Managementplan Kölpinsee und Nordteil Fleesensee

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Managementplan Kölpinsee und Nordteil Fleesensee
Staatliches Amt für
Landwirtschaft und Umwelt
Mecklenburgische Seenplatte
Managementplan
für das FFH-Gebiet DE 2441-303
Kölpinsee und Nordteil Fleesensee
Dieses Projekt wurde gefördert aus Mitteln des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des
ländlichen Raumes
und mit Mitteln aus dem Haushalt des Ministeriums für
Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz Mecklenburg-Vorpommern finanziert.
Impressum
Auftraggeber:
Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte
Neustrelitzer Straße 120
17033 Neubrandenburg
Telefon 0395/380-69 400 ● Fax 0395/380-69 160
http://www.stalu-mv.de
E-Mail: [email protected]
Auftragnehmer:
UmweltPlan GmbH Stralsund
Tribseer Damm 2
18437 Stralsund
Tel. 03831/6108-0 ● Fax 03831/6108-49
http:/www.umweltplan.de
E-Mail: [email protected]
Bearbeitung:
UmweltPlan GmbH Stralsund/ Güstrow
Antje Sluschny:
Gesamtredaktion
Wulf Hahne:
Bearbeitung terrestrischer LRT
Andreas Kaffke:
Bearbeitung Vogelarten
Bearbeitung Standgewässer-LRT (> 2 ha), Fischotter, Steinbeißer,
Schlammpeitzger, Bitterling
Gesellschaft für Naturschutz und Landschaftsökologie (GNL) e.V.
Dorfstr. 31
17237 Kratzeburg
Tel. 039822/20474 ● Fax 039822/29866
http://www.gnl-kratzeburg.de
E-Mail: [email protected]
Dr. Hans-Jürgen Spieß, Friedrike Möbius, A. Börst, Dr. Arno Waterstraat:
Bearbeitung LRT 3140
Dr. Arno Waterstraat, A. Börst: Bearbeitung Steinbeißer, Schlammpeitzger, Bitterling
Franziska Neubert: Bearbeitung Fischotter
Bearbeitung Standgewässer-LRT (< 2 ha), Kammmolch
Katja Hahne
Waldstraße 37
19399 Neu Poserin
Tel. 038736/81447 ● Mobil 0173/2957346
E-Mail: [email protected]
Bearbeitung Bauchige Windelschnecke
Gutachterbüro Henri Hoppe (†)
Henri Hoppe (†)
Dorfstraße 14
23948 Hof Gutow
Martin Bauer
Am Wasserturm 24
23936 Grevesmühlen
Tel. 0172/3101651
Schwerin, im Oktober 2012
Inhaltsverzeichnis
Zusammenfassung .................................................................................................... 1
I. Teil
I.1
Grundlagen ............................................................................................... 4
Allgemeine Gebietsbeschreibung ............................................................................. 4
I.1.1
Grundlagen ............................................................................................................ 4
I.1.2
Aktueller Zustand, Landnutzungen, Tourismus- und Erholungsnutzungen ........... 9
I.1.3
Geschützte Teile von Natur und Landschaft........................................................ 17
I.2
Bedeutung des Gebietes für das europäische Netz Natura 2000 .......................... 21
I.2.1
Gemeldete und erfasste Lebensraumtypen des Anhangs I und Arten des
Anhangs II FFH-RL/ Vogelarten nach VS-RL ...................................................... 21
I.2.2
Bedeutung der im Gebiet vorkommenden Lebensraumtypen und Arten für
das europäische Netz Natura 2000 ..................................................................... 26
I.2.3
Arten nach Anhang IV FFH-RL ............................................................................ 28
I.3
Erhaltungszustand der signifikanten Lebensraumtypen und der Habitate der
Arten/ maßgebliche Bestandteile............................................................................ 29
I.3.1
Lebensraumtypen des Anhangs I ........................................................................ 30
I.3.2
Habitate der Arten des Anhangs II....................................................................... 37
I.3.3
Habitate der Vogelarten nach Vogelschutzrichtlinie ............................................ 42
I.3.4
Weitere maßgebliche Bestandteile ...................................................................... 45
I.4
Zusammenfassende Bewertung des Gebietes ...................................................... 48
I.4.1
Schutzzweck ........................................................................................................ 48
I.4.2
Defizitanalyse/ schutzobjektbezogene Erhaltungsziele ....................................... 48
I.4.3
Funktionsbezogene Erhaltungsziele .................................................................... 60
II. Teil
Konsensorientierte Umsetzung der Maßnahmen: Erarbeitung
unter Berücksichtigung sozioökonomischer Belange ........................ 69
II.1 Bewertung der vorhandenen und geplanten Nutzungen ........................................ 69
II.1.1 Verträgliche Landnutzungen ................................................................................ 70
II.1.2 Verträgliche Tourismus- und Erholungsnutzungen und Erschließungen ............. 72
II.1.3 Verträgliche gewerbliche Nutzungen und Infrastruktureinrichtungen .................. 72
II.1.4 Unverträgliche Nutzungen ................................................................................... 74
II.1.5 Geplante Projekte und Nutzungen....................................................................... 76
II.1.5.1 Verträgliche Planungen (Vorprüfung ohne weitere Hauptprüfung) .................... 76
II.1.5.2 Planungen im Einzelfall auf Verträglichkeit zu prüfen ........................................ 76
II.2 Maßnahmen ........................................................................................................... 81
II.2.1 Festlegung
der
erforderlichen
Erhaltungsund
Wiederherstellungsmaßnahmen
sowie
der
wünschenswerten
Entwicklungsmaßnahmen.................................................................................... 81
II.3 Instrumente zur Umsetzung der Maßnahmen ........................................................ 91
II.3.1 Cross Compliance-Bestimmungen ...................................................................... 93
II.3.2 Finanzierungsinstrumente zur Umsetzung der Maßnahmenvorschläge ............. 94
II.4 Kosten und Finanzierung der Erhaltungs- und Wiederherstellungsmaßnahmen . 100
Quellenverzeichnis ................................................................................................ 102
III. Anhang .............................................................................................................. 106
III.1 Verträglichkeitsprüfung der Maßnahmen der FFH-Managementplanung
bezogen auf die Vogelschutzbelange des EU-Vogelschutzgebietes DE 2441401 Klocksiner Seenkette, Kölpin- und Fleesensee ............................................. 107
III.2 Dokumentation des Beteiligungs- und Abstimmungsverfahrens .......................... 111
IV. Karten
Blatt-Nr. Bezeichnung
Maßstab
1a
Aktueller Zustand, Planungen
1 : 25.000
1b
Schutzgebiete
1 : 25.000
2a
Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-RL
1 : 10.000
2b
Habitate der Arten nach Anhang II FFH-RL
1 : 10.000
2c
Habitate der relevanten Vogelarten nach Art. 4 Vogelschutz-RL
1 : 10.000
3
Maßnahmen
1 : 10.000
Tabellenverzeichnis
Tabelle 1:
Gemeinden im FFH-Gebiet ................................................................................. 4
Tabelle 2:
Zustand der nach EU-WRRL berichtspflichtigen Seen im FFH-Gebiet ............... 5
Tabelle 3:
Flächenanteile der im FFH-Gebiet vorkommenden Biotop- und
Nutzungstypen/ Strukturtypen ............................................................................. 9
Tabelle 4:
Fischereiberechtigte im FFH-Gebiet ................................................................. 11
Tabelle 5:
Wasserwirtschaft - Bauwerke ............................................................................ 13
Tabelle 6:
Überwachte Badestellen und deren Bewertung lt. Badewasserkarte M-V ........ 14
Tabelle 7:
Lebensraumtypen des Anhangs I im Gebiet und gesetzlicher Biotopschutz .... 20
Tabelle 8:
Naturdenkmale im FFH-Gebiet ......................................................................... 21
Tabelle 9:
Gemeldete Vorkommen von LRT und aktuell ermittelte LRT des Anhangs I
(Kennzeichnung der prioritären LRT mit *) ........................................................ 22
Tabelle 10:
Gemeldete Vorkommen und aktuell ermittelte Arten des Anhangs II .............. 24
Tabelle 11:
Relevante
Brutvogelarten
mit
besonderem
Schutzund
Managementerfordernis (Artenauswahl erfolgte durch Fachbehörde für
Naturschutz) ...................................................................................................... 25
Tabelle 12:
Bedeutung der im Gebiet vorkommenden LRT für das Netz NATURA 2000 ... 27
Tabelle 13:
Bedeutung der im Gebiet vorkommenden Arten des Anhangs II FFH-RL mit
kleinräumig abgrenzbaren Habitaten für das Netz NATURA 2000 ................... 27
Tabelle 14:
Bedeutung der im Gebiet vorkommenden Tierarten mit großen
Raumansprüchen für das Netz NATURA 2000 ................................................. 28
Tabelle 15:
Vorkommen von Arten des Anhangs IV ............................................................ 29
Tabelle 16:
Bewertung des Erhaltungszustands der Lebensraumtypen .............................. 36
Tabelle 17:
Bewertung des Erhaltungszustands der Habitate der Arten des Anhangs II
FFH-RL ............................................................................................................. 42
Tabelle 18:
Bewertung des Erhaltungszustands der Habitate von Vogelarten im FFHGebiet................................................................................................................ 43
Tabelle 19:
Weitere standörtliche oder funktionelle „maßgebliche Bestandteile“ im
Gebiet................................................................................................................ 45
Tabelle 20:
Aktueller und anzustrebender Erhaltungszustand der LRT .............................. 50
Tabelle 21:
Aktueller und anzustrebender Erhaltungszustand der Habitate der Arten
nach Anhang II FFH-RL .................................................................................... 54
Tabelle 22:
Defizite in den Habitatausprägungen bezüglich der Vogelarten ....................... 56
Tabelle 23:
Übersicht der gebietsbezogenen Erhaltungsziele der LRT nach Anhang I
FFH-RL
und
Arten
nach
Anhang
II
FFH-RL
sowie
der
managementrelevanten Vogelarten nach VS-RL (bearbeitetes Teilgebiet) ...... 59
Tabelle 24:
Funktionsbezogene Erhaltungsziele der Lebensraumtypen, der Arten des
Anhangs II FFH-RL sowie der managementrelevanten Vogelarten nach VSRL...................................................................................................................... 60
Tabelle 25:
LRT und Arten mit ungünstigem Erhaltungszustand auf FFH-Gebietsebene ... 70
Tabelle 26:
Zugelassene und rechtskräftige Pläne und Projekte ......................................... 73
Tabelle 27:
Schutzgutbezogene unverträgliche Nutzungen im FFH-Gebiet ........................ 75
Tabelle 28:
Kriterien zur Beurteilung der Erheblichkeit von Beeinträchtigungen in Bezug
auf Lebensraumtypen ....................................................................................... 79
Tabelle 29:
Prüfpflichtige Planungen im Einzelfall ............................................................... 80
Tabelle 30:
Zusammenstellung der Maßnahmen ................................................................ 85
Tabelle 31:
Pflichten der landwirtschaftlichen Betriebe zur nationalen Umsetzung der
Cross Compliance-relevanten Naturschutzvorschriften mit Bezug zum
Gebietsmanagement ......................................................................................... 93
Tabelle 32:
Instrumente zur Umsetzung der Maßnahmen ................................................... 96
Tabelle 33:
Kostenschätzung und Angabe der Kostenart für erforderliche Erhaltungsund Wiederherstellungsmaßnahmen .............................................................. 100
Tabelle 34:
Prüfung der FFH-Managementmaßnahmen auf Verträglichkeit mit den
Erhaltungszielen des EU-Vogelschutzgebietes .............................................. 107
Abbildungsverzeichnis
Abbildung 1: Lage und Abgrenzung des Bearbeitungsgebietes (Maßstab 1 : 50.000) ............ 7
Managementplan für das FFH-Gebiet DE 2441-303 Kölpinsee und Nordteil Fleesensee
UmweltPlan
Zusammenfassung
Das FFH-Gebiet DE 2441-303 Kölpinsee und Nordteil Fleesensee umfasst eine Fläche
von 3.352,31 ha und wird vor allem geprägt durch die großen Seen, den Kölpinsee, den
nördlichen Teil des Fleesensees und Teile des Jabeler Sees einschließlich der Halbinseln Damerower Werder und Heidenkirchhof mit einem hohen Waldanteil. Das europäische Schutzgebiet ist Teil der Landschaftseinheit „Großseenland mit Müritz-, Kölpin- und
Fleesensee“ (412).
Das FFH-Gebiet liegt im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte und betrifft die Gemeinden Göhren-Lebbin, Nossentiner Hütte, Silz, Jabel und Klink sowie die Städte Waren
(Müritz) und Malchow.
Im Rahmen der Meldung des Gebietes an die Europäische Kommission wurden im Standard-Datenbogen (SDB) 9 Lebensraumtypen (LRT) des Anhangs I der FFH-Richtlinie
mitgeteilt, darunter 4 Wald-LRT (davon 1 prioritärer) und 5 Offenland-LRT (davon 1 prioritärer). Weiterhin wurden 7 Arten des Anhangs II der FFH-Richtlinie gemeldet, darunter
keine prioritäre Art. Im Zuge der Managementplanung wurden 4 der 5 Offenland-LRT
sowie 6 der 7 Arten bestätigt. Zwei weitere LRT (6510, 7140) wurden erfasst. Im Rahmen
der aktuellen Kartierung bzw. Planung konnten ein LRT (6410) und eine Art (Teichfledermaus) nicht bestätigt werden.
Insgesamt wurden im Rahmen der Managementplanung 6 LRT (3140, 3150, 6510, 7140,
7210*, 7230) und 6 Arten (Fischotter, Kammmolch, Steinbeißer, Schlammpeitzger, Bauchige Windelschnecke, Kriechender Scheiberich) ermittelt.
Die Bearbeitung der Arten Teichfledermaus und Kriechender Scheiberich erfolgt landesweit durch das LUNG M-V. Vorliegende Daten und Ergebnisse wurden nachrichtlich in
die Managementplanung übernommen bzw. ausgewertet.
Der aktuelle Erhaltungszustand der LRT 3140, 6510, 7140, 7210* sowie der Habitate von
Fischotter, Kammmolch, Steinbeißer, Bauchiger Windelschnecke und Kriechendem
Scheiberich wird als „günstig“ eingeschätzt, während sich die LRT 3150 und 7230 sowie
die Lebensräume des Schlammpeitzgers in einem „ungünstigen“ Zustand befinden. Die
aktuelle Bewertung des Erhaltungszustandes deckt sich bei zwei LRT und vier Arten
nicht mit den Angaben des Erhaltungszustandes im SDB. Bei den LRT 7210* und 7230
wird der Zustand gegenüber dem Referenzzeitpunkt eine Stufe schlechter, mit B bzw. C
bewertet. Dies trifft auch für die Arten Kriechender Scheiberich und Schlammpeitzger zu.
Der Erhaltungszustand der Lebensräume von Steinbeißer und Bauchiger Windelschnecke konnte gegenüber der Angabe im SDB aktuell eine Stufe besser, mit A bewertet
werden.
Die Bedeutung des FFH-Gebietes für das Netz Natura 2000 ergibt sich u.a. aus dem
„günstigen“ Erhaltungszustand der Habitate von Fischotter, Kammmolch, Steinbeißer,
Bauchiger Windelschnecke und Kriechendem Scheiberich sowie der LRT 3140, 6510,
7140 und 7210* auf Gebietsebene, während sich diese Schutzobjekte europaweit gemäß
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Managementplan für das FFH-Gebiet DE 2441-303 Kölpinsee und Nordteil Fleesensee
dem Bericht nach Art. 17 FFH-Richtlinie in einem „ungünstigen“ Zustand befinden. Die
Kalkreichen Sümpfe (7210*) sind zudem prioritärer LRT. Der Fischotter und der LRT
7140 weisen europaweit wie auch landesweit einen ungünstigen Erhaltungszustand auf.
Einen unzureichenden Zustand für das europäische Schutzgebietsnetz zeigt der ungünstige Zustand der LRT 3150 und 7230 sowie der Habitate des Schlammpeitzgers auf
Gebietsebene. Auch europaweit wird ihr Erhaltungszustand als ungünstig bewertet.
Der Schutzzweck des FFH-Gebietes „Kölpinsee und Nordteil Fleesensee“ besteht im
Erhalt einer wasser- und waldgeprägten Landschaft mit meso- und eutrophen Seen,
Übergangs- und Schwingrasenmooren, kalkreichen Sümpfen und Niedermooren, Mageren Flachland-Mähwiesen, Hainsimsen- und Waldmeister-Buchenwäldern sowie Moorwäldern. Die Cladium-Sümpfe sowie die Moorwälder finden besondere Bedeutung als
prioritäre Lebensraumtypen. Die Gewässer, deren Verlandungsbereiche, Moore und
Wälder sind bedeutsam für den Schutz von Fischotter, Steinbeißer, Schlammpeitzger,
Kammmolch, Bauchiger Windelschnecke sowie Kriechendem Scheiberich. Der günstige
Zustand der Lebensraumtypen und Arten soll erhalten bleiben. Für die kalkreichen Niedermoore ist der günstige Erhaltungszustand wiederherzustellen. Das eutrophe Gewässer sowie die Habitate des Schlammpeitzgers sind in diese Richtung zu entwickeln.
Im FFH-Gebiet sind Wiederherstellungsmaßnahmen, Erhaltungsmaßnahmen sowie
wünschenswerte Entwicklungsmaßnahmen vorgesehen. Zu den Maßnahmenschwerpunkten zählen neben dem konsequenten Schutz der LRT und Art-Habitate vor allem die
Wiederherstellung des günstigen Erhaltungszustandes des LRT 7230 durch Wiederaufnahme der Pflegenutzung, die Sicherung einer standortgerechten Nutzung der LRT 6510
und 7140 sowie die Entwicklung des günstigen Erhaltungszustandes des LRT 3150
durch Einrichtung von Pufferstrukturen zur angrenzenden landwirtschaftlichen Nutzung.
Darüber hinaus stehen die Verbesserung der Habitatqualität der Grabensysteme für den
Schlammpeitzger durch angepasste Gewässerunterhaltung sowie Maßnahmen zum
Schutz des Fischotters im Vordergrund. Die Maßnahmen wurden in Arbeitsgruppensitzungen und weiteren Gesprächen mit den Beteiligten vorabgestimmt. Weiterer Untersuchungsbedarf besteht hinsichtlich der Beeinträchtigungsquellen des LRT 3140, um Maßnahmen zur Sicherung des noch günstigen Erhaltungszustandes abzuleiten.
Das FFH-Gebiet überschneidet sich annähernd vollständig mit dem EUVogelschutzgebiet DE 2441-401 Klocksiner Seenkette, Kölpin- und Fleesensee. Für den
Überschneidungsraum wurden im Zuge der vorliegenden Managementplanung
Habitatflächen von 15 Brutvogelarten1 ausgegrenzt und bewertet. Die Habitate von
Schwarzmilan, Seeadler, Rohrweihe, Eisvogel, Schwarz- und Mittelspecht sowie Heidelerche weisen einen „günstigen“ Erhaltungszustand auf, während sich die Habitate von
Rohrdommel, Wespenbussard, Rotmilan, Wachtelkönig, Kranich, Sperbergrasmücke,
Zwergschnäpper und Neuntöter im FFH-Gebiet in einem „ungünstigen“ Erhaltungszu-
1
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Die Artenauswahl erfolgte durch die Fachbehörde für Naturschutz.
UmweltPlan
Managementplan für das FFH-Gebiet DE 2441-303 Kölpinsee und Nordteil Fleesensee
UmweltPlan
stand befinden. Alle Habitate der genannten Brutvogelarten sind durch geeignete
Schutzmaßnahmen, bezogen auf den Wachtelkönig zusätzlich durch Pflege bzw. Nutzung zu erhalten.
Die Wald-Lebensraumtypen im FFH-Gebiet werden durch die Landesforstanstalt Mecklenburg-Vorpommern bearbeitet. Der Fachbeitrag Wald liegt mit Stand vom 07.01.2011
vor. Nach diesem konnten von den 4 an die Europäische Kommission gemeldeten WaldLRT (davon 1 prioritärer) lediglich 3 bestätigt werden. Hainsimsen- und WaldmeisterBuchenwälder (9110 und 9130) sowie Moorwälder (91D0*) wurden in einem „günstigen“
Erhaltungszustand erfasst. Der LRT 9160 konnte für das FFH-Gebiet nicht bestätigt
werden. Der günstige Erhaltungszustand aller erfassten Wald-LRT ist durch Erhaltungsmaßnahmen zu sichern. Darüber hinaus sind Möglichkeiten zur Verbesserung des Wasserhaushaltes der Moorwälder (91D0*) zu prüfen.
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Managementplan für das FFH-Gebiet DE 2441-303 Kölpinsee und Nordteil Fleesensee
I. Teil Grundlagen
I.1
Allgemeine Gebietsbeschreibung
I.1.1
Grundlagen
Das FFH-Gebiet DE 2441-303 Kölpinsee und Nordteil Fleesensee wurde mit einer Flächengröße von 3.349 ha an die Europäische Union gemeldet. Im Zuge der Managementplanung für dieses Gebiet hat sich aufgrund maßstabsbedingter Grenzanpassungen die
Gebietsgröße geringfügig geändert. Es ergibt sich eine Schutzgebietsgröße von nunmehr
3.352,31 ha.
Das FFH-Gebiet befindet sich in der Mecklenburgischen Seenlandschaft zwischen den
Orten Malchow, Waren (Müritz), Jabel und Göhren-Lebbin. Es umfasst den Kölpinsee,
den nördlichen Teil des Fleesensees und Teile des Jabeler Sees sowie die Halbinseln
Damerower Werder und Heidenkirchhof. Das europäische Schutzgebiet ist Teil der Landschaftseinheit 412 Großseenland mit Müritz-, Kölpin- und Fleesensee.
Die folgende Tabelle 1 gibt einen Überblick über die Gemeinden mit Flächenanteilen im
FFH-Gebiet.
Tabelle 1:
Gemeinden im FFH-Gebiet
Landkreis
Mecklenburgische Seenplatte
(ehemals LK Müritz)
Amt
Malchow
Gemeinde
Göhren-Lebbin
Malchow, Stadt
Nossentiner Hütte
Silz
Seenlandschaft Waren
Jabel
Klink
-
Waren (Müritz), Stadt
Das FFH-Gebiet überschneidet sich annähernd vollständig mit dem EUVogelschutzgebiet DE 2441-401 Klocksiner Seenkette, Kölpin- und Fleesensee. Somit
sind auch die Belange des Vogelschutzes in den Grenzen des FFH-Gebietes zu bearbeiten.
Geologie und Wasserhaushalt
Die Landschaft des FFH-Gebietes wird durch die Eisvorstöße der Weichsel-Kaltzeit
geprägt. Während die Hochfläche des Damerower Werders von Sandern des Pommerschen Eisvorstoßes gebildet wird, liegt das Blüchersche Bruch am Südwestufer des
Kölpinsees im Hinterland der Poppentiner Randlage, einer Rückzugsstaffel des Frankfurter Eisvorstoßes. Das Becken des Kölpinsees ist eine Toteishohlform. (UMWELTMINISTERIUM MECKLENBURG-VORPOMMERN 2003)
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UmweltPlan
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UmweltPlan
Der Kölpinsee und der Fleesensee gehören wie die Müritz, der Malchower See, der
Petersdorfer und der Plauer See zur Mecklenburger Großseenlandschaft, die südlich der
Pommerschen Hauptendmoräne liegt. Die genannten Seen stehen miteinander in Verbindung und entwässern über die Elde zur Elbe.
Der Kölpinsee hat über die Müritz-Elde-Wasserstraße im Westen Verbindung zum Fleesensee (Fleesenkanal) und im Osten zur Müritz (Reeckkanal). Ein kleiner Stichkanal
verbindet den Kölpinsee mit dem nordwestlich gelegenen Jabeler See.
Die drei Seen im FFH-Gebiet mit einer Wasserfläche > 50 ha sind berichtspflichtige Gewässer im Sinne der EU-Wasserrahmenrichtlinie (EU-WRRL2), für die bis zum Jahr 2015
mindestens ein „Guter ökologischer Zustand“ erreicht werden soll. Die vorläufige Bewertung der Seen stützt sich dabei bislang im Wesentlichen auf die Trophieklassifizierung.
Die folgende Tabelle zeigt die Trophieeinstufung der Seen sowie die vorläufige Bewertung nach EU-WRRL (Stand 2008).
Tabelle 2:
Seename
Zustand der nach EU-WRRL berichtspflichtigen Seen im FFH-Gebiet
Fläche
(ha)
max.
Tiefe (m)
mittl.
Tiefe (m)
Schichtung
(gemessen)
Trophieklassifizierung
(Jahr der Messung)
WRRL (Stand 2008)
Bewertung des ökologischen Zustands
Kölpinsee
2.029,30 30,00
3,54
ungeschichtet mesotroph
(2003,2007)
wahrscheinlich mindestens gut
Fleesensee
1.077,50 26,30
6,13
ungeschichtet eutroph 1
(2003,2007)
wahrscheinlich mindestens gut
5,29
geschichtet
wahrscheinlich mindestens gut
Jabeler See 243,85
22,60
eutroph 1 (2007)
mesotroph (2008)
(LUNG M-V 2010)
Nach der WRRL berichtspflichtige Fließgewässer im FFH-Gebiet sind der Graben aus
Nossentiner Hütte (BVP MEEO-3900) und der Graben aus Wendhof (BVP MEEO-1700)
mit einer in diesem Bereich stark bis sehr stark veränderten Fließgewässerstrukturgüte.
Nach Bewirtschaftungsvorplanung (BVP) wird für beide Gräben als Ziel ein mäßiges
ökologisches Potenzial angestrebt.
Nutzungsgeschichte
Das Gebiet um die großen Seen im FFH-Gebiet wurde früh besiedelt. Bodendenkmale
wie Hügelgräber und Wallanlagen zeugen noch heute von den früheren Bewohnern.
Die Halbinseln Damerower Werder und Heidenkirchhof waren seit der Slawenzeit besiedelt. Lt. Schmettauscher Karte (1794) war der Heidenkirchhof fast vollständig mit Erlen
und Weiden bewachsen, kleinere Bereiche wurden vermutlich als Grünland genutzt. Der
Damerower Werder stellte sich als offene Hudelandschaft vorwiegend mit Laubgehölzen
2
Richtlinie 2000/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates der Europäischen Union zur Schaffung eines
Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik – Wasserrahmenrichtlinie
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Managementplan für das FFH-Gebiet DE 2441-303 Kölpinsee und Nordteil Fleesensee
dar. Der nördliche Bereich wurde Ende des 18. Jh. landwirtschaftlich genutzt. Auch Bereiche im heutigen NSG Blüchersches Bruch und Mittelplan wurden früher als Hudewald
genutzt. Mehr als 150 Jahre alte Eichen deuten noch von dieser früheren Nutzung. (UMWELTMINISTERIUM MECKLENBURG-VORPOMMERN 2003)
Seit dem Mittelalter hat der Mensch den Wasserstand der Mecklenburgischen Oberseen,
zu denen auch der Kölpin- und der Fleesensee gehören, immer wieder beeinflusst. Vor
allem der Bau von Mühlenstauen bei Plau führte seit dem 12. Jh. zum schrittweisen
Anstieg der Seespiegel um mehr als drei Meter. Dies hatte gravierende Auswirkungen
auf Siedlungen sowie umliegende Wiesen- und Ackerflächen. Die Schmettausche Karte
von 1788 zeigt bspw. zahlreiche Flachseen in der Göhren-Wendhofer Niederung. Erst mit
der Regulierung der Elde, der Schiffbarmachung der Oberen Seen durch den Bau der
Müritz-Elde-Wasserstraße in den Jahren 1798-1803 und 1836 senkte sich der Wasserspiegel von Fleesen- und Kölpinsee um etwa 1m. Es kam zu einer Verlegung des Kanals
zwischen beiden Seen. (UMWELTMINISTERIUM MECKLENBURG-VORPOMMERN 2003)
1957 wurde das Wisentgehege, zunächst auf einer Fläche von 25 ha eingerichtet. In den
folgenden Jahren wurde das Gehege auf den gesamten Damerower Werder ausgedehnt
und ein Schaugatter eingerichtet. (UMWELTMINISTERIUM MECKLENBURG-VORPOMMERN
2003)
Heutige potentielle natürliche Vegetation (HpnV)
Die Beschreibung der HpnV soll einen Eindruck vermitteln, wie die Landschaft heute
ohne den Einfluss des Menschen aussehen würde. Die Vegetation bildet dabei eine
zusammenfassende Darstellung der standörtlichen Verhältnisse (Klima, Geologie, Boden).
Die heutige potenzielle natürliche Vegetation im FFH-Gebiet bilden überwiegend Buchenwälder mesophiler Standorte (M), Auen- und Niederungswälder/ edellaubholzreiche
Mischwälder (E) sowie Bodensaure Stieleichen-Mischwälder (H). Flattergras-Buchenwald
einschließlich der Ausprägung als Hainrispengras- und Waldschwingel-Buchenwald
(M10) würde sich insbesondere auf dem Damerower Werder entwickeln. Die Halbinsel
Heidenkirchhof sowie den südlichen Uferbereich des Kölpinsees würde vor allem Traubenkirschen-Erlen-Eschenwald auf nassen organischen Standorten (E20) prägen. Am
Südufer des Kölpinsees kommen kleinere Bereiche von Buchenwäldern basen- und
kalkreicher Standorte (N) in der Ausprägung als Waldgersten-Buchenwald einschließlich
Lungenkraut-Buchenwald (N20) hinzu. Das Nord- und Ostufer des Kölpinsees würde
Geophytenreicher Buchen-Eschen-Mischwald auf feuchten mineralischen Standorten
(E27) säumen. Moorbirken-Stieleichenwald auf nassen mineralischen Standorten (H30)
ergibt sich für den gesamten Uferbereich des Fleesensees im FFH-Gebiet, für Teilbereiche am Jabeler See sowie Bereiche der Halbinsel Heidenkirchhof.
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UmweltPlan
Managementplan für das FFH-Gebiet DE 2441-303 Kölpinsee und Nordteil Fleesensee
UmweltPlan
Die Abbildung 1 zeigt die Lage und Abgrenzung des Bearbeitungsgebietes, das sich mit
dem EU-Vogelschutzgebiet DE 2441-401 Klocksiner Seenkette, Kölpin- und Fleesensee
überschneidet. Hervorgehoben sind die Wald-Lebensraumtypen als nicht beauftragte,
bereits durch die Landesforst bearbeitete Teilflächen (FFH-Managementplan – Teilbereich Wald vom 07.01.2011). Die Gebietsabgrenzung im Detail kann der Karte 2 entnommen werden.
Abbildung 1: Lage und Abgrenzung des Bearbeitungsgebietes (Maßstab 1 : 50.000)
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UmweltPlan
Managementplan für das FFH-Gebiet DE 2441-303 Kölpinsee und Nordteil Fleesensee
I.1.2
UmweltPlan
Aktueller Zustand, Landnutzungen, Tourismus- und Erholungsnutzungen
Biotop- und Nutzungstypen
Auf Grundlage der Biotop- und Nutzungstypenkartierung sowie unter Berücksichtigung
aktueller Luftbilder, des Feldblockkatasters, der Kartierung der gesetzlich geschützten
Biotope sowie eigener Gebietskenntnis ergeben sich für das FFH-Gebiet mit einer Gesamtfläche von 3.352,31 ha die in folgender Tabelle dargestellten gerundeten Flächenanteile:
Tabelle 3:
Flächenanteile der im FFH-Gebiet vorkommenden Biotop- und Nutzungstypen/ Strukturtypen
Strukturtyp
stehendes Gewässer > 1 ha
Fläche (ha)
Anteil am FFH-Gebiet (%)
2449,03
73,05
Wald
630,94
18,82
Grünland
174,79
5,21
Moor und Sumpf (Niedermoor)
43,52
1,30
Acker
20,07
0,60
Baumgruppe/Hecke/Gebüsch
13,12
0,39
stehendes Kleingewässer < 1 ha
10,77
0,32
Fließgewässer
5,56
0,16
Freifläche
1,85
0,05
Mischgebiet
1,05
0,03
Verkehrsflächen (Hafenanlage)
0,54
0,02
Produktionsanlage
0,50
0,01
Trockenrasen
0,27
0,008
Küstenbiotope (Strand)
0,23
0,007
Aufschüttung (ungeordnete Deponie)
0,03
0,001
Wasserbauwerk (Pumpwerk)
0,03
0,001
Das FFH-Gebiet wird wesentlich geprägt von den drei großen Seen (Kölpinsee, Nordteil
Fleesensee, Südteil Jabeler See), Waldflächen und Grünlandbereichen.
Landwirtschaft
Der Anteil der landwirtschaftlichen Nutzfläche am FFH-Gebiet beträgt ca. 6 %. Es dominieren mit einem Anteil von ca. 5 % die Grünlandbereiche, vor allem Feucht- und Frischgrünländer, die sich am Nord- und Westufer des Fleesensees, in der Großen Wiese
(Halbinsel Heidenkirchhof) sowie am Nord- und Südostufer des Kölpinsees befinden.
Ein Großteil der Dauergrünlandflächen wird auf der Grundlage der Richtlinie zur Förderung der naturschutzgerechten Bewirtschaftung von Grünlandflächen in M-V vor allem als
9
Managementplan für das FFH-Gebiet DE 2441-303 Kölpinsee und Nordteil Fleesensee
Wiese, aber auch als Weide oder in Mischnutzung (Mähweide) bewirtschaftet. Flächen
mit extensiver Grünlandbewirtschaftung befinden sich am Nordufer des Fleesensees, auf
der Halbinsel Heidenkirchhof mit der Großen Wiese sowie am Südostufer des Kölpinsees
bei Klink und Grabenitz.
Einzelne Ackerflächen befinden sich am Nordufer des Kölpinsees (südöstlich Hinterer
Kargowsee) sowie am Westufer des Fleesensees (südlich Nossentin). Insgesamt spielt
die Ackernutzung mit einem Anteil von ca. 0,6 % an der FFH-Gebietsfläche eine untergeordnete Rolle.
In den Naturschutzgebieten „Damerower Werder“ sowie „Blüchersches Bruch und Mittelplan“ gelten spezifische Regeln zur landwirtschaftlichen Nutzung wie bspw. das Verbot,
Pflanzenschutzmittel anzuwenden sowie mineralische oder organische Düngemittel
aufzubringen. In diesem Zusammenhang sei auf die entsprechenden Schutzgebietsverordnungen verwiesen.
Forstwirtschaft
Mit knapp 19 % der Gesamtfläche nehmen Waldflächen nach den stehenden Gewässern
den zweitgrößten Flächenanteil im FFH-Gebiet ein.
Es dominieren Laubwälder, die sich vor allem auf der Halbinsel Heidenkirchhof, auf dem
Damerower Werder sowie am Süd- und Ostufer des Kölpinsees befinden. Mischwälder
stocken ebenfalls auf dem Damerower Werder und am Ostufer des Kölpinsees. Reine
Nadelwälder gibt es am Heidenkirchhof, im Bereich des Damerower Werders und am
Bagenbrauk nördlich des Damerower Werders.
Die Waldflächen im FFH-Gebiet „Kölpinsee und Nordteil Fleesensee“ befinden sich
überwiegend im Eigentum der Landesforstanstalt M-V, in Privat- und Treuhandeigentum.
Verwaltet werden die Wälder über die Forstämter Nossentiner Heide und Wredenhagen.
In den Naturschutzgebieten gelten spezifische Regelungen zur Bewirtschaftung der
Waldflächen, die in den entsprechenden Schutzgebietsverordnungen festgeschrieben
sind. So sind im NSG Damerower Werder
-
die forstliche Nutzung oder Pflege der Moorstandorte und Erlenbruchwälder,
-
der Anbau nichtheimischer oder standortfremder Baumarten,
-
die Entnahme von Totholz aus Baumhölzern oder von Höhlen- oder Horstbäumen
aus anderen als aus forstlich-sanitären Gründen sowie
-
Erstaufforstungen, die nicht mit dem
Wisentreservates verbunden sind, verboten.
Betreiben
des
vorhandenen
Unter Berücksichtigung dieser Maßgaben ist die ordnungsgemäße forstwirtschaftliche
Nutzung im NSG gemäß den Zielen und Grundsätzen der naturnahen Forstwirtschaft in
M-V zulässig (vgl. Verordnung über das Naturschutzgebiet „Damerower Werder“ vom 03.
August 1998). Im NSG Blüchersches Bruch und Mittelplan können sich die Wälder nut10
UmweltPlan
Managementplan für das FFH-Gebiet DE 2441-303 Kölpinsee und Nordteil Fleesensee
zungsfrei entwickeln (UMWELTMINISTERIUM MECKLENBURG-VORPOMMERN 2003). Die ordnungsgemäße forstwirtschaftliche Behandlung der waldbestockten Flächen gemäß der
Bewirtschaftungsgruppe I.3 (Totalwaldreservat) ist zulässig (vgl. Verordnung über das
Naturschutzgebiet „Blüchersches Bruch und Mittelplan“ vom 08. Dezember 1994).
Die Wald-Lebensraumtypen im FFH-Gebiet DE 2441-303 werden durch die Landesforstanstalt M-V bearbeitet. Der Fachbeitrag liegt mit Stand vom 07.01.2011 vor (LU M-V
2011). Die Ergebnisse wurden nachrichtlich in die vorliegende Planung übernommen.
Fischerei und Angelsport
Alle Gewässer im FFH-Gebiet werden von der Fischerei Müritz-Plau GmbH bewirtschaftet (vgl. Tabelle 4). Darüber hinaus sind sie beliebte Angelreviere, für die die entsprechenden Genehmigungen (Angelkarte, Fischereischein) einzuholen sind. Die Fischerei
Müritz-Plau GmbH hat über die bestehenden gesetzlichen Regelungen hinaus für ihre
Gewässer weitere Angelregeln aufgestellt (vgl. http://www.mueritzfischer.de/angeln/
angelregeln_de.php#).
Tabelle 4:
Fischereiberechtigte im FFH-Gebiet
Gewässer
Fischereiberechtigter
(Pächter oder Eigentümer)
Kölpinsee
Fischerei Müritz-Plau GmbH
Fleesensee
Fischerei Müritz-Plau GmbH
Jabeler See
Fischerei Müritz-Plau GmbH
Bemerkungen
z.T. NSG-Ausweisung
z.T. NSG-Ausweisung
Elde
-
von Einlauf Kölpinsee bis
Binnenmüritz einschließlich
Reeckkanal
Fischerei Müritz-Plau GmbH
-
von Einlauf Fleesensee bis
Auslauf Kölpinsee
(Fleesenkanal)
Fischerei Müritz-Plau GmbH
z.T. NSG-Ausweisung
(FISCHEREISCHUTZVEREIN M-V E.V. – Gewässerverzeichnis 2009; LALLF 2010)
Entsprechend der vorliegenden Fischereistatistik wurden im Kölpinsee in den Jahren
2007 und 2009 vor allem Aal, Hecht, Blei, Schlei und Barsch gefangen. Kleinere Erträge
brachten Futterfisch, Karpfen, Rotfeder, Plötz und Zander. Außerdem wurde der Amerikanische Flusskrebs gefischt. Als Fanggeräte kamen Großreusen und Stellnetze zum
Einsatz. Unter Verwendung von Großreusen, Stellnetzen und Langleinen wurden im
Fleesensee in den o. g. Jahren Aal, Zander, Hecht und Barsch in größeren Erträgen
gefischt. In kleineren Mengen konnten die Weißfischarten Blei, Schlei und Plötz sowie
Futterfisch gefangen werden. Auch im Fleesensee wird der Amerikanische Flusskrebs
gefischt. Daten zum Jabeler See liegen nicht vor. (LALLF 2010)
11
UmweltPlan
Managementplan für das FFH-Gebiet DE 2441-303 Kölpinsee und Nordteil Fleesensee
Besatzmaßnahmen finden lt. Auskunft der Fischerei Müritz-Plau GmbH im Kölpinsee mit
Aal, Hecht- und Maränenbrut statt. Ein Besatz der drei Seen mit Karpfen erfolgt aktuell
nicht.3
Reusenfischerei wird im Kölpinsee und im Fleesensee betrieben. Entsprechend Aussagen der Fischerei Müritz-Plau-GmbH stehen bezogen auf das FFH-Gebiet fünf Reusen
im Fleesensee. Vier Reusen stehen im Abstand von ca. 300 m bis 500 m am Ostufer,
eine Reuse steht am Westufer in der Nähe der FFH-Gebietsgrenze. Die Reusen haben
keinen Landanschluss und sind nicht mit Reusengittern ausgestattet. Im Kölpinsee stehen insgesamt 33 Reusen, wobei sich einige in den NSG „Damerower Werder“ und
„Blüchersches Bruch und Mittelplan“ befinden. Im Jabeler See kommen lt. Aussage des
Binnenfischereibetriebes keine Großreusen zum Einsatz. Alle Reusen stehen vom Frühjahr (März/April) bis Herbst (September/Oktober) in den Gewässern.
