Hauptverzeichnis - Luftsport
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Hauptverzeichnis - Luftsport
Luftsport Verband Bayern e.V. Allgemeines Ausbildungshandbuch Seite 5 Ausgabe August 2008 Hauptverzeichnis Das Ausbildungshandbuch des Luftsport Verbandes Bayern ist modular aufgebaut und besteht aus folgenden Teilen bzw. Modulen: Teil I • • Teil II • • • • • • • Allgemeines Organisation des Ausbildungsbetriebs Ausbildung von Segelflugzeugführern Ausbildung von Motorseglerführern Fluglehrer-Ausbildung Sonstige Berechtigungen Windenfahrer-Ausbildung Verfahren bei Störungen und Unfällen Index Wählen Sie mit dem Cursor und der linken Maustaste den gewünschten Teil aus! Anhang 1: Formblätter (sind über die einzelnen Module erreichbar) Anhang 2: Vorschriften (sind über die einzelnen Module erreichbar) zurück Hauptverzeichnis Index Suchen Ende Ausbildungshandbuch Luftsport Verband Bayern Herausgeber: Luftsport Verband Bayern e.V. Prinzregentenstrasse 120 81677 München letzte Änderung: . -DQXDU 20 weiter Luftsport Verband Bayern e.V. Allgemeines Ausbildungshandbuch Seite 2 Ausgabe August 2008 Ausbildungshandbuch (AHB) Das AHB regelt die Ausbildung zum Segelflugzeug- und Motorsegelflugzeugführer im Luftsport Verband Bayern e. V. Der Registrierungsbescheid der Regierung von Oberbayern - Luftamt Südbayern - vom Mai 200, mit welchem dem Luftsport Verband Bayern e. V. die Erlaubnis zur Ausbildung von Luftfahrern erteilt wurde, ist die Grundlage für dieses AHB. Das Ausbildungshandbuch ist eine verbindliche Anweisung und Arbeitsunterlage für die Gruppenfluglehrer, Vereinsausbildungsleiter, Flug- und Theorielehrer. Es enthält Hinweise und Richtlinien für die Segelflugzeug- und Motorseglerführerausbildung in den Vereinen, soweit diese im Besitz einer gültigen Ausbildungsgenehmigung des LVB sind. Hinweise für die sichere Durchführung und Überwachung des Ausbildungsbetriebes, für Verfahren in Notfällen, bei Unfällen und Störungen sowie als Anlage die Formblätter, die im Rahmen der Ausbildung bei den beiden Luftämtern und dem LVB für die Datenerfassung im Ausbildungsbetrieb verwandt werden, sind eingearbeitet. Peter Hofmann Landesausbildungsleiter Ulrich Braune Präsident zurück Hauptverzeichnis Index Suchen Ende t blättern u Luftsport Verband Bayern e.V. Allgemeines Ausbildungshandbuch Seite 3 Ausgabe August 2008 Allgemeines Der Teil "Allgemeines" des Ausbildungshandbuchs des Luftsport Verbandes Bayern umfasst folgende Abschnitte: • Titel • Vorwort • Berichtigungsstand • Hauptverzeichnis Wählen Sie mit dem Cursor und der linken Maustaste den gewünschten Abschnitt aus! • Hinweise zum Umgang mit dem Ausbildungshandbuch zurück Hauptverzeichnis Index Suchen Ende t blättern u Luftsport Verband Bayern e.V. Allgemeines Ausbildungshandbuch Seite 4 Ausgabe -DQXDU 20 Berichtigungsstand Wenn eine Änderung des Ausbildungshandbuches selbst notwendig wird, führt dies zwangsläufig zu einem Austausch des gesamten Dokuments „AHB.pdf“. Einzelne Seiten zu tauschen wäre angesichts der Dateistruktur nicht praktikabel. Bei Formblättern, Vorschriften und FAQs wird die jeweilige Datei ausgetauscht. In jedem Fall erhält der Vereins-Ausbildungsleiter jedes Mitgliedsvereins mit gültiger Registrierung von der LVB-Geschäftsstelle eine E-Mail mit einer entsprechenden Mitteilung. Die betroffene Datei muss dann von der LVB-Homepage herunter geladen und in das AHB-Verzeichnis auf der Festplatte kopiert werden. Ob alle Dateien ihres AHBs den aktuellen Berichtigungsstand haben, können Sie mit Hilfe der Datei Änderungsindex LVB Ausbildungshandbuch im Hauptverzeichnis des Ausbildungshandbuchs kontrollieren. Falls ihr Rechner online ist, werden Sie hier auf die LVBHomepage geführt: http://www.LVBay.de Letzte Änderung 5.-DQXDU 20 Falls Sie ihr Ausbildungshandbuch in Papierform führen, müssen Sie sich das Ausbildungshandbuch selbst ausdrucken oder bei der LVB-Geschäftsstelle bestellen. zurück Hauptverzeichnis Index Suchen Ende t blättern u Luftsport Verband Bayern e.V. Allgemeines Ausbildungshandbuch Seite 5 Ausgabe August 2008 Hauptverzeichnis Das Ausbildungshandbuch des Luftsport Verbandes Bayern ist modular aufgebaut und besteht aus folgenden Teilen bzw. Modulen: Teil I • • Teil II • • • • • • • Allgemeines Organisation des Ausbildungsbetriebs Ausbildung von Segelflugzeugführern Ausbildung von Motorseglerführern Fluglehrer-Ausbildung Sonstige Berechtigungen Windenfahrer-Ausbildung Verfahren bei Störungen und Unfällen Index Wählen Sie mit dem Cursor und der linken Maustaste den gewünschten Teil aus! Anhang 1: Formblätter (sind über die einzelnen Module erreichbar) Anhang 2: Vorschriften (sind über die einzelnen Module erreichbar) zurück Hauptverzeichnis Index Suchen Ende t blättern u Luftsport Verband Bayern e.V. Allgemeines Ausbildungshandbuch Seite 6 Ausgabe -DQXDU20 Hinweise zum Umgang mit dem Ausbildungshandbuch Das Ausbildungshandbuch wurde mit Adobe Acrobat® (Version 9.0) erstellt. Um es am Bildschirm nutzen zu können, muss auf ihrem Rechner Adobe Acrobat Reader® Version 6.0 oder höher installiert sein. Bei älteren Versionen ist möglicherweise die Funktionalität eingeschränkt. Bei neueren Versionen sind Unterschiede in der Darstellung auf dem Bildschirm P|JOLFK. Außerdem gehen diese Hinweise davon aus, dass ihr Rechner als Betriebssystem Windows ® oder höher benutzt. Ältere Windows-Versionen und andere Betriebssysteme sind nicht erprobt. Sie erhalten dLHDNWXHOOH9HUVLRQGHVAusbildungshandbuch sowie eine ,QVWDOODWLRQVDQOHLWXQJSer Download von der LVB-Homepage. 3 zurück Hauptverzeichnis Index Suchen Ende Falls ihr Rechner online ist, können Sie sich den neuesten Adobe Acrobat Reader® hier kostenlos herunterladen: http://JHWDGREHFRP/GHUHDGHU Falls ihr Rechner online ist, werden Sie hier auf die LVBHomepage geführt: http://www.LVBay.de Das Symbol 3 weist darauf hin, dass der aktuelle Abschnitt hier noch nicht zu Ende ist, sondern auf der nächsten Seite weiter geht. Klicken Sie auf das Symbol, um weiter zu blättern. t blättern u Luftsport Verband Bayern e.V. Allgemeines Ausbildungshandbuch Seite 7 Ausgabe August 2008 Die Verknüpfung „AHB LVBayern“ öffnet das Ausbildungshandbuch. Alternativ, oder wenn Sie die Verknüpfung nicht eingerichtet haben, können Sie den Adobe Acrobat Reader® starten und die Datei "AHB.pdf" im Verzeichnis „AHB“ öffnen. Sie gelangen so zur Titelseite des Ausbildungshandbuchs und durch Anklicken von „weiter“ direkt ins Hauptverzeichnis. Das AHB ist so ausgelegt, dass Sie am besten im Vollbildmodus arbeiten. Deshalb ist nach dem Öffnen der Vollbildmodus aktiviert. Wenn Sie möchten, können Sie mit Hilfe der [Esc]-Taste aber auch die normale Adobe Acrobat Reader® - Oberfläche aktivieren. Die Hilfe zum Acrobat Reader® (Benutzer-Handbuch) erreichen Sie mit der Taste [F1]. Vom Hauptverzeichnis aus gelangen Sie in das gewünschte Modul. Grundsätzlich gilt: Alle rot dargestellten Zeichen, Wörter oder Sätze lösen beim Anklicken mit Cursor und Maus einen Vorgang aus. In erster Linie dient dies zur Navigation durch das AHB. Hinweise zu solchen Vorgängen sind orange dargestellt. Ein roter Pfeil vor einem Begriff bringt Sie, - wenn Sie ihn anklicken -, zu der Stelle im J Ausbildungshandbuch, wo dies spezielle Thema behandelt wird. 3 zurück Hauptverzeichnis Index Suchen Ende Probieren Sie gleich hier aus, welche Wirkung das Anklicken von roten Markierungen hat. Klicken Sie auf „rot“! Probieren Sie auch den Pfeil aus (anschließend „zurück“ in der Fußzeile anklicken)! t blättern u Luftsport Verband Bayern e.V. Allgemeines Ausbildungshandbuch Seite 8 Ausgabe August 2008 Unterstreichungen zeigen Ihnen an, dass sich durch (Doppel-) Klick ein Fenster öffnet, in dem Ihnen zusätzliche Informationen angezeigt werden. Probieren Sie gleich hier aus, welche Wirkung das Anklicken von unterstrichenen Begriffen hat! (Doppel-) Klicken Sie auf „Unterstreichungen“! Die Erklärung der verwendeten Abkürzungen finden Sie im Index. Klicken Sie auf die Schaltfläche „Index“ in der Fußzeile! Aktuelle Formulare des Luftamt Nordbayern und andere Hilfsmittel gibt es auf der Homepage von Gruppenfluglehrer Michael Eschenbacher zurück Hauptverzeichnis Index Suchen Ende t blättern u Luftsport Verband Bayern e.V. Ausbildungshandbuch Organisation des Ausbildungsbetriebs Seite 1 Ausgabe August 2008 Organisation des Ausbildungsbetriebs 1. Organisationsschema 2. Anschriften im Verband • Vorstand, Geschäftsstelle, LAL • Gruppenfluglehrer • Sonstige Funktionen 3. Anschriften der Behörden Wählen Sie mit dem Cursor und der linken Maustaste den gewünschten Teil aus! 4. Aufgaben und Verantwortung 5. Instandhaltung der Schulflugzeuge zurück Hauptverzeichnis Index Suchen Ende t blättern u Luftsport Verband Bayern e.V. Ausbildungshandbuch Organisation des Ausbildungsbetriebs Seite 2 Ausgabe August 2008 1. Organisationsschema Landesausbildungsleiter (und Stellvertreter) Gruppenfluglehrer Vereinsausbildungsleiter Startwindenfahrer; Schleppflugzeugführer Fluglehrer und Übungsleiter; Theorielehrer Flugschüler zurück Hauptverzeichnis Index Suchen Organisationsschema der sportspezifischen Ausbildung im Segelflugsport/Motorsegeln Inhaber der Registrierung ist der LVB, vertreten durch dessen Präsidenten. Inhaber der vom LVB erteilten Registrierung ist der Verein, vertreten durch dessen Vorsitzenden. Ende t blättern u Luftsport Verband Bayern e.V. Ausbildungshandbuch Organisation des Ausbildungsbetriebs Seite 3 Ausgabe -DQXDU 20 2. Anschriften im Verband Von Behringstr. 