Hauptverzeichnis - Luftsport

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Hauptverzeichnis - Luftsport
Luftsport Verband
Bayern e.V.
Allgemeines
Ausbildungshandbuch
Seite 5
Ausgabe August 2008
Hauptverzeichnis
Das Ausbildungshandbuch des Luftsport Verbandes Bayern ist modular aufgebaut und besteht aus folgenden Teilen bzw. Modulen:
Teil I
•
•
Teil II •
•
•
•
•
•
•
Allgemeines
Organisation des Ausbildungsbetriebs
Ausbildung von Segelflugzeugführern
Ausbildung von Motorseglerführern
Fluglehrer-Ausbildung
Sonstige Berechtigungen
Windenfahrer-Ausbildung
Verfahren bei Störungen und Unfällen
Index
Wählen Sie mit dem Cursor
und der linken Maustaste den
gewünschten Teil aus!
Anhang 1: Formblätter (sind über die einzelnen Module erreichbar)
Anhang 2: Vorschriften (sind über die einzelnen Module erreichbar)
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Ausbildungshandbuch
Luftsport Verband Bayern
Herausgeber: Luftsport Verband Bayern e.V.
Prinzregentenstrasse 120
81677 München
letzte Änderung: . -DQXDU 20
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Luftsport Verband
Bayern e.V.
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Ausbildungshandbuch
Seite 2
Ausgabe August 2008
Ausbildungshandbuch (AHB)
Das AHB regelt die Ausbildung zum Segelflugzeug- und Motorsegelflugzeugführer im Luftsport
Verband Bayern e. V. Der Registrierungsbescheid der Regierung von Oberbayern - Luftamt
Südbayern - vom Mai 200, mit welchem dem Luftsport Verband Bayern e. V. die Erlaubnis zur
Ausbildung von Luftfahrern erteilt wurde, ist die Grundlage für dieses AHB.
Das Ausbildungshandbuch ist eine verbindliche Anweisung und Arbeitsunterlage für die
Gruppenfluglehrer, Vereinsausbildungsleiter, Flug- und Theorielehrer. Es enthält Hinweise und
Richtlinien für die Segelflugzeug- und Motorseglerführerausbildung in den Vereinen, soweit diese im
Besitz einer gültigen Ausbildungsgenehmigung des LVB sind.
Hinweise für die sichere Durchführung und Überwachung des Ausbildungsbetriebes, für Verfahren in
Notfällen, bei Unfällen und Störungen sowie als Anlage die Formblätter, die im Rahmen der
Ausbildung bei den beiden Luftämtern und dem LVB für die Datenerfassung im Ausbildungsbetrieb
verwandt werden, sind eingearbeitet.
Peter Hofmann
Landesausbildungsleiter
Ulrich Braune
Präsident
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Luftsport Verband
Bayern e.V.
Allgemeines
Ausbildungshandbuch
Seite 3
Ausgabe August 2008
Allgemeines
Der Teil "Allgemeines" des Ausbildungshandbuchs des Luftsport Verbandes
Bayern umfasst folgende Abschnitte:
• Titel
• Vorwort
• Berichtigungsstand
• Hauptverzeichnis
Wählen Sie mit dem Cursor
und der linken Maustaste den
gewünschten Abschnitt aus!
• Hinweise zum Umgang mit dem Ausbildungshandbuch
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Ausbildungshandbuch
Seite 4
Ausgabe -DQXDU 20
Berichtigungsstand
Wenn eine Änderung des Ausbildungshandbuches selbst notwendig wird, führt
dies zwangsläufig zu einem Austausch des gesamten Dokuments „AHB.pdf“.
Einzelne Seiten zu tauschen wäre angesichts der Dateistruktur nicht praktikabel.
Bei Formblättern, Vorschriften und FAQs wird die jeweilige Datei ausgetauscht.
In jedem Fall erhält der Vereins-Ausbildungsleiter jedes Mitgliedsvereins mit
gültiger Registrierung von der LVB-Geschäftsstelle eine E-Mail mit einer
entsprechenden Mitteilung. Die betroffene Datei muss dann von der LVB-Homepage
herunter geladen und in das AHB-Verzeichnis auf der Festplatte kopiert werden.
Ob alle Dateien ihres AHBs den aktuellen Berichtigungsstand haben, können Sie
mit Hilfe der Datei
Änderungsindex LVB Ausbildungshandbuch
im Hauptverzeichnis des Ausbildungshandbuchs kontrollieren.
Falls ihr Rechner online ist,
werden Sie hier auf die LVBHomepage geführt:
http://www.LVBay.de
Letzte Änderung 5.-DQXDU 20
Falls Sie ihr Ausbildungshandbuch in Papierform führen, müssen Sie sich das
Ausbildungshandbuch selbst ausdrucken oder bei der LVB-Geschäftsstelle bestellen.
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Ausbildungshandbuch
Seite 5
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Hauptverzeichnis
Das Ausbildungshandbuch des Luftsport Verbandes Bayern ist modular aufgebaut und besteht aus folgenden Teilen bzw. Modulen:
Teil I
•
•
Teil II •
•
•
•
•
•
•
Allgemeines
Organisation des Ausbildungsbetriebs
Ausbildung von Segelflugzeugführern
Ausbildung von Motorseglerführern
Fluglehrer-Ausbildung
Sonstige Berechtigungen
Windenfahrer-Ausbildung
Verfahren bei Störungen und Unfällen
Index
Wählen Sie mit dem Cursor
und der linken Maustaste den
gewünschten Teil aus!
Anhang 1: Formblätter (sind über die einzelnen Module erreichbar)
Anhang 2: Vorschriften (sind über die einzelnen Module erreichbar)
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Ausbildungshandbuch
Seite 6
Ausgabe -DQXDU20
Hinweise zum Umgang mit dem Ausbildungshandbuch
Das Ausbildungshandbuch wurde mit Adobe Acrobat® (Version 9.0) erstellt.
Um es am Bildschirm nutzen zu können, muss auf ihrem Rechner
Adobe Acrobat Reader® Version 6.0 oder höher installiert sein.
Bei älteren Versionen ist möglicherweise die Funktionalität eingeschränkt.
Bei neueren Versionen sind Unterschiede in der Darstellung auf dem Bildschirm P|JOLFK.
Außerdem gehen diese Hinweise davon aus, dass ihr Rechner als
Betriebssystem Windows ® oder höher benutzt.
Ältere Windows-Versionen und andere Betriebssysteme sind nicht erprobt.
Sie erhalten dLHDNWXHOOH9HUVLRQGHVAusbildungshandbuch sowie eine
,QVWDOODWLRQVDQOHLWXQJSer Download von der LVB-Homepage.
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Falls ihr Rechner online ist,
können Sie sich den neuesten
Adobe Acrobat Reader® hier
kostenlos herunterladen:
http://JHWDGREHFRP/GHUHDGHU
Falls ihr Rechner online ist, werden Sie hier auf die LVBHomepage geführt:
http://www.LVBay.de
Das Symbol 3 weist darauf hin,
dass der aktuelle Abschnitt hier
noch nicht zu Ende ist, sondern
auf der nächsten Seite weiter
geht.
Klicken Sie auf das Symbol,
um weiter zu blättern.
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Ausbildungshandbuch
Seite 7
Ausgabe August 2008
Die Verknüpfung „AHB LVBayern“ öffnet das Ausbildungshandbuch.
Alternativ, oder wenn Sie die Verknüpfung nicht eingerichtet haben, können
Sie den Adobe Acrobat Reader® starten und die Datei "AHB.pdf" im Verzeichnis „AHB“ öffnen.
Sie gelangen so zur Titelseite des Ausbildungshandbuchs und durch Anklicken von „weiter“ direkt ins Hauptverzeichnis.
Das AHB ist so ausgelegt, dass Sie am besten im Vollbildmodus arbeiten.
Deshalb ist nach dem Öffnen der Vollbildmodus aktiviert.
Wenn Sie möchten, können Sie mit Hilfe der [Esc]-Taste aber auch die normale Adobe Acrobat Reader® - Oberfläche aktivieren.
Die Hilfe zum Acrobat Reader®
(Benutzer-Handbuch) erreichen
Sie mit der Taste [F1].
Vom Hauptverzeichnis aus gelangen Sie in das gewünschte Modul.
Grundsätzlich gilt: Alle rot dargestellten Zeichen, Wörter oder Sätze lösen
beim Anklicken mit Cursor und Maus einen Vorgang aus.
In erster Linie dient dies zur Navigation durch das AHB.
Hinweise zu solchen Vorgängen sind orange dargestellt.
Ein roter Pfeil vor einem Begriff bringt Sie, - wenn Sie ihn
anklicken -, zu der Stelle im J Ausbildungshandbuch, wo
dies spezielle Thema behandelt wird.
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Probieren Sie gleich hier aus,
welche Wirkung das Anklicken
von roten Markierungen hat.
Klicken Sie auf „rot“!
Probieren Sie auch den Pfeil aus
(anschließend „zurück“ in der
Fußzeile anklicken)!
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Ausbildungshandbuch
Seite 8
Ausgabe August 2008
Unterstreichungen zeigen Ihnen an, dass sich durch (Doppel-) Klick ein Fenster öffnet, in dem Ihnen zusätzliche Informationen angezeigt werden.
Probieren Sie gleich hier aus,
welche Wirkung das Anklicken
von unterstrichenen Begriffen
hat!
(Doppel-) Klicken Sie auf „Unterstreichungen“!
Die Erklärung der verwendeten Abkürzungen finden Sie im Index.
Klicken Sie auf die Schaltfläche
„Index“ in der Fußzeile!
Aktuelle Formulare des Luftamt Nordbayern und andere Hilfsmittel
gibt es auf der Homepage von Gruppenfluglehrer Michael Eschenbacher
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Ausbildungshandbuch
Organisation des Ausbildungsbetriebs
Seite 1
Ausgabe August 2008
Organisation des Ausbildungsbetriebs
1. Organisationsschema
2. Anschriften im Verband
• Vorstand, Geschäftsstelle, LAL
• Gruppenfluglehrer
• Sonstige Funktionen
3. Anschriften der Behörden
Wählen Sie mit dem Cursor
und der linken Maustaste
den gewünschten Teil aus!
4. Aufgaben und Verantwortung
5. Instandhaltung der Schulflugzeuge
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Ausbildungshandbuch
Organisation des Ausbildungsbetriebs
Seite 2
Ausgabe August 2008
1. Organisationsschema
Landesausbildungsleiter
(und Stellvertreter)
Gruppenfluglehrer
Vereinsausbildungsleiter
Startwindenfahrer;
Schleppflugzeugführer
Fluglehrer
und
Übungsleiter;
Theorielehrer
Flugschüler
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Hauptverzeichnis
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Organisationsschema der sportspezifischen
Ausbildung im Segelflugsport/Motorsegeln
Inhaber der Registrierung ist der LVB,
vertreten durch dessen Präsidenten.
Inhaber der vom LVB erteilten Registrierung
ist der Verein, vertreten durch dessen
Vorsitzenden.
