Managementplan Kölpinsee und Nordteil Fleesensee
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Managementplan Kölpinsee und Nordteil Fleesensee
Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte Managementplan für das FFH-Gebiet DE 2441-303 Kölpinsee und Nordteil Fleesensee Dieses Projekt wurde gefördert aus Mitteln des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raumes und mit Mitteln aus dem Haushalt des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz Mecklenburg-Vorpommern finanziert. Impressum Auftraggeber: Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte Neustrelitzer Straße 120 17033 Neubrandenburg Telefon 0395/380-69 400 ● Fax 0395/380-69 160 http://www.stalu-mv.de E-Mail: [email protected] Auftragnehmer: UmweltPlan GmbH Stralsund Tribseer Damm 2 18437 Stralsund Tel. 03831/6108-0 ● Fax 03831/6108-49 http:/www.umweltplan.de E-Mail: [email protected] Bearbeitung: UmweltPlan GmbH Stralsund/ Güstrow Antje Sluschny: Gesamtredaktion Wulf Hahne: Bearbeitung terrestrischer LRT Andreas Kaffke: Bearbeitung Vogelarten Bearbeitung Standgewässer-LRT (> 2 ha), Fischotter, Steinbeißer, Schlammpeitzger, Bitterling Gesellschaft für Naturschutz und Landschaftsökologie (GNL) e.V. Dorfstr. 31 17237 Kratzeburg Tel. 039822/20474 ● Fax 039822/29866 http://www.gnl-kratzeburg.de E-Mail: [email protected] Dr. Hans-Jürgen Spieß, Friedrike Möbius, A. Börst, Dr. Arno Waterstraat: Bearbeitung LRT 3140 Dr. Arno Waterstraat, A. Börst: Bearbeitung Steinbeißer, Schlammpeitzger, Bitterling Franziska Neubert: Bearbeitung Fischotter Bearbeitung Standgewässer-LRT (< 2 ha), Kammmolch Katja Hahne Waldstraße 37 19399 Neu Poserin Tel. 038736/81447 ● Mobil 0173/2957346 E-Mail: [email protected] Bearbeitung Bauchige Windelschnecke Gutachterbüro Henri Hoppe (†) Henri Hoppe (†) Dorfstraße 14 23948 Hof Gutow Martin Bauer Am Wasserturm 24 23936 Grevesmühlen Tel. 0172/3101651 Schwerin, im Oktober 2012 Inhaltsverzeichnis Zusammenfassung .................................................................................................... 1 I. Teil I.1 Grundlagen ............................................................................................... 4 Allgemeine Gebietsbeschreibung ............................................................................. 4 I.1.1 Grundlagen ............................................................................................................ 4 I.1.2 Aktueller Zustand, Landnutzungen, Tourismus- und Erholungsnutzungen ........... 9 I.1.3 Geschützte Teile von Natur und Landschaft........................................................ 17 I.2 Bedeutung des Gebietes für das europäische Netz Natura 2000 .......................... 21 I.2.1 Gemeldete und erfasste Lebensraumtypen des Anhangs I und Arten des Anhangs II FFH-RL/ Vogelarten nach VS-RL ...................................................... 21 I.2.2 Bedeutung der im Gebiet vorkommenden Lebensraumtypen und Arten für das europäische Netz Natura 2000 ..................................................................... 26 I.2.3 Arten nach Anhang IV FFH-RL ............................................................................ 28 I.3 Erhaltungszustand der signifikanten Lebensraumtypen und der Habitate der Arten/ maßgebliche Bestandteile............................................................................ 29 I.3.1 Lebensraumtypen des Anhangs I ........................................................................ 30 I.3.2 Habitate der Arten des Anhangs II....................................................................... 37 I.3.3 Habitate der Vogelarten nach Vogelschutzrichtlinie ............................................ 42 I.3.4 Weitere maßgebliche Bestandteile ...................................................................... 45 I.4 Zusammenfassende Bewertung des Gebietes ...................................................... 48 I.4.1 Schutzzweck ........................................................................................................ 48 I.4.2 Defizitanalyse/ schutzobjektbezogene Erhaltungsziele ....................................... 48 I.4.3 Funktionsbezogene Erhaltungsziele .................................................................... 60 II. Teil Konsensorientierte Umsetzung der Maßnahmen: Erarbeitung unter Berücksichtigung sozioökonomischer Belange ........................ 69 II.1 Bewertung der vorhandenen und geplanten Nutzungen ........................................ 69 II.1.1 Verträgliche Landnutzungen ................................................................................ 70 II.1.2 Verträgliche Tourismus- und Erholungsnutzungen und Erschließungen ............. 72 II.1.3 Verträgliche gewerbliche Nutzungen und Infrastruktureinrichtungen .................. 72 II.1.4 Unverträgliche Nutzungen ................................................................................... 74 II.1.5 Geplante Projekte und Nutzungen....................................................................... 76 II.1.5.1 Verträgliche Planungen (Vorprüfung ohne weitere Hauptprüfung) .................... 76 II.1.5.2 Planungen im Einzelfall auf Verträglichkeit zu prüfen ........................................ 76 II.2 Maßnahmen ........................................................................................................... 81 II.2.1 Festlegung der erforderlichen Erhaltungsund Wiederherstellungsmaßnahmen sowie der wünschenswerten Entwicklungsmaßnahmen.................................................................................... 81 II.3 Instrumente zur Umsetzung der Maßnahmen ........................................................ 91 II.3.1 Cross Compliance-Bestimmungen ...................................................................... 93 II.3.2 Finanzierungsinstrumente zur Umsetzung der Maßnahmenvorschläge ............. 94 II.4 Kosten und Finanzierung der Erhaltungs- und Wiederherstellungsmaßnahmen . 100 Quellenverzeichnis ................................................................................................ 102 III. Anhang .............................................................................................................. 106 III.1 Verträglichkeitsprüfung der Maßnahmen der FFH-Managementplanung bezogen auf die Vogelschutzbelange des EU-Vogelschutzgebietes DE 2441401 Klocksiner Seenkette, Kölpin- und Fleesensee ............................................. 107 III.2 Dokumentation des Beteiligungs- und Abstimmungsverfahrens .......................... 111 IV. Karten Blatt-Nr. Bezeichnung Maßstab 1a Aktueller Zustand, Planungen 1 : 25.000 1b Schutzgebiete 1 : 25.000 2a Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-RL 1 : 10.000 2b Habitate der Arten nach Anhang II FFH-RL 1 : 10.000 2c Habitate der relevanten Vogelarten nach Art. 4 Vogelschutz-RL 1 : 10.000 3 Maßnahmen 1 : 10.000 Tabellenverzeichnis Tabelle 1: Gemeinden im FFH-Gebiet ................................................................................. 4 Tabelle 2: Zustand der nach EU-WRRL berichtspflichtigen Seen im FFH-Gebiet ............... 5 Tabelle 3: Flächenanteile der im FFH-Gebiet vorkommenden Biotop- und Nutzungstypen/ Strukturtypen ............................................................................. 9 Tabelle 4: Fischereiberechtigte im FFH-Gebiet ................................................................. 11 Tabelle 5: Wasserwirtschaft - Bauwerke ............................................................................ 13 Tabelle 6: Überwachte Badestellen und deren Bewertung lt. Badewasserkarte M-V ........ 14 Tabelle 7: Lebensraumtypen des Anhangs I im Gebiet und gesetzlicher Biotopschutz .... 20 Tabelle 8: Naturdenkmale im FFH-Gebiet ......................................................................... 21 Tabelle 9: Gemeldete Vorkommen von LRT und aktuell ermittelte LRT des Anhangs I (Kennzeichnung der prioritären LRT mit *) ........................................................ 22 Tabelle 10: Gemeldete Vorkommen und aktuell ermittelte Arten des Anhangs II .............. 24 Tabelle 11: Relevante Brutvogelarten mit besonderem Schutzund Managementerfordernis (Artenauswahl erfolgte durch Fachbehörde für Naturschutz) ...................................................................................................... 25 Tabelle 12: Bedeutung der im Gebiet vorkommenden LRT für das Netz NATURA 2000 ... 27 Tabelle 13: Bedeutung der im Gebiet vorkommenden Arten des Anhangs II FFH-RL mit kleinräumig abgrenzbaren Habitaten für das Netz NATURA 2000 ................... 27 Tabelle 14: Bedeutung der im Gebiet vorkommenden Tierarten mit großen Raumansprüchen für das Netz NATURA 2000 ................................................. 28 Tabelle 15: Vorkommen von Arten des Anhangs IV ............................................................ 29 Tabelle 16: Bewertung des Erhaltungszustands der Lebensraumtypen .............................. 36 Tabelle 17: Bewertung des Erhaltungszustands der Habitate der Arten des Anhangs II FFH-RL ............................................................................................................. 42 Tabelle 18: Bewertung des Erhaltungszustands der Habitate von Vogelarten im FFHGebiet................................................................................................................ 43 Tabelle 19: Weitere standörtliche oder funktionelle „maßgebliche Bestandteile“ im Gebiet................................................................................................................ 45 Tabelle 20: Aktueller und anzustrebender Erhaltungszustand der LRT .............................. 50 Tabelle 21: Aktueller und anzustrebender Erhaltungszustand der Habitate der Arten nach Anhang II FFH-RL .................................................................................... 54 Tabelle 22: Defizite in den Habitatausprägungen bezüglich der Vogelarten ....................... 56 Tabelle 23: Übersicht der gebietsbezogenen Erhaltungsziele der LRT nach Anhang I FFH-RL und Arten nach Anhang II FFH-RL sowie der managementrelevanten Vogelarten nach VS-RL (bearbeitetes Teilgebiet) ...... 59 Tabelle 24: Funktionsbezogene Erhaltungsziele der Lebensraumtypen, der Arten des Anhangs II FFH-RL sowie der managementrelevanten Vogelarten nach VSRL...................................................................................................................... 60 Tabelle 25: LRT und Arten mit ungünstigem Erhaltungszustand auf FFH-Gebietsebene ... 70 Tabelle 26: Zugelassene und rechtskräftige Pläne und Projekte ......................................... 73 Tabelle 27: Schutzgutbezogene unverträgliche Nutzungen im FFH-Gebiet ........................ 75 Tabelle 28: Kriterien zur Beurteilung der Erheblichkeit von Beeinträchtigungen in Bezug auf Lebensraumtypen ....................................................................................... 79 Tabelle 29: Prüfpflichtige Planungen im Einzelfall ............................................................... 80 Tabelle 30: Zusammenstellung der Maßnahmen ................................................................ 85 Tabelle 31: Pflichten der landwirtschaftlichen Betriebe zur nationalen Umsetzung der Cross Compliance-relevanten Naturschutzvorschriften mit Bezug zum Gebietsmanagement ......................................................................................... 93 Tabelle 32: Instrumente zur Umsetzung der Maßnahmen ................................................... 96 Tabelle 33: Kostenschätzung und Angabe der Kostenart für erforderliche Erhaltungsund Wiederherstellungsmaßnahmen .............................................................. 100 Tabelle 34: Prüfung der FFH-Managementmaßnahmen auf Verträglichkeit mit den Erhaltungszielen des EU-Vogelschutzgebietes .............................................. 107 Abbildungsverzeichnis Abbildung 1: Lage und Abgrenzung des Bearbeitungsgebietes (Maßstab 1 : 50.000) ............ 7 Managementplan für das FFH-Gebiet DE 2441-303 Kölpinsee und Nordteil Fleesensee UmweltPlan Zusammenfassung Das FFH-Gebiet DE 2441-303 Kölpinsee und Nordteil Fleesensee umfasst eine Fläche von 3.352,31 ha und wird vor allem geprägt durch die großen Seen, den Kölpinsee, den nördlichen Teil des Fleesensees und Teile des Jabeler Sees einschließlich der Halbinseln Damerower Werder und Heidenkirchhof mit einem hohen Waldanteil. Das europäische Schutzgebiet ist Teil der Landschaftseinheit „Großseenland mit Müritz-, Kölpin- und Fleesensee“ (412). Das FFH-Gebiet liegt im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte und betrifft die Gemeinden Göhren-Lebbin, Nossentiner Hütte, Silz, Jabel und Klink sowie die Städte Waren (Müritz) und Malchow. Im Rahmen der Meldung des Gebietes an die Europäische Kommission wurden im Standard-Datenbogen (SDB) 9 Lebensraumtypen (LRT) des Anhangs I der FFH-Richtlinie mitgeteilt, darunter 4 Wald-LRT (davon 1 prioritärer) und 5 Offenland-LRT (davon 1 prioritärer). Weiterhin wurden 7 Arten des Anhangs II der FFH-Richtlinie gemeldet, darunter keine prioritäre Art. Im Zuge der Managementplanung wurden 4 der 5 Offenland-LRT sowie 6 der 7 Arten bestätigt. Zwei weitere LRT (6510, 7140) wurden erfasst. Im Rahmen der aktuellen Kartierung bzw. Planung konnten ein LRT (6410) und eine Art (Teichfledermaus) nicht bestätigt werden. Insgesamt wurden im Rahmen der Managementplanung 6 LRT (3140, 3150, 6510, 7140, 7210*, 7230) und 6 Arten (Fischotter, Kammmolch, Steinbeißer, Schlammpeitzger, Bauchige Windelschnecke, Kriechender Scheiberich) ermittelt. Die Bearbeitung der Arten Teichfledermaus und Kriechender Scheiberich erfolgt landesweit durch das LUNG M-V. Vorliegende Daten und Ergebnisse wurden nachrichtlich in die Managementplanung übernommen bzw. ausgewertet. Der aktuelle Erhaltungszustand der LRT 3140, 6510, 7140, 7210* sowie der Habitate von Fischotter, Kammmolch, Steinbeißer, Bauchiger Windelschnecke und Kriechendem Scheiberich wird als „günstig“ eingeschätzt, während sich die LRT 3150 und 7230 sowie die Lebensräume des Schlammpeitzgers in einem „ungünstigen“ Zustand befinden. Die aktuelle Bewertung des Erhaltungszustandes deckt sich bei zwei LRT und vier Arten nicht mit den Angaben des Erhaltungszustandes im SDB. Bei den LRT 7210* und 7230 wird der Zustand gegenüber dem Referenzzeitpunkt eine Stufe schlechter, mit B bzw. C bewertet. Dies trifft auch für die Arten Kriechender Scheiberich und Schlammpeitzger zu. Der Erhaltungszustand der Lebensräume von Steinbeißer und Bauchiger Windelschnecke konnte gegenüber der Angabe im SDB aktuell eine Stufe besser, mit A bewertet werden. Die Bedeutung des FFH-Gebietes für das Netz Natura 2000 ergibt sich u.a. aus dem „günstigen“ Erhaltungszustand der Habitate von Fischotter, Kammmolch, Steinbeißer, Bauchiger Windelschnecke und Kriechendem Scheiberich sowie der LRT 3140, 6510, 7140 und 7210* auf Gebietsebene, während sich diese Schutzobjekte europaweit gemäß 1 Managementplan für das FFH-Gebiet DE 2441-303 Kölpinsee und Nordteil Fleesensee dem Bericht nach Art. 17 FFH-Richtlinie in einem „ungünstigen“ Zustand befinden. Die Kalkreichen Sümpfe (7210*) sind zudem prioritärer LRT. Der Fischotter und der LRT 7140 weisen europaweit wie auch landesweit einen ungünstigen Erhaltungszustand auf. Einen unzureichenden Zustand für das europäische Schutzgebietsnetz zeigt der ungünstige Zustand der LRT 3150 und 7230 sowie der Habitate des Schlammpeitzgers auf Gebietsebene. Auch europaweit wird ihr Erhaltungszustand als ungünstig bewertet. Der Schutzzweck des FFH-Gebietes „Kölpinsee und Nordteil Fleesensee“ besteht im Erhalt einer wasser- und waldgeprägten Landschaft mit meso- und eutrophen Seen, Übergangs- und Schwingrasenmooren, kalkreichen Sümpfen und Niedermooren, Mageren Flachland-Mähwiesen, Hainsimsen- und Waldmeister-Buchenwäldern sowie Moorwäldern. Die Cladium-Sümpfe sowie die Moorwälder finden besondere Bedeutung als prioritäre Lebensraumtypen. Die Gewässer, deren Verlandungsbereiche, Moore und Wälder sind bedeutsam für den Schutz von Fischotter, Steinbeißer, Schlammpeitzger, Kammmolch, Bauchiger Windelschnecke sowie Kriechendem Scheiberich. Der günstige Zustand der Lebensraumtypen und Arten soll erhalten bleiben. Für die kalkreichen Niedermoore ist der günstige Erhaltungszustand wiederherzustellen. Das eutrophe Gewässer sowie die Habitate des Schlammpeitzgers sind in diese Richtung zu entwickeln. Im FFH-Gebiet sind Wiederherstellungsmaßnahmen, Erhaltungsmaßnahmen sowie wünschenswerte Entwicklungsmaßnahmen vorgesehen. Zu den Maßnahmenschwerpunkten zählen neben dem konsequenten Schutz der LRT und Art-Habitate vor allem die Wiederherstellung des günstigen Erhaltungszustandes des LRT 7230 durch Wiederaufnahme der Pflegenutzung, die Sicherung einer standortgerechten Nutzung der LRT 6510 und 7140 sowie die Entwicklung des günstigen Erhaltungszustandes des LRT 3150 durch Einrichtung von Pufferstrukturen zur angrenzenden landwirtschaftlichen Nutzung. Darüber hinaus stehen die Verbesserung der Habitatqualität der Grabensysteme für den Schlammpeitzger durch angepasste Gewässerunterhaltung sowie Maßnahmen zum Schutz des Fischotters im Vordergrund. Die Maßnahmen wurden in Arbeitsgruppensitzungen und weiteren Gesprächen mit den Beteiligten vorabgestimmt. Weiterer Untersuchungsbedarf besteht hinsichtlich der Beeinträchtigungsquellen des LRT 3140, um Maßnahmen zur Sicherung des noch günstigen Erhaltungszustandes abzuleiten. Das FFH-Gebiet überschneidet sich annähernd vollständig mit dem EUVogelschutzgebiet DE 2441-401 Klocksiner Seenkette, Kölpin- und Fleesensee. Für den Überschneidungsraum wurden im Zuge der vorliegenden Managementplanung Habitatflächen von 15 Brutvogelarten1 ausgegrenzt und bewertet. Die Habitate von Schwarzmilan, Seeadler, Rohrweihe, Eisvogel, Schwarz- und Mittelspecht sowie Heidelerche weisen einen „günstigen“ Erhaltungszustand auf, während sich die Habitate von Rohrdommel, Wespenbussard, Rotmilan, Wachtelkönig, Kranich, Sperbergrasmücke, Zwergschnäpper und Neuntöter im FFH-Gebiet in einem „ungünstigen“ Erhaltungszu- 1 2 Die Artenauswahl erfolgte durch die Fachbehörde für Naturschutz. UmweltPlan Managementplan für das FFH-Gebiet DE 2441-303 Kölpinsee und Nordteil Fleesensee UmweltPlan stand befinden. Alle Habitate der genannten Brutvogelarten sind durch geeignete Schutzmaßnahmen, bezogen auf den Wachtelkönig zusätzlich durch Pflege bzw. Nutzung zu erhalten. Die Wald-Lebensraumtypen im FFH-Gebiet werden durch die Landesforstanstalt Mecklenburg-Vorpommern bearbeitet. Der Fachbeitrag Wald liegt mit Stand vom 07.01.2011 vor. Nach diesem konnten von den 4 an die Europäische Kommission gemeldeten WaldLRT (davon 1 prioritärer) lediglich 3 bestätigt werden. Hainsimsen- und WaldmeisterBuchenwälder (9110 und 9130) sowie Moorwälder (91D0*) wurden in einem „günstigen“ Erhaltungszustand erfasst. Der LRT 9160 konnte für das FFH-Gebiet nicht bestätigt werden. Der günstige Erhaltungszustand aller erfassten Wald-LRT ist durch Erhaltungsmaßnahmen zu sichern. Darüber hinaus sind Möglichkeiten zur Verbesserung des Wasserhaushaltes der Moorwälder (91D0*) zu prüfen. 3 Managementplan für das FFH-Gebiet DE 2441-303 Kölpinsee und Nordteil Fleesensee I. Teil Grundlagen I.1 Allgemeine Gebietsbeschreibung I.1.1 Grundlagen Das FFH-Gebiet DE 2441-303 Kölpinsee und Nordteil Fleesensee wurde mit einer Flächengröße von 3.349 ha an die Europäische Union gemeldet. Im Zuge der Managementplanung für dieses Gebiet hat sich aufgrund maßstabsbedingter Grenzanpassungen die Gebietsgröße geringfügig geändert. Es ergibt sich eine Schutzgebietsgröße von nunmehr 3.352,31 ha. Das FFH-Gebiet befindet sich in der Mecklenburgischen Seenlandschaft zwischen den Orten Malchow, Waren (Müritz), Jabel und Göhren-Lebbin. Es umfasst den Kölpinsee, den nördlichen Teil des Fleesensees und Teile des Jabeler Sees sowie die Halbinseln Damerower Werder und Heidenkirchhof. Das europäische Schutzgebiet ist Teil der Landschaftseinheit 412 Großseenland mit Müritz-, Kölpin- und Fleesensee. Die folgende Tabelle 1 gibt einen Überblick über die Gemeinden mit Flächenanteilen im FFH-Gebiet. Tabelle 1: Gemeinden im FFH-Gebiet Landkreis Mecklenburgische Seenplatte (ehemals LK Müritz) Amt Malchow Gemeinde Göhren-Lebbin Malchow, Stadt Nossentiner Hütte Silz Seenlandschaft Waren Jabel Klink - Waren (Müritz), Stadt Das FFH-Gebiet überschneidet sich annähernd vollständig mit dem EUVogelschutzgebiet DE 2441-401 Klocksiner Seenkette, Kölpin- und Fleesensee. Somit sind auch die Belange des Vogelschutzes in den Grenzen des FFH-Gebietes zu bearbeiten. Geologie und Wasserhaushalt Die Landschaft des FFH-Gebietes wird durch die Eisvorstöße der Weichsel-Kaltzeit geprägt. Während die Hochfläche des Damerower Werders von Sandern des Pommerschen Eisvorstoßes gebildet wird, liegt das Blüchersche Bruch am Südwestufer des Kölpinsees im Hinterland der Poppentiner Randlage, einer Rückzugsstaffel des Frankfurter Eisvorstoßes. Das Becken des Kölpinsees ist eine Toteishohlform. (UMWELTMINISTERIUM MECKLENBURG-VORPOMMERN 2003) 4 UmweltPlan Managementplan für das FFH-Gebiet DE 2441-303 Kölpinsee und Nordteil Fleesensee UmweltPlan Der Kölpinsee und der Fleesensee gehören wie die Müritz, der Malchower See, der Petersdorfer und der Plauer See zur Mecklenburger Großseenlandschaft, die südlich der Pommerschen Hauptendmoräne liegt. Die genannten Seen stehen miteinander in Verbindung und entwässern über die Elde zur Elbe. Der Kölpinsee hat über die Müritz-Elde-Wasserstraße im Westen Verbindung zum Fleesensee (Fleesenkanal) und im Osten zur Müritz (Reeckkanal). Ein kleiner Stichkanal verbindet den Kölpinsee mit dem nordwestlich gelegenen Jabeler See. Die drei Seen im FFH-Gebiet mit einer Wasserfläche > 50 ha sind berichtspflichtige Gewässer im Sinne der EU-Wasserrahmenrichtlinie (EU-WRRL2), für die bis zum Jahr 2015 mindestens ein „Guter ökologischer Zustand“ erreicht werden soll. Die vorläufige Bewertung der Seen stützt sich dabei bislang im Wesentlichen auf die Trophieklassifizierung. Die folgende Tabelle zeigt die Trophieeinstufung der Seen sowie die vorläufige Bewertung nach EU-WRRL (Stand 2008). Tabelle 2: Seename Zustand der nach EU-WRRL berichtspflichtigen Seen im FFH-Gebiet Fläche (ha) max. Tiefe (m) mittl. Tiefe (m) Schichtung (gemessen) Trophieklassifizierung (Jahr der Messung) WRRL (Stand 2008) Bewertung des ökologischen Zustands Kölpinsee 2.029,30 30,00 3,54 ungeschichtet mesotroph (2003,2007) wahrscheinlich mindestens gut Fleesensee 1.077,50 26,30 6,13 ungeschichtet eutroph 1 (2003,2007) wahrscheinlich mindestens gut 5,29 geschichtet wahrscheinlich mindestens gut Jabeler See 243,85 22,60 eutroph 1 (2007) mesotroph (2008) (LUNG M-V 2010) Nach der WRRL berichtspflichtige Fließgewässer im FFH-Gebiet sind der Graben aus Nossentiner Hütte (BVP MEEO-3900) und der Graben aus Wendhof (BVP MEEO-1700) mit einer in diesem Bereich stark bis sehr stark veränderten Fließgewässerstrukturgüte. Nach Bewirtschaftungsvorplanung (BVP) wird für beide Gräben als Ziel ein mäßiges ökologisches Potenzial angestrebt. Nutzungsgeschichte Das Gebiet um die großen Seen im FFH-Gebiet wurde früh besiedelt. Bodendenkmale wie Hügelgräber und Wallanlagen zeugen noch heute von den früheren Bewohnern. Die Halbinseln Damerower Werder und Heidenkirchhof waren seit der Slawenzeit besiedelt. Lt. Schmettauscher Karte (1794) war der Heidenkirchhof fast vollständig mit Erlen und Weiden bewachsen, kleinere Bereiche wurden vermutlich als Grünland genutzt. Der Damerower Werder stellte sich als offene Hudelandschaft vorwiegend mit Laubgehölzen 2 Richtlinie 2000/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates der Europäischen Union zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik – Wasserrahmenrichtlinie 5 Managementplan für das FFH-Gebiet DE 2441-303 Kölpinsee und Nordteil Fleesensee dar. Der nördliche Bereich wurde Ende des 18. Jh. landwirtschaftlich genutzt. Auch Bereiche im heutigen NSG Blüchersches Bruch und Mittelplan wurden früher als Hudewald genutzt. Mehr als 150 Jahre alte Eichen deuten noch von dieser früheren Nutzung. (UMWELTMINISTERIUM MECKLENBURG-VORPOMMERN 2003) Seit dem Mittelalter hat der Mensch den Wasserstand der Mecklenburgischen Oberseen, zu denen auch der Kölpin- und der Fleesensee gehören, immer wieder beeinflusst. Vor allem der Bau von Mühlenstauen bei Plau führte seit dem 12. Jh. zum schrittweisen Anstieg der Seespiegel um mehr als drei Meter. Dies hatte gravierende Auswirkungen auf Siedlungen sowie umliegende Wiesen- und Ackerflächen. Die Schmettausche Karte von 1788 zeigt bspw. zahlreiche Flachseen in der Göhren-Wendhofer Niederung. Erst mit der Regulierung der Elde, der Schiffbarmachung der Oberen Seen durch den Bau der Müritz-Elde-Wasserstraße in den Jahren 1798-1803 und 1836 senkte sich der Wasserspiegel von Fleesen- und Kölpinsee um etwa 1m. Es kam zu einer Verlegung des Kanals zwischen beiden Seen. (UMWELTMINISTERIUM MECKLENBURG-VORPOMMERN 2003) 1957 wurde das Wisentgehege, zunächst auf einer Fläche von 25 ha eingerichtet. In den folgenden Jahren wurde das Gehege auf den gesamten Damerower Werder ausgedehnt und ein Schaugatter eingerichtet. (UMWELTMINISTERIUM MECKLENBURG-VORPOMMERN 2003) Heutige potentielle natürliche Vegetation (HpnV) Die Beschreibung der HpnV soll einen Eindruck vermitteln, wie die Landschaft heute ohne den Einfluss des Menschen aussehen würde. Die Vegetation bildet dabei eine zusammenfassende Darstellung der standörtlichen Verhältnisse (Klima, Geologie, Boden). Die heutige potenzielle natürliche Vegetation im FFH-Gebiet bilden überwiegend Buchenwälder mesophiler Standorte (M), Auen- und Niederungswälder/ edellaubholzreiche Mischwälder (E) sowie Bodensaure Stieleichen-Mischwälder (H). Flattergras-Buchenwald einschließlich der Ausprägung als Hainrispengras- und Waldschwingel-Buchenwald (M10) würde sich insbesondere auf dem Damerower Werder entwickeln. Die Halbinsel Heidenkirchhof sowie den südlichen Uferbereich des Kölpinsees würde vor allem Traubenkirschen-Erlen-Eschenwald auf nassen organischen Standorten (E20) prägen. Am Südufer des Kölpinsees kommen kleinere Bereiche von Buchenwäldern basen- und kalkreicher Standorte (N) in der Ausprägung als Waldgersten-Buchenwald einschließlich Lungenkraut-Buchenwald (N20) hinzu. Das Nord- und Ostufer des Kölpinsees würde Geophytenreicher Buchen-Eschen-Mischwald auf feuchten mineralischen Standorten (E27) säumen. Moorbirken-Stieleichenwald auf nassen mineralischen Standorten (H30) ergibt sich für den gesamten Uferbereich des Fleesensees im FFH-Gebiet, für Teilbereiche am Jabeler See sowie Bereiche der Halbinsel Heidenkirchhof. 6 UmweltPlan Managementplan für das FFH-Gebiet DE 2441-303 Kölpinsee und Nordteil Fleesensee UmweltPlan Die Abbildung 1 zeigt die Lage und Abgrenzung des Bearbeitungsgebietes, das sich mit dem EU-Vogelschutzgebiet DE 2441-401 Klocksiner Seenkette, Kölpin- und Fleesensee überschneidet. Hervorgehoben sind die Wald-Lebensraumtypen als nicht beauftragte, bereits durch die Landesforst bearbeitete Teilflächen (FFH-Managementplan – Teilbereich Wald vom 07.01.2011). Die Gebietsabgrenzung im Detail kann der Karte 2 entnommen werden. Abbildung 1: Lage und Abgrenzung des Bearbeitungsgebietes (Maßstab 1 : 50.000) 7 Managementplan für das FFH-Gebiet DE 2441-303 Kölpinsee und Nordteil Fleesensee 8 UmweltPlan Managementplan für das FFH-Gebiet DE 2441-303 Kölpinsee und Nordteil Fleesensee I.1.2 UmweltPlan Aktueller Zustand, Landnutzungen, Tourismus- und Erholungsnutzungen Biotop- und Nutzungstypen Auf Grundlage der Biotop- und Nutzungstypenkartierung sowie unter Berücksichtigung aktueller Luftbilder, des Feldblockkatasters, der Kartierung der gesetzlich geschützten Biotope sowie eigener Gebietskenntnis ergeben sich für das FFH-Gebiet mit einer Gesamtfläche von 3.352,31 ha die in folgender Tabelle dargestellten gerundeten Flächenanteile: Tabelle 3: Flächenanteile der im FFH-Gebiet vorkommenden Biotop- und Nutzungstypen/ Strukturtypen Strukturtyp stehendes Gewässer > 1 ha Fläche (ha) Anteil am FFH-Gebiet (%) 2449,03 73,05 Wald 630,94 18,82 Grünland 174,79 5,21 Moor und Sumpf (Niedermoor) 43,52 1,30 Acker 20,07 0,60 Baumgruppe/Hecke/Gebüsch 13,12 0,39 stehendes Kleingewässer < 1 ha 10,77 0,32 Fließgewässer 5,56 0,16 Freifläche 1,85 0,05 Mischgebiet 1,05 0,03 Verkehrsflächen (Hafenanlage) 0,54 0,02 Produktionsanlage 0,50 0,01 Trockenrasen 0,27 0,008 Küstenbiotope (Strand) 0,23 0,007 Aufschüttung (ungeordnete Deponie) 0,03 0,001 Wasserbauwerk (Pumpwerk) 0,03 0,001 Das FFH-Gebiet wird wesentlich geprägt von den drei großen Seen (Kölpinsee, Nordteil Fleesensee, Südteil Jabeler See), Waldflächen und Grünlandbereichen. Landwirtschaft Der Anteil der landwirtschaftlichen Nutzfläche am FFH-Gebiet beträgt ca. 6 %. Es dominieren mit einem Anteil von ca. 5 % die Grünlandbereiche, vor allem Feucht- und Frischgrünländer, die sich am Nord- und Westufer des Fleesensees, in der Großen Wiese (Halbinsel Heidenkirchhof) sowie am Nord- und Südostufer des Kölpinsees befinden. Ein Großteil der Dauergrünlandflächen wird auf der Grundlage der Richtlinie zur Förderung der naturschutzgerechten Bewirtschaftung von Grünlandflächen in M-V vor allem als 9 Managementplan für das FFH-Gebiet DE 2441-303 Kölpinsee und Nordteil Fleesensee Wiese, aber auch als Weide oder in Mischnutzung (Mähweide) bewirtschaftet. Flächen mit extensiver Grünlandbewirtschaftung befinden sich am Nordufer des Fleesensees, auf der Halbinsel Heidenkirchhof mit der Großen Wiese sowie am Südostufer des Kölpinsees bei Klink und Grabenitz. Einzelne Ackerflächen befinden sich am Nordufer des Kölpinsees (südöstlich Hinterer Kargowsee) sowie am Westufer des Fleesensees (südlich Nossentin). Insgesamt spielt die Ackernutzung mit einem Anteil von ca. 0,6 % an der FFH-Gebietsfläche eine untergeordnete Rolle. In den Naturschutzgebieten „Damerower Werder“ sowie „Blüchersches Bruch und Mittelplan“ gelten spezifische Regeln zur landwirtschaftlichen Nutzung wie bspw. das Verbot, Pflanzenschutzmittel anzuwenden sowie mineralische oder organische Düngemittel aufzubringen. In diesem Zusammenhang sei auf die entsprechenden Schutzgebietsverordnungen verwiesen. Forstwirtschaft Mit knapp 19 % der Gesamtfläche nehmen Waldflächen nach den stehenden Gewässern den zweitgrößten Flächenanteil im FFH-Gebiet ein. Es dominieren Laubwälder, die sich vor allem auf der Halbinsel Heidenkirchhof, auf dem Damerower Werder sowie am Süd- und Ostufer des Kölpinsees befinden. Mischwälder stocken ebenfalls auf dem Damerower Werder und am Ostufer des Kölpinsees. Reine Nadelwälder gibt es am Heidenkirchhof, im Bereich des Damerower Werders und am Bagenbrauk nördlich des Damerower Werders. Die Waldflächen im FFH-Gebiet „Kölpinsee und Nordteil Fleesensee“ befinden sich überwiegend im Eigentum der Landesforstanstalt M-V, in Privat- und Treuhandeigentum. Verwaltet werden die Wälder über die Forstämter Nossentiner Heide und Wredenhagen. In den Naturschutzgebieten gelten spezifische Regelungen zur Bewirtschaftung der Waldflächen, die in den entsprechenden Schutzgebietsverordnungen festgeschrieben sind. So sind im NSG Damerower Werder - die forstliche Nutzung oder Pflege der Moorstandorte und Erlenbruchwälder, - der Anbau nichtheimischer oder standortfremder Baumarten, - die Entnahme von Totholz aus Baumhölzern oder von Höhlen- oder Horstbäumen aus anderen als aus forstlich-sanitären Gründen sowie - Erstaufforstungen, die nicht mit dem Wisentreservates verbunden sind, verboten. Betreiben des vorhandenen Unter Berücksichtigung dieser Maßgaben ist die ordnungsgemäße forstwirtschaftliche Nutzung im NSG gemäß den Zielen und Grundsätzen der naturnahen Forstwirtschaft in M-V zulässig (vgl. Verordnung über das Naturschutzgebiet „Damerower Werder“ vom 03. August 1998). Im NSG Blüchersches Bruch und Mittelplan können sich die Wälder nut10 UmweltPlan Managementplan für das FFH-Gebiet DE 2441-303 Kölpinsee und Nordteil Fleesensee zungsfrei entwickeln (UMWELTMINISTERIUM MECKLENBURG-VORPOMMERN 2003). Die ordnungsgemäße forstwirtschaftliche Behandlung der waldbestockten Flächen gemäß der Bewirtschaftungsgruppe I.3 (Totalwaldreservat) ist zulässig (vgl. Verordnung über das Naturschutzgebiet „Blüchersches Bruch und Mittelplan“ vom 08. Dezember 1994). Die Wald-Lebensraumtypen im FFH-Gebiet DE 2441-303 werden durch die Landesforstanstalt M-V bearbeitet. Der Fachbeitrag liegt mit Stand vom 07.01.2011 vor (LU M-V 2011). Die Ergebnisse wurden nachrichtlich in die vorliegende Planung übernommen. Fischerei und Angelsport Alle Gewässer im FFH-Gebiet werden von der Fischerei Müritz-Plau GmbH bewirtschaftet (vgl. Tabelle 4). Darüber hinaus sind sie beliebte Angelreviere, für die die entsprechenden Genehmigungen (Angelkarte, Fischereischein) einzuholen sind. Die Fischerei Müritz-Plau GmbH hat über die bestehenden gesetzlichen Regelungen hinaus für ihre Gewässer weitere Angelregeln aufgestellt (vgl. http://www.mueritzfischer.de/angeln/ angelregeln_de.php#). Tabelle 4: Fischereiberechtigte im FFH-Gebiet Gewässer Fischereiberechtigter (Pächter oder Eigentümer) Kölpinsee Fischerei Müritz-Plau GmbH Fleesensee Fischerei Müritz-Plau GmbH Jabeler See Fischerei Müritz-Plau GmbH Bemerkungen z.T. NSG-Ausweisung z.T. NSG-Ausweisung Elde - von Einlauf Kölpinsee bis Binnenmüritz einschließlich Reeckkanal Fischerei Müritz-Plau GmbH - von Einlauf Fleesensee bis Auslauf Kölpinsee (Fleesenkanal) Fischerei Müritz-Plau GmbH z.T. NSG-Ausweisung (FISCHEREISCHUTZVEREIN M-V E.V. – Gewässerverzeichnis 2009; LALLF 2010) Entsprechend der vorliegenden Fischereistatistik wurden im Kölpinsee in den Jahren 2007 und 2009 vor allem Aal, Hecht, Blei, Schlei und Barsch gefangen. Kleinere Erträge brachten Futterfisch, Karpfen, Rotfeder, Plötz und Zander. Außerdem wurde der Amerikanische Flusskrebs gefischt. Als Fanggeräte kamen Großreusen und Stellnetze zum Einsatz. Unter Verwendung von Großreusen, Stellnetzen und Langleinen wurden im Fleesensee in den o. g. Jahren Aal, Zander, Hecht und Barsch in größeren Erträgen gefischt. In kleineren Mengen konnten die Weißfischarten Blei, Schlei und Plötz sowie Futterfisch gefangen werden. Auch im Fleesensee wird der Amerikanische Flusskrebs gefischt. Daten zum Jabeler See liegen nicht vor. (LALLF 2010) 11 UmweltPlan Managementplan für das FFH-Gebiet DE 2441-303 Kölpinsee und Nordteil Fleesensee Besatzmaßnahmen finden lt. Auskunft der Fischerei Müritz-Plau GmbH im Kölpinsee mit Aal, Hecht- und Maränenbrut statt. Ein Besatz der drei Seen mit Karpfen erfolgt aktuell nicht.3 Reusenfischerei wird im Kölpinsee und im Fleesensee betrieben. Entsprechend Aussagen der Fischerei Müritz-Plau-GmbH stehen bezogen auf das FFH-Gebiet fünf Reusen im Fleesensee. Vier Reusen stehen im Abstand von ca. 300 m bis 500 m am Ostufer, eine Reuse steht am Westufer in der Nähe der FFH-Gebietsgrenze. Die Reusen haben keinen Landanschluss und sind nicht mit Reusengittern ausgestattet. Im Kölpinsee stehen insgesamt 33 Reusen, wobei sich einige in den NSG „Damerower Werder“ und „Blüchersches Bruch und Mittelplan“ befinden. Im Jabeler See kommen lt. Aussage des Binnenfischereibetriebes keine Großreusen zum Einsatz. Alle Reusen stehen vom Frühjahr (März/April) bis Herbst (September/Oktober) in den Gewässern. In den Naturschutzgebieten gelten spezielle Regelungen zu Fischerei und Angelsport, die in den entsprechenden Verordnungen formuliert sind. So ist im NSG „Blüchersches Bruch und Mittelplan“, zu dem ein Teil der südlichen Verlandungszone des Kölpinsees gehört, das Angeln verboten. Die ordnungsgemäße Ausübung der Fischerei ist unter Einhaltung gebietsspezifischer Maßgaben zu den Fangmethoden gestattet. So ist die Zug- und Stellnetzfischerei unzulässig, das Aufstellen von maximal drei Reusen mit Otterausstieg ist zulässig (vgl. Verordnung über das Naturschutzgebiet „Blüchersches Bruch und Mittelplan“ vom 08. Dezember 1994). Auch im NSG „Damerower Werder“, das u. a. Teile des Kölpinsees und des Jabeler Sees umfasst, ist das Angeln verboten und die Ausübung der ordnungsgemäßen Fischerei bei Einhaltung spezieller Regelungen u. a. zu Besatzmaßnahmen und Fangmethoden zulässig (vgl. Verordnung über das Naturschutzgebiet „Damerower Werder“ vom 03. August 1998). In den vergangenen Jahren hat die Fischerei Müritz-Plau GmbH verstärkt in die Entwicklung touristischer Angebote investiert, z. B. Urlaub auf dem Fischerhof (Ferienwohnungen u. a. auf den Fischerhöfen in Damerow und Eldenburg an der Reeck), geführte Angeltouren, Bootsverleih sowie verschiedene Veranstaltungen. Diese touristische Ausrichtung gewinnt im Unternehmen zunehmend an Bedeutung. Wasserwirtschaft Der Kölpinsee und der Fleesensee sowie der Reeck- und Fleesenkanal sind Teil der Müritz-Elde-Wasserstraße, die die Müritz mit der Elbe verbindet. Sie ist als Bundeswasserstraße ausgewiesen und liegt in der Zuständigkeit des Wasser- und Schifffahrtsamtes Lauenburg. Zur Gewährleistung der ungehinderten Durchfahrt des Schiffsverkehrs werden in den ausgebauten Kanälen gewässerunterhaltende Maßnahmen durchgeführt. 