In den Naturschutzgebieten gelten spezielle Regelungen zu Fischerei und Angelsport, die
in den entsprechenden Verordnungen formuliert sind. So ist im NSG „Blüchersches
Bruch und Mittelplan“, zu dem ein Teil der südlichen Verlandungszone des Kölpinsees
gehört, das Angeln verboten. Die ordnungsgemäße Ausübung der Fischerei ist unter
Einhaltung gebietsspezifischer Maßgaben zu den Fangmethoden gestattet. So ist die
Zug- und Stellnetzfischerei unzulässig, das Aufstellen von maximal drei Reusen mit
Otterausstieg ist zulässig (vgl. Verordnung über das Naturschutzgebiet „Blüchersches
Bruch und Mittelplan“ vom 08. Dezember 1994). Auch im NSG „Damerower Werder“, das
u. a. Teile des Kölpinsees und des Jabeler Sees umfasst, ist das Angeln verboten und
die Ausübung der ordnungsgemäßen Fischerei bei Einhaltung spezieller Regelungen u.
a. zu Besatzmaßnahmen und Fangmethoden zulässig (vgl. Verordnung über das Naturschutzgebiet „Damerower Werder“ vom 03. August 1998).
In den vergangenen Jahren hat die Fischerei Müritz-Plau GmbH verstärkt in die Entwicklung touristischer Angebote investiert, z. B. Urlaub auf dem Fischerhof (Ferienwohnungen
u. a. auf den Fischerhöfen in Damerow und Eldenburg an der Reeck), geführte Angeltouren, Bootsverleih sowie verschiedene Veranstaltungen. Diese touristische Ausrichtung
gewinnt im Unternehmen zunehmend an Bedeutung.
Wasserwirtschaft
Der Kölpinsee und der Fleesensee sowie der Reeck- und Fleesenkanal sind Teil der
Müritz-Elde-Wasserstraße, die die Müritz mit der Elbe verbindet. Sie ist als Bundeswasserstraße ausgewiesen und liegt in der Zuständigkeit des Wasser- und Schifffahrtsamtes
Lauenburg. Zur Gewährleistung der ungehinderten Durchfahrt des Schiffsverkehrs werden in den ausgebauten Kanälen gewässerunterhaltende Maßnahmen durchgeführt.
3
Auskunft Herr Paetsch im Rahmen der AG-Sitzung am 16.06.2011
12
UmweltPlan
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Die Unterhaltung der Gewässer 2. Ordnung im FFH-Gebiet, hierzu zählen der Jabeler
See, der Verbindungskanal zwischen Kölpinsee und Jabeler See sowie die Gräben im
Umfeld der Seen, obliegt dem Wasser- und Bodenverband ‚Müritz’. Während die Grabenunterhaltung in den 1960er/1970er Jahren dreimal pro Jahr durchgeführt wurde,
erfolgt diese seit 1992 lediglich einmal im Jahr vorwiegend im Herbst in Form von
Krautungen (Sohle, Ufer). Teilweise werden die Gräben nur einseitig gekrautet oder es
erfolgt eine abschnittsweise Sohlmahd. Grundräumungen werden je nach Bedarf, ggf.
alle fünf bis sechs Jahre durchgeführt. Gewässerunterhaltungsmaßnahmen in den NSG
„Damerower Werder“ - hier erfolgt keine Unterhaltung - und „Blüchersches Bruch und
Mittelplan“ werden jährlich mit der zuständigen Behörde abgestimmt.4 Die Seen unterliegen keiner regulären Gewässerunterhaltung.
Im FFH-Gebiet bzw. in der nahen Umgebung befinden sich folgende wasserwirtschaftliche Bauwerke:
Tabelle 5:
Wasserwirtschaft - Bauwerke
Schöpfwerk
Durchlass
Schöpfwerk Damerow
Durchlass N Nossentin
Schöpfwerk Kölpinwiesen
Durchlass N Nossentin II
Schöpfwerk Grabenitz
Durchlass N PW Lebbin
Schöpfwerk Wendhof
(WRRL-Projekt Status Quo-Analyse M-V)
Die Schöpfwerke Kölpinwiesen, Grabenitz und Wendhof schöpfen über Gräben in den
Kölpinsee, das Schöpfwerk Damerow über einen Graben in den Jabeler See.
Die Bewirtschaftungsvorplanung (BVP) nach der EU-Wasserrahmenrichtlinie (EU-WRRL)
für das Bearbeitungsgebiet „Obere Elde; Müritz bis Einlauf Plauer See“ ist abgeschlossen. Bezogen auf das FFH-Gebiet wurde lediglich eine Maßnahme mit einer geplanten
Umsetzung bis 2015 formuliert. Diese betrifft die Herstellung der Durchgängigkeit des
Grabens aus Nossentiner Hütte für den Fischotter an der Graben-Straßen-Kreuzung bei
Nossentin (MEEO-3900_M03 Bau einer Fischotter-Röhre).
Für die drei Seen im FFH-Gebiet wurde keine Bewirtschaftungsplanung im Sinne der EUWRRL durchgeführt, da die Bewertung nach der Trophie jeweils einen guten ökologischen Zustand ausweist. In diesem Zusammenhang ist zu erwähnen, dass der Jabeler
See in der Vergangenheit vielfach Gegenstand von Sanierungs- und Restaurierungsmaßnahmen war, von denen die hypolimnische P-Fällung 2006 in Verbindung mit der
Entlastung des Grabowhöfer Grenzgrabens zur weiteren Verbesserung der
Trophiesituation führen werden. (LU M-V 08/2011)
4
Lt. telefonischer Auskunft Herr Gallinat (WBV Müritz) am 14.06.2011 und am 16.06.2011 im Rahmen der AG-Sitzung
13
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Tourismus und Erholung
Die Mecklenburgische Seenplatte hat in Bezug auf die Tourismus- und Erholungsnutzung
einen hohen Stellenwert. So werden auch die drei großen Seen im FFH-Gebiet und
deren Umgebung für vielfältige Freizeitaktivitäten genutzt.
Die Verbindung zwischen Eldenburg und Jabel nördlich des Kölpinsees, die auf einem
Teilstück die Grenze des FFH-Gebietes bildet, ist als Rad- und Wanderweg ausgewiesen. Hier verlaufen die Radfernwege „Mecklenburgische Seenplatte-Rügen“, „Mecklenburgische Seenplatte-Rostock“, „Mecklenburg-Vorpommern“ und „Berlin-Kopenhagen“
sowie die regional bedeutsamen Radwege/-touren „Das blaue Müritzband“, „Eiszeitroute
Mecklenburgische Seenplatte“ und „Kölpin- Fleesensee“. Auch bei Nossentin bildet ein
ausgewiesener Wanderweg die FFH-Gebietsgrenze.
Die Seen im FFH-Gebiet sind beliebte Badegewässer. Die offiziellen Badestellen lt.
Badewasserkarte M-V (MINISTERIUM FÜR SOZIALES UND GESUNDHEIT M-V 2010) sind in
der folgenden Tabelle dargestellt.
Tabelle 6:
Überwachte Badestellen und deren Bewertung lt. Badewasserkarte M-V
Badestelle
Nr.
Beschreibung
Bewertung
(2005-2010)
Name
Bemerkungen
450
Kölpinsee,
Klink
Südostecke Kölpinsee, nahe B192 und Ortschaft Klink, FKK (räumlich begrenzt), 120 m
langer und 15 m breiter Grasstreifen wird von
Schilf eingerahmt, ideal zum Baden und
Wasserwandern
zum Baden sehr gut
geeignet
-
451
Kölpinsee,
Waren
naturbelassene Badestelle ohne Steg, Lage
im Wald, Bewertung der letzten 5 Jahre: zum
Baden gut bis sehr gut geeignet (vgl. oben);
zum Baden sehr gut
/ gut geeignet
-
490
Fleesensee,
Nossentin
-
zum Baden sehr gut
/ gut geeignet
Messung ab
2009
(MINISTERIUM FÜR SOZIALES UND GESUNDHEIT M-V 2010: Online-Badewasserkarte)
Die offizielle Badestelle „Kölpinsee“ der Stadt Waren (nördlich Reeckkanal) umfasst einen
größeren Strandbereich mit Parkplatz und der Zuwegung von der Straße EldenholzJabel. Die Bewirtschaftung erfolgt in den Sommermonaten über einen Imbiss sowie eine
bewegliche Toilettenanlage. In den Wintermonaten wird der Bereich z. B. für touristische
Eisevents genutzt. Zum Badbereich gehört ein noch unsaniertes Toilettengebäude, dessen künftige Nutzung noch aussteht. (STADT WAREN 2010)
Darüber hinaus besteht die Bademöglichkeit am Jabeler See (Campingplatz JabelHeidenfriedhof). Mehrere kleine, teils versteckte Badestellen an den Seen werden vorwiegend von den Einheimischen genutzt.
Der südliche Teil des Fleesensees ist entsprechend aktueller touristischer Informationsmaterialien als Segel-, Surf- und Wasserski-Revier ausgewiesen. Alle Gewässer im
FFH-Gebiet werden zudem zum Wasserwandern (Kanufahren) genutzt. Bspw. ist eine
14
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Paddeltour von der Binnenmüritz über den Reeckkanal und den Kölpinsee zum Jabeler
See ausgewiesen. Ein Kanuverleih befindet sich u. a. im Ortsteil Eldenburg.
Der Kölpinsee und der Fleesensee sowie der Reeck- und Fleesenkanal sind Teil der
Müritz-Elde-Wasserstraße, die die Müritz mit der Elbe verbindet. Der Bootstourismus
bzw. die Freizeitschifffahrt spielt hier somit eine bedeutende Rolle. Sportboothäfen
befinden sich u. a. in Waren (Müritz), Klink, Malchow und Jabel. Darüber hinaus gibt es
zahlreiche Bootsliegeplätze, u. a. in Damerow, Eldenburg und Untergöhren sowie am
Campingplatz Jabel-Heidenfriedhof. Der Yacht- und Motorbootsverkehr auf den Seen
und den Verbindungskanälen im FFH-Gebiet ist vor allem in den Sommermonaten sehr
hoch.
Mit etwa der Hälfte seiner Fläche liegt der Campingplatz Jabel – Heidenfriedhof, Naturcamping am Jabeler See im FFH-Gebiet. Der Platz befindet sich direkt am Ufer des Sees
und bietet für Urlauber und Dauercamper Stellplätze für Zelte, Wohnwagen und Wohnmobile. Der weitgehend naturbelassene Campingplatz verfügt u. a. über eine Gaststätte,
ein zentral gelegenes Sanitärgebäude, eine eigene Badestelle und einige Bootsliegeplätze. Die direkte befahrbare Verbindung zu den anderen Seen der Mecklenburger Seenplatte macht den Campingplatz u. a. zum Ausgangspunkt für Wassersportler und Wasserwanderer. (http://www.campingplatz-heidenfriedhof.de/bilder.html)
Zwischen der Müritz und dem Plauer See und damit im FFH-Gebiet (Reeckkanal, Kölpinsee, Fleesenkanal, Fleesensee) bestehen Verbindungen der Linien- und Ausflugsschifffahrt. Über einen Stichkanal ist auch der Jabeler See erreichbar. Unternehmen mit
entsprechenden Angeboten sind u. a. die Weiße Flotte Müritz GmbH, die Blau Weisse
Flotte (Malchower Fahrgastschifffahrt), die Malchower Schifffahrtsgesellschaft mbH und
die Plauer Fahrgastschifffahrt GbR. Schiffsanleger befinden sich in Damerow und
Untergöhren außerhalb des FFH-Gebietes.
Direkt am NO-Ufer des Kölpinsees liegt die Ferienwohnanlage „Haus am Kölpinsee“ mit
22 Ferienwohnungen, einigen Doppelzimmern und einer öffentlichen Gaststätte. Die
Ferienwohnungen werden auch als Eigentumswohnungen verkauft. Auch im Torbogenhaus am Kölpinsee werden Ferienwohnungen angeboten. In Nossentin, am Fleesensee
und direkt an der FFH-Gebietsgrenze gelegen, werden ebenfalls Gästezimmer angeboten (u. a. Landschulheim).
Ein touristischer Anziehungspunkt ist das Wisentschaugatter bei Damerow. 1957 wurde
auf dem Damerower Werder ein Wisentgehege zur Zucht der Waldrinder eingerichtet,
das in den nachfolgenden Jahren auf die gesamte Halbinsel ausgeweitet und mit dem
Schaugatter für Besucher versehen wurde. Die Zuständigkeit liegt beim Forstamt
Nossentiner Heide.
Südlich von Kölpin- und Fleesensee und damit südlich des FFH-Gebietes befindet sich
bei Göhren-Lebbin das Ferienzentrum „Land Fleesensee“, die größte Freizeitanlage
Nordeuropas, u. a. mit einem Golfplatz, einem Robinson Club und Wellness-Park. Der
Ort Jabel am Jabeler See mit Feriendorf und Campingplatz, Badestelle, Sportboothafen,
15
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Bootsverleih, Gaststätten und Gästezimmern, liegt ebenfalls in der Nähe des FFHGebietes. Außerhalb der Schutzgebietsgrenzen, aber dennoch zu benennen sind das
Feriendorf und der Campingplatz Silz (Heidepark Silz e.V.) mit Badestelle, Bootsverleih
und –liegeplätzen sowie einer Gaststätte. Die touristischen Einrichtungen und Angebote
der Ortschaft Klink beziehen sich derzeit vordergründig auf die Müritz, zukünftig ist aber
auch mit einer Verknüpfung der Aktivitäten in Richtung Göhren-Lebbin und damit in
Richtung Kölpinsee/Fleesensee auszugehen.
Siedlung, Industrie und Gewerbe
Obwohl das FFH-Gebiet nahe den touristisch bedeutsamen Orten Malchow, Waren
(Müritz), Klink, Jabel und Göhren-Lebbin liegt, befinden sich lediglich Einzelgehöfte direkt
im FFH-Gebiet, und zwar am Nordostufer des Kölpinsees. Bis auf einige Bootsschuppen
ist die Uferzone des Sees weitgehend unverbaut.
Die Ortschaft Nossentin am Fleesensee liegt außerhalb des Schutzgebietes, grenzt im
Westen aber direkt an das Gebiet. Auch der Ortsteil Damerow grenzt im Norden mit
Ferien- und Wochenendsiedlungen an das FFH-Gebiet.
Zahlreiche Bootshäuser befinden sich auch am Ufer des Fleesensees innerhalb der FFHGebietsgrenzen.
Verkehr
Die Verbindungsstraße vom Ortsteil Eldenholz nach Jabel bildet auf ca. 2 km die nördliche FFH-Gebietsgrenze. Sie ist teils als öffentliche Straße und teils als Fahrradstraße
gewidmet und erschließt im genannten Abschnitt die im FFH-Gebiet liegende Ferienwohnanlage „Haus am Kölpinsee“ mit Torhaus und öffentlicher Gaststätte, eine Bootsschuppenanlage und die Wohnbebauung „Schwenzin 6a“. Von der Verbindungsstraße
erfolgt ebenfalls die Zuwegung zur Badestelle (vgl. Tourismus und Erholung). (Stadt
Waren 2010)
Darüber hinaus gibt es weitere Wegeverbindungen im nordöstlichen Bereich, überwiegend aber außerhalb des FFH-Gebietes.
Eine Graben-Straßen-Querung mit Durchlass befindet sich bei Nossentin an der FFHGebietsgrenze (L205 über Meliorationsgraben; vgl. Tabelle 5).
Die Nutzungen Rohstoffgewinnung, Energiewirtschaft und Jagd sind im FFH-Gebiet
zur Problem- und Konfliktlösung nicht von Relevanz. Die Bearbeitung entfällt.
16
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I.1.3
Geschützte Teile von Natur und Landschaft
Naturpark (NP)
Naturpark Nossentiner/ Schwinzer Heide (NP1)
Der nördliche Bereich des FFH-Gebietes mit dem NSG Damerower Werder ist gleichzeitig Bestandteil des insgesamt ca. 35.500 ha großen Naturparks Nossentiner/ Schwinzer
Heide. Ziel des Naturparks ist gemäß der Verordnung zur Festsetzung des Naturparks
„Nossentiner/ Schwinzer Heide“ vom 14. Juli 1994 die einheitliche Entwicklung des Gebietes, das wegen seiner landschaftlichen Eigenart, Vielfalt und Schönheit eine besondere Eignung für die landschaftsgebundene Erholung und den Fremdenverkehr besitzt. Die
Zielsetzung umfasst gleichrangig den Schutz und die Entwicklung der im Naturpark gelegenen Naturschutzgebiete. Die Festsetzung des NP dient weiter dem Schutz, der Pflege,
der Wiederherstellung und Entwicklung einer historischen Kulturlandschaft mit reicher
Naturausstattung. Neben dem Schutz der naturräumlichen Gegebenheiten und der diesbezüglich nachhaltigen Gestaltung der verschiedenen Nutzungsformen stellen Öffentlichkeitsarbeit und Umweltbildung wesentliche Aufgaben dar.
Naturschutzgebiete (NSG)
NSG Damerower Werder (N58)
Das etwa 775 ha große Schutzgebiet liegt 1 km südlich der Ortschaft Jabel und ist vollständig Bestandteil des FFH-Gebietes. Das NSG umfasst die im nordwestlichen Teil des
Kölpinsees gelegenen Halbinseln Damerower Werder und Heidenkirchhof mit den umgebenden Flächen. Die erste Unterschutzstellung erfolgte 1966, in den 1990er Jahren gab
es Erweiterungen. Der Schutzzweck besteht in der Sicherung des Lebensraumes für den
Wisent auf dem Damerower Werder, dem Schutz des Kranichsammelplatzes am
Schwenzin sowie dem Erhalt von Feuchtwiesen, ausgedehnten Schilfröhrichten und
Seggenrieden sowie von Magerrasenstandorten auf der Halbinsel Heidenkirchhof. Das
NSG bietet u. a. Lebensraum für den Fischotter sowie Brut- und Nahrungshabitate für
den See- und Fischadler. Während der Zugzeiten ist der Nordteil des Kölpinsees Rastund Schlafgewässer für große Ansammlungen von Wasservögeln. Der Schwenzin wird in
den Herbstmonaten von Kranichen als Schlafplatz genutzt. Das Entwicklungsziel besteht
darin, den Damerower Werder langfristig für die Erhaltungszucht der Wisente zu nutzen.
Das Verbot des Befahrens der gekennzeichneten Wasserbereiche am Kölpinsee und
Jabeler See soll konsequent durchgesetzt werden. Das NSG ist in ausgewählten Bereichen öffentlich zugänglich. Beobachtungen der Wisente sind an einem Schaugatter
möglich.
Entsprechend der Verordnung über das Naturschutzgebiet „Damerower Werder“ vom 03.
August 1998 dient das Gebiet der Wiederherstellung, der Erhaltung sowie dauerhaften
Sicherung eines Landschaftsteils, der als Zeugnis kulturgeschichtlicher Entwicklungsstufen der Landnutzung mit der entsprechenden Flora und Fauna besonders schützenswert
ist. Vorrangige Ziele sind:
17
UmweltPlan
Managementplan für das FFH-Gebiet DE 2441-303 Kölpinsee und Nordteil Fleesensee
- der Schutz der ausgedehnten Schilf- und Seggenriede der Schwemmkuhle (Heidenkirchhof) mit einer artenreichen Vogelwelt,
- der Erhalt des auf dem Damerower Werder bestehenden Wisentgeheges mit seinem
Bestand an Wisenten, seinen Hudewäldern und Altkiefernbeständen,
- der Schutz der tief liegenden, zeitweilig überstauten Seeuferbereiche mit den für diese Bereiche typischen Phragmites- und Cladium-Röhrichten sowie Erlenbruchwäldern,
- der Erhalt der Altwaldstandorte sowie der Aufbau und die weitere Entwicklung naturnaher Wälder,
- der Erhalt und Schutz der artenreichen Feuchtwiesen auf beiden Halbinseln,
- der Erhalt der Magerrasenstandorte auf der Halbinsel Heidenkirchhof,
- der Erhalt und Schutz des Kranichschlafplatzes am Schwenzin als Teil eines Sammel- und Rastplatzes sowie
- der Schutz von Fischotter, Kranich, Fisch- und Seeadler sowie weiterer vom Aussterben bedrohter oder geschützter Tierarten und vom Aussterben bedrohter Pflanzenarten und ihrer Gemeinschaften.
Die Nutzungen sollen sich an den Erfordernissen der Lebensgemeinschaften orientieren
und, soweit notwendig, der Wiederherstellung der landschaftstypischen Ausprägung
dienen.
Die gebietsspezifischen Verbote sind der o. g. Schutzgebietsverordnung zu entnehmen.
NSG Blüchersches Bruch und Mittelplan (N138)
Das etwa 164 ha große Schutzgebiet liegt am Südwestufer des Kölpinsees nahe der
Ortslage Wendhof und umfasst die Verlandungszone des Sees in diesem Bereich. Das
vollständig im FFH-Gebiet liegende NSG wurde 1989 mit dem Ziel unter Schutz gestellt,
ein maßgeblich durch die Wasserspiegelschwankungen des Kölpinsees beeinflusstes
Moorgebiet zu schützen und zu erhalten. Das NSG ist Lebensraum u. a. für den Fischotter sowie eine große Zahl verschiedener Vogelarten. Das Entwicklungsziel besteht vor
allem in der Sicherung der natürlichen Dynamik eines Moorwaldes, der sich hier nutzungsfrei entwickeln kann. Voraussetzung hierfür sind hohe Wasserstände. Mit dem
Beginn des Betriebes der Freizeitanlagen in Göhren-Lebbin hat die Bedeutung des NSG
als Rückzugsraum für störungsempfindliche Tierarten zugenommen. Ein Begehen des
Gebietes ist nur auf dem Dammweg möglich. Ein Befahren der zum NSG gehörenden
Wasserflächen ist verboten. Die südlich an das Schutzgebiet angrenzenden Grünlandflächen sollten wiedervernässt und in das NSG einbezogen werden (UMWELTMINISTERIUM
MECKLENBURG-VORPOMMERN 2003).
Entsprechend der Verordnung über das Naturschutzgebiet „Blüchersches Bruch und
Mittelplan“ vom 08. Dezember 1994 dient das Gebiet dem Schutz und dem Erhalt des
18
UmweltPlan
Managementplan für das FFH-Gebiet DE 2441-303 Kölpinsee und Nordteil Fleesensee
Blücherschen Bruchs und des Mittelplans als naturnahe Verlandungszone des
Kölpinsees, das alle Sukzessionsstadien von Schwimmblattpflanzen bis zum ErlenEichen-Hochwald aufweist.
Die gebietsspezifischen Verbote sind der o. g. Schutzgebietsverordnung zu entnehmen.
Landschaftsschutzgebiete (LSG)
LSG Mecklenburger Großseenland, Landkreis Müritz (L41a)
Bis auf den Bereich des NSG Damerower Werder ist das FFH-Gebiet Bestandteil des
Landschaftsschutzgebietes Mecklenburger Großseenland (Landkreis Müritz).
Das Landschaftsschutzgebiet, das mit Verordnung VO LR Müritz vom 25.10.1995
(in Kr. 14.12.95) festgesetzt wurde und dessen Fläche insgesamt 41.400 ha beträgt,
dient dem Schutz der Mecklenburgischen Großseenlandschaft vom Plauer See bis zur
Müritz. Schutzziele sind u. a.:
- der Erhalt der glazial geprägten Oberflächenformen, der anthropogenen Landschaftsstruktur und von wertvollen Landschaftsbestandteilen,
- die Sicherung und Wiederherstellung von naturnahen und natürlichen Landschaftsteilen,
- die Sicherung von Lebensgemeinschaften und ihren Lebensräumen,
- der Erhalt und/ oder die Verbesserung der Wasserqualität der Gewässer,
- die Sicherung der Umgebung von ökologisch wertvollen Gebieten, insbesondere
einem Nationalpark, einem Naturpark und verschiedenen Naturschutzgebieten, und
zur Herstellung von Biotopvernetzungen zwischen den Gebieten,
- der Erhalt und die Wiederherstellung der Landschaft als Erholungsraum sowie
- der Erhalt und die Wiederherstellung des durch abwechslungsreiche Landschaftselemente sowie land- und forstwirtschaftliche Nutzung geprägten Landschaftsbilds
und der damit in Verbindung stehenden Naturerlebniseignung.
LSG Nossentiner/ Schwinzer Heide, Landkreis Müritz (68b)
Der nördliche Bereich des FFH-Gebietes mit dem NSG Damerower Werder ist gleichzeitig Bestandteil des Landschaftsschutzgebietes Nossentiner/ Schwinzer Heide (Landkreis
Müritz).
Das Landschaftsschutzgebiet, das mit Verordnung VO LR Müritz vom 25.10.1995
(in Kr. 30.11.95) festgesetzt wurde, besitzt eine Flächengröße von insgesamt 14.100 ha.
Als Schutzziele sind definiert:
- der Erhalt der glazial geprägten Oberflächenformen,
- der Erhalt und die Fortführung der traditionellen Landnutzungsformen und Strukturen,
19
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Managementplan für das FFH-Gebiet DE 2441-303 Kölpinsee und Nordteil Fleesensee
- die Sicherung und Wiederherstellung von naturnahen und natürlichen Landschaftsteilen,
- die Sicherung von Tier- und Pflanzengesellschaften und ihrer Lebensräume,
- der Erhalt der Nutz-, Schutz- und Erholungsfunktion des Waldes,
- der Erhalt und die Verbesserung der Wasserqualität der Gewässer,
- die Sicherung und Herstellung von Biotopverbundsystemen und deren Vernetzung,
- der Erhalt eines durch die Nutzung geprägten Landschaftsbilds und der damit verbundenen Naturerlebniseignung sowie
- die Verhinderung einer Zersiedlung der Landschaft.
Gesetzlich geschützte Biotope (§ 20-Biotope NatSchAG)
Ein Großteil der Lebensraumtypen des Anhangs I der FFH-Richtlinie unterliegt unmittelbar dem gesetzlichen Biotopschutz nach § 20 NatSchAG M-V. In der Tabelle werden die
im Gebiet gemeldeten und aktuell neu nachgewiesenen LRT den Kategorien des gesetzlichen Biotopschutzes unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten zugeordnet.
Ausgegraut sind gemeldete LRT, die im Rahmen der aktuellen Kartierung nicht bestätigt
werden konnten.
Tabelle 7:
EUCode
Lebensraumtypen des Anhangs I im Gebiet und gesetzlicher Biotopschutz
Lebensraumtyp
Gesetzlich geschütztes Biotop nach § 20
NatSchAG M-V
3140
Oligo- bis mesotrophe kalkhaltige Gewässer mit
benthischer Vegetation aus Armleuchteralgen
Verlandungsbereiche stehender Gewässer
Röhrichtbestände und Riede
3150
Natürliche eutrophe Seen mit einer Vegetation des
Magnopotamions oder Hydrocharitions
Stehende Kleingewässer einschließlich der
Ufervegetation
Verlandungsbereiche stehender Gewässer
Röhrichtbestände und Riede
6410
Pfeifengraswiesen auf kalkreichem Boden, torfigen
und tonig-schluffigen Böden (Molinion caeruleae)
Seggen- und binsenreiche Nasswiesen
6510
Magere Flachland-Mähwiesen (Alopecurus pratensis
und Sanguisorba officinalis)
-
7140
Übergangs- und Schwingrasenmoore
Naturnahe Moore
7210* Kalkreiche Sümpfe mit Cladium mariscus und Arten
der Caricion davallianae
Naturnahe Moore
Verlandungsbereiche stehender Gewässer
Röhrichtbestände und Riede
7230
Kalkreiche Niedermoore
Naturnahe Moore
9110
Hainsimsen-Buchenwald (Luzulo Fagetum)
-
9130
Waldmeister-Buchenwald (Asperulo-Fagetum)
-
9160
Subatlantischer oder mitteleuropäischer Stieleichenwald oder Eichen-Hainbuchenwald (Carpinion betuli)
-
91D0
*
Moorwälder
Naturnahe Bruch-, Sumpf- und Auwälder
Naturnahe Moore
20
UmweltPlan
Managementplan für das FFH-Gebiet DE 2441-303 Kölpinsee und Nordteil Fleesensee
Naturdenkmale (ND)
Die folgende Tabelle gibt einen Überblick der Naturdenkmale, die sich im FFH-Gebiet
befinden. Neben einem beeindruckenden Findling handelt es sich ausschließlich um
stattliche Laubbäume.
Tabelle 8:
Naturdenkmale im FFH-Gebiet
Gemeinde
Standort
Nr.
Bezeichnung
Bemerkungen
Klink
SW-Ufer Kölpinsee, 10 m zu Badestelle, 10 m zu Wasser, 2 m zu Weg,
10 m zu Wegbiegung NO Grabenitz
034
Findling 1
0,85 m x 2,43 m x 3,50
m (3,8 m³)
flacher Granitblock
(rot), sehr breit, eine
Seite stark abgeflacht
Klink
SW-Ufer Kölpinsee, 4 m von
Meligraben NO Grabenitz, 50 m SW
Bruchwald
033
Eiche 1
h = 13 m, guter Zustand
Klink
SW-Ufer Kölpinsee, NO Grabenitz,
55 m vom Weg Grabenitz-Kölpinsee
032
Eichen 2
2 einzeln stehende
Bäume
h1 = h2 = 20 m, u1 =
3,22 m, u2 = 3,45 m,
Baum 1 ist gesund,
Baum 2 ist gespalten
und innen hohl (evt.
Blitzeinschlag), sonst
gesund
Stadt Waren
(Müritz)
von Schwenzin nach Damerow am
Kölpinsee auf der Wiese
007
Eiche
h = 17 m, u = 3,96 m,
kurzer Stamm, ausladende Krone
(LANDKREIS MÜRITZ 12/2010)
Geschützte Landschaftsbestandteile (GLB)
Im FFH-Gebiet sind keine Geschützten Landschaftsbestandteile (GLB) ausgewiesen5.
Mit einem dem GLB ähnlichen Schutzzweck wurden in der DDR Flächennaturdenkmale
(FND) ausgewiesen. Bei dieser Schutzkategorie standen ökologische Zielstellungen im
Sinne des Arten- und Biotopschutzes im Vordergrund. Vielfach sind die bestehenden
FND gleichzeitig geschützte Biotope gemäß § 20 NatSchAG M-V. Nach § 22 NatSchAG
M-V gilt die Schutzverordnung fort, sofern sie nicht ausdrücklich aufgehoben wird. Im
Landkreis Müritz gibt es bezogen auf das FFH-Gebiet auch keine Flächennaturdenkmale5.
I.2
Bedeutung des Gebietes für das europäische Netz Natura 2000
I.2.1
Gemeldete und erfasste Lebensraumtypen des Anhangs I und Arten des
Anhangs II FFH-RL/ Vogelarten nach VS-RL
Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-RL
5
LANDKREIS MÜRITZ 12/2010
21
UmweltPlan
Managementplan für das FFH-Gebiet DE 2441-303 Kölpinsee und Nordteil Fleesensee
In Tabelle 9 sind die im Standarddatenbogen (SDB) der Europäischen Kommission mitgeteilten Vorkommen von Lebensraumtypen mit Flächenangaben, einschließlich der
Bewertungen des Erhaltungszustands sowie die aktuell ermittelten Größen und Bewertungen dargestellt. Die aktuelle Flächengröße und der aktuelle Erhaltungszustand sind
Ergebnis der Bestandsaufnahme. Bestimmend bei der Aggregation der Teilbewertungen
zum Erhaltungszustand auf Gebietsebene ist jeweils die Kategorie mit den überwiegenden Flächenanteilen, es sei denn, die Kategorie C hat Flächenanteile von > 25%. In
diesem Fall ist C bestimmend. Für die weitere Bearbeitung sind die aktuell ermittelten
Lebensraumtypen maßgeblich. Die Lebensraumtypen mit Angabe der Bewertung der
Teilflächen sind in Karte 2a dargestellt. Eine detaillierte Darstellung der Ergebnisse erfolgt weiterhin in Kapitel I.3.1.
Sofern im Rahmen einer Plausibilitätsprüfung festgestellt wird, dass die Abweichung des
Erhaltungszustandes von Lebensraumtypen und Habitaten im SDB zur aktuellen Bewertung (Verbesserung, Verschlechterung) auf nicht vergleichbaren Methoden oder unzureichenden Daten bei der Gebietsmeldung beruht (wissenschaftlicher Fehler), ist der jeweilige Erhaltungszustand in den folgenden Tabellen in Klammern gesetzt. Dies gilt sowohl
für die Bewertung zum Zeitpunkt der Gebietsmeldung als auch für die aktuelle Bewertung. Eine Erläuterung zur Plausibilitätsprüfung erfolgt in Kapitel I.4.2.
Tabelle 9:
Gemeldete Vorkommen von LRT und aktuell ermittelte LRT des Anhangs I
(Kennzeichnung der prioritären LRT mit *)
EUCode
LRT
Flächen- Erhaltungs- Flächengröße
zustand
größe
laut Mel- laut SDB
aktuell
dung
(ha)
(ha)
3140
Oligo- bis mesotrophe kalkhaltige Gewässer
mit benthischer Vegetation aus Armleuchteralgen
2.392,25
B
2.406,54
B
3150
Natürliche eutrophe Seen mit einer Vegetation
des Magnopotamions oder Hydrocharitions
1,32
C
0,81
C
6410
Pfeifengraswiesen auf kalkreichem Boden,
torfigen und tonig-schluffigen Böden (Molinion
caeruleae)
1,35
(B) -
6
-
6510
Magere Flachland-Mähwiesen (Alopecurus
pratensis und Sanguisorba officinalis)
-
-
14,26
B
7140
Übergangs- und Schwingrasenmoore
-
-
2,51
B
7210*
Kalkreiche Sümpfe mit Cladium mariscus und
Arten der Caricion davallianae
24,58
(A) B
20,38
B
7230
Kalkreiche Niedermoore
1,31
B
0,74
C
Summe Flächengröße Offenland/ Gewässer
9110
6
2.420,81
Hainsimsen-Buchenwald (Luzulo Fagetum)
LRT konnte im Rahmen der Kartierung 2010 nicht bestätigt werden
22
20,07
-
Erhaltungszustand
aktuell
2.445,24
B
12,70**
A**
UmweltPlan
Managementplan für das FFH-Gebiet DE 2441-303 Kölpinsee und Nordteil Fleesensee
EUCode
LRT
Flächen- Erhaltungs- Flächengröße
zustand
größe
laut Mel- laut SDB
aktuell
dung
(ha)
(ha)
9130
Waldmeister-Buchenwald (Asperulo-Fagetum)
26,86
B
20,50**
B**
9160
Subatlantischer oder mitteleuropäischer
Stieleichenwald oder Eichen-Hainbuchenwald
(Carpinion betuli)
20,63
B
-**
-**
91D0*
Moorwälder
51,28
B
7,67**
B**
Summe Flächengröße Wald
118,84
40,87
2.539,65
2.486,11
Summe Flächengröße gesamt
**
Erhaltungszustand
aktuell
nachrichtliche Übernahme der Daten zu den Wald-LRT entsprechend Fachbeitrag Wald vom
07.01.2011 (LU M-V 2011)
Mit 2.445,24 ha werden ca. 72,9 % des FFH-Gebietes (insgesamt 3.352,31 ha) von
Offenland- bzw. Gewässer-Lebensraumtypen eingenommen.
Im Rahmen der Meldung 2004 an die Europäische Kommission wurden im SDB für das
FFH-Gebiet neun Lebensraumtypen mitgeteilt, davon zwei prioritäre LRT. Im Zuge der
Managementplanung wurden zwei weitere Lebensraumtypen ermittelt. Der OffenlandLRT 6410 sowie der Wald- LRT 9160 konnten aktuell nicht bestätigt werden. Bezogen
auf den Offenland-LRT ist dies folgendermaßen zu begründen.
LRT 6410
Pfeifengraswiesen auf kalkreichem Boden, torfigen und tonig-schluffigen
Böden (Molinion caeruleae)
Entsprechend der Binnendifferenzierung wurde im FFH-Gebiet eine Fläche am NO-Ufer
des Fleesensees, südöstlich Kramper Berg, als LRT 6410 ausgewiesen. Im Rahmen der
aktuellen Kartierung (2010) konnte dies nicht bestätigt werden. Vielmehr sprechen das
bestehende Arteninventar und der Standort (kalkreiche Seeterrasse) für ein kalkreiches
Niedermoor; die Fläche wurde somit dem LRT 7230 zugeordnet und bewertet. Das Vorkommen von Pfeifengras ist hier Anzeichen eines aufgelassenen kalkreichen Niedermoores, die Fläche wird seit Jahren nicht genutzt. Es wird gutachtlich eingeschätzt, dass die
Angaben im Rahmen der Gebietsmeldung auf unzureichenden Grundlagen beruhten, der
LRT bereits zur Gebietsmeldung nicht vorhanden war und somit ein wissenschaftlicher
Fehler vorliegt (Fehlinterpretation im Rahmen der Binnendifferenzierung). Es liegt kein
tatsächlicher Flächenverlust vor, ein Wiederherstellungsbedarf ergibt sich somit nicht.
23
UmweltPlan
Managementplan für das FFH-Gebiet DE 2441-303 Kölpinsee und Nordteil Fleesensee
Arten nach Anhang II FFH-RL
In Tabelle 10 sind die gemeldeten und aktuell ermittelten Arten des Anhangs II dargestellt. Für die weitere Bearbeitung sind die aktuell ermittelten Arten maßgeblich.
Tabelle 10:
Gemeldete Vorkommen und aktuell ermittelte Arten des Anhangs II
EUArt
Code
Status laut
SDB
Populationsgröße
laut SDB
Erhaltungszustand
der
Habitatelemente
laut SDB
Erhaltungszustand
der
Habitatelemente
aktuell
1355
Fischotter
iR
k. A.
B
B
1318
Teichfledermaus
iP
k.A.
B
Bearbeitung durch
LUNG M-V
-
1166
Kammmolch
i
11-50
B
B
1149
Steinbeißer
iP
k.A.
B
A
1145
Schlammpeitzger
iP
k.A.
(B) C
C
1016
Bauchige Windelschnecke
iP
k.A.
B
A
1614
Kriechender
Scheiberich
iC
k.A.
A
Bearbeitung durch
LUNG M-V
7
8
B
Im Rahmen der Meldungen 2004 (2006) an die Europäische Kommission wurden im SDB
für das FFH-Gebiet sieben Arten des Anhangs II der FFH-Richtlinie mitgeteilt, davon
keine prioritäre Art. Im Zuge der Managementplanung wurde keine weitere Art des Anhangs II ermittelt. Die Habitate der Arten sind in Karte 2b dargestellt.
Die Bearbeitung der Arten Teichfledermaus und Kriechender Scheiberich (Erfassung,
Bewertung der Habitate, Managementvorschläge) erfolgt landesweit durch das Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie M-V als Obere Naturschutzbehörde. Vorliegende Daten und Ergebnisse zum Kriechenden Scheiberich wurden nachrichtlich in die
Managementplanung übernommen bzw. ausgewertet. Zur Teichfledermaus liegen keine
Daten und Ergebnisse vor. Ein Vorkommen der Art im FFH-Gebiet wird als unwahrscheinlich beurteilt und damit die Teichfledermaus in der vorliegenden Planung nicht
weiter berücksichtigt.
7
8
für die Art konnte im Rahmen der FFH-MP-Kartierung 2010 kein Nachweis erbracht werden; Kammmolch-Nachweis aber
am 10.06.2010 durch Naturwacht des NP Nossentiner/ Schwinzer Heide erbracht – daraufhin ist Habitaterfassung und –
bewertung erfolgt
LUNG M-V 2011a
24
UmweltPlan
Managementplan für das FFH-Gebiet DE 2441-303 Kölpinsee und Nordteil Fleesensee
Vogelarten nach VS-RL
Das FFH-Gebiet DE 2441-303 Kölpinsee und Nordteil Fleesensee überschneidet sich mit
dem EU-Vogelschutzgebiet DE 2441-401 Klocksiner Seenkette, Kölpin- und Fleesensee.
Der Überschneidungsbereich wurde als Untersuchungsraum ausgewiesen, er umfasst
eine Fläche von ca. 3.319 ha.
Die Regelungen der Schutzerklärung (Landesverordnung über die Europäischen Vogelschutzgebiete – VSGLVO M-V vom 12.07.2011) konnten nicht mehr berücksichtigt werden.
Brutvogelarten
In Tabelle 11 sind alle im SDB der Europäischen Kommission gemeldeten Brutvogelarten
(Arten nach Anhang I und Zugvogelarten) wiedergegeben, für die im o. g. Sinne im
Untersuchungsraum
(Überschneidungsbereich
von
FFH-Gebiet
und
EUVogelschutzgebiet) ein besonderes Schutz- und Managementerfordernis besteht. Die
Bestände und Habitate dieser Vogelarten stellen maßgebliche Bestandteile des Vogelschutzgebiets dar. Die übrigen Arten besitzen sowohl in Europa als auch im Land stabile
oder zunehmende Populationen, so dass spezielle Maßnahmen innerhalb von Schutzgebieten derzeit nicht erforderlich sind. Sie werden daher nicht weiter berücksichtigt.