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Ausbildungshandbuch
Organisation des Ausbildungsbetriebs
Seite 3
Ausgabe -DQXDU 20
2. Anschriften im Verband
Von Behringstr. 33, 96450 Coburg
Tel. / Fax 09561/3 32 22
E-Mail : [email protected]
(OHNWUDVWU, 0QFKHQ
Vorstand Sportbetrieb und Sporterlebnis
Tel. 0/
Dr. Volker Himmler
E-Mail : [email protected]
Otto-Wagner-Straße 64 a, 82110 Germering
Vorstand Technik, Umweltverträglichkeit
Tel. 089/84807221
und Flugsicherheit
Mobil: 0172/8187729
Gerhard Gutheil
E-Mail : [email protected]
Edelweißweg 3, 82140 Olching
Vorstand Finanzen
Tel. 08142/47 70-0, Fax -22
Peter Rzytki
E-Mail : [email protected]
Untere Fischerstraße 19, 90762 Fürth
Vorstand Jugend und Nachwuchsarbeit
Tel. 0911/708151
Stefan Werthner
E-Mail: [email protected]
Bahnhofstr. 17, 82211 Herrsching
Vorstand Information und Kommunikation Tel. 08152/90 91 64
Katrin Witte
Mobil: 0179/9 11 01 73
E-Mail: [email protected]
Präsident
Ulrich Braune
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Bayern e.V.
Ausbildungshandbuch
Spartenvorsitzender Segelflug
Dr. Thomas Kuhn
Geschäftsführer
Herwart Meyer
Referat Ausbildung
Birgit Ostertag
Landesausbildungsleiter
Peter Hofmann
Hauptverzeichnis
Seite 4
Schönblickstraße 17, 73760 Ostfildern
Tel. 07158/9 87 88 62
E-Mail: [email protected]
Ausgabe August 2008
Prinzregentenstr. 120, 81677 München
Tel. 089/45 50 32-0, Fax -11
E-Mail: [email protected]
www.lvbayern.de
Prinzregentenstr. 120, 81677 München
Tel. 089/45 50 32-16, Fax -56
E-Mail: [email protected]
Prinzregentenstr. 120, 81677 München
Tel. 089/45 50 32-15, Fax -54
E-Mail: [email protected]
Regnitzstr. 33 a, 91301 Forchheim
Tel. 09191/23 87, Fax 09191/23 87
Mobil: 0170/8 12 41 25
E-Mail: [email protected]
Verbandsgeschäftsstelle
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Organisation des Ausbildungsbetriebs
Index
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Ausbildungshandbuch
Organisation des Ausbildungsbetriebs
Seite 5
$XVJDEH-DQXDU
Gruppenfluglehrer
Alexander Allen
Mercystr. 75
85051 Ingolstadt
Tel. 0841/9003158
Mobil: 0179/7 84 80 56
E-Mail : [email protected]
Michael Eschenbacher
Gereuther Weg 30
96472 Rödental
Tel. 09563 / 726040
Fax 09563 / 726042
Mobil: 0171/2665999
E-Mail : [email protected]
www.owoba.de/fliegerei/downloads.html
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Index
Aero-Club Ingolstadt e.V.
Augsburger Verein für Segelflug e.V.
Messerschmitt Flugsportgruppe Manching e.V.
Segelfluggruppe Donauwörth e.V.
Fluggruppe Neuburg e.V.
Luftsportverein Aichach e.V.
Luftsportverein Gersthofen e.V.
MBB SG Augsburg e.V.
Segelfluggruppe Haunstetten e.V.
SFG Manching der W.T.D. 61 e.V.
Aero Club Bamberg e.V.
Aero Club Coburg e.V.
Aero Club Frankenwald e.V.
Akademische Fliegergruppe Erlangen e.V.
Flugsportverein Pegnitz e.V.
Luftsportgemeinschaft Bayreuth e.V.
Luftsportgruppe Münchberg e.V.
Luftsportvereinigung Schönbrunn-Wunsiedel e.V.
Segelflugzentrum Ottengrüner Heide e.V.
Luftsportvereinigung Kulmbach
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Bayern e.V.
Ausbildungshandbuch
Organisation des Ausbildungsbetriebs
Seite 6
Ausgabe -DQXDU
Peter Kreuder
Hans-Seibold-Straße 20
87600 Kaufbeuren
Tel. 08341/16458 privat
Mobil: 0160/91926432
E-Mail: [email protected]
Günter Goller
Sickershäuser Str. 2
97318 Kitzingen
Tel. 0931/39 11 65
Tel. 09321/3 34 28 privat
Fax 0931/39 12 03
Mobil: 0160/8 00 40 57
E-Mail: [email protected]
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Index
Flugsportgruppe Lindau e.V.
)OXJsportYHUHLQ0DUNWREHUGRUIH9
Luftsportgruppe Kempten e.V.
Luftsportverein Füssen e.V.
Luftsportverein Kaufbeuren e.V.
/69$JDWKD]HOO H9
Westallgäuer Luftsportgruppe Lindenberg
SegelIOXJYHUHLQ%DG:|ULVKRIHQH9
Flugsportclub Altfeld e.V.
Flugsportclub Giebelstadt e.V.
Flugsport-Club Würzburg e.V.
Flugsportverein Bad Windsheim e.V.
Flugsportclub Aschaffenburg e.V.
Flugsportclub Möve 1951 Obernau e.V.
LSC Kitzingen e.V.
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Ausbildungshandbuch
Organisation des Ausbildungsbetriebs
Seite 7
Aeroclub Schweinfurt e.V.
Aero-Club Bad Königshofen e.V.
Flugsportverein Grabfeld e.V.
Segelfliegergem. Ostheim e.V.
Flugsportvereinigung Mellrichstadt e.V.
Rhönflug Bad Brückenau e.V.
Martin Hansen
Mittelsetzring 12
97475 Zeil
Tel. 09721/94 09 43
Tel. 09524/67 34 privat
Fax 09721/94 06 00
E-Mail: [email protected]
Franz Klimt
Amselstr. 11
93352 Rohr
Tel. 08783/916565 privat
Fax.08783/967757 privat
Mobil: 0170/7373031
E-Mail: [email protected]
$XVJDEH-DQXDU
Aeroclub Segelflug Nürnberg e.V.
Aero Club Weiden e.V.
Ausbildungsgemeinschaft Erbendorf/Grafenwöhr
Flugsportclub Schwandorf e.V.
Flugsportvereinigung Neumarkt e.V.
Luftsportgruppe Amberg e.V.
Luftsportgruppe Sulzbach Rosenberg e.V.
Luftsportverein Regensburg e.V.
Segelflugclub Stiftland Tirschenreuth e.V.
Segelflug Sportverein Cham e.V.
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Bayern e.V.
Ausbildungshandbuch
Organisation des Ausbildungsbetriebs
Seite 8
Ausgabe Februar 2009
Peter Hofmann (LAL)
Regnitzstr. 33 a
91301 Forchheim
Tel. 09191/23 87
Fax 09191/23 87
Mobil: 0170/8 12 41 25
E-Mail: [email protected]
Karl Kölle
Lüftenweg 2
85072 Eichstätt
Tel. 0841/8 93 44 21
Fax 0841/8 93 49 12 [email protected]
Tel. 08421/87 52 privat
Fax 08421/90 27 78 privat
E-Mail: [email protected] (privat)
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Index
Aero Club Ansbach e.V.
Aero-Club Fürth e.V.
Fliegerclub Nürnberg e.V.
Fliegervereinigung Schwabach e.V.
Flugsportvereinigung Erlangen e.V.
Luftsportverein Friesener Warte e.V.
Flugsportgruppe Neustadt e.V.
Luftsportclub Forchheim e.V.
PSV Nürnberg Abteilung Sfl. e.V.
Segelflugclub Lauf Pegnitz e.V.
Aero-Club Greding e.V.
Fliegerclub Roth e.V.
Fliegergruppe Feucht-Allersberg e.V.
Flugsportvereinigung Gelbe Bürg Gunzenhausen e.V.
LSV Treuchtlingen Pappenheim e.V.
Luftsportverein Irsingen/Hesselberg e.V.
Segelflugverein Weissenburg e.V.
Fliegerclub Eichstätt e.V.
Flugsportverein Kelheim e.V.
Luftsportverein Freising/Beilngries e.V.
Rieser Flugsportverein Nördlingen e.V.
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Ausbildungshandbuch
Organisation des Ausbildungsbetriebs
Seite 9
$XVJDEH-DQXDU
Christoph Kraul
Neufahrner Weg 2
82057 Icking/Irschenhausen
Tel. 08178/44 30
Tel./Fax 08178/80 99 / 7173 privat
Mobil: 0173/5787512
E-Mail: [email protected]
Aeroclub München e.V.
Akaflieg München e.V.
Luftsportverein Weilheim-Peißenberg
Bayerischer Luftfahrtverein München e.V.
Flugsportverein Bad-Tölz e.V.
Flugsportgruppe DaimlerChrysler Aerospace München e.V.
Sportfliegergruppe Werdenfels e.V.
Segelfliegerclub München e.V.
Segelfluggruppe Benediktbeuern e.V.
Segelfluggruppe Isartal e.V.
Toni Müller
v.-Scheuering-Str. 14
94036 Passau
Tel. 0851/5 70 77
Fax 0851/7 27 60
Mobil: 0171/6 70 15 99
E-Mail: [email protected]
Fliegerclub Kirchdorf/Inn e.V.
FSV Passau-Fürstenzell e.V.
Luftsportclub Pfarrkirchen e.V.
Luftsportverein Deggendorf e.V.
Luftsportverein Straubing e.V.
Luftsportverein Zellertal Arnbruck e.V.
Luftsportverein Dingolfing e.V.
Sportverein Wacker Burghausen e.V.
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Bayern e.V.
Ausbildungshandbuch
Organisation des Ausbildungsbetriebs
Seite 10
Ausgabe August 2008
Aeroclub Dachau e.V.
BW-SFG Fürstenfeldbruck e.V.
Fliegerclub Moosburg e.V.
FSG Fürstenfeldbruck e.V.
Flugsportgruppe in der DLR Oberpfaffenhofen e.V.
Ikarus Luftsportclub Schleissheim e.V.
Luftsportverein Ried e.V.
Luftsport-Vereinigung Albatros e.V.
LSV Pfaffenhofen e.V.
AC München Sparte Motorsegeln e.V.
Franz Schütz (stellv. LAL)
Untere Stadtmauer 7
85276 Pfaffenhofen
Tel. 089/14 89-5221, Fax -3079
Tel. 08441/66 96 privat
Mobil: 0171 / 2397158
E-Mail: [email protected]
Fritz Steinlehner
Berlinerstr. 14
84524 Neuötting
Tel. 08671 / 7 05 86
Fax 08671 / 885639
E-Mail: [email protected]
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Index
Aeroclub Ampfing-Waldkraiburg e.V.
FC Condor Antersberg e.V.
Fliegerclub Mühldorf e.V.
Fliegergruppe Traunstein e.V.
Fluggruppe Alt Neuötting e.V.
Flugsportverein Rosenheim e.V.
Luftsportclub Schliersee e.V.
Segelfluggruppe Siemens München e.V.
Daimler Benz Aerospace Flugsportgruppe Bölkow e.V.
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Ausbildungshandbuch
Organisation des Ausbildungsbetriebs
Seite 11
$XVJDEH-DQXDU
BW-Sportfliegergem. Leipheim e.V.
Flieger - Club Landsberg/Penzing e.V.
Flugsportgruppe Landsberg e.V.
Landsberger SFV Geratshof e.V.
Luftsportverein Illertissen e.V.