3 Auskunft Herr Paetsch im Rahmen der AG-Sitzung am 16.06.2011 12 UmweltPlan Managementplan für das FFH-Gebiet DE 2441-303 Kölpinsee und Nordteil Fleesensee Die Unterhaltung der Gewässer 2. Ordnung im FFH-Gebiet, hierzu zählen der Jabeler See, der Verbindungskanal zwischen Kölpinsee und Jabeler See sowie die Gräben im Umfeld der Seen, obliegt dem Wasser- und Bodenverband ‚Müritz’. Während die Grabenunterhaltung in den 1960er/1970er Jahren dreimal pro Jahr durchgeführt wurde, erfolgt diese seit 1992 lediglich einmal im Jahr vorwiegend im Herbst in Form von Krautungen (Sohle, Ufer). Teilweise werden die Gräben nur einseitig gekrautet oder es erfolgt eine abschnittsweise Sohlmahd. Grundräumungen werden je nach Bedarf, ggf. alle fünf bis sechs Jahre durchgeführt. Gewässerunterhaltungsmaßnahmen in den NSG „Damerower Werder“ - hier erfolgt keine Unterhaltung - und „Blüchersches Bruch und Mittelplan“ werden jährlich mit der zuständigen Behörde abgestimmt.4 Die Seen unterliegen keiner regulären Gewässerunterhaltung. Im FFH-Gebiet bzw. in der nahen Umgebung befinden sich folgende wasserwirtschaftliche Bauwerke: Tabelle 5: Wasserwirtschaft - Bauwerke Schöpfwerk Durchlass Schöpfwerk Damerow Durchlass N Nossentin Schöpfwerk Kölpinwiesen Durchlass N Nossentin II Schöpfwerk Grabenitz Durchlass N PW Lebbin Schöpfwerk Wendhof (WRRL-Projekt Status Quo-Analyse M-V) Die Schöpfwerke Kölpinwiesen, Grabenitz und Wendhof schöpfen über Gräben in den Kölpinsee, das Schöpfwerk Damerow über einen Graben in den Jabeler See. Die Bewirtschaftungsvorplanung (BVP) nach der EU-Wasserrahmenrichtlinie (EU-WRRL) für das Bearbeitungsgebiet „Obere Elde; Müritz bis Einlauf Plauer See“ ist abgeschlossen. Bezogen auf das FFH-Gebiet wurde lediglich eine Maßnahme mit einer geplanten Umsetzung bis 2015 formuliert. Diese betrifft die Herstellung der Durchgängigkeit des Grabens aus Nossentiner Hütte für den Fischotter an der Graben-Straßen-Kreuzung bei Nossentin (MEEO-3900_M03 Bau einer Fischotter-Röhre). Für die drei Seen im FFH-Gebiet wurde keine Bewirtschaftungsplanung im Sinne der EUWRRL durchgeführt, da die Bewertung nach der Trophie jeweils einen guten ökologischen Zustand ausweist. In diesem Zusammenhang ist zu erwähnen, dass der Jabeler See in der Vergangenheit vielfach Gegenstand von Sanierungs- und Restaurierungsmaßnahmen war, von denen die hypolimnische P-Fällung 2006 in Verbindung mit der Entlastung des Grabowhöfer Grenzgrabens zur weiteren Verbesserung der Trophiesituation führen werden. (LU M-V 08/2011) 4 Lt. telefonischer Auskunft Herr Gallinat (WBV Müritz) am 14.06.2011 und am 16.06.2011 im Rahmen der AG-Sitzung 13 UmweltPlan Managementplan für das FFH-Gebiet DE 2441-303 Kölpinsee und Nordteil Fleesensee Tourismus und Erholung Die Mecklenburgische Seenplatte hat in Bezug auf die Tourismus- und Erholungsnutzung einen hohen Stellenwert. So werden auch die drei großen Seen im FFH-Gebiet und deren Umgebung für vielfältige Freizeitaktivitäten genutzt. Die Verbindung zwischen Eldenburg und Jabel nördlich des Kölpinsees, die auf einem Teilstück die Grenze des FFH-Gebietes bildet, ist als Rad- und Wanderweg ausgewiesen. Hier verlaufen die Radfernwege „Mecklenburgische Seenplatte-Rügen“, „Mecklenburgische Seenplatte-Rostock“, „Mecklenburg-Vorpommern“ und „Berlin-Kopenhagen“ sowie die regional bedeutsamen Radwege/-touren „Das blaue Müritzband“, „Eiszeitroute Mecklenburgische Seenplatte“ und „Kölpin- Fleesensee“. Auch bei Nossentin bildet ein ausgewiesener Wanderweg die FFH-Gebietsgrenze. Die Seen im FFH-Gebiet sind beliebte Badegewässer. Die offiziellen Badestellen lt. Badewasserkarte M-V (MINISTERIUM FÜR SOZIALES UND GESUNDHEIT M-V 2010) sind in der folgenden Tabelle dargestellt. Tabelle 6: Überwachte Badestellen und deren Bewertung lt. Badewasserkarte M-V Badestelle Nr. Beschreibung Bewertung (2005-2010) Name Bemerkungen 450 Kölpinsee, Klink Südostecke Kölpinsee, nahe B192 und Ortschaft Klink, FKK (räumlich begrenzt), 120 m langer und 15 m breiter Grasstreifen wird von Schilf eingerahmt, ideal zum Baden und Wasserwandern zum Baden sehr gut geeignet - 451 Kölpinsee, Waren naturbelassene Badestelle ohne Steg, Lage im Wald, Bewertung der letzten 5 Jahre: zum Baden gut bis sehr gut geeignet (vgl. oben); zum Baden sehr gut / gut geeignet - 490 Fleesensee, Nossentin - zum Baden sehr gut / gut geeignet Messung ab 2009 (MINISTERIUM FÜR SOZIALES UND GESUNDHEIT M-V 2010: Online-Badewasserkarte) Die offizielle Badestelle „Kölpinsee“ der Stadt Waren (nördlich Reeckkanal) umfasst einen größeren Strandbereich mit Parkplatz und der Zuwegung von der Straße EldenholzJabel. Die Bewirtschaftung erfolgt in den Sommermonaten über einen Imbiss sowie eine bewegliche Toilettenanlage. In den Wintermonaten wird der Bereich z. B. für touristische Eisevents genutzt. Zum Badbereich gehört ein noch unsaniertes Toilettengebäude, dessen künftige Nutzung noch aussteht. (STADT WAREN 2010) Darüber hinaus besteht die Bademöglichkeit am Jabeler See (Campingplatz JabelHeidenfriedhof). Mehrere kleine, teils versteckte Badestellen an den Seen werden vorwiegend von den Einheimischen genutzt. Der südliche Teil des Fleesensees ist entsprechend aktueller touristischer Informationsmaterialien als Segel-, Surf- und Wasserski-Revier ausgewiesen. Alle Gewässer im FFH-Gebiet werden zudem zum Wasserwandern (Kanufahren) genutzt. Bspw. ist eine 14 UmweltPlan Managementplan für das FFH-Gebiet DE 2441-303 Kölpinsee und Nordteil Fleesensee Paddeltour von der Binnenmüritz über den Reeckkanal und den Kölpinsee zum Jabeler See ausgewiesen. Ein Kanuverleih befindet sich u. a. im Ortsteil Eldenburg. Der Kölpinsee und der Fleesensee sowie der Reeck- und Fleesenkanal sind Teil der Müritz-Elde-Wasserstraße, die die Müritz mit der Elbe verbindet. Der Bootstourismus bzw. die Freizeitschifffahrt spielt hier somit eine bedeutende Rolle. Sportboothäfen befinden sich u. a. in Waren (Müritz), Klink, Malchow und Jabel. Darüber hinaus gibt es zahlreiche Bootsliegeplätze, u. a. in Damerow, Eldenburg und Untergöhren sowie am Campingplatz Jabel-Heidenfriedhof. Der Yacht- und Motorbootsverkehr auf den Seen und den Verbindungskanälen im FFH-Gebiet ist vor allem in den Sommermonaten sehr hoch. Mit etwa der Hälfte seiner Fläche liegt der Campingplatz Jabel – Heidenfriedhof, Naturcamping am Jabeler See im FFH-Gebiet. Der Platz befindet sich direkt am Ufer des Sees und bietet für Urlauber und Dauercamper Stellplätze für Zelte, Wohnwagen und Wohnmobile. Der weitgehend naturbelassene Campingplatz verfügt u. a. über eine Gaststätte, ein zentral gelegenes Sanitärgebäude, eine eigene Badestelle und einige Bootsliegeplätze. Die direkte befahrbare Verbindung zu den anderen Seen der Mecklenburger Seenplatte macht den Campingplatz u. a. zum Ausgangspunkt für Wassersportler und Wasserwanderer. (http://www.campingplatz-heidenfriedhof.de/bilder.html) Zwischen der Müritz und dem Plauer See und damit im FFH-Gebiet (Reeckkanal, Kölpinsee, Fleesenkanal, Fleesensee) bestehen Verbindungen der Linien- und Ausflugsschifffahrt. Über einen Stichkanal ist auch der Jabeler See erreichbar. Unternehmen mit entsprechenden Angeboten sind u. a. die Weiße Flotte Müritz GmbH, die Blau Weisse Flotte (Malchower Fahrgastschifffahrt), die Malchower Schifffahrtsgesellschaft mbH und die Plauer Fahrgastschifffahrt GbR. Schiffsanleger befinden sich in Damerow und Untergöhren außerhalb des FFH-Gebietes. Direkt am NO-Ufer des Kölpinsees liegt die Ferienwohnanlage „Haus am Kölpinsee“ mit 22 Ferienwohnungen, einigen Doppelzimmern und einer öffentlichen Gaststätte. Die Ferienwohnungen werden auch als Eigentumswohnungen verkauft. Auch im Torbogenhaus am Kölpinsee werden Ferienwohnungen angeboten. In Nossentin, am Fleesensee und direkt an der FFH-Gebietsgrenze gelegen, werden ebenfalls Gästezimmer angeboten (u. a. Landschulheim). Ein touristischer Anziehungspunkt ist das Wisentschaugatter bei Damerow. 1957 wurde auf dem Damerower Werder ein Wisentgehege zur Zucht der Waldrinder eingerichtet, das in den nachfolgenden Jahren auf die gesamte Halbinsel ausgeweitet und mit dem Schaugatter für Besucher versehen wurde. Die Zuständigkeit liegt beim Forstamt Nossentiner Heide. Südlich von Kölpin- und Fleesensee und damit südlich des FFH-Gebietes befindet sich bei Göhren-Lebbin das Ferienzentrum „Land Fleesensee“, die größte Freizeitanlage Nordeuropas, u. a. mit einem Golfplatz, einem Robinson Club und Wellness-Park. Der Ort Jabel am Jabeler See mit Feriendorf und Campingplatz, Badestelle, Sportboothafen, 15 UmweltPlan Managementplan für das FFH-Gebiet DE 2441-303 Kölpinsee und Nordteil Fleesensee Bootsverleih, Gaststätten und Gästezimmern, liegt ebenfalls in der Nähe des FFHGebietes. Außerhalb der Schutzgebietsgrenzen, aber dennoch zu benennen sind das Feriendorf und der Campingplatz Silz (Heidepark Silz e.V.) mit Badestelle, Bootsverleih und –liegeplätzen sowie einer Gaststätte. Die touristischen Einrichtungen und Angebote der Ortschaft Klink beziehen sich derzeit vordergründig auf die Müritz, zukünftig ist aber auch mit einer Verknüpfung der Aktivitäten in Richtung Göhren-Lebbin und damit in Richtung Kölpinsee/Fleesensee auszugehen. Siedlung, Industrie und Gewerbe Obwohl das FFH-Gebiet nahe den touristisch bedeutsamen Orten Malchow, Waren (Müritz), Klink, Jabel und Göhren-Lebbin liegt, befinden sich lediglich Einzelgehöfte direkt im FFH-Gebiet, und zwar am Nordostufer des Kölpinsees. Bis auf einige Bootsschuppen ist die Uferzone des Sees weitgehend unverbaut. Die Ortschaft Nossentin am Fleesensee liegt außerhalb des Schutzgebietes, grenzt im Westen aber direkt an das Gebiet. Auch der Ortsteil Damerow grenzt im Norden mit Ferien- und Wochenendsiedlungen an das FFH-Gebiet. Zahlreiche Bootshäuser befinden sich auch am Ufer des Fleesensees innerhalb der FFHGebietsgrenzen. Verkehr Die Verbindungsstraße vom Ortsteil Eldenholz nach Jabel bildet auf ca. 2 km die nördliche FFH-Gebietsgrenze. Sie ist teils als öffentliche Straße und teils als Fahrradstraße gewidmet und erschließt im genannten Abschnitt die im FFH-Gebiet liegende Ferienwohnanlage „Haus am Kölpinsee“ mit Torhaus und öffentlicher Gaststätte, eine Bootsschuppenanlage und die Wohnbebauung „Schwenzin 6a“. Von der Verbindungsstraße erfolgt ebenfalls die Zuwegung zur Badestelle (vgl. Tourismus und Erholung). (Stadt Waren 2010) Darüber hinaus gibt es weitere Wegeverbindungen im nordöstlichen Bereich, überwiegend aber außerhalb des FFH-Gebietes. Eine Graben-Straßen-Querung mit Durchlass befindet sich bei Nossentin an der FFHGebietsgrenze (L205 über Meliorationsgraben; vgl. Tabelle 5). Die Nutzungen Rohstoffgewinnung, Energiewirtschaft und Jagd sind im FFH-Gebiet zur Problem- und Konfliktlösung nicht von Relevanz. Die Bearbeitung entfällt. 16 UmweltPlan Managementplan für das FFH-Gebiet DE 2441-303 Kölpinsee und Nordteil Fleesensee I.1.3 Geschützte Teile von Natur und Landschaft Naturpark (NP) Naturpark Nossentiner/ Schwinzer Heide (NP1) Der nördliche Bereich des FFH-Gebietes mit dem NSG Damerower Werder ist gleichzeitig Bestandteil des insgesamt ca. 35.500 ha großen Naturparks Nossentiner/ Schwinzer Heide. Ziel des Naturparks ist gemäß der Verordnung zur Festsetzung des Naturparks „Nossentiner/ Schwinzer Heide“ vom 14. Juli 1994 die einheitliche Entwicklung des Gebietes, das wegen seiner landschaftlichen Eigenart, Vielfalt und Schönheit eine besondere Eignung für die landschaftsgebundene Erholung und den Fremdenverkehr besitzt. Die Zielsetzung umfasst gleichrangig den Schutz und die Entwicklung der im Naturpark gelegenen Naturschutzgebiete. Die Festsetzung des NP dient weiter dem Schutz, der Pflege, der Wiederherstellung und Entwicklung einer historischen Kulturlandschaft mit reicher Naturausstattung. Neben dem Schutz der naturräumlichen Gegebenheiten und der diesbezüglich nachhaltigen Gestaltung der verschiedenen Nutzungsformen stellen Öffentlichkeitsarbeit und Umweltbildung wesentliche Aufgaben dar. Naturschutzgebiete (NSG) NSG Damerower Werder (N58) Das etwa 775 ha große Schutzgebiet liegt 1 km südlich der Ortschaft Jabel und ist vollständig Bestandteil des FFH-Gebietes. Das NSG umfasst die im nordwestlichen Teil des Kölpinsees gelegenen Halbinseln Damerower Werder und Heidenkirchhof mit den umgebenden Flächen. Die erste Unterschutzstellung erfolgte 1966, in den 1990er Jahren gab es Erweiterungen. Der Schutzzweck besteht in der Sicherung des Lebensraumes für den Wisent auf dem Damerower Werder, dem Schutz des Kranichsammelplatzes am Schwenzin sowie dem Erhalt von Feuchtwiesen, ausgedehnten Schilfröhrichten und Seggenrieden sowie von Magerrasenstandorten auf der Halbinsel Heidenkirchhof. Das NSG bietet u. a. Lebensraum für den Fischotter sowie Brut- und Nahrungshabitate für den See- und Fischadler. Während der Zugzeiten ist der Nordteil des Kölpinsees Rastund Schlafgewässer für große Ansammlungen von Wasservögeln. Der Schwenzin wird in den Herbstmonaten von Kranichen als Schlafplatz genutzt. Das Entwicklungsziel besteht darin, den Damerower Werder langfristig für die Erhaltungszucht der Wisente zu nutzen. Das Verbot des Befahrens der gekennzeichneten Wasserbereiche am Kölpinsee und Jabeler See soll konsequent durchgesetzt werden. Das NSG ist in ausgewählten Bereichen öffentlich zugänglich. Beobachtungen der Wisente sind an einem Schaugatter möglich. Entsprechend der Verordnung über das Naturschutzgebiet „Damerower Werder“ vom 03. August 1998 dient das Gebiet der Wiederherstellung, der Erhaltung sowie dauerhaften Sicherung eines Landschaftsteils, der als Zeugnis kulturgeschichtlicher Entwicklungsstufen der Landnutzung mit der entsprechenden Flora und Fauna besonders schützenswert ist. Vorrangige Ziele sind: 17 UmweltPlan Managementplan für das FFH-Gebiet DE 2441-303 Kölpinsee und Nordteil Fleesensee - der Schutz der ausgedehnten Schilf- und Seggenriede der Schwemmkuhle (Heidenkirchhof) mit einer artenreichen Vogelwelt, - der Erhalt des auf dem Damerower Werder bestehenden Wisentgeheges mit seinem Bestand an Wisenten, seinen Hudewäldern und Altkiefernbeständen, - der Schutz der tief liegenden, zeitweilig überstauten Seeuferbereiche mit den für diese Bereiche typischen Phragmites- und Cladium-Röhrichten sowie Erlenbruchwäldern, - der Erhalt der Altwaldstandorte sowie der Aufbau und die weitere Entwicklung naturnaher Wälder, - der Erhalt und Schutz der artenreichen Feuchtwiesen auf beiden Halbinseln, - der Erhalt der Magerrasenstandorte auf der Halbinsel Heidenkirchhof, - der Erhalt und Schutz des Kranichschlafplatzes am Schwenzin als Teil eines Sammel- und Rastplatzes sowie - der Schutz von Fischotter, Kranich, Fisch- und Seeadler sowie weiterer vom Aussterben bedrohter oder geschützter Tierarten und vom Aussterben bedrohter Pflanzenarten und ihrer Gemeinschaften. Die Nutzungen sollen sich an den Erfordernissen der Lebensgemeinschaften orientieren und, soweit notwendig, der Wiederherstellung der landschaftstypischen Ausprägung dienen. Die gebietsspezifischen Verbote sind der o. g. Schutzgebietsverordnung zu entnehmen. NSG Blüchersches Bruch und Mittelplan (N138) Das etwa 164 ha große Schutzgebiet liegt am Südwestufer des Kölpinsees nahe der Ortslage Wendhof und umfasst die Verlandungszone des Sees in diesem Bereich. Das vollständig im FFH-Gebiet liegende NSG wurde 1989 mit dem Ziel unter Schutz gestellt, ein maßgeblich durch die Wasserspiegelschwankungen des Kölpinsees beeinflusstes Moorgebiet zu schützen und zu erhalten. Das NSG ist Lebensraum u. a. für den Fischotter sowie eine große Zahl verschiedener Vogelarten. Das Entwicklungsziel besteht vor allem in der Sicherung der natürlichen Dynamik eines Moorwaldes, der sich hier nutzungsfrei entwickeln kann. Voraussetzung hierfür sind hohe Wasserstände. Mit dem Beginn des Betriebes der Freizeitanlagen in Göhren-Lebbin hat die Bedeutung des NSG als Rückzugsraum für störungsempfindliche Tierarten zugenommen. Ein Begehen des Gebietes ist nur auf dem Dammweg möglich. Ein Befahren der zum NSG gehörenden Wasserflächen ist verboten. Die südlich an das Schutzgebiet angrenzenden Grünlandflächen sollten wiedervernässt und in das NSG einbezogen werden (UMWELTMINISTERIUM MECKLENBURG-VORPOMMERN 2003). Entsprechend der Verordnung über das Naturschutzgebiet „Blüchersches Bruch und Mittelplan“ vom 08. Dezember 1994 dient das Gebiet dem Schutz und dem Erhalt des 18 UmweltPlan Managementplan für das FFH-Gebiet DE 2441-303 Kölpinsee und Nordteil Fleesensee Blücherschen Bruchs und des Mittelplans als naturnahe Verlandungszone des Kölpinsees, das alle Sukzessionsstadien von Schwimmblattpflanzen bis zum ErlenEichen-Hochwald aufweist. Die gebietsspezifischen Verbote sind der o. g. Schutzgebietsverordnung zu entnehmen. Landschaftsschutzgebiete (LSG) LSG Mecklenburger Großseenland, Landkreis Müritz (L41a) Bis auf den Bereich des NSG Damerower Werder ist das FFH-Gebiet Bestandteil des Landschaftsschutzgebietes Mecklenburger Großseenland (Landkreis Müritz). Das Landschaftsschutzgebiet, das mit Verordnung VO LR Müritz vom 25.10.1995 (in Kr. 14.12.95) festgesetzt wurde und dessen Fläche insgesamt 41.400 ha beträgt, dient dem Schutz der Mecklenburgischen Großseenlandschaft vom Plauer See bis zur Müritz. Schutzziele sind u. a.: - der Erhalt der glazial geprägten Oberflächenformen, der anthropogenen Landschaftsstruktur und von wertvollen Landschaftsbestandteilen, - die Sicherung und Wiederherstellung von naturnahen und natürlichen Landschaftsteilen, - die Sicherung von Lebensgemeinschaften und ihren Lebensräumen, - der Erhalt und/ oder die Verbesserung der Wasserqualität der Gewässer, - die Sicherung der Umgebung von ökologisch wertvollen Gebieten, insbesondere einem Nationalpark, einem Naturpark und verschiedenen Naturschutzgebieten, und zur Herstellung von Biotopvernetzungen zwischen den Gebieten, - der Erhalt und die Wiederherstellung der Landschaft als Erholungsraum sowie - der Erhalt und die Wiederherstellung des durch abwechslungsreiche Landschaftselemente sowie land- und forstwirtschaftliche Nutzung geprägten Landschaftsbilds und der damit in Verbindung stehenden Naturerlebniseignung. LSG Nossentiner/ Schwinzer Heide, Landkreis Müritz (68b) Der nördliche Bereich des FFH-Gebietes mit dem NSG Damerower Werder ist gleichzeitig Bestandteil des Landschaftsschutzgebietes Nossentiner/ Schwinzer Heide (Landkreis Müritz). Das Landschaftsschutzgebiet, das mit Verordnung VO LR Müritz vom 25.10.1995 (in Kr. 30.11.95) festgesetzt wurde, besitzt eine Flächengröße von insgesamt 14.100 ha. Als Schutzziele sind definiert: - der Erhalt der glazial geprägten Oberflächenformen, - der Erhalt und die Fortführung der traditionellen Landnutzungsformen und Strukturen, 19 UmweltPlan Managementplan für das FFH-Gebiet DE 2441-303 Kölpinsee und Nordteil Fleesensee - die Sicherung und Wiederherstellung von naturnahen und natürlichen Landschaftsteilen, - die Sicherung von Tier- und Pflanzengesellschaften und ihrer Lebensräume, - der Erhalt der Nutz-, Schutz- und Erholungsfunktion des Waldes, - der Erhalt und die Verbesserung der Wasserqualität der Gewässer, - die Sicherung und Herstellung von Biotopverbundsystemen und deren Vernetzung, - der Erhalt eines durch die Nutzung geprägten Landschaftsbilds und der damit verbundenen Naturerlebniseignung sowie - die Verhinderung einer Zersiedlung der Landschaft. Gesetzlich geschützte Biotope (§ 20-Biotope NatSchAG) Ein Großteil der Lebensraumtypen des Anhangs I der FFH-Richtlinie unterliegt unmittelbar dem gesetzlichen Biotopschutz nach § 20 NatSchAG M-V. In der Tabelle werden die im Gebiet gemeldeten und aktuell neu nachgewiesenen LRT den Kategorien des gesetzlichen Biotopschutzes unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten zugeordnet. Ausgegraut sind gemeldete LRT, die im Rahmen der aktuellen Kartierung nicht bestätigt werden konnten. Tabelle 7: EUCode Lebensraumtypen des Anhangs I im Gebiet und gesetzlicher Biotopschutz Lebensraumtyp Gesetzlich geschütztes Biotop nach § 20 NatSchAG M-V 3140 Oligo- bis mesotrophe kalkhaltige Gewässer mit benthischer Vegetation aus Armleuchteralgen Verlandungsbereiche stehender Gewässer Röhrichtbestände und Riede 3150 Natürliche eutrophe Seen mit einer Vegetation des Magnopotamions oder Hydrocharitions Stehende Kleingewässer einschließlich der Ufervegetation Verlandungsbereiche stehender Gewässer Röhrichtbestände und Riede 6410 Pfeifengraswiesen auf kalkreichem Boden, torfigen und tonig-schluffigen Böden (Molinion caeruleae) Seggen- und binsenreiche Nasswiesen 6510 Magere Flachland-Mähwiesen (Alopecurus pratensis und Sanguisorba officinalis) - 7140 Übergangs- und Schwingrasenmoore Naturnahe Moore 7210* Kalkreiche Sümpfe mit Cladium mariscus und Arten der Caricion davallianae Naturnahe Moore Verlandungsbereiche stehender Gewässer Röhrichtbestände und Riede 7230 Kalkreiche Niedermoore Naturnahe Moore 9110 Hainsimsen-Buchenwald (Luzulo Fagetum) - 9130 Waldmeister-Buchenwald (Asperulo-Fagetum) - 9160 Subatlantischer oder mitteleuropäischer Stieleichenwald oder Eichen-Hainbuchenwald (Carpinion betuli) - 91D0 * Moorwälder Naturnahe Bruch-, Sumpf- und Auwälder Naturnahe Moore 20 UmweltPlan Managementplan für das FFH-Gebiet DE 2441-303 Kölpinsee und Nordteil Fleesensee Naturdenkmale (ND) Die folgende Tabelle gibt einen Überblick der Naturdenkmale, die sich im FFH-Gebiet befinden. Neben einem beeindruckenden Findling handelt es sich ausschließlich um stattliche Laubbäume. Tabelle 8: Naturdenkmale im FFH-Gebiet Gemeinde Standort Nr. Bezeichnung Bemerkungen Klink SW-Ufer Kölpinsee, 10 m zu Badestelle, 10 m zu Wasser, 2 m zu Weg, 10 m zu Wegbiegung NO Grabenitz 034 Findling 1 0,85 m x 2,43 m x 3,50 m (3,8 m³) flacher Granitblock (rot), sehr breit, eine Seite stark abgeflacht Klink SW-Ufer Kölpinsee, 4 m von Meligraben NO Grabenitz, 50 m SW Bruchwald 033 Eiche 1 h = 13 m, guter Zustand Klink SW-Ufer Kölpinsee, NO Grabenitz, 55 m vom Weg Grabenitz-Kölpinsee 032 Eichen 2 2 einzeln stehende Bäume h1 = h2 = 20 m, u1 = 3,22 m, u2 = 3,45 m, Baum 1 ist gesund, Baum 2 ist gespalten und innen hohl (evt. Blitzeinschlag), sonst gesund Stadt Waren (Müritz) von Schwenzin nach Damerow am Kölpinsee auf der Wiese 007 Eiche h = 17 m, u = 3,96 m, kurzer Stamm, ausladende Krone (LANDKREIS MÜRITZ 12/2010) Geschützte Landschaftsbestandteile (GLB) Im FFH-Gebiet sind keine Geschützten Landschaftsbestandteile (GLB) ausgewiesen5. Mit einem dem GLB ähnlichen Schutzzweck wurden in der DDR Flächennaturdenkmale (FND) ausgewiesen. Bei dieser Schutzkategorie standen ökologische Zielstellungen im Sinne des Arten- und Biotopschutzes im Vordergrund. Vielfach sind die bestehenden FND gleichzeitig geschützte Biotope gemäß § 20 NatSchAG M-V. Nach § 22 NatSchAG M-V gilt die Schutzverordnung fort, sofern sie nicht ausdrücklich aufgehoben wird. Im Landkreis Müritz gibt es bezogen auf das FFH-Gebiet auch keine Flächennaturdenkmale5. I.2 Bedeutung des Gebietes für das europäische Netz Natura 2000 I.2.1 Gemeldete und erfasste Lebensraumtypen des Anhangs I und Arten des Anhangs II FFH-RL/ Vogelarten nach VS-RL Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-RL 5 LANDKREIS MÜRITZ 12/2010 21 UmweltPlan Managementplan für das FFH-Gebiet DE 2441-303 Kölpinsee und Nordteil Fleesensee In Tabelle 9 sind die im Standarddatenbogen (SDB) der Europäischen Kommission mitgeteilten Vorkommen von Lebensraumtypen mit Flächenangaben, einschließlich der Bewertungen des Erhaltungszustands sowie die aktuell ermittelten Größen und Bewertungen dargestellt. Die aktuelle Flächengröße und der aktuelle Erhaltungszustand sind Ergebnis der Bestandsaufnahme. Bestimmend bei der Aggregation der Teilbewertungen zum Erhaltungszustand auf Gebietsebene ist jeweils die Kategorie mit den überwiegenden Flächenanteilen, es sei denn, die Kategorie C hat Flächenanteile von > 25%. In diesem Fall ist C bestimmend. Für die weitere Bearbeitung sind die aktuell ermittelten Lebensraumtypen maßgeblich. Die Lebensraumtypen mit Angabe der Bewertung der Teilflächen sind in Karte 2a dargestellt. Eine detaillierte Darstellung der Ergebnisse erfolgt weiterhin in Kapitel I.3.1. Sofern im Rahmen einer Plausibilitätsprüfung festgestellt wird, dass die Abweichung des Erhaltungszustandes von Lebensraumtypen und Habitaten im SDB zur aktuellen Bewertung (Verbesserung, Verschlechterung) auf nicht vergleichbaren Methoden oder unzureichenden Daten bei der Gebietsmeldung beruht (wissenschaftlicher Fehler), ist der jeweilige Erhaltungszustand in den folgenden Tabellen in Klammern gesetzt. Dies gilt sowohl für die Bewertung zum Zeitpunkt der Gebietsmeldung als auch für die aktuelle Bewertung. Eine Erläuterung zur Plausibilitätsprüfung erfolgt in Kapitel I.4.2. Tabelle 9: Gemeldete Vorkommen von LRT und aktuell ermittelte LRT des Anhangs I (Kennzeichnung der prioritären LRT mit *) EUCode LRT Flächen- Erhaltungs- Flächengröße zustand größe laut Mel- laut SDB aktuell dung (ha) (ha) 3140 Oligo- bis mesotrophe kalkhaltige Gewässer mit benthischer Vegetation aus Armleuchteralgen 2.392,25 B 2.406,54 B 3150 Natürliche eutrophe Seen mit einer Vegetation des Magnopotamions oder Hydrocharitions 1,32 C 0,81 C 6410 Pfeifengraswiesen auf kalkreichem Boden, torfigen und tonig-schluffigen Böden (Molinion caeruleae) 1,35 (B) - 6 - 6510 Magere Flachland-Mähwiesen (Alopecurus pratensis und Sanguisorba officinalis) - - 14,26 B 7140 Übergangs- und Schwingrasenmoore - - 2,51 B 7210* Kalkreiche Sümpfe mit Cladium mariscus und Arten der Caricion davallianae 24,58 (A) B 20,38 B 7230 Kalkreiche Niedermoore 1,31 B 0,74 C Summe Flächengröße Offenland/ Gewässer 9110 6 2.420,81 Hainsimsen-Buchenwald (Luzulo Fagetum) LRT konnte im Rahmen der Kartierung 2010 nicht bestätigt werden 22 20,07 - Erhaltungszustand aktuell 2.445,24 B 12,70** A** UmweltPlan Managementplan für das FFH-Gebiet DE 2441-303 Kölpinsee und Nordteil Fleesensee EUCode LRT Flächen- Erhaltungs- Flächengröße zustand größe laut Mel- laut SDB aktuell dung (ha) (ha) 9130 Waldmeister-Buchenwald (Asperulo-Fagetum) 26,86 B 20,50** B** 9160 Subatlantischer oder mitteleuropäischer Stieleichenwald oder Eichen-Hainbuchenwald (Carpinion betuli) 20,63 B -** -** 91D0* Moorwälder 51,28 B 7,67** B** Summe Flächengröße Wald 118,84 40,87 2.539,65 2.486,11 Summe Flächengröße gesamt ** Erhaltungszustand aktuell nachrichtliche Übernahme der Daten zu den Wald-LRT entsprechend Fachbeitrag Wald vom 07.01.2011 (LU M-V 2011) Mit 2.445,24 ha werden ca. 72,9 % des FFH-Gebietes (insgesamt 3.352,31 ha) von Offenland- bzw. Gewässer-Lebensraumtypen eingenommen. Im Rahmen der Meldung 2004 an die Europäische Kommission wurden im SDB für das FFH-Gebiet neun Lebensraumtypen mitgeteilt, davon zwei prioritäre LRT. Im Zuge der Managementplanung wurden zwei weitere Lebensraumtypen ermittelt. Der OffenlandLRT 6410 sowie der Wald- LRT 9160 konnten aktuell nicht bestätigt werden. Bezogen auf den Offenland-LRT ist dies folgendermaßen zu begründen. LRT 6410 Pfeifengraswiesen auf kalkreichem Boden, torfigen und tonig-schluffigen Böden (Molinion caeruleae) Entsprechend der Binnendifferenzierung wurde im FFH-Gebiet eine Fläche am NO-Ufer des Fleesensees, südöstlich Kramper Berg, als LRT 6410 ausgewiesen. Im Rahmen der aktuellen Kartierung (2010) konnte dies nicht bestätigt werden. Vielmehr sprechen das bestehende Arteninventar und der Standort (kalkreiche Seeterrasse) für ein kalkreiches Niedermoor; die Fläche wurde somit dem LRT 7230 zugeordnet und bewertet. Das Vorkommen von Pfeifengras ist hier Anzeichen eines aufgelassenen kalkreichen Niedermoores, die Fläche wird seit Jahren nicht genutzt. Es wird gutachtlich eingeschätzt, dass die Angaben im Rahmen der Gebietsmeldung auf unzureichenden Grundlagen beruhten, der LRT bereits zur Gebietsmeldung nicht vorhanden war und somit ein wissenschaftlicher Fehler vorliegt (Fehlinterpretation im Rahmen der Binnendifferenzierung). Es liegt kein tatsächlicher Flächenverlust vor, ein Wiederherstellungsbedarf ergibt sich somit nicht. 