Tabelle 11:
Relevante Brutvogelarten mit besonderem Schutz- und Managementerfordernis (Artenauswahl erfolgte durch Fachbehörde für Naturschutz)
Code
Vogelart
Erhaltungszustand der Habita- Erhaltungszustand der Habitate
te lt. SDB im Vogelschutzgeaktuell im FFH-Gebiet
biet
A 021
Rohrdommel
B
C
A 072
Wespenbussard
B
C
A 073
Schwarzmilan
B
B
A 074
Rotmilan
B
C
A 075
Seeadler
B
B
A 081
Rohrweihe
B
B
A 122
Wachtelkönig
B
C
A 127
Kranich
B
C
A 229
Eisvogel
B
B
A 236
Schwarzspecht
B
B
A 238
Mittelspecht
B
B
A 246
Heidelerche
B
B
A 307
Sperbergrasmücke
B
C
A 320
Zwergschnäpper
B
C
A 338
Neuntöter
B
C
Die Habitate der Vogelarten werden in der Karte 2c dargestellt.
25
UmweltPlan
Managementplan für das FFH-Gebiet DE 2441-303 Kölpinsee und Nordteil Fleesensee
Rastvogelarten
Im Untersuchungsraum gibt es keine relevanten Rastvogelarten mit einem besonderen
Schutz- und Managementerfordernis, da sie nicht in den dafür notwendigen Größenordnungen vorkommen.
I.2.2
Bedeutung der im Gebiet vorkommenden Lebensraumtypen und Arten für
das europäische Netz Natura 2000
In diesem Abschnitt erfolgt eine weitergehende Differenzierung der Lebensraumtypen
und Arten hinsichtlich ihrer Bedeutung im Schutzgebietsnetz Natura 2000. Die angelegten Kriterien dienen als Grundlage zur Bestimmung der gebietsbezogenen Erhaltungsziele von LRT und Arten (vgl. Kap. 1.4) sowie zur Begründung der Notwendigkeit von Maßnahmen und der entsprechenden Prioritätenbestimmung.
Die Bewertung beruht auf der Beurteilung
–
des Erhaltungszustands des Lebensraumtyps oder der Art auf Gebietsebene,
–
des Beitrags des Gebiets mit seinen vorkommenden Lebensraumtypen und Arten für
das Netz Natura 2000 im Land,
–
des Erhaltungszustands des Lebensraumtyps oder der Art auf der Ebene des Geltungsbereichs der FFH-RL im Sinne des Art. 1 e) und i) FFH-RL.
In den folgenden Tabellen werden die LRT und Arten dargestellt, die aktuell im Rahmen
der Managementplanung ermittelt wurden.
LRT nach Anhang I FFH-RL
Kriterien zur Einschätzung der Bedeutung der im Gebiet vorkommenden Lebensraumtypen für das europäische Netz Natura 2000 sind:
–
ein „günstiger“, insbesondere „hervorragender“ Erhaltungszustand auf Gebietsebene
(vgl. Tabelle 9 im vorangegangenen Kapitel I.2.1),
–
die Priorität im Sinne des Art. 1 d) FFH-RL,
–
das Vorhandensein landesweiter Schwerpunktvorkommen (sehr hoher Flächenanteil)
im jeweiligen Gebiet,
–
eine landesweit „ungünstige“ Gesamtbewertung des LRT innerhalb der FFH-Gebiete,
–
ein europaweit „ungünstiger“ Erhaltungszustand innerhalb und außerhalb von FFHGebieten gemäß dem Bericht nach Art. 17 FFH-RL.
Die gebietsbezogene Bewertung des Erhaltungszustands als „ungünstig“ (C) zeigt einen
i. d. R. unzureichenden Zustand für das Netz Natura 2000 an und ist daher maßgeblich
für die Bestimmung von erforderlichen Maßnahmen. Dies wird in Tabelle 20 hervorgehoben.
26
UmweltPlan
Managementplan für das FFH-Gebiet DE 2441-303 Kölpinsee und Nordteil Fleesensee
Tabelle 12:
Bedeutung der im Gebiet vorkommenden LRT für das Netz NATURA 2000
LRT
Prioritärer LRT Sehr hoher Flächenanteil im Gebiet
EU-Code
(relative Größe = A)
bezogen auf das
Land
Landesweit hohe
Flächenanteile (> 25%)
als ungünstig bewertet
(C)
Europaweit ungünstiger
Zustand (gelb oder rot
nach Ampelschema
gemäß Bericht nach Art.
17 FFH-RL)
3140
-
-
-
x
3150
-
-
-
x
6510
-
-
x
x
7140
-
-
x
x
7210
x
-
-
x
7230
-
-
-
x
9110
-
-
-
x
9130
-
-
-
x
91D0
x
-
x
x
Arten nach Anhang II FFH-RL mit kleinräumig abgrenzbaren Habitaten
Für Arten des Anhanges II, für die kleinräumige Habitate innerhalb eines FFH-Gebietes
abgegrenzt werden können (z. B. Windelschnecke), sind Kriterien zur Einschätzung der
Bedeutung der im Gebiet vorkommenden Arten:
–
ein „günstiger“, insbesondere hervorragender Erhaltungszustand der Habitate auf
Gebietsebene (vgl. Tabelle 10 im vorangegangenen Kapitel I.2.1),
–
die Priorität im Sinne der FFH-RL,
–
das Vorhandensein landesweiter Schwerpunktvorkommen (sehr hoher Populationsanteil) im jeweiligen Gebiet,
–
ein europaweit „ungünstiger“ Erhaltungszustand innerhalb und außerhalb von FFHGebieten gemäß dem Bericht nach Art. 17 FFH-RL.
Tabelle 13:
Bedeutung der im Gebiet vorkommenden Arten des Anhangs II FFH-RL
mit kleinräumig abgrenzbaren Habitaten für das Netz NATURA 2000
Art
Prioritäre Art
Sehr hoher Populationsanteil (relative Größe = A)
bezogen auf das Land
Europaweit ungünstiger
Zustand (gelb oder rot nach
Ampelschema gemäß Bericht nach Art. 17 FFH-RL)
Kammmolch
-
-
x
Steinbeißer
-
-
x
Schlammpeitzger
-
-
x
Bauchige Windelschnecke
-
-
x
Kriechender Scheiberich
-
-
x
27
UmweltPlan
Managementplan für das FFH-Gebiet DE 2441-303 Kölpinsee und Nordteil Fleesensee
Tierarten nach Anhang II FFH-RL mit großen Raumansprüchen
Bei Tierarten, die große Lebensräume beanspruchen, sind die bedeutsamen
Habitateigenschaften und -funktionen in den FFH-Gebieten relevant (vgl. Art. 1 k) FFHRL). Für diese Arten (z. B. Fischotter) mit großräumigen, gebietsübergreifenden Habitaten wird daher der Erhaltungszustand auf Gebiets- und Landesebene beurteilt. Die landesweite Bewertung ergibt sich vorläufig aus der Gefährdungseinstufung nach den „Roten Listen“ (Kategorien 1 bis 3) des Landes (z. B. Rote Liste „Säugetiere“). Die gebietsbezogene Bewertung des Erhaltungszustands als „ungünstig“ (C) zeigt einen i. d. R.
unzureichenden Zustand für das Netz Natura 2000 an und ist daher maßgeblich für die
Bestimmung von erforderlichen Maßnahmen. Dies wird in Tabelle 21 hervorgehoben.
Tabelle 14:
Art
Bedeutung der im Gebiet vorkommenden Tierarten mit großen Raumansprüchen für das Netz NATURA 2000
Prioritäre Art
Fischotter
Sehr hoher Populationsanteil (relative
Größe = A) bezogen auf das Land
-
-
Ungünstiger Zustand auf Landesebene (Rote Liste)
RL MV 2
Europaweit ungünstiger Zustand (gelb
oder rot nach Ampelschema gemäß
Bericht nach Art. 17
FFH-RL)
x
Brutvogelarten nach VS-RL
Die Bedeutung der vorkommenden Brutvogelarten für das europäische Netz Natura 2000
wird nicht ermittelt, da nur Teile des Vogelschutzgebietes bearbeitet wurden und eine
Bewertung nur auf Gesamtgebietsebene sinnvoll ist.
I.2.3
Arten nach Anhang IV FFH-RL
Für die Tier- und Pflanzenarten nach Anhang IV FFH-RL gilt gemäß Art. 12 und 13 FFHRL ein strenges Schutzregime, das u. a. Verbote des Fangs oder der Tötung von Exemplaren, der Störung von Arten, der Zerstörung von Eiern oder der Beschädigung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten einschließt. Die Beurteilung des Erhaltungszustands der
Arten (Anhang IV) erfolgt nicht für die FFH-Gebiete, sondern gebietsunabhängig und
flächendeckend. Es werden nach den Vorgaben für das Monitoring auf europäischer
Ebene die drei Erhaltungszustandskategorien: „günstig“, „ungünstig - unzureichend“ und
„ungünstig - schlecht“ unterschieden (vgl. Doc.Hab-04-03/03 rev.3).
Die Arten des Anhangs IV werden nicht im Zuge der Managementplanung erfasst und
bewertet. Alle Informationen über aktuelle Vorkommen müssen aber ausgewertet werden, um zu vermeiden, dass bei der Planung von Maßnahmen zu Gunsten von LRT nach
Anhang I oder Arten nach Anhang II FFH-RL Beeinträchtigungen von Arten des Anhangs
IV verursacht werden.
28
UmweltPlan
Managementplan für das FFH-Gebiet DE 2441-303 Kölpinsee und Nordteil Fleesensee
Tabelle 15:
Vorkommen von Arten des Anhangs IV
Art
Vorkommen im Gebiet (Gebietsteil,
Lage im Gebiet)
Bemerkungen
Moorfrosch
Moore, Sümpfe und Bruchwälder im
gesamten Untersuchungsgebiet
im Rahmen der Bestandsaufnahme 2010
gesehen
Laubfrosch
NSG Blüchersches Bruch
Angabe entsprechend UM M-V 2003;
Vorkommen auch aktuell wahrscheinlich
Zwergfledermaus
Halbinsel Damerower Werder
Wochenstube im Informationszentrum
Wisentgehege: 19.07.2011, 89 ausfliegende Tiere;
26.08.2011: 8 Tiere in Kästen vor dem
Informationszentrum
(NP NSH 2012)
Halbinsel Heidenkirchhof
Netzfang nördlich Fleesenkanal am
28.05.2008 (NP NSH 2012)
Halbinsel Heidenkirchhof
Nachweis am 02.08.2003 (Fledermauskästen Heidenkirchhof); Netzfang nördlich Fleesenkanal am 28.05.2008 (NP
NSH 2012)
Braunes Langohr
Rauhhautfledermaus
Nachweis am 02.08.2003 (Fledermauskästen Heidenkirchhof); Netzfang nördlich Fleesenkanal am 28.05.2008 (NP
NSH 2012)
Fransenfledermaus
Nachweis am 02.08.2003 (Fledermauskästen Heidenkirchhof); Netzfang nördlich Fleesenkanal am 28.05.2008 (NP
NSH 2012)
Abendsegler
Nachweis am 02.08.2003 (Fledermauskästen Heidenkirchhof)
(NP NSH 2012)
Große Bartfledermaus
Netzfang nördlich Fleesenkanal am
28.05.2008 (NP NSH 2012)
Mückenfledermaus
I.3
Damerow (außerhalb, aber angrenzend an Wochenstube im Wohnhaus Meyer
FFH-Gebiet)
(ehemaliger Wärter Wisentgehege):
22.06.2007, 155 ausfliegende Tiere (NP
NSH 2012)
Erhaltungszustand der signifikanten Lebensraumtypen und der Habitate der
Arten/ maßgebliche Bestandteile
Nach § 34 BNatSchG und § 21 Abs. 2 NatSchAG M-V ist es bei der Beurteilung von
Plänen oder Projekten mit möglichen Auswirkungen auf besondere Schutzgebiete oder
europäische Vogelschutzgebiete notwendig, die für die Erhaltungsziele oder den Schutzweck „maßgeblichen Bestandteile“ zu bestimmen. Ebenso ist es für die Zweckbestimmung und die Vorbereitung von Maßnahmen für den Erhalt oder die Verbesserung des
Erhaltungszustandes von Lebensraumtypen und Arten unerlässlich, die maßgeblichen
Bestandteile des FFH-Gebietes zu identifizieren und zu bewerten.
Allgemein sind für die Erhaltungsziele maßgeblich:
29
UmweltPlan
Managementplan für das FFH-Gebiet DE 2441-303 Kölpinsee und Nordteil Fleesensee
a. Die im Gebiet signifikant vorkommenden Lebensraumtypen nach Anhang I sowie
die signifikant vorkommenden Arten nach Anhang II FFH-RL gemäß Tabelle 9 und
Tabelle 10 sowie der Karten 2a und 2b,
b. die typischen Arten der Lebensräume, die als Indikatorarten einen günstigen Erhaltungszustand der signifikant vorkommenden Lebensraumtypen anzeigen,
c. die im Gebiet vorkommenden Vogelarten, für die nach Art. 4 VS-RL ein gebietsspezifisches Schutzerfordernis besteht und die damit relevant sind für das Gebietsmanagement gemäß der Tabelle 11,
d. die Habitate der Arten des Anhangs II der FFH-RL sowie der relevanten Vogelarten nach Art. 4 der Vogelschutzrichtlinie gemäß der Karte 2c,
e. die für einen günstigen Erhaltungszustand notwendigen Lebensraum- bzw.
Habitatbedingungen mit den erforderlichen standörtlichen Voraussetzungen und
funktionalen Beziehungen.
In den folgenden Kapiteln werden die Ergebnisse der Bestandsaufnahme und Bewertung
(Abgrenzung der LRT und Habitate der Arten, Erhaltungszustände) sowie die weiteren
standörtlichen und funktionalen „maßgeblichen Bestandteile“ räumlich konkret für das
FFH-Gebiet dargestellt und beschrieben.
I.3.1
Lebensraumtypen des Anhangs I
Im FFH-Gebiet wurden im Zuge der Managementplanung sechs Offenland-LRT des
Anhanges I mit signifikanten Vorkommen ermittelt, die insgesamt 2.445,24 ha einnehmen.
In den nachfolgenden Abschnitten wird auf Grundlage der aktuellen Kartierergebnisse
und LRT-Steckbriefe des LUNG M-V eine zusammenfassende Beschreibung und Bewertung der Offenland-LRT vorgenommen.
LRT 3140
Oligo- bis mesotrophe kalkhaltige Gewässer mit benthischer Vegetation aus Armleuchteralgen
Beschreibung und Vorkommen
Der LRT umfasst oligo- bis mesotrophe, kalkreiche Stillgewässer mit dauerhafter oder
temporärer Wasserführung und submersen Armleuchteralgen-Grundrasen einschließlich
ihrer unmittelbar vom Wasserkörper beeinflussten Ufervegetation. Hydrologisch gesehen
handelt es sich dabei um Quell- und Durchströmungsseen, die durch den Zustrom kalkreichen Grundwassers gespeist werden. Hierbei kann es sich sowohl um natürliche Stillgewässer (Seen, permanente und temporäre Kleingewässer) als auch um naturnahe
Teiche und Abgrabungsgewässer handeln, die durch eine hohe sommerliche Sichttiefe (i.
d. R. > 3 m) gekennzeichnet sind. Sedimente stellen neben kalkreichen Sanden vor allem
Kalkmudden dar. Die von Armleuchteralgen dominierten Vegetationseinheiten treten vom
30
UmweltPlan
Managementplan für das FFH-Gebiet DE 2441-303 Kölpinsee und Nordteil Fleesensee
Flachwasser bis in Wassertiefen von 18 m auf. Zum LRT gehören u. U. auch schwach
eutrophe und eutrophe Gewässer, wenn Reste der typischen ArmleuchteralgenVegetation vorkommen.
Zu den Gewässern des LRT 3140 mit einem Flächenanteil von ca. 72 % am FFH-Gebiet
zählen der Kölpinsee, der Fleesensee und Jabeler See. Der Fleesensee und der Jabeler
See liegen dabei nur anteilig im FFH-Gebiet.
Bewertung
Der Erhaltungszustand der Gewässer wurde insgesamt mit B (gut) und damit als „günstig“ bewertet. Das hängt im Wesentlichen mit dem guten Erhaltungszustand des
Kölpinsees zusammen, dessen Trophiewert von 2,2 (mesotroph) in etwa den potentiell
natürlichen Verhältnissen entspricht. Zwar haben sich die Nährstoffverhältnisse in den
letzten Jahren verbessert, dennoch kommt es zu Nährstoffeinträgen u. a. aus umliegenden entwässerten Niedermoorflächen (Polder Wendhof, Grabenitz, Kölpinwiesen). Der
Fleesensee und auch der Jabeler See wurden dagegen mit C (ungünstig) bewertet. Die
Artenzahl der submersen Makrophytenvegetation, insbesondere der Characeen ist hier
deutlich reduziert; die untere Makrophytengrenze (UMG) ist gering. Im Fleesensee weisen zudem größere Bereiche des Sediments Grünalgenaufwuchs auf. Möglicherweise ist
dies auf Nährstoffanreicherungen der vergangenen Jahrzehnte zurückzuführen. Ob und
inwieweit evtl. ein Zusammenhang mit der (früheren) fischereilichen Bewirtschaftung
besteht, kann ohne weitere Angaben nicht eingeschätzt werden. Im Jabeler See wurden
in der Vergangenheit bereits Sanierungs- und Restaurierungsmaßnahmen zur Nährstoffreduzierung durchgeführt, u. a. die hypolimnische P-Fällung 2006. In einigen Bereichen
des Sees ist eine Schwimmblattdecke von Nyphar lutea ausgebildet.
Als problematisch stellt sich die Nährstofffracht über den Grabowhöfer Grenzgraben in
den Jabeler See dar. In den Graben entwässert die Kläranlage Waren, die die Hauptquelle der Nährstoffemissionen aus dem Einzugsgebiet darstellt. Dagegen spielt das landwirtschaftlich geprägte Einzugsgebiet eine eher untergeordnete Rolle. Neben den Nährstoffen gibt es zunehmend Probleme mit der sehr hohen und wahrscheinlich in Zukunft
noch steigenden Salzfracht und –konzentration aus der Kläranlage Waren (Milchverarbeitung, zukünftig evtl. Soletherme).9
Darüber hinaus sind für die Seen Beeinträchtigungen durch den starken Schiffs- und
Bootsverkehr zu verzeichnen, die zukünftig zu einer Verschlechterung des Erhaltungszustandes führen könnten. Besonders deutlich wird dies am Kölpinsee, an dessen Ostufer
vor allem in den Sommermonaten zahlreiche Motor- und Segelboote an der
Röhrichtkante im Uferbereich ankern. Bspw. zählten die Gutachter im Rahmen der Kartierung an einem Sonnabend ca. 35 Segelboote. Durch Grundberührung (u. a. Schleifen),
Wellenschlag und Sedimentaufwirbelung kommt es zur Schädigung der Flachwasserzo-
9
StALU MS (Herr Thomas), Information vom 07.01.2011
31
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nen und Makrophytenbestände. Schilf- und Röhrichtbestände können Schaden nehmen.
Zudem ist ein zunehmender Verkehr großer Charterboote zu verzeichnen, die auch bei
langsamer Fahrt einen erheblichen Wellenschlag verursachen, der die Uferbereiche
schädigt. Darüber hinaus kann der Eintrag von Nähr- und Schadstoffen zur weiteren
Beeinträchtigung des Sees führen. Inwieweit sich der starke Schiffs- und Bootsverkehr
negativ auf den flachen Seen auswirkt, kann ohne weitere Untersuchungen nicht benannt
werden. Die Trübung im südlichen Bereich des Jabeler Sees und die sehr geringe UMGTiefe können auch hier ein Indiz für negative Auswirkungen sein.
In diesem Zusammenhang ist auch die Rastplatzfunktion des Kölpinsees für den Kranich
hervorzuheben. Vor allem das Ost- und Nordostufer wird von den Vögeln als Schlafplatz
genutzt. Störungen durch den Bootsverkehr sind auch hier festzustellen.
LRT 3150
Natürliche eutrophe Seen mit einer Vegetation des Magnopotamions
oder Hydrocharitions
Beschreibung und Vorkommen
Zum LRT gehören natürliche und naturnahe eutrophe Stillgewässer (Seen, permanente
und temporäre Kleingewässer, Teiche, Altwässer, Abgrabungsgewässer, Torfstiche) mit
submerser Laichkrautvegetation, Schwebematten, Schwimmblattfluren oder Schwimmdecken einschließlich ihrer unmittelbar vom Wasserkörper beeinflussten Ufervegetation.
Es handelt sich dabei um dauerhaft oder temporär wasserführende, in der Regel basenund/oder kalkreiche Stillgewässer mit mäßigen bis geringen sommerlichen Sichttiefen.
Sedimente stellen vor allem Sande und Organomudden (z. T. auch Sapropel) dar. Je
nach Gewässertyp ist eine sehr unterschiedliche Ausbildung der Wasservegetation anzutreffen.
Das
Vorhandensein
von
Pflanzengesellschaften
der
Ordnungen
Potamogetonetalia und Callitricho-Batrachietalia oder Lemnetalia ist jedoch zwingende
Voraussetzung. Der LRT schließt u. U. auch polytrophe Gewässer ein, wenn Reste der
kennzeichnenden Vegetation vorhanden sind.
Von vier Verdachtsflächen am Südostufer des Kölpinsees konnte lediglich ein Kleingewässer westlich Klink als LRT 3150 erfasst und bewertet werden.
Bewertung
Der Erhaltungszustand des Kleingewässers und damit des LRT 3150 auf Gebietsebene
wurde mit C (ungünstig) bewertet. Das Gewässer kennzeichnet eine reduzierte Besiedlung mit Wasservegetation, die Anzahl lebensraumtypischer Pflanzenarten ist gering.
Eine aktuelle Beeinträchtigung stellen Nährstoffeinträge aus den umliegenden Ackerflächen dar.
32
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LRT 6510
Magere Flachland-Mähwiesen (Alopecurus pratensis u. Sanguisorba
officinalis)
Beschreibung und Vorkommen
Der LRT umfasst arten- und blütenreiche, durch extensive Mahd entstandene und erhaltene Frischwiesen des Flach- und Hügellandes auf frischen (bis mäßig feuchten), mäßig
trockenen und ursprünglich bewaldeten, mineralischen Standorten sowie im Übergangsbereich zu Mooren. Bei Vorkommen entsprechender Vegetation sind junge
Brachestadien und Frischwiesen mit extensiver Nachbeweidung eingeschlossen. Kennzeichnend ist neben der Dominanz von Gräsern wie Glatthafer, Rot-Schwingel und Wiesen-Fuchsschwanz auch ein signifikanter Anteil an Wiesenstauden, z. B. WiesenFlockenblume, Wiesen-Glockenblume und Wiesen-Margerite. Zum LRT gehören auch
Ausbildungen und junge Brachestadien, in denen der Anteil an Hochstauden oder
Brachezeigern nicht über 50 % liegt.
Der LRT 6510 wurde mit einer Fläche im Rahmen der aktuellen Kartierung neu nachgewiesen. Diese befindet sich am SO-Ufer des Kölpinsees bei Klink.
Bewertung
Die im FFH-Gebiet befindliche Frischwiese und damit der LRT insgesamt weist einen
günstigen Erhaltungszustand (B) auf. Die lebensraumtypischen Strukturen sind gut
ausgeprägt, das charakteristische Arteninventar ist weitgehend vorhanden. Beeinträchtigungen sind nicht erkennbar.
LRT 7140
Übergangs- und Schwingrasenmoore
Beschreibung und Vorkommen
Der LRT umfasst durch Torfmoose und/oder Braunmoose geprägte Übergangsmoore
und Schwingrasenmoore. Es handelt sich um oligo- bis mesotroph-saure und mesotrophsubneutrale (basenreiche) Moore mit oberflächennahem oder anstehendem, nährstoffarmen Mineralbodenwasser. Teilweise ist ein mehr oder weniger ausgeprägter Regenwassereinfluss zu beobachten. Die Moorvegetation kann deshalb neben Arten der Niedermoore auch solche der Regenmoore aufweisen. Der LRT kommt im Verlandungsbereich oligo- bis mesotropher Gewässer, in Durchströmungs-, Quell- und Versumpfungsmooren sowie vor allem in Kesselmooren mit Schwingrasen, Torfmoos-Wollgrasrasen,
Torfmoos-Seggenrieden und Braunmoos-Seggenrieden vor. Zum LRT gehören auch
fragmentarisch ausgebildete oder durch Entwässerungszeiger geprägte Vorkommen,
sofern Reste des typischen Arteninventars vorhanden sind.
Der LRT 7140 wurde im Rahmen der Kartierung 2010 neu nachgewiesen. Drei Flächen
befinden sich in enger Verzahnung mit den LRT 7210 und 7230 in der Schwemmkuhle
zwischen Kölpin- und Fleesensee, am NO-Ufer des Fleesensees (südöstlich Kramper
Berg) sowie am W-Ufer des Kölpinsees (südlich Fleesenkanal). Am S-Ufer des
Kölpinsees, nordöstlich Grabenitz befindet sich eine weitere LRT-Fläche (ursprünglich als
33
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LRT 7230 gemeldet). Diese weist kleinflächig und mosaikartig eingestreut BraunmoosSchneidenröhrichte des LRT 7210 auf, die aber nicht ausdifferenzierbar sind und somit
im LRT 7140 aufgehen.
Bewertung
Die im FFH-Gebiet vorkommenden Basen-Zwischenmoore befinden sich insgesamt in
einem günstigen Erhaltungszustand (B). Die lebensraumtypischen Strukturen sind gut
ausgeprägt, das charakteristische Arteninventar ist mindestens in Teilen vorhanden.
Beeinträchtigungen stellen ein verändertes Wasserregime (niedriger Seewasserspiegel
des Kölpinsees) und die Verbuschung von Standorten dar.
LRT 7210*
Kalkreiche Sümpfe mit Cladium mariscus und Arten des Caricion
davallianae
Beschreibung und Vorkommen
Der LRT umfasst von der Binsen-Schneide (Cladium mariscus) dominierte Sümpfe und
Röhrichte im Ufer- und Verlandungsbereich oligo- bis mesotroph-kalkreicher, aber auch
mesotroph-subneutraler Stillgewässer sowie in mesotroph-kalkreichen Quell- und Durchströmungsmooren und darin liegenden Torfstichen auf kalkreichen und kalkarmen (mäßig
basenreichen) Standorten. Vorkommen von Schneidenröhrichten sind an sehr hohe
Grundwasserstände oder Flachwasserbereiche gebunden. Substrate stellen vor allem
Torfe, Kalkmudden und Sande dar. Schneidenröhrichte treten häufig im Komplex mit
nährstoffarm-kalkreichen Stillgewässern (LRT 3140), oligo- bis mesotrophen Gewässern
mit Strandlingsvegetation (LRT 3130), kalkreichen Niedermooren (LRT 7230) und Moorwäldern (91D0) auf. Pflanzensoziologisch lassen sich die Vorkommen den
Skorpionsmoos-Schneidenrieden (Scorpidio scorpioides-Caricetum dissolutae) und den
Schneiden-Wasserröhrichten (Cladietum marisci) zuordnen. Teilweise treten Übergänge
zu moosreichen Seggenrieden auf. In den LRT eingeschlossen sind reliktische Bestände
der Binsen-Schneide auf hydrologisch beeinträchtigten Standorten.
Die im Rahmen der Binnendifferenzierung ausgewiesenen LRT-Flächen im Bereich
zwischen Kölpin- und Fleesensee konnten aktuell bestätigt werden. Darüber hinaus
wurde eine weitere LRT-Fläche am NO-Ufer des Kölpinsees kartiert.
Bewertung
Die Schneidenriede und –röhrichte wurden insgesamt mit B (günstig) bewertet. Sie sind
überwiegend durch eine gute Ausprägung der lebensraumtypischen Strukturen gekennzeichnet. Das charakteristische Arteninventar ist weitgehend vorhanden. Beeinträchtigungen sind nur auf wenige Flächen bezogen; sie betreffen die Eutrophierung der Uferbereiche (Fleesensee), Seewasserspiegel-bedingte niedrige Wasserstände (Kölpinsee)
sowie anthropogene Störungen (Bootsanleger).
34
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LRT 7230
Kalkreiche Niedermoore
Beschreibung und Vorkommen
Zum LRT gehören oligo- bis mesotrophe Moore auf kalkreichen bis kalkarmen, aber
immer basenreichen Standorten, die unter natürlichen Verhältnissen dauerhaft hohe
Grundwasserstände aufweisen. Die Vorkommen des LRT beschränken sich daher auf
die Quell- und Durchströmungsmoore im Bereich der Flusstalmoore und der Talmoore
sowie auf Verlandungsbereiche und Absenkungsterrassen der oligo- bis mesotrophkalkreichen Seen. Die Vegetation ist bestimmt durch braunmoosreiche Kleinseggenriede,
Kopfbinsenriede, Kalkbinsenriede sowie lichte Gebüschstadien, die durch das Vorkommen verschiedener Orchideen (Epipactis palustris, Liparis loeselii, Gymnadenia
conopsea u. a.) gekennzeichnet sind. Vorkommen im Bereich der mesotroph-kalkreichen
bzw. mesotroph-basenreichen Quell- und Durchströmungsmoore sind oft nur noch kleinflächig entwickelt und mit umgebenden Feuchtwiesen verzahnt. In den LRT eingeschlossen sind auch gestörte Ausbildungen, sofern noch charakteristische Arten des LRT vorkommen.
Im Rahmen der Kartierung 2010 konnten zwei Flächen dem LRT 7230 zugeordnet werden. Diese befinden sich am NO-Ufer des Fleesensees (südöstlich Kramper Berg) und
am SO-Ufer des Jabeler Sees. Die einzige, im Rahmen der Binnendifferenzierung ausgewiesene LRT-Fläche am S-Ufer des Kölpinsees wurde als solche nicht bestätigt, hier
erfolgte aktuell die Zuordnung zum LRT 7140.
Bewertung
Die kalkreichen Niedermoore wurden auf Gebietsebene mit C (ungünstig) bewertet. Sie
weisen eine geringe Deckung mit lebensraumtypischer Vegetation sowie eine geringe
Anzahl charakteristischer Pflanzenarten auf. Eine Gefährdung besteht durch die fortschreitende Verbuschung und Ausbreitung von Pfeifengras infolge der Nutzungsauflassung. Darüber hinaus sind die LRT durch Entwässerung infolge niedriger Seewasserspiegel beeinträchtigt.
In der folgenden Übersicht wird eine zusammenfassende Darstellung der Verbreitung
und Bewertung der im FFH-Gebiet DE 2441-303 aktuell vorkommenden Offenland-LRT
vorgenommen.
35
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Tabelle 16:
Bewertung des Erhaltungszustands der Lebensraumtypen
EUCode
Lebensraumtyp
Verbreitung (wesentliche Vorkommen)
Anzahl
der
Teilflächen
3140
Oligo- bis
mesotrophe kalkhaltige Gewässer mit
benthischer Vegetation aus Armleuchteralgen
Kölpinsee, Fleesensee
(Nordteil), Jabeler See
(Südteil)
3
2.406,54
3150
Natürliche eutrophe
Seen mit einer
Vegetation des
Magnopotamions
oder Hydrocharitions
Kleingewässer am
1
Südufer des
Kölpinsees, westl. Klink
0,81
Gesamt: C
A
B
C
0,81 (100%)
6510
Magere FlachlandWiese am Südostufer
Mähwiesen
des Kölpinsees bei
(Alopecurus pratensis Klink
und Sanguisorba
officinalis)
1
14,26
Gesamt: B
A
B
14,26 (100%)
C
-
7140
Übergangs- und
Schwingrasenmoore
Basen-Zwischenmoore
am NO-Ufer des
Fleesensees (südl.
Kramper Berg), am
West- und Südufer des
Kölpinsees (südl.
Fleesenkanal, nordöstl.
Grabenitz) sowie nördl.
Fleesenkanal
4
2,51
Gesamt: B
A
0,42 (17%)
B
1,82 (72%)
C
0,27 (11%)
7210*
Kalkreiche Sümpfe
mit Cladium mariscus
und Arten der
Caricion davallianae
Schneidenriede und –
röhrichte am West-,
Nordwest- und
Südwesttufer des
Kölpinsees (südl.
Fleesenkanal, Südwestrand Damerower
Werder), am Ostufer
des Fleesenses (nördl.
Fleesenkanal) sowie in
der Schwemmkuhle
8
20,38
Gesamt: B
A
4,19 (21%)
B
16,19 (79%)
C
-
7230
Kalkreiche Niedermoore
Niedermoore am NO2
Ufer des Fleesensees
(südöstl. Kramper Berg)
und am SO-Ufer des
Jabeler Sees
0,74
Gesamt: C
A
B
C
0,74 (100%)
Summe
Flächengröße
aktuell in
ha
Erhaltungszustand
aktuell
Gesamt: B
A
B
2.028,33 (84%)
C
378,22 (16%)
Gesamt: 2.445,24 ha
A
4,61 (0,2%)
B
2.060,60 (84%)
C
380,04 (16%)
Die Abgrenzung der Vorkommen der Lebensraumtypen sowie die Bewertung des Erhaltungszustandes der Teilflächen sind in der Karte 2a dargestellt.
36
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I.3.2
Habitate der Arten des Anhangs II
Im FFH-Gebiet wurden im Zuge der Managementplanung sechs Arten des Anhanges II
mit signifikanten Vorkommen ermittelt. D. h., es existiert ein Nachweis nach dem Referenzzeitpunkt, bei dem es sich nicht nur um einen Einzelnachweis handelt.
In den nachfolgenden Abschnitten erfolgt auf Grundlage der aktuellen Kartierergebnisse
und Steckbriefe der in M-V vorkommenden Arten der Anhänge II und IV der FFHRichtlinie (LUNG M-V 2011) eine zusammenfassende Beschreibung und Bewertung der
für das FFH-Gebiet DE 2441-303 relevanten Anhang II-Arten.
Fischotter
Beschreibung und Vorkommen
Der Fischotter besiedelt alle vom Wasser beeinflussten Lebensräume von der Küste über
Fließ- und Stillgewässer des Binnenlandes bis zu Sumpf- und Bruchflächen. Ein wesentliches Kriterium, das über die Qualität des Gewässers als Habitat entscheidet, ist die
Ausprägung der Uferzone als eigentlicher Lebensraum dieses semiaquatischen Säugetieres. Ungestörte, naturnah und vielgestaltig ausgeprägte Ufer sowie ein weitverzweigtes
zusammenhängendes Gewässernetz bieten dem wanderfreudigen Fischotter optimale
Lebensbedingungen.
Lebensräume des Fischotters im FFH-Gebiet DE 2441-303 Kölpinsee und Nordteil Fleesensee sind die drei Seen mit den Verbindungskanälen, der Bruchwaldkomplex in der
„Schwemmkuhle“ sowie die Gräben und deren Mündungsbereiche bei Nossentin, am NUfer des Fleesensees, im Blücherschen Bruch, nördlich Grabenitz, am N-Ufer des
Kölpinsees, am W- und S-Ufer des Jabeler Sees.
Bewertung
Der Erhaltungszustand der Habitate des Fischotters im FFH-Gebiet wird mit B (gut)
bewertet. Die Uferstrukturen sind überwiegend natürlich oder naturnah ausgeprägt und
die Gewässerrandstreifen sind mit Ausnahme des Reeckkanals und des Grabens bei
Nossentin in ausreichender Breite vorhanden. Beeinträchtigungen stellen die
Reusenfischerei ohne Schutzgitter im Kölpinsee und Fleesensee sowie ein unpassierbarer Rohrdurchlass/ Stau an der Graben-Straßen-Kreuzung bei Nossentin (L205) dar. Die
Verkehrsdichte ist hier gering, das Gefährdungspotenzial für den Fischotter wird aber
dennoch als sehr hoch eingeschätzt (EBERSBACH UND OLSTHOORN 2009). Im Oktober
2002 wurde in der Nähe des Rohrdurchlasses ein totes juveniles Weibchen gefunden.
Entsprechend GLRP Mecklenburgische Seenplatte – Erste Fortschreibung (LUNG M-V
2010) stellt der Rohrdurchlass einen Konfliktschwerpunkt für den Fischotter im Naturpark
mit oberster Priorität für die Dringlichkeit umzusetzender Maßnahmen dar. Die intensive
Gewässerunterhaltung bzw. der Gewässerausbau von Fleesen- und Reeckkanal (Bundeswasserstraße) beeinträchtigen ebenfalls die Habitatqualität. Hier stellt auch der technische Uferausbau mit Buhnen und Steinschüttungen Defizite hinsichtlich der Gewässer37
UmweltPlan
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struktur dar. Zudem führt die Gewässerunterhaltung in den Gräben, vor allem bei
Nossentin und im Blücherschen Bruch, zu schlechteren Habitatbedingungen.
Darüber hinaus wirkt sich die zunehmende Frequentierung der Uferbereiche der Seen
durch land- und gewässerseitige Tourismus- und Erholungsnutzungen (Bootverkehr,
Badestellen) negativ auf die Habitatqualität aus (Störungen durch Lärm, Wellenbewegung am Ufer und Gefährdung tauchender Tiere durch Schiffsschraube besonders in
Kanälen).
Kammmolch
Beschreibung und Vorkommen
Als Sommerlebensraum und Laichgewässer bevorzugt der Kammmolch sonnenexponierte, vegetationsreiche stehende eutrophe und fischfreie Flachgewässer jeglicher Art, vor
allem Kleingewässer in Offenlandschaften und Waldlagen mit breiten Überschwemmungsbereichen im Frühjahr sowie einer reich strukturierten Ufer- und Verlandungsvegetation. Optimale Überwinterungsplätze für die Art stellen Wald- und Gehölzstreifen mit
Totholzstrukturen sowie Laub-, Reisig- und Lesesteinhaufen im Umfeld der Laichgewässer dar.
Im Rahmen der Bestandserfassung 2010 gelang kein Nachweis des Kammmolchs im
FFH-Gebiet. Insgesamt gibt es nur wenige potenziell geeignete Habitate im Sander geprägten Untersuchungsraum, und die untersuchten Gewässer stellen keine
Optimalhabitate dar.
Auf Grundlage vorliegender Daten des Naturparks Nossentiner-Schwinzer Heide konnte
jedoch ein Graben (650) am N-Ufer des Kölpinsees, südöstlich der Krümmelwisch, als
Habitat ausgewiesen werden, in dem der Kammmolch 2010 nachgewiesen wurde.10
Bewertung
Der Erhaltungszustand des Habitates des Kammmolches und damit im gesamten FFHGebiet DE 2441-303 wird mit B (gut) bewertet. Der besiedelte Graben ist unbeschattet
und wasserpflanzenreich, weist aber wenige Flachwasserbereiche auf. Die Umgebung ist
insgesamt zu trocken.
Steinbeißer
Beschreibung und Vorkommen
Der Steinbeißer bewohnt langsam fließende oder stehende Gewässer (z. B. Seen, Bäche, Gräben), sofern sie folgende Voraussetzungen erfüllen:
lockere, aerobe und überwiegend mineralische Sedimente (bis 0,63 mm Korndurchmesser),
-
10
Kammmolch-Nachweis am 10.06.2010 durch Naturwacht des NP Nossentiner/ Schwinzer Heide
38
UmweltPlan
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-
geringer Deckungsgrad submerser Makrophyten,
-
geringe bis mittlere Strömungsgeschwindigkeit (< 0,5 m/s) in Fließgewässern.
Vom Frühjahr bis zum Herbst halten sich die Tiere überwiegend im Flachwasserbereich
auf, während sie im Winter tiefere Einstände aufsuchen. Steinbeißer halten sich überwiegend eingegraben im lockeren Substrat auf.
Im FFH-Gebiet kommt der Steinbeißer in allen drei Seen (Kölpinsee, Fleesensee, Jabeler
See) sowie in einem Graben bei Nossentin vor.
Bewertung
Der Erhaltungszustand der Habitate des Steinbeißers wird im FFH-Gebiet DE 2441-303
mit A (hervorragend) bewertet. Der Steinbeißer kommt in allen drei Seen in guten bis
sehr guten Beständen vor. Die Habitate sind hier sowohl in Bezug auf das Sediment als
auch in Bezug auf die Makrophytenbesiedlung optimal ausgeprägt. Beeinträchtigungen
ergeben sich durch den Motorbootsverkehr, insbesondere in den Flachwasserbereichen
(Aufwirbelung von Sedimenten), und die insgesamt hohe Freizeitnutzung der Wasserstraße. Vereinzelt gibt es Beeinträchtigungen durch Bootsanleger. Durch den Ausbau der
MEW ist keine Zuwanderung aus dem Mittellauf der Elde möglich. Die schlechter bewerteten angrenzenden Grabensysteme sind dagegen als suboptimale Lebensräume einzustufen.