Luftsportverein Schwabmünchen e.V.
Mittelschwäbischer Luftsportverein Thannhausen e.V.
Luftsportgruppe Weißenhorn e.V.
Sportfluggruppe Lechfeld e.V.
Hermann Walter
Lindenweg 2
89264 Weißenhorn
Tel. 07302/52 72
Tel. 07309/26 15 privat
Mobil: 0170/7 35 80 16
E-Mail: [email protected]
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Ausbildungshandbuch
Organisation des Ausbildungsbetriebs
Seite 12
Ausgabe August 2008
Landestrainer
Dr. Claus Triebel
Sportreferent für Kunstflug
Stephan Wurzinger
Verbandsarzt
Dr. Heinz Hofherr
Stellvertretender Verbandsarzt
Dr. Peter Frank
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Index
Bei der Linde 22
95100 Selb
Tel. 09287/68201 Mobil: 0172/7016044
E-Mail: [email protected]
Goegerlstraße 4
82380 Peißenberg
Tel. 08803/63 23 24
E-Mail: [email protected]
Waldluststr. 35
85540 Haar
Tel. 089/46 93 68, Fax 46 01 28 58
Kirchenstr. 15
82194 Gröbenzell
Tel. 08142/5 77 06, Fax 5 77 18
E-Mail: [email protected]
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Ausbildungshandbuch
Organisation des Ausbildungsbetriebs
Seite 13
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3. Anschriften der Behörden
Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Verkehr und Technologie
Prinzregentenstr. 28
80538 München
Tel. 089/21 62 01, Fax 089/21 62-2760
E-Mail: [email protected] ; www.stmwvt.bayern.de
Luftamt Südbayern
Maximilianstr. 39
80538 München
Tel. 089/21 76-0, Fax 089/21 76-2914
[email protected] ; www.regierung.oberbayern.bayern.de
Luftamt Nordbayern
)OXJKDIHQVWU
90Nürnberg
Tel. 0911/52 70 00
Fax 0911/36 44 46
E-Mail: [email protected]
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Luftsport Verband
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Ausbildungshandbuch
Organisation des Ausbildungsbetriebs
Seite 14
$XVJDEH-DQXDU
Luftfahrt-Bundesamt (LBA)
Lilienthalplatz 6
Postfach 3054
38620 Braunschweig
Tel. 0531/2 35 50
Fax 0531/2 35 52 54
[email protected]; www.lba.de
Flugsicherheitsinspektor (Bayern)
Prüforganisation
Wolfram Wild (Prüfleiter PO; Geschäftsführer PO-GmbH)
Adalbert Bscher
Tel. 089/45 50 32-22
Fax 089/45 50 32-62
E-Mail: [email protected] oder [email protected]
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Ausbildungshandbuch
Organisation des Ausbildungsbetriebs
Seite 15
Ausgabe August 2008
4. Aufgaben und Verantwortung
Vorstand LVB
Der Vorstand LVB ist Vertreter des LVB in der durch die LVB-Satzung (und § 26 BGB) geregelten Form.
Der Vorstand LVB ist zuständig für die Festlegung der Ziele des LVB und damit auch der Ziele im Verbandsausbildungsbetrieb. Die im Verbandsausbildungsbetrieb anfallenden Aufgaben sind vom Vorstand des
LVB an die aus dem Organisationsplan ersichtlichen Stellen delegiert.
Die Verteilung dieser Aufgaben und der damit verbundenen Verantwortung ist im Folgenden festgelegt.
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Luftsport Verband
Bayern e.V.
Ausbildungshandbuch
Organisation des Ausbildungsbetriebs
Seite 16
Ausgabe August 2008
Vorstand
Der Vorstand Sportbetrieb und Sporterlebnis ist gemäß § 12 der Verbandssatzung in Verbindung mit der
Geschäftsordnung des Vorstandes zuständiges Vorstandsmitglied für den Bereich Ausbildung.
Aufgaben im Verbandsausbildungsbetrieb:
•
•
•
•
Entscheidung in allen Fällen von grundsätzlicher Bedeutung
Ernennung der Gruppenfluglehrer auf Vorschlag des Landesausbildungsleiters
Erteilung der Zulassung von Vereinsausbildungsbetrieben in Zusammenarbeit mit dem LAL bzw. LVBReferat für Ausbildung
Freigabe des Textes des Ausbildungshandbuches;
Mitteilung folgender Änderungen an die Aufsichtsbehörden:
o Änderung der Geschäftsführung
o Änderung in der Person des LAL-Segelflug/Motorsegelflug
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Luftsport Verband
Bayern e.V.
Ausbildungshandbuch
Organisation des Ausbildungsbetriebs
Seite 17
Ausgabe August 2008
Landesausbildungsleiter Segelflug / Motorsegelflug
Aufgaben im Verbandsausbildungsbetrieb:
•
•
•
•
Leitung des Verbandsausbildungsbetriebes
Einberufung und Vorsitz der Gruppenfluglehrer-Tagung
Aufsicht über die Fluglehreraus- und -weiterbildungen
Verantwortung für Inhalt und Umsetzung des Ausbildungshandbuches
Der Landesausbildungsleiter ist dem Präsidenten, den Luftfahrtbehörden und dem DAeC gegenüber im Umfang
der ihm übertragenen Aufgaben verantwortlich. Er ist in Zusammenarbeit mit den Gruppenfluglehrern und dem
LVB-Referat Ausbildung für den gesamten Schulbetrieb im Rahmen der erteilten Registrierung verantwortlich.
Er hat zusammmen mit den Gruppenfluglehrern dafür Sorge zu tragen dass der Schulbetrieb nach den gültigen
gesetzlichen Vorgaben sowie der aktuellen Registrierung durchgeführt wird.
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Ausbildungshandbuch
Organisation des Ausbildungsbetriebs
Seite 18
Ausgabe August 2008
Fachpersonal (Verband)
LVB-Referat Ausbildung
Das LVB-Referat Ausbildung erledigt die laufenden Angelegenheiten des Ausbildungsbetriebes, soweit sie
nicht dem Landesausbildungsleiter oder den Gruppenfluglehrern zugeordnet sind oder deren Mitwirkung bedürfen.
Aufgaben im Verbandsausbildungsbetrieb:
•
•
Mitarbeit am Verbandsausbildungsbetrieb, Fertigung von Berichtigungen, Ergänzungen usw.
Verwaltungsmäßige Abwicklung aller Ausbildungsfragen
Das LVB-Referat Ausbildung ist der Geschäftsführung (Dienstvorgesetzter) und dem Landesausbildungsleiter
für die ordnungsgemäße Abwicklung der Geschäfte im Rahmen der ihm übertragenen Aufgaben verantwortlich.
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Ausbildungshandbuch
Organisation des Ausbildungsbetriebs
Seite 19
Ausgabe August 2008
Gruppenfluglehrer
Gruppenfluglehrer sind ein wichtiges Bindeglied zwischen dem LVB und seinen Ausbildungsvereinen.
Aufgaben der Gruppenfluglehrer im Ausbildungsbetrieb:
•
•
•
•
•
•
•
•
Beratung und Betreuung der Vereinsausbildungsbetriebe zur Aufrechterhaltung einer ordnungsgemäßen
und effektiven Ausbildung (Formblatt)
auf Wunsch des Vereinsvorstands Mitwirkung bei der Benennung der Vereinsausbildungsleiter
Organisation und Durchführung von Fluglehrer-Fortbildungslehrgängen
Abnahme von Windenfahrerprüfungen, soweit sie nicht der Vereinsausbildungsleiter oder ein beauftragter
erfahrener Windenfahrer durchführt
jährliche gemeinsame Besprechungen mit den Vereinsausbildungsleitern bzw. Fluglehrern aus dem zugeordneten Bezirk
auf Wunsch Mitwirkung bei der Benennung der Fluglehreranwärter
Koordination vereinsübergreifender Ausbildungsaktivitäten
Einsatz von ausbildungsspezifischen Arbeitskreisen nach aktuellem Bedarf
Die Gruppenfluglehrer sind dem Landesausbildungsleiter gegenüber im Umfang der ihnen übertragenen Aufgaben verantwortlich.
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Ausbildungshandbuch
Organisation des Ausbildungsbetriebs
Seite 20
Ausgabe August 2008
Fachpersonal (Verein)
Vereinsausbildungsleiter
Als Vereinsausbildungsleiter darf nur derjenige eingesetzt werden, der das Ausbildungsleitergespräch mit dem
Landesausbildungsleiter oder seinem Stellvertreter durchgeführt hat.
Aufgaben des Vereinsausbildungsleiters im Vereinsausbildungsbetrieb:
Ausbildung des Luftfahrtpersonals nach
•
•
•
vom Vereinsvorstand beschlossenen Zielen
den gesetzlichen Vorschriften
den Bestimmungen der Registrierung.
Der Vereinsausbildungsleiter ist im Bereich der Ausbildung dem zuständigen Gruppenfluglehrer, dem Landesausbildungsleiter und der zuständigen Aufsichtsbehörde gegenüber für die ordnungsgemäße Ausbildung
verantwortlich. Insbesondere trägt er die Verantwortung für die ordnungsgemäße Dokumentation von theoretischer und praktischer Ausbildung.
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Ausbildungshandbuch
Organisation des Ausbildungsbetriebs
Seite 21
Ausgabe August 2008
Verwaltungstechnische Aufgaben des Vereinsausbildungsleiters
a) gegenüber dem zuständigen Luftamt
•
•
•
Meldung von Motorsegler-Flugschülern nach JAR-FCL 1 deutsch (J Schülermeldung) spätestens acht
Tage nach Ausbildungsbeginn gem. § 24 (4) LuftVZO.
Meldung von Segelflugschülern (J Schülermeldung) bei Anmeldung zur Theorieprüfung bzw. wenn
Zweifel an der Zuverlässigkeit des Schülers auftreten.