23 UmweltPlan Managementplan für das FFH-Gebiet DE 2441-303 Kölpinsee und Nordteil Fleesensee Arten nach Anhang II FFH-RL In Tabelle 10 sind die gemeldeten und aktuell ermittelten Arten des Anhangs II dargestellt. Für die weitere Bearbeitung sind die aktuell ermittelten Arten maßgeblich. Tabelle 10: Gemeldete Vorkommen und aktuell ermittelte Arten des Anhangs II EUArt Code Status laut SDB Populationsgröße laut SDB Erhaltungszustand der Habitatelemente laut SDB Erhaltungszustand der Habitatelemente aktuell 1355 Fischotter iR k. A. B B 1318 Teichfledermaus iP k.A. B Bearbeitung durch LUNG M-V - 1166 Kammmolch i 11-50 B B 1149 Steinbeißer iP k.A. B A 1145 Schlammpeitzger iP k.A. (B) C C 1016 Bauchige Windelschnecke iP k.A. B A 1614 Kriechender Scheiberich iC k.A. A Bearbeitung durch LUNG M-V 7 8 B Im Rahmen der Meldungen 2004 (2006) an die Europäische Kommission wurden im SDB für das FFH-Gebiet sieben Arten des Anhangs II der FFH-Richtlinie mitgeteilt, davon keine prioritäre Art. Im Zuge der Managementplanung wurde keine weitere Art des Anhangs II ermittelt. Die Habitate der Arten sind in Karte 2b dargestellt. Die Bearbeitung der Arten Teichfledermaus und Kriechender Scheiberich (Erfassung, Bewertung der Habitate, Managementvorschläge) erfolgt landesweit durch das Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie M-V als Obere Naturschutzbehörde. Vorliegende Daten und Ergebnisse zum Kriechenden Scheiberich wurden nachrichtlich in die Managementplanung übernommen bzw. ausgewertet. Zur Teichfledermaus liegen keine Daten und Ergebnisse vor. Ein Vorkommen der Art im FFH-Gebiet wird als unwahrscheinlich beurteilt und damit die Teichfledermaus in der vorliegenden Planung nicht weiter berücksichtigt. 7 8 für die Art konnte im Rahmen der FFH-MP-Kartierung 2010 kein Nachweis erbracht werden; Kammmolch-Nachweis aber am 10.06.2010 durch Naturwacht des NP Nossentiner/ Schwinzer Heide erbracht – daraufhin ist Habitaterfassung und – bewertung erfolgt LUNG M-V 2011a 24 UmweltPlan Managementplan für das FFH-Gebiet DE 2441-303 Kölpinsee und Nordteil Fleesensee Vogelarten nach VS-RL Das FFH-Gebiet DE 2441-303 Kölpinsee und Nordteil Fleesensee überschneidet sich mit dem EU-Vogelschutzgebiet DE 2441-401 Klocksiner Seenkette, Kölpin- und Fleesensee. Der Überschneidungsbereich wurde als Untersuchungsraum ausgewiesen, er umfasst eine Fläche von ca. 3.319 ha. Die Regelungen der Schutzerklärung (Landesverordnung über die Europäischen Vogelschutzgebiete – VSGLVO M-V vom 12.07.2011) konnten nicht mehr berücksichtigt werden. Brutvogelarten In Tabelle 11 sind alle im SDB der Europäischen Kommission gemeldeten Brutvogelarten (Arten nach Anhang I und Zugvogelarten) wiedergegeben, für die im o. g. Sinne im Untersuchungsraum (Überschneidungsbereich von FFH-Gebiet und EUVogelschutzgebiet) ein besonderes Schutz- und Managementerfordernis besteht. Die Bestände und Habitate dieser Vogelarten stellen maßgebliche Bestandteile des Vogelschutzgebiets dar. Die übrigen Arten besitzen sowohl in Europa als auch im Land stabile oder zunehmende Populationen, so dass spezielle Maßnahmen innerhalb von Schutzgebieten derzeit nicht erforderlich sind. Sie werden daher nicht weiter berücksichtigt. Tabelle 11: Relevante Brutvogelarten mit besonderem Schutz- und Managementerfordernis (Artenauswahl erfolgte durch Fachbehörde für Naturschutz) Code Vogelart Erhaltungszustand der Habita- Erhaltungszustand der Habitate te lt. SDB im Vogelschutzgeaktuell im FFH-Gebiet biet A 021 Rohrdommel B C A 072 Wespenbussard B C A 073 Schwarzmilan B B A 074 Rotmilan B C A 075 Seeadler B B A 081 Rohrweihe B B A 122 Wachtelkönig B C A 127 Kranich B C A 229 Eisvogel B B A 236 Schwarzspecht B B A 238 Mittelspecht B B A 246 Heidelerche B B A 307 Sperbergrasmücke B C A 320 Zwergschnäpper B C A 338 Neuntöter B C Die Habitate der Vogelarten werden in der Karte 2c dargestellt. 25 UmweltPlan Managementplan für das FFH-Gebiet DE 2441-303 Kölpinsee und Nordteil Fleesensee Rastvogelarten Im Untersuchungsraum gibt es keine relevanten Rastvogelarten mit einem besonderen Schutz- und Managementerfordernis, da sie nicht in den dafür notwendigen Größenordnungen vorkommen. I.2.2 Bedeutung der im Gebiet vorkommenden Lebensraumtypen und Arten für das europäische Netz Natura 2000 In diesem Abschnitt erfolgt eine weitergehende Differenzierung der Lebensraumtypen und Arten hinsichtlich ihrer Bedeutung im Schutzgebietsnetz Natura 2000. Die angelegten Kriterien dienen als Grundlage zur Bestimmung der gebietsbezogenen Erhaltungsziele von LRT und Arten (vgl. Kap. 1.4) sowie zur Begründung der Notwendigkeit von Maßnahmen und der entsprechenden Prioritätenbestimmung. Die Bewertung beruht auf der Beurteilung – des Erhaltungszustands des Lebensraumtyps oder der Art auf Gebietsebene, – des Beitrags des Gebiets mit seinen vorkommenden Lebensraumtypen und Arten für das Netz Natura 2000 im Land, – des Erhaltungszustands des Lebensraumtyps oder der Art auf der Ebene des Geltungsbereichs der FFH-RL im Sinne des Art. 1 e) und i) FFH-RL. In den folgenden Tabellen werden die LRT und Arten dargestellt, die aktuell im Rahmen der Managementplanung ermittelt wurden. LRT nach Anhang I FFH-RL Kriterien zur Einschätzung der Bedeutung der im Gebiet vorkommenden Lebensraumtypen für das europäische Netz Natura 2000 sind: – ein „günstiger“, insbesondere „hervorragender“ Erhaltungszustand auf Gebietsebene (vgl. Tabelle 9 im vorangegangenen Kapitel I.2.1), – die Priorität im Sinne des Art. 1 d) FFH-RL, – das Vorhandensein landesweiter Schwerpunktvorkommen (sehr hoher Flächenanteil) im jeweiligen Gebiet, – eine landesweit „ungünstige“ Gesamtbewertung des LRT innerhalb der FFH-Gebiete, – ein europaweit „ungünstiger“ Erhaltungszustand innerhalb und außerhalb von FFHGebieten gemäß dem Bericht nach Art. 17 FFH-RL. Die gebietsbezogene Bewertung des Erhaltungszustands als „ungünstig“ (C) zeigt einen i. d. R. unzureichenden Zustand für das Netz Natura 2000 an und ist daher maßgeblich für die Bestimmung von erforderlichen Maßnahmen. Dies wird in Tabelle 20 hervorgehoben. 26 UmweltPlan Managementplan für das FFH-Gebiet DE 2441-303 Kölpinsee und Nordteil Fleesensee Tabelle 12: Bedeutung der im Gebiet vorkommenden LRT für das Netz NATURA 2000 LRT Prioritärer LRT Sehr hoher Flächenanteil im Gebiet EU-Code (relative Größe = A) bezogen auf das Land Landesweit hohe Flächenanteile (> 25%) als ungünstig bewertet (C) Europaweit ungünstiger Zustand (gelb oder rot nach Ampelschema gemäß Bericht nach Art. 17 FFH-RL) 3140 - - - x 3150 - - - x 6510 - - x x 7140 - - x x 7210 x - - x 7230 - - - x 9110 - - - x 9130 - - - x 91D0 x - x x Arten nach Anhang II FFH-RL mit kleinräumig abgrenzbaren Habitaten Für Arten des Anhanges II, für die kleinräumige Habitate innerhalb eines FFH-Gebietes abgegrenzt werden können (z. B. Windelschnecke), sind Kriterien zur Einschätzung der Bedeutung der im Gebiet vorkommenden Arten: – ein „günstiger“, insbesondere hervorragender Erhaltungszustand der Habitate auf Gebietsebene (vgl. Tabelle 10 im vorangegangenen Kapitel I.2.1), – die Priorität im Sinne der FFH-RL, – das Vorhandensein landesweiter Schwerpunktvorkommen (sehr hoher Populationsanteil) im jeweiligen Gebiet, – ein europaweit „ungünstiger“ Erhaltungszustand innerhalb und außerhalb von FFHGebieten gemäß dem Bericht nach Art. 17 FFH-RL. Tabelle 13: Bedeutung der im Gebiet vorkommenden Arten des Anhangs II FFH-RL mit kleinräumig abgrenzbaren Habitaten für das Netz NATURA 2000 Art Prioritäre Art Sehr hoher Populationsanteil (relative Größe = A) bezogen auf das Land Europaweit ungünstiger Zustand (gelb oder rot nach Ampelschema gemäß Bericht nach Art. 17 FFH-RL) Kammmolch - - x Steinbeißer - - x Schlammpeitzger - - x Bauchige Windelschnecke - - x Kriechender Scheiberich - - x 27 UmweltPlan Managementplan für das FFH-Gebiet DE 2441-303 Kölpinsee und Nordteil Fleesensee Tierarten nach Anhang II FFH-RL mit großen Raumansprüchen Bei Tierarten, die große Lebensräume beanspruchen, sind die bedeutsamen Habitateigenschaften und -funktionen in den FFH-Gebieten relevant (vgl. Art. 1 k) FFHRL). Für diese Arten (z. B. Fischotter) mit großräumigen, gebietsübergreifenden Habitaten wird daher der Erhaltungszustand auf Gebiets- und Landesebene beurteilt. Die landesweite Bewertung ergibt sich vorläufig aus der Gefährdungseinstufung nach den „Roten Listen“ (Kategorien 1 bis 3) des Landes (z. B. Rote Liste „Säugetiere“). Die gebietsbezogene Bewertung des Erhaltungszustands als „ungünstig“ (C) zeigt einen i. d. R. unzureichenden Zustand für das Netz Natura 2000 an und ist daher maßgeblich für die Bestimmung von erforderlichen Maßnahmen. Dies wird in Tabelle 21 hervorgehoben. Tabelle 14: Art Bedeutung der im Gebiet vorkommenden Tierarten mit großen Raumansprüchen für das Netz NATURA 2000 Prioritäre Art Fischotter Sehr hoher Populationsanteil (relative Größe = A) bezogen auf das Land - - Ungünstiger Zustand auf Landesebene (Rote Liste) RL MV 2 Europaweit ungünstiger Zustand (gelb oder rot nach Ampelschema gemäß Bericht nach Art. 17 FFH-RL) x Brutvogelarten nach VS-RL Die Bedeutung der vorkommenden Brutvogelarten für das europäische Netz Natura 2000 wird nicht ermittelt, da nur Teile des Vogelschutzgebietes bearbeitet wurden und eine Bewertung nur auf Gesamtgebietsebene sinnvoll ist. I.2.3 Arten nach Anhang IV FFH-RL Für die Tier- und Pflanzenarten nach Anhang IV FFH-RL gilt gemäß Art. 12 und 13 FFHRL ein strenges Schutzregime, das u. a. Verbote des Fangs oder der Tötung von Exemplaren, der Störung von Arten, der Zerstörung von Eiern oder der Beschädigung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten einschließt. Die Beurteilung des Erhaltungszustands der Arten (Anhang IV) erfolgt nicht für die FFH-Gebiete, sondern gebietsunabhängig und flächendeckend. Es werden nach den Vorgaben für das Monitoring auf europäischer Ebene die drei Erhaltungszustandskategorien: „günstig“, „ungünstig - unzureichend“ und „ungünstig - schlecht“ unterschieden (vgl. Doc.Hab-04-03/03 rev.3). Die Arten des Anhangs IV werden nicht im Zuge der Managementplanung erfasst und bewertet. Alle Informationen über aktuelle Vorkommen müssen aber ausgewertet werden, um zu vermeiden, dass bei der Planung von Maßnahmen zu Gunsten von LRT nach Anhang I oder Arten nach Anhang II FFH-RL Beeinträchtigungen von Arten des Anhangs IV verursacht werden. 28 UmweltPlan Managementplan für das FFH-Gebiet DE 2441-303 Kölpinsee und Nordteil Fleesensee Tabelle 15: Vorkommen von Arten des Anhangs IV Art Vorkommen im Gebiet (Gebietsteil, Lage im Gebiet) Bemerkungen Moorfrosch Moore, Sümpfe und Bruchwälder im gesamten Untersuchungsgebiet im Rahmen der Bestandsaufnahme 2010 gesehen Laubfrosch NSG Blüchersches Bruch Angabe entsprechend UM M-V 2003; Vorkommen auch aktuell wahrscheinlich Zwergfledermaus Halbinsel Damerower Werder Wochenstube im Informationszentrum Wisentgehege: 19.07.2011, 89 ausfliegende Tiere; 26.08.2011: 8 Tiere in Kästen vor dem Informationszentrum (NP NSH 2012) Halbinsel Heidenkirchhof Netzfang nördlich Fleesenkanal am 28.05.2008 (NP NSH 2012) Halbinsel Heidenkirchhof Nachweis am 02.08.2003 (Fledermauskästen Heidenkirchhof); Netzfang nördlich Fleesenkanal am 28.05.2008 (NP NSH 2012) Braunes Langohr Rauhhautfledermaus Nachweis am 02.08.2003 (Fledermauskästen Heidenkirchhof); Netzfang nördlich Fleesenkanal am 28.05.2008 (NP NSH 2012) Fransenfledermaus Nachweis am 02.08.2003 (Fledermauskästen Heidenkirchhof); Netzfang nördlich Fleesenkanal am 28.05.2008 (NP NSH 2012) Abendsegler Nachweis am 02.08.2003 (Fledermauskästen Heidenkirchhof) (NP NSH 2012) Große Bartfledermaus Netzfang nördlich Fleesenkanal am 28.05.2008 (NP NSH 2012) Mückenfledermaus I.3 Damerow (außerhalb, aber angrenzend an Wochenstube im Wohnhaus Meyer FFH-Gebiet) (ehemaliger Wärter Wisentgehege): 22.06.2007, 155 ausfliegende Tiere (NP NSH 2012) Erhaltungszustand der signifikanten Lebensraumtypen und der Habitate der Arten/ maßgebliche Bestandteile Nach § 34 BNatSchG und § 21 Abs. 2 NatSchAG M-V ist es bei der Beurteilung von Plänen oder Projekten mit möglichen Auswirkungen auf besondere Schutzgebiete oder europäische Vogelschutzgebiete notwendig, die für die Erhaltungsziele oder den Schutzweck „maßgeblichen Bestandteile“ zu bestimmen. Ebenso ist es für die Zweckbestimmung und die Vorbereitung von Maßnahmen für den Erhalt oder die Verbesserung des Erhaltungszustandes von Lebensraumtypen und Arten unerlässlich, die maßgeblichen Bestandteile des FFH-Gebietes zu identifizieren und zu bewerten. Allgemein sind für die Erhaltungsziele maßgeblich: 29 UmweltPlan Managementplan für das FFH-Gebiet DE 2441-303 Kölpinsee und Nordteil Fleesensee a. Die im Gebiet signifikant vorkommenden Lebensraumtypen nach Anhang I sowie die signifikant vorkommenden Arten nach Anhang II FFH-RL gemäß Tabelle 9 und Tabelle 10 sowie der Karten 2a und 2b, b. die typischen Arten der Lebensräume, die als Indikatorarten einen günstigen Erhaltungszustand der signifikant vorkommenden Lebensraumtypen anzeigen, c. die im Gebiet vorkommenden Vogelarten, für die nach Art. 4 VS-RL ein gebietsspezifisches Schutzerfordernis besteht und die damit relevant sind für das Gebietsmanagement gemäß der Tabelle 11, d. die Habitate der Arten des Anhangs II der FFH-RL sowie der relevanten Vogelarten nach Art. 4 der Vogelschutzrichtlinie gemäß der Karte 2c, e. die für einen günstigen Erhaltungszustand notwendigen Lebensraum- bzw. Habitatbedingungen mit den erforderlichen standörtlichen Voraussetzungen und funktionalen Beziehungen. In den folgenden Kapiteln werden die Ergebnisse der Bestandsaufnahme und Bewertung (Abgrenzung der LRT und Habitate der Arten, Erhaltungszustände) sowie die weiteren standörtlichen und funktionalen „maßgeblichen Bestandteile“ räumlich konkret für das FFH-Gebiet dargestellt und beschrieben. I.3.1 Lebensraumtypen des Anhangs I Im FFH-Gebiet wurden im Zuge der Managementplanung sechs Offenland-LRT des Anhanges I mit signifikanten Vorkommen ermittelt, die insgesamt 2.445,24 ha einnehmen. In den nachfolgenden Abschnitten wird auf Grundlage der aktuellen Kartierergebnisse und LRT-Steckbriefe des LUNG M-V eine zusammenfassende Beschreibung und Bewertung der Offenland-LRT vorgenommen. LRT 3140 Oligo- bis mesotrophe kalkhaltige Gewässer mit benthischer Vegetation aus Armleuchteralgen Beschreibung und Vorkommen Der LRT umfasst oligo- bis mesotrophe, kalkreiche Stillgewässer mit dauerhafter oder temporärer Wasserführung und submersen Armleuchteralgen-Grundrasen einschließlich ihrer unmittelbar vom Wasserkörper beeinflussten Ufervegetation. Hydrologisch gesehen handelt es sich dabei um Quell- und Durchströmungsseen, die durch den Zustrom kalkreichen Grundwassers gespeist werden. Hierbei kann es sich sowohl um natürliche Stillgewässer (Seen, permanente und temporäre Kleingewässer) als auch um naturnahe Teiche und Abgrabungsgewässer handeln, die durch eine hohe sommerliche Sichttiefe (i. d. R. > 3 m) gekennzeichnet sind. Sedimente stellen neben kalkreichen Sanden vor allem Kalkmudden dar. Die von Armleuchteralgen dominierten Vegetationseinheiten treten vom 30 UmweltPlan Managementplan für das FFH-Gebiet DE 2441-303 Kölpinsee und Nordteil Fleesensee Flachwasser bis in Wassertiefen von 18 m auf. Zum LRT gehören u. U. auch schwach eutrophe und eutrophe Gewässer, wenn Reste der typischen ArmleuchteralgenVegetation vorkommen. Zu den Gewässern des LRT 3140 mit einem Flächenanteil von ca. 72 % am FFH-Gebiet zählen der Kölpinsee, der Fleesensee und Jabeler See. Der Fleesensee und der Jabeler See liegen dabei nur anteilig im FFH-Gebiet. Bewertung Der Erhaltungszustand der Gewässer wurde insgesamt mit B (gut) und damit als „günstig“ bewertet. Das hängt im Wesentlichen mit dem guten Erhaltungszustand des Kölpinsees zusammen, dessen Trophiewert von 2,2 (mesotroph) in etwa den potentiell natürlichen Verhältnissen entspricht. Zwar haben sich die Nährstoffverhältnisse in den letzten Jahren verbessert, dennoch kommt es zu Nährstoffeinträgen u. a. aus umliegenden entwässerten Niedermoorflächen (Polder Wendhof, Grabenitz, Kölpinwiesen). Der Fleesensee und auch der Jabeler See wurden dagegen mit C (ungünstig) bewertet. Die Artenzahl der submersen Makrophytenvegetation, insbesondere der Characeen ist hier deutlich reduziert; die untere Makrophytengrenze (UMG) ist gering. Im Fleesensee weisen zudem größere Bereiche des Sediments Grünalgenaufwuchs auf. Möglicherweise ist dies auf Nährstoffanreicherungen der vergangenen Jahrzehnte zurückzuführen. Ob und inwieweit evtl. ein Zusammenhang mit der (früheren) fischereilichen Bewirtschaftung besteht, kann ohne weitere Angaben nicht eingeschätzt werden. Im Jabeler See wurden in der Vergangenheit bereits Sanierungs- und Restaurierungsmaßnahmen zur Nährstoffreduzierung durchgeführt, u. a. die hypolimnische P-Fällung 2006. In einigen Bereichen des Sees ist eine Schwimmblattdecke von Nyphar lutea ausgebildet. Als problematisch stellt sich die Nährstofffracht über den Grabowhöfer Grenzgraben in den Jabeler See dar. In den Graben entwässert die Kläranlage Waren, die die Hauptquelle der Nährstoffemissionen aus dem Einzugsgebiet darstellt. Dagegen spielt das landwirtschaftlich geprägte Einzugsgebiet eine eher untergeordnete Rolle. Neben den Nährstoffen gibt es zunehmend Probleme mit der sehr hohen und wahrscheinlich in Zukunft noch steigenden Salzfracht und –konzentration aus der Kläranlage Waren (Milchverarbeitung, zukünftig evtl. Soletherme).9 Darüber hinaus sind für die Seen Beeinträchtigungen durch den starken Schiffs- und Bootsverkehr zu verzeichnen, die zukünftig zu einer Verschlechterung des Erhaltungszustandes führen könnten. Besonders deutlich wird dies am Kölpinsee, an dessen Ostufer vor allem in den Sommermonaten zahlreiche Motor- und Segelboote an der Röhrichtkante im Uferbereich ankern. Bspw. zählten die Gutachter im Rahmen der Kartierung an einem Sonnabend ca. 35 Segelboote. Durch Grundberührung (u. a. Schleifen), Wellenschlag und Sedimentaufwirbelung kommt es zur Schädigung der Flachwasserzo- 9 StALU MS (Herr Thomas), Information vom 07.01.2011 31 UmweltPlan Managementplan für das FFH-Gebiet DE 2441-303 Kölpinsee und Nordteil Fleesensee nen und Makrophytenbestände. Schilf- und Röhrichtbestände können Schaden nehmen. Zudem ist ein zunehmender Verkehr großer Charterboote zu verzeichnen, die auch bei langsamer Fahrt einen erheblichen Wellenschlag verursachen, der die Uferbereiche schädigt. Darüber hinaus kann der Eintrag von Nähr- und Schadstoffen zur weiteren Beeinträchtigung des Sees führen. Inwieweit sich der starke Schiffs- und Bootsverkehr negativ auf den flachen Seen auswirkt, kann ohne weitere Untersuchungen nicht benannt werden. Die Trübung im südlichen Bereich des Jabeler Sees und die sehr geringe UMGTiefe können auch hier ein Indiz für negative Auswirkungen sein. In diesem Zusammenhang ist auch die Rastplatzfunktion des Kölpinsees für den Kranich hervorzuheben. Vor allem das Ost- und Nordostufer wird von den Vögeln als Schlafplatz genutzt. Störungen durch den Bootsverkehr sind auch hier festzustellen. LRT 3150 Natürliche eutrophe Seen mit einer Vegetation des Magnopotamions oder Hydrocharitions Beschreibung und Vorkommen Zum LRT gehören natürliche und naturnahe eutrophe Stillgewässer (Seen, permanente und temporäre Kleingewässer, Teiche, Altwässer, Abgrabungsgewässer, Torfstiche) mit submerser Laichkrautvegetation, Schwebematten, Schwimmblattfluren oder Schwimmdecken einschließlich ihrer unmittelbar vom Wasserkörper beeinflussten Ufervegetation. Es handelt sich dabei um dauerhaft oder temporär wasserführende, in der Regel basenund/oder kalkreiche Stillgewässer mit mäßigen bis geringen sommerlichen Sichttiefen. Sedimente stellen vor allem Sande und Organomudden (z. T. auch Sapropel) dar. Je nach Gewässertyp ist eine sehr unterschiedliche Ausbildung der Wasservegetation anzutreffen. Das Vorhandensein von Pflanzengesellschaften der Ordnungen Potamogetonetalia und Callitricho-Batrachietalia oder Lemnetalia ist jedoch zwingende Voraussetzung. Der LRT schließt u. U. auch polytrophe Gewässer ein, wenn Reste der kennzeichnenden Vegetation vorhanden sind. Von vier Verdachtsflächen am Südostufer des Kölpinsees konnte lediglich ein Kleingewässer westlich Klink als LRT 3150 erfasst und bewertet werden. Bewertung Der Erhaltungszustand des Kleingewässers und damit des LRT 3150 auf Gebietsebene wurde mit C (ungünstig) bewertet. Das Gewässer kennzeichnet eine reduzierte Besiedlung mit Wasservegetation, die Anzahl lebensraumtypischer Pflanzenarten ist gering. Eine aktuelle Beeinträchtigung stellen Nährstoffeinträge aus den umliegenden Ackerflächen dar. 32 UmweltPlan Managementplan für das FFH-Gebiet DE 2441-303 Kölpinsee und Nordteil Fleesensee LRT 6510 Magere Flachland-Mähwiesen (Alopecurus pratensis u. Sanguisorba officinalis) Beschreibung und Vorkommen Der LRT umfasst arten- und blütenreiche, durch extensive Mahd entstandene und erhaltene Frischwiesen des Flach- und Hügellandes auf frischen (bis mäßig feuchten), mäßig trockenen und ursprünglich bewaldeten, mineralischen Standorten sowie im Übergangsbereich zu Mooren. Bei Vorkommen entsprechender Vegetation sind junge Brachestadien und Frischwiesen mit extensiver Nachbeweidung eingeschlossen. Kennzeichnend ist neben der Dominanz von Gräsern wie Glatthafer, Rot-Schwingel und Wiesen-Fuchsschwanz auch ein signifikanter Anteil an Wiesenstauden, z. B. WiesenFlockenblume, Wiesen-Glockenblume und Wiesen-Margerite. Zum LRT gehören auch Ausbildungen und junge Brachestadien, in denen der Anteil an Hochstauden oder Brachezeigern nicht über 50 % liegt. Der LRT 6510 wurde mit einer Fläche im Rahmen der aktuellen Kartierung neu nachgewiesen. Diese befindet sich am SO-Ufer des Kölpinsees bei Klink. Bewertung Die im FFH-Gebiet befindliche Frischwiese und damit der LRT insgesamt weist einen günstigen Erhaltungszustand (B) auf. Die lebensraumtypischen Strukturen sind gut ausgeprägt, das charakteristische Arteninventar ist weitgehend vorhanden. Beeinträchtigungen sind nicht erkennbar. LRT 7140 Übergangs- und Schwingrasenmoore Beschreibung und Vorkommen Der LRT umfasst durch Torfmoose und/oder Braunmoose geprägte Übergangsmoore und Schwingrasenmoore. Es handelt sich um oligo- bis mesotroph-saure und mesotrophsubneutrale (basenreiche) Moore mit oberflächennahem oder anstehendem, nährstoffarmen Mineralbodenwasser. Teilweise ist ein mehr oder weniger ausgeprägter Regenwassereinfluss zu beobachten. Die Moorvegetation kann deshalb neben Arten der Niedermoore auch solche der Regenmoore aufweisen. Der LRT kommt im Verlandungsbereich oligo- bis mesotropher Gewässer, in Durchströmungs-, Quell- und Versumpfungsmooren sowie vor allem in Kesselmooren mit Schwingrasen, Torfmoos-Wollgrasrasen, Torfmoos-Seggenrieden und Braunmoos-Seggenrieden vor. Zum LRT gehören auch fragmentarisch ausgebildete oder durch Entwässerungszeiger geprägte Vorkommen, sofern Reste des typischen Arteninventars vorhanden sind. Der LRT 7140 wurde im Rahmen der Kartierung 2010 neu nachgewiesen. Drei Flächen befinden sich in enger Verzahnung mit den LRT 7210 und 7230 in der Schwemmkuhle zwischen Kölpin- und Fleesensee, am NO-Ufer des Fleesensees (südöstlich Kramper Berg) sowie am W-Ufer des Kölpinsees (südlich Fleesenkanal). Am S-Ufer des Kölpinsees, nordöstlich Grabenitz befindet sich eine weitere LRT-Fläche (ursprünglich als 33 UmweltPlan Managementplan für das FFH-Gebiet DE 2441-303 Kölpinsee und Nordteil Fleesensee LRT 7230 gemeldet). Diese weist kleinflächig und mosaikartig eingestreut BraunmoosSchneidenröhrichte des LRT 7210 auf, die aber nicht ausdifferenzierbar sind und somit im LRT 7140 aufgehen. Bewertung Die im FFH-Gebiet vorkommenden Basen-Zwischenmoore befinden sich insgesamt in einem günstigen Erhaltungszustand (B). Die lebensraumtypischen Strukturen sind gut ausgeprägt, das charakteristische Arteninventar ist mindestens in Teilen vorhanden. Beeinträchtigungen stellen ein verändertes Wasserregime (niedriger Seewasserspiegel des Kölpinsees) und die Verbuschung von Standorten dar. LRT 7210* Kalkreiche Sümpfe mit Cladium mariscus und Arten des Caricion davallianae Beschreibung und Vorkommen Der LRT umfasst von der Binsen-Schneide (Cladium mariscus) dominierte Sümpfe und Röhrichte im Ufer- und Verlandungsbereich oligo- bis mesotroph-kalkreicher, aber auch mesotroph-subneutraler Stillgewässer sowie in mesotroph-kalkreichen Quell- und Durchströmungsmooren und darin liegenden Torfstichen auf kalkreichen und kalkarmen (mäßig basenreichen) Standorten. Vorkommen von Schneidenröhrichten sind an sehr hohe Grundwasserstände oder Flachwasserbereiche gebunden. Substrate stellen vor allem Torfe, Kalkmudden und Sande dar. Schneidenröhrichte treten häufig im Komplex mit nährstoffarm-kalkreichen Stillgewässern (LRT 3140), oligo- bis mesotrophen Gewässern mit Strandlingsvegetation (LRT 3130), kalkreichen Niedermooren (LRT 7230) und Moorwäldern (91D0) auf. Pflanzensoziologisch lassen sich die Vorkommen den Skorpionsmoos-Schneidenrieden (Scorpidio scorpioides-Caricetum dissolutae) und den Schneiden-Wasserröhrichten (Cladietum marisci) zuordnen. Teilweise treten Übergänge zu moosreichen Seggenrieden auf. In den LRT eingeschlossen sind reliktische Bestände der Binsen-Schneide auf hydrologisch beeinträchtigten Standorten. Die im Rahmen der Binnendifferenzierung ausgewiesenen LRT-Flächen im Bereich zwischen Kölpin- und Fleesensee konnten aktuell bestätigt werden. Darüber hinaus wurde eine weitere LRT-Fläche am NO-Ufer des Kölpinsees kartiert. Bewertung Die Schneidenriede und –röhrichte wurden insgesamt mit B (günstig) bewertet. Sie sind überwiegend durch eine gute Ausprägung der lebensraumtypischen Strukturen gekennzeichnet. Das charakteristische Arteninventar ist weitgehend vorhanden. Beeinträchtigungen sind nur auf wenige Flächen bezogen; sie betreffen die Eutrophierung der Uferbereiche (Fleesensee), Seewasserspiegel-bedingte niedrige Wasserstände (Kölpinsee) sowie anthropogene Störungen (Bootsanleger). 34 UmweltPlan Managementplan für das FFH-Gebiet DE 2441-303 Kölpinsee und Nordteil Fleesensee LRT 7230 Kalkreiche Niedermoore Beschreibung und Vorkommen Zum LRT gehören oligo- bis mesotrophe Moore auf kalkreichen bis kalkarmen, aber immer basenreichen Standorten, die unter natürlichen Verhältnissen dauerhaft hohe Grundwasserstände aufweisen. Die Vorkommen des LRT beschränken sich daher auf die Quell- und Durchströmungsmoore im Bereich der Flusstalmoore und der Talmoore sowie auf Verlandungsbereiche und Absenkungsterrassen der oligo- bis mesotrophkalkreichen Seen. Die Vegetation ist bestimmt durch braunmoosreiche Kleinseggenriede, Kopfbinsenriede, Kalkbinsenriede sowie lichte Gebüschstadien, die durch das Vorkommen verschiedener Orchideen (Epipactis palustris, Liparis loeselii, Gymnadenia conopsea u. a.) gekennzeichnet sind. Vorkommen im Bereich der mesotroph-kalkreichen bzw. mesotroph-basenreichen Quell- und Durchströmungsmoore sind oft nur noch kleinflächig entwickelt und mit umgebenden Feuchtwiesen verzahnt. In den LRT eingeschlossen sind auch gestörte Ausbildungen, sofern noch charakteristische Arten des LRT vorkommen. Im Rahmen der Kartierung 2010 konnten zwei Flächen dem LRT 7230 zugeordnet werden. Diese befinden sich am NO-Ufer des Fleesensees (südöstlich Kramper Berg) und am SO-Ufer des Jabeler Sees. Die einzige, im Rahmen der Binnendifferenzierung ausgewiesene LRT-Fläche am S-Ufer des Kölpinsees wurde als solche nicht bestätigt, hier erfolgte aktuell die Zuordnung zum LRT 7140. Bewertung Die kalkreichen Niedermoore wurden auf Gebietsebene mit C (ungünstig) bewertet. Sie weisen eine geringe Deckung mit lebensraumtypischer Vegetation sowie eine geringe Anzahl charakteristischer Pflanzenarten auf. Eine Gefährdung besteht durch die fortschreitende Verbuschung und Ausbreitung von Pfeifengras infolge der Nutzungsauflassung. Darüber hinaus sind die LRT durch Entwässerung infolge niedriger Seewasserspiegel beeinträchtigt. In der folgenden Übersicht wird eine zusammenfassende Darstellung der Verbreitung und Bewertung der im FFH-Gebiet DE 2441-303 aktuell vorkommenden Offenland-LRT vorgenommen. 35 UmweltPlan Managementplan für das FFH-Gebiet DE 2441-303 Kölpinsee und Nordteil Fleesensee Tabelle 16: Bewertung des Erhaltungszustands der Lebensraumtypen EUCode Lebensraumtyp Verbreitung (wesentliche Vorkommen) Anzahl der Teilflächen 3140 Oligo- bis mesotrophe kalkhaltige Gewässer mit benthischer Vegetation aus Armleuchteralgen Kölpinsee, Fleesensee (Nordteil), Jabeler See (Südteil) 3 2.406,54 3150 Natürliche eutrophe Seen mit einer Vegetation des Magnopotamions oder Hydrocharitions Kleingewässer am 1 Südufer des Kölpinsees, westl. Klink 0,81 Gesamt: C A B C 0,81 (100%) 6510 Magere FlachlandWiese am Südostufer Mähwiesen des Kölpinsees bei (Alopecurus pratensis Klink und Sanguisorba officinalis) 1 14,26 Gesamt: B A B 14,26 (100%) C - 7140 Übergangs- und Schwingrasenmoore Basen-Zwischenmoore am NO-Ufer des Fleesensees (südl. Kramper Berg), am West- und Südufer des Kölpinsees (südl. Fleesenkanal, nordöstl. Grabenitz) sowie nördl. Fleesenkanal 4 2,51 Gesamt: B A 0,42 (17%) B 1,82 (72%) C 0,27 (11%) 7210* Kalkreiche Sümpfe mit Cladium mariscus und Arten der Caricion davallianae Schneidenriede und – röhrichte am West-, Nordwest- und Südwesttufer des Kölpinsees (südl. Fleesenkanal, Südwestrand Damerower Werder), am Ostufer des Fleesenses (nördl. Fleesenkanal) sowie in der Schwemmkuhle 8 20,38 Gesamt: B A 4,19 (21%) B 16,19 (79%) C - 7230 Kalkreiche Niedermoore Niedermoore am NO2 Ufer des Fleesensees (südöstl. Kramper Berg) und am SO-Ufer des Jabeler Sees 0,74 Gesamt: C A B C 0,74 (100%) Summe Flächengröße aktuell in ha Erhaltungszustand aktuell Gesamt: B A B 2.028,33 (84%) C 378,22 (16%) Gesamt: 2.445,24 ha A 4,61 (0,2%) B 2.060,60 (84%) C 380,04 (16%) Die Abgrenzung der Vorkommen der Lebensraumtypen sowie die Bewertung des Erhaltungszustandes der Teilflächen sind in der Karte 2a dargestellt. 