33, 96450 Coburg Tel. / Fax 09561/3 32 22 E-Mail : [email protected] (OHNWUDVWU, 0QFKHQ Vorstand Sportbetrieb und Sporterlebnis Tel. 0/ Dr. Volker Himmler E-Mail : [email protected] Otto-Wagner-Straße 64 a, 82110 Germering Vorstand Technik, Umweltverträglichkeit Tel. 089/84807221 und Flugsicherheit Mobil: 0172/8187729 Gerhard Gutheil E-Mail : [email protected] Edelweißweg 3, 82140 Olching Vorstand Finanzen Tel. 08142/47 70-0, Fax -22 Peter Rzytki E-Mail : [email protected] Untere Fischerstraße 19, 90762 Fürth Vorstand Jugend und Nachwuchsarbeit Tel. 0911/708151 Stefan Werthner E-Mail: [email protected] Bahnhofstr. 17, 82211 Herrsching Vorstand Information und Kommunikation Tel. 08152/90 91 64 Katrin Witte Mobil: 0179/9 11 01 73 E-Mail: [email protected] Präsident Ulrich Braune zurück Hauptverzeichnis Index Suchen Ende 3 t blättern u Luftsport Verband Bayern e.V. Ausbildungshandbuch Spartenvorsitzender Segelflug Dr. Thomas Kuhn Geschäftsführer Herwart Meyer Referat Ausbildung Birgit Ostertag Landesausbildungsleiter Peter Hofmann Hauptverzeichnis Seite 4 Schönblickstraße 17, 73760 Ostfildern Tel. 07158/9 87 88 62 E-Mail: [email protected] Ausgabe August 2008 Prinzregentenstr. 120, 81677 München Tel. 089/45 50 32-0, Fax -11 E-Mail: [email protected] www.lvbayern.de Prinzregentenstr. 120, 81677 München Tel. 089/45 50 32-16, Fax -56 E-Mail: [email protected] Prinzregentenstr. 120, 81677 München Tel. 089/45 50 32-15, Fax -54 E-Mail: [email protected] Regnitzstr. 33 a, 91301 Forchheim Tel. 09191/23 87, Fax 09191/23 87 Mobil: 0170/8 12 41 25 E-Mail: [email protected] Verbandsgeschäftsstelle zurück Organisation des Ausbildungsbetriebs Index Suchen Ende t blättern u Luftsport Verband Bayern e.V. Ausbildungshandbuch Organisation des Ausbildungsbetriebs Seite 5 $XVJDEH-DQXDU Gruppenfluglehrer Alexander Allen Mercystr. 75 85051 Ingolstadt Tel. 0841/9003158 Mobil: 0179/7 84 80 56 E-Mail : [email protected] Michael Eschenbacher Gereuther Weg 30 96472 Rödental Tel. 09563 / 726040 Fax 09563 / 726042 Mobil: 0171/2665999 E-Mail : [email protected] www.owoba.de/fliegerei/downloads.html zurück Hauptverzeichnis Index Aero-Club Ingolstadt e.V. Augsburger Verein für Segelflug e.V. Messerschmitt Flugsportgruppe Manching e.V. Segelfluggruppe Donauwörth e.V. Fluggruppe Neuburg e.V. Luftsportverein Aichach e.V. Luftsportverein Gersthofen e.V. MBB SG Augsburg e.V. Segelfluggruppe Haunstetten e.V. SFG Manching der W.T.D. 61 e.V. Aero Club Bamberg e.V. Aero Club Coburg e.V. Aero Club Frankenwald e.V. Akademische Fliegergruppe Erlangen e.V. Flugsportverein Pegnitz e.V. Luftsportgemeinschaft Bayreuth e.V. Luftsportgruppe Münchberg e.V. Luftsportvereinigung Schönbrunn-Wunsiedel e.V. Segelflugzentrum Ottengrüner Heide e.V. Luftsportvereinigung Kulmbach Suchen Ende 3 t blättern u Luftsport Verband Bayern e.V. Ausbildungshandbuch Organisation des Ausbildungsbetriebs Seite 6 Ausgabe -DQXDU Peter Kreuder Hans-Seibold-Straße 20 87600 Kaufbeuren Tel. 08341/16458 privat Mobil: 0160/91926432 E-Mail: [email protected] Günter Goller Sickershäuser Str. 2 97318 Kitzingen Tel. 0931/39 11 65 Tel. 09321/3 34 28 privat Fax 0931/39 12 03 Mobil: 0160/8 00 40 57 E-Mail: [email protected] zurück Hauptverzeichnis Index Flugsportgruppe Lindau e.V. )OXJsportYHUHLQ0DUNWREHUGRUIH9 Luftsportgruppe Kempten e.V. Luftsportverein Füssen e.V. Luftsportverein Kaufbeuren e.V. /69$JDWKD]HOO H9 Westallgäuer Luftsportgruppe Lindenberg SegelIOXJYHUHLQ%DG:|ULVKRIHQH9 Flugsportclub Altfeld e.V. Flugsportclub Giebelstadt e.V. Flugsport-Club Würzburg e.V. Flugsportverein Bad Windsheim e.V. Flugsportclub Aschaffenburg e.V. Flugsportclub Möve 1951 Obernau e.V. LSC Kitzingen e.V. Suchen 3 Ende t blättern u Luftsport Verband Bayern e.V. Ausbildungshandbuch Organisation des Ausbildungsbetriebs Seite 7 Aeroclub Schweinfurt e.V. Aero-Club Bad Königshofen e.V. Flugsportverein Grabfeld e.V. Segelfliegergem. Ostheim e.V. Flugsportvereinigung Mellrichstadt e.V. Rhönflug Bad Brückenau e.V. Martin Hansen Mittelsetzring 12 97475 Zeil Tel. 09721/94 09 43 Tel. 09524/67 34 privat Fax 09721/94 06 00 E-Mail: [email protected] Franz Klimt Amselstr. 11 93352 Rohr Tel. 08783/916565 privat Fax.08783/967757 privat Mobil: 0170/7373031 E-Mail: [email protected] $XVJDEH-DQXDU Aeroclub Segelflug Nürnberg e.V. Aero Club Weiden e.V. Ausbildungsgemeinschaft Erbendorf/Grafenwöhr Flugsportclub Schwandorf e.V. Flugsportvereinigung Neumarkt e.V. Luftsportgruppe Amberg e.V. Luftsportgruppe Sulzbach Rosenberg e.V. Luftsportverein Regensburg e.V. Segelflugclub Stiftland Tirschenreuth e.V. Segelflug Sportverein Cham e.V. 3 zurück Hauptverzeichnis Index Suchen Ende t blättern u Luftsport Verband Bayern e.V. Ausbildungshandbuch Organisation des Ausbildungsbetriebs Seite 8 Ausgabe Februar 2009 Peter Hofmann (LAL) Regnitzstr. 33 a 91301 Forchheim Tel. 09191/23 87 Fax 09191/23 87 Mobil: 0170/8 12 41 25 E-Mail: [email protected] Karl Kölle Lüftenweg 2 85072 Eichstätt Tel. 0841/8 93 44 21 Fax 0841/8 93 49 12 [email protected] Tel. 08421/87 52 privat Fax 08421/90 27 78 privat E-Mail: [email protected] (privat) zurück Hauptverzeichnis Index Aero Club Ansbach e.V. Aero-Club Fürth e.V. Fliegerclub Nürnberg e.V. Fliegervereinigung Schwabach e.V. Flugsportvereinigung Erlangen e.V. Luftsportverein Friesener Warte e.V. Flugsportgruppe Neustadt e.V. Luftsportclub Forchheim e.V. PSV Nürnberg Abteilung Sfl. e.V. Segelflugclub Lauf Pegnitz e.V. Aero-Club Greding e.V. Fliegerclub Roth e.V. Fliegergruppe Feucht-Allersberg e.V. Flugsportvereinigung Gelbe Bürg Gunzenhausen e.V. LSV Treuchtlingen Pappenheim e.V. Luftsportverein Irsingen/Hesselberg e.V. Segelflugverein Weissenburg e.V. Fliegerclub Eichstätt e.V. Flugsportverein Kelheim e.V. Luftsportverein Freising/Beilngries e.V. Rieser Flugsportverein Nördlingen e.V. Suchen Ende 3 t blättern u Luftsport Verband Bayern e.V. Ausbildungshandbuch Organisation des Ausbildungsbetriebs Seite 9 $XVJDEH-DQXDU Christoph Kraul Neufahrner Weg 2 82057 Icking/Irschenhausen Tel. 08178/44 30 Tel./Fax 08178/80 99 / 7173 privat Mobil: 0173/5787512 E-Mail: [email protected] Aeroclub München e.V. Akaflieg München e.V. Luftsportverein Weilheim-Peißenberg Bayerischer Luftfahrtverein München e.V. Flugsportverein Bad-Tölz e.V. Flugsportgruppe DaimlerChrysler Aerospace München e.V. Sportfliegergruppe Werdenfels e.V. Segelfliegerclub München e.V. Segelfluggruppe Benediktbeuern e.V. Segelfluggruppe Isartal e.V. Toni Müller v.-Scheuering-Str. 14 94036 Passau Tel. 0851/5 70 77 Fax 0851/7 27 60 Mobil: 0171/6 70 15 99 E-Mail: [email protected] Fliegerclub Kirchdorf/Inn e.V. FSV Passau-Fürstenzell e.V. Luftsportclub Pfarrkirchen e.V. Luftsportverein Deggendorf e.V. Luftsportverein Straubing e.V. Luftsportverein Zellertal Arnbruck e.V. Luftsportverein Dingolfing e.V. Sportverein Wacker Burghausen e.V. 3 zurück Hauptverzeichnis Index Suchen Ende t blättern u Luftsport Verband Bayern e.V. Ausbildungshandbuch Organisation des Ausbildungsbetriebs Seite 10 Ausgabe August 2008 Aeroclub Dachau e.V. BW-SFG Fürstenfeldbruck e.V. Fliegerclub Moosburg e.V. FSG Fürstenfeldbruck e.V. Flugsportgruppe in der DLR Oberpfaffenhofen e.V. Ikarus Luftsportclub Schleissheim e.V. Luftsportverein Ried e.V. Luftsport-Vereinigung Albatros e.V. LSV Pfaffenhofen e.V. AC München Sparte Motorsegeln e.V. Franz Schütz (stellv. LAL) Untere Stadtmauer 7 85276 Pfaffenhofen Tel. 089/14 89-5221, Fax -3079 Tel. 08441/66 96 privat Mobil: 0171 / 2397158 E-Mail: [email protected] Fritz Steinlehner Berlinerstr. 14 84524 Neuötting Tel. 08671 / 7 05 86 Fax 08671 / 885639 E-Mail: [email protected] zurück Hauptverzeichnis Index Aeroclub Ampfing-Waldkraiburg e.V. FC Condor Antersberg e.V. Fliegerclub Mühldorf e.V. Fliegergruppe Traunstein e.V. Fluggruppe Alt Neuötting e.V. Flugsportverein Rosenheim e.V. Luftsportclub Schliersee e.V. Segelfluggruppe Siemens München e.V. Daimler Benz Aerospace Flugsportgruppe Bölkow e.V. Suchen Ende 3 t blättern u Luftsport Verband Bayern e.V. Ausbildungshandbuch Organisation des Ausbildungsbetriebs Seite 11 $XVJDEH-DQXDU BW-Sportfliegergem. Leipheim e.V. Flieger - Club Landsberg/Penzing e.V. Flugsportgruppe Landsberg e.V. Landsberger SFV Geratshof e.V. Luftsportverein Illertissen e.V. Luftsportverein Schwabmünchen e.V. Mittelschwäbischer Luftsportverein Thannhausen e.V. Luftsportgruppe Weißenhorn e.V. Sportfluggruppe Lechfeld e.V. Hermann Walter Lindenweg 2 89264 Weißenhorn Tel. 07302/52 72 Tel. 07309/26 15 privat Mobil: 0170/7 35 80 16 E-Mail: [email protected] zurück Hauptverzeichnis Index Suchen Ende t blättern u Luftsport Verband Bayern e.V. Ausbildungshandbuch Organisation des Ausbildungsbetriebs Seite 12 Ausgabe August 2008 Landestrainer Dr. Claus Triebel Sportreferent für Kunstflug Stephan Wurzinger Verbandsarzt Dr. Heinz Hofherr Stellvertretender Verbandsarzt Dr. Peter Frank zurück Hauptverzeichnis Index Bei der Linde 22 95100 Selb Tel. 09287/68201 Mobil: 0172/7016044 E-Mail: [email protected] Goegerlstraße 4 82380 Peißenberg Tel. 08803/63 23 24 E-Mail: [email protected] Waldluststr. 35 85540 Haar Tel. 089/46 93 68, Fax 46 01 28 58 Kirchenstr. 15 82194 Gröbenzell Tel. 08142/5 77 06, Fax 5 77 18 E-Mail: [email protected] Suchen Ende t blättern u Luftsport Verband Bayern e.V. Ausbildungshandbuch Organisation des Ausbildungsbetriebs Seite 13 $XVJDEH-DQXDU 3. Anschriften der Behörden Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Verkehr und Technologie Prinzregentenstr. 28 80538 München Tel. 089/21 62 01, Fax 089/21 62-2760 E-Mail: [email protected] ; www.stmwvt.bayern.de Luftamt Südbayern Maximilianstr. 