Einholung und Überwachung der Unterlagen nach § 24 (3) LuftVZO
b) gegenüber dem LVB-Referat Ausbildung
• Umgehende Mitteilung von Änderungen bei
o Ausbildungspersonal
o Ausbildungsgelände
o Fluggerät
• Erstellen und Einreichen des Jahresausbildungsberichts (wird vom LVB verschickt)
(Abgabefrist 31. Januar des folgenden Jahres)
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Ausbildungshandbuch
Organisation des Ausbildungsbetriebs
Seite 22
Ausgabe August 2008
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
Koordinierung der Ausbildungsmethoden der zuständigen Flug- und Theorielehrer und der Lehrer untereinander, u. U. unter Hinzuziehung des zuständigen Gruppenfluglehrers
Sofortige Meldung eines Wechsels bzw. Einsatzes im Ausbildungspersonal (nur erforderlich bei Fluglehrern, die in keiner anderen LVB-Vereinsausbildungsgenehmigung integriert sind)
Führen der Unterrichtsnachweise/Unterrichtsbuch (Formblatt)
Nachweis der praxisbegleitenden Theorieausbildung
Meldung von J Fluglehreranwärtern zur praktischen und theoretischen Vorausbildung
Beaufsichtigung der Fluglehrer und -anwärter (d.h. derer, die den Lehrgang gem. § 89 (1) 4. LuftPersV erfolgreich bestanden haben)
Beaufsichtigung bzw. Durchführung der J Vorausbildung von Fluglehreranwärtern vor der Teilnahme am
o.g. Lehrgang
Beaufsichtigung der J Windenfahrerausbildung entsprechend den Richtlinien des DAeC
Abnahme von J Windenfahrerprüfungen
Periodisch wiederkehrende, gemeinsame Besprechungen der Fluglehrer über den Fortgang der Flugschüler- und Windenfahrerausbildung
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Ausbildungshandbuch
Organisation des Ausbildungsbetriebs
Seite 23
Ausgabe August 2008
•
•
•
•
Bei Schulungsgemeinschaften in der theoretischen oder praktischen Ausbildung müssen sich die Vereinsausbildungsleiter und Fluglehrer bzw. Theorielehrer der beteiligten Vereine gegenseitig über den Ablauf der Ausbildung abstimmen (Organisation von Theorielehrgängen nach Absprache mit dem zuständigen Gruppenfluglehrer)
Zusammenarbeit mit dem technischen Personal (Werkstattleiter, Segelflugzeugwart, Motorseglerwart,
Fallschirmpacker)
laufende J Berichtigung des Ausbildungshandbuches
laufende Aktualisierung des Kenntnisnahme-Nachweises zum AHB (Formblatt)
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Ausbildungshandbuch
Organisation des Ausbildungsbetriebs
Seite 24
Ausgabe August 2008
Fluglehrer
Voraussetzungen für den Einsatz
•
•
•
Besitz einer gültigen Lizenz mit entsprechenden Berechtigungen
Aufnahme in die LVB-Registrierung des Vereins
o Fluglehrer aus anderen Landesverbänden bzw. aus dem Ausland, die in eine
LVB-Registrierung aufgenommen werden sollen, haben vorher mit dem zuständigen
Ausbildungsleiter eine ausreichende Anzahl von Einweisungsflügen zu absolvieren.
( Sicherstellung der Einheitlichkeit der Ausbildung )
Vorlage einer Kopie der jeweils aktuellen Lizenz und Nachweis der Fluglehrerhaftpflichtversicherung beim LVB-Referat Ausbildung
§ 96 LuftPersV
Verantwortung
•
•
Der Fluglehrer ist verantwortlich für die Durchführung der Theorie- und Flugausbildung der Flugschüler des Vereins.
Der Fluglehrer übernimmt in der Ausbildung alle Pflichten des verantwortlichen Luftfahrzeugführers bei der Flugvorbereitung und im Flugzeug.
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Ausbildungshandbuch
Organisation des Ausbildungsbetriebs
Seite 25
Ausgabe August 2008
•
•
Der Fluglehrer achtet darauf, dass im Schulbetrieb bei Alleinflügen nur Schleppflugzeugführer bzw. Windenfahrer mit gültigem Windenfahrerausweis und ausreichender Erfahrung eingesetzt werden.
Mit diesen spricht er nach Bedarf die Schleppgeschwindigkeit, die Ausklinkhöhe,
bei F-Schlepp den Flugweg, die Querneigung in den Kurven und den Ausklinkraum ab.
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Ausbildungshandbuch
Organisation des Ausbildungsbetriebs
Seite 26
Ausgabe August 2008
Fluglehreranwärter
Voraussetzungen für den Einsatz
•
•
•
•
erfolgreicher Abschluss des Ausbildungslehrgangs
Bestimmung des aufsichtsführenden Fluglehrers durch die Aufsichtsbehörde
(Antrag erforderlich - LAN / LAS)
Aufnahme in die LVB-Registrierung
Detaillierte Absprache der Ausbildungstätigkeit mit dem aufsichtsführenden
Fluglehrer
§ 89 (1) LuftPersV
Verantwortung
•
•
•
Der Fluglehreranwärter ist verantwortlich für die Durchführung der ihm übertragenen Ausbildungstätigkeit.
Zustimmung und Flugaufträge für den 1. Alleinflug sowie schriftliche Flugaufträge gem. § 117 (2) LuftPersV darf der Fluglehreranwärter nicht erteilen.
Der Fluglehreranwärter übernimmt bei seiner Ausbildungstätigkeit alle Pflichten
des verantwortlichen Luftfahrzeugführers bei der Flugvorbereitung und im Flugzeug.
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Ausbildungshandbuch
Organisation des Ausbildungsbetriebs
Seite 27
Ausgabe August 2008
Gastfluglehrer
Voraussetzungen für den Einsatz
a) Gastfluglehrer aus LVB-Vereinen
• Zustimmung des Ausbildungsleiters des gastgebenden Vereins
o Aufnahme in die Registrierung des gastgebenden Vereins ist nicht erforderlich, wenn der Gastfluglehrer bereits in eine andere LVB-Registrierung aufgenommen ist.
b) Gastfluglehrer aus sonstigen Vereinen, anderen Bundesländern oder dem Ausland
•
befristete Aufnahme in die Registrierung des gastgebenden Vereins
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Ausbildungshandbuch
Organisation des Ausbildungsbetriebs
Seite 28
Ausgabe August 2008
Theorielehrer
Geeignete Personen können als Theorielehrer eingesetzt werden, auch wenn sie selbst
keinen Luftfahrerschein / Lehrberechtigung besitzen.
Voraussetzungen für den Einsatz
•
•
fachliche und pädagogische Eignung (Prüfung durch Luftamt)
Aufnahme in die LVB-Registrierung
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Ausbildungshandbuch
Organisation des Ausbildungsbetriebs
Seite 29
Ausgabe August 2008
Fluggerät
Voraussetzungen für den Einsatz
•
•
•
Versicherung gemäß den gesetzlichen Vorschriften
Aufnahme in die LVB-Registrierung
Luft- bzw. Betriebstüchtigkeit entsprechend den gesetzlichen Vorschriften
o => Instandhaltung der Schulflugzeuge
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Ausbildungshandbuch
Organisation des Ausbildungsbetriebs
Seite 30
Ausgabe August 2008
5. Instandhaltung der Schulflugzeuge
Die Betriebssicherheit der in der Ausbildung eingesetzten Luftfahrzeuge wird
sichergestellt durch
• die Übertragung der Instandhaltung an anerkannte Luftfahrttechnische Betriebe,
Wählen Sie mit dem Cursor
und der linken Maustaste
den gewünschten Teil aus!
• eine fachgerechte Wartung,
• tägliche Kontrollen, die zu dokumentieren sind.
Maßgeblich sind insbesondere die Vorschriften der LuftBO und der LuftGerPV.
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Ausbildungshandbuch
Organisation des Ausbildungsbetriebs
Seite 31
Ausgabe August 2008
Durchführung der Instandhaltung
Die Instandhaltung und Änderung der im Ausbildungsbetrieb eingesetzten Luftfahrzeuge
wird gemäß § 17 LuftBO dem anerkannten Luftfahrttechnischen Betrieb des Luftsport
Verbandes Bayern e.V. (LBA-Nr. II – B 17) oder anderen Luftfahrttechnischen Betrieben
mit einer Anerkennung des Luftfahrt-Bundesamtes übertragen.
Dies umfasst insbesondere die Durchführung
•
•
•
•
•
der Überholungen
der großen Reparaturen
der Wägungen der Luftfahrzeuge
der großen Änderungen
der Lufttüchtigkeitsanweisungen
§ 7 LuftBO
§ 8 LuftBO
§ 10 LuftBO
§ 13 LuftBO
§ 14 LuftBO
und deren Nachprüfung.
§ 1 (2) 3. LuftGerPV
Für Luftfahrzeuge, die nicht im Luftfahrttechnischen Betrieb des Luftsport Verbandes
Bayern e.V. instand gehalten werden, sind entsprechende Instandhaltungsverträge abzuschließen. Das LVB-Referat Ausbildung ist über die abgeschlossenen Instandhaltungsverträge zu informieren, Änderungen sind ihm unverzüglich mitzuteilen.
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Ausbildungshandbuch
Organisation des Ausbildungsbetriebs
Seite 32
Ausgabe August 2008
Durchführung der Wartung im Rahmen der Instandhaltung
•
•
•
•
Planmäßige Kontrollen und Arbeiten zur Aufrechterhaltung und Überwachung der
Lufttüchtigkeit,
kleine Reparaturen, Aus- und Einbau von geprüften Teilen mit einfachen Mitteln,
kleine Änderungen,
Lufttüchtigkeitsanweisungen, die ohne die Beteiligung eines Luftfahrttechnischen
Betriebs durchgeführt werden können,
§ 6, 1. LuftBO
§ 6, 2. LuftBO
§ 12 LuftBO
§ 14 LuftBO
werden in den dem Luftfahrttechnischen Betrieb des Luftsport Verbandes Bayern e.V. angegliederten Vereinswerkstätten vom dazu ausgebildeten Fachpersonal durchgeführt.
Bei Vereinen, die nicht über anerkannte LVB-Werkstätten verfügen, ist die Wartung mit
in die Instandhaltungsverträge aufzunehmen.
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Ausbildungshandbuch
Organisation des Ausbildungsbetriebs
Seite 33
Ausgabe August 2008
Durchführung der Kontrollen vor dem ersten Flug
Vor dem ersten Flug eines Tages muss ein in der Ausbildung eingesetztes Luftfahrzeug (auch Einsitzer!) anhand der Betriebsanweisung (Flughandbuch) nach Klarliste kontrolliert werden.
Diese Kontrolle führt durch:
•
•
entweder der Fluglehrer selbst
oder ein Flugschüler unter der Aufsicht des Fluglehrers.
Die tägliche Kontrolle ist zu dokumentieren (Datum, Ausführender, Unterschrift des Fluglehrers).
Dies kann erfolgen
•
•
•
durch Eintrag in das Bordbuch,
in einem speziell hierfür angelegten Heft,
oder mit einem den Borddokumenten beigefügtem Formblatt.
Durch seine Unterschrift bestätigt der Fluglehrer die Flugklarheit des Schulflugzeugs.
.Flugsicherheitsmitteilung "Vorschädigungen"
Flugsicherheitsmitteilung "Lose Teile"
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Ausbildungshandbuch
Ausbildung von Segelflugzeugführern
Seite 1
Ausgabe August 2008
Ausbildung von Segelflugzeugführern
1. Allgemeines
2. Voraussetzungen
3. Beginn der Ausbildung
4. Umfang der Ausbildung
5. Anmeldung zur Prüfung
6. Prüfung
7. Gültigkeit und Rechte
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Wählen Sie mit dem Cursor
und der linken Maustaste
den gewünschten Teil aus!