Schlammpeitzger
Beschreibung und Vorkommen
Der Schlammpeitzger bewohnt stehende oder nur schwach strömende Gewässer wie z.
B. kleine Seen, Teiche und Gräben, sofern sie folgende Voraussetzungen erfüllen:
-
lockere, aerobe und überwiegend organische Sedimente (bis 0,63 mm Korndurchmesser) mit ausreichender Schichtdecke (> 5 cm),
-
hoher Deckungsgrad emerser und/oder submerser Makrophyten,
-
keine bis niedrige Strömungsgeschwindigkeit (< 0,25 m/s).
Der bodenbewohnende Fisch gräbt sich mit abnehmender Wasserstiefe infolge von
Austrocknung in Trockenperioden bis zu 70 cm tief in die Schlammschicht ein. Die Art
stellt keine hohen Ansprüche an die Gewässergüte.
Der Schlammpeitzger wurde aktuell nur in sehr geringen Beständen im Kölpinsee und
Fleesensee sowie in zwei Gräben an der Südseite des Kölpinsees (Gräben im
Blücherschen Bruch und bei Grabenitz) nachgewiesen.
Bewertung
Der Erhaltungszustand der Habitate des Schlammpeitzgers wird im FFH-Gebiet DE
2441-303 mit C (ungünstig) bewertet. Neben ungünstigen Sedimentverhältnissen in den
Seen bestehen Beeinträchtigungen durch den Motorbootsverkehr und die insgesamt
39
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hohe Freizeitnutzung der Wasserstraße. Vereinzelt gibt es Beeinträchtigungen durch
Bootsanleger (Aufwirbelung von Sedimenten, Lärm/ Schwingungen, Habitatverlust).
Durch den Ausbau der MEW ist keine Zuwanderung aus dem Mittellauf der Elde möglich
(Schleusen). Die Grabensysteme sind isoliert, werden unterhalten und weisen z. T.
schlechte emerse Makrophytenverhältnisse auf.
Die Feuchtgebiete im FFH-Gebiet mit ihren Vernässungsflächen und Gräben stellen das
eigentliche Verbreitungsgebiet der Art dar. In den Seen mit Vorkommen von Kalkmudden
und sandigen Sedimenten sind natürlicherweise so gut wie keine geeigneten Habitate
vorhanden.
Bauchige Windelschnecke
Beschreibung und Vorkommen
Die Bauchige Windelschnecke besiedelt naturnahe Feuchtgebiete mit gleichbleibend
hohen Grundwasserständen (ganzjährig feucht, i. d. R. im Winterhalbjahr bis 30 cm
überflutet, im Sommerhalbjahr oberflächig kaum Wasser oder durchfeuchteter Boden)
und dauerhaft vorhandenen vertikalen Strukturelementen der Vegetation in Form von
Rieden und Röhrichten, insbesondere kalkreiche Sümpfe und Moore (besonders Kalkquellsümpfe), aber auch mit Seggen reich bewachsene Erlenbruchwälder. Sie bevorzugt
offene bis halboffene Habitate. Die Schnecke lebt vor allem auf der hohen Vegetation,
daneben auch selten in der Streu. Charakteristisch ist weiterhin die Nähe der Habitate zu
größeren Still- und Fließgewässern.
Von insgesamt 12 untersuchten Standorten im FFH-Gebiet konnten 4 mit einem Nachweis der Bauchigen Windelschnecke belegt werden. Die besiedelten Schneiden- und
Schilfröhrichte befinden sich in der „Schwemmkuhle“ zwischen Kölpinsee und Fleesensee sowie am Südufer des Kölpinsees bei Grabenitz.
Bewertung
Der Erhaltungszustand der Habitate der Bauchigen Windelschnecke wird im FFH-Gebiet
DE 2441-303 mit A (hervorragend) bewertet. Aufgrund der geomorphologischen Voraussetzungen (kalkbeeinflusste Seeterrassen) sind die Habitate sowohl in Bezug auf die
Vegetationsstruktur als auch in Bezug auf den Wasserhaushalt optimal ausgeprägt.
Geringfügige, lediglich auf Teilflächen begrenzte Beeinträchtigungen bestehen durch
Nährstoffeinträge aus angrenzenden Flächen sowie aufgrund von Staunässe/ überstauter
Bereiche. Nutzungsbedingte Beeinträchtigungen sind nicht erkennbar.
Die untersuchten Röhrichte im Wasser von Fleesensee und Kölpinsee besitzen natürlicherweise keine Habitateignung für die Bauchige Windelschnecke.
40
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Kriechender Scheiberich
Beschreibung und Vorkommen
Der Kriechende Sellerie oder Scheiberich ist eine ausdauernde, lichtliebende und sehr
konkurrenzschwache Art. Sie benötigt offene, feuchte, im Winter zeitweise überschwemmte, höchstens mäßig nährstoff- und basenreiche Standorte. Der Kriechende
Scheiberich kann auch im fließenden Wasser, selbst flutend oder untergetaucht vorkommen. Die Art besiedelt natürliche oder anthropogen leicht gestörte Bereiche in den Uferzonen von stehenden Gewässern oder gestörte Fließgewässerränder von Gräben und
Bächen. Eine anhaltende Nutzung, die die Ausbildung einer kurzrasigen und nicht zu
dichten Vegetationsdecke mit vegetationsarmen und –freien Flächen zur Folge hat, sind
besonders wichtig. Wuchsorte sind bspw. aktuelle oder ehemalige Weide- oder Mähweideflächen sowie Bade- und Bootsanlegestellen.
Vorkommen des Kriechenden Scheiberichs befinden sich aktuell am Nordufer des
Fleesensees bei Nossentin (LUNG M-V 2011a).
Bewertung
Der Erhaltungszustand der Habitate des Kriechenden Scheiberichs wird im FFH-Gebiet
DE 2441-303 vorläufig mit B (gut) bewertet. Grundlage bilden dabei die Daten aus dem
landesweiten Botanischen Artenmonitoring von FFH-Arten mit einer Bearbeitung der Art
in den Jahren 2004, 2007 und 2009. Population und Habitatqualität zeigen eine noch
gute Ausprägung. Eine akute Gefährdung der Population ist noch nicht gegeben. Allerdings wird seit 2007 ein starker Rückgang der Individuenzahlen beobachtet. Sollte die
Flächennutzung über eine längere Zeit eingestellt werden, ist im Grünlandbereich mit
einer deutlichen Schrumpfung der Populationsfläche zu rechnen. Die Gesamtfläche der
beiden Teilpopulationen reduzierte sich bereits in den vergangenen Jahren von ca. 1000
m² (2004) auf ca. 250 m² (2007). Im unmittelbaren Uferbereich scheint die potenzielle
Gefährdung geringer zu sein. (LUNG M-V 2011a)
In der folgenden Übersicht wird eine zusammenfassende Darstellung der Verbreitung
und Bewertung der im FFH-Gebiet DE 2441-303 aktuell vorkommenden Anhang II-Arten
vorgenommen.
41
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Tabelle 17:
Bewertung des Erhaltungszustands der Habitate der Arten des Anhangs II
FFH-RL
EUCode
Art
Vorkommen der
Art im Gebiet
(Nachweise)
Verbreitung
der Habitate
Anz. d. Habitatfläc
Teilflä- he in ha
chen
Erhaltungszustand
aktuell
1355
Fischotter
Kölpinsee (Totfund
2003), Kanal zw.
Kölpinsee u.
Jabeler See
(Losungsfund
2011), Gräben bei
Nossentin (Losungsfund 2004)
Stand- und
Fließgewässer sowie
Bruchwälder
im UG
14
Gesamt: B
A
63,46 (3%)
1166
Kammmolch
Graben nördl.
Kölpinsee
1145
Schlamm
peitzger
Kölpinsee, Fleesensee (Nordteil),
Gräben bei
Grabenitz, Gräben
im Blücherschen
Bruch
1149
Steinbeißer
1016
Bauchige
Windelschnecke
2.492,60
B
C
1
0,17
Seen und
Gräben im
UG
4
2.382,43
Gesamt: C
A
B
C
2.382,43 (100%)
Kölpinsee, Fleesensee (Nordteil),
Jabeler See
(Südteil), Graben
bei Nossentin
Seen und
Gräben im
UG
4
2.409,00
Gesamt: A
A
2.408,96 (100%)
B
C
0,04 (0%)
Röhrichte und
Riede in der
Schwemmkuhle
und am SO-Ufer
des Kölpinsees
(nordöstl.
Grabenitz)
Seggenriede 4
und Röhrichte
in Verlandungs- und
Niedermoorbereichen im
UG
26,09
16141) Kriechen- N-Ufer Fleesensee
der Schei- bei Nossentin
berich
1)
2.425,00 (97%)
4,14 (0,1%)
Gesamt: B
A
B
0,17 (100%)
C
-
Gesamt: A
A
20,95 (80%)
B
5,13 (20%)
C
-
Gesamt: B (vorläufig)
(LUNG M-V 2011a)
Die Abgrenzung der Habitate der Anhang II-Arten, die Bewertung des Erhaltungszustandes der Teilflächen sowie vorliegende verortbare Nachweise sind in der Karte 2b dargestellt.
I.3.3
Habitate der Vogelarten nach Vogelschutzrichtlinie
Das FFH-Gebiet überschneidet sich in großen Teilen mit dem EU-Vogelschutzgebiet DE
2441-401 Klocksiner Seenkette, Kölpin- und Fleesensee. Für diesen Überschneidungs-
42
UmweltPlan
Managementplan für das FFH-Gebiet DE 2441-303 Kölpinsee und Nordteil Fleesensee
raum von ca. 3.319 ha wurden im Zuge der Managementplanung Habitatflächen der
relevanten Vogelarten ausgegrenzt und bewertet11.
Die folgende Tabelle zeigt zusammenfassend die Verbreitung und Bewertung der Habitate der für den Untersuchungsraum relevanten Vogelarten.
Tabelle 18:
EUCode
Bewertung des Erhaltungszustands der Habitate von Vogelarten im FFHGebiet
Art
Status
aktuell
Vorkommen
Verbreitung der
im FFH-Gebiet Habitate im FFH(ArtnachweiGebiet
se)
Habitatfläche
in ha
Erhaltungszustand
aktuell im FFH-Gebiet
107,50
Gesamt: C
A
B
55,54 (52%)
C
51,96 (48%)
A 021 Rohrdommel
brütend
Wasserröhrichte an
den Seen
A 072 Wespenbussard
brütend
Wälder und angren- 544,36
zende frische bis
trockene Grünländer und Gebüsche
im gesamten Gebiet
A 073 Schwarzmilan
brütend
Wälder in Waldbzw. Gewässerrandlage und
Wasserflächen der
Seen im gesamten
Gebiet
2.518,48 Gesamt: B
A
B
2.518,48
(100%)
C
-
A 074 Rotmilan
brütend
Heidenkirchhof12
Wälder in Waldrandlage und
Grünländer im
Umfeld im gesamten Gebiet
390,32
Gesamt: C
A
B
34,92 (9%)
C
355,4 (91%)
A 075 Seeadler
brütend
Damerower
Werder (1)
Wälder mit Altbäumen; im gesamten
Gebiet verteilt
340,40
Gesamt: B
A
B
269,53 (79%)
C
70,86 (21%)
A 081 Rohrweihe
brütend
Jabeler See
Wasserröhrichte an
den Seen
108,68
Gesamt: B
A
B
96,47 (89%)
C
12,20 (11%)
A 122 Wachtelkönig
brütend
11
12
12
Feucht- und Nassgrünland um Heidenkirchhof, S und
E Nossentin, N
Kölpinsee, NW
Klink
Gesamt: C
A
B
18,16 (3%)
C
526,20 (97%)
104,82 Gesamt: C
A
B
C
104,82 (100%)
Die Artenauswahl erfolgte durch die Fachbehörde für Naturschutz.
Information Herr Zentner, Forstamt Nossentiner Heide, am 24.01.2012
43
UmweltPlan
Managementplan für das FFH-Gebiet DE 2441-303 Kölpinsee und Nordteil Fleesensee
EUCode
Art
Status
aktuell
Vorkommen
Verbreitung der
im FFH-Gebiet Habitate im FFH(ArtnachweiGebiet
se)
Habitatfläche
in ha
Erhaltungszustand
aktuell im FFH-Gebiet
A 127 Kranich
brütend
Damerower
Werder (1),
Moor westlich
Heidenkirchhof
(1), Bruchwald
NE Grabenitz
(1), NSG
Blüchersches
13
Bruch (1)
im gesamten Gebiet
vor allem in Bruchwäldern und W
Heidenkirchhof
unbewaldete
Moorflächen/
Röhrichte
A 229 Eisvogel
brütend
Damerower
Werder,
Schwemmkuhle12
alle Seeflächen und
Kanäle im gesamten Gebiet
A 236 Schwarzspecht brütend
Damerower
Werder, Heidenkirchhof12
praktisch alle
Waldflächen im
Gebiet
678,32 Gesamt: B
A
B
678,32 (100%)
C
-
A 238 Mittelspecht
brütend
Damerower
Werder12
Damerower Werder,
westlich Heidenkirchhof, Bruchwald
N Wendhof, Wald N
Klink
165,41 Gesamt: B
A
B
137,84 (83%)
C
27,57 (17%)
A 246 Heidelerche
brütend
Heidenkirchhof und
Damerower Werder
19,25 Gesamt: B
A
B
19,25 (100%)
C
-
A 307 Sperbergrasmücke
brütend
S Nossentin, SE
Damerow, NW Klink
3,61 Gesamt: C
A
B
C
3,61 (100%)
A 320 Zwergschnäpper
brütend
Damerower Werder,
N Klink
82,20 Gesamt: C
A
B
C
82,20 (100%)
A 338 Neuntöter
brütend
S Nossentin, SE
Damerow, NW Klink
27,63 Gesamt: C
A
B
C
27,63 (100%)
316,77 Gesamt: C
A
31,75 (10%)
B
15,88 (5%)
C
269,14 (85%)
2.269,84 Gesamt: B
A
B
2.269,84
(100%)
C
-
Die Habitatabgrenzung und die Bewertung des Erhaltungszustandes der Teilflächen sind
in der Karte 2c dargestellt.
13
Daten zu Brutvorkommen vom Kranichzentrum Groß Moordorf zur Verfügung gestellt. Datenstand: 24.02.2011
44
UmweltPlan
Managementplan für das FFH-Gebiet DE 2441-303 Kölpinsee und Nordteil Fleesensee
I.3.4
Weitere maßgebliche Bestandteile
Alle weiteren standörtlichen oder funktionellen „maßgebliche Bestandteile“ als Voraussetzung für einen „günstigen“ Erhaltungszustand der LRT und Arten, die nicht bereits
durch die räumliche Abgrenzung der LRT und Art-Habitate erfasst wurden, sind in der
Tabelle 19 zusammengestellt.
Tabelle 19:
Weitere standörtliche oder funktionelle „maßgebliche Bestandteile“ im
Gebiet
Standörtliche oder funktionelle „maßgebliche Bestandteile“ im Gebiet
Betroffener LRT,
betroffene Art
Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie
-
natürliche Trophie (i. d. R. entsprechend Referenzwert der Wasserwirtschaft)
von Armleuchteralgen dominierte Wasservegetation
Ufer- und Verlandungsvegetation
Einzugsgebiet
3140
-
natürliche Trophie (i. d. R. entsprechend Referenzwert der Wasserwirtschaft)
Wasservegetation
Ufer- und Verlandungsvegetation
Einzugsgebiet
3150
- arme bis mittlere Trophieverhältnisse
- fehlende Beschattung
6510
- ganzjährig hohe Wasserstände
- fehlende Beschattung
- Nährstoffarmut (v. a. bezogen auf Stickstoff)
7140
- ganzjährig hohe Wasserstände
- fehlende Beschattung
- Nährstoffarmut (v. a. bezogen auf Stickstoff)
7210
- ganzjährig hohe Wasserstände
- fehlende Beschattung
- Nährstoffarmut (v. a. bezogen auf Stickstoff)
7230
Arten nach Anhang II FFH-Richtlinie
-
naturnahe Stand- und Fließgewässer mit störungsarmen Uferbereichen
regionaler/ überregionaler Verbund zwischen den einzelnen Gewässern
geringe Gefährdung durch Straßenverkehr
keine dauerhaften Störungen
geringe Gefährdung durch Reusenfischerei
- sommerwarme Fließgewässer mit höchstens mittlerer Strömungsgeschwindigkeit
und Standgewässer mit lockeren, überwiegend mineralischen Feinsedimenten
- geringer Deckungsgrad submerser Makrophyten
- Durchgängigkeit innerhalb von Fließgewässern
- Schutz vor mechanischen Beeinträchtigungen
- kein überhöhter Feinddruck durch Raubfische
Fischotter
Steinbeißer
45
UmweltPlan
Managementplan für das FFH-Gebiet DE 2441-303 Kölpinsee und Nordteil Fleesensee
Standörtliche oder funktionelle „maßgebliche Bestandteile“ im Gebiet
Betroffener LRT,
betroffene Art
- sommerwarme Fließgewässer der Niederungen, Gräben und angebundene Standgewässer mit höchstens geringer Durchströmung
- lockere, aerobe und überwiegend organische Feinsedimente mit ausreichender
Schichtdicke
- hoher Deckungsgrad emerser und/oder submerser Vegetation
- Schutz vor mechanischen Beeinträchtigungen
- kein überhöhter Feinddruck durch Raubfische
Schlammpeitzger
- Kleingewässer und Flachwasserzonen größerer Gewässer mit mäßig dichter submerser und emerser Vegetation
- Gewässerverbund
- geringe Beschattung des Gewässers
- geringer Feinddruck durch Fische
- Wanderkorridore zwischen benachbarten Gewässern
- extensiv genutzte Landlebensräume, die an die Gewässer angrenzen
- Winterquartiere (strukturreiche Gehölzbestände, Lesesteinhaufen) im Umfeld (bis 1
km Entfernung) der Gewässer
- geringe Zerschneidung durch Straßen im Umfeld (bis 1 km Entfernung) der Gewässer
Kammmolch
- dauerhaft feuchte Seggenriede oder Hochstaudenfluren ohne Austrocknung auf
basen- oder kalkreichen Standorten
- Gewässerufer mit Röhrichten oder Seggenrieden
- Waldflächen mit Seggenrieden
Bauchige Windelschnecke
- feuchtes bis nasses, mäßig nährstoffversorgtes kurzrasiges Grünland, insbesondere Kriechender
artenreiche Flutrasengesellschaften in Kontakt zu Binnengewässern
Scheiberich
- weitgehend natürlicher Wasserhaushalt und Nährstoffversorgung
- ausreichender Lichteinfall
- für konkurrenzarme Standorte notwendige dynamische Prozesse wie Uferabbrüche,
Überschwemmungsbereiche, Beweidung, Tritt zur Neubildung vegetationsfreier bzw.
–armer Pionierstandorte
(LU M-V 2008; FLF Managementplanung – Anlage 14)
Vogelarten nach Anhang I VS-Richtlinie
- nahrungsreiche Flachwasserbereiche mit Deckung bietender Vegetation (v.a. Schilf) Rohrdommel
- Störungsarmut durch Menschen und Bootsverkehr
- extensiv genutzte Weiden, Säume und Brachen mit einer hohen Dichte von Erdnes- Wespenbussard
tern sozialer Wespen und Hummeln
- lange Grenzlinien zwischen Wald und Offenland im Umkreis der Brutwälder
-
fischreiche Gewässer
Beweidung der Grünlandflächen
hoher Anteil extensiv genutzter Grünlandflächen
Fehlen von Hochspannungsleitungen und Windkraftanlage im 3 km Umfeld um die
potenziellen Brutwälder
Schwarzmilan
-
Mindestanteil von Grünlandflächen im Habitat
beweidete Grünlandflächen im Habitat
hoher Anteil Kleingewässer im Habitat
Fehlen von Hochspannungsleitungen und Windkraftanlage im 3 km Umfeld um die
potenziellen Brutwälder
Rotmilan
46
UmweltPlan
Managementplan für das FFH-Gebiet DE 2441-303 Kölpinsee und Nordteil Fleesensee
Standörtliche oder funktionelle „maßgebliche Bestandteile“ im Gebiet
- größere Gewässer
- störungsarme Waldbereiche mit Altbäumen in der Nähe von Gewässern
- Fehlen von Hochspannungsleitungen und Windkraftanlage im 3 km Umfeld um die
potenziellen Brutwälder
-
permanenter flacher Überstau der Bruthabitate
Offenland in der Umgebung der Bruthabitate
hoher Anteil extensiver Landnutzung in der Umgebung
Störungsarmut durch Menschen
Betroffener LRT,
betroffene Art
Seeadler
Rohrweihe
- deckunggebende Vegetation und bodennahes Lückensystem
- Großflächigkeit
- geringe Nutzungsintensität der Grünlandflächen
Wachtelkönig
- permanenter flacher Überstau der Bruthabitate
- Offenland in der Umgebung
- Störungsarmut durch Menschen
Kranich
- Gewässer mit Kleinfischen (Nahrung)
- ufernahe Steilwände, Abbruchkanten oder Wurzelteller zur Anlage der Bruthöhlen
- Störungsarmut durch Menschen (land- und wasserseitig)
Eisvogel
- großflächige Waldbestände
- geringe Habitatfragmentierung
Schwarzspecht
- rauborkige Laubbäume
- hoher Totholzanteil
- geringer Anteil Nadelbäume und Gebietsfremder Laubbaumarten
Mittelspecht
- lückige und überwiegend niedrige Krautschicht
- hoher Anteil Trocken- und Magerrasen, Zwergstrauchheiden
- geringer Anteil intensiv genutzter Grünland- und Ackerflächen im Umfeld
Heidelerche
- Gebüsche mit einer bodennahen Schicht aus dichten Gehölzen (in trockenen Berei- Sperbergrasmücke
chen z.B. Schlehe, Hundsrose, Brombeere, in feuchten Bereichen Grauweide)
- angrenzende offene Flächen
- geringer Anteil intensiv genutzter Grünland- und Ackerflächen im Umfeld
- luftfeuchte, mittelalte und alte Laub- und Mischwaldbestände mit geschlossenem
Kronendach und fehlender Strauchschicht
- Tot- und Biotopbäume mit Halbhöhlen
- Kleingewässer im Wald
- geringer Anteil gebietsfremder Baumarten im Habitat
Zwergschnäpper
- dornige Sträucher (vorzugsweise Schlehe, Weißdorn, Hundsrose, Sanddorn) als
Neuntöter
Neststandorte
- Sträucher, Zaunpfähle etc. als Sitzwarten
- Offenland mit nicht zu dichter bzw. zu hoher Krautschicht als Jagdhabitat
- geringer Anteil intensiv genutzter Grünland- und Ackerflächen im Habitat und dessen
Umfeld
47
UmweltPlan
Managementplan für das FFH-Gebiet DE 2441-303 Kölpinsee und Nordteil Fleesensee
I.4
I.4.1
Zusammenfassende Bewertung des Gebietes
Schutzzweck
Der Schutzzweck des FFH-Gebietes „Kölpinsee und Nordteil Fleesensee“ besteht im
Erhalt einer wald- und wassergeprägten Landschaft mit meso- und eutrophen Seen,
Übergangs- und Schwingrasenmooren, kalkreichen Sümpfen und Niedermooren, Mageren Flachland-Mähwiesen, Hainsimsen- und Waldmeister-Buchenwäldern sowie Moorwäldern. Die Cladium-Sümpfe sowie die Moorwälder finden besondere Bedeutung als
prioritäre Lebensraumtypen. Die Gewässer, deren Verlandungsbereiche, Moore und
Wälder sind bedeutsam für den Schutz von Fischotter, Steinbeißer, Schlammpeitzger,
Kammmolch, Bauchige Windelschnecke sowie Kriechenden Scheiberich. Der günstige
Zustand der Lebensraumtypen und Arten soll erhalten bleiben. Für die kalkreichen Niedermoore ist der günstige Erhaltungszustand wiederherzustellen. Das eutrophe Gewässer sowie die Habitate des Schlammpeitzgers sind in diese Richtung zu entwickeln.
I.4.2
Defizitanalyse/ schutzobjektbezogene Erhaltungsziele
Gemäß der FFH-Richtlinie besteht für die Schutzobjekte im FFH-Gebiet ein Verschlechterungs- und Störungsverbot.
Im Rahmen der Defizitanalyse wird geprüft, ob die aktuelle Situation der Schutzobjekte
im FFH-Gebiet dem in der FFH-Richtlinie als Ziel formulierten „günstigen Erhaltungszustand“ entspricht. Wurde im Rahmen der Bestandserfassung ein „ungünstiger“ Erhaltungszustand ermittelt, erfolgt eine Prüfung dahingehend, ob es seit dem Referenzzeitpunkt zu einer tatsächlichen und damit unzulässigen Verschlechterung gekommen ist.
Erfolgte nach dem Referenzzeitpunkt eine Verschlechterung des Zustands, liegt ein
Verstoß gegen Art. 6 Abs. 2 FFH-RL vor. Dieser gilt auch für Aktivitäten, die nicht einer
Genehmigungspflicht unterliegen (sog. „ongoing acivities“), wie beispielsweise die Ausübung der Landwirtschaft, Forstwirtschaft und Fischerei.
Durch den Vergleich des Erhaltungszustandes auf FFH-Gebietsebene zum Referenzzeitpunkt mit dem aktuell ermittelten Zustand wird für jeden signifikant vorkommenden LRT
und für jede signifikante Art das sogenannte Erhaltungsziel, das Erfordernis von „Erhaltung“, „Wiederherstellung“, „vorrangiger Entwicklung“ bzw. „wünschenswerter Entwicklung“ formuliert. Als Referenzzeitpunkt gilt der Zeitpunkt der Gebietsmeldung mit Ausfüllen des Standarddatenbogens im Jahr 2004.
Die Ableitung der Erhaltungsziele erfolgt auf nachstehender Grundlage und bezieht sich
auf das gesamte FFH-Gebiet.
Erhaltung (Schutz – S, Pflege – P, Nutzung - N)
Alle signifikanten LRT und Habitate aller signifikanten Arten sind zwingend durch die
Festlegung und Durchführung der nötigen Maßnahmen in ihrem gemeldeten Zustand zu
erhalten. Der Zustand darf sich nicht verschlechtern, die Fläche nicht verringern.
48
UmweltPlan
Managementplan für das FFH-Gebiet DE 2441-303 Kölpinsee und Nordteil Fleesensee
Wiederherstellung (W)
Nach einem Vergleich des „günstigen“ Zustands (A, B) zum Referenzzeitpunkt mit dem
aktuellen „ungünstigen“ Zustand (C) ergeben sich in der Regel (zwingende) Wiederherstellungsziele. Dies trifft auch zu, wenn es zu einer signifikanten Flächenreduktion (über
der „Bagatellgrenze“) gegenüber der Meldung und damit ebenfalls zu einer Verschlechterung gekommen ist. Die Wiederherstellungsziele unterliegen einer Plausibilitätsprüfung.
Ist die durch die formale Defizitanalyse ermittelte Verschlechterung darauf zurückzuführen, dass die Bewertung im Rahmen der Gebietsmeldung auf unzureichenden Grundlagen oder mit nicht vergleichbaren Methoden erfolgte („wissenschaftlicher Fehler“), werden keine Wiederherstellungsziele festgesetzt. Dies gilt auch, wenn die Wiederherstellung eines „günstigen“ Erhaltungszustandes offensichtlich nicht möglich ist. Wiederherstellungsziele auf Gebietsebene beziehen sich grundsätzlich nur den Flächenanteil, der
notwendig ist, um eine Einstufung in den „günstigen“ Zustand zu erreichen.
Entwicklung
Befinden sich Lebensraumtypen oder Arten in einem ungünstigen Zustand für die keine
zwingende Wiederherstellung besteht, sind Entwicklungsziele zu formulieren, die in vorrangige Entwicklungsziele (vE) und wünschenswerte Entwicklungsziele (wE) differenziert werden.
Vorrangige Entwicklungsziele sind für diejenigen Lebensraumtypen und Arten festzulegen, die gemäß den Angaben in Tabelle 12, Tabelle 13 und Tabelle 14 eine besondere
Bedeutung aufweisen. Eine besondere Bedeutung besteht immer dann, wenn zwei oder
mehr Kriterien zutreffen, kann aber unter Berücksichtigung der gebietsspezifischen Umstände auch für solche Schutzobjekte gelten, für die nur ein Kriterium zutrifft. Diejenigen
Schutzobjekte mit der höchsten Zahl zutreffender Kriterien haben in der Regel die größte
Bedeutung. Die aus den Zielen abgeleiteten Maßnahmen können zur Verbesserung von
Teilflächen im bisher „ungünstigen“ Zustand oder zur Neuentwicklung von LRT oder
Habitaten auf zusätzlichen Flächen innerhalb des FFH-Gebietes führen.
Alle weiteren Entwicklungsziele sind nachrangig (wünschenswerte Entwicklung); die
Maßnahmen sind nach Zweckmäßigkeit und Aufwand zu planen und umzusetzen. Das
trifft für alle Vogelarten zu, sofern der Erhaltungszustand auf Vogelschutzgebietsebene
und im bearbeiteten Teilgebiet (FFH-Gebiet) mit „C“ bewertet wurde. Für Lebensraumtypen oder Arten, die entsprechend den Angaben der oben genannten Tabellen besonders
bedeutsam sind, ist auch bei einer „günstigen“ Bewertung des Erhaltungszustandes mit B
im Gebiet zu prüfen, ob durch entsprechende Maßnahmen eine Entwicklung zur Bewertungsstufe A (hervorragend) möglich ist. Die aus den Zielen abgeleiteten Maßnahmen
können zur Verbesserung von Teilflächen im bisher „ungünstigen“ Zustand oder zur
Neuentwicklung von LRT oder Habitaten auf zusätzlichen Flächen innerhalb des FFHGebietes führen. Die Ansiedlung im Gebiet aktuell nicht vorkommender Arten des An49
UmweltPlan
Managementplan für das FFH-Gebiet DE 2441-303 Kölpinsee und Nordteil Fleesensee
hangs II FFH-RL und die Neuentwicklung von LRT gelten ebenfalls als wünschenswerte
Entwicklungsziele. Für LRT oder Arthabitate, deren Erhaltungszustand auf Gebietsebene
bereits mit A bewertet wurde, sind generell keine Entwicklungsziele festzulegen.
Für das FFH-Gebiet „Kölpinsee und Nordteil Fleesensee“ ergeben sich entsprechend der
Bestandsanalyse 2010 die in Tabelle 16,
Tabelle 17 und Tabelle 18 dargestellten aktuellen Erhaltungszustände. In den folgenden
Tabellen (Tabelle 20, Tabelle 21) werden die Erhaltungszustände (Bewertung lt. SDB
und aktuelle Bewertung) den daraus abgeleiteten, möglichen kurz- und mittelfristig anzustrebenden sowie den langfristig erreichbaren Erhaltungszuständen mit Angabe des
jeweiligen Erhaltungsziels gegenübergestellt. Entspricht die aktuelle Situation einzelner
Schutzobjekte nicht dem „günstigen Erhaltungszustand“ lt. FFH-RL, wird nachfolgend
geprüft und dargestellt, ob es seit dem Referenzzeitpunkt zu einer Verschlechterung
gekommen ist.
Die folgende Tabelle zeigt die aktuellen und anzustrebenden Erhaltungszustände der im
FFH-Gebiet vorkommenden Lebensraumtypen. Lebensraumtypen mit zwingendem
Wiederherstellungsbedarf sind grau hinterlegt.
Tabelle 20:
Aktueller und anzustrebender Erhaltungszustand der LRT
LRT
Code
Erhaltungszustand zum
Referenzzeitpunkt
3140
B
B
B (Erhalt)
B (Erhalt)
B (Erhalt)
3150
C
C
C
(Erhalt/ wE auf 100 %)
B
(Erhalt/ wE auf 100 %)
B
(Erhalt)
6510
-
B
B (Erhalt)
B (Erhalt)
A (Erhalt)
7140
-
B
B (Erhalt)
B (Erhalt)
B (Erhalt)
7210*
(A) B
B
B (Erhalt)
B (Erhalt)
B (Erhalt)
7230
B
C
B
(Erhalt und W auf 75 %)
B (Erhalt)
B (Erhalt)
50
aktueller angestrebter Erhalangestrebter Erhallangfristig erErhaltungszustand, kurzfris- tungszustand, mittel- reichbarer Erhaltungszust tig bis 2012
fristig bis 2018
tungszustand
and
UmweltPlan
Managementplan für das FFH-Gebiet DE 2441-303 Kölpinsee und Nordteil Fleesensee
LRT 3140
Oligo- bis mesotrophe kalkhaltige Gewässer mit benthischer Vegetation aus Armleuchteralgen
Auf der Ebene des FFH-Gebietes wurde der LRT 3140, dem der Kölpinsee, der Fleesensee und der Jabeler See zugeordnet sind, aktuell mit B (gut) bewertet und entspricht
damit dem in der FFH-Richtlinie formulierten Ziel eines „günstigen“ Erhaltungszustandes.
Dieser ist durch geeignete Schutz-Maßnahmen zu erhalten.
Der „günstige“ Zustand auf FFH-Gebietsebene resultiert dabei nur aus der noch guten
Bewertung des Kölpinsees mit einem entsprechend hohen Anteil an der Gesamt-LRTFläche. Fleesensee und Jabeler See wurden dagegen mit C (schlecht) bewertet. Da
jedoch nicht erkennbar ist, ob die derzeit gute Situation des Kölpinsees stabil genug ist,
den Belastungen, vor allem durch den hohen Nutzungsdruck in den Bereichen Tourismus
und Erholung sowie durch Nährstofffrachten (vgl. Kap. 1.3.1), zukünftig stand zu halten,
sollten auch hier effektive Maßnahmen zum Erhalt des Zustandes ergriffen werden.
Dabei sind weiterführende Untersuchungen zur Feststellung von Beeinträchtigungsquellen sinnvoll.
LRT 3150
Natürlich eutrophe Seen mit einer Vegetation des Magnopotamions
oder Hydrocharitions
Der einzige Standort dieses LRT, der zudem noch einen „ungünstigen“ Erhaltungszustand aufweist, befindet sich am SO-Ufer des Kölpinsees. Die anderen drei LRT-Flächen
gemäß der Binnendifferenzierung, ebenfalls am Südufer des Kölpinsees gelegen, konnten im Rahmen der LRT-Kartierung 2010 nicht bestätigt werden. Neben dem „ungünstigen“ Erhaltungszustand ist somit auch ein Flächenverlust gegenüber dem Referenzzustand zu verzeichnen. Dieses Flächendefizit ist darauf zurückzuführen, dass im SDB
pauschal alle permanenten und temporären Stillgewässer (W 21, W 22) dem LRT 3150
zugeordnet wurden. Da für diese Standorte im Rahmen der § 20-Kartierung lediglich eine
Codierung nach BNTK erfolgte und kein Biotopbogen erstellt wurde, lagen über den
Zustand keine weiteren Informationen vor. Im Rahmen der aktuellen LRT-Kartierung
2010 konnten aufgrund der mangelhaften Artenausstattung verbunden mit dem bestehenden Wasserregime jedoch nicht alle Stillgewässer dem LRT zugeordnet werden. Eine
Wiederherstellungspflicht in Bezug auf die Flächengröße ergibt sich somit aus Sicht der
Fachgutachter für diesen LRT nicht. Im Vergleich des „ungünstigen“ Erhaltungszustandes
(C) zum Referenzzeitpunkt mit dem aktuell „ungünstigen“ Zustand (C) leitet sich neben
dem grundsätzlichen Erhalt die wünschenswerte Entwicklung des LRT zum Zustand B
ab. Geeignete Maßnahmen dazu sind u. a. die Anlage von Pufferstreifen zur angrenzenden Ackernutzung.
LRT 6510
Magere Flachland-Mähwiesen (Alopecurus pratensis u. Sanguisorba
officinalis)
Dem neu erfassten LRT 6510 ist eine Frischwiese am SO-Ufer des Kölpinsees bei Klink
zugeordnet. Der „günstige“ Erhaltungszustand (B) der Fläche und damit des LRT insge51
UmweltPlan
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samt ist durch Beibehaltung der bestehenden extensiven Bewirtschaftung zu erhalten.
Unter der Voraussetzung einer gleichbleibenden Bewirtschaftung ist langfristig eine Entwicklung des LRT, der entsprechend Tabelle 12 eine besondere Bedeutung aufweist, in
einen „hervorragenden“ Erhaltungszustand (A) möglich.
LRT 7140
Übergangs- und Schwingrasenmoore
Dem neu erfassten LRT 7140 sind Basen-Zwischenmoore an den Seeufern und ein
Torfmoos- Moorbirkenbruch in der „Schwemmkuhle“ zwischen Kölpin- und Fleesensee
zugeordnet. Der insgesamt „günstige“ Erhaltungszustand (B) des LRT mit einer besonderen Bedeutung (vgl. Tabelle 12) ist durch geeignete Maßnahmen wie z. B. die Wiederaufnahme der Nutzung (Mahd) zu erhalten. Eine Entwicklung des LRT in einen „hervorragenden“ Erhaltungszustand (A) scheint angesichts der Abhängigkeit der Standorte von
den vorhandenen Seewasserspiegeln nicht realistisch.
LRT 7210*
Kalkreiche Sümpfe mit Cladium mariscus und Arten der Caricion
davallianae
Der „günstige“ Erhaltungszustand des LRT 7210 zum Referenzzeitpunkt konnte aktuell
bestätigt und damit der Erhalt als Ziel abgeleitet werden. Zudem besitzt der LRT gemäß
der Tabelle 12 eine besondere Bedeutung. Das Flächendefizit von ca. 4 ha gegenüber
dem Referenzzeitpunkt ergibt sich u. a. aus der BNTK als Grundlage der Binnendifferenzierung. Diese wertet lediglich Biotopkomplexe aus, und ohne zusätzliche Hinweise
erfolgte keine Differenzierung der Großröhrichte in Bezug auf die Cladium-Bestände. In
der Regel wurden so größere Flächen als LRT 7210 ausgewiesen, die diesem aber nicht
entsprechen. Darüber hinaus erfolgte in Teilbereichen eine Zuordnung von Flächen zum
LRT 7140. Somit ergibt sich aufgrund der Flächenreduktion kein Wiederherstellungsbedarf für Teilflächen. Eine wünschenswerte Entwicklung zum Zustand A scheint aufgrund
der Abhängigkeit der Standorte von den vorhandenen Seewasserspiegeln nicht realistisch. Die Abweichung des Erhaltungszustandes seit dem Referenzzeitpunkt von A zu B
erklärt sich vordergründig mit den seinerzeit fehlenden Bewertungsvorschriften; es ist
keine Verschlechterung seit dem Referenzzeitpunkt erkennbar.
LRT 7230
Kalkreiche Niedermoore
Der Erhaltungszustand des LRT 7230 hat sich gegenüber dem Referenzzeitpunkt von B
auf C verschlechtert, so dass Wiederherstellungsziele abgeleitet werden. Zudem ist die
durch die Kartierung nachgewiesene Verbreitungsfläche geringer als die gemeldete
Fläche. Das Flächendefizit ist vor allem darauf zurückzuführen, dass die lt. Binnendifferenzierung ausgewiesene Fläche aktuell nicht als solche bestätigt werden konnte, sondern aufgrund der vorhandenen Ausprägung und Artenausstattung dem LRT 7140 zugeordnet wurde. Es handelt sich hier um eine Fehlinterpretation in der Binnendifferenzierung. Dazu wurden zwei andere Flächen als LRT erfasst. Es ist davon auszugehen, dass
der LRT im FFH-Gebiet ursprünglich ausgedehnter war, sich flächenbezogen zum Referenzzeitpunkt aber eine ähnliche Situation wie heute darstellte. Allein aus dem Flächen52
UmweltPlan
Managementplan für das FFH-Gebiet DE 2441-303 Kölpinsee und Nordteil Fleesensee
defizit ergibt sich somit kein Wiederherstellungsbedarf. Die Ursachen der Verschlechterung vom „günstigen“ zum „ungünstigen“ Erhaltungszustand sind die Nutzungsauflassung, infolge derer die Standorte allmählich verbuschen, sowie ein verändertes Wasserregime. Somit ist die Verschlechterung plausibel und eine Wiederherstellung des „günstigen“ Erhaltungszustandes erforderlich.
53
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Die folgende Tabelle zeigt die aktuellen und anzustrebenden Erhaltungszustände der im
FFH-Gebiet vorkommenden Arten nach Anhang II der FFH-RL.