36 UmweltPlan Managementplan für das FFH-Gebiet DE 2441-303 Kölpinsee und Nordteil Fleesensee I.3.2 Habitate der Arten des Anhangs II Im FFH-Gebiet wurden im Zuge der Managementplanung sechs Arten des Anhanges II mit signifikanten Vorkommen ermittelt. D. h., es existiert ein Nachweis nach dem Referenzzeitpunkt, bei dem es sich nicht nur um einen Einzelnachweis handelt. In den nachfolgenden Abschnitten erfolgt auf Grundlage der aktuellen Kartierergebnisse und Steckbriefe der in M-V vorkommenden Arten der Anhänge II und IV der FFHRichtlinie (LUNG M-V 2011) eine zusammenfassende Beschreibung und Bewertung der für das FFH-Gebiet DE 2441-303 relevanten Anhang II-Arten. Fischotter Beschreibung und Vorkommen Der Fischotter besiedelt alle vom Wasser beeinflussten Lebensräume von der Küste über Fließ- und Stillgewässer des Binnenlandes bis zu Sumpf- und Bruchflächen. Ein wesentliches Kriterium, das über die Qualität des Gewässers als Habitat entscheidet, ist die Ausprägung der Uferzone als eigentlicher Lebensraum dieses semiaquatischen Säugetieres. Ungestörte, naturnah und vielgestaltig ausgeprägte Ufer sowie ein weitverzweigtes zusammenhängendes Gewässernetz bieten dem wanderfreudigen Fischotter optimale Lebensbedingungen. Lebensräume des Fischotters im FFH-Gebiet DE 2441-303 Kölpinsee und Nordteil Fleesensee sind die drei Seen mit den Verbindungskanälen, der Bruchwaldkomplex in der „Schwemmkuhle“ sowie die Gräben und deren Mündungsbereiche bei Nossentin, am NUfer des Fleesensees, im Blücherschen Bruch, nördlich Grabenitz, am N-Ufer des Kölpinsees, am W- und S-Ufer des Jabeler Sees. Bewertung Der Erhaltungszustand der Habitate des Fischotters im FFH-Gebiet wird mit B (gut) bewertet. Die Uferstrukturen sind überwiegend natürlich oder naturnah ausgeprägt und die Gewässerrandstreifen sind mit Ausnahme des Reeckkanals und des Grabens bei Nossentin in ausreichender Breite vorhanden. Beeinträchtigungen stellen die Reusenfischerei ohne Schutzgitter im Kölpinsee und Fleesensee sowie ein unpassierbarer Rohrdurchlass/ Stau an der Graben-Straßen-Kreuzung bei Nossentin (L205) dar. Die Verkehrsdichte ist hier gering, das Gefährdungspotenzial für den Fischotter wird aber dennoch als sehr hoch eingeschätzt (EBERSBACH UND OLSTHOORN 2009). Im Oktober 2002 wurde in der Nähe des Rohrdurchlasses ein totes juveniles Weibchen gefunden. Entsprechend GLRP Mecklenburgische Seenplatte – Erste Fortschreibung (LUNG M-V 2010) stellt der Rohrdurchlass einen Konfliktschwerpunkt für den Fischotter im Naturpark mit oberster Priorität für die Dringlichkeit umzusetzender Maßnahmen dar. Die intensive Gewässerunterhaltung bzw. der Gewässerausbau von Fleesen- und Reeckkanal (Bundeswasserstraße) beeinträchtigen ebenfalls die Habitatqualität. Hier stellt auch der technische Uferausbau mit Buhnen und Steinschüttungen Defizite hinsichtlich der Gewässer37 UmweltPlan Managementplan für das FFH-Gebiet DE 2441-303 Kölpinsee und Nordteil Fleesensee struktur dar. Zudem führt die Gewässerunterhaltung in den Gräben, vor allem bei Nossentin und im Blücherschen Bruch, zu schlechteren Habitatbedingungen. Darüber hinaus wirkt sich die zunehmende Frequentierung der Uferbereiche der Seen durch land- und gewässerseitige Tourismus- und Erholungsnutzungen (Bootverkehr, Badestellen) negativ auf die Habitatqualität aus (Störungen durch Lärm, Wellenbewegung am Ufer und Gefährdung tauchender Tiere durch Schiffsschraube besonders in Kanälen). Kammmolch Beschreibung und Vorkommen Als Sommerlebensraum und Laichgewässer bevorzugt der Kammmolch sonnenexponierte, vegetationsreiche stehende eutrophe und fischfreie Flachgewässer jeglicher Art, vor allem Kleingewässer in Offenlandschaften und Waldlagen mit breiten Überschwemmungsbereichen im Frühjahr sowie einer reich strukturierten Ufer- und Verlandungsvegetation. Optimale Überwinterungsplätze für die Art stellen Wald- und Gehölzstreifen mit Totholzstrukturen sowie Laub-, Reisig- und Lesesteinhaufen im Umfeld der Laichgewässer dar. Im Rahmen der Bestandserfassung 2010 gelang kein Nachweis des Kammmolchs im FFH-Gebiet. Insgesamt gibt es nur wenige potenziell geeignete Habitate im Sander geprägten Untersuchungsraum, und die untersuchten Gewässer stellen keine Optimalhabitate dar. Auf Grundlage vorliegender Daten des Naturparks Nossentiner-Schwinzer Heide konnte jedoch ein Graben (650) am N-Ufer des Kölpinsees, südöstlich der Krümmelwisch, als Habitat ausgewiesen werden, in dem der Kammmolch 2010 nachgewiesen wurde.10 Bewertung Der Erhaltungszustand des Habitates des Kammmolches und damit im gesamten FFHGebiet DE 2441-303 wird mit B (gut) bewertet. Der besiedelte Graben ist unbeschattet und wasserpflanzenreich, weist aber wenige Flachwasserbereiche auf. Die Umgebung ist insgesamt zu trocken. Steinbeißer Beschreibung und Vorkommen Der Steinbeißer bewohnt langsam fließende oder stehende Gewässer (z. B. Seen, Bäche, Gräben), sofern sie folgende Voraussetzungen erfüllen: lockere, aerobe und überwiegend mineralische Sedimente (bis 0,63 mm Korndurchmesser), - 10 Kammmolch-Nachweis am 10.06.2010 durch Naturwacht des NP Nossentiner/ Schwinzer Heide 38 UmweltPlan Managementplan für das FFH-Gebiet DE 2441-303 Kölpinsee und Nordteil Fleesensee - geringer Deckungsgrad submerser Makrophyten, - geringe bis mittlere Strömungsgeschwindigkeit (< 0,5 m/s) in Fließgewässern. Vom Frühjahr bis zum Herbst halten sich die Tiere überwiegend im Flachwasserbereich auf, während sie im Winter tiefere Einstände aufsuchen. Steinbeißer halten sich überwiegend eingegraben im lockeren Substrat auf. Im FFH-Gebiet kommt der Steinbeißer in allen drei Seen (Kölpinsee, Fleesensee, Jabeler See) sowie in einem Graben bei Nossentin vor. Bewertung Der Erhaltungszustand der Habitate des Steinbeißers wird im FFH-Gebiet DE 2441-303 mit A (hervorragend) bewertet. Der Steinbeißer kommt in allen drei Seen in guten bis sehr guten Beständen vor. Die Habitate sind hier sowohl in Bezug auf das Sediment als auch in Bezug auf die Makrophytenbesiedlung optimal ausgeprägt. Beeinträchtigungen ergeben sich durch den Motorbootsverkehr, insbesondere in den Flachwasserbereichen (Aufwirbelung von Sedimenten), und die insgesamt hohe Freizeitnutzung der Wasserstraße. Vereinzelt gibt es Beeinträchtigungen durch Bootsanleger. Durch den Ausbau der MEW ist keine Zuwanderung aus dem Mittellauf der Elde möglich. Die schlechter bewerteten angrenzenden Grabensysteme sind dagegen als suboptimale Lebensräume einzustufen. Schlammpeitzger Beschreibung und Vorkommen Der Schlammpeitzger bewohnt stehende oder nur schwach strömende Gewässer wie z. B. kleine Seen, Teiche und Gräben, sofern sie folgende Voraussetzungen erfüllen: - lockere, aerobe und überwiegend organische Sedimente (bis 0,63 mm Korndurchmesser) mit ausreichender Schichtdecke (> 5 cm), - hoher Deckungsgrad emerser und/oder submerser Makrophyten, - keine bis niedrige Strömungsgeschwindigkeit (< 0,25 m/s). Der bodenbewohnende Fisch gräbt sich mit abnehmender Wasserstiefe infolge von Austrocknung in Trockenperioden bis zu 70 cm tief in die Schlammschicht ein. Die Art stellt keine hohen Ansprüche an die Gewässergüte. Der Schlammpeitzger wurde aktuell nur in sehr geringen Beständen im Kölpinsee und Fleesensee sowie in zwei Gräben an der Südseite des Kölpinsees (Gräben im Blücherschen Bruch und bei Grabenitz) nachgewiesen. Bewertung Der Erhaltungszustand der Habitate des Schlammpeitzgers wird im FFH-Gebiet DE 2441-303 mit C (ungünstig) bewertet. Neben ungünstigen Sedimentverhältnissen in den Seen bestehen Beeinträchtigungen durch den Motorbootsverkehr und die insgesamt 39 UmweltPlan Managementplan für das FFH-Gebiet DE 2441-303 Kölpinsee und Nordteil Fleesensee hohe Freizeitnutzung der Wasserstraße. Vereinzelt gibt es Beeinträchtigungen durch Bootsanleger (Aufwirbelung von Sedimenten, Lärm/ Schwingungen, Habitatverlust). Durch den Ausbau der MEW ist keine Zuwanderung aus dem Mittellauf der Elde möglich (Schleusen). Die Grabensysteme sind isoliert, werden unterhalten und weisen z. T. schlechte emerse Makrophytenverhältnisse auf. Die Feuchtgebiete im FFH-Gebiet mit ihren Vernässungsflächen und Gräben stellen das eigentliche Verbreitungsgebiet der Art dar. In den Seen mit Vorkommen von Kalkmudden und sandigen Sedimenten sind natürlicherweise so gut wie keine geeigneten Habitate vorhanden. Bauchige Windelschnecke Beschreibung und Vorkommen Die Bauchige Windelschnecke besiedelt naturnahe Feuchtgebiete mit gleichbleibend hohen Grundwasserständen (ganzjährig feucht, i. d. R. im Winterhalbjahr bis 30 cm überflutet, im Sommerhalbjahr oberflächig kaum Wasser oder durchfeuchteter Boden) und dauerhaft vorhandenen vertikalen Strukturelementen der Vegetation in Form von Rieden und Röhrichten, insbesondere kalkreiche Sümpfe und Moore (besonders Kalkquellsümpfe), aber auch mit Seggen reich bewachsene Erlenbruchwälder. Sie bevorzugt offene bis halboffene Habitate. Die Schnecke lebt vor allem auf der hohen Vegetation, daneben auch selten in der Streu. Charakteristisch ist weiterhin die Nähe der Habitate zu größeren Still- und Fließgewässern. Von insgesamt 12 untersuchten Standorten im FFH-Gebiet konnten 4 mit einem Nachweis der Bauchigen Windelschnecke belegt werden. Die besiedelten Schneiden- und Schilfröhrichte befinden sich in der „Schwemmkuhle“ zwischen Kölpinsee und Fleesensee sowie am Südufer des Kölpinsees bei Grabenitz. Bewertung Der Erhaltungszustand der Habitate der Bauchigen Windelschnecke wird im FFH-Gebiet DE 2441-303 mit A (hervorragend) bewertet. Aufgrund der geomorphologischen Voraussetzungen (kalkbeeinflusste Seeterrassen) sind die Habitate sowohl in Bezug auf die Vegetationsstruktur als auch in Bezug auf den Wasserhaushalt optimal ausgeprägt. Geringfügige, lediglich auf Teilflächen begrenzte Beeinträchtigungen bestehen durch Nährstoffeinträge aus angrenzenden Flächen sowie aufgrund von Staunässe/ überstauter Bereiche. Nutzungsbedingte Beeinträchtigungen sind nicht erkennbar. Die untersuchten Röhrichte im Wasser von Fleesensee und Kölpinsee besitzen natürlicherweise keine Habitateignung für die Bauchige Windelschnecke. 40 UmweltPlan Managementplan für das FFH-Gebiet DE 2441-303 Kölpinsee und Nordteil Fleesensee Kriechender Scheiberich Beschreibung und Vorkommen Der Kriechende Sellerie oder Scheiberich ist eine ausdauernde, lichtliebende und sehr konkurrenzschwache Art. Sie benötigt offene, feuchte, im Winter zeitweise überschwemmte, höchstens mäßig nährstoff- und basenreiche Standorte. Der Kriechende Scheiberich kann auch im fließenden Wasser, selbst flutend oder untergetaucht vorkommen. Die Art besiedelt natürliche oder anthropogen leicht gestörte Bereiche in den Uferzonen von stehenden Gewässern oder gestörte Fließgewässerränder von Gräben und Bächen. Eine anhaltende Nutzung, die die Ausbildung einer kurzrasigen und nicht zu dichten Vegetationsdecke mit vegetationsarmen und –freien Flächen zur Folge hat, sind besonders wichtig. Wuchsorte sind bspw. aktuelle oder ehemalige Weide- oder Mähweideflächen sowie Bade- und Bootsanlegestellen. Vorkommen des Kriechenden Scheiberichs befinden sich aktuell am Nordufer des Fleesensees bei Nossentin (LUNG M-V 2011a). Bewertung Der Erhaltungszustand der Habitate des Kriechenden Scheiberichs wird im FFH-Gebiet DE 2441-303 vorläufig mit B (gut) bewertet. Grundlage bilden dabei die Daten aus dem landesweiten Botanischen Artenmonitoring von FFH-Arten mit einer Bearbeitung der Art in den Jahren 2004, 2007 und 2009. Population und Habitatqualität zeigen eine noch gute Ausprägung. Eine akute Gefährdung der Population ist noch nicht gegeben. Allerdings wird seit 2007 ein starker Rückgang der Individuenzahlen beobachtet. Sollte die Flächennutzung über eine längere Zeit eingestellt werden, ist im Grünlandbereich mit einer deutlichen Schrumpfung der Populationsfläche zu rechnen. Die Gesamtfläche der beiden Teilpopulationen reduzierte sich bereits in den vergangenen Jahren von ca. 1000 m² (2004) auf ca. 250 m² (2007). Im unmittelbaren Uferbereich scheint die potenzielle Gefährdung geringer zu sein. (LUNG M-V 2011a) In der folgenden Übersicht wird eine zusammenfassende Darstellung der Verbreitung und Bewertung der im FFH-Gebiet DE 2441-303 aktuell vorkommenden Anhang II-Arten vorgenommen. 41 UmweltPlan Managementplan für das FFH-Gebiet DE 2441-303 Kölpinsee und Nordteil Fleesensee Tabelle 17: Bewertung des Erhaltungszustands der Habitate der Arten des Anhangs II FFH-RL EUCode Art Vorkommen der Art im Gebiet (Nachweise) Verbreitung der Habitate Anz. d. Habitatfläc Teilflä- he in ha chen Erhaltungszustand aktuell 1355 Fischotter Kölpinsee (Totfund 2003), Kanal zw. Kölpinsee u. Jabeler See (Losungsfund 2011), Gräben bei Nossentin (Losungsfund 2004) Stand- und Fließgewässer sowie Bruchwälder im UG 14 Gesamt: B A 63,46 (3%) 1166 Kammmolch Graben nördl. Kölpinsee 1145 Schlamm peitzger Kölpinsee, Fleesensee (Nordteil), Gräben bei Grabenitz, Gräben im Blücherschen Bruch 1149 Steinbeißer 1016 Bauchige Windelschnecke 2.492,60 B C 1 0,17 Seen und Gräben im UG 4 2.382,43 Gesamt: C A B C 2.382,43 (100%) Kölpinsee, Fleesensee (Nordteil), Jabeler See (Südteil), Graben bei Nossentin Seen und Gräben im UG 4 2.409,00 Gesamt: A A 2.408,96 (100%) B C 0,04 (0%) Röhrichte und Riede in der Schwemmkuhle und am SO-Ufer des Kölpinsees (nordöstl. Grabenitz) Seggenriede 4 und Röhrichte in Verlandungs- und Niedermoorbereichen im UG 26,09 16141) Kriechen- N-Ufer Fleesensee der Schei- bei Nossentin berich 1) 2.425,00 (97%) 4,14 (0,1%) Gesamt: B A B 0,17 (100%) C - Gesamt: A A 20,95 (80%) B 5,13 (20%) C - Gesamt: B (vorläufig) (LUNG M-V 2011a) Die Abgrenzung der Habitate der Anhang II-Arten, die Bewertung des Erhaltungszustandes der Teilflächen sowie vorliegende verortbare Nachweise sind in der Karte 2b dargestellt. I.3.3 Habitate der Vogelarten nach Vogelschutzrichtlinie Das FFH-Gebiet überschneidet sich in großen Teilen mit dem EU-Vogelschutzgebiet DE 2441-401 Klocksiner Seenkette, Kölpin- und Fleesensee. Für diesen Überschneidungs- 42 UmweltPlan Managementplan für das FFH-Gebiet DE 2441-303 Kölpinsee und Nordteil Fleesensee raum von ca. 3.319 ha wurden im Zuge der Managementplanung Habitatflächen der relevanten Vogelarten ausgegrenzt und bewertet11. Die folgende Tabelle zeigt zusammenfassend die Verbreitung und Bewertung der Habitate der für den Untersuchungsraum relevanten Vogelarten. Tabelle 18: EUCode Bewertung des Erhaltungszustands der Habitate von Vogelarten im FFHGebiet Art Status aktuell Vorkommen Verbreitung der im FFH-Gebiet Habitate im FFH(ArtnachweiGebiet se) Habitatfläche in ha Erhaltungszustand aktuell im FFH-Gebiet 107,50 Gesamt: C A B 55,54 (52%) C 51,96 (48%) A 021 Rohrdommel brütend Wasserröhrichte an den Seen A 072 Wespenbussard brütend Wälder und angren- 544,36 zende frische bis trockene Grünländer und Gebüsche im gesamten Gebiet A 073 Schwarzmilan brütend Wälder in Waldbzw. Gewässerrandlage und Wasserflächen der Seen im gesamten Gebiet 2.518,48 Gesamt: B A B 2.518,48 (100%) C - A 074 Rotmilan brütend Heidenkirchhof12 Wälder in Waldrandlage und Grünländer im Umfeld im gesamten Gebiet 390,32 Gesamt: C A B 34,92 (9%) C 355,4 (91%) A 075 Seeadler brütend Damerower Werder (1) Wälder mit Altbäumen; im gesamten Gebiet verteilt 340,40 Gesamt: B A B 269,53 (79%) C 70,86 (21%) A 081 Rohrweihe brütend Jabeler See Wasserröhrichte an den Seen 108,68 Gesamt: B A B 96,47 (89%) C 12,20 (11%) A 122 Wachtelkönig brütend 11 12 12 Feucht- und Nassgrünland um Heidenkirchhof, S und E Nossentin, N Kölpinsee, NW Klink Gesamt: C A B 18,16 (3%) C 526,20 (97%) 104,82 Gesamt: C A B C 104,82 (100%) Die Artenauswahl erfolgte durch die Fachbehörde für Naturschutz. Information Herr Zentner, Forstamt Nossentiner Heide, am 24.01.2012 43 UmweltPlan Managementplan für das FFH-Gebiet DE 2441-303 Kölpinsee und Nordteil Fleesensee EUCode Art Status aktuell Vorkommen Verbreitung der im FFH-Gebiet Habitate im FFH(ArtnachweiGebiet se) Habitatfläche in ha Erhaltungszustand aktuell im FFH-Gebiet A 127 Kranich brütend Damerower Werder (1), Moor westlich Heidenkirchhof (1), Bruchwald NE Grabenitz (1), NSG Blüchersches 13 Bruch (1) im gesamten Gebiet vor allem in Bruchwäldern und W Heidenkirchhof unbewaldete Moorflächen/ Röhrichte A 229 Eisvogel brütend Damerower Werder, Schwemmkuhle12 alle Seeflächen und Kanäle im gesamten Gebiet A 236 Schwarzspecht brütend Damerower Werder, Heidenkirchhof12 praktisch alle Waldflächen im Gebiet 678,32 Gesamt: B A B 678,32 (100%) C - A 238 Mittelspecht brütend Damerower Werder12 Damerower Werder, westlich Heidenkirchhof, Bruchwald N Wendhof, Wald N Klink 165,41 Gesamt: B A B 137,84 (83%) C 27,57 (17%) A 246 Heidelerche brütend Heidenkirchhof und Damerower Werder 19,25 Gesamt: B A B 19,25 (100%) C - A 307 Sperbergrasmücke brütend S Nossentin, SE Damerow, NW Klink 3,61 Gesamt: C A B C 3,61 (100%) A 320 Zwergschnäpper brütend Damerower Werder, N Klink 82,20 Gesamt: C A B C 82,20 (100%) A 338 Neuntöter brütend S Nossentin, SE Damerow, NW Klink 27,63 Gesamt: C A B C 27,63 (100%) 316,77 Gesamt: C A 31,75 (10%) B 15,88 (5%) C 269,14 (85%) 2.269,84 Gesamt: B A B 2.269,84 (100%) C - Die Habitatabgrenzung und die Bewertung des Erhaltungszustandes der Teilflächen sind in der Karte 2c dargestellt. 13 Daten zu Brutvorkommen vom Kranichzentrum Groß Moordorf zur Verfügung gestellt. Datenstand: 24.02.2011 44 UmweltPlan Managementplan für das FFH-Gebiet DE 2441-303 Kölpinsee und Nordteil Fleesensee I.3.4 Weitere maßgebliche Bestandteile Alle weiteren standörtlichen oder funktionellen „maßgebliche Bestandteile“ als Voraussetzung für einen „günstigen“ Erhaltungszustand der LRT und Arten, die nicht bereits durch die räumliche Abgrenzung der LRT und Art-Habitate erfasst wurden, sind in der Tabelle 19 zusammengestellt. Tabelle 19: Weitere standörtliche oder funktionelle „maßgebliche Bestandteile“ im Gebiet Standörtliche oder funktionelle „maßgebliche Bestandteile“ im Gebiet Betroffener LRT, betroffene Art Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie - natürliche Trophie (i. d. R. entsprechend Referenzwert der Wasserwirtschaft) von Armleuchteralgen dominierte Wasservegetation Ufer- und Verlandungsvegetation Einzugsgebiet 3140 - natürliche Trophie (i. d. R. entsprechend Referenzwert der Wasserwirtschaft) Wasservegetation Ufer- und Verlandungsvegetation Einzugsgebiet 3150 - arme bis mittlere Trophieverhältnisse - fehlende Beschattung 6510 - ganzjährig hohe Wasserstände - fehlende Beschattung - Nährstoffarmut (v. a. bezogen auf Stickstoff) 7140 - ganzjährig hohe Wasserstände - fehlende Beschattung - Nährstoffarmut (v. a. bezogen auf Stickstoff) 7210 - ganzjährig hohe Wasserstände - fehlende Beschattung - Nährstoffarmut (v. a. bezogen auf Stickstoff) 7230 Arten nach Anhang II FFH-Richtlinie - naturnahe Stand- und Fließgewässer mit störungsarmen Uferbereichen regionaler/ überregionaler Verbund zwischen den einzelnen Gewässern geringe Gefährdung durch Straßenverkehr keine dauerhaften Störungen geringe Gefährdung durch Reusenfischerei - sommerwarme Fließgewässer mit höchstens mittlerer Strömungsgeschwindigkeit und Standgewässer mit lockeren, überwiegend mineralischen Feinsedimenten - geringer Deckungsgrad submerser Makrophyten - Durchgängigkeit innerhalb von Fließgewässern - Schutz vor mechanischen Beeinträchtigungen - kein überhöhter Feinddruck durch Raubfische Fischotter Steinbeißer 45 UmweltPlan Managementplan für das FFH-Gebiet DE 2441-303 Kölpinsee und Nordteil Fleesensee Standörtliche oder funktionelle „maßgebliche Bestandteile“ im Gebiet Betroffener LRT, betroffene Art - sommerwarme Fließgewässer der Niederungen, Gräben und angebundene Standgewässer mit höchstens geringer Durchströmung - lockere, aerobe und überwiegend organische Feinsedimente mit ausreichender Schichtdicke - hoher Deckungsgrad emerser und/oder submerser Vegetation - Schutz vor mechanischen Beeinträchtigungen - kein überhöhter Feinddruck durch Raubfische Schlammpeitzger - Kleingewässer und Flachwasserzonen größerer Gewässer mit mäßig dichter submerser und emerser Vegetation - Gewässerverbund - geringe Beschattung des Gewässers - geringer Feinddruck durch Fische - Wanderkorridore zwischen benachbarten Gewässern - extensiv genutzte Landlebensräume, die an die Gewässer angrenzen - Winterquartiere (strukturreiche Gehölzbestände, Lesesteinhaufen) im Umfeld (bis 1 km Entfernung) der Gewässer - geringe Zerschneidung durch Straßen im Umfeld (bis 1 km Entfernung) der Gewässer Kammmolch - dauerhaft feuchte Seggenriede oder Hochstaudenfluren ohne Austrocknung auf basen- oder kalkreichen Standorten - Gewässerufer mit Röhrichten oder Seggenrieden - Waldflächen mit Seggenrieden Bauchige Windelschnecke - feuchtes bis nasses, mäßig nährstoffversorgtes kurzrasiges Grünland, insbesondere Kriechender artenreiche Flutrasengesellschaften in Kontakt zu Binnengewässern Scheiberich - weitgehend natürlicher Wasserhaushalt und Nährstoffversorgung - ausreichender Lichteinfall - für konkurrenzarme Standorte notwendige dynamische Prozesse wie Uferabbrüche, Überschwemmungsbereiche, Beweidung, Tritt zur Neubildung vegetationsfreier bzw. –armer Pionierstandorte (LU M-V 2008; FLF Managementplanung – Anlage 14) Vogelarten nach Anhang I VS-Richtlinie - nahrungsreiche Flachwasserbereiche mit Deckung bietender Vegetation (v.a. Schilf) Rohrdommel - Störungsarmut durch Menschen und Bootsverkehr - extensiv genutzte Weiden, Säume und Brachen mit einer hohen Dichte von Erdnes- Wespenbussard tern sozialer Wespen und Hummeln - lange Grenzlinien zwischen Wald und Offenland im Umkreis der Brutwälder - fischreiche Gewässer Beweidung der Grünlandflächen hoher Anteil extensiv genutzter Grünlandflächen Fehlen von Hochspannungsleitungen und Windkraftanlage im 3 km Umfeld um die potenziellen Brutwälder Schwarzmilan - Mindestanteil von Grünlandflächen im Habitat beweidete Grünlandflächen im Habitat hoher Anteil Kleingewässer im Habitat Fehlen von Hochspannungsleitungen und Windkraftanlage im 3 km Umfeld um die potenziellen Brutwälder Rotmilan 46 UmweltPlan Managementplan für das FFH-Gebiet DE 2441-303 Kölpinsee und Nordteil Fleesensee Standörtliche oder funktionelle „maßgebliche Bestandteile“ im Gebiet - größere Gewässer - störungsarme Waldbereiche mit Altbäumen in der Nähe von Gewässern - Fehlen von Hochspannungsleitungen und Windkraftanlage im 3 km Umfeld um die potenziellen Brutwälder - permanenter flacher Überstau der Bruthabitate Offenland in der Umgebung der Bruthabitate hoher Anteil extensiver Landnutzung in der Umgebung Störungsarmut durch Menschen Betroffener LRT, betroffene Art Seeadler Rohrweihe - deckunggebende Vegetation und bodennahes Lückensystem - Großflächigkeit - geringe Nutzungsintensität der Grünlandflächen Wachtelkönig - permanenter flacher Überstau der Bruthabitate - Offenland in der Umgebung - Störungsarmut durch Menschen Kranich - Gewässer mit Kleinfischen (Nahrung) - ufernahe Steilwände, Abbruchkanten oder Wurzelteller zur Anlage der Bruthöhlen - Störungsarmut durch Menschen (land- und wasserseitig) Eisvogel - großflächige Waldbestände - geringe Habitatfragmentierung Schwarzspecht - rauborkige Laubbäume - hoher Totholzanteil - geringer Anteil Nadelbäume und Gebietsfremder Laubbaumarten Mittelspecht - lückige und überwiegend niedrige Krautschicht - hoher Anteil Trocken- und Magerrasen, Zwergstrauchheiden - geringer Anteil intensiv genutzter Grünland- und Ackerflächen im Umfeld Heidelerche - Gebüsche mit einer bodennahen Schicht aus dichten Gehölzen (in trockenen Berei- Sperbergrasmücke chen z.B. Schlehe, Hundsrose, Brombeere, in feuchten Bereichen Grauweide) - angrenzende offene Flächen - geringer Anteil intensiv genutzter Grünland- und Ackerflächen im Umfeld - luftfeuchte, mittelalte und alte Laub- und Mischwaldbestände mit geschlossenem Kronendach und fehlender Strauchschicht - Tot- und Biotopbäume mit Halbhöhlen - Kleingewässer im Wald - geringer Anteil gebietsfremder Baumarten im Habitat Zwergschnäpper - dornige Sträucher (vorzugsweise Schlehe, Weißdorn, Hundsrose, Sanddorn) als Neuntöter Neststandorte - Sträucher, Zaunpfähle etc. als Sitzwarten - Offenland mit nicht zu dichter bzw. zu hoher Krautschicht als Jagdhabitat - geringer Anteil intensiv genutzter Grünland- und Ackerflächen im Habitat und dessen Umfeld 47 UmweltPlan Managementplan für das FFH-Gebiet DE 2441-303 Kölpinsee und Nordteil Fleesensee I.4 I.4.1 Zusammenfassende Bewertung des Gebietes Schutzzweck Der Schutzzweck des FFH-Gebietes „Kölpinsee und Nordteil Fleesensee“ besteht im Erhalt einer wald- und wassergeprägten Landschaft mit meso- und eutrophen Seen, Übergangs- und Schwingrasenmooren, kalkreichen Sümpfen und Niedermooren, Mageren Flachland-Mähwiesen, Hainsimsen- und Waldmeister-Buchenwäldern sowie Moorwäldern. Die Cladium-Sümpfe sowie die Moorwälder finden besondere Bedeutung als prioritäre Lebensraumtypen. Die Gewässer, deren Verlandungsbereiche, Moore und Wälder sind bedeutsam für den Schutz von Fischotter, Steinbeißer, Schlammpeitzger, Kammmolch, Bauchige Windelschnecke sowie Kriechenden Scheiberich. Der günstige Zustand der Lebensraumtypen und Arten soll erhalten bleiben. Für die kalkreichen Niedermoore ist der günstige Erhaltungszustand wiederherzustellen. Das eutrophe Gewässer sowie die Habitate des Schlammpeitzgers sind in diese Richtung zu entwickeln. I.4.2 Defizitanalyse/ schutzobjektbezogene Erhaltungsziele Gemäß der FFH-Richtlinie besteht für die Schutzobjekte im FFH-Gebiet ein Verschlechterungs- und Störungsverbot. Im Rahmen der Defizitanalyse wird geprüft, ob die aktuelle Situation der Schutzobjekte im FFH-Gebiet dem in der FFH-Richtlinie als Ziel formulierten „günstigen Erhaltungszustand“ entspricht. Wurde im Rahmen der Bestandserfassung ein „ungünstiger“ Erhaltungszustand ermittelt, erfolgt eine Prüfung dahingehend, ob es seit dem Referenzzeitpunkt zu einer tatsächlichen und damit unzulässigen Verschlechterung gekommen ist. Erfolgte nach dem Referenzzeitpunkt eine Verschlechterung des Zustands, liegt ein Verstoß gegen Art. 6 Abs. 2 FFH-RL vor. Dieser gilt auch für Aktivitäten, die nicht einer Genehmigungspflicht unterliegen (sog. „ongoing acivities“), wie beispielsweise die Ausübung der Landwirtschaft, Forstwirtschaft und Fischerei. Durch den Vergleich des Erhaltungszustandes auf FFH-Gebietsebene zum Referenzzeitpunkt mit dem aktuell ermittelten Zustand wird für jeden signifikant vorkommenden LRT und für jede signifikante Art das sogenannte Erhaltungsziel, das Erfordernis von „Erhaltung“, „Wiederherstellung“, „vorrangiger Entwicklung“ bzw. „wünschenswerter Entwicklung“ formuliert. Als Referenzzeitpunkt gilt der Zeitpunkt der Gebietsmeldung mit Ausfüllen des Standarddatenbogens im Jahr 2004. Die Ableitung der Erhaltungsziele erfolgt auf nachstehender Grundlage und bezieht sich auf das gesamte FFH-Gebiet. Erhaltung (Schutz – S, Pflege – P, Nutzung - N) Alle signifikanten LRT und Habitate aller signifikanten Arten sind zwingend durch die Festlegung und Durchführung der nötigen Maßnahmen in ihrem gemeldeten Zustand zu erhalten. Der Zustand darf sich nicht verschlechtern, die Fläche nicht verringern. 48 UmweltPlan Managementplan für das FFH-Gebiet DE 2441-303 Kölpinsee und Nordteil Fleesensee Wiederherstellung (W) Nach einem Vergleich des „günstigen“ Zustands (A, B) zum Referenzzeitpunkt mit dem aktuellen „ungünstigen“ Zustand (C) ergeben sich in der Regel (zwingende) Wiederherstellungsziele. Dies trifft auch zu, wenn es zu einer signifikanten Flächenreduktion (über der „Bagatellgrenze“) gegenüber der Meldung und damit ebenfalls zu einer Verschlechterung gekommen ist. Die Wiederherstellungsziele unterliegen einer Plausibilitätsprüfung. Ist die durch die formale Defizitanalyse ermittelte Verschlechterung darauf zurückzuführen, dass die Bewertung im Rahmen der Gebietsmeldung auf unzureichenden Grundlagen oder mit nicht vergleichbaren Methoden erfolgte („wissenschaftlicher Fehler“), werden keine Wiederherstellungsziele festgesetzt. Dies gilt auch, wenn die Wiederherstellung eines „günstigen“ Erhaltungszustandes offensichtlich nicht möglich ist. Wiederherstellungsziele auf Gebietsebene beziehen sich grundsätzlich nur den Flächenanteil, der notwendig ist, um eine Einstufung in den „günstigen“ Zustand zu erreichen. Entwicklung Befinden sich Lebensraumtypen oder Arten in einem ungünstigen Zustand für die keine zwingende Wiederherstellung besteht, sind Entwicklungsziele zu formulieren, die in vorrangige Entwicklungsziele (vE) und wünschenswerte Entwicklungsziele (wE) differenziert werden. Vorrangige Entwicklungsziele sind für diejenigen Lebensraumtypen und Arten festzulegen, die gemäß den Angaben in Tabelle 12, Tabelle 13 und Tabelle 14 eine besondere Bedeutung aufweisen. Eine besondere Bedeutung besteht immer dann, wenn zwei oder mehr Kriterien zutreffen, kann aber unter Berücksichtigung der gebietsspezifischen Umstände auch für solche Schutzobjekte gelten, für die nur ein Kriterium zutrifft. Diejenigen Schutzobjekte mit der höchsten Zahl zutreffender Kriterien haben in der Regel die größte Bedeutung. Die aus den Zielen abgeleiteten Maßnahmen können zur Verbesserung von Teilflächen im bisher „ungünstigen“ Zustand oder zur Neuentwicklung von LRT oder Habitaten auf zusätzlichen Flächen innerhalb des FFH-Gebietes führen. Alle weiteren Entwicklungsziele sind nachrangig (wünschenswerte Entwicklung); die Maßnahmen sind nach Zweckmäßigkeit und Aufwand zu planen und umzusetzen. Das trifft für alle Vogelarten zu, sofern der Erhaltungszustand auf Vogelschutzgebietsebene und im bearbeiteten Teilgebiet (FFH-Gebiet) mit „C“ bewertet wurde. Für Lebensraumtypen oder Arten, die entsprechend den Angaben der oben genannten Tabellen besonders bedeutsam sind, ist auch bei einer „günstigen“ Bewertung des Erhaltungszustandes mit B im Gebiet zu prüfen, ob durch entsprechende Maßnahmen eine Entwicklung zur Bewertungsstufe A (hervorragend) möglich ist. Die aus den Zielen abgeleiteten Maßnahmen können zur Verbesserung von Teilflächen im bisher „ungünstigen“ Zustand oder zur Neuentwicklung von LRT oder Habitaten auf zusätzlichen Flächen innerhalb des FFHGebietes führen. Die Ansiedlung im Gebiet aktuell nicht vorkommender Arten des An49 UmweltPlan Managementplan für das FFH-Gebiet DE 2441-303 Kölpinsee und Nordteil Fleesensee hangs II FFH-RL und die Neuentwicklung von LRT gelten ebenfalls als wünschenswerte Entwicklungsziele. Für LRT oder Arthabitate, deren Erhaltungszustand auf Gebietsebene bereits mit A bewertet wurde, sind generell keine Entwicklungsziele festzulegen. Für das FFH-Gebiet „Kölpinsee und Nordteil Fleesensee“ ergeben sich entsprechend der Bestandsanalyse 2010 die in Tabelle 16, Tabelle 17 und Tabelle 18 dargestellten aktuellen Erhaltungszustände. In den folgenden Tabellen (Tabelle 20, Tabelle 21) werden die Erhaltungszustände (Bewertung lt. SDB und aktuelle Bewertung) den daraus abgeleiteten, möglichen kurz- und mittelfristig anzustrebenden sowie den langfristig erreichbaren Erhaltungszuständen mit Angabe des jeweiligen Erhaltungsziels gegenübergestellt. Entspricht die aktuelle Situation einzelner Schutzobjekte nicht dem „günstigen Erhaltungszustand“ lt. FFH-RL, wird nachfolgend geprüft und dargestellt, ob es seit dem Referenzzeitpunkt zu einer Verschlechterung gekommen ist. Die folgende Tabelle zeigt die aktuellen und anzustrebenden Erhaltungszustände der im FFH-Gebiet vorkommenden Lebensraumtypen. Lebensraumtypen mit zwingendem Wiederherstellungsbedarf sind grau hinterlegt. Tabelle 20: Aktueller und anzustrebender Erhaltungszustand der LRT LRT Code Erhaltungszustand zum Referenzzeitpunkt 3140 B B B (Erhalt) B (Erhalt) B (Erhalt) 3150 C C C (Erhalt/ wE auf 100 %) B (Erhalt/ wE auf 100 %) B (Erhalt) 6510 - B B (Erhalt) B (Erhalt) A (Erhalt) 7140 - B B (Erhalt) B (Erhalt) B (Erhalt) 7210* (A) B B B (Erhalt) B (Erhalt) B (Erhalt) 7230 B C B (Erhalt und W auf 75 %) B (Erhalt) B (Erhalt) 50 aktueller angestrebter Erhalangestrebter Erhallangfristig erErhaltungszustand, kurzfris- tungszustand, mittel- reichbarer Erhaltungszust tig bis 2012 fristig bis 2018 tungszustand and UmweltPlan Managementplan für das FFH-Gebiet DE 2441-303 Kölpinsee und Nordteil Fleesensee LRT 3140 Oligo- bis mesotrophe kalkhaltige Gewässer mit benthischer Vegetation aus Armleuchteralgen Auf der Ebene des FFH-Gebietes wurde der LRT 3140, dem der Kölpinsee, der Fleesensee und der Jabeler See zugeordnet sind, aktuell mit B (gut) bewertet und entspricht damit dem in der FFH-Richtlinie formulierten Ziel eines „günstigen“ Erhaltungszustandes. Dieser ist durch geeignete Schutz-Maßnahmen zu erhalten. Der „günstige“ Zustand auf FFH-Gebietsebene resultiert dabei nur aus der noch guten Bewertung des Kölpinsees mit einem entsprechend hohen Anteil an der Gesamt-LRTFläche. Fleesensee und Jabeler See wurden dagegen mit C (schlecht) bewertet. Da jedoch nicht erkennbar ist, ob die derzeit gute Situation des Kölpinsees stabil genug ist, den Belastungen, vor allem durch den hohen Nutzungsdruck in den Bereichen Tourismus und Erholung sowie durch Nährstofffrachten (vgl. Kap. 1.3.1), zukünftig stand zu halten, sollten auch hier effektive Maßnahmen zum Erhalt des Zustandes ergriffen werden. Dabei sind weiterführende Untersuchungen zur Feststellung von Beeinträchtigungsquellen sinnvoll. LRT 3150 Natürlich eutrophe Seen mit einer Vegetation des Magnopotamions oder Hydrocharitions Der einzige Standort dieses LRT, der zudem noch einen „ungünstigen“ Erhaltungszustand aufweist, befindet sich am SO-Ufer des Kölpinsees. Die anderen drei LRT-Flächen gemäß der Binnendifferenzierung, ebenfalls am Südufer des Kölpinsees gelegen, konnten im Rahmen der LRT-Kartierung 2010 nicht bestätigt werden. Neben dem „ungünstigen“ Erhaltungszustand ist somit auch ein Flächenverlust gegenüber dem Referenzzustand zu verzeichnen. Dieses Flächendefizit ist darauf zurückzuführen, dass im SDB pauschal alle permanenten und temporären Stillgewässer (W 21, W 22) dem LRT 3150 zugeordnet wurden. Da für diese Standorte im Rahmen der § 20-Kartierung lediglich eine Codierung nach BNTK erfolgte und kein Biotopbogen erstellt wurde, lagen über den Zustand keine weiteren Informationen vor. Im Rahmen der aktuellen LRT-Kartierung 2010 konnten aufgrund der mangelhaften Artenausstattung verbunden mit dem bestehenden Wasserregime jedoch nicht alle Stillgewässer dem LRT zugeordnet werden. Eine Wiederherstellungspflicht in Bezug auf die Flächengröße ergibt sich somit aus Sicht der Fachgutachter für diesen LRT nicht. Im Vergleich des „ungünstigen“ Erhaltungszustandes (C) zum Referenzzeitpunkt mit dem aktuell „ungünstigen“ Zustand (C) leitet sich neben dem grundsätzlichen Erhalt die wünschenswerte Entwicklung des LRT zum Zustand B ab. Geeignete Maßnahmen dazu sind u. a. die Anlage von Pufferstreifen zur angrenzenden Ackernutzung. LRT 6510 Magere Flachland-Mähwiesen (Alopecurus pratensis u. Sanguisorba officinalis) Dem neu erfassten LRT 6510 ist eine Frischwiese am SO-Ufer des Kölpinsees bei Klink zugeordnet. Der „günstige“ Erhaltungszustand (B) der Fläche und damit des LRT insge51 UmweltPlan Managementplan für das FFH-Gebiet DE 2441-303 Kölpinsee und Nordteil Fleesensee samt ist durch Beibehaltung der bestehenden extensiven Bewirtschaftung zu erhalten. Unter der Voraussetzung einer gleichbleibenden Bewirtschaftung ist langfristig eine Entwicklung des LRT, der entsprechend Tabelle 12 eine besondere Bedeutung aufweist, in einen „hervorragenden“ Erhaltungszustand (A) möglich. LRT 7140 Übergangs- und Schwingrasenmoore Dem neu erfassten LRT 7140 sind Basen-Zwischenmoore an den Seeufern und ein Torfmoos- Moorbirkenbruch in der „Schwemmkuhle“ zwischen Kölpin- und Fleesensee zugeordnet. Der insgesamt „günstige“ Erhaltungszustand (B) des LRT mit einer besonderen Bedeutung (vgl. Tabelle 12) ist durch geeignete Maßnahmen wie z. B. die Wiederaufnahme der Nutzung (Mahd) zu erhalten. Eine Entwicklung des LRT in einen „hervorragenden“ Erhaltungszustand (A) scheint angesichts der Abhängigkeit der Standorte von den vorhandenen Seewasserspiegeln nicht realistisch. LRT 7210* Kalkreiche Sümpfe mit Cladium mariscus und Arten der Caricion davallianae Der „günstige“ Erhaltungszustand des LRT 7210 zum Referenzzeitpunkt konnte aktuell bestätigt und damit der Erhalt als Ziel abgeleitet werden. Zudem besitzt der LRT gemäß der Tabelle 12 eine besondere Bedeutung. Das Flächendefizit von ca. 4 ha gegenüber dem Referenzzeitpunkt ergibt sich u. a. aus der BNTK als Grundlage der Binnendifferenzierung. Diese wertet lediglich Biotopkomplexe aus, und ohne zusätzliche Hinweise erfolgte keine Differenzierung der Großröhrichte in Bezug auf die Cladium-Bestände. In der Regel wurden so größere Flächen als LRT 7210 ausgewiesen, die diesem aber nicht entsprechen. Darüber hinaus erfolgte in Teilbereichen eine Zuordnung von Flächen zum LRT 7140. Somit ergibt sich aufgrund der Flächenreduktion kein Wiederherstellungsbedarf für Teilflächen. Eine wünschenswerte Entwicklung zum Zustand A scheint aufgrund der Abhängigkeit der Standorte von den vorhandenen Seewasserspiegeln nicht realistisch. Die Abweichung des Erhaltungszustandes seit dem Referenzzeitpunkt von A zu B erklärt sich vordergründig mit den seinerzeit fehlenden Bewertungsvorschriften; es ist keine Verschlechterung seit dem Referenzzeitpunkt erkennbar. LRT 7230 Kalkreiche Niedermoore Der Erhaltungszustand des LRT 7230 hat sich gegenüber dem Referenzzeitpunkt von B auf C verschlechtert, so dass Wiederherstellungsziele abgeleitet werden. Zudem ist die durch die Kartierung nachgewiesene Verbreitungsfläche geringer als die gemeldete Fläche. Das Flächendefizit ist vor allem darauf zurückzuführen, dass die lt. Binnendifferenzierung ausgewiesene Fläche aktuell nicht als solche bestätigt werden konnte, sondern aufgrund der vorhandenen Ausprägung und Artenausstattung dem LRT 7140 zugeordnet wurde. Es handelt sich hier um eine Fehlinterpretation in der Binnendifferenzierung. Dazu wurden zwei andere Flächen als LRT erfasst. Es ist davon auszugehen, dass der LRT im FFH-Gebiet ursprünglich ausgedehnter war, sich flächenbezogen zum Referenzzeitpunkt aber eine ähnliche Situation wie heute darstellte. Allein aus dem Flächen52 UmweltPlan Managementplan für das FFH-Gebiet DE 2441-303 Kölpinsee und Nordteil Fleesensee defizit ergibt sich somit kein Wiederherstellungsbedarf. Die Ursachen der Verschlechterung vom „günstigen“ zum „ungünstigen“ Erhaltungszustand sind die Nutzungsauflassung, infolge derer die Standorte allmählich verbuschen, sowie ein verändertes Wasserregime. Somit ist die Verschlechterung plausibel und eine Wiederherstellung des „günstigen“ Erhaltungszustandes erforderlich. 