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Ausbildungshandbuch
Ausbildung von Segelflugzeugführern
Seite 2
Ausgabe August 2008
1. Allgemeines
Maßgeblich für die Ausbildung von Segelflugzeugführern sind
•
•
•
die Vorschriften von LuftVG, LuftVZO und LuftPersV
die 2.DV zur LuftPersV
die Richtlinien des DAeC
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Ausbildungshandbuch
Ausbildung von Segelflugzeugführern
Seite 3
Ausgabe August 2008
2. Voraussetzungen
•
•
•
•
•
§ 24 LuftVZO
Mindestalter 14 Jahre (Erteilung der Lizenz: Mindestalter 16 Jahre)
Tauglichkeit (Tauglichkeitsklasse 2)
Zuverlässigkeit (Führungszeugnis und Auszug Verkehrszentralregister (Antrag))
bei Minderjährigen:
Zustimmung der gesetzlichen Vertreter
LVB-Mitglied (Versicherung)
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§ 23 LuftVZO
§ 24a LuftVZO
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Ausbildungshandbuch
Ausbildung von Segelflugzeugführern
Seite 4
Ausgabe August 2008
3. Beginn der Ausbildung
Notwendige Unterlagen:
•
•
•
•
(Arbeitsblatt Flugschule)
Personalausweis oder Reisepass
gültiges Tauglichkeitszeugnis (spätestens bis zum 1. Alleinflug)
ausgefüllte und unterschriebene Schülermeldung (LAN / LAS)
darin: Erklärung Straf-/Bußgeldverfahren / Führungszeugnis / Verkehrszentralregister
bei Minderjährigen: Zustimmungserklärung der gesetzlichen Vertreter
(Beglaubigung nicht erforderlich)
Erklärung zur Ausbildungsaufnahme (Formblatt)
§ 24a LuftVZO
•
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Ausbildungshandbuch
Ausbildung von Segelflugzeugführern
Seite 5
Ausgabe -DQXDU
4. Umfang der Ausbildung
§ 36 LuftPersV
Die Ausbildung ist im Ausbildungsnachweis zu dokumentieren.
Theoretische Ausbildung in den Fächern:
•
•
•
•
•
•
•
Luftrecht, einschließlich Sprechfunk im Sichtflug
Navigation
Meteorologie
Aerodynamik
Allgemeine Luftfahrzeugkenntnisse, Technik
Verhalten in besonderen Fällen
Menschliches Leistungsvermögen
Mindeststundenzahlen sind nicht gefordert. Ein Unterrichtsbuch ist zu führen.
•
Sofortmaßnahmen am Unfallort
(8 Doppelstunden oder Erste-Hilfe-Lehrgang)
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Ausbildungshandbuch
Ausbildung von Segelflugzeugführern
Seite 6
Ausgabe -DQXDU 20
Praktische Ausbildung
Innerhalb von vier Jahren (18 Monaten) vor Ablegung der Prüfung
• mindestens 25 (20) Stunden auf YHUVFKLHGHQHQ6HJHOIOXJ]HXJW\SHQ
• davon 15 (10) Stunden im Alleinflug
darin enthalten:
• je 60 Starts und Landungen im Segelflug
( => Startarten)
• davon 20 allein
• 3 Landungen aus einer Position außerhalb der Platzrunde mit Fluglehrer
• 3 Landungen auf mindestens einem fremden Flugplatz
(mit oder ohne Fluglehrer)
• mindestens 1 Außenlandeübung mit Fluglehrer
(Genehmigung des LAN / LAS
Anlage 5B,
zum Unterschreiten der Sicherheitsmindesthöhe , dazu: Nachweisformblatt$XIODJHQ) 2. DV LuftPersV
• selbständige Vorbereitung und Durchführung eines Überlandfluges im Alleinflug
über mindestens 50 km im Segelflug PLWVFKULIOOLFKHP)OXJDXIWUDJ
(alternativ: Flug über mindestens 100 km mit Fluglehrer)
• theoretische und praktische Einweisung zur Beherrschung des Segelflugzeuges in
besonderen Flugzuständen, sowie das Verhalten in Notfällen
Die Flugausbildung kann auf Segelflugzeugen mit Hilfsantrieb, auf Reisemotorseglern
jedoch nur mit Fluglehrer, durchgeführt werden.
Erleichterungen für Flugzeug-, UL- und Hubschrauberführer
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§ 37 LuftPersV
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Ausbildungshandbuch
Ausbildung von Segelflugzeugführern
Seite 7
Ausgabe August 2008
5. Anmeldung zur Prüfung
Die Theorieprüfung kann beantragt werden, wenn die theoretische Ausbildung
abgeschlossen ist.
Dem zuständigen Luftamt müssen eingereicht werden:
• Schülermeldung (Formblatt LAN / LAS )
• Kopie des Tauglichkeitszeugnisses
• Auskunft aus dem Verkehrszentralregister (auch bei Minderjährigen)
• Anmeldung zur Theorieprüfung (Formblatt LAN / LAS )
§ 128 (10) LuftPersV
Die praktische Prüfung kann beantragt werden, wenn die theoretische Prüfung bestanden
und die praktische Ausbildung abgeschlossen ist.
Dem zuständigen Luftamt müssen eingereicht werden:
• Anmeldung zur praktischen Prüfung ( Formblatt LAN + Startarten / LAS)
• komplett ausgefüllter Ausbildungsnachweis
• Teilnahmebescheinigung Sofortmaßnahmen am Unfallort / Erste Hilfe
• Passbild (Größe: 3,5 x 4 cm)
• abgeschlossenes und bestätigtes Flugbuch
• ggf. Tauglichkeitszeugnis
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Ausbildungshandbuch
Ausbildung von Segelflugzeugführern
Seite 8
Ausgabe August 2008
6. Prüfung
•
theoretische Prüfung
- kann in Form von Teilprüfungen abgelegt werden
- beinhaltet das Sprechfunkzeugnis (falls nicht schon vorhanden)
Zum Bestehen sind je Fach 75% erforderlich
Mündlichen Prüfungen sind nicht vorgesehen!
Die Prüfung kann beliebig oft wiederholt werden.
•
praktische Prüfung
- Anmeldung rechtzeitig zur Wahrung der 24-Monats-Frist
- Prüfung
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§ 38 LuftPersV
§ 128 (9) (10) LuftPersV
§ 8 (4) 2.DV LuftPersV
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Ausbildungshandbuch
Ausbildung von Segelflugzeugführern
Seite 9
Ausgabe August 2008
7. Gültigkeit und Rechte
•
Die Lizenz wird unbefristet erteilt.
•
Sie berechtigt zum Führen von Segelflugzeugen und von Motorseglern der eingetragenen Arten und zu den eingetragenen Startarten.
•
Sie ist nur unter folgenden Voraussetzungen gültig:
o gültiges Tauglichkeitszeugnis
o 25 Starts und Landungen innerhalb der letzten 24 Monate
o davon mindestens 5 Starts in jeder eingetragenen Startart
§ 39 LuftPersV
§ 41 LuftPersV
Fehlende Starts sind mit Fluglehrer oder Flugauftrag nachzuholen.
Nachweis im Flugbuch.
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Ausbildungshandbuch
Ausbildung von Motorseglerführern
Seite 1
Ausgabe August 2008
Ausbildung von Motorseglerführern
Um Führer von Reisemotorseglern auszubilden gibt es folgende Alternativen:
Definition Reisemotorsegler
1. Erwerb der Klassenberechtigung für Reisemotorsegler
zur (vorhandenen) Lizenz für Segelflugzeugführer (GPL)
2. Erwerb der Klassenberechtigung für Reisemotorsegler *)
zur (vorhandenen) Lizenz für Privatflugzeugführer
nach §1 LuftPersV (nat. PPL-A)
3. Erwerb der Klassenberechtigung für Reisemotorsegler *)
zur (vorhandenen) Privatpilotenlizenz (Flugzeuge)
nach JAR-FCL 1 deutsch (PPL (A))
Wählen Sie mit dem Cursor
und der linken Maustaste
die gewünschte Alternative
aus!
4. Erwerb der Lizenz für Privatpiloten PPL(A), Klassenberechtigung
Reisemotorsegler, nach JAR-FCL 1 deutsch, *)
über eine Ausbildung auf Reisemotorseglern.
(Derzeit einzige Möglichkeit, „Fußgänger“ direkt auf Motorseglern auszubilden)
*) Noch nicht in die Registrierung aufgenommen!
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Ausbildungshandbuch
Ausbildung von Motorseglerführern
Seite 2
Ausgabe August 2008
1. Erwerb der Klassenberechtigung für Reisemotorsegler (RMS)
zur Lizenz für Segelflugzeugführer (GPL)
1.1. Allgemeines
1.2. Voraussetzungen
1.3. Beginn der Ausbildung
1.4. Umfang der Ausbildung
1.5. Anmeldung zur Prüfung
1.6. Prüfung
Wählen Sie mit dem
Cursor und der linken
Maustaste den gewünschten Teil aus!
1.7. Gültigkeit und Rechte
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Ausbildungshandbuch
Ausbildung von Motorseglerführern
Seite 3
Ausgabe August 2008
1. Klassenberechtigung RMS / GPL
1.1. Allgemeines
Maßgeblich für Erwerb der Klassenberechtigung für Reisemotorsegler
zur Lizenz für Segelflugzeugführer sind
•
die Vorschriften von LuftVG, LuftVZO und LuftPersV
•
die 2.DV zur LuftPersV
•
die Richtlinien des DAeC
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Ausbildungshandbuch
Ausbildung von Motorseglerführern
Seite 4
Ausgabe August 2008
1. Klassenberechtigung RMS / GPL
1.2. Voraussetzungen
• Erlaubnis für Segelflugzeugführer
§ 40a LuftPersV
• Mindestalter 16 Jahre (Erteilung der Lizenz: Mindestalter 17 Jahre)
• bei Minderjährigen:
Zustimmung der gesetzlichen Vertreter
§ 23 LuftVZO
§ 24(3) LuftVZO
• LVB-Mitglied (Versicherung)
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Ausbildungshandbuch
Ausbildung von Motorseglerführern
Seite 5
Ausgabe August 2008
1. Klassenberechtigung RMS / GPL
1.3. Beginn der Ausbildung
Notwendige Unterlagen:
•
Lizenz für Segelflugzeugführer
§ 24a LuftVZO
•
gültiges Tauglichkeitszeugnis
•
ausgefüllte und unterschriebene Schülermeldung (Formblatt LAN / LAS )
und Antrag auf Zuverlässigkeitsüberprüfung innerhalb von 8 Tagen an LAN / LAS
darin: Erklärung Strafverfahren / Führungszeugnis
bei Minderjährigen: Zustimmungserklärung der gesetzlichen Vertreter
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Ausbildungshandbuch
Ausbildung von Motorseglerführern
Seite 6
Ausgabe August 2008
1. Klassenberechtigung RMS / GPL
1.4. Umfang der Ausbildung
Flugausbildung mindestens 10 Flugstunden,
darin enthalten:
•
•
•
•
•
20 Alleinstarts und 20 Alleinlandungen
An- und Abflüge von und zu kontrollierten Flugplätzen und durch Kontrollzonen
(Flugverkehrsverfahren, Sprechfunk)
ein Navigationsdreiecksflug von mehr als 270 km mit Fluglehrer und Zwischenlandung auf 2 vom Startplatz verschiedenen Flugplätzen
ein zweiter Navigationsdreiecksflug von mehr als 270 km im Alleinflug (Flugauftrag)
praktische Einweisung zur Beherrschung des Reisemotorseglers in besonderen Flugzuständen
Ausbildungsdauer: keine Festlegung
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Ausbildungshandbuch
Ausbildung von Motorseglerführern
Seite 7
Ausgabe Februar 2009
1. Klassenberechtigung RMS / GPL
1.5. Anmeldung zur Prüfung
Die Theorieprüfung kann beantragt werden, wenn die Ausbildung abgeschlossen ist.
(Formblatt LAN / LAS: zusammen mit praktischer Prüfung)
Die praktische Prüfung kann beantragt werden, wenn die Ausbildung abgeschlossen ist.
