis der entsprechenden
Voraussetzungen gegenüber der Geschäftsstelle auf 42,00 € pro Halbjahr ermäßigt.
•
Kinder und Jugendliche, die jünger als 18 Jahre sind.
•
Auszubildende, Schüler und Studenten, die jünger als 27. Jahre sind gegen unaufgeforderten Nachweis
der fortbestehenden (schulischen) Ausbildung/des fortbestehenden Studiums bis zum 01.02. bzw. 01.08.
eines jeden Jahres.
•
In sozialen Härtefällen auf Antrag und nach Zustimmung des geschäftsführenden Vorstandes für jeweils
ein Kalenderhalbjahr.
Bei fehlendem Nachweis zum Stichtag wird der volle Erwachsenenbeitrag erhoben und bei verspäteter
Einreichung des Nachweises auch nicht erstattet.
*** entsprechend Punkt 4 der Beitragsordnung des SV Bayer Wuppertal e.V.:
Zitat: Mitglieder einer Familie, die jeweils Mitglieder des Vereins sind, können auf Antrag und gegen
Nachweis der nachfolgenden Voraussetzungen den Familienbeitrag in Anspruch nehmen. Wird der Antrag
innerhalb eines Kalenderhalbjahres gestellt, werden durch die Familienmitglieder bereits geleistete
Zahlungen auf den Familienbeitrag angerechnet.
Als Familie gelten höchsten zwei in einem Haushalt lebende Erwachsene mit denjenigen minderjährigen
Kindern, für die mindestens einer der Erwachsenen das zumindest gemeinsame Sorgerecht hat.
Die Führung des gemeinsamen Hausstandes und das Sorgerecht sind bis zum 01.02. bzw. 01.08. eines
Kalenderjahres unaufgefordert nachzuweisen.
Seite 3 - Stand 10.2013
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