Abofalle, Internet-Abzocke und Stress mit dem Telefonanbieter

Transcription

Abofalle, Internet-Abzocke und Stress mit dem Telefonanbieter
Kanzlei am Rosenplatz
Wichtige Mandanteninformation zur „Abofalle“, Internet-„Abzocke“
und Auseinandersetzungen mit Telefonanbietern oder Internetprovidern
Sie haben eine Rechnung Ihres Telefonanbieters, Internetproviders oder von einem Internetportal erhalten, bei dem Sie
einen kostenpflichtigen Vertrag geschlossen haben sollen
und möchten dagegen vorgehen, weil Sie z. B. der Ansicht
sind
♦ ist etwas für uns nicht nachvollziehbar, verständlich oder
aufklärbar, kommen wir unaufgefordert auf Sie zu.
♦ Wir bitten Sie deshalb, von weiteren Rückfragen, E-Mails,
Sachstandsanfragen, Terminwünschen pp. abzusehen, da
diese von Ihrem Honorar nicht mehr gedeckt sind.
bereits keinen Vertrag geschlossen zu haben,
falsch oder gar nicht über die Kosten aufgeklärt wurden,
die Rechnung als zu hoch empfinden,
sich sonst wie übervorteilt oder betrogen fühlen,
der Anbieter habe die Leistung nicht, nicht vollständig
oder schlecht erbracht,
♦ ihre Kündigung oder der Widerruf nicht akzeptiert wird,
♦ zu Unrecht mit der Schufa oder einem Inkassobüro gedroht wird.
4. Werde ich mit meinem Anliegen Erfolg haben?
♦
♦
♦
♦
♦
Sehr gern helfen wir Ihnen auch in solchen Fällen weiter.
Auf Grund unserer Erfahrung gelingt es uns regelmäßig, eine
vernünftige Lösung zu finden. Wenn Sie uns in einer solchen
Angelegenheit beauftragen, sollten Sie unbedingt folgende
Fakten kennen:
1. Ihr Fall ist nicht wirtschaftlich – weder für Sie
noch für uns!
Regelmäßig geht es in diesen Fällen um relativ geringe Beträge, zumeist deutlich unter 1.000 EUR, oftmals auch deutlich unter 100 EUR. Wenn wir in derartigen Fällen unsere
Gebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
abrechnen, erhalten wir für unsere Arbeit oftmals nur einen
Betrag von nicht einmal 40 EUR netto – unabhängig davon,
wie aufwändig Ihre Angelegenheit tatsächlich ist. Selbst bei
einer guten Kostenstruktur von 50 – 60% bleiben uns von
dem Honorar dann noch 20 EUR übrig – vor Steuern.
Einen Erfolg können und werden wir Ihnen selbst dann nicht
versprechen, wenn wir von diesem überzeugt sind.
In den „Abofallen“- und „Abzocke“-Fällen bewegen sich die
Anbieter oft in einer Grauzone. Die Anbieter berufen sich auf
eines der rechtlichen Grundprinzipien, die Vertragstreue und
nehmen für sich bzw. ihre Angebote gerade in Anspruch,
dass deren Forderungen rechtmäßig zustande gekommen
sind. Konnte indessen auch ein sorgfältiger Kunde nicht erkennen, worauf er sich einlässt, spricht viel dafür, dass derartige Verträge angreifbar sind. Man kann hier inzwischen von
einer regelgerechten Industrie sprechen, die ständig auf der
Suche nach neuen „Maschen“ ist, um an Ihr Geld zu gelangen. Die Gerichte hinken dieser Entwicklung regelmäßig hinterher, so dass dort die in Ihrem Fall eingesetzte Masche
oftmals noch nicht bekannt ist.
Bei
Auseinandersetzungen
mit
Telekommunikationsdienstleistern wie der Telekom, Vodafone, 1 & 1, Alice, etc.
besteht oftmals ein krasser Unterschied zwischen dem, was
rechtlich zulässig ist und dem, was Sie als gerecht empfinden. Dem Streitverhältnis liegen Allgemeine Geschäftsbedingungen zu Grunde, die häufig „unfaire“ oder ungünstige Regelungen und Tarife beinhalten. Ist der Vertrag aber gleichwohl wirksam, müssen Sie sich an diesen halten – auch
wenn das manchmal bitter ist.
5. Was ist eine „vernünftige“ Lösung?
Natürlich eröffnet uns das RVG auch die Möglichkeit, mit Ihnen eine Honorarvereinbarung zu treffen, die für uns wirtschaftlich ist. Würden wir diese Mandate indessen zu unserem regulären Stundensatz von 220 EUR je Stunde abrechnen, wären die Kosten unserer Beauftragung oftmals höher
als der Betrag, der mit Ihrem Anbieter im Streit steht. Ihr
Rechtsschutzversicherer wird regelmäßig nur die Vergütung
in Höhe der gesetzlichen Regelgebühren tragen.
Einen Anbieter einer „Abofalle“ oder Internet „Abzocke“ hat
regelmäßig kein Interesse daran, das Streitverhältnis gerichtlich zu klären. Oftmals werden dort 20.000 „Opfer“ und mehr
monatlich zur Kasse gebeten. Selbst wenn davon nur 1% der
Betroffenen bspw. die geforderten 100 EUR zahlen, wird mit
der Masche noch ein Umsatz von 20.000,00 EUR erzielt –
Monat für Monat, bis (gerichtlich) feststeht, dass es sich dort
um Abzocke handelt und die Masche nicht mehr lukrativ ist.
2. Ohne Effizienz geht es nicht!
Verlassen darauf können Sie sich indessen nicht, dass der
Anbieter in Ihrem Fall genau so handeln wird.
Falls Sie keine angemessene Vergütung auf der Basis einer
Honorarvereinbarung tragen wollen oder können, müssen wir
gemeinsam dafür sorgen, dass Ihre Angelegenheit effizient
bearbeitet werden kann.
Unsere Erfahrung erlaubt es uns, Ihr Anliegen in der Regel
in einem einzigen Schreiben an die Gegenseite verständlich zu vermitteln. Dieses eine Schreiben ist meist alles, was
wir in einer außergerichtlichen Auseinandersetzung für Sie
tun können.
Lenkt die Gegenseite hierauf nicht ein, so muss ggf. eine gerichtliche Auseinandersetzung geführt werden.
3. Was können Sie zur Effizienz beitragen?
Damit Ihr Anliegen effizient bearbeitet werden kann, sollten
Sie folgendes beherzigen:
♦ übersenden Sie uns gleich mit der Beauftragung alle relevanten Schriftstücke in geordneter, lesbarer Form
Für den Anbieter, aber auch für Sie kann es in geeigneten
Fällen sinnvoll sein, die Unsicherheit dadurch zu beseitigen,
dass eine vergleichsweise Einigung erzielt wird. Damit wird
ein langwieriger Prozess mit weiteren Kosten vermieden, an
dessen Ende ein „Alles oder Nichts“ steht. Bei einem Vergleich müssen beide Seiten nachgeben, um einen Schlusspunkt unter den Streit zu setzen. So erzielen Sie mit unserer
Hilfe eine schnelle vernünftige Lösung.
Nur wenn Sie diese Regeln zu akzeptieren bereit sind,
können wir gemeinsam mit Ihnen Ihren Fall nach den
gewohnten Qualitätskriterien unserer Kanzlei bearbeiten
und in diesen Sinne erfolgreich abschließen.
Ansonsten werden weder Sie noch wir mit unserer Zusammenarbeit zufrieden sein können und wir müssten
Ihr Mandat leider ablehnen.