Dem zuständigen Luftamt müssen eingereicht werden:
•
•
Anmeldung zur praktischen Prüfung / Ausbildungsnachweis (Formblatt LAN / LAS)
Nachweis für den Navigationsdreiecksflug im Alleinflug
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Ausbildungshandbuch
Ausbildung von Motorseglerführern
Seite 8
Ausgabe August 2008
1. Klassenberechtigung RMS / GPL
1.6. Prüfung
•
•
§ 40a(2) LuftPersV
theoretische Ergänzungsprüfung
- gemäß Anlage 6C 2.DV zur LuftPersV
praktische Prüfung
- gemäß Anlage 2B 2.DV zur LuftPersV
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Ausbildungshandbuch
Ausbildung von Motorseglerführern
Seite 9
Ausgabe August 2008
1. Klassenberechtigung RMS / GPL
1.7. Gültigkeit und Rechte
•
•
•
§ 41 LuftPersV
Die Klassenberechtigung wird unbefristet erteilt.
Sie berechtigt zum Führen von Reisemotorseglern.
Sie ist nur unter folgenden Voraussetzungen gültig:
o gültiges Tauglichkeitszeugnis
Innerhalb der letzten 24 Monate auf Reisemotorseglern (TMG), UL (aerodynamisch
gesteuert) oder Flugzeugen:
o mindestens 12 Flugstunden, davon 6 Stunden als verantwortlicher Flugzeugführer (PIC)
o mindestens 12 Starts/Landungen (Flugzeug, RMS, UL)
o Übungsflug von mindestens 1 Stunde Flugzeit in Begleitung eines Fluglehrers
auf RMS
Fehlende Flugstunden, Starts/Landungen und Übungsflug können durch eine Befähigungsprüfung durch einen anerkannten Prüfer (FE) auf Flugzeug oder RMS ersetzt werden.
Nachweise im Flugbuch.
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Ausbildungshandbuch
Ausbildung von Motorseglerführern
Seite 10
Ausgabe August 2008
1. Klassenberechtigung RMS / GPL
Hinweis:
Definition Flugzeit bei nationalen Berechtigungen:
§ 2(3) 1.DV LuftPersV
„Flugzeit bezeichnet die Zeit zwischen dem erstmaligen Abrollen eines Luftfahrzeugs aus
seiner Parkposition zum Zweck des Startens bis zum Stillstand an der zugewiesenen Parkposition und bis alle Triebwerke abgestellt sind.“
Anrechenbare Flugzeiten:
•
•
•
Flugzeiten als verantwortlicher Pilot;
(Flugzeiten als Copilot können nur für Flüge angerechnet werden, bei denen eine
Mindestbesatzung von 2 Piloten vorgeschrieben ist);
Flugzeiten als Lehrer bei der Ausbildung und bei vorgeschriebenen Übungsflügen
sowie Flugzeit als Schüler mit Fluglehrer oder als Luftfahrzeugführer bei vorgeschriebenen Übungsflügen mit Fluglehrer;
Flugzeit als Prüfer und als Bewerber bei praktischen Prüfungen oder Befähigungsüberprüfungen.
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§ 124 LuftPersV
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Fluglehrer-Ausbildung
Ausbildungshandbuch
Seite 1
Ausgabe August 2008
Fluglehrer-Ausbildung
Die Ausbildung zu fähigen und verantwortungsbewussten Flugzeugführern
stellt eine anspruchsvolle Aufgabe für den Fluglehrer dar. Sie setzt solides
Fachwissen, fliegerisches Können, insbesondere aber auch die charakterliche
Eignung voraus.
Vereinsvorstand und Vereinsausbildungsleiter tragen daher bei der Auswahl
und Vorbereitung eine hohe Verantwortung. In die Entscheidung sollte der
zuständige Gruppenfluglehrer mit einbezogen werden.
Während es in den Lizenzen nur allgemeine Lehrberechtigungen gibt (Prinzip:
der Inhaber darf das lehren, wozu er selbst berechtigt ist), bildet der LVB
(primär) Segelfluglehrer und (sekundär) Motorseglerlehrer aus.
1. Segelfluglehrer
Wählen Sie mit dem Cursor
und der linken Maustaste die
gewünschte Alternative aus!
2. Motorseglerlehrer (für Reisemotorsegler)
3. Gültigkeit und Rechte der Lehrberechtigung
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Fluglehrer-Ausbildung
Ausbildungshandbuch
Seite 2
Ausgabe August 2008
1. Segelfluglehrer-Ausbildung
1.1. Phasen der Ausbildung
1.2. Voraussetzungen
1.3. Kriterien für die Auswahl
1.4. Vorausbildung im Verein
1.5. Vorausbildungslehrgang
1.6. Vorauswahlprüfung
1.7. Ausbildungslehrgang
1.8. Prüfung
1.9. Ausbildungstätigkeit unter Aufsicht
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Wählen Sie mit dem Cursor
und der linken Maustaste
den gewünschten Teil aus!
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Fluglehrer-Ausbildung
Ausbildungshandbuch
Seite 3
Ausgabe August 2008
1. Segelfluglehrer-Ausbildung
1.1. Phasen der Ausbildung
•
•
•
•
Auswahl und Vorausbildung im Verein
Zentrale Vorausbildung für die Auswahlprüfung; theoretische und praktische Auswahlprüfung
Ausbildungslehrgang
Ausbildungstätigkeit unter Aufsicht
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Fluglehrer-Ausbildung
Ausbildungshandbuch
Seite 4
Ausgabe August 2008
1. Segelfluglehrer-Ausbildung
1.2. Voraussetzungen
•
•
•
•
•
§ 89 LuftPersV
Vollendung des 18. Lebensjahres
Mindestens 150 h und 250 Starts als verantwortlicher Segelflugzeugführer
200-km-Streckenflug als verantwortlicher Segelflugzeugführer
Erlaubnis für Winden- und Flugzeugschleppstart mit ausreichender Erfahrung
in beiden Startarten
LVB-Mitglied (Versicherung)
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Fluglehrer-Ausbildung
Ausbildungshandbuch
Seite 5
Ausgabe August 2008
1. Segelfluglehrer-Ausbildung
1.3. Kriterien für die Auswahl
Bei der Auswahl sollte ein hoher Maßstab angelegt werden.
Folgende Voraussetzungen sollten die Anwärter erfüllen:
•
•
•
•
•
•
•
Fliegerische Begabung
Verantwortungsbewusstsein
Pädagogische Eignung
Entsprechende rhetorische Fähigkeiten
Leistungsbereitschaft und Einsatzwillen
Teamfähigkeit
Langfristige Verfügbarkeit im Verein
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Fluglehrer-Ausbildung
Ausbildungshandbuch
Seite 6
Ausgabe -DQXDU 20
1. Segelfluglehrer-Ausbildung
1.4. Vorausbildung im Verein
•
•
•
Meldung des Bewerbers beim LVB (Formblatt)
Mindestens 20 Flüge in den verschiedenen Startarten auf dem Lehrersitz unter Begleitung erfahrener, namentlich benannter Segelfluglehrer.
o Ziel: Sicherheit beim Fliegen der Übungen vom Lehrersitz aus
Grundlagen der Methodik der Flugausbildung
Beteiligung des Bewerbers an der theoretischen Ausbildung
Verantwortlich für diesen Ausbildungsabschnitt ist der Ausbildungsleiter.
Hinweis: In dieser Phase sollte auch der zuständige Gruppenfluglehrer beratend und unterstützend mitwirken.
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Fluglehrer-Ausbildung
Ausbildungshandbuch
Seite 7
Ausgabe August 2008
1. Segelfluglehrer-Ausbildung
1.5. Vorausbildungslehrgang
Zur Vorbereitung auf die (amtliche) Vorauswahlprüfung führt der LVB jährlich einen
zentralen Vorausbildungslehrgang durch:
•
•
•
mindestens 40 Unterrichtseinheiten in den Fächern:
o Luftrecht, Luftrechts- und Flugsicherungsvorschriften, Rechtsvorschriften des
beweglichen Flugfunkdienstes und Durchführung des Sprechfunkverkehrs bei
o Flüge nach Sichtflugregeln
o Navigation
o Meteorologie
o Aerodynamik
o Allgemeine Flugzeugkunde, Technik
o Verhalten in besonderen Fällen
o Menschliches Leistungsvermögen
Anleitung zum selbständigen Erarbeiten und Vortragen von Unterrichtseinheiten
Übungsleiter-Ausbildung zum Erwerb des Übungsleiter-Ausweises
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Fluglehrer-Ausbildung
Ausbildungshandbuch
Seite 8
Ausgabe August 2008
1. Segelfluglehrer-Ausbildung
1.6. Vorauswahlprüfung
Durchführung durch Behörde ( Luftamt Nord / Luftamt Süd )
§ 89 LuftPersV
Die Prüfung gliedert sich in
•
•
§ 18, 2. DV LuftPersV
einen theoretischen Teil
o schriftliche Arbeit von 6 Stunden Dauer
o mindestens 75 % der möglichen Punktzahl erforderlich
einen praktischen Teil
o ein oder mehrere Flüge auf dem Sitz, von dem er die Tätigkeit des
verantwortlichen Piloten ausführen kann
o Nachweis der fliegerischen Fertigkeiten
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Anlage 15 A
Anlage 15 B
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Seite 9
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1. Segelfluglehrer-Ausbildung
1.7. Ausbildungslehrgang
•
•
Amtlich anerkannter Lehrgang von mindestens zwei Wochen Dauer
Durchführung durch LVB
Theoretische Ausbildung in den Sachgebieten
•
•
•
Pädagogik und Psychologie in der Flugausbildung
Methodik und Systematik des Lehrens und Lernens
Praktische Übungen im Unterrichten: Lehrproben
Flugausbildung
•
•
•
Simulation von Ausbildungsflügen entsprechend der „ Methodik der SegelflugAusbildung“ des DAeC
Demonstration von Flugübungen
Üben des simultanen Sprechens
Erkennen von Fehlern, Analyse und Korrektur
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Ausbildungshandbuch
Seite 10
Ausgabe August 2008
1. Segelfluglehrer-Ausbildung
1.8. Prüfung
§ 89 LuftPersV
durch die Behörde (Luftamt Nord / Luftamt Süd)
Schriftliche Prüfung der Fächer gemäß 1.7.
•
•
Mindestens 75 % der möglichen Punktzahl erforderlich
Ausarbeitung und Durchführung einer Lehrprobe über mindestens eine Unterrichtseinheit (Thema wird von der Prüfungsbehörde gestellt )
Praktische Prüfung
•
Nachweis, dass praktisches Können und fachliches Wissen den Anforderungen gerecht werden
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Fluglehrer-Ausbildung
Ausbildungshandbuch
Seite 11
Ausgabe August 2008
1. Segelfluglehrer-Ausbildung
1.9. Ausbildungstätigkeit unter Aufsicht
•
•
•
•
•
•
•
Antrag an das zuständige Luftamt (Formblatt LAN / LAS)
nach Genehmigung Meldung an LVB
Ausbildungstätigkeit unter Aufsicht eines hierfür amtlich anerkannten Fluglehrers
Befugnisse:
o Ausbildung von Flugschülern, einschließlich Flugaufträge für Alleinflüge (nicht
der erste!) im Sichtbereich des Fluglehrers;
o Der aufsichtsführende Fluglehrer überwacht die Ausbildung, muss aber nicht
ständig anwesend sein.