53 UmweltPlan Managementplan für das FFH-Gebiet DE 2441-303 Kölpinsee und Nordteil Fleesensee Die folgende Tabelle zeigt die aktuellen und anzustrebenden Erhaltungszustände der im FFH-Gebiet vorkommenden Arten nach Anhang II der FFH-RL. Tabelle 21: Art Aktueller und anzustrebender Erhaltungszustand der Habitate der Arten nach Anhang II FFH-RL Erhaltungszustand der Habitatelemente zum Referenzzeitpunkt aktueller Erhaltungszustand der Habitate Angestrebter Erhaltungszustand kurzfristig bis 2012 angestrebter Erhaltungszustand, mittelfristig bis 2018 langfristig erreichbarer Erhaltungszustand Fischotter B B B (Erhalt) B (Erhalt) B (Erhalt) Kammmolch B B B (Erhalt) B (Erhalt) B (Erhalt) Steinbeißer B A A (Erhalt) A (Erhalt) A (Erhalt) (B) C C C (Erhalt) C (Erhalt) C (Erhalt) Bauchige Windelschnecke B A A (Erhalt) A (Erhalt) A (Erhalt) Kriechender Scheiberich A B (vorläufig)1) B (Erhalt) B (Erhalt) B (Erhalt) Schlammpeitzger 1) (LUNG M-V 2011a) Fischotter Der Erhaltungszustand der Habitate des Fischotters im FFH-Gebiet DE 2441-303 wird insgesamt als „günstig“ (B) bewertet und entspricht damit dem guten Erhaltungszustand zum Zeitpunkt der Gebietsmeldung (SDB). Diesen Zustand gilt es langfristig durch entsprechende Maßnahmen, vor allem die Tourismus- und Erholungsnutzung (Regulierung Boots-/Schiffsverkehr), die Fischerei (Reusen), die Gewässerunterhaltung und die Verkehrsinfrastruktur (Kreuzungsbauwerke) betreffend, zu erhalten. Zudem besitzt die Art gemäß Tabelle 14 eine besondere Bedeutung. Eine wünschenswerte Entwicklung zum Zustand A scheint aber angesichts des hohen touristischen Nutzungsdrucks der Seen und der Müritz-Elde-Wasserstraße sowie der Fischereithematik (Reusen) nicht realistisch. Möglich und anzustreben ist aber eine Verbesserung der Habitatqualität auf Teilflächen. Steinbeißer Die Habitate des Steinbeißers befinden sich insgesamt in einem „hervorragenden“ Erhaltungszustand (A), der durch entsprechende Schutzmaßnahmen, vor allem in Bezug auf die Freizeit- und Erholungsnutzung, zu erhalten ist. Kölpinsee, Fleesensee und Jabeler See stellen mit einem Flächenanteil von knapp 100% optimale Habitate für die Art dar. Der als „ungünstig“ eingestufte Graben bei Nossentin ist dagegen nur suboptimal als Habitat geeignet. Die Abweichung des Erhaltungszustandes von B zum Referenzzeitpunkt (SDB) zu A im Rahmen der aktuellen Bewertung ist einerseits auf nicht vergleichbare Bewertungsmethoden zurückzuführen. Die Bewertung im Zuge der Gebietsmeldung 54 UmweltPlan Managementplan für das FFH-Gebiet DE 2441-303 Kölpinsee und Nordteil Fleesensee beruhte zudem auf unzureichenden Datengrundlagen. Andererseits ist nicht auszuschließen, dass sich die Habitatqualität der Großseen aufgrund der Verbesserung der Gewässergüte in den vergangenen Jahren (Kölpinsee, Jabeler See) ebenfalls verbessert hat. Insgesamt befindet sich der Steinbeißer in Ausbreitungstendenz, eine Zunahme des Bestandes ist zu beobachten. Schlammpeitzger Der Erhaltungszustand der Habitate des Schlammpeitzgers wird im FFH-Gebiet mit C („ungünstig“) bewertet und hat sich damit formal gegenüber dem „günstigen“ Zustand zur Gebietsmeldung verschlechtert. Dementsprechend wären Wiederherstellungsziele zu formulieren. Gutachtlich wird jedoch eingeschätzt, dass der Erhaltungszustand zum Referenzzeitpunkt ebenfalls „ungünstig“ war, und damit keine tatsächliche Verschlechterung stattgefunden hat. Vielmehr beruhte die damalige Bewertung auf unzureichenden Grundlagen und nicht vergleichbaren Bewertungsmethoden. Da der Schlammpeitzger entsprechend der Tabelle 13 keine besondere Bedeutung für das Netz Natura 2000 besitzt, ist neben dem grundsätzlichen Erhalt formal die „wünschenswerte Entwicklung“ zum Erhaltungszustand B zu formulieren. Letzteres scheint angesichts des hohen Flächenanteils von Kölpin- und Fleesensee (ca. 99%), die natürlicherweise lediglich suboptimale Primärhabitate darstellen (u. a. überwiegend mineralisches Feinsediment), nicht realistisch. Eine Verbesserung des Erhaltungszustandes durch eine reduzierte Gewässerunterhaltung und eine verbesserte Durchgängigkeit ist aber auf Teilflächen, den Grabensystemen im Blücherschen Bruch und bei Grabenitz möglich und anzustreben. Kammmolch Das einzige erfasste Habitat des Kammmolchs im FFH-Gebiet, ein Graben nördlich des Kölpinsees, befindet sich in einem „günstigen“ Erhaltungszustand (B) und entspricht damit den Angaben zum Referenzzeitpunkt (SDB). Der gute Zustand ist dauerhaft, u. a. durch den Verzicht auf Grabenunterhaltung und eine extensive Umlandnutzung zu erhalten. Bauchige Windelschnecke Der Erhaltungszustand der Habitate der Bauchigen Windelschnecke wurde im Rahmen der Kartierung 2010 mit A („hervorragend“) bewertet und ist in den folgenden Jahren dauerhaft durch entsprechende Schutzmaßnahmen, die Offenhaltung und Wasserverhältnisse der Habitate betreffend, zu erhalten. Die Röhrichte am S-Ufer des Kölpinsees und in der „Schwemmkuhle“ stellen mit Ausnahme einer Fläche - Röhricht am S-Ufer des Kölpinsees mit höheren Anteilen überstauter Bereiche und Nährstoffeintrag durch Seewasser - optimal ausgeprägte Habitate ohne nutzungsbedingte Beeinträchtigungen dar. Es wird eingeschätzt, dass die Abweichung des Erhaltungszustandes von B zum Referenzzeitpunkt (SDB) zu A im Rahmen der aktuellen Bewertung auf nicht vergleichbare Bewertungsmethoden zurückzuführen ist und die Bewertung im Zuge der Gebietsmeldung auf unzureichenden Datengrundlagen beruhte (wissenschaftlicher Fehler). 55 UmweltPlan Managementplan für das FFH-Gebiet DE 2441-303 Kölpinsee und Nordteil Fleesensee Kriechender Scheiberich Der Erhaltungszustand der Habitate des Kriechenden Scheiberichs wird auf Grundlage der Daten aus dem Botanischen Artenmonitoring der FFH-Arten vorläufig mit B („gut“) bewertet und ist dauerhaft durch entsprechende Maßnahmen, vor allem die Fortführung der aktuellen Nutzung (Beweidung) bzw. Wiedereinführung der Beweidung auf Teilflächen zu erhalten (angepasste Nutzungsart und -intensität). (entsprechend LUNG M-V 2011a) Das FFH-Gebiet DE 2441-303 Kölpinsee und Nordteil Fleesensee wird fast vollständig vom EU-Vogelschutzgebiet DE 2441-401 Klocksiner Seenkette, Kölpin- und Fleesensee überlagert, die Grenzen des EU-Vogelschutzgebietes reichen jedoch z. T. weit über die FFH-Gebietsgrenze hinaus. Ein Rückschluss auf den Erhaltungszustand der Vogelarten in Bezug auf das gesamte EU-Vogelschutzgebiet ist aus den Habitatabgrenzungen und Bewertungen somit nicht zulässig. In der Folge werden für die Vogelarten keine differenzierten Erhaltungsziele abgeleitet. Es gelten allgemein die Erhaltungsziele „Erhalt“ (alle Bewertungen) und „wünschenswerte Entwicklung“ (Bewertung C lt. SDB und Bewertung C aktuell im FFH-Gebiet). Die Erhaltungsziele der Vogelarten im bearbeiteten Teilgebiet (FFH-Gebiet) sind zusammenfassend in Tabelle 23 dargestellt. Die folgende Tabelle zeigt zusammenfassend die Defizite in den Habitatausprägungen für die Brutvogelarten, deren Habitate sich innerhalb des FFH-Gebietes in einem ungünstigen Erhaltungszustand befinden. Im Anschluss folgen kurze Erläuterungen. Tabelle 22: Defizite in den Habitatausprägungen bezüglich der Vogelarten Vogelart Defizite in der Habitatausprägung im Untersuchungsgebiet Rohrdommel häufig geringe Flächengröße der Habitate, in Teilbereichen Störung durch regelmäßigen Bootsverkehr ohne räumliche Beschränkung Wespenbussard geringer Anteil beweideter Grünlandflächen im Habitat, Hochspannungsleitungen im 3 km Umkreis um die Brutwälder Rotmilan geringer Grünlandanteil und Hochspannungsleitungen im 3 km Umkreis um die Brutwälder Wachtelkönig geringe Flächengröße der Habitate Kranich großflächig unzureichende Wasserstände (fehlende permanente Überflutung) Sperbergrasmücke geringe Flächengröße bzw. Heckenlänge der Habitate Zwergschnäpper Fehlen von Kleingewässern in den Wäldern Neuntöter geringe Flächengröße der Habitate Rohrdommel Der insgesamt ungünstige Erhaltungszustand der Habitate der Rohrdommel ergibt sich einerseits durch die vergleichsweise geringe Habitatgröße im Bereich Jabeler See und Fleesensee und andererseits durch den regelmäßigen Bootsverkehr auf den Seen und den damit für die Rohrdommel verbundenen Störungen. Prinzipiell ließe sich der Erhal56 UmweltPlan Managementplan für das FFH-Gebiet DE 2441-303 Kölpinsee und Nordteil Fleesensee tungszustand durch räumliche Beschränkungen des Bootsverkehrs (z. B. Betonnung) verbessern. Aufgrund des hohen touristischen Nutzungsdrucks der Seen erscheint dies jedoch wenig realistisch. Möglich und anzustreben ist aber eine Verbesserung der Habitatqualität auf Teilflächen. Eine Verbesserung der Habitatqualität im Bereich Fleesensee erscheint auch vor dem Hintergrund der räumlichen Beschränkungen (nur ein Teil des Sees liegt im EU-Vogelschutzgebiet) nicht realistisch. Wespenbussard Der Erhaltungszustand der Habitate im Untersuchungsgebiet ist als ungünstig einzuschätzen. Die Hauptbeeinträchtigungen begründen sich im zu geringen Anteil an (beweideten) Grünlandflächen im Habitat und die Lage großer Anteile der potenziellen Brutwälder im 3 km Umkreis von Hochspannungsleitungen. Bei der Einstufung hat die Abgrenzung des Untersuchungsgebietes allerdings auch einen deutlichen Einfluss. Wichtige Habitatelemente (z. B. Grünland auf Mineralstandorten) liegen häufig außerhalb des Untersuchungsgebietes, aber innerhalb des EU-Vogelschutzgebietes. Unter Berücksichtigung dieser angrenzenden Habitatflächen würde sich möglicherweise in Teilbereichen eine bessere Einstufung ergeben. Der Einfluss von Hochspannungsleitungen im Umkreis von 3 km um die Brutwälder beeinflusst den Erhaltungszustand der Habitate sehr stark und führt regelmäßig zu einem „ungünstigen Erhaltungszustand“ von Flächen mit ansonsten guter Habitatqualität. Eine Verbesserung des Erhaltungszustandes (von C nach B) der Habitate im Untersuchungsgebiet ist aufgrund des (dauerhaften) Vorhandenseins von Hochspannungsleitungen im Umfeld der Habitate wenig realistisch. Rotmilan Der Erhaltungszustand der Habitate im Untersuchungsgebiet ist als ungünstig einzuschätzen. Die Hauptbeeinträchtigungen begründen sich im zu geringen Anteil an Grünlandflächen im Habitat und die Lage großer Anteile der potenziellen Brutwälder im 3 km Umkreis von Hochspannungsleitungen. Der Einfluss von Hochspannungsleitungen im Umkreis von 3 km um die Brutwälder beeinflusst den Erhaltungszustand der Habitate sehr stark und führt regelmäßig zu einem „ungünstigen Erhaltungszustand“ von Flächen mit ansonsten guter Habitatqualität. Das Kriterium 1.3 „Anteil an Kleingewässern im Habitat“ wurde bei der Bewertung nicht berücksichtigt. Das Kriterium führt praktisch immer zu einer Bewertung der Habitatqualität mit „C“, da der Grenzwert von >5 % für eine Einstufung in „B“ sehr hoch liegt und nur äußerst selten erreicht werden kann. Vor diesem Hintergrund erscheint dieses Kriterium in der vorliegenden Form nicht zur Bewertung von Habitaten des Rotmilans geeignet. Unter Anwendung des Kriteriums würden alle Habitate ohne nähere Prüfung den Erhaltungszustand „C“ aufweisen. 57 UmweltPlan Managementplan für das FFH-Gebiet DE 2441-303 Kölpinsee und Nordteil Fleesensee Eine Verbesserung des Erhaltungszustandes (von C nach B) der Habitate im Untersuchungsgebiet ist aufgrund des (dauerhaften) Vorhandenseins von Hochspannungsleitungen im Umfeld der Habitate wenig realistisch. Wachtelkönig Der ungünstige Erhaltungszustand ergibt sich vor allem aus der geringen Flächengröße der Habitate von meist deutlich < 20 ha. Erst ab einer Flächengröße von mehr als 50 ha ist eine bessere Einstufung möglich. Vor dem Hintergrund der ohnehin vergleichsweise geringen Flächengrößen von Offenland im Gebiet ist eine Verbesserung des Erhaltungszustandes in den Grenzen des Untersuchungsgebietes kaum möglich, da diese eine deutliche Ausweitung von Grünlandflächen voraussetzen würde. Kranich Die Habitate des Kranichs weisen in der Summe einen ungünstigen Erhaltungszustand auf. Allerdings gibt es auch größere Flächen mit einem günstigen Erhaltungszustand. Der Hauptgrund für den ungünstigen Erhaltungszustand liegt in den unzureichenden Wasserständen in den Habitaten. Der weitaus überwiegende Teil der Habitate betrifft Flächen, die zur Brutzeit allenfalls temporär überflutet sind. Für eine bessere Einstufung müssten die Wasserstände großflächig und permanent über Flur liegen. Eine deutliche Verbesserung beeinträchtigter Habitate ist nur über substantielle Wasserstandanhebungen, vor allem in den Bruchwäldern, zu erreichen. Sperbergrasmücke Der ungünstige Erhaltungszustand ergibt sich vor allem aus der geringen Flächengröße (bzw. Strukturlänge) der Habitate von meist deutlich < 2 ha. Erst ab einer Flächengröße bzw. Strukturlänge von mehr als 10 ha bzw. >1.000 m ist eine bessere Einstufung als „C“ möglich. Ein günstiger Erhaltungszustand wäre mittel- bis langfristig nur über umfangreiche Hecken- bzw. Gebüschpflanzungen zu erreichen. Zwergschnäpper Der ungünstige Erhaltungszustand begründet sich vor allem im Fehlen von Kleingewässern im Wald. Die Wiedervernässung von Hohlformen im Wald wäre ein geeigneter Weg den Erhaltungszustand zu verbessern. Neuntöter Der ungünstige Erhaltungszustand ergibt sich vor allem aus der geringen Flächengröße der Habitate von meist deutlich < 10 ha. Erst ab einer Flächengröße von mehr als 50 ha ist eine bessere Einstufung als „C“ möglich. Ein günstiger Erhaltungszustand wäre mittelbis langfristig vor allem über eine deutliche Ausweitung von Grünlandflächen, Trockenund Magerrasen, Zwergstraucheiden oder sonstigen niedrigwüchsigen und extensiv oder ungenutzten Offenlandflächen im Umfeld der bestehenden Habitate bzw. durch Hecken58 UmweltPlan Managementplan für das FFH-Gebiet DE 2441-303 Kölpinsee und Nordteil Fleesensee oder Gebüschpflanzungen auf bestehenden (aber gebüscharmen bzw. gebüschfreien) Grünlandflächen möglich. Zusammenfassend erfolgt für das FFH-Gebiet DE 2441-303 Kölpinsee und Nordteil Fleesensee die Ableitung der Erhaltungsziele „Wiederherstellung“, „Erhalt“ und „wünschenswerte Entwicklung“, nachfolgend in Tabelle 23 dargestellt. Für den LRT 6410 und die Teichfledermaus wird kein Erhaltungsziel abgeleitet (vgl. Kapitel I.2.1). Tabelle 23: Übersicht der gebietsbezogenen Erhaltungsziele der LRT nach Anhang I FFH-RL und Arten nach Anhang II FFH-RL sowie der managementrelevanten Vogelarten nach VS-RL (bearbeitetes Teilgebiet) Schutzobjekt Erhaltungszustand zum Referenzzeitpunkt (SDB) Erhaltungszustand aktuell im FFH-Gebiet Besondere Bedeutung für das Netz Natura 2000 Erhaltungsziel auf Gebietsebene1) 3140 B B - E 3150 C C - E/ wE 6510 - B x E 7140 - B x E 7210* (A) B B x E 7230 B C - W Fischotter B B x E Kammmolch B B - E Steinbeißer B A - E (B) C C - (W) E/ wE B A - E - E Schlammpeitzger Bauchige Windelschnecke 2) Kriechender Scheiberich A B (vorläufig) Rohrdommel B C E Wespenbussard B C E Schwarzmilan B B E Rotmilan B C E Seeadler B B E Rohrweihe B B E Wachtelkönig B C E Kranich B C E Eisvogel B B E Schwarzspecht B B E Mittelspecht B B E Heidelerche B B E Sperbergrasmücke B C E Zwergschnäpper B C E Neuntöter B C E 1) 2) E – Erhalt, W – Wiederherstellung, wE – wünschenswerte Entwicklung (LUNG M-V 2011a) 59 UmweltPlan Managementplan für das FFH-Gebiet DE 2441-303 Kölpinsee und Nordteil Fleesensee I.4.3 Funktionsbezogene Erhaltungsziele In der folgenden Tabelle 24 sind die konkreten Erhaltungsziele für jeden signifikant vorkommenden LRT und jede Art auf Basis der Defizitanalyse formuliert und die Art des jeweiligen Erhaltungsziels dargestellt. Die Ziele beziehen sich in der Regel auf das gesamte FFH-Gebiet. Sofern sich Erhaltungsziele auf konkrete Teilflächen beziehen, erfolgt eine entsprechende Ortsbezeichnung. Bei Wiederherstellungs- und Entwicklungszielen auf Gebietsebene erfolgt in der letzten Spalte die Angabe der Mindestgröße für die Erreichung eines „günstigen“ Erhaltungszustandes auf FFH-Gebietsebene (> 75% der Fläche mit den Bewertungen „A“ oder „B“). Tabelle 24: Funktionsbezogene Erhaltungsziele der Lebensraumtypen, der Arten des Anhangs II FFH-RL sowie der managementrelevanten Vogelarten nach VS-RL Schutzobjekt Erhaltungsziel Art Fläche des (ha) Zieles 3140 Erhalt von E(S) mesotrophen Seen mit charakteristischen und artenreichen Makrophytengemeinschaften Entwicklung von wE mesotrophen Seen mit charakteristischen und artenreichen Makrophytengemeinschaften 2.028,33 378,22 3150 Entwicklung von E/ wE arten- und strukturreichen Kleingewässern 6510 Erhalt artenreicher Frischwiesen E(P) 14,26 7140 Erhalt von BasenZwischenmooren mit charakteristischen Pflanzenarten E(S) 1,17 60 0,81 Ortsbezeichnung/ Teilfläche Bemerkung Mindestgröße für die Erreichung eines günstigen Erhaltungszustan des (ha) Kölpinsee Verringerung der Nährstoffbelastung, Lenkung des Besucherverkehrs - Fleesensee, Jabeler See Verringerung der Nährstoffbelastung, Lenkung des Besucherverkehrs Kleingewässer am S-Ufer Kölpinsee (westlich Klink) Verringerung der Nährstoffbelastung 0,81 Wiese am SOUfer Kölpinsee bei Klink Erhalt der bisherigen extensiven Bewirtschaftung - Basen-Zwischenmoore am WUfer Kölpinsee u. in der Schwemmkuhle (7140-2-B, 71404-A) Sicherung ganzjährig hoher Wasserstände und extensiv genutzter Flächen im Einzugsgebiet UmweltPlan Managementplan für das FFH-Gebiet DE 2441-303 Kölpinsee und Nordteil Fleesensee Schutzobjekt Erhaltungsziel Art Fläche des (ha) Zieles Ortsbezeichnung/ Teilfläche Bemerkung Mindestgröße für die Erreichung eines günstigen Erhaltungszustan des (ha) Erhalt von BasenZwischenmooren mit charakteristischen Pflanzenarten E(P) 1,34 Basen-Zwischenmoore am NOUfer Fleesensee und S-Ufer Kölpinsee (71401-C, 7140-3-B) Sicherung ganzjährig hoher Wasserstände und extensiv genutzter Flächen im Einzugsgebiet; partielle Gehölzentnahme/ beseitigung, Wiederaufnahme der Mahd 7210* Erhalt von Schneidenriedund -röhrichtKomplexen mit charakteristischen Pflanzenarten E(S) 20,38 Schneidenriedund –röhrichtKomplexe im UG Sicherung ganzjährig hoher Wasserstände und extensiv genutzter Flächen im Einzugsgebiet 7230 Wiederherstellung kalkreicher Niedermoore mit charakteristischer Artenausstattung W 0,57 Niedermoor am NO-Ufer Fleesensee, südöstl. Kramper Berg (7230-1-C) Sicherung ganzjährig 0,56 hoher Wasserstände und extensiv genutzter Flächen im Einzugsgebiet; Offenhaltung durch partielle Gehölzentnahme/ beseitigung und Wiederaufnahme der Mahd Erhalt kalkreicher Niedermoore mit charakteristischer Artenausstattung E(P) 0,17 Niedermoor am SO-Ufer Jabeler See (7230-2-C) Sicherung ganzjährig hoher Wasserstände und extensiv genutzter Flächen im Einzugsgebiet; Offenhaltung durch partielle Gehölzent-nahme/ beseitigung und Wiederaufnahme der Mahd 61 UmweltPlan Managementplan für das FFH-Gebiet DE 2441-303 Kölpinsee und Nordteil Fleesensee Schutzobjekt Erhaltungsziel Art Fläche des (ha) Zieles Ortsbezeichnung/ Teilfläche Bemerkung Mindestgröße für die Erreichung eines günstigen Erhaltungszustan des (ha) Fischotter Erhalt naturnaher, E(S) strukturreicher, störungsarmer und durchgängiger Fließgewässerabschnitte und Seen 2.488,46 Nordteil Fleesensee, Kölpinsee, Südteil Jabelscher See, Bruchwaldkomplex in der Schwemmkuhle, Grabenmündungsbereiche in die Seen, Gräben im Blücherschen Bruch u. nördlich Grabenitz, Kanal zw. Kölpinsee und Jabeler See (1355-1-B, 13552-A, 1355-5-B, 1355-6-B, 13557-B, 1355-8-B, 1355-10-A, 135511-B, 1355-12-A, 1355-13-B, 135514-A) Sicherung störungsarmer Räume, u.a. durch Verzicht auf den Verbau von Seeufern u. Besucherlenkung, Verzicht auf Gewässerunterhaltung, Otterschutz in der Fischerei - Entwicklung wE naturnaher, strukturreicher, störungsarmer und durchgängiger Fließgewässerabschnitte 4,14 Fleesen- und Reeckkanal, Graben bei Nossentin (13553-C, 1355-4-C, 1355-9-C) Verbesserung der Durchgängigkeit, Regelungen im Boots- und Schiffsverkehr (Verbessrung der Habitatqualität in den Kanälen aufgrund von Gewässerunterhaltung und –ausbau (Bundeswasserstraße) nur bedingt und langfristig möglich) Kammmolch Erhalt eines Grabens mit mäßig dichter submerser und emerser Vegetation E(S) 0,17 Graben nördl. Kölpinsee (1166-1-B) Verzicht auf Grabenunterhaltung, Erhalt von Pufferstrukturen - Steinbeißer Erhalt naturnaher und lebensraumtypischer Seen mit charakteristischen Artenspektrum E(S) 2.408,96 Kölpinsee, Fleesensee, Jabeler See (1149-4-A, 11495-A, 1149-6-A) Schutz vor mechanischen Beeinträchtigungen und Störungen - Graben bei Nossentin (1149-3-C) Verbesserung von Wassergüte und Durchgängigkeit Entwicklung wE naturnaher, strukturreicher und durchgängiger Fließgewässerabschnitte 62 0,04 UmweltPlan Managementplan für das FFH-Gebiet DE 2441-303 Kölpinsee und Nordteil Fleesensee Schutzobjekt Erhaltungsziel Art Fläche des (ha) Zieles Schlamm Erhalt von lebens- E(S) peitzger raumtypischen Standgewässern in Verbindung mit Gräben Entwicklung wE naturnaher, strukturreicher und durchgängiger Fließgewässerabschnitte Bauchige Erhalt dauerhaft Windelfeuchter Großschnecke seggenriede und Röhrichte E(S) E(P) Kriechender Scheiberich Erhalt einer genutzten Weidefläche E(P) Rohrdommel Erhalt störungsar- E(S) mer nahrungsreicher Flachwasserbereiche mit Deckung bietender Vegetation (v. a. Schilf) Ortsbezeichnung/ Teilfläche Bemerkung 2.366,88 Kölpinsee, Fleesensee (1145-8-C, 114510-C) Verbesserung des Erhaltungszustandes aufgrund der naturräumlichen Gegebenheiten (u. a. mineralisches Sediment) nicht möglich (Seen als suboptimale Primärhabitate); Schutz vor mechanischen Beeinträchtigungen) 15,55 Gräben im Blücherschen Bruch und bei Grabenitz (1145-2-C, 11454-C) Verbesserung der Habitatqualität durch reduzierte Gewässerunterhaltung und Herstellung der Durchgängigkeit 26,09 Seggenriede und Röhrichte im UG Sicherung vorhande- ner Wasserstände und ausreichender Pufferstrukturen; ggf. Offenhaltung durch Entbuschung Nordufer Fleesensee (südl. Nossentin) Sicherung des ArtVorkommens durch Fortführung und ggf. Anpassung der aktuellen Beweidung - Wasserröhrichte räumlich-zeitliche Beschränkung des Bootsverkehrs - 107,50 Mindestgröße für die Erreichung eines günstigen Erhaltungszustan des (ha) 63 UmweltPlan Managementplan für das FFH-Gebiet DE 2441-303 Kölpinsee und Nordteil Fleesensee Schutzobjekt Erhaltungsziel Wespenbussard Erhalt möglichst E(S) unzerschnittener Landschaftsbereiche mit Wäldern mit ausreichend hohem Anteil an Altbeständen als Bruthabitat und Offenbereichen mit hoher Strukturdichte (insbesondere Trocken- und Magerrasen, Heiden, Feucht- und Nassgrünland, Säume, Gras- und Staudenfluren oder ähnliche Flächen nahe des Brutwaldes als Nahrungshabitat Schwarz milan Erhalt möglichst unzerschnittener Landschaftsbereiche mit Wäldern mit ausreichen hohem Anteil an Altbeständen und störungsarmem Horstumfeld als Bruthabitat und hohen Grünlandanteilen oder fischreichen Gewässern als Nahrungshabitat Rotmilan 64 Art Fläche des (ha) Zieles E(S) Erhalt möglichst E(S) unzerschnittener Landschaftsbereiche mit Wäldern mit ausreichen hohem Anteil an Altbeständen und störungsarmen Horstumfeld als Bruthabitat sowie Landschaftsbereiche mit hohen Grünlandanteilen sowie möglichst hoher Strukturdichte als Nahrungshabitat 544,36 2.518,48 Ortsbezeichnung/ Teilfläche Bemerkung Mindestgröße für die Erreichung eines günstigen Erhaltungszustan des (ha) Laub- oder Nadel-LaubMischwälder mit Altbeständen, Trocken- und Magerrasen, Heiden, Feuchtund Nassgrünland, Säume, Gras- und Staudenfluren oder ähnliche Flächen - Laub- oder LaubNadelMischwälder mit Altbeständen in Waldrandnähe - Grünlandflächen und Gewässer 390,32 Laub- und LaubNadelMischwälder mit Altbeständen in Waldrandnähe Grünlandflächen - UmweltPlan Managementplan für das FFH-Gebiet DE 2441-303 Kölpinsee und Nordteil Fleesensee Schutzobjekt Erhaltungsziel Art Fläche des (ha) Zieles Ortsbezeichnung/ Teilfläche Bemerkung Mindestgröße für die Erreichung eines günstigen Erhaltungszustan des (ha) Seeadler Erhalt möglichst E(S) unzerschnittener Landschaftsbereiche mit störungsarmen Wäldern mit Altbäumen als Bruthabitat und fisch- und wasservogelreiche Seen als Nahrungshabitat 340,40 störungsarme Wälder mit Altbäumen und Seen - Rohrweihe Erhalt von stöE(S) rungsarmen, weitgehend ungenutzten Röhrichten mit hohen Anteil an flach überstauten Bereichen und geringen Druck durch Bodenprädatoren als Bruthabitat sowie ausgedehnte Verlandungsbereiche und landwirtschaftlich genutzte Flächen (insbesondere Grünland) als Nahrungshabitat 109,64 Wasserröhrichte, Verlandungsbereiche und Grünlandflächen - Wachtelkönig Erhalt von GrünE(P) land (insbesondere Feucht- und Nassgrünland) mit Deckung gebender Vegetation, flächige Hochstaudenfluren, Seggenriede sowie Grasoder Staudenfluren 104,82 Grünland, Stauden- und Hochstaudenfluren, Seggenriede - 65 UmweltPlan Managementplan für das FFH-Gebiet DE 2441-303 Kölpinsee und Nordteil Fleesensee Schutzobjekt Erhaltungsziel Kranich Erhalt störungsar- E(S) mer nasser Waldbereiche, wasserführende Sölle und Senken, Moore, Sümpfe und Verlandungszonen von Gewässern als Brut- und Nahrungshabitat und angrenzende oder nahe gelegenen störungsarme landwirtschaftlich genutzte Flächen (insbesondere Grünland) als Nahrungshabitat 316,77 Eisvogel Erhalt störungsar- E(S) mer Bodenabbruchkanten von steilen Uferwänden an Seen, ersatzweise auch Erdabbaustellen und Wurzelteller geworfener Bäume in Gewässernähe als Bruthabitat sowie kleinfischreiche Standund Fließgewässer mit aus-reichender Sichttiefe und uferbegleitenden Gehölzen (Ansitzwarten) als Nahrungshabitat 2.269,84 Schwarz- Erhalt von größespecht ren, vorzugsweise zusammenhägenden Laub-, Nadelund Mischwälder mit ausreichend hohen Anteilen an Altbeständen und Totholz 66 Art Fläche des (ha) Zieles E(S) 678,32 Ortsbezeichnung/ Teilfläche Bemerkung Mindestgröße für die Erreichung eines günstigen Erhaltungszustan des (ha) Bruchwälder, Moore, Sümpfe und Verlandungszonen von Gewässern großflächig zu niedrige Wasserstände, Verbesserung durch Erhöhung der Wasserstände in Bruchwäldern und Mooren in Teilbereichen sinnvoll Bodenabbruchkanten, Wurzelteller und Gewässer - Laub-, Nadelund Mischwälder, Altholzbestände, Totholz - UmweltPlan Managementplan für das FFH-Gebiet DE 2441-303 Kölpinsee und Nordteil Fleesensee Schutzobjekt Erhaltungsziel Art Fläche des (ha) Zieles Mittelspecht Erhalt von LaubE(S) und Laub-NadelMischwäldern mit ausreichend hohen Anteilen an Altbeständen und stehendem Totholz sowie mit Beimischungen älterer grobborkiger Bäume (u. a. Eiche, Erle und Uraltbuchen) Heidelerche Erhalt lichter Kiefernwälder auf Sandstandorten und trockene Randbereiche und Lichtungen von Kiefernwäldern mit lückiger und überwiegend niedriger Vegetation sowie aufgelockerter Übergangsbereiche zwischen Wald und Offenland Ortsbezeichnung/ Teilfläche Bemerkung Mindestgröße für die Erreichung eines günstigen Erhaltungszustan des (ha) 165,41 Laub- und LaubNadelMischwälder, Altbestände, stehendes Totholz - E(S) 19,25 Heidenkirchhof und Damerower Werder - Sperbergrasmücke Erhalt von Hecken, E(S) Gebüschen und Waldränder mit bodennaher Schicht aus dichten, dornigen Sträuchern und angrenzende offene Flächen 3,61 Hecken und Gebüsche S Nossentin, SE Damerow, NW Klink - Zwergschnäpper Erhalt von LaubE(S) und Laub-NadelMischwälder mit ausreichend hohen Anteilen an Beständen mit stehendem Totholz mit wenig oder fehlendem Unterund Zwischenstand sowie gering ausgeprägter oder fehlender Strauchund Krautschicht sowie Kleingewässer im Wald 82,20 Damerower Werder, N Klink - 67 UmweltPlan Managementplan für das FFH-Gebiet DE 2441-303 Kölpinsee und Nordteil Fleesensee Schutzobjekt Erhaltungsziel Neuntöter Erhalt von struktur- E(S) reichen Hecken, Waldmänteln, Strauchgruppen oder dornigen Einzelsträuchern als Bruthabitat mit angrenzenden Grünlandflächen, Gras- oder Staudenfluren als Nahrungshabitat sowie strukturreiche Verlandungsbereiche von Gewässern mit Gebüschen 68 Art Fläche des (ha) Zieles 27,63 Ortsbezeichnung/ Teilfläche Hecken, Gebüsche, Waldmäntel, Grünland Bemerkung Mindestgröße für die Erreichung eines günstigen Erhaltungszustan des (ha) - UmweltPlan Managementplan für das FFH-Gebiet DE 2441-303 Kölpinsee und Nordteil Fleesensee II. Teil II.1 Konsensorientierte Umsetzung der Maßnahmen: Erarbeitung unter Berücksichtigung sozioökonomischer Belange Bewertung der vorhandenen und geplanten Nutzungen Generell gilt für das FFH-Gebiet ein Verschlechterungs- und Störungsverbot (Art. 6 Abs. 2 FFH-Richtlinie), aber kein absolutes Veränderungsverbot. Dies bedeutet, dass das Gebiet durch Vorhaben oder Nutzungen innerhalb oder außerhalb des Gebietes in seinen für die Erhaltungsziele oder den Schutzzweck maßgeblichen Bestandteilen nicht erheblich beeinträchtigt werden darf (§ 33 Abs. 1 BNatSchG, § 21 Abs. 2 NatSchAG M-V). Genehmigungs- oder anzeigepflichtige Projekte und Pläne sind vor ihrer Zulassung auf ihre Verträglichkeit mit den Erhaltungszielen des FFH-Gebietes zu überprüfen (vgl. Art. 6 Abs. 3 und 4 FFH-RL, §34 BNatSchG). Betreffend nicht zulassungspflichtiger Handlungen und Nutzungen (sog. „ongoing activities“) besteht nach §33 Abs. 1 BNatSchG ein gesetzlicher Grundschutz. Dieser gilt als Auffangtatbestand, soweit der Schutz des Gebietes nicht durch spezielle Regelungen erfolgt (z. B. Schutzgebietsausweisung, vertragliche Regelung). Eine Prüfung nicht zulassungspflichtiger Nutzungen (z. B. landwirtschaftliche Nutzung, Gewässerunterhaltung durch Behörden) auf Verträglichkeit im Rahmen der Managementplanung ist nur dann erforderlich, wenn durch die bereits vorhandenen Nutzungen nachweis- und zuordnungsbare Wirkungen verursacht werden, die ein Erhaltungsziel in Frage stellen. Das ist regelmäßig der Fall, wenn diese Wirkungen einen ungünstigen Erhaltungszustand von LRT oder Arthabitaten auf Gebietsebene verursachen. Besteht das Ziel „Wiederherstellung“, ist davon auszugehen, dass die aktuelle Nutzung zumindest auf Teilflächen in der aktuellen Art und Weise nicht verträglich ist und kein Bestandsschutz besteht. Im Rahmen der Managementplanung sind zuerst diese „Problemfälle“ zu bearbeiten und Lösungsmöglichkeiten zu entwickeln. Besteht das Ziel „Entwicklung“, ist davon auszugehen, dass die aktuelle Nutzung zumindest auf Teilflächen in der aktuellen Art und Weise nicht verträglich ist, aber im Rahmen eines „Bestandsschutzes“ weiter bestehen kann, soweit diese Nutzung situationsangemessen ist und den Anforderungen des § 5 BNatSchG entspricht. Die folgende Tabelle zeigt die LRT nach Anhang I FFH-Richtlinie und Arten nach Anhang II FFH-Richtlinie, deren Erhaltungszustand auf FFH-Gebietsebene als „ungünstig“ bewertet wurde und bei denen die Erhaltungsziele „Wiederherstellung“ oder „Entwicklung“ abgeleitet wurden. 