Tabelle 21:
Art
Aktueller und anzustrebender Erhaltungszustand der Habitate der Arten
nach Anhang II FFH-RL
Erhaltungszustand der Habitatelemente
zum Referenzzeitpunkt
aktueller
Erhaltungszustand der
Habitate
Angestrebter
Erhaltungszustand kurzfristig bis 2012
angestrebter
Erhaltungszustand, mittelfristig bis 2018
langfristig
erreichbarer
Erhaltungszustand
Fischotter
B
B
B (Erhalt)
B (Erhalt)
B (Erhalt)
Kammmolch
B
B
B (Erhalt)
B (Erhalt)
B (Erhalt)
Steinbeißer
B
A
A (Erhalt)
A (Erhalt)
A (Erhalt)
(B) C
C
C (Erhalt)
C (Erhalt)
C (Erhalt)
Bauchige Windelschnecke
B
A
A (Erhalt)
A (Erhalt)
A (Erhalt)
Kriechender
Scheiberich
A
B (vorläufig)1)
B (Erhalt)
B (Erhalt)
B (Erhalt)
Schlammpeitzger
1)
(LUNG M-V 2011a)
Fischotter
Der Erhaltungszustand der Habitate des Fischotters im FFH-Gebiet DE 2441-303 wird
insgesamt als „günstig“ (B) bewertet und entspricht damit dem guten Erhaltungszustand
zum Zeitpunkt der Gebietsmeldung (SDB). Diesen Zustand gilt es langfristig durch entsprechende Maßnahmen, vor allem die Tourismus- und Erholungsnutzung (Regulierung
Boots-/Schiffsverkehr), die Fischerei (Reusen), die Gewässerunterhaltung und die Verkehrsinfrastruktur (Kreuzungsbauwerke) betreffend, zu erhalten. Zudem besitzt die Art
gemäß Tabelle 14 eine besondere Bedeutung. Eine wünschenswerte Entwicklung zum
Zustand A scheint aber angesichts des hohen touristischen Nutzungsdrucks der Seen
und der Müritz-Elde-Wasserstraße sowie der Fischereithematik (Reusen) nicht realistisch. Möglich und anzustreben ist aber eine Verbesserung der Habitatqualität auf Teilflächen.
Steinbeißer
Die Habitate des Steinbeißers befinden sich insgesamt in einem „hervorragenden“ Erhaltungszustand (A), der durch entsprechende Schutzmaßnahmen, vor allem in Bezug auf
die Freizeit- und Erholungsnutzung, zu erhalten ist. Kölpinsee, Fleesensee und Jabeler
See stellen mit einem Flächenanteil von knapp 100% optimale Habitate für die Art dar.
Der als „ungünstig“ eingestufte Graben bei Nossentin ist dagegen nur suboptimal als
Habitat geeignet. Die Abweichung des Erhaltungszustandes von B zum Referenzzeitpunkt (SDB) zu A im Rahmen der aktuellen Bewertung ist einerseits auf nicht vergleichbare Bewertungsmethoden zurückzuführen. Die Bewertung im Zuge der Gebietsmeldung
54
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beruhte zudem auf unzureichenden Datengrundlagen. Andererseits ist nicht auszuschließen, dass sich die Habitatqualität der Großseen aufgrund der Verbesserung der Gewässergüte in den vergangenen Jahren (Kölpinsee, Jabeler See) ebenfalls verbessert hat.
Insgesamt befindet sich der Steinbeißer in Ausbreitungstendenz, eine Zunahme des
Bestandes ist zu beobachten.
Schlammpeitzger
Der Erhaltungszustand der Habitate des Schlammpeitzgers wird im FFH-Gebiet mit C
(„ungünstig“) bewertet und hat sich damit formal gegenüber dem „günstigen“ Zustand zur
Gebietsmeldung verschlechtert. Dementsprechend wären Wiederherstellungsziele zu
formulieren. Gutachtlich wird jedoch eingeschätzt, dass der Erhaltungszustand zum
Referenzzeitpunkt ebenfalls „ungünstig“ war, und damit keine tatsächliche Verschlechterung stattgefunden hat. Vielmehr beruhte die damalige Bewertung auf unzureichenden
Grundlagen und nicht vergleichbaren Bewertungsmethoden. Da der Schlammpeitzger
entsprechend der Tabelle 13 keine besondere Bedeutung für das Netz Natura 2000
besitzt, ist neben dem grundsätzlichen Erhalt formal die „wünschenswerte Entwicklung“
zum Erhaltungszustand B zu formulieren. Letzteres scheint angesichts des hohen Flächenanteils von Kölpin- und Fleesensee (ca. 99%), die natürlicherweise lediglich suboptimale Primärhabitate darstellen (u. a. überwiegend mineralisches Feinsediment), nicht
realistisch. Eine Verbesserung des Erhaltungszustandes durch eine reduzierte Gewässerunterhaltung und eine verbesserte Durchgängigkeit ist aber auf Teilflächen, den Grabensystemen im Blücherschen Bruch und bei Grabenitz möglich und anzustreben.
Kammmolch
Das einzige erfasste Habitat des Kammmolchs im FFH-Gebiet, ein Graben nördlich des
Kölpinsees, befindet sich in einem „günstigen“ Erhaltungszustand (B) und entspricht
damit den Angaben zum Referenzzeitpunkt (SDB). Der gute Zustand ist dauerhaft, u. a.
durch den Verzicht auf Grabenunterhaltung und eine extensive Umlandnutzung zu erhalten.
Bauchige Windelschnecke
Der Erhaltungszustand der Habitate der Bauchigen Windelschnecke wurde im Rahmen
der Kartierung 2010 mit A („hervorragend“) bewertet und ist in den folgenden Jahren
dauerhaft durch entsprechende Schutzmaßnahmen, die Offenhaltung und Wasserverhältnisse der Habitate betreffend, zu erhalten. Die Röhrichte am S-Ufer des Kölpinsees
und in der „Schwemmkuhle“ stellen mit Ausnahme einer Fläche - Röhricht am S-Ufer des
Kölpinsees mit höheren Anteilen überstauter Bereiche und Nährstoffeintrag durch Seewasser - optimal ausgeprägte Habitate ohne nutzungsbedingte Beeinträchtigungen dar.
Es wird eingeschätzt, dass die Abweichung des Erhaltungszustandes von B zum Referenzzeitpunkt (SDB) zu A im Rahmen der aktuellen Bewertung auf nicht vergleichbare
Bewertungsmethoden zurückzuführen ist und die Bewertung im Zuge der Gebietsmeldung auf unzureichenden Datengrundlagen beruhte (wissenschaftlicher Fehler).
55
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Kriechender Scheiberich
Der Erhaltungszustand der Habitate des Kriechenden Scheiberichs wird auf Grundlage
der Daten aus dem Botanischen Artenmonitoring der FFH-Arten vorläufig mit B („gut“)
bewertet und ist dauerhaft durch entsprechende Maßnahmen, vor allem die Fortführung
der aktuellen Nutzung (Beweidung) bzw. Wiedereinführung der Beweidung auf Teilflächen zu erhalten (angepasste Nutzungsart und -intensität). (entsprechend LUNG M-V
2011a)
Das FFH-Gebiet DE 2441-303 Kölpinsee und Nordteil Fleesensee wird fast vollständig
vom EU-Vogelschutzgebiet DE 2441-401 Klocksiner Seenkette, Kölpin- und Fleesensee
überlagert, die Grenzen des EU-Vogelschutzgebietes reichen jedoch z. T. weit über die
FFH-Gebietsgrenze hinaus. Ein Rückschluss auf den Erhaltungszustand der Vogelarten
in Bezug auf das gesamte EU-Vogelschutzgebiet ist aus den Habitatabgrenzungen und
Bewertungen somit nicht zulässig. In der Folge werden für die Vogelarten keine differenzierten Erhaltungsziele abgeleitet. Es gelten allgemein die Erhaltungsziele „Erhalt“ (alle
Bewertungen) und „wünschenswerte Entwicklung“ (Bewertung C lt. SDB und Bewertung
C aktuell im FFH-Gebiet). Die Erhaltungsziele der Vogelarten im bearbeiteten Teilgebiet
(FFH-Gebiet) sind zusammenfassend in Tabelle 23 dargestellt.
Die folgende Tabelle zeigt zusammenfassend die Defizite in den Habitatausprägungen
für die Brutvogelarten, deren Habitate sich innerhalb des FFH-Gebietes in einem ungünstigen Erhaltungszustand befinden. Im Anschluss folgen kurze Erläuterungen.
Tabelle 22:
Defizite in den Habitatausprägungen bezüglich der Vogelarten
Vogelart
Defizite in der Habitatausprägung im Untersuchungsgebiet
Rohrdommel
häufig geringe Flächengröße der Habitate, in Teilbereichen Störung durch regelmäßigen Bootsverkehr ohne räumliche Beschränkung
Wespenbussard
geringer Anteil beweideter Grünlandflächen im Habitat, Hochspannungsleitungen
im 3 km Umkreis um die Brutwälder
Rotmilan
geringer Grünlandanteil und Hochspannungsleitungen im 3 km Umkreis um die
Brutwälder
Wachtelkönig
geringe Flächengröße der Habitate
Kranich
großflächig unzureichende Wasserstände (fehlende permanente Überflutung)
Sperbergrasmücke
geringe Flächengröße bzw. Heckenlänge der Habitate
Zwergschnäpper
Fehlen von Kleingewässern in den Wäldern
Neuntöter
geringe Flächengröße der Habitate
Rohrdommel
Der insgesamt ungünstige Erhaltungszustand der Habitate der Rohrdommel ergibt sich
einerseits durch die vergleichsweise geringe Habitatgröße im Bereich Jabeler See und
Fleesensee und andererseits durch den regelmäßigen Bootsverkehr auf den Seen und
den damit für die Rohrdommel verbundenen Störungen. Prinzipiell ließe sich der Erhal56
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tungszustand durch räumliche Beschränkungen des Bootsverkehrs (z. B. Betonnung)
verbessern. Aufgrund des hohen touristischen Nutzungsdrucks der Seen erscheint dies
jedoch wenig realistisch. Möglich und anzustreben ist aber eine Verbesserung der
Habitatqualität auf Teilflächen. Eine Verbesserung der Habitatqualität im Bereich Fleesensee erscheint auch vor dem Hintergrund der räumlichen Beschränkungen (nur ein Teil
des Sees liegt im EU-Vogelschutzgebiet) nicht realistisch.
Wespenbussard
Der Erhaltungszustand der Habitate im Untersuchungsgebiet ist als ungünstig einzuschätzen. Die Hauptbeeinträchtigungen begründen sich im zu geringen Anteil an (beweideten) Grünlandflächen im Habitat und die Lage großer Anteile der potenziellen Brutwälder im 3 km Umkreis von Hochspannungsleitungen. Bei der Einstufung hat die Abgrenzung des Untersuchungsgebietes allerdings auch einen deutlichen Einfluss. Wichtige
Habitatelemente (z. B. Grünland auf Mineralstandorten) liegen häufig außerhalb des
Untersuchungsgebietes, aber innerhalb des EU-Vogelschutzgebietes. Unter Berücksichtigung dieser angrenzenden Habitatflächen würde sich möglicherweise in Teilbereichen
eine bessere Einstufung ergeben.
Der Einfluss von Hochspannungsleitungen im Umkreis von 3 km um die Brutwälder beeinflusst den Erhaltungszustand der Habitate sehr stark und führt regelmäßig zu einem
„ungünstigen Erhaltungszustand“ von Flächen mit ansonsten guter Habitatqualität.
Eine Verbesserung des Erhaltungszustandes (von C nach B) der Habitate im Untersuchungsgebiet ist aufgrund des (dauerhaften) Vorhandenseins von Hochspannungsleitungen im Umfeld der Habitate wenig realistisch.
Rotmilan
Der Erhaltungszustand der Habitate im Untersuchungsgebiet ist als ungünstig einzuschätzen. Die Hauptbeeinträchtigungen begründen sich im zu geringen Anteil an Grünlandflächen im Habitat und die Lage großer Anteile der potenziellen Brutwälder im 3 km
Umkreis von Hochspannungsleitungen.
Der Einfluss von Hochspannungsleitungen im Umkreis von 3 km um die Brutwälder beeinflusst den Erhaltungszustand der Habitate sehr stark und führt regelmäßig zu einem
„ungünstigen Erhaltungszustand“ von Flächen mit ansonsten guter Habitatqualität.
Das Kriterium 1.3 „Anteil an Kleingewässern im Habitat“ wurde bei der Bewertung nicht
berücksichtigt. Das Kriterium führt praktisch immer zu einer Bewertung der Habitatqualität
mit „C“, da der Grenzwert von >5 % für eine Einstufung in „B“ sehr hoch liegt und nur
äußerst selten erreicht werden kann. Vor diesem Hintergrund erscheint dieses Kriterium
in der vorliegenden Form nicht zur Bewertung von Habitaten des Rotmilans geeignet.
Unter Anwendung des Kriteriums würden alle Habitate ohne nähere Prüfung den Erhaltungszustand „C“ aufweisen.
57
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Eine Verbesserung des Erhaltungszustandes (von C nach B) der Habitate im Untersuchungsgebiet ist aufgrund des (dauerhaften) Vorhandenseins von Hochspannungsleitungen im Umfeld der Habitate wenig realistisch.
Wachtelkönig
Der ungünstige Erhaltungszustand ergibt sich vor allem aus der geringen Flächengröße
der Habitate von meist deutlich < 20 ha. Erst ab einer Flächengröße von mehr als 50 ha
ist eine bessere Einstufung möglich. Vor dem Hintergrund der ohnehin vergleichsweise
geringen Flächengrößen von Offenland im Gebiet ist eine Verbesserung des Erhaltungszustandes in den Grenzen des Untersuchungsgebietes kaum möglich, da diese eine
deutliche Ausweitung von Grünlandflächen voraussetzen würde.
Kranich
Die Habitate des Kranichs weisen in der Summe einen ungünstigen Erhaltungszustand
auf. Allerdings gibt es auch größere Flächen mit einem günstigen Erhaltungszustand. Der
Hauptgrund für den ungünstigen Erhaltungszustand liegt in den unzureichenden Wasserständen in den Habitaten. Der weitaus überwiegende Teil der Habitate betrifft Flächen,
die zur Brutzeit allenfalls temporär überflutet sind. Für eine bessere Einstufung müssten
die Wasserstände großflächig und permanent über Flur liegen. Eine deutliche Verbesserung beeinträchtigter Habitate ist nur über substantielle Wasserstandanhebungen, vor
allem in den Bruchwäldern, zu erreichen.
Sperbergrasmücke
Der ungünstige Erhaltungszustand ergibt sich vor allem aus der geringen Flächengröße
(bzw. Strukturlänge) der Habitate von meist deutlich < 2 ha. Erst ab einer Flächengröße
bzw. Strukturlänge von mehr als 10 ha bzw. >1.000 m ist eine bessere Einstufung als „C“
möglich. Ein günstiger Erhaltungszustand wäre mittel- bis langfristig nur über umfangreiche Hecken- bzw. Gebüschpflanzungen zu erreichen.
Zwergschnäpper
Der ungünstige Erhaltungszustand begründet sich vor allem im Fehlen von Kleingewässern im Wald. Die Wiedervernässung von Hohlformen im Wald wäre ein geeigneter Weg
den Erhaltungszustand zu verbessern.
Neuntöter
Der ungünstige Erhaltungszustand ergibt sich vor allem aus der geringen Flächengröße
der Habitate von meist deutlich < 10 ha. Erst ab einer Flächengröße von mehr als 50 ha
ist eine bessere Einstufung als „C“ möglich. Ein günstiger Erhaltungszustand wäre mittelbis langfristig vor allem über eine deutliche Ausweitung von Grünlandflächen, Trockenund Magerrasen, Zwergstraucheiden oder sonstigen niedrigwüchsigen und extensiv oder
ungenutzten Offenlandflächen im Umfeld der bestehenden Habitate bzw. durch Hecken58
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oder Gebüschpflanzungen auf bestehenden (aber gebüscharmen bzw. gebüschfreien)
Grünlandflächen möglich.
Zusammenfassend erfolgt für das FFH-Gebiet DE 2441-303 Kölpinsee und Nordteil
Fleesensee die Ableitung der Erhaltungsziele „Wiederherstellung“, „Erhalt“ und „wünschenswerte Entwicklung“, nachfolgend in Tabelle 23 dargestellt. Für den LRT 6410 und
die Teichfledermaus wird kein Erhaltungsziel abgeleitet (vgl. Kapitel I.2.1).
Tabelle 23:
Übersicht der gebietsbezogenen Erhaltungsziele der LRT nach Anhang I
FFH-RL und Arten nach Anhang II FFH-RL sowie der managementrelevanten Vogelarten nach VS-RL (bearbeitetes Teilgebiet)
Schutzobjekt
Erhaltungszustand
zum Referenzzeitpunkt (SDB)
Erhaltungszustand aktuell im
FFH-Gebiet
Besondere Bedeutung für das
Netz Natura 2000
Erhaltungsziel
auf Gebietsebene1)
3140
B
B
-
E
3150
C
C
-
E/ wE
6510
-
B
x
E
7140
-
B
x
E
7210*
(A) B
B
x
E
7230
B
C
-
W
Fischotter
B
B
x
E
Kammmolch
B
B
-
E
Steinbeißer
B
A
-
E
(B) C
C
-
(W) E/ wE
B
A
-
E
-
E
Schlammpeitzger
Bauchige Windelschnecke
2)
Kriechender Scheiberich
A
B (vorläufig)
Rohrdommel
B
C
E
Wespenbussard
B
C
E
Schwarzmilan
B
B
E
Rotmilan
B
C
E
Seeadler
B
B
E
Rohrweihe
B
B
E
Wachtelkönig
B
C
E
Kranich
B
C
E
Eisvogel
B
B
E
Schwarzspecht
B
B
E
Mittelspecht
B
B
E
Heidelerche
B
B
E
Sperbergrasmücke
B
C
E
Zwergschnäpper
B
C
E
Neuntöter
B
C
E
1)
2)
E – Erhalt, W – Wiederherstellung, wE – wünschenswerte Entwicklung
(LUNG M-V 2011a)
59
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I.4.3
Funktionsbezogene Erhaltungsziele
In der folgenden Tabelle 24 sind die konkreten Erhaltungsziele für jeden signifikant vorkommenden LRT und jede Art auf Basis der Defizitanalyse formuliert und die Art des
jeweiligen Erhaltungsziels dargestellt. Die Ziele beziehen sich in der Regel auf das gesamte FFH-Gebiet. Sofern sich Erhaltungsziele auf konkrete Teilflächen beziehen, erfolgt
eine entsprechende Ortsbezeichnung. Bei Wiederherstellungs- und Entwicklungszielen
auf Gebietsebene erfolgt in der letzten Spalte die Angabe der Mindestgröße für die Erreichung eines „günstigen“ Erhaltungszustandes auf FFH-Gebietsebene (> 75% der Fläche
mit den Bewertungen „A“ oder „B“).
Tabelle 24:
Funktionsbezogene Erhaltungsziele der Lebensraumtypen, der Arten des
Anhangs II FFH-RL sowie der managementrelevanten Vogelarten nach
VS-RL
Schutzobjekt
Erhaltungsziel
Art
Fläche
des
(ha)
Zieles
3140
Erhalt von
E(S)
mesotrophen Seen
mit charakteristischen und artenreichen Makrophytengemeinschaften
Entwicklung von
wE
mesotrophen Seen
mit charakteristischen und artenreichen Makrophytengemeinschaften
2.028,33
378,22
3150
Entwicklung von
E/ wE
arten- und strukturreichen Kleingewässern
6510
Erhalt artenreicher
Frischwiesen
E(P)
14,26
7140
Erhalt von BasenZwischenmooren
mit charakteristischen Pflanzenarten
E(S)
1,17
60
0,81
Ortsbezeichnung/ Teilfläche
Bemerkung
Mindestgröße für die
Erreichung
eines günstigen Erhaltungszustan
des (ha)
Kölpinsee
Verringerung der
Nährstoffbelastung,
Lenkung des Besucherverkehrs
-
Fleesensee,
Jabeler See
Verringerung der
Nährstoffbelastung,
Lenkung des Besucherverkehrs
Kleingewässer
am S-Ufer
Kölpinsee (westlich Klink)
Verringerung der
Nährstoffbelastung
0,81
Wiese am SOUfer Kölpinsee
bei Klink
Erhalt der bisherigen
extensiven Bewirtschaftung
-
Basen-Zwischenmoore am WUfer Kölpinsee u.
in der Schwemmkuhle
(7140-2-B, 71404-A)
Sicherung ganzjährig hoher Wasserstände
und extensiv genutzter Flächen im
Einzugsgebiet
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Schutzobjekt
Erhaltungsziel
Art
Fläche
des
(ha)
Zieles
Ortsbezeichnung/ Teilfläche
Bemerkung
Mindestgröße für die
Erreichung
eines günstigen Erhaltungszustan
des (ha)
Erhalt von BasenZwischenmooren
mit charakteristischen Pflanzenarten
E(P)
1,34
Basen-Zwischenmoore am NOUfer Fleesensee
und S-Ufer
Kölpinsee (71401-C, 7140-3-B)
Sicherung ganzjährig
hoher Wasserstände
und extensiv genutzter Flächen im Einzugsgebiet; partielle
Gehölzentnahme/ beseitigung, Wiederaufnahme der Mahd
7210*
Erhalt von
Schneidenriedund -röhrichtKomplexen mit
charakteristischen
Pflanzenarten
E(S)
20,38
Schneidenriedund –röhrichtKomplexe im UG
Sicherung ganzjährig hoher Wasserstände
und extensiv genutzter Flächen im
Einzugsgebiet
7230
Wiederherstellung
kalkreicher Niedermoore mit
charakteristischer
Artenausstattung
W
0,57
Niedermoor am
NO-Ufer Fleesensee, südöstl.
Kramper Berg
(7230-1-C)
Sicherung ganzjährig 0,56
hoher Wasserstände
und extensiv genutzter Flächen im Einzugsgebiet; Offenhaltung durch partielle
Gehölzentnahme/ beseitigung und Wiederaufnahme der
Mahd
Erhalt kalkreicher
Niedermoore mit
charakteristischer
Artenausstattung
E(P)
0,17
Niedermoor am
SO-Ufer Jabeler
See (7230-2-C)
Sicherung ganzjährig
hoher Wasserstände
und extensiv genutzter Flächen im Einzugsgebiet; Offenhaltung durch partielle
Gehölzent-nahme/ beseitigung und Wiederaufnahme der
Mahd
61
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Schutzobjekt
Erhaltungsziel
Art
Fläche
des
(ha)
Zieles
Ortsbezeichnung/ Teilfläche
Bemerkung
Mindestgröße für die
Erreichung
eines günstigen Erhaltungszustan
des (ha)
Fischotter
Erhalt naturnaher, E(S)
strukturreicher,
störungsarmer und
durchgängiger
Fließgewässerabschnitte und Seen
2.488,46
Nordteil Fleesensee, Kölpinsee,
Südteil Jabelscher See,
Bruchwaldkomplex in der
Schwemmkuhle,
Grabenmündungsbereiche in
die Seen, Gräben
im Blücherschen
Bruch u. nördlich
Grabenitz, Kanal
zw. Kölpinsee
und Jabeler See
(1355-1-B, 13552-A, 1355-5-B,
1355-6-B, 13557-B, 1355-8-B,
1355-10-A, 135511-B, 1355-12-A,
1355-13-B, 135514-A)
Sicherung störungsarmer Räume, u.a.
durch Verzicht auf
den Verbau von
Seeufern u. Besucherlenkung, Verzicht auf Gewässerunterhaltung,
Otterschutz in der
Fischerei
-
Entwicklung
wE
naturnaher,
strukturreicher,
störungsarmer und
durchgängiger
Fließgewässerabschnitte
4,14
Fleesen- und
Reeckkanal,
Graben bei
Nossentin (13553-C, 1355-4-C,
1355-9-C)
Verbesserung der
Durchgängigkeit,
Regelungen im
Boots- und Schiffsverkehr
(Verbessrung der
Habitatqualität in den
Kanälen aufgrund
von Gewässerunterhaltung und –ausbau
(Bundeswasserstraße) nur bedingt und
langfristig möglich)
Kammmolch
Erhalt eines Grabens mit mäßig
dichter submerser
und emerser
Vegetation
E(S)
0,17
Graben nördl.
Kölpinsee
(1166-1-B)
Verzicht auf Grabenunterhaltung, Erhalt
von Pufferstrukturen
-
Steinbeißer
Erhalt naturnaher
und lebensraumtypischer Seen mit
charakteristischen
Artenspektrum
E(S)
2.408,96
Kölpinsee,
Fleesensee,
Jabeler See
(1149-4-A, 11495-A, 1149-6-A)
Schutz vor mechanischen Beeinträchtigungen und Störungen
-
Graben bei
Nossentin
(1149-3-C)
Verbesserung von
Wassergüte und
Durchgängigkeit
Entwicklung
wE
naturnaher,
strukturreicher und
durchgängiger
Fließgewässerabschnitte
62
0,04
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Schutzobjekt
Erhaltungsziel
Art
Fläche
des
(ha)
Zieles
Schlamm Erhalt von lebens- E(S)
peitzger
raumtypischen
Standgewässern in
Verbindung mit
Gräben
Entwicklung
wE
naturnaher,
strukturreicher und
durchgängiger
Fließgewässerabschnitte
Bauchige Erhalt dauerhaft
Windelfeuchter Großschnecke seggenriede und
Röhrichte
E(S)
E(P)
Kriechender
Scheiberich
Erhalt einer
genutzten Weidefläche
E(P)
Rohrdommel
Erhalt störungsar- E(S)
mer nahrungsreicher Flachwasserbereiche mit
Deckung bietender
Vegetation (v. a.
Schilf)
Ortsbezeichnung/ Teilfläche
Bemerkung
2.366,88
Kölpinsee,
Fleesensee
(1145-8-C, 114510-C)
Verbesserung des
Erhaltungszustandes
aufgrund der naturräumlichen Gegebenheiten (u. a.
mineralisches Sediment) nicht möglich
(Seen als suboptimale Primärhabitate);
Schutz vor mechanischen Beeinträchtigungen)
15,55
Gräben im
Blücherschen
Bruch und bei
Grabenitz
(1145-2-C, 11454-C)
Verbesserung der
Habitatqualität durch
reduzierte Gewässerunterhaltung und
Herstellung der
Durchgängigkeit
26,09
Seggenriede und
Röhrichte im UG
Sicherung vorhande- ner Wasserstände
und ausreichender
Pufferstrukturen; ggf.
Offenhaltung durch
Entbuschung
Nordufer Fleesensee (südl.
Nossentin)
Sicherung des ArtVorkommens durch
Fortführung und ggf.
Anpassung der
aktuellen Beweidung
-
Wasserröhrichte
räumlich-zeitliche
Beschränkung des
Bootsverkehrs
-
107,50
Mindestgröße für die
Erreichung
eines günstigen Erhaltungszustan
des (ha)
63
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Schutzobjekt
Erhaltungsziel
Wespenbussard
Erhalt möglichst
E(S)
unzerschnittener
Landschaftsbereiche mit Wäldern
mit ausreichend
hohem Anteil an
Altbeständen als
Bruthabitat und
Offenbereichen mit
hoher Strukturdichte (insbesondere
Trocken- und
Magerrasen, Heiden, Feucht- und
Nassgrünland,
Säume, Gras- und
Staudenfluren oder
ähnliche Flächen
nahe des Brutwaldes als Nahrungshabitat
Schwarz
milan
Erhalt möglichst
unzerschnittener
Landschaftsbereiche mit Wäldern
mit ausreichen
hohem Anteil an
Altbeständen und
störungsarmem
Horstumfeld als
Bruthabitat und
hohen Grünlandanteilen oder
fischreichen
Gewässern als
Nahrungshabitat
Rotmilan
64
Art
Fläche
des
(ha)
Zieles
E(S)
Erhalt möglichst
E(S)
unzerschnittener
Landschaftsbereiche mit Wäldern
mit ausreichen
hohem Anteil an
Altbeständen und
störungsarmen
Horstumfeld als
Bruthabitat sowie
Landschaftsbereiche mit hohen
Grünlandanteilen
sowie möglichst
hoher Strukturdichte als Nahrungshabitat
544,36
2.518,48
Ortsbezeichnung/ Teilfläche
Bemerkung
Mindestgröße für die
Erreichung
eines günstigen Erhaltungszustan
des (ha)
Laub- oder
Nadel-LaubMischwälder mit
Altbeständen,
Trocken- und
Magerrasen,
Heiden, Feuchtund Nassgrünland, Säume,
Gras- und
Staudenfluren
oder ähnliche
Flächen
-
Laub- oder LaubNadelMischwälder mit
Altbeständen in
Waldrandnähe
-
Grünlandflächen
und Gewässer
390,32
Laub- und LaubNadelMischwälder mit
Altbeständen in
Waldrandnähe
Grünlandflächen
-
UmweltPlan
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Schutzobjekt
Erhaltungsziel
Art
Fläche
des
(ha)
Zieles
Ortsbezeichnung/ Teilfläche
Bemerkung
Mindestgröße für die
Erreichung
eines günstigen Erhaltungszustan
des (ha)
Seeadler
Erhalt möglichst
E(S)
unzerschnittener
Landschaftsbereiche mit störungsarmen Wäldern mit
Altbäumen als
Bruthabitat und
fisch- und wasservogelreiche Seen
als Nahrungshabitat
340,40
störungsarme
Wälder mit
Altbäumen und
Seen
-
Rohrweihe
Erhalt von stöE(S)
rungsarmen, weitgehend ungenutzten Röhrichten mit
hohen Anteil an
flach überstauten
Bereichen und
geringen Druck
durch Bodenprädatoren als Bruthabitat sowie ausgedehnte Verlandungsbereiche und
landwirtschaftlich
genutzte Flächen
(insbesondere
Grünland) als
Nahrungshabitat
109,64
Wasserröhrichte,
Verlandungsbereiche und
Grünlandflächen
-
Wachtelkönig
Erhalt von GrünE(P)
land (insbesondere
Feucht- und Nassgrünland) mit
Deckung gebender
Vegetation, flächige Hochstaudenfluren, Seggenriede sowie Grasoder Staudenfluren
104,82
Grünland, Stauden- und Hochstaudenfluren,
Seggenriede
-
65
UmweltPlan
Managementplan für das FFH-Gebiet DE 2441-303 Kölpinsee und Nordteil Fleesensee
Schutzobjekt
Erhaltungsziel
Kranich
Erhalt störungsar- E(S)
mer nasser Waldbereiche, wasserführende Sölle und
Senken, Moore,
Sümpfe und Verlandungszonen
von Gewässern als
Brut- und Nahrungshabitat und
angrenzende oder
nahe gelegenen
störungsarme
landwirtschaftlich
genutzte Flächen
(insbesondere
Grünland) als
Nahrungshabitat
316,77
Eisvogel
Erhalt störungsar- E(S)
mer Bodenabbruchkanten von
steilen Uferwänden an Seen, ersatzweise auch
Erdabbaustellen
und Wurzelteller
geworfener Bäume in Gewässernähe als Bruthabitat sowie kleinfischreiche Standund Fließgewässer
mit aus-reichender
Sichttiefe und
uferbegleitenden
Gehölzen (Ansitzwarten) als Nahrungshabitat
2.269,84
Schwarz- Erhalt von größespecht
ren, vorzugsweise
zusammenhägenden Laub-, Nadelund Mischwälder
mit ausreichend
hohen Anteilen an
Altbeständen und
Totholz
66
Art
Fläche
des
(ha)
Zieles
E(S)
678,32
Ortsbezeichnung/ Teilfläche
Bemerkung
Mindestgröße für die
Erreichung
eines günstigen Erhaltungszustan
des (ha)
Bruchwälder,
Moore, Sümpfe
und Verlandungszonen von
Gewässern
großflächig zu
niedrige Wasserstände, Verbesserung durch Erhöhung
der Wasserstände in
Bruchwäldern und
Mooren in Teilbereichen sinnvoll
Bodenabbruchkanten, Wurzelteller und Gewässer
-
Laub-, Nadelund Mischwälder,
Altholzbestände,
Totholz
-
UmweltPlan
Managementplan für das FFH-Gebiet DE 2441-303 Kölpinsee und Nordteil Fleesensee
Schutzobjekt
Erhaltungsziel
Art
Fläche
des
(ha)
Zieles
Mittelspecht
Erhalt von LaubE(S)
und Laub-NadelMischwäldern mit
ausreichend hohen
Anteilen an Altbeständen und stehendem Totholz
sowie mit Beimischungen älterer
grobborkiger
Bäume (u. a.
Eiche, Erle und
Uraltbuchen)
Heidelerche
Erhalt lichter
Kiefernwälder auf
Sandstandorten
und trockene
Randbereiche und
Lichtungen von
Kiefernwäldern mit
lückiger und
überwiegend
niedriger Vegetation sowie aufgelockerter Übergangsbereiche
zwischen Wald
und Offenland
Ortsbezeichnung/ Teilfläche
Bemerkung
Mindestgröße für die
Erreichung
eines günstigen Erhaltungszustan
des (ha)
165,41
Laub- und LaubNadelMischwälder,
Altbestände,
stehendes
Totholz
-
E(S)
19,25
Heidenkirchhof
und Damerower
Werder
-
Sperbergrasmücke
Erhalt von Hecken, E(S)
Gebüschen und
Waldränder mit
bodennaher
Schicht aus
dichten, dornigen
Sträuchern und
angrenzende
offene Flächen
3,61
Hecken und
Gebüsche S
Nossentin, SE
Damerow, NW
Klink
-
Zwergschnäpper
Erhalt von LaubE(S)
und Laub-NadelMischwälder mit
ausreichend hohen
Anteilen an Beständen mit stehendem Totholz
mit wenig oder
fehlendem Unterund Zwischenstand sowie gering
ausgeprägter oder
fehlender Strauchund Krautschicht
sowie Kleingewässer im Wald
82,20
Damerower
Werder, N Klink
-
67
UmweltPlan
Managementplan für das FFH-Gebiet DE 2441-303 Kölpinsee und Nordteil Fleesensee
Schutzobjekt
Erhaltungsziel
Neuntöter
Erhalt von struktur- E(S)
reichen Hecken,
Waldmänteln,
Strauchgruppen
oder dornigen
Einzelsträuchern
als Bruthabitat mit
angrenzenden
Grünlandflächen,
Gras- oder Staudenfluren als
Nahrungshabitat
sowie strukturreiche Verlandungsbereiche von
Gewässern mit
Gebüschen
68
Art
Fläche
des
(ha)
Zieles
27,63
Ortsbezeichnung/ Teilfläche
Hecken, Gebüsche, Waldmäntel, Grünland
Bemerkung
Mindestgröße für die
Erreichung
eines günstigen Erhaltungszustan
des (ha)
-
UmweltPlan
Managementplan für das FFH-Gebiet DE 2441-303 Kölpinsee und Nordteil Fleesensee
II. Teil
II.1
Konsensorientierte Umsetzung der Maßnahmen: Erarbeitung unter
Berücksichtigung sozioökonomischer Belange
Bewertung der vorhandenen und geplanten Nutzungen
Generell gilt für das FFH-Gebiet ein Verschlechterungs- und Störungsverbot (Art. 6 Abs.
2 FFH-Richtlinie), aber kein absolutes Veränderungsverbot. Dies bedeutet, dass das
Gebiet durch Vorhaben oder Nutzungen innerhalb oder außerhalb des Gebietes in seinen
für die Erhaltungsziele oder den Schutzzweck maßgeblichen Bestandteilen nicht erheblich beeinträchtigt werden darf (§ 33 Abs. 1 BNatSchG, § 21 Abs. 2 NatSchAG M-V).
Genehmigungs- oder anzeigepflichtige Projekte und Pläne sind vor ihrer Zulassung auf
ihre Verträglichkeit mit den Erhaltungszielen des FFH-Gebietes zu überprüfen (vgl. Art. 6
Abs. 3 und 4 FFH-RL, §34 BNatSchG).
Betreffend nicht zulassungspflichtiger Handlungen und Nutzungen (sog. „ongoing
activities“) besteht nach §33 Abs. 1 BNatSchG ein gesetzlicher Grundschutz. Dieser gilt
als Auffangtatbestand, soweit der Schutz des Gebietes nicht durch spezielle Regelungen
erfolgt (z. B. Schutzgebietsausweisung, vertragliche Regelung).
Eine Prüfung nicht zulassungspflichtiger Nutzungen (z. B. landwirtschaftliche Nutzung,
Gewässerunterhaltung durch Behörden) auf Verträglichkeit im Rahmen der Managementplanung ist nur dann erforderlich, wenn durch die bereits vorhandenen Nutzungen
nachweis- und zuordnungsbare Wirkungen verursacht werden, die ein Erhaltungsziel in
Frage stellen. Das ist regelmäßig der Fall, wenn diese Wirkungen einen ungünstigen
Erhaltungszustand von LRT oder Arthabitaten auf Gebietsebene verursachen.
Besteht das Ziel „Wiederherstellung“, ist davon auszugehen, dass die aktuelle Nutzung
zumindest auf Teilflächen in der aktuellen Art und Weise nicht verträglich ist und kein
Bestandsschutz besteht. Im Rahmen der Managementplanung sind zuerst diese „Problemfälle“ zu bearbeiten und Lösungsmöglichkeiten zu entwickeln.
Besteht das Ziel „Entwicklung“, ist davon auszugehen, dass die aktuelle Nutzung zumindest auf Teilflächen in der aktuellen Art und Weise nicht verträglich ist, aber im Rahmen
eines „Bestandsschutzes“ weiter bestehen kann, soweit diese Nutzung situationsangemessen ist und den Anforderungen des § 5 BNatSchG entspricht.
Die folgende Tabelle zeigt die LRT nach Anhang I FFH-Richtlinie und Arten nach Anhang
II FFH-Richtlinie, deren Erhaltungszustand auf FFH-Gebietsebene als „ungünstig“ bewertet wurde und bei denen die Erhaltungsziele „Wiederherstellung“ oder „Entwicklung“
abgeleitet wurden.
69
UmweltPlan
Managementplan für das FFH-Gebiet DE 2441-303 Kölpinsee und Nordteil Fleesensee
Tabelle 25:
LRT und Arten mit ungünstigem Erhaltungszustand auf FFH-Gebietsebene
EU-Code
Lebensraumtyp/ Art
Erhaltungsziel *
3150
Natürliche eutrophe Seen mit einer Vegetation des Magnopotamions oder
Hydrocharitions
E und wE
7230
Kalkreiche Niedermoore
E und W
1145
Schlammpeitzger
E und wE
*
E-Erhalt, W-Wiederherstellung, wE-wünschenswerte Entwicklung
Bezogen auf den Schlammpeitzger ist der „ungünstige“ Erhaltungszustand der Habitate
auf FFH-Gebietsebene nur partiell und nicht wesentlich auf unverträgliche Nutzungen
zurückzuführen. Kölpinsee und Fleesensee mit einem Flächenanteil von ca. 99% an der
gesamten Habitatfläche stellen u. a. aufgrund der überwiegend mineralischen Feinsedimente natürlicherweise lediglich suboptimale Primärhabitate dar; Entwicklungsmaßnahmen bezogen auf die Seen sind hier deshalb nachrangig. Eine Verbesserung zu einem
„günstigen“ Erhaltungszustand auf Gebietsebene ist nicht realistisch. Möglich und anzustreben ist jedoch die Entwicklung der sich aktuell in einem „ungünstigen“ Erhaltungszustand befindlichen Grabensysteme im Blücherschen Bruch und bei Grabenitz, die das
eigentliche Verbreitungsgebiet der Art im FFH-Gebiet darstellen (vgl. Kap. II.1.4).
II.1.1
Verträgliche Landnutzungen
Generell ist davon auszugehen, dass die zum Referenzzeitpunkt 2004 ausgeübten land-,
forst- und fischereiwirtschaftlichen Nutzungen im Sinne des § 5 BNatSchG weiterhin
zulässig und verträglich sind, da sich trotz oder wegen dieser Nutzungen der schutzwürdige Zustand eingestellt hat. Das trifft auch auf die Ausübung der ordnungsgemäßen
Hege und Jagd sowie die Unterhaltung oberirdischer Gewässer (vgl. § 39 WHG) und von
Bundeswasserstraßen (vgl. § 8 WaStrG) zu. Die Forstwirtschaft sowie Nutzungen im
Wald werden lediglich in Bezug auf die Offenland-LRT berücksichtigt. Bezogen auf die
Wald-LRT erfolgt die Umsetzung der Natura 2000 – Belange durch die Forstverwaltung.
Die zum Referenzzeitpunkt vorhandenen Landnutzungen sind in Kap. I.1.2 sowie in der
Karte 1a dargestellt. Innerhalb des FFH-Gebietes sind insbesondere die Land-, Forstund Fischereiwirtschaft sowie die Wasserwirtschaft von Bedeutung.
Die vorhandene landwirtschaftliche Nutzung wird überwiegend als verträglich beurteilt.