In jedem Fall sind präzise Handlungsanweisungen zu geben und die Erreichbarkeit
muss gewährleistet sein.
Es bestehen zwei Möglichkeiten die Ausbildung abzuschließen:
o Ausbildung von 1 bzw. 3 Flugschülern in jedem Ausbildungsabschnitt, oder
o Durchführung von 60 Schulflügen mit 10 Std. Flugzeit
Nachweis der Ausbildung bei dem zuständigen Luftamt (Formblatt LAN / LAS)
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Fluglehrer-Ausbildung
Ausbildungshandbuch
Seite 12
Ausgabe August 2008
2. Motorseglerlehrer-Ausbildung
2.1 Voraussetzungen
2.2 Theoretische Einweisung
Wählen Sie mit dem Cursor
und der linken Maustaste
den gewünschten Teil aus!
2.3 Praktische Einweisung
2.4 Absc hluss
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Seite 13
Ausgabe August 2008
2. Motorseglerlehrer-Ausbildung
2.1. Voraussetzungen
•
•
•
Lizenz für Segelflugzeugführer mit Eintrag der Lehrberechtigung
Klassenberechtigung Reisemotorsegler (RMS)
Ausreichende Flugerfahrung auf RMS
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§ 96 LuftPersV
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Seite 14
Ausgabe -DQXDU
2. Motorseglerlehrer-Ausbildung
2.2. Theoretische Einweisung
Umfang: je nach Vorkenntnissen 4 – 6 Stunden
§ 40a LuftPersV
Motorseglerspezifisch sind folgende Bereiche zu behandeln:
•
•
•
•
•
•
Luftraumstruktur und Sichtflugbedingungen
Funksprechverfahren mit den Schwerpunkten
o Einflug / Durchflug durch den Luftraum D
o An- und Abflug zu und von kontrollierten Flugplätzen
Flugvorbereitung / Flugdurchführungsplan erstellen
Grundlagen Funknavigation / Gebrauch des GPS
Verhalten in besonderen Fällen / Notfalltraining
Einweisung in die Methodik der Ausbildung für die Klassenberechtigung RMS
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Fluglehrer-Ausbildung
Ausbildungshandbuch
Seite 15
Ausgabe August 2008
2. Motorseglerlehrer-Ausbildung
2.3. Praktische Einweisung
Sie dient vor allem dem Vertrautmachen mit der Sitzposition des Fluglehrers und der sicheren Handhabung des RMS.
Die Einweisung sollte mindestens folgende Übungen beinhalten:
• Flüge an verschiedenen Flugplätzen unter exakter Einhaltung der vorgeschriebenen Platzrunde
• Ziellandungen im Leerlauf und mit abgestelltem Triebwerk aus 2000ft GND
• Landeanflüge ohne Klappen mit Slip
• Startabbruch in verschiedenen Höhen
• Grenzflugzustände (entsprechend Betriebshandbuch)
• Terrestrischer Navigationsflug mit entsprechender Flugvorbereitung
• Durchflug Luftraum D, Landung an einem kontrollierten Flugplatz
• Außenlandeübungen mit und ohne Triebwerkshilfe (Genehmigung erforderlich!)
Die Einweisung kann durch den Vereinsausbildungsleiter bzw. einem von ihm beauftragten
erfahrenen RMS-Lehrberechtigten erfolgen. Sie umfasst, je nach Erfahrungsstand des Bewerbers, ca. 4 Stunden.
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Fluglehrer-Ausbildung
Ausbildungshandbuch
Seite 16
Ausgabe August 2008
2. Motorseglerlehrer-Ausbildung
2.4. Abschluss
•
•
•
Checkflug durch den zuständigen Gruppenfluglehrer als simulierte Befähigungsüberprüfung.
Meldung an LVB (Formblatt)
Falls nicht schon vorhanden:
Eintrag der Berechtigung durch Behörde
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Fluglehrer-Ausbildung
Ausbildungshandbuch
Seite 17
Ausgabe August 2008
3. Gültigkeit und Rechte der Lehrberechtigung
•
•
•
§ 96 LuftPersV
Die Lehrberechtigung wird mit einer Gültigkeitsdauer von drei Jahren erteilt.
Sie berechtigt dazu, Flugschüler und Luftfahrer auf Luftfahrzeugen derjenigen Art
und derjenigen Muster auszubilden, einzuweisen oder vertraut zu machen, die der
Fluglehrer selbst verantwortlich führen darf und auf denen er eine ausreichende
Flugerfahrung hat. Gleiches gilt für die Ausbildung bzw. Anleitung im Kunstflug,
Wolkenflug und Schleppflug.
Die Lehrberechtigung kann um drei Jahre verlängert oder erneuert werden
(Antragsformular LAN / LAS ), wenn mindestens zwei der folgenden drei
Voraussetzungen erfüllt sind:
o 60 Starts oder 10 Flugstunden als Lehrer oder Prüfer (innerhalb von 3 Jahren)
o Teilnahme an einem anerkannten Fortbildungslehrgang für Fluglehrer inerhalb der
Gültigkeit der Lehrberechtigung oder innerhalb der letzten 12 Monate vor Erneuerung
o Befähigungsüberprüfung innerhalb der letzten 12 Monate vor Verlängerung
oder Erneuerung
Fortbildungslehrgänge für Fluglehrer werden vom LVB mehrmals im Jahr
durchgeführt. Termine siehe LVB-Homepage. (Anmeldeformular)
Falls ihr Rechner online
ist, werden Sie hier auf
die LVB-Homepage
geführt:
http://www.LVBay.de
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Sonstige Berechtigungen
Ausbildungshandbuch
Seite 1
Ausgabe August 2008
Sonstige Berechtigungen
1. Kunstflugberechtigung
2. Wolkenflgberechtigung
3. Schleppberechtigung
4. CVFR-Berechtigung
5. Berechtigung zur Ausübung des Sprechfunkdienstes
6. Startarten
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Wählen Sie mit dem Cursor
und der linken Maustaste
den gewünschten Teil aus!
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Sonstige Berechtigungen
Ausbildungshandbuch
Seite 2
Ausgabe August 2008
1. Kunstflugberechtigung
Eine Kunstflugausbildung kann nur in einer registrierten Ausbildungseinrichtung erfolgen.
Voraussetzungen:
praktische Tätigkeit von 50 Stunden als verantwortlicher Segelflugzeugführer nach Erwerb der Lizenz (Schülermeldung LAN / LAS )
Ausbildung:
Kunstflugausbildung min. 5 Stunden
Einweisung in besondere Flugzustände sowie in folgende
Flugübungen:
Überschlag, Turn, gesteuerte Rolle, hochgezogene Rollenkehre,
Aufschwung, Rückenflug, Trudeln
Prüfung:
In einer praktischen Prüfung müssen die notwendigen Fähigkeiten
nachgewiesen werden.
Erweiterungen:
Die Kunstflugberechtigung für Segelflugzeuge kann auf Motorsegler und Flugzeuge erweitert werden, wenn der Inhaber der Berechtigung zur Führung dieser Luftfahrzeugart berechtigt ist und eine
Einweisung in die geforderten Übungen von min. einer Flugstunde
erhalten hat.
Neu hinzukommende Fluglehrer müssen, um selbstständig ausbilden zu dürfen, an zwei
Kunstfluglehrgängen des LVB als Assistenten teilnehmen, oder mit einem vom Landesausbildungsleiter beauftragten erfahrenen Kunstfluglehrer zwei Checkflüge durchführen.
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§ 30 Abs. 1 LuftVZO
§ 5 Abs. 1 u. 2 LuftVG
§ 81 LuftPersV
§13, 2. DV LuftPersV
Anlage 10A
Anlage 10B
DAeC-Empfehlungen
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Sonstige Berechtigungen
Ausbildungshandbuch
Seite 3
Ausgabe August 2008
2. Wolkenflugberechtigung
Voraussetzungen:
Ausbildung:
Prüfung:
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§ 85 LuftPersV
praktische Tätigkeit als verantwortlicher Segelflugzeugführer von 70 Stunden
z
10 Stunden Instrumentenflugübungen ohne Sicht nach
außen auf Segelflugzeugen oder Motorseglern in Begleitung eines Segelfluglehrers mit Wolkenflugberechtigung
innerhalb der letzten 12 Monate vor Antragstellung zur
Erteilung der Wolkenflugberechtigung
z
Für Inhaber einer CVFR-Berechtigung oder einer Lizenz
nach JAR-FCL 1 verringert sich die Ausbildungszeit auf 6
Stunden.
z
Für Inhaber einer IFR-Berechtigung tritt anstelle der nachzuweisenden Flugzeit eine praktische Einweisung.
In einer praktischen Prüfung hat der Bewerber nachzuweisen, dass er die notwendigen Fähigkeiten besitzt.
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Sonstige Berechtigungen
Ausbildungshandbuch
Seite 4
Ausgabe August 2008
3. Schleppberechtigung (Schleppen von Luftfahrzeugen)
Voraussetzungen:
§ 84 LuftPersV
z
praktische Tätigkeit als verantwortlicher Führer von motorgetriebenen Luftfahrzeugen von min. 30 Stunden nach
Erwerb der Lizenz, davon 5 Stunden auf dem Muster, auf
dem die Berechtigung erworben werden soll
z
Teilnahme an 5 Schleppstarts im geschleppten Luftfahrzeug (wenn der Bewerber die betreffende Erlaubnis nicht
besitzt)
Ausbildung:
Durchführung von 5 Flügen mit anderen Luftfahrzeugen
im Schlepp unter Anleitung und Aufsicht eines Lehrers
mit entsprechender Berechtigung innerhalb der letzten 6
Monate vor Antragstellung ( Antrag SEP / TMG )
Eintrag:
Die Schleppberechtigung wird nach Antragstellung ohne
Prüfung in die entsprechende Berechtigung eingetragen.
Gültigkeit:
mindestens zehn Schleppflüge innerhalb der letzten
24 Monate
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Anlage 11 zu
§14 2.DV
§ 84(5) LuftPersV
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Sonstige Berechtigungen
Ausbildungshandbuch
Seite 5
Ausgabe -DQXDU
4. CVFR-Berechtigung
§ 135(1) LuftPersV
Voraussetzungen:
Klassenberechtigung für Reisemotorsegler in der Lizenz
für Segelflugzeugführer (GPL) oder der Lizenz für Privatflugzeugführer nach §1 LuftPersV (nat. PPL-A)
Die Lizenz muss nach der alten LuftPersV erworben
worden sein. (Bei neuen Lizenzen ist CVFR nur nach
JAR-FCL möglich.)
300 Stunden Gesamtflugzeit
oder 60 Stunden (davon 20 Überlandflug) nach PPL
innerhalb der letzten drei Jahre
Ausbildung:
30 Unterrichtsstunden
Luftverkehrs- und Flugsicherungsvorschriften, Funknavigation, Technik
innerhalb von fünf Monaten vor Ablegung der Prüfung
10 Stunden Flugausbildung $XVELOGXQJVQDFKZHLV
Instrumentenflug, Navigationsverfahren innerhalb
von fünf Monaten vor Ablegungder Prüfung
Prüfung:
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Theoretische und praktische Prüfung
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Sonstige Berechtigungen
Ausbildungshandbuch
Seite 6
Ausgabe August 2008
5. Berechtigung zur Ausübung des Sprechfunkdienstes
Voraussetzungen:
§ 133 LuftPersV
keine
Ausbildung:
kann im Rahmen der theoretischen Ausbildung im
Abschnitt 1.8 „Flugfunkdienst“ durchgeführt werden
Prüfung:
Einzelprüfung bei der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post oder im Rahmen der theoretischen
Prüfung (Ersterwerb einer Lizenz) bei LAN/LAS
Eintrag:
Die Berechtigung kann im Luftfahrerschein eingetragen
werden.