39 80538 München Tel. 089/21 76-0, Fax 089/21 76-2914 [email protected] ; www.regierung.oberbayern.bayern.de Luftamt Nordbayern )OXJKDIHQVWU 90Nürnberg Tel. 0911/52 70 00 Fax 0911/36 44 46 E-Mail: [email protected] zurück Hauptverzeichnis Index 3 Suchen Ende t blättern u Luftsport Verband Bayern e.V. Ausbildungshandbuch Organisation des Ausbildungsbetriebs Seite 14 $XVJDEH-DQXDU Luftfahrt-Bundesamt (LBA) Lilienthalplatz 6 Postfach 3054 38620 Braunschweig Tel. 0531/2 35 50 Fax 0531/2 35 52 54 [email protected]; www.lba.de Flugsicherheitsinspektor (Bayern) Prüforganisation Wolfram Wild (Prüfleiter PO; Geschäftsführer PO-GmbH) Adalbert Bscher Tel. 089/45 50 32-22 Fax 089/45 50 32-62 E-Mail: [email protected] oder [email protected] zurück Hauptverzeichnis Index Suchen Ende t blättern u Luftsport Verband Bayern e.V. Ausbildungshandbuch Organisation des Ausbildungsbetriebs Seite 15 Ausgabe August 2008 4. Aufgaben und Verantwortung Vorstand LVB Der Vorstand LVB ist Vertreter des LVB in der durch die LVB-Satzung (und § 26 BGB) geregelten Form. Der Vorstand LVB ist zuständig für die Festlegung der Ziele des LVB und damit auch der Ziele im Verbandsausbildungsbetrieb. Die im Verbandsausbildungsbetrieb anfallenden Aufgaben sind vom Vorstand des LVB an die aus dem Organisationsplan ersichtlichen Stellen delegiert. Die Verteilung dieser Aufgaben und der damit verbundenen Verantwortung ist im Folgenden festgelegt. zurück Hauptverzeichnis Index Suchen Ende t blättern u Luftsport Verband Bayern e.V. Ausbildungshandbuch Organisation des Ausbildungsbetriebs Seite 16 Ausgabe August 2008 Vorstand Der Vorstand Sportbetrieb und Sporterlebnis ist gemäß § 12 der Verbandssatzung in Verbindung mit der Geschäftsordnung des Vorstandes zuständiges Vorstandsmitglied für den Bereich Ausbildung. Aufgaben im Verbandsausbildungsbetrieb: • • • • Entscheidung in allen Fällen von grundsätzlicher Bedeutung Ernennung der Gruppenfluglehrer auf Vorschlag des Landesausbildungsleiters Erteilung der Zulassung von Vereinsausbildungsbetrieben in Zusammenarbeit mit dem LAL bzw. LVBReferat für Ausbildung Freigabe des Textes des Ausbildungshandbuches; Mitteilung folgender Änderungen an die Aufsichtsbehörden: o Änderung der Geschäftsführung o Änderung in der Person des LAL-Segelflug/Motorsegelflug zurück Hauptverzeichnis Index Suchen Ende t blättern u Luftsport Verband Bayern e.V. Ausbildungshandbuch Organisation des Ausbildungsbetriebs Seite 17 Ausgabe August 2008 Landesausbildungsleiter Segelflug / Motorsegelflug Aufgaben im Verbandsausbildungsbetrieb: • • • • Leitung des Verbandsausbildungsbetriebes Einberufung und Vorsitz der Gruppenfluglehrer-Tagung Aufsicht über die Fluglehreraus- und -weiterbildungen Verantwortung für Inhalt und Umsetzung des Ausbildungshandbuches Der Landesausbildungsleiter ist dem Präsidenten, den Luftfahrtbehörden und dem DAeC gegenüber im Umfang der ihm übertragenen Aufgaben verantwortlich. Er ist in Zusammenarbeit mit den Gruppenfluglehrern und dem LVB-Referat Ausbildung für den gesamten Schulbetrieb im Rahmen der erteilten Registrierung verantwortlich. Er hat zusammmen mit den Gruppenfluglehrern dafür Sorge zu tragen dass der Schulbetrieb nach den gültigen gesetzlichen Vorgaben sowie der aktuellen Registrierung durchgeführt wird. zurück Hauptverzeichnis Index Suchen Ende t blättern u Luftsport Verband Bayern e.V. Ausbildungshandbuch Organisation des Ausbildungsbetriebs Seite 18 Ausgabe August 2008 Fachpersonal (Verband) LVB-Referat Ausbildung Das LVB-Referat Ausbildung erledigt die laufenden Angelegenheiten des Ausbildungsbetriebes, soweit sie nicht dem Landesausbildungsleiter oder den Gruppenfluglehrern zugeordnet sind oder deren Mitwirkung bedürfen. Aufgaben im Verbandsausbildungsbetrieb: • • Mitarbeit am Verbandsausbildungsbetrieb, Fertigung von Berichtigungen, Ergänzungen usw. Verwaltungsmäßige Abwicklung aller Ausbildungsfragen Das LVB-Referat Ausbildung ist der Geschäftsführung (Dienstvorgesetzter) und dem Landesausbildungsleiter für die ordnungsgemäße Abwicklung der Geschäfte im Rahmen der ihm übertragenen Aufgaben verantwortlich. zurück Hauptverzeichnis Index Suchen Ende t blättern u Luftsport Verband Bayern e.V. Ausbildungshandbuch Organisation des Ausbildungsbetriebs Seite 19 Ausgabe August 2008 Gruppenfluglehrer Gruppenfluglehrer sind ein wichtiges Bindeglied zwischen dem LVB und seinen Ausbildungsvereinen. Aufgaben der Gruppenfluglehrer im Ausbildungsbetrieb: • • • • • • • • Beratung und Betreuung der Vereinsausbildungsbetriebe zur Aufrechterhaltung einer ordnungsgemäßen und effektiven Ausbildung (Formblatt) auf Wunsch des Vereinsvorstands Mitwirkung bei der Benennung der Vereinsausbildungsleiter Organisation und Durchführung von Fluglehrer-Fortbildungslehrgängen Abnahme von Windenfahrerprüfungen, soweit sie nicht der Vereinsausbildungsleiter oder ein beauftragter erfahrener Windenfahrer durchführt jährliche gemeinsame Besprechungen mit den Vereinsausbildungsleitern bzw. Fluglehrern aus dem zugeordneten Bezirk auf Wunsch Mitwirkung bei der Benennung der Fluglehreranwärter Koordination vereinsübergreifender Ausbildungsaktivitäten Einsatz von ausbildungsspezifischen Arbeitskreisen nach aktuellem Bedarf Die Gruppenfluglehrer sind dem Landesausbildungsleiter gegenüber im Umfang der ihnen übertragenen Aufgaben verantwortlich. zurück Hauptverzeichnis Index Suchen Ende t blättern u Luftsport Verband Bayern e.V. Ausbildungshandbuch Organisation des Ausbildungsbetriebs Seite 20 Ausgabe August 2008 Fachpersonal (Verein) Vereinsausbildungsleiter Als Vereinsausbildungsleiter darf nur derjenige eingesetzt werden, der das Ausbildungsleitergespräch mit dem Landesausbildungsleiter oder seinem Stellvertreter durchgeführt hat. Aufgaben des Vereinsausbildungsleiters im Vereinsausbildungsbetrieb: Ausbildung des Luftfahrtpersonals nach • • • vom Vereinsvorstand beschlossenen Zielen den gesetzlichen Vorschriften den Bestimmungen der Registrierung. Der Vereinsausbildungsleiter ist im Bereich der Ausbildung dem zuständigen Gruppenfluglehrer, dem Landesausbildungsleiter und der zuständigen Aufsichtsbehörde gegenüber für die ordnungsgemäße Ausbildung verantwortlich. Insbesondere trägt er die Verantwortung für die ordnungsgemäße Dokumentation von theoretischer und praktischer Ausbildung. 3 zurück Hauptverzeichnis Index Suchen Ende t blättern u Luftsport Verband Bayern e.V. Ausbildungshandbuch Organisation des Ausbildungsbetriebs Seite 21 Ausgabe August 2008 Verwaltungstechnische Aufgaben des Vereinsausbildungsleiters a) gegenüber dem zuständigen Luftamt • • • Meldung von Motorsegler-Flugschülern nach JAR-FCL 1 deutsch (J Schülermeldung) spätestens acht Tage nach Ausbildungsbeginn gem. § 24 (4) LuftVZO. Meldung von Segelflugschülern (J Schülermeldung) bei Anmeldung zur Theorieprüfung bzw. wenn Zweifel an der Zuverlässigkeit des Schülers auftreten. Einholung und Überwachung der Unterlagen nach § 24 (3) LuftVZO b) gegenüber dem LVB-Referat Ausbildung • Umgehende Mitteilung von Änderungen bei o Ausbildungspersonal o Ausbildungsgelände o Fluggerät • Erstellen und Einreichen des Jahresausbildungsberichts (wird vom LVB verschickt) (Abgabefrist 31. Januar des folgenden Jahres) zurück Hauptverzeichnis Index Suchen Ende 3 t blättern u Luftsport Verband Bayern e.V. Ausbildungshandbuch Organisation des Ausbildungsbetriebs Seite 22 Ausgabe August 2008 • • • • • • • • • • Koordinierung der Ausbildungsmethoden der zuständigen Flug- und Theorielehrer und der Lehrer untereinander, u. U. unter Hinzuziehung des zuständigen Gruppenfluglehrers Sofortige Meldung eines Wechsels bzw. Einsatzes im Ausbildungspersonal (nur erforderlich bei Fluglehrern, die in keiner anderen LVB-Vereinsausbildungsgenehmigung integriert sind) Führen der Unterrichtsnachweise/Unterrichtsbuch (Formblatt) Nachweis der praxisbegleitenden Theorieausbildung Meldung von J Fluglehreranwärtern zur praktischen und theoretischen Vorausbildung Beaufsichtigung der Fluglehrer und -anwärter (d.h. derer, die den Lehrgang gem. § 89 (1) 4. LuftPersV erfolgreich bestanden haben) Beaufsichtigung bzw. Durchführung der J Vorausbildung von Fluglehreranwärtern vor der Teilnahme am o.g. Lehrgang Beaufsichtigung der J Windenfahrerausbildung entsprechend den Richtlinien des DAeC Abnahme von J Windenfahrerprüfungen Periodisch wiederkehrende, gemeinsame Besprechungen der Fluglehrer über den Fortgang der Flugschüler- und Windenfahrerausbildung 3 zurück Hauptverzeichnis Index Suchen Ende t blättern u Luftsport Verband Bayern e.V. Ausbildungshandbuch Organisation des Ausbildungsbetriebs Seite 23 Ausgabe August 2008 • • • • Bei Schulungsgemeinschaften in der theoretischen oder praktischen Ausbildung müssen sich die Vereinsausbildungsleiter und Fluglehrer bzw. Theorielehrer der beteiligten Vereine gegenseitig über den Ablauf der Ausbildung abstimmen (Organisation von Theorielehrgängen nach Absprache mit dem zuständigen Gruppenfluglehrer) Zusammenarbeit mit dem technischen Personal (Werkstattleiter, Segelflugzeugwart, Motorseglerwart, Fallschirmpacker) laufende J Berichtigung des Ausbildungshandbuches laufende Aktualisierung des Kenntnisnahme-Nachweises zum AHB (Formblatt) zurück Hauptverzeichnis Index Suchen Ende t blättern u Luftsport Verband Bayern e.V. Ausbildungshandbuch Organisation des Ausbildungsbetriebs Seite 24 Ausgabe August 2008 Fluglehrer Voraussetzungen für den Einsatz • • • Besitz einer gültigen Lizenz mit entsprechenden Berechtigungen Aufnahme in die LVB-Registrierung des Vereins o Fluglehrer aus anderen Landesverbänden bzw. aus dem Ausland, die in eine LVB-Registrierung aufgenommen werden sollen, haben vorher mit dem zuständigen Ausbildungsleiter eine ausreichende Anzahl von Einweisungsflügen zu absolvieren. ( Sicherstellung der Einheitlichkeit der Ausbildung ) Vorlage einer Kopie der jeweils aktuellen Lizenz und Nachweis der Fluglehrerhaftpflichtversicherung beim LVB-Referat Ausbildung § 96 LuftPersV Verantwortung • • Der Fluglehrer ist verantwortlich für die Durchführung der Theorie- und Flugausbildung der Flugschüler des Vereins. Der Fluglehrer übernimmt in der Ausbildung alle Pflichten des verantwortlichen Luftfahrzeugführers bei der Flugvorbereitung und im Flugzeug. 