Entsprechende unverträgliche Nutzungen werden in Kap. II.1.4 beschrieben. Positiv auf
den Zustand der LRT und Habitate wirkt sich die in den Bereichen Nordufer Fleesensee,
Südostufer Kölpinsee und Halbinsel Heidenkirchhof praktizierte extensive Grünlandnutzung aus. Sie erfolgt nach den Vorgaben der naturschutzgerechten Grünlandnutzung
bzw. der Einführung und Beibehaltung ökologischer Anbauverfahren. Die extensive Nutzung ist bspw. Voraussetzung für den Erhalt des LRT 6510 Magere FlachlandMähwiesen am Südostufer des Kölpinsees und übernimmt darüber hinaus in Teilbereichen eine Pufferfunktion für LRT und Habitate gegenüber Nährstoffeinträgen aus angrenzenden intensiv landwirtschaftlich genutzten Flächen. Die land- (und forst) wirtschaft70
UmweltPlan
Managementplan für das FFH-Gebiet DE 2441-303 Kölpinsee und Nordteil Fleesensee
lichen Betriebe, die Direktzahlungen aus Mitteln der Agrarförderung oder Flächenbeihilfen aus dem ELER erhalten, müssen die sogenannten Cross ComplianceVerpflichtungen einhalten. Nur bei Einhaltung dieser Anforderungen gelten die landwirtschaftlichen Nutzungen als verträglich. Die landwirtschaftliche Nutzung in den Naturschutzgebieten unterliegt den Vorgaben der entsprechenden Rechtsgrundlagen.
Die Bewirtschaftung der Wälder des FFH-Gebietes richtet sich, unabhängig von den
Eigentumsverhältnissen, nach den Grundsätzen der ordnungsgemäßen Forstwirtschaft
im Sinne der nachhaltigen Sicherung der Waldfunktionen (LWaldG M-V) sowie in von der
Landesforst M-V betreuten Wäldern zusätzlich nach den Zielstellungen und „Grundsätzen
der naturnahen Forstwirtschaft“. Zur Vermeidung von erheblichen Beeinträchtigungen bei
der Waldbewirtschaftung finden weiterhin die „Wald-Behandlungsgrundsätze in Natura
2000-Gebieten“ Berücksichtigung. Die forstwirtschaftliche Nutzung in den Naturschutzgebieten unterliegt den Vorgaben der entsprechenden Rechtsgrundlagen.
Die Wasserwirtschaft im FFH-Gebiet, speziell Wasserbau und Gewässerunterhaltung
in engem Zusammenhang mit der landwirtschaftlichen Nutzung wird überwiegend als
verträglich beurteilt. Entsprechende unverträgliche Nutzungen werden in Kap. II.1.4
beschrieben. Die Unterhaltung der Gewässer 2. Ordnung, hierzu zählen u. a. die zahlreichen Gräben im Umfeld der Seen, wurde seit den 1960er/ 1970er Jahren deutlich reduziert bzw. in Teilbereichen eingestellt, wovon gleichzeitig zahlreiche Arten profitieren. Die
Seen unterliegen keinen regulären Unterhaltungsmaßnahmen. Lediglich in den ausgebauten Kanälen (Reeck- und Fleesenkanal) als Teil der Müritz-Elde-Wasserstraße werden zur Gewährleistung des ungehinderten Schiffsverkehrs gewässerunterhaltende
Maßnahmen durchgeführt. Die Gewässerunterhaltung in den Naturschutzgebieten ist in
den entsprechenden Rechtsgrundlagen geregelt.
Die Fischerei wird im FFH-Gebiet insgesamt als verträglich mit dem Schutzzweck und
den Erhaltungszielen der LRT und Arten beurteilt. Bezogen auf den Fischotter wird unabhängig davon und auf Grundlage der landesweiten Bewertungsvorschriften die Verwendung nicht ottersicherer Reusen in Kölpin- und Fleesensee als Beeinträchtigung und
Gefährdung benannt (vgl. Kap. I.3.2). Für das Untersuchungsgebiet ist jedoch die Relevanz dieses Faktors gegenwärtig nicht bekannt und sollte unter Beachtung der lokalen
Bedingungen näher untersucht werden. Im Allgemeinen besteht weiterer Forschungsund Entwicklungsbedarf hinsichtlich eines praxisgerechten Fischotterschutzes in der
Fischerei. Die Fischerei in den Naturschutzgebieten des FFH-Gebietes ist in den entsprechenden Rechtsgrundlagen geregelt.
Bezogen auf den LRT 3140, der sich aufgrund des guten Erhaltungszustandes des
Kölpinsees auch insgesamt noch in einem guten Zustand befindet, sind die genannten
Nutzungen insgesamt als verträglich zu beurteilen. Beeinträchtigungen bestehen jedoch
u. a. durch Nährstoffeinträge aus den umliegenden entwässerten Niedermoorflächen
(Polder Wendhof, Grabenitz, Kölpinwiesen). Zusammen mit der Nährstofffracht über den
Grabowhöfer Grenzgraben in den Jabeler See, in den die Kläranlage Waren entwässert
71
UmweltPlan
Managementplan für das FFH-Gebiet DE 2441-303 Kölpinsee und Nordteil Fleesensee
sowie den Beeinträchtigungen aus der starken touristischen Nutzung könnte es zukünftig
zu einer Verschlechterung des Erhaltungszustandes des Kölpinsees und damit des LRT
3140 insgesamt kommen. Weiterführende Untersuchungen zur Feststellung von Beeinträchtigungsquellen sollten durchgeführt werden.
II.1.2
Verträgliche Tourismus- und Erholungsnutzungen und Erschließungen
Generell gilt, dass das Betreten der Flur, des Strandes und das Benutzen von oberirdischen Gewässern zum Zweck des natur- und landschaftsverträglichen Freizeiterlebens
und der sportlichen Betätigung zulässig sind (vgl. § 59 BNatSchG, § 25 und 27
NatSchAG M-V, § 28 LWaldG, § 5 WaStrG, § 21 LWaG). Die zum Referenzzeitpunkt
vorhandenen Erholungsnutzungen und Erschließungen sind in Kap. I.1.2 sowie in Karte
1a dargestellt. Zu beachten sind Art. 2 VS-RL und Art. 2 Abs. 3 FFH-RL sowie § 1 Abs. 4
BNatSchG: „Den Erholungserfordernissen ist Rechnung zu tragen.“ Nutzungen und
Erschließungen im Wald werden nicht betrachtet, da die Umsetzung der Natura 2000 –
Belange im Wald durch die Forstwirtschaft erfolgt.
Zusammenfassend wird eingeschätzt, dass die Tourismus- und Erholungsnutzung im
derzeitigen Umfang noch verträglich ist und keine erhebliche Beeinträchtigung für die
Erhaltungsziele oder für den Schutzzweck maßgeblicher Bestandteile des FFH-Gebietes
darstellt. Dies betrifft u. a. die wassergebundenen Nutzungen sowie die touristische
Infrastruktur in Form von Rad- und Wanderwegen. Die aktuellen Beeinträchtigungen der
Seen durch den starken Schiffs- und Bootsverkehr könnten in Verbindung mit den Beeinträchtigungen durch Nährstoffeinträge (entwässerte Niedermoorflächen, Kläranlage
Waren) zukünftig jedoch zu einer Verschlechterung des Erhaltungszustandes des LRT
3140 führen (vgl. Kap. I.3.1). Inwieweit sich der Schiffs- und Bootsverkehr negativ auf die
flachen Seen auswirkt, sollte in weiterführenden Untersuchungen betrachtet werden.
Zudem stellt die zunehmende Frequentierung der Seeuferbereiche durch land- und gewässerseitige Tourismus- und Erholungsnutzungen eine Beeinträchtigung der
Habitatqualität für Fischotter, Steinbeißer und Schlammpeitzger dar (vgl. Kap. I.3.2);
weitere Erschließungsmaßnahmen sollten vermieden werden.
II.1.3
Verträgliche gewerbliche Nutzungen und Infrastruktureinrichtungen
Es wird eingeschätzt, dass die zum Referenzzeitpunkt vorhandene Verkehrsinfrastruktur
(vgl. Kap. I.1.2) verträglich ist. Industrie- und Gewerbegebiete gibt es nicht im FFHGebiet. Der ungünstige Erhaltungszustand der LRT 3150 und 7230 sowie der Habitate
des Schlammpeitzgers steht in keinem Zusammenhang mit den bestehenden infrastrukturellen Nutzungen.
Beeinträchtigungen des LRT 3140 gibt es jedoch u. a. durch die Nährstofffracht über den
Grabowhöfer Grenzgraben in den Jabeler See, in den die Kläranlage Waren entwässert.
Neben den Nährstoffen gibt es zunehmend Probleme mit der sehr hohen und vermutlich
in Zukunft noch steigenden Salzfracht aus der Kläranlage (Milchverarbeitung, zukünftig
evtl. Soletherme). Zusammen mit den Beeinträchtigungen aus der starken touristischen
72
UmweltPlan
Managementplan für das FFH-Gebiet DE 2441-303 Kölpinsee und Nordteil Fleesensee
Nutzung des Kölpinsees und weiteren Nährstofffrachten aus umliegenden entwässerten
Niedermoorflächen könnte es zukünftig zu einer Verschlechterung des aktuell noch guten
LRT-Zustandes kommen. Diesbezüglich sollten weitere Untersuchungen durchgeführt
werden.
Neben den vorhandenen Infrastruktureinrichtungen werden die zum Referenzzeitpunkt
vorhandenen zulässigen sowie die bereits zugelassenen Pläne und Projekte im Rahmen
des Bestandsschutzes dargestellt. Als zugelassene, noch nicht realisierte Vorhaben
gelten:
-
bestandskräftig zugelassene Projekte,
-
rechtskräftige Pläne,
-
Projekte mit erlassener, aber noch nicht bestandskräftiger Zulassung,
-
Pläne, denen zur Rechtskraft nur noch ein formaler Akt fehlt (z. B. Bekanntmachung),
-
Bebauungspläne im Stadium der Planreife,
-
Teilvorhaben, die zwingende Folge des Gesamtvorhabens sind,
-
Vorhaben, die nach dem Referenzzeitpunkt auf Verträglichkeit geprüft und daraufhin
zugelassen wurden,
-
Pläne und Projekte, die vor Inkrafttreten der Regelungen über die Verträglichkeitsprüfung 1998 bestandskräftig zugelassen wurden.
Soweit ein Vorhaben nach 1998 genehmigt wurde, ohne dass eine FFHVerträglichkeitsprüfung durchgeführt worden ist, ist zu prüfen, ob das zugelassene Vorhaben offensichtlich unverträglich ist (§ 34 BNatSchG). In diesem Fall gelten die Grundschutzanforderungen des Art. 6 Abs. 2 (vgl. 33. HABITAT-AUSSCHUSS).
In der folgenden Tabelle sind alle zugelassenen Pläne und Projekte, die im Rahmen der
Managementplanung, das FFH-Gebiet betreffend, ermittelt wurden, dargestellt.
Tabelle 26:
Zugelassene und rechtskräftige Pläne und Projekte
Bezeichnung der Planung *
Flächennutzungsplan
Räumlicher Bezug/ Gemeinde
Göhren-Lebbin
Landschafsplan
Abrundungssatzung Nossentin
Status
rechtskräftig seit 2006
genehmigt im Rahmen des FNP
Silz
rechtskräftig
Flächennutzungsplan
rechtskräftig seit 2006
Landschaftsplan
genehmigt im Rahmen des FNP
Flächennutzungsplan
Stadt Malchow
Landschaftsplan
Flächennutzungsplan
genehmigt im Rahmen des FNP
Stadt Waren (Müritz)
Landschaftsplan
Flächennutzungsplan
rechtskräftig seit 2001
wirksam seit 2006
bestätigt 2002
Klink
genehmigt 2000
73
UmweltPlan
Managementplan für das FFH-Gebiet DE 2441-303 Kölpinsee und Nordteil Fleesensee
Bezeichnung der Planung *
Flächennutzungsplan
Räumlicher Bezug/ Gemeinde
Jabel
B-Plan Nr. 05 – Damerow Ost
Status
genehmigt 2006
genehmigt: 06.01.1998
STADT WAREN (MÜRITZ) 2010; AMT MALCHOW 2010; AMT SEENLANDSCHAFT WAREN 2011
II.1.4
Unverträgliche Nutzungen
Als Ergebnis der vorangegangenen Prüfungen sind nicht zulassungs- oder anzeigepflichtige Nutzungen, die einen ungünstigen Erhaltungszustand der LRT und Arten auf
Gebiets- und Landesebene nachweisbar verursachen oder verursacht haben, als unverträglich beurteilt worden. Diese Nutzungen, die nicht im Rahmen der Zulassung eines
Plans oder Projekts auf Verträglichkeit geprüft werden, können auch eine „schleichende
Verschlechterung“ des Erhaltungszustands der Lebensräume und Artvorkommen verursachen.
Im Folgenden werden diese Nutzungen mit räumlichem Bezug beschrieben und die
erforderlichen Maßnahmen dargestellt. Die Forstwirtschaft sowie Nutzungen im Wald
werden lediglich in Bezug auf die Offenland-LRT berücksichtigt. Bezogen auf die WaldLRT erfolgt die Umsetzung der Natura 2000 – Belange durch die Forstverwaltung.
LRT 3150
Natürliche eutrophe Seen mit einer Vegetation des Magnopotamions
oder Hydrocharitions
Der ungünstige Erhaltungszustand des einzigen Kleingewässers im FFH-Gebiet am SOUfer des Kölpinsees und damit des LRT 3150 insgesamt ist vor allem auf Nährstoffeinträge aus der angrenzenden intensiven Ackernutzung zurückzuführen. Zum Erhalt des
Gewässers bzw. zur Entwicklung eines günstigen Erhaltungszustandes ist eine Reduzierung der Nährstoffeinträge notwendig. Eine geeignete Maßnahme ist die Anlage eines
Pufferstreifens zur angrenzenden Ackernutzung.
LRT 7230
Kalkreiche Niedermoore
Die beiden Flächen des LRT 7230 am NO-Ufer des Fleesensees (südöstlich Kramper
Berg) und am SO-Ufer des Jabeler Sees sind durch ausbleibende Nutzung und damit
verbundene, zunehmende Verbuschung gefährdet. Hinzu kommt ein verändertes Wasserregime der Standorte. Zur Sicherung bzw. Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustandes ist die Wiederaufnahme einer extensiven Nutzung mit vorheriger partieller Gehölzrücknahme (Entbuschung) erforderlich.
Schlammpeitzger
Der „ungünstige“ Erhaltungszustand der Habitate des Schlammpeitzgers auf FFHGebietsebene ist nur partiell auf unverträgliche Nutzungen zurückzuführen. Neben den
natürlicherweise ungünstigen Sedimentverhältnissen in den Seen (Kölpin- und Fleesensee) bestehen in Teilbereichen Beeinträchtigungen durch den Motorbootsverkehr und die
insgesamt hohe Freizeitnutzung der Wasserstraße; vereinzelt gibt es Beeinträchtigungen
74
UmweltPlan
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durch Bootsanleger. Entwicklungsmaßnahmen bezogen auf die Seen, die lediglich suboptimale Primärhabitate darstellen, sind deshalb nachrangig. Die Entwicklung eines
„günstigen“ Erhaltungszustandes der Habitate auf Gebietsebene ist aufgrund des hohen
Flächenanteils der Seen nicht realistisch.
Das eigentliche Verbreitungsgebiet der Art im FFH-Gebiet stellen die Feuchtgebiete mit
Vernässungsflächen und Gräben dar, speziell die Grabensysteme im Blücherschen
Bruch und bei Grabenitz. Der aktuell „ungünstige“ Zustand dieser Habitate ist auf die
eingeschränkte Durchgängigkeit sowie die Durchführung von Gewässer unterhaltenden
Maßnahmen zurückzuführen. Möglich und anzustreben ist die Verbesserung dieser
Lebensräume durch entsprechende Entwicklungsmaßnahmen (Reduzierung/ Anpassung
der Gewässerunterhaltung, Verbesserung der Durchgängigkeit).
Die folgende Tabelle gibt zusammenfassend einen Überblick über die schutzgutbezogenen unverträglichen Nutzungen im FFH-Gebiet.
Tabelle 27:
Schutzgutbezogene unverträgliche Nutzungen im FFH-Gebiet
LRT/ Art
Ort
Unverträgliche Nutzung/ Handlung
Bemerkungen
3150
Kleingewässer am SOUfer Kölpinsee (3150-1C)
intensive Ackernutzung
an LRT angrenzender
Bereiche (Nährstoffeinträge)
fehlende Pufferstrukturen südlich
und westlich des Kleingewässers
7230
Niedermoor am NO-Ufer Nutzungsauflassung
Fleesensee, südöstl.
Kramper Berg (7230-1C)
Verbuschung
Entwässerung durch zu niedrigen
Seewasserspiegel
Niedermoor am SO-Ufer Nutzungsauflassung
Jabeler See (7230-2-C)
Verbuschung
Großräumige Entwässerung
(Wasserstand durch See beeinflusst)
Gräben im Blücherschen intensive GewässerunBruch (1145-2-C)
terhaltung
Wasserbau (keine
Verbindung in Oberlauf;
Punpwerke)
fehlende bzw. eingeschränkte
Durchgängigkeit
starke Wasserstandsschwankungen, Abtrennung der
Aue
Gräben bei Grabenitz
(1145-4-C)
fehlende bzw. eingeschränkte
Durchgängigkeit
Schlammpeitzger
intensive Gewässerunterhaltung
Wasserbau (keine
Verbindung in Oberlauf;
Schöpfwerk, Staue)
75
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II.1.5
Geplante Projekte und Nutzungen
II.1.5.1 Verträgliche Planungen (Vorprüfung ohne weitere Hauptprüfung)
Absehbare Pläne und Projekte (z. B. Bauleit-Planungsabsichten von Gemeinden) sind im
Sinne einer „Vorprüfung“ auf Verträglichkeit zu beurteilen, die Prüfergebnisse sind darzustellen. Pläne und Projekte sind generell als prüfpflichtig im Sinne einer „Hauptprüfung“
einzuordnen und einem gesonderten Verfahren zu unterwerfen, wenn die o. g. Vorprüfung im Rahmen der Managementplanung nicht möglich oder sinnvoll ist, da die Wirkungen zu komplex sind und eine Vorprüfung nicht zu dem Ergebnis kommt, dass die Pläne
oder Projekte nicht geeignet sind, den Erhaltungszustand von signifikant vorkommenden
LRT oder Arten erheblich zu beeinträchtigen. So sind z. B. alle Großvorhaben als „prüfpflichtige Planungen im Einzelfall“ (Kap.II.1.5.2) zu kennzeichnen. Die Komplexität der
notwendigen, wirkungsbezogenen Verträglichkeitsprüfungen übersteigt in diesen Fällen
regelmäßig die möglichen Inhalte des Managementplans.
Der Managementplan liefert für die Verträglichkeitsprüfung die differenzierten Erhaltungsziele und gebietsspezifischen Bewertungen.
Im Rahmen der Managementplanung wurden ausschließlich geplante Vorhaben ermittelt,
bei denen eine Vorprüfung auf Verträglichkeit u. a. aufgrund der Komplexität bzw. der
Datenlage nicht möglich bzw. nicht sinnvoll ist. Diese Planungen sind einem gesonderten
Verfahren zu unterziehen (vgl. Kap. II.1.5.2).
II.1.5.2 Planungen im Einzelfall auf Verträglichkeit zu prüfen
Grundlagen
Die einzelfallbezogene Prüfung der Erheblichkeit von Beeinträchtigungen auf das FFHGebiet als solches ist stets auf der Grundlage der Erhaltungsziele für die LRT oder die
Habitate von Arten vorzunehmen. Die dargestellten Erhaltungsziele bilden die gebietsspezifischen Vorgaben.
Ergänzend werden nachfolgend Hinweise zur Ermittlung der „Erheblichkeit“ der Beeinträchtigung von Erhaltungszielen gegeben, die nicht im Rahmen der Managementplanung bearbeitet werden.
„Die bisherige Bewertungspraxis in der Eingriffsregelung orientiert sich nach dem Naturschutzwert von einzelnen Biotopflächen bzw. Artbeständen. [...] Da die Erheblichkeit der
Beeinträchtigung einzelner Flächen bewertet wird, stellt die Bedeutung dieser Beeinträchtigungen für die Funktionsfähigkeit eines gegebenen größeren Bezugsgebiets kein Bewertungskriterium dar. Auch die Erheblichkeit der Beeinträchtigung von funktionalen
Aspekten wird an sich bewertet und nicht wegen der Konsequenzen, die sich für die
Wahrung der Funktionen in einem größeren Bezugsraum ergeben.“ (LEITFADEN zur
FFH-Verträglichkeitsprüfung im Bundesfernstraßenbau 2004).
76
UmweltPlan
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Im Rahmen der FFH-Verträglichkeitsprüfung wird dagegen die Erheblichkeit der Verschlechterung des Erhaltungszustands von Lebensräumen oder Arten im Hinblick auf die
Bedeutung für das Gebiet und anhand des Beitrags des Gebiets für das gesamte Netz
beurteilt. „Die Erheblichkeit einer Beeinträchtigung ist somit gebietsabhängig und muss
im Einzelfall begründet werden“ (NATURA 2000-GEBIETSMANAGEMENT). Nicht jede
Flächeninanspruchnahme eines Lebensraumtyps muss daher z. B. grundsätzlich erheblich sein, sondern sie ist vor dem Hintergrund der schutzgebietsspezifischen Situation zu
bewerten, also immer unter Beachtung der Bedeutung für das FFH-Gebiet und das gesamte Netz.
Nachfolgend werden allgemeine Bewertungskriterien für die Beurteilung von Beeinträchtigungen dargestellt. Bei der Festlegung von „Bagatellgrenzen“ (oder auch
„Irrelevanzschwellen“) und von Kriterien zur Beurteilung der Erheblichkeit von Beeinträchtigungen wurden berücksichtigt:
(1) das Dokument Doc.Hab-04-03/03-rev.3 der EU-Kommission zu Artikel 17 der FFHRL (EUROPEAN COMISSION 2005);
(2) die Methodik-Leitlinien zur Erfüllung der Vorgaben des Art. 6 Abs. 3 und 4 der Habitat-Richtlinie 92/43/EWG (EU-KOM, GD UMWELT 2001);
(3) die Hinweise der EU-KOM, GD Umwelt „Natura 2000–Gebietsmanagement. Die
Vorgaben des Art. 6“ (2000);
(4) die Ergebnisse des BfN FuE-Vorhabens „Ermittlung von erheblichen Beeinträchtigungen im Rahmen der FFH-Verträglichkeitsuntersuchung“ (LAMBRECHT ET AL. 2007);
(5) die Vorschläge der LANA (Länderarbeitsgemeinschaft Naturschutz, Landschaftspflege und Erholung) zu den „Anforderungen an die Prüfung der Erheblichkeit von Beeinträchtigungen der Natura 2000-Gebiete gemäß § 34 BNatSchG im Rahmen einer
FFH-Verträglichkeitsprüfung“ (2004/2005) sowie zu den „Berichtspflichten nach Art.
17 FFH-Richtlinie“ (2005);
(6) der „Leitfaden zur FFH-Verträglichkeitsprüfung im Bundesfernstraßenbau“ (KÜSTER
2004);
(7) das „Gutachten zur Durchführung von FFH-Verträglichkeitsprüfungen in Mecklenburg-Vorpomern“ (FROELICH & SPORBECK 2006);
(8) der „Auslegungsleitfaden zu Art. 6 Abs. 4 der Habitat-Richtlinie 92/42/EWG“ der EUKOM (2007).
Ein direkter quantitativer Verlust von Lebensraumtyp- bzw. Habitatfläche ist auf jeden
Fall zu vermeiden. Ist dieser innerhalb des Berichtszeitraums von 6 Jahren größer als
1 % der Gesamtfläche im Gebiet, werden die Beeinträchtigungen in der Regel als erheblich zu beurteilen sein. Ein solcher Verlust ohne Kohärenzausgleich steht im Widerspruch
zu dem Verschlechterungsverbot der FFH-RL.
77
UmweltPlan
Managementplan für das FFH-Gebiet DE 2441-303 Kölpinsee und Nordteil Fleesensee
Direkte Verluste unterhalb dieser „1 %-Schwelle“ sind gebiets- bis landesspezifisch zu
prüfen. Sie können dann als unerheblich gelten, sofern sie
–
nicht in der Summe der Beeinträchtigungen durch unterschiedliche Verursacher mehr
als 1 % der Gesamtfläche des LRT innerhalb von 6 Jahren im Gebiet oder im Land
betreffen (Kumulationswirkung),
–
keine prioritären Lebensraumtypen betreffen,
–
keine LRT betreffen, die wiederherzustellen sind,
–
keine LRT betreffen, die landesweit hohe Flächenanteile im „ungünstigen“ Zustand
aufweisen oder nach dem Art. 17 Bericht europaweit im „ungünstigen“ Zustand sind,
–
keine LRT betreffen mit einem sehr hohen Flächenanteil im Gebiet bezogen auf das
Land und die Beeinträchtigungen einen landesweit „ungünstigen“ Zustand zur Folge
haben können.
Im ersten und in den beiden letzten Fällen muss ein Verlust aus landes- bis europaweiter
Sicht beurteilt werden. Bezogen auf absolute Größen sind die „Bagatellgrenzen“ nach
LAMBRECHT (2007) anzuwenden.
Die Beurteilung der „Schwelle“ zur Bestimmung der Erheblichkeit von Beeinträchtigungen des Erhaltungszustands (Qualitätsverlust) kann mit folgenden gebietsspezifischen
Kriterien erfolgen:
Generell ist davon auszugehen, dass Beeinträchtigungen, die
–
zu einem „ungünstigen“ Erhaltungszustand auf Gebietsebene führen (mehr als 25 %
der Gesamtfläche des Lebensraumtyps im Gebiet Bewertung: C),
–
eine Verschiebung der Einstufung von Haupt- und Unterkriterien um eine Wertstufe
verursachen (zumindest dürfen die Beeinträchtigungen nicht zu einer Verschlechterung von einem der drei Hauptkriterien führen)
erheblich sind. Solche Beeinträchtigungen ohne Kohärenzausgleich stehen im Widerspruch zum Verschlechterungsverbot der FFH-Richtlinie.
Beeinträchtigungen unterhalb dieser „Schwelle“ sind im Einzelfall zu beurteilen. Die Erheblichkeit kann darüber hinaus vorliegen, sofern
–
spezifische Strukturen und Funktionen beeinträchtigt werden (METHODIK-Leitlinien
2001). Solche „Schlüsselelemente“ (NATURA 2000-GEBIETSMANAGEMENT, 2000)
können aus den Kriterien zur Bewertung des Erhaltungszustandes abgeleitet werden
(eine Verschlechterung kann bereits bei der Änderung der Bewertungsstufe von Unterkriterien auftreten);
–
Veränderungen innerhalb einer Wertstufe in den Bewertungsschemata verursacht
werden (vgl. LAMBRECHT 2007).
78
UmweltPlan
Managementplan für das FFH-Gebiet DE 2441-303 Kölpinsee und Nordteil Fleesensee
Unabhängig davon gelten die landesrechtlichen Eingriffs-/Ausgleichsregelungen, d. h.
erhebliche Beeinträchtigungen von wiederherstellbaren LRT sind auszugleichen, erhebliche Beeinträchtigungen von nicht wiederherstellbaren sind zu ersetzen.
In folgender Tabelle 28 sind die Kriterien zur gebietsspezifischen Beurteilung der Erheblichkeit von Beeinträchtigungen in Bezug auf Lebensraumtypen dargestellt. In der ersten
Spalte sind die LRT grau hinterlegt, für die eine besondere Bedeutung besteht.
Beeinträchtigungen unterhalb der Bagatellgrenzen lösen im Regelfall keine Prüfungen
auf FFH-Verträglichkeit aus. Ausnahmen können durch funktionale Beziehungen zu
benachbarten LRT verursacht werden (Komplexbildungen). Die 1 %-Grenze des LRT
oder der zusammengefassten LRT ähnlicher Struktur, Funktion und Lage zeigt die Flächengröße in m², ab der Verluste, auch verursacht durch verschiedene Eingriffe, regelmäßig erhebliche Beeinträchtigungen sind. Sie können die Kohärenz im landesweiten
Netz gefährden und bedürfen daher in der Regel des Kohärenzausgleichs. Erfolgt die
Eintragung des Erhaltungsziels „Wiederherstellung“ (s. Tabelle 28), dürfen keine weiteren
Beeinträchtigungen ohne Kohärenzausgleich zugelassen werden. Die Prüfung auf Erheblichkeit und auf Verträglichkeit im Sinne des § 34 BNatSchG ist für alle weiteren Pläne
und Projekte erforderlich.
Tabelle 28:
EU-Code
Kriterien zur Beurteilung der Erheblichkeit von Beeinträchtigungen in Bezug auf Lebensraumtypen
„Bagatellgrenze“
Stufe 1 nach
(LAMBRECHT
2007) in m²
„Bagatellgrenze“
Stufe 2 nach
(LAMBRECHT
2007) in m²
„Bagatellgrenze“
Stufe 3 nach
(LAMBRECHT
2007) in m²
„1% Grenze“
des LRT im
gesamten
FFH-Gebiet in
m²
Erhaltungsziel
im Gebiet
„Wiederherstellung“
3140
50
250
500
240.654
Nein
3150
100
500
1.000
81
Nein
6510
100
500
1.000
1.426
Nein
7140
25
125
250
251
Nein
0
2.038
Nein
250
74
7210*
7230
25
125
Ja
Liegt keine Schutzerklärung durch Rechtsakt für das FFH-Gebiet vor, ersetzen und ergänzen von der obersten Naturschutzbehörde bestätigte Managementpläne mit differenzierten und aktualisierten Aussagen zu den Erhaltungszielen und zum Schutzzweck bei
Prüfungen der Verträglichkeit von Plänen und Projekten die Angaben aus dem SDB. Aus
den Managementplänen ergeben sich in diesen Fällen die Maßstäbe für die Verträglichkeit.
Vorhabenbezogene Prüfungen
Im Ergebnis der vorangegangenen Kapitel sind nachfolgend die Planungen und Projekte
benannt, bei denen die Vorprüfung auf Verträglichkeit im Rahmen der Managementplanung u. a. aufgrund der Komplexität bzw. der Datenlage nicht möglich bzw. nicht sinnvoll
79
UmweltPlan
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ist und die Vorhaben damit als prüfpflichtige Planungen im Einzelfall einem gesonderten
Verfahren zu unterziehen sind.
Tabelle 29:
Prüfpflichtige Planungen im Einzelfall
Planung/ Vorhaben
Räumlicher Bezug/
Gemeinde
Status/ Bemerkungen
VB-Plan Nr. 9 „Kanalkoppel“
Göhren-Lebbin
bislang nur Aufstellung am
26.03.2002
B192 Entlastungsstrecke Klink
(Umgehungsstraße Klink)
Klink
in Vorplanung; Scoping-Termin
gem. §5 UVPG im Januar 2012
B-Plan Nr. 8 „Zum Kölpinsee“
(Erweiterung Wohnbebauung sowie Handwerk-/
Gewerbeflächen in Klink, nordwestlicher Ortsrand)
Aufstellung B-Plan geplant (3. Änderungsverfahren FNP 2010
durch Gemeinde eingeleitet –
Scoping gem. §4 Abs. 1 BauGB;
Aufstellungsbeschluss B-Plan
durch Gemeinde gefasst und
Beteiligung nach §4 Abs. 1
BauGB durchgeführt )
Ausbau Radweg Klink-Grabenitz entlang Südufer Kölpinsee („Weg um den Kölpinsee“
Grabenitz/Klink)
FFH-Vorprüfung hinsichtlich FFHGebiet DE 2441-303 und SPAGebiet DE 2441-401 liegt vor
Entwicklung Aussichtsplattform in Dorflage
Grabenitz
im Gespräch
Entwicklung FKK-Badestelle Kölpinsee-Klink zu
touristischer Einrichtung, Zeltplatz, Ferienhäuser (Sondergebiet Fremdenverkehr)
Antrag auf 1. Änderung des FNP,
Beteiligung nach §4 Abs. 1
BauGB (Scoping) 2006 durch
Gemeinde durchgeführt
(Informationen der Ämter Malchow und Seenlandschaft Waren sowie der Gemeinde Klink 2010/2011;
Informationen des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte 2012)
Bezogen auf den Antrag der Gemeinde Klink auf Änderung des Flächennutzungsplans –
Ausweisung einer Sonderfläche Fremdenverkehr am SO-Ufer des Kölpinsees (Nähe
Badestelle) - wird aufgrund der vorliegenden Informationen zur Lage und geplanten
Nutzung (Zeltplatz, Bebauung) eingeschätzt, dass das Vorhaben voraussichtlich nicht
verträglich mit den Zielen des FFH-Gebietes ist. Die im 1. Änderungsantrag ausgewiesene Sonderfläche Fremdenverkehr überschneidet sich in Teilen mit der einzigen, im Rahmen der Managementplanung als LRT 6510 „Magere Flachland-Mähwiesen“ erfassten
Fläche. Die Weiterführung des Badebetriebes in der aktuellen Form stellt dagegen kein
Problem dar.
Bezogen auf den geplanten Ausbau einer Radwegeverbindung zwischen Grabenitz und
Klink entlang des Südostufers des Kölpinsees mit Anbindung an den Müritz-Radrundweg
liegt eine FFH-Vorprüfung hinsichtlich des FFH-Gebietes DE 2441-303 „Kölpinsee und
Nordteil Fleesensee“ und hinsichtlich des SPA-Gebietes DE 2441-401 „Klocksiner Seenkette, Kölpin- und Fleesensee“ mit Stand Juli 2011 vor (SALIX-KOOPERATIONSBÜRO FÜR
UMWELT- UND LANDSCHAFTSPLANUNG 2011). Im Ergebnis der Prüfungen wird u. a. von
einer Zunahme der sich bisher hauptsächlich auf die Badesaison beschränkenden Störungen im Rastgebiet von Graugans und Kranich sowie in bestehenden Ruhezonen des
80
UmweltPlan
Managementplan für das FFH-Gebiet DE 2441-303 Kölpinsee und Nordteil Fleesensee
Fischotters ausgegangen. Mit einer ganzjährigen Zunahme der Störungen ist zu rechnen,
die darüber hinaus auch kumulierend mit anderen Plänen und Projekten wirken (geplante
Ortsumgehung, geplante Bebauung am nordwestlichen Ortsrand). In beiden Gutachten
werden weitere Untersuchungen zum Vorkommen der Arten und Ausmaß der geplanten
Eingriffe als notwendig festgestellt.
II.2
Maßnahmen
Die dargestellten Maßnahmen dienen der Umsetzung der Erhaltungsziele. Sie sind fachlich geeignet und im Rahmen der Managementplanung mit den Betroffenen vorabgestimmt. Durch die Darstellung der Maßnahmen im Plan werden öffentlich-rechtliche Zulassungsvoraussetzungen und privatrechtliche Zustimmungen nicht ersetzt.
Die Maßnahmen wurden durch den Planersteller fachlich vorbereitet und im Rahmen von
Arbeitsgruppensitzungen und Einzelgesprächen mit den jeweils beteiligten Flächennutzern erörtert. Die Ergebnisse sind im Weiteren dokumentiert (siehe III. Anhang, Dokumentation des Beteiligungs- und Abstimmungsverfahrens).
Im Rahmen dieser Managementplanung wurden für die Vogelarten keine gesonderten
Maßnahmen abgeleitet. Bei der Planung von Maßnahmen zugunsten von Lebensraumtypen nach Anhang I und Habitaten von Arten nach Anhang II der FFH-RL wurden die
Belange der relevanten Vogelarten jedoch berücksichtigt. Hierzu erfolgte eine Prüfung
der jeweiligen Managementmaßnahme hinsichtlich der Verträglichkeit mit den Erhaltungszielen des EU-Vogelschutzgebietes. Das Ergebnis: Die Maßnahmen der FFHManagementplanung stehen den Belangen des EU-Vogelschutzgebietes nicht entgegen
(siehe
III.
Anhang,
Verträglichkeitsprüfung
der
Maßnahmen
der
FFHManagementplanung bezogen auf die Vogelschutzbelange des EU-Vogelschutzgebietes
DE 2441-401 Klocksiner Seenkette, Kölpin- und Fleesensee).
II.2.1 Festlegung der erforderlichen Erhaltungs- und Wiederherstellungsmaßnahmen sowie der wünschenswerten Entwicklungsmaßnahmen
Die nachfolgend dargestellten gebietsbezogenen und räumlich verorteten Maßnahmen
ergeben sich aus der Defizitanalyse (vgl. Kap. I.4.2) und den daraus abgeleiteten Erhaltungszielen auf Gebiets- und Teilflächenebene (vgl. Kap. I.4.2, Tabelle 23, und Kap. I.4.3,
Tabelle 24). Ziel ist es, den zum Referenzzeitpunkt vorhandenen „günstigen“ Erhaltungszustand auf Gebietsebene zu sichern oder wiederherzustellen. Darüber hinaus können
Entwicklungsmaßnahmen zur Verbesserung von Lebensraumtypen oder Arthabitaten,
vorrangig mit besonderer Bedeutung (vgl. Kap. I.2.2), beitragen.
Erhaltungs- und Wiederherstellungsmaßnahmen
Grundsätzlich besteht für alle Lebensraumtypen nach Anhang I sowie für alle Habitate
der Arten nach Anhang II der FFH-RL die Verpflichtung zum Erhalt.
81
UmweltPlan
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Die Sicherung der günstigen Erhaltungszustände eines Großteils der LRT sowie der
Habitate von Anhang II-Arten wird durch den Vollzug bestehender Rechtsvorschriften
(Biotopschutz nach § 20 NatSchAG, Unterschutzstellung als Schutzgebiet gemäß §§ 23
bis 29 BNatSchG, § 44 BNatSchG) ermöglicht.
Darüber hinaus sind für bestimmte LRT und Art-Habitate zusätzliche Maßnahmen erforderlich, um einen Verlust bzw. eine Verschlechterung des Erhaltungszustandes zu verhindern.
Die langfristige Sicherung der extensiven Nutzung ist für die Erhaltung des LRT 6510
„Magere Flachland-Mähwiesen“ am SO-Ufer des Kölpinsees unabdingbare Voraussetzung.
Der Kriechende Scheiberich als Anhang II-Art, dessen Bearbeitung landesweit durch das
LUNG M-V erfolgt, wurde bei der Maßnahmenplanung auf Grundlage der vorliegenden
Informationen berücksichtigt. Auch für den Erhalt seiner Standorte am NW-Ufer des
Fleesensees ist die Weiterführung der derzeitigen Grünlandnutzung notwendig.
Eine Pflegenutzung mit vorheriger partieller Gehölzrücknahme ist für die BasenZwischenmoore (LRT 7140) am S-Ufer des Kölpinsees (nordöstlich Grabenitz) – gleichzeitig Habitat der Bauchigen Windelschnecke – und am NO-Ufer des Fleesensees (südöstlich Kramper Berg) zu etablieren und in den Folgejahren abzusichern. Gleiches gilt für
die kalkreiche Niedermoorfläche (LRT 7230) am SO-Ufer des Jabeler Sees14.
Darüber hinaus dient die langfristige Sicherung der extensiven Nutzung der Grünlandflächen am S-Ufer des Kölpinsees (nordöstlich Grabenitz) sowie am NO-Ufer des
Fleesensees (südöstlich Kramper Berg) durch entsprechende Pufferfunktion der Sicherung der Erhaltungszustände vor allem der Übergangs- und Schwingrasenmoore (LRT
7140) und Kalkreichen Niedermoore (LRT 7230) sowie von Habitaten der Bauchigen
Windelschnecke.
Der LRT 3140 „Oligo- bis mesotrophe kalkhaltige Gewässer mit benthischer Vegetation
aus Armleuchteralgen“ befindet sich aufgrund des guten Erhaltungszustandes des
Kölpinsees insgesamt noch in einem guten Zustand. Beeinträchtigungen bestehen jedoch durch Nährstoffeinträge aus umliegenden entwässerten Niedermoorflächen und
über den Grabowhöfer Grenzgraben in den Jabeler See. Zusammen mit den Beeinträchtigungen aus der starken touristischen Nutzung könnte es zukünftig zu einer Verschlechterung des Zustandes des Kölpinsees und damit des LRT 3140 insgesamt kommen. Um
dem entgegenzuwirken, sind weiterführende Untersuchungen zur Feststellung von Beeinträchtigungsquellen notwendig. Maßnahmen, die zuvor in einer Machbarkeitsstudie
zur Reduzierung der Nährstoffeinträge aus dem Einzugsgebiet entwickelt werden, können dann gezielt zur Sicherung des günstigen Erhaltungszustandes des Kölpinsees
14
Maßnahme in 2011 umgesetzt (Information Herr Zentner, Forstamt Nossentiner Heide, am 22.11.2011).
82
UmweltPlan
Managementplan für das FFH-Gebiet DE 2441-303 Kölpinsee und Nordteil Fleesensee
sowie zur Verbesserung des Zustandes von Fleesensee und Jabeler See beitragen. Von
einer Zustandsverbesserung profitieren auch die Arten Steinbeißer und Fischotter.