VO ü. Flugfunkzeugn.
Das Flugfunkzeugnis muss bei der Ausübung der lizenzpflichtigen Tätigkeit nicht mitgeführt werden, wenn es im
Luftfahrerschein eingetragen ist.
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Ausbildungshandbuch
Sonstige Berechtigungen
Seite 7
Ausgabe August 2008
6. Startarten
Mindestumfang der Ausbildung für
Windenstart:
10 Starts mit Fluglehrer und 10 Alleinstarts
Gummiseilstart:
fünf Alleinstarts unter Anleitung undAufsicht eines Fluglehrers
Schleppstart hinter
Luftfahrzeugen:
§ 40 LuftPersV
fünf Starts mit Fluglehrer und fünf Alleinstarts
Eigenstart von Segelflugzeugen mit Hilfsantrieb: Einweisung durch einen Fluglehrer in Führung und Bedienung
10 Starts mit Fluglehrer und 10 Alleinstarts
Die Einweisung und die Starts mit Fluglehrer können auch
auf Reisemotorseglern durchgeführt werden
Für wenigstens eine Startart muss ein Flugschüler bei seiner Segelflugausbildung ausgebildet werden.
Inhaber einer Erlaubnis für Segelflugzeugführer können von einem Fluglehrer mit entsprechender Berechtigung auch außerhalb eines Ausbildungsbetriebs oder einer registrierten Ausbildungseinrichtung in zusätzlichen Startarten ausgebildet werden.
Der Eintrag der neuen Startart erfolgt auf Antrag (Beiblatt LAN / LAS ).
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§30 LuftVZO
.
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Windenfahrer-Ausbildung
Ausbildungshandbuch
Seite 1
Ausgabe August 2008
Windenfahrer-Ausbildung
1. Allgemeines
2. Voraussetzungen
3. Beginn der Ausbildung
4. Umfang der Ausbildung
5. Anmeldung zur Prüfung
6. Prüfung
7. Gültigkeit und Rechte
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Windenfahrer-Ausbildung
Ausbildungshandbuch
Seite 2
Ausgabe August 2008
1. Allgemeines
•
Maßgeblich sind die Startwindenfahrerbestimmungen des Deutschen Aero Club eV
•
Verantwortlich ist der Verein, vertreten durch seinen Ausbildungsleiter
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Windenfahrer-Ausbildung
Ausbildungshandbuch
Seite 3
Ausgabe August 2008
2. Voraussetzungen
•
LVB-Mitglied (Versicherung)
•
Mindestalter 15 Jahre
•
mindestens 30 geflogene Windenstarts
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Windenfahrer-Ausbildung
Ausbildungshandbuch
Seite 4
Ausgabe -DQXDU 20
3. Beginn der Ausbildung
•
Erteilung der Ausbildungsgenehmigung durch den Ausbildungsleiter
(Formblatt)
•
Benennung der ausbildenden Windenfahrer (im Ausbildungsnachweis)
•
Aushändigung des Ausbildungsnachweises an den Windenschüler
(Formblatt)
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Windenfahrer-Ausbildung
Ausbildungshandbuch
Seite 5
Ausgabe -DQXDU 20
4. Umfang der Ausbildung
Theoretische Ausbildung:
•
•
•
•
•
Segelflugsport-Betriebsordnung (SBO), soweit sie den Windenstart betrifft
gesetzlichen Bestimmungen über Startgeräte, Betriebstüchtigkeitsforderungen für
Startwinden zum Starten von Segelflugzeugen und Motorseglern (BFST) des DAeC,
einschlägige gesetzliche Versicherungsbestimmungen
Verhalten bei besonderen Vorkommnissen während des Startvorgangs
Betriebshandbuch der Startwinde
Technischer Unterricht über:
o Grundbegriffe der Motorenkunde, Störungsursachen und Abhilfe
o Prinzipieller Aufbau einer Startwinde
o Inbetriebnahme und Bedienung der Startwinde
o Aufspulen eines neuen Seiles, Seilspleißen, zugelassene Seilverbindungen
Praktische Ausbildung:
•
•
mindestens 10 Ausbildungstage bei unterschiedlichen Wetterlagen
mindestens 100 selbständig durchgeführte Starts
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Windenfahrer-Ausbildung
Ausbildungshandbuch
Seite 6
Ausgabe August 2008
5. Anmeldung zur Prüfung
•
Nach abgeschlossener theoretischer und praktischer Ausbildung händigt der Windenschüler seinen Ausbildungsnachweis dem Ausbildungsleiter aus.
•
Der Ausbildungsleiter bestätigt den Ausbildungsnachweis und nimmt ihn zu den Akten.
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Windenfahrer-Ausbildung
Ausbildungshandbuch
Seite 7
Ausgabe -DQXDU
6. Prüfung
Die Windenfahrerprüfung wird vom Ausbildungsleiter, bei Bedarf vom
zuständigen Gruppenfluglehrer oder vom Landesausbildungsleiter
abgenommen:
•
theoretischer Teil (Stoffgebiete nach SWB 1.2)
•
praktischer Teil (selbständige Inbetriebnahme der Startwinde und drei
Prüfungsstarts als Startwindenfahrer)
•
Nach bestandener Prüfung stellt der Vereinsausbildungsleiter den
Startwindenfahrer-Ausweis (Druckmaske) aus.
•
Der Ausbildungsleiter dokumentiert die Prüfung im Prüfungsnachweis
(Formblatt) und nimmt diesen zu den Akten.
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Windenfahrer-Ausbildung
Ausbildungshandbuch
Seite 8
Ausgabe August 2008
7. Gültigkeit und Rechte
•
Der Startwindenfahrerausweis ist bis auf Widerruf gültig.
•
Der Startwindenfahrerausweis berechtigt zum selbständigen Bedienen von Startwinden, in deren Bedienung er gründlich eingewiesen ist.
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Ausbildungshandbuch
Verfahren bei Störungen und Unfällen
Seite 1
Ausgabe August 2008
Verfahren bei Störungen und Unfällen
1. Allgemeines
2. Erforderliche Maßnahmen
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Ausbildungshandbuch
Verfahren bei Störungen und Unfällen
Seite 2
Ausgabe August 2008
1. Allgemeines
Unfall:
Ereignis beim Betrieb eines Luftfahrzeugs, bei dem
• eine Person getötet oder schwer verletzt wurde
• das Luftfahrzeug so beschädigt wurde, dass seine Lufttüchtigkeit beeinträchtigt und eine große Reparatur erforderlich ist
• das Luftfahrzeug vermisst wird
Schwere Störung:
Ereignis beim Betrieb eines Luftfahrzeugs, das
• beinahe zu einem Unfall geführt hätte
Störung:
Ereignis beim Betrieb eines Luftfahrzeugs, das
• den sicheren Betrieb beeinträchtigt oder beeinträchtigen könnte
Flugunfälle und schwere Störungen sind der Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung
(BFU) zu melden.
Näheres: Flugsicherheitsinformation V153 der BFU
§ 5 LuftVO
Bei Unfällen in der Ausbildung sind darüber hinaus das zuständige Luftamt, das Referat
Ausbildung des LVB und der zuständige Gruppenfluglehrer zu informieren.
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Ausbildungshandbuch
Verfahren bei Störungen und Unfällen
Seite 3
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2. Erforderliche Maßnahmen
Maßgeblich ist der Alarm-Plan (Flugunfall) des Flugplatzes.
Für die Einleitung und Koordination der Sofort-Maßnahmen nach einem Flugunfall ist der
diensthabende Flugleiter zuständig:
•
•
•
•
Erste-Hilfe-Maßnahmen einleiten (Rettungswerkzeug und Verbandskasten im Rettungswagen)
falls erforderlich: Notruf / Rettungsleitstelle / Feuerwehr anrufen (Tel. 112, 110)
falls erforderlich: Flugbetrieb einstellen, Start-/Landebahn sperren
Unfallstelle absperren (Räumung der Unfallstelle erst nach Anweisung durch BFU)
Informationspflicht (Pilot, Halter, Flugleiter):
•
Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung (BFU)(Tel. 0531 / 3548-0) verständigen.
(möglichst mit Formblatt per FAX: 0531 3548-246; sonst telefonisch: 0531 3548-0)
§ 5 LuftVO
Bei Unfall in der Ausbildung zusätzlich (Ausbildungsleiter):
•
•
•
zuständiges Luftamt (Nordbayern, Südbayern)
Referat Ausbildung des LVB
zuständiger Gruppenfluglehrer
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Ausbildungshandbuch
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Ausgabe August 2008
ADF (Automatisches Peilgerät /
Automatic Direction-Finding
equipment)
AHB J Ausbildungshandbuch
Ausbildungshandbuch 2 3 4
ATC (Flugverkehrskontrolle / Air
Traffic Control)
Betriebstüchtigkeitsforderungen für
Startwinden
BFST J Betriebstüchtigkeitsforderungen für Startwinden
BFU J Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung
BGB (Bürgerliches Gesetzbuch)
BMV (Bundesminister für Verkehr)
Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung
CVFR (kontrollierter VFR-Flug /
Controlled VFR Flight)
DV (Durchführungsverordnung)
Klassenberechtigung
kursiv
Einverständniserklärung (Eltern)
FAQ (häufig gestellte Frage / frequently asked question)
FCL (Flight Crew Licensing)
FE (Flugprüfer / Flight Examiner)
GPL (Lizenz für Segelflugzeugführer / Glider Pilot Licence)
GPS J Satelliten-NavigationsSystem (Global Positionig System)
Hauptverzeichnis
IFR (Instrumentenflugregeln /
Instrument Flight Rules)
JAR J Joint Aviation Requirement
DAeC J Deutscher Aero Club
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LAL J Landesausbildungsleiter
LAN J Luftamt Nordbayern
Landesausbildungsleiter
LAS J Luftamt Südbayern
Luftamt Nordbayern
Luftamt Südbayern
LuftPersV (Verordnung über Luftfahrtpersonal)
LuftVG (Luftverkehrsgesetz)
LuftVZO (LuftverkehrsZulassungs-Ordnung)
Qualifikation (Theorielehrer)
Windenfahrer
Reisemotorsegler
RMS J Reisemotorsegler
X
Y
SBO J Segelflugbetriebsordnung
Segelflugbetriebsordnung
Startwindenfahrerbestimmungen
SWB J Startwindenfahrerbestimmungen
Motorsegler
TMG (Touring Motor Glider)
Navigation
UL (Ultraleichtflugzeug)
Organisation (Ausbildungsbetrieb)
VOR (UKW-Drehfunkfeuer / VHF
omnidirectional radio range)
Vx (Geschwindigkeit für besten
Steigwinkel)
Vy (Geschwindigkeit für beste
Steigrate)
PIC (verantwortlicher Flugzeugführer / Pilot in Command)
PPL (Lizenz für Privatflugzeugführer / Privat Pilot Licence)
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