3 zurück Hauptverzeichnis Index Suchen Ende t blättern u Luftsport Verband Bayern e.V. Ausbildungshandbuch Organisation des Ausbildungsbetriebs Seite 25 Ausgabe August 2008 • • Der Fluglehrer achtet darauf, dass im Schulbetrieb bei Alleinflügen nur Schleppflugzeugführer bzw. Windenfahrer mit gültigem Windenfahrerausweis und ausreichender Erfahrung eingesetzt werden. Mit diesen spricht er nach Bedarf die Schleppgeschwindigkeit, die Ausklinkhöhe, bei F-Schlepp den Flugweg, die Querneigung in den Kurven und den Ausklinkraum ab. zurück Hauptverzeichnis Index Suchen Ende t blättern u Luftsport Verband Bayern e.V. Ausbildungshandbuch Organisation des Ausbildungsbetriebs Seite 26 Ausgabe August 2008 Fluglehreranwärter Voraussetzungen für den Einsatz • • • • erfolgreicher Abschluss des Ausbildungslehrgangs Bestimmung des aufsichtsführenden Fluglehrers durch die Aufsichtsbehörde (Antrag erforderlich - LAN / LAS) Aufnahme in die LVB-Registrierung Detaillierte Absprache der Ausbildungstätigkeit mit dem aufsichtsführenden Fluglehrer § 89 (1) LuftPersV Verantwortung • • • Der Fluglehreranwärter ist verantwortlich für die Durchführung der ihm übertragenen Ausbildungstätigkeit. Zustimmung und Flugaufträge für den 1. Alleinflug sowie schriftliche Flugaufträge gem. § 117 (2) LuftPersV darf der Fluglehreranwärter nicht erteilen. Der Fluglehreranwärter übernimmt bei seiner Ausbildungstätigkeit alle Pflichten des verantwortlichen Luftfahrzeugführers bei der Flugvorbereitung und im Flugzeug. zurück Hauptverzeichnis Index Suchen Ende t blättern u Luftsport Verband Bayern e.V. Ausbildungshandbuch Organisation des Ausbildungsbetriebs Seite 27 Ausgabe August 2008 Gastfluglehrer Voraussetzungen für den Einsatz a) Gastfluglehrer aus LVB-Vereinen • Zustimmung des Ausbildungsleiters des gastgebenden Vereins o Aufnahme in die Registrierung des gastgebenden Vereins ist nicht erforderlich, wenn der Gastfluglehrer bereits in eine andere LVB-Registrierung aufgenommen ist. b) Gastfluglehrer aus sonstigen Vereinen, anderen Bundesländern oder dem Ausland • befristete Aufnahme in die Registrierung des gastgebenden Vereins zurück Hauptverzeichnis Index Suchen Ende t blättern u Luftsport Verband Bayern e.V. Ausbildungshandbuch Organisation des Ausbildungsbetriebs Seite 28 Ausgabe August 2008 Theorielehrer Geeignete Personen können als Theorielehrer eingesetzt werden, auch wenn sie selbst keinen Luftfahrerschein / Lehrberechtigung besitzen. Voraussetzungen für den Einsatz • • fachliche und pädagogische Eignung (Prüfung durch Luftamt) Aufnahme in die LVB-Registrierung zurück Hauptverzeichnis Index Suchen Ende t blättern u Luftsport Verband Bayern e.V. Ausbildungshandbuch Organisation des Ausbildungsbetriebs Seite 29 Ausgabe August 2008 Fluggerät Voraussetzungen für den Einsatz • • • Versicherung gemäß den gesetzlichen Vorschriften Aufnahme in die LVB-Registrierung Luft- bzw. Betriebstüchtigkeit entsprechend den gesetzlichen Vorschriften o => Instandhaltung der Schulflugzeuge zurück Hauptverzeichnis Index Suchen Ende t blättern u Luftsport Verband Bayern e.V. Ausbildungshandbuch Organisation des Ausbildungsbetriebs Seite 30 Ausgabe August 2008 5. Instandhaltung der Schulflugzeuge Die Betriebssicherheit der in der Ausbildung eingesetzten Luftfahrzeuge wird sichergestellt durch • die Übertragung der Instandhaltung an anerkannte Luftfahrttechnische Betriebe, Wählen Sie mit dem Cursor und der linken Maustaste den gewünschten Teil aus! • eine fachgerechte Wartung, • tägliche Kontrollen, die zu dokumentieren sind. Maßgeblich sind insbesondere die Vorschriften der LuftBO und der LuftGerPV. zurück Hauptverzeichnis Index Suchen Ende t blättern u Luftsport Verband Bayern e.V. Ausbildungshandbuch Organisation des Ausbildungsbetriebs Seite 31 Ausgabe August 2008 Durchführung der Instandhaltung Die Instandhaltung und Änderung der im Ausbildungsbetrieb eingesetzten Luftfahrzeuge wird gemäß § 17 LuftBO dem anerkannten Luftfahrttechnischen Betrieb des Luftsport Verbandes Bayern e.V. (LBA-Nr. II – B 17) oder anderen Luftfahrttechnischen Betrieben mit einer Anerkennung des Luftfahrt-Bundesamtes übertragen. Dies umfasst insbesondere die Durchführung • • • • • der Überholungen der großen Reparaturen der Wägungen der Luftfahrzeuge der großen Änderungen der Lufttüchtigkeitsanweisungen § 7 LuftBO § 8 LuftBO § 10 LuftBO § 13 LuftBO § 14 LuftBO und deren Nachprüfung. § 1 (2) 3. LuftGerPV Für Luftfahrzeuge, die nicht im Luftfahrttechnischen Betrieb des Luftsport Verbandes Bayern e.V. instand gehalten werden, sind entsprechende Instandhaltungsverträge abzuschließen. Das LVB-Referat Ausbildung ist über die abgeschlossenen Instandhaltungsverträge zu informieren, Änderungen sind ihm unverzüglich mitzuteilen. zurück Hauptverzeichnis Index Suchen Ende t blättern u Luftsport Verband Bayern e.V. Ausbildungshandbuch Organisation des Ausbildungsbetriebs Seite 32 Ausgabe August 2008 Durchführung der Wartung im Rahmen der Instandhaltung • • • • Planmäßige Kontrollen und Arbeiten zur Aufrechterhaltung und Überwachung der Lufttüchtigkeit, kleine Reparaturen, Aus- und Einbau von geprüften Teilen mit einfachen Mitteln, kleine Änderungen, Lufttüchtigkeitsanweisungen, die ohne die Beteiligung eines Luftfahrttechnischen Betriebs durchgeführt werden können, § 6, 1. LuftBO § 6, 2. LuftBO § 12 LuftBO § 14 LuftBO werden in den dem Luftfahrttechnischen Betrieb des Luftsport Verbandes Bayern e.V. angegliederten Vereinswerkstätten vom dazu ausgebildeten Fachpersonal durchgeführt. Bei Vereinen, die nicht über anerkannte LVB-Werkstätten verfügen, ist die Wartung mit in die Instandhaltungsverträge aufzunehmen. zurück Hauptverzeichnis Index Suchen Ende t blättern u Luftsport Verband Bayern e.V. Ausbildungshandbuch Organisation des Ausbildungsbetriebs Seite 33 Ausgabe August 2008 Durchführung der Kontrollen vor dem ersten Flug Vor dem ersten Flug eines Tages muss ein in der Ausbildung eingesetztes Luftfahrzeug (auch Einsitzer!) anhand der Betriebsanweisung (Flughandbuch) nach Klarliste kontrolliert werden. Diese Kontrolle führt durch: • • entweder der Fluglehrer selbst oder ein Flugschüler unter der Aufsicht des Fluglehrers. Die tägliche Kontrolle ist zu dokumentieren (Datum, Ausführender, Unterschrift des Fluglehrers). Dies kann erfolgen • • • durch Eintrag in das Bordbuch, in einem speziell hierfür angelegten Heft, oder mit einem den Borddokumenten beigefügtem Formblatt. Durch seine Unterschrift bestätigt der Fluglehrer die Flugklarheit des Schulflugzeugs. .Flugsicherheitsmitteilung "Vorschädigungen" Flugsicherheitsmitteilung "Lose Teile" zurück Hauptverzeichnis Index Suchen Ende t blättern u Luftsport Verband Bayern e.V. Ausbildungshandbuch Ausbildung von Segelflugzeugführern Seite 1 Ausgabe August 2008 Ausbildung von Segelflugzeugführern 1. Allgemeines 2. Voraussetzungen 3. Beginn der Ausbildung 4. Umfang der Ausbildung 5. Anmeldung zur Prüfung 6. Prüfung 7. Gültigkeit und Rechte zurück Hauptverzeichnis Wählen Sie mit dem Cursor und der linken Maustaste den gewünschten Teil aus! Index Suchen Ende t blättern u Luftsport Verband Bayern e.V. Ausbildungshandbuch Ausbildung von Segelflugzeugführern Seite 2 Ausgabe August 2008 1. Allgemeines Maßgeblich für die Ausbildung von Segelflugzeugführern sind • • • die Vorschriften von LuftVG, LuftVZO und LuftPersV die 2.DV zur LuftPersV die Richtlinien des DAeC zurück Hauptverzeichnis Index Suchen Ende t blättern u Luftsport Verband Bayern e.V. Ausbildungshandbuch Ausbildung von Segelflugzeugführern Seite 3 Ausgabe August 2008 2. Voraussetzungen • • • • • § 24 LuftVZO Mindestalter 14 Jahre (Erteilung der Lizenz: Mindestalter 16 Jahre) Tauglichkeit (Tauglichkeitsklasse 2) Zuverlässigkeit (Führungszeugnis und Auszug Verkehrszentralregister (Antrag)) bei Minderjährigen: Zustimmung der gesetzlichen Vertreter LVB-Mitglied (Versicherung) zurück Hauptverzeichnis Index Suchen Ende § 23 LuftVZO § 24a LuftVZO t blättern u Luftsport Verband Bayern e.V. Ausbildungshandbuch Ausbildung von Segelflugzeugführern Seite 4 Ausgabe August 2008 3. Beginn der Ausbildung Notwendige Unterlagen: • • • • (Arbeitsblatt Flugschule) Personalausweis oder Reisepass gültiges Tauglichkeitszeugnis (spätestens bis zum 1. Alleinflug) ausgefüllte und unterschriebene Schülermeldung (LAN / LAS) darin: Erklärung Straf-/Bußgeldverfahren / Führungszeugnis / Verkehrszentralregister bei Minderjährigen: Zustimmungserklärung der gesetzlichen Vertreter (Beglaubigung nicht erforderlich) Erklärung zur Ausbildungsaufnahme (Formblatt) § 24a LuftVZO • zurück Hauptverzeichnis Index Suchen Ende t blättern u Luftsport Verband Bayern e.V. Ausbildungshandbuch Ausbildung von Segelflugzeugführern Seite 5 Ausgabe -DQXDU 4. Umfang der Ausbildung § 36 LuftPersV Die Ausbildung ist im Ausbildungsnachweis zu dokumentieren. Theoretische Ausbildung in den Fächern: • • • • • • • Luftrecht, einschließlich Sprechfunk im Sichtflug Navigation