Abofalle, Internet-Abzocke und Stress mit dem Telefonanbieter
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Abofalle, Internet-Abzocke und Stress mit dem Telefonanbieter
Kanzlei am Rosenplatz Wichtige Mandanteninformation zur „Abofalle“, Internet-„Abzocke“ und Auseinandersetzungen mit Telefonanbietern oder Internetprovidern Sie haben eine Rechnung Ihres Telefonanbieters, Internetproviders oder von einem Internetportal erhalten, bei dem Sie einen kostenpflichtigen Vertrag geschlossen haben sollen und möchten dagegen vorgehen, weil Sie z. B. der Ansicht sind ♦ ist etwas für uns nicht nachvollziehbar, verständlich oder aufklärbar, kommen wir unaufgefordert auf Sie zu. ♦ Wir bitten Sie deshalb, von weiteren Rückfragen, E-Mails, Sachstandsanfragen, Terminwünschen pp. abzusehen, da diese von Ihrem Honorar nicht mehr gedeckt sind. bereits keinen Vertrag geschlossen zu haben, falsch oder gar nicht über die Kosten aufgeklärt wurden, die Rechnung als zu hoch empfinden, sich sonst wie übervorteilt oder betrogen fühlen, der Anbieter habe die Leistung nicht, nicht vollständig oder schlecht erbracht, ♦ ihre Kündigung oder der Widerruf nicht akzeptiert wird, ♦ zu Unrecht mit der Schufa oder einem Inkassobüro gedroht wird. 4. Werde ich mit meinem Anliegen Erfolg haben? ♦ ♦ ♦ ♦ ♦ Sehr gern helfen wir Ihnen auch in solchen Fällen weiter. Auf Grund unserer Erfahrung gelingt es uns regelmäßig, eine vernünftige Lösung zu finden. Wenn Sie uns in einer solchen Angelegenheit beauftragen, sollten Sie unbedingt folgende Fakten kennen: 1. Ihr Fall ist nicht wirtschaftlich – weder für Sie noch für uns! Regelmäßig geht es in diesen Fällen um relativ geringe Beträge, zumeist deutlich unter 1.000 EUR, oftmals auch deutlich unter 100 EUR. Wenn wir in derartigen Fällen unsere Gebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) abrechnen, erhalten wir für unsere Arbeit oftmals nur einen Betrag von nicht einmal 40 EUR netto – unabhängig davon, wie aufwändig Ihre Angelegenheit tatsächlich ist. Selbst bei einer guten Kostenstruktur von 50 – 60% bleiben uns von dem Honorar dann noch 20 EUR übrig – vor Steuern. Einen Erfolg können und werden wir Ihnen selbst dann nicht versprechen, wenn wir von diesem überzeugt sind. In den „Abofallen“- und „Abzocke“-Fällen bewegen sich die Anbieter oft in einer Grauzone. Die Anbieter berufen sich auf eines der rechtlichen Grundprinzipien, die Vertragstreue und nehmen für sich bzw. ihre Angebote gerade in Anspruch, dass deren Forderungen rechtmäßig zustande gekommen sind. Konnte indessen auch ein sorgfältiger Kunde nicht erkennen, worauf er sich einlässt, spricht viel dafür, dass derartige Verträge angreifbar sind. Man kann hier inzwischen von einer regelgerechten Industrie sprechen, die ständig auf der Suche nach neuen „Maschen“ ist, um an Ihr Geld zu gelangen. Die Gerichte hinken dieser Entwicklung regelmäßig hinterher, so dass dort die in Ihrem Fall eingesetzte Masche oftmals noch nicht bekannt ist. Bei Auseinandersetzungen mit Telekommunikationsdienstleistern wie der Telekom, Vodafone, 1 & 1, Alice, etc. besteht oftmals ein krasser Unterschied zwischen dem, was rechtlich zulässig ist und dem, was Sie als gerecht empfinden. Dem Streitverhältnis liegen Allgemeine Geschäftsbedingungen zu Grunde, die häufig „unfaire“ oder ungünstige Regelungen und Tarife beinhalten. Ist der Vertrag aber gleichwohl wirksam, müssen Sie sich an diesen halten – auch wenn das manchmal bitter ist. 5. Was ist eine „vernünftige“ Lösung? Natürlich eröffnet uns das RVG auch die Möglichkeit, mit Ihnen eine Honorarvereinbarung zu treffen, die für uns wirtschaftlich ist. Würden wir diese Mandate indessen zu unserem regulären Stundensatz von 220 EUR je Stunde abrechnen, wären die Kosten unserer Beauftragung oftmals höher als der Betrag, der mit Ihrem Anbieter im Streit steht. Ihr Rechtsschutzversicherer wird regelmäßig nur die Vergütung in Höhe der gesetzlichen Regelgebühren tragen. Einen Anbieter einer „Abofalle“ oder Internet „Abzocke“ hat regelmäßig kein Interesse daran, das Streitverhältnis gerichtlich zu klären. Oftmals werden dort 20.000 „Opfer“ und mehr monatlich zur Kasse gebeten. Selbst wenn davon nur 1% der Betroffenen bspw. die geforderten 100 EUR zahlen, wird mit der Masche noch ein Umsatz von 20.000,00 EUR erzielt – Monat für Monat, bis (gerichtlich) feststeht, dass es sich dort um Abzocke handelt und die Masche nicht mehr lukrativ ist. 2. Ohne Effizienz geht es nicht! Verlassen darauf können Sie sich indessen nicht, dass der Anbieter in Ihrem Fall genau so handeln wird. Falls Sie keine angemessene Vergütung auf der Basis einer Honorarvereinbarung tragen wollen oder können, müssen wir gemeinsam dafür sorgen, dass Ihre Angelegenheit effizient bearbeitet werden kann. Unsere Erfahrung erlaubt es uns, Ihr Anliegen in der Regel in einem einzigen Schreiben an die Gegenseite verständlich zu vermitteln. Dieses eine Schreiben ist meist alles, was wir in einer außergerichtlichen Auseinandersetzung für Sie tun können. Lenkt die Gegenseite hierauf nicht ein, so muss ggf. eine gerichtliche Auseinandersetzung geführt werden. 3. Was können Sie zur Effizienz beitragen? Damit Ihr Anliegen effizient bearbeitet werden kann, sollten Sie folgendes beherzigen: ♦ übersenden Sie uns gleich mit der Beauftragung alle relevanten Schriftstücke in geordneter, lesbarer Form Für den Anbieter, aber auch für Sie kann es in geeigneten Fällen sinnvoll sein, die Unsicherheit dadurch zu beseitigen, dass eine vergleichsweise Einigung erzielt wird. Damit wird ein langwieriger Prozess mit weiteren Kosten vermieden, an dessen Ende ein „Alles oder Nichts“ steht. Bei einem Vergleich müssen beide Seiten nachgeben, um einen Schlusspunkt unter den Streit zu setzen. So erzielen Sie mit unserer Hilfe eine schnelle vernünftige Lösung. Nur wenn Sie diese Regeln zu akzeptieren bereit sind, können wir gemeinsam mit Ihnen Ihren Fall nach den gewohnten Qualitätskriterien unserer Kanzlei bearbeiten und in diesen Sinne erfolgreich abschließen. Ansonsten werden weder Sie noch wir mit unserer Zusammenarbeit zufrieden sein können und wir müssten Ihr Mandat leider ablehnen.