Zur Sicherung der günstigen Erhaltungszustände der nährstoffarmen, kalkhaltigen Gewässer (LRT 3140) und Kalkreichen Sümpfe (LRT 7210), der Habitate von Fischotter und
Steinbeißer sowie zum Schutz des Kranichs, der vor allem das O- und NO-Ufer des
Kölpinsees als Schlafplatz nutzt (Rastplatzfunktion), ist weiterhin der Schutz besonders
sensibler Uferbereiche an Kölpinsee und Fleesensee notwendig. Eine Möglichkeit zur
Erreichung dieses Ziels ist die Sensibilisierung von Nutzern und Nutzergruppen.
Im Hinblick auf die vorgenannten Maßnahmen und die weiteren verbundenen Seen im
Verlauf der Müritz-Elde-Wasserstraße sollte insgesamt die Erarbeitung eines überregionalen Konzeptes zur naturverträglichen Tourismus- und Erholungsnutzung der Oberen
Seen mit dem Schwerpunkt Schiffs- und Bootsverkehr angestrebt werden. Beispielgebend könnte hier das Wassersportkonzept für den Greifswalder Bodden sein, ein Gemeinschaftsprojekt von WWF Deutschland, Nutzerverbänden und Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz M-V, bei dem gemeinsam Regelungen für den
Wasser- und Angelsport im Greifswalder Bodden und Strelasund erarbeitet wurden
(„Freiwillige Vereinbarung Naturschutz, Wassersport und Angeln im Greifswalder Bodden
und Strelasund“).
Die Notwendigkeit von Wiederherstellungsmaßnahmen ergibt sich für den LRT 7230
„Kalkreiche Niedermoore“. Zur Wiederherstellung des günstigen Erhaltungszustandes
des Niedermoores am NO-Ufer des Fleesensees (südöstlich Kramper Berg) – eng verzahnt mit einem Basen-Zwischenmoor (LRT 7140, s. o.) - und damit des LRT auf Gebietsebene ist eine partielle Gehölzrücknahme sowie die Wiederaufnahme einer Pflegenutzung (Mahd) notwendig.
Alle weiteren, im folgenden Abschnitt beschriebenen Maßnahmen weisen ausschließlich
wünschenswerten Charakter auf. Sie sind im Gegensatz zu den Erhaltungs- und
Wiederherstellungsmaßnahmen nachrangig und nach Zweckmäßigkeit und Aufwand
durchzuführen.
Wünschenswerte Entwicklungsmaßnahmen
Zur Verbesserung des Erhaltungszustandes des LRT 3150 „Natürliche eutrophe Seen mit
einer Vegetation des Magnopotamions oder Hydrocharitions“, dem lediglich ein Kleingewässer am SO-Ufer des Kölpinsees zugeordnet werden konnte, ist neben dem grundsätzlichen Schutz des Gewässers die Erweiterung der Pufferstrukturen zur angrenzenden
Ackernutzung (außerhalb FFH-Gebiet) möglich und anzustreben. Da im FFH-Gebiet
lediglich ein Kleingewässer dem LRT zugeordnet werden konnte, wird die Maßnahme als
besonders wichtig erachtet. Eine Auflichtung des Gehölzbestandes im Westen kann
zusätzlich die Amphibieneignung befördern.
83
UmweltPlan
Managementplan für das FFH-Gebiet DE 2441-303 Kölpinsee und Nordteil Fleesensee
Zur
Verbesserung
des
Erhaltungszustandes
von
Habitatteilflächen
des
Schlammpeitzgers ist eine Reduzierung bzw. Änderung der derzeitigen Unterhaltung der
Grabensysteme im Blücherschen Bruch und bei Grabenitz wünschenswert. Der aktuell
ungünstige Erhaltungszustand der Habitate auf FFH-Gebietsebene resultiert aus der
schlechten Bewertung von Kölpin- und Fleesensee, die aber natürlicherweise suboptimale Primärhabitate darstellen (u. a. überwiegend mineralisches Sediment). Den eigentlichen Verbreitungsschwerpunkt der Art stellen die Feuchtgebiete mit Vernässungsflächen
und die genannten Gräben dar, so dass eine Verbesserung der Habitatqualität in diesen
Bereichen umso wichtiger und anzustreben ist. Bei künftigen Unterhaltungsmaßnahmen
sollten nach Möglichkeit die Grundsätze der ökologisch orientierten Grabenräumung
gemäß SCHOLLE ET AL. 2006 zur Anwendung kommen. Danach sollen Gräben nur im 3jährigen Abstand und niemals benachbarte Gräben beräumt werden. Auf Grundlage einer
Grabenschau soll weiterhin maximal ein Fünftel des Grabennetzes pro Jahr unterhalten
und das Eindringen des Mähkorbes in das Sediment mit speziellen Blechen verhindert
werden.
Die Einschränkung bzw. Änderung der Gewässerunterhaltung ist weiterhin für den Graben bei Nossentin als Lebensraum von Steinbeißer und Fischotter sowie als potentielles
Habitat des Schlammpeitzgers wünschenswert. Die zusätzliche Entwicklung eines einseitigen Ufergehölzstreifens trägt hier zur Verbesserung des aktuell durchschnittlichen Erhaltungszustandes bei. Neben einer Förderung der Gewässerstruktur wird durch die
stärkere Beschattung des Grabens in der Vegetationsperiode gleichzeitig der Bewuchs
mit Pflanzen gehemmt.
Eine weitere wünschenswerte Entwicklungsmaßnahme zielt auf die Verbesserung der
Durchgängigkeit des Grabens bei Nossentin, der bereits Bestandteil der vorangegangenen Maßnahmen ist. Der Graben kreuzt hier mit einem undurchlässigen Rohrdurchlass/
Stau die Landesstraße L205. Lt. EBERSBACH UND OLSTHOORN 2009 wird das Gefährdungspotenzial für den Fischotter an dieser Stelle als sehr hoch eingeschätzt. Entsprechend GLRP Mecklenburgische Seenplatte – Erste Fortschreibung (LUNG M-V 2010)
stellt der Rohrdurchlass einen Konfliktschwerpunkt für den Fischotter im Naturpark
Nossentiner/ Schwinzer Heide mit oberster Priorität für die Dringlichkeit umzusetzender
Maßnahmen dar. Der ottergerechte Umbau des Kreuzungsbauwerkes einschließlich des
Rückbaus des vorhandenen Staus ist somit von großer Bedeutung für den Schutz des
Fischotters im FFH-Gebiet und die Verbesserung des Erhaltungszustandes dieses Teillebensraumes in erster Linie für den Fischotter, aber auch für den Steinbeißer und potentiell für den Schlammpeitzger. Der Bau einer Fischotterröhre ist auch als Maßnahme gemäß BVP EU-WRRL benannt (MEEO-3900_M03).
In der folgenden Tabelle werden alle aus naturschutzfachlicher Sicht erforderlichen Erhaltungs-, Wiederherstellungs- und Entwicklungsmaßnahmen schutzgut-, raum- und
adressatenbezogen dargestellt. Die kartographische Darstellung der Maßnahmen erfolgt
in der Karte 3.
84
UmweltPlan
Managementplan für das FFH-Gebiet DE 2441-303 Kölpinsee und Nordteil Fleesensee
Tabelle 30:
UmweltPlan
Zusammenstellung der Maßnahmen
(Erläuterungen der Abkürzungen: Maßnahmentyp: S = Erhaltungsmaßnahme Schutz, P = Erhaltungsmaßnahme Pflege, N = Erhaltungsmaßnahme Nutzung, W = Wiederherstellung, wE = wünschenswerte Entwicklung; Angaben zur Erfolgskontrolle: EHZ = Erhaltungszustand; BVP WRRL = Bewirtschaftungsvorplanung EU-Wasserrahmenrichtlinie)
lfd.
Nr.
Maßnahmenbeschreibung
Maßnah
mentyp
Ortsbezeichnung/ Lage/
Teilfläche
Schutzobjekte
Initiator
Umsetzung
(Adressat)
Angaben zur Erfolgskontrolle (angestrebter Zustand),
Bemerkungen
L001
Sicherung der standörtlichen Gegebenheiten
S
Kleingewässer am SO-Ufer
Kölpinsee
LRT 3150
Kranich
UNB
Sicherung des LRT mindestens im
durchschnittlichen EHZ; Sicherung des
Kranich-Habitats
L002
Erweiterung der Pufferstrukturen zur angrenzenden Ackernutzung (Extensivierung der
Nutzung) - außerhalb FFH-Gebiet
(evtl. Auflichtung des Gehölzbestandes im
Westen zur Förderung der Amphibieneignung)
wE
Kleingewässer am SO-Ufer
Kölpinsee
LRT 3150
LWB Hohls,
StALU MS
Entwicklung des guten EHZ
L003
Erhalt der extensiven Grünlandnutzung einschließlich Mahdgutberäumung
N
Frischwiese am SO-Ufer
Kölpinsee
LRT 6510, LRT 3150,
LRT 3140
Schwarzmilan, Neuntöter, Rotmilan, Wachtelkönig, Wespenbussard
LWB Großmann, StALU
MS
Sicherung des guten EHZ der LRT;
Sicherung der Habitate von Brutvögeln
L004
Partielle Gehölzentnahme und anschließende,
regelmäßige Entbuschung („Entkusselung“)
einschließlich Gehölzberäumung
P
Basen-Zwischenmoor am SUfer Kölpinsee (nordöstlich
Grabenitz)
LRT 7140, (LRT
15
7210) , Bauchige
Windelschnecke
UNB
Sicherung des guten EHZ der LRTTeilfläche sowie des hervorragenden
Zustands des Habitates der Bauchigen
Windelschnecke
Berücksichtigung der Lebensraumansprüche der Bauchigen Windelschnecke
bei Maßnahmenumsetzung erforderlich
A005
Erhalt der Röhrichtfläche am Südufer des
S
Röhricht am S-Ufer Kölpin-
Bauchige Windel-
UNB
Sicherung des guten EHZ der
15
LRT 7140 weist mosaikartig eingestreut Braunmoos-Schneidenröhricht auf (vgl. Kap. I.3.1)
85
Managementplan für das FFH-Gebiet DE 2441-303 Kölpinsee und Nordteil Fleesensee
lfd.
Nr.
Maßnahmenbeschreibung
Maßnah
mentyp
Kölpinsees
Ortsbezeichnung/ Lage/
Teilfläche
Schutzobjekte
see (nordöstlich Grabenitz)
schnecke
Rohrdommel, Rohrweihe
Initiator
Umsetzung
(Adressat)
UmweltPlan
Angaben zur Erfolgskontrolle (angestrebter Zustand),
Bemerkungen
Habitatfläche der Bauchigen Windelschnecke; Sicherung der Habitate von
Brutvögeln
L006
(a,b)
Erhalt der extensiven Grünlandnutzung (Pufferfunktion)
N
Grünlandflächen am S-Ufer
Kölpinsee (nordöstlich
Grabenitz)
LRT 7140, LRT 3140,
Bauchige Windelschnecke
Rotmilan,
Schwarzmilan
LWB Großmann, StALU
Sicherung des durchschnittlichen EHZ
der LRT 7140-Teilfläche sowie des hervorragenden Zustands des Habitates der
Bauchigen Windelschnecke; Sicherung
des guten EHZ des Kölpinsees als Teilfläche des LRT 3140; Sicherung der
Habitate von Brutvögeln
A007
(a,b,c
Reduzierung/ Anpassung der Grabenunterhaltung (ökologisch orientierte Grabenräumung)
wE
Grabensysteme im
Blücherschen Bruch und bei
Grabenitz (S-Ufer Kölpinsee)
Schlammpeitzger,
(Fischotter)
WBV Müritz,
StALU MS
Verbesserung des EHZ der
Habitatteilflächen des Schlammpeitzgers
L008
Sicherung der standörtlichen Gegebenheiten
S
Basen-Zwischenmoor am WUfer Kölpinsee
LRT 7140
Rohrdommel, Rohrweihe
StALU MS
Sicherung des guten EHZ der LRTFläche; Sicherung der Habitate von
Brutvögeln
L009
Sicherung der standörtlichen Gegebenheiten
S
Schneidenriedkomplex am
W-Ufer Kölpinsee
LRT 7210
Rohrdommel, Rohrweihe
StALU MS
Sicherung des hervorragenden EHZ der
LRT-Fläche; Sicherung der Habitate von
Brutvögeln
L010
Sicherung der standörtlichen Gegebenheiten
S
Schneidenriedkomplex am
W-Ufer Kölpinsee
LRT 7210
Rohrdommel, Rohrweihe
StALU MS
Sicherung des hervorragenden EHZ der
LRT-Fläche; Sicherung der Habitate von
Brutvögeln
L011
Sicherung der standörtlichen Gegebenheiten
S
Schneidenröhricht in der
Schwemmkuhle
LRT 7210, Bauchige
Windelschnecke
Kranich
StALU MS
Sicherung des guten EHZ der LRTFläche sowie des hervorragenden EHZ
als Habitat der Bauchigen Windelschnecke; Sicherung des Kranich-Habitats
L012
Sicherung der standörtlichen Gegebenheiten
S
Schneidenried- und röhrichtkomplex in Verzahnung mit
Basen-Zwischenmoor in der
LRT 7210, LRT 7140,
Bauchige Windelschnecke
StALU MS
Sicherung des hervorragenden EHZ der
LRT-Flächen sowie des hervorragenden
EHZ als Habitat der Bauchigen Windel-
86
Managementplan für das FFH-Gebiet DE 2441-303 Kölpinsee und Nordteil Fleesensee
lfd.
Nr.
Maßnahmenbeschreibung
Maßnah
mentyp
Ortsbezeichnung/ Lage/
Teilfläche
Schutzobjekte
Schwemmkuhle
Kranich
Initiator
Umsetzung
(Adressat)
UmweltPlan
Angaben zur Erfolgskontrolle (angestrebter Zustand),
Bemerkungen
schnecke; Sicherung des KranichHabitats
L013
Sicherung der standörtlichen Gegebenheiten
S
Schneidenried- und –
röhrichtkomplex am O-Ufer
Fleesensee
LRT 7210
Kranich, Rohrdommel,
Rohrweihe
UNB
Sicherung des guten EHZ der LRTFläche; Sicherung der Habitate von
Brutvögeln
L014
Partielle Gehölzentnahme und Wiederaufnahme der Mahd (jährlich, im Spätsommer) einschließlich Gehölz- und Mahdgutberäumung
P/W
Kalkreiches Niedermoor und
anschließendes BasenZwischenmoor am NO-Ufer
Fleesensee (südöstl.
Kramper Berg)
LRT 7230, LRT 7140
Kranich, Rotmilan,
Schwarzmilan, Wachtelkönig
NP
Nossentiner
Schwinzer
Heide, StALU
MS
Wiederherstellung des günstigen EHZ
des kalkreichen Niedermoores (7230)
und Sicherung des durchschnittlichen
EHZ des Basen-Zwischenmoores
(7140); Sicherung der Habitate von
Brutvögeln
L015
Erhalt der extensiven Grünlandnutzung (Pufferfunktion)
N
Grünlandflächen am NOUfer Fleesensee (südöstl.
Kramper Berg)
LRT 7230, LRT 7140
Rotmilan,
Schwarzmilan, Wachtelkönig
StALU,
Flächennutzer
Sicherung der EHZ der LRT-Flächen;
Sicherung der Habitate von Brutvögeln
A016
Reduzierung/ Anpassung der Grabenunterhaltung (ökologisch orientierte Grabenräumung)
Kontrolle auf entnommene Kleinfische bei der
Grabenunterhaltung
wE
Graben bei Nossentin
Fischotter, Steinbeißer,
(Schlammpeitzger)
WBV Müritz,
NP Nossentiner/ Schwinzer Heide,
StALU MS
Verbesserung des durchschnittlichen
EHZ des Steinbeißer- und Fischotterhabitates, Förderung einer potentiellen
Habitatfläche des Schlammpeitzgers
A017
Entwicklung eines Ufergehölzstreifens (Breite:
5-10 m, standorttypische Gehölze – Erle,
Weide)
wE
Graben bei Nossentin
Fischotter, Steinbeißer
Malchower
Landhof
GmbH, WBV
Müritz, StALU
MS
Verbesserung des durchschnittlichen
EHZ des Steinbeißer- und Fischotterhabitates
A018
(a,b)
Umbau des Kreuzungsbauwerkes an der
Graben-Straßen-Kreuzung bei Nossentin;
Rückbau des Staus
wE
Graben-Straßen-Kreuzung
nördlich Nossentin
Fischotter, Steinbeißer,
(Schlammpeitzger)
StALU MS,
SBA Neustrelitz
Verbesserung des durchschnittlichen
EHZ des Steinbeißer- und Fischotterhabitates, Förderung einer potentiellen
Habitatfläche des Schlammpeitzgers;
Maßnahme gemäß BVP WRRL (MEEO-
87
Managementplan für das FFH-Gebiet DE 2441-303 Kölpinsee und Nordteil Fleesensee
lfd.
Nr.
Maßnahmenbeschreibung
Maßnah
mentyp
Ortsbezeichnung/ Lage/
Teilfläche
Schutzobjekte
Initiator
Umsetzung
(Adressat)
UmweltPlan
Angaben zur Erfolgskontrolle (angestrebter Zustand),
Bemerkungen
3900_M03: Bau einer Fischotterröhre)
A019
Erhalt der Grünlandnutzung
N
Grünlandfläche (Weide) am
NW-Ufer Fleesensee (südöstlich Nossentin)
Kriechender
Scheiberich
Schwarzmilan, Neuntöter, Rotmilan, Wachtelkönig
LUNG M-V,
StALU MS,
Malchower
Landhof
GmbH
Sicherung des guten EHZ der Habitatfläche des Kriechenden Scheiberichs;
Sicherung der Habitate von Brutvögeln
L020
Sicherung der standörtlichen Gegebenheiten
S
Schneidenriedkomplex am
NW-Ufer Kölpinsee
(Damerower Werder)
LRT 7210
Rohrdommel, Rohrweihe
StALU MS
Sicherung des guten EHZ der LRTFläche; Sicherung der Habitate von
Brutvögeln
L021
Sicherung der standörtlichen Gegebenheiten
S
Schneidenriedkomplex am
NW-Ufer Kölpinsee
(Damerower Werder)
LRT 7210
Kranich, Rohrdommel,
Rohrweihe
StALU MS
Sicherung des hervorragenden EHZ der
LRT-Fläche; Sicherung der Habitate von
Brutvögeln
L022
Partielle Gehölzrücknahme und Wiederaufnahme der Mahd (einschürig im Spätsommer)
einschließlich Gehölz- und Mahdgutberäu16
mung
P
Niedermoor am SO-Ufer
Jabeler See
LRT 7230
Schwarzmilan
Forstamt
Nossentiner
Heide, StALU
Sicherung des durchschnittlichen EHZ
der LRT-Fläche; Sicherung des
Schwarzmilan-Habitats
A023
Erhalt des Grabens am Nordufer des
Kölpinsees mit extensiver Umlandnutzung;
Verzicht auf Grabenunterhaltung
S
Graben am N-Ufer Kölpinsee
(südwestlich Schwenzin)
Kammmolch
UNB
Sicherung des guten EHZ des Kammmolch-Habitates
L024
Sicherung der standörtlichen Gegebenheiten;
keine Erweiterung des Bootsanlegers
S
Schneidenröhricht am NOUfer Kölpinsee (Ferienwohnanlage „Haus am Kölpinsee“)
LRT 7210
UNB
Sicherung des guten EHZ der LRTFläche
A025
Otterschutzmaßnahmen in der Fischerei
(Einsatz von Reusengittern und Prüfung alternativer Schutzmaßnahmen – Versuch mit
S
Kölpinsee, Fleesensee
Fischotter
Fischerei
Müritz-Plau
GmbH, StALU
Sicherung des guten EHZ der
Fischotterhabitate
16
Maßnahme in 2011 umgesetzt (Information Herr Zentner, Forstamt Nossentiner Heide, am 22.11.2011).
88
Managementplan für das FFH-Gebiet DE 2441-303 Kölpinsee und Nordteil Fleesensee
lfd.
Nr.
Maßnahmenbeschreibung
Maßnah
mentyp
Ortsbezeichnung/ Lage/
Teilfläche
Schutzobjekte
Otterausstieg-Reusen, Prüfung und ggf. Anpassung der Reusenstandorte - Aufstellung
von Reusen und Leitwehren nicht im ufernahen Bereich)
Zusätzliche Erfassung von FischotterTotfunden in der monatlichen Fangmeldung
Initiator
Umsetzung
(Adressat)
UmweltPlan
Angaben zur Erfolgskontrolle (angestrebter Zustand),
Bemerkungen
MS
L026
(a,b,c
Prüfung und ggf. Optimierung der bestehenden Austonnung der NSG-Grenzen
S
Kölpinsee, Jabeler See
(NSG Blüchersches Bruch
und Mittelplan, NSG
Damerower Werder)
LRT 3140, LRT 7210,
LRT 7140, Steinbeißer,
Fischotter
Rohrweihe, Rohrdommel, Eisvogel
UNB, WSA
Lauenburg
Sicherung der EHZ der Seen (LRT 3140)
und angrenzenden Sümpfe (LRT 7210)
sowie der Habitate von Steinbeißer und
Fischotter; Sicherung der Habitate von
Brutvögeln
L027
Prüfung auf Nährstofffrachten, Machbarkeitsstudie zur Reduzierung der Nährstoffeinträge
aus dem Einzugsgebiet mit dem Ziel des Erhalts und der Entwicklung von mesotrophen
Seen mit charakteristischen und artenreichen
Makrophytenbeständen
S/wE
Kölpinsee, Fleesensee,
Jabeler See einschließlich
einmündender Gräben
LRT 3140, Steinbeißer,
(Schlammpeitzger),
Fischotter
(Rohrdommel, Rohrweihe, Eisvogel)
StALU MS
Sicherung (Kölpinsee) und Entwicklung
(Fleesensee, Jabeler See) des guten
EHZ; Sicherung der Habitate von Brutvögeln
L028
Sensibilisierung von Nutzern und Nutzergruppen zum Schutz sensibler Uferbereiche mit
dem Ziel einer (zeitlich begrenzten) Nutzungsbeschränkung
Einrichtung eines Monitorings zur Erfassung
von möglichen Beeinträchtigungen durch
Tourismus- und Erholungsnutzungen des
Kölpinsees
S
Kölpinsee, Fleesensee
LRT 3140, LRT 7210,
Fischotter, Steinbeißer
Kranich (Rastvogel)
StALU MS
Sicherung der EHZ sowie der Rastplatzfunktion des Kölpinsees für den Kranich;
darüber hinaus Anstreben eines überregionalen Konzeptes (vgl. L029)
L029
Überregionales Konzept zur naturverträglichen
Tourismus- und Erholungsnutzung der Oberen
Seen, Schwerpunkt: Schiffs- und Bootsverkehr
S
Kölpinsee, Fleesensee und
Obere Seen insgesamt
LRT 3140, LRT 7210,
Fischotter, Steinbeißer
StALU MS,
StALU WM
Raumordnung
Sicherung der EHZ
89
Managementplan für das FFH-Gebiet DE 2441-303 Kölpinsee und Nordteil Fleesensee
UmweltPlan
Ergänzend zu den Habitaten des Fischotters: Beeinträchtigungen der Habitatqualität für den Fischotter stellen die intensive Gewässerunterhaltung bzw. der
Gewässerausbau von Fleesen- und Reeckkanal als Bestandteile der Müritz-Elde-Wasserstraße (Bundeswasserstraße) dar. Der technische Uferausbau mit
Buhnen und Steinschüttungen stellt ein Defizit bezogen auf die Gewässerstruktur dar. Nicht als Maßnahme, aber als langfristiges Ziel ist der Einsatz ingenieurbiologischer Befestigungsmaßnahmen anstatt technischer vorstellbar und wünschenswert. Dadurch würde man die Gewässerstruktur und damit die
Habitatqualität für den Fischotter verbessern.
Überlegungen bestehen darüber hinaus hinsichtlich einer Erweiterung des Schlammpeitzger-Lebensraumes im FFH-Gebiet durch die Verbindung vorhandener Gräben und Seen, evtl. im Bereich Heidenkirchhof. Bei der Prüfung von Möglichkeiten sind u. a. mögliche Nährstoffeinträge in die Seen zu beachten
und abzuwägen.
90
Managementplan für das FFH-Gebiet DE 2441-303 Kölpinsee und Nordteil Fleesensee
II.3
UmweltPlan
Instrumente zur Umsetzung der Maßnahmen
Für die Umsetzung der Maßnahmen stehen grundsätzlich folgende Instrumente zur Verfügung:
Rechtliche Instrumente
-
-
-
-
RI 1: Vollzug nach § 33 BNatSchG („Alle Veränderungen und Störungen, die zu einer
erheblichen Beeinträchtigung eines Natura 2000-Gebietes in seinen für die Erhaltungsziele und den Schutzzweck maßgeblichen Bestandteilen führen könnten, sind
unzulässig.“) im Hinblick auf die im Managementplan definierten und dargestellten Erhaltungsziele
RI 2: Unterschutzstellung als Schutzgebiet (§§ 23 bis 29 BNatSchG). Bei bestehenden
Schutzgebieten sind ggf. Vorschläge zur Anpassung des Schutzzwecks und der Erhaltungsziele vorzunehmen
RI 3: Einzelanordnungen in Gebieten von Gemeinschaftlicher Bedeutung oder Europäischen Vogelschutzgebieten (§ 33 BNatSchG )
RI 4: Vollzug von Regelungen nach anderen Rechtsvorschriften
Unabhängig davon besteht für gesetzlich geschützte Biotope (zum Teil deckungsgleich
mit den LRT) der Biotopschutz gemäß § 20 NatSchAG M-V sowie für besonders und
streng geschützte Arten der besondere Artenschutz (§ 44 BNatSchG) einschließlich der
Horstschutzregelung (§ 23, Abs. 4 NatSchAG M-V).
Administrative Instrumente
-
-
AI 1: Verwaltungsvereinbarungen mit Behörden
AI 2: Verwaltungsvorschriften
AI 3: Behördliches Monitoring/ Gebietsbetreuung im Auftrag der Naturschutzbehörden
AI 4: Projektförderung
AI 5: Kontrolle von Cross Compliance-Anforderungen bei landwirtschaftlichen Betrieben, die Direktzahlungen oder Flächenbeihilfen aus dem ELER erhalten
AI 6: Verfügungsbefugnis der Fläche eines öffentlichen od. gemeinnützigen Besitzers
AI 7: Maßnahmen zur Information durch die Naturschutzbehörden
AI 8: Durchführung von Ausgleichs-, Ersatz- oder Kohärenzmaßnahmen
Vertragliche Instrumente
-
VI 1: Verträge mit Landnutzern (z. B. Agrarumweltmaßnahmen, Betriebsberatungen)
VI 2: Freiwillige Vereinbarungen mit Nutzern (z. B. touristische Nutzer)
VI 3: Verträge mit Vereinen, Verbänden, Ehrenamtlichen zur Gebietsbetreuung
Grundsätzlich soll neben dem Vollzug der bereits bestehenden Rechtsvorschriften den
administrativen und vertraglichen Maßnahmen der Vorrang eingeräumt werden, sofern ein
gleichwertiger Schutz wie mit rechtlichen Maßnahmen (vgl. § 3 BNatSchG) erreicht wird.
91
Managementplan für das FFH-Gebiet DE 2441-303 Kölpinsee und Nordteil Fleesensee
Im FFH-Gebiet DE 2441-303 sind in Bezug auf die Sicherung der Erhaltungszustände in
erster Linie die rechtlichen Instrumente RI 1 und RI 2 von Relevanz. Ein Großteil der LRT
und Arten-Habitate befindet sich innerhalb von Naturschutzgebieten. Mit Ausnahme des
LRT 6510 „Magere Flachlandmähwiesen“ sowie der Wald-LRT 9110 „HainsimsenBuchenwald“ und 9130 „Waldmeister-Buchenwälder“ unterliegen alle LRT dem gesetzlichen Biotopschutz nach § 20 NatSchAG M-V und wurden zum großen Teil im Rahmen
der landesweiten Kartierung der gesetzlich geschützten Biotope als § 20-Biotope erfasst.
Abweichungen gibt es hinsichtlich der Ausgrenzungen von Teilflächen der LRT im Vergleich mit der Ausgrenzung der § 20 Biotope. Diesbezüglich ist eine Aktualisierung erforderlich, um den Vollzug des gesetzlichen Biotopschutzes zu gewährleisten.
Für die Planung und Umsetzung der Pflege-, Nutzungs- und Entwicklungsmaßnahmen
sind vor allem das administrative Instrument AI 4 sowie die vertraglichen Instrumente VI 1
und VI 2 relevant. Die entsprechenden Förder- und damit Finanzierungsinstrumente sind
in der Tabelle 32 benannt.
Für die Sicherung nutzungsabhängiger LRT sowie den Erhalt von extensiv genutzten
Bereichen mit Pufferfunktion wird vor allem das vertragliche Instrument VI 1 genutzt. Hier
bestehen Verträge zur Naturschutzgerechten Grünlandnutzung sowie zur Einführung und
Beibehaltung ökologischer Anbauverfahren.
Die Umsetzung der Wiederherstellungs- und Pflegemaßnahme zugunsten der Moorstandorte am NO-Ufer Fleesensee (südöstlich Kramper Berg) sowie die Pflegemaßnahme am
SO-Ufer des Jabeler Sees bezüglich des kalkreichen Niedermoores können (derzeit)
jeweils durch Eigenmittel des Naturparks Nossentiner/ Schwinzer Heide und der örtlichen
Forstbehörde realisiert werden.
In Bezug auf den nutzungsabhängigen LRT 6510 sowie den nutzungsabhängigen Standort des Kriechenden Scheiberichs ist darüber hinaus das administrative Instrument AI 5 zu
berücksichtigen (vgl. Kap. II.3.1).
Der ottergerechte Umbau des Kreuzungsbauwerkes an der Graben-Straßen-Kreuzung bei
Nossentin einschließlich des Rückbaus des Staus kann möglicherweise im Rahmen der
Umsetzung einer Kompensationsmaßnahme (AI 8) oder in Kombination mit einer Projektförderung (AI 4) erfolgen.
Die Otterschutzmaßnahmen in der Fischerei sowie die Einschränkung/ Anpassung der
Grabenunterhaltung sind im Rahmen von freiwilligen Vereinbarungen (VI 2) mit den Nutzern (Fischereiunternehmen, Wasser- und Bodenverband) umsetzbar. Bei Lage der Maßnahmen in Naturschutzgebieten ist zusätzlich das rechtliche Instrument RI 2 zu berücksichtigen.
Die Maßnahmen zur Sicherung und Entwicklung der Erhaltungszustände der Seen hinsichtlich der Nährstofffrachten und der Tourismus-/ Erholungsnutzung einschließlich wei-
92
UmweltPlan
Managementplan für das FFH-Gebiet DE 2441-303 Kölpinsee und Nordteil Fleesensee
UmweltPlan
terer Untersuchungen sind durch ein behördliches Monitoring (AI 3) in Kombination mit
der Förderung von Projekten (AI 4) umsetzbar.
II.3.1
Cross Compliance-Bestimmungen
Eine gesonderte Naturschutzberatung landwirtschaftlicher Betriebe ist im FFH-Gebiet
DE 2441-303 nicht vorgesehen. Dennoch sind die Cross Compliance-Bestimmungen
auch hier von Relevanz und von den Bewirtschaftern der landwirtschaftlichen Nutzflächen
zu beachten.
Die Zahlungen aus der Agrarförderung der Europäischen Union werden seit dem
01.01.2005 an die Einhaltung u. a. von bestimmten Grundanforderungen (z. B. Naturschutzverpflichtungen nach der FFH- und Vogelschutz-Richtlinie (FFH-RL, VS-RL)) und
die Erhaltung der Flächen in einem „guten landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand“
geknüpft („Cross Compliance“). Werden die Anforderungen nicht eingehalten, erfolgt eine
Kürzung der Beihilfe. Gemäß Art. 5 CC-VO sind folgende Bestimmungen der FFH-RL und
VS-RL als Grundanforderungen relevant (Anhang II der CC-VO):
-
VS-RL: Art. 3; 4; 5
FFH-RL: Art. 6; 13
Gegenüber jedermann werden die europarechtlichen Bestimmungen der FFH-RL und VSRL nur wirksam, wenn sie mit nationalen Vorschriften (z. B. BNatSchG, NatSchAG M-V)
umgesetzt werden. Dies hat zur Folge, dass im Rahmen der CC-Bestimmungen die nationalen Regelungen relevant sind, die der Umsetzung der in der CC-VO aufgeführten
Bestimmungen der FFH-RL und VS-RL dienen. Voraussetzung für die CC-Relevanz sind
außerdem der Zusammenhang mit einer landwirtschaftlichen Tätigkeit (Art. 1 Abs. 2 CCVO) und die Information der Direktzahlungsempfänger über die einzuhaltenden Anforderungen (Art. 4 Abs. 2 CC-VO).
Für den Landwirt gelten u. a. die in folgender Tabelle zusammengefassten allgemeinen
Verpflichtungen.
Tabelle 31:
Pflichten der landwirtschaftlichen Betriebe zur nationalen Umsetzung der
Cross Compliance-relevanten Naturschutzvorschriften mit Bezug zum Gebietsmanagement
Nr.
Pflichten des Landwirts
Nationale Rechtsvorschrift
1
Verbot der Beseitigung von Landschaftselementen
oder der erheblichen Beeinträchtigung von geschützten Biotopen
§ 28 BNatSchG DirektzahlungenVerpflichtungsverordnung, §20NatSchAG M-V
2
Verbot des Verstoßes gegen die Vorschriften für
besonders geschützte Vogelarten
§ 44 BNatSchG
3
Verbot der Beseitigung von Wuchsorten von
Pflanzen des Anhangs IV der FFH-RL
§ 44 BNatSchG
4
Verbot der Änderung der Nutzungsart von Dauer-
§ 12 Abs. 1 Nr. 16 NatSchAG M-V, Dauergrün-
93
Managementplan für das FFH-Gebiet DE 2441-303 Kölpinsee und Nordteil Fleesensee
Nr.
Pflichten des Landwirts
Nationale Rechtsvorschrift
grünland auf Niedermoorstandorten, Umbruchverbot für Dauergrünland
landverordnung
5
Verbot der intensiven landwirtschaftlichen Nutzung
von Ödland oder naturnahen Flächen
§ 12 Abs. 1 Nr. 17 NatSchAG M-V
6
Einhaltung der gebietsspezifischen Regelungen
zum Erhalt oder zur Wiederherstellung des günstigen Erhaltungszustandes der maßgeblichen
Bestandteile
§ 33 Abs. 1 BNatSchG, Schutzgebietsverordnung
nach § 22 BNatSchG, Schutzgebietserklärung
nach § 21 Abs. 2 NatSchAG M-V, durch Erlass
eines Managementplanes/ Abschluss einer
Vereinbarung mit gleichwertigem Schutz nach §
32 Abs. 4 BNatSchG
Die Bewirtschafter landwirtschaftlicher Flächen innerhalb des FFH-Gebietes sind über die
aktuelle Lage der FFH-LRT sowie der Habitate der Anhang II-Arten zu informieren.
Das hat insofern eine besondere Bedeutung, da bspw. der LRT 6510 „Magere FlachlandMähwiesen“ landwirtschaftlich genutzt wird und der Erhalt der einzigen LRT-Fläche im
FFH-Gebiet am SO-Ufer des Kölpinsees an die Fortsetzung der extensiven Bewirtschaftung gebunden ist. Auch für die Wiese am NO-Ufer des Fleesensees als Lebensraum des
Kriechenden Scheiberichs ist die Nutzung langfristig zu sichern.
Die Information und Beratung der Landwirte in Bezug auf ihre besonderen Verpflichtungen innerhalb des FFH-Gebietes erfolgt durch das StALU Mecklenburgische Seenplatte
bzw. entsprechende Auftragsvergabe.
II.3.2 Finanzierungsinstrumente zur Umsetzung der Maßnahmenvorschläge
Für die Umsetzung der Maßnahmen stehen derzeit vor allem folgende Finanzierungsinstrumente (FI) zur Verfügung:
FI 1:
Richtlinie zur Förderung der nachhaltigen Entwicklung von Gewässern
und Feuchtlebensräumen (FöRiGeF)
FI 2:
Richtlinie zur Förderung von Investitionen zugunsten schützenswerter Arten und
Gebiete (FöRiSAG)
FI 3:
Richtlinie zur Förderung forstwirtschaftlicher Maßnahmen im Rahmen des ELER
FI 4:
Richtlinie zur Förderung der naturschutzgerechten Grünlandnutzung17
FI 5:
Richtlinie zur Förderung der integrierten ländlichen Entwicklung
FI 6:
Richtlinie zur Sachkostenförderung für Projekte der Landschaftspflege
FI 7:
Richtlinie für die Förderung von Maßnahmen des Biotop- und Artenschutzes
17
Aufgrund der aktuell vorliegenden Vorschläge der Kommission zur Gestaltung der Förderperiode von 2014 bis 2020,
wurde für das Antragsjahr 2012 (15.05.2012) Folgendes festgelegt: Für die Maßnahme Förderung der naturschutzgerechten Grünlandnutzung können Betriebe, deren Verpflichtung in 2012 ausläuft, die bestehenden Verpflichtungen um 2 Jahre
verlängern. Pressemitteilung Nr. 332/2011 - 20.12.2011 - LU - Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz (Information des StALU Mecklenburgische Seenplatte vom 24.01.2012)
94
UmweltPlan
Managementplan für das FFH-Gebiet DE 2441-303 Kölpinsee und Nordteil Fleesensee
UmweltPlan
FI 8:
Mittel für Pflege-, Entwicklungs- und Renaturierungsmaßnahmen im NSG
FI 9:
Mittel für die Pflege-Nutzung naturnaher Moore
FI 10:
Richtlinie zur Förderung emissionsmindernder Anbauverfahren im Ackerfutterbau18
FI 11:
Richtlinie zur Förderung von Blühflächen als Bienenweide
FI 12:
Richtlinie für die Förderung der integrierten ländlichen Entwicklung
FI 13:
Richtlinie zur Förderung forstwirtschaftlicher Maßnahmen im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“
FI 14:
Richtlinie zur Förderung forstwirtschaftlicher Maßnahmen im Rahmen des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raumes
FI 15:
Durchführung als Ausgleichs- und Ersatzmaßnahme
FI 16:
Durchführung als Kohärenzsicherungsmaßnahme
FI 17:
Schonstreifen im Ackerbau (Richtlinie vom 11.03.2011)
FI 18:
Richtlinie Managementpläne in Natura 2000-Gebieten (FöRiMan)
FI 19:
Richtlinie zur Förderung der Einführung und Beibehaltung ökologischer
Anbauverfahren in der landwirtschaftlichen Erzeugung (Extensivierungsrichtlinie)
Die zur Maßnahmenplanung und -umsetzung im FFH-Gebiet DE 2441-303 in Frage
kommenden bzw. bereits genutzten Finanzierungsinstrumente sind durch Fettdruck hervorgehoben.
In der folgenden Tabelle sind die Umsetzungs- und Finanzierungsinstrumente den jeweiligen Maßnahmen zugeordnet.