69 UmweltPlan Managementplan für das FFH-Gebiet DE 2441-303 Kölpinsee und Nordteil Fleesensee Tabelle 25: LRT und Arten mit ungünstigem Erhaltungszustand auf FFH-Gebietsebene EU-Code Lebensraumtyp/ Art Erhaltungsziel * 3150 Natürliche eutrophe Seen mit einer Vegetation des Magnopotamions oder Hydrocharitions E und wE 7230 Kalkreiche Niedermoore E und W 1145 Schlammpeitzger E und wE * E-Erhalt, W-Wiederherstellung, wE-wünschenswerte Entwicklung Bezogen auf den Schlammpeitzger ist der „ungünstige“ Erhaltungszustand der Habitate auf FFH-Gebietsebene nur partiell und nicht wesentlich auf unverträgliche Nutzungen zurückzuführen. Kölpinsee und Fleesensee mit einem Flächenanteil von ca. 99% an der gesamten Habitatfläche stellen u. a. aufgrund der überwiegend mineralischen Feinsedimente natürlicherweise lediglich suboptimale Primärhabitate dar; Entwicklungsmaßnahmen bezogen auf die Seen sind hier deshalb nachrangig. Eine Verbesserung zu einem „günstigen“ Erhaltungszustand auf Gebietsebene ist nicht realistisch. Möglich und anzustreben ist jedoch die Entwicklung der sich aktuell in einem „ungünstigen“ Erhaltungszustand befindlichen Grabensysteme im Blücherschen Bruch und bei Grabenitz, die das eigentliche Verbreitungsgebiet der Art im FFH-Gebiet darstellen (vgl. Kap. II.1.4). II.1.1 Verträgliche Landnutzungen Generell ist davon auszugehen, dass die zum Referenzzeitpunkt 2004 ausgeübten land-, forst- und fischereiwirtschaftlichen Nutzungen im Sinne des § 5 BNatSchG weiterhin zulässig und verträglich sind, da sich trotz oder wegen dieser Nutzungen der schutzwürdige Zustand eingestellt hat. Das trifft auch auf die Ausübung der ordnungsgemäßen Hege und Jagd sowie die Unterhaltung oberirdischer Gewässer (vgl. § 39 WHG) und von Bundeswasserstraßen (vgl. § 8 WaStrG) zu. Die Forstwirtschaft sowie Nutzungen im Wald werden lediglich in Bezug auf die Offenland-LRT berücksichtigt. Bezogen auf die Wald-LRT erfolgt die Umsetzung der Natura 2000 – Belange durch die Forstverwaltung. Die zum Referenzzeitpunkt vorhandenen Landnutzungen sind in Kap. I.1.2 sowie in der Karte 1a dargestellt. Innerhalb des FFH-Gebietes sind insbesondere die Land-, Forstund Fischereiwirtschaft sowie die Wasserwirtschaft von Bedeutung. Die vorhandene landwirtschaftliche Nutzung wird überwiegend als verträglich beurteilt. Entsprechende unverträgliche Nutzungen werden in Kap. II.1.4 beschrieben. Positiv auf den Zustand der LRT und Habitate wirkt sich die in den Bereichen Nordufer Fleesensee, Südostufer Kölpinsee und Halbinsel Heidenkirchhof praktizierte extensive Grünlandnutzung aus. Sie erfolgt nach den Vorgaben der naturschutzgerechten Grünlandnutzung bzw. der Einführung und Beibehaltung ökologischer Anbauverfahren. Die extensive Nutzung ist bspw. Voraussetzung für den Erhalt des LRT 6510 Magere FlachlandMähwiesen am Südostufer des Kölpinsees und übernimmt darüber hinaus in Teilbereichen eine Pufferfunktion für LRT und Habitate gegenüber Nährstoffeinträgen aus angrenzenden intensiv landwirtschaftlich genutzten Flächen. Die land- (und forst) wirtschaft70 UmweltPlan Managementplan für das FFH-Gebiet DE 2441-303 Kölpinsee und Nordteil Fleesensee lichen Betriebe, die Direktzahlungen aus Mitteln der Agrarförderung oder Flächenbeihilfen aus dem ELER erhalten, müssen die sogenannten Cross ComplianceVerpflichtungen einhalten. Nur bei Einhaltung dieser Anforderungen gelten die landwirtschaftlichen Nutzungen als verträglich. Die landwirtschaftliche Nutzung in den Naturschutzgebieten unterliegt den Vorgaben der entsprechenden Rechtsgrundlagen. Die Bewirtschaftung der Wälder des FFH-Gebietes richtet sich, unabhängig von den Eigentumsverhältnissen, nach den Grundsätzen der ordnungsgemäßen Forstwirtschaft im Sinne der nachhaltigen Sicherung der Waldfunktionen (LWaldG M-V) sowie in von der Landesforst M-V betreuten Wäldern zusätzlich nach den Zielstellungen und „Grundsätzen der naturnahen Forstwirtschaft“. Zur Vermeidung von erheblichen Beeinträchtigungen bei der Waldbewirtschaftung finden weiterhin die „Wald-Behandlungsgrundsätze in Natura 2000-Gebieten“ Berücksichtigung. Die forstwirtschaftliche Nutzung in den Naturschutzgebieten unterliegt den Vorgaben der entsprechenden Rechtsgrundlagen. Die Wasserwirtschaft im FFH-Gebiet, speziell Wasserbau und Gewässerunterhaltung in engem Zusammenhang mit der landwirtschaftlichen Nutzung wird überwiegend als verträglich beurteilt. Entsprechende unverträgliche Nutzungen werden in Kap. II.1.4 beschrieben. Die Unterhaltung der Gewässer 2. Ordnung, hierzu zählen u. a. die zahlreichen Gräben im Umfeld der Seen, wurde seit den 1960er/ 1970er Jahren deutlich reduziert bzw. in Teilbereichen eingestellt, wovon gleichzeitig zahlreiche Arten profitieren. Die Seen unterliegen keinen regulären Unterhaltungsmaßnahmen. Lediglich in den ausgebauten Kanälen (Reeck- und Fleesenkanal) als Teil der Müritz-Elde-Wasserstraße werden zur Gewährleistung des ungehinderten Schiffsverkehrs gewässerunterhaltende Maßnahmen durchgeführt. Die Gewässerunterhaltung in den Naturschutzgebieten ist in den entsprechenden Rechtsgrundlagen geregelt. Die Fischerei wird im FFH-Gebiet insgesamt als verträglich mit dem Schutzzweck und den Erhaltungszielen der LRT und Arten beurteilt. Bezogen auf den Fischotter wird unabhängig davon und auf Grundlage der landesweiten Bewertungsvorschriften die Verwendung nicht ottersicherer Reusen in Kölpin- und Fleesensee als Beeinträchtigung und Gefährdung benannt (vgl. Kap. I.3.2). Für das Untersuchungsgebiet ist jedoch die Relevanz dieses Faktors gegenwärtig nicht bekannt und sollte unter Beachtung der lokalen Bedingungen näher untersucht werden. Im Allgemeinen besteht weiterer Forschungsund Entwicklungsbedarf hinsichtlich eines praxisgerechten Fischotterschutzes in der Fischerei. Die Fischerei in den Naturschutzgebieten des FFH-Gebietes ist in den entsprechenden Rechtsgrundlagen geregelt. Bezogen auf den LRT 3140, der sich aufgrund des guten Erhaltungszustandes des Kölpinsees auch insgesamt noch in einem guten Zustand befindet, sind die genannten Nutzungen insgesamt als verträglich zu beurteilen. Beeinträchtigungen bestehen jedoch u. a. durch Nährstoffeinträge aus den umliegenden entwässerten Niedermoorflächen (Polder Wendhof, Grabenitz, Kölpinwiesen). Zusammen mit der Nährstofffracht über den Grabowhöfer Grenzgraben in den Jabeler See, in den die Kläranlage Waren entwässert 71 UmweltPlan Managementplan für das FFH-Gebiet DE 2441-303 Kölpinsee und Nordteil Fleesensee sowie den Beeinträchtigungen aus der starken touristischen Nutzung könnte es zukünftig zu einer Verschlechterung des Erhaltungszustandes des Kölpinsees und damit des LRT 3140 insgesamt kommen. Weiterführende Untersuchungen zur Feststellung von Beeinträchtigungsquellen sollten durchgeführt werden. II.1.2 Verträgliche Tourismus- und Erholungsnutzungen und Erschließungen Generell gilt, dass das Betreten der Flur, des Strandes und das Benutzen von oberirdischen Gewässern zum Zweck des natur- und landschaftsverträglichen Freizeiterlebens und der sportlichen Betätigung zulässig sind (vgl. § 59 BNatSchG, § 25 und 27 NatSchAG M-V, § 28 LWaldG, § 5 WaStrG, § 21 LWaG). Die zum Referenzzeitpunkt vorhandenen Erholungsnutzungen und Erschließungen sind in Kap. I.1.2 sowie in Karte 1a dargestellt. Zu beachten sind Art. 2 VS-RL und Art. 2 Abs. 3 FFH-RL sowie § 1 Abs. 4 BNatSchG: „Den Erholungserfordernissen ist Rechnung zu tragen.“ Nutzungen und Erschließungen im Wald werden nicht betrachtet, da die Umsetzung der Natura 2000 – Belange im Wald durch die Forstwirtschaft erfolgt. Zusammenfassend wird eingeschätzt, dass die Tourismus- und Erholungsnutzung im derzeitigen Umfang noch verträglich ist und keine erhebliche Beeinträchtigung für die Erhaltungsziele oder für den Schutzzweck maßgeblicher Bestandteile des FFH-Gebietes darstellt. Dies betrifft u. a. die wassergebundenen Nutzungen sowie die touristische Infrastruktur in Form von Rad- und Wanderwegen. Die aktuellen Beeinträchtigungen der Seen durch den starken Schiffs- und Bootsverkehr könnten in Verbindung mit den Beeinträchtigungen durch Nährstoffeinträge (entwässerte Niedermoorflächen, Kläranlage Waren) zukünftig jedoch zu einer Verschlechterung des Erhaltungszustandes des LRT 3140 führen (vgl. Kap. I.3.1). Inwieweit sich der Schiffs- und Bootsverkehr negativ auf die flachen Seen auswirkt, sollte in weiterführenden Untersuchungen betrachtet werden. Zudem stellt die zunehmende Frequentierung der Seeuferbereiche durch land- und gewässerseitige Tourismus- und Erholungsnutzungen eine Beeinträchtigung der Habitatqualität für Fischotter, Steinbeißer und Schlammpeitzger dar (vgl. Kap. I.3.2); weitere Erschließungsmaßnahmen sollten vermieden werden. II.1.3 Verträgliche gewerbliche Nutzungen und Infrastruktureinrichtungen Es wird eingeschätzt, dass die zum Referenzzeitpunkt vorhandene Verkehrsinfrastruktur (vgl. Kap. I.1.2) verträglich ist. Industrie- und Gewerbegebiete gibt es nicht im FFHGebiet. Der ungünstige Erhaltungszustand der LRT 3150 und 7230 sowie der Habitate des Schlammpeitzgers steht in keinem Zusammenhang mit den bestehenden infrastrukturellen Nutzungen. Beeinträchtigungen des LRT 3140 gibt es jedoch u. a. durch die Nährstofffracht über den Grabowhöfer Grenzgraben in den Jabeler See, in den die Kläranlage Waren entwässert. Neben den Nährstoffen gibt es zunehmend Probleme mit der sehr hohen und vermutlich in Zukunft noch steigenden Salzfracht aus der Kläranlage (Milchverarbeitung, zukünftig evtl. Soletherme). Zusammen mit den Beeinträchtigungen aus der starken touristischen 72 UmweltPlan Managementplan für das FFH-Gebiet DE 2441-303 Kölpinsee und Nordteil Fleesensee Nutzung des Kölpinsees und weiteren Nährstofffrachten aus umliegenden entwässerten Niedermoorflächen könnte es zukünftig zu einer Verschlechterung des aktuell noch guten LRT-Zustandes kommen. Diesbezüglich sollten weitere Untersuchungen durchgeführt werden. Neben den vorhandenen Infrastruktureinrichtungen werden die zum Referenzzeitpunkt vorhandenen zulässigen sowie die bereits zugelassenen Pläne und Projekte im Rahmen des Bestandsschutzes dargestellt. Als zugelassene, noch nicht realisierte Vorhaben gelten: - bestandskräftig zugelassene Projekte, - rechtskräftige Pläne, - Projekte mit erlassener, aber noch nicht bestandskräftiger Zulassung, - Pläne, denen zur Rechtskraft nur noch ein formaler Akt fehlt (z. B. Bekanntmachung), - Bebauungspläne im Stadium der Planreife, - Teilvorhaben, die zwingende Folge des Gesamtvorhabens sind, - Vorhaben, die nach dem Referenzzeitpunkt auf Verträglichkeit geprüft und daraufhin zugelassen wurden, - Pläne und Projekte, die vor Inkrafttreten der Regelungen über die Verträglichkeitsprüfung 1998 bestandskräftig zugelassen wurden. Soweit ein Vorhaben nach 1998 genehmigt wurde, ohne dass eine FFHVerträglichkeitsprüfung durchgeführt worden ist, ist zu prüfen, ob das zugelassene Vorhaben offensichtlich unverträglich ist (§ 34 BNatSchG). In diesem Fall gelten die Grundschutzanforderungen des Art. 6 Abs. 2 (vgl. 33. HABITAT-AUSSCHUSS). In der folgenden Tabelle sind alle zugelassenen Pläne und Projekte, die im Rahmen der Managementplanung, das FFH-Gebiet betreffend, ermittelt wurden, dargestellt. Tabelle 26: Zugelassene und rechtskräftige Pläne und Projekte Bezeichnung der Planung * Flächennutzungsplan Räumlicher Bezug/ Gemeinde Göhren-Lebbin Landschafsplan Abrundungssatzung Nossentin Status rechtskräftig seit 2006 genehmigt im Rahmen des FNP Silz rechtskräftig Flächennutzungsplan rechtskräftig seit 2006 Landschaftsplan genehmigt im Rahmen des FNP Flächennutzungsplan Stadt Malchow Landschaftsplan Flächennutzungsplan genehmigt im Rahmen des FNP Stadt Waren (Müritz) Landschaftsplan Flächennutzungsplan rechtskräftig seit 2001 wirksam seit 2006 bestätigt 2002 Klink genehmigt 2000 73 UmweltPlan Managementplan für das FFH-Gebiet DE 2441-303 Kölpinsee und Nordteil Fleesensee Bezeichnung der Planung * Flächennutzungsplan Räumlicher Bezug/ Gemeinde Jabel B-Plan Nr. 05 – Damerow Ost Status genehmigt 2006 genehmigt: 06.01.1998 STADT WAREN (MÜRITZ) 2010; AMT MALCHOW 2010; AMT SEENLANDSCHAFT WAREN 2011 II.1.4 Unverträgliche Nutzungen Als Ergebnis der vorangegangenen Prüfungen sind nicht zulassungs- oder anzeigepflichtige Nutzungen, die einen ungünstigen Erhaltungszustand der LRT und Arten auf Gebiets- und Landesebene nachweisbar verursachen oder verursacht haben, als unverträglich beurteilt worden. Diese Nutzungen, die nicht im Rahmen der Zulassung eines Plans oder Projekts auf Verträglichkeit geprüft werden, können auch eine „schleichende Verschlechterung“ des Erhaltungszustands der Lebensräume und Artvorkommen verursachen. Im Folgenden werden diese Nutzungen mit räumlichem Bezug beschrieben und die erforderlichen Maßnahmen dargestellt. Die Forstwirtschaft sowie Nutzungen im Wald werden lediglich in Bezug auf die Offenland-LRT berücksichtigt. Bezogen auf die WaldLRT erfolgt die Umsetzung der Natura 2000 – Belange durch die Forstverwaltung. LRT 3150 Natürliche eutrophe Seen mit einer Vegetation des Magnopotamions oder Hydrocharitions Der ungünstige Erhaltungszustand des einzigen Kleingewässers im FFH-Gebiet am SOUfer des Kölpinsees und damit des LRT 3150 insgesamt ist vor allem auf Nährstoffeinträge aus der angrenzenden intensiven Ackernutzung zurückzuführen. Zum Erhalt des Gewässers bzw. zur Entwicklung eines günstigen Erhaltungszustandes ist eine Reduzierung der Nährstoffeinträge notwendig. Eine geeignete Maßnahme ist die Anlage eines Pufferstreifens zur angrenzenden Ackernutzung. LRT 7230 Kalkreiche Niedermoore Die beiden Flächen des LRT 7230 am NO-Ufer des Fleesensees (südöstlich Kramper Berg) und am SO-Ufer des Jabeler Sees sind durch ausbleibende Nutzung und damit verbundene, zunehmende Verbuschung gefährdet. Hinzu kommt ein verändertes Wasserregime der Standorte. Zur Sicherung bzw. Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustandes ist die Wiederaufnahme einer extensiven Nutzung mit vorheriger partieller Gehölzrücknahme (Entbuschung) erforderlich. Schlammpeitzger Der „ungünstige“ Erhaltungszustand der Habitate des Schlammpeitzgers auf FFHGebietsebene ist nur partiell auf unverträgliche Nutzungen zurückzuführen. Neben den natürlicherweise ungünstigen Sedimentverhältnissen in den Seen (Kölpin- und Fleesensee) bestehen in Teilbereichen Beeinträchtigungen durch den Motorbootsverkehr und die insgesamt hohe Freizeitnutzung der Wasserstraße; vereinzelt gibt es Beeinträchtigungen 74 UmweltPlan Managementplan für das FFH-Gebiet DE 2441-303 Kölpinsee und Nordteil Fleesensee durch Bootsanleger. Entwicklungsmaßnahmen bezogen auf die Seen, die lediglich suboptimale Primärhabitate darstellen, sind deshalb nachrangig. Die Entwicklung eines „günstigen“ Erhaltungszustandes der Habitate auf Gebietsebene ist aufgrund des hohen Flächenanteils der Seen nicht realistisch. Das eigentliche Verbreitungsgebiet der Art im FFH-Gebiet stellen die Feuchtgebiete mit Vernässungsflächen und Gräben dar, speziell die Grabensysteme im Blücherschen Bruch und bei Grabenitz. Der aktuell „ungünstige“ Zustand dieser Habitate ist auf die eingeschränkte Durchgängigkeit sowie die Durchführung von Gewässer unterhaltenden Maßnahmen zurückzuführen. Möglich und anzustreben ist die Verbesserung dieser Lebensräume durch entsprechende Entwicklungsmaßnahmen (Reduzierung/ Anpassung der Gewässerunterhaltung, Verbesserung der Durchgängigkeit). Die folgende Tabelle gibt zusammenfassend einen Überblick über die schutzgutbezogenen unverträglichen Nutzungen im FFH-Gebiet. Tabelle 27: Schutzgutbezogene unverträgliche Nutzungen im FFH-Gebiet LRT/ Art Ort Unverträgliche Nutzung/ Handlung Bemerkungen 3150 Kleingewässer am SOUfer Kölpinsee (3150-1C) intensive Ackernutzung an LRT angrenzender Bereiche (Nährstoffeinträge) fehlende Pufferstrukturen südlich und westlich des Kleingewässers 7230 Niedermoor am NO-Ufer Nutzungsauflassung Fleesensee, südöstl. Kramper Berg (7230-1C) Verbuschung Entwässerung durch zu niedrigen Seewasserspiegel Niedermoor am SO-Ufer Nutzungsauflassung Jabeler See (7230-2-C) Verbuschung Großräumige Entwässerung (Wasserstand durch See beeinflusst) Gräben im Blücherschen intensive GewässerunBruch (1145-2-C) terhaltung Wasserbau (keine Verbindung in Oberlauf; Punpwerke) fehlende bzw. eingeschränkte Durchgängigkeit starke Wasserstandsschwankungen, Abtrennung der Aue Gräben bei Grabenitz (1145-4-C) fehlende bzw. eingeschränkte Durchgängigkeit Schlammpeitzger intensive Gewässerunterhaltung Wasserbau (keine Verbindung in Oberlauf; Schöpfwerk, Staue) 75 UmweltPlan Managementplan für das FFH-Gebiet DE 2441-303 Kölpinsee und Nordteil Fleesensee II.1.5 Geplante Projekte und Nutzungen II.1.5.1 Verträgliche Planungen (Vorprüfung ohne weitere Hauptprüfung) Absehbare Pläne und Projekte (z. B. Bauleit-Planungsabsichten von Gemeinden) sind im Sinne einer „Vorprüfung“ auf Verträglichkeit zu beurteilen, die Prüfergebnisse sind darzustellen. Pläne und Projekte sind generell als prüfpflichtig im Sinne einer „Hauptprüfung“ einzuordnen und einem gesonderten Verfahren zu unterwerfen, wenn die o. g. Vorprüfung im Rahmen der Managementplanung nicht möglich oder sinnvoll ist, da die Wirkungen zu komplex sind und eine Vorprüfung nicht zu dem Ergebnis kommt, dass die Pläne oder Projekte nicht geeignet sind, den Erhaltungszustand von signifikant vorkommenden LRT oder Arten erheblich zu beeinträchtigen. So sind z. B. alle Großvorhaben als „prüfpflichtige Planungen im Einzelfall“ (Kap.II.1.5.2) zu kennzeichnen. Die Komplexität der notwendigen, wirkungsbezogenen Verträglichkeitsprüfungen übersteigt in diesen Fällen regelmäßig die möglichen Inhalte des Managementplans. Der Managementplan liefert für die Verträglichkeitsprüfung die differenzierten Erhaltungsziele und gebietsspezifischen Bewertungen. Im Rahmen der Managementplanung wurden ausschließlich geplante Vorhaben ermittelt, bei denen eine Vorprüfung auf Verträglichkeit u. a. aufgrund der Komplexität bzw. der Datenlage nicht möglich bzw. nicht sinnvoll ist. Diese Planungen sind einem gesonderten Verfahren zu unterziehen (vgl. Kap. II.1.5.2). II.1.5.2 Planungen im Einzelfall auf Verträglichkeit zu prüfen Grundlagen Die einzelfallbezogene Prüfung der Erheblichkeit von Beeinträchtigungen auf das FFHGebiet als solches ist stets auf der Grundlage der Erhaltungsziele für die LRT oder die Habitate von Arten vorzunehmen. Die dargestellten Erhaltungsziele bilden die gebietsspezifischen Vorgaben. Ergänzend werden nachfolgend Hinweise zur Ermittlung der „Erheblichkeit“ der Beeinträchtigung von Erhaltungszielen gegeben, die nicht im Rahmen der Managementplanung bearbeitet werden. „Die bisherige Bewertungspraxis in der Eingriffsregelung orientiert sich nach dem Naturschutzwert von einzelnen Biotopflächen bzw. Artbeständen. [...] Da die Erheblichkeit der Beeinträchtigung einzelner Flächen bewertet wird, stellt die Bedeutung dieser Beeinträchtigungen für die Funktionsfähigkeit eines gegebenen größeren Bezugsgebiets kein Bewertungskriterium dar. Auch die Erheblichkeit der Beeinträchtigung von funktionalen Aspekten wird an sich bewertet und nicht wegen der Konsequenzen, die sich für die Wahrung der Funktionen in einem größeren Bezugsraum ergeben.“ (LEITFADEN zur FFH-Verträglichkeitsprüfung im Bundesfernstraßenbau 2004). 76 UmweltPlan Managementplan für das FFH-Gebiet DE 2441-303 Kölpinsee und Nordteil Fleesensee Im Rahmen der FFH-Verträglichkeitsprüfung wird dagegen die Erheblichkeit der Verschlechterung des Erhaltungszustands von Lebensräumen oder Arten im Hinblick auf die Bedeutung für das Gebiet und anhand des Beitrags des Gebiets für das gesamte Netz beurteilt. „Die Erheblichkeit einer Beeinträchtigung ist somit gebietsabhängig und muss im Einzelfall begründet werden“ (NATURA 2000-GEBIETSMANAGEMENT). Nicht jede Flächeninanspruchnahme eines Lebensraumtyps muss daher z. B. grundsätzlich erheblich sein, sondern sie ist vor dem Hintergrund der schutzgebietsspezifischen Situation zu bewerten, also immer unter Beachtung der Bedeutung für das FFH-Gebiet und das gesamte Netz. Nachfolgend werden allgemeine Bewertungskriterien für die Beurteilung von Beeinträchtigungen dargestellt. Bei der Festlegung von „Bagatellgrenzen“ (oder auch „Irrelevanzschwellen“) und von Kriterien zur Beurteilung der Erheblichkeit von Beeinträchtigungen wurden berücksichtigt: (1) das Dokument Doc.Hab-04-03/03-rev.3 der EU-Kommission zu Artikel 17 der FFHRL (EUROPEAN COMISSION 2005); (2) die Methodik-Leitlinien zur Erfüllung der Vorgaben des Art. 6 Abs. 3 und 4 der Habitat-Richtlinie 92/43/EWG (EU-KOM, GD UMWELT 2001); (3) die Hinweise der EU-KOM, GD Umwelt „Natura 2000–Gebietsmanagement. Die Vorgaben des Art. 6“ (2000); (4) die Ergebnisse des BfN FuE-Vorhabens „Ermittlung von erheblichen Beeinträchtigungen im Rahmen der FFH-Verträglichkeitsuntersuchung“ (LAMBRECHT ET AL. 2007); (5) die Vorschläge der LANA (Länderarbeitsgemeinschaft Naturschutz, Landschaftspflege und Erholung) zu den „Anforderungen an die Prüfung der Erheblichkeit von Beeinträchtigungen der Natura 2000-Gebiete gemäß § 34 BNatSchG im Rahmen einer FFH-Verträglichkeitsprüfung“ (2004/2005) sowie zu den „Berichtspflichten nach Art. 17 FFH-Richtlinie“ (2005); (6) der „Leitfaden zur FFH-Verträglichkeitsprüfung im Bundesfernstraßenbau“ (KÜSTER 2004); (7) das „Gutachten zur Durchführung von FFH-Verträglichkeitsprüfungen in Mecklenburg-Vorpomern“ (FROELICH & SPORBECK 2006); (8) der „Auslegungsleitfaden zu Art. 6 Abs. 4 der Habitat-Richtlinie 92/42/EWG“ der EUKOM (2007). Ein direkter quantitativer Verlust von Lebensraumtyp- bzw. Habitatfläche ist auf jeden Fall zu vermeiden. Ist dieser innerhalb des Berichtszeitraums von 6 Jahren größer als 1 % der Gesamtfläche im Gebiet, werden die Beeinträchtigungen in der Regel als erheblich zu beurteilen sein. Ein solcher Verlust ohne Kohärenzausgleich steht im Widerspruch zu dem Verschlechterungsverbot der FFH-RL. 77 UmweltPlan Managementplan für das FFH-Gebiet DE 2441-303 Kölpinsee und Nordteil Fleesensee Direkte Verluste unterhalb dieser „1 %-Schwelle“ sind gebiets- bis landesspezifisch zu prüfen. Sie können dann als unerheblich gelten, sofern sie – nicht in der Summe der Beeinträchtigungen durch unterschiedliche Verursacher mehr als 1 % der Gesamtfläche des LRT innerhalb von 6 Jahren im Gebiet oder im Land betreffen (Kumulationswirkung), – keine prioritären Lebensraumtypen betreffen, – keine LRT betreffen, die wiederherzustellen sind, – keine LRT betreffen, die landesweit hohe Flächenanteile im „ungünstigen“ Zustand aufweisen oder nach dem Art. 17 Bericht europaweit im „ungünstigen“ Zustand sind, – keine LRT betreffen mit einem sehr hohen Flächenanteil im Gebiet bezogen auf das Land und die Beeinträchtigungen einen landesweit „ungünstigen“ Zustand zur Folge haben können. Im ersten und in den beiden letzten Fällen muss ein Verlust aus landes- bis europaweiter Sicht beurteilt werden. Bezogen auf absolute Größen sind die „Bagatellgrenzen“ nach LAMBRECHT (2007) anzuwenden. Die Beurteilung der „Schwelle“ zur Bestimmung der Erheblichkeit von Beeinträchtigungen des Erhaltungszustands (Qualitätsverlust) kann mit folgenden gebietsspezifischen Kriterien erfolgen: Generell ist davon auszugehen, dass Beeinträchtigungen, die – zu einem „ungünstigen“ Erhaltungszustand auf Gebietsebene führen (mehr als 25 % der Gesamtfläche des Lebensraumtyps im Gebiet Bewertung: C), – eine Verschiebung der Einstufung von Haupt- und Unterkriterien um eine Wertstufe verursachen (zumindest dürfen die Beeinträchtigungen nicht zu einer Verschlechterung von einem der drei Hauptkriterien führen) erheblich sind. Solche Beeinträchtigungen ohne Kohärenzausgleich stehen im Widerspruch zum Verschlechterungsverbot der FFH-Richtlinie. Beeinträchtigungen unterhalb dieser „Schwelle“ sind im Einzelfall zu beurteilen. Die Erheblichkeit kann darüber hinaus vorliegen, sofern – spezifische Strukturen und Funktionen beeinträchtigt werden (METHODIK-Leitlinien 2001). Solche „Schlüsselelemente“ (NATURA 2000-GEBIETSMANAGEMENT, 2000) können aus den Kriterien zur Bewertung des Erhaltungszustandes abgeleitet werden (eine Verschlechterung kann bereits bei der Änderung der Bewertungsstufe von Unterkriterien auftreten); – Veränderungen innerhalb einer Wertstufe in den Bewertungsschemata verursacht werden (vgl. LAMBRECHT 2007). 78 UmweltPlan Managementplan für das FFH-Gebiet DE 2441-303 Kölpinsee und Nordteil Fleesensee Unabhängig davon gelten die landesrechtlichen Eingriffs-/Ausgleichsregelungen, d. h. erhebliche Beeinträchtigungen von wiederherstellbaren LRT sind auszugleichen, erhebliche Beeinträchtigungen von nicht wiederherstellbaren sind zu ersetzen. In folgender Tabelle 28 sind die Kriterien zur gebietsspezifischen Beurteilung der Erheblichkeit von Beeinträchtigungen in Bezug auf Lebensraumtypen dargestellt. In der ersten Spalte sind die LRT grau hinterlegt, für die eine besondere Bedeutung besteht. Beeinträchtigungen unterhalb der Bagatellgrenzen lösen im Regelfall keine Prüfungen auf FFH-Verträglichkeit aus. Ausnahmen können durch funktionale Beziehungen zu benachbarten LRT verursacht werden (Komplexbildungen). Die 1 %-Grenze des LRT oder der zusammengefassten LRT ähnlicher Struktur, Funktion und Lage zeigt die Flächengröße in m², ab der Verluste, auch verursacht durch verschiedene Eingriffe, regelmäßig erhebliche Beeinträchtigungen sind. Sie können die Kohärenz im landesweiten Netz gefährden und bedürfen daher in der Regel des Kohärenzausgleichs. Erfolgt die Eintragung des Erhaltungsziels „Wiederherstellung“ (s. Tabelle 28), dürfen keine weiteren Beeinträchtigungen ohne Kohärenzausgleich zugelassen werden. Die Prüfung auf Erheblichkeit und auf Verträglichkeit im Sinne des § 34 BNatSchG ist für alle weiteren Pläne und Projekte erforderlich. Tabelle 28: EU-Code Kriterien zur Beurteilung der Erheblichkeit von Beeinträchtigungen in Bezug auf Lebensraumtypen „Bagatellgrenze“ Stufe 1 nach (LAMBRECHT 2007) in m² „Bagatellgrenze“ Stufe 2 nach (LAMBRECHT 2007) in m² „Bagatellgrenze“ Stufe 3 nach (LAMBRECHT 2007) in m² „1% Grenze“ des LRT im gesamten FFH-Gebiet in m² Erhaltungsziel im Gebiet „Wiederherstellung“ 3140 50 250 500 240.654 Nein 3150 100 500 1.000 81 Nein 6510 100 500 1.000 1.426 Nein 7140 25 125 250 251 Nein 0 2.038 Nein 250 74 7210* 7230 25 125 Ja Liegt keine Schutzerklärung durch Rechtsakt für das FFH-Gebiet vor, ersetzen und ergänzen von der obersten Naturschutzbehörde bestätigte Managementpläne mit differenzierten und aktualisierten Aussagen zu den Erhaltungszielen und zum Schutzzweck bei Prüfungen der Verträglichkeit von Plänen und Projekten die Angaben aus dem SDB. Aus den Managementplänen ergeben sich in diesen Fällen die Maßstäbe für die Verträglichkeit. Vorhabenbezogene Prüfungen Im Ergebnis der vorangegangenen Kapitel sind nachfolgend die Planungen und Projekte benannt, bei denen die Vorprüfung auf Verträglichkeit im Rahmen der Managementplanung u. a. aufgrund der Komplexität bzw. der Datenlage nicht möglich bzw. nicht sinnvoll 79 UmweltPlan Managementplan für das FFH-Gebiet DE 2441-303 Kölpinsee und Nordteil Fleesensee ist und die Vorhaben damit als prüfpflichtige Planungen im Einzelfall einem gesonderten Verfahren zu unterziehen sind. Tabelle 29: Prüfpflichtige Planungen im Einzelfall Planung/ Vorhaben Räumlicher Bezug/ Gemeinde Status/ Bemerkungen VB-Plan Nr. 9 „Kanalkoppel“ Göhren-Lebbin bislang nur Aufstellung am 26.03.2002 B192 Entlastungsstrecke Klink (Umgehungsstraße Klink) Klink in Vorplanung; Scoping-Termin gem. §5 UVPG im Januar 2012 B-Plan Nr. 8 „Zum Kölpinsee“ (Erweiterung Wohnbebauung sowie Handwerk-/ Gewerbeflächen in Klink, nordwestlicher Ortsrand) Aufstellung B-Plan geplant (3. Änderungsverfahren FNP 2010 durch Gemeinde eingeleitet – Scoping gem. §4 Abs. 1 BauGB; Aufstellungsbeschluss B-Plan durch Gemeinde gefasst und Beteiligung nach §4 Abs. 1 BauGB durchgeführt ) Ausbau Radweg Klink-Grabenitz entlang Südufer Kölpinsee („Weg um den Kölpinsee“ Grabenitz/Klink) FFH-Vorprüfung hinsichtlich FFHGebiet DE 2441-303 und SPAGebiet DE 2441-401 liegt vor Entwicklung Aussichtsplattform in Dorflage Grabenitz im Gespräch Entwicklung FKK-Badestelle Kölpinsee-Klink zu touristischer Einrichtung, Zeltplatz, Ferienhäuser (Sondergebiet Fremdenverkehr) Antrag auf 1. Änderung des FNP, Beteiligung nach §4 Abs. 1 BauGB (Scoping) 2006 durch Gemeinde durchgeführt (Informationen der Ämter Malchow und Seenlandschaft Waren sowie der Gemeinde Klink 2010/2011; Informationen des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte 2012) Bezogen auf den Antrag der Gemeinde Klink auf Änderung des Flächennutzungsplans – Ausweisung einer Sonderfläche Fremdenverkehr am SO-Ufer des Kölpinsees (Nähe Badestelle) - wird aufgrund der vorliegenden Informationen zur Lage und geplanten Nutzung (Zeltplatz, Bebauung) eingeschätzt, dass das Vorhaben voraussichtlich nicht verträglich mit den Zielen des FFH-Gebietes ist. Die im 1. Änderungsantrag ausgewiesene Sonderfläche Fremdenverkehr überschneidet sich in Teilen mit der einzigen, im Rahmen der Managementplanung als LRT 6510 „Magere Flachland-Mähwiesen“ erfassten Fläche. Die Weiterführung des Badebetriebes in der aktuellen Form stellt dagegen kein Problem dar. Bezogen auf den geplanten Ausbau einer Radwegeverbindung zwischen Grabenitz und Klink entlang des Südostufers des Kölpinsees mit Anbindung an den Müritz-Radrundweg liegt eine FFH-Vorprüfung hinsichtlich des FFH-Gebietes DE 2441-303 „Kölpinsee und Nordteil Fleesensee“ und hinsichtlich des SPA-Gebietes DE 2441-401 „Klocksiner Seenkette, Kölpin- und Fleesensee“ mit Stand Juli 2011 vor (SALIX-KOOPERATIONSBÜRO FÜR UMWELT- UND LANDSCHAFTSPLANUNG 2011). Im Ergebnis der Prüfungen wird u. a. von einer Zunahme der sich bisher hauptsächlich auf die Badesaison beschränkenden Störungen im Rastgebiet von Graugans und Kranich sowie in bestehenden Ruhezonen des 80 UmweltPlan Managementplan für das FFH-Gebiet DE 2441-303 Kölpinsee und Nordteil Fleesensee Fischotters ausgegangen. Mit einer ganzjährigen Zunahme der Störungen ist zu rechnen, die darüber hinaus auch kumulierend mit anderen Plänen und Projekten wirken (geplante Ortsumgehung, geplante Bebauung am nordwestlichen Ortsrand). In beiden Gutachten werden weitere Untersuchungen zum Vorkommen der Arten und Ausmaß der geplanten Eingriffe als notwendig festgestellt. II.2 Maßnahmen Die dargestellten Maßnahmen dienen der Umsetzung der Erhaltungsziele. Sie sind fachlich geeignet und im Rahmen der Managementplanung mit den Betroffenen vorabgestimmt. Durch die Darstellung der Maßnahmen im Plan werden öffentlich-rechtliche Zulassungsvoraussetzungen und privatrechtliche Zustimmungen nicht ersetzt. Die Maßnahmen wurden durch den Planersteller fachlich vorbereitet und im Rahmen von Arbeitsgruppensitzungen und Einzelgesprächen mit den jeweils beteiligten Flächennutzern erörtert. Die Ergebnisse sind im Weiteren dokumentiert (siehe III. Anhang, Dokumentation des Beteiligungs- und Abstimmungsverfahrens). Im Rahmen dieser Managementplanung wurden für die Vogelarten keine gesonderten Maßnahmen abgeleitet. Bei der Planung von Maßnahmen zugunsten von Lebensraumtypen nach Anhang I und Habitaten von Arten nach Anhang II der FFH-RL wurden die Belange der relevanten Vogelarten jedoch berücksichtigt. Hierzu erfolgte eine Prüfung der jeweiligen Managementmaßnahme hinsichtlich der Verträglichkeit mit den Erhaltungszielen des EU-Vogelschutzgebietes. Das Ergebnis: Die Maßnahmen der FFHManagementplanung stehen den Belangen des EU-Vogelschutzgebietes nicht entgegen (siehe III. Anhang, Verträglichkeitsprüfung der Maßnahmen der FFHManagementplanung bezogen auf die Vogelschutzbelange des EU-Vogelschutzgebietes DE 2441-401 Klocksiner Seenkette, Kölpin- und Fleesensee). II.2.1 Festlegung der erforderlichen Erhaltungs- und Wiederherstellungsmaßnahmen sowie der wünschenswerten Entwicklungsmaßnahmen Die nachfolgend dargestellten gebietsbezogenen und räumlich verorteten Maßnahmen ergeben sich aus der Defizitanalyse (vgl. Kap. I.4.2) und den daraus abgeleiteten Erhaltungszielen auf Gebiets- und Teilflächenebene (vgl. Kap. I.4.2, Tabelle 23, und Kap. I.4.3, Tabelle 24). Ziel ist es, den zum Referenzzeitpunkt vorhandenen „günstigen“ Erhaltungszustand auf Gebietsebene zu sichern oder wiederherzustellen. Darüber hinaus können Entwicklungsmaßnahmen zur Verbesserung von Lebensraumtypen oder Arthabitaten, vorrangig mit besonderer Bedeutung (vgl. Kap. I.2.2), beitragen. Erhaltungs- und Wiederherstellungsmaßnahmen Grundsätzlich besteht für alle Lebensraumtypen nach Anhang I sowie für alle Habitate der Arten nach Anhang II der FFH-RL die Verpflichtung zum Erhalt. 