Meteorologie Aerodynamik Allgemeine Luftfahrzeugkenntnisse, Technik Verhalten in besonderen Fällen Menschliches Leistungsvermögen Mindeststundenzahlen sind nicht gefordert. Ein Unterrichtsbuch ist zu führen. • Sofortmaßnahmen am Unfallort (8 Doppelstunden oder Erste-Hilfe-Lehrgang) zurück Hauptverzeichnis Index Suchen Ende t blättern u Luftsport Verband Bayern e.V. Ausbildungshandbuch Ausbildung von Segelflugzeugführern Seite 6 Ausgabe -DQXDU 20 Praktische Ausbildung Innerhalb von vier Jahren (18 Monaten) vor Ablegung der Prüfung • mindestens 25 (20) Stunden auf YHUVFKLHGHQHQ6HJHOIOXJ]HXJW\SHQ • davon 15 (10) Stunden im Alleinflug darin enthalten: • je 60 Starts und Landungen im Segelflug ( => Startarten) • davon 20 allein • 3 Landungen aus einer Position außerhalb der Platzrunde mit Fluglehrer • 3 Landungen auf mindestens einem fremden Flugplatz (mit oder ohne Fluglehrer) • mindestens 1 Außenlandeübung mit Fluglehrer (Genehmigung des LAN / LAS Anlage 5B, zum Unterschreiten der Sicherheitsmindesthöhe , dazu: Nachweisformblatt$XIODJHQ) 2. DV LuftPersV • selbständige Vorbereitung und Durchführung eines Überlandfluges im Alleinflug über mindestens 50 km im Segelflug PLWVFKULIOOLFKHP)OXJDXIWUDJ (alternativ: Flug über mindestens 100 km mit Fluglehrer) • theoretische und praktische Einweisung zur Beherrschung des Segelflugzeuges in besonderen Flugzuständen, sowie das Verhalten in Notfällen Die Flugausbildung kann auf Segelflugzeugen mit Hilfsantrieb, auf Reisemotorseglern jedoch nur mit Fluglehrer, durchgeführt werden. Erleichterungen für Flugzeug-, UL- und Hubschrauberführer zurück Hauptverzeichnis Index Suchen § 37 LuftPersV Ende t blättern u Luftsport Verband Bayern e.V. Ausbildungshandbuch Ausbildung von Segelflugzeugführern Seite 7 Ausgabe August 2008 5. Anmeldung zur Prüfung Die Theorieprüfung kann beantragt werden, wenn die theoretische Ausbildung abgeschlossen ist. Dem zuständigen Luftamt müssen eingereicht werden: • Schülermeldung (Formblatt LAN / LAS ) • Kopie des Tauglichkeitszeugnisses • Auskunft aus dem Verkehrszentralregister (auch bei Minderjährigen) • Anmeldung zur Theorieprüfung (Formblatt LAN / LAS ) § 128 (10) LuftPersV Die praktische Prüfung kann beantragt werden, wenn die theoretische Prüfung bestanden und die praktische Ausbildung abgeschlossen ist. Dem zuständigen Luftamt müssen eingereicht werden: • Anmeldung zur praktischen Prüfung ( Formblatt LAN + Startarten / LAS) • komplett ausgefüllter Ausbildungsnachweis • Teilnahmebescheinigung Sofortmaßnahmen am Unfallort / Erste Hilfe • Passbild (Größe: 3,5 x 4 cm) • abgeschlossenes und bestätigtes Flugbuch • ggf. Tauglichkeitszeugnis zurück Hauptverzeichnis Index Suchen Ende t blättern u Luftsport Verband Bayern e.V. Ausbildungshandbuch Ausbildung von Segelflugzeugführern Seite 8 Ausgabe August 2008 6. Prüfung • theoretische Prüfung - kann in Form von Teilprüfungen abgelegt werden - beinhaltet das Sprechfunkzeugnis (falls nicht schon vorhanden) Zum Bestehen sind je Fach 75% erforderlich Mündlichen Prüfungen sind nicht vorgesehen! Die Prüfung kann beliebig oft wiederholt werden. • praktische Prüfung - Anmeldung rechtzeitig zur Wahrung der 24-Monats-Frist - Prüfung zurück Hauptverzeichnis Index Suchen § 38 LuftPersV § 128 (9) (10) LuftPersV § 8 (4) 2.DV LuftPersV Ende t blättern u Luftsport Verband Bayern e.V. Ausbildungshandbuch Ausbildung von Segelflugzeugführern Seite 9 Ausgabe August 2008 7. Gültigkeit und Rechte • Die Lizenz wird unbefristet erteilt. • Sie berechtigt zum Führen von Segelflugzeugen und von Motorseglern der eingetragenen Arten und zu den eingetragenen Startarten. • Sie ist nur unter folgenden Voraussetzungen gültig: o gültiges Tauglichkeitszeugnis o 25 Starts und Landungen innerhalb der letzten 24 Monate o davon mindestens 5 Starts in jeder eingetragenen Startart § 39 LuftPersV § 41 LuftPersV Fehlende Starts sind mit Fluglehrer oder Flugauftrag nachzuholen. Nachweis im Flugbuch. zurück Hauptverzeichnis Index Suchen Ende t blättern u Luftsport Verband Bayern e.V. Ausbildungshandbuch Ausbildung von Motorseglerführern Seite 1 Ausgabe August 2008 Ausbildung von Motorseglerführern Um Führer von Reisemotorseglern auszubilden gibt es folgende Alternativen: Definition Reisemotorsegler 1. Erwerb der Klassenberechtigung für Reisemotorsegler zur (vorhandenen) Lizenz für Segelflugzeugführer (GPL) 2. Erwerb der Klassenberechtigung für Reisemotorsegler *) zur (vorhandenen) Lizenz für Privatflugzeugführer nach §1 LuftPersV (nat. PPL-A) 3. Erwerb der Klassenberechtigung für Reisemotorsegler *) zur (vorhandenen) Privatpilotenlizenz (Flugzeuge) nach JAR-FCL 1 deutsch (PPL (A)) Wählen Sie mit dem Cursor und der linken Maustaste die gewünschte Alternative aus! 4. Erwerb der Lizenz für Privatpiloten PPL(A), Klassenberechtigung Reisemotorsegler, nach JAR-FCL 1 deutsch, *) über eine Ausbildung auf Reisemotorseglern. (Derzeit einzige Möglichkeit, „Fußgänger“ direkt auf Motorseglern auszubilden) *) Noch nicht in die Registrierung aufgenommen! zurück Hauptverzeichnis Index Suchen Ende t blättern u Luftsport Verband Bayern e.V. Ausbildungshandbuch Ausbildung von Motorseglerführern Seite 2 Ausgabe August 2008 1. Erwerb der Klassenberechtigung für Reisemotorsegler (RMS) zur Lizenz für Segelflugzeugführer (GPL) 1.1. Allgemeines 1.2. Voraussetzungen 1.3. Beginn der Ausbildung 1.4. Umfang der Ausbildung 1.5. Anmeldung zur Prüfung 1.6. Prüfung Wählen Sie mit dem Cursor und der linken Maustaste den gewünschten Teil aus! 1.7. Gültigkeit und Rechte zurück Hauptverzeichnis Index Suchen Ende t blättern u Luftsport Verband Bayern e.V. Ausbildungshandbuch Ausbildung von Motorseglerführern Seite 3 Ausgabe August 2008 1. Klassenberechtigung RMS / GPL 1.1. Allgemeines Maßgeblich für Erwerb der Klassenberechtigung für Reisemotorsegler zur Lizenz für Segelflugzeugführer sind • die Vorschriften von LuftVG, LuftVZO und LuftPersV • die 2.DV zur LuftPersV • die Richtlinien des DAeC zurück Hauptverzeichnis Index Suchen Ende t blättern u Luftsport Verband Bayern e.V. Ausbildungshandbuch Ausbildung von Motorseglerführern Seite 4 Ausgabe August 2008 1. Klassenberechtigung RMS / GPL 1.2. Voraussetzungen • Erlaubnis für Segelflugzeugführer § 40a LuftPersV • Mindestalter 16 Jahre (Erteilung der Lizenz: Mindestalter 17 Jahre) • bei Minderjährigen: Zustimmung der gesetzlichen Vertreter § 23 LuftVZO § 24(3) LuftVZO • LVB-Mitglied (Versicherung) zurück Hauptverzeichnis Index Suchen Ende t blättern u Luftsport Verband Bayern e.V. Ausbildungshandbuch Ausbildung von Motorseglerführern Seite 5 Ausgabe August 2008 1. Klassenberechtigung RMS / GPL 1.3. Beginn der Ausbildung Notwendige Unterlagen: • Lizenz für Segelflugzeugführer § 24a LuftVZO • gültiges Tauglichkeitszeugnis • ausgefüllte und unterschriebene Schülermeldung (Formblatt LAN / LAS ) und Antrag auf Zuverlässigkeitsüberprüfung innerhalb von 8 Tagen an LAN / LAS darin: Erklärung Strafverfahren / Führungszeugnis bei Minderjährigen: Zustimmungserklärung der gesetzlichen Vertreter zurück Hauptverzeichnis Index Suchen Ende t blättern u Luftsport Verband Bayern e.V. Ausbildungshandbuch Ausbildung von Motorseglerführern Seite 6 Ausgabe August 2008 1. Klassenberechtigung RMS / GPL 1.4. Umfang der Ausbildung Flugausbildung mindestens 10 Flugstunden, darin enthalten: • • • • • 20 Alleinstarts und 20 Alleinlandungen An- und Abflüge von und zu kontrollierten Flugplätzen und durch Kontrollzonen (Flugverkehrsverfahren, Sprechfunk) ein Navigationsdreiecksflug von mehr als 270 km mit Fluglehrer und Zwischenlandung auf 2 vom Startplatz verschiedenen Flugplätzen ein zweiter Navigationsdreiecksflug von mehr als 270 km im Alleinflug (Flugauftrag) praktische Einweisung zur Beherrschung des Reisemotorseglers in besonderen Flugzuständen Ausbildungsdauer: keine Festlegung zurück Hauptverzeichnis Index Suchen Ende t blättern u Luftsport Verband Bayern e.V. Ausbildungshandbuch Ausbildung von Motorseglerführern Seite 7 Ausgabe Februar 2009 1. Klassenberechtigung RMS / GPL 1.5. Anmeldung zur Prüfung Die Theorieprüfung kann beantragt werden, wenn die Ausbildung abgeschlossen ist. (Formblatt LAN / LAS: zusammen mit praktischer Prüfung) Die praktische Prüfung kann beantragt werden, wenn die Ausbildung abgeschlossen ist. Dem zuständigen Luftamt müssen eingereicht werden: • • Anmeldung zur praktischen Prüfung / Ausbildungsnachweis (Formblatt LAN / LAS) Nachweis für den Navigationsdreiecksflug im Alleinflug zurück Hauptverzeichnis Index Suchen Ende t blättern u Luftsport Verband Bayern e.V. Ausbildungshandbuch Ausbildung von Motorseglerführern Seite 8 Ausgabe August 2008 1. Klassenberechtigung RMS / GPL 1.6. Prüfung • • § 40a(2) LuftPersV theoretische Ergänzungsprüfung - gemäß Anlage 6C 2.DV zur LuftPersV praktische Prüfung - gemäß Anlage 2B 2.DV zur LuftPersV zurück Hauptverzeichnis Index Suchen Ende t blättern u Luftsport Verband Bayern e.V. Ausbildungshandbuch Ausbildung von Motorseglerführern Seite 9 Ausgabe August 2008 1. Klassenberechtigung RMS / GPL 1.7. Gültigkeit und Rechte • • • § 41 LuftPersV Die Klassenberechtigung wird unbefristet erteilt. Sie berechtigt zum Führen von Reisemotorseglern. Sie ist nur unter folgenden Voraussetzungen gültig: o gültiges Tauglichkeitszeugnis Innerhalb der letzten 24 Monate auf Reisemotorseglern (TMG), UL (aerodynamisch gesteuert) oder Flugzeugen: o mindestens 12 Flugstunden, davon 6 Stunden als verantwortlicher Flugzeugführer (PIC) o mindestens 12 Starts/Landungen (Flugzeug, RMS, UL) o Übungsflug von mindestens 1 Stunde Flugzeit in Begleitung eines Fluglehrers auf RMS Fehlende Flugstunden, Starts/Landungen und Übungsflug können durch eine Befähigungsprüfung durch einen anerkannten Prüfer (FE) auf Flugzeug oder RMS ersetzt werden. Nachweise im Flugbuch. zurück Hauptverzeichnis Index Suchen Ende t blättern u Luftsport Verband Bayern e.V. Ausbildungshandbuch Ausbildung von Motorseglerführern Seite 10 Ausgabe August 2008 1. Klassenberechtigung RMS / GPL Hinweis: Definition Flugzeit bei nationalen Berechtigungen: § 2(3) 1.DV LuftPersV „Flugzeit bezeichnet die Zeit zwischen dem erstmaligen Abrollen eines Luftfahrzeugs aus seiner Parkposition zum Zweck des Startens bis zum Stillstand an der zugewiesenen Parkposition und bis alle Triebwerke abgestellt sind.