18
Aufgrund der aktuell vorliegenden Vorschläge der Kommission zur Gestaltung der Förderperiode von 2014 bis 2020,
wurde für das Antragsjahr 2012 (15.05.2012) Folgendes festgelegt: Für diese Maßnahme ist trotz der derzeitig erfolgreichen
Anwendung im Hinblick auf die neue Förderperiode ab 2014 eine Bewertung im Rahmen der Vorgaben der Kommission
vorzunehmen. Damit können für diese Maßnahmen keine Neu- und Erweiterungsanträge gestellt werden. Pressemitteilung
Nr. 332/2011 - 20.12.2011 - LU - Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz (Information des StALU
Mecklenburgische Seenplatte vom 24.01.2012)
95
Managementplan für das FFH-Gebiet DE 2441-303 Kölpinsee und Nordteil Fleesensee
Tabelle 32:
Instrumente zur Umsetzung der Maßnahmen
lfd. Nr. Beschreibung der Maßnahme
Maßnahmentyp
Schutzobjekte
L001
Sicherung der standörtlichen Gegebenheiten
S
LRT 3150 Kranich
RI 1
nein
-
L002
Erweiterung der Pufferstrukturen zur angrenzenden Ackernutzung (Extensivierung der
Nutzung) – außerhalb FFH-Gebiet
(evtl. Auflichtung des Gehölzbestandes im
Westen zur Förderung der Amphibieneignung)
wE
LRT 3150
VI 1
ja
L003
Erhalt der extensiven Grünlandnutzung einschließlich Mahdgutberäumung
N
LRT 6510, LRT 3150, LRT
3140
Schwarzmilan, Neuntöter,
Rotmilan, Wachtelkönig,
Wespenbussard
VI 1, AI 5
L004
Partielle Gehölzentnahme und anschließende,
regelmäßige Entbuschung („Entkusselung“)
einschließlich Gehölzberäumung
P
LRT 7140, (LRT 7210) ,
Bauchige Windelschnecke
A005
Erhalt der Röhrichtfläche am Südufer des
Kölpinsees
S
L006
(a,b)
Erhalt der extensiven Grünlandnutzung (Pufferfunktion)
A007a
A007b
19
Umsetzung durch
Darstellung im
GLRP
UNB
B.3.1
FI 17
StALU MS
LWB Hohls
E.9.1
ja
FI 19
StALU MS
LWB Großmann
T.6.1
E.9.1
Umsetzungs- Finanzbeinstrument
darf
AI 4
ja
FI 9
UNB
M.2.2
Bauchige Windelschnecke
Rohrdommel, Rohrweihe
RI 1
nein
-
UNB
B.3.1
N
LRT 7140, LRT 3140,
Bauchige Windelschnecke
Rot- u. Schwarzmilan
VI 1
ja
FI 19
StALU MS
LWB Großmann
E.9.1
Reduzierung/ Anpassung der Grabenunterhaltung (ökologisch orientierte Grabenräumung)
wE
Schlammpeitzger, (Fischotter)
RI 2, VI 2
nein
-
WBV Müritz
F.4.2
Reduzierung/ Anpassung der Grabenunterhaltung (ökologisch orientierte Grabenräumung)
wE
Schlammpeitzger, (Fischotter)
VI 2
nein
-
WBV Müritz
F.4.2
19
LRT 7140 weist mosaikartig eingestreut Braunmoos-Schneidenröhricht auf (vgl. Kap. I.3.1)
96
UmweltPlan
Finanzierungsinstrument
Managementplan für das FFH-Gebiet DE 2441-303 Kölpinsee und Nordteil Fleesensee
lfd. Nr. Beschreibung der Maßnahme
Maßnahmentyp
Schutzobjekte
Umsetzungs- Finanzbeinstrument
darf
A007c
Reduzierung/ Anpassung der Grabenunterhaltung (ökologisch orientierte Grabenräumung)
wE
Schlammpeitzger, (Fischotter)
VI 2
nein
L008
Sicherung der standörtlichen Gegebenheiten
S
LRT 7140
Rohrdommel, Rohrweihe
RI 2
L009
Sicherung der standörtlichen Gegebenheiten
S
LRT 7210
Rohrdommel, Rohrweihe
L010
Sicherung der standörtlichen Gegebenheiten
S
L011
Sicherung der standörtlichen Gegebenheiten
L012
Finanzierungsinstrument
UmweltPlan
Umsetzung durch
Darstellung im
GLRP
-
WBV Müritz
F.4.2
nein
-
StALU MS
M.2.1
RI 2
nein
-
StALU MS
B.3.1
LRT 7210
Rohrdommel, Rohrweihe
RI 2
nein
-
StALU MS
B.3.1
S
LRT 7210, Bauchige
Windelschnecke
Kranich
RI 2
nein
-
StALU MS
B.3.1
Sicherung der standörtlichen Gegebenheiten
S
LRT 7210, LRT 7140,
Bauchige Windelschnecke
Kranich
RI 2
nein
-
StALU MS
B.3.1
L013
Sicherung der standörtlichen Gegebenheiten
S
LRT 7210
Kranich, Rohrdommel,
Rohrweihe
RI 1
nein
-
StALU MS
B.3.1
L014
Partielle Gehölzentnahme und Wiederaufnahme der Mahd (jährlich, im Spätsommer) einschließlich Gehölz- und Mahdgutberäumung
P/W
LRT 7230, LRT 7140
Kranich, Rotmilan, Wachtelkönig, Schwarzmilan
AI 4
Eigenmittel
NP
ja
FI 9
Eigenmittel NP
NP NSH
M.2.2
L015
Erhalt der extensiven Grünlandnutzung (Pufferfunktion)
N
LRT 7230, LRT 7140
Rotmilan, Schwarzmilan,
Wachtelkönig
VI 1
ja
FI 4
StALU MS, Bewirtschafter
E.9.1
A016
Reduzierung/ Anpassung der Grabenunterhaltung (ökologisch orientierte Grabenräumung)
Kontrolle auf entnommene Kleinfische bei der
Grabenunterhaltung
wE
Fischotter, Steinbeßer,
(Schlammpeitzger)
VI 2
nein
-
WBV Müritz, NP
NSH, StALU MS
F.4.2
97
Managementplan für das FFH-Gebiet DE 2441-303 Kölpinsee und Nordteil Fleesensee
lfd. Nr. Beschreibung der Maßnahme
Maßnahmentyp
Schutzobjekte
A017
Entwicklung eines Ufergehölzstreifens (Breite:
5-10 m, standorttypische Gehölze – Erle,
Weide)
wE
Fischotter, Steinbeißer
AI 4
ja
FI 1
A018
(a,b)
Umbau des Kreuzungsbauwerkes an der
Graben-Straßen-Kreuzung bei Nossentin;
Rückbau des Staus
wE
Fischotter, Steinbeßer,
(Schlammpeitzger)
AI 4, AI 8
ja
FI 15, FI 16
A019
Erhalt der Grünlandnutzung
N
Kriechender Scheiberich
Schwarzmilan, Neuntöter,
Rotmilan, Wachtelkönig
VI 1, AI 5
nein
L020
Sicherung der standörtlichen Gegebenheiten
S
LRT 7210
Rohrdommel, Rohrweihe
RI 2
L021
Sicherung der standörtlichen Gegebenheiten
S
LRT 7210
Kranich, Rohrdommel,
Rohrweihe
L022
Partielle Gehölzrücknahme u. Wiederaufnahme
der Mahd (einschürig im Spätsommer) ein20
schließlich Gehölz- und Mahdgutberäumung
P
LRT 7230
Schwarzmilan
A023
Erhalt des Grabens am Nordufer des Kölpinsees mit extensiver Umlandnutzung; Verzicht
auf Grabenunterhaltung
S
L024
Sicherung der standörtlichen Gegebenheiten;
keine Erweiterung des Bootsanlegers
A025
20
Finanzierungsinstrument
Umsetzung durch
Darstellung im
GLRP
WBV Müritz, Malcho- F.4.4
wer Landhof GmbH
StALU MS
StALU MS, SBA
Neustrelitz, WBV
Müritz
L.11.3
-
LUNG M-V,
Malchower Landhof
GmbH
B.3.2
nein
-
StALU MS
B.3.1
RI 2
nein
-
StALU MS
B.3.1
AI 4
Eigenmittel
Forst
ja
Kammmolch
RI 1
nein
-
UNB
F.4.1
S
LRT 7210
RI 1
nein
-
UNB
M.2.2
Otterschutzmaßnahmen in der Fischerei (EinS
satz von Reusengittern und Prüfung alternativer
Schutzmaßnahmen – Versuch mit Otterausstieg-Reusen, Prüfung und ggf. Anpassung der
Fischotter
RI 2, VI 2
nein
-
Fischerei Müritz-Plau GmbH, StALU MS
Maßnahme in 2011 umgesetzt (Information Herr Zentner, Forstamt Nossentiner Heide, am 22.11.2011).
98
Umsetzungs- Finanzbeinstrument
darf
FI 9
StALU MS, FoA
Eigenmittel Forst Nossentiner Heide
UmweltPlan
M.2.2
Managementplan für das FFH-Gebiet DE 2441-303 Kölpinsee und Nordteil Fleesensee
lfd. Nr. Beschreibung der Maßnahme
Maßnahmentyp
Schutzobjekte
Umsetzungs- Finanzbeinstrument
darf
Finanzierungsinstrument
UmweltPlan
Umsetzung durch
Darstellung im
GLRP
Reusenstandorte - Aufstellung von Reusen und
Leitwehren nicht im ufernahen Bereich)
Zusätzliche Erfassung von Fischotter-Totfunden
in der monatlichen Fangmeldung
L026
(a,b,c)
Prüfung und ggf. Optimierung der bestehenden
Austonnung der NSG-Grenzen
S
LRT 3140, LRT 7210, LRT
7140, Steinbeißer, Fischotter
Rohrweihe, Rohrdommel,
Eisvogel
RI 2
nein
-
UNB, WSA
Lauenburg
S.5.5
L027
Prüfung auf Nährstofffrachten, Machbarkeitsstudie zur Reduzierung der Nährstoffeinträge
aus dem Einzugsgebiet mit dem Ziel des Erhalts und der Entwicklung von mesotrophen
Seen mit charakteristischen und artenreichen
Makrophytenbeständen
S/wE
LRT 3140, Steinbeißer,
Fischotter,
(Schlammpeitzger)
(Rohrdommel, Rohrweihe,
Eisvogel)
AI 3, AI 4
ja
FI 18
StALU MS
S.5.2
S.5.4
L028
Sensibilisierung von Nutzern und Nutzergruppen zum Schutz sensibler Uferbereiche mit
dem Ziel einer (zeitlich begrenzten) Nutzungsbeschränkung
Einrichtung eines Monitorings zur Erfassung
von möglichen Beeinträchtigungen durch
Tourismus- und Erholungsnutzungen des
Kölpinsees
S
LRT 3140, LRT 7210,
Fischotter, Steinbeißer
Kranich (Rastvogel)
AI 3, AI 4
ja
FI 18
StALU MS
S.5.5
L029
Überregionales Konzept zur naturverträglichen
Tourismus- und Erholungsnutzung der Oberen
Seen, Schwerpunkt: Schiffs- und Bootsverkehr
S
LRT 3140, LRT 7210,
Fischotter, Steinbeißer
AI 4
ja
FI 18
StALU MS, StALU
WM
S.5.2
99
Managementplan für das FFH-Gebiet DE 2441-303 Kölpinsee und Nordteil Fleesensee
II.4
Kosten und Finanzierung der Erhaltungs- und Wiederherstellungsmaßnahmen
Im Zuge der Managementplanung werden (zwingende) Erhaltungs- und Wiederherstellungsmaßnahmen bestimmt, für deren Durchführung die Finanzierung gesichert sein
muss. Die daraus resultierenden Kosten sind in der folgenden Tabelle zusammenfassend
dargestellt. Kosten für darüber hinausgehende (wünschenswerte) Entwicklungsmaßnahmen werden hingegen nicht ermittelt.
Da die Kosten für die Erhaltungs- und Wiederherstellungsmaßnahmen stark von den im
Rahmen der Managementplanung nicht vollständig zu beurteilenden Rahmenbedingungen abhängen, können diese nur grob geschätzt und überschlägig angegeben werden.
Folgendes ist zu berücksichtigen:
-
-
Im Rahmen der Kostenschätzung werden auch die Aufwendungen der derzeit laufenden Verträge zur Naturschutzgerechten Grünlandnutzung sowie zur Einführung und
Beibehaltung ökologischer Anbauverfahren ermittelt und dargestellt. Dabei wird die
relevante Förderprämie entsprechend dem Vertragsmuster zugrunde gelegt.
Für einige Maßnahmen entstehen Kosten nur unter bestimmten Bedingungen (in
Abhängigkeit der Biotopentwicklung) oder werden in größeren Zeitabständen wirksam
(Gehölzrücknahme). Gegebenenfalls wird in der Tabelle darauf verwiesen.
Die überschlägig ermittelten Kosten sind in folgender Tabelle zusammengestellt.
Tabelle 33:
lfd.
Nr.
Kostenschätzung und Angabe der Kostenart für erforderliche Erhaltungsund Wiederherstellungsmaßnahmen
Maßnahmentyp
Ortsbezeichzeichnung/
Lage/ Teilfläche
Finanzbedarf
Projektumsetzung
jährlich
L003 Erhalt der extensiven Grünlandnutzung einschließlich
Mahdgutberäumung
N
Frischwiese am SO-Ufer
Kölpinsee
-
2.160 €
L004 Partielle Gehölzentnahme
und anschließende, regelmäßige Entbuschung
(„Entkusselung“) einschließlich Gehölzbe-räumung
P
Basen-Zwischenmoor am
S-Ufer Kölpinsee (nordöstlich Grabenitz)
500 €
(Entnahme
von Weiden
auf 10% der
Fläche)
1.500 €
(Entbuschung/“
Entkusselung“
der Gesamtfläche in regelmäßigen, durch
ein Monitoring
festzulegenden
Abständen, ca.
alle 3-8 Jahre)
L006 Erhalt der extensiven
(a,b) Grünlandnutzung (Pufferfunktion)
N
GL-Flächen am S-Ufer
Kölpinsee (nordöstlich
Grabenitz)
-
968 €
L014 Partielle Gehölzentnahme
und Wiederaufnahme der
Mahd (jährlich) einschließ-
P/W
Niedermoor und anschließendes BasenZwischenmoor am NO-
1.000 €
(Erst-Entbuschung auf
640 €
(Mahd auf der
Gesamtfläche
100
Beschreibung der Maßnahme
UmweltPlan
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lfd.
Nr.
Beschreibung der Maßnahme
Maßnahmentyp
lich Gehölz- und
Mahdgutberäumung
Ortsbezeichzeichnung/
Lage/ Teilfläche
Finanzbedarf
Ufer Fleesensee (südöstlich Kramper Berg)
5% der Flämit Abtransport
che und
des Mahdguts)
Mahd auf der
Gesamtfläche
mit Abtransport des
Mahdguts)
Projektumsetzung
jährlich
L015 Erhalt der extensiven
Grünlandnutzung (Pufferfunktion)
N
GL-Flächen am NO-Ufer
Fleesensee (südöstlich
Kramper Berg)
-
493 €
L022 Partielle Gehölzentnahme
und Wiederaufnahme der
Mahd (einschürig im Spätsommer) einschließlich
Gehölz- und Mahdgutberäumung
P
Niedermoor am SO-Ufer
Jabeler See
-
150 €1)
L027 Prüfung auf Nährstofffrachten, Machbarkeitsstudie zur
Reduzierung der Nährstoffeinträge aus dem Einzugsgebiet mit dem Ziel des Erhalts und der Entwicklung
von mesotrophen Seen mit
charakteristischen und
artenreichen Makrophytenbeständen
S/wE
L028 Sensibilisierung von Nutzern und Nutzergruppen
zum Schutz sensibler
Uferbereiche mit dem Ziel
einer (zeitlich begrenzten)
Nutzungsbeschränkung
Einrichtung eines Monitorings zur Erfassung von
möglichen Beeinträchtigungen durch Tourismus- und
Erholungsnutzungen des
Kölpinsees
S
Kölpinsee, Fleesensee
derzeit nicht bezifferbar
L029 Überregionales Konzept zur
naturverträglichen Tourismus- und Erholungsnutzung
der Oberen Seen, Schwerpunkt: Schiffs- und Bootsverkehr
S
Kölpinsee, Fleesensee
und Obere Seen insgesamt
derzeit nicht bezifferbar
Kölpinsee, Fleesensee,
derzeit nicht bezifferbar
Jabeler See einschließlich
einmündender Gräben
Betrachtung des gesamten Einzugsgebietes
1)
Information Herr Zentner (Forstamt Nossentiner Heide) am 22.11.2011; Maßnahme in 2011 umgesetzt
(Gehölzrücknahme, Mahd)
101
UmweltPlan
Managementplan für das FFH-Gebiet DE 2441-303 Kölpinsee und Nordteil Fleesensee
UmweltPlan
Quellenverzeichnis
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AMT SEENLANDSCHAFT WAREN (2011): Informationen zu Planungen im FFH-Gebiet, 11/2011
DIE UMWELTMINISTERIN DES LANDES MECKLENBURG-VORPOMMERN (1991): Rote Liste der
gefährdeten Säugetiere Mecklenburg-Vorpommerns. Schwerin
GNL/ GESELLSCHAFT FÜR NATURSCHUTZ UND LANDSCHAFTSÖKOLOGIE E.V. (2010): Bericht zur
Erstellung des Fachbeitrages „Kartierung und Bewertung von Fischarten im Rahmen der
Erarbeitung der Managementpläne für das FFH-Gebiet „Kölpinsee und Nordteil Fleesensee“
DE 2441-303. Kratzeburg
GNL/ GESELLSCHAFT FÜR NATURSCHUTZ UND LANDSCHAFTSÖKOLOGIE E.V. (2010): Erfassung
und Bewertung des LRT 3140 im FFH-Gebiet „Kölpinsee und Nordteil Fleesensee“ DE 2441303. Kratzeburg
GNL/ GESELLSCHAFT FÜR NATURSCHUTZ UND LANDSCHAFTSÖKOLOGIE E.V. (2010): Kartierung
und Bewertung der Habitatelemente vom Fischotter im FFH-Gebiet „Kölpinsee und Nordteil
Fleesensee“ DE 2441-303 - Zwischenbericht. Kratzeburg
GNL/ GESELLSCHAFT FÜR NATURSCHUTZ UND LANDSCHAFTSÖKOLOGIE E.V. (2011): Kurzbericht
zur Kartierung und Bewertung der Habitatelemente des Fischotters im FFH-Gebiet „Kölpinsee und Nordteil Fleesensee“ DE 2441-303. Kratzeburg
GUTACHTERBÜRO HENRI HOPPE (2010): Managementplan für das FFH-Gebiet „Kölpinsee und
Nordteil Fleesensee“ (DE 2441-303) – Kartierung und Bewertung der Bauchigen Windelschnecke (Vertigo moulinsiana) A1016. Hof Gutow
LANDKREIS MÜRITZ (Herr Rehm): Informationen zu ND, GLB und FND im FFH-Gebiet,
12/2010.
LU M-V / MINISTERIUM FÜR LANDWIRTSCHAFT, UMWELT UND VERBRAUCHERSCHUTZ MECKLENBURG-VORPOMMERN (2008): Fachleitfaden „Managementplanung in Natura 2000-Gebieten“.
Version 2, 6. Juni 2008. Schwerin
LU M-V / MINISTERIUM FÜR LANDWIRTSCHAFT, UMWELT UND VERBRAUCHERSCHUTZ MECKLENBURG-VORPOMMERN (2010): Fachleitfaden „Managementplanung nach Art. 6 Abs. 1 FFHRichtlinie in Mecklenburg-Vorpommern“. Version 2.1, April 2010. Schwerin
LU M-V/ MINISTERIUM FÜR LANDWIRTSCHAFT, UMWELT UND VERBRAUCHERSCHUTZ MECKLENBURG-VORPOMMERN (Herr Dr. Mathes): Informationen zur Seen-Bewirtschaftungsplanung im
Rahmen der EU-WRRL, 08/2011.
102
Managementplan für das FFH-Gebiet DE 2441-303 Kölpinsee und Nordteil Fleesensee
LU M-V/ MINISTERIUM FÜR LANDWIRTSCHAFT, UMWELT UND VERBRAUCHERSCHUTZ MECKLENBURG-VORPOMMERN (2011): FFH-Gebiet 2441-303 Kölpinsee und Nordteil Fleesensee –
Managementplan Teilbereich Wald, 07.Januar 2011. Schwerin
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Erste Fortschreibung, Entwurf zum Beteiligungsverfahren, Stand Oktober 2010. Güstrow
LUNG M-V/ LANDESAMT FÜR UMWELT, NATURSCHUTZ UND GEOLOGIE MECKLENBURGVORPOMMERN (2011a): Stellungnahme zum Entwurf des FFH-Managementplans für das
FFH-Gebiet DE 2441-303 „Kölpinsee und Nordteil Fleesensee“ – Grundlagenteil. Güstrow
(weitergeleitet von StALU MS an UmweltPlan am 11.05.2011)
LUNG M-V/ LANDESAMT FÜR UMWELT, NATURSCHUTZ UND GEOLOGIE MECKLENBURGVORPOMMERN (2011b): Geobasisdaten und Geofachdaten entsprechend der Aufstellung
„Datenherausgabe LUNG für FFH-Managementplanungen“, Stand: 21.03.2011
NATURPARK NOSSENTINER/ SCHWINZER HEIDE (2012): Informationen zum Vorkommen von
Anhang IV-Arten (Fledermäuse) im FFH-Gebiet, 02/2012
RUSSOW, B. (2009): Botanisches Artenmonitoring von FFH-Arten – Jahresbericht (Entwurf),
im Auftrag des Amtes für Umwelt, Naturschutz und Geologie des Landes MecklenburgVorpommern, unveröffentlicht.
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Kölpinsee Grabenitz/Klink – FFH-Vorprüfung hinsichtlich des FFH-Schutzgebietes „Kölpinsee und Nordteil Fleesensee“ (DE 2441-303), Stand: 26. Juli 2011. Teterow
SALIX – KOOPERATIONSBÜRO FÜR UMWELT- UND LANDSCHAFTSPLANUNG (2011): Weg um den
Kölpinsee Grabenitz/Klink – FFH-Vorprüfung für SPA „Klocksiner Seenkette, Kölpin- und
Fleesensee“ (DE 2441-401), Stand: 08.07.2011. Teterow
SALIX – KOOPERATIONSBÜRO FÜR UMWELT- UND LANDSCHAFTSPLANUNG (2011): Bebauungsplan Nr. 8 „Zum Kölpinsee“ – Artenschutzfachbeitrag (AFB), Stand: 16. Juni 2011. Teterow
STADT WAREN (MÜRITZ) (2010): Informationen zum Thema Tourismus/ Erholung sowie zu
Planungen im FFH-Gebiet, 03/2010
TOURISMUSVERBAND MECKLENBURG-VORPOMMERN E.V. (2009): Das blaue Paradies – Wasserwandern in Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg-Berlin 2010/2011. Rostock
TOURISMUSVERBAND MECKLENBURGISCHE SEENPLATTE E.V. (O.J.): Mecklenburgische Seenplatte – Campen im Land der tausend Seen. Röbel/Müritz
103
UmweltPlan
Managementplan für das FFH-Gebiet DE 2441-303 Kölpinsee und Nordteil Fleesensee
TOURISMUSVERBAND MECKLENBURGISCHE SEENPLATTE E.V. (O.J.): Mecklenburgische Seenplatte – Paddeln im Land der tausend Seen. Röbel/Müritz
TOURISMUSVERBAND MECKLENBURGISCHE SEENPLATTE E.V. (O.J.): Mecklenburgische Seenplatte – Radeln im Land der tausend Seen. Röbel/Müritz
UM M-V / UMWELTMINISTERIUM MECKLENBURG-VORPOMMERN / HRSG. (2003):
Die Naturschutzgebiete in Mecklenburg-Vorpommern. Schwerin
UM M-V / UMWELTMINISTERIUM MECKLENBURG-VORPOMMERN (2004):
FFH-Meldung Mecklenburg-Vorpommern 2004 – Identifizierung der FFH-Lebensraumtypen
in den vorgeschlagenen FFH-Gebieten in Mecklenburg-Vorpommern (Binnendifferenzierung). Schwerin
VOIGTLÄNDER, U. ET AL. (2004/ 2007): Botanisches Artenmonitoring von FFH-Arten – Jahresbericht, im Auftrag des Umweltministeriums des Landes Mecklenburg-Vorpommern, unveröffentlicht.
Offizielle Rad- und Wanderkarte „Naturpark Nossentiner/ Schwinzer Heide“, 3. Auflage.
Studio Verlag Maiwald. Norderstedt
Rad- und Wanderkarte „Vom Plauer See zur Müritz“, 4. Auflage 2004/2006. Studio Verlag,
Landkarten und Vertrieb, Gabriele Maiwald. Norderstedt
Internetlinks
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Lebensraumtypen des europäischen Schutzgebietssystems NATURA 2000.
www.bfn.de/0316_typ_lebensraum.html (letzter Zugriff: 25.10.2010)
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Anhänge II, IV, V der FFH-Richtlinie (92/43/EWG).
www.bfn.de/fileadmin/MDB/documents/themen/natura2000/artenliste.pdf (letzter Zugriff:
25.10.2010)
BUNDESAMT FÜR NATURSCHUTZ (2010): Steckbriefe der Anhang-II-Arten nach FFH-Richtlinie.
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the EU 25 level. http://biodiversity.eionet.europa.eu/article17/chapter4 (letzter Zugriff:
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http://www.mueritzfischer.de (letzter Zugriff: 11.05.2011)
104
UmweltPlan
Managementplan für das FFH-Gebiet DE 2441-303 Kölpinsee und Nordteil Fleesensee
KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN (2009): Bericht der Kommission an den
Rat und das Europäische Parlament. Zusammenfassender Bericht über den Erhaltungszustand von Arten und Lebensraumtypen gemäß Artikel 17 der Habitatrichtlinie.
http://ec.europa.eu/environment/nature/knowledge/rep_habitats/docs/com_2009_358_de.pdf
(letzter Zugriff: 25.10.2010)
LUNG M-V/ LANDESAMT FÜR UMWELT, NATURSCHUTZ UND GEOLOGIE MECKLENBURGVORPOMMERN (2011): Steckbriefe der in M-V vorkommenden Arten der Anhänge II und IV
der FFH-Richtlinie.
www.lung.mv-regierung.de/insite/cms/umwelt/natur/artenschutz/ffh_arten.htm (letzter Zugriff:
01.08.2011)
WWF-OSTSEEBÜRO, STRALSUND: Informationen zum Boddenprojekt.
www.wassersport-im-bodden.de (14.07.2011)
105
UmweltPlan
Managementplan für das FFH-Gebiet DE 2441-303 Kölpinsee und Nordteil Fleesensee
III. Anhang
106
UmweltPlan
Managementplan für das FFH-Gebiet DE 2441-303 Kölpinsee und Nordteil Fleesensee
III.1
UmweltPlan
Verträglichkeitsprüfung der Maßnahmen der FFH-Managementplanung bezogen auf die Vogelschutzbelange des EU-Vogelschutzgebietes
DE 2441-401 Klocksiner Seenkette, Kölpin- und Fleesensee
Bei der Überlagerung von FFH-Gebieten mit EU-Vogelschutzgebieten müssen im Rahmen der Bearbeitung der FFH-Managementpläne die Belange des
Vogelschutzes mit berücksichtigt werden. Beachtung findet dabei ausschließlich der Überlagerungsbereich zwischen FFH-Gebiet und EUVogelschutzgebiet.
Die folgende Tabelle dokumentiert die Ergebnisse der Prüfung der FFH-Managementmaßnahmen auf Verträglichkeit mit den Belangen des EUVogelschutzgebietes. Dabei wurden nur die Vogelarten und deren Lebensraumelemente als maßgebliche Bestandteile des Gebietes berücksichtigt, die im
Rahmen der FFH-Managementplanung bearbeitet wurden.
Tabelle 34:
Prüfung der FFH-Managementmaßnahmen auf Verträglichkeit mit den Erhaltungszielen des EU-Vogelschutzgebietes
MaßnahmeNr. FFH-MP
Maßnahmenbeschreibung
L001, L008
bis L013,
L020, L021
Sicherung der standörtlichen Gegebenheiten
L002
Erweiterung der Pufferstrukturen zur angrenzenden Ackernutzung (Extensivierung der Nutzung) außerhalb FFH-Gebiet
(evtl. Auflichtung des Gehölzbestandes im Westen
zur Förderung der Amphibieneignung)
L003
L004
Maßnahmentyp
Beeinträchtigung
maßgeblicher
Bestandteile des
EU-Vogelschutzgebietes
Begründung
S
nein
An den gegenwärtigen Verhältnissen ändert sich nichts, daher sind maßnahmenbedingte Beeinträchtigungen auf Zielvogelarten von vornherein ausgeschlossen.
wE
nein
Durch die Maßnahme gehen keine Habitate von Zielvogelarten verloren. Vielmehr
ist von einer Aufwertung von Habitaten aufgrund des größeren Strukturreichtums
auszugehen, z.B. beim Wespenbussard.
Erhalt der extensiven Grünlandnutzung einschließlich Mahdgutberäumung
N
nein
An den gegenwärtigen Verhältnissen ändert sich nichts, daher sind maßnahmenbedingte Beeinträchtigungen auf Zielvogelarten von vornherein ausgeschlossen.
Partielle Gehölzentnahme und anschließende,
regelmäßige Entbuschung („Entkusselung“)
einschließlich Gehölzberäumung
P
nein
Der Bereich der Maßnahme überschneidet sich vollständig mit einem Habitat des
Kranichs. Relevante maßnahmenbedingte Beeinträchtigungen des Kranichs sind
nicht zu erwarten, da die partielle Gehölzentnahme und die regelmäßige
107
Managementplan für das FFH-Gebiet DE 2441-303 Kölpinsee und Nordteil Fleesensee
MaßnahmeNr. FFH-MP
Maßnahmenbeschreibung
Maßnahmentyp
Beeinträchtigung
maßgeblicher
Bestandteile des
EU-Vogelschutzgebietes
UmweltPlan
Begründung
Entbuschung das Habitat nicht entwerten, sondern eher zu einer Aufwertung
durch Verbesserung der lokalen Wasserverhältnisse beitragen (stärkere
Vernässung des Habitats).
A005
Erhalt der Röhrichtfläche am Südufer des
Kölpinsees
S
nein
An den gegenwärtigen Verhältnissen ändert sich nichts, daher sind maßnahmenbedingte Beeinträchtigungen auf Zielvogelarten von vornherein ausgeschlossen.
L006 (a,b),
L015
Erhalt der extensiven Grünlandnutzung (Pufferfunktion)
N
nein
An den gegenwärtigen Verhältnissen ändert sich nichts, daher sind maßnahmenbedingte Beeinträchtigungen auf Zielvogelarten von vornherein ausgeschlossen.
A007 (a,b,c)
Reduzierung/ Anpassung der Grabenunterhaltung
(ökologisch orientierte Grabenräumung)
wE
nein
Aus einer ökologisch orientierten Grabenräumung lassen sich keine Wirkprozesse
mit Beeinträchtigungspotenzial ableiten. Es werden keine Habitate vernichtet oder
beeinträchtigt. Vielmehr verbessern sich tendenziell die Nahrungsbedingungen
von Zielvogelarten (z.B. Rotmilan, Schwarzmilan), da eine Zunahme potenzieller
Nahrungstiere prognostiziert wird (z.B. Amphibien).
L014
Partielle Gehölzentnahme und Wiederaufnahme
der Mahd (jährlich, im Spätsommer) einschließlich
Gehölz- und Mahdgutberäumung
P/W
nein
Alle Vogelarten mit Habitaten im Bereich der Maßnahme (Wachtelkönig,
Schwarzmilan, Rotmilan, Kranich) profitieren, da die Flächen besser zur Nahrungssuche genutzt werde können (Rotmilan, Schwarzmilan, Kranich), neue
Nahrungshabitate geschaffen werden (Rotmilan, Schwarzmilan), weniger Gehölze
die Habitatqualität erhöhen (Wachtelkönig) bzw. eine einmalige Mahd im Spätsommer das Habitat dauerhaft sichert (Wachtelkönig).
A016
Reduzierung/ Anpassung der Grabenunterhaltung
(ökologisch orientierte Grabenräumung)
Kontrolle auf entnommene Kleinfische bei der
Grabenunterhaltung
wE
nein
Aus einer ökologisch orientierten Grabenräumung lassen sich keine Wirkprozesse
mit Beeinträchtigungspotenzial ableiten. Es werden keine Habitate vernichtet oder
beeinträchtigt. Vielmehr verbessern sich tendenziell die Nahrungsbedingungen
von Zielvogelarten (z.B. Rotmilan, Schwarzmilan), da eine Zunahme potenzieller
Nahrungstiere prognostiziert wird (z.B. Amphibien). Aus der Kontrolle auf entnommene Fische lassen sich keine vorhabenbedingte Wirkprozesse mit Beeinträchtigungspotenzial auf die Zielvogelarten ableiten.
A017
Entwicklung eines Ufergehölzstreifens (Breite: 510 m, standorttypische Gehölze – Erle, Weide)
wE
nein
Im Bereich des zu entwickelnden Ufergehölzstreifens liegen (Nahrungs)Habitate
von Rot- und Schwarzmilan. Der kleinflächige Verlust von Nahrungshabitaten (ca.
800 m²) kann vor dem Hintergrund der großflächigen Verbreitung von Grünlandflächen und der Schaffung von zusätzlichen Grünlandflächen an anderer Stelle
(vgl. L014 und L022) zu keiner Beeinträchtigung des günstigen Erhaltungszu-
108
Managementplan für das FFH-Gebiet DE 2441-303 Kölpinsee und Nordteil Fleesensee
MaßnahmeNr. FFH-MP
Maßnahmenbeschreibung
Maßnahmentyp
Beeinträchtigung
maßgeblicher
Bestandteile des
EU-Vogelschutzgebietes
UmweltPlan
Begründung
stands der Nahrungshabitate von Rot- und Schwarzmilan führen.
A018 (a,b)
Umbau des Kreuzungsbauwerkes an der GrabenStraßen-Kreuzung bei Nossentin; Rückbau des
Staus
wE
nein
Durch den Umbau werden keine Habitate von Zielvogelarten überbaut. Mögliche
baubedingte Beeinträchtigungen können nur Nahrungshabitate von Rot- und
Schwarzmilan betreffen. Aufgrund der weitläufigen Verbreitung dieser Habitate,
den ohnehin großen Streifgebieten und dem temporären und örtlich eng umgrenzten Charakter der Umbaumaßnahmen können relevante Beeinträchtigungen von
Zielvogelarten und deren Habitate ausgeschlossen werden.
A019
Erhalt der Grünlandnutzung
N
nein
An den gegenwärtigen Verhältnissen ändert sich nichts, daher sind maßnahmenbedingte Beeinträchtigungen auf Zielvogelarten von vornherein ausgeschlossen.
L022
Partielle Gehölzrücknahme und Wiederaufnahme
der Mahd (einschürig im Spätsommer) einschließlich Gehölz- und Mahdgutberäumung
P
nein
Zwar überlagert sich der Bereich der Maßnahme mit dem Habitat des Schwarzspechts, allerdings hat dieser Bereich aufgrund des geringen Alters der Bäume
keine wichtige Bedeutung für den Schwarzspecht. Insofern sind relevante Beeinträchtigungen auf den Schwarzspecht ausgeschlossen. Vielmehr wird diese
Fläche für den Schwarzmilan deutlich als Nahrungshabitat aufgewertet. Diese
Aufwertung überwiegt den kleinflächigen Verlust von Habitaten des Schwarzspechts deutlich, zumal man bei kleinräumigerer Habitatausweisung diesen
Bereich möglicherweise gar nicht als Schwarzspechthabitat ausgegrenzt hätte.
A023
Erhalt des Grabens am Nordufer des Kölpinsees
mit extensiver Umlandnutzung; Verzicht auf
Grabenunterhaltung
S
nein
An den gegenwärtigen Verhältnissen ändert sich nichts, daher sind maßnahmenbedingte Beeinträchtigungen auf Zielvogelarten von vornherein ausgeschlossen.
L024
Sicherung der standörtlichen Gegebenheiten;
keine Erweiterung des Bootsanlegers
S
nein
An den gegenwärtigen Verhältnissen ändert sich nichts, daher sind maßnahmenbedingte Beeinträchtigungen auf Zielvogelarten von vornherein ausgeschlossen.
A025
Otterschutzmaßnahmen in der Fischerei (Einsatz
von Reusengittern und Prüfung alternativer
Schutzmaßnahmen – Versuch mit OtterausstiegReusen, Prüfung und ggf. Anpassung der
Reusenstandorte - Aufstellung von Reusen und
Leitwehren nicht im ufernahen Bereich)
Zusätzliche Erfassung von Fischotter-Totfunden in
der monatlichen Fangmeldung
S
nein
Durch die Maßnahmen werden weder die Habitate von Zielvogelarten verändert
noch die Vogelarten gestört.
109
Managementplan für das FFH-Gebiet DE 2441-303 Kölpinsee und Nordteil Fleesensee
MaßnahmeNr. FFH-MP
Maßnahmenbeschreibung
L026 (a,b,c)
Prüfung und ggf. Optimierung der bestehenden
Austonnung der NSG-Grenzen
L027
Maßnahmentyp
Beeinträchtigung
maßgeblicher
Bestandteile des
EU-Vogelschutzgebietes
UmweltPlan
Begründung
S
nein
Durch die ggf. bessere Kennzeichnung werden mögliche Störungen in den ufernahen Habitaten von Rohrweihe und Rohrdommel eher verringert, was die
Habitatqualität erhöhen würde.
Prüfung auf Nährstofffrachten, Machbarkeitsstudie
zur Reduzierung der Nährstoffeinträge aus dem
Einzugsgebiet mit dem Ziel des Erhalts und der
Entwicklung von mesotrophen Seen mit charakteristischen und artenreichen Makrophytenbeständen
S/wE
nein
Aus der Prüfung von Nährstofffrachten bzw. einer Machbarkeitsstudie sind keine
Wirkprozesse in Bezug auf Zielvogelarten ableitbar. Eine Reduzierung von
Nährstoffeinträgen sichert den günstigen Erhaltungszustand von Rohrweihe,
Rohrdommel und Eisvogel.
L028
Sensibilisierung von Nutzern und Nutzergruppen
zum Schutz sensibler Uferbereiche mit dem Ziel
einer (zeitlich begrenzten) Nutzungsbeschränkung
Einrichtung eines Monitorings zur Erfassung von
möglichen Beeinträchtigungen durch Tourismusund Erholungsnutzungen des Kölpinsees
S
nein
Eine (zeiltlich begrenzte) Nutzungsbeschränkung sensibler Uferbereiche des
Kölpinsees sichert die Rastplatzfunktion des Sees für den Kranich. Vor allem das
Ost- und Nordostufer des Sees wird von den Vögeln als Schlafplatz genutzt.
Ansonsten sind keine Wirkprozesse auf Zielvogelarten ableitbar.
L029
Überregionales Konzept zur naturverträglichen
Tourismus- und Erholungsnutzung der Oberen
Seen, Schwerpunkt: Schiffs- und Bootsverkehr
S
nein
Es sind keine Wirkprozesse auf Zielvogelarten ableitbar.
Fazit: Die Maßnahmen der FFH-Managementplanung stehen den Belangen des EU-Vogelschutzgebietes nicht entgegen.
110
Managementplan für das FFH-Gebiet DE 2441-303 Kölpinsee und Nordteil Fleesensee
III.2
Dokumentation des Beteiligungs- und Abstimmungsverfahrens
Die im Rahmen der FFH-Managementplanung für das FFH-Gebiet DE 2441-303 „Kölpinsee und Nordteil Fleesensee“ vorgesehenen öffentlichen Informationsveranstaltungen
wurden vom StALU Mecklenburgische Seenplatte einberufen und unter Leitung der unabhängigen Moderatorin Frau Lutosch (mediation.moderation.trainings, Greifswald)
durchgeführt. Die Protokolle sind dem Managementplan beigefügt.
Darüber hinaus fanden zwei moderierte thematische Arbeitsgruppensitzungen statt, in
denen die aus naturschutzfachlicher Sicht notwendigen Maßnahmen mit den jeweils
betroffenen bzw. beteiligten Nutzern erörtert und vorabgestimmt wurden. Zahlreiche
Einzelgespräche folgten. Die Abstimmungsergebnisse sowie weitere Anmerkungen und
Hinweise sind den Protokollen und Gesprächsnotizen zu entnehmen, die ebenfalls dem
Managementplan beigefügt sind.
Die Veranstaltungen fanden in folgendem Zeitrahmen statt:
Datum
Ort
Veranstaltung
Inhalte
29.04.2010
NP NSH,
Karow
1. Informationsveranstaltung
Information zur Planaufstellung
01.03.2011
NP NSH,
Karow
2. Informationsveranstaltung
Vorstellung und Diskussion der
Ergebnisse der Bestandserfassung und Bewertung, Darstellung
des Handlungsbedarfs (naturschutzfachliche Grundlagen)
16.06.2011
Landratsamt,
Waren
Arbeitsgruppensitzung – AG 1
(Land-, Forst-, Wasserwirtschaft)
Vorstellung und Diskussion der
aus naturschutzfachlicher Sicht
notwendigen Maßnahmen mit
den Nutzern
Arbeitsgruppensitzung – AG 2
(Tourismus, Fischerei, Wasserwirtschaft)
15.11.2011
NP NSH,
Karow
3. Informationsveranstaltung
Vorstellung der abgestimmten
Maßnahmen und Umsetzungsvorschläge
Folgende Protokolle sind dem Anhang beigefügt:
(1) Protokoll der 1. öffentlichen Informationsveranstaltung am 29.04.2010
(2) Protokoll der 2. öffentlichen Informationsveranstaltung am 01.03.2011
(3) Protokoll der Arbeitsgruppensitzung – AG 1 (Land-, Forst- und Wasserwirtschaft) am
16.06.2011
(4) Protokoll der Arbeitsgruppensitzung – AG 2 (Tourismus, Fischerei und Wasserwirtschaft) am 16.06.2011
(5) Beratungsprotokoll zum Vor-Ort-Termin ‚Einfluss der Unterhaltung der Gräben am
Blücherschen Bruch auf den Schlammpeitzger‘ am 20.07.2011
(6) Gesprächsnotizen zu Einzelgesprächen im Rahmen der Erörterung/ Vorabstimmung
von Maßnahmen
(7) Protokoll der 3. Öffentlichen Informationsveranstaltung am 15.11.2011
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UmweltPlan

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