81 UmweltPlan Managementplan für das FFH-Gebiet DE 2441-303 Kölpinsee und Nordteil Fleesensee Die Sicherung der günstigen Erhaltungszustände eines Großteils der LRT sowie der Habitate von Anhang II-Arten wird durch den Vollzug bestehender Rechtsvorschriften (Biotopschutz nach § 20 NatSchAG, Unterschutzstellung als Schutzgebiet gemäß §§ 23 bis 29 BNatSchG, § 44 BNatSchG) ermöglicht. Darüber hinaus sind für bestimmte LRT und Art-Habitate zusätzliche Maßnahmen erforderlich, um einen Verlust bzw. eine Verschlechterung des Erhaltungszustandes zu verhindern. Die langfristige Sicherung der extensiven Nutzung ist für die Erhaltung des LRT 6510 „Magere Flachland-Mähwiesen“ am SO-Ufer des Kölpinsees unabdingbare Voraussetzung. Der Kriechende Scheiberich als Anhang II-Art, dessen Bearbeitung landesweit durch das LUNG M-V erfolgt, wurde bei der Maßnahmenplanung auf Grundlage der vorliegenden Informationen berücksichtigt. Auch für den Erhalt seiner Standorte am NW-Ufer des Fleesensees ist die Weiterführung der derzeitigen Grünlandnutzung notwendig. Eine Pflegenutzung mit vorheriger partieller Gehölzrücknahme ist für die BasenZwischenmoore (LRT 7140) am S-Ufer des Kölpinsees (nordöstlich Grabenitz) – gleichzeitig Habitat der Bauchigen Windelschnecke – und am NO-Ufer des Fleesensees (südöstlich Kramper Berg) zu etablieren und in den Folgejahren abzusichern. Gleiches gilt für die kalkreiche Niedermoorfläche (LRT 7230) am SO-Ufer des Jabeler Sees14. Darüber hinaus dient die langfristige Sicherung der extensiven Nutzung der Grünlandflächen am S-Ufer des Kölpinsees (nordöstlich Grabenitz) sowie am NO-Ufer des Fleesensees (südöstlich Kramper Berg) durch entsprechende Pufferfunktion der Sicherung der Erhaltungszustände vor allem der Übergangs- und Schwingrasenmoore (LRT 7140) und Kalkreichen Niedermoore (LRT 7230) sowie von Habitaten der Bauchigen Windelschnecke. Der LRT 3140 „Oligo- bis mesotrophe kalkhaltige Gewässer mit benthischer Vegetation aus Armleuchteralgen“ befindet sich aufgrund des guten Erhaltungszustandes des Kölpinsees insgesamt noch in einem guten Zustand. Beeinträchtigungen bestehen jedoch durch Nährstoffeinträge aus umliegenden entwässerten Niedermoorflächen und über den Grabowhöfer Grenzgraben in den Jabeler See. Zusammen mit den Beeinträchtigungen aus der starken touristischen Nutzung könnte es zukünftig zu einer Verschlechterung des Zustandes des Kölpinsees und damit des LRT 3140 insgesamt kommen. Um dem entgegenzuwirken, sind weiterführende Untersuchungen zur Feststellung von Beeinträchtigungsquellen notwendig. Maßnahmen, die zuvor in einer Machbarkeitsstudie zur Reduzierung der Nährstoffeinträge aus dem Einzugsgebiet entwickelt werden, können dann gezielt zur Sicherung des günstigen Erhaltungszustandes des Kölpinsees 14 Maßnahme in 2011 umgesetzt (Information Herr Zentner, Forstamt Nossentiner Heide, am 22.11.2011). 82 UmweltPlan Managementplan für das FFH-Gebiet DE 2441-303 Kölpinsee und Nordteil Fleesensee sowie zur Verbesserung des Zustandes von Fleesensee und Jabeler See beitragen. Von einer Zustandsverbesserung profitieren auch die Arten Steinbeißer und Fischotter. Zur Sicherung der günstigen Erhaltungszustände der nährstoffarmen, kalkhaltigen Gewässer (LRT 3140) und Kalkreichen Sümpfe (LRT 7210), der Habitate von Fischotter und Steinbeißer sowie zum Schutz des Kranichs, der vor allem das O- und NO-Ufer des Kölpinsees als Schlafplatz nutzt (Rastplatzfunktion), ist weiterhin der Schutz besonders sensibler Uferbereiche an Kölpinsee und Fleesensee notwendig. Eine Möglichkeit zur Erreichung dieses Ziels ist die Sensibilisierung von Nutzern und Nutzergruppen. Im Hinblick auf die vorgenannten Maßnahmen und die weiteren verbundenen Seen im Verlauf der Müritz-Elde-Wasserstraße sollte insgesamt die Erarbeitung eines überregionalen Konzeptes zur naturverträglichen Tourismus- und Erholungsnutzung der Oberen Seen mit dem Schwerpunkt Schiffs- und Bootsverkehr angestrebt werden. Beispielgebend könnte hier das Wassersportkonzept für den Greifswalder Bodden sein, ein Gemeinschaftsprojekt von WWF Deutschland, Nutzerverbänden und Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz M-V, bei dem gemeinsam Regelungen für den Wasser- und Angelsport im Greifswalder Bodden und Strelasund erarbeitet wurden („Freiwillige Vereinbarung Naturschutz, Wassersport und Angeln im Greifswalder Bodden und Strelasund“). Die Notwendigkeit von Wiederherstellungsmaßnahmen ergibt sich für den LRT 7230 „Kalkreiche Niedermoore“. Zur Wiederherstellung des günstigen Erhaltungszustandes des Niedermoores am NO-Ufer des Fleesensees (südöstlich Kramper Berg) – eng verzahnt mit einem Basen-Zwischenmoor (LRT 7140, s. o.) - und damit des LRT auf Gebietsebene ist eine partielle Gehölzrücknahme sowie die Wiederaufnahme einer Pflegenutzung (Mahd) notwendig. Alle weiteren, im folgenden Abschnitt beschriebenen Maßnahmen weisen ausschließlich wünschenswerten Charakter auf. Sie sind im Gegensatz zu den Erhaltungs- und Wiederherstellungsmaßnahmen nachrangig und nach Zweckmäßigkeit und Aufwand durchzuführen. Wünschenswerte Entwicklungsmaßnahmen Zur Verbesserung des Erhaltungszustandes des LRT 3150 „Natürliche eutrophe Seen mit einer Vegetation des Magnopotamions oder Hydrocharitions“, dem lediglich ein Kleingewässer am SO-Ufer des Kölpinsees zugeordnet werden konnte, ist neben dem grundsätzlichen Schutz des Gewässers die Erweiterung der Pufferstrukturen zur angrenzenden Ackernutzung (außerhalb FFH-Gebiet) möglich und anzustreben. Da im FFH-Gebiet lediglich ein Kleingewässer dem LRT zugeordnet werden konnte, wird die Maßnahme als besonders wichtig erachtet. Eine Auflichtung des Gehölzbestandes im Westen kann zusätzlich die Amphibieneignung befördern. 83 UmweltPlan Managementplan für das FFH-Gebiet DE 2441-303 Kölpinsee und Nordteil Fleesensee Zur Verbesserung des Erhaltungszustandes von Habitatteilflächen des Schlammpeitzgers ist eine Reduzierung bzw. Änderung der derzeitigen Unterhaltung der Grabensysteme im Blücherschen Bruch und bei Grabenitz wünschenswert. Der aktuell ungünstige Erhaltungszustand der Habitate auf FFH-Gebietsebene resultiert aus der schlechten Bewertung von Kölpin- und Fleesensee, die aber natürlicherweise suboptimale Primärhabitate darstellen (u. a. überwiegend mineralisches Sediment). Den eigentlichen Verbreitungsschwerpunkt der Art stellen die Feuchtgebiete mit Vernässungsflächen und die genannten Gräben dar, so dass eine Verbesserung der Habitatqualität in diesen Bereichen umso wichtiger und anzustreben ist. Bei künftigen Unterhaltungsmaßnahmen sollten nach Möglichkeit die Grundsätze der ökologisch orientierten Grabenräumung gemäß SCHOLLE ET AL. 2006 zur Anwendung kommen. Danach sollen Gräben nur im 3jährigen Abstand und niemals benachbarte Gräben beräumt werden. Auf Grundlage einer Grabenschau soll weiterhin maximal ein Fünftel des Grabennetzes pro Jahr unterhalten und das Eindringen des Mähkorbes in das Sediment mit speziellen Blechen verhindert werden. Die Einschränkung bzw. Änderung der Gewässerunterhaltung ist weiterhin für den Graben bei Nossentin als Lebensraum von Steinbeißer und Fischotter sowie als potentielles Habitat des Schlammpeitzgers wünschenswert. Die zusätzliche Entwicklung eines einseitigen Ufergehölzstreifens trägt hier zur Verbesserung des aktuell durchschnittlichen Erhaltungszustandes bei. Neben einer Förderung der Gewässerstruktur wird durch die stärkere Beschattung des Grabens in der Vegetationsperiode gleichzeitig der Bewuchs mit Pflanzen gehemmt. Eine weitere wünschenswerte Entwicklungsmaßnahme zielt auf die Verbesserung der Durchgängigkeit des Grabens bei Nossentin, der bereits Bestandteil der vorangegangenen Maßnahmen ist. Der Graben kreuzt hier mit einem undurchlässigen Rohrdurchlass/ Stau die Landesstraße L205. Lt. EBERSBACH UND OLSTHOORN 2009 wird das Gefährdungspotenzial für den Fischotter an dieser Stelle als sehr hoch eingeschätzt. Entsprechend GLRP Mecklenburgische Seenplatte – Erste Fortschreibung (LUNG M-V 2010) stellt der Rohrdurchlass einen Konfliktschwerpunkt für den Fischotter im Naturpark Nossentiner/ Schwinzer Heide mit oberster Priorität für die Dringlichkeit umzusetzender Maßnahmen dar. Der ottergerechte Umbau des Kreuzungsbauwerkes einschließlich des Rückbaus des vorhandenen Staus ist somit von großer Bedeutung für den Schutz des Fischotters im FFH-Gebiet und die Verbesserung des Erhaltungszustandes dieses Teillebensraumes in erster Linie für den Fischotter, aber auch für den Steinbeißer und potentiell für den Schlammpeitzger. Der Bau einer Fischotterröhre ist auch als Maßnahme gemäß BVP EU-WRRL benannt (MEEO-3900_M03). In der folgenden Tabelle werden alle aus naturschutzfachlicher Sicht erforderlichen Erhaltungs-, Wiederherstellungs- und Entwicklungsmaßnahmen schutzgut-, raum- und adressatenbezogen dargestellt. Die kartographische Darstellung der Maßnahmen erfolgt in der Karte 3. 84 UmweltPlan Managementplan für das FFH-Gebiet DE 2441-303 Kölpinsee und Nordteil Fleesensee Tabelle 30: UmweltPlan Zusammenstellung der Maßnahmen (Erläuterungen der Abkürzungen: Maßnahmentyp: S = Erhaltungsmaßnahme Schutz, P = Erhaltungsmaßnahme Pflege, N = Erhaltungsmaßnahme Nutzung, W = Wiederherstellung, wE = wünschenswerte Entwicklung; Angaben zur Erfolgskontrolle: EHZ = Erhaltungszustand; BVP WRRL = Bewirtschaftungsvorplanung EU-Wasserrahmenrichtlinie) lfd. Nr. Maßnahmenbeschreibung Maßnah mentyp Ortsbezeichnung/ Lage/ Teilfläche Schutzobjekte Initiator Umsetzung (Adressat) Angaben zur Erfolgskontrolle (angestrebter Zustand), Bemerkungen L001 Sicherung der standörtlichen Gegebenheiten S Kleingewässer am SO-Ufer Kölpinsee LRT 3150 Kranich UNB Sicherung des LRT mindestens im durchschnittlichen EHZ; Sicherung des Kranich-Habitats L002 Erweiterung der Pufferstrukturen zur angrenzenden Ackernutzung (Extensivierung der Nutzung) - außerhalb FFH-Gebiet (evtl. Auflichtung des Gehölzbestandes im Westen zur Förderung der Amphibieneignung) wE Kleingewässer am SO-Ufer Kölpinsee LRT 3150 LWB Hohls, StALU MS Entwicklung des guten EHZ L003 Erhalt der extensiven Grünlandnutzung einschließlich Mahdgutberäumung N Frischwiese am SO-Ufer Kölpinsee LRT 6510, LRT 3150, LRT 3140 Schwarzmilan, Neuntöter, Rotmilan, Wachtelkönig, Wespenbussard LWB Großmann, StALU MS Sicherung des guten EHZ der LRT; Sicherung der Habitate von Brutvögeln L004 Partielle Gehölzentnahme und anschließende, regelmäßige Entbuschung („Entkusselung“) einschließlich Gehölzberäumung P Basen-Zwischenmoor am SUfer Kölpinsee (nordöstlich Grabenitz) LRT 7140, (LRT 15 7210) , Bauchige Windelschnecke UNB Sicherung des guten EHZ der LRTTeilfläche sowie des hervorragenden Zustands des Habitates der Bauchigen Windelschnecke Berücksichtigung der Lebensraumansprüche der Bauchigen Windelschnecke bei Maßnahmenumsetzung erforderlich A005 Erhalt der Röhrichtfläche am Südufer des S Röhricht am S-Ufer Kölpin- Bauchige Windel- UNB Sicherung des guten EHZ der 15 LRT 7140 weist mosaikartig eingestreut Braunmoos-Schneidenröhricht auf (vgl. Kap. I.3.1) 85 Managementplan für das FFH-Gebiet DE 2441-303 Kölpinsee und Nordteil Fleesensee lfd. Nr. Maßnahmenbeschreibung Maßnah mentyp Kölpinsees Ortsbezeichnung/ Lage/ Teilfläche Schutzobjekte see (nordöstlich Grabenitz) schnecke Rohrdommel, Rohrweihe Initiator Umsetzung (Adressat) UmweltPlan Angaben zur Erfolgskontrolle (angestrebter Zustand), Bemerkungen Habitatfläche der Bauchigen Windelschnecke; Sicherung der Habitate von Brutvögeln L006 (a,b) Erhalt der extensiven Grünlandnutzung (Pufferfunktion) N Grünlandflächen am S-Ufer Kölpinsee (nordöstlich Grabenitz) LRT 7140, LRT 3140, Bauchige Windelschnecke Rotmilan, Schwarzmilan LWB Großmann, StALU Sicherung des durchschnittlichen EHZ der LRT 7140-Teilfläche sowie des hervorragenden Zustands des Habitates der Bauchigen Windelschnecke; Sicherung des guten EHZ des Kölpinsees als Teilfläche des LRT 3140; Sicherung der Habitate von Brutvögeln A007 (a,b,c Reduzierung/ Anpassung der Grabenunterhaltung (ökologisch orientierte Grabenräumung) wE Grabensysteme im Blücherschen Bruch und bei Grabenitz (S-Ufer Kölpinsee) Schlammpeitzger, (Fischotter) WBV Müritz, StALU MS Verbesserung des EHZ der Habitatteilflächen des Schlammpeitzgers L008 Sicherung der standörtlichen Gegebenheiten S Basen-Zwischenmoor am WUfer Kölpinsee LRT 7140 Rohrdommel, Rohrweihe StALU MS Sicherung des guten EHZ der LRTFläche; Sicherung der Habitate von Brutvögeln L009 Sicherung der standörtlichen Gegebenheiten S Schneidenriedkomplex am W-Ufer Kölpinsee LRT 7210 Rohrdommel, Rohrweihe StALU MS Sicherung des hervorragenden EHZ der LRT-Fläche; Sicherung der Habitate von Brutvögeln L010 Sicherung der standörtlichen Gegebenheiten S Schneidenriedkomplex am W-Ufer Kölpinsee LRT 7210 Rohrdommel, Rohrweihe StALU MS Sicherung des hervorragenden EHZ der LRT-Fläche; Sicherung der Habitate von Brutvögeln L011 Sicherung der standörtlichen Gegebenheiten S Schneidenröhricht in der Schwemmkuhle LRT 7210, Bauchige Windelschnecke Kranich StALU MS Sicherung des guten EHZ der LRTFläche sowie des hervorragenden EHZ als Habitat der Bauchigen Windelschnecke; Sicherung des Kranich-Habitats L012 Sicherung der standörtlichen Gegebenheiten S Schneidenried- und röhrichtkomplex in Verzahnung mit Basen-Zwischenmoor in der LRT 7210, LRT 7140, Bauchige Windelschnecke StALU MS Sicherung des hervorragenden EHZ der LRT-Flächen sowie des hervorragenden EHZ als Habitat der Bauchigen Windel- 86 Managementplan für das FFH-Gebiet DE 2441-303 Kölpinsee und Nordteil Fleesensee lfd. Nr. Maßnahmenbeschreibung Maßnah mentyp Ortsbezeichnung/ Lage/ Teilfläche Schutzobjekte Schwemmkuhle Kranich Initiator Umsetzung (Adressat) UmweltPlan Angaben zur Erfolgskontrolle (angestrebter Zustand), Bemerkungen schnecke; Sicherung des KranichHabitats L013 Sicherung der standörtlichen Gegebenheiten S Schneidenried- und – röhrichtkomplex am O-Ufer Fleesensee LRT 7210 Kranich, Rohrdommel, Rohrweihe UNB Sicherung des guten EHZ der LRTFläche; Sicherung der Habitate von Brutvögeln L014 Partielle Gehölzentnahme und Wiederaufnahme der Mahd (jährlich, im Spätsommer) einschließlich Gehölz- und Mahdgutberäumung P/W Kalkreiches Niedermoor und anschließendes BasenZwischenmoor am NO-Ufer Fleesensee (südöstl. Kramper Berg) LRT 7230, LRT 7140 Kranich, Rotmilan, Schwarzmilan, Wachtelkönig NP Nossentiner Schwinzer Heide, StALU MS Wiederherstellung des günstigen EHZ des kalkreichen Niedermoores (7230) und Sicherung des durchschnittlichen EHZ des Basen-Zwischenmoores (7140); Sicherung der Habitate von Brutvögeln L015 Erhalt der extensiven Grünlandnutzung (Pufferfunktion) N Grünlandflächen am NOUfer Fleesensee (südöstl. Kramper Berg) LRT 7230, LRT 7140 Rotmilan, Schwarzmilan, Wachtelkönig StALU, Flächennutzer Sicherung der EHZ der LRT-Flächen; Sicherung der Habitate von Brutvögeln A016 Reduzierung/ Anpassung der Grabenunterhaltung (ökologisch orientierte Grabenräumung) Kontrolle auf entnommene Kleinfische bei der Grabenunterhaltung wE Graben bei Nossentin Fischotter, Steinbeißer, (Schlammpeitzger) WBV Müritz, NP Nossentiner/ Schwinzer Heide, StALU MS Verbesserung des durchschnittlichen EHZ des Steinbeißer- und Fischotterhabitates, Förderung einer potentiellen Habitatfläche des Schlammpeitzgers A017 Entwicklung eines Ufergehölzstreifens (Breite: 5-10 m, standorttypische Gehölze – Erle, Weide) wE Graben bei Nossentin Fischotter, Steinbeißer Malchower Landhof GmbH, WBV Müritz, StALU MS Verbesserung des durchschnittlichen EHZ des Steinbeißer- und Fischotterhabitates A018 (a,b) Umbau des Kreuzungsbauwerkes an der Graben-Straßen-Kreuzung bei Nossentin; Rückbau des Staus wE Graben-Straßen-Kreuzung nördlich Nossentin Fischotter, Steinbeißer, (Schlammpeitzger) StALU MS, SBA Neustrelitz Verbesserung des durchschnittlichen EHZ des Steinbeißer- und Fischotterhabitates, Förderung einer potentiellen Habitatfläche des Schlammpeitzgers; Maßnahme gemäß BVP WRRL (MEEO- 87 Managementplan für das FFH-Gebiet DE 2441-303 Kölpinsee und Nordteil Fleesensee lfd. Nr. Maßnahmenbeschreibung Maßnah mentyp Ortsbezeichnung/ Lage/ Teilfläche Schutzobjekte Initiator Umsetzung (Adressat) UmweltPlan Angaben zur Erfolgskontrolle (angestrebter Zustand), Bemerkungen 3900_M03: Bau einer Fischotterröhre) A019 Erhalt der Grünlandnutzung N Grünlandfläche (Weide) am NW-Ufer Fleesensee (südöstlich Nossentin) Kriechender Scheiberich Schwarzmilan, Neuntöter, Rotmilan, Wachtelkönig LUNG M-V, StALU MS, Malchower Landhof GmbH Sicherung des guten EHZ der Habitatfläche des Kriechenden Scheiberichs; Sicherung der Habitate von Brutvögeln L020 Sicherung der standörtlichen Gegebenheiten S Schneidenriedkomplex am NW-Ufer Kölpinsee (Damerower Werder) LRT 7210 Rohrdommel, Rohrweihe StALU MS Sicherung des guten EHZ der LRTFläche; Sicherung der Habitate von Brutvögeln L021 Sicherung der standörtlichen Gegebenheiten S Schneidenriedkomplex am NW-Ufer Kölpinsee (Damerower Werder) LRT 7210 Kranich, Rohrdommel, Rohrweihe StALU MS Sicherung des hervorragenden EHZ der LRT-Fläche; Sicherung der Habitate von Brutvögeln L022 Partielle Gehölzrücknahme und Wiederaufnahme der Mahd (einschürig im Spätsommer) einschließlich Gehölz- und Mahdgutberäu16 mung P Niedermoor am SO-Ufer Jabeler See LRT 7230 Schwarzmilan Forstamt Nossentiner Heide, StALU Sicherung des durchschnittlichen EHZ der LRT-Fläche; Sicherung des Schwarzmilan-Habitats A023 Erhalt des Grabens am Nordufer des Kölpinsees mit extensiver Umlandnutzung; Verzicht auf Grabenunterhaltung S Graben am N-Ufer Kölpinsee (südwestlich Schwenzin) Kammmolch UNB Sicherung des guten EHZ des Kammmolch-Habitates L024 Sicherung der standörtlichen Gegebenheiten; keine Erweiterung des Bootsanlegers S Schneidenröhricht am NOUfer Kölpinsee (Ferienwohnanlage „Haus am Kölpinsee“) LRT 7210 UNB Sicherung des guten EHZ der LRTFläche A025 Otterschutzmaßnahmen in der Fischerei (Einsatz von Reusengittern und Prüfung alternativer Schutzmaßnahmen – Versuch mit S Kölpinsee, Fleesensee Fischotter Fischerei Müritz-Plau GmbH, StALU Sicherung des guten EHZ der Fischotterhabitate 16 Maßnahme in 2011 umgesetzt (Information Herr Zentner, Forstamt Nossentiner Heide, am 22.11.2011). 88 Managementplan für das FFH-Gebiet DE 2441-303 Kölpinsee und Nordteil Fleesensee lfd. Nr. Maßnahmenbeschreibung Maßnah mentyp Ortsbezeichnung/ Lage/ Teilfläche Schutzobjekte Otterausstieg-Reusen, Prüfung und ggf. Anpassung der Reusenstandorte - Aufstellung von Reusen und Leitwehren nicht im ufernahen Bereich) Zusätzliche Erfassung von FischotterTotfunden in der monatlichen Fangmeldung Initiator Umsetzung (Adressat) UmweltPlan Angaben zur Erfolgskontrolle (angestrebter Zustand), Bemerkungen MS L026 (a,b,c Prüfung und ggf. Optimierung der bestehenden Austonnung der NSG-Grenzen S Kölpinsee, Jabeler See (NSG Blüchersches Bruch und Mittelplan, NSG Damerower Werder) LRT 3140, LRT 7210, LRT 7140, Steinbeißer, Fischotter Rohrweihe, Rohrdommel, Eisvogel UNB, WSA Lauenburg Sicherung der EHZ der Seen (LRT 3140) und angrenzenden Sümpfe (LRT 7210) sowie der Habitate von Steinbeißer und Fischotter; Sicherung der Habitate von Brutvögeln L027 Prüfung auf Nährstofffrachten, Machbarkeitsstudie zur Reduzierung der Nährstoffeinträge aus dem Einzugsgebiet mit dem Ziel des Erhalts und der Entwicklung von mesotrophen Seen mit charakteristischen und artenreichen Makrophytenbeständen S/wE Kölpinsee, Fleesensee, Jabeler See einschließlich einmündender Gräben LRT 3140, Steinbeißer, (Schlammpeitzger), Fischotter (Rohrdommel, Rohrweihe, Eisvogel) StALU MS Sicherung (Kölpinsee) und Entwicklung (Fleesensee, Jabeler See) des guten EHZ; Sicherung der Habitate von Brutvögeln L028 Sensibilisierung von Nutzern und Nutzergruppen zum Schutz sensibler Uferbereiche mit dem Ziel einer (zeitlich begrenzten) Nutzungsbeschränkung Einrichtung eines Monitorings zur Erfassung von möglichen Beeinträchtigungen durch Tourismus- und Erholungsnutzungen des Kölpinsees S Kölpinsee, Fleesensee LRT 3140, LRT 7210, Fischotter, Steinbeißer Kranich (Rastvogel) StALU MS Sicherung der EHZ sowie der Rastplatzfunktion des Kölpinsees für den Kranich; darüber hinaus Anstreben eines überregionalen Konzeptes (vgl. L029) L029 Überregionales Konzept zur naturverträglichen Tourismus- und Erholungsnutzung der Oberen Seen, Schwerpunkt: Schiffs- und Bootsverkehr S Kölpinsee, Fleesensee und Obere Seen insgesamt LRT 3140, LRT 7210, Fischotter, Steinbeißer StALU MS, StALU WM Raumordnung Sicherung der EHZ 89 Managementplan für das FFH-Gebiet DE 2441-303 Kölpinsee und Nordteil Fleesensee UmweltPlan Ergänzend zu den Habitaten des Fischotters: Beeinträchtigungen der Habitatqualität für den Fischotter stellen die intensive Gewässerunterhaltung bzw. der Gewässerausbau von Fleesen- und Reeckkanal als Bestandteile der Müritz-Elde-Wasserstraße (Bundeswasserstraße) dar. Der technische Uferausbau mit Buhnen und Steinschüttungen stellt ein Defizit bezogen auf die Gewässerstruktur dar. Nicht als Maßnahme, aber als langfristiges Ziel ist der Einsatz ingenieurbiologischer Befestigungsmaßnahmen anstatt technischer vorstellbar und wünschenswert. Dadurch würde man die Gewässerstruktur und damit die Habitatqualität für den Fischotter verbessern. Überlegungen bestehen darüber hinaus hinsichtlich einer Erweiterung des Schlammpeitzger-Lebensraumes im FFH-Gebiet durch die Verbindung vorhandener Gräben und Seen, evtl. im Bereich Heidenkirchhof. Bei der Prüfung von Möglichkeiten sind u. a. mögliche Nährstoffeinträge in die Seen zu beachten und abzuwägen. 90 Managementplan für das FFH-Gebiet DE 2441-303 Kölpinsee und Nordteil Fleesensee II.3 UmweltPlan Instrumente zur Umsetzung der Maßnahmen Für die Umsetzung der Maßnahmen stehen grundsätzlich folgende Instrumente zur Verfügung: Rechtliche Instrumente - - - - RI 1: Vollzug nach § 33 BNatSchG („Alle Veränderungen und Störungen, die zu einer erheblichen Beeinträchtigung eines Natura 2000-Gebietes in seinen für die Erhaltungsziele und den Schutzzweck maßgeblichen Bestandteilen führen könnten, sind unzulässig.“) im Hinblick auf die im Managementplan definierten und dargestellten Erhaltungsziele RI 2: Unterschutzstellung als Schutzgebiet (§§ 23 bis 29 BNatSchG). Bei bestehenden Schutzgebieten sind ggf. Vorschläge zur Anpassung des Schutzzwecks und der Erhaltungsziele vorzunehmen RI 3: Einzelanordnungen in Gebieten von Gemeinschaftlicher Bedeutung oder Europäischen Vogelschutzgebieten (§ 33 BNatSchG ) RI 4: Vollzug von Regelungen nach anderen Rechtsvorschriften Unabhängig davon besteht für gesetzlich geschützte Biotope (zum Teil deckungsgleich mit den LRT) der Biotopschutz gemäß § 20 NatSchAG M-V sowie für besonders und streng geschützte Arten der besondere Artenschutz (§ 44 BNatSchG) einschließlich der Horstschutzregelung (§ 23, Abs. 4 NatSchAG M-V). Administrative Instrumente - - AI 1: Verwaltungsvereinbarungen mit Behörden AI 2: Verwaltungsvorschriften AI 3: Behördliches Monitoring/ Gebietsbetreuung im Auftrag der Naturschutzbehörden AI 4: Projektförderung AI 5: Kontrolle von Cross Compliance-Anforderungen bei landwirtschaftlichen Betrieben, die Direktzahlungen oder Flächenbeihilfen aus dem ELER erhalten AI 6: Verfügungsbefugnis der Fläche eines öffentlichen od. gemeinnützigen Besitzers AI 7: Maßnahmen zur Information durch die Naturschutzbehörden AI 8: Durchführung von Ausgleichs-, Ersatz- oder Kohärenzmaßnahmen Vertragliche Instrumente - VI 1: Verträge mit Landnutzern (z. B. Agrarumweltmaßnahmen, Betriebsberatungen) VI 2: Freiwillige Vereinbarungen mit Nutzern (z. B. touristische Nutzer) VI 3: Verträge mit Vereinen, Verbänden, Ehrenamtlichen zur Gebietsbetreuung Grundsätzlich soll neben dem Vollzug der bereits bestehenden Rechtsvorschriften den administrativen und vertraglichen Maßnahmen der Vorrang eingeräumt werden, sofern ein gleichwertiger Schutz wie mit rechtlichen Maßnahmen (vgl. § 3 BNatSchG) erreicht wird. 91 Managementplan für das FFH-Gebiet DE 2441-303 Kölpinsee und Nordteil Fleesensee Im FFH-Gebiet DE 2441-303 sind in Bezug auf die Sicherung der Erhaltungszustände in erster Linie die rechtlichen Instrumente RI 1 und RI 2 von Relevanz. Ein Großteil der LRT und Arten-Habitate befindet sich innerhalb von Naturschutzgebieten. Mit Ausnahme des LRT 6510 „Magere Flachlandmähwiesen“ sowie der Wald-LRT 9110 „HainsimsenBuchenwald“ und 9130 „Waldmeister-Buchenwälder“ unterliegen alle LRT dem gesetzlichen Biotopschutz nach § 20 NatSchAG M-V und wurden zum großen Teil im Rahmen der landesweiten Kartierung der gesetzlich geschützten Biotope als § 20-Biotope erfasst. Abweichungen gibt es hinsichtlich der Ausgrenzungen von Teilflächen der LRT im Vergleich mit der Ausgrenzung der § 20 Biotope. Diesbezüglich ist eine Aktualisierung erforderlich, um den Vollzug des gesetzlichen Biotopschutzes zu gewährleisten. Für die Planung und Umsetzung der Pflege-, Nutzungs- und Entwicklungsmaßnahmen sind vor allem das administrative Instrument AI 4 sowie die vertraglichen Instrumente VI 1 und VI 2 relevant. Die entsprechenden Förder- und damit Finanzierungsinstrumente sind in der Tabelle 32 benannt. Für die Sicherung nutzungsabhängiger LRT sowie den Erhalt von extensiv genutzten Bereichen mit Pufferfunktion wird vor allem das vertragliche Instrument VI 1 genutzt. Hier bestehen Verträge zur Naturschutzgerechten Grünlandnutzung sowie zur Einführung und Beibehaltung ökologischer Anbauverfahren. Die Umsetzung der Wiederherstellungs- und Pflegemaßnahme zugunsten der Moorstandorte am NO-Ufer Fleesensee (südöstlich Kramper Berg) sowie die Pflegemaßnahme am SO-Ufer des Jabeler Sees bezüglich des kalkreichen Niedermoores können (derzeit) jeweils durch Eigenmittel des Naturparks Nossentiner/ Schwinzer Heide und der örtlichen Forstbehörde realisiert werden. In Bezug auf den nutzungsabhängigen LRT 6510 sowie den nutzungsabhängigen Standort des Kriechenden Scheiberichs ist darüber hinaus das administrative Instrument AI 5 zu berücksichtigen (vgl. Kap. II.3.1). Der ottergerechte Umbau des Kreuzungsbauwerkes an der Graben-Straßen-Kreuzung bei Nossentin einschließlich des Rückbaus des Staus kann möglicherweise im Rahmen der Umsetzung einer Kompensationsmaßnahme (AI 8) oder in Kombination mit einer Projektförderung (AI 4) erfolgen. Die Otterschutzmaßnahmen in der Fischerei sowie die Einschränkung/ Anpassung der Grabenunterhaltung sind im Rahmen von freiwilligen Vereinbarungen (VI 2) mit den Nutzern (Fischereiunternehmen, Wasser- und Bodenverband) umsetzbar. Bei Lage der Maßnahmen in Naturschutzgebieten ist zusätzlich das rechtliche Instrument RI 2 zu berücksichtigen. Die Maßnahmen zur Sicherung und Entwicklung der Erhaltungszustände der Seen hinsichtlich der Nährstofffrachten und der Tourismus-/ Erholungsnutzung einschließlich wei- 92 UmweltPlan Managementplan für das FFH-Gebiet DE 2441-303 Kölpinsee und Nordteil Fleesensee UmweltPlan terer Untersuchungen sind durch ein behördliches Monitoring (AI 3) in Kombination mit der Förderung von Projekten (AI 4) umsetzbar. II.3.1 Cross Compliance-Bestimmungen Eine gesonderte Naturschutzberatung landwirtschaftlicher Betriebe ist im FFH-Gebiet DE 2441-303 nicht vorgesehen. Dennoch sind die Cross Compliance-Bestimmungen auch hier von Relevanz und von den Bewirtschaftern der landwirtschaftlichen Nutzflächen zu beachten. Die Zahlungen aus der Agrarförderung der Europäischen Union werden seit dem 01.01.2005 an die Einhaltung u. a. von bestimmten Grundanforderungen (z. B. Naturschutzverpflichtungen nach der FFH- und Vogelschutz-Richtlinie (FFH-RL, VS-RL)) und die Erhaltung der Flächen in einem „guten landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand“ geknüpft („Cross Compliance“). Werden die Anforderungen nicht eingehalten, erfolgt eine Kürzung der Beihilfe. Gemäß Art. 5 CC-VO sind folgende Bestimmungen der FFH-RL und VS-RL als Grundanforderungen relevant (Anhang II der CC-VO): - VS-RL: Art. 3; 4; 5 FFH-RL: Art. 6; 13 Gegenüber jedermann werden die europarechtlichen Bestimmungen der FFH-RL und VSRL nur wirksam, wenn sie mit nationalen Vorschriften (z. B. BNatSchG, NatSchAG M-V) umgesetzt werden. Dies hat zur Folge, dass im Rahmen der CC-Bestimmungen die nationalen Regelungen relevant sind, die der Umsetzung der in der CC-VO aufgeführten Bestimmungen der FFH-RL und VS-RL dienen. Voraussetzung für die CC-Relevanz sind außerdem der Zusammenhang mit einer landwirtschaftlichen Tätigkeit (Art. 1 Abs. 2 CCVO) und die Information der Direktzahlungsempfänger über die einzuhaltenden Anforderungen (Art. 4 Abs. 2 CC-VO). Für den Landwirt gelten u. a. die in folgender Tabelle zusammengefassten allgemeinen Verpflichtungen. Tabelle 31: Pflichten der landwirtschaftlichen Betriebe zur nationalen Umsetzung der Cross Compliance-relevanten Naturschutzvorschriften mit Bezug zum Gebietsmanagement Nr. Pflichten des Landwirts Nationale Rechtsvorschrift 1 Verbot der Beseitigung von Landschaftselementen oder der erheblichen Beeinträchtigung von geschützten Biotopen § 28 BNatSchG DirektzahlungenVerpflichtungsverordnung, §20NatSchAG M-V 2 Verbot des Verstoßes gegen die Vorschriften für besonders geschützte Vogelarten § 44 BNatSchG 3 Verbot der Beseitigung von Wuchsorten von Pflanzen des Anhangs IV der FFH-RL § 44 BNatSchG 4 Verbot der Änderung der Nutzungsart von Dauer- § 12 Abs. 1 Nr. 16 NatSchAG M-V, Dauergrün- 93 Managementplan für das FFH-Gebiet DE 2441-303 Kölpinsee und Nordteil Fleesensee Nr. Pflichten des Landwirts Nationale Rechtsvorschrift grünland auf Niedermoorstandorten, Umbruchverbot für Dauergrünland landverordnung 5 Verbot der intensiven landwirtschaftlichen Nutzung von Ödland oder naturnahen Flächen § 12 Abs. 1 Nr. 17 NatSchAG M-V 6 Einhaltung der gebietsspezifischen Regelungen zum Erhalt oder zur Wiederherstellung des günstigen Erhaltungszustandes der maßgeblichen Bestandteile § 33 Abs. 1 BNatSchG, Schutzgebietsverordnung nach § 22 BNatSchG, Schutzgebietserklärung nach § 21 Abs. 2 NatSchAG M-V, durch Erlass eines Managementplanes/ Abschluss einer Vereinbarung mit gleichwertigem Schutz nach § 32 Abs. 4 BNatSchG Die Bewirtschafter landwirtschaftlicher Flächen innerhalb des FFH-Gebietes sind über die aktuelle Lage der FFH-LRT sowie der Habitate der Anhang II-Arten zu informieren. Das hat insofern eine besondere Bedeutung, da bspw. der LRT 6510 „Magere FlachlandMähwiesen“ landwirtschaftlich genutzt wird und der Erhalt der einzigen LRT-Fläche im FFH-Gebiet am SO-Ufer des Kölpinsees an die Fortsetzung der extensiven Bewirtschaftung gebunden ist. Auch für die Wiese am NO-Ufer des Fleesensees als Lebensraum des Kriechenden Scheiberichs ist die Nutzung langfristig zu sichern. Die Information und Beratung der Landwirte in Bezug auf ihre besonderen Verpflichtungen innerhalb des FFH-Gebietes erfolgt durch das StALU Mecklenburgische Seenplatte bzw. entsprechende Auftragsvergabe. II.3.2 Finanzierungsinstrumente zur Umsetzung der Maßnahmenvorschläge Für die Umsetzung der Maßnahmen stehen derzeit vor allem folgende Finanzierungsinstrumente (FI) zur Verfügung: FI 1: Richtlinie zur Förderung der nachhaltigen Entwicklung von Gewässern und Feuchtlebensräumen (FöRiGeF) FI 2: Richtlinie zur Förderung von Investitionen zugunsten schützenswerter Arten und Gebiete (FöRiSAG) FI 3: Richtlinie zur Förderung forstwirtschaftlicher Maßnahmen im Rahmen des ELER FI 4: Richtlinie zur Förderung der naturschutzgerechten Grünlandnutzung17 FI 5: Richtlinie zur Förderung der integrierten ländlichen Entwicklung FI 6: Richtlinie zur Sachkostenförderung für Projekte der Landschaftspflege FI 7: Richtlinie für die Förderung von Maßnahmen des Biotop- und Artenschutzes 17 Aufgrund der aktuell vorliegenden Vorschläge der Kommission zur Gestaltung der Förderperiode von 2014 bis 2020, wurde für das Antragsjahr 2012 (15.05.2012) Folgendes festgelegt: Für die Maßnahme Förderung der naturschutzgerechten Grünlandnutzung können Betriebe, deren Verpflichtung in 2012 ausläuft, die bestehenden Verpflichtungen um 2 Jahre verlängern. Pressemitteilung Nr. 332/2011 - 20.12.2011 - LU - Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz (Information des StALU Mecklenburgische Seenplatte vom 24.01.2012) 94 UmweltPlan Managementplan für das FFH-Gebiet DE 2441-303 Kölpinsee und Nordteil Fleesensee UmweltPlan FI 8: Mittel für Pflege-, Entwicklungs- und Renaturierungsmaßnahmen im NSG FI 9: Mittel für die Pflege-Nutzung naturnaher Moore FI 10: Richtlinie zur Förderung emissionsmindernder Anbauverfahren im Ackerfutterbau18 FI 11: Richtlinie zur Förderung von Blühflächen als Bienenweide FI 12: Richtlinie für die Förderung der integrierten ländlichen Entwicklung FI 13: Richtlinie zur Förderung forstwirtschaftlicher Maßnahmen im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ FI 14: Richtlinie zur Förderung forstwirtschaftlicher Maßnahmen im Rahmen des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raumes FI 15: Durchführung als Ausgleichs- und Ersatzmaßnahme FI 16: Durchführung als Kohärenzsicherungsmaßnahme FI 17: Schonstreifen im Ackerbau (Richtlinie vom 11.03.2011) FI 18: Richtlinie Managementpläne in Natura 2000-Gebieten (FöRiMan) FI 19: Richtlinie zur Förderung der Einführung und Beibehaltung ökologischer Anbauverfahren in der landwirtschaftlichen Erzeugung (Extensivierungsrichtlinie) Die zur Maßnahmenplanung und -umsetzung im FFH-Gebiet DE 2441-303 in Frage kommenden bzw. bereits genutzten Finanzierungsinstrumente sind durch Fettdruck hervorgehoben. In der folgenden Tabelle sind die Umsetzungs- und Finanzierungsinstrumente den jeweiligen Maßnahmen zugeordnet. 