“ Anrechenbare Flugzeiten: • • • Flugzeiten als verantwortlicher Pilot; (Flugzeiten als Copilot können nur für Flüge angerechnet werden, bei denen eine Mindestbesatzung von 2 Piloten vorgeschrieben ist); Flugzeiten als Lehrer bei der Ausbildung und bei vorgeschriebenen Übungsflügen sowie Flugzeit als Schüler mit Fluglehrer oder als Luftfahrzeugführer bei vorgeschriebenen Übungsflügen mit Fluglehrer; Flugzeit als Prüfer und als Bewerber bei praktischen Prüfungen oder Befähigungsüberprüfungen. zurück Hauptverzeichnis Index Suchen Ende § 124 LuftPersV t blättern u Luftsport Verband Bayern e.V. Fluglehrer-Ausbildung Ausbildungshandbuch Seite 1 Ausgabe August 2008 Fluglehrer-Ausbildung Die Ausbildung zu fähigen und verantwortungsbewussten Flugzeugführern stellt eine anspruchsvolle Aufgabe für den Fluglehrer dar. Sie setzt solides Fachwissen, fliegerisches Können, insbesondere aber auch die charakterliche Eignung voraus. Vereinsvorstand und Vereinsausbildungsleiter tragen daher bei der Auswahl und Vorbereitung eine hohe Verantwortung. In die Entscheidung sollte der zuständige Gruppenfluglehrer mit einbezogen werden. Während es in den Lizenzen nur allgemeine Lehrberechtigungen gibt (Prinzip: der Inhaber darf das lehren, wozu er selbst berechtigt ist), bildet der LVB (primär) Segelfluglehrer und (sekundär) Motorseglerlehrer aus. 1. Segelfluglehrer Wählen Sie mit dem Cursor und der linken Maustaste die gewünschte Alternative aus! 2. Motorseglerlehrer (für Reisemotorsegler) 3. Gültigkeit und Rechte der Lehrberechtigung zurück Hauptverzeichnis Index Suchen Ende t blättern u Luftsport Verband Bayern e.V. Fluglehrer-Ausbildung Ausbildungshandbuch Seite 2 Ausgabe August 2008 1. Segelfluglehrer-Ausbildung 1.1. Phasen der Ausbildung 1.2. Voraussetzungen 1.3. Kriterien für die Auswahl 1.4. Vorausbildung im Verein 1.5. Vorausbildungslehrgang 1.6. Vorauswahlprüfung 1.7. Ausbildungslehrgang 1.8. Prüfung 1.9. Ausbildungstätigkeit unter Aufsicht zurück Hauptverzeichnis Index Suchen Wählen Sie mit dem Cursor und der linken Maustaste den gewünschten Teil aus! Ende t blättern u Luftsport Verband Bayern e.V. Fluglehrer-Ausbildung Ausbildungshandbuch Seite 3 Ausgabe August 2008 1. Segelfluglehrer-Ausbildung 1.1. Phasen der Ausbildung • • • • Auswahl und Vorausbildung im Verein Zentrale Vorausbildung für die Auswahlprüfung; theoretische und praktische Auswahlprüfung Ausbildungslehrgang Ausbildungstätigkeit unter Aufsicht zurück Hauptverzeichnis Index Suchen Ende t blättern u Luftsport Verband Bayern e.V. Fluglehrer-Ausbildung Ausbildungshandbuch Seite 4 Ausgabe August 2008 1. Segelfluglehrer-Ausbildung 1.2. Voraussetzungen • • • • • § 89 LuftPersV Vollendung des 18. Lebensjahres Mindestens 150 h und 250 Starts als verantwortlicher Segelflugzeugführer 200-km-Streckenflug als verantwortlicher Segelflugzeugführer Erlaubnis für Winden- und Flugzeugschleppstart mit ausreichender Erfahrung in beiden Startarten LVB-Mitglied (Versicherung) zurück Hauptverzeichnis Index Suchen Ende t blättern u Luftsport Verband Bayern e.V. Fluglehrer-Ausbildung Ausbildungshandbuch Seite 5 Ausgabe August 2008 1. Segelfluglehrer-Ausbildung 1.3. Kriterien für die Auswahl Bei der Auswahl sollte ein hoher Maßstab angelegt werden. Folgende Voraussetzungen sollten die Anwärter erfüllen: • • • • • • • Fliegerische Begabung Verantwortungsbewusstsein Pädagogische Eignung Entsprechende rhetorische Fähigkeiten Leistungsbereitschaft und Einsatzwillen Teamfähigkeit Langfristige Verfügbarkeit im Verein zurück Hauptverzeichnis Index Suchen Ende t blättern u Luftsport Verband Bayern e.V. Fluglehrer-Ausbildung Ausbildungshandbuch Seite 6 Ausgabe -DQXDU 20 1. Segelfluglehrer-Ausbildung 1.4. Vorausbildung im Verein • • • Meldung des Bewerbers beim LVB (Formblatt) Mindestens 20 Flüge in den verschiedenen Startarten auf dem Lehrersitz unter Begleitung erfahrener, namentlich benannter Segelfluglehrer. o Ziel: Sicherheit beim Fliegen der Übungen vom Lehrersitz aus Grundlagen der Methodik der Flugausbildung Beteiligung des Bewerbers an der theoretischen Ausbildung Verantwortlich für diesen Ausbildungsabschnitt ist der Ausbildungsleiter. Hinweis: In dieser Phase sollte auch der zuständige Gruppenfluglehrer beratend und unterstützend mitwirken. zurück Hauptverzeichnis Index Suchen Ende t blättern u Luftsport Verband Bayern e.V. Fluglehrer-Ausbildung Ausbildungshandbuch Seite 7 Ausgabe August 2008 1. Segelfluglehrer-Ausbildung 1.5. Vorausbildungslehrgang Zur Vorbereitung auf die (amtliche) Vorauswahlprüfung führt der LVB jährlich einen zentralen Vorausbildungslehrgang durch: • • • mindestens 40 Unterrichtseinheiten in den Fächern: o Luftrecht, Luftrechts- und Flugsicherungsvorschriften, Rechtsvorschriften des beweglichen Flugfunkdienstes und Durchführung des Sprechfunkverkehrs bei o Flüge nach Sichtflugregeln o Navigation o Meteorologie o Aerodynamik o Allgemeine Flugzeugkunde, Technik o Verhalten in besonderen Fällen o Menschliches Leistungsvermögen Anleitung zum selbständigen Erarbeiten und Vortragen von Unterrichtseinheiten Übungsleiter-Ausbildung zum Erwerb des Übungsleiter-Ausweises zurück Hauptverzeichnis Index Suchen Ende t blättern u Luftsport Verband Bayern e.V. Fluglehrer-Ausbildung Ausbildungshandbuch Seite 8 Ausgabe August 2008 1. Segelfluglehrer-Ausbildung 1.6. Vorauswahlprüfung Durchführung durch Behörde ( Luftamt Nord / Luftamt Süd ) § 89 LuftPersV Die Prüfung gliedert sich in • • § 18, 2. DV LuftPersV einen theoretischen Teil o schriftliche Arbeit von 6 Stunden Dauer o mindestens 75 % der möglichen Punktzahl erforderlich einen praktischen Teil o ein oder mehrere Flüge auf dem Sitz, von dem er die Tätigkeit des verantwortlichen Piloten ausführen kann o Nachweis der fliegerischen Fertigkeiten zurück Hauptverzeichnis Index Suchen Ende Anlage 15 A Anlage 15 B t blättern u Luftsport Verband Bayern e.V. Fluglehrer-Ausbildung Ausbildungshandbuch Seite 9 Ausgabe August 2008 1. Segelfluglehrer-Ausbildung 1.7. Ausbildungslehrgang • • Amtlich anerkannter Lehrgang von mindestens zwei Wochen Dauer Durchführung durch LVB Theoretische Ausbildung in den Sachgebieten • • • Pädagogik und Psychologie in der Flugausbildung Methodik und Systematik des Lehrens und Lernens Praktische Übungen im Unterrichten: Lehrproben Flugausbildung • • • Simulation von Ausbildungsflügen entsprechend der „ Methodik der SegelflugAusbildung“ des DAeC Demonstration von Flugübungen Üben des simultanen Sprechens Erkennen von Fehlern, Analyse und Korrektur zurück Hauptverzeichnis Index Suchen Ende t blättern u Luftsport Verband Bayern e.V. Fluglehrer-Ausbildung Ausbildungshandbuch Seite 10 Ausgabe August 2008 1. Segelfluglehrer-Ausbildung 1.8. Prüfung § 89 LuftPersV durch die Behörde (Luftamt Nord / Luftamt Süd) Schriftliche Prüfung der Fächer gemäß 1.7. • • Mindestens 75 % der möglichen Punktzahl erforderlich Ausarbeitung und Durchführung einer Lehrprobe über mindestens eine Unterrichtseinheit (Thema wird von der Prüfungsbehörde gestellt ) Praktische Prüfung • Nachweis, dass praktisches Können und fachliches Wissen den Anforderungen gerecht werden zurück Hauptverzeichnis Index Suchen Ende t blättern u Luftsport Verband Bayern e.V. Fluglehrer-Ausbildung Ausbildungshandbuch Seite 11 Ausgabe August 2008 1. Segelfluglehrer-Ausbildung 1.9. Ausbildungstätigkeit unter Aufsicht • • • • • • • Antrag an das zuständige Luftamt (Formblatt LAN / LAS) nach Genehmigung Meldung an LVB Ausbildungstätigkeit unter Aufsicht eines hierfür amtlich anerkannten Fluglehrers Befugnisse: o Ausbildung von Flugschülern, einschließlich Flugaufträge für Alleinflüge (nicht der erste!) im Sichtbereich des Fluglehrers; o Der aufsichtsführende Fluglehrer überwacht die Ausbildung, muss aber nicht ständig anwesend sein. In jedem Fall sind präzise Handlungsanweisungen zu geben und die Erreichbarkeit muss gewährleistet sein. Es bestehen zwei Möglichkeiten die Ausbildung abzuschließen: o Ausbildung von 1 bzw. 3 Flugschülern in jedem Ausbildungsabschnitt, oder o Durchführung von 60 Schulflügen mit 10 Std. Flugzeit Nachweis der Ausbildung bei dem zuständigen Luftamt (Formblatt LAN / LAS) zurück Hauptverzeichnis Index Suchen Ende t blättern u Luftsport Verband Bayern e.V. Fluglehrer-Ausbildung Ausbildungshandbuch Seite 12 Ausgabe August 2008 2. Motorseglerlehrer-Ausbildung 2.1 Voraussetzungen 2.2 Theoretische Einweisung Wählen Sie mit dem Cursor und der linken Maustaste den gewünschten Teil aus! 2.3 Praktische Einweisung 2.4 Absc hluss zurück Hauptverzeichnis Index Suchen Ende t blättern u Luftsport Verband Bayern e.V. Fluglehrer-Ausbildung Ausbildungshandbuch Seite 13 Ausgabe August 2008 2. Motorseglerlehrer-Ausbildung 2.1. Voraussetzungen • • • Lizenz für Segelflugzeugführer mit Eintrag der Lehrberechtigung Klassenberechtigung Reisemotorsegler (RMS) Ausreichende Flugerfahrung auf RMS