18 Aufgrund der aktuell vorliegenden Vorschläge der Kommission zur Gestaltung der Förderperiode von 2014 bis 2020, wurde für das Antragsjahr 2012 (15.05.2012) Folgendes festgelegt: Für diese Maßnahme ist trotz der derzeitig erfolgreichen Anwendung im Hinblick auf die neue Förderperiode ab 2014 eine Bewertung im Rahmen der Vorgaben der Kommission vorzunehmen. Damit können für diese Maßnahmen keine Neu- und Erweiterungsanträge gestellt werden. Pressemitteilung Nr. 332/2011 - 20.12.2011 - LU - Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz (Information des StALU Mecklenburgische Seenplatte vom 24.01.2012) 95 Managementplan für das FFH-Gebiet DE 2441-303 Kölpinsee und Nordteil Fleesensee Tabelle 32: Instrumente zur Umsetzung der Maßnahmen lfd. Nr. Beschreibung der Maßnahme Maßnahmentyp Schutzobjekte L001 Sicherung der standörtlichen Gegebenheiten S LRT 3150 Kranich RI 1 nein - L002 Erweiterung der Pufferstrukturen zur angrenzenden Ackernutzung (Extensivierung der Nutzung) – außerhalb FFH-Gebiet (evtl. Auflichtung des Gehölzbestandes im Westen zur Förderung der Amphibieneignung) wE LRT 3150 VI 1 ja L003 Erhalt der extensiven Grünlandnutzung einschließlich Mahdgutberäumung N LRT 6510, LRT 3150, LRT 3140 Schwarzmilan, Neuntöter, Rotmilan, Wachtelkönig, Wespenbussard VI 1, AI 5 L004 Partielle Gehölzentnahme und anschließende, regelmäßige Entbuschung („Entkusselung“) einschließlich Gehölzberäumung P LRT 7140, (LRT 7210) , Bauchige Windelschnecke A005 Erhalt der Röhrichtfläche am Südufer des Kölpinsees S L006 (a,b) Erhalt der extensiven Grünlandnutzung (Pufferfunktion) A007a A007b 19 Umsetzung durch Darstellung im GLRP UNB B.3.1 FI 17 StALU MS LWB Hohls E.9.1 ja FI 19 StALU MS LWB Großmann T.6.1 E.9.1 Umsetzungs- Finanzbeinstrument darf AI 4 ja FI 9 UNB M.2.2 Bauchige Windelschnecke Rohrdommel, Rohrweihe RI 1 nein - UNB B.3.1 N LRT 7140, LRT 3140, Bauchige Windelschnecke Rot- u. Schwarzmilan VI 1 ja FI 19 StALU MS LWB Großmann E.9.1 Reduzierung/ Anpassung der Grabenunterhaltung (ökologisch orientierte Grabenräumung) wE Schlammpeitzger, (Fischotter) RI 2, VI 2 nein - WBV Müritz F.4.2 Reduzierung/ Anpassung der Grabenunterhaltung (ökologisch orientierte Grabenräumung) wE Schlammpeitzger, (Fischotter) VI 2 nein - WBV Müritz F.4.2 19 LRT 7140 weist mosaikartig eingestreut Braunmoos-Schneidenröhricht auf (vgl. Kap. I.3.1) 96 UmweltPlan Finanzierungsinstrument Managementplan für das FFH-Gebiet DE 2441-303 Kölpinsee und Nordteil Fleesensee lfd. Nr. Beschreibung der Maßnahme Maßnahmentyp Schutzobjekte Umsetzungs- Finanzbeinstrument darf A007c Reduzierung/ Anpassung der Grabenunterhaltung (ökologisch orientierte Grabenräumung) wE Schlammpeitzger, (Fischotter) VI 2 nein L008 Sicherung der standörtlichen Gegebenheiten S LRT 7140 Rohrdommel, Rohrweihe RI 2 L009 Sicherung der standörtlichen Gegebenheiten S LRT 7210 Rohrdommel, Rohrweihe L010 Sicherung der standörtlichen Gegebenheiten S L011 Sicherung der standörtlichen Gegebenheiten L012 Finanzierungsinstrument UmweltPlan Umsetzung durch Darstellung im GLRP - WBV Müritz F.4.2 nein - StALU MS M.2.1 RI 2 nein - StALU MS B.3.1 LRT 7210 Rohrdommel, Rohrweihe RI 2 nein - StALU MS B.3.1 S LRT 7210, Bauchige Windelschnecke Kranich RI 2 nein - StALU MS B.3.1 Sicherung der standörtlichen Gegebenheiten S LRT 7210, LRT 7140, Bauchige Windelschnecke Kranich RI 2 nein - StALU MS B.3.1 L013 Sicherung der standörtlichen Gegebenheiten S LRT 7210 Kranich, Rohrdommel, Rohrweihe RI 1 nein - StALU MS B.3.1 L014 Partielle Gehölzentnahme und Wiederaufnahme der Mahd (jährlich, im Spätsommer) einschließlich Gehölz- und Mahdgutberäumung P/W LRT 7230, LRT 7140 Kranich, Rotmilan, Wachtelkönig, Schwarzmilan AI 4 Eigenmittel NP ja FI 9 Eigenmittel NP NP NSH M.2.2 L015 Erhalt der extensiven Grünlandnutzung (Pufferfunktion) N LRT 7230, LRT 7140 Rotmilan, Schwarzmilan, Wachtelkönig VI 1 ja FI 4 StALU MS, Bewirtschafter E.9.1 A016 Reduzierung/ Anpassung der Grabenunterhaltung (ökologisch orientierte Grabenräumung) Kontrolle auf entnommene Kleinfische bei der Grabenunterhaltung wE Fischotter, Steinbeßer, (Schlammpeitzger) VI 2 nein - WBV Müritz, NP NSH, StALU MS F.4.2 97 Managementplan für das FFH-Gebiet DE 2441-303 Kölpinsee und Nordteil Fleesensee lfd. Nr. Beschreibung der Maßnahme Maßnahmentyp Schutzobjekte A017 Entwicklung eines Ufergehölzstreifens (Breite: 5-10 m, standorttypische Gehölze – Erle, Weide) wE Fischotter, Steinbeißer AI 4 ja FI 1 A018 (a,b) Umbau des Kreuzungsbauwerkes an der Graben-Straßen-Kreuzung bei Nossentin; Rückbau des Staus wE Fischotter, Steinbeßer, (Schlammpeitzger) AI 4, AI 8 ja FI 15, FI 16 A019 Erhalt der Grünlandnutzung N Kriechender Scheiberich Schwarzmilan, Neuntöter, Rotmilan, Wachtelkönig VI 1, AI 5 nein L020 Sicherung der standörtlichen Gegebenheiten S LRT 7210 Rohrdommel, Rohrweihe RI 2 L021 Sicherung der standörtlichen Gegebenheiten S LRT 7210 Kranich, Rohrdommel, Rohrweihe L022 Partielle Gehölzrücknahme u. Wiederaufnahme der Mahd (einschürig im Spätsommer) ein20 schließlich Gehölz- und Mahdgutberäumung P LRT 7230 Schwarzmilan A023 Erhalt des Grabens am Nordufer des Kölpinsees mit extensiver Umlandnutzung; Verzicht auf Grabenunterhaltung S L024 Sicherung der standörtlichen Gegebenheiten; keine Erweiterung des Bootsanlegers A025 20 Finanzierungsinstrument Umsetzung durch Darstellung im GLRP WBV Müritz, Malcho- F.4.4 wer Landhof GmbH StALU MS StALU MS, SBA Neustrelitz, WBV Müritz L.11.3 - LUNG M-V, Malchower Landhof GmbH B.3.2 nein - StALU MS B.3.1 RI 2 nein - StALU MS B.3.1 AI 4 Eigenmittel Forst ja Kammmolch RI 1 nein - UNB F.4.1 S LRT 7210 RI 1 nein - UNB M.2.2 Otterschutzmaßnahmen in der Fischerei (EinS satz von Reusengittern und Prüfung alternativer Schutzmaßnahmen – Versuch mit Otterausstieg-Reusen, Prüfung und ggf. Anpassung der Fischotter RI 2, VI 2 nein - Fischerei Müritz-Plau GmbH, StALU MS Maßnahme in 2011 umgesetzt (Information Herr Zentner, Forstamt Nossentiner Heide, am 22.11.2011). 98 Umsetzungs- Finanzbeinstrument darf FI 9 StALU MS, FoA Eigenmittel Forst Nossentiner Heide UmweltPlan M.2.2 Managementplan für das FFH-Gebiet DE 2441-303 Kölpinsee und Nordteil Fleesensee lfd. Nr. Beschreibung der Maßnahme Maßnahmentyp Schutzobjekte Umsetzungs- Finanzbeinstrument darf Finanzierungsinstrument UmweltPlan Umsetzung durch Darstellung im GLRP Reusenstandorte - Aufstellung von Reusen und Leitwehren nicht im ufernahen Bereich) Zusätzliche Erfassung von Fischotter-Totfunden in der monatlichen Fangmeldung L026 (a,b,c) Prüfung und ggf. Optimierung der bestehenden Austonnung der NSG-Grenzen S LRT 3140, LRT 7210, LRT 7140, Steinbeißer, Fischotter Rohrweihe, Rohrdommel, Eisvogel RI 2 nein - UNB, WSA Lauenburg S.5.5 L027 Prüfung auf Nährstofffrachten, Machbarkeitsstudie zur Reduzierung der Nährstoffeinträge aus dem Einzugsgebiet mit dem Ziel des Erhalts und der Entwicklung von mesotrophen Seen mit charakteristischen und artenreichen Makrophytenbeständen S/wE LRT 3140, Steinbeißer, Fischotter, (Schlammpeitzger) (Rohrdommel, Rohrweihe, Eisvogel) AI 3, AI 4 ja FI 18 StALU MS S.5.2 S.5.4 L028 Sensibilisierung von Nutzern und Nutzergruppen zum Schutz sensibler Uferbereiche mit dem Ziel einer (zeitlich begrenzten) Nutzungsbeschränkung Einrichtung eines Monitorings zur Erfassung von möglichen Beeinträchtigungen durch Tourismus- und Erholungsnutzungen des Kölpinsees S LRT 3140, LRT 7210, Fischotter, Steinbeißer Kranich (Rastvogel) AI 3, AI 4 ja FI 18 StALU MS S.5.5 L029 Überregionales Konzept zur naturverträglichen Tourismus- und Erholungsnutzung der Oberen Seen, Schwerpunkt: Schiffs- und Bootsverkehr S LRT 3140, LRT 7210, Fischotter, Steinbeißer AI 4 ja FI 18 StALU MS, StALU WM S.5.2 99 Managementplan für das FFH-Gebiet DE 2441-303 Kölpinsee und Nordteil Fleesensee II.4 Kosten und Finanzierung der Erhaltungs- und Wiederherstellungsmaßnahmen Im Zuge der Managementplanung werden (zwingende) Erhaltungs- und Wiederherstellungsmaßnahmen bestimmt, für deren Durchführung die Finanzierung gesichert sein muss. Die daraus resultierenden Kosten sind in der folgenden Tabelle zusammenfassend dargestellt. Kosten für darüber hinausgehende (wünschenswerte) Entwicklungsmaßnahmen werden hingegen nicht ermittelt. Da die Kosten für die Erhaltungs- und Wiederherstellungsmaßnahmen stark von den im Rahmen der Managementplanung nicht vollständig zu beurteilenden Rahmenbedingungen abhängen, können diese nur grob geschätzt und überschlägig angegeben werden. Folgendes ist zu berücksichtigen: - - Im Rahmen der Kostenschätzung werden auch die Aufwendungen der derzeit laufenden Verträge zur Naturschutzgerechten Grünlandnutzung sowie zur Einführung und Beibehaltung ökologischer Anbauverfahren ermittelt und dargestellt. Dabei wird die relevante Förderprämie entsprechend dem Vertragsmuster zugrunde gelegt. Für einige Maßnahmen entstehen Kosten nur unter bestimmten Bedingungen (in Abhängigkeit der Biotopentwicklung) oder werden in größeren Zeitabständen wirksam (Gehölzrücknahme). Gegebenenfalls wird in der Tabelle darauf verwiesen. Die überschlägig ermittelten Kosten sind in folgender Tabelle zusammengestellt. Tabelle 33: lfd. Nr. Kostenschätzung und Angabe der Kostenart für erforderliche Erhaltungsund Wiederherstellungsmaßnahmen Maßnahmentyp Ortsbezeichzeichnung/ Lage/ Teilfläche Finanzbedarf Projektumsetzung jährlich L003 Erhalt der extensiven Grünlandnutzung einschließlich Mahdgutberäumung N Frischwiese am SO-Ufer Kölpinsee - 2.160 € L004 Partielle Gehölzentnahme und anschließende, regelmäßige Entbuschung („Entkusselung“) einschließlich Gehölzbe-räumung P Basen-Zwischenmoor am S-Ufer Kölpinsee (nordöstlich Grabenitz) 500 € (Entnahme von Weiden auf 10% der Fläche) 1.500 € (Entbuschung/“ Entkusselung“ der Gesamtfläche in regelmäßigen, durch ein Monitoring festzulegenden Abständen, ca. alle 3-8 Jahre) L006 Erhalt der extensiven (a,b) Grünlandnutzung (Pufferfunktion) N GL-Flächen am S-Ufer Kölpinsee (nordöstlich Grabenitz) - 968 € L014 Partielle Gehölzentnahme und Wiederaufnahme der Mahd (jährlich) einschließ- P/W Niedermoor und anschließendes BasenZwischenmoor am NO- 1.000 € (Erst-Entbuschung auf 640 € (Mahd auf der Gesamtfläche 100 Beschreibung der Maßnahme UmweltPlan Managementplan für das FFH-Gebiet DE 2441-303 Kölpinsee und Nordteil Fleesensee lfd. Nr. Beschreibung der Maßnahme Maßnahmentyp lich Gehölz- und Mahdgutberäumung Ortsbezeichzeichnung/ Lage/ Teilfläche Finanzbedarf Ufer Fleesensee (südöstlich Kramper Berg) 5% der Flämit Abtransport che und des Mahdguts) Mahd auf der Gesamtfläche mit Abtransport des Mahdguts) Projektumsetzung jährlich L015 Erhalt der extensiven Grünlandnutzung (Pufferfunktion) N GL-Flächen am NO-Ufer Fleesensee (südöstlich Kramper Berg) - 493 € L022 Partielle Gehölzentnahme und Wiederaufnahme der Mahd (einschürig im Spätsommer) einschließlich Gehölz- und Mahdgutberäumung P Niedermoor am SO-Ufer Jabeler See - 150 €1) L027 Prüfung auf Nährstofffrachten, Machbarkeitsstudie zur Reduzierung der Nährstoffeinträge aus dem Einzugsgebiet mit dem Ziel des Erhalts und der Entwicklung von mesotrophen Seen mit charakteristischen und artenreichen Makrophytenbeständen S/wE L028 Sensibilisierung von Nutzern und Nutzergruppen zum Schutz sensibler Uferbereiche mit dem Ziel einer (zeitlich begrenzten) Nutzungsbeschränkung Einrichtung eines Monitorings zur Erfassung von möglichen Beeinträchtigungen durch Tourismus- und Erholungsnutzungen des Kölpinsees S Kölpinsee, Fleesensee derzeit nicht bezifferbar L029 Überregionales Konzept zur naturverträglichen Tourismus- und Erholungsnutzung der Oberen Seen, Schwerpunkt: Schiffs- und Bootsverkehr S Kölpinsee, Fleesensee und Obere Seen insgesamt derzeit nicht bezifferbar Kölpinsee, Fleesensee, derzeit nicht bezifferbar Jabeler See einschließlich einmündender Gräben Betrachtung des gesamten Einzugsgebietes 1) Information Herr Zentner (Forstamt Nossentiner Heide) am 22.11.2011; Maßnahme in 2011 umgesetzt (Gehölzrücknahme, Mahd) 101 UmweltPlan Managementplan für das FFH-Gebiet DE 2441-303 Kölpinsee und Nordteil Fleesensee UmweltPlan Quellenverzeichnis AMT MALCHOW (2010): Informationen zu Planungen im FFH-Gebiet, 03/2010 AMT SEENLANDSCHAFT WAREN (2011): Informationen zu Planungen im FFH-Gebiet, 11/2011 DIE UMWELTMINISTERIN DES LANDES MECKLENBURG-VORPOMMERN (1991): Rote Liste der gefährdeten Säugetiere Mecklenburg-Vorpommerns. Schwerin GNL/ GESELLSCHAFT FÜR NATURSCHUTZ UND LANDSCHAFTSÖKOLOGIE E.V. (2010): Bericht zur Erstellung des Fachbeitrages „Kartierung und Bewertung von Fischarten im Rahmen der Erarbeitung der Managementpläne für das FFH-Gebiet „Kölpinsee und Nordteil Fleesensee“ DE 2441-303. Kratzeburg GNL/ GESELLSCHAFT FÜR NATURSCHUTZ UND LANDSCHAFTSÖKOLOGIE E.V. (2010): Erfassung und Bewertung des LRT 3140 im FFH-Gebiet „Kölpinsee und Nordteil Fleesensee“ DE 2441303. Kratzeburg GNL/ GESELLSCHAFT FÜR NATURSCHUTZ UND LANDSCHAFTSÖKOLOGIE E.V. (2010): Kartierung und Bewertung der Habitatelemente vom Fischotter im FFH-Gebiet „Kölpinsee und Nordteil Fleesensee“ DE 2441-303 - Zwischenbericht. Kratzeburg GNL/ GESELLSCHAFT FÜR NATURSCHUTZ UND LANDSCHAFTSÖKOLOGIE E.V. (2011): Kurzbericht zur Kartierung und Bewertung der Habitatelemente des Fischotters im FFH-Gebiet „Kölpinsee und Nordteil Fleesensee“ DE 2441-303. Kratzeburg GUTACHTERBÜRO HENRI HOPPE (2010): Managementplan für das FFH-Gebiet „Kölpinsee und Nordteil Fleesensee“ (DE 2441-303) – Kartierung und Bewertung der Bauchigen Windelschnecke (Vertigo moulinsiana) A1016. Hof Gutow LANDKREIS MÜRITZ (Herr Rehm): Informationen zu ND, GLB und FND im FFH-Gebiet, 12/2010. LU M-V / MINISTERIUM FÜR LANDWIRTSCHAFT, UMWELT UND VERBRAUCHERSCHUTZ MECKLENBURG-VORPOMMERN (2008): Fachleitfaden „Managementplanung in Natura 2000-Gebieten“. Version 2, 6. Juni 2008. Schwerin LU M-V / MINISTERIUM FÜR LANDWIRTSCHAFT, UMWELT UND VERBRAUCHERSCHUTZ MECKLENBURG-VORPOMMERN (2010): Fachleitfaden „Managementplanung nach Art. 6 Abs. 1 FFHRichtlinie in Mecklenburg-Vorpommern“. Version 2.1, April 2010. Schwerin LU M-V/ MINISTERIUM FÜR LANDWIRTSCHAFT, UMWELT UND VERBRAUCHERSCHUTZ MECKLENBURG-VORPOMMERN (Herr Dr. Mathes): Informationen zur Seen-Bewirtschaftungsplanung im Rahmen der EU-WRRL, 08/2011. 102 Managementplan für das FFH-Gebiet DE 2441-303 Kölpinsee und Nordteil Fleesensee LU M-V/ MINISTERIUM FÜR LANDWIRTSCHAFT, UMWELT UND VERBRAUCHERSCHUTZ MECKLENBURG-VORPOMMERN (2011): FFH-Gebiet 2441-303 Kölpinsee und Nordteil Fleesensee – Managementplan Teilbereich Wald, 07.Januar 2011. Schwerin LUNG M-V/ LANDESAMT FÜR UMWELT, NATURSCHUTZ UND GEOLOGIE MECKLENBURGVORPOMMERN (2010): Gutachtlicher Landschaftsrahmenplan Mecklenburgische Seenplatte – Erste Fortschreibung, Entwurf zum Beteiligungsverfahren, Stand Oktober 2010. Güstrow LUNG M-V/ LANDESAMT FÜR UMWELT, NATURSCHUTZ UND GEOLOGIE MECKLENBURGVORPOMMERN (2011a): Stellungnahme zum Entwurf des FFH-Managementplans für das FFH-Gebiet DE 2441-303 „Kölpinsee und Nordteil Fleesensee“ – Grundlagenteil. Güstrow (weitergeleitet von StALU MS an UmweltPlan am 11.05.2011) LUNG M-V/ LANDESAMT FÜR UMWELT, NATURSCHUTZ UND GEOLOGIE MECKLENBURGVORPOMMERN (2011b): Geobasisdaten und Geofachdaten entsprechend der Aufstellung „Datenherausgabe LUNG für FFH-Managementplanungen“, Stand: 21.03.2011 NATURPARK NOSSENTINER/ SCHWINZER HEIDE (2012): Informationen zum Vorkommen von Anhang IV-Arten (Fledermäuse) im FFH-Gebiet, 02/2012 RUSSOW, B. (2009): Botanisches Artenmonitoring von FFH-Arten – Jahresbericht (Entwurf), im Auftrag des Amtes für Umwelt, Naturschutz und Geologie des Landes MecklenburgVorpommern, unveröffentlicht. SALIX – KOOPERATIONSBÜRO FÜR UMWELT- UND LANDSCHAFTSPLANUNG (2011): Weg um den Kölpinsee Grabenitz/Klink – FFH-Vorprüfung hinsichtlich des FFH-Schutzgebietes „Kölpinsee und Nordteil Fleesensee“ (DE 2441-303), Stand: 26. Juli 2011. Teterow SALIX – KOOPERATIONSBÜRO FÜR UMWELT- UND LANDSCHAFTSPLANUNG (2011): Weg um den Kölpinsee Grabenitz/Klink – FFH-Vorprüfung für SPA „Klocksiner Seenkette, Kölpin- und Fleesensee“ (DE 2441-401), Stand: 08.07.2011. Teterow SALIX – KOOPERATIONSBÜRO FÜR UMWELT- UND LANDSCHAFTSPLANUNG (2011): Bebauungsplan Nr. 8 „Zum Kölpinsee“ – Artenschutzfachbeitrag (AFB), Stand: 16. Juni 2011. Teterow STADT WAREN (MÜRITZ) (2010): Informationen zum Thema Tourismus/ Erholung sowie zu Planungen im FFH-Gebiet, 03/2010 TOURISMUSVERBAND MECKLENBURG-VORPOMMERN E.V. (2009): Das blaue Paradies – Wasserwandern in Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg-Berlin 2010/2011. Rostock TOURISMUSVERBAND MECKLENBURGISCHE SEENPLATTE E.V. (O.J.): Mecklenburgische Seenplatte – Campen im Land der tausend Seen. Röbel/Müritz 103 UmweltPlan Managementplan für das FFH-Gebiet DE 2441-303 Kölpinsee und Nordteil Fleesensee TOURISMUSVERBAND MECKLENBURGISCHE SEENPLATTE E.V. (O.J.): Mecklenburgische Seenplatte – Paddeln im Land der tausend Seen. Röbel/Müritz TOURISMUSVERBAND MECKLENBURGISCHE SEENPLATTE E.V. (O.J.): Mecklenburgische Seenplatte – Radeln im Land der tausend Seen. Röbel/Müritz UM M-V / UMWELTMINISTERIUM MECKLENBURG-VORPOMMERN / HRSG. (2003): Die Naturschutzgebiete in Mecklenburg-Vorpommern. Schwerin UM M-V / UMWELTMINISTERIUM MECKLENBURG-VORPOMMERN (2004): FFH-Meldung Mecklenburg-Vorpommern 2004 – Identifizierung der FFH-Lebensraumtypen in den vorgeschlagenen FFH-Gebieten in Mecklenburg-Vorpommern (Binnendifferenzierung). Schwerin VOIGTLÄNDER, U. ET AL. (2004/ 2007): Botanisches Artenmonitoring von FFH-Arten – Jahresbericht, im Auftrag des Umweltministeriums des Landes Mecklenburg-Vorpommern, unveröffentlicht. Offizielle Rad- und Wanderkarte „Naturpark Nossentiner/ Schwinzer Heide“, 3. Auflage. Studio Verlag Maiwald. Norderstedt Rad- und Wanderkarte „Vom Plauer See zur Müritz“, 4. Auflage 2004/2006. Studio Verlag, Landkarten und Vertrieb, Gabriele Maiwald. Norderstedt Internetlinks BUNDESAMT FÜR NATURSCHUTZ (2007): Verzeichnis der in Deutschland vorkommenden Lebensraumtypen des europäischen Schutzgebietssystems NATURA 2000. www.bfn.de/0316_typ_lebensraum.html (letzter Zugriff: 25.10.2010) BUNDESAMT FÜR NATURSCHUTZ (2010): Liste der in Deutschland vorkommenden Arten der Anhänge II, IV, V der FFH-Richtlinie (92/43/EWG). www.bfn.de/fileadmin/MDB/documents/themen/natura2000/artenliste.pdf (letzter Zugriff: 25.10.2010) BUNDESAMT FÜR NATURSCHUTZ (2010): Steckbriefe der Anhang-II-Arten nach FFH-Richtlinie. www.bfn.de/0316_arten.html (letzter Zugriff: 01.08.2011) EUROPEAN TOPIC CENTRE ON BIOLOGICAL DIVERSITY (2010): Biogeographical assessments at the EU 25 level. http://biodiversity.eionet.europa.eu/article17/chapter4 (letzter Zugriff: 25.10.2010) FISCHEREI MÜRITZ-PLAU GMBH (2011): Angaben zum Unternehmen und zu Angeboten. http://www.mueritzfischer.de (letzter Zugriff: 11.05.2011) 104 UmweltPlan Managementplan für das FFH-Gebiet DE 2441-303 Kölpinsee und Nordteil Fleesensee KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN (2009): Bericht der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament. Zusammenfassender Bericht über den Erhaltungszustand von Arten und Lebensraumtypen gemäß Artikel 17 der Habitatrichtlinie. http://ec.europa.eu/environment/nature/knowledge/rep_habitats/docs/com_2009_358_de.pdf (letzter Zugriff: 25.10.2010) LUNG M-V/ LANDESAMT FÜR UMWELT, NATURSCHUTZ UND GEOLOGIE MECKLENBURGVORPOMMERN (2011): Steckbriefe der in M-V vorkommenden Arten der Anhänge II und IV der FFH-Richtlinie. www.lung.mv-regierung.de/insite/cms/umwelt/natur/artenschutz/ffh_arten.htm (letzter Zugriff: 01.08.2011) WWF-OSTSEEBÜRO, STRALSUND: Informationen zum Boddenprojekt. www.wassersport-im-bodden.de (14.07.2011) 105 UmweltPlan Managementplan für das FFH-Gebiet DE 2441-303 Kölpinsee und Nordteil Fleesensee III. Anhang 106 UmweltPlan Managementplan für das FFH-Gebiet DE 2441-303 Kölpinsee und Nordteil Fleesensee III.1 UmweltPlan Verträglichkeitsprüfung der Maßnahmen der FFH-Managementplanung bezogen auf die Vogelschutzbelange des EU-Vogelschutzgebietes DE 2441-401 Klocksiner Seenkette, Kölpin- und Fleesensee Bei der Überlagerung von FFH-Gebieten mit EU-Vogelschutzgebieten müssen im Rahmen der Bearbeitung der FFH-Managementpläne die Belange des Vogelschutzes mit berücksichtigt werden. Beachtung findet dabei ausschließlich der Überlagerungsbereich zwischen FFH-Gebiet und EUVogelschutzgebiet. Die folgende Tabelle dokumentiert die Ergebnisse der Prüfung der FFH-Managementmaßnahmen auf Verträglichkeit mit den Belangen des EUVogelschutzgebietes. Dabei wurden nur die Vogelarten und deren Lebensraumelemente als maßgebliche Bestandteile des Gebietes berücksichtigt, die im Rahmen der FFH-Managementplanung bearbeitet wurden. Tabelle 34: Prüfung der FFH-Managementmaßnahmen auf Verträglichkeit mit den Erhaltungszielen des EU-Vogelschutzgebietes MaßnahmeNr. FFH-MP Maßnahmenbeschreibung L001, L008 bis L013, L020, L021 Sicherung der standörtlichen Gegebenheiten L002 Erweiterung der Pufferstrukturen zur angrenzenden Ackernutzung (Extensivierung der Nutzung) außerhalb FFH-Gebiet (evtl. Auflichtung des Gehölzbestandes im Westen zur Förderung der Amphibieneignung) L003 L004 Maßnahmentyp Beeinträchtigung maßgeblicher Bestandteile des EU-Vogelschutzgebietes Begründung S nein An den gegenwärtigen Verhältnissen ändert sich nichts, daher sind maßnahmenbedingte Beeinträchtigungen auf Zielvogelarten von vornherein ausgeschlossen. wE nein Durch die Maßnahme gehen keine Habitate von Zielvogelarten verloren. Vielmehr ist von einer Aufwertung von Habitaten aufgrund des größeren Strukturreichtums auszugehen, z.B. beim Wespenbussard. Erhalt der extensiven Grünlandnutzung einschließlich Mahdgutberäumung N nein An den gegenwärtigen Verhältnissen ändert sich nichts, daher sind maßnahmenbedingte Beeinträchtigungen auf Zielvogelarten von vornherein ausgeschlossen. Partielle Gehölzentnahme und anschließende, regelmäßige Entbuschung („Entkusselung“) einschließlich Gehölzberäumung P nein Der Bereich der Maßnahme überschneidet sich vollständig mit einem Habitat des Kranichs. Relevante maßnahmenbedingte Beeinträchtigungen des Kranichs sind nicht zu erwarten, da die partielle Gehölzentnahme und die regelmäßige 107 Managementplan für das FFH-Gebiet DE 2441-303 Kölpinsee und Nordteil Fleesensee MaßnahmeNr. FFH-MP Maßnahmenbeschreibung Maßnahmentyp Beeinträchtigung maßgeblicher Bestandteile des EU-Vogelschutzgebietes UmweltPlan Begründung Entbuschung das Habitat nicht entwerten, sondern eher zu einer Aufwertung durch Verbesserung der lokalen Wasserverhältnisse beitragen (stärkere Vernässung des Habitats). A005 Erhalt der Röhrichtfläche am Südufer des Kölpinsees S nein An den gegenwärtigen Verhältnissen ändert sich nichts, daher sind maßnahmenbedingte Beeinträchtigungen auf Zielvogelarten von vornherein ausgeschlossen. L006 (a,b), L015 Erhalt der extensiven Grünlandnutzung (Pufferfunktion) N nein An den gegenwärtigen Verhältnissen ändert sich nichts, daher sind maßnahmenbedingte Beeinträchtigungen auf Zielvogelarten von vornherein ausgeschlossen. A007 (a,b,c) Reduzierung/ Anpassung der Grabenunterhaltung (ökologisch orientierte Grabenräumung) wE nein Aus einer ökologisch orientierten Grabenräumung lassen sich keine Wirkprozesse mit Beeinträchtigungspotenzial ableiten. Es werden keine Habitate vernichtet oder beeinträchtigt. Vielmehr verbessern sich tendenziell die Nahrungsbedingungen von Zielvogelarten (z.B. Rotmilan, Schwarzmilan), da eine Zunahme potenzieller Nahrungstiere prognostiziert wird (z.B. Amphibien). L014 Partielle Gehölzentnahme und Wiederaufnahme der Mahd (jährlich, im Spätsommer) einschließlich Gehölz- und Mahdgutberäumung P/W nein Alle Vogelarten mit Habitaten im Bereich der Maßnahme (Wachtelkönig, Schwarzmilan, Rotmilan, Kranich) profitieren, da die Flächen besser zur Nahrungssuche genutzt werde können (Rotmilan, Schwarzmilan, Kranich), neue Nahrungshabitate geschaffen werden (Rotmilan, Schwarzmilan), weniger Gehölze die Habitatqualität erhöhen (Wachtelkönig) bzw. eine einmalige Mahd im Spätsommer das Habitat dauerhaft sichert (Wachtelkönig). A016 Reduzierung/ Anpassung der Grabenunterhaltung (ökologisch orientierte Grabenräumung) Kontrolle auf entnommene Kleinfische bei der Grabenunterhaltung wE nein Aus einer ökologisch orientierten Grabenräumung lassen sich keine Wirkprozesse mit Beeinträchtigungspotenzial ableiten. Es werden keine Habitate vernichtet oder beeinträchtigt. Vielmehr verbessern sich tendenziell die Nahrungsbedingungen von Zielvogelarten (z.B. Rotmilan, Schwarzmilan), da eine Zunahme potenzieller Nahrungstiere prognostiziert wird (z.B. Amphibien). Aus der Kontrolle auf entnommene Fische lassen sich keine vorhabenbedingte Wirkprozesse mit Beeinträchtigungspotenzial auf die Zielvogelarten ableiten. A017 Entwicklung eines Ufergehölzstreifens (Breite: 510 m, standorttypische Gehölze – Erle, Weide) wE nein Im Bereich des zu entwickelnden Ufergehölzstreifens liegen (Nahrungs)Habitate von Rot- und Schwarzmilan. Der kleinflächige Verlust von Nahrungshabitaten (ca. 800 m²) kann vor dem Hintergrund der großflächigen Verbreitung von Grünlandflächen und der Schaffung von zusätzlichen Grünlandflächen an anderer Stelle (vgl. L014 und L022) zu keiner Beeinträchtigung des günstigen Erhaltungszu- 108 Managementplan für das FFH-Gebiet DE 2441-303 Kölpinsee und Nordteil Fleesensee MaßnahmeNr. FFH-MP Maßnahmenbeschreibung Maßnahmentyp Beeinträchtigung maßgeblicher Bestandteile des EU-Vogelschutzgebietes UmweltPlan Begründung stands der Nahrungshabitate von Rot- und Schwarzmilan führen. A018 (a,b) Umbau des Kreuzungsbauwerkes an der GrabenStraßen-Kreuzung bei Nossentin; Rückbau des Staus wE nein Durch den Umbau werden keine Habitate von Zielvogelarten überbaut. Mögliche baubedingte Beeinträchtigungen können nur Nahrungshabitate von Rot- und Schwarzmilan betreffen. Aufgrund der weitläufigen Verbreitung dieser Habitate, den ohnehin großen Streifgebieten und dem temporären und örtlich eng umgrenzten Charakter der Umbaumaßnahmen können relevante Beeinträchtigungen von Zielvogelarten und deren Habitate ausgeschlossen werden. A019 Erhalt der Grünlandnutzung N nein An den gegenwärtigen Verhältnissen ändert sich nichts, daher sind maßnahmenbedingte Beeinträchtigungen auf Zielvogelarten von vornherein ausgeschlossen. L022 Partielle Gehölzrücknahme und Wiederaufnahme der Mahd (einschürig im Spätsommer) einschließlich Gehölz- und Mahdgutberäumung P nein Zwar überlagert sich der Bereich der Maßnahme mit dem Habitat des Schwarzspechts, allerdings hat dieser Bereich aufgrund des geringen Alters der Bäume keine wichtige Bedeutung für den Schwarzspecht. Insofern sind relevante Beeinträchtigungen auf den Schwarzspecht ausgeschlossen. Vielmehr wird diese Fläche für den Schwarzmilan deutlich als Nahrungshabitat aufgewertet. Diese Aufwertung überwiegt den kleinflächigen Verlust von Habitaten des Schwarzspechts deutlich, zumal man bei kleinräumigerer Habitatausweisung diesen Bereich möglicherweise gar nicht als Schwarzspechthabitat ausgegrenzt hätte. A023 Erhalt des Grabens am Nordufer des Kölpinsees mit extensiver Umlandnutzung; Verzicht auf Grabenunterhaltung S nein An den gegenwärtigen Verhältnissen ändert sich nichts, daher sind maßnahmenbedingte Beeinträchtigungen auf Zielvogelarten von vornherein ausgeschlossen. L024 Sicherung der standörtlichen Gegebenheiten; keine Erweiterung des Bootsanlegers S nein An den gegenwärtigen Verhältnissen ändert sich nichts, daher sind maßnahmenbedingte Beeinträchtigungen auf Zielvogelarten von vornherein ausgeschlossen. A025 Otterschutzmaßnahmen in der Fischerei (Einsatz von Reusengittern und Prüfung alternativer Schutzmaßnahmen – Versuch mit OtterausstiegReusen, Prüfung und ggf. Anpassung der Reusenstandorte - Aufstellung von Reusen und Leitwehren nicht im ufernahen Bereich) Zusätzliche Erfassung von Fischotter-Totfunden in der monatlichen Fangmeldung S nein Durch die Maßnahmen werden weder die Habitate von Zielvogelarten verändert noch die Vogelarten gestört. 109 Managementplan für das FFH-Gebiet DE 2441-303 Kölpinsee und Nordteil Fleesensee MaßnahmeNr. FFH-MP Maßnahmenbeschreibung L026 (a,b,c) Prüfung und ggf. Optimierung der bestehenden Austonnung der NSG-Grenzen L027 Maßnahmentyp Beeinträchtigung maßgeblicher Bestandteile des EU-Vogelschutzgebietes UmweltPlan Begründung S nein Durch die ggf. bessere Kennzeichnung werden mögliche Störungen in den ufernahen Habitaten von Rohrweihe und Rohrdommel eher verringert, was die Habitatqualität erhöhen würde. Prüfung auf Nährstofffrachten, Machbarkeitsstudie zur Reduzierung der Nährstoffeinträge aus dem Einzugsgebiet mit dem Ziel des Erhalts und der Entwicklung von mesotrophen Seen mit charakteristischen und artenreichen Makrophytenbeständen S/wE nein Aus der Prüfung von Nährstofffrachten bzw. einer Machbarkeitsstudie sind keine Wirkprozesse in Bezug auf Zielvogelarten ableitbar. Eine Reduzierung von Nährstoffeinträgen sichert den günstigen Erhaltungszustand von Rohrweihe, Rohrdommel und Eisvogel. L028 Sensibilisierung von Nutzern und Nutzergruppen zum Schutz sensibler Uferbereiche mit dem Ziel einer (zeitlich begrenzten) Nutzungsbeschränkung Einrichtung eines Monitorings zur Erfassung von möglichen Beeinträchtigungen durch Tourismusund Erholungsnutzungen des Kölpinsees S nein Eine (zeiltlich begrenzte) Nutzungsbeschränkung sensibler Uferbereiche des Kölpinsees sichert die Rastplatzfunktion des Sees für den Kranich. Vor allem das Ost- und Nordostufer des Sees wird von den Vögeln als Schlafplatz genutzt. Ansonsten sind keine Wirkprozesse auf Zielvogelarten ableitbar. L029 Überregionales Konzept zur naturverträglichen Tourismus- und Erholungsnutzung der Oberen Seen, Schwerpunkt: Schiffs- und Bootsverkehr S nein Es sind keine Wirkprozesse auf Zielvogelarten ableitbar. Fazit: Die Maßnahmen der FFH-Managementplanung stehen den Belangen des EU-Vogelschutzgebietes nicht entgegen. 110 Managementplan für das FFH-Gebiet DE 2441-303 Kölpinsee und Nordteil Fleesensee III.2 Dokumentation des Beteiligungs- und Abstimmungsverfahrens Die im Rahmen der FFH-Managementplanung für das FFH-Gebiet DE 2441-303 „Kölpinsee und Nordteil Fleesensee“ vorgesehenen öffentlichen Informationsveranstaltungen wurden vom StALU Mecklenburgische Seenplatte einberufen und unter Leitung der unabhängigen Moderatorin Frau Lutosch (mediation.moderation.trainings, Greifswald) durchgeführt. Die Protokolle sind dem Managementplan beigefügt. Darüber hinaus fanden zwei moderierte thematische Arbeitsgruppensitzungen statt, in denen die aus naturschutzfachlicher Sicht notwendigen Maßnahmen mit den jeweils betroffenen bzw. beteiligten Nutzern erörtert und vorabgestimmt wurden. Zahlreiche Einzelgespräche folgten. Die Abstimmungsergebnisse sowie weitere Anmerkungen und Hinweise sind den Protokollen und Gesprächsnotizen zu entnehmen, die ebenfalls dem Managementplan beigefügt sind. Die Veranstaltungen fanden in folgendem Zeitrahmen statt: Datum Ort Veranstaltung Inhalte 29.04.2010 NP NSH, Karow 1. Informationsveranstaltung Information zur Planaufstellung 01.03.2011 NP NSH, Karow 2. Informationsveranstaltung Vorstellung und Diskussion der Ergebnisse der Bestandserfassung und Bewertung, Darstellung des Handlungsbedarfs (naturschutzfachliche Grundlagen) 16.06.2011 Landratsamt, Waren Arbeitsgruppensitzung – AG 1 (Land-, Forst-, Wasserwirtschaft) Vorstellung und Diskussion der aus naturschutzfachlicher Sicht notwendigen Maßnahmen mit den Nutzern Arbeitsgruppensitzung – AG 2 (Tourismus, Fischerei, Wasserwirtschaft) 15.11.2011 NP NSH, Karow 3. Informationsveranstaltung Vorstellung der abgestimmten Maßnahmen und Umsetzungsvorschläge Folgende Protokolle sind dem Anhang beigefügt: (1) Protokoll der 1. öffentlichen Informationsveranstaltung am 29.04.2010 (2) Protokoll der 2. öffentlichen Informationsveranstaltung am 01.03.2011 (3) Protokoll der Arbeitsgruppensitzung – AG 1 (Land-, Forst- und Wasserwirtschaft) am 16.06.2011 (4) Protokoll der Arbeitsgruppensitzung – AG 2 (Tourismus, Fischerei und Wasserwirtschaft) am 16.06.2011 (5) Beratungsprotokoll zum Vor-Ort-Termin ‚Einfluss der Unterhaltung der Gräben am Blücherschen Bruch auf den Schlammpeitzger‘ am 20.07.2011 (6) Gesprächsnotizen zu Einzelgesprächen im Rahmen der Erörterung/ Vorabstimmung von Maßnahmen (7) Protokoll der 3. Öffentlichen Informationsveranstaltung am 15.11.2011 111 UmweltPlan