zurück Hauptverzeichnis Index Suchen § 96 LuftPersV Ende t blättern u Luftsport Verband Bayern e.V. Fluglehrer-Ausbildung Ausbildungshandbuch Seite 14 Ausgabe -DQXDU 2. Motorseglerlehrer-Ausbildung 2.2. Theoretische Einweisung Umfang: je nach Vorkenntnissen 4 – 6 Stunden § 40a LuftPersV Motorseglerspezifisch sind folgende Bereiche zu behandeln: • • • • • • Luftraumstruktur und Sichtflugbedingungen Funksprechverfahren mit den Schwerpunkten o Einflug / Durchflug durch den Luftraum D o An- und Abflug zu und von kontrollierten Flugplätzen Flugvorbereitung / Flugdurchführungsplan erstellen Grundlagen Funknavigation / Gebrauch des GPS Verhalten in besonderen Fällen / Notfalltraining Einweisung in die Methodik der Ausbildung für die Klassenberechtigung RMS zurück Hauptverzeichnis Index Suchen Ende t blättern u Luftsport Verband Bayern e.V. Fluglehrer-Ausbildung Ausbildungshandbuch Seite 15 Ausgabe August 2008 2. Motorseglerlehrer-Ausbildung 2.3. Praktische Einweisung Sie dient vor allem dem Vertrautmachen mit der Sitzposition des Fluglehrers und der sicheren Handhabung des RMS. Die Einweisung sollte mindestens folgende Übungen beinhalten: • Flüge an verschiedenen Flugplätzen unter exakter Einhaltung der vorgeschriebenen Platzrunde • Ziellandungen im Leerlauf und mit abgestelltem Triebwerk aus 2000ft GND • Landeanflüge ohne Klappen mit Slip • Startabbruch in verschiedenen Höhen • Grenzflugzustände (entsprechend Betriebshandbuch) • Terrestrischer Navigationsflug mit entsprechender Flugvorbereitung • Durchflug Luftraum D, Landung an einem kontrollierten Flugplatz • Außenlandeübungen mit und ohne Triebwerkshilfe (Genehmigung erforderlich!) Die Einweisung kann durch den Vereinsausbildungsleiter bzw. einem von ihm beauftragten erfahrenen RMS-Lehrberechtigten erfolgen. Sie umfasst, je nach Erfahrungsstand des Bewerbers, ca. 4 Stunden. zurück Hauptverzeichnis Index Suchen Ende t blättern u Luftsport Verband Bayern e.V. Fluglehrer-Ausbildung Ausbildungshandbuch Seite 16 Ausgabe August 2008 2. Motorseglerlehrer-Ausbildung 2.4. Abschluss • • • Checkflug durch den zuständigen Gruppenfluglehrer als simulierte Befähigungsüberprüfung. Meldung an LVB (Formblatt) Falls nicht schon vorhanden: Eintrag der Berechtigung durch Behörde zurück Hauptverzeichnis Index Suchen Ende t blättern u Luftsport Verband Bayern e.V. Fluglehrer-Ausbildung Ausbildungshandbuch Seite 17 Ausgabe August 2008 3. Gültigkeit und Rechte der Lehrberechtigung • • • § 96 LuftPersV Die Lehrberechtigung wird mit einer Gültigkeitsdauer von drei Jahren erteilt. Sie berechtigt dazu, Flugschüler und Luftfahrer auf Luftfahrzeugen derjenigen Art und derjenigen Muster auszubilden, einzuweisen oder vertraut zu machen, die der Fluglehrer selbst verantwortlich führen darf und auf denen er eine ausreichende Flugerfahrung hat. Gleiches gilt für die Ausbildung bzw. Anleitung im Kunstflug, Wolkenflug und Schleppflug. Die Lehrberechtigung kann um drei Jahre verlängert oder erneuert werden (Antragsformular LAN / LAS ), wenn mindestens zwei der folgenden drei Voraussetzungen erfüllt sind: o 60 Starts oder 10 Flugstunden als Lehrer oder Prüfer (innerhalb von 3 Jahren) o Teilnahme an einem anerkannten Fortbildungslehrgang für Fluglehrer inerhalb der Gültigkeit der Lehrberechtigung oder innerhalb der letzten 12 Monate vor Erneuerung o Befähigungsüberprüfung innerhalb der letzten 12 Monate vor Verlängerung oder Erneuerung Fortbildungslehrgänge für Fluglehrer werden vom LVB mehrmals im Jahr durchgeführt. Termine siehe LVB-Homepage. (Anmeldeformular) Falls ihr Rechner online ist, werden Sie hier auf die LVB-Homepage geführt: http://www.LVBay.de zurück Hauptverzeichnis Index Suchen Ende t blättern u Luftsport Verband Bayern e.V. Sonstige Berechtigungen Ausbildungshandbuch Seite 1 Ausgabe August 2008 Sonstige Berechtigungen 1. Kunstflugberechtigung 2. Wolkenflgberechtigung 3. Schleppberechtigung 4. CVFR-Berechtigung 5. Berechtigung zur Ausübung des Sprechfunkdienstes 6. Startarten zurück Hauptverzeichnis Wählen Sie mit dem Cursor und der linken Maustaste den gewünschten Teil aus! Index Suchen Ende t blättern u Luftsport Verband Bayern e.V. Sonstige Berechtigungen Ausbildungshandbuch Seite 2 Ausgabe August 2008 1. Kunstflugberechtigung Eine Kunstflugausbildung kann nur in einer registrierten Ausbildungseinrichtung erfolgen. Voraussetzungen: praktische Tätigkeit von 50 Stunden als verantwortlicher Segelflugzeugführer nach Erwerb der Lizenz (Schülermeldung LAN / LAS ) Ausbildung: Kunstflugausbildung min. 5 Stunden Einweisung in besondere Flugzustände sowie in folgende Flugübungen: Überschlag, Turn, gesteuerte Rolle, hochgezogene Rollenkehre, Aufschwung, Rückenflug, Trudeln Prüfung: In einer praktischen Prüfung müssen die notwendigen Fähigkeiten nachgewiesen werden. Erweiterungen: Die Kunstflugberechtigung für Segelflugzeuge kann auf Motorsegler und Flugzeuge erweitert werden, wenn der Inhaber der Berechtigung zur Führung dieser Luftfahrzeugart berechtigt ist und eine Einweisung in die geforderten Übungen von min. einer Flugstunde erhalten hat. Neu hinzukommende Fluglehrer müssen, um selbstständig ausbilden zu dürfen, an zwei Kunstfluglehrgängen des LVB als Assistenten teilnehmen, oder mit einem vom Landesausbildungsleiter beauftragten erfahrenen Kunstfluglehrer zwei Checkflüge durchführen. zurück Hauptverzeichnis Index Suchen Ende § 30 Abs. 1 LuftVZO § 5 Abs. 1 u. 2 LuftVG § 81 LuftPersV §13, 2. DV LuftPersV Anlage 10A Anlage 10B DAeC-Empfehlungen t blättern u Luftsport Verband Bayern e.V. Sonstige Berechtigungen Ausbildungshandbuch Seite 3 Ausgabe August 2008 2. Wolkenflugberechtigung Voraussetzungen: Ausbildung: Prüfung: zurück § 85 LuftPersV praktische Tätigkeit als verantwortlicher Segelflugzeugführer von 70 Stunden z 10 Stunden Instrumentenflugübungen ohne Sicht nach außen auf Segelflugzeugen oder Motorseglern in Begleitung eines Segelfluglehrers mit Wolkenflugberechtigung innerhalb der letzten 12 Monate vor Antragstellung zur Erteilung der Wolkenflugberechtigung z Für Inhaber einer CVFR-Berechtigung oder einer Lizenz nach JAR-FCL 1 verringert sich die Ausbildungszeit auf 6 Stunden. z Für Inhaber einer IFR-Berechtigung tritt anstelle der nachzuweisenden Flugzeit eine praktische Einweisung. In einer praktischen Prüfung hat der Bewerber nachzuweisen, dass er die notwendigen Fähigkeiten besitzt. Hauptverzeichnis Index Suchen Ende t blättern u Luftsport Verband Bayern e.V. Sonstige Berechtigungen Ausbildungshandbuch Seite 4 Ausgabe August 2008 3. Schleppberechtigung (Schleppen von Luftfahrzeugen) Voraussetzungen: § 84 LuftPersV z praktische Tätigkeit als verantwortlicher Führer von motorgetriebenen Luftfahrzeugen von min. 30 Stunden nach Erwerb der Lizenz, davon 5 Stunden auf dem Muster, auf dem die Berechtigung erworben werden soll z Teilnahme an 5 Schleppstarts im geschleppten Luftfahrzeug (wenn der Bewerber die betreffende Erlaubnis nicht besitzt) Ausbildung: Durchführung von 5 Flügen mit anderen Luftfahrzeugen im Schlepp unter Anleitung und Aufsicht eines Lehrers mit entsprechender Berechtigung innerhalb der letzten 6 Monate vor Antragstellung ( Antrag SEP / TMG ) Eintrag: Die Schleppberechtigung wird nach Antragstellung ohne Prüfung in die entsprechende Berechtigung eingetragen. Gültigkeit: mindestens zehn Schleppflüge innerhalb der letzten 24 Monate zurück Hauptverzeichnis Index Suchen Ende Anlage 11 zu §14 2.DV § 84(5) LuftPersV t blättern u Luftsport Verband Bayern e.V. Sonstige Berechtigungen Ausbildungshandbuch Seite 5 Ausgabe -DQXDU 4. CVFR-Berechtigung § 135(1) LuftPersV Voraussetzungen: Klassenberechtigung für Reisemotorsegler in der Lizenz für Segelflugzeugführer (GPL) oder der Lizenz für Privatflugzeugführer nach §1 LuftPersV (nat. PPL-A) Die Lizenz muss nach der alten LuftPersV erworben worden sein. (Bei neuen Lizenzen ist CVFR nur nach JAR-FCL möglich.) 300 Stunden Gesamtflugzeit oder 60 Stunden (davon 20 Überlandflug) nach PPL innerhalb der letzten drei Jahre Ausbildung: 30 Unterrichtsstunden Luftverkehrs- und Flugsicherungsvorschriften, Funknavigation, Technik innerhalb von fünf Monaten vor Ablegung der Prüfung 10 Stunden Flugausbildung $XVELOGXQJVQDFKZHLV Instrumentenflug, Navigationsverfahren innerhalb von fünf Monaten vor Ablegungder Prüfung Prüfung: zurück Theoretische und praktische Prüfung Hauptverzeichnis Index Suchen Ende t blättern u Luftsport Verband Bayern e.V. Sonstige Berechtigungen Ausbildungshandbuch Seite 6 Ausgabe August 2008 5. Berechtigung zur Ausübung des Sprechfunkdienstes Voraussetzungen: § 133 LuftPersV keine Ausbildung: kann im Rahmen der theoretischen Ausbildung im Abschnitt 1.8 „Flugfunkdienst“ durchgeführt werden Prüfung: Einzelprüfung bei der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post oder im Rahmen der theoretischen Prüfung (Ersterwerb einer Lizenz) bei LAN/LAS Eintrag: Die Berechtigung kann im Luftfahrerschein eingetragen werden. VO ü. Flugfunkzeugn. Das Flugfunkzeugnis muss bei der Ausübung der lizenzpflichtigen Tätigkeit nicht mitgeführt werden, wenn es im Luftfahrerschein eingetragen ist. zurück Hauptverzeichnis Index Suchen Ende t blättern u Luftsport Verband Bayern e.V. Ausbildungshandbuch Sonstige Berechtigungen Seite 7 Ausgabe August 2008 6. Startarten Mindestumfang der Ausbildung für Windenstart: 10 Starts mit Fluglehrer und 10 Alleinstarts Gummiseilstart: fünf Alleinstarts unter Anleitung undAufsicht eines Fluglehrers Schleppstart hinter Luftfahrzeugen: § 40 LuftPersV fünf Starts mit Fluglehrer und fünf Alleinstarts Eigenstart von Segelflugzeugen mit Hilfsantrieb: Einweisung durch einen Fluglehrer in Führung und Bedienung 10 Starts mit Fluglehrer und 10 Alleinstarts Die Einweisung und die Starts mit Fluglehrer können auch auf Reisemotorseglern durchgeführt werden Für wenigstens eine Startart muss ein Flugschüler bei seiner Segelflugausbildung ausgebildet werden. Inhaber einer Erlaubnis für Segelflugzeugführer können von einem Fluglehrer mit entsprechender Berechtigung auch außerhalb eines Ausbildungsbetriebs oder einer registrierten Ausbildungseinrichtung in zusätzlichen Startarten ausgebildet werden. Der Eintrag der neuen Startart erfolgt auf Antrag (Beiblatt LAN / LAS ). Ende Hauptverzeichnis Index zurück Suchen §30 LuftVZO . t blättern u Luftsport Verband Bayern e.V. Windenfahrer-Ausbildung Ausbildungshandbuch Seite 1 Ausgabe August 2008 Windenfahrer-Ausbildung 1. Allgemeines 2. Voraussetzungen 3. Beginn der Ausbildung 4. Umfang der Ausbildung 5. Anmeldung zur Prüfung 6. Prüfung 7. Gültigkeit und Rechte zurück Hauptverzeichnis Wählen Sie mit dem Cursor und der linken Maustaste den gewünschten Teil aus! Index Suchen Ende t blättern u Luftsport Verband Bayern e.V. Windenfahrer-Ausbildung Ausbildungshandbuch Seite 2 Ausgabe August 2008 1. Allgemeines • Maßgeblich sind die Startwindenfahrerbestimmungen des Deutschen Aero Club eV • Verantwortlich ist der Verein, vertreten durch seinen Ausbildungsleiter zurück Hauptverzeichnis Index Suchen Ende t blättern u Luftsport Verband Bayern e.V. Windenfahrer-Ausbildung Ausbildungshandbuch Seite 3 Ausgabe August 2008 2. Voraussetzungen • LVB-Mitglied (Versicherung) • Mindestalter 15 Jahre • mindestens 30 geflogene Windenstarts zurück Hauptverzeichnis Index Suchen Ende t blättern u Luftsport Verband Bayern e.V. Windenfahrer-Ausbildung Ausbildungshandbuch Seite 4 Ausgabe -DQXDU 20 3. Beginn der Ausbildung • Erteilung der Ausbildungsgenehmigung durch den Ausbildungsleiter (Formblatt) • Benennung der ausbildenden Windenfahrer (im Ausbildungsnachweis) • Aushändigung des Ausbildungsnachweises an den Windenschüler (Formblatt) zurück Hauptverzeichnis Index Suchen Ende t blättern u Luftsport Verband Bayern e.V. Windenfahrer-Ausbildung Ausbildungshandbuch Seite 5 Ausgabe -DQXDU 20 4. Umfang der Ausbildung Theoretische Ausbildung: • • • • • Segelflugsport-Betriebsordnung (SBO), soweit sie den Windenstart betrifft gesetzlichen Bestimmungen über Startgeräte, Betriebstüchtigkeitsforderungen für Startwinden zum Starten von Segelflugzeugen und Motorseglern (BFST) des DAeC, einschlägige gesetzliche Versicherungsbestimmungen Verhalten bei besonderen Vorkommnissen während des Startvorgangs Betriebshandbuch der Startwinde Technischer Unterricht über: o Grundbegriffe der Motorenkunde, Störungsursachen und Abhilfe o Prinzipieller Aufbau einer Startwinde o Inbetriebnahme und Bedienung der Startwinde o Aufspulen eines neuen Seiles, Seilspleißen, zugelassene Seilverbindungen Praktische Ausbildung: • • mindestens 10 Ausbildungstage bei unterschiedlichen Wetterlagen mindestens 100 selbständig durchgeführte Starts zurück Hauptverzeichnis Index Suchen Ende t blättern u Luftsport Verband Bayern e.V. Windenfahrer-Ausbildung Ausbildungshandbuch Seite 6 Ausgabe August 2008 5. Anmeldung zur Prüfung • Nach abgeschlossener theoretischer und praktischer Ausbildung händigt der Windenschüler seinen Ausbildungsnachweis dem Ausbildungsleiter aus. • Der Ausbildungsleiter bestätigt den Ausbildungsnachweis und nimmt ihn zu den Akten. zurück Hauptverzeichnis Index Suchen Ende t blättern u Luftsport Verband Bayern e.V. Windenfahrer-Ausbildung Ausbildungshandbuch Seite 7 Ausgabe -DQXDU 6. Prüfung Die Windenfahrerprüfung wird vom Ausbildungsleiter, bei Bedarf vom zuständigen Gruppenfluglehrer oder vom Landesausbildungsleiter abgenommen: • theoretischer Teil (Stoffgebiete nach SWB 1.2) • praktischer Teil (selbständige Inbetriebnahme der Startwinde und drei Prüfungsstarts als Startwindenfahrer) • Nach bestandener Prüfung stellt der Vereinsausbildungsleiter den Startwindenfahrer-Ausweis (Druckmaske) aus. • Der Ausbildungsleiter dokumentiert die Prüfung im Prüfungsnachweis (Formblatt) und nimmt diesen zu den Akten. zurück Hauptverzeichnis Index Suchen Ende t blättern u Luftsport Verband Bayern e.V. Windenfahrer-Ausbildung Ausbildungshandbuch Seite 8 Ausgabe August 2008 7. Gültigkeit und Rechte • Der Startwindenfahrerausweis ist bis auf Widerruf gültig. • Der Startwindenfahrerausweis berechtigt zum selbständigen Bedienen von Startwinden, in deren Bedienung er gründlich eingewiesen ist. zurück Hauptverzeichnis Index Suchen Ende t blättern u Luftsport Verband Bayern e.V. Ausbildungshandbuch Verfahren bei Störungen und Unfällen Seite 1 Ausgabe August 2008 Verfahren bei Störungen und Unfällen 1. Allgemeines 2. Erforderliche Maßnahmen zurück Hauptverzeichnis Index Wählen Sie mit dem Cursor und der linken Maustaste den gewünschten Teil aus! Suchen Ende t blättern u Luftsport Verband Bayern e.V. Ausbildungshandbuch Verfahren bei Störungen und Unfällen Seite 2 Ausgabe August 2008 1. Allgemeines Unfall: Ereignis beim Betrieb eines Luftfahrzeugs, bei dem • eine Person getötet oder schwer verletzt wurde • das Luftfahrzeug so beschädigt wurde, dass seine Lufttüchtigkeit beeinträchtigt und eine große Reparatur erforderlich ist • das Luftfahrzeug vermisst wird Schwere Störung: Ereignis beim Betrieb eines Luftfahrzeugs, das • beinahe zu einem Unfall geführt hätte Störung: Ereignis beim Betrieb eines Luftfahrzeugs, das • den sicheren Betrieb beeinträchtigt oder beeinträchtigen könnte Flugunfälle und schwere Störungen sind der Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung (BFU) zu melden. Näheres: Flugsicherheitsinformation V153 der BFU § 5 LuftVO Bei Unfällen in der Ausbildung sind darüber hinaus das zuständige Luftamt, das Referat Ausbildung des LVB und der zuständige Gruppenfluglehrer zu informieren. zurück Hauptverzeichnis Index Suchen Ende t blättern u Luftsport Verband Bayern e.V. Ausbildungshandbuch Verfahren bei Störungen und Unfällen Seite 3 Ausgabe August 2008 2. Erforderliche Maßnahmen Maßgeblich ist der Alarm-Plan (Flugunfall) des Flugplatzes. Für die Einleitung und Koordination der Sofort-Maßnahmen nach einem Flugunfall ist der diensthabende Flugleiter zuständig: • • • • Erste-Hilfe-Maßnahmen einleiten (Rettungswerkzeug und Verbandskasten im Rettungswagen) falls erforderlich: Notruf / Rettungsleitstelle / Feuerwehr anrufen (Tel. 112, 110) falls erforderlich: Flugbetrieb einstellen, Start-/Landebahn sperren Unfallstelle absperren (Räumung der Unfallstelle erst nach Anweisung durch BFU) Informationspflicht (Pilot, Halter, Flugleiter): • Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung (BFU)(Tel. 0531 / 3548-0) verständigen. (möglichst mit Formblatt per FAX: 0531 3548-246; sonst telefonisch: 0531 3548-0) § 5 LuftVO Bei Unfall in der Ausbildung zusätzlich (Ausbildungsleiter): • • • zuständiges Luftamt (Nordbayern, Südbayern) Referat Ausbildung des LVB zuständiger Gruppenfluglehrer zurück Hauptverzeichnis Index Suchen Ende t blättern u Luftsportverband Bayern e.V. Index Ausbildungshandbuch Seite 1 Ausgabe August 2008 ADF (Automatisches Peilgerät / Automatic Direction-Finding equipment) AHB J Ausbildungshandbuch Ausbildungshandbuch 2 3 4 ATC (Flugverkehrskontrolle / Air Traffic Control) Betriebstüchtigkeitsforderungen für Startwinden BFST J Betriebstüchtigkeitsforderungen für Startwinden BFU J Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) BMV (Bundesminister für Verkehr) Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung CVFR (kontrollierter VFR-Flug / Controlled VFR Flight) DV (Durchführungsverordnung) Klassenberechtigung kursiv Einverständniserklärung (Eltern) FAQ (häufig gestellte Frage / frequently asked question) FCL (Flight Crew Licensing) FE (Flugprüfer / Flight Examiner) GPL (Lizenz für Segelflugzeugführer / Glider Pilot Licence) GPS J Satelliten-NavigationsSystem (Global Positionig System) Hauptverzeichnis IFR (Instrumentenflugregeln / Instrument Flight Rules) JAR J Joint Aviation Requirement DAeC J Deutscher Aero Club zurück Hauptverzeichnis Index Suchen Ende t blättern u Luftsportverband Bayern e.V. Index Ausbildungshandbuch Seite 2 Ausgabe August 2008 LAL J Landesausbildungsleiter LAN J Luftamt Nordbayern Landesausbildungsleiter LAS J Luftamt Südbayern Luftamt Nordbayern Luftamt Südbayern LuftPersV (Verordnung über Luftfahrtpersonal) LuftVG (Luftverkehrsgesetz) LuftVZO (LuftverkehrsZulassungs-Ordnung) Qualifikation (Theorielehrer) Windenfahrer Reisemotorsegler RMS J Reisemotorsegler X Y SBO J Segelflugbetriebsordnung Segelflugbetriebsordnung Startwindenfahrerbestimmungen SWB J Startwindenfahrerbestimmungen Motorsegler TMG (Touring Motor Glider) Navigation UL (Ultraleichtflugzeug) Organisation (Ausbildungsbetrieb) VOR (UKW-Drehfunkfeuer / VHF omnidirectional radio range) Vx (Geschwindigkeit für besten Steigwinkel) Vy (Geschwindigkeit für beste Steigrate) PIC (verantwortlicher Flugzeugführer / Pilot in Command) PPL (Lizenz für Privatflugzeugführer / Privat Pilot Licence) zurück Hauptverzeichnis Index Suchen Zuverlässigkeit Ende t blättern u Luftsportverband Bayern e.V. Index Ausbildungshandbuch Seite 3 Ausgabe August 2008 Index (Auswahl) A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z Klicken Sie auf den Anfangsbuchstaben des gesuchten Begriffs und dann auf den gewünschten, rot markierten Eintrag! 2, 3, 4 ... hinter dem Eintrag stehen für die 2., 3., 4. Fundstelle. Bisher ist nur der Buchstabe A verknüpft! zurück Hauptverzeichnis Index Suchen Ende t blättern u